Evaluation von Patientenverfügungen auf einer Stroke Unit

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P 530
Evaluation von Patientenverfügungen auf einer Stroke Unit
Angelika Alonso1, Dorothee Dörr2, Kristina Szabo1
1Universität
Heidelberg, Universitätsmedizin Mannheim, Neurologie, Mannheim, Germany
2Universität
Heidelberg, Universitätsmedizin Mannheim, Klinisches Ethikkommittee, Mannheim,
Germany
Hintergrund: Patientenverfügungen (PV) werden erstellt, um für den Fall des Verlustes der
Entscheidungsfähigkeit die eigenen Behandlungswünsche geltend zu machen. Selbstverständlich
kann zu sämtlichen therapeutischen Maßnahmen – insbesondere zu lebensverlängernden
Maßnahmen – Stellung bezogen werden. Seit 2009 gelten PV als unmittelbar verbindlich,
vorausgesetzt es sind bestimmte Kriterien erfüllt, u. a. muss die Willensverfügung auf die
entsprechende Behandlungssituation zutreffen.
Ziele: Untersuchung der Anwendbarkeit von PVs bei Patienten mit lebensbedrohlichem Schlaganfall,
um Defizite aufzuzeigen, die bei der Abfassung von PVs zu vermeiden sind.
Fragestellung: Sind die vorliegenden PVs bei Patienten nach schwerem Schlaganfall geeignet, um
die akute Situation abzubilden und entsprechenden Einfluss auf Therapieentscheidungen zu nehmen?
Methoden: Wir analysierten mittels unserer Stroke Unit-Datenbank die PVs aller zwischen 2011 und
2014 an den Folgen eines akuten Schlaganfalls verstorbenen Patienten im Hinblick auf die einzelnen
Behandlungssituationen.
Ergebnisse: Im untersuchten Zeitraum verstarben 143 Patienten auf unserer Stroke Unit an den
Folgen eines Schlaganfalls. 42 Patienten (29,4%) hatten eine PV schriftlich formuliert und
unterschrieben, nur 35 dieser PVs (83,3%) waren auffindbar bzw. wurden vorgelegt. Das
Durchschnittsalter der Verfasser (13 männlich, 22 weiblich) betrug 83,3 +/- 8,5 Jahre. 29 Patienten
(82,9%) hatten zusätzlich zur PV eine Vorsorgevollmacht eingerichtet. Hinsichtlich der in der PV
spezifizierten Behandlungssituationen wurden am häufigsten genannt: „Endstadium einer tödlich
verlaufenden Erkrankung“ sowie „unmittelbarer Sterbeprozess“ (21/35, 60%). Eine Situation mit
potentiell tödlichem oder schwer verlaufendem Schlaganfall hatten nur 2 Patienten (5,7%) gewählt, mit
der Formulierung „ falls 3 Wochen nach Schlaganfall keine wesentliche Besserung des Zustandes
eingetreten ist“. Mit einer weniger konkreten Formulierung wie z.B. „schwere Hirnschädigung“ und
„Verlust der Einsichtsfähigkeit“ hatten 16 Patienten (45,7%, davon 2 mit zutreffender
Mehrfachnennung) einen Zustand beschrieben, der auf die Akutsituation übertragbar war.
Schlussfolgerungen: Die Prävalenz von PVs bei Patienten mit lebensbedrohendem Schlaganfall ist
niedrig. Selbst bei Vorliegen einer PV wurde in unserer Kohorte die konkrete Behandlungssituation
nach Schlaganfall durch die Formulierung in der PV bei über der Hälfte der Patienten nicht abgedeckt.
Aufklärungsprogramme in der Bevölkerung sowie (haus-)ärztliches Engagement mit ärztlicher
Beratung bei der Erstellung einer PV sind notwendig, um die gewünschte Umsetzung des
Patientenwillens anhand von PVs zu gewährleisten.
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