1 Hintergrund und bisheriges Verfahren

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1. ------IND- 2010 9016 N-- DE- ------ 20101231 --- --- IMPACT
Folgenabschätzung der Regelung des Bleigehalts in Konsumgütern
Zusammenfassung ...................................................................................................................... 2
1
Hintergrund und bisheriges Verfahren .............................................................................. 3
1.1
Hintergrund ................................................................................................................ 3
1.2
Bisheriges Verfahren .................................................................................................. 4
2
Problembeschreibung ......................................................................................................... 5
2.1
Stoff oder Stoffgruppe ................................................................................................ 5
2.2
Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen ................................................................ 5
2.3
Vorkommen ................................................................................................................ 5
2.4
Gesundheits- und Umweltbelastung – Risikoabschätzung ........................................ 7
3
Anwendungsspektrum und Alternativen ............................................................................. 9
3.1
Bekanntes Anwendungsspektrum .............................................................................. 9
3.2
Verkauf von Blei und Emissionen in Norwegen ........................................................ 9
3.3
Alternativen zu Blei ................................................................................................. 14
4
Gegenwärtige Politik........................................................................................................ 15
4.1
Nationale Ziele ......................................................................................................... 15
4.2
Regelung von Blei in Konsumgütern in Norwegen ................................................. 16
4.3
Bemühungen zur Regelung von Blei im Ausland, regional und global. .................. 17
5
Regelungsvorschlag und Begründung .............................................................................. 20
5.1
Regulierungsvorschlag ............................................................................................. 22
6
Abschätzung sonstiger Maßnahmen ................................................................................. 23
7
Folgenabschätzung........................................................................................................... 25
7.1
Nutzen ...................................................................................................................... 25
7.2
Kosten....................................................................................................................... 26
7.3
Sonstige Auswirkungen ............................................................................................ 28
7.4
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ............................................................ 28
8
Bezugsdokumente ............................................................................................................. 29
2
Zusammenfassung
Die norwegische Regierung hat nationale Ziele für den Verzicht bzw. die erhebliche
Reduzierung der Freisetzung prioritärer Schadstoffe bis 2010 festgelegt, wobei diese bis 2020
ausgeschlossen werden sollen (Vorschlag 1 S (2009-2010) des norwegischen
Umweltministeriums an das Parlament (Storting) für das Haushaltsjahr 2010. Die in den
Zielen erfassten Stoffe sind in der Liste prioritärer Schadstoffe (der Prioritätsliste) aufgeführt.
Blei gehört zu den Stoffen auf dieser Liste.
Das Schwermetall ist bioakkumulativ und ein langlebiger Umweltschadstoff. Blei ist in
niedrigen Konzentrationen giftig, für Menschen akut toxisch und eine chronische
Bleivergiftung kann neurotoxische und immunologische Auswirkungen haben.
Bleiverbindungen schädigen die Fortpflanzungsorgane. Blei ist für Wasserorganismen
hochgiftig und kann zu langfristig unerwünschten Folgen in der Gewässerumwelt führen. Blei
reichert sich in den Organismen von Fischen und Säugetieren an. Das heißt, dass die Folgen
als irreversibel eingestuft werden müssen. Manchmal dauert es Jahre, bis sich die Folgen der
Bleibelastung für Gesundheit und Umwelt zeigen.
Um das Risiko von Bleiemissionen und deren mögliche Folgen zu begrenzen, wird die
Regelung von Blei in Konsumgütern als notwendig erachtet. Für die verschiedenen, von der
Regelung erfassten Produktgruppen werden einzelne Grenzwerte vorgeschlagen. Beispiele für
die verbreitete Verwendung von Blei, die durch die vorgeschlagene Regelung erfasst würden,
sind Baustoffe, Angelausrüstungen, Gewichte, Schmuck/Kleiderschmuck, Farbe/Lack,
Klebstoff, Glasuren, Emaille, Kunststoffprodukte inklusive Bauwaren wie Tür- und
Fensterteile, Tapeten, Bodenbeläge, Spielzeug, Reise-, Freizeit- und Hobbyartikel und
Textilien.
Blei findet sich in Konsumgütern sowohl in metallischer Form als auch als chemische
Bleiverbindung. Norwegische Absatzzahlen belegen, dass mit der Regelung ein Jahresabsatz
von mindestens 450 Tonnen Blei in Konsumgütern erfasst werden würde. Die tatsächliche
Bleimenge ist jedoch höher, da importierte, feste Fertigerzeugnisse—insbesondere
Konsumgüter—nicht in den Umsatzzahlen enthalten sind. Nach Analysen des norwegischen
Umweltbundesamts, der Climate and Pollution Agency (Klif), sind große Mengen an Blei und
Bleiverbindungen in vielen verschiedenen Erzeugnissen enthalten.
Da das Blei in den Erzeugnissen nicht im Laufe der Nutzungsdauer umgewandelt wird, kann
die gesamte Bleimenge nach der Entsorgung des Erzeugnisses als Abfall in die Umwelt
abgegeben werden. Der Abfluss von Blei kann zu einer Verschmutzung des Grundwassers
und der Wasserläufe führen. Wenn sich Blei im Grundwasser und in Wasserläufen verteilt,
können die freigesetzten Mengen vor Ort große Schäden anrichten (zum Beispiel durch die
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität) und auch in Nahrungsketten Eingang finden.
Blei verteilt sich in der Natur durch diffuse Emissionen, die schwierig zu kontrollieren sind.
Norwegen verfügt über Messdaten von nicht aufbereitetem Sickerwasser aus Mülldeponien,
die erhöhte Bleiwerte zeigen. Das bestätigt, dass das Blei in Erzeugnissen in die Natur
entweichen kann. Bei den von der vorgeschlagenen Regelung erfassten Konsumgütern besteht
die Möglichkeit, dass diese unkontrolliert in die Natur freigesetzt werden und daher nicht
angemessen als Abfall behandelt werden können. Um die Bleiemissionen in die Natur zu
reduzieren, muss das Blei in den möglichen Quellen beseitigt werden, weshalb Konsumgüter,
die Blei enthalten, vom Markt genommen werden müssen.
3
Bei metallischem Blei gibt es verschiedene Alternativen, die sowohl ähnliche technische
Eigenschaften aufweisen—zum Beispiel Eisen, Stahl und Blei, aber auch in geringerem Maße
gesundheits- und umweltschädlich sind. Für viele der betroffenen PVC-Produkte, in denen
Blei als Stabilisator verwendet wird, stehen alternative Stoffe zur Verfügung. Die
norwegische Industrie hat diese bereits eingeführt. Auch für Farben und Glasuren stehen
Ersatzstoffe zur Verfügung.
Die vorgeschlagene Regelung kann zwar in einigen Fällen zu höheren Kosten führen, wird
jedoch die Freisetzung von Blei in die Umwelt erheblich reduzieren, ebenso das Risiko von
Gesundheits- und Umweltschäden. Aufgrund der erwarteten positiven Auswirkungen der
vorgeschlagenen Regelung auf die Gesundheit und die Umwelt dürfte der Nutzen daher höher
sein als die Kosten. Im Rahmen des Vorschlags wird die Verwendung von Blei dann gestattet,
wenn keine Alternativen bestehen bzw. diese zu erheblichen Kosten führen würden.
1 Hintergrund und bisheriges Verfahren
1.1 Hintergrund
Die durch die vorgeschlagene Regelung erfassten Blei und Bleiverbindungen (im Folgenden
„Blei“) sind in der Liste priorisierter Stoffe erfasst und gehören somit zu den gefährlichsten,
bekannten Schadstoffen. Diese Schadstoffarten haben schwerwiegende Auswirkungen, weil
sie langlebig, bioakkumulativ und giftig sind, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und
krebserregend sind. Das heißt, dass die Folgen als irreversibel eingestuft werden müssen.
Priorisierte Schadstoffe stellen eine ernste Gefahr für die Gesundheit zukünftiger
Generationen, für die Umwelt und die zukünftige Nahrungsmittelsicherheit dar. Diese Stoffe
reichern sich in der Natur und in unseren Nahrungsmitteln an, und aufgrund ihrer
Eigenschaften kommen Maßnahmen nach einer eingetretenen Schädigung zu spät.
Die norwegische Regierung hat nationale Ziele für das Verbot bzw. die erhebliche
Reduzierung der Freisetzung prioritärer Schadstoffe bis 2010 festgelegt, wobei diese bis 2020
ausgeschlossen werden sollen (Vorschlag 1 S (2009-2010) des norwegischen
Umweltministeriums an das Parlament (Storting) für das Haushaltsjahr 2010. Die in den
Zielen abgedeckten Stoffe sind in der Liste prioritärer Schadstoffe (der Prioritätsliste)
aufgeführt. Blei gehört zu den Stoffen auf dieser Liste.
Die Bemühungen, diese Ziele zu erreichen, basieren auf der Umsetzung von Maßnahmen zur
Beseitigung der Gefahren gesundheits- und umweltschädlicher Chemikalien, auch wenn die
wissenschaftlichen Daten bisher noch nicht vollständig dokumentiert sind. Die Regelung zur
Reduzierung oder zum Verbot der Verwendung und Freisetzung gesundheits- und
umweltschädlicher Chemikalien beruht auf dem bisherigen Wissen über die gesundheits- und
umweltgefährdenden Eigenschaften der Chemikalien und deren potenzielle kurz- und
langfristigen Auswirkungen. Dieses Wissen muss im Zusammenhang mit dem für die
Gesellschaft erforderlichen Schutz von Gesundheit und Umwelt gesehen werden. Das
Vorsorgeprinzip gebietet, dass, sobald eine bestimmte Gefahr für Gesundheit und Umwelt
erkannt wurde, Maßnahmen zur Reduzierung oder zum Beseitigung der Gefahr unternommen
werden müssen, auch wenn das Wissen nicht gesichert ist.
Konsumgüter sind eine bedeutende Ursache für Bleiemissionen in Norwegen. Aufgrund der
Dokumentation der ernsten Folgen für Gesundheit und Umwelt, der Daten über das
Vorkommen in Norwegen und die möglichen Risiken langfristiger Folgen sind wir der
4
Ansicht, dass eine Grundlage für die Festlegung zusätzlicher Vorschriften zur Begrenzung der
Ursachen und Reduzierung der Bleiemissionen besteht.
Konsumgüter sind hier von besonderer Bedeutung, da es dem Verbraucher am erforderlichen
Wissen über die gesundheitlichen und ökologischen Probleme, die mit der Verwendung und
Entsorgung priorisierter Schadstoffe einhergehen, mangelt. Verbraucher verfügen ebenfalls
weder über das Wissen und die Möglichkeit, sich selbst gegen Emissionen zu schützen. Die
gesamte Bevölkerung, einschließlich solch gefährdeter Gruppen wie Kindern, ist daher dem
Risiko der Emissionen aus Konsumgütern ausgesetzt, entweder direkt oder indirekt über die
Umwelt. Die Reduzierung der Menge gesundheits- und umweltschädlicher Stoffe in Gütern
stellt einen wichtigen Schritt zur Verringerung der Menge an erzeugtem Giftmüll dar.
Konsumgüter sind eine bedeutende Ursache für die ungeregelte Verbreitung von Schadstoffen
in der Umwelt.
Die erhöhte Verbreitung von aus Gütern freigesetzten Stoffen, die sich dann in der Umwelt
ausbreiten, führt zur Aufnahme dieser Stoffe durch Einatmen, Essen, Trinken oder die
Absorption über die Haut. Die Verbreitung langlebiger Stoffe, die in Organismen
angereichert werden, stellt ein besonderes Problem dar, da sie erst nach sehr langer Zeit auf
einen Wert abgebaut werden, der keine Gefahr der Schädigung nach sich zieht. Zudem besteht
eine Exposition gegenüber mehreren verschiedenen Stoffen, und unser Wissen über
Synergieeffekte—d. h. wie Menschen und die Umwelt durch die Exposition gegenüber
mehreren Stoffen gleichzeitig beeinträchtigt werden—ist lückenhaft.
Der wirkungsvollste Begrenzung der Probleme durch einen Stoff, der in einer Reihe
verschiedener Produkte enthalten ist, ist eine Regelung, die so nah wie möglich an der Quelle
und so früh wie möglich in der Lieferkette greift. Schritte zur Verhinderung einer
ungeregelten Freisetzung von Schadstoffen sind zu einem späteren Zeitpunkt, an dem sich die
Produkte bereits auf dem Markt befinden, wesentlich schwieriger durchzuführen. Der
Vorschlag zur Regelung von Blei in Konsumgütern befolgt daher die allgemeinen Grundsätze
des Risikomanagements.
Manchmal dauert es Jahre, bis sich die Folgen der Bleibelastung für Gesundheit und Umwelt
zeigen. Es ist daher lebenswichtig, dass die Risiken, die mit der Verwendung von bleihaltigen
Produkten einhergehen, begrenzt werden sollten, insbesondere da die Überwachungsdaten
zeigen, dass sich die Stoffe in Norwegen in der Umwelt wiederfinden. Zur Begrenzung des
Risikos ist unseres Erachtens eine Regelung für Konsumgüter erforderlich, deren homogene
Bestandteile Blei enthalten. Wir schlagen eine Regelung mit verschiedenen Grenzwerten vor,
die von dem zu regelnden Produkt abhängen. Produkte, welche die Grenzwerte
unterschreiten, dürfen legal verkauft werden.
1.2 Bisheriges Verfahren
Vorschläge zur Regelung von Blei in Konsumgütern waren Bestandteil eines früheren
Vorschlags zur Regelung einer Reihe von priorisierten Schadstoffen in Konsumgütern, den
Norwegen zur nationalen Konsultation vorgelegt und 2007 der ESA (gemäß Richtlinie
98/34/EG) und der WTO notifiziert hat. Ein Grenzwert von 0,01 Gewichtsprozent wurde mit
bestimmten Ausnahmen für Blei und Bleiverbindungen in Konsumgütern vorgeschlagen.
Zum notifizierten Vorschlag erhielten wir verschiedene Anmerkungen, in erster Linie von
Branchenverbänden für Elektronik, Metall und Glas. Die meisten Anmerkungen bezogen sich
auf die als übertrieben wahrgenommene Strenge der vorgeschlagenen Grenzwerte für
verschiedene Verwendungsarten, und es wurde diskutiert, dass der norwegische Vorschlag
5
mit dem Verbot von Blei in Dänemark harmonisiert werden sollte. Die EU-Kommission wies
darauf hin, dass der norwegische Vorschlag viele Produkte betreffen würde und deren
Emissionen im Vergleich zu den restlichen Bleiemissionen in Norwegen nur geringfügig
seien.
Beim jetzt notifizierten Vorschlag handelt es sich um eine Neufassung des Vorschlags von
2007, bei dem die Anmerkungen im Rahmen des damaligen Konsultationsverfahrens
berücksichtigt wurden.
2 Problembeschreibung
2.1 Stoff oder Stoffgruppe
Die Folgenabschätzung bezieht sich auf Blei und Bleiverbindungen. Mit dem Begriff Blei
wird sowohl Blei in metallischer Form als auch in chemischen Verbindungen bezeichnet. Die
verschiedenen Bleiverbindungen betreffen mehrere CAS-Registrierungsnummern.
2.2 Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
Die Folgenabschätzung bezieht sich auf Blei und Bleiverbindungen in Konsumgütern.
Mit dem Begriff Konsumgut werden alle Produkte bezeichnet, die für Verbraucher
vorgesehen sind oder bei denen nach vernünftigem Ermessen im Einklang mit der
Begriffsbestimmung in Absatz 2 Buchstabe a des norwegischen Gesetzes Nr. 79 vom
11. Juni 1976 über die Kontrolle von Produkten und Verbraucherdienstleistungen
(Produktkontrollgesetz) davon ausgegangen werden kann, dass diese von Verbrauchern
benutzt werden.
Blei wird derzeit für einige Anwendungen in Norwegen und in der EU geregelt. Das bereits
durch andere Vorschriften und Verordnungen geregelte Anwendungsspektrum ist nicht
Gegenstand dieses Vorschlags.
Die Regelung bezieht sich nicht auf Lebensmittel, Lebensmittelverpackungen, Düngemittel,
Medizinprodukte und Transportmittel, fest eingebaute Transportausrüstungen, Reifen und
ähnliches Zubehör für Transportmittel. Auf dieses Anwendungsspektrum wird in der
Abschätzung der Umweltverträglichkeit nicht im Einzelnen eingegangen.
2.3 Vorkommen
Blei wurde in Humusschichten, in Sedimenten, Seen und Fjorden, im Erdboden und in Tieren
nachgewiesen. An mehreren Orten in Norwegen finden sich Bleikonzentrationen, die von
Natur aus höher sind als die Hintergrundwerte, die als natürliches Vorkommen gelten. Diese
erhöhten Werte werden durch Stoffe verursacht, die über Luftströme aus anderen Ländern
(Ferneintrag) und durch lokale Emissionen eingetragen werden. Die Reduzierung lokaler
Emissionen ist ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zum Erreichen des nationalen Ziels
zur Beseitigung der norwegischen Chemikalienemissionen bis 2020, die eine ernste Gefahr
für Gesundheit und Umwelt darstellen. In dieser Hinsicht wird die Einstellung von
Produktion, Import, Verwendung und Verkauf von bleihaltigen Konsumgütern einen
wichtigen Beitrag liefern.
Im Rahmen einer Reihe von Programmen werden die Bleiwerte in Flüssen, Sedimenten, in
der Luft und im Niederschlag, in Miesmuscheln und Fischen gemessen. Blei wurde in
6
Sedimentproben, die im inneren Oslofjord gesammelt wurden, und bei der Messung von
Hintergrundwerten in Dorschleber und Miesmuscheln gefunden.
Blei kann sich in der Natur durch diffuse Emissionen verbreiten, die schwierig zu
kontrollieren sind. Der Abfluss von gesundheits- und umweltschädlichen Chemikalien kann
eine Verschmutzung von Grundwasser und Wasserläufen verursachen. Wenn sich
gesundheits- und umweltschädliche Stoffe im Grundwasser und in Wasserläufen verteilen,
können die freigesetzten Mengen vor Ort große Schäden anrichten (zum Beispiel durch die
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität) und auch in Nahrungsketten Eingang finden. Ein
derartiger Abfluss kann ebenfalls den Boden einer illegalen Müllabladestelle verunreinigen,
von wo aus diese Stoffe in die Nahrungsketten einfließen.
Mülldeponien dürfen nur von Personen betrieben werden, die nach dem norwegischen
Umweltschutzgesetz (Pollution Control Act) ordnungsgemäß dazu befugt sind. An eine solche
Befugnis sind Auflagen zur Kontrolle und Durchführung einer jährlichen Messung der
Freisetzung von Umweltgiften gebunden, unter anderem von Blei aus Mülldeponien.1
Gemessen werden Bleigehalt und -konzentration im Sickerwasser der Mülldeponien. Die
Ergebnisse müssen an die Umweltschutzbehörden gemeldet und in der Schadstoffdatenbank
des Umweltbundesamts Klif eingetragen werden.
Unsere Messwerte von nicht aufbereitetem Sickerwasser aus Mülldeponien zeigen erhöhte
Bleiwerte. Das bestätigt, dass das Blei in Erzeugnissen in die Natur entweichen kann. Neben
den zugelassenen Mülldeponien wird Abfall auch in der Natur und an verschiedenen
Lagerstätten entsorgt, den sogenannten illegalen Müllabladestellen. Obwohl die
Anstrengungen zur Überwachung und Kontrolle dieser Abladestellen verstärkt wurden, gibt
es immer noch Abfall, der an mehrfach unsachgemäß gelagert wird.
Die Ergebnisse der Messungen aus den Jahren 2007-2008 zeigen, dass die an über 80
Mülldeponien in Norwegen freigesetzten Bleimengen relativ stark variieren, dennoch
gelangte bei vielen Deponien jedes Jahr eine erhebliche Menge an Blei in das Sickerwasser.
Über das insgesamt an diesen Mülldeponien freigesetzte Blei liegen keine Zahlen vor. Die
Mengen an den verschiedenen Mülldeponien reichen von ein paar Gramm bis zu mehreren
Kilogramm Blei pro Jahr. Die Bleikonzentration im Sickerwasser variiert in geringerem
Umfang und macht bei der Vielzahl der Deponien eine erhebliche Menge aus. Ein Vergleich
der Messergebnisse mit den vorgegebenen Bleikonzentrationen in der Tabelle der
Zustandsklassifizierung für Schwermetalle in Süßwasser (Tabelle 1) ergibt, dass 80-90 % der
gemeldeten Bleikonzentrationen in nicht aufbereitetem Sickerwasser der Kategorie IV oder V
der Zustandsklassifizierung entsprechen, d. h. einer starken oder sehr starken Verunreinigung.
Tabelle 1: Auszug aus der Richtlinie zur Klassifizierung von priorisierten Stoffen in Süßwasser, Tabelle
6)2
Blei µ/l
I
Geringfügige
Verunreinigun
g
< 0,5
II
Leichte
Verunreinigun
g
0,5 - 1,2
III
Deutliche
Verunreinigun
g
1,2 - 2,5
IV
Starke
Verunreinigun
g
2,5 - 5
V
Sehr starke
Verunreinigun
g
>5
Bei etwa 25 % der 80 Mülldeponien, die Berichte über die Freisetzung einreichen, wird das
Sickerwasser durch städtische Aufbereitungsanlagen geleitet. Diese Aufbereitungsanlagen
1
2
Artikel 9, norwegische Regelung zur Aufbereitung und Verwertung von Abfall, Leitlinie TA Nr. 2077/2005.
TA Nr. 1478/1998, Klassifizierung der Umweltqualität von Süßwasser.
7
verzeichneten 2008 ein Abfluss von 1.200 kg Blei (Quelle: Statistisches Zentralamt
Norwegen). Bei etwa 75 % der Mülldeponien floss das Sickerwasser in Gewässer, Flüsse und
Fjorde. Wie hoch die dort aufgenommene Menge ist, hängt davon ab, ob die Mülldeponien
über eigene Aufbereitungsanlagen verfügen und wie gut diese sind.
Es besteht somit an mehreren Orten die Möglichkeit eines unbeabsichtigten Abflusses von
Blei durch diffuse Emissionen, die schwierig zu kontrollieren sind. Und das trotz der
Tatsache, dass Abfall an einer zugelassenen Mülldeponie zu entsorgen ist, die über eine
Sammelanlage zur Aufbereitung von Sickerwasser verfügt. Daher ist es nicht
unwahrscheinlich, dass erhebliche Mengen Blei in die Natur gelangen und entweder direkt
oder indirekt die Gesundheit und die Umwelt schädigen.
2.4 Gesundheits- und Umweltbelastung – Risikoabschätzung
Gesundheits- und Umweltschäden bei Bleiexposition sind seit vielen Jahren bekannt und
hinreichend dokumentiert.3 Die Aufnahme von Blei geschieht langsam und bei langjähriger,
chronischer Exposition. Ebenso wird Blei von Organismen langsam ausgeschieden. Die
biologische Halbwertszeit von Blei bei Menschen, Säugetieren und Fischen ist sehr lang.
Gesundheit
Blei ist bioakkumulativ und wird nicht abgebaut. Das Schwermetall ist in niedrigen
Konzentrationen giftig, für Menschen akut toxisch und zudem kann eine chronische
Bleivergiftung neurotoxische und immunologische Auswirkungen haben. Bleiverbindungen
schädigen die Fortpflanzungsorgane (eingestuft als Rep. Cat. 1), können Hirnschädigungen
und angeborene Fehlbildungen verursachen, die Fähigkeit zur Fortpflanzung beeinträchtigen,
zu Frühgeburten, Totgeburten oder geringem Geburtsgewicht führen und beim Menschen die
Blutbildung hemmen. Bei den Bleiverbindungen ist zum Beispiel das Bleiacetat als möglicher
Krebserreger eingestuft (Carc. Cat. 3).
Bleiexposition beim Menschen geschieht in erster Linie durch das Einatmen, aber auch über
den Verdauungstrakt. Organische Bleiverbindungen werden über die Haut aufgenommen. Das
Blut transportiert das Blei in die Zellen und das Körpergewebe. Es wird größtenteils ins
Skelett eingelagert. Das Blei reichert sich im Skelett und in den Weichteilen ab und wird
langsam abgesondert. Die Halbwertszeit von Blei im Skelett beträgt etwa zwei Jahre.
Die Aufnahme von Blei in den Körper kann unter anderem die Lernfähigkeit, das Verhalten
und die Intelligenz eines Kindes erheblich beeinträchtigen. Gesundheitliche Folgen zeigen
sich beim Menschen bei Bleiwerten ab 0,3 µmol/l im Blut. Ab diesem Wert werden die
Auswirkungen auf den Stoffwechsel, die Nieren und das Herz-Kreislauf-System bemerkbar.
Die Folgen wurden in einer Vielzahl epidemiologischer Studien beobachtet und stellen kein
ernsthaftes Gesundheitsrisiko für einen Menschen dar. Studien mit Kindern haben ergeben,
dass ein Bleiwert von etwa 0,5 µmol/l im Blut zu einer verzögerten Entwicklung, einem
geringeren IQ und Verhaltensstörungen führt. Weitere Folgen sind Blutarmut und ein
vermindertes Hörvermögen. Bei einem Bleiwert von etwa 1,5 µmol/l im Blut zeigen sich bei
Erwachsenen ernsthafte Gesundheitsschädigungen. Der Unterschied des Bleiwerts im Blut
von Frauen im gebärfähigen Alter und Kindern ohne bekannte Bleiexposition und der Werte,
die auf einer breiten Basis messbare Folgen hervorrufen, ist relativ gering (Faktor 2-5). Ein
Fötus kann bei einem Bleiwert im Blut, der für die Mutter ungefährlich ist, einen Hirnschaden
erleiden. Das Blei geht über die Plazenta in das Blut des Fötus auch in die Muttermilch über.
3
UNEP-Zwischenbericht wissenschaftlicher Daten zu Blei und Kadmium von Oktober 2006.
8
Eine Schädigung des zentralen Nervensystems zeigt sich bei kleinen Kindern bei einem
Bleiwert bis runter auf 0,5 µmol/l Blut.
Zu den Ursachen für eine Bleiexposition können schadstoffbelastete Luft, Trinkwasser und
Nahrungsmittel gehören oder das Einatmen von Staub und die Aufnahme über Erde. Sogar
geringe Bleimengen können zu Gesundheitsschäden führen. Zu den bekannten Risikogruppen
gehören unter anderem Frauen im gebärfähigen Alter, Föten, Kinder, die Produkte mit Blei
verschlucken oder daran lutschen, Sportangler, die ihre eigenen Angelgeräte mit Blei selber
gießen, Personen, die Lötmetall für Hobbyzwecke verwenden, und Personen, die durch die
unsachgemäße Verwendung von emaillierten Waren, wie im Ausland erworbener Keramik,
Blei ausgesetzt sind.
Blei in Produkten wie Buntstiften und Schmuck kann eine ernste Gesundheitsgefahr für
Kinder darstellen, da diese verschluckt werden können. Wenn Kinder kleine, bleihaltige Teile
verschlucken, können diese einer hohen Bleikonzentrationen ausgesetzt sein, da Blei-Ionen
durch das saure Milieu im Magen freigesetzt werden. In den Vereinigten Staaten wurden
Todesfälle bei Kindern gemeldet, die Teile bleihaltigen Schmucks verschluckten.4
Umwelt
Blei ist für Wasserorganismen hochgiftig und kann zu langfristig unerwünschte Folgen in der
Gewässerumwelt führen (eingestuft als R 50-53). Blei reichert sich in den Organismen von
Fischen und Säugetieren an.
Blei-Ionen werden aus metallischem Blei freigesetzt, insbesondere in einem sauren Milieu.
Wenn metallisches Blei in bioverfügbare und giftige Verbindungen umgewandelt wird,
werden Gesundheit und Umwelt beeinträchtigt. Diese Umwandlung geschieht bei
verschiedenen Tierarten durch die Säure im Magen und durch Korrosion in der Erde und im
Wasser. Die Korrosionsgeschwindigkeit hängt stark von den Bedingungen ab, denen das
metallische Blei ausgesetzt ist. Feuchtigkeit und pH-Wert sind die entscheidenden Faktoren
für die Korrosionsgeschwindigkeit. Bleiverbindungen werden fest an Partikel im Erdboden
gebunden, und die Beweglichkeit ist in der Regel gering, steigt jedoch bei höherem
Säuregehalt. In Wasser kann Blei als Blei-Ionen in saurem Wasser vorliegen (bei hoher
Beweglichkeit und Bioverfügbarkeit) oder als Bleikarbonat in eher alkalischem Wasser, als
Komplex mit gelöstem organischem Material, das adsorptiv an Partikel wie Lehm und
organisches Material gebunden ist (mit geringerer Beweglichkeit und begrenzter
Bioverfügbarkeit).
Wenn Blei als Abfall entsorgt wird, verteilt es sich in der Umwelt. Produkte mit Blei, die als
Abfall entsorgt werden, können durch Verbrennung zur Ablagerung von Blei aus der Luft
beitragen. Blei kann auch aus bleihaltigen Produkten, die auf Mülldeponien entsorgt werden,
freigesetzt werden. Blei in der Umwelt kann unmittelbar in der Vergiftung von Vögeln und
anderen Tieren resultieren, die Blei direkt (z. B. über Angelgeräte) oder indirekt über die
Nahrungskette aufnehmen.5
Metallisches Blei stellt als Verunreinigung das kleinere Problem dar als Bleiverbindungen.
Der Grund dafür ist, dass es für mehrere der Verwendungsarten für metallisches Blei wie zum
Beispiel für bleihaltige Batterien und Akkumulatoren zufriedenstellende Sammel- und
Aufbereitungssysteme gibt. Die Emissionen aus solchen Produkten sind minimal.
4
RAPEX 2006, Woche 12, 0191/06.
COWI Endbericht November 2004: Vor- und Nachteile der Beschränkung des Inverkehrbringens und der
Verwendung von Blei für Munition, Angelblei und Kerzendochte.
5
9
Die Verwendung von metallischem Blei, die jedoch problematisch ist, besteht bei Produkten,
die nach der Benutzung schwierig zu sammeln sind. Dies gilt in der Regel für Konsumgüter
wie Angelgeräten, Schmuck/Kleiderschmuck, Hobbyartikel, Stoffe und Vorhanggewichte.
Solche Produkte finden sich häufig in der Natur (Angelgeräte) oder im normalen
Haushaltsmüll wieder. Als Haushaltsmüll kann Blei aus diesen Produkten ins Sickerwasser
freigesetzt werden, bevor es die Empfänger erreicht.
Chemische Bleiverbindungen in Kunststoffen und Farben können sich durch
Verwertung/Recycling der Materialien verbreiten und können so wiederverwertet werden,
bevor sie letztlich als Abfall entsorgt werden.
3 Anwendungsspektrum und Alternativen
3.1 Bekanntes Anwendungsspektrum
Blei kann in Produkten vorkommen, zum Beispiel als Reinmetall in Munition, Bootskielen,
Gewichten, Angelgeräten, Schmuck, Kleiderschmuck und Hobbyartikeln. Blei kann ebenfalls
in Form chemischer Bleiverbindungen vorkommen, als Stabilisatoren in Kunststoffen sowie
als Farbpigmente in Farben und Glasuren. Das Schwermetall kann zum Beispiel auch in
vielen Kunststoffprodukten, lackierten oder emaillierten Artikeln oder Glaswaren, Buntstiften,
Spielzeug, elektrischen und elektronischen Produkten, Batterien und Akkumulatoren
vorkommen. Ebenso in importierten Produkten, insbesondere in Produkten, die aus PVC und
wiederverwertetem PVC hergestellt wurden, besonders außerhalb Norwegens und der EU.
Die Verwendung von Blei als Stabilisator in PVC wurde in der norwegischen Industrie
reduziert.
Beispiele für die verbreitete Verwendung von Blei, die durch die vorgeschlagene Regelung
erfasst werden, sind Baustoffe, Angelausrüstungen, Gewichte, Schmuck/Kleiderschmuck,
Farbe/Lack, Klebstoff, Glasuren, Emaille, Kunststoffprodukte inklusive Bauwaren wie Türund Fensterteile, Tapeten, Bodenbeläge, Spielzeug, Reise-, Freizeit- und Hobbyartikel und
Textilien.
3.2 Verkauf von Blei und Emissionen in Norwegen
Aufgrund der Absatzzahlen für Blei in Produkten, die in den norwegischen Abfluss- und
Emissionsstatistiken erfasst sind, beläuft sich die Bleimenge in den durch die vorgeschlagene
Regelung abgedeckten Produktarten, vollständig oder teilweise, auf etwa 9.000 Tonnen pro
Jahr (in Produkten sowohl zur gewerblichen als auch zur privaten Nutzung). Im Einzelnen ist
nicht bekannt, wie hoch der Anteil davon als Blei in Konsumgütern im Umlauf ist, nach
vorsichtigen Schätzungen beläuft sich dieser jedoch auf über 5 % und damit auf jährlich etwa
450 Tonnen Blei.
Die Zahlen für den Verkauf und Abfluss/Emission von Blei für das Jahr 2008 sind in Tabelle
2 unten dargestellt.
Über den Gehalt an Blei und Bleiverbindungen in importierten Produkten stehen nur begrenzt
Informationen zur Verfügung, daher besteht auch nur ein begrenzter Überblick über die
Menge importierter bleihaltiger Produkte und deren Bleigehalt. Bleiverbindungen in
importierten, festen Fertigerzeugnissen werden nicht im norwegischen Produktregister erfasst,
10
und ein Großteil dieser Produkte und Emissionen sind somit auch nicht in diesen Zahlen
enthalten.
Die große Mehrheit der bleihaltigen Produkte weist während der Nutzungsdauer nur
geringfügige Bleiemissionen auf. Mit ihrer langen Nutzungsdauer werden sie erst mehrere
Jahre nach dem Verkauf als Abfall entsorgt werden.
Für die Verwertung bestimmtes Blei kann in neuen Konsumgütern wiederverwendet werden,
und auf diese Weise erneut Eingang in die Entsorgungskette finden, wobei letztlich die
Gefahr einer unsachgemäßen Entsorgung besteht.
Bleihaltiges PVC kann ebenfalls wiederverwertet werden. Wiederverwertetes bleihaltiges
Material wird eventuell mit neuem PVC vermischt, so kann Blei in großen Mengen in neuen
PVC-Produkten verbreitet werden. Bei der chemischen Wiederverwertung von Materialien
kann Blei freigesetzt, in einer Abfallfraktion entsorgt werden und so über die Luft oder das
Wasser in die Umwelt freigesetzt werden.
Weitere bleihaltige Produkte werden als normaler Abfall entsorgt, der entweder in der
städtischen Abfallwirtschaft (zur Verbrennung oder auf einer Mülldeponie) oder auf illegalen
Müllabladestellen landet.
Anhand der verfügbaren Zahlen wurden 20086 schätzungsweise 180 Tonnen Blei verkauft
und in Luft, Wasser und Boden emittiert. Diese Schätzung ergibt sich aus der Industrie
(gemeldete Messergebnisse) und einigen Produktgruppen (berechnete Abflussmengen). Die
Menge an freigesetztem Blei bestand 2008 vorwiegend aus Emissionen aus Produkten und
stellt etwa 92 % der Gesamtemissionen in Norwegen dar (ca. 162 Tonnen), siehe Abb. 1. Der
Abfluss in Höhe von etwa 10 Tonnen aus belasteten Flächen wurde nicht einbezogen.
Die Bleibelastung des Wassers entsteht vorwiegend durch Angelgeräte, während die
Bodenbelastung vorwiegend durch Abflüsse aus Munition entsteht. Es wird davon
ausgegangen, dass das Gewässer durch Angelausrüstungen für Verbraucher mit etwa 43
Tonnen belastet werden (die gleiche Menge wie durch Fischereiausrüstungen), der erfasste
Bleiabfluss durch städtische Abwässer und Klärschlamm belief sich 2008 auf insgesamt drei
Tonnen.
„Prioriterte miljøgifter – Status i 2008 og utslippsprognoser“ [Priorisierte Schadstoffe – Stand 2008 und
Abflussprognosen].
6
11
Abbildung 1: Nationale Bleiemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie Bleiemissionen in Norwegen
(2008) aus allen Quellen insgesamt .
ton
Total
Air
Water
Soil
Industry
Municipal sources
Diffuse sources
Oil/gas
Products
Tonne
Gesamt
Luft
Wasser
Boden
Industrie
Städtische Quellen
Diffuse Quellen
Öl/Gas
Produkte
Der verstärkte Import von Produkten, insbesondere von PVC, aus Ländern ohne Regelung in
diesem Gebiet stellen (relativ gesehen) eine bedeutendere Quelle für Bleiabflüsse in den
norwegischen Markt dar, da wir schrittweise die Kontrolle über die wichtigsten Quellen der
heutigen Zeit gewinnen, zum Beispiel über den Abfluss aus der Industrie und aus
ordnungsgemäß gesammelten und aufbereiteten Produktgruppen. Konsumgüter sind eine
bedeutende Ursache für die ungeregelte Verbreitung von priorisierten Schadstoffen in der
Umwelt.
12
Tabelle 2: Verkauf von Blei und Emissionen in Norwegen 2008
Quellen
Verkauf (in
Tonnen)
Emissionen in Luft, Boden,
Wasser (in Tonnen)
6
3
3
2
162
Abfall (in Tonnen)
Industrielle Quellen
Städtische Quellen
Diffuse Quellen
Öl und Gas
Produkte
Bleikugeln und weitere
11
Munition
105
76
Farben und Lacke*
13
1
Nicht bekannt
Laborchemikalien
0,05
0
0,03
Kunststoff (Zusatz in PVC)*
3
Nicht während der Nutzungsdauer
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Glaswaren
77
Nicht während der Nutzungsdauer
Strahlsand
3
1
1,5
Batterien, Akkumulatoren
13.566
Nicht während der Nutzungsdauer
12.941
Metallische Produkte (Industrieund Baustoffe)*
8402
Nicht während der Nutzungsdauer
Nicht bekannt
Kabel
7322
Nicht während der Nutzungsdauer
Nicht bekannt
169
Angelausrüstungen
338
85
Nicht
bekannt
Bootskiele
2.226
Nicht während der Nutzungsdauer
Nicht bekannt
Glasuren*
5
Nicht während der Nutzungsdauer
Nicht bekannt
Sonstige metallische Produkte
226
Nicht während der Nutzungsdauer
Sonstige Produkte*
12
Nicht bekannt
2,6
Nicht bekannt
177
Gesamt
32.297
*Inklusive Konsumgüter, vollständig oder teilweise, deren Regelung im Rahmen der neuen Verordnung
vorgeschlagen wird.
Die Absatzzahlen für die verschiedenen Produktgruppen wurden für verschiedene Quellen erfasst:
- Bleikugeln und weitere Munition: Statistik für den Außenhandel, die norwegischen Streitkräfte, der
Freiwillige Verband der Scharfschützen und der norwegische Schützenverband.
- Farben und Lacke*: Produktregister.
- Laborchemikalien: Produktregister.
- Glaswaren*: Produktregister, Statistik für den Außenhandel.
- Strahlsand: Hersteller/Anbieter.
- Batterien, Akkumulatoren: Statistik für den Außenhandel, Verband der norwegischen Importeure von
Kraftfahrzeugen.
- Metallische Produkte*: Statistik für den Außenhandel.
- Kabel: Kabelhersteller.
- Angelausrüstungen: Hersteller, Importeure.
- Kiele für Segelboote: Statistik für den Außenhandel.
- Glasuren*: Produktregister.
- Sonstige metallische Produkte (versch. geringfügige Produkte)*: Statistik für den Außenhandel.
- Sonstige Produkte (versch. Chemikalien)*: Produktregister.
Nach Analysen des norwegischen Umweltbundesamts Klif für den Zeitraum von 2005-2009
fand sich Blei in verschiedenen Importartikeln aus Kunststoff, unter anderem in
kunststoffbeschichteten Textilien, sonstigen Kunststoffprodukten und Schmuck (siehe Tabelle
3).
Die analysierten Produkte wurden importiert und vorwiegend in China hergestellt. Diese sind
nicht als bleihaltige Produkte in den öffentlichen Statistiken für den Außenhandel erfasst. Sie
sind daher auch nicht im Überblick über den nationalen Absatz enthalten (Tabelle 2), und für
Emissionen und Abflüsse von Blei gibt es somit ebenfalls keine Berechnungen, die in den
länderübergreifenden Überblick eingeflossen wären.
13
In Tabelle 3 wurden nur Produkte aufgenommen, die über 0,1 Gewichtsprozent enthalten
(1.000 mg/kg).
Blei wurde auch in vielen weiteren Produkten mit einem Gehalt von 0,01-0,1
Gewichtsprozent festgestellt.
Tabelle 3: Bleigehalt in Konsumgütern—Analyseergebnisse.
Produkt
mg/kg
(aufgerundet auf Hundert)
Gewichtsprozent
(%) 1.
1. Metallisches Blei
2. Chemische
Bleiverbindung
2
Bezüge von
3.100
0,3
Autokindersitzen*
Speisegefäße*
1.139
2
0,1
Gartenschläuche*
4.500
2
0,5
Benzinkanister*
5.800
2
0,6
Rucksäcke*
2.600
2
0,3
Schaukelsitze*
3.000
2
0,3
Kulturtaschen*
1.800
2
0,2
Regenkleidung***
15.000
2
1,5
Brieftaschen***
12.000
2
1,2
Handtaschen*
2.100
2
0,2
Handtaschen*
12.400
2
1,2
Rollerhandgriffe***
8.900
2
0,9
Puzzle-Uhren*
6.200
2
0,6
Puzzles mit Magneten*
40.300
2
4,0
Kübel – Malz*
16.000
2
1,6
Ringe*
9.500
1
1,0
Schmuck mit
800.000
1
80
Anhängern**
Schmuck mit
840.000-900.000
1
84-90
Anhängern**
Ohrringe**
410.000
1
41
Ohrringe**
750.000
1
75
Ringe*
760.000
1
76
Schmuck mit
730.000-940.000
1
73-94
Anhängern**
Schmuck mit
52.000
1
5,2
Anhängern**
Armbänder**
860.000-900.000
1
86-90
Schmuck mit
780.000
1
78
Anhängern**
Schmuck mit
2.000
1
0,2
Anhängern**
Schmuck mit
30.000-240.000
1
3-24
Anhängern**
Schmuck mit
820.000-920.000
1
82-92
Anhängern**
Schmuck mit
790.000
1
79
Anhängern**
Schmuck mit
800.000-940.000
1
80-94
Anhängern**
Schmuck mit
30.000-200.000
1
3-20
Anhängern**
Schmuck mit
840.000-870.000
1
84-87
Anhängern**
* Röntgenfluoreszensanalyse des norwegischen Umweltbundesamts Klif.
** Analyse des Prüfungsamts (Assay Office) Birmingham, Bericht vom 19. September 2008, 2008/167,82.
*** Analyse durch Force Technology.
14
3.3 Alternativen zu Blei
Der Bleigehalt in Produkten wurde im Verlauf mehrerer Jahrzehnte reduziert. Das zeigt, dass
es bei vielen Produktarten Alternativen gibt und der Ersatz von Blei durch andere Stoffe
möglich ist. Dennoch findet sich in vielen Produkten, in denen das Schwermetall durch
weniger gesundheits- und umweltschädliche Produkte ersetzt werden könnte, Blei. Das weist
auf die Notwendigkeit hin, die Anstrengungen zur Reduzierung des Bleigehalts in Produkten
weiterzuführen. Dies gilt insbesondere für importierte Produkte.
Es gibt mehrere Berichte, die einen Überblick über die Alternativen zu Blei geben.
Diesbezüglich möchten wir darauf hinweisen, dass
 UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) hat einen Bericht mit einem
Überblick über wissenschaftliche Informationen zu Blei erstellt.7
 Dänemark verfügt seit 2001 über eine gesonderte Regelung zur Verwendung von Blei
und Bleiverbindungen für ausgewählte Anwendungen. Bei der Anpassung dieser
Regelung im Jahr 2006 wurde festgestellt, dass sich sowohl in Dänemark als auch
international eine positive Entwicklung bei der Suche nach Alternativen zu Blei und
Bleiverbindungen ergeben hat.8 Diese Regulierungsbestrebungen innerhalb von knapp
zehn Jahren zeigen, dass es in vielen Verwendungsbereichen Alternativen zu Blei gibt.
 Schweden hat einen Bericht über Blei in Erzeugnissen erstellt. Dieser Bericht führt
mehrere Alternativen auf.9
 In Norwegen wurden Alternativen zu Blei in PVC10 bewertet, mit dem Schluss, dass
es Alternativen zu Blei in PVC gibt.
In der Tabelle unten sind einige mögliche Alternativen zu Blei und Bleiverbindungen für
Produktarten aufgeführt, die von der vorgeschlagenen Regelung erfasst werden.
7
UNEP-Zwischenbericht wissenschaftlicher Daten zu Blei von Oktober 2006.
Auswertung der dänischen Rechtsverordnung zu Blei, dänisches Umweltministerium—Umweltschutzbehörde,
Umweltprojekt Nr. 1080 2006.
9
Schwedische Chemikalienagentur, Bly i varor [Blei in Erzeugnissen], Bericht Nr. 3/07.
10
Abschätzung der Umweltverträglichkeit einer möglichen Regelung zum allmählichen Verzicht auf Blei in
PVC, norwegische Umweltschutzbehörde (SFT), TA 1964/2003.
8
15
Tabelle 4: Alternativen zu Blei in Konsumgütern.
Produkt
Alternativen und Abgrenzungen
Metallisches Blei
Beschläge und
Verschraubungen an
Fenstern, Rohren usw.
Weiche Profile: Zink ist ein weiches Metall, dass fast wie Blei behandelt werden kann.
Aluminium in Kombination mit Polymeren oder Gummi. biegesteife Profile:
Edelstahl, Aluminium und weitere Grundstoffe.
Dachplatten
Mehrere Alternativen stehen zur Verfügung. Bei historischen Gebäuden lassen sich
Alternativen nur schwer finden.
Angelausrüstungen
Legierungen aus Zink und Eisen/Stahl sowie Alternativen auf Basis von Eisen,
Wolfram, Zinn und Wismut. Eisen/Stahl gelten als umweltverträglichste und
akzeptabelste Alternativen. Zink ist nicht so umweltschädlich wie Blei. Für Zinn,
Wolfram und Wismut liegen nur unvollständige Daten im Hinblick auf eine mögliche
Umweltschädigung vor.
Sonstige: Spielzeug,
Schmuck,
Vorhanggewichte,
Teelichter und weitere
Kerzen, Hobbyartikel.
Die Alternativen variieren mit der Verwendung und können aus Kunststoff, Zinn,
Aluminium, Edelstahl, Eisen, Edelmetallen usw. bestehen. Kerzendochte können
durch dickere Baumwollfäden ersetzt werden.
Bleiverbindungen
PVC-Stabilisatoren
Alternativen umfassen Kalzium-/Zinkverbindungen.
Pigmente
Mehrere Alternativen stehen zur Verfügungen, z. B. Zinn-Zink-Titanat,
Wismutvanadat. Verschiedene Stoffe, je nach Kosten, Farbe, Wetterbeständigkeit usw.
Rostschutzgrundierun
gen
Zinkphosphat oder Zinkoxid in Verbindung mit Eisenoxid.
Trockenmittel in
Farben
Mehrere Alternativen stehen zur Verfügung, z. B. Zirkonium oder
Kalziumverbindungen.
Pigmente und
Glasuren
Mehrere Alternativen stehen zur Verfügung, z. B. Alkaliborosilikat, Zink/Strontiumund Wismutverbindungen.
4 Gegenwärtige Politik
4.1 Nationale Ziele
Norwegen hat nationale Ziele für das Verbot bzw. die erhebliche Reduzierung der Freisetzung
prioritärer Schadstoffe bis 2010 festgelegt, wobei diese bis 2020 ausgeschlossen werden
sollen (Vorschlag 1 S (2009-2010)) des norwegischen Umweltministeriums an das Parlament
(Storting) für das Haushaltsjahr 2010):
- Die Abflüsse oder Emissionen einiger priorisierter Schadstoffe (vgl. Prioritätsliste) müssen
vor 2010 erheblich reduziert werden.
- Die Abflüsse oder Emissionen und die Verwendung von Chemikalien, die eine ernste
Gefährdung für die Gesundheit und Umwelt darstellen, müssen kontinuierlich reduziert
werden, wobei das Ziel die Beseitigung der Emissionen und Abflüsse innerhalb einer
Generation ist (d. h. vor 2020).
In der Prioritätsliste werden 30 Stoffe und Stoffgruppen aufgeführt, die unter dieses Ziel
fallen. Blei gehört zu den Stoffen auf der Prioritätsliste.
16
4.2 Regelung von Blei in Konsumgütern in Norwegen
Für Blei bestehen in der EU/im EWR in mehreren Bereichen Regelungen und Vorschriften,
die in norwegisches Recht umgesetzt wurden. Im Folgenden sind die Hauptbereiche der
Regelung in Norwegen aufgeführt.
Das norwegische Umweltministerium (Umweltbundesamt Klif)
 Elektro- und Elektronikgeräte Grenzwert 0,1 %. Ausnahmen für bestimmte Bereiche.
Die RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2002/95/EG) Artikel 3 Absatz 18 Anhang V der
norwegischen Verordnung zur Beschränkung der Verwendung von Chemikalien und
anderen gesundheits- und umweltgefährdenden Produkten (Produktverordnung).
 Farbe: Verbot von Bleikarbonaten und Bleisulfaten. Bei Restaurierungsarbeiten
können Ausnahmen gewährt werden. Richtlinie 89/677/EWR, Artikel 17 und
18/Absätze 2-5 der Produktverordnung.
 Verpackung: Der Gesamtgehalt an Blei, Kadmium, Quecksilber und sechswertigem
Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten. Ausnahmen für Verpackungen, die
ausschließlich aus Bleikristall hergestellt wurden. Artikel 11 der Richtlinie 94/62/EG,
Absatz 3-11 der Produktverordnung.
 Batterien: Verbot eingebauter Batterien mit mehr als 0,4 % Blei (ohne die Ausnahmen
in Anhang II des Kap. 3 der Produktverordnung). Richtlinie 91/157/EWR, Richtlinie
93/86/EWR und Richtlinie 98/101/EG. Artikel 3 Absatz 14 Buchstabe b, vgl.
Artikel 3 Absatz 13 Buchstabe d der Produktverordnung. Eine neue Batterierichtlinie
(Richtlinie 2006/66/EG) wurde übernommen.
 Benzin. Verbot eines Bleigehalts von über 0,005 g/l. Richtlinien 98/70/EG und
2003/17/EG. Artikel 3 Absatz 16 Anhang IV der Produktverordnung. Der Grenzwert
wurde festgelegt, da Blei in Rohöl natürlich vorkommt. Benzin wird in Norwegen
oder der EU nicht mit Blei versetzt.
 Bleikugeln: Verbot von Bleikugeln. Artikel 2 Absatz 5 der Produktverordnung.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Produktverordnung können im Einzelfall im Rahmen der
Bestimmungen der Verordnung Zuteilungen gewährt werden.
Das norwegische Ministerium für Justiz und die Polizei (Direktorat für Zivilschutz und
Notfallplanung)
 Spielzeug: Artikel 4, Anhang 9 der norwegischen Verordnung zur Spielzeugsicherheit
(Richtlinie 1988/378/EWR und 2008/329/EG).
Norwegisches Ministerium für Gesundheit und Pflege (norwegische Behörde für
Lebensmittelsicherheit)
 Kosmetika: Norwegische Verordnung über Kosmetika (Richtlinie 76/768EG, Anhang
IIA: Verboten. In Spuren erlaubt. In Kosmetika 20 mg/kg. In Zahnpasta 1 mg/kg.
 Lebensmittelverpackungen: Verordnung über Materialien und Gegenstände, die mit
Lebensmitteln in Berührung kommen (Verordnung zu Lebensmittelkontakt)
(Richtlinie 1935/2004/EG), Anhänge III und IV. Grenzwerte für die Freisetzung von
Blei.
Norwegisches Ministerium für Landwirtschaft (norwegische Behörde für
Lebensmittelsicherheit)
17
 Abfließender Schlamm. Norwegische Verordnung über Düngemittel usw.: Auflagen
für den Gehalt an Schwermetallen in Düngemitteln und der Erde für den Anbau von
Nahrungsmitteln, Auflagen für die Verwendung von Schlamm. Grenzwerte für Blei:
50 mg/kg, TS.
Zudem bestehen für Blei und Bleiverbindungen Vorschriften und Anforderungen in den
Regeln und Verordnungen für Giftmüll, die Entsorgung und Verbrennung von Abfall sowie
den Bleigehalt in Trinkwasser und Wasserreservoirs.
4.3 Bemühungen zur Regelung von Blei im Ausland, regional und
global.
Neben den EU-Richtlinien zur Regelung von Blei und Bleiverbindungen in mehreren
Bereichen gibt es in einigen Ländern ebenfalls nationale Verordnungen über Blei in
Erzeugnissen. In einigen anderen Ländern und auf globaler Ebene gibt es weitere
Bestrebungen für eine strengere Regulierung des Bleigehalts. Nachfolgend sind einige der
Regulierungsmaßnahmen aufgeführt, die bereits bestehen und derzeit noch aufgestellt werden.
Dänemark
Dänemark verfügt über gesonderte nationale Verordnungen für Blei und Bleiverbindungen,
mit denen die Verwendung von Blei in mehreren Bereichen geregelt wird: Dänische
Durchführungsverordnung Nr. 1082 zum Import und Verkauf von bleihaltigen Produkten (in
der Fassung von September 2009).
Diese Durchführungsverordnung wurde in Übereinstimmung mit Richtlinie 98/34/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zum Informationsverfahren), geändert
durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, notifiziert. Die
Verordnung enthält Bestimmungen, die Teile der Richtlinie 89/677/EWR des Rates umsetzen
(Amtsblatt L 398/89, S. 19). Mehrere Mitgliedstaaten der EU reichten nach der Notifizierung
des Vorschlags Anmerkungen ein. Die dänische Regierung gelangte zu der Schlussfolgerung,
dass das dänische Verbot die Anforderungen des Vertrags erfüllt und die Verordnung trat am
1. Dezember 2000 in Kraft.
Dänemark rechtfertigte den Bedarf für die strikte Verordnung damit, dass die
Chemikalienpolitik des Landes die Anreicherung von Blei in der Biosphäre (die aus allen
Organismen tierischen und pflanzlichen Ursprungs auf der Erde besteht) oder der
Technosphäre (die aus allen vom Menschen hergestellten Stoffen besteht) verhindern sollte.
Ebenfalls wurde angemerkt, dass die Beseitigung von Blei aus dem Abfallstrom zur
Vereinfachung der Abfallentsorgung und zur Minimierung des Gehalts an Schadstoffen im
Abfall wünschenswert sei. Die Belastung des Menschen durch Blei sollte aufgrund der selbst
bei geringen Mengen schädlichen Auswirkungen vollständig vermieden werden. Im Grunde
soll die dänische Bevölkerung nicht der Gefahr einer Bleiexposition ausgesetzt werden.11
Durch die dänische Verordnung wird der Import und Verkauf von bleihaltigen Produkten
verboten. Mit Blei wird hier das Grundelement Blei, sowohl in metallischer Form als auch in
chemischen Verbindungen, bezeichnet. Mit Produkten, die Blei oder Bleiverbindungen
enthalten, werden Produkte bezeichnet, in denen der Anteil von Blei in den einzelnen
Bestandteilen des Produkts höher ist als 100 ppm (mg/kg) (0,01 %).
11
Poul Bo Larsen, dänische Umweltschutzbehörde: Äußerung in der Zeitung Jyllandsposten.
18
Für Produkte mit einer chemischen Bleiverbindung sind Ausnahmen aufgeführt, die bis auf
weiteres gelten, und zwar in erster Linie in speziellen Bereichen, die als gewerbliche Nutzung
definiert werden können, in Elektro- und Elektronikgeräten (EE-Produkte), Glas für
besondere Zwecken, Glasuren für Klinker und Ziegel und für Transportmittel.
Die Verordnung verbietet ebenfalls metallisches Blei in bestimmten Produkten und
Produktgruppen, zum Beispiel in Hobbyartikeln, Schmuck, Bauwaren, Angelausrüstungen für
Verbraucher und Vorhanggewichten (Bleigewichten).
In allen geregelten Bereichen stehen gute Alternativen für die Verwendung anstelle von Blei
zur Verfügung.
Die Verordnung wurde 2007 überarbeitet. Im Vorfeld dieser Überarbeitung wurde eine
Folgenabschätzung für die möglichen Änderungen durchgeführt (Umweltprojekt Nr. 1080
2006). Eine gesonderte Abschätzung wurde für Bereiche durchgeführt, für die in der
Verordnung Ausnahmeregelungen bestehen, ebenso für Bereiche/Produktgruppen, für die
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen erhalten wurden.
Man kam zu dem Schluss, dass eine Anpassung mit einer Steigerung des Nutzwertes ohne
große finanzielle Folgen vorgenommen werden konnte. Wie sich herausstellte, war der
Übergang zu bleifreien Produkten in mehreren Bereichen bereits vollzogen. Es wurde
vorgeschlagen, dass mehrere Ausnahmen für chemische Bleiverbindungen aus der
Verordnung gestrichen und weitere Bereiche, in denen metallisches Blei eingesetzt werden
könnte, hinzugefügt werden könnten.
Mehrere vorübergehende Ausnahmeregelungen könnte aufgrund der Entwicklung von
Alternativen aufgehoben werden, unter anderem für Glasuren, Emaillen und Pigmente für
Gewerbe, Autofenster und die Beschichtung für Flachglas sowie metallisches Blei für
Reparaturen und den Umbau von Häusern. Die Abschätzung kam zu dem Schluss, dass die
Anpassung mehrerer Punkte der Verordnung sachdienlich wäre. Die direkte und indirekte
Freisetzung von Blei in die Umwelt durch die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von
bleihaltigen Produkten könnte damit durch die weitere Regelung reduziert werden.
In einigen Bereichen stehen weiterhin keine Alternativen zur Verfügung. Dies gilt jedoch
insbesondere für Bereiche der gewerblichen Nutzung.
Schweden
Die Umweltbehörden in Schweden wurden von der Regierung mit der Untersuchung der
Folgen einer Regelung von Blei in Erzeugnissen beauftragt.12 Kosten und Alternativen
wurden analysiert. Auf Grundlage dieser Analysen umfassten die Empfehlungen das
Folgende:
 Regelung von Blei in Angelausrüstungen.
 Regelung von Blei in Konsumgütern, unter anderem in Zinnsoldaten/Lötmetall für den
Hobbybereich, Schmuck/Kleiderschmuck, Buntstifte für den Hobbybereich,
Kerzendochte und Gewichte.
Schweden verfügt seit den 90er Jahren über ein Programm zum freiwilligen, allmählichen
Verzicht auf Blei in Angelausrüstungen zur privaten Nutzung. Die schwedische
12
Schwedische Chemikalienagentur, Bly i varor [Blei in Erzeugnissen], Bericht Nr. 3/07.
19
Chemikalienagentur tat sich mit der Branche der Sportangler und anderen wichtigen Akteuren
zusammen, um 1998 eine Informationskampagne über bleifreies Angeln durchzuführen, die
jedoch nicht in einer ausreichenden Reduzierung der Verwendung von bleifreien
Angelausrüstungen unter Freizeitanglern resultierte.
EU
Blei findet sich in vielen Produkten, und in der EU/ im EWR sind nur wenige
Bleiverbindungen durch verschiedene Rechtsinstrumente geregelt, vgl. Punkt 4.2.
Drei Bleiverbindungen befanden sich im Dezember 2009 in REACH auf der Liste besonders
besorgniserregender Stoffe.
 Bleichromat, CAS-Nr. 7758-97-6
 Bleichromatmolybdatsulfatrot (C.I. Pigment Red 104), CAS-Nr. 12656-85-8
 Bleisulfochromatgelb (C.I.Pigment Yellow 34), CAS-Nr. 1344-37-2
Blei und organische Bleiverbindungen werden in der Liste priorisierter Stoffe in der
Wasserrahmenrichtlinie als Stoff der Klasse B* geführt. Das bedeutet, dass Blei in der EU für
die Einstufung als Stoff der Klasse A in Betracht gezogen wird.13 Abflüsse oder Emissionen
eines Klasse-A-Stoffes müssen bis 2020 eingestellt werden. Die Wasserrahmenrichtlinie
wurde in der norwegischen Wasserverordnung umgesetzt.
Sonstige
Die Niederlande haben in diesem Bereich Untersuchungen durchgeführt und bewerten
derzeit ein freiwilliges Programm zum allmählichen Verzicht auf bleihaltige
Angelausrüstungen. In den Vereinigten Staaten, Kanada und dem Vereinigten Königreich
ist die Verwendung von bleihaltigen Angelausrüstungen in Teilen dieser Länder verboten.
In den Vereinigten Staaten und Kanada besteht ein Verbot für Blei in Schmuck, und Japan
erwägt die Einführung einer ähnlichen Regelung. Finnland, die Vereinigten Staaten,
Kanada und Australien haben Vorschriften gegen Blei in Kerzendochten eingeführt. Zudem
hat Kanada vor kurzem (November 2010) Änderungen am Gesetz über schadstoffbelastete
Produkte (Hazardous Products Act) verabschiedet, wodurch der Gesamtgehalt an Blei in
Konsumgütern auf 90 mg/kg begrenzt wird:
(1) Produkte mit Ausnahme von Küchengeschirr, das im Verlauf
einer normalen Verwendung mit dem Mund in Berührung kommen
kann, und
(2) Produkte, die zum Spielen oder Lernen für Kinder im Alter von
unter drei Jahren vorgesehen sind.
Die Umweltbehörden in Frankreich haben einen Bericht über Blei in Konsumgütern
durchgeführt und kamen zu dem Schluss, dass Blei in Konsumgütern einzuschränken ist.14
Aus dieser Erkenntnis wurde ein Vorschlag zur Begrenzung von Blei in Schmuck erstellt.15
Der Vorschlag wurde der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht und wird im
13
Die Rahmenverordnung für die Wasserwirtschaft (Wasserverordnung), Anhang VIII (Wasserrahmenrichtlinie
der EU).
14
Vorteil der Einschränkung der Verwendung von Blei in einer Reihe von Konsumgütern, ISBN-NET: 978-211-097006-0
15
http://echa.europa.eu/consultations/restrictions/information_note_lead_in_jewellery_en.asp
20
EU-System weiter geprüft. Er wurde zur öffentlichen Konsultation mit einer Antwortfrist für
den 21. Dezember 2010 veröffentlicht.
Internationale Übereinkommen zu Blei
Blei wurde in den Nordsee-Erklärungen priorisiert und fällt unter das Protokoll für
Schwermetalle im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige,
grenzüberschreitende Luftverschmutzung. Das UNECE-Protokoll enthält sowohl
Anforderungen zur Reduzierung von Emissionen und zur Verwendung der besten verfügbaren
Technik (BVT). Blei und organische Bleiverbindungen stehen auf der OSPAR-Liste von
Stoffen für vorrangige Maßnahmen (2007). Im Rahmen von OSPAR haben die
Umweltschutzminister der teilnehmenden Länder vereinbart, dass unter anderem Blei
innerhalb einer Generation (25 Jahre) in der Umwelt nur in Konzentrationen vorhanden sein
darf, die dem natürlichen Vorkommen entsprechen.
Im Zwischenstaatlichen Forum für Chemikaliensicherheit (IFCS) und Umweltprogramm der
UNO (UNEP) wird derzeit untersucht, ob eine Grundlage für weitere internationale
Vereinbarungen zur Begrenzung der Verwendung von Blei besteht.
5 Regelungsvorschlag und Begründung
Aufgrund der Dokumentation der ernsten Folgen für Gesundheit und Umwelt, der Daten über
das Vorkommen in Norwegen und das mögliche Risiko langfristiger Folgen sind wir der
Ansicht, dass eine Grundlage für die Festlegung zusätzlicher Regelungen zur Begrenzung der
Ursachen und Reduzierung der Bleiemissionen besteht. Die Produkte, die unter die
vorgeschlagene Regelung fallen, machen insgesamt mindestens ca. 450 Tonnen Blei aus. Sie
stellen eine potenzielle Ursache für den Abfluss/die Emission von Blei in die Umwelt dar, die
Menge des unerwünschten Stoffes ist beträchtlich und es wurden Ziele für den allmählichen
Verzicht auf das Schwermetall bis 2020 festgelegt. Blei wird in Mülldeponien freigesetzt und
durch Messungen wurde in Sickerwasser nachgewiesen, das zu unterschiedlichen Empfängern
gelangt. Es liegen keine Angaben über die in Aufbereitungsanlagen aufgefangenen Mengen
vor und wie viel in der Umwelt verbleibt.
Der Haupteinwand der meisten Gremien gegen den Vorschlag, der 2007 zur öffentlichen
Konsultation veröffentlicht wurde, war, dass der Grenzwert zu strikt war und dass der
Vorschlag (unter anderem) durch die Erfassung des Vorkommens von Blei in Metallen und
Legierungen zu umfassend war.
Wir haben die überarbeitete Verordnung Dänemarks zu Blei genau analysiert und unseren
Vorschlag entsprechend der dänischen Verordnung überarbeitet. Norwegens Vorschlag
umfasst ausschließlich die Regelung von Blei in Konsumgütern, während die dänische
Verordnung ebenfalls Erzeugnisse für die gewerbliche Nutzung regelt.
Mehrere der im Konsultationsverfahren 2007 eingereichten Anmerkungen wurden bei der
Festlegung des vorgeschlagenen Grenzwerts und des Geltungsbereichs der Regelung
berücksichtigt. Das bedeutet, dass der norwegische Vorschlag für Konsumgüter gilt, die über
0,01 Gewichtsprozent Blei enthalten, und dass zwischen metallischem Blei und chemischen
Bleiverbindungen unterschieden wird. Der Geltungsbereich dieser Regelung ist für diese bei
Verwendungsarten verschieden. Für die Verwendungsbereiche, deren Regelung
vorgeschlagen ist, bestehen Alternativen, und mehrere Verwendungsbereiche wurden
ausgenommen, bei denen gegenwärtig keine hinreichend annehmbaren Alternativen bestehen.
21
Der Vorschlag erstreckt sich nicht auf Verwendungsbereiche wie Stahl, Zinn, Messing,
Aluminiumlegierungen, Kupfer und Spezialglas. Über das Konsultationsverfahren erlangten
wir Kenntnis der Tatsache, dass Erzeugnisse aus dem Grundstoff Recyclingglas den
Grenzwert von 0,01 Gewichtsprozent für Blei nicht erfüllen können. Die Steigerung der
Glasverwertung gehört zu den Zielen, und die Förderung der Verwertung ist, soweit
zweckmäßig und möglich, wichtig. Wir schlagen daher einen Sondergrenzwert von 0,05
Gewichtsprozent für Blei in Erzeugnissen aus Recyclingglas vor. Die Bereiche die bereits
unter die RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2002/95/EG) und einen Grenzwert von 0,1
Gewichtsprozent für die homogenen Bestandteile des Erzeugnisses fallen, sind vom
Vorschlag zur Regelung von Blei in Konsumgütern ausgenommen. Sonstige Ausnahmen
beinhalten Bereiche, in denen Blei in Norwegen bereits reguliert ist (siehe Kap. 4.2).
Durch die ausgeweitete Regelung wird der Bleigehalt als mögliche Quelle für die Freisetzung
und das Vorkommen in der Umwelt und somit auch die Gefahr von Gesundheitsschädigungen
reduziert.
Die EU-Kommission bemerkte, dass die im Konsultationsentwurf 2007 vorgeschlagenen
Maßnahmen unverhältnismäßig waren. Es wurde auf die in der Folgenabschätzung
angeführten Emissionszahlen hingewiesen (die zur öffentlichen Konsultation im Mai 2007
eingereicht wurden) und angemerkt, dass die von der Regelung erfassten Erzeugnisse sich auf
lediglich etwa 2 % der Gesamtmenge an Blei beliefen.
Wie die EU-Kommission richtig bemerkt, befindet sich der größte Bleigehalt in metallischen
Erzeugnissen, die entweder bereits reguliert oder vom Vorschlag ausgenommen sind.
Dennoch fallen durch die Produkte, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen, mindestens
ca. 450 Tonnen Blei an. Sie stellen damit eine beträchtliche potenzielle Quelle für den
Abfluss oder die Emission von Blei in die Umwelt dar (Angelausrüstungen für Verbraucher
machen ca. 170 Tonnen aus, etwa 50 % des Gesamtgewichts der Angelausrüstungen), Die
450 Tonnen sind für sich allein genommen eine beträchtliche Menge eine Stoffs der
Prioritätsliste, für den nationale Ziele für das Verbot bzw. die erhebliche Reduzierung
festgelegt wurden. Es handelt sich hier um eine beträchtliche Menge eines gesundheits- und
umweltgefährdenden Schadstoffs, der somit eine große potenzielle Quelle für den Abfluss
und die Emission in die Umwelt darstellt. Der Regelungsvorschlag kann zwar in einigen
Fällen zu höheren Kosten führen, wird jedoch die Freisetzung von Blei in die Umwelt
erheblich reduzieren, ebenso das Risiko von Gesundheits- und Umweltschäden. Wir rechnen
aufgrund der erwarteten positiven Auswirkungen der Regelung auf die Gesundheit und die
Umwelt damit, dass der Nutzen höher ist als die Kosten. Ausnahmen bei der Verwendung von
Blei sind für die Bereiche vorgesehen, in denen keine alternativen Stoffe zur Verfügung
stehen oder wo diese zu erheblichen Kosten führen würden. Der Vorschlag geht nicht über
den Umfang hinaus, der zur Erfüllung der gewünschten Ziele notwendig ist, und kann daher
nicht als unverhältnismäßig angesehen werden.
Das starke Umsatzwachstum bei Konsumgütern mit einer größeren Auswahl und kürzeren
Nutzungsdauer der Erzeugnisse kann die Verbreitung chemischer Schadstoffe erhöhen. Bei
den meisten Erzeugnissen ist die Freisetzung von Stoffen während der Nutzung nicht
beabsichtigt. Jedoch gibt es mehrere Beispiele dafür, dass sich chemische Stoffe von Produkt
zu Produkt ausbreiten können, so dass sich die Freisetzung über eine lange Zeit (den gesamten
Lebenszyklus des Produkts) und großräumig hinziehen kann (indirekte Exposition über die
Umwelt), zum Beispiel infolge der Freisetzung erheblicher Bleimengen aus
Angelausrüstungen, die jedes Jahr in Gewässern verloren gehen. Zudem sickert es aus
Mülldeponien, wo bleihaltige Produkte entsorgt werden. Im Gegensatz zu industriellen
22
Quellen verbreiten sich diffuse Abflüsse aus Produkten stärker in der Gesellschaft und können
manchmal mit Stoffen verbunden sein, die in Materialien mit einer langen Nutzungsdauer
vorhanden sind. Das Wissen über die Mechanismen und den Umfang diffuser Abflüsse aus
Produkten ist nur unzureichend.
Im Hinblick auf eine Reihe von Produkten, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen,
unter anderem Farbe, Lack, Klebstoff, Schmuck, importierte Musikinstrumente,
Angelausrüstungen und verschiedene Kunststoffprodukte (PVC) wie Gartenschläuche,
Benzinkanister, Tapeten, Kunststoffbehälter, Elektrokabel und -stecker, sind die gemeldeten
Absatz- und Abflusszahlen nicht ausreichend. Der verstärkte Import von Produkten,
insbesondere von PVC-Produkten aus Ländern ohne eine Regelung in diesem Bereich kann
bedeuten, dass sich Produkte mit einer zunehmenden Kontrolle der heute bedeutendsten
Quelle als wesentliche wichtigere Quelle von Bleiabflüssen in den norwegischen Markt
erweisen.
Verschiedene Konsumgüter, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen, sind zwar nicht als
Giftmüll definiert, werden jedoch in den normalen Abfallstrom eingetragen. Diese Produkte
tragen während der Nutzungsphase nicht direkt zu Abflüssen bei, stellen allerdings bei der
Entsorgung ein Problem dar. Als Abfall kann aus den Produkten bei unsachgemäßem
Umgang Blei in die Umwelt freigesetzt werden. Angelausrüstungen, die im Meer und
Binnengewässern zurückgelassen werden, setzen im Laufe der Zeit Blei in die Umwelt frei.
Es besteht ebenfalls die Gefahr, dass dieses von Vögeln, Fischen und Säugetieren der
Angelgebiete aufgenommen wird und zu Vergiftungen führt. Viele der betreffenden Produkte
sind Waren für die Baubranche, die eine lange Nutzungsdauer haben und später als Bauschutt
entsorgt werden.
Konsumgüter sind eine bedeutende Ursache für die ungeregelte Verbreitung von Schadstoffen
in der Umwelt. Die Regelung von Schadstoffen in Konsumgütern ist insbesondere deshalb
von Bedeutung, da es dem Verbraucher am Wissen über die Gesundheits- und
Umweltprobleme mangelt, die mit der Verwendung und Entsorgung dieser Stoffe
einhergehen. Verbraucher verfügen ebenfalls weder über das Wissen und die Möglichkeit,
sich selbst gegen Emissionen und Abflüsse zu schützen. Die Reduzierung der Menge
gesundheits- und umweltschädlicher Stoffe in Konsumgütern stellt ebenfalls einen wichtigen
Schritt zur Verringerung der Menge an schadstoffhaltigen Abfällen dar.
5.1 Regulierungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, dass Konsumgüter, die Blei und Bleiverbindungen enthalten, auf die
folgende Weise reguliert werden sollten, und dass diese Regelung in die Verordnung Nr. 922
vom 1. Juni 2004 zur Einschränkung von Herstellung, Import, Export, Verkauf und
Verwendung von Chemikalien und sonstigen gesundheits- und umweltschädlichen Produkten
einbezogen wird (Produktverordnung):
Herstellung, Import, Export und Verkauf von Konsumgütern, die chemische Bleiverbindungen
enthalten, wird verboten, wenn der Gehalt der Verbindungen in den homogenen Bestandteilen mehr
als 0,01 Gewichtsprozente beträgt.
Das Verbot im ersten Absatz gilt nicht für:
- Bleimennige zur Restaurierung historische Gegenstände,
- Flugzeugkraftstoff,
- Farbe, die nach Artikel 2 Absatz 5 der Produktverordnung geregelt ist,
23
-
Rostschutzfarbe mit einem Bleigehalt von unter 250 ppm,
Schutzfarben für den marinen Bereich mit einem Bleigehalt von unter 1250 ppm,
Kristall- und Bleiglas,
optisches Glas,
Produkte aus Recyclingglas, die im dritten Absatz geregelt sind,
Glasuren und Emaille auf Produkten, die nicht für die Berührung von Lebensmitteln
vorgesehen sind,
Verpackungen, Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräte, die in Artikel 3, Absätze 11, 13,
14 und 17 bis 19 der Produktverordnung geregelt sind.
Kosmetika, die im Rahmen der Rechtsverordnung zu Herstellung, Import und Angebot usw.
von Kosmetika und Körperpflegeprodukten vom 26. Oktober 1995 geregelt sind
(Kosmetikverordnung).
Herstellung, Import, Export und Verkauf von Konsumgütern aus Recyclingglas mit chemischen
Bleiverbindungen wird verboten, wenn der Gehalt der Verbindungen in den homogenen Bestandteilen
mehr als 0,05 Gewichtsprozent beträgt.
Herstellung, Import, Export und Verkauf von Konsumgütern, die metallische Bleiverbindungen
enthalten, wird verboten, wenn der Gehalt der Verbindungen in den homogenen Bestandteilen mehr
als 0,01 Gewichtsprozent beträgt.
- Hobbyartikel
- Teelichter und sonstige Kerzen,
- Vorhanggewichte,
- Zierartikel, inklusive Schmuck,
- Artikel für Dachdeckerarbeiten,
- Angelausrüstungen für den Hobbyangler
Die Verbote im ersten und dritten Absatz gelten nicht für Lebensmittel,
Lebensmittelverpackungen, Düngemittel, Tabak, Medikamente, Transportmittel, fest
eingebaute Transportausrüstungen, Reifen und ähnliches Zubehör für Transportmittel. Die
Regelung gilt ebenfalls nicht für Ersatzteile für Konsumgüter, die vor dem [XX MONAT
JAHR - Datum des Inkrafttretens].in den Verkauf gingen.
Mit dem Begriff Konsumgut werden alle Produkte bezeichnet, die für Verbraucher vorgesehen
sind und bei denen nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass
diese von Verbrauchern genutzt werden, vgl. die Begriffsbestimmung in Absatz 2 Buchstabe a
des norwegischen Gesetzes Nr. 79 vom 11. Juni 1976 über die Kontrolle von Produkten und
Verbraucherdienstleistungen (Produktkontrollgesetz). Als homogene Bestandteile werden hier
Materialien bezeichnet, die mechanisch nicht in verschiedene Grundstoffe zerlegt werden
können.
Bei Konsumgütern hat dieser Absatz Vorrang vor den anderen Bestimmung in dieser
Regelung, sofern dort nicht anderweitig festgelegt.
6 Abschätzung sonstiger Maßnahmen
In der norwegischen Abschätzung des Nutzens für Gesundheit und Umwelt, der mit der
vorgeschlagenen Regelung angestrebt wird, kann nicht mit weniger restriktiven Maßnahmen
erreicht werden. Im Folgenden werden alternative Maßnahmen zu der von uns
vorgeschlagenen Regelung bewertet.
Der Vorschlag ist unter anderem im mangelnden Wissen des Verbrauchers über die
Gesundheits- und Umweltprobleme begründet, die mit der Verwendung der möglicherweise
schadstoffhaltigen Produkte einhergehen, über den Schutz gegen eine potenzielle Exposition
24
oder über den Umgang, wenn diese als Abfall entsorgt werden. Es stellt sich hier die Frage,
ob dieses Problem mit einer Informationskampagne, die sich an die Verbraucher richtet, zu
lösen ist. Die Erfahrungen aus OECD-Studien und anderen Forschungsarbeiten zeigen, dass
Informationskampagnen nicht zur Reduzierung der Abflüsse priorisierter Schadstoffe
ausreichen. Die Maßnahme ist zu unscharf und zu unsicher, um die notwendigen Ziele zu
erreichen. Informationskampagnen stellen daher keine zweckmäßige Alternative zur
vorgeschlagenen Regelung dar.
Aus der Sicht Norwegens kann der entsprechende Nutzen für Gesundheit und Umwelt also
nicht mit wirtschaftlichen Maßnahmen wie Steuern erreicht werden. Eine Steuer eignet sich in
erster Linie in Fällen, in denen das einzige Ziel die Reduzierung der Verwendung eines
Stoffes und die Verringerung der Abflüsse nicht dringend ist. Aufgrund der gesundheits- und
umweltschädlichen Eigenschaften von Blei ist die schnellstmögliche Reduzierung der
Verwendung, Abflüsse und Emissionen wichtig. Bei einer Steuer handelt es sich also nicht
um die erforderliche Maßnahme. Wirtschaftliche Maßnahmen haben sich allgemein als
weniger wirkungsvoll erwiesen als Verwendungs- und Verkaufsbeschränkungen, um eine
Reduzierung der Abflüsse zu erreichen. Die Umsetzung eines Steuersystems, das die gleiche
Wirkung zeigt wie die vorgeschlagene Regelung, würde sich zudem sehr schwierig gestalten.
Durch die große Anzahl der möglichen Verwendungsgebiete würde die Konzeption und
Durchsetzung einer Steuer besonders schwierig sein.
Die Einführung von Maßnahmen in einer späteren Stufe der Absatzkette wäre ebenfalls nur
unzureichend. Rückgabesysteme würden den Handel zum Beispiel in geringerem Umfang
einschränken als eine Regelung, hätten jedoch auch nicht die gleichen Nutzen für Gesundheit
und Umwelt. Die Regelung an der Quelle der Abflüsse erweist sich als die wirkungsvollste
Regulierungsmethode, wenn das Ziel die schnelle Reduzierung von Abflüssen oder
Emissionen ist. Wenn die Maßnahmen erst dann greifen, wenn ein Produkt bereits in Verkehr
gebracht wurde, gestaltet sich die Einführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen
Vermeidung einer ungeregelten Freisetzung von priorisierten Schadstoffen als deutlich
schwieriger. Zudem wäre die Gefahr von Austritten und Emissionen größer, wenn die
Maßnahmen zur Reduzierung nach dem Inverkehrbringen der Produkte eingeführt werden.
Eine Regelung, die näher an der Quelle ansetzt, wäre sinnvoller. Vielen Verbrauchern
mangelt es an Kenntnissen über Rückgabesysteme. Es ist bereits schwierig genug, die
Nutzung der bereits vorhandenen Rückgabesysteme zu überwachen.
Ebenso handelt es sich bei Einschränkungen um wesentlich effektivere Maßnahmen als die
Kennzeichnung von bleihaltigen Produkten. Es erscheint unwahrscheinlich, dass sich durch
eine Kennzeichnung alleine die Gefahr der Ausbreitung von Blei oder der Exposition
verringert.
Freiwillige Vereinbarungen zwischen den Behörden und der Industrie haben sich in anderen
ökologischen Bereichen etwa als effektive Maßnahme zur Sicherung einer ordnungsgemäßen
Entsorgung erwiesen. In diesem Fall, in dem der Zweck die schnelle Reduzierung von
Emissionen ist, stellen freiwillige Vereinbarungen gegenüber der Einführung von
Einschränkungen die wesentlich unsicherere Alternative dar. Zudem enthält ein Großteil der
importierten Produkte Blei. Diese lassen sich mit freiwilligen Vereinbarungen nur schlecht
erfassen. Die vorgeschlagenen Einschränkungen stellen daher die wirkungsvolleren
Maßnahmen zum Erreichen des gewünschten Ergebnisses dar.
25
7 Folgenabschätzung
Mittels der vorgeschlagenen Regelung von Blei in Konsumgütern kann der Absatz von Blei
um etwa 5 % der derzeit gemeldeten Menge reduziert werden (ca. 450 Tonnen Blei pro Jahr).
Auch wenn es sich bei 5 % um einen relativ geringen Anteil handelt, wächst dieser auf eine
beträchtliche Menge an. Zudem wird mit einer erheblichen Reduzierung des Bleigehalts in
importierten Feststoffprodukten gerechnet, über deren Menge und Umfang keine
vollständigen Informationen vorliegen. Dies gilt unter anderem auch für ein großes Spektrum
von Kunststoffprodukten, kunststoffbeschichteten Textilien, Schmuck und lackierten
Produkten.
Dadurch, dass bleihaltige Konsumgüter aus dem Verkehr gezogen werden, verringern sich
mögliche Abflüsse und die Gefahr von Gesundheits- und Umweltschäden beträchtlich.
7.1 Nutzen
In den Bereichen, für welche die Regelung vorgeschlagen wird, gibt es wirtschaftlich und
ökologisch annehmbare Alternativen zu Blei. Die Regelung von Blei in Konsumgütern wird
wahrscheinliche positive Auswirkungen haben, zum Beispiel geringere Gesundheits- und
Umweltschäden durch eine geringere Bleibelastung, allerdings lassen sich diese nur schwierig
beziffern.
Gesundheit:
Allgemein verringert sich die Gefahr einer akuten oder chronischen Gesundheitsschädigung,
wenn das in Verkehr gebrachte Blei aus Konsumgütern reduziert wird. Vermutlich wird ein
Nutzen erzielt—der sich jedoch nicht beziffern lässt, und zwar in Form einer geringeren
Morbidität in der Bevölkerung und geringerer damit verbundener Kosten.
Gesundheitlicher Nutzen:
- Ein direkter gesundheitlicher Nutzen wird durch das kleinere Risiko einer akuten
Vergiftung beträchtlich reduziert, da bleihaltige Schmuck und Buntstifte verboten sind
und außer Verkehr gezogen werden.
- Durch das Verbot von Blei in Angelausrüstungen für Hobbyangler verringert sich das
Risiko einer Gesundheitsschädigung durch die Exposition beim Gießen/Neugießen der
Ausrüstung.
- Ein ähnlicher Nutzen wird durch das Verbot bleihaltiger Materialien für Hobbyartikel zum
Löten, Gießen und Malen erzielt.
- Der indirekte Nutzen für die Gesundheit wird erzielt, wenn die Produkte kein Blei mehr
enthalten. Das bedeutet, dass sich weniger Blei in der Nahrungskette anreichern kann und
die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme durch Lebensmittel und Trinkwasser geringer
wird.
Umwelt:
Die Regelung von Blei in Konsumgütern wirkt sich zudem positiv auf die Umwelt aus, da
erheblich weniger Blei austreten und in der Umwelt angereichert werden kann.
Ökologischer Nutzen:
- Vögel und Fische können direkt oder indirekt durch die Aufnahme von Blei in der Natur
geschädigt werden. Dies könnte zur Verringerung der Anzahl von Tieren und Arten
führen. Es gehört zu den Zielen, dass die Artenvielfalt erhalten bleibt, und die
Reduzierung von Blei in der Umwelt kann dazu beitragen.
26
-
-
Auf lange Sicht wird die Regelung von Blei den Bleigehalt im Abfluss aus Mülldeponien
(im Sickerwasser) verringern, der in die städtischen Aufbereitungsanlagen und gesonderte
Anlagen für Flüsse, Gewässer und Fjorde gelangt. Das Sickerwasser von etwa 75 % der
Mülldeponien mit Abfluss lässt eine Einleitung in städtische Aufbereitungsanlagen nicht
zu. Auch würde die Gefahr der diffusen Verbreitung von Blei verringert.
Bei der chemischen Wiederverwertung von Materialien kann Blei freigesetzt, in einer
Abfallfraktion entsorgt werden und so über die Luft oder das Wasser in die Umwelt
freigesetzt werden. Bei einer Beseitigung des Bleis in Konsumgütern verringert sich
gleichzeitig die Menge, die aus Abfallfraktionen in die Umwelt freigesetzt wird.
Sonstige:
Zu den Zielen gehört die Wiederverwertung der größtmöglichen Menge an erzeugten
Abfallfraktionen. Um die Weichen dafür zu stellen, ist eine Grundvoraussetzung, dass
Fraktionen keine priorisierten Stoffe enthalten. So wird sowohl die Gefahr von Gesundheitsund Umweltschäden durch wiederverwertete Grundstoffe als auch der Verbrauch neuer
Grundstoffe verringert.
Positive Auswirkungen:
- Der Bleigehalt in Schlacken und Asche aus Verbrennungsanlagen wird verringert und die
Möglichkeiten zur Verwertung in Produkten steigen.
- Derzeit kann bleihaltiges PVC in die Wiederverwertung gelangen. Wiederverwertetes
bleihaltiges Material wird eventuell mit neuem PVC vermischt, so kann Blei in großen
Mengen in neuen PVC-Produkten verbreitet werden. Durch einen geringeren Bleigehalt
steigen die Möglichkeiten, Kunststoff zu neuen, bleifreien Produkten wiederzuverwerten.
- Wenn PVC Bleiverbindungen in einer Höhe enthält, die die Grenzwerte für Sondermüll
übersteigen, muss dieser bei einer Sondermülldeponie abgegeben und gesondert
aufbereitet werden. Bei bleifreiem PVC besteht die Möglichkeit, die Kosten für die
zukünftige Abfallwirtschaft zu verringern.
- Climate Cure 2020 hat eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen untersucht, die zum
Erreichen der nationalen Emissionsziele für Klimagase für 2020 beitragen können. Es
wurde der Vorschlag zur Wiederverwertung von 40 % des Kunststoffs unterbreitet. Die
Wiederverwertung von Grundstoffen aus Kunststoffen, die priorisierte Schadstoffe
enthalten, sollte nicht möglich sein. Der Vorschlag zur Regelung von Blei in
Konsumgütern stellt eine wichtige Initiative dar, um das Ziel einer ausreichenden Menge
an Kunststoff ohne diese Stoffe zu erreichen.
7.2 Kosten
Informationen über den Bleigehalt einer ziemlich hohen Anzahl an Produkten auf dem Markt
in Norwegen zu erhalten, gestaltet sich äußerst schwierig. Das norwegische Produktregister
enthält Informationen über chemische Stoffe und Produkte (Mischungen). Das Register
enthält jedoch keine Angaben zum Stoffgehalt in festen Erzeugnissen. Zudem ist die
Einschätzung der Abfluss- und Emissionswerte für solche Produkte sowie deren Verbreitung
sehr kompliziert, ebenso die Einschätzung der Gesundheits- und Umweltschäden infolge
dieser Verbreitung. Unsere Abschätzungen beruhen grundsätzlich auf vorhandenen Berichten
über Verwendungs- und Verbrauchsbereiche sowie über die Folgen.
In Norwegen wird Blei nur von einer begrenzten Anzahl an Unternehmen verwendet.
Allerdings gibt es zahlreiche Importeure, die möglicherweise Produkte mit metallischem Blei
und Bleiverbindungen importieren. Ein Großteil der bleihaltigen Produkte wird in
außereuropäischen Ländern hergestellt.
27
Die PVC-Industrie in Norwegen verzichtet größtenteils bereits auf Blei bei der Herstellung. In
der EU wurden Ziele zum allmählichen Verzicht auf Blei als Stabilisator bis zum Jahr 2015
festgelegt.16 Zuvor wurde eine Folgenabschätzung im Zusammenhang mit der möglichen
Verordnung zum allmählichen Verzicht auf Blei in PVC durchgeführt.17 Diese hat ergeben,
dass der Nutzen höher ist als die Kosten. Jedoch ist die Bezifferung der Kosteneinsparungen
durch geringere Gesundheitsrisiken und die Abfallwirtschaft schwierig. Im Hinblick auf die
geringeren Kosten für die Aufbereitung von PVC-haltigem Material kam man zu folgenden
Schlussfolgerungen:
„Der allmähliche Verzicht auf Blei in PVC kann zu in der Zukunft zu besseren und
kostengünstigeren Aufbereitungslösungen führen. Die höhere Menge an PVC-Abfall kann
den Bedarf für eine restriktivere Praxis in der Abfallwirtschaft schaffen. Falls die
Möglichkeit zur Verwertung (von bleihaltigem PVC) und Verbrennung (von PVC im
Allgemeinen) sind begrenzt, die Deponierung ist die einzige Option bei bleihaltigen PVCProdukten. Eine Deponierung ist sehr raum- und kostenintensiv und ruft als
Aufbereitungsverfahren Konflikte hervor. Diese ist daher nicht erstrebenswert.“
Weitere Abschätzungen wurden hinsichtlich der Kosten für einen allmählichen Verzicht auf
bleihaltige Produkte durchgeführt, unter anderem für Angelausrüstungen und Kerzendochte.18
Angelausrüstungen für Verbraucher werden von vielen Kleinunternehmen in Europa
hergestellt, daher ist es schwierig, sich einen Überblick über den Umfang zu verschaffen. Es
scheint auch, als ob diese Art der Herstellung in Niedriglohnländer verlegt werden wird, unter
anderem nach Asien.
Die Berichte ergeben, dass die Kosten für den Ersatz von Blei in Angelausrüstungen für
Verbraucher durch andere Materialien etwas höher liegen können. Erfahrungen aus Dänemark
und dem Vereinigte Königreich, die über Verordnungen in diesem Bereich verfügen, sowie
eine Studie aus Schweden weisen darauf hin, dass bei einer Umstellung auf alternative
Materialien für die Verbraucher im Schnitt um etwa 20 % steigen wird. Es kann also davon
ausgegangen werden, dass dies auch in Norwegen der Fall sein wird. Frühere norwegische
Hersteller von Angelausrüstungen für den privaten Gebrauch haben ihren Betrieb ins Ausland
verlegt. Bei verschiedenen Produkten wurde Blei durch alternative Materialien ersetzt, unter
anderem durch Zinn, Messing, Kupfer, Stahl und Kunststoff.
Kerzen mit bleihaltigen Dochten werden aus Ländern außerhalb der EU/ des EWR importiert.
Diese machen wahrscheinlich nur einen sehr kleinen Teil der insgesamt verwendeten Kerzen
mit Dochten aus, jedoch würde eine Regelung diese potenzielle Expositionsursache
beseitigen. Die Regelung von Blei in Kerzendochten wird voraussichtlich weder Kosten für
die Verbraucher noch die Hersteller oder Importeure in Norwegen und in der EU verursachen.
Dänemark verfügt seit 2002 über eine ähnliche Verordnung zu Blei. Daraus ergibt sich, dass
die Regelung dieses Bereichs uneingeschränkt möglich ist und dass gute Alternativen ohne
große sozioökonomische Auswirkungen im Markt bestehen. Es gibt keinen Grund daran zu
16
www.vinyl2010.org
COWI, 2001: Abschätzung der Folgen einer möglichen Verordnung zum allmählichen Verzicht auf Blei in
PVC [Konsekvensutredning av mulig forskrift om utfasing av bly i PVC].
18
Schwedische Chemikalienagentur, Bly i varor [Blei in Produkten], Bericht 3/09 und COWI Endbericht von
November 2004. Vor- und Nachteile der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Blei für
Munition, Angelblei und Kerzendochte.
17
28
zweifeln, dass die sozioökonomischen Bedingungen in Norwegen sich kaum von denen in
Dänemark unterscheiden.
Im Vorfeld der Überarbeitung der dänischen Verordnung wurde eine Folgenabschätzung für
die möglichen Änderungen durchgeführt. Eine gesonderte Abschätzung wurde für Bereiche
durchgeführt, für die in der Verordnung Ausnahmeregelungen bestehen, ebenso für
Bereiche/Produktgruppen, für die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen erhalten wurden.
Man kam zu dem Schluss, dass eine Anpassung mit einer Steigerung des Nutzwertes ohne
große Auswirkungen auf die Kosten vorgenommen werden konnte. Der Geltungsbereich
dieser Anwendung wurde 2007 erweitert.
7.3 Sonstige Auswirkungen
Die Regelung von Blei in Konsumgütern dürfte sich nur sehr geringe Folgen für die
norwegische Industrie haben und sich daher auch kaum auf die Beschäftigung auswirken.
Unternehmen, deren ausschließliche Grundlage der Import und Verkauf von bleihaltigen
Produkten ist, dürften bei einem Verlust ihres Marktanteils ohne eine erfolgreiche Anpassung
an den Import und Verkauf von bleifreien Produkten finanzielle Folgen spüren.
Die Verwaltungskosten infolge dieser Regelung sind zwar voraussichtlich gering, jedoch
besteht der Bedarf einer Nachverfolgung und Kontrolle. Die vorgeschlagene Regelung wird
sich für die Unternehmen positiv auswirken, die Alternativen herstellen, importieren und
verkaufen.
7.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Blei ist ein Stoff mit einer hohen Priorität, für den nationale Ziele zum Verzicht auf das
Schwermetall bis 2020 festgelegt wurden. Der in den norwegischen Statistiken erfasste
Absatz von Blei in Produkten ist erheblich, ca. 9.000 Tonnen jährlich, von denen mindestens
5 % (ca. 450 Tonnen) in Konsumgütern unter diese Regelung fallen. Das Blei in importierten
Produkten macht einen beträchtlichen Teil aus. Dieser stellt eine potenzielle Quelle für
Emissionen oder Abflüsse von Blei dar, insbesondere als Abfall. Norwegische Hersteller
haben die Verwendung von Blei in der Produktion deutlich reduziert. Über Blei in
importierten Produkten liegen nur begrenzt Informationen vor. Die Überwachung und
Analysen zeigen, dass Blei in Konsumgütern vorkommt. Der Bleigehalt wird für viele dieser
Güter nicht in den Statistiken für bleihaltige Produkte erfasst. Auch wenn das Vorkommen
von Blei in der Umwelt in den letzten Jahren reduziert wurde, zeigen die Messungen des
Sickerwassers aus Mülldeponien, dass Blei in die Umwelt eingetragen wird. Es kann also
davon ausgegangen werden, dass die Ursache als Abfall entsorgte Konsumgüter sind.
Hinsichtlich der Abschätzung von Nutzen und Kosten besteht eine gewisse Unsicherheit. Das
bedeutet, dass eine Bezifferung der Kosten nicht möglich ist. Im Hinblick auf die Kosten für
die Industrie im Rahmen einer möglichen Regelung ist uns bekannt, dass in den meisten unter
die Regelung fallenden Verwendungsbereichen bleifreie Produkte in Verkehr sind. Aufgrund
der Daten über Alternativen und der Erfahrungen und Studien aus anderen Ländern sind wir
der Überzeugung, dass die Einführung der vorgeschlagenen Regelung keine bedeutenden
sozioökonomischen Kosten nach sich ziehen wird. Eine Grundvoraussetzung sind Ausnahmen
für bestimmte Bereiche. Mit dem Vorschlag werden Ausnahmen für Verwendungsbereiche
eingeräumt, für die keine Alternativen bestehen oder wo erhebliche Kosten entstehen.
Die vorgeschlagene Regelung ist an Grenzwerte gebunden und gilt mit Ausnahme bestimmter
Verwendungsbereiche. Diese Ausnahmen wurden eingeräumt, da für einige Bereiche bereits
29
strenge Regelungen bestehen, unter anderem im Rahmen des EWR-Abkommens bei einem
Mangel echter Alternativen, einem begrenzten Nutzen für Gesundheit und Umwelt bei
Einbeziehung des Verwendungsbereichs oder wenn durch die Regelung des
Verwendungsbereichs voraussichtlich hohe Kosten entstehen. Durch diese Änderung
vereinfacht sich auch die Umsetzung und die Kosten für Industrie und Handel reduzieren sich.
Bei der Konzeption der Regelung wurde in größtmöglichem Umfang auf die Reduzierung der
Kosten geachtet, ohne die ökologische Wirksamkeit zu stark zu beeinträchtigen.
Die allgemeine Regelung der Verwendung von Blei in Konsumgütern ist das beste Mittel, um
die nationalen Ziele für den Verzicht auf das Schwermetall zu erreichen. Wirtschaftliche
Maßnahmen sind hier kaum von Bedeutung, da der Wunsch nach einer kurzfristigen,
erheblichen Reduzierung besteht. Ein Steuersystem zur Regulierung von Blei in
unterschiedlicher Form in so zahlreichen Produkten, sowohl als Chemikalie als auch als
Inhaltsstoff in importierten festen Erzeugnissen, würde sich sehr schwierig gestalten und
kaum durchzusetzen sein.
Durch die vorgeschlagene Regelung wird die verbleibende Abflussmenge von Blei aus
Produkten reduziert, ebenso die zukünftigen Kosten für die Abfallaufbereitung. Emissionen in
die Umwelt treten in erster Linie in Zusammenhang mit der Abfallaufbereitung auf und—
aufgrund der langen Nutzungsdauer der Produkte—werden sich die Auswirkungen eines
allmählichen Verzichts erst nach vielen Jahren einstellen. Der Nutzen in Form einer
geringeren Freisetzung, einer geringeren Gesundheits- und Umweltgefährdungen sowie
geringen Kosten in der Abfallwirtschaft wird zukünftigen Generationen zu Gute kommen.
Aus der Sicht Norwegens bestehen es keine sekundären Rechtsvorschriften (EU- bzw. EWRVerordnungen oder Richtlinien) zur Verhinderung einer nationalen Regelung von Blei in
Konsumgütern. Weder die Regeln im Hauptteil des EWR-Abkommens noch das Fallrecht des
EU-Gerichtshofs werden als Hindernisse für die vorgeschlagene Regelung angesehen. Wir
beziehen uns hier auf die Stellungnahmen über die speziellen gesundheits- und
umweltschädlichen Eigenschaften des Stoffes sowie auf die besondere Gefahr, die Blei für die
Gesundheit und die Umwelt in Konsumgütern darstellt. Die vorgeschlagene Regelung beruht
auf berechtigten Bedenken (gesundheitliche und ökologische Bedenken) und wird als
angemessene und notwendige Maßnahme angesehen, um das Ziel reduzierter Abflüsse aus
Blei in Konsumgütern zu erreichen. Die Maßnahme geht nicht über den Umfang hinaus, der
zum Erreichen des angestrebten Ziels notwendig ist, vgl. die Folgenabschätzung und frühere
Stellungnahmen zur Angemessenheit der Maßnahme.
8 Bezugsdokumente
-
-
-
Vorteil der Einschränkung der Verwendung von Blei in einer Reihe von
Konsumgütern, ISBN-NET: 978-2-11-097006-0
Artikel 9, norwegische Regelung zur Aufbereitung und Verwertung von Abfall,
Leitlinie TA Nr. 2077/2005.
COWI, 2001: Abschätzung der Folgen einer möglichen Verordnung zum allmählichen
Verzicht auf Blei in PVC [Konsekvensutredning av mulig forskrift om utfasing av bly
i PVC].
COWI Endbericht November 2004: Vor- und Nachteile der Beschränkung des
Inverkehrbringens und der Verwendung von Blei für Munition, Angelblei und
Kerzendochte.
Auswertung der dänischen Rechtsverordnung zu Blei, dänisches
Umweltministerium—Umweltschutzbehörde, Umweltprojekt Nr. 1080 2006.
30
-
-
-
Die Rahmenverordnung für die Wasserwirtschaft (Wasserverordnung), Anhang VIII
(Wasserrahmenrichtlinie der EU).
Schwedische Chemikalienagentur, Bly i varor [Blei in Erzeugnissen], Bericht Nr.
3/07.
Abschätzung der Umweltverträglichkeit einer möglichen Regelung zum allmählichen
Verzicht auf Blei in PVC, norwegische Umweltschutzbehörde (SFT), TA 1964/2003.
Überwachung und Messungen
o Atmosphärischer Niederschlag von Schwermetallen in Norwegen Nationale
Studie 2005
o Elvetilførselsprogrammet http://www.klif.no/program____37064.aspx
o http://www.imr.no/temasider/havomrader_og_okosystem/barentshavet/forvaltn
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o http://www.nifes.no/sjomatdata/
o Priorisierte Schadstoffe an der Küste (CEMP)
http://www.klif.no/program____37067.aspx
o Nationale Gewässerstudie 2004-2006, Teil I: Wasserchemie. Versauerung,
Nährstoffe und Metalle.
o Nationale Gewässerstudie 2004-2006, Teil II: Sedimente. Verunreinigung mit
Metallen, PAK und PCB
o Nationale Gewässerstudie 2004-2006, Teil III: AMAP. Metalle und
Umweltschadstoffe in Seen und Fischen im norwegischen Teil der AMAPRegion.
Überwachung der langjährigen Belastung von Luft und Niederschlag
Atmosphärischer Eintrag, 2008.
Poul Bo Larsen, dänische Umweltschutzbehörde: Äußerung in der Zeitung
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„Prioriterte miljøgifter – Status i 2008 og utslippsprognoser“ [Priorisierte Schadstoffe
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TA Nr. 1478/1998, Klassifizierung der Umweltqualität von Süßwasser.
UNEP-Zwischenbericht wissenschaftlicher Daten zu Blei und Kadmium von Oktober
2006.
www.vinyl2010.org
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