Kirche - Staat - Politik (LP II, 2 P)

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Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
1
1995 - 1. Huber
Den politischen Problemen der Gegenwart können sie (die Kirchen) auch dann nicht ausweichen,
wenn sie es gerne täten. Für die evangelische Kirche gilt das noch stärker als für die katholische. Sie
muß sich dem Streit um den Frieden ebenso stellen wie dem Streit um die Kernenergie; sie kann
dem Skandal der Apartheid so wenig ausweichen wie dem Skandal unseres Umgangs mit Asylsuchenden im eigenen Land. Und zugleich ist sie immer wieder mit dem Vorschlag konfrontiert, sie
solle sich politisch zurückhalten, damit die Menschen nicht unzufrieden mit ihr sind. Sie solle den politischen Streit meiden, damit die Menschen sich in ihr wohl fühlen können. Auch der Kirche wird geraten, zu versöhnen statt zu spalten, damit die Menschen ihr treu bleiben. Drohende Kirchenaustritte
und schwindende Mitgliederzahlen prägen zu oft die Antworten auf die Frage, wie politisch die Kirche
sein soll. Gewiß, die Frage, mit wieviel Menschen und mit wieviel Geld die evangelische Kirche in Zukunft rechnen kann, ist wichtig. Doch zu meinen, daß eine unpolitische Kirche ihren Bestand leichter
sichern kann, ist ein Selbstbetrug. Eine Kirche, die niemanden mehr aufregen will, verdrängt, daß
das Evangelium, dessentwegen sie allein existiert, aufregend ist. Sie vergißt, daß sie sich zu einem
Herrn bekennt, der als Aufrührer hingerichtet wurde. Die Nachricht, daß sein Reich nicht von dieser
Welt sei, war keineswegs ein Abschied von „dieser Welt“, sondern politisch höchst folgenreich: ein
respektloser Hinweis auf die Grenzen aller politischen Herrschaft. Solange die Kirche mit diesem Jesus von Nazareth noch etwas zu tun haben will, kann es ihr nicht in den Sinn kommen, den Glauben
zum unpolitischen Seelentrost zu machen.
Vielmehr ist der christliche Glaube so politisch, wie er persönlich ist. Er betrifft die äußeren Lebensverhältnisse, wie er das Innere der Menschen verwandelt. Er hat es mit dem Frieden der Staaten
ebenso zu tun wie mit dem Frieden der Herzen. Denn er betrifft den ganzen Menschen. Wer ihn zu
einem abgesonderten Lebensbezirk macht, verurteilt ihn zur Bedeutungslosigkeit. Zu Recht wird ein
solcher Glaube den Menschen gleichgültig; er fehlt ihnen nicht einmal mehr. Sie vermissen nichts,
wenn er ihnen abhanden kommt. Die Kirche kann und darf also nicht verschweigen, daß ihr Bekenntnis zu dem Mann am Kreuz Anstoß erregt und Ärger macht. Vor diesem Bekenntnis hat die Alternative zwischen persönlicher Frömmigkeit und politischer Verantwortung keinen Bestand. Glaube
und Politik gehören zusammen.
aus: Wolfgang Huber, Protestantismus und Protest 1987, S.14f
Aufgaben:
1.
„Glaube und Politik gehören zusammen.“ - Erheben Sie aus dem Text, welche Argumente für
bzw. gegen diese These genannt werden, und formulieren Sie das Anliegen des Autors. (10
P)
2.
Zeigen Sie auf, wie die Reich-Gottes-Botschaft Jesu und die Urchristenheit das Verhältnis der
christlichen Gemeinden zu staatlichen und gesellschaftlichen Ordnungen bestimmte und
überprüfen Sie daran die Aussagen im Text. (20 P)
3.
Beschreiben Sie, wie das Verhältnis von Glaube und Politik in Luthers Zwei-Reiche-Lehre oder bei Calvin gesehen wird. (15 P)
4.
Stellen Sie am konkreten Beispiel einer gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Fragestellung
dar, in welcher Weise und mit welcher theologischen Begründung die Kirche Stellung beziehen soll.
Bedenken Sie dabei mögliche Konsequenzen, die sich daraus für die Kirche ergeben können
(vgl. dazu auch Beispiele im Text). (15 P)
Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
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1995 - 1. Huber
Lösungshinweise
zu Aufgabe 1:
Argumente dafür:
 Evangelium ist aufregend
 daß „sein Reich nicht von dieser Welt sei“, war kein Abschied von dieser Welt
 Person Jesu verpflichtet, den Glauben nicht zum unpolitischen Seelentrost zu machen
 Glaube betrifft den ganzen Menschen
 Glaube wird so nicht zur Bedeutungslosigkeit verurteilt
Argumente dagegen:
 politische Zurückhaltung, damit Menschen nicht unzufrieden sind
 Versöhnung statt Spaltung, damit Menschen der Kirche treu bleiben
 kein politischer Streit, damit sich die Menschen wohl fühlen
 drohende Kirchenaustritte / sinkende Einnahmen der Kirche
Anliegen:
Der Autor will einen möglichen Selbstbetrug der Kirche verhindern und somit zur Identität der Kirche
mit ihrem Bekenntnis beitragen.
Folge: Glaube und Politik gehören zusammen.
zu Aufgabe 2:
Die Aufgabe gilt als gelöst, wenn wesentliche Gesichtspunkte neutestamentlicher Aussagen aufgezeigt und in Bezug zum Text gesetzt werden.
Beispiele:
 Erwartung des Reiches Gottes lassen Staat und Politik als vorläufige Ordnungen erscheinen
Text: Grenzen aller politischer Herrschaft.
 Verantwortung für die Welt und für den Mitmenschen lassen Christen staatliche Ordnungen respektieren und kritisch daran mitwirken
Text: Glaube und Politik gehören zusammen.
 Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen
Text: Bekenntnis zu Jesus von Nazareth, dem Aufrührer
 Neues Testament macht keine grundsätzlichen Aussagen hinsichtlich des Staates, (keine Staatstheologie), sondern zeigt unterschiedliche und konkrete Verhaltensweisen der ersten Christenheit
Text: vgl. konkrete Beispiele; Glaube ist so politisch wie er persönlich ist.
zu Aufgabe 3:
Grundgedanken von Luthers Zwei-Reiche-Lehre:
 Weltliche Obrigkeit wird als Ordnung Gottes verstanden
 Im Schnittpunkt der zwei Reiche (Reich Gottes und Reich der Welt) lebt der Mensch, der die Notwendigkeit des Gesetzes und der Obrigkeit erkennt, daß sich menschliches Zusammenleben nicht
allein nach Maßstäben des Glaubens ereignet
 Gott bewahrt die Menschheit vor dem Reich des Bösen durch zwei Regimente: das weltliche Regiment, um den äußerlichen Frieden zu erhalten, und das geistliche Regiment, um den Glauben
zu fördern
Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
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 Beide Regitmente sind einander zuzuordnen, aber auch klar voneinander zu trennen
 Der Christ ist der Obrigkeit untertan um der Not des Nächsten willen; bei einem Mangel an obrigkeitlichen Personen soll auch der Christ politische Verantwortung übernehmen; der Dienst im weltlichen Regiment geschieht im Auftrag Gottes (ein „sonderlicher Gottesdienst“).
Grundgedanken des Verhältnisses von Staat und Kirche bei Calvin:
 Staatliche Gewalt ist Gottes gnädige Anordnung, sie hat für die Einhaltung der Gebote zu sorgen
und für die Verwirklichung der ihnen zugrunde liegenden Liebesgebote
 das innerliche, geistliche Reich Christi ist vom Staat geschieden
 weder christliche Anarchie noch staatliche Eigenmächtigkeit ist möglich
 Christen sollen an den staatlichen Aufgaben mitwirken und die Dienste des Staates in Anspruch
nehmen
 der Obrigkeit gebührt Gehorsam, Widerstand ist aber zu leisten, wenn sie Ungehorsam gegen
Gott fordert. Auch gegen Tyrannen gibt es ein Widerstandsrecht
 der Idealfall ist, daß der Staat nach dem Willen Gottes organisiert wird.
zu Aufgabe 4:
Die volle Punktzahl ist dann zu erteilen, wenn die Darstellung nicht nur das verlangte Beispiel beschreibt und eine theologische Begründung liefert, sondern darüber hinaus mögliche Folgen eines
solchen gesellschaftspolitischen Engagements der Kirche bedacht und abgewogen werden.
1995 - 2. Schorlemmer
„Ich bin kein Revolutionär“
Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
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Die wunderbare Selbstbefreiung der Ostdeutschen von der Diktatur war nicht nur die Befreiung der
Unterdrückten von ihren Unterdrückern, sondern auch die Befreiung
der Unterdrücker von ihrem Unterdrückenmüssen.
Mit dem Theologen Friedrich Schorlemmer, Träger des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, sprach Heinz Klunker.
In der Ausgabe vom 8. 0ktober 1993 veröffentlichte das Allgemeine Sonntagsblatt ein
Interview mit dem am 10. Oktober 1993 mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichneten Theologen Friedrich Schorlemmer. - Friedrich Schorlemmer
wohnt in Wittenberg, Lutherstraße 17.
Frage: Der Name Lutherstraße mußte nicht geändert werden. Ist das auch ein Stück protestantischer
Kontinuität für Sie - über die Wende hinweg?
Schorlemmer: Sicherlich, zumal ich kein Revolutionär bin, auch nie einer sein wollte, sondern immer
so etwas wie ein Reformer. Ich halte es für besser, aus den Quellen zu schöpfen, sie zu reinigen, sie
wieder zum Sprudeln zu bringen, als sie gewaltsam zu verstopfen und anderen das Wasser abzugraben. Ich wollte gern mit glaubwürdigen Sozialisten zusammen für eine gerechtere und freiere Gesellschaft eintreten, ohne die Menschen abzuschaffen, die dieses System hier so in den Dreck
gefahren haben. Darin sehe ich eine gewisse Kontinuität meiner Haltung. . . . Ich bin im Grunde jemand, der um der Menschen willen Reformen will und nicht Umstülpung der Verhältnisse.
Frage: Sie haben einmal beiläufig gesagt, daß sie sich nicht so sehr evangelisch verstehen, sondern
viel mehr als protestantisch. Was macht den Unterschied?
Schorlemmer: Der Begriff evangelisch zielt stärker auf Inhalte: Evangelische Christen wollen ihr
Christsein nicht auf kirchliche Satzungen, sondern auf dem Grundlagenbuch des Glaubens aufbauen, auf der Guten Nachricht, die mit Jesus von Nazareth zusammenhängt. Das Wort protestantisch
benennt eher eine Haltung: pro-test heißt: für etwas eintreten, für etwas stehen, sich in etwas einmischen. Ich bin kein Anti-testant, sondern ein Pro-testant.
Frage: Könnte man sagen, daß Protestantsein heißt: stärker vermittelt sein mit der Wirklichkeit, mit
der Gesellschaft?
Schorlemmer: Natürlich, auch mit dem Streit in dieser Wirklichkeit, und bezogen auf das, was man
Dialog oder Diskurs nennt. . . . Ich glaube, wenn der Protestantismus nicht zur Pastorenkirche wird,
wo die Kirche dann aus lauter kleinen Päpsten besteht, ist er eine Einrichtung, die den Menschen zur
Demokratisierung hilft. Luther selbst sprach vom Priestertum aller Gläubigen und von der Mitbestimmung aller in Glaubenssachen. Das hieß auch, die Gläubigen können beurteilen und sollen beurteilen können, was ihnen der Pfarrer da sagt. Der Protestantismus, wie Luther ihn wollte, meint die
Ablösung von autoritären Strukturen. Gelten soll die gemeinsame Autorität der Heiligen Schrift.
Frage: Der Protestantismus hat also eine größere Affinitätl zur Demokratie als zur Diktatur.
Schorlemmer: Was ihn nicht davor bewahrte, sich Diktatoren an die Brust zu werfen, zumal das Luthertum.
. . . bis zur Obrigkeitshörigkeit. Hat die Wende diese protestantische Kontinuität, die eine Kontinuität auch in Ihrer Biographie ist, berührt? Definieren Sie ihre protestantische Haltung nach
der Wende anders als vorher?
Schorlemmer: Ich kann nur sagen, es ist Kontinuität im Wandel. Anders ist er insofern, als ich mich
jetzt wiederfinde in der pluralistischen Gesellschaft. Wenn ich das mal plakativ sage: Die Fronten
Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
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sind jetzt nicht mehr so klar erkennbar. Wir müssen uns viel stärker auch in einen oft unübersichtlichen Diskussionsprozeß einbringen. Für unsere Kirche hat manches zunächst zu tiefen Irritationen
geführt: Was denn jetzt unsere Rolle sei, was wir jetzt hier zu sagen haben. . . . In der Diktatur, in der
man selber kaum eigenständig mitgestalten kann, kann man sehr gut und präzis kritisieren, Entwürfe
machen. Man muß ja nicht beweisen, ob man sie auch realisieren kann. In der Demokratie steht neben der Aufgabe der Kritik - in der Kirche heißt sie die Aufgabe des Wächteramtes - die Gestaltungsherausforderung. Sie zu erfüllen ist viel schwieriger.
aus: Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt - Nr. 41 - 8. 0ktober 1993 - S.19
Worterklärung:
1
Affinität - Verwandtschaft
Aufgaben:
1.
Arbeiten Sie heraus, wie der Verfasser seine eigene Aufgabe als Christ in der Gesellschaft
sieht und welches Bild der Verfasser von der evangelischen Kirche und ihrer Aufgabe im
Staat entwirft. (10 P)
2.1
Zeigen Sie an Texten des NT, wie die frühen Christen sich als Kirche im Gegenüber zu staatlichen und gesellschaftlichen Ordnungen verstanden. (12 P)
2.2
Setzen Sie dies in Beziehung zu Schorlemmers Aussagen. (8 P)
3.
Stellen Sie an einem Beispiel aus unserem Jahrhundert dar, wie die evangelische Kirche in
Deutschland mit Anpassung und Widerstand auf staatliche Machtausübung in einer Diktatur
reagierte. (15 P)
4.
Stellen Sie die verfassungsrechtliche Verankerung der Kirchen in der Bundesrepublik
Deutschland dar und erörtern Sie, ob diese den Kirchen eher hilft oder sie eher hindert, der
„Gestaltungsherausforderung“ gerecht zu werden. (15 P)
Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
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1995 - 2. Schorlemmer
Lösungsvorschlag
zu Aufgabe 1:
Der Verfasser sieht für sich selbst die Aufgabe:
 um der Menschen willen Reformer, nicht Revolutionär sein
 für eine gerechtere und freie Gesellschaft eintreten
 „protestieren“ im Sinne von „für etwas eintreten“.
Für den Protestantismus gilt:
In der Diktatur kann der Protestantismus zur Demokratisierung beitragen, denn nach Luther sollen
alle Gläubigen in Glaubenssachen mitbestimmen und urteilen, autoritäre Strukturen
ablösen.
In der Demokratie / pluralistischen Gesellschaft soll die Kirche sich in den Diskussionsprozeß einbringen, Kritik üben (Wächteramt ausüben), die Gestaltungsherausforderung annehmen.
zu Aufgabe 2.1:
Das Verhältnis von Kirche und Staat ist im NT gekennzeichnet durch die Spannung zwischen Engagement und Loyalität einerseits und kritischer Distanz andererseits.
Jesu Eintreten für die Armen und Benachteiligten z.B. in den Seligpreisungen der Bergpredigt (insbesondere Matth 5,3.6.9f) oder Röm 13 in Verbindung mit Röm 12 lassen sich als Appelle zu mehr Engagement für Frieden und Gerechtigkeit interpretieren.
Am Beispiel von Mk 12,13-17 kann die Spannung verdeutlicht werden: dem Kaiser gehört die Steuer
- Gott der Gehorsam des Glaubens; dadurch werden staatliche Ansprüche relativiert. Röm 13,1-7 betont die Pflicht zur Loyalität gegenüber den Behörden als eine Form der Teilnahme an den Problemen der Gesellschaft, die durch die Liebe geboten ist.
Dagegen ist in Apg 5,29 und Apk 13 die Grenze der Loyalität und kritische Distanz gegenüber behördlicher und staatlicher Gewalt beschrieben, wenn diese sich absolut setzt.
Der Schüler / die Schülerin sollte an mindestens 2 Texten beide Aspekte herausarbeiten: Engagement und Loyalität um des Dienstes willen, aber auch kritische Distanz gegenüber einem Staat, der
sich absolut setzen will.
zu Aufgabe 2.2:
Das Eintreten für Gerechtigkeit und Freiheit im Sinne von Schorlemmers „protestieren“ liegt in der Linie von Matth 5,3.6. und entspricht der Intention von Röm 12 und 13, insofern dort die Unterstützung
staatlichen Rechtshandelns als Gebot der Liebe verstanden wird.
Das Mitwirken an der Gestaltung der Gesellschaft („Gestaltungsherausforderung“) ergibt sich für
Christen aus dem Liebesgebot und der Reich-Gottes-Botschaft Jesu als Botschaft von der Neugestaltung aller Verhältnisse, an der Jesu Jünger jetzt schon mitwirken.
Insgesamt läßt sich eine Entsprechung zwischen neutestamentlichen Aussagen und der Auffassung Schorlemmers aufzeigen.
Schwierig ist es allerdings, z.B. die Affinität des Protestantismus zur Demokratie direkt aus
dem NT herzuleiten. Begründete Schüleraussagen über Diskrepanzen zwischen Schorlemmers Aussagen und dem NT (z.B. in bezug auf Röm 13) müßten entsprechend gewürdigt werden.
zu Aufgabe 3:
Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
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Am Beispiel „Kirche im Dritten Reich“ oder „Kirche in der DDR“ soll dargestellt werden, wie die Kirche
einen Weg zwischen Anpassung und Widerstand in der Diktatur gesucht hat.
Kirche im Dritten Reich:
Formen der Anpassung z.B.:
 begeisterte Zustimmung und Unterstützung für Hitler
 Schweigen gegenüber dem Unrecht der Judenverfolgung
 Verzicht auf direkte politische Einmischung, Rückzug auf kirchliche „Besitzstände“
 Anpassung von Lehre und Organisation der Kirche an die Ideologie der NS durch die DC.
Formen des Widerstandes z.B.:
 Widerspruch der BK gegen den Totalitätsanspruch des Staates z.B. im Barmer Bekenntnis und
durch institutionelle Abgrenzung gegen die Reichskirche
 Widerspruch und Widerstand Einzelner gegen Judenverfolgung und gegen die Tötung Behinderter
 direkter politischer Widerstand z.B. von D. Bonhoeffer.
Kirche in der DDR:
Formen der Anpassung z.B.:
 teilweise Rückzug der Kirche aus der politischen Auseinandersetzung
 „Kirche im Sozialismus“ als Versuch, sich mit den politischen Verhältnissen zu arrangieren und
begrenzt mit dem Staat zusammenzuarbeiten
 Einflußnahme von Kirchenleitungen auf kirchliche Protestgruppen, um Konflikte mit dem Staat zu
vermeiden.
Formen des Widerstandes z.B.:
 offizielle kirchliche Stellungnahmen gegen Wehrerziehung in der Schule, für mehr Freiheit, auch
Reisefreiheit
 Widerstand an der Basis, z.B. die christliche Friedensbewegung „Schwerter zu Pflugscharen“
 Pflege von Verbindung mit anderen Kirchen gegen die staatliche Tendenz zur Abschottung
 Pflege demokratischer Formen und staatskritischer Diskussion in der Kirche.
Die Aufgabe ist gelöst, wenn einige wesentliche Formen von Anpassung und Widerstand sachgemäß
und differenziert dargestellt werden.
zu Aufgabe 4:
Wichtige verfassungsrechtliche Regelungen sind:
 Glaubens- und Gewissensfreiheit, Recht auf ungestörte Religionsausübung (Art. 4 GG)
 RU ist ordentliches Lehrfach (Art. 7 GG)
 Trennung, aber Koordination und Kooperation von Kirche und Staat; Kirche ist Körperschaft des
öffentlichen Rechts (Recht auf Eigentum, Selbstverwaltung, Besteuerung der Mitglieder -Art. 40
GG)
 Mitarbeit der Kirche in öffentlichen Institutionen (Militär-, Gefängnis-, Krankenhausseelsorge)
Gesichtspunkte für die Erörterung können sein:
Einerseits:
Diese Regelungen eröffnen der Kirche ein weites Feld von Möglichkeiten der Mitwirkung im öffentlichen Leben. Insbesondere hat die Kirche viele Möglichkeiten, zur Meinungsbildung beizutragen
durch Predigt, Religionsunterricht, Erwachsenenbildung usw.
Die Trennung von Kirche und Staat gewährleistet, daß die Kirche auch als kritisches Gegenüber des
Staates auftreten kann.
Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
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Die finanzielle Sicherheit durch die Kirchensteuer ermöglicht die Finanzierung von Arbeitskräften und
Einrichtungen, durch die in der Öffentlichkeit gewirkt werden kann. Dazu gehört auch die Diakonie.
Andererseits:
Die Kirche ist durch die Teilhabe am Wohlstand dieser Gesellschaft durch die Kirchensteuer von einer prosperierenden Wirtschaft und von Erwartungen der Kirchensteuerzahler abhängig. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist sie ein „großer Apparat“, der bürokratische und gesetzliche
Strukturen braucht; sie können der Anpassung an aktuelle Erfordernisse im Wege stehen.
Die trotz prinzipieller Trennung vielfältige Verflechtung der Kirche mit dem Staat verpflichtet zur
Rücksichtnahme auf staatliche Interessen und Entscheidungen.
Kriterien für die Beurteilung:
Die wichtigsten verfassungsrechtlichen Regelungen sollen in ihren Grundzügen dargestellt werden;
eine erschöpfende Darstellung wird nicht erwartet.
Bei der Erörterung des Für und Wider dieser Regelungen sollte erkennbar sein, daß ein Verständnis
für die Ambivalenz der verfassungsrechtlichen Stellung der Kirche vorhanden ist. Es muß jedoch offen bleiben, ob die Schülerin / der Schüler letztlich zu einem mehr positiven („hilfreich“) oder negativen Urteil („hinderlich“) kommt. Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung sollte die Schlüssigkeit
und Differenzierung der Argumentation sein.
Kirche - Staat - Politik (alter Lehrplan)
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1998 - 3. Joffe
Im Zweifel gegen den Staat
Wir wissen aus unzähligen Berichten, auch von diversen Ex-Insidern, daß Scientology ihre Mitglieder
finanziell und seelisch ausbeutet, die Menschen manipuliert und terrorisiert, Aussteiger bedroht und
verfolgt. Eine „Krake“ sei dieses Ding, das seine Fangarme in jeden Winkel vortreibt, das sich mit
Vorliebe die Schwachen und Labilen greift, um sie zu verschlingen, und dann, nach vollzogener Gehirnwäsche, als neue Menschenfänger wieder ausspeit.
Ist es also „höchste Zeit“ wie Bundesminister Blüm fordert, „diesem menschenverachtenden Kartell
das Handwerk zu legen“? So einfach ist die Sache nicht, leider. Gewiß, nach allem, was wir wissen,
ist dies eine verabscheuenswürdige Truppe, und man wünscht sich von Herzen gerichtsfeste Tatbestände, um dem Kraken wenigstens ein paar Arme abschlagen zu können. Bloß: Auf welchen Weg
würden wir uns begeben, wenn allein Zorn und Abscheu zum Maßstab staatlichen Handelns würden?
Welche anderen Werte wären dadurch gefährdet? Welche Rechte hat überhaupt der Staat gegenüber den Gläubigen?
In Deutschland hat man sich nach jahrhundertelangen blutigen Kämpfen zwischen Kaiser und Kirche,
Thron und Altar an eine scheinbar ewig gültige Ordnung gewöhnt. Zur Kürzestformel zusammengestaucht, heißt die Geschichte: „Vom Kirchenstaat zur Staatskirche“. Es ist die Geschichte vom steten
Zurückweichen des kirchlichen Machtanspruchs, an deren Ende in Preußen-Deutschland als Kompensation1 die staatliche Privilegierung erst der lutherischen, dann der katholischen, schließlich der
jüdischen Religion steht. So ist es bis heute geblieben: Für das favorisierte Trio treibt der Staat den
„Zehnten“ ein, ihm gewährt er quasi hoheitliche Rechte; die anderen – von den Moslems zu den Adventisten – werden bestenfalls toleriert, ansonsten mögen sie für sich selbst fechten.
Und die Scientologen, die sich als Kirche gerieren2? Hier fordert der Staat plötzlich die DefinitionsHoheit für sich, mobilisiert „Radikalen-Erlaß“ und Verfassungsschutz. . . .
Scientology ist keine Religion? Immerhin heißt es auch in unserem Grundgesetz: „Die Freiheit des
Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ In diesem Artikel steht also nichts von der „Freiheit einer anerkannten Religion“. Wir mögen
Glauben und Weltanschauung der Scientologen für verwerflich halten, aber wollen wir, daß der Staat
uns vorschreibt, was denn der „richtige“ Glauben und was überhaupt eine Religion sei?
Das entscheidende Prinzip muß sein: Weil beim Glauben das Argument aufhört, weil Deine Häresie 3
mein Bekenntnis ist, sollten wir uns gegenseitig in Ruhe lassen. Denn wir haben uns in den vergangenen zweitausend Jahren in Europa just deswegen millionenfach umgebracht, häufig genug gar
wegen einer minutiösen Abweichung vom selben Dogma. Erst recht darf der Staat nicht verfügen,
was denn das wahre Himmelreich sei, darf er nicht die einen privilegieren, derweil er die anderen ignoriert oder diskriminiert.
Zum freiheitlichen Staat gehört das Recht auf persönliche Dummheit. Und: der freiheitsbewußte Bürger sollte sich nicht von seiner Abscheu verführen lassen, den Staat noch mehr in seine Autonomiesphäre zu ziehen. Im Zweifel gegen den Machtanspruch des Staates, muß das Prinzip sein.
Wir brauchen keine neuen Gesetze und keine Gesinnungspolizei, die sich morgen schon gegen uns
selbst richten könnten. Wir brauchen einen Staat, in dem jeder tatsächlich nach seiner Façon selig
werden kann, egal, wie verwerflich wir es finden. Wir brauchen ansonsten gute Polizeiarbeit, die
Straftatbestände festzurrt. Und wenn das nicht gelingt? Dann gilt das erste Gebot des liberalen Katechismus: Im Zweifel gegen den Staat.
aus: Süddeutsche Zeitung, 24./25. August 1996, gekürzt und leicht verändert
1
2
3
Kompensation: Ausgleich, Entschädigung
gerieren: sich benehmen, auftreten als
Häresie: von der offiziellen Kirchenmeinung
abweichende Lehre, Irrlehre
Kirche - Staat - Politik
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Aufgaben:
1.
Erheben Sie aus dem Text, wie sich nach Meinung des Autors der Staat gegenüber Vereinigungen wie z.B. Scientology, die sich selbst als Kirche bezeichnet, verhalten soll. (15 P.)
2.
Beschreiben Sie die verfassungsrechtliche Stellung der Kirchen in der Bundesrepublik
Deutschland nach 1945 und prüfen Sie, ob diese Stellung heute noch zu rechtfertigen ist.
(18 P.)
3.
„Kirchenstaat“ und „Staatskirche“ - Erklären Sie die beiden Begriffe, indem Sie jeweils eine
historische Ausprägung darstellen. (12 P.)
4.
Soll der Staat Vereinigungen wie Scientology verbieten?
Verfassen Sie dazu einen Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, in dem Sie sich auf den
Kommentar von Josef Joffe beziehen, die Pro- und Contra-Argumente für ein Verbot diskutieren und Ihre Sicht darlegen. (15 P.)
Kirche - Staat - Politik
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1998 - 3. Joffe
Lösungsvorschlag
zu Aufgabe 1:
Der Autor verweist auf die Gefahren, die sich ergeben, wenn sich der Staat in religiösen Fragen
nicht grundsätzlich neutral verhält. Unaufgebbare Werte und Grundrechte der Verfassung sieht er
gefährdet. Deshalb ist er für eine strikte Trennung von Staat und Kirche und gegen jede Konfessionalisierung des Staates. Der Staat darf „nicht verfügen, was denn das wahre Himmelreich sei“, d.
h. Religionsgemeinschaften dürfen ihre Lehre frei entfalten. Der Staat darf sich nicht die Definitionshoheit in Bezug auf Religion anmaßen; soll aber eingreifen, wenn Straftatbestände vorliegen.
Nach Artikel 140 GG ordnen die Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbständig. Der
ungerechten Bevorzugung einer weltanschaulichen Gruppierung darf nicht zugestimmt werden.
Joseph Joffe warnt vor einem „Radikalen-Erlaß“ gegen Scientology, der sich auf die Freiheitsrechte aller Bürger negativ auswirkt.
Die Privilegierung der lutherischen, katholischen und jüdischen Religion läßt sich historisch herleiten, das darf aber nicht zu einer Diskriminierung von Minderheiten führen.
zu Aufgabe 2:
Der verfassungsrechtliche Stellenwert der Kirchen in der BRD nach 1945 ist gekennzeichnet durch
drei Strukturelemente
 Garantie der vollen Religionsfreiheit: Individuelle und institutionelle Religionsausübung (Art 4
GG)
 Trennung von Kirche und Staat: Keine Staatskirche, religiöse Neutralität des Staates (Art 3GG;
Art 137,1 WRV = Art 140 GG)
 Eigenständigkeit der Kirchen in der Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten (Art 137
WRV).
Dabei vermeidet die Verfassung allerdings eine strikte Trennung von Kirche und Staat. Den Kirchen werden ausdrücklich ihre öffentliche und rechtliche Stellung und die damit verbundenen hoheitlichen Rechte und Privilegien zugesichert.
In der Entscheidung, ob die zu beschreibende Stellung der Kirche heute noch zu rechtfertigen ist,
ist die Schülerin / der Schüler grunsätzlich frei, doch sollten die Möglichkeiten und Gefahren einander angemessen gegenübergestellt und gegeneinander abgewogen sein.
Das Modell der Kooperation und Koordination von Staat und Kirche eröffnet dem Handeln der Kirche viele Möglichkeiten:
 Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts: Besteuerungsrecht, Gebühren und Kostenbefreiung und ein eigenes Dienstleistungs- und Beamtenrecht garantieren die Eigenständigkeit der Kirche.
 Kirchen haben einen Öffentlichkeitsauftrag: Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, kirchliche Kindergärten, freie Jugendarbeit und Erwachsenenbildung, die Übernahme öffentlicher
Aufgaben der Kirchen in der Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt sowie die Ausübung der Seelsorge in staatlichen Institutionen (Gefängnisse und Bundeswehr) gewähren den Kirchen ein weites
gesellschaftliches Handlungsfeld.
 Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat entlastet den kirchlichen Finanzapparat, wird
aber von der Kirche bezahlt.
In den der Kirche vom Staat zugesicherten Privilegien liegen andererseits auch Gefahren:
Kirche - Staat - Politik
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 Kooperation und Koordination führen zu einem Wohlverhalten der Kirche dem Staat gegenüber
und lassen eventuell notwendige Kritik am Staat nicht aufkommen.
 Die Kirchen machen sich abhängig von Zwangsbeiträgen ihrer Mitglieder (Kirchensteuer).
 Der Staat verletzt seine weltanschauliche Neutralität, wenn er nur den großen Kirchen diese
Rechte zukommen läßt.
zu Aufgabe 3:
Kirchenstaat: Verbundenheit von Kirche und Staat bei Vorrang der Kirche.
Historische Ausprägung: z.B. die Kirche im christlichen Mittelalter (Reformpapsttum) oder auch
bestimmte theokratische Staatsformen in Judentum und Islam.
Merkmale:
 Die Kirche versucht kirchliche Prinzipien und Ansprüche mit allen Mitteln politisch durchzusetzen.
 Die Inhaber der weltlichen Gewalten (Kaiser, Fürsten usw.) sind päpstliche Vasallen ( Investiturstreit).
 Der Staat fungiert als Ordnungs- und Schutzmacht für die Kirche (Zwei-Schwerter-Theorie,
Kreuzzüge, Ketzerbekämpfung).
Staatskirche: Verbundenheit von Staat und Kirche bei Vorrang des Staates.
Historische Ausprägung: z.B. Konstantin, Cäsaropapismus, Landesherrliches Kirchenregiment
Merkmale:
 Der Staat (Landesfürst, staatliche Gremien) erheben eine Religion (Konfession, Kirche) zur einzig gültigen.
 Diese ist dann Angelegenheit und Bestandteil des Staates.
 Staatliche Institutionen besetzen leitende kirchliche Ämter.
 Die Staatsbürgerschaft ist gebunden an die Zugehörigkeit zu dieser Religion, Kirche oder Konfession.
 Die Kirche fungiert als Staatsorgan.
zu Aufgabe 4:
Der Leitartikel von Josef Joffe will die angemessene Haltung des Staates gegenüber Scientology
bestimmen und plädiert für eine staatliche Zurückhaltung. Seine Argumente sind auch auf andere
Sekten und Psychogruppen übertragbar.
Mögliche Pro-Argumente:
 Der Staat hat die Pflicht, Bürger vor kriminellen Machenschaften zu schützen und vor allem gegenüber Minderjährigen seine Fürsorgepflicht wahrzunehmen.
 Viele dieser Gruppen - so auch Scientology - sind keine Religion, sondern Wirtschaftsunternehmen.
 Intolerante Sekten sind Nutznießer der Toleranz des Staates (Steuerfreiheit usw.).
 Die kriminelle Energie mancher charismatischer Führer gefährdet Menschen und staatliche Einrichtungen (Terroranschläge).
 Der Staat muß sich gegen eine mögliche Unterwanderung durch Sekten, Psychogruppen und
radikale politische Gruppierungen schützen.
Kirche - Staat - Politik
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Mögliche Contra-Argumente:
 Zorn und Abscheu über Praktiken von Sekten und Psychogruppen dürfen nicht zum Maßstab
staatlichen Handelns werden.
 Durch Verbote werden unaufgebbare Werte der Verfassung gefährdet (Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses).
 Der Staat darf nicht vorschreiben, was „richtiger“ Glaube und was eine Religion ist.
 Der Staat darf bestimmte Gruppen weder privilegieren noch diskriminieren.
 Bürger sind nicht so dumm, daß sie nicht auch ihr eigenes Urteil bilden könnten.
 Eine Abhängigkeitsstruktur gibt es nicht nur bei Sekten, sondern auch in der Politik, der Wirtschaft und in den Kirchen.
 Ein Verbot bewirkt nur, daß gefährliche Gruppierungen in den Untergrund abtauchen und
dadurch noch gefährlicher werden.
Die kirchliche bzw. politische Einstellung der Schülerin / des Schülers sollte nicht bewertet werden.
Vielmehr kommt es in dieser Aufgabe darauf an, daß die Schülerin / der Schüler eine eigene Position entwickeln kann, die in sich stimmig ist und gut begründet wird.
Auch die Darstellungsebene (Originalität / appellative Stilmittel / Polemik) des Leserbriefes sollte
bei der Wertung berücksichtigt werden.
14
Kirche - Staat - Politik
1998 - 4. Schultz
Protestiert und mischt Euch ein!
Es ist gemeinhin in Vergessenheit geraten, daß Protestantismus etwas mit Protest zu tun hat. In
den Jahrhunderten nach Martin Luthers Reformation haben Deutschlands evangelische Kirchen
vor allem ihre Obrigkeitsfrömmigkeit gepflegt. Zur politischen Geschichte des deutschen Protestantismus gehörte im besonderen die Erziehung zum Gehorsam gegenüber staatlicher Gewalt und
zur Verdrängung eigener Wünsche und Bedürfnisse. Was wir heute politische Mitverantwortung
der Kirche nennen, hat keine Tradition in deutschen Landen. Selbst gegenüber der Weimarer Republik verharrten die christlichen Kirchen in rückwärtsgewandter, monarchietreuer Ablehnung und
trugen so zu deren Scheitern bei. . . . Erst Dietrich Bonhoeffers im Gefängnis niedergeschriebener Leitsatz: „Die Kirche ist nur dann Kirche, wenn sie für andere da ist“, hat die Widerspruchskraft
des christlichen Bekenntnisses und die daraus entstehende Bereitschaft zum politischen Handeln
geweckt.
Bonhoeffers höchst politische Aufforderung zur unbequemen Einmischung wirkte konkret hinein
ins Nachkriegsdeutschland: Im Osten letztlich zur friedlichen Überwindung der Diktatur und im
Westen zum behutsamen Aufbau eines demokratischen Pluralismus. Von Gustav Heinemann1 bis
Richard von Weizsäcker, von Kurt Scharf 2 bis Heinrich Albertz3 - endlich war es vorbei mit der
Flucht in die private Frömmigkeit. Engagierte Christen wurden zu praktizierenden Demokraten.
Und das tat unserer Republik gut.
In den vergangenen Jahrzehnten hat der Protestantismus erfolgreich versucht, eine Klammer zu
bilden zwischen dem säkularen Grundgesetz und dem christlichen Grundauftrag zu Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Daraus ist eine beachtliche politische Ethik erwachsen:
gegen den Kalten Krieg und für die Versöhnung mit den östlichen Nachbarn; gegen Massenvernichtungsmittel und für die Schärfung des Gewissens vor der Ausbildung zum Töten; gegen eine
kapitalistische Ellenbogengesellschaft und für die soziale Ausgestaltung der Marktwirtschaft oder
auch gegen die Benachteiligung der Frauen und für die Gleichberechtigung.
Nationalismus, Gewalt und Fremdenhaß bestimmen derzeit das Verhalten zu vieler - gerade jüngerer - Bürger. An die Stelle von Nächstenliebe ist bei ihnen Menschenverachtung getreten. Mitverantwortet wird das zudem von all denen, die sich schüchtern und hilflos zurückgezogen haben
aus der humanitären Einmischung in die Politik. Dazu gehört im Moment leider auch die Evangelische Kirche in Deutschland. . . .
Kirche und Kirchentag können wieder zum Frühwarnsystem der Gesellschaft werden. In der festgefahrenen Sozialpolitik etwa. Kirche muß ihre verbliebene Macht den Ohnmächtigen leihen. Das
gilt auch für die Außen- und Menschenrechtspolitik, wo sich die Evangelische Kirche viel zu eng
an staatliche Vorgaben hält.
Die Kirche kann in einer säkularer werdenden Gesellschaft nur wenige Probleme selbst lösen.
Aber sie kann in den wichtigen Fragen Problembewußtsein wecken. Der christliche Glaube ist kein
abgetrennter privater Lebensbereich. Er macht aus uns Anwälte der Menschlichkeit. Und wo die
verletzt wird, sind Widerstand und die Bereitschaft zum Handeln Pflicht.
Drum Protestanten:
Protestiert und mischt Euch ein!
Übernehmt Verantwortung!
Hansjörg N. Schultz, in: Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, Nr. 24, 11. 6. 93, Jg. 46 (leicht gekürzt)
15
Kirche - Staat - Politik
Erklärungen:
1
Gustav Heinemann (1899-1976)
gehörte der Bekennenden Kirche an, von 1969 bis 1974 Bundespräsident
2
Kurt Scharf (1902 - 1990)
Pfarrer, während NS-Zeit mehrfach inhaftiert, 1966 - 1976 Bischof der Evang. Kirche Berlin - Brandenburg, Mitglied der
Bekennenden Kirche
3
Heinrich Albertz (1915 - 1993)
Pfarrer, während NS-Zeit mehrfach in Haft, 1966 / 67 regierender Bürgermeister von Berlin, Mitglied der Bekennenden
Kirche
Aufgaben:
1.
„Protestiert und mischt Euch ein!“ - Erheben Sie aus dem Text, woraus der Autor diese
Forderung ableitet und wie er ihre Verwirklichung durch Protestanten in Geschichte und
Gegenwart beschreibt. (12 P.)
2.
Prüfen Sie in Auslegung von mindestens zwei neutestamentlichen Texten (z.B. Röm 13,
Mk 10, Mk12, Mt 5, 1. Kor 12) inwieweit sich Hansjörg Schultz mit seiner Forderung nach
Protest und Einmischung auf das Neue Testament berufen kann. (18 P.)
3.
Zeigen Sie am Verhalten der Kirche im Dritten Reich oder am Verhalten der Kirche in der
ehemaligen DDR, wie eine „unbequeme Einmischung“ in Staat und Gesellschaft ausgesehen hat. (15 P.)
4.
„Die Kirche ist nur dann Kirche, wenn sie für andere da ist.“ (Z.9) Erörtern Sie an einem
Beispiel wie Kirche heute Anwalt von Menschlichkeit sein kann, und wodurch sie Problembewußtsein wecken kann. ( 15 P.)
Kirche - Staat - Politik
16
1998 - 4. Schultz
Lösungsvorschlag
zu Aufgabe 1:
Der Autor leitet diese Forderung ab:
 aus dem ursprünglichen Sinn von „Protestantismus“
 aus dem christlichen Grundauftrag, für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der
Schöpfung
 aus der Überzeugung, daß christlicher Glaube „kein abgetrennter privater Lebensbereich“ sein kann.
Diese Forderung wurde oft nicht verwirklicht z.B. durch:
 Erziehung zum Gehorsam
 Obrigkeitsfrömmigkeit
 Mitverantwortung für das Scheitern der Weimarer Republik.
Für den Protest und die Einmischung stehen:
 Personen wie Bonhoeffer, Heinemann, Weizsäcker, Scharf, Albertz
 Kirchentage
 Rolle der Kirche in der ehemaligen DDR
 Mitverantwortung für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung.
Herausgefordert werden Protest und Einmischung durch Fremdenhaß, die Sozialpolitik,
Fragen von Gleichberechtigung und Menschenrechten.
Einmischung und Protest geschieht in verschiedenen Formen:
 Entwicklung einer politischen Ethik
 Wecken von Problembewußtsein
 soziale Verantwortung in der Diakonie
So kann Kirche zum „Frühwarnsystem“ in der Gesellschaft werden.
zu Aufgabe 2:
Röm 13 spricht vordergründig gegen die Forderung von Schultz. Der Text kann verstanden werden als Votum einer religiösen Minderheit, die sich eher nicht einmischt.
Es kann aber auch gezeigt werden, daß es sich nicht um grundsätzliche Aussagen zum Verhältnis
der Kirche zum Staat handelt. Als antienthusiastische Aussage beinhaltet Röm 13 die Forderung,
das staatliche Leben zu respektieren und durch Unterstützung des staatlichen Rechtshandelns
dem Gebot der Liebe zu entsprechen.
Weitere Impulse zur Einmischung geben z.B. folgende Texte:
 Mk 12: Der Gehorsam gegenüber Gott ist für Jesus allem anderen übergeordnet.
Respektierung des Kaisers ist nur in den von Gott gesetzten Grenzen möglich
 Mk 10: Keine Über- oder Unterordnung wie bei den „Herrschern“ der „Völker“
 Mt 5: Jesus stellt sich in den Seligpreisungen auf die Seite der Armen und Entrechteten und spricht ihnen das Reich Gottes zu
 1. Kor 12: Am Leib Christi sind alle gleichwertig.
Kirche - Staat - Politik
17
Die Schülerin / der Schüler kann durchaus zu unterschiedlichen Einschätzungen in der Frage
kommen, ob die Forderung von Schultz vom Neuen Testament her begründet werden kann.
zu Aufgabe 3:
Die Frage könnte z.B. beantwortet werden in Anknüpfung an Bonhoeffer, der in „Die Kirche vor
der Judenfrage“ drei Möglichkeiten für das Verhalten der Kirche gegenüber dem Staat aufzeigt.
Demnach soll Kirche
 den Staat an die eigentliche von Gott gegebene Aufgabe erinnern: z.B. Barmer Bekenntnis als
Protest gegen die Ideologie des Nationalsozialismus
 die Opfer unter dem Rad verbinden: z.B. Kirchliche Hilfsangebote für verfolgte Juden (Büro
Grüber)
 dem Rad in die Speichen fallen: z.B. Kirchlicher Widerstand gegen Euthanasie.
Positiv ist zu werten, wenn der Schüler/die Schülerin darüber hinaus zu der Einschätzung kommt,
daß auch die Bekennende Kirche hinter der ihr biblisch gebotenen Einmischung für die Schwachen und Entrechteten zurückgeblieben ist (Stuttgarter Schuldbekenntnis).
Wird das Beispiel der Kirche in der ehemaligen DDR gewählt, so kann vor allem auf ihre Rolle vor
der Wende Bezug genommen werden:
 Aufrechterhaltung eigener Strukturen auch bei starkem staatlichen Druck (z.B. Konfirmation,
Jugendweihe)
 Proteste gegen Wehrerziehung und Militarisierung der Gesellschaft
 Montagsgebete
 Bereitstellung von Räumen und Möglichkeiten für Menschen, die vom Staat her keine Möglichkeit hatten, sich zu versammeln und ihre Forderungen zu äußern
 Eintreten für eine friedliche Wende
Auch hier kann die Schülerin / der Schüler zu der Auffassung kommen, daß die Kirche sich zu
sehr mit dem Staat arrangiert hat.
zu Aufgabe 4:
Im Artikel von Schultz sind einige Beispiele angeboten: z.B. Problematik der Fremdenfeindlichkeit,
Asylpolitik, Sozialpolitik . . .
Die Argumentation sollte am konkreten Beispiel verdeutlichen, was Kirche als „Kirche
für andere“ im Gegenüber zum Staat tun kann:




Wie sieht Anwaltschaft für Menschlichkeit aus?
Wie wird Problembewußtsein geschärft?
Wie nimmt Kirche Einfluß auf gesellschaftliche Prozesse?
Wo liegen die Grenzen für kirchliches Handeln?
Kirche - Staat - Politik
18
2001 - 5. Forck
Jede Regierung kritisch begleiten
Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen und bekennt sich darum zu unverletzlichen
und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des
Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Die Worte sind gut, aber an ihnen sollte nun auch die konkrete Politik gemessen werden. Nicht
nur eine kommunistische Diktatur braucht die kritische Begleitung durch alle Bürger, sondern auch
eine demokratisch gewählte Regierung. Wir können unsere Mitverantwortung als Bürger nicht auf
die Wahlen beschränken, die in regelmäßigen Abständen in unserem Lande stattfinden. So müssen wir etwas tun für die Menschen, denen Leid zugefügt worden ist.
Mit größter Sorgfalt müssen wir darauf achten, daß nicht wieder Menschen anderer Völker und
Rassen unter uns gering geachtet werden. In vieler Hinsicht können hier die staatlichen Maßnahmen gegen die Übergriffe rechtsradikaler Gruppen nur unterstützt werden. Es ist auch erfreulich,
daß einzelne Bürger unter uns Zivilcourage zeigen, wenn Ausländer unter uns angegriffen werden.
Wir alle aber sollten noch mehr als bisher uns schützend vor Menschen stellen, die angepöbelt,
beleidigt oder gar mißhandelt werden.
Kritisch anzufragen ist, ob die neuen Gesetze für Asylsuchende dem Artikel 1 des Grundgesetzes
entsprechen. Vor allem sollte bedacht werden, ob die Zurücksendung von Menschen in die Länder, aus denen sie zu uns geflohen sind, eine verantwortliche Regelung sein kann. Vielfach werden sie dadurch neuer Unterdrückung, vielleicht der Folter oder sogar der Ermordung ausgeliefert.
Es muß deshalb als ein berechtigter Widerstand gewertet werden, wenn Kirchengemeinden Menschen schützen, die abgeschoben werden sollen. Und es wäre an der Zeit, wenn die verantwortlichen Politiker sich durch solchen Widerstand zu einer angemessenen Fassung ihrer Gesetze
leiten ließen.
Wir tragen Mitverantwortung dafür, daß auch an anderen Stellen der Welt nicht wieder Menschen
unterdrückt und entrechtet werden. Darum darf das Wohl unseres Volkes nur in seiner Einordnung
unter die Völker Europas und der Welt Maßstab politischen und wirtschaftlichen Handelns sein.
Auszüge aus einer Rede des Ostberliner Altbischofs Gerhard Forck 1995 vor dem Brandenburgischen Landtag,
abgedruckt in: Das Sonntagsblatt, Nr. 41 v. 13.10.1995, S. 34
Aufgaben:
1. „Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen ... .“ (Z. 1) Erheben Sie aus dem Text, wie
Altbischof Gerhard Forck diesen Satz interpretiert. (10 P.)
2. Prüfen Sie an zwei Texten, ob Forcks Forderung nach kritischer Begleitung einer Regierung
biblisch belegt werden kann. (15 P.)
3. Untersuchen Sie, inwiefern sich die Forderung des Altbischofs auch aus den Erfahrungen der
Kirche im Dritten Reich oder der Evangelischen Kirche in der DDR begründen läßt. (15 P.)
4. Erörtern Sie am Beispiel Kirchenasyl oder an einer anderen zur Zeit gesellschaftlich umstrittenen Frage, wie „Mitverantwortung“ der Kirche oder einzelner Christen praktiziert werden kann.
(20 P.)
Kirche - Staat - Politik
19
2001 - 5. Forck
Lösungsvorschlag
zu Aufgabe 1: „Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen ... .“ (Z. 1) Erheben Sie aus
dem Text, wie Altbischof Gerhard Forck diesen Satz interpretiert.
Der Autor würdigt diesen Satz positiv als ein Bekenntnis zu den Menschenrechten, die für jede
menschliche Gemeinschaft sowie für Frieden und Gerechtigkeit weltweit grundlegend sind.
Allerdings darf es nach Auffassung von Forck nicht allein bei diesen guten Worten bleiben; vielmehr müssen wir Bürger für diesen grundgesetzlichen Anspruch einstehen. Als wichtige Aufgabe
für alle Bürger nennt er „die kritische Begleitung“ der Regierung; und die brauche jegliche Regierung unabhängig vom politischen System.
Nach Forck haben wir Bürger eine Mitverantwortung dafür, dass die Menschenrechte für alle Menschen unabhängig von Rasse oder Herkunft gelten. Hier verweist er auf die Zivilcourage einzelner,
die bedrohten ausländischen Mitmenschen beistehen.
Diesen Satz (vgl. Art. 1 des Grundgesetzes) sieht er jedoch durch die neuen Gesetze für Asylsuchende in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang bezeichnet er die Praxis des Kirchenasyls als
„berechtigten Widerstand“, der die Politiker dazu veranlassen sollte, ihre Gesetzgebung zu überprüfen.
zu Aufgabe 2: Prüfen Sie an zwei Texten, ob Forcks Forderung nach kritischer Begleitung einer
Regierung biblisch belegt werden kann.
In der Auswahl der beiden Texte ist die Schülerin / der Schüler frei. Eine reine Textwiedergabe
genügt freilich nicht. Vielmehr gilt es die Berechtigung und Notwendigkeit einer „kritischen Begleitung“ der Regierung als Aufgabe der Christen biblisch zu begründen. Dabei geht es grundsätzlich
um das Verhältnis der Christen zum Staat bzw. zur Obrigkeit. So kann beispielsweise an Mk 12,
13-17, Röm 13, Apg 5, 26-29, Offb 13 oder an alttestamentlichen Texten herausgearbeitet werden:
 Der Staat wird im allgemeinen als Institution zur Erfüllung von wichtigen Aufgaben anerkannt,
 gleichzeitig wird aber auch eine kritische Haltung dem Staat gegenüber deutlich, die ihn auf
seine Aufgaben und damit in seine Grenzen verweist.
Über die Einzelaspekte der jeweiligen Texte hinaus ist von der Schülerin / dem Schüler insbesondere auf den zweiten Aspekt differenziert einzugehen.
zu Aufgabe 3: Untersuchen Sie, inwiefern sich die Forderung des Altbischofs auch aus den Erfahrungen der Kirche im Dritten Reich oder der Evangelischen Kirche in der DDR begründen läßt.
Die Schülerin / der Schüler soll zeigen, wie tief sie / er sich in den Zusammenhang der hier auftretenden Fragen eingearbeitet hat. Hier kommt es nicht auf die Fülle des aufgezählten historischen
Materials an, vielmehr gilt es im gewählten geschichtlichen Kontext die Notwendigkeit aufzuzeigen, politische Mitverantwortung zu tragen.
Dabei sind die Konfliktlinien für die Kirche im Dritten Reich (z.B. totalitäre NS-Ideologie, Gleichschaltung, Arierparagraph, Judenverfolgung, Euthanasie-Morde) aufzuzeigen und das Verhalten
der Kirche zu beschreiben. Letzteres sollte differenziert geschehen, d.h. es ist auf die vielfältigen
Reaktionen von Zustimmung, Gleichgültigkeit, appellativer Intervention bis hin zum Widerstand
von Einzelnen einzugehen.
Es ist der Schülerin / dem Schüler freigestellt sich mit einem Beispiel intensiv zu beschäftigen oder
aber die Aufgabe an verschiedenen Beispielen zu bearbeiten.
Entsprechendes gilt für die Erfahrungen der Kirche in der DDR.
Kirche - Staat - Politik
20
zu Aufgabe 4: Erörtern Sie am Beispiel Kirchenasyl oder an einer anderen zur Zeit gesellschaftlich umstrittenen Frage, wie „Mitverantwortung“ der Kirche oder einzelner Christen praktiziert werden kann.
Die Punktevergabe sollte sich insbesondere an folgenden Aspekten orientieren:




Wird die Problematik von der Schülerin / dem Schüler erkannt?
Werden die Argumente der Befürworter und Kritiker sachlich richtig dargelegt?
Werden Handlungsmöglichkeiten von Kirche oder einzelnen Christen aufgezeigt?
Wird schließlich reflektiert und differenziert eine Position hinsichtlich praktizierter Mitverantwortung vertreten?
Kirche - Staat - Politik
21
2001 - 6. Veit
Wird die Kirche noch gebraucht?
Gewiß, sie verliert immer weiter Mitglieder. In meiner Wohngemeinde, bevölkerungsreichster
Stadtteil Marburgs, haben wir dieses Jahr noch acht Konfirmanden.
Aber braucht man die Kirche? Oder ist sie eben nur „noch da“, noch einflußreich, und man muß
froh sein, wenn sie „mitkommt“ ...
Nun, es gibt auch Gebiete, auf denen die Kirche vorangegangen ist. Ohne „Brot für die Welt“ (und
Misereor) und deren Weihnachtssammlungen hätte das Gros der Menschen jahrzehntelang nicht
gewußt, wie es in der sogenannten Dritten Welt wirklich aussieht, und der Ansatz, „Hilfe zur
Selbsthilfe“ war wegweisend.
Denken wir weiter zurück bis ins „Dritte Reich“. Welche andere gesellschaftliche Gruppe gab es
noch, die offiziell, per Brief an den Innenminister Einspruch erhob gegen die Ermordung der Geisteskranken, und zwar 1940, als jeder inzwischen wußte, wie gefährlich die Nazis waren? Im Brief
des Bischofs Wurm ist von der „,Menschenwürde“ der Kranken die Rede und davon, daß „Gott
sich nicht spotten läßt“. (Umso unbegreiflicher freilich, daß erst für die Kranken, nicht frühzeitig für
Juden und Sozialisten „geschrien“ wurde, wie Bonhoeffer verlangte. Da waren die Feindbilder
stärker. Sie zu überwinden, darin besteht bis heute Nachholbedarf.)
Wurm bezieht sich in seinem Brief ausdrücklich auf den leidenden Christus und damit auf das
Proprium1 der Kirche. In dessen Umkreis hat es immer schon Erkenntnisse gegeben, die sonst
nicht vorkamen; sie verstehen sich in der Welt nicht von selbst. Ich erzähle eine kleine Geschichte, die ich in der Zeit des „Dritten Reiches“ selbst erlebte:
Im Sommer 1939 - ich war 17 Jahre alt - besuchte ich mit einer Gruppe Gleichaltriger
die Anstalt Bethel. Wir lernten während mehrerer Tage das Leben der Schwestern und
ihrer kranken Schutzbefohlenen kennen.
Eines Morgens besuchten wir Patmos, die Station der Schwerstbehinderten. Ich fand
mich plötzlich, verwirrt, am Kinderbett eines kleinen Mädchens. Was mich verwirrte,
war, daß die Kleine, die ihrer Körpergröße noch kein Jahr alt sein konnte (ich hatte
kleine Geschwister und kannte mich schon etwas aus), daß diese Kleine so lange
goldblonde Haare hatte, die sauber gescheitelt, in zwei Zöpfe geflochten und zu „Affenschaukeln“ hochgebunden waren, mit leuchtend blauen Schleifen. Ein Baby mit
Zöpfen? Ebenso leuchtend blau wie die Schleifen waren die weitgeöffneten Augen des
Kindes; es lag ganz still.
Meine Augen wanderten zu der Tafel, die über dem Bettchen angebracht war und
Auskunft gab über Namen und Alter. Mein Herz blieb fast stehen: das „Baby“ war 14
Jahre alt!
In dem Wunsch, einen Kontakt mit ihr aufzunehmen, trat ich einen Schritt näher und
sprach sie an, wie man ein Kleinkind anspricht. Sie bewegte sich nicht, reagierte in
keiner Weise. Die schönen blauen Augen blieben weit geöffnet, aber sie sahen mich
nicht.
Plötzlich bemerkte ich, daß das Kind weder Händchen noch Füßchen hatte; nur
Stummel von Armen und Beinen zeichneten sich unter der dünnen Sommerdecke ab.
Und nichts bewegte sich.
Ich kann kaum beschreiben, was für ein Entsetzen mich packte. Noch niemals hatte
ich einen solchen Menschen gesehen. Ja, war es ein Mensch? Oder nicht?
Ich trat zurück, kaum fähig, mich zu fassen. In diesem Augenblick betrat eine Schwester den Raum, sah mich an, verstand augenblicklich, was vorging. Sie eilte zum Bettchen, beugte sich über das Kind und rief ihm munter zu: „Na, Thereslein? Wie geht es
denn heute? Hast du gut geschlafen?“
Und die Kleine, die unbewegliche Kleine? Sie jauchzte zur Antwort, wie kleine Kinder
es tun; das ganze Gesichtchen war Lachen, es lebte, rötete sich vor Freude; das ganze unbehilfliche Körperchen arbeitete unter der Decke - kein Zweifel, es strampelte vor
Lebenslust, so gut es strampeln konnte. Die Schwester pikste es ein wenig in den
22
Kirche - Staat - Politik
Bauch, es lachte laut, sie versprach, ihm sein Frühstück zu bringen, und ging dann mit
mir hinaus.
Draußen erklärte sie mir, daß sie meinen Schrecken verstände. Vor ihr sei eine
Schwester auf dieser Station gewesen, die die innere Abneigung gegen die mißgebildeten Kinder nie ganz habe überwinden können. Sie habe sie sorgsam gepflegt, nie
einem Kind etwas zuleide getan; aber sie habe es kaum ertragen können, mit ihnen
umzugehen. Die Kinder hätten damals viel geschrien. ... Da habe sie um ihre Ablösung
gebeten und arbeite jetzt auf einer anderen Station.
Seither sei sie, meine Gesprächspartnerin, hier tätig, und das Schreien habe sich vollständig gelegt. „Im Gegenteil, sie freuen sich, wenn ich komme. Wissen Sie, ich sehe
gar nicht mehr, daß sie nicht richtig entwickelt sind. Sie sind für mich wie meine Blumen auf der Fensterbank: Die können auch nicht sprechen oder laufen, aber wenn ich
gut zu ihnen bin, dann danken sie es mir, indem sie blühen und gedeihen. Und meine
Kinder danken mir mit ihrer Freude.“ Nachdenklich fügte sie hinzu: „Wissen Sie, ich
glaube, sie haben eine besonders feinfühlende menschliche Seele. Sie haben eben
gespürt, daß meine Mitschwester sie ablehnte, auch wenn sie es nicht zeigen wollte,
und deshalb haben sie geschrien. Nur ihr Körper ist nicht richtig entwickelt, und so
kann die Seele sich nicht so äußern wie bei anderen Menschen. Aber sie ist da.“
Ich bin davongegangen in dem Gefühl, etwas Kostbares geschenkt bekommen zu haben - und daß ich lange brauchen würde, um es ganz zu erfassen: Der Wert eines
Menschen liegt nicht in dem, was er leisten kann. Das Geheimnis unseres Daseins ist
unser Angewiesensein auf Liebe und unser Lieben-Können. Die kranken Kinder waren
nicht zu täuschen. Mitten in der Zeit des „lebensunwerten Lebens“ lehrten sie und ihre
Schwester mich, was Menschsein heißt.
Und heute? Die neue Euthanasie-Debatte (aber nicht nur sie!) zeigt, daß die Erkenntnis dieser
Schwester keineswegs Allgemeingut ist, im Gegenteil. Der Mensch, der nichts „bringt“, der auf Hilfe angewiesen ist als Asylbewerber, Obdachloser, Kind einer mittellosen alleinerziehenden Mutter,
erfährt vielfach eine Verachtung, die man nicht für möglich halten sollte; an nichts zeigt sich die
fortgeschrittene Entchristlichung so sehr wie gerade hier. Ehen, Beziehungen scheitern, weil der
Ernährer oder die Ernährerin arbeitslos geworden ist oder krank; als ob man nicht gerade dann
besonders zusammenhalten müßte. „Menschenwürde“ steht wohl im Grundgesetz vornean; aber
sie wird nicht gefühlt. Ausnahmen, die vielen Gruppen, die sich für Benachteiligte stark machen,
bestätigen eher die Regel. Wer arbeitet am Bewußtsein der ganz „normalen“ Menschen, die die
„normale“ Gnadenlosigkeit der kapitalistischen Gesellschaft verinnerlicht haben? ...
Brauchen wir die Kirche? Ja, ja, ja. Je mehr sie Kirche ist und ihre Sache wirklich „übersetzt“, umso mehr. Noch ist sie da. Helfen wir ihr.
Prof. Dr. Marie Veit in: „Junge Kirche“, Heft 7/8, 57. Jahrgang1996, S. 386-389
1 Proprium – hier: Hauptaufgabe
Aufgaben:
1. „Wird die Kirche noch gebraucht?“ – Erheben Sie aus dem Text, wie Marie Veit ihre Antwort
auf diese Frage begründet. 15 P.
2. Die Kirche erhob 1940 offiziell „Einspruch ... gegen die Ermordung der Geisteskranken“ (Z.10).
Überprüfen Sie, inwieweit sich die Kirche in diesem Konflikt mit dem NS-Staat auf neutestamentliche Aussagen berufen kann. 15 P.
3. Beschreiben Sie die rechtliche Stellung der Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und untersuchen Sie, inwiefern damit Vorteile bzw. Nachteile für die Kirche verbunden sind. 15 P.
4. „Brauchen wir die Kirche? Ja, ja, ja.“ (Z. 81) Nehmen Sie Stellung zu dieser These, indem Sie
an einem Beispiel erörtern, inwiefern die Kirche heute einen Beitrag zur Bewältigung von gesellschaftlichen Problemen leisten kann. 15 P.
Kirche - Staat - Politik
23
2001 - 6. Veit
Lösungsvorschlag
zu Aufgabe 1:
Die Autorin bejaht die von ihr gestellte Frage am Ende des Textes mit großer Entschlossenheit. Im
Text nimmt sie die Kirche und ihr Handeln kritisch in den Blick. Dabei stellt sie fest, dass die Kirche immer mehr Mitglieder verliert. Gleichwohl begründet sie ihre These folgendendermaßen:



Von der Kirche gingen schon wichtige Anstöße für gesellschaftliche Entwicklungen aus, z.B.
durch die entwicklungspolitische Arbeit (Brot für die Welt, Hilfe zur Selbsthilfe).
In der Zeit des Nationalsozialismus hat sich keine andere gesellschaftliche Gruppe so stark für
die von dem „Euthanasie-Programm“ bedrohten Menschen eingesetzt wie die Kirche. Dies
führte auch zu Konflikten mit dem NS-Staat. Mit einer persönlichen Geschichte aus dieser Zeit
schildert sie anschaulich, was es heißt für die Würde der geistig behinderten Menschen einzutreten.
Diese „Erkenntnis“, dass der Wert eines Menschen nicht darin begründet ist, was er zu leisten
vermag, verpflichtet die Kirche zu ihrem Handeln, macht die Kirche zu einer Fürsprecherin für
all diejenigen, die am Rand der Gesellschaft stehen. Wenn die Kirche diese „Erkenntnis“ in ihr
Handeln „übersetzt“, dann ist - so die Autorin - völlig klar, dass wir die Kirche brauchen.
zu Aufgabe 2:
Das Verhältnis der Christen bzw. der Kirche zur staatlichen Obrigkeit ist in den neutestamentlichen
Texten gekennzeichnet durch eine grundsätzliche Akzeptanz und Loyalität einerseits und eine kritische Distanz andererseits.
Die Schülerin / der Schüler kann durchaus beide Aspekte darstellen. Allerdings verlangt die Fragestellung, dass vor allem auf die kritische Haltung dem Staat gegenüber differenziert eingegangen wird. So kann z. B. an Mk 12,13-17, Apg 5, 26-29 oder Offb 13 aufgezeigt werden, dass




der Staat sich nicht absolut setzen darf, vielmehr werden staatliche Ansprüche relativiert
auch der Staat sich in seinem Handeln vor Gott rechtfertigen muss
die Loyalität der Christen dem Staat gegenüber Grenzen hat
man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen.
zu Aufgabe 3:
Der verfassungsrechtliche Stellenwert der Kirchen in der BRD nach 1945 ist gekennzeichnet durch
drei Strukturelemente
 Garantie der vollen Religionsfreiheit: Individuelle und institutionelle Religionsausübung (Art 4
GG)
 Trennung von Kirche und Staat: Keine Staatskirche, religiöse Neutralität des Staates (Art 3 GG;
Art 137,1 WRV = Art 140 GG)
 Eigenständigkeit der Kirchen in der Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten (Art 137
WRV).
Dabei vermeidet die Verfassung allerdings eine strikte Trennung von Kirche und Staat. Den Kirchen werden ausdrücklich ihre öffentliche und rechtliche Stellung und die damit verbundenen hoheitlichen Rechte und Privilegien zugesichert.
Das Modell der Kooperation und Koordination von Staat und Kirche bietet der Kirche durchaus
Vorteile, z. B.:
Kirche - Staat - Politik
24
 Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts: Besteuerungsrecht, Gebühren und Kostenbefreiung und ein eigenes Dienst- und Beamtenrecht garantieren die Eigenständigkeit der
Kirche.
 Kirchen haben einen Öffentlichkeitsauftrag: Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, kirchliche Kindergärten, freie Jugendarbeit und Erwachsenenbildung, die Übernahme öffentlicher
Aufgaben der Kirchen in der Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt sowie die Ausübung der Seelsorge in staatlichen Institutionen (Gefängnisse und Bundeswehr) gewähren den Kirchen ein weites
gesellschaftliches Handlungsfeld.
 Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat entlastet den kirchlichen Finanzapparat, wird
aber von der Kirche bezahlt.
In dieser verfassungsrechtlichen Stellung liegen allerdings auch Nachteile für die Kirche, z. B.
 Kooperation und Koordination können zu einem Wohlverhalten der Kirche dem Staat gegenüber führen und lassen unter Umständen notwendige Kritik am Staat nicht aufkommen.
 Die Kirche macht sich abhängig von der Kirchensteuer.
 Die Kirche hat ein Glaubwürdigkeitsproblem (Diskrepanz zwischen der Frohen Botschaft des
mittellosen Wanderpredigers und der staatlich sanktionierten, privilegierten Situation der Kirche).
zu Aufgabe 4:
Im Text von Marie Veit werden einige Beispiele angeboten, die von der Schülerin / dem Schüler
aufgegriffen werden können, z.B. Asylproblematik, Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Fragen der
Menschenwürde, „Gnadenlosigkeit der kapitalistischen Gesellschaft“.
Die Argumentation sollte am konkreten Beispiel verdeutlichen, wie Kirche Kirche für die Menschen
ist bzw. sein kann, indem sie „ihre Sache wirklich übersetzt“.
Hier kann die Schülerin / der Schüler auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Kirche diesem Anspruch nicht gerecht wird.
25
Kirche - Staat - Politik
2001 - 7. Rau
Im Gespräch: Johannes Rau
»Die Kirche sollte sich einmischen«
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident über die Rolle der Christen
in der Politik und über die »soziale Schieflage« der deutschen Gesellschaft
5
10
15
20
25
30
35
Frage: Herr Ministerpräsident, über Sie wird manchmal etwas spöttisch geschrieben, daß Sie gläubiger Christ sind. Ärgert Sie das?
Johannes Rau: Nein. Man soll da keine Camouflage1 betreiben. Es gibt welche,
die sagen das mit Häme. Bei manchen Journalisten scheint eben Häme die erste
Einstellungsvoraussetzung zu sein. Aber damit muß man leben. Und das kann
ich gut.
Frage: Nur wenige Politiker bekennen sich noch wie Sie zu ihrem Glauben. Woran liegt das?
Johannes Rau: Ich glaube, das liegt an einer veränderten Rolle der Kirchen. Die
Kirchen bekommen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit einen Minderheitenstatus. Das ist aber ehrlicher, als den Eindruck zu vermitteln, wir seien ein Volk von
lauter praktizierenden Christen.
Frage: Halten manche Politiker Fragen nach ihrem Glauben für zu intim?
Johannes Rau: Das wäre ein Mißverständnis. Zwar ist Religion Privatsache,
aber das bedeutet ja nicht, daß es keinen etwas angeht, sondern daß der Staat
niemandem in Glaubensfragen dreinreden darf. Ich finde schon, daß christlicher
Glaube eine öffentliche Angelegenheit ist. Deshalb kann und soll man das auch
nicht verschweigen.
Frage: Unterscheidet sich ein christlicher Politiker in seinem moralischen Anspruch von anderen?
Johannes Rau: Nein. Es gibt Nichtchristen, die haben eine eindrucksvollere
ethische Haltung als viele Christen. Es ist ein ganz altes Mißverständnis, Christsein sei moralischer als Nichtchristsein. Das wird von manchen so dargestellt, ist
aber leider eine falsche Schlußfolgerung. Der Christ unterscheidet sich von anderen in der Art seiner Hoffnung.
Frage: Nicht im politischen Handeln?
Johannes Rau: Das wirkt sich darauf aus. Aber das kann sich bei anderen, unter anderen weltanschaulichen Aspekten, genauso auswirken.
Frage: Wächst in der Politik die Neigung zum Populismus2?
Johannes Rau: Ich glaube, die Politik muß zuerst einmal wieder deutlich machen, daß sie nicht alles kann. Die Politik hat in den letzten Jahrzehnten zu sehr
den Eindruck vermittelt, sie sei für alles zuständig, obwohl sie nur begrenzte
Wirkungsmöglichkeiten hat. Deshalb wird sie von den Wählern heute sogar für
Probleme abgestraft, deren Lösung sie gar nie versprochen hat. Wir Politiker
müßten uns wieder aufs Politische konzentrieren. Das wäre schon eine große
Hilfe.
Frage: Könnte für mehr Bewegung in der Politik eine Kirche sorgen, die sich etwa als Lobby der Arbeitslosen noch stärker einmischt?
Johannes Rau: Die Kirche sollte sich immer einmischen, in alle öffentlichen Angelegenheiten. Aber sie darf nicht Partei werden, sondern muß unverwechselbar
Kirche bleiben. Wenn soziale Schieflagen entstehen, wie das im Augenblick der
Fall ist, dann sollten sich die Kirchen äußern.
in: Das Sonntagsblatt, Nr. 52 vom 29. Dezember 1995, S. 10 (gekürzt)
Kirche - Staat - Politik
26
Erklärungen:
1
Camouflage - Tarnung (von Absichten)
2
Populismus - politische Strömung, die Volksnähe vorgibt
Anmerkung: Der damalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Johannes
Rau, ist heute Bundespräsident.
Aufgaben:
1. Legen Sie dar, wie sich Johannes Rau die Rolle der Christen in der Politik vorstellt und wo er
die Grenzen von kirchlichem und politischem Handeln zieht.
2. Untersuchen Sie, inwiefern sich Raus Aussagen zur Rolle der Christen im Staat biblisch begründen lassen.
3. Beschreiben Sie das Verhältnis von Glaube und Politik bei Martin Luther oder Johannes Calvin.
4. „Die Kirche sollte sich immer einmischen, in alle öffentlichen Angelegenheiten.“ (Z. 38f) - Setzen Sie sich anhand eines aktuellen Beispiels mit dieser Forderung des Politikers Johannes
Rau auseinander.
Kirche - Staat - Politik
27
Lösungsvorschlag:
Legen Sie dar, wie sich Johannes Rau die Rolle der Christen in der Politik vorstellt und wo er die
Grenzen von kirchlichem und politischem Handeln zieht.
Folgende Gesichtspunkte sollten aus dem Text erhoben werden:
Rolle der Christen in der Politik:
 Obwohl Religion grundsätzlich Privatsache ist, in die der Staat nicht hineinreden dürfe, fordert
Rau dazu auf, christlichen Glauben zu einer öffentlichen Angelegenheit zu machen.
 Der Christ unterscheidet sich von den anderen in der Art seiner Hoffnung. Diese wirke sich von
ihrem W esen her auch auf politisches Handeln aus.
 Zur Rolle des Christen gehöre es folglich, daß er sich immer in die Politik einmischen solle und
dürfe, vor allem in Zeiten „sozialer Schieflagen“.
Grenzen kirchlichen Handelns:
 Rau zieht Grenzen da, wo die Kirche selbst „Partei“ wird, d.h. für ihn muß die Kirche
unverwechselbar Kirche bleiben.
Grenzen politischen Handelns:
 Grenzen werden nach Rau durch die Erkenntnis gesetzt, daß die Politik nicht für alle Bereiche
zuständig sein könne, vielmehr die Begrenztheit ihrer Wirkungsm
möglichkeiten anerkennen
müsse.
Untersuchen Sie, inwiefern sich Raus Aussagen zur Rolle der Christen im Staat biblisch begründen lassen.
Die Schülerin / der Schüler kann herausarbeiten, daß in biblischen Texten die Institution Staat,
bzw. staatliche Ordnungen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben zunächst einmal als ordnungsstiftende Größe akzeptiert werden soll (z.B. Röm 13).
Folgende neutestamentliche Begründungen für die Einmischung der Christen in sozialen
Schieflagen wären möglich:
 In der Erwartung des Reiches Gottes („der anderen Art der Hoffnung“) haben staatliche und
gesellschaftliche Ordnungen immer nur ein begrenztes Recht, sind relativ. Ist das Reich Gottes
gefährdet, ist der Christ gefordert, sich einzumischen.
 Jesu Verhalten selbst, sein Eintreten für Arme und Benachteiligte, z.B. in den Seligpreisungen
(insbesondere Mt 5, 3.6.9.f).
 Mk 12, 13-17 verdeutlicht, daß Christen Gott mehr gehorchen sollen als allem anderen.
 Apg 5, 29 und Offb 13 fordern Widerstand gegen einen sich absolut setzenden, den Glauben
bedrohenden Staat.
Beschreiben Sie das Verhältnis von Glaube und Politik bei Martin Luther oder Johannes Calvin.
Ausgehend von Luthers sog. 2-Reiche-Lehre sollte die Schülerin / der Schüler entwickeln, daß
nach Luther grundsätzlich geistliches und weltliches Regiment, Kirche und Staat nicht vermischt
werden sollen. Beide Regimente stehen nach Luther im Dienste Gottes.
Das weltliche Regiment ist notwendig zur Sicherung des äußeren Friedens. Da der Christ
W eltperson und Christperson zugleich ist, handelt er auch im weltlichen Bereich. Zu betonen ist,
daß der Christ in dem Augenblick, in dem die Obrigkeit ihre Grenzen überschreitet, sich in
Glaubensfragen einmischt oder im Unrecht handelt, die Pflicht hat, gegen den Staat vorzugehen,
was bis zum aktiven W iderstand führen kann.
Wahlweise kann die Schülerin/ der Schüler das Verhältnis von Glaube un
nd Politik bei Calvin
darlegen.
„Die Kirche sollte sich immer einmischen, in alle öffentlichen Angelegenheiten.“ (Z. 38) - Setzen
Sie sich anhand eines aktuellen Beispiels mit dieser Forderung des Politikers Johannes Rau auseinander.
Am Beispiel von Asylrecht, Armut in der BRD, Menschenrechtsverletzungen, Diakonie ... kann die
Schülerin / der Schüler die Auseinandersetzung entwickeln.
Dabei kommt es darauf an, daß der Konflikt sachgerecht dargestellt wird und mögliche kirchliche
Handlungsweisen deutlich werden.
Natürlich kann auch kritisch angefragt werden, ob die Kirche sich wirklich überall einmischen solle.
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Kirche - Staat - Politik
2004 - 8. Huber
Auf die Erneuerung der Kirche hoffen
von Bischof Dr. Wolfgang Huber
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Kann man auf eine Kirche hoffen, die die eigene Botschaft ernst nimmt und deshalb Gottes Wahrheit feiert, den Menschen entdeckt und zu mündigem Glauben
ermutigt? Eine positive Antwort auf diese Frage ist zunächst in dem Vertrauen
auf den göttlichen Geist begründet, der mehr bewirkt, als im Kalkül menschlichen
Handelns vorgesehen ist. Diese positive Antwort findet zugleich Anhalt an den
Veränderungen, die sich in den Kirchen vollziehen.
Die ökumenische Gemeinschaft zwischen den Kirchen macht Fortschritte, manchen Rückschlägen zum Trotz. Die veränderte Rolle von Frauen in der Gesellschaft wirkt sich auch in der Kirche aus, trotz vielfältiger Widerstände; sie trägt
zu einer neuen Art der Gemeinschaft bei, in der hierarchische Motive der Überund Unterordnung an Bedeutung verlieren. In Kirchen, die unter der Last ihrer
langen Geschichte innerlich wie äußerlich oft kalte Orte, ja Räume der Unnahbarkeit geworden sind, entsteht wieder die Chance, Nähe und Vertrauen, Wärme
und Ermutigung zu erfahren. Eingeschliffene Rollenmuster werden aufgebrochen; Probleme des Zusammenlebens werden nicht verdrängt, sondern wahrgenommen. Solidarität wird in der kleineren Gemeinschaft bewusst gelebt, aber
auch auf die größeren Zusammenhänge bezogen: auf den Umgang mit Fremden, auf das Verhältnis zu den Hungernden der Erde, auf die Fürsorge für die
gefährdete Natur.
Heute wachsen den Kirchen neue Möglichkeiten zu, auf die Treue Gottes zu seiner Schöpfung so zu antworten, dass von ihnen Dankbarkeit für die dem Menschen anvertraute Schöpfung und Verantwortung für die Zukunft des Lebens
ausstrahlen. Sie können der sozialen Kälte entgegentreten, die sich in industriellen Gesellschaften besonders leicht festsetzt, und zu Keimzellen einer Kultur des
Helfens werden. Dass eine solche Kultur des Helfens sich ausbreitet, ist der
wichtigste Beitrag der Kirchen zu einer Gesellschaft, die von der Achtung vor der
Würde des Menschen und vor der Würde der Natur bestimmt ist.
Die Kirche der Zukunft wird sich entweder vor dem Säkularisierungsdruck in einen Winkel halböffentlicher Sonderexistenz zurückziehen und mit sich selbst beschäftigen. Oder sie wird in aller Öffentlichkeit ihr besonderes Profil zur Geltung
bringen und vertreten: als eine Gemeinschaft, die in freier Solidarität für die Lebensrechte der Menschen und für die Würde der Natur eintritt.
Huber, W., Kirche in der Zeitenwende. Gesellschaftlicher Wandel und
Erneuerung der Kirche, Gütersloh 1999, S. 242f.
Erläuterungen:
Kalkül (Z.4 ) - hier: das Planen, Berechnen, Abwägen von Handlungsmöglichkeiten
Säkularisierungsdruck (Z. 28 ) – Druck, sich weltlichen Strukturen und Inhalten
anzupassen
29
Kirche - Staat - Politik
Aufgaben:
1.
Erheben Sie aus dem Text, welche Hoffnung Bischof Wolfgang
Huber für die Kirche hat und wie er diese Hoffnung begründet.
15 P.
2.
„Kann man auf eine Kirche hoffen, die die eigene Botschaft ernst
nimmt...?“(Z.1)
Erläutern Sie an mindestens zwei Texten des Neuen Testaments
(z.B. Mt 6,9-13; Mt 11,28-30; Mt 25,31-46; Lk 10,25-37; Apg 2),
auf welche Botschaft sich die Kirche beruft.
15 P.
3.
Stellen Sie an zwei Beispielen dar, wie die Kirche für eine „Kultur
des Helfens“ eintritt und untersuchen Sie, wie dadurch der „sozialen Kälte“ der Industriegesellschaft entgegengetreten wird.
15 P.
4.
Eine Gesellschaft ohne Kirche – Beschreiben Sie, welche Auswirkungen dies Ihrer Meinung nach hat und entwickeln Sie Ihre
Vision von Kirche und Gesellschaft.
15 P.
60 P.
Kirche - Staat - Politik
30
2004 - 8. Huber
Lösungsvorschlag
zu Aufgabe 1:
Wolfgang Huber hofft auf eine Kirche, die ihre „eigene Botschaft ernst nimmt“, sich an der „Wahrheit Gottes“ orientiert, die an den Menschen interessiert ist und diese zu einem „mündigen Glauben“ ermutigt.
Seine Hoffnung begründet Huber folgendermaßen:
 Dem Geist Gottes ist mehr zuzutrauen als menschlichen Berechnungen und Aktionen.
 Positive Anhaltspunkte sind in den Veränderungen zu finden, die sich in den Kirchen beobachten lassen. Als Beispiele nennt Huber den Fortschritt der ökumenischen Gemeinschaft und die Emanzipation und Gleichberechtigung der Frauen, die auch in der Kirche zu
einer Neustrukturierung der Gemeinschaft führte.
 Innerhalb der Kirche wächst somit die Möglichkeit neu, Geborgenheit und Vertrauen zu erfahren. Gleichzeitig lässt sich eine „Öffnung“ der Kirche erkennen. Sie stellt sich den Problemen des Zusammenlebens im Kleinen wie im Großen. Das Verhältnis der Menschen
untereinander wie zur Schöpfung, Solidarität und die Verantwortung für die Zukunft des
Lebens sind die zentralen Themen innerhalb der Kirche.
 Am wichtigsten empfindet Huber die kirchliche „Kultur des Helfens“, die aus Dankbarkeit
und Verantwortung Gott gegenüber entsteht und ein wichtiger Beitrag zu einer Gesellschaft ist, die für die Würde von Mensch und Natur eintritt.
zu Aufgabe 2:
Die Kirche beruft sich auf die Botschaft Jesu von der Liebe Gottes. Diese Liebe stellt die Kirche
bei der Begleitung der Menschen auf ihrem Lebensweg in den Mittelpunkt.
An folgenden Bibelstellen kann dies verdeutlicht werden:





Mt 6,9-13: Das "Vaterunser" ist das Gebet der christlichen Kirchen. In diesem Gebet wird
um das "Kommen des Reiches Gottes" gebeten. Jesus verkündigt das Reich Gottes, welches bereits angebrochen ist und in der Nächstenliebe zeichenhaft in Erscheinung tritt. Die
Kirche verkündigt diese Botschaft Jesu weiter.
Mt 25,31-46: Die Perikope vom Weltgericht zeigt, dass Gott in jedem Bedürftigem anwesend ist. Auch diese Perikope ist im Zusammenhang mit der Botschaft Jesu vom Reich
Gottes zu sehen. Die Kirche orientiert sich in ihrem diakonischen Wirken daran.
Lk 10,25-37: Der Barmherzige Samariter ist ein Beispiel Jesu für vorbildliches Verhalten im
Hinblick auf Nächstenliebe und Barmherzigkeit.
Apg 2,42-47: Das Zusammenleben in der Urgemeinde dient als Beispiel für christliche
Gemeinschaft. Dazu gehören Gemeinschaft bei den Mahlzeiten und im Gebet, Gütergemeinschaft und Solidarität mit den Bedürftigen.
Mt 11,28-30: Jesus spricht den Menschen, die unter der Last des Lebens leiden, "Erquickung" und "Ruhe für die Seele" zu. In der Seelsorge setzt die Kirche diese Tradition fort.
zu Aufgabe 3:
Hier lassen sich Beispiele aus der Diakonie und Entwicklungshilfe nennen, wie diakonische Hilfsangebote, Entwicklungshilfe-Projekte, Asylarbeit, Integration von ausländischen Mitbürgern, Engagement für Arbeitslose und gegen Arbeitslosigkeit, Beratungsangebote für Menschen in
Notsituationen (Psychologische Beratungsstellen, Schuldnerberatung etc.).
Kirche - Staat - Politik
31
Die Konflikt- und Notsituation ist anhand der Beispiele deutlich darzustellen. Es sollte bei der Bearbeitung dieser Aufgabe aufgezeigt werden, dass es sowohl um individuelle als auch um strukturelle Veränderungen geht. Akute Hilfe in Notsituationen ist dabei genauso wichtig, wie die
langfristige Veränderung struktureller Probleme.
Neben wirtschaftlichem Druck und Konkurrenzkampf kommt es in den industriellen Gesellschaften
immer mehr zu Isolation und Vereinsamung. Hier wird "soziale Kälte" deutlich spürbar. Wer durch
das soziale Netz fällt, der fällt "tief", denn den Halt, den Menschen früher oft in ihren Familien hatten, gibt es heute für viele Menschen nicht mehr.
Hier wächst der Kirche neben der Bereitstellung von wirtschaftlicher Hilfe verstärkt auch eine seelsorgerliche, therapeutische und sozial-integrative Aufgabe zu. Die Kirche kann dabei der Individualisierung entgegenwirken und Gemeinschaft ermöglichen.
zu Aufgabe 4:
Das Szenario einer Gesellschaft ohne Kirche sollte ausführlich –mit Darstellung denkbarer Vorund Nachteile- beschrieben werden. Die Schülerin/der Schüler sollte bei der Entwicklung einer Vision von Kirche und Gesellschaft nicht frei phantasieren, sondern ihre/seine Gedanken begründet
und sachlich richtig verknüpft darstellen. Sie/er kann auf den Text und die Ergebnisse der Aufgaben 2 und 3 zurückgreifen, es können aber auch ganz eigenständige Ansätze erläutert werden.
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Kirche - Staat - Politik
2004 - 9. Strauß
Zum Leben ermutigen
von Michael Strauß
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Mit Sorge fragen viele nach dem Weg von Theologie und Kirche im neuen
Jahrhundert. Denn sowohl der Protestantismus als auch der Katholizismus erleiden seit einigen Jahren in Deutschland einen gravierenden Erosionsprozess.
Zwar sind Kirchenaustritte noch lange kein Grund, das Ende der Volkskirche,
oder gar der Kirche schlechthin zu prophezeien;...
Doch der Mitgliederschwund ist ein Symptom dafür, dass Theologie und Kirche
vielfach die Bodenhaftung verloren haben und kaum noch Träger oder wenigstens Partner der geistigen Entwicklung unseres Landes sind. Sie scheinen einer Mentalität und Gedankenwelt verhaftet zu sein, die ... kaum noch dem Lebensgefühl der Bevölkerungsmehrheit in unserem Lande entsprechen.
Das drückt sich zum einen in der gebetsmühlenartig vorgetragenen Klage von
Theologen und Repräsentanten der Kirche aus, die Menschen seien unpolitisch und desinteressiert an gesellschaftlichen Fragen geworden. Sie hätten
nur noch ihr individuelles Glück im Blick. ...
So ist der Graben zwischen Kirche und Gesellschaft, Theologie und Kultur
garstig groß geworden: Auf der einen Seite stehen die wackeren christlichen
Propheten, die den Mächtigen die Masken vom Gesicht reißen und händeringend versuchen, eine neue Streitkultur zu inszenieren.
Auf der anderen Seite wächst die Zahl der - vor allem jüngeren - Menschen,
denen die politisch korrekte Gesinnung der ersteren nur noch auf den Geist
geht, weil sie dahinter einen bigotten1 Moralismus wittern, der sie in ihrem Unternehmungsdrang und ihrer Freiheit begrenzen will.
Das trifft gerade den Protestantismus, der seit 1945 vor allem vom Gedanken
der gesellschaftspolitischen Verantwortung geprägt war, wie er sich als theologische Erkenntnis aus dem weitgehenden Scheitern der Kirche im Dritten
Reich herausgebildet hatte. Davon zeugt die reiche Geschichte der Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ebenso, wie die fruchtbaren Ansätze der Politischen Theologie. ...
Die Frage nach dem guten und gerechten Leben ist zunehmend aufgehoben in
der Frage nach dem gelingenden Leben. ...
Gerade von Theologie und Kirche erwarten viele Menschen heute, wenn überhaupt noch etwas, dann etwas anderes als moralische Appelle: vor allem seelsorgerliche Begleitung, religiöse Orientierung und auf diese Weise Mut zum
Leben. Sie erwarten, dass sich Theologie und Kirche auf ihre Kernkompetenz
besinnen und diejenige Rolle übernehmen, die sonst niemand in unserer Gesellschaft übernehmen kann: die Rolle der christlichen Weggefährten in bewegter Zeit.
Michael Strauß, in: „Evangelische Kommentare“, 1/2000, S. 5 (gekürzter Text)
Erläuterung:
1
bigott = frömmelnd
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Kirche - Staat - Politik
Aufgaben:
1.
Theologie und Kirche „scheinen einer Mentalität und Gedankenwelt verhaftet zu sein, die...kaum noch dem Lebensgefühl
der Bevölkerungsmehrheit in unserem Lande entsprechen.“
(Z.8ff.)
Erheben Sie aus dem Text die unterschiedlichen Positionen von
Kirche und Gesellschaft.
15 P.
2.
Zeigen Sie an zwei biblischen Texten wie die Kirche sich auf die
Botschaft Jesu von der Liebe Gottes beruft und dadurch religiöse
Orientierung und Mut zum Leben vermittelt.
15 P.
3.
Nach wie vor erscheint die Vorstellung von einer weltweiten
Ökumene als Vision. Erörtern Sie zwei Unterschiede zwischen
der evangelischen und römisch katholischen Konfession und
zeigen Sie Möglichkeiten auf, wie Ökumene gelebt werden kann.
15 P.
4.
Die Menschen erwarten heute von Theologie und Kirche vor allem seelsorgerliche Begleitung. Erschöpft sich darin die Aufgabe
der Kirche? Nehmen Sie begründet Stellung.
15 P.
60 P.
Kirche - Staat - Politik
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2004 - 9. Strauß
Lösungsvorschlag
zu Aufgabe 1:
Folgende Punkte sollte der Schüler/die Schülerin herausarbeiten.
Der Autor konstatiert eine Kluft zwischen Gesellschaft und Theologie/Kultur, Symptome: Mitgliederschwund, abnehmende Teilhabe der Kirche und Theologie an geistiger Entwicklung.
Position der Kirche: Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung, vor allem im Protestantismus
(EKD-Denkschriften, als verarbeitete Erfahrung aus dem Nationalsozialismus), Klage über mangelndes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Fragen, gleichzeitig ist die Grundhaltung
des Menschen auf das persönliche Wohlergehen reduziert.
Position der modernen Gesellschaft: zentrale Fragestellung gilt dem erfolgreichen Leben, nicht
dem guten und gerechten, der sich auch Ethik und Moral unterordnen müssen; Forderung nach
Reduktion der Kirche auf ihre Kernkompetenz als Begleiterin des Menschen; Gefühl der Einschränkung durch die Kirche.
zu Aufgabe 2:
Der Schüler/ die Schülerin soll zwei Bibelstellen seiner/ihrer Wahl interpretieren und deren Bedeutung für das Leben heute aufzeigen.
Botschaft Jesu (z.B. Mt 11,28-30; 25,31-46; Lk 10, 25-37)
Zuwendung Jesu zu allen Menschen, gerade auch zu gesellschaftlichen Randexistenzen,
Aufhebung sozialer Unterschiede im Reich Gottes,
Forderung nach praktizierter Nächstenliebe,
nur die Gerechten, die an ihren Taten erkannt werden, bekommen das ewige Leben geschenkt.
Jerusalemer Urgemeinde (z.B. Apg. 2)
Vielfalt der Gemeinde,
Taufe als Voraussetzung für Vergebung der Sünden,
Mahlgemeinschaft,
Gütergemeinschaft,
täglicher Gottesdienst und Abendmahl.
Bedeutung für das heutige Leben: freie Antwort der Schülers/ der Schülerin.
zu Aufgabe 3:
Unterschiede zwischen der evangelischen und römisch katholischen Konfession z.B.:
Gottesdienst (Messe – Wortgottesdienst),
Amtsverständnis (Vorrangstellung des Papstes, hierarchisches Amtsverständnis, apostolische
Sukzession – Priestertum aller Gläubigen, u.a.)
Die Zahl der Sakramente (Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Priesterweihe,
Ehe – Taufe und Abendmahl),
Abendmahl ( Transsubstantiation – Konsubstantiation).
Einheit in der Vielfalt z.B.:
Besinnung auf Gemeinsamkeiten: Bibel, Glaube an dreieinigen Gott, Vater Unser, Credo
verstärkte Kooperation der Kirchen (Kirchentag, gemeinsame Gottesdienste vor Ort...)
gemeinsame diakonische Arbeit
ökumenischer Rat der Kirchen
Weltgebetstag der Frauen
Konziliarer Prozess
Kirche - Staat - Politik
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zu Aufgabe 4:
Der Schüler / die Schülerin soll über das notwendige Faktenwissen hinaus in der Lage sein, eigene Gedanken zu entwickeln, Schwerpunkte zu setzen und Lösungsansätze zu formulieren.
Mögliche Schwerpunkte:
Diakonie (z.B. Projekte für Arbeitslose, mobile Jugendarbeit, Vesperkirche, Altenarbeit etc.),
Engagement für die Armen (neue Wirtschaftsordnung, Hilfe für Entwicklungsländer etc.),
ethische Positionen (moderne Reproduktionsmedizin, Stammzellenforschung, Klonen, Verantwortung für die Schöpfung etc.),
Engagement für den Frieden/Gewaltlosigkeit,
politische Positionen (Kirchenasyl, Wehrdienstverweigerung, Menschenrechte etc.).
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