Wichtige Notizen zur Vorlesung von Prof

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Wichtige Notizen zur Vorlesung von Prof. Fasching: „Berufliche Rehabilitation“
KAPITEL 1:
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Einstieg: 2002 -> neuer Studienplan verabschiedet. Pädagogik eigenes Studium, früher
Studienzweig und nur kombinierbar wählbar, z.B. mit Sonderheilpädagogik. Bis 2002
war auch Berufliche Rehab ein Studienzweig, besetzt mit Prof. Niehaus, die das
Institut dann aber verließ. Da die Stelle nicht nachbesetzt wurde, konnte die Berufliche
Rehabilitation nicht weitergeführt werden.
9 Schwerpunkte: Von den 9 Schwerpunkten am Institut können aber nicht alle
gewählt werden, da Lehrstellen nicht besetzt sind. Auch ist das
Lehrveranstaltungsangebot in diversen Schwerpunkten, wie z.B. der Sozialpädagogik
sehr dürftig, es werden viel zu wenig Lehrveranstaltungen angeboten für die Anzahl
an Absolventen.
Schwerpunkt Erwachsenenbildung: Gibt es als solchen nicht mehr, wurde mit
einem anderen Schwerpunkt zusammengelegt und nennt sich von nun an „Aus- und
Weiterbildungsforschung“.
Berufliche Rehabilitation: hierfür ist Prof. Biewer zuständig. Für den Schwerpunkt
gibt es auch eine Einführungsvorlesung, die von Mag. Dr. Fasching (derzeit noch
karenziert) ab diesem WS wieder angeboten wird. Auch kann der Schwerpunkt der
Beruflichen Rehab als einer der 2 erforderlichen Schwerpunkte gewählt werden, um
sich am Ende des Studiums zusätzlich noch den Zusatz „Sonder-Heilpädagoge“
eintragen zu lassen (Anm.: hierfür sind 10 SST aus den Bereichen SOHEI,
Medizin oder auch Berufl. Rehab nötig).
KAPITEL 2:
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Was heißt Berufliche Rehabilitation: Es geht um pädagogische Modelle zur
„Eingliederung“ (Übergang Schule-Beruf), zur „Wiedereingliederung“ (ins
Berufsleben, z.B. nach Krankheiten oder es geht auch um Umschulungen nach
Unfällen, die eine Ausübung in der vorangegangenen Tätigkeit nicht mehr möglich
macht) und um eine „gleichberechigte gesellschaftliche Teilhabe“ (z.B. auf dem
Arbeitsmarkt)
Was bedeutet Berufliche Rehab als Wissenschaft: Sie agiert „interdisziplinär“, d.h.
sie arbeitet über ihre Disziplin hinaus und nimmt sich sowohl pädagogischer,
psychologischer, soziologischer als auch sozialpolitischer Fragen an.
Was sind die Ziele der Beruflichen Rehabilitation: Kompetenzen in: a)
Organisation, Training, Planung und Beratung. Weiters in b) Entwicklung,
Evaluation und Assessment. (Anm.: Assessment = „Schätzung, Einschätzung,
Beurteilung“ -> solche Bewertungen, Einschätzungen werden zum Beispiel
vorgenommen, wenn es z.B. um die Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder
einem Unfall geht, oder aber auch wenn es um eine Eingliederung in den Beruf geht,
werden so genannte „Profile“ erstellt, dazu aber später mehr.). Darum geht es weiters:
c) Im Sinne der interdisziplinären Arbeit die „Kooperation mit diversen Ämtern,
Betrieben, etc., Beitrag zur Weiterentwicklung der Beruflichen Rehab. im Sinne der
Wissenschaft, auch unter sich verändernden gesellschaftl. Bedingungen!
Anmerkung: Zu den eben angesprochen Kompetenzanforderungen sind im Skriptum
die Lehrveranstaltungspunkte der Beruflichen Rehab. einsehbar.
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KAPITEL 3:
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In Anbetracht der obern angesprochenen erforderlichen Kompetenzen und zu
erreichenden Ziele: Wie sehen nun die Aufgaben, bzw. Tätigkeiten im Bereich der
Beruflichen Rehabilitation tatsächlich aus, welche internen Tätigkeitsfelder gibt
es? Dazu nun mehr im folgenden Punkt:
 AssistentInnen: z.B.: a) Job-Coaches, b) Arbeitsassistenz (nicht zu
verwechseln mit der Assistenz am Arbeitsplatz -> betrifft „Persönliche
Assistenz“), c) Persönliche Assistenz; d) Clearer: im Übergangsbereich
Schule/Beruf, gehen in die Schulen, bereiten Jugendliche auf Übergang vor,
stellen erste Kontakte zu Betrieben her…
 Aufgaben: begleiten, stabilisieren, organisieren, vermitteln, organisieren in
alltäglichen Situationen oder im Betrieb/Schule.
 Zielgruppen: Erwachsene und Jugendliche.
 Zusätzliche (erforderliche?) Weiterbildungsmöglichkeiten: als: betriebsinterne
RehabilitationsplanerInnen, Fachreferenten oder auch Tätigkeiten in der
Forschung.
KAPITEL 4: Einstieg in die Berufliche Rehabilitation
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Faktum: 12,6 % behinderte Arbeitslose in Österreich.
Segmente des Arbeitsmarktes:
 1.Arbeitsmarkt: umfasst reguläre und sozialversicherungspflichtige
Erwerbsarbeit. (Anm.: schwer vermittelbare oder so genannte „begünstigte
Behinderte“ [ab 50%] können hier auch hineinrutschen. Zum Begriff des
Begünstigten Behinderten -> siehe Seite 8/oben) Dieses Segment des
Arbeitsmarktes betrifft die Tätigkeit in der „Freien Wirtschaft“.
 2.Arbeitsmarkt: umfasst reguläre, aber nicht sozialversicherungspflichtige
Arbeit. Bsp.: Integrative Betriebe, AMS,…;
Beispiel, wo jetzt im Assessment angesetzt werden kann: Nehmen wir die
Erwerbstätigkeit am 2.Arbeitsmarkt her: hier können im Bereich des „Assessment“
folgende Aufgaben übernommen werden:
 Unterstützung bei Bewerbungen,
 Qualifikationsanforderungen, Profilerstellungen,
 Vermittlung an Arbeitsstellen;
Segmente des Arbeitsmarktes: Fortsetzung:
 3.Arbeitsmarkt: betrifft Sondereinrichtungen, wie z.B. Werkstätten. (vgl.
Stadler)
Arbeit im Sinne von Erwerbstätigkeit:
 Zeiterfahrung: Strukturierung des Alltags
 Erweiterung: persönl., und sozialer Horizont
 Mitverantwortung (z.B. für ein Produkt)
 Sozialer Status und Identität
 (Weiter-)Entwicklung und Herausforderung(en)
 Existenz(ab)sicherung
 Gesellschaftliche Teilhabe
 Unabhängigkeit/Autonomie (vgl. Jahoda)
Situation am Arbeitsmarkt:
 schneller, technischer Wandel
 technischer Wandel erfordert Umschulungen, neue
Qualifikationsanforderungen.
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 Die neuen Anforderungen führen zu mehr Stress, was wiederum eine höhere
Belastbarkeit, Flexibilität, Anpassungsfähigkeit erfordert, der…
 …viele Personen mit z.B. niedrigeren Qualifikationen, aufgrund einer
Behinderung, oder ältere Personen (weil diese umgeschult/eingeschult werden
müssen), nicht gewachsen sind, dies führt zu einer „Marginalisierung“,
welche eben dies bedeutet. Es kommt zur Herausbildung von Randgruppen,
die diese eben genannten Anforderungen, Qualifikationen nicht (mehr) erfüllen
(können). (vgl. Stadler)
Weitere Konsequenzen der oben angesprochenen Punkte: a) Wegfall v.
Nischenarbeitsplätzen, b) Wegfall v. sozialen Unterstützungen -> dies führt zu neuen
Aufgaben und Anforderungen für die Berufliche Rehabilitation und die
Sozialpolitik! Was heißt das im Konkreten?
 Nischenarbeitsplätze sind solche Arbeitsplätze, die zusätzlich geschaffen
werden oder sich zusätzlich schaffen, entstehen, bsp.: im Bereich der
Sonderheilpädagogik gibt es vieler solcher Nischenarbeitsplätze, es kommen
auch immer wieder welche dazu… und genau solche „Nischen“ fallen durch
die neuen Anforderungen wieder weg…und genau hier muss die Berufliche
Rehabilitation reagieren und agieren!
KAPITEL 5: Berufliche Rehabilitation: Definitionen, Begriffsklärungen -> Notizen am
Rande
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Zusammenfassend: Worum geht’s?
 um Eingliederung: Zielgruppe (behinderter, sozial benachteiligter)
Jugendlicher; Übergang Schule in den Beruf.
 Wiedereingliederung: Zielgruppe (von Krankheit betroffene oder durch Unfall
folgenschwer benachteiligter) Erwachsener; Wiedereingliederung in den
Beruf/Umschulungen.
 Eingliederung und Wiedereingliederung auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt
durch…
 …Bildungsangebote, Umschulungen, diverse soziale Leistungen, Maßnahmen
(z.B. im Bereich der Bildungsassistenz, oder Arbeitsassistenz) (vgl. Niehaus)
Hilfen in der Beruflichen Rehab: Wofür? (vgl.a.Vonderach)
 zur Erhaltung,
 Erlangung eines Arbeitsplatzes, wie z.B. durch Beratung, Vermittlung,
Organisation, Einleitung berufsfördernder Maßnahmen, Einleitung von
(sozialen) Maßnahmen oder Leistungen. Bsp. Hierfür: „Begünstigter
Behinderter“: ab 50% Behinderungsgrad, wird v. Bundessozialamt
bescheinigt. Arbeitgeber bekommt dadurch mehr Leistungen, der behinderte
Arbeitnehmer wird „unkündbar“, was für einen Betrieb oft einen Grund
darstellt, einen behinderten Menschen nicht einzustellen. Was die
„Mehrleistungen“ betrifft, so kann dies zum Beispiel heißen, dass dadurch für
den behinderten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz die für ihn nötigen
Arbeitsbedingungen geschaffen werden können (z.B. niedrigen Aktenregale,
barrierefreie Bürozimmer, Lifte,…) Bei einer so genannten
„Arbeitsplatzanpassung“ , z.B. wenn eine Sekretärin aufgrund eines Unfalls
zwei ihrer Finger verliert, so können dieser die „50%“ zugesprochen und
diverse Maßnahmen am Arbeitsplatz ermöglicht werden, damit diese ihrer
Tätigkeit wieder dementsprechend nachgehen kann.
Medizinisch/Defizitorientierte Definition v. Rehabilitation: „Summe jener
aufeinander abgestimmter Maßnahmen -> ZIEL: (Wieder-)Herstellung der geistigen,
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sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit -> ZIEL: angemessenes
gesellschaftliches Mitglied zu werden.“ (zusammengefasst n. Betty) (vgl. WHO)
Rehabilitationsprozess: a) Wiederherstellung physischer und psychischer
Leistungsfähigkeit und b) berufliche und soziale Integration (=> Eingliederung),
sowie Re-Integration (=> Wiedereingliederung)
Die Berufliche Rehabilitation stellt Mittel und Maßnahmen zur Beruflichen (Re)Integration, dass soll ihr Ziel sein. (vgl. Siller)
Beruflich Soziale Integration, was heißt das? Sie zielt auf die sozialen
Lebenswelten ab, den Alltag, die Familie, den Partner,…; Wesentlicher Bestandteil
der (Beruflich-)Sozialen Integration = Berufliche Integration und Rehabilitation
behinderter Menschen in die Gesellschaft.
Zusammenfassend:
 Berufliche Integration: Integration/Rehabilitation in den Beruf, in die
Gesellschaft.
 Soziale Integration: betrifft die sozialen Lebenswelten, wie Familie, Freizeit,
Partner,…(vgl. Siller)
Die Übergänge in der Beruflichen Rehabilitation:
 Übergang Schule in den Beruf: ZIELGRUPPE: Jugendliche
 (Wieder-)Eingliederung od. Umschulung im und in den Beruf (nach Krankheit,
Unfall): ZIELGRUPPE: Erwachsene
 Übergang in die Rente, den Ruhestand: ZIELGRUPPE: Erwachsene
Phasen des Rehabprozesses:
 Medizinische Phase der Rehab
 Pädagogische Phase der Rehab
 Soziale Phase der Rehab
 Psychologische Phase der Rehab
Medizinische Phase der Rehabilitation: meist nach Unfall oder Krankheit: ZIEL:
Beseitigung, Vermeidung und Verhütung von Behinderung/Krankheit. Diese Aufgaben
können medizinische Behandlungen, Rehabzentren oder auch
Psychotherapien,…übernehmen. Bei der medizinisch-defizitorientierten Sichtweise
steht wie immer der Heilungsprozess und die Beseitigung im Vordergrund.
Behinderung = aber nicht gleich Krankheit und daher nicht heilbar.
Pädagogische Phase der Rehabilitation: Bestmögliche Aus- und Weiterbildung der
von Behinderung, Krankheit oder Unfällen betroffenen Kinder, Jugendlichen und
Erwachsenen, im Sinne einer Ressourcenorientiertheit.
Soziale Phase der Rehabilitation: Eingliederung in die Gesellschaft (=>
Partizipation) mittels barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln,
öffentlichen Gebäuden, Infrastruktur, Schaffung der Möglichkeit autonomer
Lebensführung (z.B. mit Hilfe v. Persönlicher Assistenz, siehe später)
Berufliche Phase der Rehabilitaion: Vorbereitung auf den Beruf v. Menschen m.
Behinderung entweder zur…
 Ersteingliederung in den Beruf : Übergang Schule – Beruf, oder zur
 Wiedereingliederung in den früheren Beruf: nach Unfall, Krankheit,..
 Umschulung in einen neuen Beruf
Maßnahmen zur Ersteingliederung und zur Wiedereingliederung:
 Berufsfindung/Arbeitserprobung mittels Erstellung v. Qualifikationsprofilen
(Assessments) oder durch Berufliche Orientierung (für Jugendliche seitens v.
Job-Coaches, die in die Schule kommen; Profilerstellungen: wo liegen
Kompetenzen des Jugendlichen, welche Interessen,…)
 Berufliche Vorbereitungsmaßnahmen in Bezug auf Ausbildung, Umschulung
oder Fortbildung (v.a. für Erwachsene nach einem Unfall).
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 Berufliche Arbeitsplatzanpassung um beispielsweise Betriebe auf die
behinderte Person vorzubereiten (im Sinne von einer Vermittlung zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bzw. einen Erwachsenen z.B. nach einem
Unfall den Wiedereinstieg in den früheren Beruf zu ermöglichen. Die
Anpassung bezieht sich also auch auf die Anpassung des Arbeitsplatzes an die
behinderte Person. Diese genannten Aufgaben übernehmen zum Teil so
genannte ArbeitsassistInnen (mehr dazu später).
KAPITEL 6: Prävention
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Prävention ist ein wichtiger Aspekt in der Beruflichen Rehabilitation und versteht
sich im Sinne von Brackhane „als beste Rehabilitation.“
Prävention hat vor allem die Aufgaben der Vermeidung und Vorbeugung von
Behinderung, (chronischer/dauerhafter) Krankheit, mit dem ZIEL der Teilnahme am
Erwerbsleben!
Betriebliche Prävention: Hier wird unterschieden zwischen Primärprävention und
Sekundärprävention.
 Primärprävention: durch Sicherheits- und Gesundheitsmanagmentsysteme
auf ergonomischer (= „Gesetzmäßigkeit menschlicher Arbeit“, laut Wikipedia.
„Schaffung geeigneter Ausführungsbedingungen für die Arbeit des Menschen“,
so Wikipedia ebd.), arbeitsorganisatorischer Ebene und in der
Personalentwicklung. ZIEL = immer Vermeidung und Vorbeugung.
 Sekundärprävention: ZIEL ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Maßnahmen
zur Vorbeugung und Vermeidung von chronischen Erkrankungen, Unfällen,
die eine dauerhafte Einschränkung der Leistungsfähigkeit zur Folge hätten
bzw. müsste der Arbeitnehmer neu umgeschult werden oder der Arbeitsplatz
neu angepasst werden, was für den Betrieb und für den Staat (falls die
betroffene Person gar überhaupt nicht mehr in die Erwerbstätigkeit
zurückkehren könnte) wirtschaftliche „Unkosten“ verursachen würde. Ein
begünstigter Behinderter (wie bereits angesprochen) ist zudem unkündbar. Die
Bereiche der Prävention sind wie oben genannt.
Ziele Beruflicher Rehabilitation:
 wirtschaftliche Unabhängigkeit
 Schaffung eines sozialen Status/Identität
 Erweiterung der sozialen Kontaktmöglichkeiten (im Sinne der sozialen
Rehabilitation)
 Ausübung einer den Neigungen entsprechenden Tätigkeit (mit Hilfe der
Erstellung v. [Qualifikations-/Anforderungs-] Profilen durch Jobcoaches,…)
 Aufbau eines sozialen Netzwerks (=> Stabilisierung zu soz. Umwelt) im Sinne
einer sozialen Integration, sowie Schaffung einer emotionalen
Ausgeglichenheit. (vgl. Seifert)
KAPITEL 7: Zielvorstellungen der Rehab, gesetzliche Verankerung der Ziele der
Beruflichen Rehab.
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Das Ziel oder die Ziele der Beruflichen Rehabilitation, nämlich die der sozialen und
beruflichen Integration in die Gesellschaft finden sich (gesetzlich) verankert in den
„Behindertengleichstellungsgesetzen“! (vgl. Plath, König & Jungkunst)
Die (gesetzlichen) Akteure sind:
 BMSG: Bundesministerium f. soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz.
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 BSB – BSA: Bundesamt für Soziales und Behinderungswesen (a.
Bundessozialamt, kümmert sich auch um Pflegegeldangelegenheiten)
 AMS: Arbeitsmarktservice
 Sozialversicherungsträger: wie z.B. WGKK, PVA,…umfasst
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung,
Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung.
KAPITEL 8: Behinderungsbegriffe, etc.
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Behinderungsbegriffe: Es gibt keinen einheitlichen Behinderungsbegriff und die
verschiedenen Behinderungsbegriffe haben Konsequenzen für die betroffenen
Personen: Hier die Entwicklungen des Begriffs der Behinderung:
 Nach SCHWORM: An dessen Ausführungen sollen sich folgende
Überlegungen zur Definition anschließen:
 „Behinderung“ und „behindern“ -> junge Termini.
 18.Jahrhundert: Ausdruck „behindert“ wurde ersetzt durch: „gehindert“, dann
 Begriff fand (bis heute) Einzug in Straßenverkehrsordnung (zuerst in der
Prozessordnung) („hindern“).
 Ursprünglich: „eine Sache nach hinten stellen“ (mittelhochdt.)
 Beginn 20.Jhdt.: jetziger Terminus und in Bezug auf Sonderheilpädagogik!
Die medizinische/defizitorientierte Sichtweise von „Behinderung“: Versteht
„Behinderung als ‚Folgeleiden einer körperlichen Schädigung, die ursächlich in der
geschädigten Person liegt“. Es handelt sich hierbei wie gesagt um eine
defizitorientierte Sichtweise. KOBI kritisiert diese Auffassung, da dieser Begriff oder
diese Sichtweise zu einer Stagnation führt, d.h. diese Art der Einstellung zum Begriff
der Behinderung ist bis heute nicht überwunden.
Gründe für die Stagnation dieses „medizinischen“ Behinderungsbegriffes sind:
 Medizinische Fortschritte hatten auch eine große Anziehungskraft auf die
Heilpädagogik!
 Die Heilpädagogik konnte sich nicht unabhängig machen von der
medizinischen Vorstellung.
 Das Theoriedefizit in der Heilpädagogik resultiert u.a. daraus, dass die
„Allgemeine Pädagogik“ sich weigert sich mit Erziehungs- und
Bildungsprozessen zu befassen.
 Zusammengefasst ist das Medizinische Modell oder die medizinischdefizitorientierte Zugangsweise die bis heute noch Anzutreffendste in der
Sonderheilpädagogik. (vgl. Kobi)
Die pädagogische Sichtweise von Behinderung:
 Zusammengefasst nach BACH, BANK-MIKKELSEN/NIRJE und SANDER
versteht sich Behinderung als: (Nur diese Definition bitte)
a) individuelle Beeinträchtigung (vgl. Bach)
b) umfänglich, alle Lebensbereiche betreffend
c) schwerwiegend und (vgl. Bank-Mikkelsen/Nirje)
d) langfristig. (Sander, zit. n. Bach)
 Zusammengefasst nach BLEIDICK, HAGEMEISTER versteht sich
Behinderung als:
a) Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen
Funktionen infolge einer Schädigung, was wiederum…
b) Tätigkeiten im Alltag und die Teilhabe (Partizipation) am Leben in
der Gesellschaft erschwert. (vgl. Bleidick & Hagemeister)
 Zusammengefasst nach BLEIDICK versteht sich Behinderung als:
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a) Ausgang von Beeinträchigung verschiedenster sensorischer und
motorischer Funktionen, wie z.B. eine körperliche
Beeinträchtigung, Beeinträchtigung des Sehens, des Hörens,…auch
Mehrfachbehinderungen seien möglich; (vgl. Bleidick)
 Zusammengefasst nach BLEIDICK und HAGEMEISTER versteht sich
Behinderung weiters als:
a) Behinderung als relativ, da Behinderungen in unterschiedlichen
Maße/Grade wirksam werden und die betroffene Personen dadurch
auch in unterschiedlichem Ausmaß „be-hindern“.
 Zusammengefasst nach BLEIDICK und HAGEMEISTER versteht sich
Behinderung weiters als:
a) Ausmaß der „Be-hinderung“ durch das soziale Umfeld, also
inwieweit wird die betroffene Person durch das Umfeld behindert…
b) und inwieweit die betroffene Person selbst mit seiner
Beeinträchtigung fertig wird.
 Zusammengefasst nach dem DEUTSCHEN BILDUNGSRAT (zit. n.
Bleidick) versteht sich Behinderung im erziehungswissenschaftl. Sinne als:
a) eine Beeinträchtigung, die es Kindern und Jugendlichen aufgrund
ihrer körperlichen, sozialen, sprachlichen oder seelischen
Behinderungen erschwert ist, am gesellschaftl. Leben teilzuhaben.
Unterkapitel: „Sonderpädagogischer Förderbedarf“
In Zusammenhang mit der Definition des Deutschen Bildungsrates wird für Kinder und
Jugendliche, auf die eben angesprochene Punkte zutreffen eine besondere Förderung nötig.
Diese besondere Förderung nennt sich sonderpädagogischer Förderbedarf – kurz SPF: Der
„SPF“ muss ermittelt werden.
Behinderungsbegriff aus ökosystemischer Sichtweise:
 Hier versteht sich Behinderung als:
a) Nicht-ausreichende Integration in die Gesellschaft oder das soziale
System aufgrund seiner Beeinträchtigung.
b) Eher ressourcenorientiert, d.h. was benötigt ein Mensch mit
Behinderung, um ausreichend integriert zu werden.
c) Aufforderung einen Integrationsprozess in Gang zu bringen und
somit pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. (vgl.
Sander)
Behinderungsbegriff aus juristischer Sichtweise:
 Hier versteht sich Behinderung aus juristischer/gesetzlich-verankerter Sicht
als:
a) Beeinträchtigung in den Lebensbereichen (od. wie es hier heißt:
soziale Beziehungsfelder) aufgrund körperlicher, geistiger oder
seelischer Beeinträchtigung.
b) Als Be-Hinderung in Bezug darauf, soziale Beziehungen zu
pflegen, geregelter Erwerbstätigkeit nachzugehen und im Zuge
dessen ein geregeltes Einkommen zu beziehen. (vgl.
Bundesregierung)
c) Als Folge, Konsequenz einer mangelnden, nicht „regelkonformen“
körperlichen, seelischen oder geistigen Verfassung. Behindert dann,
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wenn dieser Zustand länger als 6 Monate andauert! (vgl. BEinstG
=> BehindertenEinstellungsgesetz)!!!
Unterkapitel: Begriffe im Zusammenhang mit dem Begriff der „Behinderung“
Wenn vom Grad der Behinderung gesprochen wird, dann handelt es sich hier um die
Auswirkung einer Funktionsbeeinträchtigung. Beispielsweise wird bei einem Grad der
Beeinträchtigung ab 50% von einem so genannten Begünstigten Behinderten gesprochen.
Bedingungen um als „Begünstigter Behinderter“ eingestuft zu werden sind unter
anderem:
 Grad der Beeinträchtigung muss bei 50% liegen!
 Österreichische Staatsbürgerschaft
 Ein Feststellungsverfahren durch das Bundessozialamt -> ärztliches
Gutachten!
Kritikpunkt: an dieser Regelung sind…
 dass dieser in Prozent angegebene Behinderungsgrad nur relativ wenig über
die tatsächliche Funktionsbeeinträchtigung aussagt, vergleichbar mit diversen
anderen Einstufungen, wie z.B. Grad der geistigen Behinderung.
 Dass der Behinderungsgrad ebenso Aussage darüber gibt über die
Einsetzbarkeit der behinderten Person auf einem Arbeitsplatz.
Behinderungsbegriff aus WHO-Sicht (Fassung v. 1980/ICIDH 1 + ICIDH 2/ Fassung
v.1998)
 Die alte WHO-Fassung ist eher defizit-orientiert und individuumszentriert und
sieht Behinderung als:
a) „Impairment“ (-> Schädigung, n.Berger „im Sinne einer
funktionellen Konsequenz des biolog. Defektes“, also laut
Wikipedia die „Schäden einer psychischen, physischen oder
anatomischen Struktur“. Artikel „Schädigung“: in Wikipedia, zit.
n. Fornefeld)
b) „Disability“ (-> Beeinträchtigung, n. Berger im Sinne eines
Funktionsverlustes im persönlichen Alltag“, oder n. Wikipedia im
Sinne einer „Funktionsstörung aufgrund einer Schädigung“ zit. n.
Fornefeld)
c) „Handicap“ (-> Behinderung, n. Berger im Sinne der „sozialen
Konsequenzen eines Defektes“, oder n. Wikipedia im Sinne einer
„sozialen Benachteiligung aufgrund der Schäden und/oder der
Fähigkeitsstörung“ zit. n. Fornefeld)
Wichtig ist zu erwähnen, dass die deutschen Übersetzungen der „WHO-Begriffe“ zum Teil
recht unterschiedlich und widersprüchlich übersetzt werden. So findet sich bei Hensle &
Vernooij („Einführung in die Arbeit mit behinderten Menschen 1“, S 14) zum Beispiel eine
Definition der Begriffe nach RIVIERE übernommen und hier werden die Begriffe SO
übersetzt:
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Impairment = auch hier mit „Schädigung“ oder Funktionsstörung (theoretisch gesehen als
medizinisches Problem) => auf körperlicher Ebene stattfindend.
Disability = wird hier z.B. im Gegensatz zum “Buch der Begriffe” (S 23) mit “Behinderung”
oder “Unzulänglichkeit” im Sinne einer „Einschränkung“ übersetzt (theoretisch gesehen auch
als psychologisches Problem) => auf personaler, psycholog./päd. Ebene stattfindend.
Handicap = wird hier z.B. im Gegensatz zum „Buch der Begriffe“ (ebd.) mit
„Benachteiligung“/“Beeinträchtigung“ übersetzt (theoretisch gesehen als soziales Problem)
=> auf gesellschaftlicher/sozialer Ebene stattfindend. (aus: Hensle & Vernooij, S.12)
Mit diesen Übersetzungen hab ich die Begriffe im Englisch/Deutschen Wörterbuch
vorgefunden:
Impairment = nach „Pons, dem Globalwörterbuch“ (S 578) wird to impair als Erstes mit
„beeinträchtigen“ übersetzt. In Bezug auf die Gesundheit mit: „schaden“.
Disability = wird nach „Pons, dem Globalwörterbuch“ (S 313) mit „Behinderung“
übersetzt.
Handicap = wird nach „Pons, dem Globalwörterbuch“ (S 525) in Bezug auf das Physische
mit „Behinderung“ übersetzt, des Weiterem auch mit „benachteiligen“ oder auch
„beeinträchtigen“.
 Die Neufassung der ICIDH 2/ICF – „International Classifications of
Functions“ ist im Gegensatz zur alten Fassung eher systemorientiert,
ressourcenorientiert, sieht Behinderung im sozialen und individuellen Kontext
(n. Hensle & Vernooij, S 13) und sieht Behinderung so:
a) „Impairment“ (sieht dies jetzt als „Beeinträchtigung einer
Körperfunktion im Sinne einer wesentlichen Abweichung oder
eines Verlustes“, Fornefeld, zit. n. Wikipedia),
b) „Disability“ wird zu „Activity“ (und meint dies im Sinne einer
„Möglichkeit der Aktivität eines Menschen, sich persönlich
verwirklichen zu können“, Fornefeld zit. n. Wikipedia;)
c) „Handicap“ wird zu „participation“ (im Sinne von dem „Maß der
Teilhabe an öffentlichen, gesellschaftlichen, kulturellen Aufgaben,
Angelegenheiten und Errungenschaften“, Fornefeld zit. n.
Wikipedia)
d) Kontextfaktoren = „physikalische, soziale und einstellungsbezogene
Umwelt, in der ein Mensch das eigene Leben gestaltet“, zit. n.
Fornefeld
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Zu den einzelnen Unterscheidungen ist noch zu differenzieren:
„Impairment“ => Körperfunktionen und –strukturen: hier wird zwischen Funktionen des
Körpers und Strukturen des Körpers unterschieden. (vgl. Berger, S 95 und n. Fasching)
Körperfunktionen
Mentale Funktionen (Gehirn und ZNS)
Sensorische Funktionen
Stimm- und Sprechfunktionen
Funktion des kardiovaskulären (Herz- u.
Blutgefäße)
Funktion des hämatologischen (Blut- u.
Blutkrankheiten betreffend)
Funktion des immunologischen und des
Atmungssystems
Urogenität und Reproduktionsfunktionen
Neuromuskolosketale F. und des
Bewegungsapparates
Körperstrukturen
Strukturen des ZNS
Auge, Ohr und damit in Verbindung
stehende Strukturen
An Stimme uns Sprechen beteiligte
Strukturen
Strukturen des kardiovaskulären u. …
Strukturen des hämatologischen betreffend
Immunologische und das Atmungssystem
betreffende Strukturen
Urogenitalsystem betreffende Strukturen
Mit Bewegung in Zusammenhang stehende
Strukturen, sowie mit Haut in
Zusammenhang stehende Strukturen.
„Activity“ => Klassifikation der Aktivitäten: dazu zählen zum Beispiel Aktivitäten der
Kommunikation, Aktivitäten der Bewegung, Häusliche Aktivitäten, Interpersonelle A.; (vgl.
Berger)
Im Zusammenhang mit der Aktivität:
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Wenn es einer behinderten Person aufgrund nicht gegebener technischer Hilfsmittel
unmöglich wird zu partizipieren (Rollstuhllifter fürs Auto, Computer mit
Sprachausgabeprogramm für blinde Menschen,…)
Fehlende Kontextfaktoren, wie z.B. zur Ausübung einer Tätigkeit, z.B. eine fehlende
Rampe am Arbeitsplatz,…
Fehlende Präventionsprogramme zur Ausführungen verschiedener Körperfunktionenund strukturen,…wie z.B. angepasster Rollstuhl,
Ernährungsumstellungsprogramme,…
„Participation“ => Diese Klassifikation umfasst z.B. Teilnahme an d. Mobilität, Einbindung
in soziale Beziehungen, Beteiligung an d. Arbeit und Beschäftigung,…(Berger ebd., S 96)
Im Zusammenhang mit Partizipation: Wenn folgende Umweltfaktoren nicht gegeben
sind, können sie die behinderte Person in ihrer Mobilität, ihrer Autonomie, kurz gesagt,
an der Teilhabe“behindern“, einschränken.
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Wenn zum Beispiel architektonische Barrieren vorhanden sind, die es einem
Rollstuhlfahrer beispielsweise nicht möglich machen, in ein Gebäude zu gelangen
oder ein Verkehrsmittel zu benutzen.
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Wenn beispielsweise dem behinderten Menschen die Erwerbstätigkeit verschlossen
bleibt, keine Arbeitsplätze angeboten werden,…
„Kontextfaktoren“ => Lebenshintergrund der Personen -> beeinflusst (n. Fasching) die
Auswirkung einer Schädigung . Kontextfaktoren können sein: Umweltfaktoren (siehe
Tabelle unten), individuelle Faktoren (Lebenshintergrund, Lebensführung einer Person).
Allgemeines zur „Verständnisänderung“ der WHO in Bezug auf „Behinderung“
Dafür verantwortlich oder ausschlaggebend das „Bio-Psycho-Soziale“- Modell, das den
Menschen in „ganzheitlichem“ Sinne sieht, nicht nur reduziert auf der biologischen Ebene
und sieht eine Person auch nicht als „behindert“ oder „nicht-behindert“, sondern sieht sie
„individuell“ dazwischen. Materielle, soziale, verhaltensbezogene Umweltfaktoren, sowie
Persönliche Faktoren bestimmen ihre Position. (siehe Tabelle unten)
Umweltfaktoren
Produkte, Technologien (z.B. Hilfsmittel,
Medikamente,..)
Materielle Umwelt
Unterstützung und Beziehungen (z.B.
Familie, Freunde, Fachleute,…) oder
Einstellung und Werte einer Person,…
Individuelle, personenbezogene Faktoren
Alter, Geschlecht, Charakter,…
Lebensstil, Sozialer Hintergrund,
Bildung, Beruf, ….
Die 3 verschiedenen Ebenen noch einmal zusammengefasst:
Ebene 1: Ebene der Körperstrukturen- und Funktionen: „Impairment“ (vgl. Berger u.
Tabelle)
Ebene 2: Ebene der Aktivitäten: „Activity“ (siehe die damit verbundenen Bereiche, siehe n.
Berger und n. Fasching)
Ebene 3: Ebene der Teilhabe: „Participation“ (und der damit verbundenen Bereiche, siehe
n. Berger und n. Fasching)
KAPITEL 9: Theoriemodell der Rehabilitation
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Rehabilitation ist eine sehr junge Wissenschaft: bis in 60er/70er waren Arbeits- und
Kriegsinvaliden die Zielgruppe.
Rehabilitation blieb auch trotz des Krieges und der Versorgung der Arbeits- und
Kriegsinvaliden bedeutungslos.
Durch die Zunahme der chronischen Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislaufkrankheiten,
Asthma,…) bekam die Rehabilitation mehr an Bedeutung.
Die angespannte Arbeitsmarktsituation war ein weiterer Grund dafür, dass die Rehab.
mehr Aufmerksamkeit bekam, ebenso wie…
…Kostenargumente: berufliche und soziale (Wieder-)Eingliederung von Menschen
mit Beeinträchtigung, …sowie die..
…Einführung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. (vgl. Folie Fasching)
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Grundlagen des Bio-Psycho-Sozialen Modells:
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Verständnis von Rehabilitation orientiert sich an diesem Modell, d.h. mit Fokus auf
individuelle und soziale Auswirkungen von Schäden, Krankheiten oder Unfällen.
Die Rehabilitation unterscheidet im Sinne dieses Modells nicht zwischen
Gesundheit/Krankheit oder Behinderung/Nicht-Behinderung, sondern sie sieht
Gesundheit, Krankheit, Behinderung als Kontinuum, als etwas Zusammenhängendes,
Stetiges.
Das „Bio“ im Modell bezieht sich auf die biologischen Grundlagen/Aspekte der
Schädigung od. Krankheit.
Das „Psycho“ im Modell bezieht sich auf die Psychischen, emotionalen und
intellektuellen Aspekte des Lebens.
Das „Soziale“ im Modell bezieht sich auf die sozialen und umgebungsbezogenen
Faktoren des Lebens.
Verschiedene Rehabilitationsmodelle
Das Implizite Rehabilitationsmodell (ICIDH-1980)
Schädigung, Leiden (aus dem Blickwinkel der Medizinischen Rehabilitation) infolge einer
Krankheit, Störung oder eines Unfalles -> führt zu einer Behinderung oder Fähigkeitsstörung
und dies wiederum wirkt sich beeinträchtigend/benachteiligend aus – in Bezug auf die Arbeit.
Eine Berufliche Umschulung beispielsweise oder ein Arbeitsplatz, der behindertengerecht ist,
kann eine gewisse Normalität bringen in dem Sinne, dass die behinderte Person die
Möglichkeit hat oder bekommt, wie ein Mensch ohne Behinderung an der Gesellschaft
teilhaben zu können. (Abb. Erklärt n. Gerdes & Weis 2000)
Das „Erweiterte Rehabilitationsmodell“ (ICIDH-1997)
Aus der Abbildung geht hervor, dass Fähigkeitsstörung, Aktivität und Teilhabe in einer
stetigen Wechselbeziehung stehen. Die behinderte Person befindet sich auf einer Art
Kontinuum, wie viel Aktivität oder Teilhabe möglich oder nicht möglich ist, ist von den
jeweiligen Kontextfaktoren (individuelle Faktoren und Umweltfaktoren) (n. Gerdes & Weis)
Das Theoriemodell der Rehab nach GERDES/WEIS:
Ausgangspunkt ist die Schädigung: Das Ziel ist die Partizipation, welche wiederum von den
Aktivitäten abhängig ist (kann ich wieder gehen?). Aktivität und Partizipation hängen vom
jeweiligen Bewältigungsprozess der „geschädigten“ Person ab. Wie verarbeitet die behinderte
Person dieses kritische Lebensereignis und genau dieser Prozess der
Bewältigung/Verarbeitung ist aber auch von den individuellen/persönlichen Ressourcen
abhängig (vgl. Kontextfaktoren). Je nachdem, in welchem Umfang diese Ressourcen
vorhanden oder nicht vorhanden sind, kann dies (v.a. wenn nicht vorhanden) zu einer
Belastung für die betroffene Person werden und hier ist dann wieder die Frage, wie die
jeweilige Person damit umgeht. (n. Gerdes & Weis)
12
Blumberger’s Theoriemodell und Kritik am oberen Modell v. Gerdes/Weis:
Im Prinzip funktioniert Blumberger’s Modell nicht wesentlich anders als das von GERD &
WEIS, jedoch mit einem Unterschied. Er zieht die Komponente der Erwerbstätigkeit hinzu,
welche neben dem Wertesystem und den sozialökonomischen Rahmenbedingungen (z.B. die
Arbeitssituation) – deren Fehlen Blumberger auch im Obigen Modell kritisiert – einen
wesentlichen Teil der Teilhabe an der Gesellschaft darstellt. (vgl. Blumberger)
Zur Arbeitssituation 2005
Gesamt: knapp 220.000 Arbeitslose, davon etwa 107.000 Frauen und 111.000 Männer,
Menschen mit Behinderungen etwa 26.000 !
KAPITEL 10: Übergänge in der Beruflichen Rehabilitation


Übergang von der Schule in den Beruf: Ersteingliederung.
Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung oder
nach einem Unfall oder einer anderen (chronischen)
Erkrankung.
Arbeitsassistenz hilft bei der Wieder-/Ersteingliederung!
Übergänge (aus entwicklungspsycholog. Sicht)
-
… bedeuten einen neuen (Lebens-)Abschnitt, eine Veränderung, welche neue
Lebensfelder eröffnet und somit
Eine Neu- und Umorientierung, die einerseits ein Ungleichgewicht, anderseits auch
neue Chancen und Risiken mit sich bringen kann.
Kritische Lebensereignisse
1.) Kritische Lebensereignisse können positiver wie negativer Natur sein, Bsp.: Übergang
von Partnerschaft in Elternschaft.
2.) Kritische Lebensereignisse können Spannungszustände hervorrufen und verlangen von
der Person eine dementsprechende Veränderung der bisherigen Lebenssituation.
3.) In der Bewältigung solcher Lebensereignisse handeln wir entweder direkt oder wir
ziehen uns zurück.
4.) Beispiel: Jugendlicher kommt aus der Schule ins Arbeitsleben. Das bedeutet einerseits
Stress, anderseits besteht auch die Möglichkeit zur Aneignung neuer (fachlicher)
Kompetenzen. (vgl. Filipp 1995)
Entwicklungsfortschritte und Entwicklungsrisiken in den Übergängen
1.) Entwicklungsfortschritte: körperliche Entwicklung, Entwicklung der kognitiven
Fähigkeiten und Veränderung der sozialen Beziehungen.
2.) Entwicklungsrisiken: Verlust von Sicherheiten, erhöhte Vulnerabilität, nicht
(ausreichend) ausgebildetes Bewältigungspotential bzw. psychische Leiden.
13
Entwicklungsaufgaben im Jugendalter
-
Peers: zu Gleichaltrigen tiefere Beziehungen aufbauen.
Körper: Körperliche Veränderungen akzeptieren lernen.
Rolle: Verhaltensweise aneignen, die für einen Mann/eine Frau in der Gesellschaft
„angemessen“ sind.
Beziehung: Engere Beziehung zu einem Freund/einer Freundin aufbauen.
Ablösung: vom Elternhaus
Beruf/Ausbildung: Sich über den beruflichen Werdegang bzw. die Ausbildung
Gedanken macht.
Partner/Familie: Planung/Vorstellung der Partnerschaft/Familiengründung
Selbst: Selbstreflexion
Werte: Welche Werte vertritt man: Weltanschauung
Zukunft: Zukunftsperspektiven (vgl. Dreher E. & Dreher M.)
Mehrebenenmodell zum Übergang Schule/Beruf (n.Pinetz)
Das Mehrebenenmodell spricht von drei Ebenen:
1.) Individuelle Ebene:
2.) Soziale Ebene:
3.) Gesellschaftliche Ebene:
Individuelle Ebene:
 Lebens- und Entwicklungsübergang: Sprich Identität entwickeln, Berufswahl,
Partnerwahl/-suche, Wertesystem entwickeln.
 Aus der Rolle Schüler wird die Rolle des Lehrlings.
Soziale Ebene:
 Erweiterung der sozialen Umwelt/Kontakte, Schaffung neuer Ressourcen
 Trennung von den Schulkameraden, Eintritt in den Betrieb/Beruf, Aus den
Schulkameraden werden Arbeitskollegen im Betrieb, der Eintritt in den Beruf
bringt neue soziale Kontakte, bedeutet aber auch Stress und Belastung.
Gesellschaftliche Ebene:
 Institutioneller Übergang
 Regeln in der Schule werden Regeln im Betrieb, Vertragsvereinbarungen.
Legen wir den Fokus nun auf die einzelnen Ebenen dieses „Mehrebenenmodells“, so
finden sich auch hier wieder verschiedene Modelle (der Entwicklungsaufgaben):
Ausgangspunkt: Austritt aus der Schule
a) Individuelle Ebene: „Was passiert“: Schulentlassung betrifft alle Jugendlichen und
führt direkt in ein Spannungsfeld zw. Persönlicher Lebensentwicklung und
gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen. Entwicklungsaufgaben: n.
14
HURRELMANN: unterscheidet hierbei 4 Bereiche der Entwicklung (vgl.
Psychologische Kriterien), betreffend die intellektuelle und soziale Kompetenz, die
eigene Geschlechterrolle und Partnerfähigkeit, die Nutzung des Waren- und
Freizeitmarktes und das Werte- und Normensystem. FAZIT: Mit der Erfüllung dieser
Anforderungen erwerben die Jugendlichen im Übergang ins Erwachsenenalter neue
Kompetenzen. Dies bedeutet einen qualitativen Sprung in der
Persönlichkeitsentwicklung. (vgl. Markowetz) Was heißt das nun bei einer
Behinderung? Führt zu einer Störung oder Gefährdung all dieser Prozesse, also in
Bezug auf die Identitätsentwicklung, den Wertvorstellungen, dem Ablöseprozess (ad:
Selbstbestimmung), dem Erwerb fachlicher und sozialer Kompetenzen.
b) Soziale Ebene: Berufliche Integration hängt nicht von der sozialen Integration ab.
Gelingt der Übergang in den Beruf/die Erwachsenenwelt: stärkeres Selbstbewusstsein.
Gelingt der Übergang nicht, kann das zu einer Belastung werden: psychosoziale
Beratung. FAZIT: Auf sozialer Ebene handelt es sich bei diesem Übergang um eine
„ökologische Übergangssituation“ – der Lebensumwelt und des Lebensraumes und
dies führt zu einer Veränderung der einzelnen Systeme, in die die jeweilige Person
eingebunden ist, z.B. innerhalb und außerhalb der Familie erlangt die Person einen
neuen Status. (vgl. Bronfenbrenner)
c) Gesellschaftliche Ebene: Hier kommt es zu Veränderungen der institutionellen
Zuständigkeiten. Hierzu BRONFENBRENNER’S Ökosystemisches Modell, welches 4
Systeme unterscheidet: Mikro-, Meso-, Exo- und Makrosysteme. Alle 4 Ebenen
spielen zusammen. 1.) Mikrosystem: kleinstes System: umfasst Systembeziehungen in
Lebensbereich, z.B. der Familie; Symbiose Vater-Mutter. 2.) Mesosystem: umfasst
Wechselbeziehungen zw. 2 od. mehreren Lebensbereichen, an denen die jeweilige
Person aktiv teilnimmt: z.B. Beziehungen zw. Familie und Betrieb. 3.) Exosystem: ein
oder mehrere Lebensbereiche, an denen die jeweilige Person nicht aktiv teilnimmt,
die aber die Person(en) in diesem System beeinflussen, z.B. soziale
Schichtzugehörigkeit, Arbeitsplatz eines Elternteils,… 4.) Makrosystem:
Gesellschaftssystem als Ganzes, enthält alle anderen Systeme als Teilsysteme, die in
der Subkultur oder in der ganzen Kultur bestehen können (einschl. Weltanschauungen
und Ideologien einer Kultur)
 ad Mikrosystem: unterscheidet zwischen Risikofaktoren und Protektiven
Faktoren. Risikofaktoren: z.B. kontrollierende oder stark pemissive
Erziehung der Eltern, schlechte Beziehung der elterl Partner untereinander:
Kind lernt keine positiven Rollenmodelle kennen, oder die Ablehnung durch
Gleichaltrige, abwertendes Lehrerverhalten,..Protektive Faktoren:
unterstützende Familienmitglieder, positive Rollenmodelle, konstruktive
Mentoren, …
 Ad Mesosystem: mehrere Mesosysteme, es wird wieder zwischen den
Risikofaktoren und den Protektiven Faktoren unterscheiden. Risikofaktoren:
schwache Beziehungen zwischen den Bereichen, gestörte Beziehung zw.
Verschiedenen Mesosystemen, …Protektive Faktoren: Vernetzung der
Lebensbereiche, …
 Ad Exosystem: -----„---- Risikofaktoren: Arbeitsstruktur der Eltern hat
negativen Einfluss auf Familienleben, finanzielle Belastungen,…Protektive
Faktoren: Institutionelle Verankerung v. Fürsorge und Schutz,…
 Ad Makrosystem: ist das oberste System und unterscheidet ebenfalls zwischen
diesen beiden Faktoren: Risikofaktoren: Gewalt in den Medien,
Diskriminierende Gesetze,…Protektive Faktoren: Kulturelle Werte,
Gesetzgebungen, die die Rechte der betroffenen Personen unterstützen.
15
Jugendliche mit „SPF“ (Sonderpädagogischer Förderbedarf) beim Übergang
Schule/Beruf
-
-
-
Den SPF in der Schule gibt es seit 1993 hat
die berufliche und soziale Integration zum Ziel.
Der SPF befindet sich jedoch gleichzeitig in einem Spannungsfeld mit der beruflichen
Integration, denn der gute Wille zur Beruflichen Integration ist die eine Sache, denn
wenn zu wenig Lehrstellen und Integrationsmöglichkeiten vorhanden sind, wird es
schwierig. Außerdem muss die Vorbereitung auf die Eingliederung in den beruflichen
Alltag bereits in der Schule passieren, damit ein Übergang in den Beruf funktionieren
kann.
Problemfelder 1: Lernbehinderung und soziale Integration und Ausländische
Jugendliche Warum? Beispielsweise „erreichen“ Jugendliche mit einer
Lernbehinderung nicht den Grad der Behinderung von 50% und haben so wenig oder
kaum Anspruch auf Unterstützung. Die soziale Integration ist ein weiterer Aspekt, der
auf die familiäre Situation in allen Punkten verweist. Willand sieht den Aspekt der
sozialen Integration viel zu wenig angesprochen, denn Unterstützung der Familie bei
der Berufswahl-/orientierung ist erheblich wichtig, bzw. wie die Familie mit
Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang umgeht. Schröder spricht in diesem
Kontext auch von einer „Familiären Sozialisation“, welche ja auch Erfahrungen,
Lebensführung, Wertvorstellungen vermitteln sollen und diese in weiterer Folge einen
großen Anteil an der späteren beruflichen Integration haben. Bei Ausländischen
Jugendlichen führen zum Beispiel die andere soziale Herkunft auch andere
Umweltfaktoren mit sich, z.B. in materieller Hinsicht oder in Bezug auf
Wertvorstellungen. Auch fehlende soziale Netzwerke stellen ein weiteres Problem –
die Umweltfaktoren betreffend – dar. Aber auch bei den individuellen Faktoren, wie
z.B. die kulturelle Benachteiligung wirken bei.
Problemfelder 2: Qualifikation, Persönliche Kompetenzen, Geschlecht, soziale
Einstellungen in Betrieben und Arbeitsmarktsituation. Warum? Qualifikation:
Niedriges Bildungsniveau bei Lernbehinderten -> schlechte Chancen auf
Arbeitsmarkt. Persönliche Kompetenzen: Schwierigkeiten in Berufswahlentscheidung
od. Realisierung der Berufsvorstellungen. Geschlecht: doppelte Benachteiligung bei
Mädchen: Geschlecht und Behinderung. Außerdem werden Mädchen viel zu wenig
motiviert für Beruf und die Tendenz geht noch immer in der Ausbildung von
traditionellen/klassischen „Frauen“-Berufen, es gibt auch zu wenig Ausbildungsberufe
allgemein. (vgl. Orthmann) Soziale Einstellungen gegenüber behinderten Menschen,
in den Betrieben: Als Gründe werden z.B. geringe Leistungsfähigkeit, Flexibilität oder
erhöhter Betreuungsaufwand genannt. (vgl. Doose) Hier ist Aufklärung in den
Betrieben sehr wichtig!!! Ergänzung aus dem Fasching-Skript: Die Vorurteile
innerhalb der Betriebe sind oftmals vor allem auf die Unwissenheit oder
Unsicherheiten gegenüber Menschen mit Behinderung zurückzuführen. Neukäfer &
Wittrock führen an, dass dies besonders bei Heimkindern oder Kindern aus der
Sonderschule zu sehen ist, da diesen von Seiten des Betriebes kaum Leistungs- und
Sozialfähigkeit zugesprochen wird. Sie werden eher als frech, aufmüpfig empfunden,
was seitens des Betriebes dazu führt, dass die Jugendlichen bestraft werden, während
Jugendliche mit offensichtlichen körperlichen Behinderungen eher Unbehagen oder
Mitleid erzeugen. (vgl. Vernooij) Arbeitsmarktlage: in Bezug auf Fehlende
Nischenarbeitsplätze, den Wegfall „einfacher“, ungelernter Arbeitsplätze und die
unsichere Situation auf dem Regionalen Arbeitsmarkt (-> Unterschiede Stadt/Land
16
-
-
bezüglich Integration und Arbeitslosigkeit) Ergänzung aus dem Fasching-Skript:
Problematik durch den zunehmenden Wegfall der „Einfacharbeitsplätze“. Positive
Prognosen gibt es verstärkt für Mittel- bzw. Hochqualifizierte. (vgl. Schierholz)
Empfehlungen für die Schule 1:
 Inklusion
 Individuelle Förderung im Sinne von Förderplänen für die Schule
 Förderung der Berufswahlkompetenzen der Jugendlichen
 Berufsspektrum für Mädchen erweitern
 Betriebspraktika
 Früher Aufbau eines Netzwerks: Eltern, Schule: Clearinnen, die vor allem im
Übergangsbereich mithelfen: sie gehen in die Schulen, vermitteln erste
Kontakte zu Betrieben,…
 Individueller Förder- und Karriereplan schon vor Austritt aus Pflichtschule
 Integrative Schulformen und Integrative Berufsausbildung
Empfehlungen 2: im Übergang: Anknüpfungspunkt Erwerbsleben:
 Erster Anknüpfungspunkt betrifft die Bedingungen am Arbeitsplatz: Das heißt,
wie sehen die Leistungsanforderungen an die behinderte Person aus: diese
sollten der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers gleichstehen. Zu den
Bedingungen gehört weiters, wie beispielsweise der Vorgesetzte bzw.
Mitarbeiter mit der behinderten Person umgehen, wie sie generell Behinderung
gegenüberstehen. Dazu gehört auch das soziale Klima.
 Zweiter Anknüpfungspunkt betrifft die behinderte Person selbst: Sie soll vor
allem im Übergang Schule/Beruf unterstützt werden und bereits vor
Schulaustritt berufsorientierend-, vorbereitend beraten werden. Dies kann
durch Clearer geschehen. Auch Job-Coaches, Arbeits- oder
Integrationsassistenten können solche Aufgaben übernehmen.
Ausblick auf den Forschungsbedarf
-
Zielgruppenspezifischere Forschung im Hinblick auf:
 Mädchen und junge Frauen
 Ausländische Jugendliche
 Sozial benachteiligte Jugendliche
 Jugendliche mit Behinderung
KAPITEL 11: Gastvortrag über: „Integrative Berufliche Ausbildung am Beispiel der
EQUAL-Entwicklungspartnerschaft ‚IBEA’
Die wichtigsten Punkte des Vortrags hier zusammengefasst:
In diesem Gastvortrag von Mag. Pinetz sollte zuerst einmal Wissenswertes zur Integration:
Österreich gesagt werden. Die wichtigsten Punkte und Eckdaten fasse ich hier zusammen:
-
Die Integration: Österreich gibt es (oder gab es) seit 1993.
Sie vertritt vor allem die Interessen der Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher.
Ihr Ziel ist die Gleichstellung behinderter Frauen und Männer und deren Eltern.
Beispiel: Vor der Integration: Österreich 1993 war es behinderten Mädchen und
Jungen nicht möglich eine in den Genuss einer Integrativen Beschulung zu kommen.
17
-
-
-
Mit Integration: Österreich konnten die Rahmenbedingungen dafür geschaffen
werden.
Schwerpunkte 1 der Integration: Österreich: a) Stärkung der Eltern im Sinne von
Elternbildungsangeboten oder einer Familienberatungsstelle, die vor allem am
kritischen Punkt des Übergangs in die Berufswelt eine Nahtstelle ist (z.B. „IBEA“), b)
Sensibilisierung mit Hilfe von verschiedensten Projekten wie „K21“, „Roomy
Company“ oder Zeitschriften wie „Betrifft: Integration“ soll zum Beispiel die
Wirtschaft sensibilisiert werden, c) Politisches Lobbying soll sich zum Beispiel
Themen wie dem „Bundesbehindertengleichstellungsgesetz“ widmen, oder
Bildungspolitische Arbeit leisten, oder im Sinne eines Netzwerks mit anderen
Institutionen zusammen arbeiten.
Schwerpunkte 2 befasst sich mit der schon kurz angesprochenen „Integrativen
Berufsausbildung“: Worum geht’s hier nun genauer -> hier einige Eckdaten zur
„IBEA“: Die „Integrative Berufsausbildung“ bietet für (sozial) benachteiligte oder
behinderte Menschen die Möglichkeit einer eben „integrativen Berufsausbildung“.
2003 wurde mit der Verabschiedung dafür gesetzlicher Bestimmungen (durch
Maßnahmen der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes) der Grundstein dafür
gelegt.
 Ziel der IBEA: Beruflicher Abschluss und (erfolgreiche) ERST-Eingliederung
in das Berufsleben:
1.) Festlegung der Lehrinhalte und des Zeitraumes der Lehre unter Einbeziehung
der Schulbehörde erster Instanz und der Schulerhalter.
2.) Kontinuierliche Beobachtung und bei Bedarf Anpassung der Inhalte und des
Zeitraumes.
3.) Organisation der Lernbetreuung sowie der Pädagogischen
Begleitmaßnahmen.
4.) Seitens des Betriebes: Unterstützung der dort zuständigen „Lehrbeauftragten“
5.) Organisation einer Begleitung am Arbeitsplatz, die an die individuellen
Bedürfnisse der Person abgestimmt sind.
6.) Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz und in der Berufsschule.
 2 Möglichkeiten bei der IBEA: a) Verlängerte Lehrzeit : um 1 bis höchstens
2 Jahre, Lehrabschlussprüfung. b) Teilqualifizierung: geht von der Frage aus,
„Was kann der Jugendliche, wo liegen seine Kompetenzen und Fähigkeiten?“
Diese Kompetenzen sowie Ausbildungsziele, Ausbildungsinhalte werden mit
Hilfe der Berufsbildungsassistenz vor Beginn der Ausbildung vereinbart und
in einem Ausbildungsvertrag festgelegt. All diese Punkte können jederzeit im
Einvernehmen geändert werden, auch ist ein Umstieg in die Verlängerte
Lehrzeit oder die reguläre Lehre oder auch umgekehrt möglich. Die
Teilqualifizierung ermöglicht es auf die individuellen Bedürfnisse des
Jugendlichen einzugehen.
 Zielgruppen der IBEA sind benachteiligte Menschen, die folgenden
Gruppen angehören und die nicht regulär vermittelt werden können, wie
z.B.: a) Personen mit SPF vor Ende der Pflichtschulzeit, die zumindest z.T.
nach einem Sonderschullehrplan unterrichtet wurden. b) Jugendliche ohne
Hauptschulabschluss oder mit negativen HS-Abschluss. c) Behinderte
Personen im Sinne des BeEinstg. d) sozial benachteiligte Personen, bei denen
aus persönlichen Gründen angenommen werden muss, dass sie regulär nicht
vermittelt werden können. Erste Anlaufstelle auf dem Weg zur „IBEA“ ist
das Arbeitsmarktservice!
Durchführung der „IBEA“:
 Wo? In Lehrbetrieben mit Berufsschulbesuch, dieser gilt für…
18
-
-
-
 Wen? Vorrangig für Jugendliche, die im Rahmen der „Verlängerten
Lehrausbildung“ ausgebildet werden. Für diese ist die Berufsschule
verpflichtend. Im Sinne der „Teilqualifizierung“ besteht das Recht bzw. die
Pflicht dafür.
Berufsausbildungsassistenzen:
 Was: Beraten, begleiten, unterstützen..
 Wen: den Jugendlichen und deren Ausbildungsbetriebe
 Wann: Vor und während der Lehrzeit
 Wie: den Jugendlichen: in sozialpädagogischen und psycholog.
Angelegenheiten durch laufende Koordination aller Beteiligung, im Sinne
einer Vernetzung (Eltern, Lehrbetrieb, Berufsschule,..)
 Aufgaben: Koordination und Vernetzung mit Lehrbetrieb und deren
Vertretern, Berufsschulen, Schulbehörden erster Instanz, Schulerhaltern. Sie
nehmen behördliche Wege war, begleiten und unterstützen in Bezug auf
Praktika zur Berufsorientierung, beraten Betriebe und leisten
Krisenintervention.
Abschluss der IBEA: 2 Möglichkeiten
 Nach Verlängerter Lehrzeit: Lehrabschlussprüfung
 Nach Teilqualifikation: Prüfung über die erworbenen Kenntnisse und
Fähigkeiten – während der letzten 10 Wochen. Zeugnis durch
Wirtschaftskammer.
 Entlohnung: bei Ausbildung in IBEA -> Lehrlingsentschädigung. Bei
Ausbildung in Einrichtungen -> monatliche Beihilfe von 150 Euro.
 Sozialversicherung: Pflicht während der gesamten Lehrausbildungszeit.
EQUAL-Entwicklungspartnerschaft: auch hier einige Eckdaten (genauer
durchsehen)
 Aufbau der Entwicklungspartnerschaft: Ist ein Projekt der „EQUAL“, besteht
aus 23 Partnerorganisationen und führt derzeit Pilotprojekte in NÖ, OÖ, Stmk.,
Tirol und Wien durch.
 Ausgangslage- Zielgruppe: unterschiedliche Möglichkeiten der
Berufsorientierung- und vorbereitung. Unterschiedliche Umsetzung der
„Integrativen Berufsausbildung“ und die ungleichen Chancen der
Erstausbildung. Zielgruppe sind Jugendliche mit SPF, mit
Lernbeeinträchtigungen, sozialen, körperlichen oder psychischen
Benachteiligungen.
 Gesamtziel: Berufliche Erstausbildung nach der Pflichtschule – für ALLE
Jugendlichen!
 Module gesamt: WO: a) Im Übergang Schule/Beruf (Modul 1):
Schaffung/Pilotierung eines Rahmenkonzepts für „Inklusive Berufsschule“,
Adaptierung des Index für Inklusion sowie Pilotierung und Konzeptierung +
Pilotierung für überregionales Kompetenzzentrums für Fragen zur Inklusion;
b) Berufsausbildung (Modul 2): Bewusstseinsbildung + Qualifizierung der
Lehrenden in Bezug auf Integrat. Berufsausbildung, Ausbildung der
Berufsschullehrer zum Coach, Vernetzung Schule/Betrieb mit Hilfe v.
Kommunikationsleitfaden u. Berufsausbildungsassistenten; c) und der
Berufsorientierung (Modul 3): Erarbeitung eines integrativen
Berufsorientierungs- und Vorbereitungsmodells, Berufsorientierungsprozesse
an Orten m. untersch. Voraussetzungen und Möglichkeit eines 9.en bzw. eines
vielleicht freiwilligen 10./11.en Schuljahres.
19
 Gender Mainstreaming: geschlechtersensible Stärkung der Zielgruppe, sowie
Sensibilisierung der Akteure innerhalb der Entwicklungspartnerschaft +
Qualitätssicherungskonzept.
 Betroffenen Mainstreaming: BW. Wahrnehmung sozialer Ungleichheiten in
allen Lebenssituationen zw. Behinderten und Nichtbehinderten. Gleichstellung
von Behinderten und ihren Angehörigen. Das Betroffenen-MainstreamingTeam besteht aus mehreren betroffenen Personen mit einem Wort.
Ad: MODUL 1: TEIL A (Juli 05 – April 07)
 Aktivitäten am Übergang Schule -> Beruf
 Teil A: Entwicklung + Erprobung eines Rahmenkonzepts
(s.o. bei Module gesamt)
 Phase 1 (Jul. 05 – Jun. 06): Entwicklung des
Rahmenkonzepts: Recherche/Sammlung von good practicemodellen, weiters: Expertenrunden, Einzelgespräche (mit:
LSI, BSI, PädagogInnen, BAS, Clearer, Elternteilen;), dann
Konkretisierung des Rahmenkonzeptes mit Schulaufsicht +
PädagogInnen und Beratung und Unterstützung der Schulen,
an denen das Rahmenkonzept erprobt wird.
Ad: MODUL 1: TEIL A (Schuljahr Feb. 06 – Jan. 07)
 Teil A: Entwicklung + Erprobung eines Rahmenkonzepts
(s.o. bei Module gesamt)
 Phase 2 (Feb. 07 – Apr. 07):Erprobung und Evaluierung
der erstmaligen Durchführung des Rahmenkonzeptes
 Die Erprobung fand an 4 Berufsschulstandorten in den
Bundesländern NÖ und OÖ statt.
 Start der wissenschaftlichen Begleitforschung des Konzepts.
Ad: MODUL 1: TEIL B (Juli 05 – Apr. 07)
 Aktivitäten am Übergang Schule -> Beruf
 Teil B: Entwicklung + Erprobung des „Kompetenzzentrums
für Inklusion im Berufsschulbereich“ (s.o. bei Module
gesamt)
 Phase 1 (Jul. 05 – Jun. 06): Konzeptentwicklung des
Kompetenzzentrums
 Recherche v. good-practice-Modellen, Unterstützung der
Teambildung, Beratung der Lehrer mit Hilfe v.
zielgruppenspezifischen Lehr- und Lernmitteln,
Kompetenztransfer inklusiver Methodik + Didaktik.
Ad: MODUL 1: TEIL B



Teil B: Entwicklung und Erprobung des
„Kompetenzzentrums für Inklusion im Berufsschulbereich“
Phase 2 (Dez. 05 – Apr. 07): Erprobung und Evaluierung
des Kompetenzzentrums
Erprobung findet in OÖ statt in Kooperation mit
Schulbehörde.
20
Ad: MODUL 1: Teil B




Ad: MODUL 1: Teil B



Teil B: Entwicklung und Erprobung des „Pilotprojekts
Index für Inklusion“ (Okt. 05 – Apr. 07)
Phase 1 (Okt. 05 – Jan. 06): Adaptierungsarbeiten des
Index für Inklusion:
„Einschulung“ mit Unterstützung der Experten BOBAN &
HINZ
Zusammenstellung der Projektbegleitgruppe
Teil B: Entwicklung und Erprobung des „Pilotprojekts
Index für Inklusion“
Phase 2 (Schuljahr Feb. 06 – Jan. 07): Erprobung des
Pilotprojekts für den „Index für Inklusion“
Erprobung an 4 Standorten v. Berufsschulen, Beginn der
Arbeit der wissenschaftlichen Projektbegleitgruppe (auch für
nachhaltige Verankerung des Index zuständig)
FAZIT 1
-
-
Entwicklung, Erprobung und Evaluierung sowie die Aufbereitung der Ergebnisse aus
der Evaluierung zur Erschaffung eines Rahmenkonzeptes für inklusiven Unterricht an
Berufsschulen.
Das Gleiche gilt für die Erschaffung des Kompetenzzentrums für Fragen zur Inklusion
Sowie Adaptierung des Index. Dieser kann durch Erprobung und Anpassung
nachhaltig als Werkzeug der Qualitätssicherung und Selbstevaluation in der
Berufsausbildung Anwendung finden.
FAZIT 2
-
-
Betrifft die Produktesammlung, Adaptierung und Entwicklung von Lehr- und
Lernmitteln:
Für Lernbehinderte: Hilfsmittel in einf. Schriftsprache; für Gehörlose: audiovisuelle
Hilfsmittel sowie schriftsprachliche Hilfsmittel, Dolmetschkompetenzen im
Bildungsbereich; für Blinde und Sehbehinderte: digitale Produkte in nicht-grafischer
Form, Unterlagen im Brailledruck, barrierefreie Informationspages;
Alle Produkte werden lernspezifisch und zielgruppenspezifisch aufbereitet – also für
ALLE Jugendliche zugänglich gemacht!
21
KAPITEL 12: Selbstbestimmung – Am Beispiel der Persönlichen Assistenz
Anmerkung: Bei der Zusammenfassung dieses Kapitels werde ich keine Rücksicht auf den
Inhalt der Vorlesung. So viel sage ich noch: In dieser Vorlesung wurde ein Film gezeigt, in
dem 11 Beispiele gezeigt wurden, wie ein Leben, Alltag mit Persönlicher Assistenz aussehen
kann und was es im Praktischen Sinne heißt – Selbstbestimmt zu leben. Den 2.en Teil der
Vorlesung untermalte ein Referat von mir und meiner Kollegin Elisabeth Magdlener, in dem
wir beide an einem konkreten Beispiel – also an uns beiden – ein paar wichtige Eckpfeiler zur
Persönlichen Assistenz herausarbeiteten. Ich werde in diesem Kapitel die wichtigsten
Punkte zur Persönlichen Assistenz zusammenfassen, vorderhand werde ich einige
Begriffsdefinitionen anbringen, die mit diesem Thema in Zusammenhang stehen!
TEIL A: Begriffsdefinitionen
1. Selbstbestimmung
2. Persönliche Assistenz
3. (Wiener Assistenzgenossenschaft)
1.) Selbstbestimmung steht im Gegensatz zur Fremdbestimmung!
2.) Persönliche Assistenz meint die Unterstützung oder Assistenz (nicht Betreuung!) einer
behinderten Person in allen Lebensbereichen – durch eine Persönliche
AssistenIn/Assistenten. Die assistenzgebende Person kann in dem Zusammenhang
auch als „verlängerter Arm“ der behinderten Person gesehen werden. Sie unterstützt
und begleitet die behinderte Person. Persönliche Assistenz hat Selbstbestimmung zum
Ziel.
3.) (Wiener Assistenzgenossenschaft) unterstützt und begleitet wie andere
Assistenzgenossenschaften auch, Menschen mit Behinderung und hilft diesen bei der
Organisation der AssistentInnen, bei der Lohnverrechnung, bei
arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten sowie Angelegenheiten bezüglich der
Kranken- und Sozialversicherung. Die (Wiener) Assistenzgenossenschaft wurde von
Betroffenen selbst begründet und wird zum Großteil auch von diesen geleitet. (vgl.
„Buch der Begriffe, 39f.)
TEIL B: Allgemeines
-
Persönliche Assistenz – was ist das – woher kommt das? Persönliche Assistenz hat
ihren Ursprung in der aus den USA kommenden „Independent-Living“ –Bewegung.
Sie hat zum Ziel, Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigung zu begleiten und zu
unterstützen. Sie versteht sich nicht als Betreuung!!! Die Unterstützung erfolgt in allen
Lebensbereichen, also zu Hause, am Arbeitsplatz (Anm.: nicht zu verwechseln mit
Arbeitsassistenz !), unterwegs, in der Freizeit, etc. Wie auch schon angesprochen, zielt
die Persönliche Assistenz darauf ab, den Menschen mit Behinderung ein
selbstbestimmtes, autonomes Leben zu ermöglichen – also weg von einem
Fremdbestimmten Leben in Heimen mit festen Schlafens-, Dusch und Esszeiten,
Freizeiten; Selbstbestimmt durch Persönliche Assistenz heißt aber auch, dass die
behinderte Person selbst die Assistentin/den Assistenten wählt/organisiert, ihn selbst
anleitet und selbst – bestimmt, wann, wo, wie und in welchem Umfang die
Assistenz/Unterstützung benötigt wird! Die Assistenzgenossenschaft fungiert hier
sozusagen als Bindeglied zwischen Assistenzinanspruchnehmer und Assistenzgeber.
Die Aufgabenbereiche der Genossenschaft wurden bereits oben dargelegt.
22
-
Was ist noch zu sagen: Die Assistentin/der Assistent arbeiten auf Basis Freier
Dienstvertrag. Weiters hat die Assistenz im ersten Dienstjahr einen
„Einführungsworkshop“ verpflichtend zu absolvieren (Anm.: auch der
Assistenznehmer hat einen verpflichtenden Workshop zu absolvieren um
Kompetenzen im Bereich Organisation/Managment zu erlangen bzw. zu erweitern),
welcher einen Einblick in die Ursprünge der Persönlichen Assistenz gibt sowie Raum
zur Reflexion bietet.
KAPITEL 13: Soziale Einstellungen + Vorurteile/Rechte, gesetzliche Grundlagen,
Veränderungen (für Menschen mit Behinderung)
DEFINITIONEN
1.
2.
3.
4.
Einstellung
Wert
Vorurteil
Stigma
1.) Einstellung: Nach CLOERKES definiert sich Einstellung als ein stabiles System aus
positiven und negativen Bewertungen, Gefühlshaltungen und Handlungstendenzen
gegenüber einem sozialen Objekt. (Cloerkes 1997)
2.) Werte (stehen hinter den Einstellungen): Nach CLOERKES definiert sich ein Wert
oder die Werte als eine Einstellung, aber nicht gegenüber einem sozialen Objekt,
sondern einem abstrakten oder symbolischen Konzept, wie z.B. Gesundheit,
Behinderung,…Bsp.: die Einstellung zu einer behinderten Person ist abhängig davon,
welche Werthaltung ich gegenüber dem symbolischen Konzept der Behinderung habe.
Welchen Wert zum Beispiel Gesundheit in einer Gesellschaft hat, beeinflusst die(se)
Einstellung! Werte stehen hinter den Einstellungen und verstehen sich als wichtige
Variable in jeder gründlichen Analyse des Verhältnisses z.B. zwischen
Behinderten/Nichtbehinderten. (Cloerkes 1997)
3.) Vorurteil: Definiert sich kurz gesagt als eine – wenn wir die ersten beiden
Definitionen hernehmen – negative (sehr starre) Einstellung, die sich weitestgehend
einer Beeinflussung (durch Werte) wiedersetzt. (Cloerkes 1997)
4.) Stigma: Definiert sich nach CLOERKES als ein Sonderfall eines sozialen Vorurteils
und meint die Zuschreibung bzw. negative Definition eines Merkmals/einer
Eigenschaft. (vgl. Cloerkes) Definiert sich nach GOFFMAN zum Beispiel ein
negatives Merkmal, das zu einem Stigma wird und auf körperlicher Ebene z.B.
„Down-Syndrom“ meinen kann. (vgl. Goffman)
EBENEN DER EINSTELLUNG
-
-
-
Affektive Komponente:
 Oder auch „Gefühlsebene“: Welche Gefühle entstehen in einem Menschen in
Bezug auf Menschen mit Behinderung.
Kognitive Komponente:
 Betrifft Ansichten, Meinungen, Gedanken und Vorstellungen gegenüber
Menschen mit (einer) Behinderung.
Konative od. aktionale Komponente:
 Oder auch „Handlungsebene“: Zum Beispiel, wie verhalte ich mich gegenüber
Menschen mit einer Behinderung.
23
! Alle diese 3 Ebenen spielen zusammen ! (vgl. Cloerkes)
FAKTOREN, VON DENEN EINSTELLUNGEN ABHÄNGIG SIND
1.) Von der Art der Behinderung: Das heißt, dass Menschen mit einer (offensichtlichen)
körperlichen Behinderung gesellschaftlich integrierter sind, als Menschen mit einer
Lernbeeinträchtigung oder psychischen Behinderung, Verhaltensauffälligkeit, die bei
Menschen – vielleicht auch aufgrund der Unwissenheit – Unbehagen,
Entsetzen,…auslöst.
2.) Von sozio-ökonomischen bzw. demographischen Faktoren: Das heißt wie reagieren
Menschen ohne Behinderung auf Menschen mit Behinderung. Das Alter spielt eher
keine Rolle, der Bildungsstand dafür schon.
3.) Von den Persönlichkeitsmerkmalen eines Nichtbehinderten: Das heißt, wie sicher leb
ich in der Gesellschaft, davon hängt es ab, wie ich auf Menschen mit Behinderung
zugehe.
4.) Vom Kontakt mit Behinderten: ist ein wichtiger Faktor. Hierbei ist es nicht wichtig,
wie häufig der Kontakt ist, sondern wie intensiv der Kontakt ist, hinzu kommen
Verständnis, Einfühlsvermögen, das Verhältnis zueinander und in welcher Situation
die Begegnung mit dem behinderten Menschen stattfindet. Ein positives Erleben ist
hier sehr wichtig. Oft ist es auch so, dass Menschen mit einer Behinderung eine
untergeordnete Position haben, z.B. wenn man das Verhältnis Pfleger – Behinderter
hernimmt. Der Pfleger hat eine zu einseitige Wahrnehmung, ist nur auf das
Pflegerische, Helfende beschränkt => negative Einstellung.
Sensibilisierungsprogramme verschiedenster Art (besonders in Betrieben) können hier
hilfreich sein. (vgl. Skriptum)
Integration und Einstellungen
Integration ermöglicht eine Triangulierung der kognitiven, konativen und affektiven
Komponenten in günstiger Weise. Und sie trägt zur Entstigmatisierung bei. (vgl.
Markowetz 1997)
Rechte, gesetzliche Grundlagen und Veränderungen (nat. und internat.)
-
Rechte für Menschen mit Behinderung – International:
 UN-Menschenrechte: A1 -> Recht auf Freiheit, Gleichheit, Würde; A2 ->
Verbot der Diskriminierung; A3 Recht auf Leben; A6 -> Recht auf
Anerkennung als Rechtsperson; A12 -> Recht auf Freiheitssphäre; A17 ->
Recht auf Eigentum; A22 -> Recht auf soziale Sicherheit; A23 -> Recht auf
Arbeit und gleichen Lohn; A26 -> Recht auf Bildung;
 Internationale Standards/UN 1993: Standard Rules on Eqalisation of equal
opportunities for people with diabilities.
 Internationale Erklärungen/Salamanca 1994: im Rahmen der UNESCOWeltkonferenz „Pädagogik für besondere Bedürfnisse (Special Needs):
Zugang und Qualität“ 1994: umfasst eine Erklärung und einen Aktionsrahmen
mit Grundsätzen und Empfehlungen zur schulischen Integration von Kindern
und Jugendlichen mit Behinderung. (vgl. Buch der Begriffe, 55)
 Madrider Erklärung 2003: „Verbot der Diskriminierung und positive
Aktionen“: 6 Punkte -> 1.) Behinderung = Menschenrechtsthema, 2.)
Menschen m. Behinderung wollen Chancengleichheit, keine Almosen, 3.)
Gesellschaftliche Schranken führen zu Diskriminierung und gesellsch.
24
-
-
Ausschluss, 4.) Behinderte -> eine nicht sichtbare Gruppe -> warum nicht? 5.)
Behinderte -> gehören zu Gruppe mit großer Verschiedenheit, 6.) Nichtdiskriminierung + positive Aktion ermöglicht soziale Integration.
Rechte für Menschen mit Behinderung: EU-Ebene
 Behindertenprogramme ab 1992, z.B. HELEOS: zw. 1993 und 1996 -> Ziel:
Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderung sensibilisieren.
 HORIZON: zwischen 1994 und 1999 -> Ziel: Berufliche Integration und
Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
 EQUAL: zwischen 2000 und 2004, bzw. 2.Periode bis 2007 -> Ziel:
Integration, innovative Projekte, Integrative Berufausbildung-, vorbereitungund orientierung (siehe Entwicklungspartnerschaft),
Entwicklungspartnerschaft QSI:
= Quality supported Skills for Integration: bedeutet „qualitätsunterstützte
Ausbildung für Beschäftigte in der Integration behinderter Menschen im dritten
Sektor.“-> ist eine österr. Entwicklungspartnerschaft im Rahmen der EUGemeinschaftsinitiative „EQUAL“ -> Ziel: Entwicklung und Vernetzung
integrationsrelevanter Ausbildungen. QSI strebt mit Betroffenen, Angehörigen
und Vertretern versch. Einrichtungen und mit Hilfe öffentlicher Förderer
Schaffung einheitlich abgestimmter Ausbildungen für „Integrationsfachkräfte“
an. (-> Qualitative Berufsausbildung im Integrationsbereich) (vgl. Buch
der Begriffe, 54)
 Mainstreaming-Prinzip: seit 1996 -> Ziel: uneingeschränkte Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen.
 Vertrag von Amsterdam: 1997 -> Ergebnis: EU bekam mehr Kompetenzen im
Sozialbereich; Beeinhaltet: A13 -> Antidiskriminierungsbestimmung und A95
-> Maßnahmen für Schaffung eines Binnenmarktes, welcher den Bedürfnissen
von behinderten Menschen gerecht wird.
 2000: Festlegung eines Allgemeinen Rahmens zur Verwirklichung der
Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in Beruf und
Erwerbstätigkeit.
 2001: Aktionsprogramme der Gemeinschaft zur Förderung der
Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung von sozialer
Ausgrenzung.
 2003: Im Rahmen des europ. Jahres der Menschen m. Behinderung, gab es
einige Initiativen: Ziel: Verbesserung der Integration durch:
a) Integrationsassistenz -> in Deutschland
b) Arbeitsassistenz -> für Österreich der Begriff -> betrifft die Vorbereitung
der Jugendlichen auf den Übergang in die Beschäftigung mit Hilfe einer
Arbeitsassistenz.
Rechte für Menschen mit Behinderungen: Nationale Ebene
 1997: Verfassung: Verabschiedung des Österreichischen Behindertenrechts =>
Gleichheitsgrundsatz: Art.7, B-VG
a) Nichtdiskriminierungsbestimmung ->
b) „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden…Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen
in allen Bereichen des täglichen Lebens gewährleisten.“ (vgl. Buch der
Begriffe, 62)
 2006: Erweiterung: Art. 8 Abs.3, B-VG: Gesetzliche Anerkennung der
Gebärdensprache als eigenständige Sprache.
 Behindertenkonzept der Österr. Bundesregierung: hier sind
behindertenpolitische Grundsätze des Bundes festgelegt:
25
Grundsätze und Maßstäbe für gesetzgeberische Maßnahmen
a) Prävention: Versorgungsmaßnahmen sollen vermeiden, dass Behinderung erst
überhaupt entsteht: Das heißt zum Beispiel frühzeitige Arbeitsplatzanpassung,
Gesundheitsförderung z.B. bei Herz-Kreislaufpatienten -> spezielle HerzKreislauftrainings. Lernbehinderte unterstützen, dass diese erst gar nicht zu
Behinderten werden.
b) Integration: Sicherung einer bestmöglichen Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben.
c) Normalisierung: Das alltägliche Leben von Behinderten soll sich so wenig als
möglich von dem Nichtbehinderter, z.B. normale Tätigkeit mit gleichen
Rechten.
d) Selbstbestimmung: in Bezug auf das Treffen von Entscheidungen: den
Behinderten die Möglichkeit geben in gleichen Maße wie Nichtbehinderte
Entscheidungen selbst zu treffen oder zumindest daran mitzuwirken.
e) Hilfe zur Selbsthilfe: im Sinne von Unterstützung: Das heißt, den behinderten
Menschen in seinen Fähigkeiten und sein soziales Umfeld stärken und die
Hilfe auch so auszurichten, dass er im größtmöglichen Umfang selbständig ist.
f) Finalität: Hilfen müssen erbracht unabhängig von den Ursachen seiner
Behinderung und der Unterstützung, die die Person braucht.
g) Gewöhnlicher Aufenthalt: Hilfen unabhängig von der Staatsbürgerschaft allen
Menschen mit Behinderung zustehend, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ö
haben.
h) Individualisierung: Hilfen nach Bedürfnissen des Einzelfalls
i) Dezentralisierung: meint auch „Aufgliederung“ -> Hilfen für behinderte
Menschen müssen erreichbar sein, in der Nähe des Wohn-/Arbeitsplatzes, dies
gilt v.a. für Personen in abgelegenen Regionen.
j) Fließende Übergänge: Hilfen müssen einander ergänzen und besonders an den
Schnittstellen/Übergängen wirksam sein, z.B. am Übergang Schule-Beruf sind
oft keine Übergangshilfen vorhanden.
k) Rehabilitation: Vor der Bewilligung von Renten sind alle Möglichkeiten der
Rehabilitation auszuschöpfen.
l) Mobile und ambulante Hilfen: weg vom stationären Aufenthalt ist das Ziel.
m) Überschaubarkeit: weg von großen Institutionen!
n) Zugänglichkeit: Zugänglichkeit zu den Hilfen durch Beratung und
Informationen!
Zielsetzungen in Bezug auf die eben genannten Grundsätze
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
Frühförderung
Ausbau integrativer Kinderbetreuungseinrichtungen
Integration im Kindergarten
Schulische Integration
Integration am offenen Arbeitsmarkt
Barrierefreiheit -> Infrastruktur, d.h. Zugänglichkeit v. Gebäuden,
Verkehrsmitteln,…
Verbesserung im Gesundheitswesen
1992: Erstes Arbeitsassistenzprojekt
1992: Verabschiedung dieses Behindertenkonzeptes
1993/94: 1.Integrativer Kindergarten
1993: Schulreformpaket
26
l) 1996: Aufbauende Novellen -> Regelangebot des gemeinsamen Unterrichts v.
Behinderten und Nichtbehinderten Schülern mit und ohne SPF -> Primärstufe
+ Sekundarstufe 1.
m) Seit 1996: Möglichkeit der Wahl zw. Sonderschule oder AHS
n) Seit 1999: Verankerung der Arbeitsassistenz im
Bundesbehinderteneinstellungsgesetz.
o) 2003: Novelle -> für Integrative Berufsausbildung
Ad: Schulische Integration
 Gilt als erste Umsetzung des Normalisierungsprinzips im schulrechtlichen
Bereich
-
Fortsetzung: Rechte…auf nationaler Ebene
 Bundesgleichbehandlungsgesetz: 2004: Verbot jeglicher unmittelbarer oder
mittelbarer Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion,
sexueller Vorlieben, Weltanschauung, Geschlecht: bei z.B. Begründung eines
Arbeitsverhältnisses, Festsetzung des Gehalts, Gewährleistung v.
Sozialleistungen, Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, sonstigen
Arbeitsbedingungen…Bei Gefühl der Diskriminierung: Möglichkeit zu klagen.
 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: 2006: Regelt Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung, im Konkreten: Nichtdiskriminierungsansprüche
behinderter Bürger im baulichen, öffentlichen und arbeitsrechtlichen Bereich.
Stärkung des öffentlichen Diskurses über Bekämpfung v. Diskriminierung
behinderter Menschen. Neue Impulse durch Musterprozesse + Verbandklagen
gegen konkrete Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz, in öffentlichen
und halböffentlichen Bauten oder in Berufsordnungen.
 Arbeitsmarktförderungsgesetz: Darin enthalten: Arbeitsmarktförderung für
Menschen m. Behinderung, d.h. im Sinne v. aktiver Arbeitsmarktpolitik,
Förderung, Erhalt und Schaffung von Beschäftigung. Z.B. Vermittlung v.
Lehrstellen, Erhalt des Arbeitsplatzes,…
 Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz: regelt als Bundesgesetz die Berufliche
Integration -> umfasst Bestimmungen zu a) Status Begünstigter Behinderter
(Anm.: siehe in einem früheren Punkt im Skript!), b) Beschäftigungspflicht
für ArbeitgeberInnen von Menschen mit Behinderung und den c) dazu
leistenden Ausgleichstaxen, sowie d) Schutzbestimmungen wie
Kündigungsschutz v. Behindertenvertrauenspersonen. (vgl. Buch der
Begriffe, 64)
Ad: b) Einstellungspflicht: Einstellungspflicht eines Begünstigten
Behinderten ab einer Mitarbeiterzahl v. 25/Betrieb. Doppelt auf
Pflichtzahl angerechnet wird Besetzung eines Arbeits- und
Ausbildungsplatzes durch Begünstigte Behinderte, die blind, unter 19,
in Ausbildung oder im Rollstuhl sind.
Ad: c) Ausgleichstaxe: Ein Betrieb mit 25 und mehr MitarbeiterInnen
hat entweder eine Person -> Begünstigter Behinderter -> einzustellen
oder eine Ausgleichstaxe zu zahlen – in Höhe v. 196 €/Monat pro
nichtbesetzter Pflichtstelle. Diese Gelder fließen in
Ausgleichstaxfonds zur Förderung behinderter Menschen und deren
ArbeitgeberInnen. (vgl. Buch der Begriffe, 63)
27
Ad: d) Kündigungsschutz: Kündigung eines „Begünstigten
Behinderten“, ab dem 7.Monat eines unbefristeten Arbeitsvertrages nur
möglich nach einem Anhörungsverfahren + mit Zustimmung durch
Behindertenausschuss (Bundessozialamt) und sofern eine ausreichende
Begründung vorgelegt wird.
d) Diskriminierungsschutz: am Arbeitsplatz -> bei Begründung eines
Arbeitsverhältnisses, Kündigung,…
Die Gesetzmäßigkeiten und Regelungen bitte noch mal durchlesen!!!
Unterkapitel: Beschäftigungspolitiken in der EU
TEIL A: Klassische Ansätze:
Die Klassischen Ansätze sind gekennzeichnet durch:
-
-
Passive Maßnahmen:
 Erwerbsunfähigkeitsrenten
 Quotenregelung
 Kündigungsschutz
 Lohnkostenzuschüsse und Steuervorteile, weitere
Klassische Ansätze:
 Arbeitsplatzanpassung
 Rehabilitation und Umschulung
 Spezielle Kurse und Einrichtungen
 Werkstätten für Behinderte
 Sonderbereich
TEIL B: Neuere Ansätze:
Die Neueren Ansätze sind gekennzeichnet durch:
-
-
Aktive Maßnahmen:
 Unterstützung bei Stellensuche und Bewerbung
 Arbeitserfahrung, Zeitarbeit
 Antidiskriminierungsgesetze
 Aufklärungskampagnen
 Maßgeschneiderte Angebote wie z.B. Unterstützte Beschäftigung (od.
Supported Employment: 4 Merkmale: 1.) Bezahlte Arbeit, 2.) in einem
integrativen Arbeitsumfeld, 3.) ermöglicht Supported Employment Menschen
mit Behinderung, unabh. von der Schwere der Behinderung und mit der
nötigen Unterstützung, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, 4) ist eine
langfristige Form der Unterstützung. (vgl. Buch der Begriffe, 42), und
Individueller Assistenzplan , weitere
Neuere Ansätze:
 Ausbildung und Lernen
 Im Betrieb und/oder
 In Integrationsfirmen (vgl. Doose 2003)
28
KAPITEL 14: Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation
1.) WO ?
Bei der Nahtstelle, also beim Übergang von der Schule in den Beruf.
2.) Welche Maßnahmen?
Die Maßnahmen erfolgen in folgenden Punkten:
a) Berufliche Beratung/-Orientierung: Beispiel Clearing (zur
Berufsvorbereitung)
Die Berufsvorbereitung sollte bereits vor Ende der Schulpflicht erfolgen.
Clearer zum Beispiel kommen in die Schulen (8.Schulstufe), kooperieren mit
Lehrern, Eltern und den Schülern, beraten, begleiten, vermitteln
Praktikumsstellen, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben in die
Berufswelt hineinschnuppern zu können. Clearing umfasst Beratung,
Begleitung und Diagnostik und erfolgt 2 Jahre.
b) Berufliche Qualifizierung: (zur Berufsvorbereitung)
Hier gibt es zum Beispiel Qualifizierungskurse am AMS, Berufliche
Qualifizierung bieten auch „Jugend am Werk“, das „BWRZ“ oder die
„Jobfabrik“ an. Unter Beruflicher Qualifizierung sind z.B. Angebote an
Tätigkeiten zu verstehen, die sich an den Fähigkeiten behinderter orientieren
und die ihnen zugetraut werden, z.B. Massage-Lehrgänge für hochgradig
Sehbehinderte, EDV-Kurse für Gehörlose, manuelle Tätigkeiten für geistig
Behinderte.
c) Unterstützung bei der Beruflichen Integration am Allgemeinen Arbeitsmarkt
Erfolgt durch eine Arbeitsassistenz, dazu später im Punkt 5a).
3.) Innovative Maßnahmen und Outplacementmaßnahmen (s. S110)
- zur Entwicklungsförderung
- zur Vermittlung auf einen Arbeitsplatz
Outplacementmaßnahmen
- sollen Integration aus Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten unterstützen.
- Z.B. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz: Angebot und Durchführung wird von
Selbstvertretungsorganisationen getragen. Die Assistenz kann am Arbeitsplatz, der
Ausbildungsstätte stattfinde. Das Stundenausmaß bestimmt die
Assistenznehmerin/Assistenznehmer, ebenso die Tätigkeiten, die ausgeführt werden
sollen.
4.) Nachreifungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- geschehen vornehmlich durch das AMS.
- Ziel: Jugendliche sollen gemäß ihren Interessen, Voraussetzungen und Neigungen
durch für sie geeignete Berufsvorbereitung einen Zugang in die Arbeitswelt
bekommen und bei der Bewältigung beruflicher Anforderung unterstützt werden (z.B.
Auf- und Ausbau v. Schlüsselkompetenzen)
- Förderung der sozialen Kompetenz, Berufswahlreife, Maßnahmen, die in
Warteschleife gehören, Förderung d. fachlichen Kompetenz.
29
5.) Begleitende Hilfen ins Arbeitsleben
a) Arbeitsassistenz (ist auch ein individuelles Modell der Unterstützten
Beschäftigung)
Ziel: direkte berufliche Eingliederung in den Allgemeinen Arbeitsmarkt +
Qualifizierung, Begleitung und Nachbetreuung am Arbeitsplatz. A-Assistenz bietet
Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche und bei Betrieblicher Integration.
Arbeitsassistenz richtet sich auch an die Arbeitgeberseite!
b) Job-Coaching (auch „Arbeitsbegleiter“)
Ziel: direkte berufliche Eingliederung in Allgemeinen Arbeitsmarkt +
Qualifizierung, Begleitung und Nachbetreuung am Arbeitsplatz.
Unterstützen individuell bei Eingliederung in die Strukturen eines Betriebes
sowie bei Anbahnung an Anforderungen eines Arbeitsplatzes.
Es gibt 2 Bezeichnungen für 2 verschiedene Aufgabengebiete:
1.) Job-Coach: unterstützt eine Person mit Behinderung in der ersten Phase
nach Antreten der Stelle – ins Unternehmen -> Begleitung in den
Betrieb und Einarbeitung am Arbeitsplatz („Train on the job“)
2.) Übernimmt diese Funktion eine andere Person, als die die den Job
vermittelt hat, wie dies zumeist durch Arbeitsassistenzprojekte passiert,
so erfolgt eine Arbeitsteilung zw. Arbeitsassistenz und Job-Coach.
6.) Integrative Berufsausbildung (Wiederholung)
 2 Möglichkeiten der „IBA“:
a) Verlängerte Lehrzeit
Verlängerte Lehrzeit um behinderungsbedingte Einschränkungen
auszugleichen. Verlängerung um 1 bis maximal 2 Jahre. Abschluss mit
Lehrabschlussprüfung. Lehrlingsentschädigung
b) Teilqualifizierungslehre
Teilabschluss in einem Berufsfeld mit verpflichtender Berufsschule mit
nichtbehinderten Lehrlingen. Unterstützung durch (zu Coaches) ausgebildeten
Lehrern. Erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen werden im Zeugnis
beschrieben.
7.) Traditionelle Maßnahmen am Geschützten Arbeitsmarkt
a) Integrative Betriebe (ehemals geschützte Werkstätten)
Ist eine Form des Ersatzarbeitsmarktes. Anforderung für eine Aufnahme:
Wirtschaftlich verwertbare Erwerbsleistungsfähigkeit (zwecks
kollektivvertragl. Entlohnung, Sozialversicherung): Ziel: Verbesserung der
Leistungfähigkeit des behinderten Menschen, damit Beschäftigung am 1.AM
möglich wird. Integrative stellen aber auch Dauerarbeitsplätze zur Verfügung!
b) Beschäftigungstherapiewerkstätten
Haben eher eine therapeutische Ausrichtung, Leistungsaspekt steht im
Hintergrund. Menschen dort sind nicht sozialversichert und sie bekommen nur
ein Taschengeld. Es gibt eine fixe Freizeit und Tagesstruktur. Solche
Werkstätten haben einen 2-fachen Auftrag:
30
1.) Menschen mit Behinderung einen gewöhnlichen Arbeitsvollzug zu
ermöglichen und
2.) Sie in ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten zu fördern.
c) Anlehre
Erfolgt nicht am Allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern in einem „Geschütztem
Bereich“, Bsp.: Werkstätte Horizont. Jugendliche werden auf einem Gebiet
angelernt -> nach Abschluss: „Gezielter Hilfsarbeiter“. Traditionsberufe wie
Hauswirtschaft, Reinigung, Verpackung, Tischlerei sind möglich…
8.) Angebote in Deutschland
a) Spezifische staatliche Maßnahmen für beeinträchtigte + behinderte
Jugendliche (Nach Regelschul-/Sonderschulpflicht)
Zur Beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher bedarf es
berufsbegleitender Maßnahmen -> subsidiäre Unterstützung seitens des Staates
durch Unterstützung, Begleitung und Förderung. Die Grundlagen hierfür sind
gesetzlich im Par.19 SBG III im Sinne von berufsvorbereitender Maßnahmen
festgelegt/vorgesehen.
b) Berufsbildungswerke (BBW)
Sind überbetriebliche und überregionale Einrichtungen zur beruflichen
Erstausbildung behinderter Jugendlicher. Ausbildung erfolgt in
Ausbildungswerkstätten, bzw. in Büros od. der Berufsschule. Die Jugendlichen
wohnen während der Ausbildungszeit im Internat des BBW, wo es sowohl
Einrichtungen für Freizeitaktivitäten wie auch Rehafachdienste für
medizinische, psycholog. Versorgung gibt. Auch sind im „BBW“
Arbeitserprobungskurse (20 Tage) möglich.
c) Berufsförderungswerke (BFW)
Wenden sich an Erwachsene, die bereits berufstätig waren. Angebote: Fortund Weiterbildung sowie Umschulungen.
d) Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz
e) Werkstätten/Tagesförderstätten
-
Werkstätten (WfbM): vergleichbar mit dem „Ersatzarbeitsmarkt“ in Österreich, vor
allem für Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Tagesförderstätten: vergleichbar mit den „Beschäftigungstherapien“ in Österreich,
diese Tagesförderstätten sind meist an eine Werkstatt für behinderte Menschen
angegliedert.
2 Ansätze: Rehabilitativer-/Integrativer Ansatz (hinsichtlich Orientierung und
Selbstverständnis)
MODELL A: Rehabilitativer Ansatz:
- Fürsorgeeinrichtungen
- Begünstigte Behinderte sprich eingegrenzte Zielgruppe
- Mindestleistungspotentiale beim Behinderten
- Diagnostik: in der Vergangenheit: „Was konnte bisher geleistet werden“
31
-
Anpassung an vorhandene Leistungen/Erfahrungen
Qualifizierung ergibt Arbeit
Unpolitisch
Erfolgsmessung eher quantitativ ausgerichtet
Vermittlungsdruck
MODELL B: Integrativer Ansatz:
- Angebot v. Dienstleistungen im Sinne von Selbstbestimmt-Leben-Grundsätzen
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen, keine Einschränkungen
- Gemeinsam 100% Leistungsfähigkeit (wenn z.B. 50% vorhanden, dann können
beispielsweise durch Persönliche Assistenz die 100% erreicht werden)
- Für die Zukunft: „Welche Wünsche hat der/die Betroffene“
- Entwicklung von neuen Perspektiven
- Erst platzieren, dann qualifizieren!
- Aktiv politische Arbeit
- Erfolgsmessung qualitativ
- Bedürfnisorientiert
Die beiden Modelle oben sind eine Ergänzung meinerseits:
Hier die beiden Modelle, die in der VO durchgenommen wurden:
MODELL A: Konservatives Modell
Fremdbestimmung durch beispielsweise Fürsorgeeinrichtungen.
-
Qualifizierung und dann Vermittlung am Arbeitsmarkt
Unpolitische Arbeit
Vermittlungsquote
MODELL B: Innovatives Modell
Selbstbestimmung, Dienstleistungen, Assistenzen..
-
zuerst Arbeitsplatz und dann Einarbeitung (in die Strukturen) am Arbeitsplatz z.B.
durch Job-Coach oder Arbeitsassistenz.
Politische Arbeit, z.B. ehemals Integration: Österreich
Qualitative Erfolgsmessung
KAPITEL 15: Supported Employment
1.) Was ist Supported Employment, woher kommt der Begriff?
- in den USA entwickelt
- „Employment“ meint zu Deutsch „Unterstützung“ – hin zur und bei der
Beschäftigung.
- „Supported Employment“ ist ein normatives und theoret. Konstrukt d.
Arbeitsassistenz und v. Integrationsfachdiensten.
- 4 Merkmale Unterstützter Beschäftigung lassen sich ausmachen:
1.) versteht sich als bezahlte Arbeit
2.) findet in einem Integrativen Umfeld statt
32
3.) ermöglicht Menschen mit Behinderung – unabhängig vom
Schwergrad ihrer Behinderung – einer Erwerbstätigkeit
4.) Fähigkeiten und Talente der behinderten Personen stehen im
Vordergrund.
2.) Wie wird Supported Employment umgesetzt + wichtige Kernelemente der „SE“
Es können 4 Modelle genannt werden, wie „Supported Employment“ umgesetzt
werden kann:
1.) Individuelles Betreuungsmodell: Mit Unterstützung einer
Assistenz geht ein Mensch mit Behinderung einem Beruf auf
Allg. Arbeitsmarkt nach.
2.) Arbeitsenklave: In einer eigenen Einheit geht eine Gruppe
von Mitarbeitern m. Behinderung – in einem Unternehmen –
mit Unterstützung v. Arbeitsassistenz – einer Tätigkeit nach
mit dem späteren Ziel der Beschäftigung auf einem
Individuellen Arbeitsplatz.
3.) Mobile Arbeitsgruppe: Gruppe v. behinderten Menschen
wird für die Dauer eines Auftrags an versch. Orten
eingesetzt.
4.) Integrative Betriebe: Mehrzahl der KollegInnen sind
nichtbehindert. (vgl. Badelt/Österle)
(Internationale) Kernelemente:
a) Integration -> „Erst platzieren, dann qualifizieren.“
b) Bezahlte, dauerhafte und reguläre Arbeit (am 1.Arbeitsmarkt)
c) Individuelle und innovative + ambulante Unterstützungsangebote für ALLE
Menschen mit Behinderung.
d) Unterstützung je nach Hilfebedarf
e) Keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung
f) Wahlmöglichkeiten und Förderung v. Selbstbestimmung- und organisation.
3.) Zentraler Ausgangspunkt v. Supported Employment
-
-
Ausgangspunkt: Supported Employment sieht nicht den Menschen mit Behinderung,
sondern den Menschen mit seinen Fähigkeiten. Mit Hilfe ambulanter
Unterstützungsangebote (die oben genannt wurden) können die nötigen
Rahmenbedingungen geschaffen werden, dem Menschen mit Behinderung die
Möglichkeit zu geben neben nichtbehinderten Menschen, in einem regulären
Unternehmen, seine Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen. (vgl. Doose, 1997)
Ziel: Integration von behinderten Menschen am Allgemeinen Arbeitsmarkt, und
Menschen mit schwerster Behinderung die Möglichkeit geben einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen. Bsp.: Projekt „Spagat“ in Vorarlberg.
4.) Grundsätze/Ansätze und Ziele
a.) arbeitet nach einem methodischen, wertgeleiteten Ansatz im Bereich der
Beruflichen Rehab.
b.) versteht sich als eine ambulante, innovative Form der Beruflichen Integration
mit dem Ziel -> weg von den Institutionen!
33
c.) Stellt alle nötigen Hilfen und strukturellen Bedingungen für eine (spätere)
Integration am 1.Arbeitsmarkt.
d.) Bietet die Wahlmöglichkeit auch außerhalb v. Sondereinrichtungen zu arbeiten.
Ziele:
-
Rahmenbedingungen und Strukturen, ambulante Unterstützungsmöglichkeiten
schaffen, um Menschen m. Behinderung eine dauerhafte, bezahlte und reguläre
Beschäftigung – unabh. v. der Behinderung – zu ermöglichen + zu erhalten!
5.) Was umfasst Unterstützte Beschäftigung
Gemäß ihren Merkmalen und Ansätzen umfasst „Unterstützte Beschäftigung“
folgende Bereiche:













Individuelle Berufsplanung, Fähigkeitenprofile werden erstellt.
Individuelle Arbeitsplatzsuche, sowie Unterstützung bei
Arbeitsplatzsuche
Vorbereitung auf Arbeitsverhältnis
Unterstützung bei Beantragung v. Fördermitteln
Arbeitsplatzanpassung- und Analyse.
Arbeitserprobungen/begl. Praktika mit Hilfe einer Arbeitsassistenz
oder eines Job-Coachs.
Betriebliche Unterstützungsphase (in der ersten Phase)
Fördermittel für Betriebe
Einarbeitungs- und Unterstützungspläne
Job-Coaching -> am Arbeitsplatz/im Betrieb
Beratung der Kollegen und Unterstützung durch Kollegen
Psychosoziale Beratung und Betreuung der Jugendlichen im Betrieb.
Krisentintervention durch Mediation am Arbeitsplatz durch
gegebenenfalls v. Seiten der Arbeitsassistenz -> Beratung und
Motivation/Sensibilisierung der nichtbehinderten Kollegen im
Betrieb.
6.) Paradigmenwechsel
-
Weg von der Theorie der Andersartigkeit zu einer Theorie der Gleichheit und
Verschiedenheit. (vgl. Doose 1997)
DOOSE – ein wichtiger Vertreter des „Supported Employment“ hat das Konzept aus
den USA mit nach Deutschland genommen.
Exkurs dazu:
 Normalisierung: Bengt-Nirje aus Schweden ist ein „Mitbegründer“ dieses
Konzeptes. Normalisierung soll hier im Sinne eines „normalen Lebens – in
allen Lebensbereichen“ verstanden werden, nicht als Anpassung oder als ein
Angleichen, weswegen Nirjes Konzept oft diskutiert wurde.
 Integration: Eingliederung -> Berufliche/Soziale Integration
 Gleichstellung
 Kundenorientiertheit: Weg vom Hilfsbedürftigen, Pflegebedürftigen zum
Kunden. (vgl. Hohmeier, 2001)
34
7.) Konzept : Gründet auf folgenden 5 (Menschen-)Rechten, dem Recht auf…
-
…Achtung der menschlichen Würde
…auf Freiheit der Wahl in allen Lebensbereichen
…auf Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen, sowie gleichberechtigte Teilhabe
an sozialen Geschehen.
…auf eine aktive Rolle in der Gesellschaft.
…auf Integration in Ortsgemeinde. (vgl. Lynch 1997)
8.) Stärken
- Überwindung der Trennung v. Qualifizierung und Platzierung
- Entwicklung methodischer Strategien: im Erschließen v. Arbeitsplätzen (Akquisition)
und der Qualifizierung am Arbeitsplatz (Train on the job)
- Chancen in der Kooperation + Vernetzung mit anderen Elementen, Bereichen der
Beruflichen Rehabilitation. (vgl. Hohlmeier)
12.) Entstehung v. Supported Employment
Das Konzept des „Supported Employment“ kommt aus den USA. Dort gab es bereits
in den 70-ern einige Modellprojekte. 1984 wurde die „Unterstützte Beschäftigung“
gesetzlich verankert. 1990 kam das amerikanische Antidiskriminierungsgesetz.
Deutschland
Erste Modellprojekte erst Ende der 80-er -> Hamburger Arbeitsassistenz.
Orientierung dabei an USA (vgl. DOOSE) und Irland (-> „open road“)
Österreich
1992 erstmals Arbeitsassistenzprojekte, Zielgruppe: Menschen mit Psychischer
Beeinträchtigung. 1.Pilotprojekt: in Linz, durch PRO MENTE. 2. Pilotprojekt:
Wolkersdorf, von IBI durchgeführt.
Rechtliche Grundlagen dafür:
a) Richtlinien
Arbeitsassistenz ist seit 1999 gesetzlich verankert. Das Behinderteneinstellungsgesetz
ist die Grundlage dafür. Die Richtlinien im BEinstG weist das Bundessozialamt an,
dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Menschen in ihrem sozialen Status nicht
absinken, dass sie gegeben ihren Fähigkeiten eingesetzt werden und ihnen die nötigen
Fördermittel dafür zur Verfügung stehen und das alles mit dem Ziel, im Wettbewerb
gleichberechtigt mit Nichtbehinderten zu sein und zu bleiben.
35
b) Zielgruppe der Arbeitsassistenz, im Sinne des BEinstG, Dauer der
Arbeitsassistenz, sowie Finanzierung, Ziele und Aufgaben.
Zielgruppe: Begünstigte Behinderte (s. Skript) oder Begünstigbare Behinderte, die
sich aber aus Angst vor Stigmatisierung gegen eine Begünstigung entschieden haben.
Zielgruppe 2: Nach der Sonderrichtlinie des Bundesministers 2000: Jugendliche mit
SPF und sozial und emotional benachteiligte Jugendliche.
Dauer der Assistenz: Ist auf 2 Jahre beschränkt, ½ Jahr steht für die Vorbereitungszeit
zur Verfügung und 1 ½ Jahre für Einarbeitung und Nachbetreuung.
Finanzierung: durch Bundessozialamt, das Land, AMS und aus Mitteln des
europäischen Sozialfonds.
Ziele und Aufgaben: (Re-)Integration am Allgemeinen Arbeitsmarkt, sowie
Prävention, also Erhalt und Sicherung der Erwerbstätigkeit. Aufgaben umfassen
Beratung, Begleitung von Menschen mit Behinderung in Bezug auf beruflichen
Integrationsprozess, sowie die Sicherung v. Arbeitsplätzen. Weiters
Krisenintervention, Beratung und Begleitung innerhalb des Betriebes, Einarbeitung,
Beratung der Mitarbeiter, Zusammenarbeit mir anderen Einrichtungen,
Behördenangelegenheiten, aber auch Fragen, die außerhalb des Betriebes aufkommen
-> Wohnungsfragen, familiärer Bereich,…
Integrationsprozess
a) Arbeitsfelder (4) (vgl. Bungart, Supe & Willems)
 Aufnahme + Klärung der Ausgangssituation
Dieses erste Feld umfasst 3 Schritte oder besser gesagt, es fasst 3 Punkte ins Auge,
die wichtig sind, zu klären:
1.) Klärung der Lebens- und Problemsituation, in Bezug auf berufliche
Vorerfahrungen bzw. die psychosoziale Situation. Dies ist wichtig in
Anbetracht dessen, welche ersten Schritte (Unterstützung oder doch Warteliste
für Arbeitsassistenz) als nächsten gemacht werden müssen im
Integrationsprozess. Ein „Vorabcheck“ würde ich es nennen.
2.) Betrifft die Beruforientierung: besonderes Augenmerk liegt hier auch auf
mädchenspezifischer Berufsorientierung, weil Frauen mit Behinderung in
dieser Hinsicht „doppelt“ belastet sind und weil das Berufswahlspektrum sehr
eng gefasst ist. Außerdem wichtig bei der Berufsorientierung die Frage des
angestrebten Berufswunsches. Nicht alles ist möglich, aber es können auch
„Kompromisse“ gefunden werden.
3.) Fähigkeitenanalyse: In Bezug auf soziale und kommunikative Fähigkeiten, wie
auch Analyse in Bezug auf Schlüsselqualifikationen im kognitiven, manuellen,
motorischen, physischen Bereich.
 Akquisition
Umfasst Suchen/Erschließen von Arbeitsplätzen auf dem lokalen oder regionalen
1.Arbeitsmarkt: 2 Strategien gibt es:
36
a) Bewerberorientierte A: Hier gibt es einen konkreten BewerberIn schon und die
Arbeitsassistenz sucht und fragt in den Unternehmen konkret für diesen
Bewerber an.
b) Arbeitgeberorientierte A: Hier gibt es noch keinen konkreten Bewerber (von
beiden Seiten aus). Die Arbeitsassistenz geht ins Unternehmen und stellt
Überlegungen an, welche Person für diesen Arbeitsplatz gut geeignet wäre.
-
Weitere Formalia bei der Akquisition
Identifikation: Passt die Stelle, das Stellenangebot für die jeweilige Person?
Erstes Telefonat der Arbeitsassistenz mit dem Betrieb, das „Erstgespräch“ kann auch
persönlich erfolgen. Als nächstes erfolgt auch ein Akquisitionsgespräch im Betrieb.
Bewerbungsgespräch durch den künftigen Arbeitnehmer. Hier ist von Seiten der
Arbeitassi Kreativität und Couragiertheit gefragt.
Anzumerken: Regionale Arbeitsmarktsituation hat großen Einfluss auf
Akquisitionserfolg. Auch ist die Erfolgsquote in Kleinbetrieben höher als in
Großbetrieben, da diese überschaubarer sind und nicht so starke hierarchische
Strukturen vorherrschen.
 Vorbereitung und Betriebliche Integration
Wir befinden uns nun mitten im Betrieb, jetzt stellt sich für die Arbeitsassistenz
die Frage, wie kann die Integration nun im Betrieb stattfinden: durch…
-
-
a) Erprobung des Arbeitsplatzes bzw. Arbeitsplatzanalyse (Anm.: Anforderungen
der Arbeit definieren und zu erbringende Arbeitsleistung definieren und wie muss
angepasst werden, z.B. sind Rampen erforderlich? Weiters: Assessmentinstrument
„MELBA“: a) Fähigkeitenanalyse, b) Anforderungsanalyse und c) Profilvergleich):
dies kann durch Praktika im Betrieb passieren, um die Fähigkeiten der Person zu
erproben, um zu schauen, stimmen die Fähigkeiten mit den Anforderungen im Betrieb
überein -> Arbeitsplatzanpassung. Passt dies alles, dann…
b) Qualifizierung: im Sinne von „Erst platzieren, dann qualifizieren“: Train-on-thejob“!
 Ad: „Training-on-the-job“ 1: Individuelle Qualifizierung.. Es geht darum in
erster Linie, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Betrieb Bedürfnisse haben,
auf beiderseiten Bedürfnisse muss eingegangen warden. Unter einer
Vorortqualifizierung versteht man die „Einschulung“ und „Begleitung“ der
behinderten Person durch eine betriebsinterne Person.
 Ad: „Training-on-the-job“ 2: neuer ArbeitNEHMER: Erreichen und
Verlassen des Arbeitsplatzes (wie kommt die Person sicher und pünktlich zur
Arbeit, ev. Fahrtentraining.), Raumerkundung am Arbeitsplatz, Erlernen der
konkreten Tätigkeiten am Arbeitsplatz (was muss erfüllt werden, wo muss
eventuell etwas dazugelernt werden,..), Erwerb sozialer Kompetenzen,
Sicherung der Motivation des Arbeitsnehmers (durch z.B. betrieblichen
Mentor), Förderung der Kommunikation mit den nicht behinderten Kollegen
im Betrieb.
 Ad: „Training-on-the-job“ 3: Betrieb: Betriebliche Mentoren (können auch
Abteilungsleiter im Betrieb sein), Qualifizierung von MitarbeiterInnen für
Unterstützungsaufgaben und es sollen aber auch Erwartungen, Wünsche,
Ängste, Unsicherheiten seitens der nicht Behinderten Personen im Betrieb von
z.B. der Arbeitsassistenz aufgebracht werden und zur Aussprache kommen.
37
 Ad: „Training-on-the-job“ 4: Arbeitnehmer + Betrieb: Arbeitsassistenz bietet
Unterstützungsmöglichkeiten bei Förderung der Selbststeuerung v.
Lernprozessen durch Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzung.
(Unterstützung bei Lernprozessen) (ebd.)
Der Integrationsprozess kann nun stattfinden durch:



Schaffung der Rahmenbedingungen, welche fähigkeiten- und
entwicklungsorientiert sind und diese im Sinne der behinderten
Person fördern und gewährleisten zu können. (klarer
Aufgabenbereich, Möglichkeiten d. Selbstkontrolle)
Selbstplanung der Arbeitsabläufe, Selbstausführung der Arbeiten ->
seitens des Arbeitnehmers und dadurch, dass
Er/Sie selbst kontinuierlich ausprobiert und seine gemachten
Erfahrungen reflektiert. (Bungart & Putzke 2001)
 Stabilisierung, Krisenintervention und nachgehende Betreuung
-
Arbeitsassistenz:
regelmäßiger und bei Bedarf langfristiger Kontakt zu Arbeitnehmer und Betrieb im
Sinne der Sicherung und Erhaltung des Arbeitsverhältnisses.
Krisenintervention für ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis + Integration.
Übernimmt teilweise auch das „Job-Coaching“.
KAPITEL 16: Die Arbeit des Behindertenbeauftragten z.B. an der Uni-Wien
Diese Stelle wurde 1994 von Dr. Busek eingerichtet und sie hat 3 Grundlagen der
Entstehung:
1.) Es gab bis zu diesem Zeitpunkt keine Personen, die sich um Anliegen behinderter
Studierender gekümmert haben.
2.) Anreiz war, dass es z.B. in Südafrika einen Behindertenbeauftragten gibt an der Uni,
also die Einsicht, dass auf jeden Fall Bedarf vorhanden ist.
3.) Der Bedarf der Tätigkeiten des Behindertenbeauftragten ist sehr groß! (bis zu 60
Stunden!)
Der Behindertenbeauftragte kümmert sich um Anliegen behinderter Studierender – für
behindertes Personal oder Angestellte ist die Behindertenvertrauensperson zuständig! (->
Behindertenvertrauensperson wird vom Betriebsrat ausgeschrieben)
Das 3-teilige Aufgabengebiet des Behindertenbeauftragten:
1.) Beratung der behinderten StudentenInnen, MaturantInnen, auch
StudienabgängerInnen – in Grundfragen des Studierens.
2.) Bauliche Belange
3.) Gesetzesinitiativen -> Belange
38
Gibt es auf einer Uni keinen Behindertenbeauftragten, so kann diese Tätigkeiten auch durch
die ÖH (HochschülerInnenschaft, aber ebenfalls durch Behinderte) übernommen werden.
Voraussetzung dafür ist aber…
-
50 % Behinderung
Beginn eines Studiums
INFOS AM RANDE
Ergänzung: Zwischen den regionalen Behindertenbeauftragten erfolgt auch ein ständiger
Austausch und Kontakt
Ergänzung: Dolmetscher für Gehörlose werden vom Bundessozialamt bezahlt und
Fahrtkostenzuschüsse. Alles andere bleibt bei den Ländern.
Ergänzung: Stelle des Behindertenbeauftragten: seit 1994.
Ergänzung: Bereitschaft zur Netzwerkarbeit ist auch für den Behindertenbeauftragten
wichtig. So muss dieser sich auch manchmal mit Fachleuten aus anderen Fachbereichen
zusammentun, z.B. einem Studentenanwalt.
Ergänzung: Bauliche Angelegenheiten für den Behindertenbeauftragten an der Uni können
zum Beispiel fragen sein, die zum Beispiel die Problematik mit den Barrieren am Campus
angehen, wie z.B. die Stiegengeländer für gehbehinderte Studierende. Für so etwas gibt es
immer noch zu wenig Budget.
Ergänzung: Seit 1979 ist zum Beispiel unter B 1601 das behindertengerechte Bauen im
öffentlichen und privaten Wohnbereich festgeschrieben, d.h. es muss gemacht werden. Die
Realität sieht leider oft anders aus. Seit 5 Jahren gibt es B 1602 ist auch das barrierefreie
Bauen in Fort- und Ausbildungsstätten festgelegt.
KAPITEL 17: Diagnostik, Assessment, Instrumente und MELBA
1.) Diagnostik
Definition v. Diagnostik im Allgemeinen
Wie in Wikipedia, der Online-Enzyklopädie erklärt, sind unter dem klassischen Begriff der
Diagnostik sämtliche Methoden der Diagnosefindung wie z. B. die Anamneseerhebung, die
körperliche Untersuchung, Anwendung verschiedenster z.B. bildgebender Verfahren
zusammengefasst. (vgl. a. Wikipedia) In der Beruflichen Rehabilitation findet dann
beispielsweise dass Assessment (Bewertung, Einschätzung) seine Anwendung.
Die Verbindung zur Medizin findet sich im Vorgang zur Erkennung von Krankheiten ->
Diagnose, Therapie.
Definition v. Diagnostik in Bezug auf die Medizin
- ist ein Vorgang zur Erkennung v. Krankheiten
- Diagnose wird vom Arzt mit Hilfe v. verschiedensten Methoden + Verfahren erstellt.
- Auf die Diagnosestellung erfolgt die Verordnung einer Therapie.
- Diese Definition v. Diagnostik ist stark defizitorientiert!
39
Definition v. Diagnostik in Bezug auf die (Berufliche) Rehabilitation
- Betrifft Fragen bezüglich der Vorerfahrungen- und Kenntnisse des Bewerbers in Bezug auf
den Arbeitsmarkt
- Betrifft die psychische Belastbarkeit des Bewerbers in Bezug auf (Wieder-)Eingliederung.
- sowie Fragen nach der Selbständigkeit des Bewerbers in Bezug auf Analyse v. Stellen=
Anzeigen, Bewerbungsschreiben und
- notwendige Hilfsmittel am Arbeitsplatz. (vgl. Kriekhaus & Standl 2000)
Das diagnostische Gespräch: Merkmale
- Informationssammlung über die Bewerberin/den Bewerber bezüglich:
- Arbeitsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, berufliche Vorerfahrungen,
Qualifikationen, Fähigkeiten, außerberufliche Lebensbereiche -> Partnerschaft,
familiäre Situation;
- Vorgehensweise bei der Arbeitsplatzsuche, Berufswunsch, welche Hilfsmittel werden
benötigt?
2.) Assessment
= bewerten, feststellen, erkennen (v. Fähigkeiten eines Bewerbers)
= nach Wikipedia „die Bewertung eines Unternehmens bezüglich Qualitätsmanagement nach
dem EFQM-Modell, durchgeführt durch Assessoren der EFQM“ (ebd.)
So genannte Assessment-Center sind laut Wikipedia für die Erforschung fachlicher,
persönlicher, sozialer und leitender Fähigkeiten v. Fach- und Führungskräften zuständig.
(ebd.) Wörtlich übersetzt wird die Bezeichnung mit Einschätzungs-, Bewertungs- oder
Beurteilungszentrum. (hier: in Wikipedia) Der Begriff des Assessment-Center ist laut dem
Wörerbuch Pädagogik (vgl.Schaub & Zenke, 47) eine aus dem Englischen übernommene
Bezeichnung und meint -> Betriebliche Einrichtungen (ebd.), die mittels eines
diagnostischen Verfahrens (vgl. Dorsch, Psychologisches Wörterbuch) eine
„systematische Überprüfung der Vorkenntnisse, Einstellungen, Verhaltensweisen und
Entwicklungspotentiale von Bewerbern um Arbeitsplätze oder Beförderungsstellen“ (zit. n.
Schaub & Zenke, ebd.) vornehmen. Das Assessment-Center besteht aus einem
Einstufungstest und psychologischen Testverfahren.
Definition v. Assessment in Bezug auf die Berufliche Rehabilitation
- Geht um das Erkennen möglicher, verbliebener Leistungsfähigkeiten einer Person
- Erfolgt nach dem „Erstgespräch“
Schritte nach dem Assessment
- Assessment
- Berufsorientierung (-> Berufswunsch) mit Hilfe einer…
- …Perspektivenplanung (zur Analyse und Planung der sozialen Kontexte)
Fremdleistungen bei Diagnostik und Assessment
- Psychologische Gutachten
- Arbeitsmedizinische Gutachten
40
- Leistungsbeurteilungen (-> als Präventionsmaßnahme besonders für Übergang von Schule
in den Beruf.
- schulisches Ausgangsgutachten (-> Beispiel für eine Leistungsbeurteilung an der Schnitt=
Stelle Schule/Beruf.
- „Transissioplan“ = so genannter individueller Förder- und Karriereplan (v.a. in den USA):
Beinhaltet Fähigkeiten und Stärken der Person (vergleichbar mit der Fähigkeitenanalyse bei
uns ?)
3.) Instrumente
Übergang in den nächsten Punkt: Wozu Assessment und welche Methodik
a) Das Assessment bedient sich qualitativer, quantitativer (-> Vorteil: statistische
Instrumente sind objektivierbar) und standardisierter Verfahren (-> solche Verfahren
schaffen Grundlage für prof. Kommunikation mit einem „Dritten“ und verbessert die
Dokumentation + Beobachtung der Wirkung v. pädagog., psycholog., therapeut. und sozialen
Interventionen).
b) Selbsteinschätzung
VERSUS
Fremdeinschätzung
-> verschiedene Verfahrensweisen
a) Anamnese des Leistungsverfahrens
MELBA = „Merkmalsprofile zur Eingliederung leistungsgewandelter (= alter Begriff) und
Behinderter in die Arbeit“. Früher gehörten nur Menschen mit einer (erworbenen)
Psychischen Behinderung zur Zielgruppe, heute ist MELBA für alle da. (später mehr zu
MELBA)
IMBA = „Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt“, vergleichbar m.
MELBA.
BET = Berufseignungstests
b) Sozialanamnese (erfasst persönliche und soziale Situation)
 Hier gibt es diverse Verfahren
c) Einstellungen und Interessen
BIT = sind Berufsinteressenstests
d) Verbesserung der individuellen Förderung
DIMA = sind diagnosegeleitete Maßnahmesteuerungen zur Diagnose v. Fähigkeiten, anhand
der Diagnose wird dann ein Maßnahmekatalog erstellt.
41
Alle diese oben genannten Instrumente des Assessments verfolgen Ziele wie die a)
Feststellung v. Leistungsfähigkeiten, b) das Eröffnen v. Handlungsspielräumen für den
Ratsuchenden und geben ihm die Möglichkeit aktiv an den anstehenden Entscheidungen
aktiv teilhaben zu lassen und c) die Förderung seiner Kompetenzen!
4.) „MELBA“ (Instrument zur beruflichen Rehabilitation + Integration)
A Elemente + Prozess der Platzierung
- Fähigkeitsprofil (Arbeitnehmer)
Wo liegen die Fähigkeiten, Kompetenzen des Bewerbers + Leistungsfähigkeiten.
Wichtig ist hier, dass das Fähigkeitenprofil mit dem Anforderungsprofil überein=
stimmt -> Wo bestehen Möglichkeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten
- Anforderungsprofil (Betrieb)
Betrifft die Anforderungen (Leistungsanforderungen) seitens des Betriebes ->
Arbeitszeiten, Tätigkeiten) -> Wo finden sich seitens des Betriebes eventuell
Möglichkeiten zur Veränderung der Anforderungen.
Wird meistens im Betrieb gemacht.
- Profilvergleich (beider Seiten)
Fähigkeitsprofil des Bewerbers und Anforderungsprofil des Betriebes werden ver=
glichen -> Frage: Wo – auf beiden Seiten – bestehen Möglichkeiten zur
Verbesserung? Eine optimale Passung ist wichtig. Wichtige Punkte im Vergleich
können die Arbeitsplatzgestaltung betreffen -> Änderungen am Arbeitsplatz ->
Arbeitsplatzanpassung oder im Betrieb -> Möglichkeit der betriebsinternen
Einarbeitung und Begleitung (durch beispielsweise einen betriebsinternen Mentor)
-> kann aber auch eine Arbeitsassistenz oder ein Job-Coach übernehmen.
B
Merkmalskomplex bei MELBA
- Kognitive Merkmale wie Arbeitsplanung, Auffassung, Konzentration, Lernen/Merken,
Problemlösen, Umstellung, Vorstellung.
- Soziale Merkmale wie Durchsetzung, Führungsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Kritikfähigkeit,
Kritisierbarkeit, Teamarbeit.
- Merkmale zur Art der Arbeitsführung wie Ausdauer, Kritische AA, Kontrolle,
Misserfolgstoleranz, Ordnungsbereitschaft, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt,
Verantwortung.
- Psychomotorische Merkmale wie Antrieb, Feinmotorik, Reaktionsgeschwindigkeit.
- Kulturtechniken/Kommunikation wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Sprechen.
42
C Fähigkeitsanalyse
Aufbauend auf den oben angeführten 29 Merkmalen, gibt es so genannte 5 Profilwerte,
das würde zum Beispiel heißen, dass etwa das Merkmal „Pünktlichkeit“ oder das Merkmal
„Konzentration“ in einem von 5 Bereichen definiert werden müssen.
Die 5 Profilwerte bei der Fähigkeitsanalyse
-
Profilwert 1: bedeutet demnach stark eingeschränkte Fähigkeiten
Profilwert 2: bedeutet demnach eingeschränkte Fähigkeiten
Profilwert 3: bedeutet demnach durchschnittliche Fähigkeiten
Profilwert 4: bedeutet demnach ausgeprägte Fähigkeiten
Profilwert 5: bedeutet demnach weit überdurchschnittliche Fähigkeiten
D Zusatz
FAZIT
MELBA und seine Verfahren des Assessments ermöglichen nach den vorhin dargestellten
Punkten dazu Folgendes:
-
-
Anhand des Merkmalkomplexes können sowohl Stärken, als auch spezifische
Schwächen des Bewerbers ausfindig gemacht werden.
Es kann weiters festgestellt werden, wo beispielsweise Anpassungen erfolgen müssen,
also etwa Anforderungsprofil und Fähigkeitsprofil nicht übereinstimmen. Hier können
wieder mit Hilfe des Merkmalkomplexes konkrete Merkmale ausfindig gemacht
werden. (Bereich, konkretes Merkmal)
Bei Nicht-Übereinstimmungen: Wo könnten Gestaltungsmaßnahmen gesetzt werden
in Bezug auf die Tätigkeit?
Welche Tätigkeiten sind von den gestellten Anforderungen her vergleichbar, oder wo
liegen für eine bestimmte Person in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit Über- oder
Unterforderungen vor und wie weit weichen Anforderungen und Fähigkeiten in einem
bestimmten Merkmal ab?
WO KOMMT FÄHIGKEITSPROFIL ZUM EINSATZ
-
Dokumentation in Bezug darauf, was ein Bewerber kann.
Dokumentation gegenüber dem Kostenträger
Vergleich Selbstbild/Fremdbild
Vergleich verschiedener Mitarbeiter
Vergleich mit Anforderungsprofil eines Arbeitsplatzes
Erarbeitung eines Förderplans
WO KOMMT ANFORDERUNGSPROFIL ZUM EINSATZ
-
In der Dokumentation der an nem Arbeitsplatz auffindbaren Anforderungen
In einem Vergleich der Einschätzung eines Arbeitsplatzes durch verschiedene
Personen
Vergleich verschiedener Arbeitsplätze
43
-
In einem Vergleich mit dem Fähigkeitsprofil eines/einer Arbeitnehmers/nehmerin
WO KOMMT PROFILVERGLEICH ZUM EINSATZ
-
-
bei der Entscheidung, ob ein Arbeitsplatz passt oder nicht passt in Bezug auf den
bestehenden Arbeitsplatz, auf der Auswahl von Arbeitsplätzen oder bei der Auswahl
von Praktikumsplätzen
bei potentiellen Überforderungserfassungen
bei der Erfassung potentieller Unterforderungen
in Bezug auf die Festlegung von Förderungsmöglichkeiten an einem Arbeitsplatz
in Bezug auf nötige Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes an den Bewerber
in Bezug auf die Dokumentation gegenüber MitarbeiterInnen
WAS BRINGT MELBA
-
Definierte Begriffe
Einen einheitlichen ‚Beurteilungsschlüssel
Es ist fähigkeitenorientiert
Es ist tätigkeitsbezogen
Es ist branchenübergreifend
Es ist behinderungsunabhängig
Es ist vielfältig einsetzbar
Es ist praktikabel
Die letzten beiden Seiten bitte genauer durchlesen
Einbettung des Dokumentations- und Profilvergleichverfahrens
Im Diagnostikbereich
 Exploration
 Beobachtung
 Psychometrische Testverfahren (quantitative Messungen psychischer
Funktionen, Fähigkeiten, Zeitdauer psychischer Vorgänge)
Dokumentation
Auf Handlungsebene
 Aufdeckung von Förderbedarf und persönlichen Stärken
 Entscheidung über Gestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplatz
 Auswahl einer geeigneten Tätigkeit (vgl. www.melba.de)
KAPITEL 18: Beratung in der Beruflichen Rehabilitation
1.) Beratung Allgemein: Definition
-
oder im Englischen auch Counseling genannt = Problemlösungsprozess mit dem Ziel
die Eigenbemühungen des um Rat Suchenden zu unterstützen bzw. seine
Kompetenzen zur Bewältigung der anstehenden Probleme oder Aufgaben zu stärken
44
-
-
Eine Beratung vollzieht sich in einem Interaktionsprozess
Beratung ist daher auch ein Kommunikationsprozess zwischen 2
Interaktionspartnern (-> Individualberatung) oder mehreren, in einer Gruppe
stattfindend (-> Gruppen- oder Systemberatung) (vgl. Dorsch)
Ziel sei es „durch Informationen, klärende Gespräche, Ermutigung und die
gemeinsame Erarbeitung von Entscheidungshilfen den Ratsuchenden zur Selbsthilfe zu
befähigen.“ (vgl. Schaub & Zenke, 76)
1.1 Formen der Beratung
-
Vertikale Beratung (direktiv): Hier ist der Berater der alleinige Experte. Diese Form
der Beratung wird beispielsweise im Erziehungsbereich angewandt.
Horizontale Beratung (nicht-direktiv, kooperativ): Beratung erfolgt dialogisch, d.h.
der Beratung ist Unterstützer, gemeinsam mit dem Ratsuchenden wird nach einer
Lösung gesucht. (vgl. Mutzek)
1.2 Defizit-orientiertes Menschenbild
 Nach diesem sehr veralteten Menschenbild wird der Mensch „von Natur
aus“ als träge, lustlos und desinteressiert dargestellt, was zur Folge hat, dass
für Menschen entschieden, gehandelt, gearbeitet werden muss. Es gibt nur
eher starre Regelungen, die wenig Handlungsspielraum ermöglichen, das
wiederum führt zu einer Passivität, einer zunehmenden Anpassung, ja
Unterordnung des Menschen, durch den wenigen Handlungsspielraum und
dem starren Gefüge ist es auch kaum möglich aus Bestehenden Strukturen
auszubrechen, es wird daran festgehalten. Das hat dann letztlich zur Folge,
dass der Mensch allmählich verkümmert, hilflos wird und zunehmend in
Depressionen verfällt, so diese Theorie 1. (vgl. Welter-Enderlin)
 FAZIT: Veränderungsprozesse sind nur schwer möglich in dieser Theorie.
1.3 Ressourcen-orientiertes Menschenbild
 Wir knüpfen wieder an obigen Prozess an, aber: Der Mensch -> „von Natur
aus“ interessiert, neugierig -> dies ermöglicht ein Miteinander handeln,
entscheiden und tätig sein und die Teilhabe (an der Gesellschaft), es
ermöglicht auch ein erweitern der Handlungsspielräume. Dadurch werden
wiederum mehr Möglichkeiten zur Aktivität, aktiven Auseinandersetzung
und Kooperation geschaffen und das bringt Optimismus, Offenheit für
Förderung und Erhaltung und mehr Verantwortungsbewusstsein.
 FAZIT: Der Mensch wird nicht in seinen Defiziten, sondern in seinen
Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen gesehen!
2.) Beratung in der Beruflichen Rehabilitation
2.1 Allgemeines
-> Beratung im Kontext der Beruflichen Rehab./Integration sieht sich in einem
Spannungsfeld zwischen dem Individuum mit seinen Fähigkeiten, Kompetenzen
und Zielvorstellungen und auf der anderen Seite dem Arbeitsmarkt mit seiner stetig
wechselnden wirtschaftlichen Situation, den untersch. Angeboten und berufl.
Möglichkeiten.
45
2.2 Strukturierung und die 4 Beratungsfunktionen im Überblick
a) Problemklärung (Anliegen)
b) Lösung/Ziel (was soll erreicht werden)
c) Auftragsklärung (was ist der Auftrag)
d) Zur Verfügung stehende Mittel
Die 4 Beratungsfunktionen
1.) Beratung als Informationsprozess (-> sachorientiert)
-> Berater in der Funktion eines Informanten: d.h. er trägt Infos zusammen, arbeitet
diese methodisch und inhaltlich auf. Infos sind wichtig für das weitere Vorgehen.
2.) Beratung als Unterstützungsprozess (-> prozessorientiert)
-> Berater klärt alle wesentlichen Fragen in Bezug auf das Problem, die wesentlichen
Punkte, die Personen, die einbezogen werden sollen. Weitere Funktionen: er hört zu,
arbeitet Erwartungshorizont + Problemsicht der Beteiligt genau heraus. Er versteht
sich auch als Prozessbegleiter (gibt Impulse + Anstöße zur Lösungsfindung, jedoch
gemeinsame Lösungsfindung)! Ziel: die einzelnen Schritte im Prozessverlauf und
Ablauf der Problemaufbereitung. Hoher Arbeitsaufwand, denn der Kunde erarbeitet
Lösung seines Problems selbst! Entscheidung der Lösung fällt beim Kunden!
3.) Beratung als Beteiligungsprozess (-> beziehungsorientiert)
-> Berater und Beteiligter/Betroffener verstehen sich als Verhandlungspartner. Berater
befähigt die Beteiligten den Beratungsprozess mit zu gestalten. Anpassung und
Lösungsdruck seitens der Beteiligten soll vermieden werden, stattdessen sollen
Beteiligt an den Problemlösungsvorschlägen und deren Realisierbarkeit aktiv
teilhaben. Diese Art der Beratung hat sehr viele positive Aspekte.
4.) Beratung als Handlungsprozess (-> ergebnisorientiert)
-> Handeln ist gefragt. Das Ziel sind die Ergebnisse, nicht der Prozess. Planziele
werden bestimmt, Berater gibt Hilfen zur Zielformulierung und Zielprüfung.
Herstellung von Vernetzung von Beratung und Handeln! (vgl. Wahler/Mauch)
2.3 Anforderungen an BeraterInnen (sind sehr breit gefächert)
- Psychologisch-diagnostische Kompetenzen
- Pädagogisch-didaktische Kompetenzen
- Klientenzentrierte und problemzentrierte Kompetenzen
- Individuelle Problemlösungskompetenz
- Arbeitsmarktkompetenz
- Kooperationsfähigkeit mit anderen Institutionen
2.4 Spezielle Beratungsfelder-, methoden- in der Beruflichen Rehab
Beratungsfelder in der Arbeitsassistenz
a) Beratung des Menschen mit Behinderung oder Einzelberatung
Ziel der Erwerb und die Stabilisierung psychosozialer Kompetenzen, ebenso Stärkung
der Kompetenzen in Problemlösungsverhalten, Abbau von Ängsten und
Krisenintervention.
46
b) Beratung des Betriebes
In erster Linie dem Ausbau Pflege von betrieblichen Kontakten dienlich, dazu erfolgen
Gespräche mit verschiedensten Personen innerhalb des Betriebes, wie Kollegen,
Mitarbeiter, Vorgesetzten, Betriebsleitern, Personalverantwortlichen,
Behindertenvertrauenspersonen;
c) Beratung im Umfeld
Diese Beratung wendet sich vor allem an das persönliche Umfeld des Betroffenen,
also Familie, Partnerschaft, Wohnen, Freizeit, um soziale
Problembewältigungskompetenzen unterstützt werden.
d) Psychosoziale Beratung in der Arbeitsassistenz
Zielt ganz speziell auf Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und
Lernschwierigkeiten. Oft scheitert es bei dieser Zielgruppe nämlich weniger an den
fachlichen Kompetenzen als an psychosozialen Problemen (vgl. Bungart, Putzke)
Problemlagen können im psychischen (Motivation), sozialen (Probleme im sozialen
Umfeld) oder im kognitiven (Leistungsfähigkeit) Bereich liegen. Nicht immer ist
erkenntlich, ob soziale zu psychischen Problemen oder psychische zu sozialen
Problem geführt haben, manchmal sind psychische und soziale Probleme auch
miteinander verwoben -> psychosoziale Probleme. (vgl. Rauchfleisch)
Aspekte bei der Beratung betreffen vor allem den Bereich der emotionalen Entlastung
(z.B. durch Mitteilen der Probleme) und dem Erkennen von Problemen und den daraus
bezogenen Problemlösungskompetenzen.
Die Arbeitsassistenz arbeitet in der Beratung vor allem ressourcenorientiert, als
bezogen auf die Fähigkeiten und Kompetenzen des Betroffenen, z.B. in Bezug auf
persönliche Ressourcen (Erweiterung der Ressourcen, wie z.B. Sicherung des
Selbstwertgefühls) und in Bezug auf Umweltressourcen (wie z.B. unterstützende
Angehörig, Partner,…)
Ergänzung: Was muss der Berater im Vorfeld der Vermittlung beachten
-> Beziehungsgestaltung
-> Einsicht in die Lebens- und Problemsituation
-> Anerkennung und Würdigung
-> Einbezug des familiären Netzwerks
Ergänzung: Was muss der Berater nach der Vermittlung beachten
-> auf die Unterstützung seitens des betrieblichen Umfeldes
-> auf die Unterstützung im privaten Umfeld
Ergänzung: Was bringt die Psychosoziale Beratung
-> begleitende Unterstützung im Integrationsprozess
-> Unterstützung bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes
-> wirkt psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten entgegen durch
47
Problembewältigung, Kommunikationsfähigkeit und Aktivierung der eigenen
Stärken und Fähigkeiten.
3.) Persönliche Zukunftsplanung (vgl. Doose)
3.1 Allgemeines
-> Zielgruppe sind Jugendliche beim Übergang Schule/Beruf. Kennzeichen der
„Persönlichen Zukunftsplanung“ liegen darin, dass der Jugendliche ein aktives,
gestaltendes Subjekt des gesamten Prozesses ist. Weiters kennzeichnend sind eine
Klärung und Orientierung des Übergangs Schule/Beruf, sowie eine langfristige
Planung der Zukunft und ein Aktionsplan der die weiteren Schritte festhält.
3.2 Methodik -> Ablauf, Methoden,
Erfolgt in 3 Schritten
1.) Circle of friends: Beinhaltet Freunde, Bekannte und Personen, die
bezahlt werden.
2.) MAP: „Making Action Plan“ -> Beinhaltet Vorstellung der Person und
ihrer Situation, Geschichte des Kennenlernens, Traum der beratenen
Person, Albtraum der beratenen Person, die Person selber, Bedürfnisse
der Person, Stärken und weiters die Erstellung eines Aktionsplanes.
3.) Planning action to help: Beinhaltet Fragen zur Zukunft, zu möglichen
Teilzielen, zu Personen, die unterstützend wirken können und
beinhaltet auch Fragen über Belohnungswünsche. (vgl. Doose)
Methoden
1.) Peer-counseling (=> Gleichbetroffenenberatung): versteht sich als eine Methode
zur Beratung und Hilfestellung von Behinderten für Behinderte und die
Anwendung von Problemlösungstechniken und aktivem Zuhören. Der Ursprung
von Peer-Counseling liegt in den USA in der Independent-Living-Bewegung. Die
6 Techniken hier:
a) Aufmerksamkeit schenken
b) Fragen durch den Peer-Counseler
c) Paraphrasieren der gesagten Inhalte
d) Umgang mit Gefühlen
e) Zusammenfassen
f) Problemlösung
4.) Qualitätssicherung in der Beruflichen Rehab
4.1 Evaluation, Qualitätssicherung, Qualität
Angesprochen werden hierbei Fragen zur Sicherung der Qualität in der Beruflichen
Rehab und wie Qualitäten weiterentwickelt werden können. Im „Projekt Primadonna“
ging es zum Beispiel ein Berufliches Integrationsprojekt für Frauen mit Behinderung > hier ging es auch um Qualitätssicherung.
48
1. Definitionen (zu allen 3 Begriffen)
 Evaluation: kommt aus dem Englischen für „evaluation“ und meint zu
Deutsch so viel wie Gewinnung, Auswertung, Beurteilung und Interpretation
von Informationen über…(vgl. Schaub & Zenke, 198) Auf soziale
Handlungsfelder übertragen heißt das, dass methodische und systematische
Überprüfungen auf Basis qualitativer und quantitativer Daten, getätigt werden.
(Schwarte & Oberste-Ufer) Es wird zwischen Produktevaluation (-> Was ist
am Ende das Produkt) und Prozessevaluation (-> einzelne Schritte während
des Prozesses werden evaluiert) Weitere Formen der Evaluation sind:
Externe Evaluation: durch Personen eines externen Trägers oder dafür
beauftragte Personen (-> Fremdevaluation), Interne Evaluation: durch
trägereigene Personen wie Institutsvorstand oder Leitung, Selbstevaluation:
sehr beliebt, da sie Eigenverantwortung und Motivation der Mitarbeiter stärkt.
Selbstevaluation erfolgt durch jene Mitarbeiter, die auch die Maßnahme
durchführen.
 Qualitätsevaluation: sind Initiativen von Einzelpersonen oder Institutionen zu
einem Produkt oder einer Dienstleistung und die damit verbundenen Prozesse
und Voraussetzungen. Diese sollen festgestellt und bewertet werden.
 Qualitätsentwicklung: sind Initiativen zur Weiterentwicklung eines Produktes
oder einer Dienstleistung, die vielleicht Ergebnisse einer Qualitätsevaluation
dafür nutzen.
 Qualitätssicherung (od. Qualitätskontrolle): betonen Evaluationsaspekt, aber
auch das Gesamtpaket der Qualitätsevaluation- und entwicklung.
 Qualitätsmanagment: zielt auch auf Prozesse der Qualitätsevaluation- und
entwicklung ab. Es kann nur erfolgen, wenn die Personen innerhalb des
Betriebes und die Leitung dafür bereits sind.
 Qualität: kommt aus dem Lateinischen für „qualitas“ und heißt so viel wie
Beschaffenheit, Zustand; Art; Weise, Eigenart; (vgl. Stowasser) Weitere
Bedeutungen: Güte; Wert: ist ein Wertmaßstab und müsse mit Inhalt gefüllt
werden (vgl. Meinhold) Qualität versteht sich als Gesamtheit von
Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die
sich auf deren Eignung festgesetzter und vorausgesetzter Erfordernisse
beziehen. (Gütekriterien) Die Qualitäten in den einzelnen Bereichen der
Beruflichen Rehab sind unterschiedlich.
2. Qualitätsdiskussionen:
a) Erster Kritikpunkt betrifft die unreflektierte Übernahme
von technischen Verfahren aus der Wirtschaft zur
Qualitätsevaluation- und entwicklung. Diese würden zu
quantitativ und technokratisch sein. Ziel sind eigene,
qualitativ ausgerichtete Verfahren speziell für den
Sozialbereich.
b) Zweiter Diskussionspunkt betrifft die
Leistungsvereinbarungen, die an Mitarbeiter, Leitung
gesetzt werden um beispielsweise zu klären, wie viel
pädagogische Arbeit in einem Jahr geleistet werden
kann, z.B. wie viele Arbeitsplätze an behinderte
Menschen vermittelt werden können.
49
c) Dritter Diskussionspunkt betrifft Systemübergreifende
Indikatoren und Qualitätskriterien für die Arbeit mit und
für behinderte Menschen. Man befürchtet eine
Vereinheitlichung und Standardisierung.
d) Vierter Diskussionspunkt betrifft das Einbeziehen
Betroffener in die Qualitätsentwicklung und den damit
verbundenen gesamten Prozess.
3. Qualitätssicherung integrativer Maßnahmen und Vorschläge für
Qualitätsmanagment
Besondere Aufmerksamkeit liegt dabei auf der a) normativen und ethischen Dimension des
Qualitätsbegriffes und auf der b) Prozessqualität (einzelne Aktivitäten während eines
Prozesses, einer Maßnahme)

-
-
Qualitätsmanagment: Vorschläge dafür
Formulierung von Zielen und Indikatoren, sowohl ergebnisbezogen wie auch
prozessbezogen
Professionalisierung: Einbezug v. Professionellen und deren Weiterqualifizierung
Kodifizierung und rechtliche Festlegung v. Mindestbedingungen z.B. gesetzliche
Verankerung v. Qualitätssicherung, Aufnahme von Qualitätssicherung in die
gesetzlichen Kodices,…
Externe Überprüfung verbindlicher Standards.

-
-




Qualität (Bestimmung, Grundsätze und Ebenen)
Bestimmung:
-> Festlegung der Erfordernisse (welchen Hilfebedarf hat jemand m.
Behinderung) und was eignet sich dafür auf diese Erfordernisse einzugehen
(welche Hilfen müssen gegeben werden, um Hilfebedarf zu befriedigen) (vgl.
Metzler & Wacker)
Arbeitsassistenz:
-> welchen Bedarf (gemäß der oben genannten Punkte) gibt es und daran
anschließend welche Unterstützung. (wir erinnern uns: Qualität ist ein
inhaltsleerer Begriff, Wertemaßstab, der erst gefüllt werden muss!)
Grundsätze:
Qualitätsfrage personenbezogener sozialer Dienstleistungen setzt an Definition
v. Hilfebedarf an.
Qualität der Hilfe misst sich daran, inwieweit individuelle Freiräume eröffnet
und Entwicklungspotentiale gefördert werden
Individueller Hilfebedarf lässt sich an Begrenzung der persönlichen und
sachlichen Ressourcen zur Realisierung dieser Bedürfnisse bestimmen. (vgl.
Metzler & Wacker)
3-fache Sichtweise:
Aus Sicht der Kostenträger: hier geht es beispielsweise dem Träger, z.B.
Bundessozialamt um Ressourcensteuerung, d.h. es schreibt beispielsweise eine
bestimmte Anzahl von Arbeitsvermittlungen vor (mind. Für 3 Monate)
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 Aus Sicht der Fachkräfte: Es geht den Fachkräften um Professionalisierung
im Sinne der Schaffung von Ausbildungs- und Zulassungsvorschriften für
derart Berufe.
 Aus Sicht der Betroffenen/Angehörigen: Recht auf Verbraucherschutz und
auf ein gutes Angebot.
- 3 Qualitätsebenen:
 Strukturqualität beinhaltet: Rahmenbedingungen einer Maßnahme, Institution,
für Ausstattung (eines Projekts) und für Personal (Dienstauto od. so) sowie
Qualifikationen d. MitarbeiterInnen.
 Prozessqualität beinhaltet: alle Aktivitäten zw. Leistungserbringer und
Leistungsempfänger.
 Ergebnisqualität beinhaltet: jene Zustände, die bei Kunden der Dienstleistung
hervorgerufen werden bzw. jene Veränderungen, die bei Hilfebedürftigen
hervorgerufen werden.
- Evaluation v. Prozessqualität: gestaltet sich durch das fachliche Handeln
seitens der MitarbeiterInnen und deren Gestaltung der Beziehung zu den
Klienten. Als Grundlage: Förder- und Entwicklungsplan. Prozessqualität
erfordert Dokumentation, Diagnostik und Kontrolle. Das ist zur Evaluation d.
Prozessqualität bei bedarfsgerechter Unterstützung nötig:
 Ermittlung der Bedürfnisse der Kunden
 Förder- und Entwicklungspläne – individuell
 Hilfen/Angebote zur Verwirklichung der Lebensplanung
 Klare Definition + Beschreibung v. Kompetenzen und Inhalten
 Gesicherte Kontinuität des Förderprozesses
- Evaluation v. Ergebnisqualität: Folgende Merkmale
 individuelle Zielerreichung, Berufswünsche
 Veränderung des Verhaltens
 Veränderung beim Gesundheitszustand/Wohlbefinden
4.2 Qualitätssicherung am Beispiel Arbeitsassistenz in Ö
Die weiter oben genannten 3 Qualitätsperspektiven Kostenträger (->
Ressourcensteuerung), Fachkräfte (-> Professionalisierung) und
Betroffene/Angehörige (-> Verbraucherschutz) übertragen auf die Arbeitsassistenz:

-
Übertragen auf die Arbeitsassistenz heißt das:
Im Falle der Arbeitsassistenz bedeutet das vor allem auch Druck, Druck von Seiten
des Arbeitsmarktes wegen der Vermittlungsquote, die eine bestimmte Anzahl an zu
vermittelnden Personen auf dem Arbeitsmarkt vorschreibt. Auf der anderen Seite
besteht für Arbeitsassistenten der Druck durch die Betroffenen selbst, da diese ja nach
einem Job suchen und dabei auch die nötige und ausreichende Beratung und
Unerstützung haben wollen. Anhand dieser genannten Punkte eröffnet sich folgendes
Spannungsfeld:
 Gesetzlicher Auftrag: Vermittlung auf dem allg. Arbeitsmarkt,
Vermittlungsquote; Vermittlungsdruck (-> Vermittelbarkeit??), Zeitdruck,
Was soll die Arbeitsassistenz leisten?
 Beratungspraxis: Was leistet Arbeitsassistenz, Vermittlungsdruck <->
Individuelle Probleme der Kunden.
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-
-
-
Problemlagen, die bei der Vermittlung auftreten können:
 Im familiären Umfeld/kulturelle Herkunft: mangelnde oder fehlende
Unterstützung seitens des Umfelds, Armut, Migrationshintergrund, Gewalt,
Arbeitslosigkeit,…
 Qualifikationen seitens des Bewerbers: niedriges Bildungsniveau
 Persönliche Kompetenzen (beruflich, sozial): keine Berufswahlkompetenzen
od. unrealistische Berufswünsche, fehlende Schlüsselqualifikationen,…
 Objektive Faktoren: soziale Einstellungen, Vorurteile in Betrieben,
Arbeitsmarktsituation, Region, Konkurrenz am Stellenmarkt;
Gesetzlich vorgegebene Ziele der Arbeitsassistenz:
 Erst- oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den
Arbeitsmarkt, siehe auch zu Beginn des Skripts! Erhaltung/Sicherung des
Arbeitsplatzes;
Gesetzlich vorgegebene Aufgaben der Arbeitsassistenz:
 Beratung + Begleitung behinderter Menschen
 Beratung des sozialen Umfelds, sowie Beratung der Betriebe.
-
Bezogen auf die Prozessqualität (siehe die 3 Qualitätsebenen Strukturqualität,
Prozessqualität und Ergebnisqualität) heißt das nun:
 Übergeordnete, den gesamten Prozess betreffende
Qualitätskriterien:
 Arbeitsassistenz soll betroffene Person als HauptakteurIn sehen und diese in
Richtung Selbstbestimmung fördern.
 Beratungsgespräche muss im Sinne der Individualisierung auch individuell
ablaufen!
 Einzelne Prozesse, Prozessschritte müssen für Betroffenen, Mitarbeiter,
Angehörige transparent gemacht werden durch Dokumentation + Kontrolle v.
Seiten außenstehender Personen.
 Etablierung und Einbeziehung d. sozialen Netzwerkes des Jugendlichen durch
Persönliche Zukunftsplanung.
 Vernetzung mit anderen Institutionen!
 3 PHASEN:
 Die 1. PHASE betrifft die Klärung der Ausgangssituation/Berufsorientierung
+ Fähigkeitenanalyse: Analyse der Lebens- und Problemsituation zwecks
Ermittlung des Hilfebedarfs. Umfassende Berufsorientierung. Orientierung an
den Interessen und Fähigkeiten.
 Die 2.PHASE betrifft Vorbereitung der Arbeitsaufnahme und betriebliche
Qualifizierung: a) Jugendlichen in Bewerbungsgespräch mit einbeziehen, b)
Orientierung an den Tätigkeiten, d.h. zuerst platzieren, dann qualifizieren,
Einschulung im Betrieb (-> siehe „Train-on-the-job“), c) Passung zwischen
Fähigkeiten d. Betroffenen und Anforderung des Betriebes. Beratung auf
beiden Seiten, wo sind Möglichkeiten auf beiden Seiten?, d) Förderung
arbeitsbezogener und sozialer Kompetenzen, e) Emotionale und psychosoziale
Unterstützung, f) Förderung der und Unterstützung in der sozialen Integration.
 Die 3.PHASE betrifft Nachbetreuung: im Sinne eines regelmäßigen und
langfristigen Kontaktes zu den Betrieben und den Betroffenen.
-
Bezogen auf die Strukturqualität (siehe die 3 Qualitätsebenen Strukturqualität,
Prozessqualität und Ergebnisqualität) heißt das nun:
 Rahmenbedingungen:
 Freiwilliger Zugang zur Arbeitsassistenz
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 Barrierefreiheit, auch im Sinne davon, dass keine zusätzlichen Gutachten nötig
sind, Arbeitsassistenz soll sich als Beratung verstehen.
 Zeitliche und persönliche Ressourcen
 Materielle Ausstattung
 Dokumentation (der einzelnen Schritte)
-
Bezogen auf die Ergebnisqualität (siehe die 3 Qualitätsebenen Strukturqualität,
Prozessqualität und Ergebnisqualität) heißt das nun:
 Quantitativ:
 Vermittlungsquote: wird immer auch quantitativ sein!
 Qualitativ:
 Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit
 Förderung der Stärken und Fähigkeiten
 Klärung der Berufswünsche
 Passung Fähigkeiten mit Anforderungen
 Förderung der Selbständigkeit
 Problembewältigung
-
Optimierung durch:
 Leistungsvereinbarungen: zwischen Kostenträger, Projekt, und
zwischen Leiter und Mitarbeiter.
 Beratungskonzepte: Verankerung der psychosozialen Beratung
schon im Vorfeld der Vermittlung.
 Geeignete Rahmenbedingungen: Bereitstellung entsprechender
Ressourcen, materiell, personell und zeitlich und die Qualifizierung
d. MitarbeiterInnen.
Ausblick:
 Einrichtung v. Fachgremien
 Deren Begleitung und Unterstützung durch wissenschaftliche
Begleitforschung
 Institutionalisierung externer wie interner Strategien zur
Qualitätssicherung.
-
KAPITEL 19: Zukunft der Beruflichen Rehabilitation/Integration
Befürworter der Integration und Inklusion kritisieren den Begriff der Rehabilitation, weil zu
defizitorientiert. Rehabilitation wird auch als traditioneller Begriff gesehen.
1.) Begriffsklärungen
-
Integrationspädagogik:
 hat sich aus Integrationsbewegung herauskristallisiert
 Ziel ist soziale Teilhabe aller Menschen mit Behinderung einschl.
anderer Randgruppen.
 Versteht sich als Pädagogische Teildisziplin mit Schwerpunkt
Theorie und Praxis des gemeinsamen Lernens als neuer Sichtweise
der Erziehung und Unterrichtung v. Kindern u. Jugendlichen. Die
neue Sichtweise beruht auf dem „Weg v. Defizitperspektiven hin zu
Kompetenzorientiertheit (-> Unterstützungsbedarf, Schaffung v.
institutionellen Rahmenbedingungen.)
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



-
Ökosystemische Sichtweise/Orientierung: Pädagogischen,
institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen
beachtet werden -> Einblendung der gesellschaftlichen Realität.
Aus Sicht v. Vertretern der Heilpädagogik und der Allgemeinen
Pädagogik: Kern der Integrationspädagogik liege in gemeinsamer
Unterrichtung behinderter/Nichtbehinderter und in Lern- und
Entwicklungsprozessen in heterogenen Lern- und Spielgruppen.
(Bleidick & Antor)Weiters müssen Bereiche wie Wohnen, Freizeit
und Arbeit mitberücksichtigt werden.
Heimlich: „Integrationspädagogik hat auch eine
gesellschaftspolitische Dimension.“
Bleidick: Definiert Behindertenpädagogische Aufgabe in der
schulischen Integration und dem Bereich Arbeit. Er vertritt nicht die
Inklusion.
Berufliche Integration und Rehabilitation:
 Ziel-(Gruppe): Gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen und
Erwachsenen – Frauen und Männer – mit gesundheitlichen
Einschränkungen und/oder Behinderungen.
 Erfolgt über das System der Institutionen und AnbieterInnen der
Beruflichen Rehab.
 Betrifft: Erst- und Wiedereingliederung:
 Berufliche Integration umfasst: a) Übergang Schule/Beruf (->
Ersteingliederung), b) Re-Integration nach Krankheit/Unfall ins
Arbeitsleben und c) Phase des Rückzugs aus dem Erwerbsleben.
 Seit Mitte 90er: Spezifische Angebote zur Eingliederung in
Allgemeinen Arbeitsmarkt. Instrumente hierfür a)
Integrationsfachdienste und b) Arbeitsassistenz, die als Maßnahmen
der Beruflichen Rehab zu sehen sind, mit dem Ziel der Integration
und der sozialen Teilhabe. (Seyfried; Bengel/Koch)
 Terminus der Beruflichen Integration findet vor allem im Kreis
der Integrationspädagogen Anklang. (vgl. Ginnold; Doose)
 Ebenen: a) Berufliche Rehab: Maßnahme (Mittelebene)/Berufliche
Integration: Ziel (Zielebene) (vgl. Niehaus; Koch & Bengel)
Quelle: Skript zur Vorlesung: Letztes Kapitel
2.) Welchen Stellenwert nimmt Berufliche Integration/Rehabilitation innerhalb
der Integrationspädagogik ein?
-
Forschungsfragen hierzu:
 Wird Berufliche Integration im Fachdiskurs aufgegriffen?
 Wenn ja, welche Inhalte/Aspekte werden diskutiert?
 Wo gibt es Forschungslücken, welcher Forschungsbedarf lässt sich
daraus ableiten? Diese Forschungsfrage hat auch die Relevanz
eines Diplomarbeitsthemas!!!!
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3.) Analysegrundlage
-
Analyse v. Beiträgen zum Bereich „Arbeit und berufliche Integration“ bezieht sich
auf einen Zeitraum von 2000 – 2004 in…
 Integrationspädagogischen Zeitschriften wie Vierteljahresschrift der
„Behindertenpädagogik“, oder „Forschung und Lehre und Integration
Behinderter“,…
 (Online) Datenbänken wie BIDOK, oder SENIST.
 Handbüchern,
 Monographien
 Sammelbänden
Quelle: Skriptum zur Vorlesung
4.) Ergebnisse
-
Berufliche Integration im Fachdiskurs
 Problem: Berufliche Integration bzw. Integration finden in
Systematik der Allgemeinen Erziehungswissenschaft nicht erwähnt.
 Weiteres Problem: Berufliche Rehabilitation findet sich höchstens
als Subdisziplin der Erwachsenenpädagogik und dort wird sie auch
unzureichend aufgegriffen.
 Erste Modellprojekte der Beruflichen Rehab (z.B. „Unterstützte
Beschäftigung“, „Berufliche Integration“) erst in „jüngeren“
Handbüchern, Mitte der 80er. (vgl. Eberwein/Knaur; Heimlich)
 Theoriediskurse der Integrationspädagogik -> unzureichend in der
Beruflichen Integration reflektiert. (vgl. Barlsen)
 Differenzierung innerhalb der Zielgruppe (-> „schwerbehindert“
bzw. „begünstigt“ versus „Menschen mit geistiger Behinderung“)
 Arbeitsassistenzmaßnahme war ursprünglich für Zielgruppe der
Menschen mit geistiger Behinderung, dann Verlagerung auf
Begünstigte Behinderte, andere Zielgruppen wurden hierbei nicht
beachtet.
 Paradigmenkonkurrenz: Polaritätenmodell „Rehabilitativsonderpädag. Paradigma“ VERSUS Integratives Paradigma
(Boban/Hinz)
 Differenzierung Arbeitsassimodell: traditionell-defizitorientiert
VERSUS modern-resssourcenorientiert
Quelle: _Skript zur Vorlesung
5.) Inhalte/Aspekte der beruflichen Integration
-
-
Fokus der Forschungsthemen im Bereich der Beruflichen Integration liegt vor
allem im Übergang von der Schule in den Beruf. (vgl. Fasching; Ginnold;
Wetzel/Wetzel)
Häufig Informationen über:
 Maßnahmenangebote wie…
 Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz,
 Rechtliche Bedingungen zu oben genannten Maßnahmen und
 Berichte über Maßnahmeevaluationen
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-
Wenig Informationen über:
 Qualität und Integration
 Übergang von der Werkstätte in den Allgemeinen Arbeitsmarkt
 Grundlagentexte zur Beruflichen Integration
Quelle: Skriptum zur Vorlesung
6.) Forschungsbedarf in der Beruflichen Integration
-
-
-
-
-
-
-
Aufgreifen der Forderung nach Mehrebenenanalysen/Integrationsnetzwerke im
Sinne von Ausbau des Ansatzes der Mehrebenenanalyse, weil…
 Notwendigkeit der Berücksichtigung sozialpolitischer Entwicklungen,
 Notwendigkeit im Kontext von Netzwerkforschung bzw. Evaluation der
Netzwerke.
 Notwendigkeit der Mehrebenenanalysen, weil miteinander verwobene
integrative Prozesse auf innerpsych., interaktioneller + gesellschaftl. Ebene
unterschieden werden müssen. (vgl. Niehaus/Heimlich)
Berücksichtigung d. Übergänge Berufliche Wiedereingliederung und Phase des
Rückzugs in die Pension, weil…
 weil Integrationspädagogik vorwiegend den Fokus auf Übergang Schule/Beruf
richtet, DESHALB
 sollen die eben vernachlässigten Bereiche im Übergang der Beruflichen
Wiedereingliederung sowie Übergang v. Berufsleben in Pension mehr
berücksichtigt werden.
Berücksichtigung der Geschlechter- und Generationenfrage, weil…
 zu wenig Beiträge zu Problemlagen v. Frauen, DESHALB
 Forderung seitens europäischer Zielvorgaben: mehr Bedarf an Forschung dazu
und zu…
 Mehr Fokus auf anwachsende Gruppe der Menschen mit geistiger
Behinderung/Lernschwierigkeiten im höheren Lebensalter und deren Austritt
aus dem Berufsleben.
Zielgruppenspezifische Problemlagenforschung, weil…
 mehr Fokus auf Problemlagen besonders benachteiligter Gruppen WIE
 Jugendliche m. Lernbehinderung, sozialer Verhaltensauffälligkeit,
Schwerstmehrfachbehinderung, Psychisch Erkrankten, Ausländern, Migranten,
sozial benachteiligte Menschen, ABHILFE DURCH
 Diversity-Ansatz: Konzept, das auch in Integrationspädagogik (-> Pädagogik
d. Vielfalt) Anklang finden sollte.
Metaanalysen oder theoretische Analysen, Reflexionen über einen gemeinsamen
Bereich, weil…
 wenig Grundlagen im Bereich Beruflicher Rehabilitation und
 Wirksamkeit von Maßnahmen zur Beruflichen Integration, HIERFÜR
 Forderung nach begleitenden Untersuchungen, die die Wirksamkeit belegen,
wie z.B. Prozess, Struktur, Ergebnisanalyse;
Disziplinübergreifende, handlungsorientierte Forschung, weil…
 Eine Disziplin reicht nicht aus!
 Handlungsorientiert, weil …
 Vermittlung v. Chancen und
 Schaffung v. Zielen und Maßnahmen
Professionalisierung mit Betreff: Ausbildung im Integrationsbereich, weil…
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 Qualifikationsprofile für in der berufl. Integration Tätige nötig. Beispiel:
EQUAL-Projekt („QSI“: Qualifikationsstandards)
 Hochschuldidaktische Konsequenzen: Forderung nach Studienzweigen der
„Beruflichen Integration“ bzw. der „Beruflichen Rehab.“ im Rahmen des
Schwerpunktes der SOHEI.
Professionalisierung der Beruflichen Integrationspädagogik, weil
 fachspezifische Theoriebildung notwendig.
 Integrationspädagogik gegenwärtig noch eine professionalisierungsbedürftige
Praxis darstellt. (vgl. Boenisch)
Quelle: Skript zur Vorlesung
7.) Fazit
-
-
Es besteht Forschungsbedarf für die Berufliche Integration in den unterschiedlichsten
Bereichen.
Im Sinne einer Weiterentwicklung der Beruflichen Integration zu einer
Wissenschaftlichen Disziplin müssen oben genannte Forschungsbereiche
berücksichtigt werden.
Beiträge zur Beruflichen Integration der letzten 4 Jahre zeigen, dass diese Disziplin
nicht mehr aus integrationspädagogischer Forschungslandschaft wegzudenken ist.
Soll dies auch so bleiben, so müssen die genannten Forschungsanliegen in die
Theoriebildung aufgenommen werden, da Berufliche Integration, Inklusion Grundlage
für lebenslanges Lernen und soziale Integration + Selbstbestimmung darstellen.
Quelle: Skript zur Vorlesung (letztes Kapitel)
ENDE
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58
Warum braucht man Qualitätskriterien?
Diskutiere die Psychosoziale Beratung in der AASS am Beispiel eines Jugendliche mit
Lernbehinderung?
Was ist Unterstützte Beschäftigung?
Was sind die Ziele der Assessmentinstrumente?
Was ist Einstellung? Welche Ebenenen der Einstellung gibt es und von welchen Faktoren hängen sie
ab?
Erkläre das Behindertenkonzept der österr. Bundesregierung und deren Grundsätze.
Nenne die 4 Ebenen von Bronfenbrenner und jeweils 2 Beispiele dazu.
Was sind sie Ecktpunkte der Integrativen Berufsausbildung?
Erkläre die Begriffe der Schädigung-Behinderung-Benachteiligung und übe Kritik mit Orientierung an
den Stichworten Teilhabe und Aktivität.
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