Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode V. Session 3. Sitzung am 17. November 1977 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Dipl.-Ing. Robl (Seite 66). 2. Abwesenheitsanzeige (Seite 66). 3. Verlesung des Einlaufes (Seite 66). 4. Angelobung (Seite 66). 5. Ersatzwahlen (Seite 66). 6. Verhandlung: Antrag des Bauausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf über Veranstaltungsbetriebsstätten (NÖ Veranstaltungsbetriebsstättengesetz). Berichterstatter: Abg. Zauner (Seite 67); Abstimmung (Seite 67). Antrag des Sozialausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Tribaumer (Seite 67); Abstimmung (Seite 68). Antrag des Sozialausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Landes-Jugendheim Hinterbrühl, Neubau 2. Bauabschnitt. Berichterstatter: Abg. Jirkovsky (Seite 68); Abstimmung (Seite 68). Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Wirtschaftsförderungsfonds, Tätigkeitsbericht 1976. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 68); Redner: Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 69), Abg. Lechner (Seite 70), Landesrat Schneider (Seite 71); Abstimmung (Seite 73). Antrag des Rechtsausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Zimper u. a. über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand. Berichterstatter: Abg. Blochberger (Seite 73); Redner: Abg. Zimper mit Resolutionsantrag (Seite 74); Abstimmung (Seite 75). Antrag des Rechtsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Buchinger u. a., betreffend Rechtsbereinigung und generelle Befreiung von Stempel- und Rechtsgebühren sowie von Gerichtsund Justizverwaltungsgebühren im Bereich der Wohnbauförderung und Wohnungsverbesserung. Berichterstatter: Abg. Zimper (Seite 75); Redner: Abg. Romeder (Seite 77); Abstimmung (Seite 78). Antrag des Kommunalausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Friedhofsbenützungs- und Gebührengesetz 1974 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wedl (Seite 78); Abstimmung (Seite 78). Antrag des Kommunalausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf über die Erhebung der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen zum Markt. Berichterstatter: Abg. Rozum (Seite 79); Redner: Abg. Sulzer (Seite 79), Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 80); Abstimmung (Seite 81). Antrag des Kommunalausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Romeder u. a. über die Änderung des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1969. Berichterstatter: Abg. Romeder (Seite 81); Redner: Abg. Amon (Seite 81); Abstimmung (Seite 82). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes über die Wahlen in die Landwirtschaftskammern (NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung). Berichterstatter: Abg. Mantler (Seite 82); Abstimmung (Seite 83). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Staatsprüfungskommission für den Försterdienst geändert wird. Berichterstatter: Abg. Ing. Schober (Seite 83); Abstimmung (Seite 83). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses geändert wird. Berichterstatter: Abg. Rohrböck (Seite 83); Abstimmung (Seite 84). Antrag des Finanzausschusses über den Antrag der Abgeordneten Fidesser u. a., betreffend die Erlassung eines Gesetzes für die ältere Generation Niederösterreichs (NÖ Seniorengesetz) und Schaffung eines NÖ Seniorenbeirates. Berichterstatter: Abg. Kletzl (Seite 84); Redner: Abg. Leichtfried (Seite 85), Abg. Fidesser (Seite 87); Abstimmung (Seite 89). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Überprüfung der 1. Ausbauetappe des A.ö. Krankenhauses St. Pölten durch den Rechnungshof. Berichterstatter: Abg. Kosler (Seite 89); Redner: Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 91), Abg. Gruber (Seite 93), Abg. Rozum (Seite 95); Abstimmung (Seite 99). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Waldschule Wr. Neustadt, Neubau eines Turnsaales, einer Schwimmhalle und einer Wäscherei. Berichterstatter: Abg. Thomschitz (Seite 99); Redner: Abg. Stangl (Seite 99), Abg. Prokop (Seite 101); Abstimmung (Seite 102). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend 1. Fa. Gebrüder Krögler OHG, Pernegg, Antrag auf Obernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von S 3,000.000, 2. Erhöhung des Haftungsrahmens. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 102); Redner: Abg. Leichtfried mit Resolutionsantrag (Seite 103), Abg. Dr. Bernau (Seite 105); Abstimmung (Seite 106). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Landwirtschaftl. Fachschule Zwettl; Neubau der Schule. Berichterstatter: Abg. Romeder (Seite 106); Redner: Abg. Bernkopf (Seite 107), Abg. Rabl (Seite 108); Abstimmung (Seite 108). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend NÖ Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, Mauer bei Amstetten, Errichtung einer Personalwohnhausanlage, Ergänzung. Berichterstatter: Abg. Wiesmayr (Seite 109); Abstimmung (Seite 110). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Landwirtschaftl. Fachschule Hollabrunn; Neubau der Schule. Berichterstatter: Abg. Kletzl (Seite 110); Redner: Abg. Mantler (Seite 110); Abstimmung (Seite 111). Antrag des Finanzausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Buchinger u. a. über die Änderung des Gesetzes für die Fortzahlung der Bezüge aus Anlaß der Ableistung von freiwilligen Waffenübungen. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 111); Abstimmung (Seite 111). Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes, betreffend freiwerdende Mittel des Landes Niederösterreich, Ltg. 480/1. Redner: Abg. Dr. Brezovszky (Seite 112), Abg. Dr. Bernau (Seite 116); Landesrat Grünzweig (Seite 122); Abstimmung (Seite 127). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (um 14.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen, es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt, Frau Landesrat Körner sowie die Abgeordneten Ing. Kellner und Pospischil. Auf die Plätze der Abgeordneten habe ich die schriftliche Antwort des Herrn Landeshauptmannes Ökonomierat Maurer auf die Anfrage der Abgeordneten Binder und Genossen betreffend frei werdende Mittel des Landes Niederösterreich, Ltg.-480/1, auflegen lassen. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Anfrage der Abgeordneten Dr. Brezovszky, Wiesmayr, Stangl, Kosler, Thomschitz und andere an Herrn Landeshauptmann Ökonomierat Andreas Maurer, betreffend Schadenersatzforderung des Landes und der NEWAG an Viktor Müllner. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Anfrage wird Herrn Landeshauptmann zur Behandlung zugewiesen. Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Der Abg. Paul Prigl hat mit Schreiben vom 11. Oktober dieses Jahres sein Mandat als Abgeordneter zum Niederösterreichischen Landtag mit 31. Oktober 1977 zur Verfügung gestellt. Somit ist ein Mandat im Wahlkreis Nr. 3, Viertel ober dem Manhartsberg, Vorort Krems, frei geworden. Die Landeswahlbehörde hat gemäß § 94 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1964, Landesgesetzblatt Nr. 116, Herrn Ludwig Deusch zum Landtag von Niederösterreich einberufen. Ich lasse nunmehr die Angelobung des Herrn Abgeordneten Ludwig Deusch durchführen und ersuche einen der Schriftführer um Verlesung der Angelobungsformel. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzen.) SCHRIFTFÜHRER (liest): Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Niederösterreich, stete und volle Beachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Abg. DEUSCH: Ich gelobe. (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Der Klub der sozialistischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs hat mit Schreiben vom 3. November 1977 Wahlvorschläge zwecks Ersatzwahl in die Geschäftsausschüsse des Landtages unterbreitet. Wir nehmen die Ersatzwahl vor. Ich bitte, die Stimmzettel, die auf den Plätzen der Abgeordneten aufliegen, abzugeben. Bitte nur die Stimmzettel für die Ersatzwahl in die Geschäftsausschüsse. (Nach Abgabe der Stimmzettel): Die Stimmabgabe ist geschlossen. Die Schriftführer ersuche ich um Vornahme der Stimmenzählung und unterbreche zu diesem Anlaß die Sitzung auf kurze Zeit. (Unterbrechung der Sitzung um 14.04 Uhr - Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 14.06 Uhr): Ich nehme die Sitzung wieder auf. Abgegeben wurden 53 Stimmzettel. Alle Stimmzettel waren gültig, daher wurden mit 53 abgegebenen gültigen Stimmen folgende Abgeordnete in die Geschäftsausschüsse des Landtages von Niederösterreich gewählt: In den Bauausschuß anstelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Prigl Abgeordneter Ludwig Deusch als Mitglied. In den Gesundheitsausschuß anstelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Paul Prigl Abgeordneter Ludwig Deusch als Ersatzmann. In den Sozialausschuß anstelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Prigl Abgeordneter Ludwig Deusch als Ersatzmann. Wir haben eine Ersatzwahl in den Unvereinbarkeitsausschuß nach §1 des Gesetzes vom 10. Dezember 1925, Landesgesetzblatt Nr. 157, bzw. § 2 des Unvereinbarkeitsgesetzes vom 30. Juli 1925, Bundesgesetzblatt Nr. 294, vorzunehmen. Der Klub der sozialistischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs hat mit Schreiben vom 3. November 1977 anstelle des ehemaligen Abgeordneten Paul Prigl den Herrn Abgeordneten Ludwig Deusch zum Ersatzmann vorgeschlagen. Wir führen die Wahl eines Ersatzmannes in den Unvereinbarkeitsausschuß durch. Ich bitte die Stimmzettel, welche auf den Plätzen der Abgeordneten aufliegen, abzugeben. (Nach Abgabe der Stimmzettel): Die Schriftführer ersuche ich nun um Vornahme der Stimmenzählung und unterbreche zu diesem Zwecke wieder die Sitzung auf kurze Zeit. (Unterbrechung der Sitzung um 14.08 Uhr - Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 14.09 Uhr): Ich nehme die Sitzung wieder auf. Abgegeben wurden 54 Stimmzettel. Alle Stimmzettel waren gültig. Daher wurde mit allen abgegebenen 54 Stimmen der Abg. Ludwig Deusch als Ersatzmann in den Unvereinbarkeitsausschuß gewählt. Herr Abg. Wittig hat seine Funktion als Ersatzmann des Finanzkontrollausschusses mit Schreiben vom 9. November dieses Jahres zurückgelegt. Der Niederösterreichische Landtagsklub der ÖVP hat mit Schreiben vom 17. November 1977 einen Wahlvorschlag zwecks Ersatzwahl in den Finanzkontrollausschuß des Landtages von Niederösterreich erstattet und anstelle des Herrn Abg. Harald Wittig den Abg. Ing. Edgar Schober als Ersatzmann vorgeschlagen. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, gemäß § 76 Abs. 2 des Landesverfassungsgesetzes für das Land Niederösterreich in der Fassung von 1930, Landesgesetzblatt Nr. 137, einen Ersatzmann des Finanzkontrollausschusses neu zu wählen. Wir gelangen zur Ersatzwahl. Ich ersuche die Abgeordneten, die Stimmzettel, die auf den Plätzen aufliegen, abzugeben. (Nach Abgabe der Stimmzettel): Ich ersuche die Schriftführer um Vornahme der Stimmenzählung. Zu diesem Zwecke unterbreche ich die Sitzung auf kurze Zeit. (Unterbrechung der Sitzung um 14.11 Uhr - Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 14.12 Uhr): Ich nehme die Sitzung wieder auf. Abgegeben wurden 52 Stimmzettel. Sämtliche Stimmzettel waren gültig. Daher wurde mit allen abgegebenen Stimmen der Abg. Ing. Schober als Ersatzmann in den Finanzkontrollausschuß gewählt. Ich ersuche den Abg. Zauner, die Verhandlung zur Zahl 469 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ZAUNER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe bereits zur Zahl 469 hier im Hohen Hause berichtet und der Hohe Landtag hat das vorliegende Gesetz am 22. Juni 1977 beschlossen. Die Bundesregierung hat allerdings in ihrer Sitzung am 12. Juli den Beschluß gefaßt, der im § 81 Abs. 6 vorgesehenen Mitwirkung von Organen der Bundespolizei ihre Zustimmung zu versagen. Sie hat in dieser Regelung eine Zuordnung der Organe der Bundespolizei zu den Bezirksverwaltungsbehörden erblickt. Eine solche Regelung stünde aber nach Art. 10 Abs. 1 Ziffer 14 Bundes-Verfassungsgesetz, Organisation und Führung der Bundespolizei dem Bund zu. Eine solche Zuordnung war allerdings nicht beabsichtigt und wäre infolge der Wahl der Formulierung „zur Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörden“ auch keineswegs eingetreten. Es wurde die Vorlage 469 dahingehend abgeändert, daß die Worte im Abs. 6 des § 81 gestrichen und ein neuer Absatz 7 hinzugefügt wurde. Gleichzeitig mußte infolge der entstandenen Verzögerung als Tag des Inkrafttretens des Gesetzes der 1. Jänner 1978 vorgesehen werden. Der Bauausschuß hat die Vorlage in seiner letzten Sitzung beraten und ich darf namens des Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über Veranstaltungsbetriebsstätten (NÖ Veranstaltungsbetriebsstättengesetz) folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über Veranstaltungsbetriebsstätten (NÖ Veranstaltungsbetriebsstättengesetz), wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über Titel und Eingang und über das Gesetz als Ganzes sowie über den Antrag des Bauausschusses): Angenommen. Ich ersuche die Frau Abg. Tribaumer, die Verhandlung zur Zahl 453 einzuleiten. Berichterstatter Abg. TRIBAUMER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte über eine Änderung des Niederösterreichischen Mutterschutz-Landesgesetzes. Im Art. VI des Gesetzes vom 6. Mai 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 289, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1958 geändert wird, hat der Bundesgesetzgeber den allgemeinen Bestrebungen nach weitgehender Angleichung der rechtlichen Stellung Adoptivkind-Eltern mit jener von Kind-Eltern entsprechend die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes in dem Sinn geändert, daß die §§ 10, 12 sowie § 15 Abs. 1 bis 4 des Bundesgesetzes über den Mutterschutz unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Annahme an Kindes Statt sinngemäß Geltung haben. Der Landesgesetzgeber verfolgt mit der vorliegenden Gesetzesänderung dasselbe Ziel und außerdem auch eine inhaltsgleiche Normierung wie sie der Bundesgesetzgeber getroffen hat. Es soll daher das Niederösterreichische Mutterschutz-Landesgesetz, Landesgesetzblatt 2039-1, wie folgt geändert werden: Dem § 15 ist folgender Absatz 5 anzufügen: „Die Vorschriften der §§ 9, 10, 13 sowie die Absätze 1 bis 4 finden auf weibliche Bedienstete, die allein oder mit ihrem Ehegatten ein Kind, welches das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes Statt angenommen oder in der Absicht, dieses Kind an Kindes Statt anzunehmen, in unentgeltliche Pflege genommen haben, mit dem Kind im selben Haushalt leben und dieses überwiegend selbst pflegen, sinngemäß Anwendung“. Ich stelle daher namens des Sozialausschusses folgenden Antrag: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen“ Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Sozialausschusses): Angenommen. Ich ersuche die Frau Abg. Jirkovsky, die Verhandlung zur Zahl 471 einzuleiten. Berichterstatter Abg. JIRKOVSKY: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte namens des Sozialausschusses zur Zahl 471, welche die zweite Bauetappe des Landesjugendheimes in Hinterbrühl betrifft. Es soll dort ein Schulgebäude errichtet werden, welches aus einer Allgemeinen Sonderschule mit Sonderschulklassen für schwerstbehinderte Kinder und Mehrzwecksaal, Schulklassen für die Heilpädagogische Beobachtungsstation, Turn- Saal und Schwimmhalle, Spielund Sportplätzen bestehen soll. Diese Schule wird von allen im Heim untergebrachten schulpflichtigen Kindern besucht werden, wobei ca. 100 Kinder in der Allgemeinen Sonderschule, 35 Kinder in der Schule für Heilpädagogische Beobachtungsstation und der Rest in der Sonderschule für Schwerbehinderte untergebracht werden sollen. Der Bedarf für diese Schule in unmittelbar räumlicher Nähe der Schülerwohnheime ergibt sich aus der Schwierigkeit, behinderte Kinder zur Schule zu bringen. Das Raum- und Funktionsprogramm entspricht modernen pädagogischen Gesichtspunkten und umfaßt die unbedingt erforderlichen Räume und Einrichtungen, die zur Erreichung dieses Zieles notwendig sind. Ich stelle nun namens des Sozialausschusses folgenden Antrag: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Ausführung der 2. Etappe des Neubaues des Landes-Jugendheimes Hinterbrühl, bestehend aus a) Allgemeiner Sonderschule mit Sonderschulklassen für schwerstbehinderte Kinder und Mehrzwecksaal, b) Schulklassen für die Heilpädagogische Beobachtungsstation, c) Turnsaal und Schwimmhalle, d) Spiel- und Sportplätzen, zum Gesamtbetrag von S 89,482.400,2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.“ Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Sozialausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Kurzbauer, die Verhandlung zur Zahl 452 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zu berichten über die Landtagszahl 452, Wirtschaftsförderungsfonds, Tätigkeitsbericht 1976. Dem Landtag von Niederösterreich wurde unter Geschäftszahl V/2-1/15-1976 vom 6. Juli 1976 über die Gebarung des Wirtschaftsförderungsfonds im Jahr 1975 berichtet. Der Landtag hat diesen Bericht in seiner Sitzung vom 14. Oktober 1976 genehmigend zur Kenntnis genommen. In der gegenständlichen Vorlage wird über die Tätigkeit des Wirtschaftsförderungsfonds im Jahr 1976 berichtet. Die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben und des Vermögensstandes des Fonds entfällt in diesem Bericht, weil der Gemeinsame Finanz- und Wirtschaftsausschuß in der Sitzung vom 3. Juli 1973 im Hinblick auf den ohnehin alljährlich vorliegenden Rechnungsabschluß einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat. Im Berichtsjahr wurden zwei Beiratssitzungen, und zwar am 26. Mai 1976 und am 15. Dezember 1976, abgehalten, in deren Verlauf 572 DarIehen mit einem Gesamtbetrag von 69,654.000 Schilling grundsätzlich zur Bewilligung gelangten. Der größte Teil der in der Dezembersitzung bewilligten Darlehen konnte erst im Laufe des Jahres 1977 aufgearbeitet werden. Es darf bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen werden, daß die Darlehensanträge durch den Beirat für Wirtschaftshilfe grundsätzlich einstimmig bewilligt werden. Das große Interesse, das die niederösterreichische Wirtschaft dem Fonds entgegenbringt, dokumentiert sich allein in dem Umstand, daß in der letzten Beiratssitzung am 15. Juni 1977 bereits wiederum 336 Darlehensfälle mit einem Gesamterfordernis von 46,659.000 Schilling bewilligt worden sind. Darüber hinaus liegen zur Zeit 39 Ansuchen im Rahmen der Gemeinsamen Kreditaktion vor, deren aufrechte Erledigung 2,280.000 Schilling erfordert. Mit dem weiteren laufenden Eingang von Darlehensansuchen, sowohl im Rahmen der Wirtschaftshilfeaktion des Landes Niederösterreich als auch der Gemeinsamen Kreditaktion BundLand-Handelskammer Niederösterreich muß gerechnet werden, da das Verlangen nach billig verzinslichem Fremdgeld in der Wirtschaft ständig wächst. Damit wachsen aber auch die Anforderungen, die an den Fonds gestellt werden. Eine erhöhte Zufuhr von Landesmitteln an den Fonds wäre daher im Interesse der Wirtschaft, aber auch im Interesse eines erhöhten Steueraufkommens zu begrüßen. Ich darf daher namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Bericht der Landesregierung, betreffend die Tätigkeit des Wirtschaftsförderungsfonds im Jahr 1976, wird zur Kenntnis genommen.“ Ich bitte, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Dkfm. Höfinger. Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Der vorliegende Bericht zeigt, daß das Land Niederösterreich größtmögliche Anstrengungen macht, um gerade kleinen und Kleinstbetrieben eine entsprechende Förderung angedeihen zu lassen. Und der neueste uns vorliegende Bericht zum 31. Oktober dieses Jahres sagt dies auch heuer wieder. Bisher wurden 545 Fälle mit zusammen über 74 Millionen Schilling behandelt und bewilligt, und zwar sind das Darlehen, die vielen kleinen und kleinsten Unternehmern eine echte Hilfe bieten. Es sind, wenn Sie die Liste derer anschauen, die hier mit Darlehen beteilt wurden, viele kleine Handwerker, Kaufleute und Gastwirte dabei, die aus der mittelständischen Wirtschaft kommen und die auch, vielleicht mehr als andere, die darum großes Wasser machen, Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und diese auch erhalten. Bei aller Anerkennung der Förderung des Landes, die ständig - das ist dem Bericht zu entnehmen - im Steigen ist, stimmt uns eines jedoch bedenklich: Was nützt die größte Anstrengung des Landes Niederösterreich, wenn auf der anderen Seite der große Bruder, der Bund, das Geld, das wir als Förderungsmittel den Kleinen geben, wieder aus der Tasche zieht. Ich darf daran erinnern, daß der Bund seit 1. Jänner dieses Jahres für jeden gewährten Kredit, auch für diese geförderten Kredite - es ist fast paradox - 0,8% Kreditsteuer nimmt, daß weiterhin pro Bürgen – es sind für diese Kreditnahmen immer zwei Bürgen notwendig -, 1% der Kreditsumme vom Bund einkassiert wird und daß daher der günstige Prozentsatz von eigentlich durch diese Einwirkung von außen nicht mehr ganz zur Wirkung kommt. Dazu kommt noch ab 1. Jänner 1978 das zweite Abgabenänderungsgesetz mit all seinen Folgen, gerade auch für diese kleinen und kleinsten Betriebe. Willkürlich wird nun die Benützung des für so viele kleine Betriebe notwendigen Kombiwagens als Betriebsmittel teilweise aberkannt, das Kilometergeld wird gekürzt, es gibt keinen Vorsteuerabzug mehr für die Anschaffung und die Betriebskosten betrieblich genutzter Fahrzeuge. Und es wird weiterhin eine höhere Umsatzsteuer für die Anschaffung dieser Fahrzeuge einkassiert. Das alles trifft gerade die vielen kleinen Betriebe, die auf Grund unserer Struktur in Niederösterreich das Auto zur Aufrechterhaltung der Nahversorgung und der Dienstleistungen unbedingt brauchen, und erschwert damit diesen vielen kleinen, mittelständischen Betrieben die Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben. Wir werden eines tun hier im Lande: Wir werden ständig und unverdrossen daran weiterarbeiten, daß wir vom Land aus alle jene Eingriffe des Bundes wenigstens teilweise abfangen können und daß trotz dieses Hemmschuhs Bund die Existenz dieser kleinen und mittleren Betriebe weiter gesichert werden kann. Wir freuen uns daher über das ständige Ansteigen dieses Fonds und nehmen den Bericht gerne zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Herr Abg. Lechner. Abg. LECHNER: Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Herr Berichterstatter über die Entwicklung des Wirtschaftsförderungsfonds berichtet hat und mein Vorredner auch die Zahlen bekanntgegeben hat, so möchte ich hier einmal auseinanderhalten, daß von der Wirtschaftshilfeaktion des Landes mit 390 Darlehen rund 43,4 Millionen Schilling im Jahre 1976 als Kredite gegeben wurden und zweitens von der Gemeinsamen Kreditaktion Bund, Land und Handelskammer mit 136 Darlehen rund 6,73 Millionen Schilling vergeben wurden, sodaß wir im Jahre 1976 eine Gesamtvergabe von knapp über 50 Millionen Schilling flüssigmachen konnten. Der Bericht enthält auch die stolze Zahl von 10.141 Darlehen mit etwa 430 Millionen Schilling seit Bestand dieses Fonds. Dies sind also Darlehen, die seit 1947 vergeben wurden. Wir können sagen, es wurde hier im Landtag in den letzten Jahren sehr, sehr viel darüber geredet und scheinbar hat doch das Reden etwas genützt, sodaß sich das Fondsvermögen auf Grund der Zuweisungen des Landes heuer auf 153 Millionen Schilling beläuft. Meine Damen und Herren! In diesem Bericht ist auch die Feststellung enthalten und ich fasse das als sehr offene Kritik auf, daß die Darlehensausschüttung des Jahres 1976 die Höhe des Vorjahres nicht erreichen konnte, weil von Mai bis Dezember 1976 aus Terminschwierigkeiten keine Vergabesitzung stattgefunden hat und die im Dezember 1976 vergebenen Darlehen von zusammen 39 Millionen Schilling bis zum 31. Dezember nicht zur Gänze abgewickelt werden konnten. Meine Damen und Herren, wenn man das so liest, so muß man sich nun die Frage stellen, ob diese Terminschwierigkeiten bei diesem Wirtschaftshilfebeirat generell aufgetreten oder - ich bin selbst in diesem Beirat - ob diese Terminschwierigkeiten fraktioneller Natur sind. Die dritte Möglichkeit wäre, daß der Vorsitzende keine Termine freigehabt hat. Fest steht natürlich, wenn man nur im Mai und Dezember Sitzungen machen kann, daß man auf der einen Seite nicht immer erklären kann, die Gewerbetreibenden müssen rasch zu ihrem Geld kommen, wir legen größten Wert darauf, daß die Wirtschaft in den Genuß dieser Kredite gelangt, während auf der anderen Seite hier im Bericht erwähnt wird, daß aus Terminschwierigkeiten die letzte Sitzung erst im Dezember stattgefunden hat. Ich glaube, es wird vielleicht doch notwendig sein, daß man sich in diesem Wirtschaftsbeirat eine Gangart zurechtlegt, welche diese Terminschwierigkeiten beseitigen hilft. Ich glaubte bisher immer, daß diese Sitzungen eben aus bestimmten Gründen erst im November oder Dezember einberufen werden, ich habe nicht daran gedacht, daß auf Grund von Terminschwierigkeiten solche Sitzungen nicht stattfinden können. Es wäre noch ein anderer Grund gegeben, nämlich der, daß vielleicht die Gelder des Landes etwas später in diesen Fonds einfließen. Ich möchte hier gar nicht genau auf die ganze Problematik eingehen, die sich überhaupt bei der Vergabe dieser Mittel ergibt, weil sie schon sehr oft und auch von mir sehr kritisch gegenüber dem Herrn Landesrat Schneider erwähnt wurde, nämlich, daß diese Formulare, die ausgegeben werden, gleich Geld bedeuten. Das heißt, daß nur jeder in den Genuß eines solchen Kredites kommen kann, der in den Besitz - meine Damen und Herren, es ist ein gelbes Formular, gelblich schimmernd - der in den Besitz dieses Formulars gelangt. Diese Formulare werden meines Wissens von der Handelskammer ausgegeben und auch an die Wirtschaftshilfebeiratsmitglieder, hier schon etwas geringer. Wenn man sich die Liste dieser Kreditvergaben ansieht, so kommen eben auf jeden Bezirk manchmal fünf, sechs oder sieben bei jeder Vergabe, es ist verschieden. Und ich glaube, meine Damen und Herren, daß hier vielleicht doch zu prüfen wäre, ob dieser Vorgang, nämlich diese Vergabe „Formular ist gleich Geld“ aufrechterhalten werden kann. Herr Kollege Diettrich, es ist schon etwas Richtiges dran, die Administration, objektiv beurteilt, ist erleichtert, keine Frage. Aber wenn wir das auch von der anderen Warte betrachten, so müssen wir doch auch von der Chancengleichheit reden. Wenn etwa nur so viele Formulare ausgegeben werden, als Geld vorhanden ist, so können eben nur Verschiedene, solche Formulare bekommen, und es ist die Frage, ob hier die Chancengleichheit praktisch gewährleistet ist. Aber bitte schön, darüber haben wir schon sehr viel diskutiert. Ich möchte nur die Wartezeiten bei dieser Vergabe und auch diese aufgetretenen Terminschwierigkeiten erwähnen. Die Gewerbetreibenden, die solche Kredite beanspruchen, haben ja meistens bereits ihre Investitionen vorgenommen oder stehen knapp davor. Dazu kommt jetzt noch, daß durch diese Terminschwierigkeiten Sitzungen erst später sind und daher diese Gewerbetreibenden meistens sehr lange warten müssen. Und nun noch ein Punkt, die Administration. Wenn Sparkassen als Bürgen auftreten, so genügt im Lande die Bürgschaft einer Sparkasse, es werden keine weiteren Erhebungen gepflogen. Viel schwieriger wird es und der Kollege Höfinger hat das ja auch erwähnt, allerdings in anderer Form, wenn zwei Bürgen für diesen Kredit die Bürgschaft übernehmen müssen. Hier gibt es dann den bekannten Weg: Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde. Hier steht in diesem Formblatt drinnen, es ist der strengste Maßstab anzuwenden. Meine Damen und Herren, hier taucht für mich schon eine Frage auf. Welche Gemeinde wird ihre Kenntnis über diese Gutsteher tatsächlich genauso formulieren, wie sie sie wirklich hat. Dieses Wissen wird wahrscheinlich deshalb zurückgehalten, weil man ja nicht weiß, in welche Hände diese Beurteilung kommt. Ich sage ausdrücklich, Land - Bezirkshauptmannschaft - Gemeinde, Gemeinde - Bezirkshauptmannschaft und wieder Land. Fragezeichen, denn es ist ja in dem Formblatt bekanntlich auch eine andere Institution enthalten, die ebenfalls mit dieser Kreditvergabe befaßt ist. Und ich wage die Behauptung, daß sich die Gemeinden sehr wohl mit einer sehr strengen Beurteilung zurückhalten werden, und frage mich deshalb, ob diese Beurteilung der Bürgen hier immer so geschehen kann, wie sie wirklich geschehen sollte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren sehr viel über die Kredithöhe gesprochen, und wir haben feststellen können, daß das Fondsvermögen vermehrt wurde. In diesem Bericht ist auch enthalten, daß die Ansprüche, die die Wirtschaft stellt, immer größer werden, sodaß man immer wieder erwartet, das Land möge noch mehr Mittel in diesen Kredit einfügen. Und hier stellt sich natürlich heute die Frage, wenn man bedenkt, daß die Entwicklung heute bei 150.000 Schilling Höchstkredit steht, ob diese Kredithöhe in nächster Zeit die Wirkung haben wird, die man von ihr erwarten müßte oder sollte. Vielleicht wird es doch möglich sein und wir werden ja bei der Budgetüberprüfung bzw. auch bei der Überprüfung am Jahresende feststellen, ob das Land in nächster Zeit bereit sein wird, noch mehr Mittel für diese sicher sehr gute Aktion hineinzugeben. Ich möchte abschließen, indem ich eigentlich den Bericht zitierte, in dem es am Schlusse heißt: „Das Verlangen nach billig verzinslichem Fremdgeld in der Wirtschaft wächst ständig, damit wachsen aber auch die Anforderungen, die an den Fonds gestellt werden. Eine erhöhte Zufuhr von Landesmitteln an den Fonds wäre daher im Interesse der Wirtschaft gelegen". Meine Damen und Herren, der Herr Abg. Höfinger mußte natürlich heute – wann denn - auf die Belastungen hinweisen, die von der Bundesseite her durch das Abgabenänderungsgesetz entstehen. Ich glaube, Herr Kollege Höfinger, Sie sollten das sehr, sehr kritisch, aber auch objektiv betrachten. Sie lesen ja die Zeitungen genauso wie wir alle, ich glaube, ein Blick in das Fernsehen und ein Horcher in den Rundfunk, all das beweist uns doch täglich, wie es heute in der Welt, in den anderen Staaten auf dem Sektor der wirtschaftlichen Entwicklung zugeht. Es ist sehr billig, Herr Kollege Steinböck, weil der Herr Landeshauptmann in einem ganz anderen Zusammenhang dieser österreichischen Bundesregierung die Schuld gibt, (Abg. Romeder: Das ist wahr und nicht billig!) daß es eine so gute Entwicklung in Osterreich gibt, nämlich Sie haben ja vergessen, daß Millionen Arbeitslose in den anderen Staaten vorhanden sind, aber in Österreich noch nichts zu spüren ist. (Abg. Steinböck: Das Volk spürt es! - Abg. Blochberger: Das glaubst Du selbst nicht!) Ich glaube, das ist ein Verdienst der Bundesregierung, Herr Kollege Höfinger, nicht ein Verdienst des Wirtschaftsfonds des Landes Niederösterreich allein. Das wollen wir schon sagen dazu. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Landesrat Schneider. Landesrat SCHNEIDER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Zunächst muß ich mich entschuldigen, daß ich hier zu spät gekommen bin, ich war bei einer Betriebseröffnung in Vertretung des Herrn Landeshauptmannes und bitte um Entschuldigung. Ich habe nur ein paar Dinge mitgehört, die der Abg. Lechner zum Wirtschaftsförderungsfonds bzw. zur Gebarung hier gesagt hat. Ich darf dazu einige Bemerkungen machen. Chancengleichheit: Jedermann - hier gibt es keine Unterschiedlichkeit - hat die Chance und wird ja auch bedient, er muß einmal vielleicht ein bißchen warten, bis im Fonds wieder Geld da ist, vielleicht muß er warten, bis er zwei Bürgen auftreibt, vielleicht muß er warten, weil er selber oft nicht mit jenem Tempo reagiert, wie es tunlich wäre, um rasch diese 150.000 Schilling zu bekommen. Aber es gibt ja praktisch keinen, ganz gleich, aus welcher Branche er kommt und wer ihn bringt, der nicht aus diesem Fonds bedient wird. Mit einer Einschränkung, daß die Fremdenverkehrsbetriebe natürlich, weil sie ja andere Förderungsmöglichkeiten haben möchten, nicht auch diesen Fonds für sich in Anspruch nehmen sollten, weil ja die übrige Wirtschaft dann die Frage stellt, wenn der Fremdenverkehr ohnehin jährlich 150 Millionen Schilling an eigens für ihn zugeschnittenen Krediten bekommt, ist es dann richtig, auch noch diese Möglichkeit für diese Berufssparte in Anspruch zu nehmen oder sollte man nicht eher die großen übrigen Bereiche davon profitieren lassen. Ich habe zum Beispiel gestern von Herrn Landeshauptmannstellvertreter Czettel - er ist im Moment nicht da - zwei oder drei derartige Wünsche zugebracht bekommen; ich darf Ihnen sagen, schon ist die Arbeit im Gange, auch noch diesen zwei oder drei Betrieben, für die er diesen Wunsch geäußert hat, für die Sitzung in der nächsten Woche die entsprechende Vorbereitung zu bieten, damit jeder, der in diesem Lande zum mittelständischen Gewerbe zählt, der diese Hilfe haben will, zum Zuge kommt. Die Vergabe der Formulare: Bitte, wir haben es bisher so gehalten, daß wir gesagt haben, die zweckmäßigste Abwicklung ist dann gegeben, wenn man solche Formulare nicht im Übermaß hinausgibt, sondern möglichst Angebot und Nachfrage hier in der Waage hält. Das heißt, so wie Sie es gesagt und geschrieben haben, daß irgendwie das Formular gleich Geld ist. Wenn die Höhe hier schon kritisch beleuchtet wird, ob sie nicht angehoben werden sollte, gebe ich Ihnen recht. Natürlich, durch die Entwicklung der Geldentwertung in diesen Jahren sollte man anheben. Aber das Anheben seinerzeit auf 150.000 Schilling und nur dieser Umstand und keine anderen Schwierigkeiten hat ja dazu geführt, daß die Intervalle zwischen den Sitzungen fallweise groß waren, um nicht zu früh schon wieder zu vergeben, was man in Wirklichkeit im Fonds noch gar nicht drinnen hat. Das war die Ursache, meine Damen und Herren, das haben wir ja selber in den Bericht hineingeschrieben, warum die Sitzungsintervalle länger waren, als man üblicherweise als richtig erkannt hat, um nämlich nicht zu vergeben und dann zulange warten zu lassen, bis die Zuzählung aus diesem Fonds erfolgen kann. Der Fond ist ein Verwaltungsfonds des Landes und funktioniert so, daß die Rückflüsse und die Neuzuführung aus dem Budget jene Summe ergeben, die jährlich in zwei Sitzungen vergeben werden kann und die dann in diesen Größen von 150.000 Schilling als Obergrenze mit fünfjähriger Laufzeit zu 3¾% dem Investor zufließt. Ich wäre dafür und Herr Kollege Lechner, Sie sind ja mit dabei, wir werden in der nächsten Woche darüber beraten können, ob wir es jetzt schon aushalten, auf 180.000 oder 200.000 Schilling hinaufzugehen. Sicher kann man das machen, es kommt natürlich dann wieder ein Verzögerungseffekt zur Geltung, der dazu führt, daß wir ein Vakuum hineinbekommen und dann vielleicht wiederum fast ein Jahr mit der Vergabe aussetzen müssen, um den Rückstau zu verkraften. Aber wir werden uns sicher darüber unterhalten können. Ich glaube, daß der Weg richtig war, den wir in den vergangenen Jahren gemeinsam beschritten haben, den Wirtschaftsförderungsfonds entscheidend zu stärken. Er hat ja heute ein Fondsvermögen von fast 180 Millionen Schilling und man kann mit ihm schon einiges tun. Er war vor acht Jahren, so ich mich recht erinnere, etwa mit 22 Millionen Schilling noch ein bescheidenes Instrument der Wirtschaftsförderung und hilft heute sehr stark, diesen diversen Betrieben zu helfen. Das letzte, was hier gesagt wurde, die Belastungswelle: Ohne jede Polemik, aber wenn von einer Wirtschaft verlangt wird, die Vollbeschäftigung mit herbeiführen zu helfen, expansiv zu sein, eine stärkere Wertschöpfung zustande zu bringen, das Bruttonationalprodukt zu erhöhen, kann sie das ja nur unter günstigen, wirtschaftsfreundlichen Bedingungen und nicht bei noch stärkeren Belastungen, als sie jetzt schon zu tragen hat. Wir verstehen durchaus, daß die Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpft, um die Budgetschwierigkeiten zu verringern, daß man alle möglichen Dinge tut, um in Sachen Handels- und Zahlungsbilanz aus dieser beklemmenden Situation freizukommen. Das ist verständlich. Wenn aber ein Weg beschritten wird, der sich wirtschaftsbelastend auswirkt, und ich glaube, das war der sachbezogene Inhalt dieser Diskussionsgespräche, die in diesem Punkt geführt wurden, dann ist das sehr schwer. Und nur daher und aus keinem anderen Grund meinen wir halt, immer wieder sagen zu müssen und bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen zu müssen, daß der Wirtschaft keine weiteren Belastungen auferlegt werden dürften, um das Ziel einer gediegenen, expansiven und vollbeschäftigten Wirtschaft zu erreichen. Das Gegenteil muß der Fall sein, wenn in einer Zeit, wo man schon erkennt, daß zu starke Belastungen zu einer konkurrenzmäßigen Schwierigkeit geführt haben, diese Dinge zu überwinden wären. Denn wo liegt denn die Ursache, wenn wir heute im Export nicht mehr so zurechtkommen, wie wir das gerne hätten? Weil wir gegenüber den anderen zu teuer geworden sind, weil die Stückkosten zu hoch sind, weil auch im Inland tragischerweise ausländische Produkte oft vorrangig gekauft werden gegenüber der österreichischen Ware, die halt ein bisserl teurer ist, weil die Lasten, die auf dem Produkt liegen, zu hoch sind. Daher und aus gar keinem anderen Grund die Bitte um das Verständnis, möglichst ohne weitere zusätzliche Belastungen der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, zu arbeiten, zu leisten und die Volkswirtschaft in Ordnung zu halten. Das ist der ganze Inhalt dieser gemeinsamen Sorge und darum geht es ja letztlich, wenn wir das mühevoll Erreichte erhalten wollen. Zum Wirtschaftsförderungsfonds bedanke ich mich für Ihre Wohlmeinung und für die Zustimmung, die Sie auch diesem Bericht wahrscheinlich geben werden. Ich lade ein, daß wir uns bei nächster Gelegenheit, in wenigen Tagen, über die Möglichkeit unterhalten, die Obergrenze anzuheben. Im übrigen nehmen Sie bitte noch einmal die Erklärung entgegen, daß hier jede herankommende Wunschvorstellung, ganz gleich, wer sie bringt, bearbeitet wird, ohne irgendwelche Unterschiedlichkeiten, und daß dieser Zustand aufrecht erhalten bleiben wird. Dafür verbürge ich mich in diesem Augenblick sehr gerne. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: W s kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Blochberger, die Verhandlung zur Zahl 476 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BLOCHBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte zur Zahl 476, es handelt sich hier um einen Antrag der Abgeordneten Zimper, Ing. Kellner, Reiter, Dr. Bernau, Buchinger, Blochberger, Dkfm. Höfinger, Romeder, Wittig, Manndorff, Gindl, Dipl.-Ing. Molzer, Reischer und andere betreffend den Gesetzentwurf über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand. Das Gesetz vom 22. Dezember 1932, betreffend die „ Erhaltung der Bergstraße von der Bezirksstraße 111. Ordnungsnummer 4 auf die Hohe Wand und die Einhebung einer Mautgebühr auf dieser Bergstraße" hat die Erhebung einer Mautgebühr für die Benützung dieser Bergstraße normiert. Im § 2 dieses Gesetzes wurde festgehalten, daß die Bergstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet und daher als Straße im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 25. Juni 1930 anzusehen ist. Heute, mehr als vier Jahrzehnte später, ist es umso notwendiger, diesen Wiener Hausberg für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, da er einen besonderen Schwerpunkt auch für den Fremdenverkehr im Nahbereich der Wiener bildet. Das zitierte Gesetz aus 1932 ist in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich bedenklich. Abgesehen davon, daß es auf dem Abgabenteilungsgesetz basiert, ist auch das Straßenwesen in Niederösterreich mit Ausnahme der Bundesstraßen durch das Landesgesetz vom 17. Juli 1956 einer völligen Neuregelung unterzogen worden. Das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 in Zusammenhalt mit dem Finanzausgleichsgesetz 1973 bietet die verfassungsgesetzliche und einfachgesetzliche Grundlage, eine Mautabgabe durch den Landesgesetzgeber zu kreieren. Gemäß § 13 des Finanzausgleichsgesetzes ist eine Mautabgabe für die Benützung von Höhenstraßen von besonderer Bedeutung, die nicht vorwiegend der Verbindung von ganzjährig bewohnten Siedlungsräumen mit dem übrigen Verkehrsnetz, sondern unter Überwindung größerer Höhenunterschiede der Zugänglichmachung von Naturschönheiten dienen, eine ausschließliche Landesabgabe. Die Voraussetzungen, wie sie das Finanzausgleichsgesetz 1973 fordert, sind bei der Bergstraße auf die Hohe Wand vollinhaltlich gegeben. Hier müssen Höhenunterschiede überwunden werden und die Zugänglichmachung von Naturschönheiten ist ebenfalls gegeben. Die Niederösterreichische Landesregierung hat auf Grund des § 15 des Naturschutzgesetzes 1968 verordnet, daß ein in dieser Verordnung näher umschriebener Teil die Bezeichnung „Naturpark Rohe Wand" erhält. Der Landtag von Niederösterreich hat am 11. November 1976 das Naturschutzgesetz einer neuen Regelung unterworfen. Dieses Landesgesetz ist gemäß seinem § 27 mit 1. Jänner 1977 in Kraft getreten. Mit diesem Zeitpunkt trat das alte Naturschutzgesetz außer Kraft. Im Abs. 2 dieser Bestimmung wird verfügt, daß in Vollziehung dieses Gesetzes Verordnungen ab dem Zeitpunkt der Kundmachung erlassen werden dürfen, sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginnes des Gesetzes in Kraft. Mit dem Außerkrafttreten des Naturschutzgesetzes 1968 ist auch den auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Verordnungen der rechtliche Boden entzogen. Die Erklärung zum Naturpark bedarf gemäß § 8 des geltenden Gesetzes einer Verordnung der Landesregierung. Somit erscheinen die vom Bundesgesetzgeber im Finanzausgleichsgesetz 1973 aufgestellten Voraussetzungen als erfüllt. Gemäß § 2 sind unter anderem die Organe der Gebietskörperschaften in Vollziehung ihres örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereiches ausgenommen. Diese Bestimmung ist jedenfalls so zu verstehen, daß durch sie auch Hilfsorgane von Gebietskörperschaften, zum Beispiel Feuerwehren, Organisationen des öffentlichen Rettungswesens und andere Personen erfaßt werden. In diesem Zusammenhang darf insbesondere auf das Niederösterreichische Gemeinde-Rettungsdienstgesetz, auf das Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetz sowie auf das Katastrophenhilfegesetz verwiesen werden. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, daß sich der Verein „Naturpark Hohe Wand" sehr intensiv auf dem Gebiete des Naturschutzes betätigt und beachtliche Leistungen, im Interesse des Landes und damit auch der erholungssuchenden Bevölkerung geleistet hat. Hoher Landtag, ich erlaube mir daher, namens des Rechtsausschusses folgenden Antrag zu stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Zimper. Abg. ZIMPER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Vorlage über die Verabschiedung eines Mautgesetzes für die Bergstraße Hohe Wand wird, wie ich meine, ein wesentlicher Beitrag, wenn nicht gar der wesentlichste Beitrag für den Fortbestand und für die Entwicklung der Hohen Wand als eines der attraktivsten und zugkräftigsten Naherholungsgebiete in Niederösterreich getan. Ich sage das deshalb so demonstrativ wörtlich, meine Damen und Herren, weil ich nicht nur das Gefühl, sondern leider auch die Beweise dafür habe, daß die Bedeutung dieses Gesetzes von einem Teil dieses Hauses zumindest deutlich unterschätzt wird. Ansonsten kann ich mir offen gestanden nicht erklären, wieso die Arbeiter-Zeitung vom 3. November dieses Jahres dazu kommt, die wie mir scheint doch etwas hilflose Frage zu stellen, ja was will denn der Abg. Zimper überhaupt mit diesem Mautgesetz, und dann feststellt, daß hier lediglich nicht mehr sehr klare Bestimmungen aus dem Jahre 1932 verfassungsrechtlich gestützt werden sollen. Das stimmt schon zum Teil. Aber so einfach, meine Damen und Herren, kann man die Dinge wirklich nur sehen, wenn man Schreibtischpolitik betreibt. Wenn man sich aber die Mühe macht, sich persönlich mit den Betroffenen und ihren Problemen zu konfrontieren, so wird man gerade im Fall der Hohen Wand draufkommen, daß es sich hier eben nicht nur vordergründig um die formaljuristische Bereinigung eines Problems handelt, sondern echt um die Klärung einer Existenzfrage des Hausberges der Wiener. Die Entwicklung, meine Damen und Herren, gerade des Hochplateaus der Hohen Wand zeichnet sich vor allem - und das Jahre hindurch - durch den überdurchschnittlichen Grad der Selbsthilfe der dort lebenden Bewohnerschaft aus. Hier tritt, meine Damen und Herren, in beispielhafter Art und Weise seit Jahrzehnten ein Menschenschlag in Aktion, der nicht erst wartet, was er bekommt und in der Zwischenzeit halt jammert und leiert, sondern hier haben zu allen Zeiten die Betroffenen in überzeugender Weise selber Hand angelegt und selber geholfen. Schlagwortartig nur ein paar Hinweise: Die Elektrifizierung auf der Hohen Wand mit sehr großen persönlichen Mühen der Bevölkerung und erst vor kurzem der Anschluß der Wasserleitung auf dem Hochplateau mit 10 Millionen Schilling Gesamtkosten. Bedauerlicherweise konnten vom Wasserwirtschaftsfonds die erhöhten Förderungsmittel, die bei überregionalen Projekten in Anspruch genommen werden können, nicht erreicht werden, sodaß hier leider eine zusätzliche Belastung dieser betroffenen Bevölkerung entstanden ist. Und ich darf Ihnen sagen, das dürfte wahrscheinlich einmalig in Niederösterreich sein, daß die Wasserleitung auf die Hohe Wand nur verlegt werden konnte, weil einzelne Wasseranschlußwerber Beiträge und Vorauszahlungen bis zum Betrage von 300.000 Schilling persönlich geleistet haben, nur um hier Abhilfe zu schaffen. Oder letztlich die gewaltigen privaten Bemühungen, den Naturpark Hohe Wand zu einem der heute leistungsfähigsten in Niederösterreich auszubauen. Alle diese Dinge, und das hat der Schreiber ganz offensichtlich vergessen oder zumindest übersehen, hängen auch unmittelbar mit der Verabschiedung des heutigen Gesetzentwurfes zusammen. Dies ergibt, meine Damen und Herren, unter anderem die Möglichkeit, neben der Mautgebühr eine kleine Gebühr für den Naturpark miteinzuheben und damit jene Beiträge und jene Geldmittel zu erhalten, die für die Sicherung des Naturparkes die Reinhaltung und den Ausbau der Hohen Wand absolut notwendig sind. Man muß sich ja nur vorstellen, welche Probleme hier entstehen, wenn auf dem Hochplateau der Hohen Wand an einem Wochenende 2.000 bis 3.000 Autos registriert werden, wie das ausschaut an einem Montag. Da gibt es überfüllte Papierkörbe und leider ist der Abfall nicht nur in den Papierkörben, sondern überall liegen Konservendosen und alles mögliche herum. Ja, wer würde das bezahlen, die Reinhaltung dieses riesigen Gebietes allein, wenn es hier nicht diese Möglichkeit gäbe, hier helfend einzugreifen. Aus verfassungsrechtlichen und juristischen Gründen war es nicht möglich, auch die gleichzeitige Einhebung einer kleinen Gebühr für den Naturpark direkt im Gesetz zu verankern, und darum würde ich Sie bitten, meine Damen und Herren, diese sehr wesentliche Sache für die Hohe Wand zumindest als eine Willenserklärung des Gesetzgebers hier festzuhalten. In diesem Zusammenhang darf ich einen Resolutionsantrag stellen: Resolutionsantrag des Abgeordneten Zimper zum Antrag der Abgeordneten Zimper, Ing. Kellner, Reiter und andere, betreffend den Gesetzentwurf über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand, Landtagszahl 476: „Mit der Beschlußfassung über den Gesetzentwurf betreffend die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand wird im öffentlichrechtlichen Bereich Vorsorge getroffen, daß die genannte Bergstraße, die vor allem der Zugänglichmachung von Naturschönheiten dient, auch weiterhin ihrer Zweckbestimmung entsprechend erhalten werden kann. In gleicher Weise erscheint es wünschenswert, im Bereich des Privatrechtes Vorsorge zu treffen, daß wie bisher auch die Beiträge, die der Erhaltung des Naturparkes Hohe Wand zu dienen bestimmt sind, von jenen Organen gegen Kostenvergütung eingehoben werden, die zur Einhebung der Mautabgabe berufen sind. Die Landesregierung wird daher ersucht, mit dem Verein Naturpark Hohe Wand ein übereinkommen abzuschließen, demzufolge gleichzeitig mit der Einhebung der Mautabgabe auch die Einhebung von Beiträgen und Entgelten für die Besichtigung des Naturparkes Hohe Wand zu Gunsten des Vereines Naturpark Hohe Wand gegen eine Einhebungsvergütung vorgenommen wird". Ich darf Sie bitten, meine Damen und Herren, diesem Antrag im Interesse der Entwicklung der Hohen Wand Ihre Zustimmung zu geben. Und wenn in diesem erwähnten und zitierten Artikel der ArbeiterZeitung schließlich steht, was also soll das Getue um den ÖVP-Antrag, Zimper wird schon mit einem kräftigeren Gang fahren müssen, wenn er über die Hohe Wand-Straße zu Ehren kommen will, so darf ich nur replizieren und sagen, sozialistische Publikationen werden schön langsam auf einer anderen Spur fahren müssen, wenn sie nicht dauernd an den echten Problemen dieses Landes vorbeidonnern wollen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BLOCHBERGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung liegt vor der Resolutionsantrag des Abg. Zimper sowie der Antrag des Rechtsausschusses. Ich lasse zuerst über den Resolutionsantrag des Abg. Zimper abstimmen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Rechtsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Zimper, die Verhandlung zur Zahl 477 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ZIMPER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zu berichten über die Landtagszahl 477, Antrag der Abgeordneten Buchinger, Romeder, Dr. Bernau, Blochberger, Dkfm. Höfinger, Wittig, Manndorff, Gindl, Ing. Kellner, Dipl.-Ing. Molzer, Reischer, Zimper und andere, betreffend Rechtsbereinigung und generelle Befreiung von Stempel- und Rechtsgebühren sowie von Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren im Bereich der Wohnbauförderung und der Wohnungsverbesserung. Bei Überprüfung der möglichen Auswirkungen der Gebührengesetznovelle 1976 im Bereich der Wohnbauförderung und Wohnungsverbesserung konnte festgestellt werden, daß grundsätzlich keine ungünstigen Auswirkungen zu erwarten sind, da der Hundertsatz der Kapitalmarktgebühr von 1 % auf 0,8% abgesenkt worden ist. Dennoch zwingt die gegebene Situation dazu, Aktivitäten zu setzen, um im gesamten Rechtsbereich der Wohnbauförderung eine generelle Gebührenbefreiung zu erwirken, denn die Gesamtsituation und die Folgewirkungen stellen sich wie folgt dar: Bei Aufnahme und Sicherstellung eines Darlehens trifft den Darlehensnehmer in aller Regel eine zweifache Gebührenbelastung. Nach dem Gebührengesetz 1957 unterliegen Darlehensverträge einer Schuldscheingebühr von 0,8%, die Bausparkassendarlehen sind gebührenbefreit. Auf Grund des Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetzes beträgt die Eintragungsgebühr 1,1% , diese Gebühr trifft grundsätzlich auch die Bausparkassendarlehen. Der Darlehensnehmer hat daher insgesamt eine Gebühr von 1,9% des Darlehensnominales zu entrichten. Gemäß § 35 Abs. 1 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 sind die durch dieses Gesetz veranlaßten Schriften und die nach Maßgabe des Finanzierungsplanes zur Finanzierung eines geförderten Bauvorhabens erforderlichen Rechtsgeschäfte von den Stempel- und Rechtsgebühren wieder befreit. Eine gleichlautende Regelung enthält auch der § 14 des Wohnungsverbesserungsgesetzes. Bürgschaftsverträge unterliegen auf Grund der Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957 keiner Gebührenpflicht. Gemäß § 35 Abs. 3 des Wohnbauförderungsgesetzes sind die gerichtliche Beglaubigung der Unterschrift des Förderungswerbers auf den zur pfandrechtlichen Sicherstellung des Darlehens errichteten Urkunden, die gerichtlichen Eingaben und die grundbücherlichen Eintragungen zur pfandrechtlichen Sicherstellung von Hypothekardarlehen, die zur Finanzierung der nach diesem Bundesgesetz geförderten Vorhaben erforderlich sind, von den Gerichtsgebühren befreit. Das Wohnungsverbesserungsgesetz (§ 14 Abs. 2 ) sieht nur eine Befreiung für die gerichtlichen Eingaben und die grundbücherliche Eintragung zur pfandrechtlichen Sicherstellung vor. Die gerichtliche Unterschriftsbeglaubigung ist nicht gebührenfrei. Diese Divergenz führt zu einem unverständlichen Ergebnis, sodaß bei der sogenannten großen Wohnungsverbesserung, das ist jene nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, die gerichtliche Unterschriftsbeglaubigung gebührenfrei ist, hingegen ist sie bei der sogenannten kleinen Wohnungsverbesserung nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz gebührenpflichtig. Das Wohnbauförderungsgesetz 1968 sieht für Bausparkassendarlehen, mit welchen die Errichtung von Wohnungen finanziert werden, unter bestimmten Voraussetzungen eine selbständige, das heißt von einer öffentlichen Förderung unabhängige Gebührenbefreiung vor. Den Bausparkassen ist es aber nicht nur gestattet, die Errichtung von Wohnungen zu finanzieren, sondern auch die Verbesserung erhaltungswürdiger Wohnhäuser. Die Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen ist aber wieder gebührenpflichtig. Dies ist im Hinblick auf den aus den Gesetzen (Wohnbauförderungsgesetz 1968 und Wohnbauverbesserungsgesetz) erkennbaren Trend nicht verständlich. Die Regelung der Gebührenbefreiung ist, abgesehen von den bereits erwähnten Fällen, problematisch. Die Gebührenbefreiung wird nämlich nur für ein bereits gefördertes, nicht aber für ein erst zu förderndes Bauvorhaben gewährt und gerade auf dem Eigenheimsektor und im Rahmen der Förderung von Verbesserungsmaßnahmen - sowohl große als auch kleine Wohnungsverbesserung – wird mit dem Bau in aller Regel noch vor schriftlicher Zusicherung der Förderung begonnen. Dies hat die volle Gebührenverpflichtung zur Folge, ein Umstand, der nach Erfahrungen der Förderungsverwaltung von den Förderungswerbern überaus negativ beurteilt wird und eine unbillige Härte darstellt. Dieselbe Problematik besteht auch auf dem Rechtsgebiet des Niederösterreichischen Landeswohnbauförderungsgesetzes 1973. Der Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich fördert durch Direktdarlehen die Schaffung von Wohnungen und Heimen, die diesbezüglichen Finanzierungsmaßnahmen genießen die volle Gebührenbefreiung gemäß § 35 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968. Die Gebührenbefreiung wird aber erst mit der Zusicherung der Förderung wirksam. In den meisten Fällen erfolgt die Zusicherung aber auch hier erst nach Baubeginn. Die Fondshilfe wird daher herkömmlicherweise auch als „Fertigstellungskredit“ bezeichnet. Das bedeutet aber, daß die vom Gesetzgeber gewollte weitere Förderung der Vorhaben im Wege der Gebührenbefreiung in den meisten Fällen nicht effizient wird. Der Wohnbauförderungsfonds für das Land Niederösterreich fördert auch die Vergrößerung von Wohnungen. Dieser Tatbestand ist derzeit gebührenpflichtig. Es läge im Interesse der Förderungswerber, auch diese Fälle einer Befreiung zuzuführen. Schließlich und endlich ist nicht einzusehen, daß Verbesserungsmaßnahmen, die ausschließlich durch Fondshilfe gefördert werden und insoweit den Bundesfonds entlasten, keine Gebührenbefreiung genießen. Eine diesbezügliche Novellierung des § 35 Abs. 4 des Wohnbauförderungsgesetzes erscheint geradezu geboten. Es darf noch darauf hingewiesen werden, daß auch Instandsetzungsarbeiten im Rahmen einer öffentlichen Förderung von den Kapitalmarkt- und Gerichtsgebühren entlastet werden sollen. Ich darf daher, meine Damen und Herren, namens des Rechtsausschusses folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere bei den Bundesministerien für Finanzen und Justiz, dahin zu wirken, daß diese gesetzgeberische Maßnahmen mit dem Ziel einleiten, um durch eine Rechtsbereinigung im gesamten Bereich der Wohnbauförderung einschließlich der Wohnungsverbesserung sowie der Förderung von Instandsetzungsarbeiten, eine generelle Befreiung von Stempel- und Rechtsgebühren sowie von Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren zu bewirken." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Romeder. Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher unbestritten, daß die Schaffung von Eigenheimen wie auch die Verbesserung derselben im Mittelpunkt unserer gesamten gesellschaftspolitischen Überlegungen stehen, geht es doch hier um Entfaltungsmöglichkeiten der Familie schlechthin und wird dadurch auch die persönliche Freiheit gerade der Familie und des Einzelnen entsprechend abgesichert. Und wer mit offenen Augen durch unser Land fährt, der kann feststellen, daß unsere Mitbürger mit besonderer Aktivität tätig sind, ihre Eigenheime neu zu gestalten bzw. entsprechende Neubauten durchzuführen. Um den notwendigen Erfolg zu erreichen, ist es sicher notwendig, entsprechende Fremdkapitalien anzusprechen, da weder Arbeitnehmer noch Selbständige über die erforderlichen Eigenmittel verfügen und da ja bei Schaffung und Verbesserung von Eigenheimen Investitionen in die Zukunft getätigt werden. Und hier gibt es zwei Möglichkeiten, sich diese Fremdkapitalien auf dem Kapitalmarkt über die Bank zu verschaffen und zweitens auch die Möglichkeit der öffentlichen Förderung mit in Anspruch zu nehmen, das sind eben die Bundeswohnbauförderung, die Landeswohnbauförderung und die einzelnen Aktionen der öffentlichen Stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten des Staates feststellen, daß die Wartezeiten für die Bewilligung dieser Darlehen laufend länger werden. Ist dann der einzelne Darlehenswerber und Förderungswerber soweit, daß die Möglichkeit einer Bewilligung besteht, wird er dann sehr oft und sehr unangenehm - der Berichterstatter hat auch bereits darauf hingewiesen - mit zusätzlichen Gebühren bei Eintragungen ins Grundbuch und bei sonstigen Veranlassungen konfrontiert. Das Gebührengesetz schreibt eine Schuldscheingebühr von 0,8% vor. Das ist sicher für den einzelnen, der gefördert werden will und der um jeden Schilling kämpft, weil er ihn notwendig braucht, oft eine sehr große zusätzliche Belastung. Desgleichen schreibt das Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz eine Eintragungsgebühr von 1,1% vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, 1,9% wenn beide Gesetze zum Tragen kommen, sind eben für den einzelnen Hausbauer oder für den, der hier Verbesserungen durchzuführen wünscht an seinem Eigenheim, sicher eine Belastung. Erfreulicherweise können wir feststellen, daß einzelne Gesetze die Möglichkeit bieten, entsprechende Befreiungen von diesen Gebühren in Anspruch zu nehmen. So wie bereits erwähnt, gibt es bei Bundeswohnbaudarlehen die Stempel- und Rechtsgebührenfreiheit, aber auch, das ist sehr erfreulich, die Befreiung von den gerichtlichen Eingabengebühren. Anders ist es aber bereits nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, wo die für gerichtliche Eingaben oder für Unterschriftsbeglaubigungen festgesetzten Gebühren verrechnet werden. Nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 sind zum Unterschied von Wohnungsverbesserungsgesetz diese Unterschriften wieder gebührenfrei, also neben der Belastung auch hier eine Rechtsunsicherheit. In den verschiedenen Gesetzen sind verschiedene Maßnahmen möglich. Hier Gebührenfreiheit, hier Gebührenbelastung, für den einzelnen Staatsbürger ist das sicher sehr unverständlich. Bei der kleinen Wohnungsverbesserung nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz ist zum Unterschied von dem bereits erwähnten Wohnbauförderungsgesetz wiederum Gebührenpflicht gegeben. Und auch bei Darlehen der Bausparkassen sind die Regelungen nicht sehr einheitlich. Bei Neubauten ist eine Gebührenbefreiung möglich, bei Verbesserung - auch die Bausparkassen haben Verbesserungen mit ins Auge zu fassen – ist Gebührenpflicht gegeben. Und zusätzlich - das, glaube ich, zeigt noch mehr die nicht immer gegebene Logik – ist eine Gebührenbefreiung nur für ein gefördertes, nicht aber erst zu förderndes Bauvorhaben möglich. Hier ist deswegen Kritik angebracht, weil hier der Zeitpunkt der Sicherstellung entscheidend ist. Wer mit offenen Augen durch unsere Landschaft geht und feststellt, wie lange der einzelne Bauwerber warten muß, um eben sein Darlehen zugesprochen und zugezählt zu erhalten, weiß, daß eben dieser Bauwerber bereits vorher beginnt, seine notwendigen Baumaßnahmen zu setzen, weil ja auch die Baupreise nicht stabil, sondern in ständiger Bewegung nach oben sind und daher das Bauen für den kleinen Mann von Monat zu Monat, das kann man ruhig sagen, aber sicher von Jahr zu Jahr teurer wird. Wenn jemand hier den unrichtigen Zeitpunkt, weil er nicht richtig informiert ist, erwischt und eine entsprechende Sicherstellung durchführt, wird er mit einer Gebühr belastet; der Nachbar kommt durch Zufall erst später zu der Eintragung und hier fällt diese Gebühr weg. Ich darf nochmals sagen, diese Überlegungen widersprechen zwei Grundprinzipien, erstens dem Grundprinzip der Gleichheit und der Rechtssicherheit im Lande schlechthin, aber es ist hier auch ein Widerspruch zur öffentlichen Förderung des einzelnen Staatsbürgers gegeben, der nach einigen Gesetzen zusätzlich belastet wird. Dies ist eine unbillige Härte, die nach dem ÖVP-Antrag, der heute hier zur Diskussion steht, in Zukunft hintangehalten werden soll. Eine Rechtsbereinigung und eine Entlastung des kleinen Mannes sollen hier Platz greifen. Ich darf daher bitten, diesen unserem ÖVPAntrag der Abgeordneten Romeder, Buchinger und andere Ihre Zustimmung zu geben. Ich möchte aber gleichzeitig hinzufügen, daß diese Rechtsunsicherheit und diese Unlogik ja nicht nur die Förderungsmittel nach dem erwähnten Bundeswohnbauförderungs- bzw. nach den Gesetzen der Wohnbauförderung des Landes berühren, sondern auch Überlegungen hinsichtlich öffentlicher Förderungen und Kredite für bäuerlichen Wohnbau, für bäuerliche Bewerber, wie auch für Gewerbekredite anzustellen wären. Diese Überlegungen sind sicher in Zukunft auch hier notwendig. Ich darf abschließend eines feststellen: Dieser ÖVP-Antrag, dem die ÖVP-Fraktion selbstverständlich auch die Zustimmung gibt, dient der Rechtsbereinigung und der Entlastung des kleinen Mannes im Lande Niederösterreich. In diesem Sinne würde ich Sie um Ihre Mithilfe und Zustimmung bitten. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ZIMPER: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Rechtsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Wedl, die Verhandlung zur Zahl 458 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WEDL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich soll namens des Kommunalausschusses über den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetz 1974 geändert wird, berichten. Das NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetz 1974 enthält in der Aufstellung der Gebührenarten, die in der Friedhofsgebührenordnung vorgesehen sind, keine Einäscherungsgebühr. Dies deshalb, weil bisher im Bereich des Bundeslandes Niederösterreich keine Leichenverbrennungsanlage bestand. Nunmehr hat die Stadtgemeinde St. Pölten ein Krematorium errichtet und eine Erweiterung des NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetzes dahingehend angeregt, daß in der Friedhofsgebührenordnung auch eine Gebühr für die Einäscherung von Leichen vorgesehen werden kann. Ich erlaube mir daher, namens des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetz 1974 geändert wird, folgenden Antrag zu stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetz 1974 geändert wird, wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Rozum, die Verhandlung zur Zahl 461 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ROZUM: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich berichte über die Vorlage der Landesregierung, Landtagszahl 461, betreffend den Gesetzentwurf über die Erhebung der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen zum Markt. Laut Vorlage der Landesregierung hat der Gemeinderat der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen in seiner Sitzung vom 29. November 1974 den einstimmigen Beschluß gefaßt, um Erhebung der Gemeinde zum Markt anzusuchen. Die Ortsgemeinde Nußdorf ob der Traisen befindet sich im politischen Bezirk St. Pölten, im Bereich des Gerichtsbezirkes Herzogenburg. Die Vorlage zeigt die genaue Entwicklung des Gemeindegebietes seit dem Jahre 1850 auf. Global wäre festzustellen, daß die Gemeinde derzeit eine Größe von über 15 Quadratkilometern aufweist und daß 1.227 Einwohner gezählt werden. Weiters geht aus dieser Vorlage hervor, daß gemäß § 3 Abs. 2 der Niederösterreichischen Gemeindeordnung die Voraussetzungen für die Markterhebung zutreffen und die Markterhebung gerechtfertigt erscheint. Ich darf deshalb namens des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend diesen Gesetzentwurf, folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Erhebung der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen zum Markt wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gelangt der Abg. Sulzer. Abg. SULZER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluß des Landtages soll die Gemeinde Nußdorf ob der Traisen zur Marktgemeinde erhoben werden. Um diese Markterhebung bemüht sich die Gemeinde Nußdorf schon längere Zeit, vor allem deshalb, weil Nußdorf auch schon längere Zeit ein Marktrecht, das heißt eine Bewilligung zur Abhaltung eines Jahrmarktes besitzt. Die Gemeinde Nußdorf wurde durch den Herrn Berichterstatter bereits kurz vorgestellt. Sie hat mit jenem Nußdorf bei Wien, das in Liedern soviel besungen wird, eigentlich das Wesentlichste gemeinsam, den Weinbau. Nußdorf liegt am Fuße des Weinberges, einem Höhenrücken, der dem gesamten Ort und auch dem gesamten unteren Traisental das Gepräge gibt. Es liegt nahe der Mündung der Traisen in die Donau. Der Höhenrücken ist Waldgebiet, die Hänge darunter sind Weingärten, die Ebene ist Ackerland und im breiten Tal wird der Schotter- und Sandbedarf fast für unseren gesamten Bezirk gedeckt. In dieser Ebene des Traisentales sind auch sehr wichtige Betriebe entstanden. Den vorliegenden Bericht möchte ich damit kurz ergänzen, daß es neben den darin angeführten Betrieben auch noch andere, sehr wesentliche Betriebe im Gemeindegebiet gibt. Es sind dies die Firma Benda-Lutz mit rund 100 Beschäftigten, die Knopffabrik Butonia mit da. 80 Beschäftigten und auch noch einige andere kleinere Betriebe. Das zeigt, daß auch Industrie und Gewerbe in der Gemeinde Nußdorf eine sehr bedeutende Rolle spielen, wenn auch bei der eingesessenen Bevölkerung Landwirtschaft und Weinbau nach wie vor tonangebend sind. Die Firma Benda-Lutz und die Firma Butonia, die beiden größeren Betriebe, liegen sehr nahe an der Gemeindegrenze Traismauer, sodaß dort weniger Nußdorfer als vielmehr Traismaurer beschäftigt sind. Das führt dazu, daß viele Nußdorfer sich einen Arbeitsplatz außerhalb der Gemeinde, vor allem in st. Pölten, gesucht haben. Die geographische Lage der Gemeinde ist genau der Mittelpunkt zwischen Krems und St. Pölten. Diese so viel propagierte Großregion Krems-St. Pölten ist bisher nicht viel weitergekommen und die zwischen diesen beiden großen Zentren gelegenen Gemeinden unterliegen immer mehr dem Sog dieser beiden Pole. Das trifft nicht allein auf Nußdorf zu, sondern auf alle zwischen St. Pölten und Krems gelegenen Gemeinden, auch auf die Städte Herzogenburg und Traismauer. Die derzeit gute Beschäftigungssituation gibt der Gemeinde die Möglichkeit zu größeren Investitionen. Trotzdem kämpft auch die Gemeinde Nußdorf, wie jede andere Gemeinde, mit großen finanziellen Schwierigkeiten. Diese Sorgen werden noch erhöht durch die Strukturschwächen der Industrie im gesamten Traisental. Das Traisental war bis zum Ersten Weltkrieg einer der Schwerpunkte der Eisenund Stahlindustrie des Landes. Inzwischen sind verschiedene Betriebe veraltet, manche Betriebe haben den Anschluß an die neuen Verbrauchsgewohnheiten nicht gefunden oder auch die notwendigen Investitionsmittel zur Modernisierung nicht aufbringen können. Es ist eine etwas einseitige Branchenstruktur durch die Ausrichtung zu Eisen und Stahl, aber bei einer geplanten regionalen Arbeitsteilung ist auch diese einseitige Struktur nicht ungünstig. Eine solche regionale Arbeitsteilung muß sich auch auf überregionale und vielleicht auch auf internationale Größenordnungen erweitern, um diesen Betrieben im Traisental und eben auch den Betrieben in Nußdorf Lebenschancen für die Zukunft zu geben. Das Traisental ist, wie alle herkömmlichen und damit heute mit veralteten Strukturen belasteten Industriebereiche, zu einem wirtschaftlichen Problemgebiet geworden, dem ebensoviel Aufmerksamkeit geschenkt werden müßte wie beispielsweise dem Grenzland. Eine sehr wesentliche Frage der Erhaltung dieser Betriebe im Bereich des Traisentales ist nach wie vor die Verkehrserschließung. Nußdorf war hier immer benachteiligt. Die Bahnlinien, die von St. Pölten in Richtung Krems und Tulln führen, liegen von der Gemeinde zu weit weg, um überhaupt wirtschaftlich für die Gemeinde ausschlaggebend zu sein. Die geplante Schnellstraße St. PöltenKrems, die in diesem Hause schon so oft debattierte S 33, würde aber unmittelbar vor den Toren dieser wichtigsten Betriebe verlaufen und damit auch vor den wichtigsten Betrieben in Nußdorf vorbeiführen. Unmittelbar neben diesen Betrieben, in Franzhausen, einer Katastralgemeinde der Gemeinde Nußdorf, ist eine Abfahrt geplant und das wäre für die rundum liegenden Betriebe von sehr wesentlicher Bedeutung. Darum ist auch für Nußdorf der von uns immer wieder geforderte schnelle Baubeginn der Schnellstraße von Wichtigkeit. Damit würde den Betrieben der Gemeinde wesentlich geholfen werden und der Gemeinde auch der Anschluß an das Verkehrsnetz gesichert sein. Diese Betriebe sind natürlich für Nußdorf genauso wichtig wie die schöne landschaftliche Lage. Dieses schöne Landschaftsbild ist für uns und für alle jene, die aus nah und fern das Traisental besuchen, auch immer wieder Anreiz, in dem schönen, malerischen Nußdorf einzukehren. Und alle jene, die aus der näheren Umgebung nach Nußdorf kommen, freuen sich mit den Nußdorfern selbst über den Beschluß des Landtages, diese Gemeinde zum Markt zu erheben. Die sozialistische Fraktion wird dieser Markterhebung selbstverständlich ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Dkfm. Höfinger. Abg. Dkfm. HÖFINGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Nach diesem regionalpolitischen Exkurs meines Vorredners möchte ich doch eher zur Gemeinde Nußdorf zurückkommen. Ich möchte meinen Vorredner insofern bestätigen, daß man, wenn man das Traisental entlang nach Norden fährt und durch Sulzers Paradegemeinde durch ist, an den Fuß des Weinberges kommt. Dort liegen wie schon Kollege Sulzer gesagt hat, einige sehr malerische, reizvolle Dörfer und eines davon ist Nußdorf ob der Traisen. Es handelt sich bei diesem Dorf und bei dieser nun zum Markt zu erhebenden Gemeinde um ein uraltes Siedlungsgebiet, urkundlich erwähnt bereits im 11. Jahrhundert. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Zum Beispiel Nußdorf zwischen 1121 und 1138 oder Reichersdorf zwischen 1173 und 1176. Bereits im Spätmittelalter war Nußdorf als Herrschaftssitz von einiger Bedeutung und seit 1200 haben sich Ritter, die mit dem Ort in Berührung waren, nach dieser Siedlung benannt. Anfangs des 14. Jahrhunderts wurde in Nußdorf eine Herrschaftspfarre errichtet und die bestehende Volksschule geht auf die seinerzeitige Pfarrschule zurück. Schon im 16. Jahrhundert, so wird in der Chronik vermerkt, gab es dort eine Badestube. Und schon vor über 140 Jahren gab es zahlreiche Kleingewerbebetriebe, Schuhmacher, Schneider, Schmiede, Wagner, Binder, Bäcker und Fleischhauer, Krämer, ein Gasthaus und sogar einen Chirurgen. Wieweit er seine Tätigkeit segensreich durchführen konnte, wird uns in der Chronik nicht berichtet. Heute allerdings wird die Struktur von ländlichen Betrieben gekennzeichnet, in erster Linie vom Weinbau, und ich kann dem Vorredner darin recht geben, daß sehr viele Menschen aus der näheren und weiteren Umgebung auch heute gerne in diese Gemeinde kommen, um den guten Nußdorfer, den Traisentaler Nußdorfer zu genießen. Die begehrte Markterhebung, der wir heute zustimmen, wird sich sicher auf den weiteren Ausbau der kommunalen Einrichtungen dieses Marktes positiv auswirken. Zur angeschnittenen Frage S 33 ist nur eines ganz kurz und sachlich festzustellen: Der Herr Landeshauptmann hat bereits im Vorjahr zugesichert, daß diese S 33 Vorrang erhalten werde, und das Land geht nunmehr daran, diese bedeutende Schnellstraßenverbindung vorzufinanzieren und damit überhaupt den weiteren Ausbau dieser so wichtigen Verbindung zu sichern. Wir alle freuen uns mit den Bewohnern von Nußdorf, daß nun dieses gut funktionierende Gemeindewesen zum Markt erhoben wird und geben selbstverständlich dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ROZUM: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Romeder, die Verhandlung zur Zahl 478 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe über den Antrag der Abg. Romeder, Rabl, Amon, Diettrich, Reiter, Steinböck, Prof. Wallner, Manndorff, Blochberger, Mantler, Rozum, Wittig und andere, betreffend die Änderung des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1969, zu berichten. Der Landtag hat am 20. Jänner dieses Jahres eine Novelle zum Niederösterreichischen Kanalgesetz, Landesgesetzblatt 8230 beschlossen, in der unter anderem die Ermittlung der Berechnungsfläche, im § 3 Abs. 2 geregelt, einer Neuordnung unterzogen wurde, um Härten im Bereiche der Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden. Nach dieser Regelung gehören land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Teile von Gebäuden, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, nicht zu den bebauten Flächen, es sei denn, daß sie unmittelbar mit dem Kanalnetz verbunden sind. Im wesentlichen gleichgelagert ist die Ermittlung der Wasseranschlußabgabe gemäß § 6 des Niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes, wodurch sich ebenfalls jene Härten ergeben, die vor der Änderung des NÖ Kanalgesetzes für diesen Bereich bestanden haben. Es erscheint daher naheliegend, eine dem NÖ Kanalgesetz 1977 vergleichbare Regelung auch für den Bereich des Gemeindewasserleitungsgesetzes 1969 zu treffen und land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude, wie Scheunen, Schuppen, Lagerhallen, die keines Wasseranschlusses bedürfen und daher nicht an die Gemeindewasserleitung angeschlossen sind, aus der Ermittlung der Berechnungsfläche auszunehmen. Um diesen Überlegungen Rechnung zu tragen, ist hier dem § 6 Abs. 4 eine Ziffer 4 anzufügen, die da lautet: „Zur bebauten Fläche gehören nicht land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Teile von Gebäuden, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, es sei denn, daß sie an die Gemeindewasserleitung angeschlossen sind.“ Ich darf daher folgenden Antrag des Kommunalausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abg. Romeder, Rabl, Amon und andere unterbreiten: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1969, LGBl. Nr. 1/1970, wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gemeldet ist der Abg. Amon. Abg. AMON: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem zur Debatte stehenden Antrag betreffend Änderung des Niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1969 helfen wir, Schwierigkeiten und Härten gegenüber einem Teil unserer Landesbürger zu beseitigen. Der fortschreitende Ausbau der Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlage nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch im ländlichen Bereich haben ein überdenken der beiden Gesetze, des Kanalanschlußgesetzes und des Wasserleitungsgesetzes aus dem Jahre 1969 notwendig gemacht. In beiden Gesetzen ist zur Feststellung der Anschlußwerte die Miteinbeziehung aller Bauwerke, also der verbauten Flächen insgesamt, gesetzlich vorgeschrieben. Zum Teil durch die Strukturbereinigung und überhaupt durch die Änderung der Wirtschaftsmöglichkeiten im ländlichen Raum hat es dann bei der Handhabung der derzeit geltenden Fassung des Gesetzes, bei der Vorschreibung und Bescheiderlassung zur Abstattung der Anschlußgebühren, Härten gegeben, die von vielen unserer Gemeindebürger nicht verstanden wurden. So zum Beispiel wurde beim Kanalanschluß ein Rinderstall in die Berechnung miteinbezogen, obwohl er nicht angeschlossen werden durfte. Gleichfalls wurden bei Anschlüssen an ein Wasserleitungsnetz alle Bauten in Anrechnung gestellt, bei landwirtschaftlichen Betrieben Scheunen, Einstellschuppen und so weiter. Selbst Stallgebäude stehen heute schon leer, wenn der Betrieb eingestellt oder aufgegeben wurde. In Siedlungsräumen wurden auch Holzlagerräume und Abstellschuppen als Nebengebäude für die Anrechnung herangezogen. Nach Inkrafttreten des vorliegenden Antrages der Novelle zum Gesetz 1969 sollen alle jene Nebengebäude, die keinen Anschluß notwendig haben, aus der Berechnung herausgenommen werden. Selbstverständlich sieht dann die Berechnung in der Endsumme etwas anders aus. Dies möchte ich in Form eines Beispieles darlegen. Ein landwirtschaftlicher Betrieb, ein typischer Nebenerwerbsbetrieb, hat in der heutigen Lage ein 1.500 mg großes Baugrundstück, davon insgesamt 800 m² verbaute Fläche, wozu 150 m² Wohngebäude (nur ebenerdig, ein Geschoß angeschlossen), 200 m² Stallungen, 300 m² Scheune und 150 m² Einstellschuppen als landwirtschaftliches Nebengebäude zählen. Wenn wir einen Einheitspreis von 40 Schilling annehmen und nach der derzeitigen Rechtslage die Berechnungsfläche errechnen, die Formel ist jedem bekannt, kommt eine Gesamtberechnungsfläche von 875 m² heraus. 875 mal 40 würde eine Summe von 35.000 Schilling ergeben. Nach der Novelle werden selbstverständlich die Wohnfläche mit 150 m² und 200 m² Stallfläche angerechnet, nicht aber Scheune und Einstellschuppen, ergibt eine Berechnungsfläche von 425 m² und eine Wasseranschlußabgabe von 17.000 Schilling, Differenz 18.000 Schilling. Nehmen wir jetzt an, der Betrieb ist überhaupt stillgelegt, der Besitzer ist unselbständig erwerbstätig, auch das Stallgebäude steht leer, ist aber noch nicht abgetragen, dann würden die 200 m² abgezählt werden müssen und er hätte wie ein Einfamilienhausbesitzer eine Anschlußgebühr von 9.000 Schilling zu bezahlen. Hier würde diese Berechnung eine Differenz ergeben von 26.000 Schilling. Sehr geehrte Damen und Herren, an diesem Beispiel sind die Härten ersichtlich und wir wissen, daß es Bürgermeister gab, die schon in der Vergangenheit nach den bestehenden Gegebenheiten verrechnet haben, nur haben sie sich gegen das bestehende Gesetz gestellt. Mit der heute zu beschließenden Novelle beseitigen wir nicht nur Härten, sondern wir geben auch unseren Bürgermeistern eine klare Entscheidungshilfe mit. Aus diesen angeführten Gründen ersuche ich, diesem ÖVP-Antrag, gestellt von unseren Abgeordneten, die Zustimmung zu geben. Unsere Fraktion gibt diesem Antrag selbstverständlich gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet, das Schlußwort hat der Berichterstatter. Berichterstatter Abg. ROMEDER: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Mantler, die VerhandIung zur Zahl 434 einzuleiten. Berichterstatter Abg. MANTLER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Ich habe zu berichten über die Änderung der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung. Bei der Vollversammlung der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer handelt es sich um ein satzungsgebendes Organ einer gesetzlichen beruflichen Vertretung im Sinne des § 161 StGB. Damit gelten für die Wahlen in die Landes-Landwirtschaftskammer Bestimmungen für den Wahlschutz des 18. Abschnittes des Strafgesetzbuches. Die durch § 83 der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung rezipierten Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Jänner 1907, Reichsgesetzblatt Nr. 18, in der Fassung des Gesetzes vom 5. April 1930, Bundesgesetzblatt Nr. 113, sind nunmehr verfassungswidrig geworden, da gemäß Art. 15 Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz die Erlassung einer strafrechtlichen Bestimmung nur insoweit zulässig ist, als es sich hiebei um eine zur Regelung des Gegenstandes erforderliche, das heißt unerläßliche Bestimmung handelt. Im gegenständlichen Fall ist die Erforderlichkeit nicht mehr gegeben, da der Wahlschutz für die Wahlen in die LandesLandwirtschaftskammer im 18. Abschnitt des Strafgesetzbuches geregelt ist. Es soll daher § 83 der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer-Wahlordnung ersatzlos aufgehoben werden. Die Bezirksbauernkammern können nicht als satzungsgebende Organe qualifiziert werden. Da jedoch das Wahlverfahren zur Landes-Landwirtschaftskammer und zu den Bezirksbauernkammern derart verflochten ist, daß praktisch nur ein Wahlverfahren vorliegt, bedarf es für die Wahlen in die Bezirksbauernkammer keines gesonderten Wahlschutzes. Diese Rechtsauffassung wurde auch vom Bundesministerium für Justiz vertreten. Die Niederösterreichische LandwirtschaftskammerWahlordnung, Landesgesetzblatt 6050-2, wird deshalb geändert wie folgt: § 83 hat zu entfallen. Ich darf daher folgenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung, den Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Gesetzes über die Wahlen in die Landwirtschaftskammern (NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung) stellen : „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Gesetzes über die Wahlen in die Landwirtschaftskammern (NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung), wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte und Abstimmung einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Keine Wortmeldung. (Nach Abstimmung über Titel und Eingang und über das Gesetz als Ganzes sowie über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Ing. Schober, die Verhandlung zur Zahl 462 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Ing. SCHOBER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe namens des Landwirtschaftsausschusses über die Landtagsvorlage 462, betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Staatsprüfungskommission für den Försterdienst vom 13. Februar 1964, Landesgesetzblatt Nr. 87, geändert wird, zu berichten. Der Niederösterreichische Landtag hat in seiner Sitzung vom 13. Februar 1964 das Gesetz über die Staatsprüfungskommission für den Försterdienst beschlossen. Neben den Bestimmungen über die Errichtung, Zusammensetzung, Einberufung, Angelobung dieser Kommission und der Besorgung ihrer Geschäfte sind darin auch die Entschädigungen für den Vorsitzenden und die Prüfungskommissare geregelt. Diese Entschädigungen basieren auf der damaligen Prüfungstaxe, die gemäß § 18 der Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 14. Februar 1963, Bundesgesetzblatt Nr. 33, mit S 200,- festgesetzt worden war. Mit der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 10. Dezember 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 700, wurde dieser § 18 außer Kraft gesetzt und die Prüfungstaxe für die Staatsprüfung und für den Försterdienst mit S 250,- festgesetzt. Das Bundesministerium weist in den erläuternden Bemerkungen darauf hin, daß mit dem bald 14 Jahre unverändert gebliebenen Beträgen die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission nicht mehr in zufriedenstellender Weise gedeckt werden könne. Eine Valorisierung in Anlehnung an andere einschlägige Tariferhöhungen seien daher erforderlich. Ich darf daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, das Gesetz über die Staatsprüfmission für den Försterdienst geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Keine Wortmeldung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Rohrböck, die Verhandlung zur Zahl 463 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ROHRBÖCK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Vorschrift des § 28 des Gesetzes vom 29. Mai 1969 über die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses bedarf mit Rücksicht auf das Inkrafttreten des Strafgesetzbuches in Anpassung an letzteres einer Änderung. Bei dieser Gelegenheit erscheint es zweckmäßig, dem Gesetz einen Kurztitel zu verleihen. Im übrigen soll die vorliegende Novelle zum Anlaß genommen werden, das gesamte Gesetz im Rahmen einer Wiederverlautbarung in die Lose-Blatt-Form überzuführen. Um diesen Oberlegungen gerecht zu werden, wird das Gesetz vom 29. Mai 1969 die Wahlordnung wie folgt geändert: 1. Dem Titel des Gesetzes ist der folg Kurztitel anzufügen: „(NÖ Jagdausschuß-Wahlordnung)“. 2. § 28 hat zu lauten: „§ 28 Wer im Zusammenhang mit der Wahl eines Jagdausschusses eine Handlung setzt, die einem der in den §§ 262 bis 268 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974, umschriebenen Straftatbestände entspricht, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Schilling bestraft.“ Der Landwirtschaftsausschuß hat sich in seiner Sitzung mit der gegenständlichen Vorlage befaßt und ich darf folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Landesregierung wir aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten bzw. die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Keine Wortmeldung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes des Antrages des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche die Frau Abg. Kletzl, die Verhandlung zur Zahl 403/1 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KLETZL: Herr Präsident! Hoher Landtag! I& habe über den Antrag der Abg. Fidesser, Ing. Kellner, Anzenberger, Buchinger, Diettrich, Kienberger, Reischer, Dr. Bernau, Blochberger, Kletzl, Rabl, Romeder, Wittig und andere, betreffend die Erlassung eines Gesetzes für die ältere Generation Niederösterreichs (NÖ Seniorengesetz) und Schaffung eines NÖ Seniorenbeirates zu berichten. Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 26. Juli 1977 beschlossen, gegen den Gesetzesbeschluß des Niederösterreichischen Landtages Vom 16. Juni 1977 betreffend ein Gesetz für die ältere Generation Niederösterreichs gemäß Art. 98 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz Einspruch zu erheben, und zwar im besonderen gegen den 2, den Begriff des niederösterreichischen Landesbürgers, und den § 5, bezüglich der Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren. Der Meinung der Bundesregierung kann aus folgenden Erwägungen heraus nicht gefolgt werden: Bezüglich des § 2 ist es wohl so, daß dieser Paragraph von Niederösterreichischen Landesbürgern spricht, daß aber der Landesgesetzgeber damit keine „staatsbürgerschaftsrechtliche“ Regelung getroffen hat. Die Bestimmung hat keine die staatsbürgerschaftsrechtlichen Verhältnisse von Personen berührende Regelung zum Inhalt. Es liegt daher keine staatsbürgerschaftsrechtliche Regelung und damit kein Eingriff in die Bundeskompetenzen vor. Was die Bemängelung des § 5 anlangt, ist festzustellen, daß diese Bestimmung den Auftrag an die Landesregierung enthält, im Bereich der Landesverwaltung eine Niederösterreichische Seniorenstelle einzurichten, welcher unter anderem die Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren obliegt. Weiters erhalten die Gemeinden den Auftrag, im übertragenen Wirkungsbereich an der Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren mitzuwirken. Die Bundesregierung argumentiert nun, es komme dem Bund zu, Regelungen über die Verwendung von Evidenzen zu treffen, die bundesgesetzlich für Verwaltungsbereiche vorgesehen werden, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, der allgemeine Wortlaut der bemängelten Gesetzesstelle erweckte aber den Eindruck einer Verwendungsermächtigung, die demnach in die bestehenden Bundeskompetenzbereiche eingreife. Der Vorwurf gegen diese Gesetzesstelle ist zu Unrecht erhoben worden, da die Seniorenevidenz durchaus ohne Zuhilfenahme bestehender Evidenzen möglich ist. Daß der Landesgesetzgeber nicht an die Inanspruchnahme von Bundesevidenzen gedacht hat, beweist schon die Tatsache, daß der Aufwand für die Erfassung aus Landesmitteln abzugelten ist. So gesehen können Interessen des Bundes durch den Gesetzesbeschluß nicht gefährdet werden. Damit ist der Einspruch gemäß Art. 98 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu Unrecht erhoben worden. Ich darf nun namens des Finanzausschusses über den Antrag der Abgeordneten Fidesser, Ing. Kellner , Anzenberger, Buchinger, Diettrich, Kienberger, Reisher, Dr. Bernau, Blochberger, Kletzl, Rabl, Romeder, Wittig und andere, betreffend die Erlassung eines Gesetzes für die ältere Generation Niederösterreichs (NÖ Seniorengesetz) und Schaffung eines NÖ Seniorenbeirates folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vom Landtag in seiner Sitzung am 16. Juni 1977 gefaßte Gesetzesbeschluß für die ältere Generation Niederösterreichs (NÖ Seniorengesetz) wird gemäß Artikel 22 des LandesVerfassungsgesetzes für das Land Niederösterreich in der Fassung von 1930 wiederholt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, die zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ Herr Präsident, darf ich Sie um die Debatte und Abstimmung bitten. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Leichtfried. Abg. LEICHTFRIED: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 16. Juni 1977 wurde vom Landtag das Seniorengesetz verabschiedet. Als Sprecher der Sozialisten habe ich schon damals darauf hingewiesen, daß der § 5 des Gesetzes, der die Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren zum Ziele hat, aus verfassungsrechtlichen, aber auch aus organisatorischen und kostenmäßigen Gründen nicht unsere Zustimmung finden kann. Die Bundesregierung hat diese unsere Auffassung bestätigt und hat gegen den Gesetzesbeschluß des Niederösterreichischen Landtages gemäß Artikel 98 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes Einspruch erhoben. Der Bund fühlt sich durch das Seniorengesetz in zwei Belangen verletzt: Er ist, wie die Frau Berichterstatter schon ausgeführt hat, der Auffassung, daß der im § 2 des Seniorengesetzes normierte Landesbürger dem im Staatsbürgerschaftsgesetz einer besonderen bundesverfassungsrechtlichen Regelung vorbehaltenen Unterteilung einer Landesbürgerschaft entspricht. Das, meine Damen und Herren, ist aber sicherlich nicht so. Der Landesgesetzgeber hat vielmehr einen Vorgriff auf unsere neue Landesverfassung gemacht, die erstmalig die Institution eines Landesbürgers vorsieht. Im Artikel 3 der noch nicht beschlossenen Landesverfassung wird dazu erklärt, daß österreichische Staatsbürger, die in einer Gemeinde in Niederösterreich des Landes Niederösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, unbeschadet staatsbürgerschaftsrechtlicher Vorschriften als niederösterreichische Landesbürger gelten. Mit dieser Institution sind keinerlei Rechte, insbesondere auch nicht die einer Landesbürgerschaft verbunden. Der neue Begriff des Landesbürgers hat vielmehr die Aufgabe, das Landesbewußtsein - so interpretieren es die Autoren der Menschen auch unter der Enns etwas zu heben. Nachdem die Bundesregierung von der Absicht des Landesgesetzgebers in dieser Richtung nicht Kenntnis haben kann und im Motivenbericht der ersten Vorlage auch keinerlei diesbezügliche Hinweise erfolgt sind, mußte es in dieser Frage zu einer Fehlinterpretation des Bundes kommen. Dieses Problem erscheint den Sozialisten aber nicht gravierend und wir sind überzeugt, daß nach einer entsprechenden Klarstellung diese Formulierung auch sicher die Zustimmung des Bundes finden würde. Anders verhält es sich mit der im § 5 des Seniorengesetzes geregelten Seniorenevidenz, der wir schon bei der ersten Plenarverhandlung die Zustimmung versagt haben. Und ich muß in diesem Zusammenhang doch eine kleine Kritik an der Landeskorrespondenz vom 20. Oktober 1977 anbringen, die hier eine Bilanz über die Aktion „Älter werden – jung bleiben“ bringt und dann auf der zweiten Seite folgende Feststellung trifft: „In diesem Zusammenhang ist auch noch das über Initiative der Volkspartei zustandegekommene Niederösterreichische Seniorengesetz zu erwähnen, das vom Bund beeinsprucht wurde. So hat der Bund Anstoß an der vorgesehenen Erfassung und Evidenthaltung der alten Menschen im Lande durch eine Seniorenstelle genommen. Es steht eindeutig fest, daß bei diesen Evidenzen, die auf freiwilliger Basis erfolgen, keinerlei Verletzung der bestehenden Bestimmungen vorliegt.“ Ich weiß nicht, ob es Sache der Landeskorrespondenz ist, das festzustellen. Aber um das geht es mir gar nicht, sondern sie schreiben weiter: „Zu dieser Gesetzesmaterie, die gemeinsam beschlossen wurde, wird schon demnächst ein Antrag auf Fassung eines Beharrungsbeschlusses eingebracht werden.“ Ich glaube, das ist doch eine sehr oberflächliche Berichterstattung, weil gerade der § 5, der heute Gegenstand der Diskussion und des Beharrungsbeschlusses ist, eben nicht gemeinsam beschlossen worden ist, weil wir damals eine getrennte Abstimmung verlangt haben und dieser § 5 nur die Zustimmung der Österreichischen Volkspartei gefunden hat. Und wenn man sich in der Aussendung auf die Seniorenevidenz bezieht und abschließend feststellt, daß es sich hier um eine Gesetzesmaterie handelt, die gemeinsam beschlossen wurde, dann glaube ich, ist das eine große Gedankenlosigkeit und eine unrichtige Information unserer Landesbürger. Nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren, hat der Landesgesetzgeber mit der Errichtung einer Seniorenstelle seine verfassungsrechtliche Kompetenz eindeutig überschritten und der Einspruch des Bundes besteht daher zu Recht. Vor allem das Meldewesen wird nämlich die Grundlage für die Evidenzführung sein, welches nach der Bundesverfassung in den Kompetenzbereich des Bundes fällt. Und das läßt ja auch der Landesgesetzgeber in seinem Motivenbericht zum heutigen Beharrungsbeschluß unbestritten. Die Meinung im vorliegenden Antrag, daß die Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren auch ohne Zuhilfenahme von bestehenden Evidenzen möglich? ist, halte ich für eine Ausflucht und einfach für nicht durchführbar. Der § 5 des Seniorengesetzes spricht auch sehr konkret von einer auch die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich verpflichtenden Erfassung und Mitwirkung, wobei von einer vom Herrn Landeshauptmann in der letzten Zeit immer wieder behaupteten Freiwilligkeit der Gemeinden oder der Senioren keine Rede ist. Von der Freiwilligkeit der Erfassung haben Sie, Herr Landeshauptmann, in Ihren Sonntagsreden, in der Landeskorrespondenz und in den Zeitungen gesprochen. Im Gesetz selbst hat diese von Ihnen gemachte Zusage keinerlei Aufnahme gefunden und wir wissen, daß die Gemeinden sicherlich den Weg des geringsten Widerstandes und auch des geringsten Aufwandes über die Meldekartei gehen werden. Ich habe hier bereits einige Testfragen bei den Gemeinden gemacht, sie sagen, alles andere ist Unsinn, so kann man bestenfalls daherreden, aber in der Praxis ist es einfach nicht möglich, eine Seniorenkartei ohne Zuhilfenahme der Meldeunterlagen zu führen. Ich möchte nicht sagen, was man sonst noch dazu gesagt hat. Eine Freiwilligkeit muß auch schon deshalb ausgeschlossen werden, weil eine Seniorenevidenz bei der natürlichen starken Fluktuation dieser Jahrgänge, der Zu- und Abgänge, nur unter Verwendung der Meldeunterlagen ständig erneuert werden kann. Nur dann hat eine Seniorenkartei überhaupt einen Sinn. Das Gesetz enthält keine klaren Richtlinien über die Art der Erhebung und die Verwendung der personenbezogenen Daten, die den Schutz der Persönlichkeit der älteren Niederösterreicher sicherstellen. Für uns, meine Damen und Herren, ist daher eines klar: Unter dem Deckmantel des Seniorengesetzes wird ein Eingriff in die Intimsphäre der älteren Generation vollzogen, wobei dieser Eingriff - das wird sich sehr bald zeigen und das werden wir nachzuweisen imstande sein - nicht im Interesse der Senioren, sondern nur im Interesse der Mehrheit dieses Hauses und der Österreichischen Volkspartei liegen wird. Ich habe schon seinerzeit darauf verwiesen, daß das Subsidiaritätsprinzip für die Österreichische Volkspartei sehr wandelbar ist und daß von Ihnen in diesem Haus immer vom Wasser gesprochen, aber tatsächlich Wein getrunken wird. Mit den vorgesehenen Maßnahmen des § 5 soll das Land die Gemeinschaften und hier vor allem - ich möchte das sehr offen aussprechen - die sozialistischen Gemeinschaften, die sich seit Jahrzehnten um die ältere Generation gekümmert haben, zurückdrängen oder sogar ersetzen. Der fleißige Funktionär der Pensionistenorganisationen und aller anderen Einrichtungen, die sich bisher um die Senioren bemüht haben, soll durch den Bezirkshauptmann und durch weisungsgebundene Beamte abgelöst werden. Nehmen Sie daher bitte zur Kenntnis, daß die von Ihnen behauptete Freiwilligkeit von den Sozialisten in Anspruch genommen wird und daß niemand von uns bereit ist, an der Erstellung einer Schnüffel- oder Propagandakartei für Sie hier mitzuwirken. Ihnen geht es nicht um die Betreuung der Senioren, das muß man offen aussprechen, das können andere Einrichtungen billiger und besser, das haben sie längst bewiesen. Ihnen geht es ja auch nicht um die Information, Ihnen geht es letzten Endes nur um die Berieselung von Menschen, von denen Sie wissen, daß sie im überwiegenden Maße auf Grund einer langen Lebenserfahrung den Sozialisten zugetan sind. (Beifall bei der SPÖ.) Immer nach den Wahlen haben Sie es sehr deutlich ausgesprochen und haben gesagt, die alten Menschen haben uns zu wenig gewählt, da muß etwas geschehen. Und jetzt erinnern Sie sich wahrscheinlich schon wieder daran, daß in einigen Jahren wiederum Wahlen stattfinden werden. Was Sie unter Information verstehen, auch unter einer Information für die älteren Menschen, für die Senioren, kann jeder Niederösterreicher seit Jahren erleben. Ich darf hier nur als Beispiel auf eine Ausgabe der „Perspektiven“ verweisen, die vor einiger Zeit den Niederösterreichern zugegangen ist und auf der ersten Seite den Slogan enthält: „Zehn Jahre gemeinsam für Niederösterreich." Nach Durchsicht der Zeitung bin ich zur Ansicht gekommen, daß nur eines gemeinsam war. Gemeinsam dürfen nämlich alle Niederösterreicher diese Propaganda für Maurer und für die Österreichische Volkspartei bezahlen. (Abg. Anzenberger: Das ist echt Leichtfried!) Das ist aber nicht nur das einzige, meine Kollegen, wenn Sie diese Dinge immer wiederum sehen, die auf Kosten des Steuerzahlers hinausgeschickt werden, wo nur die Mitglieder der Österreichischen Volkspartei Gnade und Anerkennung finden. Das ist Ihre Information, die Sie den Niederösterreichern zukommen lassen! Diese Politik, meine Damen und Herren, wollen Sie nun mit Hilfe der Seniorenevidenz - den Beweis. ich habe das schon gesagt, werden wir sehr bald antreten können - auch in die Reihen der älteren Generation hineintragen. Meine Damen und Herren von der rechten Seite, es ist einfach Ihr schlechtes Gewissen, weil niemand mehr als die ältere Generation weiß, wie wenig Unterstützung die Belange der älteren Menschen in den letzten Jahrzehnten durch die ÖVP gefunden haben. Die Sozialisten, das darf ich hier erklären, werden die bewährte Arbeit für die ältere Generation auch ohne Seniorenevidenz, nicht aus billigen parteipolitischen Überlegungen, sondern weil uns die Altenpolitik schon immer im höchsten Maße eine humanitäre Verpflichtung war, fortsetzen. Diesem Beharrungsbeschluß werden wir aber aus den vorangeführten Gründen unsere Zustimmung versagen. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Fidesser. Abg. FIDESSER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich den Einspruch der Bundesregierung ansieht, bemerkt man sofort, daß diese Einwände ganz am Text des Gesetzes und am Inhalt des Gesetzes vorbeigehen. Da wird gegen den Begriff „Landesbürger“ ein Einspruch erhoben und gegen die Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren, (Abg. Leichtfried: Mißbrauch!) wobei die Gemeinden mitwirken sollen. (Abg. Leichtfried: Das steht nicht drinnen!) Das steht nicht drinnen? Dazu komme ich noch, das haben Sie gesagt, wir kommen dann noch darauf. Gehen wir erst einmal zum Begriff der Landesbürger, wo Sie selber sagen, der Bund hat da danebengehauen. (Abg. Leichtfried: Weil man ihn nicht informiert hat!) Nicht informiert? Dann ist der Text falsch, der Bund weist daraufhin, daß nach § 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 die Unterteilung in eine Bundes- und in eine Landesbürgerschaft einer besonderen bundesverfassungsgesetzlichen Regelung vorbehalten bleibt. Ja, nirgends steht in diesem Seniorengesetz etwas von einer Landesbürgerschaft, überhaupt steht da nichts davon drinnen. Das Gesetz selber spricht vom niederösterreichischen Landesbürger (Abg. Leichtfried: Landesbürgerschaft!), das hat aber sicher nichts mit einer Unterteilung der Staatsbürgerschaft in Landesbürgerschaften zu tun. Wir sprechen doch auch ganz eindeutig von Gemeindebürgern und niemand verlangt, daß eine bundesgesetzliche Regelung für die Gemeindebürgerschaft gefunden werden müßte, wenn ich vom Gemeindebürger spreche. So kann ich doch sicher auch vom Landesbürger sprechen. Es steht doch auch nirgends in der Verfassung etwas von einem Gemeindebürger drinnen und wir sprechen darüber und wir verwenden den Begriff ziemlich eindeutig. Und so kann man meines Erachtens und auch nach dem Erachten des Gesetzgebers eben davon vom Landesbürger reden, weil dieser Begriff das in der Bundesverfassung verankerte föderalistische Denken und auch das notwendige Landesbewußtsein der Niederösterreicher ganz besonders stärkt. Und so ist es gemeint. Auch in weiterer Folge erhebt der Bund gegen etwas Einspruch, das im Gesetz gar nicht drinnen steht. Lesen Sie doch das Gesetz genau, im Gesetz heißt es: „Der Seniorenstelle obliegt unter anderem die Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren". So heißt es im Gesetz. Ich werde dann noch untersuchen, ob das notwendig ist oder nicht. „Die Gemeinden" - heißt es im Gesetz – „haben im übertragenen Wirkungsbereich an der Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren mitzuwirken.“ Und wogegen erhebt der Bund Einspruch? Er sagt: „Weil für die Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren keinesfalls Daten den Evidenzen entnommen werden dürfen, die die Gemeinden kraft bundesgesetzlicher Vorschrift zu führen haben.“ Das steht ja gar nicht drinnen im Gesetz, dagegen kann der Bund also gar keinen Einspruch erheben. Im Gesetz steht nicht, daß die Gemeinden bei der Mitwirkung Evidenzen benützen sollen, die sie auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften führen, sondern im Gesetz heißt es, die Gemeinden haben mitzuwirken. Und das geht ohne Zweifel auch ohne die Benützung der bundesgesetzlichen Evidenzen. Ich führe einige Beispiele an: Die Gemeinden legen zum Beispiel vor Gemeinderatswahlen die Gemeinderatswahllisten so an, daß sie Wähleranlageblätter hinausgeben. Bei diesen Wähleranlageblättern verwenden sie nicht die bundesgesetzlichen Evidenzen, also besteht schon jetzt eine Möglichkeit, die Bevölkerung ohne die bundesgesetzliche Evidenz zu erfasse. Wenn gefragt wird, in welcher Form die Gemeinden mitwirken, so können wir ja darüber reden. Es wäre beispielsweise auch möglich, diese Wählerlisten zu erfassen, dadurch würde kein bundesgesetzliches Interesse verletzt. Theoretisch ist es auch möglich, die Senioren so zu erfassen, daß man einen eigenen Erhebungsbogen ausschickt. (Abg. Wedl: Die Gemeinde zahlt es. Die Gemeindeangehörigen brennen!) Bitte, darüber kann man noch reden, der Gesetzgeber hat eindeutig bestimmt, daß die Kosten vom Land getragen werden. (Abg. Wedl: Gebt den Pensionistenverbänden lieber mehr Subventionen!) Bitte reden wir darüber später, jetzt geht es um den Einspruch des Bundes und nicht über diese Dinge, ich komme noch darauf. (Abg. Wedl: Ja, das tut Dir weh!) Eben, der Bund haut daneben und hat keine Ahnung. Fragen wir uns jetzt wirklich, brauchen wir die Evidenz der Senioren? Brauchen wir sie? Wenn wir das Gesetz erfüllen wollen, brauchen wir die Evidenz der Senioren zweifellos. Das wurde doch vorher genau überlegt! Warum brauchen wir es? (Abg. Leichtfried: Damit man den Landeshauptmann herumzeigen kann!) Im Gesetz heißt es eindeutig, daß das Land dazu verhalten ist, unter anderem über kulturelle Veranstaltungen oder solche Veranstaltungen, die der Bildung dienen ... (Abg. Anzenberger: Und was ist mit der Körner?) Das steht ja im Gesetz nicht drinnen, Herr Abgeordneter, das steht ja nicht drinnen. Reden wir doch hier einmal sachlich vom Gesetz. Bitte machen Sie sich das nachher mit dem Herrn Landeshauptmann aus, jetzt reden wir über das Gesetz. Da steht drinnen, daß das Land dazu verhalten ist, über kulturelle Veranstaltungen und solche, die der Bildung dienen - da haben Sie zugestimmt, daß das gemacht wird - die niederösterreichischen Senioren mindestens zweimal jährlich zu informieren. Na wie soll ich denn das machen? Das steht im Gesetz. (Abg. Leichtfried: Wir haben nicht zugestimmt, lieber Kollege Fidesser!) Diesem Paragraph, der Information, haben Sie zugestimmt. (Abg. Leichtfried: Haben wir dagegen gestimmt!) Das steht ja nicht im § 5, bitte! Die Informationspflicht steht in einem anderen Paragraphen, nämlich im § 6 „Information“. Sie haben nur den § 5 abgelehnt. Und wenn ich den § 5 ablehne, kann ich die Informationspflicht gar nicht verwirklichen. Um diese Dinge, die der Gesetzgeber dem Land übertragen hat, zu verwirklichen, brauchen wir eben die Evidenz der Senioren, sonst kann man nicht einmal einladen und sonst kann man auch nicht informieren. (Abg. Wedl: Und kann ihnen vor allem keine Wahlzettel zuschicken!) Bitte, wie der Schelm ist, so denkt er. Aber unabhängig von diesem gesetzlichen Tatbestand, wogegen der Bund Einspruch erhoben hat, steht das im Gesetz gar nicht drinnen. Reden wir vielleicht auch einmal über die Möglichkeiten. Persönlich bin ich der Meinung, daß die Gemeinden zur Mitwirkung bei der Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren auch nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen die bundesgesetzlichen Evidenzen heranziehen können, und zwar deshalb, weil damit weder die Interessen der Betroffenen, noch die Bundesinteressen gefährdet sind. Ich möchte das einmal untersuchen. Sind denn die Interessen der betroffenen Personen tatsächlich verletzt, wenn hier vom Land aus eine Leistung erbracht wird, ohne irgendeine Gegenleistung? Ich glaube nicht, daß hier deren Interessen verletzt werden oder die Bundesinteressen. Schauen wir uns doch bitte die Gesetze an, von denen der Bund hier spricht. Schauen wir uns das Wählerevidenzgesetz an. Da heißt es: „In die Wählerevidenz kann jedermann Einsicht nehmen." Also bitte, wenn tatsächlich das Geburtsdatum oder die Adresse - die erwähnt der Bund im Einspruch gar nicht, ernennt nur das Geburtsdatum - ein sensibles Datum ist, dann läßt der Bund gleichzeitig mit diesem Gesetz zu, daß jedermann Einsicht nehmen kann. Weiters: Die Meldebehörde ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, jedermann Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Ja bitte, da gibt es anscheinend auch kein sensibles Datum! Nach dem Schöffenlistengesetz heißt es, die Gemeindelisten sind öffentlich zur Einsicht aufzulegen. Also anscheinend auch kein Schutz vor sensiblen Daten. Und so bin ich der Meinung, daß auch mit diesem Gesetz, das ganz einfach, was der Bund auch bestätigt, humanitäre Zielsetzungen verfolgt, keinerlei Interessen der Betroffenen oder auch des Bundes verletzt werden. Und nun kommen wir einmal auf das, was vorhin immer wieder eingewendet wurde. Ich habe wirklich den Eindruck, daß dieses Mißbrauchgerede dauernd von denen kommt, auf die der Spruch paßt, „Wie der Schelm ist, so denkt er“. (Beifall bei der ÖVP.) Wirklich wahr. Ich habe noch nie gehört, daß etwa das Land Wien gefragt wird, wenn man dort auf einen Computerknopf drückt, der Adressen ausspuckt; ich habe noch nicht gehört, daß die Arbeiterkammer in der Richtung so sensibel wäre, oder daß etwa der Landwirtschaftsminister, wenn er Agrarjournale aussendet, sehr sensibel wäre beim Schutz der Adressen. Das habe ich auch noch nie gehört. Bitte einmal auch über diese Dinge nachzudenken. (Beifall bei der ÖVP.) Und noch eine Blüte in diesem Einspruch, eine klassische Blüte. Der Bund wendet da ein, aus der Sicht der Interessen des Bundes wäre von diesem Seniorengesetz eine Regelung zu erwarten, die ausdrücklich festlegt, daß die Evidenzen, die die Gemeinden auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften zu führen haben, zu Zwecken der Erfassung und Evidenthaltung der niederösterreichischen Senioren nicht herangezogen werden dürfen. Also das ist ja lustig. Da verlangt er auf einmal, daß das Land ihm helfen soll, nicht nur, daß das Land beim Straßenbau helfen soll, nicht nur, daß das Land beim Schulbau vorfinanzieren helfen soll und so weiter, jetzt verlangt er, daß wir ihm auch bei bundesgesetzlichen Schutzmaßnahmen helfen sollen. (Abg. Wedl: Das Land verlangt es von den Gemeinden!) Das Land hat in dem Fall die Interessen der Senioren zu vertreten und der Bund ist sicher in der Lage, seine eigenen Interessen zu wahren, indem er beispielsweise diese Gesetze, die er gemacht hat, so abändert, wie er es sich vorstellt. Er ist auch in der Lage, die Interessen zu wahren, indem er ein Datenschutzgesetz macht. Warum kommt denn dieses Gesetz nicht? Jahrelang reden – wir reden davon sehr stark, weil es viel sensiblere Daten gibt, zu denen der Bund dauernd Zutritt hat - aber da kommt kein Gesetz! Da redet der Staatssekretär davon, bevor er in Pension geht als Staatssekretär, weil der dann nichts mehr damit zu tun hat. So ist die wirkliche Sachlage. (Abg. Wedl: 25 Jahre haben Sie Zeit gehabt!) Aber geh, in der Regierung ist doch ganz genau die Richtung, daß sie dauernd reden, aber in Wirklichkeit nichts machen in dieser Sache. Das sind ja Merkmale dieser Regierung! Ich möchte zum Abschluß noch generell etwas vermerken: Die Einsprüche der Bundesregierung - das merken wir gerade in Niederösterreich - sind immer öfter nicht rechtlich fundiert, sondern ganz vordergründig politisch begründet. Das merkt man auch an Einzeldingen, so zum Beispiel werden solche Einsprüche nicht wie früher vom zuständigen Beamten, sondern vom Bundeskanzler persönlich unterschrieben. Ein Beamter gibt eben seinen Namen für solche Dinge anscheinend nicht mehr her. Aber bitte, das, was da passiert, hat ja auch Hintergründe. (Abg. Stangl: An allem, was im Ministerium passiert, ist der Minister schuld, aber unterschreiben darf er nichts!) Oh ja, aber nicht unter Umständen so hahnebüchene Gesetzeseinsprüche. Aber das, was hier geschehen ist, ist ja viel ernster. Es liegt nämlich auf derselben Ebene wie etwa die Begründung des Rücktrittes des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, weil auch er sagt, immer mehr werden sogar im Höchstgericht anscheinend Beschlüsse gefaßt, die nicht rechtlich begründet werden können, sondern politisch motiviert sind. Und das ist hier dieselbe Sache. (Beifall bei der ÖVP.) Das hat er sehr oft zum Ausdruck gebracht, das haben alle Zeitungen in der Richtung geschrieben. Fragen Sie bitte Herrn Präsident Antoniolli. Darf ich bitte zusammenfassen. Zu diesem Einspruch (Zwischenrufe bei der SPÖ und ÖVP.), der hier vorliegt, kann man insgesamt, wenn man sich die Vorlage anschaut, einwenden, daß die Fernsehreden des Dr. Kreisky in allen Ehren dastehen, aber bei rechtlichen Einsprüchen sollte er doch präziser und sachbezogener sein und nicht oberflächlich bleiben. Daher glaube ich, daß heute der Beharrungsbeschluß sowie das Gesetz selbst einstimmig beschlossen werden können. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KLETZL: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich stelle fest, daß dieses Geschäftsstück bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landtages angenommen wurde. Ich ersuche Herrn Abg. Kosler, die Verhandlung zur Zahl 444 einzuleiten. So, jetzt dürfen sich die Herren Abgeordneten wieder beruhigen, wir sind jetzt bei einem anderen Geschäftsstück bitte. Berichterstatter Abg. KOSLER: Hoher Landtag! Namens des Finanzausschusses berichte ich über die Landtagsvorlage Zahl 444, betreffend die Überprüfung der 1. Ausbauetappe des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses St. Pölten. Gemäß Art. 127a des Bundes-Verfassungsgesetzes 1929 und gemäß § 18 Absatz 1 des Rechnungshofgesetzes 1948 hat der Rechnungshof in der Zeit vom 5. November 1974 bis zum 21. Jänner 1975 die Gebarung der Stadtgemeinde St. Pölten im Zusammenhang mit der Errichtung des Allgemeinen Krankenhauses St. Pölten an Ort und Stelle anhand der Rechnungsbücher, Belege, Geschäftsstücke und der sonstigen Behelfe überprüft. Mit dieser Überprüfung wurde gleichzeitig einem Ersuchen der Niederösterreichischen Landesregierung entsprochen. Diese hatte zu erfahren gewünscht, ob der 60%ige Landesbeitrag richtig, zweckmäßig und wirtschaftlich verwendet wurde. Das Ergebnis der Prüfung kann wie folgt dargestellt werden: 1. Das Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen in Niederösterreich mißt dem AKH der St. Pölten zum Zweck der kurativen stationären Versorgung der Region von und um St. Pölten die Funktion der Zentralversorgung zu. 2. Demnach entsprach die bisher vorhandene Bettenkapazität von ca. 750 Betten schon seit geraumer Zeit nicht mehr dem tatsächlichen Erfordernis von ca. 1.200 Betten. Dies umso mehr, als die 750 Betten in Räumlichkeiten der Altbauten untergebracht waren, die nur eine geordnete Unterbringung von ca. 450 normierten Betten zuließen. 3. Vom Altbestand des Krankenhauses sollen mindestens zwei Pavillons erhalten bleiben. Ob die Belagskapazität nach der baulichen Sanierung gleich hoch sein kann, wird vom Rechnungshof bezweifelt. 4. Der Rechnungshof hielt es daher für erforderlich, das Bettenerfordernis des AKH neuerlich zu überprüfen und dabei die voraussehbare künftige Entwicklung einzubeziehen. 5. Bei der Schlußbesprechung mit dem Bürgermeister der Stadt St. Pölten lag das genaue und überarbeitete Raumprogramm bereits vor. 6. Dem Rechnungshof erschien bedenklich, daß die Landesregierung dem AKH St. Pölten die Errichtung einer Isotopenstation lange Zeit vorenthielt, während ein benachbartes Standardkrankenhaus eine solche Einrichtung seit längerem besaß und die St. Pöltner Zentralversorgung von diesen Untersuchungen teilweise abhängig war. 7. Dem Rechnungshof fiel ferner auf, daß für medizinische Spezialgebiete, wie zum Beispiel für die Neurochirurgie, keine Vorsorge getroffen wurde, obwohl auch in den anderen Schwerpunktanstalten Niederösterreichs solche Spezialeinrichtungen fehlen und die Inanspruchnahme außerhalb des Bundeslandes erschwert ist. 8. Der Rechnungshof schließt sich auch den Feststellungen in der Fachliteratur an, daß es zweckmäßig und erfolgversprechender ist, akut Geisteskranke in allgemeinen Krankenanstalten anstatt in großen Sonderheilanstalten zu behandeln. Er verweist darauf, daß den psychiatrischen Sonderkrankenanstalten noch immer der Makel einer Irrenanstalt anhafte und die Einstellung der Bevölkerung praktisch nicht korrigierbar sei, sodaß in solche Heilanstalten nur Langzeitpatienten einzuweisen wären. Für Patienten mit kürzerer Behandlungsdauer sollten neurologisch-psychiatrische Abteilungen in der Zentralversorgung eingerichtet werden. Auch zu dieser Kritik konnte in der Schlußbesprechung festgestellt werden, daß das neue Raumprogramm dementsprechend abgeändert wurde. 9. Zur Frage des Einzugsgebietes für das AKH St. Pölten wird festgestellt, daß ein Merkmal des St. Pöltner Krankenhauses, nämlich die Aufnahme von Patienten mit mehreren Krankheiten und demgemäß mit auch längerer Pflegedauer deutlich erkennbar sei. Ein weiteres besonderes Kennzeichen ist der Umfang des Einzugsgebietes und die Verteilung der Patienten. Zwei Drittel der Patienten stammen aus dem Stadt-Land-Bezirk St. Pölten, ein Drittel aus allen anderen Bezirken Niederösterreichs und aus anderen Bundesländern bzw. aus dem Ausland. 10. Die Zuwendungen des Landes Niederösterreich zum Ausbau der NÖ Krankenanstalten in den Jahren 1949 bis 1973 zeigen nach Meinung des Rechnungshofes eine gewisse Bevorzugung der Landesanstalten. Diese erhielten 42% der Landesmittel, 32% bekamen die Anstalten der Standardversorgung und 26 % die Schwerpunktkrankenanstalten. 11. An Hand einer Aufstellung über die Gebarung der Stadt St. Pölten in den Jahren 1971 bis 1973 macht der Rechnungshof deutlich, daß die niederösterreichischen Krankenanstalten, die abgesehen von den vier Landesanstalten und Grimmenstein Gemeindeeinrichtungen bzw. Einrichtungen von Gemeindeverbänden sind, durch ihre Spitäler an der Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben stark beeinträchtigt sind. 12. Von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen des AKH St. Pölten entsprachen vor allem die Küche und die Anstaltsapotheke nicht mehr den hygienischen und wirtschaftlichen Anforderungen. Die Errichtung der neuen Anstaltsküche wurde schon 1975 abgeschlossen und hatte somit das Tablettsystem zur Verabreichung eines Therapieessens einführbar gemacht. Die Anstaltsapotheke war zum Zeitpunkt der Einschaukontrolle in einem untragbaren Zustand, veraltet und räumlich unzulänglich untergebracht. Der Empfehlung des Rechnungshofes zufolge wird eine Übergangslösung abhelfen, weil der Neubau der Anstaltsapotheke erst in der zweiten Bauetappe vorgesehen ist und nicht vorgezogen werden kann. 13. Die Untersuchungen oder Schätzungen der Betriebskosten für die Zeit nach der Inbetriebnahme des Neubaues lagen zur Zeit der Prüfung durch den Rechnungshof noch nicht vor. Der Rechnungshof glaubt, daß sich ein Personalaufwand von 65% der gesamten Betriebskosten nicht vermeiden lassen wird. Auch die übrigen Betriebskosten, insbesondere für Energie, werden erheblich sein. Der Rechnungshof beschäftigt sich in seinem Bericht weiters sehr eingehend mit den behördlichen Bewilligungen bzw. mit dem Fehlen einzelner davon, mit einigen verspäteten Baubewilligungen und mit der umfangreichen Organisation der Bauführung, so mit der Zusammensetzung und Bestellung des Baubeirates, mit seiner Funktion und Kompetenz, mit dem Zeitpunkt seiner Sitzungen, mit den Zuschlagsverteilungen und der nachträglichen Befassung des Baubeirates mit Aufträgen. Die nachfolgenden Kapitel sind der Finanzierung des Bauvorhabens, und zwar der Bedeckung aus dem Gemeindehaushalt und der Bereitstellung von Landesmitteln bzw. Darlehen, den Gesamtkostenschätzungen und den Finanzierungsplänen sowie den Verzögerungen in der Finanzierung und der Planung in bezug auf Standort, Umwelt, Raum und Funktion, Klimatisierung, Versorgung, Schutzräume und Einrichtung der Kranken- und Arbeitszimmer gewidmet. Weiters befaßt sich der Rechnungshof noch im Detail mit Vorgängen bei Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung und schließt dann zusammenfassend ab: 1. In vielen Bereichen bestanden Unklarheiten und Unsicherheiten von den planerischen Grundlagen her. 2. Der Baubeirat, bestehend aus Vertretern der Stadt und des Landes, hat Kompetenzen an sich gezogen, die ihm nicht zustanden und die er dann nicht ausfüllte. Die Kompetenzen der nach dem St. Pöltner Stadtrecht berufenen Entscheidungsorgane wurden dadurch ausgehöhlt. 3. Die wiederholten Umplanungen im Bestreben, möglichst viele Wünsche zu erfüllen, oder dem Finanzierungsstand zu entsprechen, wirkten sich nachteilig aus. 4. Die nicht gesicherte Finanzierung machte ein ständiges Improvisieren und Bauverzögerungen notwendig und führte zu Kostensteigerungen. 5. Bauplanung, Baudurchführung und Finanzierung hätten besser aufeinanderabgestimmt werden müssen. 6. Zusatzaufträge auf Grund alter Preisansätze verursachten oftmals Kosten, die ein Mehrfaches des Hauptauftrages ausmachten. 7. Bei einer abschließenden Beurteilung wird zu bedenken sein, daß ein Großprojekt, wie das AKH St. Pölten, sowohl die Finanzkraft als auch die Organisationskraft einer Stadt von der Größe St. Pöltens in einem außergewöhnlichen Ausmaß beansprucht. Der Rechnungshof hat mit Schreiben vom 16. Februar 1977 der Stadt St. Pölten den Abschluß der Berichterstellung mitgeteilt und gleichzeitig der Stadt das Recht zu einer Stellungnahme gemäß § 18 Absatz 3 des Rechnungshofgesetzes eingeräumt. Mit Rücksicht auf die gemeinsame Schlußbesprechung hat der Bürgermeister der Stadt St. Pölten dem Rechnungshof wissen lassen, daß die Stadt keine weitere Äußerung abgeben, aber den Rechnungshofbericht dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorlegen wird. Hohes Haus! Der Finanzausschuß hat sich in seiner Sitzung am 9. November dieses Jahres mit dem Bericht des Rechnungshofes beschäftigt und ihn zur Kenntnis genommen. Ich bin daher in der Lage, dem Hohen Landtag nachfolgenden Antrag vorzulegen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Hohe Landtag wolle den Bericht des Rechnungshofes vom 16. Februar 1977 über die Überprüfung der 1. Ausbauetappe des A.ö. Krankenhauses St. Pölten und die Mitteilung der Stadt St. Pölten vom 4. 5. 1977, daß diese von der eingeräumten Möglichkeit einer Äußerung keinen Gebrauch macht, zur Kenntnis nehmen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die. Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte, zum Wort gemeldet ist der Abg. Dkfm. Höfinger. Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Sie haben vom Berichterstatter die Kurzfassung des Rechnungshofberichtes über die 1. Etappe des Ausbaues des St. Pöltner Krankenhauses gehört. Unbestritten ist, daß dieser Ausbau bzw. der Ausbau des St. Pöltner Krankenhauses zu einem Schwerpunktkrankenhaus sicher nötig war. Worum es mir jedoch geht, ist die Art und Weise, wie ein derartiges Großprojekt geplant, ausgeschrieben und schließlich vergeben wurde; darüber sagt der vorliegende Bericht einiges aus. Worum es weiter geht, ist die Frage, ob man einen Bericht des Rechnungshofes, der eine Fülle von Fehlleistungen, Mängeln und Versäumnissen aufzeigt, dann beachtet oder versucht, darüber zur Tagesordnung überzugehen. Fehler zu machen ist keine Schande, davor ist niemand gefeit, jedoch aus Fehlern zu lernen und für. die Zukunft solche auszuschalten, ist die Pflicht aller Verantwortlichen und daran scheiden sich die Geister. Der Vorwurf, sehr leichtfertig und überheblich die aufgezeigten Fehler abgetan zu haben, kann der Mehrheit im St. Pöltner Gemeinderat nicht erspart werden. Mit einem verharmlosenden Amtsbericht von sage und schreibe fünf Seiten wollte man sich über 122 Seiten des Rechnungshofberichtes hinwegturnen und feststellen, daß sozusagen alles in bester Ordnung sei. Daß es dann doch zu einer sehr ausführlichen und auch sachlichen Diskussion kam war wohl im Interesse aller Beteiligten notwendig. Und nun zu einigen Punkten des Berichtes, die die Planung, Ausschreibung und die Vergabe des Projektes umfassen. Es begann schon mit dem Wettbewerb 1961. Der erste Preisträger, der als Gewinner dieses Wettbewerbes hervorgegangen ist, hätte mit seinem Projekt dem seinerzeitig zugrunde liegenden Raumprogramm wesentlich besser entsprochen, doch wurde damals schon der zweite Preis zur Ausführung bestimmt, da er mehr auf die Weiterverwendbarkeit des Altbestandes Rücksicht nahm als der erste. Es wurde ein gewisses Vorrangprogramm aufgestellt, das mit dem Neubau der Küche begann und die Neuunterbringung der Gynäkologie sowie der Kinder- und der Augenabteilung, die bis heute in sehr dürftigen Verhältnissen arbeiten müssen, umfaßte. Die Finanzierung eines Teiles des neuen Projektes durch die allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat dazu geführt, daß umgereiht werden mußte und die Unfallsabteilung an die erste Stelle gesetzt wurde. Zur gesamten Planung und zum Wettbewerb kann gesagt werden - das wird vom Rechnungshof bemängelt -, daß zu wenige klare Feststellungen für diesen Wettbewerb gegeben wurden hinsichtlich einer etappenweisen Errichtung bei gleichzeitiger Notwendigkeit des kontinuierlichen Betriebes. Das zur Ausführung bestimmte Projekt stellt, wie ich schon gesagt habe, in Abweichung von den Vorstellungen der Wettbewerbsausschreibung eine Mischform zwischen einem Horizontaltyp im ersten Bauabschnitt und einem vertikalen Typ im zweiten dar. Insbesondere durch diese Vermischung von zwei verschiedenen Grundtypen ist in betrieblicher Hinsicht das Optimum sicher nicht erreichbar, das stellt der Rechnungshof eindeutig fest. Zum Raum- und Funktionsprogramm wird festgestellt, daß es oftmals geändert wurde, daß insbesondere durch das Vorziehen der Unfallsabteilung eine mehrfache Änderung der Geschoßzahlen - zuerst neun Geschoße, dann sieben, dann wieder acht – geplant wurde. Und ich darf aus dem Rechnungshofbericht zitieren, der zusammenfassend auf Seite 60 feststellt, daß insbesondere alle Abänderungen des Wettbewerbsprogramms nicht schriftlich niedergelegt wurden. Die Wünsche der Benützer wurden vielmehr nur in Besprechungen mit den Primarärzten, der Verwaltung und den Stellen des Landes bekanntgegeben und vom planenden Architekt in den Plänen, soweit sie überhaupt schon vorgelegen sind, unmittelbar berücksichtigt. Der Rechnungshof hat aber aus Gründen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung und beim Betrieb von Gebäuden einem in Schriftform vorliegenden aktuellen Raum-, Funktions- und Organisationsprogramm besondere Bedeutung beigemessen. Es ist auch bekannt, daß der Gemeinderat von St. Pölten am 25. Oktober 1976 ein Raumprogramm beschlossen hat; hiezu hat der Rechnungshof den Wunsch geäußert, daß das Raumprogramm detailliert dargestellt wird, damit es auch als bautechnische Planungsgrundlage dienen kann. Eine besondere Vielfalt von Abänderungen in der Planung gab es im Bereich der Küche, was letztlich dazu geführt hat, daß die Kosten von 12 Millionen Schilling auf 22 Millionen Schilling angestiegen sind. In der ersten Planung war nämlich vorgesehen, daß Küche und Geschirrspüler im Kellergeschoß untergebracht werden sollten, und damals waren die Kosten mit 12 Millionen Schilling beziffert. Architekt und Statiker hatten die Planung in Angriff genommen, im nachhinein erst wurden Versuchsbohrungen durchgeführt, deren Ergebnis war, daß eine generelle Umplanung stattfinden mußte. Es hat sich nämlich ergeben, daß diese Bohrungen in nicht erwarteter Tiefe schon auf Grundwasser gestoßen sind. Nun mußte der Architekt neu planen, die Arbeit des Statikers war umsonst, die geschätzten Baukosten haben sich damit tatsächlich auf 22 Millionen Schilling gestellt und der Baubeginn war verzögert. Nach Ansicht des Rechnungshofes hätten die Grundwasserverhältnisse schon im Zuge der Zielplanung, jedenfalls aber vor Inangriffnahme der Projektierung des Küchenneubaues sondiert werden müssen, um die technische und finanzielle Realisierbarkeit des Projektes sicherzustellen. Bei der Kücheneinrichtung gibt es eine ganze Serie von Veränderungen. Bereits bestellte Einrichtungen mußten ausgetauscht und es mußte mehrfach umgeplant werden, so im Jänner 1969, im Juli 1969 und im März 1971, neue Ideenwettbewerbe mußten ausgeschrieben werden, was letztlich - ich möchte Ihnen die detaillierte Darstellung ersparen in diesem Bereich zu Mehrkosten von 1,6 Millionen Schilling geführt hat. Eine Pikanterie am Rande sind die Balkone, die ja durch Pressemeldungen in Österreich weit bekannt wurden. Hier wurde viermal die Zweckangabe abgeändert; Mehrkosten nur 1,9 Millionen Schilling. Zur Auftragsvergabe selbst ein Punkt, der wohl in Zukunft kaum mehr vorkommen dürfte. Zur tatsächlich vergebenen Auftragssumme von 10,7 Millionen Schilling sind durch Zusatzaufträge ohne detaillierte Ausschreibung weitere 81,6 Millionen Schilling dazugekommen. Es wurden auch Vorwürfe erhoben, daß die mit der Finanzierung befaßten Landesstellen Grund für die Verzögerungen im Baugeschehen gegeben hätten und daß deshalb umgeplant werden mußte. Dazu möchte ich nur ganz kurz einige Dinge anführen, die zwar tatsächlich mit der Finanzierung nichts zu tun haben, aber sehr wohl zu Umplanungen führten. Auf Seite 25 des Rechnungshofberichtes heißt es zum Beispiel: „Eine Raum-, Funktions- und Betriebsplanung ist überhaupt erst auf Grund einer Errichtungsbewilligung möglich. Demnach ist die Errichtungsbewilligung vor Inangriffnahme der Planungsarbeiten, aber jedenfalls vor Beginn der Bauarbeiten zu erwirken.“ Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen gewesen, daß tatsächlich Bewilligungen nicht vorgelegen sind, als der Bau begonnen wurde. Zum Beispiel bei der Unfallsabteilung! Baubeginn 13. November 1967 - Baubewilligung 19. November 1969. Der weitere Rohbau wurde im Dezember 1967 begonnen, der Baubescheid trägt das Datum 28. Oktober 1974. Hier hat der Rechnungshof mit Recht beanstandet, daß eine Gebietskörperschaft, auch eine Statutarstadt, nicht das Gesetz verletzen soll. Kritik wurde auch im Zusammenhang mit dem Baubeirat geübt. Auf Seite 31 sagt der Rechnungshofbericht: „,Alle Fakten lassen den Schluß zu, daß der Baubeirat als Instrument der Planung, der Organisation und der Baulenkung sich als wenig wirksam erwiesen hat." Und er stellt weiters fest, daß der Baubeirat in seinen Sitzungen den Gemeinderat in verschiedenen Dingen präjudiziert hat, sodaß die Gemeinderatsbeschlüsse, die nach den Sitzungen des Baubeirates stattgefunden haben, faktisch nur ein Nachvollzug der Beschlüsse dieses Baubeirates waren, wodurch eindeutig eine Verwischung der Verantwortlichkeiten und der Kompetenzen eingetreten ist. Und auf den Vorwurf zurückkommend, daß das Land die Finanzierung verzögert hätte, möchte ich nur die eine Feststellung machen, daß der Landesfinanzreferent erst in einem sehr späten Stadium zu diesem Baubeirat eingeladen wurde, während die zuständige Fachreferentin, Frau Landesrat Körner, schon von Anfang an im Baubeirat war, allerdings im Prüfungszeitraum nur einmal an den Sitzungen teilgenommen hat. Ich möchte weiters feststellen, daß in den meisten Phasen des Baugeschehens mehr Mittel vorhanden waren, als tatsächlich verbaut werden konnten. Ich verweise dazu auf die Tabelle auf Seite 34 des Berichtes. Zusammenfassend kommt der Rechnungshof zur Feststellung, daß die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit im Zuge der Errichtung der ersten Ausbauetappe des Krankenhauses St. Pölten des öfteren verletzt wurden. Der Berichterstatter hat die Ursachen hiefür schon in seinem letzten Berichtsteil zitiert, ich möchte sie zur Erinnerung wiederholen. Erstens die in vielen Bereichen bestehende Unklarheit und Unsicherheit der planerischen Grundlagen bei der Errichtung des neuen Krankenhauses, der zu große und ineffiziente Baubeirat, der auch durch das Ansichziehen von Kompetenzen die Kompetenzen der nach dem St. Pöltner Stadtrecht berufenen Entscheidungsorgane ausgehöhlt hat, das oftmalige Schwanken im Bereich des Raum- und Funktionsprogrammes, die wiederholten Umplanungen, die nicht gesicherte Finanzierung und die Schwierigkeiten, Bauplanung, Baudurchführung und Finanzierung zeitlich aufeinander abzustimmen, und letztlich der Umstand, daß auf Grund von oft jahrealten Preisunterlagen Zusatzaufträge vergeben wurden, die mitunter ein Mehrfaches des Hauptauftrages ausmachten. Aus der Feststellung des Rechnungshofes in der abschließenden Beurteilung, daß ein Großprojekt, wie das Allgemeine Krankenhaus St. Pölten, sowohl die Finanz- als auch die Organisationskraft einer mittIeren Stadt wie St. Pölten in einem außergewöhnlichen Ausmaß beansprucht, kann nur ein Fazit gezogen werden: Wir haben aus den Fehlern zu lernen und dafür zu sorgen, daß beim weiteren Ausbau dieses Krankenhauses derartige Fehlentwicklungen unterbleiben. (Beifall bei der Volkspartei.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Gruber. Abg. GRUBER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Bemühungen um eine moderne und zukunftsorientierte Gesundheitspolitik haben mit dem großen und eindrucksvollen Neubau des Allgemeinen Krankenhauses St. Pölten einen besonderen Ausdruck gefunden. Dieser Schwerpunktneubau präsentiert sich als ein echter Fortschritt in der größten Stadt Niederösterreichs. Der Bericht des Rechnungshofes über die Überprüfung der ersten Ausbauetappe des Krankenhauses St. Pölten ist bereits seit mehreren Monaten den Kollegen Abgeordneten des Hohen Landtages bekannt. Die Stadt hat selber die Überprüfung verlangt, nachdem im Herbst 1974 der „Kurier“ eine schwere Polemik veröffentlicht hatte. Es ist selbstverständlich und auch ganz natürlich, daß ich mir als St. Pöltner diesen Bericht des Rechnungshofes entsprechend genau angeschaut habe. Der Rechnungshof hat kritisch und sehr sachlich geprüft. Das Ergebnis zeigt, daß sich die Stadt St. Pölten als Bauherr letzten Endes wirklich bemüht hat, ihre Aufgabe, dem Allgemeinen Krankenhausneubau, erfolgreich zu lösen. Alle erforderlichen Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt, die Mittel des Landes wurden widmungsgemäß und zweckmäßig verwendet. Grundsätzlich ist es doch bei jedem großen Krankenhausbauvorhaben, welches sich über mehrere Jahre erstreckt, so, daß dazwischen wegen neuer Erkenntnisse auf medizinischtechnischem Gebiet zeitgemäße Umplanungen miteinkalkuliert und durchgeführt werden müssen. Mit der Genehmigung der Ergebnisse der Zielplanung vom 10. Juni 1963 durch die Niederösterreichische Landesregierung wurde die 60%ige Kostenbeteiligung des Landes Niederösterreich an dem Bauvorhaben des Allgemeinen Krankenhauses St. Pölten ausgesprochen. Am 10. Dezember 1965 sagte das Land Niederösterreich grundsätzlich die Gewährung eines 60%igen Zuschusses für das Projekt zu. Das Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen unseres Landes – das wurde vorhin schon betont - wurde 1973 beschlossen. Daraus ergab sich auch eine Überarbeitung der Planungsvorschläge aus den Jahren 1960 und darnach. Diese Schwierigkeiten für die Planung wurden auch vom Rechnungshof aufgezeigt und anerkannt. Das neu erstellte Raumprogramm wurde nach Beratung im Baubeirat, dem die Fach- und Sachberater des Landes angehören, vom Gemeinderat akzeptiert, beschlossen und der Landesregierung vorgelegt. Die Umplanung für die Errichtung der Klimaanlage zum Beispiel wurde erforderlich, weil der Landessanitätsdirektor darauf bestanden hat, eine solche Anlage einzubauen. Ebenso wichtig war die Errichtung einer Dialysestation und die Errichtung von Intensivpflegestationen. Sie gehören zu wichtigen Ergänzungen und Verbesserungen. Die viel zitierten Balkone und Loggien für den ersten Bauabschnitt erforderten den Betrag von 1,9 Millionen Schilling. Diese Balkone, die vom „Kurier“ seinerzeit so heftig kritisert wurden, haben verschiedene Vorteile bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten, schützen auch die Patienten vor Sonneneinstrahlung, tragen zur Milieugestaltung bei und verbessern die Sicherheit im Falle eines Brandes. Ein Vertreter der Landessanitätsdirektion argumentierte, daß der Reihenraumoperationssaal im Hinblick auf die Größe und Bedeutung des Allgemeinen Krankenhauses St. Pölten und wegen der weiteren medizinischen Entwicklung ausgeführt werden müsse. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht auch klar betont, daß unser Bundesland vor allen den Krankenanstalten mit Schwerpunktbildung eine Vorrangstellung einräumen möge, und das ist die Problematik, über die sich die zuständigen Stellen noch entsprechend zu Abklärungen finden müssen. Es sollten jene Neubau- bzw. Ausbaumaßnahmen Priorität haben, wo das Verhältnis Bettenbestand zur Zahl der zu versorgenden Einwohner innerhalb des jeweiligen Einzugsbereiches am größten ist. Der Rechnungshof zeigt auch die verschiedenen Finanzierungspläne auf. Wörtlich stellt der Rechnungshof fest: „Die tatsächliche Finanzierung wich in den einzelnen Haushaltsjahren in verschiedenem Ausmaß regelmäßig vom jeweiligen Plan ab. Die Gründe liegen im unterschiedlichen Bautempo, in den laufenden Planungsänderungen, in Kostensteigerungen und ab der zweiten Jahreshälfte 1972 in den Finanzierungsschwierigkeiten des förderungsverpflichteten Landes Niederösterreich.“ Bei diesem Großprojekt ist die Stadt St. Pölten als Bauherr sehr weitgehend vom Land abhängig. Die finanzielle Abhängigkeit hat sich im Verlaufe des Baugeschehens wegen der kurzfristigen finanziellen Zusagen als problematisch erwiesen. Der Krankenhausneubau beansprucht natürlich die Finanz- und Organisationskraft der Stadt in einem ganz außergewöhnlichen Ausmaß. Der mehrmals kritisierte Baubeirat wurde ja reorganisiert, und zwar auf ausdrücklichen Wunsch des Landesfinanzreferates. Ein Dutzend Fachbeamte des Landes sind im Baubeirat schon seit Jahren vertreten. Der Landesfinanzreferent hat damit die beste Kontrolle über die Entwicklung beim Neubau des Allgemeinen Krankenhauses St. Pölten, er hat ja seinen unmittelbaren Vertreter dorthin entsendet. Der Bürgermeister der Statutarstadt St. Pölten, Bundesrat Schickelgruber, sagte in der zuständigen Gemeinderatssitzung: „Das war nämlich der umständliche Weg, den wir bisher gehen mußten, und daraus haben sich Verzögerungen in der Finanzierung ergeben, in der Zuteilung der Mittel, selbst in der Zuteilung der Landesmittel, die eigentlich hier vorgesehen waren und die, wie der Rechnungshofbericht kritisiert, nicht in entsprechendem Umfang und zur rechten Zeit zur Verfügung gestellt worden sind, wobei wir hier erst intervenieren mußten, den Beweis erbringen mußten, daß all diese Schritte, die eingeleitet worden sind, an sich notwendig, sachlich begründet sind und daher auch vom Landesfinanzreferenten zur Kenntnis genommen werden konnten. Das war das Ergebnis einer Reorganisation, die vorgenommen worden ist. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, empfiehlt der Rechnungshof dem Land Niederösterreich, Richtlinien hinsichtlich der von medizinischen und von technischen Sachverständigen nach dem Stand der Wissenschaften in krankenanstaltlichen Bewilligungsverfahren zu erhebenden Forderungen bezüglich Bau, Ausstattung, Einrichtung usw. schriftlich aufzustellen und natürlich zu veröffentlichen. Dieses Sachproblem erfordert nicht nur Kritik, wie sie vor meiner Rede hier geübt worden ist, sondern weiterhin den gemeinsamen guten Willen beim Projekt Allgemeines Krankenhaus St. Pölten, um es im Interesse der Patienten, erfolgreich fortführen zu können. Jedenfalls hat dieser Rechnungshofbericht mit seinen Prüfungsergebnissen eindeutig die negativen und diversen skandalösen Presseberichte widerlegt. Die Beschuldigungen gegen die Stadt St. Pölten waren unsachlich, die negative Kritik der Presseberichte wurde zurückgewiesen. Die baldige Fertigstellung des Allgemeinen Krankenhauses St. Pölten ist ein echtes Anliegen der Niederösterreichischen Gesundheitspolitik. Und dem Kollegen Höfinger von der ÖVP-Fraktion möchte ich nur sagen, daß es eben nach mehr als 10 Jahren furchtbar leicht ist, das eine oder das andere besser zu wissen. Kollege Höfinger gehört auch dem Gemeinderat der Stadt St. Pölten an. Er hat als ÖVP-Mandatar in der zuständigen Gemeinderatssitzung geschwiegen, er hat nichts gesagt. (Abg. Anzenberger: Der Gruber möchte nur dem Land die Schuld zuschieben!) Kollege Anzenberger, wenn Sie St. Pölten hören, kriegen Sie immer einen Komplex. Ich möchte sagen, überall, wo gearbeitet wird, können auch manchmal Fehler vorkommen. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Das wissen Sie ganz genau, meine sehr verehrten Damen und Herren. Entscheidend ist, daß daraus gelernt wird und daraus wirklich konstruktives geschaffen werden kann. So gesehen möchte ich auch sagen, ist der Rechnungshofbericht kein Evangelium. Er ist kein Dogma, sondern er ist letzten Endes eine Basis, die von Menschen geschaffen worden ist für eine weitere erfolgreiche Arbeit für die Gesundheitspolitik und für die Menschen in unserem Lande. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem Redner erteile ich dem Abg. Rozum das Wort. Abg. ROZUM: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Grund der letzten Wortmeldung des Kollegen Gruber, die ich eigentlich als Kenner der Materie aus dem St. Pöltner Hauptbezirk kommend schon erwartet habe, glaube ich, muß man hier doch einiges noch einmal ins rechte Licht setzen. So einfach, wie man es sich hier scheinbar macht auf Grund eines vorgegebenen Referates, und so einfach, wie es sich die SPÖ-Mehrheit in St. Pölten im Gemeinderat gemacht hat, so einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, können wir auch nicht über diesen Rechnungshofbericht hinweggehen. (Abg. Ruber: In St. Pölten wurde alles einstimmig beschlossen!) Herr Kollege, in St. Pölten wurde beschlossen, daß der Rechnungshofbericht in dieser Art zur Kenntnis genommen wird. Das soll und wird auch der Niederösterreichische Landtag beschließen. Aber es ist ja nicht unbedingt erforderlich, wenn wir uns seit Jahren überall in Österreich mit den Schwierigkeiten der Spitalsfinanzierung befassen und laufend ersuchen, Lösungen zu treffen, daß wir jetzt einfach darüber hinweggehen, ob da hunderte Millionen Schilling mehr oder minder zweckmäßig vergeben wurden oder nicht vergeben wurden, daß man das einfach vergißt und einfach diese Punkte des Rechnungshofberichtes fallen läßt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, über das müßte man sich auch einmal hier unterhalten. Ich möchte jetzt nicht sagen, daß das einzig und allein eine Frage einer Summe von Fehlern ist, die hier laufend aufgezählt werden müßten. Aber ich glaube schön langsam, daß das eine Frage des Systems ist. Eine Frage des Systems, das seit etlichen Jahren auf Bundesebene praktiziert wird und seit sehr vielen Jahren in der sozialistisch dominierten Stadtgemeinde St. Pölten praktiziert wird. Scheinbar ein System, das eine SPÖ-Mehrheit braucht und hat, wenn sie solange in einer Stadt am Ruder ist und sich praktisch hier, so glaube ich, durch die Überheblichkeit des Wissens um eine gesicherte SPÖ-Mehrheit das alles auch bei einem Rechnungshofbericht, so wie er uns hier vorliegt, leisten kann. Meine Damen und Herren, ich glaube, diese Behauptungen könnte ich jetzt auf Grund verschiedener Ausführungen sowohl des Kollegen Höfinger, wenn ich sie ergänze, als auch der Ausführungen des Kollegen Gruber beweisen, der hier ja einiges angezogen hat und nur das Positive herauszulesen versucht hat. Von seiner Lage her gesehen verständlich, aber ich glaube, man müßte auch einige wenige Details einmal aufzeigen, damit man sich für die Zukunft auch über diese Fragen unterhält und nicht darüber hinweggeht, weil eben ein Schwerpunktkrankenhaus wie in St. Pölten für unsere Landesbürger notwendig ist. Weil ein Schwerpunktkrankenhaus in seinem Bau, in seiner Einrichtung und Ausrüstung vorangetrieben werden muß, deshalb kann man doch ohne weiteres, wenn man Fragen hat, wenn man Probleme hat, wenn es Schwierigkeiten gegeben hat, sich nachher darüber unterhalten. Und deshalb kann man und ich glaube muß man sogar auf Mängel und Mißstände hinweisen. Es hat hier eine Unmenge von Beanstandungen, von echten Mängeln und Mißständen gegeben, die wir, so hoffe ich und so hoffen wir gemeinsam, in der zweiten Ausbauetappe in diesem Schwerpunktkrankenhaus unbedingt zu vermeiden haben, um als Mandatare glaubwürdig zu sein und auch im Hinblick auf die Gesundheitspolitik nicht Geld zu vergeuden. Ein kurzer Beweis für die - na, so glaube ich - Überheblichkeit und gewisse Intoleranz, die hier vorhanden ist. Es wurde wiederholte Male angezogen, daß die Kuriermeldungen vom 3. 9. 1974 durch den Rechnungshofbericht vollkommen entkräftet wurden, daß der Titel „Bauskandal um neues Spital für St. Pölten“ vollkommen aus der Luft gegriffen wurde. Ich muß eines sagen, ich habe die Kurierartikel gelesen, ich habe den Rechnungshofbericht gelesen, ich habe auch die Unterlagen und die Protokolle des Gemeinderates in St. Pölten gelesen. Eigentlich wurden hier die Kernpunkte, die angezogen wurden, auch von der sozialistischen Mehrheit vollkommen bestätigt, nur wurde versucht, das abzuschwächen und etwas zu verschönern und mehr oder minder dann mit einem Beschluß vom Tisch zu wischen. Denn anders könnte ich es mir bitte, glaube ich, nicht erklären, daß der Bürgermeister in einem Bericht an den Rechnungshof mit dem Hinweis auf die schon stattgefundene gemeinsame Schlußbesprechung darauf verzichtet, zu einem Bericht zu diesem Rechnungshofbericht, der mit Anfang dieses Jahres der Gemeinde zugegangen ist überhaupt Stellung zu nehmen. Meine Damen und Herren, auch eine Frage, die der Kurier gestellt hat, müßte man hier klären, die klar und deutlich zum Ausdruck kommt im Rahmen dieses Rechnungshofberichtes. Hier wurde vom Kurier wortwörtlich die Frage gestellt: „Der erste Krankenhausbauauftrag an die Baufirma Weidinger betrug cirka 11 Millionen Schilling. Wurden auch die weiteren Baumeisterarbeiten ausgeschrieben und vom Gemeinderat beschlossen?“ Die genaue Antwort des Herrn Bürgermeisters, der auch von meinem Vorredner zitiert wurde, hat gelautet: „Sämtliche Arbeitsvergaben an die Firma Weidinger wurden sowohl vom Baubeirat als auch vom Gemeinderat beschlossen." Diese Frage war letzten Endes nicht alleine gestellt. „Weitere Vergaben - und hier kommt es - folgten auf Grund der seinerzeitigen öffentlichen Ausschreibung für die Küche, bei der die Firma Weidinger Bestbieter gewesen ist." Und, meine Damen und Herren, wenn man dazu den Rechnungshofbericht aufschlägt, ist die Frage darum gegangen, ob die Stadt Aufträge, die über eine halbe Milliarde Schilling ausmachten, den ordentlichen Richtlinien entsprechend ausgeschrieben hat, ja oder nein. Dann hat man den Rechnungshofbericht zur Hand zu nehmen und darüber haben der Kollege Gruber, aber auch die Kollegen der SPÖMehrheit im St. Pöltner Gemeinderat nichts gesagt. In diesem Rechnungshofbericht heißt es, die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten im Jahre 1964 erfaßte leistungsmäßig nur die Einrichtung der Küche; entsprechend dem Ausschreibungsergebnis betrug der Anbotspreis und so weiter ... und wurden diese Baumeisterarbeiten vergeben. Es heißt hier dann weiter - das ist auch sehr interessant und das müßte man festhalten -, daß die gesamten Bauetappen, die nach Vergabe dieser Küche ausgeführt wurden, einfach ohne Ausschreibung so zustande gekommen sind, daß - wie heißt es so schön – Zusatzaufträge auf Grund eines vorhandenen Angebotes, das nur auf 11 Millionen Schilling gelautet hat, vergeben wurde. Und der abschließende Punkt im Rechnungshofbericht zu dieser Frage der Vergabe eines Projektes, das über 500 Millionen Schilling bereits ausmacht, lautet hier: „Zusammenfassend kommt der Rechnungshof zu der Ansicht, daß die Vergabe der über die Errichtung der Küche - 10 Millionen Schilling - hinausgehenden Baumeisterarbeiten im Anhängeverfahren nicht geeignet war, eine wirtschaftlich angemessene Baudurchführung sicherzustellen und überdies die bestehenden Vorschriften grob verletzt wurden." Und da, liebe Kollegen, und da, liebe Kolleginnen, frage ich mich, ob das eine Frage des Systems ist, ob es eine Frage der Schlamperei ist. (Abg. Leichtfried: Das haben sicherlich ÖVP-Gemeinden auch gemacht!) Herr Kollege Leichtfried, wenn ich mir diesen Rechnungshofbericht anschaue, dann muß ich sagen, so eine Art, wie hier vorgegangen wurde, habe ich in anderen Rechnungshofberichten noch nicht vorgefunden. (Abg. Leichtfried: Da gibt es keine Überprüfung des Rechnungshofes!) Herr Kollege Leichtfried, ich wundere mich eigentlich über den Preis einer so teuren Küche. Ich habe mir das noch einmal angeschaut und habe es genau verfolgt. Wenn man sich das klar vor Augen hält, heißt es nichts anderes, als daß das Krankenhaus St. Pölten die teuerste Anstaltsküche der Welt besitzt. Als vor etlichen Jahren mit dem Bau der Küche begonnen wurde, hat man die Baukosten mit 11 Millionen Schilling angesetzt. Jetzt weiß man nimmermehr, wieviel die Küche überhaupt kostet, weil sie im Gesamtprojekt untergegangen ist, offiziell kostet jetzt diese Küche eigentlich schon mehr als 500 Millionen Schilling. (Abg. Leichtfried: Die Küche wird nicht 500 Millionen gekostet haben!) Ich merke das nur ein bisserl boshaft an, weil die Stadt St. Pölten, ich werde es erläutern, versäumt hat, für dieses gesamte Großprojekt eine Errichtungsbewilligung zu beantragen. Diese Errichtungsbewilligung wurde nur für die Küche beantragt und wurde dann noch für einen kleinen Teil der Unfallabteilung beantragt. Und dazu sagt ja auch der Rechnungshofbericht auf Seite 26, daß für den Krankenhausneubau bisher keine Errichtungsbewilligung beantragt wurde, nur für den Teilbereich der Unfallabteilung und für die Küche wurde angesucht und diese erteilt. Meine Damen und Herren, im Bereich St. Pöltner Krankenhaus war auch die Gemeinde nicht so großzügig, denn mit dem Bau der Küche wurde begonnen, das wurde kurz erwähnt, im März 1966. Die Baubewilligung dafür hat die Stadt ja erst im Juni erteilt. Das ist noch zu verkraften. Bei der Unfallabteilung hat man im Jahre 1967 zu bauen begonnen, die Baubewilligung von der Stadt ist im Jahre 1969 gekommen und der weitere Rohbau der Unfallabteilung, also das, wie es alles dasteht, wurde im Jahre 1967 begonnen und die Baubewilligung wurde im Jahre 1974 erteilt. Das heißt, die Rohbauarbeiten des ersten Bauabschnittes waren bereits vor Erteilung der Baubewilligung abgeschlossen. Und noch eine kleine Anmerkung, weil hier immer über eines hinweggegangen wird, was ich gehört habe im Hinblick auf die „Kurier-Aussagen“ und auch im Gemeinderat immer wieder. Es wird bagatellisiert, daß es dort Balkone gibt, Balkone, die an die zwei Millionen Schilling kosten. Balkone sind eine sehr schöne Sache, meine Damen und Herren, man kann sie zur Fassadenverschönerung nehmen, man kann sie schmücken und sonstiges. Nur eines bitte: Wenn ich mir anschaue, welche Verwendungsmöglichkeiten hier wirklich angegeben wurden, dann muß ich sagen, man muß doch als Stadtvater einer solchen Stadt auch den Mut haben zu sagen, daß etwas danebengegangen ist, und nicht versuchen, hier einfach wegzudiskutieren, daß um zwei Millionen Schilling Balkone gebaut wurden, die vollkommen sinn- und zwecklos sind, die man einfach überhaupt nicht braucht. Und dann versucht man, einen Verwendungszweck (Abg. Gruber: Schlecht gelesen!) Herr Kollege, ich habe es gut gelesen. Der erste Verwendungszweck, der angegeben wurde vom Herrn Bürgermeister, war der, daß es geheißen hat, diese Balkone braucht man als Sonnenschutz. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Dazu ist leider eines zu sagen. (Abg. Stangl: Nicht lachen! - Abg. Romeder: Hör zu! - Abg. Stangl: Lesen Sie sich den Finanzkontrollbericht durch mit den Baubewilligung!) Ja, Kollege Stangl, das stimmt schon, aber wenn man den Rechnungshofbericht ansieht? Der erste Verwendungszweck war als Sonnenschutz angegeben. (Abg. Romeder: Sieben Jahre nach der Baubewilligung! - Zwischenruf von Abg. Stangl.) Kollege Stangl, Du wirst nie erfahren, was nachher geschehen ist, wenn Du mich nicht ausreden läßt. (Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Man hat zwei Millionen Schilling ausgegeben mit der Begründung, wir brauchen die Balkone zum Sonnenschutz. Nachher ist man draufgekommen, (Abg. Romeder: Nachher kritisieren wir es auch!) das haben auch der Rechnungshofbericht und alle Fachleute festgestellt, daß das nicht möglich ist. Wir brauchen dazu Außenjalousien, sonst ist es in den Räumen zu heiß. Dann haben wir Außenjalousien dazugemacht um 1,1 Millionen Schilling. Damit waren die Balkone wieder dem Verwendungszweck des Sonnenschutzes entzogen. Jetzt hat man sofort versucht, einen neuen Verwendungszweck zu finden, man hat gesagt, ja als Sitzplatz für glückliche Patienten. So hat es geheißen, es ist deutlich im Amtsblatt 1974 St. Pölten gestanden. Aber leider, auch das ist nicht möglich. Die Balkone sind zu klein und die ausführende Heizungs- und Klimaanlagefirma hat eindeutig erklärt und dies der Stadtgemeinde mitgeteilt, die Fenster und Türen dürfen nicht aufgemacht werden, sonst bricht die gesamte Klimaanlage und Kühlanlage des Hauses zusammen. Das war der zweite Verwendungszweck. (Zwischenrufe – Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Aber laßt mich doch erzählen, wie lustig das ist, über die Balkone zu sprechen. Dann hat man einen dritten Verwendungszweck gesucht, als Fluchtweg für die Feuergefahr hat man gesagt. Leider bitte, (Abg. Stangl: Lesen Sie einmal vor, wer im Baubeirat ist! - Abg. Romeder: Ein Schildbürgerstreich! Schilda!) leider findet der Rechnungshofbericht den Fluchtweg für Feuergefahr auf Grund der Kleinheit und der Anlage der Baulichkeiten mehr als problematisch. Aber der Herr Bürgermeister hat es verstanden, einen vierten Verwendungszweck zu finden und ganz wortwörtlich hat er dem „Kurier“ 1974 gesagt: (Abg. Stangl: Immer der Bürgermeister!) „Zusätzlich werden diese Balkone für die Reinigung der Fenster verwendet." Und jetzt frage ich mich, wenn man um zwei Millionen Schilling Balkone baut, ob man nicht nachher zugeben kann, daß es eine Frage ist, die danebengegangen ist, daß man die Balkone nicht gebraucht hätte, statt daß man krampfhaft versucht, an den Haaren herbeizuziehen, was überhaupt noch möglich ist, um sich zu rechtfertigen, zwei Millionen Schilling gebraucht zu haben. Eine ganz andere Sache auch noch. Vom medizinischen Standpunkt her gibt es auch einen Fall, der vielleicht jetzt für die zweite Ausbaustufe angemerkt werden darf und über den Rechnungshofbericht hinausgeht. Ich glaube, es ist auch eine Frage des Systems. Der betreffende provisorische Leiter kann hier ruhig zitiert werden, ich brauche ihn nicht namentlich zitieren, aber er ist gleichzeitig auch SPÖGemeinderat der Stadt St. Pölten (Abg. Leichtfried: Der Höfinger!). Und hier hat sich eines ergeben, daß in der letzten Zeit verschiedene Bewilligungsanträge für den Weiterbau und so weiter zu Recht an das Land und an die zuständigen Stellen gestellt wurden. Es gibt in St. Pölten, das bewegt mich persönlich sehr, sehr alte, für das Krankenhaus unwürdige Gebäude, muß ich sagen. Wer es kennt, weiß es. Es gibt zum Beispiel zwei Baracken, die noch aus dem Zweiten Weltkrieg stammen und wo laufend, müßte man eigentlich sagen, eine provisorische Benützungsbewilligung nur immer von Zeit zu Zeit gegeben wird. In einer dieser Baracken ist die Augenabteilung und die Sehschule untergebracht und in der zweiten Baracke ist untergebracht die Kinderabteilung mit den Frühgeburten. (Abg. Stangl: Schauen Sie sich das doch einmal an, was umgebaut wird!) Lieber Herr Kollege Stangl, warten Sie doch einmal, was ich sagen will dazu, dann werden Sie hören, um was es mir hier wirklich geht. (Abg. Romeder: Tun Sie nicht alles bagatellisieren!) Im Rechnungshofbericht steht drinnen, im nächsten Bauabschnitt sollte unbedingt versucht werden, daß man die Kinder- und Frühgeburtenabteilung endlich einmal aus der unwürdigen Baracke, die praktisch hinten und vorne schon im Zusammenfallen begriffen ist, wegbekommt und in den Neubau hineinbekommt. Was ist geschehen bitte auf Grund dieses Antrages, der hier gestellt wurde? Noch im heurigen Jahr und zwar im Juli war die Begehung und dann wurde der Antrag gestellt seitens des provisorischen Leiters des Krankenhauses, der das auch in der Stadtgemeinde St. Pölten vertreten hat. Die Augenabteilung ist untergekommen im Neubau, im gesamten Situierungsprogramm. Was bitte nicht untergekommen ist, ist die Kinderabteilung mit den Frühgeburten. Da hat man die Kieferchirurgie und die Kieferabteilung vorgezogen und hat hier versucht, im Hinblick auf das gesamte Konzept festzuhalten, daß das am zweckmäßigsten wäre. Ich darf das bitte nur erwähnen, es geht aus dem Rechnungshofbericht hervor, daß das wie die Anstaltsapotheke, wie andere Sachen angeregt wurde und was hier geschehen ist. Ich frage mich wirklich, wenn wir ein modernes Krankenhaus bauen, wenn wir hier versuchen, das Bestmögliche für unsere Kinder und für unsere Landesbürger zu tun, für wen, wenn es ein bissel zieht auf einem Gang und dergleichen mehr, es gesünder ist, für Kiefergeschädigte oder für Frühgeburten? Meine Damen und Herren, derzeit wird versucht, in der Baracke innen ein bisserl was zu renovieren, was unseres Erachtens sinnlos ist. Aber ich muß auch sagen, diese Frühgeburten stehen in ihren Brutkästen, in ihren Inkubatoren auf dem Gang heraußen, vor einem Notausgang im zugigen Gang. Das ist, glaube ich, nicht nur eine Frage des Baues, das ist keine Frage der Kosten, das ist eine Frage des Wollens und der Einstellung zur Sache. Auch hier wurde in einer, so glaube ich, sehr wichtigen und auch den medizinischen Bereich betreffenden Angelegenheit nicht eingegangen auf die Vorschläge und die Kritik des Rechnungshofes. Das alles zusammenfassend muß ich sagen, könnte man und müßte man auch zum Rechnungshofbericht anmerken, wenn es nicht eine Frage des Systems werden soll, daß da und dort in der Gemeinde diese oder jene Mehrheit ist, die Mehrheit das verteidigt in voller Länge, es vom Tisch zu wischen versucht und daß wir uns bei einem Krankenhaus, wo die Dimensionen bei rund einer Milliarde Schilling auf der Kostenvoranschlagseite liegen, auch im Hinblick auf die Gesundheit unserer Landesbürger näher mit einem Rechnungshofbericht befassen sollten. Das war der eigentliche Grund meiner Wortmeldung. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KOSLER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Thomschitz, die Verhandlung zur Zahl 454 einzuleiten. Berichterstatter Abg. THOMSCHITZ: Herr Präsident! Hoher Landtag! In der Waldschule Wr. Neustadt sind derzeit 165 Kinder untergebracht. Die Behinderung dieser Kinder erfordert eine intensive Therapie, welche derzeit durch das Fehlen eines Hallenbades und eines entsprechenden Turnsaales in Frage gestellt ist. Zur Verfügung steht lediglich ein Freibad, welches während der Schulzeit kaum genützt werden kann, sowie ein zum Turnsaal umgestalteter Festsaal im 1. Stock, der für die Arbeit mit den schwerstbehinderten Kindern ebenfalls nicht geeignet ist. Ebenso ungeeignet ist die im Keller des Schulgebäudes untergebrachte Wäscherei, die den Vorschriften der Medizin nicht mehr entspricht. Der Sonderschulbeirat der Waldschule Wr. Neustadt hat deshalb dem weiteren Ausbau der Anstalt zugestimmt. Die Abteilung B/1-C hat einen Ausbauplan erstellt, welcher Gesamtkosten für das in einem Zeitraum von zwei Jahren zu realisierende Projekt von 18 Millionen Schilling ausweist. Wie nun aus einem Schreibendes Amtes der Kärntner Landesregierung vom 19. 10. 1977 ersichtlich ist, wird sich Kärnten am weiteren Ausbau der Waldschule nicht beteiligen. Die gegenständliche Landtagsvorlage muß daher bezüglich des Finanzierungsplanes und des Anteiles Niederösterreichs korrigiert werden. Da die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich und Steiermark nicht bereit sind, ihre Anteile über den Aufteilungsschlüssel nach den Belagszahlen hinaus zu erhöhen, muß das Bundesland Niederösterreich den Anteil Kärntens in Höhe von 8,9776 das sind S 1,614.600 übernehmen. Ich darf dem Hohen Haus folgenden Antrag mit der Bitte um Beschlußfassung vorlegen: „Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Waldschule Wr. Neustadt, Neubau eines Turnsaales, einer Schwimmhalle und einer Wäscherei. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Neubau eines Turnsaales, einer Schwimmhalle und einer Wäscherei für die Waldschule Wr. Neustadt, Sonderschule für körperbehinderte Kinder, wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Stangl. Ich erteile es ihm. Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zum wiederholten Male beschäftigt sich der Landtag mit dem Problem der Waldschule Wr. Neustadt. Auslösende Momente waren auf der einen Seite Berichte des Finanzkontrollausschusses, die bei baulichen Veränderungen hie und da zu negativen - ich denke hier vor allem an das Personalwohnhaus - Kritiken Anlaß gaben. Ein auslösendes Moment waren auch so wie die heutige Vorlage immer wieder bauliche Veränderungen bei dieser Einrichtung. Ich möchte gleich vorwegnehmen, weil ich gerade von negativer Kritik gesprochen habe, das es nie eine negative Kritik gegeben hat hinsichtlich der medizinischen bzw. pädagogischen Betreuung in der Waldschule Wr. Neustadt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daß sich der Niederösterreichische Landtag mit den baulichen Veränderungen ziemlich oft beschäftigen mußte, hat eigentlich drei Gründe. Der erste Grund, glaube ich, ist die Zweckänderung. Die Waldschule Wr. Neustadt wurde nach dem Ersten Weltkrieg unter ganz anderen Aspekten errichtet, als die Zielvorstellung und natürlich auch der Zweck es heute darstellen. Bei der Zweckänderung feiern wir ja fast auf den Tag genau ein Jubiläum. Vor etwa 25 Jahren, es war am 8. November 1952, wurde der Bestandsvertrag zwischen dem Lande Niederösterreich und der Gemeinde Wr. Neustadt errichtet. Schon drei Tage später war die Aufnahme des Schulbetriebes für körperbehinderte Kinder, damals - ich werde darauf noch zurückkommen - mit etwa 25 Kindern, genau 11 Knaben und 14 Mädchen. Wieder drei Tage später wurde dann ein übereinkommen zwischen den österreichischen Bundesländern hinsichtlich der Kostentragung abgeschlossen, mit Ausnahme des Bundeslandes Wien waren alle österreichischen Bundesländer an diesem Übereinkommen beteiligt. Die Aufgabenstellung oder die Zweckbestimmung, wie ich es zuerst genannt habe, bringt natürlich die Notwendigkeit mit sich, bauliche Veränderungen, bauliche Neuausstattungen durchzuführen, so zum Beispiel Schülerheim, Häuser bzw. Internate, die in den Jahren 1958 bzw. 1967 beendet wurden. Natürlich machte es auch die besondere Betreuung der dort anwesenden Schüler notwendig, Einrichtungen zu schaffen, die wir in normalen Schulen oder in der ursprünglichen Zweckwidmung nicht hatten. Ich denke nur an Übergänge bzw. Verbindungsgänge zwischen den einzelnen Objekten die ansonsten nicht in dem Ausmaß und in der Ausstattung notwendig wären. Der zweite Grund, glaube ich, ist die echte Verarbeitung sowohl der medizinischen als auch der pädagogischen Erkenntnisse. Ich darf in diese Gruppe vielleicht das Rehabilitationszentrum miteinschließen verschiedene Therapieräume, Bewegungsräume, die für die dort zu Betreuenden eben notwendig geworden sind. Aber nicht nur diese medizinischen Erfordernisse, sondern natürlich auch die pädagogischen Aufgaben bringen einige Einrichtungen mit sich, die an anderen Schulen nicht notwendig sind, auch in Hinsicht der beruflichen Vorbereitung und der Berufsausbildung. Hier zeigt sich natürlich der Wandel in einigen Jahren immer wieder. Ich darf nur telegrammstilartig darauf hinweisen, daß man Anlernwerkstätten in den 50er Jahren errichtet hat, daß wir eine Expositur der Bundeslehranstalt für Höhere Gewerbliche Frauenberufe haben - ich denke hier vor allem an Herrenund Damenschneiderei -, daß wir auch Werkstätten hatten, wo in Verbindung mit „Jugend am Werk" gearbeitet wurde, und eben die schulischen Belange ebenfalls. Hier zeigt sich auf der anderen Seite natürlich auch das ganze Werden der Reorganisation unseres Pflichtschulwesens. Während man zuerst sogar noch die Oberstufe der Volksschule als eine Aufbaustufe geführt hatte, war es dann im Jahre 1971/72 notwendig, eben auch als Niederschlag der gesamten Schulreorganisation in Niederösterreich, eine Hauptschule dort zu errichten. Und der dritte Grund, glaube ich, ist auch die steigende Schülerzahl. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß wir bei der Gründung im November 1972 25 Kinder dort zu betreuen hatten. Heute hat sich diese Zahl etwa um rund 170 eingependelt. Dazu, darf ich sagen, kommt noch, daß dieses Bundesländerübereinkommen des Jahres 1952 von einigen Bundesländern die ihre eigenen derartigen Einrichtungen geschaffen haben, schon wieder aufgekündigt wurde und daher heute nicht mehr die ursprünglichen acht Bundesländer dort vertreten sind. Gerade bei der Verhandlung der Vorlage haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, daß sich Kärnten entgegen der ursprünglichen Absicht bei dem Ausbauprogramm ausgeschlossen hat. Schon im Jahre 1961/62 ist Salzburg ausgeschieden und 1966167 Tirol. Heute führen wir in Wr. Neustadt fast alle Formen des Pflichtschulwesens für die betroffenen Altersgruppen. Wir haben dort sowohl eine Vorschulklasse, wir führen vier Volksschulklassen, vier Hauptschulklassen und, was dort natürlich ausschlaggebend ist, insgesamt sieben Sonderschulklassen, wenn ich jetzt die dislozierten Klassen im Haus Anna der Wiener Caritas miteinbeziehe. Vier Klassen führen wir in Wr. Neustadt und drei Klassen sind disloziert, ich glaube mit etwa 36 Kindern, dort untergebracht. Ich glaube, damit die Hintergründe der baulichen Änderungen aufgezeigt zu haben. Heute beschließen wir über die Errichtung eines Turnsaales, einer Schwimmhalle und der Wäscherei. Der Herr Berichterstatter hat bereits die Begründung in seinem Bericht angeführt. Jene, die die Waldschule Wr. Neustadt kennen, wissen, daß wir dort zwar ein Schwimmbecken haben, welches aber für therapeutische Belange fast nicht geeignet ist und während der Schulzeit fast nicht benützt wird. Wir wissen, daß der Festsaal als Turnsaal umgestaltet wurde und vom medizinischen Standpunkt dann gesagt wurde, die Wäscherei entspräche nicht mehr den heutigen Anforderungen. So ist es, daß wir als Land Niederösterreich seit dem Jahr 1965 etwa 28 Millionen Schilling dort aufgewendet haben. Ein Bauausschuß - natürlich unter Beiziehung der notwendigen Fachleute – hat sich im vergangenen Kalenderjahr einen Ausbauzielplan zurechtgelegt, wo die noch fehlenden Einrichtungen aufgezeigt werden, wo Notwendigkeiten festgestellt werden. Hier geht es vom Hauptschulgebäude über Räume für verschiedene medizinische Einrichtungen, über Räume der Hausbetreuung bis eben zu den Magazinen und die Vergrößerung des Internatsgebäudes. Man wundert sich ja, daß die Gruppen dieser körperbehinderten Kinder heute mit durchschnittlich 16 festgelegt sind und daß die Vergrößerung des Internatsgebäudes vor allem dadurch notwendig wird, daß man die Gruppenzahl auf zwölf herabsetzen muß, möchte ich fast sagen, denn die intensive Betreuung der Betroffenen, glaube ich, ist unbedingt notwendig. Ich darf namens meiner Fraktion erklären, daß wir dieser Vorlage sehr gerne unsere Zustimmung geben und versichere, daß wir auch diesem Zielplan, der ohne unserem heutigen Beschluß einen Globalbetrag von etwa 70 Millionen Schilling ausmachen dürfte, ebenfalls sehr konkret behandeln werden. Darf ich vielleicht vor Beendigung meiner Ausführungen, weil es gerade das 25-jährige Jubiläum ist, auch namens meiner Fraktion einen Dank aussprechen, den Dank an die Lehrerschaft. Wir alle, die wir diese Schule auf Grund verschiedener Funktionen besucht haben, wissen, was die Kolleginnen und Kollegen dort leisten. Dank aber auch an alle, die im therapeutischen Dienst mithelfen, und an alle jene, die an dieser Schule in irgendeiner Form beschäftigt sind. Ich glaube, hier feststellen zu dürfen, daß es zwar eine edle Aufgabe ist, dort junge Menschen, die vom Schicksal hart getroffen sind, auf ihr Leben vorzubereiten, daß aber zu dieser Aufgabe auch sehr viel Idealismus gehört, den man durch ein Gehaltsgesetz, ehrlich gesagt, nicht vergelten kann. Daher ist es gerade zu diesem Anlaß auch für eine gesetzgebende Körperschaft notwendig, ein Dankeschön zu sagen. Wir glauben aber, daß es Aufgabe der Gesellschaft ist, sich vor allem um jene zu kümmern, die unverschuldet in eine gewisse Notlage geraten sind oder vom Schicksal so hart getroffen wurden, daß sie schon mit einer Behinderung das Erdenlicht erblickten. Hier gibt es für uns die Verpflichtung zu einer besonderen Förderung und auch zu einer besonderen Betreuung. Wenn wir heute den Beschluß fassen, daß vom Land Niederösterreich in der Waldschule Wr. Neustadt Einrichtungen im Gesamtwert von 18 Millionen Schilling investiert werden und das Land Niederösterreich durch das Ausscheiden Kärntens mit mehr als der Hälfte, etwa mit 9,1 Millionen Schilling, beteiligt ist - entschuldigen Sie, 9,230.000 Schilling genau -, dann glaube ich, erweisen wir als dieser Bildungseinrichtung, den dort untergebrachten Kindern, die teilweise überwindbare, aber teilweise auch dauernde Beeinträchtigungen aufweisen, und auch der Allgemeinheit einen Dienst. Wir wollen Bewegungsbehinderungen der Kinder durch Bewegungsmöglichkeiten fördern. Wir wollen als gesetzgebende Körperschaft auf der anderen Seite aber auch jenen Menschen, die mit diesen Kindern arbeiten, die Arbeit etwas erleichtern und ihnen die Möglichkeit geben, die Kinder auf ihr zukünftiges persönliches und berufliches Leben vorzubereiten. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächste ist die Frau Abg. Prokop zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. PROKOP: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jedesmal eine Freude, wenn man zu solchen Vorlagers sprechen kann. Ich hatte schon die Ehre, zum Landesjugendheim in der Hinterbrühl zu sprechen. Heute haben wir einen zweiten Bauabschnitt dazu beschlossen, und nun steht die Waldschule zur Diskussion. Ich glaube, ich kann es mir nach den Ausführungen meines Vorredners ersparen, auf die historische Entwicklung dieser Schule, die heuer ihr 25-jähriges Jubiläum feiert, nochmals einzugehen und werde mich darauf beschränken, ganz kurz mehr oder weniger persönliche Erlebnisse zu schildern, die man hat, wenn man diese Schule besucht. Ich glaube, daß wir auf diese Institution in unserem Lande wirklich stolz sein können. Ich war vor nicht allzu langer Zeit einen Tag in der Schule, und ich muß sagen, ich hatte damals ein echtes Gefühl der Beklemmung. Ich habe dort Behinderungen gesehen, die ich vorher noch nicht gekannt und nicht gesehen hatte. Der Anblick ist wirklich erschütternd, aber innerhalb kürzester Zeit legt sich das. Man lebt plötzlich mit und spürt sehr schnell eine Herzlichkeit, eine Heiterkeit und die Selbstverständlichkeit, mit der die Kinder dort ihr Leid tragen und ihr Los vielleicht noch gar nicht erkennen, aber in dieser Umgebung auch vergessen. Wenn man die Kinder mit ihren Krücken und mit ihren Behinderungen durchs Haus sausen und um die Ecken rutschen sieht, so ist es eigentlich wirklich ein sehr, sehr erschütterndes Erlebnis, auf der anderen Seite ein sehr schönes Erlebnis, und man muß feststellen, daß sehr viel getan werden kann und umgekehrt sehr viel getan werden muß. Man spürt auch sehr schnell, daß zwischen den Lehrern und den Kindern menschliche Kontakte bestehen, die man gar nicht in Worte fassen kann, die die persönliche, die intensive Beschäftigung von Menschen einfach mit sich bringt. Ich glaube, das kann man nicht nur mit Idealismus bezeichnen; diese Menschen müssen eine besondere Gabe haben, sich solchen Kindern widmen zu können, und jeder, der diese hat, dem kann man nur raten, so einen Beruf zu ergreifen. Man sieht auch die Lebensfreude der Kinder darin, wie ein Kind dem anderen hilft, was dort wirklich eine Selbstverständlichkeit ist. Das weniger behinderte Kind hilft dem anderen in einer natürlichen Selbstverständlichkeit, die man sonst kaum erleben kann. Man hat auch das Gefühl, daß diese Kinder auf ihr Leben echt stolz sind, daß sie sich damit nicht nur abgefunden haben, sondern daß sie dort glücklich sind. Ich finde auch das Bemühen der Schule äußerst positiv, daß man oft mehr oder weniger mit Gewalt die Kinder dazu zwingt, an Wochenenden heimzufahren, um nicht den Kontakt zum Elternhaus, zum Heimatort und zur harten Realität zu verlieren und damit auch die spätere Eingliederung ohne größere Probleme in die Gesellschaft zu schaffen und zu gewährleisten. Ein besonderes Erlebnis hatte ich auch. Ich bin dort in eine Klasse hineingegangen, wo die Kinder ich weiß nicht, wie die Krankheit heißt, die Sehnen wachsen nicht dem Körperwachstum entsprechend mit – laufend Operationen unterzogen werden müssen. Wir haben über verschiedene Dinge gesprochen - es sind geistig absolut normale Kinder - und uns unterhalten. Dann wollten sie auf ihren Gipshaxeln Autogramme haben, und ich muß sagen, mir ist damals das Herz wirklich sehr, sehr schwer geworden. Dann geht man raus aus diesem Saal, und draußen ist der Sportplatz. Da hüpfen die Kinder mit ihren Krücken und ihren Behinderungen herum und laufen einem Ball nach. Es ist eine Tatsache, die man in letzter Zeit schon sehr genau erkannt hat, daß man selbstverständlich in solchen Heimen, in solchen Schulen, in solchen Institutionen Sporteinrichtungen braucht. Kinder haben das größte Erfolgserlebnis im persönlichen Messen der Kräfte, ihrer körperlichen Fähigkeit. Ich habe auch Erfahrungen von verschiedenen Gruppen, die mit Behinderten Schwimmkurse, mit Behinderten Schikurse durchführen, verfolgt, und es ist gigantisch, welches Erlebnis man diesen Kindern bieten kann, wenn sie bloß einmal auf Bretteln stehen, einmal rutschen können. Sie werden sicherlich nicht so leicht das Schifahren erlernen, aber das Rutschen, das Erleben des Schnees, oder das Treiben im Wasser, die leichte Bewegung im Wasser, sollte man diesen Kindern bieten. Ich glaube, diese angestellten Versuche sollten keine Versuche bleiben, das sollen echte Ziele werden. In der Waldschule wird man sie sicherlich in dieser Weise weiterführen. Wie gesagt, es ist eine Freude, zu solchen Themen jeweils reden zu dürfen, aber in die Vorlage, die heute zur Debatte steht, fällt ein kleiner Wermutstropfen, weil das Land Kärnten ausgesprungen ist. Auf der anderen Seite muß man sagen, es wäre eigentlich erfreulich, wenn jedes Bundesland seinen Kindern solche Einrichtungen bieten könnte und solche Institutionen errichten würde. Daß die Schule im Anschluß an das Spital oder die Wiederherstellungsanstalt in Hermagor der Waldschule gleichzusetzen ist, wage ich zu bezweifeln, aber vielleicht wird aus dieser Institution auch einmal ähnliches werden. Auch ich möchte zum Abschluß ein herzliches Dankeschön allen Menschen, die draußen in der Waldschule arbeiten, sagen. Ich glaube, man kann nicht mit einem einfachen Dankeschön hier alles abgelten, aber ich bin auch überzeugt, daß diese Leute gar keinen Dank wollen, denn sie sehen in ihrer sicherlich sehr schweren Aufgabe auch eine sehr, sehr schöne Aufgabe. Außerdem möchte ich dem Land Dank sagen, daß es immer wieder für solche Einrichtungen, wie dem zweiten Bauabschnitt Hinterbrühl und für die Bauten an der Waldschule, Mittel zur Verfügung stellt. Ich bin überzeugt, daß diesen Kindern, die im Schatten stehen, die ein schweres Los haben, dadurch eine Hilfe geboten wird, ihr Schicksal zu meistern und damit auch wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden. (Beifall im Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. THOMSCHITZ: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 466 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Hoher Landtag! Ich darf namens des Finanzausschusses über die Zahl 466, betreffend 1. Firma Gebrüder Krögler OHG, Pernegg, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von S 3 Millionen, und 2. Erhöhung des Haftungsrahmens, berichten. Die Firma Krögler aus Pernegg hat um die Übernahme einer Landeshaftung in der Höhe von 3 Millionen Schilling ersucht. Die Firma Krögler in Pernegg erzeugt Damenoberbekleidung. Das Unternehmen besteht seit dem Jahre 1969. Der Antrag der Firma entspricht nicht den Richtlinien des Landtages für Übernahme von Landeshaftungen. Trotzdem wurde das Ansuchen der Firma im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 14. Oktober 1976 einer Prüfung durch eine Treuhand- und Beratungsgesellschaft unterzogen und das Ergebnis in der Vorlage festgehalten. Diese sieht unter anderem vor, daß das gegenständliche Darlehen in der Höhe von 3 Millionen Schilling für die Rückzahlung von kurzfristigen Verbindlichkeiten der Firma verwendet werden soll, nicht zuletzt um einen drohenden Konkurs der Firma hintanzuhalten. Weiters wird festgestellt, daß die Firma durch kurzfristige Finanzierung von Investitionen in der Höhe von 1,2 Millionen Schilling innerhalb der letzten drei Jahre und hohe Forderungsverluste in große Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist. Die Finanzvorschau ergibt auf Grund der von der Firma gemachten Angaben, daß ein geringer Mittelüberschuß erzielt werden kann. Das Prüfungsverfahren stellt abschließend fest, daß ein Erfolg erzielt werden kann, wenn der Unternehmer seine Nebenbeschäftigung weiter ausübt und keine Entnahmen für den Lebensunterhalt in der nächsten Zeit erfolgen. Weitere Voraussetzungen für die Tilgung des Kredites in der Höhe von 3 Millionen Schilling und Erwirtschaftung bescheidener Mittelüberschüsse ist ein Zinsenzuschuß, der vom Landesarbeitsamt gewährt werden soll. Ebenso haben die Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie die Kammer der gewerblichen Wirtschaft die Vorlage überprüft und kommen zu einer vorsichtigen Beurteilung. Es wird aber festgestellt, daß aus arbeitsmarktpolitischen Gründen die Übernahme der Landeshaftung erfolgen sollte. Die Übernahme der Landeshaftung in der beantragten Höhe von 3 Millionen Schilling eröffnet die Möglichkeit, daß bei guter wirtschaftlicher Entwicklung des Betriebes, die im wesentlichen von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung abhängt, 40 Arbeitsplätze gesichert werden können. Das ist nicht zuletzt auch ein Grund, daß der Finanzausschuß die Vorlage befürwortet. Zu Punkt 2 darf ich feststellen, daß das vorliegende Ansuchen nicht mehr im bewilligten Haftungsrahmen von einer Milliarde Schilling, der mit Landtagsbeschluß vom 14. Oktober 1966 festgesetzt wurde, seine Deckung findet. Damit in Zukunft für Großkredite eine Haftung übernommen werden kann, ist es notwendig, daß der Haftungsrahmen auf 1,3 Milliarden Schilling erhöht wird. Ich darf daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag stellten (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die NO Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich gemäß § 1357 ABGB für einen von der Firma Gebrüder Krögler OHG aufzunehmenden Kredit in der Höhe von S 3,000.000 zu übernehmen. Die Firma Gebrüder Krögler OHG hat sich zu verpflichten: 1.1 die grundbücherliche Sicherstellung des Kredites zuzüglich Zinsen und Nebengebühren durch Einverleibung eines Pfandrechtes ob dem, dem Firmeninhaber gehörenden Hausanteil durchzuführen, 1.2 im Grundbuch eine vorbehaltslose Löschung der dem landesverbürgten Kredit vorangehenden Pfandrechte zugunsten des Kreditgebers anmerken zu lassen, 1.3 sämtliche Liegenschaften ohne Zustimmung des Landes weder zu belasten noch zu veräußern, 1.4 vor Änderung der Rechtsform der Gesellschaft die Zustimmung des Landes Niederösterreich einzuholen, 1.5 zehn firmenmäßig und persönlich gefertigte Blankowechsel auf die Kreditdauer beim Amt der Landesregierung zu hinterlegen, 1.6 eine Erklärung der Ehegattin des Herrn Walter Krögler beizubringen, daß auch sie dem Schuldverhältnis zur ungeteilten Hand beitritt, 1.7 dem Land auf die Dauer der Landeshaftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in der Höhe von ¾% der am 31. Dezember eines jeden Jahres noch aushaftenden Kreditsumme zu leisten, 1.8 eine Erklärung des Herrn Walter Krögler beizubringen, daß er während der Laufzeit des landesverbürgten Kredites solange keine Privatentnahmen aus dem Betrieb tätigen wird, bis das Eigenkapital der Firma OHG mindestens ein Drittel des Fremdkapitals erreicht hat. 2. Der mit Landtagsbeschluß vom 14. Oktober 1976, Z1. Ltg.323, festgesetzte Haftungsrahmen wird auf S 1.300,000.000 erhöht. 3. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zur vorliegenden Geschäftszahl hat sich der Abg. Leichtfried zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. LEICHTFRIED: Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Firma Krögler ist ein relativ junger Betrieb. Sie hat im Jahre 1973 in Pernegg in einem von der Gemeinde angemieteten Objekt mit der Erzeugung von Textilkonfektionsartikeln begonnen. Der Betrieb arbeitet für österreichische Handelsfirmen fast ausschließlich in einem Lohnauftragsverfahren und hat sich aus Produktivitätsgründen auf eine Blusenproduktion spezialisiert. Nach Abschluß der zur Zeit noch laufenden Rationalisierungsmaßnahmen - um hier auch die Größenordnung zu sagen - kann mit einer Jahresproduktion von etwa 100.000 Stk. gerechnet werden. Der Betrieb beschäftigt zur Zeit 40 Arbeitnehmer. Manchen, die gewohnt sind, in anderen Größenordnungen zu denken, mag diese Vorlage vielleicht unbedeutend erscheinen. Im Grenzland sind es aber 40 wichtige, nicht ersetzbare Arbeitsplätze und ebenso viele Menschen- und Familienschicksale, sodaß eine Behandlung im Niederösterreichischen Landtag auch dann gerechtfertigt erscheint, wenn der Antrag der Firma nicht den vom Landtag für die Übernahme von Landeshaftungen erstellten Richtlinien entspricht. Die Ursachen für die Schwierigkeiten in diesen Branchen liegen einerseits in den strukturellen Problemen der gesamtösterreichischen Textil- und Bekleidungsindustrie und andererseits in der Betriebsgrößenstruktur, aber auch sehr oft im Fehlen eines entsprechenden modernen Managements. Die Tatsache, daß wir in den letzten Jahren und das ist nicht nur auf das Grenzland beschränkt, auf Grund der Besonderheiten aber im Grenzland am deutlichsten sichtbar – als Land hier meist nur Feuerwehr spielen, bedeutet für die Entwicklung der Wirtschaft nur eine sehr begrenzte Lebenshilfe. Sie bedeutet eine konservierende Maßnahme anstelle einer fortschrittlichen Strukturpolitik, die allein auf die Dauer zu einer Sicherung der Arbeitsplätze führen kann. Unter einer solchen Strukturpolitik verstehen wir vor allem die Schaffung von Kristallisationspunkten der industriellen Entwicklung, wobei die Förderungsmittel für Neugründungen auf industrielle Schwerpunkte zu konzentrieren sind. Das Raumordnungsprogramm für Gewerbe und Industrie konnte dabei bisher wertvolle Hilfestellung gewähren. Eines der weiteren Probleme in unserer Grenzregion ist die Tatsache, daß auch durch Betriebsneugründungen, die ohnehin nur in einem sehr bescheidenen Ausmaß erfolgt sind, in der Branchenstruktur keine Verbesserung eingetreten ist, weil die Neugründungen überwiegend der Textilindustrie zuzuordnen sind und damit die für uns so gefährliche Monostruktur aufrechterhalten wird. Aber selbstverständlich muß man in einer so schwierigen Phase in einem so schwierigen Gebiet auch um jene Betriebe und Arbeitsplätze kämpfen, die in eine moderne Strukturpolitik nicht hineinpassen. Man darf sich aber nicht allein darauf beschränken, das Bestehende zu erhalten, sondern man muß in einem verstärkten Ausmaß daneben auch Maßnahmen setzen, die zur Verbesserung der Struktur und damit zur Sicherung der Arbeitsplätze führen. Daß eine Strukturverbesserung im Grenzland besonders schwierig ist, brauche ich nicht besonders betonen, weil neben den sogenannten psychischen Sperren der Unternehmer die Entfernung zu den Ballungszentren bei der Standortwahl eine entscheidende Rolle spielt. Die Förderungsmaßnahmen des Bundes und des Landes gleichen dabei die Standortungunst bei weitem nicht aus, sodaß in den letzten Jahren das Interesse für das Wiener Umland zum Nachteil des Grenzlandes und auch für alle anderen Randgebiete selbstverständlich wiederum größer geworden ist. Ich habe es aus diesem Grunde sehr bedauert und unverständlich gefunden, daß die Mehrheitsfraktion bei der Budgetberatung 1976 meinen Antrag, die Bestimmungen über die Grenzlandförderung im Gewerbe- und Industrieraumordnungsprogramm dahingehend zu ändern, daß die Zuschüsse je neugeschaffenem Dauerarbeitsplatz in Ausbaustandorten auf 30.000 Schilling und in allen übrigen Gemeinden auf 20.000 Schilling erhöht werden, abgelehnt hat. Die einzige Reaktion war damals eine Kürzung, ja eine Halbierung der Budgetmittel für das Grenzland, womit sehr deutlich zu erkennen gewesen ist, daß man im Grenzland keine besonderen wirtschaftlichen Aktivitäten erwartet. Anstatt auf einer solchen Erkenntnis tätig zu werden, hat man diese Entwicklung bereitwillig zur Kenntnis genommen. In der Zwischenzeit, meine Damen und Herren, scheint sich nun doch auch innerhalb der Österreichischen Volkspartei die bessere Einsicht durchzusetzen, daß mehr getan werden muß, als bisher geschehen ist. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat in diesem Zusammenhang anläßlich einer Enquete in Laa an der Thaya die Erhöhung der Grenzlandförderungsbeiträge auf 50.000 Schilling angekündigt. Heute muß man sagen, außer Spesen nichts gewesen. Es ist wiederum sehr ruhig geworden, und aus dem Budget 1978, das zwar heute noch nicht zur Diskussion steht, das aber immerhin den Abgeordneten zugegangen ist, ist zu erkennen, daß die Mehrheit und der Finanzreferent auch gar nicht die Absicht haben, hier mehr zu tun und höhere Beträge im Jahre 1978 auszuschütten. Ich möchte daher heute diese Gelegenheit dazu benützen, Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig aufzufordern, und zwar im Namen der gesamten Grenzlandbevölkerung, Wort zu halten und das, was in Laa gesagt worden ist, auch zu verwirklichen und unverzüglich alle Maßnahmen einzuleiten, die eine Anhebung der Grenzlandförderung auf 50.000 Schilling möglich machen. Um es den Herrn Landesfinanzreferenten zu erleichtern, erlaube ich mir, einen Resolutionsantrag vorzulegen (liest): „Resolutionsantrag des Abgeordneten Leichtfried zur Regierungsvorlage, betreffend 1. Firma Gebrüder Krögler OHG, Pernegg, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von S 3,000.000, 2. Erhöhung des Haftungsrahmens. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Bestimmung über die Grenzlandförderung im § 15 des Gewerbe- und Industrieraumordnungsprogrammes dahingehend zu ändern, daß die Zuschüsse je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Ausbaustandorten auf S 50.000,- und in allen übrigen Gemeinden des Grenzlandes auf S 35.000,- erhöht werden." Ich hoffe, daß dieser Antrag auch Ihre Zustimmung finden wird. Abschließend darf ich sagen, daß die Erhöhung des Haftungsrahmens, der gleichzeitig mitbeschlossen wird, zwar nicht unseren Gesamtvorstellungen entspricht, weil wir im Interesse einer modernen Gewerbe- und Industriepolitik eine stärkere Anhebung des Haftungsrahmens auf 1½ Milliarden Schilling als notwendig erachten. Eine zwischenzeitliche Anhebung auf 1,3 Milliarden Schilling schließt aber nicht aus, daß zu einem späteren Zeitpunkt unseren Vorstellungen Rechnung getragen wird. Die Entwicklung der nächsten Jahre, meine Damen und Herren, wird sicherlich zeigen, daß mit dem derzeitigen freien Haftungsrahmen von 300 Millionen Schilling nicht das Auslangen gefunden werden kann. Ungeachtet dessen, geben wir der Vorlage, die einerseits, wie wir hoffen, Arbeitsplätze sichert und andererseits durch einen erhöhten Haftungsrahmen neue industriepolitische Maßnahmen möglich macht, gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei den Sozialisten.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster ist der Abg. Dr. Bernau zu Worte gemeldet, ich erteile es ihm. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Firma Krögler wurde vom Herrn Berichterstatter sehr genau geschildert, und mein Vorredner hat auch auf die Situation dieser Firma hingewiesen. Ich habe mich eigentlich nur zu Wort gemeldet, um zu sagen, daß dieser Fall wieder so typisch zeigt, wie schwierig es oft ist, das Instrument der Landeshaftung richtig einzusetzen. Schwierig deswegen - ich darf den Kollegen Krenn erinnern, daß wir vor wenigen Wochen hier den Fall einer Kremser Firma gehabt haben -, weil die Bedingungen nicht immer erfüllt sind. (Abg. Leichtfried: Wir meinen nicht das Gewerbe, das möchte ich ausdrücklich sagen!) Ich glaube aber, daß es daher sehr richtig war, im vorigen Jahr die Bedingungen für die Gewährung einer Landeshaftung zu ändern. Ich darf in dem Zusammenhang einmal mehr begrüßen, daß man auch das Gewerbe im Rahmen der Landeshaftung berücksichtigen will, und da möchte ich Ihnen sagen, Kollege Leichtfried, ich bemerke bei den Ausführungen Ihrer Partei, immer wieder, daß man nur über Industrie spricht und nicht von Wirtschaft, nicht wahr? Selbstverständlich - ich möchte das sagen, das war ja auch der Tenor der Wirtschaftsenquete in Laa -, brauchen wir eine breite Basis. Dazu gehören natürlich auch die Gewerbebetriebe, und die werden jetzt gefördert. Ich darf also hier auch als Abgeordneter des Grenzlandes noch einmal danke dafür sagen, daß der Landtag seinerzeit diesen Beschluß gefaßt hat. Wozu das Instrument der Landeshaftung geschaffen wurde, meine verehrten Damen und Herren, ist Ihnen ja bestens bekannt. Wir wollen damit die Möglichkeit schaffen, Betriebe zu erhalten, sie auszubauen und auch Arbeitsplätze zu erhalten und neue dazuzubekommen. Daß das im Grenzland eine besondere Notwendigkeit ist, darüber brauchen wir, glaube ich, nicht diskutieren. Womit ich nicht einverstanden bin, Herr Abg. Leichtfried, ist Ihre Ausführung, daß das Land billige Versprechungen macht und Sie die Befürchtung hegen, daß der Finanzreferent des Landes, Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, diese Zusagen nicht hält. Ich glaube, Sie sollten die Adresse doch ein bisserl mehr auch an die Bundesregierung richten. Ich muß jetzt einmal mehr sagen, meine verehrten Freunde: Selbstverständlich wird das Land seine Verpflichtung übernehmen, wo immer es möglich ist zu helfen, die Arbeitsplätze zu vermehren - das ist auch der Sinn der Wirtschaftsenquete in Laa gewesen -, aber die Arbeitsplätze zu sichern, ist primär Aufgabe der Bundesregierung, und das kann bitte nicht oft genug gesagt werden! (Beifall bei der ÖVP). Es ist nicht möglich, daß die wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die der Bund zu setzen hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Abg. Leichtfried: Wir haben ja Vollbeschäftigung!) - darüber werden wir noch reden - jetzt immer mehr auf die Länder verlagert werden, und wenn es dann nicht ganz so geht, sagt man einfach, die Länder haben ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Wir werden die Bundesregierung von ihrer Verantwortung bezüglich der Vollbeschäftigung, meine Damen und Herren, nicht entlasten können. Das muß einmal klar festgestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf jetzt auch zu dem Resolutionsantrag etwas sagen. Dieser Resolutionsantrag ist sehr schön, Sie haben nur eines vergessen - deswegen, Herr Kollege, können wir diesem Resolutionsantrag nicht unsere Zustimmung geben, so gerne wir es täten -, nämlich, daß der Landeshauptmannstellvertreter Ludwig die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert hat, daß sie, wenn wir diese Maßnahme setzen, von sich aus dieselben Mittel dazulegen müsse. Wir sind bereit, diesem Resolutionsantrag dann zuzustimmen, wenn Sie für die Änderung sind, nämlich den Bund aufzufordern, im selben Ausmaß beizutragen. Dann werden wir Ihrem Resolutionsantrag gerne unsere Zustimmung geben. Wenn Sie sich also dazu bereit erklären, in dieser Form Ihren Resolutionsantrag zu reziprieren, daß der gleiche Beitrag vom Bund kommt, dann werden wir dazu gerne ja sagen. Wenn es wieder nur eine einseitige Aktion des Landes sein sollte, dann, meine verehrten Damen und Herren, werden wir unsere Zustimmung leider nicht erteilen können. (Beifall bei den Abgeordneten der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zuerst über den Resolutionsantrag und dann über den Antrag des Finanzausschusses abstimmen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Leichtfried): Abgelehnt. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Romeder, die Verhandlung zur Zahl 468 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe über die Landtagszahl 468 zu berichten. Am 3. Oktober 1957 wurde vom Land Niederösterreich im „Marienhof“ in Göpfritz an der Wild eine landwirtschaftliche Fachschule für Mädchen errichtet. Im gleichen Gebäude befand sich in den Jahren 1926-1957 eine landwirtschaftliche Schule, die vom Orden der Dominikanerinnen geführt wurde. 1957 erfolgte der Abverkauf durch diesen Orden. Das Haus wurde von der Gemeinde Göpfritz erworben und dem Lande mietweise zur Verfügung gestellt. Der bauliche Zustand dieses Hauses war jedoch schlecht, sodaß man bald an den Neubau einer Schule in Göpfritz dachte. Es kam jedoch nicht zur Verwirklichung dieses Projektes, da es durch organisatorische Maßnahmen möglich wurde, die landwirtschaftliche Berufsschule für Burschen, die in Zwettl im Haus der Landwirtschaft eingemietet war, auf den Edelhof zu verlegen. In den frei werdenden Räumen wurde die bisher in Göpfritz untergebrachte Schule neu errichtet. Der Unterrichtsbeginn am neuen Standort erfolgte mit dem Schuljahr 1972/73. Das Einzugsgebiet der Landwirtschaftlichen Fachschule Zwettl umfaßt das gesamte Waldviertel. Ein ständiges Steigen der Schülerzahlen wäre feststellbar, könnte man alle Bewerberinnen aufnehmen. Um die Schülerabweisungen in Grenzen zu halten, wird ab dem Schuljahr 1976/77 eine dislozierte Klasse in Ottenschlag geführt. Weiters werden ab dem Schuljahr 1977/78 in einem Gasthaus Internatszimmer für 30 Mädchen angemietet. Trotz dieser doppelten Behelfslösung werden dennoch rund 30 Mädchen die gewünschte Schule nicht besuchen können. Da eine weiter Entwicklung der Schule im Haus der Landwirtschaft nicht gegeben ist, wird der Neubau der Schule zwingend. Im Bereich des Stadtgebietes Zwettl stehen dem Land keine geeigneten Grundstücke zur Verfügung. Solche sind jedoch im Umkreis der Landwirtschaftlichen Fachschule Edelhof gegeben. Die Organisationsformen der Landwirtschaftlichen Fachschule in Zwettl und Edelhof beinhalten eine Unterrichtsdauer bis sechs Semester. Zum Zeitpunkt des Besuches dieser Schulen befinden sich die Schüler im Stadium einer körperlichen Entwicklung, wo dem Pflichtgegenstand „Leibesübungen“ eine besondere Bedeutung zukommt. Für beide Schulen ist daher ein Turnsaal erforderlich. Die Neuplanung kommt dieser Forderung entgegen. Das Ausmaß des Neubaues ist aus den technischen Beilagen ersichtlich. Die Detailplanung soll noch im Herbst 1977 abgeschlossen werden. 1978 wären Ausschreibung, Erdbewegung, Kellerrohbau vorgesehen. 1979 die Rohbauvollendung und der Beginn des Ausbaues. in den Jahren 1980/81 sollen die Fertigstellung und die Abrechnung über die Bühne gehen. Mit Stichtag 1. Mai 1977 betragen die Gesamtkosten 73,550.000 Schilling. Die Flüssigmachung des erforderlichen Kredites wäre in den Jahren 1978 bis 1981 zu bewerkstelligen. Für dieses Vorhaben wurden bisher weder Kredite bereitgestellt, noch sind hiefür Kosten aufgelaufen, da die Planung durch die zuständige Abteilung des Landes erfolgte. Der Finanzausschuß hat sich mit dieser Vorlage befaßt und diese eingehend beraten. Ich darf daher folgenden Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Landwirtschaftliche Fachschule, Neubau der Schule in Zwettl, stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Für den Ausbau der Landwirtschaftlichen Fachschule Zwettl, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, wird der Betrag von S 73,550.000 genehmigt. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt mit S 5,000.000 im Jahre 1978, mit S 30,000.000 im Jahre 1979, mit S 30,000.000 im Jahre 1980 und mit S 8,550.000 im Jahre 1981. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Bernkopf. Abg. BERNKOPF: Herr Präsident! Hoher Landtag! 'Meine Damen und Herren! Wenn man heute die Fachschule für Mädchen in Zwettl besucht, kann man sich fragen, ob es vielleicht eine Großfamilie ist, die sich dort versammelt hat: eine Leiterin mit ihrem Personal und die Kinder, also die Schülerinnen. Die Schule ist ja phantastisch geführt, sie ist sehr sauber und zählt eigentlich auf dem Gebiet zu den besten, die ich bisher gesehen habe. Sie ist, fast müßte ich sagen, wie ein Puppenheim. Das, bitte nicht unter Anführungszeichen vermerkt zu sehen, aber die Schule ist halt zu klein, und der Herr Berichterstatter hat ja schon auf die Entwicklung, auf die 51-jährige Geschichte dieser Schule, die eigentlich nicht aus Zwettl stammt, sondern aus Göpfritz an der Wild, hingewiesen. Sie ist im Zuge der Auflösung des Marienhofes von Göpfritz nach Zwettl in das Haus der Landwirtschaft gekommen. Im Laufe der Zeit haben sich dort - na ja, wie soll ich sagen - halt Verlegenheitslösungen angeboten, damit diese Schule überhaupt geführt werden konnte, sodaß sie den heutigen Anforderungen nicht entspricht, vor allen Dingen deswegen, weil ein sehr beachtlicher Teil von Mädchen diese Schule nicht besuchen kann, weil sie zu klein ist. Man führt heute eine dislozierte Klasse in Ottenschlag und mietet sogar in einem Gasthaus Internatsplätze, doch alle diese Behelfslösungen führen zu keinem Ergebnis, weil, wie gesagt, 30 Mädchen die Schule nicht besuchen können. Ich habe mich bereits im Rahmen meiner Rede zum Bericht des Finanzkontrollausschusses für das zweite Halbjahr 1976 mit diesem Problem befaßt und darauf hingewiesen, daß es, auf Dauer gesehen, absurd sei, eine Landwirtschaftliche Fachschule in Zwettl zu führen, wo der einjährige Schultyp im Haus der Landwirtschaft in Zwettl und der zweijährige Schultyp in der Landwirtschaftlichen Berufsschule in Ottenschlag untergebracht ist, weil eben keine andere Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden kann. Beide Schultypen werden zwar, wie ich auch bereits erwähnt habe, als Landwirtschaftliche Fachschule Zwettl geführt, jede hat aber, unabhängig voneinander, eine eigene Verwaltung und eine eigene Leitung. Wie aus den Lehrplänen beider Schultypen ersichtlich ist, wird das besondere Augenmerk nicht nur den allgemeinbildenden Unterrichtsgegenständen gewidmet, sondern vor allen Dingen der Ausbildung in den Fachgegenständen, wie Haushaltskunde, Kochen, Nähen und so weiter. Das heißt, meine Damen und Herren, daß für den praktischen Unterricht auch die notwendigen Räume in einer bestimmten Größenordnung zur Verfügung stehen müssen, nicht zu reden von den Räumen, die junge Menschen heute zur körperlichen Ertüchtigung brauchen. Der Neubau einer derartigen Schule war daher vorgegeben. Da'- und das wurde auch schon erwähnt dem Land Niederösterreich im Gebiete der Stadt Zwettl keine Gründe zur Verfügung stehen, wurde diese Schule zweckmäßigerweise auf dem Areal der Landwirtschaftlichen Fachschule für Burschen im Edelhof geplant, was den Vorteil bringt, daß verschiedene Gemeinschaftseinrichtungen für beide Schulen Verwendung finden werden. Der Ausbau dieser Fachschule wird 73,5 MiIlionen Schilling kosten. Dieser Betrag wird in vier Etappen flüssigzumachen sein, wobei die beiden Hauptetappen mit je 30 Millionen Schilling in die Jahre 1978 und 1980, also von 1978 bis 1980, fallen werden. Da wir von der Notwendigkeit der Errichtung der Schule im Interesse unserer Jugend im Waldviertel überzeugt sind, gibt meine Fraktion dieser Vorlage gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei den Sozialisten.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Der Abg. Rabl ist der nächste Redner zur vorliegenden Geschäftszahl. Ich erteile ihm das Wort. Abg. RABL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich könnte man jetzt sagen, nach der sicherlich ausführlichen Berichterstattung des Kollegen Abg. Romeder und den Ausführungen meines Vorredners, Abg. Bernkopf, ist zu dieser Vorlage nicht mehr viel zu berichten. Ich möchte mir aber doch erlauben, als zuständiger Mandatar gerade des Waldviertels, wo ja am Edelhof bereits ein Zentrum für das landwirtschaftliche Fachschulwesen vorhanden ist, in dessen Bereich die neue Schule errichtet werden soll, auch Dank zu sagen. Vielleicht ein schlichtes, einfaches, aber doch herzliches Danke, das ich von all den Menschen, die in diesem Bereich leben, vor allem aber auch von der Jugend, nicht nur aus dem bäuerlichen Berufsstand, sondern von der Jugend dieses gesamten ländlichen Raumes, überbringen darf. Ich glaube, wir begrüßen es immer wieder, weil es erfreulich ist, wenn gerade Vorlagen zur Diskussion stehen, die sich mit der Errichtung, dem Ausbau, dem Umbau oder dem Zubau von Bildungsstätten für unsere Jugend befassen. Sicherlich erfordert es eine gewisse Konzentration, die finanziellen Mittel aufzubringen, aber ich glaube, daß gerade die finanziellen Mittel, die dazu bereitgestellt werden, auch sehr positive, vor allem zukunftssichere Auswirkungen für uns alle, für die Bevölkerung und für unsere Heimat haben. So ist es ganz besonders erfreulich, daß der Finanzausschuß dieser Vorlage bereits die Zustimmung gegeben hat, und ich bin überzeugt, daß heute auch der Hohe Landtag der Vorlage die Zustimmung geben wird. Ich für meine Fraktion, für die ÖVP, kann dazu sagen, daß mit diesem Betrag von über 70 Millionen Schilling, wohl aufgeteilt auf mehrere Jahre, nicht nur eine neue Bildungsanstalt gebaut wird, sondern ich glaube, er bringt auch einen gewissen Arbeitsauftrag und damit gerade für diesen Bereich des Grenzlandes eine Arbeitsplatzsicherung und trägt außerdem auch dazu bei, daß der Bevölkerungsabwanderung doch ein gewisser Stopp, wenn auch vielleicht nur geringfügig, entgegengesetzt wird. Das Grundsätzliche aber ist die Tatsache, daß hier, wie bereits erwähnt, eine Bildungsanstalt für die Jugend dieses ländlichen Raumes errichtet wird. Vielleicht ist schon beim Einlauf dieser Vorlage, bei der Beratung kurz die Frage aufgetaucht, ja ist es überhaupt noch notwendig, neue Fachschulen für den bäuerlichen, für den landwirtschaftlichen Bereich zu errichten, wo wir doch wissen, daß gerade die bäuerliche Bevölkerung im Rückgang ist? Ich glaube, wenn wir uns dieses Problem näher ansehen, so können wir als positiv erkennen und es auch als positiv werten, daß, obwohl der bäuerliche Berufsstand in seiner Bevölkerungsanzahl zurückgeht, das Interesse der bäuerlichen Jugend und der Jugend aus dem ländlichen Raum, sich auszubilden, sicherlich nicht für einen leichten Existenzkampf, immer größer und vielleicht damit auch immer interessanter wird. Vor allem trägt sicherlich auch die neue Schulorganisation im landwirtschaftlichen Fachschulbereich dazu bei sowie die Tatsache, daß an den Landwirtschatflichen Fachschulen, aber auch an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen ein zukunftsorientierter Lehrplan besteht. Gerade die Mädchenfachschule in Zwettl hat bewiesen, daß die Absolventinnen dieser Schule, die früher in Göpfritz war, und genauso wird es auch am Edelhof sein, nach einer guten, nach einer gediegenen Ausbildung nicht allein in den bäuerlichen Berufsstand treten, sondern die Möglichkeit haben, in alle Berufsstände zu gehen. Sie werden sich auch auf Grund dieser Ausbildung in manchem Berufsstand eine Existenz gründen und damit einen Beruf ausüben können. Ich glaube, auch das ist etwas sehr Positives. Wenn wir das alles zusammenfassen, können wir sagen, daß der Neubau der Landwirtschaftlichen Fachschule in Zwettl eine vielfältige, eine positive Auswirkung haben wird. In diesem Sinne nochmals ein sehr erfreuliches Ja zu dieser Vorlage. (Beifall im Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ROMEDER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Wiesmayr, anstelle des erkrankten Herrn Abg. Pospischil die Verhandlung zur Zahl 470 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WIESMAYR: Meine Damen und Herren! Im Dezember 1973 hat der Hohe Landtag die Errichtung eines Personalwohnhauses mit 54 Wohneinheiten für das Niederösterreichische Landeskrankenhaus in Mauer bei Amstetten beschlossen. Die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Alpenland“ wurde eingeschaltet. Die Gesamtkosten dieses Bauvorhabens betrugen damals 39,813.884 Schilling, und hievon sollte der Eigenmittelanteil des Landes einschließlich der Einrichtung für 10 Garconnieren 14 Millionen Schilling betragen. Der Eigenmittelanteil wurde im Landesbudget bis zum heurigen Jahr unter der Voranschlagsstelle „Landeskrankenhaus Mauer bei Amstetten, Errichtung einer Personalwohnhausanlage“ zur Verfügung gestellt. Inzwischen wurde der erste Bauabschnitt, der 34 Wohneinheiten umfaßt, termingerecht fertiggestellt. 9,013.554 Schilling wurden bisher an die genannte Baugenossenschaft angewiesen, sodaß für den Weiterbau noch 5,5 Millionen Schilling an Kreditmitteln zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Geldmittel sind aber nicht ausreichend, um den gesamten Ausbau, wie er geplant war, fertigzustellen. Die Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland hat daher mit der Ausführung des zweiten Bauabschnittes, mit dem die restlichen 20 Wohnungseinheiten geschaffen werden sollen, noch nicht begonnen. Der ausführende Architekt der Genossenschaft hat im Einvernehmen mit der Abteilung B/1-A des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung nunmehr die inzwischen auf Grund von Preissteigerungen seit September 1973 (Zeitpunkt, auf dem die in der ursprünglichen Landtagsvorlage enthaltene Kostenberechnung basierte), erfolgte Erhöhung bekanntgegeben. 1. Die ursprüngliche Landtagsvorlage aus dem Jahre 1973 sieht einen Gesamtkostenbetrag von 39,813.884 Schilling für die beiden Bauabschnitte dieses Projektes vor. Dieser Betrag wird mit 25,259.309 Schilling aus Wohnbauförderungsmitteln und mit 14,5 Millionen Schilling aus Eigenmitteln aufgebracht. 2. Auf Grund der Valorisierung des Gesamtkostenbetrages von 39,813.000 Schilling auf April 1977 ergibt sich unter Berücksichtigung des Baufortschrittes eine Steigerung um 17,030.000 Schilling, das entspricht einer Erhöhung um 42,78 %. 3. Von diesem Steigerungsbetrag übernimmt die Wohnbauförderung 1,7 Millionen Schilling, und es sind daher an Eigenmitteln zusätzlich noch 15 Millionen Schilling aufzubringen. Im Zuge der Neugestaltung des vor dem Eingang des Niederösterreichischen Landeskrankenhauses Mauer bei Amstetten liegenden Areals, die im Zusammenhang mit der Errichtung der gegenständlichen Wohnhausanlage durchgeführt werden muß, ist es notwendig, einige alte, nicht mehr bewohnbare Pavillons zu schleifen. Darunter ist auch einer, in dem derzeit das Postamt untergebracht ist. Da seitens der Anstalt Interesse besteht, auch späterhin wieder ein Postamt in der Nähe zu haben, ist es vorteilhaft, im Rahmen der Errichtung der Personalwohnhausanlage entsprechende Räumlichkeiten für die künftige Unterbringung des Postamtes bereitzustellen. Die Räumlichkeiten für das Postamt wurden im Einvernehmen mit der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland geplant. Sie sollen an dieselbe dann zu einem für derartige Zwecke gängigen Mietzins vermietet werden. Die Einrichtung wird von der Post- und Telegraphendirektion bereitgestellt werden. Der Finanzausschuß hat sich mit dieser Vorlage beschäftigt, und ich erlaube mir nunmehr im Auftrage dieses Ausschusses, folgenden Antrag zu stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. In Abänderung bzw. Ergänzung des Beschlusses vom 19. Dezember 1973, Zl. Ltg.-517-1973, womit für die Errichtung einer Personalwohnhausanlage (Pflegedorf) mit 54 Wohneinheiten für das NÖ Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten mit Hilfe der Gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Alpenland“, Wien, ein Eigenmittelaufwand des Landes von S 14,554.575,- genehmigt wurde, werden 1.1 auf Grund der eingetretenen Kostensteigerungen ein zusätzlicher Eigenmittelaufwand für dieses Projekt von S 15,253.000,-, 1.2 ferner für die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für ein Postamt, ein Espresso und einen Verkaufskiosk im Baublock 1 dieser Wohnhausanlage ein Kostenaufwand von S 7,407.000,-, 1.3 insgesamt also ein Mehraufwand (einschließlich eines Betrages von S 1,280.000,- zur Leistung der Investitionssteuer) von S 23,940.000,- (bezogen auf die Kostensituation April 1977) genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen Ich ersuche den Herrn Präsidenten um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieses Antrages. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche die Frau Abg. Kletzl, die Verhandlung zu Zahl 475 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KLETZL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Zahl 475, Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn, Neubau der Schule, zu berichten. Am 8. November 1903 wurde die neuerbaute Landwirtschaftliche Schule Hollabrunn in der Brunntalgasse Nr. 9 eröffnet. Im Jahre 1927 wurde für diese Schule ein Internat eingerichtet. In den 74 Jahren des Bestandes dieser Schule haben über 2.000 Schüler die Schule absolviert. Bis zum Schuljahr 1965/66 bewegte sich die Schülerzahl immer unter 50. Für diesen Bedarf war die Schule errichtet und ausgebaut. Erstmals im Schuljahr 1966/67 wurde diese Zahl überschritten und steigt ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich an. Im laufenden Schuljahr besuchten 103 Schüler die Anstalt. Um eine notdürftige Unterbringung der Schüler zu gewährleisten, wurde mit Mietvertrag vom 17. Mai 1973, abgeschlossen zwischen dem Bundesland Niederösterreich und der Bezirksbauernkammer Hollabrunn, 346 Quadratmeter Wohnraum angemietet. Ebenso wurden diese für Lehrkräfte stimmten Wohnungen zu Behelfsinternaten herangezogen. Trotzdem fehlt es an Internatsplätzen, an entsprechenden Klassen und Freizeiträumen. Da die Schule sei Dezember 1975 als dreijährige Fachschule geführt wird, ist dieser Umstand besonders schwerwiegend. Bedingt durch die Lage der Schule – sie liegt innerhalb des verbauten Gebietes -, ist ein weiterer Ausbau der Schule nicht möglich. Es wurden daher mit der Stadtgemeinde Hollabrunn Besprechungen bezüglich des Neubaues der Schule und Verwendung des Altgebäudes geführt. Das Ergebnis dieser Besprechung ist in einem Vertragsentwurf, der die grundsätzliche Genehmigung des Gemeinderates mit Beschluß vom 2. Juni 1977 erhalten hat, enthalten. Nach diesem Vertrag verpflichtet sich die Stadtgemeinde, den Neubau einer Schule durchzuführen, diese Schule auf die Dauer von 15 Jahren an das Land zu vermieten und anschließend dieselbe in das Eigentum des Landes zu übergeben. Das Altgebäude wird von der Stadtgemeinde Hollabrunn übernommen. Gleichzeitig werden für die Schulerrichtung Grunstücke im Ausmaß von 2 Hektar kostenlos zu Verfügung gestellt. Ich darf daher namens des Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Neubau der Landwirtschaftlichen Fachschule Hollabrunn, Fachrichtung Landwirtschaft mit Weinbau, durch die Stadtgemeinde Hollabrunn wird genehmigend zur Kenntnis genommen. 2. Ab dem Jahre 1981 werden die Baukosten, die Grundstückskosten sowie die Verzinsung dieser Beträge in 12 Jahresraten als Mietkostenbeiträge bereitgestellt. 3. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen“. Darf ich den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Mantler. Abg. MANTLER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Im Jahre 1873 begannen bereits Vorarbeiten zur Errichtung einer Landwirtschaftlichen Fachschule in Hollabrunn. Der Plan konnte allerdings erst 30 Jahre Später Verwirklicht werden. Die Eröffnung der Schule in der Brunntalgasse 9 erfolgte am 8. November 1903. 1927 wurde für die Schule ein Internat eingerichtet. Nach dem Jahre 1945 gab es für die Hollabrunn viele Schwierigkeiten. Sinkende Schülerzahlen und völlig veraltete Einrichtungen erzwangen die Entscheidung, ob es zu einem weiteren Ausbau oder zur Schließung der Schule kommen sollte. Dem massiven Eintreten des damaligen Kammerobmannes, Ökonomierat Altenburger, gelang es, den politischen Referenten für das Landwirtschaftliche Schulwesen, Herrn Landeshauptmann Ökonomierat Steinböck, zu überzeugen, daß der Ausbau der Schule notwendig ist. Mit bescheidenen Mitteln wurde 1960 das alte Gebäude saniert, und moderne schulische Einrichtungen wurden geschaffen. Diesen Maßnahmen war ein besonderer Erfolg beschieden. 29 Burschen besuchten im Schuljahr 1960/61 die Lehranstalt, 1965166 waren es bereits 56, 1970/71 85, und im laufenden Schuljahr sind es 128 Burschen, die diese Schule besuchen. Für diese Schüleranzahl ist aber die Unterrichtserteilung und die Unterbringung in der alten Schule unmöglich. Es fehlt an Unterrichtsräumen, Aufenthaltsräume gibt es überhaupt nicht, das Internat ist auf vier verschiedene Häuser in Hollabrunn aufgeteilt. Der Absolventenverband der Schule hat bereits nach einer Vollversammlung am 24. Jänner 1964 eine Resolution verfaßt und in dieser an den Herrn Landeshauptmann und die Landesregierung die Bitte gerichtet, die Schule Hollabrunn auszubauen. Begründet wurde die Resolution unter anderem mit dem Satz, daß die hiefür verwendeten Mittel die beste Kapitalanlage und Verzinsung für den Bauernstand darstellen. Ich bin glücklich, daß ich heute zu dieser Landtagsvorlage sprechen kann. Ich kenne aus eigener Anschauung die Verhältnisse der Schule Hollabrunn. Ich weiß um die katastrophalen Zustände, ich weiß aber auch, daß trotz derselben in dieser Schule eine Ausbildungsarbeit geleistet wird, die hervorragend ist. Im Namen der fast zweitausend Absolventen der Schule kann ich zum Ausdruck bringen, daß diese in Liebe und Dankbarkeit an ihrer Schule hängen und daß sie diese auch heute immer wieder aufsuchen und sich Rat zur Bewältigung ihrer Aufgaben holen. Aus dem eigenen Erlebnis heraus kann ich daher bekräftigen, daß der Niederösterreichische Landtag mit der positiven Beschlußfassung dieser Vorlage eine gute Tat setzt. Ich möchte es aber auch nicht verabsäumen, der Stadtgemeinde Hollabrunn zu danken, daß sie diesen Bau vorfinanziert und damit am Aufbau der Schule mithilft. Ich darf Sie daher, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, bitten, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu geben. Danke schön. (Beifall bei der Österreichischen Volkspartei.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KLETZL: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 479 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Hoher Landtag! Ich darf über die Zahl 479, Antrag einer Reihe von Abgeordneten der ÖVP, betreffend Änderung des Gesetzes über die Fortzahlung der Bezüge aus Anlaß der Ableistung von freiwilligen Waffenübungen, namens des Finanzausschusses berichten. Mit Bundesgesetz vom 29. Juni 1977 trat eine Regelung ein, die die Bezahlung der Ableistung von freiwilligen Waffenübungen betrifft. Es handelt sich hierbei mehr oder weniger um eine Angleichung an die bundesgesetzliche Regelung, sodaß in Zukunft nicht wie bisher 3,8% des Gehaltes, sondern 6,5% des Gehaltsansatzes der Dienst-Klasse V bezahlt werden. Weiters ist es notwendig, daß im § 1 Abs. 1 ein Zitat entsprechend geändert wird, und da das Gesetz mit 1. August 1977, also rückwirkend, in Kraft tritt, war auch hier die Analogie zur bundesgesetzlichen Regelung herzustellen. Ich darf daher den Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes über die Fortzahlung der Bezüge aus Anlaß der Ableistung von freiwilligen Waffenübungen wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Zur Geschäftsordnung haben sich zwei Abgeordnete gleichzeitig gemeldet. Bitte Herr Abg. Leichtfried. Abg. LEICHTFRIED: Gemäß § 27 der Geschäftsordnung des Landtages von Niederösterreich beantrage ich, die Besprechung über die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmann Maurer, betreffend freiwerdende Mittel des Landes Niederösterreich, sofort durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Der Abg. Leichtfried hat sich gemäß § 27 der Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Der Abg. Reischer hat keine Wortmeldung mehr. Damit wurde der Antrag gestellt, die Besprechung über die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes sofort durchzuführen. Nach der Geschäftsordnung entscheidet über diesen Antrag der Landtag ohne Debatte. Ich bringe den Antrag zur Abstimmung. (Nach Abstimmung): Angenommen. Wir gelangen daher zur Besprechung der schriftlichen Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Binder und Genossen, betreffend freiwerdende Mittel des Landes Niederösterreich, Zahl des Landtages 480/1. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Dr. Brezovszky. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. BREZOVSZKY: Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Einige Tage vor dem 2. Oktober wurde zu einer Pressekonferenz eingeladen, bei der sich der Bundesparteiobmann der Österreichischen Volkspartei, Dr. Taus, und der Herr Landeshauptmann Maurer der Presse stellten. Am 2. Oktober fand dann die Burgenlandwahl statt, und am 3. Oktober wurde bei dieser Pressekonferenz im wesentlichen nicht viel über ihren eigentlichen Grund gesprochen, sondern es wurde, wie man den Zeitungen schon am folgenden Tag entnehmen konnte, darüber berichtet, daß der Herr Landeshauptmann auf den Amtshausneubau auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz verzichte und daß eine Milliarde Schilling für Arbeitsplätze in Niederösterreich zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Meldung vom 4. Oktober wurde dann von den sozialistischen Abgeordneten zum AnIaß genommen, um an den Herrn Landeshauptmann die Anfrage zu richten, welche Beträge bisher für die Planung der Verbauung des Minoritenplatzes verwendet worden sind, welche Beträge zur Ausführung des Projektes im Voranschlag 1978 vorgesehen waren und welche Vorhaben mit den freiwerdenden Beträgen nun in Niederösterreich durchgeführt werden sollen. An sich ist es in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie üblich, daß Regierungsmitglieder über Angelegenheiten von weittragender Bedeutung, die in ihre alleinige Kompetenz fallen - und der Bau eines Amtshauses für die Unterbringung der Bediensteten fällt in die Kompetenz des Herrn Landeshauptmannes, er hat auch die entsprechenden Anträge jeweils in der Landesregierung gestellt, und die Vorlagen wurden dann auch dem Landtag über seinen Antrag zugeleitet -, in den zuständigen Gremien berichten, um eben Anträge beschließen zu lassen, bzw., wenn sich diese Anträge aus welchen Gründen immer nicht realisieren lassen, wieder aufzuheben oder abzuändern. Der Bau des Amtshauses Minoritenplatz-Ballhausplatz gehörte an sich zu den unrühmlichsten Kapiteln unserer Landespolitik, und zwar geht das Projekt der Verbauung des Minoritenplatzes sehr weit zurück. Was uns aber hier interessiert, ist die Zeit ab 1954 und dann später wieder ab 1969. Im Jahre 1954 wurde dem Landtag von Niederösterreich der Vorschlag gemacht, eine Anleihe in der Höhe von 200 Millionen Schilling zum Zwecke der Errichtung eines Amtsgebäudes auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz aufzunehmen. Der Rest der Mittel sollte zur Arbeitsplatzbeschaffung in Niederösterreich verwendet werden - so der Antrag des damaligen Landeshauptmannstellvertreters Viktor Müllner. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Da schau her! - Abg. Leichtfried: Er hat j a gelebt! - Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich verstehe nicht, daß Sie sich so wundern, wenn ich ein Landtagsprotokoll zitiere, in dem das drinnen steht. Es steht halt kein anderer Landeshauptmannstellvertreter aus dieser Zeit zur Verfügung. Vielleicht hätten Sie ihn schon vorher austauschen sollen, dann hätte ich ihn nicht zitieren müssen. (Abg. Buchleitner: Sie haben das so genüßlich vorgebracht!) Ich wüßte mir schon eine andere Gelegenheit, um etwas gemütlicher auszusprechen. In der Folge ist es aber dazu gekommen, daß man auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz ein Amtshaus bauen wollte, aber das Grundeigentum war nicht gegeben, denn diese 4.000 Quadratmeter Grund gehörten nicht dem Land Niederösterreich, sondern sie waren Bundeseigentum. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Richtig!) Das Land Niederösterreich hatte aber eine andere Liegenschaft im 3. Bezirk in der Landstraße Nr. 68, und es mußte dann drei Monate nach dieser Landtagsdebatte zunächst der Grundtausch durchgeführt werden. Man hat das Grundstück auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz vom Bund erworben, mußte aber noch 2,300.000 Schilling daraufzahlen. Die aufgenommenen 200 Millionen Schilling wurden für die verschiedensten Zwecke verwendet. Der Rechnungshof hat einmal festgestellt, daß mit diesen Mitteln weder das Amtshaus gebaut wurde, noch wurden sie für die Arbeitsplatzsicherung in Niederösterreich verwendet, wo es doch damals 300.000 Arbeitslose in Österreich und 25.000 Arbeitslose in Niederösterreich gegeben hat! Viktor Müllner hat aber damals offensichtlich für diese 200 Millionen Schilling eine andere Verwendung gehabt. Es ist dann um diesen Ballhausplatz wieder ruhig geworden. Ich möchte aber vielleicht doch noch die Begründung, die für die Notwendigkeit des Baues angeführt wurde, hier verlesen, denn in der damaligen Regierungsvorlage ist im Punkt drei gestanden: „Diese Landesanleihe soll verwendet werden für die Errichtung eines Amtsgebäudes auf dem Ballhausplatz. Die derzeit notwendige Unterbringung zahlreicher Dienststellen der Landesregierung außerhalb ihres Sitzes in der Herrengasse in den verschiedenen Privatunterkünften gegen Miete verursacht eine empfindliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes, eine große Erschwernis für die recht- und ratsuchende Bevölkerung bei Auffindung der für sie zuständigen Amtsstellen sowie eine große finanzielle Belastung durch hohe Miet- und Instandhaltungskosten." Diese Begründung aus dem Jahre 1954 ist in der Folge wiedergekehrt. Man hat im Jahre 1969 neuerlich den Plan gehabt, ein Amtsgebäude auf dem Ballhausplatz zu errichten. In der Zwischenzeit hat man ja schon rund 300.000 Schilling aufgewendet. Man hat ungefähr 50 Projekte eingeholt, die alle nicht zur Durchführung gekommen sind. Und als man im Jahre 1969 neuerlich in der Landesregierung und dann auch im Landtag über die Verbauung gesprochen hat, hat die sozialistische Fraktion erklärt, daß es sich um einen Platz handelt, der städtebaulich von so großer Bedeutung ist, daß hier ein internationaler Wettbewerb durchgeführt werden solle. Es wurde das Architektenteam Lang-Czernin beauftragt, ein Vorprojekt auszuarbeiten. Das kostete wieder Millionen Schilling. Und als es dann darum gegangen ist, international auszuschreiben, wollte man dieses Vorprojekt gleich als endgültiges Projekt realisiert sehen. Nachdem aber die sozialistische Fraktion erklärt hat, daß nur eine internationale Ausschreibung in Betracht käme, hat man international ausgeschrieben. 425 Projektsunterlagen wurden eingeholt, es haben weit über 200 Architekten an diesem Bewerb teilgenommen, und die Jury hat dann den ersten Preis an Architekten vergeben, deren Projekt, zumindest die Fassade, in der Folge sehr umstritten war und umstritten ist. Es hat immer wieder geheißen, daß man die rechtlichen Voraussetzungen schaffen wolle, um zu einem Bau des Amtsgebäudes zu kommen. Im Jahre 1976 haben wir im Voranschlag 5 Millionen Schilling gehabt, heuer 16 Millionen Schilling. Es sind bereits rund 17,5 Millionen Schilling für die Planung aufgewendet worden, und der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat bei einer Gelegenheit im Frühjahr erklärt, im Herbst gebe es den Spatenstich. Es war aber bekannt, daß die Schwierigkeiten bezüglich der Verbauung in Wien enorm waren, und der Bezirksvorsteher des ersten Bezirks, Ing. Heinz, war ja der Fahnenträger gegen die Verbauung des Ballhausplatzes, zumindest mit diesem Projekt, das in der Presse ziemlich heruntergemacht worden ist. So war man an sich darauf eingestellt, daß es im Laufe des nächsten Jahres soweit sein werde, daß die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind und der als so wichtig bezeichnete Neubau des Amtsgebäudes endlich ausgeführt wird. Man hat in der Regierungsvorlage und bei den Besprechungen immer wieder darauf hingewiesen, daß es in Wien sehr viele dislozierte Dienststellen gebe und dafür ein jährlicher Mietbetrag von 20 Millionen Schilling zu zahlen sei. Die Begründung, weshalb der Ballhausplatz verbaut werden soll, war, daß hier möglichst alle Dienststellen zusammengefaßt werden sollen, was auch die Voraussetzung für eine rationellere Verwendung der Bediensteten sei, und daß man 20 Millionen Schilling Miete erspare, womit man einen erheblichen Teil der Annuitäten für auf dem Kapitalmarkt aufzunehmende Gelder zurückzahlen könne. Rücklagen gab es keine, aber jeder hat gewußt, daß der Bau des Amtshauses nur im Wege einer Anleihe oder Kreditaufnahme möglich ist. Die Begründung war, wie gesagt, daß das auch vom Standpunkt der Landesfinanzen her ohne weiteres möglich sei, weil man ja dann für die Annuitätendienste 20 Millionen Schilling Reserve hat. Umso weniger konnte es verstanden werden, daß man, ohne die zuständigen Gremien zu informieren, denen man jahrelang eingeredet hat, daß es so dringend notwendig ist, zu planen und zu bauen, und nachdem man bereits 17,5 Millionen Schilling dafür ausgegeben hat, plötzlich erklärt hat, aus wirtschaftlichen Gründen sei es nicht möglich, diesen Bau durchzuführen. Wir Sozialisten haben uns nie um diesen Bau gerissen, das möchte ich gleich in aller Öffentlichkeit sagen. Aber wenn der zuständige Referent, der Herr Landeshauptmann, uns begründet, warum der Bau so notwendig ist, im Interesse der Bediensteten, im Interesse der rationelleren Vorgangsweise, im Interesse der ratsuchenden niederösterreichischen Bevölkerung, und wenn dann auch noch erklärt wird, daß die Finanzierung überhaupt kein Problem sei, weil dann eben 20 Millionen Schilling an Miete eingespart würden, haben wir hier zugestimmt. Heute sehen wir, daß nach so vielen Jahren außer Spesen nichts gewesen ist und daß man jetzt wieder dort ist, wo man nach 1954 war, daß es eben keine Ausführung des Projektes geben soll. So hat es am 4. Oktober geklungen, als man das in den Zeitungen gelesen hat, und ich nehme nicht an, daß das Volksblatt etwas Falsches geschrieben hat. Es war eben ein Verzicht auf den Amtshausneubau. Jeder mußte annehmen, daß es ein endgültiger Verzicht ist und daß nun diese Milliarde Schilling ab 1978 für Arbeitsplätze in Niederösterreich zur Verfügung steht. Es wurde damals auch angekündigt, daß in der Landesregierung bereits Anträge gestellt werden, aber davon war dann keine Rede mehr. Es gab in der Folge lediglich, wie man dann in der Landeskorrespondenz nachlesen konnte, Anträge auf Unterbrechung der Architektenleistungen, da im gegenwärtigen Zeitpunkt der Amtshausneubau nicht realisiert werden könne. Das hört sich aber völlig anders an, als bei der Pressekonferenz laut Volksblatt angeblich mitgeteilt wurde. Es ist nun ein Zustand eingetreten, der in keiner Weise zufriedenstellend ist. Einerseits sagt man, daß es notwendig sei zu investieren. Niemand bezweifelt das. Vorher hat man erklärt, daß es überhaupt keine Schwierigkeit sei, den Amtshausneubau zu finanzieren, und jetzt gibt es weder einen Amtshausneubau, noch ist im Landesbudget 1978 aus diesem Titel auch nur ein einziger Schilling für die Arbeitsplatzbeschaffung in Niederösterreich eingesetzt! Die Frage erhebt sich nun: Wie lange soll dieser Schwebezustand anhalten? Hat man am 3. Oktober bei der Pressekonferenz die Verträge, die mit dem Architekten Ladstätter abgeschlossen waren, vor sich gehabt und gewußt, was darin enthalten ist und welche Rechstfolgen entstehen, wenn der Bauherr von sich aus auf den Amtshausneubau verzichtet, ohne daß es rechtliche Schwierigkeiten gibt? Welche Ansprüche werden also dem Land Niederösterreich über diese 17,5 Millionen Schilling hinaus aus dem nicht durchgeführten Projekt Amtshausneubau noch entstehen? Welche Beträge hat die Architektengruppe Lang-Czernin bisher schon bekommen, und welche Ansprüche stellt diese Gruppe auf Grund gewisser Unklarheiten in bezug auf Vorprojekt oder endgültiges Projekt? Stimmt es, daß hier noch Verfahren bei Gerichten anhängig sind, oder ist das nur ein Gerücht? Welche Ansprüche haben die Architekten Ladstätter, Marschalek und so weiter aus der Unterbrechung ihrer Leistungen? Eine Frage erhebt sich dann auch noch, wenn der Herr Landeshauptmann den Baugrund, diese 4.000 Quadratmeter, um 400 Millionen Schilling, wie man so hört, veräußern will. 4.000 Quadratmeter um 400 Millionen Schilling! (Zwischenrufe rechts.) Nein, nein, auch das steht im Volksblatt. Im Volksblatt wird von 1,6 Milliarden Schilling Kosten und 400 Millionen Schilling Grundkosten berichtet. Also ich würde Ihnen empfehlen, Herr Landesparteisekretär, daß Sie Ihre Zeitung genauer lesen. (Abg. Dr. Bernau: ich habe sie genau gelesen!) Wenn man nun die 4.000 Quadratmeter um 400 Millionen Schilling verkaufen will - angeblich will man sie dem Bund anbieten oder der Gemeinde Wien -, dann stellt sich wirklich die Frage, wozu man diese 4.000 Quadratmeter vom Bund erworben hat, wenn man sie dem Bund, der sie nicht gebraucht hat, wieder verkaufen will? Und wenn man dem Grund der Gemeinde Wien verkaufen will für den Zweck eines Parkes - also den Gemeinderat und die gesetzgebende Körperschaft möchte ich kennen, die 400 Millionen Schilling dafür hergibt, damit ein größerer Schrebergarten angelegt werden kann! (Abg. Ing. Schober: Das war bei der Gemeinde Wien schon hunderte Male der Fall! - Abg. Blochberger: in Wien sind schon viele Fehlinvestitionen geschehen!) Aber ich frage mich, wenn Sie das schon jetzt als Fehlinvestition bezeichnen, warum Sie eigentlich all diese Dinge in den letzten Jahrzehnten gemacht haben. Der Herr Landeshauptmann hat in seiner Anfragebeantwortung auf einige Punkte hingewiesen. Er hat erklärt, daß vor dem Architektenwettbewerb 1,860.224 Schilling für die Ausschreibung BallhausplatzMinoritenplatz verwendet wurden. Ab diesem Zeitpunkt dann 15,768.234 Schilling, und ein Kreditrest sei noch in der Höhe von 8,502.797 Schilling vorhanden. Die Frage erhebt sich, ob das seit 1954 alle Beträge sind, die man für die Verbauung dieses Platzes ausgegeben hat, zweitens, was mit dem Kreditrest von 8 Millionen Schilling geschehen soll und welche Kosten noch in der Folge gegenüber Lang-Czernin und Marschalek-Ladstätter entstehen können, denn wenn ich so ein Millionenprojekt oder mit dem Bauplatz ein Milliardenprojekt absage, dann kann ich mir vorstellen, daß diejenigen, die es ausführen wollen, ein eminentes Interesse haben, dieses Projekt durchzuführen, oder aus dem Vertrag, aus den abgeschlossenen Verträgen Schadenersatzansprüche zu stellen. Auch auf diese Fragen hat der Herr Landeshauptmann keinerlei Antwort gegeben, ja nicht einmal angedeutet, in welcher Höhe sich die Kosten bewegen werden. Wenn nun begründet wird, man hätte im gegenwärtigen Zeitpunkt mit Mehrheit in der Landesregierung beschlossen, dieses Projekt nicht durchzuführen, dann stellt sich wirklich die Frage, warum man das nicht vorher alles durchdiskutiert hat, durchbesprochen hat mit den Stellen, mit dem Partner, mit dem man ja die vorhergehenden Beschlüsse gefaßt hat. Und für mich besteht die Frage: Kann man in einer Demokratie von sich aus ohne entsprechende Beschlüsse so schwerwiegende Entscheidungen treffen? Kann man in der Demokratie in der öffentlichen Hand, in öffentlich-rechtlichen Sektoren, über so gigantische Beträge verfügen, ohne vorher zu prüfen und die Beschlüsse der Regierung und des Landtages einzuholen? Ist das mit den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, die uns allen in unserer Landesverfassung aufgetragen sind, zu vereinbaren? Ist es mit den Grundsätzen der Planung, der Voraussicht, der Weitsicht zu vereinbaren, eine solche Entscheidung ohne diese Beschlüsse über Nacht zu treffen? Es erhebt sich sogar die Frage, wie es um die innerparteiliche Demokratie steht, wenn man diese Beschlüsse nicht einmal in den eigenen Gremien gefaßt hat, geschweige denn in der Landesregierung oder im Landtag. Darüber hinaus erhebt sich die Frage, wieweit man in der Demokratie Grundsätze von Treu und Glauben einhalten kann, wieweit man einem Partner, mit dem man verhandelt, zumutet, daß er gefaßte Beschlüsse dann plötzlich nicht mehr respektieren muß und wieweit es überhaupt möglich ist, in Zukunft gemeinsam so schwerwiegende Beschlüsse zu fassen. Eines muß uns allen klar sein: Wenn auf allen Ebenen, in den Gemeinden, in den Vereinen, zwischen Vereinen, zwischen Gemeinden, zwischen Land und Bund, zwischen Ländern, in 'dieser Weise gearbeitet wird, dann wird es in relativ kurzer Zeit von einer Vertrauenskrise zu der anderen Vertrauenskrise kommen. Das, glaube ich, ist neben den finanziellen Fragen, neben den wirtschaftlichen Aspekten dieser Angelegenheit auch die grundsätzliche Frage. Wir glauben, Herr Landeshauptmann, daß dieser Alleingang nun in Ihre Verantwortlichkeit fällt. Es ist richtig, daß nachher in den Beschlüssen in der Landesregierung einige Abschwächungen stattgefunden haben. Es ist nicht mehr vom Verzicht auf den Amtshausneubau die Rede, sondern es wird auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten beim Bund im gegenwärtigen Zeitpunkt hingewiesen. Das ist das billigste Argument, Herr Landeshauptmann, und wenn Sie mich darin noch bestärken, nehme ich auch das zur Kenntnis. Ich würde Ihnen das abnehmen, wenn man uns nicht vorher des langen und breiten die Finanzierung dargestellt hätte, nämlich daß man mit der Miete die Annuitäten bezahlt. Nichts ist leichter, glaube ich, wenn ich sichere Einnahmen habe, auch einen Kredit aufzunehmen, um ihn später zurückzuzahlen. Wir machen das in den Gemeinden beim Gebührenhaushalt ja jeden Tag. Immer wieder kann ich beim Wohnungsbau enorme Mittel aufnehmen, weil ich weiß, daß ich Mittel habe, mit denen ich die Kredite abdecke. Daher ist dieser Hinweis, wie gesagt, ein billiges Argument, das man jemandem erzählen kann, der von den Landesfinanzen, der von der Situation auf Bundesebene keine Ahnung hat und der vor allem keine Ahnung hat, wie man das Ganze finanzieren und auch ohne große Schwierigkeiten rückzahlen kann. Es wird dann auch davon gesprochen, na ja, vielleicht findet sich jemand anderer, der dort bauen will. Ich weiß nicht, vielleicht baut die Genossenschaftliche Zentralbank oder irgendeine Raiffeisenorganisation oder wer immer irgend etwas. Dann frage ich mich aber, was wird das dem Land Niederösterreich kosten, denn anmieten können wir uns jederzeit. Sie bekommen heute in Wien jederzeit Objekte noch und noch, wo Sie sich anmieten können. (Abg. Kurzbauer: In der Unocity!) Wenn aber hier ein Dritter in der Art des Leasing-Verfahrens oder sonst eines Verfahrens baut, damit man dann die Landesdienststellen unterbringen kann, dann wird das das Teuerste überhaupt. Es kommt aber noch etwas dazu. Wenn es Schwierigkeiten gibt, rechtliche Schwierigkeiten oder Schwierigkeiten des Denkmalschutzes und was sonst noch alles, ja dann werden auch andere Bauherren genau dieselben Schwierigkeiten haben, wie sie das Land Niederösterreich hat. Ich bin der festen Überzeugung, daß der Bezirksvorsteher, Ing. Heinz, aus der Inneren Stadt sicherlich genau die gleichen Schwierigkeiten machen wird, wenn nicht noch größere, denn vielleicht kann man im Gespräch zwischen Parteifreunden doch eher zu einem Kompromiß kommen. (Abg. Leichtfried: Ach, der will es nicht!) Für uns als sozialistische Fraktion ist die Angelegenheit Ballhausplatz ein für allemal erledigt. Für uns ist es keine Frage mehr, ob Sie dort bauen oder nicht bauen, das fällt in die Verantwortlichkeit des Herrn Landeshauptmannes und der ÖVP-Fraktion, solange sie die Mehrheit hat. Für uns stellt sich die Frage, wann werden wir der niederösterreichischen Bevölkerung jene Milliarde im Landesbudget zur Verfügung stellen können, die versprochen wurde? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das ist die Kernfrage!) Welche Projekte werden mit dieser Milliarde Schilling in Niederösterreich errichtet werden? Wo sollen (Zwischenrufe rechts. - Unruhe. Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) diese tausend Millionen Schilling in Niederösterreich zur Arbeitsplatzbeschaffung eingesetzt werden? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Scharlatanerismus ist das Ganze!) Eines, glaube ich, kann man sich nicht so leicht machen, nämlich daß man zuerst groß ankündigt: eine Milliarde Schilling mehr für Arbeitsplätze, (Abg. Anzenberger: Das hat die SPÖ gemacht!) daß man eine Wirtschaftsenquete in Laa macht und nachher dann im Landesbudget 1978 magere 6 Millionen Schillinge sind, die als Zinsenzuschuß für irgend welche Kredite gewährt werden, aber sehr viele Förderungskredite nicht erhöht, sondern sogar um 5% kürzt, mit einer ganz geringen Ausnahme, auf die der Finanzreferent ja sicherlich in den nächsten Wochen zu sprechen kommen wird. Diese Milliarde Schilling, die der niederösterreichischen Bevölkerung versprochen wurde, wird in den nächsten Monaten und Jahren immer wieder zur Diskussion gestellt werden. Ich möchte auch hier, um einer Legendenbildung vorzubeugen, sagen, wir verlangen nichts anderes als das, was der Herr Landeshauptmann versprochen hat, und wir waren uns immer im klaren, daß diese Milliarde Schilling nicht im Jahre 1978 aufzubringen sein wird, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Na sind wir froh!) sondern in den nächsten Jahren. Ich verstehe daher überhaupt nicht, warum in den Zeitungen immer wieder steht, wir Sozialisten betrieben eine Demagogie in dieser Sache. (Abg. Kurzbauer: Das verstehen wir schon!) Herr Kollege Kurzbauer, Sie leben in einem Bezirk, wo es sicherlich auch wichtig wäre, wenn von dieser Amtshausmilliarde einige Milliönchen zu Ihnen kommen würden, und die Weinviertler und die Waldviertler warten auf mindestens eine halbe Milliarde Schilling in dem Gebiet nördlich der Donau, und auch südlich der Donau können wir uns vorstellen, daß sie gebraucht werden könnte, diese Milliarde Schilling, die der Herr Landeshauptmann versprochen hat. Ich würde mich freuen, wenn der Herr Landeshauptmann auch soviel Geld nach Niederösterreich bringen würde (Abg. Romeder: Vom Kreisky und vom münzreichen Hannes!), wie es eben der Finanzminister gemacht hat. (Abg. Romeder: Wenn er Finanzminister ist, dann bringt er es!) Androsch ist Finanzminister, und wir können alle miteinander froh sein, daß die Dinge so sind. Ich glaube daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Landeshauptmann, Sie haben auf die wichtigen, die wichtigsten Fragen hier keine Antwort gegeben. Sie haben in dieser Anfragebeantwortung jene Erklärung wieder abgegeben, die Sie im Rundfunk, in den Zeitungen immer wieder gegeben haben, aber die Kernfragen wurden nicht beantwortet: Was kostet das, und was wird jenes noch kosten? Was ist im Budget, wieviel ist im Budget? Sie haben erklärt, es war nichts vorgesehen, daher ist also überhaupt nichts da, daher gibt es keinen einzigen Schilling aus der Amtshausmilliarde. Welche Projekte sollen da in Zukunft gefördert werden, wenn nicht 1978, dann also im Laufe des Jahres 1978 in Form eines Nachtragsbudgets, oder 1979? Sie haben auf diese Kernfragen der niederösterreichischen Bevölkerung, die Sie ja mit dieser Amtshausmilliarde mobilisiert haben, keine Antwort gegeben, und es ist daher zu verstehen, daß die sozialistische Fraktion diese unvollständige und unbefriedigende Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis nehmen wird. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Dr. Bernau. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, der jetzt in 35 Minuten, nein 37 Minuten genau, hier die Geschichte des Amtshausneubaues erläutert hat, befindet sich mit den von mir darzustellenden Dingen im großen und ganzen nicht allzu weit auseinander, bis auf einige, allerdings sehr wichtige und subtile Details, die ich versuchen werde aufzuklären, Herr Doktor Brezovszky. Ich möchte aber vorwegnehmen, daß wir die Anfrage der Sozialisten und die Antwort des Herrn Landeshauptmannes sehr genau studiert haben, und daß wir der Meinung sind, daß die Anfrage im Hinblick auf die von den Sozialisten gestellten Fragen hinreichend beantwortet wurde. Ich möchte daher gleich am Beginn meiner Ausführungen den Antrag stellen, der Hohe Landtag möge die Beantwortung der Anfrage des Herrn Landeshauptmannes zur Kenntnis nehmen. Nun, was ist also hier zu berichten? Der Dr. Brezovszky sprach über die Geschichte dieses Gebäudes. Ich habe mir heute auch die 'Mühe genommen, das Protokoll aus dem Jahre 1969 zu lesen, wo Sie ungefähr die gleichen Ausführungen gemacht haben, wie Sie's heute getan haben. Darüber ist also weiters nichts zu sagen. Jetzt wollen wir zum 4. Oktober kommen. Meine Damen und Herren! Die Landesparteileitung Niederösterreich hat in ihrem Terminkalender schon drei Monate vorher für Montag, den 4. Oktober, ihren Landesparteirat angesetzt und auch ausgeschrieben gehabt. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: 3. Oktober!) Bitte? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: 3. Oktober!) Entschuldigen Sie, 3. Oktober. Er war zu einem Zeitpunkt programmiert wo man also nicht - ich habe das auch in der Arbeiter-Zeitung gelesen - wußte, wie die Landtagswahlen oder die Gemeinderatswahlen ausgehen, nicht wahr, sondern auch das war von allem Anfang an klargestellt. So, wie das heute, bitte, allgemein üblich ist, hat auch die Landesparteileitung Niederösterreich anläßlich der Durchführung dieses Landesparteirates eine Pressekonferenz abgehalten. Und in dieser Pressekonferenz hat der Herr Landeshauptmann nicht, so wie es heute der Herr Dr. Brezovszky dargestellt hat, nur über den Amtshausneubau gesprochen, sondern über sämtliche Probleme, die er dann im Rahmen des am Nachmittag stattgefundenen Landesparteirates erörtert hat. (Landesrat Grünzweig: Das sind ja nicht die Prioritäten der Anfrage!) Ja natürlich, ich möchte nur klarstellen, nicht wahr, weil er gesagt hat, es ist nichts davon gesprochen worden, was im Parteirat hätte besprochen werden sollen. So haben Sie es formuliert. Also alle diese Probleme sind dort besprochen worden, die auch im Parteirat auf der Tagesordnung waren. Dort hat der Herr Landeshauptmann unter anderem auch gesagt, wir glauben, in einer Zeit, die wirtschaftlich derartig schwer ist und wo die Bundesregierung ununterbrochen die österreichische Bevölkerung aufruft, den Gürtel enger zu schnallen, mehr Sparsamkeit an den Tag zu legen, wo wir gleichzeitig aus den Budgetverhandlungen gesehen haben, daß die Bundesertragsanteile weit hinter dem Soll zurückgeblieben sind, hinter dem zu erwartenden Soll zurückgeblieben sind, wo wir weiters gesehen haben, wie stark die österreichische Bevölkerung mit neuen Belastungen belegt wird, sei es seiner Meinung nach ganz einfach nicht vertretbar, ein an sich, wie er das bezeichnet hat, notwendiges und wichtiges Vorhaben zu verwirklichen. Ich glaube, meine verehrten Damen und Herren, wer die Verhältnisse hier im Niederösterreichischen Landhaus kennt, insbesondere in diesem Haus und da oben, wie es von den Beamten bezeichnet wird, in der Bleistiftburg, der wird uns zweifellos recht geben - das war ja auch die Meinung des gesamten Landtages -, daß ein Amtshausneubau durchaus notwendig und richtig wäre, wenn, ja wenn die Umstände noch so wären, daß man sich ihn ganz einfach leisten kann. Und sehen Sie, da ist mir gestern der neueste Postwurf der Sozialistischen Partei in die Hand gekommen - der wurde uns gestern und vorgestern zugespielt -, Nr. 7, der Österreichische Spiegel. Da steht also drinnen, daß von der Bundesregierung sieben Punkte für Österreichs Zukunft entwickelt wurden, und dann ist unter dem Bild unseres Herrn Bundeskanzlers die Rubrik zu finden „So spart die Regierung". (Abg. Dr. Bernau zeigt dem Hohen Haus den Postwurf.) Ich weiß nicht, ob Sie, meine Damen und Herren von der sozialistischen Seite, oder Ihr, meine Kollegen von der ÖVP, diesen Postwurf schon gelesen habt. Wenn das nicht der Fall ist, müßte ich ihn nahezu vorlesen. Da sind nämlich insgesamt vier, acht Punkterl, acht Punkterl, wo diese Sparmaßnahmen der Bundesregierung angeführt sind. Und in diesen Sparmaßnahmen der Bundesregierung, meine verehrten Damen und Herren, ist also nichts anderes enthalten als Allgemeinplätze, wie zum Beispiel: Das Defizit der Bundestheater soll herabgesetzt werden. Also das hören wir jetzt, meine Verehrten, mindestens 12 Jahre! (Zwischenrufe.) Na ja, natürlich. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Hat auch schon die ÖVP-Regierung gesagt!) Ich habe es ganz bewußt gesagt, das war kein Versprecher. Natürlich hat die ÖVP-Bundesregierung auch gesagt, daß sie das Defizit der Bundestheater herabsetzen will. Es ist ihr zwar nicht gelungen, es herabzusetzen. Nein, nein, o nein, lieber Herr Landeshauptmann, ich bleibe dabei. (Abg. Dr. Brezovszky: Schaffen wir sie ab, die Bundestheater!) Hören Sie, oh, da bin ich ganz anderer Meinung! Ich würde mich sehr dagegen verwahren, die Bundestheater in Österreich abzuschaffen. Das wäre so eine Maßnahme wie die Erhöhung der Schillingparität für den Fremdenverkehr. Das wäre dem ungefähr gleichzusetzen. Aber bitte, der ÖVP-Bundesregierung ist es gelungen, die Kostenexplosion der Bundestheater in den Griff zu bekommen. Seit 1970 schaut es nun so aus, daß das Defizit der Bundestheater - und nur deswegen sage ich das - um 68 Millionen Schilling gestiegen ist oder um 7,2%, oder, wenn Sie es jetzt in der Vergleichszahl wissen wollen, daß das Bundestheaterdefizit gegenüber dem Jahr 1969 viermal so hoch geworden ist. Dann steht da herinnen: Die Repräsentationskosten sollen eingespart werden. Und da heißt es, es wird eine zentrale Einrichtung geschaffen, ein eigener Ausschuß, der sich damit beschäftigen soll. Das ist so wie beim Energiesparen, das ist so wie mit den Dienstautos. Wir schaffen ununterbrochen Kommissionen, Ausschüsse. Die Verwaltung wird nicht vereinfacht, sondern komplizierter, und herauskommen tut nichts, sehen Sie! Ich möchte jetzt am liebsten, weil es wirklich interessant wäre, alle acht Punkte vorlesen. Ich tue es aber bitte nicht, Sie können das ja alle noch selbst tun. (Abg. Wedl: Erzählen Sie, wo die Milliarde ist!) Na Momenterl, das kommt schon, Herr Kollege! Warten Sie ein bisserl, seien Sie nicht so ungeduldig, wir haben auch dem Herrn Dr. Brezovszky 35 Minuten gelauscht. Außerdem muß ich eines sagen, meine Damen und Herren! Wir haben ja gerne zur Kenntnis genommen, daß diese Sache für die Sozialistische Partei endgültig erledigt ist. Geht in Ordnung, aber sie ist immerhin nicht so lustig, die ganze Geschichte, nicht wahr, und darum lassen Sie mich zu den Ausführungen noch ein bisserl was dazu sagen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Sie haben gerade gelacht da drüben!) Lieber Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß wir uns persönlich ganz gut verstehen, brauche ich hier nicht zu sagen, aber das hättest Du Dir jetzt lieber ersparen sollen, weil das nämlich genau jene Dinge sind, die man nicht braucht. (Zwischenruf von Landeshauptmannstellvertreter Czettel.) Moment, Du kannst erstens gar nichts machen, und wenn, dann tu es bitte. Zum Zweiten glaube ich, daß das genau der Ton ist, den wir nicht haben sollten. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das können wir nachweisen, daß hier etwas gespielt wird!) Der Dr. Brezovszky hat zu meiner Überraschung ehrlich zugegeben - eine sehr ruhige, sehr wenig emotionelle Rede gehalten. Ich bemühe mich, das jetzt auch zu tun, tu mich bitte nicht von diesem Vorhaben abbringen. Ich bitte Dich darum, nicht wahr? Bitte, eines wollen wir doch zur Kenntnis nehmen: Wir brauchen hier ein ruhiges Klima, ein Klima, wie wir es nämlich nicht nur, meine verehrten Damen und Herren, in Niederösterreich brauchen (Zwischenrufe links. - Unruhe. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen), sondern wir bräuchten dieses ruhige Klima in ganz Österreich! (Abg. Anzenberger: Es kann nicht sein Ernst sein, daß er etwas redet, was er selbst nicht glaubt!) Und wenn in den letzten Jahren etwas passierte, dann, meine Damen und Herren, haben die Sozialisten dort, wo sie die Mehrheit haben, von dieser Mehrheit schrankenlos Gebrauch gemacht! (Abg. Lechner: Das sagen Sie in Niederösterreich!) Das sage ich. (Beifall bei der ÖVP.) Herr Kollege Lechner, wenn Sie einmal erleben würden, wie Ihre Freunde, Ihre Mitstreiter, Ihre Parteifreunde, Ihre Genossen, ihre Mehrheit beispielsweise im Kuratorium des ORF schamlos, ich kann es nur sagen, schamlos, schamlos ausnützen! (Zwischenruf.) Ich habe das bitte nicht nur Ihnen zu sagen, ich habe das auch meinem Kollegen Blecha gesagt. Ich habe ihm dort folgendes gesagt: Lieber Kollege Blecha, wenn wir in Niederösterreich bei allen Beschlüssen im Landtag, in der Regierung so vorgehen würden, wie Ihr uns das ununterbrochen im ORF vorexerziert, dann würden unsere Kollegen im Niederösterreichischen Landtag mit Recht, mit Recht sagen, so kann man nicht weiterarbeiten. Bitte, erkundigen Sie sich bei Ihren eigenen Freunden. Dort ist es nicht einmal möglich, meine Damen und Herren, daß eine Geschäftsordnungsfrage, beispielsweise die lächerliche Frage - ich verzettle mich jetzt, aber ich bin leider herausgefordert worden, ich meine das im positiven Sinne, Herr Landeshauptmannstellvertreter -, ob die Sitzung um vier Uhr oder um neun Uhr abends aus sein soll, einvernehmlich geregelt wird. Auch diese wird abgestimmt mit 16 zu 14 gegen die ÖVP! Es gibt also überhaupt nichts, meine Verehrten, was dort nicht abgestimmt wird. Aber bitte, lassen Sie mich zu unserer Sache zurückkehren, sonst gehen wir wirklich zu weit. Auf dieser Pressekonferenz hat der Landeshauptmann Maurer angekündigt, daß er - bitte wörtlich am darauffolgenden Tag der Regierung vorschlagen wird, den Amtshausneubau zurückzustellen. Herr Landeshauptmannstellvertreter! Ich kann Dir die wörtliche Äußerung des Herrn Landeshauptmannes zur Verfügung stellen; es ist ja, wie bei allen modernen Sachen, ein Tonband mitgelaufen. Ich kann Dir auch das Manuskript zur Verfügung stellen. Wörtlich hat er gesagt: „Ich werde morgen der Landesregierung vorschlagen, - was er übrigens ja auch getan hat - diesen Amtshausneubau zurückzustellen.“ (Abg. Dr. Brezovszky: Was ist mit dem Grundstücksverkauf?) Moment mal, er hat gesagt: „Ich werde der Landesregierung vorschlagen, dieses Projekt im Hinblick auf die schwierige finanzielle Situation zurückzustellen." Das muß jeder bestätigen, der dort war. Auch die zwei Redakteure der Arbeiter-Zeitung müssen Ihnen das bestätigen können. Ich kann es Ihnen sowohl anhand des Tonbandes nachweisen als auch mit der wörtlichen Niederschrift, die wir dort gemacht haben. Das und genau das ist geschehen. Bis dorthin, bitte schön, ist alles in Ordnung, höchstens wenn man die Frage stellt, ob es richtig ist, daß der Landeshauptmann zuerst das Parteiforum und die Presse informiert und erst am nächsten Tag die Regierung, kann man, wenn man will, darüber streiten. Ich darf aber sagen, daß das ja beim Bundeskanzler täglich passiert, und auch Du, lieber Herr Landeshauptmann, hast das schon in zwei Fällen gemacht. Einmal war es, glaube ich, bei der Geschäftsordnung, wo Ihr vorher, obwohl wir darüber noch in Verhandlung waren, der Presse gesagt habt, wie Ihr Euch eine Regelung vorstellt. Ich finde nichts daran, will aber nur sagen, auch hier ist es geschehen. Ein zweites Mal, erinnere ich mich, war es, als wir einvernehmlich ausgemacht haben, daß man die Planierungsregionen mit insgesamt 11 fixieren soll, und dann habt Ihr gesagt, wir wollen 14. Bitte schön, man kann darüber reden, macht ja nichts, regen wir uns nicht auf, aber ich will es nur ganz korrekt wiedergeben. Der Landeshauptmann hat der Presse erklärt: „Ich werde morgen in der Landesregierung den Vorschlag unterbreiten", wörtlich, den Vorschlag unterbreiten, „den Amtshausneubau zurückzustellen." Und genau das hat er, wie ich dann in der Arbeiter-Zeitung auch lesen konnte, unter dem Punkt „Allfälliges'' gemacht. Nur habe ich dann auch gelesen, daß es zu einem Riesenkrach gekommen ist, daß Du, Herr Landeshauptmannstellvertreter, explodiert bist und daß Du dort sofort, glaube ich, drei Anträge gestellt hast: 1. den Bau sofort einzustellen, 2. die Architekten zu entlassen und 3. (Abg. Leichtfried: Zuführung an das Waldviertel usw.) Ja. Dazu haben der Landeshauptmann und die Mitglieder der ÖVP-Regierung gesagt ... (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Die haben gar nichts gesagt!) Also, bitte schön, das weiß ich nicht, ich war ja nicht dabei. Aber es ist festgestellt worden, darüber eine Woche später zu reden, und dann hat der Landeshauptmann die Anträge formuliert. Das ist nämlich in der Arbeiter-Zeitung von allem Anfang an, Dr. Brezovszky, falsch interpretiert worden. Ich wiederhole, der Landeshauptmann hat der Presse gesagt, er werde der Regierung den Vorschlag unterbreiten, und in der Regierungssitzung hat er bei der Debatte gesagt, das nächste Mal werde er einen Antrag stellen. Das hat er, bitte schön, auch getan. Wenn Sie also hier jetzt davon sprechen, daß Treu und Glauben damit verletzt wären, dann muß ich Ihnen ehrlich sagen, da gehen Sie ein bisserl zu weit, denn ich finde es sehr korrekt, wenn man sagt, ich habe vor, diese oder jene Maßnahme zu ergreifen, ich werde der Regierung darüber berichten und eine Woche später einen konkreten Antrag stellen. Wenn das nicht korrekt ist, dann weiß ich nicht, wie man es anders machen soll. Zum zweiten hat der Landeshauptmann mit vollem Recht gesagt, wir werden doch nicht die Tuchent sofort wegziehen, sondern wir müssen alle Maßnahmen ergreifen, damit wir dieses Projekt bestmöglich verwerten können, in welcher Form immer. Es ist aber darum gegangen, daß man der Bevölkerung ganz einfach sagen mußte, wenn von Euch Opfer verlangt werden, dann bringen wir auch Opfer. Und es ist, bitte schön, für die Beamten des Landes ein großes Opfer, daß sie weiterhin oder auf längere Zeit keine ordentlichen Büros haben werden. Das sind nämlich diejenigen, die das größte Opfer gebracht haben, meine Damen und Herren! (Landrat Grünzweig: Haben Sie sie gefragt?) Na ja, das ist jetzt genauso, Herr Landesrat, als wenn wir jetzt sagen würden: Haben wir die Österreicher gefragt, ob sie die 30%ige Luxussteuer haben wollen? Haben wir sie gefragt? (Heiterkeit. - Beifall bei der ÖVP. ) Bitte. Diese haben nämlich zweifellos das größte Opfer gebracht! Der Landeshauptmann hat ja nicht nur vom Landhausbau gesprochen. Er hat auch gesagt, wir werden Repräsentationsspesen sparen. Er hat es nicht nur gesagt, er hat es auch getan! Sie wissen, vor zwei Tagen hätte ein Landesempfang stattfinden sollen. Er hat nicht stattgefunden. (Abg. Wedl: Der ist ein paar Tage später in einem anderen Forum gewesen!) Aber das ist doch nicht wahr! Bitte schön, das Land gibt doch keinen Empfang. Das ist wieder eine Behauptung, Herr Kollege Wedl, die Sie nicht aufrechterhalten können. Das Land hat keinen Empfang gegeben, der Landeshauptmann hat es angekündigt. Er hat weiter angekündigt: „Ich werde versuchen, in der Personalpolitik Einsparungen zu machen." Tatsächlich ist jetzt ein Posten der neunten Dienstklasse nicht besetzt worden. Das ist den Herren der Regierung bekannt. Das heißt also, endlich einmal hat ein Politiker nicht nur gesagt, so wie das in diesem Postwurf drinnensteht, wir werden Maßnahmen ergreifen, sondern er hat konkrete Maßnahmen, nämlich schon voll wirksame Maßnahmen, gesetzt. (Beifall bei der ÖVP.) Jetzt könnte ich mir vorstellen, daß Sie das vielleicht ein bisserl geärgert hat. Das könnte ich mir durchaus vorstellen. Aber man muß doch eines einmal einsehen: Die Notwendigkeit des Bauens, wie Sie es gesagt haben, war natürlich gegeben, die wäre auch heute noch gegeben, nur frage ich Sie: Können wir als gewählte Vertreter, als gewählte Vertreter der Niederösterreicher es uns in diesem Augenblick noch leisten, wo uns das Wasser bis zum Hals oder höher geht? Das stammt nicht von mir, das sagt der Herr Bundeskanzler bei jeder Gelegenheit, bitte bei jeder Gelegenheit, schon seit dem Sommer sehr deutlich. Bis dahin hat er es zwar der ÖVP gesagt, und dann sind die ÖVPler als die Kassandra vom Dienst verschrieen worden. Ich erinnere mich, als wir hier einmal darüber geredet haben, hat man uns auch gesagt, wir seien die ewigen Schwarzseher. Plötzlich ist dem Herrn Bundeskanzler eingefallen, es wäre doch gut, den Österreichern die Wahrheit zu sagen, und er hat im Sommer, nicht wahr, aus dem fernen Ausland mitgeteilt, daß es uns schlecht geht und daß wir allen Grund haben, den Gürtel enger zu schnallen und zu sparen. Es sind auch Dinge passiert, über die man lachen muß, wirklich lachen muß. Im Fremdenverkehr beispielsweise, hat man auf einmal gesagt, man müsse die Schillingparität aufheben, man müsse also eine flexiblere Schillingpolitik betreiben, nachdem man vorher eine Hartschillingpolitik betrieben und damit den Fremdenverkehr - siehe Folgen - in größte Schwierigkeiten gebracht hat. Dann hat man plötzlich gesagt, die Exporte seien viel zu groß, man müsse die Exporte einstellen, nachdem man vorher, Kollege Lechner, dem Österreicher von seiten des Handelsministers Staribacher ununterbrochen gesagt hat, kauft nur die ausländische Ware, damit die österreichische Wirtschaft gezwungen wird, billiger zu werden, nicht wahr? Man hatte geradezu aufgefordert zu kaufen, und jetzt auf einmal muß es anders sein. Dann hat man gesagt, ein Auto ist ein Luxus. Das darf nicht sein, nicht wahr, wir müssen selber Autos bauen! Und jetzt ist das Austro-Porsche-Projekt, was jeder Wirtschaftsfachmann von allem Anfang an in diesem Land gesagt hat, mit Ausnahme des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Geist, geplatzt. (Abg. Lechner: Und des Herrn Dr. Bernau!) Na, ich habe immer gesagt, daß das ein Wahnsinn ist! Meine verehrten Freunde von der sozialistischen Seite! Ich verlange ja jetzt kein Bekenntnis, aber wer von Ihnen, der hier sitzt, war wirklich jemals überzeugt, daß es ein gutes Projekt ist? Das sage ich Ihnen, denn das ist niemals eine Realität gewesen, wenn man ein bißchen die Verhältnisse auf dem Automarkt in Europa kennt, nicht wahr? Das war eine Augenauswischerei, das war ein Phantasieprojekt, meine Damen und Herren, das zu nichts geführt hat! Wir wollen heute in Niederösterreich eine konkrete Politik betreiben. Wir wollen jene Politik betreiben, die die Niederösterreicher verstehen können. Das ist die Politik, die wir machen wollen. (Abg. Leichtfried: Was ist geschehen damit?) Eines muß ich auch sagen, Herr Kollege Leichtfried. Ich bin sehr enttäuscht, Sie haben vor wenigen Minuten hier einen Antrag gestellt. Ich habe gesagt, wir sind bereit, diesem Antrag beizutreten, wenn Sie auch bereit sind, mehr für das Grenzland zu tun: Beispielsweise diesen Betrag auch von seiten der Bundesregierung zu erbitten, wie es unser Landeshauptmannstellvertreter Ludwig angekündigt hat. Aber wissen Sie, was mir dabei aufgefallen ist? Ihr habt den Antrag - vielleicht ist es jetzt eine Unterstellung, vielleicht ist es nur ein Mangel an Klubdisziplin - nicht einmal ernst genommen! Bei der Abstimmung von diesem Ihrem Antrag waren zehn Herren der sozialistischen Fraktion dabei. (Abg. Leichtfried: Das kann passieren. Auch die Abgeordneten gehen einmal essen!) Kann ein Pech sein, aber ernst genommen habt Ihr ihn nicht sehr, sonst wäret Ihr wenigstens dagewesen. Also bitte, ich nehme zur Kenntnis, es war ein Pech, war mangelnde Organisation, aber mir hätte es gefallen, wenn Sie diesen Anregungen Folge geleistet hätten, denn da wären wir gerne mitgegangen. Da wären wir wirklich gerne mitgegangen. (Abg. Leichtfried: Sie hätten ja auch einen diesbezüglich Antrag einbringen können, wenn es Ihnen ernst gewesen wäre!) Na, ich kann doch nicht Ihren Antrag ändern, Herr Kollege! Ich habe sofort gesagt, bitte wörtlich: Wenn Sie bereit sind, diesen Antrag auszudehnen, sind wir bereit, diesem Antrag unsere Zustimmung zu geben. Das wiederhole ich. Einverstanden, wenn Sie wollen - wir werden im Rahmen der Budgetdebatte die Möglichkeit haben -, machen wir zwei einen gemeinsamen Antrag in dieser Art. Das ist eine Einladung. Machen wir es miteinander, und ich kann Ihnen garantieren, unsere Fraktion wird diesem Antrag ihre Zustimmung geben. Ausgemacht. Geht in Ordnung. (Beifall bei der ÖVP.) Nun, wie lange dauert der Schwebezustand, Herr Dr. Brezovszky? Nicht so lange, nämlich bis man eine bestmögliche Verwertung des Projektes erreicht hat. Eine bestmögliche Verwertung - steht auch hier in der Anfragebeantwortung - ist beispielsweise, wenn man einen Käufer findet - das muß bei so einem Projekt durchaus möglich sein -, der auch bereit ist, das Architektenteam mit zu übernehmen. Daher kann der Landeshauptmann heute nicht sagen, was es schließlich und endlich kosten wird. Er kann Ihnen sagen, was es bisher gekostet hat; die Frage wurde gestellt, die hat er beantwortet. Er kann sagen, welche Mittel noch zur Verfügung stehen, aber niemand, niemand kann heute sagen, was es schließlich und endlich kosten wird, denn es kommt darauf an, wie man dieses Projekt in irgendeiner Form realisieren kann. Dann, bitte schön, wird man sich im Schoße der Landesregierung damit zu beschäftigen haben, und dann wird man ja sehen, nicht wahr, was wirklich übrig bleibt. Jedenfalls ist es - das hat der Landeshauptmann auch ein paar Mal gesagt - seine absolute Absicht, dieses Projekt bestmöglich zu verwerten, so daß das Land mit möglichst wenig Schaden aus dieser Sache heraussteigt. Das ist also die Tatsache, und ich muß jetzt sagen, ich habe mir ein bisserl aufgeschrieben, was Sie erzählt haben. (Zwischenruf links: Was ist mit der Milliarde?) Ja, die Milliarde Schilling! Daß ich um Gottes Willen nicht auf die Milliarde Schilling vergesse. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das vergißt man leicht!) Nein, nein, die vergesse ich nicht leicht. Der Landeshauptmann hat in der Pressekonferenz ausdrücklich ausgesagt, ausdrücklich ausgesagt, daß er auch der Regierung berichtet hat, daß dieses Geld natürlich nicht auf einmal zur Verfügung gestellt werden kann, denn das Projekt erstreckt sich ja auf mehrere Jahre. Daher kann auch eine Milliarde Schilling nicht zur Verfügung gestellt werden; ohnehin klar, nicht wahr? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Hat er immer verlangt!) Er hat damals gesagt, es würden vier, fünf Jahre sein, ungefähr in dieser Größenordnung. Man muß also rechnen, daß der Amtshausneubau, ursprünglich mit 500 Millionen Schilling, glaube ich, präliminiert, 600, wahrscheinlich 700, und schließlich und endlich hätte er 750 Millionen Schilling gekostet. Das Grundstück kann 150 Millionen Schilling, 200 Millionen Schilling einbringen, das gibt also summa summarum (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Eine Milliarde!) Na ja, ich rechne es ja gerade vor, das gibt summa summarum gut vorarlbergisch ca. die Milliarde Schilling! (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Eine Milliarde plus Grundkosten!) Nein, das hat er nie gesagt, lieber Herr Landeshauptmannstellvertreter, (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das weise ich Dir nach. In der Regierung hat er es gesagt. Ich habe es da stehen!) Bitte, ich habe es hier schriftlich, was der Landeshauptmann in der Pressekonferenz gesagt hat, ich habe das Tonband abgehört. Der Landeshauptmann hat genau diese Kostenrechnung, die ich jetzt hier vorgetragen habe, angesetzt. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Ich rede von der Regierung, Dr. Bernau!) Da kann ich nicht mitreden, da war ich nicht dabei, das müssen ja andere auch gehört haben. Es war immer nur davon die Rede, daß die Baukosten samt der zu erwartenden Indexsteigerung plus des allfälligen Erlöses aus dem Verkauf des Grundstückes cirka eine Milliarde Schilling betragen werden. Der Landeshauptmann hat bei der Pressekonferenz sogar nur von einer halben Milliarde Schilling gesprochen. (Abg. Tribaumer: Aber im Österreichbild von einer Milliarde!) Alles zusammen bitte, alles zusammen. Er hat ausdrücklich gesagt, eine halbe Milliarde Schilling ist für das Projekt präliminiert. Wenn man den Baukostenindex dazurechnet, dann muß man rechnen, daß es 700 bis 750 Millionen Schilling schließlich und endlich kosten wird. 150 Millionen Schilling bis 200 Millionen Schilling kann man für das Grundstück kriegen. Auch wurde niemals von 400 Millionen Schilling für den Verkauf des Grundstückes gesprochen, nirgends. Ich meine, Ihr habt ja Zeugen, es sind ja von Euch Journalisten dort gewesen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettei: Ich habe doch das Protokoll von der Landesregierung!) Das weiß ich nicht. (Landeshauptmann Maurer: Es hat doch niemand von 100 Millionen Schilling Grundwert gesprochen! - Landeshauptmannstellvertreter Czettel übergibt dem Landeshauptmann das Protokoll über die Regierungssitzung.) Also ich muß sagen, ich halte das für ausgeschlossen, weil ich die Ausführungen des Herr Landeshauptmannes nur allzu genau kenne. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Ihr wißt nicht, was Ihr wollt!) Na, wir wissen schon, was wir wollen. Wir wissen – ganz genau, was wir wollen, bitte schön. Das muß ich jetzt sagen. Wir wollen der österreichischen Bevölkerung, der niederösterreichischen Bevölkerung, sagen, daß wir nicht zu einem Zeitpunkt, wo es diesem Land dreckig geht, (Landeshauptmann Maurer: Es stimmt ja ohnehin! Das muß man ordentlich lesen!) momenterl, zu einem Zeitpunkt, wo es diesem Land dreckig geht, hier ein Bürogebäude errichten, statt daß wir alle Gelder, die wir irgendwie zur Verfügung haben können, der produktiven Arbeitsplatzsicherung zuführen. Das ist das, was wir wollen. (Beifatl bei der ÖVP.) Der Herr Landesfinanzreferent wird Ihnen, meine verehrten Damen und Herren, in zehn Tagen hier von diesem Pult anläßlich seiner Budgetrede nachweisen und zeigen können, daß allein heuer unter dem Titel „Arbeitsplatzsicherung" im Budget zusätzlich bereits 400 Millionen Schilling eingesetzt wurden. Das ist also wesentlich mehr als das, was heuer quotenmäßig nur für den Landhausbau notwendig gewesen wäre. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Stimmt doch nicht! Da mußt Du ordentlich lesen!) Darf ich vorlesen? (Zwischenrufe. - Unruhe. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Darf ich vorlesen, Herr Landeshauptmann? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das kann ich selbst auch lesen, wenn ich will!) Ich hätte es deswegen gerne vorgelesen, um die Sache nicht eskalieren zu lassen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Ich lese dann vor, denn der Herr Landeshauptmann kann auch nicht lesen!) Na ja, bitte schön, wenn wir in der Regierung erst Lesekurse einführen müssen, dann verstehe ich natürlich, daß es zu Mißverständnissen kommt. Aber das steht jetzt bitte nicht zur Debatte. Herr Landeshauptmannstellvertreter, Du kannst es mir glauben, es war von keiner anderen Zahl die Rede, und es gibt ja genug - es waren dort immerhin 30 Journalisten anwesend -, die zugehorcht haben. Bitte schön, wir haben das Tonband dort, wir haben es auch schriftlich. (Zwischenrufe. Unruhe. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Ich weiß nicht, was ich tun soll. (Präsident Dipl.-Ing. Robl: Darf ich bitten, sich wieder z u beruhigen! Er gibt das Glockenzeichen.) Meine verehrten Freunde! Eigentlich ist aus diesem Gespräch nur ein Zwiegespräch geworden und nicht zu sehr ein Referat. Das ist vielleicht ganz gut, denn ich glaube, wir "sollen uns ja menschlich aussprechen, und es soll bitte kein Porzellan zerbrochen werden. Darin bin ich mit Ihnen, Herr Dr. Brezovszky, einer Meinung. Ich wiederhole noch einmal das, was der Landeshauptmann gesagt hat: „Ich werde diesen Vorschlag in der Regierung vorbringen, wir werden dann Beschlüsse fassen." Daß dann keine einstimmigen Beschlüsse gefaßt worden sind, ist bedauerlich. Ich verstehe eine gewisse Mißstimmung, vor allem, wenn man sich offensichtlich verbal nicht ganz richtig verstanden hat. Es steht ja in allen Zeitungen, daß es einen großen Krach gegeben hat. Vielleicht hat man jeweils nicht so genau hingehört, aber nach meiner Meinung hat der Landeshauptmann im Grunde genommen einen völlig korrekten Weg eingeschlagen, und ich kann noch einmal sagen, wir sind es der niederösterreichischen Bevölkerung schuldig, daß wir dann, wenn alle sparen sollen, mit leuchtendem Beispiel vorangehen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Landesrat Grünzweig. Landesrat GRÜNZWEIG: Herr Präsident Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Herr Abg. Dr. Bernau hat einen sehr weiten Bogen um das Thema gespannt, über die Präsenz der sozialistischen Fraktion im Landtag, die Abstimmungen, über die Situation im ORF und das Problem des Austro-Porsche, unter anderem auch über die Problematik der in Rede stehenden Anfrage und Anfragebeantwortung. Als Mitglied der Landesregierung wird einem manchmal - und das nicht mit Unrecht - vorgehalten, daß die Plattform für die Diskussion von Landesregierungsmitgliedern eigentlich die Landesregierung ist und daß dieses Pult in erster Linie den Mitgliedern des Hauses vorbehalten ist in Angelegenheiten, die nicht das Referat des Regierungsmitgliedes betreffen. Nun hat sich aber der Herr Landeshauptmann an die Öffentlichkeit gewendet. Er ist den Weg in die Öffentlichkeit gegangen in einer Angelegenheit, die bisher eben eine gemeinsame war und in der gemeinsam vorgegangen worden ist. Bitte, wir werden das auch bereden, ich darf nun meine Stellungnahme dazu äußern, nachdem Sie Ihre vorgetragen haben. Daher glaube ich, daß es auch für ein Regierungsmitglied notwendig ist, aus der Sicht der Behandlung dieser Materie in der Landesregierung einige Erläuterungen zu geben und dadurch in dieser Frage ebenfalls eine gewisse Öffentlichkeit zu haben. Rhetorisch wurde schon einiges behandelt, trotzdem darf ich vielleicht einige Ergänzungen machen, damit das Problem etwas eindeutiger und ausführlicher beleuchtet wird. Die Verbauungsversuche haben 1954 – und da möchte ich erst beginnen - mit doch etwas stärkerer Vehemenz begonnen. Damals wurde bekanntlich der schon zitierte öffentliche Wettbewerb gemacht. Es haben sich eine ganze Reihe von Architekten an diesem öffentlichen Wettbewerb, der auf Österreich beschränkt war, beteiligt und es wurden insgesamt 81 Projekte eingereicht. Es ist interessant, daß damals die Architektengemeinschaft Purr-Lippert den ersten Preis, Hubatsch den zweiten und Klemens Holzmeister den dritten Preis erzielt hat. Es ist aber zu keiner Realisierung aus einer ganzen Reihe von Gründen, zum Teil aus finanziellen Gründen, wie schon Dr. Brezovszky aufgezeigt hat, gekommen. Allerdings haben in der Zwischenzeit immer wieder gewisse Arbeiten, Planungs- und Vorbereitungsarbeiten, stattgefunden, bis sich dann der Landtag 1969 in seiner Sitzung vom 17. 4. mit der Frage beschäftigt und 3,5 Millionen Schilling für die Erstellung eines solchen Projektes und die bezughabenden Vorarbeiten bewilligt hat. Die Zustimmung der sozialistischen Fraktion im Jahre 1969 wurde bereits in Ihrer Begründung erläutert. Durch die schlechte Unterbringung - ich möchte das unterstreichen - der Landesbediensteten und die Dislozierung der Landesdienststellen auf verschiedenen Plätzen war die Verwaltung sehr stark erschwert. Es hat dann die Landesregierung - ich habe in meinen Aufzeichnungen eigentlich nur diesen einen Beschluß gefunden - einen Auftrag an die Architekten Lang-Czernin gegeben in der Größenordnung von 498.000 Schilling, für den Rest habe ich eine Lücke. Ich hoffe, daß sich das noch rekonstruieren läßt. Hier wurde nämlich dieses Architektenbüro mit der Erstellung von Projektvarianten im Maßstab 1:200 und einer ganzen Reihe von verschiedenen Vorarbeiten zur Erlangung der Baugenehmigung beauftragt. Nachdem Überlegungen angestellt wurden, hat sich die Notwendigkeit, erwiesen, in der Sache einen internationalen Wettbewerb auszuschreiben und daß für die diese Ausschreibung die erstellten Vorarbeiten des Architektenbüros Lang-Czernin - wörtlich bitte - nicht brauchbar waren, daß also nichts von dem, was hier geliefert wurde, verwendet werden konnte. Das heißt, es ist mit Landtagsbeschluß ein Betrag von 3,5 Millionen Schilling dafür vorgesehen gewesen, es konnte jedoch damit nichts angefangen werden. Aber das ist noch nicht alles. Von den Architekten Lang-Czernin ist zur Zeit eine Klage gegen das Land um einen Streitwert von 5 Millionen Schilling anhängig, und da würde mich bitte schon interessieren, wie die Aufträge ausgesehen haben, die an das Architektenbüro Lang-Czernin gegangen sind und die nun dieses Architektenbüro veranlassen, eine solche Klage gegen das Land Niederösterreich einzubringen, wer dafür verantwortlich ist, wie diese Verträge hinsichtlich ihres Textes und Inhaltes aussehen. Ich glaube, das wird sich ja in nächster Zeit herausstellen. (Abg. Buchinger: Warum fragen Sie nicht in der Regierung?) Das habe ich mir gedacht! Bitte, ich habe wiederholt diese Frage gestellt, ich habe sie noch nicht befriedigend beantwortet bekommen, (Landeshauptmann Maurer: Das bekommen Sie doch!) und ich habe auch schon begründet, warum ich heute im Landtag darüber rede. Das ist nicht das erstemal, daß ich diese Problematik streife, aufgreife. Kurz vielleicht doch noch ein paar Hinweise auf diesen letzten Architektenwettbewerb. Es stimmt schon, die EZ 1722 der Katastralgemeinde Innere Stadt ist ein problematisches Grundstück, jedenfalls einer der wertvollsten und diffizilsten Baugründe Wiens. Landhaus, Minoritenkirche, dann Bundeskanzleramt, Hofburg bilden ein sehr differenziertes städtebauliches Ensemble. Vergleichbar ist die Verbauung des Ballhausplatzes vom Architektonischen her vielleicht mit der Ringstraßenverbauung und bedeutet daher eine ungeheure Aufgabe und Verpflichtung. Vor allen Dingen war dabei die Probe aufs Exempel zu machen, wie weit unsere Architekten in der Lage sind, unsere heutigen baukulturellen Vorstellungen in wertvollste alte Bausubstanz einzufügen. Es bestand für uns nie ein Zweifel, daß das nur durch einen internationalen Wettbewerb geschehen konnte. Es ist ja interessant, daß in dem Zusammenhang geradezu die klassischen Bemerkungen eines Beamten gefallen sind: „Na, was man da herumtut", hat er gemeint, es war eine Reihe von Zuhörern dabei, „da hätte man früher nicht so viele Geschichten gemacht! Einfach eine hohe Planke aufstellen, und wenn die Geschichte dann steht, ein halbes Jahr lang keine Zeitung lesen, und die Sache hat sich schon." So hat es sich einer vorgestellt. Bitte, es hat auch der Herr Landeshauptmann einige Einwände gegen diesen internationalen Architektenbewerb gehabt. Auch das zitiere ich aus einem bestimmten Grund. Er hat damals gemeint, daß die Ausschreibung eines internationalen Wettbewerbes eine Verzögerung - das war 1975 - um einen Monat mit sich bringen würde und eine Verteuerung von 285.000 Schilling. So ernst war es dem Herrn Landeshauptmann seinerzeit, daß die Verzögerung von einem Monat sogar ins Gewicht gefallen und als Argument gegen die Ausschreibung eines internationalen Wettbewerbes angeführt worden ist. Es ist dann ein Arbeitsausschuß gebildet worden unter dem Vorsitz des Herrn Landeshauptmannes, sein Stellvertreter war der Herr Landesamtsdirektor Schneider, der Herr Hofrat Pelnöcker und Herr Hofrat Mayer sind ebenfalls seitens des Landes Mitglieder gewesen. Es war ein sehr kompetenter Arbeitsausschuß, der wiederum eine Jury nominiert hat, aus 15 Köpfen bestehend, ein internationales Preisgericht, das sechs Vertreter aus dem Bundesland Niederösterreich zählte, drei aus der österreichischen Architektenkammer, zwei von der Internationalen Architektenunion, einen Vertreter des Denkmalamtes, zwei Vertreter der Stadt Wien und einen des Bundeskanzleramtes. Sicherlich alles, was hier an Kompetenz aufzutreiben war, war in diesem Preisgericht drinnen. Es ist schon angeführt worden, dieser zweite Wettbewerb hat sich eines noch viel größeren Interesses erfreut: 587 Architekten aus verschiedensten Ländern, wie Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien, Schweden, Dänemark und Polen, auch eine ganze Reihe von osteuropäischen Ländern haben sich daran beteiligt. Insgesamt sind dann aber nur 219 Einreichungen erfolgt. Der erste Preis wurde von der Jury, die unter dem Vorsitz des Schweizer Professors Dahinden tagte wochenlang, wochenlang arbeitete man an dieser Problematik - dann dem Architektenteam Marschalek, Ladstätter und Gantar zuerkannt. Dieses Projekt sah von der Funktion her 581 Arbeitsplätze und 340 Einstellplätze vor sowie eine ganze Reihe von Amtsräumen für Regierungsmitglieder und Präsidenten. Daraufhin wurde der Auftrag nach längeren Beratungen schließlich an den ersten Preisträger vergeben, und zwar in der Regierungssitzung vom 30. November 1976, zunächst mit Kosten von 13,716.000 Schilling. Auf die Frage, die vorher schon eine große Rolle gespielt hat, was denn geschehe, wenn etwa die Gemeinde Wien die Baugenehmigung nicht gibt, was dann zu tun sei, wurde ein Passus eingefügt, daß in diesem Fall die Planungskosten mit 10 Millionen Schilling pauschal abzulösen wären. Auf den Gedanken, daß der Bau auch aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden könnte, ist 1976 kein Mensch gekommen. Es war nur die Rede davon, wie man vorsorgen müsse, wenn aus baubehördlichen Gründen der Bau nicht durchgeführt werden könne. Da wurde den Architekten eine Pauschalabfindung zuerkannt. Ich darf noch auf die Regierungssitzung vom 15. 2. 1977, also vom Februar des heurigen Jahres, hinweisen, um Ihnen das noch einmal klar vor Augen zu führen. Damals hat der Herr Landeshauptmann auf die Vorhaltungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Czettel eine Erklärung abgegeben, und der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, der in den Zeitungen sicherlich unrichtig zitiert worden ist, hat erklärt, daß mit dem Spatenstich bald zu rechnen sei oder daß man in die Südstadt ausweichen würde. Sicherlich unrichtig, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Sie haben das damals erklärt, aber um das geht es in dem Zusammenhang nicht, sondern es geht darum, daß der Herr Landeshauptmann mit aller Deutlichkeit gesagt hat, er stehe nach wie vor zum Vorhaben Amtshausgebäude Ballhausplatz und vertrete die Meinung, daß die Baubewilligung erreichbar sein müßte. Die Volksparteiregierungsmitglieder würden in dieser Angelegenheit keinen Alleingang unternehmen, keinen Alleingang. Das ist die Erklärung am 15. Februar dieses Jahres, und noch am 24. Mai hat der Herr Landeshauptmann mitgeteilt, daß er in einem Gespräch mit dem Herrn Stadtrat Wurzer die Frage wegen der Genehmigung erörtert habe. Dabei wurde festgestellt - das haben Sie damals mit aller Deutlichkeit gesagt -, daß der Platz verbaut werden müsse. Es gebe keine andere Lösung. In einer weiteren Sitzung haben Sie den Herrn Bürgermeister Gratz zitiert. Sie haben auf ein Gespräch in der Schallaburg anläßlich der Eröffnung der Ausstellung „Das Wiener Bürgerliche Zeughaus" Bezug genommen und mitgeteilt - ich war übrigens Zeuge dieses Gesprächs -, daß der Herr Bürgermeister diesem Projekt durchaus positiv gegenüberstehe. Also von der baupolizeilichen Seite her, von der baubehördlichen Seite her, bestehe die Chance, daß das Projekt durchgesetzt werden könne. Das Hauptproblem war schon von Beginn an und während der ganzen Zeit natürlich die Gestaltung der Fassade. Diesbezüglich wurde von Stadtrat Dr. Wurzer eine Enquete in Aussicht genommen, die sich mit dieser Frage zu beschäftigen hätte. Es lag dann eine Variante der Fassadengestaltung vor. Die Architekten wurden ja dazu verhalten, und es lag in ihrem Interesse, gemäß der Wiener Bauordnung entsprechende Entwürfe zu machen, die sich dann allerdings in den Augen der Fachleute als nicht brauchbar erwiesen. Es ist interessant, daß zum selben Zeitpunkt, als ich von der Pressekonferenz Nachricht erhalten habe, der verantwortliche Leiter der Abteilung Hochbau bei mir im Büro gewesen ist und mir von dem Ergebnis der Aussprache mit den Architekten Mitteilung gemacht hat. Mitten in diese Arbeitsgespräche ist die Nachricht von der Pressekonferenz gekommen, die der Herr Landeshauptmann Maurer abgehalten hat. Nun darf ich bitte doch den Herrn Dr. Bernau korrigieren im Hinblick auf das, was der Herr Landeshauptmann in der Pressekonferenz gesagt hat. Diesbezüglich können Sie den Herrn Chefredakteur Ströbitzer fragen, der ja in dieser Sache an den Herrn Landeshauptmann eine Anfrage gestellt hat und der sich auf den Text der Erklärung, die der Herr Landeshauptmann schriftlich vorgelegt hat, bezieht. Bei der Pressekonferenz ist ja ein Waschzettel gelegen. Der Herr Landeshauptmann hat nun in der nächsten nach dem 4. stattgefundenen Sitzung der Landesregierung, in der wir dieses Thema angeschnitten haben, nämlich in der Sitzung vom 11. Oktober, wörtlich den Text dieser seiner Erklärung vorgelesen. Das ist protokolliert. Das, was Sie jetzt vorgetragen haben, haben Sie vielleicht vom Tonband, ich weiß es nicht. Der Herr Landeshauptmann verlas also den Text seiner Erklärung bei der Pressekonferenz am 3. 10. 1977, daß er der Landesregierung vorschlagen werde, das Amtsgebäude nicht zu bauen und den dadurch einzusparenden Betrag - es ist wiederum eine andere Zahl - von cirka einer halben Milliarde Schilling der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Das sind neuerlich divergierende Zahlenangaben, die von seiten des Herrn Landeshauptmannes gemacht worden sind, und daraufhin ist der bewußte Antrag der ÖVP gestellt worden. Bitte, Herr Landeshauptmann, Sie haben in der Sitzung vom 11. Oktober erklärt, daß Sie in der Pressekonferenz mitgeteilt haben, der Landesregierung vorzuschlagen, das Amtsgebäude nicht zu bauen. (Abg. Leichtfried: Nicht zu bauen. Darum geht es!) Bitte, es steht „nicht zu bauen". Und das ist, glaube ich, der entscheidende Widerspruch, denn in derselben Sitzung, wo Sie das mitgeteilt haben, haben Sie den Antrag gestellt, den Neubau zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausführen - zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auszuführen! Darin sehe ich doch eine ganz enorme Diskrepanz. Das Gespräch in der Landesregierung hat ja noch einige andere Aspekte gezeigt, vor allen Dingen in der ersten Sitzung am 4. Hier hat der Herr Landeshauptmann eine Reihe von Andeutungen gemacht über die Alternativen, die es dazu gibt, etwa daß das Land Niederösterreich nicht selbst bauen müsse, sondern daß man - auch das Wort Leasing ist gefallen - (Landeshauptmann Maurer: Von Euch, nicht von mir!) den Bau ja auch im Leasingverfahren durchführen könne. Herr Landeshauptmann, das haben meines Wissens nach Sie gesagt (Landeshauptmann Maurer: Es ist möglich!), und wir haben natürlich diese Alternative als völlig unbrauchbar abgelehnt, weil sie auf jeden Fall die teuerste wäre, die man sich vorstellen kann. (Landeshauptmann Maurer: Der Bund macht das um laufenden Band!) Wenn ich schon über den Baugrund verfüge, werde ich doch nicht jemanden anderen beauftragen, für mich zu bauen, der natürlich seine bürgerliche Verdienstspanne haben muß, sonst würde er sich diesen Geschäften nicht widmen. Sie haben damals aber auch ein Leasingverfahren in dem Zusammenhang nicht ausgeschlossen. Ich glaube, meine Damen und Herren, es geht darum, daß die Sozialisten unter diesen Umständen einfach reinen Tisch machen wollten, damit diese Angelegenheit - ich glaube, das Wort ist schon gefallen - nicht weiter in Schwebe bleibt. Wenn man bedenkt, wie weit die Sache zurückgereift, und jetzt reiht sich dann - Sie können Gift darauf nehmen – in der Angelegenheit ein Prozeß an den anderen. Wenn Sie heute diesen gordischen Knoten faktisch so durchschlagen wollen, daß Sie das ganze weiterführen, dann wird die Situation sicherlich nicht besser werden. Wir glauben vielmehr, daß wir eine ganz klare Lösung herbeiführen müssen. Daher auch dieser Antrag, denn der Schaden, der entstanden ist - die Zahlen wurden genannt, sie sind auf jeden Fall unvollständig -, und das, was aus der früheren Zeit noch dazukommt, wird sich noch herausstellen. Das kann man heute gar nicht abschätzen, weil das Prozeßrisiko in Sachen Lang-Czernin noch nicht abzusehen ist, und in der Frage der Architektenverträge mit dem jetzigen Architekten Marschalek ist auch klar, daß durch die unglückliche Formulierung, daß nur seitens der Baubehörde Schwierigkeiten entstehen könnten und nicht seitens des Bauherrn, das Land in eine unangenehme Misere hineingekommen ist. Ich glaube auch, daß die Formulierung „Zurückstellung" eher der Versuch eines untauglichen Ausweges ist. Ich möchte das nicht als Trick bezeichnen, denn feststeht jedenfalls, daß das Land auf keinen Fall bauen wird, und eine wie immer geartete Leasing-Lösung wird für uns ebenfalls nicht in Frage kommen. Mag sein, daß Sie auch hier einen Alleingang machen. Das kann ich mir aber nicht gut vorstellen, weil es noch viel, viel teurer wäre als das, was hier geschehen ist. Und wenn die Architekten vom Käufer der Liegenschaft mit übernommen werden, na ja, dann kann sich das Land schon heute von ihnen trennen. Ich glaube, dann steht doch dem nichts im Wege. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das in dieser Art realisieren lassen wird. (Abg. Dr. Bermau: Das wäre ein Leichtsinn!) Na, was da schon für Leichtsinn passiert ist, das habe ich versucht, an einigen Beispielen hier aufzuzählen, und ich glaube, da ist eine klare Lösung, die jetzt ein Ende macht, einen Strich zieht, besser als das, was durch Jahrzehnte hindurch geschieht. Das, was Sie vorschlagen, ist keine klare Lösung! Ich glaube, der Herr Dr. Brezovszky hat - und darauf kommt es mir an, meritorisch ist ja schon sehr viel gesagt worden, aber vielleicht darf ich doch als Landesregierungsmitglied noch ein paar Überlegungen anstellen - schon das Wort Vertrauenskrise gebraucht. Schauen Sie, wenn man immer wieder miteinander reden muß und erfolgreich arbeiten soll, ist doch ein Mindestmaß von Glaubwürdigkeit notwendig! Und wenn sich die Landesregierung seit 1968 41 mal, bitte 41 mal, mit dieser Materie beschäftigt hat und wiederholt gegenseitig versichert wurde, hier nur gemeinsam vorgehen zu wollen, so ist Ihre Vorgangsweise für die Sozialisten wie ein Schock gewesen. Das müssen Sie doch verstehen. Ich muß Ihnen sagen, ich habe dem Herrn Landeshauptmann, als das passiert ist, mit aller Deutlichkeit gleich gesagt, spontan - ich habe mir nicht helfen können, Herr Landeshauptmann -: Wir glauben Ihnen nichts mehr! So geht es doch nicht! Noch ein paar Monate vorher erklärt er, wir werden keinen Alleingang machen, und dann passiert das. Dann geht er in die Öffentlichkeit, ohne daß jemand informiert ist. Selbst die Landesamtsdirektion hat nichts gewußt, der Landesamtsdirektor, die Hochbauabteilung haben davon nichts erfahren. Na gut, Sie brauchen die Beamten natürlich nicht informieren, das ist selbstverständlich, das müssen Sie nicht tun. (Abg. Dr. Bernau: Es müssen doch erst Beschlüsse gefaßt werden!) Ohne mit irgend jemandem zu reden, ging der Herr Landeshauptmann in die Öffentlichkeit und hat erklärt, daß das Amtshaus nicht gebaut wird. (Abg. Dr. Bernau: Er hat vorgeschlagen!) Na entschuldigen Sie, wenn der Landeshauptmann und Obmann der stärksten Partei den Vorschlag macht, daß das nicht geschieht, ja was gibt es denn da noch? Daß das hinterher auch noch beschlossen wird, ist doch wahrscheinlich. Ich glaube, Sie machen es sich doch ein bisserl zu leicht, Herr Dr. Bernau. Im Hintergrund sind Sie zu diesem Beschluß gestanden, das ist ja allgemein in diesem Hause bekannt. Daher Ihre große Beredsamkeit und Ihr, wie gesagt, sehr heftiges Argument in dieser Angelegenheit. Die Kommunikations- und Entscheidungsmechanismen sind ja nicht unsere Sache, das ist Ihr Problem. Aber die Sozialisten können sich mit einer solchen Vorgangsweise nicht abfinden. Unabhängig vom Rhetorischen, wir hängen nicht an diesem Objekt, das darf ich noch einmal bestätigen. Sie haben uns damals lange überzeugt, daß es notwendig ist, und wir haben uns diesen Argumenten nicht verschlossen, aber wir können diese Vorgangsweise nicht zur Kenntnis nehmen. Was ist denn an Absprachen an Vereinbarungen in Hinkunft überhaupt noch möglich, worauf kann man sich denn noch in dem Haus verlassen, wenn in wesentlichen Fragen der Partner von den getroffenen übereinkommen einfach abgeht? Das ist ja nicht das erstemal, Herr Landeshauptmann, Sie wissen es ja ganz genau. Bei der Gemeindezusammenlegung haben Sie es uns ganz genauso gemacht, und in der Kernkraftwerksfrage ist Ihre Haltung ebenfalls sehr zwiespältig geworden, und beinahe wären wir wieder allein gestanden, wenn sich jetzt nicht wieder das Blatt wenden und sich die Stimmung legen würde. Sie laufen hier Stimmungen nach und leiden - das kann ich Ihnen sagen – dadurch in Ihrem Ruf sehr stark. (Landeshauptmann Maurer: Mein Ruf ist nicht ihr Problem, Herr Landesrat! - Abg. Anzenberger: Das ist von Dir nicht ernst gemeint!) Nein, Sie brauchen nicht meinen, daß das mein Problem ist. Mein Problem und das meiner Freunde in der Landesregierung ist die Tatsache, daß wir immer wieder Vereinbarungen zu treffen haben, Absprachen zu treffen haben und daß man doch irgendwo einen Anhaltspunkt haben muß, daß man auch glauben kann, was ausgemacht wurde. Schauen Sie, das kommt mir so vor: Wir gehen zwei Jahre lang miteinander auf einer Straße, Sie machen plötzlich einen Bogen nach links, und wir laufen gerade weiter. Na, das ist fesch. Das hört sich auch in den Zeitungen recht gut an. Aber - ich weiß nicht, ob Bürgermeister von Ihnen darunter sind -, das können Sie nicht einmal mit einer Fraktion, die aus einem Mann besteht, machen, denn ein bissel Selbstachtung muß man doch haben. Eine solche Vorgangsweise ist einfach untragbar. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Anzenberger: Sie sollen in der eigenen Gemeinderatsfraktion in Sieghartskirchen so denken!) Bitte, meine Damen und Herren, (Gelächter.) Herr Kollege, wenn Sie ausgelacht haben, rede ich weiter. Ich glaube nur, daß das auch keine Spielfrage ist, sondern hier geht es doch um sehr grundsätzliche Fragen des Zusammenwirkens in einem demokratisch zusammengesetzten Kollegium. Die SPÖ nimmt also zur Kenntnis, daß entgegen den Behauptungen des Herrn Landeshauptmannes, für die er als Personalreferent auch die Verantwortung trägt, uns immer wieder gesagt wird, daß die Gründe, die zur Entscheidung, den Ballhausplatz zu verbauen, führten, nicht mehr zutreffen oder, wie wir von Herrn Dr. Bernau gehört haben, nicht mehr jenes Gewicht haben wie seinerzeit. Die Informationen, die wir immer wieder erhalten haben, entbehren also der Grundlage, sie sind nicht zutreffend, und für die Sozialisten fallen nach diesem letzten Informationsstand die damaligen Entscheidungsgründe weg. Die Konsequenz war daher der Antrag der sozialistischen Fraktion. Ich möchte aber doch an die UVP appellieren: Bereinigen Sie mit uns diese Angelegenheit! Diese Möglichkeit gibt es noch. Machen wir doch den Versuch, einen Strich unter diese Affäre zu ziehen, und zwar durch klare Beschlüsse, so daß hier wirklich ein klarer und deutlicher Weg gegangen wird. Wenn nun die finanzielle Last des Amtshausneubaues wegfällt - niemand wird sich sicher mehr freuen als der Finanzreferent -, können wirkungsvolle Maßnahmen für das Bundesland Niederösterreich gesetzt werden, und, Herr Landeshauptmann und Herr Landesfinanzreferent, Sie werden uns bei diesen positiven Maßnahmen auf Ihrer Seite finden. Allerdings müssen Sie uns zuerst davon überzeugen, Herr Landeshauptmann, daß Sie es ernst meinen. (Beifall bei den Sozialisten.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Bei der Besprechung über die Beantwortung der Anfrage hat der Abg. Dr. Bernau den Antrag gestellt, die Beantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Ich lasse über den Antrag, wonach die Anfragebeantwortung, Zahl Ltg.-480/1, zur Kenntnis genommen wird, abstimmen. (Nach Abstimmung): Angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 20.20 Uhr.)