DOC - Europa

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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 18. Dezember 2012
Fahrgastrechte: besserer Schutz für europäische Bürger,
die mit dem Schiff reisen
Zum Jahresende treten neue EU-Vorschriften in Kraft, nach denen die Fahrgäste im Seeund Binnenschiffsverkehr überall in der Europäischen Union durch eine Reihe von
Mindestrechten besser geschützt werden. Ab dem 31. Dezember haben Fahrgäste im
Seeverkehr bei Verlust oder Beschädigung von Eigentum infolge eines Unfalls Anspruch
auf Schadensersatz.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas,
erklärte hierzu: „Wir halten unser Versprechen. Das Projekt, das wir vor einigen Jahren
eingeleitet haben, ist so gut wie abgeschlossen - in Europa gibt es eine kohärente Politik in
Bezug auf Fahrgastrechte, in die alle Verkehrsträger einbezogen sind. Ab jetzt können die
200 Millionen Menschen, die jedes Jahr mit dem Schiff reisen, den Schutz dieser neuen
Bestimmungen in Anspruch nehmen.“
Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr in der EU, insbesondere behinderte Menschen
und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen ab heute ähnliche Rechte wie
Fahrgäste im Luft- oder Eisenbahnverkehr. Zu diesen neuen Rechten gehören
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angemessene und zugängliche Informationen für alle Fahrgäste, sowohl vor als
auch während der Reise, sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der
Fahrgäste an den Terminals und an Bord der Schiffe;
angemessene Unterstützung (durch Bereitstellung von Snacks, Mahlzeiten,
Erfrischungen und erforderlichenfalls Unterkunftsmöglichkeiten für bis zu drei
Nächte mit einer Kostenerstattung von bis zu 80 EUR pro Nacht), falls das Schiff
ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
die Möglichkeit, zwischen Fahrpreiserstattung und anderweitiger Beförderung
wählen zu können, falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten
Verspätung abfährt;
Entschädigung durch Fahrpreisnachlass (zwischen 25 % und 50 %) bei verspäteter
Ankunft;
nichtdiskriminierende Behandlung und kostenlose bedarfsgerechte Hilfe für
Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, sowohl an den
Hafenterminals als auch an Bord der Schiffe, sowie finanzielle Entschädigung bei
Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen;
die Verpflichtung von Beförderern und Terminalbetreibern, Systeme zur
Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden einzurichten;
die Benennung unabhängiger nationaler Stellen, die für die Durchsetzung der
Verordnung zuständig sind und dazu gegebenenfalls auch Sanktionen verhängen.
IP/12/1387
Nach den Rechtsvorschriften der EU haben Fahrgäste, die von einem Unfall auf See
betroffen sind, ab dem 31. Dezember 2012 darüber hinaus Anspruch auf
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finanzielle Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder
Beschädigung von Gepäck, Fahrzeugen oder Mobilitätshilfen oder anderer
Spezialausrüstung;
Vorschusszahlung (innerhalb von 15 Tagen) zur Deckung der unmittelbaren
wirtschaftlichen Bedürfnisse bei Tod oder Körperverletzung;
direkte Inanspruchnahme des Versicherers des Beförderers bei Tod oder
Körperverletzung;
Anspruch auf angemessene und verständliche Information über diese Rechte vor
oder spätestens bei der Abfahrt.
Hintergrund
Bevor die Europäische Kommission vor vier Jahren beschloss, einen Vorschlag zu
Fahrgastrechten im See- und Binnenschiffsverkehr vorzulegen, gab es weder
internationale Übereinkünfte noch Rechtsvorschriften der EU, durch die für diesen
Verkehrsträger allgemeine Rechte festgelegt wurden. Die EU hat bei den europäischen
Verbrauchern bestimmte Erwartungen geweckt, weil sie bereits Vorschriften zum Schutz
der Fahrgäste im Luft- und im Eisenbahnverkehr erlassen hatte, und diese Maßnahmen
auf alle Verkehrsträger ausweiten wollte. Jetzt ist durch die europäischen
Rechtsvorschriften sichergestellt, dass Fahrgäste überall in Europa ähnliche Rechte
genießen, unabhängig davon, ob sie mit dem Schiff, dem Flugzeug oder der Eisenbahn
reisen.
In Kürze werden auch neue Vorschriften
für Fahrgastrechte im
Kraftomnibusverkehr in Kraft treten.
Nächste Schritte
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Alle Informationen zu Fahrgastrechten können über eine kostenlose Anwendung
auf Smartphones heruntergeladen werden. Diese App funktioniert in allen
Betriebssystemen. Die Fahrgastrechte im Seeverkehr können ab Januar 2013
zunächst in Englisch, später in allen übrigen Sprachen der EU abgerufen werden.
Die Europäische Kommission wird 2013 eine erste Zusammenkunft mit den von
den EU-Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden organisieren, um die
effektive Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Fahrgastrechte im
Seeverkehr zu koordinieren.
Am 3. März 2013 wird mit der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften für
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr der Binnenmarkt für Fahrgastrechte in
Europa vollendet sein.
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Weitere Informationen
 Link zu den geltenden Rechtsvorschriften:
 Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und
Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.
 Verordnung (EG) Nr. 392/2009 Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die
Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
 Besuchen Sie die Website der Kommission Ihre Rechte als Reisende immer dabei.
Kontakt:
Helen Kearns (+32 2 298 76 38)
Dale Kidd (+32 2 295 74 61)
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