Landtag von NÖ, XI. Gesetzgebungsperiode III. Session 5. Sitzung am 2. Dezember 1980 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsidenten Dipl.-Ing. Robl (Seite 119) 2. Verlesung des Einlaufes (Seite 119) 3. Verhandlung: Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 120) ; Redner: Landeshauptmannstellvertreter Ludwig (Seite 122). Generaldebatte. Redner: Abg. Lechner (Seite 132), Abg. Ing. Kellner (Seite 140); Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte (Seite 145). Spezialdebatte zur Gruppe 0. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 145); Redner: Abg. Zimper mit 3 Resolutionsanträgen (Seite 145), Abg. Deusch mit Resolutionsantrag (Seite 151), Abg. Dr. Bernau mit Resolutionsantrag (Seite 153), Abg. Präsident Reiter mit 4 Resolutionsanträgen (Seite 158), Abg. Präsident Binder (Seite 164), Abg. Romeder mit Resolutionsantrag (Seite 170), Abg. Dr. Bauer mit Resolutionsantrag (Seite 174), Abg. Mag. Freibauer (Seite 179), Landesrat Höger (Seite 182), Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig (Seite 185), Abg. Ing. Kellner (Seite 188), Abg. Lechner (Seite 188); Abstimmung (Seite 190). Spezialdebatte zur Gruppe 1. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 190); Redner: Abg. Haufek mit 2 Resolutionsanträgen (Seite 190), Abg. Spiess mit Resolutionsantrag (Seite 194), Abg. Gruber (Seite 198), Abg. Kurzbauer (Seite 202); Abg. Ing. Kellner (Seite 207) ; Abstimmung (Seite 208). Spezialdebatte zur Gruppe 2. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 208); Redner: Abg. Jirkovsky (Seite 208), Abg. Prokop (Seite 210), Abg. Kalteis (Seite 213). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (um 9.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Das Protokoll ist unbeanstandet geblieben und daher als genehmigt zu betrachten. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-264 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 geändert wird. Ltg.-262 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten (Wald- und WeideservitutenLandesgesetz 1980). Ltg.-261- Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 geändert wird (DPL-Novelle 1980). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg. Dr. Bernau, die Verhandlung zur Zahl 12/67 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Hoher Landtag! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wie in allen Jahren ist auch heuer wieder bei der Erstellung des Landesvoranschlages für das Jahr 1980 durch verschiedene Umstände, die Ihnen, meine sehr geehrten Herren, aus der Beilage B näher erläutert werden, die Notwendigkeit entstanden, Kredite des Voranschlages 1980 zu erhöhen und neue Kredite zu bewilligen. Die zusätzlichen Mittel dienen vorwiegend der Leistung von Pflichtzahlungen. In der Beilage A sind die Nachtragskredite ausführlich beschrieben. Insgesamt werden im ordentlichen Teil des Voranschlages Nachtragskredite in der Höhe von 120,513.000 Schilling und im außerordentlichen Teil von 6,971.000 Schilling, zusammen daher 127,484.000 Schilling, bewilligt. Die Bedeckung, der Nachtragskredite soll durch die damit im sachlichen Zusammenhang stehenden Mehreinnahmen, und zwar sind das Grundstücke, Nebenkosten, Landesausstellungen, Außenstelle Schallaburg, in der Höhe von 14,009.000 Schilling sowie Minderausgaben in der Höhe von 5,250.000 Schilling und Schuldenaufnahmen in der Höhe von 108,225.000 Schilling erfolgen. Für die allgemeinen Maßnahmen auf dem Personalsektor sind nur Pauschalsummen beantragt, weil es heute nicht möglich ist, die Auswirkungen für die einzelnen Voranschlagsstellen zu erfassen. Zur Verrechnung der Mehrausgaben bei den einzelnen Voranschlagsstellen ist es notwendig, Pauschalsummen zugunsten aller in Betracht kommenden Personalkredite einseitig ,deckungsfähig zu erklären. Schließlich ist eine Reihe von Umwidmungen vorgesehen, und zwar beim Landes-Pensionistenheim Hainburg, beim Landes-Pensionistenheim Türnitz. Eine vorgesehene Subvention für die Jugendherberge St. Ägyd soll für die Jugendherberge in Stockerau umgewidmet werden, und schließlich wird von der Niederösterreichischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft eine Stammeinlage als Rücklagenbetrag von 3,750.000 Schilling auf ein Gesellschaftsdarlehen umgewidmet. Ich erlaube mir daher, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): ,,Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die in der Beilage A angeführten Nachtragskredite zum Voranschlag für das Jahr 1980 in der Höhe von S 127,484.000 werden bewilligt. Die in der Beilage B dazu gegebenen Erläuterungen werden genehmigend zur Kenntnis genommen. 2. Die Bedeckung der Nachtragskredite hat durch Mehreinnahmen von. S 14,009.000 durch Minderausgaben von S 5,250.000 und Schuldaufnahmen von S 108,225.000 zu erfolgen. 3. Die Voranschlagsstellen im Teilabschnitt 1/05941 ,,Unvorhergesehene Personalausgaben'' werden zugunsten aller Voranschlagsstellen mit gleicher Post und gleicher Kreditverwaltung einseitig deckungsfähig erklärt. 4. Die Umwidmung der bei VS 5/410283/ 04201002 ,,Landes-Pensionistenheim Hainburg, Errichtung" bestehenden Kreditrücklagen von S 450.000 auf VS 5/410283/ 0632/001 ,,Landes-Pensionistenheim Hainburg, Umbau und Sanierung" wird bewilligt. 5. Die Umwidmung der Kreditrücklagen beim Landes- Pensionistenheim Türnitz von ,,Ausstattung" (VS 5/ 410443/0420/001) . . . . . S 40.272,52 ,,Zufahrt und Hofbefestigung" (VS 5/410443/0602/003 S 80.000,-sowie ,,Geräteschuppen" (VS 5/41044/30622/004) . . . . S 80.000,zusammen S 200.272,52 auf „Aufzugseinbau und Küchensanierung" (VS 51410443/0632/005) wird bewilligt. 6. Die Umwidmung einer Subvention für eine Jugendherberge in St. Aegyd (VS 11252025; 7770) von S 560.000 auf eine solche für eine Jugendherberge in Stockerau wird bewilligt. 7. Die Umwidmung der Stammeinlage für die NÖ Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (VS 5/914003/0806/060) im Betrag von S 3,750.000 in ein Gesellschaftsdarlehen wird bewilligt. 8. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt. die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Reischer, durch den Bericht zur Zahl 236 die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 einzuleiten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Als Berichterstatter obliegt mir die Aufgabe, dem Hohen Landtag den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Die Vorlage wurde vom Finanzausschuß in eingehenden Beratungen gründlichst durchgearbeitet. Die Landesregierung hat gemäß Art. 29 Abs. 2 der NÖ Landesverfassung 1979 den Voranschlagsentwurf der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das Jahr 1981 rechtzeitig aufgestellt. Der Aufbau des Landesvoranschlages 1981 entspricht den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 15. Juli 1974, Bundesgesetzblatt Nr. 493, Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - VRV, vom 11. Oktober 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 604, Zweite Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - 2. VRV, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt wurden. Er besteht aus dem ordentlichen Teil, dem außerordentlichen Teil und dem Konjunkturausgleichsteil samt Erläuterungen sowie dem Dienstpostenplan und dem Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan. Seine vertikale Gliederung erfolgt auf Grund des Ansatz- und Postenverzeichnisses der VRV innerhalb der einzelnen Teile in Gruppen, Abschnitte, Unterabschnitte und Voranschlagsstellen nach funktionellen, finanzwirtschaftlichen und ökonomischen Gesichtspunkten. Nähere Ausführungen hiezu sind im Allgemeinen Teil der Erläuterungen zum Landesvoranschlag 1981 enthalten. Zur Erleichterung der Handhabung ist dort auch ein alphabetisch geordnetes Schlagwörterverzeichnis beigegeben. Die Horizontalgliederung umfaßt die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes 1981, die Gegenüberstellung zu den entsprechenden Voranschlagsbeträgen des Finanzjahres 1980 sowie den Beträgen der Jahresrechnung 1979. In Weiterführung des schon bisher verfolgten Ordnungsprinzips werden im Hauptteil des Landesvoranschlages 1981 durchgehend nur mehr die Einnahmen- und Ausgabensätze dargestellt. Sämtliche weiteren Untergliederungen finden sich in den Untervoranschlägen. Der Voranschlag 1981 sieht in Gegenüberstellung zum Voranschlag 1980 folgende Einnahmen und Ausgaben vor: Einnahmen, ordentlicher Teil, im Voranschlag 1980 16.316,OOO.OOO Schilling, Voranschlag 1981 17.660,541.000 Schilling. Außerordentlicher Teil, Voranschlag 1980, Einnahmen 196,101.000 Schilling, Voranschlag 1981 143,395.000 Schilling. Gesamteinnahmen 1980 16.196,417.000 Schilling, Voranschlag 1981 17.803,936.000 Schilling. Ausgaben, ordentlicher Teil, 17.167,863.000 Schilling im Jahre 1980, 1981 18.599,124.000 Schilling. Außerordentlicher Teil Ausgaben 979,939.000 Schilling 1980, 1981 961,144.000 Schilling, Konjunkturausgleichsteil 1980 274,000.000 Schilling, 1981 230,000.000 Schilling. Gesamtausgaben im Jahr 1930 18.421,802.000 Schilling, im Jahre 1981 19.790,268.000 Schilling. Der Abgang stellt sich folgendermaßen dar: Ordentlicher Teil 1.167,547.000 Schilling im Jahr 1980, im Jahr 1981 938,583.000 Schilling. Außerordentlicher Teil 1980 783,838.000 Schilling, Voranschlag 1981 817,749.000 Schilling. Konjunkturausgleichsteil 274,000.000 Schilling im Jahre 1980, im Jahr 1981 230,000.000 Schilling. Gesamtabgang im Jahr 1980 1.986,332.000 Schilling. Die Bedeckung des Abganges wird eine weitere Fremdmittelaufnahme erforderlich machen und eine neuerliche Erhöhung des Schuldenstandes des Landes bewirken. Das Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1980 betrug 18.421,802.000 Schilling. Das Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1981 beträgt 19.790,268.000 Schilling. Es ergibt sich somit eine Budgetausweitung um 1.348,466.000 Schilling, das sind 7,43 %. Der Ordentliche Teil des Voranschlages zeigt gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Einnahmen um 10,380/0 oder 1.660,225.000 Schilling, eine Erhöhung der Ausgaben um 8,34 % oder 1.431,261.000 Schilling. Personalausgaben erhöhen sich um rund 324 Millionen Schilling. Die Leistungen für Personal (Lehrer) steigen um rund 348 Millionen Schilling. Die Sachausgaben (ordentlicher, außerordentlicher und Konjunkturausgleichsteil) er- fahren demgegenüber eine Steigerung um rund 696 Millionen Schilling. Der Anteil der Personalausgaben (Verwaltung) an den ordentlichen Ausgaben zeigt folgende Entwicklung: Im Voranschlag 1979 23,91 %, im Voranschlag 1980 23,70 % und im Voranschlag 1981 24,14 %. Mit Ende des Jahres 1980 läuft das Gehaltsübereinkommen für den öffentlichen Dienst aus. Die im September 1980 aufgenommenen Verhandlungen über eine Bezugserhöhung für die Zeit ab 1. Jänner 1981 waren im Zeitpunkt der Abschlußarbeiten am Budgetentwurf 1981 noch zu keinem Ergebnis gekommen. So wie schon in der gleichen Situation im Jahre 1979 soll innerhalb des Gesamtrahmens für die budgetäre Bedeckung der zu erwartenden Besoldungsregelung in der Weise Vorsorge getroffen werden, daß bei den einzelnen Voranschlagsstellen der Personalausgaben und Pensionen eine Reserve in Höhe von 6% eingebaut wurde. Diese Reserve soll jedoch bei allen in Frage kommenden Voranschlagsstellen von Beginn an gesperrt werden und nur in dem Ausmaß in Anspruch genommen werden, in welchem im Jahre 1981 allgemein eine Besoldungsregelung erfolgt. (Im Antrag Abschnitt II, Ziffer 2 enthalten.) Die folgende Aufstellung zeigt den perzentuellen Anteil der einzelnen Gruppen am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages 1981 in Gegenüberstellung zum Voranschlag 1980: In der Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, sind im Voranschlag 1981 14,93 % enthalten und im Voranschlag 1980 waren es 15,24 %. In der Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, 0,48 % 1981 und 0,51 % 1980. In der Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft, 1981 27,70 %, im Voranschlag 1980 waren es 27,50 %. In der Gruppe 3, Kunst, Kultur und Kultus, 0,88 % im Jahre 1981, im Voranschlag 1980 0,88 %. In der Gruppe 4, Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung, sind es im Voranschlag 1981 24,63 %, im Voranschlag 1980 waren es 23,55 %. In der Gruppe 5, Gesundheit, 7,4876 im Voranschlag 1981, im Voranschlag 1980 waren es 7,58 %. In der Gruppe 6, Straßen- und Wasserbau, Verkehr, sind es 9,46 %; und im Voranschlag 1980 waren 10,15 % vorgesehen. In der Gruppe 7, Wirtschaftsförderung, 4,40 % im Budget 1981, im Voranschlag 1980 4,84 %. In der Gruppe 8, Dienstleistungen, im Voranschlag 1981 0,07 %, im Voranschlag 1980 0,08 %, und in der Gruppe 9, Finanzwirtschaft, im Voranschlag 1981 9,97 % und im Voranschlag 1980 9,67 %. Herkunft und Zweckwidmung und Begründung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben sind in den Erläuterungen zum Landesvoranschlag 1981 ausführlich dargestellt. Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind aus der Horizontalgliederung ersichtlich. Die außerordentlichen Ausgaben sind mit 961,144.000 Schilling veranschlagt, denen Einnahmen in der Höhe von 143,395.000 Schilling gegenüberstehen. Es ergibt sich somit ein ungedeckter Abgang im außerordentlichen Teil von 817,749.000 Schilling. Die einzelnen Vorhaben sind in den Erläuterungen zum außerordentlichen Teil des Voranschlages näher beschrieben. Der Konjunkturausgleichsteil enthält Ausgaben in der Höhe von 230 Millionen Schilling. Die vorgesehenen Kreditmittel betreffen investitionswirksame Ausgaben und sollen nur unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1981 eingesetzt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Budgetvollzug mit den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen abzustimmen. Zur Budgetentlastung soll die Finanzierungsform für Investitionsgüter im Rahmen von Beschaffungsprogrammen, welche zur Erfüllung der laufenden Verwaltungsaufgaben erforderlich sind, sowie von Bauvorhaben, für welche die grundsätzliche Genehmigung durch den Landtag vorliegt, schrittweise auf die Nutzungsdauer dieser Güter abgestellt werden. Im Jahresvoranschlag 1981 steht in diesen Fällen nur mehr ein Teilbetrag des Anschaffungs- bzw. Herstellungspreises zur Verfügung, der gesamte Kaufpreisrest bildet dann eine Vorbelastung künftiger Finanzjahre. Die zur Erfüllung dieser rechtsverbindlichen Verpflichtungen aus den Kauf- bzw. Werksverträgen erforderlichen Landesausgaben in den folgenden Jahren bedürfen vor ihrer Vollziehung der Genehmigung durch den Landtag. Als Ausdruck des Einverständnisses ist eine diesbezügliche Ermächtigung im Antrag Abschnitt 111, Ziffer 7, enthalten. Zur Durchführung des Landesvoranschlages 1981 werden wieder alle jene Bestimmungen beantragt, die sich schon bisher für den Budgetvollzug als notwendig oder zweckmäßig erwiesen haben. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen zum Voranschlag 1981 einzuleiten. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Finanzreferent des Landes, Herr Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Ludwig. Landeshauptmannstellvertreter LUDWIG: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung 1979 hat die Landesregierung spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes dem Landtag vorzulegen. Da der Landesvoranschlag für das Jahr 1981 dem Landtag am 18. November zugegangen ist, wurde dem Verfassungserfordernis entsprochen. Der Landesvoranschlag ist in der seit dem Finanzjahr 1976 durch die Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung vorgeschriebenen Form und Gliederung entsprechend erstellt. In den vorliegenden vier Teilheften sind Bericht und Antrag zum Voranschlag, die Erläuterungen, ein Schlagwörterverzeichnis, der Hauptteil des Voranschlages, die Untervoranschläge und der Dienstpostenplan enthalten. Der Hauptteil ist in einen ordentlichen, außerordentlichen und einen Konjunkturausgleichsteil gegliedert. Die Ansätze des Konjunkturausgleichsteiles sind jeweils bestimmten Ansätzen des ordentlichen und außerordentlichen Teiles zugeordnet. Der Konjunkturausgleichsteil bleibt vorerst wieder gesperrt und kann erst im Laufe des nächsten Finanzjahres unter Bedachtnahme auf die Einnahmenentwicklung und die Möglichkeiten der Darlehensaufnahmen in Anpassung an die Wirtschaftslage in Niederösterreich ganz oder teilweise freigegeben werden. Der Hauptteil ist zur Erreichung einer besseren Überschaubarkeit nunmehr wesentlich gerafft worden und enthält innerhalb der einzelnen Voranschlagstellen keine weiteren Untergliederungen mehr. Die gewünschte Aufschlüsselung kann jedoch den Untervoranschlägen entnommen werden. Wie schon bisher enthalten die Voranschlagshefte wieder verschiedene Nachweise, so über die Leistungen für das Personal einschließlich der Pensionen, Finanzzuweisungen, Zuschüsse von und an Gebietskörperschaften, die Zuführung an Rücklagen sowie Entnahmen aus Rücklagen, den Schuldenstand, Schuldendienst, Finanzierungspläne, den Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan und verschiedene statistische Daten. Der gesamte Ausgabenrahmen des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 beträgt S 19.790,268.000. Den Ausgaben stehen voraussichtlich Einnahmen von S 17.803,936.000 gegenüber, woraus ein anzunehmender Abgang von S 1.986,332.000 resultiert. Damit liegt der Abgang um S 239,053.000 oder 10,74 % unter dem Abgang des heurigen Jahres. Der ordentliche Teil umfaßt Ausgaben von S 18.599,124.000 und angenommene Einnahmen von S 17.660,541.000. Er kann sohin auch im Jahre 1981 nicht ausgeglichen erstellt werden und weist ein Defizit von S 938,583.000 auf. Der außerordentliche Teil des Voranschlages weist Ausgaben von S 961,144.000 und Einnahmen von S 143,395.000 auf, woraus sich ein voraussichtlicher Abgang von S 817,749.000 ergibt. Im Konjunkturausgleichsteil mit Ausgaben von S 230,000.000 kann mit keinen Einnahmen gerechnet werden. Die Erstellung des Budgets war natürlich wieder sehr schwierig. Die an die Finanzabteilung herangetragenen Budgetanforderungen überstiegen den Beamtenentwurf um insgesamt 3,5 Milliarden Schilling. Daß in den Verhandlungen auf Regierungsebene hier beide Seiten nachgeben mußten, war unabdingbar. Dennoch ist es auf Grund der einsichtsvollen Haltung meiner Regierungskollegen gelungen den Abgang im Landeshaushalt in gerade noch vertretbaren Grenzen zu halten. Eine wesentliche Reduzierung des Fehlbetrages zwischen Einnahmenerwartung und voraussichtlichen Ausgaben war leider nicht möglich. Es müssen eben auch nächstes Jahr wieder neue Aufgaben übernommen werden, während gegebene Verpflichtungen weiter bestehen und nicht ganz einfach negiert werden können. Der Budgetrahmen des Landesvoranschlages 1981 übersteigt den des Jahres 1980 um S 1.368,466.000 oder 7,4376. Die Einnahmenerwartung steigt um S 1.607,519.000 oder 9,93 %. Der Abgang liegt, wie schon erwähnt, um 10,74 % unter dem Abgang des Voranschlages für das Jahr 1980. Es ist damit erstmalig seit dem Jahre 1974 gelungen, das stetige Ansteigen der Abgangssummen nicht nur einzubremsen, sondern die Abgangshöhe gegenüber dem heurigen Jahr sogar zu reduzieren. Vergleicht man das voraussichtliche Gebarungsergebnis für das Jahr 1980 mit den Ausgaben des Voranschlages 1981, ergibt sich lediglich eine Ausgabensteigerung von 6,71 %. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der erstmaligen Erstellung des Voranschlages über eine elektronische Datenverarbeitungsanlage im Jahre 1976 wird ab 1. Jänner 1981 mit der Einführung der Mehrphasenbuchhaltung wieder ein ganz wesentlicher Schritt in der Modernisierung der Landesverwaltung gesetzt. Niederösterreich ist nicht das erste Bundesland, das sich nunmehr der Mehrphasenbuchhaltung bedienen wird, vier Bundesländer arbeiten schon einige Zeit mit diesem System. Die Größe unseres Landes und der damit zwangsläufig verbundene weitverzweigte Apparat der Hoheits- und Wirtschaftsverwaltung erforderten eine ganz besonders sorgfältige Vorbereitung dieser einschneidenden Umstellung, die nun ab nächstem Jahr schrittweise erfolgen wird. Schon im Jahre 1513 stellte der italienische Staatsmann und Geschichtsschreiber Machiavelli fest: ,,Nichts ist schwieriger zu planen, zweifelhafter im Erfolg und gefährlicher in der Durchführung, als ein neues System". Wir glauben aber dank unserer hier unter der Leitung des Herrn Landesamtsdirektorstellvertreters Wirkl. Hofrat Dr. Kern agierenden Projektgruppe alle bei der Einführung des neuen Systems auftretenden Probleme in diesem Lande meistern zu können. Die Mehrphasenbuchhaltung ist ein mehr- dimensionales Rechenwerk, das nicht nur die Vollziehung des Voranschlages in allen Phasen darstellt, sondern simultan dazu die Darstellung aller Gebarungen nach Gesichtspunkten der kaufmännischen Buchhaltung erlaubt und neben der Verrechnung nach Kostenstellen, Personenkonten und Gebarungsfallkonten auch eine Vielzahl von statistischen Auswertungen ermöglicht. Die Einführung des Mehrphasenbuchhaltungssystems stellt nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung oder eine Rationalisierungsmaßnahme dar, sondern bedeutet den Ersatz eines aus der Zeit Maria Theresias stammenden Buchhaltungssystems mit reiner Dokumentationsfunktion durch ein modernes Rechnungswesen mit instrumentellem Charakter. Nach Inbetriebnahme des Mehrphasenbuchhaltungssystems wird die Landesbuchhaltung Zahlenmaterial anbieten können, das nicht nur die Basis für eine bessere Finanz- Planung und Kontrolle bietet, sondern dar- über hinaus auf betriebswirtschaftlicher Ebene Ansatzpunkte für echte Rationalisierungsmaßnahmen liefert. Die Mehrphasenbuchhaltung wird nach außen hin gegenüber dem Landesbürger, eine raschere, ja sofortige Auskunftsbereitschaft bringen. Durch eine Vielzahl von Auswertungen und Informationen soll die Mehrphasenbuchführung als Führungs-, Planungs- und Kontrollinstrument wesentlich dazu beitragen, die Verwaltung unseres Landes schlagkräftiger, wendiger und effizienter zu gestalten. Und nun ein Wort zur wirtschaftlichen Entwicklung. Wie jedes Jahr haben auch heuer wieder die beiden österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute Ende September ihre revidierten Prognosen für 1980 und eine Vorschau auf das Jahr 1981 vorgelegt. Danach wirft die internationale Rezession, die seit dem Frühjahr immer mehr Länder erfaßt, bereits lange Schatten auf Österreich. Schon vor dem Sommer war eine Verschlechterung der Konjunktur festzustellen, doch soll die Rezession relativ mild ausfallen und zumindest bei uns keine gravierenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Das, zumindest die Prognosen der Institute! Nach Ansicht des Institutes für Wirtschaftsforschung wird die konjunktureIIe Entwicklung voraussichtlich von selbst eine Entschärfung der Leistungsbilanzproblematik und ein Nachlassen des Preisauftriebes mit sich bringen. Einen Bremseffekt erwartet man ja von den zur Zeit in astronomische Höhen ansteigenden Kreditzinsen. Das mag auf die Kauffreudigkeit etwa neuer ausländischer Autos dämpfend wirken, hat aber andererseits für die Fremdmittelfinanzierung von Wohnbauten katastrophale Auswirkungen. Die beiden Wirtschaftsforschungsinstitute haben festgestellt, daß sich die Konjunktur in Österreich schon vor dem Sommer zu verschlechtern begann. Die Dynamik der Exporte schwächte sich ab, das Wachstum des privaten Konsums und die Baunachfrage verringerten sich. Die Ausrüstungsinvestitionen stiegen aber bis in das zweite Quartal noch ebenso kräftig wie der Lageraufbau. Das Niveau der Industrieproduktion lag saisonbereinigt zur Jahresmitte um rund zwei Prozent niedriger als im März. Von der Konjunkturverschlechterung waren bisher vor allem die Vorproduktindustrien auf dem Stahl-, Metall- und Gießereisektor betroffen. Hier sind ja auch in Niederösterreich schon einige Problemfälle in der letzten Zeit aufgetreten. Nach der Prognose des Wirtschaftsforschungsinstitutes wird das reale Brutto-Inlandsprodukt im zweiten Halbjahr 1980 nur noch um eineinhalb Prozent über dem Niveau des gleichen Vorjahreszeitraumes liegen, während es in den ersten sechs Monaten dieses Jahres noch um fünf Prozent darüber lag. Für das ganze Jahr erwartet man als Obergrenze eine reale Wachstumsrate des Brutto-Inlandsproduktes von dreieinhalb Prozent. Das Institut für Höhere Studien rechnet allerdings nur mit höchstens drei Prozent. Bei der Einschätzung der EntwickIung der Auslandsnachfrage im Jahre 1981 geht das Institut für Wirtschaftsforschung von der Annahme aus, daß sich die Konjunktur in den westlichen Industrieländern im zweiten Halbjahr 1980 etwa auf dem Niveau der Jahresmitte stabilisieren und im Winter in einen zögernden Aufschwung übergehen wird. Die Entwicklung des privaten Konsums wird durch eine nur mäßige Realeinkommenssteigerung und eine weitere Abnahme der Sparfreudigkeit gekennzeichnet sein. Auch heuer wird ein Rückgang der privaten Sparquote um rund zwei Prozentpunkte erwartet, womit sie bereits um vier Prozentpunkte tiefer als 1978 liegen wird. Insgesamt nimmt man eine Steigerung des privaten Konsums um ein Prozent an. Die Zunahme wird bei den dauerhaften Konsumgütern geringer ausfallen als bei den übrigen Konsumgütern. Die Investitionskonjunktur wird sich infolge der Verschlechterung der Wirtschaftsaussichten, der sinkenden Kapazitätsauslastung und der Verschlechterung der Kreditbedingungen spätestens gegen Jahresende 1980 merklich abschwächen. Von den öffentlichen Haushalten werden auch im kommenden Jahr infolge des zu geringen Einnahmenwachstums und der gegebenen Schuldenlasten keine wesentlichen zusätzlichen Impulse ausgehen können, so daß sich die Baukonjunktur nach einer leichten Verbesserung der Auftragslage im zweiten Halbjahr 1980 wieder verflacht. Die Industrie wird das zufriedenstellende Investitionsniveau des laufenden Jahres voraussichtlich bestenfalls nominell halten können, real ist mit einem Rückgang des Investitionsvolumens zu rechnen. Die Anpassung der Lagerbestände an die Verschlechterung der Nachfrage dürfte schon im Gange sein. Sie wird zumindest noch bis Jahresende eine weit geringere Aufstockung als im Vorjahr bringen. Im Verlaufe des Jahres 1981 ist der untere Wendepunkt des Lagerzyklus zu erwarten. Die Konjunkturabschwächung bringt unvermeidliche Folgen für den Arbeitsmarkt. Es dürfte jedoch, sowohl heuer wie auch im nächsten Jahr möglich sein, Freistellungen von Beschäftigten durch Umdisposition, wie auch durch den Einsatz der Arbeitsmarktförderung im Zusammenwirken von Bund und Ländern zu vermeiden. Weil der Konjunkturabschwung etwas stärker als ursprünglich angenommen ausfällt, wird die Handelsbilanz heuer mit einem geringeren Defizit abschließen, als noch vor dem Sommer befürchtet wurde. Bedenklich ist allerdings, daß im Jahre 1981 weiterhin mit einem hohen Handelsbilanzdefizit gerechnet wird, obwohl das Wirtschaftswachstum nur ein Prozent betragen wird. Das Defizit der Leistungsbilanz wird nun für 1980 mit ca. 25 Milliarden Schilling - gegenüber bisher 32 Milliarden erwartet, die Prognose für 1981 lautet auf 15,5 Milliarden Schilling. Da das Wirtschaftsforschungsinstitut für den Rest des laufenden Jahres bestenfalls leicht fallende Inflationsraten annimmt, mußte eine Revision der ursprünglichen Inflationsprognose vorgenommen werden. Statt 6 Prozent werden 6,4 Prozent und für 1981 5,5 Prozent prognostiziert. Die Prognosen des Institutes für Höhere Studien sind wesentlich pessimistischer. Dort errechnet man das Leistungsbilanzdefizit für 1980 mit 29,8 Milliarden und für 1981 mit 23,8 Milliarden Schilling. Die Verbraucherpreissteigerung wird für 1980 mit 6,5 % und für 1981 mit 5,9 Prozent angenommen. Ein Wort zur Finanzierung des Budgets. Die Länder haben, wie schon mehrfach aufgezeigt wurde, praktisch keine Möglichkeit, ihre Einnahmen selbst in irgendeiner Weise maßgeblich zu beeinflussen. Dies im Gegensatz zum Bund, der ja auch den Abgang des nächstjährigen Budgets durch ein weiteres Anziehen der Steuerschraube und durch Gebührenerhöhungen zu verringern trachtet. Der sozialistische Wirtschaftswissenschaftler Universitätsprofessor Dr. Egon Matzner hat - von einer Schwedenreise höchst ernüchtert zurückgekehrt - gefordert, der schwedischen Krankheit unter allen Umständen vorzubeugen. Nach der Wiedergabe seiner Ausführungen in der ,,Wiener Zeitung" vom 26. September d. J. tritt für die österreichische Wirtschaft zur Zeit eine sehr gefährliche Konstellation ein. Der Zunahme der Preissteigerungsrate steht eine Abflachung der Konjunktur gegenüber. Gleichzeitig engen das Rekorddefizit der Leistungsbilanz und das hohe Budgetdefizit den Handlungsspielraum der Wirtschaftspolitik ein. Das Rezept Professor Matzners gegen diese drohende Gefahr lautet: Senkung der Spitzensteuersätze, produktive Investitionen profitabler machen, Anhebung der Vermögenssteuer und Importsteuerung gegen das Leistungsbilanzdefizit. Auch im Staatschuldenbericht von Professor Helmut Frisch und in der Budgetprognose des Wirtschaftsbeirates wird eindringlich darauf hingewiesen, daß die Finanzierungserfordernisse für den Zinsendienst, die in den achtziger Jahren beträchtlich steigen werden, die laufenden Einnahmen des Staatshaushaltes zunehmend belasten. Doch wäre es ein schwerer Fehler, sollte aus diesem Titel eine stärkere Besteuerung von Verbrauch oder Einkommen ins Auge gefaßt werden. Den Ländern fehlt, selbst wenn sie diese Ratschläge in den Wind schlagen wollten, jede Möglichkeit, sich auf diese Weise höhere Einnahmen zu verschaffen. Die Einnahmenerwartung bei der maßgeblichen Einnahmenquelle der Länder, nämlich bei den Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, wurde im vorliegenden Landesvoranschlag für das Jahr 1981 mit S 6.543,000.000 angenommen. Bei dieser Schätzung wurde wie immer vom voraussichtlichen Rechnungsergebnis des Jahres 1980 ausgegangen und ein Aufschlag von 10 % vorgenommen. Dieser Aufschlag entspricht annähernd der von der Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer ausgesprochenen Empfehlung. Der Großteil der übrigen Einnahmen des Landes ist, wenn man etwa nur an die Wohnbauförderung denkt, weitgehend zweckgebunden. Das heißt, sie können nicht als allgemeine Deckungsmittel Verwendung finden, sondern dürfen nur für die festgelegten Zwecke ausgegeben werden. Andere, den Ländern zustehende Finanzen oder Einnahmen, wie der Beitrag an den KrankenanstaltenZusammenarbeitsfonds und den Wasserwirtschaftsfonds aus dem dritten Mehrwertsteuersatz werden vom Bund vorweg abgezweigt und unmittelbar den genannten Fonds zugeführt. Die verbleibende Differenz zwischen erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Landes von S 1.986,332.000 wird also wieder auf dem Kreditmarkt besorgt werden müssen. Abgesehen von der herrschenden Geldknappheit ist dies wegen der Höhe der Kreditzinsen eine sehr schmerzliche Finanzierung. Es wird daher Aufgabe des Budgetvollzuges des nächsten Jahres sein, durch erhöhte Sparsamkeit den bewilligten Ausgabenrahmen womöglich nicht in allen Sparten voll auszuschöpfen und so die Fremdmittelaufnahme in Grenzen zu halten. Um durch den Finanzierungsbedarf für dringende Bauvorhaben aber auch durch die Anschaffung von Kraftfahrzeugen das Budget nicht übermäßig zu strapazieren, soll die Finanzierung auf diesen Gebieten im Leasingwege erfolgen. Die anfallenden Kosten können dadurch bei Bauten auf 15 bis 20 Jahre, bei Fahrzeugen auf etwa 5 Jahre verteilt werden. Dieser Methode bedienen sich Bund und Gemeinden etwa auf dem Gebiete des Schulbaues schon längere Zeit mit Erfolg. Hoher Landtag! Der Schuldenstand des Landes wird mit Ende dieses Jahres voraussichtlich 5,6 Milliarden Schilling erreichen. Das sind 28,4 % des gesamten Budgetvolumens. Die Steigerung gegenüber 1979 beträgt 2 % und ist damit um 2 % geringer als im Jahre vorher. Um den Rückzahlungsverpflichtungen nachzukommen, müssen im Voranschlag 1981 bereits knapp über eine Milliarde Schilling eingesetzt werden. Im Voranschlag 1980 sind hiefür 893 Millionen Schilling vorgesehen gewesen. Die Steigerung beträgt daher 16,4.% Der Schuldendienst beansprucht 5,25 % der Gesamtausgaben des Voranschlages 1981. Wir hatten schon einmal einen in absoluten Zahlen zwar niedrigeren, aber im Verhältnis zum Budgetvolumen höheren Schuldenstand. Die Finanzschuld des Landes betrug am 1. Jänner 1969 1,6 Milliarden Schilling, was jedoch rund 45 % des Budgetvolumens entsprach. 1975, also sechs Jahre später, war die Finanzschuld auf 1,4 Milliarden Schilling abgesunken, was damals 11,79 % des Budgetvolumens ausmachte. Darnach stieg die Finanzschuld wieder stetig an. Daß es gelungen ist, den Abgang im Landeshaushalt 1981 etwas unter dem Abgang des heurigen Jahres zu halten, möchte ich als sehr erfreulich bezeichnen. (Beifall bei der ÖVP.) Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von immerhin zwei Milliarden Schilling wird auch im nächsten Jahr ganz oder überwiegend auf dem Kapitalmarkt aufgebracht werden müssen. Die Verschuldung wird daher 1981 weiter ansteigen. Nicht nur Niederösterreich, sondern auch andere Bundesländer haben mit denselben Problemen zu kämpfen. Der Ruf nach höheren Einnahmen wird daher im nächsten Jahr noch deutlicher sein als bisher. Die schon im Forderungsprogramm der Bundesländer verankerte Steuerhoheit für die Länder bekommt daher immer größere Bedeutung. Es geht nicht an, da5 sich der Bund immer wieder neue Einnahmequellen, wie gerade in letzter Zeit durch Steuer- und Gebührenerhöhungen, Banken- und Tankstellenabgabe, erschließt und an dem Ertrag die Länder überhaupt nicht oder zumindest in nicht nennenswertem Ausmaß beteiligt. Schließlich wird aber die eigene Steuerhoheit den Ländern dann nichts mehr nützen, wenn die steuerliche Belastbarkeit der Bevölkerung und der Wirtschaft an der äußersten Grenze angelangt ist. Erlauben Sie, daß ich nun einige Schwerpunkte des Budgets 1981 herausgreife. Bedingt durch die Abflachung der Konjunktur und durch erhebliche Schwierigkeiten, die bei einigen größeren Firmen in Niederösterreich aufgetreten sind, kommt der Arbeitsplatzsicherung weiterhin größte Bedeutung zu. Ein wirksames Gegengewicht ist die Niederlassung von Betrieben mit Zukunftschancen in Problembezirken und die Förderung von sinnvollen Investitionen in gesunden bestehenden niederösterreichischen Betrieben. So sind im Voranschlag für das Jahr 1981 ca. 7,l Milliarden Schilling für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen vorgesehen. Das sind um rund 400 Millionen Schilling mehr als heuer. (Beifall bei der ÖVP.) Für die Arbeitnehmerförderung stehen mit rund 220 Millionen Schilling etwa gleichhohe Mittel wie 1980 zur Verfügung. Der Arbeitsplatzsicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze dient sicher auch das gemeinsam mit dem Bund erarbeitete Entwicklungsprogramm für das Waldviertel. Industrie, Gewerbe und Fremdenverkehr stehen zunächst im Mittelpunkt dieser Aktion. Im Rahmen der „Waldviertelaktion Industrie" können jene Wirtschaftsunternehmungen Anträge auf die Gewährung von Förderungsmitteln stellen, die im Waldviertel Betriebsstätten für Produktions- und Forschungsvorhaben errichten oder erweitern wollen. Die Vergabe der Förderungsmittel ist für technisch und wirtschaftlich interessante Betriebsgründungen mit mindestens 20 neuen Dauerarbeitsplätzen vorgesehen. Hiebei muß die Investition je Arbeitsplatz mindestens 400.000 Schilling betragen. Die Förderung kann aber auch für technisch und wirtschaftlich interessante Erweiterungen von Betrieben ab fünf zusätzlichen Beschäftigten in Anspruch genommen werden, wobei die Investition je Arbeitsplatz mindestens 200.000 Schilling betragen muß. Die Gesamtförderung kann bis zu 75 % des förderungswürdigen Investitionsvolumens betragen. Zur Belebung und Attraktivierung des Fremdenverkehrs im Waldviertel können Investitionen für die Neugründung oder den Ausbau bestehender Betriebe bis zu 33,3 % der förderbaren Investition, jedoch maximal 100.000 Schilling pro Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können bei Betriebsgründungen oder Betriebserweiterungen bis zu 15% der Kosten für die Errichtung von Freizeiteinrichtungen, wie Hallenbäder, Sauna, Tennishallen, Kegelbahnen, Reithallen usw. gefördert werden. Die Förderung erfolgt unter der Bedingung, daß die geschaffenen Arbeitsplätze mindestens drei Jahre erhalten bleiben. Für die gesamte Förderungsaktion sollen vom Bund und dem Land Niederösterreich jährlich je 50 Millionen Schilling aufgebracht werden. Die Aktion ist vorerst bis Ende des Jahres 1983 befristet. Die Voraussetzungen für das Wirksamwerden dieser Waldviertler Aktion sind so mit gegeben. Mein Appell richtet sich nun an alle Mitglieder der Beurteilungskommission, diese Richtlinien großzügig und praxisnah zu handhaben, damit den in Frage kommenden Betrieben so rasch wie möglich auch geholfen werden kann. (Beifall bei der ÖVP.) Solche Aktionen müssen im Interesse der Arbeitsplatzsicherung auch in anderen Regionen folgen. Eine wesentliche Bedeutung kommt, wie immer, der Wohnbauförderung zu. Das Ausgabenvolumen der Wohnbauförderung wird einschließlich der erweiterten Landeswohnbauförderung und der landwirtschaftlichen Wohnbauförderung voraussichtlich 2,560 Milliarden Schilling betragen. Hinzuzurechnen sind noch die im Landesvoranschlag nicht zu präliminierenden Rückflüsse aus den bereits bewilligten Darlehen der Landeswohnbauförderung, die unmittelbar in den Landeswohnbauförderungsfonds fließen. Wenn hier auch sehr beträchtliche Beträge umgesetzt werden, ist keinesfalls genug Geld vorhanden, die anstehenden Wünsche prompt zu erfüllen. Warten zur Zeit Ca. 8.000 Bewerber auf ihre Darlehen, werden es - wenn keine besonderen Maßnahmen ergriffen werden - Ende 1981 18.000 sein. Da aus demselben Topf auch die Annuitätenzuschüsse bestritten werden müssen, wird das Geld für Neubauten in Zukunft immer knapper. Durch diese Zuschüsse wird zwar die rapid ansteigende Zinsenlast gemildert, das Geld geht jedoch der Wohnbauförderung verloren und fließt letztlich, wenn man es genau überlegt, in die Kassen der Banken. Unter gleichen Voraussetzungen wie sie derzeit gegeben sind, wird bereits im Jahre 1982 fast ein Drittel der gesamten Wohnbauförderungsmittel für diese Annuitätenzuschüsse zweckgebunden sein. Die geschilderte Situation ist natürlich nicht auf Niederösterreich allein beschränkt. Der Bund ist auf Grund eigener Erkenntnis und der dringenden Vorstellungen aller Länder bemüht, die Wohnbauförderung 1968 so zu modifizieren, daß der Großteil des eingesetzten Geldes wirklich wieder dem Wohnbau zugute kommt. Wir müssen aber auch vom Land Selbsthilfemaßnahmen ergreifen. So wird ein größerer Fremdmitteleinsatz über den Landeswohnbauförderungsfonds unvermeidlich sein. Der revolvierende Einsatz der für bereits bewilligte Ansuchen bereitgestellten Mittel kann ebenso zur Abkürzung der Wartezeiten beitragen wie die Verkürzung der Laufzeit von Wohnbaudarlehen. Schließlich könnte die Bedachtnahme auf soziale Momente wie Einkommensverhältnisse, Größe der Familie usw. zu einer rationelleren Vergabe der Annuitätenzuschüsse führen. Aus der vorgenannten Schilderung der tatsächlichen Verhältnisse resultiert aber auch der dringende Wunsch nach Selbsthilfe. Ich darf hier ankündigen, daß das Land Niederösterreich, wie ich bereits mit meinem Regierungskollegen, der mit der Wohnbauförderung betraut ist, besprochen habe, im nächsten Jahr ein Modell der Finanzierung des Wohnbaues verwirklichen wird. Der Expertenentwurf wird in Kürze vorliegen. (Beifall bei der ÖVP.) Die Sozialhilfeeinrichtungen werden ständig ausgebaut und die finanziellen Hilfen er- weitert. Dies hat eine weiter steigende Belastung von Land und Gemeinden zur Folge, die für die Kosten der Sozialhilfe seit 1974 gemeinsam aufkommen müssen. Die notwendigen Aufwendungen für die Sozialhilfe einschließlich der Pensionisten- und Pflegeheime belaufen sich im nächsten Jahr auf 1 Milliarde 552 Millionen Schilling. Dazu kommen noch 122 Millionen Schilling im außerordentlichen Haushalt für die Errichtung und den Ausbau von Heimen. Der gesamte Aufwand wird damit auf fast 1,7 Milliarden Schilling anwachsen. Seit dem Jahre 1975 - in diesem Jahr wurde die neue landesgesetzliche Regelung der Sozialhilfe erstmals voll wirksam - sind somit die Ausgaben der Sozialhilfe von 873 Millionen Schilling auf 1,7 Milliarden Schilling, also praktisch auf den doppelten Betrag, angestiegen. Damit schreitet die blaugelbe Sozialoffensive progressiv fort. Sehr geehrte Damen und Herren! Hinter diesen nüchternen Zahlen stecken aber persönliche Schicksale, Menschen, an denen unsere moderne Wohlstandsgesellschaft vorbeigegangen ist. Eine Produktionsgesellschaft, die für eine Minderheit im wahrsten Sinne des Wortes Armut und Einsamkeit produziert. Daher hat unsere Gesellschaft auch die Verpflichtung, dort, wo Not besteht, diese Not zumindest zu lindern. (Beifall bei der ÖVP.) Politik für die Menschen als Auftrag heißt eben unteilbar Politik für alle Menschen, also auch für die Armen, die Kranken und die Schwachen. Jeder Schilling auf sozialem Gebiet ist eine Investition in die Menschlichkeit! Auf diesem Weg, verehrte Damen und Herren, müssen wir auch in nächster Zukunft weitergehen! Und nun zu einem weiteren Schwerpunkt, zu den Krankenanstalten. Die Finanzierung des Baues und des Betriebes der Krankenanstalten ist nach wie vor eine sehr sensible und schwierige Materie. Knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung über die Spitalsfinanzierung und Errichtung des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds sind nun die Arbeiten für eine Erneuerung der seinerzeitigen Vereinbarung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern, die zur Schaffung dieses Fonds führte, angelaufen. Die Fondsmitglieder haben über Einladung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz ihre Vorschläge erstattet. Seitens der Länder wurden folgende Änderungen vorgeschlagen: 1. Aufstockung des Finanzierungsvolumens. Durch Einbringung zusätzlicher Mittel durch den Bund und die Sozialversicherungsträger soll das Finanzierungsvolumen des KrankenanstaltenZusammenarbeitsfonds aufgestockt werden. Dies scheint im Hinblick auf die quantitativen und qualitativen Veränderungen, die sich im Krankenanstaltenwesen er- geben haben, gerechtfertigt. 2. Festsetzung der Pflegegebührenersätze. Die im Jahr 1978 beschlossene Neuregelung der Spitalsfinanzierung hat zu einer Verbesserung der Lage der Rechtsträger der Krankenanstalten geführt. Dieses positive Ergebnis wird jedoch durch Mindereinnahmen aus den Pflegebührenersätzen bereits wieder entscheidend beeinträchtigt. Das Zurückbleiben der Pflegegebührenersätze ist auf jene Bestimmung im Rahmen der Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung zurückzuführen, die vorsieht, daß die Pflegegebührenersätze der Sozialversicherungsträger ab dem Jahre 1978 ohne jede Bedachtnahme auf die unvermeidliche Kostenentwicklung in den Krankenanstalten nur mehr in dem Ausmaß angehoben werden, in dem die Beitragseinnahmen der Krankenkassen steigen. Die damit verbundene Gefahr eines Zurückbleibens der Pflegegebührenersätze gegenüber den mit der allgemeinen Kostenentwicklung zwangsläufig steigenden Pflegegebühren wurde von den Ländern in allen Phasen der Verhandlungen über die neue Krankenanstaltenfinanzierung aufgezeigt. Auf diese Entwicklung wurde auch bereits von der Landesfinanzreferentenkonferenz am 20. Juni 1979 mit Besorgnis hingewiesen und festgestellt, daß ein derartiges Zurückbleiben der Pflegegebührenersätze binnen weniger Jahre die Vorteile der Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung wieder zunichte machen würde. Um den Ländern das weitere Festhalten an der Fondsregelung überhaupt zu ermöglichen, wurde daher vorgeschlagen, für die jährliche Anhebung der Pflegegebührenersätze der Sozialversicherungsträger eine an der notwendigen Ausgabensteigerung orientierte Mindesthöhe festzusetzen, wobei als Maßstab die gesamtösterreichische Ausgabensteigerung der Krankenanstalten gelten soll. 3. Änderung der Verteilung der Fondsmittel. Die Länder bekennen sich im Sinne einer grundlegenden Zielsetzung der Fondsregelung zu einer schrittweise verstärkt leistungsorientierten Vergabe der Fondsmittel und sind bereit, in Verhandlungen mit allen Fondsmitgliedern einzutreten, um gemeinsam jene Leistungskriterien zu erarbeiten, die die Voraussetzung für eine Regelung im Sinne dieser Zielsetzung darstellen. 4. Kündigungsverzicht. Dem vom Herrn Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz zur Diskussion gestellten Vorschlag, im Interesse mittelfristiger Finanzierungszusagen des Fonds für einen Zeitraum von fünf Jahren auf eine Kündigung zu verzichten, kann nur dann nähergetreten werden, wenn über die in den vorstehenden Punkten erstatteten Vorschläge Einvernehmen erzielt werden kann. In Niederösterreich wurden inzwischen Überlegungen angestellt, wie man der Kostenexplosion auf dem Sektor des Krankenhausneubaues und -ausbaues Herr werden kann. In mehreren Klausurtagungen wurden grundsätzliche Richtlinien festgelegt. Zunächst soll das Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen neu erstellt werden. Zur Bedarfsanpassung ist eine Reduzierung der Krankenanstaltenbetten unbedingt erforderlich. Die Erreichung dieses Zieles wird durch die Bevölkerungsabnahme in den einzelnen Landesteilen und die Verbesserung der Verkehrswege erleichtert. Dennoch wird diese Neuordnung nicht ganz ohne Schmerzen möglich sein. Meine Damen und Herren! Die Arbeit für den Menschen muß selbstverständlich bei den jüngsten Bürgern des Landes beginnen. Das Kapital für die Zukunft sind unsere Kinder. Mit Stolz kann das Land Niederösterreich auf die bespiellosen Leistungen der letzten Jahrzehnte zurückblicken. Ausdrucksvoll dokumentiert sich dieses Bemühen mit der Eröffnung des 1000. Bildungsbaues auf dem Pflichtschul- und Kindergartensektor am 7. Dezember 1980 in Lassee. Der Beitrag des Landes für den Schul- und Kindergartenfonds wird nächstes Jahr 150 Millionen Schilling betragen. Dazu kommen 79 Millionen Schilling für den Bau von Landesschulen, wobei das Hauptgewicht auf den Sektoren Berufsschulen und landwirtschaftliche Fachschulen liegt. Hier ist festzuhalten, daß die Reorganisation des Pflichtschulwesens in Niederösterreich, die im Jahre 1965 begonnen wurde, im wesentlichen abgeschlossen ist. Der weiter bestehende Geldbedarf des NÖ Schul- und Kindergartenfonds resultiert aus dem noch nicht abgeschlossenen Ausbau des Kindergartennetzes und den Aufwendungen für die Instandhaltung sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schul- und Kindergartengebäude. Dazu gehört auch der Bau und die Ausgestaltung von Turnsälen, die im Rahmen der offenen Schule der gesamten Bevölkerung zugute kommen. Für den Straßenbau werden im nächstjährigen Budget reine Baukredite von 821 Millionen Schilling zur Verfügung stehen. Hinzu kommt die mit dem Bund vereinbarte Vorfinanzierung der ,,S 33", das ist die in Bau befindliche Schnellstraße zwischen Krems und St. Pölten. Mit den hiefür einzuplanenden 250 Millionen Schilling erhält der Straßenbau nächstes Jahr vom Land über 1 Milliarde Schilling. Für den Schienen-, Schiffs- und Luftver- kehr werden 102 Millionen Schilling aufgewendet werden. Das Schwergewicht liegt auf dem Investitionszuschuß an die Österreichischen Bundesbahnen für die Verbesserung und Beschleunigung des Nahverkehrs, wofür 40,3 Millionen Schilling vorgesehen sind. Der Flughafen in Schwechat erhält 50,6 Millionen Schilling. Für den Umweltschutz, den Naturschutz und andere Maßnahmen auf diesem Gebiet sind mit 40,5 Millionen Schilling um 2 Millionen Schilling mehr als heuer präliminiert. Die Förderung umweltfreundlicher Investitionen, das heißt von Investitionen zur Vermeidung von Geruchs-, Staubund Lärmbelästigung, wird fortgesetzt. Für den Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen werden 85 Millionen Schilling an Förderungsmitteln bereitgestellt. Für die Kapitalaufstockung der NÖSIWAG sind 40 Millionen Schilling erforderlich. Der Betrag des Landes an den Wasserwirtschaftsfonds macht 83 Millionen Schilling aus. Ich glaube aber, daß jeder Schilling, der in den Umweltschutz investiert wird, eine Verpflichtung gegenüber unseren Kindern erfüllt. Niederösterreich ist nach wie vor das größte Agrarland Österreichs. Unsere Bauern sichern trotz aller Wettbewerbsnachteile die Lebensmittelversorgung unserer Bevölkerung weit über die Grenzen des Bundeslandes hinaus und sind Bewahrer unserer Erholungslandschaft. Die besondere Förderung der Landwirtschaft ist daher ein allgemein gesellschaftspolitisches Anliegen. Dieser Wirtschaftszweig hat durch den Ausschluß aus dem EG-Raum, strukturbedingte höhere Betriebskosten als in den Nachbarländern und die sicher nicht optimale Landwirtschaftspolitik der Bundesregierung mit enormen Schwierigkeiten zu kämpfen. Obwohl der Bund zweckgebundene Mittel aus der Importabgabe zur Verfügung hat und hier eine klare Bundeskompetenz gegeben ist, werden die Länder zur Mitfinanzierung der Exportförderung gezwungen. Dies führt insbesondere bei der Förderung des Viehexportes zu schwersten Belastungen der Länderhaushalte. Heuer sieht sich das Land veranlaßt, aus diesem Titel nachträglich noch 30 Millionen Schilling bereitzustellen. Im Voranschlag des nächsten Jahres sind für den Sektor der Landwirtschaft 346 Millionen Schilling präliminiert. Für das land- wirtschaftliche Schulwesen, einschließlich des landwirtschaftlichen Schulbaues, jedoch ohne Bezüge der landwirtschaftlichen Lehrer kommen weitere 185 Millionen Schilling dazu, 81- so insgesamt 531 Millionen Schilling. (Beifall bei der ÖVP.) Und nun zu einigen weiteren Budgetkapiteln. Es wird immer schwerer, wichtige Förderungssparten, wie die Industrie, die gewerbliche Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Kultur und den Sport, halbwegs zufriedenstellend zu dotieren. Die Ursache liegt im Neuzuwachs von Aufgaben der Landesverwaltung, den unabdingbaren Ausgaben auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen, den rasch steigenden Energiekosten, die wieder primär auf die unverhältnismäßig angestiegenen Ölpreise zurückzuführen sind, aber auch im Ansteigen der Tarife für Post, Telefon und öffentliche Verkehrsmittel begründet. Nicht zuletzt engt die steigende Schuldenlast den Ermessensspielraum bei den frei verfügbaren Förderungsmitteln erheblich ein. Sicher wird das niederösterreichische Kulturbewußtsein durch spektakuläre Glanzleistungen, wie die über alle Maßen erfolgreiche, Joseph 11. gewidmete Ausstellung im Stift Melk kräftig gestärkt. Die Kulturarbeit muß jedoch primär auf eine möglichst intensive, der Größe des Landes adäquate Breitenstreuung bedacht sein, was natürlich nur mit entsprechenden finanziellen Mitteln bewerkstelligt werden kann. Das Ansteigen des Kulturbudgets hält mit der Ausweitung des Gesamtbudgets im nächsten Jahr Schritt, wenn auch Mittel für eine besondere Kulturoffensive nicht bereitgestellt werden können. Es ist erfreulich zu hören, daß das Niederösterreichische Tonkünstlerorchester erst kürzlich eine sehr erfolgreiche Amerikatournee absolviert hat. Das Unterrichtsministerium honoriert diese sicher wirkungsvolle Propaganda für ganz Österreich eher schlecht. Seit Jahrzehnten ist die Bundessubvention für das Orchester bei 3 Millionen Schilling eingefroren. Niederösterreich wendet, wiewohl es keine Landeshauptstadt und kein eigenes Opernhaus hat, 41,5 Millionen Schilling oder fast 20 % des gesamten Kulturbudgets für das Symphonienorchester auf! Das sind Tatsachen! Der Sportförderungsetat hält sich mit über 48 Millionen Schilling etwa auf dem Niveau des Jahres 1980. Leider war es nicht möglich, dem neuen Sportreferenten der Landesregierung ein besonderes Einstandsgeschenk zu machen. Die durch das Erträgnis des Kultur- und Sportstättenschilling angereicherten Sportgelder werden auch im nächsten Jahr die schwerpunktmäßige Förderung, insbesondere des im Interesse der Jugenderziehung und einer sinnvollen Freizeitgestaltung gelegenen Breitensportes ermöglichen. Einen unvermeidbaren Schwerpunkt des Budgets jeder Gebietskörperschaft bildet der Personalaufwand. Wie schon mehrfach in vergangenen Jahren waren auch heuer zur Zeit der Budgeterstellung Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst im Gang, ohne daß ein Ergebnis bereits greifbar gewesen wäre. Mit einer Vorsorge von 6 % liegt die Schätzung nur 0,2 % unter dem inzwischen bekanntgewordenen Verhandlungsergebnis. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 1981 in Kraft. Zur Verbesserung des Einkommens der sogenannten ,,kleinen" Gehaltsempfänger wird jedoch noch an einer Änderung des Besoldungsschemas gebastelt. Diese Regelung wird in drei Etappen wirksam werden, wobei die erste Etappe am 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten soll. Die möglichst genaue Einschätzung der Personalkosten ist deswegen für das Land so wichtig, weil sie immer auch einen wesentlichen Faktor in der Festsetzung der Verpflegskosten bzw. der Pflegegebühren der verschiedenen Landesanstalten bilden. Wird dieser Faktor zu niedrig angesetzt, hat das Land neben den höheren Personalkosten auch noch den Entgang entsprechend höherer Kostenersätze in Kauf zu nehmen. Unter Berücksichtigung aller vorhersehbarer Faktoren werden die Personalausgaben im Voranschlag des Landes im Jahre 1981 mit 3,7 Milliarden Schilling angenommen, das sind 24,14 % der ordentlichen Ausgaben. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr beträgt 9,6 %. Der über der Bezugserhöhung liegende Prozentsatz ergibt sich durch die Erhöhung der Familienbeihilfen, durch die Übernahme der Heilstätte Grimmenstein, die Einstellung von Personal für die Pensionistenheime und im Straßendienst sowie aus der Vorsorge für Bezugsverbesserungen durch Beförderungen und Vorrückungen. Für die Landeslehrer werden fast 3,3 Milliarden Schilling präliminiert, was einer Steigerung von 11,9 % gegenüber 1980 entspricht. Diese Aufwendungen werden zum überwiegenden Teil aber vom Bund refundiert. Dennoch ist der Anteil der Personalausgaben in Relation zum Sachaufwand relativ günstig. Um dieses Kapitel mit einem erfreulicheren Thema als den Sorgen über ständig steigende Personalausgaben abschließen zu können, sei noch auf die Raumordnung verwiesen. Ihr Budgetanteil steigt um nur etwa 800.000 Schilling auf 65,5 Millionen Schilling und trägt damit der restriktiven Bundgetpolitik vorbildlich Rechnung. Die Aufgaben der Raumordnung sind jedoch nicht geringer geworden. Ich habe in den vergangenen Jahren mehrmals in der Budgetdebatte darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der Raumordnung und der Regionalplanung der Voranschlag des Landes auf besondere Schwerpunkte ausgerichtet wird. In diesem Zusammenhang verdienen heuer vor allem die Neufassungen der Raumordnungsprogramme für Gewerbe und Industrie und für das Gesundheitswesen Erwähnung, die sich derzeit im Begutachtungsverfahren befinden. Das Raumordnungsprogramm für Gewerbe und Industrie soll die Wirtschaftsförderung des Landes noch stärker als bisher den regionalen Erfordernissen anpassen und dafür Sorge tragen, daß durch finanzielle Anreize die Investitionstätigkeit dort stärker stimuliert wird, wo entweder Arbeitsplätze fehlen oder bestehende Arbeitsplätze gefährdet sind. Das neue Gesundheitsraumordnungsprogramm verfolgt das Ziel, eine möglichst große Streuung von Standorten, an denen praktische Ärzte ihren Sitz haben, zu erreichen. Die mit der Ärztekammer und den Sozialversicherungsträgern ausgehandelten Standorte befinden sich in 390 Gemeinden, das sind um 41 mehr als im alten Raumordnungsprogramm. Die erheblich verbesserte Versorgungssituation bei den praktischen Ärzten ermöglicht es auch, bei der Festlegung der erforderlichen Betten der Krankenanstalten besonders rigorose Maßstäbe anzulegen. Das bei der Erstellung des 1. Raumordnungsprogrammes vorhandene Versorgungsdefizit bei den Landärzten und die damaligen Schwierigkeiten bei seiner Behebung führten ja dazu, daß man bei der Ausweitung von Spitalsbetten etwas großzügiger vorging, um die Spitäler in die Lage zu versetzen, auf Grund der fehlenden praktischen Ärzte eine Art Notstandshilfe zu gewähren. Heute ist dies Gott sei Dank nicht mehr erforderlich, denn in den letzten sechs Jahren hat sich die Anzahl der praktischen Ärzte in diesem Bundesland um 600 vermehrt. Dazu kommt, daß uns die Kostenexplosion auf dem Spitalssektor zwingt, die Bettenzahlen äußerst genau auf die tatsächlichen Bedarfswerte zu reduzieren. Der Raumordnung und Regionalplanung kommen in zunehmendem Maße neben der Koordination und Konzeption von Zielen und Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich des Landes neue Funktionen zu: Eine Aufgabe, wie sie in der angelsächsischen Welt mit dem Begriff ,,Advokatenplanung" bezeichnet wird. Die niederösterreichische Raumordnung und Regionalplanung hat Advokatenplanung im Interesse des Landes und seiner Regionen gegenüber dem Bund zu betreiben. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Bemühungen um das Zustandekommen eines Übereinkommens nach Artikel 15a B-VG auf den Erfolg bei der Verwirklichung der Waldviertler Sonderförderungsaktion oder auf die Zusage nach Aufnahme einer neuen Donaubrücke bei Pöchlarn in das Bundesstraßengesetz verweisen. Schließlich kommt der Raumordnung und der Regionalplanung in verstärktem Maße auch die Aufgabe zu, die Selbsthilfe in den einzelnen Regionen dieses Landes zu stimulieren. Eine wirkungsvolle Regionalpolitik erfordert ja neben dem notwendigen Kapitaltransfer auch einen Informationstransfer. Die Bemühungen um eine verstärkte Innovationsförderung versuchen dieser Aufgabenstellung mit Nachdruck zu entsprechen. Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die prekäre finanzielle Lage der Gemeinden in unserem Land und in Österreich ist notorisch. Daß das kein auf Niederösterreich beschränktes Spezifikum ist, sondern eine österreichweite Krankheit, gibt wenig Trost. Der Schuldenstand der niederösterreichischen Gemeinden wird heuer 14 Milliarden Schilling erreichen, wobei für den Schuldendienst bereits mehr als ein Viertel der Steuereinnahmen aufgebracht werden muß. Daß da auch notwendige Investitionen zurückgestellt werden müssen, liegt auf der Hand. Da die Gemeinden andererseits der größte Investor dieses Landes sind, gewinnt dieses Problem besondere Bedeutung. In besonderer Berücksichtigung dieser Situation fließen im nächsten Jahr den Gemeinden Niederösterreichs direkt oder indirekt wieder mehr als 1,6 Milliarden Schilling zu. Nicht berücksichtigt sind hiebei die Bedarfszuweisungen. Außerdem kommen bekanntlich auch die Landesbeiträge an den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds und an den Wasserwirtschaftsfonds in der Höhe von 193 Millionen Schilling zum überwiegenden Teil den Gemeinden zugute. Zuletzt möchte ich noch einen kurzen Rückblick und Ausblick geben. Dieser Voranschlag wird der letzte sein, den ich namens der Landesregierung die Ehre habe, dem Hohen Haus vorzulegen. Aus diesem Anlaß scheint zunächst ein kurzer Rückblick über 14 Budgetjahre angebracht. Wir waren seit dem Jahr 1968, in dem ich mein erstes Budget erarbeitet habe, mit allen Facetten der Budgetpolitik von der Hochkonjunktur bis zur Rezession konfrontiert. Die in den Zeiten der Hochkonjunktur angesammelten und damals oft heftiger Kritik der sozialistischen Fraktion dieses Hauses ausgesetzten Reserven kamen dem Lande bei der Mitte der 70er Jahre einsetzenden Rezession sehr zustatten, denn ab diesem Zeitpunkt mußte ein stetiges Ansteigen der Abgänge im Landeshaushalt registriert werden. Im Jahre 1981 wird diese Entwicklung erstmalig abgestoppt. Ob eine Fortsetzung dieses Trends zu erwarten ist, kann man schwer sagen. Ich wünsche es jedenfalls dem künftigen Finanzreferenten. Die Gesamtausgaben des Budgets für das Jahr 1968, des ersten Budget, das ich zu vollziehen hatte, betrugen nicht ganz 3,3 Milliarden Schilling. Für das Jahr 1981 sind Ausgaben in der Größenordnung von fast 19,8 Milliarden Schilling, also um 16,5 Milliarden Schilling mehr oder sechsmal so viel präliminiert. Der Abgang betrug 1968 300,7 Millionen Schilling und wird 1981 1,98 Milliarden Schilling betragen. Absolut eine enorme Steigerung, im Prozentsatz zum Budgetrahmen jedoch fast gleich. In der Zeit meiner Budgetbewirtschaftung wurde die Veranlagung nicht sofort benötigter oder gebunden zu haltender Gelder grundlegend geändert. Lagen diese Gelder bei meiner Übernahme vorwiegend auf ertragslosen Postscheckkonten, werden sie nunmehr teils relativ kurzfristig bei verschiedenen Geldinstituten in Niederösterreich und Wien veranlagt. Die pflichtmäßig längere Zeit zu haltenden Geldreserven werden langfristig zu entsprechend höherer Verzinsung gebunden oder hiefür Pfand- und Kommunalbriefe gekauft. In den jährlichen Zinsenerträgen spiegelt sich der Effekt dieser Veranlagungspolitik wieder. So betrugen die Zinsenerträge der Geldreserven des Landes laut dem Rechnungsabschluß für das Jahr 1967 rund 15.3 Millionen Schilling. Schon ein Jahr darauf wurde ein fast doppelt so hoher Zinsenertrag erzielt. Heute wird ein Vielfaches der seinerzeitigen Zinsenerträge lukriert, was jedoch nur zum Teil in der fortschreitenden Geldverdünnung begründet liegt. Die Schwerpunkte der Investitionen aus Landesmitteln lagen in all den Jahren bereits immer bei der Wohnbauförderung, beim Schul- und Kindergartenbau, in der Sozialhilfe, bei den Krankenanstalten und beim Landesstraßenbau. In den letzten Jahren fanden aber immer mehr auch die Raumordnung, der Umweltschutz, die Arbeitsplatzsicherung und die Arbeitnehmerförderung, die Förderung der Wirtschaft sowie auch die Landwirtschaft einen schwerpunktmäßigen Niederschlag im Landesbudget. Die hier zum Einsatz gelangenden Mittel nahmen von Jahr zu Jahr, und das nicht etwa nur inflationsbedingt, sondern auch wegen ihrer besonderen Bedeutung, progressiv zu. Reformen und Rationalisierungsmaßnahmen haben sichtbar mit dem Jahre 1970 in diesem Lande eingesetzt. Damals wurden in der gesamten Landesverwaltung die Bargeldein- und -auszahlungen eingestellt und der zeitgemäße und wesentlich risikofreiere bargeldlose Zahlungsverkehr eingeführt. Eine gewaltige Umstellung brachte die Durchführung der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 15. Juli 1974, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einheitlich geregelt wurden. Damit hat das Zeitalter der EDV-gerechten Voranschläge und Rechnungsabschlüsse begonnen. Der Landesvoranschlag und der Rechnungsabschluß waren darnach erstmalig für das Jahr 1976 über eine elektronische Datenverarbeitungsanlage zu erstellen und Iaufend fortzuführen. Dies erschließt nunmehr die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung auch bei der Bewirtschaftung des Landeshaushaltes. Fehlerquellen, die die händische Berechnung in sich schließt, sind weitgehend ausgeschaltet. Rasche Änderungen sind möglich, alle gewünschten Daten können sofort abberufen werden. Rasche statistische Auswertungen und optimale Vergleichbarkeit mit den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen der anderen Gebietskörperschaften sind gegeben. Als letzter Schritt im Zuge dieser Reform erfolgt nunmehr mit 1. Jänner 1981 die Umstellung auf die Mehrphasenbuchhaltung, deren Wesen ich schon eingangs erklärt habe. Die Führung eines Finanzressorts galt immer als eine schwierige und unangenehme, wie ich aber bestätigen kann, auch faszinierende Aufgabe. Besonders, wenn man davon überzeugt ist, die dem Finanzressort anvertrauten Gelder immer bestmöglich eingesetzt zu haben. Ich bin überzeugt, meinem Nachfolger geordnete Finanzverhältnisse in diesem Lande übergeben zu können. (Beifall bei der ÖVP) Zum Abschluß dieser Einbegleitung zum nächstjährigen Voranschlag des Landes Niederösterreich möchte ich allen Mitarbeitern am Budget herzlichen Dank sagen. Besonders dem Leiter der Finanzabteilung, Vortr. Hofrat Dr. Riemer, ferner Wirkl. Hofrat Dr. Höbart, Inspektionsrat Krebs und Oberrechnungsrat Pichler sowie allen Bediensteten der Finanzverwaltung und Buchhaltung. Wesentlicher Anteil an der richtigen und zeitgerechten Erstellung des Ziffernoperates hatte wieder die Datenverarbeitung. Dieser unter der Leitung des Präsidialvorstandes, Vortr. Hofrat Dr. Mayer, stehenden Dienststelle ist größtes Lob für ihre Präzision auszusprechen. Zu danken ist wie immer auch der hauseigenen Druckerei und Buchbinderei, die für schönes Schriftbild und sauberes Aussehen des Werkes verantwortlich zeichnen. Herzlichen Dank auch den Regierungskollegen, die wieder besonderes Verständnis für die begrenzten Möglichkeiten, durchaus berechtigte Wünsche zu erfüllen, gezeigt haben. Den Mitgliedern des Finanzausschusses ist für die sorgfältige und objektive Arbeit in der Ausschußberatung zu danken. An den Herrn Präsidenten des Landtages ergeht nun die Bitte, die Debatte über die Budgetvorlage zu eröffnen. (Beifall im Hause.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Generaldebatte und erteile als erstem Redner dem Herrn Abg. Lechner das Wort. Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Der Finanzreferent des Landes Niederösterreich, noch Finanzreferent, hat im Vorjahr in seiner Einbegleitungsrede darauf hingewiesen, wie sehr dieses Jahrhundert die Welt und das Leben der Menschen verändert hat, wie sehr die Entwicklung in dieser Welt auch die Menschen verunsichert und hat weiters darauf hingewiesen, daß wir Problemen gegenüberstehen, deren ungeheure Dimension noch gar nicht erkannt bzw. erst in den Konturen erkennbar ist. Diese Aussage im Dezember 1979 könnte genauso gut heute Thema der Einbegleitungsrede des Finanzreferenten gewesen sein, nur mit dem Zusatz, möchte ich sagen, daß ein Teil dieser Konturen, die er im Vorjahr aufgezeigt hat, praktisch bereits im Jahre 1980 verschiedentlich eine sehr feste Gestalt angenommen haben. In der Wirtschaftsentwicklung, der Herr Finanzreferent hat darauf hingewiesen, müssen wir leider erkennen, daß sich die Lage in dieser Welt merklich verschlechtert hat. Industrieländer erwarten laut Prognose der Wirtschaftsforschung für das Jahr 1980 und auch für das Jahr 1981 lediglich ein Wirtschaftswachstum von 1. % Die Arbeitslosigkeit erreicht in Westeuropa jene der Rezession von 1975 um etwa die Hälfte, in den EG-Staaten sind derzeit nahezu 7 Millionen Arbeitslose und in den USA ist mit etwa 8 Millionen der Höchststand des Jahres 1975 erreicht. Die jüngste Entwicklung, meine Damen und Herren, in der Weltwirtschaft ist derzeit wieder geprägt von einer starken Energiepreiserhöhung, sodaß für die Industriestaaten zu den schon bestehenden Problemen zwangsläufig neue hinzukommen. Ich möchte dazu sagen, die Stahlkrise, die weltweite Stahlkrise, ist vielleicht ein Ausdruck dafür. Ich habe, meine Damen und Herren, diese Ausführung in diese eher düstere Atmosphäre nicht deshalb getan, um den uns Österreichern zugeschriebenen Optimismus etwa herabzuschrauben, sondern deshalb, weil uns bewußt sein sollte, wie sehr es gerade im kommenden Jahr darauf ankommt, in allen Sparten der Politik, in der Kommunal-Landes: und Bundespolitik, immer wieder neue Wege zu suchen, neue Initiativen zu setzen, um dem Trend, der sich heute abzeichnet, der in Österreich im Jahre 1974 erfolgreich bekämpft werden konnte, entgegenzuwirken. Wenn wir auch die Grenzen, sie sind verhältnismäßig eng, des Budgets des Landes erkennen müssen, wenn wir als Staat in diesem komplizierten Räderwerk der Weltwirtschaft tatsächlich nur ein kleinstes Rädchen sind, so sind wir uns doch bewußt, daß wir die Verwendung der uns zur Verfügung stehenden Mittel, sie werden im Budget offenbar, verantwortungsbewußt, rationell und in der Form einzusetzen haben, daß damit besonders im Hinblick auf die Entwicklung der Wirtschaft der größtmögliche Effekt zu erzielen ist, daß der Einsatz, wie wir so oft erklärt haben, in ganz besonderer Weise für die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen der Menschen in allen Landesteilen Verwendung findet. Das bezieht sich aber auch auf die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, auf die verstärkte und differenzierte Förderung von Investitionen für die Wirtschaft, bezieht sich aber genauso auf die Sozial-, Schul-, Kultur- Gesundheits-, Wohnbau- und Verkehrspolitik. Inwieweit, meine Damen und Herren, das Budget des Landes 1981 diesen Anforderungen gerecht wird, werden die Abgeordneten des Hauses in diesen Tagen nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen haben. Wir sind uns dabei bewußt, daß auf Grund der bestehenden Finanzverfassungs- und Finanzausgleichsgesetze die Einnahmen der Länder - der Landesfinanzreferent hat das ja betont -, ich gebe auch noch die Einnahmen der Gemeinden hinzu, von der Finanz- und Wirtschaftspolitik des Bundes abhängig sind. Wenn wir die Entwicklung dieser Einnahmen einer kurzen Betrachtung unterziehen, so sind die Überweisungen des Bundes an Länder und Gemeinden in den vergangenen Jahren mit wenigen Ausnahmen verhältnismäßig reichlich geflossen. Wenn wir nämlich die Entwicklung der Ertragsanteile gegenüberstellen, so können wir ohne Prophet zu sein, nach den Schätzungen des Landesfinanzreferenten feststellen, daß mit Ausnahme des Rechnungsabschlusses 1974, wo das Land 665 Millionen Schilling Ertragsanteile eingenommen hat, im Jahre 1981 die zweithöchsten Einnahmen an Ertragsanteilen zu erwarten sind, nämlich etwa 580 Millionen Schilling. Es ist daher für mich nicht ganz wenn man hier am 19. November Ihre Worte hören konnte bzw. die Landeskorrespondenz schreibt: ,,Ludwig unterstrich gestern vor Pressevertretern die Tatsache, daß trotz aller Schwierigkeiten, bedingt durch relativ schwach fließende Einnahmen und rapid steigende Ausgaben und so weiter.. ." Herr Landesfinanzreferent, hier, glaube ich, sind Sie wieder ein bißchen Pessimist gewesen. Ich habe aber Verständnis dafür, daß ein Landesfinanzreferent immer mehr Einnahmen haben will, als er erwarten kann. Meine Damen und Herren! Ich möchte hier nur noch aufzeigen, daß auch die Landesumlage eine sehr schöne Steigerung auf 468 Millionen Schilling erfährt, und das ist für alle, die wir mit der Kommunalpolitik zu tun haben, immer ,der Wermutstropfen. Wir können also erklären, daß auch im Jahre 1981 gute Einnahmen für das Land erwartet werden. Das Budget weist einen Ausgabenrahmen von 19,79 Milliarden Schilling aus, geschätzte Einnahmen von 17,8 Milliarden Schilling; das entspricht einer Steigerung an Ausgaben von etwa 7,43%. Hier, meine Damen und Herren, gibt es bei den Aussagen der verschiedenen ÖVP- Politiker die ersten Widersprüche. Auf der einen Seite möchte der Landesfinanzreferent noch mehr Ertragsanteile für das Land, bei den verschiedenen Reden in Wirtschaftskreisen hört man auch immer wieder von der Steuerverdrossenheit, hört man davon, wie sehr die Wirtschaft überfordert wird; man spricht von Steuerabbau und meint die Getränkeabgabe, meint eventuell die Lohnsummensteuer; spricht davon, ob die Gewerbesteuer überhaupt noch eine Berechtigung hätte, und muß also zur Meinung gelangen, na ja, auf der einen Seite mehr Einnahmen, es können gar nicht genug sein, und auf der anderen Seite ein gewisses Doppelspiel, von der Regierung mehr Einnahmen zu erwarten, die auch wieder nur durch die verschiedenen Steuern hereingebracht werden können. Insofern hat es ja ein Landesfinanzreferent wesentlich leichter als der Finanzminister des Bundes, denn der ist der Steuereintreiber, und der Finanzreferent des Landes hat eigentlich zum Großteil die angenehme Aufgabe zu kassieren. Es ist sicher das Recht der Opposition, meine Damen und Herren, zu kritisieren und auch die gerechte Aufteilung der Steuern in Frage zu stellen. Eines aber muß festgehalten werden: daß gerade die Vertreter jener Interessengemeinschaften, deren Mitglieder die größten Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen, am meisten von Steuerungerechtigkeit und Steuerdruck reden. Der Herr Landesfinanzreferent hat sich in derselben Sache, die ich betrachte, auch der Aussage eines sozialistischen Wissenschaftlers bedient. Herr Landeshauptmannstellvertreter! Auch ich würde in der Aussage eines ÖVP-Wissenschaftlers etwas finden, was ich für mich verwenden könnte. Sie haben wahrscheinlich lange nachzulesen gehabt, um hier doch ein bißchen an die Realität zu kommen. Wenn man die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge in Prozenten zum Bruttonationalprodukt aus dem Jahre 1977 aus der Quelle Bundesministerium für Finanzen aus Bonn hier zitiert, so liegen die Steuern, in Prozenten vom Bruttonationalprodukt ausgedrückt, in Österreich mit 25,4 im Vergleich zu Frankreich mit 24, Luxemburg mit 29,5, Belgien mit 29,8, Dänemark mit 43,4, Norwegen 33,9, Niederlande 30, Schweden 38 und Deutschland mit 24,5 absolut im Mittelfeld, im Mittelfeld dieser von mir aufgezählten Staaten und die Sozialversicherungsbeiträge betragen 15,3 %. (Abg. Dr. Bernau: Nicht mehr seit dem letzten Nationalratsbeschluß!) 1979, Herr Dr. Bernau, ich habe es betont. (Abg. Dr. Bernazi: Waren wir! Aber jetzt ist es vorbei! ist ja schon beschlossen!) Meine Damen und Herren! Ich habe die Zahl 1979 genannt, das Jahr 1980 ist noch nicht abgeschlossen, Herr Dr. Bernau, und wenn wir jetzt mit der neuen Version, Herr Dr. Bernau, auch einen anderen Prozentsatz erreichen, so darf ich Sie beruhigen, auch bei den anderen Ländern wird sich dieser sogenannte, von Ihnen ganz besonders zum Ausdruck gebrachte Steuerdruck genauso erhöhen wie in Österreich. Da wir bei den Gemeinden ein bißchen unzufrieden sind und das Land über den Aufteilungsschlüssel der Erträge an öffentlichen Abgaben immer am Bund Kritik übt, auch dazu, meine Damen und Herren, ein Wort. Wir haben im Jahre 1981 einen Gesamtabgabenertrag von 261 Milliarden Schilling zu erwarten. Der Bund nimmt für sich 61,53 % in Anspruch, Herr Präsident Reiter! Ich darf Ihnen die Zahl sagen, damit auch klar wird, daß der Bund in den Jahren 1960-1969 65,70% für sich in Anspruch genommen hat. Wir wollen da einmal Klarstellungen treffen. Die Länder haben jetzt 19,38%, in den Jahren 1960-1969 gab es einen Schlüssel für die Länder von 15,43 %, Herr Landesfinanzreferent, lediglich die Gemeinden sind jetzt etwas schlechter daran mit 13,0476. Von 1970 bis 1979 hatten die Länder einen Anteil von 19,33, jetzt von 19,38 und in der Alleinregierung der ÖVP und in der Koalitionsregierung hatten die Länder nur einen Anteil von 15,43%. Das muß hier auch einmal gesagt werden, damit man die Illusionen zerstreut. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte nicht unerwähnt lassen, meine Damen und Herren, daß das Organ der Niederösterreichischen Handelskammer bei den Aussagen über die Steuerquote, ich möchte fast sagen Pionierarbeit leistet; Schwarzmalerei, Katastrophenmeldungen in bunter Reihenfolge. Ich muß das einmal erwähnen, denn wenn das, was das Organ einer gesetzlichen Interessenvertretung in den Jahren an Schriften und Aufsätzen herausgegeben hat, Wirklichkeit geworden wäre, meine Damen und Herren, wäre Österreich längst von der Erdoberfläche verschwunden! In Wirklichkeit muß man sich fragen, ob das Organ einer gesetzlichen Interessenvertretung - hier gibt es ja Pflichtbeiträge und nicht lauter Wirtschaftsbundmitglieder sind darin vertreten -, ob sich die Niederösterreichische Handelskammer ihrer Verantwortung bewußt ist. Alle jene, meine Damen und Herren, die für die Herausgabe dieser Schriften verantwortlich sind, sollten einmal zur Kenntnis nehmen, daß unsere Wirtschaft seit Jahren im Vertrauen auf die Politik in diesem Staate mit größtem Optimismus wirkt, und der Erfolg schlägt sich in sehr eindrucksvoller Weise in den steigenden Exportziffern und auch in der Inanspruchnahme jener reichlich fließenden Förderungsmittel für Investitionen nieder, jenen Förderungsmitteln, die es in der ÖVP-Regierung vor 1970 in sehr, sehr bescheidenem Ausmaß gegeben hat. Meine Damen und Herren! Wir sind nicht gegen Kritik, wir sind nicht gegen berechtigte Forderungen, wir sind aber dagegen, daß man aus parteipolitischen Gründen Unsicherheit und Katastrophenstimmung erzeugt. Wie sind denn die Tatsachen? Die österreichische Wirtschaftsentwicklung hebt sich auch in diesem Jahr sehr deutlich von der Entwicklung in der Welt ab. Wir haben, zum Unterschied von den meisten anderen Ländern, Vollbeschäftigung, reales Wirtschaftswachstum und relative Preisstabilität. Das reale Wachstum wird voraussichtlich 1980 3,5 % betragen. Die österreichische Exportfinanzierung, meine Damen und Herren, zählt zu den am besten ausgebauten Systemen der Welt, und es heißt hier, sie sei nur in Teilbereichen verbesserungsfähig. Das wurde nicht etwa von irgendeinem sozialistischen Politiker gesagt, sondern geschrieben in dem Buch ,,Die österreichische Wirtschaft in den 80er Jahren" - sonst ruft der Abg. Romeder wieder, wo nachzulesen? - von Hans Seidel und Helmut Kramer, erschienen im Fischer-Verlag zu Stuttgart. Meine Damen und Herren! Auch der Fremdenverkehr hat sich durch die Zahl der Ausländernächtigungen wesentlich verstärkt. Der Produktionszuwachs in den ersten sieben Monaten erreichte ein Plus von 6,5% gegenüber dem Vorjahresstand und die Investitionen der Industrie werden in diesem Jahr auf fast 34 Milliarden Schilling ansteigen. So unterscheidet sich, meine Damen und Herren, die Entwicklung Österreichs von den übrigen Industriestaaten. Das sind nämlich die Tatsachen, und so ist es dieser Bundesregierung immer wieder gelungen, dem negativen Trend entgegenzuwirken. Hoher Landtag! Wir anerkennen sicher die Leistung der Wirtschaft. Wir anerkennen auch den Fleiß der Bevölkerung dieses Staates. Voraussetzung für diesen Erfolg ist aber eine moderne und fortschrittliche Wirtschaftspolitik, eine moderne und fortschrittliche Politik, für die seit 1970 eine sozialistische Bundesregierung verantwortlich zeichnet. Meine Da- men und Herren von der Rechten! Ob es Ihnen paßt oder nicht, es ist so! (Beifall bei der SPÖ.) Wir verkennen gar nicht die Tatsache, daß die Unsicherheit in der Wirtschaftsentwicklung weltweit zugenommen hat durch den gesteigerten Ölpreis und die ungünstige Entwicklung der Leistungsbilanz. Österreich wird heuer etwa 49 Milliarden Schilling für Energieimporte aufzubringen haben; die Energieimporte sind genau 57 % des Handelsbilanzdefizits. Wenn wir heute, meine Damen und Herren, von einer Energiekrise sprechen, so muß man sich doch immer wieder die Haltung der Österreichischen Volkspartei vor Augen führen, die Linie dieser Partei, man könnte sie mitunter auch Wellenlinie nennen, oder heute wird draußen oft gesagt man hat die Kurve gekratzt. Wenn man bedenkt, wie positiv hier verschiedene ÖVP-Politiker geredet haben: sie waren nicht zufrieden mit ,,einem" Kernkraftwerk, sondern es sollte sogar über ihre Initiative auch noch ein zweites in Niederösterreich errichtet werden. Meine Damen und Herren! Ich möchte keine Energie- keine Kernenergiediskussion beginnen, sie wird sicher im Parlament stattfinden, aber eines sollten wir doch sehr klar zum Ausdruck bringen. Es soll festgehalten werden, daß die weitere Wirtschaftsentwicklung nicht nur in Österreich ganz beträchtlich von der zur Verfügung stehenden Energie abhängig sein wird, neben all den Produkten mit denen sich die Forschung beschäftigt; Energiegewinnung aus landwirtschaftlichen Produkten und so weiter, all das steckt in den Kinderschuhen. Wir werden uns vor allem mit dem Bau von weiteren Flußkraftwerken, Wasserkraftwerken, auch Kleinkraftwerken, zu beschäftigen haben. Ich bin mir bewußt, meine Damen und Herren, daß jedes dieser Projekte in irgendeiner Form mit Landschaft, Umwelt, zu tun hat, und wir sind sehr in Sorge - ich möchte das offen sagen -, wenn heute bei allen werbenden Projekten von vornherein aus irgend welchen Gründen einzelne Vereine und Interessengruppen sofort gegen diese Kraftwerksbauten Protest erheben. Ich glaube, bei allen Rechten, die dem Staatsbürger zustehen, müssen wir - das sollte doch einmal ein sehr klares Wort sein - die Situation so sehen, daß manchmal einer Minderheit die schweigende Mehrheit gegenübersteht, und bei aller Achtung vor dem Recht des einzelnen wird es einfach darum gehen, da und dort diese Projekte zu verwirklichen. Ich glaube, Grundsatz für diese Politik in Niederösterreich müßte es auch sein, daß diese Kraftwerke unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt, der Natur gebaut werden. Grundsatz sollte also nicht sein, wie verhindere ich diesen Kraftwerksbau, sondern was muß getan werden, damit die Natur, die Umwelt, in größtmöglichem Ausmaß geschont wird. Das erscheint mir der einzig gangbare Weg, vielleicht auch der, daß die Projektanten und jene Gesellschaften, die Aufträge für Projekte erteilen, doch die Naturschutzfachleute schon beim Werben für dieses Projekt zur Mitarbeit einladen. Meine Damen und Herren! Österreich wird sich von der weltwirtschaftlichen Entwicklung nicht gänzlich absondern können. Wir sind Partner in der Wirtschaft. Da stellt sich nun auch im Lande Niederösterreich für uns die Frage, in welcher Form und in welcher Höhe das Land in den letzten Jahren der Wirtschaft Förderungsmittel zugeführt hat unter besonderer Berücksichtigung der Problemgebiete, des Grenzlandes und der regionalen Verhältnisse sowie der raumordnerischen Grundsätze, von denen die ÖVP praktisch in den letzten Jahren - man hat diesen Eindruck auch in der Rede des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Ludwig gehabt - das Allheilmittel erwartet. Ich glaube, von den 40 Milliarden Schilling, die da einmal aufgetaucht sind, redet heute niemand mehr. Sie haben erkannt, daß die Fortschreibung von Zahlen aus dem Voranschlag nicht den erwarteten Niederschlag findet, und man redet heute besser nicht mehr von dieser Amtshausmilliarde. Im wesentlichen hat sich in Niederösterreich in der Wirtschaftsförderung nicht sehr viel geändert. Landeshauptmann Maurer hat einmal von 14 maßgeschneiderten Wirtschaftsförderungsaktionen gesprochen. Er hat allerdings nicht dazugesagt, daß ein großer Teil der Gesuchsteller sehr lange warten muß, wenn er drankommen will bei diesen Aktionen. Da gibt es den BIF und den Invest und den Wirtschaftsförderungsfonds, den Fremdenverkehrsförderungsfonds, und neuerdings auch die ProGewerbeaktion, sie ist durchaus positiv zu beurteilen, diese Aktion. Aber, meine Damen und Herren, wenn ich die Entwicklung dieser Fonds betrachte - der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat heute von Schwerpunkten gesprochen -, dann muß ich doch leider die Frage an ihn richten, wo wer die Schwerpunkte sieht: bei der Errichtung oder bei der Dotierung dieser Fonds? Es sind nämlich die verschiedensten Fondsgebarungen in den Beiträgen wesentlich geschwächt. Da liest man beim Fremdenverkehrsförderungsfonds 4,7 Millionen Schilling im Vorjahr, heuer 3,8, vor zwei Jahren über 10 Millionen Schilling; beim Wirtschaftsförderungsfonds heuer 18, im Vorjahr 25, noch ein Jahr vorher 19 Millionen Schilling; beim BIF 32 Millionen Schilling heuer und 37 Millionen im Vorjahr. So großartig ist also diese Schwerpunktbildung nicht, wenn man noch dazu die verschiedenen Mittel für den Fremdenverkehr ins Kalkül zieht. Meine Damen und Herren, aber eines. Es gibt jetzt nicht 14, sondern es gibt meines Wissens nach, ich sage meines Wissens nach, 16 Aktionen des Landes. Man hat heute tatsächlich ein Gestrüpp von Aktionen vor sich. Sie zu administrieren muß zwangsläufig immer mehr an Bürokratie erfordern. Sie zu verstehen und zu beherrschen, das ist vor allem in der Wirtschaft nur mehr einigen Fachleuten, Experten, wie wir sagen, möglich. Hier ist der Zeitpunkt gekommen, meine Damen und Herren, wo man endlich einmal sagen sollte, haben wir doch den Mut zur Zusammenfassung, zur Vereinfachung! Es muß doch eine solche Möglichkeit geben! Machen Sie doch, Herr Landeshauptmannstellvertreter - ich weiß nicht, ob ich jetzt den alten oder einen neuen ansprechen soll --, Herr Landesrat Schauer, machen Sie doch unter den Beamten der Wirtschaftsabteilung einen Wettbewerb! Wer hat die beste Idee? Ein Königreich für eine Idee! Wie machen wir es, daß die gesamten komplizierten Wirtschaftsaktionen zum Wohle dieser Wirtschaft zusammengefaßt und vereinfacht werden, Herr Landeshauptmann, nicht nur zum Wohle der Wirtschaft, sondern vielleicht sogar zum Wohle der Bevölkerung und auch jener Abgeordneten, die sich immer wieder mit diesen Dingen beschäftigen müssen, (Beifall bei der SPÖ.) Oder bleiben Sie das werden wir ja abwarten - bei der Methode, eine Vielzahl von Maßnahmen zu haben, damit man eben davon sprechen kann, was Niederösterreich alles aufzuweisen hat, denn daß diese Fonds teilweise so schlecht finanziert sind, das weiß ja nicht jeder. Unsere Kritik an Ihrer Wirtschaftspolitik, Herr Landesfinanzreferent, wurde bisher von Ihnen niemals als sehr ungerecht dargestellt. Das Organ der Niederösterreichischen Handelskammer hat die Wirtschaftspolitik des Landes immer hochgejubelt, möchte ich sagen. Einen der letzten Beweise, daß es Ihnen in der Wirtschaftspolitik nicht immer auf die echten Probleme ankommt, hat Ihre Fraktion am 13. November und am 20. November im Ausschuß und im Landtag geliefert, als Sie unseren Antrag - Sie haben übrigens heute davon gesprochen - auf Erarbeitung von Förderungsmodellen für die Problemgebiete abgelehnt haben. Es geht Ihnen also hier nicht um die Sache, es geht Ihnen hier offensichtlich um die politische Show! Das haben Sie damit bewiesen, daß Sie unbedingt die Einbindung der Bundesregierung in diese Förderung oder die Errichtung von Förderungsmodellen haben wollten, obwohl wir Ihnen gesagt haben, die Niederösterreichische Landesregierung ist ja nicht daran gehindert, bei der Erarbeitung dieser Förderungsmodelle und ihrer späteren Finanzierung die Bundesregierung einzuladen. (Abg. Ing. Kellner: Ihrer Verpflichtung nachzukommen!) Sie haben es immer sehr gut bewerkstelligt, bei all den Dingen auf die Bundesregierung nicht zu vergessen, meine Damen und Herren! (Abg. Anzenberger: Die verlangt viel!) Wir wollten vielleicht doch einige Klarstellungen bezüglich der Wirtschaftsförderung und der Wirtschaft überhaupt treffen. Wenn sich nämlich die Wirtschaft auf Grund der konjunkturellen Situation in der Welt sehr gut entwickelt, der Absatz gesichert ist, ein starker Konsum für gute Umsätze sorgt und damit auch die verschiedenen strukturellen Mängel manchmal verdeckt werden, dann heißt es immer wieder, wir haben die freie Marktwirtschaft, der Staat soll sich so wenig als möglich einmischen. Wenn aber ein paar dunkle Wolken am Horizont auftauchen, wenn da und dort Schwierigkeiten auftreten, dann wird ununterbrochen nach dem großen Bruder gerufen. (Abg. Anzenberger: Bei der Verstaatlichten!) Dann vergessen Sie nämlich, meine Herren von der Rechten, das Industrieland Nummer eins, auf das Sie so stolz sind, in Anspruch zu nehmen, dann sind Sie (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Darauf sind wir auch stolz!) auf einmal Tiefstapler geworden und rufen den großen Bruder zu Hilfe, und der trägt dann für alles, was nicht richtig ist, die Schuld. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren, Herr Kollege Zimper! Wir haben in letzter Zeit für unsere Kritik einen sehr guten Partner gefunden. Da lese ich im Kurier: (Abg. Anzenberger: Rede von Bauer nachlesen!) Herrn Kollege Anzenberger, ich komme schon noch zur Landwirtschaft. (Abg. Anzenberger: Nur diese Rede nachlesen!) Dazu komme ich auch noch. Ich habe auf die Strukturprobleme hingewiesen, das gilt für die ganze Wirtschaft, Kollege Anzenberger, nicht nur für die Privatwirtschaft. ,,In Niederösterreich", heißt es, „muß generell eine neue Wirtschaftspolitik durchgezogen werden." Und da gibt es einen sehr bösartigen Zusatz, da heißt es: „Wir machen derzeit eine Wirtschaftspolitik wie die Volksschüler." (Abg. Zimper: Ist schon dementiert worden!) Herr Kollege Zimper, ich habe das nicht gelesen. (Landesrat Schauer: Der Bund wurde nur vergessen!) Ich habe nur im ORF diese Abschrift gesehen. Es wurde dort sicher auch so ähnlich geredet. Da müssen auf einmal, heißt es, neue Konzepte, und zwar im besonderen Betriebsansiedlungskonzepte, her. Meine Damen und Herren! Wenn wir von Konzepten reden, frage ich mich, nachdem Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig der Raumordnung einen breiten Raum gewidmet hat, ob es nicht doch heißen müßte, bezüglich der Raumordnung ist doch alles geschehen in Niederösterreich, da brauchen wir nicht noch neue Konzepte. Herr Landesrat Schauer! Hier bietet sich aber doch die Gelegenheit, mit einigen Sätzen zu dieser Raumordnung Stellung zu nehmen. Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig! Ich möchte gar nicht Über die theoretischen Dinge der Raumordnung sprechen, ich möchte gar nicht über die Methoden reden, von ,denen ein Raumplaner einmal in einem Aufsatz erklärt hat, wir haben diese Methode gewählt, und sollte sie sich als nicht durchführbar erweisen, na dann müssen wir eben Änderungen durchführen, wir haben keinerlei Erfahrung. Uns geht es hier, meine Damen und Herren, um die Praxis. ich zähle nicht zu denen, die der Meinung sind, daß die Existenz eines Maßnahmenkataloges schon alles ist und damit auch die Durchführung möglich ist. Eines sollten wir aber doch sagen: Die Raumordnung hat die Aufgabe, mit Hilfe der Grundlagenforschung für eine Region Ziele zu erarbeiten, also das, was diese Region braucht, festzulegen, und Prioritäten zu setzen, um so den Weg zu zeigen, welche Maßnahmen zu treffen, welche Entscheidungen zu fällen sind. Wer von der Raumordnung das Allheilmittel zur Lösung der Probleme erwartet, der wird wahrscheinlich bitter enttäuscht sein. Ganz gleich, welche Kritik man an der Raumordnungsarbeit der letzten Jahre übt: ob man über Kompliziertheit, über zu viel Papier, über zu wenig Kompetenzen des Beirates redet, ob man die Einengung der Autonomie der Gemeinden darunter versteht, ob man die finanzielle Belastung der Gemeinden bezüglich Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne darunter versteht, all das ist vielleicht nicht so wesentlich. Eines sollte jedoch hier festgestellt werden: Die praxisbezogenste und produktivste Institution in der Raumordnung sind noch immer die regionalen Planungsbeiräte draußen in den Bezirken, jene Leute, die wissen, wie man Konzepte erarbeitet. Da gibt es so eine schöne Zeitschrift ,,Raumplanung aktuell". Ich würde jedem Abgeordneten empfehlen - ich kann es nicht in der Kürze der Zeit -, diesen Artikel über Raumplanung, Diskrepanz zwischen Planung und Realität zu lesen, wo es im ersten bzw. letzten Absatz heißt: ,,Vielleicht sollte der Raumplaner an dem Ort oder in der Region, den oder die er plant, wohnhaft sein, vielleicht sollte er die verschiedenen Funktionen draußen besser kennen." Ein Beispiel für eine solche Synthese in Ansätzen ist eine Regionalplanungsarbeit für den Sektor Wirtschaft. Es heißt nämlich hier: „Die Gefahr, daß der Raumplaner in seinem Stübchen sitzt und die Praxis draußen vergißt." Ich glaube, für uns, meine Damen und Herren, sollte eines klargestellt sein: Raumordnung heißt im Sinne des Raumordnungsgesetzes die vorausschauende Gestaltung eines Gebietes und dessen bestmögliche Nutzung. Raumordnung heißt für uns - das ist vielleicht die primäre Aufgabenstellung im besonderen Maße - die Erarbeitung von Konzepten, von Maßnahmenkatalogen, von Prioritäten - das ist jetzt, glaube ich, das wichtigste daran - als Entscheidungshilfe der Politik. Das ist die Aufgabe der Raumordnung. Ob sie diese Aufgabe bisher erfüllt hat, bzw. ob sich die Politiker dieser Raumordnung in dem Maße bedient haben, das kann man heute trotz jahrelanger Arbeit noch nicht unbedingt mit einem eindeutigen Ja beantworten. Wenn man nämlich in diesen regionalen Konzepten sieht, wie hier schon mit Arbeitskräften jongliert wird, mit Pendlern - die einen müssen auspendeln, damit die anderen in der gleichen Region Arbeit finden -, dann muß man sagen, die Raumordnung geht etwas weit an der Realität vorbei. Meine Damen und Herren! Wir wollen aber nicht allein von der Industrie und dem Gewerbe sprechen, wir glauben, daß die Erhaltung einer gesunden Landwirtschaft nicht nur für unser Land von Bedeutung ist; Landwirtschaftspolitik ist für uns genauso wichtig wie jede andere Sparte der Wirtschaft, weil es eben auf die Dauer keine geteilte Prosperität gibt, weil diese Wirtschaftsentwicklung einfach nicht teilbar, sondern ein Ganzes ist. Außer der Versorgung der Bevölkerung durch die Produktion und den Export hat die Landwirtschaft noch andere wichtige Aufgaben zu erfüllen. Hier sehen wir auch die Verflechtung mit der Wirtschaft, im besonderen mit dem Wirtschaftszweig des Fremdenverkehrs, oder anders gesagt: die Landschaftspflege, eine gesunde Forstwirtschaft sind die Grundlagen und Voraussetzungen für den Fremdenverkehr. Hier kann man reden und argumentieren, Kollege Anzenberger, wie man will. Auch der Niederösterreichische Bauernbund muß langsam erkennen, daß sich die Regierung genauso um die Landwirtschaft bemüht wie um andere Wirtschaftszweige. (Landesrat Dr. Pröll: Das ist aber zu wenig!) Wer dies bestreitet, Herr Kollege, Herr Landesrat Pröll, wer dies bestreitet, tut das (Landesrat Dr. Pröll: Herr Abgeordneter, bemühen ist zu wenig! Fakten muß man sagen! - Abg. Anzenberger: Der ist in den letzten Jahren jährlich um 10% erhöht worden!) sicher wider besseren Wissens. (Abg. Blochberger: Dafür sind ja effektiv die Beweise vorhanden!) Ich weiß schon, wir werden Ihnen noch jenes Ausmaß der Förderungsmittel bekanntgeben, die diese Regierung in den letzten Jahren der Landwirtschaft zugeführt hat. Da sind ja effektiv die Beweise dafür vorhanden. Über Zahlen können Sie mit uns nicht streiten. Meine Damen und Herren! Ein wichtiger Punkt - hier wurde es auch erwähnt - sind die Krankenanstalten, sie sind ein Schwerpunkt in den Budgets der 80er Jahre. Ein Großteil dieser Krankenanstalten wurde praktisch um die Jahrhundertwende errichtet, und ich möchte dazu nur eines sagen: Es geht hier darum, daß wir mit der Finanzierung noch immer nicht volle Zufriedenheit erreicht haben. Die Belastungen, die durch die Fülle der Aufgaben entstehen, treffen nicht nur Land und Bund, sondern auch die spitalserhaltenden Gemeinden. Wenn man von etwa 5 Milliarden Schilling für die Erfüllung dieser Aufgaben bis 1984 spricht, so sollte doch erwähnt werden, meine Damen und Herren, daß nur die sorgfältige Ausarbeitung der Grundlagen, besonders auf dem Sektor des Bettenbedarfes, eine richtige Planung und die daraus resultierende Finanzierung ermöglicht. Die Version, Herr Landeshauptmannstellvertreter, die ich von Ihnen heute zum erstenmal gehört habe, daß man mehr Betten braucht, weil man zu wenig Ärzte auf dem Land hat, ist ganz neu. Das ist eine neue Version. Ich lasse sie mitunter auch gelten. Man hat all das, was geschehen ist, vorher ein bisserl anders gesehen oder geglaubt, es zu erkennen. Darum habe ich von der Entscheidungshilfe, Herr Kollege Kellner, der Raumordnung, gesprochen. Sie ist für die Politiker eine Entscheidungshilfe. Aufgabe der Sozialhilfe wird es in den kommenden Jahren sein, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den wirtschaftlich Schwächsten unsere Hilfe angedeihen zu lassen. Der Jugendförderung muß in diesem Jahrzehnt, meine Damen und Herren, durch Verstärkung der Budgetmittel mehr Bedeutung zukommen als bisher. Die Jugendförderung ist gegenwärtig genauso ein Stiefkind der Landespolitik, wie es vor zehn bis fünfzehn Jahren die Sportförderung war. Durch gemeinsame Initiativen konnte die Sportförderung wesentlich verbessert werden. Im Gegensatz dazu muß die Jugendförderung heute noch mit völlig unzureichenden Mitteln aus- kommen, die tatsächlich als Almosen anzusehen sind. Ich glaube, auf diesem Gebiet muß in den nächsten Jahren mehr im Budget ent- halten sein. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren! Mit der Eröffnung der Therapiestation in Mödling - ich möchte dem Thema nicht aus dem Wege gehen - ist Niederösterreich nach Tirol das fortschrittlichste Bundesland bei der Hilfe für heilungswillige Drogenkranke geworden. Ich glaube, es wird noch sehr viel an Aufklärung bedürfen, um der Bevölkerung klarzumachen, daß es ein Akt der Menschlichkeit ist, diesen jungen Menschen, aus welchen Gründen immer sie in diese furchtbare Situation gekommen sind, die Chance zu geben, wieder den Anschluß an die Gesellschaft zu finden. Meine Damen und Herren! Das vorliegende Budget 1981 zeigt, daß die jahrelangen Bemühungen, auch der sozialistischen Abgeordneten, doch nicht ganz erfolglos gewesen sind. Die Veranschlagung der Einnahmen erscheint einigermaßen realistisch. Die Bemühungen, Mittel für die Investitionen auch um den Preis einer weiteren Verschuldung des Landes bereitzustellen, werden auch von uns anerkannt. Zweifellos gehen die Meinungen der Wissenschaftler Über die Verschuldung einer Gebietskörperschaft weit auseinander. Von den Gemeinden jedenfalls wissen wir, daß die Verschuldung im Prozentanteil, zu welcher Bezugsbasis immer, ein Vielfaches von jenem des Landes beträgt. Hier muß aber auch weiterhin Kritik geübt werden. Es wird in Hinkunft im verstärkten Ausmaß notwendig sein, zur finanziellen Entlastung der Gemeinden beizutragen. Wohl konnte nach jahrelangen Forderungen erreicht werden, daß die Gemeinden nicht mehr für den Bau von Landes- und Landeshauptstraßen belastet werden. Es konnte auch ein günstigerer Schlüssel bei der Sozialhilfe erreicht werden; wenn wir aber die Gemeinden fragen, wird wohl jede sagen, es reicht noch nicht aus. Im Bereich der Krankenanstalten jedoch hat bisher wohl der Bund eine wirkungsvolle Hilfe zur Abgangsdeckung geleistet, seitens des Landes wird eine solche Bereitschaft nach wie vor, nach wie vor vermißt! Ein diesbezüglicher Abänderungsantrag der sozialistischen Fraktion, der zum Ziele hatte, die für die Abgangsdeckung jeweils präliminierten Mittel zur Gänze für diesen Zweck zu erhalten, wurde von der ÖVP abgelehnt. Es ist uns durchaus bewußt, daß auch diese Mittel für den Krankenanstaltenfonds, für das Krankenhauswesen verwendet werden. Das wollen wir ja auch anerkennen. Als Investitionsbeihilfen bewirken sie aber nur die Entlastung einzelner Gemeinden. Würden sie jedoch so wie präliminiert in der Abgangsdeckung eingesetzt, könnte dies zu einer Entlastung sowohl der spitalserhaltenden als auch der spitalsnichterhaltenden Gemeinden führen. Man wird jedenfalls, meine Damen und Herren, über die Novellierung des Krankenanstaltengesetzes weiterreden müssen, da es nicht angeht, daß nur der Bund mehr leistet und die politische Verantwortung über den dritten Mehrwertsteuersatz übernimmt, der dann die Landesleistung zum - ein böses Wort - KRAZAF darstellt, das Land darüber hinaus jedoch keine Mehrleistungen übernimmt. Ebenso wird es notwendig sein, meine Damen und Herren - hier wieder zur Kommunalpolitik -, den Gemeindeinvestitionsfonds allenfalls in einem Nachtragsvoranschlag stärker zu dotieren, soll er nicht mehr allein der Schuldentilgung dienen, sondern auch der Finanzierung neuer Vorhaben. Erfreulich im Voranschlag ist sicher die verstärkte Dotierung der Gruppe 3 und der verschiedenen Bereiche des Sozialwesens und des Naturschutzes. Ein Wermutstropfen, ich habe es schon er- wähnt, der aus den Bemühungen entstanden ist, ein Sparbudget zu erstellen, ist vor allem die Kürzung der Ansätze der Abschnitte für den Fremdenverkehr und die Wirtschafts- und Industrieförderung. Gerade in diesem Bereich könnten jedoch die Einsparungen durch eine Konzentration der derzeitigen Förderungsmaßnahmen, immerhin handelt es sich um 16, und damit auch durch eine erhöhte Effizienz ausgeglichen werden. Insbesondere die jüngste wirtschaftliche Entwicklung in einer Reihe von Problemgebieten zeigt die Notwendigkeit eines gezielten Einsatzes der vorhandenen Mittel. Auch hier wiederum hat sich in letzter Zeit die OVP gegen die Erarbeitung dieser von mir bereits besprochenen Förderungsmodelle für sämtliche Problemgebiete Niederösterreichs durch das Land ausgesprochen und der Landesfinanzreferent, meine Damen und Herren, hat diese nebulosen 100 Millionen Schilling angekündigt, von denen sich schon in der letzten Sitzung des Finanzausschusses herausgestellt hat, daß sie nämlich gar nicht vorhanden sind, womit hier wieder das Pendant zur Amtshausmilliarde gegeben ist. In einer Zeit andauernder wirtschaftlicher Stagnation ist die Erstellung eines Voranschlages sicher schwieriger als in Zeiten wirtschaftlicher Blüte. (Landeshauptmann Maurer: Viel eingespart haben wir beim Amtshaus!) Herr Landeshauptmann, wenn Sie das sagen, sind mir noch immer die Landesstraßenbeiträge von einer Milliarde Schilling in Erinnerung; da haben Sie uns nicht sparen geholfen! (Beifall bei der SPÖ.) Das müssen wir auch sagen. (Landeshauptmann Maurer: Das stimmt nicht. Das ist ja keine Vergleichsbasis!) Für mich, Herr Landeshauptmann, für einen Bürgermeister war es im Jahre 1960 ein Betrag von 500.000 Schilling, heute wären es 3 Millionen Schilling. Das ist uns damals genauso schwer angekommen wie heute. (Landeshauptmann Maurer: 92 Prozent sind heute steuerfrei!) Das ist sehr lobenswert, Herr Landeshauptmann, aber nach wie vor zahlen die Gemeinden für Landesstraßen die Grundablöse. Die Kompetenz hätte dazu praktisch das Land. Wir sind noch nicht fertig bei den Landesstraßen, es wird ja über einiges andere zu reden sein. (Landeshauptmann Maurer: Nein, nein, wir sind noch nicht fertig!) Meine Damen und Herren! Das Jahr 1981 wird angesichts der nicht gerade ermutigenden Wirtschaftsentwicklung höchste Anforderungen an uns stellen. Über Unterschiede in der Auffassung, die es in der Politik immer geben wird, über die Art der Lösungen, über den Weg, der einzuschlagen ist, wird es immer wieder zu Diskussionen kommen. Für uns muß aber in der Politik, glaube ich, immer wieder maßgebend sein, daß wir unsere Aufgaben in der Form erfüllen, daß die Bevölkerung den eindeutigen Willen des Politikers erkennt, mit seiner ganzen Kraft für die Menschen und für dieses Land zu wirken. Das Jahr 1980 und die Anfänge des Jahres 1981 sind geprägt von großen Veränderungen in der Führung unseres Landes. Die Aufgaben, die uns für die Zukunft in einer Vielfalt gestellt werden, werden wir nur dann lösen, wenn es trotz der verschiedenen Gegensätze zu einer konstruktiven Arbeit, wenn es zum freien und fairen Wettstreit der Ideen kommt, in einer Zeit, in der offensichtlich das Maß für die politische Auseinandersetzung nicht immer und überall gefunden wird und wo darüber hinaus an einer entsprechenden Überlieferung bis zu einer gewissen Vervollkommnung mit einer Begeisterung gearbeitet wird und dadurch sicher keine produktiven Beiträge zum Ansehen der Politik und des Politikers erbracht werden. Es sollte doch einmal gesagt werden, meine Damen und Herren, daß die Qualität der Politik von der Bevölkerung nicht an der Vielzahl der fruchtlosen Auseinandersetzungen und der Zahl der persönlichen Angriffe gemessen wird, sondern daran, wie es den Politikern gelingt, den Anforderungen, die in der kommenden Zeit in größter Zahl an sie gestellt werden, gerecht zu werden, wie es gelingt, die großen Aufgaben für die Menschen, für die Bevölkerung, zu meistern. Die sozialistische Fraktion wird trotz verschiedener Kritiken, die wir zum Budget haben, diesem Budget die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Als nächstem Redner zur Generaldebatte erteile ich dem Herrn Abg. Ing. Kellner das Wort. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Generaldebatte im Niederösterreichischen Landtag über den Budgetvoranschlag des nächsten Jahres bedeutet kritische Durchleuchtung, Austausch von Meinungen und bedeutet gleichzeitig, Argumente zu einer sehr komplizierten Materie zu hören und zu verwerten. Im Prinzip werden wir, wenn auch auf einer anderen Ebene, die nächsten drei Tage dasselbe tun, was sich in allen Familien unseres Landes abspielt. In jeder Familie muß tagtäglich abgewogen werden, welche Ausgaben unbedingt zu tätigen sind und wie diese Ausgaben finanziert werden. Sie kennen das aus dem ureigensten Bereich. Jeder in der Familie hat bestimmte Vorstellungen und Wünsche, Wünsche, die aus zum Teil völlig verschiedenen Ansatzpunkten zustande kommen. Sicherlich ist die Welt und besonders die finanzielle Welt der Kinder eine andere als die der Eltern. Man könnte es als das Aufeinanderprallen verschiedener Ideologien im trauten Familienheim betrachten. Aber eines weiß jede Familie ganz genau: Alle diese Vorstellungen müssen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden, und vor allem muß dafür Vorsorge getroffen werden, daß die Familie nicht pleite geht. Verzeihen Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen kleinen Ausflug in die Privatsphäre. Ich halte ihn aber für wichtig, weil das als Leitmotiv für die Basis der nächsten drei Tage dienen kann. Als Abgeordnete zu diesem Niederösterreichischen Landtag haben wir ein hohes Maß an Verantwortung, ebenso wie der Hausvater für seine Familie, die Geschicke dieses Landes mitzubeeinflussen, denn vergessen wir niemals: Hinter den vielen nüchternen Zahlen, über die wir in den nächsten drei Tagen zu beraten haben, stehen Menschen, persönliche Schicksale und tausende Stunden von Freud und Leid. Das sollten wir bedenken und im Dienst am Menschen beachten. Ich freue mich daher, Kollege, daß Ihr Abschluß einem ähnlichen Aufruf gedient hat und hoffe, daß sich im Laufe der Budgetdebatte des heurigen Jahres ein entsprechender Niederschlag abzeichnen wird. Natürlich werden da und dort, einfach aus der ideologischen Herkunft der Mitglieder dieses Hohen Landtags, Differenzen auftreten. Wie in einer guten Familie sollten aber keine Gräben aufgebrochen werden. Sicherlich werden die beiden im Landtag vertretenen Fraktionen auch dieses Budget aus verschiedenen Gesichtswinkeln betrachten. Das ist gut und das ist richtig so, denn das spielt sich auch in jeder Familie tagtäglich ab. Was ich mir jedoch wünsche, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Besinnung auf die Rolle des Hausvaters, nämlich der Familie zu dienen, wie wir Abgeordneten ein einziges Ziel haben sollten, dem Bürger dieses Landes zu dienen. Umso leichter fällt mir dieser Appell, weil es das 15., entschuldigen Sie, weil es das 14. Budget des Finanzreferenten Siegfried Ludwig ist und das erste, das in der Regierung mit den Stimmen der sozialistischen Fraktion beschlossen werden konnte. Für mich ein Beweis dafür, daß aus diesem Budget, wenn es auch verschiedener Kritik ausgesetzt sein sollte, doch ein gemeinsamer Weg für das kommende Jahr 1981 ersprießen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren! So wie es in jeder Familie Sorgen und Probleme gibt, den Kindern muß geholfen werden, weil sie es selbst noch nicht leisten können, die Wohnung einzurichten, den Teppich zu kaufen, den Kühlschrank, die Waschmaschine zu finanzieren, der Wintermantel ist auch nicht mehr das, was er einmal war, und der Pkw, den die Familienmitglieder zum täglichen Pendeln brauchen, braucht ebenfalls ein neues Service. Das alles ist, wenn man es zusammenrechnet, vorläufig nur auf Kredit zu finanzieren. Dennoch, irgendwann muß man sich überlegen, da und dort einzusparen, weil die Zukunft der Kinder nicht auf Dauer durch immer größer werdende Schulden zu sichern ist, und das, meine Damen und Herren, ist, wieder übersetzt in andere Dimensionen, die Budgetsituation des Bundeslandes Niederösterreich. Der Finanzreferent war in diesem Sinne ein guter Hausvater. Wenn Sie sich erinnern, wir haben bei den Budgets der letzten Jahre bedeutende Ausweitungen des Schuldenstandes in Kauf genommen, um Arbeitsplätze zu sichern. Mit dem vorliegenden Budget 1981 und der Senkung des Defizits ist jedoch ein logisch völlig richtiger Schritt unternommen worden. Im Gegensatz zum Bund, worüber noch sehr ausführlich zu sprechen sein wird, sind wir der Ansicht, daß wir unser heutiges Leben durch eine schrankenlose Budgetausweitung nicht auf dem Rücken zukünftiger Generationen, auf dem Rücken unserer Kinder, finanzieren sollen. Wir wären ein schlechter Hausvater. So gesehen ist der Ruf nach mehr Geld in allen Bereichen nicht sehr verantwortungsbewußt. Es wäre natürlich faszinierend und schön, einen chromblitzenden Rolls Royce in Niederösterreich zu bauen. Wir haben jedoch nichts davon, wenn wir nach einiger Zeit daraufkommen, daß sich in diesem großen chromblitzenden Rolls Royce nur ein Fünfhunderter-Puch als Motorquelle befindet. Um das Bild zu vervollständigen: Was wir tun müssen, ist der Bau eines soliden, in der ganzen Konzeption abgewogenen Mittelklasseautos, das uns sicher auf die Straße in die Zukunft führt. Hohes Haus! Wenn wir uns mit den anderen Familien, mit den anderen Bundesländern vergleichen, dann ist festzustellen, daß der Voranschlag des Landes Niederösterreich in einem guten Mittelfeld liegt. Mit einer Ausweitung der Ausgaben um 7,5% liegen wir ausgewogen im Mittelfeld zwischen Extremwerten in der Steiermark und Extremwerten in Wien. Während in anderen Ländern besonders stark gebremst wird, während wieder in anderen Ländern extrem der Gashebel durchgetreten wird, gehend wir mit diesem Budget 1981 in Niederösterreich einen vernünftigen Weg zwischen notwendiger Anhebung gewisser Budgetposten und notwendiger Reduktion der Ausgabensteigerung. So gesehen ist das Landesbudget 1981 weder ein Sparbudget noch ein Budget der unverantwortlichen und risikoreichen Belastung der Zukunft. Nun zu unserem Landesbudget 1981 und den markantesten Zahlen. Die Einnahmen, wir haben es ja schon gehört, steigen um 9,9,% die Ausgaben um 7,5 % der Personalaufwand beträgt 24% und stellt damit eine durchaus vertretbare Größenordnung dar. Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzbeschaffung sind auch im Budget 1981 das vorrangige Ziel unserer Politik. Für Investitionen und Förderungen sind im vorliegenden Budget 7,1 Milliarden Schilling bereitgestellt, das heißt rund ein Drittel der Gesamtausgaben. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird in den kommenden Jahren im Sinne einer menschennahen Politik zunehmend in den Mittelpunkt der Aufgaben treten, die der Landespolitik gestellt sind. Herr Kollege Lechner! Wenn Sie der Auffassung waren, daß gerade im Bereich der Wirtschaftsförderung in den verschiedenen Fonds abnehmende Zahlen im Jahr 1981 sichtbar werden, darf ich Sie bitten, diese Dinge näher zu betrachten. Überall dort, wo Sie Kritik geübt haben, daß sich die Ansatzposten verringert haben, überall dort handelt es sich um auslaufende Aktionen, um Aktionen, die im Laufe der Zeit wieder aufgefüllt werden müssen, unter Umständen auch abgeändert werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben stellt für die Österreichische Volkspartei eine moralische Verpflichtung dar. Der Erfolg der Maßnahmen des Landes hängt dabei aber maßgebend davon ab, daß der Bund die ihm auf Grund der verfassungsmäßigen Kompetenzen zufallenden Aufgaben erfüllt. Der Landesfinanzreferent hat in seiner Einbegleitungsrede schon darauf hingewiesen, daß es nach längerem Bemühen gelungen ist, im Einklang mit dem Bund für die Wirtschaftsförderung im Waldviertel einen Vertrag nach Art 15a der Bundesverfassung abzuschließen. Ich darf nur hoffen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß es auch in anderen Bereichen, in klassischen Industriebereichen unseres Landes, möglich sein wird, zu ähnlichen Vertragsabschlüssen zu kommen. Im Bereich der Landwirtschaft, in dem unsere Bauern nach wie vor dafür sorgen, daß wir Agrarland Nummer eins sind, sind im Budget ebenfalls entsprechende Schwerpunkte vorhanden. Für den Viehexport 15 Millionen Schilling, der Landwirtschaftliche Siedlungsfonds wird von 70,8 Millionen Schilling auf rund 93 Millionen Schilling aufgestockt. Besitzfestigung, Weinabsatz, Tierzuchtförderung, überbetriebliche Zusammenarbeit sind weitere Schwerpunkte im Bereich der Landwirtschaft, denn, wie Landeshauptmannstellvertreter Ludwig gesagt hat, es muß sich wieder lohnen, in Niederösterreich Bauer zu sein. Hoher Landtag! Die menschenwürdige und familiengerechte Wohnung gehört zur sozialen Grundausstattung unserer Gesellschaft. Daher müssen auch die finanzschwächeren Gruppen unserer Gesellschaft eine ihrem Bedürfnis angemessene Wohnung erreichen können. Die soziale Sicherung des menschenwürdigen und familiengerechten Wohnens in funktionstüchtiger Umwelt setzt einen entsprechenden Eigenbetrag voraus, der in einem angemessenen Verhältnis zur finanziellen Leistungskraft des privaten Haushaltes steht. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir bereits nachlesen im Leitbild 80, dem Wahlprogramm der Österreichischen Volkspartei. In dieser Richtung müssen aber auch Maßnahmen angesetzt werden, wie der bessere und zielgerichtete Einsatz der aus der Wohnungsbeihilfe einfließenden Mittel, Erleichterung des Erwerbes einer familiengerechten, modernen Wohnung, vor allem für jüngere Menschen. Durch die kostenbeeinflussende Mitwirkung der Wohnungswerber bei der Art und der Aufwendigkeit der Ausgestaltung der im Bau befindlichen Wohnungen, um vor allem älteren Mitbürgern leichter den Verbleib im familiären Wohnungsverband zu ermöglichen, soll die förderbare Größe einer Wohnung auf 150 Quadratmeter angehoben werden. Im vorliegenden Budget sind für den Wohnbau 2,5 Milliarden Schilling vorgesehen - scheinbar eine Riesensumme, bezogen aber auf die vorliegenden Ansuchen ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Darlehenswerber wünschen sich vor allem, daß die beantragten Mittel möglichst rasch bewilligt und auch ausbezahlt werden können. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat bereits ein neues Modell angekündigt, das diesen Wünschen Rechnung tragen soll. Gleichzeitig wird durch eine entsprechende Darlehensaufnahme die notwendige finanzielle Basis zu schaffen sein. Wenn schon die bundesweite Wohnbauförderung dem Kollaps nahe ist und die Mittel versiegen, dann muß eben das Land Niederösterreich im Interesse unserer Häuselbauer und Wohnungswerber mit einer zusätzlichen Milliarde Schilling einspringen. Ich hoffe, Herr Kollege Lechner, es stört Sie nicht, daß wir für diesen Zweck eine Milliarde Schilling bereitstellen wollen. (Beifall bei der ÖVP.) Zum Sozial- und Gesundheitsbereich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre folgendes zu sagen: In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um im Bereich des Krankenanstaltenwesens entsprechend günstige Voraussetzungen zu schaffen. Im Sozialwesen ist es zu einem starken Ausbau der Heimplätze gekommen, sodaß wir ohne Übertreibung sagen können, daß hier kaum offene Wünsche bestehen. Es hat sich aber gezeigt, daß es bei einer richtig verstandenen und geförderten Nachbarschaftshilfe durchaus möglich wäre, die Versorgung von älteren Mitbürgern billiger und menschlicher durchzuführen. Unter dem Schlagwort „Mehr Hilfe zur Selbsthilfe" gibt es in unserem Bundesland durchaus sehenswerte Ansätze, die dieser Entwicklung Rechnung tragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß es müßig ist, weiter ins Detail zu gehen, da dies ohnehin der Finanzreferent getan hat und alle Punkte noch ausführlich besprochen werden. Eines möchte ich jedoch noch sagen. Das vorliegende 14. Budget unseres Finanzreferenten Ludwig gibt gleichzeitig auch Gelegenheit, eine kleine Bilanz zu ziehen über vierzehn Jahre gemeinsamer Arbeit für Niederösterreich, die vor allem von Landeshauptmann Andreas Maurer und Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Ludwig bestimmt wurde. Aus dem Land der Klein- und Kleinstgemeinden und der Zwergschulen ist ein modernes Land mit leistungsfähigen Gemeinden und einem vorbildlichen Schulwesen geworden. (Beifall bei der ÖVP.) Durch die Raumordnungsprogramme und die Zielsetzungen einer modernen Landespolitik ist es möglich geworden, aus dem Agrarland Nummer eins, das wir bleiben wollten und das wir geblieben sind, zum Industrieland Nummer eins zu werden. Eine wahrhaft große Leistung, die unsere arbeitsame und arbeitswillige Bevölkerung Niederösterreichs in Zusammenarbeit mit unseren Betrieben erzielen konnte. Ich möchte die Gelegenheit nicht versäumen, nicht nur den Verantwortlichen dieses Landes, sondern der gesamten Bevölkerung für diese Leistungen zu danken. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Familienvater ist in seiner Finanzplanung natürlich nicht nur von den Wünschen der Familienangehörigen, den notwendigen Investitionen und den eigenen Möglichkeiten abhängig. Bei bestem Willen, bei größter Liebe zur Familie gibt es Einflüsse von außen, die nicht negiert werden können. Umso mehr gilt dies für ein Landesbudget, seine Abhängigkeiten von der Finanzsteuer und der Finanzpolitik des Bundes. Und weil diese Abhängigkeit gegeben ist, muß aufgezeigt werden, daß es Unterschiede gibt zwischen dem Haushaltungsvorstand des Bundes und dem Haushaltungsvorstand des Landes und der Sorgfalt, mit der beide auf der einen Seite wenig, auf der anderen Seite mehr agiert haben. Um es anders, wenn Sie so wollen, etwas brutaler zu sagen: Es würde unserem Landesbudget besser gehen, gäbe es nicht die verfehlte Politik des sozialistischen Finanzministers. Selbstverständlich ist das auch zu beweisen, Kollege Lechner! Das ist zu beweisen. Dazu einige nüchterne Zahlen. (Abg. Kaiser: Das glaubst Du selber nicht!) Die Finanzschuld des Bundes betrug 1968 27,4 Milliarden Schilling, 1981 werden es 281,4 Milliarden Schilling sein, eine nahezu unglaubliche Steigerung auf das Achteinhalbfache. Demgegenüber ist die Finanzschuld des Landes Niederösterreich im gleichen Zeitraum nur um das Dreifache, von 1,4 Milliarden Schilling auf 5,6 Milliarden Schilling, gestiegen. (Abg. Lechner: Das ist ein Vergleich! - Abg. Stangl: Und die Erhaltung der Arbeitsplätze? - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Georg, da war Vollbeschäftigung!) Der springende Punkt ist aber der: Der An- teil der Finanzschulden am Gesamthaushalt des Bundes ist zwischen 1968 und 1981 von 32% auf 78% gestiegen. Im gleichen Zeitraum fiel dieser Anteil beim Budget des Landes Niederösterreich von 42 % auf 28 % . Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es in den abgelaufenen Jahren immer wieder erlebt, daß die sozialistische Bundesregierung, hier vor allem der Bundeskanzler, neue Begriffe prägt, neue Begriffe auch im Wirtschaftsbereich prägt. Erinnern Sie sich: Es ist, glaube ich, zwei Jahre her, da ist der Begriff des ,,Minuswachstums" plötzlich im Raum gestanden. Es gibt eine neue Situation, es gibt das sogenannte ,,Nettodefizit". Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was meint man mit dem Nettodefizit? Das ist das gesamte Defizit des Staates, abgezogen jene Summen, die wir brauchen, um die Schulden zurückzubezahlen. Das ist das Nettodefizit. Geld bleibt allerdings keines über und die Probleme, die gelöst werden sollen, sind beim Nettodefizit und beim Bruttodefizit; die Ausgangsposition ist bei beiden dieselbe. Ich könnte Ihnen, Kollege Lechner, die diesbezüglichen Zahlen aus dem Haushalt des Bundes vorlegen, denn es ist auch das Nettodefizit, wenn Sie schon diesen Begriff haben wollen, in den letzten Jahren unverantwortlich hoch gestiegen. Das Bruttodefizit hat im Jahre 1970 beim Bund 7,2 Milliarden Schilling betragen. Das Nettodefizit 2,2 Milliarden Schilling, also 7,2 zu 2,2, Brutto zu Netto. Im Jahre 1981 beträgt das Defizit 49,7 Milliarden, rund 50 zu 25 Milliarden, also 2 zu 1, während es vor zehn Jahren noch 3,5 zu 1 gewesen ist. In so einem Riesenausmaß hat sich auch die Situation verändert. Ja, was bedeutet denn das? Das bedeutet doch, daß aus dem Budget jährlich ungeheure Mittel für Zinsen und Kapitalsrückzahlungen aufgewendet werden müssen, meine Damen und Herren, und das zu einem Zeitpunkt, wo wir wissen, daß der Bund nur für einen Teil der bereits eingegangenen Verpflichtungen Rückzahlungen tätigt. Wir müssen uns doch daran erinnern, daß viele Kredite aufgenommen wurden, die erst nach einem bestimmten zinsen- und rückzahlungsfreien Zeitraum wirksam werden, in der Optik wirksam werden. Es wird sich daher in Hinkunft das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettodefizit noch stärker verschlechtern. Mit solchen Schlagworten kann man vielleicht einmal oder zweimal jemanden beeindrucken, aber nicht auf die Dauer gesehen. Auf gut deutsch gesagt, Kollege Stangl: Der Bund hat im Gegensatz zum Land Niederösterreich nicht wie ein verantwortungsvoller Hausvater gehandelt, sondern bedenkenlos Schulden auf dem Rücken unserer Kinder gemacht. Was diese Bundesregierung letztlich tut, ist die Finanzierung der heutigen Ausgaben durch einen Vorgriff auf die Zukunft. Sozialistische Gesellschaftspolitik mit zentralen Bürokratiegewalten und mit dem Hang, alle Gewalten in die Hand einiger Mächtiger zu legen, ist eben teuflisch schwer zu finanzieren. Was wir nicht einsehen, ist, daß dies nach dem Motto funktioniert „Hinter uns die Sintflut", unsere Kinder werden es schon bezahlen! Hohes Haus! Ich sage dies nicht, weil ich hier eine wirtschaftsideologische oder gesellschaftsideologische Debatte vom Zaun brechen möchte, sondern weil es heute um das Landesbudget 1981 geht. Wie anders als der sozialistische Finanzreferent hat doch der Finanzreferent des Landes Niederösterreich in mehr als über einem Jahrzehnt gehandelt. Viele von Ihnen haben diese Entwicklung miterlebt. In Zeiten der Hochkonjunktur mit Zuwachsraten, die wahrscheinlich nie wiederkehren werden, hat Siegfried Ludwig Schulden abgebaut und jene Reserven angelegt, die das Land in den Jahren der Rezession in die Lage versetzt haben, helfend einzugreifen, um die Arbeitsplätze zu sichern. Wir haben damals, wenn Sie sich erinnern, ein stetiges Ansteigen des Abganges, ein stetiges Ansteigen der Schulden auf uns genommen, weil uns die Arbeitsplätze wichtiger sind als alles andere. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verzeihen Sie mir, wenn ich endgültig mit einer Legende aufräumen mußte, mit der Legende nämlich, daß der Herr Bundeskanzler höchstpersönlich mit seinem ungeliebten Finanzminister der große Bekämpfer der Rezessionserscheinungen war. Während die sozialistische Bundesregierung einen sogenannten österreichischen Weg gegangen ist, ist Niederösterreich einen niederösterreichischen Weg gegangen, den Weg in ein schönes Stück Zukunft, obwohl uns genug Steine in den Weg gelegt wurden. (Beifall bei der ÖVP.) Hoher Landtag! Der Spielraum unseres Landesbudgets für die ureigensten Aufgaben des Landes verringert sich schnell. Steigende gesetzliche Bindungen hat jede Gebietskörperschaft, jeder Staat dieser Welt aufzuweisen. Das ist ein Symptom jedes Sozialstaates. Doch kein förderalistisch aufgebautes Land der westlichen Welt setzt seinen Bundesstaaten derartig die Daumenschrauben an, wie es bei uns geschieht. Nicht nur, daß die Länder in Sorge um die Wohlfahrt ihrer Bürger die Sünden der sozialistischen Politik büßen müssen, nicht nur, daß auf Verordnungsweg die Kompetenzen der Länder ausgehöhlt werden, viel schlimmer ist die finanzielle Demontage der österreichischen Bundesländer durch einseitige Veränderungen des Finanzausgleiches durch neue Steuern, von denen die Länder keinen Groschen sehen. Kollege Lechner hat heute darauf hingewiesen, daß der KRAZAF so ein Kind einer Steuervorenthaltung gegenüber dem Bund, das Land Niederösterreich bzw. den anderen Ländern ist. Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das so weitergeht, woher soll das Land Niederösterreich in Zukunft die Gelder nehmen, um den Gemeinden zu helfen, die Kultur zu unterstützen, die Landesstraßen zu bauen, den einzelnen Menschen zu helfen? Und wenn ich an die vielfältigen Pressionen zur Vorfinanzierung denke, dann kommt mir das vor wie der Schnitt, den der Hausvater persönlich an den Fußadern seiner neun Söhne und Töchter vornimmt. Hoher Landtag! Eine mehr als zehnjährige sozialistische Budgetpolitik hat dazu geführt, daß nunmehr der Finanzminister selbst offen zugeben muß, daß der Bundeshaushalt sanierungsbedürftig ist. 50 Milliarden Schilling Defizit im kommenden Jahr oder, wenn es schlechter geht, 70 Milliarden Schilling sprechen eine deutliche Sprache. Auf Grund dieser Horrorziffer möchte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, an die Größenverhältnisse erinnern. Das Gesamtbudget des Landes Niederösterreich beträgt ein Drittel des Defizits, das der Finanzminister im kommenden Jahr macht. Wenn der Finanzminister von der Notwendigkeit gesprochen hat, übrigens mehrmals seit vielen Jubelbudgets, daß das Bundesbudget saniert werden müsse, dann ist von unserer Seite vor allem eines festzustellen: Diese Sanierung des Bundesbudgets kann und darf nicht auf dem Rücken der Länder erfolgen! Wir glauben aber auch nicht, daß ein Bundesbudget auf dem Rücken der Menschen dieses Landes saniert werden soll. Gerade die niederösterreichischen Bürger, die zum Teil in den schwierigen Grenzregionen leben, werden durch Belastungen am härtesten getroffen. Und was sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der letzten Woche im Parlament bei der Ausschußsitzung abgespielt hat, geht über den Begriff ,,Belastungswelle" bereits weit hinaus. Diese Woche im Parlament kostet die Österreicher mindestens 10 Milliarden Schilling mehr. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Strom, Gas und Brennstoffe, die Leasing- Steuer, die Erdölabgabe, die Bankensteuer, die Erhöhung der Bahntarife, die Erhöhung der Telefon- und Portogebühren, die exorbitante Steigerung der Stempelgebühren, das sind Maßnahmen, meine Damen und Herren, die viele Bemühungen des Landes Niederösterreich um eine menschliche Zukunft unserer Bürger zunichte machen. Wir sind nämlich der felsenfesten Ansicht, daß man ein Budget nicht durch Belastungen sanieren kann, sondern nur durch Sparsamkeit. (Beifall bei der ÖVP.) Im Gegensatz zum Bund beschreiten wir mit dem Budget 1981 diesen Weg, ohne daß die Lebensqualität unserer niederösterreichischen Bürger beeinträchtigt werden muß. Wir von der Österreichischen Volkspartei wollen die niederösterreichische Politik bewußt am Menschen orientieren, wir werden an diese Aufgabe mit Optimismus herangehen, weil auch schon in der Vergangenheit bewiesen wurde, daß selbst schwierigste Probleme mit Hilfe aller gelöst werden können. Niederösterreich ist eine schöne Zukunft wert, und wir werden, das kann ich versprechen, auch im Laufe dieser Budgetdebatte alles tun, um in vielen Bereichen diese menschliche Zukunft sobald als möglich in Angriff zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste zur Generaldebatte ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich bitte das Hohe Haus, in die Spezialdebatte einzugehen. (Nach Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte): Angenommen. Ich beabsichtige, bei der Spezialdebatte die Beratung und Beschlußfassung des ordentlichen Teiles über alle Gruppen, ,des außerordentlichen Teiles zu den Gruppen 0, 2, 4, 5, 6, 8 und 9, des Konjunkturausgleichsteiles zu den Gruppen 2, 5, und 6 sowie des Dienstpostenplanes 1981 je unter einem abzuführen und nach Verabschiedung des ordentlichen Teiles, des außerordentlichen Teiles, des Konjunkturausgleichsteiles sowie des Dienstpostenplanes 1981 Über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag Punkt I bis Punkt VIII abstimmen zu lassen. Bei der Abstimmung über die einzelnen Gruppen des Voranschlages beabsichtige ich, zunächst über alle allfälligen Abänderungs- oder Zusatzanträge zu den drei Teilen des Voranschlages 1981, dann über die Gruppe selbst und zum Schluß über allfällig zu der jeweiligen Gruppe eingebrachte Resolutionsanträge abstimmen zu lassen. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Reischer, zur Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Teil, zu berichten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, weist ordentliche Ausgaben im Betrag von 2,777,022.000 Schilling aus, denen Einnahmen von 382,252.000 Schilling gegenüberstehen. Diese Gruppe enthält Einnahmen und Ausgaben für Landtag, Landesregierung, Amt der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Sonderämter, sonstige Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, Personalvertretung, Pensionen und Personalbetreuung. Der prozentuelle Anteil der Gruppe am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 14,93 % . An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 0 22,902.000 Schilling vorgesehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort ist bisher niemand gemeldet. Bitte, zu Wort gemeldet ist verspätet der Abg. Zimper. Abg. ZIMPER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute eine Budgetdebatte begonnen - der Abg. Lechner hat es schon kurz angerissen -, die unter politischen Vorzeichen steht, wie sie keiner von uns vor einem Jahr eigentlich auch nur annähernd vermutet hätte. Die politische Landschaft Niederösterreichs hat sich von der letzten Budgetdebatte bis heute, genauer gesagt eigentlich erst in den letzten Monaten, in massierter Form in einer politischen und in einer personellen Dimension verändert, wie dies kaum jemals in einem Bundesland Österreichs passiert ist und wie es in dieser konzentrierten Form auch in Niederösterreich noch nie der Fall gewesen ist. Die Volkspartei, meine Damen und Herren, hat einen politischen und einen personellen Erneuerungsprozeß hinter sich, der auch von weniger gutmeinenden Kräften als imponierend bezeichnet wird. Die Sozialistische Partei dieses Hauses war ihrerseits durch sehr tragische Ereignisse gezwungen, tiefgreifende Veränderungen vorzunehmen. Äußerlich sichtbar werden diese gewaltigen Veränderungen am deutlichsten dadurch, daß das Land Niederösterreich ab dem 22. Jänner des nächsten Jahres eine Regierung haben wird, in der nur mehr zwei Persönlichkeiten aus jener Mannschaft vertreten sein werden, die bis März 1979, bis zu den letzten Landtagswahlen, die Geschicke dieses Landes geleitet haben. Lediglich die beiden Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Ludwig und Leopold Grünzweig, also nur zwei von insgesamt sieben Regierungsmitgliedern, werden die Kontinuität der niederösterreichischen Landespolitik personifizieren. Alle anderen Regierungsmitglieder werden neu sein. Ich sage das deshalb, meine Damen und Herren, Hohes Haus, weil eine derartig weitgehende personelle Veränderung an der Spitze der beiden im Landtag vertretenen Parteien zwangsläufig auch die Frage nach einer möglichen Änderung des politischen Stils in Niederösterreich aufwirft und die derzeit laufenden Parteienverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ nur ein Indikator dafür sind, daß gewisse Änderungen von beiden Parteien offenbar gewünscht, angestrebt und konkret in die Wege geleitet werden. Für die Österreichische Volkspartei, meine Damen und Herren, darf ich festhalten, daß wir eine Veränderung, sprich eine Verbesserung, des politischen Klimas in diesem Haus und in diesem Land im Interesse des Landes als überaus wünschenswert und erstrebenswert erachten. Es hat zwar auch in den letzten eineinhalb Jahren keine politische Eiszeit gegeben, wie es von einigen Kommentatoren überspitzt bezeichnet wurde, und die beiden Parteien werden sicherlich auch in Hinkunft nicht, frei nach Grünzweig, ,,Arm in Arm" durch die Lande ziehen. Ich glaube aber, daß es angelegen sein sollte, jene Reibungsflächen zu vermeiden, die nach innen hin zur Schwächung des politischen Handelns und nach außen hin zur Stärkung des öffentlichen Mißtrauens gegenüber der Politik beitragen. Hier, glaube ich, sind Änderungen am Platz und auch erwünscht. Keiner Änderung bedarf es hingegen im Bereich der sachlichen Politik des Landes Niederösterreich. Ich glaube, daß heute alle Statistiken und Berichte und im wesentlichen die Aussagen aller Politiker dieses Landes beweisen, daß sich der politische Weg Niederösterreichs bestens bewährt hat, dazu geführt hat, daß sich unser Bundesland in vielen Bereichen vom Schlußlicht der Bundesländer an die Spitze vorgeschoben hat und daß wir heute nationalen wie internationalen Vergleichen stolz standhalten können. Auch eine bewährte Politik ist aber immer wieder mit neuen Impulsen zu erfüllen. Und es ist die Volkspartei, die heute allen übrigen Parteien in Niederösterreich voraus hat, daß sie sich bereits umfassende Klarheit nicht nur über personelle Änderungen, sondern auch über den Inhalt ihres politischen Wollens und über alle landespolitischen Zielsetzungen verschafft hat. Wir, meine Damen und Herren, sind daher mitten drin, Politik mit Entschlossenheit und einer klaren Zielsetzung für dieses Land zu betreiben, und es ist sicherlich im Interesse Niederösterreichs zu hoffen, daß auch alle übrigen demokratischen Parteien in Niederösterreich das mit dieser Klarheit bald von sich behaupten können. Über die Inhalte der ÖVP-Politik, die, ausgehend von den Erkenntnissen unseres Leitbildes 80 für Niederösterreich, in unserem Wahlprogramm für 1979 aktuell artikuliert und mit neuen Impulsen erfüllt wurden, mit den Beschlüssen eines großen Parteitages am 8. November, über diese Inhalte wird im Laufe der Budgetdebatte mit Sicherheit noch bei jedem einzelnen Kapitel geredet werden. Gestatten Sie mir nur einige Punkte, nämlich jene herauszunehmen, die sich aus unserem grundsätzlichen politischen Wollen ergeben oder aber eine so einseitige Darstellung durch die Sozialistische Partei erhalten haben, daß sie vor allem am Beginn einer neuen Gesprächsbasis zwischen den Parteien einer eindeutigen Klärung bedürfen. Zwei Dinge sind es im wesentlichen, meine Damen und Herren von der Sozialistischen Partei, die von Ihnen in der Öffentlichkeit immer wieder hochgeschaukelt werden und die Sie sozusagen als politische Dauerbrenner vermarkten: die angeblich so üble Personalpolitik in Niederösterreich und die angeblich so behinderte Kontrollmöglichkeit der Minderheit dieses Hauses. Ich glaube, es ist gut und richtig, in beiden Fällen eine klärende Darstellung zu geben. Wir machen es grundsätzlich, meine Damen und Herren, auch in anderen Bereichen in der Landespolitik so, und nur dadurch sind eigentlich objektive Vergleiche wirklich möglich, daß wir die Leistungen, Erfolge und Statistiken unseres Landes mit den Zahlen und Gegebenheiten anderer Bundesländer in Relation setzen und aus diesem Vergleich die Beurteilung der eigenen landespolitischen Situation vornehmen. Stellen Sie sich nur vor, meine Damen und Herren, Hohes Haus, wir machten das auch im Bereich der Personalpolitik so. Keine Angst, ich mache es weder mir, aber auch nicht Ihnen, meine Damen und Herren, so leicht, ihre Fragen nach der niederösterreichischen Personalpolitik mit Hinweisen lediglich auf die Zustände in sozialistischen Bundesländern, in Wien, in Kärnten oder Burgenland, zu beantworten, wenngleich es zugegeben verlockend wäre, und wenngleich man von vornherein einmal festhalten muß, daß Niederösterreich diesen Vergleich mit sozialistisch dominierten Ländern hervorragend bestehen würde. (Beifall bei der ÖVP. - Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Sie gehen davon aus, daß kein Mensch weiß, wie es dort zugeht!) Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, daß Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, in allen öffentlichen Erklärungen zur Personalpolitik, bedauern und bekritteln, daß sich bei der Personalvertretungswahl im Landesdienst so wenig Bedienstete zu Ihrer Partei bekennen. Sie gehen der Ursache dieser Entwicklung eigentlich gar nicht auf den Grund, sondern behaupten, daß es ausschließlich an der Aufnahmepolitik der Landesstellen liegen sollte. In einigen Fällen sind Sie dann soweit gegangen, daß Sie schlicht und einfach den politischen Proporz im Landesdienst verlangt haben. Sie haben diese Behauptungen immer wiederholt, auch wenn Sie sie immer wieder zurücknehmen mußten. Ich zitiere Ihnen hier beispielsweise nur aus einem Fall eine Erklärung der Arbeiter-Zeitung vom 19. Mai 1977. Erklärung der Arbeiter-Zeitung: ,,Wir haben in der Ausgabe vom 12. Dezember 1976 berichtet, daß Landeshauptmann Siegfried Ludwig (prophetisch Landeshauptmann Siegfried Ludwig) Bewerber um die Aufnahme in den niederösterreichischen Landesdienst aus politischen Gründen diskriminiere. Wir ziehen diesen Vorwurf mit dem Ausdruck unseres größten Bedauerns zurück." Sie ziehen diese Vorwürfe zwar mit Bedauern zurück, aber wenig später versuchen Sie, neuen Wind mit diesen Argumenten zu machen. Um Ihnen nun aber endgültig, meine Damen und Herren, diesen falschen Wind aus den politischen Segeln zu nehmen, hat der neue Landesparteiobmann der Volkspartei und künftige Landeshauptmann von Niederösterreich, Siegfried Ludwig, angekündigt, die Personalpolitik in Niederösterreich SO transparent zu machen, daß die gesamte Öffentlichkeit in der Lage ist, den Wahrheitsgehalt Ihrer Unterstellungen in jedem Fall selbst überprüfen zu können. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Fürst: Da hat man 30 Jahre dazu gebraucht!) Ludwig hat angekündigt, daß objektive Aufnahmekriterien erstellt und veröffentlicht werden, nach denen die Einstellung in den Landesdienst erfolgt. Ausbildung, Qualifikation, Alter, sozialer Status, allenfalls die Entfernung zum Wohnort und ähnliche Dinge, sollen ausgeschrieben werden, die Qualifikationsmerkmale festgelegt, die Bestellung im nachhinein ebenso öffentlich überprüfbar sein. Höhere Dienstposten sollen ausgeschrieben werden, die Qualifikationsmerkmale festgelegt, die Bestellung im nachhinein ebenso öffentlich rechtfertigbar werden. Um dieses politische Wollen, meine Damen und Herren, des neuen Parteiobmannes der Volkspartei und des künftigen Landeshauptmannes von Niederösterreich sofort zu exekutieren, darf ich Ihnen einen Resolutionsantrag vorstellen (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Zimper zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981; LT 236. Die Landesregierung wird ersucht, für die Aufnahme von Bediensteten in den Landesdienst einen Katalog von Kriterien zu erstellen, die für die vorgesehene Verwendung der Bewerber um Aufnahme in den Landesdienst objektiv erforderlich sein sollen." (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Was ist mit den Parteienverhandlungen?) Das ist eine politische Willenserklärung, Herr Landeshauptmannstellvertreter, die keiner Parteienverhandlungen bedarf, weil ja die eindeutige Klärung in der Sache Landeshauptmannstellvertreter Ludwig bereits am Parteitag der ÖVP am 8. November 1980 in Hollabrunn gegeben hat. Um diese Dinge hier durchzuführen, bedarf es gar keines anderen Anstoßes als der klaren Erklärung des neugewählten Parteiobmannes. (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Jetzt habe ich geglaubt, darüber gibt es Parteienverhandlungen! Wir sind das letztemal vier Stunden beisammengesessen!) Das ist eine politische Willenserklärung, die von Ludwig gekommen ist und die auch zu exekutieren ist, und darum legen wir sie hier vor. Ich weiß nicht, warum Ihnen das so unangenehm sein sollte. (Abg. Stangl: Derartige Anträge von uns haben Sie schon xmal abgelehnt!) Nein, Herr Kollege, ganz im Gegenteil. Nur mit diesem Antrag können wir beweisen, daß die bisherigen Beschuldigungen falsch waren. Das ist der Grund. Wir wollen also öffentlich überprüfbar machen, damit festgestellt wird, daß auch bisher Ihre Unterstellungen nicht gehalten haben. Und noch einmal: Um diese Klarheit, Herr Landeshauptmannstellvertreter, festzustellen, um diese Dinge hier zu machen, bedarf es keines Anstoßes der Sozialistischen Partei, sondern das war die ausdrückliche Willenserklärung des neuen Landesparteiobmannes der ÖVP am Parteitag am 8. November in Hollabrunn, bitte. Nur, damit es klar ist. Niederösterreich, meine Damen und Herren, ist damit das erste und einzige Bundesland, das seine personalpolitischen Entscheidungen in so hohem Maße transparent und öffentlich überprüfbar macht. Nicht dem politischen Proporz hinter verschlossenen Türen reden wir das Wort, sondern der öffentlichen Transparenz dieser Dinge. (Beifall bei der ÖVP.) Bevor Sie aber, meine Damen und Herren von der Sozialistischen Partei, neue Unterstellungen auf diesem Gebiet anbringen, werden wir von Ihnen verlangen, daß Sie auch in den von Ihnen dominierten Bereichen jenen öffentlichen Schritt setzen, den Ludwig für Niederösterreich gesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP.) Sie haben ein breites Betätigungsfeld in der Sache vor sich, und wir werden ja sehen, meine Damen und Herren, ob Sie die Transparenz in Ihren Bereichen genauso problemlos herbeiführen können wie wir in Niederösterreich. In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist bedauerlich, ich darf das nur am Rande erwähnen, daß Sie in einem Bereich, für den Sie zuständig sind, den betroffenen Arbeitnehmern bislang eine gesetzliche Interessensvertretung nicht ermöglicht haben. Ich meine den großen Bereich der Gemeindebediensteten. Ich will gar nicht eingehen auf die vielen Verhandlungen, die es schon gegeben hat, auf die vielen Argumente. Ich möchte nur in dem Bereich unser Wollen unterstreichen, daß auch diesen Arbeitnehmern rasch eine wirksame Personalvertretung ermöglicht wird, und darf Ihnen deshalb einen weiteren Resolutionsantrag vorlegen (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Zimper zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981; LT 236. Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag ehestens einen Gesetzentwurf über das Personalvertretungsrecht der NÖ Gemeindebediensteten zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.'' Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren, auf den Sie Ihre politischen Aussagen aufhängen und bei dem Sie wirklich in geradezu starker Weise die Vergleiche mit anderen österreichischen Bundesländern außer acht lassen, das ist das Kontrollrecht der Minderheit bzw. die Konstruktion unseres Kontrollausschusses. Ich halte eingangs fest und ich werde das sofort beweisen, daß die Kontrollrechte, meine Damen und Herren, der Minderheitspartei in Niederösterreich deutlich besser und effektiver sind als in allen übrigen österreichischen Bundesländern. Abgesehen von den Bestimmungen der neuen Landesverfassung, die in ihren plebiszitären Möglichkeiten so weitgehend und fortschrittlich ist, daß sich die übrigen Landesverfassungen und auch die Bundesverfassung nicht annähernd damit messen können, ist auch das Kontrollrecht, meine Damen und Herren, der Minderheit effektiver als in allen anderen, ich betone in allen anderen Bundesländern Österreichs. In allen Ländern ist es so, 3daß die Zusammensetzung der Kontrollausschüsse des Landtages so erfolgt wie die Zusammensetzung aller übrigen landtagsmäßigen Ausschüsse. Das heißt, die jeweilige Mehrheitspartei hat auch in Kontrollangelegenheiten die Mehrheit und damit die Möglichkeit, die Minderheit zu überstimmen. Im Burgenland, darf ich Ihnen sagen, da gibt es jetzt momentan noch gar nichts, mit der neuen Landesverfassung ab September 1982 aber eine Konstruktion, einen Kontrollausschuß, vier Mitglieder SPÖ, drei ÖVP. Kärnten vier SPÖ, zwei ÖVP, ein FPÖ - wieder die Mehrheit für die regierende Mehrheitspartei. Wien zehn SPÖ, fünf ÖVP, ein FPÖ. (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Wo ist denn der Obmann?) Ich komme gleich darauf, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Auch in Oberösterreich sieben ÖVP, fünf SPÖ, ein FPÖ. In Tirol sieben OVP, drei SPÖ, ein FPÖ. Nur in Niederösterreich, meine Damen und Herren, wurde eine Konstruktion außerhalb der üblichen Landtagsordnung gewählt. Unser Kontrollausschuß ist der einzige, in dem die Minderheit des Hauses nicht überstimmt werden kann. Obwohl die landtagsmäßigen Ausschüsse hier im Haus durchwegs mit vier zu drei zusammengesetzt sind und daher in allen Gremien die Österreichische Volkspartei, legitimerweise bitte, eine Mehrheit hat, besteht der Kontrollausschuß nur aus sechs Mitgliedern. Das bedeutet eine Parität von drei zu drei, und damit hat die sozialistische Partei Niederösterreichs - meine Damen und Herren, das ist wert, festgehalten zu werden - als einzige Partei in ganz Österreich, die Gewähr, daß sie in Kontrollangelegenheiten von der Mehrheit nicht überstimmt werden kann. (Beifall bei der ÖVP.) Das, meine Damen und Herren, ist das wahre Demokratieverständnis der Niederösterreichischen Volkspartei und nicht das, was Sie der Öffentlichkeit immer weismachen wollen. Einzige Besonderheit ist, zugegeben, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß die ÖVP in Niederösterreich bei dieser Parität zumindest den Obmann des Ausschusses für sich beansprucht. Dieser kann aber nicht dirimieren, und bei unserer Konstruktion ist auch nicht darauf zu vergessen, daß die Sozialistische Partei einen Obmannstellvertreter stellt, der von allen möglichen Gegebenheiten her etwa gleichrangig behandelt wird. Tatsache ist, meine Damen und Herren, (Abg. Icha: Na dann könnt Ihr ja tauschen!) daß Sie in Niederösterreich, Ihre legitimen KontrolIrechte als Minderheit besser und effektiver ausüben können als in jedem anderen österreichischen Bundesland. (Beifall bei der ÖVP.) Ich halte noch einmal fest: Wir, die Vertreter der Mehrheit in diesem Haus, haben Ihnen eine Konstruktion eingeräumt, bei der Sie zum Unterschied von allen übrigen Bundesländern in Kontrolldingen niemals überstimmt werden können, (Abg. Lechner: Was heißt eingeräumt?) dadurch daß der Kontrollausschuß aus sechs Mitgliedern besteht. Alle übrigen Ausschüsse, so ist es in allen anderen Bundesländern, sind so zusammengesetzt wie die übrigen landtagmäßigen Ausschüsse, und nur, um Ihnen zu ersparen, daß Sie die Mehrheit in Kontrolldingen überstimmen kann, wurde in Niederösterreich die Sonderkonstruktion, mit Ausnahme von allen übrigen Ausschüssen, mit sechs Mitgliedern gewählt. So ist es also. (Abg. Stangl: Da hätten wir eine Verfassungsbestimmung gebraucht! Glauben Sie, Sie hätten zugestimmt?) Ich halte fest, Herr Kollege, daß Niederösterreich das einzige Bundesland Österreichs ist, wo die Minderheit in Kontrolldingen nicht überstimmt werden kann. Das ist ein Faktum, an dem können Sie nicht hinweg. Wir würden uns wünschen, Herr Kollege, daß die sozialistische Mehrheit, speziell in Wien und auf Bundesebene, der ÖVP dort, wo wir in der Minderheit sind, die gleichen Rechte einräumen würde. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube, meine Damen und Herren, daß es einmal höchst notwendig war, mit jener Legendenbildung aufzuräumen, die Niederösterreich als ein Land darstellt, das weniger demokratisch, weniger kontrollfreundlich und weniger transparent ist als andere Bundesländer. (Abg. Stangl: Wenn Sie so transparent gewesen wären, brauchten Sie nicht diesen Antrag!) Diese Art der politischen Unterstellung entgegen aller politischen Wirklichkeit ist schließlich, meine Damen und Herren, ja auch geeignet, den Ruf des Landes an sich zu schädigen. Wir von der Volkspartei sind grundsätzlich bereit, uns mit jeder Art der Kritik und des Gedankenanstoßes auseinanderzusetzen. Nur die Kritik muß annähernd der Wahrheit entsprechen und darf nicht irgendwo aus der Luft gegriffen werden. Diese Art von Kritik wäre Rufmord. Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Diese Art der Kritik wäre auch aus unserer Sicht sehr verhängnisvoll. Immerhin, und ich glaube, da sind wir uns einig, leben wir in einer Zeit, in der die Politik im allgemeinen und die Politiker im besonderen einer tiefen Vertrauenskrise unterworfen sind. (Abg. Stangl: Steinbauer!) Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, Herr Kollege! Die Ursachen hiefür liegen allerdings nur vordergründig auf der Hand, denn ich zweifle gar nicht daran, daß man nicht alles mit der Aufdeckung von Skandalen, mit dem Versuch, Skandale zu vertuschen und so weiter, begründen und rechtfertigen kann. Sicherlich passiert uns das derzeit in Österreich, und es ist ein einzigartiges Phänomen, von dem wir alle nur hoffen können, daß es recht rasch zu einer umfassenden, klaren und sauberen Aufklärung kommt. Nur dann, wenn diese Aufklärung in einer Form erfolgt, die befriedigend für die breite Öffentlichkeit ist, ist wieder eine Chance gegeben, das Vertrauen in die Politik und die Politiker langsam wieder herzustellen. Hohes Haus! Ich habe aber ausdrücklich gesagt, daß ich diese Skandale und die derzeitigen politischen Auswirkungen dieser Dinge nur vordergründig als Ursache dafür halte, daß sich die Menschen in immer stärker werdendem Ausmaß eigentlich von der Politik entfernen. Das ist kein österreichisches Problem, sondern das ist eine Tatsache, die wir in Westeuropa, ja in der gesamten westlichen Welt feststellen, und überall werden, auch von den demokratischen Parteien, neue Wege gesucht, um dieser an sich verhängnisvollen Entwicklung entgegentreten zu können. Auch die Niederösterreichische Volkspartei beweist seit Jahren ihre Entschlossenheit, durch eine verstärkte und aktive Servicepolitik einem Beitrag zur Bewältigung dieses Zustandes zu leisten. Nicht nur, daß mit der Erstellung der neuen Landesverfassung ein moderner und fortschrittlicher Weg gesucht wurde, den niederösterreichischen Landesbürger stärker sowohl in die Gesetzgebung - ebenfalls einmalig in Österreich - als auch stärker in die Vollziehung mit einzubeziehen. Nicht nur, daß es in diesem Land seit Jahren funktionierende Beschwerde- und Informationsstellen gibt, und nicht nur, daß wir in einer der letzten Sitzungen hier auch die Zuständigkeit des Volksanwaltes für Niederösterreich beschlossen haben, auf dem Parteitag in Hollabrunn hat der künftige Landeshauptmann Ludwig auch angekündigt, daß diese bürgernahe Politik im Land neue Impulse erfahren soll. Ich glaube, daß der Weg, den Ludwig hier angedeutet hat, nämlich die wesentlich stärkere Miteinbeziehung der Menschen dieses Landes in den politischen Entscheidungsprozeß, ein überaus zielführender Weg ist, wenngleich ein zugegeben mühsamer Weg sein wird. Konkret wurde angedeutet, daß man sich vorstellen könnte, beispielsweise gerade die nächste Phase der regionalen Raumordnung so anzugehen, daß den betroffenen Bürgern der Region ein sehr persönliches Mitspracherecht an den Entscheidungen über die Entwicklung ihres engeren Lebensraumes eingeräumt wird. Mühsam wird das sicher deshalb, weil ein solcher politischer Weg eigentlich erst den Zugang zu den Herzen und zu den Hirnen unserer Landesbürger finden muß, weil sie es in dieser Dimension ja gar nicht gewohnt sind. Auch in Niederösterreich - machen wir uns gar nichts vor, meine Damen und Herren, - ist es ja so, daß sich die Bürger durch das, was sie vordergründig als Auswirkung der Politik kennenlernen, zwangsläufig in vielen Fällen überfordert fühlen. Es ist auch kein Wunder, wenn man bedenkt, daß allein in der Zeit vom 1. Mai 1945 bis 1. September 1978 in Österreich insgesamt 18.951 Bundesgesetze erlassen worden sind. In dieser Zeit wurden 2.092 Gesetze außer Kraft gesetzt, und rund 4.000 Gesetze gelten sogar noch aus früheren Zeiten. Die Unsicherheit mit den gesetzlichen Vorschriften, die vom Landesbürger als die normale erkennbare Ausdrucksform des politischen Handelns empfunden wird, wird dadurch noch größer, daß der Bundesgesetzgeber legistische Normen ändert, ohne daß im Titel des Gesetzes erkennbar wäre, worum es sich im Inhalt handelt. Ich darf hier ein besonderes krasses Beispiel anführen: Das Gesetz über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes, Bundesgesetzblatt 403/1977. Im Art. 10 dieses Gesetzes wird ein Gesetz aus dem Jahre 1912 geändert, und diese gesetzliche Änderung betrifft - man höre und staune - das Baurecht. Kein Mensch, glaube ich, wahrscheinlich nicht einmal der gefinkeltste Jurist, würde die Änderung des Baurechtes unter dem Titel „Kindschaftsrecht" vermuten und suchen. Ich stelle diese Dinge deshalb, meine Damen und Herren, mit großem Bedauern in den Raum, weil ich mich mit dieser Materie schon im Vorjahr hier von diesem Rednerpult aus beschäftigt habe und weil sie auch nicht mit dem grundsätzlichen Gedanken einer Servicepolitik für die Landesbürger in Einklang steht, weil sich der Landtag im übrigen unter anderem auch im Vorjahr damit beschäftigt hat, mit einer Resolution, wo die Wiederverlautbarung und die Katalogisierung der Bundesverfassungsgesetze angeregt wurden. Während im Landesbereich nunmehr zumindest versucht wird, durch eine EDV-gerechte Aufbereitung die vollständige Erfassung, eine sinnvollere Einteilung und damit eine klarere, übersichtlichere Zusammensetzung der gesetzlichen Maßnahmen zu erreichen, haben sich die Bundesstellen mit der Bewältigung dieser Probleme sehr viel Zeit gelassen. Wie gesagt, Hohes Haus, ich halte diese Entwicklung nicht deshalb für problematisch, weil sich die Juristen unseres Landes sehr viel schwerer tun, sondern deshalb, weil ich es symptomatisch dafür halte, wie kompliziert das Verhältnis zwischen Bürger und Politik bereits geworden ist. Ich möchte daher zur Unterstreichung auch dieses unseres politischen Wollens einen weiteren Resolutionsantrag stellen (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Zimper zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981; LT 236. Zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1980 habe ich die Wieder- Verlautbarung der österreichischen Bundesverfassung sowie die Katalogisierung aller Bundesverfassungsgesetze, die in einfachen Bundesgesetzen enthalten sind, verlangt. Es ist sehr erfreulich, daß seitens des Landes diesbezügliche Maßnahmen getroffen wurden. In einem Schreiben des Herrn Präsidenten vom 8. Jänner 1980 wird hiezu folgendes ausgesagt: Vom Legistischen Dienst wird derzeit eine Rechtsdokumentation aufgebaut, in der das gesamt NÖLandesrecht in der geltenden Fassung gespeichert sein soll. Mit Hilfe eines speziellen Programms werden über ein Terminal jedes beliebige Wort oder logische Verknüpfungen bestimmter Wörter abfragbar sein. Mit Hilfe dieses Informationserschließungssystems wird eine vollständige Erfassung aller Landesverfassungsgesetze und in einfachen Landesgesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen relativ leicht möglich sein. Ein solcher Katalog könnte als Anhang zu dem halbjährlich erscheinenden Register der geltenden Vorschriften des NÖ-Landesrechtes aufgenommen werden. Der Aufbau dieses Informationserschließungssystems wird voraussichtlich bis Juni 1980 abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt wird der genannte Katalog erstellt werden. Seitens des Bundes sind im Sinne der oben erwähnten Resolution bis nun keine abschließenden Maßnahmen erfolgt. Im Interesse eines bundesweiten Rechtsservice für den Staatsbürger stelle ich folgende Anträge: Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß 1. die Kodifizierung der Bundesverfassung - ein diesbezüglicher Entwurf liegt im Parlament vor ehebaldigst dem Verfassungsrechtsbereich zugeführt wird, 2. im Interesse der Rechtsklarheit dem Nationalrat nicht Gesetzentwürfe vorgelegt werden, durch die mehrere verschiedene Rechtsvorschriften geändert werden (sogenannte ,,Leges fugitivae") und 3. die Kundmachung von Rechtsvorschriften - das heißt die Bekanntmachung solcher - in Abkehr von der bisherigen Methode derart erfolgt, daß jedermann die ihm obliegenden Rechte und Pflichten leicht wahrnehmen kann." Meine Damen und Herren! Hohes Haus! ich würde Sie bitten, allen Resolutionsanträgen die Zustimmung zu geben. Ich darf abschließend meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, daß sich die niederösterreichische Landespolitik in dieser Art und Weise mit Sicherheit auch in den nächsten Jahren wird erfolgreich behaupten können, denn die Voraussetzungen dafür sind gut und rechtfertigen eigentlich jeden Optimismus. Auf der Basis der wirtschaftlichen Erfolge dieses Landes mit den Möglichkeiten einer Landesverfassung, die den Bürgern viel mehr Rechte einräumt als anderswo, mit der Grundhaltung politischer Verantwortungsträger, die den Landesbürgern viel mehr Entscheidungsmöglichkeiten einräumt als anderswo, mit dem demokratischen Selbstverständnis, das schließlich auch der politischen Minderheit in diesem Land mehr Rechte und Möglichkeiten einräumt als anderswo und mit dem gemeinsamen Bekenntnis zur Arbeit im Interesse dieses Landes ist in Niederösterreich, Hohes Haus, sicherlich ein politischer Arbeitsstil möglich, um den uns andere Länder beneiden müßten. Die Volkspartei bekennt sich dazu, diesen Weg anzustreben. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Deusch. Abg. DEUSCH: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Ausgaben für das Personal und somit auch den Leistungen des Personals einer so großen Körperschaft, wie sie nun einmal das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung darstellt, kommt im Landesvoranschlag natürlich eine wesentliche Bedeutung zu. Dementsprechend findet die Gruppe 0 auch bei der Budgetdebatte ihren Niederschlag. Der Landesvoranschlag 1981 für den Personalaufwand weist gegenüber dem heurigen Jahr eine Steigerung von 9,6% auf. In diesem Mehraufwand wurden die Neuaufnahmen und die Personalübernahmen von Grimmenstein, die allfälligen Beförderungen und Vorrückungen der Bediensteten sowie eine 6%ige Personalreserve, da ja zum Zeitpunkt der Erstellung des Voranschlages das Ausmaß der Gehaltserhöhung der öffentlich Bediensteten für das Jahr 1981 noch nicht bekannt war, eingebaut. Inzwischen wurden die Verhandlungen abgeschlossen, und nun wissen wir, daß die tatsächliche Gehaltserhöhung ab 1. Jänner 1981 6,2% beträgt und daß für die unteren Gehaltsempfänger eine monatliche durchschnittliche Gehaltserhöhung von etwa 300 Schilling ab 1. Juli 1981 als erste Etappe in Kraft tritt. Somit ist sicher, daß mit der veranschlagten Personalreserve von 6 % kein Auslangen gefunden werden kann, sondern eine höhere Personalreserve notwendig gewesen wäre. Dem dadurch notwendig werdenden Nachtragsbudget werden wir selbstverständlich unsere Zustimmung geben. Der Dienstpostenplan 1981 beinhaltet eine Vermehrung von insgesamt 346 Dienstposten gegenüber dem heurigen Dienstpostenplan. Die Vermehrung dieser Dienstposten erfolgt ausschließlich im Dienstleistungsbereich, hauptsächlich eben durch die Übernahme der Bediensteten der Anstalt Grimmenstein. Weiters sind drei neue Dienstposten zu einer fünfzigprozentigen Belastung des Bundes und 29 neue Dienstposten zur gänzlichen Belastung des Bundes vorgesehen. Die in der Hoheitsverwaltung systemisierten Dienstposten konnten gleichgehalten werden. Zu den Leistungen unseres Personals muß man objektiverweise sagen, daß im Dienstleistungsbereich, sei es in den Landeskrankenhäusern, in den Heimen oder im Straßenerhaltungsdienst, um nur die größten Gruppen zu nennen, vorbildliche Dienste für die Allgemeinheit geleistet werden und Worte des Lobes und der Anerkennung sicherlich nur den bescheidensten Dank darstellen. Leider finden die Bediensteten des administrativen und legislativen Dienstes mit ihrer Arbeit nicht die Anerkennung in der Öffentlichkeit, die sie sich verdienen würden. Meines Erachtens ist ihr schlechtes Image darin begründet, daß niemand oder zumindest nur wenige über die vielfältigen Probleme, denen sie sich bei ihrer Aufgabenerfüllung gegenübersehen, über die Qualität der erbrachten Leistungen und über die Umstände, unter denen diese erbracht werden, Bescheid weiß bzw. Bescheid wissen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem mein Vorredner, der Herr Kollege Zimper, die Personalpolitik, wie er sie aus seiner Sicht sieht, dargestellt hat, erlauben Sie mir auch, einige Aspekte zur Personalpolitik in unserem Land, und zwar wie ich diese Landespolitik sehe, darzustellen. Die Personalpolitik des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes im Bereiche des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung wird seitens der sozialistischen Abgeordneten seit dem Jahre 1952, als der ÖAAB-Kaiser Viktor Müllner erklärt hatte, er werde die Roten im Lande auf den Aussterbeetat setzen, heftig kritisiert, leider ohne Erfolg. Es wurden diesbezüglich von den sozialistischen Abgeordneten Resolutionen eingebracht, die eine Änderung dieses Kurses hätten bewirken sollen, ebenso ohne Erfolg. Als Herr Landeshauptmann Maurer bei seiner Amtsübernahme erklärte, er werde nach bäuerlicher Art den vorhandenen Mist entfernen, hat er sonderbarerweise die kompromißlose Personalpolitik des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes für durchaus richtig befunden. Ja, er hat sogar diesen vom ÖAAB eingeschlagenen Weg, den kein Andersgesinnter und kein Andersdenkender betreten darf, mit Bemerkungen verteidigt, die wir noch von keinem Landeshauptmann hören konnten. Nämlich angesprochen auf die Praxis daß beim Land Niederösterreich nur jene in den Dienst aufgenommen werden, die Mitglied beim Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbund sind, meinte er in aller Öffentlichkeit: ,,Na, ich werde mir doch keine Laus in den Pelz setzen!" Damit wurden alle Andersdenkenden und Andersgesinnten als Läuse qualifiziert, und Läuse sind ja bekanntlich nichts Erfreuliches. Nun fand am 8. November dieses Jahres der Niederösterreichische ÖVP-Landesparteitag in Hollabrunn statt, bei dem der designierte Landeshauptmann und bisherige Vollstrecker der ÖAABPolitik in der Niederösterreichischen Landesregierung, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, hinsichtlich der künftigen Personalpolitik eine Äußerung gemacht hat, die eine Abweichung vom bisherigen Kurs bedeuten könnte. Mein Vorredner, der Herr Kollege Zimper, hat uns sehr ausführlich darüber berichtet. (Abg. Zimper: Ich hoffe, auch befriedigend!) Der Herr Landeshauptmannstellvertreter kündigte nämlich an, daß man die künftigen Personalentscheidungen transparenter gestalten und die Ausschreibung von Spitzenpostionen durchführen will. Wir wollen zunächst nicht skeptisch sein, aber man wird den Realitätswert dieser Äußerungen sicher prüfen müssen. Hoffentlich sind es keine Worthülsen, die nur dazu dienen, um der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. So wie mein Vorredner, Herr Kollege Zimper, hat auch am Landesparteitag der neugewählte Landesparteiobmann angekündigt, daß man sich aber zuerst die roten Gemeinden bzw. die roten Länder ansehen müsse. Gemeint hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter sicher damit, daß in den nieder- österreichischen Gemeinden mit sozialistischer Mehrheit eine dem Land Niederösterreich ähnliche Personalpolitik betrieben wird. Und hier muß ich ihm widersprechen. (Abg. Zimper und Abg. Ing. Kellner: Ich glaube auch, denn dort ist es viel schlimmer.) Nein, man kann sich nämlich Gemeinden mit sozialistischer Dominanz ansehen, zum Beispiel St. Pölten (Abg. Kurzbauer: Neunkirchen!) Dort ist die Krankenhauspersonal- Vertretung mit fünf zu zwei zusammengesetzt. Fünf von der SPÖ, zwei von der ÖVP. Oder betrachten wir Amstetten, wo es in der Krankenhauspersonalvertretung vier zu vier steht. (Abg. Zimper: Wr. Neustadt sagen Sie auch noch geschwind!) Vier SPÖ und vier ÖVP! Ähnlich sind die Verhältnisse in anderen Gemeinden. Bitte, zum Beispiel in Horn, Zwettl, Waidhofen, Scheibbs, Mistelbach sind sie ähnlich wie in Wiener Neustadt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber schon allein mit - (Abg. Zimper: Gute Peronalvertretungen! - Abg. Buchinger: Bei der Bundesbahn vielleicht!) ich komme noch darauf zu sprechen, Herr Kollege, - den Gemeinden Amstetten und St. Pölten ist der Beweis erbracht, daß es in Gemeinden mit sozialistischer Mehrheit beileibe keine rote Personaldiktatur gibt und in diesen Gemein- den auch Andersdenkende und Andersgesinnte aufgenommen werden. (Abg. Fidesser: Sie sind ein typisches Beispiel. Eggenburg, Herr Abg. Deusch! - Abg. Stangl: Das ginge in Hollabrunn nicht! - Abg. Buchinger: Im Bundesbereich auch vielleicht?) Auch bei den Österreichischen Bundesbahnen, die der Herr Kollege Zimper und der Kollege Buchinger erwähnt haben, (Abg. Buchinger: Wie war denn die im Bund?) sind die Personalvertretungswahlen ein Beweis, daß dort keine rote Personaldiktatur besteht. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren der rechten Reichshälfte, müssen offen und ehrlich zugeben, daß so mancher Bauernbursche, der in der Landwirtschaft seine Existenz nicht mehr finden konnte, bei den Österreichischen Bundesbahnen aufgenommen wurde, ohne daß von ihm die Zugehörigkeit zur sozialistischen Partei gefordert wurde. (Abg. Fidesser: Aber die Eltern darf man nicht mehr grüßen!) In der Praxis sieht es bei den Österreichischen Bundesbahnen nämlich so aus, daß bei Personalbedarf jeder, der die Aufnahmeprüfung besteht und den ärztlichen Tauglichkeitsbefund erhält, aufgenommen wird. Auch die Gemeinde Wien haben Sie, Kollege Zimper, im Vorjahr schon erwähnt. Nun, wir wären froh, wenn im niederösterreichischen Landesdienst ähnliche Verhältnisse herrschen würden, obwohl die politische Zusammensetzung im Bundesland Niederösterreich eine wesentlich andere ist als in Wien. (Abg. Kurzbauer: Das glaube ich! - Abg. Zimper: Die politischen Verhältnisse von Wien hätte ich nicht gerne in Niederösterreich!) Ihre Behauptungen, Herr Kollege Zimper, entsprechen also nicht den Tatsachen. Wie sieht es denn wirklich im niederösterreichischen Landesdienst aus? Vom Bezirk Horn, aus dem ich komme, kann ich nur sagen, daß bei der Bezirkshauptmannschaft nur über die Mitgliedschaft beim Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbund eine Aufnahme stattfindet. (Abg. Wedl: Hört! Hört!) Beim Straßenerhaltungsdienst werden jene Bewerber, die nicht dem Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbund angehören, auf die Warteliste gesetzt, und dort warten sie bis zum Sankt Nimmerleinstag, (Abg. Buchinger: Fragen Sie doch Ihre Minister, was die machen!) wenn sie nicht dem ÖAAB beitreten. (Abg. Buchinger: In den Ministerien bleiben die Aufnahmeansuchen monatelang im Ministerbüro liegen!) So, meine sehr geehrten Damen und Herren, sieht die Wirklichkeit aus. übrigens, Herr Kollege Buchinger, müßten Ihnen die vielen ungültigen Stimmen bei den letzten Personalvertretungswahlen im Landesdienst zu denken geben. (Beifall bei der SPÖ) Wir sozialistischen Abgeordneten fordern daher mit Berechtigung, daß die allgemeine Verbotstafel für Andersdenkende und Andersgesinnte auf dem Weg zum niederösterreichischen Landesdienst endgültig entfernt wird. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Buchinger: Sind Sie aber auch dafür, daß das im Bundes dienst so ist? Zum Beispiel bei Gendarmeriepostenbesetzungen usw., sind Sie da auch dafür?) Ich erlaube mir daher, folgenden Resolutionsantrag vorzulegen (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Deusch, zu Gruppe 0 des ordentlichen Teiles des Voranschlages 1981, LT 236. Die Landesregierung wird aufgefordert, alle frei werdenden Arbeitsplätze im Bereich der Landesverwaltung in geeigneter Form bekanntzugeben und öffentlich auszuschreiben." (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Verhandlungen über den Voranschlag des Landes. Die Verhandlungen werden um 14.00 Uhr mit der Gruppe 0 fortgesetzt. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung um 12.45 Uhr. - Wiederaufnahme der Sitzung um 14.00 Uhr.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir setzen die Beratungen zum Voranschlag mit der Behandlung der Gruppe 0 fort. Zum Worte gelangt der Abg. Dr. Bernau. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Worte zu dem Problem des Forderungsprogrammes der österreichischen Bundesländer sagen. Gestatten Sie mir nur, daß ich eine kleine Anmerkung zu den Ausführungen des Herrn Abg. Lechner hinsichtlich seiner Kritik an den Publikationen der Handelskammer Niederösterreich mache. Herr Abgeordneter, es ist nicht richtig, wenn Sie hier die These vertreten, bzw. wenn Sie behaupten, daß die Handelskammer Niederösterreich aus rein parteipolitischen und durchsichtigen Gründen ihre Publikationen so gestaltet, daß sie - ich glaube, Sie haben das Wort gebraucht - Unsicherheiten in der Öffentlichkeit verstreuen. Ich möchte Sie also hier wirklich im Interesse der Handelskammer und auch meiner Kollegen der Handelskammer bitten, diese Behauptung nicht aufrechtzuerhalten, da sie nicht stimmt. Ich glaube, die Handelskammer Niederösterreich hat mit ihrem Bestand sehr wohl bewiesen, daß sie als öffentlichrechtliche Körperschaft bereit ist, die Dinge objektiv zu sehen. Natürlich hat sie Sorgen um die Belange der Wirtschaft und hat nicht nur das Recht, sondern auch die Verpflichtung, diese Sorgen entsprechend aufzuzeigen. Daß Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der sozialistischen Seite, diese Objektivität der Handelskammer durchaus anerkennen, brauche ich Ihnen nur in Erinnerung zu rufen, da fast keine Budgetdebatte vergeht, wo nicht einer Ihrer Redner hier am Pult im Rahmen seiner Argumentation das Jahrbuch der Handelskammer herauszieht und es als Beweisführung für seine Argumentation vorbringt. Ich glaube, daß (damit hinreichend die Objektivität dieser Publikationen bewiesen ist, weil Sie das selbst in Ihren Reden hier mehrfach unter Beweis gestellt haben. Soweit diese Klarstellung. Was nun das Forderungsprogramm der Bundesländer betrifft, so ist dieses bereits seit dem Jahre 1976 anhängig. Es ist ein Programm, das von der Idee des förderalistischen Bundesstaates ausgeht. Daher ist vielleicht der Begriff ,,Forderungsprogramm" nicht ganz zutreffend, weil es eigentlich nur darum geht, dem Bundesstaat einerseits wieder echtes Leben einzuhauchen und andererseits den da und dort und immer im verstärkten Ausmaß zu bemerkenden zentralistischen Bemühungen entsprechend Einhalt zu gebieten. Es geht also vor allem um eine sinnvolle Gestaltung des Zusammenwirkens der Gebietskörperschaften, nämlich des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Daher zielt das Forderungsprogramm weniger darauf hin, neue Kompetenzen zu erhalten, sondern es bezweckt vielmehr, eine ungerechte Bevormundung der Länder durch den Bund hintanzuhalten und das Mitspracherecht der Länder in den für sie wichtigen Angelegenheiten entsprechend zu verstärken. In dem Zusammenhang wäre einmal mehr wieder die Überlegung anzustellen, wie man die zweite gesetzgebende Körperschaft des Bundes, nämlich den Bundesrat, verfassungsrechtlich so ausstatten könnte, daß er seiner Aufgabe als echte Länderkammer auch wirklich gerecht werden kann. Eine Mindestforderung müßte dabei erfüllt werden, nämlich daß Verfassungsänderungen, die das Recht der Länder berühren nur bei Zustimmung des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden können. Dem Grundsatz der Gleichheit der Gliedstaaten, also unserer Bundesländer würde man auch entsprechen, wenn die Länder die Befugnis erhielten auch völkerrechtliche Verträge mit anderen Staaten oder zumindestens mit Teilstaaten abzuschließen, wenn ihre Interessen berührt werden. Beispielsweise gab es einmal eine große Frage bezüglich der Grenzübergänge zwischen Niederösterreich und Mähren, oder die Fragen die sich aus dem Kontakt zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bundesland Salzburg oder Tirol ergeben, um nur einige dieser Fragenkomplexe zu nennen. Daß dieser Wunsch der Bundesländer keineswegs abstrakt ist, mögen Sie daraus ersehen, daß zwei uns benachbarte Staaten nämlich die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland, dieses Recht ihren Gliedstaaten durchaus einräumen und damit auch Erfolg gehabt haben. Selbstverständlich müssen solche Verträge, wenn sie beschlossen werden, der Zustimmung des Bundes unterliegen. Natürlich wäre damit dann auch dem gesamtstaatlichen Interesse Rechnung getragen. Aber auch über dem großen Ozean, in den Vereinigten Staaten von Amerika, sind in der Verfassung ähnlich Bestimmungen enthalten, wie ich überhaupt feststellen muß, daß dort das föderalistische Prinzip wirklich wesentlich höher geachtet wird als bei uns. Es wird Sie vielleicht interessieren, daß beispielsweise in der amerikanischen Länderkammer jeder Gliedstaat, jeder Teilstaat, mit der gleichen Anzahl von Delegierten vertreten ist. Beispielsweise schickt der Staat New York mit 18,4 Millionen Einwohnern dieselbe Anzahl von Delegierten in die Länderkammer wie der Staat Nevada mit, glaube ich, 454.000 Einwohnern. Eine weitere mir unverständliche Bevormundung der Länder stellt auch die derzeitige Handhabung des Einspruchsrechtes des Bundes gegenüber Landesgesetzen dar. Dieses Einspruchsrecht, meine Damen und Herren - das haben wir öfters hier im Landtag erlebt -, hat sich in der Praxis eigentlich zu einer Aufsicht über die Landesgesetzgebung entwickelt, und diese Entwicklung können wir in den Ländern ganz einfach nicht hinnehmen. Ich darf Sie erinnern, daß wir bei Gesetzen Verzögerungen hatten, weil der Bund von seinem Einspruchsrecht entweder nicht, oder zu spät, oder erst nach langer Zeit entsprechend Gebrauch gemacht hat. Ich glaube daher, das Einspruchsrecht des Bundes gegen die Gesetzesbeschlüsse des Landtages müßte ausdrücklich auf allenfalls behauptete Eingriffe in die Bundeszuständigkeit beschränkt werden. Soweit ist es zu bejahen, aber das müßte auch wirklich vollkommen genügen. Ein weiteres Beispiel mangelhafter förderalistischer Gesinnung des Bundes oder des Bundesgesetzgebers ist in der derzeit gehandhabten Grundsatzgesetzgebung zu erkennen. Da kommt es sehr oft vor, daß die Grundsatzgesetze vom Bund schon so im Detail geregelt sind, daß den Ländern bei der Erstellung der Ausführungsgesetze überhaupt oder kaum mehr ein entsprechender freier Spielraum zusteht. Ich glaube, auch hier müßte man eine Änderung vornehmen. Ich habe aus den Protokollen ersehen, daß hier eine gewisse Bereitschaft seitens des Bundes schon vorliegt. Es wurden also sehr umfangreiche Wünsche vorgetragen, etwa gibt es 40. Ich möchte sie gar nicht alle hier im Detail aufzählen, doch eines möchte ich erwähnen, weil es ein sehr alter Wunsch der Bundesländer ist. Er geht schon mehr als zwanzig Jahre zurück, das ist das Problem der Sicherheitsdirektionen. Die Forderung der Bundesländer nach Auflösung der Sicherheitsdirektionen wurde bisher vom Bund abgewiesen, vielleicht auch deswegen, weil die Länder sich nicht ganz einig waren. Die drei sozialistisch dominierten Bundesländer haben sich diesem Wunsch, wenn überhaupt, nur sehr zögernd angeschlossen. Der Bundeskanzler hat in der letzten Zeit angeführt, daß er keine Gesprächsbereitschaft zeigen könne, denn die Ereignisse im Zusammenhang mit der vor zwei Jahren durchgeführten Lkw-Blockade hätten ihn davon überzeugt, daß es richtig sei, wenn diese Sicherheitsdirektionen weiterhin in der Kompetenz des Bundes blieben. Gerade das ist ein sehr schlechtes Beispiel. Ich glaube, daß es sich hier durchaus als günstig erwiesen hätte, wenn die Länder selbst diese Kompetenz gehabt hätten. Es wäre den Landeshauptleuten wahrscheinlich viel leichter gefallen, mit den streikenden Frächtern zu sprechen, als den Vertretern des Bundes, die ja eigentlich für diese Maßnahmen, die damals gesetzt wurden, die Hauptverantwortung getragen haben. Es gibt, meine Damen und Herren, eine bedeutende Anzahl von Wünschen der Länder, die sich auf den Föderalismus beziehen. Ich möchte nur einige kurz anführen, wie zum Beispiel die Beseitigung des Erfordernisses der Zustimmung der Bundesregierung bei der Bestellung des Landesamtsdirektors, die heute noch immer notwendig ist, dann das Notverordnungsrecht der Landesregierungen oder auch die Überführung des Denkmalschutzes, um nur einiges in mittelbarer Bundesverwaltung Liegendes zu erwähnen. Aber auch ein spezielles Kapitel möchte ich hier anschneiden, nämlich jenes, das die Länder und zum Großteil auch die Gemeinden sehr berührt, das ist die Frage der Finanzen. Der Landtag von Niederösterreich hat sich schon öfters mit den zentralistischen Strukturen der Finanzverfassung beschäftigt. Ich darf erinnern, daß wir eine Novelle zum Finanz-Verfassungsgesetz 1948 erarbeitet haben und dem Bund mit einer Resolution, das Finanzgesetz 1948 diesbezüglich zu ändern, zur Verfügung gestellt haben. Unsere rechtspolitischen Vorstellungen sind im Sinne des Grundsatzes der Gleichheit aller Gebietskörperschaften dahin gegangen, daß bei Abschluß eines Finanzausgleiches den Ländern und den Gemeinden die gleichen Vertragschancen einzuräumen seien, die derzeit nur der Bund hat. Es widerspricht dem Bundesstaat, wenn im Bereich des Abgabenwesens dem Bund auf Grund seiner Kompetenz-Kompetenz ohne Rücksicht auf die anderen Gebietskörperschaften finanzielle Möglichkeiten geboten sind. Dazu kommt noch, daß der Bund in der einfachen Gesetzgebung die ihm eingeräumte dominante Stellung sehr oft zu Lasten der Länder und der Gemeinden ausnützt bzw. ausnützen kann und der aus diesem Titel weit mehr Mittel in Anspruch nimmt, als sie ihm unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Deckung der notwendigen Aufgaben zustehen würden. Dieses Mißverständnis wird noch laufend dadurch vergrößert, daß ausschließlich Bundesabgaben und gemeinschaftliche Bundesabgaben, an deren Erträgnissen der Bund einen Großteil für sich in Anspruch nimmt, erhöht werden. Aber darüber, meine sehr geehrten Damen und Herren, höre ich, werden ja noch meine Nachredner einiges zu sagen haben. Nun stehen diese Verhandlungen über das Forderungsprogramm der Bundesländer unter einem nicht ganz glücklichen Stern. Es ist natürlich begreiflich, aber nicht ganz verständlich, daß der Bund auf die Wünsche der Länder mit einer sehr umfassenden Gegenforderung reagiert hat. Deswegen nicht ganz verständlich, weil sich das Forderungsprogramm der Bundesländer fast ausschließlich nur gegen den überspitzten Zentralismus wendet. Ich fürchte daher, daß es durch dieses Forderungsprogramm, das jetzt von Seiten des Bundes vorgelegt wird, zu einer weiteren Verzögerung der Verhandlungen, die ohnehin schon seit dem Jahre 1977 laufen und die unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Löschnak durchgeführt werden, kommt, und ich glaube, das wäre nicht ganz im Sinne der seinerzeitigen Beschlüsse. (Abg. Binder: Es war im Parlament!) Ja, es war im Parlament, ich weiß es. Ich werde Ihnen gleich an Hand einer Statistik sagen, wie im Augenblick die Verhandlungen ausschauen. Vielleicht darf ich vorher ganz wenige Forderungen, die der Bund an die Länder stellt, erwähnen. Da ist zum Beispiel einmal die Angelegenheit des Umweltschutzes, wo man bisher auch nicht weitergekommen ist, weil man verlangt, daß Vereinbarungen mit den Bundesländern nach Art. 15a des Bundesverfassungsgesetzes abgeschlossen werden sollen. Hier wäre der Bund zu erinnern, daß er bis jetzt nicht einmal imstande gewesen ist, die gesetzlichen Regeln auf dem Gebiete der Raumordnung zu treffen und seine Kompetenzen entsprechend zum Einsatz zu bringen. Natürlich gibt es die öffentliche Raumordnungskonferenz, die sehr ordentlich arbeitet, aber es ist halt einfach kein echter Ersatz für die mangelnde gesetzgeberische Tätigkeit des Bundes. Der Herr Bundeskanzler hat in seinen Ausführungen selbst einmal gemeint, die ÖROK würde wohl eine sehr gute Zusammenarbeit aller ermöglichen, sei aber doch ein bißchen zu wenig effizient. Weitere Fragen bestehen auf dem Gebiete des Baurechtes, wo der Bund seine Zuständigkeit zwar im Hinblick auf die Mindestvorschriften von baupolizeilicher Art wahrnimmt - durchaus eine Frage, über die man reden kann; dann Forderungen hinsichtlich der Erwachsenenbildung, hier wird es schon wesentlich schwieriger, und Fragen der Organisation des Zivilschutzdienstes bzw. der Katastrophenhilfe über Ereignisse mit überregionaler Bedeutung. Darüber wird man mit den Ländern sicherlich auch sprechen können. Wo es aber problematisch wird, meine Damen und Herren, das ist die Frage, die sicherlich in das Forderungsprogramm des Bundes bzw. in das Gegenforderungsprogramm des Bundes aufgenommen wurde, der sogenannten Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehörden. Das ist ein langgehegter Wunsch der Sozialisten in einigen Bundesländern, den hat also der Bund aufgenommen. Ich möchte mich mit der Frage heute wirklich nicht beschäftigen, wir haben das ja im Landtag schon sehr ausführlich und sehr oft getan. Die Argumente sind Ihnen allen hinlänglich bekannt, und ich möchte sie daher nicht wiederholen. Eines möchte ich aber hier doch erwähnen, nämlich daß die Gemeinden in ihrer Autonomie durch diese sogenannte Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehörden zweifellos eine beachtliche Einschränkung erfahren würden und daß damit, ich darf es so bezeichnen, die großen rechtspolitischen Errungenschaften der Verfassungsgesetznovelle 1962 zum Teil mehr als in Frage gestellt würden. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, auch den Herrn Bundeskanzler zu zitieren, der in seiner Regierungserklärung 1979 bezüglich der Gemeinden erwähnte, wörtlich: ,,Die Gemeinden entsprechen infolge ihrer Bürgernähe dem Gedanken der demokratischen Dezentralisation am ehesten und am unmittelbarsten." Hier stimmen wir mit dem Herrn Bundeskanzler völlig überein, und ich glaube, daß daher diese Zwischenschaltung gar nicht mehr opportun ist. Nun, Sie haben mich gefragt, Herr Kollege, wie es damit ausschaut. Die Verhandlungen sind bisher so gelaufen, daß von den Forderungen der Bundesländer zwei erfüllt wurden. Darunter ist die Festsetzung der Höchstzahl der Mitglieder der Landtage - hier ist also eine Lockerung eingetreten und die Anhörung der Landesregierung vor Ernennung des Militärkommandanten. Diese Wünsche sind erfüllt. Weitere sechs Forderungen - so scheint es - könnten erfüllt wer- den. Bei diesen kann man mit einer Teilerfüllung rechnen. Dazu gehört unter anderem auch das von mir vielzitierte Problem der Ernennung des Landesamtsdirektors. Was die weiteren Kompetenzen des Bundesrates betrifft, sind diese zwei Forderungen an den Gesetzgeber weitergeleitet worden und in vier Fragen erwarten die Bundesländer noch eine entsprechende Klarstellung. Das heißt also, 14 Fragen dürften einer positiven Erledigung zugeführt werden, weitere sechs Fragen sind offen. 20 Wünsche haben keine Erfüllung gefunden, und wie es im Augenblick ausschaut, dürften sie auch keine Erfüllung finden. Zwei Forderungen sind überhaupt noch offen und nicht besprochen worden, und die Gegenforderungen des Bundes, von denen er ausdrücklich sagt, daß sie nicht taxativ, sondern demonstrativ aufgezählt sind, sind immerhin 15. Das heißt also, das, was die Bundesländer mit viel Begeisterung, mit viel Freude begonnen haben, scheint jetzt doch nur eine sehr mühsame Verwirklichung zu finden. Ich habe die Befürchtung, daß gerade durch dieses starke Gegenforderungsprogramm weitere Verzögerungen eintreten könnten, was ich sehr bedauern würde. Es sind weitere Verhandlungen angesetzt. Wollen wir hoffen, daß sie in ein besseres Klima kommen. In dem Zusammenhang darf ich jetzt noch einen Wunsch vorbringen, der vor zwei Jahren auch hier bei der Budgetdebatte besprochen wurde, der nicht im Forderungsprogramm enthalten ist, den aber alle Bundesländer haben. Er betrifft die Zurverfügungstellung von Mitteln aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz beim Besuch von Meister- und Konzessionsprüfungsvorbereitungskursen. Wir haben darüber hier im Hause schon gesprochen, und es hat unser derzeitiger Wirtschaftsreferent des Landes im Nationalrat seinerzeit eine Anfrage, das war im vorigen Jahr, an den Herrn Bundesminister für soziale Verwaltung gestellt, warum diese Förderungsmittel nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können und wie das weiter- gehen soll. Nun hat der Herr Minister am 7. Jänner 1980 sehr ausführlich darauf erwidert. Ich möchte Ihnen doch ein paar Punkte dieser Erwiderung vorlesen, weil ich beabsichtige, Ihnen einen Resolutionsantrag vorzulegen, der sich mit dem Fragenkomplex befaßt, den ich doch für einen beachtlichen Teil unserer werdenden Meister für sehr wichtig halte. Der Herr Bundesminister hat damals erwähnt .- durchaus zu Recht -, ,,daß es Aufgabe der speziellen Förderung nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz ist, im Sinne der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung sowie zur Verhütung von Arbeitslosigkeit beizutragen." Er sagt dann noch weiter: ,,Es kann daher keine Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik sein, sondern es muß anderen Einrichtungen vorbehalten bleiben, Förderungsmaßnahmen aus bildungspolitischen Überlegungen zu treffen." Dabei widerspricht er sich schon im nächsten Absatz, denn er sagt: ,,Der Einsatz dieser Förderungsmittel hat sich nach der jeweiligen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu richten." Stand im Zeichen der Hochkonjunktur die Förderung von Schulungsmaßnahmen im Vordergrund, die primär der Höherqualifizierung von Arbeitnehmern dienten, so muß mit Einsetzen der Entwicklungsphase, in der weltweit und daher auch in Österreich gewisse Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu er- warten waren, eine Umorientierung erfolgen. Es wurde daher jenen Schulungsmaßnahmen Priorität zuerkannt, die der Beseitigung bzw. der Verhütung von Arbeitslosigkeit dienen. Man hat also durchaus bejaht, daß man solche Fälle grundsätzlich fördern kann, man hat nur im Hinblick auf die schwierige Arbeitsmarktsituation gesagt, jetzt haben wir halt ganz einfach - das ist des Pudels Kern - nicht mehr Geld, um diese Förderung weiterhin geben zu können. Er führt dann auch so aus: ,,Es wurden daher im Sinne des arbeitspolitischen Schwerpunktprogramms 1978 Regeln getroffen, wonach solche Bildungseinrichtungen, die keinen beschäftigungssichernden Charakter haben, nicht mehr zu fördern sind." Auf Grund einer Anfrage wurde den Landesarbeitsämtern im Februar 1978 bekanntgegeben, daß unter solchen Bildungseinrichtungen auch Meisterprüfungsvorbereitungskurse, Werkmeisterkurse und ähnliche höherqualifizierte Lehrgänge fallen. Sehen Sie, und da, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimme ich mit dem Herrn Bundesminister jetzt nicht überein. Ich sehe durchaus die Schwierigkeiten ein, die die Arbeitsmarktverwaltung heute im Hinblick auf die vielen Probleme, die es mit der Sicherung der Arbeitsplätze gibt, hat, aber ich glaube, daß gerade diese werdenden Meister die Ausbildung ist ja ungeheuer teuer, sie kostet zwischen 60.000 und 90.000 Schilling, die Leute sind bis zu zwölf Wochen in diesem Kurs im Internat voll beschäftigt und haben also keinerlei Einkommen, sie müssen das alles selber bezahlen - Arbeitsplätze bringen. Erstens einmal räumen sie Arbeitsplätze, weil sie ja selbständig werden, und wenn sie dann selbständig sind, meine Damen und Herren, sind ja sie es wieder, die neue Arbeitsplätze schaffen. Ich glaube, daß gerade hier das Geld sehr sinnvoll eingesetzt werden würde, wenn man jene Menschen fördert, die bereit sind, praktisch für einen anderen einen Arbeitsplatz deswegen frei zu machen, weil sie selbst sich in die Selbständigkeit begeben und damit ja auch bitte Arbeitsplätze schaffen. Ich möchte Ihnen daher einen Resolutionsantrag vorlegen (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Dr. Bernau zu 'Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981; LT 236. In Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage des Abg. Schauer, betreffend die Diskriminierung von Besuchern der Meisterprüfungs- und Konzessionsprüfungsvorbereitungskurse, hat der zuständige Ressortminister vermeint, daß es keine Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik sei, Förderungsmaßnahmen aus bildungspolitischen Überlegungen zu treffen. Hiefür seien eher andere Einrichtungen zuständig. Aus meinen Ausführungen ergibt sich, daß ich diese Ansicht des Herrn Bundesministers nicht teilen kann und stelle daher folgenden Antrag: Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für soziale Verwaltung zu erreichen, durch geeignete Maßnahmen jene Förderung, die bis zum Jahre 1977 den Besuchern von Meisterprüfungs- und Konzessionsprüfungsvorbereitungskursen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz gewährt wurde, wieder aufleben zu lassen." Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie sehr, in beiden Fraktionen, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Es ist keine Parteipolitik, die hier gemacht werden soll, sondern ich bitte nur, daß man die Frage noch einmal überdenkt. Der neue Sozialminister, von dem ich weiß, daß er sich für diesen Fragenkomplex sehr interessiert, soll noch einmal die Möglichkeit haben, die Materie zu überprüfen. Vielleicht kann er doch auch der Ansicht beitreten, daß es durchaus zweckmäßig ist, Menschen, die bereit sind, durch ihre Ausbildung selber Arbeitsplätze für sich, aber auch für andere zu schaffen, entsprechend zu unterstützen. Meine Bitte geht dahin, daß Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben. Ich danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster gelangt Herr Abg. Präsident Reiter zu Wort. Ich erteile es ihm. Abg. Dritter Präsident REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Kapitel 0 stehen jedes Jahr auch die Fragen und Probleme der Gemeinden zur Diskussion, und wir kommen als Gemeindepolitiker dabei meist in Verdacht, als Jammerer, als Unzufriedene, als Kritiker oder auch als Uneinsichtige hingestellt zu werden. Ich glaube aber, daß gerade wir als verantwortungsbewußte Landespolitiker sehr wohl warnen müssen. Unsere Warnungen sind nicht leichtfertig gemacht, und wir sprechen diese Warnungen auch nicht unbedacht aus, sondern lediglich fallweise. Und wo könnte man es besser tun als bei den Budgetberatungen: das Land und den Bund erinnern, daß es ohne Gemeinden eben keine Länder und auch kein Staatsgebilde gibt und daher beide Gebietskörperschaften Verpflichtungen gegenüber den Gemeinden haben. Meine Damen und Herren! Ich glaube grundsätzlich, daß es gefährlich ist, die finanzielle Krise der Gemeinden zu unterschätzen, weil damit viele unerwünschte strukturpolitische Folgeerscheinungen verbunden sind. Die unzureichende Möglichkeit, die Grundinvestitionen für die Gemeindebürger sicherzustellen, kann zu einer Verknappung des gesamten ländlichen Raumes führen. Ein Prozeß, der auf der anderen Seite wieder zu einem überproportionalen Ansteigen der Kosten in den Verdichtungsgebieten führt, begleitet von einer sehr erheblichen Verschlechterung der Umweltbedingungen. Die Schaffung einer höheren Qualität des Lebens für alle Österreicher wird nur dann möglich sein, wenn sich sowohl die Bevölkerung als auch das wirtschaftliche und kulturelle Leben im gesamten Bundesgebiet gleichwertig entwickeln. Ich wage, meine Damen und Herren, in dem Zusammenhang die Feststellung, daß es allen Bundesländern nicht gelungen ist, jenen Ausgleich zwischen den Interessen der Ballungszentren und dem ländlichen Raum sicherzustellen, der allein Voraussetzung für eine harmonische Entwicklung gewesen wäre. Meine Damen und Herren! In dem Zusammenhang bin ich dem Gemeindereferat sehr dankbar für seine jährlichen Berichte über die finanzielle Lage der Gemeinden Nieder- Österreichs. Aus dem letzten Bericht entnehmen wir, daß sich das Gesamtaufkommen der Gemeinden vom Jahre 1975 mit 4.338 Millionen Schilling auf 5.677 Millionen Schilling im Jahre 1979 erhöht hat; im gleichen Zeitraum ist das Aufkommen an Bundesertragsanteilen von 2.498 Millionen Schilling auf 3.406 Millionen Schilling gestiegen. Der Umfang der Gemeindeinvestitionen stieg im gleichen Zeitraum von 3.667 Millionen Schilling auf 4.978 Millionen Schilling. Gleichzeitig hat sich aber die Verschuldung der Gemeinden von 8.821 Millionen Schilling auf 13.781 Millionen Schilling erhöht. Wenn wir die Zahlen vergleichen, so stellen wir fest, daß die Schuldenlast proportional wesentlich stärker gestiegen ist als die Einnahmen und die Investitionen. Nachdem wir wissen, daß die Gemeinden von allen drei Gebietskörperschaften die größten Investitionen vornehmen, nämlich mehr als alle neun Länder zusammen und der Bund, so glaube ich, daß diese Frage eine wirtschaftliche Bedeutung und auch eine arbeitsplatzsichernde Bedeutung hat, denn je höher die Verschuldung ansteigt, umso größer ist der Tilgungsdienst und umso weniger Mittel stehen natürlich dann für Investitionen zur Verfügung. Nun merken wir in den letzten Jahrzehnten immer mehr, daß der Bundesgesetzgeber, sicherlich entwicklungsbedingt, das sei festgestellt den Gemeinden, immer neue Aufgaben auf dem Vollziehungsbereich aufhalst. Aber nicht nur der Bund, auch die Länder machen das, und wir haben also immer wieder die Meinung vertreten, daß diese vermehrten Aufwendungen auch entsprechend abgegolten werden müssen. Wir stellen fest, daß sich das Land echt bemüht hat, das zu tun; es sind immerhin 1,7 Milliarden Schilling, die direkt oder indirekt den Gemeinden zufließen. Das ist gewiß ein Versuch, diese vermehrten Aufwendungen einigermaßen abzugelten. Das gleiche können wir allerdings von der Bundesseite nicht feststellen. Sie wissen, daß wir schon wiederholt gemeinsam die Meinung vertreten haben, daß der Bund eigentlich ebenfalls in Form eines Förderungsgesetzes außerhalb des Finanzausgleiches für die Vermehrung der zusätzlichen Aufgaben der Gemeinden eine entsprechende Gegenleistung erbringen sollte. Ich will damit sagen, meine Damen und Herren, daß die Verschuldung der Gemeinden keine leichtfertige Angelegenheit ist, sondern daß eben in der Hauptsache zwei Gründe festzustellen sind: Das sind die neuen Aufgaben im Vollziehungsbereich und das ist zweitens die Erfüllung berechtigter Wünsche unserer Bevölkerung, wo wir als Gemeinden an sich gar keine Kompetenz haben. Aber bitte, wer erklärt nun den Bürgern der Gemeinden, was eine Kompetenz und was keine Kompetenz der Gemeinden ist? Ich sage nur als Beispiel, daß der Wohnungsbau selbstverständlich keine Kompetenz der Gemeinden ist. Welche Gemeinde könnte es sich aber leisten, nicht am Wohnbausektor mitzuwirken, sei es in Form der Zurverfügungstellung von billigen Gründen und, und, und. Ich will damit nur darauf hinweisen, daß eben die Erfüllung der Wünsche, der berechtigten Wünsche der Bevölkerung auch einen Grund für die Verschuldung der Gemeinden darstellt, und auch auf die immer neuen Maßnahmen, die der Bund zum Beispiel setzt, wo also die Gemeinden auch in ihren Einnahmequellen gekürzt werden. Na ja, die neuen Maßnahmen, da könnte man ununterbrochen Listen vorlesen! Ich erwähne zum Beispiel nur das letzte Abgabenänderungsgesetz 1980, wo der Bund neuerdings eine sehr einseitige Veränderung der im Finanzausgleich 1979 paktierten Verteilung vorgenommen hat, und dadurch treten halt Mindereinnahmen für die Gemeinden ein, wo sie glauben, daß das eine materiellrechtliche Verletzung des paktierten Finanzausgleiches darstellt. Daß dieses Abgabenänderungsgesetz 1980 daneben noch eine weitere Belastung für die Gemeinden bringt, sei nur am Rande festgestellt. Ich sage das deswegen, weil ich das Gefühl habe, daß die Bemühungen, die auf Seiten des Bundeskanzleramtes seit Jahren hier laufen, nämlich am Sektor der Verwaltungsvereinfachung weiterzukommen, ad absurdum geführt werden, da ununterbrochen neue Gesetze geschaffen werden, die die Verwaltung komplizieren. Wir haben daher auch von dieser Stelle wiederholt gefordert, daß, um dieser Eskalierung Einhalt zu gebieten, die Gemeindebünde und auch die Länder in die Finanzverfassungsgesetzgebung verfassungsrechtlich aufgenommen werden. Durch eine solche Änderung des Finanzverfassungsgesetzes soll der Bund gezwungen werden, mit den übrigen Gebietskörperschaften, mit den Ländern und den Gemeinden, bei allen Änderungen des Finanzausgleiches entsprechende Gespräche zu führen. Es haben die Generaldebattenredner heute schon darauf hingewiesen, wie oft der Bund seit dem Jahre 1959 bis zum heurigen Jahr einseitig für sich Maßnahmen ergriffen hat, um sich seine Verschuldung ein wenig leichter zu machen, und wie oft dabei die Länder und die Gemeinden übergangen wurden. Ich verweise in dem Zusammenhang auf die Resolutionsanträge aus dem Jahre 1977,1978 und 1979, die in dieser Richtung ergangen sind, und ich habe auch selber schon einmal hier vorgeschlagen, daß man darüber hinaus bezüglich der Verankerung in der Bundesverfassung doch eine Arbeitsgruppe einsetzen sollte, wo die Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden anwesend sind und mitarbeiten können, um alle Fragen, die mit der Finanzverfassung im Zusammenhang stehen, abzuklären. Der Herr Bundesminister hat dem Präsidenten des Landtages mitgeteilt, daß er das zum derzeitigen Zeitpunkt für nicht sehr zweckmäßig hält. Was wollten wir bitte mit diesem Vorschlag? Wir wollten mit dem Vorschlag aus dem Vorjahr eigentlich nichts anderes, als der Bundesregierung eine Chance geben, über diesen Ausgleich der Interessen über den geltenden Finanzausgleich hinaus neue Überlegungen zu diskutieren. Nicht mehr, nur zu diskutieren. Ich erlaube mir daher neuerdings, in dem Zusammenhang einen Resolutionsantrag zu stellen, der verschiedene Fragen, über die wir schon in diesem Haus gesprochen haben, zusammenfaßt (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Reiter zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981; LT 236. Zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1980 habe ich folgenden Antrag gestellt: Die Bestimmungen des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 über den Finanzausgleich gehen u. a. davon aus, daß einerseits die Gebietskörperschaften den Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt, selbst zu tragen haben, andererseits davon, daß die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge auf die Gebietskörperschaften in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen hat und darauf Bedacht zu nehmen ist, daß die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden. In zunehmendem Ausmaß werden durch den Bundesgesetzgeber den Gemeinden - wenn auch entwicklungsbedingt - neue Aufgaben aus dem Vollziehungsbereich des Bundes übertragen. Gleiches gilt auch für den Vollziehungsbereich des Landes. Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bund, eine Regelung zu finden, die es ermöglicht, daß die vermehrten Aufwendungen, auf die im geltenden Finanzausgleich nicht Bedacht genommen ist, abgegolten werden können! Diesen Antrag wiederhole ich, weil ihm bisher nicht entsprochen wurde. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, daß der Bund - zuletzt im Abgabenänderungsgesetz 1980 - hinsichtlich der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, und zwar der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer und der Lohnsteuer, einseitige Veränderungen der im FAG 1979 paktierten Verteilung vorgenommen hat. Den Gemeinden kommen nämlich gemäß 5 8 Abs. 1 FAG 1979 aus den Erträgnissen der veranlagten Einkommensteuer 27% und der Lohnsteuer 18,182% zu, sie erhalten aber von der Umsatzsteuer, die durch das Abgabenänderungsgesetz 1980 ein höheres Erträgnis bringt, lediglich 11,750%. Dadurch treten Mindereinnahmen für die Gemeinden ein, was als eine materiellrechtliche Verletzung des paktierten Finanzausgleichs angesehen werden muß. Ich verweise neuerlich auf die vom Landtag einstimmig beschlossenen Resolutionsanträge vom 21. April 1977, 8. Juni 1978, 4. Dezember 1978 und 4. Dezember 1979, die dahin gehen, daß die Landesregierung ersucht wird, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesministerium für Finanzen, zu intervenieren, daß die in den erwähnten Beschlüssen formulierte Änderung des Finanzverfassungsgesetzes 1948 den erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zugeführt wird. Gleichzeitig wurde verlangt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beiziehung der Vertreter der Länder und der Gemeinden sich mit allen, mit der Finanzverfassung im Zusammenhang stehenden Fragen befassen soll. Die Antwort des Bundesministeriums für Finanzen, die im Wege des Herrn Präsidenten des Landtages von Niederösterreich der Landesregierung mitgeteilt wurde, ist unbefriedigend, sie lautet nämlich: Das Bundesministerium für Finanzen hält es auch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zielführend, Fragen der Änderung der Finanzverfassung, losgelöst von allen anderen Punkten des Forderungsprogrammes und weiterer in der bisherigen Föderalismusdiskussion zu Tage getretener Problembereiche, zu behandeln, sodaß auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe derzeit nicht zweckmäßig wäre. Als Antragsteller bemerke ich hiezu, daß de facto, wie ich an dem Beispiel des Abgabenänderungsgesetzes 1980 aufgezeigt habe, der Bundesgesetzgeber einseitige materiellrechtliche und finanzwirksame Veränderungen vornimmt." Meine Damen und Herren! Ein Wort im Zusammenhang mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Sie wissen, daß der Antrag, betreffend den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, derzeit beim Verfassungsgerichtshof liegt, der sich jetzt mit der Frage zu befassen hat. Es hat die Gemeinde Waidhofen! Thaya-Land am 5. November 1980 einen Antrag und zwei Klagen eingebracht, weil die Gemeinde glaubt, nicht dem Grundsatz der Gleichheit entsprechend behandelt zu werden. Der Umstand, daß neben diesem Antrag auch Klagen nach Art. 137 Bundesverfassungsgesetz gegen den Bund und das Land Niederösterreich eingebracht wurden, bedeutet keinesfalls eine Aggression gegen diese beiden Gebietskörperschaften, sondern hat rein prozessualen Charakter, da die Voraussetzungen für die Einbringung eines Individualantrages nach Art. 140 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes noch nicht hinlänglich durchjudiziert sind. Dieser Weg muß gegangen werden, um zu verhindern, daß der Antrag aus rein verfassungsrechtlichen Gründen zurückgewiesen wird. Meine Damen und Herren! Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird ja bereits seit dem Jahre 1929 bestritten. Die Initiative von Waidhofen-Land, darf ich das ausdrücklich sagen, ist kein politisches Problem, es ist auch keine Angelegenheit, die sich gegen andere Gemeinden richtet, sondern eine rein rechtliche Frage, wobei unbestritten bleiben muß, daß Gemeinden mit Zentralfunktionen oder Aufgaben, die sie für andere Gemeinden durchführen, sollte dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel aufgehoben werden, auch in Zukunft eine Abgeltung für diese Funktionen erhalten müssen. Worum es bei diesem Antrag an den Verfassungsgerichtshof geht, ist, glaube ich, der Wunsch, daß einmal eine Diskussionsruhe eintritt, daß die Behauptungen, die seit Jahrzehnten im Raum stehen, nun endgültig vom Tisch gewischt werden. Entweder ist dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel verfassungswidrig, dann wird man sich über etwas Neues unterhalten müssen, oder er ist nicht verfassungswidrig, dann muß bitte Ruhe eintreten, aber Ruhe nicht nur unter den Fachleuten, sondern auch bei den bekannten Sonntagsreden, weil ununterbrochen erklärt wird, wie arm die Gemeinden sind, weil sie hier ungleichmäßig behandelt werden. Niemand ist bitte bereit, jetzt etwas dagegen zu tun. Und um das geht es uns. Meine Damen und Herren! Seien Sie mir nicht böse, wenn ich auch als Präsident des Gemeindebundes hier sage, daß ich nicht unglücklich bin über die Initiative der Gemeinde WaidhofenLand, weil damit diese Fragen für alle Zeit außer Streit gestellt werden. Meine Damen und Herren! Wir haben auch in der Frage der Landesumlage bei den letzten Finanzausgleichsberatungen keine endgültige Lösung gefunden. Ihnen ist bekannt, daß in einem Nachsatz des Protokolls festgehalten ist, daß bis Ende des heurigen Jahres zum Beispiel für die Landesumlage den Ländern voller Ersatz gegeben werden soll, bzw. wie diese Landesumlage abgeschafft werden könne. Sie wissen, daß die Länder einmal 20% von den gemeinschaftlichen Bundesabgaben erhalten haben, derzeit sind es 10,5%. Wir haben in Niederösterreich eine interne Regelung getroffen, dadurch, daß wir am 8. Juli 1978 den Beschluß gefaßt haben, daß die Mittel der Landesumlage den Gemeinden zufließen müssen. Dieser Passus ist, ich will nur den Antrag in Erinnerung rufen, aber auf Bundesebene im Zuge der Finanzausgleichsgespräche nicht erfüllt worden, und ich erlaube mir daher, auch in dieser Richtung einen Resolutionsantrag zu stellen (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Reiter zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 LT 236. In den Verhandlungen über den FAG 1979 haben die Länder auf 2%-Punkte der Landesumlage zugunsten der Gemeinden verzichtet. Sie darf daher nach dem FAG 1979 nicht mehr als 10,576 der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben übersteigen. Es wurde auch vereinbart, daß während der kommenden Finanzausgleichsperiode Verhandlungen mit dem Ziel einer Beseitigung der Landesumlage gegen vollen Ersatz für die Länder geführt werden. Bis nun wurden zu diesbezüglichen Gesprächen von der Bundesregierung bzw. vom Bundesministerium für Finanzen weder die Länder noch die Gemeinden eingeladen. Das Bundesland Niederösterreich hat zugunsten der Gemeinden insofern eine Regelung getroffen, als auf Grund des Landesgesetzes, LGB1. 3200, die Landesumlage ausschließlich für die Förderung von Aufgaben der Gemeinden (Gemeindeverbänden) verwendet werden darf. Diesen Beschluß hat der Landtag schon am 8. Juni 1978 gefaßt. Die Landesregierung wird daher ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesministerium für Finanzen, zu erwirken, daß ehebaldigst die Länder und die Gemeinden zu Gesprächen über die Landesumlage im Sinne des Resümeeprotokolls vom 20. Oktober 1978 betreffend ,Paktierung des Finanzausgleiches ab dem Jahre 1979 eingeladen werden." Meine Damen und Herren! Die Frage der Zweitwohnbesitzer ist eine Materie, die uns ebenfalls wiederholt beschäftigt hat. Ich will dazu nur ein paar grundsätzliche Feststellungen machen. Die Problematik der Zweitwohnbesitzer und deren Versorgung ist nämlich eine echte Belastung für die Gemeinden, solange der Zweitwohnbesitzer nicht bei der Volkszählung mitberücksichtigt wird. Die Zweitwohnbesitzer belasten die Gemeinden draußen gewaltig, das wissen wir. Es steht ihnen zu, daß die Städter das Recht auf Entspannung und Erholung haben in einer gesunden Umwelt, nur wissen wir als Gemeinden, daß wir hier unsere Aufgaben viel aufwendiger leisten müssen als in Ballungsräumen. Ich denke nur an den Kanal, an die Wasserleitung. In einem Ballungsraum kann ich in einem Dreibzw. Vierstockhaus mit einem Anschluß 30, 40 Menschen versorgen, im ländlichen Bereich ist es oft nur eine Familie. Daher glauben wir, daß beim Volkszählungsgesetz 1980 berücksichtigt werden müßte, daß mehrere ordentliche Wohnsitze in der Finanzausgleichsgesetzgebung Berücksichtigung finden müssen, nämlich bei der Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Ich darf daher auch in dem Zusammenhang einen Resolutionsantrag stellen (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Reiter zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981; LT236. Die Aufgaben der kleineren Gemeinden im ländlichen Raum werden immer umfangreicher und sind vielfach auch gesetzlich verpflichtend. Von der Kostenseite her sind die Aufgaben in diesen Gemeinden viel aufwendiger als in Ballungszentren (Kanal, Wasserleitung, Verkehrsanlagen, Länge der Verkehrswege, Elektrifizierung usw.). Andererseits werden gerade diese Gebiete für die sicher notwendige Erholung der Städter aus den nahegelegenen Ballungszentren besonders in Anspruch genommen, ohne daß hiefür ein wirtschaftlicher Ausgleich erfolgt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Problematik der Zweitwohnungsbesitzer und deren Versorgung, Belastung der Gemeinde und Nichtberücksichtigung bei der Volkszählung hingewiesen. Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesministerium für Finanzen, zu erreichen, daß die nach dem Volkszählungsgesetz 1980 zu zählenden mehreren ordentlichen Wohnsitze auch in der Finanzausgleichsgesetzgebung bei Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben entsprechende Berücksichtigung finden." Was den zweiten Wohnsitz in seiner Kompliziertheit betrifft, darüber beschäftigt sich bei uns ein Expertenkomitee mit neuen Vorschlägen, neuen Ideen, um hier eine echte, saubere Lösung zu finden. Ich hoffe, daß wir bald entsprechende Unterlagen im Hause haben und uns dann über diese ungleich schwierige Materie beraten und unterhalten können. Zwei Fragen noch. Mit Beginn des Jahres 1981 haben die Sparkassen auf Grund des Sparkassengesetzes über das Kreditwesen neue Satzungen zu beschließen bzw. treten Änderungen in Kraft. Dabei tauchen aber, wenn man die Gesetze anschaut, ein paar grundsätzliche Fragen auf. Vor Gesetzwerdung haben wir diese Fragen beim Bundesgesetzgeber deponiert, wir sind aber dort auf taube Ohren gestoßen. Was meine ich? Meine Damen und Herren! Nach dem Sparkassengesetz 1979 sind die Gemeinden, Sparkassenvereine oder sonstige juristische und natürliche Personen von jeder Beteiligung am Vermögen oder Gewinn der Sparkassen ausgeschlossen, obwohl den Gemeinden das verfassungsgesetzlich eingeräumt wird. Eine Einschränkung gibt es da, das ist bekannt, nur im Art. 119a Abs. 8. Nach dem Sparkassengesetz vom Vorjahr galten die Gemeinden als Ausfallsbürgen für alle Vermögensdispositionen der Kasse, sie sind aber kraft Gesetzes ausgeschlossen, am Vermögen oder Gewinn der Sparkasse beteiligt zu sein. Das bedeutet, daß die Gemeinden ausschließlich das Risiko tragen, ohne selbst positiv am wirtschaftlichen Agieren beteiligt sein zu können. Nach unserer Meinung hat daher der Bundesgesetzgeber im Falle der Regelung des Sparkassenwesens die verfassungsgesetzlich garantierte wirtschaftliche Freiheit der Gemeinden eingeschränkt und sie dadurch diskriminiert. Ich will in dem Zusammenhang keinen Antrag stellen, bitte nur die Landesregierung oder vielleicht auch die beiden Gemeindevertreterverbände, daß man sich über diese Materie unterhält und vielleicht doch eine Initiative ergreift, um dem Bundesgesetzgeber klarzumachen, daß er hier offensichtlich seine Kompetenzen überschritten hat. Meine Damen und Herren! Die Arbeit der Mandatare in den Gemeinden wird immer umfangreicher, die Verantwortung wird größer. Das wissen wir. Die Gemeindemandatare einer ganzen Reihe von Berufsgruppen haben aber immer wieder Schwierigkeiten bei der Ausübung ihres Mandats, weil sie eben nicht immer die notwendige Freizeit, die sie brauchen, zur Verfügung gestellt bekommen. Wir haben darüber in den Gemeindeverbänden wiederholt gesprochen, verhandelt, haben auch schon Anträge gestellt. Geschehen ist nichts. Ich glaube daher, daß wir auch dieses Problem wieder in Erinnerung bringen sollten und erlaube mir, auch dazu noch einmal einen Antrag zu stellen (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Reiter zu Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981, LT 236, betreffend die Erlassung von Bestimmungen über die Dienstfreistellung von Bundesbeamten und Bediensteten in der Privatwirtschaft bei Ausübung eines Gemeinderatsmandates oder der Funktion eines Bürgermeisters. Gemäß Art. 59 Abs. 2 B-VG bedarf ein Beamter des Bundes, wenn er zum Mitglied des Nationalrates oder zum Mitglied des Bundesrates gewählt wird, zur Ausübung seines Mandates keines Urlaubes; er ist für die Dauer des Mandates von Amts wegen nach 0 17 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 von der Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben freizustellen. Wird ein Beamter zum Mitglied des Landtages gewählt, so ist ihm die zur Ausübung seines Mandates erforderliche Freizeit gemäß Art. 95 Abs. 5 B-VG zu gewähren. Diese Regelung gilt auch für einen Bematen des Bundes, der in den Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien berufen wird. Nahezu gleichlautende Regelungen bestehen auch für die Vertragsbediensteten des Bundes. Bestimmungen, wonach Beamte bzw. Vertragsbedienstete des Bundes eine Dienstfreistellung auch für die Ausübung eines Mandates zu einer Gemeindevertretung oder für die Ausübung der Funktion eines Bürgermeisters geltend machen können, bestehen, mit Ausnahme der Bestimmungen für eine Berufung in den Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien, nicht. Die vielfach vertretene Meinung, daß Art. 7 Abs. 2 B-VG, wonach den öffentlichen Angestellten, einschließlich den Angehörigen des Bundesheeres, die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet ist, den öffentlichen Angestellten einen derartigen Anspruch gebe, ist nach Auffassung des Bundeskanzleramtes irrig. Die Bestimmungen des Art. 7 Abs. 2 B-VG bedeuten nach Meinung des Bundeskanzleramtes lediglich, daß die Diensteigenschaft eines öffentlichen Angestellten an sich kein Hindernis für die Ausübung der allgemeinen politischen Rechte der Staatsbürger bilden darf. Ein Anspruch auf Dienstfreistellung oder auf Urlaub ist daraus nicht abzuleiten. Derartige Diensterleichterungen könnten demnach nur auf Grund besonderer dienstrechtlicher Vorschriften in Anspruch genommen werden. Solche wurden vom Bund bisher jedoch nicht erlassen. Auch für den Bereich der Privatwirtschaft bestehen keine diesbezüglichen Bestimmungen, obwohl der Großteil der Gemeindemandatare in der Privatwirtschaft tätig ist. Demgegenüber enthalten für den Landesbereich sowohl 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 als auch § 95 Gemeindebeamtendienstordnung 1976 und § 32 Abs. 2 Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1976 entsprechende Regelungen. Da der Bund den Gemeinden aus seiner Vollziehung ständig neue Aufgaben zur Besorgung überträgt, ist davon auszugehen, daß er auch an der ordnungsgemäßen Besorgung derselben interessiert ist. Es ist daher unverständlich, daß der Bund der diesbezüglichen Aufforderung des Landtages von Niederösterreich bisher nicht nachgekommen ist. Ich erlaube mir daher, den Resolutionsantrag des Abg. WITTIG zu Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, LT-12, soweit er die Erlassung von bundesgesetzlichen Maßnahmen zum Gegenstand hat, zu wiederholen, weil ihm bisher nicht entsprochen wurde. Die Landesregierung wird daher neuerlich aufgefordert, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß gesetzgeberische Maßnahmen mit den nachstehenden rechtspolitischen Zielsetzungen eingeleitet werden, und zwar 1. die §§ 17 bis 19 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGB1. Nr. 333/1979, wären dem § 45 der Dienstpragmatik für die Landesbeamten 1972 anzupassen, 2. auch im weiteren Dienstrechtsbereich des Bundes wären Regelungen zu treffen, die dem § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 entsprechen und 3. durch Bundesgesetz wäre eine dem § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 vergleichbare Regelung für die Bediensteten in der Privatwirtschaft zu treffen. Dem Arbeitgeber müßte der aus der Dienstfreistellung entstehende wirtschaftliche Nachteil durch entsprechende Maßnahmen, so insbesondere durch steuerliche Begünstigungen, ersetzt werden." Meine Damen und Herren! Dieser Antrag soll keine neuen Privilegien schaffen, sondern lediglich dem gewählten Gemeindemandatar die Möglichkeit geben, seinen Auftrag im Interesse der Gemeindebürger zu erfüllen. Abschließend noch ein paar Worte zur Demokratisierung der Bezirksverwaltungen. Darüber haben wir uns erst grundsätzlich unterhalten. Ich will nur deswegen noch ein paar Sätze dazusagen, weil diese Frage neuerdings im Forderungsprogramm der Bundesregierung gegenüber den Bundesländern aufscheint und auch der Herr Bundeskanzler zum Unterschied von früher jetzt die Meinung hat, daß man über die Sache wirklich reden müßte. Ich darf hier festhalten, meine Damen und Herren, daß sich nach unserer Auffassung die Bezirksverwaltungsbehörden und ihre Behördenvertreter, die Bezirkshauptleute, bestens bewährt haben, sich bestens bewährt haben bis zur Zeit des Wiederaufbaues unserer Republik und daher überhaupt kein Anlaß besteht hier eine Änderung herbeizuführen. Wenn diese Änderung gewünscht wird, in der Regel nur mit zwei Begründungen, dann auch dazu einige Worte. Die erste Begründung ist die Behauptung, daß die Bezirksverwaltungsbehörden keiner Kontrolle unterliegen. Das ist also bitte unrichtig. Genauso wie in der Gemeinde der Bürgermeister dem Gemeinderat gegenüber verantwortlich ist, so ist also auch in der Landesregion der Landeshauptmann, der die Bezirkshauptleute ernennt, dem Landtag gegenüber rechtlich und politisch verantwortlich, so daß die Kontrolle vollkommen gegeben ist. Zur zweiten Behauptung etwa, daß es Probleme in einem Bezirk gibt, wenn sich die Bezirksgrenzen überschneiden und daher diese Demokratisierung notwendig wäre, darf ich aus Erfahrung sagen - Sie werden mich sicher dabei unterstützen -, daß es auch Probleme gibt, die weit über einen Verwaltungsbezirk hinausgehen, und daß die Landesregierung und wir als Landtag dem schon längst Rechnung getragen haben dadurch, daß wir Regionen gebildet haben und in diesen Regionen nun alle Interessenvertretungen, Gebietskörperschaften vertreten sind. Ich glaube daher, daß beide Begründungen nicht stichhältig sind. Nun ein paar Worte vom Standpunkt des Bürgermeisters, des Gemeindevertreters. Ich glaube, daß mein Vorredner hat darauf hingewiesen - eine solche ,,Demokratisierung', unter Anführungszeichen, eine Schmälerung der Autonomie der Gemeinden bedeuten würde, daß es zu einer Kompetenzverschiebung kommen würde. Dreimal dürfen sie raten, wer da betroffen werden würde. Daß die Länder und der Bund keine Kompetenz zugunsten der Gebietskörperschaften aus der Sache abtreten, gar nicht abtreten können, würde bedeuten, daß hier die Gemeinden Kompetenzen abtreten müssen und es hier zu einer Kompetenzverschiebung kommen würde. Eine dritte Meinung. Na ja, eine solche neue Gebietskörperschaft müßte man ja auch finanzieren. Sie dürfen wieder dreimal raten, woher die Gelder kämen. Doch nicht von den Ländern und doch nicht vom Bund! Es würde vielmehr bei den Finanzausgleichsberatungen eine vierte Verhandlungskörperschaft vorhanden sein, die nun wieder zu Lasten der Gemeinden ginge. Eine vierte Feststellung. Diese Gebietsgemeinschaften würden ja auch Personal brauchen, würden also Schreibtische brauchen. Das würde eine Vermehrung der Bürokratie bedeuten, wo wir uns doch grundsätzlich, glaube ich, geeinigt haben und die Meinung vertreten, daß wir anstreben müßten, im kommunalen Bereich in erster Linie eine noch stärkere bürgernahe Verwaltung zu schaffen. Meine Damen und Herren! Ich kann mir nur eine wirklich funktionierende Gebietskörperschaft vorstellen, ein Bezirksparlament, nämlich das Parlament der Bürgermeister eines Bezirkes. Das sind die Verantwortlichen im Bezirk, und hier kann man also regelmäßig Besprechungen abführen. Das, was hier versucht wird, haben die Deutschen ja seit vielen Jahren bitte bereits praktiziert, in ihren sogenannten Landkreisen, und ich kann Ihnen aus vielen Gesprächen mit deutschen Freunden im internationalen Bereich sagen, die würden diese Landkreise heute lieber als morgen abschaffen, weil sie eine Verkomplizierung bedeuten und die Autonomie der echten Gemeinden an sich benachteiligen. Meine Damen und Herren! Ich gebe daher eine Frage zur Überlegung. Um diesem Wunsche einigermaßen Rechnung zu tragen, brauchen wir das Gesetz gar nicht ändern. Das, was bis jetzt die sogenannten Bürgermeisteramtstage darstellen, sind nichts anderes als Informationsveranstaltungen für die Bürgermeister und zum Teil auch für die leitenden Gemeindebeamten. Sie liegen außerhalb jedes politischen Bereiches und dienen letzten Endes zu nichts anderem, als daß in allen Gemeinden einheitlich die Interessen der Bevölkerung verwaltungsmäßig und rechtssicherheitsmäßig gleichmäßig dem Gesetzgeber gegenüber vertreten werden. Das ist also bitte klar. Was wir aber machen könnten, stelle ich den beiden Gemeindevertreterverbänden zur Überlegung. Könnten wir uns nicht Gedanken machen in der Richtung, daß wir etwa außerhalb dieser Informationsbemühungen Bürgermeisterkonferenzen abhalten? Das kann uns bitte niemand abschlagen, denn dazu haben wir jetzt schon das Recht. Wir sind ja als Interessenvertretungen sowohl in der Gemeindeordnung wie auch in der Landesverfassung bereits verankert. Wir müßten nur darüber diskutieren, wie wir das machen: daß wir also ein solches Bezirksparlament schaffen, wenn es Bezirksprobleme gibt, damit wir diese dort diskutieren. Dazu brauchen wir keinen Auftrag der Landesregierung, dazu brauchen wir auch keinen Auftrag der Bezirkshauptmannschaften. Das können wir jetzt schon auf Grund der landesgesetzlichen Regelung durchführen. Ich lade daher beide Gemeindevertreterverbände ein, sich in dieser Richtung einmal Gedanken zu machen. Vielleicht kann man die Frage, Herr Landesrat, bei einer der bewährten Kommunalgipfelsitzungen einmal besprechen. Dann hätten wir auch diese Frage aus dem politischen Zentrum weg (Beifall bei der ÖVP.) und wir brauchten keine Änderung der Bundesverfassung, weil wir im Land schon alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten dazu geschaffen haben. Meine Damen und Herren! Ich komme damit bereits zum Ende. Ich glaube, daß wir diese letzten Überlegungen ernst nehmen sollen, weil alles andere heute unrealistisch ist und nur dazu beitragen würde, daß der Amtsschimmel wieder anfängt mehr zu wiehern, und nichts wollen unsere Menschen im ländlichen Bereich, in unseren Gemeinden weniger als einen wiehernden Amtsschimmel, sondern die Verwaltung soll dort so einfach wie möglich funktionieren. Meine Damen und Herren! Die Gemeinsamkeit in der Kommunalpolitik im Lande Niederösterreich, aber auch der Versuch, neue Wege zur Lösung der vielen anstehenden Probleme zu finden, hat dem Land und den Gemeinden bisher gut getan. Ich glaube daher, der Landtag kann nur gemeinsam der Landesregierung empfehlen, diesen Weg fortzusetzen. Wenn wir den Gemeinden noch mehr Augenmerk zuwenden und den Bund mehr als bisher finanziell einbinden, dann wird es auch für Niederösterreich und seine Gemeinden einen guten Weg in die Zukunft geben. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Präsident Binder. Abg. Präsident BINDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Man könnte fast von einer gemeinsamen Kommunalpolitik sprechen, mit einigen Richtigstellungen oder anderen Formulierungen. Ich möchte aber grundsätzlich sagen, daß neben dem Bund und den Ländern selbstverständlich die Gemeinden den Staatenbund bilden und in diesem Staatenbund eine überaus wichtige Aufgabe zu erfüllen haben. Dies wurde mit dem Bundesverfassungsgesetz oder der Novelle vom Jahre 1962 untermauert, und damit die autonome Gemeinde gestärkt. Positive Voraussetzungen also, wie sie kaum in einem anderen Land in Europa oder in der gesamten Welt vom Gesetz für die Gemeinden gegeben sind. Bund und Länder sowie die Gemeinden sind auf vielen Gebieten Partner. Der Finanzausgleich, der jeweils auf sechs Jahre abgeschlossen wird, ist dabei wohl der wichtigste Berührungspunkt. Es steht aber auch fest, daß es noch keinen Finanzausgleich gegeben hat, der die Gemeinden befriedigt hätte. Wir haben vom letzten Finanzausgleich, der im Jahre 1978 ausgelaufen ist, gesagt, der Bund hätte seinen Teil erhalten und im besonderen die Länder. Letztlich, Herr Präsident Reiter, Sie haben davon gesprochen, hat der Finanzausgleich, der für die Gemeinden nicht voll befriedigend war, dazu geführt, daß eine Gemeinde des Landes Niederösterreich zum Verfassungsgerichtshof gegangen ist und bezüglich des abgestuften BevölkerungsschlüsseIs Klage erhoben hat. Es ist momentan nicht abzusehen, wie dieses Klagebegehren behandelt wird. Sollte diese Klage aber Erfolg haben, dann zieht das mit sich, daß ein völlig neuer Finanzausgleich ausgehandelt werden muß, und man wird sehen, wie man dann zu Rande kommt. Feststeht aber auch, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, daß die Schere zwischen Finanzbedarf und Finanzausstattung in den Gemeinden von Jahr zu Jahr größer wird. Wir stellen fest, daß die Gemeinden die größten Investoren im Staate sind. Man muß sich wundern, wie dies zustande kommt. Dazu kommt, daß die Gesetzgeber, der Bund und die Länder, den Gemeinden oftmals und vielfach Aufgaben übertragen, ohne gleichzeitig für eine gesetzliche Bedeckung zu sorgen. Jeder Bürgermeister kann ein Lied davon singen. Daher auch die oftmalige Forderung, den Katalog neu zu fassen, in dem die den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zukommenden Aufgaben ersichtlich sind. Dies besonders im Hinblick auf die von den Gemeinden derzeit tatsächlich zu vollziehenden Aufgaben. Das ist eine sehr wichtige Feststellung, weil diese Aufgaben immer größer werden. Die Gemeinden Niederösterreichs haben besonders im letzten Jahrzehnt oder speziell seit der Gemeindestrukturverbesserung enorm viel geleistet. Das wurde heute schon in der Einbegleitungsrede gesagt. Tausend neue Schulen und Kindergärten wurden errichtet, und wir sind als Gemeinden dem Land dankbar dafür, daß wir durch den Schulbaufonds bis jetzt ein Bauvolumen von ungefähr 9,5 Milliarden Schilling in Bewegung setzen konnten, und zwar seit 1949, seit Bestehen dieses Schulbaufonds, und daß die Summe, die vom Land beigesteuert wurde, ungefähr 4,5 Milliarden Schilling ausmacht. Das ist für die Gemeinden ungemein wichtig. Dazu kommt noch die Kostentragung für die Kindergärtnerinnen und eines Teiles der Kinderwärterinnen durch das Land. Aber, und das gehört selbstverständlich auch dazu, ich muß feststellen, daß die Gemeinden hier kolossale Leistungen erbracht haben. Wenn ich sage 9,5 Milliarden Schilling, Bauaufwand, dann haben die Gemeinden sicherlich davon ungefähr 5 Milliarden Schilling aufgebracht. Dazu kommt der Sachaufwand während des Jahres. Wenn der Herr Landeshauptmann, speziell immer bei den Eröffnungen, vom Nulltarif spricht, worauf wir als Niederösterreicher so stolz sind, so haben gerade die Gemeinden an diesem Nulltarif sehr wesentlichen Anteil. Auch das muß einmal gesagt werden. Das Wichtigste ist, meine Damen und Herren, und letztlich kommt es darauf an, daß die Gemeinden den Willen hatten und haben, diese Bildungsstätten überhaupt zu bauen und sich immer wieder zu sagen, für unsere Kinder ist das Beste gerade gut genug, um im Jahre 2000 bestehen zu können. Auch das muß man einmal hinzufügen, wenn man von den Leistungen der Gemeinden spricht. Dazu kommen dann die großartigen Leistungen auf dem Gebiete der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Wir dürfen heute feststellen, daß Niederösterreichs Gemeinden und ihre Bevölkerung zu einem überwiegenden Teil mit gutem Trinkwasser versorgt sind und daß die NÖSIWAG zum Beispiel einen wesentlichen Anteil an der Aufschließung von Gebieten hat, die an und für sich selbst kein gutes Trinkwasser besitzen. Bezüglich der Abwasserbeseitigungsanlagen, Kanalisationsanlagen, ist das Prozentausmaß wohl geringer, aber auch hier schreitet der Ausbau zügig fort, allerdings mit einem enormen finanziellen Aufwand. Das berührt ja im wesentlichen auch die Fragen des Umweltschutzes. Also großartige Leistungen, aber auch - und hier wieder das ,,aber" - eine große finanzielle Belastung für die Gemeinden. Wenn man genauer darüber nachdenkt, kommt man zu dem Schluß, daß gerade diese Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen im wesentlichen die Ursache sind für die große Verschuldung der Gemeinden. Dies, obwohl der Wasserwirtschaftsfonds seinen Teil dazu beiträgt, den Gemeinden zu helfen, und nicht zuletzt auch der Gemeindeinvestitionsfonds, der 1981 wieder mit 22 Millionen Schilling dotiert ist. Wir wissen aber, daß dem GIF für 1981 ungefähr 29 Millionen Schilling fehlen. Der zuständige Gemeindereferent hat mit dem Landesfinanzreferenten gesprochen und dieser meint, man könne darüber weiter reden. Zusicherung gibt es aber vorerst keine. Wir wissen aber auch, meine Damen und Herren, daß die Dotierung zwingend notwendig ist, wenn der GIF weiterbestehen und seine Funktion erfüllen soll, oder, wenn er nicht über die entsprechenden Mittel verfügt, daß viele Vorhaben, die geplant sind, zurückgestellt werden müssen. Daher das Ersuchen an den bisherigen und noch im Amt befindlichen Finanzreferenten oder schon an den neuen Finanzreferenten: nicht zu übersehen, welch wichtige Aufgabe der GIF zu erfüllen hat und daß es notwendig ist, im Budget die entsprechende Vorsorge zu treffen und die Mittel zur Verfügung zu stellen, oder der GIF, der sich bisher so gut bewährt hat, wird in Frage gestellt. Schulen, Kindergärten, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen sind aber nicht alles, was die Gemeinden zu bewältigen haben. Dazu kommt ja noch der Straßenbau, die Krankenanstalten, die einen wesentlichen Teil im finanziellen Haushalts ausmachen, die Aufwendungen für Jugend, Sport und Erholung sowie die Betreuung der älteren Generation und die Sozialhilfe, was wir selbstverständlich finden. Der Finanzreferent hat heute auch ausgeführt, und wir sehen es auch im Budget, daß die Kosten für die Sozialhilfe 1975 ca. 873 Millionen Schilling ausgemacht haben und für 1981 1,7 Milliarden Schilling vorgesehen sind. Das ist enorm, meine Damen und Herren, und sicherlich im Sinne der Behinderten bzw. der Hilfebedürftigen hat, aber - hier wieder das berühmte „aber" -, von der Kostenseite her eine große Bedeutung für die Gemeinden. Die Kostenexplosion von 873 Millionen Schilling auf 1,7 Milliarden Schilling ist ja praktisch eine Verdoppelung. Dazu kommt jetzt, daß das Land bei den Altenheimen den Gemeinden die Pflegestationen anrechnet und wir bemüht sein müssen, einen Teil dieser Kosten, die vom Land auf die Gemeinden überwälzt werden, wegzubringen. Dabei muß man überhaupt sagen .- die Bürgermeister werden mir recht geben, wenn ich das so darstelle -, der Aufwand, den die Gemeinden für die Krankenanstalten, für die Sozialhilfe und für die Landesumlage aufbringen müssen, bedeutet eine enorme Belastung für die Gemeinden. So mancher Bürgermeister wird dasselbe sagen können wie ich: daß nämlich von den monatlichen Finanzzuweisungen, die die Gemeinden erhalten, fast nichts übrig bleibt, und nach den Abzügen für Krankenanstalten, Landesumlagen und Sozialhilfe, wenn vielleicht noch meinetwegen ein GIF-Darlehen oder Mittel aus dem Schulbaufonds zurückzuzahlen sind, kann es passieren, daß die Gemeinde noch etwas dazuzahlen muß. Damit aber kommen wir zu einem Kapitel, das auch so von Präsident Reiter angeschnitten wurde, das ist die Landesumlage. Im Finanzausgleichspaket ist enthalten, darauf bezieht sich auch ein entsprechender Antrag, daß es eine Vereinbarung gibt, über die Frage der Landesumlage bis zum 31. Dezember 1980 zu verhandeln und diese einer Lösung zuzuführen. Wir als Gemeinden haben darauf bestanden, weil wir meinen, da diese Frage überaus wichtig ist. Feststeht, das wird jeder sagen müssen, daß die Landesumlage eine überaus schwere Belastung für die Gemeinden darstellt. Wir haben ja ursprünglich gefordert und sind davon ausgegangen daß die Landesumlage ersatzlos gestrichen werden müsse. Es wurde da schon bemerkt, zuerst waren es 20%, derzeit sind es 10,5% die die Länder von den gemeinschaftlichen Bundesabgaben erhalten. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen unter der Federführung des Finanzministers, das heißt des Bundes, konnte keine Einigung erzielt werden, lediglich über das, was bisher an Prozentpunkten abgezogen oder abgestrichen werden konnte. Es soll weiterverhandelt werden mit dem Ziel, die Landesumlage zu beseitigen. Das wesentliche ist, daß die Länder zugestimmt haben, denn, ihnen ist es auch nicht recht, daß die Landesumlage bei allen Finanzausgleichsverhandlungen zur Diskussion steht. Sie sind auch einverstanden, daß sie abgeschafft wird, aber nicht ohne Ausgleich der Mittel, die sie bisher erhalten haben. Verständlich, wenn ich es aus der Sicht des Landesfinanzreferenten betrachte. Für die Gemeinden steht die Frage aber nach wie vor im Raum, daß die Landesumlage eine neuerliche Belastung bedeutet. Man wird sehen, wie weit der Bund bereit ist, diese Frage einer Lösung zuzuführen, wobei aber zu sagen ist, daß die Länder eigentlich derzeit kein Interesse haben, die Landesumlage abzuschaffen, und zwar deshalb nicht, weil sie ja intern, und das haben wir heute schon gehört, diese Gelder zwar zweckgebunden für die Gemeinden, aber immerhin nach ihrem Gutdünken verteilen können. Mich wundert es eigentlich, daß uns heute ein entsprechender Antrag vorliegt, weil speziell die ÖVPNiederösterreich bisher hat erkennen lassen, daß sie es lieber hätte, wenn die Landesumlage nicht beseitigt würde. (Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Wenn man aber die Frage des sogenannten landesinternen Finanzausgleiches näher betrachtet und auch mit der Landesumlage in Zusammenhang bringt, kann man es verstehen, daß hier der Wille vorhanden ist, die Landesumlage weiter aufrechtzuerhalten, um nach dem bisherigen System die Gemeinden beteilen zu können. Das heißt, daß die Mittel eigentlich landesintern sind und noch umverteilt werden können, obwohl es einen Finanzausgleich insgesamt gibt. Daher auch immer wieder unsere Forderungen an geeigneter Stelle, den landesinternenen Finanzausgleich offenzulegen. Heute ist es so, daß die Länder jederzeit nach ihrem Gutdünken auf Grund von Richtlinien diese Mittel umverteilen können, ob es nun Subventionen sind, Umlagen oder Förderungsmittel, und nach Finanzkraftkriterien entscheiden, in welcher Höhe die Gemeinden diese finanziellen Mittel erhalten sollen. Da gibt es natürlich immer wieder viele Klagen und viele Unzufriedene. In dem Zusammenhang auch ein Wort über die Einbegleitungsrede des Herrn Landesfinanzreferenten Ludwig, der ausgeführt hat, daß die Gemeinden Niederösterreichs 1981 1,6 Milliarden Schilling vom Land erhalten werden. Sicherlich stimmt diese Summe, so wie sie im Voranschlag enthalten ist, wenn man an den Schulbaufonds, die Finanzsonderaktion für die Gemeinden, die Kosten der Kindergärtnerinnen und so weiter denkt. Aber Landeshauptmannstellvertreter Ludwig spricht nie davon - solange er Finanzreferent war, hat er das nie gemacht -, welche Beträge die Gemeinden an das Land zahlen bzw. welche Beträge vom Land einbehalten werden. Wenn man nämlich diese von den 1,6 Milliarden Schilling abzieht, bleibt nicht sehr viel übrig. Ich habe im Vorjahr schon die echten Zahlen nachgewiesen, die dann ergeben haben, was im Zusammenhang mit den 1,6 Milliarden Schilling sicherlich auch für 1981 zutreffend ist, daß davon überhaupt keine Rede sein kann. Ein paar Beispiele jetzt von dem, was das Land den Gemeinden anlastet. Soziales Hilfswerk. Wir haben diese Frage 1979 im Landtag behandelt und einer Beschlußfassung zugeführt, allerdings nicht so, wie wir uns das vorgestellt haben. Wir waren nämlich der Meinung, daß die Aufgabe der sozialen Hilfe die Gemeinden bewerkstelligen sollten, wie sie dies teilweise schon bisher getan haben, und haben dabei bei der ÖVP kein Verständnis gefunden, die der Meinung war, die Frage der Sozialhilfe sei den Vereinen zu übertragen. Nun kommen einzelne Gemeinden zu uns und beklagen sich, daß gewisse Sozialstationen des sozialen Hilfswerkes für Niederösterreich sie mit Briefen bombadieren bzw. Ersuchen einbringen, dieses Hilfswerk finanziell zu unterstützen. Da ist davon die Rede, daß jede Gemeinde eine Kopfquote von 10 Schilling geben soll. Es ist nämlich im Hinblick auf unseren Vorschlag, daß diese Aufgaben die Gemeinden übernehmen sollen, völlig unverständlich, daß dieser Verein Kollege Fidesser, nunmehr so wie das Rote Kreuz an die Gemeinden herantritt. (Abg. Fidesser: Das sind winzige Beträge gegenüber dem, was sozialistische Gemeinden der Volkshilfe geben!) Ja, 10 Schilling, aber von meiner Gemeinde kann ich sagen, daß ich dafür bisher nichts gegeben habe, in keiner Weise und nirgendwem, und von anderen Gemeinden höre ich, daß das auch nicht der Fall ist. (Abg. Stangl: Wo steht das?) Daß heißt, wenn die Gemeinden selbst diese Sozialaktionen führen, kommen sie natürlich für den Aufwand, den sie htaben, auf. Das ist selbstverständlich, und das sind Gemeinden, die nicht erst heute diese Aufgaben erfüllen, sondern wahrscheinlich schon 10, 15 und 20 Jahre lang. Es ist daher befremdend, daß man hier im Landtag ein Gesetz beschließt, das diese Aufgabe den Vereinen überträgt, und dann kommen diese Vereine wieder zu den Gemeinden und ersuchen um eine entsprechende finanzielle Unterstützung. Ich bringe nur eines von den Beispielen, wie man bei der ÖVP diese Fragen behandelt. Das nächste ist das Staatsbürgerschaftsevidenzgesetz. Gemäß § 48 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 hat das Land den Gemeinden oder Gemeindeverbänden jene Kosten zu ersetzen, die ihnen aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz erwachsen. Diese sind durch Verordnung der Landesregierung für jedes begonnene Hundert der in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen festzusetzen. Aus der Formulierung ,,Kosten zu ersetzen, welche ihnen aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz erwachsen", geht eindeutig hervor, daß damit die tatsächlich aufgelaufenen Kosten gemeint sein müssen, obgleich im Gesetz von Pauschbeträgen die Rede ist. Es handelt sich somit um einen effektiven Kostenersatz, der sich jedoch ziffernmäßig nicht mit den tatsächlich aufgelaufenen Kosten auf den vollen Schillingbetrag decken muß. Der Gesetzgeber hat mit großer Sicherheit wohl solche Pauschbeträge gemeint, die sich weitgehend mit den tatsächlichen Kosten decken bzw. diesen nahekommen. Diese meine Meinung wird durch den Ausschußbericht zu § 49 Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 erhärtet, worin es heißt, daß die Landesregierung bei der Festsetzung der Pauschbeträge jedenfalls darauf Bedacht nehmen müsse, daß die Gemeinden aus der Errichtung und der Fortführung der Staatsbürgerschaftsevidenz keine finanzielle Mehrbelastung haben. Mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 24. Oktober 1978 über den Kostenersatz an Gemeinden über die Gemeindeverbände für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz wurde der Kostenersatz für jedes begonnene Hundert der in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen mit 150 Schilling festgesetzt. Der in der Verordnung fixierte Pauschbetrag deckte im Zeitpunkt der Erlassung der Verordnung vor Ca. zwei Jahren nur zu einem geringen Teil die mit der Führung des Staatsbürgerschaftsevidenz anfallenden Aufwendungen ab. Der sozialistische Gemeindevertreterverband hat daher mit Schreiben vom 28. August 1979 auf Grund einer bei einer Reihe von Gemeinden festgestellten Kostenstagnation eine Erhöhung des Kostenersatzes für jedes begonnene Hundert der in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen gefordert. So wurden in folgenden vier Gemeinden im Sommer 1979 Erhebungen geführt, die nachfolgende Kosten ergaben - das ist sehr interessant jetzt: St. Pölten 337 Schilling, Amstetten 524 Schilling, Wiener Neustadt 486 Schilling und Schwechat 416 Schilling. Die Gemeinden erhalten 150 Schilling, die Differenz müssen sie aus ihrer Kasse bezahlen. Wie sehr das Bundesland Niederösterreich vom Gesetzesauftrag, die Bauschbeträge in der annähernden Höhe der tatsächlichen Kosten festzusetzen, abweicht, geht aus der Tatsache hervor, daß das Bundesland Salzburg den Bauschbetrag mit 496 Schilling, das Bundesland Tirol diesen mit 200 Schilling und Niederösterreich mit 150 Schilling festgesetzt hat. Wohl gibt es Bundesländer, die auf der Höhe von Niederösterreich liegen, sie haben jedoch die Absicht, den Bauschbetrag anzuheben. Ich muß daher erneut die Forderung erheben, den Bauschbetrag den tatsächlichen Kosten weitgehend anzupassen. Herr Präsident, ich würde bitten, daß wir diese Sache weiter verfolgen. Ein weiteres Beispiel, um {die Dinge beim richtigen Namen zu nennen. In den Städten mit eigenem Statut haben wir ebenfalls eine alte Forderung offen, nämlich daß die Abdeckung der Kosten der Tätigkeit einer Bezirksverwaltungsbehörde gegeben sein muß. Darüber hinaus - das wurde auch noch nicht erwähnt - wissen wir, daß wir als Gemeinden für Erhebungen für Pensionsversicherungsanstalten, für Strafverfahren, Strafakte und so weiter einen enormen Zeitaufwand haben, ohne eine entsprechende finanzielle Abgeltung zu erhalten. Alles Dinge, Herr Präsident, die ebenfalls im Rahmen künftiger Gespräche mit dem Bund und mit den Ländern einer im Sinne der Gemeinden aufrechten Erledigung zugeführt werden müssen. Wir haben von der Abteilung II/1-Gemeindereferat in dankenswerter Weise wie seit 1975 wieder den Bericht für 1979 über die finanzielle Lage der Gemeinden erhalten. Wir dürfen hier dem Referat herzlich danken, das ist eine Fundgrube. Eine Fundgrube für uns als Gemeinldevertreter und sicherlich auch für das Land selbst. Es wäre verlockend, zu anaIysieren, darzustellen, was in diesem Bericht alles zum Ausdruck kommt, wie groß die finanzielle Belastung und wie trist die finanzielle Situation der Gemeinden an und für sich ist. Aber Aussagen in dieser Richtung würden den Rahmen der Beratungen des Voranschlages für das Land Niederösterreich sprengen und zu lange dauern. Der Herr Präsident Reiter hat nur einiges davon zum Ausdruck gebracht. Feststeht und jeder kann es nachlesen, daß etwas geschehen muß, um den Gemeinden zu helfen, bevor es zu spät ist. Er hat das einigermaßen dramatisch zum Ausdruck gebracht, aber es stimmt. Wir reden stets davon, daß den Gemeinden geholfen werden muß, aber effektiv wurde bisher sehr wenig oder nichts getan. Ich appelliere daher an alle Verantwortlichen im Land, aber auch im Bund, sich die Lage der Gemeinden vor Augen zu führen und für sie etwas zu tun. Das Steueraufkommen steht in keinem Einklang zu den Investitionen und zu den Pflichtausgaben der Gemeinden. Die finanziellen Probleme der Gemeinden müssen daher gelöst werden. Der Bericht von II/1 ist eine geeignete Entscheidungsgrundlage, um die dringenden erforderlichen Initiativen zu schaffen. Ich danke daher noch einmal dem Referat für diese gute Diskussionsgrundlage. Und nun noch einige Bemerkungen zur laufenden Förderalismusdiskussion, die heute hier schon angezogen wude, und zum Forderungsprogramm ,der Bundesländer. Nur mit einem Satz. Im Zusammenhang mit dem Forderungsprogramm der Bundesländer muß man sagen, daß bisher auf die Gemeinden vergessen wurde. Sicherlich mit voller Absicht, was die Länder, wie sie das bisher schon bewiesen haben, gerne tun. Und eben im Zusammenhang mit dem Forderungsprogramm der Bundesländer ist auch die Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehörden zu betrachten. ich freue mich Über die Äußerung von Präsident Reiter, daß er meint, man könnte nun Bürgermeisterkonferenzen abführen. Ich darf für unseren Bereich sagen, das machen wir schon lange. Mit besten Erfahrungen. Bisher war die ÖVP nicht bereit, zu diesen Bürgermeisterkonferenzen zu kommen, auf Weisung der Bezirksparteileitung. (Abg. Anzenberger: ihr habt Eure Bürgermeister ausgesperrt!) Wenn sich hier die Meinung der ÖVP geändert hat, nehme ich das gerne zur Kenntnis, weil wir in unserem Bereich mit diesen Bürgermeisterkonferenzen die beste Erfahrung gemacht haben. Nichts anderes wollen wir. Wobei ich überhaupt sagen möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren der rechten Seite . . . (Abg. Anzenberger: Eure Bürgermeister haben bis jetzt nicht teilgenommen. ihr seid Befehlsempfänger von der Partei! - Abg. Stangl: Und ihr von den Bezirkshauptleuten! - Abg. Anzenberger: Freiwillig seid ihr nicht daheimgeblieben. Die Bürgermeister Eurer Partei haben immer gesagt, wir würden kommen, wir dürfen aber nicht!) Da müßten wir ein bißchen weiter ausholen in der Richtung, das hängt ja letztlich auch mit der Gesamtpolitik des Landes Niederösterreich zusammen. (Unruhe. - Präsident Dipl.-ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Vielleicht geht Ihr hinaus! (Abg. Stangl: Abhängig seid ihr! - Abg. Anzenberger: Uns hat niemand etwas verboten, daß wir zu Hause bleiben!) In diesem Sinn möchte ich sagen, wenn die OVP bereit ist, ihre Meinung ZU ändern und ein sogenanntes Bezirksparlament einzurichten, dann ist das genau unsere Meinung und das möchte ich hier zum Ausdruck bringen. Wenn die ÖVP immer sagt, die Version der SPÖ käme zu teuer, weil Personal einzustellen sei und so weiter, so ist das, möchte ich sagen, ein bewußtes Mißverständnis der ÖVP, um eine Ausrede zu gebrauchen. Wir haben nie daran gedacht, in die Verwaltung einzugreifen, wir haben gar nichts anderes gemeint, als was der Präsident Reiter zum Ausdruck gebracht hat: Bürgermeisterkonferenzen, mehr Demokratie in den Bezirksverwaltungsbehörden! (Beifall bei der SPÖ.) Warum sollen sich die Bürgermeister nicht zusammensetzen und eigenständig arbeiten, wenn es darum geht, politische Probleme im Bezirk zu behandeln und zu erarbeiten? Brauche ich dazu einen Verwaltungsapparat? Das kann ich doch als freigewählter Bürgermeister! Nichts anderes wollen wir, als mit dieser Mär ausräumen, wir wollten die Bezirkshauptleute umbringen. Davon ist überhaupt keine Rede, der Bezirkshauptmann bleibt nach wie vor Bezirkshauptmann, so wie er es bis jetzt auch war. Wir haben ja auch in den Statutarstädten das typische Beispiel, meine Damen und Herren. In Wr. Neustadt, St. Pölten, Krems und Waidhofen ist der Bürgermeister Bezirkshauptmann und hat einen Stadtamtsdirektor daneben. (Abg. Anzenberger: In den Statutarstädten sind die Bürgermeister gleichzeitig Gemeinderäte!) Warum soll das nicht auch auf der Bezirksebene, bei den Bezirkshauptmannschaften möglich sein, daß man dort einen gewählten Mandatar hat, der verantwortlich ist für die Politik, die im Bezirk gemacht wurde? (Abg. Anzenberger: Das ist kein Vergleich, Herr Präsident!) Im Beisein der Bürgermeister des Bezirkes, aber Sie wollten das bisher nicht. Sie wollten das bisher nicht, weil die Konstellation der Bezirkshauptmannschaften gewissen politischen Möglichkeiten Tür und Tor geöffnet hat. Das ist der wahre Grund und man muß es einmal beim Namen nennen. Wir wollen aber nichts anderes, als Bezirksparlamente einrichten, um in demokratischer Art und Weise mit allen Bürgermeistern die Probleme der Bezirke zu lösen. Gar nichts sonst. (Abg. Anzenberger: Da sind wir schon auf einem Weg, Herr Präsident!) Das wollte ich einmal sagen, um die Dinge ins richtige Lot zu bringen. Ich sage noch einmal, ich freue mich, daß Präsident Reiter heute hier eine entsprechende Erklärung abgegeben hat. Die Welt ist schon so klein geworden und Österreich ist ja an und für sich im Vergleich mit anderen Staaten der Welt ein überaus kleines Land. Bund, Länder und Gemeinden haben daher einen begrenzten Wirkungsbereich, der auf jeden Fall aufeinander abgestimmt werden soll und abgestimmt werden muß. Wir sollten daher auch unseren Teil dazu beitragen, auch im Zusammenhang mit dem was ich vorher gesagt habe über die Bezirksverwaltungsbehörden, wo immer wir dazu die Gelegenheit haben. Darum bitte ich Sie. Darüber hinaus bitte ich alle Abgeordneten des Hohen Hauses im Interesse der Gemeinden ernsthaft, mehr als bisher für die Gemeinden zu tun. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Abg. Romeder. Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die politischen Parteien unseres Landes besonders in letzter Zeit den Slogan ,,Näher zum Bürger" ganz besonders prägen, dann glaube ich, wäre damit bewiesen, daß gerade die Kommunalpolitik die Politik der Bürgernähe schlechthin ist. Ich glaube, das wurde auch von meinen beiden Vorrednern, Präsident Reiter und Präsident Binder, entsprechend zum Ausdruck gebracht. Denn nirgends ist das Naheverhältnis in diesem Ausmaß gegeben, nirgends gibt es die lokale und kleinregionale Überschaubarkeit der Probleme so wie eben in der Gemeindestube. Wenn in der Gemeinde die Aufgaben, die sich stellen, erfüllt werden sollen, dann müssen unsere Gemeinden auch über das notwendige Geld verfügen. Es wurde heute bereits darüber gesprochen, daß es im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen primär Aufgabe des Bundes wäre, der Gebietskörperschaft Gemeinde diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Es wurde auch heute ausgeführt, daß diese Verhandlungen im Laufe der letzten Jahrzehnte nicht den befriedigenden Erfolg zeitigten. Und wenn dann Präsident Binder von der Notwendigkeit der sogenannten Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehörden spricht, wobei er etwas anderes meint, das möchte ich auch dazusagen, als das, was Präsident Reiter zuvor ausgeführt hat, damit da keine Verwechslungen das Kerns der Aussage gegeben sind, so möchte ich nur darauf verweisen, daß dann eine weitere Gebietskörperschaft entstehen würde, wie sie in der österreichischen Verfassung von Kelsen vorgesehen ist, wofür aber die entsprechenden Ausführungsgesetze bis heute fehlen. (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Darüber kann man auch reden!) Reden kann man immer darüber! Hören Sie sich, Herr Landeshauptmannstellvertreter, dazu einmal ,die Meinung des Herrn Landeshauptmannes Wagner aus Kärnten und des Landeshauptmannes Kery aus dem Burgenland an. Meine sehr geehrten Herren, da hören Sie, daß da sicher auch eine andere Meinung gerade in dieser Frage gegeben ist. Ich darf hier bewußt wiederholen: Vom Standpunkt der Gemeinden wollen wir heute haben, daß bestimmte Rechte, die wir uns im Laufe der Jahre, speziell beim letzten Verfassungsgesetz im Jahre 1962 zusätzlich erkämpft haben, eben auch in Zukunft gewahrt werden. Denn sonst könnte die Politik nicht mehr ,,näher zum Bürger" durchgeführt werden, wie wir sie uns eben vorstellen. Das vielleicht ganz kurz zu den Ausführungen des Herrn Präsidenten Binder, um hier, glaube ich, nicht in ein Mißverständnis zu münden im Zusammenhang mit der Aussage des Herrn Präsidenten Reiter. Aber nicht nur die Probleme des Finanzausgleiches zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Land und Gemeinden sind entscheidend. Wenn man die Meinung vertritt, daß im gesamten Land ähnliche Voraussetzungen gegeben sein sollen, um die angestrebte Lebensqualität zu schaffen, ist es sicher auch notwendig, daß ein interkommunaler Ausgleich Platz greift, damit eben alle Gemeinden, ob groß, ob klein, die Chance haben, für ihre Bevölkerung eben die gleichen Einrichtungen ins Leben zu rufen. Wenn wir uns in diesem Zusammenhang mit dem Problem der Finanzkraft auseinandersetzen, dann stellen wir fest, daß viele Förderungsmaßnahmen des Landes genauso wie auf Bundesebene auf der Finanzkraft aufgebaut sind. Hier müssen wir uns aber die Frage stellen, welche Arten der Finanzkraft gibt es, denn landläufig könnte sonst der Eindruck entstehen, daß diese Finanzkraft praktisch nach einer Berechnungsmodalität berechnet wird und daraus auch die entsprechenden Konsequenzen, sei es bei legistischen Maßnahmen, sei es dann im Rahmen der Förderung auf Grund dieser legistischen Maßnahmen gezogen werden. Wir unterscheiden hier vier verschiedene Berechnungsarten der Finanzkraft, und zwar wenn Gemeinden Förderungsmittel beanspruchen und wenn Gemeinden zu einer Leistung von Umlagen und Beiträgen verpflichtet sind. Vielleicht zur ersten Art, wenn Förderungsmittel angesprochen werden. Hier ist gerade das auch von Präsident Binder angeführte Gemeindeinvestitionsfondsgesetz ganz interessant, dann das Schul- und Kindergartenfondsgesetz, das gerade auf Grund dieser Regelung die Gemeinden, vor allem die kleineren und mittleren Gemeinden, im Laufe der letzten Jahre in die Lage gesetzt hat, Schulbauten zu errichten, was in Niederösterreich ja in einem entsprechend großen Umfang der Fall war, eben dank der Initiativen unserer Gemeinden, wobei auch die kleineren und mittleren, finanzschwächeren Gemeinden diese Baumaßnahmen durchführen konnten. Eine entsprechende Berechnung der Finanzkraft liegt auch dem Gesetz über die Landesfinanzsonderaktion zugrunde, die heute viele Gemeinden erst in die Lage versetzt, notwendige Investitionen zu tätigen. Eine entsprechende Regelung der Finanzkraft gibt es auch bei den Bedarfszuweisungen (Finanzausgleichsgesetz 1979) und - ich glaube, das ist ganz wichtig zu betonen, denn hier ist aus der Sicht der kleineren und mittleren Gemeinden eine ganz befriedigende Regelung - im Zusammenhang mit der Landesstrukturhilfe. Hier sind nämlich die tatsächlichen Einnahmen zugrunde gelegt, während bei allen anderen Gesetzen ein entsprechend anderer Berechnungsmodus anzuwenden ist, der unserer Meinung nach, wenn man Berechnungsbeispiele mit sogenannten finanzstarken Gemeinden und sogenannten finanzschwachen Gemeinden anstellt, oft ein Ungleichgewicht zu den finanzschwächeren Gemeinden erkennen läßt. Eine entsprechende Berechnungsmodalität wird gerade auch zugrunde gelegt bei der Leistung von Umlagen und Beiträgen. Ich verweise hier auf das Landesumlagegesetz, das Sozialhilfegesetz, das Pflichtschulgesetz, das Krankenanstaltengesetz, um nur auf einige dieser Gesetze zu verweisen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine entsprechende Überlegung, eine entsprechende Beratung, wie man diesen interkommunalen Ausgleich in Zukunft gerechter angehen könnte, ist meiner Meinung nach in Zukunft nicht nur Aufgabe der Gemeindevertreterverbände, des Landes, sondern auch aller interessierten Institutionen. Hier sind sicher Überlegungen anzustellen und ich hoffe, daß gerade diese Frage, die auch hier im Hohen Haus bereits einige Male angeschnitten wurde, in absehbarer Zeit angegangen werden kann, um eine Regelung, die befriedigend ist, zu ermöglichen. Gestatten Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf einige Detailprobleme, die unsere Gemeinden berühren, einzugehen. Wir haben uns im Jahre 1977 durch viele Monate hindurch mit dem niederösterreichischen Kanalgesetz befaßt und gerade in diesem Zusammenhang Überlegungen angestellt, wie eine gerechtere Berechnung der diesbezüglichen Gebühren in die Wirklichkeit umgesetzt werden könnte. Wir haben dann ein Detailproblem zum Teil gelöst, nämlich die Frage der Anschlußgebühren für die Land- und Forstwirtschaft. Es ist aber unbestritten, daß noch einige wichtige Fragen für die Bewohner unserer Gemeinden, aber auch für die Gemeindeverwaltung schon von der Forderung der inneren Gerechtigkeit her noch offen sind und einer entsprechenden Lösung bedürfen. Nicht nur die Frage der finanziellen Absicherung der notwendigen Investitionen für Kanalbauten ist sehr schwierig, weil die Laufzeiten der Darlehen aus dem GIF und Wasserwirtschaftsfonds sicher nicht zu lang, sondern noch immer zu kurz sind, es ist hier auch vom Legistischen her, glaube ich, noch einiges zu lösen, damit der Kanaleinmündungsgebühr echt ein entsprechender Anschlußflächenschlüssel zugrunde gelegt wird, wie es eben heute ist, und in Zukunft eben die anfallenden Abwassermengen zugrunde gelegt werden. Auch die Frage der Berechnung dieser Gebühren für die Land- und Forstwirtschaft ist noch immer nicht befriedigend geregelt. Wenn ich hier die Frage der bebauten Flächen nochmals kurz anschneiden darf, ob eben diese bebauten Flächen angeschlossen sind an die Abwässerbeseitigung oder nicht, so verweise ich auf die Frage der Dachrinnen, ob hier Dachrinnen das Abwasser beseitigen oder ob man eben gezwungen ist, von einer Dachrinneninstallierung Abstand zu nehmen. Hier wird, glaube ich, im Zusammenhang mit der Bauordnung eine entsprechende Anpassung zusätzlich zu erfolgen haben. Auch bei der Berechnung der Kanalanschluß- und Kanalbenützungsgebühren betreffend die Mischwasserkanäle ist die Frage, daß man hier echt unterscheidet zwischen Mischwasserkanal und Fäkalienkanal und das Trennsystem mit überlegt. Grundsätzlich ist zu überlegen, daß heute die Kanalgebühren in keiner Weise kostendeckend sind und die Investitionen immer größeren Umfang erreichen. Auch in dieser Frage sind, glaube ich, Überlegungen anzustellen, desgleichen in der Frage von Sondergebühren, wenn Fleischhauereien, Molkereien, chemische Betriebe - speziell chemische Betriebe - über das übliche Maß hinausgehende Wartungskosten verursachen und heute eine entsprechende Sondergebühr eben nicht vorgeschrieben werden kann. Die Berechnung der Anschlußgebühr ist gerade im Zusammenhang damit, daß hier die Möglichkeit der Benützung eine echte Voraussetzung ist, glaube ich, auch neu zu überlegen. Nachdem in ,dem Gesetz, das hat sich ja auch im Jahre 1977 gezeigt, sehr widerstreitende Interessen inkludiert sind, wäre es vielleicht doch empfehlenswert, daß man die Niederösterreichische Gemeindeverwaltungsschule beauftragt, im Rahmen eines Seminars diese Fragen mit zu überlegen und vielleicht damit zu erreichen, daß befriedigende Ansatzpunkte für eine entsprechende Novellierung dieses Gesetzes erarbeitet werden könnten. Ich wollte nur auf diese Fragen verweisen, damit sie nicht in Vergessenheit gelangen, weil diese Fragen auch in Zukunft gerade unsere Gemeindeverwaltungen entscheidend berühren und weil wir alle, glaube ich, das gemeinsame Interesse haben, daß auch im Rahmen dieses Gesetzes die entsprechende innere Gerechtigkeit zum Tragen kommt. Präsident Binder hat darauf verwiesen, daß unsere Gemeindeverwaltungen immer mehr belastet werden im Zusammenhang mit Erhebungen. Mit Erhebungen des Bundes, der Pensionsversicherungsanstalten. Aber nicht nur diese Erhebungen, die die einzelnen Gemeindebürger berühren, nehmen entsprechend zu, sondern auch die grundsätzlichen statistischen Erhebungen. Diese statistischen Erhebungen werden vom Inhalt her immer umfangreicher, sodaß wir feststellen müssen, daß hiefür sehr oft Bedienstete der Gemeinde für einige Zeit echt abgestellt werden müssen. Das bedeutet, daß diese Bediensteten für die normal anfallenden Arbeiten nicht zur Verfügung stehen und dadurch zusätzliche Kosten für unsere Gemeinden entstehen. Ich glaube, gerade diese Frage, die immer mehr an Bedeutung zunimmt, soll nicht unterschätzt werden und dieser Frage soll daher in nächster Zukunft ein besonderes Augenmerk zugewendet werden. Ich darf in diesem Zusammenhang einen Resolutionsantrag hier unterbreiten mit dem Ersuchen um Ihre Zustimmung (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Romeder zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981, LT-236. Gemäß § 7 Abs. 1 des Bundestatistikgesetzes 1965, BGB1. Nr. 91/ 1965, sind die Gemeinden zur Mitwirkung bei statistischen Erhebungen verpflichtet, wenn das Gesetz oder die Verordnung über diese Erhebung es anordnen. Von dieser Ermächtigung wird in den letzten Jahren immer mehr Gebrauch gemacht und gibt es kaum statistische Erhebungen, bei denen die Gemeinden nicht zur Mitwirkung herangezogen werden. Nach Abs. 7 der zitierten Gesetzesstelle hat der Bund den Gemeinden auf Antrag die ihnen bei der Mitwirkung an statistischen Erhebungen entstehenden Kosten abzufinden. Die Abfindung ist als Bauschbetrag zu gewähren und im Bundesgesetz oder in der Verordnung, mit dem oder mit der eine statistische Erhebung angeordnet wird, nach Maßgabe des Umfanges des Erhebungsbogens und es mit der Erhebung verbundenen Arbeitsaufwandes festzusetzen. Da die Gemeinden aus finanziellen Gründen die Anzahl ihrer Bediensteten so gering wie möglich halten müssen, führen immer häufiger werdende Leistungen bei statistischen Erhebungen des Bundes dazu, daß dafür eigene Hilfskräfte beigestellt werden müssen. Die seitens des Bundes für die Mitwirkung an den statistischen Erhebungen den Gemeinden auf Antrag gewährte Abfindung reicht aber vielfach nicht aus, um die damit im Zusammenhang stehenden Kosten abzudecken. Als besondere Härte muß es dabei angesehen werden, daß der Kostenersatz nur auf Antrag gewährt wird. Diese Regelung stellt nicht nur einen unnötigen Verwaltungsaufwand dar, sondern ist auch deshalb unverständlich, weil die von den Gemeinden bei der Mitwirkung an statistischen Erhebungen erbrachten Leistungen und der dafür zustehende Kostenersatz von der die statistischen Erhebungen durchführenden Stelle (österreichisches Statistisches Zentralamt) objektiv feststellbar sind. Es bedarf daher keines gesonderten Antrages, um etwa die für die Berechnung des Kostenersatzes notwendigen Fakten mitzuteilen. So gesehen, stellt die Verpflichtung zur Antragstellung daher einen sachlich nicht gerechtfertigten Arbeitsaufwand dar. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß 1. die den Gemeinden zuerkannten Pauschbeträge auch die für die Mitwirkung entstehenden Kosten decken, 2. entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes 1965 im Sinne der Antragsbegründung getroffen werden, 3. auch in anderen Bundesgesetzen jene Bestimmungen beseitigt werden, wonach die Gewährung von Zuschüssen oder Kostenersätzen an Gemeinden von der Stellung eines formellen Antrages abhängig ist." Ich darf Sie bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben, wobei ich noch besonders darauf verweisen möchte, daß gerade die Vorschrift der Antragstellung, um eine Vergütung zu bekommen, eine entsprechende Härte ist. Manche kleine Gemeinde hat es dann verabsäumt, in offener Frist diese Anträge zu stellen. Es wäre daher auch im Sinne der erwähnten Verwaltungsvereinfachung, wenn man hier automatisch diese Pauschalbeträge, die sicher angehoben werden müssen, überweist. Es ist Aufgabe des Landes Niederösterreich als Aufsichtsbehörde, in unseren Gemeinden die entsprechenden Gebarungsprüfungen regelmäßig zu tätigen. Ungefähr alle fünf bis sechs Jahre wird diese Gebarungsprüfung durchgeführt. Hier hat sich gerade im Laufe der letzten Zeit bei vielen Gemeinden im Zusammenhang mit dem Bezügegesetz für die Gemeindemandatare herausgestellt, daß bei Baukommissionen, wo häufig dieselben Parteienvertreter, meistens aus der Sicht, wie es ihnen beruflich möglich ist, anwesend sind, diese für ihre zusätzliche Mehrarbeit keine entsprechende Entschädigung erhalten können. Diese Frage hat daher bei vielen Gemeindermandataren, meistens bei denen, die mit besonderem Fleiß ans Werk gehen, und gerade bei denen, auf die sich der Bürgermeister bei der Arbeitseinteilung meistens verlassen kann, eben auch Unmut erzeugt. Ich glaube, wenn man hier arbeitsgerecht sein will, ist in Zukunft auch diese Frage im Rahmen des Bezügegesetzes im Interesse unserer Gemeindemandatare, die echt aus Idealismus für ihre Bevölkerung, für ihre Gemeinden, Entsprechendes leisten, zu lösen. Ich darf mir daher erlauben, auch hiezu einen entsprechenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Romeder zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981, LT-236. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juli 1975, LGB1. 1005-1, über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher, gilt der mit der Ausübung des Mandates und Amtes verbundene Aufwand, mit der den Mitgliedern des Gemeinderates gemäß §§ 6 oder 7 leg. cit. zukommenden Entschädigung als ersetzt. Lediglich Barauslagen, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen, sind nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes gemäß dem VIII. Teil der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 zu ersetzen. Diese Regelung gilt auch für die gemäß § 99 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1976 der Bauverhandlung beizuziehenden Gemeinderäte, was bedeutet, daß auch ihnen keine über das Bezügegesetz hinausgehende Entschädigung gewährt werden kann. Diese Regelung wird allgemein als unbillige Härte aufgefaßt, da es sich bei den an den Bauverhandlungen teilnehmenden Gemeinderäten - vielfach aus beruflichen Gründen - immer um dieselben Personen handelt, die demnach eine größere Belastung durch die Ausübung ihres Mandates zu tragen haben als die übrigen Gemeinderäte, ohne daß ihnen hiefür eine gesonderte Entschädigung zukommt. Die von manchen Gemeinden gehandhabte Übung, diesen Gemeinderäten einen Teil der vereinnahmten Kommissionsgebühren zu überlassen, widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen und führt immer wieder zu Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde. Eine Lösung dieses Problems kann daher nur durch Abänderung des Bezügegesetzes in der Weise erreicht werden, daß Gemeinderatsmitgliedern, die mit ,,besonderen Aufgaben" betraut sind, dafür eine gesonderte Entschädigung zuerkannt wird. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, im Sinne der obigen Ausführungen dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten.'' Darf ich auch hier um Ihre entsprechende Unterstützung bitten. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Wenn ich vom Einsatz unserer Gemeindemandatare gesprochen habe, dann darf ich heute hier nur mit einigen Sätzen etwas kurz wiederholen. Es wäre nach der Kommunalstrukturreform keine befriedigende Verwaltungsaufgabe in den Gemeinden durchführbar, wenn sich nicht gerade unsere Gemeindemandatare im Laufe der letzten Jahre ebenso wie die Gemeindebediensteten entsprechend schulen hätten lassen. Ich darf in diesem Zusammenhang allen Funktionären im Land Niederösterreich für diesen ihren Idealismus, ihren Einsatz, für die Opferung mancher Freizeit herzlichen Dank sagen. Genauso darf ich einen herzlichen Dank sagen für das Engagement unserer Gemeindebediensteten. Wenn man bedenkt, daß sich seit dem Jahre 1973, seit dem Bestehen der Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie, rund 7.000 Personen, seien es Funktionäre, seien es Bedienstete, einer Schulung unterzogen haben, dann sehen wir auf der einen Seite den Bildungswillen unserer Funktionäre und Bediensteten, aber auch die große Leistung dieser Einrichtung der niederösterreichischen Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie. Ich kann nur hoffen, daß auch im Laufe der nächsten Jahre diese intensive Schulungstätigkeit aufrecht erhalten wird, denn eine funktionierende Gemeindeverwaltung bedarf immer eines Wissens auf dem neuesten und letzten Stand. Und dazu soll eben diese Schule das Entsprechende beitragen. Wir freuen uns, daß das Land Niederösterreich im Laufe der letzten Jahre immer wieder, sei es auf legistischer, sei es auf förderungspolitischer Ebene, erkannt hat, daß eine entsprechende Regionalund Strukturpolitik über unsere Gemeinden und in unseren Gemeinden positivst erfolgt und daß jeder landespolitische Einsatz für unsere Gemeinden gezielt am besten auf den einzelnen Gemeindebürger abgestimmt den örtlichen Bedürfnissen entspricht. Und wir sind sehr froh, daß man das nicht nur erkannt hat, sondern daß auch im Budget für das Jahr 1981 die entsprechenden Mittel vorgesehen wurden. Wenn ich heute auf einige förderungspolitische Maßnahmen, aber auch legistische Probleme, die in Zukunft anstehen, verwiesen habe, dann wird es sicher Aufgabe des Hohen Landtages sein, diesen legistischen Maßnahmen und auch den förderungspolitischen Maßnahmen im Interesse der niederösterreichischen Bevölkerung ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. In dem Sinn bitte ich Sie nochmals um die Zustimmung zu den vorgebrachten Resolutionsanträgen, damit die Arbeit unserer Gemeindefunktionäre im Interesse der Bevölkerung unseres Landes, erleichtert wird. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster ist der Abg. Dr. Bauer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde heute einige Male auf die wirtschaftliche Situation in Österreich eingegangen und insbesondere die günstige Entwicklung in Niederösterreich herausgestellt. Wir alle sind froh, daß wir diese günstige Entwicklung verzeichnen können, aber ich möchte hier doch vermerken, daß Niederösterreich ja keine Sonderstellung im Rahmen der Republik Österreich hat, sondern de facto eingebettet ist in diese günstige Entwicklung der Gesamtrepublik und daher muß man, wenn man sagt, daß Niederösterreich eine günstige Entwicklung genommen hat, auch zugeben, daß die politischen Rahmenbedingungen, die hier gestellt sind, einfach richtig sind und daß daher dieses Ergebnis erzielt werden kann. Ich möchte zwei Zahlen zu diesem Thema nennen. In den 50er Jahren war Österreich noch ein Nachzügler unter den Industriestaaten. Wir sind rund 22% unter dem Durchschnitt Westeuropas gelegen, was das Pro-Kopf-Sozialprodukt betrifft, und wir sind heute, 1980, mit 25% über dem Durchschnitt des Pro-Kopf-Einkommens der EG. Das ist ein gigantischer Erfolg, auf den wir alle gemeinsam stolz sein können, weil er ja nicht nur von einer Gruppe erbracht wird, sondern weil das eine gemeinsame Sache ist und weil das Klima, das in Österreich herrscht, vieles dazu beiträgt. Aber lassen Sie mich jetzt, nachdem die Richtigstellung dieser ständigen Differenzierung, im Land gute Entwicklung und der Bund macht schlechte Politik, nun erfolgt ist, einige Anmerkungen zur Raumordnungspolitik machen. Ich habe schon im Vorjahr Gelegenheit gehabt, über die Raumordnung zu sprechen; Ich habe dabei auf die besonderen Entwicklungen in den einzelnen Teilräumen hingewiesen und dabei herausgestellt, daß sich die Disparitäten in Niederösterreich verstärkt haben. Es ist zweifellos so, daß ein Jahr für eine Trendumkehr ein viel zu kurzer Betrachtungszeitraum ist, daß man aber eine Änderung schon erwarten kann. Dennoch muß festgehalten werden, daß sich 1980 diese Entwicklung weiter verstärkt hat und keine Umkehr der negativen Trends eingetreten ist. Es wurden zwar die notwendigen regionalen Pläne Mitte des Jahres verabschiedet, aber ich frage mich manchesmal, mit welcher Konsequenz diese Pläne nun wirklich behaftet sind. Ich werde noch darauf eingehen. Und es wurden auch regionale Maßnahmenkonzepte entwickelt. Allerdings muß man hier festhalten, es gibt ein deutliches Auseinanderklaffen zwischen den Programmen und den dazu gehörigen Maßnahmen, die wir alle gemeinsam je letzten Endes erst in der Realisierung - und darauf kommt es an - zu setzen haben. Nun lassen Sie mich vielleicht eingehen auf die Probleme der Förderungspolitik. Man muß sich, wenn man sich mit Raumordnung beschäftigt, auch die grundsätzliche Frage stellen, ob die Raumordnungspolitik und die Förderungsmaßnahmen überhaupt in der Lage sind, Entwicklungstrends im großen zu verändern. Historisch gesehen möchte ich einmal festhalten, daß es immer wieder große regionale Verschiebungen gegeben hat mit allen bekannten Auswirkungen. Seit den 60er Jahren hat es in Österreich und in Europa an raumordnungspolitischen Aktivitäten auch nicht gefehlt. Dennoch konnten viele negative Entwicklungen nicht verhindert werden. Es kam zur weiteren Zunahme der Verdichtungsräume und zur Entstehung eines ausgeprägten regionalen Gefälles. Die bisherige Regionalpolitik hat also zwar Milderung gebracht, jedoch nicht hemmend oder behebend gewirkt. Diese Feststellung wird auch durch eine Untersuchung in den wichtigsten Industrieländern der OECD abgestützt, wo leicht resignierend festgestellt wird, daß kein Patentrezept in der Regionalpolitik gefunden wurde. Auch in der neuen Publikation der Arbeiterkammer, die sehr gute Beiträge enthält, wurde im letzten Heft unter ,,Wirtschaft und regionalpolitische Beiträge" von den Autoren festgestellt, daß die Regionalpolitik weitgehend versagt hat. Ich zitiere hier einige Feststellungen aus diesen Beiträgen zur Regionalpolitik. Zuerst Dr. Kamiak, der hier feststellt, daß sich der Einsatz der Instrumente zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ländlich peripherer Gebiete als weitgehend wirkungslos erwiesen hat. Dr. Litschauer sieht die regionalen Arbeitsmärkte und die Arbeitskräftemobilität deshalb als nicht entsprechend, weil die entsprechenden Qualifikationsstrukturen und die niedrigen Entlohnungen weiterhin Grund genug sind, abzuwandern oder weiter zu pendeln. In der Untersuchung der Einflußgrößen der Regionalentwicklung Niederösterreichs wird auch fest- gehalten, daß die wirtschaftliche Dynamik allein noch nicht den notwendigen regionalen Ausgleich schaffen kann. Diese Beiträge stellen also alle eine sehr kritische Analyse dar und es ist besonders hervorzuheben, daß sie auch eine Reihe von positiven Vorschlägen für eine alternative Raumordnungspolitik enthalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade diese alternative Raumordnungspolitik brauchen wir. Wir brauchen die absolute Bereitschaft und den Willen, uns gegen diese großen Trends zu stemmen, auch wenn es vorerst so scheint, als könnte man nichts dagegen tun, um eine andere Entwicklung herbeizuführen, weil dies besser den Bedürfnissen der Menschen in Niederösterreich entsprechen würde. Regionalpolitik darf nicht nur eine Frage für die jeweilige Region bleiben, sondern zentrales Anliegen der Gesamtheit des Landes und der Republik. Ich gebe mich aber keinen Illusionen hin und weiß sehr genau, daß es auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen immer schwieriger sein wird, Betriebe in periphere Zonen zu bekommen. Global gesehen, glaube ich, daß in den nächsten zehn Jahren und darüber hinaus sicher die menschliche Arbeitskraft im Oberschuß angeboten wird. Wir alle sehen ja die Entwicklung der Arbeitslosen in den EG-Staaten, es sind 7 Millionen ohne Beschäftigung. Wenn Österreich hier eine Ausnahme bildet, so verdanken wir das eben der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Es werden auch immer neue Anbieter auf die Märkte kommen, immer stärker wird der Wettbewerb werden, nämlich nicht nur bei jenen Produkten, meine sehr verehrten Damen und Herren, die die sogenannten niedrigen Technologien betreffen, sondern auch bei jenen Produkten, die sehr technologieintensiv sind. Und dieses zusätzliche Angebot wird eine stagnierende bis langsam wachsende Nachfrage bewirken. Also einerseits mehr Angebot, andererseits weniger Nachfrage und daher wird sich die Konkurrenz entsprechend verschärfen. Nun lassen Sie mich ausführen, warum die Betriebe immer weniger gewillt sind, in periphere Zonen zu gehen. (Abg. Amon: Transportsteuer!) Nämlich deshalb, weil sie alle Hände voll zu tun haben, sich den Produktionsstrukturen anzupassen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit herzustellen. Dies tun sie meist in ihren angestammten regionalen Gebieten und diese Politik wird ja durch eine sektorale Industriepolitik noch abgestützt. Das heißt, daß es in Zukunft noch mehr Anstrengungen bedarf, um wirklich Investoren für unterentwickelte Gebiete zu finden. Den Ausweg aus dem Dilemma der notwendigen Investitionen in den Zentralräumen und der angestrebten Harmonisierung der Teilräume sehe ich darin, daß es uns gelingt, die nationalen Standorte möglichst homogen zu gestalten. Das heißt, daß zwischen den Regionen annähernd gleiche Bedingungen geschaffen werden, sowohl hinsichtlich der Infrastruktur als auch der Branchenstruktur, denn nur dann ist es gewährleistet, daß selbsttragende Wirtschaftsregionen sich herausbilden. Der Impuls für eine solche regionale Entwicklung muß durch Schaffung von Wachstumskernen erfolgen. Vergleicht man die Ergebnisse der bisherigen Regionalpolitik mit den Zielen, die hier aufgezeigt wurden, so muß man feststellen, daß die bisherigen Förderungsinstrumentarien diese Aufgabe offensichtlich nicht erfüllt haben. Die Ursache des Versagens der Regionalpolitik liegt sicher darin, daß die regionalen Anreizsysteme, wie Kredite, Zinsenzuschüsse, Arbeitsplatzzuschüsse und anderes mehr, eine zu geringe Differenzierung aufweisen und damit kein ausreichender Anreiz geschaffen wurde. Eine Untersuchung aus dem Jahre 1973 gibt einen Anhalt darüber, wie groß die Kapitalersparnis sein muß, um einen echten Anreiz für einen Investor zu bilden. Die Studie kommt dabei zu dem Schluß, daß die Einsparung mindestens 25% sein muß. Wenn man damit vergleicht die niederösterreichischen Förderbedingungen, so muß man feststellen, daß die Förderkonditionen für Gewerbe und Industrie in Niederösterreich bei rund 18 bis 22% liegen und damit knapp den Wert oder fast den Wert erreichen, der von dieser Studie als ausreichender Anreiz ermittelt und als Ergebnis präsentiert wurde. (Abg. Mag. Freibauer: Ein bißchen nachlassen bei den Steuern!) Die Förderkonditionen sind zwar global gesehen an diese Grenze herangebracht worden, allerdings fehlt etwas - das ist der Schönheitsfehler bei den niederösterreichischen Instrumentarien - es wird nämlich eine zu undifferenzierte Förderung gegeben, denn in Wirklichkeit stehen ja die Förderungen im großen und ganzen allen niederösterreichischen Gewerbe- und Industriebetrieben im gleichen Maße zur Verfügung. Die mangelnde Differenzierung der Förderung innerhalb Niederösterreichs trägt also ein hohes Maß an Schuld, daß die regionalen Disparitäten, wie ich schon sagte, sich weiter verschärfen werden. (Abg. Mag. Freibauer: Bei den Steuern haben wir auch keine Differenzierung!) Trotz der geringen Erfolge in der Regionalpolitik in Niederösterreich scheint man keine Änderung ins Auge zu fassen. Besonders deutlich kommt dies im neuen Raumordnungsprogramm zur Förderung von geeigneten Standorten und Betrieben des produzierenden Gewerbes zum Ausdruck. In diesem Entwurf erfolgt in einer Reihe von Förderungsgebieten, und zwar in den Planungsregionen Gmünd, Waidhofen, Hollabrunn, Mistelbach und Zwettl, überhaupt keine Differenzierung der Förderung mehr. Dies ist umso bedauerlicher, meine sehr verehrten Damen und Herren, als in den Regionalplänen, die in Zusammenarbeit mit den Regionalbeiräten erstellt wurden und um die Mitte des Jahres vom Niederösterreichischen Raumordnungsbeirat verabschiedet wurden, deutliche Schwerpunktbildungen erfolgten. So entschied sich zum Beispiel der Raumordnungsbeirat im Bezirk Hollabrunn für eine Mischung zwischen Leitbildvariante und Streuungsvariante. Mistelbach eindeutig für eine Leitbildvariante also eine sehr deutliche Präferenz für die Schaffung regionaler Zentren, die entsprechende Standortvorteile aufweisen. Es wurde richtig erkannt, daß die regionale Abstimmung eine höhere Stabilität bietet und daß eine eigene regionale Dynamik entstehen kann. Es müssen also nach diesen Zielvorstellungen die raumordnungspolitischhen Instrumentarien gebündelt eingesetzt werden. Das haben zumindest die in den regionalen Beiräten Vertretenen so zum Ausdruck gebracht. Aber genau das Gegenteil wurde wieder im Entwuf des Raumordnungsprogrammes vorgeschlagen, nämlich eine völlig undifferenzierte Förderung. Ich komme damit zu der grundsätzlichen Frage, welchen Stellenwert diese regionalen Struktur- und Entwicklungspläne überhaupt haben. Lassen Sie mich einige Anmerkungen dazu machen. Seit 1976 wurde vom zuständigen Referat immer wieder gesagt, daß an der Regionalplanung gearbeitet wird. Erst 1980, also vier Jahre später, wurde der Niederösterreichische Raumordnungsbeirat erstmals über den Stand der Regionalplanung informiert. Vier Jahre wurde also das zuständige Gremium überhaupt nicht mit dieser Frage befaßt. Die Pläne wurden nach der Konstituierung der Regionalbeiräte ausschließlich dezentral erstellt und sind daher auch, abgesehen von der sehr unterschiedlichen Qualität dieser Pläne, im wesentlichen zu einer Auflistung kommunaler Wünsche gekommen. Bevor ich auf die inhaltliche Kritik der dem Raumordnungsbeirat vorgelegten Struktur- und Entwicklungspläne eingehe, möchte ich festhalten, daß es sich bei den vorgelegten Plänen im übrigen nur um einen Neuaufguß der schon im Wahlkampf verwendeten Kurzfassungen handelt und kaum neue Erkenntnisse angeboten wurden. Darüber hinaus ist die Konsistenz der Pläne selbst nicht gegeben, da, wie schon erwähnt, die Wunsch- und Zielvorstellungen der Gemeinden hier zu stark und die örtlichen Interessen zu sehr in den Vordergrund geschoben wurden. Es darf daher nicht verwundern, daß manche Forderungen im Widerspruch zu Planungsüberlegungen des Landes stehen oder aus überregionaler Sicht nur begrenzt vertretbar sind. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der Arbeitsplatzprognose. Es wurde hier schon erwähnt, daß einmal 68.000 Arbeitsplätze genannt wurden, wenn man 40% auspendeln läßt. Dann wurden wieder 33.000 Arbeitsplätze genannt und der zuständige Planungsreferent, Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, nannte 40.000 Arbeitsplätze als erforderlich. Wenn man sich die Mühe macht und die Regionalpläne aufaddiert, kommt man drauf, daß nach den Vorstellungen der Regionen 78.000 Arbeitsplätze zu schaffen sind. Also eine gewaltige Unstimmigkeit zwischen den Aussagen und den Plänen. Ich weiß nicht, ist das hier so geplant, daß man erst die Leute sagen läßt, was ihr Wunsch ist, und dann wird es sich schon irgendwie wieder einrichten, oder ist das auf Planungsfehler zurückzuführen. Das kann ich hier nicht beantworten. Aber eines kann ich doch feststellen, nämlich daß neben dieser sehr unterschiedlichen Prognose auch noch etwas anderes bei den Arbeitsplätzen besonders kritisch angemerkt werden muß. Über die Standortkategorien wird überhaupt keine Aussage getroffen. Das ist eine entscheidende Schwäche dieser Prognosen. Auch gibt es keine Angaben über die qualitative Struktur der erforderlichen Arbeitsplätze. Man hat also nur rein quantitativ Zahlen von Arbeitsplätzen genannt. Ich glaube aber, mindestens ebenso wichtig ist allmählich auch die qualitative Arbeitsplatzfrage. Aber nicht nur bei den Arbeitsplätzen zeigt sich diese Großzügigkeit der Wunschaufnahme, sondern auch bei den Spitalsbetten. Wie wir gehört haben, ist eine Abweichung gegenüber 1973 von 2.000 Betten festzustellen. Die Erklärung, wie immer man sie aufnimmt, daß nun statt Spitalsbetten praktische Ärzte diese Lücke füllen sollen, ist ja in Wahrheit eine - ich gebe zu, eine nicht schlechte -Ausrede. Aber es ist und bleibt eine Ausrede. Denn Tatsache ist, daß man sich einfach geirrt hat, und das sollte man auch zugeben. Auch zu allgemeine Formulierungen, wie Arbeitsplätze sollen geschaffen werden, Wohnungen gebaut, alte Wohnungen saniert werden oder anders mehr, bilden ja keine Basis echter seriöser Maßnahmen in der Raumplanung. Lediglich in einzelnen Regionen und Teilbereichen, wie schon gesagt, wurden auch Maßnahmenkonzepte entwickelt. Ich möchte hier hervorheben den Waldviertel-Plan, der neben einer kritischen Analyse auch Maßnahmen enthält, und möchte auch hinzufügen, daß sehr viele Besprechungen stattgefunden haben, um diesem Gebiet zu helfen. Ich bin sehr froh darüber, daß die Verstaatlichte Industrie über ihre Beteiligung an ELIN Arbeitsplätze im Waldviertel zu schaffen helfen wird; durch den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der Firma MKW, das ist die Nachfolgefirma der Firma Eisert, werden nämlich rund 200 Arbeitsplätze dort entstehen. Das ist ein Beitrag zur Regionalpolitik, auf den ich doch einigermaßen stolz bin, weil es eben trotz der Probleme, die insgesamt bestehen, immer wieder die Möglichkeit und auch die Bereitschaft von uns gibt, daß wir Regionalpolitik ehrlich und echt meinen und durchführen. Darüber hinaus zu den Maßnahmen. Ich bin auch bei den Maßnahmenkonzepten etwas verwirrt geworden, weil ich gedacht habe, wenn ein Maßnahmenkonzept besteht, so müßte das doch einigermaßen halten. Aber auch da wurde ich eines Besseren belehrt. So wurde zum Beispiel das Verkehrskonzept als Maßnahmenkatalog für die Region Hollabrunn erarbeitet und im Beirat mehr oder weniger zur Kenntnis genommen. Es handelt sich hier um eine sehr gute Analyse und auch um ein sehr gutes Konzept. Und als wir dieses Konzept verabschiedet haben, so haben wir doch gedacht, daß das einige Jahre Gültigkeit hat. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganze zwei Tage hat dieses Konzept gehalten. Denn dann wurde vom Institut für Raumordnung bereits ein anderes Konzept vorgestellt, das die Frage der Nebenbahnen zum Beispiel ganz anders einstuft und ganz anders behandelt. Im Verkehrskonzept Hollabrunn haben wir noch davon gesprochen, daß die Bahn wichtiger Verkehrsträger bleiben muß, während beim Institut für Raumplanung bereits zwei Tage später für eine Stilllegung der Nebenbahnen plädiert wurde. Also es müßte doch möglich sein, daß man hier eine bessere Zusammenarbeit zwischen den kompetenten Stellen des Landes und anderen Instituten erreicht. Es genügt nicht, wenn man als erfolgreiche Zwischenbilanz in der Landeskorrespondenz vermeldet, daß sämtliche Regionen und Planungsräume nun Strukturentwicklungspläne hätten, daß Maßnahmenkonzepte vorgestellt wurden, wenn nicht die Verbindlichkeit dieser Planung einmal festgestellt wird. Denn nur wenn die Verbindlichkeit festgestellt ist, kann auch das Ergebnis dieser Planungen einmünden in das Förderungsinstrumentarium des Landes Niederösterreich. Aber gerade dazu scheint das Land Niederösterreich nun nicht bereit zu sein. Sie trennen nämlich sehr genau zwischen der Analyse der Maßnahmen und dann kommt mehr oder weniger ein Förderungsinstrumentarium, das schwer ableitbar von dem ist, was in den Analysen festgehalten ist. Ich führe das darauf zurück, daß von seiten des Landes in den Regionalplänen keine räumliche und sachliche Dringlichkeitsreihung erfolgte und auch das Finanzierungskonzept bisher von seiten des Landes noch nicht vorgelegt wurde. Aber genau diese Dringlichkeit und vor allem die Reihung aus Landessicht wäre für die Förderungspolitik, ich sagte das, die Voraussetzung. Es wurde daher eine Resolution des Verbandes sozialistischer Gemeindevertreter in Niederösterreich gefaßt, die sich ebenfalls mit diesem Problem befaßte. Hier wurde verlangt, die Erarbeitung eines gemeinsamen und koordinierten Ziel- und Maßnahmenkataloges für die niederösterreichischen Regionen sowie Abstimmung der Maßnahmen auf Gemeinde und Bundesebene, die Gewichtung der regionalen unterschiedlichen Probleme und die Aufstellung einer Dringlichkeitsreihung sowie ,konkrete Überlegungen zur Finanzierung der angestrebten Vorhaben für die Lösung der regionalen Probleme. Soweit die Resolution der sozialistischen Gemeindevertreter. Ich sage hier sehr deutlich, wenn wir es ernst meinen, daß die regionalen Unterschiede ausgeglichen werden sollen, die Abwanderung beschränkt und das Pendlerwesen verringert, sowie möglichst gleichwertige wirtschaftliche, kulturelle und soziale Lebensbedingungen in allen Landesteilen erreicht werden sollen, dann muß ein radikaler Bruch mit der bisherigen Raumordnungspolitik erfolgen und müssen klare Prioritäten bei der Planung und bei den Maßnahmen gesetzt werden. Mit Versprechungen allein wird keine Entwicklung eingeleitet. Ich glaube, daß in keine einzige Region in Niederösterreich von den angekündigten 40 Milliarden Schilling, die das Land zur Verfügung stellen wird, nur 1 Million Schilling geflossen ist. Auch wenn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig heuer wieder von 7 Milliarden spricht, so muß man zur Kenntnis nehmen, daß die Differenzierung bei der Österreichischen Volkspartei offensichtlich gewollt ist oder politisch halt verdrängt wird, denn man kann ja nicht diese Milliarden zusammenzählen, die den normalen Aufwand bedeuten, und das als Wirtschaftsförderung hinstellen, sondern nur jenen Teil, der als echte Wirtschaftsförderung angesehen werden kann. Lassen Sie mich abschließend vielleicht zur Regionalpolitik schlechthin sagen, wir haben ja noch Gelegenheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Frage der Industriepolitik, über die Förderungspolitik im Rahmen der Beratungen über das Industrie- und Gewerbeprogramm zu reden. Wir werden auch Gelegenheit haben, über die Prognose bezüglich Spitalsbetten im Rahmen des Gesundheitsplanes reden zu können, ich möchte daher heute nicht darauf eingehen, weil der Entwurf erst zur Begutachtung ausgesandt wurde und wir im nächsten Jahr ja dann noch Gelegenheit haben werden, dazu Stellung zu nehmen. So möchte ich abschließend zu einem anderen Problem, das mir nicht minder wichtig erscheint, Stellung nehmen, nämlich zur Frage der Nahversorgung. Wir haben im Rahmen der Regionalisierung des Niederösterreich-Planes dieses Anliegen sehr deutlich herausgestellt und die Wichtigkeit der Nahversorgung besonders für die benachteiligten Regionen und für jene Regionen, wo die verkehrstechnische Infrastruktur nicht entsprechend ausgeprägt ist, unterstrichen. Betroffen sind nämlich vor allem jene Personengruppen, die nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen, also meist ältere oder sozial schwächere Gruppen. Seit Jahren werden in Niederösterreich immer mehr Kleinbetriebe des Handels und der Nahversorgung geschlossen, sodaß in manchen Gebieten die Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs, vor allem die Lebensmittelversorgung, schon schwierig geworden ist. 268 Orte in Niederösterreich sind überhaupt bereits ohne Einzelhandelsgeschäft. (Abg. Mag. Freibauer: Du muß man den Finanzminister fragen, warum!) Diese Situation wird sich noch weiter verschärfen, da viele Kleinhandelsgeschäfte auslaufende Geschäfte sind, das heißt, daß sie von der nächsten Generation nicht mehr weitergeführt werden. Vor allem in den Bezirken Gänserndorf, Hollabrunn, Gmünd und Zwettl droht die Gefahr einer Verschlechterung der Nahversorgung. Bei der Behandlung dieser Problematik darf aber nicht nur diese Nahversorgung gesehen werden, sondern auch immer mehr der beschäftigungspolitische Effekt. Über die Einschätzung der künftigen Entwicklung des Handels und der Nahversorgung ist eine Untersuchung der ,,Intermanagement-Sozialforschungsgesellschaft" von Ende 1979 interessant. Sie kommt nämlich zu der sehr interessanten Feststellung, daß die Frage der Nahversorgung nicht nur eine Frage der Versorgung ist, sondern ein viel größeres Phänomen davon betroffen ist, weil nämlich damit auch unmittelbar die Frage nach der Lebensqualität an sich gestellt wird. Das heißt, die Arbeitsund Wohnwelt der Bevölkerung wird mit einbezogen in dieses Schema. Denn erst aus dem Manko, das aus dem sozialen Umfeld ableitbar ist, kommen die Klagen über die Unterversorgung. Das ist eine sehr interessante Feststellung, daß man hier soziale Defizite unserer Gesellschaft aufdeckt und nicht so sehr allein die Versorgung mit Gütern zu sehen hat. Auf der anderen Seite darf man auch hier nicht übersehen, daß natürlich das Problem auch eine andere Seite hat, nämlich die Seite des Konsumenten. Und der ist selbst wieder gespalten in seiner Beurteilung. Während er auf der einen Seite sehr genau die Defizite, die er verspürt, zum Ausdruck bringt, ist er auf der anderen Seite natürlich sehr gerne bereit, das hochqualitative Angebot von Zentren in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, daß man nur dann wirklich Chancen hat, die regionale Kaufkraft zu finden, wenn ein einigermaßen gleichwertiges Angebot gegeben werden kann. Und dieses gleichwertige Angebot kann meiner Meinung nach nur durch entsprechende Kooperation erreicht werden. Eine interessante Feststellung in diesem Zusammenhang ist auch, daß die Frage der Versorgung auch sehr stark zwischen den sozialen Gruppen schwankt. So zum Beispiel fühlen sich Landwirte, die eine halbe Stunde etwa Wegzeit haben, als durchaus gut versorgt, während Arbeitnehmergruppen sich bei etwa zehn Minuten Wegzeit schlecht versorgt fühlen. Also auch hier eine sehr deutliche psychologische Komponente. Ich will in diesem kurzen Beitrag nicht auf die Einzelheiten eingehen, aber ich würde anregen, daß sich ein eigener Arbeitsausschuß damit beschäftigen soll, wie man das Problem der Nahversorgung in den peripheren Zonen lösen kann. Ich erwarte mir von diesem Arbeitsausschuß entsprechende Vorschläge für konkrete Maßnahmen, wobei davon ausgegangen werden kann, daß analog zu den Konzentrationsbestrebungen der Zentren regionale oder dezentrale Versorgungszentren geschaffen werden sollen. Ich erlaube mir daher, einen Resolutionsantrag zu stellen (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Dr. Bauer zu Gruppe 0 des ordentlichen Teiles des Voranschlages 1981, LT 236. Seit Jahren werden in Niederösterreich immer mehr Kleinbetriebe des Handels und der Nahversorgung geschlossen, sodaß in manchen Gebieten die Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs, vor allem die Lebensmittelversorgung, schon schwierig geworden ist. 268 niederösterreichische Orte sind bereits ohne Einzelhandelsgeschäfte. Diese Situation wird sich noch weiter verschärfen, da viele Kleinhandelsgeschäfte auslaufende Geschäfte sind, das heißt, daß sie von der nächsten Generation nicht mehr weiter geführt werden. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, einen Arbeitsausschuß zu schaffen, der sich mit dem Problem des Handels und der Nahversorgung befassen und Lösungsvorschläge und konkrete Maßnahmen ausarbeiten soll. Bei der Zusammensetzung dieses Ausschusses mögen die Interessensvertretungen sowie die regionalen Vertreter entsprechend berücksichtigt werden." Ich würde Sie bitten, diesem Antrag beizutreten. In der Niederösterreichischen Wirtschaftskonferenz, die sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt hat, wurde zum Beispiel der Ausbau und die bedarfsgerechte Vergabe der Förderungsmittel als eine der Möglichkeiten angeboten. Wir müssen also auch hier in diesem Bereich abgestufte Zuschüsse leisten, wenn wir verhindern wollen, daß diese negative Entwicklung eine Fortsetzung findet. Und dort, wo es auf Grund des Einzugsbereiches nicht möglich ist, Einzelhändler hinzubringen - es wurden ja hier Untersuchungen angestellt, von Seiten des Landes Niederösterreich wurden sehr unterschiedliche Zahlen genannt, einmal 300 Personen, einmal 600 Personen, ich weiß, daß das natürlich schwankt, aber man sollte sich keiner Illusion auch in diesem Fall hingeben -- sollten mobile Versorgungen aufgebaut werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe hier einen Teilaspekt der Regionalpolitik behandelt und ich hoffe, daß wir mit gemeinsamen Anstrengungen in der Lage sind, die Entwicklung im Einzelhandelsbereich besser zu gestalten und durch entsprechende Zuschüsse und Aktivitäten, wobei wir nicht erwarten können, daß die Betroffenen zu uns kommen, sondern davon ausgehen müssen, daß wir im Sinne einer aktiven Förderungspolitik zu den Einzelhändlern hingehen, die Probleme lösen zu können. Danke. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zu Wort gemeldet ist der Abg. Magister Freibauer. Abg. Mag. FREIBAUER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf dem Gebiete der Raumordnung hat unser Land Vorbildliches geleistet. So leicht kann man es sich allerdings nicht machen wie mein Vorredner, daß man es auf eine Primitivformel bringt und sagt, alles was gut ist, verdanken wir dem Bund, und für die negativen Entwicklungen ist das Land allein verantwortlich. Alle Fachleute, die sich ernsthaft mit den Problemen der Raumordnung und der Regionalplanung befassen, stimmen darin überein, daß unser Land eben Vorbildliches geleistet hat. Es ist unbestritten, daß Niederösterreich erstens die Bedeutung der Raumordnung für die positive Entwicklung des Landes rechtzeitig erkannt hat und dementsprechend auch eine vorausschauende Politik macht, daß Niederösterreich zweitens die Methoden der Raumordnungspolitik richtigerweise immer den Erfordernissen der Entwicklung angepaßt hat und daß Niederösterreich drittens im Kreis der österreichischen Bundesländer und darüber hinaus führend und wegweisend tätig ist. Die Grundlage (der Raumordnungspolitik ist die Zusammenarbeit. Durch die Zusammenarbeit der Gemeinden und Regionen mit dem Land, durch die Zusammenarbeit der Länder untereinander und der Länder mit dem Bund sollen gute und gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen Niederösterreichs erreicht werden. Eine gute und zukunftsweisende Raumordnungspolitik erfordert die Zusammenarbeit der Planer mit den Menschen in den Gemeinden und Planungsregionen. Unsere Partei hat allen Niederösterreichern, und daher auch der SPÖ, einen Vorschlag gemacht, den sie noch überlegen sollten. In unserem Leitbild 80 haben wir alle Niederösterreicher eingeladen, mit uns in der Regionalpolitik neue wirksame Formen der demokratischen Mitbestimmung auszubauen. Die Raumordnungspolitik und die Regionalpolitik in Niederösterreich sollen ein Bahnbrecher neuer wirksamer Formen, gemeinsamer demokratischer Mitbestimmung sein. Die unmittelbaren Interessen der Menschen und ihre Probleme sollen Kernpunkt der Maßnahmen in allen Sachbereichen sein. Die besonderen Probleme der einzelnen Gemeinden, Planungsräume und Planungsregionen sollen in noch wesentlich verstärktem Maße Richtlinie für unsere Niederösterreichpolitik sein. Raumordnungspolitik und Regionalplanung sind ihrer Natur nach Koordination und Kooperation und alle Hindernisse und Hemmnisse für die Zusammenarbeit sind wegzuräumen. Wir haben doch eine gemeinsame Basis für unsere Zusammenarbeit. Trotz aller Kritik bleibt bei gutem Willen die Übereinstimmung in den Zielen unserer Niederösterreichpolitik. Ausgehend vom gegenwärtigen Entwicklungsstand und ausgehend von den Problemen der einzelnen Regionen soll die angestrebte Entwicklung umfassend festgelegt werden und die dazu notwendigen Maßnahmen angeführt werden. Durch die regionalen Entwicklungsprogramme müssen die Raumordnungsprogramme für die Sachbereiche ergänzt werden, insgesamt immer mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den einzelnen Regionen Niederösterreichs. Im Hauptziel stimmen wir in beiden Parteien überein. Raumordnung strebt die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes an. Ein zweites und drittes Ziel sind genauso bedeutend, nämlich die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft und der Ausgleich zwischen den unterschiedlichen schicksalshaften Lebensbedingungen in den Regionen als soziale Verpflichtung, als soziale Verpflichtung des Landes. Raumordnung ist ein Anliegen der gesamten Bevölkerung ohne Unterschied der Parteienzugehörigkeit. Eine rote oder eine schwarze Raumordnungspolitik kann keine Ideallösung sein. Nur eine gemeinsame Niederösterreichpolitik kann eine gute Raumordnungspolitik sein. (Beifall bei der ÖVP.) Weniger Gewicht also auf parteipolitisches Profilieren zu legen, wäre notwendig, wenn wir Zusammenarbeit ernst nehmen, Zusammenarbeit für alle Niederösterreicher. Eine zukunftsweisende Raumordnungspolitik verlangt eine offene und ehrliche Zusammenarbeit. Daß das alles möglich ist, beweisen die Gespräche zum Beispiel zwischen Landeshauptmannstellvertreter Ludwig und Landesrat Dr. Brezovszky. Die schwierigen Fragen der enormen Kostenexplosion auf dem Spitalsektor sollen durch Erstellung eines neuen Gesundheitsraumordnungsprogrammes gemeinsam gelöst werden. Gleichzeitig werden über 40 neue praktische Ärzte eine Planstelle in Niederösterreich erhalten zur besseren ärztlichen Versorgung in unseren Gemeinden, vor allem im ländlichen Raum. Selbstverständlich gibt es auch Beispiele dafür, wie es nicht sein soll. Am 13. Mai 1980 hat der regionale Planungsbeirat in der Region Hollabrunn das Verkehrskonzept beraten. Zur gleichen Zeit hat ein verkehrspolitischer Arbeitskreis getagt, ebenfalls über Fragen des Verkehrs in der Region Hollabrunn, als Parallel- oder als Gegenveranstaltung unter dem Vorsitz von SPÖ-Nationalrat Pfeiffer. Da kann man sich mit Recht fragen, ist dieses Nebeneinander oder Gegeneinander notwendig oder ist es nützlich für die Bevölkerung? Ich glaube dagegen, daß wir miteinander erfolgreicher sein könnten, erfolgreich für Niederösterreich und für die Menschen in diesem Land. Die ÖVP hat am Parteitag in Hollabrunn alle Niederösterreicher zur Zusammenarbeit eingeladen unter dem Motto ,,Gemeinsam bauen wir eine menschliche Zukunft". Diese Einladung gilt auch für die SPÖ in Niederösterreich. Die Zusammenarbeit in der Raumordnungspolitik gibt uns auch die Chance, den Bund stärker einzubinden. Und das ist notwendig, wenn wir nicht Nachteile gegenüber anderen Bundesländern erleiden wollen. Die regionalen Unterschiede in den Lebensbedingungen der Bevölkerung sollen ausgeglichen werden. Dazu brauchen wir eine Koordination mit dem Bund und auch Hilfestellungen des Bundes. Trotz vieler Anstrengungen gibt es ja immer noch Problemgebiete. Das Volkseinkommen je Einwohner liegt in den Grenzregionen des Waldviertels und Weinviertels und auch in anderen Problemgebieten weit unter dem österreichischen Durchschnitt. Die zentralen Orte in den Grenzlandregionen sind zum Teil ungenügend ausgestattet, die Wohnbevölkerung nimmt stark ab, die Nahversorgung ist oftmals gefährdet, die öffentlichen Verkehrsverhältnisse sollten verbessert werden, es gibt mehr Arbeitskräfte als Arbeitsplätze. Für neue Betriebe ist das ein wichtiges, positives Argument, für die Betroffenen leider nicht. Es gibt auch ungenützte und nicht ausreichend genutzte Produktionsfaktoren und diese sollen aktiviert werden. Der Bevölkerung in den Grenzgebieten und Problemgebieten sollen ausgewogene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, die denen der übrigen Gebiete in Österreich annähernd gleichwertig sind. Deshalb soll eine entsprechende Siedlungsdichte erhalten bleiben und angestrebt werden. Ein echter Ausgleich der Nachteile der Niederösterreicher in Grenzbezirken und Problemregionen ist anzustreben. Das muß für alle Abgeordneten dieses Hauses ein sozialer Auftrag sein. Das neue Raumordnungsprogramm für gewerbliche und industrielle Arbeitsplätze, das jetzt in Begutachtung ist, soll auch als notwendige Anpassung an diese Erfordernisse der Regionalplanung verstanden werden und dieser Aufgabe gerecht werden. Die Schwerpunkte der Förderung werden daher bei den bestehenden Betrieben und bei der Neuansiedlung von Klein- und Mittelbetrieben in Gebieten mit Arbeitsplatzproblemen liegen. Einen besonderen Schwerpunkt des Programmes stellt die Sicherung der Arbeitsplätze in traditionellen Industrieräumen dar, die nun zu Problemgebieten geworden sind oder werden könnten auf Grund ungünstiger Branchenstruktur, auf Grund von Absatzschwierigkeiten und anderen Sorgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Anwalt unserer Anliegen ist das Land. Das Land vertritt die Interessen der Gemeinden und der Regionen beim Bund. Unsere Regionalplanung hat daher auch zu Recht den Charakter einer Anwaltsplanung. Das Land plant, wie Sie alle wissen, auch als Anwalt der Gemeinden und Regionen das mit, was wir vom Bund erwarten. Die erste Stufe der Regionalplanung in Niederösterreich war die Erstellung der Problemkataloge und die Erarbeitung der Zielvorstellungen für die einzelnen Regionen. Und das einvernehmlich in den regionalen Planungsbeiräten, wo die Gemeindevertreter, die Vertreter der Kammern und der Gewerkschaft die Mandatare und die Beamten die Grundlage für den nächsten wichtigen Schritt gelegt haben. Der zweite Schritt ist nun in Durchführung, das ist die Erstellung der Maßnahmenkataloge mit Dringlichkeitsstufen innerhalb der einzelnen Regionen des Landes und auf Landesebene. Die Auswahl der Prioritäten in den einzelnen Regionen soll dabei gemeinsam mit den Betroffenen erfolgen und das kann nur in gemeinsamer demokratischer Mitbestimmung zufriedenstellend geschehen. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat bereits angekündigt, daß ab 1981 diese Prioritäten in sachlichen Beratungen mit den Betroffenen ermittelt werden sollen. Das sind also unsere Vorstellungen von wirksamer, demokratischer Mitbestimmung, mit dem Ziel einer möglichst großen Übereinstimmung zwischen den betroffenen Gruppen, zwischen den Partnern in der Raumordnungsund Regionalpolitik. Die Politik im Land muß dann auf diese Prioritäten der Regionen ausgerichtet werden. Und schließlich sollen dann als dritter Schritt für alle Regionen Verträge mit dem Bund gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes ausgearbeitet, dem Bund zu Verhandlungen vorgelegt und in absehbarer Zeit auch abgeschlossen werden. Wo das nicht möglich ist, muß das Land Niederösterreich als Anwalt der Menschen in diesem Land, als Anwalt der Gemeinden und Regionen, beim Bund immer wieder ständig urgieren. Diese Aufgabe als Anwalt ist durchaus in Einklang mit der Bundesverfassung und schließlich ist die Forderung ein Auftrag von der Bevölkerung an die Abgeordneten dieses Hauses und an die Regierung unseres Landes. Nur eine kontinuierliche Entwicklung der Raumordnung, so wie wir sie führen, sichert Erfolge für die Bevölkerung unseres Landes. Eine Verbesserung der Lebensbedingungen in allen Regionen und ein sozial gerechter Ausgleich der schicksalhaften Standortnachteile, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft und eine bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes. Im Gegensatz zur kontinuierlichen Raumordnungspolitik des Landes Niederösterreich steht die Sprunghaftigkeit der SPÖ-Regierung. Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat der regionalpolitische Wanderzirkus des Herrn Bundeskanzlers schon eine andauernde sinnvolle Entwicklung in allen Regionen eingeleitet? Wenn der Zirkus kommt, steigen Illusionen auf wie Seifenblasen, (Abg. Stangl: Das kannst Du in der Schule sagen!) die bald darnach zerplatzen, so wie Seifenblasen. So gibt der Herr Bundeskanzler, und das merken Sie sich, laut Kurier vom 21. Oktober 1980 zu, daß das Projekt Feriendörfer für das Waldviertel gestorben ist. Das brauchst Du gar nicht abstreiten, der Herr Bundeskanzler sagt, das Projekt Feriendörfer für das Waldviertel sei nicht mehr aktuell und werde auch nicht mehr weiterverfolgt. Das war eine Seifenblase für das Waldviertel. Raumordnung ist für Niederösterreich ein Schwerpunkt der Arbeit, aber eine kontinuierliche Raumordnung. Niederösterreich hat dabei schon beachtliche Erfolge erzielt und diese Arbeit, die kontinuierliche Raumordnungspolitik, soll fortgesetzt werden, gemeinsam als Niederösterreichpolitik. Wir wollen eine kontinuierliche Weiterentwicklung und verläßliche Leitlinien für die zukünftige Entwicklung. Keine Utopien, keine Seifenblasen, sondern realistische Pläne. Wir wollen eine gute Zusammenarbeit zwischen den Planern und den Vertretern der Bevölkerung, der Gemeinden und der Regionen. Wir wollen daher, daß durch echte demokratische Mitbestimmung der Betroffenen die Prioritäten in den einzelnen Regionen gesetzt werden. Und wir wollen, daß das Land als Anwalt der Menschen, Gemeinden und Regionen untere Interessen beim Bund vertritt und auch Verträge gemäß Art. 15a über die Zusammenarbeit abschließt, auf die man sich dann verlassen kann. Wir wollen die Niederösterreichpolitik und diese soll Vorrang 'haben vor der Parteipolitik. Es geht uns um gleiche, gerechte Chancen aller Landesbürger in den Gemeinden und Regionen unserer Heimat Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zum Worte gemeldet ist der Herr Landesrat Höger. Landesrat HÖGER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Wenn hier bei der Diskussion über die Gruppe 0 die Gemeindepolitik so breiten Raum einnimmt, so glaube ich nicht, daß das ein Lamentieren oder ein Jammern ist, sondern ich meine, das ist wirklich eine Diskussion, die getragen ist von der großen Sorge um die Situation in unseren Gemeinden. Es ist angebracht, hier doch ein paar grundsätzliche Bemerkungen über den Stellenwert der Gemeindepolitik zu machen. Meine Damen und Herren, so richtig bewußt ist mir das geworden, als vor einigen Wochen anläßlich der Geburt meiner Tochter ein Säuglingswäschepaket ins Haus kam, auch die Aufklärung hinsichtlich der Mutterberatung, und als einige Tage darauf mein erster offizieller Akt als Landesrat die Eröffnung einer Bestattungshalle war. (Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Und wenn wir sagen, daß sich hier wirklich von der Geburt bis zum Tod die Gemeindepolitik als Wegbegleiter der Menschen darstellt, dann meine ich, liegt zwischen diesen beiden Ereignissen eine ganze Menge von konkreten Maßnahmen und politischen Handlungen, die in sehr hohem Maße das Leben der Menschen beeinflussen. Das zieht sich über die Kindergärten und über die Schulen bis zur Arbeitsplatzsicherung und wenn die Freizeiträume heute einen so hohen Stellenwert einnehmen, daß die Bewältigung der Freizeiträume ein wesentlicher Bestandteil der Gemeindepolitik wurde, ob es sich hier um kulturelle Belange handelt, um Sportanlagen oder um Veranstaltungshallen oder ob es sich um die Förderung des Vereinslebens handelt, dann meine ich schon, daß wir übereinstimmend feststellen können, daß der Stellenwert der Gemeindepolitik vielfach in der Öffentlichkeit gar nicht richtig erkannt und gewürdigt wird. Wenn der Lebensraum des Menschen so beeinflußt wird und es damit von der Politik in den Gemeinden abhängt, ob es glückliche Familien gibt in einer gesunden Umwelt, die sich zu zufriedenen Staatsbürgern entwickeln können, dann können wir doch feststellen, daß die Gemeindepolitik eine staatspolitische Aufgabe in höchstem Maße erfüllt. Und ich glaube, daß auch das Demokratieverständnis von dieser Gemeindepolitik beeinflußt wird, weil das tägliche Demokratieerlebnis gerade in dieser innigen Kontaktnahme der Mandatare und der Bevölkerung gegeben ist. Und wenn heute hier gesagt wurde, daß gerade dieses Demokratieverständnis ausartet zu einer Art Staatsverdrossenheit und Parteienverdrossenheit, so möchte ich das auch ins richtige Licht rücken. Es ist doch in Wirklichkeit so, daß wir in Österreich noch sehr hohe Wahlbeteiligungen haben und daß die Diskussion in der Öffentlichkeit geführt wird und das Interesse der Menschen vorhanden ist. Ich habe fast den Verdacht, daß hier überwiegend gerade jene staats- und demokratieverdrossen sind, die geglaubt haben, die Demokratie in diesem Staate gepachtet zu haben. Und ich meine, daß allein der Umstand, daß es halt jeder Partei so geht, wie es auf Bundesebene war, da13 man eben lange Zeit regiert und daß dann halt eine andere Partei von den Menschen bevorzugt wird, jenen noch lange kein Recht gibt, die dieser Partei nahestehen, in so hohem Maße von der Demokratieverdrossenheit zu sprechen. (Abg. Fidesser: Damals mußte man auch noch nicht so demokratieverdrossen sein! Abg. Stangl: Aber bitte!) Denn ich kann mich nicht erinnern, daß in der Zeit, als die Sozialdemokraten in der Minderheit und in Opposition waren, dieser Gedanke auch nur in der Diskussion aufgekommen ist. Herr Abg. Fidesser, ich glaube schon, daß es in sehr hohem Maße darauf ankommt, daß man eben leichter zur Demokratie stehen kann, wenn man an den Schalthebeln sitzt. Daß die Sozialisten zur Demokratie auch gestanden sind in den schwierigsten Zeiten, wo sie ausgeschlossen waren von den Entscheidungsprozessen, ich glaube, das haben sie täglich und immer wieder bewiesen, das wollen wir festhalten. (Beifall bei der SPÖ.) Neben dieser staatspolitischen Aufgabe kommt aber der Gemeindepolitik, und das ist auch ein Teil der staatspolitischen Aufgabe, in sehr hohem Maße die wirtschaftspolitische Aufgabe zu. Es ist schon gesagt worden, daß rund 5 Milliarden Schilling von den Gemeinden investiert werden. 5 Milliarden Schilling, die über die Bauwirtschaft, über das Gewerbe auch indirekt der Arbeitsplatzsicherung zukommen. Und ich meine doch, daß wir gerade deshalb so aufpassen müssen, daß die Finanzkraft in den Gemeinden bestehen bleibt, damit es hier keine Einbrüche gibt. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang ein paar Worte zur Problematik des GIF. Ich glaube, es ist doch für uns alle längst zum Grundsatz geworden, daß der Gemeindeinvestitionsfonds ein wesentliches Finanzierungsinstrument ist. Niemand stellt mehr diesen Gemeindeinvestitionsfonds in seiner Konstruktion in Abrede. Trotzdem ist dieser Fonds in Schwierigkeiten gekommen. Zuerst einmal ganz kurz seine Bedeutung. Aus den Mitteln des Gemeindeinvestitionsfonds haben in Österreich seit 1971 448 Gemeinden und 17 Gemeindeverbände Mittel bewilligt bekommen, das waren 3.674 Darlehen mit einer Summe von 2.849,681.000 Schilling. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum Bauvorhaben von 10.778,439.000 Schilling gefördert und das hat 2.849,681.000 Schilling an Zinsenzuschüssen und eben diesen Finanzierungszuschüssen erfordert. Ich glaube, daß es gerade im Bereich der Wasserwirtschaft gar nicht möglich gewesen wäre, der Aufgabenstellung ohne dem GIF nachzukommen. Und jetzt hat sich folgende Situation ergeben, ganz einfach aus dem Zinsniveau heraus. Ich habe darauf schon aufmerksam gemacht und möchte das einmal auch hier im Hohen Haus feststellen. Für den Zinsendienst des GIF stehen zur Verfügung 30% von 590,805.000 Schilling, das sind also jene Beträge, die von den Ertragsanteilen abgezweigt werden. Ein Landeszuschuß von 22 Millionen Schilling kommt hinzu. Insgesamt stehen 199,240.000 Schilling zur Verfügung. Und nun ist es so, daß sich wegen der vorgenommenen Erhöhung der Darlehenszinsen auf 10,75% ein Bedarf von 193,860.000 Schilling ergibt. Berücksichtigt man nun, daß für Förderungen im Jahre 1981 auf Grund von früheren Zusagen 168,794.000 Schilling aufzunehmen sind und hiefür 18,060.000 Schilling an Zinsen anfallen, ergibt sich ohne eine weitere Vergabesitzung ein Defizit von 12,680.000 Schilling. Will man die Tätigkeit des Gemeindeinvestitionsfonds nun weiterführen und kommt es zur Vergabe der beantragten 250 Millionen Schilling und man will dieses Darlehen aufnehmen, dann erfordert das einen Betrag von ca. 17 Millionen Schilling. Das ergibt bei der Gesamtrechnung einen zusätzlichen Bedarf von 29,680.000 Schilling. Selbst wenn man hier sehr vorsichtig rechnet und die Erwartungen mit einbezieht, die von der Verbindungsstelle ausgewiesen werden, bleibt noch echt ein Finanzloch von 20 Millionen Schilling, weil unter all diesen Aspekten, die ich genannt habe, 42 Millionen Schilling zur Bedeckung des Zinsendienstes bereitgestellt werden müssen. Meine Damen und Herren, ich bin sehr optimistisch. Ich habe den Herrn Landesfinanzreferenten bereits darüber informiert und wir haben auch schon zwei Gespräche über diese Probleme geführt. Ich habe eine grundsätzliche Zusage, daß wir im Laufe des Jahres über diese zusätzliche Finanzierung reden können. Nun meine ich doch nicht, Herr Landesfinanzreferent, daß unter ,,reden" verstanden wird, daß ich etwas verlange und es dann nicht bekomme, sondern Sie haben mir auch geschrieben, daß Ihnen die grundsätzliche Problematik dieses Bereiches bekannt ist. Ich bin optimistisch, daß es hier sicherlich im Wege eines Nachtragsvoranschlages zur Ausfinanzierung dieses wichtigen Instrumentes kommen wird, weil ich glaube, daß beide Fraktionen hier den Stellenwert den GIF erkennen und grundsätzlich zu ihm stehen. Und so komme ich schon zum Hauptproblem unserer Gemeinden, zur finanziellen Lage. Ich habe Ihnen hier, glaube ich, eine sehr qualifizierte Unterlage vorlegen können und ich möchte mich wirklich bedanken bei allen, die bei der Vorbereitung und Erstellung dieser Unterlage mitgearbeitet haben. Sie ist wirklich ein geeignetes Instrument, die Situation der Gemeinden darzustellen. Ich möchte mich hier vielleicht darauf beschränken, ganz kurz einige Grundsätze herauszuarbeiten. Wir haben das noch erweitert auf eine Gegenüberstellung von zehn Jahren. Das grundsätzliche Problem der Gemeinden ist nämlich, daß die Einnahmenentwicklung bei weitem nicht Schritt halten kann mit der Verschuldung und mit dem Schuldendienst. Und hier ein paar Ziffern. 1969 war das Gesamtsteueraufkommen der Gemeinden 1.937,636.140 Schilling, 1979 5.677,906.110 Schilling. Eine durchschnittliche Steigerung um 11,44% und - eine Steigerung von 1969 bis 1979 um 193,0370. Beim Schuldendienst der Gemeinden gibt es eine überproportionale Steigerung. Der Schuldendienst ist nämlich im gleichen Zeitraum dieser zehn Jahre um 426,74%, also um mehr als das Doppelte als die Einnahmen, gestiegen. Der Schuldendienst der Gemeinden hat sich entwickelt von 277,664.200 Schilling im Jahre 1969 auf 1.462,561.130 Schilling. Ich glaube, hier sieht man schon diese riesige Schere, die sich auftut und die eines der Hauptprobleme unserer Gemeinden darstellt. Weil so viele notwendige Vorhaben und dieser Nachholbedarf gegeben war, waren die Gemeinden eben gezwungen, auf die Kreditmärkte auszuweichen. Und so hatten wir haIt Ende 1979 einen Schuldenstand von 13.781,O10.060 Schilling. Die durchschnittliche Steigerungsrate beim Schuldenstand war 20,18% und die Steigerung von 1970 bis 1979 betrug 410%. Im übrigen verweise ich auf diese statistischen Unterlagen im Bericht über die finanzielle Lage der Gemeinden. Und nun glaube ich, daß alle Diskussionsbeiträge heute, die sich ja vorwiegend mit diesem Problem befaßt haben, von beiden Seiten sicherlich vorwiegend durch die Sorge um das Weiterbestehen der Finanzkraft der Gemeinden getragen waren. Wir sollten das aber möglichst freihalten von dem HickHack, ob hier das Land oder der Bund etwas schuldig ist, wer also hier vordringlich einspringen soll. Ich glaube, wir müssen hier eine Lösung finden, die unter möglichst optimaler Zusammenarbeit zwischen Bund und Land und der Ausschöpfung aller Möglichkeiten und Mittel dazu führt, daß wir eine überschaubare Finanzierungsmöglichkeit für unsere Gemeinden finden. Ich muß aber sagen, auch im eigenen Bereich müssen die Gemeinden halt ein bisse1 schauen auf ihre Gebührenhaushalte. Das gehört auch einmal offen ausgesprochen. Wenn hier ausgewiesen wird, daß in Summe ca. 710,379.079 Schilling Abgänge in den Gebührenhaushalten vorhanden sind, dann meine ich, sollten wir auch bei dieser wichtigen Frage doch einmal dazu finden, die Diskussion über die Gebührenhaushalte aus dem Parteienstreit in den Gemeinden möglichst herauszuhalten und grundsätzlich ein Bekenntnis zur Gebührenwahrheit ablegen. Ich weiß schon, sicherlich wird das nicht hundertprozentig möglich sein, es gibt halt auch projektbezogene Schwierigkeiten, die gebietsweise auftreten können, speziell im Bereich der Entsorgung und bei den Kanalprojekten, wo sicherlich oft Gebühren entstehen, die unzumutbar sind. Aber das ist nicht die Regel. In der Regel muß es möglich sein, hier die Gebührenwahrheit zu finden. Außerdem kann man ja in diesem Bereich auch auf die soziale Lage des Einzelnen Bedacht nehmen. Es ist ohne weiteres denkbar, daß man bei den Gebühren Rücksicht nimmt zum Beispiel auf die Ausgleichszulagenbezieher. Ich glaube auch nicht, daß der abgestufte Bevölkerungsschlüssel der Stein der Weisen wäre, denn erstens einmal ist es doch so, daß dieser Finanzausgleich, von 1979 bis 1984 festgelegt, für die meisten Gemeinden auch die Kalkulationsgrundlage für die Zukunft war. Die Aufgabenstellung der Zentralorte ist sicherlich auch in diesem Hause unbestritten und ich möchte darauf hinweisen, selbst wenn dieser Schlüssel geändert würde, würde sich dann trotzdem das nicht allein zugunsten der kleinen Gemeinden zu Buche schlagen. Denn es geht ja 'dann vielfach wieder um höhere Leistungen in Richtung Landesumlage, Sozialhilfeumlage und NÖKAS. Auch diesen kleineren Gemeinden geht davon wieder etwas verloren, in all jenen Bereichen, wo eben die Ertragsanteile Basis sind für die Abgaben. Ich glaube also, daß das große Problem nicht die Umschichtung innerhalb der Gemeinden ist. Wenn wir nämlich feststellen, daß in Summe die Gemeinden zu wenig Mittel haben, würde eine Veränderung des Schlüssels allein sicherlich in Summe die finanzielle Lage der Gemeinden nicht in jenem Maße bereinigen, wie sich das manche vorstellen. Wir sollten uns also für die Zukunft ein Modell überlegen, das wirklich geeignet erscheint, den Gemeinden zu helfen. Ich möchte es mir nicht leicht machen und ich weiß schon, daß das Problem der Landesumlage schon oftmals diskutiert wurde und daß es hier auch notwendig sein wird, mit dem Bund zu reden, weil es hier bereits Gespräche und auch Zusagen gegeben hat. Es gibt ja einige Resolutionsanträge heute in dieser Richtung und ich glaube nicht, daß uns eine Welt trennt bei der Erledigung dieser Resolutionsanträge. Aber ein Grundsatz muß feststehen, daß eine der wesentlichsten Finanzierungshilfen für die Gemeinden die Landesumlage ist. Deshalb ist anzustreben, daß diese Landesumlage entfällt und den Gemeinden in Zukunft zugute kommt. Außerdem glaube ich, daß wir schon begonnen haben mit dem Instrumentarium der Strukturhilfe auch auf diese differenzierten Möglichkeiten der Gemeinden einzugehen. Wenn wir errechnen, daß es möglich wäre, mit einem Betrag von etwa 250 Millionen Schilling alle Gemeinden, die unter einer bestimmten Kopfquote liegen, an diese durchschnittliche Kopfquote heranzuführen, dann glaube ich, wäre das ein Weg, wie wir auf Landesebene eben den ärmeren und ärmsten Gemeinden sinnvoll helfen könnten. Auch jetzt ist es schon so, daß 80 Millionen Schilling für diese Strukturhilfe aufgewendet werden, damit sind wir aber nur in der Lage, rund 30% des Differenzbetrages auf die durchschnittliche Kopfquote aufzustocken. Ich meine, hier ist eine volle Anhebung anzustreben. Wenn wir in Zukunft vielleicht das Modell so gestalten, daß sich die Finanzen zwischen Bund, Land und Gemeinden nicht in ein ständiges Geben und Nehmen aufteilen, sondern daß ein überschaubares Modell entsteht, in dem all diese Gedanken mit der Landesumlage und der vollen Strukturhilfe mit einfließen, es dafür vielleicht weniger Gnadenakte gibt, wo wir Gemeinden aus Budgetmitteln außerordentliche Zuwendungen geben, dann glaube ich, ist es auch sinnvoll, wenn die Gemeinden im Sinne eines Ordnungsgedankens wissen, woran sie sind, welche Einnahmen sie zu erwarten haben, auf welche Einnahmen sie zugeordnet zu Projekten ein Recht haben. Ich glaube, dann wird es uns sicherlich gelingen, die finanzielle Lage der Gemeinden in Zukunft wesentlich günstiger zu gestalten. Wenn wir all das Gesagte ernst meinen und wenn wir meinen, daß diese Gemeindepolitik eben jenen Stellenwert genießt den wir alle zum Ausdruck gebracht haben, dann möchte ich schon sagen, daß es sich lohnt, über so ein Modell nachzudenken. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig. Landeshauptmannstellvertreter GRÜNZWEIG: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Das Budget 1981 liegt dem Hohen Haus heute vor, es wurde vom Finanzreferenten umfangreich einbegleitet und es ist die vornehmste Pflicht der Abgeordneten des Landtages, darüber zu beraten und die Beschlußfassung vorzunehmen. Die Regierungsmitglieder sind eigentlich in erster Linie dazu verhalten, zu ihren Kapiteln Stellung zu nehmen. ich darf daher um Verständnis bitten, wenn ich für meine Person ganz kurz zu zwei Wortmeldungen von Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei einige Anmerkungen mache. Ich glaube schon, daß am 22. Jänner Gelegenheit sein wird, zu den Grundsätzen der niederösterreichischen Landespolitik in Zukunft einige Feststellungen zu treffen. Wie gesagt, zwei Wortmeldungen haben mich veranlaßt, einiges hinzuzufügen. Herr Dr. Bernau hat sich mit der Problematik des Forderungsprogrammes der Bundesländer befaßt und auch über Fragen des Föderalismus geredet. Ich meine, daß das schon ein so wichtiges Problem unserer gesamten Bundesstaatlichkeit ist, daß es immer wieder sehr ernst zu behandeln ist. Oberhaupt heuer ist ja diese Föderalismusdebatte aufs Neue aufgeflammt, vor allen Dingen auch durch die Tatsache, da6 wir 60 Jahre Bundesverfassung gefeiert haben und aus diesem Grunde eben die ganzen Fragen unseres staatlichen Zusammenlebens neuerlich diskutieren, wenngleich damit nicht der Beginn dieser Föderalismusdebatte gesetzt wurde, das geht mehrere Jahre zurück. (Abg. Dr. Bernau: Drei Jahre!) Nun, Föderalismus ist ja kein verfassungsgesetzlicher Terminus und daher ist es auch nicht angebracht, den Begriff mit der Bundesstaatlichkeit gleichzusetzen, Föderalismus ist gleich Verhältnis Bund - Bundesländer, sondern die Föderalismusdiskussion schließt ja darüber hinaus auch alle unterhalb der Landesebene stehenden Einheiten mit ein, also auch die Bezirke - der Bezirk ist zumindest eine Verwaltungseinheit - und die Gemeinden (Abg. Dr. Bernau: Die in der Verfassung vorgesehenen Gebietskörperschaften!) Jetzt scheiden sich eben die Geister. Herr Dr. Bernau urgiert das Forderungsprogramm der Bundesländer. Ich darf für meine Person in Anspruch nehmen, daß ich selbst in den Bereichen, wo ich die Zuständigkeit habe, hier als Verhandlungspartner tätig war. Es ist klar, daß hier die Bundesländer gemeinsam auftreten, um die Wünsche und Forderungen, die festgelegt wurden, auch zu vertreten. Um das geht es mir nicht. Mir geht es um ein politisches Problem, das in Niederösterreich in den letzten Jahren doch eine große Rolle gespielt hat, nämlich um unser Verhältnis zum Bund. Und hier dürfen wir mit Befriedigung feststellen, daß Niederösterreich darangeht, dieses Verhältnis einer Überprüfung zu unterziehen. In der Vergangenheit hatten wir nämlich hier eher ein gestörtes Verhältnis, das durch Aggressionen gekennzeichnet war und das uns vor allen Dingen auch den Vorwurf eingetragen hat, uns an die Spitze einer sogenannten Länderfront gegen den Bund, gegen die Bundesregierung, zu stellen. Daher begrüßen wir sehr diese beginnende Normalisierung, wenn es dabei bleibt, vor allen Dingen diese Versachlichung des Gespräches. Das hat auch schon etliche Erfolge gebracht, ich darf doch erinnern an das Forderungsprogramm für das Waldviertel, an diese große Regionalkonferenz in Ternitz. Meine Damen und Herren, das ist ein Weg, wie wir die Probleme unseres Bundeslandes gemeinsam mit dem Bund positiv lösen können. Ich bin auch überzeugt, daß das angestrebte übereinkommen nach Art. 15 a der Bundesverfassung, der Katalog wird ja nunmehr erstellt, sicherlich eine ganze Reihe von Problemen bringen wird, die einer positiven Lösung zugeführt werden, im Interesse des Bundeslandes Niederösterreich. Ich glaube, da werden Sie uns auf Ihrer Seite haben, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, aber nicht in der Form, daß wir dieser Länderfront beitreten, wie das schon von einigen Zeitungen zum Ausdruck gebracht worden ist, und jetzt auch mit Ihnen gegen den Bund vorgehen sondern in der Form, daß wir mit dem Bund ins Gespräch kommen und als Niederösterreicher gemeinsam auftreten. Aber bitte, es geht mir auch darum, diese Interessen glaubhaft zu vertreten. Die Art, wie sich das abzeichnet, halte ich nicht für sehr zielführend, nämlich daß wir in alles und jedes Problem, sei es noch so eine Kleinigkeit, den Bund miteinbeziehen und sagen, der Bund muß da, muß dort helfen und das soll er auch machen, sondern auch immer den richtigen Adressaten finden. Herr Präsident Reiter will in seinem Antrag zu Gruppe 0 die Frage der Zweitwohnungsbesitzer, die sicher sehr prekär ist und für die Gemeinden ungeheure Schwierigkeiten bringt, sie hat viele Aspekte, etwa so lösen, daß die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Finanzen aufgefordert wird, die nach dem Volkszählungsgesetz 1980 zu zählenden mehreren ordentlichen Wohnsitze auch in der Finanzausgleichsgesetzgebung bei Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben entsprechend zu berücksichtigen. Herr Präsident, da ist der Bund nicht der alleinige Adressat. Es sind ja bei den Finanzausgleichsverhandlungen auch die Gemeinden und die anderen Bundesländer Partner und die müssen wir auch gewinnen dafür. Ich kann nicht nur den Bund anschreiben, er muß das machen, sondern da müssen wir wohl oder übel mit dem Städtebund, mit dem Gemeindebund - da hast Du angeblich eine bestimmte Funktion - und auch mit den anderen Bundesländern reden und erst wenn hier eine gemeinsame Meinung erzielt wird, dann wird auch der Bund als Partner sicher mitreden. Aber der Bund wird ganz alleine angeführt. Mir geht es dabei darum, meine Damen und Herren, daß wir hier zu einer glaubhaften Vertretung der Interessen kommen, uns nicht verzetteln in tausend Forderungen, in tausend Wünsche mit der Gießkanne, indem wir alles dem Bund unterbreiten, sondern die Forderungen, die das Land wirklich berechtigt erhebt, gemeinsam gezielt und sehr konkret vertreten. Nur dann werden wir nämlich ernst genommen, nur dann werden wir Erfolg haben. Um das geht es mir in erster Linie. Zum zweiten Problem, Demokratisierung der Bezirksverwaltung, nur ganz kurz; es wurde ja von einer ganzen Reihe von Rednern heute behandelt, ich möchte es nur streifen. Dazu gibt es keine Bemerkung, hat es zunächst geheißen von verschiedenen Seiten, und dann ist doch gesagt worden, daß die Demokratisierung der Bezirksverwaltung eine ganze Reihe von Nachteilen bringen würde, unter anderem eine empfindliche Einschränkung der Gemeindeautonomie. Ich glaube, das ist ein wenig zu vordergründig, denn die Diskussion ist schon weiter fortgeschritten. Es gibt eine ganze Reihe von alternativen Vorschlägen, Du hast selbst einen am Schluß gemacht. Daß man also jetzt einfach sagt, das werden wir vom Standpunkt der Gemeinden einfach ablehnen, weil es eine Beschneidung der Gemeindeautonomie mit sich bringen wird, halte ich, wie gesagt, für nicht zutreffend. Denn es geht ja der Bogen der Diskussion von der Wahl des Bezirkshauptmannes bis zur Wahl eines Bezirkstages oder einfach bis zur Installierung - wiederum am Beginn dieses Bogens - eines Bezirksparlaments oder eine Bezirksbürgermeisterkonferenz oder einer Konferenz der Gemeinderäte. Alle diese Dinge sind in Diskussion. Ich begrüße es daher wirklich, daß heute konkret ein Vorschlag gemacht wurde, der für zielführend gehalten wird. Es ist besser, als wenn man sagt, man redet überhaupt nicht über ein solches Problem. Daher kann ich mir vorstellen, daß hier zumindest eine Diskussionsgrundlage vorhanden ist. Ich für meine Person halte die Demokratie für unteilbar und glaube daher, daß man auch auf Bezirksebene Mittel und Wege finden muß, um eine stärkere Demokratisierung Platz greifen zu lassen, ohne daß man die berechtigten Interessen der Gemeinde dabei schmälert. Und nun komme ich zu einem Punkt, der Wortmeldung des Herrn Kollegen Zimper. Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, ich habe sehr große Bedenken, daß es sich bei diesem viel gepriesenem neuen Klima um nicht mehr als um ein Lippenbekenntnis handelt, denn wenn die Wortmeldung des Herrn Kollegen Zimper der Auftakt für dieses neue Klima war, so ist das nicht vielversprechend. Mag sein, daß das mit Ihnen abgesprochen worden ist, dann bin ich überhaupt pessimistisch. Wenn es nicht abgesprochen wurde, hat er Ihnen einen sehr schlechten Dienst erwiesen, damit das klar ist. Ich möchte davon nicht reden, daß der Abg. Zimper eine Zeitung zitiert, und zwar in der Form, daß er eine presserechtliche Erwiderung als Beweis einer Auffassung anführt. Na bitte, unernster geht es wohl nicht mehr. Wenn eine Zeitung gezwungen wird, eine Feststellung zu drucken, und man das dann als Beweis der Meinung dieser Zeitung anführt, können Sie sich selber ein Urteil darüber bilden, wie ernst man das nehmen darf. Oder wenn man Über die Zustände in sozialistischen Bundesländern spricht - sie wurden dann auch genannt, diese Bundesländer und die Zustände -, würde ich glauben, kehren wir vor unserer eigenen Tür. Die Kärntner SPÖ hat sicher ihre eigenen Sorgen und Probleme und die Wiener SPÖ auch. Wie ist es in den anderen Bundesländern? Es fällt uns gar nicht ein, über Zustände in ÖVP-dominierten Bundesländern zu sprechen. Ich glaube, das ist zumindestens, milde gesagt, eine Taktlosigkeit gegenüber unseren Bundesländerkollegen jeder Couleur. Damit das auch vorweggenommen ist. (Abg. Anzenberger: Der Vergleich betraf die Finanzkontrollausschüsse!) Ich möchte die Frage des Finanzkontrollausschusses heute gar nicht erläutern hier, meine Damen und Herren. (Ruf bei der ÖVP: Warum denn nicht?) Das ist auch eine politische Frage. Wir haben auch eine Geschichte des Finanzkontrollausschusses und es war eben so, daß die Sozialisten diesen Finanzkontrollausschuß schon einmal besetzt gehabt haben. Man hat ihn ihnen ohne Grund weggenommen seinerzeit und daher werden Sie verstehen, daß wir gerade in dieser Frage ungeheuer sensibel sind, ohne, wie gesagt, dieses Problem in seiner ganzen Breite zu erläutern. Meine Damen und Herren, wir werden sicher über diese Fragen noch sehr ausführlich reden. Worum geht es mir heute? Um die Frage der Feststellung unseres Verhältnisses zum Bund und zweitens, damit das auch ganz klar ist, um die Frage der Personalpolitik. Denn das ist doch die Hypothek, die wir auf unserem Verhältnis in der Landespolitik haben, und zwar die schwerste, die die Beziehung zwischen den beiden Parteien echt belastet. Wir haben im Verlaufe der letzten Jahrzehnte, möchte ich sagen, eigentlich fast über alle konkreten materiellen Probleme in irgendeiner Weise ein Gespräch geführt, das dort und da nicht ganz, aber doch weitgehend zu Bereinigungen geführt hat. Wir haben nie Übereinstimmung in personalpolitischen Fragen gefunden. ich könnte wiederum über die historische Entwicklung reden, daß es bis 1953 gegangen ist, daß man bis dahin die personalpolitischen Probleme im Land durchaus im Einvernehmen lösen konnte. Der Name Müllner muß eben auch jetzt fallen, auch wenn es weh tut und wenn es ein alter Hut ist, ich weiß das schon, aber von da an (Abg. Zimper: Der Vergleich mit Müllner, ist der nicht taktlos?) setzt eben diese Entwicklung ein. Die Tradition eines Müllner wurde, auch wenn alle anderen Dinge, um die es gegangen ist, ausgeklammert sind, in diesem Bereich fortgesetzt. Bei aller Distanzierung von Müllner, die Methoden die Müllner eingeführt hat, haben Sie weiter in diesem Haus angewendet. Das hat Dr. Prader gemacht und das hat letztlich ein Landeshauptmannstellvertreter Ludwig dirigiert und ein Maurer exekutiert. Ich muß Ihnen das mit dieser Härte sagen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege, da liegen Sie falsch!) Wenn Sie in dieser Form hier agieren, meine Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei, Herr Abg. Zimper, (Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen) wenn Sie also mit aller Deutlichkeit feststellen, daß alles in Ordnung ist, was auf personalpolitischem Gebiet in diesem Land geschieht und geschehen ist, dann muß ich Ihnen mit eben derselben Deutlichkeit sagen, daß nichts in Ordnung ist, von unserem Standpunkt aus. (Spontaner lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Denn diese 30 Jahre ÖAAB-Personalpolitik haben zu einer fast totalen Eliminierung aller Andersdenkenden im Landesdienst geführt. Das muß man doch klar festhalten. Und nun hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig am 8. November, am Parteitag in Hollabrunn, ein neues Klima eingeläutet, möchte ich fast sagen. Er hat es ja mit sehr großem Pomp getan und vor einer sehr großen Öffentlichkeit. Ja, das ist das gute Recht einer Partei und das hat mich auch sehr beeindruckt, daß das in dieser Form geschehen ist. Da war von der offenen Politik und der toleranten Personalpolitik die Rede. Sie können mir glauben, ich habe das sehr aufmerksam verfolgt und ich habe nicht nur einmal gesagt, liebe Freunde, eine Hand, die sich einem darbietet, die schlägt man nicht aus. (Abg. Präs. Reiter: Mit Deiner Formulierung machst Du es!) Entschuldigung, darüber muß man reden. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege, haben Sie in den letzten zehn Jahren in der Personalpolitik einmal mit mir geredet?) Gut, Herr Landeshauptmannstellvertreter, das kann ich Ihnen ganz klar sagen. Der Herr Landeshauptmann war Personalreferent und jeder zweite Satz bei einem Gespräch war, die Personalvertretung ist dagegen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das bin ich nicht, bitte!) Entschuldigung, aber Sie sind der Obmann des ÖAAB gewesen, der die Personalvertretung dominiert. Ich freue mich, daß Sie sich distanzieren, das wird das Gespräch sicher leichter machen. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Das wird das Gespräch sicher erleichtern. Und ich darf heute schon mit der gebotenen Deutlichkeit sagen, weil das Personalproblem in der Gruppe 0 zur Sprache gekommen ist, das wird sicher der Prüfstein für ,die Ernsthaftigkeit sein. Das muß ich hier feststellen. Der Abg. Zimper war zunächst etwas irritiert, weil wir ja vereinbart haben, wir bleiben im Gespräch und reden nichts darüber in der Öffentlichkeit. Dann hat er die ganze Latte hier vorgelegt. Ich sage es Ihnen, Sie machen es uns so schwer. Das kann ich auch, an die Öffentlichkeit gehen mit Parteienverhandlungen, innerhalb der Partei, das ist gar kein Problem. Aber entweder macht man etwas aus, dann soll es dabei bleiben. Na schön, ist gut. (Abg. Zimper: Es gibt einen Parteitagsbeschluß der ÖVP, den ich da exekutiert habe, Herr Landeshauptmannstellvertreter!) Wir glauben, daß es durchaus möglich ist, dem Antrag zuzustimmen, weil das ein Bestandteil dieser Verhandlungen werden kann, aber das muß ja erst wieder ausgetragen werden in dem Kreis, der dafür von den beiden Parteien bestimmt worden ist. Die Sozialistische Partei hat hier eine ganze Reihe von Vorstellungen, wir haben sie j a konkret vorgelegt. Ich möchte sie aus dem Grund gar nicht hier zur Kenntnis bringen, weil es eben in dem Kreis zunächst besprochen worden ist. Ich darf nur darauf hinweisen, daß wir hier doch einige Vorstellungen haben, um die Objektivierung, die hier angestrebt wurde, diese Transparenz, auch wirksam werden zu lassen. Und da muß man gewisse Mechanismen noch einschalten, damit das auch funktioniert, denn sonst steht es auf dem Papier und das ganze ändert sich überhaupt nicht. Ich glaube, das wollen wir nach dem, was ich höre, alle miteinander nicht, meine Damen und Herren. Es geht uns hier wirklich darum, daß das Berufsverbot, das im Land Niederösterreich für Sozialisten und für Andersdenkende heute besteht, beseitigt wird und daß Schluß ist mit einem sehr dunklen Kapitel der niederösterreichischen Landespolitik. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Anzenberger: Wie schaut es bei der Eisenbahn aus?) Am Zug ist jetzt die Österreichische Volkspartei. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Ing. Kellner. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde während der bisherigen Debatte eine Reihe von Anträgen gestellt. Zum Antrag Nummer vier des Kollegen Deusch, der sich mit der Ausschreibung von Dienstposten im Bundesland Niederösterreich beschäftigt, haben wir einen Kompromißvorschlag eingebracht. Wir waren der Auffassung, daß der Satz betreffend freiwerdende Arbeitsplätze im Bereich der Landesverwaltung durch den Zusatz ,,nach Maßgabe der Möglichkeiten" erweitert werden sollte. Man ist nicht darauf eingegangen, wir sind daher nicht in der Lage, den Antrag des Abg. Deusch zu unterstützen. Der Kollege Zimper hat einen Antrag eingebracht, ich meine den Antrag Nummer eins, den ich im Namen des Kollegen Zimper erweitern möchte. Der bisherige Antrag lautet: „Die Landesregierung wird ersucht, für die Aufnahme von Bediensteten in den Landesdienst einen Katalog von Kriterien zu erstellen, die für die vorgesehene Verwendung der Bewerber um Aufnahme in den Landesdienst objektiv erforderlich sein sollen." Und jetzt die Erweiterung: ,,Frei werdende Arbeitsplätze im Bereich der Landesverwaltung sind nach Maßgabe der Möglichkeiten in geeigneter Form bekanntzugeben und öffentlich auszuschreiben". Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden es sehr schwer haben, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, daß die Österreichische Volkspartei sich gegen die Ausschreibung von Arbeitsplätzen sperrt. Wir wollten durch diese Einfügung nur für den Fall der Fälle verhindern, daß die Verwaltung in Schwierigkeiten kommt. über diesen erweiterten Antrag bitte soll abgestimmt werden. Der Kollege Dr. Bauer hat in der Gruppe 0 einen Antrag gestellt, der sich mit der Nahversorgung beschäftigt. Ich darf festhalten, daß wir der Auffassung waren, daß die Nahversorgung nicht unbedingt in der Gruppe 0 zu behandeln sei. Es soll keine Streitfrage sein, daher hat der Kollege Trabitsch, der einen ähnlichen Antrag vorbereitet hatte, gebeten, gemeinsam mit dem Kollegen Bauer antragstellend aufzuscheinen. Ich darf daher hier bekanntgeben, daß zwischen den beiden Fraktionen vereinbart wurde, daß der Antrag Nummer zwölf Antrag der Abgeordneten Dr. Bauer und Trabitsch lauten soll. Das zu den Anträgen. Und, Herr Landeshauptmannstellvertreter, meine Kollegen haben mich beauftragt, hier sehr klar und deutlich eines festzuhalten: Wir befinden uns hier im Niederösterreichischen Landtag, es ist das Haus der Abgeordneten. Wir sind der Auffassung, daß es einem Regierungsmitglied nicht zusteht, Abgeordnete zu qualifizieren. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Stangl: Bei der ersten Rede von Pröll habt Ihr Euch nicht aufgeregt!) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Abg. Lechner. Abg. LECHNER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, es gibt jetzt keine weiteren Qualifikationen. Ich möchte nur zum Antrag zwei des Abg. Zimper kurz Stellung nehmen und dazu ausführen, daß der Abg. Binder bei der Behandlung des Landespersonalvertretungsgesetzes vor längerer Zeit beantragt hat, ein Personalvertretungsgesetz für die Gemeindebediensteten der Hoheitsverwaltung, nur für die es ja möglich, gleichzeitig einzubringen. Herr Abg. Zimper, zu Ihrer Erinnerung: Damals hat die Österreichische Volkspartei dies abgelehnt, obwohl wir der Ansicht waren, daß die Gemeindebediensteten weitgehendst die gleichen Bedürfnisse haben wie die Landesbediensteten. Das sei nur kurz festgestellt. Wir stimmen Ihrem Antrag zu, ich möchte aber gleich dazusagen, daß die betreffende Regierungsvorlage bereits fertig ist, was Sie möglicherweise nicht wissen konnten. Es hätte sich Ihr Antrag also erübrigt, wir stimmen ihm aber trotzdem zu, wie ich überhaupt erklären darf, daß wir allen Anträgen der Österreichischen Volkspartei die Zustimmung geben. Allerdings möchte ich doch zu dem Antrag sechs, Präsident Reiter, einige Ausführungen machen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, daß der Bund zuletzt im Abgabenänderungsgesetz hinsichtlich der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, und zwar der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer und der Lohnsteuer, einseitige Veränderungen der im Finanzausgleichsgesetz 1979 paktierten Verteilung vorgenommen hat. Na ja, Herr Präsident Reiter, wir sollten uns schon auch mit dem Finanzausgleichgesetz ein bißchen beschäftigen. Da steht zum Beispiel im § 5, ich zitiere wörtlich: ,,Der Bund hat mit den am Finanzausgleich beteiligten Gebietskörperschaften vor der Inangriffnahme steuerpolitischer Maßnahmen, die für die Gebietskörperschaften mit einem Ausfall an Steuern, an deren Ertrag sie beteiligt sind, verknüpft sein können, Verhandlungen zu führen. Das gleiche gilt für Mehrbelastungen, die als Folge von Maßnahmen des Bundes beim Zweckaufwand der Gebietskörperschaften zu erwarten sind". Herr Präsident Reiter, ich möchte hier gleich sagen, das, was Sie hier beantragt haben, darf in einer Hinsicht keine Einbahn sein. Wenn nämlich der Bund - und Sie berufen sich ja auf dieses Gesetz - zum Beispiel die von vielen geforderte Einkommensteuersenkung durchführt, müßte er dies auch vorher mit den Gebietskörperschaften besprechen. Ich sage aber jetzt dazu, das heißt, daß dann auch eine gewisse Mitverantwortung der Gebietskörperschaften zum Tragen kommen muß. Auf der einen Seite nämlich, Herr Präsident Reiter, beklagt sich Ihr Parteikollege, der Landesfinanzreferent, sehr bitter, wenn die Einnahmen des Bundes an das Land nicht fließen, andererseits werfen Sie dem Bund immer wieder die hohe Budgetverschuldung vor, fordern immer wieder die Steuersenkung. Der Landesfinanzreferent kritisiert die Mindereinnahmen, ob zu Recht oder Unrecht, wollen wir nicht sagen. Das heißt aber, wenn Sie schon die Forderung nach Steuersenkung erheben, Herr Landesfinanzreferent, dann müssen Sie eigentlich auch in Ihrem Budget entsprechende Budgetreserven für diese zu erwartende Steuersenkung vorsehen, da die Konsequenzen ja nicht nur der Bund zu tragen hat, sondern auch die Länder. Da wird es vielleicht manchen Damen und Herren vielleicht zu Bewußtsein kommen, daß das Fordern von Steuersenkungen mitunter auch verbunden ist mit Opfern des Landes und der Gemeinden. Sie hätten eigentlich schon in diesem Budget auf Grund Ihrer Forderungen gewisse Reserven anzulegen gehabt, wenn es sich um Steuersenkungen handelt. Daher müßte man sagen, das vermissen wir, Herr Landesfinanzreferent. Wir stimmen aber trotzdem, Herr Präsident Reiter, in der Erkenntnis, daß es auch unangenehme Folgen haben kann für uns, diesem Antrag zu. Zuletzt möchte ich zum Antrag Zimper bzw. Antrag Deusch noch ein paar Worte sagen, meine Damen und Herren. Der Antrag Deusch war sehr klar in drei Zeilen, klarer kann man einen Antrag nicht formulieren. Nämlich: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, alle frei werdenden Arbeitsplätze im Bereich der Landesverwaltung in geeigneter Form bekanntzugeben und öffentlich auszuschreiben". Nun, der Herr Kollege Kellner hat nun den Antrag Zimper, offensichtlich hat er ihm selber nicht so ganz gepaßt, einer gewissen Erweiterung unterzogen, nämlich in der Form, daß man jetzt zusätzlich sagt ,,nach Maßgabe der Möglichkeiten". Meine Damen und Herren, ich muß schon sagen, ,,Maßgabe der Möglichkeiten" heißt wenn ich will. Wenn ich will, dann gibt es diese Möglichkeiten, und wenn ich den guten Willen - den haben Sie bisher nicht bewiesen - nicht habe, dann haben wir keine Möglichkeit. Man kann uns doch nicht einreden, daß die Ausschreibung eines Postens nicht möglich ist, weil man morgen schon einen Ersatz haben muß. Ich habe eine sehr hohe Meinung von der Beamtenschaft, zu Unrecht nennen wir sie manchmal ,,Bürokratie". Aber das können Sie uns nicht beibringen, daß die Ausschreibung eines erledigten Postens morgen erfolgen muß. Daher lassen wir das ,,nach Maßgabe der Möglichkeiten" weg. Für uns gibt es nur eines, entweder stimmen Sie dem Antrag zu, daß man die Posten ausschreibt, mit aller Konsequenz, so wie Herr Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig dargelegt hat, oder für uns sind das Dinge, die wir so auffassen könnten, als ob man wieder dasselbe tun möchte unter dem Mäntelchen ,,es heißt zwar nach Maßgabe, aber die Möglichkeit war eben nicht da". Möglichkeiten hat es nicht gegeben, daher können wir auch die Ausschreibung verhindern. Wir verlangen, wenn Sie eine Regelung haben wollen, eine ehrliche. Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, Sie haben, so nehmen wir fast an, auch am Landesparteitag ehrlich geredet. Dann kann ich nur sagen, hoffentlich ein Mann - ein Wort. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung und 12 Resolutionsanträge. Ich lasse zuerst über die Gruppe selbst und dann über die 12 Resolutionsanträge abstimmen. Ich bitte den Berichterstatter, den Antrag zur Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil, zu stellen. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, mit Einnahmen im ordentlichen Teil des Voranschlages von 382,252.000 Schilling und Ausgaben von 2.777,022.000 Schilling und Ausgaben im außerordentlichen Teil von 22,902.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche, die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Abstimmung über die Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil, in Erfordernis und Bedeckung): Einstimmig angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung der Resolutionsanträge. Der Resolutionsantrag Nr. 1 des Abg. Zimper wird erweitert durch die Wortmeldung des Abg. Ing. Kellner, betrifft die Aufnahme in den Landesdienst. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 2 des Abg. Zimper, betrifft das Personalvertretungsrecht der Niederösterreichischen Gemeindebediensteten. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 3 des Abg. Zimper, betrifft die Katalogisierung aller Bundesverfassungsgesetze. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 4 des Abg. Deusch, betrifft Bekanntgabe frei werdender Arbeitsplätze im Bereich der Landesverwaltung. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Mit Mehrheit abgelehnt. Resolutionsantrag 5 des Abg. Dr. Bernau, betrifft Arbeitsmarktförderungsgesetz. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 6 des Abg. Reiter, betrifft die Bestimmungen des Finanzverfassungsgesetzes 1948 über den Finanzausgleich. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 7 des Abg. Reiter, betreffend die Landesumlage. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 8 des Abg. Reiter, betrifft die Problematik der Zweitwohnbesitzer. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 9 des Abg. Reiter, betrifft die Dienstfreistellung von Bundesbeamten und Bediensteten in der Privatwirtschaft. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 10 des Abg. Romeder, Mitwirkung bei statistischen Erhebungen. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 11 des Abg. Romeder, betrifft Mitglieder des Gemeinderates und Ortsvorsteher bzw. Abänderung des Bezügegesetzes. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Resolutionsantrag 12 der Abg. Dr. Bauer und Trabitsch, betrifft die Nahversorgung, Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes. (Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Reischer, zu Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Teil, zu berichten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, beinhaltet ordentliche Ausgaben in der Höhe von 88,560.000 Schilling und Einnahmen von 18,786.000 Schilling. In diese Gruppe fallen Einnahmen und Ausgaben für Feuerwehrwesen, Katastrophenhilfsdienst und Landesverteidigung. Der prozentuelle Anteil dieser Gruppe am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 0,48%. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte zur Gruppe 1. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Haufek. Abg. HAUFEK: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Gruppe 1 nimmt das Niederösterreichische Feuerwehrwesen einen besonderen Stellenwert ein. Wenn wir uns die Einsatzstatistik der niederösterreichischen Feuerwehren für 1979 ansehen, dann können wir feststellen, daß von den insgesamt 23.704 Einsätzen ,,nur", unter Anführungszeichen, 2.930, das sind etwa 12,4%, zur Brandbekämpfung notwendig waren. Der Schaden, der durch diese Brände angerichtet wurde, betrug aber 234,561.000 Schilling. Es wurde damit zwar der Schaden des Jahres 1978, das mit nahezu 500 Millionen Schilling ein Katastrophenjahr gewesen ist, sehr wesentlich unterboten, es ist aber dennoch erschreckend, daß bei etwa gleichbleibenden Schadensfällen zwischen 1970 und 1979 die Schadenssumme von 85 auf 234 Millionen Schilling stieg und die Großsschadensfälle sogar von 13 auf 43 Millionen Schilling. Das ist bezeichnend und betrüblich, da Niederösterreich damit in der Österreich-Bilanz nahezu ein Drittel der Schadenssumme verzeichnen muß. Wenn aus vielen Entstehungsbränden keine Großbrände geworden sind, dann lag das hauptsächlich an der geschulten und leistungsfähigen Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren. Und es verpflichtet uns bei immer mehr steigenden Betriebs- und Anlagenwerten sowohl im privaten als auch im gewerblichen und im industriellen Bereich im Interesse unserer Volkswirtschaft und damit auch natürlich im Interesse unserer Arbeitsplätze einfach dazu, dem vorbeugenden Brandschutz ein ganz besonderes Augenmerk zuzuwenden, aber auch den Feuerwehren bei der kommenden Änderung der Bauordnung eine sinnvolle Einschaltung zu ermöglichen. Der Landesfeuerwehrverband hat der Ausbildung der Feuerwehrmänner durch die Lehrgänge Feuerpolizei, feuerpolizeiliche Beschau sowie vorbeugenden Brandschutz auch bereits in vollem Umfang Rechnung getragen. Aber nicht nur beim Löschen, sondern auch, wie die Einsatzstatistik beweist, vor allem beim Helfen und Bergen stellen die Feuerwehrmänner ihre Einsatzbereitschaft immer unter Beweis. 142.931 Männer standen im Einsatz, 364.777 Einsatzstunden wurden geleistet, 306.779 Kilometer gefahren, in Fahrzeugen mit Ausrüstung - das ist jetzt sehr wesentlich -, die zum großen Teil von den Feuerwehren selbst 'durch die Vielzahl ihrer Aktivitäten mitfinanziert wurden. Ich habe schon im Vorjahr versucht, darauf aufmerksam zu machen, daß ein allzu engherziges Einkommensdenken bestimmter Bevölkerungsgruppen einfach nichts und auch niemandem etwas in diesem Lande bringen kann, weil wir einfach im Interesse der Sicherheit unserer Menschen, unserer Bevölkerung, die Initiativen und die Bereitschaft unserer Feuerwehren, an der Finanzierung der Ausrüstung und der notwendigen Geräte mitzuwirken, brauchen. So haben auch 1980 die Feuerwehren nahezu denselben Betrag aufgebracht wie die Gemeinden, nämlich 74 im Vergleich zu 81 Millionen Schilling. Im Vorjahr aber waren es 110 zu 117 Millionen Schilling. Und sicherlich hat in diesem Bereich bereits die Beachtung der Dienstanweisung des Landesfeuerwehrrates, aber auch die Ungewißheit der steuerlichen Behandlung der Feuerwehrveranstaltungen ihren Niederschlag gefunden. In der Dienstanweisung des Landesfeuerwehrrates vom 31. März 1980 wurde in Vereinbarung mit den zuständigen Fachgruppen der Gast-, Schank- und Beherbergungsbetriebe die Durchführung der verschiedenen Veranstaltungen im zeitlichen Rahmen sehr stark eingeschränkt und damit versucht, einen Konsens herzustellen mit den Interessen des Gast- und Schankgewerbes, wobei es trotzdem auch weiterhin Unzufriedenheit gegeben hat, die - ich möchte das nur beispielhaft erwähnen - sogar darin gipfelte, daß die Landesfeuerwehrschule Tulln wegen des dortigen Kantinenbetriebes zur Anzeige gebracht wurde. Und hier, werte Damen und Herren, gerade in diesem so engherzigen Einkommensdenken, ich wiederhole es nochmals, ist die Ursache zu finden, daß im Juli 1980 die bis dahin vorhandene stillschweigende Tolerierung der Finanzbehörde den Feuerwehren gegenüber aufhörte und das Finanzamt für Körperschaften daranging, bei Iden Feuerwehren Erhebungen einzuleiten, die die Frage der Vollbesteuerung von Veranstaltungen als Betriebe gewerblicher Art zum Inhalt hatte. Und weil es immer wieder in diesem Raum und draußen in der Öffentlichkeit so hingestellt wird, möchte ich nochmals besonders herausstreichen, daß es sich bei diesen Erhebungen und den daraus resultierenden Versuchen der Besteuerung keineswegs um eine österreichweite und damit vom Finanzminister ausgelöste Aktion gehandelt hat, sondern um eine von wem immer auch motivierte Aktion im Rahmen der Finanzlandesdirektion für Niederösterreich. Es hat dann am 16. Juli eine Aussprache des sozialistischen Gemeindevertreterverbandes mit Landesfeuerwehrkommandant Präsident Kast stattgefunden. Wir haben auch dieses Problem in einer offenen Art besprochen und haben unsere Mitwirkung im Sinne einer für die Feuerwehren positiven und der Dienstanweisung des Landesfeuerwehrrates entsprechenden Form zugesichert. Der Finanzminister hat ebenfalls am 21. August den Landesfeuerwehrkommanden erstens die wohlwollende Behandlung dieses Problems, zweitens die Aussetzung aller laufenden Verfahren und drittens nach abgeschlossener Prüfung die größtmögliche positive Erledigung im Sinne und im Interesse der niederösterreichischen Feuerwehren zugesichert. Unsere Überraschung im Feuerwehrbereich war sehr groß, als anfangs Oktober neuerliche Erhebungen bei verschiedenen Feuerwehren erfolgten. Wir haben uns in unserer Gruppensitzung am 7. Oktober auch an den Finanzminister gewendet, eine sofortige Erklärung verlangt. Diese Erklärung haben wir am 10. Oktober mündlich erhalten. Es wurde nämlich von Präsident Binder mitgeteilt, daß es bei der den Landesfeuerwehrkommandanten zugesicherten Lösung bleibt. Und es wurde auch mitgeteilt, daß eine schriftliche Weisung darüber, nämlich der Erlaß an die Finanzlandesdirektionen, bereits in Vorbereitung ist. Ich glaube daher, daß das Ultimatum, das da in der Öffentlichkeit, in Zeitungen, vom zuständigen Herrn Landesrat gestellt wurde, eigentlich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Fleißaufgabe gewesen ist. Ich meine nur, daß der derzeitige politische Chef der Feuerwehren als kommender Landesfinanzreferent sein großes Engagement den Feuerwehren gegenüber sehr leicht unter Beweis stellen wird können. Lassen Sie mich bei diesem unerfreulichen Steuerkapitel abschließend danke sagen allen, die mitgeholfen haben, das leidliche Problem zu lösen. Ich möchte dazu bewußt keinen Namen nennen. Ich möchte von hier aus aber unseren Feuerwehren die Bitte unterbreiten und an sie appellieren, daß sie sich im Interesse des guten Einvernehmens mit den örtlichen Gastronomen, aber auch im Interesse der durch Landesfeuerkommandant Präsident Kast mit der Finanzbehörde vereinbarten Richtlinien, an die Dienstweisung des Landesfeuerwehrrates halten. Und ich bin überzeugt davon, daß alle niederösterreichischen Gemeinden sich auch weiterhin bemühen werden, gemeinsam die Feuerwehren in ideellen, aber auch finanziellen Bereichen nach besten Kräften zu unterstützen. 10. Oktober mündlich erhalten. Es wurde Es muß aber, sehr geehrte Damen und Herren, einfach im Interesse unserer Feuerwehren und damit unseres Heimatlandes und seiner Menschen liegen, daß auch das Land Niederösterreich, und zwar stärker als bisher, die aufopferungsvolle Tätigkeit unserer Feuerwehren unterstützt. Daß wir bei festlichen Anlässen unsere Feuerwehren loben und daß wir Abgeordnete, ebenso die Mitglieder der Landesregierung, durch unsere Anwesenheit bei großen Veranstaltungen auch unsere Verbundenheit mit den Feuerwehren zum Ausdruck bringen, das ist zwar sehr schön, aber ich glaube, doch etwas zu wenig. Es hat bereits im Vorjahr, aber leider etwas zu spät, um Diskussionsstoff bei der Budgetdebatte zu bieten, eine Resolution der Bezirks- und Abschnittskommandanten des Niederösterreichischen Feuerwehrverbandes gegeben, nämlich diese Resolution vom 23. November. In dieser Resolution ist sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, daß es den Feuerwehren bei der Finanzierung ihrer Aufgaben echt um die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Niederösterreichischen Bevölkerung geht. Brände, Einsätze im technischen Bereich, Unfallhilfe, Umweltschutz, ja sogar Einsätze im Bereich der zivilen Landesverteidigung, zu all diesen Aufgaben zu dieser großen Palette, brauchen wir unsere Feuerwehren, kommen wir einfach ohne unsere Feuerwehren nicht mehr aus. Und für all diese Aufgaben brauchen die Feuerwehren Geld, wobei das Land Niederösterreich - das muß auch einmal gesagt werden - im wesentlichen nur die Mittel aus der Feuerschutzsteuer den Feuerwehren bereitstellt. Das ist aber auf Dauer gesehen zu wenig. Und es darf auf keinen Fall wieder so kommen, wie wir das heuer im Voranschlag 1981 sehen mußten, daß dieser Mitteleinsatz im Prozentausmaß zum gesamtordentlichen Haushalt verringert wurde und damit sogar unter die Ansätze des Jahres 1979 fällt. Ich darf mir gestatten, in diesem Zusammenhang einen Antrag zu stellen, und bitte wirklich die beiden Fraktionen des Hohen Hauses, diesem Antrag im Interesse der Feuerwehren und der Sicherheit unserer Menschen die Zustimmung zu geben (liest): “Resolutionsantrag des Abg. Haufek zu Gruppe 1 des ordentlichen Teiles des Voranschlages 1981, Ltg. Z1. 236. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Wege eines allenfalls zu erstellenden Nachtragsvoranschlages eine entsprechende Dotierung der Förderungsmittel für die Beschaffung von Feuerwehrgeräten für technische Einsätze vorzunehmen, um dadurch die widmungsgemäße Verwendung der aus der Feuerschutzsteuer fließenden Einnahmen für Zwecke des Brandschutzes sicherzustellen." Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist der Abteilung VII9 des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung gelungen, in einer optisch sehr gut gestalteten Aussendung alle Bürgermeister unter uns werden diese Aussendung ja erhalten haben - darauf hinzuweisen, daß eine Verordnung über die Mindestausrüstung der niederösterreichischen Feuerwehren besteht und die Erfüllung dieser Verordnung bis 1985 als Ziel gesetzt wurde. Ich möchte nur nebenbei erwähnen, daß zur Erfüllung dieser Verordnung für Niederösterreich bei der heutigen Preislage insgesamt eine Summe von 850 Millionen Schilling aufgewendet werden müßte. Ich glaube, daß diese Aussendung richtig gewesen ist, weil man sich einfach in vielen Gemeinden darüber keine besonderen Gedanken gemacht hat. Ich glaube aber genauso, daß es notwendig ist, heute einen Weg zu finden, um diese Verordnung doch zu überdenken und sie dem Stand der jetzigen Zeit anzupassen. Sehen Sie, genau die Gemeindestrukturreform hat dazu geführt, daß viele dörfliche Gemeinden in die Großgemeinden mit ihren bestehenden Feuerwehren eingegliedert wurden. Und es wird als besondere Härte empfunden, daß Fahrzeuge und Geräte, die älter als 15 Jahre sind, in die Mindestausrüstung nicht mehr eingerechnet werden. Lassen Sie mich nur als Beispiel meine Gemeinde bringen. Hier gibt es insgesamt 10 Feuerwehren, wir haben 12 Fahrzeuge, 3 Rüstanhänger. Infolge der 15 JahresBestimmung müßten bis 1985 noch zusätzlich acht Fahrzeuge mit einem Kostenaufwand von 3,5 bis 4 Millionen Schilling zum heutigen Kostenfaktor angeschafft werden, obwohl diese Geräte noch einsatzfähig sind. Ich glaube, es kommt eben nicht nur auf das Baujahr an, sondern auch auf die Pflege der Fahrzeuge, vor allem auf die Einsatzhäufigkeit dieser Geräte. Und gerade aus diesen Überlegungen sollte man diese Mindestausrüstungsverordnung neu überdenken, etwa in der Sicht, daß über die Einsatzfähigkeit eine Begutachtung des Bezirkes oder des Feuerwehrabschnittes erfolgen könnte, um die Gemeinden nicht allzu nachlässig darin zu machen. Keinesfalls, möchte ich ausdrücklich betonen, darf eine eventuelle Änderung dieser Mindestausrüstungsverordnung dazu führen, daß den Gemeinden die Verantwortung abgenommen wird, für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu sorgen. Ich glaube nur, es sollte eine sinnvollere und den Gemeinden vor allem verständliche Neuregelung gefunden werden. Ich darf daher auch in diesem Zusammenhang einen Antrag stellen (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Haufek zu Gruppe 1 des ordentlichen Teiles des Voranschlages 1981, Ltg. Z1. 236. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne einer Entlastung der Gemeinden zu prüfen, inwieweit Änderungen der derzeitigen Fassung der Verordnung, LGB1. 440014, über die Mindestausrüstung der Feuerwehren möglich sind, insbesondere auch in der Hinsicht, daß betriebstaugliche Geräte auch über die derzeit vorgesehene Frist für die Mindestausrüstung angerechnet werden können." Ich darf Sie im Interesse der Gemeinden, aber natürlich auch der Feuerwehren bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Hohes Haus! 71.647 Feuerwehrmänner, das sind um 852 mehr als 1978, stehen heute für die Sicherheit unserer Landsleute in Niederösterreich bereit. Jeder siebente männliche Niederösterreicher über 15 Jahre ist damit Mitglied einer Feuerwehr. Und die Feuerwehren selbst sorgen auch für ihren Nachwuchs, denn mit Stand vom 31. Dezember 1979 gibt es 1.227 Mitglieder der Feuerwehrjugend und allein vom Mai 1979 bis heute wurden 22 neue Jugendgruppen gegründet. Ja, meine Damen und Herren, ich glaube, wir können uns als Niederösterreicher glücklich schätzen, so viele Menschen zu haben, die in der ihnen eigenen Weltanschauung über all die beruflichen und auch politischen Interessen hinweg sich der Aufgabe verschrieben haben, für den anderen, für den Mitbürger da zu sein. Den Feuerwehren unseres Landes gilt heute unser Dank. Die Feuerwehren unseres Landes brauchen aber bitte nicht unseren Dank, sie brauchen unsere besondere Unterstützung. Hohes Haus! In den Bereich der Sicherheit fällt auch die Aufgabe des Zivilschutzverbandes, der in einer erst kürzlich allen Abgeordneten zugegangenen Resolution auf den gewaltigen Nachholbedarf der zivilen Landesverteidigung hingewiesen hat. Von besonderer Wichtigkeit erscheint hier die Konzipierung des Warn- und Alarmdienstes sowie die Bereitstellung der Mittel dafür, daß die Strahlenschutzwerterhebung in den Objekten des Altbestandes aller niederösterreichischen Bezirke durchgeführt werden kann. Diese Erhebung konnte erst in vier Bezirken abgeschlossen werden und hat zweifellos eine sehr wichtige Bedeutung in diesem Lande. Den Funktionären des Zivilschutzverbandes, deren Arbeit nicht immer in das richtige Licht gerückt wird, möchte ich auch von dieser Stelle aus herzlich Danke sagen. Und danken möchte ich auch all den vielen Helfern der niederösterreichischen Rettungs- und Hilfsorganisationen, im besonderen dem Roten Kreuz, das ja heuer das Fest seines 100jährigen Bestandes feierte. Über 100.000 freiwillige Helfer und unterstützende Mitglieder haben eine Organisation aufgebaut, die heute einfach nicht mehr wegzudenken wäre. Die große Bedeutung des Roten Kreuzes für unsere Heimat Osterreich wurde ja auch dadurch besonders hervorgehoben, daß unser Bundespräsident Dr. Rudolf Kirchschläger die Patenschaft für das Österreichische Rote Kreuz übernommen hat. Sehr geehrte Damen und Herren, wollen wir in diesem Hohen Haus einig sein in dem Wunsche, daß die Bereitschaft unserer Landsleute noch lange erhalten bleiben möge, nicht nur darauf zu warten, ob da jemand bereit ist zu helfen, sondern immer und überall auch mit Hand anzulegen, wenn jemand Hilfe braucht. Wenn wir uns als Niederösterreicher dazu finden, dann werden wir sicherlich auch die Probleme der Zukunft meistern und dann wird dieses Land ein gutes Land und ein sicheres Land für seine Mitmenschen bleiben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Spiess. Abg. SPIESS: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So wie mein Vorredner, der Abg. Haufek, möchte ich mich auch beim Kapitel 1 des Voranschlages, der ja ,,Öffentliche Ordnung und Sicherheit" umfaßt, mit unseren größten Selbsthilfeeinrichtungen auseinandersetzen. Ob Feuerwehr, ob Rotes Kreuz oder Zivilschutzorganisation, sie alle sind aus unserer Gegenwart ja nicht mehr wegzudenken. Es ist schon gesagt worden, die Freiwillige Feuerwehr ist heute mit 71.000 freiwilligen Feuerwehrkameraden nicht nur bestens ausgebildet, sie ist zumeist auch sehr gut ausgerüstet. Eine Organisation, die uns allen die Gewißheit gibt, daß im Ernstfall, bei Brand oder anderen Katastrophen, rasch Hilfe da ist. Ich habe bereits im Vorjahr hier betont, ich bin davon überzeugt, daß keine staatliche oder kommunale Stelle die Aufgaben der Feuerwehr besser und zugleich billiger besorgen könnte als unsere Freiwilligen Feuerwehren. Ich sage dies deshalb, weil doch hie und da immer wieder der Gedanke in den Raum geworfen wird bezüglich Berufsfeuerwehren und so weiter. Ich weiß, in meiner eigenen Heimatstadt ist einmal vor fünfzehn Jahren dieser Gedanke verfolgt worden, aber als man sich ernstlich damit auseinandergesetzt hat, ist das vom Tisch weg gewesen. Ich glaube, vom Können und der Ausbildung unserer niederösterreichischen Feuerwehrkameraden können wir uns bei den Landeswettkämpfen überzeugen, aber auch die Erfolge bei internationalen Wettbewerben beweisen es ja. Meine Damen und Herren, es wäre jetzt sehr verlockend, auf die Organisation, die Gliederung, die Spezialeinheiten und die Ausrüstung einzugehen. Ich will das aber nicht in einer breiteren Weise tun, sondern möchte nur auf einige Dinge hinweisen. Es zeigt sich, daß die Tätigkeit der Feuerwehr im vergangenen Jahr wieder eine sehr erfolgreiche war, was Mitgliederstand, Schulung und auch die Ausrüstung betrifft. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß der Mitgliederstand mit 71.647 um 852 höher ist als ein Jahr zuvor. Dies ist für mich eine Bestätigung dafür, daß die Feuerwehr keine Nachwuchssorgen hat, wie dies bei manchen anderen Organisationen der Fall sein mag, daß junge Menschen hier, zum Unterschied von anderen Organisationen, durchaus bereit sind, innerhalb der Kameradschaft auch ihren Dienst als Feuerwehrmann zu tun. An Einsätzen, und das ist vielleicht weniger erfreulich, mußten 1979 23.704 geleistet werden. Statistisch sieht das so aus, daß 142.931 Mann im Einsatz waren und dafür auch 364.777 kostenlose Arbeitsstunden leisteten. Rechnet man die Vielzahl der Übungen, die Schulungen für die Pflege der Geräte und der Fahrzeuge hinzu, wird man sich erst der Leistung bewußt, die seitens unserer Feuerwehren für unsere Bevölkerung erbracht wird. Hohes Haus! An Mitteln stehen unserer Feuerwehr seitens des Landes 54,57 Millionen Schilling zur Verfügung; sie kommen sowohl für den Landesfeuerwehrverband, für die Landesfeuerwehrschule wie auch für die Gerätesubventionen der Feuerwehren zur Verwendung. Ich möchte auch hier betonen, daß für Betriebs- und Einsatzkosten 74,572.000 Schilling von Gemeinden und Betrieben aufgebracht wurden, denen aber über 81,600.000 Schilling von den Freiwilligen Feuerwehren hinzugefügt wurden. Diesen Betrag hat die Feuerwehr nur mit Unterstützung breitester Bevölkerungsschichten bei Veranstaltungen, bei Festen und Bällen und auch durch Sammlungen zustandegebracht. Hohes Haus! Es wurde schon darauf hingewiesen, daß es heuer bei der Feuerwehr weitgehend Bestürzung und auch Empörung gegeben hat, als verschiedentlich Steuererklärungen ins Haus geflattert sind. Ein zunehmend unersättlich gewordener Fiskus wollte von dem mitnaschen was durch die Veranstaltung von Festen hereinkam, was die Frauen und Männer der Feuerwehr durch viele Stunden unentgeltlicher Arbeit für ihre Wehr erarbeitet haben. Diese Vorgangsweise der Finanz, glaube ich, ließ eine breite Welle, (Ruf von Abg. Stangl. - Landesrat Dr. Pröll: Das ist aber kein Argument!) eine breite Welle des Protestes durch das Land laufen und hat letztendlich auch dazu geführt, daß der Finanzminister gezwungen war, hier eine Kehrtwendung zu veranlassen. Ich glaube, die jetzige Regelung ist als durchaus brauchbar zu bezeichnen und auch für die Gemeinden notwendig, weil wir im Hinblick auf die Mindestausrüstung denken sollten. Und ich glaube, daß alle Niederösterreicher, ich möchte hier niemanden ausschließen, dahinter waren, daß diese Regelung mit dem Finanzminister zustande gekommen ist. Ein Wort zur Mindestausrüstung. Es ist sicher richtig, daß in manche Gemeinden Bewegung gekommen ist, als sie von der zuständigen Abteilung des Landes erinnert wurden, daß bis zum Ende des Jahres 1985 die Mindestausrüstung anzuschaffen ist. Diese Mindestausrüstungsverordnung ist an und für sich nichts Neues, sie wurde bereits im Jahre 1971 beschlossen, bis zum Jahre 1980 sollte sie vollzogen sein, das wurde dann verlängert bis Ende des Jahres 1985. Ich weiß, es gibt sicher in manchen Gemeinden Schwierigkeiten, dies zu tun. Manche Gemeinde wird sich hier finanziell nicht sehr leicht tun. Ich bin aber doch der Überzeugung, wenn dieses Problem ernst genommen wird, und gerade der Schutz der Bevölkerung muß auch in den Gemeinden ernst genommen werden, daß es dann schon möglich sein wird, den überwiegenden Teil dieser Mindestausrüstung auch zu erfüllen. Hier bin ich eigentlich zuversichtlich. Was die angezogene Frist von fünfzehn Jahren für die Verwendbarkeit der Fahrzeuge in der Mindestausrüstung betrifft, glaube ich, müßte man dies wirklich überdenken. Hohes Haus! Wir alle wissen, was die Feuerwehrmänner, vom Kommandanten bis zum Probefeuerwehrmann, das ganze Jahr über leisten. Ich möchte es daher nicht verabsäumen, von dieser Stelle aus den Feuerwehren hiefür ein aufrichtiges Dankeschön zu sagen. Was ein guter Katastrophenschutz bedeutet, wird uns anläßlich der furchtbaren Katastrophe in Süditalien zur Zeit bewußt. Und es gibt ja keine Sicherheit dafür, daß nicht auch bei uns eine solche Katastrophe eintreten könnte. Ich meine allerdings, daß uns mit Feuerwehr und Rotem Kreuz Organisationen zur Verfügung stehen, die auch bei größeren Katastrophen effektiv sind und die auch bei größeren Katastrophen auf Grund ihrer guten Organisation helfend einspringen können. Ein Wort zum Zivilschutzverband, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hier darf festgestellt werden, daß die Tätigkeit der Strahlenschutzwerterhebung über die Schutzräume auch weiterhin fortgesetzt wird. Die Schulungstätigkeit in der neuen Schule Wartholz läuft in vollem Umfang, viele Kurse wurden vom Gemeindebediensteten als Gemeindefunktionär bereits besucht. Es ist mir ein besonderes Anliegen, allen Mitarbeitern und freiwilligen Helfern für ihre Arbeit im Zivilschutzverband zu danken. Die Aufstockung der Landesmittel um 200.000 Schilling auf nunmehr 2,350.000 Schilling beweist ja auch die Bedeutung, die der Tätigkeit des Zivilschutzverbandes auch von der Landesseite her beigemessen wird. Erlauben Sie, meine Damen und Herren, daß ich auch kurz auf die segensreiche Tätigkeit unseres Roten Kreuzes eingehe. Es sind vier markante Zahlen, die der Tätigkeitsbericht dieser Organisation ausweist. Mit 10.133 aktiven Mitarbeitern wurde eine sogenannte Traumgrenze überschritten und die Zahl der beitragenden Mitglieder beweist mit über 101.000, daß hier breiteste Bevölkerungskreise hinter dem Roten Kreuz stehen. Daß das Ausgabenvolumen die 150 Millionen Schilling-Grenze überschritten hat, ist schon wieder eine runde Ziffer, und daß die Rot-Kreuz-Wagen über 10 Millionen Kilometer gefahren sind, beweist auch die Stärke und die Einsatzkraft dieser Institution. Den Frauen und Männern, die im Rettungswesen tätig sind, gilt genauso unser Dank, wie wir auch den Männern und Mitarbeitern des Schwarzen Kreuzes unsere Anerkennung nicht versagen können. Das Schwarze Kreuz hat im Jahre 1975 mit der Anlage von vier Soldatenfriedhöfen begonnen und durch die Umbettungsaktionen des Volksbundes den Gefallenen des Zweiten Weltkrieges eine würdige und wie ich glaube auch dauernde letzte Ruhestätte geschaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nun zu einem anderen Problem kommen, daß vielleicht nicht so erfreulich ist, das aber im Kapitel 1 auf jeden Fall zur Sprache kommen muß. Es war im heurigen Jahr, als die Zeitung „Das Profil" in einem Artikel geschrieben hat, Sie erinnern sich vielleicht daran, ,,Neunkirchen - eine Stadt wird süchtig". Zuerst gab es in dieser Stadt und in der Umgebung große Aufregung. Es gab Proteste, aber dann, glaube ich, ist die Reaktion eingetreten, man hat darüber nachgedacht und hat eigentlich gesehen, vieles von dem, was da drinnen gestanden ist, ist wahr. Es gab auch anderswo Reaktionen. Und diese Reaktionen in anderen Bezirken ließen doch manchesmal erkennen, na ja, Neunkirchen, aber Gott sei Dank nicht bei uns. Nun, wie schaut die Situation aber heute aus? Wir haben in unserem Bezirk Neunkirchen, wo es zuerst explodiert ist, ca. 500 von der Exekutive erfaßte Drogenkonsumenten. Die Dunkelziffer liegt bei Ca. 1000. Wir hatten heuer bereits vier Tote. Aber wie scheint die Situation in Niederösterreich heute zu sein? Die Exekutive, die damit befaßt ist, hat uns gesagt, sicher, Neunkirchen steht nach wie vor noch an der Spitze, aber es fehlt nicht mehr viel, dann kommt Baden und es folgen die Bezirke Mödling, Amstetten, Scheibbs, Melk, Zwettl, Gmünd, Mistelbach und Hollabrunn nach. Und wenn man in die Rauschgiftabteilung der Sicherheitsdirektion Niederösterreich in der Rennwegkaserne kommt und fragt, wie viele registrierte, wie viele bekannte Rauschgiftkonsumenten, wollen wir sie so nennen, gibt es denn in Niederösterreich, dann sind dort drei Kästen und in diesen drei Kästen sind die Karteien. Der eine ist achtmal Schon drauf, der andere Konsument das erstemal. Man kann das ungefähr abmessen und da müssen wir sagen, es gibt bereits weit über 5.000 registrierte Drogenkonsumenten in unserem Bundesland Niederösterreich. Und wenn man jetzt noch die Dunkelziffer dazurechnet, die Unbekannten - oft scheint es in einem Bezirk so, als wäre hier keine Szene, nur weil eben zu wenig erhoben wurde -, wenn man also diese Dunkelziffer dazurechnet, dann müßte man sagen, in Niederösterreich gibt es bereits 15.000 Personen, die als Drogenkonsumenten anzusprechen sind. Hier ist also die Situation wahrlich nicht stagnierend, sondern anschwellend wie eine Epidemie, man könnte fast sagen explodierend. Eine Gefahr ist noch dabei. Die Konsumenten werden immer jünger, es sind 17jährige, 16jährige, 15jährige und der Einstieg beginnt oftmals nicht mehr beim Haschisch, sondern bereits beim Heroin. Und was das heißt, Heroin! Zweimal Heroin spritzen, hören wir von Fachleuten, und man wird fast zur Gänze süchtig und behält es fast auf Lebenszeit. Die Folgeerscheinung ist natürlich auch eine gewisse Kriminalität. Die Beschaffung der Mittel bringt mit sich, daß viele dann als Dealer, als Weiterverkäufer, auftreten und manche Mädchen zur Prostitution getrieben werden. Das ist natürlich auch eine Folgeerscheinung dieser Drogensucht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sollten uns dessen bewußt werden, ohne Droge gibt es keine Drogensucht. Wenn wir die Droge entziehen, wenn es keine Droge gäbe, dann gäbe es keine Drogensucht bei uns. Wir können uns nicht damit abfinden, daß hier soviel im Handel ist, denn es würde einer Bankrotterklärung unserer Gesellschaft und unseres Staates gleichkommen, wenn wir mit der Droge leben müßten. Und wir sollten uns bewußt werden, daß hier von eiskalten Geschäftemachern und Mördern - ich sage bewußt Mördern, denn die morden halt nicht auf einmal, sondern langsam - ein gigantisches Geschäftssyndikat aufgebaut wird. Ich habe gehört von Herrn Eike Jarzina, das ist ein Ministerialrat und Drogenbeauftragter für den Landesraum Pfalz, daß in Deutschland der Umsatz an Heroin auf ca. 5.000 bis 6.000 Kilogramm geschätzt wird. Das macht die gigantische Summe von 6 bis 11 Milliarden DM aus und das ist mehr, habe ich gehört, als der VWKonzern in Deutschland verkauft. Zielgruppe dieses Syndikats ist unsere Jugend, sie vernichten unsere Jugend, nur damit sie ihre Geschäfte machen können. Daher glaube ich, meine Damen und Herren, kommt gerade der Exekutive hier besondere Bedeutung zu. Ich darf Ihnen sagen, daß wir im Land Niederösterreich acht Mann für die Bekämpfung des Drogenhandels abgestellt haben. Acht Mann, geschultes Personal, das sich nur der Bekämpfung des Drogenhandels widmet. Aber diese acht Leute, die können sich wahrlich, ich weiß es, zerfransen, wie man so schön sagt. Sie müssen nicht nur vernehmen, sie müssen nicht nur festnehmen, sondern sie sollen auch Untergrundarbeit leisten. Und was heißt das, bei acht Leuten in ganz Niederösterreich, wenn jemand in der Untergrundszene wirksam werden soll auf der anderen Seite diese Festnahmen, diese Vernehmungen, diese Beobachtungen durchführen soll? Sie wissen, wie das ist, man ist dann ja kein Unbekannter mehr. Ich glaube, wenn man das Problem wirklich ernst nimmt, so darf man hier keine Alibihandlung setzen, sondern ganz eindeutig eine rasche Aufstockung der Dienstposten verlangen, damit die Beamten restriktiv wirksam werden können. Und wir müssen hier wirklich, glaube ich, eine sehr große Aufstockung verlangen, wenn wir dieses Problem einigermaßen in den Griff bekommen wollen. Darf ich Ihnen ein Beispiel aus Bayern nennen. Bitte sagen Sie nicht, das geht über die Bundesgrenzen hinaus. Man sieht daraus, wie anderswo das Problem ernst genommen wird. In Bayern arbeiten zum Beispiel in München 80 Beamte allein nur im Untergrund. Sie treten öffentlich gar nicht in Erscheinung, um eben in die Szene eindringen zu können, um sie auffliegen lassen zu können. Oder das Beispiel Rheinland-Pfalz, was ich erst unlängst gehört habe. In dem einen Bundesland Rheinland-Pfalz wurden 700 zusätzliche Dienstposten geschaffen bei der Exekutive und der überwiegendste Teil dieser Dienstposten wird nur dafür eingeschult, den Rauschgifthandel zu bekämpfen. Und bei uns vielleicht ein Beispiel, das, wie ich gehört habe, stimmen soll. Angeblich ist von einer Abteilung von 40 Mann, die uns vom Innenministerium versprochen worden ist zur Bekämpfung der Rauschgiftszene im Untergrund, bisher nur der Chef vorhanden und die ganze Abteilung fehlt noch. Meine Damen und Herren, ich glaube, aus diesen Beispielen geht hervor, daß wir dringend eine Aufstockung der Beamtenschaft für die Bekämpfung des Rauschgifthandels verlangen sollten. Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen hier eine Resolution vorlege (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Spiess zu Gruppe 1 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981, Ltg. Z1. 236. Die Bekämpfung des Suchtgiftmißbrauches bedarf nicht nur der vermehrten Aufklärung im schulischen Bereich und der Errichtung weiterer Anstalten zur Behandlung und Rehabilitation von Erkrankten, sondern auch verstärkter Maßnahmen, die rechtzeitig dem Mißbrauch von Suchtgiften entgegenwirken können. Die derzeit zur Verfügung stehenden Exekutivbeamten, die hiefür eine spezielle Ausbildung besitzen, reichen zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht aus." (Abg. Lechner: Kollege, Sie haben gerade gesagt, Sie wissen gar nicht, ob es so ist!) Was? Das ist aber so, bitte! (Abg. Lechner: Sie haben gerade erklärt, Sie wüj3ten nicht wieviele. Sie hätten nie davon gehört!) Erlauben Sie mir, daß ich vorerst die Resolution fertig lese (liest weiter): „Die Landesregierung wird daher ersucht, beim Bundesministerium für Inneres dahin zu wirken, daß eine größere Anzahl von Exekutivorganen speziell zur Bekämpfung des Handels mit Suchtgiften und der damit verbundenen Verleitung von Jugendlichen ausgebildet und eingesetzt wird." Herr Abgeordneter, wir haben in Niederösterreich acht ausgebildete Leute zur Verfügung, die sich nur in Niederösterreich für die Rauschgiftbekämpfung einsetzen. Und das ist, glaube ich, für uns in Niederösterreich viel zu wenig, wenn Sie die Anzahl der Bezirke in Betracht ziehen und wenn Sie die explodierende Szene in Betracht ziehen. Meine Damen und Herren, die Exekutive bei uns hat aber nicht nur den Wunsch nach einer personellen Aufstockung, sondern sie hat auch andere Wünsche. Sie hätte zum Beispiel den Wunsch, andere Autos zu bekommen. Sie fahren immer mit dem gleichen Auto und wenn sie in einen Bezirk kommen, kennt die ganze Drogenszene bereits den Wagen, es sind Wiener Nummern drauf. Die Autos sind auch zu klein; bei Beobachtungen für Verfolgungen und so weiter fahren ihnen die mit ihren teuren Schlitten davon, das stimmt. Und die Exekutive würde bei uns vor allen Dingen sehr notwendig ein Vorzeigegeld brauchen, 200.000 Schilling, um in der Szene als Käufer auftreten zu können. Beim Innenministerium gibt es ein Vorzeigegeld in der Größenordnung von 1 Millione Schilling. Wenn aber dieses Geld in Salzburg, in Tirol oder anderswo verwendet wird, hat unsere Gendarmerie für diesen Zweck nichts zur Verfügung, wenn sie es brauchen würde. Ich möchte gar nicht davon sprechen, wie notwendig es ist, in der Untergrundszene V-Leute, Vertrauenspersonen, zu haben, die einem Hinweise geben. Denn nur so kann man echt etwas auffliegen lassen. Hiefür gibt es in anderen Bundesländern, so wie in Deutschland, ganz wesentliche Geldsummen und man kann diesen Vertrauenspersonen etwas bezahlen. In Deutschland, so lese ich, kann jeder Polizist sofort für einen Hinweis 3.500 Schilling aus- bezahlen. Für Hinweise sind bis zu 35.000 Schilling vorgesehen. Bei uns in Österreich gibt es wohl 10.000 Schilling vom Innenministerium, aber nur für Hinweise, die über ein Kilogramm Heroin betreffen. Und wenn Sie jetzt rechnen, daß ein Kilogramm Heroin einen Marktwert von 2,5 bis 3,5 Millionen Schilling hat, wer wird um 10.000 Schilling dann dafür Hinweise liefern? Hohes Haus! Ich möchte es jetzt vielleicht auch so halten wie der Oberkriminalrat Beer aus Bayern, der gemeint hat, wir sollten uns in Bezug auf das Rauschgift aus einer erbarmungslos naiven Ideologie lösen. Er hat das gemeint im Hinblick darauf, daß es einfach keine harmlosen Rauschgifte gibt. Und hier muß ich mich auch auf das beziehen was manchesmal Zeitungen schreiben. Wegen der Artikelserie in der Arbeiterzeitung unlängst wurde ich von einigen Leuten angesprochen, die haben gesagt, das kann es doch nicht geben, das schaut so aus, als ob das Haschisch gar nicht gefährlich wäre. Mag sein, daß mancher das sagt, aber fragen Sie !die Fachleute, die wenden Ihnen alle sagen, wie oft das Haschisch als Einstiegsdroge dient, um dann mit härteren Drogen in Kontak zu kommen. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß es wirklich eines jahrelangen Ringens bedurft hat, bis dann gemeinsam im Parlament eine Abänderung des Suchtgiftgesetzes erfolgt ist, sodaß es heute wesentlich besser handhabbar ist und der Bekämpfungssituation entspricht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vorzubeugen und zu helfen gilt es, wenn es um unsere gefährdete Jugend geht. Durchgreifen, strafen und auch hart bestrafen soll man, wenn es um die Händler geht. Und seien wir uns auch dessen bewußt, ohne Droge gibt es einfach keine Sucht. Wenn wir also unserer Jugend eine Zukunft sichern wollen, müssen wir sie vor dem Rauschgift schützen, so müssen wir sie vor den Händlern schützen. Die Aufstockung der Abteilung für Rauschgiftbekämpfung bei unserer Gendarmerie sollte, glaube ich, daher eine gemeinsame Forderung sein. Bieten wir der Jugend eine Chance, indem wir mehr für ihre Sicherheit tun. Hohes Haus! Ich darf Sie daher ersuchen, bauen wir unserer Jugend eine menschliche Zukunft, indem wir gemeinsam für mehr Beamte zur Bekämpfung des Drogenhandels eintreten. Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Gruber. Abg. GRUBER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Zuerst möchte ich zum Kapitel öffentliche Ordnung und Sicherheit einen Dank an unsere Exekutivbeamten vorausschicken, die wirklich immer wieder im Dienst unserer Bevölkerung gute Tätigkeit verrichten. Ob es sich um Polizei- oder Gendarmeriebeamte handelt, um Zollwache- oder Justizwachebeamte, diese Beamten verdienen unseren Dank für ihre Tätigkeit im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Das Sicherheitsproblem wird von der Bevölkerung immer dann am eifrigsten diskutiert, wenn etwas Furchtbares passiert ist, sei es nun ein Verbrechen gegen Leib und Leben oder ein Verbrechen gegen fremdes Vermögen oder ein Verbrechen gegen die Sittlichkeit. Leben, Gesundheit, Freiheit und Vermögen sind Rechtsgüter der Menschen, die es durch die Gesellschaft zu schützen ganz besonders gilt. Die Sicherheitsgesinnung ist in unserer Bevölkerung stark verankert. Das Bedürfnis der Menschen nach Ruhe, Ordnung und Sicherheit wird von unserer Exekutive wirklich jederzeit wahrgenommen. Die Zahlen der bekanntgewordenen strafbaren Handlungen zeigen, daß die Verbrechen gegen Leib und Leben in Niederösterreich mit 65 Fällen im Jahre 1979 eine Steigerung um 6 Fälle gegenüber 1978 aufweisen. Die Verbrechen gegen fremdes Vermögen haben in Niederösterreich um 267 strafbare Handlungen auf insgesamt 8.281 zugenommen. Hier muß aber klar gesagt werden, daß in Wirklichkeit die Fahrraddiebstähle und jetzt, wo wiederum der Winterurlaub naht, auch die Schidiebstähle die Kriminalstatistik stark belasten. Solche Fälle sind schwer zu eruieren und die Aufklärung ist deswegen von der Statistik her irgendwie bedrückend. Aber die Schwerverbrechen und die Schwerstverbrechenaufklärung hat einen sehr hohen Prozentsatz, er liegt bei 98%. Das zeigt von der genauen Tätigkeit unserer Exekutive und ist auch ein Beitrag für die Sicherheit in unserem Lande. Bei Verbrechen gegen die Sittlichkeit zeigt die Kriminalstatistik, wenn man sich das anschaut, ebenfalls eine interessante Darstellung. Im Jahre 1977 waren es 367 Fälle, im Jahre 1978 232 Fälle und im Jahre 1979 241 Fälle. In allen Staaten, in denen eine statistische Erfassung überhaupt durchgeführt wird, ist die Kriminalität in den Städten höher als auf dem Lande und die Aufklärungsquote umgekehrt. Bestimmte Formen des Diebstahls, zum Beispiel Gegenstände aus unbeaufsichtigt geparkten Personenkraftwagen, bieten geringe Chancen zur Aufklärung. Zweifellos werden die Sicherheitsbehörden ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung auf allen Gebieten weiter intensivieren müssen. Die Bewaffnung der Exekutive wurde vielfach diskutiert und in den letzten Jahren immer wieder in den Mittelpunkt der Auseinandersetzungen gestellt. Ich möchte dazu sagen, daß die Bewaffnung der Exekutive ausreichend ist. Man kann j a die Polizei nicht ausrüsten wie das Militär. Polizeipistolen mit dem Kaliber 7,65 mm und die der Gendarmerie mit Kaliber 9 mm Walther-Manurin sind also wirklich jetzt endgültig als Bewaffnung in Handhabung. Die Entscheidung darüber ist wirklich gefallen, es bleibt alles wie gehabt. Die derzeitige Dienstpistole der Polizei einschließlich der Munitionsart entspricht den Anforderungen des Sicherheitsschutzes der Bevölkerung und auch des Eigenschutzes der Beamten. Die Bewaffnung dient wirklich der Selbstverteidigung und zwar nur gegen aggressive Täter. Im ländlichen Bereich gibt es, daß muß auch gesagt werden im Zusammenhang mit der Sicherheit, Funkschattengebiete, obwohl die Ausrüstung mit Funkgeräten sehr gut ist. Der Gendarm ist wegen der räumlichen Ausdehnung seines Oberwachungsrayons oft auf sich allein gestellt, daher hat er auch die stärkere Bewaffnung. Die Tragweise der Bewaffnung wurde bei der Polizei bereits einer schnellen Feuerbereitschaft angepaßt, im Stadtgebiet ist eine Umrüstung wirklich nicht erforderlich. Das Fernmeldewesen wurde weiter ausgebaut. Bei der Bundespolizeidirektion St. Pölten wurde zum Beispiel eine neue Telefonvermittlungsanlage mit Durchwahlmöglichkeit in Betrieb genommen. In Niederösterreich wurde ein neuer Funkkreis zu den schon bestehenden errichtet und mit den Vorarbeiten zur Errichtung weiterer Relaisstationen begonnen. Der Exekutivbeamte soll wirklich mit dem Gelindesten ein möglichst großes Ziel erreichen, zum Beispiel durch Fußverletzung mit mannstoppender Wirkung des gefährlichen Täters habhaft werden. Die neue Strafrechtsreform ermöglicht, daß der Richter beim Urteil die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher aussprechen kann. Ich betone diese Möglichkeit ganz besonders. § 22 des Strafgesetzbuches sichert die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und § 23 des Strafgesetzbuches sichert die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter. Genau das ist sehr wesentlich, denn der furchtbare Mörder Werner Kniesek hätte seine sadistischen Qualen an seinen wehrlosen Opfern nicht ausüben können, hätte es die Strafrechtsreform, die bekanntlich am 1. Jänner 1975 in Kraft getreten ist, seinerzeit schon gegeben. Durch die rasche Fahndung der St. Pöltner Polizei konnte dieser sadistische und sehr gefährliche Lustmörder und mehrfache Schwerstverbrecher in Salzburg verhaftet und seiner grausamen Taten überführt werden. Nach dem Strafgesetzbuch, möchte ich also sagen, sind solche Fälle heute wirklich durch den Richter ganz anders abzuurteilen. Besondere Beachtung innerhalb der Verbrechensstatistik verdienen auch die Delikte gegen das fremde Vermögen. Hier wird den Raubüberfällen auf Geldinstitute ein besonderes Augenmerk gewidmet. Es ist wichtig zu betonen, daß es unseren Sicherheitsbehörden in der letzten Zeit gelungen ist, natürlich in Zusammenarbeit mit den Geldinstituten, der ansteigenden Entwicklung der Banküberfälle stark entgegenzuwirken. Und nun zu dem Kapitel Jugendkriminalität. Bei der Jugendkriminalität stehen besonders die Eigentumsdelikte im Vordergrund. Innerhalb der Vermögensdelikte sind für jugendliche Tatverdächtige die Sachbeschädigung, der einfache Diebstahl, der Einbruchsdiebstahl sowie der unbefugte Gebrauch von Kraftfahrzeugen von besonderer Bedeutung. Auf dem Gebiete der Suchtgiftkriminalität, die ja mein Vorredner behandelt hat, sind die Fälle des Handels mit Suchtgift um ca. 10% zurückgegangen - bitte, das ist sehr wichtig zu vermerken -, während beim Suchtgiftkonsum eine Zunahme von 3% zu registrieren ist. Wien ist auf diesem Sektor wesentlich stärker betroffen als unser Bundesland, das zeigt auch der Sicherheitsbericht des Innenministeriums auf, da fast zehnmal mehr Fälle krimineller Art hier aufscheinen. Österreich, das muß man auch aussprechen, ist ein klassisches Transitland für illegale Drogen. Es erfolgt natürlich durch die Sicherheitskräfte immer wieder eine Beschlagnahme geschmuggelter Substanzen. Der Gebrauch illegaler Drogen ist angestiegen, wie ich schon gesagt habe, und die wirksame Bekämpfung durch internationale Zusammenarbeit der Exekutive ist erforderlich. Die Interpol ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Mit Ungarn, das bekanntlich nicht Mitglied der Interpol ist, hat das Innenministerium einen eigenen Vertrag abgeschlossen, um hier der Schmugglertätigkeit zu Leibe zu rücken, denn Drogenhändler versuchen, die polizeilichen Kontrollen zu umgehen. Der Drogenmißbrauch und die Drogenabhängigkeit bewirken, wie schon betont wurde und wie wir alle wissen aus Rundfunk und Fernsehen und aus den Pressemeldungen, kriminelle Handlungen, um auf alle Fälle zum gewünschten Stoff zu kommen. Dem Süchtigen geht es um die Mittel zur Beschaffung von Drogen. Rezeptfälschung, Verkauf von Wertgegenständen aus Familienbesitz und Beruf, Diebstahl und Raub, Prostitution sind die Folgen dieser Kriminalität. Bundesminister Erwin Lanc hat am Jahresbeginn die Zahl der ausschließlich mit der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels betrauten Kriminalbeamten stark erhöht, das muß auch gesagt werden. Die wirksame Bekämpfung der Ausbreitung des Drogenmißbrauches kann von der Polizei allein nicht bewältigt werden. Verbote allein helfen nicht. Kinder und Jugendliche, die in einer gesunden, in einer natürlichen Familienatmosphäre aufwachsen können, sind weniger gefährdet und können problemloser der Gefahr des Drogenmißbrauches entgehen als andere. Der Anteil der männlichen Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren beträgt zum Beispiel bei der Jugendkriminalität 90% und der Anteil der weiblichen Jugend liegt bei 10%. Die weibliche Jugendkriminalität nahm allerdings in letzter Zeit etwas zu und das bezieht sich ausschließlich auf die Steigerung der Suchtgiftkriminalität. Die Grundursachen bestehen in 83% der Fälle in Verwahrlosung, meistens auch in der Wohlstandsverwahrlosung, in der fehlerhaften Erziehung und im Mangel an Gemeinschaftssinn. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Es gibt nur einen geringen Prozentsatz junger Menschen, der nicht konditionierbar ist, das muß man auch sagen. Von 100.000 Jugendlichen sind nur 3.650 in der Statistik als nicht konditionierbar bezeichnet. Die große Zahl der österreichischen Jugendlichen führt also ein reguläres, ein korrektes, ordentliches, anständiges Leben innerhalb der Gemeinschaft. Man soll hier keine Verallgemeinerungen betreiben und globale Pauschalverdächtigungen in den Raum stellen. Ich möchte hier wirklich nichts dramatisieren, aber die Fehler, die Ursachen und die Wirkungen aufzeigen und die Möglichkeiten der Bekämpfung sagen, wie sie eben nach den Vorstellungen der Exekutive durchzuführen ist. Es besteht sicherlich ein Mangel an Vorbildern bei solchen jungen Menschen, ein Mangel an Leitbildern, und das ist auch die Ursache, warum sie dann zur Jugendkriminalität kommen. Es besteht Mangel an guten Erziehern, an engagierten Erziehern, Mangel an Kontakt besonders zwischen Eltern und Kindern. Früher war die Familie Tankstelle, heute ist sie oftmals nur eine Garage und darin kommt das eine und das andere Problem deutlich zum Ausdruck. Die Lockerung eines Familienbandes wirkt negativ auf die betroffenen Jugendlichen. Solche Haltlosigkeiten entstehen durch das Fehlen des elterlichen Schutzes, insbesondere der Väter. Das Fehlen der Nestwärme beim Kind wirkt sich im späteren Leben oft sehr nachteilig aus. Der Einfluß der Massenmedien, die Brutalisierung im Fernsehen, bewirkt körperliche und seelische Konflikte. Die Massenmedien haben einen starken Einfluß auf die Willensbildung unserer junger Menschen. Das Fernsehen bringt eine ständige Reizüberflutung. Der junge Mensch wird sehr oft manipuliert, wie wir das erleben. Manche Jugendliche begehen scheinbar sinnlose Delikte aus Langeweile. Beim Fadsein bringt Einbrechen eine Abwechslung. Der falsche Geltungstrieb wird durch Vermögensdelikte abreagiert. Wir erleben in unserer Gesellschaft eine Überflutung durch Werbung für Konsumartikel sondergleichen. Der Jugendliche ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor geworden. Es wird um ihn geworben. Die Urheberschaft liegt bei der Profitgier, praktisch bei gewissenlosen Geschäftemachern. Die Konsumwünsche und das Konsumverlangen müßte für die jungen Menschen wirklich sinnvoller gestaltet werden. Die Delikte der Jugendkriminalität gegen fremdes Vermögen stehen mit einem Anteil von 63% weit im Vordergrund. Als typische Deliktformen jugendlicher Tatverdächtiger sind, wie ich schon sagte, die Einbruchdiebstähle in Kioske und Automaten sowie Diebstähle von Kraftfahrrädern anzuführen. Und noch einmal, Eigentumsdelikte verüben meistens jene, die es eigentlich gar nicht nötig hätten. Nicht nur Notstand, sondern leider auch Wohlstand fördert Verbrechen und Vergehen. Am 11. November 1980 und jetzt ein Blick in das südliche Ausland, fand in der Stadt Neapel eine Demonstration der Bevölkerung gegen die organisierte Unterwelt und Kriminalität statt. Verbrecherbanden praktizierten dort ein Erpressersystem. Der Herdentrieb kann zu Bandenbildung führen. Wir haben in Niederösterreich praktisch keine Banden. Rockerbanden gibt es in Großstädten, aber nicht in niederösterreichischen Ballungsräumen, das ist sehr wichtig und ein Faktum unserer Sicherheit. Bandenbildung kann natürlich den Aggressionstrieb besonders fördern und führt dann zur Zerstörung. Eine humane und soziale Gesellschaft muß für die Jugend da sein und für ihre Beschäftigung sorgen. Schule, Arbeit und Sport sind die beste Betätigung und führen zur Leistung. Die jungen Menschen wollen Leistungen erbringen und sind auch bereit, Opfer zu bringen. Sie wollen ihre Kräfte messen. Bergwandern und Bergsteigen, Radtouren, Radrennen, Diskus- und Speerwerfen, Rudern und Segeln, Fußball und Handball, Schifahren, und Eislaufen sind einige Möglichkeiten, um unsere Jugend in Klubs, Sport- und Jugendorganisationen, in den Schulen und in den Betrieben von den schlechten Gesellschaften, die es zum Beispiel in manchen Diskotheken gibt, fernhalten zu können. Das ist eine Aufgabe. Die Jugendförderung des Landes ist sehr mager angesetzt. Es wurde heute schon erwähnt, daß gerade auch dieses Kapitel in Hinkunft stärker gefördert werden muß, um unseren demokratischen Jugendorganisationen die Möglichkeit geben zu können, auf dem Sektor der positiven Beeinflussung unserer jungen Menschen eine gute Arbeit zu leisten. Es ist wirklich die Aufgabe der Gesellschaft, sowohl Herdentrieb als auch Aggressionstrieb in richtige Bahnen zu lenken, um positive Kräfte zu entfalten und die negativen auszuschalten. Jeder Jugendliche will sich auch bewähren, aber wenn die Leitbilder fehlen, dann steht verantwortungslosen Geschäftemachern Tür und Tor offen und die Jugendkriminalität ist schwer einzuschränken. Es liegt nicht nur bei der Polizei, es liegt vielmehr bei den Eltern, Erziehern, Politikern und der Gesellschaft überhaupt, positiv auf die Jugend Einfluß zu nehmen. Hat der Jugendliche keine Ziele, können auch kriminelle Subjekte zu Leitbildern werden und das ist dann die Gefahr für die Gesellschaft. Auswüchse kann die Polizei wohl bekämpfen, aber nicht die Ursachen. Die Auslastung der Jugendlichen durch sinnvolle Freizeitgestaltung und natürlich durch positive Erziehung in Familie, Schule und Betrieb wird die Jugendkriminalität reduzieren helfen. Und nun zu einem anderen Sicherheitsproblem. Ein gewisses Sicherheitsproblem stellt auch der Flüchtlingsstrom aus den Ostblockländern dar, der über Jugoslawien nach Österreich kommt. Besonders Urlauber reisen ganz legal mit Reisepaß. Es gibt nur ganz wenige spektakuläre Flüchtlingszenen, bei denen die Flüchtlinge durch den Drahtverhau nach Österreich gelangen. Ca. 10.000 Flüchtlinge werden bis Ende des Jahres 1980 zu erwarten sein, doppelt so viele wie im Jahre 1979. Aus der Tschechoslowakei, aus Polen, Ungarn und Rumänien stammen die meisten von ihnen. Besonders gut ausgebildete Fachleute kommen aus der Tschechoslowakei. Ärmere Leute kommen hingegen aus Rumänien. Die von der Österreichischen Bundesregierung vertretene Flüchtlingspolitik ist bestimmt von den Grundsätzen der Humanität und internationalen Solidarität. Nachdem im vergangenen Jahr der Abgeordnete Zimper besonders das Flüchtlingslager Traiskirchen in den Mittelpunkt eines Kreuzfeuers gestellt hat und hier Kritik geübt hat, wurde dann eine Resolution einstimmig beschlossen. Innenminister Erwin Lanc hat die Sache in einem Brief dem Landeshauptmann deutlich vor Augen geführt. Es wird darauf hingewiesen, daß durch eine Verstärkung des Gendarmeriepostens und durch eine gezielte Überwachungstätigkeit eine entscheidende Verbesserung der Sicherheitslage erreicht wurde. Durch den erhöhten Einsatz von Dolmetschern und die verstärkte Heranziehung von Zivildienern ist die Verständigung mit den Flüchtlingen und deren Betreuung im Lager verbessert worden, die den Sicherheitsorganen die Möglichkeit bieten, jederzeit die Berechtigung des Lageraufenthaltes zu überprüfen. Um eine weitere Konfliktsituation zwischen der Bevölkerung und den Flüchtlingen zu beseitigen, ist auch ein Post- amt im Lagerbereich bereits errichtet und in Dienst gestellt worden. Und der Bundesminister weist darauf hin, diese Ausführungen beweisen, daß das Bundesministerium für Inneres den Entwicklungen nicht tatenlos zugesehen hat. Hand in Hand mit diesen Bemühungen wird versucht, die Auswanderung zu forcieren. Es besteht Grund zu der Annahme, daß sich auch auf diesem Wege eine weitere Entlastung der Situation herbeiführen läßt. Bis Ende September sind genau 3.060 Flüchtlinge, die nach Österreich gekommen sind, bereits wieder ausgewandert, die meisten nach Australien, nämlich 1.478 Personen, viele in die USA, nach Kanada und in die Bundesrepublik. Auch diese Frage beweist erneut, daß Bundesminister Erwin Lanc und die sozialistische Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen im Sinne unserer niederösterreichischen Bevölkerung getroffen haben. Es gibt ja nicht nur dieses eine Flüchtlingslager, es gibt ja bekanntlich noch eine größere Zahl anderer Lager, die allerdings nicht diesen Umfang der Aufnahme haben. Es wird darauf hingewiesen, daß noch eine Reihe von Flüchtlingslagern zur Verfügung steht. Ich will sie jetzt sagen. Es bestehen noch weitere Lager und Einrichtungen in der Vorderbrühl, in Reichenau, in Bad Kreuzen und in Thalgau. Auch in Gasthöfen sind sehr viele Flüchtlinge untergebracht und das kostet der Republik, dem Staat, dem Steuerzahler, sehr viel Geld. Aber das sind wir eben als Demokraten dem Asylrecht schuldig. Auch Bürgermeister Musser, der Bürgermeister der Stadt Traiskirchen, hat erklärt, daß sich durch die Bemühungen unseres Innenministers Lanc die Verhältnisse in und um das Flüchtlingslager Traiskirchen gebessert haben. Es ist natürlich immer wieder das eine und das andere geschehen und auch erst kürzlich ist wiederum eine kriminelle Handlung gesetzt worden. Aber die Gendarmerie ist eben dort und hat rasch die Täter ihrer Verbrechen überführt. Und nun zu einem anderen Kapitel, das auch sehr wichtig ist in unserer gesamten Sicherheitspolitik. Schauen Sie, wenn wir in Gesamtösterreich im Jahre 1979 30 Drogentote hatten und zehnmal so viele Tote durch Mord und Totschlag, so sind es immerhin fast hundertfach mehr Tote, die auf den Straßen durch das Verkehrsgeschehen ums Leben gekommen sind. Das muß man auch sagen. Die Verkehrsüberwachung nimmt sehr viel Zeit und Einsatz unserer Exekutivbeamten in Anspruch. Das Verkehrsaufkommen, besonders in den Ballungsräumen, zu den Stoßzeiten, erfordert von Polizei und Gendarmerie erhöhte Bereitschaft. Eine verstärkte Ausrüstung mit Radargeräten, Rotlichtfotogeräten, Achsdruckmeßgeräten und Lärmmeßgeräten ist weiter notwendig. Der Blutzoll auf den Straßen ist nach wie vor erschreckend hoch. überhöhte Geschwindigkeiten, Kraftfahrzeuglenker ohne Führerschein, starke Alkoholisierung am Lenkrad und Übermüdung am Steuer durch stundenlanges, ja tagelanges Fahren, pausenloses Fahren von Berufsfahrern, schlechte Bremsen und abgefahrene Reifen sind an schweren Unfällen schuld. Die Schulwegsicherung, der Schutz für die Fußgänger und Radfahrer ist eine besondere Aufgabe von Gendarmerie- und Polizeibeamten und ein echtes Anliegen der Bevölkerung. Die Forderungen nach Ampelanlagen in den Ballungsräumen, in den neuralgischen Zonen, ist daher mehr als verständlich. Im Straßenverkehr ist die Vollziehung Landessache. Der Landeshauptmann sollte daher die Strafgelder - diese gehen in die Millionen Schilling - zum Ankauf der erforderlichen Achsdruckmeßgeräte verwenden. Gerade diese Achsdruckmeßgeräte könnten die Gendarmerie in die Lage versetzen, eine bessere, eine wirksamere Verkehrsüberwachung durchzuführen. Eine größere Anzahl von Achsdruckmeßgeräten wäre also die Handhabe der Sicherheitsorgane zur viel besseren Überwachung des Straßennetzes, um den Blutzoll echt zu verringern. Sicherheitspolitik ist auch eine echte Herausforderung an die Landespolitik, meine sehr Verehrten. Die großen Gefahren durch die Motorisierung müssen durch die Exekutive noch besser unter Kontrolle gebracht werden, um den Prozentsatz der Unfälle deutlich zu verringern. Kleinkriminalität, wie zum Beispiel Fahrraddiebstähle, belasten unsere Kriminalstatistik, wie ich erwähnt habe. Die Aufklärungsquote solcher Fälle, so problematisch das ist, belastet die Statistik und verzerrt auch den Gesamteindruck der echten Fälle. Und die Aufklärung großer und schwerster Kriminalfälle ist ja doch wirklich gelungen. Zum Abschluß möchte ich eine Frage und eine kritische Betrachtung zum österreichischen Bundesheer und zur Landesverteidigungspolitik aussprechen. Ich möchte vorausstellen, daß wir Sozialisten jede Parteipolitik im Bundesheer ablehnen. Es gab im Bezirk St. Pölten Mitte Juli dieses Jahres ein Burgfest. Dieses Burgfest wurde von der ÖVP- Ortsparteiorganisation durchgeführt. Im Rahmen des Veranstaltungsprogrammes wurde auch die Angelobung von Jungmännern des österreichischen Bundesheeres durchgeführt. Ich glaube, das ist nicht richtig. Die Angelobungsfeierlichkeit fand auf der Burg und der Ruine Hohenegg im Rahmen des zweitägigen Burgfestes der ÖVP statt. Bei der Angelobungsfeierlichkeit, welche am 19. Juli um 13 Uhr beim Kriegerdenkmal mit einer Kranzniederlegung begonnen hat, waren nur ÖVP- Abgeordnete als Ehrengäste anwesend, weil sich herausgestellt hat, daß dieses Fest im Rahmen einer reinen ÖVPParteiveranstaltung durchgeführt wurde. Die SPÖ-Abgeordneten des Bezirkes wurden deshalb zu dieser Veranstaltung sicherlich bewußt nicht eingeladen. Bezeichnend ist natürlich, daß der ÖVP- Landtagsabgeordnete Karl Rozum dann dort die Grüße des Landeshauptmannes überbrachte und dabei als Redner in Erscheinung getreten ist. (Abg. Dkfm. Höfinger: Kollege, das war eine Gemeindefeier!) Das war eine Gemeindefeier mit der ÖVP-Ortspartei! Ich sage Ihnen dazu, liebe Kollegen, die Sache ist anders und es wurde ganz deutlich bei einem Telefongespräch mit dem Divisionär Merker darauf hingewiesen, daß es eine Notwendigkeit ist, die Objektivität des österreichischen Bundesheeres auf jeden Fall einzuhalten. Divisionär Merker war der Meinung, diese Veranstaltung veranstaltete die dritte Brigade des Panzerbataillons und er überläßt jeder Brigade die Angelobung selbst. Er hat den Befehl unterschrieben, da er informiert wurde, daß die Angelobung im Rahmen der Montecuccoli-Gedächtnisfeier veranstaltet wurde. Er wußte aber nicht, daß diese Veranstaltung im Rahmen des Burgfestes der ÖVP durchgeführt wurde. Er hat sich selbst am Telefon darüber - wörtlich - sehr entrüstet, daß man das Bundesheer für solche reine Parteiveranstaltungen der ÖVP mißbraucht. Meine sehr verehrten Kollegen, ich lege Wert darauf: Der Divisionär Merker hat dann auch einen Bericht an das Ministerium gegeben und der Bundesminister hat eindeutig festgestellt, daß Divisionär Merker gemeldet hat, er wird in seinem Befehlsbereich darauf hinwirken, in Zukunft eine Wiederholung eines derartigen Vorfalles zu vermeiden. Es gibt ja auch Plakate und es gibt Unterlagen und Einladungen, nach denen eindeutig im Rahmen der ÖVP-Veranstaltung die Angelobungsfeier des Bundesheeres durchgeführt wurde. Bitte, unterlassen Sie das in Zukunft. Das Bundesheer hat andere Aufgaben als Parteiveranstaltungen der ÖVP aufzuputzen. (Beifall bei der SPÖ.) Ansonsten möchte ich Ihnen noch sagen, das Kapitel Öffentliche Ordnung und Sicherheit ist für uns Sozialisten ein sehr wichtiges Kapitel. Wir werden die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ). DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Kurzbauer. Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kapitel 1 des Jahresvoranschlages gibt auch mir Gelegenheit, einige Gedanken über die Entwicklung der Kriminalität in Niederösterreich zu bringen und darauf hinzuweisen, daß wir uns leider nicht in einer sehr glücklichen Situation auf diesem Sektor befinden. Ich darf mich aber auch damit befassen, wie schwierig die Aufgabe der Hüter dieser Sicherheit in Niederösterreich unter den derzeitigen Bedingungen ist. Wenn man die Entwicklung der Kriminalität bei uns in Niederösterreich anschaut, so fällt einem vor allem auf, daß in den letzten zehn Jahren, wenn man alle gerichtlich strafbaren Handlungen zusammennimmt, eine wesentlich größere Steigerung in Niederösterreich verzeichnet werden mußte als im Bundesdurchschnitt unseres Vaterlandes Österreich. Wenn im Jahre 1969 in ganz Österreich noch 283.000 Straftaten verübt wurden, so waren es im Jahre 1979 rund 330.000 das ist eine Steigerung um 16,7%. In Niederösterreich war diese Steigerung leider wesentlich größer, und zwar von rund 38.000 im Jahre 1969 auf etwas über 50.000 im Jahre 1979, also eine Steigerung von 33%. Das zeigt, daß wir in Niederösterreich leider nicht in einer sehr glücklichen Situation sind. Wenn man nun diese Straftaten von der sogenannten Häufigkeitszahl aus betrachtet - die Häufigkeitszahl ist die Zahl der Straftaten, bezogen auf je 100.000 Einwohner -, so haben wir in ganz Österreich vom Jahre 1969 bis zum Jahre 1979 eine Steigerung um 10,476 und in Niederösterreich eine Steigerung um 29,1%, also um fast das Dreifache. (Abg. Icha: Bei welchen Delikten?) Bei allen strafbaren Delikten. (Abg. Wedl: Verkehrsunfälle sind dann auch dabei!) Sicherlich, die sind ja auch strafbare Delikte. Bei der Aufklärungsquote bitte, da liegt Niederösterreich Gott sei Dank sehr, sehr günstig. Es ist heute schon angeklungen bei meinem Vorredner, daß wir in Niederösterreich eine Aufklärungsquote von 60,85% haben, während der Österreich-Durchschnitt nur 55% ist. Und es ist auch schon angeklungen, warum diese Aufklärungsquote, trotzdem sie noch wesentlich besser ist als in ganz Österreich, so verhältnismäßig niedrig ist. Die kleinen Diebstähle, Fahrraddiebstähle, Schidiebstähle, Einbrüche in Wochenendhäusern, die oft erst nach drei, vier Wochen und noch später entdeckt werden, drücken leider diesen Quotienten so weit herunter. Aber nun vielleicht ein paar Fakten auf Niederösterreich bezogen, bezirksweise. Auch hier einige ganz interessante Ergebnisse. Wir haben in ,den letzten fünf Jahren als Spitzenbezirk, was Steigerung der Kriminalität anbelangt, den Bezirk Mödling, wo zwischen 1975 und 1979 eine Steigerung um 52,1% verzeichnet werden mußte. Zweiter Bezirk ist der Bezirk Bruck an der Leitha mit einer Steigerung von 42,8% und dritter Bezirk der Bezirk Lilienfeld mit einer Steigerung von 36,3%. Und wir haben einen Bezirk in ganz Niederösterreich, wo eine Senkung der Straffälle erfolgte, den Bezirk Krems-Land, wo eine Verminderung um 9% verzeichnet wurde. Also haben wir Gott sei Dank noch einen positiven Bezirk. Interessant vielleicht auch die Gesamtübersicht zwischen den bekannt gewordenen und den geklärten gerichtlich strafbaren Handlungen. Die höchste Aufklärungsstufe von Straf- taten hat der Bezirk Gmünd, wo 77,34% aller Straftaten aufgeklärt werden konnten. Die zweithöchste, fast genauso hoch, hat der Bezirk Lilienfeld mit 76,68% und die dritt höchste Aufklärungsquote der Bezirk Amstetten mit 76,47%; diese beiden Bezirke liegen mit der Aufklärungsquote also ganz knapp beisammen. Interessanterweise liegen zwei Städte mit der Aufklärungsquote sehr niedrig; es ist heute auch schon angeklungen, warum es bei Städten besonders schwierig ist. Einmal der Bereich der Polizeidirektion Schwechat, wo nur 48,34%, also unter 50%, aufgeklärt werden konnten, und dann der Magistrat Krems, wo 48,86%, also auch unter 50% nur, aufgeklärt werden konnten. Abschließend fällt bei der Statistik für das Jahr 1979 auf, daß in zwei Bezirken eine ausgesprochen hohe Quote von strafbaren Handlungen im Vergleich zu allen anderen Bezirken festzustellen ist. Hier ist führend der Bezirk Baden mit 6.160 strafbaren Handlungen und der Bezirk Mödling mit 5.839. Alle anderen Bezirke haben nicht einmal die Hälfte dieser Straftaten zu verzeichnen. Hier schlägt sicher das Lager Traiskirchen durch, das ist, glaube ich, unbestritten. Und ich muß Ihnen, Herr Kollege Gruber, leider wider- sprechen, wenn Sie sagen, daß der Herr Bürgermeister Musser mit der Entwicklung der derzeitigen Situation zufrieden ist. Sie dürften die Ausgabe des Kuriers nicht gelesen haben, die vor rund 14 Tagen in großer Aufmachung gebracht hat, daß Bürgermeister Musser einen öffentlichen Aufruf über die unhaltbaren Zustände im Lager Traiskirchen gemacht hat und als abschließende Bemerkung dann gesagt hat, die Bevölkerung traut sich nachts nicht mehr auf die Straße. Also ich glaube, daß man hier schon sehr strikte beim Herrn Innenminister darauf dringen müßte, daß vielleicht noch mehr geschieht. Wenn schon etwas geschehen ist, ist es sehr begrüßenswert. (Abg. Gruber: Da gebe ich Ihnen recht, aber der Bürgermeister hat vor 10 Tagen z u mir gesagt, daß schon viel geschehen ist!) Dann sagt er was anderes als in der Zeitung gestanden ist. Da war er wörtlich zitiert. Es soll vorkommen, daß jemand halt je nachdem, mit wem er gerade spricht, Verschiedenes von sich gibt, auch bei Bürgermeistern. Darf ich mich nun bitte mit den Institutionen befassen, die von Gesetzes wegen ausersehen sind, für die Ordnung und Sicherheit und den Schutz der Bewohner Niederösterreichs zu sorgen, das sind die Bundespolizeidirektionen, die Gendarmerie und die Kriminalpolizei. Wenn ich vielleicht mit der Gendarmerie beginnen darf: Die Gendarmerie in Niederösterreich gliedert sich in zehn Bereichsabteilungen und 24 Bezirksgendarmeriekommanden. In diesen sind wieder 287 Gendarmerieposten tätig, die 71 Hauptposten zugegliedert sind. Interessant ist vielleicht auch die Größe dieser Gendarmerieposten. Die drei größten Gendarmerieposten sind in Krems- Stadt mit 49 systemisierten Posten, in Mödling mit 40 und in Baden mit 32, wobei in Baden ja auch noch die Stadtpolizei tätig ist. Der kleinste Posten ist in Puchenstuben mit einem systemisierten Posten. Also, wie sich der seinen Dienst einteilt, das ist bestimmt eine sehr interessante Sache. Die Posten sind an und für sich im Schnitt mit fünf bis sechs Gendarmen besetzt. Ideal wäre eine Besetzung ab sieben, weil hier die Möglichkeit des Journaldienstes wesentlich besser ist als sonst. Sehr großes Augenmerk wird bei der Gendarmerie darauf verwendet, daß der Nachwuchs gut geschult wird. Die Gendarmerieschule gibt eine vollständige Ausbildung für die jungen Gendarmen. Es wird in Kursen mit rund 25 Teilnehmern 16 Monate lang die sogenannte Grundausbildung für die Gendarmerie gegeben, wobei der Großteil der Kurse in Wien am Rennweg abgehalten wird. Eine Außenstelle in Freiland, Bezirk Lilienfeld existiert seit langer Zeit. Dort werden zwei Klassen geführt, wobei sich zeigt, daß die Ergebnisse der Schüler aus den Klassen in Freiland oft wesentlich über dem Durchschnitt der Ergebnisse der Schüler liegen, die in Wien ihre Ausbildung gemacht haben. Nach der neuen Regelung bleibt ja ein Gendarm jetzt 30 Jahre lang Revierinspektor, es gibt also nicht mehr diese Abstufung, alle paar Jahre einen anderen Titel. Anschließend hat er die Möglichkeit Bezirksinspektor zu werden, wenn er nicht eine Chargenschule besucht, um eben als Postenkommandant oder in anderer Verwendung tätig zu sein. Die Kriminalabteilung, die ja zur Landesgendarmerie gehört, hat sechs Außenstellen in den Kreisgerichten sowie in Krems und Baden und hat dort 126 systemisierte Dienstposten, wobei auch Spezialabteilungen, wie zum Beispiel die Suchhundeabteilung, inkludiert sind. Eine eigene Abteilung ist die Verkehrsabteilung, die ja hauptsächlich mit der Überwachung der Autobahnen befaßt ist und mit sieben Außenstellen auf allen neuralgischen Punkten der Autobahn vertreten ist. Wenn ich vielleicht noch einmal kurz zurückkommen darf auf die Gendarmerieschulen: Im Vergleich zu früher haben die Kandidaten, die zu diesen Kursen kommen, eine wesentlich bessere Voraussetzung als noch vor einigen Jahren. Das Angebot an Personen, die die Gendarmeriekarriere ergreifen wollen, ist wesentlich besser geworden und es ist seit einigen Jahren auch möglich, was früher nicht möglich gewesen ist, daß verheiratete junge Männer in die Gendarmerie eintreten und nach Absolvierung der 16monatigen Grundausbildung auf einem Gendarmerieposten ihren Dienst versehen. Und es hat sich gezeigt, daß gerade diese verheirateten Schulanwärter wesentlich mehr Ernst für den ganzen Schulbetrieb mitbringen, weil sie ja doch schon einen gewissen Teil ihres ersten Lebensabschnittes hinter sich haben und verschiedene Probleme viel ernster angehen als eben Leute, die mit Beginn ihres 18. Lebensjahres, das ist das Mindestalter, in diese Gendarmerieschulen eintreten. Es ist derzeit so, daß fast an jedem Kurs auch schon mehrere Maturanten teilnehmen; auch das ist ein Zeichen dafür, daß der Gendarmeriedienst derzeit sehr attraktiv ist. Die Wartezeit, um in die Gendarmerieschule aufgenommen zu werden, ist bereits auf rund eineinhalb Jahre gestiegen, das heißt, daß es gar nicht mehr so einfach ist, wenn man es sich überlegt, ich gehe halt zur Gendarmerie, wie es noch vor einigen Jahren ohne weiteres möglich gewesen ist. Derzeit sind die Vormerkungen so zahlreich, daß die Wartezeit rund eineinhalb Jahre beträgt. Und nun ein paar Worte zum Dienst in der Kriminalpolizei. Es war bis vor kurzem möglich, daß die Jahrgangsbesten oder die zwei oder drei Besten, die aus den Gendarmeriekursen gekommen sind, sofort in den kriminalpolizeilichen Dienst gehen konnten. Das ist auf Grund eines Erlasses, der vor rund einem Jahr ergangen ist, derzeit nicht mehr möglich, sondern jeder, der interessiert ist, den Dienst bei der Kriminalpolizei zu machen, was ja hauptsächlich in Zivil geschieht, muß vorher fünf Dienstjahre auf einem Gendarmerieposten absolvieren. Das gibt für die Kriminalpolizei sehr große Probleme. Derzeit noch nicht, aber in fünf bis zehn Jahren, und zwar deswegen, weil sehr viele junge Gendarmen, die auf irgendeinem Posten im Land Niederösterreich tätig werden, dort ein Mädchen kennenlernen, heiraten, ein Haus bauen und nach drei oder vier Jahren nicht mehr so wie ursprünglich interessiert sind, zur Kriminalpolizei nach Wien oder in eine Außenstelle zu gehen, sodaß hier auf Sicht gesehen sicher einige Probleme für den Dienst in der Kriminalpolizei kommen werden. Wie viele Gendarmen gibt es in Niederösterreich überhaupt? Auch das ist, glaube ich, ganz interessant. Wir sind ja das größte Bundesland und mehr als ein Viertel aller österreichischen Gendarmen macht in Niederösterreich Dienst. Auf Grund des Stellenplanes vom Ministerium gibt es in Niederösterreich 3.003 Planstellen für Gendarmeriebeamte und 39 niederösterreichische Spitzengendarmen sind in einem sogenannten Spezialeinsatzkommando, im Volksmund Kobra genannt, tätig. Ein Teil dieser Gendarmen ist sicherlich nicht immer auf den einzelnen Gendarmerieposten draußen zu treffen. Es sind ständig rund 70 in Kursen, 23 sind als Verbindungsbeamte tätig, sechs Beamte sind als Personalvertreter dienstfrei gestellt und derzeit sind zwei Gendarmeriebeamte vom Dienst enthoben, (Abg. Krenn: Karenzurlaub!) Ja, männlicher Karenzurlaub, wenn man es so nennen will. Das Problem liegt auch hier so, daß immer wieder versucht werden muß, nachdem das Aufgabengebiet wächst - ich werde darauf noch zu sprechen kommen -, mehr als diese genehmigten 3.003 Dienstposten zu bekommen, um den wachsenden Aufgaben, denen die Gendarmerie gegenübersteht, auch gerecht werden zu können. Und so ist für das Jahr 1981 beim Ministerium vom Landesgendarmeriekommando die Bitte geäußert worden, 260 Gendarmerieposten und 17 Vertragsbedienstete neu zu bekommen. Wieviel davon in die Tat umgesetzt werden kann, werden die nächsten Monate zeigen. Wie groß ist nun das Gebiet, daß diese Gendarmen zu betreuen haben? Rund 19.000 Quadratkilometer Fläche, abgezogen die Städte Schwechat, St. Pölten und Wr. Neustadt, wo die Bundespolizei tätig ist, die rund 200 Quadratkilometer zu betreuen hat, werden von den Gendarmeriebeamten betreut und rund 1,358.000 Einwohner. Wenn man das jetzt ein bisserl statistisch auffächert, so hat ein Gendarm eine Fläche von 6,3 Kilometer zu überwachen und 452 Einwohner zu betreuen. Also bestimmt keine sehr leichte Aufgabe, weil ja auf Grund der derzeitigen Diensteinteilung der Dienst an und für sich sehr schwer bewältigt werden kann. Es kommt immer wieder durch, wenn man mit Gendarmen draußen spricht, daß sie dem sogenannten ,,Dreier-Radl", das vor einigen Jahren abgeschafft wurde, jetzt doch wieder sehr viel Sympathie abgewinnen, weil die Diensteinteilung wesentlich einfacher gewesen ist als jetzt. Ein besonderer Punkt ist die geplante Gendarmerieaußenstelle Krems. Im Jahre 1976 hat das Ministerium eine Außenstelle zur Betreuung der Schnellstraße Stockerau bis Wien und bis Göllersdorf genehmigt, aber bis heute wurden keine Gendarmeriepostenplätze zur Verfügung gestellt, sodaß wir hier die Situation haben, daß seit vier Jahren am Papier die Genehmigung der Errichtung dieser Außenstelle Krems vorhanden ist, aber kein Personal dazu bewilligt wird. Derzeit muß die gesamte Strecke von der Außenstelle Stockerau betreut werden, die damit mit Abstand den größten Rayon zu betreuen hat, obwohl sie auch nicht stärker besetzt ist als die anderen Stellen. Sie hat rund hundert Kilometer Straßen zu überwachen und die Problematik liegt darin, daß es, wenn sich die Überwachungsfahrzeuge gerade, um ein Beispiel zu sagen, in Göllersdorf befinden und am Stadtrand von Wien oder am Stadtrand von Krems ein Unfall passiert, sehr lange dauert, leider sehr lange dauert, bis die Fahrzeuge am Unfallort eintreffen können. Eine weitere Aufgabe, welche die Gendarmerie immer mehr beschäftigt und dadurch immer mehr Posten blockiert, sind die Begleitfahrzeuge, die bei besonderen Transporten zur Verfügung gestellt werden müssen. Hier sind vor allem Schwertransporte, Kunsttransporte und Geldtransporte zu erwähnen, die interessanterweise nicht nur im Raum Niederösterreich begleitet werden müssen, sondern ein Schwertransport, der zum Beispiel nach Italien oder nach Deutschland geht, muß von der niederösterreichischen Gendarmerie bis zur Staatsgrenze in Kärnten oder in Salzburg begleitet werden, was sicherlich sehr zeitaufwendig ist. Eine sehr begrüßenswerte Aktion hat die Gendarmerie in Niederösterreich vor einem Jahr gestartet. Nachdem die Gendarmerie immer mehr auch mit kriminalpolizeilichen Agenden zu tun hat - erste Aufnahmen bei Bluttaten, erste Aufnahmen bei schweren Unfällen - und hier eine Ausbildung auf spezifischem Sektor, wie Photographieren und so weiter, notwendig ist, hat in der vergangenen Zeit jeder Gendarm Niederösterreichs, bis auf einige Ausnahmen, eine Woche lang einen Kurs in der sogenannten kriminalpolizeilichen Grundschule absolviert, sodaß hier eine sehr gute Anfangssituation, wenn Gendarmen eingreifen müssen, gegeben ist. Es ist heute schon angeklungen, daß bedingt durch eine regionale Entwicklung, innerhalb kürzester Zeit die in einem Ballungszentrum stationierten Gendarmerieposten mit den genehmigten Planstellen viel zu klein sind. Hier besteht nach wie vor der Wunsch, daß das Ministerium die Genehmigung gibt, daß dort die Planstellen aufgestockt werden. Ich möchte nur ein Beispiel dazu sagen. In Vösendorf hat der Gendarmerieposten 15 Planstellen. In den dort situierten Großkaufhäusern, SCS und einige andere, passieren sehr viele sogenannte kleinere Delikte. Im Jahre 1979 zum Beispiel wurden 1.200 Anzeigen von diesen Großkaufhäusern unter anderem gemacht und heuer im ersten Halbjahr waren es schon 1.100 Anzeigen. Diese Anzeigen sollen von den 15 dort stationierten Gendarmen bewältigt werden. Dies ist leider nicht möglich, es gibt hier große Verzögerungen. Aber bisher hat das Ministerium leider alle Ansuchen um Erhöhung dieser Planstellen abgelehnt, sodaß wir nur hoffen können, daß man in Zukunft doch vielleicht ein Einsehen hat und diese neuralgischen Punkte stärker mit Planstellen unterstützt. Es ist auch heute schon gesprochen worden über die Bewaffnung der Gendarmerie. Ich brauche dazu nicht mehr sehr viel sagen, nur vielleicht eines. Die Kriminalabteilung hat seit Jahren immer wieder gefordert, nicht nur die 7,65er Bewaffnung zu haben, sondern auch die 9 mm sogenannte mannstoppende Waffe zu bekommen. Da hat es jahrelange Debatten gegeben. Seit einem halben Jahr hat jeder, der der Kriminalabteilung angehört, die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch diese 9 mmPistole anzufordern und innerhalb kürzester Zeit hat rund ein Drittel der Kriminalbeamten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und hat jetzt also auch diese 9mm-Waffe. Bei der Ausrüstung auf dem motortechnischen Sektor kann man, glaube ich, mit Fug und Recht sagen, daß die Gendarmerie die Vollmotorisierung erreicht hat. Es gibt derzeit kaum größere Probleme, es sind rund 640 Kraftfahrzeuge in Betrieb, davon 68 Motorräder, sowie 293 Mopeds und 50 Motorboote, teilweise mit Innenmotor, teilweise als Zillen mit Außenbordmotoren. Der Funk ist verhältnismäßig gut, wir haben nur mehr einige sogenannte Funkschatten in Niederösterreich. Es wird daran gearbeitet, auch diese Funkschatten wegzubringen. Wir haben über 520 mobile Geräte in den Fahrzeugen und es läuft derzeit ein äußerst interessanter Versuch; es wird ein im Helm, den der Motorradfahrer trägt, eingebautes Funkgerät erprobt, um zu versuchen, diesem Gendarm, der ja, wenn er mit dem Motorrad fährt, nicht immer auch das Funkgerät betätigen kann, die Möglichkeit zu geben, voll mit dem Funk mitzureden und dann auch mitzuhören. Es ist das bestimmt ein sehr interessanter Versuch, von dem zu hoffen ist, daß er positiv ausgeht. Eine eigene Sparte der Gendarmerie sind die sogenannten Alpinposten. Wir haben 39 Alpinposten, 16 Hochalpinposten, und aus denen rekrutieren sich vier sogenannte Einsatzgruppen, die dann aktiv werden, wenn Bergunfälle und ähnliche leider immer wieder vorkommende Dinge passieren. Diese Einsatzgruppen haben im Jahre 1979 72 Einsätze durchgeführt und dabei ist interessant, daß mehr als die Hälfte davon im Gebiet Reichenau an der Rax bzw. Puchberg am Schneeberg erfolgten. Die Hausberge der Wiener erfordern also von diesen Einsatzgruppen die meisten Einsatze, weil sehr viele Wiener glauben, mit Halbschuhen Bergtouren machen zu können, wodurch bei einem plötzlichen Schlechtwettereinbruch dann große Schwierigkeiten entstehen. Bei diesen Einsätzen wurden 14 Leichtverletzte und 32 Schwerverletzte geborgen; 18 Personen konnten leider nur mehr tot geborgen werden. Die Gendarmerie hat auch, das ist heute schon angeklungen, große Probleme, um beim Verkehr Gewichtsüberschreitungen bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen ausreichend kontrollieren zu können. Wir haben hier leider eine sehr spärliche Ausstattung derzeit. Es gibt nur beim Landesgendarmeriekommando vier Cycletester, mit denen die erreichbare Geschwindigkeit von Mopeds kontrolliert werden kann, zwei Achsdruckmesser und leider nur zwei Radargeräte und eines, das auf einer Stoßstange, mit einem Photoapparat kombiniert, montiert ist. Ich glaube, da müßte man den Hebel ansetzen. Es ist meiner Ansicht nach unmöglich, daß man jahrelang deswegen keine Radargeräte kauft, weil man sich nicht einig ist, wer dafür zuständig ist, diese zu bezahlen. Der Bund sagt, das Land ist zuständig, das Land sagt, der Bund ist zuständig und die Folge, daß jeder sich einbildet, im Recht zu sein, ist die, daß die Gendarmerie eben keine Radargeräte zur Verfügung hat, daß das Rowdytum, wenn ich es so nennen darf, auf vier oder zwei Rädern immer mehr zunimmt. Und es ist direkt ein Hohn, wenn man vor Doppelfeiertagen, Ostern oder Pfingsten, die Reden in den Massenmedien hört, daß bei den Feiertagen alles im Einsatz sei, daß alle Radargeräte eingesetzt sind. Wenn man dann weiß, daß von den zwei Radargeräten, die Niederösterreich hat, eines beim Eichen und das zweite in Reparatur ist, so fragt man sich, soll das wirklich nur eine Schockwirkung sein, um denen, die es hören, das Gefühl zu geben, hinter jeder Stauden steht ein Radargerät? Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist. Ich glaube, hier müßte ganz einfach ein Weg gefunden werden, daß man diese Verkehrsüberwachung wesentlich effektiver und wesentlich effizienter durchführen kann, denn so, wie es bisher läuft, wird man auf Sicht gesehen, nicht weiterkommen. Eine begrüßenswerte Initiative auf dem Sektor haben ja die Bürgermeister des Bezirkes Mödling gesetzt, die gemeinsam eine eigene Anlage gekauft haben, sowohl das Auto als auch das Gerät, und das hat sich innerhalb von weniger als sechs Monaten voll amortisiert gehabt. Also man sieht, daß hier auch Eigeninitiativen entwickelt werden. Das soll bitte nicht so ausschauen, als würde man versuchen, den Autofahrern in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld abzunehmen. Es geht hier um die Sicherheit im Verkehr und hier darf uns kein Schilling zu klein sein, hier müssen wir ganz einfach versuchen, die Anforderungen, die der Verkehr an uns stellt, auch zu bewältigen. Abschließend zu einem Thema bitte, das immer mehr überhandnimmt. Die Gendarmeriebeamten, die noch vor 15 Jahren ein bekanntes Bild auf den Straßen gewesen sind durch ihre Patrouillengänge und durch Patrouillenfahrten, werden immer mehr an die Schreibtische gebunden, müssen immer mehr für die Verwaltungsbehörden und die Gerichte Erhebungen durchführen und Schreibarbeiten tätigen. Sie haben dadurch immer weniger Möglichkeit dort wo sie sein sollen, nämlich auf der Straße tätig zu sein, den Verkehr zu überwachen und die Agenden auszufüllen, zu denen sie als Gendarmeriebeamte eigentlich berufen sind. Hier wird der Verwaltungsaufwand leider immer größer und wenn man sieht, was hier unnötig - ich darf das hier betonen - unnötig verlangt wird, so fragt man sich wirklich oft, ob das auch notwendig ist. Ich darf ein konkretes Beispiel zitieren. Ein Autofahrer bekommt ein Strafmandat verbrummt, weil er direkt vor einer Toreinfahrt geparkt hat, noch dazu bei einem Arzt, der zu einem dringenden Fall nicht aus dem Haus herausfahren konnte. Er hat ein Strafmandat bekommen, hat gegen das Strafmandat berufen, das ist zur nächsten Instanz gegangen und dort ist der Papierkrieg losgegangen. Zwei Gendarmen mußten über höheren Auftrag der zweiten Behörde eine maßstabgetreue Skizze mit Lageplan anfertigen. Das war für zwei Gendarmen eine Arbeit auf drei bis vier Stunden. Nur um festzustellen, ob die 100 Schilling, die der bezahlen muß, berechtigt sind oder ob man es nicht doch vielleicht auf 50 Schilling ermäßigen kann. Hier zeigen sich Auswüchse bitte, die meiner Ansicht nach abgestellt gehören. Denn dazu sind Gendarmeriebeamte nicht da, daß sie wegen solcher Kleinigkeiten wichtige Aufgaben, die sie zu erfüllen haben, nicht erfüllen können. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Stangl: War es vielleicht die Bezirkshauptmannschaft, die das angeordnet hat?) Na, es war wer anderer, aber bitte, das spielt keine Rolle. Es ist heute schon angeklungen und ich glaube, abschließend das auch sagen zu können: Die Aufklärungsquote, die knapp über 60% liegt, erreicht in einer Sparte fast lOO % , genau 98%, das ist bei den Blutverbrechen. Ich darf die Ausführungen, die der Kollege Gruber hier gemacht hat, vielleicht noch mit den Daten des heurigen Jahres ergänzen. Es wurden heuer bis zum 1. November 15 Morde verübt und es war möglich, 14 davon aufzuklären. Ein Mord ist bis heute ungeklärt, es handelt sich hier um einen Säugling, der in einem Müllbehälter auf einem Autobahnparkplatz an der Südautobahn gefunden wurde. Dieses Verbrechen war bis heute nicht zu klären. 13 Mordversuche, die bisher begangen wurden, konnten alle geklärt werden, ebenso 3 Körperverletzungen mit tödlichem Ausgang. Zum Schluß bitte ein kurzes Resumee. Wir müssen leider feststellen, daß die Entwicklung in Niederösterreich nicht sehr erfreulich ist. Ich glaube, es ist die Aufgabe von uns allen, die wir verantwortungsbewußt tätig sind, uns zeitgerecht Gedanken zu machen darüber, wie diese Entwicklung eingebremst werden kann und wie es uns möglich ist, zumindest den österreichischen Durchschnitt zu erreichen, was all diese Dinge anbelangt, die ich vorher aufgezählt habe. Es wird notwendig sein, daß wir die Gendarmerie wieder weg vom Schreibtisch und hinaus auf die Straße bekommen, damit sie durch verstärkte Streifentätigkeit und Überwachung wieder die Aufgaben erfüllt, zu denen sie berufen ist, und die Bevölkerung wieder das Gefühl der Sicherheit und des Schutzes von Eigentum und Leben bekommt. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Kellner. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der Debatte zur Gruppe 1 hat der Kollege Haufek zwei Anträge gestellt. Der eine Antrag, der sich mit der Mindestausrüstung beschäftigt, wird von uns unterstützt; der andere Antrag, der davon ausgeht, daß bei einem allenfalls zu erstellenden Nachtragsvoranschlag eine entsprechende Dotierung der Förderungsmittel für die Beschaffung von Feuerwehrgeräten für technische Einsätze vorzunehmen ist, um dadurch die widmungsgemäße Verwendung der aus der Feuerschutzsteuer fließenden Einnahmen für Zwecke des Brandschutzes sicherzustellen, findet nicht unsere Zustimmung, mit folgender Begründung: Die Mittel der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden, und zwar fließen derzeit 85% direkt den Feuerwehren zu. Darüber hinaus wird aus Budgetmitteln des Landes innerhalb der einzelnen Gemeinden, beispielsweise bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern, noch eine entsprechende Unterstützung gegeben. Das ist der Grund, warum wir ,diesem Antrag unsere Zustimmung nicht geben können. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, und Resolutionsanträge der Abg. Haufek und Spiess. Ich lasse zunächst über die Gruppe selbst und zum Schluß über die zur Gruppe vorliegenden Resolutionsanträge abstimmen. Ich bitte den Berichterstatter, nunmehr den Antrag zur Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Teil, zu stellen. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, mit Einnahmen im ordentlichen Teil des Voranschlages von 18,786.000 Schilling und Ausgaben von 88,560.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen. DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Teil in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Wir kommen zur Abstimmung der Resolutionsanträge. Zunächst der Antrag des Herrn Abg. Haufek über Förderungsmittel für die Beschaffung von Feuerwehrgeräten. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt. Wir kommen zum Antrag des Herrn Abg. Haufek, betreffend Änderung der Verordnung über die Mindestausrüstung der Feuerwehren. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Einstimmig angenommen. Und nun zum letzten Antrag des Abg. Spiess über die Bekämpfung des Suchtgiftmißbrauches. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Ebenfalls einstimmig angenommen. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Reischer, zu Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft, ordentlicher Teil, außerordentlicher Teil sowie Konjunkturausgleichsteil, zu berichten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft, enthält ordentliche Ausgaben von 5.152,372.000 Schilling und Einnahmen von 4.232,134.000 Schilling. Diese Gruppe umfaßt die Einnahmen und Ausgaben für den allgemeinbildenden Unterricht, den berufsbildenden Unterricht einschließlich Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung, die Förderung des Unterrichtes, die vorschulische Erziehung, die außerschulische Jugenderziehung, den Sport und die außerschulische Leibeserziehung, die Erwachsenenbildung sowie für Forschung und Wissenschaft. Der prozentuelle Anteil der Gruppe am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 27,70%. Im außerordentlichen Teil betragen die Ausgaben dieser Gruppe 79,622.000 Schilling, wozu noch Ausgaben von 50,000.000 Schilling im Konjunkturausgleichsteil kommen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Jirkovsky. Abg. JIRKOVSKY: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Im vorliegenden Budget sind Leistungen für Kinder im Vorschulalter vorgesehen, die neben der fast erreichten Vollversorgung mit Kindergärten einen weiteren Fortschritt hinsichtlich Chancengerechtigkeit und Früherkennung verschiedener körperlicher und geistiger Mängel bedeuten. In 777 Landeskindergärten werden rund 30.000 Kinder, das sind Ca. 85% aller Drei- bis Sechsjährigen, betreut. Zum Teil ist diese günstige Situation darauf zurückzuführen, daß das Land seit heuer für die Fahrt vom und zum Kinderarten einen finanziellen Beitrag leistet. Damit haben nun auch jene Kinder, die in entlegenen Gebieten wohnen, die Möglichkeit, einen Kindergarten zu besuchen. Über das Thema Kindergartenfreifahrten wurde viel diskutiert und ich deponiere namens meiner Fraktion erneut die Forderung, daß hier das Land zur Gänze die Kosten tragen müßte, wenn wir jedes Kind, das in Niederösterreich einen Kindergarten besuchen will, gleich behandelt wissen wollen. Die 4 Millionen Schilling, die für diesen Zweck im Voranschlag 1981 vorgesehen sind, werden nicht reichen, dem schon im Nachtragsvoranschlag des laufenden Jahres wurde dieser Betrag auf 4,4 Millionen Schilling aufgestockt. Wir Sozialisten haben mit Freude zur Kenntnis genommen, daß man mit dem Einsatz von 10 Sonderkindergärtnerinnen einen Anfang in Richtung Heilpädagogik machte. Die dafür eingesetzten Kindergärtnerinnen haben ihren Sitz in einem Landeskindergarten der jeweiligen Bezirksstadt und einmal in der Woche haben die Eltern die Möglichkeit, sich dort Rat und Hilfe zu holen. Es hat sich gezeigt, daß die Eltern lieber in einen Kindergarten gehen und sich dort beraten lassen, als in der Beratungsstelle einer Behörde. An den übrigen Tagen besucht die Sonderkindergärtnerin die Kindergärten in den einzelnen Orten und testet dort die Kinder. Als sehr wichtig betrachte ich auch noch die Zusammenarbeit mit der Fürsorgerin. Wenn nun die Tests abgeschlossen sind, wird man feststellen können, wo die Schaffung von Sonderkindergartengruppen notwendig ist. Um hier gerecht vorzugehen, wird man in den bisher unberücksichtigten Bezirken auch Sonderkindergärtnerinnen einsetzen müssen. Es muß uns natürlich klar sein, werte Damen und Herren, daß der Ausbau von Einrichtungen für die Behinderten im Vorschulalter noch viel Geld kosten wird. Aber es bestehen sicher von niemandem Zweifel darüber, daß diese Gelder gut angelegt sind. Ein Kind, das durch frühzeitige Behandlung geheilt werden kann, wird als gesunder Erwachsener sich selbst seine Existenz gründen können und der Allgemeinheit nicht zur Last fallen. Das Jahr 1981 wurde zum Jahr der Behinderten erklärt und dazu sollte auch das Land durch vermehrte Leistungen auf diesem Gebiet seinen Beitrag leisten. Die von unserer Fraktion immer wieder geforderten Hör-, Seh- und Sprachtestaktionen haben sich als sehr erfolgreich erwiesen. Um eine möglichst lückenlose Erfassung der Kinder des Vorschulalters zu erreichen, werden den Eltern, auch jenen der nicht eingeschriebenen Kinder, diese Tests durch eine schriftliche Einladung angeboten. Während im ersten Jahr dieser Einrichtung an 7.580 Kindern Sehtests durchgeführt wurden, waren es von September 1979 bis September 1980 schon 11.527. An 1.005 Kindern, das sind rund 9% wurden Sehschäden festgestellt. 12.221 Kinder wurden einem Hörtest unterzogen, bei 264 Kindern wurden Gehörschiiden festgestellt. Bei derselben Anzahl wurden an 1.047 Kindern, das sind 8,5 %, Sprachstörungen registriert. Im Vorjahr lagen wir noch bei 13% und wenn dieser rückläufige Trend bei Sprachstörungen anhielte, so wäre das ein sehr bedeutender Erfolg. Eine Untersuchung des Statistischen Zentralamtes, die auf Befunden von Ärzten an den österreichischen Pflichtschulen basiert, sagt aus, daß von rund 98.000 Schesjährigen 12.000 an Haltungsschäden der Wirbelsäule, 28.000 an Fehlformen der Füße und mehr als die Hälfte, 52%, an kariösen Zähnen leiden. Die Schulärzte hielten bei mehr als 50% der Untersuchten Nachbehandlungen für notwendig. Diese Ergebnisse, werte Damen und Herren, fordern uns geradezu auf, für regelmäßige ärztliche Untersuchungen auch im Kindergarten einzutreten. Aufgetretene Mängel könnten dann schon vor (der Schulzeit behandelt werden. Besonders Haltungsschäden werden von den Eltern in Iden meisten Fällen nicht erkannt. Für das betroffene Kind aber bedeutet dies, wenn es zu spät erkannt wird und es dann ein Mieder tragen muß, viel seelisches Leid, weil es von vielem, was gerade dem Heranwachsenden Freude macht - Radfahren, Eislaufen, Schifahren ausgeschlossen bleibt. Für solche Kinder besteht die Gefahr, daß sie zu Einzelgängern werden. Und wie schwer sich Einzelgänger im Leben zurechtfinden und mit ihrem Schicksal nicht fertig werden, das wird uns oft bewiesen. Um eine gesunde Jugend zu haben, müssen wir früh genug beginnen, körperliche und geistige Schäden zu beheben. Diese ärztlichen Untersuchungen der Kindergartenkinder sollten vom Land finanziell unterstützt werden. Eng mit der Gesundheit verbunden, werte Damen und Herren, ist auch die Bewegungserziehung in den Kindergärten. Leider fehlen in einer Reihe von Kindergärten die geeigneten Räume dazu. Für eingruppige Kindergärten ist überhaupt kein Bewegungsraum vorgesehen. Mir ist klar, daß es nicht so rasch möglich sein wird, diesen Zustand zu ändern. Hier ist neben den finanziellen Schwierigkeiten noch viel Aufklärungsarbeit notwendig, denn es herrscht die Meinung vor, dieser Bewegungsraum würde sowieso nur einmal in der Woche gebraucht und stelle daher einen Luxus dar. Das ist aber absolut nicht der Fall, denn geturnt sollte täglich werden. Wenn aber nur ein Raum vorhanden ist, so wird ein erfolgreiches Turnen nicht möglich sein, denn wenn man auch die Tische und Sessel und die Kleinmöbel im Gruppenzimmer aus dem Weg räumt, so wird das nicht zielführend sein. Weniger Bewegung bedeutet aber nicht nur weniger Gesundheit, sondern auch weniger Ausgeglichenheit, bedeutet aber auch weniger persönliche Erfahrung. Diese Erkenntnisse sind nicht grundsätzlich neu, sie zeigen nur in einem neuen Licht die Notwendigkeit, dem Kind eine entsprechende Bewegungserziehung angedeihen zu lassen. Diesem Umstand tragen auch die Schulungen der Kindergärtnerinnen in diesem Herbst Rechnung. Ich hatte Gelegenheit, einer solchen Schulung beizuwohnen und habe mich davon überzeugt, daß diese Kindergärtnerinnen für ihre praktische Arbeit sehr viel mitbekommen. Es wäre zu wünschen, daß auch weitere Schulungen so praxisnahe gestaltet werden mögen. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben wohl in unserem Gesetz die Anzahl der Kinder pro Gruppe mit 30 festgesetzt. Es gibt aber noch etliche Gruppen in unserem Land, die mehr als 30 Kinder haben. Die Gründe für weniger Kinder in einer Gruppe wurden in diesem Haus schon oft angeführt. Eine gute Erziehungsarbeit ist eben nur möglich, wenn die Kinderanzahl nicht so groß ist. Vergessen wir nicht, daß keiner anderen Erziehungsstätte nachher soviel Verantwortung übertragen wird wie dem Kindergarten. Im Kindergarten sollen sich die Kinder jene Fähigkeiten aneignen, die wir heute oft sehr vermissen: Ausdauer, Geduld, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme gegenüber dem Nächsten, Toleranz. Das aber ist alles nur möglich, wenn die familiäre Atmosphäre im Kindergarten erhalten bleibt. Diese Geborgenheit brauchen besonders die Kinder, die über Mittag bleiben. Sie sollen sich wie zu Hause fühlen um die lange Abwesenheit von Daheim weiter verkraften zu können. Und mehr denn je ist auch die Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig. Der Idealzustand ist natürlich der, wenn es der Kindergärtnerin gelingt, die Eltern in die Erziehungsarbeit mit einzubeziehen. Das Verhältnis Kindergärtnerin - Eltern sollte so sein, daß es täglich eine offene Tür gibt und gemeinsam Erziehungsschwierigkeiten besprochen werden. Zu Elternsprechtagen und Vorträgen kommen die Eltern weniger gern, das kann ich aus Erfahrung sagen. Auch eine gesetzliche Regelung würde Bier nicht viel ändern. Wenn die Eltern zur Kindergärtnerin Verhauen haben, so besprechen sie die Probleme lieber mit ihr alleine. Der Erfolg der guten Zusammenarbeit mit den Eltern hängt nun weitgehend von der Person der Kindergärtnerin ab. Sie wird auch ständig an ihrer Weiterbildung arbeiten müssen und sollte natürlich in jeder Richtung Vorbild sein. Ich möchte hier allen jenen danken, die sich täglich um unsere Kleinen bemühen und sie mit jenem Rüstzeug ausstatten, das sie brauchen, um später lebenstüchtig zu sein. Wir haben in Niederösterreich auf dem Gebiete des Kindergartenwesens mit Hilfe der Gemeinden sehr vieI erreicht. Es ist bedauerlich, daß diese Erfolge die Mehrheitsfraktion in diesem Hause für sich beansprucht. Ich habe noch nirgend gehört oder gelesen, daß auch Sozialisten daran beteiligt waren. Tatsache aber ist, daß wir zu vielen Besserstellungen mit unserem Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig die Initiativen gesetzt haben. Und wir werden uns auch weiterhin bemühen, für unsere Jüngsten das Bestmöglichste zu tun. Danke. (Beifall bei der SPÖ und einigen Abgeordneten der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Frau Abg. Prokop. Abg. PROKOP: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich darf zum Thema Kindergarten kurz einige Bemerkungen machen. Wir können wie ich glaube gemeinsam feststellen, daß wir noch immer des einzige Bundesland sind, das kostenlos unseren Drei- bis Sechsjährigen den Besuch des Kindergartens ermöglicht. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir können darauf gemeinsam stolz sein, denn das sind Leistungen des Landes. Es ist eine Leistung der Gemeinden, es ist eine Leistung unserer Bürger in Niederösterreich, daß wir auf diesem Sektor der so wichtigen Hilfe für unsere Familien, für unsere Kinder, wirklich sehr große Anstrengungen machen. Daß bis heute noch kein anderes Bundesland diesem Beispiel gefolgt ist, zeigt ja, wie schwierig es ist und welcher wirklich große finanzielle Aufwand dafür nötig war. Ich glaube, daß gerade diese familienpolitischen, erzieherischen, pädagogischen Maßnahmen, die hier gesetzt werden, von unschätzbarem Wert sind. Der Kindergarten im Rahmen der Vorschulerziehung ist heute von derart anerkannter Wertposition in unserer Gesellschaft, daß auch die Eltern es Gott sei Dank bereits voll und ganz erkannt haben. Wenn wir heute einen Versorgungsgrad haben in unserem Land Niederösterreich, der schon über 85% liegt, so können wir fast sagen, wir haben die perfekte Versorgung unserer Kindergartenkinder in Niederösterreich. Denn auf freiwilliger Basis wird kaum mehr erreichbar sein. In Kürze wird, wie auch Herr Landeshauptmannstellvertreter in seiner Budgeteinbegleitungsrede gesagt hat, der tausendste Bildungsbau in unserem Land eingeweiht, und von diesen Bauten sind 422 Kindergärten. Ich glaube, wir haben eine gewisse Sättigung erreicht. Es ist weitgehend der Bedarf gedeckt und wir können jetzt vehement dazu übergehen, nun ,die qualitative Verbesserung noch weiter voranzutreiben. Wir haben im Vorjahr mit der Senkung der Kinderhöchstzahlen schöne Erfolge erreicht. Daß es regional in manchen Bereichen noch nicht verwirklicht werden kann, haben wir auch am Schulsektor erlebt. Ich bin überzeugt, daß das sicherlich in Bälde gelöst sein wird. Es wird sicherlich auch ein differenzierteres Arbeiten, speziell am Sektor der behinderten Kinder oder der in irgendeiner Art gestörten Kinder, notwendig sein. Die Arbeit der Sonderkindergärtnerinnen, die bereits im Einsatz sind, und ,auch jener, die noch in der Ausbildung stehen und die hoffentlich bald, also im übernächsten Jahr, auch bei uns im Lande zum Einsatz kommen werden, wird sicherlich auch auf diesem Sektor weiterhelfen. Das Problem ist nur, sodaß es sehr, sehr schwierig ist, Sonderkindergärten ins Leben zu rufen. Ich glaube, hier wird noch sehr viel Aufklärungsarbeit, vor allem bei den Eltern, notwendig sein. Es besteht bei den Eltern eine große Scheu, die Kinder in Sonderkindergärten zu geben. Es mögen die verschiedensten Gründe dafür maßgeblich sein. verständlich ist der Transport der Kinder in diese Gruppen ein besonders großes Problem. Ich bin aber überzeugt, daß speziell in Sonderkindergärten für behinderte und schwerst- behinderte Kinder im Frühestalter am meisten Gutes getan werden kann. Ich war vor kurzem wieder einmal im Schwedenstift. Es ist erschütternd auf der einen Seite und auf der anderen Seite wirklich erfreulich zu sehen, daß dort Kinder, die erst zwei bis drei Monate in Behandlung -- Behandlung ist ja hier falsch - in Betreuung der Kindergärtnerinnen stehen, die voll bettlägerig hingekommen sind, sich nach drei Monaten schon bewegen können, selbst essen können, und teilweise auch schon langsame Schritte gehen können. Das ist in einem anderen Alterstadium in dieser rasanten Entwicklung kaum durchführbar. Deswegen glaube ich, daß speziell hier wirklich noch sehr, sehr viel geleistet werden kann und geleistet werden muß. Ich hoffe auch, daß das nächste Jahr, das Jahr der Behinderten, noch zusätzliche Initiativen setzen wird. Wie gesagt, wir alle werden an der Aufklärung und beim Reden mit den Eltern mitarbeiten müssen. Meine Damen und Herren, nochmals zum Abschluß: Ich glaube, wir können gemeinsam auf das Kindergartenwesen Niederösterreichs stolz sein. Es ist und bleibt vorbildlich für ganz &erreich. Auch ich möchte wieder allen jenen danken, die in diesem Bereiche tätig sind und laufend weit über ihre Verpflichtungen hinaus für unsere Kinder in Niederösterreich arbeiten. Das zweite Thema, zu dem ich hier sprechen möchte, ist in der Gruppe 2 der Bereich des Sportes und der sportlichen Betätigung. Das Budget gibt jeses Jahr die Möglichkeit, gewisse Analysen anzustellen, einen gewissen Rückblick zu machen und sicherlich auch einen kurzen Ausblick auf die Zukunft. Wir haben in den letzten Jahren eine starke Veränderung im Bereich des Sportes miterleben können, wir haben erleben können, daß die Verbände, Dach- und Fachverbände, aber auch die Vereine stärker werden. Wir sind im Bereich des Breitensportes in Niederösterreich weit vorangekommen. Wir haben die Fitwelle wie kein anderes Bundesland weit vorantreiben können, allein das Emblem des ,,Peter Fit" stammt ja aus Niederösterreich und wurde über unsere Grenzen hinaus bekannt. Auch in Deutschland (hat man dieses Symbol übernommen. Wir haben hier spezielle Aktivitäten gesetzt, die wirklich beispielgebend waren. Wir haben am Lehrlingssportsektor neue Wege begangen, wir haben den Behindertensport im Rahmen der Sportförderung intensivst betrieben. Der Seniorensport ist in Niederösterreich im Kommen. Wir haben den Spitzensport deswegen nicht zurückstellen müssen, im Gegenteil, wir sind im Spitzensport, wenn man die Ergebnisse, die Meistertafeln der laufenden Jahre liest, bestens, in der Anzahl der Spitzensportler sogar noch viel, viel weiter (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Sie sind nicht mehr aktiv!) Ich meine, ich brauche nicht die einzelnen Leistungen aufzuzählen, bei den letzten Olympischen Spielen waren aus Niederösterreich etliche Teilnehmer dabei und vor allem die angenehmsten Überraschungen stammen ebenfalls aus unserem Bundesland. Das Aufholen ist in den letzten Jahren sehr rasant vor sich gegangen. Wenn man zurückdenkt an die Sechzigerjahre, ich habe es schon einmal gesagt, !hat unsere Auswahlmannschaft im Handball in Wiener Neustadt auf einem Aschenplatz bei eisiger Kälte gespielt, weil es damals in Niederösterreich noch keine einzige Halle gab, die für Iden Handballsport spielbar war. Wir haben jetzt bereits 26 Großhallen, die siebenundzwanzigste wird Anfang kommenden Jahres in Betrieb genommen werden. Meine Damen und Herren, wenn man die letzte Statistik, die das ÖISS, das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau, herausgegeben hat - sie ist noch nicht ganz komplett, es wurde erhoben bis zum Jahre 1978 -, so sind wir mit 26 Großhallen weit, weit voran. Die Stadt Wien hat nur 13 Hallen dieser Art, Oberösterreich 10, Steiermark 13, also der Abstand zu den anderen Bundesländern ist hier enorm. Es ist nicht nur auf dem Hallensektor so. Wenn ich jetzt die Sportplätze hernehme, die typisierten Anlagen, so hatten im Jahre 1976 bereits eine Deckung von 69% des Bedarfes. Wenn die Projekte, die bereits eingereicht und auch weitgehend schon fertiggestellt sind, hinzu- gerechnet werden, so haben wir eine Deckung des Bedarfes von 94%. Das nächstbeste Bundesland ist hier Burgenland kann man vielleicht in dem Ausmaß nicht nehmen mit 90%, die haben es ein bisserl leichter durch ihre Größe als wir - mit 73% das Bundes- land Salzburg. Auch hier ein enorm großer Fortschritt. Ich glaube, wir können darauf sehr, sehr stolz sein. Das ist das Zeichen der gezielten Sportförderung. Und wenn wir jetzt oft und oft hier im Landtag debattiert haben, da3 Sportbudget wäre noch zu klein und mit (anderen Bundesländern nicht vergleichbar, so haben wir hier - nicht nur ich, sondern alle Redner - einhellig darauf hingewiesen, daß weitaus mehr als die Deinen Sportförderungsmittel für die Anlagen für die sportliche Betätigung in Niederösterreich ausgegeben wird. Daß diese Erfolge sonst nicht zu erzielen gewesen waren, ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Ein gewisser Sättigungsgrad ist genauso wie beim Schul- und Kindergartenbaufonds (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Mehr im Schulbau!) eingetreten und man sieht es auch an der Art der Ansuchen, die jetzt in der Sportabteilung einlaufen, daß der Bedarf andersartig wind. Es werden zum Beispiel jetzt viel mehr Mittel für Verbesserungen der Flutlichtanlagen, zusätzliche Aufenthaltsräume oder sonstiges eingereicht. Etwas, das uns sehr am Herzen liegt und das wir in der nächsten Zeit rasant angehen müssen, ist das Problem der Sanierung, besser vielleicht gesagt der Regenerierung der Sportanlagen. Wir haben rund 750 typisierte Sportplätze in Niederösterreich, die teilweise schon mehr als zehn Jahre alt und eben jetzt soweit sind, daß man sie herrichten müßte. Wenn das nicht bald gemacht wird, wird es soweit kommen, daß die Drainagen auch schon gerichtet werden müssen. Heute kostet die Regenerierung für so eine Anlage 150.000 bis 200.000 Schilling. Wenn man noch ein, zwei Jahre wartet, welche Gefahr natürlich besteht, weil die Vereine ja meistens das Geld nicht haben, so wird das dann vielleicht 300.000, 400.000 oder 500.000 Schilling kosten. Man könnte also heute mit weitaus geringerem finanziellem Einsatz dasselbe erreichen, was man in einem Jahr machen muß. Es hat hier bereits Absprachen mit dem Fußballverband gegeben, der bereit wäre, die Federführung zu übernehmen, Ausschreibungen zu tätigen und in einem geregelten Einsatz die Anlagen, die Fußballplätze, also die Rasenfelder, zu regenerieren. Und ich glaube, wir sollten auch von der Sportförderung her einen Anreiz gestalten, daß die Leute wirklich frühzeitig die Anlagen herrichten, um Schäden, die später weitaus mehr kosten, zu verhindern. Ein Problem, das mir sehr am Herzen liegt, das auch laufend in den Sportratsitzungen in letzter Zeit durchklingt, wofür ich noch keine Lösung anbieten kann, aber worüber man sicherlich in der Kommenden Zeit reden wird müssen, ist das Problem der hohen Betriebskosten dieser sicherlich wunderschönen Anlagen. Es ist heute soweit, daß sich die Vereine, die einen Meisterschaftsbetrieb führen, diese Betriebskosten, diese Mieten, gar nicht mehr leisten können. Wir kommen dann dorthin, daß diese schönen Anlagen, bestens qualifiziert für absolute Spitzenleistungen, nicht mehr von den Spitzensportlern benützt werden, sondern von Leuten, ,die es sich eben leisten können. Wenn die halt Tennis spielen drinnen, zahlen sie gerne einen anderen Betrag, als wenn dort eine Mannschaft trainieren muß. Ich habe nur ein Beispiel überschlagsmäßig durchgerechnet. So eine Halle kostet pro Trainingsstunde 500 bis 600 Schilling. Ein Meisterschaftsverein umfaßt von Miniknaben über Schüler, über Jugend, Über die zweite Mannschaft bis zur Meistermannschaft rund fünf Vereine. Mindestens 20 Trainingsstunden, das ist ganz knapp berechnet, kosten in der Woche 10.000 Schilling; 40 Trainingswochen muß man rechnen, das sind also 400.000 Schilling und da ist noch kein Spielbetrieb dabei. Rund 10 Heimspiele haben solche Mannschaften, das sind ja teurere Spiele, die werden noch höher verrechnet, wiederum 450.000 Schilling, also man muß rechnen, rund eine halbe Million Schilling für die reine Miete der Halle für Heimspiele. Da ist noch kein Auswärtsspiel und noch gar nichts anderes dabei. Ich brauche nicht mehr weiter darüber reden, glaube ich. Jeder, der mit dem Sport zu tun hat, weiß, daß die Vereine, die ja nur von Sponsorgeldern leben können, weil die Eigeneinnahmen eines Vereines sind minimal, diesen Betrieb bald nicht mehr aufrecht halten werden können. Wie gesagt, das muß durchdiskutiert werden, man muß sich überlegen, wie man hier Hilfen ansetzen kann oder wie man hier eingreifen kann. Auch bei einem anderen Budgetansatz kann man verfolgen, daß eine gewisse Sättigung entstanden ist, ich denke hier an den Budgetansatz zur Förderung der Sportgeräte. Hier ist die Sättigung bis zu einem gewissen Grad erreicht, die Ansuchen werden weniger. Dafür ist auf einem anderen Sektor, das ist der Sektor der Veranstaltungen, der Boom der Einreichungen um Hilfe und Unterstützungen größer geworden. Ich glaube, das liegt vor allem daran, daß zu Beginn der 70er Jahre der Trend zum vereinsungebundenen Sport bis zu einem gewissen Grad war, man hat den Sportplatz der offenen Tür propagiert, der heute fast nimmermehr existent ist, die Gemeinden haben sich sehr intensiv befaßt, man hat über den ,,Animateur" gesprochen und auch wir haben hier schon einige Male darüber gesprochen, wie man die Leute dazu bringen könnte, wieder Sport zu betreiben. All das muß man heute als fehlgeschlagen bezeichnen. Heute ist die Bewegung zurück zum Verein. Heute leben die Vereine wiederum. Und das ist nun, glaube ich, der Grund, daß jetzt auch der Wunsch der Vitalisierung der Anlage durch den Verein wiederum gegeben ist, daß hier mehr Aktivitäten gestartet werden. Ich glaube, hier sollte man ebenfalls helfend eingreifen, denn der Verein kann mit seinen tausenden ehrenamtlichen Mitgliedern das alles schneller, leichter lebensnäher und auch viel, viel billiger machen als die öffentliche Hand. Wir haben einige Beginne ja schon gesetzt. Es ist die Trainerunterstützung. Das sind erste Schritte, sie haben geholfen, wir werden auch hier weitergehen müssen. Ich habe über das Problem der Mieten gesprochen und auch das ist sicherlich eine Frage, die hier hineingeht, obwohl wir uns hier klar sein müssen, daß nicht alles umsonst sein muß. Wir können sehr wohl bei manchen Veranstaltungen innerhalb eines Vereines sagen, die Leute sollen eine kleine Entschädigung leisten. Sie zahlen es gerne, wenn sie gut betreut werden. Ich denke an das Kinderturnen, ich denke an das Mutter-KindTurnen, an das Turnen der Senioren, die sehr gerne mitzahlen. Wir haben jetzt auch die Möglichkeit, Veranstaltungen zu fördern und wir haben, auch das ist ein neuer Versuch, der im Rahmen unseres Sportgesetzes möglich ist, eine Schulung, eine Weiterbildung für die Funktionäre begonnen. Der erste Versuch wurde auf Grund einer Anregung aus dem Kreise der Vereinsfunktionäre bei einer Sportpressefahrt in St. Pölten im WIFI gemacht, es war die Bitte nach einer Funktionärsschulung im Bereich des Pressewesens, weil die meisten Funktionäre mit der Presse den Umgang nicht verstanden haben oder ihn gesucht haben. Das ist vor rund zehn Tagen jetzt im Bundessportzentrum erstmals durchgeführt worden und hat enorm guten Anklang gefunden. Es wird nun versucht, eine Pressefibel für alle interessierten Vereine herauszugeben, um einmal auch hier etwas an der Hand zu haben. Ich glaube, den Vereinen gehören die 80er Jahre, ihnen gehört zumindest die nächst absehbare Zukunft. Sie können sich schneller, weil sie einfach beweglicher sind, an die Wünsche der Menschen anpassen, weil sie auch mitten drinstehen, weil sie eben ein Teil der Leute sind. Sie haben in letzter Zeit neue Wege begangen und dadurch auch den großen Zustrom, den man ja in der Mitgliederentwicklung sehen kann, gehabt. So ist das Mutter-Kind-Turnen zu einem enormen Interesse gekommen. Der familienspezifische Sport den Familienurlauben, Familienausflügen, Familienschifahrten, auch da ist ein großer Bedarf der Bevölkerung gewesen. Wir haben zum Beispiel von den Vereinen jetzt diese Sportlerwochen in den Ferien durchgeführt. Auch hier kann man gar nicht genügend Plätze anbieten, weil die Eltern ihre Kinder in diesem Bereich bestens betreut wissen und genau das wollen sie ihnen auch bieten. Eine neue Idee, die erst seit wenigen Jahren entstanden ist, sind die sogenannten Fitkurse, wo alles über Lifetimesports hineinspielt, vom Surfen über Windsurfen bis zu Tennis und Reiten wird hier alles angeboten. Wenn man da einen Kurs ausschreibt, ist er, kaum ausgeschrieben, schon voll belegt. Seniorenschikurse, auch das ist eine Sache, die in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung genommen hat. Man könnte hier einiges aufzählen, aber wie gesagt, solche Initiativen sind äußerst positiv, solche Initiativen sind einfach zu unterstützen. Wenn man vielleicht nur noch grundsätzlich etwas sagen darf: Im Sport gibt es Regeln, im Sport gibt es Grundsätze, und ich glaube manchmal, wir sollten die Regeln, die im Sport vorhanden sind, ins normale Leben herübernehmen. Uns bliebe einiges erspart, wenn man sich einfach an die Regeln hält und weiß, wenn man das nicht tut, dann wird man disqualifiziert. Man sollte einfach wissen, wenn man etwas leistet, dann wird man immer vollkommener, wenn man nichts arbeitet, wird man keinen Erfolg haben. Das ist sicherlich eine Einstellung, die man den Menschen mitgeben sollte. Im Sport ist das eine Selbstverständlichkeit, dort wächst sie mit dem Kind heran und sie bleibt einem vielleicht auch dann in Fleisch und Blut. Ich möchte zum Abschluß dem zuständigen Referenten danken. Im letzten Jahrzehnt ist in Niederösterreich am Sportsektor sehr, sehr viel geschehen. Vor allem danke ich dem Vorsitzenden des Sportrates, Landeshauptmann Maurer, der selbst sehr lange Zeit dieses Referat betreut hat. Ich möchte ihm hier auch zum Abschluß herzlich danken für seine Arbeit und seine sportliche Tätigkeit und alles Gute wünschen. Und ich bitte den Herrn Landesrat Schauer, der mit viel Elan in der kurzen Zeit eingestiegen ist, daß wir diese Arbeit, die wir gemeinsam in Niederösterreich im Bereiche des Sportes so erfolgreich begonnen haben - denn letztlich ist es wiederum nur ein Beginn -, fortsetzen zum Wohle unserer Jugend, zum Wohle der gesamten Bevölkerung Niederösterreichs. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ!) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Kalteis. Abg. KALTEIS: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! In der Gruppe 2 finden wir für Erziehung, Unterricht, Sport und Wissenschaft Ausgaben von 5.281,994.000 Schilling, das entspricht einer Steigerung gegenüber dem letzten Voranschlag um 7,8%. Da die letzte Steigerung bei 6,4% lag, muß diese Anhebung gleich eingangs als besonders lobenswert hervorgehoben werden. Am Schuljahrsbeginn 1980/81 zählte man in Niederösterreich 663 Volksschulen, das waren um 4 weniger (als im Vorjahr, 263 Hauptschulen, das waren um 2 mehr, 31 selbständige PL und 105 Sonderschulen, das waren um 3 mehr. Die Klassenzahlen stiegen in den Volksschulen von 3.201 Klassen auf 3.313, in den Hauptschulen fielen sie von 2.814 auf 2.761, die ASO-Klassen fielen um 3 auf 524 und die PL-Klassen von 276 auf 264. Die Schülerzahlen an den Volksschulen sanken weiter auf 75.582, das ist ein Minus von 3.323, an den Hauptschulen auf 71.634, das ist ein Minus von 2.319, an den Allgemeinbildenden Sonderschulen auf 5.919, das ist ein Minus von 374 und an den Polytechnischen Lehrgängen auf 6.924, das ist ein Minus von 659 Knaben und Mädchen. Die Gesamtschülerzahl an unseren Pflichtschulen sank um insgesamt 6.647 Buben und Mädchen auf 157.740 Kinder. Erfreulich zu berichten ist, daß es schon seit längerer Zeit keine Klassen mit Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl 36 und auch keine Stundenkürzungen gibt. Als sehr bemerkenswert kann auch berichtet werden, daß trotz sinkender Schülerzahlen im Pflichtschulbereich die Organisationsform der Volksschulen nicht nur gehalten, sondern sogar verbessert wurde. Fast drei Viertel aller Volksschüler besuchen die vierklassige Volksschulform, 4 % die dreiklassige Volksschule, fast 20% die zweiklassige und nur 2% aller Buben und Mädchen im Volksschulbereich besuchen die einklassige Kleinstschule. Im Versuchsschulwesen gab es im Bereich der Allgemeinbildenden Pflichtschulen sowohl bei den Standorten als auch bei den Klassen wieder an sich erfreuliche Ausweitungen. Nur auszugsweise erwähnt sei die Vermehrung der Vorschulklassenstandorte von 17 auf 28 und der Klassen von 18 auf 29, die Erhöhung der Standorte für die fremdsprachliche Vorschulung um 12 auf 444 und die Ausweitung der Standorte für die integrierte Gesamtschule von 33 auf 39 bzw. von 269 Klassen auf 292. Drei Schulen erproben weiter die Ganztagsschule, 13 Schulen, um vier mehr als im Vorjahr, die Tagesheimschule. Alles in allem eine sehr positive Richtung, die im Bereich des niederösterreichischen Pflichtschulwesens gegangen wird. Nachdem nun hier einige Zahlen gebracht wurden und am kommenden Sonntag, dem 7. Dezember 1980, ein besonders denkwürdiger Tag in der Geschichte des Schulwesens des gesamten Bundeslandes Niederösterreich gefeiert werden wird, ein einmaliges Ereignis, die Eröffnung des 1.000sten Bildungsneubaues, einer Volksschule in Lassee, so möchte ich mich jetzt einmal ein bißchen mit dem Schul- und Kindergartenbau in Niederösterreich bzw. mit dem entsprechenden Fonds beschäftigen. In den 20er und 30er Jahren wurden in Niederösterreich etwas mehr als 20 Bildungsbauten errichtet. Der 1949 vom damaligen Landeshauptmannstellvertreter Franz Popp initiierte NÖ Schul- und Kindergartenbaufonds (Abg. Ing. Schober: Unter der Ägide Steinböck!) - ein schönes Vergelts Gott für den Einwurf, aber initiiert vom damaligen Landeshauptmannstellvertreter Franz Popp und unsterblich verbunden mit den Namen Popp, Kuntner und Grünzweig - kann also auf den 1.000sten Bau in rund 30 Jahren verweisen. Sehr geehrte Damen und Herren rechts von mir, wenn nicht ein Fahrplan eingehalten werden sollte, man ist ja fast aus Kollegialität dazu verpflichtet, dann könnte ich auch aus den ersten Jahren des Schul- und Kindergartenbaufonds aus Zeitungen zitieren, was damals darüber geschrieben wurde. (Abg. Romeder: Zitiere einmal etwas!) Na ja, das habe ich nicht so unter der Irxen. Meine Damen und Herren, darf ich einen kleinen Einwurf machen? Ich habe mich schon gefürchtet, daß ich einmal zum Rednerpult komme und der Kollege Anzenberger sitzt als Berichterstatter hinten. Da ginge mir etwas ab. Jetzt habe ich ihn, also paßt es. (Heiterkeit.) Welch eine Leistung wurde hier durch diesen Schul- und Kindergartenbaufonds vollbracht! Eintausend Bildungsbauten, meine Damen und Herren! Rund 9,5 Milliarden Schilling wurden verbaut und manche Gemeinde, das kann man doch, glaube ich, allen Kolleginnen und Kollegen, die als Bürgermeister oder Gemeindefunktionäre, ob rechts oder links, hier sitzen, nachfühlen, daß sie wohl den letzten Groschen oft zusammengekratzt haben, um für die heranwachsende Jugend die neuen und bestmöglichen äußeren Bildungsbedingungen zu schaffen. Und es gebührt hier zunächst einmal allen Gemeindefunktionären, egal zu welchem Lager sie sich bekennen, allen Bürgermeistern und allen Gemeinderäten, die für diese Bauten die Hand gehoben haben, der aufrichtige Dank, denn Leistungen auf diesem Sektor bedeuten auch Verzicht auf andere Möglichkeiten, für die Gemeindebürger etwas zu leisten. Denn das Geld kann ja bekanntlich nur einmal ausgegeben werden. Aufrichtigen Dank also für diese Bereitschaft aller Gemeindefunktionäre in Niederösterreich. Imponierend ist auch das Tempo, das bei diesen Bauten zu beobachten ist. Wenn man bedenkt, daß für die ersten hundert Schulen und Kindergärten immerhin sieben Jahre benötigt wurden, daß die zweiten hundert schon nach vier Jahren übergeben und 1978 bereits 900 fertig waren, so brachte man für das letzte hundert nur mehr zwei Jahre und die sagenhafte Vollendung ist eben diese Jubiläumsschule in Lassee. Ich kann mir vorstellen, daß sich - ohne Neid wollen wir nach Lassee blicken - Bürger von Lassee der Bürgermeister, die Gemeindefunktionäre, die gesamte Bevölkerung und auch die Kinder sicherlich freuen werden, daß sie die tausendste Schule haben werden. In den letzten Jahren wurde also, das wollen wir ausdrücklich festhalten, in Niederösterreich alle fünf bis sechs Tage eine Schule oder ein neuer Kindergarten fertig. Das ist eine unüberbietbare Leistung aller. Die eintausend Bauvorhaben, das sei vielleicht auch erwähnt, gliedern sich in 422 Kindergärten, 313 Volksschulen, 179 Hauptschulen, 72 Volks- und Hauptschulen, 8 allgemeinbildende Sonderschulen und 6 polytechnische Lehrgänge. In der Sitzung des Landtages vom 20. November 1980 beschlossen wir eine Gesetzesänderung, die unsere Bildungsbauten und Areale in Zukunft problemloser für Vereine und Organisationen öffnen wird. Eine begrüßenswerte Entwicklung, die dazu führt, daß unsere Schulen wieder in größerem Umfang nicht nur bildungsmäßiges sondern auch kulturelles und gesellschaftliches Zentrum der jeweiligen Gemeinden werden. Damit sind auch die erwähnten 9,5 Milliarden Schilling Bauaufwand doppelt gerechtfertigt und ist auch ein besonders erfreulicher Aspekt einer jahrzehntelangen erfolgreichen Schulpolitik des Bundeslandes Niederösterreich gegeben. Allerdings möchte ich feststellen, daß ein Ende, wie es in der Einbegleitungsrede des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig angeklungen ist, mir nicht abzusehen scheint. Denn mit Stichtag 1. Oktober lagen beim Fonds so viele Ansuchen um Beträge für Neubauten sowie für Zu- und Umbauten vor, daß neu eingebrachte Ansuchen vielleicht erst ab 1984 Berücksichtigung finden könnten. Wenn man bedenkt, daß auch Überlegungen in Richtung Ausdehnung der Fondsaufgaben angestellt werden, möchte ich hier nur ein Stichwort in die Diskussion werfen: Jugendheime. Die Überlegung ist doch legitim, ja vielleicht sogar notwendig. So kann, das möchte ich ausdrücklich festhalten, der vom Herrn Landeshauptmann für die nächsten Monate angekündigten Schulbautenquote mit größtem Interesse, aber auch mit berechtigter Hoffnung entgegengesehen werden. Obwohl auf dem Bausektor trotz tausend neuer Schulgebäude noch einiges auf uns wartet, sind zweifelsohne die äußeren Bedingungen in unseren Schulen beachtlich verbessert worden. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Kostenfreie Schulbücher und Schulfreifahrten sorgen für eine Entlastung der Familien, sinkende Klassenschülerzahlen bringen bessere pädagogische Bedingungen und auch der Nulltarif, der hier angezogen wurde vor ein paar Minuten, ist sicherlich zu den lobenswerten Entlastungen der niederösterreichischen Familien zu zählen. (Abg. Zimper: Das ist die gute Politik der ÖVP!) Bitte schön, mich stört nur eines, das ist das Wort ÖVP. Eine gute Politik war es für die Schule, Kollege Zimper. Es gibt eine ÖVP-Schulpolitik und es gibt die NÖ Schulpolitik für unser gemeinsames Bundesland Niederösterreich. (Beifall bei der SPÖ.) Kommen wir jetzt zu etwas ganz anderem. Zu dem Ringen um die Schule der Zukunft, um die neuen Organisationsformen und im besonderen Tagesheimschule, Gesamtschule und was da alles so diskutiert wird und diskutiert wurde, möchte ich vielleicht am Schluß der heutigen Beratungen die Aufmerksamkeit des Hohen Landtages auf zwei Problemkreise lenken, die vielleicht dem Sammelbegriff - bei einiger Nachsicht bitte der reinen Schulleute hier - der ,,inneren Schulreform" zuzuordnen wären. Hierher gehört einmal die Reform unserer Lehrpläne. Zu mir kannst Du Vertrauen haben, Kollege Anzenberger, DU wirst nicht enttäuscht werden. (Abg. Romeder: Das ist aber wahr. Dem kann man vertrauen!) Welch Klagelied, wenn ich von den Lehrplänen rede, kann ein Lehrer mit rund 30 Dienstjahren (Abg. Romeder: In Pension gehen!) in diesem Zusammenhang anstellen. Als ich zum Beispiel die Ehre hatte, vor 30 Jahren in den niederösterreichischen Schuldienst aufgenommen zu werden. (Abg. Romeder: Ist schon lange her!) da hatten - ich gebe zu, das ist eine sehr primitive Darstellung - die Mathematikbücher die Stärke nicht ganz des kleinen Fingers. Heute sind sie doppelt so dick. Ich werde noch darauf zurückkommen. Die Themen haben sich ganz beachtlich vermehrt. Darf ich vielleicht nur - ich weiß nicht, welcher Richtung die Kollegen Magister und so weiter zugehören, ich weiß es nur vom Kollegen Wallner - hier die Mengenlehre zitieren. Na, da war ich gerade, wenn ich das so sagen darf, ein von den Eierschalen befreiter Lehrer in der Hauptschule, hatte meine Mathematikprüfung unter anderem auch gemacht, und da kam die Mengenlehre in die Schule. Ich rede von der Lehrplanreform. Meine Damen und Herren, wenn Sie wollen, kann ich damit was beweisen. Das wurde den üblichen Lehnbüchern ganz einfach, wie einem Zwetschkenbaum ein Weichselzweig, aufgepropft. Da ist keine Seite verschwunden von der Gesamtmathematik, die üblich war, die Mengenlehre wurde draufgepfropft. Das wieder ganz einfach bildlich dargestellt: zu den 196 Seiten der Schulmathematik kamen die 48 Seiten Mengenlehre dazu. Nichts blieb weg, alles blieb beim Alten. Und eine unangenehme Begleiterscheinung war und ist es heute noch, daß beispielsweise am vergangenen Freitag eine Mutter bei mir war und gesagt hat, Herr Bürgermeister, möchtest nicht so gut sein und mit dem Herrn Direktor reden, er soll für die Eltern einen Mengenlehrekurs organisieren, damit sie da in den ersten Hauptschulklassen mitkommen. Unsere guten Mütter helfen sehr gerne daheim, die Väter haben ja für so etwas meistens keine Zeit. Man soll hier also die Mütter sozusagen auch mitschulen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich fühle mich keineswegs befugt, als Bewerter der Mengenlehre aufzutreten. Aber eines tät mich wirklich interessieren, vielleicht kann mir jemand aus der Mitte des Landtages sagen, wo ich das erfahren kann. Ich wüßte gerne, ob auch Einstein und Wernher von Braun ihre mathematischen Gehversuche im Klima der Mengenlehre oder ,,nur" nach alter Art getan haben. Ich weiß es nicht. Nur eines weiß ich, daß man im deutschen Raum bereits - angeblich, ich kann das nicht belegen - davon wieder abkommt. Aber es kommt ja noch dicker, Herr Kollege Zimper. Im Lehrerseminar, haben wir gelernt: ,,Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir." Welch eine fundamentale Weisheit! Da muß ein Schüler des zweiten Klassenzuges der Hauptschule die Flimmerbewegungen erklären können, die eine Koralle bei der Nahrungsaufnahme macht. Da hört er von der Resistenz mancher Gräser gegenüber klimatischen Einflüssen, ohne zu wissen, was Resistenz ist, da hört er von Fungiziden, von Herbiziden, von Edaphon und Restbiotop und Kultursteppe und von Kulturwüste und vom Frettchen, das eine albinoide Abart des Iltisses ist. Sehr geehrte Damen und Herren, es tut mir sehr leid, aber ich habe noch nicht die Spitze erklommen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Da bereitet sich die Frau Lehrer der vierten Volksschulklasse auf den Sachkunde- Unterricht vor und füllt dabei, wie es sich halt so gehört, auch die Arbeitsblätter, die die Kinder am nächsten Tag ausfüllen müssen, selber aus. Und da weiß sie plötzlich nicht, die Frau Lehrer, in welche Spalte muß man jetzt den Schwalbenwurzenzian eintragen. (Heiterkeit im Hause.) Die Frau Lehrer hat das nicht gewußt, da waren nämlich zwei Spalten, die eine hat geheißen ,,Alpenblumen" und die andere ,,Bergblumen". Wo tragen Sie jetzt den Schwalbenwurzenzian ein, bei den Alpenblumen oder bei den Bergblumen? Das Buch kann ich bringen, das ist approbiert. So, jetzt geht es aber weiter. Weil sie sich nicht ausgekannt hat, da frug die Frau Lehrer ihren Gatten. (Abg. Kurzbauer: Den Herrn Direktor Kalteis!) Den Herrn Hauptschuldirektor hat sie gefragt. Du, hat sie gesagt, wo tragen wir denn das ein? Und da hab ich gesagt, bei den Alpenblumen - ach so, jetzt habe ich schon alles verraten. Da habe ich gesagt bei den Alpenblumen und meine Frau war für die Bergblumen. Das Fazit war dann, daß der Schwalbenwurzenzian gestrichen wurde, weil wir nicht gewußt haben, wo er hingehört. Das ist nur eine kleine Idylle aus dem Hause Kalteis am Abend, während sich meine Gattin vorbereitet hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne zu freveln, ganz ernst: Der Herr schicke den Mitgliedern der Approbierungskommission den Mut und die Erleuchtung, damit endlich ähnliche Beispiele - sonder Zahl könnten sie aufgezählt werden - verhindert werden. (Heiterkeit im Hause. - Beifall.) Meine Damen und Herren, darf ich fortfahren. Hier ist ganz eindeutig etwas nicht in Ordnung, da läuft etwas nicht auf dem rechten Geleise, da gehört gesiebt und gereinigt und ich sage Ihnen, da gehört mit dem Reisbesen gekehrt. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Bravo!) Und jetzt frage ich Sie, wer soll da säubern? (Abg. Zimper: Der Minister!) Ich möchte da schon, um nicht unnötig und nicht ungebührlich in einen unguten Verdacht zu kommen, festhalten, entschuldigen Sie, daß ich wirklich immer gerne in meinem Beruf war, immer gerne Lehrer war und mich heute noch nach 30 Jahren als Lehrerfunktionär (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Da wärst Du zu jung!) zur Kollegenschaft bekenne. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe seit meinem zweiten Dienstjahr bei Kommissionen mitgearbeitet, erst vom Schulinspektor eingeteilt und dann selber aus Interesse, die die Reduzierung der Lehrpläne, der Lehrstoffe zur Aufgabe hatten, die Vorschläge für Reformen machen sollten. Und ich war damals, als ich so meine fünf, sechs Jahre abgedient hatte, über einen Ausspruch sehr, sehr böse. Vorher möchte ich nur die Frage wiederholen, wer soll säubern? Und gegen Ende der 50er Jahre war ich sehr böse mit meinen gleichartigen Kollegen, sehr böse über einen Ausspruch, der damals gelautet hatte: ,,Alles, was mit der Schule zusammenhängt, gesetzmäßig, das müßten die Eisenbahner machen". Das war damals ein geflügeltes Wort im Nationalrat. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, wir haben uns damals ganz gewaltig geärgert über diese Nichtachtung unseres Standes. Aber ich möchte heute, nach 30jähriger bescheidener, allerdings persönlicher Erfahrung schwer davor warnen, den Geschichtslehrern die Geschichtspläne korrigieren zu lassen und den Naturgeschichtslehrern oder wie es heute heißt, Biologie und Umweltkunde, die Lehrpläne für Biologie und Umweltkunde. Denn die Geschichtslehrer, die wissen so wunderbar, was bei den Biologie- und Umweltkundestoffen weggehört. Und die Naturgeschichtler wissen ganz genau, was in Latein und in Mathematik hinausgehört. Ich würde hier raten, daß man, wenn es hier zu Reformen kommt, nicht nur die Leute hört, die letztlich schon damit arbeiten müssen, nämlich meine Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Präsident Reiter: Aber die Eisenbahner auch nicht, Herr Kollege!) Entschuldigung, das war ja nur ein Beispiel von damals, das möchte ich schon festhalten. Ich glaube eben, alle Besonnenen, aus dem Leben schöpfenden Gruppen des Landes sollen entscheiden, durch die gesetzgebende Körperschaft natürlich, was in Zukunft unterrichtet werden soll. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Kannst ja weiterlesen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, man hat natürlich auch sein Redekonzept und ich habe mir hierhergeschrieben und weil der Herr Landeshauptmannstellvertreter gesagt hat, daß ich weiterreden darf, sage ich es auch: Ich habe hier stehen, für die Lehrplanreform den Traisener Alpinegruß ,,Glück auf!" Im letzten Abschnitt meiner Ausführungen, der, glaube ich, schon sehr ernst ist und der auch Antwort gibt auf den Einwurf des Kollegen Kurzbauer, möchte ich noch ein Problem zur Sprache bringen. Eine Gruppe von Wissenschaftlern der Londoner Universität hat die Entwicklung von dreieinhalbtausend Kindern der Londoner Sekundarschulen untersucht. Es waren dies ein Kinderpsychiater, eine Sozialwissenschafterin, ein Lehrer, eine Entwicklungspsychologin und ein Statistiker. Sie untersuchten unter anderem, welche Bedingungen in der Schule überhaupt eine Rolle spielen für die Entwicklung der Kinder und ob es für Londoner Schulverhältnisse von Bedeutung ist, ob die Grundschule in der eigenen Straße oder vielleicht zwei Querstraßen weiter besucht wird, ob es also von Bedeutung ist, welche Schule ein Kind besucht. Aber gleichrangige Schulen. wenn ich das so sagen darf. Auf Wien bezogen, halt, ob es in der Gasse A oder drei Gassen weiter in der Gasse B die Volksschule besucht. Dieses Londoner Universitätsteam hat untersucht, ob das Bedeutung habe, und diese Langzeitstudie, die sehr kostenaufwendig war, brachte ganz verblüffende Ergebnisse. Eine Grundaussage war, die Schule hat einen überaus wichtigen und meßbaren Einfluß auf die kindliche Entwicklung, wobei es einen bestimmten Einfluß gibt, wie gesagt, welche Schule der gleichen Art ein Kind besucht. Das überrachendste Ergebnis dieser Langzeitstudie die über acht Jahre lief, war: Die Schulleistungen der besten Schüler aus einer schlechteren Schule lagen ungefähr auf dem Niveau der schlechtesten Leistungen einer guten Schule. Am Ende entließen schlechte Schulen dreimal mehr leistungsbeeinträchtigte oder anderweitig benachteiligte Schüler ins Leben als die Konkurrenz ein paar Querstraßen weiter. Das britische Forscherteam hat damit exemplarisch (Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) und erstmals deutlich gemacht, daß Schulen, die nur einige Kilometer voneinander entfernt liegen und mit Kindern aus genau demselben sozialen Milieu und mit vergleichbarer intellektueller Begabung beschickt werden, ganz krasse unterschiedliche Schul- und Erziehungsergebnisse produzieren können. Der erzieherische Erfolg oder der Mißerfolg jeder der untersuchten Schulen wurde an vier Kriterien gemessen. Erstens an der Präsenz in der Schule, am Schülerverhalten einschließlich der Verhaltensstörungen, an den Lernleistungen einschließlich der Prüfungsergebnisse und an der Delinquenzrate. Und das in -zig Einzeleinflüsse zerlegte, sonst empirisch kaum faßbar zu machende Phänomen Schulklima einer Schule ermöglichte eine Analyse nach dem Grundmuster, ganz einfach reduziert, was bewirkt voraussichtlich was oder umgekehrt, was wird nicht bewirkt. Für die Lernleistung sowie für das Sozialverhalten - das ist jetzt sehr interessant, bitte, für Londoner Verhältnisse - erwies sich unerheblich, ob die Schulen altmodisch oder modern, groß oder klein waren; unter den Testschulen waren nämlich ganz lichtdurchflutete Neubauten, es waren aber auch ganz alte, finstere Gemäuer darunter. Das Wissenschafterteam stellte fest; Weder die Größe, noch das Alter bzw. die knappe oder die reichliche Ausstattung mit Lehrmitteln hatten einen meßbaren - das ist das Entscheidende - Erfolg aufzuweisen. In Schulen, und jetzt kommt es, mit klar formulierten Leistungsansprüchen - noch ein wichtiger Satz jetzt, ob dieser Leistungsanspruch hoch oder niedrig war, das war egal, wenn er nur klar formuliert war, wie wir halt im Lehrerseminar gelernt haben; den Schülern adäquat, haben sie uns damals gesagt -- registrierte man bessere Prüfungsergebnisse und auch störungsfreieres Lehrer-SchülerVerhältnis. Wo die Lehrer ihren Stoff in Gruppen erarbeiteten und aufeinander abstimmten, wo der Unterricht didaktisch, strukturiert und gut vorbereitet verlief, wo pünktlich begonnen und geschlossen wurde, wo die Wände mit Bildern und Plakaten, vor allem aber mit Kinderzeichnungen geschmückt waren, dort gab es die besten Einzelergebnisse. Eine insgesamt freundliche und geordnete Atmosphäre erwies sich als besonders wichtig für alles Positive in der Schule. Ausdrücklich wird festgehalten, daß diese Schulen nicht über Gebühr vielleicht reglementiert waren, sie waren nur verbindlicher in ihren Prüfungs- und Erziehungsansprüchen, sie verstärkten mit beständigem Lob jede positive Schülerreaktion und scheuten bei entsprechendem ungebührlichem Verhalten auch vor der selbstverständlichen Rüge oder gar vor einer disziplinären Maßnahme zurück. Im Gegensatz dazu waren in den, unter Apostroph, auch in der Studie angeführten „schlechten Schulen", zu beobachten: Inkompetente Schulleiter, die nicht ernst genommen wurden, isolierte Lehrer im Lehrkörper, keiner kümmerte sich um den anderen, Unpünktlichkeit bei Lehrern und Schülern, ungepflegte Gebäude, Flure und Höfe, ramponierte Möbel, unwirtliche Klassenzimmer und beschmierte Klosette. Diese Untersuchung und die daraus resultierenden Erkenntnisse waren nun, ich möchte das noch einmal sagen, an Londoner Schulen zu beobachten. Sie können natürlich nicht unkritisch parallel verschoben werden auf österreichische Verhältnisse, doch möchte ich sagen, daß gewisse Ergebnisse einer ernsthaften Diskussion wert wären und vielleicht wäre auch eine ähnliche Untersuchung in Österreich nicht uninteressant. Eines scheint mir heute schon auf jeden Fall außer Streit. Ich spreche ja, Entschuldigung, über den Lehrer. Die rein finanzielle, technokratische Besserstellung des Schulwesens, die wir absolut begrüßen und die wir maßgeblich initiiert und gemeinsam durchgeführt haben, muß allein noch nicht jene Schule bringen, die wir uns vorstellen. Ein überdimensionales Lehrschwimmbecken, ein großartiger Neubau, sehr viele Overheads und Videorecorder, Sprachlabors in letzter Vollendung und und und, diese Dinge allein, bitte, sind Voraussetzung, sie machen aber noch nicht den Schulfortschritt aus. Noch nie in der Geschichte unseres Volkes hat es so viele Schulneubauten gegeben und heuer, ich habe das einleitend gesagt, werden wir die tausendste Schule übergeben. Daneben muß aber auch die Diskussion um die innere Reform des Schulwesens geführt werden. Die Lehrpläne und deren Entrümpelung habe ich schon gestreift. Die Rolle des Schulklimas, des Lehrers, habe ich mit der Londoner Studie zur Sprache gebracht. Ich glaube, daß auch im Zeitalter ungeahnter Verbesserungen der äußeren Schulbedingungen nach wie vor der Lehrer vor allem als Maßstab für die Qualität der Schule zu gelten hat. Daher wäre eine weitere Verbesserung der Lehrerbildung und vor allem der Lehrerfortbildung begrüßenswert. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, daß eine Zurückdrängung der rein wissenschaftlichen Ausbildung zugunsten praxisnaher Bildung auf jeden Fall überlegenswert ist. Was wir brauchen, sind Motivierungskünstler und nicht, vorwiegend in der Pflichtschule, Wissenschafter. Zusammenfassend möchte ich feststellen: Mit der Inangriffnahme der aufgezeigten Probleme brauchen wir nicht zu warten, bis beispielsweise der Meinungsstreit Gesamtschule - Tagesheimschule und anderes ausgetragen ist. Außerdem wären die Kosten für die Realisierung auch nur einiger Gedankengänge, die hier dargelegt wurden, sehr gering. Es geht um die innere Schulreform. Ich rufe daher alle Verantwortlichen in Bund und Land auf: Gemeinsam können wir in der nächsten Zeit viel Positives für unsere Jugend leisten, ohne Grundsatzpositionen zu verlassen. Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Wallner hat es schon gesagt, jawohl, gehen wir gemeinsam ans Werk! Ich danke Ihnen schön. (Lebhafter Beifall im Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich unterbreche die Beratungen über den Voranschlag des Landes. Es werden sogleich nach dem Plenum der Kommunalausschuß, der Landwirtschaftsausschuß und der Verfassungs- und Rechtsausschuß ihre Nominierungssitzungen im Herrensaal abhalten. Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen, dem 3. Dezember 1980, um 9,OO Uhr, statt. Die Beratungen über den Voranschlag des Landes werden mit der Spezialdebatte zur Gruppe 2 fortgesetzt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 21.00 Uhr.)