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Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
B8-1263/2015 }
B8-1267/2015 }
B8-1268/2015 }
B8-1271/2015 }
B8-1273/2015 }
B8-1274/2015 }
B8-1277/2015 } RC1
25.11.2015
GEMEINSAMER
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der
Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8-1263/2015)
ECR (B8-1267/2015)
EFDD (B8-1268/2015)
PPE (B8-1271/2015)
ALDE (B8-1273/2015)
S&D (B8-1274/2015)
GUE/NGL (B8-1277/2015)
zu der politischen Lage in Kambodscha
(2015/2969(RSP))
Cristian Dan Preda, Jeroen Lenaers, Elmar Brok, Andrzej Grzyb, Davor
Ivo Stier, Andrej Plenković, Patricija Šulin, József Nagy, Eduard Kukan,
Bogdan Brunon Wenta, Milan Zver, Jarosław Wałęsa, Giovanni La Via,
Jiří Pospíšil, Joachim Zeller, Ivan Štefanec, Pavel Svoboda, Agnieszka
Kozłowska-Rajewicz, Ildikó Gáll-Pelcz, Andrey Kovatchev, Tunne Kelam,
Tadeusz Zwiefka, Csaba Sógor, Lefteris Christoforou, Luděk
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In Vielfalt geeint
DE
Niedermayer, Marijana Petir, Dubravka Šuica, Adam Szejnfeld, Tomáš
Zdechovský, Therese Comodini Cachia, Inese Vaidere, Krzysztof Hetman,
Brian Hayes, Stanislav Polčák, Claude Rolin, Ivana Maletić, László Tőkés,
Roberta Metsola, Thomas Mann
im Namen der PPE-Fraktion
Pier Antonio Panzeri, Victor Boştinaru, Knut Fleckenstein, Richard
Howitt, Elena Valenciano, Eric Andrieu, Maria Arena, Hugues Bayet,
Goffredo Maria Bettini, José Blanco López, Biljana Borzan, Nicola
Caputo, Caterina Chinnici, Andi Cristea, Miriam Dalli, Viorica Dăncilă,
Nicola Danti, Isabella De Monte, Damian Drăghici, Monika Flašíková
Beňová, Doru-Claudian Frunzulică, Enrico Gasbarra, Neena Gill, Maria
Grapini, Cătălin Sorin Ivan, Liisa Jaakonsaari, Afzal Khan, Jeppe Kofod
Javi López, Miapetra Kumpula-Natri, Krystyna Łybacka, Andrejs
Mamikins, Marlene Mizzi, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Victor
Negrescu, Momchil Nekov, Norbert Neuser, Vincent Peillon, Tonino
Picula, Miroslav Poche, Liliana Rodrigues, Inmaculada Rodríguez-Piñero
Fernández, Daciana Octavia Sârbu, Monika Smolková, Renato Soru,
Tibor Szanyi, Claudia Tapardel, Marc Tarabella, Patrizia Toia, István
Ujhelyi, Julie Ward
im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Mark Demesmaeker, Karol Karski, Ryszard Antoni
Legutko, Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Czarnecki, Tomasz Piotr Poręba,
Geoffrey Van Orden, Branislav Škripek, Angel Dzhambazki, Valdemar
Tomaševski, Raffaele Fitto
im Namen der ECR-Fraktion
Cecilia Wikström, Filiz Hyusmenova, Izaskun Bilbao Barandica, Maite
Pagazaurtundúa Ruiz, Ramon Tremosa i Balcells, Juan Carlos Girauta
Vidal, Marietje Schaake, Ilhan Kyuchyuk, Petras Auštrevičius, Beatriz
Becerra Basterrechea, Nedzhmi Ali, Philippe De Backer, Marielle de
Sarnez, Martina Dlabajová, Fredrick Federley, Nathalie Griesbeck,
Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Louis Michel, Javier Nart,
Urmas Paet, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Pavel
Telička, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Hilde Vautmans,
Valentinas Mazuronis
im Namen der ALDE-Fraktion
Marie-Christine Vergiat, Kateřina Konečná, Jiří Maštálka, Helmut
Scholz, Stelios Kouloglou, Kostas Chrysogonos, Lola Sánchez Caldentey,
Estefanía Torres Martínez, Tania González Peñas, Patrick Le Hyaric,
Younous Omarjee
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Barbara Lochbihler, Heidi Hautala, Maria Heubuch, Igor Šoltes, Bodil
Valero, Davor Škrlec
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Ignazio Corrao, Fabio Massimo Castaldo, Marco Zanni
im Namen der EFDD-Fraktion
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Entschließung des Europäischen Parlaments zu der politischen Lage in Kambodscha
(2015/2969(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Kambodscha,
– unter Hinweis auf die vor Ort abgegebene Erklärung der EU vom 27. Oktober 2015 zu der
Lage in Kambodscha,
– unter Hinweis auf die dem Sprecher des Generalsekretärs der Vereinten Nationen
zugeschriebene Erklärung vom 17. November 2015 zu Kambodscha,
– unter Hinweis auf die Pressemitteilung der Sprecherin des Hohen Kommissars der
Vereinten Nationen für Menschenrechte, Ravina Shamdasani, vom 30. Oktober 2015,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu
der Lage der Menschenrechte in Kambodscha, Professor Rhona Smith, vom
23. November 2015 und vom 24. September 2015,
– unter Hinweis auf den Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu der
Lage der Menschenrechte in Kambodscha vom 20. August 2015,
– unter Hinweis auf die Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom
2. Oktober 2015 zu Kambodscha,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des EAD vom 15. Juli 2015 zu dem Gesetz
über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen in Kambodscha,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu
dem Recht auf Freiheit zu friedfertiger Versammlung und Vereinigung vom 22. Juni
2015,
– unter Hinweis auf die abschließenden Feststellungen der Menschenrechtskommission der
Vereinten Nationen vom 27. April 2015 zum zweiten periodischen Bericht Kambodschas,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember
1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von
1966,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien von 2008 zu Menschenrechtsverteidigern,
– unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen von 1997 zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha,
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– unter Hinweis auf Artikel 35 der Verfassung Kambodschas, in dem das Recht auf
Vereinigungsfreiheit und das Recht auf aktive Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Nation garantiert wird,
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kambodschas am 13. November 2015 Haftbefehl
gegen Sam Rainsy erlassen haben, der sich derzeit außer Landes befindet und
Vorsitzender der „Partei der nationalen Rettung Kambodschas“ (Cambodia National
Rescue Party, CNRP, die wichtigste Oppositionspartei des Landes) ist, und dass die
Nationalversammlung ihm am 16. November 2015 sein Abgeordnetenmandat entzogen
hat, wodurch er die parlamentarische Immunität verloren hat und in Verbindung mit
einem sieben Jahre zurückliegenden Fall von Verleumdung bei seiner Rückkehr nach
Kambodscha verhaftet werden kann;
B. in der Erwägung, dass Sam Rainsy am 20. November 2015 von einem Gericht vorgeladen
wurde und am 4. Dezember dazu vernommen werden soll, dass auf seiner öffentlichen
Facebook-Seite ein Beitrag des oppositionellen Senators Hong Sok Hour veröffentlicht
wurde, der seit August dieses Jahres wegen Fälschung und Anstiftung zu einer Straftat in
Haft ist, nachdem er auf Sam Rainsys Facebook-Seite ein Video veröffentlicht hatte, in
dem ein mutmaßlich gefälschtes Dokument im Zusammenhang mit dem Grenzvertrag von
1979 mit Vietnam gezeigt wird;
C. in der Erwägung, dass am 26. Oktober 2015 in Phnom Penh eine Gruppe
regierungsfreundlicher Demonstranten zwei Oppositionsabgeordnete der CNRP, Nhay
Chamrouen und Kong Sakphea, brutal überfallen und außerdem die Sicherheit der
Privatresidenz des Ersten Vizepräsidenten der Nationalversammlung gefährdet hat; in der
Erwägung, dass laut Berichten die Polizei und andere Sicherheitskräfte des Staates den
Vorfällen untätig zusahen;
D. in der Erwägung, dass Kem Sokha, stellvertretender Vorsitzender der Oppositionspartei
CNRP, von der regierenden Kambodschanischen Volkspartei (Cambodian People’s Party,
CPP) während einer von der CNRP boykottierten Sitzung seines Amtes als Vizepräsident
der Nationalversammlung enthoben wurde; in der Erwägung, dass die regierende CPP im
Juli 2014 als eines ihrer zentralen Zugeständnisse der CNRP das Amt des Vizepräsidenten
der Nationalversammlung überließ und die CNRP anschließend ihren nach der Wahl 2013
begonnenen einjährigen Boykott des Parlaments beendete;
E. in der Erwägung, dass Premierminister Hun Sen seit über 30 Jahren im Amt ist und seine
Sicherheitskräfte trotz schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen Straflosigkeit
genießen;
F. in der Erwägung, dass elf Oppositionsaktivisten Haftstrafen zwischen sieben und
20 Jahren verbüßen, weil sie an einem „Aufstand“ teilgenommen oder ihn angeführt
haben sollen;
G. in der Erwägung, dass die Parteien CPP und CNRP 2014 einen politischen Burgfrieden
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geschlossen hatten und daraus die Hoffnung erwachsen war, es habe eine neue Phase der
konstruktiven Beilegung politischer Differenzen begonnen; in der Erwägung, dass das
politische Klima in Kambodscha trotz dieser Einigung nach wie vor gespannt ist;
H. in der Erwägung, dass in der Verfassung Kambodschas in Artikel 41 das Recht auf freie
Meinungsäußerung und in Artikel 35 und das Recht auf politische Teilhabe verankert ist;
I. in der Erwägung, dass unlängst trotz breit gefächerter Kritik der Zivilgesellschaft und der
internationalen Gemeinschaft das Gesetz über Vereinigungen und nichtstaatliche
Organisationen in Kraft getreten ist, auf dessen Grundlage die Staatsorgane befugt sind,
nach eigenem Ermessen Menschenrechtsorganisationen zu schließen und deren Gründung
zu verhindern, und dass dieses Gesetz bereits insofern abschreckende Wirkung gezeitigt
hat, als Menschenrechtsverfechter in Kambodscha nicht tätig werden und die Tätigkeit der
Zivilgesellschaft behindert wird;
J. in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu dem Recht
auf Freiheit zu friedfertiger Versammlung und Vereinigung erklärt hat, dass die
Zivilgesellschaft in Kambodscha in die Ausarbeitung dieses Gesetzes nicht einbezogen
wurde;
K. in der Erwägung, dass die Regierung Kambodschas am 13. November 2015 den Entwurf
eines Gesetzes über Gewerkschaften gebilligt hat;
L. in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Partner Kambodschas im Bereich
Entwicklungshilfe ist und dass für den Zeitraum 2014–2020 weitere 410 Mio. EUR
bewilligt wurden; in der Erwägung, dass die EU viele Menschenrechtsinitiativen
unterstützt, die von nichtstaatlichen kambodschanischen Organisationen und anderen
Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden; in der Erwägung, dass
Kambodscha in hohem Maße von Entwicklungshilfe abhängig ist;
1. erklärt sich zutiefst besorgt über die Verschlechterung des politischen Klimas in
Kambodscha, die Oppositionspolitiker und -aktivisten, Menschenrechtsverfechter,
gesellschaftliche Aktivisten und Umweltschützer betrifft, und verurteilt sämtliche Akte
von Gewalt und alle politisch motivierten Anklageerhebungen, Gerichtsentscheidungen
und Urteile gegen Oppositionspolitiker, Aktivisten und Menschenrechtsverfechter in
Kambodscha;
2. fordert die Staatsorgane Kambodschas auf, den Haftbefehl gegen Sam Rainsy und
Mitglieder der Nationalversammlung und des Senats, die der CNRP angehören,
aufzuheben und sämtliche Anklagepunkte gegen sie fallenzulassen, auch gegen Senator
Hong Sok Hour und andere Aktivisten und Organisatoren der CNRP, sie ungehindert und
ohne Angst vor Verhaftung und strafrechtlicher Verfolgung arbeiten zu lassen und nicht
mehr mit politischer Motivation die Gerichte zu befassen, um andere Personen mit
politisch begründeten, frei erfundenen Anschuldigungen strafrechtlich zu verfolgen;
3. fordert die Nationalversammlung auf, Sam Rainsy unverzüglich sein
Abgeordnetenmandat zurückzugeben und seine parlamentarische Immunität
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wiederherzustellen;
4. fordert die Regierung Kambodschas nochmals auf, den rechtmäßigen und sinnvollen
Beitrag der Zivilgesellschaft, der Gewerkschaften und der politischen Opposition zur
allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Kambodschas zu würdigen;
5. legt der Regierung nahe, auf eine Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
hinzuwirken und die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, also auch die
verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Pluralismus, Vereinigungsfreiheit und
Meinungsfreiheit uneingeschränkt zu befolgen;
6. weist erneut darauf hin, dass es für die politische Stabilität, die Demokratie und eine
friedliche Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, dass der demokratische Dialog
in einem gefahrlosen Umfeld geführt werden kann, und fordert die Regierung auf, alle
Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um für die Sicherheit aller demokratisch
gewählten Vertreter Kambodschas unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit zu
sorgen;
7. stellt fest, dass durch die „Kultur des Dialogs“ zwischen den Anführern der CPP und der
CNRP Hoffnungen geschürt wurden, dass die Demokratie in Kambodscha auf einem
guten Weg sei; fordert die Regierung Kambodschas und die Opposition auf, in einen ernst
gemeinten und sinnhaften Dialog einzutreten;
8. fordert die Regierung auf, für umfassende und unparteiische Ermittlungen zu sorgen, die
unter Beteiligung der Vereinten Nationen geführt werden und in die strafrechtliche
Verfolgung all derjenigen münden, die für den unlängst von Angehörigen der Streitkräfte
verübten brutalen Überfall auf zwei CNRP-Mitglieder der Nationalversammlung sowie
für den übermäßigen Einsatz von Gewalt durch Militär und Polizei zur Niederschlagung
von Demonstrationen, Streiks und gesellschaftlichen Unruhen verantwortlich sind;
9. fordert die Regierung auf, das Gesetz über Vereinigungen und nichtstaatliche
Organisationen aufzuheben, das unlängst in Kraft getreten ist und auf dessen Grundlage
die Staatsorgane befugt sind, nach eigenem Ermessen Menschenrechtsorganisationen zu
schließen und deren Gründung zu verhindern, und dass es bereits insofern abschreckende
Wirkung gezeitigt hat, als Menschenrechtsverfechter in Kambodscha nicht tätig werden;
10. fordert Regierung und Parlament auf, echte und ernst gemeinte Konsultationen mit allen
aufzunehmen, die von Gesetzesentwürfen betroffen sind, beispielsweise von den Gesetzen
über Gewerkschaften, Cyberkriminalität und Telekommunikation, und dafür zu sorgen,
dass die Gesetzestexte mit den Menschenrechtsverpflichtungen Kambodschas und seinen
verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen im Einklang stehen;
11. fordert die Regierung Kambodschas auf, willkürlichen Verhaftungen und dem auffälligen
Verschwindenlassen von Personen ein Ende zu setzen und Freiwilligen- und
Menschenrechtsorganisationen ungehindert tätig werden zu lassen; fordert die Regierung
Kambodschas auf, wirklich glaubwürdige Ermittlungen im Fall des Verschwindens von
Khem Sapath einzuleiten;
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12. fordert die zuständigen Behörden auf, die strafrechtliche Verfolgung von
Menschenrechtsverfechtern einzustellen, bei der auf andere geltende Rechtsvorschriften
zurückgegriffen wird, um diese Personen wegen ihres Engagements für die
Menschenrechte zu belangen, und fordert die zuständigen Behörden außerdem auf, alle
Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen, die im Zuge politisch begründeter,
frei erfundener Anschuldigungen inhaftiert wurden;
13. fordert die Mitgliedstaaten, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission auf, im
Einklang mit dem Strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und Demokratie die
genannten Anliegen und Empfehlungen unverzüglich gegenüber den Staatsorganen
Kambodschas zur Sprache zu bringen;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission
und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat und der
Kommission sowie dem Sekretariat des Verbands südostasiatischer Nationen, dem
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der Regierung und der
Nationalversammlung des Königreichs Kambodscha zu übermitteln.
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