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IP/01/1674
Brüssel, 28. November 2001
Kommission genehmigt
Emissionshandelsrechte
britische
Regelung
für
Die Europäische Kommission hat gemäß den Regeln für staatliche Beihilfen
das vom Vereinigten Königreich konzipierte Handelssystem für
Treibhausgasemissionen genehmigt, das Anfang 2002 anlaufen soll. Dadurch
kann das VK schon Erfahrungen sammeln, bevor das EU-weite System in
Kraft treten wird, das die Kommission erst kürzlich dem Europäischen
Parlament und dem Rat vorgeschlagen hat. Die Kommission würdigte die
positiven Aspekte des VK-Systems, wies aber darauf hin, dass die
erheblichen Unterschiede zwischen der britischen Lösung und der von der
Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zu Marktverzerrungen führen
könnten. In diesem Fall müsste das britische System geändert werden, um es
mit dem EG-Recht in Einklang zu bringen. Jedoch würde es die Kommission
begrüßen, wenn die Regierung des VK von sich aus auf dieses Ziel
hinarbeitet.
Der Emissionshandel ist ein effizientes, marktbasiertes Politikinstrument zur
Bewältigung der Klimaveränderungen. Je nach ihren Emissionsreduzierungskosten
zur
Erreichung
der
Emissionsziele
können
die
Unternehmen
in
Emissionsreduzierungen investieren oder die Emissionen unter ihre Ziele senken
und ihre überschüssigen Berechtigungen an ein anderes Unternehmen verkaufen,
dessen Reduzierungskosten höher liegen und das deshalb seine Ziele durch den
Kauf von Rechten erreichen will. Mit einem derartigen Mechanismus können
kostengünstige globale Emissionssenkungen vorgenommen werden.
Bei der Gestaltung eines Handelssystems bieten sich einige wichtige
Wahlmöglichkeiten an. Ein freiwilliges System z.B. bedarf eines finanziellen
Anreizes für die Unternehmen, während gesetzliche Regelungen keine staatlichen
Hilfen nach sich ziehen. Es hängt von der Zahl der Teilnehmer ab, wie hoch die
Emissionssenkung ausfällt. Letzten Endes wird ein Verfahren zur Durchsetzung
der Regelung ihre Einhaltung beeinflussen.
Das VK will zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ein freiwilliges
Handelssystem einführen. Im Rahmen des Systems werden finanzielle Anreize im
Gegenwert von insgesamt 30 Mio. GBP (versteuert) pro Jahr während eines
Zeitraums von fünf Jahren gewährt und auf alle Einheiten verteilt, die sich zu
absoluten Emissionssenkungen verpflichten. Die Unternehmen geben auf einer
Auktion Gebote für die Anreizmaßnahmen ab.
Sowohl die Anreizmittel als auch das Handelssystem sind als staatliche Beihilfen
zu betrachten, da sie bestimmte Unternehmen begünstigen und den Handel
zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können. Jedoch ist das System nach
Auffassung der Kommission mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche
Umweltschutzbeihilfen vereinbar. Diese Einschätzung beruht u.a. auf folgenden
Erwägungen:
Der
Emissionsrechtehandel
ist
ein
wesentliches
wettbewerbsorientiertes Instrument zur Erreichung der Kyoto-Ziele; das System
belohnt Unternehmen, die über die bestehenden Standards hinausgehen und
einen Nettoumweltnutzen herbeiführen; das System ist in seiner derzeitigen Form
zeitlich begrenzt, d.h. es gilt bis zum Inkrafttreten eines EU-Instruments für den
Emissionsrechtehandel; die Wahl eines freiwilligen Systems macht
Anreizmaßnahmen notwendig und es ist ein Mechanismus vorgesehen, in dessen
Rahmen die Anreizmittel zurückgefordert werden können, wenn die Umweltziele
nicht erreicht wurden.
Das britische System unterscheidet sich erheblich von den Optionen der
Kommission in ihrem jüngsten Vorschlag für eine Richtlinie über den EU-weiten
Emissionsrechtehandel. Dem Kommissionsvorschlag liegt ein obligatorisches
Konzept ohne finanzielle Anreize zugrunde. Im Gegensatz zum britischen System
werden die Strom- und Wärmeerzeuger unmittelbar für ihre Emissionen haftbar
gemacht, eine Option, die in größerem Umfang zu kostengünstigen
Emissionssenkungen führen dürfte. Außerdem ist in dem Kommissionsvorschlag
ein pro Tonne CO2-Äquivalent berechnetes Bußgeld für den über die Berechtigung
hinausgehenden Ausstoß und die Verpflichtung zum Ausgleich von Fehlmengen
vorgesehen. Das Vereinigte Königreich hat zugesagt, in naher Zukunft ebensolche Bußgelder einzuführen.
Die Kommission hat die positive Initiative der britischen Regierung begrüßt, den
Emissionsrechtehandel einzuführen, bevor ein EU-weites System in Kraft tritt, und
wollte dazu beitragen, dass aus den Erfahrungen mit der britischen Regelung
rechtzeitig Lehren gezogen werden können.
Jedoch hat die Kommission auch darauf hingewiesen, dass die wesentlichen
Unterschiede zwischen dem britischen Konzept und der von der Kommission
vorgeschlagenen Richtlinie zu Marktverzerrungen führen können. In diesem Falle
würde die Kommission rechtzeitig Änderungen in der britischen Regelung
vorschlagen, um eine reibungslose Anpassung an die EU-Rechtsvorschriften zu
ermöglichen, jedoch würde sie es begrüßen, wenn die britische Regierung von sich
aus auf dieses Ziel hinarbeitet.
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