Nummer: UNI-KS_FBxx_6-xxx Anweisungen für Kraftfahrer Datum: tt/mm/jjjj mit und ohne Kontrollgerät Bearbeiter/in: Hier einfügen Verantwortlich: Hier einfügen Arbeitsbereich: Hier einfügen Arbeitsplatz/Tätigkeit: Hier einfügen Geltungsbereich Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr gelten grundsätzlich für Fahrer von: · Fahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen und geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. · Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen und deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich der Anhänger 3,5 t übersteigt (Kleintransporter mit Anhängefahrzeug). · Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t. Lenk- und Ruhezeiten Lenkzeiten für einen Fahrer Tageslenkzeit: Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. 2 x wöchentlich 10 Stunden möglich, dann nach spätestens 9 Stunden Lenkzeit eine weitere Unterbrechung von 45 Minuten einlegen. Lenkzeit: Höchstens 6 Tageslenkzeiten pro Woche. LZ wöchentlich: Max. 56 Stunden. Doppelwoche: 90 Stunden Lenkzeit. Achtung: Bei nicht ausreichender Ruhezeit addieren sich die Lenkzeiten. Erst nach Einlegen einer ausreichenden Ruhezeit beginnt eine neue Lenkzeit. Andere sonstige Fahrten auf dem Weg zur Übernahme des Fahrzeugs, Arbeitszeiten: Be- und Entladetätigkeit. Ruhezeiten für einen Fahrer Unterbrechung der Lenkzeit nach: 4,5 Stunden Ruhezeit mindestens: Tagesruhezeit: 11 zusammenhängende Stunden innerhalb eines jeden Zeitraums von 24 Stunden. Aufteilung Aufteilung in zwei Hälften möglich, die erste muss mindestens 3 Stunden, die Tagesruhezeit: zweite Hälfte mindestens 9 Stunden am Stück betragen. Tagesruhezeit darf nur außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden oder in einem stehendem Fahrzeug, das mit einer Schlafkabine ausgestattet ist. Wöchentliche Nach höchstens sechs 24-Std.-Zeiträumen ist eine wöchentliche Ruhezeit Ruhezeit: von mindestens 45 zusammenhängenden Stunden einzulegen. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen kann eine der beiden Wochenruhezeiten auf 24 Stunden verkürzt werden, wenn die Verkürzung bis zum Ende der darauffolgenden dritten Woche durch eine zusammenhängende Ruhezeit ausgeglichen wird. Dieser Ausgleich muss mit einer anderen, mindestens 9-stündigen Ruhezeit zusammen genommen werden. Ruhezeiten für Zweifahrerbesatzung Ruhezeit: Jeder Fahrer muss eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 zusammenhängenden Stunden innerhalb jedes Zeitraums von 30 Stunden einlegt haben. Pausenzeiten LenkzeitMindestens 45 Minuten, Aufteilung einen Abschnitt von 15 Minuten gefolgt von unterbrechung: einem Abschnitt von 30 Minuten zulässig. Zeitabschnitte von weniger als 15 Minuten bzw. 30 Minuten gelten nicht als Lenkzeitunterbrechung. Datum: tt/mm/jjjj Nr.: UNI-KS_FBxx_6-xxx Seite: 1 von 3 Aufgaben, Verhalten Beschäftigte Kraftfahrer Aufgaben für Kraftfahrer mit Kontrollgerät im Kraftfahrzeug 1. Der Fahrer muss an jedem Tag, an dem er ein Fahrzeug lenkt, ein Schaublatt benutzen. 2. Das Schaublatt darf grundsätzlich erst nach der täglichen Arbeitszeit aus dem Gerät entnommen werden. Bei einem Fahrzeugwechsel ist jedoch das personenbezogene Schaublatt mitzunehmen. 3. Der Fahrer hat im Innenfeld des Schaublatts folgende Angaben einzutragen: Name, Vorname Einlegeort, Entnahmeort Einlegedatum, Entnahmedatum polizeiliches Kennzeichen Ankunfts-km, Abfahrts-km, Differenz 4. Vor der Benutzung des Kontrollgeräts ist die Uhrzeit im Gerät nach der gesetzlichen Zeit des Zulassungslandes des Fahrzeugs einzustellen. 5. Wenn das Gerät unterwegs defekt wird, muss es sofort repariert werden, es sei denn, der Fahrer kehrt innerhalb einer Woche an den Sitz des Unternehmens zurück. 6. Während einer Störung des Kontrollgeräts muss der Fahrer die einzelnen Zeitgruppen von Hand auf dem Schaublatt oder einem besonderen Blatt aufzeichnen. 7. Der Fahrer muss den ihm zugeordneten Zeitgruppenschalter am EG-Kontrollgerät so bedienen, dass die verschiedenen Zeitgruppen richtig aufgeschrieben werden. 8. Bei einem Fahrerwechsel im Zweifahrerbetrieb hat der Fahrer die Schaublätter hinsichtlich ihrer Lage im Kontrollgerät miteinander zu wechseln. 9. Schaublätter (Unterlagen) des laufenden Tages sowie der vorangegangenen 28 Tage sind mitzuführen. Sie sind Kontrollbeamten jederzeit vorzulegen. Fahrer, die gleichzeitig auf Fahrzeugen mit analogem und digitalem Kontrollgerät eingesetzt werden, müssen neben den vom Fahrer in den vergangenen 28 Tagen verwendeten Schaublätter und entsprechenden Ersatzaufzeichnungen, auch ihre Fahrerkarte oder die entsprechenden Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät mit sich führen. 10. Fahrer haben die Schaublätter, die nicht mehr im Fahrzeug mitzuführen sind, unverzüglich dem Unternehmer auszuhändigen. 11. Für Tage, an denen die Fahrer keine Schaublätter vorlegen können, haben sie auf Verlangen eine vom Unternehmer unterzeichnete Bescheinigung unter Angabe der Gründe vorzulegen. Aufgaben für Kraftfahrer gegenüber dem Arbeitgeber (Vorgesetzten) · Aufzeichnungen, die nicht mehr mitzuführen sind, sind dem Arbeitgeber unverzüglich auszuhändigen, der sie ordnungsgemäß aufbewahrt. · Für Tage, an denen keine Schaublätter erstellt werden (wegen Krankheit, Urlaub) sind vom Arbeitgeber unterzeichnete Bescheinigungen mit Angabe der Gründe zu fordern. Verhalten der Kraftfahrer bei Unterbrechungen · Fahrer darf während der Unterbrechungen keine Be- und Entladetätigkeiten oder sonstige Arbeiten durchführen. Aufgaben für Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger Führen von Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten in übersichtlicher Form. Die Aufzeichnungen müssen für jeden Tag getrennt erfolgen. Name, Vorname Einlegeort, Entnahmeort Einlegedatum Entnahmedatum polizeiliches Kennzeichen Ankunfts-km, Abfahrts-km, Differenz Gesamtfahrstrecke Alle Eintragungen sind unverzüglich vorzunehmen. Ersteller Datum: tt/mm/jjjj Nr.: UNI-KS_FBxx_6-xxx Seite: 2 von 3 Aufgaben Unternehmer / Arbeitgeber · · · Der Arbeitgeber bewahrt die Arbeitszeitnachweise ein Jahr lang auf und legt sie auf Verlangen vor. Kontrolle Zur Gewährleistung der Einhaltung der Lenkzeiten, der Lenkzeitunterbrechungen und der Ruhezeiten werden die Aufzeichnungen in regelmäßigen Abständen (wöchentlich) oder im Fall der Verhinderung sobald wie möglich geprüft um Maßnahmen bei Verstößen einzuleiten. Fahrverbote · An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Bundesfeiertage sind Neujahr Ostermontag Christi Himmelfahrt Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) Karfreitag Tag der Arbeit (1. Mai) Pfingstmontag 1. und 2. Weihnachtstag Länderfeiertage sind Fronleichnam Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland Reformationstag Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (31. Oktober) Allerheiligen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland (1. November) Ordnungswidrigkeiten, Straftat Ordnungswidrigkeiten Vom Fahrpersonal vorsätzlich oder fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-- Euro geahndet werden. Straftaten Strafanzeige durch Kontrolleure wird erstattet, wenn · das Kontrollgerät auf irgendeine Art so beeinflusst wird, dass verfälschte Aufzeichnungen gemacht werden, · verfälschte Aufzeichnungen bewusst verwendet werden, · Aufzeichnungen nachträglich verfälscht werden oder falsche Eintragungen erfolgen. Ersteller Datum: tt/mm/jjjj Nr.: UNI-KS_FBxx_6-xxx Nächster Überprüfungstermin: tt/mm/jjjj Seite: 3 von 3 Unterschrift(en) Verantwortl.: