EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 14. Juli 2014 Zentralafrikanische Republik: EU startet ihren ersten von mehreren Gebern finanzierten Treuhandfonds zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung Die EU wird in Kürze ihren ersten von mehreren Gebern finanzierten Treuhandfonds für Entwicklung zur Unterstützung der Zentralafrikanischen Republik auflegen. Der zunächst mit 64 Mio. EUR ausgestattete Fonds bildet ein wirksames und koordiniertes internationales Instrument zur Unterstützung der Bevölkerung und zur Stabilisierung des Landes. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den erheblichen Mitteln bereitgestellt, die die Europäische Kommission im Bereich der humanitären Hilfe für die Zentralafrikanische Republik seit Dezember 2012 (84,5 Mio. EUR) beigesteuert hat. Der für Entwicklung zuständige EU-Kommissar Andris Piebalgs wird die Vereinbarung zur Einrichtung des Fonds gemeinsam mit der französischen Staatssekretärin für Entwicklung, Annick Girardin, dem deutschen Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller, und der niederländischen Ministerin für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, Lilianne Ploumen, im Rahmen der informellen Tagung der Entwicklungsminister in Florenz (Italien) in Anwesenheit der Ministerin für Wirtschaft und internationale Zusammenarbeit der Zentralafrikanischen Republik, Florence Limbio, unterzeichnen. Vor der feierlichen Unterzeichnung erklärte Kommissar Piebalgs: „Die Zentralafrikanische Republik durchläuft eine alarmierende humanitäre, politische und sicherheitspolitische Krise. Um den Menschen so effektiv wie möglich zu helfen, ist ein realistisches und pragmatisches Konzept erforderlich. Wir müssen unkonventionell denken und handeln um Notfallmanagement, Rehabilitation und Entwicklungslösungen miteinander zu verbinden. Indem wir zusammenarbeiten und unsere Mittel, Erfahrungen und jeweiligen Stärken einbringen, können wir sehr viel mehr erreichen als jeder für sich allein. Mein besonderer Dank gilt der französischen, der deutschen und der niederländischen Regierung, die beschlossen haben, diesen innovativen Fonds zusammen mit der Kommission einzurichten. Ich fordere weitere Geber aus der EU sowie die internationale Gemeinschaft auf, sich uns anzuschließen.“ „Die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir angesichts schwieriger Verhältnisse wie in der krisengeschüttelten Zentralafrikanischen Republik langfristig zu Verbesserungen beitragen möchten. Der Treuhandfonds „Bêkou“ kommt der seit langem notleidenden Bevölkerung zu Gute und trägt auch zur Verringerung der durch diese Krise verursachten Instabilität in der Region bei“, erklärte Kristalina Georgieva, für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständige EU-Kommissarin. IP/14/ Der EU-Treuhandfonds „Bêkou“ für die Zentralafrikanische Republik („Bêkou“ heißt auf Sango, der Hauptssprache des Landes, „Hoffnung“) wird den Übergang von der Soforthilfe, beispielsweise humanitärer Hilfe, zu langfristigerer Entwicklungshilfe vorbereiten. Er wird einen Beitrag zum Wiederaufbau des Landes, insbesondere zur Wiederherstellung der nationalen und lokalen Verwaltungen, der wirtschaftlichen Tätigkeit und wesentlicher Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Verkehr, Gesundheit und Bildung) sowie zur Stabilisierung des Landes leisten. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen wird auch auf der Unterstützung der Nachbarländer bei der Bewältigung der Folgen der Krise in der Zentralafrikanischen Republik liegen. Für die Durchführung dieses Treuhandfonds werden in Anbetracht der besonderen Umstände in diesem Land hohe Standards für die Rechenschaftspflicht gelten. Die ersten Beiträge zum EU-Treuhandfonds „Bêkou“ umfassen: 39 Mio. EUR aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und 2 Mio. EUR aus dem EUHaushalt für humanitäre Hilfe, die beide von der Europäischen Kommission verwaltet werden 5 Mio. EUR im Jahr 2014 und weitere 5 Mio. EUR für 2015 (geplant) aus Frankreich 5 Mio. EUR im Jahr 2014 und weitere 5 Mio. EUR für 2015 (geplant) aus Deutschland 3 Mio. EUR aus den Niederlanden. Bei einer noch für dieses Jahr geplanten Geberkonferenz sollen zusätzliche Mittel mobilisiert werden. Unterstützung der Behörden beim Übergangsprozess Kommissar Piebalgs und Ministerin Florence Limbio werden ferner eine Vereinbarung über einen sogenannten „Vertrag über den Staatsaufbau“ (33 Mio. EUR) unterzeichnen, in dessen Rahmen die EU Direktmittel für den Staatshaushalt der Zentralafrikanischen Republik bereitstellt, um die Behörden während des Übergangsprozesses zu unterstützen, z. B. durch Gewährleistung der Zahlung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst. Laufende Unterstützung der EU für die Zentralafrikanische Republik Die heute bereit gestellten Mittel kommen zu den bereits angekündigten Hilfspaketen hinzu: unter anderem wurden 27 Mio. EUR an EU-Fördermitteln für den unmittelbaren Bedarf im Bildungs- und Gesundheitsbereich in der Zentralafrikanischen Republik in Form von Beiträgen für das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereitgestellt sowie 20 Mio. EUR für die Unterstützung der Wahlen im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP). Die Europäische Union hat auf den Ausbruch der Krise in der Zentralafrikanischen Republik im Jahr 2012 mit einen umfassenden Konzept reagiert, bei dem die humanitäre Hilfe mit langfristiger Entwicklungshilfe verknüpft ist sowie mit einer vom UN-Sicherheitsrat genehmigten militärischen Operation (Operation EUFOR RCA), die zur Schaffung eines sicheren Umfelds beiträgt. Mehr als 2,5 Millionen Menschen aus der Zentralafrikanischen Republik (von insgesamt 4,6 Millionen Einwohnern) benötigen humanitäre Hilfe. Am 1. Juli gab es mehr als 535 000 Binnenvertriebene in der Zentralafrikanischen Republik. Derzeit haben 388 000 Menschen aus der Zentralafrikanischen Republik in den Nachbarländern Zuflucht gefunden. 2 Der Gesamtbetrag der von der EU im Jahr 2014 bereitgestellten Entwicklungshilfe beläuft sich bislang auf 120 Mio. EUR. Zwischen 2008 und 2013 wurden im Rahmen der verschiedenen EU-Finanzierungsinstrumente rund 225 Mio. EUR für das gesamte Land bereitgestellt (160 Mio. EUR aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und 65 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt). EU-Treuhandfonds Zur Verwirklichung vereinbarter Ziele im EU-Außenbereich werden die Mittel mehrerer Geber – z. B. die Mittel von EU, Mitgliedstaaten, Drittländern, internationalen Organisationen oder auch privaten Gebern, wie Stiftungen oder einzelnen Bürgern zusammengelegt und in Form von Treuhandfonds verwaltet. Der Treuhandfonds „Bêkou“ ermöglicht der EU und anderen Gebern eine gemeinsame Reaktion auf die Krise in der Zentralafrikanischen Republik, in der nicht viele Länder mit Botschaften oder eigenen Entwicklungsagenturen vertreten sind. Gleichzeitig können sie dabei klar politische von sicherheitspolitischen Aufgaben trennen. Weitere Informationen siehe MEMO/14/483 über die Einrichtung des EU-Treuhandfonds „Bêkou“. Weitere Informationen Website der GD Entwicklung und Zusammenarbeit EuropeAid: http://ec.europa.eu/europeaid/index_de.htm Website des EU-Kommissars für Entwicklung Andris Piebalgs: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/piebalgs/index_en.htm Kontakt für die Medien: Alexandre Polack (+32 2 299 06 77) Maria Sanchez Aponte (+32 2 298 10 35) David Sharrock (+32 2 296 89 09) Irina Novakova (+32 2 295 75 17) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct telefonisch 00 800 6 7 8 9 10 11 oder per E-Mail 3