Stufenplanbeteiligte AZ 75 3822-V13962

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Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
BfArM  Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3  D-53175 Bonn
An
pharmazeutische Unternehmer
(s. Verteiler)
Postanschrift:
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
http://www.bfarm.de
Telefon:
(0228) 207-30
(0228) 99307-0
Telefax:
(0228) 207-5207
(0228) 99307-5207
e-mail:
[email protected]
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Stufenplanbeteiligte
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(0228) 99307-
AZ 75 3822-V1396236545/11
3232
Bonn,
01.02.2011
Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II
hier: Valproinsäure bzw. Valproat-haltige Arzneimittel
(Arzneimittel siehe Anlage)
Bezug: Beschluss der EU-Kommission vom 26.08.2010 (K(2010)6025)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ergeht folgender
Bescheid
Zur Umsetzung des oben genannten Beschlusses der EU-Kommission (K(2010)6025) in
Deutschland werden die Zulassungen der Arzneimittel mit den oben genannten Wirkstoffen mit
Wirkung zum 01.05.2011 wie im Folgenden dargestellt geändert.
1. Fachinformation

Im Abschnitt 4.1 „Anwendungsgebiete“ ist die Indikation „Bipolare Störungen“, soweit sie
derzeit beansprucht wird, wie folgt zu ändern:
„Behandlung von manischen Episoden bei einer bipolaren Störung, wenn Lithium
kontraindiziert ist oder nicht vertragen wird. Die weiterführende Behandlung nach einer
manischen Episode kann bei Patienten in Erwägung gezogen werden, die auf <Valproat>
bei der Behandlung der akuten Manie angesprochen haben.“

Im Abschnitt 4.2 „Dosierung, Art und Dauer der Anwendung“ sind die Angaben zur
Dosierung bei Bipolaren Störungen, soweit diese Indikation derzeit beansprucht wird, wie
folgt zu ändern:
„Manische Episoden bei bipolaren Störungen:
Erwachsene:
Die tägliche Dosis sollte individuell vom behandelnden Arzt festgelegt und kontrolliert
werden. Die initial empfohlene tägliche Dosis beträgt 750 mg. Zudem zeigte in klinischen
Das BfArM ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
-2-
Studien eine Anfangsdosis von 20 mg <Valproat>/kg Körpergewicht ebenfalls ein
akzeptables Sicherheitsprofil. Die Retardzubereitungen können ein- oder zweimal täglich
gegeben werden. Die Dosis sollte so schnell wie möglich gesteigert werden, um die
niedrigste therapeutische Dosis zu erreichen, die den gewünschten klinischen Effekt erzielt.
Die tägliche Dosis sollte an das klinische Ansprechen angepasst werden, um die niedrigste
wirksame Dosis für den Patienten individuell zu ermitteln.
Die durchschnittliche tägliche Dosis beträgt üblicherweise zwischen 1.000 und 2.000 mg
<Valproat>. Patienten, die tägliche Dosierungen über 45 mg/kg/Tag Körpergewicht
erhalten, sollten sorgfältig überwacht werden.
Die weiterführende Behandlung einer manischen Episode bei einer bipolaren Störung sollte
unter Verwendung der niedrigsten effektiven Dosis individuell angepasst werden.
Kinder und Jugendliche:
Die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit von {…} bei der Behandlung einer manischen
Episode bei einer bipolaren Störung wurde bei Patienten unter 18 Jahren nicht untersucht.“

Der Abschnitt 4.4 „Besondere Warnhinweise
Anwendung“ ist wie folgt zu ergänzen:
und
Vorsichtsmaßnahmen
für
die
„Über suizidale Gedanken und suizidales Verhalten wurde bei Patienten, die mit
Antiepileptika in verschiedenen Indikationen behandelt wurden, berichtet. Eine Metaanalyse
randomisierter, placebokontrollierter Studien mit Antiepileptika zeigte auch ein leicht
erhöhtes Risiko für das Auftreten von Suizidgedanken und suizidalem Verhalten. Der
Mechanismus für die Auslösung dieser Nebenwirkung ist nicht bekannt, und die
verfügbaren Daten schließen die Möglichkeit eines erhöhten Risikos bei der Einnahme von
<Valproinsäure/Natriumvalproat> nicht aus.
Deshalb sollten Patienten hinsichtlich Anzeichen von Suizidgedanken und suizidalen
Verhaltensweisen überwacht und eine geeignete Behandlung in Erwägung gezogen
werden. Patienten (und deren Betreuern) sollte geraten werden, medizinische Hilfe
einzuholen, wenn Anzeichen für Suizidgedanken oder suizidales Verhalten auftreten.“

Der Abschnitt 4.6 „Schwangerschaft und Stillzeit“ ist wie folgt zu ergänzen:
„Dieses Arzneimittel sollte nicht während der Schwangerschaft und von Frauen im
gebärfähigen Alter verwendet werden, es sei denn, dies ist eindeutig erforderlich (z.B. in
Situationen, in denen andere Behandlungen unwirksam sind oder nicht vertragen werden).
Frauen im gebärfähigen Alter müssen während der Behandlung eine wirksame
Verhütungsmethode anwenden.“
Gegenwärtig verwendete Formulierungen, die über diese Aussagen hinausgehen, sind
beizubehalten.

Der Abschnitt 4.8 „Nebenwirkungen“ ist wie folgt zu ergänzen:
„Übelkeit, Sedierung, extrapyramidale Störungen.“
2. Packungsbeilage

Im Abschnitt „WAS IST {…}, UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET?“ ist die
Indikationsangabe im Hinblick auf „Bipolare Störungen“, soweit sie derzeit beansprucht
wird, wie folgt zu ändern:
„{…} ist ein Arzneimittel zur Behandlung von (…) und Manien.
-3-
-3-
- Manie, wenn Sie sich sehr aufgeregt, freudig erregt, aufgewühlt, enthusiastisch oder
hyperaktiv fühlen. Manie tritt bei einer Krankheit auf, die als „bipolare Störung“ bezeichnet
wird. {…} kann eingesetzt werden, wenn Lithium nicht verwendet werden kann. „

Der Abschnitt „WAS MÜSSEN SIE VOR DER EINNAHME VON {…} BEACHTEN?“ ist wie
folgt zu ergänzen:
„Besondere Vorsicht bei der Einnahme von {…} ist erforderlich
Eine geringe Anzahl von Patienten, die mit Antiepileptika wie {…} behandelt wurden, hatten
Gedanken daran, sich selbst zu verletzen oder sich das Leben zu nehmen. Wenn Sie zu
irgendeinem Zeitpunkt solche Gedanken haben, setzen Sie sich sofort mit Ihrem Arzt in
Verbindung.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
{…} sollte nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zur Behandlung von Manie
eingesetzt werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Sie sollten dieses Arzneimittel nicht einnehmen, wenn Sie schwanger oder im gebärfähigen
Alter sind, es sei denn, Ihr Arzt empfiehlt es Ihnen ausdrücklich. Wenn Sie eine Frau im
gebärfähigen Alter sind, müssen Sie während der Behandlung eine wirksame
Verhütungsmethode anwenden.“

Im Abschnitt „WIE IST{…} EINZUNEHMEN?“ sind die Angaben zur Dosierung bei
Bipolaren Störungen, soweit diese Indikation derzeit beansprucht wird, wie folgt zu ändern:
„Manien
Die tägliche Dosis sollte individuell von Ihrem Arzt festgelegt und kontrolliert werden.
Anfangsdosis
Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 750 mg.
Durchschnittliche Tagesdosis
Die empfohlene tägliche Dosis beträgt üblicherweise zwischen 1.000 mg und 2.000 mg.“

Der Abschnitt „WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?“ ist wie folgt zu
ergänzen:
„Übelkeit, Benommenheit, extrapyramidale Störungen (Bewegungsstörungen, die die
Steuerung der Muskeltätigkeit durch das Gehirn betreffen).“
3. Bedingungen der Genehmigung des Inverkehrbringens
(siehe dazu Anhang IV der Kommissionsentscheidung K(2010)6025)
Sofern beabsichtigt ist, die eingeschränkte Indikation „Behandlung von manischen Episoden bei
einer bipolaren Störung …“ im Rahmen eines Antrags auf Erweiterung der Indikation zu
übernehmen, ist mit diesem Antrag ein Risikomanagementplan einzureichen.
Begründung
Die Anordnung beruht auf den Bestimmungen des § 30 Abs. 1a i. V. m. Abs. 2a des
Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2005 (BGBl. I S. 3394),
zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 28. September 2009 (BGBl I S. 3172).
Zur inhaltlichen Begründung wird auf den Beschluss der EU-Kommission vom 26.08.2010
(K(2010)6025), Anhang II in Verbindung mit Anhang III und IV verwiesen, der in Anlage beigefügt
ist.
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Die angeführten Dokumente werden außerdem auf der BfArM-Homepage (www.bfarm.de) unter
Pharmakovigilanz/ Stufenplanverfahren/ veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appelhofplatz, 50667
Köln, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen
bestimmten Antrag enthalten, die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten
angegeben werden. Der Klage nebst Abschriften sollen so viele Abschriften beigefügt werden,
dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten.
Weiteres Vorgehen
Bitte teilen Sie dem BfArM in einem gesonderten Schreiben unter Angabe des oben genannten
Aktenzeichens mit, dass Sie den Bescheid für Ihre betroffenen Arzneimittel umgesetzt haben.
Wenn Ihre oben genannten Arzneimittel bereits die oben genannten Sicherheitsanforderungen
vollständig erfüllen, d.h. Ihre aktuellen Produktinformationen die angeordneten Textstellen wörtlich
enthalten und Sie dem BfArM entsprechende Änderungsanzeigen eingereicht haben, wird der
Bescheid gegenstandlos.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. A. Thiele
Anlagen
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