1 Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen Im 21

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Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
Im 21. Jahrhundert gelten Fertigkeiten und Humankapital allgemein als Rückgrat des
wirtschaftlichen Wohlstands und sozialen Wohlergehens. Der frühzeitige Erwerb von
Grundfertigkeiten im sprachlichen Bereich, in Lesen, Schreiben, Rechnen und Informatik ist
für die Teilhabe an der Gesellschaft und der Arbeitswelt unabdingbar. Durch Bildung,
Entwicklung von Kompetenzen und lebenslanges Lernen können die Menschen die Chancen,
die neu entstehende Wirtschaftszweige und sich rasch verändernde Arbeitsmärkte bieten, am
besten nutzen.
Herausforderungen
2014 verfügten 23,1 % der 20- bis 64-jährigen Unionsbürgerinnen und -bürger bzw. 26,4 %
der Bevölkerung im Euro-Raum nicht über einen Abschluss der Sekundarstufe II, und rund
70 Millionen Erwachsene im erwerbsfähigen Alter besaßen unzureichende Lese-, Schreibund Rechenfähigkeiten.
Viele europäische Schüler verlassen das Bildungssystem zu früh (siehe Abbildung 1). 2014
lag der Anteil der frühzeitigen Schulabgänger bei 11,2 %. Bei den benachteiligten
Bevölkerungsgruppen ist sie höher: So beträgt sie bei außerhalb der EU geborenen
Jugendlichen beispielsweise 21 % und ist damit doppelt so hoch wie bei EU-Bürgern.
Darüber hinaus schlossen im Schnitt nur 3,6 % der Europäer die Sekundarstufe II im
Erwachsenenalter ab (nach Vollendung des 25. Lebensjahres). Der Anteil der Bevölkerung
mit einem tertiären Bildungsabschluss liegt im Bereich von 24 % in Italien bis 53 % in
Litauen.
Abbildung 1: Anteil der gering qualifizierten Erwachsenen und frühzeitigen Schulabgänger (in %), 2014
60
50
40
% 30
20
10
PT
MT
ES
IT
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low-qualified adults
early school leavers
Quelle: Eurostat. 20- bis 64-Jährige mit einem niedrigeren Abschluss als dem der Sekundarstufe I (ISCED-2011-Level 0-2);
frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger im Alter von 18 bis 24 Jahren.
Legende
low-qualified adults
gering qualifizierte Erwachsene
early school leavers
frühzeitige Schulabgänger
Die Qualifikationslücken und die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und
Qualifikationsnachfrage (Überqualifizierung, Unterqualifizierung, Mangel an geeigneten
1
Fähigkeiten) sind nach wie vor groß. Aus der Cedefop-Erhebung1 zu den Qualifikationen und
Arbeitsplätzen in Europa geht hervor, dass 2014 bei rund 45 % der Beschäftigten in der EU
ein Ungleichgewicht zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage herrschte: 5 % der
Arbeitnehmer fühlten sich für ihre Tätigkeit unterqualifiziert und 39 % überqualifiziert. Für
die Betroffenen und die Unternehmen bringt dieses Ungleichgewicht erhebliche
wirtschaftliche und soziale Kosten mit sich.
In den letzten Jahrzehnten hat die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung besseren Zugang
zur Bildung erhalten und höhere Bildungsabschlüsse erlangt, wodurch sich die Chancen für
alle verbessert haben, doch die Entwicklung von Grundkompetenzen wird nach wie vor
maßgeblich vom sozio-ökonomischen Status bestimmt. Die steigende Nachfrage nach
höheren Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt spiegelt sich in den Mitgliedstaaten noch nicht
in den Beteiligungsquoten am lebenslangen Lernen wider2.
Im Jahr 2014 verfügten 21 Mitgliedstaaten über eine umfassende Strategie zur Validierung
der Lernergebnisse. Bei der Validierung werden sämtliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
Kompetenzen einer Person anerkannt, unabhängig davon, ob sie inner- oder außerhalb des
formalen Bildungssystems erworben wurden. Nach wie vor nehmen nur wenige Absolventen
beruflicher Aus- und Weiterbildungslehrgänge ein Studium auf. Modul- oder Kurzlehrgänge,
die an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer angepasst sind, fehlen sowohl in den Aus- und
Weiterbildungslehrgängen als auch in der Hochschulbildung, und zu selten werden offene
Bildungsressourcen (frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien im Internet) zur
Höherqualifizierung genutzt.
Situation auf EU-Ebene
Nach Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union führt
die Union eine Politik der beruflichen Bildung durch und trägt zur Entwicklung einer
qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten fördert und deren Maßnahmen unterstützt und ergänzt. In der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union ist festgelegt, dass jede Person das Recht auf Bildung
einschließlich der unentgeltlichen Teilnahme am Pflichtschulunterricht sowie auf Zugang zur
beruflichen Ausbildung und Weiterbildung hat.
Seit dem Rat von Lissabon im Jahr 2000, der lebenslanges Lernen als wesentlicher
Bestandteil des europäischen Sozialmodells forderte, wurden in mehreren Empfehlungen des
Rates die Bedingungen für lebenslanges Lernen und die Schlüsselelemente des lebenslangen
Lernens verbessert: Dies waren die Empfehlungen zu Schlüsselkompetenzen für
lebensbegleitendes Lernen3, für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote4,
zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen5, eines
Referenzinstruments
zum
Vergleich
des
Qualifikationsniveaus
verschiedener
Qualifikationssysteme und zur Förderung des lebenslangen Lernens sowie zur Validierung
1
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) (2015), „Skills, qualifications and
jobs in the EU: the making of a perfect match?“.
2
Siehe spezielles Arbeitsblatt zu den sicheren Berufsübergängen.
3
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006H0962&from=DE
4
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2011:191:0001:0006:de:PDF
5
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008H0506(01)&from=DE
2
nichtformalen und informellen Lernens6. Die Strategie Europa 2020 enthält ein zweifaches
Leitziel: die Reduzierung des Anteils der frühzeitigen Schulabgänger auf unter 10 % und das
Erreichen einer Quote von mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem
Bildungsabschluss. Der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung 20207 enthält als Zielvorgabe, den Anteil der
Personen mit unzureichenden Kenntnissen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften
auf unter 15 % zu senken und einen Anteil der am lebenslangen Lernen teilnehmenden
Erwachsenen von 15 % zu erreichen. In den EU-Leitlinien für beschäftigungspolitische
Maßnahmen der Mitgliedstaaten8 wird die Verbesserung des Arbeitskräfteangebots, der
Fähigkeiten und Kompetenzen gefordert.
Situation in den Mitgliedstaaten
In allen Mitgliedstaaten besteht Schulpflicht bis zum Alter von 15 oder 16 Jahren, nur in den
Niederlanden und in Portugal gilt sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Alle
Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Reduzierung des Anteils der frühzeitigen
Schulabgänger eingeführt, die jedoch nicht immer die vorgegebenen Ziele erreichen.
In mehreren Mitgliedstaaten bestehen Möglichkeiten des zweiten Bildungswegs, die den
Abschluss der (allgemeinbildenden oder berufsbildenden) Sekundarstufe ermöglichen, doch
sie bieten Arbeitnehmern, die auf flexible Arbeitszeiten und Modulkurse angewiesen sind, nur
eingeschränkte Wahlmöglichkeiten.
In den meisten EU-Mitgliedstaaten besteht im Bildungs- und Ausbildungssystem eine
Strategie oder ein Konzept für lebenslanges Lernen. Diese sind jedoch mitunter nur für eine
begrenzte Dauer konzipiert. Beim Erreichen der Zielvorgabe für das lebenslange Lernen
werden nur langsam Fortschritte erzielt; die Beteiligungsquote lag 2014 bei 10,7 % und war
in den einzelnen Ländern unterschiedlich hoch (siehe Abbildung 2). In sechs Mitgliedstaaten
wird das Recht auf Zugang zu formaler Bildung (zumindest für bestimmte
Bevölkerungsgruppen) über das Pflichtschulalter hinaus verlängert. Andere Bereiche, die
weiterentwickelt werden, umfassen individualisierte Lernkonzepte, Anleitung, Mentorenoder Tutorenbetreuung, die Aus- und Weiterbildung von Lehrern und Möglichkeiten zur
Gewährleistung eines besseren Übergangs von der Schule zum Beruf, beispielsweise durch
Ausbildungsplätze.
Abbildung 2: Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen, Altersgruppe 25 bis 64
Jahre
6
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012H1222(01)&from=DE
http://ec.europa.eu/education/policy/strategic-framework/index_de.htm
8
Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates vom 5. Oktober 2015.
7
3
Quelle: Eurostat - Arbeitskräfteerhebung 2015
Internationale Dimension
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 heißt es:
„Jede Person hat das Recht auf Bildung“. Im Internationalen Pakt der Vereinten Nationen
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 wird das Recht eines jeden auf
Bildung anerkannt und werden konkrete Angaben zum Primar-, Sekundar- und
Hochschulbereich gemacht. Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1998 wird
dieses Recht für alle Bildungsebenen genau festgelegt. In der Europäischen Sozialcharta des
Europarates wird das Recht eines jeden auf berufliche Ausbildung und Umschulungen für
erwachsene Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose festgelegt. Das IAO-Übereinkommen
Nr. 140 von 1974 schreibt vor, dass jedes Mitglied eine Politik durchzuführen hat, die dazu
bestimmt ist, die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung
auf allen Stufen zu fördern. Den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen
von 2015 zufolge muss eine gleichberechtigte und hochwertige Bildung für alle gewährleistet
werden, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt, und sichergestellt werden,
dass bis 2030 alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen
Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen.
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