STAR: Kostenstrukturen in Anwaltskanzleien 1994 und 1998

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Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65)
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STAR: Kostenstrukturen in Anwaltskanzleien 1994 und 1998
Alexandra Schmucker, Institut für Freie Berufe, Nürnberg
Im Rahmen der STAR-Befragung wurden auch die Kosten in Anwaltskanzleien erhoben. Im folgenden sollen die Kosten und Kostenstrukturen unterschiedlicher Kanzleitypen gegenübergestellt
werden. Zudem erlaubt ein Vergleich der Jahre 1994 und 1998 Aussagen zur Entwicklung der
Kosten.
Die Abbildungen 1, 2, 4, 5 und 6 sind in zwei Bereiche gegliedert: In der linken Hälfte sind jeweils
die absoluten Zahlen1 zu Umsatz, Kosten und Überschuß zu sehen. Auf der rechten Seite befinden sich die Grafiken, die die relativen Anteile der Kosten und des Überschusses am Umsatz anzeigen. Um die Kanzleien in Ost- und Westdeutschland besser vergleichen zu können, wurden die
Kanzleien mit Anwaltsnotaren als Partnern nicht in die Analysen einbezogen, da davon auszugehen ist, daß deren Umsätze, Kosten und Gewinne höher liegen als bei Kanzleien ohne Anwaltsnotare.
Einzelkanzleien
Zunächst sollen die
Einzelkanzleien näher Abb. 1: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in
Einzelkanzleien ohne Anwaltsnotare in den alten
betrachtet werden. Die
Bundesländern 1994 und 1998 (in DM)
Einzelanwälte in den
alten Bundesländern Einz e lkanzle ie n 1994
K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz
konnten ihren durchPersonalkosten
74.000
Raum kosten
19.000
schnittlichen Umsatz
Sachkosten
63.000
von 260.000 DM 1994
Kosten gesam t
156.000
auf 279.000 DM 1998
Um satz
260.000
Überschuß
104.000
vergrößern. Allerdings
erhöhten sich auch die
Einz e lkanzle ie n 1998
Kosten um insgesamt
Personalkosten
79.000
Raum kosten
22.000
10%. Damit stiegen die
Sachkosten
71.000
Überschüsse im VerKosten gesam t
172.000
gleich zu den UmsätUm satz
279.000
zen nur unterdurchÜberschuß
107.000
schnittlich an. Dies
zeigt sich auch in der
Verteilung der Kostenanteile am Umsatz: Während der Anteil der Personalkosten in beiden Jahren
auf gleichem Niveau liegt (28%), stiegen die Anteile für Raum- und Sachkosten leicht an. Somit
ging der Anteil der Überschüsse von 41% auf 39% zurück (siehe Abb. 1).
S a chko ste n
24%
Ra um koste n
7%
P e rson a l koste n
Üb e rsch uß
28%
41%
S a chko ste n
25%
Ra um koste n
8%
P e rson a l koste n
28%
1
Üb e rsch uß
39%
Hier wird jeweils das arithmetische Mittel ausgewiesen. Der Umsatz wird ohne Mehrwertsteuer und ohne Anderkonten
ausgewiesen. Die Personalkosten schließen auch die Kosten von angestellten bzw. frei mitarbeitenden Rechtsanwälten
einer Kanzlei und alle Sozialleistungen ein. Die Sachkosten sind einschließlich AfA erhoben worden. Der Überschuß
errechnet sich aus dem Umsatz minus der Gesamtkosten (ohne Mehrwertsteuer). In die Analyse gingen dabei nur die
Fragebögen ein, bei denen alle relevanten Angaben vollständig und konsistent vorhanden sind. Die Begriffe Überschuß
und Gewinn werden synonym verwendet.
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In den neuen Bundesländern hingegen blieb Abb. 2: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in
Einzelkanzleien ohne Anwaltsnotare in den neuen
der Anteil des Gewinns
Bundesländern 1994 und 1998 (in DM)
am Umsatz bei 39%
konstant. Die Anteile Einz e lkanzle ie n 1994
K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz
Personalkosten
48.000
der jeweiligen KostenRaum kosten
17.000
gruppen haben sich
Sachkosten
62.000
jedoch verschoben. So
Kosten gesam t
127.000
stieg der PersonalUm satz
209.000
Überschuß
82.000
kostenanteil von 23%
auf 25%, der Anteil der
Einz e lkanzle ie n 1998
Sachkosten ging von
Personalkosten
60.000
Raum kosten
21.000
30% auf 27% zurück.
Sachkosten
64.000
Die Raumkosten beKosten gesam t
145.000
trugen 1994 8% des
Um satz
236.000
Umsatzes, 1998 9%.
Überschuß
91.000
Bei den absoluten
Mittelwerten ist besonders der Anstieg der Umsätze von 209.000 DM 1994 auf 236.000 DM 1998 zu erwähnen. Aber
auch die Kosten stiegen an, so daß sich der Überschuß nur um 11% erhöhte (siehe Abb. 2).
S a chko ste n
Ra um koste n
30%
8%
P e rson a l koste n
Üb e rsch uß
23%
39%
S a chko ste n
Ra um koste n
27%
9%
P e rson a l koste n
Üb e rsch uß
25%
39%
Stellt man die Zahlen der ostdeutschen Einzelkanzleien in Bezug zu den westdeutschen, dann läßt
sich eine Annäherung feststellen. Während die Einzelanwälte in den neuen Bundesländern 1994
im Mittel 80% des Umsatzes und 79% des Gewinns ihrer westdeutschen Kollegen erwirtschafteten, lagen die entsprechenden Anteile 1998 bereits jeweils bei 85% des Umsatz bzw. Gewinns der
Einzelkanzleien in Westdeutschland.
Sozietäten
Da seit dem 1.7.1995
die Partnerschaftsgesellschaft als spezielle
Rechtsform für Sozietäten in den Freien
Berufen erlaubt ist,
stellt sich die Frage,
wie sich die Kostenstrukturen
zwischen
den Kanzleien mit der
neuen Gesellschaftsform und den Kanzleien mit der traditionellen Rechtsform einer
Gesellschaft des bürgerlichen
Rechts
(GbR) unterscheiden.
Leider sind die Fallzahlen für die Partner-
Abb. 3: Anteile der Gesellschaftsformen an den lokalen und
überörtlichen Sozietäten im Jahresvergleich
(in %)
2
3
7
10
10
98
95
92
89
89
0
2
1
1
1
1995
1996
1997/1998
1999
2000
P a rtn e rs c h a fts g e s e lls c h a ft
GbR
GmbH und
S o n s tig e
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schaftsgesellschaften zu niedrig um allgemeingültige Aussagen machen zu können, so daß im
folgenden nur auf die Wirtschaftszahlen der Sozietäten insgesamt eingegangen werden kann.
Zuvor sollen jedoch noch einige Worte zur Entwicklung der Akzeptanz der Partnerschaftsgesellschaft bei den Rechtsanwälten verloren werden: Absolut stieg die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften bei den Rechtsanwälten seit 1996 stark an. Waren zum 1.1.1996 lediglich 11 Partnerschaftsgesellschaften registriert, waren es zum 1.1.1997 bereits 78. In den folgenden Jahren stieg
die Anzahl auf 288 (1998) bzw. 392 (1999) an und 2000 gab es schon 568 Partnerschaftsgesellschaften2.
Diese absolute Zunahme an Partnerschaftsgesellschaften muß jedoch in Relation zum allgemeinen Anstieg der Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien gesehen werden. Da hierzu die Statistik der
Bundesrechtsanwaltskammer jedoch keine Angaben macht, werden im folgenden die Verteilungen
der Kanzleien auf die unterschiedlichen Gesellschaftsformen aus den STAR-Erhebungen herangezogen. Während 1995 nur 2% der Sozietäten eine Partnerschaftsgesellschaft waren, lag der
entsprechende Anteil 1996 bei 3% und 1997 bei 7%. 1999 und 2000 waren 10% der Sozietäten als
Partnerschaftsgesellschaft eingetragen. Damit hat immer noch ein Großteil (89%) der Kanzleien
die Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die neu geschaffene Form der
Partnerschaftsgesellschaft wird damit heute in der Anwaltschaft nur von einer Minderheit bevorzugt
(siehe Abb. 3).
Lokale Sozietäten
Auch in den lokalen
Sozietäten in den alten Abb. 4: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in
lokalen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den alten
Bundesländern lagen
Bundesländern 1994 und 1998 (in DM)
wie in den Einzelkanzleien die durch- lokale Soz ie täte n 1994
K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz
Personalkosten
291.000
schnittlichen Umsätze
Raum kosten
65.000
1998 mit 1.111.000
Sachkosten
181.000
DM höher als 1994
Kosten gesam t
537.000
(1.088.000 DM). Dies
Um satz
1.088.000
Überschuß
551.000
ist eine Zunahme von
2%. Gleichzeitig stielokale Soz e itäte n 1998
gen jedoch die GePersonalkosten
312.000
Raum kosten
75.000
samtkosten wesentlich
Sachkosten
214.000
stärker an (12%). Dies
Kosten gesam t
601.000
führte zu einem RückUm satz
1.111.000
gang des ÜberschuÜberschuß
510.000
ßanteils am Umsatz
von 50% auf 46%. Absolut sanken die Überschüsse im Schnitt von 551.000 DM auf 510.000 DM – also um 7%. Bemerkenswert ist der Anstieg der Sachkosten von 181.000 DM auf 214.000 DM bzw. des Sachkostenanteils von 17% auf 19% des Umsatzes (siehe Abb. 4).
S a chko ste n
17%
Ra um koste n
6%
P e rson a l koste n
27%
Üb e rsch uß
50%
S a chko ste n
Ra um koste n
19%
7%
P e rson a l koste n
28%
2
Üb e rsch uß
46%
Vgl. BRAK-Mitteilungen: Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum jeweils 1.1.1996 bis 2000, verschiedene Jahrgänge.
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In den ostdeutschen
lokalen Sozietäten ging Abb. 5: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in
lokalen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den neuen
dieser Anteil jedoch
Bundesländern 1994 und 1998 (in DM)
von 25% 1994 auf 23%
1998 zurück. Dagegen lokale Soz ie täte n 1994
K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz
Personalkosten
111.000
stieg der Anteil der
Raum kosten
35.000
Personalkosten
am
Sachkosten
129.000
Umsatz um 4 ProzentKosten gesam t
275.000
punkte an. Der Anteil
Um satz
523.000
Überschuß
248.000
des Gewinns ging von
47% auf 44% zurück.
lokale Soz e itäte n 1998
Betrachtet man die
Personalkosten
160.000
Raum kosten
49.000
absoluten
Zahlen,
Sachkosten
150.000
dann liegen die DurchKosten gesam t
359.000
schnittswerte von 1998
Um satz
647.000
deutlich über den VerÜberschuß
288.000
gleichszahlen
von
1994. Allen voran sind
die Aufwendungen für das Personal 1998 wesentlich höher als noch 1994 (siehe Abb. 5).
S a chko ste n
Ra um koste n
25%
7%
P e rson a l koste n
Üb e rsch uß
21%
47%
S a chko ste n
Ra um koste n
23%
8%
P e rson a l -
Üb e rsch uß
koste n
44%
25%
Im Vergleich zu den Kanzleien in den alten Bundesländern konnten die ostdeutschen lokalen Sozietäten seit 1994 aufholen: Erzielten die ostdeutschen Sozietäten 1994 lediglich 48% des durchschnittlichen Umsatzes und 45% des durchschnittlichen Gewinns in westdeutschen Kanzleien,
lagen diese Anteile 1998 bereits bei 58% bzw. 56%. Dennoch besteht bei den Wirtschaftszahlen
der lokalen Sozietäten in West und Ost immer noch eine erhebliche Differenz.
Überörtliche Sozietäten
Am größten sind die
Unterschiede zwischen
Ost- und Westdeutschland jedoch bei den überörtlichen Sozietäten3.
Hier
erreichen
die
Kanzleien in den neuen
Bundesländern 1998 nur
36% des mittleren Umsatzes der Kanzleien in
Westdeutschland. Auch
beim Gewinn erzielen
sie nur 39% dessen,
was entsprechende Sozietäten in den alten
Bundesländern
erwirtschaften.
3
Abb. 6: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in
überörtlichen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den alten
und neuen Bundesländern 1998 (in DM)
übe rörtliche Soz ie täte n WEST
Personalkosten
K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz
1.399.000
Raum kosten
304.000
Sachkosten
740.000
Kosten gesam t
2.443.000
Um satz
4.325.000
Überschuß
1.882.000
411.000
Raum kosten
134.000
Sachkosten
281.000
Kosten gesam t
Um satz
Überschuß
826.000
1.564.000
738.000
Ra um koste n
17%
7%
P e rson a l koste n
Üb e rsch uß
32%
übe rörtliche Soz ie täte n O ST
Personalkosten
S a chko ste n
44%
S a chko ste n
Ra um koste n
18%
9%
P e rson a l koste n
26%
Üb e rsch uß
47%
Die Zuordnung der überörtlichen Sozietäten zu den neuen und alten Bundesländern erfolgte über die Person, die den
Fragebogen zur überörtlichen Sozietät ausgefüllt hat. Je nachdem, wo deren Zulassung zur Anwaltschaft bestand, wurde
die Sozietät in die Gruppe der ost- bzw. westdeutschen Kanzleien aufgenommen.
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Leider ist ein Vergleich der Kostenstruktur in überörtlichen Sozietäten zwischen den Jahren 1994
und 1998 nicht möglich, da die Fallzahlen 1994 sehr gering sind. Somit können nur die Zahlen für
1998 dargestellt werden. In den westdeutschen überörtlichen Sozietäten liegen die Personalkosten
mit 1.399.000 DM deutlich über dem Betrag in den ostdeutschen Sozietäten. Auch der Anteil der
Personalkosten am Umsatz ist in den alten Bundesländern mit 32% bedeutend höher als in den
neuen Bundesländern mit 26%. Dieser Unterschied wirkt sich auch auf die Überschüsse aus. Zwar
ist der durchschnittliche Überschuß in den westdeutschen überörtlichen Sozietäten mit 1.882.000
DM absolut mehr als doppelt so hoch wie in den ostdeutschen Kanzleien, aber der Anteil am Umsatz beträgt in den alten Bundesländern nur 44%, in den neuen Bundesländern jedoch 47% (siehe
Abb. 6).
Fazit zur Entwicklung der kanzleibezogenen Wirtschaftsdaten:
Über alle Kanzleiformen hinweg zeigen sich bei den Kosten- und Gewinnanteilen insgesamt keine
großen Veränderungen im Jahresvergleich 1994 und 1998. Bemerkenswert ist dabei jedoch, daß
in den neuen Bundesländern der Anteil der Personalkosten am Umsatz sowohl in den Einzelkanzleien als auch in den lokalen Sozietäten angestiegen ist. In den Sozietäten läßt sich diese Zunahme durch die vermehrte Beschäftigung von Personal erklären. Waren 1994 in den ostdeutschen
Sozietäten im Schnitt 6 Mitarbeiter beschäftigt, lag dieser Wert für 1998 bei 104.
Abschließend sollen die absoluten Gewinnentwicklungen dem Anstieg der Lebenshaltungskosten
gegenübergestellt werden. In den alten Bundesländern stiegen die Gewinne von 1994 bis 1998 in
den Einzelkanzleien um 3% an, in den lokalen Sozietäten sanken sie um 7%. Im selben Zeitraum
stieg die Kosten für die Lebenshaltung in den alten Bundesländern um 5,9% an5. In den neuen
Bundesländern erhöhten sich die Überschüsse in den Einzelkanzleien um 11% und in den lokalen
Sozietäten um 16%. Die Lebenshaltungskosten für die neuen Bundesländer nahmen jedoch nur
um 7,5% zu.
4
Teilzeitkräfte gehen in diese Berechnung mit 0,5 ein, freie Mitarbeiter werden unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit als Vollzeitkräfte betrachtet.
5
Vgl. Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 1998. Wiesbaden 1998, S. 631 und Statistisches Bundesamt:
Statistisches Jahrbuch 1999. Wiesbaden 1999, S. 646; eigene Berechnungen
Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65)
Seite 6
Verteilung des Gewinns auf die Sozietätspartner
Da zur Verteilung des
Überschusses an die
Abb. 7: Maßstäbe der Verteilung des Sozietätsgewinns auf die
Partner im Wirtschaftsjahr 1998
Partner einer Sozietät
(in %)
für 1994 leider keine
Zahlen vorliegen, könWEST
OST
nen nur die Ergebnisse
nach
nach
von 1998 erörtert wervariablen
variablen
den. Am weitesten
% -S ätzen
% -Sätzen
50%
45%
verbreitet ist in westdeutschen Sozietäten
die Verteilung des Gewinns nach variablen
nach
Prozentsätzen (50%).
nach
sonstigem
als
als
sonstigem
In weiteren 8% der
Maßstab
fixeierte
fixeierte
Maßstab
45%
DMD M42%
Sozietäten wird der
Beträge
B eträge
Gewinn nach fixierten
8%
10%
DM-Beträgen verteilt.
In den restlichen 42%
der Sozietäten kommen sonstige Maßstäbe zur Gewinnverteilung zur Anwendung. Die ostdeutschen Kanzleien unterscheiden sich bei der Gewinnverteilung kaum von den westdeutschen: 45% der Sozietäten verteilen ihren Überschuß nach variablen Prozentsätzen, 10% nach fixierten DM-Beträgen und 45%
nach sonstigen Maßstäben (siehe Abb. 7). Zwischen den lokalen und überörtlichen Sozietäten
zeichnen sich keine bedeutenden Differenzen in Bezug auf die Gewinnverteilung ab.
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