Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode

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Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode
II. Session
8. Sitzung am 15. Dezember 1965
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Weiss (Seite 131).
2. Mitteilung des Präsidenten (Seite 131).
3. Verhandlung:
Antrag des Kommunalausschusses, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Krems an
der Donau ein neues Statut erlassen wird (Kremser Stadtrecht). Berichterstatter Abg. Fichtinger (Seite
131); Abstimmung (Seite 132).
Antrag des Kommunalausschusses, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt St. Pölten
ein neues Statut erlassen wird (St. Pöltner Stadtrecht). Berichterstatter Abg. Helm (Seite 132);
Abstimmung (Seite 132).
Antrag des Kommunalausschusses, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Waidhofen a.
d. Ybbs ein neues Statut erlassen wird (Waidhofener Stadtrecht). Berichterstatter Abg. Brunner (Seite
132); Abstimmung (Seite 133).
Antrag des Kommunalausschusses, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Wiener
Neustadt ein neues Statut (Wiener Neustädter Stadtrecht) erlassen wird. Berichterstatter Abg.
Thomschitz (Seite 133); Abstimmung (Seite 133).
Spezialdebatte zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag.
Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 133); Redner: Abg. Grünzweig (Seite 134), Abg. Schoiber
(Seite 139), Abg. Kosler (Seite 144), Abg. Karl Schneider (Seite 147), Abg. Graf (Seite 151), Abg.
Reiter (Seite 153), Abg. Peyerl (Seite 156), Abg. Dipl.-Ing. Robl (Seite 157), Abg. Anderl (Seite 159),
Abg. Buchinger (Seite 160), Frau Abg. Körner (Seite 161), Abg. Schoiber (Sehe 163), Landesrat
Kuntner (Seite 165); Abstimmung (Seite 167).
Spezialdebatte zur Gruppe 3, Kulturwesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag.
Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 168); Redner: Abg. Grünzweig (Seite 168), Abg. Brunner
(Seite 171), Abg. Rohrböck (Seite 172), Abg. Viktor Schneider (Seite 174), Abg. Laferl (Seite 175),
Abg. Blabolil (Seite 177), Abg. Diettrich (Seite 178), Abg. Graf (Seite 180), Abg. Fahrnberger (Seite
181), Abg. Mondl (Seite 182), Abg. Stangler (Seite 182), Präsident Weiss (Seite 186), Landesrat
Kuntner (Seite 186); Abstimmung (Seite 190).
Spezialdebatte zur Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, ordentlicher und außerordentlicher
Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 190); Redner: Abg. Rohata (Seite 191), Abg.
Keiblinger (Seite 193), Abg. Buchinger (Seife 194), Abg. Jirovetz (Seite 196), Abg. Ludwig (Seite 197),
Landesrat Wenger (Seite 199); Abstimmung (Seite 201).
Spezialdebatte zur Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, ordentlicher und
außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 201); Redner: Abg.
Wiesmayr (Seite 202), Abg. Reiter (Seite 205), Abg. Czidlik (Seite 208), Abg. Laferl (Seite 212), Abg.
Dr. Brezovszky (Seite 213), Abg. Fraissl (Seite 213), Abg. Reiter (Seite 216), Abg. Buchinger (Seite
217), Landesrat Resch (Seite 219), Abg. Staatssekretär Rösch (Seite 220), Abg. Czidlik (Seite 223),
Landesrat Wenger (Seite 224); Abstimmung (Seite 227).
PRÄSIDENT WEISS (um 9 Uhr 15 Minuten): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung
ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen; es ist unbeanstandet geblieben, demnach als genehmigt zu
betrachten.
Es liegt kein Einlauf vor. Wie bereits gestern angekündigt und aus der Tagesordnung ersichtlich,
werden die in der letzten Sitzung des Kommunalausschusses beschlossenen Geschäftszahlen 128,
129, 130 und 131 behandelt. Die im Kommunalausschuß beschlossenen Abänderungen zu diesen
Geschäftsstücken wurden auf die Plätze der Herren Abgeordneten aufgelegt. (Keine Einwendung.)
Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche Herrn Abg. F i c h t i n g er, die
Verhandlung zur Zahl 128 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. FICHTINGER: Hoher Landtag! Ich habe namens des KommunaI-Ausschusses
über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Krems an
der Donau ein neues Statut erlassen wird (Kremser Stadtrecht), zu berichten:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Krems an der Donau ein neues Statut
erlassen wird (Kremser Stadtrecht), soll die im § 5 Abs. 1 der Bundes-Verfassungsgesetznovelle
1962, BGBI. Nr. 205, aufgetragene Anpassung der Organisation der Gemeindeverwaltung an dieses
Bundes-Verfassungsgesetz erfolgen. Auch für die Erlassung dieses Stadtrechtes ist der 31. Dezember
1965 als Tag des lnkrafttretens vorgeschrieben.
Zum Gesetzentwurf darf bemerkt werden, daß auf Grund des vom Österr. Städtebund
ausgearbeiteten sogenannten „Musterstatutes“ vom Gemeindereferat des Amtes der NÖ.
Landesregierung ein Stadtrechtsentwurf ausgearbeitet und im Herbst 1964 den Städten mit eigenem
Statut in Niederösterreich zugestellt wurde. Dieser Entwurf wurde sodann von einem Arbeitsausschuß,
welcher sich aus Beamten der vier Städte mit eigenem Statut und des Gemeindereferates des Amtes
der NÖ. Landesregierung zusammensetzte, überarbeitet und auf dem am 11. Februar d. J. in Wr.
Neustadt abgehaltenen Städtetag der nö. Städte mit eigenem Statut den Vertretern derselben
bekanntgemacht. Das Ergebnis dieser Vorarbeiten wurde schriftlich zur Begutachtung versendet und
wird nunmehr dem Hohen Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Kommunalausschuß hat beschlossen, dem Hohen Hause folgenden Antrag vorzulegen:
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Krems an der Donau ein neues Statut
erlassen wird (Kremser Stadtrecht), wird mit den im Ausschuß beschlossenen Änderungen genehmigt.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, wegen Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses das
Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen bzw. die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT WEISS: Zum Worte ist niemand gemeldet, wir gelangen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung): A n g e n o m m e n.
Ich ersuche den Herrn Abg. H e I m, die Verhandlung zu Zahl 129 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. HELM: Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe namens des
K o m m u n a I - Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf,
mit dem für die Stadt St. Pölten ein neues Statut erlassen wird (St. Pöltner Stadtrecht), zu berichten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem für die Statutarstadt St. Pölten ein neues Statut
erlassen wird, soll die im § 5 Abs. 1 der Bundesverfassungsgesetznovelle 1962, BGBI. Nr. 205,
aufgetragene Anpassung der Organisation der Gemeindeverwaltung an dieses
Bundesverfassungsgesetz erfolgen.
Auch für die Erlassung dieses Stadtrechtes ist der 31. Dezember 1965 als Tag des lnkrafttretens
vorgeschrieben.
Zum Gesetzentwurf darf bemerkt werden, daß auf Grund des vom Österr. Städtebund
ausgearbeiteten sogenannten „Musterstatutes" vom Gemeindereferat des Amtes der NÖ.
Landesregierung ein Stadtrechtsentwurf ausgearbeitet und im Herbst 1464 den Städten mit eigenem
Statut in Niederösterreich zugestellt wurde. Dieser Entwurf wurde sodann von einem Arbeitsausschuß,
welcher sich aus Beamten der vier Städte mit eigenem Statut und des Gemeindereferates des Amtes
der NÖ. Landesregierung zusammensetzte, überarbeitet und auf dem am 11. Februar d. J. in Wr.
Neustadt abgehaltenen Städtetag der nö. Städte mit eigenem Statut den Vertretern derselben
bekanntgemacht. Das Ergebnis dieser Vorarbeiten wurde schriftlich zur Begutachtung versendet und
wird nunmehr dem Hohen Landtag zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt.
Der Kommunalausschuß beantragt, über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt St. Pölten ein neues Stadtrecht erlassen wird (St. Pöltner
Stadtrecht), zu beschließen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt St. Pölten ein neues Statut erlassen wird (St.
Pöltner Stadtrecht), wird mit den im Ausschuß beschlossenen Änderungen genehmigt.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, wegen Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses das
Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung): A n g e n o m m e n.
Ich ersuche den Herrn Abg. B r u n n e r, an Stelle des Herrn Abg. Sch l e g I die Verhandlung zur Zahl
130 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. BRUNNER: Hoher Landtag! Ich habe namens des K o m m u n a I Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem für die
Stadt Waidhofen an der Ybbs ein neues Statut erlassen wird (Waidhofener Stadtrecht), zu berichten:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Waidhofen an der Ybbs ein neues Statut
erlassen wird (Waidhofener Stadtrecht), soll die im § 5 Abs. 1 der Bundesverfassungsgesetznovelle
1962, BGBI. Nr. 205, aufgetragene Anpassung der Organisation der Gemeindeverwaltung an dieses
Bundes-Verfassungsgesetz erfolgen. Auch für die Erlassung dieses Stadtrechtes ist der 31. Dezember
1965 als Tag des lnkrafttretens vorgeschrieben.
Zum Gesetzentwurf darf bemerkt werden, daß auf Grund des vom Österr. Städtebund
ausgearbeiteten sogenannten „Musterstatutes" vom Gemeindereferat des Amtes der NÖ.
Landesregierung ein Stadtrechtsentwurf ausgearbeitet und im Herbst 1964 den Städten mit eigenem
Statut in Niederösterreich zugestellt wurde. Dieser Entwurf wurde sodann von einem Arbeitsausschuß,
welcher sich aus Beamten der vier Städte mit eigenem Statut und des Gemeindereferates des Amtes
der NÖ. Landesregierung zusammensetzte, überarbeitet und auf dem am 11. Februar d. J. in Wr.
Neustadt abgehaltenen Städtetag der nö. Städte mit eigenem Statut den Vertretern derselben
bekanntgemacht. Das Ergebnis dieser Vorarbeiten wurde schriftlich zur Begutachtung versendet und
wird nunmehr dem Hohen Landtag zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt.
Der Kommunalausschuß hat beschlossen, dem Hohen Hause folgenden Antrag vorzulegen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Waidhofen an der Ybbs ein neues Statut
erlassen wird (Waidhofener Stadtrecht), wird mit den im Ausschuß beschlossenen Änderungen
genehmigt.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, wegen Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses das
Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen bzw. die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung): A n g e n o m m e n.
Ich ersuche der, Herrn Abg. T h o m s c h i t z, die Verhandlung zur Zahl 131 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. THOMSCHITZ: Hohes Haus! Ich habe im Namen des Kommunalausschusses
über den Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Wiener Neustadt ein neues Statut (Wiener Neustädter
Stadtrecht) erlassen wird, zu berichten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die im § 5 Abs. 1 der Bundes-Verfassungsgesetznovelle
1962, BGBI. Nr. 205, aufgetragene Anpassung der Organisation der Gemeindeverwaltung an dieses
Bundes-Verfassungsgesetz erfolgen. Für die Erlassung dieses Stadtrechtes ist der 31. Dezember
1965 als Tag des lnkrafttretens vorgeschrieben.
Zum Gesetzentwurf wird bemerkt, daß auf Grund des vom Österr. Städtebund ausgearbeiteten
„Musterstatutes" vom Gemeindereferat des Amtes der NÖ. Landesregierung ein Stadtrechtsentwurf
ausgearbeitet und im Herbst 1964 den Städten mit eigenem Statut in Niederösterreich zugestellt
wurde. Dieser Entwurf wurde sodann von einem Arbeitsausschuß, welcher sich aus Beamten der vier
Städte mit eigenem Statut und des Gemeindereferates des Amtes der NÖ. Landesregierung
zusammensetzte, überarbeitet und auf dem um 11. Februar 1965 in Wr. Neustadt abgehaltenen
Städtetag der nö. Städte mit eigenem Statut den Vertretern derselben bekanntgemacht. Das Ergebnis
dieser Vorarbeiten wurde schriftlich zur Begutachtung versendet und wird nunmehr dem Hohen
Landtag zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt.
Gestatten Sie, meine Damen und Herren, daß ich im Namen des Kommunalausschusses folgenden
Antrag stelle (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem für die Stadt Wiener Neustadt ein neues Statut erlassen
wird (Wiener Neustädter Stadtrecht), wird mit den im Kommunalausschuß beschlossenen Änderungen
genehmigt.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, wegen Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses das
Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen beziehungsweise die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung): A n g e n o m m e n.
Wir setzen die Verhandlungen über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für 1966 mit der
Beratung über die Gruppe 2 fort.
Ich ersuche den Referenten, Herrn Abg. A n z e n b e r g e r, über die Gruppe 2, Schulwesen,
ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Gruppe 2, Schulwesen, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von S 113,760.000,aus, denen Einnahmen von
S 12,440.000,gegenüberstehen.
Es ergibt sich daher ein Nettoerfordernis von
S 101,320.000,Diese Gruppe behandelt die Gebarungen, welche sich auf Volks- und Hauptschulen, Berufsschulen,
Fachschulen, Bildstellen und sonstige in diesen Rahmen fallende Gebarungsarten beziehen.
(DRITTER PRASIDENT REITER übernimmt den Vorsitz.)
Im Verhältnis zum Gesamtaufwand betragen die ordentlichen Ausgaben 5,1 Prozent gegenüber 2,6
Prozent im Vorjahr.
Diese Gruppe weist Mehrausgaben von rund 64,3 Millionen Schilling aus. Der Personalaufwand dieser
Gruppe steigt um rund 28,2 Millionen Schilling, während der Sachaufwand eine Vermehrung um rund
36,1 Millionen Schilling erfährt. Diese Erhöhung ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, daß wie bereits eingangs erwähnt - die Aufwendungen für das Kindergartenwesen auf Grund einer
Anordnung des Bundesministeriums für Finanzen ab 1966 vom Unterabschnitt 482 in den Abschnitt
28 überstellt wurden. Die Erhöhung des Personal- beziehungsweise des Sachaufwandes aus dieser
Maßnahme beträgt 26,7 Millionen beziehungsweise 12,8 Millionen Schilling. Aus dem
außerordentlichen Voranschlag wurde der Voranschlagsansatz 2311-62, Beiträge zum Ausbau und
zur Errichtung von Landesberufsschulen, mit einem Teilbetrag von 4 Millionen Schilling übernommen.
Neu in den Voranschlag wurden die Voranschlagsansätze 2119-63, Beiträge nach § 55 Abs. 4 des
Pflichtschulorganisationsgesetzes mit einem Kreditbetrag von 260.000,- Schilling und 2119-64,
Beiträge zu den täglichen Fahrtkosten von Schulkindern im Zusammenhang mit der Verbesserung der
Schulorganisation, mit einem Kreditbetrag von 300.000,- Schilling aufgenommen.
Bemerkenswerte Erhöhungen ergaben sich bei Voranschlagsansatz 2102-62, Beitrag zu den Kosten
der Lehrerfortbildung von 0,2 Millionen Schilling, Voranschlagsansatz 21 11, Sonderschule für
körperbehinderte Kinder in Wr. Neustadt, Sachaufwand um rund 1,7 Millionen Schilling,
Voranschlagsansatz 2119-62, Beitrag an den Landes-Schulbaufonds um 11 Millionen Schilling, beim
Sachaufwand des Unterabschnittes 231 1, Landesberufsschulen mit Ausnahme des schon erwähnten
Voranschlagsansatzes 2311-62, um rund 0,8 Millionen Schilling, bei Voranschlagsansatz 2319-75,
Beitrag zum Personalaufwand der allgemeinen gewerblichen Berufsschulen um 5 Millionen Schilling,
bei Voranschlagsansatz 249-61, Subventionen an Fachschulen und bei Voranschlagsansatz 271 -62,
Ausgaben zu Lasten Beiträge Dritter für Zwecke der Landes-Bildstelle, um je 100.000,- Schilling.
Die Einnahmen steigen um rund 3,6 Schilling. Sie ergeben sich durch höhere Beitragsleistungen der
Länder für den Ausbau und die Einrichtung der Sonderschule für körperbehinderte Kinder in Wr.
Neustadt um rund 1,7 Millionen Schilling, durch höhere Einnahmen bei den Landesberufsschulen
infolge höherer Lernmittel- und Lehrwerkstättenbeiträge sowie Materialkostenersätze und durch
höhere Erstattungsbeiträge von den Gemeinden um rund 1,4 Millionen Schilling.
Die außerordentlichen Ausgaben der Gruppe 2 belaufen sich auf 20,850.000 Schilling.
Ich bitte den Herrn Präsidenten über diese Gruppe die Verhandlungen einzuleiten.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. G r ü n z w e i g.
Abg. GRÜNZWEIG: Hohes Haus! Bevor ich mich mit einigen wenigen Punkten des nö. Schulwesens
befasse, erlaube ich mir eine Hypothek zu deponieren, die derzeit noch und immer wieder auf dem
Verhältnis der beiden Parteien im nö. Schulwesen lastet. Es ist dies die Frage der Besetzungen von
Leiterposten und Lehrerposten in nö. Pflichtschulen, die seinerzeit bei der Beschlußfassung über das
nö. Landes-Lehrerdiensthoheitsgesetz in einer Form geregelt wurde, die unserer Auffassung nach
dem bundesgesetzlichen Zustand nicht entspricht. Wir haben dann die praktische Handhabung
abgewartet und mußten in der Sitzung der Landes- Lehrerkommission vom 16. September d. J. zur
Kenntnis nehmen, daß Niederösterreich in dieser Frage tatsächlich gewillt ist, einen eigenen Weg zu
gehen, der nicht nur von den Vereinbarungen abweicht, die auf Bundesebene getroffen worden sind,
sondern auch von der Interpretation und der Handhabung in allen anderen Bundesländern, in denen
dieses Gesetz derzeit schon beschlossen worden ist und die Lehrerernennung gehandhabt wird. Ich
habe bei der Beschlußfassung dieses Lehrerdiensthoheitsgesetzes wiederholt Stellungnahmen zitiert,
unter anderem auch aus einem Brief des damaligen Herrn Bundesministers Dr. Drimmel, in dem er
ganz klar darauf verweist, daß die Stellung der Bezirksschulratskollegien in dieser Frage nach seiner
Rechtsauffassung und nach der Rechtsauffassung seiner Beamtenschaft nicht zu übergehen und zu
umgehen ist. Bekanntlich wurde im § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes die Bestimmung aufgenommen, daß
vor Maßnahmen nach Abs. 1, das sind also solche Besetzungen von Landeslehrern für
allgemeinbildende Pflichtschulen ein Vorschlag des Bezirksschulrates (Kollegium) und des
Landesschulrates (Kollegium) einzuholen wäre. Und nun legt die nö. Lehrerkommission diese
Bestimmung so aus, daß auch jemand für eine Leiter- oder Lehrstelle ernannt werden könnte, der
zunächst gar nicht im Vorschlag des Bezirksschulrates enthalten wäre. Nach unserer Meinung ist eine
solche Auslegung unmöglich, weil in der Bundesverfassung, Art. 14 Abs. 4a, dieses Vorschlagsrecht
garantiert ist und daher nicht durch einen anderen Vorschlag ausgeschaltet werden kann.
Ich habe vor mir Auszüge aus dem oö. Landes- Lehrerdiensthoheitsgesetz. Hier ist ganz klar, daß
niemand ernannt werden kann, der nicht im Vorschlag des Bezirksschulrates aufscheint. Es heißt hier
zum Beispiel: „Die Landesregierung kann eine schulfeste Stelle nur an einen Bewerber verleihen, der
im Besetzungsvorschlag des Bezirksschulrates und im Besetzungsvorschlag des Landesschulrates
aufscheint”. Das ist eine Kompromißlösung, die auch uns für Niederösterreich geeignet erschiene.
Das Vorarlberger Landes-Lehrerdiensthoheitsgesetz hat die ganz klare Lösung, daß nur die
Bezirksschulräte solche Vorschläge machen können; das Tiroler ebenfalls; das Salzburger sieht ein
doppeltes Vorschlagsrecht vor, allerdings mit der Handhabung durch die ernennende Stelle. Auch dort
kann niemand ernannt werden, der nicht im Bezirksschulratsvorschlag enthalten ist. Das Kärntner
Landes-Lehrerdiensthoheitsgesetz sieht ebenfalls einen reinen Vorschlag des
Bezirksschulratskollegiums vor mit der Möglichkeit, da6 der Landesschulrat dazu Stellung nehmen
kann.
Nun hat in der Sitzung vom 16. September die Landes-Lehrerkommission in drei Fällen diese
zwingende Bestimmung mißachtet, indem Lehrer auf Leiterstellen ernannt wurden, die nicht im
Vorschlag des Bezirksschulrates enthalten waren. Es handelt sich um die Hauptschuldirektorstelle in
Perchtoldsdorf, Bezirk Mödling, um die Hauptschuldirektorstelle in Lilienfeld und um die
Volksschuldirektorstelle in Hainfeld. In Lilienfeld und in Perchtoldsdorf wurden vom Landesschulrat
zwei gänzlich anders lautende Vorschläge gemacht. Daraus erfolgte dann die Ernennung durch die
Lehrerkommission. Eine glatte Mißachtung der zwingenden Verfassungsbestimmung, daß der
Bezirksschulrat auf jeden Fall dieses Vorschlagsrecht, nach der Interpretation des Herrn Dr. Kövesi
vom Unterrichtsministerium, haben muß.
Es hat daraufhin - ich möchte einige Dinge hier klarstellen - das Bezirksschulratskollegium von
Mödling bei der NÖ. Landesregierung Beschwerde erhoben, daß seine Vorschläge mißachtet werden.
Es hat sich auch die Landesleitung der Sozialistischen Partei Niederösterreichs in Briefen an Herrn
Bundesminister für Unterricht, aber auch an den Herrn Landeshauptmann für Niederösterreich
gewendet. Die Antworten, die darauf gegeben wurden - es liegt sowohl die Antwort des Herrn
Landeshauptmannes für Niederösterreich als auch die des Herrn Bundesministers für Unterricht vor -,
tragen dem Umstand Rechnung, daß auf Bundesebene derzeit Lösungen nicht möglich sind, und daß
man sich doch mehr oder weniger - zumindest drückt das der Herr Bundesminister für Unterricht ausin Niederösterreich über diese Fragen einigen soll. Ich halte das für sehr schwierig, trotzdem
appelliere ich, diesen Vorschlag zu beherzigen. Herr Bundesminister für Unterricht, Dr. Pfiffl-Percevic,
schreibt in seinem Brief vom 8. November: „Ich verweise darauf, daß ich mich bereits im Sommer des
Vorjahres bei Herrn Landeshauptmann Dipl.-lng. Figl verwendet habe, daß in Niederösterreich eine
Lösung gefunden werden möge, die Konflikte vermeiden Iäßt”.
Er schreibt weiter, da6 im Zuge der wachsenden Anerkennung und der angestrebten Ausweitung der
Länderrechte kaum anzunehmen ist, daß in den vorliegenden Anliegen ein anderer Weg
aussichtsreicher erscheine, als jener der Verhandlungen in Niederösterreich selbst. Ich bin der
Auffassung, daß das nicht ganz so ist, wie es hier zum Ausdruck kommt. Im Sachlichen gibt der Herr
Bundesminister uns ebenso recht wie sein Vorgänger der Herr Dr. Drimmel. Praktisch wird es nicht
anders möglich sein, als daß doch auf Bundesebene, wenn das auf Landesebene nicht durchzuführen
ist, diese Lösungen getroffen werden müssen, die auch Niederösterreich dazu verhalten, die auf
Bundesebene getroffene Vereinbarungen einzuhalten. Ich habe in meiner Rede anläßlich der
Verabschiedung des Lehrerdiensthoheitsgesetzes darauf hingewiesen, daß wir alle uns zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mittel auszunützen hätten, um dieses Unrecht gut zu machen und aus der
Welt zu schaffen. Ich halte diese Meinung auch heute noch aufrecht, wir werden alles tun, um hier
eine Klarstellung und eine Lösung in dem vom Bundesgesetzgeber gewünschten Sinne zu erzielen.
Im ordentlichen Voranschlag für die Gruppe 2 zeigt sich bei den Ansätzen eine wesentliche
Veränderung. Der Prozentsatz von 2,6 im ordentlichen Haushalt ist auf 5,1 Prozent gestiegen. Das erscheint sehr wesentlich. Auch im außerordentlichen Voranschlag ist der Prozentsatz des Schulanteiles
von 9,9 auf 10,2 Prozent gestiegen. Die Steigerung macht in absoluten Zahlen in Wahrheit aber nur
ungefähr 17 Millionen Schilling aus, weil ja, wie der Herr Finanzreferent ausgeführt hat, die
Kindergärten in ihren Bezugsansätzen aus der Gruppe 4 in die Gruppe 2 überstellt wurden, und dafür
sind immerhin im heurigen Budget 39,5 Millionen Schilling vorgesehen. Trotzdem halte ich aber diese
Steigerung um 17 Millionen Schilling für das Schulbudget für sehr erfreulich. Ich möchte aber sagen,
da6 ich sie fast nur als Demonstration des guten Willens betrachten kann, der hier absolut vorliegt,
daß ich diese 17 Millionen Schilling Steigerung aber durchaus nicht für ausreichend halte, um diese
vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, die uns gestellt sind.
Ich habe heute Bedenken, über diese Probleme von der schulischen Seite her zu reden, weil gestern
4 oder 5 Redner auf diese Fragen Bezug genommen haben. Es ist darauf Bezug genommen worden
von der Perspektive der Finanzfachleute des Landes, aber auch von den Gemeinden aus; beide
haben es sehr schwer, die Rolle eines Verteidigers dieser Anliegen zu übernehmen. Ich darf aber
freiweg sagen, daß ich in dieser Rolle hier stehe.
Das 9. Schuljahr. Seine Einführung ergibt eine ganze Reihe von ungeheuer schwerwiegenden
Problemen. Sie sind nicht so schwer bei den weiterführenden Schulen, den Handelsschulen, die nun
schon 1 Jahr länger laufen, oder bei den Handelsakademien. Aber auch Fachschulen und höhere
Schulen werden dieses 9. Schuljahr eher verkraften. Hier sind die Voraussetzungen etwas günstiger.
Beim polytechnischen Lehrgang aber, in den alle Kinder gehen müssen, die keine weiterführenden
Schulen besuchen, gibt es ganz besondere Schwierigkeiten.
Wir wollen zunächst eines festhalten: Das Schulgesetz schreibt den Beginn des polytechnischen
Lehrganges mit 1. September 1966 vor. Und nachdem es sich hier faktisch um ein Verfassungsgesetz
handelt, um ein Gesetz, das mit 2/3 Mehrheit im Parlament beschlossen wird und nur mit einer
solchen Mehrheit abgeändert werden kann, und nachdem zumindestens eine der beiden großen
Parteien nicht die Absicht hat - es ist dies die Sozialistische Partei meine Damen und Herren - einer
Abänderung dieses Gesetzes zuzustimmen, ergibt sich - ich weiß es nicht, aber ich glaube, die ÖVP
wird dieselbe Erklärung abgeben -, daß der gesetzliche Termin des Beginnes des polytechnischen
Lehrganges mit 1. September 1966 anzusetzen ist. Bei Anerkennung aller Schwierigkeiten,
finanzieller, volkswirtschaftlicher und personeller Natur glaube ich doch, daß diejenigen zu weit gehen,
die sagen, daß eine Einführung des polytechnischen Lehrganges zu dem Termin, der gesetzlich
vorgesehen ist, undurchführbar ist. Das wird vielfach kategorisch behauptet. Ich habe hier vor mir die
Mitteilungen der nö. Handelskammer, die unter der sehr harten Überschrift: „Der polytechnische
Lehrgang ist undurchführbar und muß verschoben werden” gegen diese Einführung zu diesem Termin
polemisiert. Es steht hier unter anderem: ,,Es besteht ein mehrfacher Anluß, die Sprache wieder auf
die Schulgesetze zu bringen. Immer deutlicher zeigt es sich, daß die Warnungen der
Handelskammerorganisation vom Jahre 1962 voll und ganz berechtigt waren. Diese Gesetze sind
nämlich undurchführbar. Vor allem gilt dies aber für das 9. Schuljahr, den sogenannten
polytechnischen Lehrgang, der die Wirtschaft unmittelbar deshalb berührt, weil er ihr schlagartig einen
gesamten Nachwuchsjahrgang entziehen würde. Die Einführung des 9. Schuljahres muß unbedingt
verschoben werden.” Und dann wieder der Slogan: ,,Keine Lehrer, kein Geld, keine Räume.” Soweit
die nö. Handelskammer. Ich glaube so apodiktisch darf man die Probleme in einer reinen SchwarzWeiß-Malerei nicht sehen. Sie sind vorhanden. Wir haben aller Voraussicht nach in Niederösterreich
etwa 8.500 Kinder im polytechnischen Lehrgang zu betreuen, und das erfordert eine Klassenanzahl
von Ca. 270 in zunächst 150 vorgesehenen Standorten. Die Hauptschwierigkeit - und das wurde
gestern schon sehr deutlich in wiederholten Diskussionsbeiträgen zum Ausdruck gebracht - wird also
die Beschaffung der erforderlichen Räumlichkeiten sein. Hierzu wäre eine wesentlich höhere
Dotierung des Schulbaufonds vom Lande her unbedingt notwendig gewesen. Es ist auch sehr zu
bedauern, daß es nicht möglich war, auf Bundesebene eine wiederholt diskutierte Schulbauanleihe für
diesen Zweck zu realisieren. Gleichgültig in welcher Form man sie durchgeführt hätte. Man hätte den
Gemeinden auf alle Fälle mehr Mittel in die Hand geben müssen, als gegeben wurden. Es wird also
notwendig sein in dieser Frage mit zahlreichen Provisorien zu arbeiten, um dem gesetzlich
vorgeschriebenen Termin Genüge zu tun.
In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Tatsache verweisen, daß für eine polytechnische
Zentralschule, die vom Schulreferat mit 30 Millionen Schilling veranschlagt worden wäre, keine Mittel
im Budget vorgesehen sind. Es handelt sich um eine Schule für jene Kinder, denen der Schulweg
nicht zumutbar ist, die aus sehr entlegenen Teilen Niederösterreichs stammen. Es wurden seitens der
Landesschulbehörde und der Landesregierung in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, für ca. 80
bis 100 Kinder Unterkunft und entsprechenden Schulraum in der Kartause Gaming einzurichten. Seit
15 Jahren beschäftigen sich die Kulturfachleute des Landes mit der Frage der Wiederinstandsetzung
dieser sehr stark devastierten Baulichkeit. Eine Verwirklichung ist bisher daran gescheitert, daß die
Kosten sehr hoch sind. Die Lösung Kartause Gaming hat daher manches pro und Contra. Die Gegner
verweisen darauf, daß vor allem die Verkehrslage Gamings nicht geeignet wäre, hier eine
Zentralschule zu errichten. Sie verweisen aber auch darauf - und das sind besonders die
Baufachleute -, daß unverhältnismäßig hohe Mittel dafür aufgewendet werden müßten, um dem
angestrebten Zweck nahe zu kommen; ihn zu erreichen, möchte ich gar nicht sagen, das wird sehr
schwer sein bei dem Zustand des Gebäudes. Ein Neubau, meinen manche, würde wesentlich
zweckmäßiger sein und auch billiger kommen.
Nun zur anderen Seite, die man auch nicht außer Acht lassen darf: Vom kulturhistorischen Standpunkt
aus ist das Objekt Gaming unbedingt erhaltungswürdig. Diese Feststellung wurde wiederholt
getroffen. Es hat bisher nur an einer geeigneten Verwertungsmöglichkeit gefehlt. Man würde daher in
diesem Falle zwei Fliegen mit einem Schlag treffen.
Ich glaube, noch einen zusätzlichen Gesichtspunkt in die Diskussion werfen zu müssen. Neben der
Frage der Verwendung als polytechnische Zentralschule, für die es nur bedingt geeignet ist - es wären
nur einige Räume, die aber ausreichen würden, geeignet -, könnte man in diesem Zusammenhang
unter anderem auch die Frage der Schaffung eines Hauptschulinternats, an denen in Niederösterreich
ein sehr dringender Bedarf besteht, lösen. Es gibt manche Gebiete Niederösterreichs, wo die Kinder
einfach die Hauptschule besuchen können, wenn sie nicht internatsmäßig untergebracht werden. Hier
besteht also in Niederösterreich ein echter Bedarf. Als Internat wäre gerade diese Kartause Gaming
noch viel, viel eher geeignet als Schulgebäude an sich. Das wäre die großzügigste Lösung, die man
auf Landesebene treffen könnte; außerdem könnte man damit mehrere Ziele verwirklichen.
Als weiteres Hauptargument gegen die Einführung des polytechnischen Lehrganges wurde der
Mangel an genügend Lehrkräften angeführt. Nach meinen Informationen sind derzeit 480 Lehrstellen
unbesetzt. Diese 480 Dienstposten müssen auf die verschiedenste Art eingebracht werden. Zunächst
durch Mehrdienstleistungen der Lehrkräfte, weiters durch Überschreitung der gesetzlich
vorgeschriebenen Klassenschülerhöchstzahl. Gegenwärtig haben wir in 470 Volks- und
Hauptschulklassen in Niederösterreich mehr als 40 Kinder. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen
vor, daß für die Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl in diesen Haupt- und Volksschulklassen
um Genehmigung angesucht werden muß, die natürlich infolge der Umstände nicht verweigert werden
kann.
Nimmt man dann noch die für die polytechnischen Lehrgänge notwendige Zahl von Lehrern dazu das werden zirka 450 sein -, rechnet man die vorauszusehenden Pensionierungen dazu und
berücksichtigt man die steigenden Schülerzahlen, die man ebenfalls in Betracht ziehen muß, dann
wird man mit 1. September 1966 zu einem zusätzlichen Lehrerbedarf von schätzungsweise 1200
Lehrern kommen. Herr Präsident Schoiber glaubt, daß das wahrscheinlich eher zu wenig sind. Schön!
Ich habe vorsichtig geschätzt. Diese Fragen kann man natürlich von verschiedenen Gesichtspunkten
aus betrachten. Diesem Mehrbedarf von 1200 Lehrern werden im kommenden Jahr voraussichtlich
400 Junglehrer gegenüberstehen. Es werden daher im kommenden Jahr 800 Dienstposten gegenüber 480 im heurigen Jahr - unbesetzt sein.
Nun weiß aber die Schulverwaltung, daß es sehr schwierig sein wird, statt 480 Dienstposten im
kommenden Jahr 800 Dienstposten irgendwie einzusparen. Doch es wird, meine Damen und Herren,
möglich sein. Es wird möglich sein müssen! Ein Argument, das gegen die Verschiebung der
Einführung des polytechnischen Lehrganges um zwei Jahre spricht, ist die Tatsache, daß man, wenn
man den polytechnischen Lehrgang verschieben wollte, ihn um acht bis zehn Jahre verschieben
müßte, wenn man dem Einwand „Lehrermangel" Rechnung tragen will. Denn in zwei Jahren wird sich
nichts geändert haben, überhaupt nichts! Im Jahre 1968 werden wir voraussichtlich infolge Einführung
der Pädagogischen Akademien in einem Jahrgang überhaupt keinen Lehrernachwuchs haben, dann
wird der Lehrermangel einen Höhepunkt erreichen. Meine Damen und Herren! Daher muß man
darüber reden! Wenn man glaubt, mit einer Verschiebung um zwei Jahre wäre in dem
Zusammenhang etwas getan, so ist das ein Irrtum. Die Einführung müßte also für wesentlich längere
Zeit verschoben werden.
Dasselbe trifft auf den Haupteinwand der Wirtschaft zu, der sehr gewichtig ist, daß es nämlich nach
Einführung des polytechnischen Lehrganges ein ganzes Jahr lang keine Lehrlinge und damit keine
neuen Arbeitskräfte geben wird. Ein ganzer Jahrgang fällt für die Wirtschaft aus. Das ist ein sehr
schwieriges Problem und erfordert große Opfer, die aber, glaube ich, dem Bundesgesetzgeber
seinerzeit geläufig gewesen sein mußten. So kann es doch nicht gewesen sein, daß man sich jetzt
hinstellen und fragen kann: Haben die denn das gar nicht bedacht, was das alles kostet, welche
Folgen das nach sich ziehen wird?
Ich kann mich erinnern: In diesem Schulorganisationsgesetz gibt es einen Kulhanek-Paragraphen
betreffend den polytechnischen Lehrgang. Also ein Mandatar der Wirtschaft hat hier maßgeblich an
der Formulierung der Organisation, des Lehrinhaltes dieses polytechnischen Lehrganges
mitgearbeitet. Man kann sich doch jetzt nicht so auf der anderen Seite von diesen Bestimmungen
distanzieren. Ich bin überzeugt: Wenn wir in zehn Jahren darüber reden könnten, wären die
Argumente genau so hart, wie sie heute sind; die Umstände in der Wirtschaft hätten sich um nichts
geändert, die Verschiebung würde genauso verlangt werden.
Es wurde schon im Vorjahr - nun komme ich zu einem anderen Problem - auf die Diskrepanz
zwischen Dienstpostenplan und Finanzausgleich hingewiesen. Herr Präsident Schoiber hat uns diese
Frage im Vorjahr in ihrer ganzen Tragweite aufgezeigt, und auch ich habe mich schon wiederholt in
diesem Haus mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Das Problem hat sich aber in seiner Tragweite
eher noch verschärft. Kurz eine Erläuterung dazu.
Bekanntlich trägt der Bund auf Grund des 5 13 des Finanzausgleichsgesetzes die Kosten für einen
Lehrer für die 30 Volksschüler, 20 Hauptschüler und 15 Sonderschüler, für die fünf einklassige
Volksschulen werden zwei Lehrer für einzelne Gegenstände dazugezählt; dazu kommt noch eine
dreiprozentige Personalreserve. Außerdem werden 50 Prozent der Lehrer für einzelne Gegenstände
an mehrklassigen Volksschulen für den Überhang nicht angerechnet. Damals war diese Bestimmung
des Finanzausgleichs für uns in Niederösterreich sehr, sehr segensreich, weil sie Niederösterreich
geholfen hat, den vom Lande zu zahlenden Überhang völlig zum Verschwinden zu bringen. Vor dieser
Regelung hat das Land bis zu 21 Millionen Schilling in einem Jahr für den Lehrerüberhang bezahlt.
Durch den Finanzausgleich 1959 wurde diese Belastung aus der Welt geschafft.
Aber nun wurde in der Zwischenzeit eine Reihe von Gesetzen beschlossen, die diese Relationen nicht
mehr stimmen lassen. Das Landeslehrer- Dienstrechtsüberleitungsgesetz vom Jahre 1962, das mit 1.
Februar 1964 in Kraft getreten ist, hat die Lehrverpflichtung neu geregelt; dadurch ist ein zusätzlicher
Bedarf an Lehrern entstanden. Aber auch die Herabsetzung der Klassenschülerhöchstzahlen trägt
dazu bei, daß eine Differenz zwischen dem Dienstpostenplan und der nach dem Finanzausgleich
genehmigten Zahl von Lehrkräften entsteht. Der Bund zahlt aber nur das, was im Finanzausgleich
vereinbart wurde. Zur Zeit beträgt diese Diskrepanz auf Grund meiner Informationen rund 800
Dienstposten, von denen wir aus den schon erwähnten Gründen nicht alle besetzen können, weil es
zu wenig Lehrer gibt. Wir haben etwa 280 Dienstposten über dem Stand des Finanzausgleichs und
müßten dafür theoretisch 20 Millionen Schilling aufbringen. Wien rechnet pro Lehrer mit einem
Jahresausgleich von 70.000 Schilling, weil ja auch Mehrdienstleistungsentschädigungen in diese
Kopfquote mit einbezogen werden.
In Niederösterreich behilft man sich mit der vertraglichen Einstellung von Klassenlehrern, die in fast
allen Bundesländern als gesetzlich nicht gedeckt angesehen werden, derzeit aber vom
Bundesministerium für Unterricht und vom Bundesministerium für Finanzen stillschweigend toleriert
werden.
Ich wiederhole: In anderen Bundesländern wird unsere Regelung in Niederösterreich für nicht
vertretbar gehalten. Das Land Wien kennt praktisch keine Vertragslehrer, sondern wendet für den
Überhang, den ich vorhin angedeutet habe und der in Wien noch etwas größer ist, 46 Millionen
Schilling im laufenden Schuljahr auf.
Meine Damen und Herren! Das ist eine sehr erkleckliche Summe, die dem Land Niederösterreich sehr
zu schaffen machen würde. Ich glaube Sie werden mir zustimmen, wenn ich der Ansicht bin, daß vom
Land Niederösterreich und auch von den anderen Bundesländern, wie schon auf den verschiedenen
Tagungen zum Ausdruck gebracht wurde, eine Änderung des 5 13 des Finanzausgleichsgesetzes
angestrebt werden soll. Es ist daher vorgesehen, daß im Zuge der Budgetdebatte ein gemeinsamer
Antrag von Herrn Präsident Schoiber und mir gestellt wird, zu dem ich im Namen meiner Partei
erkläre, daß wir diesem die Zustimmung geben werden.
Neben der Einführung des polytechnischen Lehrganges macht die Frage der Verbesserung der
Schulorganisation die größten materiellen, aber auch politischen und soziologischen Schwierigkeiten.
Die Enquete vom 28. Februar dieses Jahres hat mit seltener Einmütigkeit gewisse Ziele auf dem
Gebiete der Schulorganisation in Niederösterreich abgesteckt. Bei Beschlußfassung des
niederösterreichischen Schulorganisationsgesetzes im Sommer wurden im Sinne der Enquete diese
Erschwernisse berücksichtigt und gewisse gesetzliche Erfordernisse und Voraussetzungen für die
Reorganisation der Pflichtschulen geschaffen. Eine Folge davon war die Schließung von 81
einklassigen und in einigen Fällen auch zweiklassigen Volksschulen mit Beginn des laufenden
Schuljahres, die in der Öffentlichkeit eine sehr heftige und auf jeden Fall geteilte Reaktion
hervorgerufen hat. Wenn man das Fazit, soweit man die Situation derzeit überblicken kann, betrachtet
und von einigen krassen Fällen absieht, kann man feststellen, daß sich diese Maßnahmen als richtig
und notwendig erwiesen haben und von der Bevölkerung in zunehmendem Maße als positiv
empfunden und zur Kenntnis genommen werden. Dennoch muß allen Verantwortlicher, klar sein, daß
die Schließung dieser 81 Volkschulen erst den ersten Schritt darstellt, und da6 noch umfassende
Veränderungen in der Schulstruktur bevorstehen. Derzeit befaßt sich mit dieser Problematik auf
höchster Ebene ein Beamtenkomitee, wo Fachleute aus allen in Frage kommenden Sparten Pläne
entwerfen und Vorschläge erstellen, über die dann in den Bezirksschulratskollegien, aber auch in den
betroffenen Gemeinden selbst, diskutiert werden wird, bevor entsprechende Entscheidungen fallen.
Wenn ich einleitend davon gesprochen habe, daß die finanziellen Mittel trotz Erhöhung zu gering sind,
so ist dies auch aus dem Voranschlagsansatz 2119-64 zu ersehen, in dem 300.000 Schilling als
Beiträge zu den täglichen Fahrtkosten von Schulkindern im Zusammenhang mit der Verbesserung der
Schul- Organisation vorgesehen sind. Diese für ganz Niederösterreich veranschlagte Summe bildet
nur einen Tropfen auf einen heißen Stein.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Bundesrepublik Deutschland hinweisen, wo dieses
Problem genau dieselbe Rolle spielt, in der gleichen Form diskutiert wird und die Lösungsversuche
ähnlich sind. Ich habe hier eine umfassende Darstellung von Schleswig-Holstein bis Bayern sowie
eine Notiz aus der „Bayrischen Schule”, einer Zeitung vom 25. September 1965, in der es heißt: „Vom
1. Mai 1965 an können in Baden-Württemberg alle Schüler für ihren Schulweg die öffentlichen
Verkehrsmittel kostenlos benützen. Die Verkehrsträger erhalten das Fahrgeld vom Land erstattet, was
den Landesetat mit rund 17 Millionen DM jährlich belastet. Die Schüler bekommen besondere
Berechtigungsausweise für kostenlose Monatskarten. W o keine Verkehrsverbindungen bestehen,
wird ein Schulbussystem eingerichtet.” Meine Damen und Herren! Es ist klar, daß solche Maßnahmen
für uns noch Zukunftsmusik bedeuten, wir werden aber nicht umhin können, solche großzügige
Lösungen auf diesem Gebiet Schritt um Schritt anzustreben. Wir begrüßen daher die präliminierten
300.000 Schilling, halten sie aber, wie gesagt, erst für einen bescheidenen Anfang.
Das Schulwesen befindet sich also derzeit in einem Stadium der Umgestaltung. Jahrzehntealte
Formen und Begriffe ändern sich, und auch wir müssen unsere Denkungsart über die Schule
umstellen. Dasselbe gilt für die Lehrerschaft. Auch sie bedarf in vielfacher Hinsicht einer
Umorientierung. Dem wurde in dankenswerter Weise durch die Erhöhung der Ansatzpost für die
Lehrerfortbildung von 200.000 Schilling auf 400.000 Schilling Rechnung getragen. Wenn man den
Bericht des Instituts für Lehrerfortbildung beim Landesschulrat für Niederösterreich über das Schuljahr
196465 studiert, fällt einem vor allem die ungeheure Fortbildungsfreudigkeit der Lehrkräfte,
insbesondere der jungen Lehrkräfte, deren es, Gott sei Dank, eine große Anzahl gibt, auf. Dasselbe
gilt für die unermüdliche Arbeit der Verantwortlichen in der Lehrerfortbildung, für die man ihnen
Anerkennung zollen muß. Wie ich aus meinen Notizen ersehe, haben im vergangenen Jahr an den
verschiedenen Veranstaltungen, wie Seminaren, Tagungen und Hauptschullehrerkursen, in Wien und
draußen in den Bezirken 26.932 Lehrkräfte teilgenommen. Das ist eine erfreulich hohe Zahl und stellt
der Bildungsfreudigkeit der Lehrerschaft ein gutes Zeugnis aus. Im kommenden Jahr muß neben der
normalen Lehrerfortbildung vor allen Dingen ins Auge gefaßt werden, die in den polytechnischen
Lehrgängen unterrichtenden Lehrkräfte besonders zu schulen, um ihnen das nötige Rüstzeug zu
vermitteln. Daraus erklärt sich die gehobene Ansatzpost in diesem Budget, für die die Schulverwaltung
wirklich dankbar sein kann.
Das letzte Problem, das ich mir für meine heutigen Ausführungen vorgemerkt habe, ist die Frage der
Pädagogischen Akademie und der künftigen Lehrerbildung in Niederösterreich. Hinsichtlich des
Standortes der Pädagogischen Akademie ist nun eine Entscheidung gefallen, die in der
Landesregierung nicht die Zustimmung der sozialistischen Regierungsmitglieder gefunden hat, weil
gegen diese Lösung gewisse Bedenken bestehen bzw. andere Lösungsmöglichkeiten für
zweckmäßiger und besser gehalten werden. Bekanntlich wurde von der NÖ. Landesregierung die
Stadt Baden als Standort für die öffentliche Pädagogische Akademie des Bundes in Niederösterreich
vorgeschlagen. Wenn man sich das Gutachten des Österreichischen Instituts für Raumplanung
ansieht, mit dem sich dieses im Jahre 1964 an den Herrn Bundesminister für Unterricht gewendet hat,
so muß man sich ernstlich die Frage stellen, ob es nicht doch zweckmäßiger wäre, die
niederösterreichischen Hauptorte, das heißt die Viertelorte zu stärken und niederösterreichische
Zentren zu schaffen und nicht alles nur Mögliche in das Vorfeld von Wien zu verlegen. Darüber hinaus
ist festzustellen, da6 sowohl die Stadt St. Pölten als auch die Stadt Wiener Neustadt Baugrund in
genügendem Ausmaß und auch in günstiger Lage kostenlos angeboten haben, während in Baden der
Baugrund erst durch finanzielle Transaktionen und zu enormen Kosten erworben werden muß. Für
eine Realisierung der Pläne und Absichten, die man auf diesem Gebiet hat, bleibt nur mehr sehr
wenig Zeit, da am 1. September 1968 die Pädagogische Akademie des Bundes bereits aktiviert sein
muß.
In Niederösterreich zeichnet sich immer mehr die bittere Tatsache ab, daß wir mit einem Provisorium
zu rechnen haben werden. Ohne Provisorium wird voraussichtlich die Katholische Kirche arbeiten, die
mit Beginn des Schuljahres 1966167, also schon im kommenden Jahr, in Krems auf diesem Gebiet
voraussichtlich mit einem Schulversuch beginnen wird und im Jahre 1968 bereits definitiv ihre
Pädagogische Akademie eingerichtet haben wird. Auch die Akademien in Wien, Vorarlberg und
Salzburg stehen vor ihrem Baubeginn. Die Vorarbeiten sind dort abgeschlossen, es geht nur mehr um
die Bereitstellung der notwendigen Mittel. In Graz und Klagenfurt sind baukünstlerische Wettbewerbe
ausgeschrieben, in Linz und lnnsbruck ist man etwas in Verzug. In Niederösterreich besteht der größte
Rückstand, und es zeichnet sich ganz klar ab, da6 man mit einem Provisorium rechnen wird müssen,
bei dem man nur hoffen kann, daß dadurch nicht der Mangel an Lehrern noch vergrößert wird und
alles darangesetzt wird, um die Heranbildung der Lehrer in den nächsten Jahren zu fördern; auch
dann, wenn wir mit einem Provisorium vorlieb nehmen müssen, von dem wir aber hoffen, daß es kein
Dauerzustand wird.
Die Schulgesetze 1962 werden etappenweise verwirklicht. Dabei stellt sich heraus, das wußte man
schon vorher, daß ungeheure Anstrengungen notwendig sind, um den Erfordernissen gerecht zu
werden. Es ist daher nicht zu verwundern, wenn manche Kritik laut wird, wenn mancher kleinmütig
wird und an der Durchführbarkeit dieser Gesetze zu zweifeln beginnt. Es gilt also, alle Kräfte
einzusetzen, damit dieses Schulgesetz nicht auf dem Papier stehen bleibt. Die Sozialisten, meine
Damen und Herren, bekennen sich zu den Schulgesetzen 1962, weil sie der Meinung sind, daß sie
wesentlich zu einer Verbesserung der schulischen Situation in unserem Vaterlande beitragen. (Beifall
bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. S c h o i b e r.
Abg. SCHOIBER: Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Die Schule ist ein ganz besonderes
Anliegen unserer Zeit. Ihre überragende Bedeutung für die Gegenwart aber auch für die Zukunft ist
anerkannt und unbestritten. Es entsteht daher für die Schule die Frage, was muß sie dem jungen
Menschen von heute mitgeben, damit sie jetzt aber auch in 30, 40 und 50 Jahren bestehen können.
Es ist nicht immer leicht, in der rasch sich ändernden Zeit die Schule so an die Entwicklung
anzupassen, daß sie auch allen Ansprüchen wirklich gerecht werden kann. Der Fortschritt der
Naturwissenschaften verursacht ein Anwachsen des Stoffes. Außerdem verlangen heute Handel,
Gewerbe, Landwirtschaft und alle übrigen Berufsgruppen, hinsichtlich der Denkfähigkeit einen
Nachwuchs, der wendig ist und selbständig denkt, der also imstande ist, sich auch den ständig
ändernden Verhältnissen anzupassen. Schließlich wird die Situation der Schule auch durch die
geänderte Erziehungssituation stark beeinflußt, nachdem das ausgewogene ehemalige
Erziehungsklima arg gestört ist und der Schule immer wieder neue Aufgaben erwachsen.
Es soll daher die Frage gestellt werden, ob alles unternommen wurde, um die Schule in die Lage zu
versetzen, ihre Aufgabe bestmöglich zu erfüllen. Drei Voraussetzungen sind das Entscheidende. Sie
sind: a) ideeller, b) personeller und c) materieller Natur. Die ideellen Voraussetzungen wurden im 5 2
des Schulorganisationsgesetzes mustergültig dargelegt.
Es wurde erstmalig eine Definition der Bildungs- und Erziehungsziele, die die gesamtösterreichische
Schule umfassen, gegeben. In personeller Hinsicht befinden wir uns in einem gewissen Engpaß. Das
ist allgemein bekannt und wurde von meinen Vorrednern schon erwähnt. Wir brauchen also im ganzen
Land mehr Lehrer, mehr Lehrer, die unter möglichst guten Voraussetzungen in der Lage sind, ihre
Aufgaben zu erfüllen. Was sind nun die Gründe für den Lehrermangel? Es wurde schon gesagt, daß
das Schulgesetzgebungswerk 1962 eine Herabsetzung der Schülerzahl gebrach hat. Folge davon:
mehr Lehrer. Das Lehrerdienstrechtsüberleitungsgesetz brachte verschiedene Erleichterungen für die
Lehrpersonen, Lehrpflichtermäßigungen, Lehrerfreistellungen - Folge davon: mehr Lehrer. Ganz
besonders wirksam wird in Niederösterreich aber auch die steigende Schülerzahl. Ich darf Ihnen
sagen, daß vom Schuljahr 1957/1958 bis zum heurigen Jahr die Zahl der Schüler von 141.471 auf
158.024 gestiegen ist. Das heißt also, in 8 Jahren ist ein Zuwachs von 16.553 Schüler zu verzeichnen,
das entspricht einem Jahresdurchschnitt von rund 2000 Schülern. Wohl kann man eine Zeit hindurch
diesen Zuwachs auffangen. Es kommt aber einmal der Augenblick, wo die Klassen geteilt werden
müssen, was zur Folge hat, daß mehr Lehrer gebraucht werden. Schließlich darf ich darauf hinweisen,
daß die Zahl der Lehrkräfte, die jährlich ersetzt werden müssen, sehr hoch ist. Im Kalenderjahr 1965
sind 255 Lehrpersonen ausgeschieden; 134 sind in den Ruhestand getreten, 1 Entlassung und 96
anders? Ausscheidungen waren zu verzeichnen, 24 Lehrpersonen sind im aktiven Lehrstand
verstorben. Dabei konnte man zu Jahresbeginn natürlich nur feststellen, wieviele Lehrkräfte auf Grund
ihrer Dienstzeit in Pension gehen müssen, und das waren nur 35.
Bemerkenswert ist, es wurde auch von Abgeordneten Grünzweig angeführt, da8 sich unser
Lehrermangel sofort in einen Lehrerüberschuß verwandelt, wenn wir als Grundlage für den
Lehrerbedarf den Finanzausgleich nehmen. Es wäre hoch an der Zeit - ich stimme dem zu - hier eine
Harmonisierung zwischen dem Schulgesetzgebungswerk 1962 und dem Finanzausgleich
herbeizuführen, weil dies im Sinne einer echten, geordneten, sauberen Verwaltung sehr notwendig
wäre.
Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhange gemeinsam mit Abgeordneten Grünzweig einen Antrag
zu stellen, der lautet (liest):
„Die Landesregierung wird aufgefordert, aus AnIaß der Verhandlungen über einen neuen
Finanzausgleich oder außerhalb dieser Verhandlungen vom Bundesministerium für Finanzen zu
verlangen, daß das Finanzausgleichsgesetz 1959 in der Fassung der Finanzausgleichsnovelle 1966,
BGBI. Nr. 337/1965, in der Form abgeändert wird, daß ab 1. Jänner 1966 der Beitrag der Länder
gemäß § 13 Abs. 1 zur Gänze in Wegfall kommt, zumindest jedoch eine neue gesetzliche Regelung
getroffen wird, durch die die Länder in keinem größeren Ausmaße belastet werden können als nach
den bis zum lnkrafttreten der neuen Schulgesetzgebung bestandenen Vorschriften.”
Zunächst sei festgestellt, daß - wenn wir von einem Lehrermangel sprechen - in Niederösterreich alles
getan wurde, um diesen zu vermindern. An die Spitze dieser kurzen Ausführungen möchte ich die
Tatsache setzen, daß trotz des erhöhten Personalbedarfs immer noch die gleiche Anzahl von
Ausbildungsmöglichkeiten besteht. Die Auswirkung der zusätzlich gegründeten musischpädagogischen Realgymnasien in Mistelbach und Scheibbs wird erst später fühlbar sein. Trotzdem
haben wir uns bemüht, neue Wege zu gehen. Vor 6 Jahren hatten wir unsere Maturantenjahrgänge
ins Leben gerufen, erstmalig in ganz Österreich. Wir haben also neue Wege beschritten. In Kürze - es
wird vielleicht März werden - wird eine Broschüre herauskommen, in der Landesschulinspektor i. R.
Hofrat Käfer, der einer der Initiatoren dieser Einrichtung war, die Erfahrungen Niederösterreichs auf
diesem Gebiete schriftlich darlegen wird.
In den sechs Maturantenlehrgängen, die wir heuer führen, werden 182 Hörer unterrichtet; im
abgelaufenen Jahr waren es lediglich 116. Vor fünf Jahren haben wir auch damit begonnen, dort, wo
die räumlichen Voraussetzungen gegeben waren und wo sich die notwendige Zahl von Studierenden
gemeldet hatte, parallele Jahrgänge zu führen. Mit Ende dieses Schuljahres werden die Früchte
dieser Bemühungen erstmalig spürbar. Wir werden nämlich in den fünften Jahrgängen 213
Kandidaten haben, die die Matura ablegen wollen. In Niederösterreich wird es also insgesamt 395
Lehramtskandidaten geben, wozu noch eine sehr erkleckliche Anzahl von Niederösterreichern kommt,
die in Wien ihre Studien absolvieren.
Alle Bemühungen finden aber dort eine Grenze, wo zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten fehlen
Oder sich eben nicht genug Studienwillige melden. Und allzu groß ist ja der Zustrom zum Lehrberuf
nicht. Er müsste schon noch irgendwie attraktiver gestaltet werden, das betrifft sowohl die ideelle als
auch die materielle Seite. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das Problem der Wohnungen für
Lehrer, und damit habe ich den Finger auf eine schwärende Wunde gelegt. Ich erlaube mir, in diesem
Zusammenhang folgenden Antrag zu stellen (liest):
„Die Landesregierung wird aufgefordert, den Schulerhaltern öffentlicher Pflichtschulen durch
geeignete Maßnahmen zu ermöglichen, daß unter Bedachtnahme auf die Familien- und
Einkommensverhältnisse den Schulleitern und Lehrern an diesen Schulen Wohnraum zur Verfügung
gestellt werden kann.”
In diesem Zusammenhang muß ich aber noch etwas erwähnen. Wir haben nicht nur einen Mangel an
Volksschullehrern, wir hatten und haben auch einen Mangel an Arbeitslehrerinnen, die früher als
Handarbeitslehrerinnen bezeichnet wurden. Auch in dieser Beziehung sind wir neue Wege gegangen.
Wir haben vor zwei Jahren zum ersten Mal die Abgängerinnen der drei- und vierjährigen
hauswirtschaftlichen und gewerblichen Frauenberufsschulen eingeladen, sich in einem, einige Monate
dauernden Kurs auf den Beruf einer Arbeitslehrerin vorzubereiten. Das ist auch in diesem Schuljahr
geschehen. 40 Hörerinnen dieser Kurse befinden sich im Augenblick in Tullnerbach- Preßbaum. Sie
werden dort knapp vor Weihnachten diesen Kurs beenden und nach einer bestimmten Zeit, in der sie
in verschiedenen Schulen hospitieren werden, werden sie die entsprechende Prüfung ablegen.
Dadurch bekommt Niederösterreich zusätzlich 40 Arbeitslehrerinnen, die wir dringend brauchen.
Auf diesem Gebiet wurde also tatsächlich ein neuer Weg beschritten. Am Anfang gab es sehr
bedeutende Schwierigkeiten, die überwunden werden mußten. Es ist aber schließlich und endlich
gelungen, diesen neuen Weg mit Erfolg zu gehen. Selbstverständlich wurde aber das durch einen
Antrag im Niederösterreichischen Landtag festgelegte Ziel, eine staatliche Bildungsanstalt für
Arbeitslehrerinnen zu errichten, weiter verfolgt. In dieser Angelegenheit wurden die notwendigen
Besprechungen mit dem Bundesministerium für Unterricht aufgenommen, Besichtigungen wurden
vorgenommen. Es ist so gut wie sicher, daß die Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen in St. Pölten
untergebracht werden wird.
Höchstwahrscheinlich wird schon im Schuljahr 1966/67 der erste Jahrgang geführt werden können.
Damit ist dann die Ausbildungsbasis für die Arbeitslehrerinnen gegeben. Es ist zu hoffen, daß wir den
notwendigen Bedarf wirklich decken können.
Diese reiche Kurs- und Ausbildungstätigkeit - ich verweise auf die Maturantenkurse und auf die Kurse
für Arbeitslehrerinnen - war aber nur dadurch möglich, daß das Bundesministerium für Unterricht
größtes Verständnis für unsere Anliegen und Bedürfnisse hatte und diese Tätigkeit sehr großzügig das muß ich sagen - unterstützt hat. Wenn es also gelungen ist, die Zahl derer, die sich für den
Lehrberuf melden, erheblich zu vergrößern, so vor allem auch deshalb, weil das Stipendienwesen, das
ziemlich gut dotiert ist, manche Anreize bildete, so daß man ruhig sagen kann, daß aus finanziellen
Gründen keinem Studierwilligen der Weg zum Lehrberuf versperrt ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang bekanntgeben, daß wir an Stipendien für die
musischpädagogischen Realgymnasien, die Lehrerbildungsanstalten und für die Maturantenjahrgänge
im heurigen Schuljahr insgesamt 2,220.000 Schilling ausgeben konnten, ein sehr namhafter Betrag,
der sich zum Teil aus Mitteln des Landes, zu einem sehr großen Teil aber auch aus Mitteln des
Bundesministeriums für Unterricht zusammensetzte, das sowohl Konviktsstipendien als auch
allgemeine Stipendien im Gesamtausmaß von rund 1,200.000 Schilling zur Verfügung gestellt hat.
All das zeigt, daß tatsächlich jedem Studier- willigen die Möglichkeit geboten wird, Lehrer zu werden.
Ich habe mir die Mühe genommen, die 395 Kandidaten, die zur Matura antreten, hinsichtlich ihrer
Herkunft zu untersuchen, und bin dabei zu folgendem Ergebnis gekommen: Unter diesen 395
Kandidaten, die am Ende dieses Schuljahres maturieren werden, sind 52 Lehrerkinder - für sie ist also
der Lehrberuf echt traditionsbedingt -, das sind 13 Prozent, 152 oder 39 Prozent stammen von
Beamten oder Angestellten ab, 55 Kandidaten, das sind 14 Prozent, sind Arbeiterkinder. Die Zahl der
Kinder von Landwirten beträgt 30, das sind 8 Prozent. Die freien Berufe sind mit 14 Kindern oder 4
Prozent, die Gewerbetreibenden mit 45 oder 11 Prozent, die Rentner mit 20 oder 5 Prozent vertreten.
Die Zahl der Studierenden, deren Vater gestorben ist, die also nur mehr die Mutter haben, beträgt 27;
das sind 6 Prozent.
Diese Statistik ist sehr aufschlußreich und zeigt, daß auf diesem Gebiet tatsächlich schon sehr viel
geschehen ist, wenngleich selbstverständlich durch eine Verstärkung der Mittel da und dort noch
manchem geholfen werden könnte.
In diesem Zusammenhang darf ich erwähnen, daß auch die Stipendien für die mittleren und höheren
Schulen, die sowohl vom Bundesministerium für Unterricht als auch vom Lande Niederösterreich in
einem sehr erheblichen Maße gegeben werden, die Situation erleichtert haben. Für diesen Zweig
wurden Stipendien im Ausmaß von 2,150.000 Schilling vergeben.
Der Lehrermangel hatte in Niederösterreich naturgemäß gewisse Folgen. Mein Vorredner ist schon
auf die Tatsache eingegangen, daß auch der Lehrermangel zur Stilllegung der erwähnten Zahl von
Volksschulen beigetragen hat. Selbst- verständlich kann auch vom Standpunkt des geänderten
Bildungs- und Erziehungszieles die Form der einklassigen Schule nicht mehr als jene
Schulorganisation ungesehen werden, die hinsichtlich ihrer Leistungsmöglichkeit ein Optimum
darstellt.
Ich brauche auf die Schwierigkeiten, zu denen die Stilllegungen geführt haben, nicht näher
einzugehen; alle mit der Lösung dieses Problems Befaßten, können ja davon ein Lied singen. Es war
weder für uns noch für die Vertreter der Gemeinden leicht, Argument und Gegenargument so
abzuwägen, daß man schließlich zu einem objektiven Entschluß kommen konnte. Rückschauend
kann ich nur sagen, daß in allen jenen Fällen, wo von vornherein alle mit der Neuregelung
notwendigerweise verbundenen Maßnahmen - etwa die Lösung des Verkehrsproblems oder die
einvernehmliche Verwendung des Lehrers - getroffen wurden, die Schwierigkeiten verhältnismäßig
gering waren. Nur in jenen Fällen, wo die Vorkehrungen hinter den Entscheidungen nachhinkten,
hatten wir da und dort gewisse Schwierigkeiten. Ich muß aber heute sagen, daß auch in dieser
Beziehung die Gemeindevertreter, die es in diesen Angelegenheiten nicht leicht gehabt haben, doch
wieder viel Verständnis gezeigt haben, so daß wir schließlich doch zum Ziel gekommen sind.
In dem Zusammenhang möchte ich unterstreichen, was der Herr Abg. Grünzweig gesagt hat, daß
nämlich die Zahl der positiven Stimmen immer größer wird. Auch die Eltern anerkennen in steigendem
Maß, daß die Leistungsfähigkeit der höherorganisierten Schule bedeutend größer ist. Ich brauche
nicht besonders zu erwähnen, daß sich die Kinder in ihren neuen Gemeinschaften sehr wohl fühlen.
Es ist zu begrüßen, daß in diesem Zusammenhang ein Betrag von 300.000 Schilling für
Fahrtkostenzuschüsse gegeben wurde. Wenn ich dazu jenen Betrag zähle, der bereits durch zwei
Jahre auch vom Bundesministerium für Unterricht gegeben wird, kommt ein Betrag zusammen, der
zumindest Härtefälle in unserem Lande ausschaltet.
Die zweite Folge des Lehrermangels ist die Tatsache, daß wir in Niederösterreich 476 Klassen mit
einem Schülerstand über der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze führen, und zwar Klassen mit
über 40 Schülern.
Die dritte Folge ist die, daß die Lehrerschaft sehr erhebliche Mehrdienstleistungen zu vollbringen hat.
Die Lehrerschaft soll aber in dieser Situation - ich will mich kurz fassen, weil dazu schon viel gesagt
wurde - mit allen modernen pädagogischen und organisatorischen Reformen unseres Schulwesens
konfrontiert werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang die verdienst- volle Arbeit des Institutes für
Lehrerfortbildung, für das als Direktor Landesschulinspektor Hofrat Dr. Gartner und als
Direktorstellvertreter Landesschulinspektor Dr. Hörler zeichnen, hervorheben. Das Institut hat in
wirklich mustergültiger Weise unter manchen Schwierigkeiten - wenn man die Größe des Landes
betrachtet - wertvolle Arbeit geleistet.
Ergänzend möchte ich noch sagen, daß allein an Bezirksveranstaltungen - abgesehen von den
Veranstaltungen in Wien, den Seminaren und Fortbildungslehrgängen der einzelnen Fachgruppen,
wie Physiklehrer, Arbeitslehrer, Tunlehrer - 400 Veranstaltungen stattgefunden haben. Es wurde eine
reiche Fülle von Aufgaben gelöst. Ich bin daher dankbar, daß durch die Erhöhung der Budgetpost
neue Möglichkeiten eröffnet werden, und die geleistete Arbeit auch anerkannt wurde. Wir stehen ja
wieder vor neuen Aufgaben. Die Lehrerschaft muß in diesem Schuljahr ganz intensiv für die Arbeit im
polytechnischen Lehrgang vorbereitet werden. Wenn auch die Hauptlast dafür das Bundesministerium
für Unterricht trägt, so fällt auch vieles auf das Land.
Meine Damen und Herren, der polytechnische Lehrgang darf nicht mit einer Volksschule, auch nicht
mit einer Hauptschule verglichen werden. Es ist eine völlig neue Form, eine eigenständige Form, die
hinsichtlich der Arbeitsweise eine eigene Didaktik, und hinsichtlich Stoffauswahl und Zielsetzung ein
eigenes Gepräge erhalten soll. Es wird sich als notwendig erweisen - die entsprechenden
Maßnahmen sind schon eingeleitet -, die Elternschaft in einem Merkblatt darüber aufzuklären, daß
also mit 1. September 1966 die Schüler, die im 8. Schuljahr sind, nun ein 9. Schuljahr zu absolvieren
haben. Es wird in diesem Merkblatt auch angeführt werden, welche Schulen mit polytechnischem
Lehrgang sich jeweils in dem Bereich befindet, so daß eine echte Aufklärung über den Sinn des
polytechnischen Lehrganges und über die verschiedenen Möglichkeiten den Eltern in die Hand
gegeben wird.
Noch einige statistische Zahlen. Die genaue Zahl der Schüler ist zur Zeit - nach der letzten Erhebung 8600, die Zahl der Klassen 275, das ergibt einen Klassendurchschnitt von etwa 31 Schülern. Als
Standorte sind zunächst 138 Schulen festgelegt. Dabei wird sich vielleicht noch einiges ver- schieben.
Und nun etwas Interessantes. Für diese 275 Klassen, die vorgesehen sind, braucht man natürlich
auch 275 Räume. Es ist bis zum heutigen Tag gelungen, 250 Räume sicherzustellen, wobei es sich
zweifellos da und dort nach um Provisorien handelt. Jedenfalls ist aber der effektive Abgang zur Zeit
nur mehr 25 Klassenräume. Ich glaube, es ist hier wirklich ein Maximum erreicht. Freilich, Herr
Landesrat, gibt es da und dort einen Wechselunterricht. Ich sagte ja, es ist noch keine Endlösung. Wir
werden uns zu Beginn mit manchem bescheiden müssen, wir werden da und dort improvisieren
müssen. Es ist aber schon etwas, wenn ich sagen kann, für 250 Klassen ist der Klassenraum
gesichert.
Die nächsten Arbeiten bewegen sich nun in folgendem Rahmen: Es wird notwendig sein, noch einmal
die Standorte im Hinblick auf den zumutbaren Schulweg zu überprüfen. Es wird weiter notwendig sein,
die Lehrerschaft vor allem für zwei Gegenstände - Lebenskunde, Berufskunde und Berufsorientierung
- sehr intensiv vorzubereiten, denn da handelt es sich um Neuland. Ich glaube, gerade auf diese
Gegenstände müßte der größte Wert im ganzen Schuljahr gelegt werden. Schließlich und endlich
fahren wir fort, in unseren Versuchsschulen vorbereitende Arbeit zu leisten, die dann im kommenden
Schuljahr nutzbar gemacht werden kann. Ich darf erwähnen, daß schon in diesem Schuljahr in fast 40
Klassen Schulversuche im Hinblick auf den polytechnischen Jahrgang geführt werden. Wir werden
diese Arbeit im Frühjahr der Öffentlichkeit in einer Broschüre bekanntgeben - wir sind unter allen
Ländern sehr aktiv - und werden damit den niederösterreichischen Beitrag zur Gestaltung des 9.
Schuljahres der Öffentlichkeit übergeben.
Eine gewisse Schwierigkeit ist zweifellos auch die, daß manche Schüler in die geplanten Standorte
nicht einbezogen werden können. Nach den derzeitigen Erhebungen sind das insgesamt 156 Schüler.
Sehr interessant ist es, aus welchen Gebieten diese 156 Schüler kommen. Im wesentlichen sind es
das Alpenvorland und die Bucklige Welt. Interessant ist, daß auch im Kremser Raum eins Anzahl von
Schülern nicht in das Netz der Schulen mit polytechnischem Lehrgang einbezogen werden kann.
Krems-Land 30, Amstetten 29, Wr. Neustadt- Land - das ist die Bucklige Welt - 21, Zwettl 18, Lilienfeld
14, Horn 12, Scheibbs 9, Melk 8, Baden 8, Waidhofen 5, Gmünd 2. Es wird also sehr schwierig sein,
einen Ort zu finden, der für alle diese Schüler als zentral gelegen betrachtet werden kann. Ich würde
neuerlich zur Überlegung stellen, ob nicht die von mir seinerzeit gemachte Anregung, die Räume der
Kartause Gaming zu adaptieren und für diesen Verwendungszweck zur Verfügung zu stellen, weil, wie
schon gesagt wurde, ein zweifaches Ziel ereicht werden könnte. Unsere Schüler hätten ein Heim - im
Sinne des Herrn Abg. Grünzweig würde ich das nur sehr begrüßen, wir haben darüber schon einmal
in Gaming gesprochen - und auf der anderen Seite würde ein kulturhistorisch wertvolles Objekt, das
im deutschen Sprachraum seinesgleichen sucht, auch die Aufwendungen für Renovierung und
Instandsetzung rechtfertigen.
In diesem Voranschlag sind weiters 600.000 Schilling für Lehrmittel zur Verfügung gestellt, was auch
sehr begrüßt werden wird. Ich möchte nur die seinerzeit bei der letzten Budgetdebatte gemachte
Anregung wiederholen, daß bei Gewährung von Mitteln auch die Bezirksschulräte, die bei der
Einreichung von Ansuchen eine Stellungnahme abgeben müssen, verständigt werden. Es ist für einen
Bezirksschulinspektor unangenehm, wenn er nicht weiß, ob ein Antragsteller etwas bekommen hat
oder nicht.
Ich glaube, das könnte also erreicht werden. Ich erlaube mir nur, daran zu erinnern.
Selbstverständlich steht auch die zweite große Gruppe der Pflichtschulen, die gewerblichen und
kaufmännischen Berufsschulen, hinsichtlich ihrer Wichtigkeit, vor allem für die Wirtschaft, in vorderster
Linie. Es müssen alle Maßnahmen begrüßt werden, die auf die höhere Leistungsfähigkeit dieser
Schulen abzielen. Gleichgültig, ob das die Schulorganisation im Hinblick auf die weitere
Verfachlichung der Landesschulen betrifft, oder die Ausdehnung der Lehrgänge auf das gesetzliche
Ausmaß. Ich kann feststellen, daß 8 Landes-Berufsschulen die gesetzlich vorgeschriebene
Lehrgangsdauer einhalten können; und daß es 6 sind, die noch nicht so weit sind. Wir knüpfen daran
die Hoffnung, daß wir in diesem Jahr das gesetzliche Ziel möglichst bald erreichen können.
Eine besondere Bedeutung kommt auch der Fortbildung der Berufsschullehrer zu. Die Ausbildung der
Berufsschullehrer ist nämlich im Schulorganisationsgesetz nicht geregelt. Sie ist sehr different. Eine
eingehende Schulung auf sehr vielen Gebieten ist notwendig. Der Betrag für die Schulung der
Berufsschullehrer in der Höhe von 40.000 Schilling wird daher nur für die Fort- und Weiterbildung
dieser Lehrerkategorie verwendet werden. Es besteht schon ein Plan für diese Fortbildungstätigkeit;
ich erhoffe mir sehr viel davon.
Über jene Schulen, für die im Budget auch erhebliche Mittel eingesetzt wurden, und von denen noch
nichts gesagt wurde, nur einige kurze Bemerkungen. Sehr zu bedauern ist, daß durch das
Nichtzustandekommen des Budgets im Bund die geplante und schon vereinbarte Verbundlichung der
höheren technischen Lehranstalt in Waidhofen nicht zustande kommen konnte, weil die notwendigen
Dienstposten nicht vorhanden sind. Wir werden also mit dieser Verbundlichung zuwarten müssen.
Erfreulich ist, daß sich die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Hollabrunn äußerst
gut entwickelt. Während wir in dieser Anstalt noch im Schuljahr 1960/61 nur 67 Schülerinnen hatten,
stieg diese Zahl im Schuljahr 1965/66 auf 169. Es zeigt sich also, daß in diesem Raum wirklich ein
Bedarf nach dieser Schultype besteht. Das Steigen der Schülerzahl erfordert aber die baldige
Inangriffnahme der geplanten 2. Bauetappe, in der auch ein Turnsaal vorgesehen ist. Denn wenn sich
einmal in einem Haus 170 Schülerinnen befinden, dann ist es auch zweifellos notwendig, daß auch
ein Turnsaal zur Verfügung steht. Eine ähnliche Entwicklung können wir bei der Fachschule für das
Textilgewerbe in Großsiegharts feststellen, wo in den letzten Jahren erhebliche bauliche
Aufwendungen gemacht wurden.
Ich glaube sagen zu können, daß wir in Niederösterreich ein sehr leistungsfähiges Schulwesen haben.
Auftretende Schwierigkeiten sind vor allen Dingen im Zusammenhang mit der Schulgesetzgebung
1962 zu sehen. Da muß wohl bemerkt werden, daß es noch nie eine Schulreform oder überhaupt eine
Reform gegeben hat, die reibungslos vonstatten gegangen wäre. Anfangsschwierigkeiten hat es
immer gegeben, wir müssen sie überwinden. So werden wir uns auch bemühen, die
Anfangsschwierigkeiten beim polytechnischen Lehrgang zu überwinden. Es wird vielleicht da und dort
räumlich oder personelle Schwierigkeiten geben. Keine Schwierigkeiten darf es aber hinsichtlich der
inneren Gestaltung des 9. Schuljahres geben; denn der Besuch dieses Schuljahres muß für unsere
Jugend ein echter Gewinn sein. Nur so wird es möglich sein, auch dieses 9. Schuljahr zu
popularisieren.
Nun möchte ich noch auf einige Dinge zu sprechen kommen, die mein Vorredner, der Herr Abg.
Grünzweig angedeutet hat. Zunächst einmal zur Lehrerernennung in Niederösterreich. Wir haben
unsere Standpunkte und wissen was uns trennt. Ich muß dazu sagen, daß zur Zeit die
Lehrerernennung auf Grund eines gültigen Gesetzes durchgeführt wird. Das möchte ich feststellen.
(Zwischenruf: So haben wir die Grundsteuer auch eingehoben!) Man müßte zuerst einmal den Hebel
wo anders ansetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr dankbar wäre ich - das sage ich
offen - wenn Sie mir die Vereinbarung auf Bundesebene, von der Sie gesprochen haben, geben
könnten. Wir reden immer von Vereinbarungen, und kein Mensch hat diese Vereinbarung je gesehen
oder die Unterlagen dazu in der Hand gehabt. Es wurden Gespräche geführt, das wissen wir alle, ob
bindende Vereinbarungen abgeschlossen worden sind, kann niemand sagen. Ich habe mich in dieser
Richtung - wir haben schon mehrere Gespräche geführt - sehr intensiv bemüht. Ich bin nicht drauf
gekommen. Wenn Sie, Herr Kollege Grünzweig, diese Vereinbarungen auf den Tisch legen können,
ist für uns alle die Situation sofort anders. Daß man sich aber selbstverständlich auch unsere Meinung
und Ansicht zu eigen machen kann, hat ja auch die Antwort des Herrn Unterrichtsministers auf eine
Anfrage im Parlament bewiesen. Er hat dort - etwa dem Sinne nach, ich kann das nicht ganz
auswendig - gesagt, selbstverständlich kann man sich auch der Meinung der Niederösterreicher
anschließen. Ich glaube aber, wir bräuchten uns on und für sich gar nicht so sehr um dieses Problem
den Kopf zu zerbrechen, wenn wir uns alle strikte - und das ist eine Einladung - an die im LandesLehrerdienstrechtsüberleitungsgesetz angeführten Vorschlagsrichtlinien halten. Ich glaube, wenn wir
das machen, würde so mancher Konfliktstoff ausgeschaltet sein, und wir würden uns auf einer
durchaus korrekten gesetzlichen Ebene bewegen. Vielleicht kommen wir früher oder später doch zu
diesem Weg. Wir sind jedenfalls bereit, ihn zu gehen.
Zur Frage der pädagogischen Akademie möchte ich folgendes sagen: Es ist im Hohen Haus
wahrscheinlich bekannt, daß wir sehr lange das Projekt Traiskirchen verfolgt haben. Das hätte den
Vorteil gehabt, daß wir sehr bald zur Akademie gekommen wären; dies wäre wahrscheinlich auch
hinsichtlich der Kosten tragbar gewesen. Der verstorbene Landeshauptmann Dr. Figl hat sich in
wiederholten Schreiben ebenfalls eingeschaltet, aber ich muß sagen, wir können vielleicht alle
mitsammen nichts dafür, daß dieses Projekt, dar durch zwei Jahre verfolgt wurde, gescheitert ist.
Meine Damen und Herren, damals haben wir alle mitsammen gegen den Südraum an und für sich
keine Einwendung gehabt. Das wäre also durchwegs akzeptiert worden. Erst als das Projekt
Traiskirchen geplatzt ist, ist neuerlich die Debatte auch um den Raum aufgetaucht. Von diesem
Augenblick an, wurden auch andere Bewerbungen ins Kalkül gezogen. Ich kann dazu nur sagen, wir
sind auf dem gleichen Standpunkt geblieben: Südraum. Dies aus verschiedenen Überlegungen
heraus, und wir haben dann Baden gewählt. Es war wahrlich nicht so, daß es wirklich eine ÖVP-Stadt
hätte sein müssen, denn wir wären sehr gerne nach Traiskirchen gegangen. Der Südraum solle nicht
allein nach unserer Meinung berücksichtigt werden. Darf ich Ihnen das aus folgender Eingabe
erhärten, in der es heißt:
„Es wäre daher unzweckmäßig und nicht vertretbar, die vom Fund geplante Anstalt in Krems oder
seiner näheren Umgebung, wie beispielsweise St. Pölten, einzurichten. Es sollte vielmehr durch die
Errichtung der pädagogischen Akademie in Wr. Neustadt die Gewähr dafür gegeben werden, daß das
ganze Land Niederösterreich gleichmäßig erfaßt wird.”
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist einer Eingabe des früheren Zweiten
Landtagspräsidenten, des Herrn Abg. Wehrl, entnommen, der für Wr. Neustadt plädiert hat.
Nun könnten Sie mich fragen: Warum seid ihr nicht nach Wr. Neustadt gegangen? - Ganz einfach
deshalb, weil wir für die Zeit der Überbrückung - wir werden nicht zeitgerecht fertig, auch in Baden
nicht; es wird übrigens kein Land zeitgerecht fertig werden, das steht auch schon fest - gewisse
Voraussetzungen haben müssen. Diese Voraussetzungen sind in Baden wesentlich besser, als sie in
Wr. Neustadt wären. Wir werden uns, glaube ich, bemühen, die Zeit der Überbrückung möglichst kurz
zu halten und alles zu unternehmen, um auch in dieser Zeit die notwendigen Lehrer heranbilden zu
können, die wir in Niederösterreich wirklich so dringend brauchen. Danke schön. (Beifall im ganzen
Hause.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. K o s I e r.
Abg. KOSLER: Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Absicht, mich
im Rahmen des Budgets und der Gruppe 2 mit dem Berufsschulwesen zu beschäftigen, möchte aber
vorher ein Anliegen als Abgeordneter des Bezirkes Lilienfeld vorbringen. Es ist zwar heute noch nicht,
aber sonst schon wiederholt in diesem Hause bei anderen Anlässen und bei anderen Gelegenheiten
darauf hingewiesen worden, daß das Netz der höheren Schulen in Niederösterreich besonders weitund grobmaschig ist, und daß es Gebiete gibt, in denen diese Tatsache besonders fühlbar ist. Zu
diesen Gebieten gehört der Bezirk Lilienfeld.
Im Bezirk Lilienfeld gibt es zwar 26 Volks- und Hauptschulen, eine Landesberufsschule, zwei
Gebietsberufsschulen und eine höhere Lehranstalt für Frauenberufe, aber keine einzige
allgemeinbildende höhere Schule. Seit Jahrzehnten trägt die Bevölkerung, in erster Linie die Eltern
der studierenden Jugendlichen, große Aufwendungen für ihre Söhne und Töchter, die sie weit weg
von zuhause in Internaten unterbringen muß: in Wien, in verschiedenen nö. Städten, ja sogar in
anderen Bundesländern. Andererseits werden an die Schüler große Anforderungen gestellt, wenn sie
mit der Eisenbahn oder mit Autobussen nach St. Pölten in die nächste Schulstadt fahren müssen,
oder, was auch vereinzelt vorkommt, aus dem östlichen Gölsental bis hinüber nach Berndorf an der
Triesting.
Bekanntlich ist gerade in der Schulstadt St. PöIten die Schulraumnot äußerst groß, besonders im
Bundesgymnasium und im Bundesrealgymnasium, so daß ich glaube, daß es allmählich an der Zeit
wäre, daß auch der Bezirk Lilienfeld eine höhere Schule bekommt. Ich drücke hier den Wunsch,
glaube ich, der gesamten Bevölkerung meines Bezirkes aus.
Als Standort für diese Schule würde sich die Marktgemeinde Traisen von selbst anbieten, die am
Zusammenfluß von Traisenfluß und Gölsen eine günstige zentrale Lage besitzt. Die Gemeinde wäre
bereit, sofort einen Grund im Ausmaß von 35.000 m2 für den Schulbau zur Verfügung zu stellen. Ich
darf das Ersuchen an alle Mitglieder des Hohen Hauses richten, soweit sie als Funktionäre mit
solchen Fragen beschäftigt sind, den Wunsch und die nunmehr einsetzenden Bestrebungen des
Bezirkes Lilienfeld nach Schaffung einer höheren Schule in diesem Bezirk wohlwollend zu
unterstützen.
Hohes Haus! Ich erlaube mir, einiges über das niederösterreichische Berufsschulwesen vorzubringen.
Ich glaube, daß ich folgende Feststellung an die Spitze stellen darf: Bei der gewerblichen und
kaufmännischen Berufsschule handelt es sich um eine Pflichtschule, zu deren Besuch alle diejenigen
Menschen verpflichtet sind, die in einem Lehrverhältnis stehen. Diese Schulpflicht ist zurzeit noch
eingeschränkt dadurch, daß die bundesgesetzliche Regelung aussteht, die auch jugendliche
Hilfsarbeiter oder Beschäftigte in der Hauswirtschaft in diese Schulpflicht einbeziehen würde. Man soll
und kann aber hoffen, daß auch diese Einbeziehung noch einmal erfolgen wird, wodurch dann die
Berufsschule noch bedeutsamer wird, als sie es heute schon ist.
Auch die Verabschiedung eines modernen und zeitgemäßen Berufsausbildungsgesetzes, das schon
in mehreren Entwürfen vorliegt, über das aber bisher auf Bundesebene keine Einigung zustande
gebracht werden konnte, würde für die Entwicklung des Berufsschulwesens von großer Bedeutung
sein, so daß man diese Gesetzwerdung urgieren muß.
Die Berufsschule steht - auch das kann man feststellen - seit dem Jahre 1945 in einem gewaltigen
Umwandlungsprozeß; einem Prozeß der Umwandlung mit dem Ziel, die Verfachlichung des
Unterrichtes an diesen Schulen möglichst bis zu 100 Prozent zu erfüllen. In diesem Zusammenhang
entwickelt Niederösterreich das System und die Form der Landesberufsschule mit lehrgangsmäßiger
Unterrichtserteilung und der Unterbringung der Berufsschüler in Internaten. Im Schuljahr 1965/66 sind
es schon mehr als zwei Drittel aller niederösterreichischen Berufsschüler, die eine
Landesberufsschule besuchen. Nur mehr ein Drittel der Berufsschüler verblieb in
Gebietsberufsschulen.
Dementsprechend ändert sich auch laufend die 7ahl der Schulen. Die Gebietsberufsschulen haben
vom Schuljahr 1964/65 auf das Schuljahr 1965/66 zwei verloren; statt damals 30 bestehen jetzt nur
mehr 28. Die Zahl der Landesberufsschulen dagegen ist im selben Zeitraum von 28 auf 31
angestiegen.
Nachdem durch Landesregierungsbeschluß ab Februar 1965 drei neue Landesberufsschulen geführt
werden, und zwar eine für Feinmechaniker in St. Pölten, eine für Schlosser in Amstetten und eine
Landesberufsschule für Schmiede und Landmaschinenbauer in Mistelbach, verfügt das Land
Niederösterreich insgesamt über 59 Berufsschulen. Die Anzahl der Klassen an allen
niederösterreichischen Berufsschulen ist von 871 auf 883, also um 12 Klassen, gestiegen. Die
Schülerzahl stieg von 24.448 auf 25.454. Die Anzahl der Lehrer wuchs nur geringfügig von 641 auf
654. Das bedeutet, daß nunmehr im Schuljahr 1965/66 im Durchschnitt auf einen Berufsschullehrer 39
Schüler entfallen, während noch im vergangenen Schuljahr durchschnittlich 38 Schüler auf einen
Berufsschullehrer kamen. Das bedeutet natürlich wiederum, daß sich die Arbeitsbedingungen der
Berufsschullehrer neuerlich erschwert haben, insbesondere die Arbeitsbedingungen der Lehrer im
Werkstättenunterricht, was sicherlich auch in diesem Hohen Hause Anlaß geben soll, die Leistungen
der Berufsschullehrer entsprechend zu würdigen.
Für den weiteren Ausbau der Landesberufsschulen bzw. der Errichtung neuer Landesberufsschulen
ist die Verfügung des Finanzreferates sehr hinderlich, wonach ein neues Projekt erst dann begonnen
werden darf, wenn ein anderes abgeschlossen ist. Diese Verfügung bringt die Gefahr eines
Stillstandes bzw. von Leerlaufzeiten im Gesamtkonzept und in der Planung der nächsten Jahre mit
sich. Das Gesamterfordernis für den Schul- und lnternatsbau im Schuljahr 1966 betrug sowohl für den
Bauherrn Land als auch für den Bauherrn Kammer auf Grund des Vorschlages des Berufsschulrates
bzw. des zuständigen Referates der Landesregierung 493 Millionen Schilling. Tatsächlich sind aber im
ordentlichen Voranschlag nur 4 Millionen Schilling für den Bauherrn Kammer und im
außerordentlichen Voranschlag 11 Millionen für den Bauherrn Land, zusammen also 15 Millionen
Schilling, vorgesehen. Das ist weniger als ein Drittel des Bedarfes und bedeutet, daß sehr
einschneidende Kürzungen gegenüber der Voraus- Planung durchgeführt werden müssen;
zwangsläufig wird eine Verlangsamung im Baufortschritt eintreten. Letzten Endes wird bei einzelnen
Projekten mit einer Verteuerung der Kosten gerechnet werden müssen.
Zum Bau der Landesberufsschule für das Baugewerbe in Langenlois stehen als vierte Rate statt 4
Millionen nur 3 Millionen Schilling zur Verfügung. Hier ist das Land der Bauherr. Für die
Landesberufsschule für das Gastgewerbe in Waldegg sind als fünfte und letzte Rate 1,5 Millionen
Schilling vorgesehen. Hier tritt die Kammer als Bauherr auf. Für den Bau der Lehrwerkstätte und des
Wirtschaftstraktes in der Landesberufsschule für Maler in Lilienfeld sind als vierte Rate statt 3
Millionen nur 2 Millionen Schilling präliminiert, so daß für die längst fällige Fertigstellung dieser
Gebäude noch eine Million Schilling fehlt. Zur Gänze fehlen die Mittel für den Internatsbau, der laut
Kostenvoranschlag 15 Millionen Schilling erfordert, und für den im Jahre 1966 als erste Rate ein
Betrag von 5 Millionen gebraucht worden wäre. Auch in diesem Fall ist das Land der Bauherr. Für den
Internatsbau der Landesberufsschule Wr. Neustadt mußte die dritte Rate von 6 Millionen auf 4
Millionen Schilling gekürzt werden, Zum Bau der Lehrwerkstätte in der Landesberufsschule für
Tischler in Pöchlarn stehen als zweite Rate leider nur 2 Millionen Schilling zur Verfügung. Eine Million
Schilling ist für den Bau eines neuen Schulgebäudes vorhanden, das insgesamt 18 Millionen Schilling
erfordert, und für das als erste Rate im Jahre 1966 mindestens 2 Millionen Schilling notwendig wären.
Die Landesberufsschule in Amstetten benötigt für den Bau des lnternatsgebäudes eine Restrate von
einer Million Schilling, die in Form einer Subvention dem Bauherrn Kammer zur Verfügung steht.
Dagegen erhält die Kammer für denselben Zweck in der Landesberufsschule Neunkirchen nur eine
Jahresrate von 1,5 Millionen Schilling statt 4,5 Millionen. Keine Mittel stehen für den Bau einer
Lehrwerkstätte in Neunkirchen zur Verfügung. Auch für den Bau eines Internates in Tulln und einer
äußerst wichtigen dritten Landesberufsschule für den Handel stehen keine Mittel zur Verfügung.
Der Mangel an Mitteln für das zuletzt genannte Bauvorhaben bietet vielleicht die Gelegenheit, doch
noch einmal über den Standort dieser neuen dritten kaufmännischen Berufsschule nachzudenken und
zu beraten. Es sind zwar schon gewisse Vorentscheidungen gefallen, und die Schule ist für den Ort
Ravelsbach geplant. Diesbezüglich gibt es aber eine Reihe von Bedenken. Ich bin vor allem der
Meinung, daß man eine Schule nicht mit einem Betrieb verwechseln darf. Das heißt, man kann mit
dem Bau einer Schule weder die Förderung unterentwickelter Gebiete noch eine vermehrte
Ansiedlung in Grenzgebieten erreichen. Abgesehen davon, muß man bedenken, daß eine
Landesberufsschule für einen Ort nicht immer nur Vorteile bringt, sondern auch bis zu einem gewissen
Grad Nachteile. Zu berücksichtigen ist auch, daß eine Landesberufsschule mit dem Standort
Ravelsbach für den Großteil der Berufsschüler, die bekanntlich vorwiegend aus den Städten und
größeren Marktorten Niederösterreichs kommen, einen gewaltigen Anmarschweg mit sich brächte, da
sich diese Städte und Murktorte durchaus nicht im Gebiet von Ravelsbach massieren. Außerdem
sollte auch überlegt werden, daß sich gerade kaufmännische Lehrlinge - das bringt der Beruf mit sich mehr oder weniger städtisch orientieren, daß zumindest der größere Teil von ihnen durch ihre
Berufsausübung so orientiert ist, daß auch die Freizeitinteressen dieser jungen Menschen mehr zur
Stadt hin gerichtet sind. Mir erscheint eine solche Standortwahl auch in gewisser Beziehung zumindest für eine Zeit hindurch - eine Entwurzelung von jungen Menschen zu sein. Ich glaube, man
sollte auch bedenken, daß damit die auftretenden disziplinären Schwierigkeiten sicherlich nicht
geringer sind. Ich bin in diesem Zusammenhang davon überzeugt, daß die Voraussetzung für eine
gute Schulorganisation immer die zweckmäßige Wahl eines zweckmäßigen Standortes für eine
bestimmte Schulkategorie sein muß. Daß diese Wahl von zahlreichen Faktoren abhängt, ist
selbstverständlich, ebenso daß es Zusammenhänge mit den allgemeinen Problemen der
Raumplanung gibt. Da in Niederösterreich ein Fachkomitee von Beamten eingesetzt wurde, das all
diese Probleme studiert und schließlich an der Erarbeitung eines niederösterreichischen
Schulorganisationsplanes mitwirkt, glaube ich, müßte versucht werden, die Arbeiten dieses Komitees
auch auf die Standortbestimmung von Landesberufsschulen auszudehnen. Dann werden die
Landesberufsschulen in Niederösterreich auch den richtigen Standort erhalten.
Hohes Haus! Ein weiteres Problem des niederösterreichischen Berufsschulwesens wartet dringend
auf Klärung. Es ist die Frage der Bezahlung des Erzieherdienstes an den Internaten, die den
Landesberufsschulen angeschlossen sind. Ein Großteil dieser Internate gehört der Kammer der
gewerblichen Wirtschaft, an ihrer Errichtung hat das Land durch Gewährung von Subventionen in der
Höhe von jeweils 50 Prozent der Kosten bedeutsam mitgewirkt. § 6 Abs. 2 des
Pflichtschulerhaltungsgrundsatzgesetzes stellt fest, daß unter Erhaltung eines Schülerheimes auch die
Beistellung der erforderlichen Erzieher zu verstehen ist. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung
lehnt das Bundesministerium für Unterricht die Bezahlung der 50 Prozent der
Berufsschullehrerbezüge, die auf den Erzieherdienst entfallen, ab. Da die Kammer der gewerblichen
Wirtschaft sich außerstande sieht, die Verpflichtung bezüglich des Erzieherdienstes gemäß dem
Pflichtschulerhaltungsgrundsatzgesetz zu tragen, muß dieser Dienst zur Gänze vom Land
Niederösterreich übernommen werden. Es ist daher notwendig, in diesem Zusammenhang
festzustellen, daß das Land dafür Millionenbeträge aufwendet und nach Darstellung der Sachlage
aufwenden muß, ohne irgendeine gesetzliche Bestimmung. Die Mittel des Budgets für das
Berufsschulwesen verschieben sich auf diese Art und Weise natürlich sehr zu ungunsten des weiteren
Ausbaues auf die Personalkosten. Wenn man beim Voranschlag 2319-75 nachsieht, findet man dort
eine Steigerung vom Vorjahr auf heuer von 13 Millionen auf 18 Millionen Schilling, das entspricht rund
40 Prozent. Wenn man bedenkt, daß Niederösterreich nur 13 Berufsschullehrer gegenüber dem
Vorjahr mehr im Dienststand hat, und wenn man weiter bedenkt, daß die Bezugserhöhungen 10
Prozent wohl kaum überschreiten, dann ersieht man, daß hier ein gewaltiger Betrag für den
Erzieherdienst enthalten ist. Eine Klärung dieser Angelegenheit scheint mir dringend notwendig.
Hohes Haus! Als Lilienfelder möchte ich nun ein Wort zur Landesberufsschule Lilienfeld sagen. Das
Land Niederösterreich kaufte vor Jahren von einem deutschen Staatsbürger den sogenannten
„Berghof" und zwar Gründe und Gebäude. Dieser Verkauf kam damals zustande, weil der deutsche
Besitzer nach dem Staatsvertrag aus dem Titel des deutschen Eigentums diesen seinen ehemaligen
Besitz wieder zurückerhielt. Ungefähr ein Drittel des Berghofes wurde als Baugrund parzelliert und wie man feststellen kann - sogar vom Land Niederösterreich mit einem bestimmten Gewinn an
Bauwillige verkauft. Ein weiteres Drittel wurde zur Aufstockung bäuerlicher Besitztümer verwendet,
das letzte Drittel schließlich erhielt der Berufsschulrat zur Verfügung gestellt. Man hoffte damals, mit
einem geringen Betrag das schlossähnliche Gebäude auf dem Berghof in eine Berufsschule zu
verwandeln. Dieser geringe Betrag reichte natürlich nicht aus, und es entstanden Kosten, die mehrere
Millionen Schilling betrugen. Was aber später und heute in der Zusammenstellung mit 27 Millionen
Schilling für weitere Kosten des Ausbaues dieser Berufsschule aufscheint, das geht alles auf die
weitere Planung, die dann eingesetzt hat. Die Kosten in dieser Höhe wären überall in Niederösterreich
im gleichen Ausmaße entstanden. Die Planung umfaßt heute, nach dem Bau einer Werkstätte für
Sattler und Tapezierer, den Bau einer Lehrwerkstätte für Maler und Anstreicher, weil ja in der
Zwischenzeit eine zweite Landesberufsschule errichtet wurde und diese für Maler und Anstreicher nun
mit der Landesberufsschule für Sattler und Tapezierer zusammengeschmolzen ist. Auch der
Wirtschaftstrakt, der gebaut werden muß - weil man später die Internate errichten wird - ist notwendig
geworden, und auch der Bau von Internatsgebäuden für soviele Schüler, die dort tätig sein werden
und ihre Ausbildung erhalten, ist selbstverständlich. Es bestand ja auch die Absicht, gerade in
Lilienfeld die erste Landesberufsschule entstehen zu lassen, die vom Lande zur Gänze allein
finanziert wird. Es bestand weiter die Absicht, gerade die Landesberufsschule in Lilienfeld zum
Mittelpunkt für die Fortbildung der gesamten niederösterreichischen Berufsschullehrerschaft zu
machen.
Hohes Haus! Wir haben heute schon gehört, daß eine Diskussion über die Einführung des
polytechnischen Lehrganges im Schuljahr 1966/67 in Gang gekommen ist, daß der Wunsch nach
einer Verschiebung ausgesprochen wurde. Abgesehen von allen anderen Gründen ist dazu folgendes
zu sagen: Wer dafür eintritt, tut der Entwicklung des Berufsschulwesens in Niederösterreich absolut
nichts Gutes. Denn mit der Einführung des neunten Schuljahres ist in den nächsten drei Jahren,
angefangen vom Schuljahr 1966/67 bis zum Schuljahr 1968/69, das Sinken der Zahl der
Berufsschüler um zirka ein Drittel verbunden. Damit ist die Möglichkeit gegeben, einerseits den
Oberhang von Schülern an einigen Landesberufsschulen, so zum Beispiel in Theresienfeld, in
Stockerau und in Waldegg, sowie andererseits die übergroßen Mehrleistungen von Berufsschullehrern
abzubauen. Schließlich und endlich verweise ich auch auf die Erfüllung der gesetzlichen
Bestimmungen bezüglich der Schulorganisation selbst, nämlich überall dort vier Schulstufen
einzuführen, wo dies für einige Berufssparten notwendig ist, und überall auch 8 Wochen-Lehrgänge
allgemein durchzuführen. Dadurch ergibt sich außerdem die Chance, in diesen drei Jahren die
Weiterentwicklung des Berufsschulwesens entsprechend vorwärtszutreiben, damit diese wichtige
Schulkategorie im gesamten Bildungs- und Schulplan jene Stellung einnimmt, die ihr zusteht. Eine gut
ausgebildete Facharbeiterschaft wird dem Handel, dem Gewerbe, der Industrie, unserer Beamten
Wirtschaft und damit auch dem Lande Niederösterreich zum Wohle gereichen. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Karl S c h n e i d e r .
Abg. Karl SCHNEIDER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zum
Kapitel der Berufsschulen zum Wort gemeldet. Es bleibt mir aber nicht mehr sehr viel zu sagen, da
mein Kollege, Herr Abg. Kosler, die Situation ja sehr deutlich beleuchtet hat. Er hat rühmlicherweise
auch die befruchtende Tätigkeit der Wirtschaft selbst im Zusammenhang mit dieser ganzen
Problemstellung erwähnt, weil er ja sehr genau weiß, wie stark sich die Wirtschaft durch ihre
Vertretungskörperschaft, die Handelskammer, für eine Verfachlichung des Berufsschulwesens
eingesetzt hat, und welch beträchtliche Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt wurden.
Ich darf in Erinnerung bringen, daß es ja nicht immer einen zusätzlichen schulischen Unterricht
während der Berufsausbildung gegeben hat. Die Wirtschaft hat vor vielen Jahren selbst erkannt, daß
man während der Lehre den jungen Menschen nicht all das vermitteln kann, was sie zu erlernen
haben, sondern daß man dazu auch noch eine zusätzliche schulische Ausbildung braucht. Man hat
damals damit begonnen, durch Abend- und Sonntagskurse dieser Aufgabe gerecht zu werden. In der
historischen Entwicklung haben sich in dieser Hinsicht viele Veränderungen ergeben; ich möchte aber
all das überspringen. Ich will nur feststellen, da6 nach dem zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 die
Wirtschaft selbst einen Schritt nach vorwärts ging und versuchte, den erhöhten Erfordernissen, denen
heute die in der Wirtschaft tätigen Menschen entsprechen müssen, auch auf dem Sektor des
Berufsschulwesens Rechnung zu tragen. So kam es zu einer Verfachlichung. Die jungen Leute
besuchten nicht mehr einmal in der Woche eine Schule. Weil man erkannte, daß diese Art der
schulischen Ausbildung keine sehr starken Effekte brachte. Man wollte durch einen konzentrierten
Unterricht einen stärkeren Effekt erzielen. So sind die Landesberufsschulen entstanden. Wir haben
gehört, daß dieser Entwicklungsprozeß in Niederösterreich dazu geführt hat, daß es in unserem
Bundesland bereits 31 solcher Landesberufsschulen gibt. Vor einem Jahr haben wir bei der Zahl 28
gehalten. Mein Vorredner hat deutlich ausgeführt, daß sich diese Entwicklung noch nicht zur Gänze
vollzogen hat, aber immerhin auf einer sehr guten Basis beruht. (ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND
übernimmt den Vorsitz.)
Die Wirtschaft hat beträchtliche Mittel für diese Entwicklung bereitgestellt, ohne durch eine gesetzliche
Bestimmung dazu verpflichtet zu sein. Das muß besonders unterstrichen werden, denn es steht
nirgends geschrieben, daß die Wirtschaft etwa dafür zuständig sei, sich um die schulischen Belange
zu kümmern. Da die Wirtschaft aber ihre Förderungsmaßnahmen gerade in diese Bestrebungen
einlenken wollte, hat sie ohne Zwang und ohne gesetzliche Verpflichtung beträchtliche Mittel - ich
möchte keine Zahlen nennen - hiefür bereitgestellt.
Ich habe gestern zufällig einen Artikel gelesen, aus dem hervorgeht, welche Budgetmittel das Land
Oberösterreich für die Berufsschulen zur Verfügung stellt. In diesem Artikel heißt es, daß besonders
hohe Ausgaben, und zwar 30 Millionen Schilling, für Aufwendungen für gewerbliche und
kaufmännische Schulen und Neubauten im außerordentlichen Budget für das Jahr 1966 vorgesehen
sind. Etwa diesen Betrag hätten wir in Niederösterreich gebraucht, um die in Gang befindliche
Planung 1966 zum Tragen zu bringen.
Ich darf Ihnen sagen - ich glaube, das hat mein Vorredner nicht erwähnt -, daß wir derzeit in
Niederösterreich insgesamt rund 26.000 männliche und weibliche Berufsschüler haben. Ein Drittel von
ihnen ist in den noch vorhandenen 26 Gebietsberufsschulen, zirka zwei Drittel sind in den 31
Landesberufsschulen untergebracht. Ich glaube, es wurde auch nicht erwähnt, daß 112 Abteilungen
mit Lehrwerkstätten vorhanden sind, und daß wir derzeit ungefähr 700 Lehrpersonen im gewerblichen
Berufsschulwesen haben.
Herr Abg. Kosler hat Ihnen gesagt, wo überall Bauten im Gange sind, und welche Mittel hiefür
vorgesehen sind. Ich darf diese Aufzählung nur noch komplettieren. Wir haben folgende
Landesberufsschulen für das Gewerbe:
In Amstetten gibt es eine Schule für die Schlosser; diese Schule ist fertig und wurde bereits bezogen.
Die Landesberufsschule in Baden versorgt die Dachdecker, Müller, Zahntechniker und die
Zuckerbäcker. In Krems sind die Hafner, Fliesenleger, Faßbinder, Tischler, Wagner, Karosseriebauer
sowie die Zimmerer untergebracht.
In Langenlois werden die Maurer unterrichtet.
In Lilienfeld, also in Ihrem Bezirk, Herr Kollege, werden die Sattler, die Tapezierer, die Maler und
Anstreicher sowie die Rauchfangkehrer geschult.
In der Landesberufsschule in Mistelbach sind die Landmaschinenschlosser und Schmiede
untergebracht.
Pöchlarn hat eine Schule für Maurer und Tischler; das sind durchwegs Landesberufsschulen.
In St. Pölten wird den Buchdruckern, Drogisten und Mechanikern Unterricht erteilt.
In Schrems haben wir die Schuhmacher, die Steinmetzen sowie die Stricker untergebracht.
Stockerau hat eine Schule für Elektrotechniker und Kraftfahrzeugmechaniker.
In Theresienfeld - das haben Sie bereits erwähnt - befindet sich eine Schule für Kaufleute. Da aber
diese Schule zu klein ist, werden auch in Wr. Neustadt Kaufleute geschult.
In Waldegg schult man die Gastwirte.
Zistersdorf hat eine Schule für Gas- und Wasserleitungsinstallateure, Spengler und Kupferschmiede.
In Ergänzung zu Ihren Ausführungen darf ich noch sagen, da6 wir eine einzige Bundesberufsschule in
Niederösterreich haben, und zwar die Schule für Uhrmacher in Karlstein an der Thaya.
Wir haben auch Werksberufsschulen - auch das gehört zu den berufsschulischen Betrachtungen -:
eine bei der Firma der Gebrüder Böhler im Böhler-Werk in Ybbs und eine bei der Mineralöl-AG. in
Gänserndorf.
Es gibt aber einige Gewerbe in Landesberufsschulen anderer Bundesländer.
Folgende Gewerbe haben ihre Lehrlinge wegen zu geringer Schülerzahlen in Landesberufsschulen
anderer Bundesländer untergebracht: Blumenbinder und Gärtner in Wien-Kagran, die Büchsenmacher
in Ferlach, Kärnten, die Drechsler in Wien, die Galvaniseure und Metallschleifer auch in Ferlach, die
Gold- und Silberschmiede in Graz; die Optiker sind in Solbad Hall in Tirol, die Papiermacher in
Gmunden, die Photographen in Innsbruck, die Sägewerker in Kuchl, Salzburg, die Spediteure in
Feldbach und die Vulkaniseure in Villach, Kärnten, untergebracht, Das sind also Gewerbezweige mit
zu geringen Lehrlingszahlen, so daß eine Fachklassenführung völlig sinnwidrig wäre. Es werden
daher schon bestehende schulische Einrichtungen in anderen Bundesländern von uns in Anspruch
genommen.
Umgekehrt gibt es aber auch Gewerbe aus anderen Bundesländern, die wir in Niederösterreich
eingeschult haben. Das sind die Faßbinder aus Wien, die Gastwirte aus dem Burgenland, die Hafner
aus dem Burgenland und aus Vorarlberg, die Kaufleute, teilweise aus Salzburg, die Müller aus dem
Burgenland, die Rauchfangkehrer aus dem Burgenland und aus der Steiermark, die Tapezierer aus
Oberösterreich und die Zahntechniker aus allen Bundesländern, ausgenommen die Bundeshauptstadt
Wien.
Sie haben erwähnt, Herr Kollege Kosler, daß für die Kaufmannschaft leider keine Budgetmittel
vorgesehen sind, obwohl es sehr wichtig wäre, eine dritte Landesberufsschule zu errichten, wenn man
die in Wr. Neustadt als zweite Landesberufs. schule bezeichnet. Wir haben dort bisher nur von einer
Dependance-Schule gesprochen.
Ich bekenne mich auch dazu, da6 man sehr bald versuchen müßte, die Kursdauer nach der
gesetzlichen Verpflichtung mit acht Wochen zu fixieren. Derzeit ist es aber so, daß zum Beispiel die
Berufsschule in Theresienfeld zum Bersten voll ist. Diese Schule kann jedoch nicht mehr vergrößert
werden. Nicht nur, weil wirtschaftlich das Optimum längst überschritten ist, sondern weil auch in
pädagogischer Hinsicht ein solcher Massenbetrieb bereits eine negative Wirkung hat. Dort ist keinerlei
individuelle Betreuung mehr möglich, weil man einfach, so wie in verschiedenen anderen
wirtschaftlichen Bereichen, sagen muß, daß der Kulminationspunkt des Möglichen bereits
überschritten ist. Man kann auch eine industrielle Anlage oft nicht mehr ausweiten, weil man dadurch
in der Produktion nicht billiger sondern teurer wird. Das Optimum in dieser Schule ist längst
überschritten. Das war ja auch der Grund, warum für die Kaufmannschaft nicht ein neuer Zubau ins
Auge gefußt wurde. Man sagte sich, es sei klüger, eine schon bestehende Möglichkeit in Wr. Neustadt
in Anspruch zu nehmen, um dort zu versuchen, die schulische Versorgung dieser jungen Leute durchzuführen.
Ich weiß nicht, ob Sie sich an die Entwicklung der Lehrlingsziffern erinnern. Vor zwölf, vierzehn Jahren
haben wir in ganz Niederösterreich etwa 15.000 Lehrlinge gehabt. Es hat Zeiten gegeben, wo die
Handelskammer Niederösterreich eine Prämienaktion für jene Lehrbetriebe ausgeschrieben hat, die
zusätzlich einen Lehrling aufgenommen haben, um diesen jungen Menschen zu helfen, eine
Berufsausbildung zu erhalten. Heute sind die Dinge umgekehrt. lnfolge Vollbeschäftigung,
Lebensstandard, Konjunktur usw. - Gott sei Dank - suchen alle Bereiche nach Nachwuchs, und überall
sind zu wenig Menschen. Dennoch hat der Handel eine sehr starke Nachwuchsquote. Er steht heute
bei ca. 5500 Lehrlingen, die jährlich schulisch zu versorgen sind. Wir werden also unbedingt eine dritte
Schule haben müssen, um die großen Mängel beseitigen und den erhöhten Lehrgangszeitraum
realisieren zu können.
Was Ihre Betrachtung über den Standort dieser dritten Schule anbelangt, so möchte ich nicht ein
Proredner für das von Ihnen bereits genannte Ravelsbach sein. Sie waren ein ausgesprochener
Kontraredner in dieser Frage. Ich weiß mich aber, Herr Kollege, zu erinnern, daß in einer Sitzung des
gewerblichen Berufsschulrates im vergangenen Jahr, der mit der Ortsfrage befaßt war, ein
einstimmiger Beschluß für Ravelsbach zustande kam, und auch Sie damals in dieser Körperschaft
Sitz und Stimme gehabt haben. Den damaligen Beschluß zu erreichen, nämlich Ravelsbach als
Standort zu wählen, hatten sich der Bürgermeister und die Gemeindevertretung sehr bemüht. Der
Baugrund wurde zur Verfügung gestellt, beim Wohnbau für Lehrer geholfen usw. Vielleicht ist es, so
gesehen, gut, daß für diese Schule in diesem Jahr keine Mittel vorgesehen sind, man also doch noch
darüber reden kann. Zweifellos aber müßte der gewerbliche Berufsschulrat von der Landesregierung
neu beauftragt werden, sich damit zu befassen.
Wenn Sie meinen, daß es nicht das gleiche sei, als Hilfsmaßnahme in unterentwickelte Gebiete eine
Industrie oder Schule zu geben, haben Sie zweifellos recht. Andererseits darf ich aber doch zum.
Ausdruck bringen, daß wir schon auch die Pflicht haben, uns darüber den Kopf zu zerbrechen, wie wir
jenen Notstandsräumen, die wir heute neben Ballungsgebieten auch in unserem Bundesland
vorfinden, helfen können. Das ist auch durch die Errichtung von Schulen möglich. Ob die
kaufmännischen Lehrlinge eine großstädtische Umgebung während des Schulbesuches vorfinden
oder nicht, halte ich für vollkommen bedeutungslos, weil sie ja dort zunächst lernen und nicht
Spaziergänge machen sollen.
Ich möchte aber die Debatte über diesen Punkt nicht neu entfachen. Ich möchte mich auch nicht zum
Proredner gegen Ihre Kontrarede für Ravelsbach aufschwingen. Ich darf Ihnen nur als Vertreter der
Wirtschaft in aller Sachlichkeit sagen, daß meiner Meinung nach die Schaffung einer dritten Schule
Vorrang hat, und daß wir es sehr bedauern, in diesem Budget keine Ansatzpost dafür gefunden zu
haben. Ich weiß schon, daß der Herr Landes-Finanzreferent keine Möglichkeit hat, das Geld in
solchen Mengen bereitzustellen, wie wir es brauchen würden. Wir bekennen uns zu einer
ausgeglichenen Haushaltsführung in diesem Lande. Wir wären schlechte Vertreter der Wirtschaft,
wenn wir das nicht täten. Wir müssen also mit den vorhandenen Mitteln - wohl in einer verzögerten
aber doch vernünftigen Form - das Auslangen finden.
Darf auch ich mir gestatten, ganz kurz über die einzelnen Bauvorhaben ein Wort zu sagen. Zunächst
Amstetten: Ein Internat für 220 Schüler, seit September 1965 bezogen. Der Bauherr - das wurde
bereits gesagt - war die Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Die tatsächlichen Baukosten laut
Endabrechnung - ich habe mir die Mühe gemacht, nicht nur die Baukostenvoranschläge, sondern die
tatsächlichen Baukosten auszuheben - sind 17 Millionen Schilling, wovon das Land 50 Prozent
subventioniert hat. Die letzte Rate wäre für 1966 mit 1 Million Schilling zu dotieren gewesen. Das
Schulgebäude in Amstetten wird derzeit von der Stadtgemeinde mit Subventionen aus dem
Berufsschulbaufonds vergrößert; das muß man dazu noch feststellen.
Hinsichtlich Langenlois kann gesagt werden, daß die Adaptierungsarbeiten im ehemaligen
Franziskanerklosier, welches als Internatsgebäude gedacht ist, abgeschlossen sind. Die bisherigen
Subventionen betrugen 6 Millionen Schilling. Der Neubau eines Schulgebäudes ist dort notwendig, da
keines vorhanden ist. Die Klassen werden vorläufig in Notunterkünften im Kloster geführt. Auch hier ist
der Bauherr, ich glaube das haben wir gesagt, das Land Niederösterreich. Der Baukostenvoranschlag
- hier kann man noch nicht mit effektiven Kosten rechnen - beziffert sich auf 14 Millionen Schilling,
wobei die Baurate von 2,5 Millionen Schilling für 196354 bereits investiert wurde. Für 1965 waren es 4
Millionen und für 1966 wären noch - so sagten sie - 3 Millionen für dieses Vorhaben notwendig. Für
1967 wird dann noch eine Restrate von ca. 2 bis 3 Millionen Schilling anzufordern sein.
Über Lilienfeld wurde bereits gesprochen. Ich möchte hiezu die Ziffern nennen. 1963 wurden 2
Millionen verbaut, 1964 sind es 3 Millionen Schilling. Im Jahre 1965 sind es auch 3 Millionen. Für den
Verbauungsplan 1966 wären 8 Millionen notwendig gewesen; für 1967 weitere 6 Millionen Schilling,
um dieses Vorhaben in Ihrem Gebiet, Herr Abg. Kosler, zu beenden.
In Pöchlarn ist das lnternatsgebäude fertig, die Klassen sind aber noch provisorisch in den Tagräumen
des der Kammer der gewerblichen Wirtschaft gehörigen Internates untergebracht. Der Neubau des
Schulgebäudes, der Tischlerlehrwerkstätte, der Holzlagerhalle, der Trockenhallen, der Politurräume
etc. sind dort noch notwendig. In Pöchlarn ist das Land Niederösterreich Bauherr. Die
Baukostenvoranschläge beziffern sich allein beim Schulgebäude auf 18 Millionen. Für die
Tischlerlehrwerkstätten sind 9 Millionen und für die Holzlagerhalle 1 Million Schilling notwendig. Die
Bauraten haben sich bisher auf insgesamt 5,5 Millionen Schilling beziffert. Für 1966 wäre eine Summe
von 7 Millionen zu nennen. Für die Jahre 1967/1968 und 1969 wären einmal 6 Millionen und zweimal
je 5 Millionen Schilling für diese Bauvorhaben notwendig.
In Wiener Neustadt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo wir die zweite kaufmännische
Berufsschule des Handels haben - das ist die Schule, die auf einem dem Lande gehörigen
Grundstück steht -, ist der Neubau eines Internates für 320 Schüler notwendig. Hier ist ein
Baukostenvoranschlag von insgesamt 21 Millionen Schilling bekannt. Die Bauraten verteilen sich wie
folgt: 1964- 3Millionen Schilling, ebenso 1965. Für 1966 wären 6 Millionen notwendig gewesen. Für
1967 müssen dann 8 Millionen Schilling bereitgestellt werden. Die Schlußrate würde 1 Million Schilling
im Jahr 1968 betragen.
Schließlich noch Waldegg. Der Bau des Schulgebäudes mit den Wirtschaftsräumen ist hier zu
besprechen. Bauherr ist die Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Hier beträgt der
Baukostenvoranschlag 14,5 Millionen, die tatsächlichen Baukosten jedoch ca. 19 Millionen Schilling.
Für 1966 ist eine Schlußrate von 3,5 Millionen Schilling angefordert. Das wäre notwendig, um in
Waldegg das Bauvorhaben, das in diesem Hause schon mehrfach zu Kritiken und sehr intensiven
Betrachtungen Anlaß gegeben hat, zu vollenden. Tatsache ist, daß seinerzeit - wenn ich das
hinzufügen darf -, beim Bau von Waldegg Probebohrungen hinsichtlich der Grundbeschaffenheit
durchgeführt wurden. Ich habe selbst die beiden Gutachten gelesen. Es wurde zweimal gebohrt, und
man ist nachher unterhalb der Probebohrungen und seitlich auf Moränengrund gestoßen, der dann in
der Fundamentierung eine Vervierfachung der Dimensionierung erfordert hat, was wieder mehr als
eine Vervierfachung der Fundamentierungskosten bedeutete. Das hat die erste große Schwierigkeit
erbracht. Ich glaube, daß man nun froh sein muß, mit Waldegg endlich zu Ende zu kommen.
Von Neunkirchen haben Sie selbst erwähnt, daß die Anlage im Gebäude der Gebietsberufsschule
untergebracht werden kann. Der Neubau eines Internates für 220 Schüler und der Lehrwerkstätten ist
notwendig. Hier ist der Bauherr für die Lehrwerkstätten das Land Niederösterreich, für das Internat die
Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Der Baukostenvoranschlag für die Lehrwerkstätten ist mit 4
Millionen Schilling zu beziffern, für das Internat mit 20 Millionen Schilling. Hier gibt es bereits drei
ausgewiesene Bauraten. Für 1966 wäre ein Betrag von 6,5 Millionen Schilling notwendig gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, daß es fad wird, wenn einer unentwegt Zahlen
nennt, die man meistens nach 5 Minuten wieder versessen hat. Ich wollte aber die Gelegenheit
benützen, um allen Damen und Herren des Hohen Hauses nahezubringen, insbesondere auch
denjenigen, die noch nicht sehr lange diesem Forum zugehören, wie bedeutungsvoll doch auch die
Ausbildung jener Nachwuchskräfte in den praktischen Bereichen ist, die in die Wirtschaft
nachwachsen.
Wir bekennen uns nicht nur zu diesem Schultyp, sondern zu allen anderen mittleren und höheren
Schulen, weil die Wirtschaft auch aus diesen Bereichen ihr Kräftepotential schöpft. Die Absolventen
üben als mittlere und obere Führungskräfte ihre bedeutungsvolle Tätigkeit aus. Wir stellen nur fest,
daß aber die meisten ganz großen Unternehmer. Persönlichkeiten aus der Praxis herausgewachsen
sind, daß es sich um Menschen handelt, die von der Pike auf die Betriebsführung und ihre Branche
kennen gelernt haben. Alles in allem würde sich aus den eben von mir vorgetragenen Wünschen eine
Summe von rund 35 Millionen Schilling ergeben, die man notwendig brauchen würde, um die Planung
auch für dieses Jahr zum Tragen zu bringen. Wir haben aber bedauerlicherweise nur einen Teil
verfügbar, werden also nur verzögert unsere Absichten in die Tat umsetzen können.
Sie sagten auch noch, es sei sehr bedeutungsvoll, die Frage hinsichtlich der lnternatsdienste zu
klären. Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Es ist zweifellos richtig, daß man darüber zur
gegebenen Zeit wird sprechen müssen. Nicht richtig ist, wenn Sie meinen, daß die Kammer in dieser
Frage überhaupt nicht getan habe. Ich möchte nur sagen, was beispielsweise in der kaufmännischen
Schule in Theresienfeld geschehen ist. Man hat sich bemüht für die Präfekten, die den lnternatsdienst
machen, Unterkünfte zu bauen und sie zu verpflegen. Man tut alles Mögliche, um auch einen Dank für
diese zusätzliche Tätigkeit abzustatten. Ob man sich in der Kostenfrage für den Internatsdienst finden
kann, weiß ich nicht. Es wird aber zweifellos zu gegebener Zeit darüber zu beraten und zu
entscheiden sein.
Man muß wohl in einem solchen Zusammenhang auch der Lehrerschaft, die in diesen Berufsschulen
ihre Pflicht erfüllt, sehr aufrichtig dafür danken, daß sie sich mit so viel Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
dieser Mühe unterzieht. Ich stehe nicht an, es der Gesamtwirtschaft dieses Landes das deutlich und
mit aller Hochachtung zum Ausdruck zu bringen. Ebenso erlaube ich mir, allen, ganz gleichgültig auf
welcher Seite dieses Hauses sie sitzen, die in diesen Bestrebungen einen vernünftigen gemeinsamen
Weg mit uns, die wir die Wirtschaft vertreten dürfen, gehen, herzlich zu danken. Wenn wir so wie
bisher in sachlicher Gesprächsführung in der Lage sind, mit diesen Problemen sukzessive fertig zu
werden, werden wir auch eines Tages die Früchte einer besseren Ausbildung gerade in
Niederösterreich deutlich vor uns sehen. Wir werden dann auch jenen Aufgaben gerecht werden, die
eine immer komplizierter werdende Wirtschaft auf uns zubringt.
Wenn uns das gelingt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann haben wir in diesem Bereich,
soweit man vom Land her auf diese Dinge Einfluß nehmen kann, sicherlich unseren Mitbürgern, der
Gesamtwirtschaft und unserer Heimat einen echten und guten Dienst erwiesen. Danke sehr. (Beifall
im ganzen Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. G r a f.
Abg. GRAF: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Reihe von Festen wurde heuer
der 20jährige Bestand der Zweiten Republik gefeiert. Erst vor wenigen Tagen führte der Nö. Landtag
aus dem gleichen Anlaß eine Festsitzung durch. Bei solchen Anlässen wird immer auf die Leistung
und auf die Aufbauarbeit des Landes hingewiesen.
Ich glaube, bei einer solchen Darstellung dürfen auch die Leistungen des nö. Schulbaufonds nicht
fehlen. Umso mehr, als diese Leistungen besonders deutlich sind, wenn ich zum Beispiel den
Zeitabschnitt 1918 bis 1938 dem Zeitabschnitt von 1945 bis 1965 gegenüberstelle. In den Jahren
1918 bis 1938 wurden in Niederösterreich 20 Schulbauten errichtet, in den Jahren 1945 bis 1965
waren es 312. Von diesen Bauten sind 218 Schulen und 94 Landeskindergärten.
Wenn man weiter bedenkt, daß mehr als die Hälfte der nö. Gemeinden Mittel aus dem Schulbaufonds
bekam, dann können wir ermessen, welche Bedeutung gerade dieser Fonds hat. So steht zweifellos
Niederösterreich hinsichtlich der Schulbauten an der Spitze der Bundesländer und kann sich mit
seinen Leistungen sicherlich auch im Ausland sehen lassen.
Eine solche Leistung war allerdings nur dadurch möglich, daß im Jahre 1949 der Schulbaufonds in
Niederösterreich geschaffen wurde, ein Fonds, mit dessen Hilfe ganz große Schäden beseitigt
wurden. Wir wissen, daß es im Jahre 1948 noch 28 zerstörte Schulgebäude gab, daß 30
Schulgebäude teilweise zerstört waren, daß 384 Schulen so arg vernachlässigt waren, daß sie kaum
mehr benützbar waren. Wie sich aus einer Statistik des Jahres 1949 ergab, waren weitere 272
Klassen notwendig.
Man hatte sich damals Gedanken gemacht, wie man diesem Übel abhelfen könnte. Diese gute Idee
war der Schulbaufonds. Ich möchte hier Ausführungen des Landeshauptmannstellvertreters Popp
wiedergeben, der der Initiator des sozialistischen Antrages vom 22. März 1948 war. Er sagte damals
in der Sitzung: „Meiner Meinung nach wird hier eine Lösung nur dann möglich sein, wenn ein
sogenannter Landesschulbaufonds geschaffen wird, der erstens Mittel vom Lande selbst und zweitens
einen entsprechenden Anteil aus dem vom Bund verwalteten Ausgleichsfonds für die notleidenden
Gemeinden erhält, da sicherlich jene Gemeinden, die bombenbeschädigt oder bombenzerstörte
Schulen haben, zu den notleidenden Gemeinden gehören."
Am 3. Jänner 1949 wurde der Antrag eingebracht, um 6. Juli im Landtag einstimmig beschlossen. So
können wir heute eine stolze Rückschau auf die Leistungen des Schulbaufonds halten.
Im Jahre 1949, noch am 6. Juli 1949, konnte bereits die erste Schule eröffnet werden; am 20. Juli i954
war es bereits die 100. Schule, um 12. Mai 1957 die 150. Schule, am 24. September 1960 die 200.
Schule und am 1. September 1963 die 250. Schule die fertiggestellt wurde. Heuer, um 25. September
1965, konnte der 300. Schulbau eröffnet werden. Es war dies die Volks- und Hauptschule in Schrems
gewesen.
Hier sind gewaltige Mittel für den Schulbau verwendet worden Die Mittel des Fonds fließen aus vier
Quellen, und zwar: Schulklassenbeiträge 33 Millionen Schilling, 20prozentige Bedarfszuweisung 199
Millionen Schilling, Landesbeiträge 112 Millionen Schilling und rückfließende Darlehen, hervorgerufen
durch die Tilgungen, im Betrage von 37 Millionen Schilling. Das ergibt 381 Millionen Schilling. Das ist
der Betrag, der bis heute aufgebracht wurde.
Wenn wir hier feststellen, daß das eigentlich nur 40 Prozent der Gesamtkosten sind, und daß die
Gemeinden ja zusätzlich 60 Prozent aufbringen müssen, so kommen wir auf 950 Millionen Schilling.
Wir nähern uns also der Summe von einer Milliarde. Ein riesiger Betrag, der der Wirtschaft eine
gewaltige Belebung gegeben hat.
Der Schulbaufonds ist zweifellos das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit im Land und zwischen
dem Land und den Gemeinden, aber auch Ergebnis einer guten Zusammenarbeit innerhalb der
Schulgemeinden selbst. Einen Großteil - das müssen wir festhalten - leistet eigentlich die Gemeinde
selbst. Letzten Endes kommen ja drei Quellen von den vier Quellen, die ich genannt habe, aus
Gemeindemitteln. Mehr als ein Viertel wurde vom Land aufgebracht, etwas weniger als drei Viertel
dieses Betrages, den ich mit 381 Millionen Schilling beziffert habe, wurden von den Gemeinden selbst
aufgebracht. Uns ist es klar, daß noch nicht alle Schäden des Krieges beseitigt wurden. Viele
überfällige Schulgebäude wurden renoviert. Aber es gibt hier noch viel zu tun, noch viel zu bauen.
Wir haben vor einigen Monaten eine Fernsehsendung erlebt, in der darauf hingewiesen wurde, daß in
vielen Schulen noch die Turnsäle fehlen. Das ist tatsächlich so, denn in den 203 Hauptschulen des
Landes fehlen uns 33 Turnsäle. Bei den Volksschulen haben 90 Prozent der Schulen keine Turnsäle.
Ein Großteil der Hauptschulen hat keine Physiksäle, keine Zeichensäle und keine Handarbeitsräume.
Das sind Probleme, die in der Zukunft noch gemeistert werden müssen.
Dazu kommen ja - das ist heute schon mehrmals betont worden - die Auswirkungen des
Schulgesetzes 1962, die einen Mehraufwand an Räumen mit sich brachten. Dazu kommt in den
nächsten Jahren auch noch die Herabsetzung der Schülerzahlen. Im besonderen ist auch über das 9.
Schuljahr gesprochen worden, für dessen Durchführung wir ebenfalls viele Klassenräume benötigen
werden. Auch dafür werden beträchtliche Geldmittel erforderlich sein.
Gerade hinsichtlich des 9. Schuljahres müßte man erneut betonen, was der Kollege Keiblinger gestern
schon erwähnt hat: Der Bund macht es sich eigentlich leicht. Der Bund schafft viele Gesetze, überläßt
aber die Ausführung oder die Kostentragung den Gemeinden und dem Lande. Ich werde auch noch
auf ein weiteres Kapitel zu sprechen kommen, wo der Bund seine ureigensten Aufgaben ebenfalls
nicht erfüllt.
Viel Geld wird noch benötigt werden für die Zusammenlegung von Schulen und für die Auflassung der
einklassigen und zweiklassigen Schulen. Hier ergibt sich oft die Notwendigkeit, daß neue zentrale
Schulgebäude errichtet werden. Auch hiefür werden wir einen größeren Aufwand an Mitteln zu leisten
haben.
Im Jahre 1965 hatte der Schulbaufonds 65 Millionen Schilling zur Verfügung. Davon wurden 35
Millionen Schilling für Subventionen gegeben, 29 Millionen Schilling für Darlehen. Es ist erfreulich, daß
erstmals auch Mittel für den Ankauf von Schulautobussen gegeben wurden. Erfreulich ist auch, daß
immer wieder Mittel für die künstlerische Ausgestaltung der Schulen und Kindergärten bereitgestellt
werden, weil wir dadurch nicht nur Wertvolles schaffen, sondern auch unsere heimischen Künstler
beschäftigen. Wenn wir uns eine Statistik des Jahres 1965 vornehmen, so können wir feststellen, daß
folgende Bauvorhaben vollendet wurden: 10 Volksschulneubauten, 5 Hauptschulen und ein großes
Projekt einer Volks- und Hauptschule in Schrems, aas ich schon erwähnt habe. Dazu kommt noch ein
Volksschulzubau, ein Zubau zu einer Volks- und Hauptschule und 7 Kindergartenzubauten. Das sind
die im Jahre 1965 fertiggestellten Bauwerke. Es befinden sich aber noch insgesamt 91 Projekte im
Bau, und zwar 73 Schulbauten und 18 Kindergartenbau- ten. Diese teilen sich in Neu-, Zu- und
Umbauten auf: 42 Volksschulen, 10 Hauptschulen, 20 Hauptschul- umbauten und Zubauten und eine
Sonderschule.
Die dem Schulbaufonds heuer bzw. nächstes Jahr zur Verfügung stehenden Mittel gliedern sich
folgendermaßen auf: Der Gesamtaufwand betrug in1 Jahre 1965 rund 57 Millionen Schilling. Davon
belief sich der Beitrag des Landes auf 26 Millionen, 23 Millionen machten die 20 Prozent der
Bedarfszuweisung aus, 2,150.000 kamen aus den Schulklassenbeiträgen, und die Darlehenstilgungen
betrugen 5,600.000 Schilling. Aus dem Voranschlag 1966 ersehen wir, daß die veranschlagte Summe
nur rund 54 Millionen Schilling beträgt. Diese Summe setzt sich zusammen aus 21 Millionen Schilling
als Beitrag des Landes, den 20prozentigen Bedarfszuweisungen in Höhe von 25 Millionen Schilling,
den Schulklassenbeiträgen von 2,165.000 Schilling und den im nächsten Jahr zu erwartenden
Darlehenstilgungen von 6,200.000 Schilling. Wenn ich die Zahlen mit jenen der Jahre 1964 und 1965
vergleiche, so ergibt sich, daß im Voranschlag 1964 wohl um 8 Millionen Schilling mehr
Schulbaufondsmitte! enthalten sind als 1964, dieser Betrag aber um 3 Millionen Schilling geringer ist
als der Aufwand für 1965. Das ist umso bedauerlicher, als wir gerade im kommenden Jahr eine Reihe
von dringenden Arbeiten durchzuführen haben. Ich denke dabei insbesondere an das 9. Schuljahr, zu
dessen Einführung Ausgaben notwendig sein werden, die wir heute noch gar nicht in vollem Umfang
kennen, weil auch die Gemeinden noch nicht wissen, ob für das polytechnische Schuljahr 2, 3 oder 4
Klassen notwendig sein werden. Es wird daher unerläßlich sein, daß der Herr Finanzreferent für
diesen Zweck Mittel vorsieht. Es geht doch auf keinen Fall an, daß die Mittel für 1966 geringer sein
sollten als für das Jahr 1965. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß im Zuge eines
Nachtragsbudgets - ich glaube, daß dies auch vorgesehen ist - dem Schulbaufonds noch wesentliche
Beträge zugeführt werden.
Welche Bauvorhaben sind nun für das Jahr 1966 geplant? Es werden voraussichtlich 87 Schulneu-,
Zu- und Umbauten sowie 21 Kindergärten im Bau sein. Dazu kommen noch ca. 180
Instandsetzungsfälle. Ich habe vergessen zu erwähnen, daß von dem für das kommende Budgetjahr
veranschlagten Betrag von 54 Millionen Schilling bereits 37 Millionen Schilling durch Zusicherung
gebunden sind, so daß nur 17 Millionen Schilling zur freien Verfügung stehen, was natürlich zu wenig
ist.
Wenn ich nun über den Schulbaufonds gesprochen habe, möchte ich nicht die Gelegenheit
vorbeigehen lassen, um an das Bundesgymnasium in Gänserndorf zu erinnern. Ich habe dies seit
1962 schon oft getan, und zwar Ganz bewußt. Der Architektenwettbewerb wurde wohl im Sommer
durchgeführt und das Modell bereits ausgewählt. Soweit ich im Bilde bin, wurde der erste Preis zur
Ausführung bestimmt. Seither ist schon ein halbes Jahr verstrichen, ohne daß etwas geschehen ist.
Nicht das allein gibt mir zu denken, sondern vor allem der Umstand, daß zum Beispiel beim Bau des
Bundesgymnasiums in Neunkirchen mit einem Fertigstellungstermin im Jahre 1967 gerechnet wird.
Auch in Gmünd, wo der Architektenwettbewerb schon im Jänner oder Februar des heurigen Jahres
stattgefunden hat - die Kollegin wird darüber wahrscheinlich noch sprechen - ist weiter nichts
geschehen, als daß eine Tafel aufgestellt wurde, die die Errichtung eines Bundesgymnasiums an
dieser Stelle ankündigt. Daraus kann man sich ein Bild machen, wann mit dem Bau in Gänserndorf
begonnen werden wird. Wie ich schon eingangs bemerkte, macht es sich der Bund verhältnismäßig
leicht. Nicht nur, daß er den Gemeinden auf Grund von Gesetzen Belastungen überträgt, erfüllt er
auch seine ureigensten Aufgaben nicht, denn die Errichtung von höheren Schulen, in diesem Fall der
Bundesgymnasien, zählt nicht zu den Aufgaben der Gemeinden, und die Schwierigkeiten, die im
Schulbetrieb entstehen, werden auf jeden Fall den Bürgermeistern aufgehalst. Ich erinnere daran - es
hat gestimmt, was ich im Vorjahr gesagt habe, obwohl der Herr Präsident Schoiber gemeint hat, daß
meine Behauptung nicht richtig sei - das im Gymnasium nicht alle Schüler aufgenommen werden
konnten. Ich habe mich beim Direktor erkundigt, und dieser hat mir bestätigt, daß das Gymnasium um
zwei Klassenzimmer zu wenig hat. Ich mußte diese in der ehemaligen Berufsschule, in die die
Sonderschule hätte hineinkommen sollen, unterbringen und war gezwungen, mit der Sonderschule in
ein Privathaus auszuweichen, um nicht Gefahr zu laufen, daß die Kinder nach Hause geschickt
werden. Ich mache darauf aufmerksam, daß das Gebäude der ehemaligen Berufsschule im nächster.
Jahr für die Unterbringung der Klassen für das 9. Schuljahr vorgesehen ist. Wenn sich nicht rechtzeitig
irgendeine Lösung abzeichnet, wird das Bundesgymnasium um zwei Klassen weniger haben. Die
Verantwortung muß wohl dem Bund angelastet werden, um so mehr, als die ganze
Schulangelegenheit in Gänserdorf ein altes Problem darstellt. Ich erinnere daran, da8 wir bereits am
1. April 1958 um die Errichtung eines Bundesgymnasiums angesucht haben. Am 27. November 1958
wurde der Bauplatz durch die Platzwahlkommission festgelegt, und im Dezember 1960 hat sich die
Möglichkeit einer Vorfinanzierung durch eine Bezirksgemeinschaft geboten; leider wurde diese vom
Handelsministerium abgelehnt. Seither haben wir immer wieder in dieser Angelegenheit
vorgesprochen. In einer Landtagssitzung im Jahre 1962 haben wir dann erfahren, daß folgende
Reihung durchgeführt werden sollte: Krems, Neunkirchen, Gänserndorf und Gmünd, wobei die beiden
letzten Vorhaben als gleichwertig rangieren. Heute sind wir nicht viel weiter als im Jahre 1962. Damals
wurde erklärt, daß in Neunkirchen im Jahre 1963 mit dem Bau begonnen wird. Das ist geschehen, und
wie ich hörte, soll der Bau 1967 fertiggestellt sein. Für die anderen Gemeinden scheint die Sache aber
immer aussichtsloser zu werden. Ich würde mir nur als Überraschung für das Jahr 1966 wünschen,
daß der Bau auch in Gänserndorf im Frühjahr 1966 begonnen wird. Ich möchte erwähnen, daß die
Gemeinde alle Voraussetzungen dazu geschaffen hat. Sie hat eine halbe Million für einer, Baugrund
investiert, sie hat in den folgenden Jahren zu diesem Baugrund alles Notwendige bereitgestellt. Es ist
ein Mischkanalanschluß, ein Gasanschluß und ein Wasseranschluß vorhanden, und heuer wurde eine
Asphaltstraße dorthin gebaut. Mehr kann man also von einer Gemeinde nicht verlangen, und es wäre
höchste Zeit, daß auch der Bund seinen Verpflichtungen nachkommt.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß Land und Gemeinden für Schulbauten wirklich sehr
viel tun und olle Vorsorge treffen, damit die Kinder die Möglichkeit haben, sich Kenntnisse und
Fähigkeit anzueignen, um sich weiterzubilden und für einen geeigneten Beruf vorzubereiten, damit sie
einmal fleißige und tüchtige Menschen werden. Wir haben alles getan und werden auch in Zukunft
alles unternehmen, damit eine Jugend heranwächst, die befähigt ist, das weiterzubauen, was Väter
und Mütter in Jahrzehnten mühsam aufgebaut haben, um so unser schönes Heimatland auch weiterhin einer gesicherten Zukunft entgegenzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Präsident R e i t e r.
Abg. PRÄSIDENT REITER: Hoher Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin zwar ein
Gegner davon, daß bei Budgetberatungen lokale Probleme vertreten werden, glaube aber, daß ich
mich mit Recht in diesem speziellen Falle den Ausführungen des Kollegen Graf anschließen darf. Ich
darf darauf hinweisen, da8 der Kampf um die Errichtung des Bundesrealgymnasium Gänserndorf seit
Jahren geführt wird, und daß wir bereits für das Vorjahr durch die sehr maßgebliche Unterstützung
des heutigen Landeshauptmannes und damaligen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft
Dipl.- Ing. Hartmann die fixe Zusage seitens des Bundesministeriums für Unterricht hatten, daß für
diese Schule zumindest der Grundstein gelegt wird. Das ist bis heute nicht geschehen. Ich glaube
daher, daß unser Gebiet mit Recht die Forderung aufstellen darf, da6 diesem Versprechen endlich
Rechnung getragen wird.
Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben bei Kapitel 2 schon auf den ungeheuren Wandel,
der in der Erziehung und Fortbildung unserer Jugend, vom Kleinstkind angefangen bis zur
Berufsbildung, einschließlich der akademischen Bildung, eingetreten ist, hingewiesen. Ich glaube
aber, daß damit noch nicht alles getan ist, wenn wir durch eine Reihe von Gesetzen auf schulischem
Gebiete diesem Wandel in den letzten Jahren Rechnung getragen haben. Ich darf feststellen, daß
auch die vorschulische Erziehung heute eine wesentlich größere Bedeutung hat, als vielleicht noch
vor Jahrzehnten, weil ja durch die soziale und wirtschaftliche Erneuerung unseres ganzen Lebens
eben diese vorschulische Erziehung von besonderer Wichtigkeit ist. Wenn noch vor einigen
Jahrzehnten die Mutter der Mittelpunkt der Erziehung der Kinder war, wenn noch im Elternhaus unter
der Obhut der Mutter diese Kinder in den Jahren unter sechs darauf vorbereitet wurden, mit den
besten Voraussetzungen ins Schulleben einzutreten, so ist heute auch hier ein Wandel eingetreten.
Die wirtschaftliche Entwicklung hat viele Mütter dazu verleitet, in das Berufsleben zu treten. Wenn ich
etwa auf unsere Landwirtschaft hinweise, so ist es doch erwiesen, daß wenn nicht die Bäuerin aktiv im
Wirtschaftsprozeß steht, wenn sie nicht selbst die Maschinen mitbedient, es heute nicht mehr möglich
ist, den bäuerlichen Betrieb überhaupt noch wirtschaftlich zu erhalten. Ein drittes Problem sind die
jungen Ehen. Ich glaube, daß heute durch den Wunsch, sich in kurzer Zeit das Leben so angenehm
wie möglich zu gestalten, eben beide Ehepartner in den Berufsprozeß eintreten, um sich rascher
gewisse Annehmlichkeiten des Lebens schaffen zu können. Daher glaube ich, daß die Kindergärten
heute nicht nur Bedeutung als Vorbereitung für die Schule haben, sondern daß sie in erster Linie
erzieherische Aufgaben übernehmen müssen, daß vielfach der Kindergarten heute der Ersatz für das
Elternhaus geworden ist. Es kann daher für alle, die mit diesen Problemen zu tun haben, nicht
gleichgültig sein, wie diese Kindergärten, wie diese vorschulische Erziehung gelenkt und geleitet wird.
Sowohl der Landesfinanzreferent als auch Kollege Grünzweig haben bereits darauf hingewiesen, da6
im Kapitel 2 heuer eine Steigerung von 2,6 Millionen Schilling auf 5,1 Millionen Schilling eingetreten
ist. Sie haben auch darauf verwiesen, daß dies deshalb der Fall ist, weil durch eine Umgruppierung
des Budgets im Jahre 1966 das Kindergartenwesen von der Gruppe 4 in die Gruppe 2 kam, und das
immerhin einen Betrag von 393 Millionen Schilling ausmacht. Der Personalaufwand beträgt allein für
Dauerkindergärten 25,5 Millionen Schilling und für Erntekindergärten 1,17 Millionen Schilling. Darf ich
kurz einige Zahlen nennen: Im Jahre 1965 hatten wir in Niederösterreich 363 Landeskindergärten und
43 Privatkindergärten. Ich darf darauf verweisen, daß gerade durch die Privatkindergärten dem Lande
ganz erhebliche Kosten erspart werden, weil die Erhaltung und Errichtung dieser Kindergärten ja von
privaten Instituten durchgeführt wird. 265 Landeskindergärten stehen unter weltlicher Leitung, 98 unter
Geistlicher. Im vergangenen Jahr wurden 6 Kindergärten neu eröffnet; neue Gruppen gab es 11
weltliche und 12 geistliche. Die Landeserntekindergärten haben eine Zahl von 42 erreicht; ich glaube,
das sind aber zu wenig, der wirkliche Bedarf liegt wesentlich höher.
Im Jahre 1965 wurden aus dem Schulbaufonds - Kollege Graf hat darüber schon gesprochen - 6 neue
Landeskindergärten mitsubventioniert. Ich glaube, daß auch der Schulbaufonds für die Errichtung der
Kindergärten eine sehr große Bedeutung hat.
Derzeit stehen 17 Kindergärten in Bau. Es handelt sich um 13 Neubauten, 4 Zubauten und um einen
Zu- und Umbau. Eine ganze Reihe von Kindergärten sind in Planung.
Auf Grund dieser wenigen Zahlen können wir Niederösterreicher festhalten, daß unser Land ein
echtes Vorbild für sämtliche anderen Bundesländer bildet. Wir müssen aber leider feststellen - das
haben in den letzten Jahren verschiedene Redner herausgestrichen -, daß nur ein Viertel der nö.
Gemeinden Kindergärten hat. Heute hat schon ein Redner darauf hingewiesen, daß infolge der neuen
Schulorganisation, infolge der Stilllegung unrentabler Kleinschulen der Ruf nach Kindergärten noch
stärker werden wird, da die betreffenden Bürgermeister berechtigterweise die Umwandlung der
stillgelegten Schuler, in Kindergärten verlangen werden.
18.400 Kinder besuchen Dauerkindergärten, 1.500 Privatkindergärten und 1.260 Kinder gehen in
Erntekindergärten. Ich darf darauf hinweisen, daß das land gemäß 3 32 Abs. 1 lit. b und c des nö.
Kindergartengesetzes Förderungsbeiträge für die Privatkindergärten gibt. Diese Beiträge machen
heuer eine sehr schöne Summe, nämlich fast 3 Millionen Schilling aus.
Das Kindergartengesetz aus 1964, aus dem ich eben zitiert habe, ist nunmehr seit eineinhalb Jahren
in Kraft. Wir dürfen heute sagen, daß sich dieses Gesetz bestens bewährt hat.
Gemäß § 29 dieses Kindergartengesetzes wird die pädagogische Aufsicht über die Kindergärten von
der Landesregierung durch Fachinspektorinnen für Kindergärten ausgeübt. In der Sitzung der
Landesregierung vom 20. Juni 1965 wurden vier Dienstposten geschaffen, und in der Sitzung vom 1.
August wurden drei davon besetzt.
Drei dieser Landesfachinspektorinnen machen also seit einer gewissen Zeit unter, wie ich wohl
feststellen darf, sehr großen Schwierigkeiten Dienst. Ihre Aufsichtssprengel wurden bis heute noch
nicht durch Beschluß festgelegt. Ich darf die Landesregierung bitten, dafür zu sorgen, daß die
Sprengeleinteilung möglichst bald beschlossen beziehungsweise durchgeführt wird. Diese drei
Fachinspektorinnen arbeiten derzeit in ihren Privatwohnungen und bezahlen heute noch die
Postgebühren, Telephongebühren und so weiter aus eigener Tasche. Sie haben also mit echten
Problemen zu kämpfen, und dadurch wird ihre Aufbauarbeit erschwert. Es wurden ihnen bis heute
noch nicht die Bezüge von Kindergarteninspektorinnen zuerkannt, sie beziehen auch heute noch den
Gehalt einer Kindergartendirektorin, obwohl sie eine längere Arbeitszeit und höhere Auslagen haben.
Daß sich aber ihre Tätigkeit trotzdem erfolgreich und segensreich ausgewirkt hat, ist ihrer Liebe zur
Sache und ihren wirklichen Bemühungen zu danken.
Ich darf noch bemerken, daß die Kindergärtnerinnen, welche in Niederösterreich, oft auf einsamem
Posten stehen, häufig auf sich selbst gestellt sind, diese neue Einrichtung sehr begrüßt haben, weil
sie von diesen Fachinspektorinnen doch eine Reihe von Aufklärungen und Anregungen bekommen.
Durch die Kontrolltätigkeit der Inspektorinnen wird das Pflichtbewußtsein jener Kindergärtnerinnen, die
sich ihre Arbeit vielleicht ab und zu etwas leicht machen - solche Erscheinungen gibt es ja auch in
allen anderen Berufen - gesteigert. Jedenfalls dürfen wir feststellen, daß sich schon bisher der Einsatz
der Kindergarteninspektorinnen bestens bewährt hat.
Es ist daran gedacht, daß im kommenden Jahr mit Hilfe der Inspektorinnen auch die Fortbildung der
Kindergärtnerinnen in einem größeren Ausmaß als bisher forciert wird. Man denkt da an kleinere
Arbeitstagungen in möglichst vielen Bezirken. Der Mangel an Fortbildung, der ja bei den
Kindergärtnerinnen allgemein als Nachteil empfunden wurde, wird damit sicherlich etwas gemildert
werden können.
Ich darf feststellen, daß im § 12 Abs. 4 lit. b des Kindergartengesetzes auch die Frage der
Kinderwärterinnen gelöst wurde. Sie sind Gemeindebedienstete; das ist sicherlich eine gewisse Härte
für die Gemeinden. Ich möchte aber feststellen, daß wir Bürgermeister diese Härte gern auf uns
genommen haben, weil damit in vielen Fällen gerade den Bravsten ein richtiges Dienstverhältnis
gegeben wurde; und wir ja vom Land einen gewissen Betrag rückvergütet bekommen, der im
diesjährigen Budget mit 9,5 Millionen eingesetzt ist.
Bevor ich über die Personalfrage spreche, möchte ich auf gewisse Erfahrungen hinweisen, die man
mit dem Kindergartengesetz machte. Man müßte sich vielleicht doch mit der Novellierung gewisser
Bestimmungen befassen. So ist zum Beispiel die Frage, welche Tage kindergartenfrei sind, ziemlich
unklar. Meiner Ansicht nach sollte man eine Angleichung an das nö. Schulzeitgesetz herbeiführen.
Etwas ungeklärt ist aber auch die Frage der Stilllegung von öffentlichen Kindergärten von Amts
wegen, wenn der Kindergartenerhalter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ich bin der Ansicht,
daß auch die Regelung hinsichtlich der Wohnungen der Kindergärtnerinnen in einer etwas präziseren
Form gefaßt werden müßte.
Auf dem Gebiete des Kindergartenwesens macht uns die Personalfrage große Sorgen. Im
Dienstpostenplan sind 025 Dienstposten plus 4 Dienstposten der Fachinspektorinnen vorgesehen. Mit
dem derzeitigen Personal kann man gerade in der Zeit, in der es keine Erntekindergärten gibt, das
Auslangen finden. Ich verweise aber darauf, daß durch Urlaub, Krankheit und so weiter eine Reihe
von Kindergärtnerinnen ausfällig wobei allerdings durch die Springerinnen ein Ausgleich gefunden
werden kann. Das Problem der Springerinnen ist in Niederösterreich aber auch sehr groß, weil sie ja
im Gebiet des gesamten Bundeslandes Dienst versehen müssen.
Schwierig wird es im Sommer, wenn die Erntekindergärten zum Tragen kommen. Schon heute muß in
vielen Fällen hiefür Hilfspersonal eingesetzt werden. Die Situation wird im Jahre 1966 besonders
deswegen schwierig werden, weil im nächsten Jahr die Verlängerung der Ausbildungszeit von drei auf
vier Jahre wirksam werden wird. Ich bin daher der Meinung, daß wir auf Landesebene die
Förderungsmaßnahmen verstärken müßten.
Es wurde auch schon wiederholt gesagt, daß wir in Niederösterreich nur drei Ausbildungsanstalten auf
Privatebene haben, und zwar in Amstetten, Laxenburg und Preßbaum. Der Landtag hat sich mit
dieser Frage bereits beschäftigt und hat im Juli 1964 einen diesbezüglichen Beschluß gefaßt. Die
Bundesregierung hat bereits geantwortet. Es ist den Damen und Herren des Hauses bekannt, daß
darauf hingewiesen wird, daß im Zuge des Neubaues der Lehrerakademie auch für die
Kindergärtnerinnen eine Ausbildung vorgesehen werden soll. Meiner Ansicht nach könnte es aber
unter Umständen auch noch eine andere Möglichkeit geben. Hier darf ich an die Ausführungen des
Herrn Präsidenten Schoiber anschließen, der angedeutet hat, daß durch das Freiwerden der
Übungsschule in St. PöIten eine Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen geschaffen werden könnte. Es
wäre vielleicht sehr zweckmäßig, in Niederösterreich eine bundeseigene Bildungsanstalt für
Kindergärtnerinnen zu schaffen. Sollte das nicht möglich sein, dann müßte man meiner Meinung nach
die Förderung der bestehenden Privatbildungsanstalten ins Auge fassen, damit diese Anstalten mit
Unterstützung des Landes besser ausgebaut werden können, und in die Lage versetzt werden, den
Kindergärtnerinnen einen entsprechenden beruflichen Nachwuchs zu bringen. Ich glaube, daß die
Fortbildung, von der ich schon gesprochen habe, ebenfalls mehr Förderung verdient. Ich darf darauf
hinweisen, daß heuer schon eine Anzahl von Kindergärtnerinnen an einem Kurs in Schönbrunn
teilgenommen haben, der sich bestens bewährt hat. Ich hörte, daß Bemühungen im Gange sind, auf
Bundesebene Kurse für ungeprüfte Erntekindergärtnerinnen einzurichten, die in den arbeitsfreien
Wintermonaten abgehalten werden sollen, um begabten Mädchen, die sich für den Beruf eine;
Kindergärtnerin eignen, im Laufe der Jahre - vielleicht durch eine Privatistenprüfung - die Möglichkeit
zu geben, eine vollwertige Kindergärtnerin zu werden. Tatsache ist, daß am Förderungssektor etwas
mehr geschehen müßte. Ich erlaube mir daher - ganz allgemein gefaßt, ich habe in meinen
Ausführungen bereits auf einige Probleme hinge wiesen - folgenden Antrag zu stellen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, beim Bundesministerium für Unterricht zu erwirken, daß
durch entsprechende Maßnahmen der dringende Bedarf an Ki8idergärtnerinnen in Niederösterreich
gedeckt werden kann."
Ich habe damit alle Möglichkeiten, die ich angedeutet habe, offen gelassen.
Ich komme damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluß. Ich habe schon festgestellt,
daß Niederösterreich am Kindergartensektor vorbildlich ist, dass das Land, aber auch die Gemeinden,
in den vergangenen Jahren mehr als ihre Pflicht erfüllt haben. Trotzdem, glaube ich, daß die
Entwicklung weitergeht, und daß wir daher alle zusammen bemüht sein müssen, mit weiterem
Opfersinn und großem Verständnis auch weitere Erfolge in Niederösterreich zu erzielen. Wenn unsere
Kinder in einer entsprechenden Geborgenheit aufwachsen, wenn sie mit Liebe betreut werden, wenn
sie von der gesamten Gemeinschaft gefördert werden, dann - glaube ich - bekommen sie die
Voraussetzungen mit, wertvolle Glieder der Gemeinschaft in unserem Lande zu werden. (Beifall bei
der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr. Abg. Pa y e r I.
Abg. PAYERL: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß auch
ich bei diesen Budgetverhandlungen einiges zu den gewerblichen Berufsschulen bzw. zur
Technischen Landes-Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen an der Ybbs sage.
Auf dem Gebiet der gewerblichen Fachschulen scheint mir deswegen eine so große Bedeutung zu
liegen, weil letztlich die Wirtschaft auch daran interessiert ist, für ihren Nachwuchs zu sorgen und die
besten Kräfte heranzubilden, die sie für die Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Belange braucht. Ich bin
überzeugt, es ist auch für die Jugend nicht leicht, sich in dieser völlig neuen Zeit das entsprechende
Rüstzeug anzueignen, um in der Wirtschaft bestehen zu können. Ich glaube aber, meine sehr
verehrten Damen und Herren, wenn wir in diesem Hohen Hause über die Ausbildung guter Fachkräfte
für die Wirtschaft sprechen, dürfen wir dabei nicht auf den rechtlichen Stand unserer höheren Fachschulen vergessen. Ich bin der Meinung, daß es sich gerade bei der TLVA von Waidhofen/Ybbs um
eine Schule handelt, die ausgesprochene Bundessache ist. Der Art. 14 der Bundesverfassung weist
schon darauf hin, daß höhere Fachschulen Bundesangelegenheiten wären. Es besteht daher der
Wunsch der Nö. Landesregierung zu Recht, daß die TLVA in Waidhofen/Ybbs vom Bund
übernommen wird. Vielleicht ist diese Übernahme deswegen bisher ausgeblieben, weil auf
Bundesebene ein Errichtungs- und Erhaltungsgesetz für solche höhere Schulen fehlt.
Ich möchte auf diese höhere Landes-Lehr- und Versuchsanstalt nur mit wenigen Worten eingehen. Es
wurde über das Fachschulwesen schon sehr viel gesagt. Ich glaube, für das Land Niederösterreich
behaupten zu dürfen, daß dieses alles unternommen hat, was man in einer solchen höheren
Fachschule tun kann. Nicht nur der Neubau wurde errichtet; es war auch notwendig gewesen, weitere
Internats- und Studierräume zu schaffen, wofür vom Land beträchtliche Kosten übernommen wurden.
Wenn von Niederösterreich ungefähr 4 Millionen Schilling jährlich für die Personalkosten und den
Sachaufwand aufgewendet wurden, dann, glaube ich, ist das auch eine Leistung des Landes, das
bemüht gewesen ist, für die Fachschüler in unserer Wirtschaft das Notwendige zu tun. Es ist daher
meiner Meinung nach berechtigt, wenn etwas stärker darauf gedrungen wird, daß der Bund diese
Fachschule übernimmt (Abg. Schoiber: Das ist schon am 1. Jänner geschehen!), auch dann, wenn es
einige Belastungen für den Bund bedeuten wird.
Ich möchte nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß die Modernisierung des Maschinenparks dieser
höheren Fachschule, der Ausbau der Physikräume und des chemischen Labors, die Erweiterung von
zwei Klassenzimmern und die Vollautomatisierung der Zentralheizung und vielleicht auch ein Umbau
der Internatsräume und Anschaffung von Stockbetten schon vom Bund übernommen wird. Wenn das
als Belastung angesehen wird, so darf vielleicht als Entlastung vermerkt werden, daß gerade aus
dieser höheren Fachschule in Waidhofen/ Ybbs hochqualifizierte Kräfte hervorgehen. Ich komme
selbst aus einem Großbetrieb, bin dort Zentralbetriebsratsobmann und darf feststellen, daß dieser
Großbetrieb weit über zwei Dutzend solcher Fachschüler schon während ihrer Lehrzeit angefordert
hat, und daß solche Anforderungen aus allen Gebieten, vorwiegend aus der Deutschen
Bundesrepublik, kommen. Das zeigt nicht zuletzt, daß man in Waidhofen/ Ybbs hochqualifizierte
Fachkräfte heranbildet. Ich möchte daher auch nicht verabsäumen, von dieser Stelle aus den
tüchtigen Lehrpersonen den allerherzlichsten Dank zu sagen.
Für den Bund muß es eine Genugtuung sein, wenn er eine Fachschule übernehmen kann, die nicht
nur über eine gute Ausstattung, sondern auch über ein ganz besonders gutes Personal, über gute
Lehrkräfte, verfügt. Es ist daher, glaube ich, richtig, wenn die Landesregierung bemüht ist, alles zu
unternehmen, damit diese Schule verbundlicht wird. Es soll trotz der Regierungsschwierigkeiten vom
Amt der NÖ. Landesregierung nicht verabsäumt werden, bei Zustandekommen der neuen
Bundesregierung und eines echten Budgets diese Übernahme als Bundeslehranstalt neuerlich zu
fordern.
Erlauben Sie mir, daß ich nur mit 2 Sätzen auf die Fachschule in Mödling hinweise. Dort ist eine
Damenschneider-Fachschule. Es wurde für einen Stenotypistenunterricht in dieser Schule, für die
Anschaffung von Schreibmaschinen, Schreibmaschinentischen usw. ein Betrag von 70.000SchiIIing
im außerordentlichen Voranschlag verlangt. Ich habe festgestellt, daß dieser Betrag von 70.000
Schilling für die so notwendige Ausbildung für die Fachschule in Mödling abgelehnt oder
zurückgestellt wurde. Ich ersuche daher die Damen und Herren des Hohen Hauses dafür einzutreten,
daß diese 70.000 Schilling in ein Nachtragsbudget aufgenommen werden können.
Somit komme ich zum Schluß meiner Rede und darf neben der Bitte, diese 70.000 Schilling in ein
Nachtragsbudget aufzunehmen, noch eine Bitte äußern, nämlich alles zu veranlassen, damit die TLAV
Waidhofen/Ybbs nach Zustandekommen der neuen Bundesregierung doch als eine Bundeslehranstalt
übernommen wird. (Beifall bei den Sozialisten.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Dipl.-lng. R o b I.
Abg. Dipl.-lng. ROBL: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der § 11 des
Pflichtschulorganisationsgesetzes bestimmt, daß der Besuch der Pflichtschulen unentgeltlich ist. Es
wurde heute schon mehrfach über die Gründe der Schulstilllegungen gesprochen. Ich darf darauf
hinweisen, daß dadurch vielen Eltern neue Belastungen erwachsen sind, weil eben jetzt die Kinder
öffentliche Verkehrsmittel benützen müssen, um den neuen Schulort zu erreichen. Auch den
Gemeinden sind aber dann erhebliche Kosten erwachsen, wenn sie Schülerautobusse angeschafft
haben, oder wenn sie Privat-Autobusunternehmungen, die den Schülertransport übernommen haben,
Aufzahlungen leisten müssen, weit die Schüler nur Viertelpreise begleichen. Ich begrüße es daher,
daß die Nö. Landesregierung im Voranschlag für das Jahr 1966 einen Betrag von 300.000 Schilling
aufgenommen hat, und mit dieser Summe Beiträge zu den täglichen Fahrtkosten der Schulkinder im
Zusammenhang mit der Verbesserung der Schulorganisation gewährt.
Es werden also sicherlich mit diesen Beträgen einige Gemeinden Zuschüsse erhalten können, die
durch diese neuen Maßnahmen belastet worden sind.
Der § 39 des Pflichtschulorganisationsgesetzes weist darauf hin, daß für Pflichtschüler Schülerheime
errichtet werden können. Und im Absatz 4 dieses Gesetzes wird bestimmt, daß auch die NÖ.
Landesregierung ein solcher Schülerheimerhalter für den ganzen Landessprengel wird, um solche
Schüler im polytechnischen Lehrgang unterzubringen, die keine Gelegenheit haben, in ihrer nächsten
Umgebung den polytechnischen Lehrgang zu besuchen. Ich muß auch hier feststellen, daß daraus
den Eltern zusätzliche Kosten erwachsen. Der Schulbesuch ist so wie bei allen anderen Pflichtschulen
unentgeltlich, aber die Internatsunterbringung kostet den Eltern mehr, als wenn sie die Kinder zu
Hause im Familienverband versorgen könnten. Ich glaube, daß auch da der eine oder andere Härtefall
auftreten wird, und daß es notwendig wird, Stipendien zu gewähren, um solche Härtefälle
auszugleichen.
Einige meiner Vorredner haben über den Schulbaufonds gesprochen und darauf hingewiesen, daß er
wirklich eine sehr segensreiche Einrichtung der NÖ. Landesregierung ist, und daß es ohne
Schulbaufondsmittel nicht möglich gewesen wäre, den Schulbau in unserem Lande sowie die
Errichtung von Kindergärten im letzten Jahrzehnt so glücklich fortzusetzen. Durch die Umorganisation
des Schulwesens und den Lehrermangel, aber vor allem wegen der Errichtung der polytechnischen
Lehrgänge ist neuer Schulraum erforderlich. Einige Redner, gestern der Herr Abg. Keiblinger, haben
auf die neuen Belastungen der Gemeinden hingewiesen. Sie haben der Erwartung Ausdruck
verliehen, daß doch im neuen Finanzausgleich darauf Rücksicht genommen werden solle, für diese
zusätzlichen Aufgaben eine Bedeckung zu finden. Nun, für 1966 müssen wir feststellen, bat uns die
Bundesregierung insoferne enttäuscht, als kein neuer Finanzausgleich gekommen ist. Es werden
daher auch keine zusätzlichen Mittel für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Wenn es also nicht
möglich sein sollte, daß sich die Bundesregierung recht bald darüber einigt, müssen wir den Herren
der Regierung sagen: Wenn es möglich war, eine Einigung über die Schulgesetze zu erzielen, und
damals auch feststand, daß man den Gemeinden, den Schulerhaltern und den Ländern zusätzliche
Förderungsbeiträge zukommen lassen muß, so muß im nächsten Jahr auch wirklich Wort gehalten
werden. Herr Abg. Grünzweig hat darauf hingewiesen, daß den Ländern und Gemeinden vielleicht
durch eine Schulbauanleihe geholfen werden kann. Wir wissen aber, Anleihen müssen wir
zurückzahlen. Ich weiß nicht, ob gerade Anleihen das zweckmäßigste sind. Vielleicht wären doch für
die Schulerhalter Beiträge günstiger. Auf alle Fälle muß es aber die Bundesregierung als ihre
Verpflichtung ansehen, hier helfend einzugreifen. Ich möchte dem Hohen Hause in dieser Richtung
einen Resolutionsantrag vorlegen, und Sie um Annahme desselben bitten (liest):
„Die Landesregierung wird aufgefordert bei der Bundesregierung zu erwirken, daß durch geeignete
Maßnahmen des Bundes den gesetzlichen Schulerhaltern der Pflichtschulen die im Gefolge der
Schulgesetzgebung des Bundes dringendst notwendig gewordene Schaffung neuen Schulraumes
ermöglicht wird.”
Bei der Enquete im Februar dieses Jahres, an der auch Damen und Herren des Hohen Hauses
teilgenommen haben, wurde als das erstrebens- werte Schulziel bei Pflichtschulen die 3- und
4klassige Volksschule hingestellt. Inzwischen, glaube ich, sind wir uns alle bewußt, daß es nicht in
allen Iändlichen Gebieten, etwa in Gegenden mit Streulage, oder in typischen Bergbauerngebieten,
möglich sein wird, dieses erstrebenswerte Ziel auch zu erreichen. Um aber dennoch mehr höher
organisierte Schulen in unserem Bundesland, als dies jetzt der Fall ist, zu bekommen, hat der
Gesetzgeber auch darauf Bedacht genommen. § 16 des Pflichtschulorganisationsgesetzes, lautet
nämlich im Absatz 5: „Schulstufen einer Volksschule können benachbarten Volksschulen zugewiesen
werden, wenn der Schulweg zumutbar ist und dadurch die Organisationsform verbessert wird. Zu
diesem Zweck sind die entsprechenden Schulsprengel zu vereinigen.
Es war im Dezember 1961, als bei der Budgetdebatte der jetzige Vizepräsident des nö.
Landesschulrates, Abg. Grünzweig, auf Schul- versuche hingewiesen hat, die damals im Bezirk
Korneuburg durchgeführt worden sind, wo man zwei Volksschulen praktisch vereinigt und die
Unterstufe und die Oberstufe ausgetauscht hat. Man nannte das damals Schulverband.
Ich möchte gerade die Fachleute, die jetzt mit der neuen Schulreform und der Umorganisation des
Schulwesens befaßt sind, bitten, von dieser im Pflichtschulorganisationsgesetz § 16 Abs. 5
vorgesehenen Bestimmung Gebrauch zu machen. Was wird damit erreicht? Es wird einerseits eine
höhergliedrige Schule, die ja unser Ziel ist, erreicht, und auf der anderen Seite können wir gerade dem
Schulbaufonds, der jetzt sehr ungesprochen wird, in den nächsten Jahren helfen, weil es nicht
zusätzlich notwendig ist, durch größere Schulzusammenlegungen neuen Schulraum zu schaffen. Es
bietet aber auch für die Gemeinden einen Vorteil, weil sie ihre Schulen, die sie errichtet und
instandgehalten haben, auch weiterhin verwenden können.
Es wurde hier der Antrag gestellt, man möge doch für mehr Lehrerwohnungen Sorge tragen. Wenn wir
den Betrieb in mehr Schulen aufrechterhalten, werden auch mehr Lehrerwohnungen da sein. Man
kann es schließlich einer Gemeinde nicht zumuten, wenn eine Schule einmal zur Gänze stillgelegt
wird, und keine Hoffnung besteht, daß sie jemals wieder in Betrieb genommen wird, dieses
Schulgebäude durch die Gemeinde zu erhalten, nur um eine Lehrerwohnung in diesem Gebäude zu
haben.
Daher möchte ich nochmals die verantwortlichen Herren Beamten und Funktionäre des
Landesschulrates bitten, bei der Festlegung der Organisationsform und bei den Besprechungen über
die Umorganisierung unseres Schulwesens den § 16 Abs. 5 des Pflichtschulorganisationsgesetzes zu
aber auch ein beachten.
Es wurde schon darauf hingewiesen, welche Schwierigkeiten der Schulbaufonds in den nächsten
Jahren haben wird, weil eben die Mittel viel zu gering sind, die zur Verfügung stehen. Der Abg. Graf
hat die Schulbaufondsmittel des Jahres 1965/66 denen des Jahres 1964/65 gegenübergestellt. Er hat
dabei wohl auch die Mittel, die im Nachtragsbudget gewährt worden sind, dazugerechnet. Wir dürfen
hoffen, daß wir auch für das Jahr 1966 hier im Landtag ein solches Nachtragsbudget zur
Beschlußfassung vorgelegt bekommen, damit uns im kommenden Jahr mindestens gleich hohe - wir
hoffen sogar höhere - Beiträge für den Schulbaufonds zur Verfügung stehen.
Aber wie sollen die vorhandenen Mittel verteilt werden? Soll die bisherige Handhabung beibehalten
werden, daß man allen Gemeinden, die darum ansuchen, Schulbaumittel zuteilt? Oder zwingt uns
nicht vielleicht die derzeitige Notlage zu einer anderen Art der Vergabe?
Gestatten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß ich auch dazu kurz Stellung nehme. Ich
möchte dabei in den Vordergrund stellen, daß erstens ein echter Bedarf für einen zusätzlichen
Schulraum oder für neuen Schulraum vorhanden sein muß, und daß zweitens doch die Finanzkraft
der Schulgemeinde im Vordergrund stehen soll. Was meine ich mit echtem Bedarf? Ein echter Bedarf
liegt - um es negativ zu sagen - dann nicht vor, wenn eine finanzstarke Gemeinde einen Schulbau
durchführt, obwohl das nicht unbedingt notwendig ist, weil genügend Schulraum vorhanden ist. Man
will nur deshalb bauen, weil eben die finanziellen Mittel vorhanden sind, und auch der- Schulbaufonds
Beihilfen und Kredite gewährt. Weil das auch andere Gemeinden gemacht haben, will man in dem
betreffenden Ort eine neue Schule errichten.
Herr Präsident Schoiber hat darauf hingewiesen, daß wir uns in Zukunft mit mehreren Provisorien zu
befassen haben. Wenn ein solches Povisorium gar nicht so schlecht ist - wie etwa künftig mit der
Unterbringung der polytechnischen Lehrgänge -, so bin ich der Meinung, daß auch in solchen Fällen
kein echter Bedarf für einen Schulneubau vorhanden ist, sondern daß man sich da ein bißchen
gfretten muß.
Eine Härte möchte ich noch aufzeigen, die sich bisher bei der Aufbringung der Mittel für die
Finanzierung einer Schule dann ergeben hat, wenn nicht eine Gemeinde Schulgemeinde war,
sondern mehrere Gemeinden zu einer Schulgemeinde zusammengefaßt waren. Gerade bei den
Hauptschulgemeinden ist das sehr häufig der Fall. Für die Aufteilung der Kosten für den Schulneubau
ist hier nicht die Finanzkraft einer Gemeinde, sondern die Finanzkraft aller beteiligten Gemeinden
ausschlaggebend. Es kann also sein, daß die Sitzgemeinde, aber auch eine Sprengelgemeinde
finanzstark ist. Nun wird die Finanzkraft aller Beteiligten zusammengerechnet, und die Kosten werden
nach dem erhöhten Schlüssel, nach der kompletten Finanzkraft, aufgeteilt. Das halte ich für ein
Unrecht. Warum sind die Schulverhandlungen zwischen mehreren Gemeinden so schwierig? Nicht
etwa, weil der eine oder andere Bürgermeister vielleicht schulfeindlich ist, sondern nur deswegen, weil
er sieht, daß er, wenn er diese hohen Mittel aufbringen muß, zehn Jahre hindurch in der Gemeinde
überhaupt kein anderes Vorhaben mehr durchführen kann.
Ich weiß, daß auch Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek als Gemeindereferent diese
berechtigte Forderung immer wieder anerkennt, daß man bei der Aufbringung der Mittel für einen
Schulneubau eine Änderung der Bestimmungen über die Finanzkraft der beteiligten Gemeinden
herbeiführen müßte. (ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND übernimmt den Vorsitz).
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Finanzkraft ist an und für sich sehr problematisch. Was
bezeichnen wir denn überhaupt als Finanzkraft? Es sind 300 Prozent der Grundsteuer A und B und
150 Prozent Gewerbesteuer vom Gewerbekapital und vom Gewerbeertrag. Alle anderen Einnahmen,
die eine Gemeinde hat - also der Rest der Gewerbesteuer, der Rest der Grundsteuer auf 400 bzw.
420 Prozent, die Lohnsummensteuer, die Getränkesteuer, alle Abgaben, wie beispielsweise die
Lustbarkeitsabgabe, die in einer Gemeinde eingehoben wird - werden hier nicht berücksichtigt. Daher
kann man in diesem Zusammenhang überhaupt nicht von einer echten Finanzkraft der Gemeinden
sprechen.
Ich möchte hiezu noch abschließend sagen, daß auch da ein Weg gefunden werden muß, der gerecht
ist, der uns hilft, dort den notwendigen Schulraum zu schaffen, wo er wirklich notwendig ist, wo ein
echter Bedarf gegeben ist. Vielleicht kann ein Weg über den Schlüssel des Finanzbedarfes gefunden
werden.
Was ist nun der Finanzbedarf einer Gemeinde? Wie wird der Finanzbedarf ermittelt? Der Finanzbedarf
wird in der Form ermittelt, daß die Landesdurchschnittskopfquote der Finanzkraft des Vorjahres mit
der abgestuften Bevölkerungszahl der Gemeinde vervielfacht wird.
Ich darf also die Landesregierung bitten, auch hier Wege zu suchen, die die Schulbaufondsmittel
schon im Jahre 1966 so gerecht verteilen, daß auch kleine Gemeinden zum Zuge kommen, daß auch
finanzschwache Gemeinden in der Lage sind, den notwendigen Schulraum zu schaffen.
Ich erlaube mir abschließend, dem Hohen Haus einen diesbezüglichen Resolutionsantrag zu
unterbreiten, und bitte um die Annahme desselben (liest):
„Die Landesregierung wird aufgefordert, für die Vergabe der Mittel aus dem Schulbaufonds Richtlinien
zu erstellen, denen zufolge in Hinkunft auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der an den Schulgemeinden beteiligten Gemeinden mehr Bedacht genommen wird."
Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. A n d e r I.
Abg. ANDERL: Hohes Haus! Zur Gruppe 2 sprechen meistens eine Reihe von Lehrpersonen, die sich
wirklich mit diesen Problemen gründlich befassen. Ich kann mich daher als Außenstehender kurz
fassen, da die ganzen Probleme bereits von den Lehrerkollegen besprochen wurden. Wenn ich
vielleicht zu einem Kapitel etwas sagen darf, so betrifft das die Landesfachschule für das
Textilgewerbe in Groß-Siegharts. Die Schule wurde nach drei jähriger Bauzeit im Jahre 1952 eröffnet.
Es muß hervorgehoben werden, daß sich gerade diese im Waldviertel befindliche Schule eines ganz
besonderen Zuspruches erfreuen kann. Im ordentlichen Voranschlag finden wir rund 1,500.000
Schilling für den Sachaufwand und im außerordentlichen Haushalt eine Summe von 100.000 Schilling,
die zur Erneuerung des Maschinenparks verwendet werden soll. Die Schule wird derzeit von 42
Schülern, und zwar 33 männlichen, die in einem Internat untergebracht sind, und 9 weiblichen
Schülern, die in Privatquartieren wohnen müssen, da für diese noch kein Internat vorhanden ist,
besucht. Über die Errichtung eines eigenen Internates für Mädchen wurde heute bereits gesprochen;
die Notwendigkeit wurde schon in einer Sitzung um 29. Mai unterstrichen. Die private Unterbringung
der Schülerinnen bedeutet in erster Linie für die Eltern eine erhöhte Ausgabe. Außerdem können die
Schülerinnen nicht so kontrolliert werden, wie es vielleicht notwendig wäre. Daher hat die Direktion
schon einen Vorschlag zum Bau eines Internates gemacht, der aber leider nicht berücksichtigt wurde.
Als erste Rate wäre ein Betrag von 800.000 Schilling erforderlich. Der gesamte Bau wird auf etwa
1,800.000 Schilling kommen. Ich bitte daher, wenn diese Summe schon nicht in diesem Budget
berücksichtigt werden konnte, unbedingt dafür Sorge zu tragen, daß sie in den außerordentlichen
Voranschlag 1967 aufgenommen wird. Es geht nicht allein um die Unterbringung der Schülerinnen,
sondern auch um die ordnungsgemäße Durchführung des Schulbetriebes und die Möglichkeit einer
entsprechenden Kontrolle.
Gestatten Sie mir noch einige Worte über die Landes-Frauenberufsschule in Hollabrunn. Auch diese
Schule erfreut sich einer ganz besonderen Beliebtheit. Sie wird derzeit von 151 Schülerinnen besucht.
Im Schuljahr 1966/67 werden es um 18 Schülerinnen mehr sein, also 169. Auch hier mangelt es am
notwendigen Schulraum, so daß schon im Mai 1963 von der Direktion dieser Schule ein Ansuchen
gestellt wurde, bei der Budgeterstellung der Jahre 1964 und 1965 die notwendigen Mittel für eine
Vergrößerung zu veranschlagen. Die Direktion ist der Ansicht, daß vier Lehrsäle, ein Turnsaal sowie
einige Lehrerwohnungen dazugebaut werden sollten, was eine Bausumme von 6,8 Millionen Schilling
erfordern würde. Bedauerlicherweise wurde auch für diesen Zweck im Budget 1966 nichts präliminiert.
Herr Präsident Schoiber hat in seinen Ausführungen ebenfalls auf die Notwendigkeit der Erweiterung
dieser beiden Schulen hingewiesen. Ich glaube, daß auch das Finanzreferat bemüht sein sollte, diese
Forderungen wenigstens bei der Budgeterstellung für das Jahr 1967 zu berücksichtigen, denn auch
dort sollten endlich den Schülern sowie dem Lehrpersonal die benötigten Räume zur Verfügung
gestellt werden können. Ich bitte daher den Herrn Finanzreferenten, diese Wünsche im Auge zu
behalten. Wenn ihn der Herr Abg. Stangler schon als Roman den Münzreichen vorgestellt hat, so
hoffe ich, daß er seine Münzen auch für das Schulwesen bereithält, denn wer für die Jugend gibt, gibt
für das Kostbarste, das wir besitzen. (Beifall links.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Als nächster Redner gelangt Herr Abg. B u c h i n g e r zum Wort.
Abg. BUCHINGER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem auch ich kein Lehrer
bin, werde ich mir ebenfalls gestatten, mich sehe kurz zu fassen. In das Kapitel 2 fällt unter anderem
auch die Sonderschule für körperbehinderte Kinder in Wr. Neustadt. Im vergangenen Jahr hat sich an
dieser Stelle der Herr Abg. Stangler sehr ausführlich mit dem Problem der Waldschule befaßt und
nachdrücklichst auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Vorsorge für den Schulbetrieb
aufmerksam gemacht. Wer die Waldschule in Wr. Neustadt kennt - ich hatte zweimal Gelegenheit, sie
zu besuchen - muß zugeben, daß die derzeitigen Zustände einer solchen Spezialschule unwürdig
sind. Die Notlage bezieht sich in erster Linie auf die Unterbringung der etwa 136 Zöglinge. Da die
lnternatsräume im ersten Stockwerk liegen, ist es äußerst schwierig, die Kinder, die zum Teil in
Rollstühlen und auf Tragbahren transportiert werden müssen, zu den Schlafstätten zu bringen. In
manchen Fällen muß die Bekleidung des nachts, auf dem Bett liegen, weil wegen Raummangels nicht
genügend Ablagen bzw. Kästen aufgestellt werden können. Es wurde auch im Vorjahr schon von
Glück gesprochen, daß bisher noch kein Feuer ausgebrochen ist, denn es wäre nicht auszudenken,
wie groß in einem solchen Fall die Katastrophe wäre. Dasselbe gilt für den Speisesaal, der gleichzeitig als Tag- und Freizeitraum dient und Sonntags zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet
wird. Für die rund 140 Kinder steht nur ein Tagraum zur Verfügung. Auch die sanitären Anlagen sind
nicht besser. Ebenso katastrophal ist die Unterbringung der Beamten bzw. Lehrer. Es gibt
Zweibettzimmer, wo nicht einmal mehr ein Tisch oder auch nur ein Sessel Platz hat. Auch hier bedarf
es einer dringenden Abhilfe.
Ich muß dem Herrn Finanzreferenten sehr danken, daß er im Budget für das Jahr 1966 den restlichen
Betrag eingesetzt hat, der für die Errichtung des neuen Internatsgebäudes für die Waldschule in Wr.
Neustadt erforderlich ist. lm Nachtragsbudget des heurigen Jahres wurden bereits 6 Millionen Schilling
zur Verfügung gestellt. Mit den nunmehr bewilligten 8 Millionen Schilling ist das Gesamterfordernis
von 14 Millionen Schilling gedeckt.
Wir können also auch diesen bedauernswerten Mitbürgern, die zweifellos zu den Ärmsten der Armen
zählen, ein menschenwürdiges Zuhause geben und es ihnen erleichtern, eine entsprechende schulige
Ausbildung zu erhalten.
Weiters möchte ich kurz zu einem Problem Stellung nehmen, und zwar zur Beförderung der
Schulkinder, vor allem im Zusammenhang mit der Einstellung gewisser Züge, die im letzten Jahr
verfügt wurde. Ich darf feststellen, daß sich der Kraftfahrzeugverkehr der Post und auch der
Bundesbahn der Schulzeiten anpaßt und mehr oder weniger gut funktioniert. Leider kann man aber
von der Bundesbahn nicht das gleiche sagen. Ich habe wohl Verständnis dafür, daß es auf Grund der
übergroßen Belastungen bei den ÖBB zu Einsparungen und zu Zugseinstellungen kommen muß.
Unbegreiflich aber ist mir folgender Fall: In Retz besteht eine städtische Handelsschule, die auch von
sehr vielen Schülern aus dem Einzugsgebiet Drosendorf - also dem angrenzenden Waldviertel besucht wird. Die Hinfahrt ist morgens zeitgerecht möglich, die Rückfahrt von Montag bis Freitag
erfolgt ab Retz um 15.42 Uhr, die Ankunft in Drosendorf ist Ca. um 17.00 Uhr. Im Zuge der genannten
Einsparungsmaßnahmen hat sich hier das Bundesministerium für Verkehr bzw. die
Bundesbahndirektion veranlaßt gefühlt, um Samstag den Zug, der die Schüler zurückbringen soll,
einzustellen. Die Kinder können erst um 21.38 Uhr von Retz abfahren und kommen um 22.50 Uhr
nach Hause, zu einer Zeit also, wo es weit besser wäre, wenn sie schon in den Betten wären. Ich
kann verstehen, daß ein Zug eingestellt wird; aber es scheint sehr grotesk, wenn man hört, daß dieser
Zug keineswegs gänzlich eingestellt wurde, sondern da6 sich diese Maßnahme nur auf den
Personenverkehr erstreckt. Der Zug fährt um dieselbe Zeit, also um 15.42 Uhr, wie an Wochentagen,
von Retz nach Drosendorf, nur ist es nicht möglich, zuzusteigen, obwohl sicherlich auch das
Zugsbegleitpersonal vorhanden ist, da der Zug als Leergarnitur nach Drosendorf fährt, um dann um
17.10 Uhr von Drosendorf zurück über Retz nach Wien zu fahren. Ich kann nicht verstehen, wie man
auf Grund von Einsparungsmaßnahmen solche Verfügungen treffen kann. Ich bedauere sehr, daß es
trotz Intervention der Stadtgemeinde Retz und trotz einiger Vorsprachen nicht möglich ist, daß mit
diesem Zug die Kinder und selbstverständlich auch andere Leute befördert werden können. Ich hoffe,
daß es vielleicht in Zukunft möglich sein wird, hier durch Vorsprachen beim zuständigen Ministerium
bzw. der Bundesbahndirektion Abhilfe zu schaffen. Einsparungen sind zweifellos notwendig, ich
glaube aber, hier handelt es sich nicht um Einsparungen, sondern vielmehr um Schikanen gegen die
Bevölkerung, vor allem gegen die Bewohner des Grenzlandes oben an der toten Grenze. (Beifall bei
der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Frau Abg. K ö r n e r.
Abg. KÖRNER: Hohes Haus! Der Herr Abg. Puchinger hat sich mit der Einstellung der Züge im
Zusammenhang mit dem Schulbesuch beschäftigt. Ich bin nicht in der Lage, zu diesem Fall direkt
Stellung zu nehmen, möchte aber dazu bemerken, daß - so viele Schwierigkeiten es mit der
Bundesbahn geben mag - sie aber gerade auf dem Gebiete der Beförderung von Schulkindern sehr
entgegenkommend ist. (Abg. Dipl.-lng. Robl: Nicht überall!) Selbstverständlich können Kinder mit dem
Güterzug nicht fahren; aber es wird sicher auch hier ein Ausweg gefunden werden können, wenn er
entsprechend begründet wird.
Es haben sich zum Kapitel 2 der Herr Kollege Abg. Schneider und ein zweiter Kollege mit der neu zu
schaffenden Landesberufsschule für Kaufleute beschäftigt. Es wurde auch - teils kritisch, teils
zustimmend - darauf verwiesen, daß diese Schule nach Ravelsbach kommt. Darf ich erwähnen, daß
sich die Stadtgemeinde Gmünd auch um die zweite Landesberufsschule für Kaufleute beworben hat;
und zwar hat sie am 27. November 1964 an den Berufsschulrat ein diesbezügliches Ansuchen
gerichtet. Es ist mir klar, daß es heute nichts mehr nützt, darüber zu reden, dieser Beschluß wurde
einstimmig gefaßt, und die Schule wird nun in Ravelsbach gebaut werden. Aber nun wurde bekannt,
da6 man daran denkt, eine dritte Landesberufsschule für Kaufleute zu schaffen (Zwischenruf bei der
ÖVP: Das ist die dritte!) und es wäre vielleicht doch zu überlegen, ob nicht ein anderes Gebiet für die
Kaufleute günstiger wäre. Gmünd besitzt das größte Kaufhaus des Waldviertels mit 90 Angestellten,
es hat ungefähr 30 Lehrlinge, und es besteht aus den umliegenden Gemeinden auch ein großer
Lehrlingszuzug. Die Stadtgemeinde wäre in der Lage, ein Grundstück kostenlos zur Verfügung zu
stellen. Ich bitte daher, bei allen zukünftigen Überlegungen, die eine Landesberufsschule betreffen,
die Stadtgemeinde Gmünd nicht zu übersehen.
Präsident Reiter hat heute bereits über die Kindergärten in Niederösterreich gesprochen. Er hat
angeführt, daß wir insgesamt, Landeskindergärten und Privatkindergärten zusammengerechnet, 406
im Lande haben. Diese 406 Kindergärten wurden im heurigen Jahr von rund 21.000 Kindern besucht.
Wenn wir nun überlegen, daß wir in Niederösterreich 1600 Gemeinden haben; aber nur 406
Kindergärten besitzen, zeigt diese Zahl, daß wir zu wenig Kindergärten haben. Es gab im Jahre 1961 mir liegen leider im Augenblick keine anderen Zahlen vor, nur die der Volkszählung aus dem Jahre
1961 - in Niederösterreich 258.227 berufstätige Frauen, sowohl selbständige als auch unselbständige.
Diese Zahl zeigt, daß die Anzahl der Kindergärten nicht nur im Verhältnis zur Zahl der Gemeinden
sondern auch im Verhältnis zur Zahl der berufstätigen Frauen absolut zu gering ist.
Herr Präsident Reiter hat darauf hingewiesen, da6 die Wirtschaft die Frauen sozusagen anzieht,
anwirbt, zur Berufstätigkeit anregt. Er hat die Tatsache festgestellt, daß es heute in vielen Fällen
notwendig ist, daß beide Elternteile arbeiten; denn nicht immer veranlaßt allein der Wunsch nach
einem leichteren oder schöneren Leben, nach einem höheren Einkommen die Frauen zur
Berufsarbeit. Wenn eben Kinder vorhanden sind, und die Eltern dafür sorgen, daß die Kinder etwas
lernen können, daß die Wohnung und der Haushalt in Ordnung gehalten werden können, dann ist es
notwendig, daß die Mutter mitverdient, weil all das in den wenigsten Fällen mit einem Verdienst allein
erreicht werden kann.
Wir weisen mit Recht darauf hin, daß Niederösterreich jenes Bundesland ist, das die meisten
Kindergärten hat. Die Kindergärten, die im Laufe von 20 Jahren in Niederösterreich geschaffen
wurden, stellen wohl eine schöne Leistung dar. Wir müssen aber dazu gleich sagen, daß die Zahl der
in unserem Bundesland bestehenden Kindergärten nicht ausreicht. Es wäre daher im Interesse der
berufstätigen Mütter nur zu wünschen, daß noch weitere Kindergärten geschaffen werden.
Es ist bekannt, daß sich die Kinder nur stundenweise am Vormittag und am Nachmittag im
Kindergarten aufhalten können. Das bedeutet für die berufstätigen Mütter ein großes Handikap, und
macht ihnen große Sorgen. Nicht jede berufstätige Mutter hat die Gewißheit, daß ihr Kind eine warme
Mahlzeit bekommt. Viele Mütter müssen sich den Kopf darüber zerbrechen, wo sie ihre Kinder
zwischen dem Ende des Aufenthaltes im Kindergarten und dem Zeitpunkt, zu dem sie von der Arbeit
nach Hause kommen, unterbringen sollen. Die Gemeinden werden allein nicht imstande sein, dieses
Problem zu lösen. Das Land und die Gemeinden werden sich gemeinsam mit dieser Frage
beschäftigen müssen. Denn die Berufstätigkeit der Mutter ist eine Tatsache, die wir zur Kenntnis
nehmen müssen, ob wir sie nun bejahen oder nicht. Das Land und die Gemeinden müssen dazu
beitragen, daß die Kinder der berufstätigen Mütter während des Tages wirklich versorgt sind.
Kollege Graf hat sich in der Debatte über das Kapitel 2 unter anderem mit dem Mittelschulneubau in
Gänserndorf beschäftigt. Ich möchte dazu etwas ähnliches sagen. Bekanntlich ist die Stadt Gmünd
eine zweigeteilte Stadt. Im Jahre 1945 ist der ehemalige Stadtteil Gmünd 3 wieder zur
Tschechoslowakei gekommen. In diesem Stadtteil hatte sich neben vielen anderen Gebäuden auch
das schöne große Gebäude der Mittelschule befunden. Die Mittelschule von Gmünd war also im Jahre
1945 gänzlich obdachlos, sie hatte überhaupt kein Gebäude zur Verfügung. Man war aber daran
interessiert, für die ungefähr 400 Mittelschüler, die zu Kriegsende diese Schule besucht hatten, die
Möglichkeit zum Weiterlernen zu schaffen. Die Stadtgemeinde Gmünd hat die Mittelschule im
Gebäude der Haupt- und Volksschule in Gmünd 1 aufgenommen. Daß dieser Zustand nicht erfreulich
war und auf die Dauer unerträglich geworden ist, wird sich jeder vorstellen können. Außerdem war
neben den beiden Pflichtschulen und der Mittelschule in diesem Gebäude auch noch die Berufsschule
untergebracht.
Die Stadtgemeinde mußte neuerdings einschrei- ten, da von anderer Seite keine Abhilfe zu erwarten
war. Zu Beginn des Schuljahres 1952/53 hat die Stadtgemeinde Gmünd dem Bund ein Gebäude, und
zwar das ehemalige Volksschulgebäude von Gmünd 1, geschenkt. Die Stadtgemeinde hat im Stadtteil
Gmünd 2 eine neue Volksschule errichtet. Dadurch konnte die Volksschule neben dem Pfarrhof
geräumt werden. Dieses Gebäude hat die Stadtgemeinde Gmünd dem Bund für die Unterbringung der
Mittelschule zur Verfügung gestellt. Dieses Gebäude, das damals für die Unterbringung des
Gymnasiums der bestmögliche Ausweg gewesen ist, entspricht aber heute natürlich bei weitem nicht
mehr den Anforderungen. Es war 1874/75 als fünfklassige Mädchenvolksschule gebaut worden. Die
Herren können sich vorstellen, daß das im vorigen Jahrhundert für eine Mädchenvolksschule, also für
einen ganz anderen Schultyp errichtete Gebäude, heute den Anforderungen einer Mittelschule
überhaupt nicht mehr gerecht werden kann.
Im Februar des Jahres 1959 hat sich daher ein Proponentenkomitee gebildet, in dem alle
interessierten Kreise vertreten sind, und dessen Obmann Herr Präsident Nationalrat Cerny ist. Dieses
Proponentenkomitee hat also den Neubau der Mittelschule in Gmünd betrieben. Sie alle wissen, da6
der Neubau einer Mittelschule nicht von heute auf morgen durchgeführt werden kann, daß es dazu
vieler Wege, vieler Planungsarbeiten und der notwendigen finanziellen Voraussetzungen bedarf. Im
Juni 1960 war man aber soweit, daß der Wille, dort einen Neubau zu errichten, feststand. Nun galt es,
die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Wiederum war es die Stadtgemeinde Gmünd, die im Juni 1960 dem Bund ein mehr als 18.000 m2
großes, gänzlich aufgeschlossenes, baureifes Grundstück kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Meine
Herren! Bedenken Sie, welchen Wert ein 2. Februar de! mitten in der Stadt gelegenes 18.141 m²
großes, aufgeschlossenes Grundstück, das Licht- und Straßenanschluß hat, repräsentiert! Wenn wir
nur eine grobe Rechnung vornehmen, dann müssen wir feststellen, daß es sich dabei um einen Wert
von fast 2 Millionen Schilling handelt. Denken wir außerdem daran, daß die Gemeinde Gmünd das
alte Volksschulgebäude zur Verfügung gestellt, im Gebäude des Gymnasiums Installationen und
kleinere Umbauten durchgeführt hat, dann müssen wir anerkennen, daß die Bezirksstadt, die
Grenzstadt Gmünd, bisher für die Mittelschule wirklich große finanzielle Opfer gebracht hat. (DRITTER
PRÄSIDENT REITER übernimmt den Vorsitz.)
Es hat sich dann lange Zeit nichts gerührt. Jene Herren, die schon in der vorhergehenden Periode
auch dem Hohen Landtag angehört haben, werden sich vielleicht daran erinnern, daß ich, als es
darum ging, welche Mittelschulen im einzelnen in Niederösterreich gebaut werden, von dieser Stelle
aus an den Herrn Kollegen Hilgarth die Frage richtete, wann mit dem Neubau in Gmünd begonnen
werde. Der Herr Abg. Hilgarth hat mir damals geantwortet, daß Gmünd an vierter Stelle gereiht sei.
Kurze Zeit darauf hat diese Stadtgemeinde ganz offiziell auch an den Herrn Landeshauptmann und an
den Landesschulrat eine diesbezügliche Anfrage gerichtet. Wir haben damals auch vom
Landesschulrat die Mitteilung erhalten, daß Gmünd an vierter Stelle gereiht ist.
Mittlerweile sind wieder einige Jahre vergangen, und alle Bemühungen schienen zwecklos zu sein.
Man hat aber nicht aufgegeben, und alle Interessierten waren immer wieder unterwegs, um den
Beginn des Neubaues der Gmünder Mittelschule doch zu erreichen.
Als wir aber dann eines Tages das Bau- und Planungsprogramm des Unterrichtsministeriums zu
Gesicht bekamen, mußten wir feststellen, daß Gmünd darin nicht enthalten war. Daraufhin haben der
Elternverein, das Proponentenkomitee und der Gemeinderat der Stadt Gmünd mit den Stimmen aller
drei Parteien - also einstimmig - dagegen protestiert. Unser Protest hat auch Erfolg gehabt. Wir haben
mit Schreiben vom März des Jahres 1964 vom Unterrichtsministerium die Mitteilung erhalten, daß auf
Grund der Reihungsvorschläge des Landesschulrates von Niederösterreich Gmünd nun an vorderster
Stelle enthalten ist. Wir haben das mit großer Freude zur Kenntnis genommen. Etwas später haben
wir vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau ein Schreiben erhalten, daß die BundesMittelschule in Gmünd in das Bauprogramm 1964 aufgenommen ist. Ich zitiere wörtlich aus dem
Schreiben des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau: „Wir haben außerdem im Jahre
1964 die Nachricht erhalten, daß man bereits den baukünstlerischen Wettbewerb ausgeschrieben
hat". Das ist erfolgt, und am 1. und 2. Februar des heurigen Jahres wurde der Bewerb abgeschlossen,
die Kommission hat getagt. Es wurden drei Entwürfe ausgezeichnet, zwei weitere wurden angekauft.
Im Herbst des Jahres 1964, einige Wochen vor der Landtagswahl, wurde auf dem Grundstück, auf
welchem das Gebäude errichtet werden soll, eine große Tafel aufgestellt: Bundesministerium für
Handel und Wiederaufbau, Neubau des Bundes-Gymnasiums Gmünd, Bauaufsicht usw. Außer dieser
Tafel steht aber bis zum heutigen Tag nichts auf diesem Grundstück. Es hat der Herr
Unterrichtsminister am 10. Mai des Jahres 1964, einem Redakteur des ,,Volksblattes" ein Interview
gewährt, und auf die Frage des Journalisten, welche negativen Eindrücke der Herr Unterrichtsminister
meinte, als er davon sprach, auf seiner Reise auch negative Eindrücke empfangen zu haben, sagte er
wörtlich, daß zum Beispiel und in erster Linie die Mittelschule in Gmünd ganz schlecht untergebracht
ist. Weiter sagte er, und das ist das Entscheidende: ,,Wir werden im Jahre 1964 mit dem Spatenstich
beginnen." Mittlerweile ist aber das Jahr 1964 vorbei, das Jahr 1965 geht bereits zu Ende. Zu Beginn
des Schuljahres 1965/66, also anfangs September, wurde der Herr Direktor der Mittelschule in
Kenntnis gesetzt, daß es 1966 wieder nichts mit dem Beginn des Neubaues der Mittelschule werden
wird. Ich möchte ausdrücklichst bemerken, es war dies vor dem 22. Oktober. Daraufhin haben alle
Interessierten neuerdings Schritte unternommen, um dagegen zu protestieren. Der Gemeinderat der
Stadt Gmünd hat es auch getan. Auf den Protest der Gemeinde Gmünd hat der Klub der ÖVPNationalräte geantwortet, es hat Herr Nationalrat Dr. Haider darauf geantwortet, und es gab im
Nationalrat eine Anfrage des Herrn Nationalrates Chaloupek, darauf hat der Herr Unterrichtsminister
geantwortet. In all diesen Antworten wird uns versichert, daß man Gmünd nicht vergessen wird, und
bestrebt ist, den Neubau der Mittelschule in Gmünd zu ermöglichen. De; Herr Unterrichtsminister hat ich glaube, es war um 17. November 1965 - auf die Anfrage des Herrn Nationalrates Chaloupek
geantwortet, daß er nach wie vor bestrebt ist, den vordringlichen Neubau in Gmünd zu unterstützen,
daß ihm bekannt ist, wie schlecht die Mittelschule dort untergebracht ist, und daß er schon mit dem
verstorbenen Landeshauptmann Figl den Spatenstich vereinbart hatte. Er bemerkte außerdem, daß er
bereits auch mit Herrn Landeshauptmann Hartmann in dieser Angelegenheit ausführlich gesprochen
habe.
Ich bitte Sie, meine Herren, daß Sie nun mein Ersuchen dem Herrn Landeshauptmann übermitteln.
Meine Bitte geht dahin, daß der Herr Landeshauptmann diese Bestrebungen - ich möchte nicht sagen,
der Stadt Gmünd, sondern aller Interessierten, denn die Mittelschule in Gmünd ist nicht Angelegenheit
einer Partei oder einer Stadt, sondern aller Eltern, die ihre Kinder in diese Schule schicken, und des
ganzen Bezirkes - unterstützt und behilflich ist, daß der Beginn des Neubaues der Mittelschule in
Gmünd im Jahre 1966 - so wie zugesagt - möglich wird. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. S c h o i b e r .
Abg. SCHOIBER: Hoher Landtag! Nur noch einige kurze Bemerkungen. Zuerst einmal zur Anregung
des Herrn Abg. Kosler, auch im Traisental eine höhere Schule zu errichten. Es ist richtig, daß der
Bezirk Lilienfeld nunmehr der einzige Bezirk ist, der keine höhere Schule hat. Wir haben aber schon
vor etwa einem halben Jahr begonnen, dort die Möglichkeiten der Errichtung einer höheren Schule zu
überprüfen. Es müssen ja diesbezüglich gewisse Erhebungen durchgeführt werden, denn nur dann,
wenn diese positiv sind, kann man damit rechnen, daß seitens des Bundesministeriums für Unterricht
die Zustimmung gegeben wird. Es wurde also das Einzugsgebiet erhoben, die etwa anfallende Zahl
von Schülern usw. Wir werden nicht erlahmen, in dieser Hinsicht fortzufahren. Ich glaube, sagen zu
können, daß diese Bemühungen Erfolg haben werden, denn es ist richtig, daß aus dem Traisental
täglich viele Schüler nach St. Pölten in das Gymnasium fahren, daß das St. Pöltner Gymnasium
bereits zu klein ist, und daß wir dort mit argen Raumschwierigkeiten zu kämpfen haben. Ich bin auch
der Meinung, daß es zweckmäßiger ist, an einer anderen Stelle eine neue Anstalt zu errichten, als
etwa in St. Pölten allmählich eine Monsteranstalt zu machen. Das zum Problem Lilienfeld.
Ich darf noch kurz auf die Ausführungen des Herrn Abg. Payerl bezüglich Waidhofen zurückkommen,
und darf noch einmal dezidiert erklären, daß die Übernahme durch den Bund mit 1. Jänner fixiert war.
Es ist unser Unglück, daß in der Zwischenzeit die Budgetverhandlungen geplatzt sind. Ich muß noch
einmal sagen, daß zusätzliche Dienstposten, die zur Übernahme notwendig sind - es handelt sich ja
auch nicht um die sachliche sondern um die personelle Übernahme - nicht zur Verfügung stehen. Wir
hoffen aber und rechnen damit, daß die Übernahme durch den Bund mit Jahresmitte erreicht werden
kann.
Zu den beiden Projekten Gmünd und Gänserndorf darf ich folgendes sagen: Der Herr Bundesminister
kennt aus eigener Anschauung die Verhältnisse in Gmünd und ist auch über die räumlichen Zustände
in Gänserndorf bestens informiert.
Die Frau Abg. Körner hat gesagt, da8 für 1964 der Beginn zugesagt wurde. Ich möchte erwähnen,
daß tatsächlich, wohl nicht mit dem Bau, aber mit den dafür notwendigen Vorarbeiten begonnen
wurde, daß also der baukünstlerische Wettbewerb ausgeschrieben worden ist. Nach dem
baukünstlerischen Wettbewerb ist fast 1 Jahr notwendig, um die Pläne im Detail auszuarbeiten. Das
ist aber ist auch abgeschlossen.
Ähnlich sind die Verhältnisse in Gänserndorf. Auch hier sind die Vorarbeiten soweit gediehen, daß mit
dem Bau begonnen werden kann. Es ist das Bestreben der zuständigen Herren des Landes, also des
Herrn Landeshauptmannes und des Landesschulrates - ich kann sagen, auch des
Bundesministeriums für Unterricht - soferne die Budgetmittel so abgesichert sind, und das wird vom
künftigen Budget des Bundes abhängen, daß man mit ruhigem Gewissen einen Bau beginnen kann,
da6 dann auch im Jahre 1966 mit beiden Bauten begonnen wird. Es wird also unsere gemeinsame
Aufgabe sein, beim Bund alles zu unternehmen, damit die notwendigen Budgetmittel durch das
Unterrichtsministerium bereitgestellt werden können. Wenn das nicht geschieht, nützt unser ganzes
Reden hier nichts. Zum Bauen braucht man Geld; nur dann, wenn aus dem Unterrichtsressort die
notwendigen Mittel - und ich hoffe, daß es im neuen Budget soweit sein wird - zuerkannt werden, wird
es auch möglich sein, die berechtigten Ansprüche und Forderungen dieser zwei
niederösterreichischen Stadtgemeinden Gmünd und Gänserndorf zu berücksichtigen. Ich danke.
(Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Das Schlußwort zur Gruppe 2 hat Herr Landesrat K u n t n e r.
Landesrat KUNTNER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist begreiflich, daß Lehrer
über Schulfragen natürlich mehr zur reden wissen, und daher auch mehr reden, als andere
Berufsangehörige. Ich werde mich aber, obwohl ich Lehrer bin bemühen, das Schlußwort kürzer zu
halten (Beifall bei der ÖVP). Ich freue mich, daß sich nun das Haus gefüllt hat, offensichtlich zur
Abstimmung, weil ich sonst ein Bonmot Helmesbergers variieren müßte, nämlich, daß ich das Haus
bei Schulfragen schon voller gesehen habe, aber so leer, wie es zeitweise gewesen ist, nicht.
(Zwischenruf: Es war Mittagszeit!)
Darf ich nun einige Fragen berühren, die von meinen Vorrednern aufgezeigt wurden. Die Anregung
des Herrn Präsidenten des Landesschulrates, die Bezirksschulräte von den bewilligten Beiträgen für
Lehrmittel zu informieren, werde ich selbstverständlich weitergeben. Ich glaube damit diesen Wunsch
erfüllt zu haben. Zum Standort der pädagogischen Akademie, um die zweite Frage aufzugreifen, ist
Traiskirchen nicht wegen der Lage genommen worden, sondern wegen der raschen
Realisierungsmöglichkeit und wegen der Billigkeit. Nun müssen aber andere Möglichkeiten ins Auge
gefußt werden, die Überbrückung wäre bei Traiskirchen nicht notwendig gewesen. (Zwischenruf
rechts: Wir waren für Traiskirchen!) Natürlich, leider ist es nicht möglich gewesen, ich möchte auf
diese Dinge nicht weiter eingehen.
Die Frage der Schülerzüge wurde bereits beantwortet. Im besonderen Falle Handelsschule berührt es
mich nicht. Zur Frage der Lokalisierung der dritten Landesberufsschule für kaufmännische Lehrlinge
darf ich nur sagen, daß wohl ein solcher Antrag des Berufsschulrates vorliegt, daß sich dagegen aber
beide Lehrerverbände und die Gewerkschaftsvertreter wenden. Nach meiner Meinung kann auch ein
unterentwickeltes Gebiet nicht durch eine Schule wirtschaftlich gefördert, höchstens ideell aufgewertet
werden. Es wird daher zweckmäßig sein, daß die Landesregierung diesen Antrag zur neuerlichen
Stellungnahme an den Berufsschulrat zurückverweist.
Die Frau Abg. Körner hat auch die Frage der ganztägig geführten Kindergärten aufgezeigt. Diese
Möglichkeit besteht, für die Kosten müssen die Gemeinden aufkommen. Die Schwierigkeit besteht nur
darin, daß man eine Kindergärtnerin dazu bewegen muß, über ihre Dienstverpflichtung hinaus noch
Überstunden zu übernehmen. Daß die Anzahl der höheren Schulen in Niederösterreich zu niedrig
sind, ist deutlich unterstrichen worden. Die Notwendigkeit zur Errichtung von mehr solchen Schulen
wurde auch von mir früher schon wiederholt aufgezeigt. Insbesondere kommt der sehr ausbaufähige
und aufbaufähige Typ des musisch-pädagogischen Realgymnasiums in Frage, das direkt auf die
Hauptschule und auf die Volksschule aufbaut.
Abg. Dipl.-lng. Robl hat von den Zuschüssen zu den lnternatskosten für die pädagogischen Lehrgänge
an den Landesschulen gesprochen. Es ist selbstverständlich, daß auch hier Wege gefunden werden
müssen, um die Erziehungsberechtigten zu unterstützen, weil ihnen die Belastung sicher nicht
zumutbar ist.
Der Schulverband, der von dem gleichen Abgeordneten angeregt wurde, erspart sicherlich Kosten,
auch dem Schulbaufonds kommt er vielleicht in der Bereitstellung von Lehrerwohnungen entgegen. Er
kann aber nur eine Übergangsmaßnahme darstellen, die ich als solche begrüße, weil es gerade jetzt,
wo der Schulbaufonds und die Bauvorhaben überhitzt sind, doch eine Lösung darstellt; weil wir
Räume ausnützen können, die bereits vorhanden sind. Ob das dann aus organisatorischen oder aus
pädagogischen Gründen geändert werden kann, ist eine Sekundärangelegenheit. Bei einem
Schulverband muß allerdings dann dafür gesorgt werden, daß in einem Kreisverkehr die einzelnen
Schuljahrgänge zu den entsprechenden Klassen gebracht werden.
Nun zu einem Kapitel, das schon mehrfach berührt wurde: die Änderung der Vergabe der Mittel des
Schulbaufonds und die Feststellung echten Bedarfs. Ich kann mir vorstellen, wenn ein findiger
Bürgermeister, bevor noch die Schulgemeinde draufkommt, die Besitzfeststellung in der Form
vornimmt, daß er 3 Klassen, die von der Hauptschule benützt werden, der Volksschule zu bauen, daß
dann der Schulbedarf etwas kompliziert ist. (Abg. Dipl.-lng. Robl: Kann man auch feststellen. Abg.
Stangler: So schlecht kann ein Bürgermeister nicht sein.) Findig habe ich gesagt, und dabei habe ich
nicht einmal den Namen genannt.
Noch schwieriger ist es, den Finanzbedarf zu fixieren, weil man auch darauf hinweisen muß, daß es
sich manche Gemeinden in der Ausschöpfung ihrer Steuerhoheit etwas sehr bequem machen. Wir
wissen: Steuern einheben ist immer eine bittere und eine harte Angelegenheit, und manche
Gemeinden machen es sich in dieser Hinsicht etwas bequemer. Daß sie dann natürlich weniger Mittel
zur Verfügung haben, ist klar.
Ich habe das Gefühl, man möchte bei dieser Änderung der Vergabe der Schulbaufondsmittel die
bisherige Gepflogenheit, daß zwischen den beiden Fraktionen auch eine prozentuelle Aufteilung
erfolgt ist, ändern. Ich möchte dazu nur festhalten, daß sozialistische Mehrheitsverwaltungen
höchstens 40 Prozent - also 20 Prozent Subvention und 20 Prozent Darlehen - erhalten haben, daß
also über diesen Betrag nicht hinausgegangen wird.
Wenn auf der anderen Seite größere Zuwendungen gemacht werden für einzelne Gemeinden, und
dadurch wieder eine Verknappung der Mittel entsteht, dann ist das Sache der Vorschlagenden, die
sich das vorher überlegen müßten.
Dem Herrn Abg. Schneider darf ich für seine Ausführungen danken. Unser Dank gilt auch der Kammer
der gewerblichen Wirtschaft für die großen Zuwendungen, die sie für das berufliche Schulwesen
macht, ohne daß sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Ich darf allerdings hinzufügen, daß die
Zuwendungen, die sie macht, sich so auswirken, daß das Land die Hälfte - in einem Fall sogar zwei
Drittel - dazuzahlt, wobei dann der Grund und das Gebäude in den Besitz der Kammer der
gewerblichen Wirtschaft übergehen. Es handelt sich aber dennoch um eine Leistung, die ohne
gesetzliche Verpflichtung erbracht wird.
Dem Herr Präsidenten Reiter danke ich dafür, daß auch er der Meinung ist, da6 man stillgelegte
Schulen vor allem als Kindergärten verwenden soll. Ich erinnere nur daran, da6 man die Auflassung
einer solchen Schule und die Aufhebung der Schulbindung nicht behindern soll, um den Gemeinden
möglichst bald das Verfügungsrecht über die für sie sonst unverwendbaren Gebäude zu geben, damit
sie diese einem neuen Verwendungszweck zuführen können.
Die Bezüge der Kindergarteninspektoren berühren mich nicht, nachdem ich nicht der Personalreferent
bin. Die Sprengelabgrenzung wurde von mir bereits unterschrieben, muß also in der nächsten Zeit
auch der Landesregierung zugehen.
Der Kindergärtnerinnenbedarf wird durch die drei bestehenden Anstalten nicht gedeckt, obwohl sie die
Möglichkeit hätten, mehr Kindergärtnerinnen auszubilden, weil manche Jahrgänge überhaupt ohne
Besucher aufscheinen. Also ist es nicht notwendig, sie zusätzlich zu subventionieren, denn alle
Voraussetzungen sind da. (Abg. Schoiber: Räumliche Schwierigkeiten sind vielfach vorhanden!) Es
sind vielleicht aber andere Schwierigkeiten. Daß wir selbstverständlich bemüht sind, die Heranbildung
von Kindergärtnerinnen zu fördern, das ersehen Sie daraus, daß im Voranschlag eine Post
vorgesehen ist, aus der den werdenden Kindergärtnerinnen Stipendien zur Verfügung gestellt werden.
So viel zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen.
Nun noch ein paar allgemeine Bemerkungen zur gesamten Gruppe 2. Die Ausgabenpost von 113
Millionen Schilling plus 49 Millionen Schilling im außerordentlichen Voranschlag mit einer
Mehrausgabe von 64 Millionen Schilling gegenüber dem Voranschlag 1965 scheint für den ersten
Augenblick sehr hoch. Es ist dies aber eine Täuschung, die auf die bereits bekannten Tatsachen
zurückgeht, daß viel aus dem außerordentlichen Voranschlag ins ordentliche Budget übernommen
worden ist, und da8 vor allem aus der Gruppe 4 das Kindergartenwesen in die Gruppe 2 überstellt
wurde. Daher ist nicht das Schulwesen allein auf einen Budgetansatz von 5,55 des Gesamtbudgets
angestiegen, sondern die Steigerung - wenn man die erwähnten neuen Posten wegläßt - macht
lediglich eine Erhöhung von 335 auf 3,92 Prozent aus, also 0,37 Prozent.
Wenn man bedenkt, daß auch die Einnahmen um 3,6 Millionen Schilling höher sein werden, dann ist
der Betrag von 17 Millionen Schilling nicht als übermäßig hoch anzusehen.
Die Mehrausgaben wurden bereits erwähnt. Was mich besonders angenehm berührt, und was, wie
Ich glaube, auch alle Schulleute dankbar zur Kenntnis nehmen werden, ist die Tatsache, daß für das
Institut für Lehrerfortbildung ein Betrag von 400.000 Schilling zur Verfügung gestellt werden kann, mit
dem allen Erfordernissen Rechnung getragen werden kann.
Als zweite erfreuliche Tatsache möchte ich erwähnen, daß mit dem Betrag von 8 Millionen Schilling
der lnternatsbau der Sonderschule Wr. Neustadt fertiggestellt werden kann. Weiters sind 260.000
Schilling - das wurde bereits erwähnt - für die Erfüllung des § 45 Abs. 4 des
Pflichtschulorganisationsgesetzes vorgesehen, das heißt also für die Schulbeiträge jener Kinder, die in
Gemeinden zur Schule kommen, ohne daß ein Beitragspflichtiger gefunden werden kann.
Daß die 300.000 Schilling als Beitrag für die Fahrkosten der Schulkinder nur ein Tropfen auf einen
heißen Stein sind, ist klar. Aber es ist dies eine Ansatzpost, die sicherlich den Bedürfnissen
entsprechend ausgebaut werden wird.
Ich kann es begreifen, daß das Land, das heuer vor allem durch die Hochwasserkatastrophe große
Sorgen hat, für den Straßenbau erhöhte Ausgaben hat, wozu noch die Schulgesetze ebenfalls große
Ausgaben verursachen, wenig Begeisterung aufbringt, die Fachschulen besonders zu dotieren, und
daher die Zuwendungen für sie entsprechend eingeschränkt hat. Insbesondere deswegen, weil ja
zunächst die höhere technische Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen sehr bald in die Verwaltung
des Bundes übergehen wird. Aber die anderen Fachschulen werden uns doch noch eine längere Zeit
bleiben. Es wird daher meiner Meinung nach notwendig sein, über kurz oder lang doch die hiefür
notwendigen Mittel aufzubringen. Es geht nicht an, daß wir in Großsiegharts das Mädcheninternat
nicht bauen. Es wird gebaut werden müssen! Es wird notwendig sein, auch für die höhere
Landeslehranstalt für weibliche Frauenberufe in Hollabrunn die notwendigen Internatsräume, aber
auch die Lehrzimmer, die für den größeren Schüleranfall erforderlich sind, bereitzustellen. Ich halte es
für untragbar, daß man der Landesfachschule für Damenkleidermacher in Mödling den Betrag für die
Einrichtung des Stenotypieunterrichtes vorenthalten hat, denn das ist lehrplanmäßig notwendig, und
muß daher gemacht werden.
Wenn ich mit einiger Genugtuung feststellen kann, daß der Schulbaufonds im ordentlichen
Voranschlag bereits den Betrag von 21 Millionen Schilling umfaßt, also wesentlich höher ist als heuer,
so muß doch darauf hingewiesen werden, daß wir im Vorjahr 26% Millionen Schilling insgesamt zur
Verfügung hatten, und daß es unbedingt notwendig ist, diesen Betrag zu erhöhen.
Die notwendigen Schulbauvorhaben wurden bereits aufgezeigt, es wurde darauf hingewiesen, daß wir
auch Nebenräume brauchen, vor allem Turnsäle, weil man sich nicht allein auf die geistige Ausbildung
beschränken und die körperliche vernachlässigen darf, denn einen gesunden Geist kann man nur in
einem gesunden Körper haben. Daß man in Entsprechung dieses Grundsatzes auch für die
körperliche Ausbildung Sorge tragen muß, ist klar. Die Erfordernisse sind daher entsprechend hoch.
Ich bin daher der Meinung, daß man hier noch sehr viel Mittel braucht, und daß die Wünsche auf
Errichtung von Kindergärten ebenfalls erfüllt werden müssen.
Wenn der Herr Präsident Schoiber der Meinung ist, daß wir für das 9. Schuljahr, das polytechnische
Jahr, den Bedarf an Schulräumen im großen und ganzen gedeckt haben, so freue ich mich darüber.
Ich kann nur nicht ganz daran glauben. Denn wir haben hinsichtlich des Schulbaues derart viele
Wünsche, daß ich auf Grund der Angaben des Referates für diesen Fonds nicht eine Forderung von
20 Millionen, sondern von 60 Millionen Schilling vorlegen mußte.
Ein besonderes Problem bildet die Landesschule für den polytechnischen Lehrgang. Ich bin ebenfalls
der Meinung, daß man, wie schon gesagt worden ist, mit dem Ausbau der Kartause Gaming zu einer
Landesschule für den polytechnischen Lehrgang zwei Fliegen auf einen Schlag treffen könnte. Man
würde gleichzeitig dadurch ein Kulturdenkmal erhalten, auch die Kosten würden nicht höher sein als
bei einem Neubau. Es kann natürlich eingewendet werden, daß ein solcher Neubau in günstigerer
Verkehrslage und zweckmäßiger errichtet werden könnte. Dem kann man entgegenhalten, daß beim
Ausbau der Kartause Gaming nicht nur ein Denkmal gerettet wird, sondern auch mit geringerem
Kostenaufwand gewisse Räume, wie zum Beispiel der Turnsaal, auch von der dortigen Hauptschule
benützt werden könnten.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich den Beamten der Schulbauabteilung, die sich bemüht haben, auf
diesem Sektor das Beste zu tun, herzlich danken. Ich bedaure nur, daß nicht mehr Mittel zur
Verfügung stehen, die ihnen Gelegenheit geben würden, ihren Pflichten noch erfolgreicher
nachzukommen. Besonders knapp sind die Mittel für den Ausbau und die Errichtung der
Landesberufsschulen. Vier Millionen stehen für die durch die Handelskammer durchzuführenden
Vorhaben und 11 Millionen Schilling für die Bauvorhaben des Landes selbst zur Verfügung, also
insgesamt 15 Millionen; gegenüber 19 Millionen im Vorjahr. Daß die für heuer zugewiesene Summe
um 4 Millionen Schilling geringer ist als die des vergangenen Jahres ist um so bedauerlicher, als ja die
Erfordernisse nicht kleiner geworden sind. Auch auf dem Gebiete der Berufsschulen wirken sich die
Schulgesetze aus. Die Hinaufsetzung der Unterrichtszeit von sechs auf acht Wochen bedeutet eine
Vergrößerung des Jahresraumbedarfes um ein Drittel. Es ist klar, daß man diesem Mehrbedarf nur
schrittweise begegnen kann. Jedenfalls sind aber mehr Mittel notwendig, als veranschlagt wurden. Es
fehlen daher von den vom Referat beantragten 49,5 Millionen Schilling 343 Millionen. Die Folge davon
ist, daß wir nur langsam vorwärtskommen, und die Baukosten höher werden. Ein großes Hemmnis
liegt auch in der Ansicht des Finanzreferates, das verlangt, daß kein neuer Bau, selbst wenn es sich
nur um einen Abschnitt eines bereits begonnenen Vorhabens handelt, angefangen werden darf, bevor
nicht ein anderer beendet ist. Das bedeutet, daß zwischen dem Auslaufen des einen und dem
planmäßigen Anlaufen des anderen Bauvorhabens jeweils ein Zwischenraum von einem Jahr
entsteht. Außerdem muß ich zu bedenken geben, daß auch für die Projektierung, die Planverfassung,
für den Statiker usw. Mittel vorhanden sein müssen.
Es sei darauf hingewiesen daß die Auffassung des Finanzreferates nicht überall in gleicher Weise
angewendet wird. Zum Beispiel wird in der bäuerlichen Fachschule in Gumpoldskirchen mit dem
Neubau eines Internates und in Untersiebenbrunn mit einem Angestelltenwohnhaus begonnen. Das
soll natürlich nicht heißen, daß ich dagegen bin oder deren Notwendigkeit nicht anerkenne. Ich will
damit nur sagen, daß man nicht mit zweierlei Maß messen soll, und die Förderung, die man der einen
Kategorie zuwendet, selbstverständlich auch der anderen Schulkategorie angedeihen lassen müßte.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Situation in Lilienfeld lenken. Vorausschickend
sei festgestellt, daß Lilienfeld derzeit deswegen so hohe Kosten verursacht, weil sich die Anzahl der
Schüler der einzelnen Sparten verändert hat und auch hier das Schulgesetz seine Auswirkungen
zeigt. Dazu kommt, daß die Zentralkanzlei des Stiftes Lilienfeld, wo das Internat derzeit untergebracht
ist, mit Schreiben vom 3. November dieses Jahres die vom Internat belegten Räumlichkeiten
gekündigt hat. Dadurch ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, ehestens ein Internatsgebäude für
die Landesberufsschule Lilienfeld zu errichten.
Abschließend erlaube ich mir, allen Rednern und Rednerinnen, die zu dieser Gruppe das Wort
ergriffen haben, herzlichst dafür zu danken, daß sie zum Schulwesen ausschließlich positiv
gesprochen haben. Ebenso danke ich für die gestellten Anträge mit Ausnahme jenes, der die
Änderung der Verteilung der Schulbaufondsmittel betrifft. Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, daß
der Geist der Schulgesetze 1962 lebendig bleibt und über kurz oder lang verwirklicht werden kann,
wobei ich durchaus der Meinung bin, daß auch Rom nicht an einem Tag erbaut worden ist; und daß
selbst das Reichsvolksschulgesetz nicht in einem Jahr, nämlich von 1869 auf 1870, verwirklicht
wurde. Sie haben auch vom Finanzreferenten gehört, daß die den Ländern und Gemeinden auf Grund
der Schulgesetzgebung auferlegten Lasten unverhältnis mäßig groß sind. Da die Mittel des
Voranschlages für diese Gruppe nicht ausreichen, bin ich der Meinung, daß diesbezüglich an den
Bund herangetreten werden sollte. Ich hoffe aber auch, daß das große Verständnis, das der Hohe
Landtag dem Schulwesen entgegenbringt, zu einer entsprechenden Dotierung im nächsten Jahr
führen wird. Wenn auch die Hochwasserkatastrophe Niederösterreich in einem ganz besonders
schrecklichen Ausmaß getroffen hat, so müssen wir doch feststellen daß es gerade jetzt eine Hochflut
von Schulbauvorhaben gibt und wir die notwendigen Maßnahmen für ihre Durchführung garantieren
müssen. Selbst wenn wir immer stolz betonen, daß wir unsere Zukunft sichern wollen, und wenn hier
auch .eindrucksvoll die Notwendigkeit all dieser Maßnahmen unterstrichen wurde, muß man sagen,
daß Worte allein nicht genügen. Es wurde hier erklärt, daß drei Dinge notwendig seien: 1. die
gesetzlichen Voraussetzungen, 2. das Personal und 3. das Geld. Ich bin im dritten Punkt leider nur
teilweise verantwortlich, hoffe aber doch, daß die Mittel letzten Endes in ausreichendem Maße zur
Verfügung stehen werden (Beifall im ganzen Haus.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
DRITTER PRASIDENT REITER: Zur Abstimmung liegen die Gruppe 2, Schulwesen, sowie fünf
Resolutionsanträge vor, und zwar ein gemeinsamer Resolutionsantrag der Abgeordneten Schoiber
und Grünzweig, je ein Resolutionsantrag der Abgeordneten Schoiber und Reiter sowie zwei
Resolutionsanträge des Abg. Dipl.-lng. Robl.
Ich lasse zunächst über die Gruppe selbst und zum Schluß über die zu dieser Gruppe vorliegenden
Resolutionsanträge abstimmen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher
Voranschlag, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 2, Schulwesen, mit Einnahmen von 12,440.000 Schilling und Ausgaben von 11 3,760.000 Schilling im
ordentlichen Voranschlag zu genehmigen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, über den ordentlichen
Voranschlag die Abstimmung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über die Gruppe 2, Schulwesen, im ordentlichen
Haushalt in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Antrag zur Gruppe 2, Schulwesen, außerordentlicher
Voranschlag, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich beantrage, die Gruppe 2, Schulwesen, mit Ausgaben von
20,850.00 Schilling im außerordentlichen Voranschlag zu genehmigen und bitte den Herrn
Präsidenten, darüber abstimmen zu lassen.
DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über die Gruppe 2, Schulwesen, im
außerordentlichen Haushalt in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die eingebrachten Resolutionsanträge. (Nach Abstimmung
über den Resolutionsantrag der Abg. Schoiber und Grünzweig, betreffend Wegfall des Beitrages der
Länder gemäß § 13 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 1959 in der Fassung der Finanzausgleichsnovelle
1966, BGBI. Nr. 337/1965): A n g e n o m m e n .
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Schoiber, betreffend Wohnraum für
Schulleiter und Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen!: A n g e n o m m e n .
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Reiter, betreffend Deckung des dringenden
Bedarfes an Kindergärtnerinnen in Niederösterreich): A n g e n o m n e n .
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl.-lng. Robl, betreffend Schaffung neuen
Schulraumes): A n g e n o m m e n.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl.-lng. Robl, betreffend Richtlinien für die
Vergabe der Mittel aus dem Schulbaufonds): A n g e n o m m e n.
Wegen der physischen Belastung der Stenographen unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr. Der
Verfassungsausschuß wird sogleich im Herrensaal seine Beratungen über die Geschäftszahl 141
beginnen. Die Sitzung beginnt pünktlich um 15 Uhr.
(Unterbrechung der Sitzung um 14 Uhr 15 Min.)
PRÄSIDENT WEISS (um 15 Uhr 2 Minuten): Wir setzen die Verhandlung zum Voranschlag des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1966 mit der Gruppe 3 fort. Ich ersuche den Herrn
Berichterstatter Abg. Anzenberger, zur Gruppe 3, Kulturwesen, ordentlicher und außerordentlicher
Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Die ordentlichen Ausgaben der G r u p p e 3.
Kulturwesen, beinhalten die Aufwendungen für Wissenschaftspflege, Kunstpflege, Volksbildung,
Heimatpflege, Archive und sonstige in diesen Rahmen fallende Gebarungen.
Sie betragen
S 37,226.000.Ihnen stehen Einnahmen von
S
142,000.gegenüber. Das Nettoerfordernis bei dieser Gruppe beträgt daher
S 36,084.000.-.
Die Ausgaben dieser Gruppe umfassen 1,6% des Gesamtaufwandes, gegenüber 1,1%
des Vorjahres.
In dieser Gruppe zeigt sich bei den Ausgaben eine Erhöhung um rund 15,2 Millionen Schilling,
während die Einnahmen gleich geblieben sind. Die Erhöhung betrifft in der Hauptsache den Sachaufwand und zwar mit rund 14 Millionen Schilling, während der Personalaufwand eine Steigerung um
rund 1,2 Millionen Schilling erfährt.
Neu in den Voranschlag wurden aufgenommen: der Voranschlagsansatz 3110-61, Ankauf von
Musealobjekten, mit dem Kreditbetrag von 250.000.- Schilling, Voranschlagsansatz 3116-61, Museum
für Strafrechtspflege im Schloß Greillenstein, Zweckaufwand, mit einem Kreditbetrag von 50.000.Schilling, Voranschlagsansatz 326-62, Zuschuß an das NÖ. Tonkünstlerorchester, mit einem
Kreditbetrag von 7 Millionen Schilling, wobei jedoch der Voranschlagsansatz 326-61, Förderung des
Musikwesens, eine Verminderung um 1,5 Millionen Schilling erfuhr, Voranschlagsansatz 355-64,
Errichtung und Erhaltung von Naturparks, mit einem Betrag von 100.000.- Schilling,
Voranschlagsansatz 356-62, Erhaltung des Ausgrabungsgeländes in Carnuntum und Fortsetzung der
Ausgrabungen, mit einem Betrag von 250.000.- Schilling - auch hier wurde der Voranschlagsansatz
31 11 -60, Museum Carnuntinum, Zweckaufwand, entsprechend gekürzt - Voranschlagsansatz 35965, Landes-Kunstausstellung 1966 in Wiener Neustadt, mit 500.000- Schilling, Voranschlagsansatz
359-66, Beitrag des Landes zur Gotikausstellung 1967 der Stadt Krems, mit 150.000.- Schilling,
Voranschlagsansatz 359-67, Ausbau der Ernst Zwilling-Sammlung, mit 50.000.- Schilling und
Voranschlagsansatz 39-61, Aufwendungen aus dem Fernsehschilling, mit 6 Millionen Schilling.
Bemerkenswerte Erhöhungen sind noch eingetreten bei Voranschlagsansatz 323-61, Förderung des
Theaterwesens, um 2 Millionen Schilling, Voranschlagsansatz 329-61, Beiträge für
Volksbildungszwecke, um 600.000.- Schilling. Voranschlagsansatz 354-61, Beiträge zur Förderung
der Denkmalpflege, um rund 2,2 Millionen Schilling, weil die bisher im außerordentlichen Teil des
Vorschlages für diese Zwecke ausgebrachten zusätzlichen Kredite nunmehr zur Gänze im
ordentlichen Voranschlag veranschlagt sind.
Weggefallen sind die Voranschlagsansätze: Übernahme der Herstellungskosten eines Fensters in der
Votivkirche, Ausgestaltung des Naturparkes in Sparbach und dessen Erhaltung und
Förderungsaktionen aus dem Kulturgroschen. Die außerordentlichen Ausgaben der Gruppe 3 sind mit
900.000 Schilling veranschlagt. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen darüber
einzuleiten.
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort ist der Herr Abg. G r ü n z w e i g gemeldet.
Abg. GRÜNZWEIG: Hohes Haus! Der Anteil der Ausgaben auf kulturellem Gebiet hat sich sowohl
absolut als auch perzentuell um einiges erhöht, und zwar auch dann, wenn man die Umgruppierungen
vom außerordentlichen in den ordentlichen Voranschlag, die der Herr Berichterstatter schon erwähnt
hat, in Betracht zieht. Ich darf diese erfreuliche Feststellung an den Beginn meiner Ausführungen
stellen. Die Problematik der niederösterreichischen Kultursituation und Kulturpolitik, die ich bereits
während der vorigen Budgetdebatte zu beleuchten versucht habe, tritt einem besonders stark vor
Augen, wenn man die Frage des Theater- und Bühnenwesens betrachtet. Hier finden wir einen Betrag
von 3,5 Millionen Schilling als Förderungsmittel vorgesehen. Das Kulturreferat hat 5,5 Millionen
beantragt. Es mußte also eine Streichung in Kauf nehmen. Voraussichtlich sollen noch zusätzlich
400.000 Schilling aus den Mitteln des Fernsehschillings gegeben werden, welcher Betrag in erster
Linie den beiden Stadttheatern St. Pölten und Baden zugute kommen soll. Während die großen
österreichischen Bühnen hauptsächlich unter der Konkurrenz des Auslandes leiden, haben die nö.
Bühnen der beiden Städte die Konkurrenz der Großstadttheater, vor allen Dingen der Theater in Wien
zu fürchten. Wie es also den Bundestheatern und Wiener Bühnen im großen ergeht, so geht es den
nö. Theatern im kleinen. Sie führen einen ständigen Existenzkampf gegen die finanziell Stärkeren,
Jemand hat diese Situation einmal so beschrieben: „Unsere Schauspieler spielen in einer
exportfähigen Muttersprache, und die österreichischen Bühnen haben es sehr schwer, die
Schauspieler im Lande zu halten, wo sie vom Ausland zu besseren Bedingungen abgeworben
werden. In Ländern, die keine exportfähige Muttersprache haben, können die Schauspieler um
weniger Geld daheimgehalten werden. Dort ist es daher leichter, Bühnen zu führen, die einigermaßen
Niveau haben."
Ich gestatte mir, die Situation der nö. Theater und die vom Lande geleisteten Beiträge mit der etwa
gleichgearteter österreichischer Bühnen in den anderen Bundesländern zu vergleichen. Die Grazer
Bühnen zum Beispiel haben bei 19prozentigen Kasseneinnahmen gegen- über den Ausgaben einen
Abgang von 32 Millionen Schilling pro Jahr. Dafür mußte das Land Steiermark 13 Millionen Schilling
und die Stadt Graz die gleiche Summe geben. Der Rest wurde in erster Linie durch
Bundessubventionen gedeckt bzw. mit 1,5 Millionen Schilling aus dem Kulturgroschen des Landes
Steiermark. Die von mir angeführten Zahlen beziehen sich auf das Spieljahr 1963/64. Das Linzer
Landestheater hatte einen Abgang von 20 Millionen Schilling bei 24prozentigen Einspielergebnissen.
6,7 Millionen Schilling trug die Stadt Linz, und den gleichen Betrag steuerte das Land Oberösterreich
bei.
Beim Klagenfurter Landestheater betrug der Abgang 11,4 Millionen Schilling, 3,5 Millionen Schilling
plus 400.000 Schilling Kulturgroschen trug das Land und 3,5 Millionen Schilling die Stadt. Sie sehen
also, daß in allen diesen Bundesländern pro Kopf der Bevölkerung wesentlich mehr für die
Landestheater aufgewendet werden muß, als dies in Niederösterreich der Fall ist. Ich habe - wie
gesagt - versucht, im Vorjahr einige der Ursachen aufzuzeigen, die eine solche Situation erklären.
Nun zu den beiden niederösterreichischen Theatern. Baden hat eine relativ gute Einnahmenbilanz mit
fast 35% der Ausgaben. Das ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß durch eine ganzjährige
Saison und eine relativ gute Publikumsorganisation das Möglichste getan wird. Das Land steuert zum
Abgang in Baden über 1,500.000.-- Schilling bei; das ist im Verhältnis zu den anderer: Städtebühnen
und Länderbühnen ebenfalls eine geringe Summe. Die Stadt Baden zahlte im Vorjahr den
verhältnismäßig hohen Betrag von über 1 Million. Nun hat das Stadttheater auch eine sehr wichtige
Funktion in Bezug auf den Fremdenverkehr. Für den Kurbetrieb spielt das Theater in Baden eine
große Rolle, und daraus leitet sich eins gewisse Berechtigung für den höheren Kopfquotenanteil ab. In
Baden waren in der vergangenen Spielzeit 24 Premieren und 156 Wiederholungen zu verzeichnen,
demgegenüber waren es in St. Pölten 31 Premieren und 280 Wiederholungen. An beide.1 Bühnen
wird sowohl das Sprech- als auch das Musikstück gepflegt.
Was das Theater in St. Pölten anbelangt, so wäre zu sagen, daß es nicht zum Theatererhalterverband
gehört, es hat überhaupt eine eigene Konstruktion. Es ist von der Stadtgemeinde an einen Direktor
verpachtet; die Stadt selbst unterstützt es auf die verschiedenste Art, und zwar durch
Zurverfügungstellung des Gebäudes, durch Sachsubvention aber auch durch Barsubvention. Das
Land hat 1,3 Millionen Schilling gegeben, und 700.000 Schilling brachte der Bund auf. Bei rund 25
Prozent Einspielergebnissen liegt das Theater im Bundesländervergleich nicht schlecht. Dazu kommt,
daß im Mai 1966 der Vertrag mit dem Direktor abläuft und das Theater bereits wieder neu
ausgeschrieben wurde. Es sollen angeblich 15 Bewerber dafür in Frage kommen. Die Stadtgemeinde plant nun in diesem Zusammenhang etwas anderes. Es erweist sich als notwendig,
Renovierungen und Erweiterungsbauten vorzunehmen. Und zwar ist gedacht - nachdem der Vertrag
des jetzigen Direktors abläuft - bald mit diesen Arbeiten zu beginnen, damit mit Beginn des
Spielbetriebes 1967 diese Arbeiten abgeschlossen sind. Es geht nun darum, die Subventionsträger zu
veranlassen, für den kommenden Spielbetrieb bzw. die kommende Saison dieselben Subventionen
nicht für den Betrieb, sondern für den Umbau des Stadttheaters zu geben, um den Erweiterungsbau,
der in erster Linie in der Vergrößerung des Zuschauerraumes, in der Schaffung von Nebenräumen
und in der Vergrößerung des Orchesterraumes sowie einer Generalüberholung des Theatergebäudes
besteht, zu erreichen. Das zu den Problemen der beiden Stadttheater.
Erlauben Sie mir nun, meine persönliche Meinung darüber darzulegen. Es ist wiederholt die Frage des
gemeinsamen Landestheaters angeschnitten worden. Immer wieder wurden Vorschläge für dessen
Verwirklichung gemacht, sie scheiterten aber samt und sonders an den Finanzierungsfragen. Ich
glaube, daß es günstiger wäre, wenn man die beiden Theater unter gemeinsamer künstlerischer und
administrativer Leitung führen würde, und man jedem der beiden Theater bestimmte Auf- gaben
zuordnet und die Städte Niederösterreichs - soweit Bedarf vorhanden ist - auch systematisch bespielt.
Wenn man dazu noch die Verbindung zu den niederösterreichischen Sommerspielen aufnimmt,
könnte ich mir vorstellen, daß bei derselben Subventionshöhe ein größerer und besserer Effekt
erreicht werden könnte. Darüber hinaus könnte durch eine gewisse Anhebung der Subvention -analog
den anderen Bundesländern - dieses niederösterreichische Landestheater auf ein wirklich
beachtliches Niveau gebracht werden, das, das muß man offen gestehen, jetzt nicht in
wünschenswertem Ausmaße vorhanden ist. Das ist aber aus den von mir bereits dargelegten
Gründen vollkommen begreiflich.
Ein anderes Kapitel ist die Frage der Kunstförderung und der Ausstellungen. Im Jahre 1965 wurden
Keine größeren Ausstellungen veranstaltet. Es wurde sozusagen vom Kulturreferat eine schöpferische
Pause eingeschaltet, um für neue Aufgaben gerüstet zu sein und das Publikum nicht zu übersättigen.
Überdies war die große Kunstausstellung in St. Florian bzw. im Linzer Landesmuseum „Die Kunst der
Donauschule" dazu angetan, das zentrale künstlerische Ereignis zu sein. Es sollte nicht konkurrenziert
werden, zumal das Kulturreferat der Niederösterreichischen Landesregierung dabei sehr stark beteiligt
war. Trotzdem wurden einige kleinere Expositionen durchgeführt, so vor allem die
Gedächtnisausstellung für den Maler Ferdinand Georg Waldmüller in der Höldrichsmühle in der
Hinterbrühl. Es konnte bei dieser - obwohl es sich um eine verhältnismäßig kleine Ausstellung
gehandelt hat - eine große Anzahl von Ausstellungsbesuchern gezählt werden. Es waren in der relativ
kurzen Zeit vom 19. Juni bis 19. September 1965 72.000. Eine zweite Veranstaltung fand im Zentrum
Wiens in der Teinfaltstraße aus Anlaß des 20. Jahrestages der Befreiung Österreichs statt. Es wurde
dort eine Landesausstellung über moderne Kunst unter dem Titel „Die bildende Kunst in
Niederösterreich von 1945 bis 1965" gezeigt. Obwohl gerade diese Ausstellung außerordentlich
repräsentativ war - es waren sämtliche niederösterreichischen Kulturpreisträger maßgeblich mit ihren
besten Werken vertreten -, war das Publikumsinteresse gerade für diese Ausstellung sehr mäßig. Es
wurden dort in ungefähr derselben Zeit, die die Waldmüller-Ausstellung lief, nur 1950 Besucher
gezählt. Das ist eine sehr beachtliche Tatsache. In dem einen Fall in einer relativ kleinen Ausstellung
72.000 Besucher, im anderen Fall in einer sehr groß aufgezogenen Ausstellung, in gutem Rahmen,
nur 1950. Es gibt hier eine sehr interessante Arbeit eines Beamten des hiesigen Pressereferates, Dr.
Silberbauer, der sich mit dieser Problematik beschäftigte. Ich halte die Arbeit für sehr interessant,
denn er kommt hier zu einigen Schlüssen, die ich für beachtenswert halte. Unter dem etwas knalligen
Titel „Waldmüller deklassiert die Moderne" ist er der Meinung, daß die österreichische Bevölkerung
und überhaupt das Publikum um einige Jahrzehnte, ja fast um mehr als 50 Jahre, in ihrem
Kunstverständnis gegenüber der Gegenwart zurück ist und praktisch über den Naturalismus des 19.
Jahrhunderts nicht hinausgekommen ist. Wenn das so ist - und nun komme ich zu der Konsequenz,
auf die ich hinaus will -, glaube ich, kommt gerade der öffentlichen Hand eine ganz besondere
Aufgabe zu. Ich kann mich jetzt nicht auf kunstphilosophische Betrachtungen einlassen, ich halte das
aber für einen sehr wesentlichen Grund. Gerade die öffentliche Hand hat die Verpflichtung, in
verstärktem Maße diese moderne Kunst, diese modernen Künstler zu fördern, denn ihrer nimmt sich
sonst praktisch niemand an, weil das Publikum der Gegenwart dazu kaum Kontakte hat.
Diese verstärkte Förderung muß auch auf die - an eine Reiht Gefahr hin erfolgen, daß da und dort ein
Unwürdiger gefördert wird, da man in der Gegenwart natürlich noch nicht die Hauptakzente der
Zukunft erkennt und beim besten Willen und äußerstem Sachverständnis noch nicht die Spreu vom
Weizen scheiden kann.
Aus den Plänen des Kulturreferates ist zu entnehmen, daß für 1966 die Durchführung einer großen
Landeskunstausstellung mit dem Thema „Kaiser Friedrich III. - Wr. Neustadt als Residenz" in Wr.
Neustadt geplant ist. Diese Ausstellung wird in der ehemaligen Kirche St. Peter an der Sperr, die
renoviert wurde, veranstaltet werden. Die Ausstellung soll in der Zeit von Mai bis Ende Oktober
zugänglich sein. Ferner ist eine Kunstausstellung kleinerer Art in Maria Enzersdorf geplant, und zwar
eine Ausstellung über österreichische Blumenmalerei von der Biedermeierzeit bis zur Gegenwart.
Auch der Frage des Kulturaustausches mit dem Ausland soll im kommenden Jahr große Bedeutung
beigemessen werden. Während im vergangenen Sommer in Brüssel die Ausstellung „Biedermeier und
die Blumen in der österreichischen Malerei des 19. Jahrhunderts" einen relativ großen
Publikumserfolg hatte, soll es heuer anläßlich der Österreichwoche in Hamburg zu einer Ausstellung
mit dem Thema „Alltag und Brauchtum im Bild des Biedermeiers" kommen. Ich glaube, daß darüber
hinaus auch für Brüssel eine Ausstellung geplant ist. Daß man auch damit beginnt, mit Italien einen
gewissen Kulturaustausch zu forcieren, ist ermutigend. Das wird zwar auch finanzielle Konsequenzen
haben, man soll es aber doch tun, weil es dem Rufe Niederösterreichs sicherlich förderlich ist.
Nun noch einige Bemerkungen zur Volksbildung in Niederösterreich. Im Voranschlagsansatz 339
finden wir einen Betrag von 1,100.000 Schilling für diese Zwecke vorgesehen. Im Vorjahr standen
800.000 Schilling plus 100.000 Schilling, also 900.000 Schilling, zur Verfügung. Wir sehen also, daß
diese Förderungsbeiträge um 200.000 Schilling angehoben wurden; das darf ich sehr begrüßen.
In diesem Zusammenhang möchte ich eine Anregung machen, die, wie ich glaube, wert ist, überlegt
zu werden. Als in Niederösterreich vor zirka zehn Jahren das Bildungs- und Heimatwerk und einige
Zeit später der niederösterreichische Volkshochschulverband gegründet wurden, hat man nach
einem bestimmten Schlüssel die Volksbildungssubventionen vergeben, und zwar im Verhältnis 2 zu 1
zugunsten des wesentlich stärkeren und intensiver arbeitenden Volkshochschulverbandes. Es stellte
sich nun heraus, daß seit einer Reihe von Jahren die Höhe der Subventionen für den
Volkshochschulverband gleich geblieben ist, daß er 300.000 Schilling und das Bildungs- und
Heimatwerk 150.000 Schilling bekommt, daß aber der Rest - im Vorjahr handelte es sich um die
Differenz auf 800.000 Schilling - an eine Reihe von anderen Einrichtungen, etwa an Volksbüchereien
oder an Trachten- und Heimatvereine, vergeben wurde. Dadurch sind die Subventionen für diese
Volksbildungseinrichtungen, für die sie ursprünglich gedacht waren, versteinert. Sie kommen daher
mit den gesteigerten Ausgaben nicht mit. Ich möchte also sehr darum bitten, die alten Relationen
wiederherzustellen, um diesen Einrichtungen die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Man möge
trachten, etwa aus den vorhandenen Mitteln des Fernsehschillings die übrigen Bedürfnisse zu decken.
Ich darf noch daran erinnern, daß der Volkshochschulverband im Herbst dieses Jahres des Jubiläums
„80 Jahre Volksbildung in Niederösterreich" gedacht hat. Damals wurde in Krems eine repräsentative
Veranstaltung durchgeführt, bei der sehr hochgestellte Persönlichkeiten ihr Interesse an der
Volksbildung bekundeten, unter anderen der Bundesminister für Unterricht, der in diesem
Zusammenhang auch ein Referat gehalten hat.
Wir sind der Meinung, da6 wir gerade durch diese Veranstaltung das Anliegen der Volksbildung in den
Mittelpunkt des Interesses stellen und die Bedeutung dieser Erwachsenenbildung einem breiteren
Kreis der Bevölkerung vor Augen führen konntet? Die Volksbildung scheint uns ein genauso wichtiges
Anliegen zu sein wie die schulische Bildung. Sie ist ein integrierender Bestandteil unseres
Bildungssystems, was uns vielleicht noch nicht im genügenden Maße zum Bewußtsein gekommen ist.
Wir alle leben in einem Zeitalter der immerwährenden, der permanenten Bildung, der wir uns nicht
entziehen können.
Sicherlich befindet sich gerade die Volksbildung in unserer Zeit in einem Stadium der Überprüfung,
der Abgrenzung gegenüber verschiedenen anderen Faktoren, denn Massenmedien mit allen ihren
positiven und negativen Auswirkungen, im guten und schlechten Sinne haben von der Menschheit
Besitz ergriffen. Da muß sich die Volksbildung behaupten und ihren Platz suchen. Dabei geht es auch
darum, daß man die Stellung der Volksbildung in der Gesellschaft durch eine entsprechende
gesetzliche Einordnung umreißt. Es ist mir klar, daß es nicht ohneweiters möglich ist, zu einer
Gesamtlösung zu kommen; das wird an gewissen Kompetenzstreitigkeiten hauptsächlich zwischen
dem Bund und den Ländern scheitern. Es müßte aber doch möglich sein, den
Volksbildungseinrichtungen die finanziellen Grundlagen zu sichern. Sie sollen nicht wesentlich mehr
bekommen; aber das, was sie erhalten, sollen sie im Rahmen einer gewissen gesetzlichen
Verankerung sicher bekommen.
Der Herr Bundesminister für Unterricht hat bei der angeführten Gelegenheit in Krems erklärt, daß
angesichts der seinerzeitigen Situation die Beiträge für die Volksbildung, für die Erwachsenenbildung,
zugunsten der schulischen Ausbildung gekürzt werden müssen. Sie werden verstehen, da6 es für alle
in der Erwachsenenbildung tätigen Menschen nicht das angenehmste Gefühl ist, zu wissen, daß sie
im nächsten Jahr voraussichtlich weniger Mittel bekommen werden, also ihre Tätigkeit, ihre Arbeit
einschränken müssen. Daher müßte man - ich darf diese Anregung als Funktionär, der in der
Volksbildung arbeitet, geben - vom nächsten Nationalrat erwarten können, daß er ein Gesetz über die
Finanzierung der Volksbildung schafft und damit für die Kontinuität der Erwachsenenbildung in
Österreich vorsorgt.
Abschließend darf ich dem niederösterreichischen Landtag für seine Aufgeschlossenheit diesen
Fragen gegenüber herzlich danken, hat er doch durch eine höhere Dotierung der Volksbildung wieder
bewiesen, daß er den Fragen der Erwachsenenbildung das notwendige Interesse entgegenbringt.
(Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP).
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort gelangt der Herr Abg. B r u n n e r .
Abg. BRUNNER: Hohes Haus! Die Kulturarbeit im Lande Niederösterreich ist uns eine Herzenssache.
Der Bundesverband der Blasmusikkapellen Niederösterreichs trägt dazu wesentlich bei. Die
Blasmusikkapelle ist neben dem Gesangsverein draußen in den ländlichen Gebieten oft der einzige
Kulturträger.
1952 wurde der Bundesverband der Blasmusikkapellen gegründet. In den 13 Jahren, die seither
verflossen sind, wurden gewaltige Leistungen vollbracht. 286 Musikkapellen, mit 6260 aktiven
Musikern, haben sich zusammengeschlossen; darunter finden wir 15 Jugendkapellen, die es sich zur
Aufgabe gemacht haben, gerade den jungen Menschen wieder die Freude am Musizieren zu geben.
1254 Musiker sind unter 20 Jahren; 1123 junge Musiker befinden sich in Ausbildung. Jede größere
Fest- und Feiergestaltung wäre ohne Mitwirkung unserer Blasmusikkapellen undenkbar. Die
Bedeutung der Musik zur Förderung des Fremdenverkehrs geht daraus hervor, daß 520 Konzerte und
Ausrückungen anläßlich von Fremdenverkehrsveranstaltungen erfolgten. Die Hauptarbeit aber liegt
bei den Proben, wo sich, von niemandem beachtet, die Musiker nach harter Tagesarbeit
zusammenfinden, um ihre musikalischen Kenntnisse zu vervollkommnen. In diesem Jahr wurden in
Niederösterreich 13.150 Proben abgehalten. Es ist dies eine beachtliche Leistung. 1100
vereinseigene der Musikveranstaltungen und Konzerte wurden abgehalten. Insgesamt wurden 8780
Konzerte, Veranstaltungen und Auftritte - die Proben nicht gerechnet - von den Musikkapellen
durchgeführt. Ich glaube, daß es unsere Musikkapellen verdienen, von dieser Stelle aus für ihre
Arbeit, die sie im Interesse und zum Ansehen des Landes Niederösterreich leisten, den Dank
ausgesprochen zu erhalten.
Ein besonderes Augenmerk aber bedeutet für den Bundesverband die Schulung junger Musiker. Es
wurden in diesem Jahr 14 Bezirksschulungstage mit 836 Teilnehmern abgehalten, dazu kommen ein
Kapellmeisterlehrgang mit 47 Teilnehmern und zwei Jungbläserseminare mit 133 Teilnehmern. Das
Erfreuliche ist, daß bei einem dieser Jungbläserseminare auch 21 Jungbläser aus Norwegen
teilgenommen haben. Damit wurde erstmals der internationale Charakter dieser Veranstaltung
hervorgehoben. Es muß die Aufgabe sein, die Ausbildung von Bläsern, Instrukteuren und Lehrern für
Blasmusikinstrumente zu fördern, damit den Bestrebungen der Jugend, Blasmusikinstrumente zu
erlernen, auch tatsächlich Rechnung getragen werden kann, da in den wenigsten Musikschulen
Lehrer für Blasinstrumente zu finden sind. Eine großzügige Förderung des Jugendmusizierens zählt
zu den wichtigsten Forderungen des Verbandes. Dazu gehört vor allem der weitere Ausbau der
Jungbläserseminare auf internationaler Basis, da das Zusammenfinden der Jugend bei gemeinsamem
Musizieren ein wesentlicher Beitrag zur Völkerverständigung ist.
So wie in vielen anderen Ländern wäre auch in Osterreich der lnstrumentalunterricht bereits in den
Elementarschulen wünschenswert. Norwegen hat zum Beispiel 600 Schülermusikkapellen mit 35.000
Kindern im Alter von 7 bis 18 Jahren. Diese Tatsache ist die Folge des lnstrumentalunterrichtes in den
Pflichtschulen.
Es ist auch notwendig, daß wir unsere Musikvereine gerade beim Ausbau von Musikheimen
unterstützen. Wir müssen uns die Tatsache vor Augen halten, daß 175 Kapellen ihre Proben in
Gasthäusern abhalten und nur 18 ein eigenes Heim besitzen. Es wird daher für den Hohen Landtag
eine vornehme Aufgabe sein, die Blasmusikkapellen entsprechend zu unterstützen. Musik und
Gesang helfen mit, Freude ins Leben zu tragen und die Liebe zur Heimat zu festigen. Wer die Heimat
liebt, ist auch bereit, für sie Opfer zu bringen. Es muß daher unsere Aufgabe sein, den Bund der
Blasmusikkapellen entsprechend zu fördern, damit er seine Verpflichtung als Kulturträger der Heimat
erfüllen kann. Wir haben um vergangenen Sonntag in feierlicher Form die niederösterreichische
Landeshymne beschlossen. Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Hymne bald in das Gehör und in
die Herzen aller Niederösterreicher gelangen würde. Es ist daher notwendig, das entsprechende
Notenmaterial raschest allen Schulen, Musikkapellen und Gesangsvereinen kostenlos zur Verfügung
zu stellen. So werden zum Lob der Heimat die Worte Ginzkey's lebendig: „Wir singen deine Weisen,
die dir an Schönheit gleich, und wollen hoch dich preisen, mein Niederösterreich!" (Beifall bei der
ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort gelangt Herr Abg. R o h r b ö c k .
Abg. ROHRBÖCK: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Musik wurde seit eh
und je unter allen musischen Künsten ein besonderer Platz eingeräumt. Als ausübender Musiker
möchte ich zu den Ausführungen meines Kollegen Brunner noch einiges ergänzend bemerken.
Zunächst möchte ich einmal etwas über den Stand der Kirchenmusik in Niederösterreich sagen. Ich
weiß, es gehört nicht zu den Gepflogenheiten, daß hier darüber gesprochen wird, aber ich bin der
Ansicht, daß gerade die Kirchenmusik einen wesentlichen kulturellen Faktor in Niederösterreich
darstellt.
Das Land Niederösterreich umfaßt zwei Diözesen, nämlich die Erzdiözese Wien und die Diözese St.
Pölten. In beiden zusammen gibt es etwas mehr als 1000 Organisten und Chorleiter, die an die 700
Kirchenchöre leiten. Die Anzahl der Sänger und Musiker in diesen 700 Chören beträgt etwa 10.000;
das sind bei weitem mehr Mitglieder als alle anderen weltlichen Chor- und Gesangsvereine aufweisen.
Die Tätigkeit dieser Kirchenchöre ist nicht nur auf den kirchlichen Bereich beschränkt, sie muß als
kulturell wertvoll angesprochen werden. Auf dem Lande ist die Mitwirkung im Kirchenchor oft die
einzige musikalische Betätigung, die es überhaupt gibt.
Die Kirchenchöre singen und pflegen Musik aller Stilepochen. In der Mehrzahl aber werden
österreichische Komponisten gesungen. Das Niveau ist naturgemäß unterschiedlich.
Für die fachliche Ausbildung der Organisten und Chorleiter steht in Wien die Abteilung für
Kirchenmusik an der Staatsakademie für Musik und darstellende Kunst zur Verfügung. Dort werden
die akademischen Kirchenmusiker ausgebildet. Für das Gros der Organisten und Chorleiter besitzt
Niederösterreich zwei Diözesanschulen für Kirchenmusik, und zwar eine in Wien und eine in St.
PöIten. Die beiden arbeiten ohne jegliche öffentliche Unterstützung.
Da der Kirchenchor auf dem Lande aber ein Kulturträger ersten Ranges ist, wäre es Pflicht, diesen
auch finanziell zu unterstützen. Ein besonderes Problem ist auch die Pflege und Erhaltung der Orgeln.
In den Orgeln dieses Landes, es sind an die 2000, steckt ein kaum abschätzbarer Wert. Um die
dringenden Erfordernisse der Kirchenmusik zu unterstützen, hat zum Beispiel der Oberösterreichische
Landtag vor einigen Jahren beschlossen, der Kirchenmusik im Lande jährlich eine Subvention von
30.000 Schilling zu geben für Zwecke der Aus- und Fortbildung der Kirchenmusiker, für die
Anschaffung des dringendsten Notenmaterials usw. Diese jährliche Subvention übernimmt die
Diözesankommission für Kirchenmusik, die sie verwaltet und den Erfordernissen entsprechend
verwendet. Wenn nun in den Bundesländern für die Volksmusikvereine hohe Subventionen
ausgegeben werden, sollten hiebei selbstverständlich auch die Kirchenchöre oder die Kirchenmusik
berücksichtigt werden.
Und nun noch etwas zur Jugendmusikerziehung im Bund niederösterreichischer Blasmusikkapellen.
Im Bund niederösterreichischer Blasmusiken werden derzeit 2377 Jugendliche betreut. 1254
Jugendliche musizieren als aktive Musiker entweder in Jugendkapellen oder Jugendspielgruppen, und
der Rest wird derzeit auf einem Instrument ausgebildet. Diese Jungmusiker werden von 181
Lehrkräften ausgebildet, die sich auf folgende Berufe verteilen: 5 hauptamtliche Musiklehrer, 17 Volksoder Hauptschullehrer, 159 Privatpersonen, das sind Musiker oder Laienkapellmeister. Von den Ca.
286 Mitgliedskapellen des Bundes gibt es nur bei 50 Kapellen genügend Instruktoren. Zirka 220
Kapellen haben entweder gar keinen oder zu wenig Instruktoren, die sich mit der Ausbildung des
Nachwuchses beschäftigen können. Arg ist es in kleinen Gemeinden, die keine Kirchen haben, wo
keine Notwendigkeit besteht, zu den kirchlichen Festen im Jahreskreislauf zu musizieren. Mein
Kollege Brunner hat es schon gesagt, und ich möchte es noch einmal wiederholen: Die Ausbildung
von Instruktoren wäre das wichtigste Problem. Die Jugendlichen haben jährlich die Möglichkeit in den
Sommerferien ein Jugendbläserseminar zur weiteren Ausbildung und zur Festigung ihres Könnens zu
besuchen. Auch davon hat mein Kollege gesprochen. Leider kommt bei diesem Seminar ein Teil der
Jugend zu kurz, und zwar jene Jugendlichen, die bereits im Berufe stehen und die bäuerliche Jugend,
die in den seltensten Fällen im Sommer die Erlaubnis zum Besuch eines Seminars bekommt, da
dieses in die Erntezeit fällt. Das hat seinen Grund darin, daß sich zur Ausbildung nur Personen aus
dem Lehrerstande eignen; und diese nur in den Schulferien zur Verfügung stehen. Ein weiterer
Hemmschuh besteht darin, da8 der Bund niederösterreichischer Blasmusikkapellen keine fixe
Schulungsstätte hat, auf die er bei Kursen zurückgreifen kann. Für jedes Seminar muß erst von Heim
zu Heim oder von Schule zu Schule gewandert werden. Um aber auch die bäuerliche Jugend am
Ausbildungsprogramm des Bundes teilhaben zu lassen, müßten Winterseminare durchgeführt werden,
das scheitert leidet aber meistens an einer verfügbaren Kursstätte.
Nun noch etwas zu den Zielen der Jugendmusikerziehung. Erstens soll ein Nachwuchs für die
Landkapellen gesichert werden, die ja oft, wie schon erwähnt, den einzigen Kulturfaktor einer
Gemeinde darstellen. Zweitens soll die Jugend zum aktiven Musizieren gebracht werden; drittens soll
die Pflege der österreichischen Volksmusik und Blasmusik zur Veredelung der Kindesseele dienen,
und viertens wäre die Zusammenführung der Jugendlichen zu einer Kameradschaft und damit auch zu
einer sinnvollen Freizeitgestaltung wichtig. Die optimale Wirkung der Erziehung zur Musik liegt
zwischen dem 9. und 13. Lebensjahr. In dieser Zeit müssen die Jugendlichen zu einem vollwertigen
Mitglied einer Spielgemeinschaft erzogen werden. Wenn der Schüler die Pflichtschule verläßt, soll er
das Bewußtsein gewonnen haben, da0 ihn eine Gemeinschaft braucht, daß er dort etwas gilt und als
vollwertig angesehen wird. Vom Erlernen eines lnstrumentes nach dem 14. Lebensjahr ist in der Regel
abzusehen, da in dieser Zeit auf den jungen Menschen zu viele Eindrücke einstürmen, die verhindern,
daß er sich mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit und dem nötigen Eifer der Ausbildung widmet.
Anzustreben wäre eine intensivere musikalische Betreuung in der Pflichtschule. Dies scheitert leider
an der ungenügend musikalischen Ausbildung der Junglehrer in den Lehrerbildungsanstalten. Die
Jugendlichen sind für die Möglichkeit einer musikalischen Betätigung sehr dankbar. Es gibt Gegenden
in Niederösterreich, wo es sich die Kinder zur Ehre anrechnen, in einer Jugendmusikgruppe mitwirken
zu dürfen. Dort steht aber die richtige Person an der richtigen Stelle. Leider betrachtet man in
Niederösterreich die musikalische Betätigung noch als Nebenbeschäftigung oder als mögliche
Freizeitgestaltung, während in vielen anderen Ländern die musikalische Betätigung als ein Teil der
Allgemeinbildung betrachtet wird, und das Fernstehen als Bildungslücke gilt.
Hohes Haus! Ich glaube, sagen zu können, daß der Betrag, der im Budget für die Musikförderung
vorgesehen ist, gut angelegt ist. Die bessere Dotierung im Kulturbudget wäre nicht möglich gewesen,
hätten wir nicht den Fernsehschilling beschlossen. Es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, daß meine
Fraktion es gerne gesehen hätte, wenn auch die Sozialisten in Niederösterreich der Einführung des
Fernsehschillings ihre Zustimmung gegeben hätten, zumal der Kulturreferent ein Sozialist ist und
diese Mehreinnahmen verteilt.
Herr Staatssekretär Rösch, Sie haben damals als Redner den Standpunkt Ihrer Fraktion dargelegt, es
liegt mir ferne zu schmeicheln, wenn ich erkläre, daß ich Ihnen sehr gerne zuhöre, weil Sie es
verstehen so einfach und überzeugend Ihren Standpunkt darzulegen. Bei der Diskussion um den
Fernsehschilling kam allerdings Ihre gewohnte Überzeugungskraft nicht zur Geltung. Herr
Staatssekretär, Sie konnten nicht überzeugen, weil Sie von dem, was sie uns sagten, selbst nicht
überzeugt waren. (Staatssekretär Rösch: Wer hat Ihnen das aufgesetzt?) Na, ich selbst. Herr
Staatssekretär, Sie haben die Frage aufgeworfen, warum nicht Kühlschränke und Badewannen
besteuert werden. Sie dürfen von uns nicht erwarten Herr Staatssekretär, daß wir nicht wissen, daß im
Fernsehen doch eher Kultur vermittelt wurde als in den von Ihnen aufgeführten
Gebrauchsgegenständen, und dass das Fernsehen eher in einem Zusammenhang mit der Kultur und
also auch mit dem Verlust an Geldern steht, die durch die Abschaffung des Kulturgroschens verloren
gingen. Ich glaube sagen zu dürfen: es waren ausschließlich parteipolitische Gründe, die Ihre Fraktion
veranlassten, hier nicht mitzustimmen. Sie konnten oder wollten die natürlich nicht zugeben. Anders
handelt hier die Bezirksorganisation der Sozialistischen Partei Mistelbach. Sie ist von einer
Aufrichtigkeit, wie sie sonst nicht leicht zu finden ist. Ich bin dem Kollegen Mondl sehr dankbar – nicht
deshalb, weil er mit uns mitgestimmt hat, als wir den Fernsehschilling beschlossen haben.
(Zwischenrufe). Ich bin dankbar für ein Flugblatt, das erste einige Wochen alt ist, und das sich mit der
Gemeinderatswahl beschäftigt, die durch die Zusammenlegung von Kleingemeinden notwendig
wurde. Es ist nicht aufregend, es ist sachlich gehalten. Ich möchte das feststellen. Nur ein Satz der
unterstrichen ist, ist mir und auch anderen besonders aufgefallen. Es heißt dort: „Wir sind auch in
Zukunft wie bisher bereit (Zwischenruf: Das bestimmt nicht.), die allgemeinen Interessen den
Parteiinteressen unterzuordnen.“ Bitte, wir haben hier etwas schriftlich bestätigt, was wir schon längst
wussten. Ich glaube, ich darf im Namen meiner Fraktion erklären, dass wir so wie bisher auch in
Zukunft – nicht nur in Fragen, die die Kultur betreffen, sondern auch in allen anderen Fragen – die
Parteiinteressen den Allgemeinen Interessen unterordnen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort gelangt Herr Abg. S c h n e i d e r.
(Abg. Staatssekretär Rösch: Steigt herauf, wenn ihr etwas zu sagen habt! Aber nicht einem armen
Teufl etwas aufschreiben! - Abg. Schoiber: Vielleicht schreiben Sie ihren Kollegen etwas auf, damit
man es im Protokoll auch lesen kann! Herr Kollege Rohrböck hat sich das selbst gemacht!)
Abg. Viktor S c h n e i d e r: Hohes Haus! Ich glaube, das der Kollege Rohrbach (Rufe bei der ÖVP:
Rohrböck!) – Rohrböck, Entschuldigung! – zur Kenntnis nehmen wird, dass in einer Demokratie auch
über Dinge verhandelt wird, über die eine andere Partei mitbestimmt, die eben in dieser
Angelegenheit einer anderen Meinung ist. Das wollte ich nur kurz bemerken.
Ich will auch noch, bevor ich auf mein eigentliches Thema eingehe, feststellen, dass auch ich kein
Lehrer bin. Ich werde mich also sehr kurz halten. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)
Ich will nur kurz über Carnuntum, seine Ausgrabungen und seine Museen, sprechen. Ich habe schon
bei den Budgetverhandlungen für das Jahr 1965 zur Gruppe 3 zum Ausdruck gebracht, dass die
Arbeiten, die das Land zur Schaffung und zur Erweiterung des römischen Freilichtmuseums und zu
Erhaltung des Donaumuseums im Bereich vom Carnuntum durchgeführt – sie liegen übrigens in
meiner Gemeinde – von großer staatspolitischer Bedeutung sind. Warum? Weil wir doch hart an den
Osten grenzen. Wir ermöglichen es nicht nur unseren Mitmenschen. Diese historischen Stätten, die
von jahrtausendealter Kultur Zeugnis ablegen, zu besuchen. Die vielen Ausländer nehmen von der
Besichtigung der Ausgrabungen einen bleibenden Eindruck mit; und zwar nicht nur den Eindruck, der
der Römer im Donauraum vermittelt hat, sondern vor allem auch den Eindruck, dass in diesem Land
auf dem kulturellen Sektor hervorragende Arbeit geleistet wird.
Daß es so ist, meine Damen und Herren, wird uns auch dadurch bewiesen, dass trotz der ungünstigen
Witterung im heurigen Jahr fast die gleiche Besucheranzahl wie im Jahr vorher gekommen ist. Ich
kann Ihnen mitteilen, dass in diesem Jahr über 21.000 Besucher das Donaumuseum besichtigt haben.
Im Freilichtmuseum war die Besucherzahl noch viel höher.
Es ist daher sehr zu begrüßen, dass im Budget 1966 unter der Ansatzpost 356-62 zur Erhaltung und
zur Fortsetzung der Ausgrabungen in Carnuntum wieder ein Betrag von 250.000 Schilling eingesetzt
ist. Wenn auch der Betrag nicht ausreicht, Grabungen in größerem Außmaß durchzuführen, so
werden doch jedes Mal, wenn gegraben wird. Ich selbst kann mich ja davon überzeugen, weil ich dort
beheimatet bin – sichtbare Werte zu Tage gebracht die vom wissenschaftlichen Standpunkt aus sehr
bedeutungsvoll sind. Durch die Ausgrabungen wird das Freilichtmuseum immer wieder um neue
Sehenswürdigkeiten bereichert.
Daß aber auch im außerordentlichen Voranschlag unter der Ansatzpost 3519-91 noch weitere
150.000 Schilling zur Fertigstellung des Freilichtmuseums in Petronell aufscheinen, kann man mit
Genugtuung unterstreichen. Es ist dabei wohl an den Ausbau des Lapidariums gedacht, das sich im
Ausmaß und in der Gestaltung so wundervoll mit dem Freilichtmuseum vereint. Hohes Haus! Ich will
damit sagen, dass die finanziellen Mitteln, die in Carnuntum investiert werden, gut angelegt sind, dass
sie dem Land Niederösterreich Achtung und Ansehen bringen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich muß aber als Abgeordneter im Bereich von Carnuntum – der
Herr Landesrat lächelt schon, weil er auch dort in der Nähe beheimatet ist – auch erwähnen, das das
Museum Carnuntium in Deutsch Altenburg dazu gehört. Es hatte auch heuer, trotz der schlechten
Witterung, 17.000 Besucher aufzuweisen. Ich muß daher neuerlich mein Bedauern zum Ausdruck
bringen, dass es nicht gelungen ist, die finanziellen Mittel für die Errichtung einer
Zentralheizungsanlage für das Museum bereitzustellen. Gerade eine solche Zentralheizungsanlage,
wenn sie in ein Museum eingebaut wird, würde doch zur Erhaltung des Gebäudes und der zur Schau
gestellten Fundgegenstände aus der Römerzeit beitragen.
Ich glaube, daß hier der Herr Abg. Wüger - er ist leider beurlaubt - der ja auch den „alten Römern"
zuzuzählen ist (Heiterkeit) - aber bitte, ich will hinzufügen: nur am Rande, nur am Rande! (erneute
Heiterkeit) - der immerhin seine politische Tätigkeit auch im Bereiche von Carnuntum ausübt, mit mir
gleicher Meinung sein wird. Ich habe schon einmal in diesem Hause auf die Reperaturbedürftigkeit
des Museums Carnuntinum verwiesen. Ich will daher der Hoffnung Ausdruck geben, daß bei einem
eventuellen Nachtragsbudget jene Mittel eingesetzt werden, die für eine Zentralheizungsanlage
erforderlich sind.
Hohes Haus! Geben wir doch diese Beträge, die zur Erhaltung unserer kulturellen Einrichtung
notwendig sind, Einrichtungen, auf die gerade wir Niederösterreicher stolz sein können. Damit dienen
wir unserem Heimatland Niederösterreich und darüber hinaus unserem Vaterland Österreich. (Beifall
im ganzen Hause.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort gelangt Herr Abg. L a f e r l .
Abg. LAFERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Sehr geehrter
Herr Staatssekretär! Wir wollen uns hier in keine Geschäftsordnungsdebatte einlassen, aber es
scheint mir so, als ob der Kollege Schneider nur langsamer gelesen hätte als der Kollege Rohrböck.
Aber ansonsten gleicht sich das wiederum aus. (Abg. Staatssekretär Rösch: Aber nicht Angriffe soll
man verlesen! Angriffe soll man selber machen, aber nicht herunterlesen!) Sehr richtig! (Abg. Stangler:
Dann müßte man einmal darüber reden, was hier alles schon verlesen worden ist!)
Kultur und Kunst sind so alt wie die Menschheit selbst. Es beweisen dies Bauten, die Jahrhunderte
und Jahrtausende alt sind. Nicht nur in Europa, sondern auch in den übrigen Erdteilen kann sich jeder,
der bei entsprechender Kassa ist und sich eine Weltreise leisten kann, selbst davon überzeugen.
Wenn wir Kunst und Kultur suchen, dann können wir sie hier im reichsten Maße finden. So zeigt nichts
deutlicher, dass Wien auf dem Gebiete der Baukunst in Europa führend war, als die weltberühmten
Ringstraßengebäude. Als wir anläßlich des Europäischen Gemeindetages die
Fremdenverkehrsvereinigungen und die zuständigen Stellen gebeten haben, den aus ganz Europa
kommenden Gästen im Hinblick darauf, daß die Tagung im April, also in der toten Saison, stattfindet,
billigere Tages- und Nächtigungspreise einzuräumen, wurde uns die Antwort zuteil: „Wien hat immer
Hochsaison". Das ist für die Stadt, ihre Bewohner und insbesondere für die gesamte Geschäftswelt
sehr erfreulich.
Lassen wir den Trubel hinter uns, und nehmen wir uns einmal die Zeit, durch die Stadt zu gehen, um
das äußere Burgtor sowie die herrlichen Baudenkmäler zu betrachten. Es lohnt sich, das Hasten des
Alltags links liegen zu lassen. Wie schön ist doch dieses im Jahre 1813 unter Franz I. erbaute Burgtor
mit der Aufschrift: „JUSTITIA REGNORUM FUNDAMENTUM, zu deutsch „Gerechtigkeit ist das
Fundament des Staates". Auf die Ringstraße hinausschreitend, erblicken wir das prächtige, vom
Architekten Theophil Hansen mit einem Kostenaufwand von 24 Millionen Goldkronen geschaffene
Parlament, wofür eine Bauzeit von 15 Jahren vorgesehen war. Dem ausführenden Baumeister - ich
glaube, es war Kommerzialrat Usterreicher - ist es aber gelungen, das Bauwerk in zehn Jahren zu
vollenden. Auch das innere Burgtor, ein wunderschöner Bau, wurde in den Neunzigerjahren mit fünf
Millionen Kronen in kürzester Zeit errichtet. Nicht übersehen darf man das Kultur- und
Kunsthistorische Museum.
Aber zu den schönsten Denkmälern der Stadt zählen die beiden Reiterstandbilder am Heldenplatz,
Prinz Eugen und Erzherzog Karl darstellend, von Fernkorn geschaffen, der in völliger geistiger
Umnachtung im Irrenhaus gestorben ist. Kaiser Franz Josef wollte diesen Mann vielleicht durch eine
Schockwirkung heilen und ließ ihn zur Enthüllung der beiden Denkmäler aus dem Irrenhaus holen und
an der Feierlichkeit teilnehmen. Als die Hüllen fielen, stieß der Künstler ein tierisches Gebrüll aus und
mußte abgeführt werden. Kaiser Franz Josef hatte damals Tränen in den Augen. Dann kommen wir
zur Stephanskirche, ein Werk Puchsbaums, die 1346 eingeweiht wurde. In einmaliger Schönheit steht
sie heute noch da. Sie werden sich vielleicht noch an den durch ganz Europa gehenden Alarmruf
erinnern können, als Pater Gruber aus Kirchschlag den Turm durchstiegen und festgestellt hatte, daß
alles verwittert ist und abfällt. Damals haben alle Zeitungen ohne Rücksicht auf die Parteirichtung
geschrieben, daß der Turm mit einem Stahlmantel umgeben werden müsse, und sich zehn Jahre lang
nicht in seiner alten Pracht werde repräsentieren können. Heute ist das Gerüst weg, und der
Stephansturm steht schöner da als je zuvor.
Auch das von Friedrich von Schmidt erbaute Wiener Rathaus ist ein prächtiges Bauwerk, das einer
Besichtigung wert ist. Wenn Sie einmal Gelegenheit haben, gehen Sie hinein und sehen Sie sich den
großen Festsaal an. Das Auge erfreut sich an den einmaligen Kunstwerken. Ich will nicht viel von den
Architekten Semper und Hasenauer erzählen, die mitgewirkt haben, die Ringstraße zu gestalten; und
auch nicht von der Peterskirche, der ältesten Kirche Wiens, aus der Zeit Karls des Großen, oder der
Kirche Maria um Gestade.
Bleiben wir doch hier im Landhaus in dem wunderschönen Saal, in dem wir uns jetzt befinden. Seine
Pracht fällt uns nicht mehr auf, weil wir sie schon jahrzehntelang kennen. Wenn aber Fremde diesen
Saal betreten, sind sie von seiner Ausstattung begeistert. Auch die anderen im Landhaus befindlichen
Säle, wie der Herrensaal, Prälatensaal oder Marmorsaal mit den herrlichen Malereien von
Kupelwieser, erfreuen das Auge. Neben unserer prachtvollen Karlskirche mit der Grundsteinlegung im
Jahre 1712, dem Belvedere und dem Schloß Schönbrunn könnte ich die Reihe der Kunstwerke, die
von österreichischen Menschen geschaffen wurden, lange fortsetzen.
Oder blicken wir nach Salzburg, das mit seiner protestantischen und den 37 katholischen Kirchen
nicht zu Unrecht das deutsche Rom genannt wird. Wenn wir uns Zeit nehmen und alles betrachten
wollten, könnten wir die Reise über Österreich hinaus ins übrige Europa fortsetzen. Wer kennt nicht
die großartige Akropolis in Athen, 660 v. Chr. geschaffen. Schon damals haben die Menschen
Bauwerke errichtet, die, wenn sie nicht in den späteren Jahrhunderten zerstört wurden, heute noch
von der Pracht und Herrlichkeit und dem Schöpferwillen des Menschen Zeugnis ablegen. Denken wir
an die Entdeckung von Mexiko. Dorr traf man eine höhere Baukultur an, als man sie damals in Europa
hatte. Oder blicken wir nach Rom, wo das Kolosseum 300 Jahre als Steinbruch verwendet wurde und
trotzdem heute noch mächtig dasteht. Man kann sich kaum vorstellen, welch ungeheure Leistungen
die Menschen vollbracht haben. Der Kaiser gab damals den Auftrag, über dem riesigen Bau- werk ein
Dach zu errichten. Bei Regenwetter mußte dieses von den Sklaven darübergezogen werden. Das ist
mit den primitivsten Mitteln gelungen.
Sehen Sie, meine lieben Freunde, heute schreiben wir 1965, und Kunst kommt von können und nicht
von künsteln. Es ist zwar bedauerlich, aber es muß hier einmal gefragt werden - ich habe es vor
diesem hohen Forum schon getan -, warum wir uns geistig vergewaltigen lassen müssen. Wir haben
nicht den Mut, der Wahrheit Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und offen zu erklären, daß dieses
oder jenes sogenannte Kunstprodukt ein „Mist" ist. In der Zerstörung der Form des Menschenbildes
liegt ein gesteuerter Kunstverfall. Gott hat den Menschen mit Leib und Seele geschaffen, ein
herrliches Gebilde (Große Heiterkeit im ganzen Hause), und nicht so, wie er heute dargestellt wird. Ich
habe vor kurzem ein Bild gesehen, auf dem eine Frau dargestellt wird: Hier oben ein Busen wie ein
Apfel, hier unten ein Busen wie ein Mörtelpfandel von einem Maurer. Ich würde dem Künstler, der das
geschaffen hat, nur wünschen, mit einer solchen Frau verheiratet sein zu müssen (Gelächter.)
Im Lehmann-Verlag in München ist ein aufrüttelndes Werk des bekannten Kunstkritikers Richard
Eichler erschienen, das sich mit dem gesteuerten Kunstverfall, insbesondere aber mit der Zerstörung
der Form des Menschenbildes durch die sogenannte moderne Kunst befaßt. Sicherlich ist moderne
Kunst keine Kunst. Die Kunst besteht einzig und allein darin, daß es eine Kunst ist zu erkennen, was
dargestellt sein soll. Der Verfasser macht in eigenartiger Weise, in Form eines Strafprozesses gegen
sich selbst, auf diese bedrohliche Erscheinung aufmerksam. Ich kann nur jedem empfehlen, sich
dieses Buch zu kaufen. Es ist aus dem Lehmann-Verlag in München und durchaus nicht teuer. (Abg.
Stangler: Du machst ja Propaganda!) Ich mache für den Verlag keine Propaganda, ich bin nicht,
Aktionär. Das möchte ich feststellen. Und was sagt Max Nordau in seinem Buch über die
psychologischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge zwischen dekadenten Künstlern, ihren
Lobrednern, und einem kleinen Anhang aus Überspannten und Heuchlern? „Der Träger einer
Zwangsordnung ist ein unvergleichlicher Apostel". Wer denkt da nicht an Hitler, an Göbbels und seine
Redekunst, der ausdrücklich gesagt hat, eine Lüge muß man immer wiederholen, maß muß sie
solange wiederholen, bis sie letzten Endes doch geglaubt wird. „Es gibt keine durch gesunde
Gedankenarbeit gewonnene Überzeugung, die sich eines Geistes so vollständig bemächtigen, seiner
ganzen Tätigkeit sich so tyrannisch unterwerfen, ihn so unwiderstehlich zu Worten und Taten drängen
würde, wie ein Delirium. An dem delierenden Wahnsinnigen und Halbverrückten prallt jeder Beweis
der Unsinnigkeit seiner Vorstellung ab, ihn berührt kein Widerspruch, kein Spott, keine Verachtung,
die Meinung der Mehrheit ist ihm gleichgültig, Tatsachen, die ihm nicht passen, bemerkt er nicht, will
sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen oder deutet sie so, daß sie scheinbar seinem Delirium zur Hilfe
kommen". Was sagt Max Nordau weiter: „Parteigänger aus verrannter Veranlagung, Geistesschwache
oder aus dem Gleichgewicht geratene Menschen, die mit einem Delierenden in Berührung kommen,
werden von der Stärke seiner krankhaften Vorstellungen sofort unterjocht und bekehren sich
augenblicklich zu ihm". Max Nordau schreibt aber weiter: „Ein Degererierter verkündet unter der
Wirkung seiner Zwangsvorstellung irgend ein Dogma, er tut es mit heftiger, durchdringender
Beredsamkeit, mit Aufregung und wütender Rücksichtslosigkeit; andere degenerierte Hysteriker und
Neurastheniker scharen sich um ihn; empfangen das neue Dogma aus seinem Munde und leben von
nun an nur mehr für dessen Ausbreitung. Manche sind Mitläufer aus Berechnung, sie tun mit, weil sie
glauben, im Sog dieser Menschen etwas zu verdienen, weil sie glauben, hier zur Geltung zu kommen,
weil sie glauben, wenn sie dabei sind und mittun, dann auch gepriesen zu werden als fortschrittliche
und moderne Menschen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, ganz egal ob es ein Unsinn ist
oder nicht.
Seien Sie mir wegen meiner Offenheit nicht böse. Bei einer solchen Kunstausstellung ist einmal ein
Dichter gewesen und sagte zu seiner Begleitung: „Das muß ein fleißiger Maler sein, bei jeder
Kunstausstellung sind seine Bilder zu sehen”. Zufällig geht ein Herr vorbei und sagt: „Sie irren, ich bin
der Maler, aber ich habe seit 5 Jahren keinen Pinselstrich gemacht”. „Wo haben Sie dann die vielen
Bilder her?” fragt der Dichter. „Wissen Sie”, antwortet der Maler „hier habe ich das Bild, das hänge ich
auf und schreibe darunter ,,Osterschinken”, dann dreh ich es und schreibe darunter ,,Wüstenpost“,
dann dreh ich es noch einmal um, dann kommt die Aufschrift „Tangotanz in Honolulu” darunter, dann
wird es noch einmal umgedreht, dann kommt die Bezeichnung ,“Stillleben” oder ,,Brautpaar”, wie man
es haben will. “Ja”, sagt der Schriftsteller, „aber irren Sie sich da nicht, Herr Kollege?” „Nein”,
antwortet der Maler, „sehen Sie, hier habe ich einen Einser, Zweier, Dreier und Vierer, nach 5 Jahren
fange ich wieder von vorne an, denn die Leute wissen sowieso nicht mehr, was ich ihnen damals
gezeigt habe.“
Ich sage das hier in diesem Saale - und das sei zur Ehre des Herrn Landeshauptmannstellvertreters
Popp und des in Ehren ergrauten Zweiten Präsidenten Bürgermeister Wondrak gesagt, sie waren
damals der gleichen Meinung wie ich - auch sie haben das abstrakte Wirken genau so verurteilt, wie
die konservierte Musik. Es fragt sich nur, ob man dazu den Mut hat, es auch zu bekennen. Manche
sind Schwätzer aus Eitelkeit. Der Schöngeist, dessen einseitig ästhetische Bildung ihn nicht befähigt,
den Zusammenhang der Dinge zu versieben und ihre wirkliche Bedeutung zu erfassen, täuscht sich
selbst und die anderen über seine Unwissenheit mit klingenden Redensarten hinweg und spricht
hochmütig von einem unruhigen Suchen der modernen Seele nach einem neuen Ideal, von den
reicheren Schwingungen des verfeinerten Nervensystems der Zeitgenossen - adieu meine
Zeitgenossen, das sind liebe Zeitgenossen -, von den unbekannten Sinneswahrnehmungen des
Menschen der Auslese.
Einmal hat man an die Insassen eines Narrenhauses Pinsel und Farben verteilt und hat auch 50
surrealistische Maler eingeladen. Dann hat man 100 Bilder gehabt, hat sie vermischt, und siehe da die hohe Jury hat entschieden: alle Preise gingen an die Narren, von den surrealistischen Malern hat
niemand einen Preis erzielt. Darüber hinaus gibt es noch Flachköpfe, die vor nichts Angst haben als
davor, für zurückgeblieben gehalten zu werden. Sie schließen sich mit einem überlauten Hoch- und
Heilgebrüll an, welches sie selbst überzeugen soll, da6 sie auch wirklich vor dem allerneuesten
Triumphator, der allerjüngsten Berühmtheit, einhertanzen. Abgelebte Greise, die eine lächerliche
Angst davor haben, daß man ihr richtiges Alter erkenne, besuchen eifrig den neuen Tempel und
mischen ihre meckernde Stimme in den Gesang der Andächtigen, weil sie hoffen, daß man sie für
jung halten werde, wenn man sie in einer Gruppe sieht, in der junge Leute vorherrschen.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, ist notwendig, einmal gesagt zu
werden. Ich besuche alle Kunstausstellungen, ich war auch in der Teinfaltsraße im ehemaligen
Newag-Gebäude. Dort hat einer eine Sardinenschachtel oder so etwas ähnliches aufgestellt. Ich bin
stehen geblieben, immer mehr und mehr Menschen sind dazugekommen, und alle haben gefragt, was
das bedeuten soll. Da es die anderen auch nicht gewußt haben, und der Künstler nicht zu sehen war,
habe ich gesagt „Meine Damen und Herren, dreimal können Sie raten, ich selbst kann auch nicht
sagen, was das sein soll, aber ich glaube, es ist eine zehnraketige Stufe zum Mondfliegen oder
vielleicht eine Vogelscheuche für den Gemüsegarten“. Darauf helles Gelächter der Umstehenden, und
alle haben gesagt, der Mann hat recht. Auch ein hoher Beamter der Landesregierung war dabei, hat
mir auf die Schulter geklopft und gesagt, Herr Abgeordneter, Sie haben den Nagel auf den Kopf
getroffen.
Zum Schluß noch eine kleine Geschichte, die so richtig diese Kunst charakterisiert. Es wurde wieder
einmal eine Kunstausstellung gezeigt, da war unter anderem ein schwarzer Punkt, rundherum war es
weiß, das ganze war in einem Rahmen. Eine Dame steht schon eine halbe Stunde dabei, beutelt den
Kopf, geht weg, kommt wieder zurück, sieht sich das wieder an. Das sieht auch der Direktor, er geht
zu der Dame und sagt: „Gnädige Frau, was ist los?” Da fragt die Dame: „Sagen Sie, was kostet das
Bild?” der Direktor antwortet: „Unverkäuflich, das ist unser Lichtschalter!” (Heiterkeit im Hause - Beifall
bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Worte gelangt Herr Abg. B l a b o l i l .
Abg. BLABOLIL: Hohes Haus! Man könnte versucht sein, mit Abgeordneten Laferl fortzusetzen. Wenn
ich an seine vorletzten Ausführungen denke, so habe ich fast das Gefühl, Kollege Laferl hat die
Sardinenbüchse selbst aufgestellt, weil ihn die Ausstellung nicht interessierte.
Ich möchte aber wieder zur Sache kommen. Es ist meiner Meinung nach wert, auch etwas zum
Kapitel „Festspiele in Niederösterreich” zu sagen. Die Bestrebungen des Landeskulturreferates gehen
dahin, ein reichhaltiges Programm nicht nur der niederösterreichischen Bevölkerung, sondern auch
den Gästen aus den Bundesländern und den Ausländern vorzulegen. Neben dem NÖ. TonkünstlerOrchester, das in Freilichtkonzerten in Burgen und Schlössern seine Aufführungen gibt, haben wir
einige theaterfreundliche Städte in Niederösterreich, nämlich Melk, Zwettl, Klosterneuburg, Stockerau
und Baden.
Zwettl ist in den letzten Jahren, leider Gottes, aus der Reihe der theaterfreundlichen Städte wieder
ausgeschieden, und zwar einzig und allein aus dem Grund, weil die finanziellen Lasten zu groß
waren. Man spricht derzeit davon, daß es auch in Klosterneuburg so weit kommen werde.
Klosterneuburg und Stockerau verbanden in den letzten Jahren gerade durch die Festspiele und
durch die Lenaugesellschaft, die ins Leben gerufen wurde, kulturpolitische Beziehungen. Wir waren
der Meinung, daß diese kulturpolitischen Beziehungen weiter ausgebaut werden können, weil sie
unter Umständen auch zur Förderung des raschen Ausbaues einer Donaubrücke zwischen
Korneuburg und Klosterneuburg beitragen könnten. Aber nicht wegen der Donaubrücke bedauern wir
es, daß Klosterneuburg nicht mehr mitmacht, sondern vielmehr wegen des Verlustes kultureller Werte,
welche diese Städte mit den Theateraufführungen geschaffen haben. Allein aus diesem Grunde
bedauern wir das Ausscheiden Klosterneuburgs.
1960 hat Melk für die Ausstellung einen musikalischen Rahmen geschaffen. In der weiteren Folge ist
diese Stadt von dieser musikalischen Umrahmung, die erfolgreich war, zum Theater, zu Festspielen,
übergegangen. Das bildete auch für andere Städte einen gewissen Anreiz. Das Kulturreferat hat
versucht, das Bemühen dieser Städte, Kultur ins Volk zu tragen, finanziell zu unterstützen. Für diese
Zwecke ist im Voranschlag für das nächste Jahr ein Betrag von 600.000 Schilling ausgewiesen. Das
bedeutet gegenüber dem Voranschlag für das heurige Jahr, der hiefür 800.000 Schilling vorsieht, eine
Verminderung um 200.000 Schilling.
Wir haben heute schon mehrmals von den Schwierigkeiten und den finanziellen Problemen, die es in
unserem Lande gibt, gehört und haben auch Verständnis dafür. Wenn ein Nachtragsbudget erstellt
werden kann, dann sollte man nach unserer Meinung für diese opferfrohen Gemeinden, die freiwillig
die Last auf sich genommen haben, Kultur zu vermitteln und in die breite Bevölkerung zu tragen, eine
weitere Post in diesem Eventual- beziehungsweise Nachtragsbudget festlegen. Ich glaube, daß der für
diese Aufgaben zur Verfügung gestellte Betrag von 600.000 Schilling zu gering ist.
Die kleine Institution der Arbeiterkammer für Niederösterreich, die ein Jahresbudget von 39 Millionen
Schilling hat, gibt für Theater, Konzerte, Operetten, Opern und Chöre jährlich einen Betrag von
1,200.000 Schilling aus, das sind 3,3 Prozent des Gesamtbudgets. Ich halte es für notwendig, hier
offen zu sagen, daß sich die Arbeiterkammer für Niederösterreich auf diesem Gebiet sehr verdient
gemacht hat. Es ist begrüßenswert, daß sie auf freiwilliger Basis, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu
sein, unter der Devise „Die Arbeiterkammer einmal anders" selbst in den kleinsten Orten unseres
Bundeslandes Kultur und Bildung fördert. Ich möchte diese Gelegenheit dazu benützen, darauf
hinzuweisen, dass diese Leistungen für unseren Finanzreferenten ein Ansporn sein sollen, es der nö.
Arbeiterkammer nachzumachen, und etwas mehr Geld für diese Festspiele in Niederösterreich zu
reservieren. Ich weiß sehr wohl, daß Sie nicht den gleichen Prozentsatz der Ausgaben für diese
Zwecke zur Verfügung stellen können; man käme ja so zum Lizitieren.
Ich bin der Meinung, daß die Arbeiterkammer nicht nur dazu verpflichtet ist, die gesetzlichen
Bestimmungen zu erfüllen und für die Jugendbetreuung, für die sie beträchtliche Mittel ausgibt,
vorzusorgen. Ich habe mir die im Budget für Lehrausbildungsbeihilfen bereitgestellte Summe
angesehen und muß feststellen, daß die Arbeiterkammer einen genauso hohen Betrag ausgibt wie
das Land Niederösterreich. Ich verweise nur darauf, daß diese Institution sehr klein ist, und möchte
bitten, daß das Land Niederösterreich, das eine große Institution repräsentiert, für die Festspiele im
Bedarfsfall einen größeren Betrag einsetzen möge. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt der Herr Abg. D i e t t r i c h .
Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die
Ehre, über das Kapitel Volksbildung zu sprechen. Dem Voranschlag 1966 ist zu entnehmen, da6 den
Volksbildungswerken 1,100.000 Schilling zur Verfügung stehen. Aus dieser Disposition ist zu
erkennen, welch große Bedeutung das Land der Erwachsenenbildung beimißt. Ich selbst bin seit
vielen Jahren Leiter einer Volksbildungsstätte, eines Volksbildungswerkes, und kann Ihnen aus
eigenem Erleben versichern, da6 dies ein sehr mühsames Amt ist.
Ich will an dieser Stelle den vielen ungezählten Mitarbeitern, die in der Volksbildung tätig sind, Dank
sagen. Dank für eine Arbeit, die besonders in der Gegenwart immer bedeutungsvoller wird. Der
Mensch von heute wird durch den Einfluß von ungeheuren Massensuggestionsmitteln so richtig da- zu
verleitet, im Denken zu erlahmen. Die Menschen werden im zunehmenden Maße so richtig passiv
aufnehmend, anstatt, wie es dringend erforderlich wäre, aktiv und ausübend zu sein. Das Denken wird
ihnen abgenommen. Man ist froh, wenn dies die anderen tun. Und weil die Menschen nicht mehr
denken und nur mehr das tun, was ihnen eine riesige Reklame einpaukt, wird ihnen die Zeit langweilig
und fad. Sie wissen sich nichts mehr anzufangen, sie laufen vor sich selbst davon.
Wir erkennen die Gegenwart und wissen, wie heute beispielsweise der Urlaub konsumiert wird. Man
Iäßt sich wochenlang in einem Autobus durch Länder tragen und Iäßt sich stundenlang von BandSendungen des Rundfunks berieseln, ohne später zu wissen, was man gehört hat.
Eine solche Gesellschaft bedarf anderer Inspirationen als der, die im Buch „Die geheimen Verführer"
besonders erwähnt sind. Unsere Gegenwart, unsere moderne Gesellschaft, braucht Menschen, die
sich an ihre Mitmenschen wenden und diese wieder für wirkliche Werte entflammen. Diese
Gesellschaff braucht Menschen, denen Bildung im echten Sinne des Wortes ein wirkliches Anliegen
ist. Sie bedarf echter Volkserzieher, die Bildung in den Herzen zu erwecken, um fühlbar zu machen,
was wert und unwert ist. Die Stimme der Volksbildner muß ebenso laut und vernehmlich die
Menschen ansprechen wie die anderen Mächte der Reklame und Propaganda. Sie muß sich der
gleichen Mittel bedienen, und sie sollte - wir setzen das voraus - auch dieselbe materielle Hilfe finden,
wenn den Verantwortlichen dieses Landes die Wahrung der Kultur richtig am Herzen liegt.
Volksbildung muß heute das Leben beeinflussen und nicht nur das Wissen bereichern. Mögen unsere
Methoden, unsere Lehrstätten nicht immer der heutigen Zeit entsprechen, die Lösung ist immer
dringlicher und auch unaufschiebbarer.
Von der Lösung dieser Aufgaben wird es abhängen, ob unsere Gesellschaft in Selbstzufriedenheit
einer Überwucherung der Zivilisation anheim fällt, innerlich ausgehöhlt und leergebrannt, oder ob sie
einem reicheren und glücklicheren Leben entgegengeht. In diesem Zusammenhang will ich das NÖ.
Bildungs- und Heimatwerk besonders herausstellen. Ich bringe in Erinnerung, daß in den Städten die
Volkshochschulen, in den Märkten und Dörfern unserer schönen Heimat die Bildungswerke die
Erwachsenenbildung pflegen. Wenn ich die Volkshochschule und das NÖ. Bildungs- und Heimatwerk
erwähne, so möchte ich zwei besonders verdiente Persönlichkeiten herausstellen, die ich schon
jahrelang kenne, und die eine öffentliche Ehrung verdienen. Es ist dies der Landesvorsitzende, unser
Freund Bezirksschulinspektor Gruber, der in erfolgreicher Arbeit das ungeheure Programm des NÖ.
Bildungs- und Heimatwerkes immer koordiniert, dynamische Impulse setzt und für die
Volksbildungsarbeit im Lande Niederösterreich schon ein Begriff ist. Das gleiche gilt von unserem
Freund, unserem hochverehrten Herrn Prof. Franz Thalhammer, der Ihnen als Sekretär der
Volkshochschulen kein Unbekannter ist. Wir haben das Vergnügen, ihn in unserer Mitte zu wissen,
und es freut mich ganz besonders, daß ich von dieser Stelle aus, anerkennende Worte an einen alten
Freund der Volksbildung richten darf. (Beifall bei der ÖVP.) Das NÖ. Bildungs- und Heimatwerk ist die
Landesorganisation für Kultur und Volksbildung unseres Heimatlandes. Welche beachtliche Arbeit hier
im stillen täglich erbracht wird, ist auch einer besonderen Würdigung wert.
Das Bildungswerk zählt fast 300 Ortsstellen mit ständigem Bildungs- und Vortragsprogramm. Es
bestehen ausgezeichnete Arbeitsgemeinschaften für Schrifttum, für Komponisten, für Volkskunde, für
Heimatforscher, für Bauen und Landschaftspflege, für Hausmusik und Liedpflege. Die
angeschlossenen Verbände sind die niederösterreichischen Trachten- und Heimatvereine, die
Arbeitsgemeinschaft niederösterreichischer Volkstanzgruppen und der Niederösterreichische
Arbeitersängerbund. Es ist Ihnen, meine Damen und Herren, das große Inter- nationale Trachtenfest
in Krems bestimmt noch in lebhafter Erinnerung; der Niederösterreichische Trachten- und
Heimatverein war der erfolgreiche Veranstalter. Es gibt immer wieder eine große Reihe von
Veranstaltungen, ich verweise besonders auf die pädagogischen Wochen, Tagungen für Dichter,
Komponisten und bildende Künstler sowie Heimatforscher. Ich denke besonders an die immer wieder
ausgezeichnet gestalteten Autorenabende in unserem schönen Marmorsaal.
Meine Damen und Herren, das Kapitel Volksbildung ist ohne das Büchereiwesen undenkbar.
Gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick. Im Jahre 1946, glaube ich, bestanden im ganzen Land
Niederösterreich nur an die 20 Stadt- und Gemeindebüchereien, die damals ihre Aufgabe in der
furchtbar schweren Zeit recht und schlecht erfüllten. Gott sei Dank erbrachten die vergangenen Jahre
einen grundlegenden Wandel der niederösterreichischen Volksbüchereien. Diese Büchereien, die sich
besondere Bildungsaufgaben setzten, werden durch Kirche, Gewerkschaften und vor allem durch
unsere Städte und Gemeinden geschaffen. Heute gibt es in Niederösterreich 125 Gemeinde- und
Stadtbüchereien, die vom Bundesstaatlichen Volksbildungsreferenten in Zusammenarbeit mit dem
Kulturreferat der Landesregierung fachlich beraten und mit bedeutenden Subventionen bedacht
werden. In kleineren Gemeinden, denen die Errichtung einer eigenen Bücherei aus finanziellen
Gründen unmöglich ist, steht die ausgezeichnete niederösterreichische Wanderbücherei mit 35.000
Bänden zur Verfügung. Diese Wanderbücherei ist auf dem modernsten Stand gehalten und ist - den
immer stärker werdenden Sonderwünschen Rechnung tragend - besonders auch mit Fachbüchern
ausgestattet. Sehr bemerkenswert ist die Tatsache, daß auch heuer wieder eine Reihe von
Büchereien neu gestaltet und eingerichtet wurde. Beispielhaft haben die Büchereien von Gmünd,
Waidhofen/Ybbs, Stadt Haag, Horn, St. Pölten und Scheibbs gewirkt.
Meine Damen und Herren, es wäre über die Probleme der Erwachsenenbildung noch sehr sehr viel zu
sagen. Die Gegenwart schafft durch ihre atemberaubende technische Entwicklung täglich neue
Erkenntnisse. Bei aller Einschätzung der Richtigkeit und Dringlichkeit dieser Dinge muß aber das
Fundament der Bildungsarbeit immer der Mensch sein. Ich möchte meine Betrachtungen mit der
Feststellung schließen: Die Erziehung der Bürger darf keineswegs bloß das Notwendige und Nützliche
ins Auge fassen, sondern muß auf die Herrschaft des Schönen gerichtet sein. Die Liebe zur Bildung
muß ebenso gepflegt werden wie alle anderen Disziplinen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt Herr Abg. G r a f .
Abg. GRAF: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir bei der Musikförderung im
Voranschlag nachsehen, dann finden wir in zwei Ansätzen Beträge eingesetzt. Im Ansatz 326-61,
Förderung der Musik, 4,500.000 Schilling und in1 Ansatz 326-62, Zuschuß an das
Niederösterreichische Tonkünstlerorchester 7,000.000 Schilling. Wenn wir beide Beträge
zusammenzählen, erhalten wir einen Betrag von 11,5 Millionen Schilling gegenüber 11 Millionen
Schilling im Jahr 1965. Das heißt, es scheinen im Voranschlag für das Jahr 1966 um 500.000 Schilling
mehr auf.
Erfreulich ist, daß erstmalig die Ausgaben für das Niederösterreichische Tonkünstlerorchester separat
eingesetzt sind, und hier eigentlich die Wichtigkeit und die Bedeutung des Tonkünstlerorchesters
festgelegt ist. Allerdings ist der Betrag von 7 Millionen Schilling zu wenig. Es ist für das Jahr 1966 ein
Betrag von 8,5 Millionen Schilling notwendig. Dieser Betrag wurde vom zuständigen Referenten
beantragt, der Herr Finanzreferent ist allerdings der Meinung, auch der Bund müßte zu den Kosten
beitragen und zwar in der Art und Weise, wie dies der Bund in Wien bei den Wiener Symphonikern tut,
das heißt, 2:1, 2 Teile die Gemeinde Wien, 1 Teil der Bund. So wünscht es sich der Herr
Finanzreferent für Niederösterreich. Hoffentlich ist dies der Fall, denn ansonsten müßte man sich hier
noch einen Betrag von 1,5 Millionen Schilling für ein künftiges Nachtragsbudget vormerken. Vielleicht
gleich bei dieser Gelegenheit ein paar Worte zum NÖ. Tonkünstlerorchester. Ich glaube,
Niederösterreich kann stolz sein, ein solches Orchester zu besitzen. Dieses Orchester hat sich nach
dem Kriege zu einem sehr bedeutenden Klangkörper entwickelt. Nach Überwindung anfänglicher
Schwierigkeiten war es möglich, wirklich einen großartigen Klangkörper aufzubauen. Das Orchester
war anfangs unter dem Namen „Landes-Symphonieorchester" bekannt und benannte sich später
„Tonkünstlerorchester". Es wurde bekannt durch Konzerte im Großen Musikvereinssaal in Wien und
durch Konzerte im Rundfunk. Im Jahre 1950 wurde dieses Orchester zu einem Verein
zusammengeschlossen, was die Entwicklung des Orchesters weiter förderte. In den folgenden Jahren
hatte dieses Orchester eine Reihe bekannter Dirigenten. Ich nenne die Namen Fritz Sedlak und Kurt
Wöss. Zur Zeit ist ja der künstlerische Chef Generalmusikdirektor Heinz Wallberg. So war es
zweifellos möglich, dieses Orchester zum drittbesten Klangkörper Österreichs zu machen, das heißt,
nach den Philharmonikern und den Wiener Symphonikern kommt bereits das NÖ.
Tonkünstlerorchester. Die Notwendigkeit des Bestandes des Tonkünstlerorchesters hatte das Land
Niederösterreich veranlaßt, hier große Beträge einzusetzen. Ich glaube aber, daß diese Beträge gut
angelegt sind, denn es gibt ja in ganz Niederösterreich kein ähnliches Orchester, dem man den
gleichen Rang zubilligen könnte. Wir haben so die Möglichkeit, zu festlichen Anlassen so ein gutes
Orchester verwenden zu können, denn es wäre kaum möglich, daß man die Philharmoniker oder
Wiener Symphoniker zu einem Konzert gewinnen könnte in irgendeinem Provinzstädtchen in
Niederösterreich. Sie hätten erstens nicht Zeit, und zweitens würde es viel zu viel Geld kosten. Das
Tonkünstlerorchester führt jährlich zwischen den Konzerte in Niederösterreich durch. Es waren im
Jahre 1965 110 solcher Konzerte. Besonders lobenswert ist, daß dieses Orchester in den Städten
draußen, aber auch in mittleren Gemeinden konzertiert. Ich habe selbst solche Konzerte gehört, weil
wir jährlich mindestens zwei in Gänserndorf durchführen, und ich muß sagen, daß das immer ein sehr
großer Erfolg war. Erstens werden im Laufe des Vormittags oder Nachmittags 2 Schülerkonzerte
veranstaltet. Die Schüler werden von einem Professor im Unterricht darauf vorbereitet. Auch zum
Konzert spricht ein Lehrer und macht die Schüler auf die Instrumentation und dergleichen
aufmerksam. Und so glaube ich, bedeutet das richtige Musikerziehung, die geboten wird. Ein großer
Vorteil ist, da6 das Orchester nunmehr vor einigen Monaten einen Dienstvertrag bekommen hat, das
heißt, die Musiker werden dadurch besser an den Verein gebunden, und es besteht nicht mehr so die
Gefahr, daß hochqualifizierte Musiker abwandern. Ich glaube also, da6 dieses Geld, welches das
Land Niederösterreich für dieses großartige Orchester ausgibt, gut angelegt ist.
Sehr bedeutend für die Musikerziehung in Niederösterreich sind auch die Musikschulen. Anfangs
waren es nur 9, derzeit haben wir in Niederösterreich bereits 58 Musikschulen, wovon 22 von eigenen
Vereinen erhalten werden; 36 werden von den Gemeinden finanziell unterstützt. Die Zahl der Schüler,
es sind 8600, sagt uns, daß hier wirklich gute Arbeit geleistet wurde. Nach dem Privatschulgesetz vom
Jahre 1962 sollen an solchen Musikschulen nur geprüfte Lehrer unterrichten. Das ist ein großer Vorteil
für die Schulen. Dadurch entsteht aber auch eine Schwierigkeit, weil hier große finanzielle Mittel
benötigt werden. Es wäre nur zu wünschen, daß auch jene 22 Musikschulen, die derzeit noch von den
Vereinen gestützt werden, von Gemeinden übernommen werden, um hier der größten Sorge ledig zu
sein.
Über die Blasmusik wurde schon gesprochen. Ich möchte aber noch auf zwei kulturelle
Betätigungsfelder hinweisen, die über den örtlichen Rahmen hinauswachsen. Das eine ist die
Bedeutung der Blasmusik für den Fremdenverkehr. Ich habe noch in Erinnerung, was ich während
meines Urlaubs erlebt habe. Ich war einige Tage in Werfen in Salzburg. Am Abend konzertierte dort
eine Kapelle von ca. 20 Mann. Es gab aber mindestens 500 bis 600 Besucher, zum Großteil
Ausländer, die sich an den Darbietungen dieser kleinen Kapelle erfreuten. Ich war eine Woche später
in See am Wörthersee und erlebte dort ein Blasmusikkonzert der Villacher Militärkapelle, und wenn ich
die Zahl der Besucher schätze, so werden das 3000 gewesen sein. Ich glaube, daß die
Blasmusikkapelle auch einen großen Wert für den Fremdenverkehr besitzt, außerdem stellt die
Blasmusikkapelle eine Verbindung zwischen den Völkern her. Ich war im Gänserndorfer Musikverein,
der eine ziemlich gute Musikkapelle besitzt mit ca. 45 bis 50 Mann. Ich habe eine Reise mitgemacht,
und wir waren da im Jahre 1961 beim Weltmusiktreffen in Kerkrade in Holland. Die Musikkapelle
erhielt dort den 2. Rang. Ein Jahr später waren die Holländer in Gänserndorf, wieder ein Jahr später
waren wir Gänserndorfer wieder in Holland. Wir haben solche Besuchsfahrten auch nach Landsberg
am Lech gemacht; auch die Landsberger waren dann wieder zu Gast in Gänserndorf. Im Jahre 1963
gab es ein Konzert von jugoslawischen Musikern in Gänserndorf, und heuer wieder waren die
Gänserndorfer Musiker in Cilli in Jugoslawien.
Abschließend möchte ich noch - ich glaube, das ist noch nicht geschehen, aber man müßte das
ebenfalls tun - auf die Bedeutung der Gesangsvereine hinweisen. Wir haben in Niederösterreich 220
Vereine, in denen 7000 Sänger wirken. Der Betrag von 500.000 Schilling, der im abgelaufenen Jahr
für diesen Zweck verwendet wurde, ist sicherlich sehr gut angelegt.
Diese Gesangsvereine sind entweder zusammengefaßt im Sängerbund für Wien und Niederösterreich
- der Sängerbund hat übrigens im Jahre 1963 seinen hundertjährigen Bestand gefeiert - oder im
Arbeiter-Sängerbund, der übrigens heuer seinen 73jährigen Bestand feierte. Die Tätigkeit war auch
auf diesem Sektor nach dem Jahre 1945 sehr schwierig. Aber Chorleiter und Sänger haben gute
Arbeit geleistet. Wir freuen uns alle bei Konzerten und bei festlichen Anlässen über die Leistungen
dieser Sänger.
Hohes Haus! Möge uns das Menschen- und VöIkerverbindende von Musik und Gesang eine
Verpflichtung sein, auch weiterhin diese Vereine bestens zu fördern! Musik und Gesang kennen ja
wirklich keinen politischen Streit. Freude an der Musik, Freude am Gesang führt diese Menschen
zusammen, und sie üben ihre Musik, ihren Gesang aus. Neben dem Bauer steht der Beamte, neben
dem Arbeiter steht als Mitwirkender der Angestellte. Sie alle vereint die Musik in großer Liebe zu ihrer
Heimat Niederösterreich, zu ihrer Heimat Usterreich! (Beifall im ganzen Hause.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt Herr Abg. F a h r n b e r g e r .
Abg. FAHRNBERGER: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den Problemen
unseres ländlichen Lebensraumes, der Erhaltung der natürlichen Formen aber auch mit der planvollen
Steuerung der Bautätigkeit in diesen Gebieten befassen sich das Landesamt für Raumforschung, das
Institut für Raumplanung und die Behörden des Naturschutzes.
Dem Naturschutz kommt heute nicht nur die Funktion als Schützer des Tier- und Pflanzenreiches zu
sondern als Folge der fortschreitenden Technisierung und Kommerzialisierung vor allem die
Bewahrung des Natur- und Landschaftsbildes möglichst in seiner ursprünglichen Form. Die Erhaltung
des Natur- und Landschaftsbildes und die damit verbundenen Ziele der Erhaltung des biologischen
Gleichgewichtes der Natur können aber nicht nur durch gesetzliche Maßnahmen erreicht werden.
Wenn auch zum Beispiel das niederösterreichische Naturschutzgesetz in seinem Abschnitt über den
Landschaftsschutz entsprechende Maßnahmen vorsieht, so wird doch vor allem durch die
unmittelbare Landschaftspflege, durch die planvolle Koordination der Forderungen der Technik mit
denen des Naturschutzes, ein für beide Teile tragbarer Weg gesucht und zumeist auch gefunden.
Gerade unsere engere Heimat benötigt eine derartige Zusammenarbeit, da große Teile unseres
Bundeslandes Gebirgscharakter aufweisen, und die Bevölkerung dieser Gebiete zu einem erheblichen
Teil mittel- oder unmittelbar vom Fremdenverkehr lebt. Diese sinnvolle, harmonische Einplanung von
Fremdenverkehrseinrichtungen in das Landschaftsbild ist eine wesentliche Aufgabe der modernen
Landschaftspflege.
In der Praxis sieht das so aus: Wir haben schon in einigen Teilen unseres Alpenvorlandes - wenn ich
hier St. Corona am Wechsel, Grünbach an der Hohen Wand, Lilienfeld und das Hochkar nennen darf Liftanlagen gebaut. Sie wurden gemeinsam mit den Naturschutzverbänden so errichtet, daß sie in das
Landschaftsbild auch hineinpassen.
Ich möchte auch noch erwähnen, daß auch schon darangegangen wurde, in besonders schönen
Gebieten Naturschutzparks einzurichten, zum Beispiel droben im Waldviertel in Eibenstein die
Blockheide. In Sparbach bei Mödling ist man auch daran, einen solchen Naturpark zu errichten. Auch
im Hochkargebiet will man einen solchen Naturschutzpark anlegen.
Durch die planvolle Steuerung der Bautätigkeit im Einvernehmen mit den Gemeinden als
Baubehörden haben wir auch noch sieben Landschaftsschutzgebiete. Auch hier wird so gebaut, da6
die Bauten in unser schönes Heimatland als Fremdenverkehrsgebiet auch hineinpassen. Denn jede
planlose Verbauung landschaftlich schöner Punkte verringert den Erholungswert. Wir wissen, daß
nicht monströse Einrichtungen für den Fremden wirklich Erholung bieten, sondern ruhige
Erholungsräume, wo jeder Mensch auch wirklich Erholung finden kann.
In dieser Richtung laufende Bestrebungen des Naturschutzes gehen Hand in Hand mit der
Raumplanung; sie haben auch schon zu sehr schönen Erfolgen geführt. So hat sich zum Beispiel in
einem Teil des Semmeringgebietes, wo man schon daran- gegangen war, die Grundstücke
aufzukaufen, das Land eingeschaltet; es hat dort die Grundstücke selbst erworben, um wirklich
planmäßig solche Erholungseinrichtungen zu schaffen. Ich halte es für eine große Gefahr - ich habe
es schon erwähnt -, daß man heute versucht, draußen in unseren schönsten Gebieten
Großraumsiedlungen zu schaffen. Hier gilt das Wort ,,Zersiedelung". Wir sind keineswegs der
Meinung, daß man mit solchen Großraumsiedlungen Erholung für die Menschen erreichen wird. Man
muß hier planmäßig vorgehen, damit das alles auch in die Landschaft hineinpaßt. Siedlungsgebiete
sind nur dann vertretbar, wenn sie sich harmonisch in das Landschaftsbild einfügen und ihre
Aufschließung auch wirtschaftlich möglich ist.
Nicht verkannt darf die Tatsache werden, daß die Denaturierung unseres Grund und Bodens auch
eine Gefahr für das Gleichgewicht der biologischen Lebenshaltung mit sich bringt. Denn erst die
Vielfalt der Lebensräume und der Individualismus der Natur erhalten und gestalten unser Leben.
Mögen in unserer vielseitigen, schönen Heimat die darin beschäftigten Behörden und Personen
zusammenhelfen, um unseren Lebensraum so zu erhalten, wie ein Wort sagt, das Thomas von Aquin
geprägt hat: 9rdnung ist Einheit in der Mannigfaltigkeit! (Beifall im ganzen Hause.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt Herr Abg. M o n d l .
Abg. MONDL: Hohes Haus! Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur Gruppe 3, und zwar zu den
Voranschlagsansätzen 33 und 35. Mit einem gewissen Unbehagen und zum Teil mit traurig
gestimmten Herzen haben die Niederösterreicher in verschiedenen Gemeinden in den vergangenen
Jahren den Fremdenstrom verfolgt, der sich so reich auf ganz wenige besondere Anziehungspunkte
Usterreichs zu bewegte.
Es ist nun einmal eine Tatsache, daß die Fremden nur durch Besonderheiten angelockt werden,
Besonderheiten verschiedener Art. Sei es eine schöne, einladende Gegend mit Bademöglichkeit,
Ströme, Seen oder gute Unterbringungsmöglichkeiten. Jedenfalls soll es schön, gut und billig sein.
Aber auch etwas Sehenswertes muß vorhanden sein. Es ist daher verständlich, daß sich die
Gemeinden bemühten, Anziehungspunkte zu schaffen, die nach ihrer Meinung für die Besucher von
Interesse sind. Neben vielem anderen erinnerten sich die Gemeinden in Niederösterreich, daß sie seit
vielen Jahren, ja zum Teil seit Jahrzehnten, Heimatmuseen besitzen. Verstaubt und kaum benutzt
lagen dort die verschiedensten Schaustücke herum, die bei Gott nicht geeignet waren, irgendwelche
Fremde herbeizulocken. Aber siehe da! Unter fachkundiger Anleitung und wissenschaftlicher Beratung
des Kulturreferates entstanden in so manchen Gemeinden Niederösterreichs sehr bedeutende
Heimatmuseen, die sehr wohl geeignet sind, fremde Besucher anzuziehen. Freilich haben diese
neugestalteten Heimatmuseen mit den alten Rumpelkammern der Vergangenheit nichts mehr zu tun.
Die Räume wurden adaptiert, die Schaustücke neu geordnet und gefällig aufgestellt, wobei auf die
geschichtliche Zeiteinteilung und fachliche Ausrichtung strengstem geachtet wurde.
Eine solche Umgestaltung und Neueinrichtung ist derzeit auch im großen Heimatmuseum in
Mistelbach im Gange. Wir hoffen, daß die dort zur Ausstellung gelangenden bedeutenden und
wertvollen Exponate nach Fertigstellung und Eröffnung des Museums eine gewisse Anziehungskraft
ausüben werden. Eine besondere Attraktion bahnt sich aber in unmittelbarer Nähe von Mistelbach an.
Ich habe hier im Vorjahr die Geschichte über die Entstehung des Museums für Ur- und
Frühgeschichte in den Räumen des Schlosses Metternich-Sandor in Asparn a. d. Zaya erzählt. In 22
Räumen dieses Schlosses entsteht ein Museum, das in seiner Art eines der größten in Europa sein
wird. Die Umgestaltungsarbeiten begannen bereits im Jahre 1964; sie werden, wenn keine
besonderen Schwierigkeiten eintreten und immer genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen,
voraussichtlich 1967 oder 1968 abgeschlossen sein. Die musealen Umgestaltungsarbeiten werden
anschließend noch ein Jahr beanspruchen. In dem zum Museum gehörenden Park wird an der
Errichtung eines Freilichtmuseums gearbeitet. Sieben Häuser sind nahezu fertiggestellt, und ich
ersuche dringendst, Vorsorge zu treffen, daß die Mittel zum planvollen Ausbau zeitgerecht
bereitstehen. Nach Fertigstellung dieses Museumsprojektes werden wir in unserem Bezirk einen
Anziehungspunkt geschaffen haben, der geeignet sein wird, einen Teil des Fremdenverkehrsstromes
in unseren bisher fremdenverkehrsarmen Bezirk zu lenken. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt der Herr Abg. S t a n g l e r .
Abg. STANGLER: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu einigen bereits
behandelten Fragen vom Standpunkt der ÖVP eine kurze Erklärung abgeben und einige
Bemerkungen daran knüpfen. Ich glaube, während der Kulturdebatte dieses Jahres ist das
Wesentlichste schon aufgezeigt worden. Wenn wir das vorliegende Budget betrachten, dann sehen
wir, daß die Ansatzpost 941-56 wohl zum erstenmal eine bedeutende eigene Einnahme des Landes
für Kulturförderungszwecke aufweist. Es ist der Fernsehschilling. Ich möchte feststellen, daß der
seinerzeitige Beschluß des Hohen Landtages nun für das Land tatsächlich beste Grundlagen schafft,
um Kulturförderung auf breiter Basis betreiben zu können. Ich nehme an, daß heute alle Damen und
Herren des Hohen Hauses zur Überzeugung gekommen sind, daß sich diese Maßnahme zur
Förderung der Kultur als sehr wertvoll erweisen wird. Ich fühle mich verpflichtet, dem Finanzreferenten
dieses Landes dafür zu danken, daß er den Mut aufgebracht hat, einen neuen Weg zu suchen und zu
beschreiten, um Einnahmen für den Kultursektor zu erschließen. Meiner Meinung nach wird durch die
Ergebnisse sogar der größte Optimismus bereits übertroffen. Wir haben auf der von mir zitierten
Ansatzpost noch 6 Millionen Schilling zur Verfügung, und, wie ich hörte, liegen auf dem
Postscheckkonto weitere 1,7 Millionen Schilling; von dem für die ersten drei Monate einkassierten
Fernsehschilling, die am 20. Dezember dem Amt sozusagen als Weihnachtsgeschenk für die
Kulturförderung Niederösterreichs überwiesen werden sollen. Mittlerweile kam von der
Rundfunkgesellschaft die Nachricht, daß in Niederösterreich am 1. Dezember 1965 120.000
Fernsehteilnehmer gezahlt wurden. Eine kurze Berechnung ergibt, daß Niederösterreich, wenn diese
Zahl ungefähr gleich bleibt, im kommenden Jahr nicht mit 6 Millionen, sondern mindestens mit 7,2
Millionen Schilling rechnen kann. Es sind also alle Erwartungen übertroffen worden, und ich glaube,
daß das allein den Versuch, diesen neuen Weg zu beschreiten, rechtfertigt. Ich darf auch feststellen,
da6 sich von der großen Zahl der Fernsehteilnehmer nur ein geringer Teil geweigert hat, den
Fernsehschilling dem Postbeamten zu übergeben. Es ist bedauerlich, daß gerade die Stadt Stockerau
an der Spitze jener steht, die diese landeseigene Steuer nicht entrichtet haben. Ich hoffe aber
dennoch, daß sich die Mitbürger von Stockerau den anderen Bewohnern Niederösterreichs
anschließen und abgabefreudiger werden als bisher. Wie gesagt, ist die Zahl der Zahlungsunwilligen
absolut gering, nur Stockerau steht relativ an der Spitze. Es wird sich erst zeigen, ob die
angegebenen Zahlen endgültig sind.
Zusammenfassend möchte ich also nochmals fest- stellen, daß der neubeschrittene Weg die
Grundlage für eine breite Kulturförderung im kommenden Jahr darstellt. Ich hoffe, daß nunmehr dafür
überall Verständnis aufgebracht werden wird. Zu dieser Hoffnung berechtigt mich die Tatsache, daß
bei vielen Versammlungen in den Bezirken, insbesondere aber in den Jugendparlamenten, wo diese
Frage zur Diskussion gestellt wurde, von seiten der Bevölkerung vor allem wegen der Möglichkeit, die
Kulturförderung auf eine breite Basis stellen zu können, viel Verständnis gezeigt wurde.
Der Herr Abg. Grünzweig hat zu einem Vorschlag des Bürgermeisters von Baden in einer Form
Stellung genommen, die mich sehr gefreut hat und mich hoffen Iaßt, daß es in der Frage der
Zusammenarbeit der beiden Theaterstädte doch noch zu einer positiven und konstruktiven Lösung
kommen kann Wenngleich der erste Vorschlag vom zweiten Partner, also vom Bürgermeister der
Stadt St. Pölten, leider nicht sehr positiv aufgenommen worden ist. Ich habe hier die „Arbeiter-Zeitung"
vom 20. November vor mir, wo dieser Vorschlag von vornherein abgelehnt wird. Ich glaube, man sollte
nicht gleich vorweg ablehnen, man sollte trachten, unter der Ägide des Kulturreferates, ins Gespräch
zu kommen, damit man vielleicht doch zu einer konstruktiven Lösung der Zusammenarbeit kommen
kann. Ich betrachte den heutigen Diskussionsbeitrag des Herrn Abg. Grünzweig als einen ersten
Hoffnungsschimmer für diese konstruktiven Gespräche, obwohl es zuerst eine so kalte Ablehnung
gegeben hat.
Ebenso darf ich auf den Diskussionsbeitrag des Herrn Abg. Grünzweig hinsichtlich der Finanzierung
der Volksbildungsarbeit zurückkommen. Er erwähnte, daß es hoffentlich sehr bald zu einem
Volksbildungsfinanzierungsgesetz im Parlament kommen werde Man wird mir - gleich ihm zugestehen, daß ich weiß, daß Volksbildung in unserer heutigen Zeit sehr viel Geld kostet, daß
verschiedene Einrichtungen geschaffen werden müssen, deren Kosten nicht auf die bildungswillige
Bevölkerung einfach kaufmännisch überwälzt werden können. Trotzdem, glaube ich, kann man nicht
einfach sagen, die ganze Volksbildungsarbeit ist schon gerettet, wenn wir ein Finanzierungsgesetz
haben, das vielleicht als einzigen Paragraph enthält: der eine zahlt und die anderen verfeilen. So
einfach ist diese Angelegenheit nicht zu machen. Wenn man für die Volksbildung eine gesetzliche
Fundierung sucht, wird man doch etwas nicht regeln müssen als nur die Finanzierungsangelegenheit.
Man wird den ganzen Fragenkomplex prüfen müssen, um hier eine gesetzliche Grundlage zu finden,
die für alle akzeptabel ist. Mit einem einseitigen Diktat darf man sowieso nicht rechnen. Ich glaube,
hier muß auch echt geprüft werden, welcher Mittelweg beschritten werden kann, ohne die freie
Volksbildung von der staatlichen Seite her einzuschränken. Die Volksbildungsangelegenheiten sind
heute viel zu komplex, als daß man hier mit einem einfachen Finanzierungsgesetz die Lösung finden
könnte. Die Frage wird allerdings auf höherer Ebene noch genügend diskutiert werden müssen, ich
wollte nur eine kurze Feststellung dazu machen.
Einer der Herren Abgeordneten, ich glaube es war Kollege Blabolil, hat auch über die Sommerspiele wir haben bisher den Ausdruck „Festspiele" vermieden - gesprochen. Ich glaube, daß man gerade mir
zumuten kann, da6 ich weiß, daß sommer- oder festspielähnliche Veranstaltungen sehr teuer sind. Ich
gehöre zu den Mitbegründern der Klosterneuburger Kulturtage im Jahre 1957, ich gehöre auch zu den
Mitbegründern der Melker Sommerspiele im Jahre 1961. Wenn wir uns in Niederösterreich in den
Festspielreigen Österreichs einfügen wollen, wird es großer Anstrengungen bedürfen, um hier mit den
anderen Bundesländern Schritt halten zu können. Wir wollen einerseits unserer nö. Bevölkerung
Gelegenheit geben, in guten Sommerspielveranstaltungen bestes Festspieltheater zu sehen,
andererseits wollen wir jungen und noch nicht so bekannten Kräften die Chance bieten, sich in
solchen Spielen zu erproben. Nicht zuletzt soll aber auch eine neue Einrichtung geschaffen werden,
um den Fremdenverkehr in unserem Lande zu heben, um zu ermöglichen, daß die Gäste Gelegenheit
haben, in den Sommermonaten auf kulturellem Gebiete beste Leistungen zu erleben. Weder der
vorjährige noch der heurige Betrag waren ausreichend, um Festspielveranstaltungen durchzuführen.
Ich glaube, auch hier wird es gemeinsamer Gespräche innerhalb des Landes aber auch mit den
Bundesstellen - vor allem mit dem Bundesministerium für Unterricht - bedürfen, damit die Wünsche
Niederösterreichs mehr berücksichtigt werden. Wir dürfen uns hier ein bißchen benachteiligt fühlen, wenn ich etwa einen Vergleich zu Wien ziehe. Wenngleich wir den Wienern keinen Schilling
mißgönnen, so wollen wir doch nicht benachteiligt sein, denn wir glauben, daß auch Niederösterreich
Wertvolles leisten kann. Es wird, ich komme auch noch in einem anderen Zusammenhang darauf zu
sprechen, gemeinsamer Bemühungen der Landesregierung bedürfen, die Bundesstellen - vor allem
das Bundesministerium für Unterricht - für eine stärkere Förderung Niederösterreichs zu gewinnen.
Sicherlich sind aber auch größere Anstrengungen Niederösterreichs notwendig. Wollen wir hier nicht
auf ein provinzielles Niveau in schlechtem Sinne herabsinken, müssen auch wir Niederösterreicher
bestes Theater in Form von Spielen wie in Melk, Klosterneuburg, Stockerau oder von Operetten wie in
der Arena in Baden, bieten, die sich größten Zuspruchs erfreuen. Die Besucher wären da. Ich
verweise darauf, daß die Melker Sommerspiele im heurigen Jahr an die 10.000 Besucher hatten; die
Badener Sommerarena hatte eins Besucherzahl von 23.000 bis 24.000 aufzuweisen. Es ist daher
auch im Interesse des Fremdenverkehrs notwendig, diese Veranstaltungen besonders zu fördern. Ich
bin überzeugt, daß auch der Herr Finanzreferent, der eine so glückliche Hand bei der Schaffung neuer
Einnahmsquellen zeigte, Verständnis für diese Förderung haben wird.
Es wurde auch über das NÖ. Tonkünstlerorchester gesprochen, ich brauche dem nicht mehr viel
hinzuzufügen. Der Betrag von 7 Millionen Schilling ist groß, aber er ist dieser Einrichtung würdig, das
möchte ich sehr eindeutig feststellen. Jede Zeit wird letztlich doch darnach gewertet, welche
Kulturleistungen sie erbracht hat. Ein ähnlicher Gedankengang wurde heute schon einmal
ausgesprochen. Die Mitglieder des Hohen Hauses dürfen nicht nur die Belastung sehen, sondern
auch die Tatsache, daß diese Belastung eine sehr reiche Frucht trägt. Wir sind stolz, und dürfen es
auch sein, daß wir den drittbesten Klangkörper Osterreichs besitzen. Wir nützen diesen guten
Klangkörper aber vor allem aus, um der nö. Bevölkerung beste Musik bis in die entferntesten
Landesteile zu bringen. Wir begnügen uns nicht mit den Musikkonserven, die sehr gute Musik
Niedergeben können, wir wollen uns nicht mit Radio oder Fernsehen begnügen, wir wollen Künstler
unserer Zeit miterleben, im obersten Waldviertel gehen, sondern genau so wie im Ybbstal, im
Steinfeld oder Marchfeld. Die Belastungsvermehrung ist heuer vor allem durch die Verabschiedung
eines Vertrages entstanden. Bisher bestanden solche Verträge nicht. Das geht auf die Dauer nicht an.
Jeder Unselbständige hat heute in Österreich hinsichtlich seiner Berufsarbeit eine gewisse
Absicherung beziehungsweise Sicherheit. Diese Sicherheit ist durch den Abschluß dieses Vertrages
zwischen dem Verein Tonkünstler und dem Betriebsrat und der Gewerkschaften, nunmehr auch für
den erwähnten Bereich möglich geworden. Ich glaube, daß sich dadurch jeder dieser
ausgezeichneten Musiker hinsichtlich der Absicherung für das tägliche Leben absolut gesichert fühlen
darf.
Es ist bedauerlich, daß die Rundfunkgesellschaft wirtschaftlich nicht in der Lage ist, uns mehr zu
unterstützen und das Tonkünstlerorchester so zu beschäftigen, wie es in den Jahren 1958, 1959 und
1960 möglich gewesen ist. Ich habe darüber schon einmal gesprochen, möchte mich daher mit dieser
Frage nicht weiter auseinandersetzen. Wenn wir heute lediglich 450.000 Schilling oder 500.000
Schilling aus den Spielerträgnissen bekommen, dann müssen wir doch feststellen, daß das ein
gewaltiger Abfall gegenüber jenen Arrangements ist, die wir beim Rundfunk schon hatten. Wir hatten
für das Orchester 1,2 Millionen von der Rundfunkgesellschaft bekommen. Hier handelt es sich aber
um eine der großen ungelosten Fragen der österreichischen Innenpolitik, die wir hier im Landtag leider
nicht werden lösen können. Zu den Opfern gehören auch die NÖ.Tonkünstler, gehört auch das Land
Niederösterreich.
Wir mißgönnen der Stadt Wien absolut nichts; wir wollen aber nicht unbedingt schlechter gestellt
werden. Seit nunmehr zehn Jahren besteht ein Vertrag zwischen dem Bundesministerium für
Unterricht und der Stadt Wien, der festlegt, daß der Bund beziehungsweise das Bundesministerium für
Unterricht 50 Prozent der von der Stadt Wien für die Wiener Symphoniker ausgelegten Kosten
beiträgt. Ich bin der Meinung, daß eine solche Lösung auch für Niederösterreich gefordert werden
darf. Ich wäre sehr glücklich, wenn sich der Herr Finanzreferent, der Herr Kulturreferent und an der
Spitze der Herr Landeshauptmann Hartmann in der nächsten Zeit bemühen könnten, vom
Bundesministerium für Unterricht einen ähnlichen Vertrag für Niederösterreich zu erhalten, der uns
eine gesicherte Einnahme auf Dauer bringen würde. Wir könnten dabei auch das Gefühl haben, daß
man auch uns achtet und beachtet und auch gewillt ist, die kulturellen Bestrebungen
Niederösterreichs zu unterstützen. Keine ungleiche Behandlung der Staatsbürger, aber auch keine
ungleiche Behandlung der Länder! Dieser Grundsatz wird eine gute Grundlage für die Lösung dieser
Frage sein.
Herr Abg. Graf hat über die Musikschulen gesprochen. Auch ich möchte nicht auf Details eingehen,
sondern mich weiter kurz fassen. Entscheidend ist, daß wir eine Grundlage finden - das ist wieder ein
Ersuchen an die gesamte Landesregierung - die es möglich macht, daß die Gemeinden oder Vereine
als Träger der Musikschulen durch Gehilfen von Seiten des Landes in die Lage versetzt werden, auf
Dauer die besten hauptberuflichen Musiklehrer zu beschäftigen. Die Bundesländer Steiermark und
Burgenland haben auf diesem Gebiet schon vor Jahren eine gute Grundlage geschaffen, die uns
sicherlich nachahmenswert erscheint. Wenn wir eine echte Musikförderung betreiben wollen, dann
müssen wir dafür Vorsorge treffen, daß wir immer wieder einen breiten Nachwuchs in der
Musikausübung bekommen. Das können nur gute Musikschulen erreichen. Es wird nicht allzu schwer
sein, mit den vorhandenen Mitteln die Lösung, die bereits wiederholt angedeutet worden ist, zu finden.
Die zuständigen Fachleute, welche die Musikschulen vertreten, haben entsprechende Vorschläge
gemacht.
Ich darf dem Kollegen Graf lediglich folgendes erwidern: Er meinte, daß hoffentlich bald die Zeit
kommen werde, in der die Musikschulen, die derzeit von Vereinen geführt werden, von den
betreffenden Gemeinden übernommen werden. Über diese Frage scheint es also eine verschiedene
Auffassung zu geben. Ich bin der Meinung, daß jeder Träger einer Musikschule möglichst gut
gefördert werden soll, gleichgültig ob es sich um eine Gemeinde oder um einen Verein handelt. Es
kann gar nicht unsere Absicht sein, in diesen Einrichtungen schon von vornherein ausschließlich
kommunale Institutionen zu sehen. Wenn eine Gemeinde auf diesem Gebiet tätig ist, dann ist das in
Ordnung, wenn ein Verein diese Leistungen vollbringt, dann ist es ebenso gut, wenn nicht sogar noch
besser. Man wird für die privaten Träger dieser Musikschulen erst dann eine richtige Lebensgrundlage
schaffen, wenn man auch sie in der gleichen Weise behandelt wie die entsprechenden kommunalen
Einrichtungen. Ich halte es für notwendig, das dazu zu sagen.
Bevor ich schließe, möchte ich noch einmal auf das Rundfunkproblem zu sprechen kommen und auf
jenen Brief verweisen, den der Herr Landeshauptmann Dipl.-lng. Hartmann am 23. November dieses
Jahres in Übereinstimmung mit allen Mitgliedern der NÖ. Landesregierung an den Vorstand der
Österreichischen Rundfunk-Gesellschaft gerichtet hat. Er nimmt auf einen Parlamentsbeschluß vom
Juli dieses Jahres Bezug und fordert für Niederösterreich eine bessere Betreuung durch die
Rundfunkgesellschaft.
Es ist bekannt, daß wir für den Hörfunk ein gemeinsames Studio für Wien, Niederösterreich und das
Burgenland haben. Ich möchte nicht auf allzu viele Details eingehen. Sicher ist folgendes:
Niederösterreich ist in dieser Konzeption hinsichtlich Programmplanung und Programmgestaltung zu
kurz gekommen und stiefmütterlich betreut worden. Es ist daher der vom Herrn Landeshauptmann
überreichte Vorschlag der Landesregierung sehr zu begrüßen, daß die Geldmittel, die für die
Programmgestaltung im Studio Wien zur Verfügung stehen, nach einem Schlüssel, der den
Hörerzahlen der Bundesländer entspricht, aufgeteilt werden sollen. Wir glauben, daß damit die erste
Grundlage geschaffen werden wird, um Niederösterreich hörfunkmäßig besser zu betreuen. Hierfür
würde dann ein nicht geringer Betrag zur Verfügung stehen. Vor allem würden die
niederösterreichischen Belange, die sich nicht nur auf die Programmgestaltung erstrecken können,
besser vertreten werden.
Zur besseren Programmgestaltung gehört aber auch noch die Lösung der technischen Probleme. Es
ist auf die Dauer unmöglich, daß bestimmte Gebiete Niederösterreichs, vor allem Gebiete in grenznahen Bezirken, am Abend die österreichische Welle einfach nicht empfangen können, da starke
Sender aus den Volksdemokratien den Bisamberg-Sender total übertönen. Der Ausbau der
Relaissender auf der Mittelwelle, aber auch der Ausbau des UKW- Sender-Netzes wird notwendig
sein.
Die dritte Forderung in diesem Brief, die ich sehr begrüßen möchte, betrifft die Schaffung mobiler
Einrichtungen, Übertragungswagen usw., damit alle bedeutenden Ereignisse in Niederösterreich an
Ort und Stelle aufgenommen oder direkt übertragen werden können. Dazu gehört auch die
Installierung von Aufnahmeeinrichtungen in großen Sälen, aber auch in Theatersälen in
Niederösterreich.
Es ist dies ein erster Schritt - das möchte ich feststellen - zu einer besseren Betreuung
Niederösterreichs durch den Hörfunk. Sicherlich werden sich noch viele Möglichkeiten ergeben. Es ist
nicht so wichtig, daß wir ein eigenes Funkhaus besitzen, weil Umfang und Ausgestaltung des
Funkhauses in der Argentinierstraße derzeit für die Betreuung der angeführten drei Bundesländer
vollauf genügen Man muß nur dafür Vorsorge treffen, daß jedes der drei Bundesländer hinsichtlich
Programmplanung und Programmgestaltung entsprechend seiner Hörerzahl Berücksichtigung findet.
Dieser Brief und die darin gemachten Vorschläge sind ein guter Schritt zur Lösung dieses Problems.
Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder feststellen können, daß Niederösterreich ein sehr
reiches Kulturleben hat.
Wir haben sehr viele Kulturschaffende, für die die Kulturarbeit zum Beruf gehört, ob es nun die
Tonkünstler oder die Musiklehrer, die Schauspieler und Regisseure unserer
Sommerspielveranstaltungen, oder die Schauspieler und Regisseure der beiden in Niederösterreich
beheimateten Theater sind. Wir haben berufsmäßige Kulturschaffende in vielen Büchereien unseres
Landes; aber es sind, Gott sei Dank, auch tausende von ehrenamtlichen Mitarbeitern tätig, die erst
dieses große Blühen auf dem kulturellen Acker Niederösterreichs möglich machen. Ich glaube, es ist
wert, auch bei einer Kulturdebatte im Landtag eine Verbeugung vor allen Kulturschaffenden zu tun, ob
sie nun hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig sind. Allen den tausenden Kulturschaffenden wollen wir
in dieser Stunde über diesen Saal hinaus unseren Dank sagen (Beifall bei der ÖVP), ob sie als
Künstler, Bildhauer, Maler, Dichter, Musiker schaffen, ob sie in den Bildungseinrichtungen tätig sind,
ob sie in den Musikkapellen oder Musikschulen, in Gesang- oder Musikvereinen wirken, allen soll
unser Dank in dieser Stunde gelten. Einen Sonderdank - ich glaube, da mit Ihnen übereinzustimmen dürfen wir jenen 300 Landsleuten sagen, die im heurigen Sommer bei den Kirchschlager
Passionsspielen ein so erhabenes Beispiel einer echten volksverbundenen aber auch weltanschaulich
gebundenen Kulturleistung erbracht haben. Diese Passionsspieler von Kirchschlag waren in diesem
Sommer die besten Repräsentanten einer Kulturarbeit in Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Präs. W e i s s .
PRÄSIDENT WEISS: Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Gruppe 3,
Kulturwesen, in der wir über Volksbildung, Kunst, Musik und Gesang, über Brauchtum und
Heimatpflege und über unsere Kulturdenkmäler sprechen, sollte meiner bescheidenen Meinung nach
eine gewisse Wertordnung hinsichtlich der Einstellung zu dieser Gruppe, aber auch hinsichtlich des
Niveaus beibehalten werden. Ich würde es daher als Präsident des Hauses gerne sehen, wenn
unliebsame Zwischenrufe in dieser Gruppe unterbleiben könnten, weil ich glaube, daß gerade die
Bemühungen unserer Volks- und Brauchtumspfleger geeignet sind, uns friedlicher zu stimmen.
Ich habe - mit Ausnahme des Vorjahres - in all den Jahren, in denen ich die Ehre habe, dem Hohen
Haus anzugehören, versucht, für die Träger des kulturellen Lebens im ländlichen Bereich eine Lanze
zu brechen. Ich meine damit vor allem unsere Musik- und Gesangvereine, unsere Trachten- und
Heimatvereine, unser Bildungs- und Heimatwerk, mit einem Wort alle, die mit der Brauchtumspflege
befaßt sind. Ich tue das im heurigen Jahr wieder aus einem sehr guten Grund. In erster Linie möchte
ich auf die erfreuliche Entwicklung unseres Sängerbundes für Niederösterreich und Wien hinweisen,
der mit seinen 250 Vereinen eine Zahl von 12.000 aktiven Sängerinnen und Sänger aufweist und
einen wirklich wertvollen Beitrag für die Pflege unserer Kultur auf dem flachen Land leistet. Es wurde
von unseren Musikkapellen schon sehr viel gesprochen, daher möchte ich die Debatte damit nicht
verlängern. Sie verdienen in der gleichen Weise unseren Dank.
Ich möchte aber besonders auf eine Sache hinweisen, die wir im heurigen Jahr miterleben durften, auf
das Trachtentreffen der Heimatvereine in Niederösterreich, an dem so viele ausländische
Trachtengruppen in Krems teilgenommen haben. Ich glaube, daß die völkerverbindende Wirkung
dieses Treffens sichtbar geworden ist, als wir mitansehen konnten, wie gerade die Trachtengruppen
aus den östlichen Nachbarländern beim Ertönen ihrer Hymnen in Tränen ausgebrochen sind. Wer
dieses Fest miterlebt hat, muß sagen, daß damit echte Brauchtumspflege in unserem Land in einer
Wertordnung geübt wurde, die weit über die Grenzen unseres Landes hinausgeht. Gerade diese
Tatsache möchte ich heute mit einem besonderem Dank hervorheben.
Aber auch unser Bildungs- und Heimatwerk ist ungemein tätig. Erst vor wenigen Tagen haben wir in'
unserem Haus, leider in einem allzu kleinen Kreis, eine besinnliche Weihnachtsfeier erlebt, von der wir
behaupten können, daß sie ihre Wirkung nicht verfehlt hat. Es ist tief bedauerlich, daß es nicht mehr
Menschen gegönnt war, dieses schöne, besinnliche Fest mitzuerleben, weil es wert wäre, in unser
ganzes Land hineingetragen zu werden, damit dieses Brauchtum wieder auflebt. Wir haben es
gesehen, als uns gestern in der Landtagssitzung ein technisches Gebrechen in Finsternis gehüllt hat,
daß uns zunächst eine aus diesem Brauchtumsbereich stammende Kerze das einzige Licht vermittelt
hat. Daß alle diese Dinge auch Mittel erfordern, bedarf, glaube ich, gar keiner besonderen
Erwähnung. Ich möchte nur an einen Ausspruch meines verehrten Kollegen Abg. Dr. Brezovszky
erinnern, der im vergangenen Jahr seine Rede in der Budgetdebatte mit dem Satz eingeleitet hat, daß
es zu den erfreulichen Seiten des Budgets gehöre, daß die Gruppe Kulturwesen erstmalig die 1
Prozentgrenze, also die Schallmauer durchbrochen hätte. Im weiteren Verlauf seiner Rede hat er auch
gesagt, daß es aller Anstrengung des Landtages und im besonderen des Finanzreferenten bedürfen
wird, diese Mittel auch in Zukunft dafür aufzubringen. Der damals auslaufende Kulturgroschen hat
ihm, glaube ich, auch Sorgen gemacht, daher hat er gesagt, man müßte dafür sorgen, da6 ein
entsprechender Ersatz dafür geschaffen wird. Ich glaube, daß ein solcher Ersatz bereits vorhanden
ist, der auch bald die Zustimmung des ganzen Hauses finden wird.
Ich möchte zum Schluß kommen und zusammenfassend sagen, daß es doch wert ist, eine
Kulturdebatte, wenn sie auch länger dauert, als es manchem angenehm ist, gerade hier im Haus
einmal im Jahr abzuführen, damit alle unsere ehrenamtlichen Idealisten einmal sehen, daß ihre
Anstrengungen gewürdigt werden, und daß ihnen der entsprechende Dank gezollt wird, weil sie
wirklich einen guten und echten Beitrag gerade im ländlichen Bereich leisten, auf den wir gar nicht
verzichten möchten. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Als letzter Redner zur Gruppe 3 gelangt Herr Landesrat K u n t n e r
zum Wort.
LANDESRAT KUNTNER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke zunächst als
Kulturreferent für die rege Anteilnahme und die positiven Stellungnahmen zu den Fragen der nö.
Kultur. Herr Abg. Grünzweig hat die Frage der Landestheater angeschnitten, und Herr Abg. Stangler
war der Meinung, es sei ein günstiger Auftakt für ein solches Gespräch.
Ich darf darauf hinweisen, daß nicht nur ein solches Gespräch zu erwarten ist, sondern daß bereits
Verhandlungen unter meinem Vorsitz, seinerzeit noch als der Herr Hofrat Dr. Rintersbacher der
beamtete Leiter des Referates gewesen war, im Gange waren, um ein Landes-Theater zustande zu
bringen. Leider werden solche Gelegenheiten nicht nur auf dem kulturellen Sektor, sondern auch beim
Umbau der Schulen usw. benützt, um dann einen zusätzlichen Vorteil, nicht nur den beabsichtigten,
sondern Vorteile lokaler Bedeutung, herauszubekommen. Ich darf erwähnen, da6 damals
selbstverständlich die eine Stadt sofort Benützungsgebühren für die Proben verlangen wollte, und die
andere Stadt uns das ganze Theater geschenkt hätte. Beides waren Dinge, die natürlich über dis
Grundideen eines Theaterverbandes hinausgegangen sind, und die die Kosten ungebührlich erhöht
hätten. Es ist unbestritten, daß an ein solches Landes-Theater gedacht ist, und zwar nicht an ein
Haus, sondern an eine Vereinigung, die auf die beiden vorhandenen Theatergebäude in Baden und in
St. Pölten fußt. Daß ein solcher Theaterverband, Schauspielergruppen, die einerseits das
Sprechtheater, andererseits die Operette, das Singspiel, zum Teil auch die Oper pflegen, betraut, die
das ganze Land bespielen sollen, wie man in der Theatersprache sagt. Es wäre dadurch erstens eine
Koordinierung der Gesamtarbeit möglich; es wäre auch möglich, die Kräfte ganzjährig zu beschäftigen
und daher mit billigeren, mit relativ geringeren Kosten eine hochwertige Leistung zu erzielen. Diese
Bemühungen sind aber zunächst an den zu großen Forderungen der beteiligten Städte gescheitert.
Wir werden selbstverständlich diese Bemühungen fortsetzen, weil es im Interesse der Kulturarbeit des
Landes liegt.
Die Würdigung der Volkshochschulen, die der Herr Abg. Grünzweig als der Vorsitzende und der Herr
Abg. Stangler als der Stellvertreter vorgenommen haben, unterstreiche ich ganz. Ich bin
selbstverständlich der Meinung, daß die Aufteilung der Mittel wie bisher im guten Einvernehmen
zwischen den einzelnen Volksbildungsverbänden erfolgen wird. Ich hoffe, laß es also keine
Auseinandersetzungen geben wird, und daß es, wie der Herr Finanzreferent versichert hat, möglich
sein wird, daß, wenn die Eingänge kommen, die Wünsche durch ein Nachtragsbudget erfüllt werden.
Die vorgesehenen Mittel reichen ja keineswegs aus.
Die Landes-Hymne wird zunächst dadurch eine große Popularisierung erfahren, daß sie im
Schulliederbuch des Landes Niederösterreich aufgenommen wird. Der Text ist ja bekannt, er ist schon
nach der Offenbergerischen Melodie stark gesungen worden. Es wird notwendig sein, bei den
einzelnen offiziellen Feiern dafür zu sorgen, daß die Landes-Hymne immer wieder gespielt und
gesungen wird.
Herr Abg. Rohrböck hat die Unterstützung der Kirchenchöre angeregt. Ich darf sagen, daß dies bereits
geschieht. Diese werden selbstverständlich unterstützt - zum Beispiel wenn sie Notenmaterial
brauchen -, weil sie einer der Träger klassischer, wirklich guter Musik sind. Wir wissen, daß unsere
großen Tonschöpfer nicht nur weltliche Musik sondern auch ganz große sakrale Werke geschrieben
haben. Ich darf an Bruckner erinnern, oder an Haydn. Wir werden für die Kirchenmusiker
selbstverständlich auch Mittel aus dem „Fernsehschilling" verwenden.
Ich glaube, daß die Zwischenrufe, die bei den Debatten gemacht wurden, weniger böse gemeint
gewesen sind. Ich glaube nämlich nicht, daß es im Hause jemand gegeben hat, der sich gegen die
Kultur gestellt hätte. Es waren vielleicht nur witzige Bemerkungen auf witzig gemeinte Ausführungen
eines Redners, der sich als Kontraredner gegen die Moderne gestellt hat. Ich bin zwar derzeit der
politische Kulturreferent, aber ich wage es nicht so klassische Definitionen über den Kunstbegriff zu
geben oder ein Urteil über die Wertigkeit. Es ist sicher, daß Künstler ihrer Zeit immer voraus gewesen
sind. Und daher vielfach nicht verstanden wurden. Unser Nichtverstehen allein darf also nicht als
Wertmaß für die Kunst genommen werden.
Es ist sicher notwendig, wie Herr Abg. Grünzweig ausgeführt hat, daß, weil Privatmäzene nicht mehr
in dem Maße wie früher vorhanden sind, die öffentliche Hand Förderungen in einem größeren Maße
betreiben muß. Dabei darf auch die Moderne nicht übersehen werden. Ich gestehe aber gerne ein,
daß es äußerst schwer ist, hier den Weizen von der Spreu zu sondern. Ich habe daher meinem
Referat geraten, moderne Kunstwerke vorläufig nur als Zeitdokument; und nur dann wenn sie
preiswert sind, zu erwerben; keineswegs den berühmten Sessel von Hundertwasser, den ich nicht
empfohlen hätte anzukaufen. (Abg. Stangler: Stützung von uns!) Ich glaube, daß auch die Kritik an der
Landesausstellung „Bildende Kunst in Niederösterreich 1945 bis 1965" doch persönlich und etwas
einseitig war. Sie sollte jedem ein Bild über das künstlerische Schaffen Niederösterreichs in der Zeit
von 1945 bis 1965 geben; und hat natürlich auch Werke geboten, für deren Verständnis es uns an
Voraussetzungen sicherlich mangelt. Es gibt aber auch Ansätze, die uns vielleicht etwas näher
kommen, ich denke da etwa an den fantastischen Realismus und, um einen Namen zu sagen, an
Lemden, von dem wir auch ein Werk erworben und ausgestellt haben. Er ist selbst ein NiederÖsterreicher und ist jetzt auch wieder in Niederösterreich beheimatet.
Ich unterstreiche dankbar die Verdienste der Nö. Arbeiterkammer und die Arbeit des Heimat- und
Bildungswerkes, auf die der Abg. Diettrich hingewiesen hat. Herr Abg. Graf hat über die NÖ.
Tonkünstler, ihre Bedeutung und Leistung im allgemeinen gesprochen. Ich möchte ihn dahin
ergänzen, dass ich sage, dass im Voranschlag nur 7 Millionen Schilling einzusetzen. Ich billige diesen
Einsatz, weil durch Verhandlungen die bereits von Herrn Abg. Stangler aufgezeigt wurden, erreicht
werden soll, dass die behandelt werden sollen, als die Wiener Symphoniker. Hier sollen auch die NÖ.
Tonkünstler von Seiten des Bundes Subventionen im gleichen Maße gewährt werden wie den
Symphonikern.
Eine besondere Förderung – da hat Abg. Stangler sicherlich recht gehabt – werden wir den
Musikschulen angedeihen lassen und zwar in noch größerem Maße als bisher. Wir halten es derzeit
so, dass jede Musikschule für einen dauernd bestellten Lehrer 800 Schilling im Durchschnitt pro
Monat als Subvention zugewiesen bekommt. Die Musikschulen klagen aber darüber, dass das
derzeitige System der Entlohnung zu unsicher sei. So war er vom Abg. Graf nicht schlecht gemeint,
als er anregte, die Musikschulen sollten aus dem geführt werden. Damit sollte nur angedeutet werden,
dass die Bürgschaft durch die Gemeinden oder bei Führung der Musikschule durch die Gemeinde, die
Musiklehrer ein Gefühl größerer Sicherheit für ihre Entlohnung bekommen sollen. Ein Verein ist immer
eine etwas weniger fundierte Körperschaft als eine Gemeinde. Daher gehen auch die Bemühungen
der Musiklehrer selbst in diese Richtung.
Vor allem ist nicht daran gedacht, die Vereinsmusikschulen schlechter zu dotieren als die
Gemeindemusikschulen. Sie werden selbstverständlich im gleichen Maße dotiert. Die gleichen
Leistungen, die in diesem Jahr erbracht wurden, sollen auch im kommenden Jahr gewährt werden.
Wir sind bestrebt, auch im kommenden Jahr alle kulturellen Bestrebungen der Gemeinden und der
kulturellen Organisationen zu unterstützen, aber auch Einfluß darauf zu nehmen, dass die kulturellen
Veranstaltungen ein entsprechend hohes künstlerisches und kulturelles Niveau haben.
Wir werden selbstverständlich die notleidenden kulturellen Werte in Niederösterreich schaffen und die
wissenschaftliche Forschung Niederösterreichs in weitestgehendem Umfang fortsetzen.
Ich darf daran erinnern, daß im Jahre 1966 wieder eine große Landesausstellung durchgeführt
werden wird, und zwar mit dem Thema: „Kaiser Friedrich III.; Wiener Neustadt als Residenzstadt", wir
werden weiters Vorbereitungen für die Renaissance-Ausstellung des Jahres 1968 treffen.
Selbstverständlich werden wir auch kleinere Kunstausstellungen veranstalten. In der Gemeinde MariaEnzersdorf wird eine Ausstellung mit dem Thema „Blumen und Blüten der Biedermeierzeit"
durchgeführt werden.
Wir wollen auch unsere erfolgreichen Schritte auf dem Wege des Kulturaustausches mit dem Ausland
fortsetzen. Im Oktober 1966 wollen wir in Hamburg während der Österreich-Woche eine Ausstellung
mit dem Thema „Alltag und Brauchtum im Bild des Biedermeier" durchführen, und in Brüssel in den
Sommermonaten eine Ausstellung mit dem Thema „Pattisserien und Keramiken aus
Niederösterreich". In Wien wird im April und Mai Ebenso ist die gemeinsam mit dem italienischen
Kulturinstitut eine Ausstellung der berühmten Mosaikschule Spilimbergo bei Udine durchgeführt
werden.
Auf dem musikalischen Gebiet und dem Theatersektor möchte ich nur feststellen, dass die
Musikschulen und die Blasmusikkapellen weiterhin weitestgehend gefördert werden und Musikheime
errichtet werden sollen. Wir haben derzeit 11 Musikheime in Niederösterreich, die wir entsprechend
subventionieren.
Ebenso selbstverständlich ist es, dass wir das NÖ. Tonkünstlerorchester in einem größeren Mal als
bisher fördern werden. Alle Belastungen, die der Kollektivvertrag dem Verein auferlegt, wird er tragen
können. Auch Auslandsreisen müssen wieder vorgeplant werden, weil sich ein Orchester von einem
solchen Rang nicht nur in der Bundeshauptstadt der Kritik stellen darf und muß, sondern auch im
Ausland.
Die Sommerspiele in Melk und Stockerau und der Operettensommer in Baden müssen zwecks
Hebung des Niveaus höher subventioniert werden als bisher, weil sie ja doch eine Attraktion
darstellen, und wir hinter den anderen Bundesländern, vor allem den Nachbarländern, nicht
zurückstecken wollen.
Es ist bekannt, dass sich die nö. Künstler im allgemeinen in einer ungünstigen wirtschaftlichen Lage
befinden. Wir werden daher in einem größeren Maße deren Werke ankaufen, und sie auch bei den nö.
Schulbauten und öffentlichen Bauten noch mehr als bisher beschäftigen.
Selbstverständlich – das habe ich bereits erwähnt – werden die Volksbildungsinstitute, die
Volkshochschulen und das Bildungs- und Heimatwerk sowie andere volksbildnerisch tätige
Organisationen gefördert werden.
Die bestehenden Heimatmuseen werden wir weiter ausbauen. Wir werden sie nicht nur finanziell
unterstützen, sondern sie vor allem auch durch unsere Fachbeamten beraten lassen.
Es wurde bereits erwähnt, daß das Heimatmuseum in Mistelbach seiner Vollendung entgegengeht,
ebenso das Stadtmuseum in Gmünd.
Die Rettung unserer gefährdeten nö. Kulturdenkmäler soll mit größerer Energie fortgesetzt werden.
Die Situation ist äußerst kritisch, weil sich der Bauzustand vieler Kunstdenkmäler in äußerst
gefährlicher Weise verschlechtert. Wir wollen die Instandsetzung der Schlösser in Pottenbrunn
fortsetzen bzw. abschließen, dann die Riegersburg, den Erlahof in Spitz, wo ein Schifffahrtsmuseum
untergebracht werden soll, in Fridau, wo die Landesgalerie ihre Unterkunft finden soll, Asparn an der
Zaya und Ernstbrunn, wo nicht nur unsere Exponate ausgestellt werden, sondern vielfach auch der
Bund selber Objekte ausstellt.
Ebenso ist die Instandsetzung künstlerisch wertvoller Kirchen vorgesehen und zwar in Nadelburg,
Klein Mariazell, St. Michael in der Wachau, Heiligenkreuz-Gutenbrunn und Sonntagberg. Wo die
Pfarren das allein nicht leisten können, werden wir mit zusätzlichen Mitteln zur Kostendeckung
beitragen. Das wichtigste Vorhaben wird die Schallaburg sein. Wir werden Mittel aus dem
Fernsehschilling dazu verwenden, um zunächst die Rettung fortzusetzen.
Auf dem Gebiete des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen die Errichtung des
Naturparkes Hochkar bei Göstling und des Naturparkes der Mödlinger „Föhrenberge” als
Arbeitsprogramm vor uns. Die Grabungen setzen wir fort.
Das Landesmuseum wird in Schloß Greillenstein eine neue Außenstelle mit Exponaten über die
historische Strafrechtspflege ausgestalten.
In Vöslau soll ein Thermenmuseum, ein einmaliges Museum im ganzen europäischen Bereich,
errichtet werden, das auf den Exponaten der Ausstellung „Thermen, Vulkane und Erdbeben” basiert.
Für das Jagdmuseum in Marchegg soll ein neuer Führer gedruckt werden. Das Landesmuseum wird
eine Publikation über seine Arbeitsleistung in der Zeit von 1945 bis 1965 herausbringen. Der Ausbau
der Museen wird fortgesetzt werden. Die Restaurierwerkstätte soll die Exponate, die wir brauchen,
möglichst selbst bearbeiten. Die Sammlung „Zwilling” im künftigen Afrikamuseum in Deutsch
Altenburg soll ebenfalls ausgebaut werden.
Daß die Preise für museale Objekte ständig stark steigen, ist bekannt. Dennoch müssen für
Niederösterreich interessante Objekte - das sind nur solche, die sich auf Niederösterreich beziehen in größerem Maße angekauft werden.
Wir werden auch eine Reihe von Sonderaus- Stellungen veranstalten. Wir werden wieder zeigen, was
wir in diesem Jahr erworben haben, und zwar in einer Ausstellung „Neuerwerbungen des
Landesmuseums in den Jahren 1963 bis 1965”.
Im Jahre 1966 sollen im Landesmuseum folgende Sonderausstellungen durchgeführt werden: „Die
niederösterreichischen Gemeindewappen aus alter und neuer Zeit”, „Druckgraphik aus
Niederösterreich“, „Niederösterreichische Kunststudenten - Bildende und angewandte Kunst“, „Tiere
und Pflanzen im Brauchtum und Aberglaube” und „Die Darstellung des Weihnachtsfestkreises im
Hinterglasbild”.
Für alle diese Vorhaben haben wir heuer einen Betrag von 37 Millionen Schilling zur Verfügung. Das
ist gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Millionen Schilling mehr, und bedeutet eine Steigerung von 0,06
Prozent. Das ist die kleinste Steigerungssumme die ein Kapitel dieses Budgets aufweist. Dies, obwohl
eine Post von 6 Millionen Schilling für den Fernsehschilling darin enthalten ist. Alle anderen Kapitel
können größere Zuwendungen verzeichnen. Es ist erfreulich, daß wir heuer die Schallmauer wie im
Vorjahr durchbrochen haben, das heißt, daß das Kulturbudget mehr als 1,5 Prozent des
Gesamtbudgets ausmacht. Da sich bei der heurigen Gliederung des ordentlichen Budgets ein
falsches Bild ergeben würde, berücksichtige ich auch die Zahlen des außerordentlichen Budgets. Wir
sind anteilsmäßig von 1,49 Prozent auf 1,55 Prozent aufgerückt.
Ich möchte darauf hinweisen, daß unsere heurige Waldmüllerausstellung in der Höldrichsmühle mit
nur 32 Bildern mehr als 74.000 Besucher anziehen konnte, ein Erfolg, um den uns jede andere große
Ausstellung in einer Weltstadt beneiden kann. Diese Erfolge setzen sich auch bei den kleinen
Wanderausstellungen, die unsere Spezialmuseen aufzuweisen haben, fort. Ebenso erfolgreich waren
unsere Volksbildungseinrichtungen. So auf dem Gebiete der Musik, von den Trachtenkapellen
angefangen, über die Heimat- und Trachtenvereine, bis zum großen Ersten Internationalen
Trachtentreffen. Nicht vergessen werden dürfen die Sommerspiele und sonstigen kulturellen
Leistungen. Alle diese großen Erfolge sind in erster Linie das Ergebnis der begeisterten Hingabe
unserer Beamten des Referates, unter denen sich hervorragende Fachleute von internationalem Ruf
befinden. Ich erinnere daran, daß Obermuseumsrat Prof. Dr. Feuchtmüller als Professor an der
Universität in Graz wirkt, daß Hofrat Professor Dr. Machura als Experte internationaler Organisationen
gilt, und Museumsrat Prof. Dr. Schweiger als Professor an der Universität in Istanbul tätig ist.
(Landeshauptmann Dr.h.c. Dipl.-lng. Hartmann: Sehr gefährlich!) Es ist gefährlich, über nur bedingt,
denn bisher ist es uns noch immer gelungen, ihre Dienstleistungen für das Land und den für ihr
anderweitiges wissenschaftliches Wirken notwendigen Urlaub glücklich auf einen Nenner zu bringen,
und ich glaube, nicht zur Unehre des Landes Niederösterreich.
Es wurde aber bereits ausgesprochen, daß diese Erfolge nicht allein auf die Leistungen unserer
beamteten Referenten und bezahlten Mitarbeiter zurückzuführen sind, sondern auch auf die
aufopfernde Arbeit der vielen ehrenamtlichen kulturschaffenden und kulturhelfenden Menschen in
Niederösterreich. Als derzeitiger Kulturreferent dieses Landes ist es selbstverständlich meine Pflicht,
allen diesen Menschen für ihre selbstlose begeisterte Hingabe, die sie mit ihrer Arbeit für die Kultur
Niederösterreichs bewiesen haben, herzlich und aufrichtig zu danken.
Auf die Bedeutung der Kulturarbeit für den Fremdenverkehr wurde bereits hingewiesen. Durch unsere
großen Ausstellungen wurden mehr als eine Million Menschen in Bewegung gesetzt; unsere Sommerund Laienspiele haben tausende, wenn nicht zehntausende Menschen angezogen. Der Erfolg des
Ersten Internationalen Trachtentreffens wurde bereits aufgezeigt und der Besuch der Naturparks und
Kulturdenkmäler erwähnt. Diese Tatsachen haben auch die Würdigung des Fremdenverkehrsreferates
gefunden, und der Herr Landeshauptmannstellvertreter Kommerzialrat Hirsch hat den Bemühungen
des Kulturreferates nicht nur sein Wohlwollen zuteil werden lassen, sondern auch finanzielle
Unterstützung gewährt. Für uns ist Kulturarbeit nicht nur eine traditionelle Verpflichtung, die uns
Österreichern vielleicht im besonderen Maße liegt, sondern ich glaube, sagen zu dürfen, daß sich die
Kulturarbeit auch unmittelbar bezahlt macht. (Beifall im ganzen Hause.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich bitte den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger, seinen Antrag
zur Gruppe 3, Kulturwesen, ordentlicher Voranschlag, zu steilen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 3,
Kulturwesen, im ordentlichen Voranschlag zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die
Abstimmung einzuleiten.
DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über die Gruppe 3, Kulturwesen, ordentlicher
Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n .
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Antrag zur Gruppe 3, Kulturwesen, außerordentlicher
Voranschlag zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich beantrage, Gruppe 3, Kulturwesen, mit Ausgaben von
900.000 Schilling im außerordentlichen Voranschlag zu genehmigen und bitte den Herrn Präsidenten,
darüber abstimmen zu lassen.
DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung Gesetzgebungsperiode über die Gruppe 3,
außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n.
Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger, zur Gruppe 4, Fürsorgewesen und
Jugendhilfe, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich berichte über die Gruppe 4, Fürsorgewesen
und Jugendhilfe.
Die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, sieht ordentliche Ausgaben von
S 200,532.000,vor. Die entsprechenden Einnahmen hiezu betragen
S 128,286.000,Das sich hieraus ergebende Nettoerfordernis beträgt
S 72,246.000,In dieser Gruppe sind Ausgaben und Einnahmen für die offene Fürsorge, geschlossene Fürsorge,
sonstige Wohlfahrts- und Fürsorgemaßnahmen, Einrichtungen des Fürsorgewesens, Jugendhilfe und
Einrichtungen der Jugendhilfe und Fürsorgeerziehung vorgesehen.
Die Summe der Ausgaben stellt 9,0 Prozent des Gesamtaufwandes dar. Im Vorjahr war diese
Gruppen mit 11,2 Prozent am Gesamtaufwand beteiligt.
Diese Gruppe weist Minderausgaben von rund 13,2 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr aus.
Diese Verminderung ist durch die bereits in der Gruppe 2 besprochene Überstellung der
Aufwendungen für die Kindergärten und Horte in diese Gruppe bedingt und beträgt rund 33,7
Millionen Schilling. Ferner wurden die Förderungsmaßnahmen zur Heranbildung von Fürsorgerinnen
mit rund 300.000,- Schilling in die Gruppe 0 überstellt. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen tritt
eine Erhöhung der Ausgaben um rund 20,8 Millionen Schilling ein, wovon auf den Personalaufwand
rund 3,1 Millionen Schilling und auf den Sachaufwand rund 17,7 Millionen Schilling entfallen. Die
Erhöhurig des Sachaufwandes ist mit 2,2 Millionen Schilling auf die höhere Veranschlagung der
geschlossenen Fürsorge, mit 3,1 Millionen Schilling auf die höheren Kosten der Unterbringung
Jugendlicher in Erziehungsanstalten, mit 7 Millionen Schilling auf den höheren Bedarf für
Blindenbeihilfen und mit rund 3,2 Millionen Schilling auf die höhere Veranschlagung des
Sachaufwandes der Landesanstalten zurückzuführen.
Aus dem außerordentlichen Voranschlag wurde der Voranschlagsansatz 462-65, Baukostenzuschuß
an das Sprachheilheim der Trinitarierschwestern für Kinder in Mödling, mit einem Kreditbetrage von
500.000 Schilling übernommen.
Weggefallen sind die Ansätze ,,Kosten für die Heilbehandlung Tuberkulose in Anstalten" und „Kosten
der wirtschaftlichen Fürsorge für Tuberkulose'', weil diese Kosten seit 1. Jänner 1965 vom Bund
getragen werden.
Die Einnahmen weisen eine Steigerung um rund 10,5 Millionen Schilling auf. Sie ist auf die Erhöhung
der Verpflegskosten und Verpflegskostenersätze zurückzuführen. Weggefallen sind auch hier die
Voranschlagsansätze, „Verpflegskostenersätze für Heilbehandlung Tuberkulose" und „Ersätze von
Kosten der wirtschaftlichen Fürsorge für Tuberkulose" sowie die „Ersätze von Bezügen durch
Gemeinden bei den Kindergärten" zufolge Überstellung in die Gruppe 2.
Die Gruppe 4 hat drei zweckgebundene Einnahmenvoranschlagsansätze. Die Erfahrung hat gezeigt,
daß sich bei der Veranschlagung der Kosten der Landesanstalten dadurch Schwierigkeiten ergeben,
daß die voraussichtlichen Belagsziffern meist niedriger sind als die tatsächlichen. Es erscheint daher
notwendig, das Ausgabenvolumen der Anstalten den Eingängen an Verpflegskosten anzupassen und
die Bewilligung zu erteilen, daß die Ausgabenvoranschlagsziffern der Landesanstalten insoweit
überschritten werden dürfen, als sich Mehreinnahmen bei den Verpflegskosten ergeben. In dieser
Gruppe wären einige Voranschlagsansätze aus gebarungstechnischen Gründen als gegenseitig
deckungsfähig zu erklären.
Die außerordentlichen Ausgaben der Gruppe 4 betragen 6,155.000 Schilling. Ich ersuche den Herrn
Präsidenten, die Verhandlung zur Gruppe 4 einzuleiten.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte ist Herr Abg. R o h a t a gemeldet.
Abg. ROHATA: Hoher Landtag, meine Damen und Herren! In der Gruppe 4, Fürsorgewesen und
Jugendhilfe, bedeutet das Kapitel der Einrichtungen der Jugendhilfe und Fürsorgeerziehung einen
sozial sehr wichtigen Abschnitt. Werden hier doch die Mittel für die Fürsorge- und Erziehungshilfe des
Landes für Kleinstkinder, Säuglinge, sowie milieugefährdete Minderjährige und Jugendliche
bereitgestellt. Es stellt einen sehr wesentlichen Beitrag der öffentlichen Hand zu dieser so
entscheidenden Aufgabe dar, in allen jenen Fällen, wo das Elternhaus versagt oder ausfällt, helfend
einzugreifen und die Kinder entsprechend zu erziehen, sie fürsorglich anzuleiten, zu betreuen und für
ihr künftiges Leben vorzubereiten.
Für diesen Zweck hat das Land Niederösterreich eine Reihe von Heimen eingerichtet. Dazu gehört
das Landessäuglingsheim „Schwedenstift" in Perchtoldsdorf, das Landeskinderheim Mödling - ehem.
Hyrtl'sche Waisenanstalt -, die Landeskinderheime Puchberg am Schneeberg und Schauboden an der
Erlauf und die beiden Landesjugendheime Hochwolkersdorf und Lunz. Während die beiden
letztgenannten Heime nur zeitweise in Betrieb sind, haben die erstgenannten Heime ganz- jährigen
Betrieb. Das Landessäuglingsheim „Schwedenstift" in Perchtoldsdorf weist 100 Plätze auf, von denen
derzeit 88 mit Säuglingen und Kleinstkindern belegt sind. Im Landeskinderheim Mödling, in dem
milieugefährdete Minderjährige und solche, über die eine gerichtliche Abnahme verfügt wurde,
aufgenommen werden, stehen 220 Plätze zur Verfügung. Es sind dort zur Zeit 214 schulpflichtige
Mädchen und Knaben untergebracht, die in 11 Gruppen zusammengefaßt sind. Sie besuchen die
allgemeine Sonderschule in Mödling, die auch in einen Objekt der Hyrtl'schen Waisenanstalt
untergebracht ist. Im Landeskinderheim Puchberg mit 63 Plätzen sind 55 schulpflichtige Knaben
untergebracht, sie besuchen die Heimschule. Das Puchberger Heim dient, so wie das Heim in
Mödling, der Aufnahme milieugefährdeter Minderjähriger und wird seit Auflassung des
Landeskinderheimes Krems im Jahre 1957 als Provisorium geführt. Obwohl sich das Gebäude in
gutem Zustand befindet und mit einer Zentralheizungsanlage ausgestattet ist, ist es wegen seiner
Beengtheit kaum als Dauerheim geeignet, zumal es auch über keinen Spiel- oder Sportplatz verfügt.
Im Landeskinderheim Schauboden an der Erlauf sind 65 Plätze vorgesehen. Dort sind derzeit 72
vorschulpflichtige Mädchen und Knaben sowie schulpflichtige Mädchen untergebracht, wobei die
letzteren die Volks-, bzw. Hauptschule in Purgstall an der Erlauf besuchen.
Kostenträger für die in den Landes-Säuglings- und Kinderheimen untergebrachten Jugendlichen ist
jeweils der zuständige Bezirksfürsorgeverband. Die tägliche Verpflegsgebühr beträgt im
Säuglingsheim „Schwedenstift" in Perchtoldsdorf ab 1. Juli 1965 78 Schilling, wahrend sie in den
anderen Heimen mit 56 Schilling festgesetzt werden konnte. Sosehr auch die Neuordnung bei der
Erstellung des Voranschlages zu begrüßen ist, bewirkt der Umstand, daß der Finanzreferent beim
Voran- schlag für 1966 dazu übergegangen ist, eine Reihe von Positionen, die bisher im
außerordentlichen Voranschlag enthalten waren und Instandsetzungen betrafen, in die Position
Sachaufwand der einzelnen Kinder- und Jugendheime des ordentlichen Voranschlages aufzunehmen,
eine voraussichtliche Erhöhung der Verpflegskosten um ca. 10 bis 12 Prozent. Diese negative
Auswirkung werden die Bezirksfürsorgeverbände und dadurch auch die Gemeinden belasten.
Im Landesjugendheim Hochwolkersdorf wurde - wie in den vergangenen Jahren - vom Verein zur
Berufsvorbereitung Jugendlicher ein Berufsvorbereitungskurs abgehalten. In den Sommermonaten
diente das Heim zur Unterbringung von Kindern der Erholungsfürsorge des Landes NiederÖsterreich. Die tägliche Verpflegsgebühr wird vom Verein „Berufsvorbereitung Jugendlicher" getragen;
nur in einzelnen Fällen wird ein geringfügiger Elternbeitrag eingehoben.
Das Landesjugendheim Lunz wird nur zeitweise zur Abhaltung von Tagungen, Schikursen und
SchulIandwochen sowie Erholungsturnussen benützt. Die für diese Heime aus dem außerordentlichen
Voranschlag 1965 zur Verfügung gestellte Kreditmittel wurde für Reparaturen, Instandsetzungen und
Instandshaltungsarbeiten sowie für Neuanschaffungen aufgewendet und zwar, im „Schwedenstift“ in
Perchtoldsdorf für die Erneuerung von Fußböden, im Kinderheim Puchberg für die Erneuerung einer
Stützmauer sowie für die Instandsetzung und Neueinrichtung des Zöglingstagraumes mit einem
Betrag von 90.000 Schilling. Im Kinderheim Schauboden wurden, die Mittel hauptsächlich für
verschiedene Arbeiten an und in den Baracken, für die Anschaffung von Inventar – Tischen, Sesseln
und Kästen – sowie für den Ankauf eines dringend benötigten gebrauchten VW- Kleinbusses
verwendet. Im Jugendheim Hochwolkersdorf wurden Instandsetzungen im Stiegenhaus, im
Bastelraum, wo durch starke Regenfälle im Frühjahr Grundwasser eingedrungen war, an der
westseitigen Außenfassade und an den Dächern sämtlicher Gebäude durchgeführt und zahlreiche
Türen erneuert.
Im Jugendheim Lunz wurden laufende und unbedingt notwendige Instandsetzungen durchgeführt;
ferner musste noch die Wasserleitung erneuert werden, da im Herbst Gebrechen aufgetreten sind, die
eine Benützung des Heimes in den Wintermonaten in Frage stellten. Um den Winterbetrieb abwickeln
zu können, werden die Schäden noch vor Beginn der Schikurse behoben.
Bei der im Landeskinderheim Mödling am 1. April 1965 unter Beiziehung der zuständigen Abteilungen
des Landes abgehaltenen Baubesprechungen wurde über die zweckmäßigste Verwendung des für
das Jahr 1965 bewilligten außerordentlichen Kredites von 680.000 Schilling beraten. Da umfangreiche
und auf lange Sicht ausgerichtete Instandsetzungen in den einzelnen Trakten, einschließlich des
Küchentraktes als nicht mehr zweckmäßig erachtet wurden, wurde der mit der Zweckwidmung
„Instandsetzung des Küchentraktes“ bewilligte außerordentliche Kredit von 680.000 Schilling für
unbedingt notwendige Instandhaltungen für sämtliche Trakte in Anspruch genommen. Die
Instandhaltungsarbeiten in den einzelnen Trakten beziehen sich hauptsächlich auf die sanitären
Anlagen, auf Waschräume und Klosetts, auf die Instandsetzung der Fußböden, auf das Ausmalen der
räume und auf diverse Tischlerarbeiten.
Die während der Baubesprechung, im April, gemachte Feststellung über die zweckmäßige
Verwendung der Kreditmittel, und zwar im Hinblick darauf, dass einerseits das Kinderheim Mödling
erst in einigen Jahren in das neue Landeszentralkinderheim beim Urlauberkreuz verlegt werden kann;
und andererseits das bis zu diesem Zeitpunkt als Provisorium weiterzuführende Kinderheim so
instandzuhalten, dass ein einigermaßen geordneter Betrieb gewährleistet werden kann, beweist dass
die jahrelange Verzögerung des Beginns des Baues des Kinderheimes kaum zu verantworten ist.
Obwohl Mittel bereitgestellt waren, mußten Jahre hindurch und müssen noch einige Jahre für die
Instandhaltung des Kinderheimes Mödling beträchtliche Mittel investiert werden. Das ist äußerst
unwirtschaftlich, daher kaum vertretbar.
Der außerordentliche Voranschlag 1966 weist in der Gruppe 4, soweit es sich um die LandesSäuglings-, Kinder- und Jugendheime handelt, nachstehende Voranschläge auf:
Voranschlagsansatzpost 461-90: Ausbau, Instandhaltung und Einrichtung der Erholungsheime in
Niederösterreich: 300.000 Schilling. Es sind die beiden Heime Hochwolkersdorf und Lunz am See
gemeint, für die zunächst ein Betrag in der Höhe von 865.000 Schilling für Ausbau- und
Instandhaltungszwecke gefordert worden war. Dieser Betrag wurde aber dann auf den eingesetzten
Mindestbetrag reduziert. Vorgesehen waren die Instandsetzung der Sanitäranlagen, der Personalund Zöglingsunterkünfte, Maler- und Anstreicherarbeiten und so weiter, die für den Betrieb des
Heimes unbedingt notwendig gewesen wären.
Voranschlagsansatzpost 4810-90 betrifft im Landessäuglingsheim Schwedenstift in Perchtoldsdorf die
Erneuerung der Kläranlage. Dafür sind 200.000 Schilling vorgesehen. Die vorhandene Kläranlage ist
ausgesprochen sanitätswidrig. Sie würde bei nicht rechtzeitiger Erneuerung eine Seuchengefahr für
das Heim darstellen.
Unter dem Voranschlagsansatz 4841-90 werden für das Landeszentralkinderheim Mödling 1 Million
Schilling festgelegt. Vom Referat war als 6. Rate zu Errichtung dieses Kinderheimes ein betrag von 10
Millionen Schilling beantragt worden. Mit Rücksicht auf den derzeit zur Verfügung stehenden Betrag
von rund 29 Millionen Schilling und auf die im Jahre 1966 anfallenden Baukosten wurde vorläufig von
der Aufstockung des eingesetzten Betrages von 1 Million Schilling auf 10 Millionen Schilling
abgesehen.
Hoher Landtag! Um die Dringlichkeit des Errichtung dieses Landeskinderheimes, das schon seit acht
Jahren geplant ist, noch irgendwie zu unterstreichen, erlaube ich mir, noch einmal kurz das
wechselhafte Schicksal dieses Projektes vor Augen zu führen. Schon im Jahre 1957 wurde unter
Landeshauptmann-Stellvertreter Popp der grundsätzliche Beschluss zur Errichtung eines
Zentralkinderheimes gefasst. Als Baugrund war zunächst die Königswiese in Mödling vorgesehen.
Dieses Projekt hat man aber aus Bedenken hinsichtlich des Klimas wieder fallen gelassen. Im Jahre
1959 wurde durch Landtagsbeschluss das ehemalige Hotel Radezky angekauft. Man hat zum teil
investiert, aber dann wurde dieses Hotel doch nicht für die Verwendung des Landeskinderheimes in
betracht gezogen.
Im Jahre 1960 hat die Landesregierung den Beschluß gefasst, die Gründe beim Urlauberkreuz im
Ausmaß von 112.000 Quadratmetern zu einem Preis von 2,120.000 Schilling anzukaufen. Infolge des
Ankaufes des Schlosses Liechtenstein durch das Land, und um die Errichtung einer Kugellagerfabrik
durch den Fabrikanten Pölzl zu verhindern, beabsichtigte das Land, dort das Kinderheim zu errichten.
Aber wegen der Größe des Projektes schritt man nicht zur Ausführung, obwohl bereits 100.000
Schilling für die Abtragungsarbeiten geleistet wurden und für den Architektenwettbewerb 400.000
Schilling ausgegeben worden waren. Man kam wieder auf die Gründe beim Urlauberkreuz, wo jetzt
das Landeskinderheim tatsächlich errichtet werden soll.
In der Landesregierungssitzung vom 1. Juni 1965 wurde der Sitzungsantrag, in dem die
Planungsarbeiten zur Erstellung des Vorentwurfes für die Neuerrichtung des Landeskinderheimes
Mödling beim Urlauberkreuz dem seinerzeitigen ersten Preisträger aus dem Architektenwettbewerb
Dipl.- Ing. Walter Stepanik zum Betrage von 400.000 Schilling zugeschlagen wurde, genehmigt. Der
Vorentwurf war notwendig, um dem Landtag in der einzubringenden Landtagsvorlage über die
Errichtung des Kinderheimes eine möglichst genaue Übersicht über die Errichtungskosten geben zu
können. Über den Neubau des Landeskinderheimes Mödling beim Urlauberkreuz wurde am 15.
Oktober dieses Jahres die 9. Sitzung des für dieses Bauvorhaben gebildeten Baubeirates abgehalten,
in der zusammenfassend die Grundbeschaffung, das ausgearbeitete Raum- und Funktionsprogramm
und die Landtagsvorlage behandelt wurden.
Für die Errichtung des Landeskinderheimes stehen nunmehr beim Urlauberkreuz insgesamt 96.680
Quadratmeter Fläche zur Verfügung. Das Landeskinderheim Mödling wird insgesamt 405 Plätze
aufweisen. Diese 405 Plätze setzen sich aus 210 Plätzen für schulpflichtige Kinder aus dem
bisherigen Landeskinderheim Mödling, aus 120 Plätzen für Säuglinge und Kleinstkinder aus dem
Landessäuglingsheim Schwedenstift in Perchtoldsdorf, aus 10 Plätzen für Mütter, aus 20 Plätzen für
die Heilpädagogische Beobachtungsstation und aus 15 Plätzen für die Kinderübernahmestelle,
weiters aus 30 Plätzen für eine Jugendlichengruppe zusammen.
Die angeführten Plätze stellen bis auf die 30 Plätze für Jugendliche ein unbedingt notwendiges
Mindestausmaß dar. Die Kosten für die Errichtung des Landeskinderheimes Mödling wurden auf
Grund des bereits vorliegenden Vorentwurfes mit 140 Millionen Schilling ermittelt.
Aus wirtschaftlichen Gründen sollte ein Projekt vom Umfang des Kinderheimes Mödling nicht in
Bauabschnitten, sondern in einem Zug ausgeführt werden, weil sich die Baukosten erfahrungsgemäß
pro Jahr um 10 Prozent erhöhen. Für dieses Projekt stehen bereits 29 Millionen Schilling zur
Verfügung. Für die weiteren Kreditmittel wäre in den folgenden Jahren nach Maßgabe des
Baufortschrittes in den jeweiligen Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
Die Vorlage, betreffend die Errichtung des neuen Landeskinderheimes in Mödling wurde bereits am
30. November von der NÖ. Landesregierung beschlossen und dem Landtage zugeleitet.
Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn einem gewaltigen Ansteigen der
Kosten für Fürsorgeerziehung für die Zukunft vorgebeugt werden soll, dann müssen ausreichende
Einrichtungen in Form von geeigneten Heimen vorhanden sein, um gefährdete Kinder bereits bei
drohender Verwahrlosung aufnehmen zu können, und zwar solche Kinder, die entweder wegen ihrer
geistigen Anlage oder wegen zerrütteter Familienverhältnisse weder auf einem Pflegeplatz
untergebracht werden noch in einem Kinderdorf Aufnahme finden können.
Im Interesse all dieser betreuungs- und hilfsbedürftigen Kinder darf ich heute nochmals an das Hohe
Haus appellieren, die Vorlage zur Errichtung des Kinderheimes Mödling raschest abzufertigen und
damit den Weg für den Bau dieses Kinderheimes freizugeben. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Nächster Redner ist Herr Abg. K e i b I i n g e r.
Abg. KEIBLINGER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der NÖ. Landtag hat am 11.
Dezember 1946 die Landesregierung mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur Schaffung
eines Fonds für Zwecke der Fürsorge für Kriegsopfer und Für die Opfer der politischen Verfolgung
beauftragt. Dies geschah offenbar aus der Erkenntnis heraus, daß die vom Bund für diese Zwecke
bereitgestellten Mittel nicht ausreichend sind. Diesem Auftrag entsprechend hat die Landesregierung
im Jahre 1948 dem Landtag den Entwurf eines Opferfürsorgeabgabegesetzes zur Beschlußfassung
vorgelegt, der schließlich sanktioniert und in der Folge einige Male novelliert wurde. Die derzeitige
Rechtsgrundlage für die Einhebung der Opferfürsorgeabgabe ist das Opferfürsorgeabgabegesetz
1950, LGBI. Nr.46 in der Fassung des Gesetzes LGBI. Nr. 235 aus 1961. Dieses Gesetz berechtigt
zur Einhebung einer Abgabe von allen Veranstaltungen, von denen die nö. Gemeinden nach dem
Lustbarkeitsabgabegesetz eine Lustbarkeitsabgabe einzuheben legitimiert sind. Der Ertrag dieser
Abgabe hat der ausschließlichen Unterstützung nö. Kriegsversehrter des ersten und zweiten
Weltkrieges sowie Opfern der politischen Verfolgung zu dienen. Der auf die Kriegsopfer entfallende
Anteil am Abgabenertrag in der Höhe von 80 Prozent wird im Sinne der Geschäftsordnung für die
Verwaltung des Ertrages der Opferfürsorgeabgabe dem Kriegsopferverband für Wien,
Niederösterreich und Burgenland zur freien Verfügung übergeben. Die widmungsgemäße
Verwendung dieser Mittel wird vom Amt der NÖ. Landesregierung periodisch geprüft. Ein
widmungsgemäßer Erfolg liegt vor, wenn die Mittel für wiederkehrende Unterstützungen,
Notstandsaushilfen, Erholungs-, Lehr- und Studienbeihilfen und für Darlehen zu Erwerbsgründungen
und Erwerbssicherungen verwendet werden.
Im letzten Jahr betrug der auf die Kriegsopfer entfallende Ertragsanteil 2,017.000,- Schilling. Hievon
wurden an 2750 Personen Notstands- und Sterbefallunterstützungen in der Höhe von rund 1,050.000
Schilling geleistet. Die einzelnen Unterstützungen bewegten sich entsprechend der Notlage zwischen
200 Schilling und 500 Schilling.
An Studienbeihilfen für Schüler der oberen Klassen höherer Schulen wurden in 203 Fällen 210.000,Schilling aufgewendet. Die Studienbeihilfen wurden je nach den sozialen Verhältnissen in der Höhe
von 100 Schilling bis 500 Schilling monatlich - zehnmal im Jahr - gewährt.
Eine Einkleidungsaktion für 113 Kinder anläßlich der Firmung hatte Gesamtausgaben von etwa
140.000,- Schilling zur Folge. Der Aufwand pro Kind betrug dabei ca. 1240,- Schilling.
Eine Paketaktion zu Ostern brachte 492 bedürftigen Kriegsopfern le ein Paket im Werte von 141,50
Schilling, was einen Gesamtaufwand von rund 70.000,- Schilling erforderte.
Für die Kindererholungsaktion, die jährlich während der Sommermonate im Schloß Freiland bei
Lilienfeld durchgeführt wird, konnten nur 19 Kinder auf Kosten der Opferfürsorgeabgabe einen
dreiwöchigen Erholungsaufenthalt nehmen, obwohl an der Erholungsaktion 240 Kinder teilnahmen.
Daß nicht alle Kinder zu Lasten des Opferfürsorgeertragsanteiles Ferien nehmen konnten, ist darauf
zurückzuführen, daß eben die Geldmittel aus der Opferfürsorgeabgabe nicht vorhanden waren.
Auch in der Erholungsfürsorge für Erwachsene konnte aus diesem Grunde nur ein Teil zu Lasten der
Opferfürsorgeabgabe Erholung finden. So wurden für 257 Personen zur Erholung in Freiland bei
Lilienfeld rund 200.000 Schilling verausgabt. Für 322 Personen im Kur- und Erholungsheim
Helenental bei Baden war ein Aufwand von rund 300.000 Schilling notwendig.
Darlehen wurden nur in jenen Fällen gewährt, bei denen Hausratsnachschaffungen dringend
erforderlich waren, und bei denen Existenzgründungen und -Sicherungen gegeben waren.
Die Opferfürsorgeabgabe trägt - wie die Verwendung der Mittel zeigt - im Land Niederösterreich viel
dazu bei, die Not der bedürftigen Kriegsopfer zu lindern. Wenn auch die vom Bund für die Kriegsopfer
zu erbringenden Renten fallweise etwas angehoben werden, können sie infolge ihrer anfänglichen
Unzulänglichkeit und infolge der fortschreitenden Steigerung der Lebenshaltungskosten nicht ganz als
hinreichende Versorgung dieser Personen angesehen werden, so daß die Notwendigkeit der weiteren
zusätzlichen Unterstützung aus Mitteln der Opferfürsorgeabgabe gegeben ist. Mit Sorge muß deshalb
die Tendenz des ständigen Rückganges des Aufkommens aus dem Ertrag der Opferfürsorgeabgabe
verfolgt werden, da trotz des Bedürfnisses der Kriegsopfer nach Erhalt ihres Standards und damit
nach höheren Fürsorgemitteln infolge laufender Erhöhung nur geringere Mittel und damit weniger
Fürsorgeleistungen an diese bedürftigen Kriegsopfer erbracht werden können. Es sollte demnach
alles unternommen werden und Niederösterreich. nichts unversucht bleiben, um das Absinken des
Sozialetats der Kriegsopfer hintanzuhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. B u c h i n g er.
Abg. BUCHINGER: Hohes Haus! In die Gruppe 4 fällt auch ein Förderungsbeitrag für den Verein zur
Berufsvorbereitung Jugendlicher. Es ist dies die Voranschlagspost 462-64. Gestatten Sie mir, dazu
einige Bemerkungen zu machen.
Auch in unserem Bundesland gibt es eine ganze Reihe junger Menschen, die von Geburt auf oder
durch spätere Einwirkungen körperlich oder geistig geschädigt sind. Auch für diese Gruppe von
Menschen kommt einmal die Zeit, wo sie einen Beruf erlernen sollen, damit sie nicht ihr ganzes Leben
lang dem Elternhaus oder einer öffentlichen Stelle zur Last fallen. Eine Berufsausbildung wie unter
normalen körperlichen Voraussetzungen ist vielfach nicht möglich. Um aber auch jenen Menschen
den Eintritt in das Berufsleben zu erleichtern, hat sich ein Verein gebildet, der sich dieser
Jugendlichen annimmt, und der es ihnen ermöglicht, ein Handwerk zu erlernen. Der Verein zur
Berufsvorbereitung für Jugendliche wurde in der Zeit der Jugendarbeitslosigkeit gegründet - wir
erinnern uns hier an „Jugend am Werk". Er hat sich damals dieser vielen Jugendlichen angenommen,
die keine Arbeit bekommen haben. Ein Überbleibsel davon ist heute der Verein zur Berufsvorbereitung
von Jugendlichen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, werden sogenannte
Berufsvorbereitungskurse geführt. In Hochwolkersdorf und Judenau wurden im Jahre 1964/65 solche
Kurse für Mädchen abgehalten, die von den jeweiligen Arbeitsämtern als „nicht berufsreif" bezeichnet
wurden, und denen daher auch keine Arbeitsplätze vermittelt werden konnten. In einem weiteren Kurs,
welcher im Landesjugendheim Hochwolkersdorf abgehalten wurde, befanden sich äußerst schwach
befähigte Mädchen, die keine abgeschlossene Schulbildung aufzuweisen hatten. Von den 33
Mädchen, die im Juni des heurigen Jahres den Kurs beendeten, konnte der überwiegende Teil in den
Arbeitsprozeß eingegliedert werden.
In Judenau führt der niederösterreichische Landesverband des Vereines „Rettet das Kind" ein Heim.
Dort wurde ebenfalls ein Berufsvorbereitungskurs für 26 Teilnehmerinnen durchgeführt. Dabei
handelte es sich um Mädchen mit abgeschlossener Hauptschulbildung. Dieser Kurs sollte die
Teilnehmerinnen für pflegerische Berufe vorbereiten. Beim Kursende im vergangenen Sommer hatten
sich zehn davon für eine Ausbildung als Krankenschwester oder Kindergartenhelferin entschieden.
Diese Kurse werden vor allem als Internatskurse durch den Verein durchgeführt, und zwar im
Einvernehmen mit dem Landes-Arbeitsamt für Niederösterreich. Die entsprechenden Mittel werden
vom Bund, vom Land Niederösterreich, aber auch durch entsprechende Beiträge der Eltern getragen.
Neben den vorerst erwähnten Kursen wer- den aber auch noch Beiträge für externe
Berufsvorbereitungskurse, so in der Waldschule Wiener Neustadt, über die ich heute schon
gesprochen habe, in der Sonderschule in Wiener Neustadt, und für die Caritasbubenstadt in Retz
geleistet.
Abschließend wäre zu diesem Punkt noch zu sagen, daß sowohl die internen als auch die externen
Berufsvorbereitungskurse, vor allem für Kinder, die oft jahrelang in einem Heim verbleiben mußten,
von besonderer Bedeutung sind, weil diese Kinder in diesen Kursen mit dem praktischen Leben
vertraut gemacht werden. Dadurch geht die Eingliederung in das Berufsleben leichter vor sich; bzw.
wird sie ihnen erleichtert. Ich darf auch hier mit Befriedigung feststellen, daß dem Verein zur
Ermöglichung seiner Arbeit auch heuer wieder vom Land die entsprechenden Mittel, es ist sogar eine
Erhöhung um 40.000 Schilling eingetreten, zur Verfügung gestellt werden. Damit wird den Wünschen
des Vereines doch weitgehendst Rechnung getragen.
Ich darf aber von dieser Stelle aus auch den Dank jenen Frauen und Männern, vor allem den
Erziehern dieser Berufsvorbereitungskurse, aussprechen, die oft unter sehr schwierigen Umständen
diese Tätigkeit für die Jugendlichen leisten und mithelfen, ihnen ein neues Leben zu gestalten. Ich
darf abschließend auch sagen, daß die Einführung des 9. Schuljahres dem Verein sehr viel Arbeit
abnehmen wird, und daß sich sicherlich durch das 9. Schuljahr der eine oder andere Kurs erübrigen
wird.
Eine weitere Ausgabepost in dieser Gruppe sieht auch die Förderungsbeiträge für Fürsorge- und
Jugendverbände vor, und zwar in der Budgetpost 469-63. Dabei handelt es sich vor allen um die
Förderung der NÖ. Jugendverbände. Ich möchte nur die Feststellung machen, und ich glaube, das ist
allgemein bekannt, daß auch die Sorgen der Jugendverbände, genau so wie wir es in der
vorhergegangenen Gruppe bei den kulturfördernden Verbänden gehört haben, sehr groß sind. Wenn
auch der Bundesjugendplan, der vor einigen Jahren geschaffen wurde, die größten Sorgen den
Jugendorganisationen abnimmt - ich darf noch darauf verweisen, daß auch im heurigen Jahr 15
Millionen Schilling wieder im Budget des Bundes für diesen Bundesjugendplan und für die Aufgaben
der Jugendorganisationen eingesetzt worden sind -, so bleiben doch noch große Posten offen, die
notwendig wären, um eine moderne Jugendarbeit in den Jugendorganisationen zu leisten. Es ist
heute nicht sehr einfach in Jugendorganisationen zu arbeiten; es ist auch nicht einfach, junge
Menschen für die Jugerdorganisation zu gewinnen, denn die Konkurrenz der Vergnügungsindustrie,
wenn ich das so sagen darf, ist groß. Heute müssen Jugendorganisationen mit den modernen
Einrichtungen Schritt halten, dazu sind eben moderne Jugendheime erforderlich, die bedeutend
besser ausgerüstet und ausgestattet sein müssen als das vielleicht vor 10, 15 oder 20 Jahren der Fall
gewesen ist.
Ein ebensolcher Punkt ist die Ausbildung von Jugendführern. Die Jugendorganisationen haben es
nicht einfach, junge Menschen zu finden, die sich eben der Jugendlichen annehmen und in ihrer
Freizeit als Jugendführer und Führer in Jugendgruppen verantwortlich sind. Eine sinnvolle
Freizeitgestaltung in Jugendbewegungen heißt Heimabende veranstalten, heißt Jugendlager
durchführen, heißt heute Ferienaufenthalte organisieren, heißt aber vor allem auch - und hier
betätigen sich alle Jugendorganisationen - Fahrten, Studienfahrten, in das Ausland durchführen. Ich
glaube gerade der letzte Punkt, der zum Programm aller Jugendorganisationen gehört, ist ein
wesentlicher Beitrag zu einer staatspolitischen Jugenderziehung. Gerade in der heutigen Zeit, wo wir
von großen Wirtschaftsräumen, vom Zusammenschluß der großen Nationen untereinander, reden,
sind solche internationale Jugendlager, sind solche Fahrten in das Ausland, ein wesentlicher Beitrag
zur Verständigung der Nationen, zur Verständigung der Völker. Ich hatte im vergangenen Jahr die
Gelegenheit in Deutschland, im Saarland, das deutsch-französische Jugendwerk kennenzulernen. Ich
darf nur sagen, es ist für uns Österreicher unvorstellbar - vor allem für uns, die wir in den
Jugendorganisationen arbeiten -, welch enorme Beträge hier für den Jugendaustausch zwischen
diesen 2 Nationen zur Verfügung gestellt werden. Es sind 25 Millionen DM, die jede Nation, sowohl
Deutschland als auch Frankreich, nur für das deutsch-französische Jugendwerk zur Verfügung stellen.
Ich glaube, gerade der Jugendaustausch über die Grenzen, zumindestens der Grenzen in
Westeuropa hinweg, ist ein wesentlicher Beitrag, Ressentiments abzubauen. Jugendaustausch
bedeutet heute wohl etwas mehr als das Finanzieren oder Subventionieren von Urlaubsfahrten oder
Vergnügungsreisen. Die Arbeit in der Jugendorganisation kostet sehr viel Geld. Es wird zwar sehr oft
davon gesprochen, daß das Beste für die Jugend gerade gut genug sei. Doch muß ich sagen, daß
jene, die in den Jugendorganisationen arbeiten, davon überzeugt sind, daß es leider bei uns so ist,
daß selbst das Notwendigste für diese Jugendorganisationen, für die Jugend in Österreich und in
Niederösterreich noch nicht vorhanden ist. Ich hoffe, daß das Land Niederösterreich den Weg, der bis
jetzt durch die Förderungen der Jugendorganisationen beschritten wurde, auch in Zukunft gehen wird.
Vielleicht ist dies noch in verstärktem Maße möglich, und vielleicht können auch neue Wege gefunden
werden, den Jugendorganisationen eine bessere Basis zu geben.
Abschließend möchte ich sagen, daß das Geld, das an die Jugend gegeben wird, und das durch diese
Jugendorganisationen für die Jugend investiert wird, gut angelegt ist, wenn es uns dadurch gelingt,
junge Menschen zu aufrechten Staatsbürgern zu erziehen. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Als nächster Redner kommt Herr Abg. J i r o v e t z zu Wort.
Abg. JIROVETZ: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Voranschlag, der
uns vorliegt, sind für die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugenderziehung, 200,532.000 Schilling an
Ausgaben und 128,286.000 Schilling an Einnahmen verzeichnet. Wenn wir damit die Ausgaben des
Vorjahres vergleichen, so können wir feststellen, daß sich die Ausgaben um 13,2 Millionen Schilling
verringert haben. Das kommt aber davon, daß die Ansatzpost „Kindergarten und Horte" mit 33,7
Millionen Schilling in Gruppe 2 verwiesen wurde. Übrig bleiben 200 Millionen Schilling. Das ergibt
einen Mehraufwand von 20,8 Millionen Schilling für das Fürsorgewesen. Die Mehrausgaben sind
bedingt durch eine Erhöhung für die geschlossene Fürsorge im Ausmaß von 8,2 Millionen Schilling.
Die Unterbringung Jugendlicher in Erziehungsanstalten macht 3,1 Millionen Schilling aus. Die
Blindenbeihilfen betragen 7 Millionen, und der höhere Sachaufwand macht 3,2 Millionen Schilling aus.
Die Einnahmen haben sich um 10 Millionen Schilling erhöht. Das ist darauf zurückzuführen, daß in
den Heimen höhere Verpflegskosten anlaufen.
Wenn wir das Nettoerfordernis in der Höhe von 71,706.000 Schilling betrachten, so ist das für das
Land Niederösterreich ein sehr großer Betrag. Das ist aber nicht alles, was in Niederösterreich für die
Fürsorge aufgewendet wird, denn wir müssen ja auch zur Kenntnis nehmen, daß die Gemeinden
einen erheblichen Betrag für die Fürsorge aufwenden müssen, einen größeren Betrag als das Land
selbst. Denn für das Jahr 1965 wurden den Gemeinden 82 Millionen Schilling als Bezirksumlage
vorgeschrieben. Zu diesen 82 Millionen Schilling kommen noch 34 Millionen Schilling als Beiträge für
die offene Fürsorge. Wenn hier die 50 Prozent für die Gemeinden in Betracht gezogen werden, so
sind das wieder 17 Millionen Schilling. Das bedeutet, da6 die Gemeinden Niederösterreichs rund 100
Millionen Schilling für die Fürsorgeleistungen aufbringen müssen.
Die Finanzkraft der Gemeinden des Landes beträgt rund 565 Millionen Schilling. Die Bezirksumlage in
den verschiedenen Bezirken beträgt 8 1/2 Prozent im Mindestfall - und zwar ist das de: Bezirk WienUmgebung - bis zu 20 1/2 Prozent im Bezirk Mistelbach. Durchschnittlich müssen die Gemeinden 14
Prozent ihrer Finanzkraft als Bezirksumlage leisten. Mit den 50prozentigen Anteilsbeträgen sind das
100 Millionen Schilling.
Dabei muß folgendes festgestellt werden: Die Tendenz der Fürsorge hat sich in den letzten Jahren
sehr geändert. Während vor dem Jahre 1934 die offene Fürsorge eine große Belastung für die
Gemeinden dargestellt hat, ist sie jetzt unerheblich. Ich kann hier ein Beispiel aus Traiskirchen
zitieren. Wir haben vor 1934 ungefähr 200 offene Fürsorgefälle gehabt; wir haben derzeit nur 6 Fälle.
Und dieser Trend ist im ganzen Land Niederösterreich, überhaupt in ganz Österreich, festzustellen.
Während sich also die offene Fürsorge verringert, steigt die geschlossene Fürsorge. Dies ist auf die
höhere Lebenserwartung zurückzuführen. Die Leute werden älter, als sie früher geworden sind. Auch
hier ein Beispiel. Traiskirchen hat 272 Menschen, die 75 Jahre und älter sind. Merkwürdigerweise sind
darunter nur 80 Männer und 192 Frauen. Nachdem also die Frauen ein zäheres Leben als die Männer
haben, kommen wir zu der bemerkenswerten Tatsache, daß die Männer sehr deutlich in der
Minderheit sind.
Das hektische Leben und vielleicht auch in großem Maße der Alkoholmißbrauch führen dazu, daß
viele Menschen in geschlossenen Anstalten untergebracht werden müssen. Ich will nicht behaupten,
daß der Weingenuß daran schuld ist. Ich glaube vielmehr, daß die hochprozentigen alkoholischen
Getränke dazu führen, daß Einweisungen in die Trinkerheilstätten vorgenommen werden müssen.
Aber wie immer es auch sei, die Gemeinden werden immer mehr und mehr mit den Fürsorgekosten
für die Einweisungen in diese Heime belastet. Es ist ja nur gut, daß durch die Versicherungsanstalten
noch immer 50 Prozent der Kosten bezahlt werden.
Der Herr Bürgermeister Keiblinger hat gestern davon gesprochen, welche Lasten den Gemeinden
auferlegt werden. Nun sind Bestrebungen im Gange, die Lasten für einige Gemeinden zu erhöhen.
Der Herr Abg. Ludwig hat im vergangenen Jahr zu diesem Kapitel gesprochen und hat hier
ausgeführt, daß die Fürsorgevorschriften aus dem Jahre 1924 und die alten Vorschriften des
Deutschen Reiches noch in Kraft sind; daß diese aber nicht ganz „sauber" sind, weil man ja nicht
weiß, ob überhaupt eine verfassungsrechtliche Grundlage dafür vorhanden ist. Man sollte daher
erwirken, daß die Bundesgesetzgebung ein Grundsatzgesetz über die Fürsorge erlassen soll. Er hat
auch einen diesbezüglichen Antrag gestellt, der vom Hause angenommen wurde. Er wurde nur
zunächst falsch adressiert. Das ist dann richtiggestellt worden, und er ist an das Innenministerium
gegangen. Er hat dann auch darüber polemisiert und erklärt, die Belastungen der Gemeinden mit dem
5Oprozentigen Fürsorgeanteil wären sehr groß, und es müßten andere Wege gefunden werden, damit
ein Teil der Gemeinden entlastet wird. Er meinte, es wäre ein Unrecht, daß finanzstarke Gemeinden
nur 50 Prozent in die Bezirksumlage einzahlen, und alle Gemeinden müßten dann den gleichen Anteil
als Ersatzkosten leisten.
Dazu möchte ich folgendes sagen: Ich habe schon seinerzeit in diesem Hause einmal darüber
gesprochen, daß das Bezirksumlagegesetz wohl rechtlich vom lande beschlossen wurde, daß aber
grundsätzlich für dieses Gesetz keine verfassungsrechtliche Grundlage gegeben ist. Ich werde das
gleich beweisen.
Im Jahre 1955 hat die Gemeinde Traiskirchen einen Bescheid über die Vorschreibung der
Bezirksumlage beim Verwaltungsgerichtshof angekämpft. Es hat ungefähr zwei Jahre gedauert, bis
diese Verhandlung angesetzt wurde. Als der Termin der Verhandlung bekannt war, hat die
Bezirkshauptmannschaft Baden den Bescheid einen Tag vor dem Stattfinden der Verhandlung
zurückgezogen, so daß die Verhandlung beim Verwaltungsgerichtshof gegenstandslos war. Als der
Verhandlungstermin verstrichen war, hat am nächsten Tag nach dem Verhandlungstermin die
Bezirkshauptmannschaft die Bezirksumlage neuerlich vorgeschrieben. So kann man es auch machen.
Wenn man etwas biegen will, geht es ohne weiters.
Selbstverständlich sind wir Gemeinden interessiert, daß der Artikel 120 der Bundesverfassung eine
Norm bekommt, und zwar in der Form, daß wieder, wie sie früher bestanden haben,
Gebietsgemeinden geschaffen werden. Es ist sicherlich nicht uninteressant, daß die Gemeinden 100
Millionen Schilling ausgeben müssen, darüber aber keine Rechenschaft erhalten und kein
Verfügungsrecht haben. Es gibt wohl bei den Bezirkshauptmannschaften die sogenannten
Kontrollbeiräte. Die haben aber kein Beschlußrecht, sondern nur bis zu einem gewissen Grad ein
Empfehlungsrecht. Wenn es um Beträge im Ausmaß von über 20 Prozent der Umlage geht, haben sie
ein Beschlußrecht, ansonsten aber nur ein Empfehlungsrecht. Wenn hier nicht ein gutes
Einvernehmen zwischen dem Kontrollbeirat und dem Bezirkshauptmann hergestellt wird, gibt es kein
gedeihliches Arbeiten. Im übrigen kann ja gesagt werden, daß Kontrollbeirat und Fürsorgerat
zusammenarbeiten. Das beweist ja schon, daß diese Riesenbeträge für die Fürsorge von den
Gemeinden aufgebracht werden.
Ich möchte nur daran erinnern, daß dir: Gemeinden Niederösterreichs es ermöglicht huben, daß das
Fürsorgeheim in Wiener Neustadt gebaut wurde. Denn 24 Millionen Schilling haben diese
Fürsorgeverbände dem Land geschenkt (Abg. Laferl: Geborgt!) - nein, geschenkt! - damit auch die
anderen Heime errichtet werden können.
Wir können weiters feststellen, daß die Gemeinden in die Bezirksfürsorgeverbände sehr viele Mittel
geleistet haben. Viele, viele Millionen Schilling wurden für die Ausgestaltung und Modernisierung der
Altersheime ausgegeben. Ich glaube, es wird nur sehr wenige Heime geben, deren Modernisierung
nicht unmittelbar vor dem Abschluß steht. Wir haben die Kinderheims modernst eingerichtet. Die
Gemeinden haben also ihr erkleckliches Scherflein dazu beigetragen.
Es wäre daher nur eine Selbstverständlichkeit, den Gemeinden so wie vor dem Jahre 1934 wieder ein
Verfügungsrecht über diese Mittel zu geben. Damit wäre sicherlich die Gewähr geboten, daß die
Gemeinden in Zukunft nicht schlechter arbeiten werden, als sie es bisher getan haben.
Ich wollte dies hier nur anführen, weil immer wieder von den Fürsorgeleistungen gesprochen wird, die
Leistungen der Gemeinden aber in den Hintergrund kommen. Tatsächlich ist es aber so, daß die
Aufwendungen der Gemeinden - ich habe es schon erwähnt - 14 Prozent der Finanzkraft ausmachen.
Wenn wir die Landesumlage dazunehmen, den OKAS und die Eigenleistungen, dann gehen damit
insgesamt 40 Prozent der Finanzkraft der Gemeinden verloren. Das ist immerhin ein sehr schöner
Betrag; diese Belastung ist auch für die größeren Gemeinden nur sehr schwer zu ertragen.
Im übrigen brauche ich ja nicht zu sagen, da6 der Beitrag zur Bezirksumlage immerhin zum Großteil
von den größeren Gemeinden getragen wird. Ich kann hier nur ein Beispiel anführen: Im Bezirk Baden
zahlen 5 Gemeinden von den 7,6 Millionen Schilling 6 Millionen Schilling, während 46 Gemeinden
1,600.000 Schilling zahlen.
Ich glaube, das ist ein Beweis dafür, daß die Bezirksumlage doch die Gemeinden solidarisch belastet,
ohne daß 50 Prozent der Ersatzkosten herangezogen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. L u d w i g .
Abg. LUDWIG: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein großer Teil der
Voranschlagsansätze der Gruppe 4 ist zweifellos dem wichtigen Kapitel der Jugend und
Jugendwohlfahrt gewidmet. Hier wieder nimmt die Heim- und Anstaltspflege einen besonderen Platz
ein. Im Sinne des § 2 des Niederösterreichischen Jugendwohlfahrtsgesetzes ist das Land verpflichtet,
für das Vorhandensein und die Einrichtung von Anstalten Vorsorge zu treffen. Das Land unterhält 10
Jugendwohlfahrtsanstalten und Heime. Diese gliedern sich erstens in die Fürsorge- und
Erziehungsheime und zweitens in die Säuglings-, Kinder- und Jugendheime. Zur ersten Gruppe
zählen die Landeserziehungsanstalten Korneuburg und Hollabrunn sowie die Landeserziehungsheime
Reichenauerhof und Allentsteig. Allein in diesen vier Heimen sind 746 Kinder und Jugendliche
untergebracht. Zur zweiten Gruppe gehören das Säuglingsheim Schwedenstift, das Landeskinderheim
Mödling, das derzeit in der ehemaligen Hyrtl'schen Waisenanstalt untergebracht ist, die
Landeskinderheime Puchberg am Schneeberg und Schauboden an der Erlauf und die
Landeslugendheime Hochwolkersdorf und Lunz um See. Auch in diesen sechs Heimen sind mehr als
500 Kinder untergebracht. Die Fürsorgeerziehung in den vier zuerst genannten Heimen, und zwar in
Korneuburg, Hollabrunn, im Reichenauerhof und Allentsteig, wird von den Gerichten angeordnet und
auch vollstreckt. Die Landesverwaltung hat daher dafür zu sorgen, daß die der Fürsorgeerziehung
dienenden Heime und Anstalten jederzeit aufnahmefähig sind. Das bedeutet, daß immer einige freie
Plätze zur Verfügung stehen müssen, damit die Einweisungen erfolgen können.
Ich möchte nunmehr über die zweite Gruppe der Heime, und zwar über das Schwedenstift in
Perchtoldsdorf und das Landeskinderheim in Mödling, einiges sagen. Es dürfte allgemein bekannt
sein, daß beide Heime äußerst baufällig und desolat sind, und daß man sich schon seit Jahren mit
dem Neubau eines Landeskinderheimes, früher Zentralkinderheini genannt, beschäftigt. Es ist sehr
erfreulich, daß vor einigen Wochen dem Hohen Haus ein diesbezüglicher Antrag vorgelegt wurde, und
wir hoffen, daß darüber endgültig verhandelt wird. Warum wurde gerade Mödling als Standort
gewählt? Zunächst ist ausschlaggebend, daß das Landeskinderheim, dem auch die heilpädagogische
Beobachtungsstation angeschlossen ist, im Hyrtl'schen Waisenhaus untergebracht ist. In den beiden
Heimen, sowohl in Mödling als auch im Schwedenstift in Perchtoldsdorf, sind zirka 350 Kinder
untergebracht. Wenn man bedenkt, da6 das neue Heim 405 Kinder aufnehmen soll, so glaube ich,
daß die Wahl richtig ist, denn die Kinder kommen ja in erster Linie aus dem Mödlinger Raum. Es wird
sehr viel gegen die Errichtung des Heimes im Raume von Mödling polemisiert. Hiezu möchte ich ganz
objektiv feststellen, daß gewisse Abteilungen des neuen Heimes, wie zum Beispiel die
Kinderübernahmsstelle, in zentraler Lage des Landes liegen müssen, wozu meines Erachtens der
Raum Mödling äußerst günstig erscheint. Außerdem ist von besonderer Wichtigkeit, da6 durch die
beiden bestehenden Heime das Personal zur Gänze vorhanden ist. Dieses Personal wird gewiß
geneigt sein, in das neue Heim zu übersiedeln, es wird aber nicht gewillt sein, sich in alle Teile des
Landes Niederösterreich versetzen zu lassen. Über den gerade in dieser Sparte herrschenden
Personalmangel glaube ich, keine Worte verlieren zu müssen, denn dieser Umstand dürfte den
Damen und Herren des Hohen Hauses hinlänglich bekannt sein. Es ist also mit Genugtuung
festzustellen, daß endlich darangegangen wird, ein Landeskinderheim im Raume von Mödling zu
errichten. Wir wissen, daß dadurch dem Lande hohe Kosten erwachsen werden, glauben aber
trotzdem, daß dieses Bauvorhaben unbedingt notwendig ist.
Auch in den Heimen in Puchberg und Schauboden sind die Kinder nur provisorisch untergebracht,
denn beide Heime waren nicht als Dauerheime vorgesehen, sondern wurden es erst nach Auflösung
des Kinderheimes in Krems. Sehr ungeeignet ist vor allem das Heim in Puchberg, denn es verfügt
weder über einen Spielplatz noch über sonstige Plätze, wo die Kinder herumlaufen könnten. Geeignet
sind wohl die örtlichen Verhältnisse in Schauboden, denn dort sind die entsprechenden Spielplätze
vorhanden; aber auch dieses Heim ist sehr alt, da die aus dem ersten Weltkrieg stammenden
Baracken zur Unterbringung der Kinder verwendet werden. Das Land wird sich daher in absehbarer
Zeit auch mit der Errichtung eines Heimes für die in Puchberg und Schauboden untergebrachten
Kinder beschäftigen müssen, wobei ich der Meinung bin, da6 der Raum Schauboden der geeignetste
ist.
Viele Kinder sind ferner vom Land Niederösterreich in privaten Heimen untergebracht. Vielleicht darf
ich hier einige erwähnen. Das Fürsorgeerziehungsheim in Obersiebenbrunn beherbergt 70
schulentlassene Mädchen. Das Fürsorgeerziehungsheim in Brunn um Gebirge etwa 200
niederösterreichische Mädchen, und das Fürsorgeerziehungsheim in Graz zirka 10 Mädchen aus
Niederösterreich. Ferner haben wir 22 milieugeschädigte Kinder, die vor allem im Heim „Maria vom
guten Rat" in Wien XIX, untergebracht sind. Im evangelischen Kinderheim Schweizerhaus sind 18
Kinder und im Kinderheim der Schulschwestern in Loosdorf sind Kinder zwischen drei und neun
Jahren untergebracht. 51 Kinder befinden sich im Kinderheim in Maria Enzersdorf, im
Schülerinternatsschloß Judenau 92 Kinder, im Sprachheilheim der Trinitarier sind 40 Kinder und im
Klara Fey-Kinderheim der Schwestern vom Armen Kinde Jesu 49 Kinder. In diesen Privatheimen sind
also aus Niederösterreich allein 396 Kinder untergebracht.
Es ist erfreulich, daß das Land Niederösterreich das Heim der Trinitarier in der Vorderbrühl mit
500.000 Schilling subventioniert, da der Verpflegskostensatz für dieses Heim nicht höher ist als die in
den landeseigenen Heimen auflaufenden Kosten. Das Land Niederösterreich erspart sich dadurch
den Bau eines sehr großen Heimes. Ich glaube, daß es auch empfehlenswert wäre, wenn die vom
Lande beanspruchten privaten Kinderheime subventioniert werden könnten. Würde das Land diese
396 Kinder in eigenen Heimen unterbringen müssen, dann wäre ein Baukostenaufwand von zirka 200
Millionen Schilling notwendig.
Außerdem müßte das Land das Personal bezahlen und auch in Zukunft die Ausstattungen und
Aufwendungen dieser Heime tragen. Ich würde daher anregen, ob man nicht im nächsten Jahr oder
im Nachtragsbudget diesen Privatheimen je nach Bedarf und Kinderzahl bzw. dann dauernd
Subventionen zuteilen könnte. Ich glaube, daß hier vor allem das Klara Fey-Kinderheim der
Schwestern vom Armen Kinde Jesu sehr förderungswürdig wäre, denn gerade dieses Heim wird jetzt
großzügig um- und ausgebaut. Das Land Niederösterreich hat dort 49 Kinder untergebracht. Ich würde
sowohl den zuständigen Referenten als auch die Hohe Landesregierung ersuchen, sich mit diesem
Problem zu beschäftigen, denn auf diese Art und Weise spart sich das Land viel Geld, Mühe und
Arger. (Beifall bei der ÖVP).
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Als letzter Redner zu Gruppe 4 ist Herr Landesrat W e n g e r
gemeldet.
Landesrat WENGER: Hohes Haus! Die Diskussion zur Gruppe 4 hat einige Gesichtspunkte zur
Erörterung gebracht, die sicher wissenswert sind. Bezüglich unserer Kinderheime hat Herr Abg.
Rohata den Bauzustand geschildert und in diesem Zusammenhang - ebenso wie der Herr Abg.
Ludwig - positiv zur beabsichtigten Errichtung des Landeskinderheimes Mödling Stellung genommen.
Die Frage, warum heuer nur 1 Million Schilling ins Budget aufgenommen wurde, bei einer
voraussichtlichen Baukostensumme von 140 Millionen Schilling, ist in diesem Zusammenhang nicht
besonders gewichtig. Es bestand nur eine differente Auffassung zwischen mir und dem Herrn
Finanzreferenten darüber, wieviel wir bei Zustimmung des Landtages zu diesem Bauvorhaben im
Jahre 1966 baulich wirklich verkraften können. Während ich der Meinung bin, daß man mehr als 30
vorhandene Millionen verbauen könnte, ist der Herr Finanzreferent der Meinung gewesen, daß mehr
als 30 Millionen Schilling im ersten Baujahr nicht verarbeitet werden können. Der Herr Finanzreferent
ist der Stärkere geblieben, und wir werden im Laufe des Jahres sehen, ob wir mehr als diese 30
Millionen Schilling brauchen werden. Ich glaube, es würde sich aber auch ein Weg finden, mehr zu
verbauen, weil gegen Jahresende Rechnungen ins nächste Jahr hinübergezogen werden könnten.
Zur Frage Opferfürsorge hat Herr Abg. Keiblinger Stellung genommen. Ich verweise darauf, daß aus
den Mitteln der Opferfürsorge für Kriegsversehrte 4/5 und für Opfer nach dem Opferfürsorgegesetz 1/5
Verwendung finden. Bei den Kriegsopfern prüfen wir die widmungsgemäße Verwendung, und bei den
Opfern nach dem Opferfürsorgegesetz vergeben wir mit einer kleinen Kommission die verschiedenen
Zuwendungen auf Grund von Richtlinien selbst. Daß die Geldmittel für die Kriegsopfer zu wenig sind,
trifft ebenso bei den Opfern nach dem Opferfürsorgegesetz zu. Die Mittel werden zweifellos nicht
mehr, weil die Kinos nicht mehr die gleichen Einnahmen erbringen wie früher. Wir haben vor 4 Jahren
auf 10 Jahre einen Vertrag mit der Handelskammer abgeschlossen, der noch 6 Jahre halten soll. Ich
hoffe, daß er hält, trotz der angekündigten Tendenz, da6 die Kinos weniger Einnahmen haben
werden. Wir werden mit den Mitteln das Auslangen finden müssen, auch schon im Hinblick darauf,
daß die Opfer letzten Endes durch teilweises Aus- sterben immer weniger werden.
Der Herr Abg. Buchinger hat die Berufsvorbereitung erwähnt und in dem Zusammenhang den Verein,
den wir in Niederösterreich besitzen. Ich habe die Ehre, der Vorsitzende dieses Vereines zu sein; Herr
Abg. Buchinger ist Vorsitzenderstellvertreter. Das Land gibt einen Betrag für die Tätigkeit dieses
Vereines. Heuer waren es 600.000 Schilling. Worin diese Tätigkeit besteht, ist bereits geschildert
worden. Ich glaube, meine Damen und Herren, Sie sind mit mir einer Meinung, daß die Tätigkeit eine
gute ist, weil wir jene Jugendlichen berufsreif machen, die nach der Schulentlassung noch nicht die
Eignung haben, eine Lehrstelle zu bekommen. Wenn der Herr Abg. Buchinger für die Mitwirkenden
den Dank ausgesprochen hat, so freut mich dies, denn Dank ist zweifellos für alle, die sich dieser
mühevollen Tätigkeit unterziehen, junge Menschen berufsreif zu machen, etwas sehr schönes.
Die Förderung der Jugendvereine ist eine überaus gute Maßnahme, sie fällt in mein Ressort. Wir
verteilen die Mittel, die im Budget beschlossen werden. Ich bin auch hier einer Meinung mit Koll.
Buchinger, daß natürlich mehr gegeben werde9 könnte, allerdings mit einiger Einschränkung. Ich
glaube - vielleicht sind Vertreter der Jugend nicht ganz meiner Meinung -, daß es zweifellos nicht das
Allerbeste wäre, würde man ihnen eine volle Kasse zur Verfügung stellen, um Jugendarbeit zu leisten.
Es bedeutet die Tätigkeit, die sie in den Vereinen auszuüben haben, ja auch gleichzeitig den Eintritt
ins Leben, und das praktische Leben bietet dem Menschen auch nicht gleich eine volle Börse, es muß
alles erst richtig erarbeitet werden. In dieses Erarbeiten sollen die Jugendlichen hineinwachsen, aber
es soll ihnen natürlich dabei durch Gewährung der notwendigen Subventionen geholfen werden. Der
Herr Abg. Jirovetz hat die Fürsorgeleistungen der Bezirksfürsorgeverbände gebührend gewürdigt. Ich
darf mich seiner Meinung anschließen, denn die Leistungen der Bezirksfürsorgeverbände sind
zweifellos bedeutend. Wenn er festgestellt hat, da6 eine Änderung insofern eintritt, als die offene
Fürsorge sinkt und die geschlossene Fürsorge steigt, so ist das richtig. Es ist aber auch richtig, daß im
Jahre 1945 die geschlossene Fürsorge, also die Betreuung alter Menschen in solchen Anstalten, fast
keine Bedeutung hatte. Damals konnte den Fürsorgeverbänden ohne weiteres ein Beitrag von 4/5 der
Gesamtkosten aufgelastet werden; und zwar deshalb, weil damals vom abtretenden Regime alle
Menschen, die in solchen Anstalten untergebracht waren, ermordet wurden - man hat das auch
Euthanasie genannt. Seither aber tritt immer stärker ein Anwachsen der Fälle in Erscheinung, die in
der geschlossenen Fürsorge betreut werden müssen. Selbstverständlich wirkt dabei auch der
Umstand mit, daß die Menschen heute erfreulicherweise älter werden.
Was das Fürsorgegrundsatzgesetz betrifft, so schließe ich mich ebenfalls der Meinung an, daß es
begrüßenswert wäre, wenn dieses Gesetz schon bald zustande käme. Vorläufig - das muß ich auch
dazu sagen - ist dem Fürsorgegrundsatzgesetz ungefähr das gleiche Schicksal beschieden, wie dem
Personalvertretungsgesetz. Es stößt auf die gleichen Schwierigkeiten, wie das andere erwähnte
Gesetz. Die Mitwirkung der Gemeinden bei den gewaltigen Leistungen der Fürsorgeverbände ist
anzuerkennen. Bei aller Anerkennung muß ich allerdings sagen, daß die 24 Millionen, welche die
Bezirksfürsorgeverbände für die Errichtung des Fürsorgeheimes Wiener Neustadt zur Verfügung
gestellt haben, eine dankenswerte Leistung sind. Aber das Land ist inzwischen darüber
hinausgegangen. Wiener Neustadt ist erstellt worden. Es hat sich in der Zwischenzeit herausgestellt,
daß weitere Fürsorgeheime erforderlich sind. Das Land hat für die Errichtung der Fürsorgeheime Melk
und Waidhofen an der Thaya aus eigenen Mitteln nunmehr 46 Millionen Schilling bereitgestellt. Auf
diese beiden Heime, die da projektiert wurden, bin ich deshalb besonders stolz, weil von vornherein
nicht nur die Baukostensumme genauestens festgestanden hat, sondern weil auch die Bedeckung
dieser Kosten im Ausmaß von 46 Millionen von vornherein gewährleistet war. ES handelt sich dabei
um die exakte Durchführung eines Programmes, das sich das Land vorgenommen hat. ich darf schon
jetzt ankündigen, daß wir, wie die Erfahrungen zeigen, mit den beiden Fürsorgeheimen kaum das
Auslangen finden werden. Wir müssen uns während der Fertigstellung, beziehungsweise nach der
Fertigstellung, wieder mit dem Gedanken beschäftigen, vielleicht noch ein weiteres solches Heim zu
errichten, weil die Betreuung in der geschlossenen Fürsorge immer größere Formen annimmt.
Nun noch zu den Ausführungen des Herrn Abg. Ludwig. Wir haben - er hat das ohnehin erwähnt nicht nur die vier genannten Fürsorgeerziehungsheime. Als Fürsorgeerziehungsheime gelten auch die
beiden von einer geistlichen Einrichtung geführten Heime in Obersiebenbrunn und der - das möchte
ich ohneweiters gestehen - geistlicher Einrichtungen, die es nicht nur in Niederösterreich gibt. Eine
derartige Einrichtung, das Klara Fey-Heim, ist auch in Wien erfolgreich tätig. Wir haben dort unsere
Kinder untergebracht, die an Schäden leiden, die also psychisch oder physisch beziehungsweise auch
psychisch und physisch geschädigt sind. In allen diesen Heimen werden junge Menschen betreut.
Die Fürsorgeerziehung - ich habe es bereits gesagt - ist eine Zwangsmaßnahme, die wir auf Grund
von richterlichen Erkenntnissen ebenfalls durchzuführen haben. Ich stelle aber auch heuer wieder mit
Befriedigung fest, daß nach wie vor der Prozentsatz der in diesen Heimen, in diesen Anstalten,
gebesserten Jugendlichen zirka 70 Prozent beträgt. Wenn man jene jungen Menschen betrachtet, die
auf Grund eines richterlichen Beschlusses in diese Heime eingewiesen werden müssen, muß man
feststellen, daß dieser Prozentsatz eine höchsterfreuliche Erscheinung ist.
Die Schaffung des Landeskinderheimes im Raum von Mödling - das ist bereits erwähnt worden - hat
auch schon zur Zeit der Entstehung dieses Projektes eine gewisse Polemik ausgelöst. Das gebe ich
ohne weiteres zu. Diese Polemik bezog sich erstens einmal auf die hohen Kosten, zweitens haben
verschiedene Meinungen darüber bestanden, ob dieses Heim gerade im Raum von Mödling und nicht
in einem anderen Teil Niederösterreichs errichtet werden soll, oder ob etwa eine Dezentralisation
vorgenommen werden soll. Letzten Endes setzte sich aber erfreulicherweise doch die Meinung durch,
daß man eine so hochwertige Einrichtung nur zentral führen kann. Nicht nur deswegen, weil so am
wirkungsvollsten gearbeitet werden kann, sondern weil auch die personal- mäßigen Voraussetzungen
eindeutig dafür sprachen. Bei einer anderen Lösung wäre man in die größte Verlegenheit gekommen.
Schauboden - auch das hat der Herr Abg. Ludwig bereits angedeutet - kann für eine Dependance als
geeignet befunden werden. Wir werden allerdings erst in einem späteren Zeitraum über diese Frage
reden können, wenn wir im Hohen Landtag die Kosten für die Errichtung des Kinderheimes Mödling
richtig verkraftet haben.
Auch ich erwähne gerne die Trinitarier-Schwestern in der Hinterbrühl. Wir haben nicht zum ersten Mal,
Herr Abg. Ludwig, sondern bereits zum zweiten Mal eine Subvention von 500.000 Schilling für den
Ausbau dieses Heimes gegeben, beziehungsweise wir werden heute den zweiten Teil beschließen.
Diese Einrichtung ist deshalb überaus gut, weil es sich dabei um ein Sprachheilheim handelt. Wir
haben in Niederösterreich nur eine einzige derartige Einrichtung. Stellen Sie sich vor - ich will das nur
mit einigen Worten andeuten -, daß dorthin Kinder kommen, die beispielsweise als Lispler bekannt
sind, stoßen mit der Zunge an. Wenn diese Kinder heranwachsen, ohne sprachheilmäßig betreut zu
werden, dann verhärten sich zweifellos die Artikulationsorgane, so daß dieser Sprachfehler erhalten
bleibt. Oft sind diese Menschen dann dem Spott ihrer Mitmenschen und auch dem Spott der Kinder
ausgesetzt, mit denen sie in Berührung kommen. Es bilden sich Minderwertigkeitskomplexe, die oft für
das spätere Leben dieser jungen Menschen verheerende Folgen haben. In diesem Heim können wir
innerhalb von drei Monaten - ich sage damit nicht zuviel - diese Kinder von ihren Leiden befreien und
sie als glückliche und ebenbürtige Menschen in die Gemeinschaft der anderen Kinder wieder
einführen. Die Mittel, die wir in dieses Heim hineinstecken, sind nicht verloren, sondern sie werden
einem guten Zweck zugeführt; daher können wir sie jederzeit vertreten. Wir haben aber auch noch
andere Einrichtungen, die uns helfen, jene Kinder zu betreuen, die einer Sonderbetreuung bedürfen.
Es ist Ihnen klar, daß wir Kinder, die in Not geraten, nicht einfach einem Kinderdorf übergeben
können. Dorthin können Kinder kommen, die fehlerfrei sind. Aber Kinder, die mit irgendwelchen
Fehlern behaftet oder belastet sind, bedürfen einer Sonderbetreuung, die nur die öffentliche Hand
unter Zuhilfenahme solcher ausgezeichneter Einrichtungen durchführen kann, wie es beispielsweise
die Trinitarier-Schwestern oder das Klara Fey-Heim, die geistlichen Einrichtungen in Obersiebenbrunn
und einige andere sind.
Das wollte ich dazu abschließend sagen. Auch ich danke dafür, daß im positiven Sinne zu den
Problemen der Gruppe 4 Stellung genommen wurde. Ich danke nicht nur in meinem Namen sondern
auch im Namen aller derer, die in dieser Gruppe als Referenten und als sonstige Mitarbeiter
mitwirken, daß wir eine Jugend heranbilden können, die gleichberechtigt und gleich würdig ist, der
Gesellschaft anzugehören. Ich danke. (Allgemeiner Beifall.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte auf das Schlußwort.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zur Abstimmung liegt die Gruppe 4, Fürsorgewesen und
Jugendhilfe, vor. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 4,
Fürsorgewesen und Jugendhilfe, jeweils getrennt nach ordentlichem und außerordentlichem
Voranschlag, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe,
sieht im ordentlichen Voranschlag Einnahmen von 128,286.000 Schilling vor, denen Ausgaben von
200,532.000 Schilling gegenüberstehen.
Ich stelle den Antrag, diese Gruppe zu genehmigen, und bitte den Herrn Präsidenten, die Abstimmung
über den ordentlichen Voranschlag dieser Gruppe durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (nach Abstimmung über die Gruppe 4, Fürsorgewesen und
Jugendhilfe, ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n. Ich bitte
den Herrn Berichterstatter, über den außerordentlichen Voranschlag zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Im außerordentlichen Voranschlag sieht die Gruppe 4
Ausgaben von 6,155.000 Schilling vor. Ich ersuche Sie, auch den außerordentlichen Voranschlag der
Gruppe 4 zu genehmigen, und bitte den Herrn Präsidenten, die Abstimmung darüber durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (nach Abstimmung über die Gruppe 4, Fürsorgewesen und
Jugendhilfe, außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n .
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Anzenberger, zur
Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Die Gruppe 5, Gesundheitswesen und
körperliche Ertüchtigung, deren ordentliche Ausgaben mit
S 188,653.00,vorgesehen sind, verzeichnet Einnahmen in der Höhe von
S 119,190.000,so daß das hieraus resultierende Nettoerfordernis
S 69,463.000,beträgt.
In dieser Gruppe werden die Gebarungsvorgänge für Gesundheitspflege, Einrichtungen des
Gesundheitswesens, körperliche Ertüchtigung und Jugendförderung verrechnet.
Der Vergleich mit dem Gesamtaufwand des ordentlichen Voranschlages ergibt, daß die Ausgaben
dieser Gruppe 8,5 Prozent darstellen, während sie im Vorjahre 8,3 Prozent betragen haben.
Die Mehrausgaben von rund 30,3 Millionen Schilling betreffen mit einem Betrag von rund 10,4
Millionen Schilling den Personalaufwand und mit 19,9 Millionen Schilling den Sachaufwand. Aus dem
außerordentlichen Voranschlag wurde der Voranschlagsansatz 519-63, Einmaliger Beitrag zum
Ausbau öffentlicher Krankenanstalten in Niederösterreich, mit einem Kreditbetrag von 8 Millionen
Schilling überstellt. Eine besondere Steigerung um 7,6 Millionen Schilling erfuhr der
Voranschlagsansatz 519-62, Beiträge zur Deckung der Betriebsabgänge der öffentlichen
Krankenanstalten Niederösterreichs. Die Sachaufwände der Landeskrankenanstalten und LandesHeil- und Pflegeanstalten erforderten ein Mehr von rund 3,4 Millionen Schilling. Für den
Pensionsfonds der Gemeindeärzte und für die Beihilfen an Sportverbände mußten ebenfalls mehr
Mittel bereitgestellt werden.
Neu in den Voranschlag aufgenommen wurden anstelle des aufgelassenen Ansatzes „Ausbau von
Jugendherbergen" die Voranschlagsansätze 56-62, Förderungsbeitrag an das Österreichische
Jugendherbergswerk, Landesjugendherbergswerk Niederösterreich, mit einem Kreditbetrag von
360.000 Schilling, 56-63, Förderungsbeitrag an den Österreichischen Jugendherbergsverband,
Landesstelle Niederösterreich, mit einem Kreditbetrag von 240.000 Schilling, weiters 56-64, Ankauf
von Broschüren über den verewigten Landeshauptmann DDDR. h. c. Dipl.-lng. Leopold Figl für nö.
Jugendliche, mit einem Kreditbeträge von 374.000 Schilling und 59-65, Beitrag zum Aufwand der
Krankenpflegeschule des Rudolfinervereines, mit einem Kreditbetrag von 200.000 Schilling, da dieser
Verein die Ausbildung des Pflegepersonales für das Krankenhaus in Eggenburg übernommen hat.
Die Mehreinnahmen dieser Gruppe betragen rund 12,7 Millionen Schilling. Sie sind mit rund 1,4
Millionen Schilling höhere Beitragsleistungen des Bundes und des Krankenanstaltensprengels zu den
Betriebsabgängen der Landes-Krankenanstalten und mit rund 11,3 Millionen Schilling auf die höheren
Einnahmen der Landes-Krankenanstalten und Landes-Heil- und Pflegeanstalten zurückzuführen.
Ebenso wie in der Gruppe 4 müssen auch bei den in der Gruppe 5 veranschlagten Landesanstalten
Verpflegskostenmehreingänge zur Überschreitung der Ausgabenvoranschlagsziffern freigegeben
werden. Bei diesen Anstalten sind neben den Verpflegskosten auch die Einnahmen an ärztlichen
Honoraren gleich jenen zu behandeln.
Die außerordentlichen Ausgaben der Gruppe 5 sind mit 26,750.000 Schilling veranschlagt. Ich bitte
den Herrn Präsidenten, über die Gruppe 5 die Verhandlung einzuleiten.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. W i es m a y r.
Abg. WIESMAYR: Hoher Landtag! Ich habe bis- her die Budgetverhandlungen sehr aufmerksam
verfolgt. Ich bin zur Überzeugung gekommen, daß mit einigen wenigen Ausnahmen die
Diskussionsredner, der eine mehr und der andere weniger deutlich, den Herrn Finanzreferenten
gebeten haben, bei dem einen oder anderen Voranschlagsansatz mehr vorzusehen. Ich scheue mich
daher nicht - das möchte ich gleich vorweggenommen haben -, beim Kapitel 5, worin vor allen Dingen
das Gesundheitswesen behandelt wird, ähnlich vorzugehen.
Einer der wichtigsten Teile des nö. Gesundheitswesens ist wohl das Krankenanstaltenwesen. Die nö.
Krankenanstalten werden von verschiedenen Rechtsträgern geführt. So führt das Bundesland
Niederösterreich selbst zwei Krankenanstalten, es gibt einige wenige Sprengel- bzw. Gebietsspitäler,
und der überwiegende Teil der Krankenanstalten wird von den nö. Gemeinden geführt. Diese
Gemeindekrankenhäuser leiden Not, das wissen wir alle, und darüber gibt es das ganze Jahr über
Debatten. Ich will mich aber heute nicht mit der Führung und dem Betrieb der Krankenanstalten
beschäftigen, sondern ich beabsichtige, die Tatsache den Mitgliedern des Hohen Landtages vor
Augen daran zu denken, die bestehenden Krankenanstalten zu führen, daß es unbedingt notwendig
sein wird, den in Niederösterreich nicht nur zu erhalten, sondern darüber hinaus auf- und auszubauen,
wenn wir auf einen Stand kommen wollen, der Gewähr dafür gibt, daß unsere nö. Patienten in den
Krankenanstalten zumindest so behandelt werden, wie dies in den Spitälern aller anderen
Bundesländer, der Fall ist. Man könnte mir sicherlich entgegenhalten, reden wir doch . . . (Nach einer
Pause.) Mich stört das Herr Abgeordneter. Ich bin bei der Behandlung eines sehr wichtigen Kapitels.
Wenn man sich so laut unterhält, würde ich es vorziehen, darüber überhaupt nicht zu reden. . . vorerst
einmal über die Sanierung der Krankenanstalten. Das wird sicherlich heute noch getan, daher kann
ich mich auf das spezialisieren, was ich angedeutet habe.
Wenn wir nicht daran gehen, die nö. Gemeindespitäler auszubauen, laufen wir Gefahr, von der
Bevölkerung eines Tages die Vorwürfe zu hören, daß wir nichts oder zu wenig dazu getan haben. Der
Ausbau der Landes-Krankenhäuser geht zügig voran. Tulln und Mödling werden langsam moderne
Anstalten. Man könnte unter Umständen über die Art und Weise der Planung hinsichtlich unserer
Krankenanstalten das eine oder andere sagen, ich bin aber überzeugt, daß hüben und drüben
gegenteilige Meinung über die Notwendigkeit des Ausbaues der Krankenanstalten herrscht, die wir
vom Land aus betreiben. Darüber hinaus gewährt das Land jährlich budgetmäßig - gewissermaßen
als Zuschuß - zum Ausbau der nö. Krankenanstalten einen gewissen Betrag. Der Herr Berichterstatter
hat darauf hingewiesen, daß im heurigen Jahr ein Betrag von 8 Millionen Schilling vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte feststellen, daß das ein außerordentlich bescheidener Betrag
ist. Wenn man mit der ungefähren Summe vertraut ist, die der Ausbau eines einzigen Krankenhauses
kostet, und wenn man weiß, daß sich das Land gewissermaßen freiwillig verpflichtet hat, zum Ausbau
der nö. Gemeindespitäler einen 60 prozentigen Anteil zu leisten, dann kann man sich vorstellen, wie
wenig damit getan werden kann. Die Initiative hinsichtlich des Ausbaues der Gemeindespitäler liegt
ausschließlich bei den Gemeinden. Ich möchte sagen: Mich wundert es, daß es bei der derzeitigen
Situation der Gemeindespitäler noch Gemeinden gibt, die soweit denken und soviel Mut haben, ihre
Anstalten noch weiter auszubauen. Sicherlich beraten die Landesdienststellen - vornehmlich die
Landes-Sanitätsdirektion - die Gemeinden beim Ausbau. Es gibt auch eine Institution, das möchte ich
lobend hervorheben, die den nö. Krankenanstalten bei dem Ausbau von Fachabteilungen behilflich ist.
Es ist dies die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt, die verschiedenen Gemeinden ganz namhafte
Beträge entweder überhaupt als Geschenk zur Verfügung gestellt hat zum Ausbau einer Unfallstation,
oder größere Darlehen gegeben hat. Die Anstalt ist gewillt in diesem Sinne die Unterstützung und den
Ausbau der nö. Gemeindespitäler fortzusetzen.
Ich kenne die Problematik dieser Notwendigkeit hinsichtlich der Aufbringung der Geldmittel,
hinsichtlich der Gemeindeautonomie und hinsichtlich der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ich glaube gerade deshalb sind wir als die Vertreter der nö. Bevölkerung verpflichtet, Überlegungen
anzustellen, wie wir aus diesem Dilemma herauskommen, wie wir der nö. Bevölkerung Spitäler
schaffen können, die ein Maximum dessen darstellen, was ein Krankenhaus bieten kann, um für die
Gesundung der nö. Bevölkerung zu sorgen. Mein Vorschlag gliedert sich in zwei Teile.
Gewissermaßen in ein Fernziel und in ein Nahziel. Die Lösung dieses Problems stelle ich mir ungefähr
folgendermaßen vor: Man sollte die Landes-Sanitätsdirektion ersuchen, zu einer Gesamtkonzeption
hinsichtlich des Ausbaues aller nö. Spitäler, ganz gleich wer der Rechtsträger ist, zu kommen. Es
müßten Experten damit beschäftigt werden, die die Aufgabe haben, zu einem Generalplan zu
kommen. Zusätzlich natürlich, weil die Generalplanung und die Befolgung dieses Generalplanes auch
Geldmittel notwendig macht, wäre ein Komitee damit zu betrauen, für die Aufbringung der dazu
notwendigen Mittel Vorsorge zu treffen. Ich weiß, daß das nicht leicht sein wird. Ich überlege, ob ich
es sagen soll, wir haben nämlich ein Vorbild in Niederösterreich. Es wäre ja nicht auszudenken und
nicht möglich gewesen, so viele Schulen in Niederösterreich zu erbauen ohne den Schulbaufonds.
Vielleicht könnte man eine ähnliche Einrichtung bei der Modernisierung unserer Krankenanstalten
einrichten, gemeinsam das Land und alle Gemeinden; oder vielleicht könnte man daran denken, eine
Krankenhausaufbauanleihe aufzulegen. Ich bin davon überzeugt, wenn man der Bevölkerung deutlich
vor Augen führt, wozu diese Anleihe aufgelegt wird, wird der eine oder der anderer dazu bereit sein,
sein Scherflein beizutragen und so den Ausbau der nö. Spitäler unterstützen. Der Plan müßte
viertelmäßig aufgebaut werden und den Bevölkerungsaufbau berücksichtigen. Es müßten ferner die
Wohnverhältnisse der nö. Bevölkerung, die Familienstruktur und die Altersstruktur, die Berufe, die
Berufsumwandlung, der Wohn- und der Berufsplatz, wobei die Wanderarbeiter und Pendler eine Rolle
spielen, und vor allen Dingen die Verkehrslage und Verkehrswege zu den einzelnen Spitälern
berücksichtigt werden. Ganz besonders berücksichtigungswürdig, glaube ich, müßte aber der
Umstand sein, daß der Ärztestand sich vollkommen in Umbau befindet. Der Trend junger Mediziner
geht zum Fach. Da nützt keine Klage und kein Nachweinen für den alten guten Hausarzt. Die Realität
ist gegeben, die jungen Mediziner drängen zum Fach und diese Realität müßte in die Planung
eingebaut werden. Die Praktiker werden vor allen Dingen in den entlegeneren Gegenden unseres
Bundeslandes immer weniger. Früher hat es genug Praktiker gegeben, da war ein Andrang. Heute
sind nicht nur Praktikerstellen frei, sondern sogar die vormals so gefragten Gemeindearztstellen in
verschiedenen Gebieten Niederösterreichs. Das ist eine Realität, mit der wir uns abzufinden haben,
und die in die Generalplanung eingebaut werden müßte.
Ich habe also schon gesagt, man müßte das Konzept in ein Fernziel und in ein Nahziel umbauen. Ich
gebe mich dabei keiner Täuschung hin, es wird noch viel Wasser die Donau hinunterrinnen, bevor
dieses Fernziel erreicht ist, denn es sind viele Geldmittel erforderlich.
Als Nahziel aber könnte man sich folgendes vorstellen: Es ist eine Tatsache, daß sich fast in allen
Bezirken, vor allem in Orten, in denen die Krankenanstalten sind, in der letzten Zeit viele Fachärzte
angesiedelt haben. Diese müßte man in die bestehenden Krankenanstalten einbauen; in irgendeiner
Form einbauen, ganz gleich unter welchem Titel. Meinetwegen unter dem Titel Konsiliarfacharzt. Man
könnte diese Arzte mit kleineren oder größeren Abteilungen, nicht Stationen, ich sage extra
Abteilungen, betrauen. Das würde sicherlich für die Gesundheit der Bevölkerung nicht zum Nachteil
sein. Ich glaube, daß es selbst einem medizinischen Laien einleuchtet, daß ein Gynäkologe,
Röntgenarzt oder Facharzt für Hals, Nasen und Ohren, der seine Ausbildung an einer Klinik genossen
hat, in seinem Spezialgebiet mehr Erfahrung besitzt, als ein Chirurg an einem Krankenhaus, ein
allgemeiner Chirurg. Man könnte unter Umständen daran denken, eben diese Fachärzte in die
Krankenanstalten einzubauen, in denen man kleinere Abteilungen schafft. Ich könnte mir vorstellen,
daß bei einiger Vernunft und einiger Einsicht dieser Plan, den ich als Fernziel bezeichnet habe, in die
Tat umgesetzt werden könnte. In manchen Gemeindespitälern Niederösterreichs funktioniert dies.
Leider gibt es aber auch Krankenhäuser wo diese Einrichtung nicht ganz funktioniert. Das
Generalkonzept müßte auch, je nach der Lage und den Erfordernissen, wie ich schon einmal zum
Ausdruck gebracht habe, kleinere und größere Stationen in den einzelnen Krankenanstalten
vorsehen.
Das wäre notwendig, weil die Rechtsträger, wie ich gesagt habe, Gemeinden sind, die über eine
unterschiedliche Finanzkraft verfügen. Ich kann mir vorstellen, daß Gemeinden mit einer
Einwohnerzahl von meinetwegen 4000 bis 5000 Einwohnern und einer Finanzkraft von 4 bis 6
Millionen Schilling nicht daran denken könnten, mehrere größere Fachabteilungen oder Stationen
einzurichten.
Fachleute meinen, daß das Generalkonzept eine Gebietsaufteilung aufweisen müßte, und zwar in der
Form, daß man verschiedene Krankenanstalten eines Gebietes zusammenschließt oder in den Plan
einbaut, wobei daran gedacht ist, die Krankenanstalten des westlichen Gebietes, die
Krankenanstalten im Donauraum, die Krankenanstalten des Waldviertels, die Krankenanstalten im
Osten und die im Süden unseres Bundeslandes zusammenzufassen. Der jetzige Zustand der
Krankenanstalten müßte natürlich dabei berücksichtigt werden. Wenn ich ,,Zustand" sage, meine ich
damit die bereits vorhandenen Stationen.
Ich wäre in der Lage, den Damen und Herren wenigstens einen Teil dieser Gesamtkonzeption
vorzutragen, auf die ich kein Urheberrecht habe. Ich glaube, ich darf im Namen der Herren, die sich
darüber Gedanken gemacht haben, aussprechen, daß dies nur eine Diskussionsgrundlage sein
könnte, keinesfalls ein ausgereifter Plan. Ich wäre also dazu in der Lage, und ich will das tun, damit
die Damen und Herren sich ein Bild machen können, wie man sich das vorstellt. Ich beginne als
Lokalpatriot im Westen unseres Bundeslandes.
Diesem Westgebiet müßten zugezählt werden, das Krankenhaus in Amstetten, das Krankenhaus in
Waidhofen an der Ybbs, das Krankenhaus in Melk, das Krankenhaus in Scheibbs, das Krankenhaus
in Lilienfeld und das Krankenhaus in St. Pölten.
Geplant werden könnte, daß eines dieser Krankenhäuser gewissermaßen als Mittelpunktkrankenhaus
angesprochen werden kann, das gleich einer Klinik geführt werden könnte und das dementsprechend
ausgelastet sein müßte.
In Amstetten haben wir derzeit eine interne Station und eine Chirurgie. In Vorbereitung ist eine
Unfallstation. Es müßte hier nach Meinung der Fachleute eine geburtshilfliche und gynäkologische
Station dazukommen, eine physikalisch-therapeutische Station und eine Kinderstation, eine
Infektionsabteilung für Erwachsene und Kinder, eine röntgendiagnostische Station und ein
Obduktionsraum.
In Waidhofen an der Ybbs sind derzeit eine interne Station und eine chirurgische Station
untergebracht. Es wäre daran gedacht, eine Unfallstation - besser gesagt eine Unfallabteilung, also
eine kleinere Station - dazuzuplanen, ferner eine röntgendiagnostische Station und eine physikalischtherapeutische Station.
In Melk ist derzeit nur eine chirurgische Station aktiv. Es wird in absehbarer Zeit eine interne Station
eröffnet werden. Man könnte daran denken, dort eine Hals-Nasen-Ohren-Fachstation zu errichten
sowie eine kleine Unfallstation und im Zusammenhang mit dem Bau des Landesfürsorgeheimes eine
Altersstation; so daß Kranke, die sich im Fürsorgeheim befinden, in die interne Abteilung verlegt
werden könnten und dann, wenn sie wieder gesund sind, wieder in das Fürsorgeheim überstellt
werden. (PRÄSIDENT WEISS übernimmt den Vorsitz.)
In Scheibbs ist es ähnlich, in Lilienfeld ebenfalls. Si. Pölten wäre dazu ausersehen, gewissermaßen
der klinische Betrieb zu werden. Es gibt in St. Pölten bereits eine interne Station, eine chirurgische
Station, eine lnfektionsstation für Kinder und Erwachsene, eine Tbc-Station, eine geburtshilfliche und
gynäkologische Station, eine urologische Station, eine Hals-Nasen-Ohren-Station, eine 1
Augenstation, eine Kinderstation, eine Prosektur, eine Röntgenstation und ein Zentrallabor. Es müßte
lediglich eine Unfallstation, die schon in Planung ist, und eine orthopädische Station dazukommen.
Ähnlich sollte dieser Plan auch in allen anderen Vierteln aussehen.
Meine Damen und Herren! Ich bin mir bewußt, daß dieser Plan oder dieses Beginnen viel Geld kostet.
Das habe ich schon erwähnt. Aus diesem Grunde habe ich mir auch Vorstellungen darüber gemocht,
wie man diese Vorhaben wenigstens als Nahziel überbrücken kann.
Wir als die Volksvertreter, als die Vertreter der nö. Bevölkerung, müßten alles daransetzen, um den
Ausbau der nö. Krankenanstalten voranzutreiben.
Eng verbunden mit dem Krankenanstaltenproblem ist das Problem der Krankenschwestern. Die Zahl
der geistlichen Schwestern wird immer kleiner. Weltliche Schwestern stehen uns nicht in dem Maße
zur Verfügung, wie wir sie brauchen. Man macht momentan den Versuch, geschickten jungen
Mädchen, die in Krankenhäusern erst in einem anderen Dienst beginnen, die Möglichkeit zu eröffnen,
dadurch in den Pflegedienst übergeführt zu werden, daß man sie schult und ihnen die Möglichkeit
bietet, nach der Schulung eine Prüfung abzulegen, die sie in den Besitz des Diploms bringt.
Ich darf aber bei der Gelegenheit darauf aufmerksam machen, daß uns das dienst- und
besoldungsrechtlich in der nächsten Zeit deswegen in Schwierigkeiten bringen wird, weil die
diplomierten, die echten diplomierten Schwestern kommen und sagen: Wir haben zum Teil ein Jahr
Krankenpflegerinnenvorschule besucht, darüber hinaus drei Jahre die Krankenpflegeschule; wir
haben uns also in einem Zeitraum von vier Jahren das Diplom er. Worben. Es kann doch nicht
möglich sein, daß man gewissermaßen als Ersatz in Form eines zusammengedrängten Kurses
innerhalb kürzester Zeit ein Diplom bekommen kann. Und wenn dem so ist, würden wir darauf
bestehen, daß wir auf Grund unserer Ausbildung wenigstens besser entlohnt werden als unsere
Kolleginnen, die im kurzen Wege zu einem Diplom gekommen sind.
Es gibt in Niederösterreich kaum Diätassistentinnen, es gibt kaum Röntgenassistentinnen, es gibt
kaum Hebammen, die wir an den Krankenhäusern so notwendig brauchten. Es gibt keine oder kaum
Laborkräfte und Laborhilfskräfte. Es gibt kaum Heilgymnastikerinnen, die alle dazu notwendig wären,
um den Kranken eine Gesundung im größt- möglichen Ausmaß zu garantieren.
Es müßte Vorsorge getroffen werden - und die Auswahl könnte, glaube ich, in Niederösterreich nicht
schwer sein - eine Krankenanstalt mit der Ausbildung dieser Kräfte zu betrauen, bis der natürliche
Anfall kommt - wenn er überhaupt einmal kommen wird.
Alle Niederösterreicher, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben das Recht, in unseren
Krankenanstalten gesundgepflegt zu werden. Und wir, der NÖ. Landtag, haben die Verpflichtung,
alles daranzusetzen und alle Überlegungen anzustellen, um dafür die Gewähr zu bieten, daß in
unseren Krankenanstalten, ganz gleich, wer der Rechtsträger ist, die Voraussetzungen gegeben sind,
daß die Menschen tatsächlich auch Hoffnung auf Gesundung haben können, wenn sie diese
Krankenanstalten aufsuchen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort gelangt Herr Abg. Präsident Re i t e r.
Abg. REITER: Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der politische Referent zum
Kapitel 5, Herr Landesrat Wenger, hat bei seinem Schlußwort im Vorjahr folgendes wörtlich
ausgeführt: „Bezüglich der Sanierung unserer Krankenanstalten erwartete ich mit besonderem
Interesse die Ausführungen des Herrn Präsidenten Reiter, und ich glaubte schon, das Ei des
Kolumbus in greifbarer Nähe zu haben." Ich darf hier ausdrücklich feststellen, daß es gar nicht meine
Aufgabe sein konnte, das Ei des Kolumbus zu suchen, sondern da6 ich ausschließlich bemüht war,
einige Diskussionsbeiträge zu liefern aus der Sorge heraus, die uns alle gemeinsam in dieser Frage
berührt, und weil ich eben einen kleinen Beitrag namens meiner Fraktion zur Lösung dieses
schwierigen Problems machen wollte.
Der Herr Landesrat hat damals auch mitgeteilt, er habe nie gezögert, immer wieder offiziell zu
erklären, daß alle Defizite aus den Minderleistungen der Krankenanstalten entstehen. (Staatssekretär
Abg. Rösch: Der Krankenkassen!) Ja, gewiß, der Krankenkassen. Ich darf also feststellen, daß ich
diese Erklärung für sehr wichtig halte, weil von beiden Seiten die eigentliche Ursache des
Krankenhausproblems erkannt und unterstrichen wird, daß es sich um keine Frage der Sozialistischen
Partei oder der Österreichischen Volkspartei handelt, sondern um eine gemeinsame ernste Frage des
gesamten Landes. Wir müssen uns alle bemühen, hier einen Weg zu finden, der das Problem endlich
aus der Welt schafft. Mein Vorredner hat einige Ideen gebracht, die ebenfalls darauf abzielen, dieses
Ziel zu erreichen. Es wäre nun sehr verlockend, auf seine Vorschläge einzugehen. Ich tue es
absichtlich nicht, weil ich der Meinung bin, daß jeder Gedanke, auch wenn er noch so undurchführbar
scheint, wert ist, von den zuständigen Fachleuten und Gremien aufgegriffen und diskutiert zu werden.
Ich begrüße daher jede neue Idee und werde auch heuer wieder versuchen, einige neue Gedanken
beizusteuern. Der Herr Abg. Wiesmayr hat ebenfalls darauf hingewiesen, daß die Betriebsabgründe in
den Krankenanstalten von Jahr zu Jahr steigen. Wir haben heuer im Zuge der Budgeterstellung der
spitalserhaltenden Gemeinden für das kommende Jahr eine ganze Reihe von Mitteilungen erhalten, in
denen neuerdings auf die unhaltbare finanzielle Lage hingewiesen wird. Insbesondere die
Stadtgemeinde Neunkirchen, deren Bürgermeister Mitglied dieses Hohen Hauses ist, ist in ihrer
Erklärung so weit gegangen, die Übernahme ihrer Krankenanstalt in die Verwaltung des Landes zu
verlangen, wenn es dem Bundes- bzw. Landesgesetzgeber, aber auch den
Sozialversicherungsträgern nicht gelingen sollte, einen gangbaren Weg zu finden. Ich glaube, daß
heute alle übrigen spitalerhaltenden Gemeinden ebenfalls so weit sind, sich mit solchen Gedanken
tragen zu müssen.
Meine Damen und Herren! Ich habe zu Beginn dieses Jahres bei der letzten Budgetdebatte sehr
ausführlich über das Krankenhausproblem gesprochen und, wie vorhin erwähnt, auf einige nach
unserer Ansicht brauchbare Lösungen hingewiesen. Ich habe damals auch festgestellt, daß die
Lösung des gesamten Krankenanstaltenproblems nicht nur eine Frage für sich ist, sondern daß vor
allem das finanzielle Problem der Krankenkassen mit der Änderung der bestehenden
Rechtskonstruktion, beginnend vom ASVG über die Grundsatzgesetzgebung und die
Ausführungsgesetze des Landes, in einem ursprünglichen Zusammenhang stehen. Eigentlich ordnet
der Gesetzgeber selbst an, daß die Pflegegebühren in der Form erstellt werden, daß sie auf jeden Fall
defizitär sein müssen. Die Spitäler sind auf Grund des Gesetzes gezwungen, gewisse Leistungen zu
erbringen. Die aus diesen Leistungen erwachsenden Gegenleistungen müssen sich aber die
spitalerhaltenden Gemeinden im Wege von privaten Obereinkommen im besonderen mit den
Sozialversicherungsträgern erst erhandeln. Wie wir alle wissen, tragen die Sozialversicherungsträger
nur einen kleinen Teil der Verpflegsgebühren, so daß diese Beiträge nicht kostendeckend sind. Es ist
richtig, und es wurde wiederholt darauf hingewiesen, daß das finanzielle Vermögen der
Sozialversicherungsträger von den ihnen zukommenden Einnahmen abhängig ist. Somit ist die Höhe
des Entgeltes, das die Krankenanstalten erhalten, von Umständen abhängig, die von ihnen weder
hervorgerufen noch beeinflußt werden können. Daraus ist deutlich zu erkennen, daß die erbrachten
Leistungen der Krankenanstalten letztlich für die Gegenleistung nicht von entscheidender Bedeutung
sind. Das ist ein Vorgang, der jedem wirtschaftlichen Denken widerspricht. Die Beiträge des Bundes
und des Landes zum Betriebsabgang der Krankenanstalten decken insgesamt 47,75 Prozent. Somit
verbleiben für die Gemeinden 52,25 Prozent, und letztlich für die spitalerhaltenden Gemeinden 31,25
Prozent der enormen Defizite. Dazu kommt noch der Aufwand für die Errichtung und Erhaltung. Wir
müssen feststellen, was mein Vorredner, Kollege Wiesmayr, ebenfalls ausgeführt hat, daß hier ein
echter Nachholbedarf besteht, da sowohl in der Vorkriegszeit, während des Krieges und auch in der
Nachkriegszeit sehr wenig für die Modernisierung der Spitäler geleistet wurde. Der von mir erhobenen
Forderung, diese sinnlose Rechtskonstruktion zu ändern, wurde leider nicht entsprochen. Wenn ich
die Situation mit einem Vergleich beleuchten darf, so geht es unseren Krankenhäusern wie vielen ihrer
Patienten, nämlich, mit einem Wort gesagt, miserabel. Diese triste Situation, in der die Spitäler trotz
Hochkonjunktur stecken, wird dadurch heraufbeschworen, daß, wirtschaftlich gesagt, der Preis für die
sehr gefragten Leistungen künstlich gedrosselt wird. Alle in der Spitalsangelegenheit beteiligten
Parteien versichern zwar immer wieder, daß sie bereit wären, an einer vernünftigen Lösung
mitzuwirken, wenn auch die anderen bereit wären zu zahlen. Die Tatsache, daß immer nur zwei
Partner und nie alle Beteiligten gemeinsam verhandelt haben, begünstigte dieses effektvolle Spiel.
Bevor ich näher auf die Vorschläge, die ich heute machen will, eingehe, möchte ich anregen, daß die
Landesregierung versucht, unter Beiziehung der Vertreter der spitalerhaltenden Gemeinden, der
nichtspitalerhaltenden Gemeinden, des Sozialministeriums und des Bundesministeriums für Finanzen
ein Komitee zu bilden, das sich mit allen bisher gemachten Vorschlägen zu beschäftigten hätte.
Um einen baldigen Erfolg dieses Komitees zu erreichen, müßte man diesem einen Termin setzen.
Darf ich hiezu gleich bemerken - darüber sind sich die Vertreter beider Parteien wohl einig -, daß alle
jene Vorschläge, die ausschließlich darauf abzielen, einen oder mehreren Partnern erhöhte
Leistungen abzufordern, ohne gleichzeitig die Ursachen an der Wurzel zu fassen, von vornherein als
nicht ernsthaft abgelehnt, und daher bei jeder Verhandlung von vornherein ausgeschieden werden
müßten.
Es wäre notwendig, sich bei solchen Verhandlungen gegenseitig in die Situation des anderen Partners
einzuleben. Ich kann verstehen, wie bei allen Wirtschaftskörpern so sind sicherlich auch bei den
Krankenkassen die Ausgabenseiten durch die Einnahmen bedingt. Es mag unbestritten bleiben, daß
die Einnahmensteigerungen bei den Krankenkassen besonders in den letzten Jahren beachtlich
zurückgegangen sind, während dies bei den Einnahmen der Gebietskörperschaften nicht der Fall war.
Die Krankenkassen weisen immer darauf hin und erklären bei allen Verhandlungen, daß sie keine
höheren Pflegegebührensätze den Spitalerhaltern anbieten können.
Das alles ändert aber, meine Damen und Herren, glaube ich nichts daran, daß letztlich das Defizit wie ich schon bei der Behandlung des Budgets des Jahres 1965 erklärt habe - der auszuweisen hat,
der es, gleichgültig aus welchen Gründen, verursacht. Wir müssen von dem Standpunkte ausgehen,
daß die Krankenkassen in die Lage versetzt werden, entsprechende Pflegegebührenersätze zu
bezahlen. Hiefür, das möchte ich ganz deutlich aussprechen, ist einzig und allein der Bund zuständig,
da das Sozialversicherungswesen ausschließlich Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung ist.
Daher hat der Bund die Verpflichtung, 1 den nicht gedeckten Teil der Pflegegebühren den
Spitalerhaltern zu ersetzen, oder durch andere Maßnahmen die Krankenkassen in die Lage zu
bringen, daß die amtlich festgesetzen Pflegegebühren voll bezahlt werden können.
Meine Damen und Herren! Ich darf hier - ich hoffe, ich werde nicht mißverstanden - dem zuständigen
Ressortminister auf Bundesebene, Herrn Bundesminister Proksch, insoferne einen Vorwurf machen,
daß er auf diesem sehr entscheidenden Gebiet bis jetzt keinerlei Schritte unternommen hat,
Vorschläge auf Bundesebene zu unterbreiten, damit auch von Bundesseite her versucht wird, eine
Erleichterung dieser Situation zu erwirken. Eine solche Forderung, daß der Bund sich hier in der
Gemeinschau des zu lösenden gesamten Fragenkomplexes einschalten müßte, ist, so glaube ich,
ohne weiteres begründet. Das Bemühen aller, die oft damit gar nichts direkt zu tun haben, geht so
weit, daß z.B. der niederösterreichische Finanzreferent Landesrat Resch versucht hat, ebenfalls einen
Beitrag zu liefern. Er hat auf eine Korrektur der Höchstbemessungsgrundlage hingewiesen, die den
Vorteil hätte, daß hiedurch keine Lohn- und Preisbewegungen, auf die immer wieder im
Zusammenhang der größeren Leistungen der Krankenkassen hingewiesen wird, eintreten werden. Die
Höchstbemessungsgrundlage für die Leistungen der Krankenkassen ist bekanntlich derzeit mit 3000
Schilling festgesetzt. Das ist zweifellos zu nieder, weil auch von Seiten der Krankenkassen - das
möchte ich deutlich herausstreichen - darauf hingewiesen wurde, daß eine Unterversicherung vorliegt,
was sich in der Praxis für den einzelnen sehr nachteilig auswirken kann. Wenn z. B. ein Arbeiter oder
Angestellter mit einem Einkommen von 4000 Schilling krank wird, so erhält er eine Entschädigung von
1500 Schilling, also wesentlich weniger als die Hälfte seines Einkommens. Eine Erhöhung der
Bemessungsgrundlage, ähnlich wie sie bei der Pensions- und Unfallversicherung bereits durchgeführt
ist, wäre nach der Meinung des Landesrates Resch durchaus gerechtfertigt und würde zu einer
wesentlichen Einnahmensteigerung bei den Krankenkasse führen. Die daraus selbstverständlich
resultierenden Mehrleistungen bei Krankheitsfällen sind zweifelsohne wesentlich niedriger als die
Mehreinnahmen. Daß gegen diesen Vorschlag die Presse der Kommunistischen Partei Österreichs
obstruiert hat, darüber haben wir uns nicht gewundert, wohl aber darüber, daß auch einige
sozialistische Zeitungen, speziell Viertelszeitungen, diese Meinung der Kommunisten aufgegriffen
haben und diesen Vorschlag verneinten, der sicherlich auch nur aus der gleichen Erwägung
gekommen ist, Diskussionsbeiträge zu leisten, um in dieser Frage weiterzukommen.
Es hat auch der Herr Vizebürgermeister Slavik von Wien einen Vorschlag gemacht, der darin gipfelt,
daß Bund, Länder und Gemeinden 1/2 Prozent der Ertragsanteile zur Deckung der Betriebsabgänge
zur Verfügung stellen sollen. Ich glaube, daß dieser Vorschlag auf die Dauer gesehen nicht
erfolgsversprechend sein kann, und zwar deshalb nicht, weil die Zuwachsrate der Ertragsanteile rund
10 bis 11 Prozent jährlich ausmacht, während die jährliche Steigerung der Betriebsabgänge 20 bis 25
Prozent beträgt. Daraus ergibt sich, daß durch diese Vorschlagslösung das Problem nach einiger Zeit
neuerlich in der gleichen Größe auf der Tagesordnung stehen würde.
Die Verhältnisse in Niederösterreich sind durch die Tatsache noch erschwert, daß die überwiegende
Anzahl der Rechtsträger der Krankenanstalten Gemeinden sind, die jede einzeln wirtschaftlich und
rechtlich auf sich selbst gestellt ist. Das bedeutet also als Vertragspartner, gleichgültig wem er auch
immer gegenübersteht, eine sehr ungünstige Ausgangsposition. Wie die derzeitige Situation an sich
auch beweist, ist jede Gemeinde, für sich allein gesehen, nicht mehr in der Lage, für die notwendigen
organisatorischen und wirtschaftlichen Maßnahmen Sorge zu tragen, um die klaglose
Krankenhauspflege für die Dauer zu gewährleisten.
Aber nicht nur vom Standpunkte der einzelnen Gemeinde aus gesehen wirkt sich die Vielzahl der
Rechtsträger ungünstig aus, sondern vor allem auch vom überörtlichen Gesichtspunkte her. Es hat
Kollege Wiesmayr ebenfalls darauf verwiesen, es müßte meines Erachtens festgelegt werden, welche
Spitäler aus medizinischen Aspekten heraus als Schwerpunkt- und Hauptkrankenhäuser auszubauen
und entsprechend auszustatten sind und welche Spitäler als Akutkrankenhäuser in Frage kommen. So
werden z.B. in allen Spitälern zahlreiche Betten für alte Leute und chronisch Kranke verwendet,
obwohl es nach unserer Ansicht zweckmäßiger wäre, Alterskrankenhäuser zu schaffen bzw. an
bestehenden Krankenhäusern Altersabteilungen einzurichten, die räumlich und funktionell ohne
weiteres im Zusammenhang mit Altersheimen stehen könnten. Es würde damit verhindert werden,
daß vielfach Fehlinvestitionen geschehen. Von den spitalerhaltenden Gemeinden Niederösterreichs
wird mit Recht darauf hingewiesen, da6 besonders im Vergleich zu den übrigen Gemeinden eine
unverhältnismäßig hohe Belastung zu tragen ist. Es wurden da von den verschiedensten Stellen die
verschiedensten Berechnungen angestellt. So ist z.B. die Belastung im Jahre 1965 pro Einwohner in
der spitalerhaltenden Gemeinde Baden 118.65 Schilling und in den Gemeinden des Einzugsgebietes
um Baden, also z. B. Traiskirchen nur 44.79 Schilling, Berndorf 27.42 Schilling, Ebreichsdorf 25.36
Schilling. So könnte ich eine Reihe anderer Beispiele anführen. Es kann zweifelsohne nicht behauptet
werden, daß der wirtschaftliche Vorteil der Trägergemeinden derart ins Gewicht fallen kann, daß diese
finanzielle Benachteiligung wettgemacht wird.
Aus allen diesen Gründen wäre zu erwägen, ob für diesen Bereich die Bildung eines
Gemeindeverbandes, der alle niederösterreichischen Gemeinden zusammenfaßt, nicht zweckmäßig
wäre. Ich denke hier an die Möglichkeit, welche Artikel 116 (4) der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle
1962, mit der wir uns ja in den letzten Wochen wiederholt beschäftigt haben, bietet. Die Aufgabe
dieses Verbandes würde sich auf die Führung und den Betrieb der von den Gemeinden geführten
Krankenanstalten beziehen. Damit wäre es möglich, durch eine einheitliche Führung aller
Krankenanstalten auf die regionale Planung Bedacht zu nehmen und den Betrieb wesentlich
rationeller und wirtschaftlicher zu gestalten. Die Vertretungsmöglichkeit wäre durch das Bestehen nur
eines einzigen Rechtsträgers wesentlich erhöht. Die bestehenden ungerechtfertigten Belastungen
innerhalb der Gemeinden würden wesentlich erleichtert. Das würde in vielen Fällen auch zu einem
neuen Verteilungssystem führen. Die Führung, der Betrieb, die Errichtung, der Ausbau und die
Erweiterung der Krankenanstalten würden nicht mehr von der speziellen finanziellen Situation einer
bestimmten Gemeinde - das ist jene Gemeinde, die derzeit Rechtsträger ist - abhängen.
Ich kann im Moment sicherlich nicht die Auswirkungen dieses Vorschlages erklären, bin aber davon
überzeugt, daß es sich hier um einen Weg handelt, der erfolgsversprechend ist, und der zumindest
wert wäre, daß die allfällige Verwirklichungsmöglichkeit näher untersucht wird. Da mir nur kurze Zeit
zur Verfügung steht, bin ich nicht in der Lage, gewisse Organisationsfolgen zu eruieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsache ist, daß Tirol eine ähnliche Situation hatte. Dort
wurden früher nur Gemeinde- oder Ordensspitäler geführt. Da sich aber die Situation dieser Tiroler
Gemeindespitäler sehr verschlechtert hat, haben sich die Tiroler dazu entschlossen, auf Bezirksebene
entsprechende Verwaltungsgemeinschaften zu bilden. Das geschah in einer Zeit, in der Artikel 116
Abs. 4 B.-VG. noch nicht beschlossen war, und in der also gar keine diesbezügliche Möglichkeit
bestand. Man handelte damals in der Erkenntnis, daß die Gemeinschaft leichter als einzelne
Körperschaften in der Lage ist, solch schwere Probleme zu lösen.
Ich erlaube mir, abschließend darauf hinzuweisen, daß die erhobene Forderung, an Stelle der
privatrechtlichen Verträge über die Leistung der Pflegegebühren der Krankenkasse eine gesetzliche
Regelung zu schaffen, von allen Beteiligten nachdrücklichst vertreten werden müßte. In den Beilagen
zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates wurde zu den §§ 144 bis 152 des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes folgendes - ich darf wörtlich zitieren - ausgeführt:
„Nach dem Gesetz wird die Höhe der durch die Träger der Krankenversicherung zu zahlenden
Verpflegskosten und die Dauer dieser Zahlung durch privatrechtliche Verträge geregelt. Dieser
Vorgang ist für die Vertragspartner zweifellos etwas komplizierter, als wenn das Gesetz selbst das
Ausmaß der Verpflegskosten bestimmen würde, das von den Krankenkassen zu tragen ist. Die
vorgesehene Regelung erwies sich jedoch des- halb als notwendig, weil das neue
Krankenanstaltengesetz noch nicht beschlossen ist und erst genaue Unterlagen gesammelt werden
müssen, bevor dazu übergegangen werden kann, im Gesetz selbst den Kostenanteil der
Krankenkassen für die Verpflegskosten zu bestimmen. Der Ausschuß teilt daher die Auffassung, die
bei den Parteienverhandlungen vertreten wurde, daß bis auf weiteres die Regelung der
Verpflegskostenzahlung durch die Krankenanstalten und die Dauer der Kostentragung Verträgen
vorbehalten bleiben soll."
Es ist, glaube ich, unbestritten, daß in der Zwischenzeit die notwendigen Unterlagen hätten vorgelegt
werden müssen, und daß einer gesetzlichen Regelung nichts mehr im Wege steht. Diese
provisorische Regelung muß nun im Zuge der Lösung des gesamten Krankenanstaltenproblems durch
die vom Gesetzgeber selbst vorgesehene Regelung ersetzt werden.
Bevor ich abschließe, darf ich im Zusammenhang mit dem vorhin Gesagten den Antrag stellen (liest):
„Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Bildung eines Gemeindeverbandes im
Sinne des Artikel 116 Abs. 4 B.-VG., der alle Gemeinden Niederösterreichs umfassen und dem die
Besorgung der den Gemeinden als Rechtsträger der a. ö. Krankenanstalten zukommenden Aufgaben
obliegen soll, geeignet ist, eine wesentliche Verbesserung der Krankenanstaltenmisere in
Niederösterreich zu bewirken."
Ich darf abschließend darauf hinweisen, daß die Finanzierung der Krankenhauspflege schon längst
nicht mehr ein Randproblem unserer Gesellschaft ist, da 80 Prozent unserer Einwohner
Krankenhauspflege in Anspruch nehmen, und mit zunehmender Lebenserwartung auch die Belegung
der Krankenbetten mit älteren Leuten zunimmt; wobei noch zu bedenken ist, daß der
Krankenhausaufenthalt von Personen, die älter als 65 Jahre sind, durchschnittlich doppelt so lange
dauert als der Krankenhausaufenthalt von jüngeren Menschen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts dieser Situation können wir es auf die Dauer
nicht mehr verantworten, daß die Krankenhäuser ständig als Bettler bei den Kassen, beim Bund, beim
Land, bei den Gemeinden usw. auftreten müssen.
Die spitalerhaltenden Gemeinden Niederösterreichs - das wurde wiederholt festgestellt, ich darf es
ebenfalls noch einmal sehr klar aussprechen - stehen am Rande des Bankrotts. Wenn wir nicht
imstande sind, ehebaldigst Abhilfe zu schaffen, dann werden die Krankenanstalten genötigt sein, am
Patienten zu sparen. Ich bin der Meinung, daß wir uns das in der heutigen Zeit des Wohlstandes
absolut nicht leisten dürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe also versucht, einen
neuen Diskussionsbeitrag zu leisten. Ich bin überzeugt, Herr Landesrat, daß auch dieser Beitrag nicht
das Ei des Kolumbus sein kann. Ich pflichte den einleitenden Worten des Herrn Finanzreferenten
Resch zum Budget vollkommen bei, der erklärte, daß das Übel der Krankenanstalten an der Wurzel
gefaßt werden muß. Daher nochmals meine Bitte: Bildung dieses Komitees und Stattgebung meines
Antrages. Ich glaube, bei einigem gutem Willen, bei sachlicher Diskussion über alle Vorschläge von
allen Seiten, von allen Organisationen muß uns endlich einmal die Möglichkeit gegeben werden, eine
tragbare Lösung für die spitalerhaltenden Gemeinden Niederösterreichs in dieser Frage zu finden.
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
PRASIDENT WEISS: Zum Wort kommt der Herr Abg. C z i d l i k .
Abg. CZIDLIK: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Krankenhäuser sind zweifellos auch in
Niederösterreich ein sehr wesentlicher Bestandteil des Gesundheitsdienstes. Vergleichen wir unsere
Krankenhäuser mit Krankenanstalten in einer Reihe von europäischen Ländern, beispielsweise mit
entsprechenden Anstalten in Westdeutschland, in Holland, in der Schweiz, aber auch mit Wiener
Krankenhäusern - klammern wir dabei aber die Klinikbetriebe aus! - und mit Krankenanstalten in den
übrigen Bundesländern, dann müssen wir feststellen, daß der Gesamtstandard der
niederösterreichischen Krankenhäuser hinsichtlich der ärztlichen, pflegerischen Betreuung,
hinsichtlich der technisch-medizinischen Ausstattung, der Verköstigung und hinsichtlich des übrigen
Sachaufwandes einem diesbezüglichen Vergleich standhalten kann. Das ist auch die Meinung der
Experten.
Diese erfreuliche Tatsache wird aber im wahrsten Sinne des Wortes durch eine erdrückende
Belastung der krankenhauserhaltenden Gemeinden aufrechterhalten. Natürlich gibt es in allen
niederösterreichischen noch Krankenhäuser Probleme, die noch nicht gelöst sind; sie konnten
deshalb nicht gelöst werden, weil allerorts das Geld fehlt. Soll jedoch der Standard der
niederösterreichischen Krankenhäuser aufrechterhalten werden, dann müßte, und zwar sehr bald,
eine fühlbare Erleichterung der Belastung der krankenhauserhaltenden Gemeinden folgen. Es wäre
auch für mich verlockend, im Hinblick auf die funktionelle Koordinierung der niederösterreichischen
Krankenhäuser über das Thema ,,Reorganisation des Krankenhauswesens in Anpassung an die
heutige Zeit" zu sprechen. Das Problem ist an und für sich absolut diskussionsreif, hat man doch seit
20 Jahren die Möglichkeit gehabt, in allen Orten, wo es Krankenhäuser gibt, Erfahrungen zu sammeln.
Die Reihe der krankenhauserhaltenden Gemeinden, die bereits eine sehr erschütternde finanzielle
Krise aufweisen, zwingt mich jedoch, daß ich mich ausschließlich mit diesem Problem beschäftige.
In seiner vorjährigen Budgetrede ist der Herr Abgeordnete und Dritte Präsident des Hauses, Reiter,
auf vielfältige Fragen eingegangen. Er hat sich mit allen Wenn und Aber dieses Problems beschäftigt.
Ich möchte aus seiner Rede einiges zitieren. So heißt es unter anderem: „Es muß unter allen
Umständen von der Gepflogenheit des Abschlusses von privatrechtlichen Verträgen zwischen den
Rechtsträgern der Krankenanstalten und vornehmlich den Krankenversicherungsträgern abgegangen
werden. Die Länder, so meine ich, müßten vor allem durch die Änderung des BundesGrundsatzgesetzes verpflichtet werden, die Pflegegebühren nur dann zu genehmigen, wenn diese
unter Einbeziehung des Aufwandes für die Umgestaltung und Erweiterung der Anstalten, ferner der
Abschreibung vom Wert der Liegenschaft sowie des Pensions- und klinischen Mehraufwandes
kostendeckend sind, wenn schon nicht der Errichtungsaufwand Berücksichtigung finden soll. Die so
ermittelten Pflegegebühren gäben Gewähr dafür, daß der Betriebsabgang in Zukunft beträchtlich
reduziert wird und die Träger der Krankenversicherung zu einer annähernd echten Gegenleistung zu
verhalten sind." In seinen anschließenden Ausführungen hat er weiter gesagt: „ . . . so müßte
wenigstens angestrebt werden, von Gesetzes wegen die gewährten Ermäßigungen mit zehn Prozent
zu limitieren". Meine Damen und Herren, die erste dieser Forderungen - wenn sie auch in
Diskussionsform gebracht wurde - bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß neben dem
Erneuerungs- und Erweiterungsaufwand auch die Wertabschreibungen für die Errechnung der
Verpflegskosten in Anspruch genommen werden sollen, wie man sie also bei rein kaufmännisch
geführten Betrieben in Berechnung bringt. Die zweite Forderung würde bedeuten, daß die
Sozialversicherungsträger von diesen sprunghaft sich erhöhenden Verpflegskosten nur mehr einen
Rabatt von zehn Prozent erhalten sollen, also 90 Prozent an Leistungen auf diese Art der
Selbstkosten errechneten Beträge zu erbringen hätten.
Diese Worte des Herrn Präsidenten Reiter in Gottes Ohr. Aber ich bin davon überzeugt, diese Worte
haben vorerst einmal die Parteifreunde des Herrn Präsidenten Reiter in jenen
Krankenkassenvorständen und Aufsichtsräten erreicht, wo sie die Mehrheit bilden. Sie werden ihn
sehr bald davon unterrichtet und ihm auch belegt haben, daß bei einem solchen Vorgehen nicht nur
die Arbeiter- und Angestellten-Krankenkassen, sondern vor allem die Landwirtschafts- und
Bauernkrankenkasse sowie die Meisterkrankenkasse zugrundegehen würden.
Es muß denn doch darauf verwiesen werden, da6 das Gesundheitswesen in erster Linie Sache des
Bundes und des Landes ist. Im Krankenanstalten-Grundsatzgesetz wird im § 57 ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß sich der Bund mit Bezug auf die sich ergebenden Abgänge verpflichtet, bei den
öffentlichen Krankenanstalten einen Zweckzuschuß in der Höhe von zehn Prozent der amtlich
festgesetzten Verpflegskosten zu gewähren. Gleichzeitig wird allerdings hinzugefügt: „aber im
Höchstausmaß von 18,75 Prozent". Darf ich darauf verweisen, da6 der Bund nie auf diese formula,
zehn Prozent vom amtlich festgesetzten Verpflegskostensatz, eingegangen ist, sondern sich sofort auf
die maximal 18,75 Prozent des Gesamtabganges verlegt hat. Er hat sicher gewußt, warum. Ich
möchte Ihnen das an Hand eines Beispieles beweisen.
Bei einem Krankenhaus, das beispielsweise im Jahre 1966 laut Voranschlag einen Abgang von 10
Millionen Schilling ausweist, errechnet auf Grund von 150.000 Verpflegstagen à 176 Schilling amtlich
festgelegten Verpflegskosten - tatsächlich werden ja seitens der Sozialversicherungsträger nur 96
Schilling gewährt - würde sich ein Beitrag von 2,640.000 Schilling ergeben, den der Bund nach der
Formel: 10 v. H. amtlich festgelegter Verpflegskostensatz = 17,6x 150.000, zu leisten, hätte. Nachdem
sich der Bund von Haus aus auf maximal 18,75 Prozent auf den Gesamtbetrag des Abganges
festgelegt hat, hätte er bei Einhaltung des Voranschlages nur 1,875.000 Schilling zu zahlen, also
einen um 765.000 Schilling reduzierten Betrag. Nach Abgeltung oder Zuzahlung von Bund, Land,
Beitragssprengel - nach Prozentsätzen gestaffelt - würde für die Gemeinde ein Verlust von einem
starken Drittel dieses Betrages aufscheinen. So behandelt der Bund den Gesundheitsdienst.
Man könnte auch darauf eingehen, daß der Bund seine sehr minimalen Verpflichtungen stark
verspätet erfüllt und dadurch zusätzlich die Gemeinden in die größten Schwierigkeiten bringt, weil sie
Giro-Kredite aufnehmen müssen, um diese Beträge in der Zwischenzeit abzudecken. Aber auch das
Land und der Sprengel haben sich bei der Leistung für den Gesundheitsdienst am Krankenhaussektor
bisher nicht besonders angestrengt. Ich werde Ihnen auch das beweisen, denn im vorhin genannten
Bundesgrundsatzgesetz und auch im Durchführungsgesetz des Landes heißt es ausdrücklich: Das
Land und der Sprengel haben gemeinsam mindestens 50 Prozent des Abganges zu bedecken. Darf
ich darauf verweisen, daß der NÖKAS in der Zeit von 1957 bis 1960 nicht einmal diese 50 Prozent
Mindestleistung erbracht hat, sondern nur 47,25 Prozent. Die entsprechende Erhöhung auf den
Mindestbeitrag zur Abgangsdeckung ist erst 1960 erfolgt. Es steht daher sowohl auf Grund des
Bundesgrundsatzgesetzes als auch des Landeskrankenanstaltengesetzes dem Land nichts im Wege,
eine höhere Leistung für die Bedeckung der Abgänge auf dem Gebiete des Gesundheitsdienstes, der
Krankenhäuser, zu erbringen.
Ich möchte Ihnen aber an Hand eines anderen Beispieles beweisen, daß es neben den bisher
gesetzlich verpflichteten Institutionen zur Abgangsdeckung auch noch andere Stellen gibt, die auf
möglichen und unmöglichen Wegen versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen.
Es hat also anfangs März ein zu Arrest rechtskräftig Verurteilter freiwillig seine Haft in einem
Gefangenenhaus des Bezirksgerichts angetreten. Unmittelbar darauf wurde auf Grund eine
Untersuchung des Gefangenenhausarztes festgestellt, daß er lebensgefährlich erkrankt sei. Er wurde
in das Krankenhaus Neunkirchen eingeliefert, operiert und bis zur Ausheilung im Hause stationär
verpflegt. Die Verpflegskosten inklusive der Operationskosten betrugen 11 20 Schilling. Das
Bezirksgericht, welches für das Gefangenenhaus zuständig ist, hat die Kostenübernahme verweigert
mit dem Hinweis darauf, daß sie ja den Häftling vor Einlieferung in das Krankenhaus enthaftet habe.
Die Landwirtschaftskrankenkasse versichert mit Schreiben, daß sie nicht daran denke, die
Verpflegskosten zu übernehmen, und mit Recht, weil der Versicherungsschutz, wenn der Versicherte
eine Freiheitsstrafe verbüßt, erlischt. Das Bezirksgericht sagt also ausdrücklich: die Haft ist nicht
unterbrochen, sondern aufgehoben worden; und daher verweigert sie die Kostenübernahme. Gemäi3
Paragraph 639 der Gerichtsordnung muß jedoch festgestellt werden, daß, wenn während des
Vollzugs einer Freiheitsstrafe ein Häftling lebensgefährlich erkrankt - die Erkrankung des betreffenden
Häftlings war lebensgefährlich -, der Häftling in eine Krankenanstalt, in ein lnquisitenspital hätte
eingebracht werden müssen, und daß er im Krankenhaus gesondert zu behandeln gewesen wäre.
Keinesfalls hat das Bezirksgericht die Möglichkeit, die Bezahlung der anlaufenden Kosten zu
verweigern. Das Krankenhaus Neunkirchen wird selbstverständlich auf Grund der Rechtslage den
Betrag unter Umständen gerichtlich einfordern. Ich wollte Ihnen nur zeigen, mit welchen
Schwierigkeiten die notleidenden Krankenanstalten zu rechnen haben.
Es ist bekannt, daß bisher der Herr Finanzminister und der Herr Landesfinanzreferent die gleiche
Stellung eingenommen haben. Dies geht auch aus den Zitaten hervor und aus der Stellungnahme, die
heute bei seinen Ausführungen auch der Herr Präsident Reiter eingenommen hat. Hier beginnen für
die Gemeinden die Hürden. Ich kann den Ausführungen des Herrn Präsidenten nur beipflichten und
sie insoferne bestätigen, als ich zugebe, daß die Krankenhauserhaltenden Gemeinden die Hunde
sind, die gebissen werden. Sie haben überhaupt keine Möglichkeit, von sich aus die Dinge ins Rollen
zu bringen, und die verantwortlichen Männer der Krankenkassen - es handelt sich hier um
Dienstnehmervertreter und Dienstgebervertreter - erklären ebenfalls, der Gesundheitsheitsdienst ist
Angelegenheit des Bundes und des Landes, und wir können nicht mehr bezahlen als zur Einhaltung
der Verträge notwendig ist. Und zwar nehmen diese Vertreter in den Krankenanstalten
merkwürdigerweise eine Koalitionshaltung ein, wie sie in der heutigen Zeit beachtenswert ist. Da sind
sie sich einig. Sie sagen: wir können nicht mehr bezahlen. Die finanzielle Belastung der
krankenhauserhaltenden Gemeinden, besonders jener, wo, wie beispielsweise bei Neunkirchen, auf
Grund des derzeitigen Zustandes bereits 455 Prozent an Rabatt zu gewähren wären, wo also die
Selbstkosten knapp über die Hälfte abgedeckt werden, ist groß. Der Zustand ist also der, daß die
ernstesten Folgen zu befürchten sind. Es ist daher kein Wunder, daß der Gemeinderat von
Neunkirchen nur mehr im Stande war, 1966 den Voranschlag nur für 6 Monate zu beschließen.
Ich verweise aber bei dieser Gelegenheit auch auf das Krankenhaus Mistelbach. Das Krankenhaus
Mistelbach ist also seit 1961 ohne Rechtsträger. Ich glaube, es ist kein Geheimnis, daß, wenn nicht
das Land seit dieser Zeit neben den 20 Prozent Abgangsdeckung, wozu es verpflichtet ist, auch die
Abgangsdeckung des Krankenhauserhalters, der nicht vorhanden ist, übernommen hätte, das Land
also praktisch 60 Prozent stillschweigend bezahlt, dieses Krankenhaus bereits längst zahlungsunfähig
wäre. Ich glaube aber auch nicht, daß der Plan, dieses Krankenhaus einem Orden zur Führung zu
übergeben, zielführend sein kann, weil ich mir bei aller Sympathie für jeden Orden, der sich
bereiterklärt, kranke Menschen zu pflegen, nicht vorstellen kann, daß ein Orden so reich sein kann,
daß er jährlich 3 Millionen Schilling nur in die Betriebsführung des Krankenhauses hineinsteckt.
Abgesehen von den sonstigen Ausgaben, die hier notwendig wären, abgesehen aber auch davon,
daß sich das Land bei einer solchen Lösung vor gesetzlichen und moralischen Verpflichtungen
drücken würde.
In dieser verzweifelten Situation, meine Damen und Herren, wird also mit dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger derzeit verhandelt. Da es sich bei den Verhandlungspartnern um
ernstzunehmende, erfahrene Menschen handelt, ist zu merken, daß erstmalig eine gewisse
Bereitschaft aufscheint, über die bisherigen Gepflogenheiten hinauszugehen. Die Forderungen der
Krankenhäuser bzw. der die Spitäler erhaltenden Gemeinden betragen ungefähr 66 Prozent. Es
wurde gesagt, daß es sehr erwünscht sei, wenn diese 66 Prozent in einer starren Form für alle
Krankenhäuser gegeben werden könnten. Die Sozialversicherungsträger andererseits denken nicht
daran, diesen Wunsch zu erfüllen. Zur Möglichkeit einer Mehrleistung zu kommen und sie zu erfüllen,
müßte eine positive Haltung des Herrn Landesfinanzreferenten beitragen. Es geht praktisch darum,
daß wir von jedem verlangen, daß er die krankenhauserhaltenden Gemeinden entlasten soll. Nehmen
Sie ein Beispiel: Ich nenne einen Betrag - er ist fiktiv, er soll nicht präjudizierend wirken - etwa 10
Millionen, weil ich an Hand dieser 10 Millionen das leichter erläutern kann.
Nehmen Sie an, die Krankenkassen wären tatsächlich bereit, 10 Millionen mehr zu leisten; es würde
sich dann der Gesamtabgang der Krankenhäuser um den gleichen Betrag vermindern. Er würde sich
vermindern - das ist eine einfache Rechnung, Herr Landesrat. Wenn eine Kasse über die derzeitig
bestehenden Verträge hinaus 10 Millionen mehr bezahlt, würde sich selbstverständlich der
Gesamtabgang aller Krankenhäuser reduzieren. Die Kasse geht von der Voraussetzung aus, daß sie
damit eine Forderung erfüllen würde, die dann immer wieder gestellt wird. Nämlich die Forderung, die
Gemeinden sollen entlastet werden.
Was wird aber de facio, wenn seitens des Bundes, des Landes und des Sprengels dazu nicht eine
positive Haltung eingenommen wird, passieren? Auf Grund des verringerten Abganges würden sich
natürlich die Prozentsätze der Zuzahlenden - Bund, Länder, Sprengel - entsprechend reduzieren, und
zwar in folgender Form: Verringerung des Abganges um 10 Millionen Schilling; der Bund inkameriert
1,875.000 Schilling, das Land 2,900.000 Schilling, der Sprengel 2,100.000 Schilling, und die schönen
10 Millionen - ich traue mich gar nicht daran zu denken - würden in Wirklichkeit für 21 Gemeinden nur
eine sogenannte Entlastung von 3,125.000 Schilling ergeben. Das wäre keine fühlbare Erleichterung,
das wäre ein Trinkgeld.
Ich bin daher der Ansicht: Wenn die Verhandlungen, die im Gange sind, zielführend sein sollen, und
wenn man sich erhofft - und wir erhoffen uns das sehr -, daß es zu einem brauchbaren Ergebnis
kommt, dann müßte jedenfalls das Land - vom Bund rede ich gar nicht, dort ist man ja momentan
handlungsunfähig - und der NÖKAS eine positive Haltung in der Richtung einnehmen, daß das
Verhandlungsklima günstig beeinflußt wird und es zu einem Abschluß kommen kann.
Wenn es zu einer Neuregelung kommt, dann müßten die Krankenhäuser unter der Annahme, daß es
zu einer Kompromißlösung kommt - und bei Verhandlungen gibt es nur Kompromißlösungen -, von
den Sozialversicherungsträgern eine 6- bis 6 1/2 prozentige Mehrleistung fordern. Dadurch käme es
zu einer ungefähr linearen Abgeltung der derzeitigen Selbstkosten laut Voranschlag 1966 von
ungefähr 62 bis 63 Prozent.
Meine Damen und Herren! Das brächte erstmals eine fühlbare Erleichterung; allerdings nur unter der
Voraussetzung, daß nicht neuerdings davon gesprochen wird, daß man ein Komitee einsetzen soll für
einen Gemeindeverband, der jetzt erst zu prüfen beginnen soll. Das überleben manche
Krankenhäuser nicht mehr!
Ich halte es für notwendig, daß - und das ist das Gebot der Stunde - seitens des Herrn
Landesfinanzreferenten eine positive Haltung eingenommen wird. Er müßte sich bereit erklären,
dieselben Beträge, die er jetzt nur bei Einhaltung der Verträge bis 1966 bezahlen müßte, weiterhin zu
leisten, ohne Rücksicht darauf, daß durch Mehrleistungen der Kassen eine Verringerung der Abgänge
der Krankenhäuser entsteht. (Landeshauptmannstellvertreter Hirsch: Ich habe nichts dagegen!) Das
müßte umso leichter sein, meine Damen und Herren, als es ihn ja nichts kosten würde - denn bei
Einhaltung des Vertrages muß er ohnehin diese Beträge zahlen. Man sollte sich vor Augen halten, wie
die Leistungen der diversen Bundesländer für die Krankenhäuser im Vergleich zu Niederösterreich
aussehen.
Ich vergleiche also, nachdem bei einer anderen Gruppe im Finanzausschuß seitens des Herrn Abg.
Stangler ausdrücklich darauf verwiesen wurde, man könne Niederösterreich nicht mit Wien
vergleichen, nicht mit Wien, sondern beispielsweise mit der Steiermark. Der Aufwand des Landes
Niederösterreich, also die Leistungen für die Krankenhäuser, betragen laut Voranschlag für 1965
43,884.500 Schilling, das sind 2,3 Prozent des ordentlichen Budgets. Das Land Steiermark, das man
zweifellos größenmäßig und einwohnermäßig mit Niederösterreich vergleichen kann, leistet
153,234.900 Schilling oder 7,81 Prozent des ordentlichen Budgets. Ich kann Ihnen als weiteres
Beispiel neben der Steiermark etwa Tirol anführen, das 6,4 Prozent seines ordentlichen Budgets für
die Krankenhäuser ausgibt. Ich kann weiter Kärnten anführen, das 6 Prozent des ordentlichen
Budgets an Leistungen für die Krankenhäuser erbringt.
Bei nüchterner Überlegung müßte der Herr Finanzreferent daraufkommen, dai3 er diesen Vergleich
mit den anderen Bundesländern zugunsten Niederösterreichs verbessern könnte, ohne daß es ihn
einen Groschen mehr kosten würde als er bei Einhaltung des Vertrages zu leisten hätte. Ich möchte
also den Herrn Landesfinanzreferenten sehr bitten, sich das gut zu überlegen.
Die Verhandlungen sind im Fluß. Wir sind in Terminnot. Sie wissen, der 20. Dezember ist Stichtag. Bis
dahin müssen wir eine Entscheidung treffen, damit sich die Verhandlungen nicht zerschlagen.
Ich möchte mir noch einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Präsidenten Reiter
erlauben. Richtig, zugegeben! Die Gemeinden sind hilflos, sie können sich aus eigener Kraft nicht
mehr helfen. Er hat die unterschiedliche Belastung der- Erhaltergemeinden im Vergleich zu den
anderen Gemeinden angeführt. Ebenfalls richtig! Wenn nämlich innerhalb eines Bezirkes 75
Gemeinden beziehen und eine Gemeinde das Krankenhaus erhält, die krankenhauserhaltende
Gemeinde 31,25 Prozent leisten muß, die übrigen 74 Gemeinden jedoch nur zusammen 21 Prozent,
je nach ihrer Steuerkraft, dann ist es klar, daß die Belastung dieser einzelnen Gemeinden wesentlich
geringer sein muß als die der Erhaltergemeinde.
Dann wurde angeregt, an Stelle einer privatrechtlichen Regelung dieser Misere durch Gesetz zu
begegnen. Dazu möchte ich feststellen, daß diese Möglichkeit praktisch jedermann auf der
Bundesebene offen gewesen Ware. Der Finanzminister hat des öfteren allen möglichen Leuten
gegenüber, die bei ihm um Abhilfe interveniert haben, erklärt: Von mir keinen Groschen, bevor nicht
die Krankenkassen mehr zahlen! Dabei war stets an eine sehr weitgehende Erhöhung der Leistungen
der Kassen gedacht. Hier im Hause wurde es ausgesprochen: höchstens 10 Prozent Rabatt! Da
möchte ich nun den sehen, der den Mut hat, einen diesbezüglichen Gesetzesantrag einzubringen!
Noch etwas möchte ich hier anführen: den Slavik-Plan. Die Länder wie die Gemeinden haben diesem
Slavik-Plan zugestimmt. Der Herr Finanzminister hat ihn nicht in die Tat umgesetzt, obwohl dies von
seiner Seite aus ohneweiters möglich gewesen wäre.
Auch die Forderung nach Erhöhung der Beitragsgrundlagen bei den Kassen ist nichts Neues. Das
wurde vom Herrn Finanzreferenten übernommen, denn darauf wurde schon vorher bei x
Verhandlungen hingewiesen.
Aber auch hier gibt es wieder eine Koalitionshaltung bei den Sozialversicherungsträgern.
Dienstnehmer wie Dienstgeber erklären hier einmütig und gemeinsam, daß dies Konsequenzen nach
sich ziehen würde, die wir derzeit nicht aushalten.
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß diese Beitragsgrundlagenerhöhung kommen müßte.
Jedoch ist auf Grund der Verhältnisse beim Bund derzeit für 1966 damit nicht zu rechnen. Die
Erhebungen dieser Forderung ist daher kein Trost für die krankenhauserhaltenden Gemeinden.
Dann weiterhin ein Beweis dafür, wie recht ich habe, wenn ich annehme, daß gewisse
Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder bestimmter Krankenkassen den Herrn Präsidenten
Reiter von der Unmöglichkeit überzeugt haben, daß, wenn vier Faktoren zur Sanierung notwendig
sind, eine alleinige Mehrleistung von einem der Beteiligten durchsetzen zu können. (Abg. Reiter: Es
hat mich niemand überzeugt! Damit kein Irrtum entsteht!) Bitte schön, ich lasse es dahingestellt. Ich
will deswegen keine Diskussion entfalten.
Sie haben ganz richtig die Notwendigkeit festgestellt, daß sich entsprechende Vertreter aller vier
Beteiligten, nämlich des Bundes, des Landes, der Sprengel und der Kassen, zusammensetzen
müssen, um dem Problem von Grund auf beizukommen. So gemeinsam erarbeiteten, grundlegenden
Lösungsvorschlägen könnte eine gesetzliche Regelung folgen. Die bisher gewählte Form, wo jeweils
einer der vier Beteiligten den anderen aufgefordert hat, voranzugehen und keiner gewillt war,
nachzufolgen, konnte zu keinem Ergebnis führen. Ich möchte betonen, daß sehr viel davon abhängt,
die Kassen in irgendeiner Form davon zu überzeugen, daß, falls sie bereit sind, eine Mehrleistung zu
erbringen, diese ausschließlich den Gemeinden zugute kommt. Wenn dies nicht gelingt, werden sie,
so wie bisher, der Meinung sein, daß sich die anderen Partner vor Lösungen drücken wollen.
Ich darf meine Ausführungen mit der Bitte beenden, daß alle Damen und Herren, die ein Interesse an
der Behebung der Misere der krankenhauserhaltenden Gemeinden haben - was sich letzten Endes
auch auf die übrigen Gemeinden auswirkt -, bemüht sein mögen, hier mit einer erstmaligen fühlbaren
Erleichterung zu beginnen, denn auch ein Baum wird nicht mit einem Schlag gefällt. Die Forderung
nach einer grundsätzlichen Lösung bleibt ja weiterhin aufrecht. Es müssen alle zusammenhelfen, den
Herrn Finanzreferenten davon zu überzeugen, daß er in dieser Frage eine positive Haltung zu
beziehen haben wird, wenn er sich nicht schuldig machen will, die in Gang befindlichen
Verhandlungen zu unterbrechen und die Gemeinden in ihrer verzweifelten Lage vor den Kopf zu
stoßen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort ist der Herr Abg. L a f e r I gemeldet.
Abg. LAFERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Nachdem drei
Kollegen über die leidige Defizitangelegenheit der Spitäler gesprochen haben, gestatten Sie auch mir,
als Sprecher der NUKAS, also im Namen der nicht spitalerhaltenden Gemeinden, einige Worte zu
diesem Problem zu sagen, denn es gibt immerhin jetzt noch 1563 Gemeinden, die über kein Spital
verfügen. Es ist uns allen klar, daß die Gesundheit das höchste Gut des Menschen ist, und daß wir
alle zusammenhelfen müssen, um diese zu erhalten. Wir können täglich aus den Zeitungen
alarmierende Nachrichten über die Spitäler lesen. Alle, die im Jahre 1957 das nö.
Spitalsprengelgesetz geschaffen haben, waren im Innersten davon überzeugt, daß damit endlich die
Debatte aus der Welt geschafft werde.
Damals ist man übereingekommen, daß die Sitzgemeinden 31,25 Prozent, die anderen Gemeinden
21 Prozent, das Land 29 Prozent und der Bund 18,75 Prozent zu tragen haben. Ich könnte es mir jetzt
sehr leicht machen, wenn ich sage, zurück zu den Praktiken vor 1938! Mit einem Schlag hätte ich die
1563 Gemeinden hinter mir. Denn damals hatten die nichtspitalerhaltenden Gemeinden keine
Leistungen zu erbringen. Der Bund war mit drei Achteln, das Land ebenfalls mit drei Achteln und die
Sitzgemeinde mit zwei Achteln beteiligt. Damit wäre für uns das Problem gelöst, jedoch nur scheinbar,
denn in Wirklichkeit ist es anders. Die alarmierenden Nachrichten ziehen sich wie ein roter Faden
durch die Presse: „Defizit und kein Besitzer", „Spital von Mistelbach soll Landeskrankenhaus „erden",
„Finanzausgleich und Spitalerhaltung", „Alarmierender Betriebskostenabgang der Spitäler'',
„Gemeinden: Spitallasten sind unerträglich", „Privatspitäler in Wien: 4200 Betten vor dem Ruin". Die
Reihe dieser Schlagzeilen könnte fortgesetzt werden. Unternommen wurde bis heute jedoch nichts.
Ich muß aber der Wahrheit die Ehre geben und die Feststellung machen, daß sich unser zu- ständiger
Referent, Herr Landesrat Wenger, bestimmt ernstlich bemüht, einen Ausweg zu finden. Er hat es nicht
leicht, und mir tut er bei den Sitzungen der NÖKAS oft leid. Nichtsdestoweniger bin ich als Sprecher
der nichtspitalerhaltenden Gemeinden gezwungen, deren Interessen zu vertreten; als für die
Gesundheit der Bewohner unseres Landes Verantwortlicher hat er in erster Linie die Aufgabe, sich
den Kopf darüber zu zerbrechen, wie Abhilfe geschaffen werden kann.
Ich habe hier den Jahresabschluß aus dem Jahre 1957 vor mir liegen, wo wir ein Defizit von nur
ungefähr 20 Millionen Schilling hatten. Ich erinnere mich, daß sich dieses Defizit bis zum Jahre 1959
auf 41 Millionen Schilling steigerte und im Jahre 1960 bereits 53 Millionen Schilling betrug. Ich habe
damals schon darauf aufmerksam gemacht, daß der Tag nicht mehr allzu ferne sein werde, wo das
Defizit 50 Millionen, 100 Millionen und noch mehr betrugen wird. Man hat mich mitleidig belächelt, und
sich gefragt, wo denn der Laferl als Sprecher der nichtspitalerhaltenden Gemeinden hindenke: 100
Millionen Schilling! Fahren wir fort: 1962 waren es 84,5 Millionen Schilling, 1963 89 Millionen Schilling,
1964 116 Millionen Schilling und 1965 beträgt das Defizit der nö. Spitäler 137 Millionen Schilling. Bei
einem Blick in den Voranschlag 1966 sehe ich nun einen Betriebsabgang der nö. Spitäler in der
alarmierenden Höhe von 166,742.000 Schilling.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir hier nicht ehestens Abhilfe schaffen, dann haben
wir nicht mehr das Recht, Volksvertreter des Landes Niederösterreich zu sein. Aus den errechneten
Verpflegsgebühren von täglich ca. 150 Schilling - in St. Pölten betragen sie sogar 201 Schilling und in
Wiener Neustadt 194 Schilling - ersehen Sie, da6 die Kosten eines Krankenhauses hoch sind. Wenn
Sie ferner im Voranschlag für die Stadt St. Pölten nachblättern, dann können Sie einen
Betriebsabgang des Spitals von 21,795.000 Schilling feststellen. Zu dieser horrenden Summe kann
ich den Stadtvätern nur mein Beileid aussprechen. Aber auch das Krankenhaus von Wiener Neustadt
weist ein Defizit von 16 Millionen Schilling auf, und das allerdings kleinste Spital in Allentsteig hat
einen Abgang von 1,2 Millionen Schilling.
Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Aus diesen Zahlen müssen Sie erkennen, daß
es für alle Verantwortlichen unseres Staates buchstäblich 5 Minuten vor 12 ist, in Verhandlungen
einzutreten, um dieses ernste Problem ohne den Hintergedanken, dem Partner den schwarzen Peter
zuzuspielen, einer Lösung zuzuführen. Wenn das unserem sehr verehrten Herrn Landesrat Wenger
gelingt, dann kann man ihn dazu nur herzlichst beglückwünschen. Ich will ihm heute noch keine
Vorschußlorbeeren geben, bitte ihn aber im Namen der nichtspitalerhaltenden Gemeinden des
Bundeslandes Niederösterreich, alles daranzusetzen, daß auf diesem Gebiet Abhilfe geschaffen wird.
(Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort gelangt Herr Abg. Dr. B r e z o v s z k y .
Abg. Dr. BREZOVSZKY: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz zu
zwei Problemen Stellung nehmen. Zunächst einmal zu den Vorbeugungsmaßnahmen allgemeiner Art,
Voranschlagsansatz 516-62, der 600.000 Schilling ausweist.
Sie dienen vor allem dazu, um lmpfaktionen durchzuführen. Es war seit jeher das Bestreben der Ärzte,
die Kranken zu betreuen, aber es hat sich bald gezeigt, daß es notwendig ist, auch vorbeugende
Maßnahmen in Entsprechung des Grundsatzes „Vorbeugen ist besser als heilen" zu treffen. Durch
zahlreiche Schutzimpfungen wurden in unseren Gebieten die Menschen vor Krankheiten, wie Pocken,
Diphterie, Kinderlähmung etc., behütet. Durch die Technisierung und Mechanisierung unserer
Gesellschaft haben sich aber neue Gefahren für die Menschen entwickelt. Wir alle wissen, daß durch
die Motorisierung die Unfallsgefahr beträchtlich steigt, sowohl auf den Straßen als auch in der
Landwirtschaft. Es hat sich in den letzten Jahren eine Gefahr für die Menschen dadurch entwickelt,
da6 die Zahl der Wundstarrkrampferkrankungen ständig steigt. Im Jahre 1964 gab es in
Niederösterreich 48 Fälle von Tetanusinfektionen, von denen 35 Prozent tödlich ausgegangen sind.
18 Menschen mußten ihr Leben lassen, weil nicht rechtzeitig eine Impfung stattfinden konnte. Diese
Zahl von Todesfällen ist die größte nach der Tuberkulose.
Hohes Haus! Das Problem der Tetanusschutzimpfung war bereits mehrmals Gegenstand von
Sitzungen der Sanitätsdirektoren im Bundesministerium für soziale Verwaltung. Es wurde dann auch
ein Bericht der Kommission des Obersten Sanitätsrates über die Tetanusprophylaxe vorgelegt. Das
Bundesministerium für soziale Verwaltung strebt eine gesetzliche Regelung dieser Frage an, aber es
ist unsicher, wann es zu dieser gesetzlichen Regelung kommt. Schon im Hinblick darauf, daß bereits
18 Niederösterreicher in einem Jahr ihr Leben lassen mußten, müßte ehebaldigst eine allgemeine
Schutzimpfungsaktion gegen Tetanus eingeleitet werden. Es ist richtig, daß die Ärzte das Serum bei
jedem Unfall spritzen, aber diese Impfung wird als passiv bezeichnet, weil die Abwehrkräfte dem
Körper eingespritzt werden. Es ergeben sich dadurch Gefahren, weil hier der Körper Abwehrkräfte
entwickelt, und es ergeben sich auch tödliche Zwischenfälle. Es muß überlegt werden, ob nicht eine
andere Art der Schutzimpfung besseren Schutz bietet. Diese passive Impfung hat nur 2-3 Wochen
Wirksamkeit; es müßte die aktive Immunisierung der Bevölkerung dadurch angestrebt werden, daß
dem gesunden Menschen eine leichte Dosis dieses Serums eingegeben wird, damit der Körper
Abwehrkräfte von sich aus entwickelt. In diesem Falle müßte aber ein beträchtlicher Betrag
aufgewendet werden, der durch die 600.000 Schilling, die für das nächste Jahr vorgesehen sind, nicht
gedeckt erscheint. Es sollte hier der Herr Finanzreferent vielleicht im Nachtragsbudget 1966 noch
ungefähr 1 Million Schilling vorsehen, damit auch in Niederösterreich diese Schutzimpfung gegen
Tetanus stattfinden kann. Wir haben heute in der Presse gelesen, daß auch der Wiener Gemeinderat
sich mit diesem Problem befaßt hat, und in Wien im kommenden Jahr eine derartige Schutzimpfaktion
gegen Wundstarrkrampf stattfindet.
Ich möchte nun zum zweiten Teil meiner Ausführungen kommen, zur Jugendförderung, die ebenfalls
in der Gruppe 5 vorgesehen ist. Gleich zu Anfang möchte ich feststellen, daß es sehr erfreulich ist,
daß der Betrag für Jugendförderung im Abschnitt 56 um 574.000 Schilling erhöht wurde. Es wurden
auch die Zuwendungen für Sportverbände um 220.000 Schilling erhöht. Wir begrüßen es, daß die
öffentliche Hand die Arbeit der Sportverbände und der demokratischen Jugendorganisationen anerkennt und auch finanziell unterstützt. Wir wissen, daß in autoritären Staaten der Staat ungeheure
Mittel investiert, um die Jugend politisch einseitig gegen die Demokratie zu beeinflussen. Aufgabe der
Demokratie ist es, die jungen Staatsbürger in freien Gemeinschaften im Sinne der Toleranz und eines
demokratischen Staatsbewußtseins zu erziehen. Wir wissen aber auch, daß hier neben den ideellen
Voraussetzungen auch finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Herr Abg. Buchinger
hat bereits auf die Schwierigkeit der Jugendarbeit in unserem Lande hingewiesen, die sich meines
Erachtens in erster Linie im Finanziellen zeigt. Ich bin auch der Meinung, daß man es der Jugend
nicht zu leicht machen soll, aber ohne die Mindestvoraussetzungen gibt es keine Jugendarbeit auf
Iängere Sicht. Ohne eine finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand muß es viele Jugendliche
Geben, die niemals Gelegenheit haben, zur Gemeinschaft, zur Demokratie in Jugendorganisationen
erzogen zu werden. Wir müssen sagen, daß sich die Gefahren der modernen Gesellschaft für die
Jugend steigern. Wir müssen auch sagen, daß es außerordentlich wichtig ist, die Jugend zur
Demokratie zu erziehen. Diese Mittel werden ja nicht nur für die Jugend, sondern auch im Interesse
des Staates, im Interesse einer friedlichen und demokratischen Entwicklung in der Zukunft
aufgewendet. Je mehr wir das demokratische Staatsbewußtsein unserer Jugend stärken, umso
leichter wird die Jugend später die Probleme lösen können.
Ich möchte auf die einzelnen Aufgaben, die die Jugendorganisationen durchzuführen haben, nicht
weiter eingehen, weil das heute bereits zweimal geschehen ist. Ich will meiner Freude darüber
Ausdruck geben, daß auch für wertvolles Schrifttum im Voranschlagsansatz 56-64 Geld vorgesehen
ist. Wir haben den Wunsch, da6 dieser Voranschlagsansatz eine ständige Einrichtung bleibt, damit
auch alle anderen Jugendorganisationen die Möglichkeit haben, ihren Angehörigen wertvolle Literatur
über große Usterreicher zugänglich zu machen. Ich denke nur an die drei allgemein anerkannten
verstorbenen Bundespräsidenten der Zweiten Republik oder an Oskar Helmer, der sich
außerordentlich Große Verdienste um unser Heimatland erworben bat.
Zum Jugendherbergswesen habe ich nur eine Bemerkung zu machen. Heuer sind im Voranschlag
hiefür insgesamt 600.000 Schilling vorgesehen. Auf Grund einer Vereinbarung im Jugendherbergsring
war es zehn Jahre lang in diesem Lande üblich, daß die beiden im Jugendherbergsring bestehenden
Verbände, das Österreichische Jugendherbergswerk und der Österreichische
Jugendherbergsverband, die entsprechenden Mittel zu je 50 Prozent bekommen haben. Am 18.
November dieses Jahres hat auch eine Sitzung dieser beiden Verbände im Herbergsring
stattgefunden. Der Vertreter des Österreichischen Jugendherbergswerkes hat dort um 18. November
1965 ausdrücklich erklärt, daß dieser Aufteilungsschlüssel von 50 zu 50 auch für die Zukunft gelten
soll. Es war Herr Dr. Schlintner, der am 18. November diese Erklärung abgegeben hat. Umso mehr
überrascht es, daß der Jugendherbergsverband im nächsten Jahr nur 40 Prozent der Mittel erhalten
wird, während das Österreichische Jugendherbergswerk 60 Prozent bekommen wird. Es würde im
Interesse des gesamten nö. Herbergswesens liegen, wenn man eine Vereinbarung, zu der man ja
nicht gezwungen wurde, und eine Zusage, die man erst am 18. November gemacht hat, einhalten
würde. Ich möchte Sie daher bitten, diese Frage noch einmal zu überprüfen, damit man innerhalb
dieser beiden Verbände allenfalls zu einer gütlichen Einigung kommt oder damit im Nachtragsbudget
dieser an sich geringfügige Betrag von 60.000 Schilling, um den der Jugendherbergsverband weniger
bekommt, für diese Institution vorgesehen wird.
Im Finanzausschuß wurde gesagt, daß der Jugendherbergsverband weniger geleistet hat als das
Herbergswerk. Ich habe hier einen Kurzbericht der Landesgruppe Niederösterreich des
Herbergsverbandes, aus dem hervorgeht, daß die Nächtigungszahl des Herbergsverbandes nicht
kleiner ist als die des Herbergswerkes, daß auch der Herbergsverband so wie das Herbergswerk
sechs Jugendherbergen zu betreuen hat, daß für das nächste Jahr drei Neubauten vorgesehen sind
und daß der Jugendherbergsverband bereits im Jahre 1960 eine eigene Jugendherberge geschaffen
hat, während das Österreichische Jugendherbergswerk erst im Jahre 1965 eine neue Jugendherberge
eröffnet hat. Ich bin der Meinung, daß allein aus diesem kurzen Bericht hervorgeht, daß offensichtlich
kein sachlicher Grund hiefür zu finden ist, warum man hier von der bewährten Aufteilung 50 zu 50
abgegangen ist.
Abschließend möchte ich noch auf ein Gebiet zu sprechen kommen, das von einem besonderen
Verantwortungsbewußtsein der Jugendorganisationen zeugt. Die im Bundesjugendring vertretenen
Jugendorganisationen haben einen Musterentwurf eines Jugendschutzgesetzes aus folgendem Grund
geschaffen: Die Angelegenheiten des Jugendschutzes sind Ländersache: es gibt daher insgesamt
neun Jugendschutzgesetze, die oft voneinander abweichende Bestimmungen enthalten, was die
jungen Menschen nicht verstehen können. Ich verstehe es auch nicht, warum man gleiche
Tatbestände so verschieden regelt.
Nur zwei kleine Beispiele: Der Niederösterreicher kann in Langenzersdorf vom 16. Lebensjahr an in
aller Öffentlichkeit Alkohol, mit Ausnahme der gebrannten alkoholischen Getränke trinken. In
Strebersdorf darf er das erst mit 18 Jahren. Das wird kein Mensch verstehen. (Abg. Janzsa: In
Niederösterreich ist die Jugend aufgewertet worden!)
Ein zweites Beispiel: Nach dem Wiener Jugendschutzgesetz werden Übertretungen der Vorschriften
des Jugendschutzgesetzes mit 3000 Schilling oder mit einer Woche Arrest bestraft. In schweren
Fällen können diese beiden Strafen, 3000 Schilling, 1 Woche Arrest, kumuliert, also gleichzeitig
verhängt werden. In Niederösterreich werden die Übertretungen des Jugendschutzgesetzes, die im
großen und ganzen ja die gleichen Tatbestände wie das entsprechende Wiener Gesetz betreffen, mit
3000 Schilling oder mit 4 Wochen Arrest geahndet. Ich bin der Ansicht, daß kein rechtspolitischer
Grund dafür vorliegt, daß man die Ersatzstrafe, die in Wien bei der gleichen Geldstrafe 1 Woche
beträgt, in Niederösterreich auf 4 Wochen ausdehnt. Dazu ist zu sagen, daß auch in Niederösterreich
diese beiden Strafen kumuliert verhängt werden können. Das heißt, wenn ein Jugendlicher in Wien
gegen diese Vorschriften verstößt, dann bekommt er 3000 Schilling und 1 Woche Arrest, in
Niederösterreich für das gleiche Delikt aber 3000 Schilling und 4 Wochen Arrest. (Zwischenruf bei der
ÖVP.) Nein, kumuliert. Das steht ausdrücklich im Gesetz; hiefür ist also eine besondere Bestimmung
vorhanden.
All das rechtfertigt es, daß man sich darüber Gedanken macht. Ich möchte daher bitten, meinen
Resolutionsantrag zur Gruppe 5 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das
Jahr 1966, der wie folgt lautet, anzunehmen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestens einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit
dem das Gesetz zum Schutze der Jugend vom 26. Jänner 1956, LGBI. Nr. 29, im Sinne des
Musterentwurfes eines Jugendschutzgesetzes des Bundesjugendringes zwecks Vereinheitlichung des
Jugendschutzes in Usterreich, abgeändert wird." Ich bitte Sie, diesem Resolutionsantrag
zuzustimmen, der zur Rechtssicherheit beitragen wird. Die Jugendorganisationen, die im
Bundesjugendring vertreten sind, werden der Landesregierung und dem Landtag hiefür dankbar sein.
(Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. F r a i s s I .
Abg. FRAISSL: Hohes Haus! Bei der Durchsicht der Gruppe 5 kam ich auf eine Ansatzpost, die mit
1,2 Millionen Schilling dotiert ist, nämlich die Krankenpflegeschulen. Ich wunderte mich nur, daß mit so
geringen Mitteln eine so große Wirkung bei der Sicherung des Nachwuchses unseres Pflegepersonals
erzielt werden konnte.
Die Ausbildung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der
Sanitätshilfsdienste beruht auf dem Bundesgesetz aus dem Jahre 1961. Dazu kamen im
Verordnungswege vier Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Als entscheidende Neuerung muß
vermerkt werden, daß neben dem Krankenpflegedienst im herkömmlichen Sinn der Dienst der
sogenannten Stationsgehilfin als Sanitätshilfsdienst auf eine gesetzliche Basis gestellt wurde. Der
Gesetzgeber hat damit der Tatsache Rechnung getragen, daß mit den diplomierten
Krankenschwestern das Auslangen nicht mehr gefunden werden kann. Es gibt viele einfache
Tätigkeiten, die man ruhig dem Hilfspersonal überantworten kann, damit die voll ausgebildete Kraft für
rein pflegerische Arbeit frei wird. Ferner wurden erstmalig Ausbildungsvorschriften hinsichtlich jenes
Teiles des Krankenpflegefachdienstes, der sich mit der Pflege in den Heil- und Pflegeanstalten für
Geisteskranke zu befassen hat, erlassen und damit auch diesem verantwortungsvollen Beruf der ihm
zukommende Rang als diplomierter psychiatrischer Krankenpflegeberuf gegeben.
Mit der Schaffung des erwähnten Krankenpflegegesetzes wurde im besonderen die Ausbildung in den
Sanitätsdiensten dem internationalen Standard der westlichen Länder angeglichen. Die Entwicklung
der Medizin, die immer mehr zur Aufsplitterung in gewisse Fachrichtungen neigt und auch Hilfskräfte
für immer enger umgrenzte Fachgebiete verlangt, ließ dabei zwangsläufig auch auf dem Gebiete der
untergeordneten Sanitätsberufe weitgehende Spezialisierungen nicht vermeiden.
Durch das erwähnte Krankenpflegegesetz hat nun die Ausbildung in den Krankenpflegeberufen - wie
bereits angedeutet - eine Zweiteilung erfahren. Sie ist nun nicht mehr allein auf Krankenpflegeschulen
beschränkt; die Ausbildung in den Sanitätshilfsdiensten erstreckt sich nun auf sämtliche Spitäler. In
Zukunft werden also - so wie bisher - die diplomierten Krankenschwestern in einer
Krankenpflegeschule ausgebildet werden müssen, während die Stationsgehilfinnen im Rahmen ihres
Dienstverhältnisses in der jeweiligen Krankenanstalt selbst in Kursen geschult werden. Der Großteil
der 27 öffentlichen Krankenanstalten Niederösterreichs hat bereits vom Bundesministerium für soziale
Verwaltung die Bewilligung erlangt, die notwendigen Ausbildungskurse für die Stationsgehilfinnen
durchzuführen. Die Ausbildung in den diplomierten Pflegediensten, und zwar in der allgemeinen
Krankenpflege und in der Kinderkrankenpflege, erfordert die Absolvierung einer Krankenpflegeschule.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfaßt neben einer praktischen Tätigkeit eine umfangreiche
theoretische Schulung. Etwas abweichend ist die Ausbildung in der diplomierten psychiatrischen
Krankenpflege geregelt, welche in den niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten
Gugging und Mauer-Öhling im Rahmen eines dreijährigen Lehrganges und im Dienstverhältnis
geschieht.
Mit Ende September 1965 standen in den niederösterreichischen Krankenpflegeschulen 329
Schülerinnen in Ausbildung. Erfreulicherweise stiegen in diesem Jahr die Aufnahmezahlen stark an.
Diese Entwicklung geht letztlich nicht nur darauf zurück, daß das Krankenpflegegesetz eine gewisse
Aufwertung des diplomierten Krankenpflegeberufes gebracht hat und eine intensivere Werbung
betrieben wurde, sondern sicher auch darauf, daß nunmehr die Ausbildung nicht mehr mit 18 sondern
mit 17 Jahren begonnen und die Zeit zwischen dem Austritt aus den Pflichtschulen und die Aufnahme
in die Krankenpflegeschulen durch sogenannte Vorschulen, welche in jeder Krankenpflegeschule
eingerichtet werden können, überbrückt werden kann. In diese Vorschulen werden die Mädchen mit
15 Jahren aufgenommen, um sie auf ihren zukünftigen Beruf vorzubereiten. Sie lernen daneben auch
noch die wesentlichen hauswirtschaftlichen und auch Kanzleiarbeiten. Ferner werden sie auch
allgemein weitergebildet. Mit diesen Vorschulen 4 wurde die große Lücke der Ausbildung zwischen
dem 14. und 18. Lebensjahr geschlossen.
Ein Schönheitsfehler liegt in der Finanzierung dieser Schulen. Der Bund schreibt wohl vor, wie
gründlich die Ausbildung sein muß, schweigt aber, wenn es um die Bezahlung dieser Ausbildung geht.
Von besonderer Wichtigkeit wäre eine breitere Streuung dieser Schulen, denn jede Krankenanstalt
wird mit ihren Personalsorgen leichter fertig, wenn sie eine eigene Krankenpflegeschule besitzt, und
für viele wäre es ein Anreiz, diesen schönen Beruf in gewohnter Umgebung zu erlernen. Das Land
Niederösterreich fördert die Errichtung von Krankenpflegeschulen dadurch, daß es 60 Prozent der
Errichtungskosten übernimmt. Ferner wurden bisher jährlich Beträge von insgesamt 650.000.Schilling an Krankenpflegeschulen, die nicht vom Land selbst geführt werden, zur Deckung der
Betriebskosten ausgeworfen.
Alle Förderung materieller Natur wäre aber vergebens, würden sich nicht - trotz Vollbeschäftigung junge Menschen finden, die diesen viel Idealismus erfordernden Beruf, der schon einer Berufung
gleichkommt, ergreifen. Vor einem Jahr hatte ich - unfreiwillig - Gelegenheit, die Arbeit dieser
Schwestern und Hilfsschwestern kennen- und schätzenzulernen. Ich glaube, Sie, meine Damen und
Herren, werden mit mir einer Meinung sein, allen, die diesen aufopferungsvollen Beruf ausüben, die
bereit sind, im Dienste der Menschlichkeit große Opfer auf sich zu nehmen, den herzlichsten Dank
auszusprechen. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Re i t e r .
Abg. REITER: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde gestern im Kapitel 1 die Bedeutung
des Zivilschutzes besonders herausgestrichen. Es wird morgen auch über die Bedeutung des
Feuerwehrwesens in Niederösterreich gesprochen werden. Ich glaube aber, daß wir noch eine dritte
Selbsthilfeeinrichtung haben, deren Arbeit verdient, erwähnt und bedankt zu werden, nämlich das
Rote Kreuz. Ich darf erfreulicherweise feststellen, daß schon zum zweitenmal im
niederösterreichischen Landesbudget eine Summe von 400.000 Schilling bereitgestellt wurde. Es ist
dem Roten Kreuz durch die Anschaffung von Material für den Katastrophendienst bei den heurigen
Katastrophenfällen möglich gewesen, die Not mit Unterstützung aller anderen Selbsthilfeeinrichtungen
einigermaßen zu meistern. Ich darf darauf verweisen, daß die Trinkwasserbereitungsanlage und die
Scheinwerferzüge des Roten Kreuzes überhaupt erst die Voraussetzung geschaffen haben, daß die
Pioniere auch nachts in den Einsatz gestellt werden konnten. Ich darf vor allem auf die
Seuchenbekämpfung hinweisen, die durch Unterstützung des Landes Niederösterreich vom Roten
Kreuz durchgeführt werden konnte.
Ein großes Problem für das Rote Kreuz ist die Personalfrage. Ich darf darauf verweisen, daß das
hauptamtliche Personal sehr sparsam eingesetzt ist und daß es dem NÖ. Landesverband gelungen
ist, bis heute ohne Defizit sein Budget zu erstellen. Sorge macht der freiwillige Einsatz der
Rotkreuzhelfer, weil es vielfach vom guten Willen des Betriebsinhabers oder anderer Stellen abhängt,
bei Katastrophenfällen oder bei Bedarf diese freiwilligen Helfer freizubekommen. Ich glaube daher,
da6 es notwendig wäre, in Niederösterreich ein diesbezügliches Gesetz zu schaffen, um einerseits
dem Roten Kreuz die notwendigen Mittel bereitzustellen, aber andererseits auch den Einsatz von
freiwilligem Personal zu regeln.
Die Hauptsparte des Roten Kreuzes ist nach wie vor der Rettungsdienst. Ich darf darauf verweisen,
daß das Rote Kreuz im abgelaufenen Jahr den Fuhrpark erneuern konnte und daß es durch
Anschaffung von Geräten, vor allem von Funk, gelungen ist, wieder einsparend am Personalsektor zu
wirken.
Im vergangenen Jahr hat das Rote Kreuz in Niederösterreich 4,711.099 km zurückgelegt; das ist eine
beachtliche Erhöhung im Vergleich zum Jahr 1964. Wenn man das Jahr 1950 zum Vergleich
heranzieht, so bedeutet das eine 150prozentige Steigerung. Anschaulich wirkt vielleicht der Vergleich,
daß im abgelaufenen Jahr jede vierte Minute, Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag, ein Rotkreuzwagen
in Niederösterreich unterwegs war. Die Schaffung der Unterkünfte hat im vergangenen Jahr ebenfalls
einen Fortschritt gemacht. Es sind hier finanzielle Schwierigkeiten. Aber auch für das kommende Jahr
ist so geplant, daß auf dem Sektor weitere Fortschritte in Niederösterreich erreicht werden können.
Heuer hat in Österreich, das dürfen wir uns zur Ehre anrechnen, die internationale RotKreuzgesellschaft ihren Weltkongreß abgehalten, und der NÖ. Landesverband hat den ehrenvollen
Auftrag gehabt, bei der Ausstellung am Heldenplatz in Wien den Hauptanteil, das größte Kontingent,
zu stellen. Die ausländischen Delegierten haben den Ausrüstungsstand des Österreichischen Roten
Kreuzes lobend beurteilt. Ich möchte von dieser Stelle aus den freiwilligen Helfern Niederösterreichs
herzlich danken; sie sind viele, viele Stunden unbezahlt im Einsatz gestanden, auch zu einer Zeit, wo
man normalerweise bei der Familie ist, also an Sonn- und Feiertagen und nach Dienstschluß. Eine
Frage, die meines Erachtens eine wesentliche Unterstützung für die Regelung des Personals im
Roten Kreuz sicherlich herbeiführen würde, wäre die Uniformierung. Man mag über die Uniformen
denken wie man will. Tatsache ist, daß viele Leute, wenn sie eine Uniform bekämen, viel lieber in den
Dienst des Roten Kreuzes treten würden.
Ein Wort zum Jugend-Rot-Kreuz, das unter der Landesleitung von Hofrat Dr. Gartner einen großen
Aufschwung im vergangenen Jahr gemacht hat. Ich darf darauf verweisen, daß 175.000 Schüler von
5500 Lehrkräften im Roten-Kreuz-Dienst betreut werden. Es ist sehr entscheidend, da8 unsere jungen
Menschen, unsere Kinder, schon frühzeitig zum Dienst am Nächsten, zum Dienst am Helfen, mit
einem Wort zum Opferbringen, herangezogen werden. Das Jugend-Rot-Kreuz hat im vergangenen
Jahr kranken und siechen Menschen, Körperbehinderten, Zuckerkranken in Ferienlagern einen Urlaub
gewährt. Ich darf heute besonders unterstreichen: 100,000 Schilling konnten dem Herrn
Landeshauptmann aus den Mitteln des Jugend-Rot-Kreuzes für die heurige Hochwasserhilfe des
Landes Niederösterreich zur Verfügung gestellt werden. Daneben liefen eine Reihe von Kursen, wie
zur Heranbildung von Hauskrankenpflege, Rettungsschwimmen usw. Ich verweise auf das
internationale Studenten- und Ferienlager in Krems, wo sogar russische Vertreter anwesend waren.
Umgekehrt waren auch Mitglieder des Österreichischen Jugend-Rot-Kreuzes bei einem solchen
völkerversöhnendem Treffen in Rußland. Abschließend noch einen herzlichen Dank dem weiblichen
Personal, das diese Krankentransporte - ich denke daran, wenn es sich um Mütter handelte - erst
ermöglichte. Ich bin davon überzeugt, daß mit Hilfe der NÖ. Landesregierung auch in Zukunft das
Rote Kreuz Niederösterreich seine segensreiche Tätigkeit wird fortsetzen können. (Beifall im ganzen
Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. B u c h i n g e r .
Abg. BUCHINGER: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will keineswegs zu der
fortgeschrittenen Zeit die Diskussion noch verlängern, ich möchte nur ganz kurz zu einigen Dingen
Stellung nehmen. Vorerst darf ich zur Voranschlagspost 56-61, und zwar Abhaltung der
Jungbürgerfeiern und zur staatsbürgerlichen Jugenderziehung, mit einem Betrag von 600.00 Schilling,
die heuer wieder im Budget aufscheint, etwas ragen. Ich habe mich im Vorjahr schon damit
beschäftigt und gesagt, welchen Wert diese Jungbürgerfeiern, die vor allem vom Landesjugendreferat
in Zusammenarbeit mit den Gemeinden veranstaltet werden, haben. Ich halte nach wie vor diese
Feiern und damit die feierliche Aufnahme der 21jährigen oder 20jährigen in die Gruppe jener, die für
den Staat und für das Land mitverantwortlich sind, für sehr gut. Ich glaube, daß hier ein Weg
beschritten worden ist, der in Zukunft noch mehr ausgebaut gehört. Ich bin der Meinung, daß diese
30, 40 oder 50 Jungbürgerfeiern, die in Niederösterreich abgehalten werden, keineswegs noch alle
jungen Menschen anspricht. Man soll aber alle jungen Menschen darauf aufmerksam machen, was
sie jetzt für eine Verantwortung zu tragen haben.
Wenn ich mir die Statistik über die Wahlergebnisse, die vom Innenministerium herausgegeben
wurden, ansehe, so ist ein Punkt drinnen, der zu denken geben muß. Unter den Nichtwählern sind 25
Prozent, die zwischen 20 und 25 Jahren alt sind. Das wird in Niederösterreich ungefähr eine Zahl von
25.000 bis 30.000 junge Menschen ausmachen, also Menschen, die zum ersten Male zu den
Wahlurnen gehen durften, aber ihrer Wahlpflicht nicht nachkamen. Ich glaube, es wäre gerade hier die
Aufgabe des Landes-Jugendreferates, einzugreifen und durch eine entsprechende Aufklärung diese
Jungwähler - hier werden die Jungbürgerfeiern zweifellos zu wenig sein oder nicht genügend die
Möglichkeit bieten - vielleicht mit anderen Mitteln, gerade vor Wahlen, und wir stehen jetzt wieder vor
einer Wahl, über die Wahlpflicht aufzuklären. Wir haben uns in Umfragen erkundigt, was vor allem
diese jungen Leute dazu bewogen hat, nicht zur Wahl zu gehen. Es sind in erster Linie immer wieder
zwei Antworten, die gegeben werden. Erstens, daß die jungen Menschen nicht so sehr Bescheid
wissen über die öffentlichen Einrichtungen und was mit der Wahl zusammenhängt; und zweitens, daß
viele junge Leute vor der Wahlurne und vor der Wahlzelle eine gewisse Angst haben, weil sie nicht
wissen, was sie dort zu tun haben. Das klingt für uns zwar unwahrscheinlich, aber ich konnte es selbst
auf einer Wahlreise, die ich anläßlich der Betriebsratswahlen für das Handelsministerium durch ganz
Österreich durchführen konnte, feststellen. Selbst Leute, die schon 5 oder 6mal zur Wahlurne
gegangen sind, mußte man aufklären, wie ein amtlicher Stimmzettel aussieht, und wie sie zu wählen
haben. Umso ärger ist es bei jungen Leuten. Ich glaube, daß hier für das Landes-Jugendreferat ein
großes Betätigungsfeld zur Aufklärung in diesen Punkten für die junge Generation sicherlich gegeben
wäre.
Ich möchte noch zu einem anderen Punkt Stellung nehmen, über den der Herr Abg. Brezovszky
gesprochen hat, und zwar zu dem Herbergswesen. Ich darf erwähnen, daß wir in Niederösterreich
zwei Herbergsorganisationen haben, das Niederösterreichische Herbergswerk und den
Niederösterreichischen Herbergsverband. Ich möchte auch erwähnen, daß der Verband jetzt 6
Herbergen in Niederösterreich unterhält mit 251 Betten und das Herbergswerk 10 Jugendherbergen
mit 556 Betten. Ich darf weiters sagen, daß das Herbergswerk im letzten Jahr 2 große moderne
Jugendherbergen gebaut hat, wie wir sie in ganz Österreich suchen können, da sie zweifellos nach
dem letzten Stand der Erfahrungen errichtet worden sind. Die Häuser in Melk und Lackenhof können
mit den ausländischen Jugendherbergen sicherlich Schritt halten, wahrscheinlich sind sie noch besser
ausgestattet. Allein der Ausbau dieser 2 Jugendherbergen, die heuer fertiggestellt wurden und die 116
Betten aufweisen, hat rund 6,5 Millionen Schilling gekostet. Also 6,5 Millionen Schilling waren durch
das Herbergswerk hier aufzubringen. Ich darf mit Befriedigung feststellen, daß auch von Seiten des
Bundes, und zwar des Bundesverbandes des Herbergswerkes, ganz bedeutende Förderungen aus
dem Bundesjugendplan gegeben wurden, nämlich fast annähernd 5 Millionen Schilling. Das ist
erfreulich, weil man sonst nicht immer die Förderung von Bundesseite in diesem erfreulichen Ausmaß
bekommt. Wenn der Herr Abgeordnete darüber Kritik geübt hat, warum hier an dem
Aufteilungsschlüssel etwas geändert worden ist, so darf ich feststellen, daß die Abmachung wohl für
den Herbergsring bestand. Ich darf darüber hinaus aber feststellen, daß die Subventionen des Landes
Niederösterreich immer an die einzelnen Herbergsorganisationen direkt gegeben wurden und nicht
dem Ring überwiesen worden sind.
Ich glaube, schon aus meinen Feststellungen, daß die eine Organisation sechs Herbergen, die andere
zehn Herbergen zu betreuen hat, ergibt sich die Begründung dafür, daß eben jene, die größere
Aufgaben zu erfüllen hat, jene, die ein größeres Gebiet zu bearbeiten hat, auch mehr zu fördern ist.
Das wirkt sich erfreulicherweise im heurigen Jahr auch bei der Zuteilung der Förderungsmittel des
Landes aus, indem der Herbergsverband 240.000 Schilling und das Herbergswerk 360.000 Schilling
erhalten.
Ich darf ihnen aber auch dazusagen, Herr Kollege, daß das keineswegs eine Ausnahme in
Niederösterreich ist. Sehen Sie sich einmal die Förderung der Herbergsverbände im Bundesland
Kärnten an, wo zum Beispiel nur der Herbergsverband gefördert wird, während das Herbergswerk von
sei- ten des Landes überhaupt keine Förderungsmittel bekommt. Ich möchte auf die Art der Förderung
der Jugendorganisationen in Kärnten nicht näher eingehen. Dort ist 1 Million Schilling im Budget für
die Förderung der Jugendorganisationen vorgesehen. Die Organisation, von der ich komme, bekommt
in Kärnten aus dieser Budgetpost 25.000 Schilling zugewiesen. Über die Verteilung der übrigen Mittel
ist bis jetzt in Kärnten trotz sehr vieler Anfragen keine Auskunft gegeben worden. Niemand weiß, wo
die anderen Mittel hinfließen.
Ich bin daher sehr dankbar, daß aus unserem Budget klar ersichtlich ist, wo die Gelder hingehen und
wie sie ausgeteilt werden. (Abg. Staatssekretär Rösch: Schauen Sie auch in andere Länder!) Auch in
Wien ist es ähnlich, wo zum Beispiel dem Herbergsverband vor fünf Jahren eine Subvention, eine
ganz kleine Subvention gegeben wurde. Auf die Verhältnisse in den anderen Bundesländern könnte
man genauso eingehen. Ich möchte hier Salzburg als Beispiel herausgreifen. In Salzburg wird der
Herbergsverband auf Grund der Tatsache, daß in dem Verband mehr Organisationen stehen, und im
Hinblick darauf, daß der Herbergsverband in Salzburg eben mehr Herbergen unterhält, im Verhältnis
1:3 zugunsten des Herbergsverbandes gefördert. Das geschieht auf Grund der Tatsache, daß dort
mehr Herbergen dem Herbergsverband gehören. Ich darf aber hinzufügen, daß die Verhältnisse in
den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, je nachdem, welche Organisationen in den
einzelnen Herbergsverbänden Mitglieder sind. Es gibt hier keine einheitliche Linie; die Verhältnisse
sind in einigen Bundesländern sehr unterschiedlich. Das wollte ich zur Aufklärung vorbringen.
Ich darf aber auch als Vertreter einer dieser Jugendorganisationen hier unserem Finanzreferenten
herzlich dafür danken, da8 er diese Erhöhung um 200.000 Schilling für die Herbergsverbände
durchgeführt hat. Ich glaube, das ist ein echter Beitrag in dem Bemühen, die Jugendorganisationen in
unserem Lande zu unterstutzen.
Ich möchte weiters noch feststellen, daß wir dem Antrag des Abg. Dr. Brezovszky zum
Jugendschutzgesetz selbstverständlich zustimmen werden, vorbehaltlich natürlich gewisser
Regelungen, die vielleicht auf das Bundesland Niederösterreich nicht anwendbar sind. Ich kenne
selbst genau den Entwurf des Bundesjugendringes. Meine Organisation hat sich im heurigen Sommer
bei einigen Tagungen und in einigen Konferenzen sehr eingehend mit diesem Entwurf befaßt. Ich darf
auch auf die Enqueten hinweisen, die vom Herrn Oberschulrat Direktor Bäuerle hier durchgeführt
worden sind, wo sich die Jugendorganisationen an einem Tisch zusammengesetzt haben, um über
dieses Problem zu diskutieren.
Ich bin auch der Meinung, daß es zu einer weit- gehenden Vereinheitlichung der
jugendschutzgesetzlichen Bestimmungen in allen Bundesländern kommen soll. Mit dem angeführten
Vorbehalt geben wir gerne dem Antrag die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Landesrat R e s c h.
Landesrat RESCH : Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich gleich bei Ihnen
entschuldigen, daß ich die Sitzung verlängere, aber der Herr Abg. Czidlik hat mich so oft
apostrophiert, daß ich wohl einige kurze Bemerkungen dazu machen darf.
Der Herr Abgeordnete hat gemeint, der Landesfinanzreferent sei also schuld, wenn es am 20.
Dezember allenfalls zu einem vertragslosen Zustand kommt. Es ist ja eine alte Methode, daß ein
Sündenbock her muß, wenn eine schwierige Frage scheinbar nicht gelöst werden kann. Ich glaube
nur, daß man es nicht so machen kann, daß man überall dort, wo man keine anderen Lösungen
findet, einfach sagt: Das Land soll zahlen! Ich möchte die Abgeordneten des Hohen Hauses fragen:
Wenn man in einer solchen Art und Weise vorgehen wollte, daß man überall dort, wo es
Schwierigkeiten gibt, ganz einfach sagt - das ist die einfachste Formel -: Das Land soll zahlen!,
welchen Prozentsatz der Ermessenskredite - ich habe das in meiner Budgetrede sehr deutlich gesagt
- hätte dann der Landtag überhaupt noch für sich, wenn Sie grundsätzlich nur mehr Pflichtleistungen
festlegen wollen?
Wir haben im bisherigen Verlauf der Budgetdebatte ja eine ganze Reihe von Wünschen gehört. Wenn
wir die zusammenzählen, dann kommen dabei mindestens 120 Milliönchen Schilling heraus. Wenn wir
jetzt noch die Spitalsabgänge dazurechnen, und wenn ich mir noch jene wünsche vor Augen halte, die
bei den Folgekapiteln vorgebracht werden dürften, dann werden von den Ermessenskrediten des
Voranschlages 1966 etwa 80 oder noch mehr Prozent weg sein. Würde man so vorgehen, würde sich
in wenigen Jahren eine Budgetdebatte überhaupt erübrigen, weil wir nur mehr über Pflichtleistungen
zu beraten hätten.
Im übrigen hat mir der Herr Abg. Czidlik nichts Neues gesagt. Es ist sinngemäß genau das gleiche,
was der Herr Landesrat Wenger in der Sitzung der Landesregierung vorgebracht hat. Ich kann daher
auch ungefähr das gleiche hier sagen, was ich schon in der Regierung zum Ausdruck gebracht habe,
nicht als einer, der krankenkassenfeindlich ist, der etwas gegen die Spitäler hat. Da ich schon zehn
Jahre dem Gemeinderat angehöre - ich habe schon gewissermaßen ein Abonnement -, könnte ich
Ihnen hier einen Vortrag über den Abgang unseres Spitals und über die der Gemeinde daraus
erwachsenden Belastungen halten.
Ich glaube nur, daß man in Österreich - ich habe diese Meinung auch bei der Tagung der
Finanzreferenten vertreten - den Mut haben sollte, die Probleme wirklich von der Wurzel her zu lösen.
Sehen wir uns doch die tatsächlichen Verhältnisse an! Die Krankenkassen haben auf der
Einnahmenseite die Beiträge der durch Bundesgesetz Zwangs- versicherten. Sie zahlen im Schnitt 58
Prozent der echten Verpflegskosten. Das ist also nicht sehr viel mehr als die Hälfte. Und dort beginnt
das Übel, und nur dort! Nicht beim Finanzminister und nicht anderswo. Der Bund hat die Kompetenz,
zwangszuversichern. Ich bin auch ein solcher Zwangsversicherter. Ich habe heute, draußen vor der
rechten Türe, ein Gespräch mit dem Herrn Staatssekretär Rösch geführt und habe gehört: Auch er ist
Zwangsversicherter. Wir sind also Leidensgenossen, was die Zwangsversicherung betrifft. Ich bin
daher der Meinung, daß es sehr wohl in die Kompetenz des Bundes fallen würde, die Krankenkassen
von der Einnahmenseite her in die Lage zu versetzen, daß sie kostendeckende Verpflegskosten
bezahlen können.
Ich gebe zu, das ist nicht populär. Man wird sich in der Politik einmal grundsätzlich darüber klar
werden müssen, ob man nur populäre Maßnahmen trifft oder Probleme deswegen löst, weil sie eben
gelöst werden müssen. Ich weiß schon, daß die Auffassungen darüber sehr auseinandergehen, daß
die Auffassungen da und dort verschieden sind.
Bis zu einem gewissen Grad halte ich das auch für logisch, denn sonst könnten wir uns ja alle in einer
einzigen Partei vereinigen bzw. würde sich letzten Endes die Preisfrage ergeben, wer welcher Partei
beitreten sollte. Ich glaube nicht, daß behauptet werden kann, daß der Finanzminister grundsätzlich
abgeneigt ist, seitens des Bundes etwas zu tun. Herr Abgeordneter, ich habe das letzte, gar nicht so
lange zurückliegende Gespräch der Landesfinanzreferenten im Finanzministerium noch sehr deutlich
in meinen Ohren, wo diese Frage im Brennpunkt der Finanzausgleichsverhandlungen stand. Der Herr
Finanzminister erklärte damals, wenn man den Willen zur Bereitschaft sehen kennte, das Übel an der
Wurzel zu fassen - und das beginnt nun einmal bei den Krankenkassen -, dann würde sich auch der
Bund nicht weigern, seinerseits etwas mehr dazu beizutragen. Das ist auch meine Auffassung. Ich
glaube, daß man vom Landesfinanzreferenten beim besten Willen nicht verlangen kann, in einer
Frage, in der sich die Länder festgelegt haben, gemeinsam vorzugehen, ohne mit den anderen
Bundesländern Kontakt aufzunehmen aus der Reihe zu tanzen. Noch dazu, wo es Bundesländer gibt,
die perzentuell weniger leisten als wir nach dem nö. Krankenanstaltengesetz. Das ist wirklich ein
unbilliges Verlangen, und Sie würden meine Meinung teilen, wenn Sie den Finanzreferenten stellen
würden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieser anders handeln könnte, als ich es hier zu tun
verpflichtet bin. Es ist doch nicht allein meine Aufgabe, die Landesfinanzen vom Standpunkt des
Landes zu vertreten.
Es geht auch nicht an, daß die Kassen, die bisher nur 58 Prozent der Verpflegskosten bezahlt haben,
einfach erklären, daß sie nur dann bereit seien, mehr zu leisten, wenn auch dieser oder jener Partner
größere Leistungen übernimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand zu seinem Hausherrn sagen
könnte, er zahle nur dann mehr Miete, wenn der Hausherr gleichzeitig den Mietzins herabsetzt, so daß
er de facto weniger zu bezahlen hätte als vorher. Ich bin der Meinung, daß das Problem auf diese Art
nicht zu lösen ist. Ich habe in aller Öffentlichkeit Vorschläge gemacht - sie sind absolut nicht meine
Erfindung - wie dem Problem beizukommen wäre. Über eines kommen wir aber nicht hinweg, nämlich
daß das Sozialministerium, das ja in dieser Frage kompetent wäre, schon seit geraumer Zeit
zumindest meines Wissens keine Initiative entfaltet hat.
Meiner Auffassung nach ist es sehr wohl möglich, die Kassen von der Einnahmeseite her in die Lage
zu versetzen, kostendeckende Verpflegsgebühren zu bezahlen. Dann stünden die immensen
Summen, die die vier Beteiligten allein zum Abgang beitragen, für den Aus-, Neu- und Zubau sowie für
die Modernisierung der Krankenanstalten zur Verfügung, wobei der Bund zuerst seine Bereitschaft
bekundet hat, von sich aus mehr zu leisten.
Ich glaube, man sollte ein so heiße: Eisen ohne jede politische Brille betrachten. Ich bin nicht so naiv,
um nicht zu wissen, da8 es gerade vor Wahlen nicht angenehm ist, in diesem oder jenem Falle
unpopuläre Maßnahmen vor der Wählerschaft zu vertreten. Es ist wirklich die billigste Lösung, einfach
zu sagen, daß das Land mehr bezahlen soll. Dagegen setze ich mich aber entschieden zur Wehr,
nicht nur deshalb, weil die Finanzreferenten der Länder gemeinsam vorgehen wollen, um mit dem
Bund zu einer Neuregelung zu kommen, sondern weil es, um kein hartes Wort zu gebrauchen,
unwürdig ist, wenn sich jemand, der nur 58 Prozent der Verpflegskosten leistet, auf den Standpunkt
stellt, nur dann seine Leistungen zu erhöhen, wenn dies auch die anderen Beteiligten tun.
Im übrigen möchte ich, auf die bisherige Gesamtdiskussion bezugnehmend, noch eines gerne ins
Gespräch bringen. Wenn hier von den Mitgliedern des Hohen Hauses in diesem oder jenem Falle
Besserungsvorschläge gemacht werden, die letzten Endes beträchtliche Mittel erfordern, dann haben
diese Vorschläge nur dann einen Wert, wenn gleichzeitig auch die dazugehörigen
Bedeckungsvorschläge erstattet werden. Man kann nämlich nur dann realistisch über die
Ausgabenseite sprechen, wenn man auch bereit ist, auf der Einnahmenseite die entsprechenden
Voraussetzungen zu schaffen. In dieser Spezialfrage sind die Voraussetzungen nicht beim Land
Niederösterreich, sondern von der Warte des Bundesgesetzgebers aus gesehen, in erster Linie auf
der Einnahmenseite der Krankenkassen zu schaffen. Dann ist sicherlich auch der Bund, und dann
sind gewiß auch die Länder zu Konzessionen bereit. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt der Herr Abg. Staatssekretär R ö s c h.
Abg. Staatssekretär RÖSCH : Herr Präsident! Hohes Haus! Die Ausführungen des Herrn
Landesfinanzreferenten, die in den wesentlichen Punkten eine Wiederholung der Vorschläge des
Herrn Präsident Reiter waren, haben mich veranlaßt, mich noch zu so später Stunde zum Wort zu
melden. Wie der Herr Präsident Reiter stelle auch ich fest, daß das, was ich jetzt sagen werde, nichts
anderes als ein Diskussionsbeitrag sein soll. Es ist keine Festlegung, und ich bitte Sie, meine
Ausführungen auf keinen Fall als eine politische Stellungnahme der sozialistischen Fraktion
aufzufassen. Einiges davon ist vielleicht nur meine persönliche Vorstellung, wie dies auch Herr
Präsident Reiter in Bezug auf seine Ausführungen betonte. Auch der Herr Finanzreferent hat seine
Vorschläge lediglich von der Warte des Finanzreferenten gemacht.
Hohes Haus! Ich glaube, die Frage der Kostentragung des Abganges der Spitäler hat wie jede
Medaille zwei Seiten. Beide Herren haben wiederholt darauf hingewiesen, daß das Übel an der
Wurzel gefaßt werden muß. In diesem Punkt stimmt man wohl in ganz Osterreich überein. Primär muß
man jedoch dazu sagen, ob man nicht, bevor man zu diesem Wurzelgraben kommt, einmal
Maßnahmen setzen müßte, sonst könnte es leicht passieren, daß man gar keine Wurzel mehr zu
finden braucht, weil die Spitäler inzwischen nicht mehr existieren oder die Gemeinden schon fast
konkursreif geworden sind. Ich glaube, so war auch die Feststellung des Herrn Präsident Reiter. Auch
von Herrn Kollegen Laferl wurden einige Zahlen genannt, die für Österreich und insbesondere für
Niederösterreich einen echten Alarm bedeuten. Auch die Zahlen, die Kollege Czidlik zum Beispiel von
Neunkirchen bekanntgegeben hat, und die Beschlüsse, die von den dortigen Gemeindevertretern aller
Parteien einstimmig gefaßt wurden, lassen aufhorchen. Als erste Phase muß nunmehr eine Lösung
gefunden werden, damit man diese Gemeinden um Leben erhält und die Spitäler weiterführen kann,
In der gewonnenen Zeit muß man dann so rasch als möglich eine Lösung von Grund auf finden.
Aber ich glaube bei der Lösung von der Wurzel her - und das habe ich mit den zwei Seiten der
Medaille gemeint -, da gibt es auch noch andere Überlegungen. Heute ist immer nur davon
gesprochen worden, daß die Sozialversicherungsträger dadurch, daß die 55 Prozent leisten, in
Wirklichkeit die Verursacher des Defizits sind. Der Vorschlag von beiden Herren ist nun der, daß sie
sagen: setzen wir die Sozialversicherungsträger in die Lage, solche Einnahmen zu bekommen, damit
sie mehr für die Spitäler leisten können. Ich glaube, ich habe das richtig und fast wortwörtlich zitiert.
Übersetzen Sie das weiter, so heißt das: Verlangen wir einerseits also von den Zwangsversicherten
mehr Geld für die Herstellung ihrer Gesundheit, verlangen wir andererseits von der Wirtschaft mehr
Beiträge, denn der Krankenversicherungsbeitrag ist ein zusammengesetzter Beitrag von Arbeitnehmer
und Arbeitgeber. Das heißt nun, schlagen wir sowohl dem Dienstnehmer auf seinen Lohn etwas an
Abgaben dazu, als auch dem Arbeitgeber etwas auf seine Produktionskosten darauf. Ich glaube, das
muß man berücksichtigen, und dann werden wir sehen, daß irgendwo die Grenzen liegen. Ich
erinnere hier gerade an die Reden des Herrn Generalsekretärs der Bundeswirtschaftskammer vom
Juli, August und September, als die Wirtschaft erklärte, es sei jegliche Belastung der Wirtschaft
unmöglich, weil dies preiserhöhend wirkt.
Erhöhen wir also den Sozialversicherungsbeitrag in diesem Falle für die Krankenkassen, erhöhen wir
damit einen Kostenfaktor für die Wirtschaft automatisch, was wieder preiserhöhend wirkt; im selben
Atemzug nehmen wir auch dem Arbeitnehmer - sicher in Ausmaßen, die gerechtfertigt sein konnten etwas von seinem Lohn weg. Das heißt also, wir vergrößern die Schere Preis - Lohn in irgendeiner
Weise. Ich glaube, das ist ein Punkt, der überlegt sein muß, und das ist vielleicht einer der
wesentlichsten Punkte, warum man nicht so ohne weiteres an die Wurzel kommt, weil hier zwei
Partner sind, die mitreden wollen und sagen, das geht auf unsere Kosten. Es sind daher die
Überlegungen vielleicht doch irgendwo gerechtfertigt.
Aber gibt es nicht auch andere Wurzellösungen? Darf ich noch etwas sagen, weil der Herr Präsident
nickt - ich habe es mir ohnehin notiert, aber ich schau zu wenig in die Notizen hinein -. Wir bekommen
jetzt einen neuen Krankenversicherungsträger dazu, nämlich den landwirtschaftlichen, der
naturgemäß gerade im Entstehen finanziell etwas schwach auf den Füßen steht, das ist auch
begreiflich. Wir hatten im Budget 1965 80 Millionen Bundeszuschuß vorgesehen, dann waren es 60,
dann 50, 40 und es werden endgültig vielleicht nur 30 Millionen. Auf jeden Fall wird im Jahre 1966
dafür ein Betrag - wenn das richtig ist - von etwa 100, 120 bzw. 200 Millionen für den Bund sein. Ich
will das nicht anklagend sagen, ungefähr in diesen Größenordnungen wird sich diese Zahl bewegen.
Das ist ein Beweis, daß z.B. dieser Krankenversicherungsträger ja doch auf keinen Fall in der Lage
ist, die vollen Kosten zu tragen. Von wo soll er es auch? Er könnte es nur vom Bund nehmen, von wo
anders nicht, denn ich kann mir vorstellen - noch dazu, wenn man eine solche Versicherung erst
einführt -, daß man nicht gleich mit erhöhten Beiträgen für die Versicherten kommen kann. Ich glaube
daher, daß die Lösung nicht ausschließlich so sein kann, wie dies jetzt dargestellt wurde.
Ich habe mich nur deswegen zum Wort gemeldet, weil von der anderen Lösungsmöglichkeit nicht
einmal eine Andeutung gemacht wurde. Andere Staaten haben andere Lösungen gefunden, und nun
komme ich zum zweiten Gedanken. Die nordischen Staaten, der Westen, haben sich auf den
Standpunkt gestellt, die Erhaltung der Gesundheit ist eine Aufgabe des Gesamtstaates und kann nicht
nur einzelnen Kleineren willkürlich übertragen werden, seien es Gemeinden oder Orden bzw. sonstige
Gesellschaften. Die Frage der Gesundheit, der Rückbringung und Erhaltung der Gesundheit ist
wirklich eine Aufgabe des Gesamtstaates, und zwar deshalb, weil sie für die gesamte Produktion und
für den Staat so wichtig ist. Vor etwa 100 Jahren hat man sich zu der Erkenntnis durchgerungen, daß
die Bildung eine Aufgabe des Gesamtstaates ist. Man hat damals gesagt, ein jeder muß eine Bildung
durchmachen, ein jeder muß sie gratis bekommen, weil man richtig erkannt hat, mit dummen Leuten
kann man keinen Staat bauen und keine Wirtschaft führen. Die Leute müssen etwas lernen, damit sie
in der modernen Zeit weiterkommen. Daher, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, die Frage:
Wäre es nicht auch denkbar, daß sich der moderne Staat im selben Atemzug die Frage stellt:
Brauchen wir nicht nur gescheite Leute, brauchen wir nicht auch gesunde Leute? Hilft es uns etwas,
wenn der Gescheite krank und nicht arbeitsfähig ist? Wäre es nicht auch Aufgabe des Gesamtstaates,
für die Gesundheit zu sorgen? Und dann erst denken wir über die Aufteilung der Kosten nach. Zuerst
verfolgen wir einmal den Grundsatz von oben, vom Staat. Ich sagte schon, es ist deswegen ein
Diskussionsbeitrag, weil ich die andere Seite noch darstellen wollte, weil heute zu Beginn der Rede
des Herrn Präsidenten und jetzt mit dem Ende der Rede des Herrn Finanzreferenten - die im
wesentlichen eine Wiederholung war - immer gesagt wurde, es ist eine Frage der
Sozialversicherungsträger, die man in die Lage versetzen muß, kostendeckende Verpflegskosten zu
bezahlen. Dazu kommt aber noch etwas, meine Damen und Herren! Der Herr Präsident hat sehr
deutlich gesagt, die Defizite steigen von Jahr zu Jahr um 20 Prozent. Habe ich das so richtig
verstanden? Das würde also bedeuten, daß die Einnahmen der Sozialversicherungsträger von Jahr zu
Jahr gesteigert werden, um das um 20 Prozent erhöhte Defizit tragen zu können. Sie müssen nicht um
20 Prozent gesteigert werden, sie müssen aber - wenn ich so sagen darf - dynamisiert werden. Man
müßte eine Krankenversicherungsdynamik einführen, die man nicht an das Einkommen oder an die
Sozialversicherungsbeiträge, sondern an das Defizit der Krankenhäuser hängt; je nachdem, wie das
Defizit steigt, müssen auch automatisch die Beiträge steigen. Ich glaube, das sind die Konsequenzen,
in deren Folge ich mir vorstellen kann, daß die Herren von der Wirtschaft und natürlich auch die
Gewerkschaften zu schreien anfangen und sagen: Ja, wie stellt ihr euch das vor, das ist ja nicht
möglich.
Zum Schluß noch einige Bemerkungen zu den laufenden Verhandlungen. Herr Finanzreferent! Ich
habe schon gesagt, es ist ein Diskussionsbeitrag von mir. Wenn Sie aufgepaßt haben, müssen Sie
wissen, daß ich gerade gesagt und aufgezeigt habe, daß vielleicht der Gesamtstaat dafür zuständig ist
(Zwischenruf Präsident Reiter), daß der Staat die Krankenhäuser übernimmt und eine Aufteilung so
ähnlich wie beim Finanzausgleich vornimmt, nicht, daß man es auf den Schwächsten aufbaut. Der
Herr Präsident Reiter hat eine Zwischenlösung vorgeschlagen. Er möchte aus dem NÖKAS einen
niederösterreichischen Krankenanstaltenerhalter machen, einen Erhalterverband, statt eines
Beitragssprengelverbandes einen Erhalterverband. Auch das ist ein Zwischending, nur ist es nicht das
Land oder der Bund, es sind die 1600 niederösterreichischen Gemeinden, die dann gemeinsam die
Träger sind. Vielleicht überlegen wir, ob nicht an Stelle der 1600 Gemeinden, der Bund der Träger
sein soll. Und nun versuchen wir, aufzuteilen. Wenn wir von Haus aus jede Idee ablehnen, kommen
wir zu keiner Lösung.
Daher müßte man die Möglichkeiten von allen Seiten her aufzeigen. Der Herr Präsident hat einen
bestimmten Vorschlag gemacht. Herr Vizebürgermeister Slavik hat bei den
Finanzausgleichsverhandlungen bekanntlich als Übergangslösung den Vorschlag gemacht - der Herr
Landesrat hat es ja heute erwähnt -, daß die drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und
Gemeinden, auf je 1/2 Prozent ihrer Ertragsanteile verzichten sollen. Ich gestehe ganz offen: Ich
glaube, es gibt viele unter uns, denen nicht klar ist, wieso der Herr Finanzminister die Diskussion
darüber abgelehnt hat. Denn in diesem Fall sagten zwei Gebietskörperschaften, die Länder und die
Gemeinden: Seit 10 Jahren fordern wir von Ihnen den Betrag x. - Ich nenne diesen Betrag „x”, weil er
ja immer unterschiedlich groß war. Es handelt sich dabei nämlich um die Forderung, daß der Bund so
wie vor 1938 die 3/8-Deckung des Abganges Übernehmen soll, wie es im alten
Krankenanstaltengesetz vor der deutschen Besetzung festgelegt war. Sie erklärten: Diese Forderung
haben wir seit 10 Jahren einmütig erhoben, das macht für Sie den Betrag x aus. Jetzt erklärten die
beiden Gebietskörperschaften weiter: Also wir machen Ihnen einen Vorschlag: Von dem Betrag x
zahlen Sie X/Z, und wir übernehmen auch x/z. Aber derjenige, an den man seit 10 Jahren die
erwähnte Forderung stellte, sagt: Nein, darüber rede ich nicht! Ich glaube, ich habe heute schon,
nachdem der Herr Landesfinanzreferent . . . (Abg. Reiter: Ich habe schon davon gesprochen, da
haben Sie nicht aufgepaßt!) Entschuldigen Sie, ich habe nicht gemeint, daß Sie darüber nicht
gesprochen haben. (Abg. Reiter: Weil Sie sagten: Ich begreife nicht, daß man darüber nicht diskutiert!)
Ich meinte nicht Sie, sondern den Herrn Finanzminister! Ich sagte, daß ich es nicht begreife, daß der
Herr Finanzminister diesen Vorschlag nicht aufgreift und nicht sagt: Reden wir darüber! (Abg.
Stangler: Es sind ja vier Partner, Herr Staatssekretär!) Es sind nur drei. Die drei
Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden haben sich dazu bereit erklärt, ein halbes
Prozent.. . (Abg. Stangler: Warum reden Sie von den Kassen nicht?) Die Zwischenfrage lautete also,
warum ich von den Kassen nicht rede. (Abg. Laferl : Wegen der Ertragsanteile. Stimmt das?)
Natürlich, die Krankenkassen haben ja keine Ertragsanteile.
Es geht jetzt einmal um die Frage dieser 18,75 Prozent der Deckung des Abganges der Spitäler,
meine Herren! In der Ersten Republik hat der Bund geleistet, und in der Zweiten Republik sind es
18,75 Prozent. Daher fordern alle – alle! -, der Bund solle wieder auf die 3/8 hinaufgehen. Wie kommt
man auf 3/8? Der Finanzminister sagt, da6 er das nötige Geld nicht habe. Seit 10 Jahren wird diese
Forderung erhoben. Nun kommen zwei Gebietskörperschaften und sagen zu ihm: Wir helfen Ihnen, zu
diesen 3/8 zu kommen. Denn wenn man das ausrechnet - 18,75 mit 2 multipliziert -, dann kommt man
annähernd auf 3/8. Man sagt: Wenn man die Größenordnung der Ertragsanteile des Bundes, der
Länder und der Gemeinden betrachtet, dann kann man feststellen, daß auf den Bund ungefähr 50
Prozent und auf die beiden anderen Gebietskörperschaften - in unterschiedlicher Beteiligung - auch
ungefähr 50 Prozent entfallen.
Da hat nun der Finanzminister gesagt, daß er darüber nicht sprechen werde. Das ist eine sehr
eigenartige Feststellung. Ich wäre fast versucht, zu sagen, von wem ich diese Feststellung zuerst
gehört habe; nicht etwa von einem meiner Parteifreunde, sondern von einem maßgeblichen Herrn, der
an den Verhandlungen teilgenommen hat. Er sagte, das sei unbegreiflich. Ich nehme also an, daß der
Minister wahrscheinlich falsch beraten wurde.
Ich möchte bald aufhören und zu den derzeit laufenden Verhandlungen noch kurz folgendes
feststellen: Herr Landesfinanzreferent! Es geht nicht darum - man soll es doch nicht so hinstellen -,
daß die Sozialversicherungsträger sagen, sie seien nur dann bereit, mehr zu zahlen, wenn auch der
andere Teil mehr zahlt. Darüber könnte man sich - da haben Sie recht - in irgendeiner Form wundern.
Es geht jetzt vielmehr darum, daß sich das Land dazu bereiterklärt, denselben Betrag, den es jetzt
leistet, auch in Zukunft zu leisten, wenn die Sozialversicherungsträger ihre Beiträge erhöhen.
Das hat ja der Herr Abg. Czidlik - leider waren Sie nicht hier - sehr genau dargestellt und
ausgerechnet. Er sagte: Wenn nämlich die Kassen bereit sind, mehr zu zahlen, und alles so bleibt, wie
es jetzt ist, dann verringert sich das Defizit. Und an diesem verringerten Defizit partizipieren nicht nur
die Gemeinden, die Spitalerhalter, sondern auch die Sprengelgemeinden, das Land und auch der
Bund! (Abg. Czidlik: 69 Prozent die anderen!) Sogar der Bund erspart sich noch etwas!
Da sagten die Sozialversicherungsträger - ich bitte das jetzt vom Standpunkt der Spitalerhalter aus zu
betrachten - doch irgendwie nicht zu Unrecht: Wenn wir schon mehr beitragen, dann soll es doch
wenigstens denen zugute kommen, die es um dringendsten brauchen, nämlich die Spitäler. Es soll
aber nicht denen zugute kommen, die auch dazu beitragen. Sie - und hier in erster Linie das Land sollen wenigstens den gleichen Beitrag leisten. Das Land soll nicht mehr zahlen - so ist es nämlich
gesagt worden -, sondern es soll das gleiche bezahlen wie jetzt, so daß man etwa folgende Klausel
nehmen kann: Das Land bezahlt 29 Prozent, mindestens jedoch so viel wie im Jahre 1965 oder
mindestens einen bestimmten Betrag.
Darum geht es dabei. Da könnte man doch den Herrn Landesfinanzreferenten wirklich ersuchen,
diese Angelegenheit zu überlegen. In erster Linie kostet Sie das nichts, allerdings gewinnen Sie dabei
auch nichts! Sie kommen nicht zur Lösung an der Wurzel, das ist auch richtig. Wir müssen aber jetzt
einmal dafür sorgen, daß wir diese paar nö. Gemeinden, die sozusagen damit gestraft sind, Spitäler
erhalten zu müssen, irgendwie über den Berg bringen.
Natürlich schauen diese Gemeinden neidvoll zum Beispiel auf die Gemeinden in der Steiermark. Denn
die steirischen Gemeinden kostet nämlich die Spitalerhaltung nicht einen Groschen, sie haben dafür
überhaupt nichts zu leisten, mit Ausnahme einer einzigen Gemeinde, der Gemeinde Weiz, wie ich
glaube. Die Spitäler in allen anderen Orten sind Landesanstalten. Das Land trägt die gesamten
Kosten, Aufwand, Abgang, alles! Die nö. Gemeinden sagen also: Ausgerechnet wir sollen alle Lasten
tragen! Man sollte sich das also wirklich überlegen.
Ich habe mich, wie gesagt, nur deswegen zum Wort gemeldet, weil die erste Eingangsrede und die
Schlußrede immer auf denselben Geleisen gefahren sind. Ich wollte mit meinem Beitrag lediglich
zeigen, da6 es auf diesen Geleisen einige Weichen gibt, die man vielleicht doch benützen könnte.
Den Herren Landesfinanzreferenten möchte ich ersuchen, bei der Weichenstellung zu überlegen, ob
man nicht zumindest bei den jetzigen Verhandlungen unter Benützung unserer Weiche ein Stückerl
mitfahren könnte, damit wir für die betroffenen Gemeinden eine Erleichterung schaffen. (Beifall bei der
SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt der Herr Abg. C z i d I i k .
Abg. CZIDLIK: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ein paar Minuten lang Ihre
Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen. Der Herr Landesfinanzreferent hat in seinen Ausführungen die
Situation so dargestellt, als ob man es sich leicht machen und sagen würde, daß das Land zahlen
solle. Herr Staatssekretär Rösch ist im wesentlichen schon darauf eingegangen, ich möchte seine
Ausführungen nur noch bekräftigen.
Es geht ja nur darum, daß ein Bestimmter Betrag, der bei der Erstellung der Voranschläge der
Krankenhäuser für 1966 als Anteil des Landes zur Kostendeckung in Form der 29 Prozent aufscheint,
ohne Rücksicht darauf geleistet werden soll, daß die Kosten unter Umständen mehr zahlen und sich
der Abgang senkt.
Was kostet das dem Land? Nicht einen Groschen; denn den betreffenden Betrag müßte es ja ohnehin
bezahlen. Es sollen also durch eine positive Haltung des Landesfinanzreferenten die Kassen, die ein
bestimmtes Mißtrauen haben, beruhigt werden.
Ich habe mich in den letzten Wochen persönlich bemüht, verschiedene Funktionäre der Kassen davon
zu überzeugen, daß sie unbesorgt sein können, denn es könnte ja kein Mensch verstehen, daß es
infolge einer sturen Haltung des Landes nicht zu einer wesentlichen Erleichterung für die
krankenhauserhaltenden Gemeinden kommen kann. Ich muß sagen, daß mich selbst langsam ein
bestimmtes Mißtrauen packt. Denn objektiverweise muß ich Ihnen, Herr Finanzreferent, sagen, daß
wir sehr wohl wissen, daß Sie, wenn wir einen bestimmten Ton auf dem Gebiete des Finanzwesens
anschlagen, sofort wissen, welches Lied gespielt werden soll. Jetzt haben wir in dieser Frage - etwas
plump ausgedrückt - ein Kinderlied gespielt, sagen wir zum Beispiel: A, a, a, der Winter der ist da! Und das wollen Sie auf einmal nicht begreifen? Da muß man doch Mißtrauen kriegen und sich fragen:
Haben denn die Funktionäre der Kassen nicht doch wirklich recht?
Sollen wir also wirklich bereit sein, mehr zu leisten? Beim Bund kann man wegen der besonderen
Situation nichts machen; aber der Finanzreferent würde unter dieser Situation bereit sein, 29 Prozent
dieser Mehrleistung zu inkamerieren, zum Schaden der krankenhauserhaltenden Gemeinden. Das
mag verstehen, wer will. Es ist aber immer noch Zeit, daß sich der Herr Finanzreferent das überlegt.
Ich würde ihn sogar bitten, sich heute hier im Hohen Haus nicht festzulegen; wir haben bis zum 20.
noch Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Das Schlußwort hat Herr Landesrat W e n g e r.
Landesrat WENGER: Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, daß ich Sie noch zu so später Stunde
aufhalten muß, aber es gibt doch einige Dinge, bei denen ich es für absolut notwendig halte, etwas
dazu zu sagen.
Die Ausführungen des Herrn Abg. Wiesmayr zeigen zweifellos, daß er sich mit dem Problem der
niederösterreichischen Krankenanstalten gründlich beschäftigt hat. Er hat darauf hingewiesen, daß mit
dem Schulbaufonds gute Ergebnisse zustandegebracht wurden, und stellt im Anschluß daran die
Frage, ob man nicht auch ein Gleiches im Zusammenhang mit dem Ausbau der Krankenanstalten
machen könnte. Ich wäre davon begeistert, nur bin ich soweit skeptisch, daß ich nicht daran glaube,
daß eine derartige Möglichkeit bald geschaffen werden könnte. Er hat auch recht, wenn er sagt, daß
der Trend der Mediziner dahingeht, sich zu versachlichen. Es ist eine Tatsache, daß wir eine Reihe
offener Gemeindearztstellen in Niederösterreich haben, die wir nicht besetzen können. Auch seine
Meinung, daß die Konziliarärzte mehr als Spezialisten in den Krankenanstalten eingebaut werden
sollen, finde ich für gut, nur sage ich gleich dazu, Herr Abgeordneter, daß ich nicht damit
einverstanden wäre, wenn man aus den Krankenanstalten ein sogenanntes Belegspital machen
würde, ähnlich den Einrichtungen, die man in Wien mit gutem Erfolg führt, wie das Goldene Kreuz und
ähnliche. Ich bin also nicht der Meinung, daß unsere niederösterreichischen Spitäler in dieser Weise
ausgebaut oder benützt werden sollten.
Der mögliche Ausbau der einzelnen Krankenanstalten im Bereiche West, Ost, Süd usw. ist nicht
schlecht, nur würde dieser Ausbau zweifellos sehr viel Geld kosten. Wenn ich bedenke, daß das Land
Iöblicherweise 60 Prozent der Ausbaukosten trägt und die spitalerhaltenden Gemeinden 40 Prozent
aufbringen müssen, dann sehe ich aus der Praxis bereits jetzt, daß bei dieser verhältnismäßig hohen
Leistung des Landes die 60 Prozent nur solange vergeben werden können, als wir nicht zuviele
landesmittel bereitstellen. Wenn wir, meiner Schätzung nach, mehr als 15 Millionen Schilling
bereitstellen würden, dann könnten sie einfach deshalb nicht mehr verkraftet werden, weil die
spitalerhaltenden Gemeinden außerstande wären, die dazugehörenden 40 Prozent aufzubringen. Ich
werde mir aber vorbehalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht einmal dem Herrn
Finanzreferenten oder der Landesregierung einen Antrag vorzulegen, daß wir mit unserer freiwilligen
Landesleistung von 60 Prozent auf 70 Prozent hinaufgehen. Wenn die Leistungen der Gemeinden nur
mehr 30 Prozent wären, dann bin ich überzeugt, da6 die Ausbauwünsche der Krankenanstaltenträger
sehr stark anwachsen würden und wir den Ausbau unter solchen geldlichen Voraussetzungen
beschleunigt durchführen könnten.
Herrn Präsident Reiter bestätige ich natürlich gerne, daß er auch heute das Ei des Columbus nicht
gefunden hat. Ich gestehe aber offen, ich habe es auch bis jetzt - im Zusammenhang mit den
Krankenanstalten - nicht finden können. Ich stehe aber nicht an, noch einmal zu erklären: Die Defizite
entstehen aus den Minderleistungen der Krankenkassen. Aber ich sage ausdrücklich dazu, daß man
daraus den Krankenkassen natürlich keinen Vorwurf machen kann und darf, denn von ungefähr ist
nicht seinerzeit die Regelung geschaffen worden, daß die vorhandenen Defizite zu 3/8 vom Bund, zu
3/8 vom Land und nur zu 3/8 vom Spitalträger getragen werden sollen. Das heißt also, man hat zu
jeder Zeit angenommen, daß die Krankenkassen niemals die gesamten oder annähernd die gesamten
Verpflegskosten übernehmen können, sondern daß ein Defizit entstehen wird. Zur Tragung dieses
Defizites wurde eben festgelegt: 3/8, 3/8 und 2/8. Man ist dann davon abgegangen, und daraus
entstand die Not der Spitalerhalter, die wir bis jetzt einfach nicht lösen konnten. Ich gestehe das gerne
und freimütig ein. Wenn Sie aber meinen, Herr Präsident, daß wir ein Komitee bilden und diesem
einen Termin setzen sollen, dann habe ich den Eindruck, Sie überfordern uns. Ein Komitee haben wir
bereits heuer - nach dem Jänner 1965 - gebildet und Sie waren nicht ganz unschuldig daran, daß ein
solches Komitee aus dem Krankenanstaltensprengel heraus geschaffen wurde, das sich mit der
Aufgabe zu befassen hatte, die Sanierung der Krankenanstaltenträger anzubahnen. Dieses Komitee
ist bis heute wirksam und in den nächsten Tagen wird es besonders wirksam werden, weil die
entscheidenden Verhandlungen nunmehr mit den Krankenkassen abzuführen sind. Ich nehme an,
daß Sie nur aus dem Grund von einem neuen Komitee gesprochen haben, weil Sie das vielleicht nicht
ganz in Erinnerung hatten. (Präsident Reiter: Sie haben mich mißverstanden! Die Zusammensetzung
habe ich mir anders vorgestellt. Finanzministerium, Sozialministerium, Krankenanstalten- träger; alle
zusammenfassend!) Das ist etwas anderes. Daß wir uns mit den Einnahmen derer beschäftigen
sollen, die mehr Beiträge leisten sollen, also zum Beispiel mit den Beiträgen der Krankenkassen, das
habe ich grundsätzlich abgelehnt. Denn wenn wir uns mit den Einnahmen dieser Körperschaften,
ganz gleich, ob Krankenkassen, Bund, Land oder Gemeinden, befassen, müßten wir so und soviele
Taschentücher herausnehmen und immer weinen, weil uns jeder einzelne sonnenklar beweisen
würde, daß er außerstande ist, in irgendeiner Form mehr zu zahlen. Mit dieser Frage hat sich der
Landtag bereits initiativ beschäftigt und ist an die Bundesregierung mit Anträgen herangetreten.
Wenn der Herr Finanzreferent heute erklärt hat, der Finanzminister wäre bereit, mehr zu leisten, dann
hätte er auf Grund unserer Anträge schon längst die Möglichkeit gehabt, dazu eine Erklärung
abzugeben. Das ist aber bis jetzt nicht geschehen. Ebenso bin ich davon überzeugt, daß die
Hinaufsetzung der Höchstbemessungsgrundlage, über die auch unser Herr Finanzreferent sogar in
der Presse geschrieben hat, kein Heilmittel wäre, weil ein großer Teil der daraus erfolgenden
Einnahmen für größere Leistungen abgezweigt werden müßte. Außerdem könnte über diese Frage,
die ja eine ausschließliche Bundessache ist, erst frühestens im Sommer dieses Jahres im Nationalrat
diskutiert werden. Bis dahin müßte die Sanierung der Krankenanstalten des Landes Niederösterreich
warten. Der Gedanke ist allerdings neu, daß die Zusammenfassung der Gemeinden, die ohnehin als
niederösterreichischer Krankenanstaltensprengel funktionieren, als Spitalsführer eingesetzt werden
sollen. Auch der Herr Staatssekretär Rösch hat darauf hingewiesen. Die Frage, ob privatrechtliche
Verträge weiterhin gemacht werden sollen, oder ob die Höhe der Leistung der Kranken gesetzlich
festgelegt werden soll, ist ebenfalls Bundessache, die im Bund betrieben werden müßte. Eine
Entscheidung in dieser Richtung hätte zweifellos noch gute Weile. Ich darf aber daran erinnern, daß
vor sehr langer Zeit Herr Landesrat Brachmann einen ähnlichen Gedanken hier zum Ausdruck
gebracht hat, dem aber keine Zustimmung von Seiten des Hohen Hauses zuteil wurde. Sie haben
aber Recht, wenn Sie meinen, daß, wenn nicht bald den Krankenanstaltenträgern eine Hilfe zuteil
wird, die Spitäler anfangen werden müssen, an den Patienten zu sparen. Die Ausführungen des Herrn
Abg. Czidlik haben bereits am Anfang ergeben, daß die Zumutung an die
Krankenversicherungsträger, daß sie nur 10 Prozent Ermäßigung bekommen sollen bzw. die
Praktizierung eines solchen Vorganges, zweifellos zum Konkurs einer Reihe von
Versicherungseinrichtungen führen müßte.
Zur Frage Krankenanstalt Mistelbach möchte ich sagen, daß es richtig ist, daß das Land seit langem
schon auch den Trägeranteil zu tragen hat, den Spitalsträgeranteil. Ich hätte nichts dagegen zu
sagen, wenn ein anderer bereit wäre, dieses Haus zu übernehmen. Wenn aber der Orden dieses
Krankenhaus so übernehmen wollte, daß das Land weiterhin den Trägeranteil übernimmt, dann ist der
Erfolg, der daraus erwächst, überaus fraglich, wenn er nicht überhaupt zu verneinen ist.
Der Vorschlag des Herrn Abg. Czidlik, daß das land die Verträge einhalten sollte, wenn die
Krankenkassen Mehrleistungen erbringen, ist überdies eine Forderung der Krankenkassen, die
nunmehr auch der Herr Staatssekretär Rösch noch einmal zum Ausdruck gebracht hat. Als
Gesundheitsreferent des Landes muß ich sagen, daß ich diese Forderung absolut billige. Wir können
den Krankenkassen beim besten Willen nicht zumuten, daß sie eine Mehrleistung erbringen sollen,
eine Mehrleistung, die gegenüber 1965 22 Millionen Schilling betragen wird, die dann zu einem
großen Teil nicht von den notleidenden Spitalserhaltern, sondern zum größten Teil vom Land, vom
Sprengel und vom Bund vereinnahmt wird, weil der prozentuelle Anteil dieser 3 Partner an der
Deckung des Defizits geringer wird. Es wäre also, um mit den Worten des Herrn Finanzreferenten
Resch zu reden, eine überaus unsittliche Forderung, die wir damit an die Krankenkassen stellen
würden; eine unsittliche Forderung, wenn wir den Krankenkassen zumuten würden, sie sollen nicht
nur die sprengelerhaltenden Gemeinden, sondern sie sollen auch gleichzeitig den Sprengel, das Land
und den Bund mit ihrem Mehrbeitrag sanieren, den sie wahrscheinlich bereit sein werden, zu
erbringen.
Dem Herrn Abg. Laferl kann ich im großen und ganzen zustimmen. Am Schluß seiner Rede hat er
gesagt, es gebührte mir der Dank, wenn ich in meinen Bemühungen einen Erfolg zustandebringen.
Ich will ihn jetzt schon darauf aufmerksam machen, daß der Erfolg auch darin bestehen würde, daß
der Sprengel, also die nichtspitalserhaltenden Gemeinden, einen kleinen Teil mehr leisten müssen,
indem sie ihr Prozentausmaß an: Defizit hinaufsetzen. Wenn sie sich darüber klar sind, dann freut
mich der Dank, den Sie hier darüber zum Ausdruck gebracht haben.
Herr Abg. Dr. Brezovszky hat über die notwendigen Tetanusimpfungen gesprochen. Ich glaube auch,
daß sie langsam notwendig werden. Wir haben in Niederösterreich 18 Tote, die deshalb so gewichtig
sind, weil nur 45 Erkrankungen gewesen sind. Das heißt, ein überaus hoher Prozentsatz der
Erkrankungen verläuft tödlich, und die Fälle von Tetanuserkrankungen nehmen ständig zu, weil durch
die Autounfälle und durch die Unfälle in der Landwirtschaft die Menschen mit ihren Wunden mit Erde
in Berührung kommen. Ich habe für dieses Jahr ein entsprechendes Ausmaß an Mitteln für
vorbeugende Maßnahmen beantragt gehabt. Sie sind mir nur zur Hälfte bewilligt worden. Auch hier
möchte ich mir vorbehalten, falls ein Nachtragsbudget kommt, mit dem Herrn Finanzreferenten in
dieser Richtung auf gleich zu kommen.
Zu den Jugendherbergsorganisationen möchte ich sagen, daß bisher die Gepflogenheit bestanden
hat, die Mittel 50 : 50 zu verteilen. Ich weiß, daß in den Organisationen, sowohl im
Jugendherbergswerk als auch im Jugendherbergsverband, der Wunsch besteht, die Teilung 50 : 50
aufrechtzuerhalten. Diese Meinung hat zweifellos auch ihre Begründung darin, daß die Mittel, die
Wien für diesen Zweck ausgibt, weitaus höher sind. Würde Wien auf die ungleiche Teilung übergehen,
käme für das Jugendherbergswerk zweifellos eine überaus starke Herabsetzung ihrer Mittel zustande.
Ich halte es aber auch sonst für gut, wenn die beiden Institutionen gemeinsam einen Willen zum
Ausdruck bringen, daß man diesem ihrem Willen Rechnung trägt, und ich behalte mir ebenfalls vor,
mit dem Herrn Finanzreferenten über dieses Problem: Teilung 50 : 50, zu reden.
Die Behandlung der Frage Krankenpflegedienst ist vom Herrn Abg. Fraissl berührt worden. Alle
Maßnahmen und alle Versuche, den Krankenpflegedienst zu erweitern bzw. mehr Personal zu
bekommen, auch mit einem Hilfsdienst, haben ihren Grund in der Hauptsache darin, daß wir einen
immer empfindlicher werdenden Mangel an Krankenpflegepersonal haben, und daß wir alle
zusammen bestrebt sind, diesem Mangel abzuhelfen. Die Leistung der Spitalserhalter, die
Krankenpflegeschulen führen, ist anerkennenswert und verdienen unser aller Dank. Auch da darf ich
sagen, daß sich vielleicht auch eine zusätzliche Leistung des Sozialministeriums abzeichnet, über die
ich in den nächsten Tagen mit dem Herrn Sozialminister zu verhandeln habe.
Die zweite Wortmeldung des Herrn Präsidenten Reiter hat ein Lob für das Rote Kreuz beinhaltet. Ich
darf sagen, daß ich dieses Lob zu einem Teil auch für mich in Anspruch nehme, weil ich Vizepräsident
des Roten Kreuzes und außerdem davon überzeugt bin, daß gerade unser niederösterreichisches
Rotes Kreuz beachtliche Leistungen erbringt. Diese Leistungen werden noch durch die Tatsache
unterstrichen, daß das Rote Kreuz Niederösterreichs genau so stark ist wie alle anderen
Landesorganisationen des Roten-Kreuzes zusammen genommen.
Ich darf aber dazu sagen, daß auch das Gesundheitsreferat des Landes Niederösterreich beträchtlich
dazu beigetragen hat, daß das Rote Kreuz den Anforderungen, die aus dem Hochwasser erwachsen
sind, gerecht werden konnte. Ich verweise darauf, da8 wir dem Roten Kreuz eine ausgezeichnete
Trinkwasseraufbereitungsanlage zur Verfügung gestellt haben, da6 wir aber auch die
Desinfektionsmittel, die zum Beispiel für die Gelsenbekämpfung angewendet wurden, zu einem
großen Teil dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt haben. Trotzdem ist der freiwillige Einsatz aller
im Roten Kreuz Tätigen bewundernswert, und wir können ihnen wirklich unsere Anerkennung zum
Ausdruck bringen. Und nun noch, meine Damen und Herren, zu den Ausführungen des Herrn
Staatssekretärs Rösch - nein, entschuldigen Sie, des Herrn Finanzreferenten Resch. (Heiterkeit.)
Er hat darauf hingewiesen, daß die Ausführungen des Herrn Abg. Czidlik darin gipfeln, daß
gewissermaßen der Finanzreferent des Landes schuld wäre, wenn am 20. Dezember ein
vertragsloser Zustand eintreten würde. Ohne die Schuldfrage zu erörtern, möchte ich denn doch
sagen: Wir alle zusammen haben allen Grund, uns keinesfalls zu wünschen, daß ein vertragsloser
Zustand eintritt. Würde nämlich ein vertragsloser Zustand eintreten, und die Krankenanstalten ihre
Verpflegskosten von jedem einzelnen selber einfordern und einklagen müssen, dann würde das zu
einem Chaos führen, das keineswegs zu einer Befriedung in unserem Lande beitragen würde.
(Landeshauptmannstellvertreter Hirsch: Wir müssen es zahlen!) Wir hätten also allen Grund, zu verhindern, daß ein solcher vertragsloser Zustand eintritt. (Landeshauptmannstellvertreter Hirsch: Wir
müßten die vollen Verpflegskosten zahlen!)
Wenn der Herr Finanzreferent meint, er könne nicht aus der Reihe tanzen, weil hier eine Bindung zu
den anderen Bundesländern besteht, dann glaube ich, daß man von dieser Bindung einfach abgehen
könnte. Die Bindung ist ja keineswegs so formuliert, daß sie starr ist. Man könnte also diese Bindung
ohneweiters umgehen. Aber es ist falsch, wenn man behauptet, daß die Kassen bereit wären, mehr zu
zahlen, wenn auch das Land mehr zahlt. Richtig ist, daß die Kassen bereit sind mehr zu zahlen, daß
sie aber nicht einsehen könnten, wenn diese Mehrzahlungen der Kassen den anderen genannten
Partnern zugute kämen, also dem Land, dem Bund und dem Sprengel. Auf den Bund können wir
keinen Einfluß nehmen. Aber daß diese Mehrleistungen der Kassen dem Sprengel und dem Land
zugutekommen sollen, das ist zuviel verlangt! Ich glaube, daß ich hier beim besten Willen aus meinem
Herzen keine Mördergrube machen könnte. Die Kassen haben mit dieser Forderung durchaus recht.
Ich glaube schon, daß wir noch vor dem kommenden Freitag, an dem die entscheidenden
Verhandlungen stattfinden werden, dazu kommen werden, darüber Gespräche zu führen.
Zusammenfassend, ohne jetzt noch auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Rösch
einzugehen, glaube ich denn doch sagen zu können, da6 eine intensive Diskussion stattgefunden hat,
die bewiesen hat, daß alle Teilnehmer sich mit den Problemen der Krankenanstalten, insbesondere
der Verpflegskostenersätze, intensiv beschäftigt haben. Ich hoffe nur, da6 daraus ein Abschluß mit
den Kassen erwächst, von dem wir sagen können, daß damit den spitalerhaltenden Gemeinden auf
lange Zeit geholfen werden kann. (Beifall im ganzen Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte auf das Schlußwort.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 5, Gesundheitswesen und
körperliche Ertüchtigung, hiezu die Resolutionsanträge der Herren Abg. Präsident Reiter und Abg. Dr.
Brezovszky.
Ich lasse zunächst über den ordentlichen, dann über den außerordentlichen Voranschlag abstimmen
und zum Schluß über die Resolutionsanträge. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen
Antrag zu Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, im ordentlichen Voranschlag zu
stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, sieht im ordentlichen Voranschlag
Einnahmen von 119,190.000 Schilling vor, denen Ausgaben von 188,653.000 Schilling
gegenüberstehen. Ich bitte Sie daher, die Gruppe 5 zu genehmigen, und ersuche den Herren
Präsidenten, über den ordentlichen Voranschlag der Gruppe 5 die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (nach Abstimmung über den ordentlichen Voranschlag der Gruppe
5 in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n .
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Antrag zum außerordentlichen Voranschlag der Gruppe 5
zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Im außerordentlichen Voranschlag sieht die Gruppe 5
Ausgaben in der Höhe von 26,750.000 Schilling vor. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die
Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (nach Abstimmung über den außerordentlichen Voranschlag der
Gruppe 5 in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Präsident Reiter zur
Verlesung zu bringen. (Geschieht.)
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Reiter, betreffend Bildung eines
Gemeindeverbandes zur Besorgung der den Gemeinden als Rechtsträger der niederösterreichischen
Landeskrankenanstalten zukommenden Aufgaben:) A n g e n o m m e n.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Dr. Brezovszky zu
verlesen. (Geschieht.)
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend Abänderung des
Jugendschutzgesetzes im Sinne des Musterentwurfes des Bundesjugendringes zwecks
Vereinheitlichung des Jugendschutzes in Österreich:) A, n g e n o m m e n.
Ich unterbreche die Beratungen über den Voranschlag des Landes.
Es wird sogleich der Kommunalausschuß im Herrensaal zur Beratung der Geschäftszahl 142
zusammentreten.
Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen, Donnerstag den 16. Dezember 1965, um 9 Uhr
statt. Die Beratungen über den Voranschlag werden mit der Spezialdebatte über die Gruppe 6
fortgesetzt.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung 22 Uhr 59 Minuten.)
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