Im Deerth - Stadt Hagen

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16.03.2017
Vorläufige Begründung
Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth – zum Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen
Kurzbeschreibung der städtebaulichen Ziele
Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis betreibt in Hagen mehrere
Einrichtungen für Suchtpatienten im Maßregelvollzug. In diesen Einrichtungen werden ausschließlich Patienten behandelt, die aufgrund ihrer Sucht straffällig geworden
sind und deshalb nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden. Sexualstraftäter bzw. psychisch Kranke nach § 63 StGB werden in Hagen nicht behandelt. Die
Einrichtungen bilden eine Therapiekette, die aufeinander abgestimmt ist. Die AWO
beabsichtigt die Erweiterung der Klinik Deerth um eine geschlossene Abteilung, die
im Weiteren als „Eingangseinrichtung“ genannt wird.
Bisher können aufgrund fehlender hoch gesicherter Bereiche keine Erstaufnahmen
von Patienten durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Eingangseinrichtung neben der vorhandenen Klinik Deerth beabsichtigt.
Nach den Vorgaben des Landes ist die neue Einrichtung durch einen von außen 4,50
m und von innen 5,50 m hohen Zaun zu sichern. Der Zugang bzw. die Zufahrt erfolgt
ausschließlich durch eine gesicherte Pforte. An das Pfortengebäude schließt sich
unmittelbar die Sporthalle und mit ca. 20 m Abstand das Gebäude für Ergotherapie
an. Um aufgrund des hängigen Geländes Bodenaufträge und -abträge zu minimieren, sind die Baukörper entlang der Höhenlinien angeordnet. Nördlich der Gebäudezeile ist hangaufwärts das Patientengebäude für 42 Personen vorgesehen. Das Gebäude besteht aus zwei Baukörpern, deren 2 Geschosse in gleicher Höhe durchlaufend über ein gemeinsames Treppenhaus miteinander verbunden werden. Weil die
Geschossebenen auf jeweils gleichen Höhen liegen müssen, ist eine Staffelung der
beiden Baukörper entsprechend des Geländeverlaufes nur eingeschränkt möglich.
Dies erfordert einen größeren Einschub des nördlichen Gebäudeteils in den Hang.
Für den südlichen Gebäudetrakt ergibt sich ein zusätzliches Untergeschoss.
Das Plangebiet umfasst den Bereich der Klinik Deerth und die nördlich angrenzende
Fläche. Es wird durch Forstwege begrenzt. Die bestehende Einrichtung ist von Wehringhausen aus über die Straße Im Deerth und weiter von dort über die vorhandene
private AWO-Zufahrt zu erreichen. Abzweigend von dieser Zufahrt sollen die neu zu
errichtenden Gebäude über eine eigene Zufahrt erschlossen werden.
Ziel der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Therapieeinrichtung zu schaffen.
Neben dem FNP-Teiländerungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung
ein Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/14 – Erweiterung Fachklinik Deerth -) durchgeführt.
Bestehende Situation / Heutige Nutzung
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtbezirks Hagen-Mitte und umfasst den Bereich der vorhandenen Klinik und die nördlich angrenzende Fläche, auf der die Erweiterung der Einrichtung vorgesehen ist. Das Klinikgelände befindet sich im Hagener Stadtwald und wird bis auf die südwestliche Grundstücksgrenze von Forstwegen
begrenzt.
Im südlichen Drittel des Plangebiets befindet sich die Klinik mit einem auf der Nordseite angeordneten Zugangsbereich. Von hier aus sind ein Gewächshaus und ein 2geschossiges Wohngebäude für Patienten zu erreichen. Hieran schließt sich ein
parkartiges Gelände mit weiteren Nebengebäuden und einem Sandspielfeld an.
Im mittleren Planbereich befinden sich eine Stallanlage und eine Wiese. Hieran
schließt sich nach Norden Wald an.
Der Planbereich ist von Waldflächen umgeben. Lediglich nach Süden und Westen
befinden sich einige Gebäude. In einem Abstand von ca. 150 m liegt der städtische
Forstbetriebshof und in ca. 300 m Entfernung befindet sich ein Waldkindergarten. Die
übrigen Gebäude werden zum Wohnen genutzt.
Planungsrecht
Regionalplan:
Im Regionalplan ist dieser Bereich als Freiraum – Allgemeine
Freiraum- und Agrarbereiche – mit den Freiraumfunktionen
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
dargestellt.
Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Fläche für
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sonstige soziale
Einrichtung“, Fläche für die Landwirtschaft und Wald dar.
Bebauungsplan:
Bebauungsplan im Aufstellungsverfahren
Landschaftsplan:
Der Landschaftsplan setzt für diesen Bereich das Landschaftsschutzgebiet „Selbecke“ (LSG 1.2.2.30) fest.
Erschließung
Die Erschließung der Fläche kann von Wehringhausen aus über die Straße Im
Deerth und weiter von dort über die bestehende private AWO-Zufahrt erfolgen. Abzweigend von dieser Zufahrt soll die Erschließung der neu zu errichtenden Gebäude
über eine eigene Zufahrt entstehen.
Planung
Änderung von Fläche für Gemeinbedarf, Fläche für die Landwirtschaft und Wald in
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „sonstige soziale Einrichtung“. Im nördlichsten Bereich des Plangebietes bleibt es bei der Darstellung als Wald.
Stand des Verfahrens
26.02.2015 Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens
25.01.2016 Abfrage der Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung
gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz beim RVR
22.03.2016 Testat des RVR: Die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung
wird in Aussicht gestellt, wenn u. a. eine Verträglichkeit der Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
dargelegt werden.
Planungsdaten
Die Gesamtfläche der FNP-Teiländerung beträgt ca. 2,8 ha.
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