Freiheit für Deutschland Freiheit für Europa Die Freiheit der Bürger

Werbung
Freiheit für Deutschland
Freiheit für Europa
Die Freiheit der Bürger in Europa ist akut gefährdet. Die USA unterdrücken mit
dem erschwindelten Vorwand der «Terrorbekämpfung» immer weitere Teile der
Welt. Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche
Freiheitsberaubung. Der Spitzel- und Überwachungsstaat in der BRD nimmt
Formen an, von denen die Stasi nur hätte träumen können. Aus Angst vor den
Medien, den Gerichten und linksextremen Schlägerbanden wagen die Bürger
kein offenes Wort mehr über die Einwanderung von Ausländern oder über die
Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch wird Tatsache.
Wie konnte es soweit kommen? Warum wehren sich Regierung und Parteien in
Deutschland nicht gegen solche Zustände, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten? Die
Antwort ist einfach:
Weil die Bundesrepublik kein Staat der Deutschen ist,
sondern ein Selbstverwaltungs-Provisorium unter
alliierter Vormundschaft!
So paradox es klingt: Der Zweite Weltkrieg ist nie wirklich beendet worden; es gibt
keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht
unter amerikanischem Diktat; in Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte
Truppen. Deutschland ist seit 63 Jahren unterdrückt.
Einer der Väter der BRD, Prof. Carlo Schmid (SPD) bezeichnete die entstehende
Bundesrepublik in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 als
«Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft». Das blieb bis heute
so, denn die Vereinbarung zwischen der BRD und den drei Mächten vom
27./28.9.1990 zum «2+4-Vertrag» hält im ersten Teil, Art. 2 fest:
«Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche
oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden … begründet oder
festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht in Kraft…» (BGBl 1990, Teil II, S. 1398)
Zu den erwähnten «gerichtlichen Maßnahmen» der Alliierten gehören vor allem die
Urteile und Feststellungen des Nürnberger Militärtribunals vor 1946, bei dem
die These der Alleinkriegsschuld Deutschlands und die Thesen der
Völkermordverbrechen festgeschrieben wurden.
Das «Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland» ist keine Verfassung,
sondern ein Organisationsstatut für eine Übergangszeit. Es wurde vom
deutschen Volk weder in Auftrag gegeben noch beschlossen, sondern vom
Sieger des Weltkriegs angeordnet.
Deswegen sieht der Art. 146 GG auch vor: «Dieses Grundgesetz … verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen
Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» Weil die BRD kein Staat ist,
gibt es auch kein Staatsvolk von Bundesbürgern, es gibt nur Deutsche. Das
Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD geht auf das «Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz» von 1913 zurück. Auf dem bundesdeutschen
Personalausweis steht als Nationalitätsbezeichnung nur das Adjektiv «deutsch», wo
normalerweise der Name des Staates stehen müsste.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (BVerfGE 36,1):
«Das Grundgesetz geht davon aus, dass das Deutsche
Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und
weder mit der Kapitulation noch später untergegangen
ist.»
Am 8. Mai 1945 hat nur die deutsche Wehrmacht kapituliert. Reich und Regierung
wurden davon rechtlich nicht berührt, aber kurz danach völkerrechtswidrig ihrer
Handlungsfähigkeit beraubt.
Alle Eingriffe der Alliierten in deutsche Angelegenheiten, vor allem die Verhaftung der
Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945 und die Einsetzung neuer Teilverwaltungen
in Westdeutschland, Mitteldeutschland und Österreich sind nichtig, weil unter Zwang
vollzogen und damit völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen die Haager
Landkriegsordnung.
Die faktische Abtrennung der ostdeutschen Reichsterritorien (gegenwärtig verwaltet
von Polen, Rußland, Litauen und der Tschechei) ist nichtig und hat am
Gebietsbestand des Reiches nichts geändert. Es wurde von den
Okkupationsmächten de jure kein Territorium annektiert. Auch aus dem
Gesichtspunkt der «normativen Kraft des Faktischen» ist eine Übertragung
territorialer Souveränität auf fremde Mächte nicht möglich. Denn zu wirksamem
Recht wird das Faktische immer nur in Verbindung mit dem entsprechenden
Rechtstitel. Da weder eine politische Kapitulation des Reiches («debellatio») noch
förmliche Annektierungen noch ein entsprechender Friedensvertrag mit dem Reich
vorliegen, besteht das Reich völkerrechtlich gesehen in den Grenzen von 1939
weiter.
Juristisch gesehen besteht auch kein Friede, sondern höchstens ein
friedensähnlicher Zustand. Die Handlungsunfähigkeit des Reiches verunmöglichte
einen Friedensschluss bis heute. Wäre die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des
Deutschen Reiches, so hätte für die Alliierten kein Hindernis bestanden, nach
Gründung der BRD 1949 oder spätestens anlässlich des «2+4-Vertrages» von 1990
in Friedensverhandlungen mit Deutschland einzutreten. Dies ist nicht geschehen,
und es kann unter den jetzigen Umständen nicht geschehen. Aus dem gleichen
Grund sind übrigens auch die sogenannten Feindstaatenklauseln der UNO
gegenüber dem Deutschen Reich noch immer in Kraft. Die "BRD" ist ja Mitglied der
UNO und tritt damit deutlich dem "Feindstaat Deutsches Reich", Deutschland
gegenüber.
An der geschilderten Rechtslage haben alle Wahlen der letzten Jahrzehnte
nichts geändert, weil sie unter Besatzung und unter Vorenthaltung des
Selbstbestimmungsrechtes stattfanden und stattfinden.
Wahlen in der BRD sind lediglich verwirrte Akklamationen für die von den
Kriegssiegern lizensierten Parteien, während die von den Siegern lizensierten
Medien die "Meinungsbildung" besorgen.
Dieser unwürdige Zustand kann erst beendigt werden, wenn das deutsche Volk
über seine Lage aufgeklärt ist und – nach dem Ende der amerikanischen
Weltherrschaft – in freien Wahlen einen Reichstag bestellt, der seinerseits die
Reichsregierung wählt.
Dann hat die Sklaverei ein Ende, und die unterdrückten Völker, die von den
Heuschrecken des Globalkapitalismus ausgebeutet werden, können aufatmen.
Herunterladen