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Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
B8-0158/2016
27.1.2016
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Lage im Jemen
(2016/2515(RSP))
Mariya Gabriel, Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Andrej Plenković,
David McAllister, Michael Gahler, Lorenzo Cesa, Tunne Kelam,
Adam Szejnfeld, Davor Ivo Stier, Therese Comodini Cachia,
Roberta Metsola, Kinga Gál, Barbara Matera
im Namen der PPE-Fraktion
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DE
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In Vielfalt geeint
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B8-0158/2016
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Jemen
(2016/2515(RSP))
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen,
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2015 zum
Jemen,
–
unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin zur Lage
im Jemen,
–
unter Hinweis auf die Resolutionen 2201 (2015) und 2216 (2015) des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen,
–
unter Hinweis auf die am 24. Mai 2015 von den Ko-Vorsitzenden des 24. Treffens des
Gemeinsamen Rates und des Ministertreffens EU-Golf-Kooperationsrat abgegebene
Erklärung,
–
gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass die Wurzeln des derzeitigen Konflikts im Jemen darin liegen,
dass aufeinanderfolgende Regierungen den Hoffnungen des jemenitischen Volkes auf
Demokratie und wirtschaftliche und soziale Entwicklung nicht gerecht geworden sind
und so die Unzufriedenheit und Spaltung, die zu der derzeitigen Gewalt geführt hat,
genährt haben;
B.
in der Erwägung, dass die Lage im Jemen schwere Risiken für die Stabilität dieser
Weltregion, insbesondere des Raums um das Horn von Afrika, des Raums um das Rote
Meer sowie des Mittelmeerraums und des Nahen und Mittleren Ostens bergen;
C.
in der Erwägung, dass eine von Saudi-Arabien geführte Koalition, der auch Bahrain,
Ägypten, Jordanien, Kuwait, Marokko, Katar, der Sudan und die Vereinigten
Arabischen Emirate angehören, auf Ersuchen des jemenitischen Präsidenten Abd-Rabbu
Mansur Hadi am 26. März 2015 einen Militäreinsatz gegen die Huthi-Rebellen im
Jemen begonnen hat;
D.
in der Erwägung, dass der Jemen aufgrund der Tatsache, dass er keinen alle
einbeziehenden politischen Weg verfolgt, gefangen ist in zunehmenden Spannungen
zwischen den Stämmen und einem heftigen Stellvertreterkrieg zwischen den vom Iran
unterstützten Huthi-Rebellen und Saudi-Arabien, das einen Militäreinsatz gegen die
Rebellen führt und die gesamte Region unmittelbar in einen komplexen Konflikt
verwickelt; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien die Huthi-Rebellen im Jemen als
Stellvertreterkräfte des Irans ansieht und der Iran den von Saudi-Arabien geführten
Angriff verurteilt und eine sofortige Beendigung der von Saudi-Arabien geführten
Luftangriffe fordert;
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E.
in der Erwägung, dass ein stabiler, sicherer Jemen mit einer funktionierenden Regierung
von entscheidender Bedeutung für die internationalen Bemühungen um Bekämpfung
des Extremismus und der Gewalt in der Region und über sie hinaus sowie für den
Frieden und die Stabilität im Jemen sind;
F.
in der Erwägung, dass die humanitären Folgen der anhaltenden Kämpfe zwischen
verschiedenen Milizen, der Bombardierungen und der Unterbrechung wesentlicher
Dienste für die Zivilbevölkerung, insbesondere für die Kinder, alarmierende Ausmaße
annehmen und die ohnehin schon katastrophale humanitäre Lage noch verschärfen;
G.
in der Erwägung, dass im Jemen 21,2 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen;
in der Erwägung, dass die meisten schutzbedürftigen Kinder aufgrund der derzeitigen
weit verbreiteten Unsicherheit keinen Zugang zu den Gesundheitsdiensten und der
Lebensmittelversorgung haben, die sie benötigen;
H.
in der Erwägung, dass unmittelbare Schritte hin zu einer dauerhaften Waffenruhe eines
der größten Anliegen sind;
I.
in der Erwägung, dass Sorge darüber besteht, dass es in dem Konflikt bereits zu
zahlreichen Menschenrechtsverletzungen gekommen ist, unter anderem Angriffe auf
Journalisten und Medieneinrichtungen, Verschleppungen, Verstöße gegen das
Übereinkommen gegen Folter, Drangsalierung und Inhaftierung von Angehörigen
religiöser Minderheiten und der mutmaßliche Einsatz von Kindern in bewaffneten
Konflikten;
1.
ist zutiefst besorgt angesichts der anhaltenden Gewalt im Jemen und der aus ihr
resultierenden humanitären Krise, von der Millionen von unschuldigen Männern,
Frauen und Kindern betroffen sind; bedauert zutiefst die Todesopfer, die der Konflikt
verursacht hat, und das Leid der von den Kämpfen betroffenen Menschen, und spricht
den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus;
2.
fordert alle jemenitischen Parteien, insbesondere die Huthis, nachdrücklich auf, auf eine
Beilegung ihrer Differenzen im Wege des Dialogs hinzuarbeiten, und vertritt die
Auffassung, dass nur eine politische Lösung zu dauerhaftem Frieden führen kann;
3.
fordert alle Seiten auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen
Menschenrechtsnormen zu achten und schleunigst mit den Vereinten Nationen und
humanitären Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten, um den Bedürftigen
Unterstützung zukommen zu lassen; fordert eine unabhängige Untersuchung aller
mutmaßlichen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das
humanitäre Völkerrecht;
4.
fordert eine humanitäre Aussetzung der Kampfhandlungen, damit lebensrettende
Hilfsmaßnahmen die Bevölkerung des Jemen zügig erreichen können; fordert alle
Parteien auf, die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe für alle Teile des Jemen zu
erleichtern sowie für zügigen, sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre
Akteure zu sorgen, damit sie die Menschen erreichen können, die humanitäre Hilfe, zu
der auch medizinische Unterstützung gehört, benötigen;
5.
begrüßt die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen, die darauf abzielen, die
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Gespräche zwischen den Parteien zu erleichtern, und bekundet seine Unterstützung für
diese Bemühungen; erwartet, dass die Europäische Union weiterhin eine konstruktive
Rolle bei der Organisation weiterer Treffen übernimmt;
6.
vertritt die Auffassung, dass Saudi-Arabien und dem Iran eine maßgebliche Rolle bei
der Lösung der Krise zukommt, und fordert beide Seiten auf, pragmatisch und mit guten
Absichten auf eine Beendigung der Kämpfe im Jemen hinzuarbeiten;
7.
verurteilt jegliche Gewalt und sämtliche Versuche oder Androhungen von
Gewalteinsatz zur Einschüchterung derjenigen, die sich an von den Vereinten Nationen
vermittelten Konsultationen beteiligen; betont, dass der von den Vereinten Nationen
vermittelte integrative politische Dialog unter der Leitung des Jemen stattfinden und
darauf abzielen muss, eine auf Konsens basierende politische Beilegung der Krise im
Jemen im Einklang mit der Initiative des Golf-Kooperationsrates und dem
entsprechenden Umsetzungsverfahren, dem Ergebnis der umfassenden Konferenz des
nationalen Dialogs, dem Abkommen für Frieden und nationale Partnerschaft und den
einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu erzielen;
8.
fordert alle Parteien im Jemen auf, an künftigen Gesprächen teilzunehmen und sich
ohne Vorbedingungen und mit guten Absichten an ihnen zu beteiligen, indem sie unter
anderem ihre Differenzen im Wege des Dialogs und der Konsultation beilegen,
Gewalttaten zur Durchsetzung politischer Ziele ablehnen und Provokationen und alle
einseitigen Maßnahmen, die den politischen Übergang schwächen, unterlassen; vertritt
die Auffassung, dass nur ein breiter politischer Konsens im Wege von Verhandlungen,
in die alle Seiten einbezogen werden, zu einer dauerhaften Lösung führen, den Frieden
wiederherstellen und die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale
Unversehrtheit des Jemen wahren kann;
9.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der
Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des
Golf-Kooperationsrates, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der
Regierung des Jemen zu übermitteln.
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