Anlage 4 (Informationen und Mitteilungen VOL Standard)

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(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach § 101a GWB)
Vergabestelle
Datum
Vergabenummer
Information/ Absage nach § 101a GWB
Maßnahme
Leistung
Angebot vom
Anlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie gemäß § 101a GWB, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll.
Wir beabsichtigen den Zuschlag am
auf das Angebot des Bieters
zu erteilen.
1.
Angebotsprüfung
Ihr Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil
es verspätet eingegangen ist.
es wesentliche Preisangaben nicht enthält.
es nicht den Bewerbungsbedingungen gemäß im Angebotsschreiben unterschrieben ist.
geforderte Erklärungen oder Nachweise weder mit dem Angebot noch auf Anforderung vorgelegt
wurden.
vorgenommene Eintragungen nicht eindeutig sind.
es unzulässige Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthält.
es nicht alle in den Vergabeunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.
eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
ein Ausschlussgrund nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt.
VOL-Richtlinie VBV, Stand März 2013
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(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach § 101a GWB)
Erläuterung:
Ihr Nebenangebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil
gem. Ziffer 7 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Nebenangebote nicht zugelassen sind.
es den formalen Anforderungen an Nebenangebote nicht genügt.
es die verlangten Mindestanforderungen an Nebenangebote nicht erfüllt.
Erläuterung:
2.
Eignung des Bieters
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil
begründete Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf
Fachkunde
Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit
Erläuterung:
3.
Beurteilung des Angebotinhaltes
Auf Ihr Angebot kann kein Zuschlag erteilt werden, weil der Preis
Im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist und auch nach Prüfung
der Belege bzw. Erklärungen keine nachvollziehbaren Gründe für die Preisbildung vorliegen.
in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht.
Erläuterung:
4.
Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Auf Ihr Angebot kann der Zuschlag nicht erteilt werden, weil
Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Grund:
Es liegt ein niedrigeres Hauptangebot vor.
Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste.
Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.
VOL-Richtlinie VBV, Stand März 2013
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(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach § 101a GWB)
Folgende Nebenangebote kommen aufgrund der Wertung für den Zuschlag nicht in Betracht aus.
Erläuterung:
5.
Aufklärung des Angebotsinhaltes
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil
Sie die geforderten Aufklärungen und Angaben verweigert haben.
Bezug:
Mit freundlichen Grüßen
VOL-Richtlinie VBV, Stand März 2013
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(VOL - Informationsschreiben an erfolgreichen Bieter nach § 101a GWB)
Vergabestelle
Datum
Vergabenummer
Information
Maßnahme
Leistung
Angebot vom
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem derzeitigen Stand des Vergabeverfahrens beabsichtigen wir, Ihr Angebot vom
anzunehmen.
Ein Auftrag darf erst nach Ablauf der in § 101 a GWB genannten Frist, frühestens am
erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
VOL-Richtlinie VBV, Stand März 2013
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(VOL – Informationsschreiben nach § 101a GWB)
Vergabestelle
Datum
Vergabenummer
Information
Maßnahme
Leistung
Angebot vom
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie gemäß § 101a GWB, dass Ihr Angebot vom
nicht berücksichtigt werden soll.
Wie beabsichtigen, den Zuschlag frühestens am
auf das Angebot des Bieters
zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
VOL-Richtlinie VBV, Stand März 2013
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(VOL - Mitteilung nach § 19 Abs. 1 VOL/A)
Vergabestelle
Datum
Vergabenummer
Mitteilung nach § 19 Abs. 1 VOL/A
Maßnahme
Leistung
Angebot vom
Anlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihre Anfrage vom
1.
teilen wir mit:
Angebotsprüfung
Ihr Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil
es wesentliche Preisangaben nicht enthält.
geforderte Erklärungen oder Nachweise weder mit dem Angebot noch auf Anforderung innerhalb
der gesetzten Frist vorgelegt wurden.
es nicht im Angebotsschreiben unterschrieben oder wie vorgegeben signiert ist.
an Ihren Eintragungen vorgenommene Änderungen nicht zweifelsfrei sind.
es unzulässige Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen enthält.
es verspätet eingegangen ist.
ein Ausschlussgrund nach § 16 Abs. 4 VOL/A vorliegt.
es nicht alle in den Vergabeunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.
Erläuterung:
VOL-Richtlinie VBV, Stand März 2013
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(VOL - Mitteilung nach § 19 Abs. 1 VOL/A)
Ihr Nebenangebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil
gem. Ziffer 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe Nebenangebote nicht zugelassen sind.
es den formalen Anforderungen an Nebenangebote nicht genügt.
es im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und/oder quantitativ nicht gleichwertig ist.
Erläuterung:
2.
Eignung des Bieters
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil
begründete Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf
Fachkunde
Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit
Erläuterung:
3.
Beurteilung des Angebotsinhaltes
Auf Ihr Angebot kann kein Zuschlag erteilt werden, weil der Preis
im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist und auch nach Prüfung der
Belege bzw. Erklärungen keine nachvollziehbaren Gründe für die Preisbildung vorliegen.
in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht.
Erläuterung:
4.
Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Auf Ihr Angebot kann der Zuschlag nicht erteilt werden, weil
Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Grund:
Es liegt ein Hauptangebot mit einem niedrigeren Preis vor.
Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste.
Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.
Folgende Ihrer Nebenangebote kommen nach dem Ergebnis der Wertung für den Zuschlag nicht in
Betracht aus:
VOL-Richtlinie VBV, Stand März 2013
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(VOL - Mitteilung nach § 19 Abs. 1 VOL/A)
Erläuterung:
5.
Aufklärung des Angebotsinhaltes
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil
Sie die geforderten Aufklärungen und Angaben verweigert haben.
Bezug:
Auftragnehmer ist die Firma:
Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sind:
Diese Mitteilung ist abschließend.
Mit freundlichen Grüßen
VOL-Richtlinie VBV, Stand März 2013
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