Regula Billeter Institut für Integrative Biologie, Pflanzenökologie

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Naturschutz
Regula Billeter
Institut für Integrative Biologie, Pflanzenökologie
[email protected]
Programm
14.3
21.3
28.3
04.4
11.4
18.4
25.4
02.5
09.5
16.5
23.5
30.5
Einführung, Ziele und Aufgaben des Naturschutzes, gesetzl. Grundlagen,
Gefährdung
Effekte von Habitatzerstörung - Fragmentierung - Isolation
Beeinträchtigung von Habitaten - Verschmutzung - Krankheiten Übernutzung - Exotische Arten - Klimawandel
Naturschutz Genetik - Spezialvorlesung Andrea Plüss
Exkursion Naturerlebnispark Sihlwald, Treffpunkt: 13.45 Bahnstation Sihlwald
Ausfall Vorlesung, Pflichtlektüre
Ostern frei
Priorisierung und Artenschutz
Schutz auf Landschaftsebene - Langzeitperspektive - Gesamtkonzepte Wiederherstellung - Naturschutz und Landwirtschaft
Fallstudie Naturschutz-Genetik und Landwirtschaft
Von der Wissenschaft zur Praxis: Sicht des Ökobüros - Fridli Marti (Quadra)
Von der Wissenschaft zur Praxis: Sicht der NGO - Doris Calegari (WWF)
Vorlesungsunterlagen:
http://www.plantecology.ethz.ch/education/vvfs
701-0310-00 Naturschutz und Stadtbioökologie
R. Billeter, F. Leutert
Naturschutz
• Gesamtheit der Massnahmen zur Erhaltung wildlebender Arten,
ihrer Lebensgemeinschaften und -grundlagen
• meistens nicht Schutz unberührter Natur sondern von Teilen der
Kulturlandschaft (zumindest in der CH)
– z.B. Hochstamm-Obstgärten, Hecken, Flachmoore,
Ackerwildkrautstreifen, Kiesgruben etc.
• Meistens nicht nur Schutz, sondern Bewirtschaftung und Pflege
➔ Naturschutz ist of Kulturlandschaftspflege
➔ Naturschutz beruht auf objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf
subjektiven und gesellschaftlichen Wertsetzungen, also auf einer inneren
Haltung (Ethik).
Beispiel - Hochmoor
Hochmoor
Schlussvegetation 
Schutz ausreichend
Beispiel - Flachmoor
Flachmoor
Anthropogene Vegetation
 Bewirtschaftung notwendig
Motivationen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
Ökologische Gründe: Artenvielfalt kann die Funktionsfähgkeit der Ökosysteme erhöht (Beispiele:
Produktivität, Nährstoffkreisläufe, Habitat für Tiere, Stabilität). Daneben gibt es zahlreiche wichtige
biologische Funktionen, zum Beispiel:
* biologische Filterfunktionen, Entgiftung
* Nahrungsmittelproduktion
* Ökosystemstabilität
* biologische Schädlingsbekämpfung
* Bestäubungsfunktion (auch für Kulturpflanzen)
* Bioindikation
* Humusbildung
Wirtschaftliche Gründe: Potentielle Nutzbarkeit jeder Art als Lebensmittel, Heilpflanze, Rohstoff usw.
Bedeutung einer attraktiven Landschaft für den Tourismus;
Ästhetische Gründe: Vielfältige Landschaft und artenreiche Vegetation… sind attraktiv,
… fördern das seelische Wohlbefinden,
… gehören zu unserem kulturellen Erbe,
… vermitteln Heimatgefühl;
Ethische Gründe: unsere Verantwortung für die Arten; Artenvielfalt als Argument für den Artenschutz auf
allen biologischen Ebenen (Molekulargenetik, Individuen, Populationen, Metapopulationen, Artebene…
Naturschutz
Naturschutzbiologie
Naturwissenschaftliche
Grundlagen
Politisch-planerische
Aspekte
Ethisch-psychische
Aspekte
Naturschutz
Gesetzliche
Grundlagen
Finanzierung
Praktische Anwendung der
naturwiss. Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes
National (Auswahl):
Bundesverfassung
Natur- und Heimatschutzgesetz (1971)
Fischerei-, Jagd-, Wald- und Landwirtschaftsgesetze
Verordnungen
Natur und Heimatschutz (NHV, 1991)
Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN, 1977)
Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung (HMV, 1991)
Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung (FMV, 1994)
Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (1992)
Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (AlgV, 2001)
Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler
Bedeutung (1996)
Schutz der Arten (Artenschutzverordnung ASchV, 1981)
Kantonale Natur- und Heimatschutzgesetzte, Verordnungen, Reglemente, Inventare etc.
Kommunale Verordnungen, Reglemente, Inventare etc.
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/umweltrecht/02354/index.html?lang=de
Bundesverfassung
Art. 24 sexies der Bundesverfassung den Natur- und Heimatschutz (1962)
1.
2.
3.
4.
5.
Der Naturschutz ist Sache der Kantone.
Der Bund hat in Erfüllung seiner Aufgaben das heimatliche Landschafts- und
Ortsbild, geschichtliche Stätten, sowie Natur- und Kunstdenkmäler zu schonen
und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten.
Der Bund kann Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes durch Beiträge
unterstützen, sowie Naturreservate, geschichtliche Stätten und Kunstdenkmäler
von nationaler Bedeutung vertraglich oder auf dem Weg der Enteignung
erwerben oder sichern.
Er ist befugt, Bestimmungen zum Schutze der Tier- und Pflanzenwelt zu
erlassen.
Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler
Bedeutung sind Schutzobjekte. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch
Bodenveränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden. Ausgenommen
sind Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Schutzzweckes und der
bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung dienen
Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes
www.bafu.admin.ch
Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes: International
International (Auswahl):
Washingtoner Artenschutzabkommen (1973) über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES)
Ramsar-Konvention (1975) über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
Berner Konvention (1979) über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und
Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
Bonner Konvention (1979) zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
Rio-Konferenz (1992) Übereinkommen über die Biologische Vielfalt
Europäische Abkommen und Empfehlungen des Europarates (Auswahl):
FFH-Richtlinie (1992) (Fauna-Flora-Habitat Richtlinie)
Richtlinie zum Vogelschutz (1979)
Smaragd-Projekt / Natura 2000: Netzt von Schutzflächen zwecks Erhaltung der
Lebensräume von europäischer Bedeutung
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/umweltrecht/02354/index.html?lang=de
NATURSCHUTZ
Nicht-staatliche
Staatliche Organisation(en)2
Organisationen (NGO 1)
"Privatrechtl. Naturschutz"
Pro Natura, SVS, SL, FLS
EDI, BUWAL, ENHK
Kant. Regierung,
Politische
Ebene
z.B. Zürcher Naturschutzbund, kantonale Sektion v. Pro
da N'Sch. Sache der Kantone
z.B. Kt. ZH:
Volkswirtschaftsdirektor
Kant. NHSKommission,
beratend
Baudirektor
Natura
Seit 1.1.87 Kant. Beschwerde-
Amt für..
Landschaft u. Natur
Verkehr
....
recht 3 (wie WWF, ZHS, ZVS)
Abfall, Wasser,
Energie u. Luft
Tiefbau
Art. 12 NHG.
Fachwissen und Politische
Aktionen.
Fachliche
Ebene
sowie:
Schweiz. Vogelschutz mit kant.
Sektionen (ZVS) und regionalen
und kommunalen Vereinen
Fachstelle Naturschutz
berät Volkswirtschafts direktor; hat seine Entscheide auszuführen (auch wenn gegen eigene Überzeugung). Darf nur
wenn beauftragt an Öffentlichkeit. Loyalitätsprinzip !
Fachstelle Bodenschutz
Abt. Wald
Abt.
Landwirtschaft
Fischereiu. Jagdverwaltung
Naturschutz an UNI und ETH: Freiheit Lehre, Forschung.
Dienstleistungen, Experten, Öffentlichkeitsarbeit !
Hinweise: 1 ) Non governmental organizations. 2 ) Naturschutzbemühungen gibt es direkt oder indirekt auch über Erziehungsdirektion und weitere Ämter.
3 ) Beschwerderecht der Umweltorganisationen auf Bundesebene Art. 55 USG vom 7.10. 1983
Auf Gemeindeebene: Natur- und Heimatschutzkommission als Beratung des Gemeinderates.
Raumordn. u.
Vermessung
....
Ziele und Aufgaben des Naturschutz
Ziele des Naturschutzes gemäss World Conservation Strategy (1980):
1.Erhaltung wesentlicher ökologischer Prozesse und
Lebensgrundlagen
2.Erhaltung der genetischen Vielfalt
3.Sicherstellung nachhaltiger Nutzung von Arten und Ökosystemen
Ziele und Aufgaben des Naturschutz
Ziele für den Naturschutz im Kanton Zürich aus Naturschutz-Gesamtkonzept Kanton Zürich (KUHN et al.
1982)
1. Schutz der Arten
Die Vielfalt der im Kanton Zürich heimischen Tiere und Pflanzen soll so erhalten und gefördert werden, dass
- seltene und heute bedrohte Arten in langfristig gesicherten Beständen vorkommen
- häufige Arten weiterhin häufig und verbreitet sind
2. Schutz der Lebensräume
Biologisch wertvolle Lebensräume sollten so behandelt und gefördert werden, dass
- ihre Anzahl nicht verringert wird und für den nötigen biologischen Zusammenhang genügt,
- ihre räumliche Verteilung den topographischen, standörtlichen und kulturhistorisch gewachsenen
Gegebenheiten entspricht
- ihre herkömmliche Artenvielfalt gesichert bleibt oder sich wieder entwickeln kann
3. Schutz der Landschaft
Im Kanton Zürich sollen alle landschaftswirksamen Entwicklungen so gerichtet sein, dass
- die Vielfalt, Schönheit und Eigenart der verschiedenartigen Landschaften bewahrt bleiben
- landschaftlich verarmte Gebiete wieder einen vielfältigen Lebensraum für Menschen, Tiere und
Pflanzen bieten
Ziele und Aufgaben des Naturschutz
Naturschutz (nach Prof. J. Pfadenhauer TU München)
1. Objekte
Biotische Ressourcen (Arten, Populationen, Biozönosen, Biotope)
Abiotische Ressourcen (Boden, Luft, Wasser)
Ästhetische Ressourcen (Landschaftsbild)
2. Prozesse
Nachhaltigkeit
- langfristige Sicherstellung der Nutzbarkeit von Ressourcen
Leistungsfähigkeit
- Retentionsvermögen, Abbauvermögen
- Speichervermögen, Filter- und Puffervermögen
Ökolgische Prozesse
- Sukzession
- Erosion, Waldbrand etc.
3. Massnahmen
- Schutz (Sicherung) einer bestimmten (gesellschaftlich gewünschten) Qualität von Objekten und
Prozessen
- Entwicklung einer bestimmten (gesellschaftlich gewünschten) Qualität von Objekten und Prozessen
(Renaturierungsgebot)
Aufgabenbereich des Naturschutz
1.
Erhaltender Naturschutz
• Einzelne Objekte
•
•
•
•
Ökosysteme
•
•
•
•
•
•
Natürliche Ökosysteme
Naturnahe Ökosysteme
Halbnatürliche Ökosysteme
Agrar-, Forst- und Teich-Ökosysteme („Nutz-Ökosysteme)
Techno-Ökosysteme z.B. Stausee, Kiesgrube, Kirchturm
Landschaften
•
•
•
•
•
Geologisch-hydrologische Objekte (Geotopschutz): Findlinge, Quellen etc.
Arten (Rassen) von Tieren, Pflanzen, Pilzen etc.
Einzelne Individuen z.B. Einzelbäume, einzelne Tiere z.B. Storchenpaar etc.
Natürliche Landschaften
Wildnis
Naturlandschafen
Kulturlandschaften
Internationaler Naturschutz (Zugvögel, Wintergäste, Wanderfalter, wandernde
Fische)
Beispiel für internationalen
(kontinentalen) Naturschutz
http://www.nabu.de
Aufgabenbereich des Naturschutz
1.
Erhaltender Naturschutz
2.
Wiederherstellender/neuschaffender Naturschutz (Renaturierungsökologie)
•
Wiedereinführung lokal ausgestorbener bzw. ausgerotteter Arten
•
Wiederherstellung von Ökosystemen
•
3.
•
Wiederherstellung ehemals genutzter Ökosysteme (z.B. Ausmagerung von
Düngewiesen, verbrachte Flachmoore)
•
Neuschaffung naturnaher Ökosysteme (z.B. Buntbrachen)
•
Schaffung von Totalreservaten (Entwicklung zu natürlichen Ökosystemen, z.B.
Schweizer Nationalpark)
Wiederherstellung ganzer Landschaften
•
Wiederherstellung ehemals genutzter Landschaften
•
Neuschaffung halbnatürlicher Landschaften (z.B.Auried)
•
„Verwilderung ehemals genutzter Landschaften (z.B. Naturlandschaft Sihlwald)
Naturdynamik-Schutz, Schutz von Naturprozessen
z.B. Dynamik in Flusslandschaften, Sukzession etc.
Kriterien für Schutzwürdigkeit
Zwischen diesen Kriterien gibt es einerseits Überschneidungen und andererseits
Gegensätze. Die Reihenfolge ist ohne Priorisierung.
•
•
•
•
•
•
•
•
Vielfalt an Arten bzw. Ökosystemen
Seltenheit des Landschafts- bzw. Ökosystemtyps
Natürlichkeit im Sinne von unberührt natürlich, naturnah bis halbnatürlich
Kulturhistorischer Wert
Repräsentativität: Wie typisch für das Gebiet, wie gut ausgebildet?
Einzigartigkeit
Gefährdungssituation: Wie gut lässt sich der Landschafts- oder Ökosystemtyp
erhalten bzw. wie stark gefährdet ist er?
Renaturierbarkeit. Wie gross ist der materielle und zeitliche Aufwand, um den
Landschafts- bzw. Ökosystemtyp zu regenerieren?
Kriterien für die Schutzwürdigkeit von Arten können zum Teil von oben abgeleitet werden.
Zusätzliche:
•
•
•
Grösse der Population. Diese beeinflusst die Aussterbewahrscheinlichkeit
Nähe zur nächsten, erreichbaren Population (Metapopulationstheorie)
Möglichkeit die Population wieder zu stärken oder gar zu regenerieren
Schutzwürdigkeit
Arten mit spezieller Bedeutung, vor allem im Bereich Naturschutz
- Flaggschiffart (flagship species)
- Schirmart (umbrella species)
- Indikatorart = Zeigerart = Bioindikatoren
- Zielart
- Schlüsselart (Key-stone species)
- Verantwortungsart
- Prioritätsart
- Rote-Liste-, Blaue-Liste- und Schwarze-Liste-Art
Biodiversität - Vielfalt
Griech: ‘bios’ = das Leben, Lat: diversitas = Vielfalt
Definition (nach Übereinkommen über Biologische Vielfalt (CBD) 1992):
“Vielfalt der Arten auf der Erde, Vielfalt innerhalb der Arten (genetische Unterschiede zwischen
Individuen und Populationen), sowie die Vielfalt von Ökosystemen.”
4 Stufen der Biodiversität
• Genetische Diversität: genetische Variation (Diversität aller Gene innerhalb einer Art), Vielfalt der Taxa in
einer Biozönose
• Organismische Diversität: Reiche, ..., Gattungen, Familien, Arten, Unterarten, ...
• Ökosystem-Diversität: Biome, Bioregionen, Landschaften, Ökosysteme, Habitate, Nische
• Funktionelle Biodiversität: Vielfalt der biologischen Interaktionen, z.B. im Nahrungsnetz,
bekannt
Arten-Biodiversität in der
Schweiz - Tiere
TIERE
Wirbeltiere
Gliedertiere
Säugetiere
Vögel inkl. Gastvögel
Reptilien (Kriechtiere)
Amphibien (Lurc h e )
Fische
Insekten
Spinnentiere
Krebse
Tausendfüssler
557
83
386
15
20
53
25’330
22’330
2375
415
200
bekannt
total
geschätzt
30’000
42’000
35‘000
30’500
3’000
500
Bärtierchen
Moostierche n
Ringelwürmer (Regenwurm usw . )
Weichtiere
Schnecken
Muscheln
Rundwürmer (Fadenwürmer,
Rädertierchen usw.)
Schnurwürmer
Plattwürmer (Strudel-, Saug- und
Bandwürmer )
Nesseltiere (Süsswasserpolypen)
Schwämme
Total 40‘000 wildlebende
Arten bekannt, von ca.
70‘000!
60
12
225
317**
250
30
3’175
244
26
3
2’600
6
6
URTIERCHEN (Protozoen)
!1000?
PILZE
“Grosspilz e ”
“Kleinpilze”
FLECHTEN
(vereinfacht nach Baur et al. 2004 u. Duelli 2004, Clerc 2004, Senn-Irlet et al. 2007; ** nach CSCF)
5’350
16’055
8’327
7’728
1’660
2’200
4’002
1’348
Arten-Biodiversität
in der Schweiz
Pflanzen
bekannt bekannt total
SAMENPFLANZEN
Bedecktsamige Blütenpflanzen
Einkeimblättrige (Gräser,
Lilien, Orchideen)
Zweikeimblättrige (übrige
Blütenpflanzen)
Nacktsamige Blütenpflanzen
Meerträubchengewächse
Kieferngewächse
Eibengewächse
SPORENPFLANZEN mit
Leitgefässen
Farnpflanze n
Schachtelhalme
Bärlappgewächs e
MOOSE
Laubmoos e
Lebermoos e
Hornmoos e
ALGEN (ausser
Grünalgen)
BLAUALGEN,
BAKTERIEN
2’917
624
2’272
2
18
1
85
62
10
13
811
279
3
GRÜNALGEN i.w.S.
geschätzt
1’093
1’200
1’0003’000
Kiesel-, Braun-, Rot- und
Goldalgen, Dinoflagellaten...
2’000-4’00 0
viele 1’000
(nach Lauber & Wagner 2007, nach Schnyder et al. 2004, nach Deutsch BfN 1996)
Artenvielfalt der Erde und Biodiversitäts-Hotspots
Stämme ,
Klassen
Viren
Bekannte Bekannt Geschätzte Stämme ,
Artenzahl Total
Artenzahl
Klassen
5000
500’000
Protozoen
Monoeren,
Prokaryonten
20’000
Bekannte Bekannt
Artenzahl Total
40’000
Geschätzte
Artenzahl
200’000
3’000’000
Tiere
Insekten
Wirbellose und
Chordatiere total
980’000
Fische
Amphibien
28’500
5’743
!28’500
!5’743
Repilien
Vögel
Säugetiere
Wirbeltiere total
8’163
9’917
5’416
!8’163
!9’917
!5’416
>58’000
Pilze
77’000
1’500’000
Algen
40’000
350’000
Farn- und
Blütenpflanzen
Moose
15’000
Gefässpflanzen 270’935
287’655
450’000
Gesamtartenzahl
Andere
Schätzungen
1’273’075
22’013’830
1’190’200
20’000’000
21’963’380
57’739
1’660’000 >28’000’000
5-50 Mio.
http://www.iucnredlist.org
http://www.biodiversityhotspots.org
Artenvielfalt der Erde und Biodiversitäts-Hotspots
34 Hotspots, 2.3 % der Erdoberfläche
50% aller Pflanzenarten, 42% aller terrrestrischen Wirbeltierarten endemisch in
diesen Hotspots
http://www.iucnredlist.org
http://www.biodiversityhotspots.org
Gefährdete Arten, global
bewertete Arten
beschriebene
Arten
4’853
5’416
9’917
9’917
499
8’163
5’743
5’743
1’721
28’500
771
950’000
2’163
70’000
498
40’000
55
130’200
11’824
287’655
Gefährdete Arten und Artenvielfalt in der Schweiz
Arten weltweit
Arten gesamt
Farn- und Blütenpflanzen
Arten in der
Schweiz
Gefährdete, bedrohte und
verletzliche Arten, CH*
2.5 – 30 Mio**
davon weltweit
bedroht (IUCN)
38 %
ca. 260’000
3’144
31 %
28
ca. 50’000
370
40 %
7
82
37 %
195
39 %
-- Reptilien+Amphibien
39
79 % + 70 %
-- Fische
54
54 %
2’090
40 %
17 (Gliedertiere)
270
33 %
6
ca. 1’093
38 %
2
ca. 786
38 %
Wirbeltiere, gesamt
-- Säugetiere
-- Vögel
Insekten
Weichtiere
Moose
Flechten
Pilze
ca. 750’000
ca. 5’000
* Rote Listen der Schweiz, Kategorien CR, EN, VU, Prozent der jeweiligen Artenzahl in der Schweiz.
** Zahl geschätzt, nicht alle Arten sind schon erfasst
http://w w w.bafu.admin.ch/artenvielfalt/01010/index.html?lang=de
Hauptgründe für den Verlust biologischer Vielfalt
Der Mensch:
– Zerstörung/Verlust von Habitaten
– Beeinträchtigung von Habitaten
– Übernutzung
Von der Natur- zur Zivilisationslandschaft
Zeitraum
Landnutzungssystem
Biotopvielfalt
Artenvielfalt
Nacheiszeit /
Früheres MA
Naturlandschaften,
keine bzw. geringe
Nutzung.
Grossräumig sehr gross;
Kleinräumig unterschiedlich je nach
Landschaftstyp und natürlicher Dynamik.
Grossräumig sehr gross; Kleinräumig
v.a. Waldarten, Offenlandarten nur an
natürlicherweise waldfreien
Standorten.
Ca. 8./9. Jh bis
ca. 1750
Mittelalterliches
Agrarsystem.
Grossräumig sehr gross;
Kleinräumig zunehmend, durch Entstehung
vielfältiger oligotropher Offenland- und
Sukzessionsbiotope; Verlust von Urwaldtypen.
Klein- und grossräumig sehr hoch,
Zurückdrängen vieler Waldarten
(Verlust von Grosssäugern); starke
ausbreitung von Offenlandarten;
Einwanderung von Archäophyten und
den ersten Neophyten.
Ca. 1750 bis
1950
Neuzeitliche
bäuerlich-extensive
Landwirtschaft und
geregelte
Forstwirtschaft.
Gross- und kleinräumig grosses BiotopMosaik; zunehmende Vernichtung natürlicher
Lebensräume (Moore, Sümpfe, u.ä.);
Rückgang mittelalterl. Offenlandbiotope (z.T.
Ersatz durch Extensivwiesen oder Forst).
Kleinräumig zurückgehend, grossräumig anhaltend gross; Gefährdung
von Arten v.a. von bislang ungenutzten Biotopen; Zurückdrängen von
Arten oligotropher Standorte, Einwanderung von Neophyten.
Ab 1950
Industrialisierte und
technisierte intensive
Land- und Forstwirtschaft.
Vielfach Verlust des kleinräumigen Biotopmosaiks im Agrarraum; grossräumige Vernichtung von Biotoptypen (z.B. Hoch-, Niedermoore, Flussauen); wenige Strukturen der
mittelalterl. Offenlandschaften; grossflächige
Nivellierung von Nährstoff- und Wasserverhältnissen.
Klein- und grossräumig starker Rückgang von indigenen Arten; sehr
grosse Gefährdung von Arten oligotropher Standorte; 30-70% der Arten
pro Land auf der Roten Liste;
Verdrängung durch Neophyten.
Bilder: Wikipedia, ausser Solidago
Von der Natur- zur Zivilisationslandschaft
Aus Wildermuth 1985
Von der Natur- zur
Zivilisationslandschaft
1850
Gewässernetz, Streuwiesen, Flach- und
Hochmoore der Gemeinde Gossau ZH
1975
Aus Wildermuth 1985
Von der Natur- zur
Zivilisationslandschaft
1850
Wald, Kulturland und
Siedlungsfläche der Gemeinde
Gossau ZH
1975
Aus Wildermuth 1985
Von der Natur- zur
Zivilisationslandschaft
Abnahme von landwirtschaftlichen
Strukturelementen in der Gemeinde
Gossau ZH zwischen 1850 und 1975
Aus Wildermuth 1985
Gefährdung der Vielfalt, Pflanzenvielfalt
Anzahl betroffener Arten
0
100
Änderung der Nutzung
Aufgabe der Nutzung
Beseitigung von Sonderstandorten
Auffüllung, Bebauung
Entwässerung
Bodeneutrophierung
Abbau & Abgrabung
Mechanische Einwirkungen
Entkrautung, Rodung, Brand
Sammeln
Gewässerausbau und -unterhaltung
Aufhören von Bodenverwundungen
Einführung von Exoten
Luft- und Bodenverunreinigung
Gewässereutrophierung
Gewässerverunreinigung
Schaffung künstlicher Gewässer
Herbizide, Saatgutreinigung
Verstädterung von Dörfern
Aufgabe bestimmter Feldfrüchte
Auswertung der Roten Liste für Deutschland (Korneck & Sukopp 1988).
200
300
Anzahl betroffener Arten
0
Landwirtschaft
Forstwirtschaft und Jagd
Tourismus und Erholung
Rohstoffgewinnung
Gewerbe, Siedlung, Industrie
Wasserwirtschaft
Teichwirtschaft
Verkehr und Transport
Abfall- und Abwasserbeseitigung
Militär
Wissenschaft, Bildung, Kultur
Lebensmittelindustrie
100
200
300
400
500
Gefährdung der Vielfalt - globale Betrachtung
Tab. Faktoren, die für das globale Aussterben von Wirbertierarten verantwortlich waren, und eine Risikoabschätzung für Arten,
die durch die IUCN als gefährdet, empfindlich oder selten eingestuft wurden. (Nach Reid & Miller 1989, aus Primack 1995).
(In Klammern: Anzahl vom Aussterben bedrohte, gefährdete oder verletzliche Arten nach IUCN 2003).
Verlustrate*
Gruppe
Habitat
zerstörung
Übermassige
Ausbeutung**
Einführung
fremder Arten
Räuber
Ausrottungen
Säugetiere
Vögel
Reptilien
Fische
19%
20
5
35
23%
11
32
4
20%
22
42
30
1%
0
0
0
Gefährdete Arten
Säugetiere (1130)
Vögel
(1194)
Reptilien
(293)
Amphibien
(157)
Fische
(750)
68
58
53
77
78
54
30
63
29
12
6
28
17
14
28
8
1
3
andere
1%
2
0
4
unbekannt
36%
37
21
48
12
1
6
3
2
* Die angegebenen Zahlen stellen den prozentualen Anteil der Arten dar, die durch den jeweiligen Faktor beeinflusst wurden.
Einige Arten wurden wahrscheinlich durch mehr als einen Parameter beeinträchtigt, so dass in manchen Fällen der
Gesamtwert 100% überschreitet.
** übermässige Ausbeutung beinhaltet jede Art der Bejagung und des Fanges .
Gefährdung von Naturprozessen
Mäandrieren von Flüssen
Sukzession von Wäldern
Brände
Pionierstandorte
Aus Wildermuth 1985
Hauptgründe für den Verlust biologischer Vielfalt
Der Mensch:
– Zerstörung/Verlust von Habitaten
– Beeinträchtigung von Habitaten
– Übernutzung
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