Information für Erkrankte, Krankheitsverdächtige und enge Kontaktpe

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Neue Grippe (so genannte Schweinegrippe, Influenza A/H1N1)
Information für Erkrankte, Krankheitsverdächtige und enge Kontaktpersonen
(Stand: 27.10.2009)
Allgemeines:
Bei der Neuen Grippe handelt es sich um eine Infektion mit dem Grippeerreger (Influenza A/H1N1), der im April 2009
erstmals in Mexiko aufgetreten ist und sich seitdem in der ganzen Welt ausbreitet. Derzeit steigen in der Region die
Fallzahlen sprunghaft an. Symptome eines grippalen Infektes können daher durchaus Anzeichen einer Infektion mit der
Neuen Grippe sein. Dieses Merkblatt enthält allgemeine Informationen und Verhaltensempfehlungen für Erkrankte,
Krankheitsverdächtige und Kontaktpersonen. Es wird von uns auch per Post an diejenigen Personen verschickt, die uns
als zuständigem Gesundheitsamt als Verdachtsfall oder bestätigter Fall gemeldet werden.
Hinweis: aufgrund der dynamischen Situation sind kurzfristige Anpassungen der Empfehlungen möglich. Diese
können auf der Homepage des Landratsamtes oder unter www.rki.de verfolgt werden.
Übertragung:
Die Grippe ist ansteckend. Die Übertragung der Viren erfolgt, wenn der Erkrankte beim Sprechen, Husten und Niesen
Sekrettröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum in die Umgebung absondert. Diese können auf die Schleimhäute
gesunder Personen gelangen und zu einer Ansteckung führen. Das Ansteckungsrisiko steigt mit der Dauer und der
Intensität des Kontaktes zu einem Erkrankten. Eine Übertragung ist darüber hinaus über Hände oder über Gegenstände
möglich, wenn an diesen Influenzaviren haften (z.B. Türklinken, Telefonhörer, Gebrauchsgegenstände, Arbeitsflächen).
Daher ist eine sorgfältige Händehygiene besonders wichtig.
Erkrankte Personen scheiden Viren vor allem in der akuten Krankheitsphase aus, Viren können im Nasen-Rachenraum
aber bereits einen Tag vor Auftreten von Krankheitssymptomen bis maximal 7 Tage nach Krankheitsbeginn, bei Kindern
bis zu höchstens 10 Tagen nachgewiesen werden.
Krankheitsbild:
Zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit vergehen meist 1 bis 3 Tage (maximal 7 Tage; sogenannte
Inkubationszeit). Typisch für eine Grippe-Erkrankung sind plötzlich einsetzendes Krankheitsgefühl, Temperatur über
38°C (bei Kindern über 38,5°C), trockener Reizhusten, Muskel- und/oder Kopf- und Halsschmerzen. Es überwiegen
leichte Krankheitsverläufe, deren Symptomatik im Laufe weniger Tage abnimmt. Bei einigen Patienten kann sich
allerdings ein schwereres Krankheitsbild mit Komplikationen entwickeln. Gefährdet sind nach aktuellem Kenntnisstand
vor allem Kinder unter 2 Jahren, Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen (beispielsweise der Atemwege,
des Stoffwechsels, des Herz-Kreislauf-, des Nerven- oder des Immunsystems) und Personen ab dem 65. Lebensjahr.
Diagnostik / Behandlung:
Andere Erreger von Erkältungskrankheiten verursachen ähnliche Symptome. Eine Erkrankung an der Neuen Grippe
kann nur durch einen aufwändigen Labortest bewiesen werden. Ob ein solcher Test sinnvoll ist, entscheidet der
behandelnde Arzt. Das gleiche gilt für die therapeutischen Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheitssymptomen
und der möglichen Vermeidung von Komplikationen dienen. Bei einer Infektion mit der Neuen Grippe stehen prinzipiell
auch virushemmende Arzneimittel zur Verfügung.
Hinweise für Erkrankte (Temperatur über 38°C – bei Kindern über 38,5°C – und Husten) - Vorbeugung einer
Weiterverbreitung
Unabhängig davon, ob aufgrund der Krankheitssymptome lediglich der Verdacht auf eine Infektion mit neuer Grippe
besteht oder diese mit Hilfe eines Laborbefundes nachgewiesen ist, sollten Erkrankte folgende Verhaltensregeln
beachten, um die Gefahr einer Weiterverbreitung zu reduzieren:
Falls ein Arztbesuch für erforderlich gehalten wird, so sollte der Besuch telefonisch angekündigt werden.
Alle Erkrankten sollen mindestens bis einen Tag nach Abklingen des Fiebers (und wesentlicher anderer
Krankheitssymptome) zu Hause bleiben.
Vor allem in der akuten Krankheitsphase, wenn möglich bis 7 Tage nach Beginn der Symptome (bei Kindern 10
Tage),
sollten Erkrankte engen Kontakt mit anderen Personen so weit wie möglich reduzieren. Dies gilt
insbesondere für körperliche Berührungen zwischen Gesunden und Erkranktem und vor allem für Kontakte
zu Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf.
Hinweis für Personen, die beruflich engen Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko für einen
schwereren Krankheitsverlauf haben (z.B. bei Tätigkeit in eine Kinderkrippe, ärztliche oder pflegerische
Versorgung von Patienten): die Umsetzung dieser Empfehlung sollte jeweils im Einzelfall mit dem
Arbeitgeber (oder Betriebsarzt) geklärt werden, der sich bei Fragen an das Gesundheitsamt wenden kann.
Zu Hause sollte sich der Erkrankte in einem eigenen Raum aufhalten. Es sollte sichergestellt sein, dass
jedes Haushaltsmitglied sein eigenes Ess- und Trinkgeschirr, Handtücher etc. benutzt.
Gemeinsam benutzte Räume sollten regelmäßig gelüftet werden (alle 1-2 Stunden für 5 Minuten).
Korrekte Hygiene beim Niesen, Husten oder Naseputzen:
1. Von anderen Personen abwenden und nicht auf Gegenstände husten / niesen, die andere wieder
berühren. 2. Papiertaschentücher verwenden, die nach Benutzung umgehend entsorgt werden.
Anschließend die Hände mit warmem Wasser und Seife waschen. 3. Wenn kein Taschentuch zur
Verfügung steht, nicht in die Hand, sondern an den eigenen Ärmel husten / niesen.
Erkrankte (und Haushaltsangehörige!) sollten sich regelmäßig gründlich die Hände waschen.
Besucht der Erkrankte eine Gemeinschaftseinrichtung, so sollte diese informiert werden.
Hinweise für enge Kontaktpersonen eines Erkrankten (z.B. Haushaltsangehörige, Intimpartner) – Vorbeugung
der Weiterverbreitung
Haushaltsangehörige, Intimpartner oder andere Personen mit engem Kontakt zu einem Erkrankten können sich
anstecken oder bereits angesteckt haben. Sie sollten daher für die Dauer der Inkubationszeit von 7 Tagen den engen
Kontakt zu besonders gefährdeten Personen vorsorglich einschränken und auf die Einhaltung einer guten persönlichen
Hygiene achten (vor allem regelmäßig die Hände mit Seife waschen). Gegen eine Weiterführung der beruflichen Tätigkeit
spricht in der Regel nichts. Ausnahmen sind möglich, wenn solche engen Kontakte das Wesen der beruflichen Tätigkeit
ausmachen (z. B. bei Tätigkeit in einer Kinderkrippe, ärztliche oder pflegerische Versorgung von Patienten). In diesen
Fällen sollte die Umsetzung dieser Empfehlung jeweils im Einzelfall mit dem Arbeitgeber geklärt werden.
Sollten enge Kontaktpersonen ebenfalls an Fieber über 38,0°C – bei Kindern über 38,5°C – und Husten erkranken, so
gelten auch für diese die weiter oben angeführten Empfehlungen für den Erkrankten.
Nähere Informationen sind im Internet unter www.rki.de zu finden. Bei Rückfragen steht das Gesundheitsamt unter der
Telefonnummer 09431/3860 zur Verfügung.
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