Verkaufs- und Kommissionvereinbarung

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Cooperativa sociale Trilli O.N.L.U.S.-Soc.coop.
Sozialgenossenschaft Trilli O.N.L.U.S.-Gen.
Sede legale: via Leopardi 53
I - 39012 Merano
telefono: 0473 270 223
fax: 0473 270 223
Rechtssitz: Leopardistrasse 53
I - 39012 Meran
Telefon: 0473 270 223
Fax: 0473 270 223
Verkaufs- und Kommissionvereinbarung
Sozialgenossenschaft Trilli O.N.L.U.S., Leopardistrasse 53, 39012 Meran
und
Name:________________________________________________________________________
Adresse:______________________________________________________________________
Geburtsort und Datum:_______________________________________________________________
Steuernummer:________________________________________________________________
ABGABE:
• Der Kunde übergibt seine Ware zur Überprüfung des Zustands an einen Mitarbeiter der Sozialgenossenschaft Trilli
O.N.L.U.S;
• Der Kunde wird von einem der Mitarbeiter für die Auszahlung kontaktiert. Sollte die Ware oder der Auszahlungsbetrag
innerhalb eines Monats nicht abgeholt werden, werden sie als Eigentum der Sozialgenossenschaft betrachtet;
• Sollte der Kunde mit dem ihm angebotenen Preis nicht einverstanden sein, oder die Ware aus verschiedenen Gründen
(schmutzig, alte Modelle, kaputte oder nicht vollständige Ware) nicht angenommen werden können, so verpflichtet
sich der Kunde diese wieder mitzunehmen. In diesem Fall ist, je nach Menge der Ware, eine Bearbeitungsgebühr von
10,00 – 30,00 Euro zu entrichten.
ANKAUF:
• Die Ware wurde von unseren Mitarbeitern überprüft und angenommen;
• Der Einkaufspreis wird von den Mitarbeitern vorgeschlagen und vom Kunden angenommen;
• Der Sozialgenossenschaft Trilli O.N.L.U.S steht es frei, auf die angekaufte Ware einen Aufschlag zu tätigen;
• Es gibt beiderseits kein Rückgaberecht, weder der Ware noch des Bargelds;
• Der Kunde erklärt, dass die Ware nicht gestohlen ist;
• Die Ware ist erst nach Kaufabschluss Eigentum der Sozialgenossenschaft.
KOMMISSION:
• Der Kunde gibt der Sozialgenossenschaft Trilli O.N.L.U.S. die unten angeführten Artikel in Kommission;
• Der Kunde vereinbart mit der Sozialgenossenschaft Trilli O.N.L.U.S. den Einkaufspreis;
• Der Kunde übergibt seine Ware der Sozialgenossenschaft Trilli O.N.L.U.S. die diese Ware in ihren Geschäftslokalen zum
Verkauf anbietet;
• Der Sozialgenossenschaft Trilli O.N.L.U.S steht es frei, auf die Ware einen Aufschlag zu tätigen;
• Die Sozialgenossenschaft Trilli O.N.L.U.S übernimmt keine Verantwortung für die abgegebene Ware;
• Die Ware bleibt einen Monat zum angebotenen Preis in den Ausstellungsräumen, danach verringert sich der Preis
automatisch jeden Monat um 10% des Einkaufspreises, dies geschieht ohne den Kunden nochmals zu informieren;
• Der Kunde erklärt, dass die Ware nicht gestohlen ist;
• Der Kunde wird von einem der Mitarbeiter für die Auszahlung kontaktiert. Sollte die Ware oder der Auszahlungsbetrag
innerhalb eines Monats nicht abgeholt werden, werden sie als Eigentum der Sozialgenossenschaft betrachtet.
•
Mit der beidseitigen Unterschrift der Vereinbarung wird bestätigt, dass die Vereinbarung gelesen, verstanden und
angenommen wurde;
_______________________________
Sozialgenossenschaft Trilli
____________________________
Kunde
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