Richtlinien für die betriebliche Vorbereitung bei einer Grippepandemie

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Richtlinien für die
betriebliche
Vorbereitung
bei einer
Grippepandemie
Schweizerischer Podologen-Verband SPV
Stadthof, Bahnhofstrasse 7B, 6210 Sursee
Telefon 041 926 07 61
Fax 041 926 07 99
E-Mail [email protected]
Internet www.podologie.ch
Schweizerischer Podologen-Verband SPV
Pandemieplan – Handbuch für die betriebliche Vorbereitung
Inhaltsverzeichnis
1.
Zusammenfassung ....................................................................................................... 4
2.
Innerbetriebliche Massnahmen im Fall einer Grippepandemie...................................... 5
3.
2.1
Wichtigste personenbezogene, nicht medikamentöse Massnahmen ...................... 5
2.2
Umgebungshygiene................................................................................................ 7
2.2.1
Raumlüftung / Klimaanlage............................................................................. 7
2.2.2
Reinigung ....................................................................................................... 7
Kommunikation ............................................................................................................. 7
3.1
Inhalt der Mitteilungen ............................................................................................ 7
3.2
Zeitpunkt der Kommunikation ................................................................................. 8
3.3
Wer muss informiert werden?................................................................................. 8
4.
Händedesinfektion ........................................................................................................ 8
5.
Materielle Planung ........................................................................................................ 8
6.
Tragen von Hygienemasken ......................................................................................... 9
7.
Reinigung ................................................................................................................... 10
Sursee, 11. August 2009
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Pandemieplan – Handbuch für die betriebliche Vorbereitung
1.
Zusammenfassung
Ziel
- die Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz
- die Aufrechterhaltung der betrieblichen Infrastruktur, um die Belieferung der Kunden
mit den wichtigsten Gütern (Informationen) sicherzustellen.
Art der Grippepandemie
- Die Grippepandemie kann in mehreren Wellen verlaufen; eine Welle dauert rund 12
Wochen.
- In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer vor einer Infektion mit gefährlichen Mikroorganismen, z.B. dem
Grippevirus (auch Influenzavirus genannt), zu schützen.
- Die Empfehlungen des BAG dienen dazu, eine Ausbreitung der Grippe unter den
Beschäftigten zu vermindern.
Organisatorisches
- Die Planung erfordert eine Analyse der innerbetrieblichen Funktionen. Es werden
die wichtigsten Prozesse und Produkte sichergestellt (Priorisierung /
Posteriorisierung), potentiell exponiertes Personal (z.B. Schalterpersonal)
identifiziert und die für den Betrieb unentbehrlichen Funktionen
(Schlüsselfunktionen) definiert.
- Nach Schätzung erkranken während einer Pandemiewelle 25% der Angestellten.
- Während der zwei Wochen im Höhepunkt der Welle werden ca. 10% der
Angestellten krankheitshalber abwesend sein.
- Eine Abwesenheitsquote von 40% während den zwei Höhepunkt-Wochen ist
möglich.
- Es muss vor Ausbruch der Grippepandemie beschlossen werden, auf welche
Produkte allenfalls vorübergehend verzichtet werden kann.
Wichtigste, nicht medikamentöse Massnahmen im Fall einer Grippepandemie
- Beachten der persönlichen Hygiene (z.B. häufiges Händewaschen mit Seife)
- Distanz halten (social distancing) von mindestens 1 Meter von Person zu Person
- Treffen von Eigenschutzmassnahmen (z.B. das Tragen von Hygienemasken) bei
Tätigkeiten mit einem erhöhten Infektionsrisiko.
- Kenntnis über das persönliche Verhalten bei Grippe oder bei Verdacht auf Grippe.
Kommunikation
- Die Mitarbeitenden müssen über die geltenden Massnahmen, Informationskanäle
und Auskunftsstellen vor Ausbruch einer Grippepandemie in Kenntnis gesetzt
werden.
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2.
Innerbetriebliche Massnahmen im Fall einer Grippepandemie
2.1
Wichtigste personenbezogene, nicht medikamentöse Massnahmen
-
Persönliche Hygiene
Distanz halten
Eigenschutzmassnahmen bei erhöhtem Infektionsrisiko
Kenntnis über das persönliche Verhalten bei Grippe oder bei Verdacht auf Grippe.
Persönliche Hygiene
-
regelmässiges Händewaschen mit Seife
bei Husten, Niesen und Nase putzen Einwegpapiertaschentücher benützen
verunreinigtes Material, z.B. Papiertaschentuch, im Abfalleimer entsorgen
nach jedem Gebrauch eines Papiertaschentuchs die Hände mit Seife waschen.
Grundsätzlich genügt ein häufiges Händewaschen mit Seife. Die Anwendung von
Händedesinfektionsmittel wird nicht generell empfohlen. Betriebe, die
Händedesinfektionsmittel an strategisch günstigen Orten, z.B. neben jeder Bürotür,
Dispenser montieren, müssen ihre Mitarbeiter über die korrekte Anwendung instruieren.
Distanz halten
- Distanz von mindestens 1 Meter von Person zu Person einhalten
- Menschenansammlungen vermeiben
Empfehlungen für das Arbeiten im Betrieb
Personenkontakte:
- Benützen des Telefons und des Internets (E-Mail)
- Vermeiden aller nicht notwendigen Reisen und Besprechungen. Absagen von
Treffen, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen etc.
- Erteilen von Auskünften und Entgegennahme von Bestellungen über das Telefon
- Verzicht auf das Händeschütteln.
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Post:
- eingehende Post durch eine damit beauftragte Person verteilen, nicht an einem
zentralen Ort von verschiedenen Personen abholen lassen
- ausgehende Post am Bestimmungsort ohne Personenkontakt deponieren.
Besprechungen:
- Besprechungszeit so kurz wie möglich halten
- grossen Besprechungsraum wählen und Distanz von mindestens 1 m zwischen den
Besprechungsteilnehmern einhalten
- Vermeiden von direktem Kontakt, kein Händeschütteln
- Evtl. Besprechung im Freien abhalten
Personanansammlungen am Arbeitsplatz:
-
Aufheben von fixen Anfangs- und Endzeiten im Betrieb
Ablösungen nicht überlappend organisieren
Benützung von Liften vermeiden
Cafeterias und Personalrestaurants schliessen
Öffentliche Verkehrsmittel:
- Wenn immer möglich Arbeitsweg zu Fuss oder mit dem Velo. Private Fahrzeuge
vermeiden
Physische Schutzmassnahmen
Auch bei richtiger Anwendung der Schutzmassnahmen, garantieren diese keinen 100%-igen
Schutz. Die Entsorgung des Schutzmaterials muss entsprechend erfolgen.
Personen in Funktionen mit erhöhtem Infektionsrisiko
- Personen mit nahem Kundenkontakt (Schalterpersonal)
- Reinigungspersonal
- Personal im Bereich der Abfallentsorgung
zu den möglichen zusätzlichen physischen Schutzmassnahmen gehören:
- das Tragen von Hygienemasken
- das Tragen von Handschuhen
- das Aufstellen von Plexiglas oder undurchlässigen Folien zwischen Kunden und
Personal
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Hygienemasken
Das Tragen von Hygienemasken wird nicht generell empfohlen. Wo eine erhöhte Gefahr der
Verbreitung des Grippevirus besteht (Menschenansammlungen, Kundenkontakt etc.) ist es
jedoch sinnvoll, eine Maske zu tragen.
Sollte ein Betrieb den Mitarbeitenden solche Masken zur Verfügung stellen, müssen die
Mitarbeiter entsprechend geschult werden, wie sie zu tragen sind und wie sie aufgesetzt
werden müssen.
2.2
Umgebungshygiene
2.2.1 Raumlüftung / Klimaanlage
Räume sollen durch Öffnen der Fenster und Türen regelmässig durchgelüftet werden.
Lüftungsanlagen müssen im Pandemiefall nicht abgestellt werden.
2.2.2 Reinigung
Die Räume sollen wie üblich gereinigt werden. Es genügt eine Reinigung der Oberflächen
und der abwaschbaren Böden mit Detergentien. Oberflächen, welche intensiv vom Publikum
und vom Personal berührt werden (Ladentische, Bankomattastaturen, Lifttasten etc.) sollen
identifiziert und häufiger gereinigt werden.
3.
Kommunikation
3.1
Inhalt der Mitteilungen
Die Angestellten sollen informiert werden über:
- die Auswirkungen einer Grippepandemie
- die Massnahmen, die für das persönliche Verhalten und für die betrieblichen
Abläufe gelten
- die Auskunftsstellen, bzw. relevanten Telefonnummern innerhalb des Betriebs
- Veränderungen und Entwicklungen im Verlauf der Grippepandemie
Auch die Kunden und Lieferanten müssten über allfällige Veränderungen informiert werden.
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3.2
Zeitpunkt der Kommunikation
Es ist vorteilhaft, die Angestellten frühzeitig darüber zu informieren, was im Fall einer
Grippepandemie geplant ist und wie man sich vor einer Infektion mit dem Grippevirus
schützen kann.
3.3
Wer muss informiert werden?
Es müssen alle Mitarbeiter und deren Familienangehörigen informiert werden.
4.
Händedesinfektion
Grundsätzlich genügt häufiges Händewaschen mit Seife. Die Anwendung von
Händedesinfektionsmittel wir nicht generell empfohlen.
Vorgehen
Die Hände ausser bei optischer Verschmutzung vor der Desinfektion nicht waschen. Wichtig
ist, dass nicht nur die Handflächen sondern auch die Fingerzwischenräume, die
Fingerkuppen und die Daumen desinfiziert werden.
-
Desinfektionsmittel zwischen den Handflächen verreiben
Handfläche auf Handrücken im Wechsel für beide Hände
Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern
Aussenseite der Finger auf gegenseitiger Handfläche mit verschränkten Fingern
Kreisendes Reiben der Daumen in der geschlossenen Handfläche für beide Hände
Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen in der Hohlhand
für beide Hände
- Hände trocknen lassen, nicht an Handtuch abreiben
5.
Materielle Planung
Die Anschaffung von Material soll vor dem Ausbruch der Grippepandemie getroffen werden.
Hygienematerial
Es müssen genügend Seife, Einwegtaschentücher und Abfalleimer vorhanden sein.
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Händedesinfektionsmittel
Es muss für genügend Vorrat and Händedesinfektionsmittel gesorgt sein.
Hygienemasken, falls geplant
Die Mitarbeitenden müssen über den Umgang mit Hygienemasken instruiert werden, a sonst
die Masken nichts nützen. Die Masken müssen trocken gelagert werden.
Plexiglasschilder / Plastikfolien zwischen Angestellten und Kunden
Zur Vernminderung der Ansteckungsgefahr bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt, können
anstelle von Hygienemasken Plexiglas- oder Glasschilder/Fenster bzw. Kunststoff-Folien
aufgestellt werden, die täglich mit einem Desinfektionsmittel gereinigt werden.
6.
Tragen von Hygienemasken
Vorgehen
Hygienemasken sind nach ca. 2 Stunden durchfeuchtet und dann weniger wirksam. Die
Hygienemasken müssen deshalb regelmässig ausgetauscht werden. Um einen maximalen
Schutz zu erhalten, ist zudem eine gute Anpassung der Maske an das Gesicht nötig. Die
Hygienemaske muss Mund und Nase vollständig abdecken und bequem sitzen.
Anwendungs-Informationen:
- Maske über Nase und Mund legen. Der mit einem Draht verstärkte Teil kommt oben
über den Nasenrücken.
- Gummiband um jedes Ohr platzieren oder Band hinten am Kopf zusammenbinden
- Unteren Teil der Maske über das Kinn ziehen und oberen, verstärkten Teil in die
richtige Passform bringen, so dass der Maskenrand überall eng an die Haut
anschliesst. Die Maske muss das Gesicht vom Nasenrücken bis unterhalb des
Kinns abdecken.
- Maske maximal 2 Stunden tragen
- Getragene Masken nicht unter Personen austauschen
- Maske unverzüglich wechseln, wenn sie beschädigt oder durchnässt ist.
- Vor dem Anlegen und nach der Entsorgung einer Maske die Hände mit Seife
waschen
- Die Masken wie Haushaltabfall entsorgen.
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7.
Reinigung
Reinigung
Normale Reinigung der Oberflächen und der abwaschbaren Böden mit einem Detergens.
Zeitpunkt der Reinigung
Die Reinigung soll bei Arbeitsende erfolgen.
Reinigungspersonal
Das Reinigungspersonal muss durch folgende Massnahmen zusätzlich geschützt werden.
- Tragen von Wegwerfhandschuhen
- Tragen einer Einweg-Überschürze
- Tragen einer Hygienemaske des Typs II bzw. IIR
Das physische Schutzmaterial muss bei Arbeitsende am Arbeitsort am besten in Kübel
entsorgt werden. Die Handschuhe sollen als letztes ausgezogen werden. Nach Ausziehen
der Handschuhe müssen die Hände umgehend mit Seife gewaschen, oder mit
Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden.
Reinigungstücher und Wischbezüge
Tücher und Wischbezüge für den mehrmaligen Gebrauch müssen nach jedem Gebrauch
maschinell thermisch (mind. 60°C oder 40°C plus Detergens) gewaschen und anschliessend
getrocknet werden. Tücher und Bezüge müssen in ausreichender Stückzahl zur Verfügung
stehen.
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