Prävention von Nadelstichverletzungen

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Regina Jäckel
- Prävention von Nadelstichverletzungen -
Definition Nadelstichverletzungen
Nadelstichverletzungen sind Stich- Schnitt- oder
Kratzverletzungen durch stechende und schneidende
Instrumente
z.B. Kanülen, Lanzetten, Skalpelle
Voraussetzung: Kontamination mit Blut, Körperflüssigkeiten
oder Gewebe von Patienten
Verletzungen tragen ein Infektionsrisiko!
Eine Nadelstichverletzung mit Infektionsrisiko liegt auch vor,
wenn die Wunde nicht blutet
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16. Arbeitsschutz-Kolloquium Oktober 2007 Dresden
Bedeutung Nadelstichverletzungen
10 % aller europäischen Arbeitnehmer arbeiten im
Gesundheitsdienst
Im Gesundheitsdienst treten 30 – 34 % mehr Arbeitsunfälle auf als
in anderen Branchen in Europa
http://osha.europa.eu/publications/factsheets/29/facts%20n29de.pdf/at_download/file.
Es wird mit bis zu 500 000 bis 800 000 Nadelstichverletzungen
jährlich gerechnet
Publication 2000- 135, DHHS (NIOSH)
Schätzung ist viel zu gering!
Jedoch verlässliche Zahlen fehlen!!
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Bedeutung Nadelstichverletzungen
Es wird mit 0,8 Stichverletzungen pro Mitarbeiter und Jahr
gerechnet
Im Gesundheitsdienst in Deutschland arbeiten rund 750 000
Beschäftigte im stationären Sektor
Es ist mit bis zu 600 000 Nadelstichverletzungen jährlich zu
rechnen
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Übertragungsrisiko nach einer
Nadelstichverletzung
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16. Arbeitsschutz-Kolloquium Oktober 2007 Dresden
Übertragungsrisiko nach einer
Nadelstichverletzung
Für die Übertragung einer Infektion sind nur wenige Erreger nötig
< 50 Viren reichen!
1 Nadelstich überträgt in der Regel 1 µl Blut
Im Blut eines Infektiösen finden sich bei
HBV
105 – 106 (max 1014) Virus- Äquivalente in 1 ml Blut
HCV
104 – 105 Virus- Äquivalente in 1 ml Blut
HIV
105 – 106 Virus- Äquivalente in 1 ml Blut
Nicht sichtbare Mengen Blut an einem Instrument sind ausreichend!!
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Häufige Unfallursachen
Stress
nachts
Notfall
Tätigkeiten in räumlicher Enge
bei bekanntem Infektionsfall
Fehlerhafter Umgang mit spitzen und scharfen Instrumenten
Recapping
Abziehen und Entsorgen der Kanüle mit der Hand
Entsorgungsfehler
Unzulässige oder unvorschriftsmäßige Entsorgungsbehälter
zu wenig Behälter und Überfüllung der vorhandenen
Fremdverschulden
unruhiger Patient
Unaufmerksame Instrumentenübergabe (z. B. OP)
Technologiebedingt
Injizieren bzw. Entnahme von Blut in bzw. aus Blutkulturflaschen
bei Berufsanfängern oder Ungeübten
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Häufige Unfallopfer
Es betrifft alle im Gesundheitsdienst Beschäftigten!
am häufigsten
Pflegepersonal
Rettungsdienstmitarbeiter
Ärzte
Laborpersonal
aber auch:
Funktionspersonal (MTA etc.)
Reinigungspersonal
Hilfspersonal
Praktikanten
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Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz
Biostoffverordnung
Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250
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Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz
§ 3: Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen des
Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen
§ 4: Die Gefahren sind an der Quelle zu beseitigen, der Stand von
Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen
Biostoffverordnung
§ 10: (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen
zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten
entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und
nach den sonstigen Vorschriften dieser Verordnung
einschließlich der Anhänge zu treffen.
(6) Arbeitsverfahren und technische Schutzmaßnahmen sind
grundsätzlich so zu gestalten, dass biologische Arbeitsstoffe am
Arbeitsplatz nicht frei werden.
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Gesetzliche Grundlagen
Primär ist
– wenn technisch möglich –
die Exposition an der Quelle zu vermeiden
In den Fällen, in denen nach Gefährdungsbeurteilung das Risiko einer
Infektion durch eine Nadelstichverletzung gegeben ist, sind (wenn
technisch möglich) sichere Instrumente einzusetzen
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Gesetzliche Grundlagen
Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA.htm
4.2.4 Spitze und scharfe Instrumente sind durch geeignete sichere
Arbeitsinstrumente zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringe
Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht
bei Behandlung und Versorgung von Patienten mit einer Infektion mit
Erregern der Risikogruppe 3, 3** oder 4
bei Behandlung fremdgefährdender Personen
bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme
bei Tätigkeiten im Gefängniskrankenhaus
aber auch bei Tätigkeiten, bei denen Körperflüssigkeiten in
infektionsrelevanter Menge übertragen werden können
z. B.
Blutentnahmen
Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten
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Gesetzliche Grundlagen
Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250
Ausnahmen bei Tätigkeiten mit Übertragungsrisiko von Körperflüssigkeiten in
infektionsrelevanter Menge
wenn Arbeitsabläufe festgelegt werden, die das Verletzungsrisiko
minimieren bzw. ein geringes Infektionsrisiko ermittelt wird.
Das Verletzungsrisiko wird beispielsweise minimiert durch
festgelegte Arbeitsabläufe, die auch in Notfallsituationen nicht umgangen
werden und
Schulungen und jährliche Unterweisung der Beschäftigen und
ein erprobtes Entsorgungssystem für verwendete Instrumente (siehe
Abschnitt 4.1.2.8)
Ein geringes Infektionsrisiko besteht, wenn der Infektionsstatus des Patienten
HIV und HBV und HCV negativ ist.
Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu
dokumentieren.
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Gesetzliche Grundlagen
Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250
Termin der Umsetzung der TRBA 250
01.08.2007
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Sichere Instrumente
Eigenschaften
Sicherheitsmechanismus
Bestandteil des Systems
Sicherheitsmechanismus
kompatibel mit anderem Zubehör
Aktivierung
sofort nach Gebrauch mit einer Hand möglich
Sicherheitsmechanismus
schließt erneuten Gebrauch aus
Sicherheitsprodukt
keine Änderung der Technik
Sicherheitsmechanismus
durch Signal (fühlbar / hörbar) gekennzeichnet
Keine Gefährdung des Patienten!
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Sichere Instrumente
Wie funktionieren sichere Instrumente?
Passive und aktive Instrumente
Mechanismen:
Kanüle wird stumpf nach Injektion (automatischer Nadelstichschutz,
Entschärfungsmechanismus)
Kanüle/Lanzette wird in Schutzhülle/Gehäuse zurückgezogen
Skalpelle werden zurückgezogen und arretiert
Nadellose Systeme
Kanüle hat einen integrierten arrettierbaren Schutzmechanismus
Kanülenschutzschild oder –hülse (entweder an Kanüle oder an der
Spritze)
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Sichere Instrumente
Kriterien für die Auswahl der Instrumente
Auswahl angepasst an Anwendung und Abläufe
Handhabbarkeit
Akzeptanz durch die Beschäftigten
Hinweise für die Auswahl der Instrumente
Beschäftigte in die Auswahl einbeziehen
Schulungs- und Trainingsmaßnahmen
Parallele Verwendung „alter“ und sicherer Instrumente ungünstig
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Sichere Instrumente
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Sichere Instrumente
Projekte zur Etablierung sicherer Instrumente
Einige Beispiele
Nadelstichverletzungen – Etablierung von sicheren Systemen im
Gesundheitsdienst (Hamburg)
Modellprojekt Einführung sicherer Instrumente und Spritzensysteme
zur Prävention von Schnitt- und Nadelstichverletzungen (Thüringen)
Qualitätssicherung bei Nadelschutztechniken Interventionsstudie zur
Senkung der Nadelstichverletzungen durch Instrumente mit
Nadelschutztechnik (Stuttgart)
Frankfurter Nadelstichstudie
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Sichere Instrumente
Erfahrungen bei der Umsetzung der TRBA 250
Sichere Instrumente sind wichtigste Maßnahme zur Reduktion der
Nadelstichverletzungen
Projekte haben gezeigt, dass die Forderung der Einführung sicherer
Instrumente machbar und bezahlbar ist
Beschäftigte müssen in die Auswahl der Instrumente einbezogen werden
Anwender müssen geschult werden und müssen die Handhabung üben
Nebeneinanderbestehen unterschiedlicher Systeme ist kontraproduktiv
Ausnahmeregelung der TRBA in der Regel nicht realisierbar
Arbeitsschutzmanagement muss generell verbessert werden
Sichere Instrumente teilweise aber auch verbesserungsbedürftig
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Informationen zu sicheren Instrumenten
Im Internet (Beispiele):
http://www.infektionsfrei.de
http://www.stopnadelstich.de
http://www.nadelstichverletzung.de
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Informationen zu sicheren Instrumenten
Broschüre der Behörde für
Soziales, Familie und
Gesundheit Hamburg
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Informationen zu sicheren Instrumenten
Broschüre der
Berufsgenossenschaft
Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege Hamburg
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Informationen zu sicheren Instrumenten
Musterkoffer der
Berufsgenossenschaft
Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege
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Informationen zu sicheren Instrumenten
CD-ROM der
Landesunfallkasse
NRW, des Rheinischen
GUV und des GUV
Westfalen-Lippe
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Danke fü
für Ihre Aufmerksamkeit!
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Für weitere Informationen oder Fragen
Dr. Regina Jäckel
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40 – 42
10317 Berlin
Germany
Tel.: +49 30 51548 4311
FAX: +49 30 51548 4170
E-mail: [email protected]
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