Sozialmedizin-Lexikon

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SOZIALMEDIZIN-LEXIKON
Äquivalenzprinzip
herrscht in den privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen. Danach
wird die Höhe der Beitragsleistung gemäß des erwarteten Risikos des einzelnen
und des vereinbarten Leistungsumfanges festgelegt.
Arneimittelprüfung
Arzneimitelprüfung an
Tieren



Wirkung des Stoffes
Toxikologie, Letalität
Ermittlung der effektiven Dosen (ED 50, ED 90) und der letalen Dosen (LD
10, LD 50)
Ärztekammern
Bayessches Verfahren
Wahrscheinlichkeit für einzelne Differentialdiagnosen bei gegebener a-prioriWahrscheinlichkeit der Krankheit und bedingter Wahrscheinlichkeit von
Symptomen
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherungspflicht besteht für alle Arbeiter und Angestellte, deren
Jahresverdienst die sog. B. (= 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der
Rentenversicherung) nicht überschreitet. Freiwillig Versicherte zahlen einen
einheitlichen Höchstsatz.
 ist keine Versicherungspflichtgrenze, sondern eine Richtgrösse für den zu
errichtetenden Höchstsatz
Bundesärztekammer
ist ein 1947 gegründeter Zusammenschluß der Landesärztekammern zu einer
Arbeitsgemeinschaft ohne Hoheitsbefugnisse, damit auch keine Körperschaft des
öffentlichen Rechts (= rechtsfähige juristische Person.
Sie übernimmt Aufgaben bei der Fortbildung, organisiert den Deutschen
Ärztetag, nimmt Meldungen über Arzneimittelnebenwirkungen entgegen usw.
Chemoprophylaxe
Erregerelimination aus dem Körper noch vor der Infektionsmanifestation durch
exogen zu verabreichende Pharmaka.
Confounder
Faktoren, die in nichtrandomisierten Studien nur in der Vergleichsgruppe wirken
und damit das Ergebnis systematisch verfälschen.
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disjunkt
d.h. die unterschiedlichen Klassen dürfen sich nicht überschneiden; jede
Eigenschaft darf nur einer einzigen Klasse zugeordnet werden
Dispositionsprophylaxe
Förderung körpereigener Abwehrmechanismen des gefährdeten Individuums
durch Erhöhung der unspezifischen Resistenz und der spezifischen Immunität
Drop-outs
Patienten, die eine Studie augenommen wurden, aber nicht bis zum Ende
beobachtet wurden
nicht zu verwechseln mit den Therapieversagern !
Einflußgrößen
Faktoren, die funktional auf den Therapieerfolg einwirken
Epidemiologie
deskriptive Epidemiologie: Erfassung der Verteilung von Krankheiten und
physiologischen Variablen in einer definierten Bevölkerung,
analytische Epidemiologie: Erforschung der Zusammenhänge und
Determinanten von Krankheiten aufgrund gezielter Hypothesen
experimentelle Epidemiologie: Erforschung der Effektivität von Maßnahmen
der Prävention oder der Intervention mit Hilfe von statistischer Versuchsplanung
Expositionsprophylaxe
Unterbrechung des Infektionsweges noch vor dem Kontakt zwischen
gefährdetem Individuum und Krankheitserreger
Die Maßnahmen der Expositionsprophylaxe gehören wie die der Dispositionsund Chemoprophylaxe zu den Möglichkeiten der "individuellen
Infektionsprophylaxe".
Fall-Kontroll-Studien




Einfluß von Expositionen auf seltene Erkrankungen
retrospektive Erhebung der Daten
liefern nur relative Risiken
matched-pairs
Kohorten- und Fall-Kontroll-Studien sind in vieler Hinsicht gerade gegensätzlich !
Fehler 1. Art
liegt vor, wenn ein in Wirklichkeit nicht vorhandener Effekt durch den Test/ die
Studie postuliert wird
Fehler 2. Art
liegt vor, wenn ein in Wirklichkeit vorhandener Effekt durch den Test/ die Studie
nicht erkannt wird
FrüherkennungsUntersuchungen
♀ : ab 30. LJ
Brust (nicht Mammografie !), Zervix, Haut, Rectum
♂ : ab 45. LJ
Hoden, Prostata,Rectum, Haut
Fürsorgeprinzip
Die Sozialhilfe arbeitet nach dem sog. Fürsorgeprinzip, wonach bei
Bedürftigkeit individuelle Hilfen für jeden Einzelfall gewährt werden.
Charakteristisch ist außerdem das Subsidiaritätsprinzip: Mittel werden von
"subsidiären" Stellen erst dann zur Verfügung gestellt, wenn vorrangigere Stellen
Leistungen nicht mehr erbringen können.
GdB




Geburtenrate
Lebendgeborene eines Jahres X 1000 geteilt durch die mittlere Bevölkerungszahl
aus 12 Monaten (?????)
oder: Lebendgeborene eines Jahres pro Anzahl Frauen in eine bestimmten Alter
Hilfsmittel
dazu gehören Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Gehhilfen,
Stützmieder usw. , die erforderlich sind, um den Erfolg einer Therapie zu sichern
bzw. eine Behinderung auszugleichen
Begriff aus dem sozialen Entschädigungsrecht
Begutachtung durch ein Versorgungsamt
Auswirkung z.B. auf Besteuerung
kein Bezug zur Erwerbsfähigkeit !!!!!!
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Identifikationsgrößen
dienen der Identifikation des Patienten (Nummer, Geburtstag usw.)
Inzidenz
(Zeitintervallkonzept)
= Neu Erkrankte/ Bevölkerung
Innerhalb eines definierten Zeitraumes (z.B. ein Jahr) werden alle neu Erkrankten
gezählt, bezogen auf alle Personen die während dieses Zeitraums erkranken
konnten.
Bei
der
sogenannten
Kumulativen
Inzidenz
wird
die
„Risikobevölkerung“ zur Jahresmitte (30.06.) als Nenner eingesetzt.
Dieser Parameter hat allerdings zwei große Nachteile:
-Intensitätsunterschiede im zeitlichen Auftreten der Erkrankung (z.B. gehäuft zu
einer bestimmten Jahreszeit) werden nivelliert;
-Daten können nur für Personen ausgewertet werden, die für die gesamte
Beobachtungsdauer zur Verfügung standen.
Bei der Inzidenzdichte liegen für jede Person in der Population Daten darüber
vor, wie lange sie während des Beobachtungszeitraumes beobachtet wurde. Im
Nenner steht daher die insgesamt beobachtete Zeit aller Personen, die
theoretisch hätten erkranken können.
Kaplan-Meier-Schätzung
Um bei retrospektiven Studien auch mit zensierten Daten noch
therapievergleichende Überlebenszeitkurven erstellen zu können, wurde die
Kaplan-Meier-Schätzung entwickelt. Mit Hilfe dieser Methode wird für jeden
Sterbezeitpunkt die Wahrscheinlichkeit neu bestimmt, diesen lebend zu
überstehen. Auch zensierte Daten können verwendet werden, sofern ihr
Zensierungszeitpunkt nicht vor dem betrachteten Sterbezeitpunkt liegt. Die als
Produkt der einzelnen Wahrscheinlichkeiten berechnete Überlebensfunktion (=
kumulierte Überlebensrate) kann graphisch als geschätzte Überlebenskurve
dargestellt werden. Der erste Teil der Kurve stellt eine relativ genaue Schätzung
dar, da er sich auf viele Patienten stützt. Mit Abnahme der Patientenzahl sinkt
auch die Genauigkeit Mit Hilfe der Kaplan-Meier-Methode ist die Schätzung der
kumulierten Überlebensrate auch bei lückenhafter Datenlage möglich.
Kassenärztliche
Vereinigung
auf Landesebene organisierte Körperschaften des öffentlichen Rechts
Sie sind die frei- und selbstgewählten Verwaltungsorgane der niedergelassenen
Ärzte und haben insbesondere folgende Aufgaben:
 Wahrnehmung der Rechte der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen
z.B. in Honorarverhandlungen;
 Verteilung der von den Krankenkassen erhaltenen Gesamtvergütung an die
einzelnen Ärzte
 Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung
 Überwachung der Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung
Beobachtungsstudie, in der eine für die Bevölkerung repräsentative Gruppe von
Gesunden hinsichtlich der Präsenz eines bestimmten (weitverbreitetem und
häufigem) Risikofaktors untersucht und über eine längeren Zeitraum auf das
Eintreten bestimmter Ereignisse (Krankheit, Tod ...) beobachtet wird (Bsp.
Framingham-Sudie : Beobachtung der Gesamtbevölkerung einer Kleinstadt
hinsichtlich Lebensgewohnheiten und Gesundheitszustand
Kohortenstudie
Konzept der verlorenen
Lebensjahre
Bei der Frage, welche Erkrankungen für Maßnahmen der Prävention in Frage
kommen, spielt das "Konzept der verlorenen Lebensjahre" eine führende Rolle.
Diese statistische Größe gibt den Wert an, um wieviel Jahre die Erkrankung das
Leben eines Menschen im Vergleich zu Gesunden verkürzt. Je größer dieser
Wert ist, umso eher sollte eine Prävention dieser Erkrankung durchgeführt
werden.
Krankengeld
80% des Regellohns, wird von der GKV für 78 Wochen gewährleistet
Krebsmortalität
Grundlage für die Daten sind NUR DIE TOTENSCHEINE !
Landesversicherungsanstalt zuständig für Arbeiterrentenversicherung
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lead time bias
ließe sich sinngemäß als "systematischer Fehler bezüglich der Laufzeit der
Studie" übersetzen.
Die Laufzeit war systematisch zu kurz gewählt.
Letalität
erfaßt den Anteil an tödlich endenden Fällen bei einer bestimmten Krankheit.
MDK
Der Medizinische Dienst der Gesetzlichen Krankenkassen berät diese in
medizinischen Fragen und erstellt Gutachten, wenn es um die
Wirtschaftlichkeit/Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung geht, z.B. bei:
 Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
 Der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
 Längerdauernder häuslicher Pflege
 Bewilligung bestimmter Heil- und Hilfsmittel (z.B. ambulante
Dialysebehandlung)
 Kostenübernahmen im Ausland
 Vorsorgekuren
 Schwerpflegebedürftigkeit
 Der Aufstellung eines Gesamtplanes bei Rehabilitationsmaßnahmen.
Objektivität
Unabhängigkeit des Untersuchungsergebnis vom Untersucher
Odds-Ratio
Von approximiertem relativem Risiko (odds ratio) spricht man bei einer
ungefähren Schätzung des relativen Risikos, wobei nicht wie beim relativen
Risiko die Gesamtzahl der Fälle und Kontrollen im Nenner stehen, sondern die
Anzahl der exponierten Nicht-Erkrankten.
Formel:(a x d) : (b x c)
Grundlage für die Formel bietet die Vierfeldertafel.
Odds: Verhältnis der Häufigkeiten von gegeteiligen Aussagen
Schätzung des RR, wenn Inzidenz einer Krankheit in der Gesamtbevölkerung
nicht bekannt ist (z.B. Fall-Kontroll-Studien); OR = (Erkrankte mit
Risikofaktor/Erkrankte ohne Risikofaktor) / (Nicht-Erkrankte mit Risikofaktor/NichtErkrankte ohne Risikofaktor);
Bsp. : von 100 Rauchern haben 10 Lungenkrebs und von 100 Nichtrauchern nur
2 → OR = (10/2)/(90/98) = 5,44
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Pflegeversicherung
gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch XI
Aufgabe: Hilfe für Pflegebedürftige
Zuständigkeitsbereich: Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung
Träger: Pflegekassen
Prüfungsinstanz: Medizinischer Dienst Leistungserbringer: Krankenkassen
Finanzierung: paritätisch durch Arbeitgeber und Mitglieder der GPV (Beitragssatz:
1,7%)
Leistungen: Dienst-, Sach- und Geldleistungen sowie Kostenerstattung im
Bereich der häuslichen/teilstationären/stationären und der Kurzzeitpflege
Art und Umfang der Leistungen der GPV richten sich nicht nach Alter,
Geschlecht, Religionszugehörigkeit etc. des Patienten, sondern nur nach dem
Schweregrad (I - III) seiner Pflegebedürftigkeit.
Die Einteilung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
 es gilt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (75 % der
Rentenversicherungsgrenze), der Beitrag beträgt 1,7 % der
beitragspflichtigen Einnahmen (zahlbar je zur Hälfte von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer)
 eine private Pflegepflichtversicherung muss abgeschlossen werden, wenn
man sich bei der Krankenkasse von der sozialen Pflegeversicherung befreien
lässt oder privat krankenversichert ist (Beitrag darf hier nicht höher sein als
der Spitzensatz der sozialen Pflegeversicherung, z.Zt. 108,38 DM)
 pflegebedürftig ist, wer „bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden
Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, voraussichtlich für
mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Masse auf Hilfe
angewiesen ist“
 die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe werden durch den medizinischen
Dienst der Krankenversicherung festgestellt
 die Pflegekassen haben keinen eigenen medizinischeb Dienst, sondern
nutzen den MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
Prävalenz
(Zeitpunktkonzept)
= Erkrankte/ Bevölkerung
Hier werden zu einem definierten Zeitpunkt (z.B. Stichtag) alle Erkrankten zu
allen Personen in der Bevölkerung in Beziehung gesetzt, die prinzipiell erkranken
können
Prävention
Prävention
1. Einteilung nach dem Zeitpunkt :
Primärprävention : Gesundheitsförderung, Gesundheitserziehung und aufklärung sowie Krankheitsverhütung bei noch nicht Erkrankten durch
Prophylaxemaßnahmen, Ausschalten von Risikofaktoren, Zuführung
lebenswichtiger Stoffe und Erhöhung der Resistenz.
 Inzidenzsenkung
Sekundärprävention : Krankheiten sollen in ihrer besser behandelbaren
Frühphase erkannt werden (z.B. Screening beim Neugeborenen auf
Phenylketonurie, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen
Krankenversicherung)
 Prävalenzsenkung
Tertiärprävention : Ziel ist es, mit den Mitteln der Rehabilitation
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Krankheitsrezidive, Fortschreiten der Erkrankung sowie Begleit- und
Folgekrankheiten zu verhindern und Hilfestellungen für den Umgang mit der
Behinderung zu geben.
2. Einteilung nach der Zielgröße :
Verhaltensprävention (Veränderung gesundheitsriskanten Verhaltens)
Verhältnisprävention (Veränderung von Gesundheitsrisiken in den Umwelt- und
Lebensbedingungen durch strukturelle Intervention wie Gesetze, Verordnungen
etc.)
3. Einteilung nach der Methode:
Präventivmedizin
Gesundheitsaufklärung und -beratung
Gesundheitserziehung und -bildung
Gesundheitsselbsthilfe
Gesundheitspolitik.
Präzision
= (Relevanzrate) gehört wie der Recall (Vollzähligkeitsrate) zu den Gütekriterien
einer Dokumentation. Sie gibt an, welcher Anteil der von einer Recherche
selektierten Dokumente für die Suchfrage auch tatsächlich relevant ist.
Recall
= Anzahl der aufgefundenen relevanten Dokumente/Anzahl der relevanten
Dokumente
Vollständigkeitsrate
Rehabilitationsverfahren
Träger von Reha-Maßnahmen :
 gesetzliche Krankenversicherung
 gesetzliche Unfallversicherung
 gesetzliche Rentenversicherung
 Sozialhilfe
 Arbeitsförderung (Bundesanstalt für Arbeit)
Ablauf :
 Antrag durch den Versicherten
 Erstellung eines medizinischen Attestes durch den Hausarzt
 Einreichung des Antrags und des Attestes beim Kostenträger
 Prüfung der medizinischen und versicherungsrechtlichen Ansprüche, evtl. mit
medizinischem Gutachten, durch den Kostenträger
 Zuweisung der Maßnahme durch den Kostenträger
 Zustimmung zur Maßnahme durch den Versicherten
während der Heilmaßnahme (anhand eines Reha-Plans) Verpflichtung zur
Mitarbeit durch den Versicherten
im Anschluß an die Maßnahme Verschicken eines ärztlichen Berichtes an den
Hausarzt und den Kostenträger.
Reliabilität
= (Zuverlässigkeit) eines Tests versteht man die Stabilität des Testergebnisses
bei wiederholten Testdurchgängen bei derselben Person.
Messgenauigkeit der Methode
Rentenleistung
wird gewährt von :
 Landesversicherungsanstalt  Arbeiter
 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte  Angestellte
 Bundesknappschaft  Bergleute
 Berufsgenossenschaften  bei MdE
nicht aber von den Sozialämtern !!!
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Risiko, attributives
= absolutes Risiko = zuschreibbares Risiko
die Erkrankungshäufigkeit der Nichtexponierten (= Basisrisko) von der der
Exponierten abgezogen. Das Ergebnis gibt nun die tatsächliche
Erkrankungshäufigkeit aufgrund des Risikofaktors an.
attributives Risiko
= relative Erkrankungshäufigkeit Exponierte - relative
Erkrankungshäufigkeit Nichtexponierte
Risiko, relatives
Risiko der Exponierten/Risiko der Nichtexponierten
ein relatives Risiko < 1 bedeutet eine Prophylaxe
Säuglingssterblichkeit
im 1. Lebensjahr Verstorbene bezogen auf 100 Lebendgeborene
Schwerbehindertengesetz
als Schwerbehinderter wird eine Person ab einem Grad der Behinderung (GdB)
von 50% eingestuft. Die Begutachtung erfolgt nach Antrag des Behinderten durch
das zuständige Versorgungsamt. Dabei wird unabhängig von den Ursachen die
gesamte Existenz des Antragstellers beurteilt. Schwerbehinderte genießen einige
Sonderrechte (steuerliche Erleichterungen, zusätzliche Urlaubstage, besonderen
Kündigungsschutz. Wenn Behinderte mit einem GdB unter 50% wegen ihrer
Behinderung keinen Arbeitsplatz finden, können sie auf Antrag
Schwerbehinderten gleichgestellt werden Erst Betriebe mit mindestens 16
Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, 6% ihrer Arbeitsplätze mit
Schwerbehinderten zu besetzen. Andernfalls muß an das Versorgungsamt eine
Schwerbehindertenumlage von z.Zt. 200,- DM monatlich entrichtet werden.
Sensitivität
ist das Maß für die Empfindlichkeit eines Tests und definiert als der Anteil der
richtig als positiv Diagnostizierten unter den tatsächlich Erkrankten.
Solidaritätsprinzip
bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
 Versicherungsbeiträge sind abhängig vom Einkommen !
Spezifität
stellt ein Maß für die Eindeutigkeit eines Testverfahrens dar und wird als der
Quotient aus den richtigerweise als gesund diagnostizierten und allen gesunden
Testpersonen berechnet
Sterblichkeit, perinatale
Sterblichkeit ab der 28. SSW bis 1 Woche nach der Geburt
Störgrößen
beeinflussen das Ergebnis ebenfalls, sind jedoch nicht steuerbar. Man versucht
sie in allen Gruppen möglichst konstant zu halten.
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Studie, kontrollierte
randomisierte Interventionsstudie, die unter präzisen Hypothesen Therapie
vergleicht
Studientypen
Subsidiaritätsprinzip
Nach dem sog. Subsidiaritätsprinzip arbeitet die Sozialhilfe. Danach werden
Mittel von nachrangigen (subsidiären) Stellen - z.B. Kommunen - erst bewilligt,
wenn vorrangigere Stellen - z.B. Familie des Betroffenen - Leistungen nicht
(mehr) erbringen können. Die benötigten Mittel für jeden Einzelfall werden nicht
durch Beiträge, sondern durch die Kommunen selbst finanziert.
Therapiestudie, kontrollierte Für kontrollierte Therapiestudien ist eine bestmögliche Vergleichbarkeit der
Gruppen anzustreben.
Gute Möglichkeiten dafür bieten blinde Studienführung, einheitliche
Befunddokumentation bei allen Patienten, ein standardisiertes
Behandlungsverfahren (mit Überprüfung der Compliance der Patienten), ein guter
Studienplan und Bildung von Vergleichsgruppen, Schichtung und
Randomisierung.
Unterscheiden sollten sich die Gruppen nur bezüglich der Einflußgröße, also der
zu untersuchenden Therapieform.
Getrennte pflegerische Betreuung würde eine nicht erwünschte Störgröße
darstellen.
umfassend
d.h. die Eigenschaften müssen alle möglichen Eigenschaften umfassen.
Validität
ist die Mesung wirklich gültig ?
abhängig von Sensitivität und Spezifität
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Versicherungen
Versicherungsprinzip
Versorgungsprinzip
Vierfeldertafel
Die Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen arbeiten
nach dem Versicherungsprinzip: Durch die Bildung von Gefahrengemeinschaften
soll ein Risikoausgleich zwischen den Beteiligten geschaffen werden. Die
Zahlung von Beiträgen (Eigenvorsorge) berechtigt zum Leistungsanspruch bei
Eintritt des Versicherungsfalles. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip werden
die benötigten Mittel für den Einzelfall aus dem Pool der gesamten Beitragsgelder
entnommen.
der Versorgungsanspruch wird nicht durch Beitragszahlungen erworben, sondern
beruht auf der bestmöglichen Wiedergutmachung nach einem vorausgegangenen
Opfer an Gesundheit oder einer anderen Benachteiligung, die die
Versorgungspflicht der öffentlichen Hand begründet. Außer den Impfschäden
fallen unter dieses Prinzip auch Leistungen nach Kriegsverletzungen und
Wehrdienst-/Zivildienstbeschädigungen.
Krank
Test positiv A
Test negativ C
Gesund
B
D
Sensitivität : A / (A + C)
Spezifität : D / (B + D)
pos. Prädiktion : A / (A + B)
neg. Prädiktion : D / (C + D)
Vierfeldertafel II
Zielgröße
In einer klinischen Studie vergleicht man verschiedene Patientengruppen
bezüglich ihrem Therapieerfolg, auch als Zielgröße bezeichnet – Bsp.:
Überlebensraten.
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