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Landtag von NÖ, XI. Gesetzgebungsperiode
Tagung 1982/83
13. Sitzung am 7. Juli 1983
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 692),
2. Verlesung des Einlaufes (Seite 692),
3. Verhandlung:
Antrag des Kommunalausschusses über den Einspruch der Bundesregierung gegen den
Gesetzesbeschluß des NÖ Landtages vom 16. Dezember 1982 über die Personalvertretung der
Bediensteten der niederösterreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände. Berichterstatter: Abg.
Prof. Wallner (Seite 692); Abstimmung (Seite 693).
Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden
geändert wird (Markterhebung Allhartsberg). Berichterstatter: Abg. Rabl (Seite 693); Redner: Abg.
Amon (Seite 693), Abg. Keusch (Seite 694); Abstimmung (Seite 696).
Antrag des Gesundheitsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Spitalsärztegesetz 1975 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Kaiser
(Seite 696); Redner: Abg. Tribaumer (Seite 697), Abg. Fidesser (Seite 699); Abstimmung (Seite 703).
Antrag des Gesundheitsausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Bieder
und andere, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird.
Antrag des Gesundheitsausschusses im Zusammenhang mit dem Antrag mit Gesetzentwurf der
Abgeordneten Bieder, Pospischil, Sulzer, Tribaumer, Deusch, Icha, Jirkovsky und Kaiser, mit dem das
NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird. Berichterstatter zu diesen beiden Geschäftsstücken:
Abg. Tribaumer (Seite 703); Redner: Abg. Präs. Pospischil (Seite 704), Abg. Prof. Wallner (Seite 708),
LR. Dr. Brezovszky (Seite 717); Abstimmung (Seite 718).
Antrag des Schulausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf,
mit dem das NÖ Schulzeitgesetz 1978, LGBl. 5015-3, geändert wird. Berichterstatter: Abg. Kalteis
(Seite 718); Abstimmung (Seite 719).
Antrag des Schulausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf,
mit dem das NÖ Pflichtschulgesetz, LGBl. 5000-4, geändert wird. Berichterstatter: Abg. Kalteis (Seite
719); Redner: Abg. Stangl (Seite 719), Abg. Ing. Schober (Seite 724); Abstimmung (Seite 726).
Antrag des Finanzausschusses über den Bericht des Finanzkontrollausschusses des Landtages über
die bei Ausübung seines Kontrollrechtes im 2. Halbjahr 1982 gemachten Wahrnehmungen.
Berichterstatter: Abg. Wittig (Seite 726); Redner: Abg. Kautz (Seite 727), Abg. Rabl (Seite 732);
Abstimmung (Seite 735).
Antrag des Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Rechnungsabschluß
des Landes Niederösterreich für das Jahr 1982. Berichterstatter: Abg. Wittig (Seite 735); Redner: Abg.
Icha (Seite 736), Abg. Buchinger (Seite 738), Abg. Dr. Bauer (Seite 744), Abg. Buchinger (Seite 749),
LHStv. Dr. Pröll (Seite 750); Abstimmung (Seite 752).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend LandesFinanzsonderaktion für Gemeinden, Erhöhung des Kredit- und Haftungsrahmens. Berichterstatter:
Abg. Anzenberger (Seite 752); Redner: Abg. Haufek (Seite 753), Abg. Amon (Seite 756); Abstimmung
(Seite 758).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Pro-Industrie-Aktion
1983, Aufstockung. Berichterstatter: Dr. Bernau (Seite 758).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Pro-GewerbeAktion, 2. Tranche. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 758).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen, Aufstockung der 9. Tranche. Berichterstatter: Abg.
Diettrich (Seite 759). Redner zu diesen drei Geschäftsstücken: Abg. Kaiser (Seite 760), Abg. Dipl.-Ing.
Molzer (Seite 763), Abg. Krenn (Seite 765), Abg. Trabitsch (Seite 766); Abstimmung (Seite 766).
Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Fremdenverkehrsgesetzes 1973. Berichterstatter: Abg.
Kurzbauer (Seite 766); Abstimmung (Seite 767).
Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit des NÖ
Betriebsinvestitionsfonds im Jahre 1982. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 767).
Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung über die
Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen für das Jahr 1982. Berichterstatter: Abg. Dipl.-Ing. Molzer
(Seite 767); Redner zu diesen beiden Geschäftsstücken: Abg. Kaiser (Seite 768), Abg. Dipl.-Ing.
Höfinger (Seite 771); Abstimmung (Seite 775).
Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Verschmelzung
der NÖ Raumordnungs-, Betriebsansiedlungs- und Strukturverbesserungs-Gesellschaft mbH mit der
Industriezentrum NÖ-Süd Gesellschaft mbH. Berichterstatter: Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 775);
Redner: Abg. Krenn (Seite 776), Abg. Kurzbauer (Seite 778); Abstimmung (Seite 781).
Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung über die Gebarung
des NÖ landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds im Jahre 1982. Berichterstatter: Abg.
Schwarzböck (Seite 781); Abstimmung (Seite 782).
Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung über die Gebarung
und Tätigkeit des NÖ landwirtschaftlichen Siedlungsfonds im Jahre 1982. Berichterstatter: Abg. Wilfing
(Seite 782); Abstimmung (Seite 782).
Antrag des Kulturausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf
über die Förderung der kulturell Schaffenden in Niederösterreich (NÖ Kulturförderungsgesetz).
Berichterstatter: Abg. Wagner (Seite 782); Redner: Abg. Dr. Slavik (Seite 783), Abg. Prof. Wallner
(Seite 786), LHSTv. Grünzweig (Seite 789); Abstimmung (Seite 790).
Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden
geändert wird. (Markterhebung Leobendorf). Berichterstatter: Abg. Mag. Freibauer (Seite 790);
Redner: Abg. Dipl.-Ing. Molzer (Seite 791), Abg. Icha (Seite 792); Abstimmung (Seite 793).
PRÄSIDENT REITER (um 10.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist
geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu
betrachten.
Ich setze die Geschäftsstücke Landtagszahl 473 und 518/2, welche in den zuständigen Ausschüssen
am 5. 7. 1983 erledigt wurden, noch auf die Tagesordnung dieser Sitzung. Das Geschäftsstück
Landtagszahl 473 wird im Anschluß an das Geschäftsstück Landtagszahl 574, das Geschäftsstück
Landtagszahl 518/2 gemeinsam mit Landtagszahl 518/1 beraten werden. Wird gegen diese
Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall.
Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes.
SCHRIFTFÜHRER (liest):
Ltg.-583 - Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner u. a. betreffend die Auflösung des Landtages von
Niederösterreich gemäß Art. 10 Abs. 1 NÖ LV 1979.
Ltg.-582 - Vorlage (der Landesregierung betreffend Iden Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die
Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird (Markterhebung Leobendorf).
PRÄSIDENT REITER: Der Punkt zwei des Antrages des Abgeordneten Ing. Kellner und anderer,
betreffend die Auflösung des Landtages von Niederösterreich gemäß Artikel 10 Abs. 1 NÖ LV 1979,
Landtagszahl 583, lautet wie folgt:
„Dem Verfassungs- und Rechtsausschuß wird gemäß § 16 Abs. 10 Landtagsgeschäftsordnung 1979
eine Frist zur Berichterstattung bis zur nächsten Landtagssitzung erteilt.“
Gemäß Landtagsgeschäftsordnung 1979 ersuche ich jene Mitglieder des Hauses, welche für diesen
Antrag stimmen wollen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Mit Mehrheit angenommen.
Der Verfassungs- und Rechtsausschuß wird zur Beratung dieses Geschäftsstückes während des
Plenums im Herrensaal zusammentreten. Das Geschäftsstück setze ich lauf die Tagesordnung der
nächsten Landtagssitzung, welche am Dienstag, dem 12. Juli 1983, um 10.00 Uhr stattfinden wird.
Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall.
Der Kommunalausschuß wird zur Beratung des Geschäftsstückes Landtagszahl 582 während des
Plenums im Herrensaal zusammentreten. Im Falle der abschließenden Behandlung des
Geschäftsstückes im Ausschuß setze ich dasselbe im Anschluß an Landtagstagszahl 473 noch auf
die Tagesordnung dieser Sitzung. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg. Professor Wallner, die
Verhandlungen zur Zahl 486/1 einzuleiten.
Berichterstatter: Abg. WALLNER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe zur Landtagszahl 486,
Bericht des Kommunalausschusses, einen Antrag zu stellen. Der Kommunalausschuß hat in seiner
Sitzung am 30. Juni 1983 den Einspruch der Bundesregierung vom 1. Februar 1983, betreffend den
Gesetzesbeschluß des Niederösterreichischen Landtages vom 16. Dezember 1982 über die
Personalvertretung der Bediensteten der niederösterreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände
beraten und den beiliegenden Antrag der Abgeordneten Reiter, Haufek und anderer beschlossen.
Begründung: Die Bundesregierung hat Einspruch wegen Gefährdung von Bundesinteressen erhoben.
Die Kompetenz zur Regelung des Personalvertretungsrechtes der Gemeindebediensteten fällt in die
Gesetzgebung des Landes. Der Landesgesetzgeber ist durch keine verfassungsgesetzliche
Bestimmung verhalten, sich bei Ausschöpfung seiner Gesetzgebungskompetenz an gleichartigen
bundesgesetzlichen Regelungen zu orientieren, es sei denn, dies wäre bundesverfassungsgesetzlich
ausdrücklich vorgesehen, was im konkreten nicht der Fall ist.
Der Auffassung, daß landesgesetzliche Regelungen, weil sie von bundesgesetzlichen Vorschriften in
gleichartigen Gegenständen abweichen oder über diese hinausgehen, Bundesinteressen im Sinne
des Art. 98 Bundesverfassungsgesetz gefährden könnten, kann daher im Interesse des
bundesstaatlichen Prinzipes nicht gefolgt werden.
Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten stellte Forderungen, die über den am 16. Dezember
1982 beschlossenen Gesetzesentwurf hinausgehen. Im Einspruch der Bundesregierung wird darauf
hingewiesen, daß gegenüber dem Bundesrecht der Gesetzesentwurf zu weitgehend ist. In dieser
Situation sieht es der Ausschuß als richtig an, einen Beharrungsbeschluß zu fassen.
Ich beehre mich, namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag vorzulegen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der in der Sitzung am 16. Dezember 1982 gefaßte Gesetzesbeschluß über die Personalvertretung
der Bediensteten der niederösterreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände wird gemäß Art. 98
Abs. 2 B-VG, in Verbindung mit Art. 24 Abs. 3 NÖ Landesverfassung 1979, wiederholt.
2. Die Landesregierung wind ersucht, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu treffen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Diskussion einzuleiten und die Abstimmung durchführen zu
lassen.
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich stelle fest, daß dieses Geschäftsstück bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des
Landtages angenommen wurde.
Ich ersuche den Herrn Abg. Rabl, die Verhandlungen zur Zahl 569 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. RABL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Beratung steht die Zahl 569, Vorlage
der Niederösterreichischen Landesregierung, betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das
Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden abgeändert wird.
Der Gemeinderat der Gemeinde Allhartsberg hat in seiner Sitzung am 1. Juli 1982 einstimmig den
Beschluß gefaßt, bei der Niederösterreichischen Landesregierung um Erhebung der Gemeinde zum
Markt anzusuchen.
Die Gemeinde Allhartsberg wurde erstmals im Jahre 1854 anläßlich der Konstituierung der
Ortsgemeinden im Umfang der Katastralgemeinde Allhartsberg als Ortsgemeinde konstituiert.
Erstmalig urkundlich genannt im Jahre 1116. In der Vorlage ist die Bedeutung dieser Gemeinde
enthalten, ihre geographische, vor allem aber auch kommunalpolitische Bedeutung in dieser Region.
Ich kann daher zusammenfassend festhalten, daß der Gemeinde Allhartsberg zufolge ihrer
Infrastruktur eine überörtliche Bedeutung zukommt .und zufolge ihrer geographischen Lage unter
Bedachtnahme auf die ansässigen Industrie- und Gewerbezweige eine besondere Bedeutung hat.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Niederösterreichischen Gemeindeordnung 1973 können Gemeinden, denen
eine besondere Bedeutung zukommt, zufolge ihrer geographischen Lage und ihres wirtschaftlichen
und kulturellen Gepräges auf ihren Antrag durch Landesgesetz zum Markt erhoben werden.
Ich erlaube mir daher, namens des Kommunalausschusses dem Hohen Hause folgenden Antrag
vorzulegen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes
Niederösterreich in Gemeinden geändert wird, wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, 'das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlung einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Amon.
Abg. AMON: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Herr Berichterstatter
hat über die Vorlage 569, Markterhebung Allhartsberg, berichtet. Der heutige Beschluß ist für die
Gemeinde Allhartsberg die Krönung ihrer Aufbauleistung und ihrer Entwicklung. Wenn man die
Waidhofner Bundesstraße fährt, grüßt von einem sanften Hügel eine herrliche Kirche ins Ybbstal
herunter: die Gemeinde und Pfarre Allhartsberg. Allhartsberg gehört zum Gerichtsbezirk Waidhofen.
Vielleicht ein ganz kurzer geschichtlicher Rückblick.
Der Ort reicht in das 10. Jahrhundert zurück. Der Name scheint erstmals in einer Urkunde aus dem
Jahre. 1116 als Adalhartsperge auf. Dies deutet auf einen Adalhart als Gründer hin. Er dürfte aus dem
Geschlecht der Adeligen von Allhartsberg stammen, die die ersten Besitzer dieser Herrschaft waren.
Von diesem uralten Geschlecht finden wir Ortolf von Alhartisberch .im Jahre 1198 und im Jahre 1259
Marquart von Alhartsperge in einer Urkunde erwähnt. 1397 erwarb das Geschlecht durch Tausch eine
Herrschaft in Oberösterreich. Der Kirchturm von Allhartsberg war der Wehrturm der alten Feste.
Allhartsberg wurde zunächst landesfürstlich. Im Jahre 1666 kaufte Johann Maximilian Graf von
Lamberg die Herrschaft. Sie lag an beiden Ufern der Ybbs und umfaßte vom heutigen
Gemeindegebiet vor allem die Rotten Allhartsberge und Maierhofen. 1833 mit 46 Häusern und 192
Bewohnern kam dieser Ort auf 370 Häuser mit 1601 Einwohnern.
Allhartsberg hat weitgehendst ländlichen Charakter. Es befinden sich dort 23 Klein- und Mittelbetriebe,
hauptsächlich Kleingewerbebetriebe. Nur ein einziger Industriebetrieb der Gemeinde ist die Ybbstaler
Obstverwertungs GesmbH in Kröllendorf. Kröllendorf kam ja durch Fusionierung, es war eine eigene
Gemeinde, zu Allhartsberg. 1934 errichtete die Ybbstaler Land- und Forstwirtschaftliche
Genossenschaft von Waidhofen eine Brennereianlage in der halbverfallenen ehemaligen
herrschaftlichen Brennerei Kröllendorf. Im Laufe der Jahre entstand daraus durch Zusammenarbeit
der Landwirtschaftskammer, des Verbandes der ländlichen Genossenschaften, der
Raiffeisenzentralkasse, der Gemeinde Allhartsberg und Bauern der Umgebung ein
Obstverwertungsbetrieb mit einer Beschäftigtenzahl von heute 120 Personen. Einer der modernsten
Betriebe im Ybbstal, ja man könnte sagen Österreichs.
Vielleicht die Entwicklungsgeschichte dieses Ortes Allhartsberg. Sie spricht ihre eigene Sprache: 1945
noch eine dreiklassige Volksschule, heute, 1983, eine sechsklassige Volksschule und eine
achtklassige Hauptschule. Die Fläche der Gemeinde umfaßt 21,4 Quadratkilometer. Nun beginnt die
Aufbauarbeit der letzten 20 Jahre. 1957 Errichtung eines neuen Amtshauses, 1963/64 Errichtung
eines neuen Volksschulgebäudes, 1965 Eröffnung eines Musikheimes. Heute befindet sich in diesem
Gebäude die Musikschule Allhartsberg. Die guten Sänger der Operettenaufführungen im Gebiet
Waidhofen sind ja bekannt.
1967 wurde die erste Hauptschule gebaut, aber schon 1968 mußte ein Hauptschulzubau errichtet
werden. 1977/78 Errichtung eines großen Turn- und Festsaales, 1973 Errichtung eines zweizügigen
Kindergartens und eines Lehrerwohnhauses. 1979/80 am Gemeindefriedhof die Errichtung einer
Aufbahrungshalle, 1975 bis 1977 wurden für zwei freiwillige Feuerwehren neue Zeughäuser gebaut.
1980 und 1983 Errichtung eines Sporthauses auf dem Fußballplatz.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Phänomen wäre dieser Gemeinde selbstverständlich ohne
Landesmittel nicht möglich gewesen, aber die Bevölkerung mit dem Bürgermeister und den Vertretern
der Gemeinde haben durch die Mitarbeit dort für die Gemeinde einen Millionenverdienst erbracht. Es
wurde alles in freiwilliger Arbeitsleistung, soweit es außerbetrieblich möglich war, geleistet. Am Sektor
der Verbesserung der Infrastruktur eine ganz gewaltige Leistung. Es wurden 15 Güterwege mit einer
Gesamtlänge von 5 km in der Gemeinde errichtet. Davon wurden von der Gemeinde 2 % der
Gesamtkosten getragen. Nur mehr 11 Liegenschaften sind in dieser Gemeinde nicht aufgeschlossen.
Ich bin überzeugt, daß das in nächster Zeit nachgeholt werden wird. Auch am Sektor Elektrifizierung
und Telefonanlagen ist die Gemeinde voll an das Telefonnetz angeschlossen. 1981/82, nur in diesen
beiden Jahren, wurden 27 Anschlüsse getätigt, selbstverständlich in der Form einer
Telefonanschlußgemeinschaft mit Hilfe des Landes und der Post, aber auch der Gemeinde. Derzeit ist
eine öffentliche Wasserversorgung im Bau. 1982 wurde auch der Ortsplatz landschaftsbezogen neu
gestaltet. Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der mitten im Ort ansässig war, wurde abgetragen und
ausgesiedelt und damit der Ortsplatz geschafften. Das am Ortsplatz befindliche Gasthaus wurde mit
Hilfe des Unternehmers und auch der Gemeinde neu adaptiert. Damit konnte in diesem Ort das
einzige Gasthaus in einer herrlichen Form erhalten bleiben. Ich glaube, diese Zahlen allein sprechen
für die Aufbauarbeit dieser Gemeinde.
Ich möchte zu dem heutigen Beschluß, daß die Gemeinde Allhartsberg zum Markt erhoben wird, allen
Bürgern der Gemeinde, besonders aber dem Bürgermeister und seinen Gemeinderäten, herzlichst
gratulieren. Es ist die Krönung der Zusammenarbeit und ,der Aufbauarbeit in dieser Gemeinde. (Beifall
bei der ÖVP.) Aus diesem Grunde wird unsere Fraktion der Vorlage gerne die Zustimmung erteilen.
(Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Keusch.
Abg. KEUSCH: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Hohen Landtages!
Gestatten Sie mir, zu den Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Amon, als Gemeinderat der
Nachbargemeinde Sonntagberg einige Gedanken aus meiner Sicht anzufügen. So meine ich, daß
Markt- oder Stadterhebungen eine Anerkennung der kommunalen Aufbauarbeit darstellen, daß sie
Ausdruck eines funktionierenden Gemeinwesens sind und auch Beweis für die Sinnhaftigkeit
kommunaler Selbstverwaltung. Ausschließlich aus dieser Perspektive, so meine ich, ist das von der
Ybbstalgemeinde Allhartsberg ergangene Ersuchen um Markterhebung zu betrachten, denn die
Zeiten der Vorrechte der Marktorte sind ja längst vorbei. Im Bezirk Amstetten grenzt die Gemeinde
Allhartsberg im Westen an die durch Funde aus der Römerzeit bekannte Gemeinde Kematen, im
Süden schließt Allhartsberg an die Gemeinde Sonntagberg an, die ja bekannt ist durch die
Barockbasilika, die weit über die Grenzen des Mostviertels hinaus Bekanntheit erlangt hat, und
schließlich grenzt Allhartsberg auch an die östlich gelegene Ostarichigemeinde Neuhofen, an die
Wiege Österreichs. Ich sage das aus einem ganz bestimmten Grund, nämlich um darzustellen, daß
sich die Gemeinde Allhartsberg inmitten dieser historischen Stätten befindet und weil
dementsprechend die Entwicklung Allhartsbergs auch in jener Zeit beginnt, als sich die Menschen
zusammenschlossen, um gegen Einflüsse der Umwelt und gegen Angriffe jeglicher Art gewappnet zu
sein.
Der Heimatforscher Anton Mitmannsgruber meint in seinen 1949 herausgegebenen Beiträgen zur
Heimatkunde, daß die ersten urkundlichen Namensformen Allhartsbergs, die aus dem 12. Jahrhundert
stammen, deutlich zeigen, daß Adalhartsperge als Siedlung zu bezeichnen ist, die sich am Berg des
Adalhart befindet; Kollege Amon hat ja in seinem geschichtlichen Rückblick darauf verwiesen. Er oder
seine Nachkommen, seine Sippe oder die Gefolgsleute dürften, so rekonstruiert man, denn
Quellenmaterial gibt es sehr wenig darüber, lange Zeit vor der urkundlichen Nennung Allhartsbergs
diese Ansiedlung gegründet haben.
Der erste urkundliche Hinweis auf Ort und Kirche Adalhartsperge, wie Allhartsberg genannt wurde,
datiert mit der Jahreszahl 1116. Die Kirche wurde als Filialkirche von Aschbach geführt und im
gleichen Jahr dem Stift Seitenstetten unterstellt.. Erst 1310 wird aus der einstigen Filialkirche eine
eigenständige Pfarre. Wechselnden Besitzverhältnissen zufolge gelangten die Allhartsberger
Besitzungen in den Einflußbereich der Freisinger, und aus dieser Epoche scheinen mir zwei
Zeitdokumente erwähnenswert:
Zum ersten die im Jahre 1277 in Waidhofen a. d. Ybbs erfolgte Lehensverleihung durch den Bischof
Konrad von Freising an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg, und zweitens der in einem an den
Hauptmann von Enns, nämlich an Konrad von Sommerau, gerichteten Brief, der einen Hinweis auf
eine Feste in Allhartsberg beinhaltet, benannt Kastrom in Allhartsberge. Leider finden sich heute keine
Hinweise auf Reste dieser ehemaligen Festung. Bis zur 1848 verfügten Aufhebung der
Grundherrschaften finden wir in der Chronik über Allhartsberg noch einige folgenschwere Ereignisse
verzeichnet, und zwar 1529, wo es von den türkischen Heerscharen heimgesucht und verwüstet
wurde, und 1805, wo die Franzosen im Ybbstal einfielen, die das in der Nachbargemeinde
Sonntagberg befindliche Schloß Gleiss in Brand schossen, und es ist kaum anzunehmen, daß
Allhartsberg hiebei verschont geblieben ist.
1854 erfolgte dann die Gründung der Ortsgemeinde Allhartsberg, die sich 1971 freiwillig mit der
Gemeinde Kröllendorf vereinigte. Diese in der jüngeren Vergangenheit Allhartsbergs feststellbare
Aufwärtsentwicklung, insbesondere die beträchtliche bauliche Ausweitung und der damit
zusammenhängende Bevölkerungszuwachs, ist ausschließlich Verdienst der umsichtigen
Gemeindeverwaltung. Ursache zu dieser baulichen und bevölkerungsmäßigen Ausweitung ist
sicherlich, daß in Allhartsberg die Welt noch heil ist. Damit meine ich, meine sehr geehrten Damen
und Herren, daß die Aufbauarbeit darin gipfelt, daß eine zeitgemäße, moderne Kommunalstruktur
geschaffen werden konnte, ohne den ursprünglichen Charakter dieser Gemeinde zu zerstören.
Daß Allhartsberg nicht an der Bundesstraße 121 gelegen ist, möchte ich persönlich eher als Vorteil
denn als Nachteil werten. Die Gemeinde bleibt dadurch von jenen Belastungen verschont, die
typische Straßendörfer zu erleiden haben: höhere Unfallgefahr, die Luftverschmutzung, die
Lärmbelästigung oder, wie es jene Gemeinwesen zu verzeichnen haben, die Belastungen, die von
einer stark frequentierten Durchzugsstraße, wie sie die B 121 darstellt, zerschnitten sind. Diese
Tatsache hat sicher auch in hohem Maße dazu beigetragen, den gewachsenen Ortskern zu erhalten.
Andererseits bestehen aber eventuell vermutete Verkehrsprobleme in Allhartsberg nicht, weil
Allhartsberg eben über eine Haltestelle im Ortsteil Kröllendorf mit der Rudolfsbahn und über ein gut
ausgebildetes Landesstraßennetz völlig erschlossen ist. Das mag auch einer der Gründe sein, daß
seit der freiwilligen Vereinigung der Gemeinden Allhartsberg und Kröllendorf trotz überwiegend
agrarischem Charakter die Anzahl der Häuser um fast 23 %, der Kollege Amon hat ja einen Überblick
gegeben, und die Einwohnerzahl um 6,5 % angestiegen ist. Allhartsberg hat trotz begrenzter
finanzieller Möglichkeiten das breite Spektrum Kommunalpolitik bewältigt und mit der schnellebigen
Zeit Schritt halten können.
Ich darf hier schlagwortartig, weil Kollege Amon darauf verwiesen hat, die telefonische Vollversorgung,
eine funktionsfähige und gut ausgerüstete Feuerwehr, ein voll ausgebautes Güterwegenetz sowie das
Vorhandensein der erforderlichen Gewerbebetriebe, die die Nahversorgung gewährleisten, erwähnen.
Mit einer gegen Ende der 60er Jahre neuerbauten Volks- und Hauptschule verfügt Allhartsberg über
zeitgemäße Ausbildungsstätten für die Jugend, und in der ehemaligen Volksschule, die adaptiert
wurde, ist ein zweigruppiger Landeskindergarten untergebracht. Die hohe Lebensqualität also, die
unberührte Natur, ruhige Lage, das außerordentlich große kulturelle Engagement, ich darf ebenfalls
auf die Singgemeinschaft Allhartsberg verweisen, die weit über die Grenzen dieser Gemeinde hinaus
bekannt ist, sowie die zentrale Lage der Gemeinde, also die Nähe zu Amstetten, auch die Nähe zu
Waidhofen mögen weitere Gründe dafür sein, daß trotz einer hohen täglichen Auspendlerrate von
ungefähr 28 % keine Abwanderung, und das ist ja ein Faktum, sondern, wie erwähnt, ein
Bevölkerungszuwachs gegeben ist.
Nun gehe ich gewiß mit Ihnen, meine Damen und Herren des Hohen Landtages, oder mit jenen von
Ihnen konform, die meinen, daß die meisten niederösterreichischen Kommunalwesen diese eben
dargestellten Aufbauleistungen erreicht haben, und ich hätte diese Leistungen nicht besonders
hervorgehoben, wenn nicht die relativ kleine Gemeinde Allhartsberg zudem noch einen sehr
bedeutenden humanitären Akzent gesetzt hätte. Über maßgebliche Initiative des Herrn
Bürgermeisters, der übrigens anwesend ist, wurde im Jahre 1976 eine Behindertenwerkstätte, eine
Tagesheimstätte, in Hiesbach für den politischen Bezirk Amstetten errichtet. Ohne viel Aufhebens zu
machen hat sich die Gemeinde Allhartsberg auch jener Menschen angenommen, die ausschließlich
auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Ein echter Akt der Menschlichkeit, und hier hat sich
Allhartsberg vom Durchschnitt abgehoben. Zweifellos ist das alles in seiner Gesamtheit ein Ergebnis
einer hervorragenden Kommunalpolitik, im Interesse und zum Wohle der Gemeindebürger betrieben,
wofür der Gemeindevertretung höchstes Lob zu zollen ist.
In der von Ihnen, sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Landtages, heute zu beschließenden
Markterhebung findet diese Aufbauarbeit gebührende Anerkennung. Als Gemeinderat der
Nachbargemeinde Sonntagberg gratuliere ich der Gemeindevertretung von Allhartsberg und auch der
Bevölkerung Allhartsbergs zu dieser Auszeichnung und wünsche ihr für die Zukunft eine sehr
gedeihliche Weiterentwicklung. Für die sozialistische Fraktion darf ich versichern, daß wir zur
Markterhebung von Allhartsberg gerne unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. RABL: Danke, ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Wortlaut des
Gesetzes sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Kaiser, die Verhandlungen zur Zahl 530 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KAISER: Hoher Landtag! Ich habe namens des Gesundheitsausschusses über
das Spitalsärztegesetz zu berichten. Die Vorlage ist längere Zeit in den Händen der Abgeordneten,
die Regierungsvorlage wurde im Gesundheitsausschuß mehrmals beraten. Es gab unterschiedliche
Auffassungen dazu, es wurden Anträge mehrmals gestellt und ich darf mir daher, glaube ich,
ersparen, im einzelnen noch einmal die Regierungsvorlage zur Kenntnis zu bringen und werde mich
daher auf den Bericht des Gesundheitsausschusses beschränken.
Der Gesundheitsausschuß hat in seinen Sitzungen am 16. und 30. Juni 1983 die Vorlage der
Landesregierung, Geschäftszahl VII/3-20-/I/119-82, vom 11. Jänner 1983, betreffend den Entwurf
eines Gesetzes, mit dem das Niederösterreichische Spitalsärztegesetz 1975 geändert wird, beraten
und die Vorlage der Landesregierung, wie sich aus den Beilagen ergibt, geändert, wobei der Antrag
des Abgeordneten Ing. Kellner als Antrag des Gesundheitsausschusses, auf den im Antrag der
Abgeordneten Fidesser und Tribaumer Bezug genommen wind, gilt.
Begründung: Dem Ergebnis der Ausschußberatungen lagen für die vorgeschlagenen Änderungen des
Entwurfes eines Gesetzes, mit dem das Niederösterreichische Spitalsärztegesetz 1975 geändert wird,
folgende Erwägungen zugrunde:
1. Mit der Reduzierung des Anstellungszeitraumes für Spitalsärzte auf jenes Maß, das ein Spitalsarzt
für die Vollendung seiner praktischen Ausbildung unbedingt benötigt, soll das in der Novelle
angestrebte Ziel, nämlich die Vermehrung der Ausbildungsstellen im größtmöglichen Umfang
verwirklicht werden. Diese Regelung gewährleistet dem Arzt zwar seine volle praktische Ausbildung,
verhindert aber andererseits, daß Ärzte, die die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildungszeit
absolviert haben, Ausbildungsstellen blockieren. Dessen ungeachtet bleibt durch die Möglichkeit,
Ärzte, die die Mindestausbildungszeit absolviert haben, auch weiterhin unter Vertrag zu nehmen, das
für die ärztliche Versorgung erforderliche Stammpersonal gesichert.
2. Der beschränkte Kündigungsschutz für den sogenannten Spitalsärztevertreter soll sich nur auf die
laufende Funktionsperiode beziehen. Dies bedeutet, daß nach Ablauf der Funktionsperiode der
Kündigungsschutz aus diesem Titel wegfällt.
3. Die sonstigen Änderungen enthalten textliche Verbesserungen bzw. sind durch die
vorangegangenen Gesetzesänderungen bedingt.
Ich erlaube mir, im Namen des Gesundheitsausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Spitalsärztegesetz 1975 geändert wird, wird in
der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen.''
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Diskussion darüber einzuleiten und anschließend die
Abstimmung vornehmen zu lassen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Tribaumer.
Abg. TRIBAUMER: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die heute zur
Beratung stehende Novelle zum Niederösterreichischen Spitalsärztegesetz war, so möchte ich sagen,
in meinen Augen eine schwere Geburt. Die Novellierung stand schon einmal auf der Tagesordnung
einer Landtagssitzung, und zwar auf der letzten, sie wurde dann einvernehmlich abgesetzt, weil die
Ärztekammer mit Protesttelegrammen um neuerliche Verhandlungen bat. Sie war nämlich der
Meinung, durch diese Novelle würde eine weitere Verschlechterung der medizinischen Versorgung
der niederösterreichischen Bevölkerung eintreten.
Der zuständige Gesundheitsausschuß hat dann mit den Vertretern der Ärztekammer eingehend über
einige Punkte ihres Forderungsprogrammes diskutiert, welches bereits seit längerer Zeit beim
zuständigen Referenten, Landesrat Dr. Brezovszky, lag und dessen vollständige Realisierung über
100 Millionen Schilling betragen hätte. Das Forderungsprogramm hat sich ursprünglich aus sieben
Punkten zusammengesetzt, nämlich
1. der Forderung, mehr Assistenten in den Spitälern einzustellen, damit die Nachtdienste reduziert
werden können. Man hat uns gesagt, sie betragen in kleineren Spitälern 15 bis 18 Dienste, und
Dauerdienste von einer Woche wären keine Seltenheit. Der Umstand, daß natürlich in der Urlaubszeit
eine neuerliche Belastung dazukommt, bedeutet, daß für manche Ärzte eine kräftemäßige
Überforderung einsetzte, die Ärzte oft abgespannt, übermüdet waren, und dies hat sich natürlich zum
Nachteil der Patienten ausgewirkt.
Die zweite Forderung beinhaltete Dauerverträge für Fachärzte. Hier wurde begründet, daß es wichtig
sei Stammpersonal zu schaffen, damit eine qualifiziertere Vertretung für den jeweiligen Primararzt zur
Verfügung steht. Weiters wurde die Schaffung von Facharztposten zur betrieblichen Sicherstellung der
ambulanten Behandlung verlangt, eine Änderung des Bettenschlüssels und die Herausnahme der
Oberärzte. Weiters eine Mehrleistungszulage ab dem vierten Nachtdienst, die in Prozenten gestaffelt
sein sollte, die gesetzliche Verankerung des Spitalsärztevertreters und seines Stellvertreters analog
eines Betriebsarztes, und zuletzt sollte im Sinne der Gleichheit eine bindende Regelung für alle
Spitäler Niederösterreichs erfolgen, was den Anspruch des Mehrurlaubes für infektionsgefährdete
Ärzte betrifft.
Es haben, meine Damen und Herren, seit 1981 etliche Gespräche zwischen den Vertretern der
Ärztekammer, dem zuständigen Referenten und den Fachbeamten stattgefunden.
Man ist dann zu einer Einigung gekommen, und die Folge war die Novellierung des
Niederösterreichischen Spitalsärztegesetzes. Das ist die heutige Regierungsvorlage 530. Der
Gesundheitsausschuß hat dann in mehreren Sitzungen die Regierungsvorlage in einigen Punkten
abgeändert. Hier wäre vielleicht der § 2 Abs. 4 erwähnenswert, denn es sollen in Zukunft mehr
Ausbildungsplätze in unseren Spitälern geschaffen werden, und zwar will man hier die
bundesgesetzliche Regelung in Anwendung wissen. Die bisher geltende Regelung war für praktische
Ärzte 6 Jahre und für Fachärzte 10 Jahre.
Meine Damen und Herren! Ich .möchte aber hier erwähnen und herausstreichen daß die Rechtsträger
immer die Möglichkeit haben, Dauerverträge mit ausgebildeten Ärzten abzuschließen, wenn es die
Versorgung im jeweiligen Spital verlangt. Ich habe bereits bei einer Budgetdebatte darauf
hingewiesen, daß es bei uns in Niederösterreich einen Mangel an Ausbildungsplätzen gibt, weil die
Anstellungszeiten der in Ausbildung stehenden Ärzte gegenüber den anderen Bundesländern am
längsten sind. Meine Damen und Herren! Wir in Niederösterreich müssen uns natürlich den
derzeitigen Gegebenheiten anpassen, wir tun das ja auch auf anderen Gebieten. Es gab nun einmal
früher einen Ärztemangel, der sich heute ins Gegenteil gekehrt hat, möchte ich sagen.
Im Krankenhaus Neunkirchen gibt es z. B. 129 Vormerkungen für einen Turnusplatz, aber bitte, meine
Damen und Herren, wir wissen sehr genau, daß diese Zahl keine echte ist, weil sich natürlich viele
Jungärzte gleichzeitig bei mehreren Spitälern vormerken lassen in der Hoffnung, daß sie dann doch
irgendwo eine Ausbildungsstelle bekommen. Es ist natürlich so, daß die Ärzte, die dann einen
Ausbildungsplatz erhalten haben, nicht mehr jene Krankenanstalten verständigen, wo sie sich
vorgemerkt haben. Ich möchte aber sagen, in Neunkirchen sind echt 14 Bewerbungen aus dem
Bezirk. Sechs davon haben bereits promoviert und die restlichen acht werden dies im heurigen Jahr
tun.
Meine Damen und Herren! Vor kurzem fand ein Symposium statt, wo über die Zukunft des freien
Arztberufes diskutiert wurde. Der ärztliche Beruf ist ein sogenannter freier Beruf. Sogenannt frei nur
deshalb, da er es bei einem Planstellensystem ja gar nicht sein kann. Hier wird doch der Arzt
verpflichtet, an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit anwesend zu sein und die
Versicherten auf Krankenschein zu behandeln. Ich habe aus einer Zeitung entnommen, daß die
Bedarfsstudie des Österreichischen Gesundheitsinstitutes feststellte, daß bis Mitte der 90er Jahre mit
einer Zahl von 35.000 Ärzten zu rechnen ist, was gegenüber 1980 einer Verdoppelung gleichkommt.
Diese starke Zunahme von frisch promovierten Ärzten hätte dann zur Folge, daß diese bis zu neun
Jahren auf einen Ausbildungsplatz warten müßten. Ich glaube, dieser Entwicklung kann nur durch
gezielte Maßnahmen entgegengewirkt werden. Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, wir
brauchen in Zukunft mehr Ärzte. Warum? Es gibt ja noch immer Fachrichtungen, wo ein Mangel
besteht, z. B. die Pathologische Anatomie, dise Anästhesie, die Psychiatrie, die Neurologie oder die
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Meine Damen und Herren! Ich erachte die Berufschancen für Ärzte nach wie vor für gut, aber sie
werden dann besonders gut sein, wenn die jungen Ärzte etwas mitbringen, das sicher bei ihnen
vorhanden ist, dem aber vielleicht bisher zu wenig Chancen gegeben wurden, nämlich das
Menschliche, das echte Gefühl, als Arzt helfen zu wollen. Immer noch hat bei jeder Berufsgruppe
derjenige eine gute Chance, der eine gute Ausbildung und das Gefühl echter Menschlichkeit mitbringt.
Ich bin auch der Meinjung, daß vom Staat und von der Standesvertretung her Maßnahmen gesetzt
werden müssen, die das Lebensrecht aller jung promovierten Ärzte sichern. Man spricht immer wieder
von einer Ärzteschwemme, von einem Ärzteüberschuß, aber bitte, wie sieht es denn in Wirklichkeit
aus? Ich möchte hier ein Beispiel anführen.
Es betrifft zwar nur eine Fachgruppe, aber meine Gemeinde, die Stadtgemeinde Neunkirchen, hat mit
30. 6. einen Augenarzt verloren. Der Arzt war noch nicht allzu lange bei uns, er ist ein sehr tüchtiger,
er ist ein junger Arzt, er hat in der Zwischenzeit immer wieder am Krankenhaus Wr. Neustadt operiert
und hat nun eine aus Altersgründen, möchte ich sagen, freigewordene Praxis eines ausgeschiedenen
Augenarztes in Wr. Neustadt übernommen. Als wir davon hörten, hat sieh die Stadtgemeinde sofort
bemüht, damit diese Facharztstelle so rasch als möglich wieder besetzt werden kann. Wir haben unter
anderem auch den Herrn Gesundheitsminister Dr. Steyrer um Unterstützung gebeten. Dieser hat uns
nun mitgeteilt, daß er alle Kliniken angeschrieben hat, er hat jetzt einen Augenarzt aufgetrieben, aber
bitte, der wird erst im Jahre 1984 sein Facharztdekret bekommen! Das heißt, daß bis zu diesem
Zeitpunkt 'der Bezirk Neunkirchen nur mehr über einen Augenarzt verfügen wind. Wie war es in der
Vergangenheit?
Bei zwei Augenärzten es halt immer lange Vormerkzeiten gegeben und, meine Damen und Herren,
Sie werden sich jetzt vorstellen können, wie es hier aussieht, wenn nur einer vorhanden ist. Ich kann
mir also vorstellen, daß von einem Ärzteüberschuß nicht die Rede sein kann. Sollte dieser
Ärzteüberschuß wirklich vorhanden sein, bitte, dann bin ich der Meinung, daß man aber auch über die
51/2 % Ärzte reden muß, die über 65 Jahre alt sind. Uns ist doch bekannt, daß es noch immer
hochbetagte ausübende Ärzte gibt. Es gibt aber auch Ärzte, die mit vielen Aufgaben betraut sind, das
alles in einer Person. Hier meine ich Gemeindearzt, Betriebsarzt und zusätzlich noch Betreuungsarzt
in Erholungsheimen. Man wird also in Zukunft darüber reden müssen. Ich habe ja schon einmal hier in
diesem Hohen Hause gesagt, daß man auch wird reden müssen über die Reduzierung der
Einwohnerzahl, die zur Erlangung einer Planstelle herangezogen wird. Sie wird einmal gesenkt
werden müssen, damit junge ausgebildete Ärzte auch Verdienstmöglichkeiten vorfinden.
Meine Damen und Herren! Am 1. 4. heurigen Jahres ist die Novelle zum Arbeitnehmerschutzgesetz in
Kraft getreten, die auch für Betriebe ab 250 Beschäftigten einen Betriebsarzt vorsieht. In Betrieben ab
1000 Beschäftigten muß die betriebsärztliche Betreuung der Arbeitnehmer von einem im Betrieb
tätigen Arzt hauptberuflich ausgeübt werden. Ich möchte sagen, dieses Gesetz wird sicherlich nicht
lückenlos vollzogen werden können, weil einfach die Ärzte gar nicht vorhanden sind. Eine Erhebung
der Arbeiterkammer in Niederösterreich zeigte lauf, daß derzeit in 152 Betrieben lediglich 67 Ärzte
tätig sind, und davon kann man nur 3 wirklich als Betriebsärzte bezeichnen, die voll arbeitsmedizinisch
tätig sind. Der Rest setzt sich meistens aus ortsansässigen praktischen Ärzten und Fachärzten
zusammen, die dann einige Stunden wöchentlich im Betrieb anwesend sind. Ihre Tätigkeit beschränkt
sich im wesentlichen auf relativ oberflächliche Untersuchungen, wie Blutdruckmessen, Hör- und
Sehprüfungen und Verordnung von einfachen Rezepturen, und zusätzlich wird vielleicht noch
fallweise die Werksküche, wenn eine vorhanden ist, überprüft, natürlich werden auch die
Verbandskästen einer Inspektion unterzogen, und manche Ärzte schauen auch, daß auf
Lärmarbeitsplätzen der Gehörschutz getragen wind. Wenn man die Arbeitnehmer so reden hört,
begrüßen sie eigentlich diese Funktion des derzeitigen Betriebsarztes, weil sie sich manchmal viele
Wartezeiten bei den praktischen Ärzten ersparen.
Aber, meine Damen und Herren, die zunehmende Technisierung und Industrialisierung der Umwelt
und des Arbeitslebens stellt natürlich auch erhöhte Anforderungen an die Arbeitsmedizin und bedingt
den Einsatz umfangreicher ärztlicher Leistungen in diesem Bereich. Ich glaube, auch hier muß man
objektiv dazu sagen, daß die meisten Ärzte gar nicht in der Lage wären, speziell im Sinne der
Arbeitsmedizin tätig zu sein, weil weder die notwendigen technischen Einrichtungen in den Betrieben
vorhanden sind, noch die spezifisch fachlichen Anforderungen erfüllt werden können. Der Bedarf an
zusätzlichen Betriebsärzten wird auf Grund der Novelle zum Arbeitnehmerschutzgesetz auf 300 bis
500 Ärzte geschätzt, aber bitte, ich möchte hier noch einmal festhalten, sie müssen eine
entsprechende Ausbildung haben.
Meine Damen und Herren! Im § 7 Abs. 1 konnte der Wunsch der Ärztekammer nicht voll verwirklicht
werden. Der Ausschuß war der Meinung, daß beim Bettenschlüssel für Assistenten die Oberärzte in
die Schlüsselzahl einzurechnen sind. Es steht aber jedem Krankenhausträger frei, mittels Verträgen,
wenn es die medizinische Versorgung verlangt, auch mehr Personal einzustellen, denn die
Verantwortlichen in den Spitälern müssen doch gewährleisten, daß die medizinische Versorgung Tag
und Nacht durch verantwortliche Ärzte gegeben ist.
Es wurde auch in der Novelle aufgenommen, was den beschränkten Kündigungsschutz für die
sogenannten Spitalsärztevertreter betrifft. Dieser soll sich nur auf die laufende Funktionsperiode
beziehen. Auch hier ist man dem Wunsch der Ärztekammer nachgekommen.
Meine Damen und Herren! Die Gesundheit ist das höchste Gut der Menschen, die man allerdings erst
dann schätzt, wenn man sie verloren hat. Müssen nicht alle anderen Interessen nachrangig hinter der
Gesundheit zurückstehen? Diese Frage muß man zunächst mit dem Hinweis darauf beantworten, daß
für den gesunden Menschen natürlich die Welt anders aussteht als für den Kranken. Der Gesunde
wird seine Bedürfnisse anders werten. Die Anforderungen an Bildung, Wohnung, Freizeit z. B. haben
für den Gesunden eben viel größeren Stellenwert als die Einrichtung des Gesundheitswesens, nur
wenn der einzelne sie braucht, das kennen wir alle, dann muß alles vorhanden sein. Es denkt
niemand, daß durch eine unvernünftige Lebensweise Raubbau an der Gesundheit erfolgt, und es
zeigt sich doch immer wieder, daß der Hauptfeind unserer Gesundheit der Wohlstand ist. Es scheint
mir oft hoffnungslos, die erwachsene Generation durch gesundheitserzieherische Maßnahmen zu
beeinflussen. Der Jugend gegenüber sind wir es schuldig, die Phänomene Wohlstand und Gesundheit
miteinander zu versöhnen, denn Schopenhauer hat schon einmal gesagt: „Gesundheit ist alles, ohne
Gesundheit ist alles nichts!"
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hoffen wir, daß mit dieser Novelle zum
Niederösterreichischen Spitalsärztegesetz wieder ein Schritt zur besseren gesundheitlichen
Versorgung unserer niederösterreichischen Bevölkerung gegeben ist. Daß nicht alle Punkte des
Forderungsprogrammes erfüllt werden konnten, liegt darin, daß die Geldmittel einfach nicht
aufgetrieben werden können, aber ich glaube, wir sind alle ständig bemüht, in unseren Spitälern alles
nur erdenklich mögliche zu tun, damit die Kranken die beste ärztliche und medizinische Versorgung
vorfinden. Meine Fraktion wird daher dieser Vorlage ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Fidesser.
Abg. FIDESSER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möcht einleitend zum Spitalsärztegesetz
feststellen, daß nach langen Anstrengungen der Ärzte in fast allen Bundesländern überhaupt nur in
Niederösterreich ein Spitalsärztegesetz existiert, und nur in unserem Bundesland dem dringenden
Anliegen der Ärzte, die für die in Ausbildung stehenden Ärzte eine eigene gesetzliche Grundlage
haben wollten, auch Rechnung getragen wurde. Die neuen Regelungen bedeuten in vielen Dingen
einen Fortschritt, und es ist klar, daß gerade in der jetzigen Situation, wo wir auf der einen Seite einen
großen Andrang von jungen Ärzten haben, die eine Ausbildungsstelle suchen, und auf der anderen
Seite, wo wir über die Probleme der Finanzierung der Spitäler reden müssen und die größten
Schwierigkeiten haben, die Neuregelung eines Spitalsärztegesetzes nicht so leicht von heute auf
morgen durchgehen kann. Im wesentlichen wurden von meiner Vorrednerin schon die Problempunkte
aufgezählt, nämlich der Kündigungsschutz für Spitalsärztevertreter, die Einstellung von Assistenten
und die Regelung des Anstellungszeitraumes der Spitalsärzte überhaupt.
Zuerst einmal zu den Spitalsärztevertretern. Die Spitalsärztevertreter sind in den Satzungen der
Ärztekammer festgelegt. Das heißt, in den Satzungen für Spitalsärzte wurde der Spitalsärztevertreter
eingeführt, und dort hat er auch die Regelung seiner Aufgaben und seiner Funktionsdauer bzw. seiner
Wahl. Welche Aufgaben hat er denn nach diesen Satzungen? Dort heißt es erstens „die Förderung
der fachlichen Berufsinteressen sowie der wirtschaftlichen und Standesinteressen Spitalsärzte". Hier
sehen wir schon, daß es nicht allein um die Ausbildung geht, also um die Förderung der fachlichen
Berufsinteressen, sondern daß es zusätzlich um die Standesinteressen der Spitalsärzte geht. Es ist
also bereits eine Art Betriebsrätefunktion, die er hiermit inne hat. Aber weit darüber hinaus hat er nach
diesen Satzungen eine sehr starke Verbindung zur Ärztekammer selber, und da teile ich dann eben
nicht mehr den Einwand, daß man mit der Verankerung des Spitalsärztevertreters und seiner
Unkündbarstellung in der Zeit seiner Funktion eine Art Betriebsratsersatz bildet, sondern ich glaube
sehr wohl, daß auch bei den Personalvertretungen oder im Betriebsrat nach wie vor noch der Arzt als
Betriebsrat eine wesentliche Funktion hat, daß wir aber mit diesen Aufgabenstellungen, die da der
Spitalsärztevertreter gegenüber der Kammer übernommen hat, auch seine Eigenständigkeit
hervorheben sollten. Deshalb hat er ja jetzt auch im Krankenanstaltengesetz eine Verankerung
insoferne gefunden, daß er angehört werden muß. Er bat dann noch für die Kammer Aufgaben zu
übernehmen, nämlich die Beratung und Unterstützung der Kammerorgane in allen die Interessen der
Spitalsärzte betreffenden Fragen, und er hat Stellungnahmen zu den Mitteilungen der Kammerorgane
abzugeben. Andere Einzelgruppen, die ebenfalls manchmal neben den Betriebsräten einen
Sonderstatus haben wollen, haben die Kammerorganisation eben nicht hinter sich und daher nicht
ganz die Berechtigung, gesetzlich verankert zu werden. Ich glaube also schon, daß der
Spitalsärztevertreter eine wesentliche Möglichkeit hat, weil er durch seine Tätigkeit in die Kammer
hineinwirken kann, und damit können bereits die jungen Ärzte, die noch in Ausbildung stehen, in der
Kammer auch ihre Anliegen wesentlich vorbringen.
Zum zweiten Punkt, die Einstellung von Assistenten. Hier hat sich der Ausschuß erst in der zweiten
Sitzung vollinhaltlich der Vorlage und den vorherigen Vereinbarungen angeschlossen. Nicht so sehr,
weil der Ausschuß vorher kein Verständnis gehabt hätte, sondern viel mehr, weil es auch echte
Bedenken gegen eine solche Lösung gegeben hat und weil man vieles eben erst nach Absprache
genauer sehen kann. Erstens einmal müssen wir klar feststellen, daß das neuerliche Kosten für die
Spitalsträger bringt; gering geschätzt sind das 13 Millionen. Und zwar kann man sie deshalb nicht
genau schätzen, weil streng nach einer Aufstellung, die uns aufgelegen ist, sieben interne
Assistenten, vier an chirurgischen Abteilungen, 15 an gynäkologischen und acht bis neun an
sonstigen Abteilungen nachbesetzt werden müssen. Wie man dann aber in der Praxis sieht, schaut es
nicht ganz so aus, weil einerseits bei vielen Kleinabteilungen eine Kompensation der neben diesen
Kleinabteillungen angestellten Assistenten erfolgen kann. Wenn an manchen Abteilungen, großen
Abteilungen, mehr Assistenten eingestellt sind, als derzeit bereits notwendig wären, so kann einer,
wenn er fachlich vorgebildet ist, auch in der kleinen Abteilung aushelfen. Dadurch werden es
vermutlich nicht volle 35 Stellen werden, sondern weniger.
Es gibt nämlich dann ein zweites Argument, das bedacht werden muß. Wenn wir jetzt über die
Probleme der ständig explodierenden Gesundheitskosten und der Spitalskosten reden, dann machen
die Träger der Krankenanstalten draußen sehr oft das Land verantwortlich, daß wir sie zu Ausgaben
zwingen, die sie als solche vielleicht einsparen könnten, und das war so ein Punkt, wo wir die Träger
von kleinen Abteilungen, wenn nur 12, 15, 18 Betten tatsächlich belegt sind, zwingen, einen zweiten
Assistenten einzustellen. Andererseits muß man dazu sagen, daß es Ziel ist, daß die Assistenten
jedenfalls bei Nacht erreichbar sind und daß jeder Patient, egal ab er in einer großen oder kleinen
Abteilung liegt, ein Recht hat, rasch fachlich bestens versorgt zu sein. Das heißt, wenn wir einem Arzt
zumuten können, daß er 10 Nachtdienste macht, so brauchen wir sozusagen auch für die kleinsten
Abteilungen neben dem Primarius zwei Assistenten, damit der Nachtdienst zumutbar wird.
Wir müssen aber schon festhalten, daß hier, und das wurde auch im Gespräch mit den Ärztevertretern
sichtbar, doch ein Problem entstehen kann, weil wir in Niederösterreich vom regionalen Bereich her
besonderes Interesse haben, daß wir eine flächendeckende Versorgung haben, denn eine
Augenklinik im Weinviertel und im Waldviertel kann eben nicht über 15, 18, 20 belegte Betten
hinausgehen, und trotzdem wird man nicht sagen können, die sollen in den Süden hinunterfahren.
Das sind die Probleme, die besprochen werden mußten. Letztlich haben wir uns den Argumenten der
Ärzteschaft voll angeschlossen, daß die gesundheitliche, fachliche und jederzeit zur Verfügung
stehende Versorgung wichtiger ist als andere Überlegungen.
Dazu aber doch auch einige Zahlen, weil man das viel zu wenig sieht. Ich werde es im Anschluß noch
deutlicher machen. Die Entwicklung der angestellten, beamteten praktischen und Fachärzte ist ganz
enorm. Ich konnte leider aus der Statistik nicht genau unterscheiden, wo die anderen beamteten und
angestellten Fachärzte außer in Krankenhäusern noch sind, jedenfalls haben wir an Krankenhäusern
derzeit 381, insgesamt gibt es 476. Im Jahre 1963 hatten wir in Niederösterreich noch 214 beamtete
und angestellte praktische und Fachärzte, im Jahre 1973, 281, also in diesen 10 Jahren eine
Steigerung um ca. 70, und vom Jahre 1973 auf 1983 haben wir eine Steigerung von 281 auf 476. Das
ist eine gewaltige Veränderung; wir kommen dann noch bei einem anderen Bereich darauf.
Wir haben im 2. Halbjahr 1982 an einem bestimmten Stichtag 257 Assistenten gehabt, man kann es
nie genau sagen. Wenn jetzt etwa 25 dazukommen, so brächte dieses Gesetz eine Steigerung der
Assistenzärzte von 10%. Ich glaube aber, die wesentliche Änderung, die mit diesem
Spitalsärztegesetz eingeleitet wurde, ist mit der Regelung des Anstellungszeitraumes verbunden.
Während bisher der praktische Arzt sechs Jahre und der Facharzt 10 Jahre Ausbildungszeit haben
mußte, beträgt die neue Regelung nicht wie in der Vorlage 4 bzw. 8 Jahre, sondern wir haben das in
der Diktion so geregelt, daß wir auf die bundesgesetzliche Mindestausbildungszeit, das sind nach dem
Buchstaben des Gesetzes 3 Jahre für den praktischen und 6 Jahre für den Facharzt, reduziert haben.
In der Praxis wird sich das allerdings nicht so ergeben können, weil die Erfahrungen zeigen, daß eine
Ausbildung für den praktischen Arzt kaum unter 31/2 Jahren und die Ausbildung für den Facharzt kaum
unter 71/2 Jahren möglich sein wird. Das heißt, die bundesgesetzliche Mindestausbildungszeit ist fast
nicht erreichbar.
Unter der Annahme von 31/2 und 71/2 Jahren wird man sagen können, daß etwa 60 bis 70 Ärzte
innerhalb der nächsten 6 bis 8 Jahre, so lange laufen noch die bestehenden Verträge, zusätzlich
eingestellt werden können. Wenn wir in den nächsten 11/2 bis 2 Jahren mit 25 Assistenzärzten
rechnen und 10 bis 15 anderen, so hätten wir mit diesem Gesetz in unmittelbarer Folge innerhalb
eines Jahres oder 11/2 Jahren etwa 40 Jungärzten, die zwar das Studium vollendet haben, aber ihre
Aiusbildung als Arzt nicht antreten können, die Möglichkeit gegeben, aus ihrer Notsituation
herauszukommen. Die wesentliche Auswirkung, nämlich daß in Zukunft mehr Ärzte im Spitalsbereich
Platz finden, ist dringend notwendig. Leider konnte ich keine konkreten Zahlen erhalten, aber aus
Zeitungsnotizen sehe ich, .daß 1400 Jungärzte noch auf ihre Ausbildung warten und daß davon etwa
200 in Niederösterreich auf einen Ausbildungsplatz warten.
Demgegenüber muß man schon einmal festhalten, wie sich die Ärzteentwicklung überhaupt darstellt.
Aus der neuesten Ausgabe der Mitteilungen der Ärztekammer entnehme ich eine interessante Zahl.
Wir hatten am 1. 6. 1983 insgesamt 2.756 Ärzte in Niederösterreich, 10 Jahre vorher waren es 1.834,
also innerhalb von 10 Jahren sind über 900 Ärzte dazugekommen, und wieder 10 Jahre vorher, im
Jahre 1963, waren es 1.630. Demnach sind in den 10 Jahren von 1963 bis 1973 nur 200 Ärzte
dazugekommen. Ich möchte es jetzt im Detail gar nicht aufzählen, aber am stärksten ist bitte die
Anzahl der Turnusärzte gestiegen, d. h. die Spitäler tragen jetzt schon den größten Teil der
ansteigenden Ärztezahl. Wenn Sie bedenken, daß im 63er Jahr nur 162 Turnusärzte in
Niederösterreich tätig waren, 10 Jahre später, im 73er Jahr, waren es 233, und jetzt, wieder 10 Jahre
danach, sind es 529, dann kann man schon sagen, daß in Niederösterreich im Gesundheitsbereich
eine gewaltige Entwicklung vor sich gegangen ist. Aber schauen wir uns die weitere Entwicklung an.
An den Universitäten haben im Jahre 1970 etwa 1157 Studenten begonnen und 547 haben ihr
Studium beendet. 1980 haben bereits 2367 Studenten begonnen und 1014 haben ihr Studium
beendet. Wenn man im Durchschnitt sagen würde, etwa 20 % wären aus Niederösterreich - das dürfte
nicht ganz stimmen, weil natürlich in den Universitätsstädten vermutlich mehr Studenten sein werden,
umgekehrt kommen ja wieder sehr viele Wiener dann nach Niederösterreich zurück -, dann wären das
180 bis 200 Studenten, die jährlich aus der Universität nach Niederösterreich herauskommen. Wenn
ich sage, wir haben momentan 2.756 Ärzte, dann wären das über 3.000 Ärzte, ich rechne mit
durchschnittlich 30 Jahren Arbeits- oder Dienstzeit. Es würden also jährlich ungefähr 100 Ärzte bei
uns Platz finden können, aber derzeit kommen 180 bis 200 nach.
Nun kann man schon verstehen, warum die Universitäten bisher so viele Ärzte ausgebildet haben und
die Ärzte auch Platz gefunden haben, denn wenn sie von 1834 auf 2756 gestiegen sind, also
innerhalb von 10 Jahren 'um 900 oder fast 1000, so war das der Aufholbedarf, jedes Jahr um 80 bis
90 Ärzte mehr. In Zukunft, und da liegt das Problem, ähnlich wie wir es ja bei den Lehrern sehen, ist
es nicht mehr so, daß der Aufholbedarf gegeben ist, sondern in Zukunft wenden wir eine Menge junge
Ärzte eingestellt haben, die nicht so rasch wieder ausscheiden. Es muß sicher such von der
Ärztekammer einmal ein Weg gefunden werden, wie die Kollegin Tribaumer schon gesagt bat, daß die
Ärzte auch entsprechend früh in Pension gehen, denn wenn es noch 70- und 75jährige Ärzte gibt,
dann müssen die Ärzte selber auch einmal in ihrem Bereich eine Möglichkeit finden, wie man dem
Ansturm der Jungen gerecht werden kann.
Ich darf noch einige Möglichkeiten nennen, obwohl ich mir bewußt bin, daß das Dinge sind, die noch
nicht ausdiskutiert sind. Jedenfalls ist vor einigen Jahren durch die Vereinbarung der Ärztekammer mit
dem Hauptverband die Möglichkeit geschaffen worden, daß auch bei den niedergelassenen Ärzten
langsam die Anzahl der Verträge erhöht wird. Ich glaube aber persönlich, daß wir das ganze Problem
bei den niedergelassenen Ärzten mit der derzeitigen Krankenkassenregelung nicht bewältigen
können, weil es in der jetzigen Form sehr oft ein Ansammeln von Krankenscheinen gibt und die
privaten Möglichkeiten, zu den Ärztekosten beizutragen, noch zu wenig ausgenützt sind. Wir werden
uns auch viel mehr neben den offiziellen Krankenkassen einschalten und überlegen müssen, wie wir
die privaten Krankenkassenversicherungen in die Ärztekosten mit einbinden können.
Eine andere Möglichkeit ist noch die Einstellung von Ärzten in Anstalten und in Betrieben. Es wird
sicher auch vom Land Niederösterreich über die ärztliche Versorgung, etwa bei den Pflegeheimen,
nachgedacht werden müssen, und auch in dieser Richtung werden sich Möglichkeiten für die
Anstellung von Ärzten ergeben. Auch bei den Spitälern wird die Anzahl der Turnusärzte noch erhöht
werden können, allerdings muß man dann sicher auch darüber reden, ob die Bestimmung im
Spitalsärztegesetz dann noch gerechtfertigt ist, wo es heißt, daß Mehrbelastungen bezahlt werden.
Wenn man nämlich die Anzahl der Ärzte aufstockt, so wird es wahrscheinlich zu einer
Normalbelastung kommen können und Mehrbelastungen werden nicht mehr .unbedingt gerechtfertigt
sein. Ich kann den Prozentsatz aus dem Gesetz selber nicht herauslesen, weil es da ja noch andere
Mehrbelastungen gibt, aber 15 bis 20 % werden sicherlich weggebracht werden können.
Es ist allerdings auch etwas anderes notwendig, und das werden wir gewiß nicht in einem Schwung
bewältigen können. Wir haben in den letzten 10 Jahren und werden es in den nächsten Jahren noch
tun müssen, sehr viel für die räumlichen Einrichtungen der Spitäler und für die Geräte, die dort
eingesetzt werden, geleistet. Wir werden sicher auch einem weiteren Umstand Rechnung tragen
müssen, von dem ich eigentlich mehr von den Ärzten weiß, weil ich selbst noch nicht in einem
Krankenhaus gelegen bin, nämlich daß man nicht glauben darf, durch modernere Spitäler, durch
bessere Einrichtungen allein werde der Patient gesund, sondern daß wir mehr auf die menschliche
Betreuung und damit auch auf die ärztliche Betreuung Wert legen müssen. Wir haben das sicher noch
nicht bewältigt, aber alles auf einmal geht eben nicht. Da müssen wir wahrscheinlich noch viele
Gespräche führen, und vielleicht ist das Reduzieren der Pflegedauer, auf der anderen Seite aber eine
bessere Betreuung in der Zeit, wo der Patient im Spital ist, ein Ansatzpunkt für zukünftige Gespräche.
Dam noch etwas, weil eine solche Bemerkung auch bei meiner Vorrednerin gefallen 'ist. Ich habe
versucht, einen Vergleich anzustellen, wie groß die Bettenanzahl je Einwohnerzahl in Niederösterreich
und in anderen Bundesländern .ist und wie groß die Anzahl der eingesetzten Ärzte je Bett ist. Ich
glaube, daß man diesen Vergleich nicht so einfach machen kann, weil Niederösterreich eine
Sondersituation hat. Während man zwar die Bundesländer, die keine Universitätskliniken haben, mit
Niederösterreich vergleichen kann, müssen wir sicher sagen, daß so wie die Steiermark
Universitätskliniken hat, weil im Zentrum Graz liegt, so hat Niederösterreich auch Universitätskliniken,
nur werden diese in Wien geführt. Nur so könnte man es ausrechnen, ich bin da nicht
durchgekommen, weil mir die Aufstellungen fehlen. Man müßte einmal feststellen, wie sieht es in Graz
und in der Steiermark ohne Graz aus? Wie sieht es in Tirol ohne Innsbruck aus? So einfach kann man
nämlich nicht vergleichen, daß man sagt, Niederösterreich rangiert hinten, weil wir ja rund um die
Universitätskliniken in Wien liegen. Abschließend darf ich mir doch auch erlauben festzuhalten, daß
die Probleme für die Jungärzte sicher nicht allein von der Seite der Elinstellungs- und
Vertragsmöglichkeiten der Ärzte gelöst wenden können, sondern hier wird man auch nachdenken
müssen, wie vom Nachwuchs her eine Reduzierung erfolgen kann. Wenn ein gewisser Aufholbedarf
der Ärzteschaft gedeckt ist, dann muß man zumindest denen, die dort beginnen, offen sagen, daß sie
in Probleme geraten könnten, wenn sie in 5, 6 oder 7 Jahren mit einem der schwersten Studien fertig
werden. Jedenfalls werden wir mit dem heutigen Gesetz wohl einen Anfang setzen, aber wir werden in
den kommenden Jahren noch viele Probleme in der Richtung zu lösen haben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KAISER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Wortlaut des
Gesetzes sowie über den Antrag des Gesundheitsausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche die Frau Abg. Tribaumer, die Verhandlungen zu den Zahlen 518/1 und 518/2 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. TRIBAUMER: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich
darf für den Gesundheitsausschuß berichten:
Alm 30. November des vergangenen Jahres wurde ein Initiativantrag der Abgeordneten Bieder,
Pospischil, Sulzer, Tribaumer, Deusch, Icha, Jirkovsky und Kaiser eingebracht, mit dem das NÖ
Krankenanstaltengesetz 1974 geändert werden soll.
Der Gesundheitsausschuß hat einen Unterausschuß eingesetzt, der sich .mit Teilen des
Initiativantrages beschäftigt hat. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 30. 6. 1983 haben
dann .die Abgeordneten Dr. Bernau, Fidesser u. a. einen Antrag gemäß § 29 LGO eingebracht, der
mit Mehrheit beschlossen worden ist. Der Antrag nach § 29 stellt großteils eine Anpassung an die
entsprechenden Bestimmungen des Krankenanstaltengesetzes des Bundes dar. Er nimmt aber
ebenso Bedacht auf die Verlängerung des Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds.
Weiters haben sich aus der Praxis verschiedene Bedürfnisse ergeben, die ebenfalls im
Gesetzesantrag berücksichtigt wenden. Zum Beispiel was die Neuregelung der
Organtransplantationen betrifft, außerdem gibt es die Sonderregelung für Grimmenstein nicht mehr
und in einem weiteren Absatz des § 48 wird angefügt, daß zur Einbringung der ausständigen Pflegeund Sondergebühren von Patienten die Krankenanstalten die erforderlichen Erhebungen durchführen
können und die dazu nötigen patientenbezogenen Daten bekannt geben dürfen.
Ich !darf daher den mit Mehrheit beschlossenen Antrag im Gesundheitsausschuß bringen:
Die Zahl 1 bis 41, 42 1. Satz, 44 bis 49 c und von Zahl 50 § 90 Zif. 9 des Art. I und der Art. II des dem
Antrag der Abgeordneten Bieder, Pospischil u. a. beigeschlossenen Gesetzesentwurfes werden in der
Fassung der Abänderungsanträge der Abgeordneten Ing. Kellner und Dr. Bernau als Gesetzentwurf
über die Änderung des NÖ Krankenanstaltengesetzes 1974 genehmigt.
In der Sitzung am 5. 7. haben dann die Abgeordneten Ing. Kellner, Fidesser, Dr. Bernau u. a. einen
weiteren Antrag nach § 29 LGO eingebracht. Er behandelt den finanziellen Teil des Initiativantrages
der SPÖ-Abgeordneten. Auch er wurde mit Mehrheit beschlossen. Die Antragsteller sind in dem
Antrag der Meinung, wegen der wechselseitigen Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden
sollte es auf Ebene der Regierung unter Beiziehung der Interessenvertreter der Gemeinden zu einem
Gespräch kommen, um für alle zu einer tragbaren finanziellen Lösung zu gelangen.
Ich darf daher den mit Mehrheit beschlossenen Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung wind aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung unverzüglich Gespräche
aufzunehmen, bei denen jedenfalls das für Finanzen und für Gesundheitswesen zuständige
Regierungsmitglied und die Interessensvertreter der Gemeinden einzubeziehen wären und dem
Landtag über das Ergebnis ehestens Bericht zu erstatten bzw. entsprechende Gesetzesanträge
vorzulegen."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und dann über die beiden Anträge des
Ausschusses gemäß § 29 abstimmen zu lassen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte zu diesen Geschäftsstücken. Zu Worte gemeldet ist
Herr Präsident Pospischil.
Abg. Präsident POSPISCHIL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Die heute
abermals zur Diskussion stehende Novelle zum Krankenanstaltengesetz sollte, zumindest nach
sozialistischer Auffassung, .den Prinzipien und Erfordernissen der Notwendigkeit und der
Gerechtigkeit Rechnung tragen. Vor mehr als sieben Monaten wurde diese Novelle als Initiativantrag
der sozialistischen Fraktion eingebracht und zur Behandlung ein Unterausschuß gebildet. Drei
Sitzungen wurden einberufen und die hiefür aufgewendete Gesamtzeit betrug ca. 40 Minuten.
In der ersten Sitzung hat der Herr Klubobmann Ing. Kellner einen Vorschlag gemacht, die Vorlage
nach Kapiteln zu teilen, um einmal jene Fragen, über die man schnell eine Einigung erzielen kann,
wegzubringen, und dann die komplizierteren Fragen, nämlich die Finanzierung betreffend, als letzten
Teil der Vorlage zu behandeln. Auch darüber wurde schnell das Einvernehmen gefunden, rund die
Dauer der Sitzung betrug etwa 10 Minuten.
In der zweiten Sitzung konnte man sich über die zur Debatte gestellten Fragen sehr schnell einigen.
Ich möchte auch sagen, daß wir nicht länger als 20 Minuten haben beraten müssen.
In der dritten und letzten Sitzung sollte es um den Kern der Vorlage gehen, nämlich um die KRAZAFLeistungen, den Betriebsabgang betreffend, und die Begrenzung bei der Berechnung des
Trägeranteiles am Betriebsabgang für Patienten aus anderen Gemeinden, und auch die
Bevorschussung durch das Land sollte behandelt werden, also alles Fragen, die Iden Hauptteil der
Novelle betreffend und die sehr .wichtige und entscheidende Fragen sind, für die die ÖVP-Fraktion in
dieser letzten Sitzung des Unterausschusses keine Zeit mehr hatte. In 10 Minuten wurde festgelegt,
daß die Beratungen im Unterausschuß als abgeschlossen zu betrachten seien und dem
Gesundheitsausschuß ein entsprechender Bericht vorgelegt werden sollte.
Auf unsere Vorhalte, daß es sich dabei um einen eklatanten Wortbruch der ÖVP-Fraktion handle, weil
ja vereinbart war, daß die Vorlage wohl in Teilbereichen, aber doch im gesamten verhandelt und
verabschiedet werden sollte, hat man nur mit fadenscheinigen Ausreden reagiert.
Meine Damen und Herren! Diese Ausreden kennen wir doch seit vielen Jahren, bei den Beratungen
zum Budget 1980. Ich habe schon darauf aufmerksam gemacht, daß etwa eine Novellierung des
Krankenanstaltengesetzes noch ausständig ist. Das ist im Stenographischen Protokoll auch
nachzulesen. Ich habe damals folgendes ausgeführt: „Die im Vorjahr eingebrachte Vorlage konnte auf
Grund der vorzeitigen Beendigung der Gesetzgebungsperiode nicht mehr erledigt werden. Aus
diesem Grunde wurde am 8. November 1979 neuerlich ein Antrag gestellt, der im Interesse der
spitalerhaltenden Gemeinden liegt."
Diese Novelle, die Spitalsfinanzierung betreffend, wurde also, wenn ich das in Erinnerung bringen
darf, schon seit 1978 betrieben. Einmal konnte, wenn ich auch das wiederholen darf, auf Grund der
vorzeitigen Beendigung der Gesetzgebungsperiode diese Vorlage nicht mehr erledigt werden und
1981 haben wir uns dann mit der im November 1979 neuerlich eingebrachten
Krankenanstaltennovelle beschäftigt.
Meine Damen und Herren! Wenn auch in der Debatte, die wir in den letzten Jahren und auch bei den
letzten Sitzungen im Zusammenhang mit der Krankenanstaltenfinanzierung führten, seitens der ÖVPFraktion keine neuen Argumente gekommen sind, so ist es doch in diesem Zusammenhang wichtig,
noch einmal die Ausgangslage festzuhalten und zu charakterisieren, die zunächst einmal darin
besteht, daß die Erhaltung der Krankenanstalten immer schwerer wind. Wir erleben es ja Tag für Tag
und Woche für Woche, daß sich Gemeinden zum Wort melden, die glauben, einen Rechtsanspruch
auf eine finanzielle Hilfe zu haben, weil sie befürchten, wenn man ihnen nicht jene Hilfe angedeihen
läßt, die notwendig ist, nicht weiterzukönnen.
Ich bin selber in einem Baubeirat im Krankenhaus Melk. Wir haben erst vor kurzem eine Sitzung
gehabt, und es ist wieder um Finanzierungsfragen gegangen. Alle, die das Krankenhaus Melk kennen,
wissen, daß hier etwas geändert werden muß. Es ist also Bettenknappheit, oder es liegen in Sälen
noch immer 10 und mehr Patienten. Wenn es gilt, den Operationssaal zu benutzen, und es ist ein
Röntgenapparat erforderlich, dann muß die Tür zum Operationssaal, die direkt zum Gang fuhrt, offen
bleiben, damit man mit dem Gerät hineinkommt, um es verwenden zu können. Es sind also alle davon
überzeugt, auch die Fachbeamten des Landes, die bringen es ja zum Ausdruck, daß hier etwas
geändert werden muß, weil auch die Menschen in diesen Regionen einen Anspruch auf eine
ordentliche Grundversorgung haben, und um das geht es uns, meine Damen und Herren!
In der Stadt Melk wurde vor kurzem eine Resolution verabschiedet, wo beide Fraktionen bzw. alle
Fraktionen des Gemeinderates zum Ausdruck bringen, daß sie Hilfe benötigen, wenn man nicht will,
daß das Krankenhaus geschlossen wird. Grundsätzlich sind die Probleme des Spitalssystems
dieselben, denen auch viele andere Länder gegenüberstehen, deren Spitalssystem sich über einen
längeren Zeitraum entwickelt bat, in welchem die Medizin erregende Fortschritte gemacht hat und in
welchem sich auch die sozialen Bedingungen dramatisch verändert haben. Es kann auch behauptet
werden, daß die Krankenanstaltenfinanzierung kein auf Österreich beschränktes Problem darstellt,
wie dies oft da und dort gerne behauptet wird. Außer Diskussion steht aber, daß eine
Kostenexplosion, wie wir sie aus den letzten beiden Dezennien kennen, von den Gemeinden ganz
einfach nicht mehr verkraftet werden kann.
Um diese Fragen ist es bei der Behandlung der Novelle zum Krankenanstaltengesetz immer wieder
gegangen, von 1978 an. Im Jahre 1981 haben wir das sehr nachdrücklich hier deponiert, und wir
haben damals schon bemerkt, daß die ÖVP-Fraktion nicht bereit ist, den Vorstellungen der
sozialistischen Fraktion beizutreten. Unsere Vorstellungen, meine Damen und Herren, verfolgen,
wenn ich das auch noch einmal unterstreichen darf, kein anderes Ziel, als jene Lösung au finden,
wodurch alle unsere Gemeinden einen finanziellen Nutzen ziehen. Dabei haben wir natürlich auch auf
die finanzielle Situation des Landes Rücksicht genommen und haben selbstverständlich Rücksicht zu
nehmen, und weil wir auch wissen, wie schwer sich die ÖVP-Fraktion tut, unseren Vorstellungen
beizutreten, sind wir von unserem ursprünglichen Antrag eines fixen Prozentausmaßes - wir haben
damals von etwa 53 % gesprochen - abgegangen, deshalb auch, weil wir wissen, daß sich der
Prozentsatz der KRAZAF-Leistungen nicht fixieren läßt und daher jährlich neu festgelegt werden
müßte.
Schon im Antrag 1981 wurde von meiner Fraktion nicht mehr verlangt, als daß das Land gemäß § 70
Abs. 1 des NÖ Krankenanstaltengesetzes den Trägern der Krankenanstalten 40 vom 100 des um
18,75 % - das war der seinerzeitige Zweckzuschuß des Bundes - verminderten Betriebsabganges
ersetzt. Das ist eine fürs erste sehr komplizierte Auslegung, und sicher ist es auch so, daß man sich,
wenn es um die Krankenanstaltenfinanzierung geht und darüber die Diskussion eröffnet ist, schwer
tut, das der Bevölkerung verständlich zu machen, damit sie erkennt, um was es geht. Bei der
Regelung jedenfalls, wie wir sie formuliert haben, wären perzentuell und betraglich die gleichen
Leistungen zu erbringen wie vor der Bildung des Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds. Wollen wir
uns daher erinnern, daß damals bei der Debatte die Frau Landesrat Prokop einen Antrag gemäß § 27
der Geschäftsordnung eingebracht hat, um diesen ganz einfach - anders gibt es dafür keine Erklärung
- aus den Augen zu bekommen und verschottern zu Iassen, obwohl in Sonntagsreden Spitzenpolitiker
der ÖVP immer wieder eine entscheidende Hilfe des Landes für die Gemeinden gerade in dieser
Hinsicht in Aussicht stellten.
Darf ich in Erinnerung bringen, daß .der Grundsatz für die Krankenanstaltenfinanzierung und den
Fonds Ausgangsbasis war, daß die Länder die Gemeinden entlasten. Und wie geschieht dies in
Niederösterreich? Hier ist es genau umgekehrt! Das Land entlastet sich auf Kosten der Gemeinden,
weil der Herr Landesfinanzreferent nicht bereit ist und natürlich auch auf die Schützenhilfe der ÖVP
Fraktion im Landtag rechnen kann, den Bundeszuschuß zur Gänze weiterzugeben. In
Niederösterreich ist es so - es gibt hiefür keine andere Erklärung -, daß sich das Land eine Entlastung
nicht für die Spitäler, sondern unter dem Titel „Spitäler“ beschafft. Darf ich das, meine Damen und
Herren, an einigen Beispielen versuchen zu begründen.
Das Land Niederösterreich profitiert von
den Mehrleistungen des KRAZAF zu den Betriebsabgängen gegenüber den seinerzeitigen
Zweckzuschüssen des Bundes nicht nur bei den Landeskrankenanstalten, sondern auch zu 40 % bei
den Gemeindekrankenanstalten. Von den Mehrleistungen des KRAZAF für die
Gemeindekrankenanstalten Niederösterreichs ohne Landeskrankenanstalten vom Jahre 1978 bis
1981 in der Höhe von fast 500 Millionen Schilling erhielt das Land rund 200 Millionen Schilling, die
NÖKAS-Gemeinden rund 180 Millionen und die spitalserhaltenden Gemeinden 120 Millionen. Durch
die Mitbeteiligung des Landes an den Mehrleistungen für die Gemeindekrankenanstalten in der Höhe
von rund 200 Millionen Schilling haben die NÖKAS-Gemeinden 120 Millionen Schilling, das sind etwa
3/5 dieses Betrages, und die spitalserhaltenden Gemeinden 80 Millionen, das sind 2/5, von den
KRAZAF-Mehrleistungen für die Betriebsmittel verloren.
Umgelegt .auf ein Gemeindespital sieht das folgendermaßen aus:
Die Mitbeteiligung des Landes bei St. Pölten betrug in dem gleichen Zeitraum, also für die Jahre von
1978 bis 1981, 32,541.000,- Schilling, wodurch die Stadt St. Pölten einen Verlust von 16,270.000,Schilling erlitt. Und genügt es Ihnen nicht, meine Damen und Herren von der rechten Seite dieses
Hauses, wenn wir Jahr für Jahr aufzeigen ... (Abg. Prof. Wallner: Herr Präsident! Würden Sie auch
sagen, was St. Pölten von der Sozialträgerseite verloren hat?) Herr Bürgermeister Professor Wallner,
ich komme schon auf das noch zu sprechen, weil wir ja das Spielchen gewohnt sind, daß man immer
sofort wiederum irgend einen anderen sucht, der Schuld ist, daß sich hier diese Entwicklung so ergibt.
Ich werde mich auch mit .dieser Problematik noch sehr auseinandersetzen.
Seit Inkrafttreten des KRAZAF, meine Damen und Herren, fehlen jedenfalls unseren Gemeinden, das
ist auch errechnet worden, rund 500 Millionen Schilling, und das nimmt die ÖVP-Fraktion, das nehmen
auch Sie, Herr Professor Wallner, unwidersprochen zur Kenntnis. Ja nicht nur das, Sie leisten dem
Herrn Finanzreferenten immer, wenn es um diese Dinge geht, auf Kosten unserer Gemeinden
Schützenhilfe und verteidigen seine Vorgangsweise. Da nützen auch die Beteuerungen des Kollegen
Freibauer im Ausschuß nichts, wenn er meint, daß die ÖVP sehr wohl ein Interesse an einer für die
Gemeinden günstigen Lösung hätte, wie das wiederholt in den NÖAKS-Sitzungen, z. B. in der Frage
der Aufteilung des Teilbetrages 2 der KRAZAF-Mittel für Investitionen und Betriebszuschüsse im
Verhältnis 40 : 60 zum Ausdruck kommt. Obwohl, meine Damen und Herren, diese Sache eine nicht
zur Debatte stehende Vorlage betrifft, wird sie immer wieder und auch zu Recht in die Diskussion der
Spitalsfinanzierung miteinbezogen.
Jawohl, der Kollege Freibauer hat vollkommen recht, wenn er sagt, daß auch diese Sache, obwohl sie
den weitaus schwächeren Teil der Spitalsfinanzierung darstellt, von der Tagesordnung nicht mehr
abgesetzt werden darf. Immerhin hat das Land in den Jahren 1978 bis 1982 durch diese ungerechte
Maßnahme die Betriebsmittelzuschüsse an die Krankenanstalten in Niederösterreich um
123,500.000,- Schilling gekürzt.
Wenn auch die Investitionsmittelzuschüsse durch die Umschichtung erhöht wurden, ist der nach
Abzug der KRAZAF-Leistungen abzudeckende Betriebsabgang der niederösterreichischen
Krakenanstalten eben um 123,500.000,- Schilling höher und die Zahlungspflichtigen mußten um
diesen Beitrag mehr aufbringen. Auf das Krankenhaus St. Pölten entfallen hievon rund 18,500.000,Schilling, wodurch die Stadt St. Pölten einen erhöhten Abgangsteil von 5,550.000,- Schilling, das sind
30 % von den 18,500.000,- Schilling, in diesem Zeitraum zu tragen hat. Dieser Nachteil, meine Damen
und Herren, für die Spitalserhalter könnte beseitigt werden, wenn das Land eben nur 40 % des
Teilbetrages 2 für Investitionen anrechnet oder dem KRAZAF meldet. In dieser Angelegenheit herrscht
zwischen den Fraktionen im NÖKAS völlige Übereinstimmung, und es wird verlangt, daß diese
Ungerechtigkeit beseitigt wird.
Aber, meine Damen und Herren, was nützt das Wollen, wenn sich die Mehrheitsfraktion gegenüber
dem Herrn Finanzreferenten nicht durchzusetzen vermag und wenn sie nicht den Mut und nicht die
Kraft hat, ihre Mehrheit im Niederösterreichischen Landtag für unsere Gemeinden einzusetzen? Da
werden bei den Verhandlungen, und das ist schon peinlich, hunderte Ausreden gesucht, und es wird
versucht, andere, wie es gerade durch den Zwischenruf des Herrn Professor wieder erfolgte, schuldig
werden zu lassen. (Abg. Wallner: Auch andere, Herr Präsident!)
Der Bund, ja wenn der Bund mehr geben würde - meine Damen und Herren, ich würde mich schwer
täuschen, wenn wir das heute nicht wieder von dieser Stelle aus hören würden - oder die
Sozialversicherung! Ich könnte das schon vorwegnehmen, was da kommt, und wir können das ja
auch. Bei den Verhandlungen im Jahre 1980 in der gleichen Sache hat sich die ÖVP-Fraktion schon
im Ausschuß darauf mit der Begründung berufen, es müßten die Verhandlungen der Länder mit dem
Bund und der Sozialversicherung abgewartet werden, ehe das Land eine Entscheidung über die
Spitalsfinanzierung treffen könne. Auf diese Ausredeplattform hat sich die ÖVP-Fraktion wiederum
zurückgezogen. Ich wiederhole, daß damals die Frau Landesrat Prokop nach § 27 der
Geschäftsordnung zur Novelle einen Antrag auf Überprüfung der finanziellen Auswirkung eingebracht
hat. Und was ist seit dieser Zeit geschehen, meine Damen und Herren? Die Verhandlungen, das
wissen wir alle, zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung konnten erfolgreich
abgeschlossen werden, wenn das Ergebnis auch nicht ganz genügt, da bin ich schon mit Ihnen in
Übereinstimmung. Man hätte sich noch mehr vorstellen können, und die Diskussion darüber ist sicher
nicht beendet, das wissen wir alle, weil für die nächsten zwei Jahre ein Limit gesetzt ist. Der KRAZAF,
der immerhin, meine Damen und Herren, in den letzten fünf Jahren 15.600,000.000,- Schilling als
wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Spitäler aufbrachte, wurde verlängert und bleibt bestehen. Der
Bund leistet zusätzlich in den Jahren 1983 und 1984 240 Millionen Schilling an den Fonds. Die
Sozialversicherung leistet für den gleichen Zeitraum zusätzlich 545 Millionen. Zusammen also werden
in diesen zwei Jahren dem Fonds um 785 Millionen Schilling mehr zur Verfügung stehen.
Das ÖVP-Argument abzuwarten ob der Fonds erstens überhaupt verlängert wird und zweitens, ob der
Bund und die Sozialversicherung mehr Geld zur Verfügung stellen werden, ist daher hinfällig
geworden. Es bleibt nur mehr die Frage offen, wie verhält es sich mit dem Antrag der Frau Landesrat
Prokop, die damals eine Überprüfung verlangt hat, und was ist mit der Regierungsvorlage des
Krankenanstaltengesetzes geschehen? Wir wissen, daß sie bei jenen Stellen liegt, die die
Finanzierbarkeit prüfen sollten, also in der Finanzabteilung und beim Landesfinanzreferenten. Mehr
als 11/2 Jahre sind seit damals vergangen, ohne daß wenigstens ein Zwischenbericht oder eine
Andeutung über das Schicksal dieser Regierungsvorlage gemacht worden wäre.
Eine solche Vorgangsweise, meine Damen und Herren, könnte sich heute keine Gemeinde in
Niederösterreich, ganz gleich welche politische Zusammensetzung der Gemeinderat nachweist,
leisten. Es würde zu Recht die Aufsichtsbehörde reagieren und auf grobe Versäumnisse der
Verwaltung und dem Fehlverhalten der Verantwortlichen in den Gemeinden verweisen müssen. Bei
den zuständigen Stellen des Landes spielt das aber anscheinend keine Rolle. Auch die
Mehrheitsfraktion scheint diese Vorgangsweise keinesfalls zu stören. Im Gegenteil, man beginnt das
Spiel wiederum von vorne und stellt neuerlich einen Antrag, der die Regierung auffordert, die
finanziellen Auswirkungen der Novelle wiederum prüfen zu lassen. (Abg. Mag. Freibauer: So lautet der
Antrag nicht!) In dieser Richtung ist der Antrag gestellt und verlesen worden. Es sollten die finanziellen
Auswirkungen in einem gewissen Zeitraum, diese Novelle betreffend, neuerlich überprüft werden.
(Abg. Buchinger, Abg. Auer u. Abg. Mag. Freibauer: Antrag zitieren!)
Er ist ja verlesen worden, der Antrag, und wir haben im Ausschuß darüber gesprochen. (Abg. Mag.
Freibauer: Zu verhandeln mit den Gemeindevertreterverbänden. Das steht drinnen!) Was beinhaltet er
denn wirklich anderes, als daß Sie ganz einfach - der Herr Klubobmann Kellner hat es ja im Ausschuß
sehr deutlich artikuliert - gesagt haben, was kostet denn das, reden wir darüber. Daher können Sie
unserem Antrag, der in diese Richtung geht, nicht beitreten. Nichts anderes ist gesprochen worden.
(Unruhe im Hause.)
Meine Damen und Herren! Daß wir nicht mehr bereit sind, dieses Spielchen mitzumachen und Ihre
Vorgangsweise, die tatsächlich nichts anderes ist und sein kann als ein Manöver, eine neuerliche
Alibihandlung, um eine Landtagsvorlage ganz einfach wegzubringen und den Gemeinden und der
Bevölkerung gegenüber zu beweisen, daß am Ende einer Gesetzgebungsperiode, die ja auch durch
die ÖVP, das muß gesagt werden, willkürlich beendet wird, das Wichtigste erledigt scheint, das
müssen wir auf das schärfste zurückweisen, und wir werden selbstverständlich Ihren Anträgen keine
Zustimmung geben. Im Unterausschuß und in der Folge auch im Gesundheitsausschuß haben Ihre
Vertreter, wenn ich das wiederholen darf, zum Ausdruck gebracht, daß wir nicht glauben sollten, daß
ohne den Herrn Finanzreferenten bzw. ohne seine Zustimmung etwas geschehen könne.
Nun auch dazu ein Wort, weil es wert ist, daß man im Landtag, wie ich glaube, darüber redet und weil
die Gegensätzlichkeit der ÖVP-Fraktion zum Finanzreferenten oder der Zwiespalt, den es da gibt,
aufgezeigt werden sollte, aufgezeigt werden muß. Im Beratungsausschuß für Krankenhausfragen am
23. Februar dieses Jahres ist es ebenfalls um die Spitalsfinanzierung gegangen, und im Laufe der
Diskussion stellte der Herr Finanzreferent, der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll, fest, daß
diese Angelegenheit dem Unterausschuß des Gesundheitsausschusses vorbehalten bleibe und dort
intensiv verhandelt werden müsse. Den Beratungen des Landtages dürfe nicht vorgegriffen werden.
Wir haben zwar diskutiert darüber, und ich war der Meinung, daß man auch solche wichtige Fragen im
Beratungsausschuß diskutieren sollte. Ich weiß, daß der Beratungsausschuß die Regierung beraten
sollte, aber das schließt nicht aus, daß man daraus schöpfen und in einem anderen Gremium, das
sich mit der gleichen Materie beschäftigt, das ganz einfach auch verwenden könnte als Hilfe, wenn es
um einen Ausschuß geht, in dem Experten und Leute sitzen, auf deren Wort man etwas geben kann
und sollte.
Ja, meine Damen und Herren, der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll wird auf Grund seiner
Aussage, die er da in dem Beratungsausschuß gemacht hat, nicht billigen können, daß Sie gerade ihn
zur Ausrede Ihrer Haltung machen. (Abg. Ing. Kellner: Man wird doch noch fragen dürfen!)
Also, was gilt denn jetzt wirklich? Man zieht sich .auf eine Plattform zurück und sagt, na bilden wir uns
doch alle miteinander nicht ein, daß es möglich sein wird, ohne den Finanzreferenten etwas
beschließen zu können, er muß seine Zustimmung geben. Wenn wir die Möglichkeit haben, den Herrn
Finanzreferenten am Tisch zu haben und ihm diese Fragen vorlegen und mit ihm diskutieren wollen,
dann zieht er sich zurück und sagt, das sei Sache des Unterausschusses, der da gebildet wurde, dort
sei darüber zu entscheiden. Was gilt jetzt? Das eine oder das andere, oder ist es das Spielchen, das
hier seit vielen Jahren getrieben wird und mit dem wir nicht mehr einverstanden sind? (Beifall bei der
SPÖ.)
Ausreden, wenn ich das sagen darf, gibt es von .der ÖVP-Fraktion seit Jahren, wenn es darum geht,
Farbe zu bekennen, ob und in welchem Ausmaß finanzielle Hilfe gewährt werden soll und gewährt
werden kann. Das gilt für Betriebe in diesem Lande, die unverschuldet in Not geraten sind genauso
wie gerade das Problem die Spitalsfinanzierung und die erforderliche Hilfe für unsere Gemeinden.
Zusammenfassend möchte ich daher sagen, daß leider wiederum durch das Nein der ÖVP-Fraktion
die wichtigen Probleme der Spitalsfinanzierung unerledigt bleiben. Eine finanzielle Erleichterung der
Spitalsträger bzw. der Gemeinden in der Form, daß die finanziellen Vorteile aus der KRAZAFRegelung zur Gänze diesen zugute kommen, wird es auch in Zukunft nicht geben. Ich habe schon
gesagt, hier fehlen den Gemeinden etwa 500 Millionen Schilling.
Auch die 80%ige Vorschußleistung des Landes und des NÖKAS zum Betriebsabgang der Spitäler im
laufenden Betriebsjahr bleibt weiterhin aufgeschoben. Es wird auch weiterhin keine finanzielle
Erleichterung für Spitäler mit wenig Patienten aus ihrer Trägergemeinde und damit den Wegfall der
18%igen Mindestgrenze nach § 71 Abs. 1 des NÖ Krankenanstaltengesetzes geben, und es wird
auch die Behauptung, daß zur Erledigung dieser Frage die notwendige Zeit fehlt und daher das
Einvernehmen mit den zuständigen Körperschaften nicht mehr möglich sei, keine Gültigkeit haben
können, weil man ja seit 11/2 Jahren die Regierungsvorlage verschottern läßt. Man hätte Zeit genug
gehabt, das zu überlegen, das auszudiskutieren mit den Gemeindevertreterverbänden, mit allen
Körperschaften, die es ganz einfach angeht, und weil gerade diese Vorlage und auch der
Initiativantrag der SPÖ-Fraktion vor länger als sieben Monaten eingebracht wurde und für die
Verhandlungen im eingesetzten Unterausschuß nicht mehr als 40 Minuten Zeit insgesamt aufgebracht
werden konnte.
Aus dieser Tatsache, meine Damen und Herren, ist erkennbar, daß die ÖVP-Fraktion im
Niederösterreichischen Landtag nie ernsthaft bemüht war, diese für unsere Spitäler und Gemeinden
so lebenswichtige Frage zu einem Abschluß zu bringen. Diese Haltung der ÖVP-Fraktion in dieser
Frage zeigt sehr deutlich, daß sie sich von den vielen Einwendungen unserer Gemeinden in den
letzten Jahren und besonders .auch in den letzten Tagen nicht beeindrucken läßt und sich über
Gemeindeinteressen ganz einfach hinwegsetzt. Seit Jahren stehen Sie gerade auch in dieser Hinsicht
auf der Bremse, wenn es gilt, Bereitschaft zu zeigen, bzw. durch Landtagsbeschluß festzulegen,
unseren Gemeinden jene Gelder, die ihnen gehören und auf die sie einen Rechtsanspruch haben, zu
geben.
Darf ich auch noch einmal in Erinnerung bringen, daß der Grundsatz, daß die Länder die Gemeinden
entlasten, für die Krankenanstaltenfinanzierung und den Fonds Ausgangsbasis war. Das kann man
nicht wegdiskutieren, und ich habe schon gesagt, in Niederösterreich gehen wir da .einen
umgekehrten Weg, in Niederösterreich ist das anders. Das Land entlastet sich auf Kosten der
Gemeinden, und in Niederösterreich ist es so, daß sich .das Land eine Entlastung nicht für die
Spitäler, sondern unter dem Titel „Spitäler“ beschafft. Wir bedauern daher die Haltung der ÖVPFraktion und werden auch aus Protest gegen Ihre Haltung und gegen die neuerliche
Verschleppungstaktik Ihren Anträgen keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Wallner.
Abg. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Landtages!
Verehrter Herr Präsident Pospischil, wir sprechen schon zu lange und zu oft zu diesem Problem,
sodaß es kein Kunststück ist, wenn einer vom anderen voraussagen kann, was er sagen wird, weil
sich die Thematik nicht sehr verändert hat in dieser Zeit. Aber in den letzten Wochen sind die Wellen
zu diesem an und für sich gewohnten Zustand etwas höher gegangen, weil schon irgendwo die Wahl
vor den Augen geschwebt hat, und daher - (Unruhe bei der SPÖ. - Abg. Kurzbauer: Aber, meine
Herren, nur nicht betroffen fühlen! - Abg. Stangl: Sie sind genauso aufgeregt!) - lassen Sie mich - Herr
Kollege Stangl, Sie wissen sehr genau, daß ich in der zweiten Hälfte eines Satzes meistens die erste
Hälfte präzisiere. Wenn Sie mir die Zeit dazu lassen, werden Sie zufriedengestellt werden. (Beifall bei
der ÖVP.) Es sind also daher in diesen Tagen die Wellen besonders hoch gegangen und große Worte
gelassen ausgesprochen worden. Das kommt mir so vor, wie wenn in bestimmten Zeiten ein Ballon
aufsteigt, um weithin sichtbar gewisse Dinge zu markieren. Nur hat meistens so ein Ballon auch ein
Seil, mit dem man ihn ein bißchen wieder zur Erde zurückholen kann. Das möchte ich jetzt tun, ich
möchte den von Ihnen, Herr Präsident, aufgelassenen Ballon wiederum zur Erde zurückbringen und
mit den Dingen in Verbindung bringen, wie sie uns allen geläufig sind und wie sie zurecht gerückt
gehören. Dazu zählt erstens einmal die Abwicklung dieses Antrages. Es gibt einen Regierungsantrag
und das kann - weil aktenkundig - von niemand geleugnet werden, daß seine Behandlung lange
dauert, wie eben manche Regierungsanträge sehr lange in diesem Landtag anhängig sind und
manche überhaupt nicht erledigt worden sind, sodaß gerade hier nicht einmal eine Ausnahme besteht,
möchte ich sagen. Aber man muß auch eines dazu sagen: Es ist dazwischen auch sehr viel passiert
und die Materie ist ein bißchen komplizierter als das bei vielen anderen Anträgen der Fall ist. Wer sich
die Mühe nimmt, die ganz hervorragend gearbeiteten Unterlagen der Stadt St. Pölten zu studieren ich habe selten einten so klaren Tatbestand über ein so kompliziertes Unternehmen gelesen wie diese
umfangreichen, kennzeichnenderweise nach Farben geordneten Unterlagen, wo rot, grün, blau eine
Rolle spielt und wo man jeweils daraus entnehmen kann, was der Verfasser mit dieser Farbe zum
Ausdruck bringen will -, es ist lustigerweise kein einziges schwarzes dabei (Heiterkeit bei LH. Ludwig
und LHSt. Dr. Pröll), sodaß wir uns also da nicht besonders betroffen fühlen müssen, aber wir setzen
alle Hoffnungen auf diese grünen Blätter usw., weil das ja in unserem Interesse liegt, ich würde also
sagen, wer sich das ansieht, der weiß, daß man bei dieser Vorlage nicht ganz so rasch urteilen kann,
wie man das vielleicht bei mancher anderen tun könnte. Es kam also zu dem Initiativantrag der
Abgeordneten Bieder, Pospischil und andere und die Zuweisung zu einem Unterausschuß. Ich bin
eine Art Zuschauer bei diesen Dingen gewesen, weil ich völlig fälschlicherweise als Experte
bezeichnet zu diesen Dingen hinzugezogen wurde, obwohl ich nicht mehr weiß als die anderen
Herrschaften, die da drinnen sind, aber als Gemeindevertreter eben zu Wort kommen sollte, und habe
mir daher eine gewisse Übersiecht in den Wortschlachten bewahrt, die möglicherweise die Beteiligten
nicht in diesem Ausmaß gehabt haben. Und da ist mir von Anfang an aufgefallen, daß diese
Dreiteilung existiert hat und nach ihr auch vorgegangen wurde, :daß nämlich eine Angleichung
durchgeführt werden müsse, daß die Klubjuristen die administrativen Angelegenheiten vorentscheiden
sollten, damit man rascher zu den wichtigen kommt und daß das Finanzielle ausgespart wird, wobei
mir von Anfang an bitte nicht der Eindruck entstand daß nicht klar war, daß möglicherweise darüber
nicht leicht und nicht schnell eine Einigung herbeigeführt werden könnte, sonst hätte man das ja nicht
zu teilen brauchen. Allein die Frage der Teilung bestätigt mir, daß sich alle bewußt waren, daß es sich
hier um eine komplizierte Materie gehandelt hat. Im zweiten Unterausschuß wurde dann das
Administrative rasch erledigt und im dritten Unterausschuß wurde dann dieser Antrag nach § 29, bzw.
zwei solche Anträge eingebracht. Korrekterweise müßte man auch feststellen, daß beide wörtlich,
auch heute der hier von Frau Abg. Tribaumer verlesene, Bezug nehmen auf den Initiativantrag der
SPÖ und daß jetzt hier einmal die administrativen Erledigungen durch einen Beschluß vorweg
genommen werden sollten und daß das Finanzielle weiter besprochen werden sollte, und zwar über
den Unterausschuß und den Ausschuß hinausgehend.
Nun lassen Sie mich eine sehr persönliche Aussage zu der Unterausschußverhandlung machen. Ich
habe selten einen Ausschuß so klar und energisch geführt gesehen wie durch die Frau Abg.
Tribaumer. Sie war engagiert, sie hat jeden der Beteiligten, der sich in irgendeiner Form vom Wege
entfernen wollte, in richtiger Weise den Kopf gewaschen und ich habe nur eine einzige Verhandlung
einmal im Fernsehen gesehen, wo mit ähnlicher Akkuratesse vorgegangen wurde. Das war, als die
Frau Minister Firnberg mit den Rektoren gesprochen hat und zum Abschluß ihrer Aussage ihr
Handtaschl zugeklappt hat, klapp, und damit war mir klar daß die Sache erledigt ist. Die Damen haben
eben eine unnachahmliche Art, Endzustände anzudeuten, besser als wir Männer. Und das ist dort
auch geschehen. Ich muß Ihnen sagen, Frau Abgeordnete, ich habe es Ihnen schon persönlich
gesagt, ich bin dort als Zuseher gesessen und einige der Kollegen sind dann zu mir gekommen und
wir haben uns kurz beraten denn Ihre Darstellung war so überzeugend, daß ich geradezu
schwankend geworden bin in meinen Vorstellungen. Gläubige Christen stoßen da ein Stoßgebet aus,
ich bin mehr ein Literat, suche mir in der Literatur meine Vorbilder .und habe mir von „Faust“ etwas
einfallen lassen: „Was sucht ihr, mächtig und gelind, ihr Himmelstöne, mich im Staube? Klingt dort
umher, wo weiche Menschen sind, die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!“ Und nur
unter Aufbietung aller meiner Intelligenzkräfte ist es mir gelungen, mich ihren Argumenten zu
entziehen, weil es notwendig ist, daß man hier einen intellektuellen Vorbehalt macht, weil diese Dinge
viel zu viel Geld kosten, viel zu viel Geld kosten, Kollege Icha, als daß man nur mit dem Gefühl
sprechen dürfte, wobei ich nicht leugne, daß wir auch gefühlsmäßig hier verhaftet sind. Und jetzt muß
ich etwas dazusagen: Ich habe dort den Eindruck gehabt, daß weder die Frau Vorsitzende noch auch
die Damen und Herren der SPÖ einen großen Wert darauf gelegt haben, weiter über das Finanzielle
zu sprechen, mir ist das geradezu wie mein Abbruch vorgekommen, ich sage es, wie ich es gesehen
und gehört habe, Sie haben ja Ihre Darstellung auch gebracht, es kann sich jeder aussuchen, wem er
dann glaubt, Gott sei Dank, ist das so. Gericht wird hier keines gehalten, also darf jeder selber sich
seinen Helden aussuchen, dem er dem Wege zum Olymp nacheilt. Ich habe diesen Eindruck gehabt,
daß man darüber gar nicht sprechen wollte und außerdem bitte, die 40 Minuten, Herr Präsident
Pospischil, die liegen doch nicht in der Hand der Österreichischen Volkspartei. Sie haben den Vorsitz
in diesem Ausschuß, ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand willkürlich Zeiten verändern kann, die
die Vorsitzende oder Sie da drinnen sich selber setzen. Wenn es um 40 Minuten gegangen ist, dann
widerspreche ich deutlich dem hier dargelegten Eindruck, daß diese kurze Zeit von der
Österreichischen Volkspartei ausgegangen ist. Ich kann mir schon vorstellen, daß durch das
Klarwerden der geringen Möglichkeit einer raschen finanziellen Einigung hier sich auch ein bißchen
das Gefühl durchgesetzt hat. Aber sprechen hätte man stundenlang darüber können! Das ganze ist
leider ausgeartet in einen Geschäftsordnungszank. Ich habe auch selten so viel Betriebsamkeit in
einem Ausschuß gesehen, selten ist auch die Geschäftsordnung des Landtages so intensiv zur
Beratung zugezogen worden, weil man hier verschiedene Vorgänge einschlagen wollte, die
geschäftsordnungsmäßig nicht möglich waren, etwa über die Vorlage abzustimmen, während zwei
Anträge da waren, die die Vorlage betroffen haben. Die wurden dann gestellt, diese zwei § 29 Anträge
Fidesser, und der zweite Antrag will, daß die Vorlage erhalten bleiben soll und daß das durchaus
keinen Abbruch darstellt. Einen Tag später hat dann der Ausschuß stattgefunden, beide Vorlagen
wurden abgestimmt, beide wurden mit Mehrheit angenommen. Ich bin wieder nur ein Zuschauer am
Rande und habe den Eindruck, daß das Verhalten der Mitglieder der SPÖ nicht ganz einheitlich war,
aber das mag eine momentane Unklarheit über den tatsächlichen Abstimmungsvorgang gewesen
sein. Als Ergebnis bitte liegt jedenfalls vor das Administrativ-organisatorische, das ich durchaus nicht
geringer einschätze, weil es notwendig ist, wird mit dieser Vorlage heute erledigt und das Finanzielle
bleibt im Gespräch. Ich habe bitte nicht verstanden, warum die SPÖ gegen ihren eigenen Antrag
gestimmt hat. - Und damit auch gegen ein Weitergespräch, sodaß das mit Mehrheit beschlossen
werden mußte und heute mit Mehrheit beschlossen werden muß. Lassen Sie mich das jetzt mit einem
etwas spaßhaften Vergleich belegen und ich bitte Sie, darüber nicht ungehalten zu sein, aber ab und
zu muß die Zuhörerschaft aufatmen können, wenn ein Redner ununterbrochen Zahlen von sich gibt.
Mir kommt das so vor, wie das bei Knieriem im Lumpazivagabundus ist. Sie kennen die berühmte
Geschichte, wo er schlafen geht. Er zieht ca. 17 Gilets aus, und jedes dieser Gilets legt er hin, spritzt
es ein und legt es genau zusammen. Wenn er endlich alle 17 beieinander hat, gibt er Ihnen einen
Tritt, daß sie in die Ecke fliegen. Dort verrotten sie dann. In ähnlicher Weise scheint mir der Vorgang
hier zu sein: Ein Vorgang, der weitgehend auf Einigung basiert, wird jetzt nicht einheitlich zur Kenntnis
genommen. Die SPÖ geht hier nach dem Grundsatz vor, der durchaus verständlich ist: Alles oder
nichts! und demonstriert gegen eine Verzögerung. Ich glaube aber, daß diese Demonstration in eine
Richtung geht, die eigentlich niemand will. Sie geht eigentlich gegen die Krankenanstalten und gegen
die Patienten, denen allerdings nichts dabei geschieht. Herr Kollege, ich habe gesagt, die deswegen
nicht in eine schlechtere Lage geraten, weil die Zeiten ablaufen müssen. Aber diese Demonstration,
gegen wen richtet sie sich? Gegen uns? Was haben wir davon, wenn sie sich gegen uns richtet? Sie
richtet sich gegen die Sache selber, und zwar, weil sie sich auf die Mehrheit hier verlassen kann. Das
ist ein Vorgang, den ich bei demokratischen Abstimmungen nie sehr goutiere. Man weiß, das
Notwendige geschieht, weil es jemand veranlaßt, und ich kann mich dagegen wenden, wobei ich eine
andere Möglichkeit für mich ausnützen kann. (Abg. Icha: Die Finanzierung ist notwendig gewesen!)
Deswegen hätten Sie ja nicht gegen das andere sein müssen! Ich sage nicht, Sie sind gegen das
andere auch, weil das nicht der Fall ist, und das kommt mir nicht ganz logisch vor, entschuldigen Sie,
wenn ich es sage. Aber es hat niemand etwas davon! Jetzt hat man zwei Sachen nicht, sonst hätte
man vielleicht eines nicht, wollen wir nicht darüber streiten. Sie haben es uns zur Kenntnis gebracht.
(Dritter Präsident Romeder übernimmt den Vorsitz.)
Die Mehrheit veranlaßt das Notwendige, der Antrag Bieder wird völlig beachtet, es wird in der
Präambel darauf Bezug genommen. Es ist eine sehr komplizierte Art der Artikulation, ein bißchen
kommen sie mir schon so vor wie die Kinder, wenn sie im Winter keine Handschuhe haben und
sagen, recht ist es, wenn mir die Finger abfrieren, hätte mir der Vater oder die Mutter die Handschuhe
angezogen. Es hat eigentlich niemand viel von der Geschichte.
Zum zweiten bitte lassen Sie mich jetzt etwas sagen, was die Vorlage betrifft, über die heute gar nicht
gesprochen worden ist. Es ist dauernd darüber gesprochen worden, was nicht beschlossen wird, aber
eigentlich nicht darüber, was beschlossen wird. Gestatten Sie, das ist für mich wichtig, weil wir ja das
Gesetz beschließen. Das möchte ich doch noch wenigstens in einer Übersicht zur Kenntnis bringen. In
diesem Teil, den wir heute beschließen, kommen einige wichtige Dinge für die Krankenanstalten vor,
wobei ich ohne Zweifel den Damen und Herren recht gebe, daß ein wichtiger Grundsatz, das
Finanzielle, nicht aufscheint. Aber das ist ja durch diese Zweiteilung geschehen. Es geht um die
Ambulatoriumsbewilligungen, es geht um die Bewilligung der Landesregierung für Veränderungen an
den Krankenhäusern, es geht um die vierteljährliche Anhörung des Spitalsärztevertreters, es geht um
den Sicherheitsbeauftragten, eine sehr wichtige Materie, besonders bei den Neubauten, es geht um
gewisse Verschwiegenheitspflichten, die in Form von neuen medizinischen Vorgängen aufgetaucht
sind, es geht um die Erlaubnis zur Auskunft über den Aufenthalt des Patienten in der Krankenanstalt,
über Vermerke am Krankenbett, die den Datenschutz betreffen, es geht um die Ausbildung der
Führungskräfte im Verwaltungsdienst, es geht um eine große Anzahl von Richtigstellungen bei
Gesetzesblättern, die inhaltliche Veränderung mit sich bringen, es geht um den Pflegegebührenersatz
für Aufnahme- und Entlassungstag bei Überstellungen, es geht um die Pflegegebühren der
Begleitpersonen, es geht um .die Rechnungslegung für Gebühren bei Verstorbenen, es geht um
verschiedene Rechnungszahlungen bei Rückständen, es geht um die Verwendung von
Patientendaten bei der Einbringung von Gebühren, es geht um den Streit zwischen den
Krankenanstalten und den Versicherungsträgern vor dem Schiedsgericht, um die Errichtung des
Schiedsgerichtes und um den Koordinierungsausschuß für Fragen des Krankenhausausbaues. Das
sind, meine Damen und Herren, nicht nur textliche Verbesserungen, das sind auch nicht nur Bezüge
auf Gesetzesänderungen und nicht nur Verdeutlichungen, sondern das sind eine Reihe von
Maßnahmen, die notwendig sind, um ein Krankenhaus führen zu können. Keine Änderung haben wir
gemeinsam – denn das sind ja gemeinsam festgelegte Sachen - dem Departmentsystem gegeben,
die Aufnahme in die Sonderklasse halben wir gleich gelassen, die Lehrtätigkeit der Ärzte und der Titel
Verwaltungsdirektor sind dem Dienstrecht vorbehalten geblieben. Und wenn ich mir das jetzt so
ansehe, dann ist an und für sich durch Ihre Haltung, meine Damen und Herren, das, was wir
gemeinsam erarbeitet haben, ohne Ihre Zustimmung geblieben. Sowohl im Ausschuß ist das ohne
Ihre Zustimmung geblieben als auch hier im Plenum wird es ohne Ihre Zustimmung bleiben, es ist ein
Mehrheitsbeschluß!
Drittens, und jetzt nähere ich mich dem, womit ich Sie weniger langweilen werde, obwohl der Inhalt
uns ja bekannt ist, weil es sich nur um das drehen kann, was Herr Präsident Pospischil gesagt hat,
das ist die Frage: Worum geht es denn bei diesem Finanziellen, das ausgeschieden wurde und einen
Verlängerungsakt erfahren hat. Zuerst einmal, meine Herrschaften, ist das ein ungeheurer Umfang
und wir haben hier ein großes Zahlenmaterial, dessen Richtigkeit eigentlich von Seiten der
Landesregierung noch nicht endgültig feststeht und sanktioniert wurde. Wir haben Berechnungen von
Gemeinden, wir haben Berechnungen des Referates, aber wir haben noch keine endgültige
Tatsächlichkeit. Und ich werde eines gleich vorwegnehmen: Wenn Herr
Landeshauptmannstellvertreter Pröll gemeint hat, daß das, was in dem Beratungsausschuß
besprochen wurde, jederzeit auch durch das Vorladen von Fachleuten in den Unterausschuß möglich
ist, so widerspricht das der Aussage, daß das .auf den Unterausschuß abgeschoben wurde, sondern
der Unterausschuß hätte eben hier diese Fachleute zuziehen müssen. Ich sage jetzt ganz kurz etwas
über die Finanzen, und zwar versuche ich mich einer Sprache zu bedienen, die auch meinem
Verständnis angepaßt ist, sodaß man in diesem Wulst von Komplikationen weiß, worum es geht.
a) Im § 71 ist den spitalserhaltenden Gemeinden ein Beitrag zwischen 18 und 30% gesetzt. Nun gibt
es eine Reihe von Gemeinden, die weniger als 18% ortseigene Bürger sozusagen in das
Krankenhaus entsenden und das soll daher wegfallen. Ich weiß nicht, ob eine Erhebung besteht, wie
viele Gemeinden über 30% bezahlen müssen, und ob nicht die logische Frage auftauchen müßte,
wenn man das eine weggibt, man in das andere auch eingreifen muß. Ich nehme an, es werden nur
wenige sein, aber korrekterweise müßte man diese Frage auch erheben, weil es sich hier ja um eine
Verschiebung innerhalb der Gemeinden handelt, meine Damen und Herren, und weil eine Haltung,
wie sie hier von seiten des Landes eintritt, durchaus nicht immer als gemeindefeindlich bezeichnet
werden kann, sondern hier durchaus das Land auch als Sachwalter anderer Gemeinden auftritt. Und
Sie wissen, daß unter den Gemeinden nicht immer gerade alles in gleicher Weise gilt.
b) Das Land soll den veranschlagten Betriebsabgang mit 80% vierteljährlich bevorschussen und im
darauffolgenden Jahr Last- oder Gutschriften anfertigen.
c) Im § 90/7 steht, anstelle der Zweckzuschüsse des Bundes treten die KRAZAF Zuschüsse. Und jetzt
wird - das ist ein völlig rechtsgeordneter Vorgang, was bis jetzt geschieht - und jetzt wird die
Forderung aufgestellt, daß diese Zuschüsse nur mit 18,75% gewertet werden sollen, während die
anderen Summen der darüberliegenden KRAZAF Leistungen den Berechnungen des Landes nicht
anzufügen sind. Auf Deutsch heißt das: Wenn ich 18,75% von 100% abziehe, komme ich auf 81,25%
und das Land muß davon 40% bezahlen, oder wenn ich 30%, die der KRAZAF jetzt bezahlt, abziehe,
dann muß das Land nur 40 von 70% sozusagen bezahlen, wenn man die als 100% rechnet. Darum
geht es bitte. Die Summe mit den 200 Millionen Schilling ist richtig, nur muß man auch dazusagen,
daß sie seitens des Landes ja für Investitionen verwendet wurden und daß daher überhaupt stärker
betont werden muß, daß es sich hier nicht um Vorgänge handelt, die sich außerhalb eines Gesetzes
abspielen, sondern daß das alles selbstverständlich durch Gesetze in Niederösterreich und in anderen
Bundesländern gedeckt ist. Die Länderregelung wurde getroffen, und wenn das so steht, kann das
Land das tun, ob es uns gefällt oder nicht, das sagen Sie ja auch. Ich bin ja nur gegen den Eindruck,
daß hier etwas geschieht, wobei jemand etwas weggenommen wird. Das geschieht nicht, sondern die
Länderregelung läßt diese Möglichkeit zu. Ob wir sie dann ändern werden, ist eine andere Frage. Es
finden sich ja auch Bundesgenossen, so ist es ja nicht, ich werde dann noch darauf zu sprechen
kommen, was für ein Verhältnis wir zum Herrn Finanzreferenten haben, ich werde ein paar Vergleiche
dazu bringen, wo wir nicht schlecht abschneiden bei der Geschichte.
d) Die Zuwendungen Dritter bei einem Investitionsaufwand des Landes von 60% sind abzuziehen.
Hier besteht die Forderung, daß der KRAZAF nicht abgezogen werden soll, es sei denn, er erreicht
einmal 20%. Bis dahin sollte das Land das nicht tun.
e) Eine Abänderung des Aufteilungsschlüssels für den Teilbetrag 2 des KRAZAF. Das ist ja nun
weitgehend schon im Sinne eines nicht unterbrochenen Gespräches durch diese Regelung des
KRAZAF zwischen Land und Gemeinden zumindest in der Endphase der Diskussion. Im NÖKAS sind
dazu klare Worte gesprochen worden, es bestehen auch die Grundlagen, und ich nehme an, es wird
keine Schwierigkeit geben, daß das so vollzogen wird, wie es dort vorgebracht wurde.
Ich darf jetzt 4. dazu sagen, was ich dazu sagen muß:
1. Da komme ich jetzt zu dem, was uns ein bißchen unterscheidet oder eigentlich gar nicht
unterscheidet, sondern es nur mit einem gewissen Zeitverschiebungseffekt versieht. Zuerst einmal
lassen Sie mich bitte festhalten, daß grundsätzlich alles im gesetzlichen Rahmen geschieht, was hier
geschieht. Es brauchen keine Unterstellungen gemacht zu werden und wir können gemeinsam sagen,
und das dürfen wir auch einmal als Landtag, daß die Leistungen des Landes Niederösterreich auf
dem Gesundheitswesen, insbesondere für den Krankenanstaltenausbau, ungeheuer sind, und daß
man nicht immer das Licht unter den Scheffel stellen soll, weil es gewisse andere Dinge gibt, wo eben
andere Vorstellungen da sind. Die Leistungen des Landes - und ich sage auch dazu die der
Gemeinden - sind auf diesem Gebiet ungeheuerlich, sonst könnten wir nicht ununterbrochen
Krankenhäuser eröffnen, heute wurde die Zahl schon genannt, die in die vielen Milliarden Schillinge
Kosten gehen. Von dieser Grundhaltung aus bin ich bereit, über alles zu debattieren, nicht aber von
der Grundhaltung aus, daß nur Verabsäumtes das Land Niederösterreich auf dem Gebiet der
Krankenanstalten auszeichnet. Das muß man einmal sagen.
2. Ein Stillhalteabkommen zwischen Ländern und Gemeinden, das habe ich selber hier gesagt, kann
nicht Gegenstand dieses KRAZAF-Abkommens sein, beide Gebietskörperschaften bewegen sich
außerhalb dieses Abkommens, beide können daher jederzeit reden, wann sie wollen und sollen das
auch, nur können eben nur die Regierung und die Gemeinden sprechen, nicht der Landtag und die
Gemeinden. Daher sind die Regierungsmitglieder dazu berufen, diese Verbindungen herzustellen und
durchzuführen. Wir wollen uns hier nichts anmaßen, was uns nicht zusteht. Wir haben es ungern,
wenn die Regierung sich in Dinge des Landtages einmischt, und die Regierung müßte es ungern
haben, wenn sich der Landtag in ihre Beziehungen hineinmischt. Diese Gespräche werden auch
geführt. Ich werde immer so vorwurfsvoll angesehen bei diesen Äußerungen, was ich denn da sage.
Für mich werden diese Gespräche geführt, und wenn jetzt der Teilbetrag 2 anders aufgeteilt wird,
dann ist das ja auch schon ein kleiner Teilerfolg der Geschichte, meinetwegen ein sehr kleiner, ich
sage sogar ein sehr kleiner Teilerfolg bitte, weil die Summen, um die es hier geht, einer echten
Auseinandersetzung fast nicht wert sind. Das weiß auch der Herr Landesfinanzreferent, aber es geht
um gewisse grundsätzliche Dinge. Ich möchte das jetzt einschränkend sagen. Diese Gespräche
dürfen bitte nicht zu einer Präjudizierung führen, und zwar zur Präjudizierung keines der Partner und
sie dürfen auch nicht die Position eines der Partner für das Jahr 1985 schwächen und sie dürfen nicht
um jeden Preis geführt werden. Die Gemeinden können den Grundsatz nicht vertreten, wer zahlt, ist
gleich, Hauptsache, es ist einer. Bemächtigen wir uns also eines, auf den wir politischen Druck
ausüben können, das ist das Land, damit wir von dort etwas bekommen. Die Gemeinden müssen
genauso interessiert sein, weil sie eingebunden sind als Partner in dieses Gespräch, daß keiner seine
Position verändert und verschlechtert und verliert und daß keiner präjudiziert wird. Alle Partner
müssen eine Berücksichtigung finden. Daher ist es sehr schwer, gewisse Dinge im Einzelgespräch zu
entscheiden. Das wird seine Zeit brauchen.
3. Manche Probleme entziehen sich außerdem einzelnen Gesprächspartnern. Sie haben mehrere
Partner zum Inhalt. Ich sage hier absichtlich das mit den 18%. Sicherlich wird das für viele Gemeinden
ein Vorteil oder für einige Gemeinden ein Vorteil sein, dennoch aber bedeutet es eine Belastung der
nichtspitalserhaltenden Gemeinden, und wenn wir über den Investitionsbetrag sprechen, so sage ich
dasselbe, was ich dem Herrn Bundesrat Schickelgruber vor dem Herrn Minister Steyrer gesagt habe.
So einfach ist die Stellungnahme der Gemeinden zum jetzigen Wechsel nicht. Denn manche
Gemeinden, und ich darf es sagen, weil sich die Gemeinde Baden dazuzählen würde, die haben
zuerst die Segnungen des Zeitalters erfahren, wo das auf die Investition gegangen ist, das heißt, sie
haben rascher ausbauen können, und wo sie jetzt fertig sind, wollen sie in die Segnungen der
Betriebsabgangverkleinerung kommen. Da könnte ja eine Gemeinde, die jetzt erst baut, auf die Idee
kommen und sagen, laßt uns zuerst an dieser Segnung teilnehmen, bevor ihr die zweite Segnung
auch noch bekommt. Ich habe keine Ahnung, ob das tatsächlich griffig wird unter den Gemeinden,
aber dort beim Herrn Minister habe ich ein nicht ablehnendes Gemurmel bei einem oder dem anderen
gehört, der durchaus nicht meiner Partei angehört hat. Daher muß man die Geschichte schon mit den
anderen Partnern sehen.
4. Der Resolutionsantrag, der hier gestellt wird, sieht eben vor, daß die Gespräche zwischen der
Regierung und den Gemeinden geführt werden. Die Regierung soll mit den
Gemeindevertreterverbänden das aushandeln und soll darüber einen Bericht geben.
5. Ich komme auf den Beratungsausschuß für Krankenhausfragen kurz zu sprechen, ich hebe mir das
Protokoll durchgelesen. Da drinnen steht, daß ein Teil der Gespräche zwischen
Regierungsmitgliedern geführt werden muß. Das geschieht ja auch wie bisher und geschieht ja auch
weiter, das ganze sieht ja momentan so aus, als ob hier ein Einbruch vor sich ginge, der
unüberwindbar wäre. Eigentlich geschieht das, was bis jetzt geschehen ist, halt ein bissel zu lange, da
gebe ich Ihnen recht. Aber in einer Form und Art und Weise, wie es sich gehört. Ein zweiter Teil ist
dem Unterausschuß sozusagen zugewiesen worden, wobei von Herrn Landeshauptmannstellvertreter
Dr. Pröll festgehalten wurde, daß der Unterausschuß jeden der Berater, die dort waren oder anderswo
sind, zuziehen könne und daß dann dort beraten werden solle, nicht aber ein Gremium, das zur
Beratung dieser Dinge nicht nur nicht verpflichtet, sondern auch gar nicht vorgesehen ist, hier in eine
Art Präjudizierung eintreten zu lassen. Es wäre daher vernünftig, für den Unterausschuß oder den
Ausschuß alle diese Herrschaften da zusammenzuholen, damit man einmal Klarheit über dieses
Gebiet schafft. Der letzte Teil ist eben den verschiedenen Partnern vorbehalten geblieben. Es ist
durchaus nicht so gewesen, daß man sich dort herausreden wollte, sondern ich finde das logisch, was
dort festgestellt wurde, und es ist auch durchführbar. Es sollte der Landtag nicht präjudiziert werden,
es sollte - und da bin ich mit Ihnen einer Meinung - aber auch nicht eine Gelegenheit geschaffen
werden, die das unendlich verlängert und tatsächlich nur eine Alibihandlung darstellt.
6. Die Kosten bitte. Ich werde Ihnen jetzt nicht viele Zahlen sagen. Ich sage nur eines: Das ganze ist
ja ein Gerede um des Kaisers Bart. Niemand von uns hat eine Ahnung, ob der KRAZAF auf zwei
Jahre, auf ein Jahr zurückgerechnet wird oder für das laufende Jahr gilt. Alles, was daher jetzt
gemacht wird, ist so unsicher, wie das, was wir an Vorschüssen bekommen. Und ich bin neugierig auf
den Tag, wo diese Vorschüsse, die Akontierung, endgültig abgerechnet werden. Ich sage Ihnen
voraus, es wird für eine Reihe von uns ein schreckliches Erwachen ergeben und dann bin ich
neugierig, was wir sagen werden mit den Gemeinden, Herr Präsident, wenn sich auf einmal
herausstellt, wir haben zuviel bekommen und wir müssen dann auf einmal das und das zurückzahlen
oder das Land muß das zurückzahlen. In meinen Augen ist diese Geschäftsführung eine Katastrophe,
wenn man seit dem Jahre 1978 noch nicht weiß, was man wirklich bekommen soll, sondern ständig
Akontierungen hat, die niemand abzurechnen versteht. Wenn Sie heute jemanden fragen, auch wenn
er ein Spital führt oder bei der Gemeinde den Rechnungsdirektor, die Leute müssen sich immer zuerst
hinsetzen und studieren, bevor sie nur die geringste Auskunft geben können und ich wage zu sagen,
daß auch die Beamten des Fonds, ich habe mit ihnen einige Male verhandelt, weil wir unsere Klage
zurückziehen mußten, und auch die Beamten des Landes durchaus nicht auf Anhieb das so
durchschauen, wie man das bei der Sache müßte. Es ist eine schwierige Geschichte. Von dem
Gesichtspunkt aus gesehen, reden wir ja im völlig luftleeren Raum. Und jetzt sucht man die
Möglichkeit, daß diese 80% in einem Jahr, die 314 Millionen oder 395 Millionen Schilling zugunsten
des Spitalserhalters ausmachen umgeschichtet werden, wobei es richtig ist, dass das nur eine
Änderung des Systems ist, daß das eine einmalige Umstellung ist und die ständige Leistung natürlich
nicht diese Summe erfordert, das muß man ja auch einmal korrekterweise sagen, weil, wenn da mit
den 500 Millionen Schilling herumgeschmissen wird, ja jeder glaubt, das sei jedes Jahr so, das ist ja
nicht der Fall, sondern nur am Anfang. Ab dem zweiten Jahr kann sich das dann entsprechend
verringern. Aber wer von uns glaubt denn, meine Damen und Herren, daß man solche Summen
einfach außerhalb des Budgets irgendwann einmal bewältigen kann. Das muß in meinen Augen mit
dem Budget zusammenhängen und bis dort hin sollte man einiges klarstellen. Das müßte ja möglich
sein! Daher tritt auch in meinen Augen, deshalb wage ich es, so zu reden, kein Verlust für die
Gemeinden ein, denn ohne eine budgetäre Regelung wäre das ja überhaupt nicht möglich. Wir
können doch nicht einfach mitten im Jahr 500 Millionen Schilling transferieren oder sonst etwas. Es
kommt dazu, daß jährlich 56 Millionen Schilling Investitionszuschüsse sozusagen zu Lasten des
Landes gerechnet werden müssen, daß der NÖKAS 41 Millionen Schilling dazu aufgebrummt
bekommt und daß die 10,1 Millionen Schilling für die 18% ebenfalls natürlich im NÖKAS eine
Verschiebung bedeuten, während die Krankenhäuser des Landes hier einen wesentlich geringeren
Beitrag gewinnen. Ohne Gemeinden geht eine Regelung dieser Sachen sicherlich nicht. Die Zahlen
müssen überprüft werden und bitte, eines muß man auch sagen, wie immer jetzt auf Grund der
gesetzlichen Regelung vorgegangen wird: Jeder der Partner hat seinen prozentuellen Vorteil dabei.
Sie sind nicht einverstanden mit dem Ausmaß dieses prozentuellen Vorteiles, aber er hat
entsprechend seinen Prozenten den Vorteil.
7. Wir kommen zu dem allgemeinen Problem, wo Sie sagen, jetzt wird es auf den Bund losgehen. Ich
mache das gar nicht so, eines ist aber klar, das ist unbestritten bitte: Der einzige, der sich wirklich aus
dem dritten Mehrwertsteuersatz seine ursprünglichen 18,75% refundieren kann, ist der Bund, und er
tut es auch. Während alle anderen Refundierungen, die Sie ausgewiesen haben, Herr Präsident,
eigentlich nicht den Grundbeitrag zurückerstatten, sondern möglicherweise eine Ersparnis innerhalb
dieses Betrages darstellen. Der Bund aber refundiert sich alles, denn Land, Gemeinden und
Sozialversicherung haben ja ihre eigenen Mittel dort eingebracht. Ich habe das immer als eine
dirigierte Selbsthilfe bezeichnet. Wir haben die Mittel hergegeben und jemand, der KRAZAF, verfügt
darüber, wie sie eingesetzt werden. Das ist eine dirigierte Selbsthilfe.
8. Wir stehen heute trotz des KRAZAF schlechter da als im Jahre 1978. Die Sozialversicherungsträger
haben damals 60% bezahlt, sie bezahlen derzeit 52%, meine Bemerkung war nicht gehässig, sondern
ich benütze diese Unterlagen, weil sie glänzend sind. Die Stadt St. Pölten verliert auf Grund dieser
Tatsache eine beträchtliche Summe, die nicht ganz in die Nähe der konstruierten
Landesmöglichkeiten kommt, aber die dennoch erheblich ist. Die fehlenden 10% , und das muß man
jetzt wieder korrekterweise dazusagen, gehen über Sozialversicherung, Bund, Länder und Gemeinden
über den KRAZAF ein. Denn der KRAZAF zahlt ja ungefähr 30% oder 29%. Wir haben dort also 10%
mehr. Wenn man sich das jetzt ansieht, dann liegt der logische Vorteil dieser ganzen Regelung bei der
Sozialversicherung. Denn die Sozialversicherung kommt über den KRAZAF-Zuschuß, wo natürlich
ihre Gelder auch drinnen sind, aber eben auch andere Gelder, in den Genuß der Zahlung von nur
52%. Jede Teilregelung, die Verschiebungen innerhalb der Beträge herbeiführt, verbessert den Status
der Sozialversicherungsträger. Ich gönne ihnen das, es wäre ja unvorstellbar, auch nur einen
Gedanken daran zu verschwenden, was immer da so in diesen blöden Artikeln steht, wo über die
Paläste gesprochen und wo der arme Mann ausgesaugt wird. Wie gesagt, die Vorstellung, ohne
Sozialversicherung zu sein, ist heute in einer modernen Gesellschaft unvorstellbar. Aber nur darf man
doch bitte darüber reden. Auch dort dürfen keine heiligen Kühe sein und wenn man sieht, daß der
Vorteil allein in diese Richtung geht, dann kann kein Gespräch stattfinden, ohne daß das sehr genau
verfolgt wird oder daß eine Absicherung getroffen wird. Denn wir sind ja interessiert, meine Damen
und Herren, daß diese Verpflegsgebührenersätze nicht 52% betragen, auch nicht 60, sondern 70 oder
80%, ja, es wäre uns allen am liebsten, wenn sie 100%ig wären. Das wissen wir, daß das nicht geht
und wir kennen auch den Wirbel, den haben wir noch im Ohr und vor Augen, der sich damals erhoben
hat, wie wir 80% verlangt haben, obwohl nachher die Beiträge ziemlich rapide erhöht worden sind,
aber für diese Sachen gar nichts drinnen war in der Geschichte. Es muß also angestrebt werden, daß
der Beitrag der Sozialversicherungsträger erhöht wird, das können nicht sie alleine machen, das ist
uns allen klar, aber das muß ein gemeinsames Gespräch sein, daher kann man nicht zuerst etwas
ausmachen, ohne daß man darauf Bezug nimmt. Vor allem muß eine Entkoppelung der Zuwächse
eintreten. Es kann nicht so sein, daß die Sozialversicherung selber feststellen kann, wir wachsen mit
unseren Beiträgen im Jahr um so viel und die Kosten der Spitäler wachsen um das Fünffache. Wir
zahlen aber nicht mehr. Unsere Einnahmenszuwächse sind unsere Kostenzunahmen. Das ist bitte auf
die Dauer nicht möglich.
9. Die Krankenversicherungsträger haben auch eine Möglichkeit, etwas beizutragen, und da erkläre
ich nur, wie die Zeit- und die Dynamikverhältnisse bei den Verhandlungen sind. Die könnten ja auch
monatliche a conto Zahlungen machen. Jetzt macht es sechs Wochen aus. Es gibt eine schöne
Aufstellung, wie viele Millionen St. Pölten dabei verliert. Generaldirektor Mittersteger hat in diesem
Protokoll etwas sehr Richtiges gesagt. Ich schätze ihn sehr und ich habe mir auch Verdienste um die
niederösterreichische Gebietskrankenkasse erworben, weil ich ihr den Sauerhof abgekauft habe. Ich
kann dabei ruhig sagen, weil ich die Gemeinde wirklich überzeugen habe müssen, daß sie dieses
Wahnsinnsgeschäft gemacht hat, aber die Gebietskrankenkasse ist aus dem Odium dieser
fürchterlichen Belastung herausgekommen und daher darf ich mir auch ein Wort zu sagen erlauben,
weil ich mit den Herren sehr gut bin. Er hat dort, weil er auch jemanden vertritt, von dem man nicht
einfach sagen kann, ich gebe etwas weg, gesagt: „Das bedeutet für mich einen Verlust von 3,5
Millionen Schilling Zinsen im Jahr, wenn ich früher akontiere. Das kann ich nicht machen, sondern das
muß der Hauptverband festsetzen.“ Selbstverständlich wird er das niemals festsetzen, der
Hauptverband, dort gibt es so viele divergierende Interessen, daß das nicht möglich ist. Es ist also
auch dort, meine Damen und Herren, wenn ich etwas anführen darf, wo Sie selber eine Möglichkeit
haben, vernünftigerweise - muß ich sagen - eine gewisse Verzögerung im Gange, weil man das nicht
einfach so lösen kann.
10. Glaube ich, bin ich jetzt. Nun sage ich etwas, wo Sie mir nicht böse sein mögen, was mir aber
aufgefallen ist. Es gibt ganz andere Zeitbegriffe, Herr Präsident Pospischil, und es gibt eine ganz
andere Einstellung, als es um das Problem ging, daß Stockerau und Korneuburg nur ein Krankenhaus
haben sollen. Diese Frage wurde nicht gelöst. Sie ist kein Hauptaugenmerk der Österreichischen
Volkspartei, aber da hat Ihre Dynamik eine wesentlich geringere Entfaltungskraft bewiesen, und wenn
ich jetzt dazu wiederum etwas Boshaftes sagen darf, Herr Landesrat Dr. Brezovszky, beim
Krankenhaus Ost ist der Zeitbegriff völlig abhanden gekommen. Ich glaube, es existiert nicht einmal
mehr ein Akt darüber. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn man daher uns ständig solche
Verzögerungstaktiken vorweist, wo wir sagen, da geht es um sehr viel Geld und da muß
notwendigerweise mit allen gesprochen werden, dürfen wir das auch bei Ihnen machen und ich
konzediere Ihnen genau das, was Sie uns nicht konzedieren: Ich konzediere Ihnen nämlich, daß es
gewisse Dinge gibt, die man eben nicht so machen kann, nur soll man dem anderen das nicht
ununterbrochen unter die Nase reiben.
11. Eine ungeheuere Ersparnis der Krankenversicherungsträger in Niederösterreich erwächst durch
die Zahlungen der Sozialhilfe. Das ist etwas, was neben der Landesumlage die Gemeinden enorm
betrifft. Warum zahlen wir denn so viel? Wie sieht es denn aus mit den Krankenhausaufenthalten bei
den verschiedenen Insassen dieser Altenheime? Wie sieht es mit den Arznei- und Pflegekosten in den
Pflegeabteilungen und in den Krankenabteilungen aus, wie sieht es denn mit den Langzeitbetten aus?
Da zahlt das Land, ich würde fast sagen, da „brennt“ das Land, bis es schwarz würde, wenn es nicht
schwarz wäre, aber da steckt für die Gemeinden auch etwas drinnen. Ich ziehe es nur an, damit es
nicht ungesagt bleibt, wenn wir schon in einem Aufwaschen die ganze Geschichte machen. Es gibt
eben keine heiligen Kühe, und ich habe immer so den Eindruck, manche Dinge werden als heilig
bezeichnet, obwohl sie diesen Heiligenschein durchaus gar nicht wollen, sondern sich einschließen
würden in diese Auseinandersetzung.
12. Zum Schluß bitte vor einer Zusammenfassung der Vorwurf, daß sich die ÖVP bei den
Landesfinanzreferenten nicht durchsetzt. Sehen Sie, es gibt im Land Kompetenzen. Das einfachste
wäre doch jetzt, daß ich sage, der Herr Landesrat Dr. Brezovszky setzt sich beim
Landesfinanzreferenten nicht durch. Oder habe ich schon einmal, Herr
Landeshauptmannstellvertreter, gesagt, daß Sie sich in der Kultur nicht durchsetzen? Einmal habe ich
es gesagt, da waren Sie sehr böse, es war eine Entgleisung von mir, da Sie sich nicht durchsetzen,
ich habe es gleich wieder zurückgenommen, weil ich ja weiß, daß solche Behauptungen sehr schön
sind, wenn man sie einem Zuhörerkreis gegenüber macht, der dann applaudiert, weil er es nicht
versteht. Bei einer Wahlversammlung, ja, da kann man so etwas sagen und da sagen die Leute
„hurra“, aber doch nicht unter den Eingeweihten bitte. Was müßte ich da sagen bitte schön, wenn ich
die Zeitung aufmache? Ich lese wenig, gerade die Überschriften, aber ab und zu sehe ich fern und
höre Rundfunk in der Früh, wenn ich meine Schuhe putze, eine der heiligen Aufgaben, die ich mir
selbst vorbehalten habe, ein ordentlicher Mann soll nur in selbstgeputzten Schuhen gehen, Frau
Kollegin, damit ist ein wichtiger Beitrag für die Emanzipation der Frauen geleistet. (Heiterkeit im
Hause. - Abg. Tribaumer: Das müßten aber alle durchführen!) Waschen Sie ihnen nur die Köpfe, Sie
haben das gut gemacht, das hat mir imponiert. Wenn ich also da ansehe, was Sie mit Ihrem
Finanzminister aufführen! Ich habe mich nie darüber aufgeregt, weil ich das für selbstverständlich
halte, daß in einer Gruppe von Leuten, wann sie auch einer Gesinnungsmeinung sind, ja doch über
viele Dinge Unterschiede bestehen müssen und können. Das wäre doch traurig, wenn wir immer mit
dem Landesfinanzreferenten einer Meinung wären. Er hat gute Gründe, die Interessen des Landes zu
verteidigen, und die Aufgabe und die Pflicht, und wir haben gute Gründe, dagegen anderes ins Feld
zu führen. Jetzt muß dann abgewogen werden, wo das wesentliche liegt. Sie sind mir jetzt bitte nicht
böse, ein wesentlicher Grund kann bei diesen Verhältnissen nicht die Meinung der SPÖ in
Niederösterreich sein, sondern er kann nur dann wesentlich sein, wenn Gründe betroffen werden, die
allgemeiner Natur sind. Das sind sie bitte in diesem Fall. (Beifall bei der ÖVP.) Und selbstverständlich
werden wir das auch berücksichtigen. Aber einfach zu glauben, man setzt einen Finanzreferenten
unter Druck und der macht das gleich, was man ihm sagt, das wäre ein schlechter
Landesfinanzreferent. Das ist ein Gralshüter, ich kann nicht sagen ein Fafnir, weil er ein fescher junger
Mann ist, denn der Fafnir war gar nicht fesch, sondern grauslich, aber ein Gralshüter, der muß auf das
Geld aufpassen. Daß ein Landtag aus politischen Gründen hier oft ganz andere Akzente setzen muß
und soll, das ist auch klar, daß aber einer da ist, der darauf achtet, daß alles das erfüllt werden kann,
dafür haben wir ihn eigentlich gewählt. Bitte werfen wir uns nicht vor, daß wir uns nicht durchsetzen
können, wir wissen, daß hier gewisse Grenzen gesetzt sind und an diese Grenzen soll man
herankommen und soll versuchen, das Vernünftige zu erreichen.
Zusammenfassend bitte: Das ist ein sehr komplexes Gebiet. Die Einzellösungen darin sind schwierig.
Bei der Besprechung muß alles einbezogen und alle Partner müssen erfaßt werden. Bei Teillösungen
muß auf das Gesamte geachtet werden. Es darf keine falsche Präjudizierung entstehen. Die Lösung
sollte noch heuer angegangen werden, da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Diese Terminisierung ist
auch beabsichtigt. Sie schmunzeln mit Recht, Herr Präsident, ich schmunzle auch dabei, aber ich
schmunzle schon bei vielem. Wenn ich an den Städtebund und an den Finanzausgleich denke, da
kann man nimmer schmunzeln, da muß man schon lachen. Jetzt sind wir im Jahre 1983 und jetzt
haben sie etwas Neues erfunden, was die Landesumlage wiederum für uns umbringen wird.
Schmunzeln wir auch hier, aber das soll einmal ein Termin sein, der gilt, daß man sagt, heuer wird
man noch gewisse Lösungen vorbereiten. Aber glauben Sie mir, ich bin überzeugt, daß ein
entscheidender Schritt vor dem Jahre 1985 nicht erfolgen wird können, dann nämlich erst, wenn der
KRAZAF neu geordnet wird. Aber Teilschritte, das hat auch die Frau Vorsitzende gesagt, sie wäre
schon zufrieden gewesen, wenn es Teilschritte gegeben hätte, die nehmen wir mit herüber und diese
Teilschritte sollte man, soweit sie das ganze nicht betreffen, durchaus ins Auge fassen, dazu sollte
man die Termine schaffen. Dafür ist der Resolutionsantrag da, damit diese Termine geschaffen
werden, die auch zu Besprechungen mit den Gemeinden führen. Zeitverlust kann ich einen
entscheidenden jetzt zumindest nicht feststellen, Herr Präsident, denn vor dem Herbst hätte das
sowieso nie gelöst werden können und im Herbst kann es noch immer gelöst werden, wenigstens in
Teilschritten.
Abschließend darf ich noch einmal sagen, daß das Verhalten der SPÖ mich ein bißchen betroffen
gemacht hat, weil es niemand nützt und weil es eigentlich unverständlich ist. Das eine könnte man
mitbeschließen und gegen das andere kann man Protest erheben, das muß man Ihnen zubilligen, daß
Sie da nicht mit Jubel zustimmen, weil wir es wieder verschieben, aber die Möglichkeit hat es ja
gegeben, daß man das teilt. Wenn ich daran denke, daß Sie selber Lösungen, wo Sie eine
entsprechende Verfügungsgewalt haben, ebenfalls zögernd treffen, so wäre das hier nicht allzu viel
verlangt gewesen. „Alles oder nichts“ ist eine nicht sachliche, dafür propagandistisch gut auswertbare
Möglichkeit. Ich sehe eine kleine Lösung, aber eine Lösung ganz kleiner Schritte als die Möglichkeit
für das Gesamte, das kann nur das Land und die Gemeinden betreffen, ohne KRAZAFberührung und
Sozialversicherungsberührung, denn die sind ausgeschlossen aus dieser Geschichte. Daher muß ich
das, was ein kleiner Schritt ist, aus diesem Ergebnis hier ableiten. Die ÖVP wird bitte dafür eintreten.
Ich kann nicht sagen, daß man das nicht „Wudri-Wudri“ machen soll, weil es schon lange ansteht.
Aber die Zeit ist auch notwendig dazu. Die Möglichkeiten der heutigen Beschlüsse schließen das nicht
aus, und ich würde Ihnen empfehlen, daß man es bei dem sehr komplizierten Gebiet macht, wie das
Hans Sachs in seinem „Fahrenden Schüler im Paradeis“ gesagt hat. Er hat gesagt: „Dann zieh' man
Schad' gen Schaden ab, damit man Fried' im Ehestand hab' und kein Uneinigkeit aufwachs', das rät
Euch allen jetzt Hans Sachs!" (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Landesrat Dr.
Brezovszky. Ich erteile es ihm.
Landesrat Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Als Gesundheitsreferent möchte ich
meiner Genugtuung Ausdruck geben, daß das Spitalsärztegesetz einvernehmlich verabschiedet
werden konnte. Ich glaube auch, daß wir mit der Ärztekammer damit wieder die Gesprächsbasis
erhalten. Es wurde ja von der Ärztekammer zugesagt, wenn diese Novelle verabschiedet wird, werde
es in den nächsten zwei Jahren keine Forderungen der Ärztekammer geben, sodaß wir auf dieser
Front sozusagen ein Stillhalteabkommen erreicht haben.
Bezüglich der KG-Novelle ist es klar, daß der Gesundheitsreferent nicht sehr froh sein kann, aus
einem rein sachlichen Grund. Diese Fragen, um die es hier geht, das habe ich auch im Ausschuß
gesagt, sind keine parteipolitischen Fragen, sondern reine Sachfragen. Hier geht es darum, daß wir
unser Krankenanstaltensystem auch für die Zukunft sichern sollen, und ich habe hier schon einmal
erklärt, im kooperativen Bundesstaat muß es eine Zusammenarbeit geben zwischen allen, die für
diesen Bereich die Verantwortung tragen, wie Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung.
Meine Sorge war und ist es, daß als schwächstes Glied in diesem kooperativen Bundesstaat unsere
Gemeinden heute oder morgen nicht mehr weiterkönnen, und das ist ja auch der ganze Sinn und
Inhalt des finanziellen Teiles dieser KG-Novelle. Was mich bedrückt, ist, daß wir über die Fragen der
Spitalsfinanzierung nicht ein Jahr, zwei Jahre oder vier Jahre reden, sondern nun schon seit fast zwei
Jahrzehnten, und wir kaum zu einer Lösung kommen und zu einer Gesamtlösung, die alle Teile
befriedigt, auch in Zukunft nicht kommen können. Darüber muß man sich im klaren sein, weil ja das
Krankenhaus vor 20 Jahren überhaupt nicht mehr zu vergleichen ist mit dem Krankenhaus von heute
und weil die Kosten in den modernen Krankenanstalten auch in Zukunft wesentlich höher sein werden
als in der Vergangenheit. Schon wenn man den Personaleinsatz in den Krankenanstalten sieht, wird
man sagen müssen, daß es sachliche Gründe sind, die zu dieser großen Steigerung geführt haben.
Nur eines.
Wir haben in der letzten Gesetzgebungsperiode eine Novelle im Hause gehabt. Es wurde von der
Regierung verlangt, daß Berechnungen angestellt werden. Das war der Antrag Prokop. Diese
Berechnungen wurden gemacht, sie wurden dem Landtag zugeleitet, sodaß die
Berechnungsgrundlagen an sich gegeben sind, sie waren nur zu ergänzen. Die beiden Abteilungen,
sowohl die Finanzabteilung als auch die Gesundheitsabteilung, haben ja sehr eingehende Unterlagen
erstellt, die dann noch im Unterausschuß hätten beraten werden sollen, aber dadurch, daß wir um ein
halbes Jahr früher den Landtag wählen, können diese Besprechungen nicht mehr abgeführt werden.
Ich würde aber bitten, wer immer in der nächsten Regierung sein wird und wer immer die Gemeinden
vertreten wird, der sollte tatsächlich sehr rasch zu einem Ergebnis kommen, denn wir haben ja
Teilbereiche im Krankenanstaltenwesen, wo das Land bereits die volle Last trägt. Das ist Hainburg,
das ist Gmünd, das ist Zwettl, und es wird sicherlich noch ein oder ein zweites Grenzlandspital
dazukommen, wo niemand glauben darf, daß diese Gemeinden je in der Lage sein werden, den
20%igen Investitionsanteil zurückzuzahlen. Die sind rettungslos verschuldet, sodaß das dem Land
völlig aufgelastet sein wird, nur ein bissel kaschiert als Verwaltungsforderung des Landes gegenüber
der Gemeinde, aber kein Finanzreferent wird je von diesen Gemeinden einen Groschen für diesen
Investitionsanteil zurückbekommen können.
Viel gefährlicher wird aber sein, wenn von den Gemeinden die Betriebsabgänge, die ja über den
ordentlichen Haushalt laufen, nicht mehr bezahlt wenden können. Hierin sehe ich die Gefahr, und
daher würde ich als Gesundheitsreferent im Interesse der Sache, im Interesse unserer Spitäler und
damit aller unserer Menschen in Niederösterreich bitten, hier zu einem Ergebnis zu kommen. Wir alle
sind uns im klaren, daß es die große Lösung nicht geben kann, daß wir aber schrittweise, Land und
Gemeinden, zu einem partnerschaftlichen Ergebnis kommen müssen, um dieses System, das ja
gewachsen ist, das wir ja nur übernommen haben, auch in Zukunft weiterführen zu können.
Aus diesem Grunde möchte ich heute meinem Wunsch Ausdruck geben, daß es in der nächsten
Gesetzgebungsperiode wieder zu einem Schritt kommt, der das gesamte System des
Krankenanstaltenwesens in Niederösterreich sichert. In diesem Sinne herzlichen Dank für die
sachlichen Beratungen. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Frau Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. TRIBAUMER: Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Gesundheitsausschusses, Zahl 518/1 ): Mit
Mehrheit angenommen.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, Zahl 518/2): Mit Mehrheit
angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Kalteis, die Verhandlungen zur Zahl 566 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KALTEIS: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die
Vorlage der Landesregierung, Entwurf einer Novelle des NÖ Schulzeitgesetzes, Ltg. Zl. 566, zu
berichten und darf im einzelnen dazu ausführen:
Die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen ist nach Art. 14 Abs. 3 lit. b des
Bundesverfassungsgesetzes Bundessache in der Grundsatzgesetzgebung, Landessache ist die
Erlassung von Ausführungsgesetzen. Der Bund hat mit der Novelle zum Schulzeitgesetz,
Bundesgesetzblatt Nr. 369/82, grundsatzgesetzliche Bestimmungen erlassen, welche das
berufsbildende Schulwesen betreffen. Die Vorlage Zl. 566 bringt nun eine Novelle zum NÖ
Schulzeitgesetz und wird hier eine entsprechende Angleichung bringen. Finanzielle Auswirkungen
sind durch die Änderung des Schulzeitgesetzes nicht zu erwarten.
Im einzelnen möchte ich nur darauf hinweisen, daß vor allem die Einbringung von freigegebenen
Stunden und Tagen geregelt werden soll, daß die Zahl der Unterrichtsstunden an einem Tag mit 9
beschränkt werden soll, und einige Paragraphen wurden aus Gründen der Systematik und der
Übersichtlichkeit überhaupt komplett neu formuliert.
Der Schulausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 30. Juni mit der Vorlage der Landesregierung,
betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Schulzeitgesetz geändert wind, befaßt, hat
diese Vorlage beraten und einen Antrag des Abgeordneten Ing. Schober einvernehmlich
eingearbeitet. Im Antrag des Abg. Schober waren Änderungen betreffend systematische und
sprachliche Verbesserungen eingebracht worden.
Ich darf daher namens des Schulausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Schulzeitgesetz 1978, LGBl. 5015-3, geändert
wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche Iden Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Schulausschusses):
Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Kalteis, die Verhandlungen zur Zahl 567 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KALTEIS: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Vorlage der
Landesregierung, betreffend den Entwurf einer Novelle des NÖ Pflichtschulgesetzes, Landtagszahl
567, zu berichten und erlaube mir, darüber im einzelnen auszuführen:
Die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen ist nach Artikel 14 Abs. 3 lit. b wieder in der
Grundsatzgesetzgebung Bundessache, Landessache ist die Erlassung von Ausführungsgesetzen.
Der Bund hat mit der 7. Schulorganisationsgesetznovelle eine entsprechende neue Textierung im
Gesetz geschaffen, und das Land hat nur mehr die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu
erlassen.
Der Entwurf sieht im wesentlichen vor daß die Hauptschule ab dem Schuljahr 1985/86 nicht mehr in
zwei Zügen, sondern einheitlich geführt wird. Der zweite Klassenzug wird entfallen, in den
Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch wird es Leistungsgruppen bzw. Schülergruppen
geben. Der Schulversuch „Vorschulklasse" wird ab dem Schuljahr 1983/84 in das Regelschulwesen
übertragen. Die Klassenschülerzahlen an den Volksschulen, an den Hauptschulen, an den
Sonderschulen etc. werden neu festgelegt. In der Berufsschule wird die Möglichkeit eröffnet, im
Bereich des betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterrichtes Leistungs- und
Schülergruppen einzurichten. Die Novelle wird besonders durch die Einführung der Vorschulklassen
und die Leistungsgruppen in den Hauptschulen finanzielle Auswirkungen auf die gesetzlichen
Schulerhalter und die Dienstposten der Landeslehrer nach sich ziehen.
Der Schulausschuß hat sich in seiner Sitzung am 30. Juni 1983 mit dieser Vorlage beschäftigt und
auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Schober und Stangl einvernehmlich in die
Regierungsvorlage eingearbeitet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Antrages Schober und
Stangl wird zum Teil den formalen Vorschlägen, welche in der nach Abfassung der Regierungsvorlage
eingelangten Stellungnahme des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst enthalten sind,
Rechnung getragen, bzw. werden systematische und sprachliche Verbesserungen vorgenommen.
Ich erlaube mir daher, namens des Schulausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Pflichtschulgesetz, LGB1. 5000-4, geändert wird,
wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die geschäftsordnungsmäßige Behandlung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Stangl.
Ich erteile es ihm.
Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Gestatten Sie
mir die etwas boshafte Bemerkung: Wenn man über die Schule spricht, ist es oft sehr leer im
Sitzungssaal. Ich hoffe, daß unsere Schulklassen nie so schlecht besetzt sind. Geschätzte Damen
und Herren! Dem Niederösterreichischen Landtag liegen mit den Zahlen 566 und 567 zwei Gesetze
vor, welche auf Grund der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen eigentlich Reaktionen auf die
Grundsatzgesetzgebung des vergangenen Jahres sind. Hinsichtlich der 7. Schulorganisationsnovelle
ändern wir mit den heutigen Beschlüssen das Niederösterreichische Pflichtschulgesetz und das
Niederösterreichische Schulzeitgesetz.
Gestatten Sie mir, meiner persönlichen Meinung Ausdruck zu geben. Mir scheint die 7.
Schulorganisationsgesetznovelle mit den Novellen des Pflichtschulgesetzes und des
Schulunterrichtsgesetzes nach dem Schulgesetzwerk 1962 die bedeutendste Reformierung des
Schulwesens in der 2. Republik zu sein. Trotzdem, glaube ich, ist ein enormer Unterschied zwischen
dem Schulgesetzwerk 1962 und der Novellierung im vergangenen Jahr durch den Österreichischen
Nationalrat festzustellen. Die materiellen Voraussetzungen fehlten in den 60er Jahren, um die
angestrebten Reformen tatsächlich durchführen zu können. Dies zeigte sich auch dadurch, dass
sieben Jahre nach der Gesetzwerdung dieses Schulgesetzes bei der Realisierung der Reformen der
damalige engagierte Unterrichtsminister Dr. Piffl-Percevic zurücktreten mußte. Erst in den 70er Jahren
wurden in kleinen Schritten sowohl die personellen und materiellen Voraussetzungen als auch die
organisatorischen und pädagogischen Erfahrungswerte geschaffen.
Wenn ich nur erinnern darf. In den 70er Jahren wurde der Personalstand der Lehrerschaft oder der
Dienstpostenplan auf Bundesebene um etwa 40% erhöht, und zwar von ca. 60.000 Lehrern auf etwa
100.000. Diese Entwicklung können wir auch in Niederösterreich feststellen, wenn wir vor allem jene
Schularten betrachten, für die das Land Niederösterreich in der Gesetzgebung, aber bitte teilweise
auch in der Erhaltung zuständig ist, insbesondere wenn Ich an die berufsbildenden Pflichtschulen
denke. Wir hatten in Niederösterreich im Schuljahr 1970/71 inklusive der L 3-Lehrer 7.690
Pflichtschullehrer im Beruf stehen. Mit Beginn des Schuljahres 1982/83 sind es 11.666, das ist
ungefähr die parallele Entwicklung wie auf Bundesebene, also ebenfalls etwa um 40% mehr. Dazu
kommt noch, daß sich am Schulbausektor Ende der 60er, aber vor allem in den 70er Jahren Enormes
getan hat. Der Bund hat etwa 300 Bundesschulen entweder fertiggestellt, renoviert oder neu gebaut.
Dieselbe Entwicklung, wenn wir es wieder auf unser Bundesland umlegen, konnten wir auch, meine
sehr verehrten Damen und Herren, in Niederösterreich feststellen. Hier haben die Gemeinden
ebenfalls die Notwendigkeit erkannt und mit der Unterstützung aus dem Schulbaufonds auch die
finanziellen Opfer gebracht, das muß man hier auch betonen. Dadurch war es möglich, daß die
Bildungexplosion, entschuldigen Sie diesen sehr oberflächlichen Ausdruck, bewältigt werden konnte
und daß bis zum heutigen Tage die Klassenschülerzahlen in manchen Pflichtschulsparten doch
gesenkt werden konnten. Das ist, wie ich zuerst gesagt habe, in personeller und materieller Hinsicht
geschehen.
Darüber hinaus ist durch die 4. und 5. Schognovelle die Möglichkeit geschaffen worden, sowohl die
Schulversuche, das meinte ich, unter organisatorischer und pädagogischer Erfahrung einzuführen und
die Schaffung des Oberstufenrealgymnasiums in der 5. Schognovelle festzulegen. Ich glaube, auch
der Schulversuch bzw. das Oberstufenrealgymnasium, waren Schritte, die für die 7. Schognovelle
vorbereitend gewertet werden müssen. Dadurch wunden die Voraussetzungen geschaffen, das ist
unsere feste Meinung, daß das, was wir heute beschließen, auch realisierbar ist, und ich glaube, das
ist im Schulwesen bzw. im Bildungswesen im allgemeinen von besonderer Bedeutung.
Freilich könnte ich jetzt sagen, die Schulgesetzgebung erfordert einen Konsens, weil es ja in der
Schulgesetzgebung eine Verfassungsbestimmung gibt, sodaß der Konsens eben im Österreichischen
Nationalrat und in den zuständigen Gremien zu suchen, zu erarbeiten, zu diskutieren ist. Na ja, ich
gehöre zu denen, die nicht ganz zufrieden sind, weil nach meiner Vorstellung hinsichtlich der
Ausbildung der 10- bis 14jährigen der Reformschritt doch unterbrochen werden dürfte. Aber wie so oft
im Schulwesen werden wir, glaube ich, in einigen Jahren wieder Modelle zu beraten, zu diskutieren
haben und vielleicht durch Erkenntnisse, durch Versachlichung oder auch auf Grund von Erfahrungen
in anderen Ländern eine stärkere Zustimmung erhalten.
Betrübt bin ich eigentlich, daß das Schulwesen, was Gott sei Dank bei der Behandlung in
Niederösterreich nicht der Fall war, - entschuldigen Sie bitte den sehr harten Ausdruck - durch
Horrormeldungen, wenn ich z. B. an Personalmangel und alle diese Dinge denke, oder aber auch
durch Kraftausdrücke, wie Ganztagsschule - Zwangstagsschule, gerade von denen - Herr Kollege
Wallner, Sie waren ja nicht einer derjenigen -, die über Humboldt, glaube ich, nicht viel
hinausgewachsen sind, unnötig belastet wird, aber selbst die Internatsschulen für 10jährige und alle
diese Nivellierungen sollten wir bei Behandlung der Bildungseinrichtungen von der Institution Schule
soweit als möglich fernhalten, weil nämlich durch diese Schlagworte, ganz gleich von wem sie
gebraucht wenden, die öffentliche Meinung nicht sachlich beeinflußt wird, sondern eben von einigen
Auswüchsen der Aussagen - bitte, auch von Politikern und der Schreibweise mancher Journalisten,
nicht alle sind aber in einen Topf zu werfen - die Verhandlungen dann etwas erschwert werden. So,
glaube ich, ist auch in der Öffentlichkeit und bei weniger Informierten die 7.
Schulorganisationsgesetznovelle meist nur unter dem Titel gestanden „Gesamtschule - ja oder nein".
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Wertung der 7. Schulorganisationsgesetznovelle ist
keine sachliche Beurteilung dieses - gestatten Sie mir den Ausdruck - Reformwerkes des Jahres
1982. Ich glaube auch, daß wir unserer österreichischen Schule, wenn wir das im Raum stehen
lassen, auch sachlich nicht gerecht werden. Dieses Gesetz sieht ja in der Neuregelung einige sehr
markante Erscheinungen, Einrichtungen, organisatorische Fragen vor.
Ich darf vielleicht einige dieser Merkmale herausheben. Das Gesetz sieht eingangs eine Neuregelung
der Grundschule durch die Schaffung der Vorschulklassen und, wie es im Grundsatzgesetz heißt,
auch der Vorschulgruppen vor. Ich weiß schon, daß es hier auf Grund der Strukturen unseres Landes
für uns organisatorische Schwierigkeiten gibt. Eines jedoch können wir nicht hintanstellen, daß der
Schulstart, der Schreib- und Lesprozeß den Kindern auf Grund ihrer körperlichen und geistigen
Situation beträchtliche Schwierigkeiten macht. Daß dieser Schulstart jenen leichter gemacht werden
soll, die etwas schwächer veranlagt sind, ist, glaube ich, vom Pädagogischen und Psychologischen
her selbstverständlich.
Ich trete auch nicht für eine verfrühte Vorschulung, wenn man das so nennen darf, ein, weil ich
glaube, daß bei den Eltern diesbezüglich noch sehr viel Aufklärungsarbeit notwendig ist. Es besteht
der Ehrgeiz, wenn das Kind z. B. zwischen dem 1. September und 31. Dezember des Jahrganges
sechs Jahre alt wird, daß es die Eltern besonders erstrebenswert finden, dieses Kind bereits in die
Schule zu schicken oder um Aufnahme in die 1. Volksschulklasse anzusuchen. Die Erfahrungen
zeigen, daß meist auch bei, ich möchte fast sagen, normal begabten Kindern die Schwierigkeiten gar
nicht in der 1. Volksschulklasse auftreten, sondern die Auswirkungen der zu frühen Belastung
eigentlich erst etwa in der 3., 4. Volksschulklasse deutlich erkennbar sind, wenn das Kind selbständig
und nicht unter Aufsicht der Eltern, der Erzieher oder des Lehrers gewisse mechanische Lernerfolge
praktisch für sich in Anspruch nehmen kann. Daher, glaube ich, ist die Einführung der Vorschulklasse
doch von Bedeutung.
Ich weiß, ich werde noch einmal darauf zurückkommen, daß hier auch eine sehr große Verantwortung
bei den Lehrern, bei den Kindergärtnerinnen, aber auch bei den Schulpsychologen und bei Iden
Schulärzten liegt, da der genannte Personenkreis eigentlich aufklärend tätig werden soll, denn nach
der jetzigen Gesetzeslage ergeben sich ja für die Eltern bei Kindern, die zwischen 1. und 31.
Dezember das sechste Lebensjahr erreichen, vier Wahlmöglichkeiten: Es besteht die Möglichkeit, um
Aufnahme in die Volksschule bzw. in die 1. Volksschulklasse anzusuchen. Jetzt werden Sie mir
sagen, das war bisher auch. Das stimmt. Von den vier Möglichkeiten waren nämlich bisher schon drei
gangbar. Die zweite. Man kann das Kind in der Familie behalten, so wie bisher, und drittens kann man
das Kind weiter in den Kindergarten schicken, weil es ja nach dem Niederösterreichischen
Kindergartengesetz, darauf werde ich ach noch einmal hinweisen, vom 3. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt, ich glaube nach § 5 Abs. 6, die neugeschaffene vierte Möglichkeit gibt, wonach die Eltern
das Kind in die Vorschulklasse schicken können. Das ist eigentlich das einzige Neue, das uns die 7.
Schulorganisationsgesetznovelle bringt.
Es ergeben sich nun, glaube ich, für die Ballungszentren weniger Schwierigkeiten. Die
Schwierigkeiten nach dem Gesichtspunkt der Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit ergeben
sich bei uns für die ländlichen Räume. Ich habe mir auf Grund der Erfahrungen von probeweise im
Schulversuch geführten Vorschulklassen doch einiges Zahlenmaterial erheben lassen bzw. selbst
erhoben. Man geht von der Annahme aus, daß ungefähr 8 bis 10% der Kinder - das ist sehr
verschieden, manche behaupten sogar, daß der Prozentsatz noch darüber liegt – des
schuleintretenden Jahrganges eigentlich zurückgestellt werden. Das sind also Schulpflichtige, die
nicht schulreif sind und solche, die zwischen 1. September und 31. Dezember geboren sind, wo die
Eltern um Aufnahme ansuchen, die für eine Vorschulgruppe oder Vorschulklasse in Frage kämen.
Hier war bereits das erste Problem.
Zu diesem Zeitpunkt, dem Beginn des Schuljahres, ist ja noch nicht erkennbar, wieviele auf Grund der
nicht vorhandenen Schulreife bis zum 31. Dezember aus der 1. Volksschulklasse in die
Vorschulklasse zurückgestellt werden oder denen geraten wird, das Kind in die Vorschulklasse zu
schicken. Unsere Vorstellungen, glaube ich, gehen in Niederösterreich gemeinsam dahin,
Vorschulklassen mit einer geringen Schüleranzahl zu eröffnen. Wenn diese Vorschulklassen aber am
31. Dezember nicht die gesetzliche Zahl von 10 Schülern erreichen, dann sollte man sie nicht in
Vorschulgruppen weiterführen. Eine Begründung, die vielleicht für manche unverständlich ist und mit
der ich als Pädagoge auch nicht ganz einverstanden bin, weil es auch ein psychologischer Effekt ist,
wenn jetzt ein Kind vom Schulgebäude wieder herauskommt.
Wenn wir uns aber die Zahlen ansehen, wie sie in Niederösterreich nach den Erfahrungswerten der
Schulversuche und der Führung solcher in Wien tatsächlich anfallen könnten, dann kommen wir gestatten Sie, daß ich Sie mit diesen Zahlen etwas belaste - zu folgender Wahrscheinlichkeit: daß wir
im Bezirk Amstetten im besten Falle zwei Vorschulklassen werden führen können. In Amstetten selbst
und in St. Valentin wären ungefähr 10% der Eintretenden, wenn ich sehr hoch rechne, erreichbar. Im
Bezirk Baden würde das eigentlich nur die Stadt Baden erreichen, wenn man die Volksschulsprengel
auf das Stadtgebiet und auf die Stadt Traiskirchen beschränkt, während wir schon in Vöslau keine
Vorschulklasse hätten, außer man bildet einen Schulsprengel mit Gainfarn zusammen.
In Bruck a. d. Leitha käme hiefür nur die Stadt Bruck in Betracht. Im Bezirk Korneuburg würde es nur
Vorschulklassen geben, wenn man mindestens zwei Volksschulsprengel zusammenlegt: Korneuburg
mit Bisamberg und Stockerau mit Spillern. Im Bezirk Krems würde das nur in der Stadt Krems möglich
sein, im Bezirk Mistelbach nur in der Stadt Mistelbach. Im Mödlinger Bezirk wären es vier Orte, und
zwar Maria Enzersdorf, Mödling, Perchtoldsdorf und Wr. Neudorf. Im Bezirk Neunkirchen wären es die
Stadt Neunkirchen und die Stadt Ternitz. Im Bezirk Scheibbs, Herr Kollege, obwohl wir dort schon
Vorschulklassen in Wieselburg als Schulversuch führen, würde nach diesen Berechnungen eigentlich
überhaupt keine geführt werden können; im Bezirk St. Pölten Land auch keine; im Bezirk St. PöltenStadt selbstverständlich schon; im Bezirk Tulln in der Stadt Tulln, ebenso in Waidhofen a. d. Ybbs und
in Wr. Neustadt. In Wien-Umgebung - Entschuldigung, habe ich übersehen - würden es
Klosterneuburg und Schwechat sein, und die anderen Bezirke, die ich nicht genannt habe, würden
nach den Erfahrungswerten praktisch keine Vorschulklasse führen können.
Jetzt hat sich natürlich für jeden Pädagogen, für jeden Elternvertreter, aber bitte auch für die Poltiker,
ich muß das ganz offen sagen, die keine Lehrer, keine Kindergärtnerinnen und keine Elternvertreter
im Sinne von Elternvereinigungen sind, aber Elternvertreter, die eben ihre Kinder oder Enkelkinder im
Auge haben, folgendes ergeben: Wie lösen wir dieses Problem, um die schon einmal erwähnte
Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit beim Schuleintritt herzustellen? Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich glaube, daß dies möglich ist. Wir haben ja durch die Tätigkeit unserer
Kindergärtnerinnen, die ja auch vorschulische Erziehung leisten, vielleicht eine Möglichkeit, in den
Kindergärten selbst durch teilweises Zusammenziehen der Betroffenen und in Zusammenarbeit
zwischen dem Kindergartenreferat und dem Landesschulrat in Form von Fortbildungskursen dieses
Manko aufzuholen, da wir in Niederösterreich, wenn ich richtig informiert bin, eine über 90%ige
Versorgung der Bevölkerung mit Kindergärten haben. Ich glaube, hier wäre vielleicht ein Weg, den
man in gemeinsamer Arbeit gehen sollte, um in den ländlichen oder in den kleinstädtischen Bereichen
nicht schon von Haus aus einem Kind hinsichtlich seiner Schulreife bzw. Erlangung der Schulreife
einen Schranken zu setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin aber dagegen, weil ich aus einer solchen Gemeinde
stamme, der Bürgermeister dieser Stadt weiß das, daß man vielleicht bei der Einteilung der Pflichtund Berechtigungssprengel für die Vorschulklassen zu große Räume umfaßt. Ich denke jetzt nicht an
den Raum nach der Entfernung allein. Man kann es ja im Schulwesen nicht so machen, daß man bei
der Schule einen Zirkel einsetzt und sagt, die Luftlinie ist 3 km, sondern ich meine den Raum in Bezug
auf die tatsächliche Fahrzeit oder den tatsächlichen Schulweg. Es wäre natürlich möglich, noch mehr
Vorschulklassen zu bekommen, indem man entweder Sonderschulsprengel oder Hauptschulsprengel
als Pflichtsprengel schafft. Ich glaube aber, daß das, was wir dann eventuell durch die Vorschulklasse
gutmachen, durch das Wegholen aus der gewohnten Umgebung, aus dem Kindergarten, aus dem
Elternhaus, aus der Dorfgemeinschaft, de facto wieder zerstören.
Daher wäre es mir persönlich und der sozialistischen Fraktion lieber, wenn in der Fortbildung eine
Kooperation zwischen Landesschulrat und Kindergartenreferat erfolgen würde. Ich bitte, vielleicht
auch zu überlegen, was mit den Kindern geschehen soll, die eventuell im September in die
Vorschulklasse kommen und im Dezember diese faktisch nicht mehr besuchen können, weil sie
aufgelöst wird. Es könnte ja de facto passieren, daß mit Beginn des Schuljahres im September fünf
Schüler oder Schülerinnen da sind, die in die Vorschulklasse gehen, dann aber keine
Rückversetzungen aus der 1. Volksschulklasse erfolgen und die Vorschulklasse aufgelöst werden
muß. Was soll dann mit den Kindern geschehen? Gilt jetzt die Vorschulklasse als Schuleintritt? Nach
dem Gesetz ja, weil die Vorschulklasse der Volksschule angegliedert ist.
Ich würde daher bitten, daß man sich im zuständigen Referat überlegt, rechtlich überlegt, wie die
Frage zu lösen ist. Mir persönlich wäre es dann lieber, dieses Kind könnte, wenn die Vorschulklasse
aufgelöst worden ist, wieder in den Kindergarten zurückkehren. Ich weiß schon, es gibt einige, vor
allem organisatorische Schwierigkeiten. Man steht wahrscheinlich auf dem Standpunkt, daß eine
Gruppe für eine gewisse Kinderanzahl da ist, und wenn die entsprechenden Anmeldungen vorliegen,
wolle man die Kinder aufnehmen.
Ich glaube aber, hier geht es dann nur mehr um Erfahrungswerte. Es betrifft ja, wie ich zuerst versucht
habe zu beweisen, eigentlich 20 Standorte, wo mehrere Kindergartengruppen vorhanden sind und
daher mehr Flexibilität möglich ist als in den kleinen Orten, weil wir dort de facto die Kinder im
Kindergarten weiterführen.
Ich darf dann noch sagen, daß wir uns gemeinsam geeinigt haben, nicht Konstruktionen zu fördern,
bzw. vom Gesetz von vornherein auszuschließen, daß wir eine Vorschulklasse, bitte das könnte ja
eintreten, bei Rückgang der Schülerzahlen im Abteilungsunterricht mit der 1. Volksschulklasse oder
überhaupt mit der Volksschule zu führen haben. Laut Gesetz wäre das dann eventuell möglich. Wir in
Niederösterreich wollen das nicht haben. Ich betone noch einmal, es ist uns lieber, das Kind geht
weiter in den Kindergarten und wird dann vorschulisch erzogen.
Der zweite Punkt, zu dem ich mir erlaube, einige Dinge zu sagen. Vielleicht noch einige Zahlen. Aus
dem Bericht des Landesschulrates geht hervor, daß wir im Schuljahr 1982/83 10.048
vorschulpflichtige Schüler in ganz Niederösterreich gehabt haben und 293 zurückgestellte
Schulpflichtige. Ich weiß, diese Zahl war schon höher, aber wir dürfen nicht vergessen, wir müssen
das in Prozenten ausdrücken, weil ja die Schülerzahlen an und für sich auch zurückgegangen sind.
Ich glaube daher, daß wir bei der Aufnahme in die Schule selbst, vor allem solcher Kinder, die
vorzeitig die Schule besuchen, aber auch bei Zurückstellungen, ein sehr strenges Maß anlegen
sollten.
Der zweite Problemkreis ist, daß in der Volksschule der fremdsprachige Unterricht obligatorisch
eingeführt wird. Da dieser fremdsprachige Unterricht mit der 7. Schognovelle auch im Polytechnischen
Lehrgang und an den Fachschulen obligatorisch geworden ist, glaube ich, werden gerade hinsichtlich
der Fremdsprachen, die sich meiner Meinung nach auch indirekt auf die Sprachbildung in der
deutschen Sprache auswirken, doch neue Aspekte gesetzt. Mir persönlich tut es leid, daß man nicht
die berufsbildenden Pflichtschulen mit einbezogen hat, denn in der heutigen Zeit eine Fremdsprache
so gut als möglich zu beherrschen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedeutet kein Handicap.
Verbesserungen wurden auch im Bereich des Förderunterrichtes und des Sonderschulwesens
erreicht. Einen besonderen Stellenwert, das hat der Berichterstatter bereits ausgedrückt, hat die
Neugestaltung der Hauptschule, vor allem durch die Einführung der Leistungsgruppen in der
Fremdsprache, in Deutsch und in Mathematik. Dadurch wird der zweite Klassenzug de facto ad acta
gelegt, wenn ich das so nennen darf. Ich glaube, die Diskriminierung wird dadurch hintangestellt. Was
mich persönlich aber mehr freut, ist, daß durch die Einführung der Leistungsgruppen faktisch die
Begabung, ich möchte fast sagen, auch der Leistungswille in den einzelnen Fächern, wo eben die
Veranlagung vorhanden ist, gefördert wird. Und zwar deswegen: Wenn ein Schüler früher in einem der
drei Fächer nicht entsprochen hat - ich denke hier vor allem an Englisch - dann kam er in den zweiten
Klassenzug. Heute besteht die Möglichkeit, daß der weniger Begabte von mir aus in Mathematik in der
zweiten Leistungsgruppe der Hauptschule unterrichtet wird, und in Deutsch und in Englisch kann er in
der ersten Leistungsgruppe, wenn er begabt ist, unterrichtet werden, oder umgekehrt. Ich glaube
daher, daß hier doch dem Willen aller Rechnung getragen wird, wonach man vor allem die
Veranlagungen, ganz gleich auf welchem Gebiet sie liegen, besonders fördern soll.
Anerkennenswert ist bitte auch, daß die erste Leistungsgruppe der Unterstufe der AHS im Lehrplan
gleichgestellt ist, was vor allem für unser ländliches Gebiet von großer Bedeutung ist. Ich will Sie nicht
mit Zahlen und Prozentsätzen plagen, in welchen Gebieten wieviele Kinder in die AHS-Unterstufe
bzw. in die Hauptschule gehen. Ich glaube, Scheibbs ist so ein Musterbeispiel, wo nur 8% in die erste
Klasse der AHS gehen und 92% in den Hauptschulen verbleiben. Bitte, ich bin auch sehr zufrieden,
daß man sich geeinigt hat, die Berufschule weiterzuentwickeln, obwohl gerade die Berufsschule, also
die Pflichtschule, bei den Verhandlungen im Unterausschuß und im Unterrichtsausschuß des
Parlamentes ein sehr heißes Eisen war. Ich glaube ebenfalls, daß wir durch die Möglichkeit der
Schaffung von Leistungsgruppen doch einer Weiterentwicklung des Berufschulwesens Rechnung
tragen.
Ein Wort in diesem Zusammenhang zum Schulzeitgesetz. Das Schwierigste bei den Verhandlungen
im Schulausschuß war, im Schulzeitgesetz eine gerechtere Lösung für die Berufsschullehrer, aber
auch für die Lehrlinge zu finden. Ich glaube, allgemein herrscht nach wie vor auch unter den
Berufsschullehrern die Ansicht, obwohl sie ihre Forderungen manchmal sehr temperamentvoll
vortragen, daß sie auf die Lehrlinge Rücksicht nehmen wollen. Ich verstehe es aber, daß man auch
als Berufsgruppe selbst interessiert ist, sich irgendwelche Rechte auszubauen oder wenigstens nicht
nehmen zu lassen. Daher wurde im Ausschuß einstimmig dem Verordnungsgeber bezüglich der
Verlängerung der Lehrgänge, ganz gleich in welche Ferialzeit sie fällt, wir meinen vor allem die
Hauptferien, faktisch gesagt, daß die Berufsschullehrer gerne bereit sind, wenn es notwendig ist, mit
einem Lehrgang in der Mitte der Semesterferien zu beginnen, weil sonst die gesetzliche
Unterrichtszeit im Schuljahr nicht erfüllt werden kann. Ich möchte auch das Referat bitten, das zur
Kenntnis zu nehmen und die Hauptferien so wenig als möglich anzutasten und sie, wenn es nur
irgendwie möglich ist, mit den Hauptferien der übrigen Pflichtschulen, aber auch der
Allgemeinbildenden Höheren Schulen gleichzustellen.
Allgemein bitte darf ich noch bemerken - ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen
Schülergruppenzahlen und alle diese Dinge eingehen -, daß es erfreulich ist, daß wir mit dieser 7.
Schognovelle zur Herabsetzung der Schülerzahlen gekommen sind. Es wäre jetzt interessant, auch
über die Lehrerbildung und Ausbildung der Kindergärtnerinnen, Erzieher, Hauswirtschaftslehrer usw.
zu reden, aber ich glaube, das würde den Rahmen des Niederösterreichischen Landtages doch etwas
sprengen.
Gestatten Sie mir bitte als Vorsitzender des Schulausschusses doch auch einige persönliche Worte.
Ich darf hier mit Freude feststellen, Herr Kollege Schober, daß im Landesschulrat, die Vorgespräche
sowohl mit den Lehrervertretern als auch mit den Elternvertretern sehr sachlich und konstruktiv geführt
wurden, und bei den Verhandlungen im Ausschuß wurde so weit als möglich allen berechtigten
Wünschen der Berufsgruppen, aber auch der Elternvertreter Rechnung getragen. Für diese
Sachlichkeit, auch bei der Behandlung im Ausschuß, darf ich ebenfalls herzlich danken.
Ich darf zusammenfassend feststellen: Wir Sozialisten glauben, daß durch die Verabschiedung der
Ausführungsgesetze den heutigen Erfordernissen der Erziehungs- und Bildungseinrichtung Schule
über weite Teile Rechnung getragen wird und werten dies als einen positiven Schritt in die Zukunft.
Wir sind uns aber auch bewußt, daß diese Maßnahmen vor allem an die Lehrer erhöhte
Leistungsanforderungen stellen werden. Um den Stil der neuen Schule zu prägen, ist natürlich die
Grundhaltung des Lehrers ein wichtiger Faktor. Ich glaube, wir sollten daher dem weiteren Ausbau der
Partnerschaft Lehrer-Schüler-Eltern unsere Unterstützung angedeihen lassen, wo immer es nur
notwendig ist. Nur dadurch wird es möglich sein, dem Schüler von heute, den stets Lernenden aber
auch zur Leistung Bereiten, den Schwachen zu helfen, den anderen gleiches Recht zuzuerkennen
und den auf demokratischer Basis zusammenarbeitenden und für den Frieden eintretenden Menschen
von morgen zu formen. Hier muß die Schule ein sozialinduktiver Faktor sein, der nicht durch Druck
und Schulangst als negative Motivation verwendet wird. Positive Motivationen und Geborgenheit in
der Schule werden das Kind zur Entfaltungsmöglichkeit führen. In diesem Sinne werden wir der
Vorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Schober. Ich
erteile es ihm.
Abg. Ing. SCHOBER: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich wünsche mir
auch, daß unsere Schulklassen nicht leerer werden oder leer bleiben, habe aber vollstes Verständnis,
daß der Mensch seine primären Bedürfnisse zuerst deckt, das ist das Essen und das Trinken, und erst
dann an alles andere denkt, (Heiterkeit bei der ÖVP.) und daher ist es nicht ungewöhnlich, daß bei
Bildungsproblemen der Saal weniger voll ist. Ich schließe mich der Meinung an, daß die heutige
Beschlußfassung einer Novelle zum Pflichtschulgesetz überaus wichtig ist. Ich kann mich auch dem
gebrachten Vergleich mit den Schulgesetzen 1962 anschließen, wobei ich noch dazusagen darf, daß
man auch unter einer zeitlichen Notwendigkeit gestanden ist, weil ja, wenn ich an die Vorschule
denke, die Wirksamkeit bereits mit kommendem Schuljahr gegeben ist.
Ich bin auch sehr froh, daß man sich auf Bundesebene dann doch von den vielen Emotionen gelöst
hat und auch von dem Grundsatz, alles oder nichts, wie es anfangs bitte in beiden Lagern
ausgesehen hat, weggekommen ist und daß wir im Bereich der Vorschulerziehung, der Schule der 10bis 14jährigen, verbunden mit der Debatte über die Langzeitform bei den Allgemeinbildenden Höheren
Schulen, eine Regelung gefunden haben. Auch bezüglich der Klassenschülerzahlen, wurde schon
angeschnitten, der Lehrerausbildung, der neuen Ausbildung der Kindergärtnerinnen wurde, obwohl
die Standpunkte ursprünglich, so scheint es, ganz entgegengesetzt waren und anscheinend eine
einvernehmliche Lösung nicht erfolgen konnte, mit Beschluß der 7. Schulorganisationsgesetznovelle
eine Regelung geschaffen.
Bitte, es hat uns dann noch ein Problemkreis sehr berührt, der derzeit noch große Debatten entfacht,
wie man sieht, wenn man die Presse der letzten Tage zur Hand nimmt. Ich denke hier an die innere
Schulreform, nur muß ich mit Bedauern feststellen, daß es uns mit dem Ausdruck so ähnlich geht, wie
mit dem Ausdruck „Lebensqualität“ - bitte, verzeihen Sie mir das -, daß eigentlich inhaltlich niemand
genau sagt, was er darunter versteht. Ich habe immer das Gefühl, daß man hier doch einmal wirklich
dazu kommen müßte festzustellen, was wohl de facto darunter verstanden wird. Ich stehe nicht an zu
sagen, daß uns das Problem der inneren Schulreform noch sehr lange befassen wird. Das Wort
„Streß“ oder „Schulstreß“ kann ich persönlich schon nicht mehr hören, auch nicht die „Schulangst“, die
sicher teilweise vorhanden ist, aber ich bin der Überzeugung, daß man hier bei weitem übertreibt und,
das sage ich auch, ich bin Vater von fünf Kindern, sehr oft die Verpflichtung und die Aufgaben im
eigenen Bereich, sprich Elternhaus, restlos übersieht.
Wir sind leider Gottes eine Gesellschaft von Materialisten geworden. Ich sage immer eines. Einen
Parkplatz für sein Auto sucht einer drei Stunden und zittert, daß dort keiner an sein Auto fährt, aber
wenn ich manchen frage, was machen Deine Kinder, ja, meine Damen und Herren, dann sagt er, das
weiß ich nicht, die werden schon irgendwo umherrennen! Auch hier wäre eine Umkehr am Platze. Für
mich waren meine Kinder, fünf habe ich, immer das Wertvollste, das ich besitze, und nicht umgekehrt.
Bitte noch etwas.
Die Schule ist nicht dazu da, alle Fehler, die irgendwo begangen werden, auszumerzen, sie kann nicht
alles. Mein Vorredner hat ja von der Schulgemeinschaft gesprochen, von den Eltern, von den Lehrern
und den Schülern, soweit sie sich dort schon voll engagieren können, das muß man auch dazusagen.
Sie können mir jetzt vorwerfen, etwas Falsches zu sagen, weil ich immer wieder bemerke, erziehen
kann man ja eigentlich nur miteinander und nicht gegeneinander. Es herrscht immer die Ansicht vor, in
manchen Elternversammlungen höre ich das, man dürfe nichts sagen, weil das die Kinder spüren, und
die Lehrer haben wieder das ungute Gefühl, daß der Elternverein eine Vereinigung ist, die vehement
als Gegner der Pädagogen, der Lehrer auftreten muß. Hier wäre noch viel Arbeit notwendig, aber
manche Eltern sieht man leider Gottes nur selten in der Schule. Bitte, dasselbe gilt auch für die
berufsbildenden Schulen.
Ich habe einen Buben, der ist Elektriker, und ich habe es als wertvoll gefunden und habe von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, zum Lehrherrn hinzugehen. Nicht etwa, weil der Bub ein Tschapperl
gewesen wäre und man sich hätte erkundigen müssen, sondern weil ich als Vater daran interessiert
war, den Meister zu fragen: Hat er keine zwei Linke, kann er etwas, lernt er etwas, tut er etwas? Der
Meister hat zu mir gesagt, es ist mir selten passiert, daß sich ein Vater über den
Berufsausbildungsweg der Lehre erkundigt. Meistens sieht man die Eltern nur dann, wenn schon der
Hut brennt. Ich würde mir wünschen, im Interesse des ganzen Bildungsweges, daß man hier mehr
zusammenfindet, denn gesetzlich ist das ja möglich, gibt es kein Hindernis.
Was soll ich noch ausführen? Mir geht es jetzt so, daß die Wiese vielfach gemäht worden ist,
entschuldigen Sie, wenn ich das sage. Der Kollege Stangl hat ja sehr eingehend über die Inhalte
dieser Novelle gesprochen. Ich darf daher das zusammenfassend so sagen, daß ich drei wesentliche
Grundinhalte dieser Novelle sehe. - Von Leistungsgruppen zu sprechen, ist im Detail nicht möglich. Es
gehen dann vielleicht jene essen, die noch nicht essen sind, wenn ich das tue, weil es ja sehr trocken
ist, diese Zahlen vorzubringen. - Das ist zunächst die vorschulische Erziehung. Ich habe mir sogar aus
der letzten Rede der Frau Kollegin Jirkovsky einiges herausgeschrieben, was ich voll unterstreiche.
Ich habe es mir deswegen herausgeschrieben, weil man uns Mitgliedern des Schulausschusses
vorwerfen könnte, bei der vorschulischen Erziehung - es ist schon darüber gesprochen worden eigentlich den ländlichen Raum zu diskriminieren. Hier wäre eine Chance, obwohl es sehr
problematisch ist, bei den Gruppen an zwei oder drei Tagen Unterricht zu halten. Was tut eine Mutter,
die berufstätig ist, wo es eine Vorschulgruppe gibt und die Kinder zwei Tage in die Schule gehen?
Was macht sie? (Abg. Stangl: Zwei Stunden!) Genau das.
Bitte, daß der Lehrer zum Wanderlehrer wird, weil er ja von Schule zu Schule zieht, will ich nicht
besonders herausstellen. Daß es beim Schülertransport große Schwierigkeiten gibt, weiß ich als
Bürgermeister. Das ist nicht einfach zu lösen und ich schließe mich daher - ich habe es mir
aufgeschrieben – einer diesbezüglichen Äußerung bei der letzten Budgetdebatte an, wo es heißt: „Der
Kindergarten ist längst nicht mehr eine Institution, in der Kinder nur betreut werden. Er konnte sich in
den letzten Jahren in seiner Bedeutung als wertvolle Bildungseinrichtung für Kinder im Vorschulalter
profilieren.“
Ich war immer der Ansicht, daß sogar die Elementarlehrer mit den Kindergärtnerinnen auch örtlich
Kontakt halten sollen, wobei ich auch als Bürgermeister ein Herz in mir habe und daran denke, daß
wir doch Kindergärten gebaut haben. Bitte, ich sage es ganz offen, ich habe einen viergruppigen - ich
kann es abschätzen -, gut florierenden Kindergarten, und jetzt soll ich in der Schule mit Spielecken in
einer Klasse anfangen und neu investieren? Da dreht sich doch mein Herz um! Warum zweimal
investieren? Auch mit dem Schulerhalter sind wir auf einer Linie. Der Kindergarten kann und muß
vorschulische Erziehungsaufgaben übernehmen, nachdem 90% der Gemeinden erfaßt sind.
Lebende Fremdsprache. Es ist schon gesagt worden, daß der Grundsatzgesetzgeber den
Ausführungsgesetzgeber zur Unterrichtserteilung in den Hauptschulen ab 1. 9. 1985 verpflichtet hat.
Auch die Schülerzahl ist mit 30 geregelt worden. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die
leistungsdifferenzierte Hauptschule, es ist ebenfalls schon davon gesprochen worden.
Zusammenfassend darf ich noch einmal wiederholen:
Auflassung der Zweizügigkeit, Einführung der Leistungsgruppen in Mathematik, Deutsch, lebender
Fremdsprache, wobei man noch einen Ausdruck kennt. Der Grundsatz ist nicht nur die Leistung,
sondern die Schülergruppe. Das eine ist vom „Niveau", das andere ist von der „Organisation" her eine
Klassenteilung. Bezüglich der Neuregelung der Klassenschülerzahlen könnte man sagen, daß in
Zukunft vielleicht etwas mehr Schüler in einer Klasse sitzen als bisher. Man kann das mathematisch
so zuschneiden und sagen: 1. Klassenzug 17, so etwas gibt es, 2. Klassenzug 16, war ja
teilungsmäßig auch möglich. Was man draußen in den Landhauptschulen findet, sind bis jetzt 33
Schüler in einer Klasse. Ich könnte sagen, ja bitte, es wäre möglich, daß mehr Schüler in einer Klasse
sitzen. (Ruf von Abg. Stangl.)
Ist richtig, von der Qualität nicht. Wovon ich rede, damit es nicht abgestritten werden kann, sind
Stammklassen, Herr Kollege Stangl, und ich lese aus dem Bericht – ich nehme an, daß das der
Landesschulrat durchgerechnet hat -, daß nicht auszuschließen ist, daß wir bis 1989 etwa 600
Stammklassen an den Hauptschulen verlieren. Der Beschluß bezüglich der Leistungsgruppenteilung
wird allerdings auch beim Raum- und Lehrerbedarf, nehme ich an, jetzt keine wesentlichen
Veränderungen bringen, obwohl das ein Problem ergibt. Soviel mir bekannt ist, hat man in den
Parteien festgelegt, sich im Jahre 1984 über die Frage der Schülerzahlen noch einmal zu unterhalten.
Klassenschülerzahlen, bitte, bringe ich jetzt nicht, trage ich nicht vor, aber hier ist eine Änderung
erfolgt, nach unten, darf ich sagen. Ich bin froh darüber, daß der Schulversuch „Leistungsgruppen in
der Berufschule" jetzt in das Regelschulsystem kommt, und zwar aus eigener Erfahrung, könnte ich
sagen, wir haben ja im Rahmen des Kontrollausschusses auch Langenlois besucht. Es gibt nämlich
bei den einzelnen Berufen Splittergruppen, und ich bin sehr froh, daß wir uns letztlich noch geeinigt
haben, die Hindernisse, die einer Gruppeneinteilung entgegenstehen, im Interesse der
Auszubildenden zu beseitigen.
So darf ich zusammenfassend feststellen, daß wir versucht haben - ich glaube, es uns auch gelungen
ist -, die wichtigsten Punkte, die diese Novelle zum Inhalt hat, hervorzuheben, bzw. die Möglichkeiten
der Grundsatzgesetzgebung im Interesse der zu Bildenden auszuschöpfen. Meine Fraktion wird daher
dieser Vorlage gerne die Zustimmung geben. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und einigen
Abgeordneten der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KALTEIS: Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Schulausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wittig, die Verhandlungen zur Zahl 570 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WITTIG: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Gemäß Artikel 54 der NÖ
Landesverfassung erstattet der Finanzkontrollausschuß Bericht über die bei Ausübung seines
Kontrollrechtes im 2. Halbjahr 1982 gemachten Wahrnehmungen.
Der Finanzkontrollausschuß hat in dem angeführten Zeitraum 9 Kontrollen zum Abschluß gebracht,
wobei verschiedene Bereiche der Hoheits- und Wirtschaftsverwaltung sowie drei Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, an denen das Land Niederösterreich finanziell beteiligt ist, geprüft wurden. Ich
darf festhalten, daß sich der gegenständliche Bericht seit längerer Zeit in den Händen der Mitglieder
des Hohen Hauses befindet. In den geprüften Bereichen finden sich Einrichtungen und Kredite der
Amtsdirektion, der Sportförderung, des Sozial- und Gesundheitswesens und des Komplexes
Ausbildung und Schule. Der Schwerpunkt des vorliegenden Berichtes liegt sicherlich in der
Darstellung der Kurbetriebsgesellschaft GesmbH. Bad Schönau, der NÖ Landeskrankenanstalt
Grimmenstein und der Überprüfung des Neubaues der Landesberufschule Eggenburg.
Die Prüfungen erfaßten wesentliche Pflicht- und Ermessensausgaben in der Hoheits- und
Wirtschaftsverwaltung sowie mit den Jahresabrechnungen der Wiental-Sammelkanal GesmbH. und
der Schloß Laxenburg GesmbH. auch Gebarungen selbständiger Wirtschaftskörper, an denen das
Land zur Hälfte beteiligt ist. Die diversen Prüfungen nach den Prinzipien der Richtigkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit finden im Wahrnehmungsbericht in der Darstellung der
Sachverhalte und der Bemängelungen, insbesondere in 142 Ergebnispunkten, ihren Niederschlag.
Dort sind die festgestellten Mängel in der Führung der Verwaltung, der Organisation, des Einsatzes
von Personal und Finanzen sowie verschiedene Vorschläge in Form von Empfehlungen festgehalten.
Die Äußerungen der NÖ Landesregierung zum vorliegenden Wahrnehmungsbericht wurden eingeholt.
In 54 bemängelten Fällen bestanden zwischen NÖ Landesregierung und Finanzkontrollausschuß
gegensätzliche Ansichten über verschiedene Fragen. Der Finanzkontrollausschuß beantragt daher,
die Landesregierung zur Realisierung der Auffassung des Ausschusses zu verpflichten.
Der relativ hohe Prozentsatz fehlender Übereinstimmung zwischen prüfender und geprüfter Stelle,
nämlich in 54 von 142 Ergebnispunkten, hat auch den Anlaß dazu gegeben, in eben diesen Bereichen
(Bad Schönau, Eggenburg, Grimmenstein) die Ansicht des Finanzkontrollausschusses ausführlicher
als sonst üblich darzustellen.
Hohes Haus! Ich darf zum Antrag kommen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„ 1. Der Bericht des Finanzkontrollausschusses über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes im 2.
Halbjahr 1982 gemachten Wahrnehmungen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, die in diesem Bericht dargelegte Auffassung des
Finanzkontrollausschusses durch entsprechende Maßnahmen zu realisieren."
Ich darf den Herrn Präsidenten um die Debatte und Abstimmung bitten.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg.
Kautz. Ich erteile es ihm.
Abg. KAUTZ: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der heute vorliegende
Bericht über das 2. Halbjahr 1982 zeigt wieder deutlich, daß der Finanzkontrollausschuß in
Zusammenarbeit mit dem Kontrollamt nicht nur eine wichtige Aufgabe zu erfüllen hat, sondern noch
mehr. Er hat die Aufgabe, Mängel aufzuzeigen, und wenn es unterschiedliche Meinungen gibt, darauf
zu beharren, daß aus diesen unterschiedlichen Meinungen die richtige hervorgeht. Bevor ich aber
über die Wahrnehmungen der neun Geschäftsstücke ins Detail eingehe, gestatten Sie mir, daß ich
den Beamten des Kontrollamtes für ihre korrekte Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten recht
herzlich Dank sage. Nun, der Berichterstatter hat schon gesagt, von den neun Berichten, die in
diesem kleinen Buch zusammengefaßt sind, könnte man sieben unter dem Aspekt sehen, daß eben
die Ausnahmen die Regel bestätigen. Das heißt, von neun Geschäftsstücken wären sieben so zu
beurteilen, daß man sagt, 100%ig arbeiten und 100%ig eine Leistung vollbringen, kann niemand, aber
jede Leistung, die an diese Grenze heranreicht, ist eben eine menschliche Leistung. Das heißt, wenn
es in diesen sieben Geschäftsstücken zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, kann man daraus
schließen, daß wohl die Leute, die dort beschäftigt sind, und auch das Kontrollamt und der
Finanzkontrollausschuß andere Ansichten haben, daß aber die Differenz nicht sehr weit
auseinandergeht. Anders ist es jedoch bei zwei Kontrollen, bei zwei Geschäftsstücken, mit denen ich
mich näher beschäftigen will. Das eine betrifft die Öffentliche Krankenanstalt Heilstätte Grimmenstein
und das zweite die Kurhotelbetriebsgesellschaft Bad Schönau. Bei diesen, glaube ich, ist es
notwendig, näher in den Bericht hineinzusehen und die Standpunkte klarzulegen.
Bei der Heilstätte Grimmenstein muß ich noch einen anderen Umstand anführen. Mit
Landtagsbeschluß vom 20. November 1980 und mit Wirksamkeit 1. 1. 1981 wurde diese Heilstätte
vom Roten Kreuz in das Landeseigentum übernommen. Vorher durfte das Land nur den Abgang
bezahlen, aber wenig mitreden, und darauf dürften auch die Schwierigkeiten zurückzuführen sein, die
das Kontrollamt bzw. der Finanzkontrollausschuß bei der Einsicht angetroffen haben. Es wurden hier
Mißstände festgestellt, die teilweise für die Betroffenen eine Annehmlichkeit bedeuten und die daher
nicht gleich mit 1. 1. 1981 von diesen als neue Landesbedienstete abgestellt wurden. Ich meine hier z.
B. Reinigungsarbeiten, die vom Reinigungspersonal der Heilstätte im privaten Bereich der führenden
Angestellten und Ärzte durchgeführt wurden. Es ist natürlich nicht einfach, wenn man selbst davon
betroffen ist, diese zuerst abzustellen.
Ein zweiter Schwerpunkt, der in Grimmenstein eben auch aus der Überlieferung mitgenommen wurde,
war der Zubringerdienst. Wenn ich überspitzt formulieren würde, müßte ich sagen, daß bei einer
gleitenden Arbeitszeit der Dienstgeber dafür verantwortlich gemacht wurde, wie der Dienstnehmer zu
seinem Dienst kommt. Bitte, diese Formulierung als überspitzt zu betrachten, aber so ähnlich war es.
In Grimmenstein wurde neben dem Werksverkehr auch noch das Verkehrsmittel aus dem freiwilligen
Sozialaufwand bezahlt, ja es ging sogar so weit, daß einzelne Fahrten separat durchgeführt wurden.
Aber bedingt dadurch, daß mit 1. 1. 1981 die Übernahme erfolgte, im 2. Halbjahr 1982 war die
Kontrolle, glaube ich, abschwächend feststellen zu müssen, daß der Zeitraum, wo diese schlechten
Zustände hätten verbessert werden können, vielleicht etwas zu kurz war und vielleicht gerade deshalb
der Bericht den Ausschlag geben kann, daß diese Anstalt in Zukunft in einem
Finanzkontrollausschußbericht nicht mehr in so großem Umfang behandelt werden muß und daß
diese Zustände geändert werden.
Damit darf ich mich schon dem anderen Betrieb zuwenden. Wenn ich vorhin für Grimmenstein in
Anspruch genommen habe, daß das Land erst seit 1. 1. 1981 Besitzer dieser Heilstätte, dieses
Betriebes ist, so muß ich jetzt sagen, daß das Land Niederösterreich bei der Hotel- und
Betriebsgesellschaft Bad Schönau von der ersten Minute an hauptverantwortlich und federführend
war, daß aber auch von der ersten Minute an hier Sachen passiert sind, die dem Land
Niederösterreich oder einer ihm angeschlossenen Gesellschaften nicht passieren dürften.
Ich darf vielleicht zum Ausgangspunkt zurückkommen. Am 29. Juni 1972 wurde von der Gemeinde
Bad Schönau, von der Niederösterreichischen Landesreisebüro GesmbH., vom Verein Kurverein
Augustinum und vom Land Niederösterreich die Firma Kurhotelbetriebsgesellschaft Bad Schönau
gegründet. Die beiden Hauptpartner waren damals das Land Niederösterreich und der Kurverein
Augustinum. Die zwei anderen Partner hatten nur geringfügige Anteile - ich komme später noch darauf
zu sprechen. Im Motivenbericht zu diesem Landtagsbeschluß war die Rede von einem Hotel der
Kategorie B mit ca. 100 Betten und anderen Einrichtungen, die für die fremdenverkehrsmäßige
Infrastruktur in der Buckligen Welt von Bedeutung sind, wie z. B. eine Tennisanlage, eine
Minigolfanlage, ein Freibad, die Reaktivierung des Freibades Bad Schönau. Diese Vorstellungen
waren bei uns im Hohen Haus im Motivenbericht enthalten.
Der deutsche Partner Kollegium Augustinum hatte aber damals schon andere Vorstellungen. Der
wollte ein Hotel der Kategorie A, mehr ausgerichtet auf die Versorgung und auf die Kur von älteren
Personen. Das heißt, weniger Freizeiteinrichtungen, mehr Kureinrichtungen, wobei das Land
Niederösterreich als Partner damals eben auf die fremdenverkehrsmäßigen Einrichtungen sowie auf
das Vergnügen etwas mehr Wert gelegt hat.
Nun, im Zuge der Verhandlungen und der Prüfungen konnte ein wesentlicher Bestandteil nicht geklärt
werden, nämlich wie das Land Niederösterreich überhaupt, zudem Hauptaktionär, zu dem Collegium
Augustinum als zweiten Partner gekommen ist. Es gibt zwar vom Vorgänger des Herrn Landesrates
einen Schriftverkehr, woraus ersichtlich ist, daß es diesen Partner gibt, aber welches die
Anknüpfungspunkte waren und warum überhaupt ein deutscher Partner gesucht wurde, das konnte
nicht festgestellt werden. Es ist auch nicht einzusehen, daß sich der jetzige 92%-Eigentümer, der
immer mindestens die Hälfte des Stammkapitals besessen hat, so weit von dem deutschen Partner
zurückdrängen ließ, daß dessen Forderungen durchgingen, und der sich dann, ich will nicht sagen,
abgeseilt hat, aber doch aus dieser Gesellschaft ausgeschieden ist, als er seine Vorstellungen
verwirklicht sah, und das Land Niederösterreich mit einem ungeliebten Kind, wenn ich das so
bezeichnen darf, es hat ja bei der Gründung andere Vorstellungen gehabt, dann zurückgeblieben ist.
Zum Zeitpunkt der Gründung hat das Land Niederösterreich eine Stammkapitaleinlage von 245.000,Schilling gehabt, das Collegium Augustinum von 245.000,- Schilling, das Landesreisebüro 5.000,- und
die Gemeinde Bald Schönau auch 5.000,- Schilling, also die billigste Art der Bildung einer 500.000,-Schilling-Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hatte das Land als Stammkapital eine Einlage von
27,456.000,- Schilling, das sind 92,35%, die Girozentrale, die Anteile sind in der Zwischenzeit
übergangen, von S 1,650.000,- oder 5,55%, das Landesreisebüro und die Gemeinde Bad Schönau
von jeweils S 312.000,- oder 1,05%. Und hier muß ich gleich bei einer Bemerkung einhaken, die,
glaube ich, zu denken geben müßte. Am 11. Februar 1981 wurde dem Handelsgericht Wr. Neustadt
eine Liste der Gesellschafter mit Stand 31. 12. 1980 zur Verfügung gestellt, doch diese Liste hat ein
falsch angegebenes Stammkapital enthalten. Es war die letzte Kapitalaufstockung vom 21. November
1980 nicht enthalten. Ich glaube, daß hier nicht nur gegen den § 26 Abs. 1 des GesmbH.-Gesetzes
verstoßen wurde, es müßte auch von der Geschäftsführung mehr Wert darauf gelegt werden, daß
Meldungen an das Handelsgericht mit dem letzten und richtigen Stand erfolgen, wobei gerade die
Meldungen an das Handelsgericht nicht immer rechtzeitig ergangen sind, wie es im GesmbH.-Gesetz
vorgeschrieben ist. Irn Zeitraum Juli 1972 bis Februar 1981 wurden acht Gesellschafterlisten an das
Handelsgericht übersandt, aber in den Unterlagen der Gesellschaft wurden bei der Prüfung nur fünf
Durchschläge aufgefunden. Das heißt, die Ablage war auch hier nicht unbedingt in Ordnung.
Nun darf ich aber zur Geschäftsführung kommen. Bei der Gründung am 26. 7. 1972 war Herr Hofrat
Dr. Walter Bochdansky aus Wien und vom deutschen Partner Herr Max Pongratz zum
Geschäftsführer bestellt worden, zum Geschäftsführer ohne Bezüge. Am 10. 7. 1976 kam dann Herr
Dr. Arthur Braun als weiterer Geschäftsführer dazu, nur mit einem Unterschied: Die beiden ersten
Geschäftsführer hatten ordnungsgemäße Verträge, mit Herrn Dr. Arthur Braun wurde kein
Geschäftsführervertrag abgeschlossen. Auch das, glaube ich, ist nicht unbedingt der
Geschäftsführung als ordnungsgemäß anzurechnen. In den Protokollen der Generalversammlung
vom 27. 2. 1977 scheint dann, ich hatte vorhin gesagt ohne Bezüge, das Wort „Vertrauensspesen" auf
und es war weder dem Kontrollamt noch dem Kontrollausschuß bei der Einschau möglich, das Wort
Vertrauensspesen zu definieren bzw. festzustellen, was damit gemeint ist. Ich stehe auf dem
Standpunkt, daß jede Arbeit seinen Preis hat und ein Preis kann offen ausgeworfen werden, aber
unter dem Wort Vertrauensspesen, glaube ich, braucht man nichts zu verheimlichen, dann eine
ehrliche Arbeit verdient einen ehrlichen Lohn.
Ich darf weiters anführen, daß es sowohl für das Kontrollamt, für den Ausschuß, aber auch für die
Geschäftsführer sicherlich nicht einfach war, diesen Betrieb zu durchleuchten, einen Gesamtüberblick
zu bekommen, denn der Geschäftsführerwechsel und die Wechsel im Stammkapital der
Gesellschafter waren so häufig, so kurzfristig, daß es keinen gibt, der vom Anfang bis zum
Prüfungszeitraum dabei war. Es gibt keinen einzigen Gesamtüberblick, noch dazu sagt der Bericht
des Kontrollausschusses aus, daß die Unterlagen nicht immer ordnungsgemäß geführt, nicht alle
Unterlagen vorgelegt wurden und nach einigen Urgenzen noch immer Unterlagen gefehlt haben.
Am 3. 10. 1977 legten dann Hofrat Bochdansky und Herr Dr. Braun ihre Funktionen zurück. Am 31.
12., mit dem Ausscheiden des Collegiums Augustinum, schied auch der damalige Geschäftsführer Dr.
Pongratz aus, und es mußte eine neue Geschäftsführung bestellt werden. Es wurde daraufhin Frau
Dr. Johanna Müller aus Wien bestellt und Herr Leopold Breitfellner aus Kirchschlag. Bevor ich jetzt in
dieser Materie weiterspreche, bitte eine Klarstellung. Ob hier der Name Frau Dr. Johanna Müller steht
oder ein anderer Name, hat mit der Sache nichts zu tun. Die Frau Dr. Johanna Müller als Person wird
hier nicht kritisiert. In meinen Ausführungen wird nur die Vorgangsweise und die Art, was hier passiert
ist, kritisiert.
Es wurde mit beiden Geschäftsführern ein Nettogehalt vereinbart. Bitte, ich kann nachlesen und
nachschlagen, wo immer es Unterlagen dazu gibt, das Wort Nettogehalt kommt in keinem
Dienstvertrag, kommt in keinem Kollektivvertrag vor. Noch dazu hat der Betrag als solcher eine Höhe,
die es nicht wert erscheinen läßt, darüber zu sprechen. Es ist die Art, wie es geschehen ist. Der
Nettobezug wurde nicht errechnet, sondern als Pauschalsumme angegeben. Bei einer Aussprache
hat einer der Geschäftsführer geäußert, bei diesem Nettobezug müsse es eben diesen Bruttobezug
geben. Das heißt, es wurde ohne nachzurechnen, ohne auf die persönlichen Verhältnisse einzugehen
- die Lohnsteuerabsatzbeträge usw. ergeben ja dann den Nettobezug, der auf die Person bezogen ist
-, von vornherein der doppelte Betrag als Bruttobezug angenommen und ausbezahlt, sozusagen
mach es dir dann selber aus, daß du zu deinem Nettobezug kommst! Bitte, diese Vorgangsweise ist
hier auch zu kritisieren.
(Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.)
Nun aber ein weiteres Problem. Frau Dr. Johanna Müller ist als Geschäftsführerin Angestellte und
Beamtin des Amtes der NÖ Landesregierung. Laut § 32 der Dienstpragmatik ist eine
Nebenbeschäftigung zu melden. Diese wurde gemeldet, und mit Schreiben vom 24. 11. 1977 nahm
die Personalabteilung des Landes die Meldung über die Nebenbeschäftigung der Frau Dr. Johanna
Müller in Bad Schönau nur unter der Voraussetzung zur Kenntnis, daß ihre Dienstausübung im Amt
der NÖ Landesregierung nicht die Vermutung laut werden läßt, daß sie eventuell befangen sei. Frau
Rat Dr. Müller ist als Beamtin unter anderem damit beschäftigt, Ansuchen um Gewährung von
Landesbeiträgen für die Errichtung von Fremdenverkehrseinrichtungen von Fremdenverkehrsanlagen
sowie den Ausbau von niederösterreichischen Heil- und Kurorten zu bearbeiten. Auch obliegt es ihr,
Subventionsansuchen von Gemeinden und Fremdenverkehrsverbandsgemeinden zu beurteilen.
Gleichzeitig ist die Frau Dr. Müller auch Geschäftsführerin einer Gesellschaft, die dorthin ihre
Ansuchen richtet. Das verstößt gegen die Dienstpragmatik, und es wäre angebracht, hier eine Lösung
herbeizuführen, denn im Zuge der Prüfung wurde auch festgestellt, daß Anträge der Bad Schönauer
Hotelgesellschaft von Frau Dr. Müller unterschrieben waren und von ihr bearbeitet wurden. Das heißt,
sie hat am Vormittag das Ansuchen geschrieben und es am Nachmittag sich selbst zur Bearbeitung
vorgelegt. Ich will nochmals festhalten, ich will ihr nichts unterstellen, aber bei der Vorgangsweise, ein
und dieselbe Person mit zweierlei Sachen zu beschäftigen, kann man eine Befangenheit nicht
ausschließen.
Die zweite Angelegenheit, die damit eng verbunden ist, betrifft die Reiserechnungen. Da ich in diesem
Gebiet wohne, wurde mir des öfteren die Frage gestellt, ja, ist die Frau Dr. Müller mit einer
zweistelligen niederösterreichischen Nummer und der Plakette Dienstkraftwagen als Beamtin der
Landesregierung unterwegs, um Begutachtungen durchzuführen, auf Ansuchen zu reagieren oder ist
diese Frau Dr. Müller als Geschäftsführerin der Hotelbetriebsgesellschaft unterwegs? Auch hier,
glaube ich, müßte man genauer und konkreter abgrenzen. Bei der Protokollführung über die
Generalversammlungen war es auch nicht möglich festzustellen, wieviele Generalversammlungen seit
dem Jahre 1972 bis zum Prüfungszeitraum durchgeführt wurden. Ich möchte hier ein Beispiel nennen.
Es gibt zwei Protokollentwürfe. Einer handelt von einer Generalversammlung am 13. 2. und der
andere von der Generalversammlung am 13. 3. 1978. Beide haben andere Inhalte, nur ob am 13.
Februar oder im März eine Generalversammlung stattgefunden hat, geht aus dem Aktenlauf der
Protokolle nicht hervor. Anders verhält es sich mit einem Protokoll der Generalversammlung vom 25.
4. 1979. Die vom Notar beglaubigte Kopie enthält die Aufzeichnungen aller sieben
Tagesordnungspunkte. Das Protokoll, das an das Kontrollamt und an die Abteilung V/4 weitergeleitet
wurde, enthält nur die Tagesordnungspunkte 1 bis 5. Bei der Anfertigung der Kopien wurden die
Aufzeichnungen über die Tagesordnungspunkte 6 und 7, sie betreffen die Geschäftsführerbestellung
und Allfälliges, abgedeckt und nicht weitergegeben. Ich nehme nicht an, daß diese Punkte abgedeckt
wurden, sondern ich nehme nur an, daß das beim Kopieren übersehen wurde. Trotzdem müßten,
wenn beglaubigte Protokolle vorhanden sind, diese so weitergegeben werden, wie sie sind, und nicht
in Bruchstücken.
Nun darf ich aber zum Bau als solchen und zu dessen Ausschreibung kommen. Am 15. Dezember
1975 wurde der Bauauftrag in Höhe von 106 Millionen Schilling an eine Arbeitsgemeinschaft als
Generalunternehmer vergeben. Das ist ein konkretes Faktum. Wie es zu dieser Vergabe an den
Generalunternehmer kam, wie es zu der Arbeitsgemeinschaft kam, kann nicht eruiert werden. Es gibt
wohl aus einem Briefverkehr Anhaltspunkte, daß 18 Firmen zur Anbotslegung eingeladen wurden,
aber Ausschreibungsunterlagen, Protokolle über die Anbotseröffnung liegen nicht auf, obwohl es
Architekten gibt, obwohl es Konsulenten gibt, wofür bezahlt wurde. Es gibt kein Kriterium, warum
diese Arbeitsgemeinschaft den Auftrag bekommen hat, warum diese Arbeitsgemeinschaft gegründet
wurde, all das ist nicht aktenkundig, ist nur Faktum, hat es nur gegeben!
Schon 1977 wurde auf Grund der verschiedenen Vorstellungen mit Umplanungsarbeiten begonnen.
Daß hiedurch die Baukosten enorm gestiegen sind, glaube ich, brauche ich nicht zu betonen. Für die
Umbauarbeiten, die den Therapietrakt, die Küche, den Speisesaal betrafen, hat ein Architekt
Ausschreibungsunterlagen erarbeitet, sie sind vorhanden, nur Protokolle über die Anbotseröffnung
gibt es wieder nicht. Hier ist für mich ein Novum aufgetreten. Aus den Aufzeichnungen geht hervor,
daß der Drittbieter, eine Arbeitsgemeinschaft zwischen einer Baufirma aus Krumbach und einer aus
Kirchschlag, den Auftrag bekommen hat. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Warum aber
der Zweitbieter, der ebenfalls aus Kirchschlag ist, den Auftrag nicht bekommen hat, darüber gibt es
keine Begründung. Ich will ja nicht bereden, daß der Erstbieter, der aus der Stadt Wr. Neustadt
kommt, der ja auch irgendwie in diese Region hineingehört, ausgeschaltet wurde. Ich glaube aber
schon, es wäre angebracht, daß gerade von einer Gesellschaft, die der Landtag als gesetzgebende
Körperschaft beschlossen hat, mindestens die Ö-Norm 2050 und dieselben Vergaberichtlinien, die das
Land jedem privaten Unternehmer für ein öffentliches Bauvorhaben vorschreibt, ebenfalls eingehalten
werden. Das ist meiner Ansicht nach das mindeste, das man verlangen kann.
Im Zuge des Baues wurde auch die Pension Wichra gekauft. Es gibt hiefür wohl auch einen positiven
Aspekt, der sich nachher herausgestellt hat, aber als Begründung, warum die Pension Wichra gekauft
wurde, ist zu lesen, „um Unterkünfte für die Bauarbeiter und das Baubüro installieren zu können“.
Bitte, es kann doch nicht Aufgabe des Rauherrn sein, ein Baubüro einzurichten und die Unterkünfte
für die Bauarbeiter zu organisieren, noch dazu, wo eine ortsansässige Baufirma den Auftrag
bekommen hat. Es hat ja eine Arbeitsgemeinschaft, ein Betrieb aus Kirchschlag und Krumbach, die
Bauarbeiten durchgeführt. Ich will damit nicht nur sagen, daß gegen den § 35 Abs. 1 des GesmbHGesetzes wieder verstoßen wurde, weil die Kaufsumme zu hoch war, und die beiden Geschäftsführer
ohne einen Generalversammlungsbeschluß das allein beschlossen haben, aber die Art, wie das
durchgeführt wurde, ist sicherlich nicht als korrekt zu bezeichnen. Auch nicht als korrekt zu
bezeichnen ist die gewählte Vorgangsweise, um einen Teilbetrag eines Investitionskredites früher
auszahlen zu können.
Im Jahre 1976 sollte für Investitionen ein 45-Millionenkredit aufgenommen werden und das Land sollte
mit Beschlußfassung durch den Landtag die Haftung übernehmen. Warum schon im Februar ein
Teilbetrag von 20 Millionen Schilling ausbezahlt wurde, auch darüber gibt es keine Begründung, aber
er wurde ausbezahlt. Nachdem ja der Haftungsbeschluß des Landtages noch nicht vorlag, hat die
Landeshypothekenbank eine Bürgschaft verlangt, und die Art, wie diese Bürgschaft gewährt wurde, ist
etwas Neues in diesem Hause. Ich zitiere hier wörtlich: „Für den von der Landeshypothekenbank
Niederösterreich angeforderten Betrag von 20 Millionen Schilling werden sicherungsweise die der
Abteilung unter den jeweiligen Voranschlagsansätzen ,Kurorte und Heilbäder' zugeteilten Mittel,
welche im Jahre 1975 11 Millionen und im Jahre 1976 13 Millionen betragen und in den Folgejahren in
ungefähr gleicher Höhe erfließen, abgetreten.“ Beträge, die im Budget angesetzt werden, werden im
vorhinein als Bürgschaft an die Hypobank abgetreten!
(Ruf bei der ÖVP.)
Herr Kollege! Das ist schon etwas Neues, denn erst am 8. Juli wurde der Beschluß gefaßt. Noch dazu
wurde nicht für 45 Millionen Schilling, sondern nur 35 Millionen Schilling die Haftung übernommen,
und ich kann mich erinnern, daß, als ich von dieser Stelle aus bei der Budgetdebatte im vergangenen
Jahr den Wunsch geäußert habe, man möge für die Wirtschaftsförderung ein mittelfristiges Konzept
erstellen, wo nicht jedes Jahr die Haftungsübernahme, die Aufstockung der Tranchen beschlossen
werden muß, gesagt wurde, bitte es sei - es steht auch hier drinnen - rechtlich nicht möglich, aus
zukünftigen Budgetansätzen einen Rechtsanspruch abzuleiten. Wenn das für die Wirtschaftsförderung
gilt, dann gilt es auch hier. Seinerzeit war der Herr Landeshauptmann Ludwig – damals noch
Landeshauptmannstellvertreter - Regierungskommissär der Hypobank, der eine Prüfung
vorgenommen hat; auch das, glaube ich, war nicht korrekt.
Ich habe eingangs erwähnt, daß die Infrastruktur auf dem Fremdenverkehrsgebiet in der Umgebung
von Schönau hätte verbessert werden sollen. Bis jetzt war ja diesbezüglich noch nichts geschehen.
Nun wurde bei einer Geschäftsführerbesprechung der Gedanke laut, eine Minigolfanlage zu bauen.
Die Minigolfanlage hat den Zweck, nicht nur die Kurpatienten in der Freizeit etwas zu beschäftigen,
sondern sie wäre auch von außen her für andere Gäste zugänglich gewesen. Der Kostenpunkt wurde
mit S 350.000,- beziffert. Das Land Niederösterreich subventionierte mit S 300.000,- und mit
Gemeinderatsbeschluß vom 27. 6. 1980 hat die Gemeinde Bad Schönau S 35.000,- zur Verfügung
gestellt. Die Minigolfanlage wurde bestellt, wurde aufgestellt, die Vormontage, Baukosten und die
Hauptmontage betrugen S 190.186,-. Dazu wurden noch S 35.815,94 aktiviert, d. h. daß für diese
Minigolfanlage unter dem Strich eine Baukostensumme von S 226.001,94 zu Buche stand. Dem wäre
nichts hinzuzufügen, wenn nicht bei der Belegsabrechnung für das Land, wie die Subventionen
verwertet wurden, auf einmal eine Rechnung aufschiene, wonach die Minigolfanlage S 306.840,gekostet hat. Also ein eklatanter Unterschied.
Bei genauer Begutachtung der Unterlagen wurde dann festgestellt, daß von der Hotelbetriebs
GesmbH Rechnungen ausgestellt wurden, die sich auf vier Hausarbeiter beziehen, die bei der
Aufstellung der Minigolfanlage mitgearbeitet haben sollen. Bitte, ich bezweifele nicht die Mitarbeit
dieser vier Beschäftigten. Ich frage mich nur, ob diese Mitarbeit während der normalen Arbeitszeit
oder außer der normalen Arbeitszeit geleistet wurde, und wenn hier Beträge ausbezahlt worden sind,
so mögen diese vier Beschäftigten doch ihre Unterschrift dafür leisten. Auf der Rechnung scheint
keine Unterschrift auf, sie wurde nur ausgestellt. Ich glaube, auch hier ist nicht die richtige
Vorgangsweise gewählt worden.
Bevor ich zu meiner abschließenden Feststellung komme, darf ich noch einige kleine Punkte streifen,
denn im Konzert solcher schwerwiegender Mißstände, wie sie in diesem Bericht enthalten sind, sollte
man auch auf Kleinigkeiten nicht vergessen. Es wurde vom Fremdenverkehrsverband Bad Schönau
und von der Hotelbetriebsgesellschaft eine Werbefahrt nach Köln organisiert. Daß die werbliche
Umsetzung nicht meßbar ist, ob um zwei Deutsche mehr oder weniger gekommen sind, das will ich
hier außer Streit stellen. Nicht außer Streit stellen will ich aber, daß die Hotelbetriebsgesellschaft die
Kosten für die Flugreise des Obmannes des Fremdenverkehrsverbandes übernommen hat. Alle
anderen sind mit dem Zug gefahren, nur der Obmann des Fremdenverkehrsverbandes hat sich die
Annehmlichkeit einer Flugreise auf Kosten der Gesellschaft geleistet, noch dazu, wo er ja in
Vertretung des Fremdenverkehrsverbandes geflogen ist und nicht in Vertretung der
Hotelbetriebsgesellschaft. Bemerkenswert erscheint mir auch, daß die Hotelbetriebsgesellschaft für
den Besitzer des Reisebüros, der auch mitgefahren ist und die Interessen seines Reisebüros vertreten
hat, ebenfalls die Kosten übernommen hat. Wir konnten uns an Ort und Stelle, als wir Bad Schönau
besucht haben, davon überzeugen, daß dieses Reiseunternehmen nicht nur sämtliche Taxifahrten für
das Hotel macht, auch die Tagesausflüge werden von diesem Reisebüro organisiert, sodaß es
sicherlich den größten Nutzen aus diesem Hotel zieht, aber er hat auch noch die Kleinigkeit
entgegengenommen, sich den Ausflug nach Köln von diesem bezahlen zu lassen.
Es müßte auch überdacht werden, wie eine Neugestaltung des Vertrages möglich ist, auf Grund
dessen die Lieferung des Mineralwassers und des CO2-Gases erfolgt. Jetzt ist es so, daß in dem
Vertrag die Umsatzmenge den Anteil an den Lieferkosten bestimmt. Das heißt, ob ich jetzt sparsam
oder weniger sparsam umgehe, ich bezahle auf Grund meines Umsatzes an die Landesknechte, an
die Konkurrenz, die Abgaben. Es wäre ehrlicher und anständiger, mengenmäßig zu bezahlen, denn,
was ich gezählt bzw. verbraucht habe, wäre richtigerweise zu bezahlen. Auch hier müßte ein
Umdenken stattfinden.
Ich darf nur nebenbei erwähnen, daß die Gesellschaft neben den Baukosten aus den Jahren 1972 bis
1980 einen Verlust von rund 36 Millionen Schilling erwirtschaftet hat. Wenn wir diesen Verlust
betrachten, so müssen wir uns Gedanken machen, daß die Weiterschleppung des Verlustes nicht
fortgesetzt werden kann. Es muß etwas geschehen, damit hier zumindest eine ausgeglichene Bilanz
vorgelegt werden kann. Das Hotel ist ausgestattet, daß pro Tag 600 Kurtherapien verabreicht werden
können, 600 pro Tag! Tatsächlich wurden 1979 durchschnittlich 170 Therapien, 1980 146 Therapien
verabreicht. Das heißt, hier ist eine riesige leere Kapazität vorhanden. Ich glaube, es ist Aufgabe des
Managements, sich darüber Gedanken zu machen, wie diese leere Kapazität besser ausgenützt
werden kann, wie diese leere Kapazität dazu beitragen kann, daß aus den 36 Millionen Schilling
Verlust vielleicht eine ausgeglichene Bilanz werden kann.
Ich darf für meine Fraktion feststellen, wir stehen zu diesem Betrieb. Wir haben ihn mitbeschlossen,
nur muß mit Ungereimtheiten aufgehört und versucht werden, diesen Betrieb auf gesunde Beine zu
stellen, denn es kann nicht angehen - das wurde in diesem Hause schon sehr oft gesagt -, daß
öffentliche Einrichtungen nur defizitäre Betriebe sind. Wenn der Herr Berichterstatter davon sprach,
daß in diesem Halbjahresbericht 54 Anmerkungen vorhanden sind, wo der Finanzkontrollausschuß mit
den Gegenäußerungen nicht einverstanden ist, so glaube ich, ist das Hauptgewicht im Bericht von
Bad Schönau zu finden. Wir müssen alle gemeinsam darangehen, dieses unrühmliche Kapitel
abzuschließen und Bad Schönau mit einer weißen Weste dastehen zu lassen. Einer der Vorschläge,
der auch im Bericht enthalten ist und wo vielleicht die Möglichkeit bestünde, daß solche Fälle, die ich
eben besprochen habe, weniger vorkommen, wäre die Installierung eines Aufsichtsrates. Wenn ein
Aufsichtsrat vorhanden wäre, müßten die Gremien diesen Aufsichtsrat befassen und es wäre eine
bessere innere Kontrolle vorhanden.
Unter der Voraussetzung einer besseren inneren Kontrolle, in dem Bewußtsein, daß wir alle eine
bessere Gesellschaft haben wollen, in dem Bewußtsein, daß der Kontrollbericht aufgezeigt hat, wo
Fehler passiert sind, und in dem Bewußtsein, daß wir alle darangehen werden, diese Fehler
auszumerzen, wird unsere Fraktion dem Bericht die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Rabl.
Abg. RABL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Mit der Landtagszahl 570 liegt der Bericht des
Finanzkontrollausschusses über die bei der Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten
Wahrnehmungen für das 2. Halbjahr 1982 vor. Wie bereits der Herr Berichterstatter ausgeführt hat,
handelt es sich insgesamt um neun Bereiche, die in diesem Bericht aufgezeigt sind. Man kann
insbesondere gleich im ersten Bericht, Bundesstempelmarken, Organisation des Verschleißes, bzw.
auch in den Punkten 7 und 8 Wiental-Sammelkanal GesmbH, Jahresabschluß 1981 und der Schloß
Laxenburg Betriebsgesellschaft, Jahresabrechnung 1981, positive Ergebnisse feststellen, ganz
besonders im Punkt 1, wo sich die Organisation des Verschleißes der Bundesstempelmarken bei den
Dienststellen der Niederösterreichischen Landesregierung kundenfreundlich und servicefreundlich
gibt. Ebenfalls einen positiven Bericht gibt es bei der Landwirtschaftlichen Berufschule Groß-Gerungs,
wo nur eines hinzuzufügen wäre, daß nämlich bei den bestehenden raummäßigen Engpässen von
Seiten der zuständigen Abteilung durch bauliche Maßnahmen, Ergänzungsmaßnahmen bzw.
Sanierungsmaßnahmen Abhilfe geschaffen werden soll.
Ich möchte mich aber mit einigen Punkten etwas konkreter befassen. So mit dem
Sportstättenschilling. Es ist grundsätzlich so, daß die Einnahmen aus dem Kultur- und
Sportstättenschilling wieder in derselben Höhe als Förderungsmittel zur Verfügung stehen müssen.
Nun hat sich aber bei der Einschau gezeigt, daß in den Jahren 1977 bis 1981 die Einnahmen aus
diesem Kultur- und Sportstättenschilling gestiegen sind, daß aber die Höhe der Förderungsmittel in
diesen Jahren annähernd gleich geblieben ist, sodaß sich hier Rücklagen ergeben. Das ist nicht Sinn
und Zweck. Es soll dieser Sportstättenschilling in einem größeren Ausmaß, in einem größeren
Rahmen vergeben bzw. Förderungsmaßnahmen getätigt werden.
Wir haben ja in unserem Land den Niederösterreichischen Sportstättenleitplan, und hierin wird
ebenfalls die Ansicht vertreten, daß unter Berücksichtigung des Raumordnungsprogrammes, von
Freizeit und Erholung sowie des zentralen Orteprogrammes eine eindeutige Förderungspräferenz für
allgemeine Sportanlagen zu geben ist. Das würde bedeuten, daß diese Anlagen vorrangig zu fördern
sind und erst nach Maßgabe vorhandener Mittel die ebenfalls in diesem Leitplan erfaßten speziellen
Anlagen.
Zu einem Punkt, und zwar zu einer Vergabe, darf ich in dem Sinn Stellung nehmen, daß nach dem
Sportstättenleitplan Förderungsmittel grundsätzlich entsprechend dem Baufortschritt zu vergeben
sind. So ist z. B. beim Bau der Turnhalle des Vereines in Neunkirchen laut Aktenvermerk vom 19. Juli
1976 festgehalten, daß der Verein im Mai 1976 S 150.000,- Förderungsmittel für den Bau einer
Turnhalle erhalten hat, im Juli 1977 wurden S 50.000,-, im Dezember 1977 S 30.000,- und im Juni
1978 S 50.000,- an nichtrückzahlbaren Beihilfen gewährt. Am 22. August 1978 wurde aber bei einer
Überprüfung an Ort und Stelle festgehalten, daß mit dem Bau der Turnhalle erst begonnen werden
könne, wenn die Hälfte des Betrages zusammengespart sei. Hier ist eben in Zukunft im besonderen
darauf Bedacht zu nehmen, daß die Vergabe dieser Mittel entsprechend dem Baufortschritt erfolgt.
Ein weiterer Punkt. Eine Einschau wurde in Eggenburg beim Neubau der Landesberufschule getätigt.
Auch hier geht es um die Nichteinhaltung von Terminen schon beim Bau, vor allem durch die
verzögerte Bauausführung bzw. Fertigstellung, was sich dann bei der Erteilung der
Benützungsbewilligung durch die Baubehörde auswirkte, weil eben gewisse Vorschriften und Auflagen
auch hier nicht zeitgerecht eingehalten wurden. So konnte festgestellt werden, daß durch
Nichteinhaltung der Fertigstellungstermine auch eine Störung des Unterrichtes und des
Schulbetriebes gegeben war. Beispielsweise fehlten in den Kellergeschoßen der beiden
Internatstrakte die Abgangsstiegen. Es war der Mehrzwecksaal nicht fertiggestellt, es waren die
maschinentechnischen Einrichtungen nicht zur Benützung freigegeben und es fehlten die
Verglasungen der Eingangstüren, der Außenwand und beim Stiegenaufgang. Belegt wird diese
Feststellung durch die Niederschrift vom 20. August 1979, wo wegen Nichtfertigstellung dieser
außerordentlich wichtigen Bereiche die Benützungsbewilligung versagt wurde.
Es besteht hier sicherlich Ursache, eine Situation zu kritisieren, die sowohl bei der zuständigen
Abteilung betreffs des vorgegebenen und schon von Haus aus unrealistischen Bauzeitplanes lag, als
auch in der nicht sehr durchschlagskräftigen Führung der Geschäfte der örtlichen Bauaufsicht, die
wohl unter Oberaufsicht der zuständigen Abteilung stand, trotzdem aber von einem Zivilarchitekten,
dem diese Aufgabe übertragen wurde, durchgeführt wurde. Einem auf einer präzisen Planung
beruhenden realistischen Bauzeitplan wäre in Hinkunft auch größte Beachtung zu schenken, ebenso
einer strengeren Aufsicht von Vertragspartnern im Bereich der Bauführung. Es hat sich aus der
Nichteinhaltung der Termine auch ergeben, daß Mehrkosten entstanden sind, vor allem durch freie
Vergaben im Bereich der Elektroarbeiten und der Lüftungsanlage, welche nicht auf der Basis des
Hauptangebotes durchgeführt wurden. So sind z. B. mehr als S 200.000,- Mehrkosten für
Sicherheitsvorkehrungen, Mehrkosten für notwendige Leitungen, die nicht vorgesehen waren, und
auch Mehrkosten, bedingt durch Fehler in der Ausschreibung, entstanden. Hier wird ganz besonders
darauf hingewiesen, daß es sich um Versäumnisse der Projektanten handelt, welche allerdings von
der zuständigen Abteilung, der die Beauaufsicht zukam, akzeptiert wurden.
Ein weiterer Punkt. Öffentliche Niederösterreichische Landeskrankenanstalt und Heilstätte
Grimmenstein. Von Haus aus hier eine Feststellung. Es besteht grundsätzlich die Auffassung und es
ist auch eine Notwendigkeit, daß die Festsetzung der Pflegegebühren in den Landespflegeheimen
nach dem Prinzip der Kostendeckung zu erfolgen hat. Die Berechnung der Pflegegebühren im
Pflegeheim Hochegg kann sich daher ausschließlich nur auf das Ergebnis der krankenhausinternen
Kostenerstellung stützen. Im Rechnungsabschluß 1981 wird aber bei der Kostenerstellung gegenüber
des Pflegeheimes ein Abgang von S 359.205,- ausgewiesen. Es ist eine Aufgabe für die Zukunft, und
der Finanzkontrollausschuß beharrt auf seiner Meinung, daß kostendeckende Pflegegebühren
festzusetzen sind.
Und zum letzten Punkt: Kurhotelbetriebsgesellschaft Bad Schönau. Grundsätzlich ist es sicherlich
völlig richtig, daß die Errichtung und Führung von Kurhotels prinzipiell durch die Privatwirtschaft und
nicht durch die öffentliche Hand erfolgen soll. Wenn es aber in einem Bereich Heilvorkommen gibt,
der, regional gesehen, noch ein entwicklungsbedürftiges Gebiet ist und seitens der Privatwirtschaft
keine Initiativen gesetzt werden, so besteht sicherlich eine gewisse Verpflichtung der öffentlichen
Hand, diese Aufgabe zu übernehmen. Man kann hier zwei Beispiele aus Österreich aufzählen, wie
Bad Aussee und Bad Tatzmannsdorf.
Wie die steigenden Nächtigungs- und Auslastungszahlen im Kurhotel sowie auch in den übrigen
gewerblichen und privaten Beherbergungsbetrieben in den letzten Jahren zeigen, ist es gelungen, mit
dem Bau des Kurhotels in dem speziellen Bereich eine völlig neue Gästeschichte nach Bad Schönau
und in diese Region zu bringen. Als augenscheinliche Nebenwirkung ist festzustellen, daß auch fast
alle gastgewerblichen Betriebe dieser Region auf Grund der Investitionen durch die Gesellschaft im
Kurhotel Bad Schönau Qualitätsverbesserungen durchgeführt haben. Trotzdem darf ich aber hier
eines grundsätzlich festhalten:
Die beiden Partner sind das Land Niederösterreich und das CA. Die Nichteinhaltung von
entsprechenden Vorschriften, die Nichteinhaltung von Richtlinien - wir kommen letzten Endes darauf
auch zurück, das darf ich gleich vorwegnehmen -, ja auch eine Nichtbeachtung der Budgethoheit des
Landtages von Niederösterreich geht bereits auf die Jahre 1972, 1975, 1977 und 1978 zurück. Wenn
wir die Projektierung des Baues und die dadurch entstandene Kostensteigerung und
Darlehensaufnahmen verfolgen, so werden wir das bestätigt finden.
Ich darf nochmals anführen, die beiden Partner, Land Niederösterreich und das CA, sind schon
damals von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen ausgegangen. Dies zeigt sich auch, wenn man
die Begründung der Kostensteigerung, die bereits im Projektierungsstadium abgegeben wurde, einer
näheren Betrachtung unterzieht. So wurde im Jahre 1972 eine nahezu 77%ige Kostensteigerung
innerhalb von 16 Monaten unter anderem mit der Entwicklung des Projektes vom ursprünglich
geplanten Hotel mit geringem Kurmittelangebot zu einer Kurklinik mit umfangreichem Mehrangebot an
Kurmitteln erklärt. Die Inkonsequenz bei der Realisierung des Projektes wir auch beim Hallenbad
sowie beim Restauranttrakt deutlich.
Selbst zu einem Zeitpunkt, als das Hotel noch im Bau war, im Oktober 1977, wurde eine neuerliche
Nutzungsvariante für das Kurklinikhotel überlegt. So erklärte damals der zuständige Beamte der
Niederösterreichischen Landesregierung bei einer Besprechung, daß der sehr großzügig ausgelegte
Therapietrakt teilweise in Tagungsräume umgewandelt werden sollte. Diese Vorstellung wurde jedoch
vom deutschen Partner glattweg abgelehnt, die Konzeption des Kurhotels sei seinerzeit von der
Therapie-Kurklinik bestimmt worden.
Bei der damaligen Besprechung wurde ebenfalls auch die Verbesserung der Infrastruktur durch die
baldmöglichste Schaffung von Tennisplätzen, eines Minigolfplatzes sowie durch die Sanierung des
vorhandenen Freibades in Aussicht gestellt. Diese Einrichtungen wurden auch von diversen anderen
Stellen gefordert, vor allem um junge Jahrgänge anzusprechen. Trotzdem wurde von all diesen
Vorhaben nur der Minigolfplatz realisiert. Das seinerzeit vorhandene Freibad kann heute nicht mehr
benützt werden.
Bereits im August 1978, zwei Monate nach der Eröffnung des Kurhotels, wurden Pläne für einen
Erweiterungsbau vorgelegt. Notwendig wurde diese Erweiterung, da das um über 116 Millionen
Schilling errichtete Kurhotel den gestellten Anforderungen nicht entsprach. Ein Erweiterungsbau
verschlang abermals nahezu 12 Millionen Schilling.
Ich glaube, aus dieser Darstellung ergibt sich eindeutig, daß die wesentlichen Fehlentscheidungen
bereits bei der Projektierung getroffen wurden und auch das gesamte Projektsgeschehen beeinflußt
haben. Wenn darüber hinaus noch festgestellt und auch aufgezeigt wird, daß für die Aufnahme eines
langfristigen Darlehens von 1,5 Millionen Schilling die Weisung der Generalversammlung bzw. der
Gesellschafter einzuholen gewesen wäre, so komme ich gerade auf diese Unterlassungen zu
sprechen, und es kann hier ganz besonders kritisch vermerkt werden, daß der bei dieser
Kreditaufnahme eingeschlagene Weg nicht ordnungsgemäß war, weil hiebei erstens die
Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung verletzt wurde, die Bestimmungen
des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches über Bürgschaften nicht eingehalten wurden und dabei
ein unzulässiger Eingriff in die Budgethoheit des Landtages von Niederösterreich erfolgt ist.
Hohes Haus! Der Niederösterreichische Landtag, die gesetzgebende Körperschaft dieses
Bundeslandes Niederösterreich, zusammengesetzt aus den Mandataren der politischen Parteien,
denen die Bevölkerung dieses Landes ihr Vertrauen gegeben hat, hat auf Grund der
Landesverfassung nicht für sich selbst ein Kontrollorgan geschaffen, sondern dieses Kontrollorgan hat
sich in all den Jahren, in denen es besteht, gemeinsam mit den Beamten stets bemüht, objektiv zu
arbeiten, Wahrnehmungen aufzuzeigen, um letzten Endes damit nicht nur dem Land oder der
Verfassung zu dienen, sondern auch der Bevölkerung dieses Bundeslandes Niederösterreich.
Mit einem herzlichen Dank an die Beamten und Mitarbeiter im Kontrollamt darf ich diese Aussage
abschließen und erklären, daß meine Fraktion dem Bericht die Zustimmung geben wird. (Beifall bei
der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. WITTIG: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Danke. Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wittig, die Verhandlungen zur Zahl 571 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WITTIG: Hohes Haus! Herr Präsident! Die Niederösterreichische
Landesregierung hat gemäß Art. 31 der Niederösterreichischen Landesverfassung 1979 'den
Rechnungsabschluß für das Jahr 1982 dem Landtag zur Kenntnisnahme vorgelegt. Er entspricht in
seinem Aufbau dem Voranschlag für das Jahr 1982. Er ist bereits seit Tagen, ich möchte sagen, seit
Wochen in den Händen der Mandatare. Ich darf mich daher bei meiner Berichterstattung auf die
wichtigsten Punkte beschränken und bei Nennung von Beträgen die Hundertschilling- und
Groschenbeträge vernachlässigen.
Der Rechnungsabschluß weist in der ordentlichen Gebarung Ausgaben von S 21.234,560.000,- aus.
Die ordentlichen Einnahmen haben unter Berücksichtigung der Hereinnahme von Fremdmitteln und
einer Inneren Anleihe sowie einer Entnahme aus der Haushaltsrücklage von zusammen S
1.005,495.000,- die gleiche Höhe erreicht.
Die außerordentlichen Ausgaben betragen einschließlich der Rücklagenzuführungen S
1.145,698.000,-. Da die eigenen Einnahmen und Rücklagenentnahmen nur S 310.096,000,- betrugen,
war zum Ausgleich der außerordentlichen Gebarung die Heranziehung von Fremdmitteln in der Höhe
von S 835,602.000,- notwendig. Beide Haushalte sind somit ausgeglichen.
Die Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen betragen sohin S 22.380,258.000,-. Sie liegen
gegenüber dien Gesamtausgaben des Jahres 1981 um S 1.686,730.000,- oder 8,20% höher.
Der Schuldenstand des Landes betrug zu Anfang des Jahres 1982 S 6.837,415.000,-. Durch die
Aufnahme von Darlehen von S 1.540.000.000,- und die Heranziehung von Kassenbeständen als
Innere Anleihe von 300 Millionen sowie unter Berücksichtigung von geleisteten Tilgungszahlungen
von S 378.326.000,- hat der Schuldienstand eine Nettovermehrung um S 1.461,674.000,- erfahren.
Der Stand mit 31. 12. 1982 beträgt nunmehr S 8.299,089.000,-.
Der gesamte Schuldendienst, das sind Zinsen, Spesen und Tilgungen erforderte im Jahre 1982 einen
Betrag von S 1.229,157.000,- oder 5,79% der Ausgaben der ordentlichen Gebarung.
Ich darf mir nach diesem Kurzbericht erlauben, den Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der Bericht der Niederösterreichischen Landesregierung zum Rechnungsabschluß des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1982 wird genehmigend zur Kenntnis genommen.
2. Der Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1982 wird mit Ausgaben im
ordentlichen Teil von S 21.234,559.839,29 und im außerordentlichen Teil von S 1.145,697,928,43,
sohin Gesamtausgaben von S 22.380,257.767,72 und Einnahmen im ordentlichen Teil von S
21.234,559.839,29 und im außerordentlichen Teil von S 1.145,697.928,43, mithin Gesamteinnahmen
von S 22.380,257.767,72 genehmigt.
3. Die bei den einzelnen Voranschlagsstellen ausgewiesenen Abweichungen zum Voranschlag
werden genehmigt."
Ich darf den Herrn Präsidenten um Debatte und Abstimmung bitten.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg.
Icha.
Abg. ICHA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Rechnungsabschluß ist auch
im Finanzausschuß zur Debatte gestanden. Wir haben angekündigt, daß wir hier im Hause kurz dazu
Stellung nehmen werden.
Erlauben Sie mir, daß ich die Stellungnahme dazu mit zwei Sätzen beginne, die nicht von mir, sondern
von dem Mann sind, der uns diesen Rechnungsabschluß vorlegt, nämlich vom
Landesfinanzreferenten Dr. Pröll. Er sagt in seiner Einbegleitungsrede zum Budget 1983 - ich zitiere
es deswegen, weil ich glaube, daß das für ihn ein Grundsatz ist, der mit der Budgeterstellung generell
zusammenhängt:
„Ein Haushaltsentwurf, egal ob auf Bundesebene, Landesebene oder Gemeindeebene, ist für mich
das in Zahlen gegossene Programm einer Regierung." Das ist die generelle Aussage, die für ihn
sicher bei jedem Budget zu gelten hat. Zum zweiten sagte er am 1. Dezember 1981, speziell auf
dieses Budget 1982 bezogen: „Dieses Budget, das uns heute im Rechnungsabschluß vorgelegt wird,
ist ein Arbeitsplatzbudget, erstellt unter den äußersten Linien der Sparsamkeit."
Meine Damen und Herren! Am 1. Dezember 1981, wo diese Aussage gemacht worden ist, man kann
sagen, das ist ja an sich bei jedem Budget so, ist die „Stunde der Propheten“ gewesen. Heute liegt der
Rechnungsabschluß vor, das ist die „Stunde der Wahrheit“. Ich gebe gerne zu, ein Finanzreferent hat
es besonders schwer. Ich glaube, er hat es überhaupt schwerer als seine Regierungskollegen, denn
die Zahlen, die stehen für alle sichtbar als Fakten im Raum, an denen kann kaum herumgesprochen
werden. Hier kann jeder vergleichen, was wurde angekündigt und was ist tatsächlich passiert. Das
muß er bedenken, wenn er ein Budget erstellt, das muß er bedenken, wenn er überhaupt diese
Verantwortung übernimmt, und daher sollte ein Finanzreferent jedenfalls zwei Tugenden haben: die
Tugend der Genauigkeit und - ich weiß nicht, ob es eine Tugend ist - jedenfalls aber auch die nötige
Vorsicht. Die Genauigkeit beim Budgetieren und beim Umgang mit Ziffern generell und eine gewisse
Vorsicht bei politischen Absichtserklärungen. Er muß der Versuchung widerstehen, allzu griffige
Formulierungen zu verwenden, denn er muß immer daran denken, am Ende stehen die Ziffern vor
uns, am Ende ist die Stunde der Wahrheit!
Wir haben heute die Ziffern vor uns, der Berichterstatter hat sie genannt, ich werde möglichst wenig
Ziffern anführen. Wir sehen, daß bei den ordentlichen Einnahmen eine Steigerung um 4,7%
eingetreten ist, daß hier eine Erhöhung um 926 Millionen Schilling war und daß bei den Ausgaben
ebenfalls eine Steigerung von 2%, das sind 416 Millionen Schilling, erfolgte. Wir sehen auch, daß der
eigentliche budgetierte Abgang von 2,3 Milliarden Schilling nur 1,8 Milliarden ausmacht und daß etwa
530 Millionen Schilling eingespart worden sind. Das heißt, der vom Landtag genehmigte Rahmen ist
jedenfalls nicht voll ausgeschöpft worden.
Meine Damen und Herren! Wir bekommen eine Menge Unterlagen. Es ist erfreulich, wie detailliert die
Unterlagen sind, die allen Abgeordneten zugänglich gemacht werden. Bei den Nachweisen auf der
Seite 200 ist eine Auswertung nach Aufgabenbereichen, und da wird sichtbar, in welcher Gewichtung,
in welcher Form sich die Ziffern verändert haben gegenüber dem, was im Budget auf der
Ausgabenseite war, denn vor allem die Ausgabenseite ist sehr wichtig und interessant. Dort haben
sich, nach absoluten Zahlen gerechnet, die Wohnbaumittel um über 480 Millionen erhöht, aber über
die Wohnbaumittel werden wir separat noch sprechen. An zweiter Stelle steht die Landwirtschaft mit
einer Erhöhung von etwa 120 Millionen Schilling im Ausgabenrahmen. Beim Sozialen sind 83
Millionen, bei den Straßen finden wir 71 Millionen. Dann folgt die Gesundheit, die Industrie und das
Gewerbe mit je 27 Millionen. Das sind absolute Ziffern, und ich gebe gerne zu, absolute Ziffern muß
man auch mit den relativen vergleichen, man muß auch sagen, wie es denn mit den Prozenten zum
Budget aussieht.
Aber auch in den Prozentzahlen zum Budget ist die Landwirtschaft mit über 18,5% im
Ausgabenrahmen gestiegen. An zweiter Stelle steht die Kunst mit 12,7%, hier handelt es sich um sehr
kleine Summen, und erst an dritter Stelle finden wir Industrie und Gewerbe mit 6,6%, Straßen mit
4,6% und die sozialen Aufwendungen mit 3,5 %.
Meine Damen und Herren! In diesen Ziffern kommt eine Gewichtung zum Ausdruck, die nach den
Worten des Herrn Landesfinanzreferenten auch eine politische Wertung ist, nämlich das in Zahlen
gegossene Programm. Ich glaube, meine Damen und Herren, hier stimmt die Gewichtung einfach
nicht. Wir haben immer unter dem Oberbegriff der Sparsamkeit im Laufe dieser Monate im Lauf e
dieses Jahres zu oft nein gehört Wir haben ein ständiges Nein zur Förderung der
niederösterreichischen Betriebe, die in einem krassen Gegensatz zum Slogan stehen
„Niederösterreich, Industrieland Nummer eins“: Sie haben in dieser Zeit die Ternitzer im Stich
gelassen, Sie waren nicht bereit, für Enka Glanzstoff in St. Pölten etwas zu tun. Hier wurde gespart,
hier wurde nein gesagt, diese Betriebe sind im Stich gelassen worden! Heute hat schon der Herr
Präsident Pospischil im Bereich der Krankenhäuser in einer sehr eindrucksvollen Weise darauf
hingewiesen, daß sich auch hier die Gemeinden etwas erhofft hätten, daß die Hoffnung bestand, der
Landesfinanzreferent würde den Gemeinden generell, nicht nur den spitalerhaltenden, sondern auch
den NÖKAS-Gemeinden, eine wirksame Hilfe zuteil werden lassen. Auch hier haben wir eine
Enttäuschung erlebt: Die niederösterreichischen Gemeinden sind in dieser Frage ebenfalls im Stich
gelassen worden!
Es wurde der Sparwille herausgestrichen. Wir haben aber in diesen Monaten auch gemerkt, es geht
auch anders, nicht nur bei der Landwirtschaft. Wir haben - das wurde schon bei der Budgeterstellung
sehr kritisiert, und ich muß daher auch beim Rechnungsabschluß dazu etwas sagen - die Position
„Informationsdienst“ mit 30 Millionen Schilling. Diese wurde fast zur Gänze ausgenützt. Es hat bei der
Budgetdebatte eine harte Diskussion über diese Frage gegeben. Die Sprecher meiner Fraktion haben
damals gewarnt. Wir haben gesagt, das, was Sie sich durch diese Werbekampagne, was Sie sich
durch diese Mittel erhoffen, das wird nicht eintreten. Sie haben diese Mittel eingesetzt, und ich glaube,
es ist das eingetreten, was wir angekündigt haben: Es war nicht sehr eindrucksvoll, es war nicht sehr
erfolgreich! Wir haben in riesigen Inseraten „Gezielt helfen“, wir haben „In Niederösterreich heiraten
jährlich 20.000 Menschen“; „Unser Land in guter Hand“, wir haben „Das Jahrhundertprojekt
Marchfeldkanal“. Alles wurde in riesigen Inseraten angekündigt. 708mal „Danke schön. Für eine
schöne Zukunft“. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Das ist aber ein ÖVP-lnserat! - Abg.
Buchinger: Da irren Sie sich, Herr Kollege! - Heiterkeit bei der ÖVP. - Landeshauptmannstellvertreter
Dr. Pröll: Er muß genauer schauen! - Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen.)
Meine Damen und Herren! Sie haben recht, es war hier auch eines von der ÖVP dabei.
Sie haben zwei sogar. Sie haben es prompt erkannt, meine Damen und Herren!
(Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Wir werden doch unsere eigene Werbung kennen!) Wir
haben bei der Budgeterstellung darüber debattiert, der Abg. Lechner hat es Ihnen zum Vorwurf
gemacht, daß hier ganz bewußt versucht wird, die Werbelinie der ÖVP der Werbelinie des Landes
Niederösterreich so anzugleichen, daß hier leicht Verwechslungen möglich sind. (Landeshauptmann
Mag. Ludwig: Die ÖVP ist die Mehrheitsfraktion bitte!)
Meine Damen und Herren! Das wurde kritisiert. Es ist uns damals allerdings von dem Sprecher Ihrer
Fraktion in aller Härte gesagt worden, wenn man die Werbelinie der ÖVP der Werbelinie des Landes
angleiche, sei das allein Angelegenheit der ÖVP. Das gehe uns quasi nichts an, wurde damals
charmant von Ihrem Sprecher verkündet. Damals war es noch der Mann, der ja für diese Werbelinie
verantwortlich war, es war der Abg. Zimper! (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Sie haben
sogar Ihr Parteizeichen der Landeswerbung angeglichen! Herr Kollege lcha! Das geht uns auch nichts
an!) Wir haben das zur Kenntnis zu nehmen gehabt, wir haben es zur Kenntnis genommen. Sie
müssen mir nur erlauben, daß dies halt auch gesagt wird, denn es muß gesagt werden. Ich möchte
noch etwas hinzufügen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, es ist aber auch diese Werbelinie nicht erfolgreich, denn sonst
müßte Niederösterreich eigentlich nach den enormen Aufwendungen besser dastehen als es der Fall
ist. Es ist doch tatsächlich so, daß sich führende Wiener Politiker, Nichtsozialisten, über
Niederösterreich nicht sehr positiv äußern, daß das Image das Ansehen Niederösterreichs nicht so ist,
wie wir uns das wünschen würden. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Es ist so, daß die
Wiener neidisch werden!) Ich lese jetzt nicht vor, Sie werden das sicher kennen, Sie haben das sicher
alle gelesen.
Meine Damen und Herren! Jetzt wäre noch eines denkbar, daß nämlich diese Werbelinie zum Ziel
gehabt hätte, daß der Herr Landeshauptmann ein besonderes Ansehen in Niederösterreich erzielt,
daß der Herr Landeshauptmann, der doch sehr, sehr stark im Mittelpunkt dieser Werbung steht, aus
dieser Werbung in seinem Ansehen profitiert, denn der Kurier - ist auch keine sozialistische Zeitung bestätigt uns allen heute, dass in Wahrheit das höchste Ansehen - tut mir leid, aber es steht im Kurier,
nicht der Herr Landeshauptmann hat, sondern der Herr Landeshauptmannstellvertreter Pröll und – ich
bin sehr froh, wenn Frauen sehr gut dastehen - die Frau Abg. Prokop noch vor dem Herrn
Landeshauptmann kommt. (Abg. Buchinger: Wir freuen uns, daß wir so gute Mitarbeiter haben! - Abg.
Ing. Schober: Die hat schon immer weite Sprünge gemacht. - Heiterkeit bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Das sollte, glaube ich, doch Anlaß geben, diese Linie zu überdenken, aber
ich will mich in Ihre Werbelinie nicht einmischen.
Nun zur Einnahmenseite. Wir haben gehört: 926 Millionen Schilling mehr auf der Einnahmenseite. Ein
ganz wesentlicher Teil ist eine Steigerung bei den Ertragsanteilen von 377 Millionen Schilling, die
wären frei verfügbar, die sind nicht zweckgebunden, damit könnte man sicher etwas tun. Wir hätten
uns gewünscht, daß damit in dem Sinne, wie wir es immer wieder verlangt haben, etwas geschieht. Ist
nicht passiert! Kopfquotenanteil Landesumlage nur 11 Millionen. Sie wissen, bei der Landesumlage tut
jede Million den Gemeinden weh. Darüber haben wir hier schon des öfteren debattiert. Wir hoffen,
dass es vielleicht beim nächsten Finanzausgleich zu einer Änderung kommen wird. Bei den
Zweckzuschüssen, und zwar beim Bundeswohnbau, eine Steigerung von 305 Millionen.
Vielleicht lassen Sie mich zum Schluß auch zum Wohnbau etwas sagen. Das ist ein positiver Aspekt,
und ich glaube, mit diesem positiven Aspekt wollen wir ja noch mehr zum Ausdruck bringen. Im
Wohnbau hat es Probleme gegeben, gibt es noch immer Probleme, aber hier wird
zusammengearbeitet. Das Referat und auch alle, die im Beirat sind, versuchen, es ist fast eine
Quadratur des Kreises, ihr Bestes. Den Wunsch und die Möglichkeit unter einen Hut zu bringen, ist
sehr, sehr schwer, denn der Bedarf an Wohnraum ist groß. Wir haben in dieser Frage im Jahre 1982
eine Differenz gehabt. Die Meinungsverschiedenheiten sind ausgetragen worden.
Meine Fraktion und der Wohnbaureferent Höger hätten sich gewünscht, daß das Land
Niederösterreich beim Sonderprogramm des Bundes mitmacht. Das ist nicht geschehen, wir bedauern
das. Es wäre ein Impuls für Niederösterreich, für die Wirtschaft und für den Wohnbau gewesen. Der
Bedarf an Wohnungen wäre sicher dagewesen. Wir sehen heute, daß Oberösterreich nach diesem
Programm baut, daß Wien nach diesem Programm baut, und daß dort hunderte und in Wien 2000
Wohnungen auf dieser Basis entstehen. Das ist für uns erledigt.
Es wurden auch neue Richtlinien ausgearbeitet in der Konsequenz, daß hier mehr Kontrolle
notwendig ist. Diese beziehen sich auf die Abwicklung und auf die Kontrolle der Abwicklung, sie
wurden einvernehmlich verbessert. Wir erwarten uns, daß diese Kontrolle wirksam wird und ich
glaube, auch alle, die in diesem Bereich tätig sind, müssen das akzeptieren, denn wenn hier Milliarden
bewegt werden, dann ist auf jeden Fall Kontrolle besser als Vertrauen. Die Vergangenheit hat das
bewiesen, und hier stehen, glaube ich, wirklich alle einvernehmlich dazu. Ich möchte unsere
Stellungnahme mit diesem Positivbericht schließen.
Wir stehen an sich den Ansätzen des Budgets und daher naturgemäß auch dem Rechnungsabschluß
in einigen Fragen kritisch gegenüber, in vielen Fragen gibt es hier Einvernehmen. Wir bekennen uns
zu den Notwendigkeiten des Landesbudgets und fühlen uns auch der Finanzwirtschaft des Landes
gegenüber mitverantwortlich. Wir werden daher auch generell bei aller Kritik an Einzelpositionen dem
vorgelegten Rechnungsabschluß zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Buchinger.
Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darf ich auch namens
meiner Fraktion zum vorliegenden Rechnungsabschluß 1982 kurz Stellung nehmen. Bevor ich aber
darauf eingehe, möchte ich doch zu einigen Punkten etwas sagen, was der Herr Kollege Icha hier
aufgezeigt hat.
Herr Kollege Icha! Wenn Sie gesagt haben, „der Rechnungsabschluß ist die Stunde der Propheten",
so stimme ich mit Ihnen überein. (Abg. Icha: Der Voranschlag!) Der Voranschlag ist die Stunde der
Propheten, jawohl, danke, nur darf ich eines dazufügen. Es gibt überall gute und schlechte Propheten,
und ich glaube, wenn man den niederösterreichischen Voranschlag anschaut, so muß man feststellen,
daß hier gute Propheten am Werk gewesen sind, weil die Voranschlagszahlen weitgehendst
eingehalten worden sind, weil man vorsichtig budgetiert hat und weil man sich nicht auf das als
Grundlage eingelassen hat, was uns die schlechten Propheten, nämlich der Bund, vorgegeben hätten.
(Beifall bei der ÖVP.) Wenn wir nämlich nach diesen Ansätzen vorgegangen wären oder der
Finanzreferent danach vorgegangen wäre – ich komme dann noch darauf zu sprechen, Herr Kollege
Lechner -, dann hätte es etwas schlechter oder sehr schlecht mit dem Abschluß ausgesehen! (Unruhe
bei der SPÖ.) Ich glaube, daß die Tugend der Genauigkeit, die Sie genannt haben, und die Tugend
der nötigen Vorsicht für den niederösterreichischen Finanzminister oberstes Gebot ist und - der
Rechnungsabschluß beweist es auch sehr deutlich - Gültigkeit gehabt hat.
Sie haben weiters gesagt, er habe zu oft nein gesagt, bei Betrieben usw. Ja, ich glaube, es gehört
schon zu einem Finanzreferenten, daß er auch den Mut hat, da und dort im Interesse der
niederösterreichischen Bürger und des Steuergeldes, das er zu verwalten hat, ein Nein zu sagen,
wenn es nicht verantwortbar ist. Und wenn Sie einige Firmen aufgezählt haben, so werden Sie von der
Landesregierung und von unseren Vertretern noch nie ein Nein gehört haben, wenn vernünftige
Sanierungskonzepte auf den Tisch gelegt wurden und wenn eine gewisse Garantie vorhanden ist, daß
die Förderungsmittel, die hier von der öffentlichen Hand, vom Land Niederösterreich, zum Einsatz
kommen auch garantieren, daß dieser Betrieb überlebt und nicht nur sein Leiden verlängert wird. Ich
glaube, daß auch das eine verantwortungsvolle Politik, was das Steuergeld der Niederösterreicher
betrifft, ist.
Und, Herr Kollege Icha, als weiteres und damit darf ich dann schon abschließen, eine Erwiderung,
was den Informationsdienst betrifft. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob Sie dem Budget 1982 nicht doch
zugestimmt haben. Ich glaube, daß damals noch kein Grund einer Auseinandersetzung war, aber wie
dem auch sei, egal. Ich sage Ihnen grundsätzlich, daß ich mich dazu bekenne, und ich habe schon
anläßlich der Budgetdebatte gesagt, daß hier endlich ein Versäumnis - den Vorwurf können Sie uns
zum Teil machen - nachgeholt wurde, wenn der Bürger über die Tätigkeit, über die Möglichkeiten von
Förderungen, über die Maßnahmen, die es gibt, wenn er da und dort eine Hilfe braucht, auch
öffentlich in den Massenmedien, in den Zeitungen informiert wird, daß es diese und jene Möglichkeit
gibt. Ich glaube, das war richtig und ist richtig. Und darüberhinaus glaube ich sind wir uns einig, daß
ein Anheben des Images des Landes Niederösterreich eine Notwendigkeit war. Ich habe mich ja bei
der Budgetdebatte sehr ausführlich mit Verschiedenem auseinandergesetzt. Und, Herr Kollege Icha,
wenn Sie gesagt haben, der Herr Landeshauptmann liegt bei dieser Umfrage nur an dritter Stelle,
dann darf ich feststellen, daß er Gott sei Dank ein Team hat, das als grundsätzlich gut bezeichnet
wird, und die dritten Stellen sind noch Medaillenränge. Ich bin sehr zufrieden, daß es drei sind von
unserer Fraktion, die in Medaillenrängen liegen, während das bei Ihnen nicht der Fall ist. (Beifall bei
der ÖVP.) Und was die Propaganda betrifft, gar so zimperlich, Herr Kollege Icha, sind Sie ja da wohl
auch nicht, denn es dürfte selbst Ihrem früheren Bunsdeskanzler zuviel gewesen sein, was die
Bundesregierung an Regierungspropaganda ausgibt. Ich entnehme hier einem Artikel vom 23. 4. aus
einer Zeitung unter anderem wörtlich: „Besondere Zurückhaltung, ermahnte Bundeskanzler Bruno
Kreisky am 20. Oktober des Vorjahres die Angehörigen seines Kabinettes, bei der Öffentlichkeitsarbeit
in Wahlkampfzeiten sei geboten.“ Trotzdem ließen es sich Minister und Staatssekretär nicht nehmen,
zwischen November und März rund 45 Millionen Schilling für die Werbung auszugeben, die auf die
Leistungen ihrer Ressorts auf Staatskosten hin ausgerichtet war.“ (Abg. Icha: Aus welcher Zeitung ist
das, bitte?) Also gar so zimperlich, Herr Kollege Icha, sind Sie da sicherlich auch nicht. Und wenn Sie
in den letzten Monaten durch das Land gefahren sind, so sahen Sie auf den Werbeflächen riesige
Plakate der Arbeitsmarktförderung, wo aufmerksam gemacht wird auf die Hilfe. Ich muß dazu nur
sagen, wenn man da hinkommt zu einem Arbeitsamt, ich weiß nicht ob es Ihnen auch so geht, ich
kann es nur von meinem Arbeitsamt sagen, dann steht man vor verschlossenen Türen, was die Hilfe
betrifft, denn von den Arbeitsplätzen, die hier angekündigt werden auf diesen Werbeplakaten mit
immerhin einem Kostenaufwand von 10,5 Millionen Schilling, bekommt man dort keinen. Ich weiß
nicht, wozu diese Werbung wirklich beiträgt, wenn nur geworben wird, tatsächlich aber nichts
dahintersteht und nichts vorhanden ist.
Ich darf nach der kurzen Replik auf Ihre Äußerungen selbst zu einigen Betrachtungen kommen. Ich
glaube, die Bilanz 1982, die uns vorliegt, darf ich das einmal feststellen, ist der erste
Rechnungsabschluß über ein Budget, das der jetzige Finanzreferent Landeshauptmann Pröll erstellt
hat und in der Folge durchgeführt hat. Es ist der Bericht über ein Jahr Leistung, über ein Jahr
politische Arbeit in diesem unserem Bundesland, ein Bericht aber auch darüber, wie die Gelder, die
uns von der Bevölkerung, die diese Steuerleistung erbracht hat, anvertraut wurden, im Interesse der
Landesbürger verwaltet und eingesetzt worden sind.
Wenn man den Rechnungsabschluß 1982 ansieht, kann man feststellen, daß gegenüber dem
Voranschlag die Ansätze im großen und ganzen eingehalten worden sind und daß Überschreitungen
nur dort gemacht worden sind, wo sie nicht zuletzt im Interesse der Wirtschaft dieses Landes, im
Interesse jener, die Arbeit suchen, jener, die Schwierigkeiten haben, notwendig gewesen waren. Ich
glaube, im großen und ganzen kann man die Einhaltung als positiv registrieren. Und ich darf auch
zurückkommen auf einen Satz, den Landeshauptmannstellvertreter Pröll in der Einbegleitungsrede
zum Budget 1982 ausgeführt hat. Ich zitiere wörtlich: „Ich lege aber auch ein sparsames Budget vor,
weil der Abgang gegenüber den vergangenen Jahren etwa gleich geblieben ist und auch 1982 unter
der 2 Milliarden-Grenze liegen wird.“ Ende des Zitates. Der Voranschlag selbst hat ja weniger gehabt,
aber mit diesen Nachträgen, die wir beschlossen haben, war insgesamt ein Abgang von 2,3 Milliarden
vorgesehen und er konnte mit 1,8 Milliarden - ich muß sagen Gott sei Dank - eingehalten werden,
denn diese übermäßig großen Abgänge - ich komme darauf noch zu sprechen - bringen uns in den
gesamten öffentlichen Haushalten da und dort in große Schwierigkeiten. Wenn dieser Abgang
unterschritten wurde, so ist dem Finanzreferenten durchaus ein positives Zeugnis auszustellen und ich
glaube, daß er hier wirklich, ich darf das noch einmal sagen, vorsichtig und genau vorgegangen ist.
Aber ich komme nicht umhin, auch zu sagen, daß wir sicherlich mit einiger Sorge feststellen müssen,
daß die tatsächlichen Abgänge den veranschlagten Abgängen immer näher kommen und zwar sehr
rasant näher kommen. Wir hatten früher diese Entwicklung nicht, da der Abgang immer wesentlich
kleiner war als er im Voranschlag vorgesehen war.
Und da darf ich auf etwas zurückkommen. Sie sagen ja das jetzt nicht mehr, aber man muß es
gelegentlich in Erinnerung rufen. Als ich 1964 in den Landtag kam und die ersten Budgetdebatten
miterlebte, da haben Sie dem Finanzreferenten immer das Wort der „Bauerntuchent“ vorgeworfen.
Das ist lange Zeit hier im Raum gestanden und ich muß heute rückblickend sagen, wie schön wäre es,
wenn wir noch die Zeiten hätten, wo der Finanzreferent tatsächlich, wie in den 60er Jahren, die
Bauerntuchent immer drinnen gehabt hat im Budget, wenn ich das so sagen darf. Sie haben dann in
den 70er Jahren, in denen ja die Bundespolitik maßgeblich oder ausschließlich von Ihrer Partei
geprägt wurde, dann schon ein bisserl kleinlauter gesprochen, nämlich nicht mehr von der
Bauerntuchent, sondern nur mehr vom Kaprizpolsterl, was es dann geworden ist. Ich glaube, wenn
man heute das Budget ansieht - Sie reden von keinem Polsterl mehr -, so findet man höchstens noch
und da muß man mit der Lupe schauen, ein Nadelpolsterl drinnen, denn viel mehr Spielraum ist nicht
mehr vorhanden.
Was den Abgang betrifft, so wurde vom Berichterstatter und auch von Ihnen, Herr Kollege Icha,
festgestellt, daß in einer Höhe von 1,8 Millionen zur Deckung des Abganges eine Schuldenaufnahme
notwendig war, dazu kam, daß eine Million der Haushaltsrücklage entnommen wurde. Auch hier eine
Feststellung: die Haushaltsrücklage ist auf 675.000 Schilling zusammengeschrumpft, ist also praktisch
Null. Und wenn man sich auf Seite 12 dieser Beilage die ordentlichen Einnahmen ansieht, so muß
man feststellen, daß dort wohl 1,9 Milliarden Schilling Mehreinnahmen ausgewiesen sind, aber man
darf nicht übersehen, daß diese 1,9 Milliarden Schilling Mehreinnahmen durch 704 Millionen
aufgenommene Darlehen zustande kommen, durch 300 Millionen Innere Anleihe, also alles Geld, das
zurückbezahlt wird, und darüber hinaus 69 Millionen aus verschiedenen anderen Rücklagen stammen.
Man darf auch nicht übersehen, daß rund 1 Milliarde Schilling zum Ausgleich des ordentlichen
Haushaltes notwendig war.
Gestatten Sie mir hier einen Vergleich. Wenn die Familie Österreicher Investitionen für Autos und für
eine Hausanschaffung mit Krediten abdeckt, so ist das sicherlich in Ordnung und kann man dazu
nichts sagen, das ist durchaus üblich. Wenn aber Gas, Licht, Zins und Lebensmittel mit Krediten
bezahlt werden müssen, dann ist das sicherlich bedenklich und ich stehe nicht an zu sagen, daß wir
ebenfalls schön langsam in diese Situation hineinschlittern. Und gestatten Sie mir, was die Abgänge
und was den Schuldendienst betrifft auch einen kleinen Vergleich durchzuführen. Da muß ich doch
einige Zahlen zur Hand nehmen, obwohl ich weiß, daß Zahlen alles andere als leicht verständlich
sind, vor allem wenn es um sehr viele Zahlen geht. Nun darf ich einmal Vergleiche ziehen. Das Land
Niederösterreich hatte im Jahre 1980 einen Schuldenstand (Finanzschuld) von 5,8 Milliarden, im
Jahre 1981 erhöhte sich dieser auf 6,8 Milliarden und im Jahre 1982 auf 8,3 Milliarden oder - ich darf
es umlegen - 37% der Gesamtausgaben des laufenden Budgets. Und was den Schuldendienst betrifft,
so betrug er noch im Jahre 1980 852 Millionen oder 4,5%, im Jahre 1981 bereits über 1 Milliarde oder
4,9% und 1982 1,2 Milliarden oder 5,5% der gesamten Ausgaben. Sicherlich ein Ansteigen, aber ich
glaube ein Ansteigen, das noch vertretbar ist und das mit großer Verantwortung in gewissem Rahmen
gehalten wird, vor allem was die Belastung, wenn Sie so wollen, der nächsten Generation betrifft.
Und da muß ich auch eine Gegenüberstellung mit dem Bund machen, denn ich habe schon gesagt,
daß sich die Bundesfinanzen zweifellos auf die Länderfinanzen im positiven und im negativen
auswirken. Ich werde dann noch auf ein paar Beispiele zurückkommen. Die Finanzschuld des Bundes
betrug 1980 261 Milliarden, heute sind es 341 Milliarden, das sind bereits 92% der Gesamtausgaben
des Bundes. Das Belastende sind natürlich vor allem die Rückzahlungen und hier meine ich die
Belastung der Zukunft. Auf Bundesebene mußten vor zwei Jahren noch 36 Milliarden, heute bereits
51 Milliarden aus dem Jahresbudget für die Rückzahlung herausgenommen werden.
Und wenn ich gesagt habe, es gibt gute und schlechte Propheten, so kann ich nachdem ich heute die
Zeitung gelesen habe in der Früh, nur wieder feststellen, daß der Herr Finanzminister, der das Budget
auf Bundesebene erstellt hat, ein sehr schlechter Prophet gewesen ist, denn wir lesen heute, daß
weitere 14 Milliarden Schilling zur Abdeckung des laufenden Budgets fehlen und daß von den 14
Milliarden immerhin rund die Hälfte voraussichtlich Länder und Gemeinden zu zahlen haben. Es sind
also ganz beträchtliche Schwierigkeiten, die uns hier ins Haus stehen werden. (Abg. Keusch: Wer
betreibt die Lizitationspolitik? - Heiterkeit bei der ÖVP.) Es wird ja wohl noch, glaube ich, das Recht
der Opposition sein, aufzuzeigen, daß da und dort gewisse Maßnahmen notwendig sind. (Abg.
Keusch: Dieses Recht steht uns hier auch zu!) Lieber Herr, wenn Sie Opposition in diesem Land sein
wollen, einverstanden, aber da müssen wir die Landesverfassung oder die gesetzlichen
Bestimmungen ändern. Sie sind mit Regierungspartei und tragen Mitverantwortung in diesem Land
(Beifall bei der ÖVP.) Das wollen wir einmal klarstellen, denn das weiß ich schon, daß es sehr
angenehm ist, auf der einen Seite mitverantworten, mit dabeisein, mitbestimmen, auf der anderen
Seite nicht bereit sein, diese Maßnahmen auch abzudecken und ebenfalls als Regierungspartei
aufzutreten. Das kann man sich nicht aussuchen. (Beifall bei der ÖVP.) Da liegen ja die Dinge auf
Bundesebene wesentlich anders. Sie hätten uns ja auf Bundesebene zu ernstlichen Gesprächen
einladen können und wir wären sicherlich bereit gewesen, unter gewissen Voraussetzungen
Regierungsverantwortung auch in diesen schwierigen Zeiten mitzutragen.
Ich darf zu den Schulden vielleicht noch ein Wort sagen. Wenn ich gesagt habe, daß Niederösterreich
bisher mit Maß und Ziel und im vertretbaren Ausmaß diese Dinge verfolgt hat, dann bestätigt das auch
die Statistik. Wenn man sich die Schulden pro Kopf der Bevölkerung ansieht, so liegt Wien an der
Spitze mit rund 21.000 Schilling Verschuldung, (Abg. Auer: Jetzt sind Sie schmähstad!) gefolgt vom
Burgenland mit 16.000 Schilling, Salzburg mit 15.000 Schilling und Tirol mit 14.000 Schilling und
Niederösterreich mit 14.000 Schilling. Dann kommen die anderen Bundesländer. Also wir befinden
uns im guten Mittelfeld und ich glaube, die Mitte ist diesbezüglich so wie in allen Bereichen ganz gut.
Nun die Ertragsanteile. Die Ertragsanteile sind zweifellos die wesentlichsten Einnahmen eines
Landes. Da stimmen wir wohl überein. Und da müssen wir auch feststellen, daß die Ertragsanteile
alles andere als steigen, sondern eher, was den Gesamtanteil an den Ausgaben betrifft, zwar nur
leicht, aber doch zurückgegangen sind. Waren es 1981 mit 6,9 Milliarden Schilling immerhin 33,3 %,
so sind es 1982 mit 7,1 Milliarden nur mehr 32,7%. Also auch hier wenn Sie wollen ein leichter
Rückgang gemessen am Gesamtbudget. Ich möchte deutlich feststellen, daß die Lage sicherlich sehr
ernst ist. Ich darf auch nochmals mit allem Nachdruck sagen, daß die Verantwortung, was die
Finanzpolitik, die Budgetpolitik in diesem Staat betrifft, in erster Linie dem Bund zukommt, nachdem er
in erster Linie Steuerhoheit hat und wir, die Länder und die nachgeordneten Gemeinden, angewiesen
sind auf das, was mehr oder weniger der Bund weitergibt. Und ich glaube gerade am Beispiel der
Ertragsanteile, daß die vorsichtige Budgetierung richtig war, denn hätte der Finanzreferent das
budgetiert, was uns der Bund als Vorschau gesagt hat, dann wäre der Abgang ein wesentlich höherer.
Was die Budgeterstellung für die Zukunft betrifft wird noch mehr Vorsicht am Platz sein und alle
Finanzreferenten und auch der Finanzminister auf Bundesebene werden voraussichtlich gezwungen
sein, vielleicht da und dort noch härter vorzugehen und gewisse Positionen noch genauer zu
überprüfen, wobei ich auch hier zur Diskussion stellen möchte, was man, wie ich gehört habe, beim
letzten Budget in der Steiermark getan hat. Vielleicht wäre das auch eine Anregung an den
Finanzreferenten für eine Budgetierung. Heuer wird es ja nicht mehr möglich sein, denn ich nehme an,
daß auf Beamtenebene schon gewisse Vorgespräche für das nächste Budget stattgefunden haben.
Aber man soll vielleicht einmal, nachdem wir sparen müssen, von der sogenannten Nullbasis
ausgehen, wie das so schön heißt. Das bedeutet, daß eben nicht jede Ansatzpost automatisch erhöht
wird, sondern daß jede Ansatzpost einmal wirklich überprüft wird, ob sie noch notwendig ist. Ich kann
mir nämlich durchaus vorstellen, daß es auch einige Ansatzposten geben kann, die vielleicht 1945
notwendig gewesen sind. Ich gehe jetzt sehr weit zurück, ich könnte gleich ein Beispiel nehmen, wo
der Kollege Brezovszky und ich in einem Verein sitzen. Ob das wirklich noch notwendig ist? Das ist
nur ein Beispiel, ich möchte es nicht näher anführen. Wenn man wirklich die Positionen überprüft,
könnte man vielleicht da und dort zu neuen Schwerpunktbildungen kommen. Ich habe gehört, in der
Steiermark hat man wohl keine großen Einsparungen erzielt, nur 30 Millionen, aber was man erzielt
hat, waren ganz gewaltige Umschichtungen für notwendige Aufgaben. Man kann Positionen streichen,
die da und dort vielleicht heute durch die allgemeine Entwicklung überholt sind. Wenn etwas nach
dem Krieg noch Gültigkeit hatte, muß es heute nicht mehr der Fall sein.
Und nun ein paar grundsätzliche Bemerkungen, was die Wirtschaftspolitik unseres Landes schlechthin
betrifft. Mir sind vor einigen Tagen die Finanznachrichten des Bundes in die Hand gefallen und in
diesen Finanznachrichten steht etwas über die wirtschaftliche Lage Österreichs. Ich stehe nicht an zu
sagen, daß ich mit der ersten Seite dieser Finanznachrichten übereinstimme, daß sicherlich im
Konzert der europäischen Staaten Österreich noch relativ gut dasteht. Aber, meine sehr geehrten
Herren, gleich eine Klarstellung. Das war bitte immer so, wenn es in ganz Europa Schwierigkeiten
gegeben hat, daß Österreich als relativ kleines Land im Konzert der europäischen Völker noch am
besten dagestanden hat. Ich erinnere auch an schlechte Zeiten der 60er Jahre, gehe aber nicht so
weit, Herr Kollege Kaiser, daß ich das sage, was Sie damals 1968 gesagt haben, als wir darauf
hingewiesen haben. Ihre Vertreter haben gesagt, was im Ausland ist, interessiert uns nicht, wir leben
in Österreich und hier ist entscheidend, wieviel Arbeitslose wir haben, wie hoch die
Preissteigerungsrate ist und all diese Dinge. Ich gehe gar nicht so weit, daß ich sage, wir sind eine
Insel der Glückseligen und das, was im Ausland ist, beeinflußt uns hier nicht. Was die Grundprobleme
betrifft, darf ich doch auf die Entwicklung der Finanzgebarung auf Bundesebene hinweisen. Hier habe
ich eine Bilanz seit 1970, sie ist mir in die Hände gefallen, wo unter anderem steht und das muß uns
bedenklich stimmen: Die Bundesausgaben haben sich seit 1970 verdreifacht, die Finanzschulden
verzehnfacht, für Zinsen und Tilgungen muß jetzt zehnmal soviel aufgewendet werden, wie 13 Jahre
zuvor, das Bruttodefizit hat sich um das elffache erhöht, die jährliche Neuverschuldung ist um das
fünfundzwanzigfache angestiegen. In Österreich sind - das ist, glaube ich, jetzt das ganz Wichtige,
denn Sie haben immer gesagt, Schulden machen müssen wir aus dem Grund, - um 74.000 Menschen
mehr arbeitslos als z. B. 1979. In den vier Jahren ist die Arbeitslosenrate um 131% angestiegen. (Abg.
Icha: Andere Staaten können nicht einmal mehr die Arbeitslosenunterstützung zahlen!) Im Gegensatz
zur früheren Praxis wurden nach 1975 die Defizite nur sehr zögernd zurückgeführt und auch in Jahren
des guten Wirtschaftswachstums wurden, das betrifft vor allem die Jahre vor 1975, relativ hohe
Defizite zugelassen. Das war ja die Hauptkritik, die wir Ihnen immer wieder gesagt haben, und das
stimmt auch nicht überein mit den Grundsätzen des Nationalökonoms, der auch hier schon sehr oft
gerade von Ihnen zitiert wurde und der diese antizyklische Konjunkturpolitik zu seinen Grundsätzen
gemacht hat, nach denen Sie ja nicht zuletzt auch Budgetpolitik angeblich betrieben haben. Ich meine
die Grundsätze von Keynes, der unter anderem sagt, daß in Wachstumsjahren Mittel anzusparen
sind. Eine Zeitung hat vor kurzem geschrieben, der erste Verrat an der Keynes'schen Budgettheorie
ist, daß das nicht gemacht worden ist. Und der zweite Verrat an diesen Budgetgrundsätzen ist, daß
gerade in Zeiten eines Konjunkturtiefs die Defizitbremse angesetzt wird. Ganz im Gegenteil, man
sollte hier die angesparten Mittel weitergeben. Und ein Satz wird Ihnen ja auch nicht unbekannt sein,
den Joseph Schumpeter, der österreichische Sozialwissenschafter und Finanzminister gesagt hat. Er
hat gesagt - auf die sozialistische Politik in Europa glaube ich hat sich das bezogen -, eher legt ein
Hund einen Wurstvorrat an als eine sozialistische Regierung in guten Zeiten eine Budgetreserve.
(Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt 13 Jahre hindurch nur gehört, wie gut es auf
Bundesebene ist und wie großartig ihre Budgets erstellt worden sind. Es ist nur interessant, daß
wenige Tage nach einem Wahlgang ganz andere Töne angeschlagen werden und daß man jetzt
erstmalig täglich immer wieder von Ihrer Regierung und von den Finanzministern hört, daß eine
Sanierung dringend notwendig ist. Das Wort „Sanierung" hören Sie heute bei jeder Aussage des
Kanzlers, des Vizekanzlers und des Finanzministers und wir lesen es täglich in der Zeitung. Ja, meine
Herren, wenn etwas zu sanieren ist, dann heißt das eigentlich, daß Krankheit vorhanden sein muß,
daß etwas gesund gemacht, daß etwas geheilt werden muß. Das heißt, daß Sie mit Ihrer Budgetpolitik
in den 13 Jahren alles andere als positiv gefahren sind, und führende Männer von Ihnen beurteilen ja
heute die Budgetpolitik der 13 Jahre als mehr als katastrophal, ich werde noch zwei hier zitieren. Ein
neuer Staatssekretär, der wohl nicht von Ihnen kommt, aber vom kleinen Koalitionspartner in diese
Regierung entsendet wurde, ist im Finanzressort tätig. Holger Bauer hat am 30. Juni 1983 in einem
Kurier-Interview die derzeitige Budgetsituation des Bundes mit dem Wort „grauslich“ bezeichnet. Ich
brauche nicht mehr hinzuzufügen. Und Ihr Klubobmann Wille, dem ja doch glaube ich nicht
abzusprechen ist, daß er maßgeblich ist, immerhin ist er der Führer Ihres Klubs, hat sich ebenfalls im
Journal zu Gast am 25. 6. zur Budgetpolitik geäußert und unter anderem eingangs gesagt:
„Zweifelsfrei leben wir zum Teil über unsere Verhältnisse.“ Und ich zitiere Wille weiter. Er sagte, „man
lebt teilweise auch weiterhin in dem Irrtum, es derzeit mit einer Wirtschaftskrise zu tun zu haben, die
für zwei, drei Jahre durchfinanziert werden könnte und das,“ so Wille, „sei falsch.“ Es gelte, sich auf
längere Zeit auf geringes Wirtschaftswachstum einzustellen. Wer versuche, darin nur eine
vermeintliche Stagnation zu sehen, die mit Geldaufnahmen überbrückt werden könnte, gerate in einen
Teufelskreis. Die Finanzierungskosten für das Budgetdefizit würden sonst so hoch wie die der
Nettoverschuldung." Ich glaube, eine katastrophalere Beurteilung der Budgetpolitik, die diese
Regierung auf Bundesebene durchgeführt hat, kann es wohl nicht geben, als daß Ihr Klubobmann
sagt, was hier getan wurde in der letzten Zeit, war mehr oder weniger ein falscher Weg und es muß zu
einem anderen Weg kommen, nämlich zu dem, den wir durch 13 Jahre hindurch gefordert haben vor
allem auf Bundesebene, ohne daß unseren Forderungen Rechnung getragen wurde, Herr Kollege.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Finanzminister hat es ja auch sehr deutlich gesagt.
Er hat gesagt, „das dicke Ende kommt erst“. Das haben wir ja auch immer wieder bei unseren
Bemerkungen sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Und das Drama geht ja weiter, da weitere Belastungen von Seiten des Bundes auch auf den
niederösterreichischen Steuerzahler zukommen. Die Sparbuchsteuer, selbst bei Ihnen wieder
umstritten, wie ich letztens gelesen habe, aber vor allem die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 18 auf
20%. Sehen Sie, da muß man glaube ich auch aufklären. Viele Leute sagen, na ja, die 2%, was macht
denn das schon aus, und übersehen, daß die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht netto 2% ausmacht,
sondern daß man um 12% in Zukunft mehr an den Staat abliefern muß. Und wenn man bei Gas und
Strom von 13 auf 20% erhöht, so sind es nicht 7%, sondern über 50%, die in Zukunft mehr vom Staat
kassiert werden. Und wenn, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch in jenen Zeiten, wo Sie die
Opposition auf Bundesebene waren, immer der Grundsatz gegolten hat, man soll die Reichen
abkassieren, man soll sich dort das Geld holen, so darf ich klar feststellen, daß diese
Mehrwertsteuererhöhungen vor allem bei Gas und Strom wohl die kleinen Einkommensempfänger am
härtesten und am meisten treffen. Und es gibt auch noch andere Bereiche, Familienlastenausgleich,
Industriepolitik, ich möchte gar nicht mehr weiter darauf eingehen, wo mehr oder weniger diese Fonds
am Ende sind, wo kein Geld vorhanden ist.
Grauslich, hat der Staatssekretär gesagt. Meine sehr Geehrten, damit komme ich auf die Länder
zurück. Dieses „grauslich“ in der Bundespolitik schlägt bitte auf die Länder sehr gewaltig durch. Und
deshalb habe ich mich jetzt damit befaßt. Und die Realität ist eben die und das lese ich auch in den
Finanznachrichten des Bundes unter anderem auf Seite 240 in bezug auf die Ertragsanteile. Ich
zitierte wieder wörtlich: „Die Überweisungen der Ertragsanteile an die Länder und Gemeinden sowie
die sonstigen Überweisungen liegen insgesamt um 4,2 Milliarden Schilling unter dem im
Bundesvoranschlag 1982 vorgesehenen Betrag. Bedingt wurde dies durch den Umstand, daß die
gemeinschaftlichen Bundesabgaben insgesamt niedrigere Einnahmen erbrachten, als im Voranschlag
präliminiert worden sind.“ Sehen Sie, das ist ja die Budgettaktik, die Sie machen. Die Einnahmen
werden relativ hoch angesetzt, da schaut das Defizit noch etwas niedriger aus, und ich stimme mit
dem Finanzminister überein, das dicke Ende kommt dann zum Schluß wie auch heuer. 14 Milliarden
fehlen! Ich
kann noch einmal sagen, schlechte Propheten. Ich darf, was unseren Rechnungsabschluß betrifft,
zusammenfassend sagen: Dieser Rechnungsabschluß beweist, daß das Land Niederösterreich auch
in vielen Bereichen, wo der Bund säumig ist, eingesprungen ist und mitgeholfen hat, in vielen
Bereichen die Dinge noch einigermaßen in den Griff zu bekommen. Ich denke hier an die
verschiedensten Vorfinanzierungen, ich denke an die zusätzlichen Mittel im Wohnbau, ich denke an
die zusätzlichen Mittel im Bereich des Krankenhausbaues, des landwirtschaftlichen Wegebaues und
nicht zuletzt auch der Wirtschaftsmaßnahmen. Wenn man das zusammenzählt, kommen insgesamt
ungefähr 3 Milliarden Schilling der Arbeitsplatzsicherung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze im
Bereich der niederösterreichischen Wirtschaft zugute.
Und ich darf abschließend noch einmal einen Satz, den der Finanzreferent gesagt hat, als er das
Budget, sein erstes Budget, hier vorgestellt hat, zitieren. Er sagte wörtlich: „Ich lege ein
Arbeitsplatzbudget vor, weil in der heutigen Zeit jeder verantwortungsbewußte Politiker den Vorrang
für sichere Arbeitsplätze erkennen muß, dies nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch
aus zutiefster Menschlichkeit. Arbeitsplätze bedeuten nun einmal auch persönliche Sicherheit,
persönliche Freiheit, persönliche Gestaltungsmöglichkeiten des Lebens.“
Das Budget 1982 und der Rechnungsabschluß, der uns heute vorliegt, beweisen, daß es hier nicht bei
Erklärungen geblieben ist, sondern daß sich dieser Grundsatz durch die Politik des Landes
Niederösterreich durchgezogen hat und diese Gelder, die die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt
hat, zu einer wirtschaftlichen Kraft in diesem Land beigetragen haben, soweit es eben unter den
finanziellen Gegebenheiten des Landes möglich war. Aus diesem Grund geben wir von seiten der
Volkspartei dem vorliegenden Rechnungsabschluß unsere Zustimmung. (Lebhafter Beifall bei der
ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Dr. Bauer.
Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Buchinger hat
den Rechnungsabschluß dazu benutzt, um heftige Attacken gegen die Budgetpolitik des Bundes zu
reiten. (Abg. Anzenberger: Er hat nur Aussagen von Ihren Politikern zitiert!) Nicht um diese Politik zu
verteidigen bin ich da, aber es kann manches nicht unwidersprochen bleiben und manches muß ins
richtige Lot gerückt werden. Abgeordnete sollten, auch wenn sie politisch einen Auftrag haben, hier
eine Attacke zu reiten, die Dinge nicht so verzerren, wie das soeben erfolgt ist.
Wir alle wissen, daß die Wirtschaft 1982 nicht so gewachsen ist, wie wir gerne wollten, und wir
erleben, daß sich diese negative Entwicklung auch 1983 fortsetzt. Und wir wissen, daß diese
Schwäche in der Wirtschaft einfach etwas ist, das sicher längerfristig gelten wird und vor allem, meine
sehr geehrten Damen und Herren, gelten wird in einem Bereich, der uns allen ein gemeinsames
Anliegen ist, nämlich im Bereich des Arbeitsplatzes, auch wenn die Wirtschaft zu wachsen beginnen
wird, wenn es wieder höhere Zuwachsraten geben wird. Es gibt ja solche Prognosen. Ich persönlich
gehöre zu den Menschen, die die Wirtschaft sehr vorsichtig einschätzen. Ich habe nicht zu jenen
gehört, die vom Silberstreif reden, nicht zu jenen gehört, die immer wieder schon das Tal beendet
gesehen haben, sondern ich gehöre zu jenen, die immer gesagt haben, daß wir vor einer der größten
Struktureinbrüche und Strukturänderungen der Wirtschaft insgesamt stehen. Wir erleben es ja täglich,
daß auch in jenen Ländern, wo sich gewisse Erholungstendenzen zeigen, die Arbeitsplätze
zurückgehen.
Man kann also nicht hier die Dinge einfach so darstellen, als wäre es Sache der Bundesregierung,
daß eine technische Entwicklung eingetreten ist, daß bestimmte Dinge einfach in kürzerer Zeit erzeugt
werden können, daß die Märkte in den traditionellen Industrieländern Sättigungen zeigen und daß die
Finanzierungskapazitäten der Entwicklungsländer und der Ostblockländer einfach nicht da sind. Das
ist ja das Zusammentreffen, daß die Nachfrageentwicklung aus den Entwicklungsländern und aus den
Oststaaten einfach bei weitem das kompensiert, was an Inlandsnachfrage spürbar ist. Das ist diese
Überlagerung des negativen Effektes, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir werden diese
Entwicklung, ob es uns jetzt paßt oder nicht paßt, gemeinsam politisch lösen müssen.
Es kann aber nicht so sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man zum Beispiel - ich
habe jetzt überhaupt nicht davon gesprochen - das Wort Arbeitszeitverkürzung nur in den Mund
nimmt, daß man in den Verdacht kommt, sozusagen die Wirtschaft zu überfordern. Denn sehen Sie, in
Österreich ist inzwischen ein Klima eingetreten und das war vielleicht auch ein Fehler der
Österreichischen Volkspartei, daß sie gemeint hat, mit wenigen Parolen einen Wahlkampf führen zu
können, mit wenigen Parolen die Menschen zu überzeugen, daß sie anders wählen sollen, und im
nachhinein stellt sich der Herr Kollege Buchinger her und meint, daß ,die Belastung jetzt alle zahlen
müssen. Er tritt praktisch für die Zinsertragsteuer in einer Form ein, wie wir das nie getan haben,
nämlich der gerechten sozialen Verteilung der Mehrbelastung, die notwendig ist, um Defizite zu
finanzieren. (Beifall bei der SPÖ.) Alles das, meine sehr geehrten Damen und Herren .. . (Abg.
Buchinger: Was habe ich gesagt?) Indirekt, Ihnen ist das gar nicht bewußt geworden. (Abg.
Buchinger: Ich habe nur Aussagen zitiert von Ihren Politikern!) Aber, Herr Kollege Buchinger, ich sage
es Ihnen, wie ich es meine. Wir Sozialisten haben vor der Wahl gesagt, daß wir gewisse
Mehreinnahmen brauchen, und jetzt ist die Frage, wie man zu diesen Mehreinnahmen kommt, um
dieses gigantische Finanzierungserfordernis der Arbeitsplatzsicherung durchzustehen. Und da haben
wir gemeint, als Sozialisten eben unserer Gesellschaftsanschauung verhaftet, daß wir diese Belastung
sozial gerecht verteilen sollen. (Abg. Anzenberger: Jemand anderen etwas wegzunehmen, das ist
überhaupt keine Kunst! Dazu brauchen wir nicht die Regierung!) Und unser Bundeskanzler Kreisky
hat gemeint, daß jene, die es sich leisten können, einen etwas höheren Beitrag für diese
Arbeitsplatzsicherung zahlen sollen als jene, die ohnehin in Not sind. (Abg. Anzenberger: Wer hat sie
denn in Not gebracht?) Und diese Solidarität, Herr Kollege, ist zugegeben einigermaßen
mißverstanden worden. Sie ist offensichtlich etwas überfordert worden. Das heißt aber nicht, daß die
Forderung und der Weg nicht richtig gewesen wären, sondern es heißt nur, daß man schwer jemand
sagen kann, daß er beim 13. und 14. Gehalt zum Beispiel etwas geben muß für eine
Arbeitsplatzsicherung, wenn er in der glücklichen Lage ist, über 20.000 Schilling zu verdienen. Ich
habe immer wieder gesagt, in meinem Bezirk, im Bezirk Hollabrunn ist das Medianeinkommen 7.500
Schilling. Die meisten Menschen dieses Bezirkes wären froh, wenn sie einmal in ihrem Leben 20.000
Schilling als Einkommen verzeichnen könnten. Und dennoch haben Sie einen Wahlkampf geführt, der
nur auf diese Desintegration der Solidarität eingegangen ist. (Abg. Anzenberger: Die einzige Idee ist,
demjenigen etwas wegzunehmen, der etwas verdient hat!) Das hat nichts mit Nivellierung zu tun,
meine sehr geehrten Herren, nein, sondern die einzige Idee ist eine gewisse Solidarität zwischen den
Besserverdienern und den weniger gut Situierten herzustellen. (Abg. Anzenberger: Die einzige Kunst!)
Und ich sage Ihnen noch etwas in der gleichen Art, diese Demagogie sitzt sehr tief, das muß
zurückgewiesen werden. (Abg. Ing. Kellner: Der Stachel sitzt tief! - Beifall bei der SPÖ.) In der
gleichen Weise, Herr Kollege, betreiben Sie zum Beispiel eine Verteufelung, wenn man die Diskussion
über die Arbeitszeit führt. (Abg. Anzenberger: Ich habe dazu gar nichts gesagt!) Nicht Sie, Sie
diskutieren über Arbeitszeit nicht, das weiß ich schon, Herr Kollege Anzenberger, in jede Diskussion
läßt Du Dich nicht ein. Ich möchte folgendes sagen, Herr Kollege. Die Diskussion in der Öffentlichkeit
ist doch so, wenn jemand Arbeitszeitverkürzung sagt, fällt er schon einer Art Verteufelungskampagne
anheim.
Tatsache ist, daß wir gelernt haben, in kürzerer Zeit mehr Güter zu erzeugen. Das kann jetzt einmal
sehr positiv aufgenommen werden. Ich kenne die Argumente, ich habe sie nachgelesen, als wir die 48
Stunden-Woche gehabt haben, hieß es, die Wirtschaft wird zugrunde gehen, wenn wir die 45 Stunden
einführen. (Abg. Mag. Freibauer: Ist eh gegangen!) Ich trete jetzt gar nicht für die radikale Verkürzung
ein, aber man kann ja nicht so tun, als wenn Produktivitätsfortschritte einfach wegdiskutiert werden
können. Wir müssen zu Anpassungen in einer gewissen Form kommen, wenn wir eine gerechte
Arbeitsteilung innerhalb des Volkes zulassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, verfolgen Sie
den Weg, ich möchte Ihnen gar nichts unterstellen, dazu hat die Volkspartei eine viel zu große
Tradition, eine viel zu große soziale Tradition, die ich Ihnen wirklich zubillige. (Abg. Amon: Gott sei
Dank, daß sie Tradition hat!) Ich war darüber erschüttert, was ich in der Wahlnacht im Fernsehen über
England gehört habe. Nicht über das Wahlergebnis in England, darüber war ich nicht erschüttert, das
war ja zu erwarten. Aber erschütternd war die Diskussion der Konservativen, die sogar so weit
gegangen ist, als einer gemeint hat, manche essen Katzenfutter oder Hundefutter, daß der
Konservative darauf gesagt hat, Sie reden nur von jenen 3 Millionen Arbeitslosen und den 10
Millionen, die in Not sind, und reden nicht von jenen 40 Millionen, denen es besser geht. Sehen Sie,
auch das ist Politik, nur hoffe ich, daß es nicht jene Politik ist, die in Österreich je eine Chance hat
verwirklicht zu werden. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Das ist das Problem. (Abg. Anzenberger: Bei
wem hat es die meisten Arbeitslosen gegeben? Bei der SPÖ-Regierung, aber nie vorher! Alles, was
passiert ist, ist in Eurer Regierungszeit passiert!)
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt auf die Arbeitslosen zurück und ich
komme auch auf das Budget zurück. (Zwischenrufe. - Zweiter Präsident Pospischil nach Abgabe des
Glockenzeichens: Bitte den Redner nicht dauernd zu unterbrechen. - Abg. Anzenberger: Der Redner
soll zum Thema sprechen!) Ich komme schon zurück auf das Thema. (Abg. Anzenberger: Der
Präsident müßte das sagen!) Es kommt schon das Thema, das ist nur die Einleitung gewesen, die
Antwort auf Buchinger, nur keine Angst, Herr Kollege. (Zweiter Präsident Pospischil nach Abgabe des
Glockenzeichens: Herr Kollege Anzenberger, ich bitte Sie, Ihre Bemerkungen zu unterlassen und den
Präsidenten nicht zu kritisieren. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.) Meine sehr verehrten Damen
und Herren, ich glaube, man sollte diesen Rechnungsabschluß sehr realistisch ansehen. Zu diesem
Rechnungsabschluß ist ja im wesentlichen nur eine Kritik aufgetaucht, es ist kein
Rechnungsabschluß, der sozusagen zerrissen worden ist, das ist ja nicht der Fall gewesen, sondern
die Frage war und das ist das, was wir sehr ernst diskutieren müssen, ob über dieses Budget alles
erfolgt ist, was man an Möglichkeiten der Arbeitsplatzsicherung zusätzlich in Niederösterreich auch
machen hätte können. Und wissen Sie, in einer Phase, wo man halt international, wir sind da
abhängig, mehr als eine Durststrecke hat, muß man zusätzliche Impulse setzen. Wenn Sie so genau
andere Berichte nachgelesen haben, warum haben Sie nicht den Bericht des
Wirtschaftsforschungsinstitutes gelesen, der in der letzten Nummer vom Mai 1983 ausführt, daß vom
Bundesbudget sehr wohl eine expansive Wirkung ausgeht, von den Länderund Gemeindebudgets
hingegen eine restriktive. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Na geh!) Nachzulesen im Heft
5/83! Das können Sie nachlesen, ich kann es auch kopieren, das ist kein Problem, Sie haben es
genauso wie ich zur Verfügung. (Abg. Buchinger: Ich nehme an, daß das Amtsblatt des Bundes etwas
offizieller ist!)
Aber nun, wo stehen wir? Wir müssen auch für das Jahr 1983 zusätzliche Mittel flüssig machen. Die
Arbeitslosigkeit wird in Europa Ende 1983 Anfang 1984 auf etwa 20 Millionen Menschen ansteigen.
Das Problem wird sich weiter verschärfen, trotz - das sagte ich bereits - einer Erholung im Wachstum.
Das Problem ist also, daß wir zwar ein reales Wachstum haben werden, stärkere Zuwächse als in den
vergangenen Jahren, nur die Arbeitslosigkeit wird weiter zunehmen. Meine sehr geehrten Damen und
Herren, für das Jahr 1984 ist gar eine Arbeitslosigkeit von 35 Millionen Menschen in der OECD, davon
20 Millionen in Europa, prognostiziert. Das sind die Rahmenbedingungen, unter denen wir uns
bewegen, und daher glaube ich, sollten Angriffe wie zum Beispiel vom Herrn Landeshauptmann
Ludwig anläßlich des Diözesantages in Hollabrunn doch unterlassen werden. (Landeshauptmann
Ludwig: Was habe ich da schon gesagt?) Ich sage hier sehr offen, das ist ein großer Tag gewesen für
Hollabrunn, es haben 4.000 bis 5.000 Menschen diesem Dekanatsfest beigewohnt und Sie haben es
meiner Auffassung nach benutzt, um eine politische Aussage zu treffen, (Abg. Fidesser: Man darf
nicht die Wahrheit sagen!) daß nämlich durch eine falsche Politik in Österreich (Abg. Fidesser: Oh ja!)
so viele Menschen arbeitslos sind und daß es durch eine falsche Politik in Niederösterreich 20.000
Arbeitslose gibt und das sind um 20.000 zuviel. Ich stimme darin überein, daß 20.000 zuviel sind, aber
ich stimme nicht damit überein, daß dies auf Grund einer falschen Politik der Fall ist. Meine sehr
geehrten Damen und Herren, jetzt komme ich zu dem, was Sie unter falschen Maßnahmen verstehen
und wo Sie mit erhobener Stimme sagen, der Bund hätte hier versagt. In Wirklichkeit hat das Land bei
vielen Maßnahmen versagt, die der Bund dann letztlich allein übernommen hat, als Sanierung, um
Arbeitsplätze zu sichern, um den Menschen jenes Schicksal, von dem Sie gesprochen haben, nämlich
20.000 zuviel, zu ersparen. Das ist das, was Sie in Wirklichkeit immer wieder betreiben. (Beifall bei der
SPÖ.) Ich habe das sehr negativ empfunden, abgesehen davon, daß Sie uns Weinviertler dauernd als
Waldviertler bezeichnet haben. Aber das ist nicht das Problem gewesen, das kann passieren. Ich
habe die Waldviertler so gerne wie die Weinviertler, daher stört es mich nicht und kränkt es mich auch
nicht, aber irgendwo war es eigenartig, daß wir Weinviertler alle dort sitzen und er immer gesagt hat,
die Waldviertler wissen, was sie wollen. Das war schon ein bisserl eigenartig. Aber das ist nicht das
Problem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in diesem Land doch eine sehr merkwürdige
Politik und vor allem Propaganda zu verzeichnen. Sie haben zum Beispiel anläßlich ENKA-Glanzstoff,
wie es um 1.000 Arbeitsplätze gegangen ist, zuerst ein Gutachten verlangt, was richtig ist. Dieses
Gutachten wurde in einer Frist verlangt, die sehr schwer zu erfüllen war. Sie wurde dann eingehalten
und vom Grundsatz war das Gutachten positiv. Dennoch hat das Land keinen Groschen bisher
hingegeben, sondern hat nur gesagt, (Landeshauptmann Ludwig: Auch der Bund bis heute keinen
einzigen Groschen!) 55 Millionen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, der Betrieb existiert zur Zeit
und arbeitet gar nicht so schlecht. Er hat schon Probleme und es werden Abflüsse sein, aber das ist ja
nicht so einfach, wenn man Jahre ausgehungert wird durch Vorenthalten von Investitionen, weil der
Multinationale, dieser Aktienkonzern, diesen österreichischen Standort abgeschrieben hat, sodaß hier
ein Nachholbedarf ist und man sich den Marktzugang verschaffen muß. Ich weiß, daß es Probleme
gibt, aber sehen Sie, der Bund hat rasch geholfen im Interesse dieser 1.000 Menschen und die sind
heute noch beschäftigt. Sie haben ein neuerliches Gutachten verlangt, weil es zu wenig ist zur
Entscheidung. In Wahrheit, Herr Landeshauptmann, kann man doch nur eines sagen: Wollen Sie
diesem Betrieb helfen, dann müssen Sie zumindest einmal eine Überbrückung gewähren, anders geht
es nicht. Denn sonst, wenn Sie alles bis aufs letzte untersucht haben werden, wird es den Betrieb
nicht mehr geben und Sie werden immer noch in der Untersuchungsphase sein. Das ist nämlich das
Problem. (Beifall bei der SPÖ.)
Oder ich nenne einen zweiten Betrieb, Brevillier-Urban. Auch hier hat der Bund sofort seine
Verpflichtung erfüllt. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll und Landesrat Schauer: Wo?) Diese 15
Millionen sind zugesagt. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Kein einziger Schilling! Nicht immer
sagen, was der Bund tut und er zahlt nichts!) Sie sind im Rahmen der Arbeitsmarktverwaltung
zugesagt und die fließen zu. (Abg. Kurzbauer: Das sind ja Märchen!) Es geht noch weiter. Nehmen wir
die Edelstahl her. Hier haben Sie 100 Millionen zugesagt für die Region, was ist bisher zugeflossen in
die Region zusätzlich? (Landesrat Schauer: 140 Millionen im Jahre 1982!) Alles das könnte ich
aufzählen.
Aber jetzt ein anderes Thema, wo Sie sehr rasch reagiert haben, weil Sie nämlich gedacht haben, daß
der propagandistische Erfolg entsprechend sein wird. Da haben Sie sich als Beispiel erfolgreicher
Initiative knipsen lassen, daß Sie den Guardian-Konzern hinbringen nach Ennsdorf, wobei Sie gesagt
haben, Sie sind derjenige, der die Region jetzt rettet. Es war in einer großen Anzeige, wo es heißt:
Industrielle Dynamik in gefährdete Regionen, ein übereinkommen Landeshauptmann Ludwig und
Landesrat Schauer beim Abschlußgespräch mit amerikanischem Glaskonzern.
(Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Wo seid Ihr gewesen?)
(Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Sehen Sie, Herr Landeshauptmann, wir haben zäh mit diesem Guardian-Konzern verhandelt, die
Verhandlungen sind soweit gediehen gewesen, daß man wirklich von einer Abschlußreife reden hat
können. Aber wir sind nicht an die Öffentlichkeit gegangen, weil man erst an die Öffentlichkeit geht,
wenn der Vertrag unterzeichnet ist. Sie sind an die Öffentlichkeit gegangen in einer Situation, wo man
halt bei Ihnen als Landeshauptmann vorgesprochen hat, weil auch Mittel des Landes beansprucht
wurden. Der Herr Landesrat Schauer war informiert und Sie haben dann die Region gerettet. Und jetzt
frage ich Sie: Fahren Sie jetzt hinüber nach Amerika und verhandeln Sie, um die Region wirklich zu
retten? Jetzt sieht nämlich das Projekt schlechter aus. Es ist sogar zurückgezogen.
(Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Wo ist jetzt die ÖIAG? Wo ist sie denn?) Nicht die ÖIAG, ich
sage Ihnen nur eines, wir wollten absichtlich die amerikanischen Partner nicht unter Zugzwang setzen.
Und das ist mein Grundsatz, ich könnte heute über viele Kooperationen reden, aber vielleicht kommen
sie morgen nicht zustande und da werden Sie mir mit Recht vorwerfen, warum hat der eigentlich das
schon vorher gesagt. Wir haben unterschriftsreife Verträge gehabt, die noch nicht unterschrieben
waren, (Abg. Ing. Kellner: Das hat der Kreisky oft gemacht!) und daher sind wir nicht an die
Öffentlichkeit gegangen. Nur Sie haben in Ihrer propagandistischen Manie, so möchte man das fast
nennen, die Öffentlichkeit informiert, daß Sie das gebracht haben. In Wirklichkeit, Herr
Landeshauptmann, war es eine Information der Herren, die verhandelt haben, ob das Land
Niederösterreich auch letztlich mitzieht. Bitte das Glasprojekt sollte ursprünglich woanders stehen,
wenn ich nicht dabeigewesen wäre, wäre es vielleicht dort gestanden, oder auch nicht gestanden,
alles das sind doch in Wahrheit nur Propagandaschachzüge. (Landeshauptmann Ludwig: Das ist alles
Rechnungsabschluß 1982?) Im Interesse einer seriösen Industriepolitik sollte man darauf verzichten.
Ich will Ihnen gar nichts unterstellen, vielleicht wäre manches leichter gewesen, wenn man Sie nicht
so unter Druck gesetzt hätte. Das will ich gar nicht unterstellen, aber es hätte sein können. Das heißt,
im Prinzip, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es doch so, daß hier eine massive
Propaganda auf der einen Seite erfolgte, während man auf der anderen Seite dort wo man Geld
dringend gebraucht hat, eine gewisse zögernde Haltung des Landes verzeichnen konnte.
Und jetzt komme ich noch auf etwas, weil immer gesagt wird, die Ziffern waren vorsichtiger
präliminiert. Das ist schon richtig, nur das, was das Land überwiesen bekommen hat, hat in der
Größenordnung gepaßt, es war ja nicht so, daß da große Abweichungen erfolgt sind. Ganz im
Gegenteil, bei einzelnen Positionen sind sogar Überschreitungen gewesen. Also der Bund braucht da
kein Schuldgefühl haben gegenüber dem Land, das muß man auch einmal festhalten.
Aber ganz etwas anderes. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können nicht die
Politik weiterverfolgen, daß der Bund für alle Probleme zuständig ist und das Land mehr oder weniger
für den Sonnenschein. Diese Politik wird nicht aufgehen und wenn der Bund Betriebe, die im Land
Niederösterreich liegen, so massiv unterstützt, (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Das ist etwas
anderes!) dann macht er das doch im Interesse der Arbeitnehmer, der Wirtschaft des Landes, und
daher ist es nur billig und gut, daß das Land mitzieht. Aber in Wahrheit ist genau diese zögernde
Haltung des Landes einer der Punkte, die uns immer wieder störten. (Abg. Anzenberger und Abg. Ing.
Kellner: Wozu ist es ein verstaatlichter Betrieb?) Während der Bund die Politik macht, daß man zuerst
alles sichern muß, könnte man eine Politik machen, daß man zuerst nicht hilft, sondern erst dann hilft,
wenn man sich über alles im klaren ist. Schauen Sie, Brevillier-Urban hat jetzt 90 Beschäftigte und
läuft ganz gut. ENAK hat 1000 Leute, läuft so schlecht und recht, aber 1000 Menschen sind
abgesichert und ich bin überzeugt, wenn dieses Management fleißig arbeitet, werden sie die Probleme
in den Griff bekommen mit Unterstützung der öffentlichen Hand. Ich weiß ja, daß die Betriebe nicht so
leicht herzuzaubern sind und daher glaube ich, daß wir eine Doppelstrategie verfolgen müssen. Wir
können die verlorengegangenen Arbeitsplätze nicht in genügendem Ausmaß in neuen Betrieben und
modernen Produktionen zur Verfügung stellen. Daher brauchen wir gewisse Rückzugsgefechte und
Zeit, um jene Offensive am Arbeitsplatz zu erreichen, daß man die sicher manchen Produktionen zu
entziehenden Arbeitskräfte dann übertragen kann. (Abg. Wallner: Herr Kollege Bauer! Das hatte man
allerdings schon 20 Jahre machen können. Ich als Laie weiß über diese Förderungslücke schon 20
Jahre Bescheid, nur geschehen ist nichts! Ich staune darüber!) Es wird immer wieder gesagt, es ist so
wenig getan worden. (Landeshauptmann Ludwig: Gescheite Worte werden gesprochen, gemacht wird
nichts! Schauen Sie sich die VEW an!) Entschuldigen Sie, dann ziehen Ihre Vertreter zurück.
(Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: So einfach ist das nicht! Eigentümervertreter ist der Herr
Bundeskanzler und nicht der Landeshauptmann!) Nicht der Landeshauptmann, aber dort sitzen ja
auch Ihre Herren in den Gremien und entscheiden über diese Projekte.
(Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Nein, nein. So ist das nicht, lieber Freund! Nicht
Schönwetterpolitik machen!) Ich bin eigentlich entsetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, über
die Auffassung eines Landeshauptmannes bezüglich Aktienrecht. (Landeshauptmann Ludwig: Ob Sie
entsetzt sind oder nicht ist wurscht! Da redet der Generaldirektor! Die Menschen tun mir leid.
Deswegen sage ich, daß das eine falsche Politik ist. Da werden tausende Menschen freigesetzt und
dann fragt man, was geschieht! Was macht der Eigentümervertreter? Nichts!) Also Herr
Landeshauptmann, darauf muß man wirklich antworten. Eigentümer ist die VOEST-Alpine zu 100%
und Eigentümervertreter ist der Generaldirektor Abfalter, um das klarzustellen. Und der
Generaldirektor der VEW heißt Beier, vorher und nachher, seit einer Woche bestimmt. Und jetzt
haben wir die Situation, daß wir das dritte Strukturverbesserungsgesetz haben. Meine sehr geehrten
Damen und Herren, das kann man nicht auf sich beruhen lassen, daß sozusagen hier alles der Herr
Bundeskanzler entscheiden sollte. (Landeshauptmann Ludwig: Er hat es ja! - Abg. Anzenberger: Er
hat ja entschieden! - Abg. Dr. Bernau: Das hat er getan und das war falsch!) Er hat es nicht getan,
denn das wurde alles in den Gremien entschieden und es wäre falsch, wenn sich ein Bundeskanzler
einbildet oder ein Landeshauptmann einbildet, daß er genau das Strukturkonzept für die
Stahlindustrie, für die Chemieindustrie und alles in der Tasche hätte. Dazu gibt es eben die Fachleute
und daher ist das in den Gremien entschieden worden. (Landeshauptmann Ludwig: Jetzt verteidigt er
ein Konzept, wo die Arbeitsplätze freigesetzt werden!) Aber nun gehen wir einmal weiter in der Frage,
ob das Land wirklich alles getan hat, um diese Arbeitsplätze in Niederösterreich zu erhalten und
vielleicht auszubauen. Schauen Sie . . . (Landeshauptmann Ludwig: Aber gar nichts, doch reden Sie
weiter, es ist ja doch nur Stroh, was Sie dreschen!) Es ist schon etwas Neues dabei. Ich werde Ihnen
einmal etwas sagen, das Neue dabei ist nämlich, daß der Herr Landeshauptmann, das muß man offen
sagen, hier offensichtlich über Konzernzusammenhänge oder Konzernrechte und -möglichkeiten
überhaupt nicht Bescheid weiß. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Du wirst ihn aufklären
müssen, wahrscheinlich! So eine Präpotenz! - Landeshauptmann Ludwig: Arroganz ist das, sonst gar
nichts!) Was heißt Arroganz? Entschuldigen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man
über die Dinge offen redet, dann sind sie immer unangenehm, das ist es. (Abg. Anzenberger: Der
Bundeskanzler hat jedesmal erklärt, er habe die letzte Entscheidung! – Landesrat Blochberger: Mich
wundert, daß Sie mit Ihrem Wissen nicht Staatssekretär geworden sind!) Das überlassen wir der
Partei, nicht Ihnen, Herr Kollege, das ist ganz klar.
Aber sprechen wir weiter von den Aktionen, die der Bund im Interesse der Arbeitsplatzsicherung
gesetzt hat. Da möchte ich eine Aktion anführen, die der Landesrat Schauer noch in diesem Jahr
hätte durchführen können. Der Bund hat nämlich im Rahmen der BÜRGES-Aktion - ich weiß nicht,
warum Sie nicht reagiert haben - die Möglichkeit gegeben, daß man mit 5% Zinsenzuschuß für
regional gefährdete Gebiete, wenn das Land eine adäquate Förderung gibt, einen Vertrag schließt für
Klein- und Mittelbetriebe. Und das Land Niederösterreich hat in diesem Punkt noch nicht reagiert,
obwohl ich glaube, nachdem die Steiermark, Oberösterreich und Tirol bereits reagiert hatten, daß
Niederösterreich im Interesse der Kleinbetriebe diese Aktion einfach auch durchführen hätte sollen.
Ich glaube, das wäre eine gute Aktion gewesen, wenn man in diesen regional schwachen Gebieten
den Gewerbebetrieben zusätzliche Hilfe gegeben hätte. Ich weiß nicht, warum der Herr Landesrat
Schauer . . . (Landesrat Schauer: Nennen Sie mir einen Klein- oder Mittelbetrieb, der die Förderung
Niederösterreichs nicht bekommen hat!) Nein, auf dieses Angebot des Herrn Handelsministers, das er
im Frühjahr gestellt hat, ist bisher noch keine Reaktion von Niederösterreich erfolgt.
Ich möchte sagen, daß wir vielleicht wirklich nicht alles getan haben, gemeinsam getan haben, auf das
kommt es nämlich auch an, und ich würde im Interesse der Arbeitsplätze in Niederösterreich noch
einmal bitten, daß wir nicht diese Welle der Konfrontation zwischen Bund und Land fortsetzen auf dem
Buckel der Arbeitnehmer, sondern daß das Land Niederösterreich seine Bereitschaft im Interesse der
Arbeitsplatzsicherung schneller zeigt, die Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Betrieb einer
Gesundung zuführen zu können. Das müssen wir tun und ich hoffe darauf, auch wenn wir jetzt die
Auflösung dieses Landtages beschließen, daß wir im Herbst diese gemeinsame Politik im Interesse
der der niederösterreichischen Arbeitnehmer fortsetzen werden. Zum Rechnungsabschluß
zurückkommend glaube ich, daß nicht alles getan wurde, was das Budget noch an Möglichkeiten
gezeigt hätte zur Unterstützung unserer Betriebe, im Interesse der Arbeitnehmer. Danke. (Beifall bei
der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Buchinger.
Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ein paar Ausführungen meines Vorredners zwingen
mich, doch noch einige Klarstellungen oder Erwiderungen zu machen.
Einmal grundsätzlich: Ich weiß nicht, wer der Zwischenrufer war, aber ich glaube, wenn jemand vom
Thema abgekommen ist, dann sind es in der heutigen und in der vorigen Sitzung die SPÖAbgeordneten gewesen und der Herr Präsident Pospischil ist ja großzügigerweise darüber
hinweggegangen. (Abg. Icha: Wir lassen uns nicht provozieren!)
Das zweite: Was die Sparbücher betrifft, Herr Kollege, so darf ich einmal klarstellen, ich habe hier
nicht verteidigt reich und arm in der Frage, sondern ich habe, was die Sparbuchsteuer betrifft, nur
gesagt, daß sie auch, wie ich Zeitungsmeldungen in den letzten Tagen . . . (Abg. Krenn und Keusch:
Sparzinsen!) Das ist jetzt egal, wie es heißt, (Heiterkeit bei der SPÖ.) es kommt ja auf dasselbe
heraus, meine Herren, es kommt ja völlig auf dasselbe heraus. Bleiben wir beim Thema. Ich habe nur
gesagt bitte, daß selbst dieses Kapitel, wie ich den Zeitungsmeldungen in den letzten Tagen
entnehmen konnte, auch in Ihrer Partei auf größte Widerstände stoßen soll. Ich habe mich nur auf die
Meldungen verlassen.
Und, Herr Kollege Bauer, Sie haben kein Wort gesagt zu dem, was die Mehrwertsteuer betrifft, wo ich
gesagt habe, da werden die Kleinen zur Kasse gebeten, (Abg. Krenn: Haben wir auch gesagt!) auch
jene, die Mindestrenten usw. haben, müssen mit der Erhöhung dieser Steuersätze um bis zu 50%
mehr Steuer bezahlen. (Beifall bei der ÖVP.)
Und was Ihre Politik betrifft, Herr Kollege Bauer, so habe ich bei der Kritik an der Bundespolitik
ausschließlich Zitate verlesen, die nicht von mir stammen, sondern meistens von Sozialisten
stammen. Den Herrn Klubobmann Wille, glaube ich, werden Sie ja nicht zu uns rechnen, ich habe
unter anderen zitiert, was er in diesen Fragen gesagt hat.
Und jetzt zu Ihrer Aussage, der Bund macht Schulden zur Sicherung der Arbeitsplätze. Herr Kollege
Bauer, das ist ja das Problem, das wir haben. Wir sind schon der Ansicht und das war auch immer die
Politik der Volkspartei, in guten Zeiten, in Wachstumszeiten, etwas zurückzulegen, damit man in
schlechten Zeiten zusetzen konnte. Und das ist unser Vorwurf, daß Sie in den guten Zeiten, den
Wachstumszeiten 1970/71 bis 1975/76, nichts zurückgelegt haben und dann haben wir die großen
Schwierigkeiten gehabt. (Beifall bei der ÖVP.) Deshalb sind wir heute in der gewaltigen Misere
drinnen. (Abg. Stangl: Denken Sie nach, was die ÖVP-Abgeordneten im Nationalrat in dieser Zeit alles
verlangt haben!)
Und vielleicht als viertes auch noch ein Wort zu dem Wahlausgang in England, das paßt nämlich
gerade herein. Herr Kollege Bauer, wenn Sie gelesen haben, warum England so gewählt hat und die
konservative Partei gewonnen hat, so gibt es nach den Wahlanalysen Übereinstimmung, daß man
dieser Regierungschefin geglaubt hat, was sie sagte. Sie hat gesagt, sie wird die Preissteigerungsrate
einmal heruntersetzen und man glaubt ihr, weil sie das zustande gebracht hat, daß sie auch das
zweite Problem Arbeitslosigkeit einigermaßen in den Griff bekommt, zum Unterschied von unserer
Regierung, der man nicht geglaubt hat und deshalb ist Ihr Regierungschef abgewählt worden. (Beifall
bei der ÖVP.)
Was die Betriebsförderungen betrifft, bleibe ich grundsätzlich bei dem, was ich gesagt habe, daß mit
dem relativ wenigen Geld, das dem Land zur Verfügung steht, sparsamst und verhandlungsbewußt
umgegangen werden muß. Mir ist lieber, es wird dreimal geprüft und der Betrieb hat dann eine
Lebenschance und ist rentabel, als man prüft nicht, gibt das Geld hin und nach einem halben Jahr
sperrt der Betrieb zu.
Und wenn Sie dem Herrn Landeshauptmann vorgeworfen haben, daß er in die Öffentlichkeit
gegangen ist mit einer Betriebsgründung, na, solche Waserl seid Ihr um Gottes Willen auch nicht in
diesen Fragen. Ich kann mich noch erinnern an den Staatssekretär, der sehr spektakulär mit einem
Hubschrauber über das Waldviertel angeflogen kam. Ich habe nur dann feststellen müssen, daß der
Betrieb ein halbes Jahr, nachdem er mit dem Hubschrauber gelandet ist, nicht mehr existiert und
eingegangen ist. Anscheinend stimmt es also nicht ganz, daß dort immer wieder geholfen worden ist.
(Abg. Haufek: Das stimmt doch nicht. Der existiert jetzt noch!)
Und was die Betriebe betrifft, darf ich Ihnen noch etwas sagen. Zum Unterschied der Politik Ihrer
Regierungspartei auf Bundesebene sind uns die kleinen Betriebe genauso wertvoll wie die großen
Betriebe und die Arbeiter im kleinen Betrieb genauso wertvoll wie in einem großen Betrieb. Wir gehen
nicht so unterschiedlich vor, wie Sie das machen, wenn ich nur an General-Motors denke und an
Förderungsmaßnahmen, die man in anderen Gebieten einsetzt. (Abg. Stangl: Schaue n Sie ins
Weinviertel, wieviele dort eine Arbeit haben!)
Und was die Verstaatlichte betrifft, bitte auch hier noch einmal eine Klarstellung. Eigentümer der
Verstaatlichten ist nicht das Land Niederösterreich, sondern der Bund und ich glaube, wenn der
Eigentümer Bund heißt, muß man erwarten, daß er sich um diese Betriebe kümmert. Er hat ja das
Management oder sollte es haben, er muß die Leute dort einsetzen, daß diese Dinge funktionieren.
(Beifall bei der ÖVP.) Und wir haben bitte auch in schweren Zeiten Verantwortung und alleinige
Verantwortung an die verstaatlichten Betriebe übergeben. Ich darf nur klarstellen, wir haben im Jahr
1970 die verstaatlichten Betriebe als florierende Unternehmen mit zum Teil gewaltigen Rücklagen an
die jetzige Regierung übergeben, die das dann verwirtschaftet und in diese Krise hineingeführt hat.
(Beifall bei der ÖVP.)
Und zum Schluß, Herr Kollege Bauer, zu einer von mir aus gesehen etwas geschmacklosen
Feststellung, darf ich wohl sagen, was den Versprecher des Herrn Landeshauptmannes betrifft. (Abg.
Dr. Bauer: Ich habe gar nichts gesagt!) Man soll bei so Dingen vorsichtig sein, denn Sie haben gesagt,
es hat sich um ein Dekanatsfest gehandelt und das war schon ein Versprecher. Es war der
Katholikentag des Vikariates Nord. Sehen Sie, so leicht geht das. Und ein Landeshauptmann, der Tag
und Nacht in diesem Land unterwegs ist, von einem Viertel in das andere fährt, oft nicht einmal Zeit
hat, sich da und dort die Konzepte zu den nächsten Reden anzusehen, ist auch nur Mensch, der sich
versprechen kann, und das sollte man nicht zu solch einer billigen Polemik mißbrauchen. (Beifall bei
der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll:
Landeshauptmannstellvertreter Dr. PRÖLL: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend nicht nochmals die Eckdaten des
Rechnungsabschlusses 1982 wiederholen, sie wurden sowohl von meinen Vorrednern als auch vom
Berichterstatter einige Male genannt. Erlauben Sie mir aber, daß ich nur eine Eckziffer herausgreife,
nämlich die Entwicklung des Schuldenstandes. Der Schuldenstand ist auf 8,3 Milliarden Schilling
angewachsen, das bedeutet eine Verschuldung im Verhältnis zum Gesamtvolumen von rund 37%. Ich
habe deswegen diese Eckzahl herausgenommen, weil ich in diesem Zusammenhang auch auf den
Budgetspielraum der Finanzverwaltung hinweisen möchte. Wir haben derzeit ordentliche Ausgaben
als Pflichtausgaben von rund 67,7% das bedeutet, daß für die Ermessensausgaben noch ungefähr
23,4% Übrig sind. Und dabei muß bemerkt werden, verehrte Damen und Herren, daß auch ein Teil
dieser Ermessensausgaben bereits durch längerfristige Bindung fixiert ist.
Warum nehme ich gerade diesen einen Punkt, nämlich den Bewegungsspielraum eines
Landesbudgets, her? Ich möchte in diesem Zusammenhang gleich auf eine Äußerung des Kollegen
Bauer eingehen. Der Kollege Bauer hat seine Äußerungen hier am Rednerpult mit der Feststellung
begonnen, daß wir uns seit vielen Jahren in einem wirtschaftlichen Tief befinden und daß dieses
wirtschaftliche Tief auch Auswirkungen auf das Bundesbudget hat. Der Kollege Bauer hat aber dann
gleichzeitig darauf hingewiesen, daß ein enger Zusammenhang zwischen Bundesbudget und
Landesbudget besteht. Nun, verehrte Damen und Herren, jawohl, zugegeben, aber ich würde Sie
bitten, nicht vom Land das erzwingen zu wollen, was Sie sich beim Bund nicht einmal zu fordern
getrauen. Das ist ein wesentlicher Punkt einer vernünftigen Budgetpolitik. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun ein zweites. Es wurde vom Herrn Kollegen Icha darauf hingewiesen, daß die Schwerpunkte nicht
richtig gesetzt wurden. Herr Kollege Icha, ich bleibe bei jener Äußerung, die ich damals bei der
Budgetrede für das Budget 1982 getan habe, nämlich daß das Budget das in Zahlen gegossene
Regierungsprogramm darstellt. Wir haben trotz einer angespannten Budgetpolitik bei dem Vollzug des
Budgets 1982 glaube ich eines gemeistert: Trotz knappem Landeshaushalt ist es uns gelungen, in
wesentlichen Bereichen neue Schwerpunkte zu setzen und dadurch einen riesigen Schritt in der
Strukturentwicklung in diesem Lande nach vorne zu gehen. Ich möchte jetzt nur ein paar dieser
Schwerpunkte nennen.
Schwerpunkt an der Spitze ist Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzförderung. Wir haben im
Voranschlag 1982 die Summe von 7,5 Milliarden Schilling für arbeitsplatzsichernde und
arbeitsplatzfördernde Maßnahmen eingesetzt. Heute beim Rechnungsabschluß sehen wir, daß diese
7,5 Milliarden Schilling um 200 Millionen Schilling überzogen werden mußten, es gab eine
Aufstockung von 7,5 Milliarden auf 7,7 Milliarden Schilling. Jetzt kann man natürlich sagen, das ist zu
wenig, Herr Kollege Icha, und in diesem Zusammenhang wurde von beiden sozialistischen Rednern
das Beispiel ENKA angeschnitten. Herr Kollege Bauer, Sie können sich ohne weiteres beim
Staatssekretär Lacina erkundigen. Sie waren bei diesen Gesprächen nicht dabei, aber ich kann Ihnen
genau sagen, warum das Land Niederösterreich verantwortungsbewußt nein sagen mußte beim
Einsteigen in diese Auffanggesellschaft des Bundes und zwar deswegen, weil bis zum letzten
Augenblick niemals Klarheit bestanden hat, ob für das Produkt, das dort erzeugt wird, überhaupt ein
Absatzweg gefunden werden kann. Wenn man in einer derartigen Situation sagt, daß ein
zukunftsorientiertes Gutachten am Tisch liegt, dann muß ich sagen, ist das unwahr. Und das war auch
der Grund, warum wir von vornherein gesagt haben, wir sind jederzeit bereit, mit einzusteigen, und wir
haben auch bis zur heutigen Stunde alle Förderungsinstrumente des Landes angeboten. Dieses
Angebot steht nach wie vor. Allerdings bitte ist bei allen Betrieben, egal ob Klein-, Mittel- oder
Großbetriebe, eine wesentliche Voraussetzung für die Landesförderung, daß die Gewißheit besteht,
daß dieser Betrieb auch in Zukunft weitergeht. Eine andere Politik werden wir im Lande nicht gehen,
meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Stangl: Das sind jetzt Feststellungen!)
Herr Kollege Bauer, darf ich nur folgendes sagen. Dem Landeshauptmann wurde eben von diesem
Platz aus vorgeworfen, frühzeitig in der Sache Flott-Glas etwas ausgesagt zu haben. Ich wünsche es
wirklich, daß die Firma ENKA jahrzehntelang weitergehen möge, nur bitte, auch Sie sollten nicht so
optimistisch sein. Wir sind bereit, die Instrumente des Landes anzubieten, aber wenn ich das noch
sagen darf, es kann nicht die Förderungspolitik des Landes sein, so wie es in einem anderen Fall
passiert, daß man Milliarden Schilling in Betriebe hineinsteckt und trotzdem tausende Arbeitsplätze
zugrunde gehen müssen. (Beifall bei der ÖVP.) So passierte es, verehrte Damen und Herren, in der
verstaatlichten Industrie.
Und nun zu einem anderen Beispiel. Herr Kollege Icha, mir ist schon klar, daß Ihnen die Mittel im
Budget für die Landwirtschaft immer wieder zu hoch sind. (Abg. Icha: Wer hat das gesagt? - Abg.
Anzenberger: Der Icha!) Ich kann Ihnen auch genau sagen, Herr Kollege Icha, warum. (Abg.
Anzenberger: Hat er gesagt!) Herr Kollege, Ihnen passen die Schwerpunkte nicht. Ihnen ist
offensichtlich die Landwirtschaft in der Gewichtung zu sehr vertreten. Ich darf Ihnen auch sagen
warum, weil der Voranschlag in der Landwirtschaft überzogen werden muß. Das sind im wesentlichen
drei Positionen, wenn Sie sich das ansehen. Elementarschäden, Notstandsmaßnahmen und das dritte
ist der Viehabsatz. Herr Kollege Icha, ich bitte Sie eines, gehen Sie zum Bund und sagen Sie dem
Bund, er soll endlich aufhören, bei den Exportmaßnahmen für das Vieh immer wieder zu 50% das
Land Niederösterreich einzuspannen. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun verehrte Damen und Herren, nach diesen wenigen Repliken möchte ich zum Schluß kommen. Ich
möchte es nicht verabsäumen, meinen Dank wieder allen jenen Bediensteten auszusprechen, die am
Zustandekommen dieses Rechnungsabschlusses mitgewirkt haben. Mein Dank gilt hier im
besonderen dem Leiter der Finanzabteilung, Herrn Hofrat Höbarth, seinem Mitarbeiter Herrn
Regierungsrat Krebs, sowie dem Vorstand der Landesbuchhaltung, Herrn Buchhaltungsdirektor
Inspektionsrat Karl Skorsch, und seinen Mitarbeitern in der Buchhaltungsdirektion. Besonders danken
möchte ich auch allen jenen Bediensteten der Landesbuchhaltung, die das erforderliche
Ziffernmaterial aufbereitet haben. Auch heuer wurde der Rechnungsabschluß wiederum in
wesentlichen Teilen mit vermehrter Perfektion über die hauseigene Datenverarbeitungsanlage
hergestellt und ich bedanke mich im besonderen bei allen Mitarbeitern der Datenverarbeitung für die
ausgezeichnete Leistung. Danken möchte ich auch allen Mitarbeitern in der Kopierstelle, in der
Hausdruckerei und in der Buchbinderei, die für die Herstellung des Abschlußoperates ihr Bestes
gegeben haben. Schließlich möchte ich noch allen Mitgliedern des Finanzausschusses für die
sachliche Beratung des Rechnungsabschlusses in der Ausschußsitzung herzlich danken. Und ich darf
nun Sie, verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses, bitten, dem Rechnungsabschluß für das
Jahr 1982 Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. WITTIG: Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden
Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 572 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Verehrter Herr Präsident! Ich habe zur Vorlage 572 zu berichten.
Die Gemeinde-Verfassungsnovelle des Jahres 1962, durch die die Gemeindeautonomie gestärkt
wurde, brachte gleichzeitig einen Anstieg der Aufgaben, die die Gemeinden im eigenen
Wirkungsbereich zu bewältigen haben. Insbesondere erwuchsen ihnen neue Agenden im Bereich der
Wirtschaftsverwaltung. Die Erkenntnis, daß der Großteil der Gemeinden die finanziellen Mittel für
diese Aufgaben nicht aus eigenem aufbringen kann, fand im jährlichen Landesvoranschlag ihren
Niederschlag. Im Rahmen des Budgets werden den Gemeinden auf den verschiedensten Gebieten
umfangreiche finanzielle Förderungsleistungen gewährt.
Eine dieser Leistungen ist die seit 24. Jänner 1973 laut Landtagszahl 409-1972 bestehende LandesFinanzsonderaktion für Gemeinden. Der Umfang dieser Förderungsaktion ist durch folgende Zahlen
dargestellt: Der Darlehensrahmen für diese Aktion war 2,2 Milliarden Schilling und die Ausnützung ist
derzeit S 2.199,972.960 Schilling, also die 2,2 Milliarden Schilling sind vollkommen ausgenützt und
das Land Niederösterreich hat bisher Zinsenzuschüsse in Höhe von 440,387.322 Schilling
angewiesen.
Mit Beschluß des Landtages von Niederösterreich vom 19. Juni 1975, Landtagszahl 152-1975, wurde
dann als weitere außerordentliche Maßnahme die Überbrückungshilfe Wasserbauten als weitere
Landes-Finanzsonderaktion ins Leben gerufen. Das Volumen ist 300 Millionen Schilling. Nach einigen
Erweiterungen wird im Rahmen dieser Aktion auf die Dauer von maximal fünf Jahren ein 5%-iger
Zinsenzuschuß zu Darlehen gewährt, die der Vorfinanzierung von Mitteln des Wasserwirtschaftsfonds
bzw. für ausständige Landesmittel dienen.
Bei der Aktion „Überbrückungshilfe Wasserbauten“ soll zur Vereinfachung der Handhabung und
Vereinheitlichung der Vorgangsweise bei der Landes-Finanzsonderaktion von der bisher geübten
Praxis der revolvierenden Ausnutzung des Kreditrahmens abgegangen werden. Auf Grund der
Gleichartigkeit der beiden Aktionen ist beabsichtigt, sie künftig als Untergliederung einer einheitlichen
Landes-Finanzsonderaktion zu führen. Dies wird sich daher in eine Allgemeine Aktion und in eine
Überbrückungshilfe Wasserbauten unterteilen.
Um die Landesfinanzsonderaktion in der oben angeführten Untergliederung fortführen zu können, ist
es erforderlich, den bestehenden Kredit- und Haftungsrahmen von insgesamt 2,5 Milliarden, der sich
mit 2,2 Milliarden auf die Allgemeine Aktion und mit 300 Millionen auf die Überbrückungshilfe
Wasserbauten verteilt, um 200 Millionen auf 2,7 Milliarden aufzustocken, wobei vorgesehen ist, diesen
Kredit- und Haftungsrahmen auf die Untersektionen der Landes-Finanzsonderaktion wie folgt zu
verteilen: Allgemeine Aktion 150 Millionen Schilling, Überbrückungshilfe Wasserbauten 50 Millionen
Schilling.
Mit einer zusätzlichen budgetären Belastung des Landes im Jahre 1983 ist auf Grund der weiteren
Abwicklung nicht zu rechnen. Für die in späterer Folge erforderlichen Aufwendungen wird budgetär im
Voranschlag 1984 Vorsorge getroffen werden müssen.
Der Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend LandesFinanzsonderaktion für Gemeinden, Erhöhung des Kredit- und Haftungsrahmens, lautet (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der Kredit- und Haftungsrahmen der NÖ Landes-Finanzsonderaktion wird von S 2.500,000.000 um
S 200,000.000 auf S 2.700,000.000 angehoben.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung des Landtagsbeschlusses
erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung über dieses
Geschäftsstück durchzuführen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Haufek.
Abg. HAUFEK: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Zum ersten Male wurde im
Jänner 1973 vom Niederösterreichischen Landtag diese Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden
mit einem damaligen Darlehensvolumen von 125 Millionen Schilling beschlossen. Heute liegt dem
Hohen Haus die 10. Erhöhung dieses Haftungsrahmens vor und zwar, wie der Berichterstatter erklärt
hat, nun mit einer Gesamtsumme von 2,7 Milliarden Schilling. Es haben unsere Gemeinden bis zum 6.
Juni 1983 einschließlich aus diesem Titel einen Gesamtbetrag von knapp über 400 Millionen Schilling
an Zinsenzuschüssen erhalten.
Wenn der Niederösterreichische Landtag von Jahr zu Jahr durch Hinaufsetzung des Haftungsrahmens
die Weiterführung dieser Aktion ermöglicht, so dient dies natürlich in erster Linie den Gemeinden,
denen damit geholfen wird, durch Senkung der Zinsenkosten neue Darlehensaufnahmen verkraften
zu können. Diese Aktion dient aber indirekt durch die damit erst ermöglichten zusätzlichen
Gemeindeinvestitionen der gesamten Wirtschaft und ich glaube, hier besonders der Wirtschaft in
gewerblichen Bereichen.
Ich habe erst am letzten Samstag bei der Eröffnung der Kuranstalt in Groß-Gerungs im Gespräch mit
einigen Gewerbetreibenden die Aussage gehört, daß natürlich sämtlich Auftragsvergaben und
Ausschreibungen sehr willkommen sind. Aber es haben diese Gewerbetreibenden dort auch gesagt,
die beste Hilfe vor allem für die gewerbliche Wirtschaft wäre es, wenn man den Gemeinden eine
gesunde finanzielle Basis gibt, weil durch eine laufende kontinuierliche Auftragsvergabe einfach dieser
schwankende Auftragsstand ausgeglichen wird und damit diesen Betrieben am meisten geholfen
werden kann.
Ich glaube daher, diese Landes-Finanzsonderaktion ist wie jede andere Hilfe für die Gemeinde
einfach eine Notwendigkeit. Ich möchte gar nicht von den gestiegenen Aufgaben reden, die von den
Kommunen heute zu erbringen sind. Dieser weite Bogen, der sich von der immer kostenintensiveren
Verwaltung der Gemeinde spannt bis zur Gestaltung des engsten Lebensraumes unserer Bürger und
den Bemühungen um und für alle Lebensbereiche der Menschen. Diese Bürgernähe muß innerhalb
der Kommunalpolitik gegeben sein. Das alles macht auch die Erfüllung der Aufgaben im Interesse der
Gemeindebewohner und der Verantwortung gegenüber der gesamtwirtschaftlichen Aufgabenstellung
nicht leichter, sondern in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten immer schwerer. Es ist ja glaube ich
unbestritten, daß die Gemeinden in der Vergangenheit den Hauptanteil an den öffentlichen
Investitionen gehabt haben und sie können einfach diesen Aufgaben nur dann auch weiterhin
nachkommen, wenn es wirklich gelingt, die wirtschaftliche, die finanzielle Basis der Gemeinden zu
stärken.
Man darf halt nicht übersehen, daß die Folgekosten der zum Ausbau der notwendigen Infrastruktur
getätigten Investitionen und vor allem die in den letzten Jahren überaus hohen Kreditkosten zu einem
ständigen Ansteigen des Schuldenstandes führten, der bei den niederösterreichischen Gemeinden
bereits 15 Milliarden Schilling beträgt, wofür die Gemeinden bereits Schuldendienste von nahezu 2
Milliarden aufbringen müssen. Der Handlungsspielraum unserer Haushaltspolitik im kommunalen
Bereich ist dadurch nicht nur stark eingeschränkt, sondern bei vielen Gemeinden auch gar nicht mehr
gegeben. Es mußte erst kürzlich festgestellt werden, daß heuer bereits 45 Gemeinden nicht mehr in
der Lage gewesen sind, den ordentlichen Haushalt abzudecken. Im Vorjahr waren es 10 Gemeinden
weniger gewesen und wir müssen befürchten, daß sich diese Situation verstärkt.
Ich habe heute vormittags die Finanzabrechnung einer Gemeinde für Juni 1983 bekommen. Hier
werden an Ertragsanteilen der Gemeinde 689,000 Schilling bereitgestellt, es kommt aber unter dem
Strich durch einen verständlichen Abzug für Schulklassenbeiträge, durch Tilgung eines GIF-Darlehens
von 78.000 Schilling, durch die Belastungen für Sozialhilfe, NÖKAS und Landesumlage nur mehr ein
Betrag von 81.000 Schilling heraus. Die Gemeinde erhält 81.000 Schilling von 689.000 Schilling und
das in einem Monat, in dem natürlich die Investitionen angelaufen sind, in dem die Bauwirtschaft, die
Gewerbetreibenden für die Arbeiten, die sie in Auftrag genommen haben, auch ihr Geld brauchen,
weil sie ja nicht umsonst arbeiten können. Ich glaube, allein die Abrechnung dieser einzelnen
Gemeinde, die natürlich fortgesetzt werden könnte durch viele andere Beispiele muß wirklich zu
denken geben.
Diese bedrohliche Entwicklung für die Kommunen nicht nur in Niederösterreich, sondern im gesamten
österreichischen Bundesgebiet wird auch durch die Finanzbedarfserhebung 1982, erstellt vom
Österreichischen Gemeindebund und vom Österreichischen Städtebund gemeinsam mit dem
Hauptverband der Sparkassen und Hypothekenanstalten für den kommunalen Investitionsplan für den
Zeitraum 1982 bis 1985 deutlich sichtbar, weil im Vergleich zur Letzterhebung des Jahres 1978 unter
Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Baukostensteigerung ein Rückgang des realen kommunalen
Investitionsvolumens um 14% aufgezeigt wird. (Abg. Wallner: Und daher sollen uns noch die
Gewerbesteuer und die Lohnsummensteuer weggenommen werden! Ein sehr sinnvoller Vorgang!)
Herr Professor Wallner, darauf komme ich auch noch zu sprechen. Ich hoffe, es wird Ihnen nicht
unangenehm sein, wenn ich dazu einige Dinge sage. (Abg. Kurzbauer: Wir haben es ja nicht
vorgeschlagen!) Aber es liegt bitte der Grund dieses Rückganges der möglichen Investitionen
sicherlich nicht im Sättigungsgrad, sondern eindeutig darin, daß eben eine große Verschuldung, die
Folgekosten und die Mindereinnahmen zusammenspielen und den Gemeinden diese Möglichkeit der
Ausweitung nicht mehr geben.
Ich glaube daher, es ist wirklich ein Gebot der Stunde, daß sich beide Gebietskörperschaften, Bund
und Land, der Bedeutung der Gemeinden nicht nur bei besonderen Anlässen bewußt sind, sondern
auch bei der Tat, nämlich der finanziellen Absicherung. Ich sage deswegen sehr deutlich Bund und
Land, meine Damen und Herren, weil man ja beim Zuhören bei verschiedenen WochenendVeranstaltungen in unseren Gemeinden draußen, bei Ansprachen von Landespolitikern vor allem Ihrer
Seite den Eindruck gewinnt, daß der vielzitierte Finanzausgleich nur diktiert, vom Bund bestimmt wird
und nicht, wie es wirklich ist, von den Gebietskörperschaften paktiert. Und wir sozialistischen
Gemeindevertreter - Herr Professor Wallner, das zu Ihrem Einwurf – haben überhaupt keine Scheu,
die Forderungen im Interesse der Gemeinden auch an den Bund zu richten. Wir haben das vor
wenigen Tagen erst getan, gerade im Bereich des drohenden Wegfalls von Lohnsummen- und
Gewerbesteuer sind wir aktiv geworden und ich kann hier die Erklärung abgeben, daß wir als
sozialistische Gemeindevertreter einem Verzicht darauf, wenn er überhaupt in Frage kommt, nur dann
zustimmen und zwar in vollster Übereinstimmung mit den Forderungen des Österreichischen
Städtetages, wenn ein Abtausch erfolgt, der erstens die Aufkommensneutralität der Gesamtsumme
sichert, aber auch die Aufkommensneutralität für die einzelne Gemeinde bitte, und der auch
berücksichtigt, daß die bisher festgestellte Aufkommensdynamik bei der Lohnsummensteuer auch bei
den als Ersatz anzubietenden Ertragsanteilen gewährleistet wird.
Und ich muß hier wirklich grundsätzlich darauf verweisen, daß die Idee des Wegfalles von
Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer keinesfalls von uns Sozialisten gekommen ist. Ich habe
bereits in der letzten Budgetdebatte im Dezember des Vorjahres darauf hingewiesen, daß diese
Forderung erstmals aufgetaucht ist als Forderung der Bundeswirtschaftskammer und als Förderung
der Industriellenvereinigung auch im Programm 80 der Industriellenvereinigung als wesentliche
Förderung für die österreichische Wirtschaft und deren möglichen Ausweitung enthalten ist. (Abg.
Wallner: Das sind die unschuldigen Kinder auf dem Gebiete der Kommunalpolitik!) Lieber Herr
Professor, Herr Abg. Wallner, ich muß das schon sagen, wenn hier gerufen wurde, von wem sonst.
Nun, ich habe mit Überraschung die Handelskammerzeitung vom 15. 4. 1983 gelesen, wo die
Teilorganisation der Handelskammer Niederösterreich „Junge Wirtschaft“ schreibt, was
Niederösterreichs Jungunternehmer von der neuen Bundesregierung erwarten. Unter Punkt 3 heißt
es, die Lohnsummensteuer soll abgeschafft werden. Also mit den Einwürfen würde ich doch ein wenig
vorsichtig sein. (Abg. Wallner: Bitte, Herr Kollege, die Drohung der Regierung ist schon gefährlicher!)
Sehr geehrte Damen und Herren, (Abg. Wallner: Die jungen Wirtschafter sind nur Leute!) man muß
doch darauf hinweisen, gerade in bezug auf die Forderung der Bundeskammer und auch dieser
Teilorganisation der gewerblichen Wirtschaft, daß ja der Entfall der Lohnsummensteuer und der
Gewerbesteuer sicherlich in irgendeiner Form den wirtschaftlichen Bereichen zugute kommen könnte.
(Abg. Wallner: Steht in der Regierungserklärung!) Man darf nur eines nicht dabei übersehen, werte
Damen und Herren, ich habe es schon erwähnt, daß die Gemeinden eben der größte öffentliche
Investor sind und wenn man die Investitionsmöglichkeit der Gemeinden schwächt, dann wird sich das
sicherlich auch auf die Wirtschaft, die zwar auf der einen Seite etwas bekommt, auf der anderen Seite
durch weniger Auftragsvergaben niederschlagen. Ich meine, man sollte hier nicht nur den engeren
Bereich sehen, sondern Gesamtüberlegungen dabei gelten lassen.
Im Regierungsprogramm der Koalitionsregierung ist zum Wegfall von Gewerbe- und
Lohnsummensteuer folgendes festgestellt: Der neu zu verhandelnde Finanzausgleich soll stärker als
bisher auf die Bedürfnisse und Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden Rücksicht nehmen. Die
Bundesregierung wird den Wegfall der Lohnsummensteuer und der Gewerbesteuer auf
Gewerbekapital in diese Verhandlungen mit den Finanzausgleichspartnern einbringen. Das heißt, daß
im Zuge dieser Verhandlungen versucht werden wird, das Einvernehmen mit den anderen
Vertragspartnern herzustellen, also wiederum einen Finanzausgleich zu paktieren und nicht zu
diktieren, wie das immer wieder in den Vordergrund gestellt wird. Ich glaube, das ist doch eine
gewisse Garantie für unsere Gemeinden, daß ohne Gemeinden, aber bitte auch ohne Zustimmung
des Vertragspartners Land hier nichts geschehen kann.
Es wird das Land über die eigenen Interessen hinaus sich auch seiner Verantwortung für die
niederösterreichischen Gemeinden als Lebensadern des Landes sehr bewußt werden müssen und wir
können bitte bei aller Diskussion das Land seiner Verpflichtungen den niederösterreichischen
Gemeinden gegenüber nicht entbinden. Es bleiben daher bei uns auf der Tagesordnung die
Streichung der systemwidrigen Landesumlage, der Ausbau der Strukturhilfe mit dem Ziel der
Heranführung der Gemeinden an das Durchschnitts-Pro-kopfaufkommen im Steuerbereich und die
besonderen Hilfen im Bereich der Wasserwirtschaft. Das sind einfach Mindestbedingungen, die wir
den Gemeinden im Interesse des gesamten Landes schaffen müssen. Ich darf hier unsere
Bereitschaft zur Zusammenarbeit in den so wichtigen Lebensfragen unserer Gemeinden auch
nochmals dokumentieren, aber eine Zusammenarbeit bitte, die frei sein muß von tagespolitischen
Überlegungen, nämlich von tagesparteipolitischen Überlegungen.
Und ich habe in einer Zeitung vom 28. Juni 1983 folgendes gelesen: Die Gemeinden befürchten
Verlust von Geld und Selbständigkeit. Die Einnahmen aus Lohnsummensteuer und Gewerbesteuer
werden von der Gemeinde selbst eingehoben, die über diese Einnahmen dann auch nach eigenem
Gutdünken entscheiden kann. Bei der Umsatzsteuer – wir wissen, daß das von der Industrie ins
Gespräch gebracht wunde - hingegen wären die Gemeinden auf das angewiesen, was ihnen der
Bund großzügigerweise zukommen läßt. Es kann nicht angehen, daß eine Gebietskörperschaft immer
zu einer anderen betteln gehen muß, das ist ein Anschlag auf die Gemeindeautonomie. Das hat
niemand geringerer gesagt als der Präsident des Landtages Ferdinand Reiter, allerdings in seiner
Eigenschaft, ich muß das auch sagen, als Landesobmann des Niederösterreichischen
Gemeindevertreterverbandes der ÖVP.
Nun, wir sind ganz Ihrer Meinung, Herr Landesobmann. Man darf nichts wegnehmen, man muß zu
erreichen versuchen, daß die Gemeinden nicht mehr betteln gehen müssen, daß sie Anspruch haben
auf etwas. Nur muß ich dabei schon die Frage stellen, wie das im eigenen Land ist, wo man den
Gemeinden heuer bereits 540 Millionen Schilling wegnimmt, einfach abzieht als Landesumlage, unter
einem anderen Titel natürlich wieder verteilt, aber unter Mißachtung der heute auf einmal so hoch
gestellten Gemeindeautonomie. Dieser Abzug wird immer wieder bekrittelt, das ist ja eine unter
Kuratelstellung der Gemeinden, weil sie nicht in der Lage sind, über ihre Mittel selbst zu verfügen. Und
wenn ich zu dem an den Bund gerichteten Argument des „Bettelns“ komme, auch hier einverstanden,
vollkommen, aber bitte auch kein Betteln der Gemeinden in Niederösterreich beim Land um
Bedarfszuweisung, kein Betteln um Mittel der Zentralorteförderung oder um Mittel aus der
Raumordnung usw.
All die großen Probleme, meine Damen und Herren, kann man nicht dadurch lösen, daß man einfach
bei der Abstimmung mit Mehrheit nein sagt. Die Probleme unserer Gemeinden sind so groß
geworden, daß man sich zusammensetzen, daß man ehrlich diskutieren muß, daß man beraten muß,
um schrittweise Möglichkeiten zu finden. Ich glaube, darüber sollten wir nachdenken, das wäre nicht
nur gut für unsere Gemeinden, sondern auch gut für die Demokratie in unserem Lande. Und ich
glaube, daß wir beides sehr gut funktionierend brauchen, wenn wir den sich ständig verändernden
gesellschaftlichen Konfrontationen auch Herr werden wollen. Gerade die Überschaubarkeit des
Gemeindebereiches bringt ja echt die Chance, sehr wesentlich dazu beizutragen, daß das Mißtrauen
der Menschen zur Politik und der besonders skeptisch dieser Politik gegenüberstehenden jungen
Generation beseitigt werden kann. Wir müssen den Gemeinden die dazu notwendige Kraft geben und
diese Landes-Finanzsonderaktion ist ein kleiner Schritt zur Ermöglichung dieser Kraft. Wir werden
deswegen auch der Vorlage 572 gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Amon.
Abg. AMON: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es steht heute wieder
einmal, wie schon vom Vorredner erwähnt, die Aufstockung des Kredit- und Haftungsrahmens der
Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden zur Diskussion. Aufgestockt wird um 200 Millionen
Schilling von 2,5 auf 2,7 Milliarden. Ganz besonders erfreulich ist, daß es auch Überbrückungshilfen
für Wasserbauten und Abwasserbeseitigungsanlagen gibt, da ja die Mittel aus dem
Wasserwirtschaftsfonds immer spärlicher und langsamer fließen. (Landesrat Höger: Wieso?) Bitte, ich
warte jetzt schon ein halbes Jahr, Herr Landesrat, auf die Aufstockung plus Nachziehung einer neuen
Genehmigung. Zuerst einmal die Erhebung, dann die Zusicherung, ein Gemeinderatsbeschluß, die
Zusicherung wird zurückgegeben mit Gemeinderatsbeschluß, sie liegt seit Mai wiederum beim
Ministerium, ich habe noch keine Antwort, der Bau ist bereits geschehen. Ich meinte nicht spärlich,
aber langsam.
Meine Damen und Herren, durch die Entwicklung in vieler Hinsicht in den Gemeinden des Landes
Niederösterreichs ist natürlich die Finanzkraft der Gemeinden immer schwächer geworden. Grund:
Zuteilung von Agenden im Bereich der Verwaltung durch die Strukturbereinigung der Gemeinden, die
Zusammenlegung der Gemeinden. Das begann ja schon im Jahre 1970. Es mußten Verkehrswege
neu gebaut werden, Gemeindezentren, Sportanlagen, durch die Schulreform waren Schulhäuser für
Volks- und Hauptschulen erforderlich, bei Kindergärten, das ist ja bekannt, war ein enormer Auftrieb.
Wir wissen ja, wieviel neue Schulbauten und Kindergartenbauten es in Niederösterreich gibt, aber
zum Teil auf Kosten der Gemeinden. Der Umweltschutz in letzter Zeit, die
Wasserversorgungsanlagen, die Abwasserbeseitigungsanlagen. Aber, sehr geehrte Damen und
Herren, alles auf Kredit.
Selbstverständlich sind wir sehr froh, wenn uns das Land mit der Landes-Finanzsonderaktion unter die
Arme greift, wohltuend der Zinsenzuschuß, wichtig auch die Haftung, da die Abwicklung wesentlich
schneller geht. Die Aktion ist eine Hilfestellung, sehr geehrte Damen und Herren, aber keine
Entschärfung der Finanzlage der Gemeinden. Die Kredite, die in den letzten 10 Jahren aufgenommen
wurden, sind jetzt fällig, die Gemeinden müssen zahlen. Das Beispiel des Kollegen Haufek bei der
Zuteilung Juni zeigt die Abzüge: GIF, Wasserwirtschaftsfonds, Schul- und Kindergartenfonds,
Finanzsonderaktion und dann bleibt null über. Es waren eben Kredite, es mußte sein. Jede Gemeinde
muß natürlich ihre Investitionen in Zukunft sehr stark, wenn nicht vollkommen drosseln.
Die Kleingemeinden, die Landgemeinden oder sagen wir die finanzschwachen Gemeinden, erwarten
sich eine Erleichterung und diese Erleichterung kann nur über den Finanzausgleich kommen. Kleine
Gemeinden sind gegenüber großen Gemeinden beim Finanzausgleich im Verhältnis 1 : 23
benachteiligt. Dies ist ein nicht mehr zumutbarer Zustand, meine Damen und Herren. Ursache dieser
Entwicklung ist das ungerechte System der Verteilung der Steuereinnahmen, das ja im
Finanzausgleich geregelt wird. Die kleinen Landgemeinden werden bei der Zuteilung des
Steuerertrages aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben benachteiligt, die Folge davon ist eben die
Verschuldung der Gemeinden. Waren es im Jahre 1967 noch 11 Milliarden, sind es im Jahre 1980
schon 52 Milliarden. Dieser hohe Schuldenstand ist vor allem darauf zurückzuführen, daß gerade die
ländlichen Gemeinden immer mehr Aufgaben im Bereich der Infrastrukturerstellung und vor allem, wie
erwähnt, des Umweltschutzes zu erfüllen haben, andererseits der Zuwachs bei den
Gemeindeeinnahmen hinter dem der anderen Gebietskörperschaften zurückbleibt. Hier schließt sich
der Teufelskreis von Einschränkungen der Investitionstätigkeit, Gefährdung der Aufgabenerfüllung,
Rückgang der Aufträge, Abwanderung, Entleerung und damit weitere Schwächung der Finanzkraft der
Gemeinde. Das Aufkommen der gemeindeeigenen Abgaben ist direkt von der Wirtschaftsstruktur der
Gemeinde abhängig, wird immer weniger. Dazu kommt, daß die Vertreter der Gemeinden als
Vertragspartner im Rahmen des Finanzausgleiches verfassungsrechtlich nicht einmal verankert sind.
Der Bund kann daher ohne oder gegen die Zustimmung der Vertragspartner Steuerquellen
erschließen oder abändern. Dies macht die aktuelle Frage der Abschaffung der Lohnsummensteuer
deutlich. Meine Damen und Herren, hier kann der Finanzminister eine Steuerquelle einfach
abschaffen, die ihm in keinem Falle weh tut.
Und jetzt ist die Frage, Herr Kollege Haufek, war die Aussage falsch am Platz? Selbstverständlich wird
jede Gemeinde und im besonderen das Land Niederösterreich nicht gegen eine solche Abschaffung
sein, selbstverständlich wird die junge Wirtschaft dafür sein, ja warum nicht? Aber wieso kam es zu
dieser Aussage, wieso kam dieses Paket der Abschaffung der Lohnsummensteuer und der
Gewerbesteuer in das Parteienübereinkommen? Wieso kam es in die Regierungserklärung? Wer hat
die SPÖ dazu gezwungen? Die 4,5% Stimmen der Freiheitlichen? Wer hat die SPÖ zu dieser
Aussage gezwungen? Wir vielleicht? Die 4,5 % der Freiheitlichen! Und daher - Herr Kollege Haufek,
Du bist ja selber Bürgermeister - sind wir selbstverständlich einer Meinung. Eine Katastrophe wäre es,
wenn uns Gemeinden die Lohnsummensteuer und die Gewerbesteuer genommen wird. Der jungen
Wirtschaft wollen wir selbstverständlich entgegenkommen, aber wer hat das angeregt, wieso ist es im
Parteienübereinkommen, wieso in der Regierungserklärung? Wer hat die Sozialistische Partei dazu
gezwungen? (Abg. Stangl: Wir nehmen nur Rücksicht auf die Bundeswirtschaftskammer!) Ach so, die
SPÖ nimmt einmal Rücksicht auf die junge Wirtschaft! Zum Schaden der Gemeinden! Und die junge
Wirtschaft hat dann keine Arbeit mehr, weil die Gemeinden kein Geld mehr haben. Das ist dann das
Ende.
Meine Damen und Herren, sollte die Lohnsummensteuer und die Gewerbesteuer beseitigt werden
oder sollte ein Abtausch entstehen mit geringeren Einnahmen, würden die Gemeinden natürlich vor
einer katastrophalen Lage stehen. Ich habe schon erwähnt, der Finanzminister kann auf etwas
verzichten, was ihn nichts angeht, er kassiert nicht und braucht es auch nicht vorläufig zu ersetzen.
Nur den Abtausch möchte ich mir ansehen. Sollte ein Abtausch geschehen, meine Damen und
Herren, na dann würde gar manches auch von unserer Autonomie draufgehen, denn dann sind wir
irgendwo verpflichtet. So ist das eine Steuer, die direkt zur Gemeinde kommt. Allein die
Lohnsummensteuer brachte den niederösterreichischen Gemeinden 1981 802 Millionen Schilling, das
sind rund 15% des gesamtösterreichischen Aufkommens an Lohnsummensteuer. Lohnsummen- und
Gewerbesteuer zusammen machten im Jahre 1981 23% aus. Und jetzt schauen wir unsere
Einnahmen an und sehen, wenn die 23% fehlen, dann sind nicht mehr 45 Gemeinden in
Niederösterreich pleite, dann sind es vier- oder fünfmal soviel, das muß uns klar sein.
Und da möchte ich ganz klar die Aussage unseres Präsidenten des Österreichischen
Gemeindebundes zitieren. Die finanzielle Lage der Gemeinden Österreichs erfordert einen raschen
Beginn der Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich im Sinne von mehr Gerechtigkeit für die
Gemeinden, betonte der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes gestern in einer
Pressekonferenz. Diese Verhandlungen sollten gleich nach der Sommerpause beginnen. Wie der
Gemeindechef weiter unterstrich, müsse der Finanzausgleich deutlicher als bisher raumordnungs- und
regionalpolitische Aspekte berücksichtigen und darauf achten, daß bei Erschließung von
Mehreinnahmen durch den Bund auch die Gemeinden entsprechend beteiligt werden.
Stufenweise Beseitigung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels. Meine Damen und Herren, ist der
Mensch im ländlichen Raum weniger wert als der Mensch im Ballungszentrum oder kostet der Kanal
im ländlichen Raum weniger wie im Ballungszentrum? Die größte Ungerechtigkeit ist der abgestufte
Bevölkerungsschlüssel. Selbstverständlich wird die Stadt wieder sagen, hallo, da geht es um unser
Geld, aber wenn man gerecht verteilt, müßte man auch diese Materie anfassen. Einführung eines
Kopfquotenausgleiches aus den Ertragsanteilen für die Gemeinden durch den Bund, wie dies bereits
gegenüber den Ländern erfolgt. Erhöhung des Anteiles der Gemeinden an der Umsatzsteuer.
Beteiligung der Gemeinden an den KFZ-Abgaben. Wir haben auch die Wege zu erhalten, nur haben
wir nichts davon, das tragen wir alles aus unserem Budget. Dynamische Valorisierung der Fixbeträge,
Zweckzuschüsse, Finanzuweisungen und anderes mehr.
Ich hoffe, daß im Lande Niederösterreich beide Fraktionen diesen Wünschen der Gemeinden
nachkommen und sie auch vertreten. Dann bin ich überzeugt oder glaube zumindest, daß der Minister
oder vielleicht auch die Sozialistische Partei diesen Punkt in ihrer Regierungserklärung vielleicht doch
wieder revidiert.
Wir alle hier, die in der Kommunalpolitik tätig sind, sind sehr dankbar für die Aufstockung des
Haftungsrahmens um 200 Millionen auf 2,7 Milliarden. Diese Summe wird ja, wie schon erwähnt, von
den Gemeinden vervielfacht, daher auch aus wirtschaftlicher Sicht eine Belebung der Wirtschaft und
ein Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung. Der vom Land bisher geleistete Zinsenzuschuß von 440
Millionen ist eine echte Hilfestellung. Wir hoffen und wir wünschen, daß das Land auch in Zukunft den
Gemeinden unter die Arme greifen kann. Da diese Vorlage wiederum als .echte Hilfestellung für die
Gemeinden betrachtet werden kann, wird unsere Fraktion dieser Vorlage gerne die Zustimmung
geben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden
Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahlen 576, 579 und 578 unter einem zu verhandeln. Die
Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt vorgenommen. Wird dagegen ein Einwand
erhoben? Das ist nicht der Fall.
Ich ersuche den Herrn Abg. Dr. Bernau, zur Zahl 576 zu berichten.
Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zu berichten über die ProIndustrie Aktion 1983. Sie erinnern sich, wir haben im Frühjahr dieses Jahres und zwar am 24. Jänner
die 5. Tranche dieser Pro-Industrie Aktion hier im Haus genehmigt. Die Pro-Industrie Aktion ist
hinsichtlich der Zielrichtungen ja bekannt, ich brauche sie nicht mehr hier anzuführen. Es war dies die
5. Tranche mit einem Betrag von 250 Millionen Schilling, sodaß wir insgesamt bisher 1.800,000.000
Schilling für diese Aktion ausgegeben haben.
Nun zeigt sich, daß auch heuer diese Pro-Industrie Aktion starkes Interesse gefunden hat. Wir haben
eine ziemlich gleichmäßige Streuung in den Bezirken Niederösterreichs. In den 21 Bezirken sind 35
Anträge positiv erledigt worden, dafür hatten wir einen Kredit in der Höhe von 248,9 Millionen zur
Verfügung zu stellen. Es sind immerhin Projekte damit gefördert worden, deren Gesamtrahmen
1.173,600.000 Schilling beträgt. Nun sind, wie ich schon erwähnt habe, durch die positive Erledigung
dieser 35 Ansuchen unsere Kreditmittel, die wir im Frühjahr in der Höhe von 250 Millionen Schilling
beschlossen haben, ausgeschöpft und es sind noch immer Anträge da, die ein Darlehensvolumen in
der Höhe von rund 80 Millionen Schilling erfordern würden, was eine Aufstockung dieses
Darlehensvolumens im Rahmen der 5. Tranche der Pro-Industrie Aktion als dringlich notwendig
erscheinen läßt.
Die Abwicklung soll so wie bisher erfolgen, also grundsätzlich gemeinsam von Land und
Handelskammer zusammen mit der Österreichischen Investitionskredit AG durchgeführt werden. Die
Vergabe der Zinsenzuschusse soll ebenfalls in der bereits üblichen Form nach den erlassenen
Richtlinien durchgeführt werden. Für das Land Niederösterreich wird sich somit aus der Aufstockung
im Rahmen dieser Aktion laut dem Ihnen in der Beilage vorliegenden Zinsenzuschußplan in den
Jahren 1983 bis 1988 eine Zinsenzuschußlast von 19,5 Millionen Schilling ergeben. Für 1983 ist ein
Zinsenzuschußbetrag in der Höhe von 1,5 Millionen erforderlich. Die finanzielle Bedeckung ist im
Budget 1983 unter VS 1/782505/7430 gegeben.
Namens des Finanzausschusses erlaube ich mir folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Die Aufstockung der Zinsenzuschußaktion Pro-Industrie Aktion 1983 wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen."
PRÄSIDENT REITER: Ich ersuche den Herrn Abg. Diettrich, zu den Zahlen 579 und 578 zu berichten.
Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen
Landtages! Ich habe zur Vorlage 579 zu berichten. Es geht hier um die Pro-Gewerbe Aktion 2.
Tranche.
Im Jahre 1980 wurde die Durchführung der Zinsenzuschußaktion Pro-Gewerbe, 1. Tranche, zum
Beschluß erhoben. Die Pro-Gewerbe Aktion, die sich grundsätzlich auf Gewerbebetriebe beschränkt,
sieht Zinsenzuschüsse für Darlehen in der Höhe von maximal S 500.000,- vor. Es handelt sich dabei
um Investitionskredite, Betriebsmittelkredite bis zu 30 % der damit verbundenen Investition und
Überbrückungskredite zu der Finanzierung von Forderungsausfällen. Die Laufzeit der
Zinsenzuschußleistung ist mit 5 Jahren beschränkt.
Die Pro-Gewerbe Aktion wurde bisher in einer Tranche mit einem Volumen von 150 Millionen
durchgeführt. Die Zinsenzuschußleistung des Landes betrug dabei zwischen 2 bis 6% pro anno
entsprechend den regionalpolitischen Kriterien des Niederösterreichischen Gewerbe- und IndustrieRaumordnungsprogrammes.
Da die 1. Tranche bereits zur Gänze ausgeschöpft ist und darüberhinaus eine hohe Anzahl neuer
Ansuchen bei der zuständigen Abteilung bereits vorliegt, erscheint es unerläßlich, diese Aktion
fortzuführen. Dieses Erfordernis wird auch dadurch unterstrichen, daß sich das Gewerbe durch eine
gute Krisenfestigkeit auszeichnet und in den vergangenen Jahren einen entsprechenden Beitrag zur
Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen und Sicherung des Wohlstandes geleistet hat.
Auch im Hinblick auf die befürchtete Jugendarbeitslosigkeit dürfen die Leistungen des Gewerbes nicht
unerwähnt gelassen werden.
Auch die 2. Tranche dieser Pro-Gewerbe Aktion soll gemeinsam vom Land und der Handelskammer
Niederösterreich durchgeführt werden. Die Handelskammer wird einen Beitrag von 1/4 Prozent leisten.
In den zu erlassenden Richtlinien soll festgehalten werden, daß in die Förderung im Rahmen der ProGewerbe Aktion Investitionskredite, Betriebmittelanschlußkredite sowie Überbrückungskredite
einbezogen werden können. Darüberhinaus sollen für Kredite zur Finanzierung betrieblicher
Investitionen in erster Linie die BÜRGES-Kleingewerbekreditaktion oder die BÜRGESGewerbestrukturverbesserungsaktion dienen.
Ich habe namens des Finanzausschusses die Ehre, folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Die Durchführung der Zinsenzuschußaktion „Pro-Gewerbe Aktion“, 2. Tranche wird genehmigt,
wobei der geförderte Kreditrahmen S 100,000.000 nicht überschreiten darf.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, Richtlinien für die Aktion unter Beachtung der in der
Landtagsvorlage enthaltenen Grundsätze zu erlassen.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen.“
Ich habe des weiteren über die Zinsenzuschußaktion für MERKANTIL-Darlehen, Aufstockung der 9.
Tranche zu berichten.
Die Zinsenzuschußaktion für MERKANTIL-Darlehen wird seit dem Jahre 1975 in bisher 9 Tranchen
geführt, wobei jede Tranche einzeln durch den Landtag bewilligt wurde. Für die ersten 5 Tranchen
wurde ein Darlehensvolumen von je 50 Millionen, für die 6. und 7. Tranche ein Volumen von 60
Millionen, für die 8. Tranche ein Gesamtvolumen von 90 Millionen und für die 9. Tranche wieder ein
Darlehensvolumen von vorerst 60 Millionen genehmigt. Es ergeben sich daher Zinsenzuschüsse für
Kapitalsbeträge von insgesamt 520 Millionen.
Diese Förderungsmaßnahme hat sich infolge eines sich schon seit Jahren abzeichnenden
Strukturwandels im Handel, insbesondere in dem des Lebensmitteleinzelhandels, in dessen Gefolge
schließlich eine besorgniserregende Abnahme von Handelsbetrieben zu verzeichnen war, als
notwendig erwiesen. Besorgniserregend deshalb, weil in gewissen Landesteilen die Nahversorgung
der Konsumentenschaft äußerst gefährdet war und heute schon teilweise nicht mehr gewährleistet ist.
Daß der Rückgang der Anzahl der niederösterreichischen Handelsbetriebe einigermaßen gestoppt
werden konnte, ist sicherlich zu einem nicht geringen Teil dieser Förderungsmaßnahme
zuzuschreiben. Sie ermöglicht erst so manchen Unternehmen, die notwendige innerbetriebliche
Umstellung sowie die Ausweitung der Verkaufsflächen - eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung
der Lebensfähigkeit für solche Unternehmungen. Diese Zinsenzuschußaktion schließt auch eine
empfindliche Lücke im Förderungsinstrumentarium des Landes.
Der Rahmen von 6 Millionen für das Jahr 1983 ist bereits ausgeschöpft. Es konnten 234 Anträge
positiv erledigt werden. Die Förderungsvoraussetzungen sind: Rationalisierung der
Dienstleistungserbringung, Verbesserung der Unternehmensstruktur, Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur, Förderung der zwischen- oder überbetrieblichen Kooperation, Zusammenschlüsse
von Unternehmen oder Betriebsverlagerungen und vor allem Verbesserung der Kosten- und
Absatzstruktur.
Ich habe die Ehre, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Die Aufstockung der 9. Tranche der Zinsenzuschußaktion für MERKANTIL-Darlehen um ein
Darlehensvolumen von S 30,000.000 (Gesamtdarlehensvolumen 1983: S 90,000.000) zu den von der
Landesregierung beschlossenen Richtlinien wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen.''
Ich darf um !die geschäftsordnungsgemäße Behandlung dieser beiden Anträge bitten.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte zu diesen drei Geschäftsstücken. Zum Wort gemeldet
ist Herr Abg. Kaiser.
Abg. KAISER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Mit
dieser heute zur Behandlung stehenden Vorlage soll die Pro-Industrie Aktion 1983, die zwar nicht am
24. Jänner, sondern am 24. Februar vom Hohen Landtag beschlossen wurde - das ist ein
Schreibfehler - und mit 250 Millionen dotiert war, jetzt noch einmal um weitere 150 Millionen Schilling
aufgestockt werden. Um auch im Bereich Industrie eine spezielle Förderung zu ermöglichen, wurde
die sogenannte Pro-Industrie Aktion 1978 vom Hohen Landtag beschlossen. Mehrmals, meine Damen
und Herren, hat die SPÖ-Fraktion darauf hingewiesen, daß diese Industrieförderung in
Niederösterreich bisher stiefmütterlich behandelt wird. Wir sind zwar alle stolz darauf und sagen es
immer wieder und auch heute wurde schon mehrmals darauf hingewiesen, daß Niederösterreich in
den letzten 12 Jahren zum Industrieland Nummer eins geworden ist, jedoch bei den
Förderungsmaßnahmen hat das Land dieser Entwicklung leider nur in bescheidenem Ausmaß
Rechnung getragen.
Nunmehr läuft schon die 5. Tranche und diese mußte bereits nach vier Monaten aufgestockt werden,
weil der Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist und weitere Anträge im Ausmaß von 80 Millionen
vorliegen. Dazu, meine Damen und Herren, muß allerdings gesagt werden, daß der Kreditrahmen der
4. Tranche 400 Millionen Schilling betrug und bei der 5. Tranche eben auf 250 Millionen Schilling
herabgesetzt wurde. Unsere Fraktion hat bei der Behandlung dieser Vorlage darauf hingewiesen, daß
eine Herabsetzung des Kreditrahmens um 150 Millionen Schilling absolut nicht gerechtfertigt sei, weil
es zahlreiche Bewerber innerhalb der niederösterreichischen Industrie gibt, die eine Reihe von
Investitionsvorhaben geplant haben. Wie wir es vorausgesagt haben, so ist es auch gekommen. Hätte
man diese Pro-Industrie Aktion zumindest in der gleichen Höhe wie die 4. Tranche mit 400 Millionen
Schilling belassen, wäre eine rasche und nahtlose Erledigung noch anhängiger Anträge möglich
gewesen.
Ich habe anläßlich der Beratungen über den Voranschlag des Jahres 1981 einen Resolutionsantrag
eingebracht, den ich Ihnen meine Damen und Herren kurz in Erinnerung bringen möchte:
Die Niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert,
a) zum Zwecke einer mittelfristigen Planung im Bereich der Wirtschaft eine Fortführung der ProIndustrie Aktion zumindest bis 1983 vorzusehen,
b) diese Aktion so wie auch andere Wirtschaftsförderungsmaßnahmen des Landes entsprechend den
verschiedenen Problemgebieten zu differenzieren oder falls eine solche Differenzierung bereits
besteht, gegebenenfalls stärker zu differenzieren.
Dieser Antrag wurde damals bedauerlicherweise von der ÖVP-Mehrheit abgelehnt. Zweifellos gab es
dafür kaum sachliche Gründe, aber die Zeit, wie schon gesagt, hat uns hier wieder einmal mehr
bestätigt. Die Pro-Industrie Aktion mußte dann doch weiter geführt werden und auch die
Differenzierung, je nach der Rangordnung der Förderungsgebiete zwischen 2 und 6, wurde eingeführt.
Unsere Meinung war, daß man in einer Zeit der weltweit angespannten Wirtschaftslage, die auch vor
den Grenzen unseres Landes nicht halt macht, weil sie schon so lange andauert, großzügige und
mittelfristige Wirtschaftsförderungsmaßnahmen setzen sollte.
Zahlreiche Betriebe sind auf Grund veränderter Marktgegebenheiten und des immer härter werdenden
Konkurrenzkampfes verhalten, raschest ihre Produktionsstruktur zu ändern. Erstellte Konzepte, die
mittel- und längerfristig realisiert werden sollen, müssen auch einen entsprechenden
Finanzierungsplan haben. Öffentliche Förderungsmittel geben bei solchen Überlegungen oft einen
wesentlichen Ausschlag, ob ein industrielles Projekt verwirklicht werden kann oder scheitern muß.
Gerade wir in Niederösterreich haben zahlreiche Betriebe, die nur dann eine Überlebenschance
haben, wenn sie ihre Produktion umstellen und sich mit einer moderneren Technologie ausstatten. Die
Pro-Industrie Aktion verfolgt ja wesentliche Schwerpunkte: Daß man damit neue Arbeitsplätze schafft
oder bestehende erhalten soll, daß erforderliche Rationalisierungen durchgeführt werden könnten und
die Ertragskraft gestärkt wird, daß die Betriebsstruktur verbessert werden kann, die
Energieversorgung gesichert und Energieeinsparungen erreicht werden, daß Auflagen im
Zusammenhang mit dem Umweltschutz finanziert werden können. Nicht zuletzt soll mit diesen
Förderungsmaßnahmen auch die regionale Wirtschaftsstruktur verbessert werden.
Wer rasch hilft, hilft doppelt, sagt ein bekanntes Sprichwort und dieses Sprichwort wurde hier
mehrmals schon in Debatten zitiert. Leider, meine Damen und Herren, wird dieses Sprichwort bei der
Wirtschaftsförderung in Niederösterreich allzu oft vernachlässigt. Wiederholt wird von Antragstellern
darüber Klage geführt, daß Anträge zu lange liegen bleiben und zu viel Papierkram beigebracht
werden muß, bis es zu einer Flüssigmachung dieser Gelder kommt. Wir sehen vollkommen ein, die
Kontrolle und Prüfung von Anträgen ist absolut notwendig und richtig. Wenn man aber weiß, wie
dringend notwendig oft solche Darlehen für die Betriebe sind, um weitere Entscheidungen über
Investitionen treffen zu können, so müßte auch eine raschere Erledigung möglich sein.
Wie sich manches hinzieht, ohne daß darüber entschieden wird, dafür, meine Damen und Herren,
kann auch ich mit einem praktischen Beispiel den Beweis erbringen. Am 21. 4. 1981 hat die Firma
Semperit, bei der ich selbst beschäftigt bin, vier Projekte im Zusammenhang mit der Neuaufnahme der
Keilriemenproduktion mit einem Investitionserfordernis von 93 Millionen Schilling beim Land
Niederösterreich eingereicht, um aus der Pro-Industrie Aktion entsprechende Förderungsmittel zu
bekommen. Unmittelbar nachher, am 11. Mai 1981, erging an die Firma vom zuständigen Referat der
NÖ Landesregierung wie auch von der NÖ Handelskammer eine Verständigung, daß lediglich für ein
Projekt, die Errichtung einer Normsystemhalle, ein Darlehen von 10 Millionen Schilling gewährt wird.
Die Zusage kam relativ rasch, aber das Geld blieb leider aus. Nach langwierigen Vorsprachen und
Verhandlungen kam es erst nach 8 Monaten, genau am 9. Dezember 1981, zur Geldzuteilung. Die
übrigen drei Anträge wurden, obwohl auch hier eine Förderung dringend notwendig gewesen wäre,
zurückgestellt. Dem Unternehmen wurde empfohlen, die zurückgestellten Projekte im Rahmen der
Pro-Industrie Aktion 1982 abermals einzureichen.
Dies ist auch für die Errichtung von zwei Fertigungslinien, flankenoffene und ummantelte Keilriemen,
am 29. März 1982 geschehen. Aber trotz mehrmaliger Urgenzen wurden diese beiden Anträge nicht
behandelt. Für uns war Funkstille. Das Jahr 1982 verging, erledigt wurde leider nichts. Erst am 24.
Jänner 1983 konnte darüber mit dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter und Finanzchef - er ist
leider nicht im Saal - ein persönliches Gespräch der Unternehmensleitung geführt werden. Ergebnis
dieses Gespräches war, daß der Herr Landesfinanzreferent zusagte, daß die beiden offenen Anträge,
die ja projektbezogen sind über je 10 Millionen Schilling, anläßlich der Sitzung Mitte März 1983
besprochen werden und er sich dafür einsetzen wird, daß eine positive Erledigung erfolgt. Die
Vergabesitzung fand im März statt, die beiden Anträge der Semperit für die sich der Herr
Landesfinanzreferent verwenden wollte, wurden wieder nicht erledigt. Da die Investitionen schon voll
im Gange waren und die Förderungsmittel schon dringend benötigt wurden, aber nicht gekommen
sind, gab es abermals eine persönliche Vorsprache beim Herrn Landesfinanzreferenten Dr. Pröll.
Darauf angesprochen, daß im Gegensatz zu seiner letzten Aussage die Kreditanträge an die ProIndustrie Aktion für die beiden Keilriemenprojekte im Ausmaß von je 10 Millionen Schilling in der
letzten Sitzung wieder abgelehnt wurden, zeigte sich Herr Dr. Pröll darüber nicht informiert. Er sicherte
aber neuerlich zu, daß er versuchen werde, eine Zustimmung zu diesen Kreditanträgen zu
bekommen.
Im Zuge einer Vorsprache der Bezirksmandatare des Bezirkes Neunkirchen wegen einer Finanzhilfe
an das Schraubenwerk Neunkirchen am 23. Juni 1983 beim Herrn Landeshauptmann und dem
Wirtschaftslandesrat Schauer habe ich als Belegschaftsvertreter von Semperit Herrn Landesrat
Schauer anschließend gebeten, die Genehmigung der Anträge für Semperit voranzutreiben. Er
versicherte mir, daß einer positiven Erledigung, soweit ihm bekannt ist, nichts mehr im Wege steht und
bei der nächsten Regierungssitzung darüber der Beschluß gefaßt wird. (LR. Schauer: Bitte
Kreditsitzung, nicht Regierungssitzung. Was hat das in der Regierungssitzung zu tun?) Am 28. Juni
1983 vormittags, also erst kürzlich, sprachen noch einmal zwei Herren der Firma bei Herrn Landesrat
Schauer vor, sie hatten einen vereinbarten Termin. Auch ihnen sicherte der Herr Landesrat auf grund
einer Mittelaufstockung die Zustimmung des Landes Niederösterreich für beide Objekte zu. Die
Regierungssitzung wurde abgeführt, (LR. Schauer: Was hat das mit der Regierung zu tun?) zu einem
positiven Beschluß über diese beiden Anträge ist es leider wieder nicht gekommen.
Meine Damen und Herren, jetzt hören Sie bitte gut zu. Am nächsten Tag, man höre und staune, kam
folgende Meldung an die Herren der Firma Semperit vom Land Niederösterreich durch: „Laut heutiger
telefonischer Information vom Büro Landesrat Schauer ist es Herrn Landesrat Schauer nicht
gelungen, in der Landesregierung die Zustimmung zu den Anträgen von Semperit zu erhalten.“ Die
Erledigung wurde weiter aufgeschoben. Die Verweigerung der Zustimmung ist Pressemeldungen von
Herrn Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig in der Zeitschrift „Blatt am Sonntag“' zu entnehmen.
Dabei ist in dieser Zeitung, meine Damen und Herren, nichts unwahres gestanden, sondern lediglich
mit aller Deutlichkeit aufgezeigt worden, wie aus einer politischen Haltung heraus die
„Industriefreundlichkeit“ der ÖVP-Mehrheit in der Landesregierung zum Ausdruck kommt. Meine
Herren, Sie nützen hier eine politische Machtstellung aus, die Ihnen einfach nicht zusteht. Das Motto,
wer nicht unser Lied singt, soll auch unser Brot nicht essen, scheint bei Ihnen anscheinend einen
besonderen Stellenwert zu bekommen. Meine Herren, Sie vergessen anscheinend, daß Sie nur
Treuhänder jener Gelder sind, die von unseren Steuerzahlern kommen, von den tausenden Arbeitern
und Angestellten, die zu den pünktlichsten und genauesten Steuerzahlern zählen. Die Verwendung
dieser Gelder darf in Niederösterreich nicht zu einer politischen Ermessensfrage werden, sondern
muß nach Gesetz und Richtlinien erfolgen. (LHSt. Dr. Pröll: Wann ist das nicht geschehen?)
Mit Ihrer sachlich unbegründeten Verweigerung einer finanziellen Hilfestellung an Semperit haben Sie
auch den dort Beschäftigten hart zugesetzt, einer Belegschaft, meine Damen und Herren, die
unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und trotzdem bereit ist, unter harten
persönlichen Opfern einen Beitrag zu leisten, damit es wieder aufwärts geht. Jenen tausenden
Semperitlern, die bereit gewesen sind, vier Freischichten zu leisten, was erstmalig und einmalig in der
Zweiten Republik war, was bei einer breiten Öffentlichkeit Anerkennung gefunden hat, haben der Herr
Landeshauptmann und sein Stellvertreter die Unterstützung leider versagt. (Beifall bei der SPÖ. LHSt. Dr. Pröll: Bitte, das ist ja unwahr, Kaiser!) Sie werden verstehen, daß eine so hart geprüfte
Belegschaft, die es zustande gebracht hat, im abgelaufenen Geschäftsjahr eine 11%ige
Produktivitätssteigerung zu erreichen, ein solches Verhalten nicht widerspruchslos hinnehmen kann.
(LHSt. Dr. Pröll: Herr Kollege Kaiser, ich bin wahrscheinlich mit Ihrem Vorstand enger in Kontakt als
Sie!) Dabei waren wir darauf schon eingestellt, Herr Landeshauptmannstellvertreter, ein
Dankschreiben an die Landesregierung abzufassen, weil wir nach mehrmaligen Zusagen nicht damit
rechnen konnten, daß hier noch einmal eine Korrektur stattfinden soll. Wir bedauern es zutiefst, daß
es dazu nicht gekommen ist und wir ein aufrichtiges Dankeschön nicht sagen können. (LHSt. Dr. Pröll:
Ich sage Ihnen noch einmal, ich bin enger mit Ihrem Vorstand in Kontakt als Sie, Herr Kollege Kaiser!)
Mit der spontanen Wende vom Landeshauptmann Ludwig und seinem Stellvertreter Dr. Pröll hatten
wir allerdings wirklich nicht gerechnet.
Vom Bund haben wir bereits für die Strukturverbesserung und Arbeitsplatzsicherung 605 Millionen
Schilling erhalten, vom Land Niederösterreich seit 1978 ganze 2,030.000 Schilling plus 2,5 Millionen
Schilling bisher aus der NÖ-Süd-Förderung. (LR. Schauer: Und die 29 Millionen Pro-Industrie Aktion!)
Das ist ein Darlehen und da gibt es 2% Zuschuß, meine Herren, Sie stellen das falsch in den Raum.
Sie haben tatsächlich zweimal 600.000 Schilling bezahlt und einmal 830.000 Schilling, das ist die
ganze Industrieförderung vom Land Niederösterreich für die Semperit, wahrlich nur ein Tropfen auf
einem heißen Stein. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Belegschaft hat zu dieser nicht sehr industriefreundlichen Haltung der ÖVP-Fraktion in der
Niederösterreichischen Landesregierung Stellung genommen und fordert auch vom Land
Niederösterreich entsprechende finanzielle Hilfe. Meine Damen und Herren, wie brennend das
Problem der Überlebenschance des großen Unternehmens ist, geht schon daraus hervor, daß bei
einer spontan eingeleiteten Unterschriftenaktion von knapp über 5000 Beschäftigten 4972 ihre
Unterschrift darunter gegeben haben, wo sie eine echte finanzielle Unterstützung des Landes fordern.
Egal ob es Arbeiter, egal ob es Angestellte sind, egal welcher politischen Richtung sie angehören, sie
vertreten einfach die Auffassung, daß hier, wenn der Bund bereit ist mitzuhelfen, diesem
Unternehmen wieder den nötigen Schwung zu geben, (Abg. Amon: Er muß ja! Das ist ja seine
Aufgabe! - LHSt. Dr. Pröll: Es ist ja sein Kind!) auch das Land letzten Endes verpflichtet ist, finanzielle
Hilfe zu stellen, wobei wir absolut die Relationen nicht verkennen. Wenn der Herr
Landeshauptmannstellvertreter von einer Förderung von 1,8 Milliarden Schilling aus
niederösterreichischen Geldern für Semperit spricht, dann war nie davon die Rede, sondern in
angemessener Relation. (LHSt. Dr. Pröll: Herr Kollege Kaiser! Das ist das Kind des Bundes. Keine
Kindesweglegung betreiben!) Meine Damen und Herren, wenn man zu diesen 5000 Beschäftigten
noch die Familienangehörigen dazurechnet, dann sind von diesem Schicksal 15.000 Menschen
betroffen, die um ihre weitere Existenzsicherung bemüht sind. Ich darf, Herr Landeshauptmann - er ist
leider nicht hier -, im Namen der betroffenen Menschen diese Unterschriften anschließend
überreichen und Sie auffordern, mit mehr menschlichem Einfühlungsvermögen und einer positiveren
Industriegesinnung diesem Anliegen von tausenden Niederösterreichern zu entsprechen. Außerdem
hat Herr Landesfinanzreferent Dr. Pröll ja nachweislich den Semperitlern entsprechende finanzielle
Hilfe zugesagt. (LHSt. Dr. Pröll: Herr Kollege Kaiser, dazu stehe ich ja!) Herr Landesfinanzreferent, ich
darf an den Besuch 1982 erinnern, wo der Landesfinanzreferent so schön abgebildet ist mit
Semperitarbeitern (LHSt. Dr. Pröll: Sind Sie mir neidig? Sie sind ja auch darauf!) und wo er laut Text
darunter sagt, bei dieser Leistung, die diese Menschen dort zu erbringen haben, bei diesem
Engagement, mit dem die Leute bemüht sind, dem Unternehmen zu dienen, muß diesen Leuten von
der öffentlichen Hand geholfen werden. (Beifall bei der SPÖ. - LHSt. Dr. Pröll: Jawohl, zu dem stehe
ich!)
Meine Damen und Herren, wer die Industrie fördert, fördert indirekt auch die Mittel- und Kleinbetriebe,
weil es hier zunehmend ein inniges Verhältnis gibt. Die Zulieferfunktionen von Klein- und
Mittelbetrieben an die Industrie haben beachtliche Maße angenommen. Am deutlichsten merkt man es
dann, wenn ein Großbetrieb in Schwierigkeiten kommt, wie dann im sogenannten Dominoeffekt auch
die Kleinbetriebe ins Schleudern kommen. Daher sollte man aufhören mit dem Schüren von
Neidkomplexen und alle Betriebe als eine geschlossene Wirtschaftseinheit sehen, weil sich eben eine
Struktur herangebildet hat, wo einer auf den anderen angewiesen ist, wo einer den anderen braucht.
So würden wir allen Betrieben einen guten Dienst erweisen und zur besseren Harmonisierung der
einzelnen Wirtschaftszweige untereinander einen nützlichen Beitrag leisten.
Meine Damen und Herren, der Vorlage zur Aufstockung der Pro-Industrie Aktion 1983 geben wir von
der Sozialistischen Fraktion unsere Zustimmung, weil damit für unsere Wirtschaft ein weiterer Impuls
erwartet werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Dipl.-Ing. Molzer.
Abg. Dipl.-Ing. MOLZER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der
Abg. Kaiser hat in seinen Ausführungen hauptsächlich seinen eigenen Betrieb beleuchtet, den er hier
vertreten muß, das sind die Semperit Werke. Das steht ihm selbstverständlich zu, aber ich glaube, er
hat da den falschen Platz gewählt, denn wir sind hier bei der Zinsenzuschußaktion und nicht bei der
Kreditbewilligung. Herr Abg. Kaiser, dort müßten Sie sich eigentlich einmal hinwenden. (Abg. Kaiser:
Zu der bin ich auch gekommen!) Moment, das ist eine Zinsenzuschußaktion, das wissen wir alle
genau und 29 Millionen Zinsenzuschuß sind bereits bewilligt worden, (Abg. Kaiser: Darlehen!) die
haben Sie ja. Nachdem die Unterlagen noch nicht alle vorliegen, konnte es nicht positiv erledigt
werden. In der nächsten Kreditausschußsitzung, das hat mit der Regierungssitzung nichts zu tun, wird
das bewilligt, das kann ich Ihnen sagen, Herr Abg. Kaiser. Wir sind eben als Vertreter des Landes
verpflichtet, alle Unterlagen genau zu studieren, es handelt sich ja um Steuergelder, und wenn die
Unterlagen nicht beigebracht werden, dann können die Kredite nicht bewilligt werden. Daß die Zusage
vorhanden ist, das wissen Sie ja, Sie haben es gehört und der Herr Landeshauptmannstellvertreter
Pröll und der Herr Landesrat Schauer haben auch hier immer zustimmend genickt. Sie bekommen es
ja, aber wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, da kann man nichts hergeben, das müssen Sie
doch einsehen, Herr Kollege Kaiser. (Abg. Kaiser: Herr Abgeordneter! Das „Blatt um Sonntag" war
ausschlaggebend!) Passen Sie auf, das „Blatt am Sonntag“ von Ihnen hat natürlich auch sehr
polemisiert, aber bitte, dann muß man sich überlegen, was man tun soll, ob man überhaupt noch
etwas hergeben soll, wenn man so in den Dreck gezogen wird. Immerhin möchte ich feststellen, daß
die Pro-Industrie Aktion seit ihrem Bestehen bis jetzt 45 Milliarden Schilling Gesamtinvestitionen
gebracht hat, daß sie 213 Betrieben mit 49.000 Beschäftigten geholfen hat und daß mehr als 5000
neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Wenn Sie das nicht als Erfolg bezeichnen, dann muß ich
ehrlich sagen, tut es mir leid. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Öffentlichkeit wird ständig über die fehlenden bzw.
neuzuschaffenden Arbeitsplätze diskutiert. Auch Niederösterreich ist mit diesen Problemen
konfrontiert und es muß seinen Mitbürgern Lösungen anbieten. Aus meiner Sicht stellt eine gesunde
Wirtschaft die beste Sicherung für die Arbeitsplätze dar. (Beifall bei der ÖVP.) Es steht fest, daß die
Verschuldung der Betriebe jedenfalls zugenommen hat, die Zahl der Insolvenzen in den letzten
Jahren angestiegen ist und nunmehr auch die kleinen und mittleren Betriebe, die bisher die
wirtschaftliche Entwicklung durch ihre Stabilität weitgehend abgestützt haben, von Insolvenzen
betroffen sind. Es ist daher wichtig und notwendig, daß das Land Niederösterreich durch Aufstockung
sowohl der Pro-Gewerbe Aktion als auch der Pro-Industrie Aktion zukunftsorientierten Betrieben die
Möglichkeit gibt, notwendige Investitionen durchzuführen und damit deren Konkurrenzfähigkeit zu
erhalten. Das ist doch das wesentlichste, meine Damen und Herren.
Ein Rückblick zeigt, daß beide Kreditaktionen von den Betrieben gut aufgenommen wurden. Die ProGewerbe Kreditaktion hat sich rasch zu einem wirksamen und vor allem schnellen
Finanzierungsinstrument entwickelt, das von den Betrieben gerne in Anspruch genommen wird.
Besonders gut angekommen ist die schnelle Abwicklung bei diesen Krediten, die eine Förderung
bereits ab dem Zuzählungsdatum ermöglicht. Ich bitte das auch zu beachten. Weiters können im
Gegensatz zu anderen Aktionen auch gebrauchte Anlagegüter, z. B. Lastkraftwagen und
betriebsnotwendige Kombis, gefördert werden. Aber auch die Anschaffung von Betriebsmitteln im
Zuge einer Investition ist eine wirksame Hilfestellung für expandierende Betriebe. Die Kredithöhe, die
pro Betrieb einen Rahmen von 500.000 Schilling vorsieht, dürfte im wesentlichen auch den
Erfordernissen der Praxis entsprechen. Die durchschnittliche Höhe der vergebenen Kredite betrug
rund 340.000 Schilling, das heißt, daß der Höchstrahmen von einer Vielzahl von Nachfragern nicht
ausgenützt wurde. Rund die Hälfte aller Kredite, nämlich 47%, wurde an Betriebe im Förderungsgebiet
1. Ordnung vergeben, 17% an Betriebe im Förderungsgebiet 2. Ordnung und 36% an Betriebe im
Förderungsgebiet 3. und 4. Ordnung. Die Förderungshöhe ist auch wie bei anderen Kreditaktionen
des Landes nach dem Niederösterreichischen Gewerbe- und Industrieraumordnungsprogramm
gestaffelt. Das heißt zwischen 2% und 6%. Dazu kommt zusätzlich, wir haben es heute schon gehört,
noch eine Förderung der Handelskammer von 0,25 %. Ich glaube, daß diese Staffelung einen
wirksamen Beitrag für eine Belebung der wirtschaftlich benachteiligten Gebiete leistet und somit
effektvoll die Zielsetzungen der Aktion verwirklicht werden. Aber nicht der Zinsenzuschuß allein ist für
die Attraktivität einer Kreditaktion maßgebend, letztlich entscheiden die jährlich zu leistenden
Annuitäten, ob eine Investition vom Betrieb finanziert werden kann oder nicht. Die Laufzeit, aber auch
der Zinssatz sind mindestens genauso entscheidend. So wurde der von den Banken zu verrechnende
Zinssatz laufend der aktuellen Zinsenentwicklung angepaßt und zeigte dieser gerade in der letzten
Zeit einen deutlichen Abwärtstrend. Die Förderung wird für eine maximale Laufzeit von 5 Jahren
geleistet und sieht im 1. Jahr Tilgungsfreiheit vor. Dadurch führen Anlaufschwierigkeiten bei einer
Investition nicht in unmittelbarer Folge zu Liquiditätsengpässen, was die Rückzahlung erleichtert.
Durch diese Maßnahmen können die bei Betriebsausweitung zwangsläufig anfallenden erhöhten
Betriebsmittel ebenfalls in die Förderung einbezogen werden.
Und nun noch ein kurzes Wort zur Pro-Industrie Aktion. Ihr sollen, wie im Budget vorgesehen ist,
weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die 6. Tranche vergeben zu können. Und wie mir
Herr Landesrat Schauer berichtet hat, sind alle Kredite, die bis heute eingereicht sind, vergeben
worden bis auf einige, wo die Unterlagen eben nicht vollständig waren und das wird in der nächsten
Sitzung nachgeholt. Die niederösterreichische Industrie befindet sich seit 1981 in einer wirtschaftlich
hartnäckigen Stagnationsphase. Gleichzeitig hat die niederösterreichische Industrie seit dem 1.
Erdölschock 1974 einen ungeheueren Strukturwandel erfahren, der viele betriebliche Probleme mit
sich gebracht hat. Das Land Niederösterreich hat schon frühzeitig erkannt, daß zur Bewältigung dieser
Strukturprobleme ein aktiver Beitrag geleistet werden muß. Eine Strukturverbesserung durch
Vornahme von Investitionen ist langfristig die beste Arbeitsplatzsicherung. 1978 hat das Land
Niederösterreich in einer Enquete die Pro-Industrie Aktion öffentlich vorgestellt. In deren Richtlinien
sind die Ziele genau festgesetzt, die mein Vorredner Abg. Kaiser ja schon sehr ausführlich hier
behandelt hat. Ich kann sie noch einmal ganz kurz skizzieren. Vor allem die Rationalisierung der
Produktion, die Stärkung der Ertragskraft, die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die
Verbesserung der Unternehmens- und Betriebsstruktur. Alles Ziele mit dem übergeordneten Ziel der
Schaffung neuer und Erhaltung bestehender Arbeitsplätze.
Die Güte dieser beiden Aktionen, der Pro-Gewerbe und Pro-Industrie Aktion, hat sich in den letzten
Jahren bestens bewährt. Unsere Fraktion wird den Anträgen die Zustimmung geben und ich kann nur
hoffen, daß die Aktionen in den nächsten Jahren weiter erfolgreich durchgeführt werden. (Beifall bei
der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Krenn.
Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Landtages! Zur Debatte steht sowohl die
Zinsenzuschußaktion für das Gewerbe wie auch für Merkantil-Darlehen und auch die Pro-Industrie
Aktion. Nun, wenn man sich diese Förderungsmaßnahmen ansieht, dann kann man wohl sehr deutlich
einen Unterschied bemerken, nämlich den Unterschied, daß man sehr richtig – das möchte ich
betonen - wohl dem Handel rechtzeitig durch finanzielle Maßnahmen geholfen hat, daß man das auch
beim Gewerbe getan hat zu einem späteren Zeitpunkt, daß man aber, wie aus den Ausführungen
meines Kollegen Kaiser hervorgegangen ist und durch seine Darstellungen erhärtet wurde, bei der
Pro-Industrie Aktion und im Zusammenhang mit der Förderung von Industrie doch scheinbar einen
anderen Weg geht oder den Weg nicht so zielführend geht, wie das beim Handel oder Gewerbe
richtigermaßen – das möchte ich nochmals betonen - geschieht.
Seinerzeit, ich glaube 1975 war es, wurde hier in diesem Haus der Zinsenzuschuß für MerkantilDarlehen beschlossen und zwar deshalb, weil sich damals in der Zeit der Hochkonjunktur etwas
herauskristallisiert hat, nämlich daß der Handel einem Strukturwandel unterzogen ist, daß damals der
Hang nach Großbetrieben war, Filialbetriebe mit großen Einheiten wie Märkte errichtet wurden und
letzten Endes der Kleinhandel durch diese großen Verteilerfirmen immer mehr und mehr in den
Hintergrund getreten ist. Vor allem die Familienbetriebe hatten dadurch sehr zu leiden, da sie immer
weniger konkurrenzfähiger wurden. Man hat erkannt, daß letzten Endes eine große Gefahr entsteht
durch diese großen Einheiten, die natürlich darauf ausgerichtet waren, daß die Konsumenten zu
diesen Märkten fuhren. Die Waren wurden billiger angeboten, aber andererseits hat man dann immer
mehr und mehr bemerkt, daß die Nahversorgung darunter leidet und daß es einfach notwendig war,
diesen kleinen Unternehmen zu helfen. Und so kam man eben zu diesen Merkantil-Darlehen, die
letzten Endes sehr gut angelaufen sind, die aber doch glaube ich jetzt irgendwie novelliert werden
müßten. Vielleicht eine Anregung aus der Praxis, weil es ja hier nicht nur um den sogenannten
Nahversorgungs- und Lebensmittelhandel gehen kann, sondern es auch andere Firmen gibt, die
durch Situationen, für die sie eigentlich nichts können, letzten Endes in den Konkurs getrieben
werden. Ich habe ein praktisches Beispiel; so wurde ein Unternehmen, das mit Maschinen handelt, wo
eine große Wertschöpfung drinnen liegt, durch Konkurse von großen Firmen ganz einfach in diesen
Sog mitgezogen und ist in seiner Anständigkeit ganz einfach übergeblieben. Das Unternehmen steht
nun selbst vor den größten Schwierigkeiten und es gibt kein Mittel, daß man diesen Handelsbetrieben
helfen könnte.
Anders ist es im Gewerbe. Die Pro-Gewerbe Aktion ist im Jahre 1980 ins Leben gerufen worden und
hier hat man schon moderner gedacht, sehr richtig moderner gedacht. Man kann nämlich diesen
Betrieben nicht nur für Investitionen - da kann man noch streiten über die Höhe der Zinsenzuschüsse,
die für solche Kredite gewährt werden -, sondern vor allem aber schon für Betriebsmittelkredite, zwar
mit einem geringeren Satz, nämlich 250.000 Schilling, einen Zinsenzuschuß geben. Außerdem hat
man auch und das glaube ich ist das entscheidende, die Möglichkeit geschaffen, für eine
Überbrückung, falls ein solcher Betrieb durch einen Großbetrieb mit in den Sog gezogen worden ist,
ebenfalls bis zu 250.000 Schilling Zinsenzuschüsse zu gewähren. Ich würde anregen, daß man, weil
es ja heute auch Gewerbebetriebe gibt, die nicht nur reine Erzeugungsbetriebe sind, sondern auch
Handel betreiben, weil sich auch dort die Struktur gewandelt hat, zu überlegen, ob man nicht beim
Handel hier aufstocken könnte. Ich denke an die Betriebe, die nicht mit Lebensmitteln handeln.
Vielleicht kann man hier an das Gewerbe angleichen oder - ich weiß es nicht, aber das sollte man in
den Ausschüssen noch diskutieren - die Möglichkeit schaffen, daß man hier nicht verschiedene
Aktionen hat, sondern daß man vielleicht sogar in einer Aktion Merkantil und Gewerbe
zusammenziehen kann. Das wäre vielleicht verwaltungsvereinfachend, ohne daß man jetzt
irgendjemand beschränken will. Ich möchte das betonen, denn ich glaube, daß beide Aktionen für die
Wirtschaft notwendig sind und daß man sich daher überlegen sollte, durch diese Zinsenzuschußaktion
auch für Betriebsmittel und eventuell dann, wenn ein solcher Betrieb durch einen anderen in den
Konkurs gezogen werden sollte, eine Hilfestellung zu geben. eine Angleichung, eine Modernisierung,
eine Novelle wäre vielleicht notwendig und das würde ich für meine Fraktion hier anregen, daß wir hier
doch versuchen sollten, diesen moderneren Weg auch hier zu gehen.
Interessant wäre es für uns Abgeordnete allerdings gewesen, wenn man uns so wie bei der ProIndustrie Aktion bzw. bei den Invest-Darlehen, wo man die Mittel, die an die einzelnen Firmen
vergeben wurden, aufgelistet hat, auch bei den Zinsenzuschüssen für Gewerbekredite, und MerkantilDarlehen diese Liste einmal zur Verfügung gestellt hätte. Vielleicht ist das zu viel Arbeit, aber im
Zeitalter des Computers sollte es nicht schwer sein, daß man hier die Abgeordneten informiert. Das ist
kein Mißtrauen, sondern wir sind ganz einfach interessiert, wer wo etwas bekommen hat. Letzten
Endes geht es ja hier um öffentliche Mittel, auch wenn es Zinsenzuschüsse sind.
Ich kann sagen, daß wir für beide Zinsenzuschußaktionen, sowohl für Merkantil-Darlehen als auch für
Gewerbekredite, gerne unsere Zustimmung geben, weil es sich hier um eine Maßnahme handelt, die
wieder dieser niederösterreichischen Wirtschaft hilft. Und letzten Endes hoffen wir, daß es ein
Multiplikationseffekt ist für uns alle in diesem Niederösterreich. Daher geben wir gerne diesen beiden
Vorlagen unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Trabitsch.
Abg. TRABITSCH: Verehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Herr Abg. Krenn, der Sektionstag Handel hat heuer im Frühjahr am Semmering eine
Resolution verfaßt, daß der gesamte Handel in den Genuß der Merkantil-Aktion kommen soll und ich
hoffe, daß es uns gelingen wird in Zukunft, auch den gesamten Handel mit dieser Kreditaktion zu
erfassen.
Für die Erhaltung einer ausreichenden Lebensqualität ist es selbstverständlich, daß man eine
entsprechend funktionierende Nahversorgung erwartet. Die Nahversorgung kann aber nur dann
funktionieren, wenn man auch die Notwendigkeit von Kleinbetrieben des Lebensmitteleinzelhandels
erkennt. Niederösterreich hat die Bedeutung dieser kleinen und mittleren Betriebe für die Versorgung
schon rechtzeitig erkannt und wird deshalb seit 1975 eine eigene Kreditaktion, nämlich die MerkantilKreditaktion, für diese Betriebe durchgeführt.
Die vor einem halben Jahr beschlossene 9. Tranche mit einem Kreditumfang von 16 Millionen
Schilling ist bereits ausgebucht. Bisher wurden im Rahmen dieser letzten Tranche 334 Anträge positiv
erledigt und ergibt sich somit die Notwendigkeit, das Kreditvolumen für die laufende Tranche um
weitere 30 Millionen aufzustocken.
Leider ist besonders in ländlichen Gebieten die wirtschaftliche Führung von kleinen
Lebensmittelgeschäften sehr schwer, weil das Marktpotential für derartige Betriebe meist zu klein ist.
Die kleinen Betriebe sind daher nicht in der Lage, genügend Eigenkapital für die unbedingt
notwendigen Investitionen aufzubringen, und muß daher die öffentliche Hand, in diesem Fall das Land
Niederösterreich, helfend beistehen. Wir denken nicht daran, bestehende Strukturen zu versteinern,
doch soll geholfen werden, den auch im niederösterreichischen Handel notwendigen Strukturwandel
durchführen zu können.
Ich möchte daher an dieser Stelle der Landesregierung unseres Bundeslandes recht herzlich danken,
daß beschlossen wurde, die laufende Tranche der Merkantil-Kreditaktion aufzustocken.
Das Land hat damit gezeigt, daß es großes Interesse an einer funktionierenden Nahversorgung hat
und wird diese Initiative zur Erhaltung der Lebensqualität in unserem Bundesland wesentlich
beitragen. Die Konsumenten und hier besonders jene Bevölkerungsschichten, die auf die
Einkaufsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe dringend angewiesen sind, werden diese Initiative des
Landes bestimmt anerkennen und nützen. Auch im Namen des niederösterreichischen Handels
möchte ich mich für die gezeigte Hilfsbereitschaft und Initiative ausdrücklich bedanken und ich bin
überzeugt, daß die dargebotene Hilfeleistung von den interessierten Betrieben bestimmt gerne in
Anspruch genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Herren Berichterstatter haben das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU und Abg. DIETTRICH: Wir verzichten.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses Zahl 576): Einstimmig angenommen.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses Zahl 579): Einstimmig angenommen.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses Zahl 578): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Kurzbauer, die Verhandlungen zur Zahl 545 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zur Vorlage des
Wirtschaftsausschusses, Landtagszahl 545, zu berichten. Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Molzer,
Lechner, Auer, Haufek, Amon, Keusch, Dkfm. Höfinger, Kurzbauer und andere haben gemäß § 29
LGO im Zusammenhang mit der Vorlage der Landesregierung betreffend den Entwurf eines Gesetzes,
mit dem das NÖ Fremdenverkehrsgesetz 1973 geändert wird, folgenden Antrag gestellt:
(Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.)
„Die Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Beschlußfassung vorgelegt,
mit dem das NÖ Fremdenverkehrsgesetz 1973 geändert wird. Diese Vorlage beruht unter anderem
auf einem Resolutionsbeschluß des Landtages vom 20. November 1980. Eine Berechnung der
finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzesvorlage auf die Einnahmen der Gemeinden aus der
Fremdenverkehrsabgabe hat ergeben, daß diese zum überwiegenden Teil zu Mindereinnahmen führt.
Dies scheint im Hinblick auf die Gemeindefinanzen und auf die Wichtigkeit der
Fremdenverkehrsförderung nicht vertretbar zu sein. Es muß daher eine neue Lösung gesucht werden,
die sowohl den im Resolutionsbeschluß des Landtages geäußerten Intentionen gerecht wird, als auch
keine Mindereinnahmen für die Gemeinden bedeutet."
Ich darf namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der in diesem Zusammenhang gemäß § 29 LGO gestellte gemeinsame Antrag der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Molzer, Lechner, Auer, Haufek, Amon, Keusch, Dkfm. Höfinger, Kurzbauer und andere,
betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Fremdenverkehrsgesetz 1973 geändert wird,
wird - so wie er sich aus der Beilage ergibt - genehmigt.
2. Die NÖ Landespegierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung dem Landtag
neuerlich den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Fremdenverkehrsgesetz 1973 geändert wird,
so zeitgerecht vorzulegen, daß noch im Herbst dieses Jahres die Beschlußfassung im Landtag
erfolgen kann.“
Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses): Danke, einstimmig angenommen.
Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahlen 575 und 577 unter einem zu verhandeln.
Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt vorgenommen. Wird dagegen ein Einwand
erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche den Herrn Abg. Kurzbauer, zur Zahl 575 zu berichten.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Ich habe zu berichten über die Landtagszahl 575, NÖ
Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht 1982.
Durch den Landtag von Niederösterreich wurde mit Beschluß vom 24. Mai 1962 der NÖ
Betriebsinvestitionsfonds errichtet. Im Hinblick auf den dem Landtag ohnehin zugehenden
Rechnungsabschluß erübrigt es sich, im nachstehenden Bericht auf die Darstellung der Einnahmen
und der Ausgaben sowie auf den Vermögensstand einzugehen.
Aus den dem Fonds zugeführten Mitteln wurden gemäß den Richtlinien folgende Darlehen bewilligt:
Im Jahre 1982 60 Darlehen mit 57,550.000 Schilling.
Ich darf namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Tätigkeitsbericht des NÖ Betriebsinvestitionsfonds über das Jahr 1982 wird zur Kenntnis
genommen."
Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich ersuche Iden Herrn Abg. Dipl.-Ing. Molzer, zur Zahl 577 zu
berichten.
Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. MOLZER:
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe zur Landtagszahl 577
betreffend Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen, Bericht über das Jahr 1982, zu berichten.
Laut Landtagsbeschluß vom 28. Jänner 1982 soll im Jahre 1982 im Rahmen der 5.
Zinsenzuschußaktion ein Darlehensvolumen von 100 Millionen durch Zinsenzuschüsse gestützt
werden. Laut Mitteilung der Landes-Hypothekenbank Niederösterreich wurden im vergangenen Jahr
ausbezahlt: Aus dem NÖ Betriebsinvestitionsfonds S 1,939.636,- aus dem ordentlichen Voranschlag
1982 S 19,010.000,-, also insgesamt S 20,949.636,-. Aus beiliegender Aufstellung, die sich in den
Händen der Abgeordneten befindet, können Sie den enormen Bedarf und das große Interesse !der
heimischen Wirtschaft an dieser Aktion ersehen. Durch die zur Verfügung gestellten Mittel konnte aber
nur der Großteil der vorliegenden Ansuchen erledigt werden. Insgesamt konnten im Jahre 1982 101
Anträge mit einem Gesamtdarlehensvolumen von rund 102 Millionen Schilling direkt und Investitionen
von zusammen über 285 Millionen indirekt begünstigt wenden, wobei die tatsächlichen Investitionen
weit höher liegen, da nur Rechnungen in der Höhe vorgelegt werden, soweit sie für den
Verwendungsnachweis notwendig sind.
Der Wirtschaftsausschuß hat sich in seiner Sitzung mit dem Bericht beschäftigt und ich erlaube mir, im
Namen des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht der Landesregierung, betreffend die Abwicklung der Zinsenzuschußaktion für INVESTDarlehen im Jahr 1982, wird zur Kenntnis genommen."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte zu diesen Geschäftsstücken. Zum Wort
gemeldet ist der Herr Abg. Kaiser.
Abg. KAISER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Anregung, die ich im Vorjahr hier in
diesem Hohen Haus gemacht habe, daß diese Wirtschaftsberichte noch in der ersten Jahreshälfte
eingebracht und auch abgehandelt werden, ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Im Vorjahr hat es
einen Verzögerungseffekt gegeben, wir haben erst im Oktober diese Berichte behandelt und da ist
doch die Zeit schon fortgeschritten, denn wir beraten bald darauf die Budgetdotierungen und
beschäftigen uns noch mit Wirtschaftsberichten aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr. Daher
muß man anerkennen, daß heuer auf diese Anregung Bedacht genommen wurde.
Mit dem Bericht über die Tätigkeit des Wirtschaftsförderungsfonds des Jahres 1982 wurde ein neues
Jahrzehnt begonnen, seitdem diese Wirtschaftsförderungseinrichtung besteht. Wir haben voriges Jahr
das 20 Jahres-Jubiläum dieser Förderungseinrichtung gefeiert und treten nunmehr in das 21. Jahr des
bestehenden Betriebsinvestitionsfonds ein. 1962 ist es dem damaligen SPÖ-Abgeordneten und heute
noch aktiven Amtsdirektor der niederösterreichischen Arbeiterkammer Dr. Litschauer gelungen, diese
Förderungsaktion durchzusetzen. Mehrmals hat er den Versuch unternommen. Es ist nicht auf Anhieb
gelungen, aber nach immerwährendem Gespräch über die Notwendigkeit wurde dann diese
Förderungsaktion doch einstimmig beschlossen. Dr. Litschauer erkannte damals schon, wie
notwendig eine solche Wirtschaftsförderungsmaßnahme war, um zeitgerecht die Lösung anstehender
Probleme voranzutreiben. Die Entwicklung in diesem Zeitraum, seitdem der Betriebsinvestitionsfonds
besteht, hat seine Auffassung von damals bestätigt. Heute wäre diese Förderungseinrichtung nicht
mehr wegzudenken. Der große Zuspruch zeigt ja, wie begehrt die Darlehen aus dem
Betriebsinvestitionsfonds sind.
Aus dem Bericht übler den Betriebsinvestitionsfonds geht hervor, daß 1982 insgesamt 60
Darlehenswerber mit einer Darlehenssumme von 57,550.000 Schilling berücksichtigt wurden. Setzt
man die angegebenen Gesamtkosten der beabsichtigten Investitionen in ein Verhältnis zur gewährten
Darlehenssumme, so ergibt sich, daß von je 1.000 Schilling Investitionskosten 350 Schilling mit
Darlehen aus dem Betriebsinvestitionsfonds bestritten werden. 650 Schilling bzw. 65% der
Gesamtinvestitionen mußte im Durchschnitt der Darlehenswerber selbst durch Eigenkapital oder
andere Finanzierungsarten aufbringen.
Vergleicht man aber einzelne Förderungsfälle, so ergeben sich beim Verhältnis Darlehenssumme zu
den Gesamtkosten der vorgesehenen Investitionen beachtliche Streuungen. Die Förderungen
bewegten sich von mindestens 8% bis zu höchstens 91% der erforderlichen Gesamtkosten. Warum
dies so gehandhabt wird, darüber gibt es leider in diesem Bericht keine Aussage. Man kann nur
daraus schließen, daß bei der Bearbeitung mancher Darlehensanträge die Höhe der beantragten
Summe einfach gestutzt wurde.
Laut den Richtlinien für die Vergabe von Darlehen aus dem Betriebsinvestitionsfonds muß ein Drittel
der Gesamtkosten vom Darlehenswerber aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. Nach der
Aufstellung in diesem Bericht, welche Firmen 1982 ein Darlehen erhielten, gibt es 8 Bewerber, welche
diese Voraussetzungen nicht ganz erfüllt haben. Es kann sicherlich stichhaltige Gründe dafür geben,
warum man in diesen Fällen Ausnahmen gemacht hat, sie sollten aber dennoch der Vollständigkeit
halber auch in dem Bericht zum Ausdruck kommen. Ein Darlehenswerber ist auch dabei, der mehr an
Darlehen bekommen hat, als die Gesamtkosten der Investitionen ausgemacht haben. S 1,356.000
waren die Investitionskosten und S 1,500.000 wurden an Darlehen gewährt, also wurde um S 144.000
mehr gegeben, als Bedarf vorhanden war. Wenn es sich nicht hier um einen Schreibfehler handelt,
dann muß dieser Darlehenswerber einen besonderen Stein im Brett bei unserem Herrn
Wirtschaftslandesrat Schauer gehabt haben. Diejenigen Firmen, die mit weit bescheideneren Mitteln
abgefertigt wurden, werden für solche unterschiedliche Behandlungen wenig Verständnis aufbringen,
weil sie doch auch mit einigem Recht erwarten können, daß hier mit gleichen Maßstäben gemessen
wird.
Wir haben im Vorjahr die Richtlinien für eine Staffelung der Verzinsung der Darlehen aus dem Fonds
nach Förderungsgebieten der 1., 2., 3. und 4. Ordnung, wie es das Raumordnungsprogramm für
Industrie und Gewerbe vorsieht, gemeinsam beschlossen. Damit wurde auch einem
Resolutionsantrag, welchen ich bereits 1979 im Zusammenhang mit der Behandlung des BIFBerichtes aus 1978 gestellt habe, Rechnung getragen. Mit dieser Differenzierung sollte ja versucht
werden, die regionalen Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur zu verbessern.
Ich habe im Vorjahr auch die Anregung gemacht, daß man bei der Aufstellung, welche Firmen ein
Darlehen bekommen haben, gleichzeitig auch das Förderungsgebiet der jeweiligen Ordnungsstufe
anführt, oder zumindest neben den angeführten Darlehenssummen den Prozentsatz der
Zinsenstützung dazuschreibt, weil damit eine klare Übersicht gegeben wäre, in welche
Förderungsgebiete diese Darlehen geflossen sind, so wie dies bei den INVEST-Darlehen ohnehin
gemacht wird. Leider wurde dieser Anregung wieder nicht entsprochen, obwohl dies kaum eine
zusätzliche Arbeit wäre und für die Abgeordneten mehr Übersicht bringen würde, ohne dabei das
Raumordnungsprogramm für Industrie und Gewerbe zu Hilfe nehmen zu müssen.
In der Aufstellung A wird die Vermehrung bzw. die Verminderung der Arbeitsplätze bei den Firmen
dargestellt, welche 1981 ein Darlehen erhalten haben. Diese Gegenüberstellung zeigt uns, daß der
Verlust von Arbeitsplätzen im Vergleich zu einem Jahr vorher, wo durch den großen Brocken Eumig
um 2356 Arbeitsplätze weniger ausgewiesen waren, zwar nicht so schmerzlich war, aber mit einer
Verminderung um 63 abermals zum Ausdruck gebracht wurde. Von den 63 Betrieben welche ein
Darlehen erhalten haben, haben 21 Betriebe Rationalisierungsinvestitionen vorgenommen und damit
Arbeitskräfte freigesetzt. 34 Betriebe haben Erweiterungen durchgeführt und größtenteils, wenn auch
in bescheidenem Ausmaß, zusätzlich Arbeitskräfte eingestellt. Besonders bedauerlich ist es, daß auch
die Anzahl der Lehrlinge im Sinken begriffen ist.
Einige Förderungsfälle sind hier auch angeführt, die nähere Aufklärung verlangen. So gibt es unter der
laufenden Nummer 10 eine Firma Sperl Helmut, Erweiterung der Werkshalle und Ankauf von
Maschinen. Dafür wurden S 500.000,- gewährt. Arbeitsplätze scheinen hier keine auf. Warum nicht?
Ein Kommentar dazu fehlt. Weiters gibt es unter der laufenden Nummer 27 ein Transportunternehmen
Zaruba. S 600.000,- wurden für den Ankauf eines Autobusses und eines Möbelwagens bewilligt.
Damals gab es 4 Arbeiter und einen Angestellten. Mit Stichtag 30. 3. 1983 ist bei der Firma niemand
mehr beschäftigt. Es ist nicht anzunehmen, daß es sich hier um einen Selbstfahrerbus handelt, es
fehlt aber die Erklärung, warum es keine Beschäftigten gibt, ob diese Firma noch existent ist, ja oder
nein. Ebenso wurden einer Firma Christ Elisabeth für Ankauf von Maschinen S 600.000,- bewilligt, es
scheinen ebenfalls keine Beschäftigten auf. Früher einmal hat es da einen Hinweis gegeben,
Investitionen noch nicht durchgeführt oder ähnliches. Nunmehr erspart man sich die entsprechenden
Angaben. Für die hier angeführten Fälle wird es sicherlich wie ich schon erwähnt habe, Gründe
geben, warum sich die ursprünglichen Angaben nicht realisiert haben. Die Antwort darauf nur mit
Stricherln zu geben, ist aber zu wenig, wenn man auf eine sachliche und vollständige
Berichterstattung an den Hohen Landtag Wert legt.
Verfolgt man die Anzahl der Darlehensgewährungen aus dem Betriebsinvestitionsfonds die letzten
Jahre zurück, so zeigt sich hier folgendes interessantes Bild: 1978 gab es 85 Darlehen mit einer
Darlehenssumme von S 56,250.000,-, 1979 95 Darlehen mit S 78,250.000,- und 1980 161 Darlehen
mit S 182,700.000,-. 1981 war ein Absinken von 161 auf 63 Darlehen mit S 52,600.000,- festzustellen
und 1982 ein weiteres Absinken auf 6 Darlehensbewerber, allerdings ist die absolute Summe wieder
leicht angestiegen auf S 57,550.000,-.
Meine Damen und Herren, in einer Zeit, in welcher die Nachfrage nach diesen zweifellos günstigen
Förderungseinrichtungen beachtlich ist, sollten auch entsprechende Voraussetzungen geschaffen
werden, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. Mehr Betrieben würde damit bei der Lösung ihrer
anstehenden Probleme geholfen werden und die niederösterreichische Wirtschaft würde zusätzliche
Impulse erhalten, die sie ohnehin, davon sind wir glaube ich restlos überzeugt, brauchen würde.
Die Zinsenzuschußaktion INVEST-Darlehen ist ebenfalls eine sehr begehrenswerte
Förderungseinrichtung und hat einen großen Zuspruch. Dies geht schon daraus hervor, daß wir zu
Jahresbeginn 1983 bereits die 6. Zinsenzuschußaktion beschlossen haben. Wie im vorigen Bericht
zum Ausdruck kommt, konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr 1982 rund 21 Millionen Schilling an
Zinsstützungen an Bewerber um INVEST-Darlehen ausbezahlt werden. In der Aufstellung, welche
Firmen für welche Investitionssumme einen Zuschuß erhalten haben, werden auch klar die
Prozentsätze angegeben. Wenn es hier möglich ist, müßte es auch bei anderen
Förderungsmaßnahmen möglich sein, daß die Prozentsätze der Zinsenzuschüsse angeführt werden.
Bekanntlich erhalten Betriebe in den Förderungsgebieten 1. Ordnung 5 % Zinsenzuschuß pro Jahr, 2.
Ordnung 4%, dann gibt es 3% für Förderungsgebiete 3. Ordnung und die Randzone um Wien wird mit
einem 2%igen Zuschuß gefördert.
Die Obergrenze des geförderten Kredites ist laut den Vergaberichtlinien mit 3 Millionen begrenzt. Ein
Drittel der Gesamtkosten soll aus Eigenmitteln oder durch andere Fremdmittel finanziert werden. Von
den angeführten 101 Betrieben haben 22 Investitionen in einer Höhe durchgeführt, die zum Teil
beachtlich über der Förderungsgrenze von 3 Millionen Schilling liegt. Lediglich 3 Betriebe wurden mit
dem möglichen Höchstsatz von 3 Millionen Schilling an Darlehen gefördert. Der Unterschied zwischen
den Gesamtkosten der Investitionen und dem begünstigten Betrag ist auch hier sehr beachtlich. Ein
Grund dafür wird ebenfalls nicht angegeben. Wohl gibt es auf der letzten Seite des Berichtes einen
Hinweis, daß infolge der großen Anzahl der Ansuchen die Vergabe der Zinsenzuschüsse unter
Anlegung eines sehr strengen Maßstabes und nach Abwägung der volkswirtschaftlichen
Auswirkungen der beabsichtigten Investitionen erfolgte. Wenn aber z. B. bei einem Kredit für die
Errichtung einer Lagerhalle mit einem Kostenaufwand von rund 1 Million Schilling 500.000 Schilling
oder 50% gefördert werden und bei der Errichtung einer Produktionshalle mit Gesamtkosten von 4,7
Millionen Schilling nur 800.000 Schilling oder 17% eine Begünstigung erhalten, kann dies sicher mit
dem Hinweis auf volkswirtschaftliche Auswirkungen allein nicht erklärt werden. Außerdem gibt es auch
hier einen Zinsenzuschußwerber unter der laufenden Nummer 100, der als Verwendungszweck
Ankauf von Maschinen und Einrichtungen angegeben hat, Kostenpunkt S 1,364.517,-. Geförderter
Betrag war aber laut dieser Aufstellung 2 Millionen Schilling mit 6 % Zinsenzuschuß, es wurden also
um rund S 635.000,- mehr zinsengestützt als die Gesamtausgaben waren. Dieser Fall wäre daher
ebenfalls aufklärungsbedürftig.
Aus regionalpolitischer Sicht zeigt sich, daß genau ein Drittel oder 33 Darlehenswerber ihren Standort
im Förderungsgebiet 1. Ordnung haben. 28 Betriebe lagen im Förderungsgebiet 2. Ordnung, 23
Betriebe im Förderungsgebiet 3. Ordnung und 17 im Gebiet 4. Ordnung. So gesehen, meine Damen
und Herren, kann man wohl sagen, daß bei der Vergabe den Vorstellungen eines
Raumordnungsprogrammes für Industrie und Gewerbe Rechnung getragen wurde, allerdings muß
man dazu auch erwähnen, daß die Auswirkungen dieser gestaffelten Förderungsmaßnahmen noch
immer mehr als bescheiden sind und bisher keineswegs die gewünschten Erfolge gebracht haben. Zu
dieser Feststellung ist auch kürzlich der Landesfinanzreferent und Raumordnungssprecher der ÖVP
Landeshauptmannstellvertreter Pröll gekommen, der ebenfalls gemeint hat, daß in der Regionalpolitik
zu wenig Instrumente greifen und hier sehr wohl Überlegungen angestellt werden sollten, wie es
anders gemacht wird. Daher glaube ich auch, daß man darüber nachdenken soll, was anders und
besser gemacht werden kann, um diesen zweifellos noch bestehenden regionalen Abstand im
Interesse der betroffenen Menschen zu verringern. Leicht wird es gerade in der Zeit, wo es eine
weltweit angespannte Wirtschaftslage gibt nicht sein, doch könnte sicherlich mit einiger Beharrlichkeit
manches noch zum Besseren gewendet werden.
Ich darf daran erinnern, daß im Rahmen der 1. und 2. Zinsenzuschußaktion die Zinsenzuschüsse auf
die Dauer von 10 Jahren gewährt wurden. Ab der 3. Zinsenzuschußaktion wurden diese
Zinsenzuschüsse nur mehr für die Dauer von 5 Jahren bewilligt. Dies ist eindeutig eine
Verschlechterung der bisherigen Förderungsmöglichkeiten und die Betriebe beklagen sich auch
darüber, doch sie können leider nichts ändern. Meine Damen und Herren, wir im
Niederösterreichischen Landtag hätten aber sehr wohl die Möglichkeit, nachdem wir gesehen haben,
daß diese Förderungen nicht so greifen, wie wir es gerne gehabt hätten, wieder günstigere
Bedingungen zu schaffen. Soweit Berechnungen ergeben, machen für das Jahr 1983 die bisherigen 5
Zinsenzuschußaktionen einen Gesamtbetrag von S 25,215.000,- erforderlich. Von diesem Erfordernis
kommen aber allein 19 Millionen Schilling aus einlangenden Zinsen beim Betriebsinvestitionsfonds
und lediglich 61/4 Millionen müssen aus voranschlagsmäßigen Ansätzen bestritten werden. Wenn die
hier noch zu erwartenden Kosten der 6. Zinsenzuschußaktion für das laufende Jahr hinzugerechnet
werden, dann sind aus Budgetmitteln rund 10 Millionen Schilling erforderlich. Es wäre daher absolut
notwendig und auch vertretbar, meine Damen und Herren, wenn wir wieder zu der ursprünglichen
Förderungseinrichtung zurückkehren und zumindest in den Förderungsgebieten 1. und 2. Ordnung für
eine Darlehenslaufzeit von 10 Jahren einen Zinsenzuschuß gewähren würden. Ich habe schon
erwähnt, daß wir uns in einer angespannten Wirtschaftslage befinden. Trotzdem sind zahlreiche
Betriebe für Investitionen aufgeschlossen. Daher soll ihnen dabei auch vom Land Niederösterreich
entsprechend geholfen werden.
Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Nahezu täglich - es wurde heute schon mehrmals
darüber gesprochen - erreichen uns über Fernsehen, Presse und Rundfunk Meldungen über die
wirtschaftliche Situation in der ganzen Welt. Eine Insolvenzwelle überrollt Amerika, war kürzlich eine
Schlagzeile, ärger wie in den 30er Jahren. Jede Woche melden durchschnittlich 473 Firmen den
Konkurs an, 12.289 in einem halben Jahr. Ergebnis: 12 Millionen Arbeitslose, davon 2,2 Millionen
Arbeitslose in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Arbeitslosenrate um die 9%. Großbritannien
zählt 3 Millionen Arbeitslose, was 13 % der Erwerbstätigen ausmacht. Hoffnung auf baldige
Besserung der Situation ist leider nicht in Sicht. Bleibt der Aufschwung aus, so muß Ende 1983 mit
mehr als 33 Millionen Arbeitslosen oder 9,5 % der Erwerbsbevölkerung im OECD-Raum gerechnet
werden. Meine Damen und Herren, das sind Alarmsignale, die auch uns angehen, weil es sich hier um
wesentliche Handelspartner Österreichs handelt und wir zunehmend in diesen internationalen
wirtschaftlichen Geleitzug eingebunden sind. Nach letzten Meldungen haben wir in Österreich mit
Stichtag 30. Juni 1983 einen Beschäftigtenstand von 1,637.203 Männern und 1,109,626 Frauen,
insgesamt also 2,746.829 unselbständig Erwerbstätige. Die Arbeitslosenrate beträgt derzeit 3,8%, bei
den Jugendlichen zuletzt 2,9 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl der Beschäftigten um
35.721 oder 1,28% leider niedriger. Gegenüber dem Vormonat jedoch ist der Beschäftigtenstand um
22.175 Personen angestiegen, was einen Prozentsatz von 0,81 Steigerung ausmacht. So gesehen,
meine Damen und Herren, liegen die Zahlen im internationalen Vergleich bei uns noch günstiger. Das
Bemühen der Bundesregierung, durch gezielte Maßnahmen ein Höchstmaß an Vollbeschäftigung zu
halten, zeichnet sich hier eindeutig ab. Das hat uns in der übrigen Welt Achtung und Anerkennung
eingebracht. Wir sollten daher gemeinsam bemüht sein, alle nur möglichen Register rasch und
wirksam zu ziehen und in einer konzertierten Aktion der Wirtschaft weitere Impulse zu geben. Das soll
und kann die Wirtschaftspolitik in Niederösterreich mit ihren Förderungseinrichtungen, wenn diese
attraktiver gestaltet werden, doch auch in einem bescheidenen Maß leisten. Die
niederösterreichischen Beschäftigten haben 1982 durch ihre Leistungen 170 Milliarden zum
gesamtösterreichischen Bruttonationalprodukt beigetragen, das sind 17%. Der Anteil der Industrie
Niederösterreichs betrug 30% und liegt beachtlich über dem österreichischen Durchschnitt. Diese
Leistung, meine Damen und Herren, auf die wir sicherlich alle stolz sein können, verpflichtet aber ein
Land zu mehr Aktivitäten auch in diesem Bereich. Es gilt die weltweite wirtschaftliche Herausforderung
anzunehmen und dabei zu bestehen. Diese Herausforderung erfordert die Mobilisierung aller positiven
Kräfte und auch einen entsprechenden Optimismus. Die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze und die
Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, vor allem auch für die Jugend, muß weiterhin oberstes
Ziel unserer Politik sein. Nicht eine permanente Verunsicherungspolitik kann da helfen, sondern nur
wenn alle Menschen, die in diese Welt hineingeboren sind, Arbeit haben, ist dies der beste
Garantieschein für eine funktionierende Wirtschaft. Daß dies erreicht wird, muß unsere gemeinsame
Aufgabe auch in der weiteren Zukunft sein. (Beifall bei der SPÖ).
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächster zum Wort kommt der Herr Abg. Dkfm. Höfinger.
Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses!
Es wäre verlockend, jetzt auf eine Reihe von Feststellungen des Herrn Kollegen Kaiser einzugehen.
(Abg. Ing. Kellner: Das verstehe ich!) Ich weiß nicht, ob ich die moralische Kraft aufbringen werde,
mich in allen Dingen zurückzuhalten. (Abg. Kaiser: Bitte!) Bitte, der Herr Kollege Kaiser gibt mir grünes
Licht, ich werde es kurz versuchen.
Die abschließende Apotheose und die Fleißaufgabe der Verbeugung vor dem totalen Einsatz der
Bundesregierung für die Vollbeschäftigung waren schon eine Herausforderung. Das erinnert mich an
die Fragestunde im Parlament vor 2 Tagen, als ein Minister dieser neuen Bundesregierung gefragt
wurde, wo denn die Mittel für sein Ressort aus diesem sagenhaften dritten Beschäftigungsprogramm
wären, das vor der Wahl in aller Munde war. Da war ja die große Untertunnelung Österreichs
vorgesehen in einer ganzen Reihe anderer, wirklich zukunftsvisionärer Verkehrsprojekte. Und der Herr
Bundesminister für Bauten und Technik, der für den Straßenbau zuständig ist, hat in der
Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage gesagt, ich kenne gar kein drittes
Beschäftigungsprogramm. Also so weit dürfte es gar nicht her gewesen sein.
Herr Kollege Kaiser, Sie haben den Kollegen Dr. Litschauer zitiert. Da muß ich allerdings mit einer
Verbeugung sagen, Kammeramtsdirektor Litschauer ist ein Mann, der gediegenen Sachverstand in
Wirtschaftsfragen mitbringt und der auf Grund seiner wirtschaftspolitischen Kenntnisse und
Erfahrungen bei der gemeinsamen Arbeit seinerzeit sicher viel beigetragen hat zur Erreichung
mancher Ziele. Ich bedauere es sehr, daß Herr Dr. Litschauer diesem Haus nicht mehr angehört.
(Abg. Kaiser: Leider um 20 Jahre zu spät! - Abg. Anzenberger: Vor 20 Jahren war es für Dich zu früh!)
Herr Kaiser, ich bin ein Spätberufener, ich bin erst fast auf den Tag genau vor 8 Jahren
hereingekommen. Da war Dr. Litschauer nicht mehr hier, ich kann das nicht mehr rückverfolgen und
bestätigen.
Sie haben hier eine ganze Reihe von Vorschlägen und Kritikpunkten angebracht zu den beiden
Berichten über die, wie sie ja doch auch zugeben, notwendigen und wichtigen Aktionen der
Wirtschaftsförderung in unserem Land. Ich habe vom zuständigen Referenten inzwischen erfahren,
daß hier einiges korrekturbedürftig wäre. Es sind, sicher auch im Bemühen, Ihrer Anregung
nachzukommen, den Bericht so früh als möglich hier vorzulegen, einige Schreibfehler passiert und
das Referat ist gerne bereit, bei persönlicher Rückfrage das aufzuklären.
Sie haben weiters gesagt, es ist manches zurückgeblieben und liegengeblieben. Wie das Referat
feststellt, sind alle Ansuchen, die den Richtlinien entsprochen haben und für die die Unterlagen
beigebracht wurden, bis Dienstag der Vorwoche positiv erledigt worden. Und wenn Sie sich über die
Prozentsätze der gewährten Zuschüsse oder der verrechneten Zinsen hier erkundigt haben, so steht
das im gemeinsam beschlossenen Raumordnungsprogramm für Gewerbe und Industrie und diese vier
Zonen, glaube ich, weiß jeder, der damit beschäftigt ist, auswendig, sodaß ein Anführen im Bericht
vielleicht auch eine Fleißaufgabe wäre.
Sie haben auch kritisiert, daß bei der Anzahl der Anträge an den Betriebsinvestitionsfonds ein
gewisses auf und ab festzustellen ist. Ich erinnere mich dieser Debatte im Oktober des Vorjahres, da
wurde schon festgestellt, daß im Jahre 1980 durch den Wechsel im Referat ein gewisser Stau
eingetreten war und daß dann scheinbar sehr viele Bewilligungen auf einmal gegeben wurden, sodaß
naturgemäß im darauffolgenden Jahr 1981 dann wieder ein Rückgang festzustellen war. Allerdings
zeigt sich jetzt und das ist bedauerlich, daß tatsächlich die Zahl der Ansuchen und die Zahl der
investitionsbereiten Unternehmer rückläufig ist, aber doch nicht deshalb, weil die Aktionen nicht gut
wären oder weil hier verschiedene Zinsensätze nach regionalen Gesichtspunkten verteilt werden,
sondern weil die Unternehmer verunsichert sind. Ich möchte sagen, nicht durch eigene Schuld,
sondern verunsichert durch eine permanente Ankündigungspolitik von profilierungssüchtigen
Politikern auf Bundesebene, die uns ständig mit neuen Ankündigungen konfrontieren, was da
kommen werde an Belastungen und Abgaben, an sozialen Zusatzverpflichtungen, sodaß die
Unternehmer überlegen, ob sie hier tatsächlich investieren. (Abg. Kaiser: 40 Milliarden haben die
Unternehmer verdient!)
Und wenn wir, Kollege Kaiser, in den beiden Berichten über die Zinsenzuschußaktion für INVESTDarlehen und über den Betriebsinvestitionsfonds immerhin feststellen können - Sie haben es ja
ausführlich getan, ich brauche das nicht zu wiederholen -, daß weit mehr als die angeführten 285
Millionen Investitionen bei der INVEST-Aktion und weit mehr als die 164 Millionen bei der BIF-Aktion
gefördert werden konnten, so ist das doch immerhin ein Beweis, daß das Land Niederösterreich für
die Wirtschaft etwas tut.
Und wenn Kollege Krenn gesagt hat, man hat dann schon moderner gedacht bei der Einführung der
Pro-Gewerbe Aktion, weil man Betriebsmittel hineingenommen hat, so ist das nur eine natürliche
Anpassungsphase gewesen. Vor 20 Jahren, als der Betriebsinvestitionsfonds gegründet wurde, da
war eben die Wirtschaft blühend, das war in einer Zeit, eben in den 60er Jahren, wo es aufwärts
gegangen ist, wo man Investitionen, die in reichem Maße von den Unternehmen vorgenommen
wurden, fördern konnte und fördern wollte. Jetzt natürlich hat sich das Bild geändert, ich brauch es
nicht zu wiederholen, Sie haben selber gesagt, im Laufe der Zeit ist die Situation anders geworden. Es
wirkt sich halt nicht nur die Entwicklung der Weltwirtschaft und der europäischen Wirtschaft, sondern
auch die Wirtschaftspolitik auf der Bundesebene aus und man hat feststellen müssen, daß die
Betriebe jetzt sicher einen stärkeren Bedarf an Betriebsmitteln hätten als teilweise an Investitionen.
Das ergibt sich und dem hat man dann sicher im Wirtschaftsreferat bei der Pro-Gewerbe Aktion durch
eine moderne Anpassung Rechnung getragen. Und die Frage nach den Rahmenbedingungen, Herr
Kollege Kaiser, die müßten wir uns wirklich stellen, ob die Förderungsmaßnahmen überhaupt noch
greifen, Sie haben selbst in Frage gestellt, ob in einer wirtschaftspolitischen Landschaft wie heute
diese Maßnahmen noch greifen und ob die Wirtschaft überhaupt in der Lage ist, von diesen Aktionen
Gebrauch zu machen. Man soll nur nicht so empfindlich sein. Jeder vertritt seinen Standpunkt und ich
bin der Ansicht, man kann sicher auch Kritik üben. Ich erinnere nur an Überempfindlichkeiten. Auf der
einen Seite hat sich der Kollege Zauner in einer Kammerveranstaltung, wo es um Regionalpolitik, um
die Eisenwurzen gegangen ist, plötzlich auf den Schlips getreten gefühlt und hat mich in einer
Wortmeldung gerügt, weil ich dort drei Sätze zur Regionalpolitik der Bundesregierung verloren habe.
Ich habe dort nämlich erwähnt, daß im gesamten Regierungsprogramm mit 87 Seiten nur einige kurze
Anmerkungen über Strukturpolitik in den Regionen enthalten waren und daß wir glauben, daß man
dieser Frage mehr Augenmerk zuwenden müßte. Und da ist der Herr Abg. Zauner aufgestanden und
hat in seiner Rede gerügt, daß das scheinbar der neue Stil der Handelskammer ist, sich in
Wadelbeissereien zu ergehen, obwohl das eine ganz sachliche Feststellung war. Auf der anderen
Seite aber bitte - Herr Kollege Lechner, Sie lachen - sind Sie als Herausgeber eines Blattes, das man
wirklich als nicht sehr vornehm bezeichnen kann, eines „Blattes am Sonntag“ in Erscheinung getreten,
wo einfach das Mistkistl ausgeleert wurde über den politischen Partner, der sich nicht wehren kann
dagegen. Mir kommt das so vor, wie wenn man sagt, wir sind eine nette Hausgemeinschaft, wir
arbeiten zusammen, das Klima ist so freundlich, hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter
Grünzweig gesagt, und auf einmal kommt von oben herunter ein vollgeladenes Mistkistl. Und wenn
sich dann der Partner aufregt und sagt hallo, was ist das, dann sagt man, entschuldigen Sie, es war
nicht so gemeint. So geht es ja auch nicht bitte. (Abg. Lechner: Beweisen Sie, daß das nicht wahr ist!)
Herr Kollege, Sie haben Pauschalverdächtigungen hier eingebaut gehabt, ich möchte sie jetzt nicht
wieder aufrühren. Der Kollege Kellner hat darauf geantwortet in klarer und eindeutiger Weise, ich
möchte es nicht wiederholen. Auf der einen Seite ist man empfindlich, wenn man drei Sätze sagt über
die übergeordnete Wirtschaftspolitik des Bundes, auf der anderen sollen wir uns mit Dankeschön
entschuldigen, wenn wir die Mistsuppe auf den Kopf bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber wieder zurück zur Lage in der Wirtschaft und zur Förderungsweise, die hier im Land stattfindet.
Der Herr Kollege Kaiser hat durch internationale Statistiken die Arbeitsplatzsituation untermalt. Ob es
anderswo anders ist als bei uns, ist glaube ich hier nebensächlich. Bei uns in Österreich und in
Niederösterreich ist die Arbeitslosenrate so hoch wie nie zuvor. Die Arbeitsplätze gehen laufend
zurück und ein besonders heikles Problem haben Sie nur am Rande gestreift, nämlich die drohende
Jugendarbeitslosigkeit. Bis vor ein, zwei Jahren konnte diese Gefahr, das möchte ich sagen,
besonders auch durch den Einsatz der Betriebe, der Unternehmer abgewendet werden und wir
glauben, daß es mit ein großes Verdienst der kleinen und mittleren Betriebe war, daß hier die
Jugendbeschäftigung auf einem weit höheren und gerade bei den Lehrlingen weit höheren Niveau
gehalten werden konnte als anderswo. Und nun läuten die Alarmglocken. Wir hören von einem
nationalen Notstand, von einer nationalen Aktion, wir haben die Parlamentsdebatte noch im Ohr. Ich
kann Ihnen dazu nur eines sagen: Die Wirtschaft hat sich mit diesem Problem schon viel länger befaßt
und wir haben schon vor Wochen mit dem Landesarbeitsamt zusammen eine Enquete gehalten, bei
der wir die Frage des Lehrstellenangebotes einer genauen Betrachtung unterzogen und auch
Maßnahmen vorgesehen haben. Wir mußten nur übereinstimmend feststellen, daß heuer tatsächlich
die Bereitschaft der Unternehmer etwas zögernder ist als in den vergangenen Jahren, wo fast alle
Lehrlinge untergebracht werden konnten, und daß tatsächlich die Anzahl der jungen Mädchen und
Burschen, die einen Lehrplatz suchen, größer geworden ist. Hier hat sich ein Mißverhältnis entwickelt,
meinte sehr geehrten Kollegen von der linken Seite dieses Hauses. Ich glaube, daß dabei auch eine
wesentliche Rolle die Verunsicherung spielt, die ich schon genannt habe im Zusammenhang mit den
Investitionen, die Verunsicherung der Betriebe und der Unternehmer, die ständig mit neuen
Wünschen und Forderungen konfrontiert werden.
Das beginnt beim Sozialminister Dallinger, der wöchentlich mit einer neuen Forderung sehr vehement
nach vorne prescht. Man weiß ja nicht, ist das höhere Strategie oder ist das persönliche
Profilierungssucht. (Heiterkeit bei der ÖVP. - Abg. Kaiser: Sorge um die Zukunft!) Man weiß auch, daß
in Gewerkschaftskreisen beileibe nicht alle so denken wie Herr Minister Dallinger, und es ist sicher
teilweise dem Vorwahlkampf für die Arbeiterkammerwahl und einer gewissen Vorbereitung des
Gewerkschaftsjugendkongresses zuzuschreiben, wenn die Gewerkschaftsjugend heute vorprescht mit
einer Reihe von Forderungen, die natürlich die Unternehmer in Sorge versetzen müssen, die sagen,
was kommt denn alles noch auf uns zu und da soll man dann noch Lehrlinge aufnehmen. Zum
Bleispiel die vehement durch verschiedene Aktionen in niederösterreichischen Städten vorgetragene
Forderung nach der 35 Stunden-Woche für die Lehrlinge mit vollem Lohnausgleich oder der
Berufsausbildungsfonds, in den alle Unternehmer dann hineinzahlen sollen, oder das
Lehrlingszwangseinstellungsgesetz, wenn es nicht so geht, dann die Rute im Fenster, dann werden
wir schon sehen. Und da denkt sich halt mancher kleine Unternehmer, wenn ich dann sowieso vom
Gesetz gezwungen werde, vielleicht im November oder im Dezember, einen hineinzunehmen, dann
warte ich eben. Früher hat er es aus der inneren Überzeugung getan und auf unsere Appelle hin, weil
wir der Meinung waren, daß die Unterbringung junger Menschen im Beruf eine Aufgabe der gesamten
Gesellschaft ist und nicht erst durch ein Zwangseinstellungsgesetz erzwungen werden muß. Und
letztlich auch eine Forderung, die sehr eigenartig riecht, das ist die Forderung, die Lehrlingsstellen aus
der Handelskammer herauszulösen obwohl bis heute unter Mitwirkung der Sozialpartner dieses
Ausbildungssystem und die Führung dieser Lehrlingsstellen unbürokratisch und eigentlich ohne große
Beschwerden gelaufen ist und in Europa unser Berufsausbildungssystem immer wieder als Vorbild
hingestellt wird. Und dann die Forderung nach einer Verlängerung der Berufschulzeit. Sie haben sich
wahrscheinlich nie gefragt, Ihre jungen Freunde, wer das bezahlen soll. Wenn die Berufschulzeit
verdoppelt wird, da brauchen wir doppelt so viel Schulraum, doppelt so viel Lehrer und Internate. Und
das letzte war dann – das scheint doch nicht nur von der Gewerkschaftsjugend zu kommen, sondern
von oben auch mit eingeblasen zu werden - die Forderung der Niederösterreichischen
Arbeiterkammer, daß die Internate aus der Gestion der Handelskammer herausgenommen und
sozusagen in den Bereich ihrer Verwaltung überstellt werden sollen. Wenn das allein in
Niederösterreich stattfinden sollte, dann kostet das abgesehen davon, daß es einer stillen Enteignung
gleichkäme, wenn man das hier durchsetzen wollte, einige Milliarden Schilling und ich frage, wer wird
das aufbringen, außer Sie wollen es gratis und franko haben.
Ich glaube, daß all diese Punkte, die ich da angeführt habe, dazu geführt haben, daß die Unternehmer
vorsichtiger geworden sind, und daß letztlich - das haben die Herren vom Landesarbeitsamt ebenfalls
erklärt - auch die Ankündigung von Förderungsmaßnahmen dazu geführt hat, daß manche
Unternehmer sich sagen, na ja, was wird es denn da geben an Förderungen. Und die Unternehmer,
die wie bisher im Juli schon Lehrlinge eingestellt haben und im August in der zweiten Welle den
größeren Teil der Lehrlinge aufgenommen haben, die waren eigentlich bestraft dafür, denn die, die
gewartet haben, die Spekulanten, die gesagt haben, ich warte bis zum September, da bekomme ich
vielleicht eine Förderung, haben dann diese Förderung eingestreift.
Wenn man die Größenordnungen vergleicht, so hat Minister Dallinger in einem Posaunenstoß ein
Riesenprogramm verkündet. Wissen Sie, wieviel von den 181.500 Lehrlingen in Österreich von der
Förderung betroffen sind? Von 181.500 Lehrlingen bekommen 178.000 keinen Groschen. Gefördert
können mit den Mitteln, die dem Ministerium zur Verfügung stehen, maximal 2.500 Plätze in der
Privatwirtschaft mit einem Förderungsausmaß zwischen 1.200 und höchstens 2.500 Schilling werden.
Und es hat uns etwas verwundert und die Frage auftauchen lassen, wie es denn mit der Gleichheit
hier und mit der Gerechtigkeit in Österreich stünde. Man höre und staune, 680 Lehrplätze nur in der
verstaatlichten Industrie bekommen eine Förderung von monatlich 7.000 Schilling. Ich frage mich
wirklich, ob das ein Anreiz sein soll für Unternehmer, diese großartigen Förderungen zu erwarten und
sich etwas davon zu erhoffen. Ich muß das hier so deutlich sagen, weil diese Ankündigung mit der
großen Lehrstellenförderung eigentlich von den Medien verarbeitet und hochgespielt wurde. Wenn
man dahintersieht, bleibt ein Minimum. Von 181.500 Lehrstellen werden 3.500 maximal, wenn
überhaupt, gefördert.
Ich darf auch noch ein Wort zur Arbeitszeitverkürzung sagen, aber ich möchte dieses Thema nicht
ausdehnen. Es wäre sicher sehr interessant, auch noch zu den Ausführungen des Dr. Bauer Stellung
zu nehmen, der über die Arbeitszeitverkürzung hier gesagt hat, daß jeder, der das Wort
Arbeitszeitverkürzung erwähnt, schon verteufelt wird. Ich glaube, Herr Kollege Dr. Bauer, Sie irren da,
Sie müssen unterscheiden. Es gibt heute viele verantwortliche Leute in Österreich, auch in den
Kreisen der Gewerkschafter, die eindeutig feststellen und mehr tun wir auch nicht, daß eine
Verkürzung der Arbeitszeit auf 35 Stunden - das sind immerhin, wenn Sie das ausrechnen, 12,5 %,
die Arbeitszeit soll also nach den Vorstellungen des Sozialministers um ein Achtel verkürzt werden - in
diesem Ausmaß und mit vollem Lohnausgleich in der heutigen Situation und beim derzeitigen Zustand
unserer Wirtschaft nicht vertretbar ist. Und ich glaube, hier bewegen wir uns in bester Gesellschaft.
Auch Mitglieder Ihrer Fraktion haben hier eindeutig und vernünftig Stellung genommen und ich möchte
mich hier wirklich als einer der versucht, immer wieder sachlich und kooperativ zu sein, dafür
bedanken, Herr Kollege. (Abg. Dr. Bauer: Bei wem?) Beim Kollegen Höger habe ich mich bedankt,
wenn Sie es schon hören wollen, der hat nämlich (Beifall bei der SPÖ.) im Rundfunkinterview
ungefähr dasselbe gesagt wie wir. Herr Kollege Bauer, wir sind aber nicht dagegen, da wären wir ja
kurzsichtig und ich glaube, das können Sie uns nicht anhängen. Es ist nicht so, daß wir uns der
Diskussion überhaupt entziehen wollten. Das wollen wir nicht. Wir haben uns sachlichen Diskussionen
und auch einer mittelfristigen Zukunftserörterung in dieser Frage nie entzogen. Ich glaube es wäre
notwendig, daß in dieser Frage, wenn die Wirtschaft sich erholt - Sie haben ja selber gesagt, das
dürfte noch ziemlich lange dauern - und die Situation sich bessert, Überlegungen angestellt werden in
einzelnen Bereichen der Wirtschaft, ich denke da an den Stahlbereich, wo eine individuelle
Vereinbarung sogar mancher Großbetriebe in dieser Richtung möglich wäre. Und es wäre durchaus
denkbar - der Vorschlag kommt von einem unserer Nationalratsabgeordneten -, daß eine flexiblere
Arbeitzeit und zwar nach dem Rhythmus der Aufträge, der Auftragslage, eingeführt wird. Das hieße,
daß man in Zeiten schwacher Auftragslage ruhig die Wochenarbeitszeit etwas verkürzen könnte, um
dann in Zeiten starker Auftragspolster die Arbeitszeit im Rhythmus etwas zu erhöhen, ohne hier
Überstunden oder sonstige Belastungen herbeizuführen. Diese flexible Gestaltung der Arbeitszeit in
Zukunft glaube ich müßten wir ins Auge fassen und der verschließen wir uns nicht. (Abg. Stangl: Wie
macht ihr denn das mit der 35-Stunden-Woche im Handel? Die haben heute noch eine lange
Arbeitszeit!) Ich bedaure, Herr Kollege Stangl, daß Sie nicht in der Handelssphäre tätig sind, aber wir
können uns darüber dann genau unterhalten. Ich würde Ihnen gerne Einblick gewähren. Herr Kollege
Stangl, man kann alles mögliche verlangen, aber ich würde Ihnen raten, sich einmal in die Bilanzen
kleiner Handelsunternehmen Einblick zu verschaffen. Vielleicht haben Sie im Verwandtenkreis irgend
jemand, der Ihnen das zeigt und der ein Lied davon singen kann, was Sie da fordern. Ich möchte
wiederholen, die Arbeitszeitverkürzung war nie ein Tabu, so wie es Herr Dr. Bauer dargestellt hat,
aber eines noch einmal: Zum heutigen Zeitpunkt und in der heutigen Situation der Betriebe müssen
wir diese Diskussion ablehnen. Zu einer Beschlußfassung ohne internationalen Gleichschritt und ohne
entsprechende Anpassung der verschiedenen Betriebe und verschiedenen Branchen können wir nur
nein sagen.
Ich möchte abschließend sagen, daß wir bei aller Kritik, die Sie, Kollege Kaiser, an dem
Förderungspaket des Landes Niederösterreich geübt haben, alle froh sein können, daß im Land
Niederösterreich ein so hoher Prozentsatz des Budgets für diese Förderungsaktionen immer wieder
bereitgestellt wird. Damit wird unter Beweis gestellt, daß der Niederösterreichischen Landesregierung
und dem Niederösterreichischen Landtag die Förderung und Erhaltung unserer Betriebe und damit
sichere Arbeitsplätze immer ein Anliegen war. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Herren Berichterstatter haben
das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER und Dipl.-Ing. MOLZER: Wir verzichten.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses, Zahl 575): Danke, einstimmig
angenommen.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses, Zahl 577): Danke einstimmig
angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Dkfm. Höfinger, die Verhandlungen zur Zahl 580 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen
Landtages! Der Wirtschaftsausschuß legt Ihnen hier einen Antrag vor, der die Verschmelzung der NÖ
Raumordnungs-, Betriebsansiedlungs- und Strukturverbesserungsgesellschaft mbH mit der
Industriezentrum No-Süd Gesellschaft mbH beinhaltet.
Sowohl der Rechnungshof in seinem Bericht über den Zeitraum 1977 bis 1979 als auch der
Finanzkontrollausschuß in seinem Bericht über das 1. Halbjahr 1979 haben vorgeschlagen, aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit, Koordination sowohl des optimalen Einsatzes von Landes- und
Gesellschaftsmitteln die beiden genannten Gesellschaften, die eigentlich einen gleichartigen Zweck
verfolgen, zu verschmelzen. Die Folge wäre eine Konzentration und Neuausrichtung der Aktivitäten
auf einen Rechtsträger für Betriebsansiedlung, der eine wirtschaftsnahe, auf den einzelnen
Interessenten bzw. Investor abgestellte projektspezifische Betreuung realisieren kann.
Die fusionierte Gesellschaft wird wohl durch den effizienteren Personal- und Mitteleinsatz des
Instrumentariums der beiden alten Gesellschaften einen Teil des laufenden Betriebs- und
Geschäftsaufwandes tragen können.
Wir haben auch ein Unternehmenskonzept vorliegen, das umfassen soll: Information und Beratung
durch Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, Koordinierung und Kooperation zur Schaffung einer
zentralen Stabsstelle des Landes als Brückenfunktion zwischen Wirtschaft und Verwaltung und
finanzielle Förderung, wobei an ein flexibles, rasch einsetzbares Sonderfinanzierungsinstrument der
NÖ Wirtschafts- und Raumordnungspolitik gedacht ist.
Ich darf Ihnen daher folgenden Antrag des Wirtschaftsausschusses vortragen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, daß die NÖ Raumordnungs-, Betriebsansiedlungsund Strukturverbesserungs Gesellschaft mbH durch Aufnahme in die IZ NÖ-Süd Gesellschaft mbH mit
dieser Gesellschaft verschmolzen werden soll.
2. Die Landesregierung wird ermächtigt und beauftragt, die zur Durchführung der Verschmelzung
erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Darf ich bitten Herr Präsident die Debatte einzuleiten und abstimmen zu lassen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg.
Krenn.
Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Wir haben heute über
die Verschmelzung der Raumordnungs-, Betriebsansiedlungs- und Strukturverbesserungsgesellschaft
mit dem Industriezentrum NÖ-Süd abzustimmen. Ich darf feststellen und den Herrn Landesrat
beglückwünschen, daß es noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist, eine alte Forderung meiner
Fraktion nun endlich zu erfüllen. Wir haben schon vor einigen Jahren hier den Antrag gestellt, daß
man doch diese beiden landeseigenen Gesellschaften fusionieren sollte, weil wir uns schon damals
eine viel bessere Wirkung für die Wirtschaft versprochen haben.
Wenn man also diese beiden Betriebsansiedlungsgesellschaften verschmilzt, die Raumordnungs-,
Betriebsansiedlungs- und Strukturverbesserungsgesellschaft mit einem Stammkapital von 58 Millionen
Schilling und das Industriezentrum-Süd mit einem Stammkapital von 28,5 Millionen Schilling, so kann
man sich davon eine Intensivierung und Neuausrichtung der Betriebsansiedlungspolitik in
Niederösterreich erwarten. Ich glaube, gerade in Zeiten eines verlangsamten Wirtschaftswachstums
sowie einer geringeren Investitionsneigung und einer sich dadurch verschärfenden Konkurrenz um
neue Investitionsprojekte ist es notwendig, die Effizienz der bestehenden wirtschaftspolitischen
Instrumente zu verbessern, vor allem im Hinblick darauf, daß in den Nachbarländern
Förderungsinstrumente wie Betriebsansiedlungsgesellschaften mit weitaus größeren Mitteln
ausgestattet sind. Wenn wir hier zum Beispiel den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds oder die
Steiermärkische Betriebsansiedlungsgesellschaft nehmen, so sind diese mit weitaus höherem Kapital
ausgestattet, um ihren Aufgaben nachkommen zu können.
Die durch die gegebene Wirtschaftsentwicklung in einer Vielzahl von Betrieben aufgetretenen
Strukturanpassungsprobleme erfordern weiters eine starke Einbeziehung der
Betriebsansiedlungsgesellschaft in konzeptive Strategien, die auf die Erhaltung von
Arbeitsplatzangeboten sowie auf die einzelnen Regionen abzuzielen haben.
Die Notwendigkeit, die Effizienz der Wirtschaftsförderung in Niederösterreich und damit vor allem auch
der Betriebsansiedlungsgesellschaft zu verbessern, unterstreichen folgende Zahlen, die nicht von mir
stammen, sondern die ich dem Monatsbericht des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung
entnommen habe. In den letzten 10 Jahren, also von 1973 bis 1982, konnten in Niederösterreich 359
neue industrielle Betriebsstätten mit 10.427 Arbeitsplätzen, gezählt immer am Jahresende des
Gründungsjahres, angesiedelt werden. Aber im gleichen Zeitraum, meine Damen und Herren, sind
417 Industriebetriebe mit 13.195 Arbeitsplätzen, die Arbeitsplätze immer drei Monate nach der
Insolvenz oder Schließung gezählt, stillgelegt worden. Von 1973 bis 1982 sind außerdem im
Schrumpfungsprozeß im Industriebereich in Niederösterreich die Arbeitsplätze von 125.950 auf
100.300 Beschäftigte zurückgegangen. Das bedeutet für diesen Zeitraum von 10 Jahren eine
prozentuelle Verringerung der Industriearbeitsplätze um 20%. Wenn diese Tendenz anhält - meine
Damen und Herren, ich habe das schon bei der letzten Landtagssitzung in ähnlichem Zusammenhang
gesagt -, dann ist unser Slogan „Niederösterreich Industrieland Nummer 1“ in ernster Gefahr, das
heißt, wir sind dann nicht mehr Industrieland Nummer 1.
Der der Landtagsvorlage zugrundeliegende Verschmelzungsantrag der beiden landeseigenen
Betriebsansiedlungsgesellschaften ist daher eine sehr wichtige wirtschaftspolitische Entscheidung,
welche jedoch derzeit nur die rechtliche und organisatorische Grundlage schaffen kann. Das heißt
also, heute schaffen wir diese Grundlage, sie kann aber eine Basis sein für ein Unternehmenskonzept,
das erst realisiert werden muß. Ich glaube, es ist wichtig, daß wir einmal diese Basis schaffen, denn
nur dann kann man ein Konzept verwirklichen, das in der fusionierten Gesellschaft nur dann
funktionieren kann, wenn wir auch bereit sind, diese Gesellschaft mit dem nötigen Kapital
auszustatten. Wie mir bekannt ist, hat die Geschäftsführung der Niederösterreichischen RBS bereits in
dem Papier über die Neuordnung der landeseigenen Betriebsansiedlungsgesellschaften dem
Aufsichtsrat die Grundzüge des geplanten neuen Unternehmenskonzeptes vorgelegt, welche von
beiden Fraktionen des Aufsichtsrates zustimmend zur Kenntnis genommen worden sind.
Aber es ist noch ein wesentlicher Faktor zu beachten. Wesentlich erscheint nämlich darin besonders,
daß durch Schaffung einer zentralen Stabsstelle des Landes mit Brückenfunktion zwischen Wirtschaft
und Verwaltung hier ein entscheidender Schritt geschehen ist, der zur Vereinheitlichung und
projektbezogenen Abstimmung der Förderungen im Lande, ebenso aber zur Abstimmung von
Bundesförderungsmaßnahmen beitragen kann. Hier glaube ich kann ein Problem gelöst werden, das
so deutlich zum Ausdruck gekommen ist durch den Einwurf des Herrn
Landeshauptmannstellvertreters und Finanzreferenten Pröll, der im Zusammenhang mit
Förderungsmaßnahmen immer wieder gesagt hat, das Land müsse zuerst überprüfen und erst dann
könnten Förderungsmaßnahmen gesetzt werden. Ich glaube, durch dieses Instrument, das nun
geschaffen werden soll, durch diese Fusionierung oder Verschmelzung, wie immer man das
bezeichnen mag, ist hier ein entscheidender Schritt geschehen. Ich gebe schon zu, daß seitens der
Verwaltung hier andere Maßstäbe gesetzt werden müssen als in einem Betrieb, der eben dafür
vorgesehen ist und hier vielleicht rascher helfen kann, als das einer Verwaltung überhaupt möglich ist.
Ebenso könnte durch diese neue Gesellschaft nun die Akquisitionstätigkeit verstärkt werden und man
könnte vor allem mit Werbestrategien direkten Kontakt mit potentiellen Investorenkreisen schaffen und
sie gewinnen, daß sie hier in Niederösterreich investieren.
Neben der Intensivierung der begleitenden Projektbetreuung bei Betriebsneugründungen und
Erweiterungsvorhaben und der Erstellung eines Krisenmanagementes - ich lege hier besonderen Wert
darauf und wir haben in Gesprächen ja immer wieder darauf verwiesen, daß wir ein solches
Instrument unbedingt brauchen würden, wenn Sanierungen möglich sind - wird die Schaffung eines
rasch einsetzbaren Sonderfinanzierungsinstrumentes als ergänzende Förderungseinrichtung zur
besonderen Bedeutung kommen, wo Landes- oder Bundesmaßnahmen nicht einsetzbar sind oder
nicht ausreichen, wie z. B. bei der Förderung der Übernahme von stillgelegten Betriebsobjekten bzw.
der Weiterführung bestehender Betriebe. Dieses Instrument wird auch für die Vorfinanzierung der
Grundstückbeschaffung und Durchführung von Aufschließungsmaßnahmen für im Landesinteresse
gelegenen Projekte an Standorten einzusetzen sein, die auf Grund ihrer ungünstigen Einstufung im
Niederösterreichischen Gewerbe- und Industrieraumordnungsprogramm aus Landesmitteln nicht
direkt gefördert werden können. Ebenso wird der Finanzierung von Maßnahmen zur Verwertung
größerer stillgelegter Betriebsobjekte (Verwertungsplanung, Umadaptierung zu kleineren,
verwertbaren Betriebseinheiten) zunehmende Bedeutung zukommen.
Nun aber zur finanziellen Ausstattung. Wie aus der Landtagsvorlage ersichtlich, wird zwar die
fusionierte Gesellschaft durch einen wirksameren Personal- und Mitteleinsatz Einsparungen erzielen
und dadurch einen Großteil des laufenden Betriebs- und Geschäftsaufwandes tragen können, nicht
aber wird es möglich sein, die Mittel für die im Unternehmenskonzept vorgesehenen
Förderungsaufgaben zu erwirtschaften. Soll daher die Gesellschaft auch höhere Aufgaben als die
eines rasch und flexibel einsetzbaren Sonderfinanzierungsinstruments der niederösterreichischen
Wirtschafts- und Raumordnungspolitik erfüllen können, wird es notwendig sein, sie in geeigneter
Weise mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Die niederösterreichische RBS ist in den
Ansätzen der Landesvoranschläge 1982 und 1983 nicht berücksichtigt und hat daher in den beiden
letzten Jahren keine Stammkapitalerhöhung bekommen. Die Folge dieser Nichtgewährung von
Finanzierungsmitteln ist, daß die Niederösterreichische RBS heute an die Grenzen ihrer Liquidität
stößt und in nächster Zukunft keine begleitende Projektförderung für Betriebe und Gemeinden mehr
leisten kann. Da der Weiterführung dieser Förderungsmaßnahmen jedoch besondere Wichtigkeit
zukommt und zukommen muß, hat die Geschäftsführung 7 Millionen Schilling als
Stammkapitalerhöhung und die Verlustabdeckung für das Geschäftsjahr 1981/82 in der Höhe von
2,88 Millionen Schilling aus einem eventuellen Nachtragsvoranschlag 1983 beantragt. Von der
Finanzabteilung wurde sie auf das Budgetjahr 1984 verwiesen. Sicherlich hätte die Gesellschaft am
freien Kapitalmarkt Geld oder Kapital aufnehmen können, aber das wäre doch sicherlich nicht Sinn
und Zweck gewesen, daß man hier extra Kapital aufnimmt und dann dieses Kapital weitergibt,
sondern hier glaube ich ist der Eigentümer, sprich das Land Niederösterreich, verpflichtet, eben diese
neue Gesellschaft mit den nötigen Mitteln auszustatten. Wir hoffen auch sehr, daß vor allem im
Budget 1984 dann die nötigen Mittel hiefür vorgesehen sind.
Nun, der Wiederaufnahme von Ansätzen im Landesvoranschlag für die RBS bzw. die künftige
fusionierte Gesellschaft kommt daher im wesentlichen die Bedeutung zu, die ich gerade genannt
habe. Gerade in der Startphase der fusionierten Gesellschaft wird es für diese besonders wichtig sein,
daß sie in Erfüllung der übertragenen Wirtschafts- und raumordnungspolitischen Aufgaben
Initialzündungen setzen und damit die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen kann. Schließlich sind es
Mittel, die im Wege der Wirtschaftsförderung in Betriebe und Gemeinde fließen, dadurch einen
regionalen Multiplikatoreffekt erzielen und letztlich im Zuge der Umwegrentabilität der Wirtschaft und
den Arbeitnehmern und damit auch dem Lande Niederösterreich wieder zugute kommen werden.
Die Verschmelzung könnte nach unserer Meinung der erste Schritt sein zu einer fundierten
Wirtschaftsförderung, wobei man bei diesem ersten Schritt wahrlich nicht stehenbleiben soll. Es wird
daher Aufgabe der zuständigen Stellen sein, eingehende Vorberatungen zu führen und die
Ergebnisse dann dem Landtag zur Beschlußfassung vorzulegen.
Ich bedauere namens meiner Fraktion, daß es erst zu so später Zeit zu diesem so entscheidenden
Schritt kommt. In Wirklichkeit ist es schon fünf Minuten vor zwölf oder man könnte sagen fünf Minuten
nach zwölf, wenn man hier endlich ein Instrument schafft, von dem wir hoffen, daß es eine Symbiose
darstellt zwischen Wirtschaft einerseits und Verwaltung andererseits, daß man hier rasch handeln
kann und daß man hier das machen kann, was wir glauben, daß manchmal zu tun ist. Man soll auch
Betrieben, die in Not geraten sind, nicht allein infolge der wirtschaftlichen Situation, sondern weil eben
das Management nicht stimmt, beratend zur Seite stehen und das kann man eben nur, wenn man die
nützlichen Instrumentarien schafft. Aus dem Blickwinkel meiner Fraktion und aus meinem Blickwinkel
darf ich sagen, daß wir Wirtschaftsmaßnahmen vor allem im Zusammenhang mit der Situation der
arbeitenden Menschen, das heißt im Zusammenhang mit der Erhaltung und der Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen sehen. Meine Damen und Herren der ÖVP, lassen Sie mich doch etwas politisch
werden. Wenn ich mich gut erinnere, haben Sie auf Ihren Wahlplakaten 1979 geschrieben, 40
Milliarden Schillinge werden wir in den fünf Jahren der Legislaturperiode zur Schaffung von 50.000
neuen Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, in 10 Jahren haben wir 25.000
Industriearbeitsplätze verloren, ja wir haben nur einen Teil und – das darf ich doch wohl sagen - von
dem, was Sie versprochen haben, haben Sie nur einen Bruchteil verwirklicht. Und wenn der Herr
Landeshauptmannstellvertreter und Finanzreferent heute hier wieder pathetisch erklärt hat, 7,5
Milliarden Schilling zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Erhaltung von Arbeitsplätzen, dann, meine
Damen und Herren, kann ich mir nicht vorstellen, wo er diese 7,5 Milliarden Schilling hernimmt zur
Schaffung von Arbeitsplätzen. Ich will zugeben, vielleicht wenn man alles zusammenkratzt an
Wirtschaftsförderung. Bekanntlich ist Wirtschaftsförderung aber nicht immer damit verbunden, daß
man neue Arbeitsplätze schafft, bekanntlich rationalisiert man ja mitunter auch Arbeitsplätze weg.
Nun, sehen Sie, ich glaube, man sollte hier mehr Ehrlichkeit zeigen.
Ich glaube, wir haben heute einen Grundstock gelegt und ich hoffe nur, daß in gemeinsamer Arbeit
dieser Grundstock und diese Basis dazu da sein kann, daß wir darauf aufbauen und daß wir endlich
jenes Wirtschaftsinstrument haben, das wir uns vorstellen und das wir schon lange hier propagiert
haben. Ich hoffe, daß es uns damit möglich sein wird, Betrieben nicht nur bei Investitionen zu helfen,
sondern ihnen auch, wenn sie in Schwierigkeiten sind, unverschuldet mitunter, Betriebsmittel zur
Verfügung zu stellen, und sie vor allem auch rechtzeitig zu beraten, bevor Insolvenzen oder Konkurse
angesagt werden. Und etwas mehr Ehrlichkeit gegenüber unseren Arbeitnehmern würde ich mir
ausbitten, denn wenn man 40 Milliarden Schilling zur Schaffung von 50.000 neuen Arbeitsplätzen
groß propagiert hat, dann kann ich wirklich nur eines sagen: Versprochen und nicht gehalten. (Beifall
bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Kurzbauer.
Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darf ich
jetzt vielleicht mit einem Vergleich aus der Landwirtschaft beginnen. Mein Vorredner hat die ohnehin
kärgliche Wiese dieser Verschmelzung so abgemäht, daß ich eigentlich nur mehr versuchen kann,
einige Grasbüschel zu finden. Ich glaube aber, daß doch noch einiges zu finden sein wird, auch wenn
man sich nicht zu oft wiederholen will.
Diese jetzt zur Debatte stehende Verschmelzung der NÖ Raumordnungs-, Betriebsansiedlungs- und
Strukturverbesserungsgesellschaft (NÖRABS) mit der NÖ Industriezentrum-Süd Gesellschaft, kurz IZSüd genannt, ist Gegenstand dieser Beratung, wobei die NÖRABS in der IZ-Süd aufgehen soll. In
Zukunft soll es nur eine Gesellschaft geben.
Wer sind nun bitte diese beiden Gesellschaften, die an und für sich ja seit Jahren tätig sind und in
Kreisen der Wirtschaft bisher schon einen sehr guten Ruf gehabt haben? Der grundlegende
Unterschied war vielleicht bisher der, daß die NÖRABS in ganz Niederösterreich tätig gewesen ist,
während die IZ-Süd speziell im Industriezentrum Wr. Neudorf und in den letzten Jahren auch im
sogenannten Industriezentrum-Nord, in Wolkersdorf, tätig gewesen ist. Mit dem Stammkapital von 58
Millionen Schilling, das die NÖRBAS zur Verfügung hat, wurde eine Reihe von Schwerpunkten
gesetzt, wie die Schaffung und Sicherung von industriellen und gewerblichen Arbeitsplätzen in den
Ausbau- und Eignungsstandorten unseres Landes. Die besonderen Aufgaben waren bisher die
Information, Beratung und Betreuung von Investoren bei Betriebsansiedlungsvorhaben. Hier wurden
über 700 interessierte Firmen beraten und informiert und es war möglich, daß über 90
Betriebsneugründungen und Umsiedlungen durchgeführt werden konnten. Der zweite Schwerpunkt ist
der, daß Gemeinden beraten werden und ihnen geholfen wird, wenn sie mit ihren Wünschen und
Problemen im Zusammenhang mit Betrieben, die bei ihnen ansiedeln wollen, zu dieser NÖRABS
gekommen sind. Hier wurden 120 Gemeinden beraten und in über 50 Fällen war es möglich, daß bis
zur Detailplanung alles für diese Gemeinden gemacht werden konnte. Zusätzlich konnten von dem zur
Verfügung stehenden Kapital Förderungen ausbezahlt werden, einer der Hauptgründe, warum Firmen
zu dieser Gesellschaft kommen. Hier konnten bisher 61 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt
werden.
Das weitere ist eine Auflistung der zur Verfügung stehenden Betriebsliegenschaften, derzeit rund 315,
und 150 bestehender Betriebsobjekte. Und hier gibt es nun in einem Tätigkeitsbericht eine ganze Liste
welche Firmen, zum Teil sehr prominente Firmen, über die NÖRABS überhaupt erst nach
Niederösterreich gebracht werden konnten, beginnend von Austria-Dosen, welchen neuen und
wirklich für dieses Gebiet sehr wichtigen Betrieb vor kurzem die Kommission für Industriepolitik
angesehen hat, bis zu einer sehr sehr breiten Sparte von Betrieben in allen Variationen in allen
möglichen Gemeinden Niederösterreichs vom hohen Norden bis in den Süden und vom Osten bis in
den äußersten Westen, bis St. Valentin. Hier sieht man eigentlich, wie vielfältig und wie vielschichtig
die Tätigkeit der NÖRABS bisher gewesen ist. Nicht nur, daß man den Gemeinden und denen, die
gerne in einer Gemeinde einen Betrieb errichten würden, zur Hand geht, sondern man nimmt diesen
Leuten auch die oft sehr schwierigen Wege ab, die bei den Behörden zu absolvieren sind. Auch hier
steht man mit Rat und Tat zur Seite.
Und es wind eine ganze Liste von Betrieben geführt, die Interesse zeigen, wenn sich irgendwo in
unserem Land ein geeigneter Standort oder ein geeignetes Objekt anbietet, und die dann um
Verständigung ersuchen. Auch hier gibt es eine ganze Reihe von Aktivitäten, die zeigen, wie wichtig
die Tätigkeit dieser NÖRABS bisher gewesen ist. Weiters wird bei Grundankäufen, \die Gemeinden
tätigen, um Betriebe in ihrer Gemeinde ansiedeln zu können, von der Planung bis zur Ausfinanzierung
geholfen. Auch leerstehende Fabriksobjekte werden erfaßt. Wir erleben ja leider immer wieder, daß
Betriebe in Konkurs gehen und dann verhältnismäßig große Hallenobjekte zur Verfügung stehen, die
in dem Fall zentral gesammelt für Interessenten angeboten werden können. Auch hier geht die Liste
von Laa an der Thaya bis Wr. Neustadt und Traiskirchen, überall dort, wo halt unsere Problemgebiete
sind.
Wie bereits kurz angezogen, war es möglich, beim Industriezentrum NÖ-Süd bisher über 90 Betriebe
fix anzusiedeln, die 4.500 neue Beschäftigungsplätze gebracht haben. Im Industriezentrum Nord ist es
noch etwas spärlicher, das gibt es ja erst seit einigen Jahren. Hier war es bisher möglich, einen
Betrieb anzusiedeln. Auch im Industriezentrum Süd merkt man, welch breite Palette auf Grund der
günstigen Lage dieses Industriezentrum Süd in Wr. Neudorf und Umgebung bietet. Hier besteht die
Möglichkeit, Dienstleistungsbetriebe und alle möglichen anderen Betriebe anzusiedeln. 95 Firmen
haben bisher davon Gebrauch gemacht und es gibt dort noch immer die Möglichkeit, daß sich
Betriebe ansiedeln, es stehen dort noch 432.000 m2 für solche Betriebsansiedlungen zur Verfügung.
Die Infrastruktur ist sehr günstig, nicht nur die Nähe der Autobahn und verschiedener anderer
Verkehrswege auch die Aufschließung durch die Bahn ist hier ein sehr wesentlicher Faktor, das zeigt
allein schon der Waggonumschlag aus dem Jahre 1982, wo fast 13.000 Einheiten umgeschlagen
wurden. Man sieht also, daß hier auch ein sehr wichtiger wirtschaftlicher Impuls für die
Verkehrsbetriebe gegeben ist. Sehen wir diese Liste von diesen Betrieben, die in diesem IZ-Süd
angesiedelt sind, kurz durch. Eine Alufirma, ein LKW-Terminal, eine Kugellagerfabrik, eine
Industrierobotererzeugung, ein Fleischwarenbetrieb, eine Auto-Generalvertretung, ein
Zellulosekonzern. Hier sieht man, welch breite Palette in unserem Gebiet Niederösterreich angesiedelt
werden konnte und wie wichtig es ist, daß Firmen, die interessiert sind, in Niederösterreich eine
zentrale Anlaufstelle haben. Auch für die Zukunft wird in diesem IZ-Süd vorgesorgt durch eine weitere
Verbesserung der Infrastruktur, die laufend durchgeführt wird, angefangen vom Straßenbau bis zu
Bahngeleisen usw.
Und nun werden diese beiden Gesellschaften zu einer Gesellschaft zusammengelegt und es ist schon
angeklungen, welch vielfältige Aufgaben diese neue Gesellschaft haben wird. Der große Vorteil dabei
wird sein, daß eine wesentliche Vereinfachung sowohl der Verwaltung als auch aller anderen
Agenden eintritt, die mit der Tätigkeit dieser beiden Gesellschaften, die ja bisher fast getrennt agiert
haben, verbunden gewesen sind. Jetzt kann man die Konzentration auf einen Rechtsträger
durchführen und es wird sicher gerade für die Zukunft sehr wichtig sein, daß hier ein neues
Unternehmenskonzept mit einer projektspezifischen Betreuung möglich ist, da bei dieser Vielfalt von
Firmen, die hier ein Angebot suchen, jedes einzelne Projekt eigentlich an und für sich ein Einzelfall ist.
Keine Serienfertigungen, nicht lauter gleiche Betriebe von der Konstruktion her, sondern jeder Betrieb
ist an und für sich ein spezifischer Einzelfall. Hier ist es wichtig, daß man sehr wenige Manager dort
sitzen hat die überall dort, wo es notwendig ist, so wie es eigentlich von den Firmen die kommen
verlangt wird, sofort auch einsteigen können. Dabei hat die IZ-Süd Gesellschaft den großen Vorteil,
daß bereits ein sehr erfahrener technischer Stab und auch einige Wirtschaftsjuristen im Personalstand
vorhanden sind, die in dieser neuen Gesellschaft sofort ihre Tätigkeit aufnehmen können.
Eine der wichtigsten Dinge wird in Zukunft die Information sein, das Informieren über unser
Bundesland hinaus auf Messen und bei allen möglichen anderen Gegebenheiten, wo es möglich ist,
Betriebe, die sich erweitern oder ihren Standort verlegen wollen, für Niederösterreich zu interessieren.
Es wird eine der Hauptaufgaben der neuen fusionierten Gesellschaften sein, eine zentrale Anlaufstelle
für Investoren einzurichten. Das ist ganz wichtig, damit nicht der Investor von einem Amt zum anderen
laufen muß und sich dann sagt, wenn das so eine komplizierte Sache ist, dann gehe ich gleich in
irgendein anderes Bundesland.
Schon kurz angeklungen ist die Brückenfunktion zwischen Wirtschaft, Land und Bund. Es gibt ja heute
kaum mehr ein Projekt, wo das Land und der Bund nicht miteinbezogen werden und die Wirtschaft als
Hauptinitiator tätig ist. Und wir erleben immer wieder, daß ein Land oder der Bund ganz einfach von
der Konstruktion her wesentlich träger und schwerfälliger arbeitet, weil eben eine Reihe von
Institutionen eingeschaltet werden muß und es diesen Firmen oft viel zu lange dauert, bis sie endgültig
wissen, ob ja oder nein. Diese neue Konstruktion garantiert uns, daß hier nach privatwirtschaftlichen
Grundsätzen, nach Grundsätzen eines privaten Managements, schnell und gut geholfen werden kann.
Das ist auch eines der Dinge, die die Firmen heutzutage suchen, daß sie nämlich dort, wo sie
hinkommen, möglichst problemlos und unkonventionell ihre Sorgen unterbringen können und
möglichst schnell auch Bescheid bekommen, ob ihren Sorgen Rechnung getragen werden kann oder
nicht.
Diese neue Gesellschaft hat, wenn man es kurz überschlägt, vielleicht mit einigen Schlagworten,
folgende Funktionen: Neue Industriestandorte zu finden, aufzuschließen und für die Infrastruktur
vorzusorgen, Kontakte zwischen Interessenten und Behörden herstellen, Finanzierungshilfen zu
geben und Finanzierungsmöglichkeiten zu vermitteln. Dasselbe gilt für Personalfragen. Es ist oft von
entscheidender Bedeutung, wenn Firmen wo neu beginnen, daß sie schon von Haus aus Bescheid
bekommen, ob sie die Gruppe von Facharbeitern, die sie brauchen, an diesem Standort auch
bekommen oder nicht. Aber auch wenn Firmen in Bedrängnis kommen, das ist leider etwas, was sehr
oft vorkommt, finden sie bei diesem Management Hilfe, um diese Probleme, die sie vorübergehend
haben, auch überwinden zu können. Das ist eben ein übergeordnetes Unternehmensziel dieser neuen
Gesellschaft.
Es ist schon kurz angeklungen, wir sind ja in Niederösterreich nicht auf einer Insel der Seligen, wir
haben sehr starke Konkurrenz. In Wien gibt es, nur um ein Beispiel zu sagen, für alle, die in Wien
investieren und bauen, 15% Baukostenzuschuß. Das ist ein Vorteil, der viele Firmen immer wieder
dazu bringt, doch in Wien zu bleiben und nicht, wie wir oft glauben, nach Niederösterreich zu kommen.
Mit dieser neuen Gesellschaft können wir auf eine Reihe anderer Aspekte aufmerksam machen,
wodurch es vielleicht doch gelingt, diese Betriebe nach Niederösterreich zu bringen. In derselben
Konkurrenzsituation stehen wir selbstverständlich auch mit anderen Bundesländern wie
Oberösterreich und Burgenland, aber auch mit weiter westlich gelegenen, aus einem ganz einfachen
Grund. Alle Bundesländer sind derzeit emsig bemüht, gute Firmen in ihr Land zu bekommen. Und die
Zeiten sind vorbei, die ich vor rund 10 Jahren noch in einem anderen Bundesland erlebt habe, als ich
mit einem in meinem Bezirk ansässigen Industriellen, der auf Sandbasis (Quarzabbau) tätig gewesen
ist und in Oberösterreich auf Grund des dortigen Quarzvorkommens einen Betrieb beginnen wollte, zu
dem damaligen Wirtschaftslandesrat gegangen bin um eine Förderung, wenn er dort rund 70 Millionen
Schilling damals investiert. Und dort habe ich zur Antwort bekommen, wir haben so viele Firmen, daß
wir es nicht nötig haben, Investitionen in einer halbwegs akzeptablen Größenordnung zu machen.
Diese Zeiten sind bitte vorbei, auch dieses Bundesland ist heute emsigst bemüht, Betriebe in sein
Gebiet zu bekommen, die auf Sicht gesehen für dieses Bundesland Arbeitsplätze bringen, aber auch
sehr viel Steueraufkommen.
Und eines noch, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ. Am Schluß hat der Kollege
Krenn vor mir gesagt, er muß ein bissel politisch werden. Ich will es auch machen. Wir haben auch
heute wieder einige Male gehört und man hört es so oft, daß die ÖVP immer alles unternimmt, um die
SPÖ von Entscheidungsgremien, wo Dinge entschieden werden, hinauszubringen oder gar nicht
hineinzulassen oder was es da an Kreationen noch alles gibt. Bitte, diese neue Gesellschaft ist ein
Musterbeispiel dafür, daß es uns als ÖVP nicht darum geht, irgend jemand auszusperren oder
hineinzulassen, sondern darum, bei wirtschaftlichen Problemen gemeinsam eine Lösung zu suchen.
Ich darf das bitte kurz explizieren. Die NÖRABS die bisher tätig gewesen ist, war ein Instrument beide Gesellschaften sind ja im Alleineigentum des Landes -, das drei Betriebsdirektoren, wenn man
es so nennen will, und einen Aufsichtsrat hatte, die beide paritätisch besetzt waren, sowohl die
Betriebsleitung als auch der Aufsichtsrat. Die IZ-Süd bitte, wo sehr viel gemacht wurde, wie ich in
meinem Bericht ja kurz anbringen durfte, hatte nur zwei Geschäftsführer und keinen Aufsichtsrat, es
hat daher ab und zu die Meinung gegeben, na gut, da wollen wir uns auch mitbetätigen. Die neue
Konstruktion dieser gemeinsamen Gesellschaft ist jetzt ein Musterbeispiel dafür, daß dem Rechnung
getragen wurde. Es gibt drei Geschäftsführer und es gibt einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat und
daher sicher keinerlei politische Probleme. Hier wird es um wirtschaftliche Probleme gehen, wo man
von Haus aus keine politischen Probleme haben will. (LHSt. Grünzweig: Das ist ja vereinbart worden.
Man ist hier entgegengekommen!) Bitte, man ist dem entgegengekommen und das ist ja das, was ich
dazu sagen wollte.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich einen Wunsch anbringen, einen
Wunsch an die neue Geschäftsführung, die bisher schon gezeigt hat, da zwei der drei Geschäftsführer
auch Geschäftsführer der IZ-Süd waren und daher jetzt schon eine Art Personalunion bestanden hat,
daß sie sehr wohl sehr schnell und sehr gut privatwirtschaftlich tätig sein können. Es möge die neue
Geschäftsführung dynamisch, flexibel, initiativ, weltoffen, kreativ und durchschlagskräftig sein, dann
glaube ich wird sich diese Gesellschaft, die heute beschlossen wird, so entwickeln, wie wir in
Niederösterreich es alle hoffen, und werden hier in Zukunft die Betriebe und die Industrie einen Platz
finden, wo all die Probleme, die lösbar sind, für sie erledigt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Dkfm. HÖFINGER: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses): Danke, einstimmig angenommen. Ich ersuche den
Herrn Abg. Schwarzböck, die Verhandlungen zur Zahl 573 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. SCHWARZBÖCK: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und
Herren! Mit Gesetz vom 23. Juli 1964, Landesgesetzblatt 250, wiederverlautbart am 22. 4. 1977,
Landesgesetzblatt 8310-0, novelliert am 3. 12. 1982, wurde der Niederösterreichische
landwirtschaftliche Wohnbauförderungsfonds zur Förderung der Neu-, Zu- und Umbauten von
Wohngebäuden, der Arbeiten zur Instandsetzung von Wohngebäuden oder zur Verbesserung des
Wärmeschutzes oder zur Verbesserung der Baugestaltung von Wohngebäuden und der Errichtung
von Zentralheizungsanlagen, die überwiegend mit Stoffen befeuert werden, die in bäuerlichen
Betrieben vorhanden sind und dort erzeugt werden können, sowie von Kachelöfen in bäuerlichen
Betrieben, errichtet.
Der Wohnbauförderungsbeirat hat im Jahre 1982 4 Sitzungen abgehalten. 593 landwirtschaftliche
Wohnbaudarlehen in der Gesamthöhe von S 66,608.000,- sowie 114 Darlehen zur Errichtung von
Alternativenergieanlagen in der Gesamthöhe von S 3,219.000,- kamen zur Auszahlung. Am 31. 12.
1982 lagen noch 346 unerledigte Ansuchen um Gewährung landwirtschaftlicher Wohnbaudarlehen
vor. In der Regierungssitzung vom 12. April 1983 wurden 346 Ansuchen aus dem Vorjahr in der
Gesamthöhe von S 32,470.000,- bewilligt. Über die Gebarung des Fonds ist gemäß § 15 des
obgenannten Gesetzes dem Niederösterreichischen Landtag zu berichten.
Ich stelle daher namens des Landwirtschaftsausschusses den Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht über die Gebarung des NÖ landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds im Jahre 1982
wird zur Kenntnis genommen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Danke, einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wilfing, die Verhandlungen zur Zahl 574 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WILFING: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur
Landtagszahl 574 darf ich wie folgt berichten:
Hoher Landtag! Mit Gesetz vom 26. Juni 1969, wiederverlautbart am 19. Oktober 1972,
Landesgesetzblatt 6645-2, wurde der Niederösterreichische landwirtschaftliche Siedlungsfonds
errichtet. Über die Gebarung des Fonds sowie über dessen Tätigkeit ist gemäß § 14 des
vorgenannten Gesetzes dem Niederösterreichischen Landtag zu berichten. Der Vorlage liegen zwei
Beilagen bei. Beilage 1: Tätigkeitsbericht, Beilage 2: Rechnungsabschluß (Bilanz und
Erfolgsrechnung).
Namens des Landwirtschaftsausschusses erlaube ich mir folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht über die Gebarung und Tätigkeit des NÖ landwirtschaftlichen Siedlungsfonds im Jahre
1982 wird zur Kenntnis genommen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Danke, einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wagner, die Verhandlungen zur Zahl 473 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WAGNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zur Geschäftszahl 473,
Entwurf eines Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetzes, zu berichten. Die kulturell
Schaffenden sind eine Gruppe unserer Gesellschaft, die in ihrer Mehrzahl den sozialen Aufstieg
anderer Gruppen in den letzten Jahrzehnten im gleichen Ausmaß nicht mitvollziehen konnten. Die
Gebietskörperschaften haben es sich in Österreich zum Ziel gesetzt, durch Schaffen von
Rahmenbedingungen an der Erzeugung eines für die Kultur freundlichen Klimas mitzuwirken. Diese
Rahmenbedingungen müssen so beschaffen sein, daß die individuelle Freiheit künstlerischen
Schaffens in keiner Weise beeinträchtigt werden kann.
Das Land Niederösterreich stellt seit Jahrzehnten beachtliche Budgetmittel zur Förderung von Kunst
und Kultur in Niederösterreich zur Verfügung. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt einerseits der
Kulturförderung des Landes Ziele und andererseits werden bereits gehandhabte
Förderungsmaßnahmen kodifiziert.
Der Entwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Landes-Verfassungsdienst erstellt. Im § 1
werden die Normen aufgezählt, die selbstauferlegte Verpflichtungen des Landes zur Kulturförderung
beinhalten. § 2 enthält eine beispielhafte Aufzählung der Förderungsmaßnahmen, im § 3 ist artikuliert,
daß die direkte Förderung der Kulturschaffenden ermöglicht werden soll, und in den §§ 4 und 5 wird
noch einmal der Kultursenat bzw. die Vergabe der Kulturpreise geregelt.
In zwei Sitzungen des Unterausschusses bzw. des Ausschusses wurde diese Vorlage diskutiert. Es
gab zwei Anträge der Abgeordneten Slawik und Wallner. Beide Anträge wurden zu einem
gemeinsamen Antrag Wallner, Slawik und andere verarbeitet, sodaß heute dieses Gesetz und ein
Antrag zur Debatte vorliegen.
Ich darf mir im Namen des Kulturausschusses erlauben, folgenden Antrag des Kulturausschusses zu
stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Förderung der kulturellen Tätigkeiten in Niederösterreich
(NÖ Kulturförderungsgesetz) wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Verhandlung einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg.
Dr. Slawik.
Abg. Dr. SLAWIK: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Landtages!
Vor einigen Monaten war auf der Kulturseite der „Presse“ eine merkwürdige Überschrift zu lesen:
Jeder muß „Klopstock" sagen können. Sie werden zunächst wohl ebensowenig damit anfangen
können wie ich damals. Beim Lesen des Artikels wurde mir dann einiges klarer. Es handelte sich um
den Bericht vom Kulturgespräch des Europäischen Forums Alpbach 1982, das dem Thema
„Massenkultur und Elitekultur" gewidmet war. Die zitierte Überschrift war auch der Titel eines in
Alpbach gehaltenen Referates und schon die knappe Wiedergabe der Hauptgedanken dieses
Referates machte mich so neugierig, daß ich mir das Manuskript besorgte.
Der Vortrag endete damals so: Dr. Hermann Glaser, Schul- und Kulturreferent von Nürnberg, ging in
seinen Überlegungen von einer bekannten Stelle des Romanes „Die Leiden des jungen Werthers" von
Goethe aus. Ich darf diese Stelle kurz zitieren: „Wir traten ans Fenster, es donnerte abwärts, seitwärts
und der herrliche Regen säuselte auf das Land und der erquickendste Wohlgeruch stieg in aller Fülle
einer warmen Luft zu uns auf. Sie stand auf ihren Ellbogen gestützt, ihr Blick durchdrang die Gegend,
sie sah gen Himmel und auf mich, ich sah ihr Auge tränenvoll, sie legte ihre Hand auf die meinige und
sagte: Klopstock. Ich erinnerte mich sogleich der herrlichen Ode, die ihr in Gedanken lag, und versank
in dem Strom von Empfindungen, die sie in dieser Losung über mich ergoß.“ Der Referent Hermann
Glaser knüpft an diese Szene folgende Überlegungen: Diese zitierte Passage aus dem Goetheroman
stellt uns eines der fundamentalsten Kulturerlebnisse des Menschen, das Erlebnis der Schönheit und
zwar der Naturschönheit, vor Augen. Dieses Erlebnis findet bezeichnenderweise nicht unmittelbar,
nicht direkt, sondern auf einem Umweg statt. Die genannte junge Frau, Lotte, sagt angesichts der im
Gewitterregen erglänzenden Natur: Klopstock. Dieser Name, ein Kulturgut sozusagen, ist eine Art
Kürzel, ein Codewort, das bei Werther, dem jungen Mann, eine Fülle ähnlicher Empfindungen,
Assoziationen, hervorruft. Man sieht die Natur nicht als Natur, sondern über das Kunstwerk mit den
Augen, die einem der Künstler sozusagen im wahrsten Sinne des Wortes geöffnet hat. Dadurch, daß
so ein kulturelles Kürzel beim Gesprächspartner ähnliche Empfindungen hervorruft, kommt es zu einer
Art Kommunikation der Menschen. Sie finden geistig seelisch zueinander und zwar in einer
Vielfältigkeit und zum Teil Hintergründigkeit und in einer Fülle von Gedankenverbindungen und
Empfindungen, wie sie bei einer bloß natürlichen, sozusagen kulturell sprachlosen Verständigung
kaum möglich wäre. Das aber setzt voraus, daß der, der dieses Signal aufnimmt, es auch zu
entschlüsseln vermag. Das aber muß gelernt werden, es muß geübt werden. Der Umgang mit Kultur,
die Einübung mit Kultur muß diesem Verständnis vorausgehen.
Und Glaser folgert aus diesen Überlegungen einige Gedanken, die mir für ein demokratisches
Kulturverständnis - wir wollen ja heute ein Kulturförderungsgesetz in einem demokratischen Sinn
beschließen - sehr wesentlich erscheinen und die ich wörtlich zitieren möchte: „Damit Kultur Kultur ist,
nämlich jedem zugänglich, muß sie demokratisiert werden und das bedeutet: Erstens Verfügbarkeit
über diese Kürzel und die Fähigkeit, diese zu entschlüsseln. Zweitens Aufnahmefähigkeit für kulturelle
und künstlerische Signale und geistiger und seelischer Nachvollzug. Drittens das Vermögen sich
auszudrücken, sich zu artikulieren, seine Kreativität zu leben.“
Meine Damen und Herren, diese drei wie mir scheint wirklich sehr wesentlichen und das Wesen einer
demokratischen Kultur gut umschreibenden Gedanken möchte ich jetzt auf den vorliegenden Entwurf
des Kulturförderungsgesetzes anwenden und zu klären versuchen, ob wir hier wirklich ein Gesetz
beschließen, das diesen Anforderungen einer demokratischen Kultur entspricht. Ich möchte das nur
an ein paar Problemkreisen tun.
Der § 1 des Gesetzes formuliert die Zielsetzungen. Im Absatz 3 dieser Paragraphen heißt es in lit. b,
das Land hat zur Bewahrung der Kultur der Vergangenheit beizutragen, und in lit. c, das Land hat das
Verständnis für die Kultur der Gegenwart und der Vergangenheit zu wecken. Meine Damen und
Herren, wenn wir uns an diese Wendungen, die ich vorher zitiert habe, von den Kürzeln und das
Verfügen über kulturelle Kürzeln, über die Aufnahmefähigkeit und den geistigen und seelischen
Nachvollzug erinnern, dann sehen wir, glaube ich, an diesem Gesetzestext zweierlei. Erstens, die
Kultur ist nicht auf Kunst zu reduzieren. Kultur ist nicht einfach gleich Kunst und daher ist
Kulturförderung nicht nur Kunstförderung. Deshalb gehört zur Kulturförderung auch alles, was zum
Beispiel im Bereich der Schul- und Bildungspolitik in dieser Richtung geschieht. Auch gehören hierher
die Bestimmungen des Gesetzes über die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen und
zwar deswegen, weil wir gerade bei der modernen Kunst das Problem der Vermittlung, das Problem
der Erklärung für das Publikum noch dringender empfinden als bei der traditionellen Kunst. Damit bin
ich beim zweiten Punkt, beim Problem der Kultur der Vergangenheit, das im Gesetz zitiert wird. Es
gibt in unserem Verhältnis zur Tradition zwei extreme Möglichkeiten, wie wir uns verhalten können.
Die eine möchte ich als einseitigen Traditionalismus bezeichnen. Dieser Traditionalismus findet
grundsätzlich alles deswegen gut und wertvoll, weil es Geschichte ist, weil es bereits vergangen ist.
Eine zweite, ebenso extreme Gegenhaltung möchte ich als Nonkonformismus bezeichnen. Diese
Haltung negiert grundsätzlich alles, was vergangen ist und Geschichte ist, und glaubt sozusagen,
immer von Null beginnen zu können. Beide Haltungen sind einseitig und daher falsch. Richtig ist
sicher eine respektvolle, aber kritische Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Tradition. Dann erst
ist, wie das Gesetz richtig feststellt, das Verständnis für die Kultur der Vergangenheit und der
Gegenwart zu erreichen.
Und damit bin ich bei lit. a des § 1 Absatz 3. Er lautet so: „Das Land hat zeitgenössisches kulturelles
Schaffen zu fördern und zu dokumentieren." Auch dazu zwei Feststellungen. Es ist wieder
ausdrücklich von kulturellem Schaffen die Rede und nicht nur von künstlerischem Schaffen, also von
jenem Vermögen, sich auszudrücken, sich zu artikulieren, seine Kreativität zu leben, von dem
Hermann Glaser bei der vorhin zitierten Stelle spricht. Ich habe schon bei der Budgetrede darauf
hingewiesen und ich wiederhole es, meine Damen und Herren: Kreativität, die schöpferische
Fähigkeit, ist eine allgemein menschliche Qualität, sie gehört zum Wesen des Menschen. Sie ist nicht
einigen wenigen vorbehalten und ist daher allgemein zu fördern.
Gerade deshalb, weil ich das so betone und weil es so wichtig ist, treffe ich eine zweite Feststellung.
Ich bekenne mich zum Künstler, zum Künstler und seiner Freiheit, zu seiner Bedeutung, seiner
Funktion und seiner besonderen Stellung in der Gesellschaft. Wir alle, meine Damen und Herren,
haben gewisse schöpferische, kreative Begabung, aber nicht wir alle, wie ich es einmal gelesen habe,
sind Künstler. Dieser Satz glaube ich ist falsch. Künstler, das waren in der Geschichte immer wieder
Menschen, die eine besondere Kreativität, eine besondere Sensibilität hatten, die Entwicklungen oft
schon Jahrzehnte vorausgeahnt haben, vorweggenommen haben und die daher sehr oft von ihren
Zeitgenossen nicht verstanden, oft verkannt und manchmal verspottet wurden. Das mindeste, was der
Künstler von uns als Zeitgenossen erwarten darf, ist, daß wir nicht vorschnell urteilen und aburteilen,
wenn wir mit seinem Werk nicht gleich etwas anzufangen wissen.
Dieses Mindestmaß an Toleranz läßt sich vielleicht am eindrucksvollsten mit einem etwas grimmig
humorvollen Satz von Georg Christoph Lichtenberg umschreiben und ich habe mit Erfolg meinen
Schülern diese Toleranz, glaube ich, beigebracht und habe ihn auch selbst für mich als Maxime
gewählt. Er ist sehr heilsam bei der Begegnung mit Kunst, die einen vor Schwierigkeiten stellt. Dieser
Satz heißt: „Wenn ein Kopf und ein Buch zusammenstoßen und es klingt hohl, dann muß es nicht am
Buche liegen.“ Ich glaube, diese Bescheidenheit sollte man immer bei der Begegnung mit einem
modernen Kunstwerk zunächst einmal haben. Diese Toleranz, meine Damen und Herren, wird
zweifellos schon ein günstiges Klima für die moderne Kunst schaffen.
Aber das ist sicher allein zu wenig und daher betreffen die konkreten Förderungsmaßnahmen, die im
§ 2 aufgezählt werden, zu einem Großteil die Kunst und ich möchte ganz bewußt heute auf diese
Aspekte der Kunst besonders eingehen. Die Förderungsmaßnahmen für die Kunst können und sollen
nicht einen Lebensunterhalt bieten, sie können und sollen keinen Ersatz für Sozialunterstützungen
darstellen, aber sie können und sollen die Chancen der Künstler erhöhen, ihre Werke zu schaffen, ihr
Publikum zu erreichen und Verständnis zu finden. Wir müssen ja nicht so pessimistisch sein wie Karl
Kraus, der bezüglich der Chancen, gute Bücher überhaupt zu verkaufen so geurteilt hat: „Je größer
der Stiefel, desto größer der Absatz". Ich will hoffen, das hat sich inzwischen gebessert.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch zwei Bemerkungen zu den konkreten
Förderungsmaßnahmen, die im § 2 angeführt werden. Ich halte es für sehr gut, daß die Aufzählung
der Förderungsmaßnahmen ohne jede Wertung erfolgt und daher die Möglichkeit offen läßt, auf neue
Entwicklungen, die ja gerade im Kulturbereich immer wieder zu erwarten sind, zu reagieren.
Ein besonderes Wort möchte ich noch zum § 2 Absatz 2 sagen. Hier wird einem Wunsch entsprochen,
den die bildenden Künstler vielfach geäußert haben. Ich darf diesen Abschnitt wörtlich zitieren: „Bei
Bauten des Landes und vom Land überwiegend geförderten Bauten, soweit es sich um Neu- oder
Zubauten handelt, ist eine künstlerische Gesamtgestaltung anzustreben. Die Aufwendungen für die
künstlerische Gestaltung haben sich an der Bedeutung des Bauwerkes mit der Höhe des jeweiligen
Bauaufwandes zu orientieren, wobei als Richtwerte bei Hochbauten 2 v.H. und bei allen anderen
geeigneten Bauten rund 1 v. H. der Rohbaukosten neben dem Architektenhonorar dafür vorzusehen
ist." Diese Formulierung, meine Damen und Herren, weicht in zwei Punkten von den
Kulturförderungsgesetzen anderer Bundesländer ab. Erstens haben die anderen Bundesländer diese
Bestimmungen nur bei Bauten des Landes und nicht auch bei den überwiegend vom Land geförderten
Bauten. Zweitens wollten wir diese Bestimmungen möglichst realistisch und praktizierbar formulieren,
ohne den jeweiligen Bauherrn, vor allem konkret die Gemeinden, zu überfordern. Das betraf zum
Beispiel die Frage ob etwa bei einem Spitalsbau die Gesamtbausumme inklusive der medizinisch
technischen Infrastruktur als Rechnungsbasis gewählt werden sollte. Das hätte natürlich Zahlen
ergeben, die sicher unrealistisch gewesen wären. Das Land Wien hat den Weg gewählt, den
Prozentsatz nach den Gesamtbaukosten zu staffeln und Obergrenzen festzulegen. Wir haben uns
darauf geeinigt, die Rohbaukosten als Berechnungsbasis zu wählen. Das hat nach unserer Meinung
den Vorteil, daß der Betrag für die künstlerische Gestaltung mit den Baukosten mitsteigt und daß die
Gemeinden nicht überfordert werden. Wir haben, wie gesagt, meine Damen und Herren, einem
wesentlichen Wunsch der Künstler damit Rechnung getragen.
Dazu noch ein Wort. Das niederösterreichische Kulturforum hat in Perchtoldsdorf eine Enquete
veranstaltet, an der viele zum Teil namhafte Künstler teilgenommen haben. Wir haben die zahlreichen
Vorschläge, die dort eingebracht wurden, sehr gewissenhaft daraufhin überprüft, wie weit sie in das
Kulturförderungsgesetz Eingang finden können. Der wesentlichste Wunsch, die sogenannte Kunst am
Bau, ist verwirklicht. Viele der anderen Wünsche sind berechtigt, können aber sicher im Rahmen der
Kulturverwaltung berücksichtigt werden.
Gestatten Sie mir noch einige zusammenfassende Bemerkungen zu den §§ 3 bis 6. Sie behandeln
folgende Themen: Voraussetzungen der Förderung, Niederösterreichischer Kultursenat, Kulturpreise,
Kulturberichte. Ich möchte deshalb noch kurz darauf eingehen, weil die Frage, wie und nach welchen
Maßstäben gefördert wird, ein Prüfstein dafür ist, ob das Gesetz den Kriterien einer demokratischen
Kulturpolitik entspricht. Das ist deswegen eine so heikle Frage, weil in einer pluralistischen
Gesellschaft kein allgemein verbindlicher Kanon künstlerischer und kultureller Werte besteht. Und
daher heißt es mit Recht in den erläuternden Bemerkungen, zum Unterschied von anderen
Staatsformen kann ein demokratisch eingerichteter Staat sich seine Kunst nicht aussuchen. Das
Gesetz, meine Damen und Herren, wird diesem Anspruch der Pluralität dadurch gerecht, daß es sich
primär und unmittelbar an den kulturell Schaffenden wendet und dadurch der Gefahr einer
reglementierten Kunst und Kultur entgeht. Und zweitens dadurch, daß eine Reihe demokratisch
besetzter Gremien, Kultursenat usw. vorgesehen ist, die bei der jeweiligen Entscheidung ein
kompetentes und gewichtiges Wort zu sprechen haben.
Zusammenfassend läßt sich feststellen: Mit dem vorliegenden Gesetz werden einerseits der
Kulturförderung des Landes Ziele gesetzt und es werden andererseits bereits vorhandene
Förderungsmaßnahmen kodifiziert. Vor allem aber legt mit dem vorliegenden Gesetz das Land
Niederösterreich in einer Selbstbindung sich selbst die Verpflichtung zur Kulturförderung auf. Obwohl
diese Selbstbindung von vornherein auf den Rahmen der budgetären Gegebenheiten beschränkt ist,
geht es damit zweifellos auch die starke moralische Verpflichtung ein, im Rahmen des Budgets die
nötigen Mittel vorzusehen. Ich erinnere an unsere magische 1% -Marke.
Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz wird sowohl einer modernen fortschrittlichen
Kulturauffassung als auch den Bedürfnissen der kulturell Tätigen in diesem Land und nicht zuletzt den
Verpflichtungen einer demokratischen Gesellschaftsordnung gerecht. Ich möchte dem
Kulturreferenten des Landes, Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig, und den Beamten für dieses
Gesetz danken. Es ist ein gutes Gesetz. Meine Fraktion wird ihm daher gerne die Zustimmung geben.
Danke schön. (Beifall im Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Prof. Wallner.
Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses!
Wenn ich Sie ansehe, spüre ich geradezu die Nadeln, auf denen Sie sitzen, aber ich lasse mich davon
gar nicht beeindrucken, denn, meine Damen und Herren, Schule und Kultur sind immer zu einem
Zeitpunkt angesetzt, wo angeblich niemand Zeit hat. Das war zu Mittag so, das ist jetzt so, und da
beide selten zu Wort kommen, (LHSt. Grünzweig: War reiner Zufall!) - lassen Sie mich es einmal
anders auslegen, Herr Landeshauptmannstellvertreter -, so bitte ich Sie, daß Sie doch noch einige
Geduld aufbringen, um das anzuhören, was hier dazu zu sagen wäre. Ich halte es für ein
angenehmes Erlebnis, daß am Ende eigentlich dieser Legislaturperiode ein Gesetz steht, das sich mit
der Kultur beschäftigt, und daß dieses Gesetz gemeinsam erarbeitet wurde und auch gemeinsam
beschlossen wird. Wir haben heute schon so viele Dinge gehört über Einschränkung, über Bedrohung
und über finanzielle Komplikationen, daß es einmal angenehm ist, auch über etwas anderes zu reden,
wobei ich Sie bitte, mir eine Sekunde eine Abschweifung zu gestatten, weil ich aus Höflichkeit den
Themen gegenüber, die ich heute zu behandeln hatte, darauf nicht eingegangen bin, obwohl andere
Herren das dann ausgenützt haben. Das betrifft die Tatsache, daß man heute aufgezählt hat, was
alles für Anschläge auf die Gemeinde gemacht werden. Es ist uns aber schon klar, meine Damen und
Herren, daß alle diese Anschläge, die da inszeniert werden, nichts sind gegen den Anschlag, der in
der Regierungserklärung steht und der eine echte Bedrohung und ein echtes Attentat darstellt und von
dem sogar der Generalsekretär des Städtebundes gesagt hat, daß die Gemeinden mit Zähnen und
Klauen ihre Sachen verteidigen müssen. In meinen Augen haben das die „unschuldigen Kinder der
Kommunalpolitik“ erfunden, was da drinnen steht. (LHSt. Grünzweig: Sie meinen da Niederösterreich!)
Nein, ich meine die Regierungserklärung, die ganz wenige Sätze über die Gemeinden sagt, aber in
diesen Sätzen eine ungeheure Drohung zum Ausdruck bringt, die in meinen Augen eben von
„unschuldigen Kindern der Kommunalpolitik“ erfunden worden sein muß, die am 28. Dezember
Geburtstag haben, denn normalerweise wird sich kaum jemand der Überzeugung hingegeben haben,
daß sich das durchführen wird lassen. Diese Sache allein macht mehr aus in jeder Gemeinde als die
Landesumlage, die Sozialhilfeabgabe und die Beteiligung am Krankenhausabgang zusammen.
Ich finde es daher angenehm, daß wir jetzt über etwas Besseres sprechen, und wenn wir sehr
pathetisch wären, würden wir sagen das ist etwas mit Bekenntnischarakter, was jetzt geschieht. Da
wir aber alle, meine Damen und Herren, eher mit der nüchternen Tagesarbeit beschäftigt sind, wollen
wir das einfacher sagen. Wir wollen sagen, das ist praktisch, das ist vernünftig, das ist sachlich und
die Zeit für die Durchführung ist jetzt gekommen, daher ist es auch durchführbar. Wir haben schon
einmal einen Schritt in diese Richtung getan, das war mit dem
Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, und haben jetzt einen übergeordneten Schritt zu tun zum
Kulturförderungsgesetz. Das ist nun da! Es ist da in einer Zeit, in der das Zeitbestimmende, das Laute,
das Dringende und das Notwendige eigentlich das Wirtschaftliche darstellt. Und es entspringt unserer
gemeinsamen Einstellung zu dem Begriff Kultur, daß wir in einer solchen Zeit überhaupt über so
etwas reden, weil es hier nicht mehr darum geht, einen Begriff zu verwirklichen, der intellektuell und
ästhetisch ist, weil wir nicht mehr unter dem Begriff Kultur den elfenbeinernen Turm verstehen, in den
sich einige zurückziehen, um Dinge zu betreiben, die nicht einmal sie zur Gänze verstehen, weil wir
auch nicht mehr den Begriff der Kultur haben, der sich auf einige Privilegierte bezieht, die es sich
leisten können, eine schöne Seele zu haben. Wir sind der Meinung, daß wir alle ein Anrecht besitzen,
eine solche schöne Seele zu besitzen und sie ausbilden und verwirklichen zu dürfen. Daher haben wir
zu einem Begriff der Kultur gefunden, der so allgemein ist, daß alles Menschliche ihm zuzuordnen und
ihm unterzuordnen ist. Es ist einfach die Art, wie wir Menschen leben und wie wir unsere sozialen
unsere wirtschaftlichen und geistigen Lebensbereiche gestalten. Diese Auffassung von Kultur ist
daher ein Lebensprinzip. Das ist nicht ein Gang zu einem Weihetempel mit Sonntagsanzug, um dort
zu adorieren, sondern das ist ein Lebensprinzip, das eine ganz wichtige Ergänzung, ja eine
notwendige Ergänzung zur Wirtschafts- und zur Sozialpolitik darstellt und das allein uns in die Lage
versetzt, uns selber zu verwirklichen, gleichzeitig aber auch durch die Selbstverwirklichung
wirtschaftlich und sozial leistungsfähiger zu werden. Uns als einzelne macht kulturelle Betätigung
wirtschaftlich und sozial leistungsfähiger! Wir kommen damit einem Trend nach, der sich in der
ganzen Welt ausgedehnt hat und der jetzt durch die wirtschaftliche Entwicklung wiederum ein bißchen
– wie man heute so schön sagt – „ins Schleudern“ zu kommen droht, daß nämlich die geistigen Werte
vor den materiellen Werten zu setzen und zu reihen sind, und das nicht nur als ein Trost für
kommende Arbeitslosigkeit, als ein Zwang sozusagen, sich mit etwas zu beschäftigen, um andere
Dinge verdrängen zu können, sondern es geht einfach hier bei diesem Trend um die Erhaltung des
Menschlichen in einer völlig verapparatisierten Zeit. Ich weiß nicht, ob Sie so etwas schon einmal
gelesen haben, ich stoße immer mehr auf den Begriff, daß unsere technologischen Einrichtungen in
der Lage sind, einen neuen Analphabetismus zu erziehen, weil sie Sprachen entwickeln, über die wir
nicht mehr verfügen. Wir können diese Sprachen einfach nicht mehr nachvollziehen, und so wie es
früher wichtig war, daß jemand lesen und schreiben gelernt hat, um in einem geistigen Kreis leben zu
können, so droht heute die Gefahr, daß wir wieder herausgeschleudert werden, weil sich eine Elite
bildet, die in Sprachen spricht, die über Maschinen laufen, die uns den Zutritt verwehren. Und letzten
Endes ist dann hier auch etwas durchzuführen mit dem Begriff Kultur, das ich immer als eine kulturelle
Ökologie bezeichne. Es geht nicht nur darum, daß die natürlichen Lebensräume erhalten bleiben, es
geht auch darum, daß die geistigen Lebensräume erhalten bleiben, und wenn Ökologie so viel heißt
wie Gleichgewicht, dann hat das hier eine Lebenschance für das Gegenwärtige, für das
Zeitgenössische zu bedeuten, einen Ausgleich zwischen der von mir schon so oft angezogenen
Depotkultur mit einer Erfüllungskultur, weil wir nicht nur verpflichtet sind, das zu tun, was uns die
Schule hauptsächlich lehrt, nämlich die Werte der Vergangenheit, die traditionellen Werte wieder zu
verlebendigen, sondern darüber hinaus die Verpflichtung besitzen, Neuschaffung von Werten
durchzuführen. Das endet alles in dem Begriff, der von meinem Vorredner Kollegen Slawik genannt
wurde und den wir als etwas hochgestochen „kulturelle Demokratie" bezeichnen, und da kommt jetzt
das „Modell Niederösterreich". Herr Landeshauptmannstellvertreter, diesen Begriff habe ich weidlich in
den letzten zehn Jahren abgeritten und ihn gleichzeitig verbunden auch mit der dezentralen
Präsentation, wie es in diesem „Modell Niederösterreich“ dargelegt wird. Es geht einfach um immer
mehr Anteilnahme von immer mehr Menschen an immer mehr kulturellen Einrichtungen und dieses
Gesetz setzt fest, daß das Land diese Bestrebungen zu fördern hat. Das ist eine Verpflichtung, das ist
eine Aufgabe und das ist nicht mehr allein jetzt nur in einem Vollzugsbereich angesiedelt, wo es eben
einer gewissen Freiwilligkeit überlassen ist, etwas zu tun oder nichts zu tun.
Wie tut es das und wie tun wir das? Das betrifft zuerst den Budgetumfang. Das Nahziel 1% ist
erreicht, ich glaube, daß der Rechnungsabschluß eigentlich das schon bewiesen hat, auch das
heurige Jahr wird das beweisen. Wir können noch darüber streiten, ob die eine oder andere Sache da
mitgerechnet werden soll oder nicht, das ist vorschriftsmäßig geregelt, aber diese Grenze haben wir
erreicht. Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist eine wichtige Gelegenheit, das vernünftig
praktizieren zu können und außerdem mobilisiert es - und das ist nämlich das Wichtigste - ganz neue
Finanzmittel, Herr Landeshauptmannstellvertreter, die nicht nur auf die Gruppe 2 oder die Gruppe 3
beschränkt sind, sondern die von woanders herkommen. Das ist immer meine Bestrebung gewesen,
wenn Kultur eine so wichtige Ergänzung der Wirtschaft und des Sozialen ist, dann müssen von dorther
auch gewisse Mittel dazu kommen, die nicht nur das Mäschchen der Schule oder Kulturbewegten
besitzen, sondern hier müssen neue Finanzmittel herkommen. Die stammen jetzt aus einem ganz
anderen Bereich und sind eine echte zusätzliche Sache, sie werden nicht einmal bei den 1%
mitgezählt, was ich für einen großen Vorteil halte.
Wie wird das im Gesetz umgesetzt werden? Ich darf mich hier auf die Aussagen vom Kollegen Slawik
beziehen, schmunzle ein bißchen, weil der Herr Kollege Bauer gesagt hat, daß nie vorher an die
Öffentlichkeit gegangen wird bei solchen Dingen und diese „Enquete“ natürlich eine bereits
abgesprochene Basis mit dem Verdacht der Einseitigkeit hätte belasten können, wenn das nicht durch
die Aktion widerlegt worden wäre. Ich stehe auch nicht an zu sagen, daß es einem Regierungsmitglied
zusteht, seinen Sachbereich in der Öffentlichkeit darzustellen, auch wenn andere daran
herumgebastelt haben. Dieses Gesetz setzt etwas Neues fest, was ursprünglich im Gesetzesentwurf
nicht war, es stellt nämlich die kulturelle Tätigkeit über den kulturell Schaffenden. Uns schien das
direkter zu sein, der Begriff ist weiter, der Wert des Produktes ist hier entscheidend. Diese
Festsetzungen wurden im Ausschuß in einer Art „Entente cordial“ festgesetzt. Ich glaube, es hat noch
selten Verhandlungen gegeben, die so sang- und klanglos übereinstimmend waren wie auf diesem
Gebiet und dafür darf ich mich herzlich bedanken. Daß dieses Gesetz festhält, daß die Freiheit in der
kulturellen Betätigung etwas Entscheidendes ist, ist selbstverständlich, aber wichtig, und daß sie auf
zeitgemäße Arten der Förderung eingeht, ist auch wesentlich, weil wir ja in die Zukunft denken und
nicht nach rückwärts blicken wollen. Das Gesetz enthält in sehr geschickter Form eine direkte
Summenangabe. Und zwar ist sie deshalb so geschickt, weil sie in sich dynamisiert ist. Dadurch, daß
wir keine Grenzen gesetzt haben, brauchen wir nicht jedes Mal, wenn wiederum irgendeine größere
inflationistische Bewegung stattfindet, neue Grenzen festzusetzen, sondern mit dem Begriff der
Rohbausumme ist eine Dynamisierung da, denn wenn es irgendwo Dynamisierungsprozesse gibt,
dann ist das auf dem Bausektor, und wer daran geknüpft ist, der ist sicherer fast als wenn er an den
Index sich anschließt, den man normalerweise bei so etwas heranzieht. Diese 2% der Rohbaukosten
sind so, daß die Künstler bedeutend mehr bekommen, aber sie sind auch so, daß die Träger nicht
überfordert werden. Das ist etwas Wesentliches bei der ganzen Angelegenheit gewesen. Diese richtet
sich nicht einmal allein an die bildende Kunst, sondern es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, sich
auch auf einem Bau sichtbar zu verewigen. Immerhin ist damit auch für die Baugesinnung etwas
Entscheidendes gesagt, wenn die Bauten eine künstlerische Gesamtgestaltung erhalten sollen und
weil eine Art rechtzeitige Mitwirkung des Künstlers da sein soll. Dias wird zu fürchterlichen
Streitigkeiten zwischen Architekten, Künstlern und Baumeistern führen, aber da man uns auch nicht
fragt, wie wir zufrieden sind mit Dingen, die man uns um den Hals hängt, so sollen wir uns auch hier
nicht allzu viel Kummer machen. Aus solchen Reibereien ist bekanntlich die abendländische
Geistesgeschichte entstanden, wollen wir annehmen, daß auch auf den Blauten dann solche gute
Ergebnisse sich zeigen werden.
Über die Baugesinnung habe ich schon gesprochen, über die neue Geldquelle ebenso, allerdings ist
das auch eine unmittelbare Berührung zwischen Kunst und Publikum im Alltag. Und das scheint mir
sehr wichtig zu sein, weil sie unwillkürlich ist und weil hier auch eine Verantwortung der Erziehung
angeschlossen ist, die sich dem Künstler und dem Publikum gegenüber ausdrückt, weil hier einfach
eine Chance besteht, etwas für die zeitgenössische Kunst vernünftig Erzieherisches zu tun. Ich
erwähne die beiden Gesellschaften die „Niederösterreich-Gesellschaft für Kunst und Kultur“ und das
„Forum“, die beide sich diese Begegnung und die Ausstattung dieser Begegnung mit Argumenten zum
Ziel gemacht haben. Der Kultursenat soll jetzt durch Fachbeiräte ergänzt werden, das hat den Sinn
allein, was damit im Zusammenhang steht, ein gewisses Zeitlimit für bestimmte Einrichtungen zu
geben, sodaß sich dort nicht Präferenzen über längere Zeit bilden können. Denn das ist mit einer der
Vorwürfe, die die Künstler erheben, daß sehr lange bestehende Fachbeiräte eben bestimmte Leute
bevorzugen und bestimmte Leute überhaupt nie in Erwägung ziehen. Durch den stetigen Wechsel
kann man hier solche Präferenzen vermeiden. Wir haben festgehalten, daß in diesem Kultursenat
Landesbürger von Niederösterreich sein sollen, was ich für wichtig halte, und daß die Fachbeiräte
eben jene Demokratisierung des Sachgebietes herbeiführen, damit nicht nur einer von einem
Sachgebiet vorhanden ist oder gar keiner, und sich die anderen dann immer der Meinung des
Einzelnen anschließen, sondern daß auf jedem dieser Sachgebiete eben fünf Personen da sind, die
regional gestreut sein und die von den Verbänden geschickt sein können, sodaß hier mehrere
Meinungen zusammentreffen, daß die Regionen abgedeckt sind und daß dadurch, daß der Leiter des
Amtes, der den Vorsitz führt, auch eine unmittelbare praktische Verbindung mit dem Amt herstellt,
sodaß gar nicht erst Gedanken auftauchen, die dann später auf administrative oder sonstige
Schwierigkeiten stoßen.
Am wichtigsten bei diesem Gesetz halte ich seinen Beitrag für die Integrierung des Künstlers, weil es
einmal wiederum einen Schritt vom Reden zum Handeln darstellt. Wie das schon einmal Germanisten
machen, Kollege Slawik hat das auch so gemacht, kommen Sie nicht davon, ohne das mit einem
literarischen Beigeschmack versehen zu erhalten und ich schließe damit! Da staunen Sie! Ich habe
mich heute selber übertroffen, dabei habe ich es gar nicht eilig bitte, ich habe es heute gar nicht eilig,
ich muß nur noch zum Großheurigen nach Traiskirchen und da komme ich um 24 Uhr auch noch
zurecht. Ich halte es für eine der arrogantesten Ausreden und Anmaßungen, für eine der
heuchlerischesten Aussagen, daß das Gute, das Wahre und das Schöne den Lohn in sich tragen
müssen. Eine solche Aussage habe ich Ihnen schon einmal vorgeführt. Das ist ein berühmtes
Gedicht, das wir alle gelernt haben, „Die Teilung der Erde“ von Schiller. Und unser Gesetz ist ein
entscheidender Schritt von dieser Heuchelei weg in eine Wirklichkeit der Anerkennung der Kunst.
Denn da drinnen, ich weiß nicht, ob Sie sich noch erinnern können, wird die Welt verteilt. Zeus verteilt
die Welt und jeder eilt, sich sein Trumm zu nehmen, der Landwirt und der Kaufmann und der Junker,
sie alle holen sich ihren Teil. Ganz spät, als die Erde längst verteilt war, naht der Poet. Er hat natürlich
nichts mehr gefunden. Da hat ein großes Jammern angehoben und er hat sich bei Zeus beschwert.
Man fragt ihn: „Wenn du im Land der Träume dich verweiltest, versetzt der Gott, so hadre nicht mit
mir. Wo warst du denn, als man die Welt geteilet? Ich war, sprach der Poet, bei dir. Mein Auge hing an
deinem Angesichte, an deines Himmels Harmonie mein Ohr. Verzeih dem Geiste, der von deinem
Lichte, berauscht, das Irdische verlor.“ Und jetzt kommt die ganz große Gemeinheit, mit der man
immer alle, die sich mit Geist und Kunst beschäftigen, getröstet hat, auch das unter dem Namen eines
Klassikers - heute darf man es eh’ nicht mehr lernen in der Schule, weil das für die Kinder zu
anstrengend ist. „Was tun spricht Zeus, die Welt ist weggegeben, der Herbst, die Jagd, der Markt ist
nicht mehr mein. Willst du in meinem Himmel mit mir leben, so oft du kommst, er soll dir offen sein!“
Billiger ist es überhaupt nicht mehr gegangen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Und
unser Gesetz setzt dem hier eine Grenze. Wir hören mit dieser Ausrede auf und wir machen etwas,
was eminent kulturell ist, wir quantifizieren die Qualität einmal und das ist sehr wichtig, meine Damen
und Herren, daß man Qualität auch quantifiziert, weil man sie belohnen und entlohnen kann und weil
nicht immer eine Gruppe einfach damit belastet wird, in sich selbst den besten Lohn zu finden. Das ist
heuchlerisch und mit dem wird wenigstens bis zu einer bestimmten Grenze heute aufgehört. Ich
bedanke mich für alle Betroffenen und bedanke mich in meinem eigenen Namen aus vielerlei
Gründen. (Beifall bei der SPÖ und lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig.
Landeshauptmannstellvertreter GRÜNZWEIG: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube,
Herr Abg. Wallner, uns beiden ist nun einerseits froh zumut, weil wir dieses Gesetz heute erleben
dürfen, und andererseits sind wir doch etwas beschwert dadurch, daß ein wichtiges Kulturereignis jetzt
ohne uns über die Bühne geht, nämlich die Eröffnung der Reichenauer Sommerspiele, ein Ereignis,
das wir nie versäumt haben. Aber ich glaube, die Prioritäten sind hier ganz klar. Ich möchte auch nicht
die kulturellen Reminiszenzen, welche die beiden Vorredner gemacht haben, fortsetzen, sondern nur
einige Sätze aus der Sicht der Kulturabteilung des Landes zur Vorlage sagen.
Esist schon erwähnt worden, daß im Jahre 1976 das Gesetz über die Förderung der
Erwachsenenbildung und des Büchereiwesens im Lande Niederösterreich vom Landtag beschlossen
worden ist und damals wurde seitens des Landtages der Regierung der Auftrag erteilt, für die
brauchtums- und heimatbezogenen Aktivitäten ein eigenes Förderungsgesetz vorzubereiten, wobei in
Aussicht genommen war, daß es auch beschlossen wird. Es ist dann so gewesen, daß die
Entwicklung in eine andere Richtung gegangen ist. Wir haben wohl seitens des Referates einige
solche Entwürfe gemacht, aber in den anderen Bundesländern ist man eben einen anderen Weg
gegangen, indem man die gesamte Förderungsproblematik auf dem Gebiete des Kulturwesens zu
erfassen versucht hat. Vorarlberg hat damit einen eher unverbindlichen Anfang gemacht und andere
Bundesländer, etwa Salzburg, sind dem gefolgt. Es ist eine ganze Reihe von Entwürfen im Referat
erarbeitet worden und im wesentlichen ist es dann zu dieser Vorlage, die nun beschlossen werden
soll, gekommen.
Es handelt sich um die legistische Festschreibung von bestehenden Förderungseinrichtungen,
zunächst etwa der Frage des Kulturpreises, des Kultursenates und der Kulturberichte, und zwar auch
aus einem sehr speziellen Grund, weil der Rechnungshof wiederholt diese Förderungstätigkeit
überprüft und immer wieder gefragt hat, auf Grund welcher gesetzlicher Grundlage das Bundesland
Niederösterreich fördert. Daher war diese Gesetzeswerdung verlangt worden und wir sind dem aus
diesem Grunde nachgekommen. Und für mich persönlich ist es ebenfalls von ganz besonderer
Bedeutung, daß es nun nicht mehr darum geht, daß das Land fördern kann nach seinem Belieben,
wie sich das gerade entwickelt, wenn die Kultur hoch im Kurs steht, wird gefördert und andererseits,
wenn einmal gar kein Geld da ist, braucht man sie nicht, weil ja kein Auftrag da ist.
Nunmehr ist ein gesetzlicher Auftrag an die Verwaltung gegeben, das Land hat zu fördern. Das heißt,
die Kulturförderung hat eine neue Position in der Landespolitik und in der Landesverwaltung. Sie hat
einen erhöhten Stellenwert und ich hoffe, daß die Entwicklung vom geringsten Prozentsatz der
Kulturförderungsmittel unter allen Bundesländern auf Grund dieses Gesetzes doch positiv fortschreitet
und dieser Prozentsatz von 1% einmal auch überschritten werden kann im Interesse der Kulturszene
und auf Grund, wie gesagt, dieses gesetzlichen Auftrages.
Für mich ist auch eine sehr wichtige Bestimmung, daß nun die Künstler im Baugeschehen mitwirken
sollen, daß sie herangezogen werden sollen, denn das Hauptproblem unserer bildenden Kunst ist
doch, daß die Künstler, vor allen Dingen die Bildhauer, vielfach im luftleeren Raum agieren, daß es
eine ganze Reihe von solchen Plastik-Gärten gibt, wo Plastiken stehen, die keine wie immer geartete
Bestimmung haben. Ich erinnere nur an Lindabrunn, wo einfach die Bildhauer Monate verbringen und
Plastiken von zum Teil sehr hoher Qualität schaffen, die dann einfach dort herumstehen, weil die
Bildhauer keine Beziehung zum Baugeschehen haben. Diese Einbindung in das Baugeschehen halte
ich für die bildende Kunst von ganz besonderer Bedeutung.
Das Gesetz, meine Damen und Herren, wurde mit 1. Juli 1982 eingebracht, liegt also schon über ein
Jahr im Landtag. Es ist demnach doch eher zögernd beraten worden. Ich möchte vielleicht sagen, daß
es gründlich beraten wurde und dadurch hat es eben mehr Zeit gebraucht. Und, meine Damen und
Herren, ich sage das ganz leidenschaftslos, wenn die Absicht der Mehrheit, den Landtag vorzeitig
aufzulösen, zur Verabschiedung dieses Gesetzes führt, dann soll es mir recht sein, Herr
Bürgermeister, dann soll es mir sehr recht sein. Es ist mir auch die späte Stunde recht und auch die
Ermüdung eines sehr langen Sitzungstages spielt keine Rolle. Wichtig ist, daß Kultur nunmehr einen
neuen Stellenwert in der Landespolitik erhalten soll.
Ich möchte daher allen danken, die mitgewirkt haben. Den Beamten, die sich durch all die Jahre
hindurch um die Gesetzwerdung bemüht haben, und auch dem Ausschuß, der letztlich die Beratung
und Verabschiedung und die Zuleitung an das Hohe Haus vorgenommen hat.
Meine Damen und Herren, die Künstler können nur existieren, wenn sie Resonanz finden. Sie können
sich nicht in den elfenbeinernen Turm zurückziehen und so tun, als würde sie die Gesellschaft nichts
angehen. Sie leben von der Begegnung mit dem Publikum einerseits, sind aber auch materiell davon
abhängig. Und wenn die Künstler in diesem Land ihre echte Heimat sehen wollen - das ist ja unsere
große Problematik als Umland von Wien, als das Land ohne Hauptstadt mit der Metropole Wien im
Mittelpunkt -, möge es uns gelingen, den Künstlern jene Heimat zu vermitteln, die ihnen sowohl
persönliche Anerkennung als Künstler gibt aber auch die notwendigen materiellen Grundlagen schafft.
Daher glaube ich, ist es ein wichtiger Schritt, der getan wird.
Wenn so viel von wirtschaftspolitischen Fragen geredet worden ist, ist das natürlich, denn die Basis ist
die Wirtschaft, sie muß das alles tragen. Andererseits glaube ich, ist das ein besonders wichtiger
Schritt zu einer besseren Lebensqualität in unserem Bundesland. Daher darf ich herzlich für die
Vorberatung dieser Vorlage danken und darf jetzt schon für die positive Beschlußfassung danken.
(Beifall im Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. WAGNER: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Kulturausschusses): Danke, einstimmig
angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Mag. Freibauer, die Verhandlungen zur Zahl 582 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. FREIBAUER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum Entwurf
eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden
geändert wird, wird berichtet:
Der Gemeinderat der Gemeinde Leobendorf hat in seiner Sitzung vom 9. März 1982 einstimmig den
Beschluß gefaßt, bei der NÖ Landesregierung um Erhebung zur Marktgemeinde anzusuchen. Die
Gemeinde besitzt nach Ansicht des Gemeinderates die entsprechenden Voraussetzungen, die diese
Markterhebung rechtfertigen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, daß in der Gemeinde
Leobendorf eine Anzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben vorhanden ist, wobei aber immerhin
auch der Ausflugs- und Fremdenverkehr eine entsprechende Bedeutung hat.
Mit der Einwohnerzahl von 3.150 Einwohnern liegt die Gemeinde Leobendorf mit mehr als 1.000
Einwohnern über dem Durchschnitt der niederösterreichischen Marktgemeinden. In der
geographischen Lage zwischen Korneuburg und Stockerau zeigt die Gemeinde Leobendorf die
Tendenz zu vermehrter eigenständiger Entwicklung.
Gemäß § 3 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973 können Gemeinden, denen besondere Bedeutung
zufolge ihres wirtschaftlichen und geographischen Gepräges zukommt, durch Landesgesetz zum
Markt erhoben werden. Diese Voraussetzungen treffen auf die aufstrebende Gemeinde Leobendorf
zu. Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden soll daher wie folgt
geändert werden: Neben die Bezeichnung der Gemeinde Leobendorf wird folgendes Wort gesetzt:
„Marktgemeinde.“
Im Namen des Kommunalausschusses bringe ich daher folgenden Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes
Niederösterreich in Gemeinden geändert wird, wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte und Abstimmung durchführen zu lassen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg.
Dipl.-Ing. Molzer.
Abg. Dip1.-Ing. MOLZER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Als
ich von dem Beschluß der Gemeinde Leobendorf im März erfuhr, daß sie bei der Landesregierung um
Erhebung zur Marktgemeinde ansucht, habe ich mich persönlich darüber sehr gefreut. Sie können
sich vorstellen, daß ich als Ältester hier im Hause und als gebürtiger Korneuburger die Entwicklung
der Gemeinde Leobendorf seit meiner frühesten Jugend aus kenne und selbst miterlebt habe. Ich
kam, wie Sie vielleicht wissen, bereits 1920 in die Volksschule und einer der ersten Ausflüge, die wir
damals machten, war auf der Burg Kreuzenstein. Damals war das allerdings nicht so wie heute, daß
man mit dem Autobus bis auf den bestehenden Parkplatz gefahren wurde, sondern wir sind zu Fuß
von Korneuburg zur Burg Kreuzenstein und wieder zurück marschiert. Und diese Burg Kreuzenstein,
kann ich sagen, hat mich fast ein Leben lang fasziniert. Wenn ich Richtung Stockerau fahre oder wenn
ich von einer Reise vom Westen nach Hause komme, freue ich mich immer wieder, die Burg
Kreuzenstein zu sehen und zu wissen, du bist jetzt zu Hause.
Wenn Sie diesen Ort Leobendorf in den 20er Jahren gekannt haben, welch kleine Gemeinde es
damals war, dann können Sie sich gar nicht vorstellen, welchen Aufschwung diese Gemeinde speziell
nach 1945 gemacht hat. Ich selbst hatte noch dazu die Ehre, von 1953 bis 1970 Bausachverständiger
der Gemeinde Leobendorf zu sein. Ich habe daher wirklich die Entwicklung mitgemacht, ich habe
mitgewirkt bei verschiedenen Planungen, bei verschiedenen Beratungen in der Gemeinde, und es ist
dort wirklich heute ein Ortsbild entstanden, das sich sehen lassen kann.
Ich möchte vielleicht noch ganz kurz bemerken, daß in den Kriegsjahren, was ja eigentlich für eine
kleine Gemeinde wie Leobendorf selten war, für einen gewissen Abschnitt ein Bebauungsplan
vorgelegen ist und an den Bebauungsplan hat man sich dann noch in den 50er Jahren gehalten mit
den damaligen architektonischen Merkmalen, die heute natürlich nicht mehr entsprechen. Wir haben
es damals eine Zeitlang durchgezogen und ich selbst habe dann auch gesagt, jetzt müssen wir damit
aufhören, es muß auch hier etwas anderes entstehen.
Das ist in irgendeiner Form sicherlich gelungen und wenn Sie hier im Vorlagebericht sehen, daß im
Jahre 1937 243 Häuser in Leobendorf standen und es im Jahre 1948 273 waren, dann bemerken Sie,
daß die Entwicklung zwischen 1937 und 1948 irgendwie steckengeblieben ist. Das war kriegsbedingt
und durch alles, was dann war, verursacht. Aber von 1948 bis 1970 wurden es bereits 448 Häuser
und nach der Eingemeindung der Gemeinden Oberrohrbach und Unterrohrbach haben wir bereits
1.300 Häuser in der Großgemeinde Leobendorf, so kann man wohl sagen, mit 3.156 Einwohnern.
Es ist auf dem Kanalsektor in Leobendorf in diesem Zeitraum viel geschehen. Die Stadtgemeinde
Korneuburg hat ihre Wasserleitung errichtet mit dem ersten Brunnen auf dem Gebiet von Leobendorf.
Die Gemeinde Leobendorf ist natürlich selbst an dieses Wasserleitungssystem angeschlossen
worden. Vor drei Jahren ist ein Wasserbehälter oben am Schliefberg errichtet worden, um einen
Ausgleichsbehälter zu schaffen. Es ist unheimlich viel in dieser Gemeinde geschehen.
Und dann hat sich plötzlich auch die Industrie in Leobendorf angesammelt. Wir haben heute in
Leobendorf die Maschinenfabrik Haas, einen weit über die Grenzen hinaus bekannten Betrieb. Er
erzeugt diese Waffelmaschinen, hauptsächlich Exportprodukte, die nach Kuba geliefert werden. Und
es ist ganz interessant, dort einen Betriebsbesuch zu machen. Vorne gibt man den Teig hinein und
hinten kommt die fertige Waffel heraus. Also eine ganz gigantische Anlage, wobei Herr Haas selbst
der Konstrukteur dieser Maschinen ist. Das muß man ja wirklich hier lobend hervorheben.
Das Riesenareal Leobendorf umfaßt immerhin einen rund 30 Quadratkilometer großen Raum. Der
Raum ist größer wie der unserer Stadt Korneuburg, Herr Bürgermeister. Wir müssen das anerkennen.
Wir in Korneuburg sind irgendwie eingeengt, Leobendorf hat einen riesigen Raum, wo man immer
wieder etwas hinstellen kann. So ist beispielsweise Richtung Stetten die Firma Kwizda von Wien mit
der Pflanzenschutzabteilung hinausgezogen. Die Firma Kwizda hat draußen in den letzten Jahren das
gesamte Großlager gebaut. Die Firma Flaga die gaserzeugende Firma, hat ihren Sitz in Leobendorf.
In den letzten Jahren ist der Baumarkt Vetter errichtet worden auf einem Areal von 25.000m2 mit
Bahnanschluß, der die Baustoffe in die ganze Umgebung liefert. Also hier ist unheimlich viel am
Industriesektor geschehen.
Militärisch gesehen war in Leobendorf ein Munitionsdepot im ersten Weltkrieg. Dieses Munitionsdepot
lag teilweise auf Korneuburger Gebiet, teilweise auf Leobendorfer Gebiet. Nach dem ersten Weltkrieg
haben sich dann die Eisenbahnpioniere niedergelassen. Nachfolger des ehemaligen Eisenbahn- und
Telegrafenregimentes, das seinen Sitz in Korneuburg hatte. Während des Krieges ist natürlich von der
Deutschen Wehrmacht auch das Munitionslager belegt gewesen. Und im Jahre 1964 hat man sich
dann entschlossen, eine Garnison zu bauen. Die Mannschaftsgebäude stehen auf Korneuburger
Gebiet, die anderen Teile stehen auf Leobendorfer Gebiet. Das Objekt beherbergt heute das
Landwehrstammregiment Nr. 3, das dort seinen festen Sitz hat.
Auf dem Schulsektor ist in der Gemeinde Leobendorf auch sehr viel geschehen. Wir haben eine
8klassige Volksschule in Leobendorf, für die jetzt ein Neubau errichtet werden soll. Die
Planungsarbeiten sind bereits im Gange.
Ich erwähne noch kurz die kirchliche Situation. Die Pfarre Leobendorf ist eine selbständige Pfarre,
deren Gründung schon weit zurückliegt. Schon 1260 und 1050 wird die Pfarre Leobendorf erwähnt. Im
Jahre 1930 hatte man einen Pfarrprovisor, der dann Rentmeister des Erzbistums Wien wurde. Er hat
damals schon die Idee gehabt, in Leobendorf ein Pfarrheim zu errichten. Dieses Pfarrheim, das in
Leobendorf errichtet wurde, war damals das erste überhaupt im gesamten Bezirk Korneuburg und hat
draußen enorm viel Aufsehen erregt und für die Jugend enorm viel geleistet. Das sei hier ebenfalls
ganz kurz erwähnt.
Die Sportanlage, die die Gemeinde Leobendorf in den letzten Jahren errichtet hat - man sollte sie
einmal besichtigen -, ist stufenweise auf den Schliefberg hinauf errichtet worden und bietet nach
Fertigstellung Tennisplätze und Fußballplätze. Auf der untersten Ebene ist ein ganz moderner
Kindergarten errichtet worden.
Es gäbe hier noch viel zu sagen über die Gemeinde Leobendorf, die zur Marktgemeinde erhoben
wird. Ich freue mich, daß ich heute hier Gelegenheit hatte, ganz kurz noch einmal von diesem Pult aus
zu sprechen. Ich freue mich in Vertretung der Gemeinde Leobendorf über diese Beschlußfassung mit
dem Herrn Bürgermeister Minnich, der hier ist, und ich wünsche der Gemeinde Leobendorf, daß die
Entwicklung, die sie in den letzten 30 Jahren genommen hat, weitergehen möge zum Wohle des
Bezirkes Korneuburg, zum Wohle der Bewohner von Leobendorf. Dankeschön. (Beifall im Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Icha.
Abg. ICHA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie vorerst zwei Sätze. Herrn
Professor Wallner ist es vorhin gelungen, im Rahmen der Kulturdebatte die Lohnsummensteuer ins
Gespräch zu bringen im Zusammenhang mit den Gemeinden. Das paßt auch nicht ganz hinein, aber
ich möchte nur sagen, die Lohnsummensteuer bringt auch Ihre Partei ins Gerede, denn in Ihrem
Modell heißt es in Punkt 5 unter „Arbeit und Wirtschaft“ auch, Abschaffung der Lohnsummensteuer.
(Abg. Prof. Wallner: Warum soll das nicht ein Wirtschafter verlangen? Für den ist es ja gut, aber die
Gemeinden müssen ja nicht nachgeben!) Wir sind dagegen, bringen wir es gar nicht ins Gerede, das
ist das Gescheiteste.
Meine Damen und Herren, der Korneuburger Bürger Dipl.-Ing. Molzer, der heute – er hat es gerade
gesagt - wahrscheinlich die letzte Rede hier im Landtag gehalten hat, hat mit besonderer Freude
gerade zum Thema Leobendorf gesprochen. Ich kann mich dem voll anschließen. Wir haben als
Korneuburger - Sie haben es vielleicht auch gespürt in seinen Ausführungen - eine besondere
Beziehung zu dieser Nachbargemeinde. Ich empfinde es genauso, wenn man vom Urlaub
zurückkommt und beim Bisamberg in das Korneuburger Becken einfährt, ist das erste Dominierende,
wenn man sich das Kraftwerk wegdenkt, die Burg Kreuzenstein. Wir haben also das Gefühl, dieser
Ort, diese Burg, dieser Berg hat bei uns besondere Bedeutung und es ist auch uralter
Siedlungsboden, auf dem die Gemeinde Leobendorf steht. In unseren Aufzeichnungen bzw. in dem,
was wir an Aufzeichnungen aufbewahren, ist sie das erste Mal schon am 10. Jänner 1115 genannt,
damals als Krizanestein, das ist der Kreis, der Steinkreis sozusagen also nicht Kreuzenstein. Diese
Veränderung hat es erst im Laufe der Zeit gegeben und es wurde auch die Gemeinde durch die
Jahrhunderte natürlich immer von der Grundherrschaft, die jeweils diese Burg besessen hat,
dominiert, von den Wasserburgern bis zu den Eitzingern. Im 16. Jahrhundert ist die Herrschaft dann
an die Familie Salm gegangen. Die Schwedenbelagerung hat wilde Verheerungen in diesem Bereich
angerichtet und seit 1702 gehört die Burg und der Grundbesitz der Familie Wilczek.
Graf Wilczek selber ist 1883 auch Ehrenbürger der Stadt Korneuburg geworden. Mit dieser
Ehrenbürgerschaft und mit der besonderen Verbindung hat eigentlich die gute Nachbarschaft richtig
begonnen. Wir lesen in der Geschichte vorher von einigen so nicht ganz freundschaftlichen
Nachbarstreitereien, die es aber in jeder Familie geben kann. Aber mit dieser Zeit beginnt eigentlich
eine sehr positive gemeinsame Entwicklung, die sich bis in die jüngere Geschichte fortsetzt.
Erlauben Sie mir, noch etwas zu erwähnen. Ich habe von der Schwedenbelagerung gesprochen. In
der jüngeren Geschichte - die es erlebt haben, erinnern sich noch alle daran - sind der Name der Burg
und der Name des Ortes auch damit verbunden, daß dort eigentlich der 2. Weltkrieg zu Ende
gegangen ist. In diesem Bereich wurde bis zum letzten Tag, bis zur letzten Stunde gekämpft. Wir
waren in Korneuburg unten, über Leobendorf ist darübergeschossen worden, auf der Burg
Kreuzenstein oben hat sich die SS verschanzt gehabt und hat dort versucht „das Abendland zu
retten." Bis zur letzten Stunde hat die Bevölkerung damals gelitten. Es hat große Zerstörungen
gegeben und die Leobendorfer haben so wie alle in diesem Gebiet diese Kriegszerstörungen in einer
großen gemeinsamen Anstrengung beseitigt. Wir haben dann auch unter der Besatzung gelitten.
Auf die Kaserne wurde schon hingewiesen. Es gibt hier eine große Kasernenanlage, durch welche die
Grenze mitten durch verläuft. Die Hälfte gehört zum Ortsgebiet Leobendorf, die Hälfte gehört zum
Ortsgebiet Korneuburg, wie vieles, das darf man auch bei der Gelegenheit sagen, sich hier
überschneidet, wie vieles hier gemeinsam gemacht wird.
Ich darf drauf hinweisen, daß eine Kooperation bei der Wasserversorgung besteht, daß Leobendorfer
Wasser von der Gemeinde Korneuburg über ein gemeinsames großes Wassernetz an alle Bürger zur
Verteilung kommt, daß die Hochbehälter zweckmäßigerweise oben am Berg stehen, daß
Leobendorfer Kinder in die Hauptschule, in die polytechnische Schule, in die Sonderschule nach
Korneuburg gehen, daß wir derzeit daran sind, gemeinsam ein Kanalprojekt durchzuziehen in einem
großen Verband und daß dabei, die Leobendorfer ganz entscheidend mitwirken. Bürgermeister
Minnich ist selber stellvertretender Obmann in diesem Verband.
Leobendorf ist ein Beispiel dafür, wie die Gemeinden in einem überschaubaren Gebiet, auch wenn sie
ihre Eigenständigkeit bewahren, bewußt bewahren und das auch artikulieren, zusammenarbeiten
können zum Vorteil der Gemeinden und zum Vorteil der Menschen, die in diesen Gemeinden leben.
Und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob das ÖVP-Gemeinden oder SPÖ-Gemeinden sind. In
diesen praktischen Fragen funktioniert die Kooperation zum Vorteil aller. Ich bin sehr glücklich
darüber, daß das so funktioniert.
In diesem Korneuburger Becken sind im wesentlichen drei Gemeinden, die Gemeinde Bisamberg, die
vor kurzem das Marktrecht bekommen hat - wir haben hier auch darüber gesprochen - die Gemeinde
Korneuburg, die seit etwa 700 Jahren eine Stadt ist, und jetzt hat auch Leobendorf gleichgezogen,
auch Leobendorf bekommt jetzt dieses Marktrecht. Es sind also drei anerkannte Gemeinden in diesem
Bereich tätig.
Eine historische Tat ist uns eigentlich danebengegangen. Es hat einmal - das wäre sicher in die
Geschichte eingegangen – eine Idee gegeben, die der Stockerauer Bürgermeister Wondrak, der ja
auch hier im Landtag tätig war, geäußert hat. Das wäre die Chance gewesen, die beiden seit
Jahrhunderten so nebeneinander lebenden Städte Stockerau und Korneuburg unter einen Hut zu
bringen. Wondrak hat gemeint, das Rathaus, damit wir nicht streiten, das machen wir auf der Burg
Kreuzenstein. Also das ist nicht zustande gekommen, das wäre ganz etwas Besonderes gewesen.
Meine Damen und Herren, diese heutige Markterhebung ist die Anerkennung der konsequenten
Arbeit, die in dieser Gemeinde geleistet worden ist. Mein Vorredner hat schon alles, was hier
wirtschaftlich gelungen ist, angeführt. Ich hoffe und wünsche, daß es den Vertretern der Gemeinde
Leobendorf auch in der Zukunft möglich ist, diese Entwicklung fortzusetzen zum Wohle der jetzigen
Marktgemeinde Leobendorf und zum Wohle der Menschen, die in dieser Gemeinde leben. (Beifall im
Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Mag. FREIBAUER: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: (Nach Abstimmung über den Wortlaut des Gesetzes sowie
über den Antrag des Kommunalausschusses): Danke, einstimmig angenommen.
Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Die nächste Sitzung des Landtages findet am Dienstag, dem 12. Juli 1983, um 10.00 Uhr statt.
Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 20.43 Uhr.)
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