Universität Trier WS 2008/2009 FB I

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Universität Trier
WS 2008/2009
FB I - Philosophie
PS: Kants Logik
Leitung: Thomas Hoffmann M.A.
Stundenprotokoll: Claudine Hamen
Stundenprotokoll zur Sitzung am 28.10.2008
1.1 Beginn der Stunde: Wiederholung der letzen Sitzung
Zur Einleitung - I. Begriff der Logik
Zu Abschn. 1: Herr Hoffmann spricht von einem Herantasten an die Frage: „Was ist Logik?“ im ersten
Teil der Einleitung => siehe auch Titel des 1. Teils der Einleitung „I. Begriff der Logik“. Der Mensch
beobachtet die Natur und stellt eine gewisse Gesetzmäßigkeit und Regelmäßigkeit fest, z.B. „Der
Fisch im Wasser, der Vogel in der Luft bewegt sich nach Regeln.“ (Kant: Logik, S. 432) => die Tiere
sind anatomisch so geschaffen, dass sie sich im jeweiligen Element bestmöglich zurechtfinden. Die
Natur wird als ein Zusammenhang nach Regeln begriffen => entscheidender Ausdruck: „ […] es gibt
überall keine Regellosigkeit […]“ (Kant: Logik, S.432).
1.2 Die kantische Definition der Logik
Zu Abschn. 2: Diese Regelmäßigkeit lässt sich aber nicht nur in der Natur feststellen, sondern auch
der Mensch „funktioniert“ nach bestimmten Regeln => Beispiel der Sprache: Wir wachsen
gewissermaßen in unsere Muttersprache hinein, befolgen automatisch beim Sprechen die Regeln
ihrer Grammatik, ohne diese je für sich betrachtet zu haben („ […] der, welcher, ohne sie [die Regeln
der Grammatik] zu kennen, spricht, hat wirklich eine Grammatik und spricht nach Regeln, deren er
sich aber nicht bewußt ist.“ (Kant: Logik, S.432)) => wir streifen hier eine der großen Fragen der
Philosophie: Welche Erkenntnisse sind uns angeboren und welche müssen wir erst erlernen? Herr
Hoffmann verweist auf den 3. Abschnitt, in dem Kant behauptet, dass auch unser Verstand/Denken
nach Regeln funktioniert.
Zu Abschn. 3: Frau Hamen glaubt einen Widerspruch darin zu sehen, dass nicht nur der Verstand
selbst nach Regeln funktioniert, sondern sogar „Quell“ der Regeln in der Natur sein soll. Erlegt unser
Verstand also der Natur die Regeln, nach denen sie funktioniert, auf? => Frau Schäfer äußert einen
Einwand: Die Regeln in der Natur haben ihren Ursprung nicht in unserem Verstand. Dem denkenden
Menschen kommt aber das Privileg zu, diese Regeln zu erkennen => während die Natur einfach nach
den Regeln funktioniert, ist es dem Menschen möglich, sie zu erkennen. Herr Hoffmann weist aber
darauf hin, dass dies nur teilweise die Ansicht ist, die Kant vertritt. Unser Verstand erkennt zwar die
Regeln der Natur, aber ob und in welcher Hinsicht diese tatsächlich unabhängig von uns existieren ist
noch nicht geklärt. Auf diesen Punkt will Herr Hoffmann nicht weiter eingehen, da es uns noch an
gewissen Grundlagen fehlt, um diesen Überlegungen Kants korrekt folgen zu können. Trotzdem gibt
Herr Hoffmann zu bedenken, dass wir vielleicht gewisse Regeln in die Welt hineindenken, wir aber z.
B. keine konkreten empirischen Gesetze „erfinden“ können. Diese herrschen in der Natur tatsächlich
vor => Fazit: Der Verstand selbst funktioniert nach Regeln, und er scheint der Natur auch gewisse
Regel aufzuerlegen („ [...] da der Verstand die Quelle der Regeln ist […]“ (Kant: Logik, S.432)) => es
geht bei der Logik darum, nach welchen Regeln der Verstand denkt und wie er selbst Regeln
hervorbringt.
Zu Abschn. 4: Die allgemeinen Denkstrukturen, nach denen der Verstand des Menschen arbeitet, sind
„in abstracto“, also ohne konkreten Inhalt denkbar => was sind aber diese Regeln?
Zu Abschn. 5 und 6: Herr Hoffmann geht genauer auf Kants Unterscheidung zwischen „notwendigen“
und „zufälligen“ Regeln ein: „Zufällig“ sind Regeln, wenn sie von einem bestimmten/besonderen
Objekt, das man denkt, abhängig sind. Die „notwendigen“ Regeln hingegen erlauben es uns erst,
überhaupt zu denken. Sie sind die allgemeinen Denkstrukturen, ohne die jegliches Denken unmöglich
wäre. Herr Hoffmann erwähnt kurz, dass es eine vierfache Logikeinteilung bei Kant gibt, die wir
anhand eines Auszugs aus der „Kritik der reinen Vernunft“ noch näher betrachten werden. Frau Seidel
prüft, ob sie Kants Grundidee nun richtig verstanden hat: „Zufällig“ ist, was ich denke und „notwendig“
ist, wie ich denke => Herr Hoffmann bestätigt, dass man dies pauschal so sagen könne und merkt
noch an, dass das Wort „zufällig“ bei Kant eine etwas andere Bedeutung hat als in unserem heutigen
Sprachgebrauch. Herr Hoffmann gibt zum besseren Verständnis folgendes Beispiel: Moralische,
physikalische und mathematische Überlegungen beziehen sich auf ein bestimmtes Objekt =>
funktionieren nach „zufälligen“ Regeln. Die allgemeine Logik hingegen beschäftigt sich mit den
„notwendigen“ Regeln des Denkens überhaupt, das heißt unabhängig von dessen Inhalt bzw. der
Materie des Denkens.
Zu Abschn. 7: Die Definition der Logik: Sie ist eine Wissenschaft von den grundlegenden Strukturen,
nach denen der Verstand funktioniert (Strukturen, welche überhaupt erst ein weitergehendes,
spezifisches, auf ein konkretes Objekt bezogenes Denken ermöglichen).
1.3 Kants allgemeine Begrifflichkeit
Herr Hoffmann möchte anhand eines Auszugs aus der „Kritik der reinen Vernunft“ (siehe Handout
S. 69: § 1 der „Transzendentalen Ästhetik“) die wichtigsten kantischen Begriffe definieren.
Sinnlichkeit: „Sinnlichkeit ist die Empfänglichkeit der Person, durch die ihr
Vorstellen von der Gegenwart eines Gegenstandes erregt wird“ (Kant: De mundi
sensibilis atque intelligibilis forma et principiis sct. II, § 3) => Sinnlichkeit ist die
Fähigkeit des Menschen, Gegenstände überhaupt wahrzunehmen (= Rezeptivität).
Diese Fähigkeit zu empfangen (lat.: recipere) ermöglicht es dem Menschen erst,
Anschauungen zu haben.
Anschauung: „Vermittelst der Sinnlichkeit also werden uns Gegenstände gegeben,
und sie allein liefert uns Anschauungen; [...]“ (Handout S. 69) => die Sinnlichkeit ist
Mittel zur Anschauung. Die Anschauung wiederum ist Mittel zum Denken, ist aber
selbst noch kein Denken. Sie kann nur stattfinden, wenn der Gegenstand auch
gegeben ist bzw. uns affiziert (lat.: afficere), uns beeinflusst, uns erregt (und zwar
in Passivität unsererseits, das heißt ohne unser Zutun).
Verstand: Die Anschauungen werden dann vom Verstand gedacht, d.h. unter
Begriffe und Urteile gebracht. Ein Begriff ist „der Anschauung entgegengesetzt;
denn er ist eine allgemeine Vorstellung oder eine Vorstellung dessen, was
mehreren Objekten gemein ist, also eine Vorstellung, sofern sie in verschiedenen
enthalten sein kann.“ (Kant: Logik, S. 521). Erst wenn wir einen Begriff durch den
Verstand hervorgebracht haben, können wir ein Urteil über einen Gegenstand
fällen.
Empfindung: Nach Kant ist Empfindung „die Wirkung eines Gegenstandes auf die
Vorstellungsfähigkeit, sofern wir von demselben affiziert werden“ (Handout, S. 69).
Diese Begriffe gilt es in der nächsten Sitzung noch detaillierter zu definieren.
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