Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 977 – Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg – für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Neuenhofer Weg im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg (Programmberatung) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - Erläuterungsbericht Fassung vom 09.01.2017 Ziele und Zwecke der Planung Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, das Universitätsklinikum zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Das bestehende Gebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um im Universitätsklinikum Aachen weiterhin medizinische Versorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das bestehende außergewöhnlichen Gebäude angemessen ergänzen. Neben dem Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und dem Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - dient der Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - der Erweiterung der Universitätsklinik Aachen. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für Erweiterungsmodule zur Wohnnutzung, für die Verwaltung und für klinische Nutzungen. Die bestehende Bebauung soll nach und nach durch die im städtebaulichen Konzept dargestellten Module ersetzt und ergänzt werden. Der erste Baustein wird ein Gebäude für die klinische Nutzung durch die Psychiatrie sein („Verfügungsgebäude Psychiatrie“). Dieses Gebäude gehört zu den durch das Medizinische Modernisierungsprogramm (MedMop) finanzierten Ergänzungen des bestehenden Klinikums. Das ca. 3 ha große Plangebiet unterteilt sich in Campus A mit dem Verfügungsgebäude als erstem Baustein und Campus B. Die Höhe der geplanten Gebäude wird gegenüber dem heutigen Bestand und dem heutigen Planungsrecht deutlich zurückgenommen. Geplant sind Gebäude mit max. 5-6 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss. Heute sind zwischen 5 und 12 Geschosse zulässig. Die Bebauung zeichnet sich durch die Gartenhofstrukturen auf dem jeweiligen Campus aus, die als Erholungsflächen für Mitarbeiter, Patienten und Besucher dienen. Gerade der östliche Teil des Plangebietes öffnet sich mit seinen Gartenhöfen hin zur Grünspange, die als Rad- und Fußgängertrasse fungiert und dabei gleichzeitig die Kinder- und Jugendpsychiatrie mit dem Hauptgebäude verbindet. Die Grünspange ist dabei unbedingt von Bebauung und motorisiertem Verkehr freizuhalten. Die geplante Bebauung bildet dabei eine klare Raumkante zur Grünspange. Bestehendes Planungsrecht Regionalplan Der Regionalplan, ehemals Gebietsentwicklungsplan, für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2014 stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. Die beabsichtigte Planung entspricht dem derzeitig geltenden Regionalplan. Masterplan Aachen*2030 In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Gemäß §1 (6) Nr. 11 BauGB werden die Ergebnisse dieses Planes im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung berücksichtigt. Das Handlungsfeld - Hochschulen - forciert unter dem Gesichtspunkt „Wissenschaftsstadt stärken / profilieren“ eine qualitative Bestandsentwicklung und Modernisierung der Technischen Hochschulstandorte sowie Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur. Im Handlungsfeld - Klimaschutz und Klimaanpassung - besteht der Handlungsbedarf mit Fokus auf Aachen als „energieeffiziente Stadt“. Die Fern- sowie Nahwärme und -kälteversorgung sollte gesichert und ausgebaut werden. 2/4 Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - Erläuterungsbericht Fassung vom 09.01.2017 Die vorliegende Planung kann aus den Zielsetzungen des Masterplanes Aachen*2030 abgeleitet werden. Flächennutzungsplan 1980 sowie Vorentwurf Flächennutzungsplan Aachen*2030 Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Im geltenden Flächennutzungsplan 1980 ist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die zentrale Spange ist als „Grünfläche“ dargestellt. Im östlichen Teil ist zudem die Nutzung „Parkplatz“ abgebildet. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) übernimmt die Darstellung „Wohnbaufläche“ im westlichen Teil des Plangebietes. Des Weiteren ist die Darstellung einer „Grünfläche“ als „Parkanlage“ in zentraler Lage vorgesehen, die zwischen den „Wohnbauflächen“ im Westen und dem „Sondergebiet“ im Osten hindurchführt. Die Darstellung „Sondergebiet“ im östlichen Plangebiet hat sich gegenüber dem Flächennutzungsplan von 1980 geändert. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988. Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592. Der Bebauungsplan Nr. 592 setzt im westlichen Teil ein Baufenster mit Gebäuden mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier bzw. sechs Geschossen fest. Des Weiteren ist eine Fläche zur Errichtung einer Tiefgarage festgesetzt. Zentrales Element ist eine festgesetzte Grünfläche, die das Plangebiet in zwei Hälften aufteilt. Östlich dieser Grünfläche ist ein Baufenster festgesetzt, das eine Gebäudehöhe von sieben, neun und zwölf Geschossen zulässt. Des Weiteren ist in diesem Abschnitt des gültigen Bebauungsplan Nr. 592 eine Fläche für Stellplätze und Garagen festgesetzt. Im gültigen Bebauungsplan Nr. 592 sind ebenso zu erhaltende Bäume eingetragen. Mit der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592 soll die Nutzung allgemeines Wohngebiet in Sondergebiet umgenutzt werden. Verkehrliche Anbindung Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt jeweils für den Campus A und B über die Kullenhofstraße. Die beiden Teilgebiete des Plangebietes werden über zwei Erschließungshöfe angefahren. Anordnung und Bedarf an Stellplätzen wird in einem aufzustellenden Verkehrskonzept untersucht. Denkbar ist eine unterirdische Abwicklung des Stellplatzbedarfes mit der Errichtung einer oder mehrerer Tiefgaragen, da die aktuell festgesetzte Stellplatzfläche durch die Neuerrichtung des Verfügungsgebäudes überplant wird. Die gegenwärtig festgesetzte Grünfläche und die im städtebaulichen Konzept beschriebene Grünspange dient Fußgängern und Radfahrern als Verbindungsachse zwischen der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Philipp-Neri-Weg / Neuenhofer Weg im Süden und dem Hauptgebäude des Universitätsklinikums im Norden. 3/4 Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - Erläuterungsbericht Fassung vom 09.01.2017 Bauweise Die modulare Erweiterung des Plangebiets, beginnend mit dem Verfügungsgebäude, ermöglicht eine stufenweise Entwicklung und Erneuerung des Gebietes. Die gegliederte Struktur und Bebauung der Gebäude entspricht dabei den Anforderungen des Universitätsklinikums Aachen und den zukünftigen Nutzungen. Das Verfügungsgebäude erzeugt einen städtebaulichen Akzent zwischen dem Bestandsklinikum im Norden und dem neu zu errichtenden Parkhaus im Osten. Die geplanten Gebäudehöhen fügen sich in die benachbarte Wohnbebauung und die benachbarten klinischen Nutzungen ein. Weitere Bearbeitungsschritte Im Zuge der weiteren Bearbeitung müssen die nachstehenden Themen geklärt werden: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes zu Verkehrserschließung und Stellplatzbedarf Erarbeitung der notwendigen Gutachten (Verkehrsgutachten, Schallschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag etc.) Auf dem Gelände befinden sich Bäume, die nicht erhalten bleiben können. Hier ist die Baumschutzsatzung anzuwenden und entsprechender Ausgleich zu schaffen. Fazit Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - wird die Errichtung eines neuen Verfügungsgebäudes sowie weiterer Module für das Universitätsklinikum ermöglicht. Die Planung sieht eine modulare und schrittweise Realisierung des städtebaulichen Konzeptes vor. Das Verfügungsgebäude ist der erste Baustein bei der Realisierung der Gebäude. Die Bebauung orientiert sich in ihrer Höhenentwicklung an der umgrenzenden Bebauung. Zentrales Element ist die Grünspange, die neben der Erholungsfunktion auch eine Verbindungsfunktion für den Rad- und Fußverkehr zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und dem Hauptgebäude des Universitätsklinikums innehat. Die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes klärt die Abwicklung des Stellplatzbedarfes und der Erschließung. 4/4