Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode II. Session 7. Sitzung am 4. Dezember 1974 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Dipl. Ing. Robl (Seite 277). 2. Abwesenheitsanzeige (Seite 227). 3. Verlesung des Einlaufes (Seite 227). 4. Verhandlung: Antrag des Kommunalausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Landesverfassungsgesetzentwurf über die Änderung der Nö. Gemeindewahlordnung. Berichterstatter: Abg. Graf (Seite 227); Abstimmung (Seite 229). Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, Spezialdebatte zu Gruppe 0 (Fortsetzung). Redner: Landeshauptmannstellvertreter Czettel (Seite 229), Abg. Pospischil (Seite 235), Abg. Buchinger (Seite 237), Landeshauptmannstellvertreter Ludwig (Seite 239), Landeshauptmann Maurer (Seite 241); Abstimmung (Seite 244). Spezialdebatte zu Gruppe 1. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 245); Abstimmung (Seite 245). Spezialdebatte zu Gruppe 2. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 245); Redner: Abg. Kosler mit 3 Resolutionsanträgen (Seite 245), Abg. Schober (Seite 249), Abg. Lechner mit 2 Resolutionsanträgen (Seite 253), Abg. Baueregger mit Resolutionsantrag (Seite 257), Abg. Jirkovsky mit Resolutionsantrag (Seite 260), Abg. Prokop mit Resolutionsantrag (Seite 261), Abg. Kosler (Seite 263), Landesrat Grünzweig (Seite 264); Abstimmung (Seite 267). Spezialdebatte zu Gruppe 3. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 267); Redner: Abg. Wiesmayr (Seite 268), Abg. Prof. Wallner mit Resolutionsantrag (Seite 270), Abg. Sulzer (Seite 279), Abg. Zimper (Seite 282), Abg. Wedl (Seite 286), Abg. Rabl (Seite 290), Abg. Bernkopf (Seite 292), Abg. Stangl mit Resolutionsantrag (Seite 294), Landesrat Grünzweig (Seite 298); Abstimmung (Seite 302). Spezialdebatte zu Gruppe 4. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 302); Redner: Abg. Tribaumer mit Resolutionsantrag (Seite 302), Abg. Romeder (Seite 306), Abg. Bieder (Seite 309), Abg. Buchleitner mit 3 Resolutionsanträgen (Seite 310). PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL (um 9.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Das Protokoll ist unbeanstandet geblieben und als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung hat sich die Frau Abgeordnete Kirchmair entschuldigt. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-88 - Vorlage der Landesregierung, Abteilung II/2 - 61/38 vom 3. Dezember 1974, betreffend den Gesetzentwurf über Anlagen zum Abstellen von Fahrzeugen (Nö. Garagenordnung). Ltg.-89 - Vorlage der Landesregierung, Abteilung II/2 - 850/42 vom 3. Dezember 1974, betreffend den Gesetzentwurf über die Lagerung und Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten (Nö. Mineralölordnung). Ltg.-87 - Vorlage der Landesregierung, Abteilung II/l - 4295/26 vom 3. Dezember 1974, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die Wahlordnung für Statutarstädte - StWO. geändert wird. Ltg.-90 - Vorlage der Landesregierung, Abteilung B/11 - 82/32 vom 3. Dezember 1974, betreffend Sonderbauprogramm für die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete. Ltg.-86 - Vorlage der Landesregierung, Abteilung I/P - 28/31-I vom 3. Dezember 1974, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 geändert wird (DPL-Novelle 1974). Ltg.-91 - Vorlage der Landesregierung Abteilung V/2 - 2658/13 vom 3. Dezember 1974, betreffend 2. Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Abg. Graf, die Verhandlung zur Zahl 58 einzuleiten. Berichterstatter Abg. GRAF: Hoher Landtag! Die Vorlage betrifft die Änderung der Nö. Gemeindewahlordnung. Vom Bund wurde ein Entwurf zur Abänderung des Artikels 26 der Bundesverfassung und ein Entwurf zur Abänderung der Nationalratswahlordnung zur Begutachtung versendet. Diese Entwürfe sehen im wesentlichen drei Abänderungen des Wahlrechtes vor. 1. Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechtes soll nicht mehr wie bisher an die Erreichung eines bestimmten Lebensalters bis zum 1. Jänner des Wahljahres, sondern direkt an die Erreichung des Alters zum Zeitpunkt der Wahl geknüpft werden. 2. Die Berechtigung, das Wahlrecht in „besonderen“ Wahlsprengeln auszuüben, soll erweitert werden. 3. Die Wahlausschließungsgründe sollen an das neue Strafgesetzbuch angepaßt werden. Da mit dem Inkrafttreten der im Entwurf vorliegenden Gesetzesänderungen vor der nächsten allgemeinen Gemeinderatswahl in Niederösterreich zu rechnen ist, würden die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechtes nach der Nö. Gemeindewahlordnung enger gezogen sein als nach der Nationalratswahlordnung. Es ist daher erforderlich, schon jetzt eine Abänderung der Gemeindewahlordnung vorzunehmen, die den Intentionen der erwähnten Bundesverfassungsgesetznovelle und der Novelle zur Nationalratswahlordnung Rechnung trägt. Mit dieser Gesetzesänderung kann deshalb nicht bis zum Eintreten der neuen bundesgesetzlichen Vorschriften zugewartet werden, da die Gemeindewahlordnung noch rechtzeitig vor den im Frühjahr stattfindenden allgemeinen Gemeinderatswahlen wiederverlautbart werden soll. Es folgen dann in der Vorlage die Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen und der Gesetzestext. Dazu hat der Kommunalausschuß folgenden Bericht vorgelegt: Der Kommunalausschuß hat sich in seiner Sitzung am 29. November 1974 mit der Vorlage der Landesregierung, II/1-2012/76-1974, betreffend den Entwurf eines Verfassungsgesetzes, mit dem die Nö. Gemeindewahlordnung geändert wird, beschäftigt und hierbei folgenden Beschluß gefaßt: Im Gesetzesentwurf werden folgende Änderungen vorgenommen: 1. Vor der Ziffer 1 ist eine neue Ziffer 1 a einzufügen, diese hat zu lauten: „1 a. Artikel I Absatz 4 hat zu lauten: Die Wahlausschreibung ist mit Angabe der Zahl der in der Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Gemeinderates vom Bürgermeister ortsüblich, jedenfalls aber durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen. Gleichzeitig mit der Wahlausschreibung sind auch der 18. Abschnitt über strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen die §§ 284 und 285 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974, durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen.“ 2. Die Ziffer 1 hat zu lauten: „1. § 1 Abs. 1 hat zu lauten: (1) Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes, der vor dem 1 . Jänner der Jahres, das dem Wahltag folgt, das 19. Lebensjahr vollendet hat, am Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung in der Gemeinde seinein ordentlichen Wohnsitz besitzt und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.“ 3. Die Ziffer 3 hat zu lauten: „3. § 4 hat zu lauten: Wählbar ist ohne Unterschied des Geschlechtes jeder Wahlberechtigte, der vor dem 1. Jänner des Jahres, das dem Wahltag folgt, das 21. Lebensjahr vollendet hat.“ 4 . Die Ziffer 4 hat zu lauten: „4. § 5 a hat zu lauten: (1) Wahlberechtigte, die im Besitze einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht innerhalb der Gemeinde, in der sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, auch außerhalb des Wahlsprengels ausüben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. (2) Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht in diesem Wahlsprengel nicht ausüben könnten, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.“ 5. Vor der Ziffer 5 ist eine neue Ziffer 5 a einzufügen, diese hat zu lauten: „5 a : § 5 b hat zu lauten: (1) Die Ausstellung der Wahlkarte ist beim Gemeindeamt spätestens am dritten Tage vor dem Wahltage mündlich oder schriftlich zu beantragen. Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität auch auf andere Art glaubhaft gemacht werden. (2) Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister. Gegen die Verweigerung der Wahlkarte steht kein Rechtsmittel zu. (3) Die Ausstellung der Wahlkarte, für die das in der Anlage 1, Muster 4, ersichtliche Formular zu verwenden ist, ist im Wählerverzeichnis in der Rubrik Anmerkung bei dem betreffenden Wähler mit dem Worte „Wahlkarte“ in ausführlicher Weise vorzumerken. (4) Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen in keinem Fall ausgefolgt werden.“ 6. In der Ziffer 6 hat im § 31 b Absatz 1 die Wortfolge „Um den in öffentlichen oder privaten Heil-, Pflege-, Kur- und Fürsorgeanstalten“ zu lauten: „Um den in öffentlichen oder privaten Heil-, Pflege- und Kuranstalten, in Sozialhilfeeinrichtungen.“ 7. Nach Maßgabe der beantragten Änderungen ist in Anlage 1 zur Nö. Gemeindewahlordnung richtigzustellen. Im Namen des Kommunalausschusses erlaube ich mir, zur Vorlage der Landesregierung, betreffend den Landesverfassungsgesetzentwurf über die Änderung der Nö. Gemeindewahlordnung, folgenden Antrag zu stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Landesverfassungsgesetzentwurf über die Änderung der Nö. Gemeindewahlordnung wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Landesverfassungsgesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich bitte um Durchführung der Debatte und Abstimmung. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Angenommen. Ich stelle fest, daß das Landesverfassungsgesetz von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landtages und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen beschlossen wurde. Wir setzen die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975 mit der Gruppe 0 fort. Zum Wort gemeldet ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel. Ich erteile es ihm. LANDESHAUPTMANNSTELLVERTRETER CZETTEL: Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Wie in den vergangenen Jahren haben sich erfreulicherweise auch heuer wieder die meisten Redner am Beginn der Budgetdebatte mit Problemen der Kommunalpolitik, insbesondere mit jenen, die sich aus der finanziellen Situation ergeben, beschäftigt. Gestatten Sie mir, daß ich wenigstens grundsätzlich zu diesen aufgeworfenen Fragen ein paar Bemerkungen mache. Damit wir aber den Blick für die entscheidenden Fakten bewahren, möchte ich eingangs darauf hinweisen, daß offensichtlich der Aufstieg Niederösterreichs während der letzten Jahre oder Jahrzehnte in entscheidendem Maße dadurch charakterisiert erscheint, daß es ein Aufbruch der Gemeinden gewesen ist. Ich möchte dabei festhalten, daß meiner Meinung nach drei Faktoren entscheidend für diesen Aufstieg sind. Erstens einmal die relativ langwährende Hochkonjunktur, die allgemein in einer relativ sicheren wirtschaftlichen Situation zum Ausdruck kommt. Zweitens der durch die Gemeindereform Summa summarum erwirkte Leistungsanstieg und Leistungshunger unserer Gemeinden, verbunden mit dem Ehrgeiz, vieles, was nachzuholen war, nun nachholen zu wollen; das ist sowohl psychologisch und politisch als auch finanziell begründet, weil die größer gewordenen Gemeinden nachweislich auch finanziell stärker geworden sind. Drittens die Tatsache, daß sowohl das Land als auch der Bund in den letzten Jahren eine Reihe von Förderungsmaßnahmen eingeleitet und verwirklicht haben, die tatsächlich diesen Hunger zu befriedigen in der Lage gewesen sind. Ich gebe zu, daß bei dieser Tendenz viele Gemeinden schlechthin nicht in der Lage gewesen sind, abzuschätzen, wie weit der mit diesem Leistungswillen verbundene Vorgriff auf die Zukunft vertretbar erscheint. Ich gebe auch zu, daß die Preisentwicklung in den letzten Jahren manche Disposition der Gemeinden von vornherein unsicher gemacht hat. Das wollte ich nur feststellen, weil ich glaube, daß wir zur Problematik der Verschuldung zwei Antworten geben müssen. Die eine Antwort, die ich in den letzten Jahren öffentlich auf diese Frage immer gegeben habe und auch heute geben will, ist: Verschuldung ist an sich nichts Schlechtes, im Gegenteil; es ist heute allgemein vertretbar, auch in der Wirtschaft, einen Vorgriff auf die Zukunft zu machen, um Strukturprobleme zu bereinigen. Die gegenwärtige Generation die Leistung erbringen zu lassen für etwas, was mehrere Generationen in Anspruch nehmen. Ich glaube, dieser Grundsatz ist allgemein - auch in unserem Kreis - unbestritten. Der zweite Hinweis ist - das möchte ich gerade hier sagen -, wie weit man jetzt schon abschätzen kann, daß es nicht nur die Problematik eines Finanzausgleiches zwischen dem Bund und den Gebietskörperschaften Gemeinden und Land betrifft, sondern wir auch gesellschaftspolitisch darauf Wert legen müssen, daß es zu einem bewußten Lastenausgleich zwischen dem Land und den Gemeinden kommt. Bevor wir uns jetzt in irgendwelche Zahlenspielereien einlassen, nur zwei Zahlenvergleiche, meine Damen und Herren und auch Herr Finanzreferent, weil ich glaube, daß man mich von dieser relativen Vergleichsseite her auch verstehen wird, wenn ich als Gemeindereferent eine Reihe konkreter Vorschläge unterbreite. Wenn man von der Verschuldung redet, die sowohl das Land als auch die Gemeinden des Landes in den letzten Jahren erleiden mußte, dann sind wir gewohnt, dies dadurch zu messen, daß man die Belastung der ordentlichen Einnahmen durch den Schuldendienst, also durch Verzinsung und Tilgung, die Annuitäten für aufgenommene Darlehen, in Relation setzt. Darf ich nun das Ziel des Landeshaushaltes ganz nüchtern darstellen. Im Jahre 1970 hat das Land Niederösterreich 7,34% seiner ordentlichen Einnahmen für die Tilgung und Verzinsung von Schulden, also für Annuitäten, verwendet. Im selben Jahr betrug die gleiche Ausgabenpost der ordentlichen Haushalte aller Gemeinden des Landes Summa summarum 15,56%, also ungefähr das Doppelte. Im Jahre 1971 hat sich der Annuitätendienst, die Verschuldung des Landes, auf 5,78% verringert und haben sich die Annuitäten der Gemeinden auf 16,40% erhöht. Im Jahre 1972 hat sich der Schuldendienst des Landes auf 3,39% verringert und jener der Gemeinden auf 17,3% erhöht, im Jahre 1973 betrug der Schuldendienst des Landes 2,27% der ordentlichen Einnahmen und jener der Gemeinden Summa summarum über 18%. Wir werden in Kürze wieder den jährlichen Finanzbericht bekommen, wobei dieses Mal als Vorteil schon die Rechnungsabschlüsse aus dem Jahre 1973 verarbeitet sind, wodurch der ganze Bericht ein Jahr aktueller als bisher sein wird. Bei dieser Tendenz, meine Damen und Herren - das ist jetzt gar kein Neidkomplex, ich fühle mich sowohl als Landespolitiker als auch für die Gemeinden zuständig -, bei dieser Tendenz muß man, wenn man Strukturpolitik betreiben will, eben nach der Ursache forschen, warum das so ist. Die Ursache ist einfach die, daß der Nachholbedarf der niederösterreichischen Gemeinden, bedingt - wie ich schon einleitend sagte - durch die jetzige Hochkonjunktur, durch den größer und realistischer gewordenen Leistungshunger der Gemeinden, natürlich rascher als vorher befriedigt wird. Wenn man die noch ausständigen kommunalen Bauten, bei welchen es sich um relativ großvolumige Projekte handelt, nach ihrem finanziellen Erfordernis beurteilt, wenn man die ganze Bausumme von jährlich rund 3 Milliarden des außerordentlichen Investitionseinsatzes der Gemeinden wertet - dieser Betrag übersteigt die Hälfte des Investitionseinsatzes der gesamten niederösterreichischen Industrie, erst dann kommt das Land mit seinen außerordentlichen Vorhaben -, dann muß man doch zu dem Schluß kommen, daß in der Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden etwas nicht stimmt, wenn sie auch historisch gewachsen ist, was ich gleich einschränkend hinzufügen will. Und jetzt gibt es nur zwei Alternativen. Die eine Alternative ist, den neuen Finanzausgleich auch mit einer von dieser gesellschaftspolitischen Sicht her notwendigen Korrektur der Aufgabenteilung vorzubereiten. Ob diese Alternative politisch vertretbar erscheint, ist von mir nur ökonomisch zu beurteilen. Oder man macht das, was sich in der Tendenz auch zwischen Bund und Land und Gemeinden, ebenso auch - möchte ich korrekterweise sagen - mit der Milliarde Landeshilfe an die Gemeinden entwickelt hat: Man schafft bei Beibehaltung der Aufgabenteilung einen bewußten Lastenausgleich auf längere Sicht und hört auf mit diesem sporadischen „Da hast ein bisserl“. Machen wir schnell da ein Raumordnungsprogramm und dort wieder eines und dazu kommt der politische Streit, die Zerrissenheit der Förderungssysteme. Ich komme daher, um diesen Gedanken abzurunden, zu dem ersten Schluß, meine Damen und Herren. Der neue Finanzausgleich muß meines Erachtens bewußter als bisher alle Elemente der Aufgabenstruktur der österreichischen Gemeinden berücksichtigen, sowohl der industriellen Gemeinden mit einer stärkeren finanziellen Ausstattung, wie man immer wieder hört, als auch der Gemeinden im ländlichen Raum. Ein Wort noch zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Wenn man die historische Entwicklung dieses Phänomens beurteilen will, kommt man zu dem Schluß, Herr Präsident Reiter, daß der abgestufte Bevölkerungsschlüssel in seiner letzten Motivation wohl berücksichtigen wollte, daß größere Gemeinden auch größere, aufwendigere Aufgaben haben. Ist das klar? (Abg. Präsident Retter: „Habe ich gesagt, das kommt nur heute nicht mehr so zum Tragen.“) Nur kommt jetzt eines hinzu und ich habe mir erlaubt, dies in meinem Vortrag beim letzten Städtetag darzustellen. Wir leben in einer Zeit, in der es gesellschaftspolitische Aufgaben gibt. Wenn man heute einen industriefreien Raum für die Gesellschaft braucht, wenn man heute sagt, das ganze Waldviertel darf nicht industrialisiert werden, denn die Menschen in 30 Jahren werden dieses Luftreservoir brauchen, dann hat die Gesellschaft unbedingt die Aufgabe, diesem ganzen Raum aus dem Ertrag der gesellschaftlichen Arbeit einen Ausgleich dafür zu geben. Wissen Sie, diese Perspektiven kann man jetzt nicht mit „da ein Stückerl, dort ein Stückerl“ lösen, das bedarf einer Strategie, meine Damen und Herren, zu der sich die politischen Kräfte in der Republik leider noch nicht durchringen konnten. Es bedarf da vor allem, wie ich wiederholt erklärt habe, der Akzeptierung eines Rentabilitätsbegriffes, der über die bisherige Haushaltsrechnung sowohl unserer Betriebe als auch unserer Gemeinden hinausreicht. Wir neigen ja schon ein bißchen zu dieser Tendenz, wem ich das beweisen darf. Bis zum vorigen Jahr hat eine Gemeinde, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen konnte, eine Ausgleichshilfe bekommen. Nach der Buchhaltungsphilosophie hat es geheißen: Wenn Du Deine Pflichten nicht erfüllen kannst, ganz gleich warum nicht, dann kannst Du rechnerisch auch kein Geld haben, um etwas Außerordentliches zu bauen; deshalb bekommst Du nur den Ausgleich, damit Du Deine Pflichten erfüllen kannst, aber nicht um etwas Außerordentliches bauen zu können. Das hieße doch, daß bei Aufrechterhaltung dieser Tendenz solche Gemeinden wahrscheinlich nie mehr etwas für die Bevölkerung bauen hätten können. Jetzt hat der Kollege Ludwig mit einer Strukturhilfe im ländlichen Raum, im Grenzgebiet angefangen, er hat nur leider in seinem Bericht vergessen zu erwähnen, daß es eine gleiche Hilfeaktion auch für die nicht im Grenzgebiet gelegenen Gemeinden gegeben hat. Gestatten Sie mir daher, hierüber ergänzend zu berichten, damit wir auch hier den Blick auf die tatsächliche Struktur nicht verlieren. Meine Damen und Herren! 276 Gemeinden außerhalb des Grenzgebietes haben ebenfalls weniger Finanzkraft - das waren diese ermittelten 1670 Schilling - als die Grenzlandgemeinden. Im Nichtgrenzgebiet haben wir also ebenfalls 276 Gemeinden, die unterhalb dieses Schnittes liegen, und nur 175 Gemeinden, die über dem Grenzlanddurchschnitt liegen. Ich will damit nur sagen, daß dieses Problem nicht nur das Grenzland betrifft, sondern ein Strukturproblem des Landes darstellt. Hierzu kommt noch, das sage ich sehr boshaft am Rande, daß es noch immer rund 70 Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohner gibt, meistens Ihre politischen Heimaten, darunter Gemeinden mit 120, 150 Einwohnern. Ich weiß ja nicht, wie lange wir alle miteinander in dem Haus noch mit diesem Problem zu tun haben werden. Es wäre ja alles abgeschlossen, habe ich gehört. Als bleiben diese Gemeinden jetzt, versteinern sie? Fürstenhof mit 160 Einwohnern etwa, nebenan eine Industriegemeinde. Diese Gemeinden werden jetzt dauernd zum Land kommen und sagen: „Gib mir auch was.“ Ich überlasse es Ihnen, welche Schlüsse Sie daraus ziehen; ich glaube nur, so kann man auch nicht Strukturpolitik machen, daß man groß verkündet, wir haben eine Reform beendet, während in Wirklichkeit jetzt noch 70 Gemeinden - mit Recht, weil sie lebensunfähig sind - zur großen Mutter Land kommen und sagen: „Du, gib mir was.“ Aber wie gesagt, das war nur fast boshaft am Rande vermerkt, weil dieses Problem politisch mehr das Ihre als das meine ist. Ich komme zu dem Schluß, meine Damen und Herren, wir brauchen bis zum nächsten Finanzausgleich ein kurzfristiges Konzept. Ich erlaube mir, hierfür nur gedanklich, ohne Anträge, ein schon wiederholt geäußertes Dreipunkteprogramm vorzuschlagen. Ich würde erstens vorschlagen, daß wir die Idee der Erweiterung des Gemeindeinvestitionsfonds durch Konzentration und stärkere finanzielle Dotierung ergänzen, indem wir für diesen Fonds im engsten Einvernehmen mit der LandesHypothekenanstalt dort eine eigene Einrichtung für die Gemeindenfinanzierung mit der dem Arbeitstitel „Kommunalbank“ zugeordneten Funktion ausbauen. Eine zentrale Förderungsstelle, die transparent sein muß, ohne einen politischen Machtanspruch für eine Partei - ich werde dann gleich sagen, warum ich gerade darauf Wert lege -, die wenigstens zur Objektivierung der Sicht in die wirkliche Struktur beiträgt, brauchen wir bis zum nächsten Finanzausgleich. Ich würde zweitens vorschlagen, daß wir außer dem Schulbaufonds, der in den nächsten Jahren noch ganz große Aufgaben haben wird, alle aus Budgetmitteln gewährten und nicht im Gebührenhaushalt der Gemeinde verrechenbaren Landeskredite stunden oder ganz streichen. Ich sage ehrlich, so hart es mir fällt, daß ich 25 Millionen jährlich aus Bedarfszuweisungs-Darlehen zurückbekomme, das entspricht, nach 5 Jahren gerechnet, mindestens 100 Millionen Schilling; wenn heute die Annuitäten der Gemeinden insgesamt über 600 Millionen liegen, wären das allein 100 Millionen, die man aus dem Titel wegbekommen würde. Daher können wir vielleicht in Zukunft weniger rasant bauen, aber dafür könnten wir beruhigen, das würde ich da auf alle Fälle vorschlagen. Ich würde drittens vorschlagen, daß wir die voriges Jahr begonnenen Aktivitäten zum Strukturausgleich Grenzland und Mischgrenzgebiet kooperativer als bisher und vielleicht im finanziellen Einsatzvolumen effektiver als bisher durchführen. Ich glaube, daß diese drei Punkte - auch noch mehr, aber zumindest diese drei Punkte - für die nächsten Jahre bis zum Stadium der ersten Beratungen des nächsten Finanzausgleiches für unsere Verhandlungsposition gute objektive Voraussetzungen bringen könnten. Da die Länder offensichtlich beim letzten Finanzausgleich relativ günstiger als die Gemeinden abgeschnitten haben, hätte ich nur den bescheidenen Vorschlag, daß man bei den Verhandlungen, wenn es um Niederösterreich geht, vielleicht auch die Erfahrungen des Gemeindereferates zu Hilfe nimmt, denn es war ein bißchen merkwürdig, daß in dem großen Land bei diesen Fragen nicht einmal in einem Gespräch versucht worden ist, wenigstens einen Kontakt zum Gemeindereferenten herzustellen. Und warum sage ich Objektivierung? Meine Damen und Herren, aus einem einfachen Grund. Was ist passiert? (Landeshauptmann Maurer: Die Gemeindeverbände haben die Verhandlungen geführt!) Das weiß ich ja, entschuldigen Sie, ich habe ja nicht gesagt, der Landeshauptmann ist schuld. Warum sage ich Objektivierung, was ist passiert voriges Jahr? Meine Damen und Herren, ich bin voriges Jahr hier gestanden und habe geglaubt, es könnte einen Wert haben, den Hohen Landtag über die Grenzen der politischen Gegnerschaft hinaus wenigstens zu ersuchen, mit den Vorstellungen Schluß zu machen, es müsse unbedingt ein künstlicher Klassenkampf zwischen sogenannten reichen und armen Gemeinden geführt werden. Ich habe damals folgendes gesagt: Wenn man sich die Mühe nimmt und in die Haushaltsstrukturen aller Gemeinden hineinsieht, dann kommt man darauf, daß die Vorstellung längst passe ist, reiche Gemeinden, Industriegemeinden, wären rote Gemeinden, und arme Gemeinden, kleine Gemeinden, wären schwarze Gemeinden. Das Bild ist ja völlig anders geworden. Was aber haben Sie heuer gemacht, meine Damen und Herren? Sie haben im Zusammenhang mit der Beschlußfassung des Sozialhilfegesetzes nun durch Mehrheitsbeschluß in Fortsetzung dieser Tendenz in diese Sozialhilfeumlage, wie ich sie im Gegensatz zum Modell der Bezirksumlage nenne, auch die Lohnsummensteuer einbezogen. Sie selber, meine Damen und Herren, werden jetzt nach der Reihe, wenn Sie mit Ihren Bürgermeistern in den Gemeinden reden, die Durchrechnung nach dem neuen Sozialhilfegesetz vorgelegt bekommen. Ich habe da zwei Gemeinden, ich nenne die Namen nicht. Bei der einen Gemeinde erhöht sich jetzt der Aufwand für Sozialhilfe Summa summarum - wir haben schon die Vergleiche mit den bisher eigenen Leistungen auf diesem Gebiet angestellt - von 2,1 Millionen Schilling auf 5,8 Millionen Schilling. Bei der anderen Gemeinde Summa summarum von 4,4 Millionen Schilling auf 6,4 Millionen Schilling. Und jetzt kann einer von Ihnen aufstehen und kann sagen: „Ja, die haben's!" Ich könnte Ihnen dann dazu auch die Finanzkraft der Gemeinden nennen, ich könnte Ihnen auch die Verschuldung der Gemeinden nennen. Ich fürchte nur eines und das ist der Grund, warum ich dieses Thema angeschnitten habe, daß wir bei den Gemeinden, bei den eigenen und den fremden, das Vertrauen für eine Kooperation, welche in nächster Zeit für das ganze Landesgeschehen wichtig sein wird, in dem Maße verlieren, in dem wir weiterhin in dieser Kategorie arm und reich denken und handeln. Denn was geschieht denn wirklich? Gestatten Sie mir, dieses Wort ganz ohne Grimm: Ich komme aus einer Industriegemeinde, aus einem Industriegebiet. Ich bin aber Gott sei Dank in den letzten Jahren, darüber bin ich sehr glücklich, in hunderten Gemeinden gewesen, vorwiegend in Gemeinden des ländlichen Raumes mit anders gearteten politischen Strukturen als in meiner eigenen Heimatgemeinde. Denken Sie zwei Minuten mit mir diesen Teufelskreis durch, auf den ich hinarbeite. Du bist eine reiche Gemeinde, wir ziehen jetzt überall die Lohnsummensteuer ein, also gut, einverstanden. Die sogenannte reiche Gemeinde wird jetzt - abgesehen von ihren Aufgaben, über die ich gar nicht rede - bei der Aufbringung der Mittel schon erheblich mehr belastet als jene Gemeinde, die keine Lohnsummensteuer hat, das ist klar. Bei den Förderungen, die wir auf breiter Ebene wirksam werden lassen, werden die Gemeinden mit einer Lohnsummensteuer wieder benachteiligt. Das heißt - ohne einen bösartigen Hintergedanken so formuliert - sie werden zweimal gestraft. Jetzt kommt aber noch etwas dazu. Die Förderungen selbst, die oft in die Millionen gehen, und das Problem des Hallenbadbaues in Niederösterreich bis in den Norden des Landes. Die Gemeinden bekommen die 24 Millionen Schilling Investitionskosten mit dieser Hilfe der großen Gemeinden ja leicht zustande. Dann stehen die Hallenbäder - ich kenne sie -, und jeden Tag pritscheln sechs oder sieben Leute. Am Jahresende wird die Summe der Betriebs- und Erhaltungskosten ermittelt und dann kommen die Gemeinden noch einmal zum Land und wir zahlen die Haushaltsausgleiche. Meine Damen und Herren, wir fördern hier den Teufelskreis einer Entwicklung, der sich in den nächsten 10 Jahren progressiv zum allgemeinen Nachteil der Haushalte dieser Gemeinden auswirken muß. Wenn diese starke Heranziehung der sogenannten reichen Gemeinden wenigstens einen Sinn hätte, dann könnte man eine solche Politik sogar als Sozialist, der ja für den sozialen Ausgleich eintreten muß, gut heißen. Aber diese Politik führt Summa summarum zu einer Verschärfung der finanziellen Situation. Diese Dialektik, meine Damen und Herren, sollten Sie etwas näher und kritischer betrachten, als das bisher der Fall gewesen ist. Soweit zu diesen Dingen. Und jetzt eine letzte Betrachtung zum gesamten Problem der finanziellen Lage. Was geschieht jetzt in einigen, noch nicht in sehr vielen Gemeinden? Ich bitte vor allem die Bürgermeister, dies ein bißchen ernster zu beurteilen. Eine nicht so leistungsfähige Gemeinde stellt jetzt fest, sie könnte auch so etwas bauen, ein Freizeitzentrum um 20 Millionen Schilling, ein Hallenbad um 18 Millionen Schilling. Der Bürgermeister nimmt seinen Haushaltsplan, da hat er drei, vier Millionen Schilling drinnen. Die Gemeinde besitzt einen Grund, 20 ha, 25 ha. Diese Fläche könnten wir mit Freizeitwohnungen besiedeln, wenn da 100 Wiener herauskämen, das wäre eine Belebung. Was geschieht? Ich nenne jetzt keine Gemeinde, ich habe die Namen der Gemeinden in der Landesregierung aufgezählt, ich stehe auch für Detailauskünfte zur Verfügung. Ich will hier nur ein neues Problem andeuten. Solche Gemeinden kommen jetzt - unbeschadet ihrer politischen Mehrheit - auf die Idee, mit einem Baumeister eine GesmbH. zu bilden. Die GesmbH. hat den Vorteil, daß das Mindesteigenkapital 100.000 Schilling beträgt und jeder nur mit seinem eingelegten Kapital haftet. Jetzt kommt einer, der zufällig 7 Millionen Schilling hat - das gibt es auch schon - und als Gesellschafter mitmacht; er legt die 7 Millionen Schilling aber nicht in die GesmbH., dort legt er nur 60.000 Schilling ein, die Gemeinde legt 40.000 Schilling dazu. Diese GesmbH. einer Gemeinde und eines Geldgebers bildet sodann mit einem anderen, in manchen Fällen sogar mit dem, der bereits Gesellschafter der GesmbH. ist, eine Kommanditgesellschaft. Bei der Kommanditgesellschaft haftet der Komplimentär, in dem Fall die GesmbH., zwar mit dem ganzen Vermögen, das Vermögen ist aber identisch mit dem eingelegten Kapital. Der Kommanditist bringt jetzt 7 Millionen Schilling. Ich will nun gar nicht mißtrauisch gegen die Baumeister sein, aber es gibt jetzt schon Fälle, in denen die Gemeinde mit der GesmbH. folgenden Vertrag abschließt: „Ich gebe Dir 5 ha zum Verarbeiten.“ Die GesmbH. schließt jetzt mit dem Kommanditisten einen Vertrag ab: „Du darfst die 5 ha aufschließen - ahne Ausschreibung -, Du mußt einen Kanal hineinlegen, Du mußt Wasser hineinlegen, Du kannst machen, was Du willst.“ Ich habe einen solchen Vertrag vorgelegt bekommen, in dem sogar steht: „Du darfst auch die 300 Häuser bauen, die dort gebaut werden sollen.“ Ich bin neugierig, ob die Leute jetzt um eine Wohnbauförderung zu mir kommen werden, das ist auch noch zu erwarten. Und jetzt stellen wir um folgendes vor, nur diesen Aspekt wollte ich beleuchten: Das Projekt einer relativ finanzschwachen Gemeinde, in einem Fall ein Projekt von 150 Millionen Schilling, ein Hotel mit 70 Millionen Schilling wird dort gebaut, verlagert sich jetzt auf die Ebene der anonymen Kapitalgesellschaft. Durch deren Tätigkeit erhalten einzelne Firmen die Monopolstellung für Aufgaben, zu deren Erfüllung die Gemeinde nach der Gemeindeordnung öffentlich ausschreiben müßte. Abgesehen davon weiß ich, daß einzelne Leute dabei ein arbeitsloses Einkommen von Millionen Schillingen verdienen; nur weil die Gemeinde den Ehrgeiz hat zu sagen, sie sei auch leistungsfähig. Jetzt kommt das Dilemma. Diese Tätigkeit ist auf Grund der gegenwärtigen Rechtslage offensichtlich überhaupt nicht rechtswidrig. Wie Sie alle wissen, gibt die Verfassungsnovelle 1962 den Gemeinden grundsätzlich das Recht, sich wie ein Privater wirtschaftlich zu betätigen. Die Niederösterreichische Gemeindeordnung hat allerdings im Jahre 1965 - ob es verfassungsrechtlich hält oder nicht, weiß ich nicht - dieses Recht insoweit beschränkt, daß ein Bedarf vorliegen muß und eine Zweidrittelmehrheit für den Beschluß des Gemeinderates erforderlich ist. Das ist zumindest die Rechtslage. Bekommt die Aufsichtsbehörde so einen Vertrag - zum Teil muß sie ihn gar nicht kriegen, weil die Gemeindeordnung hierfür bestimmte reale Vermögenswerte voraussetzt -, hat sie keine Möglichkeit, hier einzuschreiten. Ich habe dieses Thema zum Schluß meiner Wortmeldung deshalb angeschnitten, weil ich hierzu eine Empfehlung abgeben will. Was hätte es für einen Sinn, wenn wir jetzt darauf dringen, den Gemeinden zu helfen, und die Gemeinden steigern sich dann in Projekte, Kurmittelhäuser, Hotels, Zweitwohnsiedlungen hinein, alles in der Größenordnung von hunderten Millionen Schilling. Wenn nämlich so eine Gesellschaft zugrunde geht, muß die Gemeinde ja selbst aufschließen; die Gemeinde kann sich der Aufgabe, Wasser- und Kanalbauten zu errichten, nicht entziehen. Dann kriegt die Gemeinde die Baustelle, der eine hat daran verdient und die Gemeinde muß bluten. Abgesehen von diesen negativen Konsequenzen, die zumindest rechtlich und theoretisch erwartbar sind, lautet mein Vorschlag, meine Damen und Herren, daß sich die Klubs die Gemeindevertreterverbände, mit dieser in beiden Lagern konkret nachzuweisenden Entwicklung doch endlich einmal ernsthaft auseinandersetzen. Drei Fragen müssen wir beantworten: Wollen wir das kommunalpolitisch? Das trifft beide Parteien. Will die Partei das gesellschaftspolitisch? Ich kann mir vorstellen, daß die eine Partei eine andere Auffassung als die andere hat, aber wenn wir es nicht verhindern wollen, weil wir es gutheißen, aber trotzdem unter Kontrolle halten wollen, dann müssen wir uns zusammensetzen und die entsprechenden Gesetze, soweit es verfassungsrechtlich möglich ist, so adaptieren, daß wir wenigstens der Aufsichtsbehörde, ohne Obrigkeitsstaat spielen zu wollen, ein Kontrollrecht einräumen. Das ist ein Gedanke, den ich heute aussprechen will. Zum Schluß glaube ich, daß auch ich etwas beantworten muß. Gestern haben wir über Computer gesprochen. Ich möchte einmal mit dem Harmlosen anfangen; ich hätte eine Bitte, weil es Ihnen wahrscheinlich immer wieder genauso geht wie mir. Ich habe hier auf dem Tisch ein Konzept, ein umfangreiches Konzept. Solche Konzepte werden erarbeitet, die Gemeinden kriegen Papier, die Gemeinden kriegen alles. Es werden Ihnen von ein paar Fachleuten jetzt tausend Sachen formuliert und es gibt sogar Leute, die sagen, die Politiker geht das gar nichts an, die verstehen nichts davon. Ich verstehe zwar nichts davon, aber ich weiß eines, daß dies eine Höllenmaschine ist, in die man vorne was reingibt und hinten kommt was anderes raus. Aber eines weiß ich auch, meine Damen und Herren, daß man eine solche Maschine, einen solchen Computer in einem so großen Land auch für die Vorbereitung wichtiger politischer Entscheidungen heranziehen kann. Das habe ich in Deutschland, in Hessen, gesehen, dort haben sie Regionalrechenzentren, die in Kooperation mit dem Land der gesamten Politik echte Vergleichsdaten, Alternativdaten, zur Verfügung stellen. Ich möchte hier mitteilen, daß ich die Absicht habe, in der nächsten Sitzung der Landesregierung das Thema schon aus diesem Grunde zur Sprache zu bringen, darüber hinaus aber auch aus einem zweiten Grund. Ich bin jetzt nicht in der Lage zu beurteilen, was in Paris geschehen ist. Ein Abgeordneter des Hauses hat hier Vorwürfe erhoben, dazu kann man stehen wie man will. Ein anderer Abgeordneter des Hauses ist aufgestanden und hat gesagt: Was wollt Ihr denn? Ihr, die Regierung, habt ja da zugestimmt! Gut, Kollege Buchinger, ich hätte es aber gestern als sehr fair empfunden, wenn bei dieser Gelegenheit auch der entsprechende Beschluß verlesen worden wäre. Darf ich das jetzt, nur damit das Thema möglichst korrekt beleuchtet wird, nachholen? Der Herr Landeshauptmann hat am 7. Mai des heurigen Jahres beantragt, die Landesregierung wolle die Teilnahme der betreffenden Herren am 1. Lesetest der von der Gemeinde Amstetten erstellten Formulare „Einwohnermeldewesen“ auf dem Belegleses in Paris beschließen. Ich gebe jetzt sogar zu, daß der Autor dieses Antrages unter dem terminus „der von der Gemeinde Amstetten erstellten Formulare“ verstanden hat, das wäre ein Rucksack oder ein Koffer voll Material aus einer Stadt. Für mich und meine Regierungskollegen möchte ich mitteilen, daß wir darunter etwas anderes verstanden haben. Wenn jemand eine Dienstreise zu der Firma Kontrolldata unternimm, die offensichtlich die Einladung nur macht, um ein Gerät auszuprobieren, kann er jetzt, nachdem die Gemeinden eingeladen worden sind, nach einem bestimmten System oder nach ihren eigenen Auffassungen auf Formularen etwas vorzubereiten, auch bloß so ein Papierl mitgenommen haben, um das System prinzipiell zu testen. Ich weiß nicht, was diese Herren mitgenommen haben, wir haben darüber keinen Bericht bekommen. Ich kann mir aber vorstellen, Herr Landeshauptmann, daß wir doch einen Bericht abverlangen, weil dieses Thema ja grundsätzlich interessant, wenn nicht ernst ist. In welcher Art das konkret vor sich gegangen ist, was man darunter verstanden hat. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Der Pospischil! - Abg. Buchinger: Das ist ja aufgezeigt worden. Ist denn nicht gesagt worden, was alles mitgenommen worden ist?) Meine Herren, lassen Sie mich aussprechen. Das wissen Sie vielleicht, wie es hergegangen ist, und der Pospischil weiß es, nur ich weiß es nicht. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Vormittag war eine Presseinformation!) Na ja, ich möchte nur sagen, so kann man es auch nicht machen, meine Herren. Wenn ein Abgeordneter hier eine Behauptung aufstellt - das kommt oft vor -, so wird er dazu stehen. Die Frage ist nur, daß Sie uns nicht jetzt, weil das Thema an sich unangenehm ist, in eine Verantwortung hineinziehen, die ich für diesen Beschluß ... (Landeshauptmann Maurer: Da steht es ja ganz genau drinnen!) Aber ich habe ihn ja da, Herr Landeshauptmann, sagen wir es gleich: „Die Nö. Landesregierung wolle die Teilnahme des Herrn Dipl. Ing. Weber und Kudernatsch am ersten Lesetest der von der Gemeinde Amstetten erstellten Formulare ,Einwohnermeldewesen' auf den Belegleser CDC 955 in Paris beschließen.“ (Unruhe im Haus.) Herr Landeshauptmann, kommen wir zum Schluß. Ich habe auf den Zwischenruf gewartet und ich freue mich auf die Diskussion in der Regierung, denn ich werde noch ein Zweites vorbringen. Gestatten Sie mir doch, daß ich dies hier in meiner politischen Funktion als Regierungsmitglied sage. Der Herr Landeshauptmann behauptet nun - ich gebe zu, er hat den Auftrag gegeben -, am Wahltag eine Hochrechnung durchgeführt zu haben. Bitte. Darf ich nur zur Beleuchtung, weil das auch der Kollege Buchinger gesagt hat, feststellen: Er hat halt Ideen! Wenn dies die Atmosphäre ist, in der Ideen ausdiskutiert werden, die vielleicht, wie ich mir gestern von einem Fachmann sagen ließ, ein paar hunderttausend Schilling kosten, gemeint ist die Speicherung, die Vorbereitung so einer Hochrechnung, dann gratuliere ich. Wir werden ja darüber reden. Du wirst dann sagen, aus welchen Mitteln das gedeckt wird, und ich werde mir erlauben, dann einen Gegenantrag einzubringen, wer das zahlen soll. Herr Landeshauptmann, diese Haltung: „Geht euch nichts an, ich bin der Landeshauptmann, der Wahlleiter, ich kann machen, was ich will“, diese Tendenz haben wir in den letzten Jahren zur Genüge kennengelernt, meine Herrschaften. (Abg. Rcmeder: Eine solche Formulierung! - Landeshauptmann Maurer: Diese hat ja die Richtung gezeigt!) Nehmen Sie bitte, Herr Landeshauptmann, in aller Kameradschaft eines zur Kenntnis: Ich halbe es bei der Antrittsrede, die hier gehalten worden ist, deutlich gesagt und ich bleibe auf dem Faden. Die Zeit ist vorbei, in welcher der Landeshauptmann öffentlich die Meinung vertreten kann, er wäre der Kaiser von Niederösterreich. Dieser Zustand wird auf die Dauer von mir nicht mehr geduldet werden. (Landeshauptmann Maurer: Das ist schon wieder etne Anschuldigung, die nicht stichhältig ist. - Unruhe. - Präsident Dipl. Ing. Robl gibt das Glockenzeichen. - Abg. Anzenberger: Das haben die Wähler bewiesen!) Nein, Herr Landeshauptmann, wir haben oft über die Vorbereitung der Wahl gesprochen; wir beschließen, meine Herren, was die Schreibkraft am Wahltag erhält, die 100 Schilling Gebühren werden beschlossen, alles beschließen wir. Warum sollten die Regierungsmitglieder eine Hochrechnung, die doch vertretbar wäre, nicht bekommen? Kollege Buchinger, das stimmt ja nicht, was da gesagt worden ist, daß wir alle halbe Stunde den Auszug mit den einlaufenden Wahlergebnissen und den Vergleichsdaten bekommen hätten. Das ist doch etwas anderes, wenn ich einen Auszug aus dem Computer kriege, als eine Hochrechnung, die ich eine Woche vorher vorbereiten muß und die eine Menge Geld kostet. Ich hoffe, Sie verstehen, worum es da geht. Der Landeshauptmann hätte doch darüber beschließen lassen können, ob es sinnvoll wäre, eine Hochrechnung zu machen. Er hat uns berichtet, der Herr Professor macht das; wenn wir doch darüber geredet haben, warum verschweigt er uns dann das? Wäre dem Landeshauptmann eine Perle aus der Krone gefallen? (Abg. Zimper: Dann hätten Sie es halt eine Woche vorher gehabt!) Schauen Sie, Sie kenne ich ohnehin, Sie vertreten alles. Aber warum kann der Landeshauptmann nicht einem Regierungsmitglied ein Hochrechnungsergebnis übermitteln, ja, meine Herren, warum denn nicht? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Selbst wenn Sie damit recht hätten, daß dies das alleinige Recht des Landeshauptmannes wäre, kann ich zum Schluß nur sagen: Armer Landeshauptmann, der sich sogar verletzt fühlen würde, wenn er seinen Regierungskollegen das Ergebnis einer Maschine übermittelt. (Beifall bei den Sozialisten.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Als nächster Redner kommt der Abg. Pospischil zu Wort. Abg. POSPISCHIL: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es war natürlich nicht anders zu erwarten, als daß es dem Sprecher der ÖVP - ich habe das gestern ja schon angedeutet - vorbehalten war, die Dinge zu verniedlichen, es war der Kollege Buchberger (Abg. Romeder: Falsch gespeichert! Buchinger!) Buchinger. Entschuldigen Sie. Hoffentlich programmieren Sie auch immer so richtig, wir werden darauf achten, was Sie dann später auszusagen haben. (Abg. Romeder: Ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet!) Gerade Sie, Herr Romeder, sollten sich selber im Zaum halten. Ich kann es verstehen, daß Sie einen Weg suchen, um aus der unangenehmen Situation herauszuschlüpfen. Es ist für Sie unangenehm, die Fakten liegen auf und sind unverrückbar, da gibt es einmal überhaupt nichts. (Abg. Zimper: Was ist denn da unangenehm? - Abg. Romeder: Das ist ein Widerspruch zu Ihrem Landeshauptmannstellvertreter!) Ich will mich auch nicht damit beschäftigen, sondern auf einzelne Dinge zu sprechen kommen, die gestern der Herr Kollege Buchinger hier klarzumachen versucht hat. Er meint nämlich, ich hätte nichts anderes zu tun, als die Leistungen der Beamten zu degradieren, nicht anzuerkennen, was hier alles im Lot ist. (Abg. Romeder: Das sind wir schon gewohnt!) Er verweist zum Beispiel auf die großen Leistungen auf dem Sektor der Wohnbauförderung. Wissen Sie, warum ich gestern auf die ganze Problematik nicht eingegangen bin? Weil ich mich schon jahrelang bemüht habe, 'den Damen und Herren des Hohen Hauses in diesem Zusammenhang klarzumachen, daß volumenmäßig sicherlich rein optisch gesehen sehr viel drinnen ist, dies aber mit einer echten Leistung, mit einer Rentabilität, wie Sie meinen, überhaupt nichts zu tun hat. Die Wohnbauförderung, dieses umfangreiche Arbeitsgebiet, beschränkt sich ja in der Hauptsache nur auf den Ausdruck von Listen - von Arbeitslisten, Abstimmungslisten, Sitzungslisten - und Schuldscheinen für die Bundeswohnbauförderung und die Landeswohnbauförderung. Da ist ein schneller Ausdruck möglich. Ich habe hier einmal eine Viertelstunde lang versucht, diese Dinge aufzuzeigen und Ihnen dann klarzumachen, daß man dazu nur ganz kurze Zeit braucht, weil es nur allgemeine, herkömmliche Dinge sind. Da braucht man keine Spezialisten dazu, die Programme werden nach Wahl ins Haus geliefert, es ist Geschmackssache, ob man nun zu dem einen oder zu dem anderen Programm greift, aber keine besondere Leistung. Was wir immer und Ich auch im letzten Jahr wiederum urgiert haben, ist etwa die in Aussicht gestellte Datenbank. Ich frage Sie, ob diese Datenbank heute vorhanden ist. Die EDV-Abteilung müßte also in der Lage sein, in verhältnismäßig kurzer Zeit eine altersmäßig geordnete Liste der gesamten Vertragsbediensteten des Landes, wie in Aussicht gestellt wurde, sofort auszudrücken. Nun frage ich Sie, kann sie das überhaupt? Seihen Sie, darum geht es also, wenn wir hier auf die Anlagen im Haus zu sprechen kommen. Um die Verbesserung der Verwaltungsstruktur durch die Automation schlechthin und um nichts anderes, und das wollen Sie nicht einsehen. So leisten sie immer Schützenhilfe; das ist aber nicht zielführend, wenn wir uns bemühen, hier klarzumachen, daß in der Verwaltung andere Dinge ausschlaggebend sind. (Abg. Wittig: Warum gehen Sie nicht in die Abteilungen? Ich habe Sie im Vorjahr eingeladen! Sie waren noch immer nicht dort!) Außer Ihnen, mit Ihrer Bemerkung hier, hat es noch niemand der Mühe wert gefunden, mich einzuladen und zu sagen, kommen Sie einmal her, schauen Sie sich um. (Abg. Kurzbauer: Auf den Knien werden wir es tun!) Das wäre nur recht und billig. Ich maße mir überhaupt nicht an, hinzugehen und hier zu prüfen, das ist nicht meine Angelegenheit. Aber ich bin sehr gerne bereit, hinzukommen und mitzuarbeiten oder mitzuberaten. Verstehen Sie, das ist ein Unterschied, lieber Herr Kollege. (Abg. Romeder: Objektivität!) Die modernste Automationstechnik und die Erfordernisse der öffentlichen Verwaltung müssen in einem zukunftsorientierten Gesamtsystem vereinigt werden, das meinen wir damit und nichts anderes. (Landeshauptmann Maurer: Anschuldigungen aussprechen! -Das kann man!) Das sind keine Anschuldigungen, das sind Tatsachen. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe, bringen, ich schwöre es Ihnen, wir könnten noch mehrere solche Dinge aufzeigen, die auch für Sie sehr unangenehm sind. (Landeshauptmann Maurer: Zeigen Sie sie auf!) Herr Landeshauptmann, Sie brauchen nur die Stenographischen Protokolle der letzten Jahre herzunehmen, da steht Punkt für Punkt drinnen, was wir bemängeln, was nicht in Ordnung ist in der gesamten Verwaltung. (Abg. Blochberger: Solche Behauptungen aufstellen! - Landeshauptmann Maurer: Keinen einzigen Punkt haben Sie erhärten können. - Unruhe. - Präsident Dipl. Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Mir kommt es so vor, als hätten Sie überhaupt kein Interesse an der Automatisierung, an der Vereinfachung, an der Neugestaltung der Politik in dieser Richtung, weil Sie sich ja - ich finde keinen anderen Ausdruck - zu Verwaltungsgehilfen hoher Beamter degradieren lassen. Wenn das Sinn und Zweck einer Reform ist, dann - daß ist keine Beleidigung, das ist eine Feststellung - werde ich ... (Landeshauptmann Maurer: Das ist schon wieder eine Beleidigung! Eine Beleidigung für die braven Beamten!) ich werde keinen Beamten beleidigen, ich weiß das zu schätzen. (Landeshauptmann Maurer: Sie haben das gemacht unter dem Deckmantel der Immunität!) Nein, ich habe nur festgestellt, daß Sie sich in dieser Hinsicht nur auf deren Aussagen beschränken und auf keine anderen. Nun zum Kern der Sache, zum zweiten Problem; auch dazu müßte ich etwas sagen. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel hat hier schon darauf verwiesen und gestern hat der Herr Abg. Buchinger ja auch bestätigt, daß hochgerechnet wurde. Damit wurde zugegeben, daß die Verwendung des Gerätes außerhalb des Widmungszweckes und ausschließlich im Interesse der ÖVP erfolgt ist. Nichts anderes war es, weil die Hochrechnungen ja nicht unseren Mitgliedern der Regierung zugegangen sind, sondern nur den Regierungsmitgliedern der ÖVP zur besseren Information dienten. Das wurde hier auch vom Herrn Landeshauptmannstellvertreter Czettel bestätigt und davon kann man nicht abgehen, denn die Entwicklung eines Hochrechnungsprogramms kostet mehrere hunderttausend Schilling. Da Sie uns immer unterstellen wollen, es wäre für uns in der Wahlnacht oder am Nachmittag der Wahl nicht so gelaufen, wie wir uns das gewünscht hätten, verweise ich auf einen Artikel der Zeitschrift „Kommunale EDV-Gemeinschaft”, worin klar zum Ausdruck kommt, daß das schwarze Landeshirn am späten Nachmittag nicht einen Lichtstrahl gehabt hat, ob Sie überhaupt das 31. Mandat gewinnen, und daß bis zum Schluß auch nicht sicher war, daß Sie es gewinnen werden. (Landeshauptmann Maurer: Wir haben es ja erlebt!) Nur hochgerechnet wurde es dann, nicht wahr? Das geben wir zu. aber Sie haben sich ja viel mehr erwartet vom Ausgang dieser Wahl. Das eine Mandat ... (Unruhe. Ruf bei der ÖVP: Genügt euch das nicht? - Heiterkeit bei der ÖVP.) Gerade mit einem blauen Auge sind Sie noch davongekommen, meine Herren. (Abg. Dr. Bernau: Ich wünsche mir bei jeder Wahl das blaue Auge!) Nun ja, ich kann mir schon vorstellen. daß das nicht sehr angenehm ist. Nun zu der Angelegenheit mit den Daten, die ins Ausland transferiert wurden. Hier wurde gesagt, die Regierung - die Gesamtregierung - hätte davon Kenntnis gehabt ... Hier wurde auch gesagt, daß es sich darum gehandelt habe, Formblätter im Zusammenhang mit dem Meldewesen zu testen, wofür es natürlich nur diese Möglichkeit und keine andere Möglichkeit gegeben habe. Ich möchte auch darauf noch zu sprechen kommen, was der Herr Abg. Buchinger gestern gemeint hat, daß dies nämlich gang und gäbe wäre, auch vom Bund her wüßte er es. Da müssen Sie aber auch konkreter werden, denn es handelt sich immer darum, welche Daten transferiert werden. Ob es sich um Meldedaten oder um Daten handelt, die im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Überlegung stehen, das ist doch ein Unterschied. Hier aber handelt es sich um heiße Daten, oder um harte Daten, so heißt es in der Computersprache. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß hierbei auch das Bundesverfassungsgesetz und das Meldegesetz nicht außer acht zu lassen sind. Ich bin noch gar nicht davon überzeugt, daß das Land berechtigt ist, im Meldewesen die Daten von den Gemeinden einzuholen. Das gehört einmal rechtlich überprüft. Ich möchte mir hier nicht anmaßen, sofort zu sagen, daß es gänzlich falsch wäre, aber ganz so einwandfrei scheinen die Dinge nicht zu sein. Es hätten also die Formblätter über die Belegleser getestet werden sollen. Es gibt IBM-Belegleser, es gibt Philips-Belegleser und, wie Sie also gehört haben, CDC-Belegleser. Da gibt es verschiedene Formblätter und Formate des Beleges, die zwischen 66 X 76 mim und 229 X 305 mm liegen. Die maximale Zeilenanzahl bei jeder Größenordnung der Belege ist zu prüfen. Das alles ist in einem Test auszuwerten. Die Leseleistung wäre unter Umständen noch zu prüfen. Sie beträgt zum Beispiel bei einem Philips-Leser 200 Zeichen pro Sekunde, das entspricht bei 5 DIN-A-4-Seiten meinetwegen pro Minute so und so vielen Ausdrucken. Das können Sie alles einlegen, das können Sie alles prüfen. Sehen Sie, auch dazu haben wir im Zusammenhang mit dem Datenverbundsystem Land-Gemeinden Überlegungen angestellt und sind der Meinung, daß hier wieder - wenn ich das gleich anschneiden darf - etwas eingeleitet wurde, was sehr bedenklich erscheint. Es wurde etwas erprobt und man weiß dann nicht, ob es hier im Haus funktionieren wird. Wenn Sie nur die eine Sache hernehmen, die ich jetzt angezogen habe, so möchte ich Ihnen sagen, wie lange zum Beispiel die Erfassung des gesamten Meldewesens dauert. Es handelt sich dabei etwa um 1,400.000 Einwohner in Niederösterreich, wenn ein Blatt pro Einwohner über den Computer erfaßt werden müßte, dauert dies für ganz Niederösterreich etwa 300.000 Minuten, das sind 5000 Stunden. Ein Jahr hat 8000 Stunden, das bedeutet etwa ein Jahr Zweischichtbetrieb, durchgehend in 12 Arbeitsstunden, und eine vollständige Anlageblockierung. Man kann also sagen, das wollten wir nicht, es hätte etappenweise vorgegangen werden müssen und vorerst nur jene Gemeinden, die sich hierzu bereit erklären, eingespeichert werden können. Das eine Beispiel zeigt schon, daß man hier sicherlich nicht den richtigen Weg einschlägt, sondern wiederum verkehrt geht. Sie haben auch gestern bemerkt, daß diese Anlage schon wieder überholt ist, und daß sicherlich auch der Generationswechsel derart schnell ist, daß man sich auch in dieser Hinsicht im nächsten Jahr wieder Gedanken machen müßte. Erinnern Sie sich noch daran, daß ich Sie vor Jahren darauf aufmerksam gemacht und gemeint halbe, man müßte hier sehr vorsichtig sein und die Anlage nicht ankaufen, sondern mieten. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Aber Herr Kollege! Vier Jahre Mietpreis ist gleich Kaufpreis und sechs Jahre Arbeitskraft!) Ob die Amortisation da ist, ist die zweite Frage, das müßte auch noch überprüft werden. Herr Landeshauptmannstellvertreter, jeder Fachmann wird Sie bestimmt in dieser Hinsicht aufklären. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Der IBM-Fachmann und der UNIVAGFachmann, weil sie ein Geschäft machen wollen!) Aber die sagen ja nicht, Sie sollen sie kaufen, sondern Sie sollen sie mieten, weil es wirtschaftlicher ist. Wir reden ja nur vom Wirtschaftlichen, daher brauchen Sie sich darüber nicht aufzuhalten. (Landeshauptmann Maurer: Auch das hat die Regierung einstimmig beschlossen!) Ja gut, das sagt aber noch lange nicht, daß man in der Zukunft weiterhin so vorgehen sollte. Sehen Sie, das sind also die Schwächen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Da wird alles einstimmig beschlossen und dann wird alles kritisiert! - Zweiter Präsident Binder: Ich würde vom Rednerpult aus berichtigen, wenn hier falsch argumentiert wird.) Wenn wir etwas kritisch bemerken, ist Ihnen das nicht recht; dann kommen Sie und sagen belehrend, wir hätten nur dieses und jenes gehört. Ich glaube, daß nicht wegdiskutiert werden kann, daß die Daten ins Ausland transferiert wurden, ohne daß die notwendige Aufsicht erfolgte. Das kann man nicht wegdiskutieren. Das Land hat hier in einer Weise versagt, die wirklich als fahrlässig bezeichnet werden kann. Es handelt sich ja bei den Testgemeinden nicht nur um Amstetten, es handelt sich auch um Ernstbrunn, Hainburg und Klosterneuburg. Ob von diesen Gemeinden nicht auch noch Daten ins Ausland transferiert wurden, das weiß ich nicht. (Landeshauptmann Maurer: Schon wieder Anschuldigungen. Sie werden vor Anschuldigungen und Beleidigungen nicht fertig!) Aber ich stelle die Anfrage, ob dies geschehen ist. Das müßten Sie, Herr Landeshauptmann, wissen. (Landeshauptmann Maurer: Stellen Sie diese ordnungsgemäß. Ich bin bereit, Antwort zu geben!) Na, das habe ich ja gerade getan. Ich habe es gerade getan. (Abg. Dr. Bernau: Sie verdächtigen nur!) Das ist keine Verdächtigung, das sind Fakten, das können Sie nicht hinwegdiskutieren. Die Daten sind ins Ausland gekommen. (Abg. Romeder: Was ist denn das, was in der Zeitung steht? - Unruhe - Präsident Dipl. Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Von Amstetten wissen wir es genau, andere Testgemeinden sind miteinbezogen, es handelt sich um Ernstbrunn, um Hainburg und um Klosterneuburg. Ich weiß nicht, ob von diesen Gemeinden nicht auch Daten transferiert wurden. (Landeshauptmann Maurer: Verdächtigungen wurden genug ausgesprochen!) Das müssen Sie wissen und ich frage Sie. Das ist keine Verdächtigung, keine Verleumdung, sondern eine Frage. Ich glaube, die müßte doch gestattet sein. Meine Damen und Herren, nichts konnte widerlegt werden in dieser Hinsicht. Es wird nur bagatellisiert und verniedlicht. Es bleibt trotzdem eine ernste Angelegenheit. Wenn ich die Worte Ihres Bundesparteiobmannes Dr. Schleinzer noch einmal verwenden darf, geht es darum, den einzelnen Staatsbürger vor der Anonymität der Bürokratie und den Möglichkeiten, die mit der Verwendung von gespeicherten Daten im Zusammenhang sehen, in gebührlicher Weise in Schutz zu nehmen. Um nichts anderes geht es dabei. Abschließend vielleicht noch ein paar Bemerkungen zur Gesamtproblematik der Verwaltung, Herr Abg. Buchinger. Es hat überhaupt keinen Sinn, wenn wir die Mißstände nur beklagen und nicht versuchen, diese auch zu ändern. In unserer Landesverwaltung scheint es so zu sein, daß sich nichts ändern darf. Ein versteinertes Verhältnis, wie wir das in Niederösterreich auch überhaupt erkennen. Ich möchte gar nicht sagen, daß die Landesverwaltung krank ist, aber sie marodiert. Wenn man so etwas hier erkennt, dann ist es höchste Zeit, etwas zu tun, damit eine Heilung möglich wird. Die Landesverwaltung !braucht eine Therapie und keine Beruhigungspillen, meine Herren. Es geht in diesen Fragen nämlich um den harten Kern der Politik, um die Wirtschaftspolitik, um die Finanzpolitik und auch um die Personalpolitik, also um das Essentielle, um Grundsatzfragen, bei denen die Effektivität in den Vordergrund zu rücken hat und die nicht aus Gründen der Popularität hinwegdiskutiert werden sollten. Mit Gemeinplätzen ist in dieser Hinsicht nichts zu machen. Wir laden Sie also neuerlich ein, zu überlegen, wie man hier künftighin vorgehen kann, damit ein Riegel vorgeschoben wird und Mißbräuche ausgeschlossen sind. D s liegt sicherlich im Interesse aller Abgeordneten dieses Hauses. Zum Schluß noch zum Resolutionsantrag des Herrn Abg. Buchinger im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, mehr Mittel für ein ständiges Informationsorgan zu bekommen, um die Bevölkerung, wie es heißt, in aktueller Weise besser über das Landesgeschehen zu informieren. Diesem Antrag kann meine Fraktion nicht beitreten und nicht zustimmen. Die Vorgeschichte wird Ilhnen sicherlich noch in bester Erinnerung sein, uns aber in schlechtester Erinnerung aus der Perspektive Inseratenangelegenheiten und was es da sonst noch alles gegeben hat. Es wäre auch darüber erst von der Regierung zu beraten, dann sind wir gerne bereit, über diese Angelegenheit mit Ihnen zu verhandeln. Vorerst können wir diesem Antrag aber unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zum Wort gelangt der Abg. Buchinger. Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beitrag des Herrn Landeshauptmannstellvertreters, aber vor allem jener des Herrn Abg. Pospischil jetzt veranlaßt mich, noch einmal zu der gestern aufgeworfenen Frage EDV etwas zu sagen. Herr Kollege Pospischil, Sie haben gesagt, daß uns die Situation unangenehm wäre, die Sie gestern aufgezeigt haben. Das muß ich verneinen. Was soll uns unangenehm sein? Ich habe gestern nur versucht, einige Dinge ins rechte Licht zu setzen, über die Sie anscheinend falsch informiert waren. Ich habe das gestern vermutet bei den Verdächtigungen, die hier sehr offen ausgesprochen werden. Heute haben Sie es ja vermieden, hier am Rednerpult von Spionage und so Dingen zu sprechen. (Abg. Posptschtl: Ich habe auch gestern kein Wort davon gesagt.) Ich habe Ihnen gestern gesagt, daß der Herr Abg. Brezovszky einen sehr deutlichen Zwischenruf gemacht hat, wobei er gesagt hat, die Spione sitzen hier im Haus. Wenn Sie heute die Zeitungen verfolgen, Ihre Arbeiter-Zeitung und auch den Kurier, so liegt das ja auf der Richtung, die wir gestern vermutet haben. Ich weiß schon, daß es momentan sehr populär ist, solche Dinge zu verkaufen. Sie haben bei Ihren Fraktionskollegen in Deutschland sicherlich gute Erfahrungen gesammelt, daß sich diese Dinge pressemäßig auswerten lassen bzw. daß sie von der Presse sehr gern genommen werden. Das war anscheinend die Absicht. Herr Abg. Pospischil, es liegt die Vermutung nahe - ich kann das nicht beweisen -, daß Sie die Presse bereits vor Ihrer Rede über diese Dinge informiert haben. Ich sage nur, es liegt die Vermutung nahe. Und sehen Sie, Sie müssen sich einig werden mit Ihrem eigenen Organ, mit der Arbeiter-Zeitung, über Ihre Aussagen hier und das, was dort geschrieben wird. Sie haben heute wieder etwas in Zweifel gestellt und zum Beispiel gesagt, es gäbe noch immer keine Landesdatenbank. Lesen Sie bitte in der heutigen Arbeiter-Zeitung nach, hier wird sehr wohl auch von einer Landesdatenbank geschrieben. Da muß man die Dinge ein bißchen klarer formulieren und nicht der Bevölkerung da und dort immer wieder etwas hinwerfen, wodurch bei vielen ein falscher Eindruck entsteht, weil man dann nicht weiß, was wirklich vorhanden ist. Und ich bleibe bei meiner Behauptung von gestern, daß Sie die Leistungen der Bediensteten, die in dieser Abteilung arbeiten, hier heruntergekanzelt haben. Ich bleibe bei dieser Behauptung. (Beifall bei der ÖVP.) Und sagen wir doch nicht, die Wohnbauförderung, die Erstellung der Listen usw., das ist nichts. Hier sind vom Land Programme erarbeitet worden, die es sonst nirgends gibt. Sie sind hier erarbeitet worden, mit all den Fehlern - die habe ich gestern ja nicht abgestritten -, die es überall gibt, auch im Bundesrechenzentrum. Selbst mit all den Fehlern wird aber doch zum Vorteil der Landesverwaltung und nicht zuletzt der Bürger in diesem Land gearbeitet. Ich habe auch gestern klargestellt, daß man sicherlich über eine bessere Ausnutzung, über eine bessere Rentabilität, sprechen kann, daß sich aber auch darüber die Fachleute nicht einig sind. Ich halbe das, glaube ich, gestern sehr deutlich gesagt und brauche mich also hier nicht wiederholen. Ich darf nur noch eines zu dem sagen, was Sie heute zum Unterschied von gestern ein wenig besser umschrieben gebracht haben: „Daten transferiert ins Ausland.“ Das kling so ungeheuer anrüchig, muß ich sagen. Der Herr Landeshauptmann hat es ja heute mehr oder weniger bestätigt, daß auf Grund eines Regierungsbeschlusses - so genau wußte ich gar nicht, was in dem Regierungsbeschluß steht, weil mir das ja nicht zugänglich ist, aber er wurde heute vorgelesen -, daß also am 7. 5. 1974 zwecks Erstellung von Formularen über das Einwohnermeldewesen auf dem Belegleser CDC 955 in Paris Versuche gemacht wurden. Herr Abg. Stangl, Ihre Regierungsmitglieder müssen diesen Antrag sehr oberflächlich gelesen und zugestimmt haben; daß da nicht einer gefragt hat, welche Formulare schickt man nach Paris? Das wundert mich, da bezweifle ich, daß lhre Regierungsmitglieder sich solche Dinge sehr ernst anschauen. Wenn man also Bedenken gehabt hätte, daß hier Daten transferiert werden, dann machen Sie bitte nicht dem Landeshauptmann den Vorwurf der Fahrlässigkeit, dann gilt er für die gesamte Regierung, auch für Ihre Mitglieder. (Beifall bei der ÖVP.) Eines aber glaube ich bestimmt und habe das gestern auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht: Hätte man diese Versuche nicht gemacht, Herr Abg. Pospischil, wären Sie wahrscheinlich der erste gewesen, der hier an dieser Stelle gesagt hätte, daß es noch viel billigere, viel bessere Methoden gibt. Man hätte sich auf irgendeine Firma geeinigt und Sie häuten sicherlich wieder solche Vorwürfe gemacht. Ich sage noch einmal, man kann über verschiedene Dinge reden, ich halte es aber für richtig, vor solchen großen Investitionen sich mehrere Möglichkeiten anzusehen, unter anderem auch Geräte, die in Österreich zu dieser Zeit nicht zur Verfügung gestanden sind. Damals hat es nur das System einer Firma hier in Österreich gegeben. Um auch Systeme anderer Firmen zu erproben, mußte man ins Ausland gehen. Herr Abg. Pospischil, ich bitte auch zu verstehen, daß ich auf das, was ich gestern vom Bundesrechenzentrum und anderen Dingen gesagt habe, nicht mehr eingehen will, um nicht da und dort andere Beamte auf Bundesebene in Schwierigkeiten zu bringen. Nehmen Sie aber zur Kenntnis, daß solche Versuche immer wieder auch im Ausland gemacht werden, wobei unseren Beamten genauso wie jenen auf Bundesebene natürlich die Vorsicht geboten ist, diesen Vorgang persönlich zu überwachen. Ich habe gestern sehr deutlich gesagt, daß ein Beamter von hier mitgefahren ist und daß in Paris die Versuche unter Aufsicht dieses Beamten durchgeführt wurden. Jetzt, wo diese Maschine in Wien steht, geschieht das hier in Wien. Ich hoffe, Sie verdächtigen nicht die Landesregierung, daß durch eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wien vielleicht ein anderes Land oder irgendwer sonst die Unterlagen des Landes Niederösterreich bekommt. (Abg. Stangl: Es ist ja ein Unterschied zwischen einem anderen Bundesland und dem Ausland!) Ich glaube auch, Herr Abg. Pospischil, daß man den Firmen nichts Gutes zutraut, egal wie sie heißen mögen, ob jetzt IBM oder UNIVAG oder sonstwie. Ich glaube, daß das Weltfirmen sind, denen man soviel Vertrauen entgegenbringen muß, daß bei Ausführung eines Auftrages dort auch die entsprechende Sicherheit gewährleistet ist. Ich glaube, daß das bei Firmen, die in der ganzen Welt arbeiten, zweifellos gegeben ist. (Abg. Pospischil: Es ist nicht erlaubt, es ist gegen das Gesetz!) Ich möchte lhnen jetzt gar nicht sa)gen, welche Aufträge Ihr Bautenminister in dieser Richtung da und dort gegeben hat. Ich möchte nicht überprüfen, ob die Bundesregierung davon informiert wurde. (Abg. Pospischil: Das ist eine Verdächtigung!) Ich mache das nicht zum Vorwurf. Ich habe Sie nur gestern gebeten und darf das heute noch einmal tun - leider ist es schon draußen -, schaukeln wir diese Dinge, die hier vollkommen unsachlich begründet wurden, nicht so hoch und verurteilen wir nicht Beamte, wenn die Vorwürfe vollkommen danebengehen. Ich darf Sie noch einmal bitten, die Dinge im Interesse des Landes ein wenig ernster zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Als nächster Redner kommt der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig zu Wort. LANDESHAUPTMANNSTELLVERTRETER LUDWIG: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich mit der Computeranlage nicht auseinandersetzen, sondern nur feststellen, daß das Land Niederösterreich und das Land Steiermark die ersten Bundesländer waren, die im Jahre 1959 solche Computeranlagen angekauft haben und seither mit diesen Anlagen, die immer wieder ausgetauscht wurden, arbeiten. Hierzu eine Erklärung: Wir haben in der Regierung einstimmig den Ankauf beschlossen. Ich stehe dazu, weil die seinerzeitigen Berechnungen ergeben haben, daß eine vierjährige Miete den Kaufpreis erreicht. Die derzeitige Anlage, Herr Kollege Pospischil, ist bereits das siebente Jahr in Betrieb. Sie hat sich also mehr als bezahlt gemacht und wir werden im nächsten Jahr über eine neue Anlage zu reden haben. Ob dann Miete oder Kauf erfolgen wird, kann. ich noch nicht sagen, darüber wird sicher wieder die Regierung beraten und beschließen. Soviel dazu, mit allem anderen will ich mich nicht auseinandersetzen. Ich möchte nur zu den Ausführungen unseres Kollegen Binder einiges sagen, der sich gestern mit der Gemeindeproblematik auseinandergesetzt hat, ebenso wie andere Damen und Herren hier im Hohen Hause. Es ist sicher erfreulich, daß sich die Abgeordneten mit den Gemeindeproblemen auseinandersetzen, weil wir wissen, daß alle Niederösterreicher, die jetzt in 560 - seinerzeit 1652 Gemeinden wohnen, ein Anrecht auf Verbesserung der Infrastruktur in ihrer Gemeinde haben. Ich möchte aber gleichzeitig darauf hinweisen, daß die Aufgaben der einzelnen Gebietskörperschaften im Finanzverfassungsgesetz geregelt sind. Das Finanzverfassungsgesetz besagt, welche Aufgaben von den Gemeinden, welche Aufgaben von den Ländern und welche Aufgaben vom Bund zu lösen sind. Damit die Gebietskörperschaften ihre Aufgaben lösen können, wird ein Finanzausgleich abgeschlossen und den Gebietskörperschaften an Hand dieses Finanzausgleichs hierfür Geld zur Verfügung gestellt. Wenn man nun feststellt, daß die Gemeinden zuwenig Geld haben, dann muß man sich zusammensetzen und diese Problem neu überdenken und neu beraten. Ich habe gestern ja auch in meiner Budgetrede gesagt, \daß die Schuldenlast die Gemeinden drückt, aber es kann nicht allein die Aufgabe des Landes Niederösterreich sein, hier helfend einzugreifen. Wir tun es. Ich habe in meiner Budgetrede weiter gesagt, setzen wir uns zusammen, besprechen wir diese Probleme und finden wir einen Weg. Aber wenn hier erklärt wird, 50% der Landesumlage sollen wir in den GIF geben und 50% für die Schuldentilgung, dann sage ich, bitte, nein. Nein deswegen, weil wir im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen den Gemeinden die Landesumlage angeboten haben, und zwar im Tausch gegen die Gewerbesteuer. (Abg. Lechner: Das glaube ich!) Die Gemeinden und die Gemeindeverbände, Städtebund und Gemeindebund, haben dieses Angebot abgelehnt und die Länder haben dann letztlich auf 2% der Landesumlage zugunsten der Gemeinden verzichtet. Bis zum 1. Jänner 1973 hat die Landesumlage nämlich 14,5% betragen, ab 1. Jänner 1973 beträgt sie 12,5%. Warum wird nun die Landesumlage eingehoben? Damit in diesem Bundesland eben Strukturpolitik betrieben werden kann, damit in erster Linie den schwächeren Gemeinden geholfen werden kann. Dies ist, glaube ich, in den letzten Jahren auch immer wieder geschehen. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich bezüglich der Landesumlage nein sagen muß. Ich mache aber ein ganz faires Angebot: Sollte ein mehrheitlich sozialistisch geführtes Land, Burgenland oder Kärnten, bereit sein, die Landesumlage den Gemeinden zu geben, dann stellt auch Niederösterreich diese Beträge den Gemeinden zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP.) Dieses Angebot liegt fair auf dem Tisch, ich habe das immer wieder gesagt. Solange aber gerade von diesen Ländern immer erklärt wird, bei einer einheitlichen Landespolitik zu bleiben, kann auch der Finanzreferent eines mehrheitlich ÖVP- (Abg. Stangl: Die Forderungen geben nur an den Bund!) orientierten Landes nicht ausspringen. (Abg. Stangl: Präsident Reiter bat die Forderungen an den Bund gestellt! - Abg. Steinböck: Ihr stellt sie nur an das Land!) Nicht Bund, gemeinsam bitte! Darf ich zweitens sagen, daß ich bei den Finanzausgleichsverhandlungen lange Zeit dabei war, ebenso Freund Binder, er ist jetzt leider nicht da. Wenn die neun Bundesländer nun bei dieser Verhandlungsrunde ein positives Ergebnis erzielt haben, dann bekenne ich mich dazu, jawohl. Wir haben 600 Millionen Schilling klingende Münze in die Länderkassen gebracht, und es war sicher ein Erfolg. Die Gemeinden haben dafür gewisse Zusagen, Biersteuer-, Grundsteuererhöhungen usw., mit nach Hause gebracht. Gestatten Sie aber, auch ein offenes Wort. Der Herr Bürgermeister von Linz, Hillinger, hat als Führer des Städtebundes erklärt, man sei nicht gewillt, sich von den Ländern vertreten zu lassen, indem er sagte, wir lassen uns nicht von den Ländern bevormunden, wir werden unsere Wünsche selber präzisieren. Auch ein offenes Wort. Und da habe ich dem Finanzminister Androsch zu dieser Vorgangsweise meinen Glückwunsch ausgesprochen. Ich hätte es auch nicht anders getan, denn man muß doch versuchen, da wenn zwei gegen einen marschieren, einmal die zwei auseinanderzubringen, und das ist gelungen. Daher darf man heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur auf das Land losgehen. (Abg. Stangl: War da der Reiter auch dabei?) Ich habe gesagt, Städtebund und Gemeindebund, auch Freund Binder war dabei. Reiter war auch dabei, jawohl. Verehrte Damen und Herren, ich habe in meiner Budgetrede - ich glaube auf Seite 63 oder 64 - auch angeboten, das Land sei bereit, über gewisse Probleme der Gemeinden zu reden, gewisse Konzepte zu erstellen. Wir sind aber auch bereit, finanziell helfend einzugreifen. Aber dieses helfende Eingreifen kann erst geschehen, wenn wir gemeinsam ein Konzept zustande gebracht haben. Und dann, verehrte Damen und Herren, auch ein Wort zur Sozialhilfe. Das Sozialhilfewesen ist bis zum 1. Juli 1974 in erster Linie von den Bezirksfürsorgeverbänden gehandhabt worden. Wir haben uns dazu bekannt, daß die Sozialhilfe auf ein neues Fundament gestellt werden soll. Und im Zuge der Beratungen ist auch fixiert worden, daß es in Zukunft hinsichtlich der Sozialhilfe höhere Leistungen geben soll. Diese höheren Leistungen, die wir im Landtag gemeinsam beschlossen haben, kosten mehr Geld und dieses Geld muß auf gebracht wenden. Das Land Niederösterreich, verehrte Damen und Herren, hat hierzu einen Beitrag geleistet. Wir haben erstens einmal die Kosten des Personals übernommen. Bitte nachzurechnen, etwas mehr als 50 Millionen Schilling haben wir damit für die Gemeinden übernommen. Wir haben uns zweitens bereit erklärt. bei der Errichtung und dem Ausbauaufwand mitzuhelfen; bis zum 1. Juli haben die Gemeinden allein die Mittel für den Augbau und für die Modernisierung der Altenheime aufgebracht. Wir leisten nun 30%, das heißt, das Land Niederösterreich steuert sehr viele finanzielle Mittel zur weiteren Lösung dieses Problems bei. Wir hören nun, daß es zusätzliche Belastungen gewisser Gemeinden gibt. Es gibt aber auch Entlastungen verschiedener Gemeinden, denn wir haben eine einheitliche Sozialhilfe in diesem Lande eingeführt. Die Sozialhilfe soll nicht in Zwettl oder Gmünd deswegen schlechter sein als in Mödling, Baden oder Wiener Neustadt, weil vielleicht Gelder fehlen. Die Finanzkraft im nördlichen Niederösterreich ist geringer als im südlichen Niederösterreich, daher gibt es auch hier einen Ausgleich. Hierzu wieder ein faires Angebot. Warten wir einmal den Rechnungsabschluß 1974 ab - erst dieser Rechnungsabschluß 1974 wird uns konkrete Ziffern und Zahlen zeigen -, und treten wir dann in Verhandlungen darüber ein, was zu geschehen hätte. Aber jetzt zu sagen, 50% ist Land, 50% nur die Gemeinden, das ist eine Behauptung oder eine Forderung, die zur Zeit durch nichts erwiesen ist. Daher bitte ich auch hier um Verständnis, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Landeshauptmannstellvertreter Czettel hat hier die Entwicklung der Verschuldung des Landes und der Gemeinden aufgezeigt. Die Verschuldung des Landes ist, glaube ich, allen Damen und Herren bekannt. Wir sind sehr glücklich - ich sage es als Finanzreferent -, daß diese Verschuldung derartig niedrig ist, weil wir nur geringe Mittel für die Darlehenstilgung und den Zinsendienst benötigen. Aber ich erinnere mich sechs Jahre zurück, Herr Kollege Brezovszky, da haben Sie nicht gesagt, der Ludwig hat viel Geld, da haben Sie gesagt, Sie haben die meisten Schulden im Reigen der Bundesländer. Habe ich die wenigsten, ist es auch nicht recht. (Abg. DY. Brezovszky: Ich habe gesagt, daß der Androsch die Gelder verteilt!) Dazu muß ich auch erwas sagen. Besagte Gelder sind die Steuergelder der Österreicher. Androsch gibt aber die Gelder nicht nur dem Land Niederösterreich, sondern allen neun Bundesländern. Niederösterreich ist es gelungen, seine Schulden abzubauen. Ich lese die Zeitungen und kenne die Vergleiche mit den anderen Bundesländern. Dort steigen sie. (Abg. Dr. Brezovszky: Gar nicht so hoch!) Also ich weiß nicht, irgendwas stimmt da nicht in der Aussage. Zweitens, Herr Kollege: Androsch der Münzreiche gibt das Geld den Ländern, aber er gibt es ja auch den Gemeinden, warum geht es den Gemeinden so schlecht bei dieser guten Wirtschaftspolitik? (Zwischenruf: Zu wenig!) Richtig, es ist zu wenig. Da bin ich dafür, den Gemeinden ist es zu wenig. (Abg. Romeder: Der Münzreiche!) Sie haben gesagt, Sie hätten so einen polemischen Finanzreferenten noch nie gesehen. Die Gelder des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind so eng verflochten, daß man sich als Finanzreferent mit dieser Problematik, Herr Kollege, auseinandersetzen muß. Und ich tue es sehr kritisch und hätte mich gestern wirklich sehr gefreut, wenn Sie das auch getan hätten. Sie haben es aber nicht getan, sondern Sie haben uns Withalm-Zitate verlesen untd haben Wedel-Briefe vorgezeigt und so weiter. (Abg. Stangl: Ist das so peinlich?) Es ist nicht peinlich, ich bringe es ja. (Abg. Anzenberger: Das hat mit dem Brief nichts zu tun!) Es wäre sinnvoller gewesen, sich mit der wirtschaftlichen Situation dieses Landes zu beschäftigen. Herr Kollege Brezovszky, ich möchte Ihnen auch antworten. Sie haben gesagt, der Ludwig kriegt immer mehr Macht. Ich bin gerne bereit, sofort manches abzugeben, denn diese Kompetenzen, die sich bei mir angehäuft haben, kosten sehr viel Arbeit. Wir beschließen ja vielleicht demnächst eine Landesverfassung. Vielleicht könnten Sie mir helfen, viele Kompetenzen abzugeben. Ich bin gerne bereit, auf viele dieser Kompetenzen zu verzichten, um mich anderem zu widmen. Und jetzt, verehrte Damen und Herren, vielleicht noch ein Wort zu den Gesellschaftsformen. Kollege Czettel, ich bin nicht ganz Deiner Meinung, und zwar deswegen, weil ich glaube, daß wir auch in der Zukunft draußen in den Gemeinden zusätzliche neue moderne Mittel 'anwenden müssen, um die Probleme lösen zu können. Denn warum hat zum Beispiel Wien die ganzen Betriebe aus der Hoheitsverwaltung herausgeschält und in eine Holding gageben? Damit sie zusätzliche Mittel aufwenden kann. Zweitens ist die Privatwirtschaft ja bereit, mitzuhelfen, auch in Niederösterreich zusätzliche Probleme zu lösen. Aber die Privatwirtschaft will nicht allein das Risiko tragen und daher sagt sie: Gründen wir eine Gesellschaft, wir geben privat das Geld hinein und helfen mit, diese einzelnen Projekte zu verwirklichen. Warum hat es in Deutschland das deutsche Wirtschaftswunder gegeben? Gerade weil viele deutsche Gemeinden diesen Weg mit den Gesellschaften gegangen sind und dadurch die Probleme gelöst haben. Ich glaube daher, daß wir auch dieses Problem gemeinsam durchdiskutieren sollten, um auch dadurch bei der Lösung der einzelnen Probleme in diesem Land einen Schritt weiter zu kommen. Es wird Gemeinden geben, wo diese Gesellschaftsbeteiligung abzulehnen ist. Es wird sie sicher geben. Aber es wird ebenso sicher Gemeinden geben, wo wir sie begrüßen sollen, damit zusätzliches Privatgeld hineinkommt, damit dieses Privatgeld auch mithilft, einzelne Bautätigkeiten voranzutreiben. Denn eines, glaube ich, dürfen wir nicht: Die Probleme nur von der Warte einer Aufsichtsbehörde sehen. Wir müssen sie, glaube ich, gemeinsam auch von der privatwirtschaftlichen (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Verschuldung!) Seite sehen. Und wenn wir das tun, werden wir einen Schritt weiterkommen. Also noch einmal: Das Land ist bereit, seinen Gemeinden über die Milliarde hinaus zusätzlich zu helfen, aber zuerst ein gemeinsames Konzept auf den Tisch und dann, bitte, lösen wir die Sachen. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING ROBL: Zum Wort gemeldet ist der Herr Landeshauptmann Maurer. LANDESHAUPTMANN MAURER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die gestrigen Ausführungen des Herrn Abg. Pospischil verfolgt hat, dann könnte man eigentlich über den Verlauf derselben tief erschüttert sein. Hier werden einfach brave Beamte des Landes Niederösterreich beschuldigt. Jawohl, sie wenden hier am Rednerpult von einem immun gestellten Abgeordneten beschuldigt, daß ein Offizier wissen müßte, welche Vorgangsweise er dem Ausland gegenüber an den Tag zu legen hätte. Das scheint mir Beschuldigung genug zu sein, um im Zivilrechtsweg Maßnahmen zu ergreifen, darf ich das ganz offen hier sagen. Aber hier steht man unter dem Schutz der Immunität und kann sich, so gesehen natürlich, solche Äußerungen leisten, ohne den Beweis zu erbringen, wie stichhältig sie sind, ohne den Beweis zu erbringen, daß sie überhaupt stichhältig sind. Ich verweise hierzu auf die Antwort des Herrn Abg. Buchinger, der gestern und heute in sehr eingehender Weise dargelegt hat, wie die Dinge wirklich vollzogen wurden. Natürlich steht es jedem Abgeordneten zu, die EDV-Anlage Niederösterreichs negativ zu beurteilen. Im Rahmen einer sachlichen Kritik kann er das zum Ausdruck bringen, und wenn er überzeugt ist, soll er auch zum Ausdruck bringen, daß es besser gemacht werden könnte, daß man andere Maßnahmen ergreifen könnte und daß man noch Zusätzliches tun könnte oder in manchen Belangen zuviel getan hat. Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Anschuldigungen aber, die der Abg. Pospischil den braven niederösterreichischen Beamten zuteil werden ließ, die weise ich eindeutig und entschieden zurück. (Beifall bei der ÖVP.) Man kann darüber geteilter Meinung sein, ob es zweckmäßig ist, eine Anlage zu kaufen oder diese Anlage zu mieten. Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, Hohes Haus, daß wir in der Regierung sehr lange diskutiert haben, als diese EDV-Anlage gekauft wurde. Wir haben damals die Zweckmäßigkeit eines Kaufes einer Miete gegenübergestellt, und uns letzten Endes auf Grund der Sachverständigengutachten einstimmig dafür entschieden, diese Anlage käuflich zu erwerben, und zwar auch deshalb, weil wir im Anfangsstadium der Entwicklung unserer EDV-Erfahrungen standen. Wir haben diese Anlage als groß genug erachtet, um sie erst dann, wenn der Kaufpreis in fünf Jahren abgeschrieben ist, durch eine bessere, größere zu ersetzen. Im Rahmen der negativen Beurteilung der EDV-Anlage und der Beschuldigung von Beamten sind hier verschiedene Zwischenrufe gefallen. „Spione sind im Haus“, wurde hier geäußert. Ich weiß auch nicht, ob es richtig ist, hier vom „Kaiser von Österreich“ zu sprechen, Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel. (Ruf bei der SPÖ: Von Niederösterreich!) Ich glaube, ich habe mich nicht verhört. Landeshauptmannstellvertreter Czettel hat hier gesagt „Kaiser von Österreich“, so halbe ich es gehört. Mag sein, daß ich mich verhört habe. Aber diese Ausdrucksweise ist mir ja nicht neu, es wurde ja hier schon zum Ausdruck gebracht, die Krone müßte vom Kopf gerissen werden und verschiedenes anderes mehr. (Zwischenrufe und Unruhe bei der SPÖ. - Präsident Dipl. Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Bitte, ich habe damals gesagt, ich habe noch nie eine Krone auf dem Haupt getragen. Ich bin auch kein Kaiser von Usterreich oder Niederösterreich. (Abg. Lechner: Nur ein Erzherzog!) Davon bin ich weit ennfernt. Aber eines, meine sehr geehrten Herren von der linken Reichshälfte, die Bevölkerung von Niederösterreich hat ihr Votum gegeben über diese Angelegenheit. Ich glaube, dies sollte demokratisch zur Kenntnis genommen werden. Es scheint aber nicht so zu sein. (Beifall bei der ÖVP.) Es wurde hier davon gesprochen, daß der Computer widerrechtlich verwendet wird. Meine Damen und Herren, ich darf ganz offen sagen: Ja, ich glaubte und ich glaube es heute noch, daß ich als Wahlleiter befugt war, diese Inanspruchnahme des Computers für das Land vorzunehmen, weil es galt, einen Versuch zu machen, das erstemal in diesem Lande, eine Hochrechnung vorzunehmen, und weil die ganzen Vorbereitungen mit allem Drum und Dran im Rahmen der normalen Dienstzeit erfolgt sind und sonst nichts. Und weil ich am Wahltag der Presse offiziell die jeweiligen Ergebnisse bekanntgegeben habe. (Abg. Lechner: Herr Landeshauptmann, versuchen Sie es das nächste Mal auch wieder?) Ich habe gar nichts daran gefunden, das darf ich ganz offen sagen, ohne mich entschuldigen zu wollen. Ich habe nichts daran gefunden, daß man eine solche Anordnung trifft. Ich bin erstaunt, daß man an einer solchen Maßnahme überhaupt Kritik übt, und ich glaube sogar, daß es die Pflicht eines Wahlleiters ist, solche Versuche vorzunehmen, wenn die Möglichkeit hierzu besteht. Das darf ich also dazu sagen und ich wiederhole: Ich fühle mich heute noch befugt dazu, weil es ein Ressort ist, das mir untersteht, und weil ich glaube, daß man solche Anordnungen auch wirklich treffen kann. Aber sehen Sie, es werden ja immer wieder Behauptungen in den Raum gestellt. Es sind hier auch Aussprüche gefallen, was man der ÖVP noch alles zahlen soll. Die Hochrechnung war nicht für die ÖVP, sondern für das Bundesland Niederösterreich, in meiner Eigenschaft als Wahlleiter dieses Landes. Jetzt darf ich zurückerinnern. Die Sozialistische Partei schuldet der Öffentlichkeit und dem Roten Kreuz noch hohe Beträge. (Beifall bei der ÖVP.) Ich habe in unserer Fernsehdiskussion, Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, klar etwas angeboten, als die Behauptung aufgestellt wurde, 30 Millionen Schilling hätte der ÖVP-Wahlkampf gekostet, ohne den Beweis zu liefern. Ich habe angeboten, Rechnung zu lagen, einen Rechtsanwalt oder Notar, wie Sie es wünschen, zuzuziehen und den Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Kosten und 30 Millionen dem Österreichischen Roten Kreuz zuzuführen. Aber das Rote Kreuz wartet heute noch auf diese Beträge. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Blochberger: Zahlen! - Unruhe. - Präsident Dipl. Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Aber meine Damen und Herren des Hohen Hauses - Herr Landeshauptmannstellvertreter, ich bitte zuzuhören - es kommt noch schöner (Heiterkeit). Auch der Arbeiter-Samariterbund wartet auf solche Beträge. Wissen Sie, was mir Herr Friedrich Reiter (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Aber geh, das gibt es ja nicht! Reden wir von etwas anderem! - Heiterkeit bei der ÖVP) vom ArbeiterSamariterbund in Persenbeug geschrieben hat? Ich lese vollinhaltlich vor, auch meine Antwort, sie gehört hier mit dazu. Er schreibt mir: „Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Mit großem Interesse habe ich die Fernsehdiskussion, die Sie mit Landeshauptmannstellvertreter Czettel geführt haben, verfolgt. Als Sie jedoch im Lade der Sendung über die aufgelaufenen Wahlkampfkosten Herrn Czettel eine Wette zugunsten des Roten Kreuzes anboten, war ich zutiefst betrübt.“ Und dann schreibt er weiter, daß er gedacht hätte, daß ich auch den Arbeiter-Samariterbund mit einbeziehe (Abg. Romeder: So überzeugt waren Sie von den Wahlkampfkosten!) in diese Wette. Ich verlese jetzt mein kurzes Antwortschreiben, meine Damen und Herren. Ich habe diesem Obmann der ArbeiterSamariterbundstelle Persenbeug zurückgeschrieben: ,,Sehr geehrter Herr Obmann! Ich muß ehrlich zugeben, daß ich einigermaßen überrascht war, als ich Ihr Schreiben vom 10. Juli 1974 erhielt, aber ich bin trotzdem bereit, auf Ihren Vorschlag einzugehen. Wenn es dem Arbeiter-Samariterbund, der ja eine der SPÖ zumindest nahestehende Organisation ist, gelingt, beim Landeshauptmannstellvertreter Czettel durchzusetzen, daß er den Vorschlag, den ich in der Fernsehdiskussion gemacht habe, akzeptiert, dann wird sich meine Partei gewiß damit einverstanden erklären, daß aus dem von der SPÖ zu zahlenden Betrag auch die Rettungsstelle Persenbeug des Arbeiter-Samariterbundes unterstützt wird.“ (Bravo-Rufe bei der ÖVP.) Ja ich gehe sogar so weit hier im Hohen Hause und sage, daß ich gerne bereit bin und meine Partei bereit ist, den gesamten Arbeiter-Samariterbund in Niederösterreich mit teilhaben zu lassen. Sehen Sie, meine Damen und Herren, ich wollte nur den Beweis führen, daß es allzu gefährlich ist, solche Behauptungen aufzustellen, die man nicht erhärten kann und die man nicht beweisen kann. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wo ist die Hochrechnung beschlossen worden, Herr Landeshauptmann?) Bitte, in welcher Geschäftsordnung steht es, daß solche Dinge beschlossen werden müssen? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Alles, was über 15O.000 Schilling hinausgeht, muß beschlossen werden!) Wo steht das in der Geschäftsordnung? Ich bitte, mir das vorzuweisen. Alles, was im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes durchgeführt wird, unterliegt einer solchen Beschlußfassung nicht, Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wir reden in der Regierungssitzung weiter!) Ohne weiteres, ich bin zu jeder Diskussion bereit. Das sind Anschuldigungen, die man also wirklich nicht aufrechterhalten kann. Und jetzt wird Deine Behauptung hinsichtlich des Computers in den Raum gestellt, wobei sich ein, Abgeordneter herstellt, wobei wahrscheinlich die Zeitungen vorher informiert werden. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß zu dem Zeitpunkt, als die Zeitungen herauskamen, die Journalisten hier gesessen sind, um das zu hören, was der Herr Abgeordnete hier gesprochen hat. Ich kann mir das nicht vorstellen, das geht sich zeitlich mit Redaktionsschluß der Zeitungen nicht aus. Und jetzt lesen wir mit großem Erstaunen: „Computerdaten preisgegeben!“ „SPÖ-Abgeordneter enthüllt dem Landtag beispiellosen Schildbürgerstreich.“ Nun die zweite Zeitung, dritte und vierte, ich könnte sie jetzt verlesen: „Bestürzung im Niederösterreichischen Landtag“, „Bestürzung in Niederösterreich“, „Vertrauliche Daten gingen ins Ausland“. Nun, wie sehen diese vertraulichen Daten aus? Meine Damen und Herren, der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat den Regierungssitzungsbogen verlesen. Ich habe nichts dagegen, ich hätte ihn auch verlesen, er lautet vollinhaltlich: „Die Niederösterreichische Landesregierung wolle die Teilnahme des Kommissärs Dipl. Ing. Wolfgang Weber und des Inspektionsrates Anton Kudernatsch am ersten Lesetest - Lesetest, bitte sehr! -, der von der Gemeinde Amstetten erstellten Formulare Einwohnermeldewesen auf dem Belegleser CDC 955 in Paris beschließen (Hinflug, Rückflug).“ Ja glauben Sie, daß man mit leeren Formularen einen Lesetest durchführen kann? Meine Damen und Herren von der Sozialistischen Partei darf ich Ihnen eines sagen, ich schätze Ihre Regierungsmitglieder höher ein, als daß Sie glauben, daß man mit leeren Belegen einen Computer speichern kann, das ist doch völlig unmöglich. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich frage ein Zweites: Wenn man verantwortungsbewußt in der Regierung Zweifel gehabt hätte, meine Damen und Herren Regierungsmitglieder der Linken, warum hat [man nicht Fragen gestellt, was man mit leeren Formularen in Paris soll? Soll damit ein Computer ausprobiert werden, das ist doch völlig unmöglich. Ich meine, hier erhärtet sich die echte Mitverantwortlichkeit. Anscheinend, leite ich daraus ab (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wir koordinieren viel zu viel!), Herr Landeshauptmannstellvertreter, anscheinend hat man im Club die Koordinierung nicht vorgenommen, da prescht ein Abgeordneter vor. Hätten sich die Sozialisten die Dinge vorher angesehen, dann hätten wir uns diesen ganzen Zauber und die Diskriminierung Niederösterreichs wirklich ersparen können. (Beifall bei der ÖVP.) Ich muß offen sagen, ich bedaure zutiefst die Art und Weise der Argumentation, die von der sozialistischen Seite hier vorgenommen wird. Es bestätigt leider die Annahme, daß sich die Richtung, die wir bei der ersten Landtagssitzung hier zur Kenntnis genommen haben, in gleicher Weise weiter fortpflanzt. Meine Damen und Herren, ob die Beschimpfungen usw., die hier vom Rednerpult aus in der ersten Sitzung der Herbstsession des Niederösterreichischen Landtages ausgesprochen wurden, dem Wohle der niederösterreichischen Bevölkerung dienlich sind, das wird die Zukunft lehren. Ob es aber dem Land Niederösterreich dienlich ist, daß der Ruf des Landes auf eine solche Art und Weise herabgesetzt wird, wie wir das hier erleben, darauf kann, glaube ich, die Bevölkerung die Antwort geben. Diese Herabsetzung ist geschehen, das zeigen die Zeitungsberichte und die unrichtige Information, die hier der Bevölkerung gegeben wurde. Abschließend möchte ich Ihnen eines zu bedenken geben: Ich würde Sie ersuchen, darüber nachzudenken, ob ein Abgeordneter, der solche Beschuldigungen ausspricht, . nicht den Mut haben müßte, sich dafür öffentlich zu entschuldigen. (Abg. Lechner: Bei Ihnen! - Langanhaltender Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung, sowie Resolutionsanträge der Abg. Wittig, Blabolil, Reiter und Buchinger. Ich lasse zuerst über die Gruppe selbst und dann über die Resolutionsanträge abstimmen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zu der Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu stellen. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung, mit Einnahmen im ordentlichen Teil des Voranschlages von 455,217.000 Schilling und Ausgaben von 1.543,082.000 Schilling sowie Ausgaben im außerordentlichen Teil von 21,951.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL (nach Abstimmung über die Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung des Resolutionsantrages des Abg. Wittig. Berichterstatter Abg. REISCHER (liest): „Resolutionsantrag des Abgeordneten Wittig zur Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages.“ Abg. Ing. KELLNER: Zur Geschäftsordnung! Herr Präsident! Ich stelle den Antrag, nachdem die Resolutionsanträge bekannt sind, auf deren Verlesung zu verzichten. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Ich lasse den Antrag des Abg. Wittig deswegen verlesen, weil getrennt abgestimmt wird, damit es dann bei der Abstimmung keine Schwierigkeiten gibt. Bitte um Verlesung des Resolutionsantrages. Berichterstatter Abg. REISCHER (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Wittig zur Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, Landtagszahl 12. Die Landesregierung wird auf gefordert, im selbständigen Wirkungsbereich ...“ (Landesrat Grünzweig: Zur Geschäftsordnung! Es wurde ein Antrag gestellt.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Es wurde ein Antrag gestellt und ich habe jetzt festgestellt, daß ich diesem Antrag des Abg. Kellner Rechnung trage, Herr Landesrat. Nur in dem einen Fall, bei welchem gestern, Herr Landesrat, Ihr Sprecher Abg. Binder den Antrag gestellt hat, getrennt abzustimmen, lasse ich aus diesem Grunde den Resolutionsantrag zur Verlesung bringen. Ich glaube, daß wir hierbei geschäftsordnungsmäßig richtig vorgehen. Bitte! Berichterstatter Abg. REISCHER (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Wittig zur Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, Landtagszahl 12. Die Landesregierung wird aufgefordert, im selbständigen Wirkungsbereich des Landes entsprechende Vorsorge zu treffen sowie bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß gesetzgeberische Maßnahmen mit den nachstehenden rechtspolitischen Zielsetzungen eingeleitet werden, und zwar: 1 . § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten hätte auch die Amtsausübung des Bürgermeisters miteinzubeziehen. 2. Die §§ 71 und 72 der Dienstpragmatik für die Bundesbeamten wären dem § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten im Sinne der Ziffer 1 anzupassen. 3. Auch im weiteren Dienstrechtsbereich des Bundes und des Landes wären Regelungen zu treffen, die dem § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten im Sinne der Ziffer 1 entsprechen, und 4. durch Bundesgesetz wäre eine dem § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten im Sinne der Ziffer 1 vergleichbare Regelung für die Bediensteten in der Privatwirtschaft zu treffen. Dem Arbeitgeber müßte der aus der Dienstfreistellung entstehende wirtschaftliche Nachteil durch entsprechende Maßnahmen, so insbesondere durch steuerliche Begünstigungen ersetzt werden. Gleiches hätte für die Gemeindebediensteten zu gelten.“ Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Ich lasse über den Resolutionsantrag des Abg. Wittig zur Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages, Punkt 1-3, abstimmen. (Nach Abstimmung über die Punkte 1 bis 3 des Resolutionsantrages): Angenommen. Ich lasse nun über den Punkt 4 des Resolutionsantrages abstimmen. (Nach Abstimmung über den Punkt 4 des Antrages): Angenommen. Somit ist der Resolutionsantrag angenommen. Ich lasse nun über den Geschäftsordnungsantrag des Abg. Kellner abstimmen. Wer dafür ist, daß die weiteren Resolutionsanträge der Gruppe 0 nicht verlesen werden, bitte ich um eine Zustimmung mit der Hand. Danke. Wir kommen daher zur Abstimmung des Resolutionsantrages 2 zur Gruppe 0 des Abg. Blabolil. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Angenommen. Resolutionsantrag 3 des Abg. Reiter zur Gruppe 0, betreffend die Verschuldung der Gemeinden. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Resolutionsantrag 4 des Abg. Reiter, ebenfalls zur Gruppe 3, betreffend Wasserbautenförderungsgesetz. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Resolutionsantrag 5 der Gruppe 0, ebenfalls des Abg. Reiter: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung zu wirken, daß die Gemeinden von der sogenannten Investitionssteuer nach dem Umsatzsteuergesetz hinsichtlich jener Investitionen des Jahres 1972 vom Umsatzsteuergesetz ausgenommen werden. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Resolutionsantrag 6 des Abg. Buchinger, ebenfalls zur Gruppe 0, betreffend den Informationsdienst. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Reischer, zu Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Hoher Landtag! Die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, beinhaltet die Gebarung für den Zivilschutz in der Höhe von 2,400.000 Schilling. Die Ausgabenkreditsumme steigt gegenüber dem Vorjahr um 200.000 Schilling. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren, es liegt keine Rednervormerkung vor. Ich komme daher zur Abstimmung. Ich bitte den Berichterstatter, zunächst einmal den Antrag zur Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Voranschlag, zu stellen. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich stelle den Antrag, die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, mit Ausgaben im ordentlichen Teil des Voranschlages von 2,400.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche, die Abstimmung vorzunehmen. DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, zu Gruppe 2 zu berichten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Gruppe 2 , Schulwesen, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von 2.959,041.000 Schilling aus, denen Einnahmen von 2.473,404.000 Schilling gegenüberstehen. Es ergibt sich sohin ein Nettoerfordernis von 485,637.000 Schilling. Diese Gruppe behandelt die Gebarungen, die sich auf die allgemeinbildenden Pflichtschulen, berufsbildenden Pflichtschulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Bildstellen, Schülerheime, Kindergärten und Horte beziehen. Der prozentuelle Anteil dieser Gruppe am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 26,65%. Die Ausgabenkredit - summe steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 476,4 Millionen Schilling, hiervon entfallen rund 421,9 Millionen Schilling auf den Personalaufwand und rund 54,s Millionen Schilling auf den Sachaufwand. Während sich der Personalaufwand für die Verwaltung gegenüber dem Vorjahr um rund 25,4 Millionen Schilling erhöht, wächst der Personalaufwand für die Lehrer um rund 396,5 Millionen Schilling an. Die Einnahmen dieser Gruppe steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 376 Millionen Schilling. Die Steigerung entfallt im wesentlichen auf den Bundesbeitrag für die Besoldung der Landeslehrer, die Pensionsbeiträge sowie den Bundesbeitrag zum Pensionsaufwand der Landeslehrer. Im außerordentlichen Teil betragen die Ausgaben dieser Gruppe 12,700.000 Schilling und im Stabilisierungsteil 40 Millionen Schilling. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte, zum Wort gemeldet ist der Abg. Kosler. Abg. KOSLER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich darf als erster Sprecher zur Gruppe 2 wohl der Hoffnung Ausdruck geben, daß bei der Behandlung dieser Gruppe, so wie es in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten, üblich war, die Emotionen in der Diskussion weniger hochschlagen, als das bei dieser Budgetdebatte gerade eben noch bei der Gruppe 0 der Fall gewesen ist. Geht es doch in der Gruppe 2 um die Probleme unserer Schulen, um die Probleme der Kindergärten und all der Einrichtungen, die damit verbunden sind. Im Jahre 1975 werden fast 3 Milliarden Schilling für diese Gruppe 2 vorgesehen, das ist ein schönes Stück von dem Kuchen von 11 Milliarden, das sind 26,65% des Gesamtbudgets. Wir wissen allerdings, daß seit zwei Jahren gerade in dieser Gruppe auch die Dienstbezüge der Pflichtschullehrer, aber auch die Ruhensbezüge der Lehrerpensionisten mitenthalten sind, also Durchlauferposten, die eine derartige Ausweitung des Budgets und dieser Budgetgruppe mit sich bringen. Ich darf aber feststellen, daß die 26,65% Gesamtbudgetanteil der Gruppe 2 noch immer eine Abnahme des Anteiles um ein ganzes Prozent gegenüber dem Jahre 1974, also dam laufenden Wirtschaftsjahr, bedeuten. Daß ein Prozent Anteilabnahme bei einem 11-Milliarden-Budget mehr als 100 Millionen ausmacht, ist rechnerisch sehr leicht feststellbar, und ich möchte das besonders deshalb beleuchten, weil ich mir erlaubte, im Finanzausschuß den Antrag zu stellen, 100 Millionen Schilling für die Aufstockung des Schulbaufonds zu verwenden, und dieser dort abgelehnt wunde. Ich möchte mir insbesondere diese Feststellung gestatten, weil ich glaube, daß man, wenn eine Budgetgruppe abnimmt, nicht von einem Schwerpunkt sprechen kann, so wie es in verschiedenen Feststellungen und auch in der Einbegleitungsrede durch den Herrn Finanzreferenten geschehen ist. Von der Lehrerbesoldung abgesehen, sind in der Gruppe 2 die reinen Landesausgaben nur mit 4,37% des Gesamtbudgets deutlich geworden. Von diesen 4,37% werden 1,7% für den Verwaltungsaufwand einschließlich der Personalausgaben des Landes, das sind ca. 200 Millionen Schilling in der absoluten Wertung, und 2,67% für den Zweckaufwand, das sind ungefähr 300 Millionen Schilling, verwendet. Am Pflichtschulsektor, meine Damen und Herren, hat vor allem die Reorganisation der allgemeinbildenden Pflichtschulen durch den zehnjährigen Schulreorganisationsplan, der 1975 im letzten Jahr seiner Realisierung stehen wird, einen vorläufigen Abschluß gefunden. Einen vorläufigen, sage ich, weil es im Zeitalter, wo die Schulen in ihrer Gesamtheit zu reformieren sind, natürlicherweise bei einer permanenten Schulreform auch keinen endgültigen Abschluß in bezug auf die Schulorganisation geben kann und geben darf. Alle aus der Schulreformdiskussion gewonnenen Erkenntnisse müssen ja zwangsläufig, wenn sie realisiert werden sollen, in der Schulorganisation ihren Niederschlag finden. Mit dem Ende des Schuljahres 1973/74 wurden in Niederösterreich 18 weitere niederorganisierte Volksschulen stillgelegt, und eine Reihe schon stillgelegter Volksschulen konnte aufgelassen werden, wobei es besonders erfreulich ist, daß ein Großteil dieser Schulgebäude, die frei wurden, für die Errichtung von Kindergärten Verwendung fand. Gestatten Sie, meine Damen und Herren, daß ich in diesem Zusammenhang bzw. in dieser Darstellung auch etwas aufnehme, was mir als absolut negativ erscheint, nämlich die Tatsache, daß das Raumordnungsprogramm für die Schulstandorte noch immer nicht vorliegt. Das ist unverständlich für alle, die mit diesen Dingen beschäftigt sind, das ist aber auch auf die Dauer unzumutbar für alle diejenigen, die in dieser Angelegenheit ihre Arbeit zu verrichten haben. Worum geht es dabei: Vor ungefähr zwei Jahren war es, daß die Unterlagen für eine Verordnung, betreffend die Schulsprengelbildung, vom zuständigen Fachreferat mit Unterstützung der Bezirksschulräte und des Landesschulrates fertiggestellt waren. Nach den Bestimmungen des Niederösterreichischen Pflichtschulgesetzes ist es ganz genau festgelegt, wie diese Sprengelbildung zu erfolgen hat. Die Unterlagen waren für die Erneuerung der Sprengelbildung, die aus verschiedenen Gründen notwendig geworden war, fertig und hätten der Vorbegutachtung unterzogen werden können. Unter Hinweis auf die Normen des Raumordnungsgesetzes hat sie damals Landeshauptmannstellvertreter Ludwig an sich bzw. an das Raumordnungsreferat gezogen, um zu dieser Materie einen entsprechenden Entwurf eines Raumordnungsprogramms, also auch einer Verordnung, zu textieren und diese Angelegenheit gleichzeitig mit der Sprengelbildung unter Dach und Fach zu bringen. Fraglich ist für mich, wieweit es überhaupt möglich ist, Unterlagen, die von einem Fachreferat unter Mitarbeit von Dienststellen des Bundes, wie es der Bezirksschulrat und der Landesschulrat als Kollegien sind, erstellt wurden, zu ändern, noch dazu, wo es sich schließlich und endlich um Änderungen handeln muß, die mehr oder weniger doch vom grünen Tisch aus erfolgen bzw. vom grünen Tisch aus beeinflußt werden. Die Schulstandorte in unserem Bundesland sind schließlich nicht beiläufig entstanden. Sie unterlagen einer geschichtlichen Entwicklung, denn die Bürgermeister, die Bezirkshauptleute und die Mitglieder der Bezirksschulräte waren ja immer schon bemüht, die Schulstandorte an die Notwendigkeiten der Zeit anzupassen. Ich glaube kaum, daß man in einem Ort eine Schule geführt hat, die man nicht mehr braucht, und man wird sich kaum in irgendeinem Ort Niederösterreichs nicht bemüht haben, eine Schule einzurichten, die man benötigt. Fraglich ist natürlich auch, ob es auf die Dauer angeht und kollegial ist, wenn ein Mitglied der Landesregierung, die ein Kollegialorgan ist, einem Referenten, also einem Kollegen, eine in seinem Fachreferat bearbeitete Materie entzieht bzw. diese übernimmt, ob es auch in Ordnung ist, daß ein Referat über das andere gestellt wird, und ob es wirklich so sein soll, wie es zu Beginn der Einrichtung der Raumordnung befürchtet wurde, und wie es, so scheint es fast, jetzt erwiesen ist, daß ein Superreferat über die anderen Referate gestellt wird. Fraglich ist letzten Endes auch, ob die Auswahl der Schulstandorte tatsächlich vorwiegend raumordnungsbeeinflußt ist und ob es nicht eine Reihe anderer Kriterien gibt, die unter Umstanden sogar wesentlicher sein können als die Prinzipien der Raumordnung. Denn es ist sehr wichtig zu wissen und immer wieder festzustellen, daß die Errichtung einer Schule keine einfache Angelegenheit ist und vor allen Dingen sehr viel Geld kostet. Dazu muß auch - besonders vom Standpunkt der Gemeinde ist das zu betonen - eine entsprechende Grundlage vorhanden sein. Hohes Haus! Schon vor einem Jahr habe ich mir erlaubt, in dieser Angelegenheit einen Antrag einzubringen. Einen Antrag, der damals ungefähr lautete, es solle an die ehebaldige Erlassung eines Raumordnungsprogramms gedacht werden. Dieser Antrag ist in der Budgetdebatte für das Jahr 1974, also vor einem Jahr, von der Mehrheit abgelehnt worden. Abgelehnt mit der Erklärung, das Raumordnungsprogramm für die Schulstandorte würde knapp vor der Fertigstellung sein und der Raumordnungsbeirat schon in allerkürzester Zeit damit beschäftigt werden. Ich stelle heute fest, daß bis zur Stunde kein Raumordnungsprogramm dieser Art vorliegt und erlaube mir deshalb, neuerlich einen Resolutionsantrag einbringen, der sich mit dieser Materie beschäftigt. Resolutionsantrag des Abgeordneten Kosler zu Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Anläßlich der Debatte über den Voranschlag für das Jahr 1974 wurde seitens der sozialistischen Landtagsabgeordneten ein Resolutionsantrag eingebracht, mit welchem umgehendst die Erlassung eines Raumordnungsprogramms, betreffend die Standorte allgemeinbildender Pflichtschulen, verlangt wurde. Dieser Resolutionsantrag wurde von der Mehrheit mit der Begründung abgelehnt, daß eine solche Verordnung ohnedies in Ausarbeitung begriffen sei und in Kürze dem Raumordnungsbeirat vorgelegt werde. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen, ohne daß bisher eine solche Verordnung erlassen oder auch nur etwas über abschließende Vorarbeiten bekannt geworden ist. Die Landesregierung wird daher neuerlich aufgefordert, dem Niederösterreichischen Raumordnungsbeirat umgehend ein Raumordnungsprogramm, betreffend die Standorte allgemeinbildender Pflichtschulen, zur Beratung vorzulegen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Ich ersuche auch die Mehrheit dieses Hauses, diesem Antrag zuzustimmen, um so mehr, als es sich gezeigt hat, daß die Ablehnung vor einem Jahr nicht gerechtfertigt war. Meine Damen und Herren! Die Tatsache, daß die Raumordnung in diesem Bereich ihrer Tätigkeit so sehr in Verzug geraten ist, hat zur Folge, daß eine Rechtsunsicherheit in der Pflichtschulerhaltung insbesondere deshalb entstanden ist, weil eine große Anzahl von Schulsprengeln durch Verordnung entweder umgebildet, zum Teil auch neu gebildet und zu einem großen Teil sogar im wesentlichen verändert werden müßte. Viele vor Jahren gebildete Schulsprengel entsprechen heute deshalb nicht mehr dem tatsächlichen Rechtszustand, weil es eine große Anzahl von Gemeindevereinigungen, eine Reihe von Schulauflassungen und auch eine Reihe von Schulneugründungen gegeben hat. Wenn auch da und dort dann und wann fallweise Einzelmaßnahmen durchgeführt worden sind, so genügt dies natürlicherweise nicht, um die Angelegenheit im ganzen zu erledigen. Abgesehen davon, daß unter Umständen eine solche Auslese gegen den Grundsatz der Gleichheit verstoßen könnte und es absolut nicht ausgeschlossen erscheint, daß einmal eine mit diesen Dingen befaßte Stelle ein Höchstgericht anruft. Die zuständigen Schulbehörden, so glaube ich, sollten nicht mehr weiter behindert werden, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Das ist der Hauptgrund, warum ich um die Annahme dieses Antrages noch einmal ersuche. Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Raummangel an den Schulen, der in den letzten Jahren einen Hauptbestandteil der Debatte in der Gruppe 2 dargestellt hat, ist, so glaube ich, feststellen zu können, weitgehend gemildert. Auf dem Sektor der Pflichtschulen gelang dies vor allen Dingen durch die Leistungen der Gemeinden, die mit Hilfe des Schulbaufonds erbracht wurden. Ich betone noch einmal, daß es einer besonderen Anstrengung wert wäre, diesen Fonds durch eine besondere Stärkung in einem bestimmten Jahr über die Geldknappheit hinwegzuhelfen. Auf dem Gebiete der Pflichtschulen sind also die Leistungen allgemein bekannt. Aber auch auf dem Gebiete der höheren Schulen, bei den allgemeinbildenden höheren Schulen und bei den berufsbildenden höheren Schulen, hat sich in den letzten Jahren doch manches zum Besseren gewandt. Ich darf in diesem Zusammenhang, weil es immer wieder vorkommt, daß von der ÖVP in Ausübung der Oppositionsrolle auf Bundesebene und auch auf Landesebene Fakten und Tatsachen so gerne geleugnet werden - auch in der Rede des Herrn Landeihauptmannes am 10. Oktober ist das zum Vorschein gekommen -, insbesondere, daß es heute ein Bundesschulbauprogramm gibt, das mit mehr als 6 Milliarden Schilling Volumen in Planung und Realisierung im Schulbau das umfangreichste Bauprogramm ist, das es auch bei Beachtung der Geldwertrelation jemals gegeben hat. Im Gegensatz zu der oftmals programmierten Schwarzmalerei auf diesem Gebiet möchte ich feststellen, daß im Schuljahr 1974/75 alle Neuschüler an den höheren Schulen in Niederösterreich untergebracht werden konnten. Sicherlich gibt es auch heute noch da und dort einige Druckpunkte, die vorwiegend bei den berufsbildenden höheren Schulen struktureller Art sind. Aber auch diese werden mit der Zeit überwindbar sein. Erst seit dem Jahre 1970 - auch das muß mit aller Deutlichkeit festgestellt werden - haben sich die Unterrichtsminister, die es von 1970 bis heute gab, mit den berufsbildenden höheren Schulen näher beschäftigt und sind dem Problem auch nähergetreten. Vor dem Jahre 1970 war eigentlich kein Unterrichtsminister bereit, sich mit diesem Problem eingehender zu beschäftigen und Maßnahmen auf die Beine zu bringen. Hohes Haus! Das Berufsschulwesen ist auch bisher ein Stiefkind der Schulreform geblieben. Es umfaßt eine besonders komplexe Materie, ist doch die Frage der Berufsschule mit den Fragen der Berufsausbildung unseres gewerblichen und industriellen Nachwuchses überhaupt eng verbunden. Eine Reform auf diesem Gebiete ist daher erforderlich. Weil es eine äußere, eine innere und eine im Zusammenhang mit der Berufsausbildung stehende Reform sein muß, ist es also besonders notwendig; sich mit diesen Problemen genau und ernstlich auseinanderzusetzen. Seit einiger Zeit beschäftigt sich auch die Schulreformkommission beim Bundesministerium für Unterricht mit den Fragen im Zusammenhang mit dem Berufsschulwesen sehr intensiv. Wir stehen zwar auch heute noch am Anfang einer Entwicklung, von der wir wissen, daß sie eine \bestimmte Zeit beanspruchen wind, aber wir können mit der Tatsache zufrieden sein, daß nunmehr auch dieses Problem angefaßt wird. Trotzdem glaube ich, dürfen wir nicht versäumen, auch kleinere Operationen durchzuführen, wenn sie zweckmäßig erscheinen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, daß unser Niederösterreichisches Pflichtschulgesetz, so wie alle Schulgesetze, die auf dieser Linie liegen, im § 11 die Unentgeltlichkeit des Unterrichtes in allen Schulkategorien normiert. Das Gesetz gibt aber auch in weiterer Folge die Ermächtigung, daß gerade auf dem Sektor des berufsbildenden Pflichtschulwesens Lehr- und Arbeitsmittelbeiträge eingehoben werden können. Je nach der Verpflichtung, die im Lehrvertrag festgelegt wird, muß dieser Beitrag vom Lehrherrn oder, wenn diese Verpflichtung nicht aufscheint, von den Erziehungsberechtigten, in Einzelfällen auch dann natürlich von den Lehrlingen selbst aufgebracht werden. Meist findet sich in den Lehrverträgen keine Verpflichtung dieser Art, und so bleibt letzten Endes die Aufbringung dieser Mittel Iden Erziehungsberechtigten und den Lehrlingen; eine Verpflichtung, die nicht mehr in unsere Zeit paßt und die auch durch den § 11 des Niederösterreichischen Pflichtschulgesetzes nicht gedeckt ist. Ich erlaube mir, auch in dieser Angelegenheit einen Resolutionsantrag zu unterbreiten, der folgenden Wortlaut hat: Resolutionsantrag des Abgeordneten Kosler zu Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Der § 11 des Niederösterreichischen Pflichtschulgesetzes legt die Unentgeltlichkeit des Besuches der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Pflichtschulen für alle Schüler fest. Für die berufsbildenden Pflichtschulen wird jedoch dieser Grundsatz immer wieder insoweit unterbrochen, als das Gesetz eine Ermächtigung enthält, daß an berufsbildenden Pflichtschulen ein Lehr- und Arbeitsmittelbeitrag eingehoben werden kann. Wohl wird durch das Gesetz auch bestimmt, daß dieser Beitrag durch jene Personen zu leisten ist, die nach dem Lehrvertrag hierzu verpflichtet sind; tatsächlich enthalten jedoch die meisten Lehrverträge keine derartige Verpflichtung, so daß dieser Beitrag entweder durch die Erziehungsberechtigten des Berufsschülers oder auch durch diesen selbst geleistet werden muß. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, in geeigneter Weise dafür zu sorgen, daß die durch das Gesetz normierte Unentgeltlichkeit des Besuches auch der berufsbildenden Pflichtschulen für den Berufsschüler auch hinsichtlich der Lehr- und Arbeitmittelbeiträge tatsächlich gewährleistet ist. Ich ersuche auch für ,diesen Antrag um Ihre Zustimmung. Hohes Haus! Auch der Lehrermangel - das sei noch festgestellt - hat sich in den letzten Jahren deutlich gemildert, wenngleich ich ausdrücklich feststellen möchte, daß er damit nicht überwunden ist. In diesem Zusammenhang möchte ich aber ganz besonders auf einen Umstand hinweisen, der für die bessere Entwicklung der Dinge ein Hindernis zu sein scheint. Alle Jahre kommen in erster Linie aus den Pädagogischen Akademien in Niederösterreich und Wien rund 400 Junglehrer zu uns in die niederösterreichischen Pflichtschulen. Alle Bezirke haben Mangel an Lehrern. Alle Schulbezirke benötigen von Schuljahr zu Schuljahr eine bestimmte Anzahl von jungen Lehrkräften. Alle Bezinke müssen daher auch junge Lehrer zugeteilt erhalten. Nun erscheint folgende Tatsache bemerkenswert: Manche Bezirke haben einen Überschuß an dort wohnenden jungen Lehrern, die tatsächlich aus dem Bezirk stammen und dort groß geworden sind. Manche Bezinke haben einen Mangel an bezirkseigenen jungen Lehrern, insbesondere die Grenzbezirke und natürlicherweise auch die rein ländlichen Bezirke. Alle Jahre dieselbe Erscheinung: In feierlicher Form werden in diesem Saal, wenn er zur Verfügung steht, oder auch im Auditorium maximum oder im Festsaal der Universität die jungen Lehrer angelobt, und eine Reihe von Ehrengästen nimmt an dieser Angelobung teil. Sie werden angestellt und angelobt. Und sowohl der Herr Landeshauptmann als auch vor allen Dingen der Geschäftsführende Präsident des Landesschulrates müssen zwangsläufig in ihrer Rede mit vielen Worten den jungen Lehrern begreiflich machen, daß sie doch ausharren mögen an der Dienststelle, an die sie nun zugeteilt werden, weil es nicht anders geht. Im allgemeinen werden nämlich die persönlichen Wünsche der jungen Lehrer erfüllt, man müßte förmlich sagen, solange der Vorrat reicht. Reicht der Vorrat an gewünschten Stellen in der Stadt, in der Stadtnähe, nahe den großen Kommunikationen, in der Nähe Wiens usw. nicht aus, dann muß aufgeteilt werden. Und das geschieht nicht mehr nach dem Wunsch des jungen Menschen. In diesem Augenblick, Hohes Haus, beginnt eine Berufsabwanderung. In diesem Augenblick überlegen sich dutzende junge Menschen, die ihr Ansuchen um Anstellung abgegeben haben, ob sie tatsächlich die Mühsal auf sich nehmen sollen, aus ihrer engeren Heimat weit weg zu gehen, an das andere Ende des Bundeslandes, womöglich in eine Gegend, die sie nicht anspricht. Dann beginnen sie, an die Universitäten zu gehen; dann beginnen sie, zum Bundesheer zu gehen, um Offizier zu werden; dann gehen sie in andere Berufe; dann wandern sie in andere Bundesländer ab. Tatsächlich, Hohes Haus, ist es doch - das, glaube ich, wird jeder einsehen und auch fühlen - ein großer Unterschied, der hier gemacht werden muß - ich betone „muß“ -, um den Bedarf in den Bezirken zu decken. Damit ist für denjenigen eine große Härte verbunden, der nicht mehr nach seinem Wunsch, sondern nach der Notwendigkeit eingeteilt wird. Vor allen Dingen bedeutet diese Notwendigkeit auch ein großes finanzielles Opfer. Denn es ist für einen einundzwanzigjährigen unverheirateten jungen Menschen eben nicht gleich, ob er zu Hause wohnen kann, ob er in Mödling, in Wiener Neustadt, in Klosterneuburg oder in einer anderen günstig gelegenen Stadt sein kann, oder ob er im Amstettner Bezirk an der niederösterreichischen Landesgrenze, in einem Bezirk des Waldviertels oder sonst irgendwo tätig sein muß, denn die Besoldung nimmt auf diese Verschiedenheiten in keiner Weise Rücksicht. Daher wäre hier wohl ein Härteausgleich, der vor allen Dingen im Interesse des Landes liegt, angemessen und vertretbar, so daß ich mir auch in dieser Frage erlaube, einen Antrag zu stellen: Resolutionsantrag des Abgeordneten Kosler zu Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. In den letzten Jahren zeichnete sich in zunehmendem Maße in einzelnen Bezirken Niederösterreichs ein Überangebot an ausgebildeten Junglehrern ab, dem in anderen Bezinken, insbesondere im ländlichen Raum und im Grenzland, ein krasser Mangel an Lehrern gegenübersteht. Diese Tatsache führt dazu, daß zahlreiche Junglehrer zum Schuldienst gegen ihren Willen in Bezirken verpflichtet werden, die weitab von ihrem bisherigen Wohnsitz liegen. Nur allzu oft bewirkt dies in der Folge, daß Junglehrer ihren Dienst nach kurzer Tätigkeit wieder aufgeben, um entweder in ein anderes Bundesland oder aus dem Lehrberuf überhaupt abzuwandern. Eine Besserung dieser Situation könnte jedoch dadurch erreicht werden, daß für die Tätigkeit von Junglehrern in weniger attraktiven Gebieten Niederösterreichs ähnliche Anreize geschaffen werden, wie etwa vergleichsweise für die Ansiedlung von Gemeindeärzten. Die Landesregierung wird daher aufgefordert zu prüfen, wieweit es möglich ist, für die Tätigkeit von Junglehrern in Gebieten mit starkem Lehrermangel entsprechende Anreize zu schaffen und dem Landtag eine diesbezügliche Vorlage zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Hohes Haus! Ich ersuche insbesondere auch für diesen Antrag um Ihre Zustimmung, weil ich und viele andere davon überzeugt sind, daß es sich hier um ein Problem eigener Art handelt, das zu lösen wir im Lande Niederösterreich imstande wären. Selbstverständlich soll genau geprüft werden, in welcher Form und in welcher Weise diese Prüfung erfolgen sollte. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die günstige Entwicklung des Schulwesens in ganz Österreich und in Niederösterreich verdanken wir nicht zuletzt auch der Bereitschaft unserer Bevölkerung in bezug auf die schulreformatorischen Maßnahmen, die eine permanente Angelegenheit in unserem Staate geworden ist. Es handelt sich um eine dauernde innere und äußere Erneuerung unseres Schulwesens. Insbesondere durch das Mitgehen der breiten Öffentlichkeit in all diesen Fragen ist auf diesem Gebiet eine günstige Entwicklung zustande gekommen, die auch erhalten werden muß. In der Bildungspolitik darf es keinen Stillstand geben, denn gerade auf diesem Gebiet würde jeder Stillstand einen Rückschritt bedeuten. Es gibt sicherlich noch viel Arbeit, die Bildungsstrukturen in allen Teilen unseres Landes den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen. Aber die Tatsache, daß die OECD als internationale Organisation unbehelligt von Regierungs- und Oppositionsmeinung in letzter Zeit - in den Medien ist darüber berichtet worden - über das österreichische Schulwesen sehr erfreuliche Feststellungen abgegeben hat, darf uns ein bißchen stolz machen. Sicherlich sollen uns diese Feststellungen nicht zufrieden machen, aber die Note sehr gut, die diese internationale Organisation ausgesprochen hat, zeigt, daß wir in der Weltschule besser sind, als wir manchmal selbst glauben. Aus einer Tageszeitung vom 23. November 1974 entnehme ich über dieses „Sehr gut“ folgende Zeilen: „Ein Sehr gut gab es nach Abschluß der OECD-Länderprüfung für Osterreichs Bildungswesen. Die Experten aus Paris kamen zu der Ansicht, daß sich unser Schulwesen ungewöhnlich rasch verbessert hat. Das Schulversuchsprogramm, in vielen Staaten nur schleppend betrieben oder gar gescheitert, habe bemerkenswerte Initiativen gebracht, das früher magere Stipendienwesen besonders starke Fortschritte. Einzigartig in Europa sei die seit einigen Jahren geführte Schülerverlaufstatistik und das berufsbildende Schulwesen, wie es sich jetzt entwickelt bat.“ Ich glaube, dieser Aussage ist kaum noch etwas hinzuzufügen, es sei denn der begreifliche Wunsch, daß uns dieses „Sehr gut“ einer internationalen Institution auch für die Zukunft erhalten bleibe. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abg. Schober. Abg. SCHOBER: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir bezeichnen die Gesellschaft von heute als Bildungsgesellschaft und wissen, daß sich in unserer Zeit eine Wissensexplosion erfüllt. Damit unsere Jugend in der heutigen Zeit bestehen und das Leben meistern kann, sind wir verpflichtet, sie zu unterstützen und ihr alle Möglichkeiten in die Hand zu geben. Neben dem Elternhaus, sehr geehrte Damen und Herren, und den außerschulischen Bildungsmöglichkeiten hat unsere Schule als ganz wichtiger Bildungssektor eine wichtige und große Aufgabe zu erfüllen. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß man dem Schulwesen sehr oft einen Vorwurf unter folgendem Slogan gemacht hat: „Die Schule von gestern soll die Jugend von heute für die Ausgaben von morgen vorbereiten.“ Ich bin daher der Meinung, daß die Schulreorganisation in Niederösterreich damit aufgeräumt hat und daß es uns gelungen ist - mein Herr Vorredner hat das betont -, daß diese auch international anerkannt wurde. Um diese Reorganisation durchführen und das Schulwesen der modernen Zeit anpassen zu können, ist es erforderlich, daß die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Ich möchte, sehr geehrte Damen und Herren, nicht auf Detailsummen des Budgets 1975 eingehen, bin jedoch der Ansicht, daß die verstärkte Mittelzuteilung beim Schul- und Kindergartenfonds erwarten läßt, daß wir wieder eine Vermehrung der Raumkapazitäten bekommen. Unsere große Sorge ist aber - und hier darf ich auch ein Wort als langjähriger Kommunalpolitiker sprechen, der damit befaßt war, in unserer Gemeinde auch einen viergruppigen Kindergarten zu errichten -, daß uns leider Gottes während des Bauens die Baupreise davonlaufen. Die Steigerung, die zwischen 17 und 24% pro Jahr liegt, läßt befürchten, daß die verstärkt eingesetzten Mittel wieder aufgesaugt werden. Es wäre wohl zu wünschen, daß eine Stabilisierung am Baupreissektor eintritt. Ich kann mich daher nicht der Meinung anschließen, im Budget 1975 sei keine Besserung eingetreten. Wenn wir eine Stabilisierung am Baupreissektor erreichen, ist auch am Schul- und Kindergartenbausektor mit einer verstärkten Raumkapazität zu rechnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sei mir im Rahmen meiner Ausführungen auch gestattet, etwas näher auf die Schulreorganisation einzugehen und die große Leistung aufzuzeigen, die in diesem Lande vollbracht wurde. Vor 10 Jahren wurde vom Landesschulrat für Niederösterreich einvernehmlich mit dem Land Niederösterreich begonnen, diese Reorganisation einzuleiten. Wie war es im Jahre 1965 mit der Situation am Pflichtschulwesen bestellt? Hatte doch das größte Bundesland die größte Zahl der Kleinstschulen Österreichs und besuchten doch auf dem flachen Lande die meisten Kinder die Volksschuloberstufe. Dazu kam die stark ansteigende Zahl von Schuleintretenden und der Mangel an Hauptschulklassen an schon bestehenden Schulstandorten sowie der Bedarf an neuen Hauptschulstandorten. Daß sich in dieser Zeit, sehr geehrte Damen und Herren, beim Lehrpersonal bereits ein gewisser Mangel abzeichnete, darf ich nur am Rande erwähnen. Die Worte Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit standen auf dem Programm der Parteien, obwohl wir heute gehört haben, daß die geographische Lage dieser Chancengleichheit und -gerechtigkeit sehr oft einen Strich durch die Rechnung macht. Es war ein hartes Stück Arbeit, das die niederösterreichische Schulverwaltung hier zu leisten hatte, galt es doch, viele Vorurteile zu überwinden, um die Ziele der Enquete vom Februar 1965 in die Tat umzusetzen. Zahlen haben Beweiskraft, und sie zeigen auch, daß sich Niederösterreich hinsichtlich seiner Pflichtschulorganisation auf gesamtösterreichischer Ebene durchaus sehen lassen kann. Unter Ausklammerung der Schüler der neunten Schulstufe stieg die Zahl der Pflichtschüler in unserem Bundesland von 157.452 auf 180.886, dazu kommen noch 7026 Schüler des Polytechnischen Lehrganges, so daß im laufenden Schuljahr für 187.912 Pflichtschüler vorgesorgt werden muß. Obwohl die Zahl der Pflichtschüler um 30.000 zugenommen hat, ist die Zahl der Volksschüler in dieser Zeit von 108.766 auf 94.695 zurückgegangen. Das beweist, daß die Möglichkeit besteht, daß jene Schüler, die in der Volksschule die Oberstufe besucht halben, heute eine Hauptschule besuchen können. Besuchten damals noch 17.667 Schüler die Volksschuloberstufe, so ist deren Zahl im heurigen Schuljahr auf 413 zurückgegangen, wobei diese 17.667 Volksschuloberstufenschüler sich auf 23 niederösterreichische Schulbezirke verteilten, während heute nur mehr 5 Schulbezirke eine Volksschuloberstufe führen. Zur Verbesserung der Organisationsform der Volksschulen war aber, bedingt durch den Ausbau der Volksschuloberstufen, eine Konzentration der Schulstandorte erforderlich. Gab es 1965 noch 1272 Volksschulen, so ist deren Zahl im laufenden Schuljahr auf 755 zurückgegangen, das heißt, 517 Volksschulen wurden in diesem Zeitraum stillgelegt, aufgelassen oder mit Nachbarschulen im sogenannten Schulverband zusammengelegt. Bei diesen Schulen handelt es sich in erster Linie um einklassige Volksschulen, in denen damals meist noch 8 Schulstufen in einer Klasse unterrichtet werden mußten. Betrug vor 10 Jahren - ich glaube, hieraus ersieht man die große Leistung der Schulreorganisation - der Anteil der einklassigen Volksschulen noch 473 Schulen oder 35%, so ist diese Zahl heuer auf 77, das sind 10%, zurückgegangen. Das Ziel der Höchstorganisation der Volksschulen, nämlich die vierklassige Volksschule, in der jede Schulstufe einer Klasse entspricht, konnte unter Berücksichtigung des Schulweges weitgehend verbessert werden. So beträgt im laufenden Schuljahr der Anteil der vierklassigen Volksschulen bereits 50%, von 755 Schulen 377 Schulen, gegenüber 1965 mit 13% vierklassigen Volksschulen, das sind von 1272 Schulen 144 Schulen. Wesentliches Merkmal der Reorganisation ist, daß bereits drei Viertel aller niederösterreichischen Volksschüler die beste Organisationsform der Volksschule besuchen können. Es wird bei den Volksschulen auch in den nächsten Jahren die Stillegung der einen oder anderen Schule geben, wobei ich einflechten möchte, daß bei der Lösung dieser Restprobleme sicherlich flankierende Maßnahmen, wie die Möglichkeit des Schülertransportes und der Straßenausbau, erfolgen müssen, denn die Fälle, die jetzt zu klären und zu behandeln sind, sind ja die schwierigeren Fälle im Zuge der Schulreorganisation. Wahrend es also bei den Volksschulen auch in den nächsten Jahren die Stillegung der einen oder anderen Schule geben wird, ist die Hauptschule in Niederösterreich bereits voll ausgebaut. Die Zahl der Hauptschulen stieg von 214 auf 248, die Zahl der Klasen von 1562 auf 2805 und die Schülerzahl an den Hauptschulen von 44.948 auf 79.026. Die Verdoppelung der Klassen und der Schülerzahl bedürfte nicht nur der Neuerrichtung von 30 Schulen, sondern des Zu- und Umbaues vieler Klassen und Nebenräume. Als Beispiel, sehr geehrte Damen und Herren, möge die Schulorganisation im Bezirk Amstetten erwähnt werden. 1965 besuchten 9715 Schüler die Volksschule, davon noch 2009 Schüler die Volksschuloberstufe, und 2523 eine der 9 Hauptschulen des Bezirkes. 44% der Schüler zwischen 10 und 14 Jahren konnten damals mangels eines günstigen Hauptschulstandortes bzw. des notwendigen Klassenraumes kein Hauptschulzeugnis erwerben. Im Vergleich dazu besuchten 1974 8040 eine Volksschule, davon nur mehr 33 Schüler die Volksschuloberstufe, aber 6590 Schüler eine der 21 Hauptschulen des Bezirkes. Die Zahl der Volksschüler ging im Schulbezirk Amstetten um 1700 zurück, die Zahl der Hauptschüler stieg um 4067 an. Die Zahl ,der Hauptschulen in diesem Bezirk hat sich mehr als verdoppelt, die Klassenzahl stieg von 52 auf 212 Klassen an, und nur mehr ein halbes Prozent der Schüler dieses Bezirkes erhält noch ein Entlassungszeugnis der Volksschule. Dieser westlichste Bezirk Niederösterreichs zeigt, was für eine große Leistung in der Verwirklichung des Reorganisationsplanes steckt und wie wesentlich sich die Schulstruktur auf dem Hauptschulsektor verändert hat, sind doch mit einer Ausnahme alle Hauptschüler des Bezirkes auch in neuen modernen Schulgebäuden untergebracht. Zum Vergleich vielleicht der Bezirk Zwettl, der schulorganisatorisch etwas schlechter gestellt ist. Im Bezirk Zwettl besuchten 1965 6107 Schüler die Volksschule, davon 1712 die Volksschuloberstufe und 1072 die sechs Hauptschulen des Bezirkes. 61,5% der Schüler konnten kein Hauptschulzeugnis erhalten. 1974 besuchten 3842 Schüler die Volksschule - es gibt in diesem Bezirk keinen Schüler mehr in der Volksschuloberstufe -, aber 3532 Schüler besuchen eine der 11 Hauptschulen des Bezirkes. Die Zahl der Schulen hat sich eben- falls - es ist ein Parallelfall - verdoppelt, die Schülerzahl ist um 2460 angestiegen und die Zahl der Hauptschulklassen hat sich von 31 auf 124, also um 93 Klassen, erhöht. Die Streuung der Hauptschulstandorte in Niederösterreich ist unter Berücksichtigung der Schulwege so gewählt worden, daß es heute mit wenigen Ausnahmen - das Voralpengebiet und Alpenvorland ausgenommen - allen Pflichtschülern Niederösterreichs möglich ist, die Hauptschule zu besuchen. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Reorganisationsplan 1965 hat nicht nur die Zahl der Volksschulen verringert und den Ausbau der Hauptschulen wesentlich gefördert, Hand in Hand mußten für die Neuerrichtung aber auch die notwendigen Zu- und Umbauten der Hauptschulgebäude geschaffen und die Schulgemeinden neu gebildet werden. Die Festsetzung der Schulsprengel für diese neu gebildeten Hauptschulen war erforderlich und damit die Neufestsetzung der Pflichtsprengel. In fast allen Fällen, sehr geehrte Damen und Herren, wurde die Umwandlung bestehender Berechtigungssprengel in Pflichtsprengel, bzw. bei Neuerrichtung nur mehr Pflichtsprengel beantragt. Allerdings mußte in diesem Zusammenhang - mein Vorredner hat die Schulsprengelfrage angeschnitten - auf inzwischen erfolgte freiwillige bzw. von Amts wegen durchgeführte Gemeindezusammenlegungen hingewiesen werden, die in einigen Fällen eine Neuorientierung der Sprengeleinteilung notwendig machen. Diesbezüglich darf ich feststellen, daß zur Zeit seitens des Landesschulrates für Niederösterreich die Schulsprengel, Herr Abg. Kosler, im Einvernehmen mit der Abteilung Raumplanung, obwohl diese Verordnung noch nicht erlassen ist, festgelegt und bezirksweise bei der NÖ. Landesregierung beantrag werden, um mit dem Raumordnungsprogramm konform zu gehen. (Abg. Stangl: Um das geht es ja!) Ich glaube, daß dem durch das Einvernehmen mit der Raumplanungsabteilung Rechnung getragen wurde. Dem vierten Punkt, meine Domen und Herren, des Ergebnisses der Enquete vom 25. Februar 1965, und zwar dem Ausbau des Sonderschulwesens, müßte ich auch einige Worte widmen. Es ist heute eher eine Frage des Mangels an geprüften Lehrern als eine Frage der Errichtung. 1965 gab es 21 Sonderschulen mit 224 Klassen und 3692 Schülern, wobei 100 Klassen mit 1639 Schülern an Volksund Hauptschulen angeschlossen waren. 1974 konnten 83 Schulen mit 479 Klassen und 7185 Schülern geführt werden. Innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren hat die Zahl der selbständigen Sonderschulen vervierfacht. Die Zahl der Klassen und der Schüler ist auf ,das Doppelte angewachsen. Meine Damen und Herren! Ich glaube, wenn man alle diese Maßnahmen zur Kenntnis nimmt, darf man wirklich von einer großen Leistung im Zuge der Schulreorganisation sprechen. Alle diese Maßnahmen haben natürlich auch Schwierigkeiten am Personalsektor gebracht, und ich darf sagen, daß man die Sache des Härteausgleiches prüfen und diesbezügliche Überlegungen anstellen muß. Es ist uns bekannt, daß Lehrer oder auch Lehrerinnen nur deswegen den Beruf wechseln, weil sie flicht bereit sind - wir merken das ja bei den Ausschreibungen von Schulstellen, die in exponierten Lagen liegen -, um diese Stellen einzureichen oder sie zu besetzen. Daher ist es am Personalsektor zu Schwierigkeiten gekommen. Wenn ich mir nur den Ist-Stand mit Datum 1. 9. 1974 anschaue und diesen mit dem Dienstpostenplan 1974/75 in Vergleich stelle, muß ich feststellen, daß, ohne eine Personalreserve zu berücksichtigen, in Niederösterreich ca. 1200 Lehrer fehlen. Meine Damen und Herren! Es würde mir eigentlich verantwortungslos erscheinen, hier den jungen Menschen zu sagen, daß das Studium für den Lehrberuf eine gewisse Gefahr in sich birgt. Man hat einmal in einer Presseaussendung gelesen, daß in zwei bis drei Jahren eine Überfüllung am Personalsektor eintreten wird. Wenn ich jetzt die Rechnung aufstelle - ich nehme die Zahl meines Vorredners -, daß ca. 400 Kandidaten die Akademien verlassen und, wie uns beikamt ist, ungefähr 50% zur Abdeckung der Pensionsabgänge notwendig sind, bleiben zur Auffüllung effektiv 200 Neuzugänge. Wenn ich 1200 durch diese 200 dividiere, dann ist bestenfalls in den achtziger Jahren mit einer Normalisierung am Personalsektor der Lehrer zu rechnen. Das ist, glaube ich, eine ganz klare Aussage, die man hier treffen kann, und es wäre sicher verfehlt, den jungen Menschen davon abzuraten, im Hinblick auf Sättigung am Personalsektor das Studium des Lehrers nicht zu ergreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier noch eine Feststellung treffen. Bei Durchsicht der Stenographischen Protokolle über die vorjährige Budgetdebatte kann man feststellen, daß sehr oft der Geist der Lehrerschaft, der in unseren Schulen herrscht, angeprangert wird. Nachdem ich in Niederösterreich wohne und dort einen Haushalt habe, ist mir vor kurzem im Auftrage des Klubs der sozialistischen Abgeordneten die Aussendung „Neues Niederösterreich“, Nr. 21/1974, ins Haus geflattert. Mlit Bestürzung muß man darin lesen, daß der Geist, der an unseren Schulen herrscht, ein denkbar schlechter sei. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nur eines fest. Ich persönlich und auch meine Fraktion möchten von dieser Stelle aus der niederösterreichischen Lehrerschaft, ganz gleich welcher Parteirichtung, die unter schlechtesten Bedingungen jederzeit ihre Pflicht erfüllt hat, den herzlichsten Dank aussprechen. Sie hat trotz überfüllter und aufgefächerter Klassen, trotz Supplierstunden und Personalmangel den geordneten Schulbetrieb aufrechterhalten. (Beifall bei der ÖVP.) Das wollte ich zu dieser Aussendung Ihrer Partei an die niederösterreichischen Haushalte feststellen. Sehr geehrte Damen und Herren! Noch ein Wort zu den Schulversuchen. Wir glauben, daß diese Schulversuche echte Entscheidungshilfen für zukünftige Maßnahmen am Schulsektor darstellen. Neben den bereits laufenden Versuchen an Volksschulen mit Vorschulklassen, wo Schulpflichtige, die die Schulreife noch nicht erreicht haben, an diese Schulreife herangeführt werden sollen, neben fremdsprachiger Vorschulung und Versuchen mit der integrierten Gesamtschule wurde vor kurzem über Antrag der Eltern in Großenzersdorf ein sehr interessanter Versuch mit einer Tagesheimschule begonnen. Die Begründung der Elternschaft war, daß, weil viele Eltern, und zwar beide Teile, berufstätig sind, eine sozialpädagogische Betreuung am Nachmittag angeboten werden soll. Ich glaube, daß wir uns von diesem Versuch - dieser Frage müssen wir besondere Beachtung schenken doch einiges erwarten dürfen. In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, auch ein Wort zu den angeordneten Schulveranstaltungen. Ich habe in der letzten Zeit Gelegenheit gehabt, bei etlichen Elternversammlungen der Pflichtschulen anwesend zu sein. Mit der Verordnung vom 24. Juni 1974 wurden, dem § 13 des Schulunterrichtsgesetzes entsprechend, im Bereich der allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme des Polytechnischen Lehrganges in der 6. und 7. Schulstufe oder in der 7. und 8. Schulstufe Schulskikurse angeordnet. Meine Damen und Herren! Wir begrüßen das sehr im Hinblick auf die Ertüchtigung der Jugend, nur müssen wir feststellen, daß diese Schulskikurse, .die je Teilnehmer 1000 bis 1200 Schilling kosten und, wenn ein Haushalt mehrere Kinder zu einem Skikurs schicken muß, doch eine arge finanzielle Belastung darstellen. Wenn ich jetzt auf die Schulbuchsache zurückkomme, können Sie mir sagen, das ist ein alter Hut und ist schon zur Genüge besprochen worden. Aber eines darf ich auch feststellen - das ist jetzt nicht von mir, sondern von Eltern, die auch Ihrer Richtung angehören und die mir gesagt haben, man möge, obwohl die Idee gut ist, das System doch dem Grundsatz der Sparsamkeit unterwerfen (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf : Ohne Wasser geht es nicht!) - sehr richtig, darum schenkt man eines ein -, meine Damen und Herren : Wir sind bei den Schulbüchern insgesamt bei einer Milliarde angelangt. Ich begrüße die Aktion des Roten Kreuzes bezüglich der Altpapiersammlung, daß aber hier etliche Kilo Schulbücher mitbeteiligt sind, ist bedauerlich und die Eltern verstehen es nicht. Auch das wäre eine demokratische Größe, meine Damen und Herren: über den eigenen Schatten zu springen und einzubekennen, daß man im System etwas ändern könnte, um sparsamer zu sein. (Abg. Stangl: Weil Sie kurzsichtig sind!) Na ja, aber viel Geld liegt schon drinnen, Herr Kollege. Die Eltern halben im Hinblick auf ,den Begriff der Sparsamkeit gesagt - ich gebe das hier weiter, obwohl mir bekannt ist, daß der Schulerhalter diesbezüglich different ist -, uns wäre doch viel mehr geholfen, wenn wir für diese Kurse und Schulveranstaltungen die eingesparten Beträge zur Verfügung hätten, als daß ein Schüler 5 Erste-Klasse-Bücher besitzt. Ich bezweifle auch, idaß die fünf Bücher zur Gründung einer persönlichen Hausbibliothek wesentlich beitragen werden, meine Damen und Herren! Ich wollte auch aufzeigen, daß den Eltern durch diese Schulveranstaltungen zusätzliche Belastungen entstehen, wobei ich noch einflechten möchte, daß solche Beträge hierfür sehr wertvoll wären. Ich habe mir die Stenographischen Protokolle des Vorjahres angeschaut und es sehr begrüßt, daß man hier den Filmstellen und den Bezirksstellen mit ihrer segensreichen Einrichtung herzlichst dankt. Ich begrüße es auch sehr, daß bei den Bezirksbildstellen ein Tageslichtprojektor, Diasapparate usw. stehen. Diese Unterrichtsmittel können aber nur dann dienen, wenn man die Lehrer einschult und damit vertraut macht. Es ist sehr bedauerlich, daß es nur einen oder zwei Diasapparate gibt, denn ein Lehrer müßte diesen gezielt einsetzen und zu jeder Zeit ein Bild einschieben und vorführen können. Wenn man nur an einer Schule, meine Damen und Herren, einen oder zwei Diasapparate und einen Overheadprojektor hat, dann zweifle ich daran, daß mit diesen technischen Mitteln die Methode der Unterrichtsgestaltung gezielt verbessert werden kann. Hierin liegen noch sehr viele Möglichkeiten, obwohl ich auch darauf hinweisen darf, daß die Gemeinden zumeist froh waren, die räumliche Frage gelöst zu haben. Bezüglich der Einrichtung dieser Schulen wäre noch ein großes Aufgabengebiet zu bewältigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Schluß meiner Ausführungen und darf feststellen, daß seitens des Landes vor allem auch in finanzieller Hinsicht alle Voraussetzungen geschaffen wurden, um die Zielsetzungen in der Bildungspolitik zu erreichen, denn in der Welt von morgen entscheidet über Aufstieg und Lebensverhältnisse eines Staates nicht die Zahl der Bewohner, sondern deren geistige Fähigkeiten. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abg. Kosler. Abg. KOSLER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zu einer Berichtigung zum Wort gemeldet. Mein Herr Vorredner hat auf eine Rede, die ich am 10. Oktober dieses Jahres in diesem Hause hielt, Bezug genommen. In dieser nahm ich zur Eröffnungsrede des Herrn Landeshauptmannes Stellung, in der er von seiner Warte aus zur neuen Gesetzgebungsperiode sprach. Ich habe über manche und insbesondere über alle wichtigen Dinge des Schulwesens gesprochen. Es ist richtig, daß ich vor allen Dingen die Leistungen auf dem Gebiete des niederösterreichischen Pflichtschulwesens gewürdigt habe, und es ist auch richtig, daß ich in einem weiteren Teil der Rede, der zeitlich von dem einen Teil entfernt lag, über die Personalpolitik in Niederösterreich, in den niederösterreichischen Schulen, sprach. Es ist auch richtig, daß ich an einem bestimmten Beispiel erläuterte, daß junge Menschen mit der Machtpolitik des ÖAAB in Niederösterreich schon zu einem Zeitpunkt konfrontiert werden, wo sie noch in Ausbildung stehen, wo sie also noch Menschen sind, die geformt werden müssen. Niemals, Herr Abgeordneter, habe ich einen Zusammenhang hergestellt zwischen der guten Entwicklung in unserem Bundesland und der frevelhaften, ich betone das Wort noch einmal, frevelhaften Personalpolitik, die in diesem Bundesland getrieben wird. (Abg. Buchinger: Wie ist es bei der Gemeinde Wien oder bei der Bundesbahn? Ist das nicht frevelhaft?) Ich bedaure, daß nun auch in der Gruppe 2 solche unrichtige Darstellungen gebracht werden. Außerdem liegt nicht einmal noch das gedruckte Protokoll meiner damaligen Rede vor, und es ist im allgemeinen nicht üblich, daß man nur aus der Presse allein Zitierungen bringt. (Abg. Schober: Auch i m Vorjahr zieht sich das wie ein roter Faden durch Ihre Äußerungen!) Was Sie vermuten, was im Vorjahr ein roter Faden war und wo er sich durchzog, werden Sie allein nicht feststellen können, Herr Kollege, denn da waren Sie noch gar nicht herinnen. Ich bedaure, daß auch diese ernsten Angelegenheiten, die wohl weit über den Tagesstreit hinaus gegensätzliche Auffassungen bedingen, nun auch in dieser Form in die Debatte geworfen werden. Das was 10, 15, 20 Jahre hindurch nicht üblich, das braucht auch in Zukunft nicht üblich zu sein. Ich habe mich gerade heute im Zusammenhang mit der vorhergehenden hitzigen Debatte sehr zurückgehalten, um auf einigen Gebieten nicht einige Dinge auszusprechen, die auch zu sagen wären. Sie haben sich an diese Vorgangsweise nicht gehalten. Ich bedaure auch, daß ich in diesem Zusammenhang offene Briefe bekomme, die von Dienststellen und Persönlichkeiten geschrieben werden, die diesem Hause nicht angehören, die die Rede nicht gehört haben und, da kein Protokoll vorliegt, dieses auch nicht kennen können. Das bedaure ich. Auch das war früher nicht üblich und dient nicht unserer gemeinsamen Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abg. Lechner. Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß eigentlich gleich auf die Worte meines Vorredners Ing. Schober eingehen, schon deshalb, weil eigentlich er am wenigsten Ursache gehabt hätte, sich über einen Ausdruck, der von Herrn Abg. Kosler bezüglich Personalpolitik gefallen sein sollte, zu beschweren. Herr Abg. Schober, ich muß Ihnen eines sagen: Gerade als Nachfolger eines Bezirksparteiobmannes, der die Personalpolitik im Bezirk Scheibbs mit einer Vollendung gehandhabt hat wie nirgend anderswo, hätte ich mich heute hier über diese Probleme nicht geäußert. Ich könnte Ihnen einige solche Dinge aufzählen, wie sie bei uns zu Hause, Herr Kollege Schober, seit Jahren üblich sind. (Abg. Zimper: Bei uns zu Hause auch. Ich wohne in Wiener Neustadt!) Herr Kollege Zimper, Sie hätten genug Zeit gehabt, im Volksblatt einmal darüber zu schreiben. Sie haben es aber vorgezogen, jetzt mehr zu reden als zu schreiben. (Zwischenruf von Abg. Schober.) Aber ja, Herr Kollege Schober, ich habe Ihnen zugehört; wenn Sie mir jetzt vielleicht auch zuhören wollen . Es wurde auch über diese Schulbuchaktion gesprochen. Noch zwei Sätze dazu. Man könnte das so formulieren, Herr Kollege Schober - vielleicht ist das zu kurz -: Wer nichts tut, der bricht nichts! Die Vorgänger der Bundesregierung haben auf diesem Sektor nichts getan, da hätten wir ihnen nicht einmal den Vorwurf machen können, daß sie etwas schlecht machen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich habe auch noch nie gehört, Herr Kollege Schober, daß ein Elternteil, der mit dieser Aktion nicht einverstanden ist, gesagt hätte: Meine Kinder brauchen diese Bücher nicht. Alle haben die Bücher genommen. (Abg. Buchinger: Davon ist doch keine Rede. Verdrehen Sie die Dinge nicht!) Und es wird notwendig sein, auch die Lehrkräfte, auch die Herren Bezirksschulinspektoren vielleicht ein bißchen mehr darüber zu informieren, was man dabei einsparen könnte. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren! Ich komme nun schon zu einem Problem, das von Ihrer Seite noch nicht beleuchtet wurde. Der Herr Ing. Schober hat ganz kurz die Einrichtung des Schul- und Kindergartenfonds erwähnt. In vielen Reden wurde in diesem Hause auf die große Leistung dieses Schul- und Kindergartenfonds hingewiesen, und in vielen Protokollen konnte man genaue Aufstellungen und Leistungsberichte über diesen Fonds lesen. Wenn in diesem Jahr das 25jährige Jubiläum dieses Fonds gefeiert wird, so steht dem gegenüber die Errichtung von etwa 670 Schul- und Kindergartenbauten. Vielleicht wäre es doch angebracht, auch hier zu sagen, die Leistung dieses Fonds ist großartig, anstatt diese nur im Zusammenhang damit zu sehen, daß die Gemeinden es waren, die für diesen Schulbau, für diese Schulreorganisation weitaus größere Opfer gebracht haben und weitaus größere Lasten zu tragen hatten. Ohne die Leistungen, ohne die Opfer der Gemeinden wäre diese Entwicklung sicherlich nicht möglich gewesen. Der Abg. Thomschitz hat im Jahre 1971 hier in diesem Haus eine ganze Liste gebracht über den Bedarf und darüber, was in der Vergangenheit erreicht wurde. Im Bericht der Abteilung VIII/1 finden wir die Zahlen, die heute im Finanzierungsplan bzw. Bauprogramm enthalten sind: 123 Volksschulen, 94 Hauptschulen, 6 allgemeine Sonderschulen und 22 Volks- und Hauptschulen. Und nun, meine Damen und Herren, zum Finanzierungsplan. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat sich als Finanzreferent gestern und, wie ich glaube, auch schon heute, in der Art geäußert, was nicht alles für die Gemeinden getan wird! Gestern haben Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, von einer Milliarde gesprochen, die den Gemeinden in irgendeiner Form zugute kommt. Wenn wir in der Liste des Schulbaufonds den Bedarf für das Jahr 1975 betrachten, so sehen wir hier voraussichtliche Ausgaben für bereits beschlossene Vorhaben von 129 Millionen Schilling, dann 33 Millionen Schilling aus aufgenommenen Darlehen, 35 Millionen Schilling für Darlehensrückzahlungen, Summa 198 Millionen Schilling; dazu kamen jetzt noch die neuen und aus dem jetzigen Bauprogramm zu beschließenden Vorhaben. Das macht eine Summe von 352 Millionen Schilling aus, um eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und Aufstockungen, die durch Vergrößerung dieser Schulbauten bzw. durch die Baupreiserhöhung notwendig sind, vornehmen zu können. Alles in allem werden wir also für die Finanzierung im Jahre 1975 einen Betrag von etwa 550 Millionen Schilling brauchen. Damit Sie, meine Damen und Herren, einen Begriff bekommen, werde ich Ihnen sagen, was man in der Abteilung auf Grund der Unterlagen errechnet hat. Man müßte eine Summe von etwa 1,2 Milliarden Schilling besitzen, um die in den nächsten Jahren notwendigen Schul- und Kindergartenbauten durchführen zu können. Um diese 550 Millionen Schilling aufzubringen, war es der Wunsch der Schulreferenten, für das Budget 1975 350 Millionen Schilling zu bekommen. Na, man hat geredet und gehandelt und vielleicht sogar sehr hart geredet, ich weiß es nicht. Der Herr Landesrat Grünzweig hat es mir nicht erzählt, ob er sehr leise oder sehr lautstark seinen Bedarf angemeldet hat. Auf jeden Fall ist es so, daß wir 70 Millionen Schilling aus der Bedarfszuweisung nahmen. Herr Landeshauptmannstellvertreter, das möchte ich gleich deponieren, wir schmücken uns in so manchen Reden auch mit fremden Federn. Denn diese 70 Millionen Schilling (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sind Gemeindegelder. Das bestreite ich nicht!) sind doch Gemeindegelder. Jawohl, das wollte ich nur feststellen. 21 Millionen Schilling Zweckzuschüsse aus Bundesmitteln, 30 Millionen Schilling Darlehensrückflüsse - hat also auch nichts mehr mit dem Land zu tun, denn das, was ich gegeben habe, könnte ich ja dann nicht mehr als Verdienst betrachten. Im ordentlichen Voranschlag 1975 haben wir 120 Millionen Schilling enthalten. Dazu kommen noch 40 Millionen Schilling. Herr Landeshauptmannstellvertreter, das, was Sie gestern über den Stabilisierungsteil gesagt haben, hat mich hier ein bißchen hellhörig gemacht. Ich nehme aber an, daß diese 40 Millionen Schilling aus dem Stabilisierungsteil nicht in Klammer und mit Einschränkungen gegeben werden, denn dann würde diese Finanzierung nämlich noch schlechter aussehen. Wenn wir alles zusammenzählen und die 120 bis 140 Millionen Schilling an Kreditermächtigungen, die bereits praktisch zugesagt sind, dazurechnen, kommen wir auf eine Summe von 426 Millionen Schilling, denen ein Bedarf von 550 Millionen Schilling gegenübersteht. Das bedeutet, meine Damen und Herren, daß wir für das Jahr 1975 weitaus zu wenig haben. Ich möchte gar nicht davon reden, wie es im Jahre 1976 aussehen wird. Ich möchte mich ja kürzer fassen, obwohl der Herr Abg. Schober auch etwas länger geredet hat. Meine Damen und Herren! Das Problem Schul- und Kindergartenbau müssen wir heute von zwei Seiten betrachten: 1. von der Leistungsfähigkeit dieses Fonds, 2. von der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und - das möchte ich dazusagen - von der weiteren Belastbarkeit der Gemeinden. Es wurde gestern hier von Präsident Binder und noch einigen anderen Rednern sehr deutlich zum Ausdruck gebracht - auch Präsident Reiter hat dies vielleicht etwas weniger emotionell getan, aber das liegt in der Natur der Sache -, daß die Gemeinden schwer belastet sind, und ich kann es mir daher gestatten, dies in etwas gekürzter Form zu tun. Um nur die Summe zu nennen, der Annuitätendienst der Gemeinden ist von 1969 auf 1973 von 277 Millionen Schilling auf 591 Millionen Schilling gestiegen. Der Herr Finanzreferent war gestern sehr stolz auf die Kopfquote von 990 Schilling. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Bin ich wirklich stolz!) Herr Landeshauptmann, eines muß ich schon mit aller Deutlichkeit sagen, wir Abgeordneten dieses Hauses sind eigentlich der Ansicht, daß man nicht stolz darauf sein kann, wenn es dem Lande gut geht und den Gemeinden schlecht, sondern wir können nur stolz darauf sein, wenn wir den Weg miteinander gehen, weil es zwischen den Gemeinden und dem Lande einen echten Zusammenhang gibt. Nicht die 990 Schilling frappieren mich oder tun mir weh. Ich bin sehr froh, daß es so ist, denn um so leichter fällt es uns, Herr Landeshauptmann, Ihnen zuzumuten, den Gemeinden in der Form, wie wir es heute und auch schon gestern hier vorgetragen haben, zu helfen. Kopfquoten von 4000 Schilling und mehr bei den Gemeinden: Ich darf hier einige Beispiele bringen, damit Sie nicht sagen, das sei so allgemein gesprochen. Ich habe eine Gemeinde, die einen ordentlichen Voranschlag von 7,900.000 Schilling hat. Allein für Schulbauten hat diese Gemeinde einen Kredit von 4 Millionen Schilling aufgenommen. Ich rede jetzt gar nicht vom Wasserleitungs-, Kanalisationsvorhaben, Straßenbau und so weiter. Die zweite Gemeinde, das ist schon eine größere, hat einen Voranschlag von 15 Millionen Schilling im ordentlichen Haushalt; Kredit für Schulbauten 8,2 Millionen Schilling. Die dritte Gemeinde: 11 Millionen Schilling Voranschlag, Kredit für Schulbauten allein 6,7 Millionen Schilling. Dieselbe Gemeinde, meine Damen und Herren, hat heuer eine Landesumlage von 742.000 und für das Jahr 1975 eine solche von 877.000 Schilling zu zahlen und hat für die Sozialhilfe, die im Vorjahr mit der Bezirksumlage sowie offener und geschlossener Fürsorge 575.000 Schilling betragen hat, im nächsten Jahr die Summe von 910.000 Schilling zu leisten. Meine Damen und Herren! Ich wage es sehr zu bezweifeln, daß die Gemeinden weiterhin in der Lage sind, ihren Aufgaben gerecht zu werden, wenn die Pro-Kopf-Verschuldung in diesem Maße zunimmt. Der Landesfinanzreferent hat hier sehr deutlich gesagt, ja, wir hätten auf die Landesumlage verzichtet, wenn wir dafür die Gewerbesteuer bekommen hätten. Ich glaube, so schlechte Geschäfte mit dem Land zu machen, kann man nicht einmal den Gemeinden zumuten. Wenn man uns hier das Angebot macht, auf die Landesumlage zu verzichten, wenn es auch andere Bundesländer tun - Herr Landeshauptmann, ich wüßte Besseres, als auf diese Art und Weise ein Junktim herzustellen. Ich denke nämlich an die Aufgaben, die die Gemeinden gegenüber dem Lande zu erfüllen haben, wonach sie ihre Gemeindestraßen 100%ig selbst zu erhalten und auszubauen haben. Da lächeln einige. Meine Damen und Herren! Es ist nicht so, daß jeder seine Straßen zu 100% erhält. Die Landesstraßenverwaltungen haben es leichter, denn wir seihen seit Jahren in der Jahresrechnung immer wieder an die 100 Millionen Schilling für die Landesstraßen, ja sogar ungesetzlicherweise für Landeshauptstraßen. Im Voranschlag ist stets zu finden Landeshauptstraßen. Und wenn wir noch die Kanalisationen, die Wasserleitungen, die Sozialhilfegesetze und Krankenanstaltensprengel betrachten, können wir nur sagen, daß es hier ernste Probleme gibt. Ich kenne aus der Praxis Gemeinden, Schulgemeinden, wo die Kopfquote bereits an die 10.000 Schilling ausmacht. Es gibt kleine Gemeinden, die einer großen Schulsitzgemeinde angeschlossen sind, die pro Kopf jährlich bis zu 10.000 Schilling zu zahlen haben und deren Voranschlag zu 60% nur mehr aus Schulklassenbeiträgen und Schulbaubeiträgen besteht. Meine Damen und Herren, ich möchte daher heute einen Resolutionsantrag stellen, weil wir wissen, daß die Finanzierung für Schul- und Kindergartenbauten im nächsten Jahr mit den im Voranschlag zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich ist. Resolutionsantrag des Abgeordneten Lechner zur Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Richtlinien zur Vergabe von Beilhilfen und Darlehen Entschuldigung, das ist der zweite, ich muß den ersten bringen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist ein Verkehrter!) Die Landesregierung wird aufgefordert, bei Erstellung eines allfälligen Nachtragsbudgets den Voranschlagsansatz „219-620, Zuwendungen an den Niederösterreichischen Schul- und Kindergartenfonds“ im notwendigen und höchstmöglichen Ausmaß aufzustocken. Meine Damen und Herren! Das ist eine Forderung (Zwischenruf von Abg. Blochberger). Herr Kollege, ich habe Sie nicht verstanden. (Abg. Blochberger: Das ist selbstverständlich. Das ist ja immer praktiziert worden!) Ich praktiziere heute noch mehr, Herr Kollege. (Heiterkeit im Hause.) Ich bin gewohnt, daß Sie dazwischenschreien, aber das macht mir nichts aus. (Abg. Blochberger: Das beruht auf Gegenseitigkeit!) Herr Kollege, wenn Sie das nicht gesagt hätten, würde ich jetzt nicht aus der Einbegleitungsrede des Herrn Finanzreferenten zitieren. Das ist mir gerade eingefallen, ich habe sie ja auf alle Fälle mitgenommen. Es heißt hier aus dem Jahre 1974: „Zu den Zuwendungen an den Niederösterreichischen Schul- und Kindergartenfonds ist zu bemerken, daß das Ziel der Finanzverwaltung eine wesentliche Entlastung der Gemeinden ist“, Herr Landeshauptmann (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich bleibe dabei?), „die durch Schulneubau oder -ausbauten ihre Kräfte vielfach übersteigende finanzielle Verpflichtung auf sich nehmen mußten.“ Ich glaube, wenn man das nicht nur gesagt, sondern auch schriftlich dargelegt hat, können Sie gar nicht mehr zurück, Herr Landeshauptmannstellvertreter. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich habe den Beweis schon erbracht!) Nun liegt der Beweis also noch einmal vor. Ich glaube, meine Damen und Herren, man sollte jetzt auch noch über die Finanzierung im Schulbaufonds ganz kurz etwas sagen. Herr Kollege! Es kommt dann der zweite Antrag, damit Sie nicht erstaunt sind. Zu Ihrer Bemerkung, daß das Kuratorium die Schulbaumittel vergibt, ist zu sagen, daß auch die meisten Gemeindevertreter, Bürgermeister etc. und mitunter auch Abgeordnete wissen, daß den Gemeinden bei Schulbauten derzeit in der Regel 20% Subvention und 20% zinsenloses Darlehen gegeben werden und die Gemeinden die übrigen 60% der Gesamtkosten zu finanzieren haben. In Wirklichkeit, meine Damen und Herren, sind es aber nicht 60%, sondern 80%, weil ja die 20% zinsenloses Darlehen auch zurückgezahlt werden müssen. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Eine vierklassige Volksschule kostet zur Zeit mit 8 ½ Einheiten, also mit Nebenräumen, Konferenzzimmer, Direktionskanzlei und so weiter, bei Berechnung von einer Einheit mit 1,3 Millionen Schilling die Gesamtsumme von etwa 11 Millionen Schilling. Derzeitige Finanzierung: 2,2 Millionen Subvention und 2,2 Millionen zinsenloses Darlehen des Landes und 6,6 Millionen Schilling Kredite der Gemeinden. Und hier, meine Damen und Herren, müssen wir sagen: Die Aufteilung 20 : 20 : 60 kann doch nicht das Um und Auf sein, kann doch nicht die Hilfe des Landes für Vorhaben sein, unter denen die Gemeinden heute stöhnen. Das muß im Schulbaufonds geändert werden. Es muß doch möglich sein, und es ist kein unbilliges Verlangen, daß wir die derzeitige Regelung 20 : 20 in entsprechender Form ändern. Ich könnte mir die Sache sehr leicht machen und sagen, das Land hat 50% oder sogar 60% der Kosten zu tragen, weil wir dafür bei der Sozialhilfe 70% leisten (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Anstatt 100%!) und fertig, Schluß. Ich möchte hier einen Resolutionsantrag stellen: Resolutionsantrag des Abgeordneten Lechner zur Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Richtlinien zur Vergabe von Beihilfen und Darlehen aus dem Schul- und Kindergartenfonds dahingehend abzuändern, daß der Mindestprozentsatz für Beihilfen oder Darlehen 25% der Kosten des Vorhabens beträgt. Meine Damen und Herren, darf ich hier nur noch hinzufügen: Im Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975 wird dargelegt, daß mit, ich glaube, 330 Millionen Schilling für den Annuitätendienst das Auslangen gefunden wird, in einer Zeit, wo der Herr Landesfinanzreferent im Jaihre 1974 zwei Kredite aufgenommen hat. Vielleicht sind es so kleine Kredite, daß sie gerade deswegen erwähnenswert sind. Es handelt sich um eine Darlehensaufnahme von 8 ½ Millionen Schilling bei der Sparkasse Neunkirchen und 7 ½ Millionen Schilling bei der Landeshypo. Wenn man mit solchen Krediten das Auslangen finden kann dann ist das für das Land äußerst erfreulich. Ich habe Verständnis dafür, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß Sie in den Finanzbelangen des Landes oft sogar mit einer gewissen Härte wirken, wenn sie mir auch etwas überhöht erscheint. Ich bin der Meinung, daß wir die Sorge um die finanzielle Belastung in den Gemeinden in den nächsten Jahren nicht einfach beiseite schieben können. Es genügt nicht, wenn man hier erklärt: Setzen wir uns zusammen und reden wir. Herr Landeshauptmannstellvertreter! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Man vergißt ja manchmal, daß der Landtag Budgethoheit hat. Bei Gelegenheit sollte man das vielleicht auch einmal erwähnen. Wir sollten sagen, daß in diesem Hause die Abgeordneten imstande sind, Änderungen durchzuführen und Anträge zu stellen. Ich glaube, meine Damen und Herren von der Rechten, wenn Sie unsere Diskussionsbeiträge bezüglich der kommunalen Anliegen gestern und heute angehört haben und ein bißchen darüber nachdenken, wird es Ihnen sehr, sehr schwerfallen, den Anträgen, die den Gemeinden eine echte Entlastung bringen, eine Ablehnung zuteil werden zu lassen. Sie müssen sich darüber im klaren sein, daß wir nur dann eine gute Landespolitik nachweisen können, meine Damen und Herren, wenn wir in diesem Lande eine positive Gemeindepolitik machen. (Beifall bei den Sozialisten.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Beratungen über den Voranschlag des Landes. Die Beratungen des Landtages über den Voranschlag werden um 14.00 Uhr fortgesetzt. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung um 12.32 Uhr.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER (um 14.00 Uhr): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir setzen die Beratungen zum Voranschlag mit der Behandlung der Gruppe 2 fort. Zum Wort gelangt der Abg. Baueregger. Ich erteile es ihm. Abg. BAUEREGGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen und Herren! Bevor ich ZU den berufsbildenden Pflichtschulen einige Worte sage, gestatten Sie mir, daß ich zu den Resolutionsanträgen des Herrn Abg. Kosler Stellung nehme. Zum ersten Resolutionsantrag des Herrn Abg. Kosler zur Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich: Anläßlich der Debatte über den Voranschlag 1974 wurde seitens der sozialistischen Landtagsabgeordneten ein Resolutionsantrag eingebracht, mit welchem umgehend die Erlassung eines Raumordnungsprogramms, betreffend die Standorte allgemeinbildender Pflichtschulen, verlangt wurde. Ich glaube, ich kann mir darüber weitere Worte ersparen. Sehr geehrter Herr Abg. Kosler! Wenn Sie die Budgetrede des Herrn Finanzreferenten verfolgt haben, so darf ich darauf verweisen, daß schon auf Seite 36 festgehalten ist, daß sich dieses Raumordnungsprogramm bereits in Ausarbeitung befindet und demnächst zur Vollendung kommt. Ich kann Sie nur bitten, diesen Resolutionsantrag zurückzuziehen, um die Verwaltung zu entlasten. Zum zweiten Resolutionsantrag: Das Pflichtschulgesetz legt die Unentgeltlichkeit des Besuches der allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen für alle Schüler fest. Für die berufsbildenden Pflichtschulen wird jedoch dieser Grundsatz insoweit durchbrochen, als das Gesetz eine Ermächtigung enthält, daß an berufsbildenden Pflichtschulen ein Lehr- und Arbeitsmittelbeitrag eingehoben werden kann. Das stimmt, verehrter Herr Abgeordneter. Es werden derzeit bei den berufsbildenden Pflichtschulen pro Kurs 100 Schilling an Lehr- und Arbeitsmittelbeiträgen eingehoben. 50 Schilling Arbeitsmittel-, 50 Schilling Lehrmittelbeitrag. Nun darf ich dazu sagen, das sind insgesamt ungefähr 2,5 Millionen Schilling, die unser Landesbudget belasten würden, wenn wir diese Beiträge vom Land aus bezahlen müßten. Dadurch würde unter Umständen der Ausbau von Internaten, die wir ja so dringend brauchen, sei es in St. Pölten oder Baden, nicht ganz vollendet werden können. Das ist Punkt 1. Punkt 2, was vielleicht nicht so ganz ins Gewicht fällt, aber doch auch erwähnt werden muß, ist die Lehrlingsentschädigung. Sie beträgt bei einem Lehrling - wir haben ihre Erhöhung ja erst vor kurzem beschlossen - im vierten Lehrjahr in der Woche ungefähr 700 Schilling. Dazu muß man sagen, daß ja in den Lehrverträgen nicht enthalten ist, wer diese Lehrmittelbeiträge zu bezahlen hat. Diese werden durch mündliche Vereinbarung festgelegt. In den meisten Fällen zahlt sie der Lehrherr, oft aber auch der Erziehungsberechtigte oder der Lehrling. Demgegenüber steht noch eines. Wir haben Erkundigungen eingehoben, daß ein Lehrling während seines Kurses von 8 Wochen für seinen Privatgebrauch ungefähr zwischen 1000 und 5000 Schilling benötigt. Wir wollen dem Lehrling bei Gott nicht vorschreiben, was er anbringen darf und was nicht. (Abg. Leicbtfried: Das kann man nicht verallgemeinern!) Gibt es, Herr Kollege, gibt es! Dazu kommt ja noch, daß das meiste Geld für Rauchwaren ausgegeben wird. Wenn wir die Intentionen der Frau Minister Leodolter verfolgen, müßten wir doch auch irgendwie mitspielen und den Jugendlichen sagen, raucht ein bisserl weniger, und so glaube ich, könnte dieser Lehrmittelbeitrag aus diesen ersparten Geldern leichter bezahlt werden. (Zwischenrufe.) Zum dritten Resolutionsantrag, Herr Kollege Kosler, darf ich folgendes sagen, zuerst den Text: „In den letzten Jahren zeichnete sich in zunehmendem Maße in einzelnen Bezirken Niederösterreichs ein Überangebot an ausgebildeten Junglehrern ab, dem in anderen Bezirken, insbesondere im ländlichen Raum und im Grenzland, ein krasser Mangel an Lehrern gegenübersteht. Diese Tatsache führt dazu, daß zahlreiche Junglehrer zum Schuldienst gegen ihren Willen in Bezirken verpflichtet werden, die weitab von ihrem bisherigen Wohnsitz liegen. Nur allzu oft bewirkt dies in der Folge, daß Junglehrer ihren Dienst nach kurzer Tätigkeit wieder aufgeben, um entweder in ein anderes Bundesland oder aus dem Lehrberuf überhaupt abzuwandern. Eine Besserung dieser Situation könnte jedoch dadurch ereicht werden, daß für die Tätigkeit von Junglehrern in weniger attraktiven Gebieten Niederösterreichs ähnliche Anreize geschaffen werden wie etwa vergleichsweise für die Ansiedlung von Gemeindeärzten. Die Landesregierung wird daher aufgefordert zu prüfen, wieweit es möglich ist, für die Tätigkeit von Junglehrern in Gebieten mit starkem Lehrermangel entsprechende Anreize zu schaffen, und dem Landtag eine diesbezügliche Vorlage zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.“ Verehrter Herr Abg. Kosler! Dazu ist folgendes zu sagen: Wie Sie wissen, nimmt das Land nur die Auszahlung dieser Gehälter vor. Die Verhandlungen, ob Erhöhungen erfolgen sollen oder nicht, werden auf Bundesebene durchgeführt, und es ist selbstverständlich, daß unter Umständen, wenn man mehr bezahlt, auch diese Junglehrer dort verbleiben. Aber das liegt nicht im Kompetenzbereich des Landes, sondern einzig und allein beim Bund. Ich darf daher zu Ihrem Resolutionsantrag einen hinzufügen und bitte, diesem beizutreten: Resolutionsantrag des Abgeordneten Baueregger zur Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei den zuständigen Bundesministerien eine Prüfung dahingehend zu erreichen, ob und inwieweit den Junglehrern die für sie eintretenden Erschwernisse auf Grund ihrer Verwendung in Gebieten des Landes, die sich extrem weit von ihrem Wohnsitz befinden, abgegolten werden können und daß bejahendenfalls die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Ich würde Sie bitten, diesem Antrag beizutreten. Nun gestatten Sie mir, zum eigentlichen Thema, Berufsschulwesen im Lande Niederösterreich, zu sprechen. Ich möchte mich weniger mit Zahlen aus dem Budget befassen als mit der Verwaltung bzw. mit der Tätigkeit des Berufsschulwesens in Niederösterreich. Ich will auch kein Hosanna singen auf den Herrn Landesfinanzreferenten, aber eines muß doch eingehend festgestellt werden: Wenn, wir in den letzten 15 Jahren vom Lande Niederösterreich für diverse Berufsschulbauten, Berufsschulausbauten, Internate und so weiter ungefähr 300 Millionen Schilling bekommen haben, so ist das, glaube ich, eine sehr schöne Summe, und nur dadurch wurde es ermöglicht, das Berufsschulwesen in Niederösterreich auf den heutigen Stand zu bringen. Die Besoldung der Lehrkräfte geht, wie wir schon aus den Worten des Herrn Finanzreferenten gehört haben, zur Hälfte zu Lasten des Bundes und zur Hälfte zu Lasten des Landes. Dagegen gehören die Sachleistungen, die der Gewerbliche Berufsschulrat zu tragen hat, zur Gänze zum Aufgabenbereich des Landes. Hier darf ich eine Post herausgreifen, die selbstverständlich uns alle, die mit Heizproblernen zu tun, haben, sehr belastet. Gerade bei den gewerblichen Berufsschulen in Niederösterreich sind die Heizkosten um 122% gestiegen. Das schlägt sich selbstverständlich auch in den Sachleistungen, die das Land zu tragen hat, nieder. Wenn wir das Berufsschulwesen der früheren Zeit einer Betrachtung unterziehen wollen, so muß ich auf die Jahre 1933, 34, 35, wo die Gebietsberufsschulen ins Leben gerufen wurden, zurückgreifen. Damals war es so, daß die Gebietsberufsschulen am Sitz jeder größeren Gemeinde geführt wurden. Sie wurden von Lehrern geführt, die sonst an den Volks- und Hauptschulen lehrten. Die Lehrlinge hatten dort nur einmal in der Woche ihre Pflicht als Berufsschüler zu absolvieren. Erst im Oktober des Jahres 1946 wurde der Versuch unternommen, und zwar in der Gastgewerbeschule Waldegg, eine Berufsschule mit mehrwöchigem Kurs auf Internatsbasis einzuführen. Es waren zuerst 7 Wochen, die dann auf 8 Wochen aufgestockt wurden. Dieses Internatsgebilde mit dem Unterricht in lehrgangsmäßigen Turnussen hat sehr viele Vorteile gezeigt, obwohl in bezug auf die finanzielle Situation auch heute noch Nachteile zu verzeichnen sind, müssen wir doch bedenken, daß bei diesen lehrgangsmäßigen Pflichtberufsschulen und bei der Internatsunterbringung das Land, die Kammer und die Gemeinden sehr schwer belastet werden. Demgegenüber steht aber ein großer Vorteil, weil wir ja den Berufsgruppen mit diesen Fachklassen einen konzentrierten Unterricht geben können. Das heißt, die Berufsschüler werden in Berufsschulen, die nur eine Fachgruppe umfassen, unterrichtet im Gegensatz zu früher, wo Schneiderlehrlinge, Mechanikerlehrlinge und so weiter in einer Klasse beisammengesessen sind und dort ein Allgemeinstoff vorgetragen wurde. Die Internatsunterbringung hat viele Vorteile, aber auch gewisse Nachteile, das gebe ich unumwunden zu. Die Vorteile liegen darin, daß man an den jungen Menschen doch noch eine gewisse Erziehungsarbeit durchführen kann und sie etwas unter Kontrolle hat. Die Nachteile, die jedes Gemeinschaftsleben hervorbringt, liegen in den kleinen Kameradschaftsdiebstählen, die leider Gottes in keinem Internat ganz unterbunden werden können. Die Entwicklung auf dem Berufsschulsektor in bezug auf die Lehrgangsführung und Internatsunterbringung darf ich Ihnen in folgenden Zahlen schildern: Im Jahre 1956 hatte das Land Niederösterreich 16 Landesberufsschulen. Darin wurde ein Drittel der Pflichtberufsschüler unterrichtet, zwei Drittel wurden nach wie vor in den vorhandenen Gebietsberufsschulen unterrichtet. Im Jahre 1963 war es schon besser, denn mehr als die Hälfte der Pflichtschüler wurde bereits in Berufsschulen mit Internatsunterbringung untergebracht, und im Schuljahr 1973/74 waren es in Niederösterreich bereits 98,54% der Berufspflichtschüler, die in lehrgangsmäßigen und internatsmäßigen Schulen in Niederösterreich untergebracht wurden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heißt mit anderen Worten, daß wir die gesamten Berufsschüler in 37 Landesberufsschulen Niederösterreichs in 19 Standortgemeinden untergebracht haben. Bei dieser Konzentrierung an Landesberufsschulen müssen wir noch eines feststellen, das ist die Schwierigkeit, daß manche Berufe nur eine geringe Lehrlingsanzahl haben. Das ist strukturmäßig bedingt. Ich glaube aber, sagen zu können, daß im Landesberufsschulwesen von ganz Österreich eine gute Koordinierung eingetreten ist. Wir können hier von einer gewissen Ausschulung bzw. Einschulung von Lehrlingen sprechen, im großen und ganzen also von der Umschulung der Lehrlinge. Das heißt an Hand von einigen Beispielen: In Niederösterreich waren im Schuljahr 1973/74 aus anderen Bundesländern 818 Lehrlinge eingeschult, demgegenüber stehen 416 Lehrlinge, welche von Niederösterreich in andere Bundesländer ausgeschult wurden. So fahren die Glaserlehrlinge von Niederösterreich nach Kramsach in Tirol, während die Zahntechnikerlehrlinge aus ganz Österreich, sei es Vorarlberg oder Burgenland, in Baden eingeschult werden. Die Sattler, Riemer und so weiter aus Salzburg kommen in die Landesberufsschule Lilienfeld, die burgenländischen Dreherlehrlinge kommen nach Neunkirchen, die Schmiedelehrlinge aus Wien werden nach Mistelbach umgeschult, die Buchbinderlehrlinge aus Vorarlberg kommen nach St. Pölten und die Lehrlinge des graphischen Gewerbes aus Kärnten wurden ebenfalls nach St. Pölten umgeschult. Demgegenüber steht die verminderte Lehrlingsanzahl in verschiedenen Berufen, die wir in einer Statistik festgehalten haben. Ich habe zuerst schon erwähnt, daß die Strukturänderung auch in der Wirtschaft verschiedene Änderungen mitgebracht hat, und das hat auch selbstverständlich seinen Niederschlag in der Lehrlingszahl. So wurden z. B. im Jahre 1972/73 noch 719 Kleidermacherlehrlinge in Niederösterreich gezählt, im Jahre 1973/74 waren es nur mehr 612. Dasselbe bei den Fleischerlehrlingen, welche von 506 auf 444 zurückgegangen sind; dasselbe gilt für Bäckerlehrlinge, Rückgang im selben Zeitraum von 532 auf 473. Andere Berufe dagegen, die der heutigen Wirtschaft angepaßt wurden und von der Wirtschaft dringend benötigt werden, haben eine steigende Frequenz zu verzeichnen. So z. B. die kaufmännischen Lehrlinge, von denen es im Schuljahr 1972/73 3556 gab und die im Schuljahr 1973/74 auf 4055 angewachsen sind. Dasselbe gilt für andere Berufe: Landmaschinenbauer von 815 auf 960, ähnlich auch bei den Betriebsschlossern, Elektrikern und vor allen Dingen bei den KfzMechanikern. Natürlich hat diese explosive Steigerung der Lehrlingszahlen gewisse Schwierigkeiten bei der Unterbringung in den Räumlichkeiten für den praktischen und theoretischen Unterricht, aber auch bei der Unterbringung der Schlafgelegenheiten mit sich gebracht. Hier steht derzeit ein besonderes Problem zur Debatte, das ist die Unterbringung der zweiten KfzSchule, die derzeit in der Reiterkaserne in Stockerau untergebracht ist. Der Standort der zweiten KfzSchule !kann von hier aus nicht bestimmt werden. Darüber wird sich der gewerbliche Berufsschulrat des Landes Niederösterreich unterhalten müssen, in welchem Standort diese Schule untergebracht wird. Hier gebe ich unumwunden zu, daß vielleicht zu Beginn des gewerblichen Berufsschulwesens insofern ein kleiner Fehler gemacht wurde, daß man sich nicht festgelegt hat, nach welchen Intentionen wir den Standort dieser gewerblichen Berufsschulen bestimmen sollen. Wir dürfen doch die Wirtschaftlichkeit einer solchen Berufsschule nicht schmälern. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Berufsschule liegt im allgemeinen bestimmt sehr hoch. Nun hat hier unser Landesnachbar, die Steiermark, von Haus aus eine Lösung gefunden, die uns auch im ländlichen Raum sehr zusagt. Die Landesregierung der Steiermark hat seinerzeit gesagt, die Wirtschaftlichkeit der Berufsschulen ist gegeben, wir wollen an dieser Wirtschaftlichkeit auch die Randgemeinden an den Grenzen mitpartizipieren lassen und legen unsere Landesberufsschulen nun an die Grenze. Nicht an eine tote Grenze, denn dort haben Sie keine tote Grenze, Jugoslawien ist ja offen; aber sie haben sie an die Landesgrenzen gelegt. Es bestehen in der Steiermark solche Landesberufsschulen in Radkersburg, in Leibnitz, in Deutschlandsberg und auch in Hartberg, um nur einige aufzuzählen. Bei uns wußte man nicht, ob man sie in das nahe gelegene Zentrum Wien geben soll, um die verkehrstechnisch besseren Möglichkeiten dort auszunützen, oder sie auch am Rande der heute genannten toten Grenze errichten soll, so daß hier in nächster Zeit eine Entscheidung zu treffen ist, die nicht leicht sein wird. Wir werden es uns auch nicht leicht machen und bestimmte gewisse Standorte ventilieren und dann berücksichtigen. Wenn im außerordentlichen Voranschlag des Landes für den Ausbau und für die Einrichtung von Werkstätten sowie für Ankäufe von Gründen und den Bau von Berufsschulen und Schülerheimen 7 Millionen Schilling beinhaltet sind, so liegt das in einer Ordnung, die alljährlich wiederkehrt. Es handelt sich meistens um Einrichtungsgegenstände für die diversen Werkstätten, welche ja auch gebraucht werden. Aus den Mitteln des Landes, welche auch dem Berufsschulbaufonds zufließen, sind heuer 25 Millionen Schilling vorgesehen, welche dazu dienen sollen, endlich einmal für den längst schon notwendig gewordenen Internatsbau in St. Pölten 15 Millionen Schilling und für das Schülerheim in Baden 5 Millionen Schilling bereitzustellen. Dabei darf gesagt werden, daß bei diesen Schülerinternatsbauten nicht allein das Land als Träger der Finanzierung auftritt. Es muß lobend hervorgehoben werden, daß sich auch die Kammer der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung dieser Internatsbauten betätigt. Aber auch die Gemeinden betätigen sich bei ... (Zwischenruf: St. Pölten.) Nein, nicht bei St. Pölten, woanders. In Waldegg zum Beispiel oder in Zisterdorf und so weiter. Ja, da gibt es eine Reihe von Gemeinden oder die Kammer, die sich finanziell beteiligt, um diese Internatsprojekte besser und schneller zu bauen. Daher glaube ich, daß wir auch diesen Institutionen recht herzlich danken müssen, zumal wir heute von dieser Stelle aus schon gehört haben, in welcher Notlage sich die Gemeinden befinden. Gerade die Gemeinden wissen, was es heißt, eine solche Institution in ihre Mauern zu bekommen, und treten daher auch immer wieder als Vorfinanzierer auf. Abschließend darf ich zu diesem Problem sagen, daß die Zusammenarbeit aller mit dem Berufsschulwesen befaßten Ämter des Landes, der Kammer der gewerblichen Wirtschaft und der Gemeinden mit dem gewerblichen Berufsschulrat vorbildlich ist, so daß für die Ausbildung unserer Jugend bestens vorgesorgt ist. Wenn auch hier und da noch Platzmangel oder Schwierigkeiten bei der Einrichtung auftreten, so ist das ein finanzielles Problem, dem ja bekannterweise niemand in Österreich hundertprozentig gerecht werden kann. Es wird jedoch von allen Beteiligten so geplant und gearbeitet, daß aus den vorhandenen Mitteln das Maximum herausgearbeitet wird zum Wohle unserer Jugend, welche über kurz oder lang in unserem Vaterland die Wirtschaft verkörpern wird. Danike. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Frau Abg. Jirkovsky ist die nächste Rednerin der Gruppe 2, ich erteile ihr das Wort. Abg. JIRKOVSKY: Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Zu Schulfragen wurde schon eingehend Stellung genommen. Ich möchte mich mit einigen Problemen des Kindergartenwesens beschäftigen. Der vorliegende Voranschlag zeigt, daß die Ausgaben auf diesem Gebiet ständig steigen. Ein Zeichen dafür, daß höhere Anforderungen gegeben sind. Daß dieser Mehraufwand berechtigt ist, steht außer Zweifel. Wie wichtig Kindergärten für die geistige und körperliche Entwicklung unserer vorschulpflichtigen Jugend sind, ist Ihnen, werte Damen und Herren, ausreichend bekannt. Es ist daher erfreulich, daß rund 34.000 Kinder, das sind mehr als 54% aller Drei- bis Sechsjährigen, einen Kindergarten besuchen können. Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, daß trotz der Unterstützung des Landes der Bau eines Kindergartens viele Gemeinden vor schwierige Probleme stellt. Ebenso schwer aber sind die dauernden finanziellen Belastungen durch die Betriebskosten. Ein Kindergarten erfordert respektable Beträge für Heizung, Strom, Servicedienste und Reinigungsmaterial. Dazu kommen noch die Kosten für die Einrichtung, für die Erhaltung der Gebäude und für die Beschaffung von Beschäftigungsmaterialien. Das sind Kosten, für welche die Gemeinden allein aufzukommen haben. Trotz den heute schon sehr weitgehenden finanziellen Belastungen kommen sie dieser Verpflichtung in vorbildlicher Weise nach. Und dafür soll den Gemeinden von dieser Stelle aus herzlich gedankt werden. (Beifall im Hause.) Wir wissen, daß uns die Häuser allein nicht genügen würden, wenn wir nicht auch die Menschen mit dem nötigen Fachwissen hätten. Eine zufriedenstellende pädagogische Betreuung ist aber nur dann gesichert, wenn die Inspektorinnen mit den Kindergärtnerinnen engen Kontakt halten. Um diesen Kontakt zu fördern, ist im Dienstpostenplan für 1975 eine feste Inspektorin vorgesehen. In Niederösterreich sind derzeit 1098 Kindergärtnerinnen tätig und im nächsten Jahr werden es 1245 sein. Laufend gibt es auf dem Gebiet der Kleinkinderpädagogik neue Erkenntnisse. Es ist daher auch eine dauernde Schulung der Kindergärtnerinnen notwendig. In Vorträgen und Aussendungen erhalten sie die Informationen für ihre fachliche Weiterbildung. Für 1975 sind weitere Maßnahmen in dieser Richtung vorgesehen. Seit November 1973 besteht auch ein psychologischer Dienst, der den Kindergärtnerinnen die Möglichkeit bietet, Kinder mit Auffälligkeiten oder Behinderungen im geistigen, körperlichen, sprachlichen oder verhaltensmäßigen Bereich einer eingehenden Untersuchung zuzuführen. Diese Untersuchungen haben gezeigt, daß die Anzahl der Kinder mit Behinderungen, und diese brauchen eine spezielle Betreuung, im Ansteigen ist. Dieser Frage wird man in Zukunft mehr Augenmerk zuwenden müssen, damit man solche Kinder nicht in die Außenseiterrollen unserer Gesellschaft drängt. Die besondere Behandlung, die diese Mädchen und Buben brauchen, ist in einem Normalkindergarten nicht möglich. Man sollte sich daher mit dem Problem der Errichtung von Sonderkindergärten beschäftigen. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Bericht eines Sonderkindergartens der Stadt Wien. Von 1275 Kindern, die einen solchen Kindergarten besuchten, mußten nur 4 von der Schule gänzlich befreit werden. Alle anderen konnten in verschiedene Sonderinstitute übertreten. Diese Tatsache spricht eine deutliche Sprache für diese Einrichtung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit meinen Ausführungen versucht, auf einige Probleme hinzuweisen. Eines noch möchte ich Ihnen in Form eines Resolutionsantrages zur Kenntnis bringen. Resolutionsantrag der Abgeordneten Jirkovsky zur Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, Landtagszahl 12. In Niederösterreich besuchen derzeit mehr als 34.000 Kinder, das sind mehr als 54% aller Drei- bis Sechsjährigen, einen Kindergarten. In rund 460 Gemeinden ist ein Kindergarten errichtet, in ca. 400 Gemeinden ein solcher in Betrieb. In 100 Gemeinden Niederösterreichs ist demnach noch kein Kindergarten errichtet. In einer Vielzahl von Gemeinden ist ein Kindergarten deshalb noch nicht in Betrieb oder errichtet, weil das Problem des notwendigen Kindertransportes nicht gelöst ist. Um aber allen kindergartenfähigen Kindern die Möglichkeit des Kindergartenbesuches einzuräumen, wäre seitens des Landes für eine geeignete Unterstützung der Kindergartenerhalter vorzusorgen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, Erhebungen hinsichtlich der Notwendigkeit von Kindertransporten von und zu den Kindergärten mit dem Ziel durchzuführen, durch Ergänzung der Förderungsbestimmungen im Nö. Kindergartengesetz 1972 die Möglichkeit eines umfassenden Kindergartenbesuches zu schaffen. Ich darf Sie bitten, werte Damen und Herren, diesen Antrag anzunehmen. (Beifall im Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächste Rednerin kommt die Frau Abg. Prokop zu Wort. Ich erteile es ihr. Abg. PROKOP: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich darf wieder zu einem der schönsten Themen im Rahmen dieses Budgets, zum Kindergarten, sprechen. Es ist jedesmal erfreulich, daß hier so große Übereinstimmung herrscht und daß so ein schöner Einklang gefunden werden kann. Ich möchte meinen Erläuterungen eigentlich einen Satz unseres Landesfinanzreferenten aus seiner Budgetrede voranstellen. Er hat gesagt: Ein echter Ausgabenschwerpunkt des Landes im Interesse des Kindergartenwesens, ein echter Ausgabenschwerpunkt des Landes im Interesse der zukünftigen Landesbürger. Das kann man nun wirklich feststellen, wenn man die Budgetentwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich beobachtet. Wir hatten 1970 72,5 Millionen Schilling im Budget überschritten, 1973 erstmals die 100-MillionenGrenze überschritten und wenden heuer bereits 168,6 Millionen Schilling für den Kindergarten auf. Das ist eine Steigerung im letzten Jahr von 20%, welche sicherlich, an der Bedeutung des Kindergartens gemessen, richtig ist. Ich muß ebenso wie der Landesfinanzreferent betonen, daß diese Leistung des Landes eine enorme Hilfe für die Gemeinden dieses Landes ist, und es kann nicht oft genug gesagt werden, daß Niederösterreich das einzige Bundesland ist, welches die Kindergärtnerinnen zur Ganze und die Kinderwärterinnen zu einem Drittel bezahlt und damit eine wirklich großzügige Förderung bietet. Es ist nun gelungen, die Versorgung sehr weitgehend den optimal angestrebten 60% nahezubringen. Darf ich nur ihre Zahlen leicht korrigieren. Es sind ca. 34.000 Kinder in den Kindergärten versorgt, das sind aber bereits 54,4%, also fast 55% der Kinder zwischen drei und sechs Jahren in Niederösterreich. Das ist eine enorm hohe Zahl, und wenn man hier die Statistiken der Bundesländer vergleicht, da gibt es, glaube ich, interessante Aspekte. So hat das Heft 355 des Österreichischen Statistischen Zentralamtes über die Kindergärten 1973/74 geschrieben: In Niederösterreich werden von den Drei- bis Fünfjährigen 23.848 Kinder in öffentlichen Kindergärten versorgt, in Wien dagegen nur 12.009. Es werden in Niederösterreich also fast doppelt soviel Kinder in den Kindergärten versorgt. Dazu muß man noch betonen, daß dies in Niederösterreich kostenlos erfolgt, während in Wien ganz schöne Beträge, je nach dem Einkommen der Eltern, entrichtet werden müssen. Die letzte, oder eine der letzten Sorgen in diesem Bereich gilt nun der Versorgung der sogenannten weißen Flecken, das sind vor allem die ländlichen Bereiche. Es sind derzeit, wie die letzte Statistik sagt, 145 Gemeinden in Niederösterreich noch unversorgt. Vor allem auf Grund der rasanten Entwicklung im Ausbau des Kindergartenwesens - wie gesagt, in den letzten 2 Jahren von 37% auf 54, fast 55% Versorgungsgrad - und vor allem auch auf Grund des unvorhergesehenen Geburtenrückganges in den lernten Jahren - es sind rund 1000 pro Jahr -, müßte man auch das Raumordnungsprogramm für die Kindergärten noch einmal überdenken. Und ich denke da vor allem an die Einteilung in diese 6 Gruppen, bei welchen es von der Versorgung 0 bis zur Versorgung 60% geht; das ist ja mehr eine Bestandfeststellung, und weniger eine Bedarfsfeststellung. Im letzten Jahr konnte eine Menge neuer Kindergärten, insgesamt 69, errichtet werden. 40 davon wurden in aufgelassenen Schulen oder leerstehenden Klassenzimmern untergebracht. Berücksichtigt man jetzt auch die Geburtenziffern der letzten Jahre, die von 1967 bis 1973 um fast die Hälfte zurückgegangen sind und sich auch bereits im Schulbereich auswirken, so muß man wirklich versuchen, die zeitweise gigantischen Fehlinvestitionen hintanzuhalten. Es ist daher wirklich zu begrüßen, daß geeignete Gebäude möglichst unbürokratisch und schnell adaptiert werden, denn es sollte wirklich jedes Kind in! Niederösterreich die Möglichkeit haben, einen Kindergarten zu besuchen. Um aber dieses Problem einer endgültigen Lösung zuzuführen, also die 60% möglichst schnell zu erreichen, wird sicherlich, wie gesagt, noch einiges zu ändern sein. Vor allem müßte man im ländlichen Bereich mit anderen Maßstäben rechnen. Im Raumordnungsprogramm ist ein Anmarschweg, also ein Radius, von 1 km vorgesehen. Es ist in manchen Gegenden aber absolut unmöglich, 80 Kinder aus dem Umkreis von 1 km zusammenzubringen, und daher müßte man diesen Radius unbedingt erweitern. Wenn man die Statistik über die noch unversorgten Gemeinden hernimmt, muß man auch feststellen, daß vor allem die ländlichen Bereiche sehr benachteiligt sind. So haben z. B. im Bezirk Gmünd von 22 Gemeinden derzeit nur 7 einen Kindergarten. Oder in Scheibbs von 18 nur 9, in Zwettl von 24 nur 8. Es ist sehr klar zu sehen, daß hier einfach geographische Schwierigkeiten vorhanden sind. Wie gesagt, müßte hier ein Weg gefunden werden, die Kinder auch bei großer Streulage in Kindergärten zu bringen. Man muß bedenken, daß die Kindergärten heute keine Aufbewahrungsorte mehr darstellen, daß die Kindergartentante nur die liebe Tante ist, wie es vor einigen Jahren noch üblich war, sondern daß sich in Niederösterreich tatsächlich die Kindergärten in einer wirklich vorbildlichen Weise zu echten Förderungskindergärten entwickelt haben. Diese Kindergärten sind zu einer notwendigen Vorbereitung für die Schule geworden und so kann und muß man eigentlich zu dem Schluß kommen, daß in den ländlichen Bereichen die Diskrepanz immer größer wird, daß die städtischen Bereiche die Möglichkeit der Kindergärten haben und in einem ländlichen Bereich die Zufahrt oder die Errichtung eines Kindergartens fast unmöglich wird. Dabei hätten es bestimmt, wenn man nur das hernähme, Kinder aus Bergbauerngebieten sehr, sehr nötig und es würde ihrer Entwicklung sehr förderlich sein, wenn sie die Möglichkeit hätten, doch auch einen Kindergarten zu besuchen. Diese Kinder wachsen fernab von den großen Orten auf, ihre Eltern haben meistens wenig Zeit, sie sprechen oft einen sehr starken Dialekt. Kommen sie dann in die Schule, dann sind die anderen Kinder, eben schon vorgebildet in Kindergärten, dieses Einordnen bereits gewöhnt. Diese Kinder aber haben es von Anfang an etwas schwerer, sie müssen ja fast gezwungenermaßen eine gewisse Aversion gegen die Schule entwickeln und es entsteht in dem Kind natürlicherweise oft nur ein Wunsch: Ich möchte möglichst schnell aus dieser Schule raus. Das Kind wird keinen weiteren Bildungsweg mehr gehen; damit ist die Ausbildung in gewissem Maße vernachlässigt, es werden die Berufschancen kleiner sein und damit auch die Aufstiegschancen. Meiner Meinung nach muß hier geholfen werden, um der gesamten Bevölkerung in Niederösterreich eine möglichst gleichmäßige Ausbildung zu ermöglichen. Um nun die Errichtung von Kindergärten in allen Gegenden Niederösterreichs, auch in den größten Streugemeinden, zu ermöglichen, wird es, wie gesagt, notwendig sein, im Raumordnungsprogramm andere Maßstäbe zu setzen. Es wird natürlich zwangsläufig auch das von meiner Vorrednerin angeschnittene Problem des Transportes entstehen. Man kann einfach Drei- bis Fünfjährigen nicht zumuten, eine halbe Stunde und länger heranmarschieren zu müssen. Vor allem im Bewußtsein unserer Einstellung, daß der Kindergarten eine notwendige Bereicherung und ein notwendiger Teil der Gesamtausbildung, also mehr oder weniger eine Vorschule, eine Vorstufe zur Schule ist, bin ich der Meinung, daß im Zusammenhang mit den Schülerfreikarten ein Weg zu finden wäre, auch die Kindergartenkinder aus den abgelegenen Gebieten in den Kindergarten zu führen. Die Lösung dieses Transportproblems würde fast sofort die als optimal angestrebte 60%ige Versorgung in unserem Land Niederösterreich bewirken. Man könnte damit eine möglichst gleiche Ausgangsbasis für alle Kinder in Niederösterreich schaffen. Gestatten Sie mir deshalb, ebenfalls einen Resolutionsantrag einzubringen, und ich bitte zu diesem Antrag um Ihre Zustimmung. Resolutionsantrag der Abgeordneten Prokop zu Gruppe 2 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Die Landesregierung wird auf gefordert, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen eine ähnliche Regelung, wie sie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 im Abschnitt I a über die Schulfahrtbeihilfe und Schülerfreifahrten enthält, für den Besuch von öffentlichen Kindergärten und Horten und allenfalls subsidiär für Privateinrichtungen dieser Art getroffen wird. Ein weiteres Problem sind die Kinder von berufstätigen Frauen. Viele Familien sind darauf angewiesen, daß die Frau arbeiten geht, aber auch die alleinstehenden Frauen sind darauf angewiesen, ihre Kinder in fremde Obhut zu geben. Unser Motto muß es bleiben, so viele Halbtagskindergärten wie möglich zu schaffen und so viele Ganztagskindergärten wie eben nötig. Es soll nicht die Aufgabe des Landes sein, die Erziehungspflicht zu übernehmen, aber es muß bei gegebener Notwendigkeit doch eine Hilfe geboten werden, die Kinder in Kindergärten ganztags zu versorgen. Genauso notwendig wie Sozialhilfe oder Behindertenhilfe ist meiner Meinung nach die Hilfe einer Mutter gegenüber, die ihr dreijähriges Kind unversorgt zu Hause hat und nicht weiß, was es eventuell anstellt. Wir können ja fast täglich in den Zeitungen lesen, was in solchen Situationen entstehen kann. Es geht nun um die Schulferien, die ja auch die Schließung des Kindergartens bedeuten. Die Öffnung des Kindergartens in solchen Ferienzeiten ist anerkannterweise ein schwieriges Problem, aber die berufstätige Frau kann sich nicht einfach in der Zeit Urlaub nehmen, in der die Schule oder der Kindergarten geschlossen ist. Möglicherweise müßte man hier an eine Novellierung des Kindergartengesetzes denken. Es ist die Idealform, so wird es auch im Sozialplan der Österreichischen Volkspartei gefordert, daß alle Mütter ohne große finanzielle Einbuße die Möglichkeit haben sollen, in der ersten wichtigsten Zeit der Entwicklung ihres Kindes, in den ersten drei Lebensjahren, selbst für die Erziehung zu sorgen. Man müßte da eine Fortbezahlung des Karenzgeldes erreichen. Danach aber sollten die Kinder, wenn es notwendig ist, daß die Frau und Mutter weiter arbeitet, ganztags und vor allem auch ganzjährig in Kindergärten betreut werden. Das wäre sicherlich eine große Hilfe für viele Frauen und auch eine recht praktikable Alternative zum § 144. Das Kindergartenwesen in Niederösterreich ist fast mustergültig. Ich möchte jetzt auch zu dem Bereich kommen, den meine Vorrednerin bereits erwähnt hat und der mir besonders am Herzen liegt. Ich habe bereits im Vorjahr im Kapitel 4 auf die notwendige Schaffung von Sonderkindergärten hingewiesen. Seit November 1973 gibt es ja den psychologischen Dienst im Lande Niederösterreich. Es wurden hier bereits eine Menge Untersuchungen angestellt, und es zeigt sich eben, daß der Prozentsatz der Kinder, die einer psychologischen Betreuung und Behandlung bedürfen, sehr groß und immens im Ansteigen ist. Wir haben leider keine konkreten Zahlen. Aber wenn man die Vergleichszahlen von der Bundesrepublik Deutschland heranzieht, so müßten auf ca. 30.000 Kinder rund 5000 in irgendeiner Weise behinderte Kinder kommen. Bei uns ist das Problem, das diese Kinder viel zu spät, oft zu spät, erfaßt und behandelt werden. So zum Beispiel in Gugging. Dort befinden sich Zwölfjährige, die an und für sich schulpflichtig wären, vielleicht auch bis zu einem gewissen Grad bildungsfähig gewesen wären, aber mangels an Möglichkeiten dahinvegetieren müssen. Man weiß, daß bei möglichst früher Erkennung an Wunder grenzende Erfolge erzielt werden können. Und ich lasse jetzt ganz absichtlich das Menschliche beiseite und möchte nur die finanzielle Seite zu bedenken geben. Bei einer frühen Betreuung der immer größer werdenden Zahl der in irgendeiner Weise geschädigten oder behinderten Kinder könnte ein sehr, sehr großer Prozentsatz dieser Kinder zu wertvollen und fast voll einsatzfähigen Menschen der Gesellschaft gemacht werden. Und ich glaube, das ist eine Investition, durch die man sich sehr wohl viele Millionen an eventuellen späteren Sozialhilfegeldern einsparen könnte. Mir erscheint vor allem auch sehr wichtig, daß man hier wirklich den Ärmsten der Armen und auch jenen Familien hilft, die oft nicht mehr aus und ein wissen; es ist nicht nur ein Mensch oder eine Familie an diesen Problemen gescheitert. Wir sind im letzten Jahr leider Gottes in diesem Bereich wenig weitergekommen. Ich hoffe, daß vielleicht im Zusammenhang mit der Behindertenhilfe einiges zu erreichen wäre. Es müßte hier sehr viel ausgebaut und errichtet werden; vor allem der psychologische Dienst, für welchen Frau Dr. Fischhof schon sehr große Arbeit geleistet hat, müßte ausgeweitet werden. Es ist ein großes Problem, daß diese Kinder ja sehr selten in Kindergärten kommen. Man müßte hier Untersuchungen bei den Bezirkshauptmannschaften und vor allem bei den Mutterberatungsstellen durchführen. Ich glaube, hier könnte wirklich eine Früherfassung, eine Frühtherapie durchgeführt werden. Vor allem müßte man die Eltern, die Mütter, auch beraten, wie sie diese Kinder eventuell auch zu Haus behandeln könnten. Man weiß, daß ein Großteil dieser zumeist nur sehr leicht behinderten Kinder voll schulreif gemacht werden könnte. Ein Problem, das in diesem Zusammenhang gelöst werden muß, ist das Problem der Sonderkindergärtnerin. Wie gesagt, ich habe schon im Vorjahr darauf hingewiesen, daß ich hoffe, im nächsten, Jahr die Erfolge aufzeigen zu können. Das Kindergartenwesen ist eines der rühmlichsten und erfreulichsten Kapitel in unserem Budget, und ich möchte allen danken, die mit den Arbeiten in diesem Bereich befaßt sind und wirklich aufopfernd das ganze Jahr über für unsere Kinder und für unsere Familien arbeiten. Wenn wir unseren Kindern optimale Chancen bieten, so braucht uns um unsere Zukunft wirklich nicht bang zu sein, unsere Kinder sind ja schließlich unsere Zukunft. (Beifall im Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zur Gruppe 2 hat sich nochmals der Abg. Kosler zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. KOSLER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Baueregger hat zu meinen drei Anträgen Stellung bezogen, nur bin ich mir im Augenblick nicht ganz klar, ob diese Stellungnahme eine Ablehnung aller drei Anträge bedeutet, oder ob es nur eine Kritik an der Form gewesen ist. Ich muß aber aus der Erfahrung heraus annehmen, daß es sich doch um eine Ablehnung handelt. Dazu einige Bemerkungen. Zum ersten Antrag, betreffend die Säumigkeit im Zusammenhang mit dem Raumordnungsprogramm für die Schulstandorte, wiederhole ich, daß der ähnlich lautende Antrag schon im Vorjahr abgelehnt wurde. Ich glaube, man braucht nicht unbedingt so gefolgstreu zu sein, um wiederum die Meinung haben zu müssen, daß ein diesbezüglicher Antrag abgelehnt werden soll, obwohl man im Laufe eines ganzen Jahres keine zugesagte Erledigung feststellen konnte. Zum zweiten Antrag, der den Widerspruch zwischen dem § 11 des Niederösterreichischen Pflichtschulgesetzes und der Handhabung der Gesetzesermächtigung in bezug auf den Lehr- und Arbeitsmittelbeitrag betrifft, muß ich schon sagen, Herr Kollege Baueregger, die Berufsschüler, die im Laufe ihres Lehrganges 5000 Schilling und mehr zur Verfügung haben, sind wohl sehr, sehr dünn gesät. Die Masse dieser jungen Menschen wird durch diese Tatsache belastet, und für sie einzutreten, war meine Absicht und sonst gar nichts. Wenn Sie diese Absicht zerstören, dann ist es Ihre Sache, das zu vertreten. Der dritte Antrag bezieht sich auf den Härteausgleich für die jungen Lehrer. Sicherlich, man kann unter Umständen auch der Meinung sein, daß es sich um eine Besoldungsangelegenheit handelt. Wer aber die geschichtliche Entwicklung der Lehrerbesoldung kennt, der müßte auch wissen, daß die einstmals unter dem Begriff „Ortsklasseneinteilung“ bestandene Regelung Gott sei Dank in der Zweiten Republik Osterreichs, weil abgelehnt von der Lehrerschaft und von ihren Gewerkschaften, nicht mehr gekommen ist. Diese unterschiedliche Behandlung der Lehrer nach ihrem Dienstort wäre nicht das, was ich mit meinem Antrag angestrebt habe. Ich möchte aber namens der sozialistischen Fraktion betonen, daß wir dem Antrag des Abgeordneten Baueregger, der in seinem Tenor nun die Landesregierung auffordert, bei den zuständigen Bundesministerien eine Prüfung anzuregen, zustimmen werden. Es kommt uns in diesem Fall nämlich ganz besonders auf die Sache an und auf nichts anderes sonst. Es wäre richtig gewesen, auch dem anderen Antrag die Möglichkeit der Annahme zu geben, weil dadurch die Angelegenheit von zwei Seiten aus geprüft hätte werden können. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als vorläufig letztem Redner zur Gruppe 2 erteile ich dem Herrn Landesrat Grünzweig das Wort. LANDESRAT GRÜNZWEIG: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Gruppe 2, Schulwesen und Kindergartenwesen, wurde in der Debatte in den letzten Stunden sehr ausführlich und sehr sachlich behandelt. Ich darf mich daher darauf beschränken, nur einige Anmerkungen in Form von Ergänzungen, dort, wo ich kritisch angesprochen wurde, vielleicht auch von Klarstellungen, zu machen. Das Kindergartenwesen nahm wieder eine sehr starke Position in der Debatte ein. Es ist manches Lob darüber geäußert worden. Wir freuen uns alle, daß wir auf diesem Gebiet eine Menge für unsere Kleinsten erreichen konnten. Wir sind ja auf gutem Wege, tatsächlich Vorsorge zu treffen, daß alle Kinder von drei bis sechs Jahren, deren Eltern es wollen, bald in solchen Kindergärten unterzubringen sind. Ich nehme auch das Problem der Sonderkindergärten gerne auf. Ich darf darauf verweisen, daß heuer zum erstenmal in Perchtoldsdorf, im Schwedenstift, begonnen wurde, eine solche Einrichtung zu führen, und ich hoffe, daß es möglich ist, hier doch einige Schwerpunkte - das kann man nur schwerpunkteweise machen - zu setzen, da hierbei ja doch eine gewisse Anzahl von Behinderten vorhanden sein muß. Was die beiden Resolutionsanträge anbelangt, so rechne ich damit, daß meine Fraktion Ihrem Antrag, Frau Kollegin Prokop, sicher auch die Zustimmung geben wird, zumal ja die sozialistische Fraktion des Parlaments seinerzeit die Änderung des Familienlastenausgleiches beschlossen hat, meines Wissens gegen die Stimmen der Österreichischen Volkspartei. Wenn Sie nun das Hohe Haus hier auffordern, für ähnliche Maßnahmen einzutreten, wie sie mit den Schulfahrtkosten gesetzt wurden, bin ich überzeugt, daß Sie die Zustimmung der sozialistischen Fraktion dafür erhalten werden. Die Frage der ganztägigen und ganzjährigen Führung der Kindergärten scheint mir sehr wichtig zu sein. Ich darf aufmerksam machen, daß zur Zeit rund 90 Kindergärten in Niederösterreich schon ganztägig geführt werden, das heißt, die Kinder werden über Mittag betreut. Ich meine nur, daß wir uns erst dann neue Ziele mit breiter Ebene setzen können, wenn es uns möglich war, zunächst einmal für alle Kinder die Einrichtung des Kindergartens zu schaffen. Das ist ein finanzielles Problem; bei der Steigerungsrate, die wir zur Zeit haben, wäre es, glaube ich, etwas übers Ziel geschossen, alles zugleich zu verlangen. Derzeit haben von den 460 Gemeinden, die es noch gibt, rund 100 noch keinen Kindergarten. In allen anderen Gemeinden gibt es einen Kindergarten. Ich glaube, das müßte das nächste Ziel sein. Dann ein sukzessiver Ausbau der Kindergärten, und zwar dort, wo es notwendig erscheint, nicht in allen Fällen. Sie wissen, daß es gerade gegen die Einrichtung des Ganztagskindergartens eine Menge Stimmen aus Eltern- und Erzieherkreisen gibt; Pädagogen sind hier der Meinung, man soll das Kind nicht zur Gänze dem Elternhaus entfremden. Dasselbe gilt, glaube ich, auch für die ganzjährige Führung, wobei ich auch Ihrer Meinung bin, daß es Fälle gibt, wo es unumgänglich notwendig ist, einen Kindergarten ganzjährig zu führen. Aber ich glaube, das wird die nächste Etappe sein. Herr Finanzreferent, Sie sehen ja, wir haben in den nächsten Jahren noch eine Menge auf dem Kindergartensektor vor uns, auch wiederum eine Geldfrage. Es hat dann der Herr Abgeordnete Schober unter anderem auch über den Lehrermangel in Niederösterreich gesprochen und gemeint - ich möchte mich nur mit dem Problem beschäftigen, wo ich meine, daß es etwas klarzustellen gibt -, daß hier erst in den achtziger Jahren eine Normalisierung eintreten wird. Irgendwie unterschwellig ist dabei der Vorwurf durchgeklungen - ich habe auch einen solchen offenen Brief gelesen, der in letzter Zeit kursiert ist -, man würde das etwas kritiklos von hier aus sehen, die Frage des Lehrermangels wäre heute so, daß man jungen Menschen abraten müßte, diesen Beruf zu ergreifen. Ich glaube, das ist nie gesagt worden. Es ist im vergangenen Jahr nur die Situation bei den Arbeitslehrerinnen sehr deutlich aufgezeigt worden, weil an die 100 Arbeitslehrerinnen fertig geworden sind und zunächst nur für 40 Platz war. Es war dann möglich, im Laufe des Schuljahres auch alle anderen 60 unterzubringen, aber das sind erste Signale. Es soll uns nicht eines Tages auf dem Gebiet der literarischen Lehrer so gehen wie in den Jahren 1955-1959 mit 600 bis 900 Junglehrern, die vor der Schultür gewartet haben und nicht angestellt werden konnten. Das war ein Zustand, den wir alle miteinander nicht mehr haben müssen, und daher heißt es, die Dinge ganz genau beobachten. Ich wage die Jahreszahl 1980 zu bezweifeln, obwohl das, was Sie zahlenmäßig angeführt haben, stimmt. Wir haben zur Zeit eine Lehrerproduktion - wenn ich das mit diesem sehr profanen Ausdruck bezeichnen darf -, also die derzeitigen pädagogischen Akademien, die für Niederösterreich Lehrer heranbilden - Baden und Krems, die beiden Wiener Akademien, aber auch Line spielt da hinein -, stellen Niederösterreich rund 450-500 Lehrer zur Verfügung. Im heurigen Jahr waren es etwas über 450, der Rest waren Handarbeitslehrerinnen. Und nun liegt die Pensionierungsrate zwischen 250 und 300, in manchen Jahren auch darunter, Sie sehen also, wir werden auf jeden Fall immer rund 200 Lehrkräfte haben, um diese Lücke aufzufüllen. Nun darf ich Sie noch darauf aufmerksam machen - es wurde schon wiederholt gesagt -, daß es ab dem Jahre 1970 einen sehr starken Abfall der Geburtenzahl gibt, dcr sich spätestens 1976/77 schon sehr deutlich auswirken wird. Zur Zeit gilt das für den Kindergarten, aber dann auch für die Schule, so daß wir von zwei Seiten her einen Abbau dieses Lehrermangels haben. Eines Tages, das wird wahrscheinlich noch vor 1980 sein, auch wenn wir in der Schule aus verschiedenen Gründen einen zunehmenden Bedarf haben, wird das zusammentreffen und dann haben wir über Nacht wieder diese nicht sehr angenehme Situation, wenn man die Dinge nicht unter Beobachtung hält. Um mehr ist es mir nie gegangen, meine Damen und Herren. Ich möchte mich nicht mit den verschiedenen Resolutionsanträgen beschäftigen, die ja alle ausführlichst begründet worden sind. Ich darf Sie nur, im Zusammenhang mit meinen folgenden Ausführungen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, in Ihrer Eigenschaft als politischer Vorstand der Raumordnungsabteilung, um eines ersuchen. Wir müssen in der Frage Raumordnungsprogramm für Schulstandorte in nächster Zeit weiterkommen. Das ist eine Arbeitsgrundlage des Schulreferates, die wir aus den verschiedensten Gründen zur Verfügung haben müssen. Einige sind schon angedeutet worden. Wir haben aber hier eine weitgehende Unsicherheit, na ja, mit den verschiedensten Auswüchsen, die da möglich sind. Unter anderem natürlich nach wie vor mit den Wünschen mancher Gemeinden auf Neuerrichtung von Hauptschulen. Wenn es ein verbindliches Raumordnungsprogramm gibt, ist die Sache klargestellt. Gibt es das nicht, haben die betroffenen Gemeinden natürlich immer wieder das Recht, zu sagen, das bildet euch ja nur ihr da drinnen ein, nur wegen euch kriegen wir das nicht. Zur Zeit sind nämlich die Hauptschülerzahlen noch so hoch, daß man dort und da solche Überlegungen anstellen kann; bei den Hauptschulen winkt sich ja der Rückgang noch nicht aus. Das ist nur einer von verschiedenen Gründen, daß wir dieses Raumordnungsprogramm, das ja in Aussicht gestellt wurde, dringend brauchen. Wenn es nicht so wäre, müßten wir ja andere Wege gehen, um diese Standort- und Sprengelfestsetzung abzuschließen. Da wir aber an diese Verheißung gebunden sind, darf ich ersuchen, hier wirklich einen ernsthaften Ruck zu unternehmen, um zu einem Ergebnis zu kommen. Ich möchte ganz kurz, Abgesehen von den Förderungsmaßnahmen in den verschiedenen Bereichen, auch auf die Schwerpunkte der eigentlichen Schulbautätigkeit des Landes eingehen. Auf dem Gebiete der Berufsschulen - der Kollege Baueregger hat dies schon angeführt - werden die Schwerpunkte im kommenden Jahr die beiden Berufsschulinternate St. Pölten und Baden sein, das eine ein 46-, das andere ein 42-Millionen-Projekt. Für St. Pölten wurden die Arbeiten bereits vergeben, der Baubeginn ist kürzlich erfolgt oder wird in den nächsten Tagen in Angriff genommen. Bei Baden wird es in kurzer Zeit soweit sein, so daß im nächsten Jahr ein tatsächlicher Arbeitsschwerpunkt vorhanden ist. Verschiedene kleinere Bauvorhaben sind ebenfalls im Zuge oder fertiggestellt, wie ein Werkstättenzubau in Neunkirchen durch die Handelskammer, der jetzt vom Lande nachfinanziert wird. Waldegg ist nun endlich fertiggestellt, vom Land kommt noch eine bestimmte Summe für die Restfinanzierung. Es sind Schülerheimzubauten in Schrems und in Zistersdorf im Gange, in beiden Fällen tritt die Gemeinde als Bauherr auf und wird durch das Land mit entsprechenden Zuschüssen unterstützt. Wichtig erscheint mir, daß der Gewerbliche Berufsschulrat in der Frage Standortfestsetzung der zweiten Kfz-Schule nun zu einer Entscheidung kommt, damit das Schulreferat die Vorbereitung einer Landtagsvorlage in Angriff nehmen kann. Der Landtag wird sich also im kommenden Jahr mit dieser Frage zu beschäftigen haben, und zwar dann, wenn die Vorfrage des Standortes klargestellt ist. Auf dem Gebiete der Fachschule haben wir ein Bauvorhaben in Mödling, bei welchem es darum geht, die Fachschule für Damenkleidermacher unterzubringen; sie war in der Hauptschule Mödling, welche dringendsten Raumbedarf angemeldet hat. Aus diesem Grund war es notwendig, auszuweichen. Die Hyrtlsche Waisenanstalt wird gemeinsam mit der Stadt Mödling ein 15Millionen-Projekt ausfüihren, wozu das Land 50% beiträgt. Und schließlich wird in nächster Zeit an den Landtag eine Vorlage im Zusammenhang mit dem Zubau der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Hollabrunn herangetragen werden, wo wir ja bekanntlich verpflichtet sind, bis 1. 1. 1977 diesen Bau fertigzustellen, damit er dann dem Bund übergeben werden kann. Insgesamt wird sich das Projekt auf 38 Millionen Schilling stellen, wovon auf Grund einer Vereinbarung ein Drittel der Fonds und zwei Drittel das Land zu tragen haben werden, so daß auch damit der Landtag in nächster Zeit befaßt wird. Die Dinge haben sich leider in die Länge gezogen, so daß wir mit dem Bau schon etwas ins Gedränge kommen. Das schwierigste Problem, über welches auch am ausgiebigsten in allen bisherigen Gruppen und in der Generaldebatte diskutiert wurde - auch im Finanzausschuß ist manches darüber gesprochen worden -, ist die Finanzierung des Pflichtschulbaues. Es sind eine Reihe von Zahlen genannt worden, ich möchte daher ganz kurz darauf Bezug nehmen. Hier haben wir wirklich einen echten Engpaß, und zwar sind für das Jahr 1975 bereits 550 Millionen Schilling unumgänglich notwendig. Zum Großteil für Zusagen, aber zum anderen Teil in Anbetracht des Baufortschrittes schon derartig dringend erforderlich, daß es kaum verantwortbar ist, die Dinge hier hinauszuschieben. Darüber hinaus sind es auf Grund der Ansuchen für das Jahr 1974 noch Restbeträge in der Größenordnung von 28 Millionen Schilling, die wir zur Ausfinanzierung der 1974 fertiggestellten Bauten noch brauchen würden. Wir werden maximal Einnahmen von 280 Millionen Schilling haben, einschließlich der 160 Millionen Schilling, die wir hier im Landeshaushalt zur Verfügung bekommen. Wir können maximal 140 Millionen Schilling Darlehen aufnehmen, auch das ist problematisch; wir haben für das Jahr 1974 rund 80 Millionen Schilling, die noch offen sind, als Darlehen aufzunehmen. Es ist uns gelungen, bis jetzt 80 Millionen Schilling aufzutreiben, die anderen 80 sind uns auf dem Darlehensweg zwar zugesagt, aber noch nicht flüssiggemacht, sondern erst für Jänner in Aussicht gestellt, so daß wir auch hier etwas im Verzug sind, wodurch eine echte Finanzierungslücke eingetreten ist, die die Gemeinden in größte Schwierigkeiten bringt. Ich könnte nun sagen, wir brauchen das ganze Geld vom Land. Es ist mir selbstverständlich immer plausibel gewesen, daß es nicht möglich ist, daß das Land alles das auf einmal trägt, was hier anfallt. Trotzdem denke ich, der Herr Finanzreferent sollte damit rechnen - ich möchte es vorsichtig ausdrücken -, daß hier in nächster Zeit ein wesentlicher Nachtrag für das Jahr 1975 kommt, der die Situation etwas entspannt. Ich will Ihnen sagen, daß die Forderung an den Schulbaufonds in dieser Größenordnung wahrscheinlich keine ständige Einrichtung sein wird, sondern daß wir hier einen Höhepunkt erreicht haben, der sich folgendermaßen darstellt: Wir haben im laufenden Budget des Schul- und Kindergartenfonds insgesamt 433 Projekte, ohne die Schwimmbäder und ohne Instandsetzungen. Davon sind 245 Schulprojekte - ich möchte Zeit sparen - und 188 Kindergärten. Wahrend vor wenigen Jahren noch der Anteil der Kindergärten 10 bis 20% der Objekte betragen hat, sind wir mit den Kindergärten heute fast an 50% der Bauvorhaben herangekommen. Auf dem Schulsektor, wie gesagt, ist ein sehr starker Rückgang der Ansuchen festzustellen. Wir haben zur Zeit nur mehr 21 Bauvorhaben. „Nur mehr“ ist natürlich ein relativer Begriff, denn 21 Bauvorhaben beinhalten ein Volumen von über 20 Millionen Schilling. Diese laufenden Vorhaben sollen im kommenden Jahr 1975 fertiggestellt werden. Im abgelaufenen Jahr sind überhaupt keine Neuansuchen dieser Größenordnung mehr eingelangt. Es sind allerdings noch 9 Projekte in Vorbereitung, deren Anfinanzierung in der Größenordnung über 20 Millionen Schilling in nächster Zeit notwendig sein wird. Alles andere sind zum größten Teil Nachfinanzierungen infolge wachsender Baukosten, die natürlich den Gemeinden besonders über den Kopf gewachsen sind. Unter den verschiedensten Bauvorhaben kleinerer Art sind, wie Sie sehen, zunehmend immer wieder Kindergartenbauten. Auf diesem Gebiet werden wir in nächster Zeit einen sehr deutlichen Schwerpunkt haben. Abschließend noch ein paar Sätze über legistische Arbeiten, die in nächster Zeit an den Landtag herantreten werden. Ich hoffe, daß es möglich ist, dem Landtag schon in kurzer Zeit den Entwurf des Hortgesetzes neuerlich vorzulegen. Es haben ja im zuständigen Ausschuß schon vor der Wahl Beratungen stattgefunden. Man ist über verschiedene Probleme ins klare gekommen und es soll nun noch zwischen den beiden Klubjuristen, die dabei mitgearbeitet haben, und den Referat das entsprechende Einvernehmen hergestellt werden; sodann wird dieser Antrag der Landesregierung und dem Landtag vorgelegt werden. Auch die Schulbauordnung soll einer Novellierung unterzogen werden. Hier sind wir weitgehend an den Inhalt der Bauordnung gebunden. Es soll auch das Schulzeitgesetz des Bundes insbesondere der neuen Semesterordnung und den Semesterferien angepaßt werden. Letztlich ist noch das Lehrerdiensthoheitsgesetz zu novellieren, wobei vor allen Dingen die Frage der Wahl in die Disziplinar- und Dienstbeschreibungskommissionen zur Debatte steht. Es gibt verschiedene Auffassungen zu diesem Problem; eine geht dahin, daß es möglich sein müßte, die Lehrervertreter nach dem Verhältnis der Personalvertretungswahlen heranzuziehen. Für die Disziplinar- und Dienstbeschreibungskommission wäre dann kein neuerlicher Wahlgang erforderlich. Diese Vorschläge, die an das Referat herangetragen worden sind, müssen ernsthaft überlegt werden. Ich glaube, es wäre notwendig, darüber in nächster Zeit zu einer Einigung zu kommen, weil auch hier bereits die Frist der jetzigen Disziplinar- und Dienstbeschreibungskommissionsvertreter abgelaufen ist. Meine Damen und Herren, auf dem Schul- und Kindergartensektor wurde im vergangenen Jahr wieder manches Erfreuliche erreicht. Manche Sorgen haben wir noch vor uns, es gibt eine Menge Arbeit. Ich darf aber einerseits auf das ersprießliche Zusammenwirken zwischen Land und Gemeinden hinweisen, wobei ungeheure Opfer gebracht worden sind, um die Fragen des Schulwesens vorbildlich zu lösen. Ich darf bei der Gelegenheit auch auf die gute Zusammenarbeit mit den Schulbehörden verweisen, ich meine damit vor allen Dingen den Landesschulrat, von dem ich ja hoffe, daß dies auch in ähnlicher Weise wie in der Vergangenheit der Fall sein wird. In dem Sinne darf ich an Sie appellieren, daß wir auch in Hinkunft alle unsere Kräfte zusammennehmen, um unser Schulwesen in Niederösterreich positiv voranzutreiben. (Beifall im Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 2, Schulwesen, sowie die Resolutionsanträge der Abgeordneten Kosler (drei Anträge), Lechner (zwei Anträge), Baueregger, Jirkovsky und Prokop. Ich lasse zunächst über die Gruppe selbst und zum Schluß über die vorliegenden Resolutionsanträge abstimmen. Ich bitte den Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher Voranschlag, außerordentlicher Voranschlag und Stabilisierungsteil zu stellen. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 2, Schulwesen, mit Einnahmen im ordentlichen Teil von 2.473,404.000 Schilling und Ausgaben von 2.959,041.000 Schilling sowie Ausgaben im außerordentlichen Teil von 12,700.000 Schilling und im Stabilisierungsteil von 40 Millionen Schilling zu genehmigen. Ich ersuche, die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER (nach Abstimmung über Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher, außerordentlicher Voranschlag und Stabilisierungsteil, in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung des Resolutionsantrages, und zwar des ersten Antrages des Herrn Abg. Kosler. Abg. Ing. KELLNER: Zur Geschäftsordnung! Darf ich darauf hinweisen, daß bereits festgestellt wurde, daß die Resolutionsanträge nicht verlesen werden. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Bitte um Entschuldigung. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den ersten Resolutionsantrug des Abg. Kosler): Abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den zweiten Resolutionsantrag des Herrn Abg. Kosler. (Nach Abstimmung über denselben): Abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den dritten Resolutionsantrag des Herrn Abg. Kosler. (Nach Abstimmung über diesen Antrug): Abgelehnt. Wir kommen zum ersten Resolutionsantrag des Herrn Abg. Lechner. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt. Wir kommen nur Abstimmung über den zweiten Resolutionsantrag des Herrn Abg. Lechner. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Baueregger. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Resolutionsantrag der Frau Abg. Jirkovsky. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Charmant! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ihr müßt die Frauen vorschicken! - Heiterkeit.) Und nunmehr zum letzten Antrag zu dieser Gruppe, dem Resolutionsantrag der Frau Abg. Prokop. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Ich ersuche nunmehr den Herrn Berichterstatter Abg. Reischer zur Gruppe 3, Kulturwesen, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hohes Haus! Die ordentlichen Aufgaben der Gruppe 3, Kulturwesen, beinhalten die Aufwendungen für Wissenschaftspflege, Kunstpflege, Volksbildung, Heimatpflege, Archive und sonstige in diesen Rahmen fallende Gebarungen. Sie betragen 116,114.000 Schilling, denen Einnahmen von 3,545.000 Schilling gegenüberstehen. Das Nettoerfordernis bei dieser Gruppe beträgt daher 112,569.000 Schilling. Der perzentuelle Anteil am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages macht 1,05% aus. Die Ausgaben in dieser Gruppe erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um rund 12,3 Millionen Schilling. Von dieser Erhöhung entfallen rund 2 Millionen Schilling auf den Personalaufwand und rund 10,3 Millionen Schilling auf den Sachaufwand. Die Verminderung der Gesamteinnahmen der Gruppe 3 um rund 2 Millionen Schilling hängt im wesentlichen mit dem Auslaufen des Bundesbeitrages für die Restaurierung des Schlosses Schallaburg und den Wegfall von Gebarungen nach dem Umsatzsteuergesetz 1972 zusammen. Die außerordentlichen Ausgaben der Gruppe 3 sind mit 2,625.000 Schilling veranschlagt. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zum Wort gelangt der Abg. Wiesmayr. Ich erteile es ihm. Abg. WIESMAYR: Herr Präsident! Hoher Landtag! Das niederösterreichische Kulturreferat hat in den vergangenen 15 Jahren auf dem Gebiet der Landesausstellungen Hervorragendes geleistet. Im Jahre 1960 hat diese Ausstellungsreihe begonnen mit der Barockausstellung in Melk und mit einer Besucherzahl von 382.000. In den folgenden Jahren sind 1962 die Ausstellung Friedrich Gauermann mit 165.000 Besuchern, 1963 Paul Troger mit 205.000 Besuchern und 1965 Ferdinand Georg Waldmüller mit 80.000 Besuchern veranstaltet worden. Im Jahre 1966 Friedrich der Dritte, Kaiserresidenz Wr. Neustadt, mit 85.000 Besuchern, dann folgt im Jahre 1973 „Die Römer an der Donau“ mit 75.000 Besuchern. Im Jahre 1974 fand anläßlich der Fertigstellung der Schallaburg die Renaissanceausstellung auf der Schallaburg mit einer Besucheranzahl von 323.000 statt. Wenn man weiß, daß allein das Stift Melk im Jahr rund 120.000 Besucher anzieht, dann kann man feststellen, daß die Ausstellung „Renaissance in Österreich“ auf der Schallaburg absolute Spitze gewesen ist. Es ist den Veranstaltern dieser Ausstellung und allen, die dabei verantwortlich mitgearbeitet haben, nur zu gratulieren. Für das Jahr 1975 sieht das Kulturreferat die Fortsetzung des Ausstellungsprogramms vor, und zwar soll im Stift Altenburg „Groteske im Barock“ stattfinden. Für das Jahr 1976 ist im Stift Lilienfeld eine Ausstellung unter dem Titel „Die Babenberger in Österreich“ geplant. Ich habe hierzu an das Kulturreferat eine Bitte. Als Melker Mandatar kann ich mir fast nicht vorstellen, daß im Jahr 1976, welches 1000 Jahre Babenberger in Usterreich bedeutet, das Stift Melk ganz ausgeklammert wird. Ich weiß, daß bereits Kontaktgespräche stattgefunden haben zwischen dem Kulturreferenten, dem politischen Kulturreferenten und den Herren des Stiftes Melk. Ich könnte mir vorstellen, daß man dem Wunsche des Stiftes, dort zu diesem Zeitpunkt eine kleine Ausstellung zu veranstalten, bei einer eingehenden Prüfung nähertreten könnte. Das ist kein Lokalpatriotismus, ich habe schon darauf hingewiesen, warum dies geschehen sollte. Und nun, meine Damen und Herren, zurück zur Schallaburg. Die Schallaburg gehört dem Bundesland Niederösterreich. Bei der Festsitzung des Bau- und Ausstellungsbeirates am 14. November d. J. wurde angekündigt, daß im Jahre 1975 die Burg weiter zur Besichtigung freigegeben ist. Es war sehr notwendig, diese Aussage zu machen, denn die örtliche Ausstellungsleitung wurde in der Zeit vorher schon von vielen Reisebüros gefragt, was denn im nächsten Jahr mit dem Schloß Schallaburg geschehen soll. Nunmehr ist die Ausstellungsleitung in der Lage, zu sagen, daß das Schloß Schallaburg weiter besichtigt werden kann. Ich glaube, das ist wichtig, denn eine Pause soll auf keinen Fall entstehen. Das Schloß soll also weiter besichtigt werden können und es ist vorgesehen, daß in den Räumen, die jetzt dazu schon herangezogen sind, die Geschichte der Burg und die Geschichte der Besitzer der Burg auch weiter zu besichtigen sein wird. Außerdem sollen in den anderen Ausstellungsräumen die Kunstschatze des Landes Niederösterreich gezeigt werden. Im Großen Festsaal soll weiters die Tapisserie der Gegenwart zur Geltung kommen. Was wird dann später sein? Ich möchte zunächst folgendes sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Viele Besucher, die anläßlich der Renaissanceausstellung die Burg gesehen haben, sind gefragt worden, was ihnen besser gefallen habe, die Ausstellung oder die Burg, und warum sie gekommen sind. Ich will keinen Prozentsatz nennen, aber ein großer Teil der Besucher hat gesagt, vor allem der herrliche Schloßhof mit den herrlichen Terrakotten hätte sie dazu gebracht, zur Schallaburg zu kommen. Was wird also in der Folge wirklich geschehen? Es gibt eine Reihe von Vorschlägen. Viele Institutionen und Personen haben sich mit Vorschlägen beschäftigt, was aus dieser Schallaburg werden, was mit ihr geschehen soll. Ich glaube, das ist gut so, denn das bedeutet doch, daß sich der finanzielle Aufwand, der ein beträchtlicher war, gelohnt hat. Wenn sich sehr viele Institutionen und Personen damit beschäftigen, was mit der Schallaburg zu geschehen hat, dann kann man nur feststellen, daß der Ankauf und der Ausbau der Schallaburg für ganz Niederösterreich ein wahrer Haupttreffer war. Der Kultursenat, der neu im Lande Niederösterreich bestellt ist, wird sich ebenfalls mit dieser Frage auseinandersetzen und wird sicherlich auch Vorschläge erstatten. Erlauben Sie mir, daß ich auch einen Vorschlag erstatte, was man in der nächsten Zukunft und überhaupt mit der Schallaburg machen könnte. Ich bin der Meinung, daß die Schallaburg ein echtes niederösterreichisches Kulturzentrum werden könnte und werden sollte. Es treffen nämlich bei dieser Burg eine Reihe von Voraussetzungen zusammen. Erstens einmal das herrliche Gebäude, dann die günstige Verkehrslage - die Autobahn und die Westbahn sind in der Nähe -, die Nähe des Stiftes Melk, der Wachau und, wenn Sie wollen, auch die Nähe Wiens. Wenn man dieses Vorhaben ansteuert, was wünschenswert wäre, dann könnte meiner Meinung nach das Kulturreferat des Landes Niederösterreich mit der derzeitigen Besetzung die Arbeit, die da anfallen wird, nicht bewältigen. Es ergibt sich schon aus diesem Grunde allein die Frage einer Trägerschaft. Es wäre denkbar, daß für die Schallaburg und für all das, was auf der Schallaburg geschehen soll, ein Kuratorium gebildet und bestellt wird. Das Kuratorium sollte für die Programmgestaltung verantwortlich sein und müßten ihm natürlich Geschäftsführer zur Seite stehen, die dann das ausführen, was beraten und beschlossen wurde. Natürlich würde dies auch dem Land zusätzliche Mittel kosten. Das scheint mir aber eine Selbstverständlichkeit zu sein, denn die Burg wäre nicht nur für Ausstellungen an sich, sondern, das sage ich sehr betont, auch für internationale Ausstellungen geradezu prädestiniert und Interesse dafür ist in ganz Europa vorhanden. Es könnte überdies ein Vielfältiges kulturelles Programm auf der Burg abgewickelt werden, wie zum Beispiel Tagungen, musikalische Veranstaltungen und im Rahmen der Sommerspiele, meinetwegen in Kombination mit den Sommerspielen in Melk, könnte auch auf der Schallaburg Theater gespielt werden. Im übrigen, das ist ja bekannt, hat sich auch der ORF für die Schallaburg sehr interessiert und es sind im Zuge des Ausbaues auch Vorbereitungsarbeiten getroffen worden, um Verschiedenes auf der Schallaburg aufnehmen und übertragen zu können. Voraussetzung für all das, was ich hier vorgeschlagen habe, wäre natürlich die Inangriffnahme der nächsten Bauetappe. So müßte das zweite Stockwerk auf der Schallaburg ausgebaut werden und es wäre vor allen Dingen daran zu denken, für die Beherbergung von Personen Vorsorge zu treffen, die etwa an Symposien oder Veranstaltungen anderer Art auf der Schallaburg teilnehmen. Diese Frage könnte unter Umständen so gelöst werden, daß das sogenannte neue Schloß dazu ausersehen und als Beherbergungsbetrieb ausgebaut wird. Natürlich ist dies alles mit beträchtlichen Kosten verbunden, aber ich bin davon überzeugt, daß der Aufwand durch den Erfolg gerechtfertigt würde. Ich freue mich als Melker Mandatar, daß die Fertigstellung der Schallaburg und damit die Ausstellung so ein Erfolg geworden ist. Es waren mehr als 320.000 Besucher auf der Schallaburg und diese 320.000 Besucher sind ja auch 320.000 Konsumenten gewesen. Das hat sich erfreulicherweise im heurigen Jahr auf das ganze Umland um die Schallaburg im Bezirk Melk sehr ausgewirkt. Und ich freue mich darüber hinaus, daß es letztlich auf Grund eines Beschlusses des Landtages, wenn auch erst nach vielen Jahren, zu diesem Erfolg gekommen ist. Das folgende hätte ich sehr gerne dem Herrn Landeshauptmann persönlich gesagt, bin aber überzeugt, wenn ich es hier sage, daß es der Herr Landeshauptmann erfährt. Zur Eröffnung der Schallaburg ist ein wunderschönes Buch über die Schallaburg vom Hofrat der Nö. Landesregierung, Prof. Dr. Feuchtmüller, herausgegeben worden. Der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich hat ein Vorwort zu diesem Buch geschrieben, welches folgendermaßen beginnt: „Am 16. August 1965 hat mein Vorgänger im Amt des Landeshauptmannes, Eduard Hartmann, in seiner Regierungserklärung vor dem Niederösterreichischen Landtag gesagt: Die Rettung der Schallaburg muß ein Akt der Selbstachtung nicht nur der Niederösterreicher, sondern aller Österreicher sein.“ Bis hierhin unterstreiche ich alles, was geschrieben und gesagt wurde. „Diese Feststellung“, heißt es dann weiter, „war ein Auftrag, der nicht vergessen wurde.“ Meine Damen und Herren, bei aller Wertschätzung des verstorbenen Landeshauptmannes Hartmann möchte ich doch folgendes sagen: Der Landeshauptmann Hartmann hatte im Jahre 1965 schon einen Auftrag, denn der Niederösterreichische Landtag hat nicht erst im Jahre 1965 Bekanntschaft mit der Schallaburg gemacht, sondern schon zu einem viel früheren Zeitpunkt, nämlich im Jahre 1955. Ich habe mir damals, meine Damen und Herren, erlaubt, dem Hohen Landtag über die Schallaburg zu berichten, und ich will Ihnen nur einen kleinen Teil dessen vorlesen, was ich im Jahre 1955 anläßlich der Budgetberatungen am 22. Dezember gesagt habe: „Ich erachte es geradezu als meine Pflicht, bei der Behandlung des Kapitels 3 zum vorliegenden Budget die Mitglieder des Hohen Hauses darauf aufmerksam zu machen, daß eines der ältesten und schönsten Kunstdenkmäler unserer engeren Heimat dem Verfall preisgegeben ist, wenn nicht bald Hilfe kommt. Unsere Kinder lernen bereits in der ersten Klasse der Volksschule, daß die Schallaburg eines der schönsten Renaissanceschlösser unserer Heimat ist. Und von der Schallaburg will ich heute sprechen und ihrer Erhaltung das Wort reden.“ Und ich habe mir im Anschluß an diese meine Ausführungen erlaubt, einen Antrag zu stellen, und dieser Antrag hat gelautet: „Die Niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, mit der Bundesregierung zur gegebenen Zeit Verhandlungen aufzunehmen und in der Richtung zu führen, daß die Schallaburg mit Rücksicht auf ihren bedeutenden kulturhistorischen Wert an das Land Niederösterreich übereignet wird und zur Durchführung kultureller Veranstaltungen verwendet werden kann.“ Ich möchte damit sagen, daß der Auftrag an die Landesregierung aus dem Jahre 1955 stammt. Ich möchte nun zum Abschluß kommen und feststellen: Die Schallaburg ist ausgebaut worden und ich habe schon gesagt, dies ist ein Haupttreffer für Niederösterreich. Ich wünsche und hoffe nur, daß die Schallaburg weiter ausgebaut wird und daß sie ein echtes Kulturzentrum Niederösterreichs wird, weil ich davon überzeugt bin, daß dies dem Land Niederösterreich zur großen Ehre und zum Nutzen gereicht. (Beifall bei den Sozialisten.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner kommt der Abg. Prof. Wallner zu Wort. Ich erteile es ihm. Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie bitte, daß ich mich dem Vorbild der meisten Damen und Herren, die hier gesprochen haben, anschließe und zuerst etwas Bezug auf Ausführungen nehme, die während dieser Debatte vorgebracht wurden. Und zwar möchte ich mich diesmal einem Gebiet zuwenden, das meistens in solchen Diskussionen untergeht, ich möchte nämlich die mir als echt geistreich erscheinenden Vorbringungen hier einer Ergänzung unterziehen. Es sind in dieser Debatte einige Dinge gesagt worden, die mich sehr angesprochen haben, weil ich ein gewisses Ohr dafür habe, wenn man aktuelle Dinge so geistreich verbindet, daß sie gewisse Assoziationen erwecken. (Präsident Dipl. Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Ich darf hier einige Aussprüche des Herrn Klubobmannes der SPÖ heranziehen. Es fehlen mir allerdings die Partner von unserer Seite und daher wird das Spiel nur halb so lustig werden als ich es mir vorgestellt habe. Der Herr Klubobmann hat in seiner ersten Ansprache aus dem Don Karlos zitiert, und zwar den Schluß des herrlichen Monologs des Marquis von Posa, der da beginnt „Sire, jüngst kam ich an von Flandern und Brabant“ und der endet „Geben Sie Gedankenfreiheit!“ Dies war gerichtet an den Landeshauptmann von Niederösterreich. Und wer im Don Karlos etwas weiterliest, der findet dort eine Antwort, die Maurer-Philipp Brezovszky-Posa geben muß. Dort heißt es nämlich: „Anders, begreif ich wohl, als sonst in Menschenköpfen malt sich in diesem Kopf die Welt.“ Und damit, glaube ich, haben sich Brezovszky-Posa und Maurer-Philipp - wobei ich nicht unterstellen will, daß diese Personenkombination einen Anspruch auf völlige Identität haben kann - scheinbar die Meinung gesagt, die sie voneinander besitzen. Eine echt geistreiche Einleitung, Herr Klubobmann, haben Sie Ihrer letzten Rede gegeben, sie hat mir sehr gut gefallen, weil ich sehr oft auch versuche, etwas zu tun. Sie werden mir nun erlauben, daß ich dazu etwas sage. Sie haben den Herrn Finanzminister mit „Hannes dem Münzreichen“ verglichen. Diesem Vergleich schließe ich mich an, denn der jetzige Bundesminister für Finanzen ist für mich und für die Stadt Baden nicht nur echt ein Münzreicher, sondern er hat von diesen Münzen auch etwas abgegeben. Daher ist dieser Vergleich für mich durchaus zutreffend. Sie haben natürlich den Vergleich aus der Geschichte genommen und Sigismund den Münzreichen gemeint. Mit diesem Mann verbindet mich ein besonderes Geschick. In der dritten Klasse Gymnasium habe ich nämlich dreimal hintereinander bei einer Prüfung über „Sigismund den Münzreichen“ ein Nichtgenügend bekommen. Und als ich dann Geschichte studierte, habe ich mich natürlich mit dieser Person besonders befaßt, weil sie nicht gerade ganz angenehme Erinnerungen in mir hervorgerufen hat. Nun bitte ich Sie, folgenden Vergleich aus der Geschichte mit der Jetztzeit weiterzuspinnen. Sigismund der Münzreiche war der letzte Vertreter der Tiroler Linie der Habsburger. Er ist zugunsten der steirischen Linie der Habsburger zurückgetreten. Und Maximilian, zu dessen Gunsten er zurückgelegt hat, der bedeutendste Vertreter der steirischen Linie der Habsburger, hat aus Usterreich das gemacht, was in diesem Saal dargestellt ist. Wenn Sie jetzt Sigismund den Münzreichen und die steirische Linie vergleichen und „Hannes den Münzreichen“ und die steirische Linie der Politik gegenwärtig, so darf ich Sie bitten, selbst gewisse Schlußfolgerungen aus diesem Vergleich zu ziehen. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Dr. Brezovszky.) Darüber gebe ich jetzt noch keine Auskunft, bitte. Der nächste Vergleich, den ich als sehr angenehm empfunden habe, und den auch der Herr Landesrat Grünzweig nach meiner Beweisführung gleich als besonders angenehm empfinden wird, gilt dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, der mit dem „Sonnenkönig“ verglichen wurde. Der Sonnenkönig ist eine faszinierende Erscheinung in der Geschichte. Was ihm die Demokratie nachträgt, ist eigentlich nur der Ausspruch „L' Etat c'est moi“ Aber, meine Damen und Herren, dieser Ausspruch wird ihm nur zugeschrieben, er hat ihn in Wirklichkeit gar nicht getan. Was er aber in Wirklichkeit getan hat, war die Tatsache, Frankreich durch eine sehr geschickte Wirtschaftspolitik, für die Herr Colbert verantwortlich war, zu der Vormacht Europas zu machen. Was ihn in meinen Augen noch viel bedeutender macht, ist die Tatsache, daß er Frankreich zur ersten Kulturmacht Europas gestaltet hat und daß sich seit seiner Zeit die französische Sprache so durchgesetzt hat, daß ein berühmter preußischer König sagen konnte, Deutsch sei eine Sprache für Stallknechte, und dem berühmten Dichter Lessing ein Franzose als Bibliothekar vorgezogen wurde. Wenn unser Vergleichsobjekt, der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, der hier als Sonnenkönig bezeichnet wurde, für die Kultur in Niederösterreich hoffentlich soviel tun wird, wie der Sonnenkönig in Frankreich, dann haben der Herr Landesrat Grünzweig und wir alle, die wir daran interessiert sind, eigentlich gegen diesen Vergleich überhaupt nichts einzuwenden. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Kreisky haben wir auch noch! Nicht vergessen!) Auf den komme ich noch. (Heiterkeit im Hause.) Als Bürgermeister bin ich gewöhnt, im Proporz zu arbeiten, der nur ein bisserl schattiert ist, weil man ja nach dem Ausspruch des Paulus Gutes allen Menschen, vorzüglich aber den Glaubensgenossen tun soll, und ich halte midi an diesen kirchlichen Ausspruch. (Heiterkeit.) Da schon gestern im Parlament soviel über die Balken und Splitter gesprochen wurde, halten wir uns also an diesen Paulus an. Der nächste Ausspruch, der hier getan wurde, den würde ich jetzt wieder ausschließen von dem, was ich gesagt habe, weil der ist fast boshaft und das wollte ich nicht sein. Der Klubobmann hat also den kategorischen Imperativ von Kant zitiert. Bei diesem Zitieren ist mir gerade die damalige Situation im ORF eingefallen und ich habe mir gedacht, wenn also jemand sich so verhalten soll, daß man seinen Willen zur allgemeinen Grundlage der Gesetzgebung machen kann, dann wäre das nicht gerade ein gutes Beispiel, was mit den Zahlen 16 : 14 in Verbindung gestanden ist. Aber ich nehme das wieder zurück, das war eine zu grobe Sache, die zu Ihren sonstigen Ausführungen hier, die ich erwidern möchte, nicht paßt. Wofür ich mich besonders bedanke, ist der Ausspruch des Herrn Abg. Blabolil. Er hat mich ja in eine fürchterliche Verlegenheit gebracht, als er mich als gottbegnadeten Bürgermeister bezeichnete. Um solchen Dingen gleich die Spitze zu nehmen, muß man ein Opfer bringen, so wie der Polykrates. Ring werfe ich keinen weg, bitte, aber eines möchte ich sagen. Wenn Sie, Herr Kollege Blabolil, gemeint haben, daß der Himmel, wo Gott wohnt, die Himmelpfortgasse sei und der Gott, der dort wohnt, Hannes der Münzreiche ist, so fühle ich mich in dieser Verbindung gottbegnadet als ein Bürgermeister der Kasinostädte, denn für die Kasinostädte hat der Herr Finanzminister einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet, für den ich ihm verbunden bin. Dabei ärgert mich nur eines: Die Tatsache der Unterstützung, die Sie hier so breit dargelegt haben und die auch tatsächlich besteht, hat nur einen einzigen Fehler, daß Sie dann, wenn Sie Baden unterstützen, sich niemals bei mir melden, damit wir gemeinsam etwas unternehmen können. Ich würde Sie bitten, beim nächsten Streifzug das zu tun, und bin dann gerne bereit, einen Teil dessen, was hier nach Baden gebracht wird, wieder zu refundieren. Allerdings in mehr oder weniger flüssiger Form und nicht in Jetons, wie man sie sonst eventuell bekommen könnte in diesem Zusammenhang. Meine Damen und Herren, nach dieser Exkursion in das Geistreiche des Landtages, die man auch ab und zu machen sollte, und nicht nur das herausgreifen, was wiederum eine Diskussion entfacht, darf ich mich nun dem eigentlichen Gegenstand zuwenden und zu der Gruppe 3 etwas sagen. Im Jahre 1963, glaube ich, habe ich von dem damaligen Vorsitzenden des Verbandes der österreichischen Volkshochschulen und jetzigen Landesrat Grünzweig und seinem Co-Vorsitzenden Abg. Stangler einen Auftrag erhalten. - Ich habe strenge Weisung bekommen, nicht die Galerie anzusprechen, und enthalte mich daher mit Mühe einer Bemerkung, sonst kriege ich wiederum eine Rüge, bitte. Und zwei hintereinander darf man nicht haben, sonst sammeln sich die schwarzen Punkte. - Ich habe also von den beiden Herren den Auftrag bekommen, zusammen mit einem Herrn, der damals noch in der in sehr bescheidenen Anfängen stehenden Raumordnung, ich glaube in der Kaiserstraße, untergebracht war, eine Untersuchung über die Erwachsenenbildung im Rahmen der kulturellen Situation in Niederösterreich anzustellen, zu der auch Prof. Gutkas einiges beigetragen hat. Ich habe damals, also lange bevor wir noch von Raumordnungsprogrammen gesprochen haben, diese kulturelle Situation sehr genau erhoben und darüber auch Karten und Diapositive verfertigt. Ich möchte bei einem Überblick nach diesem System vorgehen, das in sehr dankenswerter Weise die Kulturberichte, die ja in Ihren Händen sind, ebenfalls ausweisen. Im Rahmen dieser kulturellen Situation sind hier besonders die Sachgebiete der persönlichen Kultur dargestellt und ich zähle sie einfach auf, ohne sie näher zu erläutern, damit wir einen Überblick haben. Dazu gehört die Schule, die ja eigentlich auch für das Kapitel 3 eine unerhörte Effizienz hat, denn sie ist ja die Trägerin der Bildungsmöglichkeiten. Und was auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung vor sich geht, wäre ja ohne Schule als Raum und ohne Schule als Personalfaktor überhaupt nicht vorstellbar. Es ist weiters das Musikwesen, welches das Niederösterreichische Tonkünstlerorchester, die niederösterreichischen Musikschulen, die Kirchenchöre und Orchestervereine, die Komponisten Niederösterreichs, die Gesangvereine, die Blasmusiken, umfaßt. Ebenso das, was eigentlich immer sehr wenig dargestellt wird, aber einen sehr umfangreichen kulturellen Beitrag für unser Land darstellt, nämlich die Beiträge, welche die Kammer für Arbeiter und Angestellte, die Gewerkschaft, und natürlich auch die Handelskammer für diese Zwecke aufwenden. Dadurch haben wir nämlich die Möglichkeit, daß auch in Gebieten, in die sonst die großen Institutionen kaum vordringen, Möglichkeiten geschaffen werden, mit lebendiger Kultur in Verbindung zu kommen. Zu diesen Kapiteln gehört die Dichtung und die Bildende Kunst in Niederösterreich. Die Darstellung, welche ich dazu gegeben habe, und auch die Schlußfolgerung, die ich heute ziehen werde, haben mir damals den einen oder anderen Vorwurf eingetragen. Ich hoffe, daß sich die Geister bis jetzt ein bißchen geändert haben und der Vorwurf nicht wiederholt wird. Die Künstler der niederösterreichischen Kunstvereine sind im Landesverband zusammengefaßt, die Schriftsteller in der Arbeitsgemeinschaft für das Nö. Schrifttum und einer Reihe von eigenen, Organisationen, die sie sich selbst geschaffen haben. Dazu gehört das Musealwesen, an der Spitze das Nö. Landesmuseum. Über die Ausstellungen werde ich noch selber kurz sprechen, an einer eigenen Stelle. Dazu gehört das Archiv, das sich gerade im Umbau befindet, und darauf möchte ich trotz der Übersicht hier Ihre Gedanken etwas lenken, denn ein Archiv, meine Damen und Herren, das ist etwas sehr Wichtiges, weil Dokumentationen nur daraus schnell erfolgen können. Der Anlaß, warum in Österreich überhaupt ein großes Archiv geschaffen wurde, war die pragmatische Sanktion, als die Habsburger plötzlich Dokumente nachweisen mußten, um bestimmte Ansprüche und Erbschaftsmöglichkeiten abzuklären. Die hat man nicht gefunden, da ist es schwierig geworden, und seither hat man gesagt, diese Akten muß man zusammentragen, und das war eigentlich die Gründung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, aus welchem sich die anderen Archive entwickelt haben. Unser Archiv ist im Umund im Ausbau. Es ist nicht allzuviel dafür eingesetzt und man sollte hier etwas tun. Dazu gehört die Denkmalpflege, dazu gehört das Theater, das Büchereiwesen, die Erwachsenenbildung, die Trachten- und Volkstumspflege, die Kulturtätigkeit des Bundesheeres, Rundfunk und Fernsehen als bedeutende Kulturträger, das Pressewesen. Und als Zusammenfassung habe ich damals - diese Zusammenfassung gilt auch heute noch - für die niederösterreichischen Kulturverhältnisse folgendes vorgebracht: 1. Den Zahlen der Besucher und Aktivitäten nach muß entgegen manchen Behauptungen ein breiter aktiver und passiver Bildungswille vorhanden sein. Er ist örtlich verschieden, erhält aber ohne Zweifel in der Nähe der Großstadt wesentlich stärkere Impulse und Anreize. 2. Der personelle Sektor der Kulturbetätigung stellt ungeheure Anforderungen. Er wird bestimmt durch den ehrenamtlichen Mitarbeiter, durch den Vortragenden aus der Stadt, besonders der Großstadt, und das Verkehrsproblem. 3. Auf dem finanziellen Sektor verlangt die Weiträumigkeit in allen Teilen mehr Aufwendung. 4. Die Raumfrage Niederösterreichs verlangt die klare Erklärung, daß a) Wien in allen Funktionen als de-facto-Landeshauptstadt übergeordnet ist, b) im Verhältnis dazu die Viertelstädte Niederösterreichs zu klein sind und die 100.000er-Städte, wie in den anderen Bundesländern, fehlen, c) Wien für seine unmittelbare Umgebung Zentralort schlechthin ist und die Größenmaßstäbe hart aufeinander prallen, d) Niederösterreich den Vorteil der Teilnahme an Einrichtungen besitzt, die selbst für den Bund größenmäßig Anachronismus sind, da sie aus einem Großstaat stammen, e) die Großstadt einen gewaltigen Sog auf ihre Umgebung ausübt und zu einem nachteiligen Messen mit deren Einrichtungen zwingt, f) eine klug durchgeführte Dezentralisation ein natürliches Aufwärtsgefälle der Zentralorte auf allen Gebieten, daher auch auf kulturellem, schaffen muß, g) die Zentralorte, besonders aber die Viertelstädte ausgestattet werden müssen; - ich bitte Sie gerade im Hinblick auf diese zwei Punkte auch das Budget einigermaßen zu betrachten - dem ist also schon, wenn auch nicht in ungeheurem Ausmaß, so doch deutlich sichtbar Rechnung getragen worden, da ein großer Teil der kulturellen Tätigkeit ohne Wien, das gibt und nimmt, nicht möglich wäre. 5. Die zentralen Stellen des Landes haben ihre Aufgaben in bezug auf Förderung und Eigentätigkeit richtig erkannt. Ich werde dazu bei der Erwachsenenbildung dann auch noch etwas einwerfen. 6. Einer Quantitätsepoche, die einmal ihre zahlenmäßigen Grenzen finden muß, soll eine Qualitätsepoche in einer Vertiefung der Selbsttätigkeit, der Koordination und der richtigen Einstufung jeden Gebietes in das Gesamte folgen. Die Nö. Kulturarbeit muß eigenständig bleiben, Anteil für alle ermöglichen, eine Verflachung durch Haschen nach der Zahl verhindern und durch Konzentration und Koordination die Spaltung in ländliche, städtische, konfessionelle oder parteipolitische Sondererscheinungen hintanhalten. Die Erwachsenenbildung spielt hier wenig eine Rolle. Ich glaube, das Wichtige aus dieser Zusammenstellung ist die Tatsache, daß hier ein Anteil für alle ermöglicht werden muß. Wir nennen das, was man früher mit einem bescheidenen deutschen Ausdruck gesagt hat, heute die Demokratisierung. Aber die Demokratisierung in Form einer Breitenwirkung, nicht in ihrer Gestaltung. Und das zweite wäre die Eigenständigkeit. Diese Eigenständigkeit drückt sich heute mehr denn je auf allen Gebieten des kulturellen Lebens in einem gewissen Umschwung aus, der, wenn ich das so sagen kann, vielleicht eine Rückkehr zum Österreichischen - ohne die Nostalgie hier zu strapazieren gekennzeichnet ist, und hier bei uns zum Niederösterreichischen. Wenn nicht die Zeit so unendlich rasch fortschreiten würde, hatte ich mir das Vergnügen gemacht, Ihnen ein Stück aus einem Roman vorzulesen, der ein Lieblingsroman des Herrn Bundeskanzlers ist. Und jetzt ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter wieder nicht da, ich habe heute so ein Pech. Alle Leute, denen ich etwas besonders Gutes sagen will, sind gerade dann nicht da. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, in den Saal kommend: Ich habe alles mitgehört!) Danke, ich bin nur nicht daran gewöhnt, daß man das da draußen auch hört, denn in den Gemeinden ist man diesbezüglich sparsamer mit den Möglichkeiten. Herr Landeshauptmann, ich kann nur sagen: Zu spät, Du rettest den Freund nicht mehr! Aber ich werde sofort in etwas einstimmen, was den Herren besonders angenehm klingt, denn ich darf mich als Bürgermeister nicht ausschließen, wenn die Gemeinden hier natürlich appellieren. Und damit habe ich solange gewartet, bis Du da bist. Dieser Roman, den der Herr Kanzler besonders schätzt, wobei er sich als ein Mann von echtem Geist erweist, ist der „Mann ohne Eigenschaften“ von Musil. Was Sie darin über Kakanien ausgedrückt finden, das will ich nicht zur Gänze zitieren, weil Sie mich sonst für rückständig oder der absoluten Verwaltung verhaftet finden würden, aber einen Satz möchte ich herausnehmen. Es ist der, in dem Musil feststellt, daß anderswo immer auch schon der Lümmel für ein Genie, in Kakanien aber ebenfalls ein Genie für einen Lümmel gehalten wird. Und das ist eine kulturelle Beruhigung, auch wenn man es auf die jetzigen Verhältnisse anwendet. Und nun zur Übersichtsdarstellung der kulturellen Probleme Niederösterreichs. Zuerst wende ich mich dem Theater zu, wobei ich auf die eingehenden Ausführungen des Herrn Abgeordneten Bernkopf aus dem Vorjahr hinweise. Bei der Versammlung des Theatererhalterverbandes in Graz wurde ein Ausspruch von Zuckmayer zitiert, und ich glaube, der erläutert überhaupt, warum in Niederösterreich sich noch jemand mit dem Theater beschäftigt. Er lautet nämlich: „Das Theater ist“ - so sagt Zuckmayer -, „wenn es im praktischen und ökonomischen Sinn unnütz und unentbehrlich sei, trotzdem wie Klatschmohn und Kornrade an den Rändern der Nutzwälder.“ Und solange wir diese Empfindung haben, solange werden wir auch richtig zu dieser Institution stehen. Das Theater in Niederösterreich betrifft eine Reihe von Städten, die Theatergebäude besitzen. Es ist eine Erscheinung unserer Zeit, daß man die Geschichte immer zurückdrehen will; während sich das Theater von der Pawlatschen zum Gebäude entwickelt hat, wollen wir Vorgang, den ich nicht ganz verstehe, weil eine jahrhundertelange Aufwärtsentwicklung dadurch künstlich wieder zurückgeschraubt wird und das Theaterspielen nicht einfach mit dem Nichtvorhandensein einer Kulisse oder dem zufälligen Vorhandensein einer Kulisse im Zusammenhang steht. Theatergebäude haben Baden mit 708 Plätzen, St. Pölten mit 401 Plätzen, Berndorf, Wiener Neustadt und Mödling. Nur Baden und St. Pölten beschäftigen ein Ensemble. Daneben gibt es eine Reihe von Städten, die entsprechende Säle und Einrichtungen besitzen, die bespielbar sind, so daß es sozusagen im Auftrage des Landes, weil das Land ja der Hauptsubventionär des Theaters ist, zu den Abstechern in diese Städte kommt. Ein echter, niederösterreichischer Auftrag, dem beide Theatereinrichtungen nachkommen. Die Größe eines solchen Theaters und des Ensembles wird umfangreicher sein, als Sie, meine Damen und Herren, wenn Sie sich damit nicht genauer beschäftigt haben, wahrscheinlich annehmen würden. Es gehören nämlich beide, so klein sie sind, eigentlich zu den 25% der Betriebe in Österreich, die über 100 Bedienstete haben; sie sind also mittlere Betriebe im wirtschaftlichen Sinn. Sie umfassen ein Operettenensemble, ein Schauspielensemble, die Technik, die Gruppen Ballett, Chor, Orchester, die kaufmännische Leitung, Reinigungspersonal. Das sind - ich sage jetzt eine Zahl - in Baden 164 Personen, wovon allerdings etwa 50 bis 55 nur zeitweise beschäftigt sind. Also verhältnismäßig ein größerer Betrieb, der manchmaI Komplikationen macht, da es sich hier um mehr oder weniger individualistisch veranlagte Menschen, wie die Künstler eben sind, handelt. Komplikationen, die ansonsten erst bei einem wesentlich größeren Personalstand vorkommen. Diese beiden Theater haben den alten Stadttheaterspielplan, der im Aussterben begriffen ist und der auch von den beiden Theatern nicht mehr gehalten werden kann. Er umfaßt nämlich die drei Sparten Schauspiel, Operette und Oper, wobei ein Theaterdirektor, wenn er vernünftig ist, in solchen Größenverhältnissen die Oper nicht mit eigenen Kräften pflegt. Es ist niemand verpflichtet, sich um sein bares Geld ein Schmunzeln der Zuschauer einzuhandeln, wenn es um ernste Dinge geht. Opern zu spielen, können beide Theater nicht. (Landesrat Grünzweig: Schmunzeln ginge noch!) Ich danke, Herr Landesrat, das ist ein sehr konstruktiver Beitrag gewesen, ich habe es ja vorsichtig ausgedrückt. An Stücken werden etwa 20 bis 25 in der Saisonspielzeit dargeboten und diese Spielzeit dauert, das ist ein Jammer, 8 bzw. 9 Monate. Darf ich jetzt bitte mit aller Vorsicht auf etwas hinweisen, wobei ich Sie bitte, das nicht als eine Kritik an jemandem aufzufassen, sondern als eine Richtigstellung. Sowohl im Kulturbericht als auch in allen Protokollen sind die Zahlen nicht richtig. Woran das liegt, das weiß ich nicht, sie sind jedenfalls nicht richtig. Und wer sich auf sie verläßt, der muß ein falsches Bild bekommen. Die Spielzeit dauert in Baden von Juni bis März, weil ja der Sommer eingerechnet wird, das ist ja die Sommerspielzeit. Daher sind die großen Diskrepanzen zwischen Baden und St. Pölten immer entstanden, weil man diesen Sommer dort nicht dazugezählt hat, der immerhin 33.000 bis 35.000 Besucher aufweist. In St. Pölten wird von September bis April gespielt. Daß wir eine so „verrückte“ Spielzeit haben, geht daraus hervor, daß man früher ja viel vernünftiger als heute gedacht und ein eigenes Sommertheater gebaut hat. Das ist die Sommerarena mit einem rückrollbaren Glasdach, welches eben das Spielen im Sommer möglich macht. Dort liegt natürlich der Personenschwerpunkt, wir spielen hauptsächlich zu dieser Zeit. Die Aufführungen und Besucher sind im wesentlichen gleich, verteilen sich nur anders. Ich werde jetzt bitte nicht alle Zahlen nennen, sonst kommen wir da wieder in eine Debatte, die fruchtlos ist; ich bin gerne bereit, jedermann, der das ganz genau wissen will, dasselbe auch nachher noch zu sagen. Wir haben in Baden 155 Aufführungen und wir haben in St. Pölten 329 bzw., so steht es im Bericht, 337 Aufführungen. Das kommt einfach daher, weil das eine Theater doppelt so groß ist als das andere und mit einer Aufführung das erreicht, wozu ein anderer zwei braucht. Denn was jetzt nachher noch kommt, kann ich nicht für richtig halten. Wenn in St. Pölten angegeben wird, daß für 81 Abstecher rund 75.000 Besucher gezählt werden, und ich annehme, daß sogar die Burg nur 1300 Sitzplätze hat, so müßten das Aufführungen sein, die mit derart vielen Besuchern bedacht sind, daß dies unmöglich ist. Daher kann die Zahl nicht stimmen. Die Besucherzahlen in den Städten selber, wenn ich jetzt nur die zwei Städte und nicht die Abstecher hernehme, sind in Baden 58.000 und in St. Pölten 54.000. Der Durchschnitt, aufgeteilt auf die Theatergebäude, beträgt 458 und 219. Und dann komme ich zu etwas, was mich auch ein bißchen frappiert hat. Man muß sich ja die Spieltage ausrechnen können, wie oft ein Theater überhaupt in dieser bestimmten Zeit spielen kann. Wir haben also in Baden, wenn ich den Urlaub wegrechne und die Fünftagewoche berücksichtige, von 210 Tagen ungefähr 150 mögliche Spieltage und haben 155 Aufführungen. In St. Pölten hat man 155 mögliche Spieltage von 216 Tagen und zählt dort 337 Aufführungen; das heißt, daß man pro Tag zweimal und 19 Tage drei Vorstellungen spielen muß und im gesamten, wenn ich das alles zusammenwerfe, einen Durchschnitt von 394 Besuchern hätte, das wäre bei 401 Platzmöglichkeiten ein ständig ausverkauftes Haus. Nun bitte, meine Damen und Herren, wir fahren auch öfters nach St. Pölten und schauen uns das dort an, da muß ich also zu den paar Vorstellungen gekommen sein, die gerade nicht ausverkauft, bei weitem nicht ausverkauft waren. Ich bin dafür, daß man bei Zahlenangaben sehr korrekt bleibt, besonders, wenn man daraus Subventionsansuchen ableitet. Ich würde bitten, daß man diese Sache eindeutig klärt, dann braucht man darüber nicht zu debattieren, denn die Einnahmen der beiden Theater sind fast gleich. Wir haben in Baden 3,6 und in St. Pölten hat man 3,4 Millionen. Wenn man die Eintrittspreise nimmt, so stimmt dann das alles, daß ungefähr 50.000 bis 60.000 Besucher in beiden Theatern sein müssen, sonst müßte man in St. Pölten ja als Eintrittspreis im Durchschnitt nur 20 Schilling bezahlen. Sie sind dort aber teurer als die Badner und daher ergeben sich hier Fiktionen nach allen Seiten. Ich darf noch dazusagen, daß in St. Pölten ein Pächter ist, während in Baden alles unter der städtischen Verwaltung ist, und daß meine Auskünfte vom Herrn Archivdirektor Dr. Gutkas stammen, dem ich diesbezüglich völliges Vertrauen entgegenbringe. Es war mir daher schwer möglich, die Meldungen, die im Kulturreferat aufliegen, mit diesen Meldungen in Übereinstimmung zu bringen. Denn das, was mir gesagt wurde, wird wahrscheinlich auch in irgendeiner Form in der Jahresrechnung von St. Pölten aufscheinen, und da die Städte einschaupflichtig durch den Rechnungshof sind, sind sie zu einer gewissen Richtigkeit der Zahlen, die dort aufscheinen, verhalten. Das würde bei uns ein Einspielergebnis von 27,6% und in St. Pölten ein solches von 26,6% ergeben. Es ist also fast gleich, denn es sind zwei Einrichtungen, die gleich sind. Daher erübrigt es sich auch auszurechnen, wieviel Subvention auf jeden Sitzplatz und auf jeden Besucher entfallen würde. Das muß dann nämlich auch gleich sein, bitte. Es kann nicht stimmen, was ich immer in den Berichten gelesen habe und was mir immer gesagt wurde, daß in Baden die Subventionierung 140 Schilling und in St. Pölten nur 40 Schilling ausmacht. Das ist, wenn man das Geld hernimmt, nicht möglich, ich möchte das einmal richtigstellen. Beide Städte sind sich in der Behandlung der Theaterfrage, wenn ich das sagen kann, ziemlich einig. Wenn ich jetzt die Schlußfolgerung daraus ziehe, dann rnuß ich mich natürlich beim Herrn Landesfinanzreferenten melden. Das tue ich wieder mit einem Zitat; die Fortsetzung des Zitates kann dann der Herr Klubobmann nachlesen, weil sich diese ein bißchen gegen den Zitierer richten würde. Das Zitat heißt nämlich: „Da Du, oh Herr, Dich wieder einmal nahst und fragst, wie alles sich bei uns befinde, und Du mich sonst gewöhnlich gerne sahst, so siehst Du mich auch unter dem Gesinde.“ Das sind die Bürgermeister, bitte. Denn in der Theaterfrage stelle ich mich natürlich ganz in die hier angetretene Reihe, weil wir eine Schlußfolgerung ziehen müssen, meine Damen und Herren. Ich gebe jetzt eine kurze Zusammenfassung der Kriterien und der Schlußfolgerungen, die daraus erwachsen müssen, sie sind dem Herrn Referenten alle klar, weil er die mühevolle Aufgabe gehabt hat, mit zwei Städten zu verhandeln, die ein fast fertiges Verhandlungsergebnis erbracht haben, diese Verhandlungen aber dann dazu geführt haben, daß beide Städte gesagt haben, sie wollen sich dieser Lösung nicht anschließen, weil die Belastung, die ihnen für die Zukunft daraus erwächst, nicht klar abzuschätzen ist, um das in dieser vorsichtigen Weise darzulegen. Die Spielkriterien: Wenn wir hier über das Theater sprechen, meine Damen und Herren, dann müssen wir dort eine große Leistung sehen. Ich ziehe das Wort ungeheuer zurück, weil wir alle klein sind. Eine große Leistung. Weil mit einer verhältnismäßig kleinen Aufwendung soviel erbracht wird, daß der Großstadtmaßstab, mit dem in der Nahe Wiens gemessen wird, noch einigermaßen anlegbar ist. Die Nähe der Großstadt also, die Vergleiche ermöglicht, die Perfektion beinhalten, ist gefährlich und verpflichtet. Die 14-bis 21tägigen Premieren, die beide Häuser, durch das Abonnement gezwungen machen müssen, erfordern eine Arbeitsleistung, die kein Wiener aus dem Fach zu erbringen bereit ist. Wenn Sie heute mit einem Wiener Schauspieler, mit einem Wiener Sänger oder gar mit einem Regisseur verhandeln, und ihm sagen, er muß in drei Wochen - ich rede nicht von 14 Tagen, was normal bei uns ist -, in drei Wochen eine Aufführung herausbringen, dann lehnt er das rundweg ab, weil er sagt, das kann er nicht und das mag er nicht. Und von daher muß man auch die Leistung sehen. Die Belastung mit den Abstechern, mit den Probenzeiten, mit der 40-Stunden-Woche, mit den Kollektivverträgen sind am Theater überhaupt nicht überschaubar. Sie sind dort viel schlimmer als in jedem anderen Betrieb. Die geringe Publikumsreserve, die beide Bühnen in irgendeiner Form besitzen, die neunmonatige Spielzeit mit ihren Engagement Schwierigkeiten (Was tun die Leute während der restlichen drei Monate?) und die verhältnismäßig geringen Mittel - beide Theater haben eine Ausgabenseite von rund 13 Millionen Schilling, das sind zusammen 26 Millionen, während das nächste Landestheater, das ist Klagenfurt, im Vorjahr 35 Millionen Schilling ausgegeben hat - führen dann auch zu entsprechenden Gagenverhältnissen, bei denen es einer großen Kunst bedarf, entsprechende Kräfte gewinnen zu können. Und wenn das Ergebnis in diesem Zusammenhang relativ Niveau zeigt, so muß man das anerkennen und muß sagen, daß hier ein Fehlen an Möglichkeiten und Mitteln von einem Zusatz an Arbeit, Engagement und Interesse ausgeglichen wird. Und die Damen und Herren, die in beiden Häusern waren, haben selber ein Urteil. Ich möchte hier gar keines angeben, weil ich an einem persönlich sehr engagiert bin und daher über das andere schon gar nichts sagen darf. Dieser Aufwand muß in einem Verhältnis zum Erfolg stehen. Der Erfolg kann nur darin bestehen, daß ein Publikum da ist und sich die Dinge ansieht und daß der künstlerische Wert vertretbar ist. In dem Augenblick, wo man sich dafür genieren müßte, wären die Mittel völlig vergeblich aufgewendet. Die Schlußfolgerungen daraus wären Spielgemeinschaft. Wir haben schon einmal eine solche Spielgemeinschaft entriert, es ist damals im Jahre 1971 gescheitert, weil keine Möglichkeit gefunden werden konnte, eine Bedeckung von fehlenden 6 Millionen Schilling zu finden. Ich vertrete es noch heute, genauso wie der Herr Bürgermeister Schickelgruber, daß der Beginn einer Einrichtung mit einem Fehlbetrag nicht zu verantworten ist. Wenn schon am Anfang 6 Millionen Schilling fehlen, was wird dann am Ende sein und was wird in den nächsten Jahren sein? Eine solche Spielgemeinschaft müßte das Niveau eines Landestheaters haben, denn es würden sich sofort bedeutende Forderungen der Gewerkschaft einstellen. Es ist die Frage des Sitzortes, des Orchesters, weil wir ein Kurorchester haben, der Größe der Theatergebäude und Anzahl der Vorstellungen, es ist doppelt so groß wie St. Pölten. Die Organisation der gegenseitigen Bespielung, die Deckung des immer größer werdenden Abganges und die geringe Größe der beteiligten Städte sind die Probleme. Sicherlich wäre es die einfachste Form - da alles sitzt, traue ich mir das auch zu sagen, damit niemand umfallen kann -, daß man ein Landestheater macht. Aber sowohl bei dieser Frage als auch bei jeder Frage, die die Spielgemeinschaft betrifft, muß man sagen, daß eine solche Spielgemeinschaft keine Einsparung bringen kann, sie wird sogar noch teurer sein. Wenn man dieser Sache nicht ins Auge blickt, bei einer Grenze der beteiligten Städte, so kann man sie bitte nicht machen. So liegt die Wahrheit. Es bleibt die Möglichkeit einer Kooperation; Premierenaustausch, so daß man nur alle 4 Wochen eine Premiere machen muß. Eine Kooperation mit den Bundestheatern, die wir, soweit es Baden betrifft, sehr intensiv durchführen, etwa mit Personal, mit der Ausstattung, mit Gastspielen oder mit der Oper, wobei wir der Volksoper die Chance geben, junge Kräfte entsprechend auszuprobieren. Ich muß mich dafür auch bei der Burg und bei der Volksoper bedanken, beim Herrn Direktor Dönch, aber auch beim Herrn Direktor Jungbluth. Eine Kooperation mit dem ORF: Wir haben eine Fernsehsendung herausgebracht mit einem Stück von Habek; ein Obergang zur Produktion; statt ein stehendes Ensemble zu haben, Uraufführungen im Auftrag. Es wäre eine schöne Aufgabe, gemeinsam mit dem Land, gemeinsam mit dem ORF, junge Autoren zum Schreiben zu beauftragen. Egal was herauskommt, wenn es aufführbar ist, rnuß man es aufführen, wenn es nicht aufführbar ist, kann man es eben nicht aufführen. Und dann auch noch ein kurzer Ausblick auf die Sommerspiele, bei denen man auch sagen müßte, daß hier eine gewisse höhere Dotation notwendig sein wird, wenn man das Niveau österreichisch angleichen will, daß man die Anzahl der Sommerspiele begrenzen müßte, daß man möglichst niederösterreichische Schauspieler verwenden soll und daß man sich auf legitime Spielorte einigt, das heißt, nicht überall spielt, wo gerade einer spielen will, sondern wo eben die Voraussetzungen da sind. Im Eilzugstempo bitte, nur zwei Sachen noch. Die eine muß ich bringen, meine Damen und Herren, weil ich dazu einen Antrag habe und sie daher nicht verkürzen kann. Ich bitte um Entschuldigung dafür. (Abg. Wedl: Herr Professor geben heute eine Doppelstunde!) Was kann einem Lehrer besseres passieren, als daß einer sagt, er darf länger reden. Die Bezirke halten ja doch zusammen. Hier darf ich eine Antwort geben, der Herr Kollege sitzt ja nicht auf der Galerie oben, ist aber auch ein Bürgermeister, bitte. Ich möchte eine heikle Sache anschneiden und Sie bitten, dieser Sache humorvolles Verständnis entgegenzubringen. Zuerst einmal glaube ich, daß es notwendig ist, allen Mandataren, die sich an dieser kulturellen Gestaltung beteiligen, den Dank auszusprechen. Das möchte ich einmal auch im Namen aller, die da ein bißchen an der Front stehen, sagen. Ich möchte diesen Dank aber auch der Beamtenschaft zum Ausdruck bringen. Ich habe da aus den Protokollen immer gewisse Anzüglichkeiten entnommen, wenn es um diesen Punkt gegangen ist, der sozusagen das Zusammenspiel des Teams im Kulturreferat betroffen hat. Und ich bitte Sie, mir dazu eine Anmerkung zu gestatten, die keinerlei Einmischung darstellen soll, sondern die in Form eines Vergleiches (Abg. Stangl: Ein Regierungsmitglied stört die Verhandlung im Landtag!) abgrenzen soll, wieweit hier die Zusammenarbeit von Spezialisten und Juristen ein Team ermöglicht. Das Teamwork besteht darin, daß alle Partner die gleichen Chancen haben und die gleichen Beiträge leisten können, wobei dann zum Schluß einer eine Entscheidung treffen muß. Und zum Verhältnis dieser beiden Gruppen bitte ich Sie nun, einen Vergleich anzunehmen. Aus dem Mittelalter stammt die Theorie zwischen Kirche und Staat, die man die Zwei-Schwerter-Theorie nennt. Da lag immer die Macht des Papstes und die Macht des Kaisers, die man als die zwei Schwerter des Mittelalters bezeichnet, miteinander im Kampf, und es gibt eine Stellungnahme, die dieses Verhältnis sehr gut darstellt. Als an Karl den Großen einmal herangetragen wurde, der Papst würde sich noch mehr in Sachen hineinmischen, hat er das Verhältnis festgelegt, indem er sagte, der Papst solle wie Moses auf einem Berg stehen - ich werde genauso biblisch wie gestern das Parlament -, die Hände ausgebreitet und den Segen von oben erflehend, während er, der Kaiser, der Spezialist in Kriegen und Verwaltung, alles andere schon erledigen würde. Und ein ähnliches Verhältnis scheint mir auch hier zu sein. Auch hier muß der eine oder die eine Gruppe auf dem Berg stehen, die Hände erhoben und den Segen von oben nach unten bringen. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe. Und daneben gibt es die ganze Anzahl der Spezialisten, die die tatsächlichen Dinge erledigen. Sie hängen miteinander untrennbar zusammen. Denn wie Moses die Hände sinken hat lassen, hat der israelitische König unten nichts mehr zu reden gehabt. Hat aber Moses die Hände gehoben und der unten hat nichts gemacht, hat wieder das Gebet nicht funktioniert. Und so stelle ich mir das Verhältnis dieser beiden Gruppen vor. Damit wäre ein Ausgleich geschaffen, der zur optimalen Effizienz der Mitarbeiter im Referat führen würde. Darunter stelle ich mir vor, daß es eine gewisse Förderung der wissenschaftlichen Eigenständigkeit darstellt. Das wäre ein Vorteil des Referates. Denn alle anwesenden Lehrer wissen, meine Damen und Herren, daß ein Lehrer, der sich in der Erwachsenenbildung beschäftigt, auch für die Schule viel effizienter wird, um dieses Wort zum tausendstenmal zu gebrauchen. Daher wird jemand, der sich hier ausgiebig auch mit seinen eigenen wissenschaftlichen Ideen beschäftigen kann, für das Referat sehr wichtig sein. Ich mache eine Einschränkung und das Archiv sei nicht beleidigt, wenn ich hierzu das Archiv heranziehe. Wir haben in der Geschichte Osterreichs einen Archivbeamten, der das zu weit getrieben hat, es war Franz Grillparzer. Der hat nämlich bei der Pragmatisierung den geheimen Schwur abgelegt, sich in seinem Amt nur mit eigenen Sachen zu beschäftigen und die Staatsgeschäfte nicht zu betreiben. Aber eine ordentliche Mischung zwischen diesen Geschäften des Referates und jenen Eigenkräften, die sich da regen, das müßte das Ergebnis werden, das wir uns vorstellen. Das könnte auch in entsprechenden Monatsbesprechungen durchgearbeitet werden. Man könnte vielleicht ein Publikationsorgan dafür schaffen, jedenfalls würde es zu einer intensiveren Publikation führen und wir würden die tüchtigen Kräfte, die wir dort haben, auch nach außen hin an den Ort gesetzt finden, an dem sie eigentlich stehen müßten. Als letzten Punkt wollte ich zur Erwachsenenbildung etwas Umfangreiches sagen. Ich kürze es sehr und möchte Sie nur auf eine Gefahr hinweisen. Ich spreche über den fast kleinsten Posten im Budget, 2 Millionen Schilling. Die Erwachsenenbildung strapaziert man heute sehr, weil sie eine ganz andere Stellung einnimmt, als noch vor fünf Jahren. Wir sprechen heute von der Industriegesellschaft, von der Leistungsgesellschaft, von der Bildungsgesellschaft, von der Freizeitgesellschaft, von der Automation, von der Automatisierung, von der Bildungsfreistellung und müßten daraus die Konsequenzen ziehen, daß alles nur mit Bildung zu erreichen ist, weil Bildung Mitverantwortung ermöglicht und weil dadurch der sogenannte mündige Bürger herangezogen wird. Dieser mündige Bürger, meine Damen und Herren, wäre für alle gesetzgebenden Körperschaften eine wesentliche Voraussetzung, weil nur der mündige Bürger Verständnis dafür aufbringt, daß manchmal gewisse Maßnahmen notwendig sind, die dem Eigeninteresse nicht dienen. Damit würden die politischen Parteien eine wesentlich größere Freizügigkeit bekommen, wenn sie solche mündigen Bürger hätten, denen man auch etwas zumuten kann, weil sie es begreifen. Und die muß man heranbilden. Die Bildung hat sich jetzt mit einer ungeheuren Investition etabliert. Wenn Sie unser Budget durchsehen, wenn Sie das Bundesbudget durchsehen, wenn Sie die Kammern durchsehen, wird überall für die Bildung ungeheuer viel ausgegeben. Nicht, weil wir Lehrer es erreicht haben, daß die Leute begreifen, daß man gebildeter sein soll, sondern weil die Wirtschaft begriffen hat, daß der gebildete Mensch wahrscheinlich der produktivere Mensch ist. Und daher hat man investiert und hierin liegt die nächste große Gefahr, meine Damen und Herren, denn das Bildungswesen verfügt jetzt über Geld. Aber dieses Geld wird für etwas ausgegeben, in Zukunft noch mehr als bisher, was genauso bedrohlich ist, wie die frühere Geldlosigkeit, das ist nämlich der Begriff des Nutzens. Der Nutzen beherrscht die Bildungsinvestition. Und in der nächsten Zeit werden also beide Komponenten der Berufsausbildung und -fortbildung und der Allgemeinbildung weit auseinandergehen. Wenn Sie mit einem Ohr hineingehört haben in diese Berufsfreistellung, ist dort im wesentlichen über die Berufsfortbildung gesprochen worden, nicht aber über die Allgemeinbildung. Ich will jetzt keine Vorlesung halten, meinen Zeigefinger habe ich eh schon eingebunden, damit ich ihn nicht zu oft erhebe, aber eines müssen wir uns bitte schon merken. Die Berufsausbildung gestattet es uns, Anteil am Beruf zu nehmen. Das ist ein Teil Beschäftigung, den uns die Gesellschaft zuweist im arbeitsteiligen Prozeß in Verantwortung dieser Gesellschaft gegenüber. Aber nur die Allgemeinbildung befähigt uns, an der Kultur teilzunehmen. Da wir hier über Kultur sprechen, müßte diese Allgemeinbildung in den Vordergrund gerückt und in der freien Erwachsenenbildung wiederum verankert werden, denn das, was die Kammern machen, was die Gewerkschaften, machen, dient logischerweise der Berufsfort- und -ausbildung. Ich bitte daher, diesem Begriff eine besondere Bedeutung beizumessen. Lassen wir uns auch nicht über die Entwicklungen täuschen, die hier stattfinden. Beim Bund hat eine Trennung zwischen Erwachsenenbildung und Volkskultur stattgefunden. Und die Erhöhung, die der Bund gibt - ich bitte Sie, das jetzt nicht polemisch zu betrachten, weil der Ministerialrat Altenhuber ein guter Freund von mir ist -, geht zurück auf einen Mann von uns, wenn ich so sagen kann, den Hofrat Kriegl. Der Bund trennt bei den Erhöhungen sehr genau zwischen dem, was er den Verbänden der freien Erwachsenenbildung gibt, und zwischen dem, was er sich für eigene Projekte zurückbehält. Es ist sein Recht als Geldgeber, das liegt aber nicht auf der Linie der Verbände der freien Erwachsenenbildung. Dieses Geld wird dann für bestimmte Projekte angelegt, die auch nicht immer von allen ergreifbar und ausführbar sind. Wenn wir daher, meine Damen und Herren, einmal ein solches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz ins Auge fassen, und ich würde hier bitten, das im Anschluß an das Gesetz, das der Bund hat, zu tun, dann mühe die subsidiäre Frage dieses Gesetzes in den Vordergrund gerückt werden und nicht die Tatsache - entschuldigen Sie mich jetzt, Herr Landesrat -, daß etwa für bestimmte Zentralanlässe ein Großteil des Geldes zurückbehalten wird und dann für andere Dinge verwendet werden kann. Das System der zentralen Orte ist hier von Wichtigkeit und ich bitte Sie, auch auf das Raumordnungsprogramm über Freizeit etwas nachzudenken, wo man in verhältnismäßig knapper Form dargestellt hat, welche Säle man in gewissen Größenordnungen braucht. Es scheint mir etwas bescheiden ausgefallen zu sein. In Verbindung mit der Erwachsenenbildung fehlt uns ein Zentrum, meine Damen und Herren. Wir haben heute etwas über die Schallaburg gehört. Das Land hat auch ein anderes Schloß erworben und ich glaube, daß das, was vom Referat begonnen wurde, im sogenannten Volksbildungsgespräch eine Erweiterung auch auf anderen Kultursparten finden, ja sogar soweit gehen sollte, daß es gewissen Künstlern und gewissen Künstlerkreisen ein eigenes Betätigungsfeld zeitweiser Art zur Verfügung stellen könnte. Für diese Zwecke sollte das Land, vielleicht in Verbindung mit anderen Verwendungsmöglichkeiten, eine Stätte zur Verfügung stellen. Ich darf Sie daher bitten, einen Resolutionsantrag entgegenzunehmen, und ihn positiv zu beurteilen. Resolutionsantrag des Abgeordneten Prof. Wallner zu Gruppe 3 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, Ltg. 12. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes sind Kunst- und Kulturstätten erhalten bzw. ausgebaut worden. Dennoch mangelt es an Möglichkeiten, den Kulturschaffenden und wissenschaftlich Tätigen im Lande eine für sie spezielle Tagungs- und Arbeitseinrichtung anbieten zu können. In diesem Zusammenhang ist unter anderem auf die Volksbildungsgespräche und eventuell aktuell werdende Kulturtagungen und Symposien hinzuweisen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, zu untersuchen, ob die mit Mitteln des Landes erhaltenen oder ausgebauten Kulturstätten diesen Intentionen zu entsprechen vermögen und bejahendenfall dem Landtag Vorschläge zur Beratung und Beschlußfassung zu unterbreiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang und im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Abg. Wiesmayr noch einen Dank aussprechen, nicht nur den Initiatoren der Schallaburg. Es wird eine Möglichkeit geben, die Angelegenheiten mit dem Vorwort, in dem der Herr Abgeordnete nicht erwähnt ist, zu bereinigen. Nur würde ich dann bitten, daß man auch eine zweite Person einschließt, die sich ebenfalls seit Jahrzehnten darum bemüht hat und auch bei der Eröffnung nicht erwähnt wurde, das ist der Herr Abgeordnete Stangler, der hier auch seine Verdienste in Anrechnung bringen könnte. (Beifall bei der ÖVP.) Ich habe dazu nichts zu sagen, ich weiß nicht, wie das organisiert wurde. Ich finde es jedenfalls richtig, daß jeder Mensch dort mit Dank genannt wird, wo er eine Leistung vollbracht hat, und zwar gleichgültig wer er ist, wo er herkommt und was er dazu beigetragen hat, das ist meine Einstellung. Ich kann dazu nichts sagen, weil ich diesbezüglich keine Ingerenz gehabt habe und habe. Ich möchte in diesen Dank aber einen Mann einschließen, der sicherlich auch aus vielen anderen Anregungen heraus eine Vorstellung, ein Modell dafür geschaffen hat: Univ.-Prof. Hofrat Feuchtmüller, der den Gedanken des „Museums der Idee“ geschaffen hat. Wir reden seit 20 Jahren davon, daß man nicht einfach in einem Raum Objekte zusammenträgt und ausstellt, weil man sie hat, sondern daß man zu einem Gedanken Objekte zusammenträgt und darstellt. Das ist der geheime Hintergrund des Erfolges aller Ausstellungen in Niederösterreich. Und daher sollte man das hier auch nicht vergessen zu sagen, wobei ich für die zukünftigen Ausstellungen sagen kann, daß die damit Beschäftigten jetzt schon garantieren, daß sie sehr gut werden. Ich will hier den Archivdirektor Dr. Gutkas nennen, der sicherlich dazu berufen ist, über die Geschichte Niederösterreichs eine Aussage zu treffen. In Verbindung mit den Ausstellungen bitte ich aber auch eine Anpassung des Tempos zu finden. Eine Anpassung des Tempos an die wissenschaftliche Leistungskraft und Exaktheit, ebenso auch an die sich anbietenden Möglichkeiten der Finanzierung. Wenn wir diese drei Dinge berücksichtigen, werden wir auf einen Rhythmus der Ausstellungen kommen, der auch für den Beschauer einigermaßen erträglich sein wird und einen entsprechenden Ausklang finden kann. In Verbindung damit steht im nächsten Jahr der Denkmalschutz mit dem „Jahr des Denkmalschutzes“. Nehmen Sie bitte die Schallaburg als diesen Beitrag, weit größer als jeder Beitrag, der durch einen Zusatzantrag für das Jahr 1975 tatsächlich errungen hätte werden können. Sie haben daran ja Ihr Verdienst gehabt, wie wir heute gehört haben. Allerdings würde ich eines empfehlen. Es haben sich zwei große Bewegungen gegründet, das ist die Europanostrabewegung und die Austrianostrabewegung. Sie geht zum Teil auch von der Wirtschaft aus und vielleicht könnte man eine Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen treffen, weil damit auch die Bewahrung unseres Kulturgutes effizienter wird, wobei ich darauf hinweise, daß wir eigentlich bei dieser Bewahrung auf die wirtschaftshistorischen Denkmäler bisher völlig vergessen haben. Aus dem 19. und 20. Jahrhundert sind verhältnismäßig wenig von diesen wirtschaftshistorischen Dingen konserviert worden, so daß wir später wahrscheinlich eine entscheidende Lücke feststellen werden müssen. Das erhöht die Anzahl der Objekte, ist aber, glaube ich, sachlich gerechtfertigt. Vielleicht könnte man für diese Denkmalfrage im Denkmalschutzjahr etwas beginnen, das wahrscheinlich nicht allzuviel kostet, aber von sehr großen Folgen begleitet sein würde. Wir haben in Verbindung mit dem Denkmalamt in Baden eine denkmalanalytische Untersuchung machen lassen; eine solche Untersuchung sollte man mit allen Denkmälern in Niederösterreich machen. Sie sollte eine Aufnahme des Objektes enthalten, die baulichen Notwendigkeiten, die Kosten dazu, und daraus sollte ein Prioritätenkatalog erstellt werden. Wenn in der Art wie bisher Denkmalpflege betrieben wird, wird höchstens der Verfall von wertvollen Denkmälern verhindert, aber endgültig hergestellt können nicht alle werden. Ich bin damit am Ende, meine Damen und Herren, und würde Sie um folgendes bitten: Wir haben mit der Behandlung dieser Gruppe 3 einen sehr wesentlichen Beitrag dazu geleistet, daß der Geist dieses Landes in irgendeiner Form lebendig bleibt. Ich möchte Ihnen heute schon in historischen Städten noch gerne etwas sagen, was sich mit unserem Land beschäftigt und was uns aufruft. Im „König Ottokar“ sagt Rudolf zu seinen Söhnen, als sie vor der Schlacht bei Dürnkrut stehen, indem er auf das Marchfeld hinweist - und ich bitte Sie, diesen Hinweis für Niederösterreich gelten zu lassen: „Das Feld, das rings sich breitet, heißt Marchfeld. Ein Schlachtfeld, wie sich leicht kein zweites findet, doch auch ein Erntefeld, Gott sei es gedankt.“ Die Gruppe 3 ist eines dieser Erntefelder, die für Niederösterreich wichtig sind. Und ich würde Sie bitten, auf diesem Erntefeld ein Mitarbeiter zu sein. (Beifall bei der ÖVP und PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zum Wort gelangt der Abg. Sulzer. Abg. SULZER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Herr Vorredner hat nun praktisch das gesamte Kulturleben dieses Landes gestreift, ich möchte mich nur mit einem kleinen Teilgebiet der Denkmalpflege beschäftigen und kann versprechen, daß meine Redezeit deshalb auch um einiges kürzer sein wird. Das kommende Jahr 1975 soll, wie bereits erwähnt, zum europäischen Jahr des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, erklärt werden. Wahrend nun Herr Professor Wallner der Meinung ist, daß das Land Niederösterreich mit dem großen Beitrag zur Schallaburg auch schon den Beitrag für dieses Jahr der Denkmalpflege geleistet hätte, meinte gestern im Gegensatz dazu der Landesfinanzreferent, die Erhöhung der heurigen Budgetansatzposten von 4,5 Millionen Schilling auf 6 Millionen Schilling wurde aus eben diesem Grunde vorgenommen. Aus den erläuternden Bemerkungen zum Voranschlag kann man aber ersehen, daß die Aufstockung dieser Mittel um 1 ½ Millionen Schilling deshalb erforderlich war, weil mehr Ansuchen vorhanden sind und weil gerade für die Restaurierungsarbeiten weit höhere Kostensteigerungen aufgetreten sind als bei den Ausgaben für sonstige Arbeiten. Für das Jahr der Denkmalpflege selbst stehen aber keine besonderen Mittel mehr zur Verfügung. Es ist aber doch anzunehmen, daß gerade aus diesem Anlaß, eben wegen dieses Jahres der Denkmalpflege, eine vermehrte Aktivität sowohl in den Gemeinden als auch durch private Besitzer gegeben sein wird. Das bedeutet nun, daß im nächsten Jahr mit zusätzlichen Subventionsansuchen auf jeden Fall gerechnet werden muß. Wird nun, obwohl dieses Jahr so groß propagiert wird, diesen Ansuchen nicht Rechnung getragen werden können, dann wird das sicherlich bei den Initiatoren solcher Bestrebungen auf jeden Fall einige Enttäuschung hervorrufen. Da die sozialistische Fraktion bereits im Finanzausschuß die Erhöhung dieses Betrages beantragt hat (Abg. Ing. Kellner: Hannes der Münzreiche wird's schon richten), bitte, es handelt sich jetzt um ein reines Ansuchen an das Land Niederösterreich, da also bereits dieser Antrag gestellt, jedoch von der Mehrheit des Finanzausschusses abgelehnt wurde, möchte ich nunmehr, obwohl es sicherlich eine Reihe von Appellen an ein Nachtragsbudget geben wird, das Ersuchen stellen, gerade aus diesem Grunde, wegen des Jahres der Denkmalpflege und wegen der deshalb zu erwartenden Mehransuchen, beim Nachtragsbudget die Post Denkmalpflege zu erhöhen. Ich möchte mich auch mit einigen anderen Fragen beschäftigen. Da Niederösterreich viele hervorragende Denkmäler besitzt, die zum Teil vom Verfall bedroht waren, aber doch durch intensive Bemühungen in einen guten Zustand versetzt werden konnten, können wir feststellen, daß alle Arbeiten der letzten Jahre, der letzten Jahrzehnte, vor allem an Einzelobjekten vorgenommen wurden. Es wird ja auch üblicherweise unter Denkmalschutz und Denkmalpflege die Erhaltung und Bewahrung solcher Einzelanlagen verstanden. Zu unserem Landschaftsbild gehören aber nicht nur solche Einzelobjekte, sondern darunter ist auch die gesamte bauliche Einheit eines Ortes zu verstehen. Unsere gewachsenen Ortskerne, unsere Stadt- und Marktplätze, von denen vielleicht nur ein Teil vom Standpunkt des Denkmalschutzes aus wirklich erhaltungswürdig wäre. Aber eine solche zusammengehörende Einheit als Ganzes zu erhalten, also inklusive jener Teile, die für sich selbst gesehen architektonisch und auch künstlerisch eigentlich wertlos wären, ist vor allem im Interesse der Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes, aber auch zur Wahrung der gesamten baulichen Struktur des Landes ebenso wichtig wie die Erhaltung der einzelnen Kunstwerke. Es gibt in unserem Bundesland so viele schöne Marktplätze, Stadtplätze, Ortsflecken, baulich zusammengehörende Ortsdurchfahrten, Straßenzeilen, bei denen eine Veränderung und vielleicht eine Modernisierung den Ortscharakter wesentlich zerstören würden. Solche Plätze gibt es viele und gerade ihre historisch gewachsenen Zentren dieser Orte sind zu einem Großteil mittelalterlichen Ursprunges oder unmittelbar nachher entstanden. Alle baulichen Veränderungen, die in den Jahrhunderten seither an den Einzeldenkmälern, aber auch an der gesamten Entwicklung vorgenommen wurden, haben zwar manche Veränderungen gebracht, aber sie haben im großen und ganzen den ursprünglichen Charakter dieser Plätze und dieser Zentren nicht verändern können. Durch Jahrhunderte ist also im großen und ganzen die Bausubstanz erhalten geblieben und soll auch heute nicht durch eine moderne Erneuerungssucht zerstört werden. Dabei geht es nicht allein um die Erhaltung eines Einzelobjektes um jeden Preis, sondern es soll um die Erhaltung des gesamten zusammengehörenden und zusammengewachsenen Bauensembles gehen. Das Österreichische Denkmalschutzgesetz kennt ja nur den Schutz des einzelnen Objektes, nicht aber den Schutz der gesamten zusammengehörenden und übergeordneten Einheit. Dies vor allem deshalb nicht, weil innerhalb dieser Einheit eben auch andere Gebäude vorhanden sind, die im Sinne des Denkmalschutzes nicht als erhaltungswürdig gelten. Gerade die älteren Teile unserer Gemeinden, die Gemeindezentren, sind nun zum überwiegenden Teil sanierungsbedürftig geworden. Nach dem neuen Stadterneuerungsgesetz wird zwar das denkmalgeschützte Haus unangetastet bleiben, aber oft ein danebenliegendes Haus, das zum Gesamtensemble gehört, weggerissen, weil eben keine gesetzliche Handhabe dafür besteht, dieses eine Haus vor dem Abbruch zu schützen. Dadurch wird aber oft zwangsläufig der gesamte historisch gewachsene Baucharakter verändert und damit der Charakter des ganzen Platzes, ja oft eines ganzen Ortes zerstört. Wir stehen also vor der Notwendigkeit, auf der einen Seite diesen baulichen Charakter, den baulichen Verfall zu verhindern, auf der anderen Seite aber solche Sanierungsmaßnahmen zu treffen, daß der ursprüngliche Zustand des Objektes entweder überhaupt unverändert bleibt, oder die Veränderungen sich architektonisch und auch harmonisch in das gesamte bestehende Ensemble einfügen können. Von den vielfältigen Bemühungen, die es in allen Gemeinden unseres Bundeslandes gibt, möchte ich vielleicht die besonderen Anstrengungen der Stadt Krems hervorheben. Gerade in Krems begegnet man ja bei jedem Schritt erhaltungswürdigen Baufassaden. Würde es dort nicht die besonderen Anstrengungen der Stadt geben, dann wäre es sicher, daß dieses Krems in einigen Jahren oder Jahrzehnten ein vollkommen verändertes Bild erhalten würde. So wurde nun in Krems eine Aktion gestartet, die Aktion „Maßnahmen zur Pflege des Kremser Stadtbildes“. Durch diese Aktion bekommen private Hauseigentümer zinsenlose Darlehen bis zu 50% der von ihnen für die Restaurierung eines Hauses aufgewendeten Kosten mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Aktion besteht nun 15 Jahre und innerhalb dieser 15 Jahre konnten in Krems durch die Initiative der Stadtgemeinde, durch das von der Stadtgemeinde geweckte Interesse der Hausbesitzer, vor allem aber durch diese Förderungsmaßnahmen bereits 158 Gebäude in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten oder in diesen Zustand zurückversetzt werden. Solche Aktionen gibt es selbstverständlich auch in anderen Gemeinden Niederösterreichs, und es ist diese Förderung auch der einzige Weg, um den privaten Hausbesitzer zu einer sinnvollen Restaurierung seines Gebäudes bewegen zu können. Es gibt dazu selbstverständlich auch Zuschüsse des Bundesdenkmalamtes und des Landes Niederösterreich, aber es bedarf in jedem Falle auch einer finanziellen Beihilfe der Gemeinden. Damit können auch die Kosten für den einzelnen in erträglichen Grenzen gehalten werden. Das ist ja ganz besonders notwendig, weil solche Wiederinstandsetzungsarbeiten, vor allem die Fassadengestaltungen, wesentlich höhere Kosten verursachen, als normale Renovierungen bei anderen Gebäuden. Wenn es nun gelungen ist, in vielen Gemeinden solche Fassadenschutzaktionen mit Erfolg durchzuführen, dann bringt das nur einen momentanen, einen nach außen zeigenden architektonischen Erfolg. Ein Erfolg auf längere Sicht kann sich jedoch nur dann einstellen, wenn nicht nur dieses äußere Bild des Gebäudes wiederhergestellt, sondern wenn dieses Gebäude gleichzeitig auch von seiner inneren Funktion her oder für eine neue Funktion restauriert wird. Früher, zur Zeit ihrer Entstehung, waren diese Gebäude alle von einem pulsierenden Leben erfüllt, wie überhaupt der Ortskern oder das Stadtinnere jeder Stadt eine viel dichtere Bewohnung als heute aufgewiesen hat. Wir stellen heute eine Flucht in neue Wohngebiete, eine zunehmende Entvölkerung des Stadtkerns und damit auch ein Funktionsloswerden vieler Häuser, auch vieler ehemaliger Geschäftslokale fest, die eben dem Mieter, dem Geschäftsbesitzer nicht mehr entsprechen. Eine Basis für die Haltung solcher Gebäude wird erst dann gegeben sein, wenn man dem derzeitigen oder zukünftigen Besitzer einen neuen Verwendungszweck geben, also eine echte Revitalisierung einleiten kann. Es gibt viele Beispiele: Auch ein Kreditinstitut muß nicht unbedingt in einem modernen Marmorpalast untergebracht werden, sondern nimmt sich auch in einem schönen alten Barockbau gut aus. Auch Geschäftslokale lassen sich in alten, ehemaligen Bürgerhäusern unterbringen, weil es auch früher in diesen Häusern Handwerksläden gegeben hat. Nur durch eine solche Wiederbelebung wird es möglich sein, die Entvölkerung unserer Stadtzentren und ihre Verödung zu verhindern. Da vielfach das Stadtinnere mit Ausnahme des Hauptplatzes eine sehr dichte Verbauung aufweist, werden heute in jenen Gemeinden, wo es enge Gassen gibt, vielfach Fußgängerzonen geschaffen. Die Anzahl dieser Fußgängerzonen vermehrt sich ständig, obwohl sie zunächst heftig umstritten waren. Sie bewirken eine kräftige Wiederbelebung von inneren Stadtgebieten, die früher fast im Verkehr erstickt sind und fast vom Leben abgeschlossen waren. Solche Fußgängerzonen machen jetzt nicht nur den Einkaufsbummel für den Kunden interessanter, sie machen auch das Wohnen in diesen Stadtteilen oft erstrebenswerter als in einem vollkommen neuen Wohnviertel. Es ist nämlich absolut nicht so, wie man im allgemeinen annimmt, daß Wohnungen in diesen alten Stadtteilen nur enge Wohnungen, feuchte Wohnungen oder finstere Wohnungen sind. Diese Häuser wurden zumeist zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert, vielleicht auch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, erbaut. Sie haben durchwegs größere Wohnräume als die Neubauten von heute. Und das, was ihnen an Komfort zwangsläufig fehlt, muß eben durch die zu veranlassenden Restaurierungsarbeiten ausgeglichen werden. Das bedeutet aber, daß sich die Maßnahmen des Denkmalschutzes nicht nur auf die Wiederherstellung der Fassaden oder etwa auf die Erhaltung von wertvollen Innenräumen oder Stiegenhäusern in diesen Häusern beschränken dürfen, sondern sich ebenso auf die Wiederherstellung einer entsprechenden Funktion dieser Gebäude erstrecken müssen, auf die Wiederherstellung von Geschäftslokalen, die Wiederherstellung des vom Verfall bedrohten Wohnraumes. Selbstverständlich werden solche Arbeiten erhebliche Kosten verschlingen. Obwohl durch diese Renovierungsarbeiten zumeist eine entweder schon unbewohnte oder vom Verfall bedrohte Wohnung gerettet werden kann, gibt es derzeit weder nach der Wohnbauförderung 1968 noch aus der Landeswohnbauförderung eine Zuwendung für eine Renovierung oder Restaurierung dieser Wohnung. Nur nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz können gewisse Arbeiten gefördert werden, es wäre denn, daß nun auf Grund des neuen Stadterneuerungsgesetzes, das der Bund beschlossen hat, durch Ausführungsgesetze auch eine Änderung für die Wohnbauförderung herbeigeführt werden könnte. Die Zuschüsse des Bundesdenkmalamtes und des Landes Niederösterreich können zumeist für die Erhaltung solcher Bauten nicht herangezogen werden, weil diese Mittel eben nur für echt denkmalgeschützte Bauten verwendet werden können. Diese Benachteiligung bei der Finanzierung von Erhaltungsarbeiten an solchen Altwohnungen erschwert natürlich die Erhaltung des Althausbestandes in unseren Städten. Dabei sind die Kosten dieser Erhaltungsarbeiten gegenüber einem vollkommenen Neubau trotz allem bei weitem geringer. Ich möchte hier wieder ein Beispiel aus Krems bringen. Die Sanierung eines Hauses in der Steiner Landstraße in Krems gibt ein Beispiel dafür, daß eine Sanierung bei weitem billiger kommt als ein Neubau. Es handelt sich hier um ein Haus, das 1730 errichtet und wegen einer besonders eindrucksvollen Barockfassade für erhaltungswürdig erklärt wurde. Das Innere dieses Hauses ist im Zuge der nun vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen von gewissen Einbauten befreit worden, die im Laufe der Zeit hineingekommen sind, wodurch die Bausubstanz des 18. Jahrhunderts wieder vollkommen hergestellt wurde. Durch diese Freilegungsarbeiten und die sonstigen Restaurierungsarbeiten konnte eine Nutzfläche von insgesamt 508 m2 gewonnen werden, allerdings sind in dieser Zahl nicht nur Wohnraum, sondern auch die Flächen für Garage, die Stiege und ein neu angebautes Heizhaus inbegriffen. Alle diese Räume wurden nun mit Zentralheizung ausgestattet, die Stiegen wurden, wie früher, als Steinstufen ausgeführt, der Fußboden, ebenfalls wie im Originalzustand, aus Hartholz, zum Teil aus Keramikfliesen hergestellt. Es wurden im gesamten Haus Doppelfenster eingebaut, ebenfalls zur Fassade des Hauses passend. Der gesamte Umbau mit diesen Einbauten und die Planung kosteten 1,500.000 Schilling. Zugleich wurde hier bereits die Vorbereitung für einen späteren Dachgeschoßausbau geschaffen, der dann allerdings aus Mitteln der Wohnbauförderung finanziert werden kann. Das heißt also, bei einer Nutzfläche von 508 m2 und einem umbauten Raum von 1850 m3 ergibt sich ein Kubikmeterpreis von 536 Schilling. Ich glaube, daß die Preise für einen Neubau jedenfalls über 1000 Schilling, wahrscheinlich heute schon bei 1200 Schilling pro ms umbauten Raumes liegen, so daß die Restaurierung dieses Hauses und die Wiederherstellung von Wohnungen, die wahrscheinlich sonst bereits verfallen wären, um die Hälfte billiger kam als ein Neubau. Auf den Quadratmeter bezogen, ist es ungefähr das gleiche; Ca. 3000 Schilling betrug der Quadratmeterpreis dieser Renovierung, während der Quadratmeterpreis bei Neubauten heute bei ca. 7000 Schilling liegt. Dazu kommt außerdem noch, daß bei der Gegenüberstellung der Kosten solcher Sanierungen von Althäusern mit den Kosten von Neubauten in neuen Siedlungsgebieten auch nicht außer acht gelassen werden darf, daß bei diesen Neubauten zusätzlich auch die Aufschließungskosten für Straße, Kanal, Wasser, Strom und Gas anfallen. Kosten, die entweder den neuen Mieter, den neuen Besitzer, oder die Allgemeinheit, die Gemeinde, belasten. Auch für den Bewohner dieser neuen Wohnungsgebiete ergeben sich, insgesamt gesehen, dadurch weitere Mehrkosten, daß er einen weiteren Weg zu seiner Arbeitsstätte oder einen weiteren Anreiseweg zu den Einkaufsstätten auf sich nehmen, also gewisse Folgekosten der Aussiedlung auch in späterer Zeit tragen muß. Die Sanierung in den Altstädten erfolgt dagegen stets in einem schon auf geschlossenen Gebiet, die Kosten der Gemeinde dafür fallen also überhaupt nicht ins Gewicht. Sie bringt für den Mieter außerdem noch den Vorteil, den ich schon erwähnt habe, daß es sich hier vorwiegend um große Wohnräume handelt, die großzügiger als heutige Neubauten angelegt sind und außerdem infolge ihrer Bauweise durch ein starkes Mauerwerk gegen Lärmeinwirkungen durch den Nachbarn bei weitem besser abgeschirmt sind. Es spricht also sehr vieles dafür, diese Wohnstätten in unseren alten Stadtgebieten und auch diese alten Häuser nicht dem Verfall preiszugeben, vor allem diese zum Teil unbewohnten und unbenützten Räume einer neuen Verwendung zuzuführen. Nicht nur allein deshalb, weil um diesen an und für sich ungenützten Einzelraum oder um diese ungenützte Einzelwohnung schade wäre, sondern weil dadurch auch eine Wiederbelebung des Innenlebens unserer Städte erreicht werden kann. Nur mit einer solchen gezielten Altstadterneuerung, mit einer neuen Funktionsgebung dieser Innenstädte, kann auch das richtige Mittel für bleibende Altstadterhaltung gefunden werden. Solche Bemühungen sind allenthalben bereits festzustellen und auch sehr viele Erfolge bereits zu verzeichnen. Wesentlich dafür wird allerdings sein, daß die Finanzierung gesichert wird und daß der Einsatz von Wohnbauförderungsmitteln für solche Arbeiten möglich werden wird. Diese Förderungsmittel sollten in diesem Bereich jedoch nur dort zur Vergabe gelangen, wo durch eine solche Restaurierung ein echter Erfolg erzielt werden kann und wo auch die Erhaltung noch sinnvoll ist. Vielleicht sprenqt diese Erhaltungsarbeit, die Erneuerung der bestehenden Bausubstanz schlechthin, den traditionellen Rahmen des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, weil sich Denkmalpflege ja bisher doch praktisch nur für echt denkmalgeschützte Gebäude zuständig gefühlt hat. Diese Erhaltung und Sanierung unserer alten Stadtteile wird eine unserer wichtigen Aufgaben der nächsten Zeit sein, damit diese Städte nicht in ihrer inneren Substanz große Verluste auf sich nehmen müssen. Die Durchführung muß nicht von heute auf morgen erfolgen, weil ja auch die Städte selbst nicht von heute auf morgen erbaut wurden, sondern nur in der Reihenfolge, wo echte Gefahr besteht. Die Gefahr besteht nicht allein darin, daß die Stadtkerne und Stadtplätze verfallen könnten, dazu sind nämlich die Anstrengungen viel zu groß, die heute schon unternommen werden, um diesen Verfall zu verhindern. Die Gefahr besteht auch darin, daß historisch gewachsene Altstädte, unsere Dorf- und Marktplätze, ihr altes, gewohntes, ursprüngliches Gesicht verlieren. Noch größer aber ist die Gefahr, daß mit der Gestaltung der Fassaden diese Plätze vielleicht nach außen hin wieder hergestellt werden, also ihr Gesicht behalten, daß aber die ursprüngliche Funktion der Altstadt, des Ortskernes, verloren geht. Und darum, glaube ich, sollen wir uns mehr mit dieser Altstadterhaltung und Altstadterneuerung beschäftigen. Dazu sind nicht allein finanzielle Mittel erforderlich, sondern es wird auch einer gewissen ideellen Bereitschaft bedürfen. Ich möchte an den Landtag das Ersuchen richten, sowohl die finanziellen Mittel als auch die ideelle Unterstützung hierfür zu geben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zum Wort gelangt der Abg. Zimper. Abg. ZIMPER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist für jeden neugewählten Abgeordneten ein eigenes, ein neues Gefühl, wenn er das erstemal in die Lage versetzt wird, in seinem eigenen Bundesland vor der gesetzgebenden Körperschaft zu sprechen und hier ein paar Gedanken zu entwickeln. Das geht mir so, meine Damen und Herren, und das ist Ihnen sicherlich allen ebenso ergangen. Bei mir kommt vielleicht gerade heute und bei diesem Thema noch hinzu, daß ich mich wirklich darüber freue, meinen ersten Beitrag zu einem Thema leisten zu dürfen, das mich an sich schon länger bewegt, das mir schon länger ein Anliegen ist. Schon zu Zeiten, als ich längst noch kein Abgeordneter war, habe ich dieses Thema, damals vielleicht nur emotionell oder stark emotionell, erfaßt. In letzter Zeit konnte ich es in Gesprächen mit engagierten Niederösterreichern etwas konkretisieren. Herr Landesrat, es geht mir bei diesem Kapitel um ein paar, wie mir scheint, sehr wesentliche Anliegen junger niederösterreichischer Kulturschaffender; vielleicht noch besser gesagt, es geht mir um Anliegen aller kulturell engagierter Menschen in diesem Land, denen es in Niederösterreich eben an einer gewissen kulturpolitischen, ich möchte sagen an einer gewissen schöpferischen Atmosphäre fehlt. Die es stört, daß in diesem Land doch auf breiten Strecken viel zu wenig Verständnis aufgebracht wird für die Anliegen der Kunst, für die Kunst als Anliegen, wenn ich so sagen darf, und daß gerade in Niederösterreich die Diskrepanz zwischen den jungen, den lebenden niederösterreichischen Künstlern und der breiten Öffentlichkeit noch sehr groß ist. Bei diesen Fragen geht es unter anderem immer wieder um die Bewältigung der zentralen Frage, wer ist denn jetzt schuld? Ist der Künstler schuld oder ist das Publikum schuld? Diese Diskrepanz kommt gerade in Niederösterreich sehr stark zum Ausdruck, so daß die zwei einfach nicht zueinander finden können. Ich sage das darum gerade hier, Herr Landesrat, weil ich in vielen Gesprächen mit diesen engagierten Niederösterreichern vor allem den Eindruck mitbekommen habe, daß diese Leute auch Herr Landesrat, ich sage „auch" - die Kulturpolitik dieses Landes für diesen Mangel verantwortlich machen. Wobei ich mich eigentlich augenblicklich korrigieren müßte, denn allein dieses Wort „Kulturpolitik“ beinhaltet eigentlich schon die ganze Tragweite der Problematik, die ich hier aufzeigen möchte. Herr Landesrat, wenn ich es ein bißchen pointierter formulieren sollte, müßte ich Ihnen hier in meinem Namen und im Namen der kulturell engagierten Niederösterreicher den Vorwurf machen, daß Sie Kulturpolitik im eigentlichen Sinne im Grunde genommen gar nicht machen, sondern nur an der Spitze einer zugegebenermaßen funktionierenden Kulturverwaltung stehen. Ich werde auch versuchen, Herr Landesrat, das zu begründen und doch etwas näher darauf einzugehen. Ich gestehe also hier durchaus zu, daß ich vielleicht gar nicht in allen diesen Dingen ganz richtig liege, daß vielleicht auch gar nicht alles sofort oder rasch realisierbar ist, aber ich meine, daß es gerade ein Hauptkriterium und eine Chance der Kulturpolitik ist, so wie ich sie verstehe, daß gerade sie es sich leisten kann und auch leisten sollte, Mut zu neuen Wegen zu haben. Hier doch ein bißchen zu provozieren, herauszufordern, von der Kulturpolitik her ein paar Gedanken zu entwickeln, gerade das spielt eine wesentliche Rolle dafür, daß wir in diesem Land vielleicht einmal ein gewisses kulturpolitisches, ein gewisses schöpferisches Klima bekommen. Gerade aus der Kritik und aus der Diskussion über ein paar Vorschläge könnte ein viel fruchtbareres Klima entstehen. Um das, was ich hier so gemeint habe, Herr Landesrat, zu konkretisieren, müßte ich klar sagen, daß für mich zum Beispiel Ihr Kulturbericht sozusagen die Inkarnation des kulturpolitischen Mißverständnisses in diesem Land ist; der Kulturbericht, auf den Sie sich, Herr Landesrat, so oft berufen und der so oft bejubelt wird, was sagt dieses Wort alles aus! Wenn hier ein unbefangener Beobachter kommt, dann glaubt er, damit werden Dinge zur Diskussion gestellt, hier gibt es also jene Kulturpolitik, von der ich spreche. Wenn man dann genauer hinschaut, ist hinter dem hochtrabenden Namen eigentlich nichts anderes als die detaillierte Auf Zählung aller Förderungsmaßnahmen, die Sie im Bereich Ihres Referates hier setzen. Und, Herr Landesrat, nicht einmal im Vorwort, was ich besonders bedauere, haben Sie den Mut, Provokationen auszusprechen. Ich gebe schon zu, man muß, um Kulturpolitik in diesem Sinne zu machen, den Mut haben für Provokationen, man muß den Mut haben, hier ein paar Denkanstöße mit hineinzugeben. Sie geben nicht einmal eine grundsätzliche Erklärung, einfach aus Ihrer Sicht, zur Problematik Kultur, zur Problematik Kunst in diesem Lande. Herr Landesrat, um die Erstellung dieses Kulturberichtes, wie Sie ihn vorlegen, bewerkstelligen zu können, brauche ich wirklich nicht die Faszination eines engagierten Kulturpolitikers, dazu genügt die Pedanterie eines Oberbuchhalters. Ich empfinde dabei am tragischesten, daß das, was hier im Kulturbericht zum Ausdruck kommt, auch symptomatisch ist für die Kulturarbeit, wie Sie sie offensichtlich verstehen. Ich empfinde es, Herr Landesrat, an sich als sehr positiv, daß junge Künstler - das wird mir allenthalben bestätigt -, junge Kulturschaffende von Ihrem Referat immer wieder finanziell gefördert werden, wenn sie kommen, wenn sie ein Anliegen haben, wenn sie sich irgend etwas schaffen, aber das ist mir eigentlich ein bißchen zu wenig. Denn mir fehlt dabei die Förderung der Kunst, der Kunst als Anliegen, die Förderung des kulturellen Selbstverständnisses in diesem Land. Sie administrieren, Herr Landesrat, die Kulturförderung, Sie geben Geld, wenn es jemand von Ihnen verlangt. (Abg. Wedl: Wenn er eines hat!) Er hat es offensichtlich in genügendem Ausmaß, denn diesen Vorwurf, muß ich sagen, habe ich bei Gesprächen mit vielen jungen Niederösterreichern nicht gehört. Man kriegt in Niederösterreich also Geld aus dem Landestopf, wenn man als schöpferisch Tätiger hier beim Kulturreferat anklopft; das ist aber auch schon alles. Die geistige Konzeption jener Kulturpolitik, die Sie hier machen, Herr Landesrat, vergißt, wie mir scheint, einen Hauptmerksatz jedes kulturpolitischen Wirkens. Den Hauptmerksatz nämlich, daß Kunst nicht nur den Künstler braucht, sondern vor allem, Herr Landesrat, braucht sie Publikum. Daß junge Künstler gefördert werden, einverstanden. Aber ein Schriftsteller, ein Komponist oder ein Maler, will nicht nur Geld; ein Schriftsteller will gelesen, will aufgeführt werden, ein Komponist will gespielt werden und ein Maler will ausgestellt werden. Das sind die echten Anliegen dieser jungen Leute und es wäre, meine ich, auch eine Aufgabe der Kulturpolitik dieses Landes, dies auf breitester Basis zu bewerkstelligen. Auf eine viel selbstverständlichere Art und Weise, damit es uns nicht weiterhin immer wieder passiert, daß Kunst als etwas angesehen wird, was nur für elitäre Gruppen da ist, daß einer sagt, es seien Spinner, die hier Kunst machen, es wären nur ein paar Außenseiter, die sich das Ganze ansehen und es gelänge uns also nicht, Kunst und diese schöpferische Tätigkeit einfach als einen selbstverständlichen Bestandteil unseres täglichen Lebens darzustellen. Ich glaube, es müßte durchaus ein Anliegen der Kulturpolitik dieses Landes sein, eben hier ein Klima zu schaffen, in dem diese schöpferische Atmosphäre möglich ist, in dem diese schöpferischen Kräfte auch tatsächlich mit einer breiten Publikumswirkung zum Tragen kommen. Herr Landesrat, ich komme vielleicht zu einer sehr zentralen Aussage in diesem Zusammenhang. Es kann nämlich sehr viel von dem, was ich gesagt habe, durchaus nur mit ein paar Ideen bewerkstelligt werden, und ich verlange von Ihnen, Herr Landesrat - man höre und staune, nicht jeder Abgeordnete ist in derselben glücklichen Lage, wenn er etwas verlangt -, gar kein Geld, das wird auch dem Herrn Finanzreferenten gefallen. Ich verlange von der Kulturpolitik in diesem Lande ein paar Ideen, ein paar Maßnahmen, um diesen jungen engagierten Leuten ein bißchen zu helfen. Herr Landesrat, es würde schon sehr viel bedeuten und eine wertvolle Hilfe sein, wenn Sie lediglich die bestehenden Kulturinstitutionen in Niederösterreich in einem verstärkten Maße diesen jungen engagierten Niederösterreichern zur Verfügung stellen. Daß Sie Ihren Einfluß als Kulturlandesrat geltend machen, um zum Beispiel die Niederösterreichischen Tonkünstler, die doch einen sehr gewaltigen Etat von Seiten des Landes bekommen, einfach durch Gespräche davon zu überzeugen versuchen, neben den Klassikern und allen möglichen Aufführungen doch vielleicht auch einmal das Werk eines lebenden niederösterreichischen Komponisten zu spielen. Es werden sich Dirigenten finden, die das sicherlich gerne übernehmen, und Sie haben damit erreicht, daß ein junger lebender niederösterreichischer Komponist vor ein breites Publikum kommt und dadurch die Möglichkeit erhält, mit seiner schöpferischen Leistung auf Resonanz zu stoßen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich könnte mir das gleiche, Herr Landesrat, auch bei den beiden Theatern in St. Pölten und Baden durchaus vorstellen, bei der Subvention, die von Landesseite gegeben wird. Ich weiß schon, daß hier ein paar Dinge gegeben werden, aber 15.000 Schilling allein, Herr Landesrat, dürften kein Alibi sein. Wenn man hier versucht, in dieser Frage wirklich engagiert mit den verantwortlichen Leuten zu reden, müßte es doch möglich sein, wenigstens einmal im Jahr zu erreichen, daß diese beiden Theater Uraufführungen bringen, die von jungen lebenden niederösterreichischen Schriftstellern und Dramaturgen gestaltet werden. Es gibt ja hervorragende Beispiele, wie man in diesem Land schon bereit und in der Lage ist, bedauerlicherweise aber nicht von seiten des Kulturreferates, diese jungen schöpferischen Kräfte aus der Reserve zu locken. Ich verweise auf den Wettbewerb des Wiener Neustädter Kreises, der auf Anhieb 60 Einsendungen gebracht hat; 60 Beiträge, 60 Theaterstücke, die augenblicklich gespielt werden können. Herr Landesrat, da ist ein ganz gewaltiges Kapital dahinter, das bedauerlicherweise durch die Art Kulturpolitik, die Sie derzeit vertreten, nicht ganz herangezogen wird. In diesem Zusammenhang muß man auch einmal dem neuen Intendanten des österreichischen Rundfunks, Landesstudio Niederösterreich, dem Kurt Bergmann, danken. Er war der erste, der diesen lebenden jungen Kulturschaffenden sein Medium zur Verfügung gestellt hat, der zum Beispiel dem Sieger des Wiener Neustädter Bewerbes die Möglichkeit eröffnet hat, sein Stück im Rundfunk präsentieren zu können, um hier an das Publikum zu kommen und das wesentlichste Kriterium des kulturpolitischen Wollens zu verwirklichen, nämlich Resonanz bei einem breiten Publikum zu finden. Herr Landesrat, ich habe Ihnen ja schließlich schon vorhin gesagt, es ist durchaus denkbar, daß viele Dinge nicht sofort realisierbar sind. Ich sehe aber ein Hauptkriterium der Kulturpolitik darin, daß ich hier vielleicht doch ein bißchen weitergehen kann, daß wir diskutieren können darüber, daß sich allein aus dieser Diskussion einiges ergibt. Ich könnte mir auch vorstellen, daß diese Möglichkeiten, an ein breites Publikum zu kommen, ohne viel Aufhebens durchaus auch bei den bildenden Künstlern erreicht werden könnten, indem man einfach die Schultore, vor allem der höheren Schulen, für die bildenden Künstler öffnet. Dabei sollte man nicht in den Fehler verfallen, hier eine Wanderausstellung zu organisieren, diese in einem eigenen Saal unterzubringen und die Klassen da durchzuschleifen. Damit wäre ja wiederum ein besonderes Zeremoniell verbunden, so daß jeder, der mit Kultur und Kunst konfrontiert wird, den Eindruck erhält, er wird jetzt in eine besondere Abteilung geführt. Nein, Herr Landesrat, dazu brauchen wir auch überhaupt keine Administration von seiten des Referates, nur ein wenig Aufgeschlossenheit. Einfach, daß Sie es diesen jungen Künstlern ermöglichen - die würden das von sich aus tun, die brauchen das Referat gar nicht und auch kein Geld dazu -, in diese Schulen zu gehen, um hier auf Schulgängen ihre Bilder, ihre Exponate auszustellen. Nach ein paar Wochen tun sie diese wieder weg und stellen andere hin. Herr Landesrat, allein durch diesen Wechsel der Exponate entsteht ganz selbstverständlich eine Diskussion, ein Klima, das es besser möglich macht, Kultur als etwas viel Selbstverständlicheres darzustellen, als dies heute da oder dort der Fall ist. Ebenso könnte ich es mir durchaus vorstellen, daß man die Schultore einmal öffnet für junge niederösterreichische Schriftsteller, etwa am Tag der Lyrik, am Tag der Prosa; ich könnte mir durchaus vorstellen, daß dies gelingt. Wir erreichen damit eines, ein viel lebendigeres Kulturbewußtsein in unserem Land, Herr Landesrat, das ist es ja, was diese Engagierten in diesem Land so schmerzlich vermissen. Und die Kritik, noch einmal, soll sich ruhig daran entzünden, es ist eines erreicht, ein Klima, in dem über Kunst und Kultur auch einmal diskutiert wird, das zu kulturpolitischem Engagement ein bißchen herausfordert und das auf breitester Ebene in diesem Land endlich ein wenig mehr Verständnis für diese wichtigen Anliegen schafft. Sie helfen damit den Künstlern und der Kunst weit mehr, Herr Landesrat, als nur mit der nackten finanziellen Förderung. Wenn ich mir in diesem Zusammenhang einen Vergleich gestatten darf, Herr Landesrat, dann kommen Sie mir mit Ihrer Kulturpolitik vor wie ein Vater, der seinem Kind zwar, wenn es etwas braucht, immer Geld gibt, aber sich sonst im wesentlichen nicht um die Entwicklung dieses seines Kindes kümmert, und der dann, wenn man vielleicht einmal auf die Verwahrlosung dieses Kindes hinweist, sagt, er habe ja ohnehin alles getan. Der gedruckt vorliegende Kulturbericht besagt auch nur: Ich habe ihnen ja ohnehin Geld gegeben. Herr Landesrat, sorgen Sie für dieses Kind, das Ihnen übertragen ist, sorgen Sie für eine gute Entwicklung in diesem Land, sorgen Sie für ein besseres kulturpolitisches Klima in Niederösterreich. Lassen Sie sich diese Anliegen wirklich etwas wert sein. Sorgen Sie für eine bessere, schöpferische Atmosphäre. (Beifall bei der ÖVP.) Werden Sie, wenn ich so sagen darf, Herr Landesrat, für Ihr Kind ein besserer Vater. (Heiterkeit im Hause. - LR Grünzweig: Der Präsident des Landesschulrates!) Ich darf aber vielleicht eines noch tun, selbst auf die Gefahr hin, meine Damen und Herren, daß ich Sie damit vielleicht mehr aus der Reserve locke, als mir das bei einer Jungfernrede lieb sein könnte. Das eine war mir also ein echtes persönliches Anliegen, das ich hier vorzubringen hatte, und das zweite, Herr Landesrat, ergibt sich aus einem, wie mir scheint, bedauerlichen Anlaß, der in Niederösterreich wirklich hohe Wellen geschlagen hat. Wir reden zwar nicht mehr über Schulen, aber Sie können es durchaus auch hier verstanden wissen. Ich möchte und ich will es Ihnen auch nicht ersparen, Herr Landesrat, daß Sie zu einem Punkt Stellung nehmen. (Abg. Ing. Kellner: Laß Dich nicht schrecken!) Nein, ich sage ja, ich möchte es Ihnen auch nicht ersparen, weil ich glaube, daß es wesentlich ist. (LR Grünzweig: Der Präsident des Landesschulrates heißt Maurer!) Herr Landesrat, so leicht kann man sich diese Dinge, glaube ich, nicht machen, auch wenn sie vielleicht unangenehm sind, zugegeben. Aber es ist egal, ob ich Schulskandal dazu sage oder Kunstskandal. Sie wissen ja noch gar nicht, was ich sagen will und können die Frage also noch gar nicht weitergeben. (Beifall bei der ÖVP.) Herr Landesrat, ich habe Ihnen als dem schulpolitischen Exponenten der Sozialistischen Partei eine Frage zu stellen. Diese Frage ist nicht weiterzugeben an den Vorsitzenden des Landesschulrates, Landeshauptmann Maurer, sondern ich konfrontiere Sie damit, als den führenden Schulpolitiker Ihrer Partei und als den Schullandesrat dieses Landes, mit dieser Sache. (Abg. Kosler: Nur polemisch!) Und zwar geht es um den Skandal, der entfacht wurde - Sie haben es in den Zeitungen gelesen - (Abg. Blochberger: Na, wenn das polemisch sein soll!) im Musischpädagogischen Realgymnasium in Wiener Neustadt, unter der Anleitung des Renner-Preisträgers Prof. Hoffner und unter der Oberaufsicht - die hat er ja wohl in dieser Schule - des Direktors dieser Anstalt, des Herrn Hofrates Dr. Emanuel Bialonczyk, der zugleich auch sozialistischer Vizepräsident des Landesschulrates ist. Herr Landesrat, ich möchte Ihnen und dem gesamten Forum hier ersparen, auf Details dieses, wie mir scheint, ungeheuerlichen Vorkommens einzugehen. Dieses Vorgehen ist Anlaß für eine Disziplinaruntersuchung, es befassen sich Gerichte damit, es wird der Staatsanwalt damit beschäftigt. Ich sehe keinen besonderen Grund und so gustiös ist die Sache auch nicht, daß ich sie hier in diesem Kreis besonders breittrete. Es geht mir um eine konkrete Äußerung des Direktors dieser Anstalt und zugleich Vizepräsident des Landesschulrates, der in mehreren Zeitungserklärungen gesagt hat, daß er zu dem Begriff der Pietät keine persönliche Beziehung habe. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Daß er von Pietät nichts verstehe, er wisse mit diesem Begriff nichts anzufangen, und daß er vielleicht noch akzeptiert, daß es ein paar Leute geben könnte, die sich unter Pietät etwas vorstellen. Wenn diese Leute das damals schmerzlich empfunden hätten, na bitte, dann bedaure er es. Er selbst, einer der führenden Schulleute dieses Landes, sagt aber: „Ich persönlich habe zu dem Begriff Pietät keinerlei Beziehung.“ Diese Einstellung eines Mannes, meine Damen und Herren, der berufen ist, Lehrer auszubilden, der ein Vorbild sein sollte und der geistige Leitlinien in unserer Erziehung angibt, halte ich persönlich schlechthin für ungeheuerlich. Ich würde meinen, Herr Landesrat, daß auch Sie als zuständiger Referent diese Erklärung nicht überhören sollten und nicht überhören können. Es kommt dazu, daß es sich bei diesem, wie gesagt, Schulmann um den Vizepräsidenten des Landesschulrates und um einen führenden sozialistischen Schulmann handelt. Ich fordere Sie daher auf, Herr Landesrat, Stellung zu beziehen. Sich zu identifizieren mit all diesen Dingen, oder sich klar davon zu distanzieren. Wohlgemerkt, es geht mir vielleicht gar nicht so sehr um den Vorfall als solchen, der ist Gegenstand von Untersuchungen, es geht hier, meine Damen und Herren, um dieses gewaltige pädagogische Mißverständnis, das hier in Wiener Neustadt offenkundig geworden ist. Und um die demonstrierte Geisteshaltung eines Mannes, der immerhin als Vizepräsident des Landesschulrates tärig ist. (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, die niederösterreichische Bevölkerung, würde ich glauben, hat ein Recht auf eine Antwort, denn Herr Dr. Bialonczyk ist nicht irgendwer, er ist ein engagierter sozialistischer Funktionär, er ist einer Ihrer führenden Schulleute, meine Damen und Herren. (Abg. Lechner: Deshalb ist er auch schon schlecht?) Nein, nein, das sage ich nicht, aber die niederösterreichische Bevölkerung hat ein Anrecht, zu wissen, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt, oder ob dahinter das schulpolitische Wollen Ihrer gesamten Partei steht. (Beifall bei der ÖVP.) (Abg. Kosler: Macht nur SO weiter! - Unruhe im Hause.) Ich will ja gar nichts anderes, als daß Sie herauskommen. (Zwischenruf von Abg. Stangl.) Aber, meine Herren, aber Herr Kollege Stangl, ich will ja gar nichts anderes. (Abg. Lechner: Eine Zumutung ist so etwas!) Ich bin der glücklichste Mensch, wenn Sie herausgehen und sagen, wir distanzieren uns mit aller Schärfe von diesen Vorfällen. (Abg. Kaiser: Nur so weiter!) Ich würde ja eines sagen... (Zahlreiche unverständliche Zwischenrufe.) DRITTER PRÄSIDENT REITER (nachdem er das Glockenzeichen gegeben hat): Vielleicht meldet man sich zu Wort und redet dann vom Pult aus als Gegenredner. Abg. ZIMPER: Ja, ja, melden Sie sich zu Wort und klären Sie hier die Frage (zahlreiche Zwischenrufe - Unruhe im Hause), ob es sich hier um die bedauerliche Entgleisung eines einzelnen handelt, oder ob dahinter ... (Zwischenruf vom Abg. Litschauer.) Es ist halt sehr schwer, hier wirklich eine Aussage tätigen zu können. Herr Dr. Litschauer, ich habe jetzt nicht die Absicht, mich mit Ihren Zwischenrufen zu beschäftigen, ich spreche von wesentlichen Dingen dieses Landes. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn Sie anderer Auffassung sind, kommen Sie her und sagen Sie das in aller Offenheit. Ich würde glauben, daß die niederösterreichische Bevölkerung, meine Damen und Herren, ein Recht darauf hat zu wissen, ob dieser Fall ein Einzelfall, eine Entgleisung ist, oder ob dahinter, weil es sich hier um gewisse Leute und engagierte Leute handelt, irgendwo ein schulpolitisches Wollen der gesamten Sozialistischen Partei steckt. Und das zu klären (Beifall bei der ÖVP), werden Sie also hier aufgefordert. (Abg. Kosler: Sogar der Klubobmann lacht schon!) Meine Damen und Herren, ich würde diese Vorfälle nicht verniedlichen, denn solche Dinge werden in der Schule als linke Experimente gehandhabt, das ist gar nicht so von der Hand zu weisen. Und ich würde Sie wirklich im Interesse dieses Landes und seiner schulpolitischen Atmosphäre darum bitten, diese Dinge nicht zu verniedlichen. Diese Vorfalle haben eine gewaltige Verunsicherung der Eltern, Lehrer und Studenten ausgelöst. Und Sie, meine Damen und Herren, könnten mit einer klaren Erklärung das im Zuge dieser Vorfälle in Wiener Neustadt und in ganz Niederösterreich abhanden gekommene Vertrauen in die Ausbildungsanstalt unserer Lehrer in Wiener Neustadt wieder herstellen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abg. Wedl. Abg. WEDL: Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Ich hatte ursprünglich nicht die Absicht, über Kultur zu reden, aber wenn das, was hier jetzt gesprochen ist, Kultur sein soll, dann muß ich doch etwas dazu sagen. Wir wollen uns sicherlich distanzieren; wir wollen uns von einem distanzieren, von der Art und Weise, wie Sie das Hohe Haus hier mißbrauchen, Herr Abg. Zimper, um einen verdienten Schulmann in Niederösterreich hier fertigzumachen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir vermissen aber, lieber Herr Kollege Zimper, eines. (Abg. Ing. Kellner: Er macht es sich immer billig, auch in Alberndorf!) Ich mache es Ihnen nicht billig, ich hätte nur gerne eine Distanzierung vom Kollegen Zimper in der Weise erreicht, daß er sich von einem Artikel distanziert, den er seinerzeit noch in seiner Eigenschaft im Volksblatt geschrieben hat, der nach unserer Meinung schon ganz knapp an der Schwelle der Aufforderung ist, den Extremismus in Osterreich einzuführen. Von diesem Artikel hätten Sie sich distanzieren sollen, Herr Kollege Zimper. (Abg. Zimper: Landeshauptmannstellvertreter Czettel hat vor wenigen Tagen eine Entschuldigung dafür abgegeben.) Ich kenne ja den Artikel. Moment, aber macht ja nichts ... (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das weiß er noch nicht!) Lieber Kollege Zimper, Sie werden mir ja doch nicht unterstellen wollen, daß ich den Artikel nicht gelesen habe. Aber eines: Wenn Sie den Landesrat Grünzweig als den Vater bezeichnen, dann sind Sie, glaube ich, nicht einmal der Stiefsohn von ihm. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn man heute hier sagt, man soll eine Trennung zwischen den Künstlern und den Spinnern vornehmen, dann müßte man, glaube ich, auch hier in diesem Hause eine Trennung vornehmen zwischen den Scharlatanen und den Politikern. Ich glaube, alles, was Sie hier gesagt haben, ist auch eine Beleidigung aller derjenigen Beamten, die hier in diesem Hause auf dem Sektor der Kultur tätig sind. (Beifall bei der SPÖ.) Ich glaube, auch das ist eine Beleidigung. Gerade Sie in der Österreichischen Volkspartei sind immer wieder so wehleidig, wenn man hier einmal etwas über einen Beamten sagt. Ich kehre jetzt zurück zu meinem Thema, zum Naturschutz. Nur eines verspreche ich Ihnen jetzt schon, als Naturdenkmal werden wir Sie nicht hier in diesem Hause betrachten. (Abg. Blochberger: Wer macht denn die Politik? - Abg. Buchinger: Aha, über den Vizepräsidenten darf man nichts sagen!) So, und nun zu meinem eigentlichen Thema. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel hat dem Niederösterreichischen Landtag den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz und Pflege der Natur, Niederösterreichisches Naturschutzgesetz 1975, vorgelegt. Dieses enthält in Abänderung des bisher geltenden Rechts, Landesgesetzblatt Nr. 450/1968, wesentliche Änderungen in folgenden Belangen: 1. Der Naturschutz erhält die Zielvorstellung, daß der Schutz und die Pflege der heimatlichen Natur in allen ihren Erscheinungsformen erfolgen soll, um die Natur als gemeinsamen Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze zu erhalten und zu gestalten. 2. Die Einführung eines neuen Schutzgebiettypus, und zwar jenen des Vegetationsschutzgebietes. Damit soll erreicht werden, daß Vegetationsbestände, die für die Bildung des Klimas geschlossener Siedlungsräume von Bedeutung sind, erhalten werden. Hierzu stützt man sich sehr eng auf die Untersuchungen, die Universitätsdozent Dr. Bernhard Lötsch vom Boltzmann-Institut für Umwelt, Wissenschaft und Naturschutz angestellt hat und die die Wichtigkeit der Pflanze für die Klimabildung geschlossener Siedlungsräume nachweisen. 3. Die Kriterien für die Erklärung als Landschaftsschutzgebiet werden sehr sachlich. Vor allem wird der Begriff „Landschaftliche Schönheit“ abgeschafft und durch die Bezeichnung „Besondere landschaftliche Eigenart“ ersetzt; damit wird mit dem subjektiven Werturteil „Schönheit“ aufgeräumt. 4. Es soll auch mit Unterteilung in Voll- und Teilnaturschutzgebiete Schluß gemacht werden. 5. Es wird die gesetzliche Vermutung ausgesprochen, daß Verordnungen über die Schaffung von Vegetationsschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten rechtswirksame überörtliche Planungen im Sinne des § 17 Abs. 5 des Nö. Raumordnungsgesetzes sind. Dadurch soll erreicht werden, daß jede Widmung oder Nutzung von Grundstücken, die dem Zweck des Schutzgebietes zuwiderläuft, schon im Stadium der Flächenwidmung durch die Gemeinde unterbunden wird. 6. Die Voraussetzungen für die Erklärung von Naturgebilden zu Naturdenkmälern werden erweitert. Dadurch können Naturgebilde, die als gestaltende Elemente des Landschafts- und Ortsbildes oder aus wissenschaftlichen oder kulturellen Gründen besondere Bedeutung haben, zum Naturdenkmal erklärt werden. Ferner soll der Ausbau der bisherigen Vorschriften über die Errichtung des Naturschutzbeirates durchgeführt werden, um diese wertvolle Institution zu aktivieren. Die Einrichtung der Naturwacht erfolgt mit dem Ziel, daß diese Organe den Gedanken des Naturschutzes verbreiten und in der Bevölkerung aufklärend winken. Im Lichte des jüngsten Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes soll die Wahrung des Ortsund Landschaftsbildes im Bauland Aufgabe der örtlichen Baupolizei sein, während die Naturschutzbehörde in Hinkunft bei Bauten im Bauland, die Lage im Landschaftsschutzgebiet natürlich vorausgesetzt, nur prüfen können wird, ob durch die Baumaßnahmen eine Beeinträchtigung des Erholungswertes zu befürchten ist oder eine Schädigung des inneren Gefüges des Landschaftshaushaltes eintreten könnte. Es soll den Gemeinden auch Hilfestellung bei der Ortsbildpflege und Ortsbildgestaltung gegeben werden. Die bisherigen Strafen wegen Verletzung der Naturschutzbestimmungen waren sehr gering und sollen daher angehoben werden. Ich gebe aber zu, daß auch die jetzigen Sätze noch viel zu gering sind und von einem Übertreter von vornherein schon ins Kalkül gezogen werden könnten, weil man weiß, daß es sowieso nie zur Verhängung von Höchststrafen kommt. Schließlich soll das neue Gesetz auch dem Laien eine bessere Lesbarkeit gewährleisten. Ich hoffe, daß es sehr bald möglich sein wird, zu einem neuen und moderneren Naturschutzgesetz zu kommen. Wir mögen hier dem Beispiel des Landes Tirol folgen, welches am 28. November 1974 ein Naturschutzgesetz beschlossen hat, dessen § 1 Absatz 1 grundsätzlich dem niederösterreichischen Entwurf nahegekommen ist. Der explosionsartig erfolgte Drang der Menschen, sich in den Erholungsgebieten im ländlichen Raum neue Wohnstätten zu schaffen, bedroht sehr stark diese Erholungslandschaft. Daß es hier zur Zersiedelung kommen kann, hat sich leider in der Vergangenheit oft bewiesen. Durch den großen Fortschritt auf dem Bausektor, wie zum Beispiel den Bau neuer Autobahnen und Schnellstraßen oder die Errichtung von Großbauten, Kraftwerken und Industriezentren kommt es auch zu gefährlichen Nebenerscheinungen, wie die Bleivergiftung der Pflanzen durch Autoabgase auf einem Streifen von ungefähr 150 m links und rechts der Straße. Diese Großbauwerke können sich aber für die Landwirtschaft auch sehr positiv auswirken. Dies haben die Donaukraftwerke bewiesen, die bei den bisher verwirklichten Anlagen vor Augen führen konnten, daß die Gewinnung von elektrischer Energie aus dem Strom mit der Verschönerung der Landschaft Hand in Hand gehen kann. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Kraftwerkes Ybbs-Persenbeug wurden 16.000 neue Bäume und 60.000 Sträucher von der Donaukraftwerk-AG gepflanzt, die Steinbrüche arrondiert und wieder begrünt. Auch beim jetzigen Bau des Kraftwerkes Altenwörth kann ein Erholungsgebiet von 30 km Länge geschaffen werden, das für die Bewohner Niederösterreichs und auch Wiens eine echte Attraktion werden könnte. Ich denke hier neben dem Erholungsuchenden auch an die Sportfischer und Wassersportler. Dieser große Wasserstauraum kann aber auch zu einer Verbesserung der Weinqualität führen, und zwar durch den Wärmeaufheizungseffekt bzw. die Milderung der gefürchteten Nachtfröste. (Abg. Wittig: Haben Sie noch nichts vom Kältestau gehört?) Sehr positiv soll auch erwähnt werden... (Abg. Dr. Bernau: Es ist nämlich genau umgekehrt!) Kollege Dr. Bernau, ich werde Ihnen den entsprechenden Fachartikel dann zur Verfügung stellen, aus dem Sie diese Gedanken hier genau entnehmen können. Ich würde bitten, daß man nicht sagt, es wäre gerade der gegenteilige Effekt. (Abg. Dr. Bernau: Darum geht es ja auch in der Wachau, weil man dort auch eine Verschlechterung befürchtet.) Diese Befürchtung wird eben durch Fachleute widerlegt, wobei ich weiß, daß es ja zweierlei Fachleute gibt, solche und solche. Sehr positiv soll erwähnt werden, daß die Brenner Autobahnbetriebsgesellschaft und auch ein Großmarkt aus Anlaß von Eröffnungen und Feiern zehntausende Bäume pflanzen ließen. Die Gelder sind hier sicherlich positiver angelegt als in großangelegten Feiern und könnte dies auch niederösterreichischen Firmen als Anregung und Vorbild dienen. Die unter dem Motto „Wenn der Wald stirbt, stirbt auch der Mensch“ initiierte Aktion „Lebensbaum“ hat ein großes Echo gefunden. Die beiden großen Kraftfahrerorganisationen haben sich hier große Verdienste erworben, was auch hier dankenswert vermerkt werden soll. Durch diese Aktion konnten bisher viele Hektar Wald gepflanzt werden. Man muß auch wissen, daß ein Hektar Wald jährlich 21.000 t Sauerstoff selbst produziert und 300 kg Schwefeldioxyd und bis zu 30 t Staub bindet. In den Wurzeln dieses den Bau neuer Autobahnen und Schnellstraßen einen Hektar Waldes können aber auch ca. 2 Millionen Liter Trinkwasser gespeichert werden, welches dann langsam wieder an die Quellen für Trinkwassergewinnung abgegeben wird. Wir wollen durch die Errichtung von Erholungsräumen in bebauten Gebieten biologische Puffer- und Regenerationszonen zwischen den industriellen Ballungsräumen und den neuen Wohngebieten erreichen. Hierzu könnten Windschutzgürtel und Grünanlagen genauso zählen wie die Anlage von Kleingärten. Wir müssen in Niederösterreich zu einer modernen Naturschutzarbeit unter Einbeziehung aller ökologischen Grundlagen und Nebenprobleme kommen. Die Anlage von künstlichen und weiträumigen Parks unter Einbeziehung von Teichen ist zum Beispiel im Laxenburger Schloßpark gut gelöst worden, welcher jährlich zehntausende Menschen in diese Gemeinde bringt. Man hat hier auch durch mancherlei Arten der Betätigung, wie Schwimmbad, Bootfahrten und Reitsport, ein Höchstmaß an Erholung vermittelt. In den niederösterreichischen Naturparks steht das Erholungsmoment im Vordergrund. Man will weder in den Naturparks Ötscher-Tormäuer, Leiser Berge noch in Geras, Hohe Wand, Nord-Wald-Föhrenberge oder der Blockheide eine künstliche Wildnis schaffen. Selbstverständlich muß durch die Planer die Natur etwas manipuliert werden. Vom Ausmaß dieser Manipulation aber wird es abhängen, ob eine Naturparkanlage als gelungen angesehen werden kann oder nicht. Sehr gut hat sich die Anlage von Lehrpfaden und Informationszentren vom erzieherischen Sektor her erwiesen. Auch die im Naturpark Föhrenberge im Wienerwald errichteten Rastplätze, verbunden mit Spielplätzen für Kinder, haben eine große Belebung dieses Gebietes gebracht. Sehr viele Bewohner der Bundeshauptstadt nützen diese Gelegenheit nun mehr denn je aus, nach Niederösterreich zu kommen, was eine wirtschaftliche Belebung dieses Raumes bringt, ohne deswegen gleich in einen Massentourismus auszuarten. Es muß auch sehr ernstlich davor gewarnt werden, durch Schaffung von Vergnügungsstätten einen pratermäßigen Betrieb zu installieren. Das würde auf Zeit gesehen zu einer restlosen Zerstörung dieser Gebiete führen. Dem Naturschutz obliegt im Gegensatz zum Umweltschutz die Gestaltung der freien Landschaft. Hierzu gehören die Sicherung der Erholungsräume, die Schaffung von Naturparks und Landschaftsschutzgebieten und auch der Schutz vor der Großraumvergiftung der freien Landschaft durch Insektizide, Pestizide, Herbizide und Kunstdünger, wobei es auch hier manchmal zu Überschneidungen kommen kann, vor allem, wenn man eben an die Vergiftung des Grünfutters entlang den Autobahnen oder Autostraßen denkt. Es gehört aber auch dazu, mitzuhelfen, das ökologische Gefüge in der Natur herzustellen oder aufrecht zu erhalten. Als Beispiele möchte ich hierzu anführen, daß man in einem von Versteppung bedrohten Gebiet nicht die letzten feuchten Stellen drainagieren soll oder daß das Wild in der Natur nicht überhand nehmen soll, weil es dadurch besonders in den Wäldern zu großen Schäden kommen könnte. Auf der anderen Seite ist es aber heuer in Niederösterreich - ich glaube, besonders in dem Gebiet, aus dem ich komme - durch die Spritzungen zu einem großen Wildsterben gekommen. Ich weiß es aus unserem Gebiet und aus Nachbargebieten, daß man heuer fast mehr Wild eingegraben als geschossen hat. Auch durch die Verpflasterung der Gerinne von Dachabwässern fließt in den wasserarmen Gebieten das Wasser sehr rasch ab und es kann daher zu keiner Anreicherung des Grundwassers kommen. Wenn man zum Beispiel im Waldviertel mit großen Kosten die Findelsteine gesprengt hat, um etliche Joch Grund besser bearbeiten zu können, wird dadurch das Landschaftsbild in der Natur sehr verändert. Dieses hierfür aufgewendete Geld hätte, vom Standpunkt des Naturschutzes aus gesehen, besser für die Errichtung von modernen Fremdenverkehrsbetrieben mit Nächtigungsmöglichkeit verwendet werden können. Zur Erhaltung der Landschaft in Niederösterreich wird auch die Schaffung eines Steinbruchs- und Schottergrubenkonzeptes gehören müssen. Natürlich muß hier neben den Geologen auch die gewerbliche Wirtschaft beratend herangezogen werden. Lieber einige große Steinbrüche und Schottergruben, als unzählige kleine, weil diese Landschaft dann einer Kraterlandschaft gleicht. Wenn man bei der Naßbaggerung große Teiche schafft und diese auch dem Menschen dienlich bzw. nutzbar macht, ist es sinnvoller, nach dem Beispiel von Zwentendorf einen solchen Teich nur zum kleinsten Teil für Badezwecke auszunützen und die Restflächen als Schilfgürtel auszubauen, als Teiche für Hofratssiedlungen oder sonstige Günstlinge des Landes oder des ÖAAB auszunützen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ein alter Hut, was ist denn schon wieder mit dieser Siedlung?) Herr Landesfinanzreferent, ich sage das noch einmal. Ich habe gesagt: Wenn man Teiche so schafft, wie es in Zwentendorf geschehen ist, wo man von seiten des Landes Geld zur Verfügung stellt, einen Teil davon der Bevölkerung nutzbar macht und das andere als Grünflächen und als Schilfgürtel zur Verfügung stellt, ist es nützlicher, als wenn man einen Hofratsteich macht oder die Grundstücke an die Günstlinge des Landes oder des ÖAAB vergibt; das habe ich gesagt und das wiederhole ich hier. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: 370 Badeparzellen wurden in Münchendorf von der Gemeinde vergeben, 350 davon bekamen Sozialisten!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, ich habe keine Untersuchung gemacht, wie die politische Zusammensetzung dort ist, aber es ist doch im ganzen Land bekannt, daß es sich hier um diesen Hofratsteich handelt. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Auch wir tun etwas für unsere Leute.) Das ist ja nicht wahr, man hat ja gerade gehört, wie man bei der Kulturpolitik auch Hofräte des Kulturreferates, zum Beispiel Dr. Gründler, vielleicht nicht ganz so gut hat wegkommen lassen. Ich bin aber nicht dazu da, um jetzt über die Hofratspolitik zu reden, sondern über den Naturschutz. Daher begrüße ich es, daß das Land der Gemeinde Zwentendorf 70.000 Schilling zur Verfügung gestellt hat, was sehr sinnvoll und sicherlich im Interesse des Naturschutzes gelegen war. Durch diese großflächigen Naßbaggerungen wird nämlich auch eine Regenerations- und Stabilisationszone geschaffen. Diese großen Teiche könnten auch sinnvoll für die Fischzucht, die Entenzucht oder was es sonst hier gibt, Verwendung finden. Ein anderes und sehr ernstes Problem ist die Verwertung des Strohs. Dieses verrottet wegen des schon teilweise in Unordnung gekommenen biologischen Gefüges nicht mehr oder nicht mehr rasch. Durch Anzünden werden jährlich eine große Anzahl von Gehölzen, von Windschutzgürteln, niedergebrannt und die Wildgehege zerstört. Ebenso kommt es zu einer Zerstörung der Bodenbakterien. Durch die große Anwendung des Kunstdüngers und die Anwendung der Spritzmittel kommt es auch zu potentiellen ... (Abg. Mantler: Handelsdünger, nicht Kunstdünger!) Handelsdünger, ist egal, das ist ja auch ein Kunstdünger. (Abg. Schober: So leichtfertig sollte man sich mit diesen Dingen nicht befassen, ohne Sachkenntnis.) Kollege Schober, darf ich dazu folgendes sagen. Ich habe mich wirklich mit dem Problem beschäftigt und ich habe mich mit Fachleuten darüber unterhalten. Allerdings waren das nicht Fachleute, die jetzt hier auf ihren Abgeordnetenbänken sitzen, das möchte ich schon sagen. Wir wissen ganz genau, daß man Spritzmittel verwenden muß, wir wissen ganz genau, daß es einen Kunstdünger, also einen Handelsdünger, geben muß, daß es aber, weil der Humus eben nicht mehr in der Art vorhanden ist, Eier zu einem gesamten Kippen des ökologischen Gefüges kommen kann. Wenn Sie mir nicht glauben, dann fragen Sie ebenfalls Fachleute, wie ich sie eben befragt habe. Ich glaube, man müßte hier wirklich strengere Vorschriften schaffen, um das Abbrennen dieser Windschutzgürtel und der Wälder zu verhindern. Mit dem allein wäre es nicht getan, sondern ich glaube, man müßte sich auch Gedanken darüber machen, wie es zu einer sinnvollen Ausnützung des wertvollen Rohstoffes Stroh, um es so zu sagen, kommen kann. Das Einackern ist ... (Abg. Schober: Briketts erzeugen!) Leider, ich habe eine Elektroheizung, ich kann Deine Strohbriketts jetzt leider sehr schwer brauchen. (Abg. Schober: Briketts geben viel aus!) Ich glaube, daß man sich vielleicht auch einmal in Jugoslawien erkundigen könnte, weil man dort etwas gefunden hat. In Jugoslawien hat man bereits ein generelles Verbot des Abbrennens des Strohs für notwendig befunden. Mir tut es innerlich immer sehr weh, wenn ich sehe, wie gerade diese wunderschönen Windschutzgürtel, die mit großen öffentlichen Mitteln aufgeforstet worden sind, dann niedergebrannt werden. Tut das den Bauern nicht weh? (Abg. Mantler: Glauben Sie, daß es den Bauern nicht wehtut?) Ich glaube, das tun ihnen schon weh. Ich könnte noch sehr viele Beispiele anführen, wie man die Natur sehr verschandelt. Hierzu gehört zum Beispiel auch das Problem der stehengelassenen Autowracks. Ich fahre jetzt seit 14 Tagen fast täglich auf meiner Fahrt nach Wien bei der Autobahnauffahrt Wiener Neudorf vorbei. Ich weiß, daß dies eine Autobahn ist, die dem Bund gehört, und so weiter. Seit 14 Tagen steht dort ein Pkw direkt neben der Fahrbahn, total verdreckt, mit einer Nummerntafel. Keinem Menschen ist es bis heute noch eingefallen, dieses Auto von dort wegzuräumen. Auch in unseren Wäldern stehen so alte Vehikel, die man dort hinstellt; auf den Feldwegen läßt man sie liegen, man montiert die Nummerntafeln ab und damit ist also das ganze erledigt. Auch hier, glaube ich, müßte man sehr rasch eingreifen, viel rascher, als das bis jetzt geschieht. Es ist bekannt, daß der gesetzliche Instanzenzug derzeit halt sehr lange dauert. Dasselbe könnte auch bei der Abstellung auf Campingplätzen in den Landschaftsschutzgebieten passieren, auch das greift immer mehr um sich. Damit wird die Bauordnung umgangen und es kann natürlich passieren, daß Wohnwagensiedlungen entstehen. Meine Damen und Herren, die Pflege der Landschaft und der Schutz der Natur gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit, obwohl die moderne Naturschutzarbeit in weiten Kreisen der Bevölkerung noch wenig bekannt ist. Es wäre kurzsichtig und verantwortungslos, wollte man die progressive Verarmung unserer heimischen Fauna und Flora mit einem geringschätzigen Achselzucken abtun. Wenn die Vernichtung der europäischen Tierwelt - selbst in Niederösterreich zählen zum Beispiel der Habicht und der Sperber, viele Singvögel und zahlreiche Tagfalter, Schlangen und Kröten zu den potentiell gefährdeten Arten - im gleichen Tempo wie bisher weitergeht, werden wir vielleicht schon in einem knappen Jahrzehnt jenen Punkt erreicht haben, an dem weite Gebiete unserer Kulturlandschaft neben dem Menschen nur noch von Haustieren, Tauben und Ratten sowie anderem Ungeziefer bewohnt werden, was gewiß alles andere als erstrebenswert ist. Aus diesem Grund kommt auch dem Artenschutz heute noch vielfach gewichtigere Bedeutung zu als früher. Denn eine der Vielfalt entbehrende Landschaft ist auf lange Sicht auch als Lebensraum des Menschen psychisch und physisch ungeeignet. Zum Abschluß noch ein Dank an die bei der niederösterreichischen Berg- und Naturwacht tätigen Männer. Die niederösterreichische Bergwacht hat ständig 150 Männer im Einsatz, während die niederösterreichische Naturwacht in 72 Stützpunkten über 350 nach dem Feldschutzgesetz beeidete Organe hat. Beide Vereinigungen sind im Naturschutz aktiv tätig und leisten wertvolle Aufsichts- und Aufklärungstätigkeit. Und zum Schluß noch ein Appell an uns alle: Sorgen wir dafür, daß im Interesse der niederösterreichischen Bevölkerung, im Interesse der Erhaltung unserer Landschaft bald hier im Hohen Haus ein neues und modernes Naturschutzgesetz beschlossen werden kann. (Beifall bei der SPO.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abg. Rabl. Abg. RABL: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir ganz kurz zuerst ein persönliches Wort an meinen Vorredner, Herrn Kollegen Wedl. Herr Abgeordneter, ich darf Dir vielleicht eines sagen: Du wirst sicherlich auch in der Presse, in der Agrarpresse, in Fachzeitungen und in der Aussendung einer politischen Interessenvertretung der Bauernschaft im Herbst dieses Jahres gelesen haben, daß ein großer niederösterreichischer Politiker, ja ich möchte sagen, ein großer österreichischer Staatsmann, im September dieses Jahres 70 Jahre alt geworden wäre, nämlich unser leider so früh verstorbener Landeshauptmann und früherer Landwirtschaftsminister Dipl.-Ing. Eduard Hartmann. Wir wissen, daß er der Schöpfer des Landwirtschaftsgesetzes für die Bauernschaft ganz Österreichs war, wir wissen aber auch, daß er der Mann war, der immer die Verbundenheit mit allen Menschen, mit allen Bevölkerungskreisen, mit allen Berufssparten in unserem Lande gesucht und der auch die sogenannte offene Tür des Bauernhofes offen proklamiert hat. Du, Herr Kollege Wedl, hast in Deinen Ausführungen jetzt über den Naturschutz und Landschaftsschutz gesprochen und bist bei der Problematik der Landwirtschaft, der Umweltverschmutzung vielleicht irgendwie auch auf diesen Gedanken eingegangen, rein persönlich, ich weiß. Ich habe des öfteren hier gehört, ebenso die Kolleginnen und Kollegen, daß Du Dich als Mandatar, als Bürgermeister, vielleicht auch persönlich als Mensch, auch sehr viel für andere Gebiete unseres Heimatlandes interessierst, auch über die Grenzen unserer Heimat hinaus; ich darf Dich deshalb auch herzlichst einladen, zu mir als Bauer auf Besuch zu kommen, vielleicht ergibt es sich in den nächsten Wochen, in einer doch auch für Dich leichteren Zeit. Ich glaube, gerade dabei kann man auch diese Probleme besprechen. Vielleicht wäre es heute wieder sehr, sehr angebracht, in einer Zeit, wo wir leider feststellen müssen und es auch irgendwie offensichtlich geworden ist, daß man die Probleme der Landwirtschaft und des Bauern nicht erkennen will. So viele Deiner Kollegen haben dafür kein Verständnis, wohl aus einem gewissen Desinteresse oder auch einer Situation des Nichtverstehens heraus. Ich glaube, daß in erster Linie eine solche gegenseitige Aussprache dazu führen könnte, über diese Probleme, die landwirtschaftlich sind, aber sicherlich auch in alle Bevölkerungskreise hineinspielen, Strohabbrennen, Kunstdünger nach Deiner Aussage - es ist ja in Wirklichkeit Handelsdünger -, Unkrautspritzung und dergleichen, mehr Klarheit zu schaffen. Dadurch glaube ich, könnte man dies hier bereinigen. Diese Einladung darf ich persönlich aussprechen. (Abg. Wedl: Ich komme aus einer ländlichen Gemeinde, meine Urahnen, kommen aus dem Bauernstand. Ich nehme daher Deine Einladung bei nächster Gelegenheit gerne an, um die Probleme der Landwirtschaft zu erörtern.} Wenn Du sagst, daß Deine Ahnen Bauern waren, bestätigt mir das, daß doch irgendwie eine Verbindung gegeben sein kann. Zu dieser Einladung möchte ich abschließend sagen, daß auch die anderen Kollegen das praktizieren mögen. Vielleicht würden wir uns bei den harten Problemen, die heute die Landwirtschaft hat, viel besser verstehen, vielleicht würden Sie die in der Landwirtschaft vorhandene Härte und Problematik anders erkennen. Ich darf nun zur Gruppe 3 kommen. Wenn wir den Landesvoranschlag, nicht nur den heurigen, sondern einen Landesvoranschlag überhaupt, durchsehen, so bemerken wir bei allen anderen Gruppen, bei 0 beginnend, über 1 und 2, dann weiter von 4 bis 9, daß die Ausgaben eigentlich irgendwie verpflichtend sind, ob es nun für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Verwaltung, für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit ist, für das Schulwesen - um die jungen Menschen in diesem Lande heranzubilden, für die Sorge um jene Menschen, die selbst nicht mehr das Ihre dazu beitragen können, und auch um die jungen Menschen, das heißt für die Sozialhilfe und die Jugendhilfe, auch das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, die öffentlichen Einrichtungen, die Wirtschaftsförderung, ob es nun wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen sind, und letzten Endes eben dann die Finanz- und Vermögensverwaltung. Man könnte vielleicht der Ansicht sein, daß in der Gruppe 3 beim Kulturwesen diese notwendigen Verpflichtungen nicht vorhanden sind, um Voraussetzung zu sein, dafür eine Voranschlagspost erstellen zu lassen. Ich glaube aber, daß die Bevölkerung dieses Landes, ja unserer gesamten Republik Usterreich, durch die große geschichtliche Vergangenheit unseres Heimatlandes und auch unseres Staates eigentlich verpflichtet ist, die Denkmäler, die heute stumme Zeugen einer frühen Besiedelung dieses Raumes sind, zu erhalten, dies um so mehr, als wir heute sozusagen vor dem Jahr der Europäischen Denkmalpflege stehen. Aber auch die Baulichkeiten draußen im weiten ländlichen Raum, ob es nun Wegkreuze sind, Marterln, Gedenkstätten, Marktplätze und dergleichen - Kollege Sulzer hat sie heute angeführt - künden in so mancher Art von Zeiten, die dieses Volk und dieses Land über sich ergehen lassen mußte. Vielleicht erinnern wir uns gerade in diesen Tagen, daß vor genau dreißig Jahren leider auch im niederösterreichischen Raum durch die Kriegsereignisse eine große Zerstörung von Kulturdenkmälern, Baudenkmälern erfolgt ist. Vielleicht war es aber gerade die große geschichtliche und kulturelle Vergangenheit des niederösterreichischen Volkes und seines Landes, die die Bevölkerung verpflichtet und ihr den Glauben an die Zukunft des Landes gegeben hat, um so in den ersten Nachkriegsjahren die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß dieses Land Niederösterreich mit all seinen Baudenkmälern, mit all seinen Einrichtungen und Institutionen, möchte ich sagen, heute ein Bundesland ist, das sich nicht nur im Rahmen der Republik Österreich, sondern auch über die Grenzen unseres Staates hinaus sehen lassen kann. Dazu, glaube ich, haben auch der Landesfinanzreferent und die zuständigen Abteilungen beigetragen. Wir wissen, daß vom Land eine Erhöhung der Mittel gerade auf dem Gebiete der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes vorgenommen worden ist, um auch hier den Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Es wurde heute bereits ausgeführt, daß für nächstes Jahr ein Großvorhaben geplant ist; die Restaurierung des Turmes und des Daches des Stiftes in Herzogenburg, aber vor allem auch der Baulichkeiten der Stiftsgebäude in Altenburg und Lilienfeld, weil in diesen beiden Stiften ja zwei große Landesausstellungen, im ersteren „Groteske in der Kunst“, im zweiten „Die Babenberger“, stattfinden sollen. Ich habe bereits erwähnt, daß diese Baudenkmäler eigentlich stumme Zeugen einer großen Vergangenheit sind. Um aber in Niederösterreich lebendiges Kulturleben zu schaffen, sind andere Einrichtungen, wie es unser Landesverband der Trachten- und Heimatvereine oder der Verband der Blasmusikkapellen Niederösterreichs sind, notwendig. Denken wir doch zurück an das dritte niederösterreichische Trachtentreffen in St. Pölten, das im vergangenen Jahr stattgefunden hat; denken wir daran, daß es in Niederösterreich 371 Musikkapellen mit 10.500 aktiven Musikern gibt, die in Niederösterreich in fast 14.000 Ausrückungen Aufführungen dargeboten haben, nicht allein für die niederösterreichische Bevölkerung, sondern auch für den Gast, ganz gleich, ob er aus der Bundeshauptstadt, ob er aus anderen Ländern oder aus anderen Staaten nach Niederösterreich gekommen ist. Denken wir daran, daß sich hier die Kapellmeister bemüht haben, damit echte Verbundenheit zu dokumentieren, die der österreichische Mensch bereit ist, auch allen jenen Menschen, die nach Österreich kommen, entgegenzubringen. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, daß gerade auf dem Bereich der Musikkapellen entsprechend viele Musiker ausgebildet werden. Wenn wir wissen, daß im vergangenen Jahr 140 Musiker den Kapellmeisterkurs besucht haben und ca. 500 Jungmusiker Jungbläserseminare, so erkennen wir daraus, daß es in erster Linie notwendig ist, daß die öffentliche Hand, eben das Land Niederösterreich, durch sein Kulturreferat echte Taten setzt, daß aber auch eine Bereitschaft und eine Eigeninitiative der Bevölkerung notwendig sind. Ob es nun die Musiker, ob es nun die Menschen sind, die aktiv im Landesverband der Trachtenvereine mitarbeiten, oder jene, wie ich sagen möchte, zahllosen Menschen sind, die ohne Entschädigung, ohne direkte materielle, Belohnung, draußen dazu beitragen, daß auch alte Kulturgüter, wie die Baudenkmäler, erhalten bleiben, ihnen allen, glaube ich, gebührt ganz besonderer Dank, denn sie tragen mit dazu bei, daß auch das Landschaftsbild, das österreichische Landschaftsbild, in seiner Form erhalten bleibt. Wenn Kollege Abg. Wedl hier auch geglaubt hat, daß es gerade in meinem engeren Heimatbereich, im Waldviertel, günstiger gewesen wäre, zuerst mit einem entsprechenden finanziellen Aufwand, Pensionen oder Übernächtigungsmöglichkeiten - so habe ich es verstanden - einzurichten, als Findlingsteine zu sprengen, dann muß ich selbstverständlich die Frage stellen, was wären diese Pensionen, was wären diese Übernächtigungsmöglichkeiten, was wären die Fremdenheime und dergleichen, wenn dort nicht auch Menschen leben würden - in diesem Land, das klima- und bodenmäßig so harte, für den Landwirt, für den Bauern, oft ungünstige Voraussetzungen mit sich bringt und diese Menschen dort nicht auch ihre Existenz fanden. Und zu dieser Existenzberechtigung hat auch die Aktion der Findlingsteinsprengung beigetragen. Sie hat dazu beigetragen, nicht allein dem Bauern, dem hauptberuflichen Bauern, dem existenzgesicherten Bauern, bessere und günstigere Arbeitsbedingungen zu verschaffen, sie hat auch in sehr vielen Fällen vor allem dem Nebenerwerbsbauern, dem Handwerker, dem Unselbständigen, der dort eben in einem Industriebetrieb, in einer Fabrik tätig ist, geholfen, seinen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb auch mit Maschinen zu bearbeiten, was vorher nicht möglich war. So glaube ich, daß diese Maßnahme, gerade im Grenzland - denn es ist dort echtes Grenzland - notwendig war. Die Menschen dieses Grenzlandes haben auch auf diesem kulturellen Sektor dazu beigetragen, daß in diesem Grenzland noch Leben ist. Darf ich vielleicht zwei Eigeninitiativen aus diesem Grenzland, aus dem Thayatal, erwähnen. Die eine betrifft die Burg Thaya, die andere die größte Ruine in Österreich beziehungsweise, glaube ich, im mitteleuropäischen Raum, nämlich Kollmitzgraben an der Thaya. Bezüglich der Burg Thaya hat ein Privater eine Initiative ergriffen, um diese vor dem Verfall zu retten, und bei der Ruine Kollmitzgraben ein sogenannter Ruinenerhaltungsverein, der sich in diesem Bezirk mit Unterstützung der Gemeinden aus privaten Personen und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren des dortigen Gebietes gebildet hat, die hier einen freiwilligen Arbeitseinsatz getätigt haben. Vor allem hat auch die zuständige Lokalpresse, die NÖN, die Niederösterreichischen Nachrichten, in einem Aufruf sehr wesentlich dazu beigetragen, daß hier Initiativen gesetzt worden sind, um diese Ruine vor dem restlosen Verfall zu bewahren. Gerade heuer, im großen Europäischen Jahr der Denkmalpflege, wollen wir auch hier im Niederösterreichischen Landtag klar und deutlich aussprechen, daß Denkmalschutz und Denkmalpflege Bundessache sind, und daß, wie ich hier angeführt habe, sehr viele Menschen privat zum Denkmalschutz beigetragen haben, daß auch die Gemeinden bereit sind, hier finanziell einzuspringen und ihre Hilfe angeboten haben. Ich möchte ferner erwähnen, daß das Land ebenfalls bereit ist, seine Mittel zu erhöhen und daß es ganz besonders auch für den Bund verpflichtend wäre, durch weitaus größere finanzielle Mittel auch im Land Niederösterreich die Denkmalpflege und den Denkmalschutz zu unterstützen. Wir wissen alle gemeinsam, daß in der harten Tagespolitik sehr oft eine Konfrontation erfolgt. Es ist nun einmal so im Leben und selbstverständlich auch in einer Demokratie. Man hat gerade zu Beginn dieses Kapitels; das mit den Ausführungen der Kollegen Wiesmayr und Wallner eingeleitet worden ist, entnehmen können, daß es hier vielleicht ruhigere Aussagen geben wird. Wenn es aber in der Mitte der Diskussion über dieses Kapitel vielleicht etwas bewegter geworden ist, dann darf ich auch zu einer Aussage des Abg. Wedl - ich habe die Ehre, auf Grund des Vertrauens niederösterreichischer Wähler diesem Landtag seit 1964 anzugehören - Stellung nehmen. Ich kann mich noch erinnern, daß des öfteren ein sozialistischer Mandatar und Politiker, eben der leider verstorbene Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek, an das Rednerpult getreten ist und die Redefreiheit der gewählten Mandatare immer wieder herausgestrichen hat. Und wenn man Kollagen Zimper aufgefordert hat, er möge dieses Hohe Haus nicht mißbrauchen, so darf ich dazu sagen, Kollege Zimper ist genauso ein freigewählter Abgeordneter, wie es der große Politiker Ihrer Partei, Dr. Tschadek, gewesen ist. Er hat den Auftrag des niederösterreichischen Volkes, die Probleme, die an ihn vor allem in seinem engeren Gebiet herantreten, hier im großen Hause des Niederösterreichischen Landtages öffentlich auf zuzeigen und die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube, das ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht eines gewählten Mandatars. Ich möchte aber doch dieses Kapitel mit einem ruhigen Wort ausklingen lassen. Ich glaube, die Kulturarbeit in Niederösterreich bringt uns auch eines: daß wir uns nämlich gemeinsam in dieser Arbeit finden, auch wenn es auf anderen Ebenen und bei anderen Problemen in der harten Tagespolitik Konfrontationen gibt und wir nicht immer derselben Meinung sind. Hier finden sich nicht nur die gewählten Mandatare, sondern auch die Menschen, die draußen wirken, auch wenn sie verschiedener politischer Weltanschauung sind, im kulturellen Leben des Landes Niederösterreich zur gemeinsamen Arbeit. So erweisen wir unserer niederösterreichischen Heimat einen echten Dienst. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abg. Bernkopf. Abg. BERNKOPF: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Seit ich dem Niederösterreichischen Landtag angehöre, befasse ich mich mit dem Kapitel Theater und Bühnenwesen. Genauso lange, meine Damen und Herren, richte ich von dieser Stelle aus Appelle an die beiden Theaterstädte Baden und St. Pölten, ihre vielleicht städtischen Interessen den künstlerischen Interessen unterzuordnen und eine breite Basis der Zusammenarbeit zu finden. Herr Kollege Wallner, ich darf Ihnen - das möchte ich ehrlich sagen - danken. Ich habe mit großer Aufmerksamkeit Ihren heutigen Ausführungen zugehört und hoffe, daß sich also doch irgendwo eine Gesprächsbasis finden wird, die vielleicht eines schönen Tages zur künstlerischen Zusammenarbeit der beiden Stadttheater führen könnte. Es tut mir persönlich leid, das sage ich auch offen und ehrlich in diesem Hause, daß dieses Referat in den nachfolgenden Ausführungen untergegangen ist. Ich sage auch aufrichtig und stehe selbstverständlich dafür ein, daß die Redefreiheit eines Abgeordneten jederzeit gewahrt sein muß und gewahrt bleiben muß. Das ist eine Selbstverständlichkeit - ich glaube, darüber brauchen wir überhaupt nicht diskutieren. Meine Damen und Herren - das entspricht vielleicht meiner Mentalität -: Ich sage halt immer, der Ton macht die Musik. Ich darf heute meine Redezeit so reduzieren, daß Sie, meine Damen und Herren, wenn Sie gestatten, vielleicht den Rest meiner Redezeit Kollegen Wallner zugute halten wollen (Abg. Prof. Wallner: Ich bedanke mich, ich habe sie schon genützt) und hoffe nur, daß es ihm nicht einmal so geht, wie es mir in diesem Hause schon ergangen ist, daß man dann in der Zeitung lesen mußte: Na der hat geredet - wie hat es doch so schön geheißen - zur Langeweile der im Hause anwesenden Abgeordneten. (Abg. Kurzbauer: War das die Arbeiter-Zeitung?) Nein, das war nicht die ArbeiterZeitung. Ich mache hier für keine Zeitung Propaganda, weder im positiven noch im negativen Sinne. (Heiterkeit.) Nur eines, bitte, möchte ich hier anmerken. Wir wissen, daß es ohne Landessubventionen keinen künstlerischen Betrieb der beiden Stadttheater geben kann und die Qualität der Produktionen und die Spielfähigkeit des Theaters überhaupt nur aufrechterhalten werden können, wenn das Land die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Gerade aus dieser Sorge heraus hoffe ich doch, daß eines schönen Tages auf einer breiteren Basis, vielleicht auch auf einer breiteren finanziellen Basis, für Niederösterreich etwas entsteht, das man in Zukunft als Niederösterreichisches Landestheater ansprechen kann. Ich darf das zuständige Regierungsmitglied bitten, den beiden Gemeinden weiterhin seine bisherigen guten Dienste zur Verfügung zu stellen, damit, wie gesagt, vielleicht doch eine gemeinsame Basis für eine Arbeit gefunden werden kann, die nicht nur zum Wohle der beiden Theaterstädte und der an diesen Theatern Beschäftigten, sondern auch zum Wohle des Landes Niederösterreich Platz greifen wird. Meine Damen und Herren! Es gibt manche in diesem Haus, die sich immer von mir hier so zwischendurch ein Späßchen erwarten. Ich möchte, wenn es geht, noch so ein Späßchen anbringen, weil ich glaube, daß es vielleicht auch zur Kunst in diesem Lande gehört. Ich möchte dabei auf den vergangenen Landtagswahlkampf zurückkommen, weil mir aufgefallen ist, daß die Plakate der wahlwerbenden Parteien eine, wie soll ich sagen, Form angenommen haben, die irgendwie schon in das Künstlerische hineinschlägt. Vor allen Dingen könnte ich mir das etwa in der Kinowerbung vorstellen. Ich denke an das Plakat mit der Pfeife. Da könnte man doch darunterschreiben: „Maigret sein letzter Fall“ oder so was ähnliches. (Heiterkeit im Hause.) Oder ich denke an die Plakate des Herrn Landeshauptmannes mit dem Ziegel, einmal vorm Bauch und einmal oben. Diese erinnern ja buchstäblich an Zyklopenkämpfe. Bitte, ich muß dazu ehrlich sagen, zuerst habe ich den Stein, den Ziegel ... (Zwischenruf bei der ÖVP: Ein Zyklope hat aber nur ein Auge!) Na, vielleicht gibt es einen Zyklopen mit zwei Augen, das weiß man ja nicht so genau, es ist ja keiner unter den Damen und Herren des Hauses, der einmal so einen Zyklopen in natura gesehen hat. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Aber wie gesagt, ich habe diesen Ziegel gar nicht erkannt, ich habe geglaubt, es ist ein Emmentaler aus der Milchwerbung. Aber am meisten, meine Damen und Herren, hat mir ein Plakat mit Dr. Mock imponiert. Das war ja ein echtes Filmplakat „Zu neuen Ufern“. Ich habe zuerst gedacht, daß es sich tatsächlich um eine Neuauflage des seinerzeitigen Zarah-Leander-Filmes handelt, habe mir aber nur eines nicht vorstellen können, daß nämlich der Dr. Mock drauf ist und vielleicht singt: „Ich steh' im Regen und wart' auf dich.“ Und noch ein Plakat, meine Damen und Herren. Das Plakat der Könner! Ich habe mir gedacht, das wäre ein Plakat vielleicht über ehrenwerte Gesellschafter, den Film „Die ehrenwerte Gesellschaft“. Ein gutes Plakat. Gebe ich ohne weiteres zu. Nur eines, und das möchte ich zum Abschluß dazu sagen: Nach den Wahlen bin ich an einem solchen Plakat noch einmal vorbeigefahren. Dabei ist mir ein Kinderreim eingefallen. Gestatten Sie, ich habe diesen etwas abgewandelt und möchte ihn Ihnen zur Kenntnis bringen: „Fünf schwarze Könner, die schaukelten auf Gewinn oder Verlier. Einer bekam das Obergewicht, da waren es nur mehr vier!“ Meine Damen und Herren! (Ruf bei der ÖVP: Das war alles?) Ein Schuft, der mehr gibt, als er hat. (Heiterkeit. - Beifall bei der ÖVP.) Es soll allerdings auch Leute geben, die trotzdem mehr geben. Meine Damen und Herren! Ein erfreuliches Kapitel - ich möchte doch noch auf ein paar Dinge eingehen - ist der Niederösterreichische Theatersommer. In einer Arbeitsgemeinschaft von niederösterreichischen Gemeinden, die im Jahre 1974 um ein weiteres Mitglied, und zwar um das Niederösterreichische Kammerschauspiel im Kurtheater Reichenau, erweitert wurde, hat die Zusammenarbeit Früchte getragen - das nehmen wir mit Freude zur Kenntnis -, denn die gemeinsame Werbeaktion mit Plakaten und Flugblättern hat sich als sehr günstig und werbewirksam erwiesen. Wenn ich in Betracht ziehe, daß die Aufführungen in Krems, die in einer einmaligen Naturkulisse stattgefunden und bestes Theater geboten haben, könnte ich mir vorstellen, daß man vielleicht auch diese Stadt einladen könnte, der Arbeitsgemeinschaft beizutreten, sofern sie natürlich überhaupt die Absicht hat, ihre Bemühungen fortzusetzen. Ich glaube, daß Krems als alte Stadt mit Tradition, mit einer Theatertradition und Bemühungen, die auf diesem Gebiet gemacht wurden und die ich persönlich schon seit 30 Jahren kenne, das Sommertheater in Niederösterreich wesentlich beleben könnte. Das Musikwesen, in den Voranschlagssätzen 326-611 und 326-62 zusammengefaßt, erfährt im Voranschlag 1975 eine Steigerung von 4,86 Millionen Schilling. Den Hauptanteil bekommen die Niederösterreichischen Tonkünstler, und zwar im Ausmaß von 2,9 Millionen Schilling. Auf Grund der allgemeinen Dienstvertragsbestimmungen müssen ja die Bezüge der Mitglieder des Niederösterreichischen Tonkünstlerorchesters im selben Ausmaß wie die der Landesbediensteten erhöht werden. Daß dieses Orchester beste österreichische Musiktradition pflegt, glaube ich, ist jedem der hier Anwesenden bekannt. Die Nö. Tonkünstler - und das ist auch erfreulich - haben ihre Konzerte in Niederösterreich ausgebaut. Wenn man diesen Katalog betrachtet, sieht man, daß von den Proben bis zu den Produktionsaufnahmen für den ORF 433 Dienste geleistet wurden. Neben dem Tonkünstlerorchester spielen in Niederösterreich auch noch die unzähligen Gesang- und Musikvereine, die auch heuer wieder ihr Bestes geleistet haben. Sie haben in zahlreichen Konzerten und Mitwirkungen bei offiziellen Feiern wirklich beste österreichische Tradition dargebracht. Auch im Rahmen der Wiener Festwochen wurden seitens des Landes Veranstaltungen in Baden, Perchtoldsdorf und Rohrau sowie eine Matinee anläßlich der Wiederkehr des 100. Geburtstages von Arnold Schönberg in Mödling durchgeführt. Erfreulich, daß diese Veranstaltungen fortgesetzt werden sollen. Ich erwähne auch die Internationalen Musiktage, die in Breiteneich Stift Altenburg, und die Internationalen Tage der Kirchenmusik, die in Lilienfeld, St. Pölten und nunmehr auch in Herzogenburg abgehalten wurden. Einer der rührigsten Verbände auf dem musikalischen Sektor - mein Freund Kollege Rabl hat das hier schon lobend erwähnt - ist der Blasmusikverband, dessen Aufschwung, wie man sieht, nicht aufzuhalten ist. In 371 Musikkapellen musizieren derzeit ca. 10.500 aktive Musiker. Vor allen Dingen ist der Katalog dieser Leistungen sehr imposant. Auf dem gleichen Wege der Expansion befinden sich die Musikschulen. Es bestehen derzeit 89 Musikschulen mit ca. 23.000 Schülern, wobei rund 18.000 Schüler Jugendliche unter 14 Jahren sind. Im heurigen Jahr wurden 6 Neugründungen und 6 Filialgründungen durchgeführt, und 10 weitere neue Schulen sind in Gründung begriffen. So erfreulich das ist, so bringt es aber auch ganz erhebliche Probleme mit sich. Die ständig zunehmende Zahl der Musikschüler bewirkt langsam einen immer größer werdenden Mangel an Lehrkräften. Die weiteren Neugründungen von Musikschulen ergeben die Notwendigkeit einer wesentlichen Erhöhung der Subventionsmittel. Es ist damit zu rechnen, daß eine Anzahl von musikschulerhaltenden Gemeinden Musiklehrer einstellen werden, so daß sich die Landesbeiträge für jeden hauptamtlich verpflichteten Musiklehrer ebenfalls erhöhen werden. Ich glaube jedoch, meine Damen und Herren, daß diese Beträge gut investiert sind, was ja durch die Leistungen dieser Schulen bestätigt wird. Es war daher die 1974 im Budget erstmals aufgenommene Post „Förderung des Musikschulwesens“ voll gerechtfertigt. Meine Damen und Herren! Kunst ist etwas Lebendiges, sich immer Erneuerndes. Kunst ist eine permanente Revolution. Kommende Generationen werden unsere Leistungen auch daran messen, welches Verständnis wir für die Kunst Lind für die Pflege der Kunst aufgebracht haben. Ich glaube, wir in Niederösterreich sind auf dem richtigen Weg. Lassen Sie uns diesen Weg zusammen weitergehen. (Beifall im ganzen Hause.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abg. Stangl. Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Debatten und die Diskussionsbeiträge zum Kapitel 3, welches die kulturellen Angelegenheiten, Bildungsangelegenheiten, Erwachsenenbildung und natürlich auch die wissenschaftlichen Arbeiten unseres Landes finanziell umfaßt, waren, wenn ich mich richtig erinnere, in den letzten Jahren immer sehr sachlich. Ich glaube, wenn ich auf meine Tätigkeit in diesem Hohen Haus zurückblicke, daß heute zum ersten Mal in diesem Kapitel doch eine, ich möchte fast sagen, etwas gespannte, manche könnten es auch als etwas polemische Aussage bezeichnen, hereingetragen worden ist. Ich bin der Meinung, daß der Abgeordnete das Recht und die Pflicht hat, Dinge aufzuzeigen. Ich bin auch der Meinung, daß man hierbei nicht unbedingt zimperlich sein muß, aber nicht so wie es andere, fast namensgleich mit zimperlich, machen. Aber ich glaube auch, Hohes Haus, daß man gewisse Dinge eben anregen muß. Dazu haben wir in den Ausschüssen die Möglichkeit, Resolutionsanträge zu stellen. Und was mich persönlich sehr betrübt hat, ist, daß man einer Person die Verantwortung für, mögen Sie sagen, die Nichtdurchführung von Denkanstößen, die Nichtdurchführung von Anstößen zu gewissen Aktivitäten in unserem Lande zuschreibt. Ja, Hand aufs Herz, wie wäre es um Bildung und Kultur bestellt, wenn nicht alle, die sich interessieren, gemeinsam diese Verantwortung auch gegenüber unserer Bevölkerung tragen würden, und wenn man es sich so leicht machen würde, daß man in einer Rede nur den zuständigen Landesrat anspricht und sonst überhaupt keine Stellen. Das hat mich persönlich getroffen, und ich muß auch sagen, ich habe es fast für um, die wir uns mit diesen Dingen, Herr Kollege Zimper, auch schon sehr lange beschäftigen, als Armutszeugnis empfunden: daß wir alle nur warten, bis jemand pfeift so wie beim Fußballspielen; dann bleiben wir stehen oder führen einen Freistoß aus. In der Kulturarbeit, glaube ich, ist das doch etwas anders. Ich möchte es Ihnen verzeihen, daß Sie manche Dinge gebracht haben, die nach meiner Ansicht nicht gänzlich in die Kompetenz des zuständigen Regierungsmitgliedes gehören, wail die Zusammensetzung verschiedener Einrichtungen eben anders ist. Ich denke hier zum Beispiel - Sie haben es genannt - an das Tonkünstlerorchester. Sie wissen, daß es dort einen eigenen Vorstand gibt, und ich erinnere mich, daß einer Ihrer Vorgänger ich in diesem Hohen Haus immer gerühmt hat, auch in diesem Vorstand zu sitzen. Es wäre daher auch, glaube ich, in der Eigenprogrammgestaltung, in der Eigeninitiative des Tonkünstlerorchesters gelegen, neue Kompositionen aufzuführen. Ich glaube nicht, daß man diesbezüglich unbedingt den zuständigen Landesrat verantwortlich machen kann. Ich werde mir dann noch eine Frage erlauben, und wenn Sie dieser positiv gegenüberstehen, glaube ich, werden wir im Ausschuß auch in dieser Hinsicht dem Herrn Landesrat Richtlinien geben können. Dasselbe haben Sie bezüglich der beiden Stadttheater Baden und St. Polten gesagt. Ich nehme hier niemanden aus, sondern möchte das nur der Sachlichkeit halber feststellen: Hat das zuständige Regierungsmitglied Einfluß auf die Programmgestaltung dieser Theater? Wäre es nicht auch im Wirkungsbereich der für diese Theater Verantwortlichen, außer den für die Subvention Verantwortlichen, oder den „sogenannten“ Verantwortlichen, möglich, diese Aspekte zu berücksichtigen? Verstehen Sie, deswegen hat mich Ihre Rede innerlich ein bisserl negativ bewegt. Jedes dritte Wort hieß: Herr Landesrat, das sollen Sie und sonst niemand! Ich glaube, man müßte such daran denken, daß gerade das Beispiel Ausstellungen an höheren Schulen keineswegs zutreffend ist. Hier müssen wir sogen, für die höheren Schulen ist der Bund zuständig, und was in diesen höheren Schulen außerhalb des Unterrichts geschieht, fällt in die unmittelbare Verwaltung des Landesschulrates. Ich kann mich nicht erinnern, daß der Schulreferent noch Mitglied des Landesschulrates ist, denn auch dort wären einige Dinge zu erledigen, das gebe ich zu. Aber ich möchte zu den Ausstellungen im allgemeinen folgendes sagen: Ich denke jetzt nicht an den von Ihnen zitierten Fall, unter Anführungszeichen „Wiener Neustadt“, wo Sie an das Gewissen aller sozialistischen Lehrer und Schulmänner in diesem Land appellieren, um sich mit diesen, ich möchte sagen, Vorgangsweisen einverstanden zu erklären. Ich bin persönlich der Überzeugung, daß sich auch der Vizepräsident mit Ausstellungen an AHS für einverstanden erklärt, aber bitte, Sie können ihn selbst befragen. Bei gewissen Dingen muß man halt Toleranz üben. In der allgemeinen Nervosität werden Ausdrücke gebraucht, meine sehr verehrten Damen und Herren. wir machen das auch in den Ausschüssen mit. die man verschieden auslegen kann oder die einem nachher vielleicht auch ein bisserl leid tun. Ich bin zwar nicht der genannte Vizepräsident, aber mir passiert es auch manchesmal. Und was die Presse daraus macht, Herr Zimper, das müssen Sie am besten wissen, denn Sie haben ja auch aus vielen Dingen etwas gemacht, das dann im Grunde genommen ganz anders ausgesehen hat als es gemeint war. Ich bitte also, diese Dinge doch etwas sachlicher zu betrachten und bekenne mich dazu, daß wir für die Situation, die Sie gezeichnet haben, gemeinsam verantwortlich sind. Diesen Dingen müssen wir, wenn nicht als Künstler oder Ausübender, so doch als Funktionär mit Verständnis großes Augenmerk schenken. Es soll eine Diskussion für uns alle sein. Es ist die billigste Art, eine Person in Niederösterreich schuldig werden zu lassen. Ich glaube, der Inhalt ist zu bejahen, nur die Adresse wurde an den Falschen gerichtet. Nun lassen Sie mich doch zu einigen Punkten Stellung nehmen, die zwar nicht so attraktiv sind, und ich werde auch nicht versuchen, diese Dinge sehr heftig und lautstark zu untermalen, sondern möchte sie ernst zur Oberlegung stellen. Wir neigen heute dazu, immer zu besonderen Anlässen besondere Dinge besonders in den Vordergrund zu stellen. Schauen Sie, wir beachten gewisse Kunstdenkmäler der Vergangenheit oft nur dann, wenn gerade irgendein Anlaß besteht. Wir werden oft erst dann darauf aufmerksam - ich denke jetzt nicht nur an die Abgeordneten, sondern auch an die Bevölkerung -, wenn diese Dinge zu einem besonderen Anlaß von der Presse oder durch die Medien an und für sich, durch Großplakatierung oder aber bei Eröffnungen zur Kenntnis gebracht werden. Mich freut es daher, daß die verschiedenen Vorhaben des Kulturreferates hinsichtlich der Erhaltung, ich möchte fast sagen der Ausgrabung bzw. der Sichtbarmachung von Dingen in unserem Land durch die Budgetansätze gesichert sind. Ich weiß schon, Sie könnten mir entgegenhalten, mit 430.000 Schilling genauso wie 1974 wird man nicht allzuviel anfangen können, und bei Petronell wurden diese Ansätze von 440.000 auf 500.000 Schilling, also lediglich um 60.000 Schilling, erhöht. Ich glaube aber, wir müssen bedenken, daß nicht alle diese Ausgrabungen oder Freilegungen von der Kulturabteilung direkt durchgeführt werden, sondern daß wir hier hinsichtlich der Finanzierung und Auftragsgebung zwei Arten der Ausgrabungen unterscheiden müßten. Die eine Art, die im Auftrag der Kulturabteilung erfolgt, und die zweite Art, wo die Kulturabteilung subventioniert. Ich möchte jetzt nicht über die verschiedenen Zeiten einen Vortrag halten, ich möchte auch nicht auf die Besonderheiten der diversen Ausgrabungen oder die besonderen Funde eingehen. Sie werden wahrscheinlich gleich bemerken, warum ich dieses Thema gewählt habe. Ich möchte vielleicht nur die zwei Arten der Ausgrabungsdurchführung erwähnen. Es werden im Auftrag des Kulturreferates in Gars-Thunau und Böheimkirchen Ausgrabungen durchgeführt. Wir beteiligen uns aber an einer Menge anderer Ausgrabungen. Ich denke an Kaiserbrunn, Mödling, Stillfried, Pitten usw. Jetzt entsteht für uns eine Aufgabe, der wir in der Zukunft unser besonderes Augenmerk zuwenden müssen. Es ist die Erhaltung dieser Kulturstätten. Gerade unser Land ist auf Grund der historischen Begebenheiten und der Besiedelung mit derartigen Fundstätten, ich möchte fast sagen, bevorzugt. Ich glaube aber, daß auch hier die Forschung schon etwas andere Wag geht und selbst in der historischen Instandhaltung noch andere Aspekte hinzukommen. Ich weiß - und bin als Niederösterreicher stolz darauf -, daß wir nicht nur in Österreich, sondern auch international eine bedeutende Rolle spielen. Ich denke hierbei an verschiedene Stätten, wie in England, Dänemark, in der Bundesrepublik, aber auch in der Schweiz, wo ebenfalls gewisse Forschungsergebnisse, Restaurierungsergebnisse, international zur Kenntnis genommen werden. Wenn Sie mich nach dem Grund fragen, so glaube ich, daß dieser aus drei Komponenten besteht. Die eine Komponente ist die Grundlage, nämlich die historische Vergangenheit, die zweite, offen gestanden, die Förderung - inwieweit diese vom Land oder vom Bund erfolgt, sei hier unbestritten -, und last not least sind es die bedeutenden Historiker und Wissenschaftler, die wir hier in diesem Land haben. Wenn Sie die Fachliteratur lesen, werden Sie mir zustimmen. Ich erwähne das mit besonderem Stolz, weil ich ein Mistelbacher bin. Aber auch Univ.-Prof. Dr. Felgenhauer, Herr Hofrat Hampel und alle unsere Landesbeamten, die auf diesem Gebiet beschäftigt sind, sollen genannt werden. Jetzt beginnt aber die Schwierigkeit der Erhaltung der Funde. Wie einige der Anwesenden wissen, habe ich die Ehre, mit den Kollegen Rohrböck und Gindl im Vorstand eines Vereines zu sitzen, der sich mit diesen Gegebenheiten eben beschäftigt. Es passiert, daß auf einmal zu den damals wohl groß genug befundenen Depoträumen und Restaurierungswerkstätten 3-5-t-Lastautos voll mit Funden kommen und dort abgeladen werden. Man fragt sich, was mit diesen wertvollen Dingen geschehen soll. Ich glaube, hier müßten wir ebenfalls einsetzen, um die Funde zu erhalten, zu restaurieren oder wiederzugestalten und in räumlicher, aber auch in personeller Hinsicht den genannten Aspekten Rechnung zu tragen. Zu den neuen Forschungseinrichtungen. Ich habe gelesen oder gehört, daß die Absicht besteht, in Petronell ein Römerhaus zu errichten. Ich weiß über die Problematik Bescheid, daß nämlich solche Neuanlagen wissenschaftlich sehr gut durchdacht werden müssen, bevor sie errichtet werden können. Auf der anderen Seite beweist uns das Freilichtmuseum in Aspang an der Zaya, daß hier bei wissenschaftlicher Durchleuchtung auch etwas Gutes - ich möchte jetzt den Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr, also die wirtschaftliche Belebung, nicht nennen - entstehen kann. In diesem Zusammenhang, glaube ich, müßte man neben der Finanzierung bzw. Zurverfügungstellung von Räumen, Freiplätzen sowie des Personals auch an die technologische Forschungsarbeit denken. Ich darf nur als Beispiel nennen: In Aspang an der Zaya hat im Jahr 1974 das Fladenbrotbacken nach wissenschaftlichen Forschungen, wie es seinerzeit gebräuchlich war, begonnen. Man beabsichtigt auch, das Verfahren mit den damaligen technischen Einrichtungen und Möglichkeiten dort technologisch zu demonstrieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun vielleicht ein kleiner Sprung in die Jetztzeit. Ich habe eingangs erwähnt, daß wir gerade im Kapitel 3 auch den wissenschaftlichen Dingen etwas unser Augenmerk schenken müssen. Es wird für das Zusammenleben der Menschen in Zukunft sehr entscheidend sein, wie die verschiedenen Institute - Gott sei Dank sind auf niederösterreichischem Boden bedeutende Institute - arbeiten und was sie erarbeiten werden. Ich brauche hier ebenfalls nicht auf die Aufgabenstellungen eingehen. Ich denke an das Institut für Biologie in Seibersdorf, das sich mit seinen modernen Geräten und Instrumenten hinsichtlich der Zielrichtung einen sehr breiten Bogen gespannt hat; von der Untersuchung der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf den Menschen bis, wie ich zuletzt gelesen habe, sogar zur Erforschung der vielen Spielarten der rheumatischen Erkrankungen. Ich möchte fast sagen, das klingt etwas medizinisch. Wir ersparen den Menschen viel, Herr Landesrat Bierbaum, wenn die Krankheitsursachen rasch gefunden werden, so daß diese von ihren rheumatischen Erkrankungen geheilt werden können. Aber auch volkswirtschaftlich haben diese Arbeiten, vor allem in bezug auf das Zusammenleben der Menschen, eine sehr große Bedeutung. International gesehen, ist natürlich das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse in Laxenburg besonders zu beachten. Es sagt zwar wenig, wenn man hört, daß bis Mitte 1974 dort allein Aufträge im Werte von 46 Millionen Schilling vergeben wurden. Wir wissen, daß hier der Rund mit 60% und das Land Wien bzw. das Land Niederösterreich mit je 30% an der Kostenaufbringung beteiligt sind, und es war ein langer Weg von der Rede des damaligen amerikanischen Präsidenten Johnson im Jahre 1967 bis zur Entscheidung im Jahre 1972. Wir wissen auch, daß es eine sehr große internationale Konkurrenz gab. Noch in den letzten Monaten haben sich vor allem England und Frankreich um dieses Institut bemüht, und es war eine besondere Verhandlung am Ursprungsort des Gedankens notwendig. Frau Minister Firnberg hat in New York durch Verhandlungen mit den betreffenden Stellen sozusagen den Grundstein gelegt, daß Laxenburg, daß Niederösterreich, und wenn Sie wollen Österreich, für dieses Institut als Standort gewählt wurde. Dazu muß ich sagen: Erkennen wir doch heute schon die Bedeutung dieser Arbeiten neben dem Umstand, daß Laxenburg das Zentrum eines Netzes von Forschungsinstituten werden soll, die über die ganze Welt verstreut sind. Auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Forschungen sind sehr bedeutend. Die systematischen Untersuchungen über Wertkompensationen, Unsicherheitsfaktoren, dynamische Wechselwirkung und anderes mehr werden das Zusammenleben der Menschen beeinflussen. Daneben natürlich auch die verschiedenen Projekte der angewandten Forschung für die Energiesysteme, Regionalentwicklung und biologisch medizinische Systeme. Das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse hat man bei einer Konferenz in New York und Moskau als Experiment der internationalen Zusammenarbeit bezeichnet. Möge das Experiment dieser internationalen Zusammenarbeit positiv gedeihen. Ich glaube, das wünschen wir Österreicher und Niederösterreicher uns besonders. Ich darf an die Worte des Herrn Abg. Wallner anknüpfen. Auch ich bin seiner Meinung: Man soll jenen danken, denen Dank gebührt. Es wäre vielleicht auch hier angebracht, nicht nur gegen den Bund zu polemisieren, sondern diesem für die Aufwertung Niederösterreichs durch dieses Institut auch einmal ein Dankeschön zu sagen. Und nun zum Schluß. Ein besonderes Anliegen hinsichtlich der Erhaltung der verschiedenen Dinge, die man heute vielleicht nicht mehr als Gebrauchsgegenstände oder als Gebrauchsakten verwenden kann, ist unser Landesarchiv. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich, daß wir uns im Jahre 1969 im Rahmen des Finanzkontrollausschusses die Archivräume angesehen haben. Ich darf jetzt niemanden auf der Galerie ansprechen, da ich einen gestrengen Präsidenten hinter mir sitzen habe. Der Finanzkontrollausschuß stellte fest, daß das Archiv wegen Raummangels infolge der Obernahme neu anfallenden Archivmaterials seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Es wurde auch festgestellt, daß Wien, Vorarlberg und Burgenland bereits neue Archivbauten errichtet haben und Oberösterreich und Salzburg damals im Jahre 1969 vor der Errichtung von Archivneubauten standen. Zum Schluß heißt es in diesem Bericht: „Die Abteilung III/3 hat seit Jahren immer wieder auf das dringend zu lösende Raumproblem des Archivs hingewiesen und zwecks geeigneter Unterbringung der Archivbestände außer der Sanierung der in den Amtsgebäuden Teinfaltstraße 8 und Herrengase 11 für Archivzwecke vorgesehenen Räumlichkeiten den Bau eines Zentraldepots angeregt.“ Nun stellt sich die Frage, wie ist die Situation heute? Allein der Umstand, daß in anderen Bundesländern dieses Problem vorläufig gelöst erscheint, ist uns eine Verpflichtung zur Durchleuchtung. Ich will jetzt nicht das zuständige Bundesgesetz aus dem Jahre 1923 zitieren, da ich sonst meine Zeit überschreiten würde. Aber auch hier wird uns ein Gesetzesauftrag gegeben. Dieser hat zwar dazu geführt, daß wir die Archivräume in der Herrengasse 11 und 13 und auch in der Teinfaltstraße 8 baulich saniert und die Neueinrichtung abgeschlossen haben. So weit, so gut. Ist aber dieser Raum ausreichend? Hat sich die Situation geändert, daß wir trotz der damaligen Feststellungen kein Zentraldepot brauchen? Gestatten Sie mir, noch auf einige Umstände hinzuweisen. Die Bezirkshauptmannschaften leiden in dieser Hinsicht ebenfalls unter Raumnot. Zugegeben. Aber auch das Landesarchiv kann die älteren Bestände der Bezirkshauptmannschaften leider nicht übernehmen, und derartige Ansuchen mußten bis jetzt immer negativ beschieden werden. Die Bestände der Außendepots. Was geschieht mit ihnen? Ich denke an die Bestände der Gebietsbauämter, der Personalabteilung, ja es war sogar seit dem Jahre 1955 noch nicht möglich, aus dem Wiener Staatsarchiv Bestände von verschiedenen Gerichtsbezirken, die nach dem Gebietsabtrennungsgesetz 1954 in das Eigentum des Landes Niederösterreich übergegangen sind, zu übernehmen. Eine neue Situation ergibt sich - der Herr Kollege Buchinger kennt sie auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit vielleicht noch besser als ich - durch die Umstellung bei den Vermessungsämtern auf transparente Katastralmappen. Wie mir von Berufskollegen berichtet wurde, hat das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die alten Feldmappen angeboten, die für sämtliche topographischen und landeskundlichen Forschungen sehr wichtig wären. Die Vermessungsämter leiden wie alle anderen Ämter ebenfalls unter Raumnot. Von zuständiger Seite wurde erklärt, daß man in einzelnen Vermessungsämtern wogen Platzmangels eben diese Feldmappen vernichten müßte. Im Jahre 1969 hat sich bei der Kontrolle folgendes ergeben: Man hat damals die Mikroverfilmung als letzten Schrei sozusagen als den Stein des Weisen bezeichnet. Internationale Erfahrungen zeigen jetzt, daß die Mikroverfilmung, also die Verfilmung von Akten und ihre Rückkopierung, teurer kommt als die Zurverfügungstellung von geeigneten Räumlichkeiten. Das wurde mir von Fachleuten erklärt, die mit diesen Dingen sehr viel zu tun haben, und ich würde bitten, daß sich auch die Zuständigen mit Fachleuten darüber besprechen. Da dieses Problem für das Land Niederösterreich, aber auch für die Wissenschaft und Forschung und damit auch für die Kultur von großer Bedeutung ist, erlaube ich mir, einen Resolutionsantrag zu stellen: Resolutionsantrag zur Gruppe 3 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, Landtagszahl 12. Die Archivbestände des Landes sind unzulänglich untergebracht. Die hierfür verwendeten Räumlichkeiten sind zum Teil nicht geeignet, wie zum Beispiel in der Herrengasse 14, Bankgasse 2 oder Muthgasse, und fehlen zum überwiegenden Teil überhaupt, so daß gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Übernahme neu anfallenden Archivmaterials gar nicht nachgekommen werden kann. Die Errichtung eines Zentraldepots ist daher unumgänglich notwendig, damit die in den Außendepots gelagerten Archivalien unter Bedachtnahme auf die ständig anwachsenden Bestände der Verwaltungs- und Gerichtsstellen untergebracht werden können. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, Vorsorge zu treffen, daß die vorhandenen Archivbestände in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht und neu anfallende Archivalien übernommen und ordnungsgemäß aufbewahrt werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Behandlung der Gruppe 3 wurde sowohl umfassend über alle wissenschaftlichen Arbeiten als auch über die kulturellen Bestände diskutiert. Hier zieht sich ein breiter Bogen von der Erwachsenenbildung oder überhaupt von der Weiterbildung des Menschen nach der Pflichtschule bis zur Freilegung von bestimmten historischen Werten und Erhaltung und Instandsetzung historischer Werke. Ich glaube auch, daß es sehr notwendig ist, das Verständnis der Menschen für die kulturellen Einrichtungen zu wecken, um ihnen klarzumachen, daß hier eine geistige Wertschöpfung vorhanden ist. Ich bin der Meinung, daß den Menschen neben den materiellen Werten vor allem das Kulturverständnis und das Kulturempfinden Inhalt und Lebensglück bieten. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zum Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Grünzweig. Ich erteile es ihm. Landesrat GRÜNZWEIG: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! An und für sich habe ich mich darauf eingestellt gehabt, auf die mehr oder minder erfrischende Art, die der Herr Abg. Zimper zunächst an den Tag gelegt hat, einzugehen und darüber zu reden, wie es sich mit der Kulturpolitik in Niederösterreich verhält und ob tatsächlich der absurde Gedanke auf die Spitze getrieben werden kann, daß das Ganze von einem Mann abhängt. Denn dann müßte eigentlich auch alles, was an Rühmenswertem hier geschieht, auf diesen einen Mann zugespitzt werden, was ich aber überhaupt nicht für mich in Anspruch nehmen will. Ich bin nur ein Teil eines großen Betriebes und hoffe, daß ich meinen Teil dazu beigetragen habe und noch beitragen kann, um das, was wir als niederösterreichische Kulturlandschaft bezeichnen, wirklich lebendig zu erhalten und den Menschen in diesem Land das Leben lebenswerter zu machen. Es ist mein Grundsatz, meine Damen und Herren, daß ich die unangenehmen, wenn Sie wollen, die schmutzigen Dinge am Beginn mache, damit ich sie hinter mir habe. Nun habe ich eine solche Aufgabe vor mir, und wer mich kennt, weiß, daß ich alles andere als Vergnügen daran habe. In der Politik muß man für die Öffentlichkeitsarbeit aufgeschlossen sein und sich immer wieder auch der Presse zur Verfügung stellen, den Journalisten. Ich habe das immer so gehalten und habe, seitdem ich politischer Funktionär bin, eigentlich nur zwei Ausnahmen gemacht: eine dieser Ausnahmen war der Journalist Zimper, weil er nach meinem Dafürhalten - das ist Geschmackssache - die moralische Qualifikation eines Journalisten nicht gehabt hat. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Buchinger: So herunterkanzeln braucht man ihn auch nicht! - Unruhe bei der SPÖ. - Abg. Blabolil: Es ist ungeheuerlich, wenn man sich in seiner Jungfernrede so benimmt!) Nun ist es, meine Damen und Herren, in der Politik allerdings so, daß man sich als Funktionär seinen politischen Gegner und Gesprächspartner nicht aussuchen kann, und ich nehme also zur Kenntnis, daß der Herr Abg. Zimper von diesem Pult aus so ungeheuerliche absurde Dinge behauptet hat, die nicht unwidersprochen bleiben können und einfach nicht im Raum stehen bleiben dürfen. (Abg. Dr. Bernau: Das bat er ja verlangt!) Es ist selbstverständlich das Recht eines freien Abgeordneten, frei zu sprechen, und wir sind wirklich nicht angerührt, nicht wehleidig, und, was meine Person und die Kritik an meinem Wirken in dem Hause betrifft, absolut jeder Kritik und jeder Diskussion offen. Das möchte ich hier klarstellen. Wenn es aber darum geht, meine Damen und Herren, hier die Ehre eines Dritten in den Schmutz zu ziehen, dann werden Sie mich zur Stelle finden, und ich muß im Zusammenhang mit den Andeutungen - mehr war es ja nicht -, die hier im Zusammenhang mit den Vorgängen am Musischpädagogischen Realgymnasium in Wiener Neustadt gemacht wurden, einiges klarstellen. Da es ein anhängiger Fall ist, darf und will ich darüber hier nicht ausführlich berichten, obwohl ja der Sachverhalt aus den verschiedenen Zeitungen bekannt ist. Es geht aber darum, daß ein hochverdienter Schulmann, der Vizepräsident des Landesschulrates und Direktor des Musischpädagogischen Realgymnasiums, hier mit allen Mitteln, mit allen Mitteln verfolgt und auf ihn eine politische Hexenjagd veranstaltet wird. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Genau! Die Wiener Neustädter Zeitung!) Und da, meine Damen und Herren, werden Sie uns auf der Bühne finden und bei solchen Methoden unsere Gegnerschaft zur Kenntnis nehmen müssen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Kopfjagd!) Es ist bekannt, daß die Zeitung, die diese Art der Berichterstattung gepflogen hat, gerichtlich beschlagnahmt worden ist. Es ist auch bekannt, daß sich sowohl die Personalvertretung des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums, also die gesamte Lehrerschaft, als auch die Studentenvertretung von dieser Art distanziert. Und jetzt möchte ich doch wissen, wenn ich immer wieder als zuständiger Landesrat angeredet werde, wer in dem Haus für diese Dinge zuständig ist. Der Herr Direktor des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums hat nicht nur in seiner Schule die erforderlichen Maßnahmen getroffen, das heißt, er hat dafür gesorgt, daß diese inkriminierte Sache abgestellt worden ist, sondern die Angelegenheit auch dem zuständigen Landesschulrat als Schulbehörde gemeldet. Ich frage nun, was tut denn der Herr Landeshauptmann als Präsident des Landesschulrates? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Gar nichts!) Sie bringen die Dinge in dieses Haus, um einen Menschen zu diskriminieren, herabzusetzen. Erwarten Sie von uns, daß Sie auf Grund von Äußerungen, die Sie dem Herrn Vizepräsidenten unterstellen, unterschieben, zur Sache eine Stellungnahme bekommen? Das, was von der Pietät gesagt wurde, stammt doch von Ihnen (Abg. Zimper: Machen Sie mich für alles verantwortlich?), und wir haben es nicht verbürgt. Machen Sie sich das mit dem Herrn Vizepräsidenten aus, denn das können wir hier doch gar nicht beantworten. (Abg. Zimper: Für Veröffentlichungen in der Kommunistenzeitung bin ich nicht zuständig! - Große Unruhe bei der SPÖ. Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Auf das haben wir in diesem Hause gewartet: Der Geist der Wiener Neustädter Zeitung! - ZWEITER PRÄSIDENT BINDER gibt das Glockenzeichen: Herr Landesrat Grünzweig ist beim Wort, bitte. - Abg. Anzenberger: Warum sich der Czettel so aufregt? - Abg. Zimper: Wollen Sie es vom Tonband haben? - Abg. Kosler: Nein, von der Volksstimme! - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das können Sie in Wiener Neustadt aufführen!) Ich darf nun auf die übrigen Debattenbeiträge zur Gruppe 3 eingehen, weil ich glaube, daß damit der Sachverhalt von hier aus klargestellt ist und der Verlauf des Verfahrens ja noch zeigen wird, wer recht hat und wo die wahren Urheber der ganzen Affäre sind. Es hat der Herr Abg. Wiesmayr - ich komme nun wiederum auf jene Dinge zurück, wo ich also angesprochen wurde bzw. wo eine Auskunft erforderlich ist - in der Frage einer zusätzlichen Ausstellung für das Jahr 1976 im Stift Melk interpelliert und von einer kleinen Ausstellung gesprochen, die dort im Zusammenhang mit dem Babenbergerjahr stattfinden soll. Mir ist das Anliegen ja bekannt. Wir werden uns die Dinge natürlich anschauen, es wird aber nicht möglich sein, daß wir die Landesausstellung in Lilienfeld in irgendeiner Form konkurrenzieren. Wenn eine solche Lösung, ein solcher Weg möglich ist, dann ist das Kulturreferat sicher sehr gerne bereit, dem Anlaß gemeinsam mit dem Stift Melk auch in dieser Form Rechnung zu tragen. Ich möchte auch auf ein Ersuchen des Herrn Landesfinanzreferenten Bezug nehmen, wo er von der Subventionierung der Tonkünstler gesprochen hat. Obgleich ich es eigentlich schon wiederholt getan habe, darf ich dem Hohen Haus vielleicht noch folgende Zahlen unterbreiten, die ich dem Kunstbericht des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst 1973 entnehme, wo die Subventionen für die Orchester enthalten sind. Hierin heißt es für das Jahr 1973: Wiener Symphoniker 7,6 Millionen Schilling, Philharmoniker 8,64 Millionen Schilling, Wiener Kammerorchester 90.000 Schilling, Niederösterreichisches Tonkünstlerorchester 3,720.000 Schilling. Nun darf ich Sie bitten, die folgenden Zahlen zu beachten: Das Bruckner Orchester in Linz 630.000 Schilling, das Mozarteum Orchester in Salzburg 700.000 Schilling, das Grazer Philharmonische Orchester 630.000 Schilling und das Innsbrucker Symphonieorchester 315.000 Schilling. Hier liegen die Probleme; alle diese letztgenannten Orchester erhalten durch den Bund eigentlich Minimalbeträge an Unterstützung. Der Beitrag des Landes Oberösterreich zum Bruckner Orchester ist höher als der, den das Land Niederösterreich dem Tonkünstlerorchester gibt, obwohl die Bundessubvention nur eine geringe Dimension hat. Jetzt werden Sie verstehen, daß ich, nachdem ich gerade diese Frage, immer wieder durch den Landtag initiiert, bei der Kulturreferentenkonferenz wiederholt zur Debatte gebracht habe, in dem Kreis der Kulturreferenten wenig Gegenliebe gefunden habe. Hier wird natürlich gesagt, na höre, wir haben überhaupt nichts dagegen, wenn ihr mehr bekommt, aber zuerst müssen unsere Subventionen in die Relation des Niederösterreichischen Tonkünstlerorchesters gebracht werden. Hierin liegt die eigentliche Problematik. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege, ich habe auch nicht kritisiert, ich habe mir gesagt, ich neide niemandem etwas, aber vielleicht bekommen wir doch ein bißchen mehr!) Ja, ich stelle es ja nur sachlich fest und bin also gerne bereit, gemeinsam mit allen jenen, die sich zur Verfügung stellen - auch der Finanzreferent selbstverständlich -, mich zu bemühen, daß dieser Subventionsansatz nicht versteinert (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Jawohl, das ist das Problem. Daß er nicht versteinert, darum ist es mir gegangen!), weil er in den letzten drei Jahren immer gleichgeblieben ist. Hier werden wir uns also, wie gesagt, gemeinsam bemühen, unter diesen schwierigen Umständen doch eine Erhöhung zu erreichen. Herr Prof. Abg. Wallner hat die ganze Kulturszenerie in seinen Ausführungen nicht nur gestreift, sondern zum Teil sehr gründlich, wie das seine Art ist, und mit hoher Rhetorik behandelt. Es ist mir ganz unmöglich, auf alle Probleme einzugehen. Zur Theaterfrage muß ich allerdings Stellung nehmen, weil das zur Zeit ja unser gemeinsames Hauptproblem ist. Bitte, verlangen Sie von mir nicht, authentisch zu machen und nachzuprüfen, ob die Meldungen, die dem Kulturreferat in bezug auf die Frequenz der Theater zugehen, richtig sind oder nicht. Wenn das nun so deutlich in den Raum gestellt wird, werde ich versuchen, hier die Dinge klarzustellen. Ich werde also darauf Bezug nehmen und verlangen, daß wir doch eine Klärung dieser Frage bekommen. Sie haben gesagt, vor zwei Jahren seien die Verhandlungen zur Bildung einer Theatergemeinschaft deswegen abgebrochen worden, weil erstens ein Defizit von 6 Millionen Schilling vorlag und zweitens die Belastungen noch nicht klar abzuschätzen waren. Nun, Herr Bürgermeister, Herr Abgeordneter, möchte ich dazu schon bemerken, daß die Unterlagen, die für die Beurteilung der finanziellen Situation maßgeblich waren, ja von den beiden Städten, von der Stadt Baden und von der Stadt St. Pölten, erarbeitet worden sind. Nur hätte ich gewünscht, daß sie für ausreichend befunden worden wären, um die Situation entsprechend beurteilen zu können. Es ist klar, daß man auf dem Theatersektor die Belastungen für die Zukunft nie hundertprozentig abschätzen kann, denn hier geschieht jedes Jahr einiges, womit man nicht rechnen kann, das wissen Sie ja genauso gut wie ich. Und wegen der fehlenden 6 Millionen Schilling: Sie wissen, daß das Kulturreferat bzw. der Finanzreferent bereit war, für eine gemeinsame Lösung einen nicht unerheblichen Zuschuß zu leisten. Diese 6 Millionen Schilling hätten sich nicht unwesentlich verringert. Man ist dann leider auseinandergegangen. Ich habe in einem Gespräch schon einmal versucht, Sie zu animieren, wenn Sie in den Landtag kommen und für. die Kulturpolitik dieses Landes Mitverantwortung tragen, den Einstand mitzubringen, Herr Bürgermeister, daß sich das Stadttheater nun doch mit St. Pölten arrangiert, damit wir die Probleme etwas besser lösen können, als dies zur Zeit möglich ist. (Abg. Wallner: Nicht mit einer Kapitulation, Herr Landesrat! - Abg. Kellner: Das ist ja fast schon eine Unterwerfung!) Ja, sicher, man wird also die Gespräche, so hoffe ich, in nächster Zeit wieder aufnehmen. Ich stalle mich sehr gerne zur Verfügung. Daß es notwendig ist, ein Zusammengehen zu erreichen, darüber sind sich, glaube ich, die Damen und Herren des Hohen Hauses im klaren. Über die Begrenzung der Anzahl der Sommerspielorte sind wir uns ja einig; man kann sie nicht willkürlich erhöhen, wobei ich aber anderseits einer Versteinerung auch nicht das Wort reden kann. Wenn es jetzt da und dort potente neue Aufnahmewerber gibt, die durch ihre Leistung, aber auch ihre Trägerschaft bewiesen haben, daß sie imstande sind, tatsächlich attraktives Sommertheater zu bieten, so glaube ich, wird man sich damit zu beschäftigen haben. Einen solchen Fall haben wir in der Zwischenzeit erledigt, und ich denke, zu viele wird es wohl nicht geben. Ich gebe Ihnen aber vollkommen recht, daß man nicht planlos, daß man nicht ziellos vorgehen kann, weil man dadurch die bestehenden Standorte sehr entwertet. Ich würde sehr bitten, Herr Professor, die Anregung, daß es zu einer Förderung der wissenschaftlichen Eigenständigkeit innerhalb der Beamtenschaft des Kulturreferates kommen soll, mir gegenüber - von mir aus unter vier Augen - gelegentlich zu präzisieren, damit wir die Dinge absprechen können. Sie wissen ja, daß die Zuständigkeit in personeller Angelegenheit woanders liegt. Der Herr Landeshauptmann ist ja Personalreferent, die führenden Positionen in den Abteilungen usw. sind ja besetzt, und ich maße mir nicht an, hier irgend etwas zu entscheiden, was nicht in meine Kompetenz fällt. Ich glaube, das muß man sich auch von dieser Seite überlegen. Den Appell des Kollegen Stangl, daß es endlich zur Errichtung eines Zentraldepots kommen möge, würde ich von der Sache her sehr unterstreichen. Sie wissen, daß wir schon vor zwei Jahren nach Linz und nach Salzburg gefahren sind und uns die vorbildlichen Einrichtungen, die es dort gibt, angesehen haben. Ich muß sagen, es ist großartig, wie dort diese Fragen gelöst wurden. Niederösterreich ist hier noch etwas zurück. Die Notwendigkeiten wachsen uns fast über den Kopf, und wir sind in vielen Dingen im Verzug. Ich mochte also sehr ersuchen, daß das Finanzreferat gemeinsam mit der Gebäudeverwaltung in nächster Zeit aktiv wird, um diese Frage einer positiven Lösung zuzuführen. Nur noch ein paar Sätze, meine Damen und Herren, über die wichtigsten Vorhaben. Es ist ja so viel gesagt worden, daß ich das absolut nicht ergänzen und nicht kommentieren möchte. Für die Vorbereitung der Landesausstellung im Stift Altenburg sind alle Weichen gestellt. Wir hoffen, daß wir im nächsten Jahr Mitte Mai mit den Arbeiten beginnen können. Auch die Fragen der Werbung sind nun schon geklärt, was ja bei solchen Veranstaltungen eines der wichtigsten Probleme ist. Auch für das Jahr 1976 läuft alles planmäßig. Diesbezüglich hat der Herr Professor Wallner etwas gesagt, was ich durchaus unterstreiche. Ich darf bitten - er hat von der Anpassung des Tempos gesprochen -, doch zu bedenken, daß diese Walle, diese Ausstellungsserie, mit 1976 abschließt. Es ist uns schon klar, daß das Kulturreferat mit dem vorhandenen Personal nicht ;zu sehr überlastet werden kann, denn diese Riesenausstellungen gehen, personell gesehen, weit über die Kräfte des Kulturreferates hinaus. Bisher war es, Gott sei Dank, möglich, in allen Bereichen, vor allem in der Wissenschaft, erstklassige Mitarbeiter zu finden, um diese Ausstellungen, auch in wissenschaftlicher Hinsicht zu fundieren und unbestritten zu machen. Daß es dann aber wiederum einer schöpferischen Pause bedarf, um die Dinge zu regenerieren und sie reifen zu lassen, ist klar, und zwar auch deswegen, weil ja eine Reihe von Städten ähnliche Absichten haben. Daher muß schon aus Termingründen Platz gemacht werden, damit sich hier auch andere große Ausstellungsträger einschalten können. Im kommenden Jahr wird es in Langenzersdorf eine Ausstellung über Anton Hanak anläßlich seines 100. Geburtstages geben mit einer ganzen Reihe von verschiedenen Veranstaltungen. Eine sehr interessante Sache, nämlich das Freimaurermuseum, wird zu Ostern in Rosenau eröffnet. Ich möchte mit aller Anerkennung die Stadtgemeinde Zwettl erwähnen. Hier ist ein Problem, das dem Landtag vor Zeiten sehr große Sorgen bereitet hat, in beispielhafter Form gelöst worden. Das großartige Seminarzentrum soll als internationale Attraktion ein Freimaurer-Museum bekommen, was vom Standpunkt des Fremdenverkehrs in diesem Gebiet sicherlich nicht uninteressant ist. Zum Jahr des Denkmalschutzes wurde hier schon Verschiedenes bemerkt. Im Mittelpunkt - der Schwerpunkt dieses Jahres - wird selbstverständlich Krems stehen mit dem Symposium. Die Stadt Krems wurde ja dafür vom Europarat ausgewählt. Eine Ausstellung über Denkmalpflege und Althaussanierung soll ebenfalls in Krems stattfinden. Darüber hinaus ist geplant, aus diesem Anlaß eine Broschüre herauszugeben. Eine ganze Reihe von Großprojekten auf dem Gebiete der Renovierung von Denkmälern wurde zum Teil schon aufgezählt, zum Teil könnte ich sie ergänzen. Sie erfordern aber eine ungeheure Anspannung der für die Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel. Es wird, Herr Landesfinanzreferent - das möchte ich betonen -, nicht möglich sein, alle diese Notwendigkeiten mit diesen Mitteln auch nur einigermaßen zu erfüllen. Vielleicht ist es aber doch möglich, im Laufe des nächsten Jahres in einem Nachtrag hier noch etwas zu tun. Das Land Oberösterreich hat aus diesem Anlaß eine separate Budgetpbst ins Budget aufgenommen. Vielleicht könnte auch noch von uns eine solche Aktion gesetzt werden. Wir haben eine Aktion - sie ist bereits eingeleitet und zum Teil auch schon durchgeführt - zur Restaurierung von Kleindenkmälern vor. Das anonyme Denkmalgut soll also im Jahr des Denkmalschutzes in besonderem Maße berücksichtigt werden. Was den Prioritätenkatalog, Herr Professor Wallner, anbelangt, dieser ist ein jahrelanger Wunsch des Kulturreferates. Nur zur Klarstellung: Im Kulturreferat gibt es keinen einzigen Beamten, der das machen könnte. Es ist nicht Sache des Landeskulturreferates (Abg. Wallner: Denkmalamt!), weil wir keine Kompetenz und aus dem Grund auch kein Personal haben. Ich weiß genau, daß man im Denkmalamt einen solchen Katalog schon seit einer Reihe von Jahren erarbeitet, kann aber nicht sagen, wie weit man damit gekommen ist. Ich möchte das also zum Anlaß nehmen, um es wieder zu urgieren. Derzeit ist der Denkmalschutz in Vollziehung und Gesetzgebung Bundessache. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß es zwischen Bund und Ländern eine Auseinandersetzung gibt, bei der die Länder als Kompromißlösung zumindest die Kompetenz in der mittelbaren Bundesverwaltung beantragt haben. Diese Forderung ist zur Zeit noch offen. Davon aber nicht erfaßt wird die Kompetenz der Denkmalpflege, die ja privatrechtlicher Natur ist, wodurch das Land berechtigt ist, auf diesem Gebiet beliebig viel - also nach seinen Kräften - zu tun. Es ist selbstverständlich, daß der Bund und die Gemeinden, aber auch die Privaten dazu heranzuziehen sind. Abschließend nur noch zwei Sätze über die Schallaburg. Diese wurde heute ebenfalls sehr ausführlich besprochen und gewürdigt und das, was hier geschehen ist, sehr breit dargestellt. Zunächst ist richtig, daß eine Entscheidung über die Trägerschaft fehlt, was eine wichtige Grundlage ist. Es wurde schon erwähnt, daß man ein Kuratorium im Auge hat, eine Geschäftsführung, die wendig genug ist, um die Dinge möglichst unbeamtet zur Durchführung zu bringen. Das ist, glaube ich, für ein solches Unternehmen von besonderer Bedeutung. Neben dem kurzfristigen Konzept, das schon vorhanden ist, und uns instand setzt, das nächste Jahr vollständig auszufüllen, so daß die Schallaburg für die Besucher nicht nur offensteht, sondern auch sehr attraktiv sein wird, ist auch ein langfristiges Konzept in Ausarbeitung. Es hat sich in der letzten Sitzung auch der Kultursenat damit beschäftigt. Die dafür vorliegenden Vorschläge gehen in die Dutzende. Es ist erfreulich festzustellen, wie groß das Interesse ist. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir müssen alles tun, um die Attraktivität der Schallaburg auch in Hinkunft als niederösterreichisches Kulturzentrum zu gewährleisten, denn nur dann hoben sich die ungeheuren Summen, die der Landtag zur Verfügung gestellt hat, wirklich gelohnt und sind zu verantworten. Die Schallaburg hat über das Materielle und das Kulturelle hinaus auch symbolischen Charakter. Es ist Zeichen eines Gesinnungswandels, einer nicht nur platonischen Hinwendung zum Kulturellen, sondern des Bewußtseins, daß die Erhaltung unserer Kulturschätze, ihre Belebung und Konsumation den Einsatz ganz enormer Mittel erfordert. Als Kulturreferent wünsche ich mir, daß dieser Geist, der für die Beschlüsse zum Projekt Schallaburg Pate gestanden ist, im Landtag und darüber hinaus in der Bevölkerung Niederösterreichs lebendig bleibt, damit die Bemühungen zur kulturellen Aufschließung dieses Landes weiterhin auf fruchtbaren Boden fallen. (Beifall bei der SPÖ, und einigen Abgeordneten der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 3, Kulturwesen, sowie die Resolutionsanträge der Abg. Wallner und Stangl. Ich lasse zunächst über die Gruppe selbst und zum Schluß über die zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsanträge abstimmen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 3, Kulturwesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag zu stellen. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 3, Kulturwesen, mit Einnahmen im ordentlichen Teil von 3,545.000 Schilling und Ausgaben von 116,114.000 Schilling sowie Ausgaben im außerordentlichen Teil von 3,625.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER (nach Abstimmung über die Gruppe 3, Kulturwesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Resolutionsanträge. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Wallner, betreffend Tagungs- und Arbeitseinrichtungen für Kulturschaffende und wissenschaftlich Tätige im Lande Niederösterreich): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Stangl, betreffend die Unterbringung der Archivbestände und neu anfallender Archivalien in geeigneten Räumlichkeiten): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Reischer, zur Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag zu berichten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, sieht ordentliche Ausgaben von 947,532.000 Schilling vor, die Einnahmen betragen 767,492.000 Schilling. Das Nettoerfordernis beträgt daher 180,040.000 Schilling. In dieser Gruppe sind Ausgaben und Einnahmen für Sozialhilfe, sonstige Wohlfahrts- und Fürsorgemaßnahmen, Einrichtungen des Fürsorgewesens, Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Jugendhilfe und Fürsorgeerziehung vorgesehen. Der prozentuelle Anteil am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 8,54%. Die Ausgabenkreditsumme erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rund 461,5 Millionen Schilling. Hiervon entfallen rund 84,5 Millionen Schilling auf den Personalaufwand und rund 377 Millionen Schilling auf den Sachaufwand. Die annähernde Verdoppelung des bisherigen Ausgabenvolumens der Gruppe 4 ist auf die gesetzliche Neuordnung des Sozialhilferechtes in Niederösterreich zurückzuführen. Der größte Teil der Ausgaben entfallt auf den neuen Abschnitt Sozialhilfe. Im Abschnitt Einrichtungen des Fürsorgewesens wurden die auf Grund des Nö. Sozialhilfegesetzes auf das Land übergegangenen 34 Altersheime aufgenommen. Die Einnahmenseite dieser Gruppe zeigt eine Erhöhung von rund 469,3 Millionen Schilling. Der Hauptteil der Einnahmen dieser Gruppe ergibt sich im Abschnitt Sozialhilfe, wo nach den Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes Hilfsempfänger, Wohnsitzgemeinde und schließlich alle Gemeinden nach Maßgabe ihrer Finanzkraft Ersätze bzw. Beiträge an das Land zu leisten haben. Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von 134,063.000 Schilling bei Einnahmen von 63,506.000 Schilling vorgesehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als erste Rednerin dieser Gruppe 4 ist die Frau Abg. Tribaumer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. TRIBAUMER: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn man die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, des Voranschlages für das Jahr 1975 einer näheren Betrachtung unterziehen will und versucht, nun Vergleiche mit dem Voranschlag 1974 durchzuführen, so ergeben sich einige Schwierigkeiten. Die Begründung liegt darin, daß der Niederösterreichische Landtag in seiner Sitzung vom 21. Februar dieses Jahres ein modernes, umfassendes Sozialhilfegesetz beschlossen hat, dessen Auswirkungen im Budget 1975 den Niederschlag finden werden, und zwar erstmals in zwei verschiedenen Referaten. In der Gruppe 0 unter dem Abschnitt 03 Bezirkshauptmannschaften, wo das Verwaltungspersonal der ehemaligen Bezirksfürsorgeverbände zu finden ist, und in der üblichen Gruppe 4, wo die Heime und das Heimpersonal budgetmäßig geführt werden. Wenn man die Stenographischen Protokolle der letzten Jahre zum Budget der Gruppe 4 nachliest, so kann man feststellen, daß sich beide Parteien in diesem Hohen Hause schon immer mit dem alten Problem beschäftigt und festgestellt haben, daß die Betreuung von alten Menschen ein vorrangiges Anliegen von uns allen ist. Warum vorrangig, meine Damen und Herren? Weil die Zahl der alten Mitbürger in unserer Gesellschaft ständig wächst, und sie wird in den nächsten Jahrzehnten wahrscheinlich auf 20% ansteigen. Manche betrachten das Alter als eine Krankheit und fürchten sich fast davor. In Wirklichkeit ist es eine Lebensphase wie andere Lebensphasen auch, und es besteht nicht der geringste Grund, sich ihrer nicht zu freuen. Die entscheidende Frage ist natürlich, ob man krank oder gesund ist. Aber diese Frage ist auch wieder in jedem Alter entscheidend, und die Gesundheit ist wohl das wertvollste Gut der Menschen, nämlich des Menschen in jedem Lebensalter. Ich glaube, jeder Mensch muß sich bewußt sein, daß, wenn man in den Ruhestand tritt, ein neuer Abschnitt, ich möchte sagen, der dritte Lebensabschnitt beginnt. Diese Zeit ist der Lohn für ein arbeitsreiches und sorgenreiches Leben, und ich behaupte, auf alle größeren Änderungen im Leben wird man vorbereitet. Auf die Schule durch Eltern und Kindergarten, auf den Beruf durch Schule und Lehre, aber auf die Pension oder auf das Pensionistenleben wird man nicht vorbereitet. Der Übergang vom Arbeits- zum Pensionistenleben ist äußerst abrupt. Es geschieht meistens so, daß man freitags noch arbeitet, und Montag bereits ein Pensionist ist. Die wesentlichen Kontakte gehen verloren trotz vieler Versprechungen. Ich glaube, es ist unsere Pflicht, immer neue Anstrengungen auf dem Gebiete der Vorsorge für das Alter zu unternehmen, und neue Ideen und Einrichtungen sollten eigentlich der Dank an jene Generation sein, der wir die Gegenwart verdanken. Der Fortschritt der Medizin hat es mit sich gebracht, daß die Zahl der alten Menschen ständig steigt und daß auch viele chronisch Kranke länger überleben als früher. Nur kann die Betreuung und Pflege dieser Menschen vielfach nicht mehr von den Angehörigen durchgeführt werden, weil es entweder die Wohnungsverhältnisse nicht zulassen, oder die Berufstätigkeit der Kinder dem entgegensteht. Aus diesem Grunde müssen wir trachten, daß in allen Landesteilen Altenheime zur Verfügung stehen. Daher begrüße ich es, daß im außerordentlichen Teil des Voranschlages für das Jahr 1975 die präliminierten Neuerrichtungen oder die Endfinanzierung von Landesaltenheimen in Preßbaum, Bad Vöslau und Stockerau zu finden sind. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist keine Bürgermeisterin!) Oh doch, ich bin Vizebürgermeisterin, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Bei der ersten Sitzung des Sozialhilfebeirates, die am vergangenen Freitag stattfand, wurde der Beirat bereits informiert über die nächsten diversen Planungen von Um-, Ausbauten bzw. Erweiterungen von Landesaltenheimen, wobei es sich um keine Vollständigkeit handelt, sondern das sind ja Planungen, wo bereits Beschlüsse in den Bezirksfürsorgeverbänden vor dem 30. Juni 1974 stattgefunden haben und wo auch zum Teil Rücklagen vorhanden sind. Aber ich möchte jenes Gremium bitten, das dann über diese Vorlagen, über diese Planungen zu bestimmen hat, doch Prioritäten zu setzen, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß wir das alles auf einmal verkraften können. Es ist im Sozialhilfebeirat bereits aufgezeigt worden, daß es das Land vielleicht leichter verkraften wird als die Gemeinden. Wir haben von dieser Stelle schon gehört, daß alle Gemeinden überrascht waren, daß die Vorschreibungen für die Sozialhilfe so angestiegen sind. Auch der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat von dieser Stelle erklärt: „Lassen wir einmal ein Jahr verstreichen, dann werden wir uns das Ganze ansehen.“ Daher bitte ich dieses Gremium, wirklich zu trachten, daß nicht alles auf einmal durchgeführt wird. Ich glaube, daß wir bei der Planung von Altenheimen darauf Bedacht nehmen müssen, daß sie nach Möglichkeit in Städten gebaut werden oder bei Randgemeinden im engeren Siedlungsgebiet. Meine Damen und Herren, warum sage ich das? Wir haben voriges Jahr in meinem Bezirk, in Scheiblingkirchen, ein wunderschönes Altenheim seiner Bestimmung übergeben. Die Insassen haben sich lobend über das Heim ausgesprochen, aber nur sind viele mit der Lage nicht zufrieden, weil es etwas abseits liegt und die Verbindung zur nächstgelegenen Stadt sehr ungünstig ist. Ich habe sogar wiederholt gehört, daß der Wunsch vorherrscht, nach Gloggnitz in das weniger moderne Heim zu kommen, das auch in meinem Bezirk liegt, mit der Begründung: dort hat man die Möglichkeit des Auslagenbummels und dort fühlt sich der ältere Mensch von der Außenwelt nicht so isoliert, wie dies eben in Scheiblingkirchen der Fall ist. Ja, es fällt sogar auf, daß bei verschiedenen Altenheimen, wo die Balkone zum Beispiel den Blick auf eine Straße oder auf einen Haupteingang haben, diese von den alten Menschen lieber in Anspruch genommen werden, als etwa Balkone mit dem Blick in ein schönes landschaftliches Panorama. Es ist ja ganz verständlich, daß der ältere Mensch eine Ablenkung, eine Zerstreuung sucht und sich dort lieber aufhält, wo er glaubt, diese zu finden. Bei Eröffnung des Heimes in Scheiblingkirchen sind durchwegs, ich möchte fast sagen, rüstige Pensionisten auf genommen worden. Aber es zeigen sich jetzt schon Schwierigkeiten und diese werden natürlich in den nächsten Jahren sogar größer werden. Daher, meine Damen und Herren, werden wir bei der Planung von Altenheimen in Zukunft nicht vergessen dürfen, auch Pflegebetten miteinzubauen. Dieses Problem ist sehr schwierig, und wir sehen das in Scheiblingkirchen, wenn ein Fall zum Pflegefall wird. Dann muß der Patient in das nächstgelegene Krankenhaus, und es muß gewartet werden, bis ein freies Bett in einem Pflegeheim zur Verfügung steht. Aber wie schwierig es ist, einen älteren Menschen an eine neue Umgebung anzugewöhnen, das, glaube ich, brauche ich hier nicht besonders erwähnen. Daher müssen wir bei den Planungen allen diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen. Eines habe ich im vorliegenden Voranschlag für das Jahr 1975 vermißt, und zwar eine Ansatzpost für die Planung oder Errichtung eines Landespflegeheimes. Ich habe bereits im Sozialhilfebeirat auf die Dringlichkeit von Pflegebetten in Niederösterreich hingewiesen und festgestellt, daß es hier einen echten Engpaß gibt. Wir haben in Niederösterreich 230 Pflegebedürftige, die für eine Aufnahme in unseren Pflegeheimen vorgemerkt sind. Meine Damen und Herren! Hier gibt es Wartezeiten von einigen Monaten. Jeder von uns wird schon einmal einen dringenden Fall gehabt haben, und er mußte dann plötzlich feststellen, daß es gar nicht möglich ist, von heute auf morgen in einem Pflegeheim ein freies Bett zu bekommen. Ich glaube, jene Fälle, die an uns Abgeordnete herangetragen werden, sind immer sehr, sehr dringend. Es ist dann oft schwierig, dem Betreffenden sagen zu müssen, er müsse sich etwas gedulden, in absehbarer Zeit werde sich bestimmt eine Möglichkeit ergeben. Aber auch unsere Spitäler schalten uns öfter ein, weil ein Akutbett durch einen Pflegefall längere Zeit blockiert ist und dieses Bett dringend benötigt wird. Meine Damen und Herren, die Praxis sieht doch so aus, daß ein alter Mensch für immer seine Augen schließen muß, damit wir über ein freies Bett verfügen. Ich bin der Meinung, daß dieser Engpaß, den es nicht erst seit heute gibt, nicht immer vor uns hergeschoben werden darf, sondern daß wir trachten müssen, ihn einer ehesten Lösung zuzuführen. Einer Dokumentation, die sich betitelt „Altenhilfe in Österreich“, zusammengestellt vom Arbeitskreis Altenbetreuung des Österreichischen Komitees für Sozialarbeit und des Österreichischen Städtebundes, konnte ich entnehmen, daß die Statistik zeigt, daß die Versorgung von Pflegebetten in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg, bezogen auf die Wohnbevölkerung, am schlechtesten ist. Auf 100 Einwohner kommen jeweils nur rund 0,4 Pflegebetten. Es mag sein, daß hier eine Änderung eingetreten ist, denn diese Statistik wurde laut Unterlagen aus dem Jahre 1972 zu Beginn des Jahres 1973 erstellt. Wir dürfen aber nicht übersehen, daß uns viele Akutbetten durch das Nichtvorhandensein von Pflegebetten in unseren Krankenanstalten verlorengehen. Meine Damen und Herren! Im Sozialhilfebeirat hat Herr Primarius Dr. Riegler vom Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Mauer bei Amstetten aufgezeigt, daß einige seiner Patienten seine Anstalt bereits verlassen könnten, doch scheitert dies an freien Plätzen in Pflegeheimen. Außerdem hat er aufgezeigt, daß solche Fälle im Krankenhaus natürlich viel, viel teurer kommen, als dies in einem Pflegeheim der Fall wäre. Besonders viele Vormerkungen gibt es auf der Südbahnstrecke, obwohl dort das Landespflegeheim Wiener Neustadt mit der größten Bettenkapazität von 265 Betten besteht und obendrein noch Hochegg mit 36 Betten vorhanden ist. Aber hier scheint sich nach Aussage des Herrn Landesfinanzreferenten im Sozialhilfebeirat eine Aussicht anzubahnen, und zwar durch die Erweiterung des Heimes in Hochegg um weitere 70 Betten. Aber auch in den anderen Landesteilen, meine Damen und Herren, gibt es einen Engpaß. Wenn wir bedenken, daß der medizinische Fortschritt das Leben der Menschen verlängert, die Menschen jedoch nicht rüstig und gesund bleiben, so müssen wir damit rechnen, daß diese Zahl in den nächsten Jahren noch ansteigen wird. Ich möchte Ihnen hier ein paar Vergleichsziffern geben, immer bezogen auf Dezember des Jahres. Es sieht ja so aus, daß sie sich von Monat zu Monat ändern. Im Jahre 1971 gab es 111 Vormerkungen, 1972 116, 1973 182 und 1974 222. Meine Damen und Herren! Damit aber alle Menschen in unserem Lande einem gesicherten und menschenwürdigen Lebensabend entgegensehen können, ist es eine Verpflichtung der Gesellschaft, ich möchte sagen, unserer Gesellschaft, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die dringenden fehlenden Pflegebetten geschaffen werden. Ich erlaube mir, dazu einen Resolutionsantrag zu stellen: Resolutionsantrag der Abg. Tribaumer zu Gruppe 4 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Derzeit stehen den pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich 577 Betten in den Pflegestationen der Landesaltenheime und 912 Betten in den Landespflegeheimen zur Verfügung. Das bedeutet, daß gegenüber dem im Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen festgestellten Bedarf von 1930 Betten noch immer 441 Betten fehlen. Es bestehen bereits Bemühungen, durch den Ausbau der Landesaltenheime weitere Betten in Pflegestationen zu schaffen. Es muß aber festgehalten werden, daß in diesen Pflegestationen nur jene Personen aufgenommen werden, die in diesen Heimen wohnen und deren körperlicher Zustand Pflege mit geringerer Intensität und kurzer Dauer notwendig macht. In den Landespflegeheimen hingegen sollen Menschen untergebracht werden, deren chronisch-somatisches Leiden eine intensive Pflege auf Dauer erfordert, welche weder im häuslichen familiären Rahmen noch in einer Pflegestation geboten ist. Mit Rücksicht auf die Tatsache, daß die Zahl dieser intensiven Pflegebedürftigen steigt und ständig mehr als 200 Vormerkungen bestehen, ergibt sich eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten. Es treten oftmals nicht nur schwere Härtefälle für die Angehörigen der Pfleglinge auf, sondern es kommt auch immer wieder vor, daß diese leidgeprüften Menschen das Freiwerden eines Pflegeplatzes nicht mehr erleben. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, den Ausbau oder Neubau von Landespflegeheimen entsprechend dem festgestellten Bettenbedarf an geeigneten Standorten insbesondere in Gemeinden, die Sitz einer Krankenanstalt sind, zu veranlassen. Ich bitte Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Und nun ein paar Gedanken zur Behindertenhilfe in unserem Lande. Ich weiß, wir haben auf diesem Gebiet sehr viel geleistet und sind ständig dabei, uns zu verbessern. Wir haben in Niederösterreich so konnte ich es vor kurzem aus einer Zeitung lesen und auch meine beiden Vorrednerinnen haben es in ihren Reden bereits aufgezeigt - einen Geburtenrückgang zu verzeichnen, jedoch die Zahl der behindert geborenen Kinder ist im Ansteigen begriffen. Wir bemühen uns um die Früherfassung und Frühbehandlung des Behinderten, weil wir nach dem Grundsatz handeln, der Behinderte ist ein gleichwertiger Bürger in unserem Lande, und wir müssen ihm die Möglichkeit der Anpassung geben. Wir subventionieren und fördern alle jene Einrichtungen, die dazu dienen, den Behinderten in allen Lebenslagen Hilfe zu bieten. Ich möchte hier zum Beispiel das Behindertenförderungsdorf in Sollenau erwähnen, welches vor kurzem feierlich eröffnet worden ist. Eine einmalige Idee von Direktor Rycker, in Sollenau ein Dorf für geistig behinderte Kinder zu bauen, damit sie nach der Schule einen Arbeits- und einen Wohnplatz haben. Und manche mögen von der Idee des Herrn Direktor Rycker nicht begeistert gewesen sein, oder haben vielleicht seine Idee als Utopie hingestellt. Doch Direktor Rycker hat seine Pläne verwirklicht. Heute wird diese Einrichtung als einmalig hingestellt, und wir Niederösterreicher freuen uns, daß wir sie in unserem Lande haben. Trotz der vielen Maßnahmen, die wir als Land setzen, mußte ich erst kürzlich erfahren, daß Eltern von behinderten Kindern gar nicht wissen, welche Möglichkeiten ihnen das Land bietet. Ich möchte sagen, hier herrscht ein echter Informationsmangel. Vor vier Wochen fand in meinem Bezirk die konstituierende Sitzung des Vereines der Eltern geistig und körperlich behinderter Kinder statt, wozu ich eingeladen worden bin. Es war mir zum Beispiel unverständlich, als ich dort hörte, daß ein Großvater, der für ein behindertes Kind aufkommt, gar nicht weiß, daß er die Möglichkeit hat, für dieses behinderte Enkelkind die doppelte Kinderbeihilfe zu bekommen. Aber ich glaube, der Informationsmangel ist auch oft dadurch hervorgerufen, daß sich Eltern einfach schämen, ein behindertes Kind zu haben und sich daher scheuen, Informationen einzuholen. Ich begrüße es daher, daß sich ein Arbeitskreis des Österreichischen Komitees für Sozialarbeit gebildet hat, der beabsichtigt, eine Dokumentation, wie die der Altenhilfe, herauszugeben, und zwar eine solche für rehabilitierbare und nichtrehabilitierbare Behinderte. Hier soll ein Katalog über sämtliche Einrichtungen in ganz Österreich erstellt werden. Darin soll auch der Bedarf, den wir hier noch haben, festgehalten sein. Ich glaube, daß diese Dokumentation allen jenen eine sehr große Hilfe sein wird, die mit Rehabilitationsmaßnahmen konfrontiert werden. Meine Damen und Herren! Ich glaube aber auch, daß wir uns in Zukunft mehr um geschützte Arbeitsplätze und um Beschäftigungstherapie für behinderte Kinder umsehen müssen. Wie mir bekannt ist, gibt es bereits in einigen Bezirken Arbeitsämter, die mit den Betrieben ihres Bezirkes einen sehr innigen Kontakt haben und die geeigneten Arbeitsplätze kennen und auch zur Verfügung haben. Und ich glaube, wir sollten uns bemühen, daß das in allen Bezirken möglich ist. Unsere Teamberatung ist eine sehr, sehr gute Einrichtung, denn sie stellt die jeweiligen Rehabilitationsmaßnahmen fest. Eines jedoch vermisse ich. Das ist die Überwachung der durch das Team angeordneten Maßnahmen. Hier, glaube ich, wäre die Einstellung eines Sachverständigen, insbesondere auf medizinischem Gebiet, dringend notwendig. Diese Kontrolle wäre zum Beispiel während eines Arbeitsversuches oder bei der Arbeitserprobung sowie während der ersten Arbeitswochen erforderlich. Noch ein Wunsch, den ich hier gerne anbringen möchte: Vielleicht besteht die Möglichkeit, daß wir alle zwei Monate - ich weiß schon, jeden Monat wird es auf keinen Fall möglich sein - Sprechtage in den Bezirken abhalten können, wobei natürlich Vertreter des Invaliden- und des Arbeitsamtes nicht fehlen dürften. Mir ist bekannt, daß es nicht einfach ist, die entsprechenden Fachleute zu bekommen. Aber mir ist es auf der einen Seite auch unverständlich, daß, wenn wir schon eine gute Kinderpsychologin haben, diese vom Referat zwei- oder dreimal pro Woche abgezogen und als Amtsarzt bei der Bezirkshauptmannschaft in Neunkirchen eingesetzt wird. Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß die Sozialhilfe bzw. die Sozialarbeit nur durch eine sachkundige, gezielte und weit angelegte Öffentlichkeitsarbeit ihr Image verbessern kann. Vielleicht ist es auch möglich, dadurch die Personalnot zu überwinden und bestimmte Notstände in der Gesellschaft sichtbar zu machen. Ich möchte zum Abschluß allen jenen Dank sagen, die sich das ganze Jahr echt bemühen, den Behinderten in unserem Lande zu helfen. Nur dann, wenn wir tatkräftig mithelfen und gemeinsam an die Arbeit gehen, können wir das schwere Los der Behinderten in unserem Lande lindern. (Beifall im ganzen Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner zur Gruppe 4 kommt der Abg. Romeder zum Wort. Ich erteile es ihm. Abg. ROMEDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eingangs ein paar Bemerkungen zum Resolutionsantrag meiner Vorrednerin Abg. Tribaumer. Die ÖVP-Fraktion freut sich, daß hier auch die SPÖ der gleichen Meinung ist wie die ÖVP, die bereits seit jeher die Ansicht vertreten hat, daß die Sozialpolitik schlechthin einen bedeutenden Platz in der Landespolitik Niederösterreichs einzunehmen hat und die konkrete Forderung nach Schaffung von Fürsorgeheimen im Laufe der nächsten Zeit auf Grund der finanziellen Möglichkeiten einer entsprechenden Realisierung zugeführt wird. Wie ich informiert bin, hat der zuständige Referent, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, seit er dafür verantwortlich ist - das ist seit der letzten Landtagswahl -, entsprechende Initiativen ergriffen. So ist für das Fürsorgeheim in Tulln bereits eine Vorplanung im Gange, und man erwartet sich, daß für Ende 1975, spätestens aber im Jahre 1976, der Baubeginn ins Auge gefaßt werden kann. Auch sind für die Schaffung eines Fürsorgeheimes in Hochegg Gespräche zur Vorbereitung der Realisierung im Gange. Es sollen in dem bestehenden Kurhaus 60 bis 70 zusätzliche Betten untergebracht werden. Wir freuen uns, daß vom zuständigen Referenten, Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, bereits sehr notwendige und daher sicherlich kräftige Initiativen ausgegangen sind, und wir hoffen, daß auf Grund der finanziellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes Niederösterreich in Zukunft eine Verwirklichung möglich ist. In der Südbahngegend besteht aber auch ein anderes entscheidendes Projekt, das hier sehr lobend hervorgehoben werden muß. Und zwar hat Direktor Rycker in Sollenau ein Dorf geschaffen, das speziell den körperbehinderten Kindern zur Verfügung steht. Hier wurde eine neue Idee verwirklicht. Es wurden Menschen, die von der Gesellschaft praktisch ausgestoßen waren, wiederum in diese Gesellschaft zurückgeführt und eingegliedert. Ich persönlich bin der Meinung, daß diese neue Idee des Herrn Direktor Rycker in Sollenau genauso Zukunft hat wie die Überlegungen im Rahmen der Kinderdörfer. Wir brauchen solche Einrichtungen, wenn wir Menschen, die von Natur aus unter ihrer Behinderung schwerstens zu leiden haben, eine Heimat geben sollen, wo sie die Möglichkeit haben, auf breiterer Basis eine entsprechende Berufsausbildung zu genießen. Aber gestatten Sie mir zum Kapitel 4 einige grundsätzliche Bemerkungen. Der Landesfinanzreferent Ludwig hat bereits genauso wie beide Generalredner und auch ein Großteil der Spezialredner zu anderen Kapiteln darauf hingewiesen, daß ein Schwerpunkt dieses Budgets sicher auch die Sozialhilfe ist. Ich bin daher der Meinung, daß sich auf Grund des neugeschaffenen Sozialhilfegesetzes, das wir in diesem Hause einstimmig beschlossen haben, bei der heutigen Budgetdebatte im Rahmen der Sozialpolitik sicher kaum Meinungsverschiedenheiten ergeben werden, weil alle Intentionen, die wir in den letzten Jahren angestrebt und für die wir gekämpft haben, mit Überzeugung gekämpft haben, in diesem Sozialhilfegesetz, größtenteils, vom heutigen Standpunkt aus gesehen, möchte ich fast sagen, zur Gänze verwirklicht werden konnten. Es ist ja nur eine Angelegenheit finanzieller Natur, dieses Gesetz zur Gänze auszuschöpfen sowie alle Möglichkeiten, die das Gesetz der Verwaltung gibt, entsprechend durchzuführen. Nur eines hat mich erstaunt. Wir haben dieses Landesgesetz bei seiner gemeinsamen Beschlußfassung als Niederösterreichische Sozialcharta bezeichnet. Bereits heute wurden vor allem von Seiten der Gemeinden Beschwerden laut. Obwohl wir alle gewußt haben, welche Konsequenzen der Beschluß auch für die Gemeinden mit sich bringt - ich kann es auch als Bürgermeister sagen, denn wir leiden ja genauso darunter -, haben wir diesen Passus einstimmig beschlossen. Man sagte sich dabei, alles recht nett und schön, nur kosten soll es nichts, zahlen soll eigentlich niemand müssen. Diese Konsequenz ist natürlich nicht ganz logisch, denn wir waren uns auch über die Aufteilung im klaren, obwohl wir alle sicherlich der Meinung sind, daß sich die Auswirkungen erst im Laufe der Jahre ergeben werden und dann auch über die Finanzierung neue Überlegungen anzustellen sind. Daß aber die Konsequenzen aus diesem Gesetz sehr viel Geld kosten werden, darüber brauchten wir uns bei der Beschlußfassung keinerlei Illusionen hingeben oder sonstige nicht zielführende Oberlegungen anstellen. Ich sage daher ganz bewußt, daß der Zuschuß des Landes Niederösterreich von 30% zu den Unkosten sehr erfreulich ist, weil anläßlich der Beschlußfassung des Sozialhilfegesetzes durchgeführte Berechnungen ergeben haben, daß bei Zugrundelegung der damaligen Fakten der Anteil der Gemeinden noch höher gewesen wäre. Sicher, eine Ausweitung der materiellen Leistungen war zu erwarten und somit auch eine Kostenexplosion, die sich bereits jetzt einstellt. Diesbezüglich bin ich auch der Meinung meiner Vorrednerin, daß daher in Zukunft neue Oberlegungen der Finanzierung notwendig sein werden. Sicherlich werden auch im Rahmen des Finanzausgleiches Überlegungen in bezug auf die Gemeinden anzustellen sein. Denn wenn sowohl von den Gemeinden als auch vom Land entsprechende Kosten für die behinderten Menschen oder für Arbeiten, die zu leisten sind, aufgebracht werden müssen, dann sind diese in die kommenden Finanzausgleichsverhandlungen einzubeziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute davon gesprochen wurde, daß der Bau von neuen Altenheimen speziell eine Aufgabe für die Zukunft ist, dann glaube ich, sind wir uns darüber im klaren, daß dies in einer Zeit erfolgt, wo sich die gesellschaftlichen Aufgaben schlechthin ändern und somit auch die gesellschaftspolitischen Gegebenheiten. Wie bereits meine Vorrednerin ausgeführt hat, können wir auf Grund der medizinischen Erkenntnisse feststellen, daß in der heutigen Zeit Gott sei Dank die Menschen älter werden können, daß die Lebenserwartung steigt, aber auf der anderen Seite damit verbunden ist, daß diese alten Menschen immer mehr der Vereinsamung ausgesetzt sind. Auch hier eine Konsequenz der heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten: Von der Großfamilie der Vergangenheit sind wir zur Kleinfamilie der Gegenwart gekommen. Diese Kleinfamilie hat meist auch räumlich kaum die Möglichkeit, für die Eltern oder Schwiegereltern zu sorgen, bzw. ist die Verbindung zwischen Eltern und Kindern oft so abgerissen, daß Besuche und Kontaktnahmen oft nur mehr bei Familienfesten erfolgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch dieser Vereinsamung ist in Zukunft entsprechend zu begegnen. Ich glaube, das ist eine Aufgabe und eine Verpflichtung, die wir alle gemeinsam zu übernehmen haben, sind es doch die Menschen, die in der Vergangenheit in ihrem Berufsleben entscheidend dazu beigetragen haben, daß wir heute den Lebensstandard haben, dessen wir uns erfreuen. Daher, glaube ich, ist es unsere zukünftige Aufgabe, als Dank an diese Menschen im Rahmen der Sozialpolitik, im Rahmen der Sozialhilfe entsprechend vorzusorgen. Wie der Generalredner der ÖVP, Abg. Kellner, zu diesem Budget angeführt hat, wird man sicherlich neue Wege suchen müssen, nämlich im Hinblick auf die echte psychologische Betreuung der alten Menschen, die oft sehr empfindlich und nicht mehr so flexibel sind, um sich umstellen zu können. Auch merken wir sehr oft, wenn sie in Heime eingewiesen werden, in sehr neue moderne Heime, die alle Raffinessen bieten, daß sie kaum in der Lage sind, sich einzugewöhnen und daß man es diesen Menschen sehr oft erleichtern würde, wenn sie ein Stück Heimat, die eigene Wohnungseinrichtung, mitnehmen könnten. Gott sei Dank ist ja in manchen Heimen diese Möglichkeit gegeben. Aber ich möchte wie der Abg. Kellner noch einmal anregen, ob man einerseits nicht doch die psychologische Betreuung verbessern könnte und andererseits in baulicher Hinsicht durch entsprechende Altenappartements vorsorgen sollte. Ich bin überzeugt, daß auch die Jugend, die den alten Menschen sehr viel verdankt, Verständnis dafür hat, daß dies nur durch entsprechende finanzielle Leistungen realisiert werden kann. Das Abgabenrecht gibt dem Gesetzgeber hierzu die Möglichkeiten, auf die ich hier nur ganz kurz verweisen wollte. Nun, wie schlägt sich die soziale Einstellung des Landes Niederösterreich nach einem halben Jahr des Bestehens des Sozialhilfegesetzes - wir können sagen, daß wir, verglichen mit den übrigen Bundesländern, vielleicht das modernste haben - budgetmäßig nieder? Budgetmäßig zeigt sich, daß die Sozialhilfe einen echten Schwerpunkt im gesamten Landesbudget - ich sagte es bereits eingangs darstellt. Allein der neu eröffnete Abschnitt 43, Sozialhilfe, umfaßt heuer einen Ausgabenrahmen von 608 Millionen Schilling gegenüber den aufgelassenen Abschnitten Offene und Geschlossene Fürsorge im Jahre 1974 von rund 142 Millionen Schilling. Hierzu kommen noch die neu übernommenen 34 Altenheime, eine notwendige Zukunftsaufgabe, auf die ich bereits hingewiesen habe, die ebenfalls einen Ausgabenrahmen von 123 Millionen Schilling aufweisen. Dazu kommen zwei neu übernommene Jugendheime, ebenfalls mit einem Ausgabenrahmen von fast 11 Millionen Schilling. Außerdem werden im Voranschlag 1975, auf der Sozialhilfe basierend, für den Aus- und Neubau der Landesaltersheime ca. 90 Millionen Schilling ausgewiesen. Ich persönlich bin der Meinung, daß hier für unsere alten und älteren Menschen eine kräftige Initiative ausgeht. Ich begrüße diese Initiative, die sich in Neubauten, Zu- und Umbauten äußert, und darf nochmals darauf verweisen, daß sie notwendig ist und einen echten Schwerpunkt im Budget darstellt. Nur eines zeigt sich, und darauf hat bereits auch meine Vorrednerin Tribaumer hingewiesen: Man soll bei den Baumaßnahmen mit entsprechender Oberlegung vorgehen, weil sie ja sehr viel Geld kosten. Sowohl das Land Niederösterreich, das auch andere Aufgaben zu erfüllen hat, braucht entscheidende Mittel, um in Zukunft die gesellschaftlichen Anforderungen zu meistern, aber auch den Gemeinden wird sehr viel Geld abverlangt, um die zukünftigen Aufgaben in den Griff zu bekommen. Daher leiden wir gemeinsam auch bei allen Maßnahmen, wie bei Bauvorhaben auf dem Kindergarten- und Schulsektor, unter der ungeheuer großen Baupreiskostensteigerung und der Inflation, die sich auch hier niederschlägt. Zusätzlich haben wir gemeinsam die Schwierigkeit der Geldaufbringung zu meistern, wo doch die Kreditrestriktion genauso wie beim Schul- und Kindergartenbau die größten Probleme mit sich bringt und es uns sehr schwer macht, die Baumaßnahmen so voranzutreiben, wie wir es gerne hätten. Hoffen wir nur, daß von der Bundesregierung auch über das Budget endlich Maßnahmen gesetzt werden, um die Kosteninflation am Baupreissektor, die es uns in den letzten Jahren so schwer gemacht hat, doch langsam in den Griff zu bekommen. Wollen wir uns dies gemeinsam wünschen, denn sonst werden wir trotz weitaus höherer Mittel, als sie im Budget 1975 vorgesehen sind, auch in Zukunft nicht in der Lage sein, unsere Aufgaben auf diesem Sektor zu erfüllen. Schwerpunkte im Sozialbudget selbst. Hier ist die Ausbezahlung des Pflegegeldes ein wichtiger Punkt. Ich darf auch hier noch einmal wiederholen, daß wir gerade im ländlichen Raum sehr stolz darauf sind, daß wir durch unsere Initiativen den Boden vorbereitet haben, im Rahmen des Sozialhilfegesetzes das Pflegegeld im heute notwendigen Ausmaß einer Verwirklichung zuzuführen. Speziell viele alte Frauen, die, weil sie auf Grund der rechtlichen Situation von ihrer Sozialversicherungsanstalt keine Pension oder Rente beziehen oder keinen Hilflosenzuschuß erhalten können, haben die Möglichkeit, über die zuständige Gemeinde und die Bezirkshauptmannschaft ein Pflegegeld zu beantragen. Hier konnten wir bereits in sehr vielen echten Härtefällen diesen Menschen eine entsprechende finanzielle Hilfe gewähren. Ich glaube, daß sich gerade die Einführung des Pflegegeldes in Zukunft sehr positiv und vorteilhaft auswirken wird. Aber auch der eingesetzte Sachverständigendienst, der heute bereits erwähnt wurde, ist meines Wissens sehr erfolgreich am Werk. Arzte, Psychologen und Juristen beraten die Eltern. 22 Sprechtage konnten in den ersten neun Monaten des heurigen Jahres abgehalten werden. Und wenn man sich vor Augen hält, daß die Eltern von 790 Kindern eine Beratung erhielten, dann sieht man auch hier eine entsprechende Breitenwirkung. Zusätzlich wurden noch an 20 Tagen 142 Kinder und teils auch erwachsene Behinderte zu Hause an Ort und Stelle besucht, um sie entweder über eine entsprechende Schulbildung oder eine zumutbare Beschäftigung zu beraten, und wo bzw. wie eben diese Dinge verwirklicht werden können. Auch die Rehabilitationskontrollen, durch die in den ersten neun Monaten 317 Behinderte erfaßt wurden, haben sich sehr positiv ausgewirkt, genauso wie die medizinische Heilbehandlung im Zusammenhang mit der logopädischen Behandlung von Kindern, mit der Durchführung von Sommersprachheilkursen, Sprachheimen und dergleichen mehr. Auch die orthopädische Versorgung, wie die Anschaffung von Körperersatzstücken und anderen Hilfsmitteln, hat sich sehr positiv ausgewirkt und beweist, daß wir im heurigen Jahr gemeinsam ein der Zeit angepaßtes, modernes Gesetz, das Sozialhilfegesetz, verabschieden könnten, das uns in Zukunft sicher in die Lage versetzt, den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Als weiteren Schwerpunkt möchte ich noch ganz kurz auf die Hilfe für einen geschützten Arbeitsplatz verweisen. Auch hier leistet das Land Niederösterreich einen entsprechenden Zuschuß an den Arbeitgeber, damit er überhaupt in die Lage versetzt wird, diesen geschützten Arbeitsplatz zu schaffen und zur Verfügung zu stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen ja, daß der geschützte Arbeitsplatz den Arbeitgeber sehr viel Geld kostet, denn dieser muß auch in der wirtschaftlichen Konkurrenz bestehen. Daher bildet dieser Landeszuschuß die Voraussetzung, um in Zukunft den Unternehmer zu animieren, diese geschützten Arbeitsplätze zu schaffen und sie zur Verfügung zu stellen. Abschließend einige Bemerkungen zu den Altenheimbauten. 32 Altenheime und zwei Kinderheime sind seit 1. Juli dieses Jahres in das Eigentum des Landes Niederösterreich übergegangen. Circa 4000 Betten, hiervon ca. 577 Pflegebetten, stehen zur Verfügung. Wie ich bereits vorhin erwähnt habe, hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter weitere Initiativen ergriffen, um die Pflegebetten in Zukunft entsprechend zu vermehren. Er hat auch darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, die kommende Entwicklung genau zu untersuchen, um sie vorherschaubar zu machen. Das ist deswegen sehr wichtig, weil wir wissen müssen, wie viele Kosten zum Beispiel so ein Pflegebett mit sich bringt, wie viele Kosten diese Altenheime dem Land und den Gemeinden auf Grund der heutigen Gesetzeslage überhaupt aufladen. Ich hoffe daher, daß die angekündigte notwendige Sozialstrukturerhebung ehebaldigst durchgeführt wird, denn nur dann, wenn entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen, kann auch hier geplant und gezielt gebaut werden. Ich glaube aber, daß es auch notwendig ist, in unserer Bevölkerung entsprechendes Verständnis für die Maßnahmen zu wecken, die das Land Niederösterreich auf diesem Gebiete trifft, bzw. auf Grund der gesetzlichen Möglichkeiten treffen kann. Daher ist es notwendiger denn je, die Bevölkerung Niederösterreichs auf breitester Basis aufzuklären und über alle Möglichkeiten, die das Sozialhilfegesetz gibt, zu informieren. Denn was nützt es unserer Bevölkerung, wenn diese gesetzlichen Möglichkeiten wohl bestehen, aber die Menschen dieses Landes über ihre Möglichkeiten nicht im entsprechenden Ausmaß informiert sind. Ich begrüße daher die angekündigte Herausgabe eines Informationsdienstes sehr, weil ich der Meinung bin, daß dies der richtige Weg ist, der sicherlich helfen wird, unsere niederösterreichische Bevölkerung entsprechend aufzuklären und auf die Möglichkeiten hinzuweisen. In Niederösterreich, glaube ich, hat seit heuer auch für die behinderten und älteren Meschen die Zukunft begonnen. Wir sind bereit, entsprechend mitzuhelfen und Vorsorge zu treffen, daß man auch in den kommenden Jahren die älteren und behinderten Menschen nicht vergißt. Sie brauchen unsere Unterstützung, und ich bin überzeugt, daß sich gerade bei diesem Problem unsere Wege wieder finden werden. Wenn wir auch hie und da Kritik üben, so hoffe ich doch, daß diese Kritik dazu beitragen wird, den älteren Menschen und den Behinderten in diesem Lande zu helfen. Sie brauchen unsere Hilfe, ja, sie sind auf diese angewiesen. Sie haben in der Vergangenheit beim Aufbau unseres Landes Entscheidendes geleistet, und es ist eine moralische Verpflichtung, sie nicht zu vergessen und sie wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch nicht im Stich zu lassen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner gelangt der Abg. Bieder zu Wort. Ich erteile es ihm. Abg. BIEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir heute, ein ganz spezielles Problem herauszugreifen, welches dem Vernehmen nach schon von Amts wegen ein wenig strittig ist. Die einen vertreten die Auffassung, es gehöre in die Gruppe 4, Fürsorgewesen, die anderen meinen, und dazu gehöre auch ich, es in der Gruppe 5 etablieren zu müssen. Obwohl es weder da noch dort exakt aufscheint, bin ich in meiner Auffassung tolerant genug, es dennoch in diesem Kapitel zu behandeln. Es kommt mir wirklich nicht darauf an, ob jetzt, streng juristisch gesehen, die eine Abteilung, nämlich VII/1, oder die andere Abteilung VI/3 zuständig ist. Mir kommt es wirklich nur darauf an, daß meine Aussage ein echter Anstoß sein möge, daß auf diesem Gebiet nun endlich gezielt ein weiterer fachlicher Schritt gemacht wird. Es handelt sich, meine Damen und Herren, um die bedeutende Frage der psychiatrischen Nachbetreuung. Ohne diese Nachbetreuung gibt es nach überzeugenden Aussagen prominentester Fachleute heute in der modernen Psychiatrie auf weite Sicht gesehen einfach keinen großen zielführenden Erfolg. Diese Erkenntnis ist keinesfalls neu. Ich möchte gar nicht den Blick ins Ausland wenden; dort gäbe es in den nördlichen und westlichen Staaten sehr viele Beispiele. Im Lande Salzburg zum Beispiel, das uns ja näher liegt, ist die Nachbetreuung psychisch Kranker seit mehr als 10 Jahren fix in die psychiatrische Behandlung integriert. Die Erfolge, die in solchen psychiatrischen Krankenanstalten gegeben sind, lassen sich am Salzburger Beispiel einzigartig darstellen. Der Leiter des Psychiatrischen Krankenhauses in Salzburg-Lehen, Herr Professor Harrer, wird uns gerne, meine Damen und Herren, bestätigen - was übrigens auch Statistiken eindeutig beweisen -, daß die kürzeste Verweildauer von psychisch Erkrankten, die in Salzburg seit Jahren mit Abstand gegeben ist, sehr bedeutend auf die vorzüglich eingerichtete psychiatrische Nachbetreuung zurückzuführen ist. Sie sehen daraus, daß dies nicht nur ein sehr wichtiger sozialer Faktor ist, sondern daß man sogar den Rechenstift anlegen könnte. In Erkenntnis der Bedeutung dieser Tatsache, habe ich seit vielen Jahren immer wieder versucht, die mir dafür zuständig erscheinenden Stellen auf diese Frage hinzuweisen. Ich habe mit großer Beharrlichkeit immer wieder versucht, die da und dort verantwortlich Tätigen von der unbedingt notwendigen aktiven Nachbetreuung psychisch Erkrankter zu überzeugen. Immer wieder hatte ich, das sage ich gerne, nach solchen Gesprächen den Eindruck, daß vor allem die Frau Landesrat, aber auch der beamtete Referent, der Herr Landessanitätsdirektor, den Durchbruch bewerkstelligen würden, doch kann ich mich nicht ganz des Eindruckes erwehren, daß der politische und in gleichem Maße auch der beamtete Referent irgendwie an dem Paragraphengestrüpp gescheitert ist. Ein tragischer Fall, der uns vor wenigen Wochen schockierte und der begreiflicherweise in der Presse starkes Echo in Form von härtester Kritik gefunden hat, forderte vier Menschenleben. Unter anderem hat eine Zeitschrift am 2. 10. dieses Jahres unter dem mir allerdings nicht ganz verständlichen Titel „Zwangsjacke für den Todesengel“ noch dazu in der Rubrik „Kriminalität“ die Betreuung psychisch Kranker sehr schockartig zur Diskussion gestellt. Als Beispiel, meine Damen und Herren, nur ein paar konkrete Angaben. Der Maler und Dichter Erich Postenrieder war seit langem an Schizophrenie erkrankt. Er wurde unter anderem im Psychiatrischen Krankenhaus Klosterneuburg behandelt und ca. 15 Monate zuvor geheilt entlassen. Ein paar Schlaglichter dazu. Ich möchte nichts aus dem Zusammenhang reißen; ich zitiere das Profil vom 2. 10. 1974. Dort wird unter anderem geschrieben: „1000 Menschen auf einem Raum für höchstens 800. Dreistöckige Betten zusätzlich in den 40-BettSälen. Klosett im Schlafsaal. Langjährig Internierte zusammengepfercht mit leichten Fällen. Kloakegeruch in der Anstaltskleidung und in den Gängen, in denen sie auf- und abgehen wochenlang, jahrelang. Der Anstaltswagen mit den Gummirädern, auf dem jeden Morgen um 6.30 Uhr und jeden Abend um 17.30 Uhr die gebrauchte Tages- und Nachtkleidung gestapelt wird. Eine jener Anstalten, in denen den Hilfesuchenden das Menschsein mehr aberkannt wird als sonstwo.“ Ende des Zitats. Das ist das Bild des Krankenhauses, wo diese kranken Menschen behandelt werden. Erfreulicherweise, meine Damen und Herren, kann ich dazu sagen, daß wir vor kurzem den Plan, die Zielplanung, für den Ausbau dieses Krankenhauses beschlossen haben, so daß angenommen werden kann, daß diese Aussage nicht mehr sehr lange Gültigkeit hat. Ein zweites Zitat aus dem gleichen Artikel: „Nach Gugging wäre er, nämlich Postenrieder, also dieser kranke Mensch, da Nawratil nicht da war, nur mehr mit Gewalt gegangen. Nawratil, das ist ein bekannter Primarius des Psychiatrischen Krankenhauses. Der Leiter des Psychiatrischen Krankenhauses, Herr Direktor Primarius Dr. Lorenz, sagte dazu lediglich: Unsere Sache war es nicht, andere wären zuständig, nämlich jene, die uns den Patienten von der Klinik Hoff zugewiesen hatten.“ Dazu möchte ich mich jeder Bemerkung aus Ihnen sicher verständlichen Gründen enthalten. Der Leiter der Fürsorgeabteilung des Landes erklärt: „Ich bin nicht zuständig, zumindest nicht direkt.“ Durchaus richtig, ich könnte auch nichts anderes, so meine ich, sagen. Der Amtsarzt des Bezirkes sagt: „Ich habe in meinem Bereich mehr als 100.000 Einwohner. Ich kann nicht jeden Geisteskranken“, ich zitiere wieder wörtlich, „vorladen.“ Womit er natürlich auch recht hat. Und zum Schluß noch ein kurzes Zitat aus dieser schon genannten Zeitschrift: „Er mußte töten und sterben, weil niemand da war, um seine Notsignale zu erkennen und ihn zu betreuen. Was er tat, ist ebenso furchtbar wie das, was andere unterließen. Somit muß gefragt werden, ob sein Verhalten nicht Teil eines viel größeren Netzes von gestörtem Verhalten ist.“ Meine Damen und Herren! Aus dieser kurzen Abfassung von verschiedenen Zitaten können Sie entnehmen, was hier wirklich los ist, welch verzweifelte Zustände hier leider noch immer gegeben sind. Meiner Oberzeugung nach hat ein einziger Mann, nämlich unser Landessanitätsdirektor, Hofrat Grubmüller, offen und ehrlich auch in der zitierten Zeitschrift das gesagt, was zu diesem Fall zu sagen ist. Ich glaube, er ist auch der Mann, den man dazu befragen kann und natürlich auch befragen soll. Herr Dr. Grubmüller sagt: „Nur durch eine exakte Beobachtung und Beratung wäre der Zusammenbruch Postenrieders“, also dieses Patienten, „zu verhindern gewesen.“ Was heißt das in der Praxis? Erstens das Fehlen von echten psychiatrischen Ambulatorien in unseren Psychiatrischen Krankenanstalten. Zweitens das Fehlen der psychiatrischen Nachbetreuung. Demzufolge müßten in den Psychiatrischen Krankenanstalten sehr rasch Ambulanzen unter Leitung eines dazu sicher besonders geeigneten Psychiaters eingerichtet werden und diesem auch die psychiatrische Nachbetreuung durch geeignetes psychiatrisches Krankenpflegepersonal überantwortet werden. Der zitierte tragische Fall in Baden und hundert andere beweisen es, meine Damen und Herren, eindeutig, daß ein Ausweg aus dieser Sackgasse - und ich glaube, daß Sie mit mir übereinstimmen - gefunden werden muß. Diese angedeuteten Einrichtungen wären meiner Überzeugung nach der so notwendige Ausweg, Nur so - dies wird auch unmißverständlich vom Herrn Sanitätsdirektor gesagt - kann dieses Unglück für die Kranken und deren Umgebung verhindert werden. Ich bin sicher, daß man mir erwidern wird, daß in Gugging für die nachgehende Betreuung bereits eine Fürsorgerin aufgenommen wurde und daß man im Krankenhaus Mauer einen Vertrag mit der Caritas abgeschlossen hat, die diese Aufgaben erfüllen soll. Meine Damen und Herren! Mein voller Respekt vor diesen Institutionen und Personen, die sich hier anbieten und sicher Gutes wollen. Da es sich aber um ein ganz spezielles Anliegen, ich meine um ein fachliches Anliegen, handelt, muß dies auch beim besten Willen dieser Menschen und dieser Institutionen - davon bin ich ehrlich überzeugt - dennoch danebengehen. In diesem Fall ist der gut ausgebildete Sozialarbeiter, die bestausgebildete Fürsorgerin nicht in der Lage, diese Aufgabe fachlich zu bewältigen. Die Betreuung dieser Kranken kann nur, wenn sie erfolgreich sein soll, von diplomiertem psychiatrischem Krankenpflegepersonal unter Leitung eines Facharztes für Psychiatrie erfolgen. Alles andere ist und bleibt, auch bei bester Absicht, wias ich nochmals unterstreiche, Machwerk, das sicher auch Geld kostet, in Wirklichkeit aber wenig oder vielleicht gar nichts bringt. Ich wollte in meiner Darstellung niemandem nahetreten. Ich sage das noch einmal, weil ich glaube, daß nirgendwo eine böse Absicht, sondern überall guter Wille vorhanden ist. Das zeigen ja die gegebenen Ansätze, die ich zitiert habe. Mein Appell richtet sich an alle, die damit zu tun haben, endlich jenen Weg einzuschlagen, den ich versucht habe aufzuzeigen, weil er mir als der einzig erprobte und richtige erscheint. Ich ersuche Dich, Frau Landesrat, Deine Bemühungen in dieser Richtung wenn möglich noch intensiver zu gestalten. Nachdem mir bekannt ist, daß der Herr Landessanitätsdirektor er ist ja Arzt und daher besonderer Fachmann, das betone ich besonders - auch meinen Standpunkt weitgehend teilt, weiß ich Dich, Frau Landesrat, in diesem Zusammenhang in bester Gesellschaft, in bester fachlicher Gesellschaft. Die Herren beamteten Referenten ersuche ich auch von dieser Stelle, eventuell juristische Barrieren, so sie gegeben sind, zu beseitigen, so daß schließlich der Herr Landeshauptmann auch die personellen Voraussetzungen schafft, die notwendig sind, um dieses Problem zu lösen. Damit, meine Damen und Herren, wäre den Ärmsten der Armen und unserem gesamten Lande der beste Dienst erwiesen. Fälle wie jener in Baden könnten - da teile ich die Auffassung mit dem Herrn Sanitätsdirektor - durch solche Maßnahmen weitestgehend vermieden werden. (Beifall Gei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Der Abg. Buchleitner ist der nächste Redner zur Gruppe 4. Ich erteile ihm das Wort. Abg. BUCHLEITNER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Ich bin heute vielleicht schon der letzte Redner, aber auch der letzte Redner der neu in dieses Hohe Haus eingezogenen Abgeordneten. Ich habe mich zum Kapitel 4 deshalb gemeldet, weil auch in diesem Rahmen einmal über die bäuerliche Sozialpolitik, über die bäuerlichen Zuschußrentner und einige andere Probleme gesprochen werden soll. Nun bin ich nicht so wortgewaltig wie die Herren und Damen aus der Kultur, die in herrlichen Solis, in langen Reden (Abg. Wallneu: vor allem langen!), untermalt von einem leisen oder aber auch aufbrausenden Chor, ihr Kapitel in einer Symphonie, in Dur oder in Moll abhandeln. Ich glaube, ich muß doch zuerst einmal bei Moll bleiben und über die bäuerlichen Zuschußrenten sprechen. Vorher möchte ich doch einige Feststellungen treffen und in jenes Kapitel einsteigen, das mit Wirkung vom 1. Jänner 1956 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz gebracht hat, für die Dienstnehmer ein System der vollen sozialen Sicherheit. In der Landwirtschaft haben wir damit stufenweise begonnen. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1958 wurde zunächst die landwirtschaftliche Zuschußrente, dann die Krankenversicherung für die bäuerliche Bevölkerung eingeführt, und am 12. Dezember 1969 wurde vom Nationalrat unter der ÖVP-Alleinregierung das Bauern-Pensionsversicherungsgesetz mit Wirkung ab 1. Jänner 1971 beschlossen. In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem auf das allseits bekannte Altrentenproblem, das heute schon verschiedentlich angezogen wurde, also auf die Umwandlung der Zuschußrenten in Bauern-Pensionen, eingehen. Vorweg weise ich aber darauf hin, daß es auch ein Altenrentenproblem im Bereich des ASVG gegeben hat, dieses aber mit der 8. Novelle zum ASVG endgültig bereinigt wurde, und zwar sowohl mit den Stimmen der ÖVP als auch mit den Stimmen der SPÖ. Bei Beschlußfassung des Bauern-Pensionsversicherungsgesetzes aus dem Jahre 1969 hat ein Redner der ÖVP ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Umwandlung der Zuschußrenten in Bauernpensionen genauso wie im ASVG-Bereich in baldiger Zukunft durchgeführt werden müsse. Sie alle wissen nun, meine Damen und Herren, daß der Entschließungsantrag der ÖVP vom 11. Dezember 1970 über die etappenweise Anpassung der landwirtschaftlichen Zuschußrenten an die Bauernpensionen mit den Stimmen der SPÖ und der FPÖ abgelehnt wurde. Alle weiteren Versuche, eine Umwandlung zu erreichen, scheiterten am Widerstand der sozialistischen Parlamentsmehrheit. Mit erschreckender Geschwindigkeit dreht sich die Todesspirale im Bereich der Zuschußrentenempfänger. Allein in Niederösterreich verfingerte sich die Zahl der Zuschußrentner zwischen Juli und Oktober 1974 von 37.746 auf 37.086, also um 660 Personen, die die Umwandlung der Zuschußrenten in Bauernpensionen nicht mehr erleben konnten. Die Notwendigkeit der Umwandlung wird durch diese Zahlen eindeutig dargestellt. Es ist eines Sozialstaates unwürdig, einem Zuschußrentnerehepaar zuzumuten, mit knapp 1000 Schilling, wobei dieser Betrag Zuschußrente und Ausgleichszulage umfaßt, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser Betrag wurde im Juli 1974 als durchschnittliche Zuschußrente an die niederösterreichischen Zuschußrentner ausbezahlt. Von den 37.086 Empfängern einer Zuschußrente warten 20.000 auf die Angleichung der Ausgleichszulagenrechte an jene der Pensionisten. Obwohl bereits beim Bundesministerium für soziale Verwaltung die Verfassungswidrigkeit des Ausgleichszulagenrechtes der Zuschußrentner im Vergleich zu den Bestimmungen des Bauern-Pensionsversicherungsgesetzes bekannt ist, hat der Herr Vizekanzler Minister Ing. Häuser am 24. September nach der Ministerratssitzung bekanntgegeben, daß eine Verbesserung für Zuschußrentner ab 1. Jänner 1975 wegen des sogenannten Sparbudgets wieder nicht möglich ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wovon sollen denn nun die Zuschußrentner leben? Womit sollen sie ihren Unterhalt bestreiten? Das hat der Herr Vizekanzler eigentlich nicht beantworten können. Ich mochte Ihnen hier an Hand eines einzigen Falles klar und deutlich vor Augen führen, wie es um diese Personen steht. Ein 81jähriger Mann mit einer Zuschußrente von 389 Schilling bittet, weil er schwer magenleidend ist, um eine Unterstützung in der Höhe von ganzen 500 Schilling. Dieser Mann ist hilflos und bekommt einen Hilflosenzuschuß in der Höhe von 839 Schilling. Insgesamt erhält er also 1229 Schilling. Dazu bezieht er eine Leibrente von 300 Schilling, so daß er über ein Einkommen von 1529 Schilling verfügen kann. Wenn Sie den Richtsatz für die Mindestpensionen betrachten, der über 2100 Schilling liegt, dann wird Ihnen das Problem mit einem Schlag klar. Während nun aber in einer Broschüre, die ich bei mir habe, und zwar im Agrarjournal, über das Problem Soziales vermerkt wird, daß Herr Sozialminister Häuser zu den Altbauern sagte, daß jeder, der wirklich nur diese Rente erhält, zu ihm kommen solle, erklärte er, als ihm bei einer Demonstration von Altbauern vom ÖVP-Bauernbund ein Transparent mit der Aufschrift „Ich bekomme 334 Schilling“, „Ich bekomme 380 Schilling“ in die Hand gedrückt wurde, der Bauernbund vergaß halt wieder einmal das anrechenbare Ausgedinge, und verschwieg wohlweislich, daß es eine Ausgleichszulage gibt, die die Mindestgrenze garantiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es waren vor kurzer Zeit Zuschußrentner beim Herrn Sozialminister im Parlament. Ich durfte damals als Vertreter der Landwirtschaftskammer, die für die Bauern sicherlich sehr viel leistet, mit den Zuschußrentnern beim Herrn Sozialminister vorsprechen und kann Ihnen sagen, daß der Herr Sozialminister Häuser dort vor Journalisten erklärt hat, daß alle Zuschußrentner, die eine Landwirtschaft mit einem Einheitswert bis zu 100.000 Schilling übergeben haben, ohnehin eine Ausgleichszulage bekommen. Ich darf feststellen, daß der Herr Sozialminister leider falsch oder überhaupt nicht informiert war. Denn in Niederösterreich sind es 29% der Zuschußrentner, die keine Ausgleichszulage bekommen und die, selbst wenn sie vielleicht 300 Schilling Leibrente haben, mit 380 oder 334 Schilling ihr Leben fristen müssen. Aus diesem Grunde stelle ich hier folgenden Resolutionsantrag: Resolutionsantrag des Abg. Buchleitner zu Gruppe 4 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, Ltg. 12. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen ehestens die Umwandlung der landwirtschaftlichen Zuschußrenten in Bauernpensionen bewirkt wird. Meine Damen und Herren! Mit großer Besorgnis müssen wir heute die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Monate und auch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt beobachten. Manche Betriebe müssen teilweise auf Kurzarbeit umstellen, manche Betriebe sind sogar gezwungen, Arbeitskräfte freizustellen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein weiteres verfassungsrechtlich bedenkliches Problem hinweisen. Gemäß § 12 Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gilt nämlich ein Arbeitnehmer dann als nicht arbeitslos, wenn er einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet, dessen Einheitswert einen Betrag von 40.000 Schilling übersteigt. Wenn ich behaupte, daß diese Bestimmung verfassungswidrig ist, dann verweise ich auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Jänner 1960, Zl. 3.670/1960, womit festgestellt wurde, daß bei Auseinanderfallen von Beitragspflichtigen und Leistungsberechtigten das Versicherungsprinzip verlassen wird und daß es sich in solchen Fällen in Wahrheit um eine Abgabe handelt. Wir wissen alle, daß viele Landwirte als Nebenerwerbslandwirte in Industrie und Gewerbe tätig sind, aber nach wie vor ihren landwirtschaftlichen Betrieb führen. Diese Personen zahlen als Arbeitnehmer auf Grund ihres Lohnes Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, und, wie ich bereits vorher erwähnt habe, erhalten sie im Falle der Arbeitslosigkeit dann kein Arbeitslosengeld, wenn ihr Betrieb einen höheren Einheitswert als 40.000 Schilling ausweist. Diese Bestimmung ist nicht nur unsozial, sondern stellt für diese Personen den Verlust eines Versicherungsschutzes dar. Somit zahlen unsere Nebenerwerbslandwirte unsere Arbeitslosenversicherungsbeiträge, erhalten aber keine Gegenleistung, wenn der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Mit einem Wort: Beiträge dürfen sie von ihrem Lohn zahlen, Anspruch auf ein Arbeitslosengeld haben sie nicht. Das kommt, wie der Verfassungsgerichtshof ja schon seinerzeit in einem anderen ähnlich gelagerten Fall festgestellt hat, einer Abgabenleistung gleich. Allerdings kann eine solche Bestimmung nicht im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erfolgen. Ich stelle daher auch diesbezüglich folgenden Resolutionsantrag: Resolutionsantrag des Abg. Buchleitner zu Gruppe 4 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß diese gesetzgeberische Maßnahmen mit dem rechtspolitischen Ziel einleitet, den s 12 Absatz 3 lit. d des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1958, BGBl. Nr. 199, in der derzeit geltenden Fassung aufzuheben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein heutiger Beitrag wäre unvollständig, wenn ich gerade im Sozialbereich nicht auch noch auf ein Problem hinweisen würde, das vor allem jene Frauen betrifft, die in der Land- und Forstwirtschaft unter schwierigsten Bedingungen arbeiten, nämlich die Bäuerinnen. Hoher Landtag! Es wird Ihnen allen bekannt sein, daß es für unsere Jungbauern immer schwieriger wird, eine Bäuerin ins Haus zu bekommen, da jedes Mädchen von der hohen Arbeitsbelastung abgeschreckt wird. Es ist richtig, daß die Bäuerin weder Sonn- noch Feiertag kennt. Ruhe, Urlaub und Erholungsaufenthalte bedeuten für sie nur wirklich selten erfüllbare Wünsche. Im Falle einer Schwangerschaft gibt es mit Ausnahme der Mutterschaftsleistungen aus der Bauernkrankenversicherung keinen Mutterschutz. Es wäre daher dringend erforderlich, daß auch die Bäuerin durch geeignete Mutterschutzbestimmungen in ihrer schweren Zeit unterstützt wird. Insbesondere müßte der Bäuerin vor und nach der Entbindung eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stehen. Damit sie sich besser um ihre Kinder kümmern kann, wäre in weiterer Folge zumindest für die Dauer eines Jahres eine finanzielle Zulage erforderlich. Wenn es schon nicht gelingt, das Ausmaß der Arbeitszeit in großem Umfange zu verkürzen, so müssen wir doch trachten, daß die Bäuerin durch eine entsprechende gesetzgeberische Maßnahme jenen Schutz erfährt, den Dienstnehmerinnen schon längst als Mutterschutz erhalten. Aus diesem Grunde darf ich auch hier einen Resolutionsantrag stellen: Resolutionsantrag des Abg. Buchleitner zu Gruppe 4 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen der Bäuerin in der Landwirtschaft ein Karenzgeld gewährt wird, und zwar für die Zeit acht Wochen vor der Entbindung und nach der Entbindung, zumindest aber in jenem Ausmaß, als für diese Zeit Kosten für eine Dorfhelferin anfallen könnten. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere meine ich jetzt jene der sozialistischen Fraktion! Hohe Lebensqualität zeichnet sich dadurch aus, daß man den Alten hilft. Darauf wurde auch heute im Beitrag der Abgeordneten Tribaumer hingewiesen. Im Protokoll der vorjährigen Landtagssitzung über das Kapitel 4 habe ich in einem Beitrag der Abg. Kirchmair gelesen, daß man die Gesellschaft so beurteilen soll, wie diese ihre Alten behandelt. Stimmen Sie meinen Resolutionsanträgen zu, damit diese Gesellschaft wirklich als sozial bezeichnet werden kann. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich unterbreche die Beratung über den Voranschlag des Landes. Es werden sogleich nach dem Plenum der Bauausschuß, der Kommunalausschuß, der Landwirtschaftsausschuß, der Rechtsausschuß und Wirtschaftsausschuß ihre Nominierungssitzungen im Herrensaal abhalten. Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen, den 5. Dezember 1974, um 9.00 Uhr, statt. Die Beratung über den Voranschlag des Landes wird mit der Spezialdebatte über die Gruppe 4 fortgesetzt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 20.55 Uhr.)