Baubeschreibung - Lofts and Life Wohnbau GmbH

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Bauvorhaben Grünthal-Palais in 90552 Röthenbach, Renzenhofer Str. 4 a
Bauträger:
Lofts & Life Wohnbau GmbH, Kolmlohweg 6, 90518 Altdorf
Eingabe-, Ausführungsplanung und Bauleitung:
Herr Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Zeidler, Traubenstr. 7, 90513 Zirndorf-Weinzierlein
Statik:
Ingenieurbüro Mederer GmbH, Pfälzerstr. 16, 92353 Postbauer-Heng
Brandschutz:
Ingenieurbüro Rinner GmbH, Burg 3, 84332 Hebertsfelden
Energieberatung:
Ingenieurbüro Ursula Stahl, Heinrich-Heine-Str. 11, 90587 Veitsbronn
Baubeschreibung
Allgemeines
Die Wohnanlage mit sechs Eigentumswohnungen wird auf zwei großzügigen Grundstücken
(Flur Nr. 426/5 und 426/8 mit zusammen ca. 1.018 m² Fläche) errichtet. Die Zufahrt erfolgt
über das Grundstück Flur Nr. 426/10 (1/2 Miteigentumsanteil mit ca. 104 m² Fläche).
Alle Wohnungen samt Keller werden durch ein zentrales Treppenhaus mit Lift barrierefrei
erschlossen. Das Gebäude gliedert sich in das Untergeschoß mit einer 3-ZimmerSouterrainwohnung, Kellerräumen und Heizraum, in das Erdgeschoß mit zwei Wohnungen
(links wahlweise 3- oder 4-Zimmer, rechts 3-Zimmer in zwei Grundrissvarianten), das
Obergeschoß (Ausführung analog EG), sowie einer großzügigen Penthouse-Wohnung im II.
Obergeschoß.
Das Gebäude wird nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV 2016 errichtet.
Planunterlagen, Baubeschreibung
Vertragsgegenstand zwischen Bauträger und Käufer sind zunächst die notariell
beurkundeten Architekturpläne im Maßstab 1:100. Spätere Änderungswünsche sind in Form
von Ausführungs- oder Detailplänen zu dokumentieren und durch Bauträger und Käufer zu
unterzeichnen.
Vertragsgegenstand ist generell die Baubeschreibung. Deren
Beschreibungen, Details und Zusicherungen haben Vorrang vor anderweitigen
Vereinbarungen, mündlichen Absprachen, Angaben in Verkaufsexposés, Skizzen oder
anderen Unterlagen. Deshalb sind Abänderungen der Baubeschreibung schriftlich als solche
zu vereinbaren.
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Vermessung
Die nach der Bauausführung behördlich geforderte abschließende Gebäude-Einmessung ist
Bestandteil des Vertrages.
Erschließung
Die erforderliche Erschließung erfolgt, falls noch nicht vorhanden, durch den Bauträger bis
auf das zu bebauende Grundstück.
Das Gebäude wird an die öffentlichen Zu- und Ableitungen für Wasser, Abwasser, Strom,
Telefon, und falls erforderlich Gas, angeschlossen.
Baugrund
Der Baugrund wird auf der Grundlage eines Bodengutachtens beurteilt.
Brandschutz
Die Brandschutzvorschriften entsprechend der Landesbauordnung werden erfüllt.
Schallschutz
Es wird mindestens der Schallschutz gem. DIN 4109:1989, Tabelle 3, eingehalten. Trennende
Bauteile
zwischen
den
einzelnen
Wohnungen
wie
Wohnungstrennwände,
Wohnungstrenndecken und Treppenhauswände erfüllen die erhöhten Anforderungen an
den Schallschutz gem. Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989.
Zwischen den Räumen innerhalb einer Wohnung sind, u. a. bedingt durch den Luftverbund
(Erfordernis nach EnEV), keine schallschutztechnischen Maßnahmen gem. DIN oder VDI
vorgesehen. Der zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen durch
haustechnische Anlagen wird entsprechend den Mindestanforderungen der DIN 4109:1989
und der DIN 4109/A1:2001-01 ausgeführt.
Preisangaben
Sofern nachfolgend Preisangaben gemacht werden, sind diese als Bruttomaterialpreise zu
verstehen, die mit Endverbraucherpreisen im örtlichen Baufachhandel zu vergleichen sind.
Werden Materialien nach Erwerberwünschen ausgewählt, sind Mehr- oder Minderkosten
grundsätzlich direkt mit den ausführenden Gewerken abzustimmen und zu verrechnen. Der
Bauträger behält sich jedoch auch eine anderweitige Abrechnungsmodalität vor.
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Baukonstruktion
Untergeschoß
Die Kellerräume sind als Lagerräume vorgesehen. Sie sind nicht für Wohnzwecke geeignet.
Wände in Mauerwerk und Fugenglattstrich, Decken Stahlbeton unverputzt mit
Fugenglattstrich, Oberflächen weiß gestrichen. Elektroinstallation auf Putz.
Rohbau
Erdarbeiten/Abbruch
Abtragen des vorhandenen Oberbodens im Arbeitsbereich, Lagerung und Wiedereinbau
benötigten Materials nach Fertigstellung des Gebäudes. Anlieferung von Oberboden bei
Bedarf. Ausheben der Baugrube und Fundamentgräben sowie der Gräben für
Grundleitungen.
Entwässerung
Dachrinnen und Fallrohre werden in Titanzinkblech ausgeführt. Grundleitungen, Fall-und
Geräteanschlussleitungen aus Werkstoffen gemäß DIN 1986, Teil 4. Grundleitungen aus PVCU nach DIN / EN 19534.
Gründungsarbeiten
Bodenplatte oder Streifenfundamente in Stahlbeton nach statischen Erfordernissen.
Fundamenterdung nach Vorschrift.
Im Untergeschoß alle Decken, Außenwände und Stützen aus wasserundurchlässigem
Stahlbeton gemäß statischer Berechnung mit Dämmung der Wände gemäß
Wärmeschutzberechnung. Kellerinnenwände unverputzt aus Kalksandsteinmauerwerk
verfugt oder Beton gemäß Statik und Wärmeschutzberechnung mit weißem Anstrich. Wände
und Decken der Souterrainwohnung siehe nachfolgende Beschreibung der Wohnungen.
Auf Sonderwunsch des Käufers kann in den Kellern ein Wand- und/oder Deckenputz
aufgetragen und die Elektroinstallation, soweit technisch möglich, unter Putz verlegt
werden.
Wände Erdgeschoss und I. Obergeschoss
Tragende Außenwände EG und I. OG in Massivbau (z. B. Kalksandstein bzw. gleichwertigem
Material oder Stahlbeton, je nach statischer Erfordernis). Tragende Außenwände Penthouse
entweder analog EG und I. OG, alternativ in Leichtmauerwerk (z. B. Poren- oder Leichtbeton
o. ä.), Holz-Ständerkonstruktion, Magnum-Board, je nach statischer Erfordernis.
Tragende Innenwände in Massivbau (s. o.) oder Stahlbeton nach statischer Erfordernis.
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Nichttragende Innenwände EG und I. OG in Massivbau oder, falls auf Grund der
Leitungsführung, z. B. im Sanitärbereich erforderlich, als Trockenbauwände mit doppelter
Beplankung.
Vormauerungen bei Installationen, Leitungsschächten usw. in Trockenbau oder massiv nach
Auswahl des Bauträgers.
Decken aus Stahlbeton gemäß statischer Berechnung.
Decken Penthouse in Trockenbau feuerhemmend.
Aufzugs-Schachtwand in Stahlbeton oder Schallschutzsteinen mit erhöhter Rohdichte.
Schallschutzmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Vorschriften.
Geschossdecken
Stahlbetonelementdecken nach statischer Berechnung. Deckenuntersichten in den
Wohngeschossen und Fugen und Oberflächen verspachtelt und geschliffen oder verputzt in
mindestens Qualitätsstufe Q 2.
Dach
Dach Penthouse mit Holzdachstuhl, Wärmedämmung und Eindeckung bzw. Abdichtung
gemäß bauphysikalischer Erfordernis und Dachabdichtung gemäß Flachdachrichtlinie.
Blecharbeiten
Alle Blecharbeiten wie z. B. Fallrohre, Traufbleche und Attikaabdeckungen werden in
Titanzinkblech ausgeführt.
Balkone und Terrassen
Balkonplattenausführung als thermisch getrennter Stahlbeton mit Anstrich an der
Unterseite.
Brüstungen aus Aluminium-, Stahl- oder Edelstahlprofilen (lackiert, beschichtet oder
naturbelassen, mit Füllungen aus Tafeln in blickdichtem Glas. Farbgestaltung gemäß
Farbkonzept des Bauträgers.
Balkonentwässerung über Fallrohre aus verzinktem Stahlrohr.
Die Balkon- und Terrassenflächen (auch Souterrain) werden mit einem Belag aus Naturstein,
Betonwerkstein oder ähnlichem Material belegt.
Wärmeschutz
Wärmeschutz gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2016.
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Brandschutzkonzept
Gemäß den geltenden Vorschriften der Bauordnung und den
Auflagen
der
Baugenehmigung wird für das Objekt ein Brandschutznachweis durch einen autorisierten
Fachplaner erstellt. Alle Räume in den Wohnungen, außer Küche, Bad und WC, erhalten
einen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder.
Abdichtungen
Bodenplatte und Umfassungswände des Kellers und der TG aus wasserundurchlässigem
Stahlbeton oder alternative gemäß betontechnologischer Begleitung. Erdberührte
Außenwände mit Abdichtung nach DIN 18195; Teil 4.
Ausbau der Wohnungen
Wände und Decken
Gemauerte Wände in den Wohngeschossen sowie dem Treppenraum im Keller mit
Einlagenputz und weißem Dispersionsanstrich (alternativ Spritzverfahren) in Qualitätsstufe
Q 2. Gipskartonwände mit gespachtelten und geschliffenen Fugen, Oberflächen mit weißem
Dispersionsanstrich (alternativ Spritzverfahren) in Qualitätsstufe Q 2 .
Stahlbetondecken in den Wohngeschossen mit verspachtelten und geschliffenen oder
verputzten Fugen und Oberflächen in Qualitätsstufe Q 2 mit weißem Dispersionsanstrich.
Gemauerte Wände oder betonierte Wände und Elementdecken im Kellerbereich erhalten
auf Beton oder Mauerwerk einen weißen Dispersionsanstrich.
Oberfläche der Putze und Trockenbauteile in Qualitätsstufe Q 2 gemäß Merkblatt Nr.2
"Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten" des Bundesverbandes der Gips- und
Gipsplattenindustrie“
Die Bäder erhalten einen Kalkzementputz.
Außenputz
Wärmedämmverbundsystem mit Hartschaumdämmung EnEV 2016 und armiertem
Oberputz. Farbe nach Farbkonzept des Bauträgers bzw. ggf. nach behördlichen Vorgaben.
Fenster und Balkontüren
Alle Fenster und Balkontüren in Kunststoff, Innenfarbe Weiß, Außenfarbe Anthrazitgrau (RAL
7016), Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung, Einhand-Dreh-Kippbeschläge, im Souterrain
und Erdgeschoss Pilzkopfverriegelungen,
pro Raum mindestens 1 Dreh-Kippflügel.
Einflügelige Fenster als Dreh-Kipp-Ausführung, zweiflügelige Fenster einseitig als Dreh-Kippdie andere Seite als Dreh-Ausführung.
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Fensterbänke aller Wohnungen innen aus mattiertem oder poliertem Natur- oder
Kunststein, bodentiefe Fenster erhalten keine Fensterbank. Im Bad und WC werden die
Fensterbrüstungen gefliest. Keller- und Heizräume ohne Fensterbänke.
Außenfensterbänke nach Auswahl des Bauträgers entweder aus Aluminium natur oder
Aluminium im Farbton RAL 7016 beschichtet, analog der Fensteraußenseiten. Kellerfenster
aus Kunststoff mit Zweischeibenisolierverglasung. Lichtschächte aus Kunststoff oder Beton
mit Gitterabdeckung.
Beschattungselemente
Alle Fenster erhalten stufenlos verstellbare Außenjalousetten (Raffstores) in Aluminium mit
elektrischem Antrieb (automatische Sturmsteuerung und/oder Sonnenschutz-Sensor gegen
Überhitzung als Sonderwunsch).
Treppen
Schallentkoppelte Stahlbeton-Fertigteiltreppen mit Naturstein- Fliesen- oder Keramikbelag.
Treppengeländer als farbig lackierte Stahl- oder Aluminiumkonstruktion mit Handlauf aus
Edelstahl. Material- und Farbauswahl erfolgt durch den Bauträger.
Personenaufzug
Personenaufzug vom Keller bis zum Penthouse mit vier Haltestellen. Kabinenoberfläche in
Optik-Edelstahl oder farbig lackiert/beschichtet, je nach Ausführung ggf. mit entsprechenden
Kunststoff-, Naturstein- oder Keramikbodenbelag des Treppenhauses, je nach Ausführung
und Lieferumfang des Herstellers.
Türen
Hauseingangstüre aus Kunststoff- oder pulverbeschichteten Leichtmetallprofilen (oder
gleichwertig) mit Glasfüllung, wärmegedämmt, mit Falzdichtung, Einsteckschloss mit
Mehrfachverriegelung und Drückergarnitur.
Wohnungseingangstüren als glatte, weiße Vollspantüre (Schallschutztüre) mit
Bodenabsenkdichtung und Obertürschließer. Türspion und einbruchhemmenden
Schutzbeschlag (ES 1) aus Edelstahl. Zarge mit Doppelfalz.
Innentüren als glatte Röhrenspantüren mit Umfassungszarge kunststoffbeschichtet weiß, mit
Falzdichtung, Bundbartschloss und Drückergarnitur.
Fliesenarbeiten
Bäder werden im Bodenbereich komplett sowie an den Wänden bis etwa Höhe
Türoberkante, WC´s am Boden komplett und an den Wänden bis 120 cm Höhe, gefliest.
Bruttomaterialwert bis zu 40,- €/m². Verlegemuster Kreuzverband. Fliesengröße bis 30 x 60
cm. Ausführung Fugenmaterial in Weiß oder Zementgrau. Eckschienen in Kunststoff weiß.
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Die Auswahl von Fliesen, Schienen und Fugenmaterial erfolgt nach Vorlage einer
Bemusterung des Bauträgers. Sonderwünsche wie andere Fliesen, Fugenfarben,
Fliesenformate und Verlegemuster sind möglich.
Minderflächen, die nicht gefliest werden sollen, müssen bauseits verputzt, ggf. gespachtelt
und geschliffen sowie gestrichen werden. Für diese Kleinflächen entstehen dem Bauträger
unverhältnismäßig hohe Kosten für Regiearbeiten. Aus diesem Grund werden dem Käufer
solche Minderflächen ausdrücklich nicht vergütet.
Estricharbeiten
In allen Wohngeschossen und im Treppenhaus schwimmende Zementestriche einschl. der
erforderlichen Feuchtigkeitsabdichtung mit Trittschall- und Wärmedämmung. In den übrigen
Kellerräumen oberflächenbehandelter Estrich (auch Verbundestrich) auf geglätteter
Bodenplatte.
Die Leitungen für Heizung, Wasser, Strom, Telefon, Antenne usw. können ganz oder
teilweise auf dem Rohfußboden innerhalb der Dämmung verlegt werden.
Bodenbeläge
Alle Räume wie Wohnen, Essen, Schlafen, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Ankleide, Flur,
Diele, Garderobe, Abstellraum (soweit vorhanden), ausgenommen Feuchträume inkl.
Hauswirtschaftsraum (mit Waschmaschinenanschluss)
erhalten Echtholzfertigparkett
inklusive farblich passender Sockelleisten, Bruttomaterialpreis inkl. Sockelleiste bis zu 50,€/m². Eine Kostenermittlung erfolgt Raummaß in m² x Bruttomaterialpreis.
Die Auswahl erfolgt nach Vorlage einer Bemusterung durch den Bauträger. Sonderwünsche
wie z. B. abweichende Verlegearten, Größen, Materialien usw. sind möglich.
Elektroinstallation
Die Elektroinstallation erfolgt nach DIN-Normen und VDE-und EVU-Vorschriften unter
Verwendung von Markenartikeln wie z. B. Fabrikate Gira, Busch-Jäger oder gleichwertig.
Im Wohnbereich Unterputz-Installation, Schalter (Wippschalter) und Steckdosen rein weiß
mit quadratischer Abdeckplatte. Jede Wohneinheit erhält eine eigene Unterverteilung. Das
dazugehörige Kellerabteil ist an diesem Stromkreis angeschlossen. Potentialausgleich für
Bäder und Duschen nach VDE 0100-701. Im Treppenhausbereich Unterputz-Installation.
Im Kellerbereich (ausgenommen Souterrain-Wohnung) Aufputz-Installationen mit
Mantelleitungen, im Hausanschlussraum in Feuchtraumausführung, Zählerschrank mit
Zählertafel
gem.
den
Vorschriften
des
Stromversorgungsunternehmens.
Unterverteilerkasten einschl. Sicherungen sowie FI-Schaltern. Potentialausgleich sowie
Fundamenterdung gem. VDE 0100 und DIN 18014.
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Hauseingang
1 Leuchte, Video-Sprechanlage
1 elektrischer Türöffner
1 Lichtschalter innen
1 Lichtschalter außen (alternativ in der Klingeltafel integriert)
Keller
3 Lichtschalter im Kellerflur mit Anbindung an eine Zeitschaltuhr
1 Lichtschalter im Heizraum
3-Fach-Steckdose im Heizraum
Treppenhaus
Lichtauslässe und Lichtschalter mit Leuchten in ausreichender Anzahl, Tastschaltungen mit
Zeitschaltuhren und Wechselschaltungen
Wohnungen
Diele:
2 Wechselschalter
2 Deckenauslässe
2 Steckdosen
1 Telefonanschlussdose
1 Video-Gegensprechanlage mit Farbdisplay
1 Rauchmelder (batteriebetrieben)
WC Wohnungen 1, 2, 3, 4:
1 Schalter
1 Decken- oder Wandauslass
2 Steckdosen
Duschbäder Wohnungen 5 und 6:
1 Schalter
1 Deckenauslass
1 Wandauslass
3 Steckdosen
Abstellraum/Hauswirtschaftsraum (soweit vorhanden):
1 Schalter
1 Deckenauslass
2 Steckdosen
1 Waschmaschinen- und 1 Trockneranschluss je 230 V separat abgesichert
(auf Wunsch alternativ im Bad)
Küche oder offener Kochbereich:
1 Schalter
1 Deckenauslass
2 x 3 Doppelsteckdosen
2 Steckdosen für Kühl- /Gefriergerät
1 Steckdose für Dunstabzug
1 sep. Stromkreis für E-Herd 400 V/3 x 16 A mit Anschlussdose
1 sep. Stromkreis für Mikrowellengerät 230 V, mit Steckdose
1 sep. Stromkreis für Spülmaschine 230 V, mit Steckdose
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Wohnen/Essen:
2 Schalter
2 Deckenauslässe
6 Steckdosen (2 x Einzel, 2 x Doppelsteckdosen)
1 Antennenanschlussdose als Twinanschluss (zusätzlich zu o. g. Dosen mit 3-fach Steckdose)
1 Telefonleerdose (neben Antennendose)
1 Rauchmelder (batteriebetrieben)
Schlafzimmer/ Kinderzimmer/Arbeitszimmer:
1 Schalter
1 Deckenauslass
6 Steckdosen (2 x Einzel, 2 x Doppelsteckdosen)
1 Antennendose
1Telefonleerdose neben Antennendose
1 Rauchmelder (batteriebetrieben)
Bad:
1 Schalter
1 Deckenauslass
1 Wandauslass
4 Steckdosen
Alternativ: 1 Waschmaschinen- und 1 Trockneranschluss je 230 V separat abgesichert (wenn
nicht im AR/HWR)
Terrassen/ Balkone/ Dachterrassen:
1 Schalter
1 Steckdose für Außenbereich und 1 Außenwandauslass, von innen schaltbar
Abstellraum Keller:
1 Schalter
1 Deckenauslass oder Wandauslass
1 Doppelsteckdose im Bereich des Lichtschalters
Installation Aufputz, Abrechnung und Absicherung über Wohnungsverteilung
Zusatzausstattung der Souterrainwohnung im Außenbereich (zusätzlich zu den
vorgenannten Ausstattungsmerkmalen)
1 Schalter
1 Steckdose
1 Außenwandauslass, von innen schaltbar
Zusatzausstattung der Penthouse-Wohnung (zusätzlich zu den vorgenannten
Ausstattungsmerkmalen)
Bereich Essen/Wintergarten:
1 Schalter
2 Steckdosen
Bereich Terrassen:
3 Außenwandauslässe mit Schaltern, von innen und außen schaltbar
3 Steckdosen für Außenbereich
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Ankleide:
1 Schalter
1 Deckenauslass
2 Steckdosen
Heizung
Anlage allgemein:
Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung
sowie des wirtschaftlichen Betriebes und Unterhaltes. Grundlage ist die gültige Fassung der
ENEV 2016 sowie eine entsprechende Heizlastberechnung des Fachplaners.
Für die Auswahl, Planung und Auslegung aller Komponenten der Heizungsanlage sowie der
Warmwasserbereitung wird eine Fachfirma für Energieberatung hinzugezogen. Diese
vergleicht unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit, Wartungsfreundlichkeit sowie Umweltverträglichkeit mehrere Möglichkeiten der Wärme- und
Warmwassererzeugung. Eine Auswahl ist hier noch nicht getroffen.
Die Wärmeerzeugung erfolgt aber voraussichtlich durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe,
alternativ durch Eine Gas-Brennwert-Heizung mit Solarunterstützung. Je nach Auswahl der
Energieform und Heizungsart können Erreichung zur Einhaltung der Vorgaben der ENEV
2016 noch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden.
Heizflächen:
Alle Wohnräume erhalten Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung. Zusätzlich wird im
Bad 1 Handtuchwärmekörper im Heizkreislauf der Fußbodenheizung vorgesehen.
Rohrnetz:
Verlegung der Heizleitungen im Zweirohrsystem im Keller und Steigstränge mit Stahl- oder
Kunststoffrohr, die Fußbodenheizung mit Kunststoffrohr.
Isolierung:
Die Isolierung der Heizrohre vom Keller bis zu den Wohnungsverteilern erfolgt nach der
EnEV 2016.
Brauchwasserversorgung
Warmwasserspeicher:
Einbau eines Brauchwasserspeichers in stehender Ausführung. Größenbestimmung nach DIN
1988. Isolierung des Speichermantels nach EnEV 2016. Alternativ dezentrale
Warmwasserversorgung in den einzelnen Wohnungen (nach Konzept der Energieberatung).
Sanitärinstallation
Abwasserleitungen im Gebäude:
Schalldämm-Kunststoffrohr für Fall- und Sammelleitungen. Anschlussleitungen zu den
Objekten mit HAT-Kunststoffrohr. Verlegung der Abwasserleitungen nach DIN 1986-100 und
LAR.
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Hausanschluss:
Die Installation des Trinkwassernetzes beginnt ab dem Ausgangsventil nach der
Hauswasserzählereinheit mit den Schutzvorrichtungen wie Filter, Druckminderer usw.
Wasserleitungen:
Leitungen für Kalt- Warm- u. Zirkulationsleitungen bis zu den Wohnungsabsperrungen sowie
Stockwerksleitungen in den Wohnungen im Mehrschichtverbundrohr.
Zirkulation und Legionellenschaltung (nur bei zentraler Warmwasserversorgung):
Durch das eingebaute Zirkulationsnetz mit Pumpe und der Legionellenaufschaltung in der
Heizung wird einer Legionellenbildung im Trinkwassernetz entgegen gewirkt. Das
Zirkulationsnetz wird bis an die WW- Zählereinheiten in den Wohnungen herangeführt.
Isolierung:
Die Isolierung der Trinkwasserleitungen erfolgt nach der gültigen EnEV 2016 und DIN 1988.
Zählung:
Innerhalb jeder Wohnung ist die Zählereinrichtung für Kalt- und Warmwasser mit
Absperreinrichtung vorgesehen. Eine Hauptzählereinrichtung Kaltwasser ist im
Anschlussraum vorgesehen. Ein weiterer Kaltwasserzähler ist für die Zählung des GesamtWarmwasserverbrauchs am Speicherzulauf eingebaut. Der Hausmeisterraum erhält einen
separaten Wasserzähler.
Die Messeinrichtungen werden auf Mietbasis eingebaut. Die Mietkosten sind nicht im
Kaufpreis enthalten und werden mit der Verbrauchsabrechnung abgerechnet.
Sanitäreinrichtungen in den Wohnungen
Alle Sanitärräume erhalten Sanitärgegenstände (WC, Wanne, Dusche, Waschtisch) in
reinweiß, sowie Armaturen in Chrom und zwar ausschließlich Produkte namhafter und
bekannter europäischer Markenhersteller oder exklusiv Marken des Sanitärgroßhandels
(z.B. Ideal Standard, Grohe usw.). Nachfolgende Hersteller und Serien wurden durch den
Bauträger ausgewählt.
Keramik: Hersteller VIGOUR Serie derby
Armaturen: Hersteller VIGOUR Serie derby
Bade- und Duschwannen: Hersteller VIGOUR Serie one
Handtuchtrockner: Hersteller COSMO Serie classic
Selbstverständlich sind Sonderwünsche der Käufer möglich.
Die Bäder der Wohnungen 1, 2, 3 und 4 erhalten folgende Ausstattungen:
1 Badewanne Acryl ca. 170 x 75 cm, 1 Waschtisch Breite ca. 60 cm, 1 WC mit Unterputzspülkasten WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI², 1 Duschwanne
Acryl ca. 90 x 90 x 2,5 cm.
Zusätzlich zur Fußbodenheizung in den Bädern erfolgt der Einbau eines Heizkörpers als
Handtuchtrockner. Dieser ist an den Kreislauf der Fußbodenheizung angeschlossen.
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Das Bad der Wohnung 5 erhält folgende Ausstattungen:
1 Badewanne Acryl ca. 170 x 75 cm, 1 Waschtisch Breite ca. 60 cm, 1 WC mit Unterputzspülkasten WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI², 1 Anschluss für die
Waschmaschine.
Zusätzlich zur Fußbodenheizung in den Bädern erfolgt der Einbau eines Heizkörpers als
Handtuchtrockner. Dieser ist an den Kreislauf der Fußbodenheizung angeschlossen.
Das Bad der Wohnung 6 erhält folgende Ausstattungen:
1 Sechseck-Badewanne Acryl ca. 190 x 85 cm, 1 Waschtisch Breite ca. 60 cm, 1 WC mit
Unterputz-Spülkasten, WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI².
Zusätzlich zur Fußbodenheizung in den Bädern erfolgt der Einbau eines Heizkörpers als
Handtuchtrockner. Dieser ist an den Kreislauf der Fußbodenheizung angeschlossen.
Die Duschbäder der Wohnungen 5 und 6 erhalten folgende Ausstattungen:
1 Waschtisch Breite ca. 60 cm (Größe ist abhängig vom Grundriss), 1 WC mit UnterputzSpülkasten WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI², 1 Duschwanne
Acryl ca. 90 x 90 x 2,5 cm.
Die Gäste-WC´s der Wohnungen 1, 2, 3 und 4 erhalten folgende Ausstattungen:
1 Handwaschbecken Breite ca. 45 cm (Größe ist abhängig vom Grundriss), 1 WC mit
Unterputz-Spülkasten WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI².
Die Abstellräume/Hauswirtschaftsräume der Wohnungen 1, 2, 3, 4 und 6 erhalten
folgende Ausstattungen:
1 Anschluss für Waschmaschine, Hahn mit Schlauchverschraubung und Abwasseranschluss
(je nach Kundenwunsch auch in anderen Räumen möglich).
Beschreibung der Sanitärobjekte und Armaturen:
Acryl-Badewanne ca. 175/75 cm, Farbe Weiß mit Einhebelwannenfüll- und Brausebatterie
sowie Handschlauchbrause.
Acryl-Duschwanne ca. 90/90 cm, Farbe Weiß mit Einhebel-Brausebatterie sowie
Handschlauchbrause.
Tiefspülklosett Farbe Weiß, wandhängend, mit Unterputzspülkasten, Kunststoffsitz und
Deckel.
Waschtisch aus Kristallporzellan Farbe Weiß, mit Einhebelmischer, Excenter-Ablaufgarnitur
Anschlüsse Küche:
Wandanschlüsse für Abwasser, Warm- und Kaltwasser zum Anschluss von Küchenspüle und
Geschirrspülmaschine einschließlich Eckventilen
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Heizraum:
1 Ausgussbecken mit einem Warm- und Kaltwasseranschluss.
Außenbereich:
Die Wohnungen Nr. 1, 2 und 3 sowie die Penthouse-Wohnung erhalten im Bereich der
Terrassen jeweils 1 selbstentleerende Wasserzapfstelle. Die Verbrauchserfassung erfolgt
über die Wohnungszähler.
Lüftung (noch abhängig vom Energiekonzept)
Jede Wohnung erhält eine dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Außenseitig werden die Lüftungsabdeckungen farblich der Fassade angeglichen. Alternativ
Ausführung in Edelstahl nach Auswahl des Bauträgers. Ausführung innen in Weiß.
Anzahl und Positionierung der Lüftungsanlagen erfolgen nach Vorgaben und Berechnung des
entsprechenden Fachplaners.
Schließanlage
Zentralschließanlage mit 3 Schlüsseln je Wohnung, passend im Wohngebäude für
Hauseingangstüre, Wohnungstüre und Kellerräume.
Außenanlagen
Hauszugangswege gepflastert, soweit möglich mit natürlicher Entwässerung in die
Vegetationsflächen. Die Gärten der Wohnungen Nr. 1, 2 und 3 werden mit einem
Stabmattenzaun oder ähnlichem eingefriedet und mit Rasen begrünt.
Die sich im Allgemeineigentum befindlichen Gartenflächen werden mit Rasen und einzelnen
Pflanzen nach Planung des Bauträgers begrünt.
Kellerräume und Hobbyräume (Sondereigentum)
Die zu den Wohnungen gehörenden Kellerräume (Sondereigentum) weisen eine volle
Raumhöhe von ca. 250 cm auf und sind durch massiv gemauerte, unverputzte und weiß
gestrichene Umfassungswände getrennt.
Als Hobbyräume ausgewiesene Räume im Kellergeschoß erhalten zusätzlich einen
Heizkörper.
Erweiterte Elektroinstallation als Sonderwunsch.
Gemeinschaftliche Anlagen
Abstellräume im Kellergeschoss nach Aufteilungsplan mit zum Teil gemauerten Wänden
bzw. Metall- oder Holztrennwandkonstruktion abgeteilt, unbeheizt, Elektro-Abrechnung
über Wohnungszähler.
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Briefkästen und Klingel mit Videosprechanlage für alle Wohnungen im Bereich der
Hauszugänge, weitere Klingeltaster an jeder Wohnungstür.
Außenanlagen: Alle Wege mit Hartbelag aus Betonwerkstein.
Für Fahrräder und Mülltonnen wird auf dem Grundstück eine Unterstellmöglichkeit (Für
Fahrräder abschließbar) in Massiv-, Holz- oder Metallbauweise geschaffen.
Kfz-Stellplätze, Garagen und Doppelparker
Auf dem Grundstück werden insgesamt 12 Kfz-Stellflächen errichtet. Zu jeder Wohnung sind
zwei Kfz-Stellflächen zu erwerben.
Die nachfolgende Anzahl der einzelnen Stellplatzarten wird noch durch den Bauträger
festgelegt:
Die Kfz-Stellflächen bestehen aus 6 Kfz-Stellplätzen im Freien, 2 Einzelgaragen sowie vier
Doppelparkern (das Modell steht noch nicht fest. Es kommen hier leicht befahrbare,
moderne Systeme zum Einbau).
Hinweise
Bestimmte Bauteile (z. B. Fenster) bedürfen, um mängelfrei zu bleiben, sorgsamen Umgangs
und einer laufenden Wartung und Pflege. Dies gilt insbesondere für alle Anstriche,
elastisch/plastische Verfugungen und alle mechanisch bewegten Teile wie Beschläge, Ventile
etc. Dauerelastische Fugen sind Wartungsfugen. Auftretende Risse in diesen Fugen stellen
keinen Mangel dar, wenn ordnungsgemäß erstellt und abgenommen.
Haarrisse in Bauteilen, Putzen, Belägen etc. können aufgrund bauphysikalischer
Eigenschaften entstehen und stellen keinen Mangel dar.
Bei der Bauausführung sind geringfügige Maßtoleranzen möglich, Abweichungen bis zu 3 %
der Gesamtwohnfläche sind möglich und stellen keinen Minderungsanspruch dar. Alle
Gewerke werden nach den anerkannten Regeln der Baukunst und Bautechnik, nach den
jeweils geltenden DIN-Vorschriften sowie unter Einhaltung der gültigen Normen,
Vorschriften und Gesetze zum Zeitpunkt der Baugenehmigung ausgeführt.
Die Gestaltung und Farbgebung der Fassaden sowie aller Außenanlagendetails erfolgt in
Abstimmung mit den Baubehörden und nach dem Farbkonzept des Architekten in
Rücksprache mit dem Bauträger. Wünsche einzelner Käufer können hier leider keine
Berücksichtigung finden.
Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände, Kücheneinrichtungen,
Einbaumöbel, Abtrennungen zu Ankleiden etc. sind nur Gestaltungsvorschläge, und
ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
Die in den Grundrissplänen ausgewiesenen Bäder zeigen eine nur beispielhafte, mögliche
Anordnung bzw. Einrichtung mit Sanitärgegenständen. Maßgebend für die Ausstattung der
Bäder ist ausschließlich diese Baubeschreibung, für die Anordnung der Sanitärgegenstände
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die Ausführungsplanung des Sanitärfachplaners. Sonderwünsche sind selbstverständlich,
sofern technisch machbar, möglich.
In der Bewerbung des Objekts verwendete Grundrisse, Außenansichten, Modelle,
Animationen und Darstellungen können ggf. nicht mehr dem neuesten Stand der Planung,
Bauausführung und Ausstattung entsprechen, da diese z. T. schon in der Entwurfsphase
angefertigt wurden. Auch hier sind ausschließlich die beurkundete Baubeschreibung, dann
untergeordnet die Pläne des Architekten gültig.
Änderungen der Konstruktion und Ausstattung sowie der Austausch von Materialien, soweit
diese keine Qualitätsminderungen zur Folge haben, bleiben vorbehalten, ebenso
Änderungen aufgrund bauaufsichtlicher und baubehördlicher Auflagen, statischer oder
technischer Erfordernisse.
Insbesondere behält sich der Bauträger ausdrücklich Änderungen der Beheizungsart (z. B.
Wärmepumpe etc.) und Warmwasserversorgung und -aufbereitung sowie der Belüftung vor,
soweit diese keine Qualitäts- und Komforteinbußen für den Erwerber mit sich bringen und
mindestens der Standard nach EnEV 2016 eingehalten wird.
Sonderwünsche
Der Bauträger ist stets bemüht die Ausführung von Sonderwünschen zur individuellen
Gestaltung der einzelnen Käufervorstellungen bzgl. Grundriss, Optik und Ausstattung der
Wohnungen zuzulassen.
Voraussetzungen hierfür sind die technische Durchführbarkeit (z. B. einschlägige
Bauvorschriften, Statik etc.) sowie auch die Zumutbarkeit des Sonderwunsches. Der
Bauträger hat das uneingeschränkte Recht Sonderwünsche auszuführen oder abzulehnen.
Sonderwünsche sind schriftlich zwischen Käufer und Bauträger zu vereinbaren. Wird für
einen Sonderwunsch bei Beauftragung kein Fixpreis vereinbart, so erfolgt eine Berechnung
gemäß Kalkulation und Preisgestaltung des Bauträgers nach Material- und Arbeitsaufwand.
Für die Planung, Ausführung und Abnahme von Sonderwünschen trägt der Käufer die ggf.
hierauf anfallenden Statiker- und Architektenkosten.
Der Bauträger ist berechtigt das von einem Sonderwunsch betroffene, einzelne Gewerk, aus
der Gesamtleistung des Bau- bzw. Kaufvertrages herauszunehmen. Der Käufer beauftragt
dann die Sonderleistungen direkt beim ausführenden Handwerksbetrieb. Beispiel: Der
Käufer wünscht statt eines Fliesenbelags in Bad und WC dort einen speziellen
Natursteinbelag den der Fliesenleger nicht ausführt oder im Angebot hält.
Die dem Gewerk entsprechende Baurate (z. B. für Fliesenarbeiten) wird dann im
vorgenannten Fall sofort zur Zahlung an den Bauträger fällig, abzüglich des Betrages, den der
Bauträger dem Käufer als Vergütung für die Minderleistungen gutschreibt.
Die Ausführung von Sonderwünschen kann ggf. die Bauzeit verlängern, wofür der Bauträger
keine Haftung übernimmt.
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Wichtig: Wohnungstypen und Grundrissänderungen
Die Wohnungen im Erdgeschoß und I. OG weisen unterschiedliche Grundrisse auf.
Prinzipiell ist es in der Planungsphase des Projekts möglich gegen Kostenausgleich die
Grundrisse des Erdgeschoßes auch im I. Obergeschoß und umgekehrt zu verwirklichen.
Besprechen Sie bitte Ihre Wünsche mit dem Bauträger.
Änderungen
Grundsätzlich behält sich der Bauträger Änderungen vor, die wirtschaftlich, technisch,
statisch oder aus sonstigen wichtigen Gründen erforderlich sind, oder solche, die behördlich,
gesetzlich oder anderweitig hoheitlich angeordnet sind oder werden.
Für Gewerke, Materialien, Ausführungsvarianten, Farben etc., die hier nicht explizit genannt
sind, behält sich der Bauträger ebenfalls sein Entscheidungsrecht vor, insbesondere auch für
die Gestaltung und Anordnung von Freiflächen, Parkplätzen, Bepflanzungen, Unterständen
für Müll, Fahrräder usw.
Animationen, Illustrationen, Grundrisse, Möblierungsvorschläge, Ausstattungen
Als zwischen Käufer und Bauträger vertraglich vereinbart gelten ausschließlich die
Ausstattungsmerkmale gemäß dieser Baubeschreibung. Ausstattungen und Details, zum
Beispiel in Form von Möblierungen, Sanitärgegenständen, Küchen oder auch gärtnerischen
Gestaltungen in Grundrissen, Exposés, auf Ansichten des Gebäudes und in Animationen sind
nicht Vertragsgegenstand sondern dienen rein der Veranschaulichung einer möglichen
Nutzung und Ausstattung des Gebäudes oder der Gärten.
Stand 11.05.2017
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