3.2 Vorschläge für Holzfeuerungsanlagen in Stuttgart

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Standortanforderungen für die
Ansiedlung von Bioenergie-Anlagen
in Städten
am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart
Zentrum für Energieforschung Stuttgart (ZES) e.V.
Heßbrühlstr. 49a
70565 Stuttgart
November 2007
Projektpartner
IER
IVD
Stadt Stuttgart
Inhaltsverzeichnis
Im ersten Schritt der Standortanalyse werden Bioenergiepotenziale abgeschätzt.
Dazu wird zunächst der Potenzialbegriff erläutert, um anschließend das technische
Potenzial herzuleiten und zu bilanzieren. Die Abschätzung wird sowohl für den
Bereiche der Stadt Stuttgart als auch für die Region Stuttgart (inklusive der Stadt/Landkreise (Stadt-/Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen,
Rems-Murr) vorgenommen. .................................................................................... 6
2.1 Der Potenzialbegriff .......................................................................................... 6
Exkremente aus der Tierhaltung, ......................................................................... 12
Einstreu und Futterreste, ...................................................................................... 12
Biomüll,................................................................................................................. 12
Grassillage ........................................................................................................... 12
und Deponie- und Klärgas sowie Klärschlamm. ................................................... 12
2.5 Bilanz der Bioenergiepotenziale .................................................................... 14
Es wird schnell ersichtlich, dass das Bioenergiepotenzial innerhalb der
Gemarkung der Stadt Stuttgart im Vergleich zu den angrenzenden Kreisen relativ
gering ist. Dies wird auch bei der Aufschlüsselung deutlich (Klärgas- und
Deponiegas liegen mit Ausnahme der Stadt Stuttgart nicht aufgeschlüsselt vor und
sind in folgenden Angaben deshalb mit Ausnahme der Stadt Stuttgart nicht
enthalten): ............................................................................................................. 15
Böblingen: 1.629.365 GJ/a .................................................................................. 15
2.6 Freies technisches Potenzial .......................................................................... 15
3.1 GEEIGNETE ANWENDUNGSBEREICHE UND RANDBEDINGUNGEN .................................................................... 20
3.2 VORSCHLÄGE FÜR HOLZFEUERUNGSANLAGEN IN STUTTGART ....................................................................... 23
BEGRÜNDUNG DER TECHNOLOGIE-/ENERGIETRÄGERAUSWAHL ........................................................................... 23
3.3 FEUERUNGSTECHNOLOGIEN UND DEREN EINSATZGEBIETE ............................................................................. 25
3.4 EIGENSCHAFTEN UND MENGE HOLZARTIGER BIOMASSE................................................................................. 29
3.5 FLÄCHENBEDARF FÜR ANLAGEN ZUR HOLZENERGIENUTZUNG....................................................................... 32
3.5.1 Brennstofflager ............................................................................................ 32
3.5.2 Kessel- und Maschinenhaus ....................................................................... 34
GENERELL SIND DIE ABMESSUNGEN VON HOLZKESSELN CA. 50 BIS 80 % GRÖßER ALS DIE VON ÖL- UND
GASKESSELN VERGLEICHBARER FEUERUNGSWÄRMELEISTUNG. ZUSAMMEN MIT DEN ENTSTAUBUNGSANLAGEN
ERGIBT SICH ETWA DER DOPPELTE PLATZBEDARF FÜR BIOMASSEKESSEL GEGENÜBER MIT FOSSILEN
BRENNSTOFFEN BEFEUERTEN KESSELN. ................................................................................................................ 35
3.6 ANFORDERUNGEN FÜR ANLIEFERUNG UND VERKEHR .................................................................................... 35
3.7 WÄRMENETZE UND WÄRMEBEDARF ............................................................................................................... 37
2
3.8 RECHTLICHE VORRAUSSETZUNGEN ................................................................................................................ 41
1. Problemdarstellung/ Hintergrund
In den letzten Jahren hat in Deutschland eine deutlicher Anstieg der Nutzung
erneuerbarer Energien stattgefunden: Ihr Anteil am Endenergieverbrauch hat sich
seit 1998 von 3,1 % bis heute auf 8,0 % mehr als verdoppelt. Mit einem Anteil von
rund 51 % am Endenergieverbrauch der Erneuerbaren nimmt Biomasse einen
großen Anteil, insbesondere bei der Wärmeerzeugung, ein (vgl. BMU 2007: 10). Zur
Förderung erneuerbarer Energien hat die Politik auf verschiedenen Ebenen
quantitative Zielvorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien festgelegt.
Während die EU-Kommission einen Anteil von 12 % bis 2010 anstrebt, will die
Bundesregierung bis 2050 sogar die Hälfte des Endenergieverbrauchs durch
regenerative Energien decken (vgl. EU-Kommission 2004: 5; Bundesregierung 2002:
97).
Während die Zielvorgaben auf europäischer und nationaler Ebene getroffen werden,
geschieht die Implementierung erneuerbarer Energieträger jedoch auf lokaler Ebene,
auf konkreten Standorten. Konversionsanlagen für erneuerbare Energieträger und
besonders auch Bioenergie-Projekte sind in Städten besonderen Bedingungen für
die Ansiedlung und den Betrieb unterworfen, da auf relativ kleinem Raum ein großer
Bedarf an Energie besteht und bei dichter Besiedlung zudem wenig (geeignete)
Flächen für Konversionsanlagen und Aufwuchs von Bioenergieträgern bestehen.
Auf solche besonderen Randbedingungen sollte bei der Planung und Umsetzung
von Projekten im städtischen Raum geachtet werden. Dies bedeutet aber auch, dass
der zukünftige Erfolg erneuerbarer Energien im besonderen Maß von den konkreten,
örtlichen Gegebenheiten abhängt. Somit gewinnt auch die Frage an Bedeutung,
welche Anlage an welchen Standorten zu welchen Randbedingungen realisiert
werden kann.
Vor
diesem
Hintergrund
sollen
in
dieser
Arbeit
die
wesentlichen
Standortanforderungen von Bioenergieanlagen thematisiert werden. Die
Aufarbeitung der wesentlichen Faktoren stellt eine Vorstufe für eine Identifikation
geeigneter Standorte dar. Eine Standortanalyse im Sinne einer Identifikation
konkreter Standorte (z.B. durch multiattributive Nutzwertverfahren) ist nicht Ziel
dieser Vorstudie, da dies den Rahmen der vorliegenden Vorstudie gesprengt hätte.
Zur Konkretisierung des Themas wurde die Vorstudie in Kopperation mit dem Amt
für Umweltschutz der Stadt Stuttgart durchgeführt. Von der Stadt Stuttgart wurde das
Vorhandensein eines nutzbaren Biomasseaufkommens auf ihrem Stadtgebiet als die
3
zentrale Anforderung herausgestellt. In Kapitel 2. wird das verfügbare Aufkommen
im Sinne eines technischen Potenzials analysiert und zudem mit den bereits
energetisch genutzten Biomassesegmenten in Bezug gesetzt. Zusätzlich werden die
technischen Anforderungen von Bioenergieanlagen in Kapitel 3. diskutiert. Dies
beinhaltet insbesondere folgende Faktoren:
 Brennstoffbedarf,
 Flächenbedarf der Anlagen,
 Anlieferung und Verkehr,
 Wärmenetze und Wärmebedarf sowie
 rechtliche Erfordernisse
Im abschließenden Kapitel werden die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt
und ein Ausblick auf Möglichkeiten und Hemmnisse bei der Standortsuche
ausgewertet.
4
2. Bioenergiepotenziale in Stuttgart
Im ersten Schritt der Standortanalyse werden Bioenergiepotenziale abgeschätzt.
Dazu wird zunächst der Potenzialbegriff erläutert, um anschließend das technische
Potenzial herzuleiten und zu bilanzieren. Die Abschätzung wird sowohl für den
Bereiche der Stadt Stuttgart als auch für die Region Stuttgart (inklusive der Stadt/Landkreise (Stadt-/Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen,
Rems-Murr) vorgenommen.
2.1 Der Potenzialbegriff
Um eine Vergleichbarkeit von Potenzialuntersuchungen und eine differenzierte
Betrachtung des Untersuchungsgegenstands zu ermöglichen, werden verschiedene
Potenzialbegriffe verwandt. Die gängigste Unterscheidung geht auf Kaltschmitt
zurück und unterscheidet die Potenziale erneuerbarer Energien in drei Kategorien,
wie Abbildung 3-1 illustriert (vgl. Kaltschmitt et al. 2003: 20; Kaltschmitt 1997: 4):
Das theoretische Potenzial umfasst das gesamte physikalisch nutzbare
Energiedargebot in einem zeitlich und räumlich festgelegten Betrachtungsraum, wie
die von der Sonne auf die Erdoberfläche eingestrahlte Energie, die kinetische
Energie des Windes oder die nachwachsende Biomasse pro Jahr. Dieses Potenzial
ist mehr als die Definition einer theoretischen Obergrenze aufzufassen, als dass ein
tatsächlicher Nuten vorliegt, da aufgrund verschiedener Restriktionen in der Regel
nur ein deutlich geringerer Teil genutzt werden kann.
Das technische Potenzial ist die meist verwandte Größe. Es beschreibt den Teil
des theoretischen Potenzials, der unter den wesentlichen technischen und
ökologischen Restriktionen genutzt werden kann. Im Fall der Bioenergie sind dies
Theoretisches Potenzial
Technisches Potenzial
WirtschaftlichesPotenzial
Wirtschaftliches
Potenzial
Abbildung 3: Potenzialbegriffe
Quelle: Eigene Darstellung
5
der Stand der Erntetechnologien, die Beschaffenheit des Geländes oder etwaige
umweltschutztechnische Einschränkungen. Allerdings werden hier auch
konkurrierende (stoffliche) Nutzungen bereits berücksichtigt, so wird z.B. nicht der
gesamte jährliche Aufwuchs des Walds berücksichtigt, sondern nur ein Anteil
dessen.
Das wirtschaftliche Potenzial beschreibt den Teil des technischen Potenzials, der
unter ökonomischen Gesichtspunkten eine wirtschaftliche Verfügbarmachung und
Nutzung erlaubt. Damit ist dieses Potenzial sowohl vom Marktpreis der
Energieträger als auch vom Stand und den Kosten der Bereitstellungstechnologie
abhängig. Beide Faktoren sind zeitlichen Veränderungen unterworfen und ziehen
zwangsläufig auch Veränderungen bei der Höhe des wirtschaftlichen Potenzials
nach sich.
Es existierte eine große Vielfalt an Potenzialbegriffen, in vielen Studien ist auch von
dem erschließbaren Potenzial die Rede, in anderen Untersuchungen wird z.B. auf
ein ökologisches-, ein nachhaltiges- oder ein effizientes Potenzial Bezug genommen
(vgl. Hepperle et al. 2007: 21; Holm-Müller 2006 et al.: 17; DLR et al. 2004: 16). Weil
die Aussagekraft des theoretischen Potenzials gering und die zeitliche Dynamik
beim wirtschaftlichen Potenzial besonders hoch ist, wird in dieser Arbeit auf das
technische Bioenergiepotenzial eingegangen. Dafür spricht auch, dass das
technische Potenzial mit den zur Verfügung stehenden Daten zuverlässig bestimmt
werden kann.
2.2 Holzartiges Bioenergiepotenzial
Holzartige Bioenergie fällt in vielen gesellschaftlichen Bereichen als Ernterückstand
oder Nebenprodukt an. Wie bei der gesamten Potenzialabschätzung wird auch bei
den holzartigen Bioenergiepotenzialen der stofflichen Nutzung ein Vorrang
eingeräumt. Denn neben den ökologischen Zielen besteht ein Hauptziel der
Waldbewirtschaftung darin, hochwertige Hölzer für die Möbelindustrie
bereitzustellen. In der Folge wird davon ausgegangen, dass lediglich die Hölzer der
energetischen Nutzung zugeführt werden, die als Rückstand dieser Arbeitsprozesse
anfallen. Der Brennstoff Holz kann aus unterschiedlichsten Quellen bezogen werden
kann. Die wichtigsten Quellen sind:



Wald- und Waldrestholz aus der Forstwirtschaft,
Landschaftspflegeholz aus der Landschaftspflege,
Industrie- und Sägerestholz als Nebenprodukt der Holz verarbeitende
Industrie
6

und Alt- oder Gebrauchtholz als Produkt der Abfallwirtschaft.
Eigentliches Zielprodukte der Forstwirtschaft stellen die Sortimente „Stammholz“ und
„Industrieholz“ dar, die in der Regel einer stofflichen Nutzung zugeführt werden und
folglich nicht für eine energetische Verwertung zur Verfügung stehen. Minderwertige
Holzfraktionen, die normalerweise im Wald verbleiben und nicht aufgearbeitet
werden, können allerdings dem Holzpotenzial zugerechnet werden. Sie werden
unter dem Begriff des Waldrestholzes zusammengefasst und enthalten Derbholz
(Ast- und Kronenderbholz, Derbholz aus Jungbestandspflege und anbrüchige und
stark fehlerhafte Stammabschnitte mit Durchmessern von ≥8 cm mit Rinde) und
Reisholz (Stammabschnitte und Äste mit einem Durchmesser kleiner 8 cm).
Im Rahmen dieser Studie wird nur das Holz als technisch verfügbar berücksichtigt,
das auch tatsächlich eingeschlagen wurde. Grundlage stellen der langjährige
Mittelwert der Einschlagszahlen (2000-2007) und eine Auswertung der
Flächenstatistiken dar, die von den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen
bereitgestellt wurden. In den Statistiken wird der Derbholzeinschlag ausgewiesen
und kann dementsprechend für die Potenzialuntersuchung übernommen werden
(vgl. Regierungspräsidium Freiburg 2007; Regierungspräsidium Tübingen 2007).
Das Reisholz wird in den Statistiken hingegen nicht erfasst. In Anlehnung an
einschlägige Studien wird davon ausgegangen, dass ein Anteil von 4,2 % der
eingeschlagenen Menge an Nadelholz bzw. 7,5 % an Laubholz als Reisholz anfällt
(vgl. FDF 2000: 9; Wolff 2005: 23). Des Weiteren wird das normalerweise bereits für
die Wärmebereitstellung genutzte Sortiment „Brennholz“ in den Statistiken
aufgeführt, auch dies geht in das Waldrestholzpotenzial ein.
Die forstlichen Statistiken liegen in detaillierter Form (Holzart, Einschlagsart etc.) nur
für den Staatswald vor. Die auf diese Weise berechneten Potenziale des
Staatswaldes wurden anschließend auf die Körperschafts- und Privatwald
hochgerechnet, Flächen des Privatwalds unterhalb einer Größe von 200 ha wurden
wegen
Mobilisierungsproblemen
bei
kleinteiligen
Besitzstrukturen
nicht
berücksichtigt. Für die Stadt Stuttgart ergibt sich bei dieser Berechnung ein
Waldrestholzpotenzial von 9.196 Festmetern (6.444 Fm Derbholz, 2.310 Fm
Reisholz und 442 Fm Brennholz), was bei einem Heizwert von 8,5 GJ/Fm (50%
Wassergehalt) einem Potenzial von 78.167 GJ/a entspricht.
Das Landschaftspflegeholz umfasst organische Rückstände aus der Pflege von
Verkehrswegebegleitflächen, Gewässerbegleitflächen, Naturschutzflächen sowie
öffentlichen Erholungsflächen und Friedhöfen. Das anfallenden Holz wird vielmals
7
nicht einer energetischen Verwendung zugeführt: es wird z.B. vor Ort als Mulch
genutzt, bei der Straßenrandpflege mit mobilen Häckslern verarbeitet und direkt in
die Böschung geblasen bzw. teilweise zu Sammelstellen transportiert und deponiert
oder kompostiert. Der nicht holzartige Teil des Landschaftspflegematerials ist der
Grünschnitt, welcher aus krautigen und halmgutartigen Pflanzenteilen besteht, er
wird im Rahmen der Potenzialschätzung nicht berücksichtigt.
Im Gegensatz zur Erhebung des Waldrestholzpotenzials steht bei der Erhebung des
Landschaftspflegeholzpotenzials kein statistisches Datenmaterial zur Verfügung. Die
anfallenden Holzmengen werden von den Kommunen in den Abfallbilanzen auch nur
dann erfasst, wenn es auf öffentlichen Sammel- und Behandlungsplätzen genutzt
wird und berücksichtigt viele Anteile dieser Holzfraktion nicht. Mantau gibt
bundesweit ein durchschnittliches Potenzial für Landschaftspflegeholz von 8,2 kgatro
(=152 MJ) pro Kopf an (vgl. Mantau 2004). Über die Multiplikation der Anzahl der
Einwohner mit dem pro Kopf Potenzial kann ein Näherungswert ermittelt werden.
Eine Alternative besteht darin, die Menge an Landschaftspflegeholz mit Hilfe von
spezifischen Zuwachsraten und Flächen, auf denen Landschaftspflegeholz anfällt
(z.B. auf Grundlage von ATKIS oder Landsat-Daten), abzuschätzen (vgl. VRS 2000;
Meinhardt 2000). Zur Ermittlung des Landschaftspflegeholzes wird auf die
Potenzialstudie von Meinhardt zurückgegriffen, die auf einer Auswertung von
LANDSAT-Daten beruht. Inbegriffen ist hier auch das Landschaftspflegeholz von
Weinbau- und Streuobstflächen (vgl. Meinhardt 2000: A12). Bei 7.069 Tonnen atro
ergibt dies für die Stadt Stuttgart bei einem Heizwert von 18,5 GJ/t ein Potenzial von
130.777 GJ7a.
Als Industrie- und Sägerestholz werden die Holzfraktionen verstanden, welche bei
der industriellen Weiterverarbeitung von Holz (Möbelindustrie, Sägewerke,
Papierindustrie) als Neben- bzw. Abfallprodukt anfallen. Dies können Hackschnitzel,
Sägespäne, Holzstaub, Schwarten und Spreißel sein. Aufgrund von Änderungen bei
der Datenerhebung der gewerblichen Abfallwirtschaft wird nur noch ein sehr geringer
Teil der tatsächlich vorkommenden Betriebe statistisch erfasst. Eine Umfrage bei
den holzverarbeitenden Betrieben kann deshalb eine genaue Abschätzung der
anfallenden und zur energetischen Verwendung zur Verfügung stehenden
Holzmengen ermöglichen.
In der Studie „Regenerative Energien in der Region Stuttgart“ wird angegeben, dass
etwa 25 % des anfallenden Industrierestholzes für eine energetische Nutzung zur
Verfügung stehen (vgl. VRS 2000: 79). Für die hiesige Abschätzung wurden die
Ergebnisse
von
Meinhardt
ausgewertet,
die
auf
Basis
von
8
Schnittholzproduktionsdaten beruhen (vgl. Meinhardt 2000: A10). Für die Stadt
Stuttgart kann ein Potenzial in Höhe von 227 Tonnen atro oder entsprechend 4.200
GJ/a ermittelt werden.
Alt- und Gebrauchtholz fällt dort an, wo Holz aus dem stofflichen Nutzungsprozess
ausscheidet (z.B. Gebäudeabriss, Bahngleiserneuerung, Altmöbelentsorgung).
Entsprechend der Vorbehandlung des Holzes mit chemischen Holzschutzmitteln,
Farben etc. wird das Altholz in die Klassen A I bis A IV und PCB-Altholz eingeordnet.
Das Altholzaufkommen wird nicht statistisch erfasst. Das flächenspezifisch
insgesamt anfallende Altholz ist in Abhängigkeit von Einwohnerdichte, Wohlstand
und einer Vielzahl weiterer Kenngrößen zum Teil sehr großen Schwankungen
unterworfen.
Als Anhaltswert kann von einem Altholzaufkommen in Höhe von 80 – 120 kg/Jahr
und Einwohner ausgegangen werden (vgl. Kaltschmitt 2000: 196). Dabei wird
allerdings die technische Verfügbarkeit außer Acht gelassen, die durch das reine
Holzaufkommen noch nicht gewährleistet ist. Deshalb wurde hier eine Auswertung
einer Studie der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg
vorgenommen, in der Anlagen zur Aufbereitung von Holzabfällen erhoben worden
sind (vgl. LFU 2004: 11). Der Großteil des Holzes wird einer stofflichen Nutzung
(z.B. für Spanplatten) zugeführt; es wird davon ausgegangen, dass ca. 25 % des in
diesen Anlagen eintreffenden Aufkommens energetisch genutzt werden können. Bei
einem Gesamtaufkommen von 50.000 Tonnen atro pro Jahr sind dies innerhalb der
Stadt Stuttgart 231.250 GJ/a.
2.3 Halmgutartiges Bioenergiepotenzial
Für die energetische Nutzung verfügbare halmgutartige Biomasse fällt im
Wesentlichen in der Landwirtschaft an, halmgutartige Bioenergieträger aus der
Landschaftspflege werden in dieser Arbeit aufgrund der Datenlage nicht erfasst. Es
werden folgende halmgutartigen Sortimente bilanziert:

Stroh als Nebenprodukt der landwirtschaftlichen Produktion

und Miscanthus aus dem Energiepflanzenanbau auf Stilllegungsflächen.
Als Ernterückstand anfallendes Stroh aus der Landwirtschaft fällt bei der Produktion
von z. B. Getreide, Ölsaaten und Mais an. Grundsätzlich kann das gesamte
anfallende Stroh genutzt werden. Stroh wird allerdings auch für den
landwirtschaftlichen Betrieb genutzt, es kann folglich nur ein Anteilteil des
Strohaufkommens einer energetischen Nutzung zugeführt werden. Das bei der
9
Maisproduktion anfallende Stroh wird in der betrieblichen Praxis zudem vollständig
zur Erhaltung des Humusgehalts ins Feld eingearbeitet und bleibt bei der
Potenzialberechnung deshalb unberücksichtigt. Über die spezifischen Hektarerträge
und ein geschätztes Korn-Stroh-Verhältnis, welches in Abbildung 3-2 dargestellt ist,
kann das Strohaufkommen hergeleitet werden (vgl. STALA 2006). Weil in der
betrieblichen Praxis ein Teil des Getreidestrohs jedoch als Einstreu oder Futter
benötigt wird und zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit im Feld verbleibt, steht für
die energetisch Nutzung nur ein Teil zur Verfügung. Im Sinne einer konservativen
Abschätzung ist der Potenzialberechnung ein nutzbarer Anteil von 30 % und ein
Heizwert von 14,6 GJ/t zu Grunde gelegt worden. In der Stadt Stuttgart besteht
somit ein Strohpotenzial in Höhe von 1.187 Tonnen Frischmasse oder 17.218 GJ/a.
Neben der bisher diskutierten Nutzung von Rückständen und Nebenprodukten
können außerdem eigens angebaute Energiepflanzen genutzt werden. Auf Grund
des Vorrangs stofflicher Nutzungen wird davon ausgegangen, dass für ihren Anbau
prinzipiell nur Stilllegungsflächen geeignet sind. Auf Stilllegungsflächen können
grundsätzlich verschiedene Energiepflanzen angebaut werden; dies sind z.B. Holz
aus Kurzumtriebsplantagen (z.B. Weiden, Pappeln), mehrjährige Futtergräser und
Chinaschilf (Miscanthus), Energiegetreide (Weizen, Roggen oder Triticale) sowie
ölhaltige Pflanzen (z.B. Raps). Aufgrund des höchsten Energiegehalts (Ergebnis aus
Hektarerträgen und Heizwert), wird bei der der Potenzialberechnung davon
ausgegangen, dass die Stilllegungsflächen ausschließlich für den Anbau von
Miscanthus genutzt werden. Die Stilllegungsflächen können den amtlichen
Statistiken entnommen werden, allerdings wurden die Stilllegungsflächen für BadenWürttemberg letztmalig 2003 kreisgenau erfasst und veröffentlicht (vgl. STALA 2007;
STALA 2004). Seitdem liegen die Stilllegungsflächen nur noch auf Ebene der
Regierungsbezirke vor. Der Potenzialberechnung wurden deshalb die Werte der
Stadt- und Landkreise für 2003 zu Grunde gelegt und anschließend um die
Veränderungen des Regierungsbezirks Stuttgarts angepasst. Bei 50 ha
Stilllegungsflächen in der Stadt Stuttgart, einem Hektarertrag von 15 Tonnen
Hafer
Sonstige
Raps
1 : 0,8
Sommer-
1:1
1 : 1,1
1: 0,8
1: 1,7
gerste
Sommer1:0,9
gerste Winter-
1 : 0,8
Roggen
KornStrohverhältnis
weizen
weizen Winter-
Trockenmasse und einem Heizwert von 14,6 GJ/t wird das Energiepflanzenpotenzial
in der Stadt Stuttgart auf 10.936 GJ/a geschätzt.
1 : 0,9
Tabelle 1: Korn-Stroh-Verhältnis
Quelle: Statistisches Landesamt 2004; Ernde 2005;10
BMU 2004: 80
2.4 Biogaspotenzial
In dieser Kategorie werden die Biomassesortimente berücksichtigt, die zur
Erzeugung von Biogas genutzt werden können. Folgende Sortimente werden
berücksichtigt:

Exkremente aus der Tierhaltung,

Einstreu und Futterreste,

Biomüll,

Grassillage

und Deponie- und Klärgas sowie Klärschlamm.
Bei der Potenzialabschätzung werden die Exkremente von Rindern, Schweinen und
Geflügel berücksichtigt soweit es sich um große Tierbestände in Stallhaltung
handelt. Da Schafe, Pferde, Ziegen, Enten und Gänse nur einen kleinen Anteil am
Tierbestand haben und zudem meist in Freilandhaltung gehalten werden, finden sie
in der Potenzialberechnung keine Berücksichtigung. Das Exkrementenaufkommen
und damit auch der Biogasertrag variiert in Abhängigkeit zu Tierart, Alter und
Kategorie des Tieres; für die Berechnung des technisch verfügbaren
Exkrementenaufkommens wurde deshalb zunächst eine Umrechnung der amtlichen
Tierzählungen in Großvieheinheiten mit durchschnittlichen Umrechnungsfaktoren
vorgenommen (vgl. STALA 2004; FNR 2005: 7). In Abbildung 3-3 ist dieses
Vorgehen am Beispiel der Rinder dargestellt, auf dem Gebiet der Stadt Stuttgart sind
in den Angaben des Statistischen Landesamtes aber auch keine Schweine- und
Geflügelhaltungen enthalten. Es wurden ein durchschnittliches Biogasaufkommen
von 450 m³ pro Großvieheinheit und Jahr sowie ein Energiegehalt von 6 kWh/m³ zu
Grunde gelegt. Für die Stadt Stuttgart kann auf Grundlage dieser Methodik bei 361
Großvieheinheiten an Rindern ein Biogaspotenzial von 3.508 GJ/a erfasst werden.
Zusätzlich kann Biogas aus Festmist, der durch das Einstreuen von Getreidestroh
entsteht, sowie aus Futterresten gewonnen werden. Im Folgenden wird davon
ausgegangen, dass pro Großvieheinheit Rind und Schwein täglich eine Menge von
0,5 kg gehäckseltem Stroh eingestreut wird und zusätzlich 0,5 kg Futterreste (ein
Gemisch aus Maissilage und Gras) anfallen. In Anlehnung an Taumann wird von
einer entstehenden Biogasmenge von 0,236m³ Biogas pro kg Frischmasse und
einem Energiegehalt von 5,2 kWh/kg FM ausgegangen (vgl. Taumann 2003: 19).
Unter den genannten Bedingungen kann für die Stadt Stuttgart ein Potenzial von 582
GJ/a berechnet werden.
11
Rinder
Kälber und
Jungvieh
< 1 Jahr
GVEUmrechnungsfaktor
Nutzbare
Exkremente
Jungvieh >1
<2 Jahre
Milchkühe
Zuchtbullen,
Zugochsen
Sonstige
0,3
0,7
1,2
1,2
1,0
0%
20%
60%
75%
80%
Tabelle 2: Umrechnungsfaktoren für Großvieheinheiten und nutzbare Exkremente bei Rindern
Quelle: Eigene Darstellung
Weiterhin stehen Dauergrünflächen zur Verfügung, denn ein Teil dieser Flächen wird
nicht mehr für die Tierfütterung benötigt. Auf diesen Flächen kann Grassilage zur
Produktion von Biogas angebaut werden. Das ITAS schätzt für Baden-Württemberg,
dass mittelfristig 26 % der derzeitigen Flächen nicht mehr benötigt werden, von
denen aufgrund standörtlicher Bedingungen wiederum nur 47 % genutzt werden
können (vgl. ITAS 2007: 157). Dies entspricht insgesamt rund 12 % der gesamten
Gründlandflächen. Für die Potenzialabschätzung wurden die Flächenstatistiken des
Statistischen Landesamtes kreisgenau ausgewertet und das Überschussgrünland zu
Grunde gelegt, dass in der Untersuchung des ITAS ermittelt wurde (vgl. STALA
2007; ITAS 2007: 22). In der Stadt Stuttgart kann der Ertrag von 13,4 ha
Dauergrünland energetisch genutzt werden, wodurch sich das Energiepotenzial der
Grassilage bei einem Gasertrag von 550 m³/ Tonne organische Trockensubstanz
und einem Energiegehalt von 6 kWh/m³ Biogas auf 859 GJ/a beläuft.
Zusätzlich können auch die organischen Abfälle der Privathaushalte für eine
energetische Nutzung herangezogen werden. Im Sinne der technischen
Verfügbarkeit und um Doppelzählungen in Bezug auf den Grünschnitt zu vermeiden
steht hierfür nur das Aufkommen zur Verfügung, welches durch die kommunalen
Biomüllsammlungen erfasst wird, es kann den Statistiken des Statistischen
Landesamtes entnommen werden. In der Stadt Stuttgart beträgt das Aufkommen
14.500 Tonnen. Es wird von einem technisch nutzbaren Anteil in Höhe von 70 % und
einer Gasausbeute von 0,17m³/kg ausgegangen. Somit besteht in der Stadt Stuttgart
ein Potenzial von 37.289 GJ/a.
In kommunalen Abwasserreinigungsanlagen wird das Abwasser einer Gemeinde
einer mechanischen Reinigung und einer Behandlung mit aeroben Mikroorganismen
unterzogen. Der dabei anfallende Schlamm wird in einem Faulturm anaerob
vergoren. Bei der Vergärung im Faulturm entsteht Klärgas, das zur Strom- oder
Wärmeproduktion eingesetzt werden kann. Neben Klärgas fällt als weiteres Produkt
der Abwasserreinigung Klärschlamm an, der meist deponiert, kompostiert oder auf
12
Äcker ausgebracht wird. Weiterhin entsteht auf Hausmülldeponien durch anaerobe
Vergärung der organischen Fraktionen im Müllkörper Methan, das abgeleitet und als
Deponiegas aufgefangen wird. Das gesammelte Gas kann einer energetischen
Nutzung zugeführt werden.
Abschätzungen über das Energieaufkommen dieser drei Energieträger sind nur
eingeschränkt möglich, da viele vom Statistischen Landesamt gesammelte Daten
nur auf Länderebene ausgewertet werden und kein Zugang zu entsprechenden
Rohdaten besteht. Aus diesem Grund wurden zur Ermittlung des Potenzials in der
Region Stuttgart und des Potenzials an Klärschlamm in der Stadt Stuttgart an dieser
Stelle die Ergebnisse einer anderen Studie herangezogen (vgl. VRS 2000: 94). Die
Angaben für Klär- und Deponiegas im Bereich der Stadt Stuttgart wurden von der
Stadt bereitgestellt (vgl. Stadt Stuttgart 2007): es besteht ein Potenzial von rund
140.000 GJ/a (Klärgas 115.000 GJ/a, Klärschlamm 21.900 GJ/a, Deponiegas 2.800
GJ/a)
2.5 Bilanz der Bioenergiepotenziale
Die Ergebnisse der Bioenergieträgerpotenzialabschätzung für Stuttgart sind in
Tabelle 3-4 unterschieden in die jeweiligen Sortimente dargestellt. Insgesamt wird
mit dieser Herleitung ein technisches Energieträgerpotenzial von rund 838.000 GJ/a
für die Stadt Stuttgart bzw. 10.862.000 GJ/a für die Region Stuttgart (inkl. Stadt
Stuttgart) erfasst. Dies liegt in derselben Dimension der Ergebnisse (10.856.000
GJ/a), die in einer Studie für den Verband Region Stuttgart im Jahr 2000 ermittelt
worden sind. Dort wurde zusätzlich aber auch das Potenzial an Grasschnitt (622.000
GJ/a) berücksichtigt, Grassilage vom Dauergrünland hingegen nicht (vgl. VRS 2000:
97).
Bei Betrachtung einzelner Sortimente ergeben sich einige Abweichungen, Z.B. beim
technischen Strohpotenzial werden deutlich geringere Werte erzielt (4,6 Mio. GJ zu
1,1 Mio. GJ). Dies liegt in den restriktiven Annahmen der vorliegenden Studie
begründet, sie entsprechen denen, die in der Studie des VRS als erschließbares
Potenzial definiert wurden (1,37 Mio. GJ). Im Vergleich zu der Studie von Taumann
wiederum
können
für
die
Sortimente
tierischer
Exkrementen
und
Biomüllsammlungen nur geringe Abweichungen festgestellt werden (vgl. Taumann
2003: 36).
13
Es wird schnell ersichtlich, dass das Bioenergiepotenzial innerhalb der Gemarkung
der Stadt Stuttgart im Vergleich zu den angrenzenden Kreisen relativ gering ist. Dies
wird auch bei der Aufschlüsselung deutlich (Klärgas- und Deponiegas liegen mit
Ausnahme der Stadt Stuttgart nicht aufgeschlüsselt vor und sind in folgenden
Angaben deshalb mit Ausnahme der Stadt Stuttgart nicht enthalten):

Böblingen:
1.629.365 GJ/a

Esslingen:
2.171.768 GJ/a

Göppingen:
1.658.151 GJ/a

Ludwigsburg:
1.853.501 GJ/a

Rems-Murr-Kreis: 2.207.086 GJ/a

Stuttgart:
Holzartig
Halmgutartig
Sonstige
838.039 GJ/a
Stadt
Stuttgart
Region Stuttgart
(inkl. Stadt
Stuttgart)
GJ/a
GJ/a
Waldholz
78.167
2.212.430
Landschaftspflegeholz
130.777
1.638.379
Altholz
231.250
982.813
Industrieholz/Sägenebenprodukte
4.200
783.327
Stroh
17.218
1.107.286
Energiepflanzen
10.936
748.056
Gülle
3.508
564.083
Festmist, Futterreste
582
92.181
Bioabfall
69.401
807.106
Dauergrünland
859
521.422
Klärgas, Klärschlamm, Deponiegas
291.141
1.405.033
838.039
10.862.115
Summe
2.6
Freies
technisches
Potenzial
Tabelle 3: technisches Bioenergiepotenzial in Stuttgart
Für
daseigene
bisher
abgeschätzte, technische Potenzial gilt zu berücksichtigen, dass es
Quelle:
Darstellung
nicht unmittelbar gleichzusetzen ist mit dem tatsächlich nutzbaren Potenzial. Denn
beim technischen Potenzial wird grundsätzlich nicht berücksichtigt, dass sich Teile
des Potenzials bereits in energetischer Nutzung befinden. Durch Subtraktion der
energetisch bereits genutzten Biomasse von dem technischen Potenzial ist es
möglich, das „freie“ oder „ungenutzte“ technische Potenzial zu ermitteln. Dies kann
dann einen besseren Aufschluss darüber geben, welches Bioenergiepotenzial
tatsächlich noch zur Verfügung steht.
14
Allerdings ist die Erhebung der aktuellen Biomassenutzung mit vielen
Schwierigkeiten verbunden. Denn es kann nicht auf amtlichen Statistiken
zurückgegriffen werden und um fundierte Kenntnisse über die Zahl der bereits
installierten Einzelfeuerungsanlagen in Privathaushalten zu gewinnen müssten
zunächst Erhebungen (z.B. über die Schornsteinfegerinnungen) durchgeführt
werden. Dies ist im Rahmen einer Vorstudie nicht leistbar. Aber auch im Hinblick auf
die Anzahl bestehender Biomasseheiz- und -heizkraftwerke fehlt die Datengrundlage
für eine zuverlässige Abschätzung. Eine Abschätzung des freien Potenzials kann –
trotz des unwidersprochenen Erkenntnisgewinns den sie leistet – deshalb nur zur
Ermittlung eines sehr groben Richtwertes vorgenommen werden, die mit
dementsprechenden Unsicherheiten behaftet ist. Bei der Erstellung dieser Studie
war es aber, trotz dieser Bedenken, der ausdrückliche Wunsch der Stadt Stuttgart
das freie technische Potenzial zu ermitteln.
Zur Berechnung konnte auf die Angaben der städtischen Heizanlagen (vgl. Stadt
Stuttgart 2007) sowie die Förderdatenbank des MLR (vgl. MLR 2000)
zurückgegriffen werden. Die Letztgenannte befindet sich aber auf dem Stand 2000
und enthält nur die vom Ministerium geförderten Anlagen. Auf dem Stadtgebiet
Stuttgarts ist zusätzlich zu den städtischen Heizwerken nur eine Anlage, allerdings
ohne Angaben von Verbrauchsdaten, enthalten.
In Bezug auf die Ausschöpfung des Klärgas-, Klärschlamm- und
Deponiegaspotenzials konnte auf Angaben der Stadt Stuttgart zurückgegriffen
werden. Die Potenziale im Stadtgebiet sind weitestgehend zu 100 % erschlossen
(vgl. Stadt Stuttgart 2007). Lediglich beim Klärschlamm besteht mit rund 2.700
Tonnen Trockensubstanz bzw. 22.000 GJ ein freies Potenzial.
Für die Sortimente der Biogaspotenziale kann über die Ausschöpfung eine
verlässliche Angabe getroffen werden. Da auf dem Stadtgebiet Stuttgarts bisher
keine Biogasanlage errichtet wurde, wird davon ausgegangen, dass das gesamte
sonstige Potenzial (mit Ausnahme von Klärgas, Klärschlamm und Deponiegas) noch
zur Verfügung steht. Berücksichtigt wurde dabei allerdings nicht, ob einer der in
Stuttgart ansässigen Landwirte eine Biogasanlage in den benachbarten Stadt/Landkreisen mit Substraten beliefert. Auch für die halmgutartigen Fraktionen kann
mit Sicherheit festgestellt werden, dass die Potenziale derzeit noch vollständig
ungenutzt sind, denn den Projektpartnern ist weder ein Heiz- oder Heizkraftwerk
bekannt, das mit Stroh oder anderen halmgutartigen Biomassen befeuert wird, noch,
dass ein Export an halmgutartigen Biomassen an Heiz(kraft-)werke außerhalb
Stuttgarts durchgeführt wird.
15
Die Schwierigkeiten bei der Ermittlung des freien technischen Potenzials liegen
somit bei den holzartigen Energieträgern, die von allen Sortimenten derzeit
allerdings auch am meisten genutzt werden. Da im Rahmen dieser Studie keine
Kenntnis über die Einzelfeuerungsanlagen in Stuttgart vorliegen, kann nur Hilfsweise
davon ausgegangen werden, dass der Bedarf durch das in den forstlichen
Statistiken erfasste Brennholz abgedeckt wird. In Bezug auf die energetische
Nutzung des Derb- und Reisholzes liegen auch keine Angaben über den aktuellen
Stadt Stuttgart
Region Stuttgart
genutztes
freies
technisches
technisches technisches
Potenzial
Potenzial
Potenzial
Holzartig
Halmgutartig
technisches
Gesamtpotenzial (inkl.
Stadt Stuttgart)
GJ/a
GJ/a
GJ/a
GJ/a
GJ/a
Waldholz
78.167
3.759
74.408
2.134.263
2.212.430
Landschaftspflegeholz
130.777
41.000
89.777
1.507.602
1.638.379
Altholz
231.250
64.750
166.500
751.563
982.813
Industrieholz/
Sägenebenprodukte
4.200
3.360
840
779.128
783.327
Stroh
17.218
0
17.218
1.090.068
1.107.286
Energiepflanzen
10.936
0
10.936
737.120
748.056
Gülle
3.508
0
3.508
560.575
564.083
582
0
582
91.599
92.181
69.401
0
69.401
737.705
807.106
859
0
859
520.563
521.422
Festmist,
Futterreste
Sonst.
zusätzliches
technisches
Potenzial
(exkl. Stadt
Stuttgart)
Bioabfall
Dauergrünland
Klärgas,
Klärschlamm,
291.141
269.197
21.944
1.113.892
1.405.033
Deponiegas
Verbrauch
vor, die Forstverwaltung der Stadt Stuttgart hat bei einer telefonischen
Summe
838.039
382.065
455.974
10.024.076
Anfrage
die Vermutung
geäußert,
dass aus
wirtschaftlichen
Gründen 10.862.115
bisher
Tabellewahrscheinlich
4: technisches-, genutztesund als
freies
Bioenergiepotenzial
Stuttgart
nicht mehr
das
ausgewieseneinBrennholz
(insbesondere in Form
Quelle: Eigene Darstellung
von Scheitholz in Einzelfeuerungsanlagen) einer energetischen Nutzung zugeführt
wird.
16
In Bezug auf die Altholznutzung können die Angaben einer Untersuchung der LfU
herangezogen werden. Hier wird angegeben, dass zum Stand 2003 lediglich 1.150
Tonnen (2,3 %) der für energetische Zwecke zur Verfügung stehenden 12.500
Tonnen (25 % des Gesamtaufkommens von 50.000 Tonnen) bereits in Anspruch
genommen werden. Bei einer telefonischen Befragung der Stuttgarter
Entsorgungsunternehmen konnte allerdings festgestellt werden, dass sich der Anteil
des energetisch genutzten Altholzes spürbar erhöht hat. Die energetisch nutzbare
Menge schwankt dabei entsprechend des Marktpreises, der für energetische bzw.
stoffliche Nutzungen erzielt werden kann. Näherungsweise wird er von den
Unternehmen auf 3.500 Tonnen pro Jahr, dies entspricht 28 % des technischen
Potenzials, geschätzt.
In Bezug auf Industrieholz wird in der Potenzial-Studie für die Region Stuttgart ein
bereits genutzter Anteil in Höhe von 38 % angegeben. Dieser wird sich in den letzten
Jahren wie beim Altholz aber erhöht haben, die KEA gibt in einer Studie für das
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg z.B. an, dass landesweit über 80 % des
gesamten Industrieholzaufkommens einer energetischen Verwendung zugeführt
werden (vgl. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2003: 47). Im Sinne einer
konservativen Abschätzung wird dieser Wert auch der vorliegenden Studie zu
Grunde
gelegt.
Für
die
Abschätzung
des
bereits
genutzten
Landschaftspflegematerials kann auf vergleichsweise fundiertes Material
zurückgegriffen werden. Vier städtische Anlagen werden mit Holzhackschnitzeln
befeuert, die jährlich eine Menge von 10.000 m³ Holzhackschnitzel benötigen. Der
Heizwert des Materials wird vom Amt für Umweltschutz auf 600 kWh/m³ geschätzt.
Weiterhin werden weitere 9.000 m³ des Aufkommens an Landschaftspflegematerial
kompostiert oder an Anlagen außerhalb des Stadtgebiets geliefert (vgl. Stadt
Stuttgart 2007). Das technische Potenzial verringert sich somit um rund 41.000 GJ/a.
Eine Übersicht über die, auf diese Weise ermittelten Potenzialen für die Stadt
Stuttgart – also das technische-, genutzte- und freie Potenzial – gibt Tabelle 3-5.
Zusätzlich ist das technische Potenzial der Region Stuttgart, inklusive und exklusive
des Betrags der Stadt Stuttgart, aufgeführt.
17
3. Anlagen und Anforderungen für die Standortwahl
Bei der Auswahl einer bestimmten Anlagentechnik müssen folgende ortspezifische
technische Randbedingungen berücksichtigt werden:
-
Form der benötigten Energie (Wärme, Strom, Prozessdampf, KWK- Technik)
Größe des Energieabnehmers und Charakter der Energieabnahme
Eigenschaften der eingesetzten Biobrennstoffe
Stand der Technik
Aus den genannten technischen Randbedingungen, ergeben sich weitere
Anforderungen für die Standorte. Hier sind folgende Aspekte von Bedeutung:
- Brennstoffbedarf,
- Flächenbedarf der Anlagen,
- Anlieferung und Verkehr,
- Wärmenetze und Wärmebedarf sowie
- rechtliche Vorraussetzungen
Neben den Randbedingungen und Anforderungen für die Standortwahl sind für die
Anlagenkonzipierung die ökonomischen Faktoren von entscheidender Bedeutung.
3.1 Geeignete Anwendungsbereiche und Randbedingungen
Die größte Rolle bei der Konzipierung einer Biomasse-Anlage spielt die
ortspezifische Energienachfrage. Diese bezieht sich auf die Art (Wärme- bzw.
Stromerzeugung), Charakteristik und Höhe der Energienachfrage.
Aufgrund des geringen Energiegehalts der Biomasse ist es ökonomisch und
technisch sinnvoll, die Biomasse in Anlagen bis zu einer Größe von 60 MW th zu
nutzen. Bei Anlagen größer 60 MW th ist der Aufwand für Logistik, Transport und
Brennstofflagerung zu hoch. In Abbildung 3 sind die typischen Anwendungsbereiche
grafisch dargestellt. Für den unteren Leistungsbereich unterhalb 100 kW ist die
Anwendung für die Wärmeversorgung von Haushalten in Ein- und
Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Im thermischen Leistungsbereich zwischen
100 kW und rund 60 MW kommen Anwendungen für die Wärmebereitstellung für
Nah- und Fernwärmenetze, Wärmeversorgung des Gewerbe- und Handelssektor,
Prozess- und Heizwärmeversorgung von kleinen und mittelständischen
Industriebetrieben in Frage. Diese Anwendungsbereiche weisen eine
gleichmäßigere Wärmenachfrage im Jahresverlauf auf, was zu einer besseren
Auslastung der Anlage führt.
18
Anlagengröße (thermisch)
1000 MW
Stromerzeugungsanlagen
100 MW
10 MW
1 MW
Heizwerke für
Nah- und
Fernwärme im
kommunalen
Bereich, GHD und
Industrie
Heizkraftwerke in im
kommunalen
Bereich, GHD und
Industrie
Alleiniger Einsatz
von Biomasse oder
Mit verbrennung
Biomasse + fossiler
Brennstoff für
Spitzenlast
100 kW
Hausheizungen,
Kachelöfen...
Alleiniger Einsatz
von Biomasse
10 kW
Wärme
Wärme + Strom
Strom
Endenergieart
Abbildung 4 Übersicht möglicher Anwendungen der energetischen
Biomassenutzung (Quelle: IER 2004)
Besonders für den Einsatz von Biomasse ist eine hohe Auslastung der Anlage
aufgrund der hohen spezifischen Investitionskosten und relativ niedrigen
Brennstoffkosten (im Vergleich zu Öl oder Gas) wichtig. Prinzipiell lassen sich die
Verfahren zur energetischen Nutzung von fester Biomasse in Konzepte mit
Verbrennung und mit Vergasung unterscheiden.
Bei der Vergasung wird der feste Brennstoff zu einem Brenngas umgesetzt. Das
entstandene Brenngas kann entweder in einem Brenner verbrannt werden oder in
eine Arbeitsmaschine zugeführt werden. Als Arbeitsmaschine kann der Gas-OttoMotor, die Gasturbine oder die Brennstoffzelle dienen. Vergasungstechnologie,
besonders in Verbindung mit Motoren, Gasturbinen und Brennstoffzellen befindet
sich immer noch teilweise im Entwicklungsstadium.
Bei der Verbrennung wird der zugeführte Brennstoff vollständig umgesetzt. Die
freigesetzte thermische Energie in Form der Strahlungs- und Abgaswärme kann zur
Wassererwärmung oder zur Dampferzeugung verwendet werden. Der Dampf kann
dann weiter zur Dampfversorgung eines Industrieabnehmers oder über den
Dampfkraftprozess zur Stromerzeugung genutzt werden. Der Dampfkraftprozess ist
ökonomisch und technisch plausibel für Großanlagen, deren elektrische Leistung
> 2000 kW el betragen /Obernberger 2007/. Eine weitere Möglichkeit zur
Stromerzeugung stellt die ORC-Technik (Organic Rankine Cycle) dar. Bei der
Technologie wird die Wärme aus der Feuerung an ein Thermoöl-Zwischenkreis
19
übergeben. Die Wärme des Thermoöls wird zur Verdampfung eines organischen
Mittels benutzt. Der Dampf wird in einer Turbine entspannt und die erhaltene
mechanische Arbeit an einen Generator abgegeben. Der ORC- Prozess ist derzeit
im Leistungsbereich vom 200 bis 2000 kW el anwendbar /Obernberger 2007/.
Außerdem können zur Stromerzeugung sowohl extern gefeuerte Gasturbinen als
auch Stirling-Motoren verwendet werden, welche direkt die Energie der heißen Gase
ohne Dampfkraftprozess nutzen können. Eine solche Anwendung ist aber nur im
Leistungsbereich bis zu 100 kW el (EFCC) und bis zu 40 kW el (Stirling) derzeit
möglich.
Zum jetzigen Zeitpunkt können nur die Verbrennungstechnologien (für
Wärmeproduktion) oder in Verbindung mit Dampfkraftprozess (KWK und
Stromerzeugung) als technisch ausgereift und ausreichend erprobt bezeichnet
werden. Auch die ORC-Technologie, die schon in mehreren Anlagen in Deutschland
realisiert wird, stellt eine interessante Alternative dar /Good 2004/.
Eine Grundvoraussetzung für eine gute Auslegung der Wärmeerzeugungssysteme
ist eine realistische Einschätzung der jetzigen und zukünftigen Wärmenachfrage.
Für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb bei Heiz-Systemen ist eine hohe Zahl an
Volllastbenutzungsstunden erforderlich. Dies sollte zwischen 3500 – 5000 h/a
betragen. Aus diesem Grund ist die Biomasse-Anlage zur Deckung der Wärme-
Abbildung 5 Beispiel einer Jahresdauerlinie bei ausschließlichem oder überwiegendem Raumwärme- und Brauchwarmwasser-Bedarf und möglichem
Einsatz eines Biomasse-Kessels (Quelle: Fichtner 2000)
20
Grundlast vorzusehen. Zur Bereitstellung von Wärmenachfragespitzen dient ein mit
fossilen Brennstoffen befeuerter Kessel. Dieser Spitzenlastkessel kann zu dem als
Reservekessel bei Ausfall der Biomassefeuerungsanlage dienen und damit die
Redundanz des gesamten Systems erhöhen.
Für wärmegeführte KWK–Anlagen sind je nach Standort und Randbedingungen
mindestens 5000 Vollbetriebsstunden jährlich für eine wirtschaftliche Betriebsweise
nötig /Obernberger und Hammerschmid 2001/. Durch den Einsatz von
Kältemaschinen auf Heißwasserbasis können die Volllastbenutzungsstunden erhöht
werden. Sie sorgen für einen zusätzlichen Wärmebedarf außerhalb der Heizperiode.
Für stromgeführte Anlagen beträgt die Zahl des Vollstundenbetriebs ca. 8000 h/a.
3.2 Vorschläge für Holzfeuerungsanlagen in Stuttgart
Begründung der Technologie-/Energieträgerauswahl
Im Rahmen dieses Projekts werden die technischen Möglichkeiten und die
Anforderungen für Bioenergieanlagen am Beispiel von Holzheiz- und
Holzheizkraftwerken mit einer thermischen Leistung von ca. 1, 5 und 20 MW
diskutiert werden. Als thermische Leistung ist die mit dem Bio-Brennstoff zugeführte
Energiemenge (Feuerraumleistung) definiert. In allen drei Fällen ist es technisch und
ökonomisch möglich, eine Anlage sowohl als Holzheizwerk als auch als
Holzheizkraftwerk auszuführen. Für jede Anlagengröße muss sowohl ein geeigneter
Feuerungstyp als auch im Fall einer KWK-Anlage eine geeignete
Stromerzeugungstechnologie ausgewählt werden. Eine ausführliche Beschreibung
der meist genutzten Feuerungstypen befindet sich in Kapitel 3.3.
In Tabelle 5 sind beispielhafte technische Daten für Heizwerke mit 1, 5 und 20 MW
Feuerraumleistung zusammengestellt. Die verwendeten Wirkungsgrade sind
typische Werte und können in verschiedenen Literaturquellen gefunden werden
(z. B. in /Good 2004/).
Bereits bei der Leistung von 1 MW kann eine biomassegefeuerte Anlage sowohl als
ein Heizwerk als auch als ein Heizkraftwerk realisiert werden. Im Fall eines
Holzheizwerks bedeutet es eine thermische Nennwärmeoutput des Holzkessels von
ca. 900 kW th (bei der Annahme des Nennwirkungsgrades von 90 %).
Bei dem Holzheizkraftwerk kommt z. B. eine Holzfeuerung mit nachgeschaltetem
ORC- Modul in Frage. Die kleinsten verfügbaren ORC-Module am Markt sind
ausgestattet mit einer ORC- Turbine, die eine elektrische Nennleistung von 200 kW el
aufweist. Das entspricht einer Nennwärmeleistung von ca. 1 MWth. Die erforderliche
21
Feuerraumleistung beträgt dann ca. 1,4 MW (unter Annahme eines elektrischen
Wirkungsgrades von 14% /Obernberger 2007/). In dem Leistungsbereich ist auch ein
Holzheizkraftwerk mit einem Stirling-Motor oder mit einer externgefeuerte
Heißluftturbine denkbar. Diese Technologien haben jedoch bis jetzt lediglich ein
Demonstrationsstadium erreicht /Obernberger 2007/.
Tabelle: 5 Technische Daten für Holzheizwerke mit 1, 5 und 20 MW Feuerraumleistung
Heizwerk
vb
Nennfeuerraum- Leistung
PBr
Nenn-wirkungsgrad der ReferenzBiomasse-Heißwasser-Anlage

Theoretische maximale
Wärmeleistung
Pth
Jahreswirkungsgrad der ReferenzBiomasse-Heißwasser-Anlage
Erforderliche
Vollbenutzungsstundenzahl
Theoretische jährlich erzeugte
Wärmemenge
[MW br]
1
5
20
[%]
90
90
90
[MW th]
0,9
4,5
18
a
[%]
85
85
85
ta
[h/a]
3500
3500
3500
Qth
[MWh/a]
2975
14875
59500
Im Leistungsbereich von ca. 5 MW wäre es technisch möglich eine Kraft-WärmeKopplung unter Einsatz einer Dampfturbine auszuführen. Jedoch sind in diesem
Leistungsbereich die spezifischen Kosten aufgrund des anspruchsvollen Aufbaus
und des aufwändigen Betriebes sehr hoch /Schmitt 2003//Obernberger 2007/. Eine
andere Alternative stellt daher hier die ORC-Turbine dar. Unter Annahme einer
Turbinennettoleistung von 700 kW el, eines elektrischen Wirkungsgrades von 14%
und eines gesamten Anlagennutzungsgrad von 86% ergibt sich eine Wärmeleistung
von 3,6 MW th. Dies bedeutet eine theoretisch erzeugte Wärmemenge (bei 5000
Volllastbenutzungsstunden) von 22,5 GWhth/a und eine erzeugte Strommenge von
3,5 GWhel/a.
Bei der Nennfeuerraumleistung von 20 MW kann die Dampfturbine entweder als
Gegendruckturbine oder als Entnahme-Kondensationsturbine zur Wärmeauskopplung genutzt werden. Gegendruckturbinen eignen sich dann, wenn ganzjährig
eine gleichmäßige Wärmenahfrage besteht und eine Rückkühlung nicht gewünscht
ist. Bei der Entnahme-Kondensationsturbine wird ein fester oder variabler Teilstrom
des Dampfes aus der Turbine ausgekoppelt und für Heizzwecke verwendet. Die
restliche Energie wird über eine Rückkühlung abgeführt. Für diese
Feuerraumleistung, unter Annahme eines elektrischen Wirkungsgrads von 18%
/Obernberger 2007/, ergibt sich eine elektrische Nettoleistung der Turbine von ca.
4 MW el.
Mit
einem
Gesamt-Anlagenutzungsgrad
von
82 %
und
22
Vollbenutzungsstundenzahl von 5000 h/a würde die Wärmeleistung 12,8 MWth, die
erzeugte Wärmemenge 90 GWh/a und die erzeugte Nettostrommenge 20 GWh/a
betragen. Alle Beispiele für Heizkraftwerke sind in der Tabelle 6 zusammengefasst.
Tabelle 6 Technische Daten für Heizkraftwerke mit 1,4, 5 und 20 MW Feuerraumleistung
Heizkraftwerk
Nennfeuerraum- Leistung
PBr
[MW br]
1,4
5
20
ORC
ORC
Dampfturbine
[MW el]
0,2
0,7
4
Anwendete
Stromerzeugungstechnologie
Elektrische Nettoleistung
Pel
Elektrischer Anlagenutzungsgrad
el
[%]
14
14
18
Gesamter Anlagenutzungsgrad
ges
[%]
86
86
82
Theoretische
Wärmeleistung
Pth
[MW th]
1
3,6
12,8
Stromkennzahl

[-]
0,2
0,2
0,3
Erforderliche
Vollbenutzungsstundenzahl
ta
[h/a]
5000
5000
5000
Erzeugte Nettostrommenge
Erzeugte Wärmemenge
Qel
Qth
[MWh/a]
[MWh/a]
1000
4500
3500
22500
20000
90000
3.3 Feuerungstechnologien und deren Einsatzgebiete
Anlagen zur Biomasseverbrennung haben eine möglichst schadstoffarme und
effiziente Erzeugung von Wärme und Strom zum Ziel. Die Feuerungstechnik muss
deshalb auf den einzusetzenden Biobrennstoff und die notwendige
Feuerungswärmeleistung abgestimmt werden. Die Techniken zur Holzverbrennung
sind weitestgehend erprobt und ausgereift. Die wichtigsten Feuerungstypen zur
energetischen Biomassenutzung sind Vorofenfeuerung mit einem Rost,
Unterschubfeuerung,
Vorschubrostfeuerung,
Stationäre
und
Zirkulierende
Wirbelschichtfeuerung und Einblasfeuerung. Alle genannten Feuerungsarten sind in
Tabelle 7 gegenübergestellt.
Die
Vorofenfeuerung
besteht
aus
einer
separaten
Feuerung,
die
als
Entgasungsraum dient, und einem wassergekühlten Kessel. Der Brennstoff wird
über eine Förderschnecke in den Vorofen eingebracht. In dem Entgasungsraum wird
der Brennstoff mit einer Luftüberschusszahl λ < 1 teilweise verbrannt. Der restliche
Teil vom Brennstoff wird vergast. Die freigesetzten brennbaren Gase werden der
Ausbrandkammer zugeführt, mit Sekundärluft gemischt und dort vollständig
verbrannt. Die entstehenden heißen Rauchgase werden durch den Kessel geleitet,
wo sie ihre Energie an das Wärmeträgermedium abgeben. Vorofenfeuerungen
werden in einem Leistungsbereich von 20 kW bis 1,5 MW Feuerungswärmeleistung
eingesetzt. Der Platzbedarf ist aufgrund der Bauform relativ hoch. Insbesondere
23
eignen sich solche Feuerungen zur Verbrennung von holzartigen Brennstoffen, wie
z. B. Hackschnitzel.
Tabelle 7 Einsatzgebiete der wichtigsten Bauarten von Biomassefeuerungsarten (Quelle: Spliethoff
2000)
Typ
Vorofenfeuerung mit
Rost
Unterschubfeuerung
Vorschubrostfeuerung
Leistungsbereich Brennstoffe
20 kW - 1,5 MW
trockene
Holzhackschnitzel,
Beschickung
Wassergehalt
in % FM
mechanisch
5 - 35
mechanisch
5 - 50
mechanisch
5 - 60
pneumatisch
meist < 20
Aschegehalt bis 5 %
10 kW - 2,5 MW
150 kW - 50 MW
Holzhackschnitzel mit
Aschegehalt < 1 %
und Holzpellets
alle Holzbrennstoffe,
Aschegehalt bis 50 %
Partikeldurchmesser
Einblasfeuerung
2 MW - 10 MW
Stationäre
Wirbelschichtfeuerung
5 MW - 15 MW
Partikeldurchmesser
unter 10 mm
mechanisch
5 - 60
15 MW - 100 MW
Partikeldurchmesser
unter 10 mm
mechanisch
5 - 60
(SWS)
Zirkulierende
Wirbelschichtfeuerung
(ZWS)
unter 5 mm
Unterschubfeuerung – bei diesem Feuerungstyp wird der Brennstoff mit einem
Schneckenförderer von unten in eine Retorte eingeschoben. In der Brennraummulde
wird der Brennstoff getrocknet und vergast. Dort erfolgt auch der Ausbrand der
Holzkohle. Die dabei entstehenden Gase gelangen mit der Primärluft durch die oben
aufliegende Glutschicht, werden gezündet und im Feuerraum unter Zugabe von
Sekundärluft vollständig verbrannt. Im nachgeschalteten Wärmeüberträger erfolgt
die Wärmeabgabe der heißen Abgase. Unterschubfeuerungen sind durch eine
abgestimmte Brennstoff- und Luftzufuhr gut regelbar. Dieser Feuerungstyp ist für die
thermische Nutzung von Hackschnitzel weit verbreit. Die Kesselnennleistung von
Unterschubfeuerungen ist nach oben hin mit ca. 2,5 MWth begrenzt. Die
Investitionskosten von Unterschubfeuerungen sind niedriger als die von
Rostfeuerungen. Unterschubfeuerungen sind für Pellets, Hackschnitzel und Späne
mit einem Wassergehalt von 5 bis 40% geeignet.
Rostfeuerung – hier wird der Brennstoff entweder horizontal mit Hilfe eines
Schneckenförderers oder eines pneumatischen Einschub auf den Rost geschoben
oder von oben mittels Wurfbeschickung aufgebracht. Anschließend wird der
Brennstoff durch Bewegung der Rostelemente weiter befördert. Während des
Transportes auf dem Rost wird der Brennstoff zunächst getrocknet und wird im
24
Folgenden pyrolisiert, vergast und verbrennt am Ende vollständig. Am Rostende
erfolgt schließlich die Entaschung. Die Primärluft wird unterhalb, die Sekundärluft
oberhalb des Rostes eingeblasen. Rostfeuerungen sind aufgrund der großen
Brennstoffmenge im Feuerraum schlecht regelbar und für schnelle Lastwechsel
wenig geeignet. Die Verweilzeiten des Brennstoffes und die Verbrennungsluftströme
können über einen weiten Bereich den Brennstoffeigenschaften angepasst werden,
deswegen sind Rostfeuerungen für mindere Brennstoffqualitäten geeignet.
Eine Rostfeuerung ist erst oberhalb einer Leistung von ca. 1 MWth wirtschaftlich.
Stationäre Wirbelschichtfeuerung – bei einer Wirbelschichtfeuerung wird der
Brennstoff in einem Wirbelbett verbrannt. Das Wirbelbett besteht zu ca. 95% aus
Bettmaterial, z. B. Sand, und ca. 5% aus brennbarem Material. Ein Wirbelbett
entsteht durch das Einblasen von Luft in das Bettmaterial mittels eines speziellen
Düsenbodens. Die Luft hält das Gemisch aus Bettmaterial und Brennstoff in der
Schwebe. In dem Wirbelbett wird der Brennstoff entgast und der feste Kohlenstoff
ausgebrannt. Die flüchtigen Bestandteile werden in großen Teilen in einer
Nachbrennkammer verbrannt. Das heiße Abgas wird dann in den Wärmetauscher
geleitet. Eine Wirbelschicht charakterisiert sich durch eine sehr intensive Mischung
und Verbrennung, einen guten Wärmeübergang im Wirbelbett sowie die
Entkopplung der Verweilzeit der Partikel und der Rauchgase. Aus diesem Grund ist
eine Wirbelschichtanlage zur Anwendung mehrerer, stark unterschiedlicher
Brennstoffe geeignet. Dort lassen sich auch Biobrennstoffe mit sehr hohem
Wassergehalt gut verbrennen. Bei alkalireichen Biobrennstoffen können Probleme
mit der Versinterung des Wirbelbettes auftreten. Wobei die Gefahr der
Verschlackung und Verschmutzung aufgrund der niedrigen und relativ homogenen
Temperaturen in meisten Fällen verhindert werden kann. Wirbelschichtfeuerungen
können aus wirtschaftlichen Gründen nur als größere Einheiten (5-35 MW th)
eingesetzt werden.
Zirkulierende Wirbelschicht – diese Technologie unterscheidet sich von der
Stationären Wirbelschicht durch eine größere Fluidisierung durch erhöhte
Luftzugabe unterhalb des Wirbelbettes. Dadurch wird das Gemisch aus Bettmaterial
und Brennstoff ausgetragen. Im nachgeschalteten Zyklon wird das Bettmaterial vom
Rauchgas getrennt und über einen Siphon zurück in den Feuerraum zugeführt. Der
Brennstoff wird mit Förderschnecken im Bereich des Zyklons zudosiert. Zirkulierende
Wirbelschichtanlagen sind technologisch sehr aufwendig. Deswegen beschränkt sich
ihr Einsatzbereich auf Anlagen mit mehr als 20-30 MW Feuerungswärmeleistung.
Diese Technologie ermöglicht eine gute Verbrennung von Althölzern und
Biobrennstoffen mit höheren Asche- und Fremdstoffgehalten. Aufgrund ihrer Größe
25
eignen sich Zirkulierende Wirbelschichtanlagen besonders gut zur Mitverbrennung
von Biomasse.
Zyklon
Wärmetauscher
Ascherückführung
Brennstoff
Syphon
Rauchgas
Fluidisierungsluft
Wirbelbett
Abbildung 6 Schematische Darstellung
einer zirkulierenden Wirbelschichtfeuerung
(Quelle: Spliethoff 2000)
Einblasfeuerung – der staubförmige Brennstoff (max. Partikelgröße 10 - 20 mm)
wird mit Primärluft pneumatisch auf einen Rost oder in eine Zyklonbrennkammer
eingeblasen. Die kleinen Brennstoffpartikeln beginnen nach Eintritt in den
Feuerraum sofort zu vergasen und verbrennen im Flug. Größere Teilchen werden an
die heißen Wände gedrückt (im Falle einer Zyklonfeuerung) oder setzen sich im
hinteren Teil der Brennkammer ab und verbrennen dort. Die eigentliche
Verbrennung der flüchtigen Bestandteile erfolg dann durch Zugabe von Sekundärbzw. Tertiärluft. Moderne Einblasfeuerungen sind meistens kontinuierlich geregelt,
d.h. die Regelung erfolgt durch die eingebrachte Brennstoffmenge, welche auf die
momentan erforderliche Feuerungsleistung abgestimmt ist. Die Brennstoffzufuhr ist
stufenlos bis zu einer Teillast von etwa 25% der Nennlast regelbar. Durch die
Luftstufung werden auch relativ niedrige NOx Emissionen erreicht.
Einblasfeuerungen eignen sich besonders gut, wenn der Brennstoff bereits in Form
von z.B. feinen Spänen verfügbar ist. Sonst muss die Biomasse zusätzlich bearbeitet
werden. Solche Feuerungssysteme für Biomassen werden in einem
Leistungsbereich ab 500 kW bis zu 50 MW angeboten.
3.4 Eigenschaften und Menge holzartiger Biomasse
Im folgenden Kapitel werden die Eigenschaften und benötigten Mengen der
holzartigen Biomasse diskutiert. Zu den wichtigsten Eigenschaften der Biomasse
gehören deren Zusammensetzung, Heizwert (bezogen auf trockene Masse) und
26
Wassergehalt. Feste pflanzliche Biomasse besteht im Wesentlichen aus Kohlenstoff,
Wasserstoff und Sauerstoff. Mit 47-50% in der trockenen Masse haben holzartige
Brennstoffe den höchsten Kohlenstoffgehalt im Vergleich zu vielen anderen festen
Biobrennstoffen. In der Tabelle 8 wurde der Gehalt an Hauptelementen (bezogen
auf die Trockenmasse) in fester Biomasse am Beispiel vom Holz, Rinde und Stroh
dargestellt.
Tabelle 8 Elementarzusammensetzung von naturbelassenen Biomasse-Festbrennstoffen /Hartman
2001/
Brennstoffart
C
H
O
N
S
Cl
Fichtenholz
49,8
6,3
43,2
0,13
0,015
0,005
Buchenholz
47,9
6,2
45,2
0,22
0,015
0,006
Rinde (von Nadelholz)
51,4
5,7
38,7
0,48
0,085
0,019
Roggenstroh
46,6
6,0
42,1
0,55
0,085
0,4
Weizenstroh
45,6
5,8
42,4
0,48
0,082
0,019
Kohlenstoff- und Wasserstoffgehalt bestimmen den Heizwert der trockenen
Biomasse. Elemente wie Stickstoff, Schwefel und Chlor haben wiederum eine
Auswirkung auf den Schadstoffausstoß bei der Verbrennung. Außer diesen
Elementen enthält feste Biomasse Wasser. Der Wassergehalt ist die wesentliche
Einflussgröße, die den Heizwert der festen Biomasse erheblich verringern kann. Der
Wassergehalt wird als Verhältnis von kg Wasser zu kg feuchtem Holz definiert. In
der Biomasse enthaltener Wasseranteil hat einen großen Einfluss auf die Qualität
der Verbrennung. Abbildung 7 zeigt den Zusammenhang zwischen Wassergehalt
und Heizwert am Bespiel eines Holzes mit einem Heizwert (trockener Masse) von
18,5 MJ/kg. Der Heizwert nimmt mit zunehmendem Wassergehalt linear ab.
Heizwert Hu in MJ/kg
20
15
10
5
0
0
20
40
60
80
100
120
Wassergehalt w in %
Abbildung 7 Heizwert von Holz in Abhängigkeit vom Wassergehalt
27
Der Wassergehalt von frischem Waldholz liegt bei ca. 45-55% für Weichholz (Fichte,
Tanne, Kiefer) und 40-45% für Hartholz (Buche, Eiche) /Good 2004/. In Tabelle 9
werden typische Wassergehalte verschiedener Holzsortimente zusammengefasst.
Tabelle
9
Typischer
Wassergehalt
verschiedener
Holzsortimente (Quelle: Good 2004)
Sortiment
Wassergehalt
in %
Naturbelassene Hackschnitzel
erntefrisch aus dem Wald
40 – 55
waldgetrocknetes Stammholz
40 – 55
unter Dach gelagert
20 – 30
lufttrocken
15 – 20
Restholz
aus Sägewerk
25 – 60
aus Zimmerei
13 – 20
aus Schreinerei
7 – 17
Verbrennungstechnische Eigenschaften auch von Landschaftspflegeholz
berücksichtigen?
Das erforderliche Lager- und Transportvolumen der Brennstoffe für Holzheiz- und
Holheizkraftwerke wird von der Schüttdichte bestimmt. Die Schüttdichte und dabei
auch der Energieinhalt pro Schüttraummeter von gehacktem oder geschreddertem
Energieholz wird bestimmt durch die physikalische Dichte des Holzes (Weich- oder
Hartholz), den Wassergehalt und die Stückigkeit des aufbereiteten Brennstoffs. Die
Abbild 5 zeigt die Abhängigkeit der Schüttdichte des gehackten Holzes (Buche und
Kiefer) vom Wassergehalt.
Basierend auf diesen Daten ist es möglich, die erforderliche jährliche
Brennstoffmenge am Beispiel von Holzheiz- und Holzheizkraftwerke (siehe Tabelle 5
28
Feuerraumleistung
von
ca.
1,
5
und
20 MW
600
6
500
5
400
4
300
3
200
2
zu
berechnen.
Heizwert in MWh/t
Schüttdichte in kg/Sm3
mit
Schüttdichte - Buche
Schüttdichte - Kiefer
100
1
Heizwert - Kiefer
Heizwert - Buche
0
0
0
10
20
30
40
Wassergehalt in %
50
60
70
Abbildung 8 Abhängigkeit der Schüttdichte und des Heizwertes des gehackten Holzes vom
Wassergehalt (basierend auf Daten von /Good 2004/)
Tabelle 10 Jährlicher Brennstoffenergiebedarf und Brennstoffbedarf von Heiz- und Heizkraftwerken
Vollbenutzungsstundenzahl
Typ und
Feuerraumleistung
Jährlicher BrennstoffJährlicher Brennstoffbedarf
energiebedarf
h/a
MWh/a
t/a
Srm/a
1
3500
3500
921
3684
5
3500
17500
4605
18421
20
3500
70000
18421
73684
1,4
5000
7000
1842
7268
5
5000
25000
6579
26316
20
5000
100000
26316
105263
Heizwerk
Heizkraftwerk
Der jährliche Brennstoffenergiebedarf und Brennstoffbedarf wurde unter Annahme
einer Vollbenutzungsstundenzahl von 3500 h/a für Heizwerke und 5000 h/a für
Heizkraftwerke berechnet. Als Brennstoff wurden Holzhackschnitzel mit dem
Heizwert von 3,8 MWh/t und Schüttdichte von 0,25 t/m3 angenommen. Das
entspricht einem Holzhackschnitzelbrennstoff mit dem Wassergehalt von ca. 20%.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 10 dargestellt.
29
3.5 Flächenbedarf für Anlagen zur Holzenergienutzung
Zur Auswahl geeigneter Standorte und Bewertung eventuell vorhandener
Räumlichkeiten ist eine Aufstellungsplanung vorzunehmen. Nachfolgend sind
deshalb Angaben zum Platzbedarf der wesentlichen Anlagenteile von
Bioenergieanlagen sowie die Anordnung der jeweiligen Anlagenteile zueinander
aufgeführt. Grundsätzlich prägen die individuellen örtlichen Gegebenheiten die
Aufstellungsplanung, so dass allgemeingültige Aussagen nur eingeschränkt
getroffen werden können.
Bei der Aufstellungsplanung von Bioenergieanlagen sind insbesondere die
Komponenten Brennstoffanlieferung und -lagerung, Ascheentsorgung und
Abgasentstaubung zu berücksichtigen. Ein Schwerpunkt bei der Aufstellungsplanung
stellt die Planung des Brennstofflagers in Verbindung mit der Kesselaufstellung dar.
Eine einfache Brennstoffentladung und Kesselbeschickung sollte sichergestellt
werden, wobei die maschinentechnischen Komponenten vorwiegend aus
sicherheitstechnischen Aspekten baulich getrennt von der Lagerhalle aufgestellt
werden müssen.
3.5.1 Brennstofflager
Ein Brennstofflager umfasst folgende Komponenten:

Lager mit Be- und Entlüftungseinrichtungen,

Lagerbeschickung bzw. -eintragung
Förderbänder, Förderschnecken etc.),

Messeinrichtungen
für
Wassergehaltsmessung),

Lageraustragungsvorrichtung
schnecke etc.),

Überwachungseinrichtung zur Messung der Brennstofftemperatur im Lager.
(Kran,
den
Brennstoff
(Kran,
Schubboden,
Radlader,
(z.B.
Hubstapler,
Gewichts-,
Dreh- oder Pendel-
Zusätzlich werden im Brennstofflager Systeme zur Brennstoffaufbereitung (z. B.
Hacker bei Hackschnitzeln) errichtet, sowie die Brennstoffentladung vorgenommen.
Bei Anlagen zur Verfeuerung von Hackschnitzeln kommen zur Brennstofflagerung
vorzugsweise oberirdische Rundsilos und Lagerhallen oder unterirdische
Lagerräume in Betracht. Der Platzbedarf des Brennstofflagers wird überwiegend von
der vorgesehenen Lagerkapazität bestimmt. Diese richtet sich nach der Örtlichkeit
und dem Logistikkonzept und sollte die Brennstoffversorgung der Feuerungsanlage
für zumindest 3 bis 5 Tage sicherstellen. Für eine Lagerkapazität, die 5 Tagen
30
Volllastbetrieb der Feuerungsanlage entspricht. ergeben sich die in Tabelle 11
dargestellten erforderlichen Lagervolumina und der daraus resultierende
Platzbedarf. Für dieses Beispiel ist keine Stellfläche für Beschickungs- und
Austragvorrichtungen für die Bestimmung des Platzbedarfs zur Lagerung
berücksichtigt.
Tabelle 11 Ermittlung des Platzbedarfs zur Brennstofflagerung an einem Beispiel
BrennstoffTyp und
Feuerraumleistung
energiebedarf für
5 Tage
Brennstoffbedarf für 5
Erforderliche
Tage
Fläche
MWh
t
Srm
m2
1
200
32
126
ca. 40
5
600
158
632
ca. 200
20
2400
632
2562
ca. 850
1,4
168
44
177
ca. 60
5
600
158
632
ca. 200
20
2400
632
2562
ca. 850
Heizwerk
Heizkraftwerk
Wird die Hackschnitzelherstellung vor Ort durchgeführt, ist hierfür ein Zuschlag von
ca. 100 m² zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Aufstellungsfläche des
Biomasselagers auf einem vorhandenen Standort sind die nachfolgenden Aspekte
zu beachten:

Logistisch einfache und weitgehend störungsfreie Anlieferung und
Einlagerung der Brennstoffe. Dies betrifft insbesondere die Lage des
Brennstofflagers zur Einfahrt in die Anlage. Die Brennstoffversorgung muss
auch bei schlechter Witterung möglich sein.

Möglichst kurzer „Brennstoff-Weg“ vom Lager zum Kessel ermöglichen eine
Kostenminimierung.
Zusätzlich ist zu beachten, dass der Brennstoff häufig vor der Einlagerung gewogen
werden muss. Teilweise ist auch eine Probeentnahme zur Brennstoffanalyse
zweckmäßig (u.a. zur Bestimmung des Wassergehaltes).
3.5.2 Kessel- und Maschinenhaus
Während bei Anlagen mit einer Leistung bis etwa 500 kW häufig die Aufstellung in
einem vorhandenen Heizraum erfolgt, ist bei größeren Leistungen meist die
Errichtung eines Kessel- und Maschinenhauses erforderlich. Die wesentlichen
31
maschinentechnischen Komponenten, die in einem Kessel- und Maschinenhaus
aufgestellt werden, umfassen:

Kesselbeschickungsanlage (Stokerschnecke etc.),

Biomassekessel mit Verbrennungsluftgebläse,

Abgasentstaubungsanlage (Zyklon, Gewebe- bzw. Elektrofilter), eventuell
Saugzuggebläse,

Schornstein (neben Kessel- und Maschinenhaus),

Ascheaustragssystem,

Dampfturbine bzw. ORC-Modul mit Generator

Wärmespeicher (als Pufferspeicher), Umwälzpumpen zur Wärmeauskopplung,

Spitzenlastkessel
auf
der
Basis
von
Heizöl
oder
Erdgas
je
nach
Versorgungsstrategie (inklusive Öllagertank bzw. Erdgaseinspeisestation),

Wasseraufbereitungsanlage (für größere Anlagen bzw. bei Nahwärmenetzen),

Schaltanlage/Leittechnik mit Warte,

Brandschutzsystem.
Eine Außenaufstellung von Gewebefilter bzw. Elektrofilter und Wärmespeicher sollte
aus Kostengründen bevorzugt werden. Alle anderen Komponenten sind in einem
von der Lagerhalle getrennten, jedoch möglichst angrenzenden Gebäude
unterzubringen. Die Größe des Schornsteins wird bei Anlagen, die in den
Gelt
Leistung in kW
Länge in m
Breite in m
Höhe in m
ungs
50
1,6
0,8
1,4
berei
100
1,8
1,3
1,5
ch
200
2,6
1,3
2,2
der
500
3,3
1,5
3,1
TA
1.000
3,8
2,3
4,0
Luft
2.000
4,1
2,5
4,0 - 5,0
falle
5.000
5,0
3,5
4,0 - 5,0
n,
20.000
?
?
?
ausg
Tabelle 12 Abmessungen von Biomassekesseln (ohne Abgasentstaubung) /Fichtner
ehen
2000/
d
von Ausbreitungsberechnungen ermittelt, wobei eine Höhe von mindestens 10 m
über Grund sowie ein Dachfirstüberstand von mindestens 3 m eingehalten werden
muss (TA Luft 2002).
32
Die erforderlichen Abmessungen des Kessel- und Maschinenhauses werden
wesentlich von den Maßen des Biomassekessels bestimmt. Tabelle 12 zeigt
Richtwerte für die Abmessungen von Holzkessel (ohne Entstaubungssysteme).
Generell sind die Abmessungen von Holzkesseln ca. 50 bis 80 % größer als die von
Öl- und Gaskesseln vergleichbarer Feuerungswärmeleistung. Zusammen mit den
Entstaubungsanlagen ergibt sich etwa der doppelte Platzbedarf für Biomassekessel
gegenüber mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kesseln.
3.6 Anforderungen für Anlieferung und Verkehr
Die Außenanlagen der Anlagen um die Gebäude sind so zu bemessen und zu
gestalten, dass:

eine störungsfreie Brennstoffanlieferung,

ein störungsfreier Ascheabtransport sowie

eine sinnvolle Aufstellung der für eine Außenaufstellung vorgesehenen
Anlagenteile (z. B. Wärmespeicher) möglich ist.
Weiterhin sind beim Flächenbedarf der Außenanlagen behördliche Auflagen wie
Feuerwehrzufahrt des Kesselhauses, eventuelles Anlegen eines Löschteiches,
Parkplätze für Pkw etc. zu berücksichtigen. Die Gewährleistung einer störungsfreien
Brennstoffanlieferung betrifft insbesondere die (mögliche) Anfahrt von LKWs durch
umliegende Wohngebiete. Zur Minimierung von Beeinträchtigungen, Konflikten und
um eine höhere Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erreichen, sollten Standorte
gewählt werden, bei denen die Anlieferung möglichst nicht direkt durch ein
Wohngebiet geführt wird.
Abbildung 9: Idealisierte Standortbedingungen für eine Bioenergieanlage Quelle: Meier 2007
33
Eine idealisierte Darstellung in Bezug auf die Nähe zu Wohngebieten und
verkehrlichen Bedingungen ist in Abbildung 9 aufgeführt. Zum einen wird hier eine
Anlieferung per Zug, Schiff und LKW (per Autobahn) ermöglicht, zum anderen wird
durch die Lage im Außenbereich eine Minimierung möglicher Beeinträchtigung
anderer räumlicher Nutzungen erzielt.
Darüber hinaus sind Platzbedarfe zum Wenden und Parkmöglichkeiten für LKW
bzw. Schlepper im Falle von Wartezeiten bei der Brennstoffentladung zu
berücksichtigen. Bei großen Anlagen sind Möglichkeiten der Anlieferung per
Schiene, in der gängigen Praxis wird allerdings auf eine Anlieferung per LKW
zurückgegriffen. Die detaillierte Gestaltung der Zuwege wird stark durch die
individuellen Gegebenheiten wie Abmessungen und Schnitt des verfügbaren
Grundstücks, Topographie, relative Lage zu öffentlichen Straßen, vorhandene
Infrastruktur etc. bestimmt. Günstig ist eine getrennte Zu- und Abfahrt, was häufig
nur bei entsprechender Anordnung zu öffentlichen Straßen ohne unverhältnismäßig
hohen Kostenaufwand ermöglicht werden kann (z. B. verfügbarer Standort an einer
Kreuzung zwischen zwei Straßen).
Für Holz(heiz)kraftwerke mit einer thermischen Leistung von 1, 5 und 25 MW sind in
Tabelle 13 Richtwerte für die erforderlichen Flächen inklusive Spitzenlastkessel
angegeben.
Tabelle 13 Flächenbedarfe für Hackschnitzelheiz(kraft)werke (Richtwerte); Quelle: nach Fichtner
Einheit
Wärmeleistung Holzkessel in MW
1
5
25
Lagerhalle für 5 Tage
in
m3
100
750
3000
Grundfläche inkl. Handling
in m2
60
250
650
Kesselhaus u. Verwaltung/Betrieb
in m3
150 - 225
500 - 700
1500 - 2000
Grundfläche ohne
in m2
50
110
-
-
30 - 50
100
150 - 200
300 - 500
ca. 2000
Verwaltung/Betrieb
Verwaltungstrakt/Betrieb
Außenanlagen
in m2
in
m2
3.7 Wärmenetze und Wärmebedarf
Viele Techniken der Wärmeerzeugung aus Biomasse sind erst bei Anlagen größerer
Leistung technisch (höhere Jahresnutzungsgrade) und wirtschaftlich (tiefere
Wärmegestehungskosten) sinnvoll. Gleichzeitig ergeben sich auch Vorteile für die
Umwelt (verminderte Schadstoffemissionen) und für den Wärmeabnehmer
(Versorgungssicherheit). Aus diesem Grund ist neben der Wärmeerzeugung auch
34
eine anschließende Wärmeverteilung zu den Wärmeabnehmern notwendig. KWKAnlagen
benötigen
hierbei
größere
Versorgungsgebiete
(Wärmebedarf
>10.000 MWh/a), Heizwerke sind dagegen eher für kleinere Versorgungsgebiete
interessant. Wärmenetze bestehen aus einer Heizzentrale, einer oder mehrerer
Stammleitungen,
einer
oder
mehrerer
Zweigleitungen
und
den
Hausanschlussleitungen.
Bei der Planung von Nah- und Fernwärmenetzen ist zunächst die Frage zu
beantworten, ob diese für einen Gebäudebestand aufgebaut oder für ein
Neubaugebiet entwickelt werden sollen. Der Wärmebedarf für einen
Gebäudebestand lässt sich leicht ermitteln und die verkaufte Wärmemenge hängt
nicht von der Geschwindigkeit der Aufsiedlung eines Neubaugebietes ab. Dagegen
können bei Neubaugebieten hohe Anschlussgrade durch einen „Anschlusszwang“ in
Form einer Verpflichtung im Grundstückskaufvertrag erreicht werden, die im
Gebäudebestand nicht möglich sind. Außerdem ist bei Wärmenetzen im
Gebäudebestand die bereits bestehende Siedlungsstruktur in die Planung mit
einzubeziehen.
Ob ein Siedlungsgebiet für ein Wärmenetz geeignet ist, hängt von der
Siedlungsstruktur ab und bestimmt die Art und Höhe des Wärmebedarfs
(Wärmedichte). Dabei setzt sich der Gesamt-Wärmebedarf aus dem Wärmebedarf
für Raumheizung, dem Energiebedarf für die Warmwasserversorgung und eventuell
dem Bedarf an Prozesswärme in gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden.
Die Wärmedichte ist abhängig von der Art der Bebauung bzw. Art der Gebäude (Einoder Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Wohnblocks), der Gebäudedichte (Anzahl
Gebäude pro Flächeneinheit) und dem spezifischen Wärmebedarf der Gebäude.
Bereits Siedlungen mit Wärmedichten ab 250 MWh/(ha*a) bieten gute
Voraussetzungen für die Realisierung von Wärmenetzen. Typischerweise liegen die
Wärmedichte bei ländlichen Siedlungen im Bereich von 250-550 MWh/(ha*a) und bei
städtischen Siedlungen zwischen 600-1550 MWh/(ha*a). Dies zeigt, dass besonders
städtische Gebiete für den Aufbau von Wärmenetzen geeignet sind. Der Vorteil einer
hohen Wärmedichte spiegelt sich auch bei den Verlusten während des
Wärmetransports wider, die desto geringer ausfallen, je höher der Anschlussgrad ist
und bei optimaler Netzauslegung kleiner 10 % sein können /HMULV 2006/.
Wärmeverluste während des Transports sind neben dem Anschlussgrad ebenfalls
von der Betriebsdauer der Anlage, des Temperaturniveaus der Wärmeverteilung und
der Dämmstärke der Rohrleitungen abhängig /Good 2004/. In Abbildung 10 sind die
35
Wärmeverluste in Abhängigkeit der Anschlussdichte für verschiedene
Betriebsweisen und Temperaturniveaus des Wärmenetzes dargestellt.
Abbildung 10: Leitungsverluste in Abhängigkeit der Anschlussdichte /Good 2004/
Für eine erste Beurteilung, welche Siedlungsgebiete für eine Realisierung eines
Wärmenetzes geeignet sind, lassen sich folgende Kriterien zusammenfassen
/HMULV 2006/:
-
Wärmebedarfsdichte > 250-300 MWh/(ha*a),
Notwendigkeit einer Erneuerung der Heizungssysteme,
Vorhandensein bzw. Planung von größeren öffentlichen und gewerblich
genutzten Gebäuden,
Bestehende
Probleme
mit
Schadstoffbelastung
aufgrund
vieler
Einzelfeuerstätten,
Vorhandensein eines entsprechend hohem Biomassepotential für die
Wärmeerzeugung,
Fehlende Erdgasversorgung im Siedlungsgebiet.
Wie bereits erwähnt, ist für die Auslegung der Wärmeverteilung die genaue Kenntnis
des Wärmebedarfs im Versorgungsgebiet erforderlich. Für die Bestimmung des
Wärmebedarfs muss zunächst die Gebäudetypologie der vorhandenen bzw.
geplanten Gebäude im Siedlungsgebiet ermittelt werden. Hierbei ist der Gebäudetyp
sowohl von der Baualtersklasse als auch von der Gebäudeart (Ein- oder
Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Wohnblocks) bestimmt. In Tabelle 14 sind
typische Kennzahlen der verschiedenen Gebäudetypen zusammengefasst.
36
Tabelle 14: Typische Kennzahlen der verschiedenen Gebäudetypen; /HMULV 2006/
EFH: Ein- und Zweifamilienhäuser, REH: Reiheneckhäuser, RMH: Reihenmittelhäuser, KMH: Kleine
Mehrfamilienhäuser (3-7 Wohnungen), MMH: Mittlere Mehrfamilienhäuser (8-11 Wohnungen), GMH:
große Mehrfamilienhäuser (>12 Wohnungen), HH: Hochhäuser mit mehr als 10 Stockwerken
Mit Hilfe des ermittelten Gebäudetyps und unter Kenntnis der Anzahl der Gebäude
eines Typs ist es möglich, den Heizwärmebedarf für eine Siedlung abzuschätzen.
Für eine Gesamtwärmebedarfsabschätzung muss außerdem der Wärmebedarf von
öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden sowie der Energiebedarf der
Warmwasserbereitung (für Wohngebäude ca. 10 % des Heizwärmebedarfs) ermittelt
werden /HMULV 2006/.
Neben der Wärmedichte ist auch die Anschlussdichte wesentlich für die
Wirtschaftlichkeit einer Anlage und ergibt sich aus dem Verhältnis von JahresWärmebedarf der Wärmeabnehmer und Trassenlänge.
Die spezifischen Kosten der Wärmeverteilung sind von vielen Rahmenbedingungen,
lokalen Verhältnissen sowie der Anschlussdichte abhängig (Abbildung 11).
37
Abbildung 11 Spezifische Investitionskosten der Wärmeverteilung in Funktion der Anschlussdichte
/Good 2004/ (ermittelt aus Daten von ausgeführten Anlagen in der Schweiz)
Kosten der Wärmeverteilung
3.8 Rechtliche Vorraussetzungen
Für Bioenergieanlagen sind in der Regel
Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren relevant:

die
folgenden
grundlegenden
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,

Genehmigung der baulichen Anlagen und der Feuerungs- und
Heizungsanlage (BauGB und Landesbauordnungen),

Prüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (z.B.
bei naturbelassenem Holz bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung
> 1 MW),

Erlaubnis nach der Dampfkesselverordnung,

Genehmigung nach dem Energiewirtschaftsgesetz.
Im Einzelfall können für Genehmigung und Betrieb weitere Regelwerke relevant
sein, wie z. B. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Düngemittelgesetz
und die Düngemittelverordnung, Deponieverordnung und Abfallablagerungsverordnung, die Altholzverordnung und die Bioabfallverordnung. Zusätzlich sind für
einen wirtschaftlichen Betrieb von Stromerzeugungsanlagen das ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) sowie die zugehörige Biomasseverordnung von
entscheidender Bedeutung. Von besonderer Bedeutung für den Ablauf des
Genehmigungsverfahrens ist die Erfordernis einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung (Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz).
38
Das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)“ wurde zuletzt 2002 neu gefasst und
im November 2003 geändert. Zum BImSchG wurden diverse Verordnungen zur
Durchführung sowie Verwaltungsvorschriften erlassen, von denen die nachfolgenden
für Feuerungsanlagen von besonderer Bedeutung sind:

1. BImSchV (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen, /1. BImSchV
2003/): Anforderungen an Feuerungsanlagen, die nicht genehmigungspflichtig
sind

4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, /4.
BImSchV 2003/): Beschreibung der Anlagen, die genehmigungspflichtig sind

9. BImSchV (Grundsätze des Genehmigungsverfahrens, /9. BImSchV
2003/): Regelungen über die Durchführung von Genehmigungsverfahren
sowie Anforderungen an die Antragsunterlagen

13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungsanlagen, /13. BImSchV
2000/): Anforderung an Großfeuerungsanlagen

17. BImSchV (Verordnung über Verbrennung von Abfällen, /17.
BImSchV 2003/): Anforderung an Feuerungsanlagen zur Verbrennung von
Abfällen

TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, /TA Luft
2002/): Festlegung von Immissionswerten für bestimmte Luftschadstoffe und
von Emissionsgrenzwerten für genehmigungspflichtige Anlagen.
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem BImSchG ist für alle
Anlagen erforderlich, die „auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in
besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen
oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden,
erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen“ (BImSchG 2003). Die
Genehmigungspflicht ist im Anhang zur 4. BImSchV (Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen, (4. BImSchV 2003) konkretisiert. Die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt aufgrund der so genannten
„Konzentrationswirkung“
andere,
die
Anlage
betreffende
behördliche
Entscheidungen ein. Das bedeutet, dass z.B. bau- und denkmalschutzrechtliche
Aspekte innerhalb dieses Verfahrens geprüft werden und kein separates Verfahren
erforderlich ist.
39
Abbildung
12:
Übersicht
über
den
Zusammenhang
ausgewählter
Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften und Technische Regeln zum BImSchG; Quelle: BMU 2003
In Abbildung 12 werden die Zusammenhänge der Regelwerke dargestellt. Auf
Gesetzesebene wird z. B. die Genehmigungsbedürftigkeit geregelt, während in den
nachgeordneten Verordnungen Ausführungsvorschriften festgelegt werden. So
werden in der 4. BImSchV die Kriterien des Genehmigungsverfahrens und in der
9. BImSchV
der
Ablauf
dieses
Verfahrens
beschrieben.
In
den
Verwaltungsvorschriften sind die allgemein gültigen Grenzwerte enthalten und
schließlich sind noch eine Reihe von technischen Regeln zu beachten. Für spezielle
Brennstoffe oder Leistungsklassen sind teilweise gesonderte Vorschriften in den
dafür erlassenen Verordnungen (13. und 17. BImSchV) enthalten. Ist eine Anlage
nicht genehmigungspflichtig, werden die einzuhaltenden Regeln in der 1. BImSchV
erläutert.
Nicht im BImSchG-Verfahren eingeschlossen sind u. a. Planfeststellungen,
Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz, Entscheidungen aufgrund
wasserrechtlicher Vorschriften sowie Prüfungen entsprechend dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Übersicht über die je nach Brennstoff und
Feuerungswärmeleistung gültigen Verordnungen. Ist in Abbildung 13 Abbildung 13
und Tabelle 15 enthalten.
40
Naturbelassenes Holz
Holz gestrichen, lackiert,
beschichtet, Sperrholz,
Spanlatten, Faserplatten
1. BImSchV
sowie deren Reste ohne
halogenorg.
Beschichtungen und
Holzschutzmittel a
TA Luft
13. BImSchV
Stroh oder ähnliche
pflanzliche Stoffe
Holz oder Holzwerkstoffe
mit halogenorganischen
Beschichtungen
17. BImSchV
Holz oder Holzwerkstoffe
mit Holzschutzmittel
Feuerungswärmele
istung (MW)
0,015 0,05
0,1
1
10
50
100
Einsatz nicht zulässig
a
unter 1 MW nur zulässig in Betrieben der holzbe- und –verarbeitenden Industrie
Abbildung
13
Emissionsrechtliche
Grundlagen
in
Abhängigkeit
von
Brennstoff
und
Feuerungswärmeleistung
Für Anlagen, die nach dem BImSchG nicht genehmigungspflichtig sind, ist in vielen
Fällen eine baurechtliche Prüfung (Baugenehmigung) erforderlich. Die
Bestimmungen für die Errichtung von Feuerungsanlagen unterliegen den
entsprechenden Vorschriften der einzelnen Bundesländer (insbesondere
Landesbauordnung,
Feuerungsverordnung).
41
Brennstoff
O2Genehmigungs Altholz- relevante BezugsStaub
wert
-verfahren
kategorie Vorschrift
Anlagenleistung
Emissionsgrenzwerte
CO
Ges.NOX
C
Vol.-%
SO2
HF
Dioxine/ Quecksi Cd/
HCl
Furane
lber
Thall.
mg/Nm³
ng/Nm³
andere
Schwerm
etalle
mg/Nm³
FWL < 1 MW
NWL 15 - ≤ 50 kW
c
NWL 50 - ≤ 150 kW
NWL 150 - ≤ 500 kW
NWL > 500 kW
unbehandeltes Holz
nicht
keine
1.
genehmigungs
oder A I BImSchV
pflichtig
FWL < 2,5 MW
vereinf. Verf.
(§ 19
BImSchG)
förml. Verf.
(§ 10
BImSchG)
FWL < 1 MW
Holz, gestrichen,
lackiert, beschichtet, NWL 50 - 100 kW
Sperrholz,
NWL 150 - ≤ 500 kW
Spanplatten,
NWL > 500 kW
Faserplatten sowie FWL 1 - 50 MW
deren Reste ohne
FWL 1 - < 2,5 MW
halogenorganische
FWL 2,5 - < 5 MW
Beschichtungen und
FWL 5 - < 50 MW
Holzschutzmittel
Holz mit
Holzschutzmitteln
13
150
2.000
-
-
-
-
-
-
-
-
-
150
10
250
-
-
-
-
-
-
-
50
250
-
800
400
30 b
200 b
-
-
-
-
150
800
500
300
-
-
-
-
-
-
-
-
-
150
10
400
-
-
-
-
-
-
-
50
10
200
50
1
10
0,1
0,03
0,05
0,5
1.000
500
FWL 1 - 50 MW
FWL 2,5 - < 5 MW
Holz mit halogenorg.
Beschicht.
4.000
alle Anlagengrößen
nicht
genehmigungs
pflichtig
keine
oder A I
100
TA Luft
1.
BImSchV
5-7a
13
vereinf. Verf.
(§ 19
BImSchG)
A II
förml. Verf.
(§ 10
BImSchG)
A III
50
20
keine
13.
oder A I BImSchV
A II
11
TA Luft
11
50
50
20
A IV
17.
BImSchV
11
42
10
Brennstoff
Anlagenleistung
O2Genehmigungs Altholz- relevante BezugsStaub
wert
-verfahren
kategorie Vorschrift
Emissionsgrenzwerte
CO
Ges.NOX
C
Vol.-%
nicht
FWL 15 - < 100 kW d
FWL 0,1 - 1 MW
Stroh
genehmigungs
pflichtig
vereinf. Verf.
(§ 19
BImSchG)
FWL 1 - 50 MW
förml. Verf.
(§ 10
BImSchG)
-
1.
BImSchV
SO2
Dioxine/ Quecksi Cd/
HCl
Furane
lber
Thall.
HF
mg/Nm³
ng/Nm³
andere
Schwerm
etalle
mg/Nm³
13
150
4.000
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
TA Luft
11
50
250
50
500
350
-
30
0,1
-
-
-
-
TA Luft
11
20
250
50
400
350
-
30
0,1
-
-
-
-
13.
BImSchV
5-7a
50
250
-
800
400
30 b
200 b
-
-
-
-
FWL: Feuerungswärmeleistung
NWL: Nennwärmeleistung
a
abhängig von der Art der Feuerung
b
bis 300 MW Feuerungswärmeleistung
c
unter 15 KW keine Staub- und CO-Grenzwerte
d
unter 15 kW Einsatz verboten
Tabelle 15 Übersicht über die Vorschriften nach BImSchG und AltholzV sowie über die Emissionsgrenzwerte für Biomasse-Brennstoffe.
Wird
entsprechend
der
Novellierungen
der
43
13.
und
BIMSchV
überarbeitet
3.9. Beispielhaftes Vorgehen zur Identifikation von geeigneten Neubaugebieten
in der Stadt Stuttgart
Zur Standortanalyse bietet es sich an Nutzwertverfahren angelehnte Analysen
anzuwenden. Für die Standortwahl von Großkraftwerken sind solche systematischen
Standortuntersuchungen mit (multiattributiven) Nutzwertverfahren z.B. von
Volwahsen und Friedrich vorgenommen worden (vgl. Volwahsen et al. 1979;
Friedrich 1979). Hierbei können vorteilhafte Standortbedingungen separat
quantifiziert und anschließend mit Hilfe von Gewichtungsfaktoren aggregiert werden.
Auf dieses Weise ist es möglich zu einem Gesamturteil über einen bestimmten
Standort zu kommen.
Andere Studien greifen auf das sogenannte Restflächenverfahren zurück. Es gehört
auch in Bezug auf erneuerbare Energien vor allem bei der Ermittlung von
Windenergiepotenzialen zu den gängigen methodischen Herangehensweisen (vgl.
Krewitt et al. 2002). Im Vergleich mit dem Nutzwertverfahren weist es den Nachteil
auf, dass bestimmte Standorte sofort ‚eliminiert’ werden, auch wenn sie z.B. mit
Ausnahme eines Faktors in allen Bereichen sehr gut abschneiden. Die
Restflächenanalyse kann der Nutzwertanalyse aber auch vorgeschaltet werden. Mit
ihr können Gebiete ausgeschlossen werden, die den Anforderungen nicht bzw. nur
teilweise gerecht werden (vgl. IER 2001; Stäbler 1979). Beide Verfahren können
theoretisch auch für die Standortanalyse von Bioenergie-Anlagen angewandt
werden.
Wichtigste Vorrausetzung für ein solch idealtypisches Vorgehen ist, dass hoch
aufgelöste Geobasisdaten vorliegen. Sind diese vorhanden, ist eine anschließende
Verschneidung und Berechnung mit Hilfe eines Geoinformationssystems relativ
einfach durchzuführen. In Bezug auf die Datenbasis sind im Verlauf des Projektes
allerdings vielfältige Schwierigkeiten aufgetreten, die letztendlich dazu geführt haben,
von diesem idealtypischen Verfahren abzusehen und eine Analyse konkreter
Neubaugebiete vorzunehmen. Für eine oben beschrieben Bearbeitung wäre es z.B.
notwendig gewesen, über räumlich hoch aufgelöste Angaben des Wärmebedarfs,
bestehende Wärmenetze, Alter der Konversionsanlagen, Infrastrukturanbindung und
mögliche Potenzialflächen der Bioenergie für das gesamte Untersuchungsgebiet zu
verfügen. Dies konnte mit zeitlich aktuellen Daten sowie flächendeckend für das
gesamte Stadtgebiet (bzw. bei der Ermittlung von Potenzialen für die Region
Stuttgart) nicht sichergestellt werden. Eine eigene Erhebung bzw. Berechnung hätte
den Rahmen der vorliegenden Vorstudie gesprengt und wäre innerhalb der
vorgegebenen Anzahl an Personenmonaten im Rahmen nicht leistbar gewesen.
44
Auf Grundlage dieser Erfahrungen haben sich die Projektteilnehmer schließlich
gegen das skizzierte idealtypische Vorgehen und für eine praxisnahe Untersuchung
am Beispiel des Wohnsektor entschieden. Die Grundlage für die Identifikation
möglicher Untersuchungsgebiete stellt deshalb ein iterativ-prozessuales Verfahren
zwischen der Stadtverwaltung der Stadt Stuttgart und dem IER dar. Zunächst wurde
vom IER eine Liste mit 19 Neubaugebieten innerhalb der Gemarkung der Stadt
Stuttgart erarbeitet. Diese Liste wurde vom Amt für Stadtplanung und
Stadterneuerung überprüft und um 17 zusätzliche Vorschläge erweitert.
Zusammengeführt umfasst dieses Grobscreening somit 36 Wohnbaugebiete, die in
alphabetischer Reihenfolge im Anhang aufgeführt sind und entsprechend der
aufgeführten Kriterien bewertet werden. Folgende Kriterien wurden von den
Projektpartnern festgelegt:
1. Es muss ein Versorgungsfall vorliegen, bei dem die Abnahme der erzeugten
Bioenergie realistischerweise ohne größere Restriktionen hergestellt werden
kann. Dies impliziert, dass Gebiete, in denen bereits andere bzw.
konkurrierende Versorgungssysteme bestehen oder geplant sind, nicht
berücksichtigt werden (Kriterium 1a). Um möglichen Schwierigkeiten in Bezug
auf notwendige Vertragsabschlüsse mit den Endkunden zu vermeiden bzw.
eine günstige Auslastung der Konversionsanlage zu ermöglichen, werden im
Folgenden zudem nur Versorgungsfälle im Neubausektor betrachtet (Kriterium
1b).
2. An den Standorten sollte in Bezug auf Auswahl geeigneter Grundstücke für
die Konversionsanlage sowie Bau und Genehmigung von Anlage und
Wärmenetz ein hohes Maß an Freiheitsgraden bestehen. In Bezug auf
planungsrechtliche Vorraussetzungen bestehen zu Beginn eines Verfahrens
die größten Gestaltungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund werden von den
Stuttgarter Neubaugebieten nur jene betrachtet, deren Planung- bzw.
Realisierung sich noch in der Anfangsphase befindet. D.h., dass Gebiete, für
die bereits ein Bebauungsplan fertig gestellt wurde oder die schon (teilweise)
aufgesiedelt sind, nicht näher betrachtet werden (Kriterium 2). Zwar kann auch
in diesen Wohngebieten noch eine Versorgung mit Bioenergie realisiert
werden, allerdings ist dies in höherem Maße einzelfallgebunden, da
insbesondere bei der Findung eines geeigneten Grundstückes für die
Konversionsanlage Schwierigkeiten auftreten können. Gleichzeitig werden nur
konkrete Neubauvorhaben weiterverfolgt. Gebiete, die derzeit nur den Status
einer Prüffläche inne haben, werden für eine nähere Analyse nicht
herangezogen.
45
3. Um die Skaleneffekte einer großen Bioenergieanlage nutzen zu können
werden nur Neubaugebiete mit einer Größe über 3,5 ha einbezogen
(Kriterium 3).
4. Mit der Kategorie Sonstiges werden zudem Aspekte, wie z.B. Erfordernisse
des Natur-, Landschafts- oder Denkmalschutzes, besonders geringe
Siedlungsdichten,
Hanglagen
und
andere
lokale
Besonderheiten
berücksichtigt (Kriterium 4).
Nach der Bewertung verbleiben die in Tabelle 15 aufgeführten sieben Wohngebiete
„Böckinger Straße“ (8), „EnBW-Hackstraße“ (11), „Güterbahnhof Bad-Cannstatt“ (15),
„Hallschlag“ (16), „Killesberg“ (22), „Langenäcker-Wiesert“ (23) und „Stuttgart 21“
(35),
für
die
in
einem
Anschlussprojekt
eine
Detailplanung
(Wrmebedarfsabschätzung, Technologieauswahl, Dimensionierung und Auslegung)
vorgenommen werden könnte
in den folgenden Arbeitsschritten ausgewählte, marktreife Bioenergietechnologien
ausgewählt, auf Grundlage einer Wärmebedarfsabschätzung dimensioniert und in
Bezug auf ihre Kosten analysiert werden. Weitere drei Gebiete – „Bottroper
Straße/Travertinerpark“ (9), „Europaplatz/Fasanenhof“ (12) und „Mittlere Wohlfahrt“
(26) – werden lediglich aufgrund der Gebietsgröße nicht weiter berücksichtigt. Die
Gebietsgröße stellt aber kein zwingendes Kriterium im engen Sinne dar, sondern
wurde gewählt, um Wohnbaugebiete ermitteln zu können, in denen Anlagen mittlerer
Größe installiert werden können. Diese Gebiete können als Umsetzungsgebiete
zweiter Priorität aufgefasst werden.
Geplante
Wohneinheiten
Baustandard
Gebäudetypen
Fernwärmeversorgung
angrenzend?
Nr.
Name
Gebietsgröße
8
Böckinger Straße
3,7
120
k.A.
k.A.
Ja
11
EnBW-Hackstraße
4,2
450-650
k.A.
k.A.
Nein
15
Güterbahnhof
Bad-Cannstatt
mind. 5,
max. 22 ha
400-600
k.A.
k.A.
Nein
16
Hallschlag
k.A.
ca. 400
k.A.
k.A.
Ja
22
Killesberg
6,2
650-800
k.A.
k.A.
Ja
23
LangenäckerWiesert
8,8
260
k.A.
k.A.
Nein
43
2.700
k.A.
k.A.
Ja
Stuttgart 21
35
(insbesondere
Rosensteinviertel „B“
und „C1“)
Tabelle 15:
4. Wohngebiete
Auswertung
zur Detailanalyse
und Schlussfolgerungen
Quelle: Eigene Darstellung
46

Abgleichung der des Brennstoffbedarfs mit den freien technischen Potenzialen
 wie viele Holzheizkraftwerke mit welcher Anlagengröße sind in der Stadt
Stuttgart umsetzbar?

Priorisierung von Standortanforderungen

Erfahrungen bei der Standortanalyse: Schwierigkeiten und Möglichkeiten?
47
5. Literaturverzeichnis
BMU 2007: Erneuerbare Energien in Zahlen – nationale und internationale
Entwicklung. Berlin: Selbstverlag
/BMU 2003/ – „Nutzung von Biomasse in Kommunen – Ein Leitfaden“,
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin, 2003
Bundesregierung 2002: Perspektiven für Deutschland. Berlin: Selbstverlag der
Bundesregierung
DLR (Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt) 2004: Ökologisch optimierter
Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland. Forschungsvorhaben im
Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Stuttgart et al. 2004
EU-Kommission 2004: Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU. Brüssel:
Mitteilung der Kommission an den Rat und das europäische Parlament
FDF (Forstdirektion Freiburg) 2000: Herleitung des
Energieholzpotentials
in
Baden-Württemberg
auf
Forsteinrichtungsplanung. Freiburg: Selbstverlag
verfügbaren Waldder
Basis
der
/Fichtner 2000/ - Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart. In FNR (Hrsg.), „Leitfaden
Bioenergie, Sonderpublikation des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten (BML) und Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), Gülzow,
2000
FNR 2005 (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.): Basisdaten Biogas.
Gülzow: Selbstverlag
Friedrich, Rainer 1979: Ein Verfahren zur ortsabhängigen Planung und seine
Anwendung bei der Standortvorauswahl für thermische Kraftwerke. Dissertation an
der Universität Stuttgart, Institut für Kernenergetik und Energiesysteme
/Good 2004/ – „QM- Holzheizwerke Planungshandbuch“
/Hartman 2001/ - Hartmann, H.: „Energie aus Biomasse – Grundlagen, Techniken
und Verfahren“, Springer, Berlin, 155-196. 2001
Hepperle, Friederich; Teuffel Frhr. v., Konstantin 2007: Nachhaltige Waldwirtschaft
und Holzenergie in Deutschland und Europa. Vortrag im Rahmen des BioenergieKolloquiums der Universität Stuttgart, gehalten am 01.02.2007
Holm-Müller, Karin; Breuer, Thomas 2006: Potenzialkonzepte für Energiepflanzen.
In: BBR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) 2006: Bioenergie: Zukunft für
ländliche Räume. In: Informationen zur Raumentwicklung. Heft 1/2: 7-13
48
/IER 2004/ - Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieumwandlung (IER),
Universität Stuttgart, 2004
IER (Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung ) 2001:
Standortsuche für solarthermische (Aufwind-)Kraftwerke. Stuttgart: Projektbericht im
Auftrag von Schlaich, Bergermann und Partner (SBP)
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dem Grünland – eine nachhaltige Entwicklung? Rösch, C.; Raab, K.; Sharkva, J.;
Stelzer,
V.
In:
Wissenschaftliche
Berichte
FZKA
7333.
Karlsruhe:
Forschungszentrum Karlsruhe
Kaltschmitt, Martin; Wiese, Andreas; Streicher, Wolfgang 2003: Erneuerbare
Energien. Systemtechnik, Wirtschaftlichkeit, Umweltaspekte. Berlin, Heidelberg:
Springer Verlag
Kaltschmitt, Martin; Hartmann, Hans 2000: Energie aus Biomasse. Berlin: Springer
Verlag
Kaltschmitt, Martin 1997: Systemtechnische und energiewirtschaftliche Analyse der
Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland. Habilitationsschrift, Stuttgart:
Forschungsbericht
des
Instituts
für
Energiewirtschaft
und
rationelle
Energieanwendung, Band 38
Krewitt,
Wolfram;
Nitsch,
Joachim
2002:
Bestimmung
ökologisch
Windenergiepotenziale für einen ökologisch optimierten Ausbau erneuerbarer
Energien
in
Deutschland.
Vortrag
anlässlich
der
6.
Deutschen
Windenergiekonferenz, Wilhelmshaven, 23.-24. Oktober 2002
LFU (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg) 2004: Anlagen zur
Aufbereitung von Altholz in Baden-Württemberg. Stand August 2003 Stuttgart:
Selbstverlag
Mantau, Udo 2004: Holzrohstoffbilanz Deutschland. Bestandsaufnahme 2002.
Hamburg; Universität Hamburg
Meinhardt, N.J. (2000): Energieholz in Baden-Württemberg. Potenziale und
derzeitige Verwertung. Diplomarbeit, FH Nürtingen
/Obernberger 2007/ - Obernberger I., Thek G., “Cost Assessment of Selected
Decentralised CHP Applications Based on Biomass Combustion”, 15 th European
Biomass Conference & Exhibition, 7- 11 May 2007, Berlin, Germany
/Obernberger und Hammerschmid 2001/ - Obernberger I., Hammerschmid A.,
„Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen auf Basis des ORC- Prozesses – EU-THERMIE
– Projekt Admont (A)“, Tagungsband zur VDI- Tagung „Thermische Nutzung von
fester Biomasse“, Mai 2001, Salzburg
49
Regierungspräsidien Freiburg 2007: Einschlagsdaten in Baden-Württemberg von
2000-2007. Regierungspräsidium Tübingen 2007: Waldflächen in BadenWürttemberg. Unveröffentlichte Statistik der Abteilung 8, Forstdirektion
Regierungspräsidium Tübingen 2007: Waldflächen
Unveröffentlichte Statistik der Abteilung 8, Forstdirektion
in
Baden-Württemberg.
/Schmitt 2003/ – „Ganzheitliche Betrachtung der energetischen Holznutzung in
Luxemburg“ B. Schmitt, P. Jung, November 2003
/Spliethoff 2000/ - Spliethoff H, „Verbrennung fester Brennstoffe zur Strom- und
Wärmeerzeugung. Fortschritt Bericht VDI, Reihe 6, Nr. 443, 2000
Stäbler, A 1979: Standortanforderungen aus der Sicht der Elektrizitätsversorgung. In:
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Baden-Württemberg 1979:
Symposium Kraftwerkstandorte. Stuttgart: Selbstverlag
Stadt Stuttgart 2007 Klär- und Deponiegasanfall und Hackschnitzelbedarf städtischer
Heizwerke. Persönliche Mitteilung des Amt für Umweltschutz
STALA (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
Regionaldatenbank, Stand 31.12.2004
2007:
Struktur-
und
STALA (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg) 2006 Ernte der
Hauptfeldfrüchte in Baden-Württemberg. In: Statistische Berichte BadenWürttemberg. Stuttgart: Selbstverlag
STALA (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg) 2004: Agrarstrukturerhebung
in Baden-Württemberg. Daten-CD. Stuttgart: Selbstverlag
Taumann 2003: Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Finanzierungsformen für
Biogasanlagen sowie Potenzialanalyse für Biogas aus Biomasse in der Region
Stuttgart. Kempten: Fachhochschule
Volwahsen, Andreas; Heide, Rudolf; Eberhard, Jost; Stolarz Holger; Winken, Renate
1979: Kraftwerksstandorte aus der Sicht der Raumordnung. Schriftenreihe
„Raumordnung“ des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau Nr. 06.036, Bonn 1979
VRS 2000 (Verband Region Stuttgart): Stand und Perspektiven erneuerbarer
Energien in der Region Stuttgart. Erstellt von IER (Institut für Energiewirtschaft und
Rationelle Energieanwendung); IWS (Institut für Wasserbau); DWD (Deutscher
Wetterdienst). Stuttgart: Selbstverlag
Wolff, Folke 2005: Biomasse in Baden-Württemberg – ein Beitrag zur wirtschaftlichen
Nutzung der Ressource Holz als Energieträger. Dissertation. Karlsruhe:
Universitätsverlag
50
Anhang
51
Nr.
Name
Stadtbezirk
bestehendes
Versorgungskonzept
Bestand/
Neubau
Planungs-/
Entwicklungsstand
Gebietsgröße
<3,5 ha
Sonstiges
1a
1b
2
3
4
Detailanalyse
Beschreibung
1
Am Rohrer Weg
Möhringen
-
N
X
-
X
Nein
Die Fläche wurde aus dem FNP wieder
herausgenommen und anstelle der Wohnnutzung ein
Landschaftsschutzgebiet dargestellt.
2
Am Römerkastell
Bad Cannstatt
-
N
X
-
-
Nein
Das Gebiet ist schon bebaut und es stehen keine
zusätzlichen Entwicklungsflächen zur Verfügung.
3
Aulendorfer Straße
Birkach
-
B
-
X
-
Nein
4
Äußere Nürnberger
Straße
Bad Cannstatt
-
N
X
-
X
Nein
5
Bernsteinstrasse
Sillenbuch
-
N
X
X
-
Nein
Politisch derzeit nicht umsetzbar.
6
Bettfedernfabrik
Bad Cannstatt
X
N
o
X
-
Nein
Voraussichtlich wird ein alternatives
Versorgungskonzept verfolgt (Nutzung von
Abwasserwärme), zudem handelt es sich um ein
kleines Gebiet.
7
Birkacher Feld
Birkach
-
N
X
-
-
Nein
Die Fläche ist nicht im aktuellen FNP 2010 enthalten
und derzeit nicht durchsetzbar.
8
Böckinger Straße
Zuffenhausen
-
N
-
-
-
Ja
9
Bottroper Straße /
Travertinerpark
Bad Cannstatt
-
N
-
X
-
Nein
X = Ausschlusskriterium erfüllt
- = Ausschlusskriterium nicht erfüllt
Planungsverfahren wird neu begonnen und mit der
SWSG steht ein gesprächsbereiter Entwickler bereit.
Allerdings handelt es sich um ein ziemliches kleines
Wohngebiet.
Die zukünftige Nutzung ist nicht absehbar, die Fläche
hat den Status einer "Prüffläche". Die bisherigen
Überlegungen sahen eine relative geringe
Siedlungsdichte vor.
Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans im Mai 2007
gefasst. Das Wohngebiet liegt innerhalb des
Versorgungsbereichs der Stuttgarter Fernwärme bzw.
grenzt daran an: ob eine Integration technisch
machbar ist, muss überprüft werden.
Sehr kleines Wohngebiet, das möglichwerweise
zusammen mit dem Gebiet Hallschlag (16) versorgt
werden könnte. Das Wohngebiet liegt innerhalb des
Versorgungsbereichs der Stuttgarter Fernwärme bzw.
grenzt daran an: ob eine Integration technisch
machbar ist, muss überprüft werden.
B = Bestandsgebiet (Ausschlusskriterium erfüllt)
N = Neubaugebiet (Ausschlusskriterium nicht erfüllt)
Tabelle 5: Bewertung der Neubaugebiete
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage der Angaben des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung der Stadt Stuttgart
52
Nr.
Name
10
ehemalige Klinik
Feuerbach
11
EnBW Hackstraße
12
Europaplatz/Fasanenhof
13
Frauenklinik
(Obere Straße/
Karl-Schurz-Str.)
14
Mönchfeldstr.
15
Stadtbezirk
bestehendes
Versorgungskonzept
Bestand/
Neubau
Planungs-/
Entwicklungsstand
Gebietsgröße
<3,5 ha
Sonstiges
1a
1b
2
3
4
Detailanalyse
Beschreibung
Für dieses Gebiet wurde ein städtebaulicher
Wettbewerb durchgeführt, den das Siedlungswerk
gewonnen hat. Maßgeblicher Bestandteil war das
Versorgungskonzept mit Nahwärme sowie
Holzpelletes oder Holzhackschnitzeln, es besteht
also schon ein alternatives Versorgungskonzept.
Zudem ist Gebiet ist relativ klein.
Es liegen keine Information darüber vor, ob bei der
EnBW ein Interesse für einer Bioenergieanlage
besteht.
Feuerbach
X
N
-
X
-
Nein
Stuttgart-Ost
-
N
-
-
-
Ja
Möhringen
-
N
-
X
-
Nein
Das Gebiet fällt mit 2,1 ha unter die definierte
Midestgröße.
S-Ost
-
N
X
X
-
Nein
Mit dem Bau des zweiten Bauabschnitts wird gerade
begonnen, Änderungen sind also kaum mehr
möglich.
Mühlhausen
-
N
X
X
-
Nein
Güterbahnhof BadCannstatt
Bad Cannstatt
-
N
-
-
-
Ja
16
Hallschlag
Bad Cannstatt
-
B+N
-
-
-
Ja
17
Hoffeld-West
Degerloch
-
N
X
-
X
Nein
18
Hohlgrabenäcker
Zuffenhausen
-
N
X
-
-
Nein
53
Dieses Gebiet hat den Status einer "Prüffläche", die
zukünftige Nutzung ist also ungeklärt bzw. kommt
erst langfristig in betracht. Zudem beträgt die
Gebietsgröße nur 2ha.
Hier soll ein ökologischer Wohnungsbau mit 800-900
Wohneinheiten realisiert werden. Wird zusammen
mit einem EU-Projekt durchgeführt. Das
Wohngebiet liegt innerhalb des Versorgungsbereichs
der Stuttgarter Fernwärme bzw. grenzt daran an: ob
eine Integration technisch machbar ist, muss
überprüft werden.
Pilotprojekt, bei dem Neubau und
Nachverdichtungen von insgesamt 400 WE in
geplant sind. Die SWSG als Planungsträger ist
gegenüber innovativen Versorgungskonzepten
grundsätzlich aufgeschlossen.
Dieses Gebiet ist eine "Prüffläche", die frühestens
langfristig einer baulichen Nutzung zugeführt wird.
Es befindet sich in der Nähe eines LSG und zudem
besteht hier eine Bürgerinitiative.
Entwicklungsstadium sehr weit fortgeschritten:
Bebauungsplan hat Rechtskraft und
Umlegungsverfahren ist abgeschlossen.
Nr.
Name
Stadtbezirk
bestehendes
Versorgungs
-konzept
Bestand/
Neubau
Planungs-/
Entwicklungsstand
Gebietsgröße
<3,5 ha
Sonstiges
1a
1b
2
3
4
Detailanalyse
Beschreibung
19
Honigwiesen, Katzbach./Büsnauerstraße
Vaihingen
-
N
X
-
X
Nein
Entwicklungsstadium ist relativ weit fortgeschritten,
zudem handelt es sich mit 2,1ha um ein sehr kleines
Entwicklungsgebiet. Weitere Entwicklungspotenziale
kommen erst langfristig in Frage. Das Wohngebiet
liegt innerhalb des Versorgungsbereichs der
Stuttgarter Fernwärme bzw. grenzt daran an: ob
eine Integration technisch machbar ist, muss
überprüft werden.
20
Im Frauenholz/Köstlinstr.
Weilimdorf
-
N
X
-
X
Nein
Entwicklungsstadium zu weit fortgeschritten: schon
aufgesiedelt, u.A. bestehen auch Passivhäuser.
21
Im
Köpfert/Schießhausäcker
Plieningen
-
N
X
X
-
Nein
B-Plan seit 3/2006 in Kraft, sehr kleines
Wohngebiet.
Stuttgart-Nord
-
N
k.A.
-
-
Ja
B-Plan fast schon im Vortrag. Das Wohngebiet liegt
innerhalb des Versorgungsbereichs der Stuttgarter
Fernwärme bzw. grenzt daran an: ob eine
Integration technisch machbar ist, muss überprüft
werden.
Stammheim
-
N
-
-
-
Ja
Städtebaulicher Wettbewerb wurde 2004
durchgeführt
S-Süd
-
N
X
X
X
Nein
Planung und Genehmigung sind abgeschlossen mit
baldigem Baubeginn ist zu rechnen. Änderung kaum
mehr möglich, zudem ist das Gebiet sehr klein (50
WE) und befindet sich in einer Hanglage.
Feuerbach
-
N
X
-
-
Nein
B-Plan ist bereits aufgestellt. Allerdings bestehen mit
der SWSG sehr offene Gesprächspartner.
Mühlhausen
-
N
-
X
-
Nein
Mit 1,7 ha ein sehr kleines Wohngebiet.
Neoplan/Seepark
(Wohnpark Probstsee)
Möhringen
-
N
X
-
-
Nein
Relativ weit fortgeschrittenes Planungsstadium.
Pfeningäcker/
Paprikastraße
Sillenbuch
-
B
-
-
X
Nein
Teilabriss und Bestandserneuerung. Mit
Siedlungswerk bestünde allerdings ein Partner, der
auch innovative Konzepte umsetzt.
22
Killesberg
23
Langenäcker-Wiesert
(Teil von StammheimOst)
24
Lehenstr./Mühlrain
25
Maybachstr./Rolandstr.
26
Mittlere Wohlfahrt
27
28
54
Nr.
Name
Stadtbezirk
Nr.
Name
Stadtbezirk
29
Poststr./Am Mühlkanal
(ehem. Familie Baur)
30
Rappenäcker/
Kremmlerstr.
31
Schafhaus
bestehendes
Versorgungs
-konzept
bestehendes
Versorgungs
-konzept
Bestand/
Neubau
Bestand/
Neubau
Planungs-/
Entwicklungsstand
Planungs-/
Entwicklungsstand
Gebietsgröße
<3,5 ha
Sonstiges
Detailanalyse
Beschreibung
Gebietsgrö
ße <3,5 ha
Sonstiges
Detailanalyse
Beschreibung
Befindet sich in einem weit fortgeschrittenen
Entwicklungsstadium, Bauantrag wurde bereits
genehmigt, insofern sind Änderung kaum mehr
möglich. Das Gebiet verfügt nur über 1,75ha.
Befindet sich im Status einer "Prüffläche" wird
also erst langfristig überplant. Zudem ist das
Gebiet sehr klein (maximal 35 WE bzw. 1,2 ha)
-
N
X
X
-
Nein
Möhringen
-
N
X
X
-
Nein
Mühlhausen
X
N
-
-
-
Nein
Vermutlich wird ein anderes Versorgungskonzept
umgesetzt (Nutzung Klärschlamm, Pellets)
S-Ost
32
Schießhausäcker
Plieningen
-
N
X
X
-
Nein
Das Planungsstadium ist relativ weit
fortgeschritten, der Bebauungsplan ist seit 2006 in
Kraft, zudem handelt es sich um ein sehr kleines
Baugebiet.
33
Solferino-/Kreisauer Weg
Möhringen
-
N
X
-
-
Nein
Entwicklungsstadium zu weit fortgeschritten, das
Gebiet wird bereits bebaut.
34
Stammheim-Ost
Stammheim
-
N
X
-
-
Nein
Bebauungsplan für ein Teilgebiet besteht bereits,
zusätzliche Erweiterung zurzeit nicht vorgesehen.
35
Stuttgart 21
36
Wasserwerk Berg
S-Mitte
-
N
-
-
-
Ja
S-Ost
-
N
X
X
X
Nein
55
Speziell für das Rosensteinviertel soll ein
Energiekonzept erarbeitet werden. Das
Wohngebiet liegt innerhalb des
Versorgungsbereichs der Stuttgarter Fernwärme
bzw. grenzt daran an: ob eine Integration
technisch machbar ist, muss überprüft werden.
Unterliegt dem Denkmalschutz, ist relativ klein
(1,5ha) und wird zudem kurz- bis mittelfristig nicht
beplant/realisiert.
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