Medienmitteilung aus der Stadt Altstätten Nr. 92

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Stellungnahme der Stadt Altstätten
ERSCHLIESSUNGSKOSTEN WERDEN VOM GRUNDEIGENTÜMER UND DEM
KANTON GEDECKT
In einem Leserbrief suggeriert das Komitee KUH „Keine Umzonung Hädler“, dass durch den Bau
des geplanten Bundesasylzentrums im Hädler hohe Erschliessungskosten auf die Stadt Altstätten
zukommen werden. Dem ist nicht so. Da es den Stadtbehörden ein grosses Anliegen ist, die
Bevölkerung offen und umfassend zu informieren, findet am 26. Oktober zusammen mit Vertretern
des Kantons und des Bundes eine offizielle Informationsveranstaltung zu den
Abstimmungsvorlagen betreffend der Umzonung „Hädler“ sowie dem Landverkauf an den Bund
statt. Auf Grund des Leserbriefes vom 5. Oktober 2016 im „Rheintaler“ und der „Rheintalischen
Volkszeitung“ nimmt die Stadt zu den angesprochenen Themen gerne vorab Stellung.
Um das neue Bauland im Gebiet Hädler erschliessen zu können, ist der Bau eines
Schmutzwasserpumpwerkes und einer Schmutzwasserleitung notwendig. Gemäss einer
Grobkostenschätzung wird mit einer Investition von 450'000 Franken gerechnet. Dabei ist zu beachten,
dass gemäss dem Abwasserreglement der Stadt Altstätten der Grundeigentümer Anschlussgebühren von
2,4% vom Zeitwert der Haupt- und Nebengebäude zu entrichten hat. Alleine auf Grund der Grösse des
geplanten Baus werden die entstehenden Kosten durch die anfallende Gebühr mehr als gedeckt sein.
Grundeigentümer bezahlt Wasserleitung
Die Wasserversorgung selber erfolgt ab der bestehenden Hauptleitung in der Luchsstrasse. Diese
Leitung ist aus heutiger Sicht genügend gross dimensioniert, um das Asylzentrum an das bestehende
Wassernetz anzuschliessen. Die zu erstellende Versorgungsleitung von der Hauptleitung auf die Parzelle
des Bundesasylzentrums hat gemäss dem Reglement Wasserwerk der Stadt Altstätten vollumfänglich
der Grundeigentümer zu bezahlen. Der Stadt entstehen dadurch keine Kosten. Im Gegenteil: Gemäss
gültigem Reglement muss der Bund der Stadt Altstätten ein Anschlussbeitrag von 0,5% vom
Gebäudezeitwert entrichten.
Keine zusätzlichen Kosten für Elektrizität
Die Stromversorgung des geplanten Bundesasylzentrums erfolgt über die Trafostation „Hädler“. Der
zusätzliche Leistungsbedarf wird durch einen Trafowechsel bereitgestellt. Die Erschliessung des neuen
Asylzentrums erfolgt durch einen neuen Kabelanschluss ab der besagten Trafostation. Die Kosten für
den Netzanschluss werden dem Eigentümer nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Zusätzlich
hat der Eigentümer einen Netzkostenbeitrag zu entrichten. Dieser liegt bei der angenommenen Leistung
von mehr als 400A bei 52'000 Franken. Die Kosten des Elektrizitätswerks für den Trafowechsel sind
durch den Netzkostenbeitrag mehr als gedeckt.
Ebenfalls keine zusätzlichen Kosten verursacht die Kommunikations-Netzwerkverbindung. Die
Technischen Betriebe versorgen die Industriegebiete von Altstätten inklusive das Gebiet Hädler mit
Kommunikationsdiensten über Glasfaser. Dieser Ausbau erfolgte bereits seit Anfang 2016 unabhängig
vom Verkauf der Parzelle an den Bund.
Stadt Altstätten
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Synergien nutzen
Generell gilt, dass laut dem Kaufvertrag die Kosten der Feinerschliessung des Grundstücks, auf welchem
das Bundeszentrum erstellt wird, durch den Kanton St.Gallen getragen werden. Damit können Synergien
mit dem geplanten Erweiterungsbau des Regionalgefängnisses genutzt werden. Unabhängig von der
Realisierung des Asylzentrum-Ersatzbaus im Hädler wird der Kanton St. Gallen entlang der
Oberrieterstrasse zwischen Achstrasse und Luchsstrasse den Geh- und Radweg verlängern. Der
Kostenanteil der Stadt für dieses Vorhaben beträgt 70'000 Franken.
Weitere Vertragsbestandteile
Im Kaufvertrag zwischen der Stadt Altstätten und dem Bund ist festgehalten, dass die Kosten für den Bau
der Meteor- und Regenwasserableitungen der neuen Bauten und Anlagen bis zum nächsten geeigneten
öffentlichen Gewässer vom Bund getragen werden. Weiter hat der Bund die Kosten allfälliger Öffnungen
oder Verlegungen des eingedolten Fliessgewässers auf dem zu überbauenden Grundstücks zu
übernehmen. Im Grundbuch eingetragen sind zudem Dienstbarkeiten und obligatorische Vereinbarungen
zu Lasten des zu verkaufenden Grundstücks und zu Gunsten der umliegenden Grundstücke.
Insbesondere was die Immissionen betrifft. Der Betrieb der angrenzenden Schiessanlagen bleibt damit
weiterhin gewährleistet. Allfällige Schallschutzmassnahmen muss der Bund auf seinem Grundstück
erstellen.
Versorgungssicherheit wird erhöht
Unabhängig vom Bau des Asylzentrums plant die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) in den
Jahren 2017/18 eine neue Kabelleitung zwischen den Unterwerken Montlingen und Altstätten zu bauen.
Ab der neuen Trafostation Kreisel Südumfahrung wird zusätzlich die bestehende Freileitung auf der zu
verkaufenden Parzelle für die Gemeinde Eichberg verkabelt. Diese Massnahme dient der Erhöhung der
Versorgungssicherheit für die Gemeinde Eichberg und steht nicht in Zusammenhang mit dem
Asylzentrum. Für die Stadt Altstätten entstehen keine Kosten.
Bedenken werden ernst genommen
Für die Sicherheit ausserhalb des Bundesasylzentrums ist die Kantonspolizei St.Gallen zuständig. Der
Kanton erhält hierfür vom Bund eine Sicherheitspauschale. Mit dieser Pauschale verpflichtet sich der
Kanton personelle Ressourcen zur Gewährung der Sicherheit im Umfeld des Bundesasylzentrums und in
Altstätten zu schaffen. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Kantonsrates zur Bewilligung des
Personalbudgets. Zusätzlich ist das Staatssekretariat für Migration bereit, bei Bedarf und nach Absprache
mit der Stadt Altstätten und der Kantonspolizei St.Gallen den privaten Sicherheitsdienstleister auch
ausserhalb des Bundesasylzentrums zur Gewährung der Sicherheit einzusetzen. Der Bevölkerung wird
zudem rund um die Uhr eine Telefon-Hotline für allfällige Anliegen zur Verfügung stehen. Diese ist ein
Bestandteil der Vereinbarung zwischen Stadt, Kanton und Bund.
Was die vom Komitee KUH „Keine Umzonung Hädler“ angesprochenen Transportkosten für
Asylsuchende betrifft, kann die Stadt Altstätten keine Angaben machen. Dies liegt nicht in ihrem
Kompetenzbereich. Sollten in Altstätten ergänzende Transportdienste notwendig sein, müsste der Bund
diese vereinbarungsgemäss bereitstellen. Die Begleitgruppe erachtet den Ersatzbau für das Asylzentrum
direkt neben dem Regionalgefängnis als sinnvoll. So können in verschiedenen Bereichen Synergien
genutzt werden.
Einschätzung des Stadtrates
Der Stadtrat ist der Meinung, dass unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Verträge und der
getroffenen Vereinbarungen die Vorteile des Ersatzbaus im Hädler – gegenüber dem jetzigen
Asylzentrum in Mitten eines Wohnquartiers - klar überwiegen. Dies in erster Linie dank der Vereinbarung
mit Bund und Kanton. In dieser wird unter anderem geregelt, dass das heutige Asylzentrum an der
Bleichemühlistrasse in Altstätten nach Inbetriebnahme des Bundesasylzentrums geschlossen wird. In
Altstätten dürfen neben dem Bundesasylzentrum im Hädler keine weiteren Asylzentren oder ähnliche
Anlagen betrieben werden. Weiter muss die Stadt Altstätten aus dem kantonalen Kontingent künftig keine
Asylsuchenden aufnehmen, was mittelfristig die finanzielle Sozialhilfe der Stadt Altstätten entlastet. Die
Vereinbarung tritt allerdings nur beim Bau des Bundesasylzentrums am neuen Standort in Kraft. Bei einer
Weiterführung des heutigen Empfangs- und Verfahrenszentrums an der Bleichemühlistrasse hätte die
Stadt Altstätten keine Vereinbarung mit Bund und Kanton; diverse für Altstätten kritische Aspekte, wie
z.B. die maximale Belegung oder die zentrumsinterne Beschulung der schulpflichtigen Asylbewerber,
wären damit nicht verbindlich geregelt. Durch den allfälligen Verkauf der Parzelle sowie die
Unterstützungsbeiträge würde die Stadt von einem einmaligen Nettoertrag von 6 Millionen Franken
profitieren.
Stadt Altstätten
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Zusätzlich wäre sie im Besitz einer gut 5'000 Quadratmeter grossen, planierten und erschlossenen
Parzelle an bevorzugter Wohnlage im Gebiet Unterkirlen.
Der Stadtrat begrüsst es, dass die Umzonung sowie der Verkauf der Parzelle an den Bund von
interessierten Bürgerinnen und Bürgern kritisch hinterfragt und eine sachliche Diskussion geführt werden.
Gerade weil es sich bei der geplanten Realisierung des Asylzenter-Ersatzbaus um eine emotionale
Angelegenheit handelt und das Informationsbedürfnis der Bevölkerung gross ist, organisiert die Stadt
Altstätten eine Informationsveranstaltung. Bei dieser können sich die Bürgerinnen und Bürger von Seiten
Stadt, Kanton und Bund aus erster Hand informieren. Zudem wird in den Abstimmungsunterlagen
umfassend informiert. Die entsprechenden Informationen werden voraussichtlich ab dem 18. Oktober
2016 ergänzend auf der Homepage der Stadt Altstätten publiziert.
Altstätten, 7. Oktober 2016
Stadt Altstätten
Stadtrat Altstätten
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