Windpocken - Landkreis Deggendorf

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Windpocken
Erkrankung:
Windpocken (Varizellen) sind eine hochansteckende Viruserkrankung. Personen, die an
Windpocken oder Gürtelrose erkrankt sind, können die Windpocken weiterverbreiten.
Der Krankheitsverlauf (Windpocken) kann unterschiedlich schwer sein. Oft kommt es anfangs zu leichtem Fieber und Erkältungssymptomen. Anschließend treten auf der Haut
schubweise Bläschen auf. Die Bläschen füllen sich mit Flüssigkeit und trocknen zu Krusten
ab, die später evtl. unter Bildung kleiner Narben abfallen. Häufig liegen unterschiedliche Stadien der Hauterscheinungen gleichzeitig vor.
Komplikationen:
Neugeborene sowie Personen mit abgeschwächter Immunabwehr (auch bei medikamentöser immunsuppressiver Behandlung) können schwere bis tödliche Krankheitsverläufe entwickeln. Schwere Krankheitsverläufe werden selten auch bei sonst gesunden Kindern beobachtet. Diese sind z. B. Lungenentzündungen durch Varizellen, seltene Hirnbeteiligung mit
schweren Erkrankungsformen, in seltenen Fällen auch Beteiligung anderer Organe und bakterielle Infektion der Hauterscheinungen.
Bei Windpockenerkrankungen in der Schwangerschaft können kindliche Missbildungen auftreten, hoch gefährdet sind auch Neugeborene von Müttern, die keine Varizellenerkrankung
(oder - impfung) hatten.
Ansteckung:
Die Ansteckung erfolgt über Tröpfchen beim Atmen und Husten oder durch Schmierinfektion
von Bläscheninhalt oder Krusten. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1 bis 2 Tage vor Auftreten der Hauterscheinungen und endet 5 – 7 Tage nach Auftreten der letzten Effloreszenz.
Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule dürfen in dieser Zeit (etwa 1 Woche) nicht besucht werden.
Vorbeugung und Verhinderung von Erkrankungen und Komplikationen:
Seit August 2004 wird die Varizellen-Schutzimpfung von der STIKO für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen, vorzugsweise im Alter von 11 – 14 Monaten (erste von insgesamt 2
Impfungen). Eine Nachholimpfung für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren wird empfohlen,
wenn sie keine Windpockenerkrankung durchgemacht haben.
Weiterhin wird die Impfung empfohlen für Risikopersonen (z.B. seronegative Frauen mit Kinderwunsch, (geplanter) immunsuppressiver Therapie, Leukämie, sowie empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis).
Vermeiden Sie Kontakte zu Risikopersonen, so lange Sie krank sind!
Ungeimpfte Personen, die noch nicht Windpocken hatten, und die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, sollten mit Ihrem Arzt über eine nachträgliche Impfung sprechen, vor allem wenn
Sie wiederum Kontakt zu Risikopersonen (s.o) haben. Diese sogenannte postexpositionelle
Varizellenprophylaxe ist möglich innerhalb von 5 Tagen nach Kontakt mit einem Kranken
oder innerhalb von drei Tagen nach Beginn des Ausschlages beim Erkrankten. Eine passive
Immunisierung innerhalb von 96 Stunden wird für ungeimpfte Schwangere sowie Patienten
mit Immunschwäche ohne Windpocken in der Vorgeschichte ebenso wie für Neugeborene
einer erkrankten Mutter empfohlen. Fragen Sie dazu Ihren Arzt.
Meldepflicht:
Bitte teilen Sie der Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind besucht, die Erkrankung mit. Wer
an Windpocken erkrankt ist, darf nicht in den Kindergarten, die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen. Die Einrichtung kann bei unkompliziertem Krankheitsverlauf
eine Woche nach Beginn der Erkrankung wieder besucht werden. Ein ärztliches Attest ist
nicht erforderlich.
Für Fragen steht das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 0991/3100-150 zur Verfügung.
(05/2013)
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