Quellen:

Werbung
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
Institut für politische Wissenschaft
Wintersemester 2007/ 2008
Proseminar Einführung in das politische System Deutschlands
Dozent:
Prof. Dr. Axel Murswieck
Referenten: Clemens Massi Breuer, Robin Dyck, Ramazan Hüzmeli, Augustine Konan,
Judith Kreuter
Datum:
16. 01. 2008
1. Geschichte des Bundesrates
Geschichtliche Eckdaten:
 Kapitulation der BRD und die Jahre der Besatzung
 Die Kursänderung der westlichen Alliierten
 Abbau der Interessenunterschiede der Alliierten
 Einberufung der verfassungsgebenden
 Versammlung in den "Frankfurter Dokumenten“
→
Parlamentarischer Rat
Meinungsverschiedenheiten der Teilnehmer der verfassungsgebenden
Versammlung
Kriterien für die Länderkammer
 Vertretung der Länder auf Bundesebene
 Verkörperung des deutschen Föderalismus
Zwei Modelle
Bundesrat
Senat
 Vertreter der Exekutive

 Bestell bar und abrufbar

 Die Vertreter werden nicht direkt

vom Volk gewählt
 Ein kontinuierliches Organ ohne
Legislaturperiode

 Bei der Gesetzgebung und
Verwaltung des Bundes spielt große
Rolle
Vertreter des Volkes
Nicht bestell bar oder abruf bar
Die Wahl der Vertreter wird
turnusgemäß und im zweijährigen
Turnus werden 1/3 der Mitglieder
des Senats direkt vom Volk gewählt
Wirkt bei der Gesetzgebung und
Verwaltung des Bundes mit
2. Aufgaben und Funktionen
2.1.Gesetzgebung
- Funktion nach Artikel 50 GG:
Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und den Angelegenheit der EU
1
- Zusammensetzung und Stimmabgabe nach Artikel 51 GG:
o Zusammensetzung aus Mitgliedern der Regierungen der Länder
o Stimmabgabe nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter
o Einheitliche Stimmabgabe eines Landes
o Abstimmende sind weisungsgebunden (imperatives Mandat)
- Vorlagen der Bundesregierung zuerst im Bundesrat (Stellungnahme innerhalb von 3, 6 bzw. 9
Wochen)
- Vorlage von Gesetzesvorschlägen des Bundesrats an Bundesregierung und Bundestag
- Bildung eines Gemeinsamen Ausschusses im Verteidigungsfall
- Informationspflicht der Bundesregierung über die Führung der Regierungsgeschäfte
o Gilt für alle Bereiche
o Einholen von Informationen erfolgt passiv
- Europäische Union
o Aktive Mitwirkung bei der Festlegung der Verhandlungsposition
o Gesetzesvorhaben:
 Bund zuständig: Bundesregierung setzt sich mit der Stellungnahme des
Bundesrats auseinander
 Länder zuständig: Im Zweifelsfall ist die Stellungnahme des Bundesrats die
deutsche Verhandlungsposition
2.2.Bundesratsausschüsse:
- Andere Mitglieder der Länderregierungen oder deren Beauftragte können dem Bundesratsausschuss
angehören
- Empfehlung der Ausschüsse an das Plenum
- Europakammer
o Schnelle Reaktionsmöglichkeit
o Beschlüsse der Europakammer gelten als Bundesratsbeschlüsse
- Beispielausschüsse:
o Ausschuss für Fragen der Europäischen Union
o Ausschuss für Kulturfragen
o Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik
2.3.Zustimmungsgesetz:
- Zustimmungsbedürftige Gesetze:
o Bundesgesetze, die die bundesstaatliche Grundlage der BRD oder die Hoheitsrechte der
Länder tangieren
o Grundgesetzänderungen
- Mögliche Abstimmungsergebnisse:
o Zustimmung
o Ablehnung
o Anrufung des Vermittlungsausschusses
o Kein Konsens im Vermittlungsausschuss
 Ablehnung des Gesetzes
2.4.Einspruchsgesetz:
- Nach dem Scheitern des Vermittlungsverfahrens kann der Bundesrat Einspruch einlegen
(suspensives Veto)
- Bundestag berät erneut über die Vorlage
- Benötigte Stimmenverhältnisse zur Überstimmung des Bundesrats
o Mehrheit der Stimmen im Bundesrat erfordert Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des
Bundestags
o Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat erfordert Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag
2.5.Weitere Kompetenzen des Bundesrats:
- Beantragung der „Organklage“
o Anrufung des BVerfG zur Klärung von Organstreitigkeiten
o Amtsenthebungsklage gegen den Bundespräsidenten
2
- Zustimmung zu Rechtsverordnungen
o Beispiel: Straßenverkehrsordnung
o Antragsrecht
o Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht möglich
o Zustimmung zu Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
o Beispiel: Verwarnungsgeldkatalog, „Punktekatalog“
- Kontrollrecht des inneren Notstandes
3. Aufbau und Zusammensetzung
Organe des Bundesrates
 Plenum
 Präsidium (Präsident und zwei Vizepräsidenten)
 Sekretariat
 Bevollmächtigte der Länder beim Bund
 Europakammer
 Ausschüsse
Zusammensetzung
 Vertretung jedes der 16 Bundesländer durch 3 – 6 Stimmen (orientiert an der
Einwohnerzahl)
 Sperrminorität durch die vier größten Länder (BW, BY, NS, NRW)
4. Der Vermittlungsausschuss
Geschichte:
 Novum in deutscher Verfassungsgeschichte
 Kein komplett neues Konzept
Aufgaben/Kompetenzen:
 Gemeinsames Gremium des Bundestages und des Bundesrates
→
Ziel: Unstimmigkeiten bei der Gesetzgebung auszuräumen, z.B. in Form von
Kompromissen
→
Höhere Effizienz im Gesetzgebungsverfahren
 Aufgaben und Kompetenzen werden im GG in Art 77 (2) à nicht präzisiert. 
Geschäftsordnung
 passives Gremium → wird angerufen
Zusammensetzung/Bildung:
 16 Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats.
 Zwei Vorsitzende aus Bundestag und Bundesrat: Ablösung vierteljährlich
 Die Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden
 Bundesrat: Jeweils 1 Mitglied pro Land pro/Legislaturperiode (von Landesregierung
bestimmt / von Landtagswahlen abhängig)
 Bundestag: Fraktionsproporz
3

Jeder Beteiligte hat eine Stimme
Gegenstand und Grenzen:
 Theorie vom „weißen Blatt“
 Ergänzende und korrigierende Aufgabe
 Bundestag nur Ratifikationorgan
 Innerlicher Sachzusammenhang
 Einbeziehung noch nicht verabschiedeter Gesetze erlaubt
Kritik:
 „Black Box“ :
o Vermittlungsausschuss intransparent für den Bürger:
Vermengung von Länder-, Bundes- und parteipolitischen Interessen
Pol. Verantwortlichkeiten nicht mehr nachvollziehbar 
o Haushaltsbegleitgesetz 2004: Kritik  VA wahrer Gesetzgeber
o BVerfG: Entscheidung zur Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten
 „Reförmchen“ und faule Kompromisse anstatt klarer Entscheidungen.
 „Black Box“ auch positive Elemente im Zusammenhang mit anderen Faktoren:
o Weisungsfreiheit
o Vertraulichkeit der Beratung
o nur eingeschränkt Stellvertreter möglich
o schützen vor Repressionen und erhöhen Effektivität
Bewertung/Fazit:
 Allgemein: Kritik übertrieben
 Allerdings: Teilweise Instrument der Parteien
 „Sicherheitsventil“ Blockaden selten Konsensfähige Vorschläge
 Mittlerer Weg wird begünstigt
 „Erfolgsstory“
5. These:
Der Bundesrat – Blockadeinstrument der Opposition des
Bundestags?
Der Bundesrat ist durch seine institutionelle Stellung ein mögliches Blockadeinstrument für
überfällige Reformen und wird von der Opposition aus dem Bundestag auch als solches
eingesetzt. So entstehen Reformblockaden.
Entstehung der These:
Verschiebung der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit durch den Teufelskreis aus
Föderalismus und Parteienwettbewerb (nach Dieter Grimm)
4
Reformblockaden
Föderalismus:
Langsamer
Gesetzgebungsprozess durch
konsensuale
Hürden
Bundesrat mit zu
viel Macht
ausgestattet
Pro
Öffentliche Wahrnehmung:
Bundesrat inzwischen
„faktische Zweite Kammer“
→ viel Mitbestimmung bei
Gesetzgebung (absolutes Veto
bei Zustimmungsgesetzen und
faktisch auch z.T. bei
Einspruchsgesetzen)
Bundesrat als
Möglichkeit zur Blockade in
Blockadeinstrument vielen Fällen gegeben
(hohes Mitbestimmungsrecht)
Empirie: Beispiele vorhanden!
Parteienwettbewerb:
Beschwörung des
Handlungsbedarfs
Steigerung der
Erwartungen beim
Wähler
Contra
Verfassungsgeschichte:
Idee des Bundesrates als „Gegenpol
zum Bundestag“
→ Bändigung der Tyrannei der
Mehrheit
Empirie:
Anteil der vom Bundesrat
mitbestimmten Gesetze 63,9 %
(Durchschnitt von 1949 bis 2005)
Demokratische Grundordnung:
Recht auf Opposition
→ auch vom Bundesrat ausführbar
Einfluss der Länderinteressen, nicht
nur parteipolitischer Interessen
5
Empirie:
Nur wenige Fälle tatsächlicher
Blockade
„Erfolgsgeschichte“
Vermittlungsauschuss
Zu beachten: Reformen sind nicht Signum guten Regierens
→
nicht absolut, sondern nur relativ in Bezug auf normative Vorgaben
nötig!!
Literaturverzeichnis:
www.bundesrat.de (Stand 12.01.08, 14 Uhr)
www.bpb.de (Stand 15.01.08, 23 Uhr)
Bauer, Thomas L.: Der Vermittlungsausschuss. Politik zwischen Konkurrenz und Konsens, Diss. Heidelberg
1998.
Bleek, Wilhelm/ Sontheimer, Kurt: Grundzüge des politischen Systems Deutschlands, München 1984.
Dollinger, Karl: Politik, Staat und Verfassung der Bundesrepublik, Köln 1975.
Glaeßner, Gert-Joachim: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, In: Mükler, Herfried (Hrsg.):
Politikwissenschaft: Ein Grundkurs, Reibek bei Hamburg 2003. S. 245 – 285.
Grimm, Dieter: Die Bundesstaatliche Verfassung – eine Politikblockade? In: Die Verfassung und die Politik.
Einsprüche in Störfällen, München 2001, S. 139 – 150, hier S. 147 f.
Klein, Hans H. (2006): Der Bundesrat im Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, in Kaufmann,
Marcel und Schwarz, Kyrill-A. (Hrsg.): Das Parlament im Verfassungsstaat, Tübingen: Mohr Siebeck, S. 386406
Kluth, Winfried: Der Vermittlungsausschuss, in: Isensee, J./ Kirchhof, P. (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der
Bundesrepublik Deutschland, Band III: Demokratie – Bundesorgane. 3. Auflage, Heidelberg 2005, S. 1001 –
1029.
Korte, Karl-Rudolf: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, in: Mols, Manfred/ Lauth, HansJoachim/ Wagner, Christian (Hrsg.): Politikwissenschaft. Eine Einführung. 5. Auflage, Paderborn 2006. S. 67 –
98.
Lehmbruch, Gerhard: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, Wiesbaden 2000.
Lhotta, Roland: Zwischen Kontrolle und Mitregierung. Der Bundesrat als Oppositionskammer?, in: APuZ 2003,
Band 43, S. 16 – 22.
Laufer, Heinz/ Münch, Ursula: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1998.
Reuter, Konrad (2007): Praxishandbuch Bundesrat, Heidelberg: C.F. Müller
Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch zur Politik, Stuttgart 2004.
Schmidt, Manfred G.: Das politische System Deutschlands, München 2007
6
Herunterladen