Muster-Hygieneplan

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Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan
Vorbemerkungen:
Nach § 36 des gültigen Infektionsschutzgesetzes werden u.a. Arzt- und Zahnarztpraxen, in denen invasive Tätigkeiten ausgeübt werden, durch das zuständige
Gesundheitsamt überwacht. Die Berufsgenossenschaft fordert in der Berufsgenossenschaftlichen Verordnung C8, daß ein Hygieneplan für die Arztpraxen erstellt
werden muß.
Ziel des Hygieneplanes ist der Schutz der Patientinnen/Patienten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor Infektionskrankheiten. Da Hygienepläne neben den
baulich-funktionellen und organisatorischen Gegebenheiten auch die möglichen infektions-hygienischen Gegebenheiten berücksichtigen müssen, können diese
nur individuell erstellt werden. Der vorliegende Musterhygiene-Plan kann deshalb nur eine Hilfestellung sein und versucht, die allgemeinen Maßnahmen aus
infektionsprophylaktischer Sicht zu beschreiben. Bei der Erstellung des für Ihre Praxis gültigen Hygieneplanes müssen die Herstellerangaben und – vorschriften
der verwendeten Desinfektionsmittel und Materialien berücksichtigt und entsprechend eingearbeitete werden.
Neben den üblichen Reinigungs- und Desinfektionsplänen, die Bestandteile eines praxisspezifischen Hygieneplanes sind, müssen noch folgende Bereiche
berücksichtig werden: Personalhygiene und Personalschutz, Maßnahmen zur Flächen und Instrumentendesinfektion, allgemeine Hygienemaßnahmen bei
diagnostischen und therapeutischen Eingriffen, Regelungen für die Ver- und Entsorgung, Regelungen zur Meldung im Rahmen des IfSG und
Schulungsmaßnahmen.
1. Personalhygiene
Händehygiene
Was
Handreinigung
Womit
Waschlotion aus einem
Wandspender
hygienische
alkoholisches
Händedesinfektion Händedesinfektionsmittel
aus dem Wandspender
Wann



vor Arbeitsbeginn
am Arbeitsende
bei sichtbarer Verschmutzung


vor Injektionen und Punktionen aller Art

vor Bereitstellen von Infusionen, Herstellen
von Mischinfusionen, Aufziehen von
Medikamenten
vor und nach Kontakt mit z.B. Venenkathetern
und Drainagen
nach Kontakt mit potentiell infektiösem
Material (Blut, Sekret) oder infizierten
Körperregionen
nach Kontakt mit potentiell infizierten Patienten
nach Toilettenbenutzung




D:\75925731.doc
Wie

Version 01
Wer
med. Personal
Hände naß machen und mit dem Ellbogen
Waschlotion aus dem Spender entnehmen, in der
gesamten Handfläche einschließlich der
Fingerkuppen und – zwischenräume einreiben, unter
fließendem Wasser waschen, anschließend mit
einem Einmalhandtuch abtrocknen
med. Personal
3 ml (2 Hübe aus dem Wandspender) in die
trockenen Hände einschließlich der Fingerkuppen
und – zwischenräume für 30 Sek. einreiben
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Was
Womit
chirurgische
alkoholisches
Händedesinfektion Händedesinfektionsmittel
aus dem Wandspender
Wann


Wie
nach dem Naseputzen
vor Operationen und chirurgischen Eingriffen
Vorbedingung: kurze Fingernägel






Handpflege
Pflegelotion/ Hand-creme 
(Wandspender/

personengebundene Tube

bei Bedarf mehrmals täglich
am Arbeitsende
keine Nagelbettverletzungen oder entzündliche
Prozesse
nur Nägel und Nagelfalz mit weicher
Kunststoffbürste (thermisch desinfiziert) reinigen
kein bürsten der Hände/Unterarme
(Hautirritationen)
Waschen der Hände mit Handreinigungslotion (1
Min.)
Abtrocknen mit Einmalhandtuch
Vollständiges Benetzen der Hände/Unterarme mit
Händedesinfektionsmittel über die gesamte
Einwirkzeit (meist 3 Min.)
Creme/Lotion gleichmäßig einmassieren und
einziehen lassen
Wer
med. Personal
med. Personal
Anmerkungen zu Händehygiene
Die Händedesinfektion gehört zu den wichtigsten Maßnahmen der Infektionsprophylaxe und dient der weitgehenden Abtötung der Kontaminationsflora an
den Händen. Aus arbeitschutzrechtlichen Gründen ist die Verwendung von Einmalhandschuhen zum Kontaminationsschutz bei nachstehenden Arbeiten
zwingend vorgeschrieben:
 vor jedem Kontakt mit Wunden
 vor Kontakt mit Einstichstellen von Kathetern und Drainagen
 vor Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösen Materialien (Blut, Sekrete oder Exkremente)
 vor Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen
 vor Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können
Bauliche Voraussetzungen für den Handwaschplatz:
Fließend Kalt- und Warmwasser, handbedienungsfreie Mischbatterie und Spender für Handreinigungsmittel und – desinfektionsmittel, Handtücher zum
einmaligen Gebrauch, Hautschutz- und Hautpflegemittel sowie Abwurfbehälter
Personalschutz
Was
Schutzkleidung
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Womit
Schutzkittel,
Einmalschürze,
Wann

Wie


bei potentieller Kontamination oder
Durchfeuchtung der Kleidung
Version 01
über die Berufskleidung ziehen
Schürzen vorbinden
Wer
med. Personal
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flüssigkeitsdichte
Mehrwegschürze



Schutzhandschuhe
Dünnwandige
Einmalhandschuhe
(ungepuderte
Latexhandschuhe)


vor der zu verrichtenden Tätigkeit anziehen,
hinterher hygienische Händedesinfektion

bei Umgang mit Desinfektionsmittel oder
anderen Chemikalien
 vor Beginn der Tätigkeit mit Desinfektionsmittel oder
anderen Chemikalien


unmittelbar vor Arbeitsbeginn anziehen
grundsätzlich



flüssigkeitsdichte
Haushaltshandschuhe
Berufskleidung
Hände und
Unterarme
täglicher Wechsel der Schutzkleidung oder
sofort nach Kontamination
vor Essen und Trinken ausziehen
Mehrwegschürzen nach Gebrauch
desinfizieren
bei allen Tätigkeiten, bei denen Kontakt mit
Blut oder Ausscheidungen wahrscheinlich ist
immer Kittel über die Straßenkleidung
kein Schmuck an Händen und Unterarmen
kein Nagellack
med. Personal
med. Personal
med. Personal
Anmerkungen zum Personalschutz
Der Arbeitgeber ist für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetztes in den Betrieben generell zuständig. Im Gesundheitswesen müüsen die
Gefahrstoffverordnung mit den technischen Anlagen TRGS 531 (Feuchtarbeit), TRGS %$= (sensibilisierende Stoffe) und TRGS 525 Umgang mit
Gefahrstoffen in Einrichtungen zur human-medizinischen Versorgung), die Biostoff-Verordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen
Unfallkasse eingehalten werden.
Der Arbeitgeber stellt die entsprechende Schutzkleidung in ausreichendem Maß zur Verfügung, Dies umfaßt auch flüssigkeitsdichte Schürzen und Schuhe.
Der Arbeitgeber muß über die Immunisierung des Personals informieren und die damit verbunden Kosten tragen. Ablehnungen von Immunisierungen sollten
in den Personalakten dokumentiert werden.
Folgende Immunisierungen sind nach der BioStoffV (Anhang 4) zwingend vorgeschrieben, falls diese Impfungen von der STIKO oder dem jeweiligen
Bundesland empfohlen sind:
Tätigkeiten
Biologischer Arbeitsstoff
Humanmedizin, Zahnmedizin, Wohlfahrtspflege Notfall- Hepatitis B-Virus
und Rettungsdienst
in Kinderabteilungen zusätzlich
Bordetella pertussis, Corynebacterium diphteriae, Hepatitis A-Virus,
Masern-Virus, Mumps-Virus, Rubella-Virus, Varicella-Zoster-Virus
in Infektionsstationen und Stuhllaboratorien zusätzlich
Hepatitis A-Virus
Die Sofortmaßnahmen bei Verletzungen mit kontaminiertem Material sind bekannt zu machen.
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2. Flächenreinigung und – desinfektion
Was
Arbeitsfläche zur
Zubereitung von
Infusionen und
Medikamenten
Blutabnahmekissen
Patientenliegen/
Untersuchungstisch ohne
Papierauflage
Patientenliegen/
Untersuchungstisch mit
Paperauflage
Flächen im
Untersuchungsraum
RR-Manschette/
Stethoskop/ EKGElektroden
Elektrodenschwämmchen
sonstige
horizontalen
Flächen
glatte Fußböden
textile Fußböden
Patienten-/
Personaltoilette
Waschbecken
Womit
Wann
Wie
Wer
Flächendesinfektionsmittel 
(4-Std.-Wert der DGHM
Liste beachten)
am Ende der Sprechstunde
bei sichtbarer Verschmutzung sofort

Scheuerwisch-Desinfektion
med. Personal
alkoholisches

Flächendesinfektionsmittel 

Flächendesinfektionsmittel 
(5-bzw.15-Min.-Wert der

DGHM-Liste beachten)
mindestens arbeitstäglich
bei sichtbarer Verschmutzung sofort
nach Kontakt mit infektiösen Patienten
nach jedem Patienten
bei sichtbarer Verschmutzung sofort

aufsprühen und abwischen
med. Personal

Scheuerwisch-Desinfektion
med. Personal
Flächendesinfektionsmittel 
(5-bzw.15-Min.-Wert der
DGHM-Liste beachten)
am Ende der Sprechstunde

Scheuerwisch-Desinfektion
med. Personal


am Ende der Sprechstunde
bei sichtbarer Verschmutzung sofort

Scheuerwisch-Desinfektion
med. Personal




mindestens arbeitstäglich
bei sichtbarer Verschmutzung sofort
nach Kontakt mit infektiösen Patienten
nach Kontakt mit Patienten

aufsprühen und abwischen
med. Personal



für mindestens 3 Minuten auskochen
alternativ: Einmalmaterial
Scheuerwisch-Desinfektion
med. Personal

Scheuerwisch-Reinigung

saugen

Scheuerwisch-Reinigung

Scheuerwisch-Reinigung
Reinigungspersonal
Reinigungspersonal
Reinigungspersonal
Reinigungspersonal
Flächendesinfektionsmittel
(4-Std.-Wert der DGHMListe beachten)
alkoholisches
Flächendesinfektionsmittel
auskochen und trocken
lagern
Flächendesinfektionsmittel 
(4-Std.-Wert der DGHMListe beachten)
Haushaltsreiniger


Staubsauger


WC-Reiniger

Reinigungsmittel

Reinigungsmittel


bei sichtbarer Verschmutzung sofort
arbeitstäglich
bei sichtbarer Verschmutzung sofort
arbeitstäglich
bei sichtbarer Verschmutzung sofort
arbeitstäglich
bei sichtbarer Verschmutzung sofort
arbeitstäglich
bei sichtbarer Verschmutzung sofort
med. Personal
Anmerkungen: Die verwendeten Desinfektionsmittel sollten in der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) aufgeführt sein.
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3. Instrumentenaufbereitung
manuell
Was
Instrumente
desinfizieren
Instrumente
manuell reinigen
Reinigung im
Ultraschallbad
Instrumente
spülen
Instrumente
trocknen
aufbewahren und
sterilisieren
Womit
Wann
Wie
Wer
entsprechendes

Desinfektionsmittel
(Einwirkzeit, Konzentration
und Temperatur nach
Herstellerangabe)
mit Instrumenten
reinigungsmittel
nach Gebrauch

nach sachgemäßer Einwirkzeit im
Desinfektionsmittel
med. Personal
mit Reinigungsmittel oder

kombiniertem
Desinfektionsmittel
entsprechend der
Konzentrationsangabe des
Herstellers
demineralisiertes Wasser

nach sachgemäßer Einwirkzeit im
Desinfektionsmittel oder direkt nach
Gebrauch, wenn Ultraschallbad mit
Desinfektionsmittel oder Kombipräparat gefüllt
ist
 mit Kunststoffbürste oder –schwamm (keine
Metallbürsten)
 Reinigungspistole
 Ultraschallbecken laut Herstellerangabe mit Wasser
füllen
 Instrumente auf eine geeignete Siebschale legen
 Wasser im Ultraschallbad täglich erneuern
 gründlich abspülen
med. Personal

nach der manuellen Reinigung oder nach dem
Ultraschallbad
nach dem Spülen
 mit Druckluft Hohlinstrumente durchblasen, von
außen anblasen oder mit keimarmen Tüchern
abreiben
med. Personal

nach vollständiger Trocknung
 kontaminationsgeschützte Aufbewahrung z.B. in
Schubladen oder geschlossenen desinfizierten
Behältern
med. Personal
Druckluftpistole
bevorzugen oder
keimarme Einmaltücher
verwenden
mit vorher hygienisch
desinfizierten Händen
Instrumente entweder in
Schubladen oder
geschlossenen Behältern
aufbewahren oder für
Sterilisation
weiterbearbeiten
med. Personal
gebrauchte Instrumente nur mit Handschuhen
anfassen! Einlegen in eine Desinfektionsmittelwanne
mit Siebeinsatz und Deckel, Einwirkzeit beachten
med. Personal
maschinell
Was
Womit
Wann
Instrumente
(thermostabil)
thermisches Programm

nach Gebrauch trocken entsorgt

Instrumente
chemothermisches

nach Gebrauch trocken entsorgt

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Version 01
Wie
Wer
sachgerecht auf Siebeinalge in den Reinigungsautomaten legen und entsprechendes Programm
einschalten
sachgerecht auf Siebeinlage in den Reinigungs-
med. Personal
med. Personal
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Was
Womit
Wann
Wie
(chemothermisch) Programm
Wer
automaten legen und entsprechendes Programm
einschalten
Anmerkungen zur Instrumentenaufbereitung und Sterilisation:
Medizinischen Instrumente und Geräte sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz. Bei der Aufbereitung müssen die Regelungen der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung beachtet werden. Generell müssen sterile Instrumente eingesetzt werden bei jedem haut- und
schleimhautdurchtrennenden Eingriff und bei Eingriffen in physiologisch sterile Körperhöhlen.
Bei der Aufbereitung müssen immer die Herstellerangaben berücksichtigt werden.
Im Hygieneplan muß das Verfahren beschrieben sein mit der sachgemäßen Bestückung der Instrumente, die Art der routinemäßuigen Überwachung und
Dokumentation und die Art der Kontrollen.
Auch die Sterilisation fällt unter die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Im Rahmen der Sterilisation ist darauf zu achten, daß die Instrumente und Geräte
gereinigt, desinfiziert und trocken sein müssen, nach Möglichkeit in Einzelteile zerlegt ist und die gewählte Verpackung für den Sterilisationsprozeß geeignet
ist. Die Herstellerangaben sind zu beachten.
Bei der Dampfsterilisation ist darauf zu achten, daß der Dampf auch an jede Stelle des Sterilisationsgutes gelangen kann. Folgende Prüfungen sind
vorgeschrieben:
 Chargenkontrolle durch Chemoindikatoren bei jedem Sterilisationsvorgang
 halbjährliche Prüfung des Gerätes durch Bio-Indikatoren
 außerordentliche Prüfung nach jeder Reparatur
 Bowie-Dick-Test nur bei Vakuumsterilisation
Wenn keine automatische Dokumentation des Sterilisationsvorganges durch das Gerät selbst erfolgt, müssen die Zeit, die Temperatur und der Druckverlauf
in einem Gerätebuch dokumentiert werden.
4. Maßnahmen der Hygiene in der Diagnostik, Pflege und Therapie
Maßnahmen bei Injektionen und Punktionen
Was
hygienische
Händedesinfektion
Hautdesinfektion
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Womit
Wann
Wie
alkoholisches
Desinfektionsmittel


vor dem Aufziehen der Spritze
vor der Injektion und Punktion

alkoholisches
Desinfektionsmittel

vor allen Injektionen und Punktionen

Version 01
soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten
Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume
über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind.
satt aufsprühen und mit sterilem Tupfer die Haut
abreiben
Wer
med. Personal
med. Personal
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Maßnahmen bei Punktionen in sterile Bereiche (z. B. Körperhöhlen)
Was
Womit
Wann
Wie
ggf. sterile
Kleidung je nach
individueller
Gefährdungsanalyse
chirurgische
alkoholisches
Händedesinfektion Desinfektionsmittel

bei Gelenkspunktionen: Anlagen vor der
chirurgischen Händedesinfektion


nach dem Händewaschen; vor dem Eingriff

sterile
Handschuhe
Hautdesinfektion
Einmalhandschuhe

nach der chirurgischen Händedesinfektion

alkoholisches
Desinfektionsmittel

vor dem Eingriff

Wer
med. Personal
soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten
Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume
über den Zeitraum (mind. 3 Minuten) der Einwirkzeit
benetzt sind.
unter aseptischen Bedingungen aus der Verpackung
anziehen
soviel Hautdesinfektionsmittel auf die Haut sprühen,
daß die Haut während der Einwirkzeit benetzt bleibt
(min. 2 x 2,5 Min.)
med. Personal
med. Personal
med. Personal
Maßnahmen bei Punktionen des Liquorraumes
Was
Womit
Wann
Wie
hygienischen
alkoholisches
Händedesinfektion Desinfektionsmittel

direkt vor der Punktion des Liquorraumes

sterile
Handschuhe
Hautdesinfektion
Einmalhandschuhe

nach der hygienischen Händedesinfektion

alkoholisches
Desinfektionsmittel

vor der Punktion


vor dem Eingriff
soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten
Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume
über den Zeitraum (mind. 30 Sekunden) der
Einwirkzeit benetzt sind.
unter aseptischen Bedingungen aus der Verpackung
anziehen
soviel Hautdesinfektionsmittel auf die Haut sprühen,
daß die Haut während der Einwirkzeit benetzt bleibt
(min. 2 x 2,5 Min.)
Wer
med. Personal
med. Personal
med. Personal
Maßnahmen an talgdrüsenhaltiger Haut
Was
Hautdesinfektion
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Womit
alkoholisches
Desinfektionsmittel
Wann
Wie

Version 01
satt mit Hautdesinfektionsmittel benetzt halten
während der vom Hersteller angegebenen
Einwirkzeit (min. 10 Minuten)
Wer
med. Personal
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Maßnahmen bei der Infusionstherapie
Was
Vorbereitung der
Infusion
hygienische
Händedesinfektion
Hautdesinfektion
Womit
Wann
Wie
Infusionslösung
evt. Zusätzliche
Medikamente


alkoholisches
Desinfektionsmittel


vor dem Aufziehen der Spritze
vor der Injektion und Punktion

alkoholisches
Desinfektionsmittel

vor allen Injektionen und Punktionen

kurz vor Verabreichung





Verabreichen der
Infusion



Sichtkontrolle des Infusionsbehälters auf
Beschädigungen oder Veränderungen der Lösung
Verfallsdatum beachten
Medikamente erst kurz vor Gebrauch zumischen
Gummistopfen vor dem Zuspritzen mit
Hautdesinfektionsmitteldesinfizieren
soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten
Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume
über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind.
satt aufsprühen und mit sterilem Tupfer die Haut
abreiben
Einmal-Handschuhe anziehen
Beginn und Dauer der Infusionsverabreichung
dokumentieren
sorgfältiges Fixieren der Verweilkanüle
bei Kurzinfusion Metallkanüle verwenden
bei peripheren Kunststoffkanüle Liegedauer von 72
Std. nicht überschreiten
Wer
med. Personal
med. Personal
med. Personal
med. Personal
Maßnahmen bei der Wundversorgung
Was
hygienische
Händedesinfektion vor
und nach dem
Wechsel
Versorgung der
Wunde
Womit
alkoholisches
Desinfektionsmittel
Wann


Wie
vor dem Aufziehen der Spritze
vor der Injektion und Punktion
Verbandsmaterial
Wer

soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten
Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume
über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind.


Einmal-Handschuhe anziehen, wenn notwendig steril med. Personal
keine direkte Berührung der Wunde („no-touchTechnik“)
Benutzung von sterilen Instrumenten
benutzte Instrumente sofort aufbereiten (siehe dort)
gebrauchtes Verbandsmaterial direkt entsorgen



med. Personal
Anmerkungen:
Hier sollten/können noch weitere praxisspezifische Regelungen beschrieben werden.
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5. Ver- und Entsorgung
Versorgung
Was
alle Verbrauchsgüter wie Spritzen,
Kanülen etc.
Regelung für
Ausstattung/Vorrat
in den
Behandlungszimmern, z. B.
Kanülen oder
Purzellin-Tupfer
Wohin
Wann
Wie
Wer
Praxisspezifischen
Lagerort angeben

direkt nach der Lieferung

mit Umverpackung
med. Personal
Wandspender der
Behandlungszimmer
oder
nachdem der
Wandspender leer ist

nach völliger Entleerung der Wandspender

aus der Umverpackung nehmen
med. Personal
 Spender vor dem Einfüllen desinfizieren und
Tupferrolle einfüllen
Anmerkungen zur Versorgung:
Einfach verpackte sterile Güter können unter optimalen Bedingungen (staub- und lichtgeschützt) bis zu 6 Monaten gelagert werden, Sterilgutcontainer bis zu
6 Wochen. Industriell verpackte Güter können meist bis zu 5 Jahren gelagert werden.
Entsorgung
Was
z.B. Spritzen
z. B. Kanülen
z. B. Infusionsflaschen
z. B. Papierauflage
Beutel aus dem
Abfallbehälter für
B-Müll
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Wohin
Wann
in den Abfallbehälter für B- 
Müll
z. B. in Kunststoffkanister 
oder Kanülensammelbehälter im Behandlungszimmer oder Labor
Abfallbehälter für Glas

Wie
Wer
med. Personal
direkt nach Gebrauch
 z.B. Kanüle von der Spritze entfernen oder am
Kanülenbehälter abstreifen
direkt nach Gebrauch
med. Personal
nach Leerung
med. Personal
med. Personal
Abfallbehälter für B-Müll

nach Gebrauch
z. B. in den
Hausmüllkontainer (wenn
keine andere
Vereinbarung mit
Entsorgungswerk oder
gemeinde getroffen)

arbeitstäglich oder wenn dieser voll ist
Version 01
 fest verschlossen
med. Personal
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Anmerkungen zur Entsorgung:
Abfälle der folgenden Abfallgruppen können in einer Arztpraxis anfallen und sind entsprechend der Vorgaben zu entsorgen:





Abfallgruppe A:
hausmüllähnlich Abfälle
Abfallgruppe B:
Medizinspezifische Abfälle, an deren Entsorgung nur innerhalb der Einrichtung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen zu stellen
sind
Abfallgruppe C:
Medizinische Abfälle an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sucht innerhalb und außerhalb der Praxis besondere Anforderungen zu stellen
sind (gesonderte Müllentsorgung, z.B. Desinfektion oder Verbrennung). Diese Abfälle müssen schon in der Praxis in speziellen Behältnissen
gesammelt und gesondert entsorgt werden.
Abfallgruppe D:
Abfälle an deren Entsorgung aus umwelthygienischer Sicht innerhalb und außerhalb der Praxis besondere Anforderungen zu stellen sind.
Abfallgruppe E:
Medizinische Abfälle, an deren Entsorgung nur aus ästhetischer oder ethischer Sicht zusätzliche Anforderungen zu stellen sind.
Es kann sinnvoll sein, mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen oder der zuständigen Gemeinde die spezielle Abfallentsorgung aus der Praxis zu klären.
6. Umgang mit und Versand von Laborproben
Die erforderlichen Modalitäten sind mit dem untersuchenden Labor abzusprechen. Hierbei sind die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu beachten
7. Umgang mit Arzneimitteln
Nach der Apothekerbetreiber-Verordnung sind Medikamente so zu lagern, „daß ihre Qualität nicht nachteilig beeinflußt wird und Verwechselungen vermieden
werden“.
 Vor der Anwendung des Medikamentes ist die Kontrolle des Verfalldatums notwendig.
 Die Lagerfrist aufgezogener Medikamente sollte 15 Minuten vor Applikation nicht überschreiten.
 Angebrochene Mehrdosisbehälter mit Konservierungsmittel sollten innerhalb eines Monats aufgebraucht werden, solche ohne Konservierungsmittel
innerhalb von 24 Stunden.
 Mehrdosisbehälter müssen bei Anbruch mit Datum und Uhrzeit gekennzeichnet werden und es dürfen keine normale Kanülen im Verschlußgummi
stecken, nur solche mit einem speziellen Bakterienfilter.
 Für kühl zu lagernde Medikamente muß ein separater Medikamentenkühlschrank vorhanden sein. Die Lagertemperatur ist regelmäßig zu prüfen und
zu dokumentieren, bei nicht kühlpflichtige Medikamente sollte die Lagertemperatur unter 26 C liegen.
 Bei der Entnahme von Salben, Lotionen und Cremes muß auf eine aseptische Entnahme mittels sterilem Spatel geachtet werden.
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8. Umgang mit Meldepflichtigen Krankheiten
Der Arzt, der eine der in § 6 des Infektionsschutzgesetztes genannten Krankheiten feststellt, hat unverzüglich Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu
machen. Darüber hinaus muß das Gesundheitsamt informiert werden, wenn Personen, die an einer Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung ablehnen
oder abbrechen. Das Gesundheitsamt ist auch unverzüglich über das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen zu informieren, bei denen ein
epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
9. Schulungsmaßnahmen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ihren infektionshygienischen Aufgaben und den Personalschutz einzuweisen und mindestens einmal im Jahr
darüber zu informieren. Ebenso sind alle jährlich über Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen zu belehren. Dies muß anhand einer Betriebsanweisung
arbeitsplatzbezogen erfolgen.
Alle Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden.
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