Word-Datei - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, XI. Gesetzgebungsperiode
Tagung 1981/82
14. Sitzung am 8. Juli 1982
Sitzungsbericht
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 822)
2. Abwesenheitsanzeige (Seite 822)
3. Verlesung des Einlaufes (Seite 822)
4. Verhandlung:
Antrag des Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Rechnungsabchluß
des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 823); Redner:
Abg. Wagner (Seite 828), Abg. Prof. Wallner (Seite 833), Abg. Kautz (Seite 841), Abg. Kaiser mit
Resolutionsantrag (Seite 844), LHStv. Dr. Pröll (Seite 847), Abg. Kaiser (Seite 849), LH. Ludwig (Seite
850), Abg. Lechner (Seite 856), Abg. Präs. Reiter (Seite 861), Abg. Ing. Kellner (Seite 862), Abg.
Lechner (Seite 865); Abstimmung (Seite 867).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG,
Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH, Übernahme der Landeshaftung im
Sinne des § 10 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz. Berichterstatter: Abg. Schwarzböck (Seite
867); Abstimmung (Seite 868).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend LandesFinanzsonderaktion für Gemeinden, Erhöhung des Haftungsrahmens um S 150,000.000.
Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 868); Abstimmung (Seite 868).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen, Aufstockung der 8. Tranche. Berichterstatter: Abg.
Diettrich (Seite 868); Redner: Abg. Kaiser (Seite 869), Abg. Trabitsch (Seite 871); Abstimmung (Seite
873).
Antrag des Schulausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf
über die Änderung des NÖ Schulzeitgesetzes 1978. Berichterstatter: Abg. Jirkovsky (Seite 873);
Abstimmung (Seite 873).
Antrag des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Reiter,
Romeder, Prof. Wallner, Dr. Bernau, Fidesser, Rabl, Spiess und andere, betreffend Änderung des NÖ
Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 874); Abstimmung
(Seite 874).
Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz vom 10. Juli 1975 über die Bezüge der Mitglieder des
Gemeinderates und der Ortsvorsteher geändert wind. Berichterstatter: Abg. Haufek (Seite 874);
Abstimmung (Seite 874).
Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das Kremser Stadtrecht 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wittig
(Seite 875); Abstimmung (Seite 875).
Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das Waidhofner Stadtrecht 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Amon
(Seite 875); Abstimmung (Seite 875).
Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das Wr. Neustädter Stadtrecht 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg.
Wedl (Seite 875); Abstimmung (Seite 875).
Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das St. Pöltner Stadtrecht 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wedl
(Seite 875); Abstimmung (Seite 876).
Antrag des Kommunalausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Reiter, Romeder,
Diettrich, Rabl, Prof. Wallner, Amon, Rupp, Trabitsch, Wittig und andere betreffend die Änderung des
NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetzes 1974. Berichterstatter: Abg. Rabl (Seite 876);
Redner: Abg. Rupp (Seite 876); Abstimmung (Seite 876).
Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
den Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes hinsichtlich seiner
Bestimmungen über Spielautomaten. Berichterstatter: Abg. Sulzer (Seite 876); Redner: Abg. Krendl
(Seite 877), Abg. Rozum (Seite 879); Abstimmung (Seite 882).
Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Lechner und andere
betreffend NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetz (NÖ FGG), Verordnung über die
Kehrperioden und die Verordnung über die Festlegung von Höchsttarifen für das Gewerbe der
Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Berichterstatter: Abg. Krenn (Seite 882); Redner: Abg. Dr.
Bauer (Seite 383), Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 888); Abstimmung (Seite 889).
Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf über den Schutz von Höhlen (NÖ Höhlenschutzgesetz). Berichterstatter: Abg. Koczur
(Seite 889); Abstimmung (Seilte 890).
Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landwirtschaftsgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wilfing
(Seite 890); Abstimmung (Seite 891).
Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend die
Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1981.
Berichterstatter: Abg. Rupp (Seite 891); Abstimmung (Seite 892).
Ersuchen des Kontrollamtsdirektors, Wirkl. Hofrat Mag. Lauermann, vom 27. Mai 1982, um
Abberufung von seiner Funktion als Vorstand des Kontrollamtes mit Wirkung vom 1. September 1982.
Bestellung des Oberregierungsrates Mag. Gromaczkiewicz als Vorstand des Kontrollamtes. Redner:
Abg. Stangl (Seite 892), Abg. Buchinger (Seite 894); Abstimmung (Seite 895).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Initiative im Sinne
des Art. 26 NÖ LV 1979. Die Initiative beinhaltet das Verlangen, das NÖ Landesumlagegesetz 1974
aufzuheben. Berichterstatter: Abg. Fux (Seite 895); Redner: Abg. Kalteis mit Resolutionsantrag (Seite
897), Abg. Präs. Romeder (Seite 903), Abg. Haufek (Seite 907), Abg. Icha (Seite 911), Abg. Präs.
Romeder (Seite 913); Abstimmung (Seite 914).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Fa. Geflügelhof
Weinberger, Weistrach, Antrag um Übernahme einer Landeshaftung für 80% von Krediten in der Höhe
von S 15,000.000. Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 914); Redner: Abg. Keusch (Seite 916),
Abg. Amon (Seite 9201, Abg. Haufek (Seite 922), Abg. Auer (Seite 925); Abstimmung (Seite 927).
Anfrage der Abgeordneten Lechner und andere an Herrn Landeshauptmann Ludwig betreffend
Plakataktionen des Landes Niederösterreich. Beantwortung durch LH. Ludwig (Seite 927); Redner:
Abg. Lechner (Seite 929), Abg. Ing. Kellner (Seite 934), LHStv. Grünzweig (Seite 936), LH. Ludwig
(Seite 939); Abstimmung (Seite 940).
Anfrage der Abgeordneten Ing. Kellner und andere an Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Erwin
Pröll betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf. Beantwortung durch LHStv. Dr.
Pröll (Seite 940); Redner: Abg. Ing. Kellner (Seite 942), Abg. Wedl (Seite 942), LH. Ludwig (Seite
945), Abg. Reischer (Seite 945), Abg. Wedl (Seite 947); Abstimmung (Seite 948).
PRÄSIDENT REITER (um 10.30 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist
geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu
betrachten.
Von der heutigen Sitzung hat sich der Abg. Zimper entschuldigt.
Hohes Haus! Darf ich bitten, daß Sie sich von den Sitzen erheben. (Geschieht.) Es obliegt mir bei der
Eröffnung der heutigen Landtagssitzung auch die traurige Pflicht, des ehemaligen Zweiten
Präsidenten des NÖ Landtages, Wilhelm Sigmund, zu gedenken. Er ist am Donnerstag dem 17. Juni
1982 im 79. Lebensjahr verstorben. Wilhelm Sigmund wurde am 12. Dezember 1945 in den
Niederösterreichischen Landtag gewählt, dem er bis 19. November 1969 angehörte. Während dieser
Zeit war er unter anderem Obmann und Obmannstellvertreter des Finanzkontrollausschusses und von
1965 bis 1969 Zweiter Präsident des Landtages. Er war einer der bekanntesten und verdientesten
Landespolitiker. Wir wollen ihm daher ein ehrendes Gedenken bewahren. Danke schön. (Die
Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.)
Hohes Haus! Wie bereits angekündigt, setze ich die Geschäftsstücke Zahlen 442, 452, 458,
459, 460, 463, 461, 471, 464, 465, 466, 467, 468, 470, 426, 454, 438, 457 und 462, welche in den
zuständigen Ausschüssen am 6. und 8. 7. 1982 erledigt wurden, auf die Tagesordnung der heutigen
Sitzung. Alle Ausschußanträge sowie die Ausschußberichte und geänderten Gesetze zu den Zahlen
461, 464, 465, 466, 467, 468, 426 und 438 liegen auf den Plätzen der Abgeordneten auf.
Das Geschäftsstück Zahl 416 betreffend Maßnahmen zur Berücksichtigung der niederösterreichischen
Erdgas- und Erdölvorkommen bei der Festsetzung des Strompreises wurde in der Sitzung des
Verfassungs- und Rechtsausschusses am 6. 7. 1982 über Antrag der Abg. Ing. Kellner und anderer
zurückgezogen.
Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes.
SCHRIFTFÜHRER (liest):
Ltg.-487 - Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner und anderer betreffend
Krankenanstaltenfinanzierung.
Ltg.-486 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Reiter und anderer über die Personalvertretung
der Bediensteten der NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände (NÖ GemeindePersonalvertretungsgesetz).
Ltg.-484 - Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Bauer und anderer betreffend Maßnahmen zur
Senkung der Stromtarife in Niederösterreich.
Ltg.-485 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Ing. Kellner und anderer für die Familien des
Landes Niederösterreich (NÖ Familiengesetz).
Ltg.-482 - Vorlage der Landesregierung betreffend Moorheilbad Harbach GesmbH & Co KG,
Erweiterung des Kurzentrums, Landeshaftung.
Ltg.-479 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die NÖ
Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird.
Ltg.-473 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über die Förderung der kulturell
Schaffenden in Niederösterreich (NÖ Kulturförderungsgesetz).
Ltg.-474 -Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ
landwirtschaftliche Wohnbauförderungsgesetz 1977 geändert wird.
Ltg.-483 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf für die Jugend des Landes
Niederösterreich (NÖ Jugendgesetz).
Ltg.-477 - Bericht der Landesregierung betreffend 4. Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen,
Bericht über das Jahr 1981.
Ltg.-481- Bericht der Landesregierung betreffend Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland
Niederösterreich, Bericht über die Gebarung im Jahre 1981.
Ltg.-475 - Bericht der Landesregierung betreffend NÖ landwirtschaftlicher Wohnbauförderungsfonds;
Bericht über die Gebarung im Jahre 1981.
Ltg.-476 - Bericht der Landesregierung betreffend NÖ landwirtschaftlicher Siedlungsfonds; Bericht
über die Gebarung und Tätigkeit des Fonds im Jahre 1981.
Ltg.-478 - Bericht der Landesregierung betreffend Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht über das
Jahr 1981.
Ltg.-480 - Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht
1981.
Ltg.-488 -Anfrage der Abgeordneten Ing. Kellner und anderer an Herr Landeshauptmannstellvertreter
Dr. Erwin Pröll betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf.
Ltg.-472 - Eingabe des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt betreffend Abänderung des NÖ
Pflichtschulgesetzes.
PRÄSIDENT REITER (Nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Meine
Damen und Herren! Ich ändere die Tagesordnung dahingehend ab, daß die Bestellung des
Kontrollamtsdirektors sowie die Geschäftsstücke 442 und 452 nach dem Geschäftsstück Zahl 462 zur
Behandlung gelangen. Erster Tagesordnungspunkt ist der Rechnungsabschluß des Landes, Zahl 460.
Kein Einwand.
Ich ersuche den Herrn Abg. Reischer, die Verhandlung zur Zahl 460 einzuleiten.
Abg. REISCHER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des
Landtages! Namens des Finanzausschusses habe ich die Aufgabe, Bericht und Antrag der
Niederösterreichischen Landesregierung zum Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für
das Jahr 1981 vorzutragen.
Die Niederösterreichische Landesregierung legt hiemit dem Hohen Landtag den Rechnungsabschluß
des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 zur Genehmigung vor. Die Grundlage für den
Landeshaushalt des Jahres 1981 bildete der Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr
1981, welcher vom Hohen Landtag in seiner vom 2. bis 5. Dezember 1980 abgehaltenen Sitzung
genehmigt wurde. Der Voranschlag wurde mit dem Landtagsbeschluß vom 1. Dezember 1981 durch
die Bewilligung von Nachtragskrediten, Deckungsfähigkeiten und einer Rücklagenumwidmung
ergänzt. Im Rechnungsabschluß sind jene Voranschlagsstellen, bei denen Nachträge bewilligt
wurden, durch eine entsprechende Anmerkung gekennzeichnet.
Der Aufbau des Voranschlages nach seinen Teilen und die Gliederung der einzelnen Teile sind auch
dem vorliegenden Rechnungsabschluß zugrunde gelegt. Er enthält daher im Hauptteil die sich aus
dem Voranschlag und den Nachträgen ergebende veranschlagte Gebarung, wobei die Gebarung des
Konjunkturausgleichteiles mit dem Haushaltshinweis 3 im ordentlichen, jene mit dem
Haushaltshinweis 7 im außerordentlichen Teil des Rechnungsabschlusses nachgewiesen ist, in
nachstehender Gliederung:
Haushaltsrechnung 1981 - Gesamt, Haushaltsrechnung 1981 - Gliederung nach Gruppen,
Haushaltsrechnung 1981 – Gliederung nach Abschnitten, Haushaltsrechnung 1981 - Gliederung nach
Ansätzen in der Reihenfolge Ordentliche Ausgaben, Ordentliche Einnahmen, Außerordentliche
Ausgaben, Außerordentliche Einnahmen.
Der Haushaltsrechnung vorangestellt ist entsprechend den Bestimmungen der Voranschlags- und
Rechnungsabschlußverordnung (VRV) der Kassenabschluß.
Der zweite Teil enthält die Rechnungsabschlüsse für die Untervoranschläge entsprechend dem 2.
Teilheft des Landesvoranschlages.
In einem dritten Teilheft sind die gemäß § 17 Abs. 2 VRV geforderten Nachweise sowie sonstige
Aufgliederungen enthalten. Ein eigenes Teilheft ist für den Bericht, den Antrag und die Erläuterungen
vorgesehen.
Der Voranschlag für das Jahr 1981 sah Gesamteinnahmen von S 17.803,936.000 und
Gesamtausgaben von S 19.790,268.000, somit einen Gesamtabgang von S 1.986,332.000 vor. Durch
die Genehmigung von Nachtragskrediten für den ordentlichen und den außerordentlichen Teil des
Voranschlages von zusammen S 307,978.000 erhöhte sich dieser Gesamtabgang rechnungsmäßig
auf S 2.294,310.000.
Zur Gewährleistung des Haushaltsausgleiches konnte die Landesregierung im ordentlichen Teil des
Voranschlages allgemeine, gleichmäßige prozentuelle Kürzungen aller Voranschlagsstellen, mit
Ausnahme gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen, vornehmen. Für den außerordentlichen Teil
und den Konjunkturausgleichsteil des Voranschlages war der Haushaltausgleich durch die
veranschlagten Einnahmen, durch Überschüsse der ordentlichen Gebarung oder durch
Kreditoprationen und Rücklagenheranziehung zu sichern.
Weiters war die Landesregierung ermächtigt, zur Deckung des veranschlagten Gesamtabganges von
S 1.986,332.000 Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite bis zur selben Höhe aufzunehmen.
Die Nachträge von zusammen S 307,978.000 waren durch Mehreinnahmen von S 24,000.000, durch
Minderausgaben von S 11,300.000 und durch Schuldaufnahmen von S 272,878.000 zu decken.
Der ordentliche Haushalt konnte auch im Jahre 1981 nicht ausgeglichen werden. Er schloß mit einem
Abgang von S 592,390.406,17 ab. Im außerordentlichen Haushalt ergab sich ein Abgang von S
842,609.593,83. In Ausführung der Ermächtigungen waren daher Schuldaufnahmen im
Gesamtbetrage von S 1.435,000.000 notwendig.
Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1981 ist unter Berücksichtigung der Erlöse aus den
Schuldaufnahmen ausgeglichen und weist Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von S
20.683,528.065,37 aus. Gegenüber dem Gesamtausgabenvolumen des Jahres 1980 von S
18.822,092.196,80 ergibt sich eine Steigerung um 1.861,435.868,57 Schilling, das sind 9,89%.
Nach diesen einleitenden Ausführungen wird über das materielle Ergebnis der Gebarung des Jahres
1981 folgendes berichtet:
I. Ordentliche Gebarung. Die Bedeckung der ordentlichen Gebarung war mit S 17.660,541.000
veranschlagt. Die Einnahmengebühr der ordentlichen Gebarung stellt sich nach dem
Rechnungsabschluß auf S 19.551,777,833,88. Es ergaben sich daher Mehreinnahmen von S
1.891,236.833,88. Von diesen Mehreinnahmen entfallen auf die nicht veranschlagten Erlöse aus der
Aufnahme von Darlehen und der Inneren Anleihe rund 592 Millionen Schilling und auf die nicht
veranschlagten Rücklagenentnahmen rund 146 Millionen Schilling. Weitere wesentliche
Mehreinnahmen ergaben die Ersätze des Bundes für die Pensionen der Landeslehrer, die Mittel für
die Wohnbauförderung, die Beiträge des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds zu den
Betriebsabgängen der Landes-Krankenanstalten, die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben, die Landesumlage und Bedarfszuweisung sowie der Kopfquotenausgleich. Dagegen
weisen die Zuwendungen des Bundes für die Bezüge der Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen
infolge geringeren Aufwandes als veranschlagt Mindereinnahmen, die Investitionszuschüsse des
Bundes für den Ausbau der Krankenanstalten überhaupt keine Einnahmen auf, da diese Zuschüsse
den Pflegegemeinden direkt angewiesen wurden.
Die ordentlichen Einnahmen bestehen aus folgenden Hauptposten:
Ertragsanteile S 6.894,763.883, das sind 35,27% (Einnahmen 1980 S 6.231,191.863, das sind
35,23%).
Kopfquotenausgleich S 243,257.000, das sind 1,24% (Einnahmen 1980 S 315,907.000, das sind
1,79%).
Landesumlage S 505,861.545, das sind 2,59% (Einnahmen 1980 S 441,190.045, das sind 2,49%).
Bedarfszuweisungen S 674,183.115, das sind 3,45% (Einnahmen 1980 S 599,987.435, das sind
3,39%).
Ausschließliche Landesabgaben und Zuschlagsabgaben S 196,860.459,49, das sind 1.01%
(Einnahmen 1980 S 200,426.021,16, das sind 1,13%).
Zweckzuschüsse nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 und dem
Wohnungsverbesserungsgesetz S 2.165,113.752,87, das sind 11,0796 (Einnahmen 1980 S
1.902,153.549,72, das sind 10,75%).
Ersatz der Besoldungskosten für die Landeslehrer S 3.848,393.160,99, das sind 19,68% (Einnahmen
1980 S 3.534,013.391,13, das sind 19,98%).
Kostenersatz für den Bundeshochbau und Bundesstraßenbau S 165,300.110,82, das sind 0,8596
(Einnahmen 1980 S 165,750.524,84, das sind 0,94%).
Sonstige Zuschüsse, Beiträge und Kostenersätze durch Gebietskörperschaften S 1.109,162.968,40,
das sind 5,67% (Einnahmen 1980 S 970,923.417,82 oder 5,49%).
Erlöse aus Darlehensaufnahmen S 592,390.406,17 oder 3,03% (Einnahmen 1980 S 411,160.770,29,
das waren 2,32%).
Rücklagenentnahmen S 147,395.761,67 oder 0,7596 (Einnahmen 1980 S 81,005.538,90 oder 0,46%).
Sonstige Verwaltungseinnahmen S 3.009,095.670,47, das sind 15,39% (Einnahmen 1980 S
2.836,351.279,77 oder 16,03%).
Es ergeben sich Gesamtsummen von S 19.551,777.833,88 an Einnahmen im Jahre 1981;
demgegenüber betrugen die Einnahmen im Jahre 1980 S 17.690,060.836,57.
Das Erfordernis der ordentlichen Gebarung war nach dem Voranschlag mit S 18.599,124.000
festgesetzt. Dieses Erfordernis wurde durch die im Konjunkturausgleichsteil veranschlagten und der
ordentlichen Gebarung zuzurechnenden Ausgabenkredite von S 180 Millionen sowie durch
Nachtragskredite im Gesamtbetrag von S 291,355.000 auf das Kreditvolumen von S 19.070,479.000
erhöht.
Die Ausgabengebühr der ordentlichen Gebarung beläuft sich nach dem Rechnungsabschluß auf S
19.551,777.833,88. Die Mehrausgaben betragen somit 481,298.835,88 Schilling. Ein Mehr weisen vor
allem die Ausgaben aus den zweckgebundenen und zweckgewidmeten Einnahmen infolge höherer
Eingänge und die aus Rücklagen gedeckten Ausgaben auf.
Diesen Mehrausgaben stehen jedoch Minderausgaben durch die Nichtfreigabe von Kreditmitteln, bei
den Aufwendungen für das Personal trotz Mehrbedarfes bei einigen Voranschlagsstellen sowie durch
geringere Erfordernisse auf dem Gebiet der Sozialhilfe, des Schuldendienstes und der
Finanzsonderaktionen gegenüber.
Die ordentlichen Ausgaben entfallen auf folgende Hauptposten:
Leistungen für Personalverwaltung S 3.733,918.699,58, das sind 19,10% (Ausgaben 1980 S
3.359,281.172,39, das sind 18,99%).
Leistungen für Personal (Landeslehrer) S 3.191,879.941,98, das sind 16,33% (Ausgaben 1980 S
2.943,341.247,27, das sind 16,64%).
Ruhe- und Versorgungsgenüsse (Verwaltung und Landeslehrer) S 1.883,102.907,70 oder 9,63%
(Ausgaben 1980 S 1.680,450.213,79, das sind 9,50%).
Amtssachausgaben S 199,349.019,79, das sind 1,02% (Ausgaben 1980 S 182,512.082,87, das sind
1,03%).
Ausgaben für Anlagen S 198,974.038,63 oder 1,02% (Ausgaben 1980 S 228,580.091,23 oder 1,29%).
Förderungsausgaben (nicht rückzahlbar) S 3.726,695.599,85 oder 19,06% (Ausgaben 1980 S
3.556,761.669,65 oder 20,10%).
Förderungsausgaben (rückzahlbar) S 2.782,364.242,57 oder 14,23% (Ausgaben 1980 S
1.901,733.263 oder 10,76%).
Sonstige Sachausgaben S 3.764,721.684,75 oder 19,25% (Ausgaben 1980 S 3.357,201.642,72 oder
18,98%).
Rücklagenzuführungen S 70,771.699,03 oder 0,36% (Ausgaben 1980 S 480,199.454,15 oder 2,71%).
Die Geamtsumme der Ausgaben 1981 beträgt S 19.551,777.833,88; im Jahre 1980 waren es S
17.690,060.836,57.
Den Mehreinnahmen von S 1.891,236.833,88 stehen Mehrausgaben von S 481,298.833,88
gegenüber, woraus sich eine Differenz von S 1.409,938.000 im Vergleich zum Voranschlag ergibt.
Der nach dem ordentlichen Teil des Voranschlages vorgesehene Abgang von S 938,583.000, der sich
auf Grund der ordentlichen Kredite des Konjunkturausgleichsteiles von S 180,000.000 und durch die
Bewilligung von Nachtragskrediten von S 291,355.000 auf S 1.409,938.000 erhöht hat, ist somit zur
Gänze hereingebracht und die ordentliche Gebarung bei gleich hohen Einnahmen und Ausgaben
rechnungsmäßig ausgeglichen. Dieser Ausgleich war jedoch nur durch Schuldaufnahmen in der Höhe
von rund 592 Millionen Schilling möglich.
Die Einnahmenrückstände sind von rund 319 Millionen Schilling zu Anfang des Jahres auf rund 471
Millionen Schilling mit Ende des Jahres gestiegen. Die schließlichen Einnahmenrückstände betreffen
in der Hauptsache Beiträge und Ersätze der Gemeinden im Rahmen der Sozialhilfe, Pflegegebühren
und Pflegegebührenersätze der Landes-Krankenanstalten, Schulerhaltungsbeiträge für die
Landesberufsschulen sowie Bezugserstattung und den Ersatz für gemeinsame Kosten für
Bundesstraßen und den Bund.
Die Ausgabenrückstände sind von rund 135 Millionen Schilling zu Anfang des Jahres auf rund 119
Millionen Schilling mit Ende des Jahres gesunken. Von den schließlichen Ausgabenrückständen
betreffen rund 41 Millionen Schilling Zuschüsse für den Ausbau von Krankenanstalten, rund 12
Millionen Schilling Förderungsausgaben zur Sicherung der Arbeitsplätze in Grenzlandgebieten und
rund 16 Millionen Schilling Zinsenzuschüsse für Hausstandsgründungen. Die restlichen
Ausgabenrückstände verteilen sich auf verschiedene Voranschlagsstellen.
11. Außerordentliche Gebarung. Das Erfordernis der außerordentlichen Gebarung war nach dem
Voranschlag mit S 961,144.000 festgesetzt. Dieses Erfordernis wurde durch die im
Konjunkturausgleichsteil veranschlagten und der außerordentlichen Gebarung zuzurechnenden
Ausgabenkredite von S 50,000.000 sowie durch Nachtragskredite von zusammen S 16,623.000 auf
den Ausgabenrahmen der außerordentlichen Gebarung von S 1.027,767.000 erhöht.
Die Ausgabengebühr laut Rechnungsabschluß beträgt S 1.131,750.231. Hievon entfallen auf
Ausgaben für Anlagen S 755,462.946.
Förderungsausgaben (rückzahlbar) S 215,750.000, sonstige Sachausgaben S 27,369.048 und
Rücklagenzuführungen von S 133,168.236. Es ergibt sich daher gegenüber dem Voranschlag ein
Mehraufwand von S 103,983.231, der durch Rücklagenentnahmen gedeckt ist.
Zur Bedeckung der außerordentlichen Gebarung waren im Voranschlag Zweckzuschüsse und
sonstige Zuschüsse von Dritten von S 76,825.000, Eigenleistungen für den Ausbau der
Landeskrankenanstalten und des Flußbauhofes Plosdorf von S 29,570.000 und Erlöse aus dem
Verkauf von Grundstücken von S 37,000.000, das sind zusammen S 143,395.000, vorgesehen.
Laut Rechnungsabschluß stehen zur Bedeckung dieser Ausgaben zur Verfügung: Zweckzuschüsse
und sonstige Zuschüsse von Dritten S 59,257.457, Eigenleistungen für den Ausbau der
Landeskrankenanstalten und des Flußbauhofes Plosdorf von S 52,641.115, Erlöse aus dem Verkauf
von Grundstücken und sonstigem Vermögen von S 50,404.767, Entnahmen aus Zweckrücklagen und
Abschreibung von Rücklagen von S 126,837.297 und den Erlös aus aufgenommenen Darlehen von S
842,609.593, das sind zusammen S 1.131,750.000. Es ergaben sich somit Mehreinnahmen von S
988,355.231. In der Bilanz der außerordentlichen Gebarung stehen Mehreinnahmen von S
988,355.231, Mehrausgaben von S 103,983.231 gegenüber. Die Differenz daraus beträgt S
884,372.000.
Der nach dem außerordentlichen Teil des Voranschlages vorgesehene Abgang von S 817,749.000,
der sich auf Grund der außerordentlichen Kredite des Konjunkturausgleichsteiles von S 50,000.000
und der Nachtragskredite von S 16,623.000 auf S 884,372.000 erhöht hat, ist sohin abgedeckt und die
außerordentliche Gebarung bei gleich hohen Einnahmen und Ausgaben rechnungsmäßig
ausgeglichen. Zum Ausgleich dieses Gebarungsteiles waren jedoch Schuldaufnahmen von rund 842
Millionen Schilling erforderlich.
Die Einnahmenrückstände sind von rund 2 Millionen Schilling auf rund S 60.000 gesunken. Die
Ausgabenrückstände betragen mit Ende des Jahres rund 8 Millionen Schilling und betreffen
Beteiligungsrückstände.
Gemäß Abschnitt V Punkt 4 des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag wird berichtet, daß
folgende Ausgabenkredite in der angeführten Höhe für die nachstehenden Verwendungszwecke im
jeweils angegebenen Betrag in Anspruch genommen werden konnten:
Voranschlagssatz 5/030013/0632/742 - Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude, Gebäude im Bau;
Bezirkshauptmannschaft Melk, 2. Amtsgebäude, in der Höhe von S 850.000 für Voranschlagssatz
5/030013/0632/749 - Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude, Gebäude im Bau;
Bezirkshauptmannschaft Melk, Sanierung im Altbau.
Voranschlagssatz 5/030013/0672/744 - Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude, Gebäude im Bau;
Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha, Sozialabteilung S 550.000 für Instandsetzungsarbeiten in der
Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha.
Voranschlagssatz 5/410533/0632/701 -. Landespensionistenheim Perchtoldsdorf, Gebaude im Bau;
Neubau, in der Höhe von S 1,500.000 für Voranschlagsansatz 514104131 06321702 Landespensionistenheim Mautern, Gebäude im Bau; Zu- und Umbau.
Voranschlagssatz 5/410553/0632/704 - Landespensionistenheim Gloggnitz, Gebäude im Bau;
Pflegeabteilung, Sanierung, in der Höhe von S 1,200.000 für Voranschlagsansatz 5/410553/0632/705
- Landespensionistenheim Gloggnitz, Gebäude im Bau; Küche, Sanierung.
Voranschlagssatz 5/552309/7670/701 - Landeskrankenanstalt Grimmenstein, Zuwendungen an
private gemeinnützige Einrichtungen als Ablöse im Gesamtbetrage von S 5,000.000 für
Landeskrankenanstalt Grimmenstein, Zuwendungen an private gemeinnützige Einrichtungen.
111. Gesamtgebarung. Die Bedeckung der gesamten veranschlagten Gebarung war nach dem
Voranschlag mit S 17.803,936.000 vorgesehen. Die Einnahmengebühr der gesamten veranschlagten
Gebarung stellt sich nach dem Rechnungsabschluß auf S 20.683,528.065. Es ergeben sich daher
unter Berücksichtigung der Darlehensaufnahmen von S 1.435,000.000 Mehreinnahmen von S
2.879,592.065. Das Erfordernis der gesamten veranschlagten Gebarung war nach dem Voranschlag
mit S 19.790,268.000 vorgesehen.
Durch die Genehmigung von Nachtragskrediten im Gesamtbetrag von S 307,978.000 wurde der
Gesamtausgabenrahmen auf S 20.098,246.000 gestellt. Die Ausgabengebühr der gesamten
veranschlagten Gebarung stellt sich nach dem Rechnungsabschluß auf S 20.683,528.065. Es
ergeben sich somit Mehrausgaben von S 585,282.065.
Das Gebarungsergebnis liegt somit unter Berücksichtigung von Gesamtschuldaufnahmen von S
1.435,000.000 um S 2.294,310.000 über dem Voranschlagsbetrag.
Der Gesamtabgang, der laut Voranschlag von S 1.986,332.000 vorgesehen war und durch die
Nachtragskredite mit von zusammen S 307,978.000 auf S 2.294,310.000 erhöht worden war, ist somit
abgedeckt. Die Abweichungen der Einnahmen und Ausgaben vom Voranschlag sind, nach den
einzelnen Voranschlagssätzen geordnet, in den nachfolgenden Erläuterungen näher begründet.
Hiebei werden Mehrausgaben in jedem Falle Mehr- und Mindereinnahmen sowie Einsparungen,
soweit sie S 100.000 nicht wesentlich über- bzw. unterschreiten, im allgemeinen nicht erläutert, da die
veranschlagten Einnahmen vielfach auf Schätzziffern beruhen und die Mindererfordernisse bei den
Ausgaben auf Minderbeanspruchung- bzw. Sparmaßnahmen zurückzuführen sind.
IV. Durchlaufende Gebarung. In der durchlaufenden Gebarung sind die Einnahmen und Ausgaben der
Vorschüsse, Vorschüsse-obergangsposten, der Verläge, ferner der fremden Gelder, fremden
Gelderübergangsposten und der Rücklagen enthalten. Die in dieser Gebarung ausgewiesenen Aktiva
wiesen zu Anfang des Jahres einen Stand von S 1.099,492.557 auf. Der Stand mit Ende des Jahres
beträgt S 1.422,015.256. Die Vorschüsse stehen mit S 607,760.154 in Rechnung. Davon entfallen S
295,000.000 auf innere Anleihen und rund S 130,000.000 auf die Auslaufmonatsgebarung. Die
schließlichen Bestände liegen um rund 58 Millionen über dem Anfangbestand.
Die Vorschüsse-Übergangsposten weisen einen Stand von S 657,827.572 aus. Sie betreffen zum
überwiegenden Teil die Jännerbezüge der Bediensteten und der Landeslehrer, zu einem kleineren
Teil Vorschüsse-Übergangsposten auf dem Sektor der Sozialhilfe und der Landeskrankenanstalten.
Ihre haushaltsmäßige Verrechnung erfolgt im Jänner 1982. Der Stand mit Ende des Jahres ist um
rund 242 Millionen Schilling höher als der Anfangsbestand.
Die Verläge haften mit Jahresende mit S 156,427.529 aus. Dieser Betrag betrifft die den
verlagsführenden Stellen bereits für das Rechnungsjahr 1982 zur Verfügung gestellten Kassamittel.
Der schließliche Stand liegt um rund 22 Millionen Schilling über dem Anfangsbestand.
Die Passiva der durchlaufenden Gebarung betrugen zu Anfang des Jahres S 4.620,536.003. Sie
betragen mit Ende des Jahres S 4.769,527.728. Die fremden Gelder weisen einen Stand von S
1.326,374.161 auf. Davon entfallen auf die Auslaufmonatsgebarung rund 766 Millionen Schilling. Der
Stand mit Ende des Jahres liegt um rund 186 Millionen über dem Anfangsbestand.
Die fremden Gelder-Übergangsposten betragen S 322,382.501. Ihre Überrechnung in die
veranschlagten Einahmen erfolgt im Jahre 1982. Sie betreffen zur Hauptsache die für die Auszahlung
der Jännerbezüge und Pensionen der Landeslehrer vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel. Die
Erhöhung beträgt rund 33 Millionen Schilling.
Die Rücklagen stehen mit S 3.110,771,065 zu Buch. Hievon entfallen auf Rücklagen des ordentlichen
Haushaltes S 2.218,583.285, auf Rücklagen des außerordentlichen Haushaltes S 890,416.024 und
auf die Haushaltsrücklage S 1.771,755.000. Sie sind um rund 70 Millionen Schilling gesunken.
Die detaillierten Aufgliederungen und die Veränderungen gegenüber dem Stand zu Anfang des Jahres
sind im Nachweis über die durchlaufende Gebarung zu entnehmen.
V. Kassengebarung. Die Kassengebarung (Abstattung) ergibt in der veranschlagten Gebarung
Einnahmen von S 20.533,919.641 und Ausgaben von S 20.689,636.964, mithin einen kassenmäßigen
Abgang von S 155,719.322, und in der durchlaufenden Gebarung Einnahmen von S 92.858,450.118
und Ausgaben von S 93.031,981.291, mithin einen kassenmäßigen Abgang von S 173,531.173. (Abg.
Icha und einige sozialistische Abgeordnete: Man versteht Sie so schlecht!) Soll ich lauter reden? Bitte
sehr. Ich kann es aber auch noch ein bisserl erstrecken, wenn es Sie sehr interessiert. Kann ich ohne
weiteres machen. Ich darf also wiederholen: Die Kassengebarung (Abstattung) ergibt in der
veranschlagten Gebarung Einnahmen von S 20.533,919.641 und Ausgaben von S 20.689,638.964,
somit einen kassenmäßigen Abgang von S 155,719.322 und in der durchlaufenden Gebarung
Einnahmen von S 92.858,450.118 und Ausgaben von S 93.031,981.291, mithin einen kassenmäßigen
Abgang von S 173,531.173.
Um den sich ergebenden Abgang von S 329,250.496 in der gesamten Kassengebarung vermindert
sich der anfängliche Kassarest (1. Jänner 1981) von S 3.334,487.222 auf den schließlichen Kassarest
(31. Dezember 1981) von S 3.005,236.726.
VI. Schuldenstand. Zu Anfang dieses Jahres belief sich der Schuldenstand auf S 5.755,561.807.
Durch die Aufnahme von Darlehen von zusammen S 1.300,000.000 und die Heranziehung von
Kassenbeständen als Innere Anleihe von 135 Millionen Schilling erhöht sich der Stand auf S
7.190,561.807. Durch geleistete Tilgungszahlen von S 353,147.033 beträgt der Schuldenstand mit 31.
Dezember 1981 S 6.837,414.373. Der gesamte planmäßige Schuldendienst, das sind Zinsen,
Spesen, Tilgungen, erforderte im Jahre 1981 einen Betrag von S 1.013,664.029, das sind 5,180/0 der
Ausgaben der ordentlichen Gebarung. Nachdem ich mit der heute gebotenen Kürze hier den
Rechnungsabschluß vorgetragen habe, beehre ich mich, namens des Finanzausschusses folgenden
Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der Bericht der Niederösterreichischen Landesregierung zum Rechnungsabschluß des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1981 wird genehmigend zur Kenntnis genommen.
2. Der Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 wird mit Ausgaben im
ordentlichen Teil von S 19.551,777.833,88 und im außerordentlichen Teil von S 1.131,750.231,49,
sohin Gesamtausgaben von S 20.683,528.065,37 und Einnahmen im ordentlichen Teil von S
19.551,777.833,88 und im außerordentlichen Teil von S 1.131,750.231,49, mithin mit
Gesamteinnahmen von S 20.683,528.065,37 genehmigt."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Wagner.
Abg. WAGNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Vorweg
möchte ich einmal die ÖVP von einer quälenden Ungewißheit befreien. Die SPÖ wird die Pattstellung,
die zur Zeit im Niederösterreichischen Landtag besteht, nicht ausnützen und dem Rechnungsabschluß
ihre Zustimmung geben. (Heiterkeit bei der ÖVP. - Abg. Anzenberger: Weil sie bei einer Pattstellung
keine Mehrheit bekommt!) Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten . . . (Abg.
Anzenberger: Ihr habt gesagt, Ihr werdet die Pattstellung nicht ausnützen, und darum kann keine
Ungewißheit sein. Da mußt Du schon die Geschäftsordnung kennen, wenn Du eine solche Erklärung
abgibst! - LHSt. Dr. Pröll: Sie haben Angst, daß Sie sich allein nicht behaupten!) Ist es eine
Pattstellung, oder ist es keine? Ich habe nur gesagt eine Pattstellung. Mehr habe ich nicht gesagt.
Damit ist also auch die Frage geklärt.
Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist eine lange Tradition
in allen Gebietskörperschaften, daß beim Voranschlag immer große Diskussionen durchgeführt
werden, weil natürlich beim Budgetvoranschlag immer wieder die politische und wirtschaftliche
Entscheidung für das nächste Jahr bevorsteht, An und iür sich wäre es bei einem Rechnungsabschluß
nicht notwendig, große Diskussionen abzuführen, weil ja nichts mehr zu verändern ist, weil es sich ja
lediglich um eine Feststellung von Tatsachen handelt und man feststellen kann, ob die Arbeit eines
Jahres erfolgreich gewesen ist oder nicht.
Dieser Rechnungsabschluß des Jahres 1981 ist also das Spiegelbild der Arbeit eines Jahres in
diesem Bundesland. Es ist dies die Arbeit der Regierung, des Landtages, tausender
Landesbediensteter und nicht zuletzt auch der gesamten Bevölkerung unseres Landes und ich
möchte an die Spitze meiner Ausführungen den Dank an die Beamten richten, die diesen sehr
umfangreichen Rechnungsabschluß erstellt haben, ich möchte aber auch einen Dank an alle richten,
die an dieser Arbeit mitgewirkt haben, also auch an die Bevölkerung unseres Landes.
Der Rechnungsabschluß bietet nicht nur nen Jahres, sondern sicherlich auch immer wieder dazu, eine
gesamtwirtschaftliche Betrachtung anzustellen und vielleicht auch einen Blick in die Zukunft zu werfen.
Es war sicherlich so, daß nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges die erste Aufgabe unserer
siegen. Es kam dann in der Folge das große Wirtschaftswachstum, das „Wirtschaftswunder". Und
diese Prosperität Wirtschaftswachstum und Konsumeuphorie hat auch dazu geführt, daß wir heute
große Probleme haben, daß die Kluft zwischen der westlichen Welt und der dritten und vierten Welt
noch nie so groß gewesen ist und daß wir uns damit auch Probleme eingehandelt haben, sei es nun
mit dem ständigen Ansteigen der Umweltverschmutzung, und auch die Angst, ob in der Zukunft
genügend Rohstoffe zur Verfügung stehen werden. All diese Tatsachen wurden immer wieder mit dem
großen Vertrauen zur Betrachtung des vergangenen Menschen darin bestand, den Hunger in die
Wissenschaft begründet, da man der Meinung war, daß es auch in der Zukunft möglich sein wird, alle
Dinge zu steuern, daß man nur die entsprechenden Daten einzugeben braucht und alle
wirtschaftlichen Prognosen sind zu erstellen und auch in die Tat umzusetzen. Mittlerweile sind wir
leider klüger geworden. Die 70er Jahre haben uns ein großes Wirtschaftswachstum auch in Österreich
gebracht, lagen wir doch im Jahre 1970 mit 7,1% Steigerung des Brutto-Inlands-Produktes an guter
Spitze und waren doppelt so hoch als im Bereich der OECD.
Es war sicherlich in dieser Zeit leichter, Budgetpolitik zu betreiben, da die Staatseinnahmen wesentlich
stärker und rascher gestiegen sind und die sicherlich damals schon vorhandenen wirtschaftlichen
Probleme weniger deutlich sichtbar waren als heute. Und es war in diesen 70er Jahren dem Staat,
den Ländern und Gemeinden möglich, große Aufgaben im Bereich der Infrastruktur, der Sozialpolitik
und auch der Umweltpolitik zu erledigen.
Vor 10 Jahren, im Jahre 1972, kam zum ersten Mal vom „Club of Rome" die These, man müßte sich
auf ein Nullwachstum einpendeln, weil nur damit auch für die Zukunft der Bestand dieser Welt
gesichert ist. Niemand wollte diese Mahnungen damals ernst nehmen. Man hat sie als unmöglich
abgetan, weil sie einfach existenzbedrohend und für die Menschen von damals und auch von heute
einfach nicht zu begreifen waren. Aber schon am 16. 10. 1973, als die OPEC zum ersten Mal
drastisch die Ölpreise erhöhte, von 521 auf 603 Schilling, begannen in Österreich und in der Welt die
großen Probleme. Heute liegt der Ölpreis bei 4.400 Schilling, ist also siebenmal so hoch. Und in der
Folge des ersten Ölschocks begann der erste Höhepunkt der großen Weltwirtschaftskrise der Jahre
1974 und 1975. In den westlichen Industriestaaten zählte man damals 17 Millionen Arbeitslose. Heute
können wir diese Ziffern nur mit wehmütigem Lächeln zur Kenntnis nehmen und an die damals
scheinbar noch rosigen Zeiten zurückdenken. Mittlerweile wird in dieser westlichen Welt eine
Arbeitslosenziffer von etwa 28 Millionen genannt. Und damit begannen für die Staaten, für die Länder,
neue Aufgaben. Man mußte im Bereich der Stabilisierungs- und Beschäftigungspolitik neue Aspekte
setzen.
Die österreichische Bundesregierung hat durch die erfolgreiche Wachstums- und Investitionspolitik in
den 70er Jahren sicher dazu beigetragen, daß die wirtschaftlichen Probleme und vor allem die
Arbeitslosigkeit in Österreich nicht so zum Tragen gekommen sind wie in allen anderen westlichen
Industriestaaten, zugegebenerweise zum Preise einer höheren Staatsverschuldung, die aber
international gesehen noch lange nicht so beunruhigend ist, wie man uns immer wieder erzählen
möchte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muß man feststellen, daß ein Auseinanderdividieren von
Bund, Ländern und Gemeinden nicht möglich ist, sondern daß wir alle in einem gemeinsamen Boot
sitzen. Durch den Finanzausgleich und die verbundene Steuerwirtschaft sorgt der Finanzminister der
Republik für die wesentlichsten Einnahmen, natürlich im Bund, aber auch in den Ländern und den
Gemeinden.
Der Haushaltsumfang des niederösterreichischen Rechnungsabschlusses ist von 4,7 Milliarden im
Jahre 1970 auf 19,5 Milliarden im Jahre 1981 angestiegen, hat sich also vervierfacht. Daraus sieht
man, daß abgesehen von der Indexsteigerung eine Aufgabenvermehrung im Bereich der
Landespolitik stattgefunden hat, daß es eine sehr dynamische Entwicklung in diesen 70er Jahren
gegeben hat und - das bitte nur als Feststellung - daß der Finanzminister auch für Niederösterreich
gut gesorgt hat. Laut Rechnungsabschluß hat der Bund immerhin für Einnahmen von 13,9 Milliarden
gesorgt, die dem Land weitergegeben wurden, sowie für Bedarfszuweisungen und für
zweckgebundene Aktivitäten.
71,6% der Landeseinnahmen sind also vom Bund an das Land gegangen. Der Finanzreferent, der
damals Ludwig hieß, führte in der Einbegleitungsrede zum Budget 1981 aus, daß das
Bruttoinlandsprodukt im Jahre 1981 etwa um 3% wachsen wird. Die Realität waren dann leider nur 0,1
%. Es ist also im Jahre 1981 ein neuerlicher wirtschaftlicher Einbruch erfolgt. Trotzdem hat die OECD
unserer Republik ein Vorzugszeugnis in punkto Wirtschaft ausgestellt. Sie kennen die Zahlen: Eine
Arbeitslosenrate von 2,4%, im Bereich der OECD 7,25% und damals 25 Millionen Arbeitslose.
Verbraucherpreisindex in Österreich 6,8%, im Bereich der OECD 10,6 %. Und ein
Leistungsbilanzdefizit von 16,1 Milliarden in Österreich, in der OECD hingegen 60 Milliarden, wobei es
im Bereich der OECD eine Reihe von Staaten gibt, die durch entsprechende Exporte, vor allem auch
durch Ölexporte, einen Leistungsbilanzüberschuß haben. Daraus kann man aber, glaube ich,
ersehen, daß Österreich hier relativ glimpflich davongekommen ist. In dieser Studie führte dann auch
im Anhang Finanzminister Salcher aus: Je weniger die Wirtschaft wächst, desto härter werden die
Verteilungskämpfe und desto eher müßte man versuchen, für einen Konsens zu sorgen.
Auch die niederösterreichische Wirtschaft wurde von dieser Konjunkturflaute ergriffen. Dem Bericht
der niederösterreichischen Sparkassen kann man entnehmen, daß von dieser Konjunkturflaute
Niederösterreich sehr stark betroffen wurde und daß unsere Wirtschaft langsamer gewachsen ist als
die Wirtschaft in anderen Bundesländern. Die Aufgabe der Landespolitik besteht daher sicherlich
darin, für diese Wirtschaft in Niederösterreich mehr zu tun als vielleicht in der Vergangenheit.
Es ist vor allem die Freisetzung von Arbeitskräften in den traditionellen Industriegebieten, die uns
Sorge bereitet. Die Budgetpolitik in Bund, Ländern und Gemeinden leidet unter drei wichtigen
Schwierigkeiten. Erstens einmal unter der bereits ausgeführten internationalen Wirtschaftskrise, weil
immer mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eben gegen diese Krise etwas zu tun.
Zweitens leidet die Budgetpolitik unter den hohen Energiekosten, weil die Mehrausgaben für
Energieeinkauf natürlich den Budgetrahmen wesentlich einengen. Und drittens leiden alle öffentlichen
Haushalte, aber nicht nur diese, durch die importierte Hochzinspolitik. Wir alle wissen, daß die
Auswirkungen der restriktiven Geldpolitik in Amerika die Investitionspolitik aller Privaten negativ
beeinflußt haben, aber natürlich auch die öffentlichen Haushalte, weil die Kredite teurer geworden sind
und damit die Budgetbelastungen noch einmal wesentlich größer geworden sind. Unter diesen
schwierigen Umständen ist der Rechnungsabschluß 1981 sicherlich positiv zu beurteilen.
Ich habe schon einmal von der Einnahmenaufbringung gesprochen. Zu den etwa 14 Milliarden, die
das Land vom Bund bekommt, und den verschiedenen Aktivitäten inklusive der Lehrer kommen etwa
815 Millionen Schilling, also etwa 4,5%, von den Gemeinden (Landesumlage, Sozialhilfeumlage) und
natürlich eine Reihe von Einnahmen aus Leistungen, die das Land erbringt. Etwa 1,1 Milliarden
Leistungserlöse werden allein in den Pflegeheimen, Altenwohnheimen und in den LandesKrankenhäusern erzielt. Damit, glaube ich, sieht man auch schon den Umfang dieses Budgets und vor
allem auch die Wichtigkeit dieser Leistungserlöse. Und daher hat das Land allen Grund, daß die
Vertrauensbasis zwischen dem Bund, dem Land und den Gemeinden erhalten bleibt, weil wie gesagt,
alle aufeinander angewiesen sind. Es ist dies nicht nur eine moralische, sondern wie ich glaube auch
eine finanziell sehr wichtige Grundlage, um für die Zukunft die Aussicht zu haben, daß wir doch alles
einigermaßen bewältigen können.
Bei den Ausgaben für das Jahr 1981 sind drei Hauptgruppen herauszugreifen. Zum ersten das
Personal inklusive Landeslehrer mit etwa 8,8 Milliarden Schilling, das sind etwa 45%. Diese Post ist
seit dem Jahre 1977 annähernd gleichgeblieben, das ist sicherlich positiv anzumerken. Die
Förderungsausgaben mit 6,5 Milliarden sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen und damit sind
Ansätze von Maßnahmen zu erkennen, die vor allem im Bereich der Wirtschaftspolitik getroffen
wurden. Und der Sachaufwand mit etwa 19%.
In der Einbegleitungsrede zum Budget 1981 gab der damalige Finanzreferent bekannt, daß der
Beamtenentwurf zum Budget 1981 Mehrausgaben von etwa 3,5 Milliarden vorsah. Mittlerweile kennen
wir auch die Praxis, wie es dann weitergeht. Im „Einzelkampf" mit dem Finanzreferenten muß dann
jedes Landesregierungsmitglied versuchen, seine Position zu behaupten. Wie man hört, ist es
gelungen, 3,5 Milliarden einzusparen. Es wäre für die Zukunft denkbar, daß man hier vielleicht doch
andere Wege geht. Die Regierung ist ja als Kollegialorgan für die Regierungspolitik in Niederösterreich
gemeinsam verantwortlich und gerade in schwierigen Zeiten müßte man versuchen, dieser Regierung
die Politik für das nächste Jahr gemeinsam vorzugeben. Es müßte möglich sein, gemeinsam die
Schwerpunkte zu erarbeiten und natürlich auch gemeinsam für den Einsatz der Mittel zu sorgen. Es
wäre daher denkbar, daß man schon für das Budget 1983 Budgetvorberatungen im Rahmen einer
Klausur der Regierungsmitglieder vornimmt, um eben diese Schwerpunkte zu erreichen. Ich glaube,
damit wäre auch ein Vorteil für den Finanzreferenten gegeben und es gäbe auch eine bessere
Information aller Regierungsmitglieder über die Vorhaben der anderen. (LHSt. Dr. Pröll: Wir haben in
der Regierung darüber gesprochen! - Abg. Ing. Kellner: Er kann es nicht beurteilen, aber er redet
darüber!) Aber das kann ich schon beurteilen, daß es Einzelkämpfe gibt, wie man so hört.
Wir wissen, daß der Budgetspielraum überall kleiner wird und trotzdem muß man immer wieder
feststellen, daß es anscheinend aus politischen Gründen möglich ist, doch das eine oder andere noch
unterzubringen. Es ist ja in Niederösterreich ein wahrer Informationsboom ausgebrochen, der ja alles
bisherige in den Schatten stellt. Und wie man hört, ist das ja noch lange nicht am Ende.
Plötzlich hat man auch in Niederösterreich das Herz für die Presse entdeckt (Abg. Ing. Kellner: Die
Arbeiter-Zeitung!) und hat jetzt auch noch eine Presseförderung ins Auge gefaßt und in der Regierung
bereits beschlossen. (Abg. Anzenberger: Das steht aber nicht im Rechnungsabschluß!) Trotz aller
Probleme, die sich damit aufwerfen, weiß man, daß es hier vor allem um den Faber-Verlag geht, und
man weiß damit auch, daß hier diese ganzen Zusammenhänge mit der WBO wieder an die
Oberfläche kommen werden. (LR. Blochberger: Im nächsten Rechnungsabschluß!) Man will mit dieser
Presseförderung vor allem auch dem Niederösterreichischen Volksblatt helfen, das in Niederösterreich
sehr am Absturz ist. (LHSt. Dr. Pröll: Und der Arbeiter-Zeitung!) Man hat natürlich die NÖN und die
Arbeiter-Zeitung gefördert. Das wäre noch schöner, wenn Ihr die ganz ausgelassen hättet. (Heiterkeit
bei der ÖVP. - LHSt. Dr. Pröll: Er greift sich dabei ans Herz!) Wie ich höre, hat es ja hier in der
Regierung entsprechende Diskussionen gegeben.
Auf der anderen Seite - das muß ich jetzt hier doch ein bisserl in eigener Sache sagen - war es im
Vorjahr nicht möglich, den sozialen Verbänden Volkshilfe und Caritas, obwohl an und für sich
zugesagt, alle jene Stunden zu bezahlen, die auch geleistet und nachgewiesen wurden. Es ist also,
wie ich meine, eben manchmal für manche Dinge Geld da, für andere Dinge ist es oft nicht da. (LHSt.
Dr. Pröll: Das ist jetzt Demagogie! - Abg. Ing. Kellner: Er hat heute keinen guten Tag!)
Das ist die Frage. Ich glaube, daß man hier doch sehr oft mit zweierlei Maß mißt. Und wir können uns
auch nicht des Eindruckes erwehren, daß der Herr Finanzreferent ganz gerne mit dem Füllhorn durch
Niederösterreich geht. (Abg. Ing. Kellner: No na!)
Es gibt hier einige Durchrechnungen der letzten Jahre, z. B. im zentralen Raumordnungsprogramm.
Es wurden in diesem Jahr 25 ÖVP-Orte gefördert und 12 SPÖ-Orte - scheinbar alles noch in Ordnung
- mit 8 Millionen für die ÖVP-Gemeinden und 3 für SPÖ-Gemeinden. Bei der
Landesfinanzsonderaktion, hier geht es um 5%ige Zinsenzuschüsse, ist das Verhältnis noch etwas
schlechter. Hier wurden 168 ÖVP-Gemeinden gefördert und nur 28 SPÖ-Gemeinden. Hier ist das
Prozentverhältnis 83 : 17, also da stimmt das Verhältnis nicht mehr. Noch schlimmer wird es bei der
überörtlichen Raumordnung. Hier wurden 106 ÖVP-Gemeinden gefördert und nur 4 SPÖ-Gemeinden.
Es steht hier 98 : 2 (Abg. Lechner: Das ist auch Demagogie! - LHSt. Dr. Pröll: Nein, das nicht! Das
Verhältnis der Gemeinden ist mit dem ersten Prozentsatz zu vergleichen. Dann wird er sehen, was
herauskommt!) Vom Geld her, meine ich, stimmt das. Da brauchen wir nicht reden darüber. 2 : 1 steht
es ungefähr, aber bitte nicht 98 : 2. Das wirklich nicht (LHSt. Dr. Pröll: Und der erste Prozentsatz ist 50
: 50!) Das ist ein Zufall scheinbar. Ich komme noch dazu. (LHSt. Dr. Pröll: Es ist gleiches mit gleichem
zu vergleichen!) Herr Landesfinanzreferent, ich komme noch dazu. Ich werde auch das Gesamte noch
vergleichen.
Am 27. April gab es hier eine Sitzung, da hat es geheißen, der Marktgemeinde Falkenstein als
Eignungsstandort nach dem Fremdenverkehrsraumordnungsprogramm wird ein Betrag von S
150.000,- für die Errichtung einer Leichenhalle zugebilligt. Na, da wird sich der Erholungswert der
Gemeinde Falkenstein unheimlich erhöhen! Vor allem werden alle Fremden, die dort hingehen, eine
große Freude haben, wenn sie die Gewißheit haben, daß sie wenigstens ordentlich aufgebahrt
werden, wenn ihnen dort etwas passiert. (Beifall bei der SPÖ. - LR. Blochberger: Menschliches
Sterben ist das!) Ich weiß, es ist sehr polemisch, aber ich habe gehört, nach dieser Sitzung soll es im
Landhaus Viele gegeben haben, die über diesen Punkt gelacht haben oder sich zumindestens
gewundert haben. (LHSt. Dr. Pröll: Endlich auch Humor im Landhaus, bitte! - Abg. Anzenberger: Das
stört ihn nicht!)
Es sind also in einem Jahr - und damit komme ich zu dieser Zusammenfassung - 35 Millionen
Schilling an Beihilfen bewilligt worden und für 287 Millionen Schilling Zinsenzuschüsse. Ich weiß, es ist
nicht korrekt, wenn ich jetzt die Zinsenzuschüsse und die Darlehen zu den Beihilfen addiere, aber es
ist sehr schwierig. Immerhin ist es so, daß es dann 85 : 15 steht. Und das bitte, Herr Finanzreferent,
entspricht nicht dem Verhältnis der niederösterreichischen Gemeinden.
(LHSt. Dr. Pröll: Haben Sie eine Ahnung, wie die Ansuchen ausschauen, Herr Kollege!) Auf das habe
ich eigentlich gewartet, denn es wird jetzt wahrscheinlich gesagt, das ist ohnehin klar. Es werden die
SPÖ-Gemeinden nicht gefördert, weil sie zu faul sind zum ansuchen oder weil es andere Dinge gibt.
Ich glaube, diese Ausrede ist nicht richtig. Es wird sicherlich auch die Ausrede kommen, die SPÖGemeinden sind die größeren Gemeinden, daher sind sie auch finanzstärker, daher passen sie nicht
in die verschiedenen Förderungsrahmen hinein. Das glaube ich alles, bitteschön. (LHSt. Dr. Pröll: Sie
wissen ohnedies, warum das so läuft!) Aber, Herr Landesfinanzreferent, ich kann mir schon vorstellen,
wie sich das abspielt bei den verschiedenen Besuchen in den Gemeinden. Da werden die Zusagen
gemacht und dann wird angesucht und dann ist sicher alles anders. (LHSt. Dr. Pröll: Sie dürfen nicht
an Ihren eigenen Schuhen Maß nehmen, Herr Kollege!) Ich glaube, es wird mir hoffentlich zustehen,
daß ich hier meine Meinung äußere. (Abg. Anzenberger: Er geht vollkommen vorbei!) Es wird ja
hoffentlich erlaubt sein, daß ich hier meine, es gibt nicht nur finanzwirtschaftliche Gründe, sondern
sicherlich auch sehr oft politische Gründe, wenn manche hier Zuschüsse bekommen oder Darlehen,
die vielleicht nicht so motiviert werden können, denn man hat manchmal das Gefühl, man sucht mit
Krampf eine Möglichkeit, was man unter Umständen noch fördern sollte. Es wäre vielleicht einmal
interessant, zusammenzurechnen, wie oft schon einer für dasselbe etwas bekommen hat. Bitte, das
wäre auch noch eine Möglichkeit. (LHSt. Dr. Pröll: Sicherlich ein sehr billiges Argument. Das steht
Ihnen eigentlich gar nicht zu Gesicht, so ein Argument!) Jedenfalls ist es bei Förderungsausgaben von
6,5 Milliarden Schilling im Jahre 1981 für den Niederösterreichischen Landtag sicher sehr schwierig,
die Vielfalt der Fonds, der Förderungsmaßnahmen und der Richtlinien – mit und jetzt ganz leise
gesagt, ohne Hintertürln - zu durchschauen. Daher glauben wir, müßte es möglich sein, gerade für
den Bereich der Gemeinden, was sicher den Bürgermeister sehr interessiert, einen umfassenden
Förderungsbericht zu verfassen unter Einschluß aller Förderungen, die eine Gemeinde bekommen
hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn es möglich ist, im Bereich des Kulturreferates für 170 Millionen einen detaillierten
Förderungsbericht bis zum Ankauf eines Bildes zu erstellen, müßte es auch möglich sein, hier für
Millionen und aber Millionen auch eine entsprechende Transparenz zu erreichen. Es ist niemand einer
Gemeinde etwas neidig, es geht nur darum, daß all diese Förderungen „astrein" sein sollen nach Ihren
Zwischenrufen. Daher glaube ich, daß sich dieser Arbeitsaufwand lohnen würde und daß damit auch
dem Niederösterreichischen Landtag mehr Möglichkeiten gegeben würden, diese Förderungen in den
verschiedenen.. . (Abg. Anzenberer: Der Gemeindereferent soll seine Abteilung überprüfen! Alle
Ansuchen gehen über das Gemeindereferat, Herr Kollege!) Aber das Geld, das er ausgibt, kommt
vom Finanzreferenten. Das kennen wir ohnehin. (Abg. Anzenberger: Über das Gemeindereferat
gehen sämtliche Ansuchen. Dort werden sie genau überprüft und bewilligt!)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Abgang für das Jahr 1981 ist mit 1 Milliarde 986
Millionen prognostiziert gewesen. Er war Gott sei Dank mit 1 Milliarde 435 Millionen unter diesem
prognostizierten Abgang. Die Abgangsdeckung ist durch Darlehen und innere Anleihen erfolgt und der
Schuldenstand mit 31. 12. 1981 beträgt 6,8 Milliarden, das sind 35% des Budgetvolumens im
ordentlichen Haushalt. Wenn man nun jetzt rechnet, daß 3,1 Milliarden an Rücklagen in den
verschiedenen Kassen und auf den verschiedenen Banken liegen, dann glaube ich, ist der
Schuldenstand des Landes Niederösterreich sicher nicht beunruhigend. Es gab schon Jahre mit
wesentlich höheren Werten und ich glaube, daß doch das eine oder andere Mal vielleicht etwas mehr
Mut möglich wäre und vielleicht die eine oder andere Förderung gegeben werden könnte, auch um
den Preis einer noch höheren Verschuldung dieses Landes.
Der Schuldendienst im Jahre 1981 lag mit 1.013,000.000 Schilling zum erstenmal über der
Milliardengrenze, sicherlich auch als Auswirkung des Hochzinsniveaus, das ich bereits angeführt
habe. Interessant ist ein Vergleich der Schuldenstände des Landes und der Gemeinden. Die
niederösterreichischen Gemeinden waren am Ende des Jahres 1980 mit 14,8 Milliarden Schilling
verschuldet, das sind im Schnitt S 10.500 pro Einwohner, das Land damals mit 5,7 Milliarden, also S
4.000 pro Kopf. Die durchwegs mutige und verantwortungsbewußte Politik der Gemeinden hat
natürlich zum ersten zu diesen Schulden geführt, hat aber auch - das dürfen wir gerade in Zeiten wie
diesen nicht vergessen - zu dieser Wirtschaftsentwicklung in Österreich sehr positiv beigetragen. Die
Investitionsfreudigkeit der Gemeinden hat zu dieser guten gesamtwirtschaftlichen Situation wesentlich
beigetragen.
Die Gemeinden überhaupt, nicht nur Niederösterreich, sind immerhin zu 60% die Träger der
Investitionen der öffentlichen Hand. Es ist daher unserer Meinung nach die Aufgabe des Landes, den
Gemeinden in Zukunft noch größere Unterstützung zu gewähren. Und all jenen Gemeinden, die durch
einen Einnahmenentfall, durch Betriebsstillegungen oder durch Produktionseinschränkungen
besonders betroffen sind, müßte hier geholfen werden.
Hier geht der Bund wieder einmal mit gutem Beispiel voran. Der Finanzminister hat sich bereit erklärt,
gerade diesen Gemeinden Zuschüsse zu gewähren, um ihnen den Ausgleich ihres Haushaltes in
Zukunft zu ermöglichen. Und es gab in diesem Hause schon einen Antrag der SPÖ auf verstärkte
Strukturhilfe für die niederösterreichischen Gemeinden. Die ÖVP war damals nicht bereit, diesem
Vorschlag beizutreten und darüber zu diskutieren. Die Gemeinden haben gerade in der Zukunft noch
große Aufgaben zu erfüllen, die sie sicher nur dann erfüllen können, wenn ihnen die Möglichkeit
gegeben ist, entsprechend viel Geld an der Hand zu haben. Es geht um die Wasserversorgung, es
geht um die Abwasserbeseitigung, es geht um den Ausbau der Infrastruktur, es geht um die großen
Schwierigkeiten bei der Abgangsdeckung der Krankenhäuser, die gerade durch die Aufkündigung des
KRAZAF nicht leichter geworden ist. Und es geht weiterhin vor allem um den Wohnbau in
Niederösterreich. Ich glaube, daß der Niederösterreichische Landtag und die Niederösterreichische
Landesregierung für diese Sorgen der Gemeinden in der Zukunft noch mehr tun müßten und umso
größeres Verständnis haben müßten.
Die Politiker werden sich gerade in schwierigen Zeiten noch mehr zu bemühen haben, denn mit oder
ohne nachhaltige Verbesserung der internationalen Wirtschaftslage stehen in der Zukunft große
Probleme zur Lösung heran. Es geht natürlich auch in Niederösterreich um eine weitere Verbesserung
der Wirtschaftsstruktur, gerade in den traditionellen Wirtschaftsgebieten. Es geht um die
Arbeitsplatzsicherung, gerade für die Jugend, denn eine Radikalisierung der Jugend kommt immer
dann, wenn die Jugendlichen arbeitslos sind. Es geht sicherlich darum, die sozialen Errungenschaften
weiter zu erhalten und damit den sozialen Frieden in Österreich zu erhalten. Es geht wie gesagt um
das Gesundheitswesen, es geht um die Sicherung der Energieversorgung (Abg. Anzenberger: Ihr
habt die absolute Mehrheit im Bund! Ihr könnt das alles machen!) und es geht schließlich und endlich
auch um eine Erhaltung unserer Umwelt, damit auch das Leben lebenswert bleibt. Wenn wir all diese
Ziele erreichen wollen, ist es notwendig, daß Land, Bund und Gemeinden gemeinsam an der Lösung
dieser Aufgaben arbeiten, daß sich nicht immer der eine auf den anderen ausredet, denn dann wird
man uns wahrscheinlich in Jahrzehnten sagen, damals wurde die Chance, die große Chance, es noch
zu ändern, verpaßt. Und darum, glaube ich, geht es in der Zukunft.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal feststellen, daß wir alle, Bund, Land und Gemeinden, in
einem Boot sitzen. Nur eines ist, glaube ich, auch richtig. Viele versuchen mit Mühe, dieses Boot in
Bewegung zu halten; andere legen die Ruder beiseite und beschweren sich über das geringe Tempo
dieses Bootes. (Abg. Anzenberger: Wer sind die? - Abg. Fidesser: Die SPÖ rudert schon lange nicht
mehr mit!) Und wenn also, wie wir alle hoffen, der leichte Wind einer internationalen
Wirtschaftserholung auch in Österreich eintritt, dann können wir die Segel setzen, dann können wir
versuchen, durch vernünftiges Steuern in die Richtung zu kommen, die wir gerne möchten, und dann
werden wir die Kraft schöpfen können, um auch in schwierigen Zeiten (Abg. Anzenberger: Noch
schwieriger wird es!) dieses Boot Österreich wieder rudern zu können.
Mit diesem sportlichen Vergleich und mit dem Hinweis auf den sicherlich verdienten Urlaub aller, die
versucht haben, in den letzten Jahren in Österreich zu rudern und mitzuarbeiten, möchte ich Ihnen,
wie schon gesagt, mitteilen, daß die SPÖ dem Rechnungsabschluß 1981 die Zustimmung geben wird.
(Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Wallner.
Abg. WALLNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein
Lateinprofessor in den späten 30er Jahren, der spätere Oberstudiendirektor Grois, hatte eine
Gewohnheit, die einen Teil der Schüler begeisterte und einen Teil der Schüler erbitterte. Er hatte
nämlich keinen Katalog, um seine Aufzeichnungen zu führen, sondern er verwendete für jede Stunde
ein eigenes Blatt Papier. Darauf machte er - die älteren Herrschaften werden sich daran noch erinnern
können – mit Tintenblei, mit dem er zuerst ein bißchen in seinen Zähnen herumbohrte, damit er die
notwendige Feuchtigkeit bekam, sozusagen nicht löschbare Aufzeichnungen. Wenn er dann die
Klasse verlassen und man ihm nachgesehen hat, ist er beim nächsten Papierkorb vorbeigegangen
und hat dieses Papier zusammengeknüllt und weggeworfen. Damit waren alle entlastet, die darauf
einen Fünfer bekommen haben, und alle verbittert, weil der Einser auch dabei verlorengegangen ist.
Und ein bißchen, meine Damen und Herren, stimme ich hier immer mit dem Herrn Kollegen Pospischil
wie auch jetzt mit dem Kollegen Wagner überein, daß gegenüber dem Voranschlag eigentlich der
Rechnungsabschluß immer so ein bißchen behandelt wird wie der Zettel, den der Lateinprofessor
geschrieben hat. Es wird von ihm verhältnismäßig wenig Aufhebens gemacht. Daher habe ich es für
besonders dankenswert empfunden, daß dieser großen Leistung heute eine so ausführliche
Berichterstattung gewidmet war, sodaß wir hier (Beifall bei der ÖVP.) im Haus auch einmal würdig zu
diesem Kapitel unsere Meinung hören können. Das hat mich gefreut! Ein bißchen ist der
Rechnungsabschluß durch den Kollegen Reischer heute rehabilitiert worden. (Ruf bei der SPÖ: Das
ist Psychologie!) Denn genau so wie Kollege Wagner möchte ich festhalten, daß es sich letzten Endes
um die Aufwendung eines Jahres handelt, daß das Ergebnis einer umfangreichen Arbeit darstellt und
daß letzten Endes, und das empfinde ich immer, eine solche Darstellung die Kontrolle der Solidität
bildet, der Solidität in politischer Hinsicht, ob nämlich das, was sozusagen versprochen wurde, was in
die Zukunft projeziert wurde, auch tatsächlich eingehalten wurde.
Ich weiß, daß im politischen Leben eigentlich diese Sache gar nicht viel gilt, weil man weniger danach
fragt, ob man die Solidität eines einzelnen erkennen kann, indem man ihn an Fakten prüft, sondern in
der Politik spielt die Aussicht auf die Zukunft immer eine größere Rolle und die Vergangenheit, die
kontrollierbar ist, wird eher nicht so genau betrachtet. Daher findet auch hier immer zum
Rechnungsabschluß eher eine Art „Minigeneraldebatte" statt, denn soweit halt die beiden Sprecher
oder drei, oder mögen es maximal vier sein, dazu Äußerungen abgeben, sind es ja meistens Dinge,
die sich allgemein mit dem Rechnungsabschluß beschäftigen.
Da das so ist, finde ich mich auch hier ein und werde auch einige allgemeine Kennzeichen, die mir bei
diesem Rechnungsabschluß auffallen, kundtun. Sie werden für Sie keine Überraschungen sein, denn
nach Ihrem eingehenden Studium des Rechnungsabschlusses, nach der ausführlichen Darstellung
des Berichtes hier kann uns eigentlich keine Zahl mehr geheimnisvoll vorkommen, obwohl doch immer
neue Maßnahmen in der Verwaltung, in der Buchhaltung und in der VRV Neuigkeiten ergeben, die
einem manchmal den Einblick ein bißchen erschweren, und es wäre für mich sehr angenehm, wenn
man das etwa wie bei uns zu Hause in Baden machen könnte, daß man eine ausführlichere verbale
Darstellung den einzelnen Projekten widmen würde, sodaß auch jemand, der nicht unbedingt ein
Buchsachverständiger ist, sich in jenem Zahlenspiel ein bißchen rascher auskennen könnte, als er das
ansonsten tun muß. Das erste dieser Kennzeichen - damit Sie sich bitte alle einstellen können auf die
Länge meiner Ausführungen, sage ich, daß es zehn sein werden, die allerdings von unterschiedlicher
Länge sind -, das erste Kennzeichen scheint mir darin gelegen, daß während des Jahres, über das
der Rechnungsabschluß berichtet, ein Wechsel im Finanzreferat stattgefunden hat. Ich möchte hier
dem damaligen, das Budget erstellenden Finanzreferenten, Herrn Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig, Dank dafür sagen, nicht nur daß er dieses Budget erstellt hat, sondern daß er in seiner
langen Tätigkeit in dieser Funktion die Voraussetzungen geschaffen hat, meine Damen und Herren,
daß wir jetzt überhaupt in der Lage sind, unsere Verschuldung in einem Ausmaß zu erhöhen, das die
Lösung der Aufgaben garantiert. Und ich möchte dem nun neu eingerückten Finanzreferenten Dr.
Pröll bestätigen, daß er den Nachweis erbracht hat, über die Kapazität zu verfügen, das weiter
fortzusetzen, was hier begonnen wurde, sodaß hier eine nahtlose Aneinanderfügung von Grundsätzen
stattgefunden hat, die im Grunde genommen von uns allen gut geheißen werden, weil wir sonst weder
dem Budget noch dem Rechnungsabschluß gemeinsam die Zustimmung geben würden.
Das zweite Kennzeichen, das ich gerne anführen möchte, ist die Tatsache, daß sowohl das Budget
als auch der Rechnungsabschluß einigermaßen realistisch sind. Da bediene ich mich einer
Ausdrucksweise des Herrn Klubobmannes Lechner, der in seiner Budgetansprache für das Budget
1981 festgestellt hat, daß es einigermaßen realistisch sei. Das ist etwas sehr Wichtiges, weil man aus
dieser grundsätzlichen Einstellung zum Voranschlag selbstverständlich auch schon eine Einstellung
zum Rechnungsabschluß ableiten kann, denn wenn das eine realistisch ist und das andere sich daran
gehalten hat, muß es auch realistisch sein und kann die Zustimmung finden.
Ich bin daher nicht sehr überrascht gewesen, daß Herr Kollege Wagner dies gesagt hat, sondern habe
das aus der Entwicklung geschlossen. Ich bedanke mich, daß meine ansonsten öfters sich als
Kurzschlüsse herausstellenden Schlußfolgerungen diesmal das nicht waren.
Zum dritten! Herr Landeshauptmann - damals Stellvertreter - Ludwig hat einen Passus in seiner
Budgetrede eingesetzt gehabt, der weitgehend unbeachtet bleibt, weil er sich mit inneren Dingen
beschäftigt. Das war der Hinweis, daß nun in der Landesverwaltung eben das
Mehrphasenbuchhaltungssystem eingeführt wurde, daß der Rechnungsabschluß heuer zum
erstenmal zur Gänze auf der EDV erstellt wurde und daß mit diesem Buchhaltungssystem mit dem
langen Namen eigentlich eine Menge Möglichkeiten gegeben sind, die der Transparenz dienen, also
der Möglichkeit, immer alles umfangreich durchschauen zu können. Denn in 5 Phasen ermöglicht
dieses System von der Bestellung bis zur Abrechnung alles jederzeit, so wie es da ist, zu verfolgen
und mit einem Zwischenbericht zu versehen. Es fällt also das weg, was wir ansonsten
Kreditüberwachungslisten genannt haben. Es war ja den Gebietskörperschaften früher vielleicht
einmal im Jahr in einer sehr langen umfangreichen Tätigkeit möglich, eine Art Zwischenbericht in der
Mitte des Jahres herzustellen, während mit diesem System es möglich sein müßte, in ganz kurzer Zeit
jeden Zwischenbericht erstellen zu lassen. Da sehr viele Gemeinden ebenfalls das haben, wissen wir,
daß das manchmal von großem Wert ist, wir wissen aber auch natürlich, daß die Kosten dieser
Möglichkeit eben bezahlt werden müssen und daß nur der eine Profit daraus erzielen kann, der auch
tatsächlich diese Nebeneffekte ausnützt.
Daher könnte es theoretisch möglich sein, daß jetzt der Rechnungsabschluß viel früher als im Juli
erstellt werden könnte, es ist aber dadurch auch eine Möglichkeit gegeben, daß eine wesentlich
genauere und kurzfristige Überwachung in der Verwaltung stattfindet. Ich sage das gleich in
Paranthese, weil weder die Abgeordneten noch die Betroffenen davon begeistert sind: es gibt
natürlich auch die Möglichkeit einer rascheren Einschränkung, wenn das notwendig ist. Während man
sonst immer erst nach langer Zeit daraufgekommen ist, ob etwas überschritten wurde oder nicht, so
kann man das jetzt in Evidenz halten. Da wir aber immer wieder sagen, daß die Aufgabe der
Verwaltung darin besteht, sich möglichst an die Voranschlagssätze zu halten, ist das etwas durchaus
Positives, weil es sonst durch andere Maßnahmen übersteuert werden könnte.
Das vierte Kennzeichen scheinen für mich die Prognosen zu sein. Die Prognosen, die für 1981 gestellt
wurden, haben sich leider als optimistisch erwiesen, und das Jahr 1981 ist schlechter ausgefallen, als
das in den Prognosen vorgegeben wurde. Kollege Wagner hat die Zahlen gesagt. Ich wiederhole sie
nicht! Es geht um die reale Wachstumsrate, es geht um die Leistungsbilanz, es geht um die
Inflationsrate, es geht um den Verbraucherindex, es geht um das Budgetdefizit, es geht um die
Arbeitslosenrate - das hat alles eine Verschlechterung nach unten genommen. In Österreich ist diese
Verschlechterung besonders in Niederösterreich spürbar. Es war kein Zweckpessimismus, der hier
aufgetreten ist, leider nicht, muß ich sagen, denn sonst ist es ja immer so, das ist auch überall gleich,
daß man beim Voranschlag eine möglichste Jeremiade anstimmt, um dann beim Rechnungsabschluß
als glorreicher Phönix aus der Asche aufzuerstehen und nachzuweisen, wie gut man ist. Wir kennen
das alle auch vom eigenen Gebrauch her, meine Damen und Herren.
Aber der Zweckpessimismus ist hier leider nicht eingetreten, und wir müssen mit Bedauern festhalten,
daß eigentlich die Fahrt den Talboden noch nicht erreicht hat und daß der Voranschlag 1983 mit
diesem Wissen um das Jahr 1981/82 sicherlich mit Komplikationen zu rechnen haben wird, um das
alles aufzufangen, was notwendig ist.
Fünftens ist ein neuer Ausdruck in der Budgetansprache des Landesfinanzreferenten gefallen, der
sich im Rechnungsabschluß zwar nicht verborgen hat, aber schwer aufzustöbern ist. Das war der
Hinweis auf das Leasingverfahren, mit dem einige Dinge in Angriff genommen hätten werden sollen
und auch einige in Angriff genommen wurden. Die dringenden Bauvorhaben, insbesondere bei
bestimmten Schulen, bei Straßenmeistereien, und die Anschaffung von Kraftfahrzeugen, wurde
gesagt, soll jetzt im Leasingverfahren vor sich gehen. Das heißt, daß diese „Schulden" nicht mehr bei
den Darlehen und nicht mehr bei den Haftungen aufscheinen, sondern an einer anderen Stelle
gesucht werden müssen, eben bei den Verwaltungsschulden, und es wird im allgemeinen
festgehalten, daß das Leasingverfahren um etwas billiger sei als die Aufnahme von Darlehen bei der
jetzigen Hochzinspolitik.
Über eines müssen wir uns aber im klaren sein, meine Damen und Herren: daß auch das Leasing im
Grund genommen nichts anderes ist als ein optisches Hinausschieben der Grenze einer
,,Verpflasterung", denn bezahlt muß das Leasing genau so werden wie ein Darlehen. Das ist
verhältnismäßig bald erreicht, wenn ich etwa an die Unternehmungen des Unterrichtsministeriums
denke, das in den letzten 10 Jahren sehr viel mit Leasing gearbeitet hat, aber nun plötzlich erkennen
mußte und es auch rechtzeitig erkannt hat, weil es das wiederum stark zurückgeschraubt hat, daß die
Finanzen der Zukunft damit genauso vergeben sind wie mit einem Darlehen und daß das
Schreckgespenst für jede Gebietskörperschaft eben auch hier eines Tages auftaucht, daß sozusagen
diese Gebietskörperschaft keine andere Verwaltungsaufgabe mehr besitzt, als am Anfang des Jahres
einfach einen Dauerauftrag zu erteilen, wie die Schulden zu bezahlen sind, weil es keinen
Ermessensspielraum mehr gibt. Dieses Leasing wird also vorübergehend eine gewisse Erleichterung
bringen, soll uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß selbstverständlich die Zukunft damit auch
finanziell entsprechend belastet ist, und zwar manchmal in einer etwas komplizierteren Form, als das
bei einem Darlehen gegeben ist.
Das sechste Kennzeichen, das mir aufgefallen ist, liegt in der sogenannten Einnahmenschätzung. Es
wird hier immer die Frage gestellt, wie werden die Einnahmen beim Budget geschätzt, sodaß sich
dann eben jeweils beim Rechnungsabschluß entweder Mindereinnahmen, Mehreinnahmen usw.
ergeben. Da gibt es natürlich die verschiedensten Möglichkeiten. In bezug auf die Mehreinnahmen
möchte ich eines festhalten. Würden wir uns bei der Schätzung unserer Einnahmen nach den sehr
optimistischen Bundesangaben richten, so würden wir um 200 Millionen Schilling weniger haben, als
wir tatsächlich jetzt eingenommen haben. Es gibt noch so ein Mittelding, das ist die Verbindungsstelle,
die schätzt verhältnismäßig genau, danach würden wir etwa 60 Millionen Schilling mehr eingenommen
haben, und dann gibt es eben die Landesschätzung, die sich an einen Prozentsatz hält, der
Erfahrungswerte hat, der nach oben und unten mit einer Art Sicherheitsgrenze versehen ist, die auf
keinen Fall eine große Kalamität auslösen kann und die für mich daher berechtigt ist.
Nach dieser Schätzung ist eben dann eine Mehreinnahme gegeben gewesen von rund 310 Millionen
Schilling, weil wir hier die Zwischenabrechnung abziehen müßten, die für andere Belange, für ältere
Belange gegeben wird. Es ist auch hier ein gewisser Pessimismus des Finanzreferenten in Ordnung,
weil damit eine Beweglichkeit entsteht, die es uns auch ermöglicht, gewisse Darlehensaufnahmen
dann in günstigerer Form abzudecken, als wir das sonst gehabt hätten, und es ist immer besser,
meine Damen und Herren, selbst mit dem Vorwurf des Körberlgeldes an den Finanzreferenten, daß
diese Spannung sich nach oben ergibt, als wenn sie sich nach unten ergäbe, denn das wäre eine sehr
bedauerliche Geschichte, da hätten wir ja einen zusätzlichen Abgang zu verzeichnen!
Das siebente Kennzeichen, das mir auffällt, sind eben diese Mehreinnahmen. Da würde ich uns allen ich brauchte das eigentlich nicht zu sagen, ich muß es aber sagen bitte -, da möchte ich Ihnen das in
Erinnerung rufen, was Sie selber natürlich auch wissen bei diesem Ausdruck: daß diese
„Mehreinnahmen" ein unglücklicher Ausdruck sind und daß man den durch etwas anderes ersetzen
müßte. Erstens sind sie unecht und zweitens sind sie stereotyp. Was immer so wiederkehrt, das muß
mit Vorsicht genossen werden, vor allem aber dann, wenn der Inhalt unecht ist. Denn in diesen
Mehreinnahmen stecken ja die Darlehen drinnen, die Wohnbauförderung, der Kopfquotenausgleich,
die verschiedenen Zinsenerträge, die Rücklagenentnahmen, die Ertragsanteile, das ist ja alles hier ein
Komplex, daß es ja nicht so ist, daß das eine tatsächliche Mehreinnahme ist, über die man nun frei
weg verfügen könnte, sondern das ist eigentlich ein Begriff und ein Posten, der uns nur in die Lage
versetzt, etwas geringere Darlehenensaufnahmen durchzuführen, sonst aber eigentlich nichts.
Wenn man zu diesen Mehreinnahmen die Minderausgaben hinzufügt und die Mehrausgaben
wegnimmt, dann ergibt sich das ganze, mit dem man balancieren kann. Wobei bei den
Minderausgaben für uns alle wesentlich ist, daß dadurch keine Einschränkung entstanden ist. Ich
werde das dann kurz an ein paar Beispielen nachweisen, daß eigentlich die Ausgaben überall über
den Voranschlag hinausgegangen sind, sodaß bei den Einsparungen nicht tatsächlich lebenswichtige
Dinge weggestrichen worden sind, das hieße ja sonst, den Wert einer Minderausgabe in Frage zu
stellen. Hier handelt es sich zu einem großen Teil darum - wenn Sie sich die Mühe machen, das
einmal auf eine Liste aufzutragen, ich habe mir diesen Blödsinn einmal gemacht und habe eine riesige
Liste von sehr kleinen Beträgen zusammengebracht -, daß die einzelnen Abteilungen mit einem
gewissen Sicherheitsfaktor budgetieren und diese Dinge dann auch nicht zur Gänze ausnützen.
Es ist daher eine Frage der Vorgangsweise bei diesen Mehreinnahmen: soll man einfach straffer
budgetieren und dann keine Gelegenheit haben, etwa den Plafond der Schulden zu erhöhen, oder soll
man das so lassen wie jetzt. Ich würde eher den jetzigen Vorgang bei diesem Umfang empfehlen, weil
ansonsten sicherlich eine raschere Verschuldung eintritt.
Der achte Punkt sind die Schulden. Das einfachste ist, wenn man sich bei einer Gebietskörperschaft
darauf zurückzieht und sagt, objektiv ist ein richtiger Grad der Verschuldung nicht feststellbar, weil
man es dann nach oben und unten hin, jeweils wie man will, auslegen kann. Tatsächlich haben wir die
Schulden von 5,7 auf 6,8 Milliarden erhöht, das sind 33,1% - entschuldigen Sie diese lächerliche
Korrektur, Herr Kollege Wagner, aber 33,1%, daß wir ein bisserl etwas anderes sagen, macht das
aus. Natürlich haben wir schon Jahre gehabt, wo wir mit 43% verschuldet waren, natürlich haben wir
schon Jahre gehabt, wo wir viel weniger, etwas über 10% verschuldet waren. Es wäre nun schlecht
gewesen, von Haus aus immer zu sagen, mit Schuldenvolldampf zu fahren, denn da hätten wir schon
über 100%. Sondern die Tatsache, daß wir eben zeitweise auf die 10%-Grenze zugegangen sind,
ermöglicht es uns eben jetzt, wiederum auf die 40%-Grenze zuzugehen. Daher war diese Entwicklung
in Niederösterreich sehr wichtig. Die vorsichtige Budgetierung mit diesen Mehreinnahmen ermöglicht
hier ein günstigeres Verhalten auf diesem Gebiet, weil wir sonst den Plafond schon längst erreicht
hätten.
Nun muß aber jeder, wenn man von den Gemeinden eine mittelfristige Planung verlangt, es auch vom
Land und vom Bund verlangen können. Nur muß sich jeder aber im klaren sein, daß bei einer Art
mittelfristiger Finanzplanung, das ist gar keine richtige, von etwa fünf Jahren, wenn der jetzige
Zustand fortgesetzt wird, natürlich die 15 Milliarden Schilling-Grenze der Verschuldung erreicht ist,
damit aber auch schon wahrscheinlich mit dem Steigen des Budgets die 50% Grenze des Budgets.
Der Rechnungshof hat eine, selbst wenn wir sagen sehr niedrige, Grenze festgesetz, daß etwa der
Schuldendienst 10% der Steuern ausmachen soll.
Wir liegen ungefähr bei 1576, aber das hängt natürlich sehr vom Zinsgefüge ab. Wenn also heute
wiederum der Zinsfuß gesenkt würde, so würde sich das ändern, aber er könnte genauso erhöht
werden. Daher kann man den Mittelwert rechnen.
Wenn man sich schon ganz neutral äußern will, so muß man einfach sagen, die Schulden wachsen
rascher, als das Budget wächst. Und man sollte hier auch korrekt genug sein, die Haftungen, die
Haftungen bei der Hypobank, da haben wir ja auch eine Haftung, und die Haftungen im
Leasingverfahren, zwar nicht im ganzen Ausmaß, aber doch in einem bestimmten Prozentsatz
anzufügen. Es ist auf diesem Gebiet noch wenig passiert, toi, toi, toi, wenig, manche sagen, es ist
schon viel passiert, sagen wir, es ist im Verhältnis zu der allgemeinen Entwicklung in Niederösterreich
ein durchaus vertretbares Maß erreicht, aber das könnte sich auch ändern. Wenn die Zeiten
schlechter werden, könnte sich das ändern und dann sind wir hier natürlich heranzuziehen.
Ich möchte bei dieser Schuldenfrage von der schwarz-weißen Zeichnung wegkommen.
Die einen sagen, es dürfen überhaupt keine gemacht werden, die anderen sagen, man kann sich bis
über die Halskrause verschulden. Das sind zwei Standpunkte, die ja nicht realistisch sind. Realistisch
können wir von unseren Verhältnissen auf diesem Gebiet sagen: es geht sicherlich noch zwei, drei,
vier Jahre! Aber dann, muß man auch sagen, ist eine Grenze erreicht, und die Frage müßte lauten,
was geschieht dann? Und die müßte man sich rechtzeitig stellen, bevor man diese Grenzen erreicht.
Ich habe so, das trifft bei uns nicht zu, weil alle Herrschaften in einem sehr jugendlichen Alter stehen,
die sich damit beschäftigen, in vielen anderen Kreisen als einzige Antwort darauf gehört: „Du, in den
vier Jahren bin ich gar nicht mehr da, da werden sich andere damit beschäftigen!" Das sollte bitte kein
- würde bei mir zutreffen z. B. - sollte kein Grundsatz sein, sich mit solchen Sachen
auseinanderzusetzen, sondern man sollte schon jetzt denken, was macht man denn dann, wenn es so
nicht mehr weitergeht.
Der neunte Punkt bitte! Freuen Sie sich nicht zu früh, der neunte und der zehnte sind die längsten.
Der neunte Punkt, das sind die Schwerpunkte, die das Budget setzt! Ich glaube, die einfachste Art zu
überprüfen, eine grobe Art, ob der Voranschlag erfüllt ist, könnte der sein, wenn man sich die Posten
hernimmt, die der Landesfinanzreferent in seiner Ansprache als Schwerpunkte genannt hat und dann
kurz kontrolliert: Ist hier weniger oder mehr ausgegeben worden, oder sind diese Summen erfüllt
worden? Ich gehe jetzt nach der Reihenfolge vor, die der damalige Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig in seiner Budgetrede genannt hat. Sie müßte man heute kontrollieren. Bei der
Arbeitsplatzsicherung und Arbeitnehmerförderung haben wir im Voranschlag 7,1 Milliarden Schilling
gehabt und jetzt im Rechnungsabschluß stellen sich hier 7,7 Milliarden Schilling heraus. Ich weiß
schon, daß man darüber debattieren kann, was man dazurechnet oder nicht. Aber im wesentlichen
handelt es sich um dasselbe Zahlenmaterial, das immer das gleiche ergeben muß.
Die Arbeitnehmerförderung steigt von 220 Millionen Schilling im Voranschlag auf 227 Millionen
Schilling, die Wohnbauförderung - der erste Ausdruck ist immer Voranschlag, der zweite
Rechnungsabschluß – von S 2.560.000.000 auf S 3.040,000.000, weil hier ja dann eine ziemliche
Zusatzleistung des Landes von 500 Millionen Schilling dazugekommen ist; die
Wohnungsverbesserung von 58 auf 74 Millionen Schilling, die Sozialhilfe von S 1.674,000.000 auf S
1.705,000.000, die Krankenanstalten von S 1.397,000.000 auf S 1.468,000.000, der Schul- und
Kindergartenbau von S 229 Millionen auf S 253 Millionen, der Straßenbau von S 1.071,000.000 auf S
1.119,000.000, der Verkehr von 102 auf 110 Millionen Schilling, der Umweltschutz von 40,5 auf 38,8
Millionen Schilling, weil einige Darlehen nicht ausgenützt wurden, die NÖSIWAG-Kapitalaufstockung
ist gleich geblieben, der Wasserwirtschaftsfonds ebenso mit 83 zu 84,3 Millionen Schilling,
Landwirtschaft wächst von 531 auf 581 Millionen Schilling, die Leistungen für die Gemeinden betragen
1,6 Milliarden Schilling, der KRAZAF steigt von 193 Millionen auf 199 Millionen und die
Personalausgaben, die erspare ich Ihnen und mir, sie sind auf jeden Fall im Verhältnis zu den
Sachaufwendungen immer stark rückläufig. Damit ist der Beweis sozusagen für uns erbracht, daß das
Budget eingehalten wurde, und da ist wieder ein Punkt dabei, bei dem mich etwas stört, meine Damen
und Herren. Wir nehmen das fast schon leider als selbstverständlich hin, wir haben uns durch die
Zeitentwicklung, die Kollege Wagner hier mit dem Wachstum angedeutet hat, einfach verführen
lassen, daß etwas nur dann gut ist, wenn eine entsetzliche Ausweitung erfolgt, wenn etwas Neues
geschieht und haben es nicht mehr gelernt, mit dem zu leben, was uns zusteht sozusagen. Dieses
Leben mit dem Selbstverständlichen, da muß man auch in der Politik wieder etwas lernen, denn da
drinnen steckt nämlich ein ganz bedeutender Grundsatz: daß man seine Aufgabe gelöst hat.
Man muß seine Aufgabe nicht immer mit einer Überschreitung des Sollbegriffes erledigen, sondern es
ist manchmal schon eine ganz gewaltige Leistung, wenn man die Aufgabe, die gestellt wurde,
überhaupt erledigt und wenn man nicht darunter bleibt, wie es manchmal auch möglich und gegeben
ist.
In dieser Zusammenstellung hier würde ich zwei Punkte herausgreifen, ähnlich wie Kollege Wagner,
allerdings mit einem etwas anderen Vorzeichen, was wieder verständlich ist, sonst müßte man hier
nicht hintereinander reden. Das ist einmal die Landesumlage und das sind die Krankenanstalten. Die
Landesumlage, die uns ja separat noch beschäftigen wird und die uns schon sehr beschäftigt hat, ist
eine Angelegenheit des Bundes und des Finanzausgleichsgesetzes. Ich gestehe Ihnen, meine Damen
und Herren, von der SPÖ hier etwas zu, was ich gar nicht sagen sollte natürlich, daß ich inhaltlich mit
dieser Forderung, daß die Landesumlage zurückerstattet werden soll, selbstverständlich
übereinstimme und daß das auch eine Forderung des Gemeindebundes und des Städtebundes ist.
Nur ist weder der Zeitpunkt richtig noch der Adressat richtig, an den sich das ganze wendet. Es wäre
ein Vorpreschen eines Bundeslandes in dieser Angelegenheit und wäre natürlich für den Bund eine
ganz berechtigte Grundlage und Unterlage, bei den Verhandlungen zu sagen: „Wenn ihr diese Dinge
ohne jeden Ersatz hergeben könnt, dann kommt nicht zu mir und verlangt von mir einen Ersatz!" Es
sind also weder der Zeitpunkt noch der Adressat richtig gewesen.
Ich gehöre zu den ganz wenigen, und bin hier in dem Haus überhaupt der Einzige, der auch in einer
Zeit, wo von Seiten unserer Partei immer wieder der Steuerstopp gepredigt wurde, über das
Steuererfindungsrecht der Länder gesprochen hat. Man hat mich reden lassen, weil das ja eine
gewisse Narrenfreiheit ist; wenn ich etwas rede, wird ja nicht gleich daraus etwas entstehen, man
kann also etwas reden darüber. Aber dieses Steuererfindungsrecht, meine Damen und Herren, haben
wir im Jahre 1978 durch eine „Trau-mich-nicht-Haltung" der Länder verpaßt und verloren, und
wahrscheinlich auf lange Zeit, vielleicht auf sehr lange Zeit. Denn mittlerweile, meine Damen und
Herren, hat der Herr Finanzminister alle diese Möglichkeiten ausgenützt, hat seine „Emissionen",
wenn ich das jetzt vorsichtig sage, in Ordnung gebracht und für jemand anderen bleibt dann nur mehr
der Tropfen über, der dieses Steuerfaß zum Überlaufen bringen wird.
(Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.)
Und dann wird es einen Wirbel geben. Der gilt jetzt den Ländern und den Gemeinden. Ich zitiere
Ihnen da etwas, was ich Ihnen schon einmal vor langer Zeit gesagt habe. Es gibt ein Gedicht von
Eugen Roth, wo geschildert wird, daß ein Herr Damenbesuch bekommt. Dieser Damenbesuch wäre
sogar bereit, in dieser Nacht zu sündigen, nur leider ist der Mann nicht rasiert, und er es daher gar
nicht probiert. Infolge schwacher Reizentfaltung gewinnt die Dame wieder Haltung, des Mannes Kinn
ist seitdem glatt, doch findet kein Besuch mehr statt! Genau so, meine Damen und Herren, ist es beim
Steuerfindungsrecht der Bundesländer. Es wird kein Besuch mehr stattfinden, sondern die
Bewegungsfreiheit ist uns eingeschränkt. Ich hätte einen ganz abenteuerlichen und kühnen Plan
gehabt. Ich habe ihn allen einreden wollen, aber es hat sich niemand gefunden, der sich das getraut
hätte. Ich hätte gesagt: die rund 500 Millionen Schilling, die die Landesumlage betrifft, bekommen die
Gemeinden zurück.
Das Land oder die Bundesländer haben durch ihr Steuererfindungsrecht die Möglichkeit, eine Steuer
einzuheben, die sie so ansetzen sollten, daß etwas herausschaut dabei. Sie hätten noch einmal 500
Millionen Schilling den Gemeinden dazugeben können, dann hätten wir eine Milliarde gehabt, meine
Damen und Herren, und 500 Millionen hätten wir für die Wohnbauförderung nehmen können. Es wäre
nicht mehr geschimpft worden als über die Steuern, die der Finanzminister eingehoben hat, nur hätten
wir etwas gehabt dabei. (Beifall bei der ÖVP.) Ich bin also hier leider jetzt sehr pessimistisch, denn
dieser Systemwechsel findet momentan nicht mehr statt. Ja, Du sagst es bitte, man wird uns bald
rasieren, aber auf eine äußerst unangenehme Art, nämlich ohne Seife und ohne Messer, einfach mit
einem Holzstückerl. Das wird uns alle sehr schmerzen. Ich kann mich als Bub erinnern, das muß in
den 20er Jahren gewesen sein, da ist so eine Rasiercreme aufgekommen, wo man sich mit einem
Holz schaben konnte. Mein Vater hat das einmal probiert und er ist jaulend nach 5 Minuten zum
Friseur gelaufen, weil das ihm die Haut auch mit heruntergenommen hat. So sehe ich uns schon
dahinsausen! Bitte, soviel zur Landesumlage. Daher sollte man bitte den Bund und die Länder nicht
aus der Zange der Verpflichtung entlassen, weil Sie gesagt haben, daß Sie das bis 1980 regeln. Wir
stehen jetzt Mitte 1982! Soviel zur Landesumalge!
Krankenanstalten! Die Krankenanstalten sind durch die Kündigung des Krazafs sozusagen jetzt in ein
neues Stadium getreten. Salzburg hat, glaube ich, gekündigt, Niederösterreich wäre noch nicht so
dringend gewesen, ich habe das letzte Mal ja auch vorsichtig gewarnt davor, wie ich gesprochen
habe. Hoffentlich wird man das ganze nicht noch einmal „mit blutigen Fingernängeln" ausgraben.
Jedenfalls aber muß jetzt etwas geschehen, was eine Wiederherstellung betrifft. Denn diese
Wiederherstellung muß ja wenigstens die 60%, den früheren Prozentsatz, den die Krankenkassen, um
es kurz zu sagen, also die Sozialversicherungsträger an Pflegegebühren ersetzt und an uns bezahlt
haben, wiederum einsetzen. Dieser Prozentsatz ist in manchen Ländern schon zeitweise auf 40%
gesunken. Und es müßte ja getrachtet werden, daß die 60% überschritten werden. Darf ich daran
erinnern, was ich in bezug auf die „heiligen Kühe" bei meiner letzten Rede hier zu den
Krankenanstalten gesagt habe. Das schlimmste ist, wenn man in solche Verhandlungen mit
Prestigevorurteilen hineingeht, wenn ich auch zugebe, daß nichts angenehmer ist, als ein
unbegründetes Vorurteil. Ich habe so eines gegen Schaffleisch z. B., man kann mir erzählen, was man
will, ich esse keines. Ich habe zwar noch nie eines gegessen, aber ich esse es nicht. Und genauso ist
es in der Politik auch. Da haben manche eine Einstellung, die ist zwar durch nichts begründet, aber
sie gehen nicht ab davon. Es darf keine „heiligen Kühe" bei diesen Überlegungen geben, sondern es
muß hier vernünftig überlegt werden, was kann jemand als Person zahlen, was kann jemand als
Organisation zahlen? Wir reden alle vom selbständigen Menschen. Ja, das muß sich ja auch ein
bisserl im Geld ausdrücken, daß wir alle selbständig sind. Was kann jemand als Person einsparen,
was kann jemand als Organisation einsparen? Was kann jemand als Person umschichten, und was
kann er als Organisation umschichten? Dann muß man natürlich sagen: bitte schön Verbesserungen ich werde noch einmal kurz darauf zurückkommen - besonders Verbesserungen der Lebensqualität,
die sind nicht kostenlos. Wenn wir alle miteinander etwas Besseres wollen, dann müssen wir es
bezahlen. Wir alle stehen vor einer Auslage und schauen uns da alles Mögliche an. Ich gebe zu, daß
die Damen das lieber machen als die Herren, aber manchmal sind auch wir in der peinlichen
Verfassung, uns Schuhe kaufen zu müssen oder eine Krawatte oder eine Hose. Wer Manns genug ist,
der läßt das nicht durch seine Frau besorgen, sondern macht das selber, und dann schaut er auch in
die Auslage. Da sehe ich, ich kann mir eine Hose kaufen, die ist billig, und ich kann mir eine Hose
kaufen, die ist teuer. Kein Hund hat mich noch in einem Geschäft gefragt, wenn ich eine teurere will,
warum ich da nicht billiger zahlen möchte. Ich stelle auch dieses Ansinnen gar nicht, es ist ganz
selbstverständlich. Bei unserer Lebensqualität, meine Damen und Herren, setzen wir ununterbrochen
die Grenzen höher, aber die ganze Geschichte soll womöglich weniger kosten. Das wird nicht möglich
sein, und Gesundheit ist das höchste Gut der Lebensqualität. Warum soll hier etwas kostenlos sein?
Sicher muß man bitte die Kompetenzen in Betracht ziehen. Also dass es so ist, daß man gleich
nachgibt, um des lieben Friedens Willen und eine Bezahlung für einen anderen übernimmt, die er
tragen soll, das würde ich nicht empfehlen. Es wäre einfach hier die logische Schlußfolgerung zu
ziehen, daß bei diesen Verhandlungen sowohl das finanzielle, daß aber vor allem die Erziehung zu
einem Gesundheitsbewußtsein und zu einem Gesundheitsverhalten eine entscheidende Rolle spielen
müßte. Dann darf man nicht vergessen dabei, meine Damen und Herren, daß die Gemeinden im
jetzigen Augenblick ziemlich rechtlos sind in dieser Situation. Der Teil aus dem dritten
Mehrwertsteuersatz geht uns nicht automatisch zu. Da müssen gesetzliche Vorsorgen getroffen
werden. Daher darf jetzt nicht nur überlegt werden, wieviel sollen die einzelnen zahlen, sondern es
muss auch festgelegt werden, daß den Gemeinden dieser Betrag zugesichert und ein Weg gefunden
wird, daß das über die Budgets der Gemeinden läuft, denn jetzt wird es uns einfach an einer
nebulosen Stelle weggenommen und an einer anderen Stelle eingesetzt, und wir haben nicht einmal
den Vorteil, daß wir es kurzfristig in unserer Tasche klimpern hören, sondern den Nachteil des
bargeldlosen Verkehrs, den ich als Lohnempfänger immer empfinde, da wir überhaupt nicht mehr
sehen, was wir verdienen. Früher haben wir gegenüber der Schule gewohnt ich ich habe wenigstens
10 Minuten mein Gehalt in der Tasche gehabt und gewußt, was ich wert bin, bis ich es zu Hause
abgeliefert habe. Jetzt geht es auf ein Konto, ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich wert bin. Meine
Frau verfügt darüber und ich schere mich auch nicht darum. Auch den Gemeinden hat man das so
weggenommen.
So, und jetzt komme ich zum Punkt zehn. Das ist die Einnahmenabhängigkeit des Landes vom Bund.
Das ist ja das, was uns hier immer geradezu aufrüttelt, daß wir uns gegenseitig der „Doppelzüngigkeit"
zeihen: die einen sagen, der Bund sei schuld am Guten oder am Schlechten, die anderen sagen das
Land sei schuld am Guten oder am Schlechten, wobei sich jeweils nach der Partei verteilt, was gut
und was schlecht ist. Diese „Doppelzüngigkeit" wird deshalb immer angeführt, weil man sagt, auf der
einen Seite kriegen die Länder natürlich alles vom Bund, aber wenn der Bund seine Steuern erhöht,
dann schreien die Länder und beschimpfen ihn, dass er die armen Mitbürger aussackelt, aber wenn
wir die Einnahmen dann vom Bund bekommen sollen, dann sagen wir, es sei zu wenig. Diese
„Doppelzüngigkeit" wollen wir wiederum auf ein realistisches Maß zurückbringen.
Das Geld, meine Damen und Herren, das hier eingehoben wird, ist einmal das Geld des
österreichischen Steuerzahlers, und wer immer dieses Geld in die Hand nimmt, hat es zu treuen
Händen in der Hand und er ist verpflichtet, es nach einer bestimmten Regel, dem Finanzausgleich, zu
verteilen. Der Bund hat hier die Pflicht, das zu tun! Ja, ein Vorwurf müßte ihm daraus gemacht
werden, wenn er es nicht macht. Das wäre so, als wenn die Eltern - was sie manchmal machen, die
Väter meinen dann meistens, die Frauen hätten einen Hang dazu - den Kindern ab und zu
vorrechnen, was sie einem kosten und was sie bekommen. So ein Verhalten wäre es, wenn der Bund
das mit uns macht. Wir sind also schon seine legitimen Kinder, er ist verpflichtet, das zu tun, und wir
können ihm sagen, wir gehören schon zu der ganzen Geschichte dazu. Ich würde aber dennoch hier
noch einmal auf das Steuererfindungsrecht der Länder hinweisen und wende mich besonders an die
Damen und Herren der Landesregierung.
Wenn es eipen Föderalismus gibt, dann kann der Föderalismus nicht beim Wichtigsten aufhören,
nämlich beim Geld. Dann ist er nur ein halber Föderalismus, weil die Selbständigkeit fehlt. Das haben
auch alle Länder erkannt, sie haben in das Länderforderungsprogramm das aufgenommen.
Selbstverständlich muß eine Sicherheitsvorkehrung getroffen werden, daß hier nicht willkürlich etwas
eingehoben und daß willkürlich jemand erpreßt werden kann, da gibt es eine Menge
Vorsichtsmaßnahmen dafür. Aber daß die Länder auf die Dauer das nicht in Anspruch nehmen
würden, das würde ich für ein ganz großes Verhängnis halten, weil das ihre Bewegungsfreiheit sehr
stark einengt. Da wir ja auf vielen Gebieten für die Lebensqualität verantwortlich sind, genauso wie die
Gemeinden, so müssen wir ja etwas haben, womit man sie auch bezahlen kann. Das kostet eben
etwas. Denken Sie jetzt, was immer besprochen und im Fernsehen gezeigt wird: ich nehme die Frage
des Wassers her. Natürlich muß man ausschließen können, daß es sich hier um Nachlässigkeiten
oder um Vergehen oder um Verbrechen handelt. Darüber braucht man nicht zu reden, das ist eine
Selbstverständlichkeit.
Aber wir leben in einer Zeit, in der eigentlich Katastrophen nicht vorgesehen sind, nicht stattfinden
dürfen, und wenn sie stattfinden, postwendend einem Politiker in die Schuhe geschoben werden. Ich
weiß nicht, was geschehen wird, wenn der Mond einmal herunterstürzt, - wird nicht zu unseren
Lebzeiten sein - ich weiß nicht, wer dann Schuld ist an diesem Unglück (Abg. Wedl: Der Kreisky!) In
diesem Fall ist der Wedl schuld, weil das der Umweltschutzfachmann ist (Heiterkeit im Hause.) und
der muß dafür sorgen. Wehe Dir, wenn auf den Bezirk Baden etwas herunterfällt von dem Mond, da
bist Du schuld. Das lassen wir Dir uneingeschränkt, die ganze Umweltschutzfrage! Also kehren wir
wieder zurück zum Ernsteren, meine Damen und Herren. Ich meine, es gibt ja Katastrophen.
Z. B. mit dem Trinkwasser, wenn das in größerem Ausmaß passiert, das ist ja eine Katastrophe.
Sicher kann man dann sagen, jemand ist schuld. Wenn jemand schuld ist, kann man ihn auch
einsperren, man kann alles mögliche machen, aber diese Katastrophe, die muß ja dann gelöst werden
und da muss ja jeder Mensch sagen, bitte, was kostet die Lösung dieser Katastrophe und was
müssen wir dafür bezahlen. Das ist ja in diesem Ausmaß berechenbar. Ich habe bei keiner Diskussion
noch vernommen, daß man in höflicher Weise sich sagt: „Gut, wenn wir das machen, dann müssen
Sie aber rechnen, dass das und das so viel kostet!" Wobei ich dazusagen muß, daß es in dem
Verantwortungsbereich jedes Experten gehört, Sicherheitsnormen so festzusetzen, daß sie sicher
sind, daß sie aber auch bezahlbar sind. Sich einfach aus der Affäre zu ziehen, daß man irgendeine
nebulose Sicherheitsgrenze annimmt, bei der in 100.000 Jahren nichts geschehen kann, das ist für
unsere heutigen Verhältnisse auch ein bißchen zu kursorisch gemacht. Da muss man von einem
Experten schon mehr verlangen können! Sicherheit, aber im kostengünstigsten Ausmaß! Soviel also
zum Steuererfindungsrecht, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten das weiterverfolgen und
sollten das nicht irgendwie abschreiben.
Ich darf jetzt zusammenfassen: Der Voranschlag wurde im Rechnungsabschluß durchgeführt. Die
Grundsätze des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses scheinen uns in Ordnung zu sein, wir
geben ihnen die Zustimmung. Der Kernpunkt des Rechnungsabschlusses ist, daß er in den
Mittelpunkt der Konjunktur - und die Investitionspolitik setzt, wobei ich zum Schluß noch einen Satz
einschränkend sagen werde. Die Grenzen des Budgets und die Grenzen unserer finanziellen
Möglichkeiten sind sichtbar geworden, deutlich sichtbar geworden. Wir haben wenig
Ermessensspielraum mehr, wir können uns streiten, wir können miteinander und gegeneinander (Ruf
von Abg. Lechner) - also Herr Klubobmann, ich werde Ihnen einmal einen Blick hinter die Kulissen
machen lassen, ist ja schändliche Propaganda alles, Fremdenverkehrsorte sind immer großzügig mit
den Darstellungen nach außen hin und rechnen damit, daß man nicht zu genau nachschaut und dann
auch noch eine Klage einbringt, weil es nicht so geworden ist, wie es da drinnen steht - der
Ermessensspielraum wird also immer kleiner und wir können darüber streiten, aber das wird dann ein
bloßes Gefecht in diesem Raum bleiben, nach außen hin haben wir nichts mehr, womit wir das
umsetzen können. Auch wenn wir es mit besten Absichten wollen. Wir müssen daher gerade in einem
Augenblick, wo mit großer Aufwendung dafür gesorgt wurde, daß mit einer gewissen Härte in der
Verwaltung der Voranschlag eingehalten wird, dem Finanzreferenten danken, dass er das tut; das ist
Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll und das ist selbstverständlich die Beamtenschaft, die an
seiner Seite steht, an der Spitze Herr Hofrat Riemer, aber das sind auch alle anderen Beamten, die
pflichtgemäß dafür sorgen, daß in ihren Positionen, die sie im Budget haben, keine Überschreitungen
auftreten, sondern daß in optimaler Weise das Ziel erreicht wird, das der Landtag mit dem Budget
setzt. Wir brauchen dringend eine Systemänderung, meine Herrschaften, ich weise noch einmal auf
das Steuererfindungsrecht hin und würde auch die Anregung geben, wie schon so oft, durch eine
Umschichtung im Budget eine bessere Ausnützung freier Kapazitäten zu gewähren. Wir können ohne
den Budgetumfang zu vergrößeren, wenn wir alle die Dinge, die durch die vielen kleinen Summen hier
zusammenkommen, auf ein paar Punkten richtig einsetzen, wieder einen Schwerpunkt bilden. Das
würde sich vielleicht dann angenehmer ausnehmen, als wenn man sagt, man hat Minderausgaben
von so und so viel, bei jedem ein paar tausend Schilling, sondern man könnte sagen, dort wurde das
und das gemacht. Ich sehe weiter in einem Erhalten des Selbstverständlichen, also dessen, was der
Ablauf der Landesverwaltung ist, schon einen bedeutenden Erfolg und würde sehr dafür sein, die
Sicherung vor einer Ausweitung mit etwas Neuem durchzuführen.
Ich schließe mit zwei Hinweisen, die auch für die Zukunft gelten: Ich habe den Eindruck, wenn ich den
Rechnungsabschluß hier anschaue, und das müßte sich beim Budget verstärken, daß wir alle die
Verantwortung haben, aus einer reinen Bauphase in eine Art Vermenschlichungs- und
Qualifizierungsphase einzutreten, das heißt, daß bei allen Belangen nicht mehr allein nur das, was
verbaut wird zählt, sondern daß auch das zählt, was den Menschen an materiellen und in materiellen
Dingen zuwächst. Der letzte Grundsatz aber, den ich jetzt noch als Schlußfolgerung aus der
Zusammenfassung ziehe, würde einfach lauten: „Schuster, bleib bei deinen Leisten!" Ich kenne keinen
Wirtschaftsgrundsatz, meine Damen und Herren, der besser und eingehender Sicherheit bedeutet als
die Tatsache „Schuster, bleib bei deinen Leisten!", daß jeder das macht, was er zu machen hat, daß
er das gut macht und daß er dabei bedenkt, daß es Kompetenzen gibt und daß es auch Umfänge gibt,
daß man sich nicht auf Dinge einlassen soll, die weder in vordringlicher Weise in die eigene
Kompetenz fallen, noch auch auf Dinge, die den eigenen Umfang bedeutend überschreiten. Der
Rechnungsabschluß 1981 trägt dem wie die vorhergegangenen Rechnung. Ich bedanke mich noch
einmal bei dem Landesfinanzreferenten und darf Ihnen die ungeheuerliche Neuigkeit mitteilen, daß
auch die Österreichische Volkspartei dem Rechnungsabschluß ihre Zustimmung geben wird. (Beifall
bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Kautz.
Abg. KAUTZ: Sehr geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Es wurde heute schon viel Positives
über den Rechnungsabschluss gesprochen. Ich darf mich hier anschließen mit der Feststellung, daß
der Rechnungsabschluß in seinen Grundzügen das Budget eingehalten hat. Aber wenn ich sage
Grundzüge, so darf ich hier zwei Beispiele herausheben, wo er nicht den Erfordernissen und den
Gegebenheiten angeglichen war, wo man mehr hätte tun können dafür, wofür die Notwendigkeit
gegeben ist.
Es wurde schon gesagt, daß der Schuldenstand des Landes 6,8 Milliarden Schilling beträgt. Er wurde
durch die Aufnahme von Darlehen um 1,3 Milliarden Schilling erhöht und der Schuldendienst bewegt
sich derzeit um 5,18% der Ausgaben der ordentlichen Gebarung. Wenn ich diese 5,1876 im Verhältnis
zu dem setze, was die Wirtschaftsförderung ausmacht, nämlich rund 4,7%, so glaube ich, zeigt sich
schon, daß die Wirtschaftsförderung in diesem Budget 1981 zu kurz gekommen ist, und zwar die
gesamte Gruppe 7, nicht nur die Förderung für Industrie, Handel und Gewerbe. (Abg. Wallner: Herr
Kollege! Gestatten Sie einen Zwischenruf. Diese Berechnungen müssen Sie von den
Steuereinnahmen des Landes abziehen, und das sind dann 15 Prozent!) Wonach immer die
Berechnung abgestimmt wird, 5,18% ist der Schuldenstand und 4,73% vom Gesamtbudget beträgt die
Gruppe 7. Das, glaube ich, können Sie mir nicht widerlegen. Die Wirtschaftsförderung ist zu kurz
gekommen. Mein Kollege Kaiser hat im Jahre 1980 als Debattenredner zum Budget 1981 gesprochen
und dort ausgeführt, dass auch der Fremdenverkehr zu Unrecht nicht richtig dotiert war. Der
Rechnungsabschluss hat dem Rechnung getragen, denn es wurden um 5,1 Millionen Schilling mehr
ausgegeben für Fremdenverkehr, als damals dotiert war.
Nun aber zur Wirtschaftsförderung. Die Wirtschaftsförderung ist in den Klein- und Mittelbetrieben ihrer
Aufgabe nachgekommen, sie ist auf die Klein- und Mittelbetriebe abgestimmt. Wir hören nicht selten
aus dem Mund des Herrn Landeshauptmannes und auch aus dem Mund des Herrn
Landeshauptmannstellvertreters Pröll, daß Niederösterreich Industrieland Nummer eins ist, aber die
Industrie ist bei der Wirtschaftsförderung nicht so gut weggekommen wie Mittel- und Kleinbetriebe. Die
Industrie sichert jedoch erhebliche Arbeitsplätze und ich darf hier zwei Rückschlüsse ziehen. Wenn im
Abschluß ausgewiesen wird, daß die Innovationsförderung um 1,8 Millionen Schilling weniger
beansprucht wurde als im Voranschlag vorgesehen war und wenn beim BIF ebenfalls eingespart
wurde, hat vielleicht die Wirtschaft nicht angesucht darum. Das glaube ich aber nicht, denn der
Wirtschaft ist es auch im Jahre 1981 nicht sehr gut gegangen. Die zweite Möglichkeit ist, daß
Ansuchen negativ erledigt wurden. Hier hätten wir gerne gewußt, wer hat angesucht, wer ist positiv
erledigt worden und welche Betriebe sind abgelehnt worden. Ja, es gibt einen Tätigkeitsbericht des
BIF, aber über alle anderen Wirtschaftsförderungen gibt es keinen Tätigkeitsbericht und auch die
hätten wir gerne gewußt. Hier gibt es noch immer die Geheimniskrämerei. Aber es gibt auch eine
dritte Möglichkeit, die hier zur Debatte steht. In der Landesregierungssitzung vom 8. Juni 1982 stand
ein Antrag zur Beschlußfassung: „Beteiligungen an gemeinsamen Sanierungsmaßnahmen des
Bundes und des Landes Niederösterreich für Betriebe der gewerblichen Wirtschaft.'' In diesem Antrag
geht es im ersten Teil darum, daß sich das Land Niederösterreich mit einem Drittel der Kosten, die der
Bund aufwendet, an Förderungsmaßnahmen beteiligt. Und den dritten Absatz darf ich bitte wörtlich
zitieren: „Die Beteiligung an Sanierungsmaßnahmen von Betrieben, an denen die Republik Österreich
direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften oder Banken, die im überwiegenden Ausmaß im
Eigentum der Republik Österreich stehen, mehrheitlich beteiligt ist, hat grundsätzlich zu unterbleiben."
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, das heißt, daß ein Großteil der niederösterreichischen
Industriebetriebe von diesen Förderungsmaßnahmen ausgenommen ist, das heißt aber auch, daß
Niederösterreich nicht industriefreundlich ist. Und ich glaube, zu diesen Maßnahmen müßte noch
etwas gesagt werden. In der 8. Juni-Sitzung wurde der Antrag abgesetzt, am 15. Juni wurde er
nochmals eingebracht und neuerlich zurückgestellt. Und dann hat es ein Mann der CA übernommen,
mit dem Herrn Landeshauptmann darüber zu reden. (LHSt. Dr. Pröll: Das ist ja unrichtig! Erkundigen
Sie sich bei Ihren Kollegen in der Regierung. Das ist einfach falsch!) Sie können mir nachher das
Gegenteil beweisen, ich werde es gerne zur Kenntnis nehmen im Interesse der Beschäftigten in der
Industrie, denn so wie das hier dargestellt ist, ist es industriefeindlich eingestellt. Ich habe auch nicht
gesagt, daß der Antrag beschlossen wurde, ich habe gesagt zurückgestellt. (LHSt. Dr. Pröll: Der
Antrag wurde nicht zurückgestellt! Er wurde beschlossen, nachdem der zweite Teil gestrichen worden
war!) Er wurde zurückgestellt und mit dem Herrn Landeshauptmann wurde darüber gesprochen, daß
sich hier eine Änderung ergibt. (LHSt. Dr. Pröll: Natürlich!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie
können uns ja eines besseren belehren! (LHSt. Dr. Pröll: Ich werde dazu noch etwas sagen! - Der
Präsident gibt das Glockenzeichen.)
Herr Landeshauptmannstellvertreter, ich bin gerne bereit, wenn Sie den Gegenbeweis antreten bei
der Semperit, denn zur Zeit hat die Semperit Schwierigkeiten und die Semperit ist Eigentum der CA.
Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, waren am 12. Februar dieses Jahres in der Semperit und
haben dort nach dem Rundgang gesagt, Sie haben sich überzeugt von der Fleißigkeit der Arbeiter.
Sie haben Aussprachen gehabt und dort wurde dann von Ihnen wörtlich gesagt, den Semperitwerken
muß zur Sicherung der Arbeitsplätze durch die öffentliche Hand geholfen werden. Nur, Herr
Landeshauptmannstellvertreter, ich habe heute im Morgenjournal Ihr Interview gehört und da schaut
die ganze Welt wieder anders aus, denn in den Betrieben Unterstützung zusagen und Wochen und
Monate später im Radio diese Unterstützung nicht mehr einzuhalten, das ist den Arbeitnehmern in
diesen Betrieben gegenüber unfair. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber es gibt auch eine zweite Möglichkeit, wo Sie die Industriefreundlichkeit beweisen hätten können.
Der Herr Landeshauptmann hat in Ternitz unter tosendem Apllaus 100 Millionen Schilling für die VEW
zugesagt. (LH. Ludwig: Das ist genauso falsch! - Abg. Buchinger: Schon wieder falsch! Für die Region
wurde dieser Betrag zugesagt!) Herr Kollege Buchinger es wurde dort zugesagt! Aber die Steirische
Landesregierung hat ein Beispiel geliefert; sie hat 200 Millionen Schilling zugesagt für die VEW und
auch ausbezahlt. Nur von niederösterreichischer Seite wurde der VEW die kalte Schulter gezeigt. Hier
wurde keine Unterstützung geleistet auf finanzieller Basis. Und wenn Sie jetzt mit der Lehrwerkstätte
kommen, auch diese 12 Millionen Schilling hatte der Herr Landeshauptmann zugesagt und die hat er
eingehalten. Ich stehe nicht an, zu sagen, was geschehen ist. Das hat er zugesagt, das hat er
eingehalten. Und die 100 Millionen Schilling hat er auch zugesagt und nicht eingehalten. (Abg.
Buchinger: Hören Sie sich das Tonband doch einmal an!) Ich habe es zu Hause, ich kann es mir
anhören.
Nun, ich darf einen zweiten Punkt hier anführen, wo man hätte sparen können. Ich will nicht immer
davon ausgehen, daß mehr ausgegeben hätte werden müssen, sondern man hätte auch einsparen
können. Und einsparen hätte man sicher können bei der Information, denn hier waren ursprünglich 18
Millionen Schilling im Voranschlag. Mit dem Geld ist man nicht ausgekommen, es wurde auf 24,6
Millionen Schilling erhöht. Wozu diese Informationen? Es wurde hier einmal mitgeteilt, daß
Niederösterreich nicht das Image hat und für die Imagewerbung von Niederösterreich dieses Geld
ausgegeben wurde. Bitte, eine Imagewerbung des Landes Niederösterreich hätte in Gesamtösterreich
durchgeführt werden müssen, nur sind außer dem Plakat „Niederösterreich, wo Ferien noch Ferien
sind" im westlichen Österreich keine Plakate aufgemacht worden. Diese „Imagewerbung" wurde in
Niederösterreich durchgeführt und in Niederösterreich, glaube ich, brauchen wir für Niederösterreich
nicht zu werben. Diese Imagewerbung war auf den Herrn Landeshauptmann zugeschnitten und da
sind wir der Meinung, wenn für den Herrn Landeshauptmann Imagewerbung betrieben wird, so müßte
das die ÖVP-Kassa bezahlen, aber nicht die Landeskassa. Aber noch weitere Werbung wurde
betrieben. (Abg. Buchinger: Im Fernsehen sieht man auch „eine Aktion des Gesundheitsministers."
Wie verhält es sich damit?) Herr Kollege Buchinger, Sie haben mich vor einiger Zeit darauf
aufmerksam gemacht, daß wir hier im Landtag sind und nicht im Nationalrat. Es wurde aber auch
weitere Werbung betrieben und zwar mit diesen Heften der Raumordnung. Hier muß ich feststellen,
daß am 13. Juli 1982 das Raumordnungsprogramm für die Region Wr. Neustadt-Neunkirchen
beschlossen werden wird, zumindest ist es im Raumordnungsbeirat ausgetragen. Im November 1981
wurde bereits die Broschüre gedruckt und im Jahre 1982 ausgegeben. Es ist dies das Heft Nr. 11, es
gibt noch weitere. Das heißt, hier wurden ebenfalls Millionen hineingebuttert zur Information, die man
hätte in Zeiten wie diesen, wo das Geld knapp ist, wo die Wirtschaft Schwierigkeiten hat, einsparen
und woanders besser verwenden können.
Mein Kollege Wagner hat ebenfalls schon angeführt, daß die Regierung ein Kollegialorgan ist und
gemeinsam in einer Klausur oder einer ähnlichen Sitzung die Grundzüge des Budgets abgesprochen
werden müßten, um dann nach Einzelverhandlungen die genauere Budgetdotierung durchzuführen.
Aber mir fehlt auch ein mittelfristiges Budgetkonzept. Der Herr Kollege Wallner hat ebenfalls darauf
hingewiesen, daß so etwas notwendig wäre, nur Niederösterreich hat es nicht. Warum wir es nicht
haben, glaube ich auch zu wissen, denn es gibt kein Konzept über die Hochbauten, es gibt kein
Konzept über den Ausbau und Neubau der Landwirtschaftlichen Schulen, es gibt kein Konzept, wo
und wann neue Pensionistenheime gebaut werden sollen, wie sie saniert werden sollen. (LHSt. Dr.
Pröll: Bitte erkundigen Sie sich doch bei den Abteilungen!) Und es gibt aber auch kein Konzept, wie es
mit den Straßenmeistereien weitergehen soll. Wenn all das vorhanden ist, dann werden Sie es leichter
haben, (LHSt. Dr. Pröll: Glauben Sie wirklich, daß man so in einem Land arbeiten kann?) Ihr
mittelfristiges Budgetkonzept zu erstellen. Und auf das warten wir, denn auf Grund von Planungen
müßte es auch möglich sein, durch Umschichtungen, durch Einfrieren von verschiedenen
Ausgabenposten zu erreichen, daß wieder mehr Spielraum, mehr Freiraum bei der Budgetgestaltung
bleibt. So wie es jetzt ist, werden wir in einigen Jahren überhaupt keinen Budgetspielraum mehr
haben, sondern Sie werden gezwungen sein, die Einnahmen nur mehr zu verteilen, und keine
Möglichkeit mehr haben, die Ausgaben zu steuern und das Budget zu dem zu machen, was es sein
soll, einem Instrument zur Steuerung der Wirtschaft und der Gesellschaft.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich will nicht so lange reden wie meine Vorredner und
darf schon zum Schluß kommen. Der Rechnungsabschluß hat gezeigt, dass das Budget in seinen
Grundzügen eingehalten wurde. Nur muß das Budget mehr den Gegebenheiten angepaßt werden
und in Zeiten wie diesen mehr für die Wirtschaft getan werden. Wenn wir nach diesem Grundsatz ein
neues Budget, das demnächst zu erstellen sein wird, erstellen, so haben wir sicher für die
Arbeitsplatzsicherung unseren Beitrag geleistet und die Arbeiterschaft wird uns dafür dankbar sein.
(Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Kaiser. Ich erteile es ihm.
Abg. KAISER: Her Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Die Vorredner zum
Rechnungsabschluß haben ziemlich deutlich herausgestellt, daß zwischen dem, was budgetiert
wurde, und dem Erfordernis, um die anstehenden Probleme des Landes Niederösterreich auch in den
Griff zu bekommen, ein eklatanter Unterschied ist und daß man eigentlich bemüht sein müßte, sich
permanent der veränderten Umwelt anzupassen, wenn man als Politiker ein Optimum an
Lebensbedingungen für die Menschen in diesem Lande schaffen will.
Ich möchte im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluß auf ein Problem verweisen, das in den
letzten Tagen in der Öffentlichkeit sehr heftig diskutiert wurde, wo es Meinungen gegeben hat,
Aussagen gegeben hat, wo Wahres und Unwahres kolportiert wurde, das ist das Unternehmen
Semperit. Ich selbst bin dort nahezu 35 Jahre tätig und bekleide die Funktion sowohl eines
Arbeiterbetriebsratsobmannes in Wimpassing wie auch eines Zentralbetriebsratsobmannes für die
gesamte Semperit AG. (Abg. Buchinger: So eine Situation haben Sie noch nicht gehabt!) Tatsache ist,
daß es in unserem Unternehmen Schwierigkeiten gibt, die Dimensionen erreichen, welche uns alle mit
besonderer Sorge erfüllen.
Wenn man nach der Ursache fragt, warum es dazu gekommen ist, dann ist das Entscheidende darin
zu sehen, daß es von 1973 auf 1974 einen Ölschock gegeben hat und daß unsere Branche nicht nur
national, sondern international darunter zu leiden hat, nicht nur unter der eklatanten
Rohstoffverteuerung, sondern auch unter der Folgewirkung, weil ja letzten Endes die Konsumenten
darauf reagiert haben. Es hat weniger Fahrkilometer gegeben, es hat in der Autoindustrie rückläufige
Entwicklungen gegeben, gleichzeitig hat man die Qualität der Reifen verbessert, sodaß mit dem
einzelnen Reifen mehr Kilometer gefahren werden konnten. Aus dieser Gesamtsituation gibt es
derzeit weltweit eine 30% ige überkapazität und der Verdrängungswettbewerb hat mörderische
Formen angenommen.
Ich will nicht verhehlen, sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses, daß es neben diesen
Schwierigkeiten auch hausgemachte Probleme gegeben hat. Semperit hat sich 1973 auf höhere
Entscheidung mit einem Partner gefunden, nämlich mit der Firma Kleber, einer Tochter von Micheline,
und es hat sich in der Folge gezeigt, daß aus diesem partnerschaftlichen Verhältnis doch ein Ringen
entstanden ist um das Sagen in dieser Konstruktion. Es war auch kein Zufall, dass ab diesem
Zeitpunkt Semperit als tüchtiges Unternehmen, das nicht nur im Lande, sondern weltweit einen guten
Klang gehabt hat, technologisch abgekoppelt wurde von der weiteren Entwicklung. Ab 1975 hat es im
Unternehmen das erstemal Verluste gegeben. Und wir haben leider auch von 1975 bis 1979 einen
eklatanten Verschleiß in der Vorstandsetage gehabt, es sind nämlich in diesem Zeitraum nicht
weniger als acht Vorstandsdirektoren gekommen und gegangen. Daß das einem Unternehmen nicht
gut tun kann, versteht sich von selbst. Liebe Damen und Herren des Hohen Landtages, in einer Zeit,
wo sich die Konkurrenzunternehmen auf die zweifellos schon vorhersehbaren härteren 80er Jahr
vorbereitet und eingestellt haben, hat es in unserem Unternehmen Personaldiskussionen in der
Vorstandsetage gegeben. 1979 wurde die Ehe mit Kleber wieder geschieden und wir haben dann
wieder eine gewisse Eigenständigkeit erlangt.
Meine Damen und Herren, Sie hätten sehen sollen, mit welch einem Engagement, mit welch einer
Bereitschaft die Mitarbeiter des Unternehmens darangegangen sind, Semperit wieder in jene Richtung
zu bringen, wo man auch den technologischen Anschluß gefunden hat. Und Sie werden sich vielleicht
als Konsumenten von Reifen daran erinnern, daß relativ rasch der M 601 auf den Markt gebracht
werden konnte, der sich in der Nachfrage großer Beliebtheit erfreut. Aber die aufaddierten Verluste
der einzelnen Jahre erreichten nunmehr die Milliardengrenze.
1979 haben Vorstand und Belegschaftsvertretung gemeinsam ein Sanierungsmaßnahmenpaket
abgestimmt und sind mit viel Energie und Ausdauer darangegangen, dem Unternehmen wieder
Auftrieb zu verleihen. Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern, daß unsere Belegschaft so weit
gegangen ist, einen Betrag zu leisten, der durch vier Freischichten zum Ausdruck gekommen ist. Wir
haben das in einer geheimen Abstimmung der Belegschaft zur Entscheidung vorgelegt und die
Belegschaft hat sich mit einer Zweidrittelmehrheit dazu bekannt, weil sie gewußt hat, daß sie auch ihre
Aufgaben, ihre Rolle zu übernehmen hat, wenn es darum geht, dem Unternehmen und damit sich
selbst einen guten Dienst zu erweisen. Unser Hauptaktionär, die CA, hat spät aber doch durch die
Erhöhung des Grundkapitals von 570 Millionen auf 1,7 Milliarden Schilling dem Unternehmen Geld
zugeschossen.
Der Semperitkonzern beschäftigt derzeit 10.000 Arbeiter und Angestellte, davon die Semperit AG
allein 7.200, das sind um 1.100 Beschäftigte weniger als noch vor einem Jahr. Allein in
Niederösterreich, meine Damen und Herren, sind nahezu 6.000 Semperitler tätig und sie haben mit
ihrer Leistung durch Jahre hindurch wesentlichen Anteil an der Wertschöpfung der
niederösterreichischen Volkswirtschaft. Sie haben, das ist ebenfalls beachtlich, in den Aufbaujahren
dazu beigetragen, daß sich Niederösterreich vom Agrarland zum bedeutendsten Industrieland hin
entwickelt hat. Die Semperitbelegschaft, das habe ich schon erwähnt, hat viele Opfer auf sich
genommen und leistet bis zum heutigen Tag immer härter werdende Arbeit am laufenden Band.
Probleme, wie sie uns jetzt gestellt sind, sind zu groß und der Mühlstein zu schwer, sodaß aus eigener
Kraft die Lösung der Probleme in unserem Unternehmen nicht mehr möglich ist. Alle bisherigen Opfer
der Belegschaft wären vergebens, wenn wir nicht zusätzlich noch Hilfestellung bekommen würden.
Wir Belegschaftsvertreter haben die Auffassung vertreten, daß nur in einer Dreisäulentheorie wieder
jene Voraussetzungen geschaffen werden können, welche die weitere Zukunft der Semperit und damit
auch der 10.000 Arbeitsplätze sichern.
Erstens muß das Unternehmen selbst mit der Belegschaft alles daransetzen, klare und abgestimmte
Ziele zu setzen, und es gibt auch ein klares und abgestimmtes Einsparungskonzept, welches Monat
für Monat überprüft wird und auch erfüllt werden kann.
Zweitens muß der Hauptaktionär einen Beitrag leisten; er gibt gegenwärtig 285 Millionen Schilling und
ist sich darüber im klaren, daß weitere Beträge in dieses Unternehmen fließen müssen.
Und drittens muß auch die öffentliche Hand finanzielle Hilfe gewähren. Die Bundesregierung hat durch
den Herrn Finanzminister dem Unternehmen vorerst einen 600 Millionen Schilling-Betrag zugesichert,
um das notwendige Investitionsprogramm von 1,8 Milliarden Schilling, das bis 1985 reicht, auch in die
Praxis umsetzen zu können.
Meine Damen und Herren, unter öffentlicher Hand verstehen wir nicht nur Leistungen und finanzielle
Hilfe vom Bund, sondern wir meinen damit auch das Land Niederösterreich. Mein Vorredner Kollege
Kautz hat bereits darauf Bezug genommen, daß unser Herr Landesfinanzreferent und
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll uns die Ehre gegeben hat, am 12. Februar 1982 dem
Produktionswerk Semperit-Wimpassing einen Besuch abzustatten. Wir haben das sehr begrüßt, weil
wir uns immer wieder mit dem Problem auseinandersetzen müssen, daß über Betriebe geurteilt wird,
ohne daß man das Innenleben eines Unternehmens kennt. Man beurteilt allzu leicht nur von Bilanzen
her, von Büchern her, von Zeitungsausschnitten und von Zeitungsmeldungen her, aber zu wenig aus
hautnaher Überzeugung.
Daher haben wir uns gefreut, daß der Herr Landesfinanzreferent den Weg nach Wimpassing nicht
gescheut hat und hier so hautnah die Probleme der Semperit-Belegschaft kennenlernen konnte. Wir
haben daraus abgeleitet, daß der Herr Landesfinanzreferent nach diesem Besuch auch Anteil nimmt
an dem Schicksal unserer Semperit-Belegschaft. Am Ende dieses Werksbesuches, bei dem der Herr
Landesfinanzreferent sehr beeindruckt war von den Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, die sie
unter harten Bedingungen zu erbringen hatten, hat der Herr Landesfinanzreferent ja selbst gefordert,
den Semperitlern muß in ihrer bedrängten Lage mehr Engagement der öffentlichen Hand zugedacht
werden. Wir haben uns darüber gefreut und haben gemeint, diese Worte werden auch ihren
entsprechenden Niederschlag finden. Dieser Ausspruch des Herrn Landesfinanzreferenten wurde
dann auch im Niederösterreichbild vom Februar 1982 dargestellt. Da ist er fesch darauf, fescher als
ich. (LHSt. Dr. Pröll: Mit dem Kaiser?) Mit dem Kaiser, jawohl, nur war ein Unterschied, der
Landesfinanzreferent hat versprochen und der Kaiser hat im Interesse der Belegschaft gehofft.
(Heiterkeit. - LHSt. Dr. Pröll: Du hättest früher hoffen sollen!) Nicht gefordert! Gefordert hat der Herr
Landesfinanzreferent, ich darf wörtlich hier wiedergeben: „Ein weiterer Betriebsbesuch vom
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll galt dem Semperitwerk in Wimpassing. Pröll forderte bei
dieser Gelegenheit ein stärkeres Engagement der öffentlichen Hand zur Sicherung der dort
vorhandenen Arbeitsplätze." Wir haben das sehr ernst gemeint und gehofft. Wir sind schon so
vernünftig und kennen die Maßstäbe, meine Damen und Herren, was man dem Land Niederösterreich
mit seinem 21-Milliarden-Budget zumuten kann im Vergleich zu Bundesmaßstäben. Aber wir waren
erschüttert, als wir dann hören mußten, daß der Herr Landeshauptmannstellvertreter den Standpunkt
vertritt, Großbetriebe, die der Republik Österreich gehören, einer Bank oder einer Tochtergesellschaft
der Republik, sollten überhaupt von der Förderung ausgeschlossen werden. (LHSt. Dr. Pröll: Das ist
wieder eine Unwahrheit! Treten Sie den Beweis an!) Bitte, ich möchte ausdrücklich sagen, daß das
auch belegbar ist. (LHSt. Dr. Pröll: Von wem ist der Sitzungsantrag gefertigt?) Liebe Damen und
Herren des Hohen Landtages, ich gebe schon zu, daß das ganze jetzt ein bisserl unbequem wird,
Aber Herr Landeshauptmannstellvertreter, wenn das unwahr ist, dann würde ich gerne im Interesse
der Semperit-Belegschaft sagen, der Landeshauptmannstellvertreter Pröll hat das nicht gemeint und
er ist ab morgen bereit, der Semperit-Belegschaft den nötigen und zumutbaren finanziellen Anteil zu
geben. (Beifall bei der SPÖ.) Aber ich glaube, daß diese Tendenz, einen Beschluß zu fassen, daß
solche Betriebe von der Förderung ausgeschlossen bleiben sollen, doch eine Bestätigung durch die
Aussagen des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll erfahren hat, die gestern und heute früh
durch den Rundfunk gegangen sind, wo es sehr klar und deutlich heißt, für Großbetriebe sei eine
Förderung in Niederösterreich nicht am Platz, gefördert werden bei uns Klein- und Mittelbetriebe.
(LHSt. Dr. Pröll: Wiederum unwahr! Hören Sie sich das Interview an, Kollege Kaiser!) Ich darf
folgendes sagen. Semperit ist sicherlich der größte chemische Betrieb in Niederösterreich, meine
Damen und Herren, aber man muss auch überlegen, daß Semperit von 700 Klein- und Mittelbetrieben
in der Zulieferung bedacht wird, sowohl mit verschiedenen Werkzeugen, wie auch mit
Dienstleistungen. Und Sie selbst wissen, wenn es Schwierigkeiten in einem Großbetrieb gibt, daß
dann dieser Dominoeffekt eintritt und nicht nur der Großbetrieb allein betroffen ist, sondern eben diese
anderen Funktionen auch. Wir haben jetzt schon die bange Sorge, daß diese Klein- und
Mittelbetriebe, sollte bei Semperit etwas passieren, auch in diesen Trudel einfließen.
Und deshalb glaube ich, meine Damen und Herren, daß es einfach nicht so sein kann, dass es
Bestrebungen gibt in Niederösterreich, die Landesbürger bei der Förderung in verschiedene
Kategorien einzuteilen. Ich möchte daher folgendes sagen: Die Semperit-Belegschaft hat bereits
Jahre hindurch bewiesen, daß es ihr ernst damit ist, das Problem in den Griff zu bekommen. Ich habe
schon erwähnt, die eigene Kraft reicht dazu nicht aus. Daher glaube ich, meine Damen und Herren,
die Belegschaft der Semperit hat es nicht verdient, daß man sie mit derartigen Aussagen so
verunsichert.
Der Herr Landesfinanzreferent könnte auch sagen, Ihr redet von einer öffentlichen Förderung durch
das Land, aber der Vorstand der Semperit ist ja gar nicht offiziell an uns herangetreten wegen einer
Förderung. Darf ich auch dazu etwas sagen. Am 12. Februar hat dieser Betriebsbesuch stattgefunden,
bei dem vor Vorstandsdirektoren und Bereichsdirektoren die Schwierigkeiten des Unternehmens
dargelegt wurden. Vielleicht nicht in dieser Größe zu diesem Zeitpunkt, weil die Größenordnungen
noch nicht so deutlich geworden sind. Im März hat es eine Vorsprache des Vorstandes bei allen
Landesregierungsmitgliedern gegeben, wo mit aller Eindringlichkeit gebeten wurde, man möge auch
vom Land her dem Unternehmen gewisse Zusagen machen bei der Bewältigung der Probleme.
Wir konnten am 27. März als Arbeitnehmervertreter, begleitet vom Präsidenten der Arbeiterkammer
von Niederösterreich, mit den beiden Gewerkschaftsvertretern der Chemiegewerkschaft der
Privatangestellten beim Herrn Landeshauptmannstellvertreter und Finanzreferenten Pröll vorsprechen.
Er hat uns angehört, hat unsere Sorgen entgegengenommen und wir haben ihm auch unser Konzept
überbracht, eine Vorschau der Investitionsabsichten, in Projekte umgesetzt bis 1985. Und er hat hier
seine Zweifel zum Ausdruck gebracht, wie stellt ihr euch vor, sollen wir euch helfen, das sind
Dimensionen, über die kann man letzten Endes nicht reden. Meine Damen und Herren, ich gebe zu,
daß man in der Atmosphäre eines Betriebsbesuches, wo man den betroffenen Kolleginnen und
Kollegen gegenübersteht, eher dazu geneigt ist, Zusagen zu machen, Hoffnungen zu stimulieren.
Wenn man wieder zurückkehrt hinter den Schreibtisch, behält man diese Dinge vielleicht in
Erinnerung, kommt aber zu anderen Schlußfolgerungen. Ich möchte noch einmal, meine Damen und
Herren des Hohen Landtages, Ihnen nahebringen, wie sorgenvoll die Semperit-Belegchaft in die
Zukunft blickt und dennoch den Glauben an sich selbst, den Glauben an die Zukunft nicht verliert. Ich
darf Sie, meine Damen und Herren, im Interesse dieser 10.000 Semperitler - mit Ihren Angehörigen
sind es 30.000 - ersuchen, der Semperit doch die Unterstützung in angemessener Höhe zu geben.
Und so darf ich mir erlauben, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest):
„Resolutionsantrag
des Abgeordneten Kaiser zur Vorlage der Landesregierung betreffend Rechnungsabschluß 1981, Ltg.
Zl. 460.
Durch die weltweit angespannte Wirtschaftslage ist auch das Unternehmen Semperit mit 10.000
Beschäftigten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Schwierigkeiten haben ein Ausmaß
erreicht, welches vom Unternehmen und seiner Belegschaft nicht mehr aus eigener Kraft bewältigt
werden kann. Trotz aller Anstrengungen im Unternehmen selbst und einer hart an der Grenze des
Zumutbaren liegenden Opferbereitschaft der Belegschaft reichen diese Maßnahmen allein nicht, die
weitere Zukunft des Unternehmens und damit die Arbeitsplätze zu sichern. Neben dem Hauptaktionär
CA, welcher in den letzten Jahren eine Kapitalaufstockung in Etappen von 570 Millionen auf 1,7
Milliarden Schilling vorgenommen hat und heuer abermals 285 Millionen leistet, muss auch die
öffentliche Hand eine finanzielle Hilfestellung zur Absicherung des Unternehmens gewähren.
Zunächst werden vom Bund 600 Millionen Schilling gewährt, um das Investitionsprogramm bis 1985,
welches 1,8 Milliarden Schilling erfordert, verwirklichen zu können. Von den rund 8.000 Beschäftigten
der Semperit AG arbeiten nahezu 6.000 in Niederösterreich und haben somit in den Jahren der
Aufbauzeit einen wesentlichen Anteil zur Wertschöpfung der NÖ Volkswirtschaft sowie zur
Entwicklung des Landes Niederösterreich vom Agrarland zum bedeutendsten Industrieland
beigetragen. Die Semperit-Beschäftigten fordern daher auch vom Land Niederösterreich eine
angemessene finanzielle Hilfe.
Die Landesregierung wird daher aufgefordert, der Semperit AG zur Erfüllung ihres
Investitionsprogrammes und insbesondere auch zur Sicherung der Arbeitsplätze tausender
niederösterreichischer Arbeitnehmer ebenfalls eine entsprechende finanzielle Hilfestellung zu
gewähren und dem Landtag zum ehestmöglichen Zeitpunkt einen diesbezüglichen
Nachtragsvoranschlag zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten."
Meine Damen und Herren des Hohen Landtages, darf ich Sie im Interesse der Semperit-Belegschaft
um die Unterstützung dieses Antrages ersuchen. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll.
Landeshauptmannstellvertreter Dr. PRÖLL: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich abgehend von der Tradition, daß am Schlusse
der Debatte um den Rechnungsabschluß der Finanzreferent nur mehr ein kurzes Dankeschön sagt,
doch zu zwei Fragen, die hier von den letzten Debattenrednern aufgeworfen wurden, Stellung nehme.
Das erste, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich möchte hier mit aller Klarheit feststellen, daß
die Aussagen des Herrn Abg. Kautz sowie die Aussagen des Herrn Abg. Kaiser im Hinblick auf den
Beschluß in der Niederösterreichischen Landesregierung betreffend Beteiligung des Landes an
Bundesbetrieben unrichtig waren. Unrichtig deshalb, weil die Vorgangsweise in der
Niederösterreichischen Landesregierung folgendermaßen war: Am 8. 6. wurde ein Antrag in der
Regierung aufgetragen, dieser Antrag wurde in der Sitzung vom 8. 6. zurückgestellt bis zur nächsten
Sitzung. Am 15. 6. wurde dieser Antrag, wie das üblich ist, nochmals aufgetragen. Der erste Teil
dieses Antrages wurde beschlossen und der zweite Teil, bitte, wurde nicht mitbeschlossen, sodaß
auch dieser zweite Teil nicht zurückgestellt, sondern klar vom Tisch gefegt wurde, meine sehr
geehrten Damen und Herren. Und in diesem Zusammenhang erhebt sich für jedes einzelne Mitglied
der Niederösterreichischen Landesregierung, egal auf welcher Seite des Tisches dieses Mitglied sitzt,
die Frage, wie es möglich sein kann, daß Vorlagen der Niederösterreichischen Landesregierung
plötzlich in Tageszeitungen und Magazinen gedruckt sind. (LH. Ludwig: Geheime Protokolle!
Schnüffler!) Und da, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, hätte ich die ganz
große Bitte, daß man derartigen undichten Stellen in unserem Lande nachgeht und die Ursachen
dafür ausräumt, noch dazu wenn Mißbrauch mit derartigen Unterlagen betrieben wird. (Beifall bei der
ÖVP.)
Herr Abg. Lechner, wenn Sie sich so aufregen, habe ich den Eindruck, Sie haben ein schlechtes
Gewissen. (Heiterkeit im Hause. - Beifall bei der ÖVP. - Abg. Lechner: Von der Vertraulichkeit der
Landesregierungssitzungen sind wir schon weg!) Meine Kolleginnen und Kollegen von der linken
Seite, Herr Kollege Stangl, lassen Sie mich weiterreden. (Abg. Lechner: Nichts anderes hat Kautz
behauptet, Herr Landeshauptmannstellvertreter!) Nein, er hat behauptet, daß dieser Antrag noch
immer zurückgestellt ist. Das ist unwahr, dieser Antrag kommt nicht mehr in die Regierung, Herr
Kollege Lechner. (Abg. Lechner: Das weiß man ja nicht! – Heiterkeit im Hause.) Niemand weiß, Herr
Kollege Lechner, ob wir zwei morgen noch auf der Welt sind. Da haben Sie recht, das ist richtig. Herr
Präsident, dürfte ich wieder weiterreden? (Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen.)
Zum zweiten Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Firma Semperit betreffend.
Tausende Mitmenschen in unserem Land Niederösterreich und über die Grenzen Niederösterreichs
hinaus stehen fassungslos vor der Tatsache, daß ein derartiger Betrieb, dessen Eigentümer die
öffentliche Hand ist, so weit kommen konnte. Und gleichzeitig mit dieser Fassungslosigkeit, meine
sehr geehrten Damen und Herren, stellen natürlich tausende Mitmenschen die Frage, ja wem gehört
denn dieser Betrieb? Eigentümervertreter ist zu einem überwiegenden Teil eine Bank und die
öffentliche Hand dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und ich glaube, für all das, was in
einem Unternehmen, in einer Firma passiert, ist der Eigentümer verantwortlich. Da bin ich in einer
guten Gesellschaft, nämlich in der Gesellschaft des Herrn Bundeskanzlers, der in den vergangen
Jahren sehr häufig die Unternehmer für die wirtschaftliche Situation in unserem Lande verantwortlich
gemacht hat. Ich glaube, daß man hier auch nicht zweierlei Maßstäbe anlegen darf. Was für die
private Hand gilt, hat genauso für die öffentliche Hand zu gelten, meine Damen und Herren.
(Lebhafter Beifall bei der ÖVP.)
Und Herr Kollege Kaiser, auch Sie persönlich können sich von einer entscheidenden Mitverantwortung
für das, was in diesem Unternehmen in den letzten Jahren passiert ist, nicht drücken. (Lebhafter
Beifall bei der ÖVP.) Herr Kollege Kaiser, ich stehe zu dem. (LH. Ludwig: Hypokaiser!) Herr Kollege
Kaiser, hören Sie mir zu, sonst stellen Sie wieder unwahre Behauptungen in den Raum. (Abg. Stangl:
Was heipt, unwahre Behauptungen? - Unruhe bei der SPÖ. - Abg. Stangl: Von einem
Regierungsmitglied muß man sich qualifizieren lassen!) Herr Abg. Stangl, im Zusammenhang mit dem
Regierungssitzungsbogen (Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen.) ist jederzeit
schriftlch nachweisbar, daß hier die Unwahrheit gesagt wurde. (Abg. Stangl: Was?) Mit den Daten und
mit dem Zurückstellen des Regierungssitzungsbogens. Das ist unwahr und bei dem bleibe ich. Gehen
wir nicht wieder zurück. (Abg. Tribaumer: Ist das auf dem Papier gestanden? Ja oder nein?) Was ist
beschlossen worden! (Abg. Stangl: Was ist unwahr? - Zweiter Präisdent Pospischil nach Abgabe des
Glockenzeichens: Ich bitte nunmehr, daß Sie sich beruhigen und der Herr
Landeshauptmannstellvertreter seine Rede fortsetzen kann. Es kann sich jeder zum Wort melden.)
Herr Abgeordneter Kaiser ich stehe zu dem. (Abg. Stangl: Sie müssen sich einmal die Verfassung
anschauen!) Herr Kollege Stangl, lassen Sie mich weiterreden bitte. (Abg. Anzenberger: Herr
Präsident, bitte! - Abg. Stangl: Wenn Sie so mit uns reden! - Das braucht sich ein Abgeordneter nicht
gefallen lassen! - Zweiter Präsident Pospischil nach Abgabe des Glockenzeichens: Stangl, ich bitte,
Dich zu beruhigen. Ich bitte aber auch, vom Rednerpult aus mit Ausdrücken wie Unwahrheiten und so,
doch etwas sparsamer umzugehen. - Unruhe. - Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen.
- Abg. Ing. Kellner: Ärger geht es nicht mehr!)
Herr Abg. Kaiser, ich stehe zu dem, wenn Sie wollen zu jedem einzelnen Wort, das ich im Rahmen
des Betriebsbesuches der Firma Semperit gesagt habe, und zu dem Eindruck, den ich dort gewonnen
habe. Nämlich den Eindruck, daß dort eine Belegschaft am Werk ist, die mit allem Ernst bereit ist,
gemeinsam mit der Unternehmerschaft die Probleme zu meistern. Und ich stehe auch zu dem, daß
ich gesagt habe, daß die Firma von der öffentlichen Hand nicht im Stich gelassen werden darf. Herr
Kollege Kaiser, ich habe gestern bzw. heute in der Früh in einem Interview bereits einen klaren
Vorschlag gemacht. Ich bitte wirklich die Bundesregierung, weil ich glaube, sie ist dazu verpflichtet,
daß sie einen Teil dieses Geldes, der für das Konferenzzentrum gedacht ist, doch in die Firma
Semperit hineinstecken soll, damit das wächst. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit bei der
SPÖ.) Unser Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren . . . (Große Unruhe im Hause.) Auch durch
die Zwischenrufe, meine Damen und Herren, können Sie das wirtschaftspolitische Ziel in unserem
Land Niederösterreich nicht verändern. Das bringt uns nämlich gar nicht weiter. Unser Ziel in
Niederösterreich in der Wirtschaftspolitik ist, dass wir neben den Großbetrieben auch die Klein- und
Mittelbetriebe entsprechend fördern, (Abg. Tribaumer: Ja, selbstverständlich! - Beifall bei der ÖVP.)
weil diese glaube ich gerade in den schwierigen letzten Jahren sehr viel für die Arbeitsplatzsicherung
getan haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Und nun noch etwas, weil hier offensichtlich gerne der Eindruck erweckt wird, daß das Land
Niederösterreich für die Firma Semperit nichts getan hat. Wir haben seit dem Jahre 1978 die Firma mit
ungefähr 29 Millionen Schilling aus der Pro Industrie-Aktion gefördert und es ist auch im
Bundeskanzleramt aus der Niederösterreich-Süd-Förderung eine Summe von 10 Millionen Schilling
anhängig. 5 Millionen Schilling bezahlt das Land, 5 Millionen Schilling . . . (Zwischenruf von Abg.
Kaiser.) Herr Kollege Kaiser, bitte lassen Sie mich doch ausreden. 5 Millionen Schilling zahlt das Land
Niederösterreich und 5 Millionen Schilling zahlt der Bund, wir werden hier 50 zu 50 gemeinsam
fördern. Nur eines, Herr Kollege Kaiser, fehlt, nämlich daß die Firma Semperit den
Eigenkapitalnachweis erbringt. Der ist bis jetzt noch nicht da. Wenn dieser Eigenkapitalnachweis
erbracht wird, dann werden sozusagen morgen die 10 Millionen Schilling der Firma Semperit flüssig.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich weggehen von diesen beiden Punkten
und möchte mich noch ganz kurz herzlich bedanken für die Diskussion im Rahmen des Landtages
und des Finanzausschusses im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluß. Mein Dank gilt
besonders dem Leiter der Finanzabteilung, Hofrat Riemer, und seinen Mitarbeitern, Herrn Hofrat
Höbarth, Herrn Regierungsrat Krebs sowie dem Vorstand der Landesbuchhaltung,
Buchhaltungsdirektor Hofrat Arrocker und seinen Mitarbeitern in der Buchhaltungsdirektion.
Besonders danken möchte ich auch allen jenen Bediensteten der Landesbuchhaltung, die das
erforderliche Ziffernmaterial aufbereitet haben.
Auch heuer wurde wiederum der Rechnungsabschluß in wesentlichen Teilen mit vermehrter
Perfektion über die hauseigene Datenverarbeitungsanlage hergestellt und ich danke besonders allen
Mitarbeitern in der Datenverarbeitung für die ausgezeichnete Leistung.
Danken möchte ich auch allen Mitarbeitern in der Kopierstelle, in der Hausdruckerei und in der
Buchbinderei, die für die Herstellung des Abschlußoperates ihr Bestes gegeben haben. Schließlich
möchte ich noch den Mitgliedern des Finanzausschusses für die sachliche Beratung des
Rechnungsabschlusses in der Ausschußsitzung danken. Ich darf nun an Sie, meine sehr geehrten
Damen und Herren des Hohen Hauses, die Bitte richten, dem Rechnungsabschluß für das Jahr 1981
die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Der nächste Redner ist der Herr Abg. Kaiser.
Abg. KAISER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Das Schlußwort des
Herrn Landeshauptmannstellvertreters hat mich veranlaßt, mich noch einmal zu Wort zu melden, um
einige Klarstellungen zu treffen. Wenn so eindeutig die Behauptung aufgestellt wird, es gäbe keinen
Beschluß, daß man Betriebe, die der Republik Österreich gehören oder Banken, die überwiegend
Tochterbetriebe der Republik sind und auch wieder dem Staat gehören, dann muß ich folgenden
Sachverhalt hier schildern: Als uns bekannt wurde, daß dieser Geist der ÖVP-Mehrheit in der
Landesregierung Platz greift und diese Versuche gestartet werden, wobei unsere Fraktion ihre
Bedenken dagegen angemeldet und strikte gegen diese Absicht Stellung genommen hat, habe ich in
einer nachfolgenden Aufsichtsratssitzung der Semperit in der CA diese Bedenken angemeldet und
habe Bericht erstattet, daß die Landesregierung sich mit dem Gedanken trägt, gewisse Betriebe von
der Förderung auszuklammern. Herr Landeshauptmann, ich stehe dazu, ich habe eine Ablichtung der
Landesregierungssitzung dem Herrn Dr. Schmidt-Chiari vertraulich übergeben und er hat Dich
während der Sitzung angerufen und um einen Termin zwecks Aussprache dieser Regelung gebeten.
Der Termin ist kurzfristig zustande gekommen und vorgestern bin ich angerufen worden, wobei mir
mitgeteilt wurde, daß auf Grund dieses Gespräches Schmidt-Chiari mit dem Landeshauptmann die
Landesregierung von dieser Absicht Abstand nimmt. Bitte, das möchte ich hier eindeutig deponieren.
(LH. Ludwig: Das war schon vorher! Das ist ja wieder falsch!) Das sind Fakten, meine Herren, die
belegt werden können von Herrn Dr. Schmidt-Chiari und dem Generaldirektor unseres Unternehmens.
(LHSt. Dr. Pröll: Am 15. Juni!)
Zweiter Fall. Der Herr Landesfinanzreferent erklärt ja, die Menschen sind in Österreich und über die
Grenzen hinaus fassungslos, daß es mit Semperit so weit gekommen ist. Meine Damen und Herren,
ich habe schon in meinen Ausführungen darauf Bezug genommen, daß das branchenbedingt ist. Und
wenn ich Ihnen sagen darf, daß es in Europa 35 Reifenbetriebe nicht mehr gibt und uns noch immer,
dann mögen Sie daraus ermessen, welch ein Durchhaltevermögen wir trotz dieser Entwicklung hier
bewiesen haben. (Beifall bei der SPÖ.) Bitte, das ist letzten Endes auch eine Leistung, die nicht
zuletzt von der Belegschaft erbracht wurde. Und der Herr Landesfinanzreferent hat einen dritten
Aspekt hier angeführt, nämlich daß Semperit seit 1978 29 Millionen Schilling an Förderung bekommen
hat. Wir haben das nie bestritten, wir haben das dankbar zur Kenntnis genommen. Immer haben wir
uns bedankt, wenn solche Anträge positiv erledigt wurden. Aber diese NÖ-Süd-Förderung, meine
Damen und Herren, die ist noch immer nicht flüssiggemacht und zwar aus folgendem Grund: Am 10.
Dezember wurde ein Antrag gestellt, ein neues Projekt in Semperit Wimpassing zu fördern, nämlich
die Keilriemenfertigung, Joint venture mit Japan. Jeder, der einen Lokalaugenschein durchführt, der
Herr Landesfinanzreferent war auch dort, sieht eine neue Halle, wo neues Leben einzieht. Da arbeiten
die Menschen an einem zukunftsorientierten Produkt gemeinsam mit japanischem know how. Die
Bundesregierung hat 5 Millionen Schilling in der Folge, und zwar noch im Jahre 1981, beschlossen.
Die Landesregierung hat das nicht beschlossen, weil gewisse Auflagen gefehlt haben. Ich sitze selbst
in dieser Beurteilungskommission und habe gebeten, man möge grundsätzlich den Beschluß fassen,
allerdings mit einer Auflage. Falls die Auflage erfüllt ist, brauchen wir dann nicht mehr darüber reden.
Man zieht das jetzt bereits sechs oder sieben Monate nach sich her, ohne daß es zu einem Beschluss
gekommen ist. Ich habe erreicht - das möchte ich anerkennen -, daß die Mitglieder dieser
Beurteilungskommission jetzt telefonisch noch vor dem Urlaub eine Sitzung machen werden, wo dann
endgültig darüber befunden wird. Ob die Landesregierung dann noch dazu Zeit findet, das
nachzuvollziehen, was die Bundesregierung bereits 1981 beschlossen hat, das kann ich nur erbitten.
Ob sie es durchführt im Interesse unserer Belegschaft, weiß ich nicht. Das, meine Damen und Herren,
sind die echten Fakten, wie es sich ergeben hat, und ich bitte Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen.
(Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist der Herr Landeshauptmann Ludwig. Ich
erteile es ihm.
Landeshauptmann LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich
mich mit meinem Bericht beschäftige, möchte ich schon eine Klarstellung treffen. Auf Grund der
Geschäftsordnung sind Regierungssitzungen vertraulich und auf Grund der Geschäftsordnung, die
einstimmig beschlossen wurde, hat lediglich der Landeshauptmann als Vorsitzender die Möglichkeit,
Pressemitteilungen zu machen. Daher meine Frage: Wieso kann der Abg. Kaiser Regierungsbögen
besitzen? (Abg. Kaiser: Weil es um das Schicksal von 10.000 Menschen geht!)
Wieso kann der Abg. Kaiser Regierungsprotokolle dem Vorstandsdirektor Schmidt-Chiari übergeben?
Wieso kann der Abg. Kaiser vertrauliche Berichte der Presse geben? Mehr möchte ich dazu nicht
sagen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Anzenberger: Er selber hat es gerade gesagt!) Bitte die Zeitungen
aus dem Neunkirchner Raum zu lesen.
Meine sehr Verehrten Damen und Herren! Die Budgetdebatte gibt alljährlich Anlaß, zu allen
Problemen und Aspekten der Landespolitik Stellung zu nehmen. Die gesetzgebende Körperschaft
beschäftigt sich dabei wohl mit vielen konkreten Zahlen, aber die Beratungen stehen mehr im Zeichen
der Zuversicht als der Gewißheit, denn niemand vermag mit Sicherheit vorauszusagen, ob alles so
kommen wird, wie man es annimmt. Erst wenn rund sechs Monate nach Ablauf des Budgetjahres der
Finanzreferent den Rechnungsabschluß vorlegt, stellt sich heraus, ob der Voranschlag
verantwortungsbewußt erstellt worden ist, ob Regierung und Landtag verantwortungsbewußt
gearbeitet haben, ob die Steuergelder optimal verwendet worden sind. Die Wähler sind weniger daran
interessiert, was ihnen die Politiker versprechen, sie verlangen vielmehr Rechenschaft darüber, ob
das, was ihnen versprochen wurde, auch tatsächlich eingelöst worden ist. Daher muß die Debatte
über den Rechnungsabschluß Anlaß für eine ernste Gewissenserforschung sein. Die Landesbürger
haben das Recht, Antwort auf eine ganze Reihe von Fragen zu fordern und zu erhalten. Waren
unsere Entscheidungen immer vom Verantwortungsbewußtsein bestimmt? Haben wir Landesregierung und Landtag - die Budgetmittel wirklich immer dort eingesetzt, wo sie am
dringendsten gebraucht wurden? Haben wir das Vertrauen der Wähler (Zweiter Präsident Pospischil
gibt das Glockenzeichen) als verpflichtenden Auftrag verstanden, unermüdlich für Niederösterreich
und seine Bevölkerung zu arbeiten? Haben wir trotz den natürlichen Gegensätzen der im Landtag
vertretenen Parteien stets dann den Kompromiß gesucht, wenn es galt, gemeinsam für dieses Land
und die Bevölkerung mehr zu erreichen?
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor rund 7 ½ Monaten, genau am 19.
November 1981, habe ich in Beantwortung einer Anfrage in diesem Saal gesagt, die Bilanz anläßlich
der Halbzeit der Legislaturperiode sei ein Beweis dafür, dass wir in Niederösterreich auch mit
schwierigen Zeiten fertig werden können. Der jetzt vorliegende Rechnungsabschluß 1981 bestätigt
diese Feststellung vollinhaltlich.
Sämtliche Meinungsumfragen der letzten Zeit stimmen darin überein, daß die Hauptsorge der
Menschen in diesen Tagen jene um einen sicheren Arbeitsplatz ist. Deshalb ist es selbstverständlich,
daß die Erhaltung eines Höchstmaßes an Vollbeschäftigung auch 1981 absoluten Vorrang in der
Budgetpolitik des Landes hatte. Der Finanzreferent, Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll, konnte
der Regierung berichten, daß mehr als ein Drittel der Budgetausgaben, genau 37%, für
arbeitsplatzsichernde Maßnahmen und Investitionen verwendet wurden. 7,7 Milliarden Schilling sind
direkt oder indirekt der Wirtschaft in Form von Investitionen zugeflossen. Allein auf die
Wohnbauförderung entfallen mehr als 3,1 Milliarden Schilling, was gleichbedeutend ist mit der
Sicherung tausender Arbeitsplätze. Dies war nur möglich, verehrte Damen und Herren, weil wir
konsequent an der seit Jahren und Jahrzehnten praktizierten verantwortungsbewußten Wirtschaftsund Finanzpolitik festgehalten haben. Daran hat sich nichts geändert und daran wird sich nichts
ändern. Eine solide Finanzpolitik ist nach wie vor die entscheidende Voraussetzung für eine
erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Jetzt macht sich bezahlt, daß wir auch in einer Zeit, da die politischen
Tugenden nicht überall hoch im Kurs standen, sparsam und verantwortungsbewußt gehandelt haben.
In der Halbzeitbilanz am 19. November 1981 stellte ich fest, nur deshalb, weil wir jeden Schilling
dreimal umgedreht haben, ehe wir einen ausgaben, nur deshalb, weil wir in Zeiten der Hochkonjunktur
Schulden nicht vergrößert, sondern abgebaut haben, und nur deshalb, weil wir uns immer bemüht
haben, den Personalaufwand zugunsten des Sachaufwandes zu reduzieren. Nur weil wir das Geld der
Steuerzahler niemals für Prestigeprojekte verwendet haben, konnten wir einen wirksamen Beitrag zur
Sicherung der Arbeitsplätze leisten und überdies so wie die meisten anderen Bundesländer auch für
den Bund in die Bresche springen, sei es durch Vorfinanzierungen oder durch Initiativen, die die
Auswirkungen der Finanznot des Bundes wenigstens einigermaßen mildern.
Der Rechnungsabschluß 1981, der heute in diesem Haus zur Debatte steht, rechtfertigt es, diese
Feststellungen vollinhaltlich zu wiederholen. An dieser Stelle möchte ich Sie auch an die neue
landesgesetzliche Regelung erinnern, daß sich das Land Niederösterreich an gemeinsamen
Maßnahmen des Bundes und des Landes für Wirtschaftsbetriebe grundsätzlich mit einem
angemessenen Förderungsbetrag beteiligt, der bis zu 30% der Leistungen des Bundes beträgt. Neben
diesem Förderungsbetrag können außerdem noch Zinsenzuschüsse und verbilligte Kredite gewährt
werden. Auch hier geht es letztendlich neben der finanziellen Entlastung des Bundes um die
Sicherung der Arbeitsplätze in unserem Lande. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang sei mir eine Feststellung
gestattet. Ich werte es als gutes Omen für die Zukunft, daß die beiden im Landtag vertretenen
Parteien landespolitische Grundsatzprogramme erarbeitet haben und zur Zeit mit der Bevölkerung auf
breiter Basis diskutieren. Ich sehe darin nämlich einen Beweis, daß ÖVP und SPÖ Politik primär als
einen Wettstreit der Leistungen und Ideen verstehen. Dies ist umso notwendiger, als nicht nur die
unmittelbare Gegenwart, sondern auch die nächste Zukunft im Zeichen einer weit verbreiteten
Unsicherheit stehen. Die drohenden Gewitterwolken am weltpolitischen Horizont tragen dazu ebenso
bei wie die Entwicklung im eigenen Land. In solchen Zeiten kann es für Politiker, die den
Vertrauensvorschuß der Wähler ernst nehmen, nur eine moralische und politische Maxime geben,
sich um ein Höchstmaß an Gemeinsamkeit zu bemühen. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, daß
ich die Kooperation der Konfrontation vorziehe. Darin weiß ich mich in Übereinstimmung mit dem
Willen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung.
Die Wähler geben ihre Stimme nicht einer Partei, damit sie mit der anderen ständig Krieg führt. Sie
wollen vielmehr, daß durch ein Maximum an Gemeinsamkeit ein Optimum an Leistungen für dieses
Land erzielt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich will auch heute nicht die Frage stellen, warum die Zusammenarbeit trotz wiederholter
Parteienvereinbarungen nicht immer funktioniert hat. Es würde zu nichts führen, Wochen- oder
monatelang darüber zu streiten, wer die Schuld daran trägt. Viel wichtiger erscheint es mir, für die
Zukunft zu verhindern, daß wir uns durch ein zu wenig an Kooperation um die Chance bringen, auch
schwierige Perioden heil in diesem Lande zu überstehen.
Ich möchte deshalb erneut an Sie und nicht nur an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren des
Hauses, sondern an alle, die in welcher Form auch immer Verantwortung für dieses Land tragen,
appellieren, die in einer Demokratie selbstverständlichen Konfrontation ausschließlich auf sachlicher
Ebene auszutragen und persönliche Diffamierungen einfür allemal aus der politischen
Auseinandersetzung zu verbannen. Das sind wir gemeinsam der Demokratie schuldig, dazu
verpflichtet uns das gemeinsame Bekenntnis zu einer menschlichen Politik. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Zusammenhang kann ich nicht umhin, allen jenen ein energisches Halt zuzurufen, die eine
politische Funktion oder auch die Immunität als Freibrief für unsaubere politische Agitation
mißbrauchen. (Unruhe bei der SPÖ.) Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ehrenrührige
Behauptungen gegen andere Politiker in Umlauf gesetzt werden, obwohl es dafür nicht den geringsten
Beweis gibt.
Hohes Haus! Wenn die politischen Auseinandersetzungen nicht ins Persönliche abgleiten, sondern als
Wettstreit der Ideen und der Programme verstanden werden, ist es relativ leicht, einen Konsens
herbeizuführen. Für diese Feststellung gibt es eine Fülle von Beweisen und zwar bis in die jüngste
Zeit. Nicht nur Routinevorlagen wurden einstimmig beschlossen, sondern auch richtungsweisende
Entscheidungen für die Zukunft gemeinsam getroffen, und zwar sowohl in der Landesregierung als
auch im Landtag. Sicher gibt es auch Mehrheitsbeschlüsse, aber diese machen bekanntlich nicht
einmal 5% aus. Auch die Objektivierung der Personalpolitik des Landes ist schließlich ein fruchtbares
Ergebnis der von mir forcierten Konsenspolitik. In Niederösterreich sind seit Beginn 1981 über tausend
Landesbedienstete nach dem objektivierten Auswahlsystem eingestellt worden. Das Bekenntnis zur
Zusammenarbeit im Land schließt auch Bereitschaft zur Kooperation mit dem Bund ein. Wir
Niederösterreicher sind überzeugte Föderalisten, aber wir sehen den Sinn und Zweck des
Föderalismus nicht darin, uns jeden Tag mit dem Bund anzulegen. Deshalb bedauere ich es umso
mehr, daß die Gespräche mit dem Bund über den Abschluß eines Staatsvertrages nach Art. 15 a der
Bundesverfassung, der von der Regierung einstimmig am 5. Mai 1981 beschlossen wurde, noch
immer nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Ich spreche niemanden den guten Willen ab,
ein Übereinkommen herbeizuführen, aber Tatsache ist nun einmal, dass es außer der Einigung über
wenige Detailfragen noch immer keine umfassende Vereinbarung z. B. über gemeinsame
Förderungsmaßnahmen für die Problemregionen gibt.
Ich habe erst kürzlich deshalb den Herrn Bundeskanzler neuerlich um eine weitere
Verhandlungsrunde gebeten. Ich bin mir darüber im klaren, daß es für den Bund angesichts der
wirtschaftlichen und budgetären Entwicklung nicht leicht ist, zusätzliche Verpflichtungen auf sich zu
nehmen. Um Förderungsmaßnahmen für das Grenzland kommen wir jedoch nicht herum. Wir dürfen
niemals darauf vergessen, daß es eine vorrangige Verpflichtung des Landes und des Bundes ist, den
Menschen, die in der Nähe des Eisernen Vorhanges leben, bei der Überwindung der nicht von ihnen
verschuldeten Schwierigkeiten und Benachteiligungen zu helfen. Ich möchte es noch deutlicher
sagen. Diese Hilfe für die Grenzgebiete ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung, denn nichts wäre
gefährlicher, als in diesem Raum ein wirtschaftspolitisches und bevölkerungspolitisches Vakuum
entstehen zu lassen.
Unter diesem Gesichtspunkt müssen alle Probleme gesehen werden, nicht nur die Sicherung der
bestehenden und die Schaffung der notwendigen neuen Arbeitsplätze, sondern auch, um weitere
Beispiele anzuführen, die Erhaltung der bestehenden Zollwache- und Gendarmerieposten und
Bezirksgerichte in diesem Bereich. Die damit verbundenen Kosten zu tragen sind wir nicht nur der
Bevölkerung dieser Gebiete, sondern dem ganzen Land schuldig. Denn darüber kommen wir nicht
hinweg, daß auch die Sicherheit ihren Preis hat. (Beifall bei der ÖVP.) Kurz gesagt, ich hoffe deshalb
aufrichtig, daß die Verhandlungen mit dem Bund über gemeinsame Förderungsmaßnahmen für das
Grenzgebiet nicht nur bald fortgesetzt, sondern auch bald erfolgreich abgeschlossen werden.
Hohes Haus! Sowohl das Budget als auch der Rechnungsabschluß sind eine Anhäufung unendlich
vieler Zahlen und Ziffern. Vier Bände mit insgesamt 1226 Seiten waren zum Beispiel für die
Abrechnung über das Budgetjahr 1981 erforderlich. Es wäre jedoch gefährlich, nur die Zahlen und
nicht die Politik, die dahintersteckt, zu sehen. Und die Politik in Niederösterreich ist abgesehen von
der bereits erwähnten vorrangigen Sicherung der Arbeitsplätze durch eine solide Finanzpolitik vor
allem durch mehr Bürgernähe und Mitbestimmung gekennzeichnet. Mehr Bürgernähe habe ich bereits
unmittelbar nach meiner Wahl zum Landeshauptmann als logische Konsequenz des Versprechens
bezeichnet, die Politik in diesem Lande zu vermenschlichen. Das ist nur möglich, wenn man dem
Bürger entgegenkommt und zwar sowohl bildlich als auch räumlich. Deshalb habe ich mich
entschlossen, alljährlich in jedem Bezirk einen Sprechtag abzuhalten. Der zweite Durchgang ist
bereits voll im Laufen. Das nach wie vor anhaltende große Interesse bestätigt die Richtigkeit dieses
Entschlusses, es allen Landesbürgern zu erleichtern, ihre Anliegen persönlich vorzubringen.
Zu diesem Ergebnis gelangt übrigens auch eine Untersuchung vom Fessel-Institut, deren Ergebnisse
jetzt vorliegen. Zu den wichtigsten Anliegen der Niederösterreicher, heißt es darin, gehört unter
anderem die Dezentralisierung. 77% finden, man sollte mehr Angelegenheiten als bisher näher beim
Wohnort erledigen können und nicht wegen jedem Anliegen nach Wien fahren müssen. Diese
Meinungsumfrage hat auch ein anderes interessantes Resultat erbracht, das ich Ihnen, meine sehr
verehrten Damen und Herren, nicht verheimlichen möchte. 70% der Befragten waren der Meinung,
daß der Kontakt mit der Behörde schwierig, unangenehm, umständlich sei. Es wäre jedoch falsch,
daraus zu schließen, daß mehr als zwei Drittel der Niederösterreicher durch persönliche Erfahrungen
zu diesem negativen Urteil gelangt seien, denn aus der Untersuchung geht auch hervor, daß nur rund
15% der Bevölkerung sehr oft, häufig oder gelegentlich mit Behörden der Landesregierung zu tun
haben. Von diesen 15% beurteilt die überwiegende Mehrheit den Kontakt mit der Verwaltung
durchaus positiv. Mit anderen Worten: Das vielfach schlechte Urteil über die Landesverwaltung ist ein
Vorurteil, das einer sachlichen Begründung entbehrt. Was auch von wohlwollenden Kritikern oft
beanstandet wird, ist die Unverständlichkeit von Gesetzen und Verordnungen. Ich habe deshalb
veranlaßt, zu überprüfen, ob dieser Zustand nicht im Sinne von mehr Bürgernähe geändert werden
kann. Durch die Rechtsbereinigung hat Niederösterreich bereits eine Pioniertat geleistet, um die es
von anderen Bundesländern beneidet wird. Dieser äußeren Rechtsbereinigung muß aber jetzt auch
eine Bereinigung im Inneren folgen. Das bedeutet vor allem, daß die Gesetze in einer verständlichen
Sprache abgefaßt werden müssen. Der Verfassungsdienst bei der Landesamtsdirektion sowie die
Stelle für Demoskopie und Öffentlichkeitsarbeit des Inneren Dienstes versuchen deshalb erstmalig,
gemeinsam mit einem Kommunikationspsychologen, einem Meinungsforschungsinstitut und dem
Institut für Sprachwissenschaft der Universität Wien anhand der Niederösterreichischen Bauordnung
eine komplizierte Materie so darzustellen, daß sie auch der einfache Landesbürger versteht. übrigens
wurde auch der Entwurf des neuen Jugendgesetzes unkonventionell erstellt, das heißt in einer
Sprache, die vor allem auch von den Jugendlichen verstanden wird. Sie, meine sehr verehrten Damen
und Herren, werden sich sehr bald davon überzeugen können, da dieses Gesetz ja heute dem
Landtag zur Behandlung zugeleitet wurde.
Mehr Bürgernähe signalisiert auch die Verpflichtung für alle Bediensteten des Landes, Eingaben rasch
zu erledigen bzw. wenn dies nicht möglich ist, die betreffenden Landesbürger binnen drei Wochen
schriftlich zu informieren, wer ihren Akt bearbeitet und unter welcher Telefonnummer der Bearbeiter
für Rückfragen zu erreichen ist.
In dem Bestreben, den Bürgern soweit wie möglich entgegenzukommen, hat sich das Land auch dem
Voranschlag des Bundes betreffend Vereinheitlichung der Sprechstunden angeschlossen. Konkret
bedeutet das, daß der Sprechtag bei den Mitgliedern der Landesregierung und bei allen Dienststellen
des Landes ab Herbst von Mittwoch Vormittag auf Dienstag Vormittag verlegt wird. Die Sitzung der
Landesregierung, die bisher Dienstag Vormittag abgehalten wurde, wird auf den Nachmittag
verschoben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir den Rechnungsabschluß zum Anlaß nehmen,
eine Zwischenbilanz zu ziehen, dann muß an vorrangiger Stelle die neue familienpolitische Initiative
erwähnt werden. Der Startschuß dazu wurde heute vor einer Woche in der Enquete der
Landesregierung gegeben. Was wir mit diesen neuen Initiativen erreichen wollen, läßt sich auf eine
kurze Formel bringen: Die Landespolitik noch stärker als bisher an den Erfordernissen der Familie zu
orientieren. (Beifall bei der ÖVP.) Familienpolitik muß umfassend sein. Sie betrifft die Wirtschaftspolitik
ebenso wie die Bildungspolitik, die Sozialpolitik, die Wohnbaupolitik und die Kulturpolitik. Allen diesen
Erfordernissen soll ein Familiengesetz Rechnung tragen, dessen Entwurf in der heutigen Sitzung
eingebracht wurde. Ich möchte mich damit nicht im Detail befassen, denn dazu wird in den
Ausschußberatungen noch ausreichend Gelegenheit sein. Ich möchte aber nur ein Anliegen
erwähnen, das mir besonders am Herzen liegt, nämlich eine gesetzliche Regelung, die es den
Familien ermöglicht, ihre Interessen in Zukunft besser und wirksamer zu vertreten.
Hohes Haus! Die Familien haben ein Recht darauf, daß wir uns ihrer Sorgen annehmen, ihre
Interessen vertreten und ihre Forderungen erfüllen. Ohne gesunde Familien kann es keinen gesunden
Staat geben. Ohne gesunde Familien gibt es aber auch keinen Frieden zwischen den Völkern.
Deshalb habe ich in meiner Radiorede am Muttertag auch gesagt, daß für uns in Niederösterreich
Familienpolitik Vorrang vor Atompolitik hat. Dieser Slogan ist nicht nur ein klares Bekenntnis, sondern
auch ein umfangreiches Programm. Es dokumentiert vor allem, daß Familienpolitik ein entscheidender
Beitrag zur Sicherung des Friedens ist, über den derzeit viel geredet wird, wobei aber jeder etwas
anderes in diesem Lande meint. Wir erachten gesunde Familien als unabdingbare Voraussetzung für
ein friedliches Zusammenleben der Völker und damit auch als wesentlichen Beitrag gegen die
Atompolitik in ihren verschiedenartigen Formen, sei es nun das sinnlose Atomrüsten oder der Bau
bzw. die Inbetriebnahme von Kernkraftwerken, solange nicht alle Sicherheitsvorkehrungen geklärt
sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Familienpolitik, sagte ich, muß umfassend sein. Einer ihrer
wesentlichen Bestandteile ist ohne Zweifel die Wohnbaupolitik. Für die Förderung des Baues von
Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen standen, wie dem Rechnungsabschluß zu
entnehmen ist, 1981 mehr als 3 Milliarden Schilling zur Verfügung. Dazu hat wesentlich das neue
Wohnbaumodell beigetragen, auf das sich beide im Landtag vertretenen Parteien im Vorjahr geeinigt
haben. Es brachte darüber hinaus eine wesentliche Verkürzung der Wartezeiten für die
Darlehenswerber mit sich. Ich freue mich, daß die zusätzliche Förderung des Baues von 800
Eigenheimen im heurigen Frühjahr ebenfalls die Zustimmung der ÖVP und der SPÖ gefunden hat. Mit
dieser Alternative zu einem Angebot der Bundesregierung haben wir zwei Erfordernissen Rechnung
getragen, mit den Steuergeldern sparsam umzugehen und den Interessen der niederösterreichischen
Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum und in den Problemgebieten Rechnung zu tragen. Vor
allem aber soll diese zusätzliche Förderung rasch wirksam werden. Hier ist es auch passend, an die
neue Wohnbeihilfenordnung des Landes zu erinnern, die es jungen Ehepaaren, kinderreichen
Familien oder Familien mit einem Behinderten leichter macht, zu einer familiengerechten Wohnung in
Niederösterreich zu kommen.
Auch das „Jahr der Behinderten" gab der Sozialarbeit des Landes einen besonderen Impuls. Wir
haben uns bemüht, im Landesdienst mehr Arbeitsplätze für Behinderte zu schaffen und die Betreuung
behinderter Kinder durch Sonderkindergärtnerinnen in den Bezirken zu verstärken. Es steht außer
Zweifel, daß wir unsere Anstrengungen um eine optimale Betreuung und Integration der behinderten
Mitbürger beharrlich fortsetzen werden.
Die Eröffnung des vom Österreichischen Rundfunk veranstalteten Donausymposiums am 1. Juni bot
mir die Gelegenheit, eine neue Initiative im Hinblick auf den Umweltschutz zu starten. Ich habe, wie
Ihnen sicherlich bekannt ist, die Bildung einer „Arbeitsgemeinschaft Donauregion", an der sich alle am
Strom liegenden Länder beteiligen sollen, angeregt. Zwei Ziele schwebten mir dabei vor: Ein echter
Beitrag zur Sicherung des Friedens und eine aktive Umweltschutzpolitik quer durch den europäischen
Raum. Die Motivation für diese Anregung war naheliegend. Die Donau ist nicht nur eine der
Lebensadern unseres Kontinents, sondern auch ein einigendes Band für viele Völker Europas. Daher
wäre es nur logisch, wenn sich alle diese Völker dazu aufrafften, einen echten Beitrag zur Sicherung
des Friedens in diesem Kontinent zu leisten. Gerade in letzter Zeit wurde viel über den Frieden und
die Möglichkeit, dafür etwas zu tun, geredet. Ich bin überzeugt, daß durch die Schaffung einer
Donauregion, wie sie mir vorschwebt, mehr für den Frieden getan werden kann als durch noch so
machtvolle Demonstrationen. Eine konkrete Aktivität der Donauregion könnte zum Beispiel die
Ausgestaltung der am Strom liegenden Gebiete zu einem europäischen Erholungs- und Freizeitraum
sein. Das heißt, dass die Donauregion ihre Hauptaufgabe in einer aktiven Umweltschutzpolitik sehen
sollte. Dies könnte unter anderem durch folgende gemeinsame Anstrengungen geschehen.
Koordinierung der Bemühungen um einen Landschaftsschutz entlang des Stromes, gemeinsame
Bemühungen um die Verbesserung der Wasserqualität der Donau und deren ständige Kontrolle,
verstärkte kulturelle Kontakte zwischen allen Teilnehmern, Förderung des Fremdenverkehrs über die
Staatsgrenzen hinweg.
Es bedarf keines näheren Hinweises, dass diese Ziele nur dann erreicht werden können, wenn
wirklich alle am Strom liegenden Länder bei dieser Arbeitsgemeinschaft mittun. Ich habe deshalb den
Ministerpräsidenten von Bayern, die Landeshauptleute von Oberösterreich und Wien sowie die
Regierungschefs der an der Donau liegenden Regionen der Tschechoslowakei, Ungarns,
Jugoslawiens, Rumäniens, Bulgariens und der UdSSR eingeladen, der Initiative beizutreten und der
Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Verwirklichung der Donauregion auf einer Friedensfahrt
von Passau nach Budapest im Frühjahr des kommenden Jahres zuzustimmen. Ich kann Ihnen, meine
Damen und Herren, auch mitteilen, daß die Landeshauptleute von Wien und Oberösterreich, Gratz
und Ratzenböck, sowie Bayern bereits diesen Vorschlag aufgegriffen haben und mittun. Diese
Aktivität ist unabhängig von unseren Bemühungen um den Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanales
zu sehen, den wir aus wirtschaftlichen Gründen bejahen. (Beifall bei der ÖVP.)
Hohes Haus! Der Rechnungsabschluß böte genügend Anlässe, sich noch mit zahlreichen anderen
Details der Landespolitik zu beschäftigen. Ich möchte mich jedoch nur auf einige Details beschränken.
Als großen Erfolg werte ich, daß die Wiener Hochschulen nach Niederösterreich kommen. Es ist zwar
bisher nicht gelungen, eine der hohen Schulen unseres Landes zu veranlassen, nach
Niederösterreich zu übersiedeln, aber nach mehreren Gesprächen mit dem Vorsitzenden der
Rektorenkonferenz und Rektor der Wiener Universität konnte vereinbart werden, dass die Wiener
Hochschulen in der Zeit vom 19. Oktober bis 3. Dezember dieses Jahres in 27 niederösterreichischen
Orten populärwissenschaftliche Vorträge aus den verschiedensten Wissensgebieten organisieren
werden.
Diese Vorträge werden mit einer Tondiaschau, in der sich die Wiener Hochschulen in Niederösterreich
vorstellen, eingeleitet. Mir scheint es wichtig, daß die jungen Niederösterreicherinnen und
Niederösterreicher alle Möglichkeiten der Weiterbildung an den Wiener Universitäten kennenlernen,
immerhin studieren jetzt schon 15.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in Wien.
Besonders wichtig ist, daß zusätzlich zu diesen Veranstaltungen alle niederösterreichischen
Maturaklassen zu einer zentralen Studienberatung durch die Universität Wien zwischen 8. und 18.
November eingeladen werden. Zu diesem Zweck werden kostenlose Busfahrten für diese jungen
Menschen organisiert. Die Kosten der Aktion „Die Universität kommt nach Niederösterreich" werden
rund 1,3 Millionen Schilling betragen. An der Finanzierung beteiligen sich das Land, die LandesHypobank und die Raiffeisenzentralkassen Wien-Niederösterreich.
Zweitens: In den letzten Wochen ist ein zusätzliches Problem akut geworden, die Sorge, für alle
Schulabgänger einen Arbeitsplatz zu finden. Die Lösung wird sicher entscheidend von den
Maßnahmen des Bundes und damit auch vom Ergebnis der Parteienverhandlungen abhängen. Daß
Niederösterreich bereit ist, seinen Beitrag zu leisten, bedarf keiner ausführlichen Begründung. Eine
Feststellung sei mir aber gestattet. Die Gefahr der Jugendarbeitslosigkeit kann nur abgewendet
werden, wenn Bund, Länder und Sozialpartner an einem Strang ziehen. Zwangsmaßnahmen können
und werden niemals zum Erfolg führen.
Drittens: Niederösterreich ist das einzige Bundesland, in dem im Budget beachtliche Mittel für die
Arbeitnehmerförderung vorgesehen sind. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Budgetpost muß in
zunehmendem Maße für Hilfen in Notstandsfällen verwendet werden. Hilfen ähnlicher Art gibt es auch
für die Bauern und die Gewerbetreibenden. Zu den Maximen der Landespolitik gehört es eben, allen
Landesbürgern und Berufsgruppen, soweit das politisch sinnvoll und finanziell möglich ist, zu dienen.
Mit dem Güterwegebau decken wir zum Beispiel sicher ein dringendes Bedürfnis unserer Bauern ab.
Das Güterwegenetz ist wieder um 170km länger geworden. Seit 1945 sind bereits 3.363 km
Güterwege gebaut worden. Im Interesse der Landwirtschaft, aber auch im Interesse von
zukunftssicheren Arbeitsplätzen in unseren Problemregionen, werde ich weiterhin und mit Nachdruck
auch die Bundesstellen zum Aufbau von Biospritanlagen auffordern. (Beifall bei der ÖVP.)
Es bietet sich an, hier auch ein Wort über den Straßenbau zu sagen. Durch zähe Verhandlungen mit
Bautenminister Sekanina ist es nun geglückt, die drastische Kürzung von Mitteln rückgängig zu
machen. Nachdem mir der Herr Bautenminister anläßlich der Eröffnung der Südautobahn und zwar
der Strecke zwischen Grimmenstein und Seebenstein die Aufstockung der Gelder um 475 Millionen
zugesichert hat, können alle Projekte, die Autobahnen und Bundesstraßen betreffen, zügig
weitergeführt werden.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die kulturellen Aktivitäten des Landes. Ich verweise nur auf
den großen Erfolg der Landesausstellung im Stift Zwettl über die Kuenringer, die von fast 400.000
Menschen besucht worden ist. Ich hoffe, daß der diesjähigen Landesausstellung über das Wirken des
hl. Franz von Assisi ein ebensolcher Erfolg beschieden ist. Sicher wird auch die Matthias CorvinusAusstellung auf der Schallaburg auf Interesse stoßen und ihre Liebhaber finden.
Immerhin haben wir die Gelegenheit, bereits am kommenden Samstag den einmillionsten Besucher
auf der Schallaburg zu empfangen, ein Beweis, daß sich die Investitionen, die der Landtag
freigegeben hat für die Restaurierung der Schallaburg, gelohnt haben. In Sonderausstellungen haben
wir das kulturelle Image Niederösterreichs auch ins Ausland getragen. Ich verweise auf die
Sonderausstellung des Niederösterreichischen Landesmuseums „Germanen, Awaren und Slawen in
Niederösterreich", die in Laibach als letzten Ausstellungsort gezeigt worden ist. Und die Ausstellung
„Volkskunst und Volksleben in Niederösterreich" im Kunstmuseum von Minsk fand in allen Medien der
UdSSR ein ganz großes Echo. Ein wichtiger Schwerpunkt der Kulturarbeit des Landes besteht in der
Denkmalpflege. So sind im Vorjahr unter anderem 79 Kirchen und Kapellen, 35 Schlösser und Ruinen
sowie 58 Bürgerhäuser restauriert worden. Insgesamt gab es 12 Fassadenaktionen, für die auch
heuer ein reges Interesse besteht. Und wer jetzt die vielen Veranstaltungen des
niederösterreichischen Theatersommers auf dem Sektor Theater und Musik miterlebt, die zumeist nur
mit Hilfe des Landes möglich sind, der weiß, daß Niederösterreich über ein reiches und vielfältiges
Kulturleben verfügt.
Niederösterreich ist auch nach wie vor das einzige Bundesland mit einer eigenen
Umweltschutzanstalt. Diese Einrichtung wird in einer Zeit, die für alle Probleme der Umwelt sensibel
geworden ist, immer bedeutender und unentbehrlicher. Aus demselben Grund glaube ich, daß das
Projekt einer Österreichischen Akademie für Umweltschutz und alternative Energie mit Sitz in
Niederösterreich realisiert werden soll. Ich sehe darin den Ansatz und die Chance, daß
Niederösterreich einmal zu einer eigenen Universität gelangen könnte. Durch die gezielten
Imagekampagnen der Landeswerbung bemühen wir uns, den Niederösterreichern mehr
Selbstwertgefühl und mehr Selbstbewußtsein zu geben, aber auf dem Sektor der Wissenschaft haben
wir in Niederösterreich noch einen Nachholbedarf. In den anderen großen Bundesländern gibt es
wenigstens in Teilbereichen eine bodenständige Wissenschaft als Bestandteil der Landeskultur.
Demgegenüber ist eine niederösterreichische Wissenschaft weder in der Gesellschaft existent, noch
im Kulturbewußtsein präsent. Mit der geplanten Akademie hätte das Land, davon bin ich überzeugt,
endlich ein Instrument der Wissenschaftspolitik in der Hand.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte über den Rechnungsabschluß, so
sagte ich einleitend, soll uns ebenso wie die Budgetdebatte Anlaß für eine Analyse, für eine
Gewissenserforschung sein. Wir können angesichts des Berichtes, den uns der Finanzreferent Dr.
Pröll vorgelegt hat, guten Gewissens behaupten, daß wir alle Vorkehrungen getroffen haben, um auch
mit schwierigen Situationen in diesem Lande fertig zu werden. Die Gewißheit, die Steuergelder der
niederösterreichischen Bevölkerung verantwortungsbewußt verwendet zu haben, darf uns jedoch nicht
zur Selbstgefälligkeit verleiten. Den Auftrag der Wähler erfüllen wir nämlich nur dann, wenn wir uns
immer wieder von neuem bewähren. Das ist gleichbedeutend mit dem Auftrag, neu auftretende
Probleme nicht beiseite zu schieben, sondern zu lösen. Landesregierung und Landtag sind sich in
allen Phasen der Nachkriegsentwicklung sowohl ihrer Verantwortung als auch ihrer Möglichkeiten
bewußt gewesen. Daraus schöpfen wir mit Recht die Zuversicht, daß es uns auch in Zukunft gelingen
wird, das Leben für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher angenehmer und sicherer,
kurz gesagt lebenswerter zu gestalten. (Lebhafter und anhaltender Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Abg. Lechner.
Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Der erste
Präsident des Niederösterreichischen Landtages hat die Tagesordnung der heutigen Sitzung, ich
möchte fast sagen in seiner unendlichen Güte, in einer Weise umgestellt, die einer Hilfsaktion für die
ÖVP gleicht. (Abg. Präs. Reiter: Ist das geschäftsordnungsmäßig möglich oder nicht?)
Herr Präsident . . . (Abg. Präs. Romeder: Kritisieren Sie die Geschäftsordnung? - wenn man die
Geschäftsordnung einhält, braucht man sich nicht kritisieren zu lassen!) Ich darf als frei gewählter
Abgeordneter auch einmal den Herrn Präsidenten und seine unendliche Güte zitieren. (Beifall bei der
SPÖ. - Abg. Präs. Romeder: Wir werden Sie bei Gelegenheit daran erinnern! Lechner der
Lehrmeister! - Abg. Dr. Bernau: Der Herr Lehrer!)
Der Präsident Romeder regt sich über etwas auf, was ihn gar nicht betrifft. Wir sind durchaus der
Meinung, meine Damen und Herren, daß man eine krankheitsbedingte Abwesenheit nicht nützen soll.
(Abg. Kurzbauer: Ach so! Hört! Hört! - Dritter Präsident Romeder übernimmt den Vorsitz!) Aber die
Abwesenheit von zwei Abgeordneten der Niederösterreichischen Volkspartei ist nicht auf Krankheit
zurückzuführen, sondern andere Gründe für die Abwesenheit dieser Abgeordneten sind maßgebend.
Wir sahen uns daher nicht in der Lage, darauf Rücksicht zu nehmen. Für diese Situation, Kollege
Bernau, ist ausschließlich die Österreichische Volkspartei zuständig. Sie hätten es ja ändern können,
wenn Sie wollten. (Abg. Dr. Bernau: Ist nicht notwendig! - Abg. Anzenberger: Das ist in die Hose
gegangen! - LR. Blochberger: Ihr seid eingefahren!)
Meine Damen und Herren, aber nun zur Diskussion über den Rechnungsabschluß und über die
Bilanz, die der Herr Landeshauptmann hier gezogen hat. Der Herr Landeshauptmann hat
offensichtlich jetzt die Nachricht erhalten, daß er wieder einmal den Niederösterreichischen Landtag
falsch informiert hat, als er hier gesagt hat, die Sitzungen der Landesregierung seien vertraulich. Ich
darf die Geschäftsordnung zitieren: „Die Sitzungen der Landesregierung sind nicht öffentlich.
Der Pressedienst des Amtes kann jedoch über den Gegenstand der Beratungen und die gefaßten
Beschlüsse eine vom Vorsitzenden zu genehmigende Aussendung veröffentlichen. Diese darf keine
Mitteilung über den Gang der Beratungen usw. enthalten." Also über die Abstimmung. Es ist also
falsch, meine Damen und Herren, was der Herr Landeshauptmann hier dem Landtag zugerufen hat,
dass die Sitzungen der Landesregierung vertraulich sind. Ich stelle das fest. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich stelle weiters fest, daß nach § 17 der Geschäftsordnung die Mitglieder der Landesregierung,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt wird, zur Verschwiegenheit über ausschließlich in ihrer
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet sind, deren Geheimhaltung im
Interesse des Bundes, des Landes, eines Bezirkes, einer Gemeinde oder der Parteien geboten ist.
Meine Damen und Herren, offensichtlich ist darunter verstanden worden, daß der Herr
Landeshauptmannstellvertreter auf Grund unseres Ersuchens, na sagen wir eines Zurufes, nicht bereit
war, jene Stelle zu zitieren, um die es bei dieser Landesregierungssitzung gegangen ist. Ich zitiere das
Profil vom 5. Juli, nachdem mir die Regierungssitzungsbögen nicht zur Verfügung stehen. Meine
Damen und Herren, hier heißt es nämlich bezüglich Beteiligung des Landes, die gemeinsame
Sanierungsaktion mit dem Bund ist sehr differenziert zu handhaben. Wörtlich heißt es im letzten
Absatz: „Die Beteiligung an Sanierungsmaßnahmen von Betrieben, an denen die Republik Österreich
direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften oder Banken, die im überwiegenden Ausmaß im
Eigentum der Republik Österreich stehen, mehrheitlich beteiligt ist, hat grundsätzlich zu unterbleiben."
Meine Damen und Herren, ich treffe diese Aussage noch einmal. Ich darf folgendes sagen, damit wir
eine endgültige Richtigstellung haben: Dieser Punkt wurde in der Regierungssitzung vom 8. Juni
behandelt. In den Formulierungen war auch diese von mir verlesene enthalten. Es gab hier
offensichtlich eine etwas längere Debatte und daraufhin wurde dieser gesamte Punkt zurückgestellt.
Er wurde am 15. Juni wieder aufgetragen in geteilter Form und dieser letzte, von mir jetzt zitierte
Absatz im zweiten Teil wurde nun - darüber kann man nun Formulierungen treffen wie man will entweder zurückgezogen, Zurückgestellt, von mir aus nicht entschieden. Vielleicht gibt es noch einige
andere Worte, die man hier gleichsetzen könnte. Feststeht, meine Damen und Herren, daß darüber
nichts mehr gesprochen wurde.
Aber ich möchte noch auf etwas anderes zurückkommen, wenn bei dem Resolutionsantrag des Abg.
Kaiser das hauptsächlichste für die ÖVP war, wie kommt der Abg. Kaiser zu diesem Sitzungsbogen?
Es ging also nur darum, wieso kann die Vertraulichkeit – die gar nicht besteht - gebrochen werden,
wer darf etwas besitzen oder nicht besitzen, was ist vertraulich. Und es ging nicht, meine Damen und
Herren, und das ist für mich das Erschütternde, um einen niederösterreichischen Betrieb, wo tausende
Menschen seit Jahrzehnten Arbeit finden, es ging nicht um eine Produktion, die in Niederösterreich
seit Jahrzehnten geführt wird, und es ging nicht in erster Linie darum, wie man diesem Betrieb helfen
kann. Es ging auch nicht darum und das möchte ich genau sagen, dem Abg. Kaiser zumindest nicht,
in welcher Höhe das Land Niederösterreich helfen kann. Es geht, meine Damen und Herren, um die
Solidarität mit diesen Menschen, die dort Arbeit finden. (Lebhafter und anhaltender Beifall bei der
SPÖ.) Diese Solidarität haben wir bei der ÖVP nicht, es ging ja nur darum, wo hat der Kaiser den
Sitzungsbogen her. Das ist etwas wenig für diesen Beitrag, meine Damen und Herren. (Beifall bei der
SPÖ.)
Ich möchte nun zur Bilanz des Herrn Landeshauptmannes kommen. Er hat sehr viel über einige
Punkte gesprochen, viel anderes konnte man in einer Pressekonferenz am 5. Juli und auch durch die
Landeskorrespondenz erfahren. Und ich möchte mich über die Entwicklung, die ja heute beim
Rechnungsabschluß schon zur Diskussion stand, über die Wirtschaftsentwicklung in Österreich, über
die Weltwirtschaftskrise, über die Probleme, die es in Niederösterreich gibt und über jene Punkte, bei
denen wir weitaus besser liegen als die meisten Industriestaaten, nicht verbreitern. Ich möchte nur
einige Punkte herausgreifen, meine Damen und Herren, weil wir heute noch über eine Vorlage zu
reden haben.
Wir sind uns darüber klar, daß alles, was heute an wirtschaftlichen Aktivitäten zu bringen ist und
notwendig ist, am besten durch die Zusammenarbeit mit dem Bund, aber auch mit den Gemeinden, zu
erfolgen hat. Und diese Zusammenarbeit, von der der Herr Landeshauptmann - ich habe es
zustimmend zur Kenntnis genommen - heute auch sehr objektiv gesprochen hat, die würde uns
sicher, auch hier bei Semperit, in die Lage versetzen, manche Probleme zu lösen. Wir sollten uns aber
klar sein, daß die Investitionen der öffentlichen Hand, das werden wir heute wahrscheinlich noch
einmal, vielleicht öfter hören, zu weit über 50% durch die Gemeinden erfolgen.
Und wenn der Herr Landeshauptmann - in der Pressekonferenz und auch in der
Landeskorrespondenz kam das zum Ausdruck - über verschiedene Fonds geredet hat und was diese
wirtschaftlich bedeuten, dann darf ich heute dazu nur sagen, daß in der nun kommenden Sitzung des
Gemeindeinvestitionsfonds etwa 50 Gemeinden aufscheinen werden, von denen nur eine in der Lage
ist, dieses Projekt der Abwasserbeseitigung ohne größte Probleme im Haushalt auszuführen. Von
diesen 50 Gemeinden einschließlich von Abwasserverbänden - es sind einige dabei - werden 12
dann, wenn sie dieses Projekt ausgeführt haben, nicht mehr in der Lage sein, den Haushalt
auszugleichen. Und von diesen etwa 50 Gemeinden sind 37 gar nicht mehr in der Lage, den Haushalt
auszugleichen. Das ist jetzt nur eine Einstimmung, meine Damen und Herren von der Rechten, für die
heute noch kommende Diskussion über die Landesumlage.
Ich möchte zu den Ausführungen des Herrn Landesfinanzreferenten bzw. des Herrn
Landeshauptmannes in der Pressekonferenz in aller Kürze nur einige Richtigstellungen treffen. Er ist
hier nicht sehr wählerisch, der Herr Landeshauptmann, er redet in der Pressekonferenz davon, daß im
Jänner 2 Milliarden Wohnbauförderungsmittel freigegeben wurden. Na ja, wegen 350 Millionen, meine
Damen und Herren, da werden wir uns nicht streiten. Es waren nur 1,65 Milliarden. Ich sage nur, es
war ohnehin sehr viel. Aber wäre es nicht präziser gewesen, wenn der Herr Landeshauptmann dort
gesagt hätte, es wurden 1,6 oder 1,7 Milliarden ausgegeben?
Und er hat hier von der Ankurbelung der Wirtschaft gesprochen. Ich muß dazu sagen, gerade die
Wohnbauförderung ist natürlich prädestiniert zur Ankurbelung der Wirtschaft. Aber nur in einem kann
ich ihm nicht recht geben; die Förderung der Eigenheime wird für die Ankurbelung der Bauwirtschaft
viel weniger bringen als die Forcierung der großvolumigen Bauten. Ich rede jetzt nicht dem das Wort,
ich stelle nur fest, wir sind für beide Förderungen. Natürlich kann das nicht genug sein, aber er sollte
auch nicht sagen, daß diese 2 Milliarden - es kommt so heraus - schon im Jänner wirksam werden für
die Bauwirtschaft. (Abg. Hiller: Vom Konferenzzentrum sagen Sie das nicht!) Meine Damen und
Herren wir sind uns doch klar darüber, es sind in der Zwischenzeit viel mehr Mittel freigegeben
worden, in der letzten Sitzung 800 Wohnungseinheiten auch noch dazu, aber man sollte doch in der
Bevölkerung nicht den Eindruck erwecken, daß diese Beträge sofort wirksam werden. (Abg.
Anzenberger: Schön langsam kommt er darauf!) Wir als Praktiker wissen doch, daß diese Beträge ja
zum Teil erst im nächsten Jahr von der Landesregierung dem Siedlungswerber ausbezahlt werden.
Es wurde auch über den Schulbau Großes gesprochen. Der Herr Landeshauptmann hat erklärt, wir
haben gesehen, daß die Mittel im Schulbaufonds nicht vorhanden sind, daher gab es zusätzliche
Aktivitäten. Herr Landeshauptmann, die zusätzlichen Aktivitäten des Schulbaues bestehen darin, daß
in der letzten Sitzung - er redet von 800 Millionen mit Unterstützung der Gemeinden - die im
Voranschlag 1982 enthaltenen Ziffern, 152 Millionen und 236 Millionen, beschlossen wurden und kein
Deka mehr. Im übrigen, Herr Landeshauptmann, da sind die Gemeindevertreter beim Schulbau ein
bisserl kritisch, wenn das Land immer so tut, als ob der Schulbaufonds nur vom Land finanziert wird.
Wir kennen die segensreiche Einrichtung, wir wissen aber genau, daß die Förderung des Landes nur
aus 20% oder 30% an Beihilfen besteht, alles andere zahlen sich die Gemeinden selber bzw. werden
24% an Bedarfszuweisungen, die bereits den Gemeinden gehören, dem Schulbaufonds zugewiesen.
Und ich möchte fast sagen, der Herr Landeshauptmann betreibt gerne so etwas. Na ja, wenn man ein
bißchen unpräzise ist und ein bisserl redet und offensichtlich versucht, der Bevölkerung einen stolzen
Bericht zu geben, dann sagt man folgendes: Über den Gemeindeinvestitionsfonds wurden 3 Milliarden
flüssiggemacht, das hat ein Bauvolumen von 14 Milliarden sozusagen jetzt in Umsatz gebracht.
Aktiviert kann man auch sagen. Wissen Sie, wir vergessen gerne. Es hätte nämlich dazugehört, daß
diese GIF-Darlehen ausschließlich auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden, daß die Zinsen voll
aus Bedarfszuweisungsmitteln, es werden ja 30% dem GIF zugewiesen, bezahlt werden und daß im
Budgetansatz des Landes Niederösterreich im Jahre 1982 - das hätten Sie nicht vergessen dürfen
Herr Landeshauptmann - statt den 22 und 23 Millionen der Vorjahre nur mehr 17 Millionen präliminiert
sind. Und darüber hinaus hätte man nicht vergessen dürfen, denn sonst muß ich sagen, ist das eine
Irreführung - nicht der Behörden, sondern der Bevölkerung -, daß sich diese 3 Milliarden und die
Aktivierung der 14 Milliarden auf einen stolzen Bericht des Gemeindeinvestitionsfonds stützt, der diese
Summen zählt vom ersten Tag seines Bestandes, Herr Landeshauptmann, vom Jahre 1971 bis jetzt.
Es wäre doch ein Unterschied gewesen, wenn man gesagt hätte, 3 Milliarden hat dieser GIF jetzt
ausbezahlt, damit wurden 14 Milliarden an Aktivitäten umgesetzt, aber das dauerte von 1971 bis
1982. Denn in Wirklichkeit, Herr Landeshauptmann, hat dieser GIF in den letzten Tagen
verhältnismäßig wenig umgesetzt. Es stehen nämlich im Voranschlag ausschließlich 393 Millionen
und das ist im Vergleich zu 3 Milliarden ein bisserl wenig.
Sehen Sie, meine Damen und Herren, von diesen Jubelberichten des Herrn Landeshauptmannes, von
dieser unpräzisen Ausdrucksweise sollte man wegkommen. Etwas mehr Ehrlichkeit wäre sicher
angebracht, sonst kommt man allzu leicht in den Geruch, eine gewisse Schaumschlägerei zu
betreiben, und das sollte doch nicht sein. Ich weiß nicht, hängt das vielleicht zusammen mit einem
gewissen großen Denken von Nummer eins Agrar, Nummer eins Industrie, Nummer eins
Bevölkerung? Na ja, ich wüßte schon einige Punkte, wo wir nicht Nummer eins sind, sondern etwas
weiter zurückliegen. Herr Kollege Wallner, Sie haben es viel leichter, Sie haben eine freie
Finanzspitze, der Landesfinanzreferent hat sie nicht. Sie haben sie in der Gemeinde Baden dank der
großen freundlichen Förderung des Finanzreferenten. Hoffentlich fördert er mich auch einmal so gut.
(LH. Ludwig: Ist das ein Vorwurf? Sie sollten sich auch bemühen, Herr Kollege Lechner, in Gaming
eine Finanzspitze zu erreichen!)
Meine Damen und Herren! Konjunkturausgleichsfonds (LH. Ludwig: Er ist schlecht, Herr Kollege!)
Herr Landeshauptmann, ich weiß nicht, war es von Ihnen - ich bin ein aufmerksamer Leser, es tut mir
leid - ein Versprecher oder war es ein Versprecher des Reporters, jedenfalls hat mich das angeregt
nachzuschauen, aber ich habe es ohnehin gewußt. Im Konjunkturausgleichsteil 1982 befinden sich
nur 155 Millionen im ordentlichen und 50 Millionen im außerordentlichen Teil, zusammen 205
Millionen. Und da sagen Sie, durch den Konjunkturausgleichsteil ist es gelungen, 1 Milliarde in die
Wirtschaft zu schmeißen. So ungefähr. Jetzt habe ich mir gedacht, wo kommt denn schon wieder die
Milliarde her? Die Landeskorrespondenz hat mich aufgeklärt, daß hier auch noch der außerordentliche
Haushalt ist. Herr Landeshauptmann, man soll es halt mit der Presse, mit dem Rundfunk sehr genau
nehmen, denn wir lesen es nach. (Abg. Anzenberger: So genau wie der Lechner wahrscheinlich!) Sie
denken immer, wir schauen nicht nach. Das interessiert uns aber manchmal, was Sie sagen.
Herr Landeshauptmann, es gibt hier echte Prioritäten. über Biosprit haben Sie jetzt gesprochen. Ich
möchte dazu nur ganz kurz etwas sagen. Der Herr Abg. Dr. Bauer hat in der letzten Landtagssitzung
ganz klar das Problem Biosprit aufgezeigt und ich habe den Landesrat Blochberger beobachtet, man
schaut ja manchmal auch auf die linke Seite (LH. Ludwig: Auf die rechte!) und habe entdeckt, daß er
weitestgehend dem nickend zugestimmt hat, was der Dr. Bauer, auch wenn er von der Linken ist,
gesagt hat. Und da höre ich jetzt und sehe jetzt, man redet und man schreibt, Sie appellieren an den
Bund, etwas zu tun. (Abg. Anzenberger: Der ist ja auch zuständig. Er hat die gesetzlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen!) Das ist überhaupt Ihre Methode. Auch bei der Familienpolitik
haben Sie ja schon wieder diese Aussage gemacht. Aber man sollte doch ernst und ehrlich bleiben in
der Politik. (Abg. Anzenberger: Das wäre ja das richtige!) Sie wissen genau, daß in der
Parlamentsenquete alle drei Parteien grundsätzlich für diese Biospritsache eingetreten sind. Es gibt
hier keinen Widerspruch, es gibt nur darin einen Widerspruch, wie man die Interessen der
Landwirtschaft, der Agrarindustrie und der Brennereien unter einen Hut bringt. Und es gibt scheinbar
auch bei Ihnen darüber noch Diskussionen, daß man der Landwirtschaft - das hat der Dr. Bauer ja hier
sehr fundiert vorgetragen - keine falschen Hoffnungen machen sollte, daß sie jetzt auf einmal etwas
ganz Großartiges in die Hand bekommt, weil sie ja für die meisten Dinge schon ihre
Produktionsabnahmegarantie hat. Man sollte doch der Landwirtschaft nicht jetzt vorgaukeln, das wird
jetzt die Produktion für Euch, besonders im Hinblick auf die Gunst- und Ungunstlagen. Dort, wo man
es brauchen würde, werden wir es nicht in dem Maße bekommen.
Aber was mir bei der Sache viel wichtiger erscheint: Sie reden von tausenden von Arbeitsplätzen, Herr
Landeshauptmann. Man hat den Eindruck, wenn der Bund diese Verordnung beschließt - Sie
verlangen 10%, die anderen reden von 5% -, dann würden in Niederösterreich damit tausende
Arbeitsplätze geschaffen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, jeder Experte, der darüber redet,
soweit es Experten gibt, warnt vor einem solchen Optimismus. Herr Landeshauptmann, bezüglich
Biosprit hat Ihre Partei den Bund sehr kritisiert, aber wir haben vermißt, dass das Land
Niederösterreich selber mehr Aktivitäten setzt. Die Verordnung kommt, auf die kann man sich
verlassen. Ich vermisse die Vorbereitungen, Kollege Anzenberger, ich vermisse auch die Einigung der
Brennereien mit der Agrarindustrie usw. (Abg. Anzenberger: Da muß man auch die Möglichkeit
schaffen!) Wir wissen doch, daß die Brennereien ihre Kapazität gar nicht ausgelastet haben, da
bekommen wir keine Arbeitsplätze. (Abg. Anzenberger: Zuerst brauchen wir die gesetzlichen
Voraussetzungen, im grundsätzlichen sind wir bereit, dann können wir produzieren!)
Ich freue mich weiters darüber, Herr Landeshauptmann, daß Sie endlich mit dem Herrn
Bautenminister zufrieden sind. Einmal zufrieden! Sie haben in einer Ihrer letzten öffentlichen Reden
zwar nur gesagt, nach Verhandlungen ist es gelungen, daß man das Geld kriegt. Dort haben Sie nicht
einmal verschämt den Bund nennen dürfen. Aber hier haben Sie es gesagt, nach Verhandlung mit
dem Bund. Der Herr Bautenminister wird sich auch darüber freuen, daß der Landeshauptmann von
Niederösterreich heute nichts Nachteiliges über ihn gesagt hat. (Abg. Anzenberger: Dort hat er nichts
mehr zu reden. Er ist vom Fufiballverband schon gegangen!)
Ich möchte noch auf einen Punkt Bezug nehmen, der heute breiten Raum eingenommen hat in der
Rede des Herrn Landeshauptmannes, nämlich die Einbringung eines Familiengesetzes. Sehen Sie,
der Herr Landeshauptmann hat hier gesagt, er räume große Bedeutung den Aktivitäten um die
Förderung der Familienpolitik ein. Na ja, Herr Landeshauptmann, auch der Bund, haben Sie gesagt,
sollte in diesem Bereich tätig werden. Jetzt weiß ich bereits, wie der Hase Läuft. So wie er in den
meisten Fällen gelaufen ist. Das Land macht ein Gesetz und verteilt die Rollen. Eine Rolle hat der
Bund auf jeden Fall und die zweite Rolle die Gemeinden. Nur im kleinen, denn Sie trauen sich nicht
mehr, die Gemeinden zu belasten. Aber ich habe gehört vom Familienpaß. Man stellt einen
Familienpaß aus, mit dem Landeseinrichtungen und Gemeindeeinrichtungen, natürlich mit
Ermäßigungen, benützt werden können. Herr Landeshauptmann, Sie wissen, welche Lasten die
Gemeinden gerade auf dem Sektor dieser von Familien zu benützenden Einrichtungen zu tragen
haben. Geben Sie uns dann auf die Badekarte das darauf, was uns die Familien nicht bringen? Es
wäre dann die Aufgabe des Landesgesetzgebers, daß man den Gemeinden das ersetzt, worauf sie
verzichten müssen. Ich erinnere mich an so einen Fall, meine Damen und Herren. Wir sind sehr
familienfreundlich, wir sind seniorenfreundlich, darum machen wir auch Verschiedenes. Aber wenn
man nur austeilt, der Bund hat etwas zu tun und die Gemeinden werden eingebunden, dann frage ich
mich, was bleibt für das Land? (LH. Ludwig: Herr Kollege Lechner! Reden Sie als Klubobmann oder
als Bürgermeister?) Ich habe Sie auch noch nie gefragt, Herr Landeshauptmann, ob Sie nicht hie und
da als Landesparteiobmann reden. Heute werden Sie ja noch sprechen. Aber ich rede sicher als
Klubobmann in der Art, daß ich mir bewußt bin, welche Lasten den Gemeinden bereits auferlegt sind,
und hier weiß ich mich einig mit einigen anderen. Wissen Sie, das kommt mir nämlich so vor, wie
etwas, das mir einmal passiert ist. Ein großer Verein hat an mich geschrieben: Um das Service für
unsere Mitglieder zu verbessern, ersuchen wir Sie, uns in einem bestimmten Betrieb entsprechende
Ermäßigung zu geben. Also sie wollen das Service verbessern, aber die anderen sollen zahlen.
Hier habe ich von Ihnen schon Forderungen gehört, Herr Landeshauptmann. Verdoppelung des
Alleinverdienerabsetzbeitrages, die Familienbeihilfe anzuheben. Das kommt wieder auf die steuerliche
Ebene und hier bitte, muß man schon eines zur Kenntnis nehmen. Die Bemessungsgrundlage der
Einkommenssteuer um einen Kinderfreibetrag zu verringern, das war früher einmal je mehr Verdienst,
umso mehr konnte man von der Steuer abschreiben. Das haben wir geändert, heute ist es so, daß
jedes Kind gleich viel wert ist, und davon werden wir nicht mehr abgehen. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn
Sie das meinen, dann werden wir keine Einigung erzielen.
Meine Damen und Herren, der Herr Landeshauptmann, hat Bilanz gezogen. Unsere Bilanz bezüglich
der Landtagssitzungen, das gehört ja dazu, schaut etwas anders aus. Es gab 14 Sitzungen und
erstmals zwei Initiativen von Gemeinden. Einmal über die Briefwahl. Wir haben uns zwar gefragt,
wieso sich gerade die Gemeinden mit der Briefwahl für den Landtag beschäftigen, das sei eigentlich
nicht das Problem der Gemeinden, aber bitte schön, es ist eine politische Forderung der ÖVP
gewesen. Daß unsere Forderungen - Initiativrecht betreffend Landesumlagenabschaffung - eine
andere Bedeutung haben, das ist Ihnen ja bereits klar. Neben verschiedenen Routineangelegenheiten
und geringfügigen Gesetzesänderungen, Beschluß von Landeshaftungen, den weiteren Arbeiten an
der Bauordnung, Verbesserung des Dienstrechtes, Feldschutzgesetz, Landesbürgerschaft,
Änderungsgesetze, konnten erst in den letzten zwei Wochen, könnte man sagen, die Vorbereitungen
getroffen werden, daß heute - in abgeänderter Form, aber doch immerhin - eine sehr umfangreiche
Tagesordnung einer abschließenden Behandlung unterzogen werden soll.
Die Behandlung sozialistischer Initiativen - das möchte ich in der Bilanz feststellen - betreffend eine
wirksame und so notwendige Strukturhilfe für die Gemeinden, deren Finanzkraft unter dem
Durchschnitt liegt, und eine Landesförderung für den Ausbau der Wasserversorgung und der
Abwasserbeseitigungsanlagen - jene Bauvorhaben, welche die Gemeinden eben in die furchtbare
Situation bringen, daß viele den ordentlichen Haushalt nicht mehr ausgleichen können - diese unsere
Initiativen zum Wohle der Gemeinden wurden leider von der ÖVP-Fraktion hinausgezögert und dann
von der Mehrheit abgelehnt.
Ebenso erging es auch dem Ortsbildgesetz. Und hier vielleicht ein Wort. Wir sind schon für diese
Aktion „Schöner gestalten", meine Damen und Herren, absolut. Aber es kann hier nicht nur an das
Kulturbewußtsein der Menschen und an die Gemeinden appelliert werden und beim finanziellen Teil
werden die Gemeinden im Stich gelassen. Ich möchte hier zum Ausdruck bringen, ohne finanziellen
Anreiz wird es bei dieser Aktion nicht den Erfolg geben können, denn die Gemeindemittel allein
werden nicht ausreichen. Oder will der Finanzreferent keine Lösung auf diesem Gebiet? Das wurde
heute schon einmal behandelt. Weil er bisher aus Mitteln der Raumordnung in sehr unauffälliger
Weise ein Finanzierungsinstrument macht, müßte man fast die Frage stellen, ob die dritte
Umverteilung aus irgend einem Grund erfolgen soll.
Ebenso, meine Damen und Herren, war die ÖVP nicht bereit, in einem Wirtschaftsnotstandsgebiet das gehört auch zur Bilanz, auch zu Ihrer, Herr Landeshauptmann – der Förderung eines Projektes
zuzustimmen, das schon weit fortgeschritten war. Ich meine das Gamssteinprojekt. Man hat hier
absolut nein gesagt, obwohl für andere Projekte mit einem viel ungünstigeren Ausgang vielleicht
immer wieder Mittel da sind in Form von Beteiligungen oder auch Zuschüssen. Hier gibt es einige
Projekte, die scheinbar ein Faß ohne Boden sind. Für den Gamsstein war eine solche Bereitschaft der
ÖVP nicht vorhanden.
Die Arbeit in dieser Session, meine Damen und Herren, wenn ich etwas weiter zurückgreife, war vor
allem dadurch geprägt, dass sich der Landtag mit den Vorfällen um die Landes-Hypo und die WBO zu
befassen hatte. Ich muß heute rückblickend feststellen, dass die ÖVP mit ihrer Selbstverteidigung,
Herr Landeshauptmann, so vollauf beschäftigt war, daß die notwendige konzeptive Arbeit darunter
sicher gelitten hat. Wenn Sie, Herr Landeshauptmann, heute Bilanz gezogen haben, dann habe ich
Verständnis dafür, dass Sie jene für Ihre Partei so unangenehmen Vorgänge, die aber eine sehr
große Rolle in unserer Arbeitszeit, möchte ich sagen, gespielt haben, nicht erwähnt haben. Ich glaube,
meine Damen und Herren, es wäre dem Lande, den Menschen dieses Landes und der Arbeit im
Landtag und vor allem in der Landesregierung äußerst zuträglich, wenn nach den Vorgängen - das ist
ein bisserl viel gewesen, vom Amtshaus Operngasse über die Liegenschaft Ballhausplatz, die
Hypobank zum Faber-Verlag und zur WBO – endlich jener Abschluß gefunden werden könnte, der die
Rückkehr zu einer produktiven und konzeptiven Arbeit ermöglicht, zu jener Arbeit, die wir als
verantwortungsbewußte Politiker für dieses Land verpflichtend zu lösen haben, in einer Zeit, wo es
notwendig ist, mit allen Kräften für die Lösung dieser Probleme zu wirken. (Anhaltender Beifall bei der
SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte gemeldet ist Herr Landtagspräsident Reiter. Ich
erteile es ihm.
Abg. Präsident REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zur Polemik des
Obmannes des sozialistischen Klubs am Beginn seiner Ausführungen eine ganz kurze Feststellung
treffen. Ich habe als Präsident nicht mit einer mir vom SPÖ-Klub-Obmann eben zugestandenen Güte
den Vorsitz zu führen, Herr Klubobmann, sondern nach der gültigen Geschäftsordnung des
Niederösterreichischen Landtages, die auch von Ihnen und Ihrer Fraktion mitbeschlossen wurde.
Hier heißt es im § 51: „Der Präsident verkündet den Übergang zur Tagesordnung. Er kann die
Tagesordnung ergänzen, sie umstellen oder einen Verhandlungsgegenstand absetzen. Wird dagegen
eine Einwendung erhoben, so entscheidet der Landtag ohne Debatte." Ich habe darüber hinaus noch
eine Geste gemacht. Ich habe, obwohl es nicht notwendig gewesen wäre, gesagt, gibt es einen
Einwand? Ich habe dabei Ihre Fraktion angesehen, in der Meinung, ich habe das übersehen und man
werde jetzt noch einen Antrag stellen. Nachdem das auch nicht der Fall war, bin ich zur Tagesordnung
übergegangen.
Selbstverständlich, meine Damen und Herren, kann man auch den Präsidenten – das gilt auch für den
Zweiten und Dritten Präsidenten - einer Kritik unterziehen, wenn er die Geschäftsordnung nicht
einhält. Aber dagegen müssen wir uns verwahren, daß man uns deswegen kritisiert, weil wir diese
Geschäftsordnung einhalten. Das wollte ich noch feststellen, (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Kellner.
Ich erteile es ihm.
Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich
möchte an den Beginn meiner Ausführungen ein herzliches Dankeschön an unseren
Landeshauptmann Ludwig stellen, ein herzliches Dankeschön dafür, daß er das Wort „Bürgernähe"
vom Schlagwort weg zu einer in Niederösterreich greifbaren und von der Bevölkerung mit sehr viel
Engagement angenommenen Einrichtung gemacht hat. Ein herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei
der ÖVP.) Ich möchte Dir auch dafür herzlich danken, daß es gelungen ist, den Begriff
Niederösterreich durch eine entsprechende Werbung in der Öffentlichkeit zu einem positiven Begriff
zu machen. Und wir freuen uns darüber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heute
junge Menschen treffen in einem anderen Bundesland, die auf die Frage, woher sie kommen, voll
Stolz sagen, aus einem Ort in Niederösterreich, aus einer Stadt in Niederösterreich oder aus dem
Bundesland Niederösterreich. Das war vor einiger Zeit leider Gottes noch nicht so. Auch dafür ein
herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Landeshauptmann, ich möchte auch danken dafür, daß es der Landesregierung im heurigen Jahr
gelungen ist, von Arbeitsplatzsicherung nicht nur polemisch zu reden, sondern durch einen
entsprechenden Mittelfluß, durch eine entsprechende vorzeitige Freigabe von Mittel mitzuhelfen, die
schwierige Situation in unserem Bundesland Niederösterreich doch zu erleichtern.
Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute ein Beispiel hier erlebt, wie
man es nicht machen soll. Kollege Lechner, darf ich sehr persönlich etwas sagen. Für mich waren
einige Ereignisse des heutigen Tages eine sehr große persönliche Enttäuschung. Eine persönliche
Enttäuschung deswegen, weil ich sehr stolz darauf war, daß es bisher im Landtag von
Niederösterreich zwischen den Fraktionen möglich war, wenn andere nicht mehr miteinander
gesprochen haben, daß wir uns auf das, was die beiden Klubobmänner ausgemacht haben, egal ob
der Partner Dr. Brezovszky oder Leichtfried geheißen hat, und bis heute auch egal, ob der Partner
Lechner geheißen hat, verlassen konnten. Heute sind einige Dinge passiert, wo ich festhalten möchte,
daß dem nicht so war. Wir haben zum Beispiel in einem Gespräch die Rednereinteilung für den
heutigen Tag fixiert. Bei dieser Gelegenheit haben wir gesagt, zu welchen Tagesordnungspunkten
gesprochen wird. Kollege Buchinger hat mir mitgeteilt und deswegen kann ich es sagen, weil ich einen
Zeugen dafür habe, die SPÖ meint, es genügt, wenn beim Rechnungsabschluß einer redet und wenn
es auch wir so machen. Daraufhin haben wir den zweiten Redner von uns - bitte, das hat mir der
Kollege Buchinger gebracht -, den Kollegen Dr. Bernau gebeten, von einer Wortmeldung Abstand zu
nehmen. Das ist nur ein Beispiel für vieles, was sich am heutigen Tag ereignet hat. Meine sehr
verehrten Damen und Herren, das bedrückt mich, das betrübt mich persönlich sehr, weil ich wie ich
glaube doch überzeugend bei noch so harter Auseinandersetzung immer dafür eingetreten bin, daß
es zwischen den beiden Fraktionen in diesem Haus einen Raum des Vertrauens geben muß, wo man
ganz einfach die Dinge, die man ausmacht, auch einhält. (Abg. Kaiser: Umgekehrt war es auch schon
so!) Kollege Kaiser, bitte beweise mir das! Und, Herr Kollege Kaiser, noch eines. (Abg. Kurzbauer: Er
lügt schon wieder!) Der Zwischenruf kommt mir wie gelegen, denn zu dem, was wir von Dir in vielen
Bereichen schon erlebt haben, in Deiner Haltung als Aufsichtsrat der Hypobank und heute hier, muß
ich Dir eines sagen: Da geht allmählich das Faß über! (Abg. Buchinger: überall wo Du arbeitest, geht
alles zugrunde!) Wenn nämlich plötzlich Sitzungsunterlagen aus der Landesregierung von Dir - sogar
zugegebenermaßen - weitergetragen werden und dann kann man es bereits in der
Landeskorrespondenz lesen – Kollege Stangl, ich glaube Du warst das - dann darf ich Dir den § 5 der
Geschäftsordnung vorlesen. (Abg. Stangl: Kennen wir ohnehin!) Schau, ich möchte, daß die anderen
das hören. Da steht nämlich im Absatz 3: „Die Sitzungen der Landesregierung sind nicht öffentlich.
Der Pressedienst des Amtes der Landesregierung kann jedoch über den Gegenstand der Beratungen
und die gefaßten Beschlüsse . . . (Abg. Stangl: Brauchst nicht vorlesen!) Wenn Du es darfst, werde ich
es doch auch dürfen. Scheinbar haben einige nicht aufgepaßt, sonst hätte man das zur Kenntnis
genommen – „. . . in einer vom Vorsitzenden zu genehmigenden Aussendung veröffentlichen." Also
bitte, wozu dieses Theater hier, wenn Ihr schon zu dem Zeitpunkt gewußt habt, was in der
Geschäftsordnung steht. Lieber Freund Kaiser, wenn man Dich in dieser Frage -ernst nehmen soll,
darf ich bitten, auch mit ernsten Argumenten zu arbeiten. Denn eines, meine sehr verehrten Damen
und Herren, lassen wir uns nicht unterschieben, daß wir auf diese Art und Weise, wie das geschehen
ist, in den Geruch kommen, gegen Arbeitnehmer in Niederösterreich zu sein, gegen Arbeitnehmer, die
ohne Zweifel in den letzten Jahren und Jahrzehnten dafür gearbeitet haben und dazu beigetragen
haben, daß wir zum Industrieland Nummer eines geworden sind und daß die Produkte unseres
Landes über die Grenzen des Landes hinaus einen entsprechenden Ruf haben. (Abg. Kaiser: Eine
zustimmende Resolution ist hier!) Nur, lieber Kollege Kaiser, eines wollen wir auch zur Kenntnis
nehmen: So wird es halt nicht gehen, daß ganz einfach dann, wenn der Bund als direkter oder
indirekter Eigentümer durch Jahre hindurch sich nicht richtig umgeschaut hat wahrscheinlich, denn
sonst hätte es ja nicht möglich sein können, dass wie Du gesagt hast acht verschiedene
Vorstandsgenerationen, Direktorengenerationen, in diesem Betrieb beschäftigt waren, das Land
Niederösterreich im selben Ausmaß wie der Bund oder der Eigentümer mit Unterstützungsmitteln
beitreten soll. (Abg. Stangl: Davon hat niemand geredet!) Es hat sich so angehört. Es ist überhaupt
keine Rede davon, daß das Land Niederösterreich, wenn es möglich ist nach den bestehenden
Richtlinien, hier keine Unterstützungen geben wird. Ganz selbstverständlich! Aber nicht auf diese Art
und Weise, Kollege Kaiser, wie Du das hier gemacht hast.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit bin ich bei dem Antrag, den der Kollege Kaiser
gestellt hat. Ich darf Sie einladen, lesen Sie sich diesen Antrag durch. Lesen Sie sich den Text genau
durch, wenn Sie ihn nicht mehr im Ohr haben. Er besagt, daß die bisherige Arbeit der Mitglieder des
Landtages und der Landesregierung in Zweifel gestellt wird, und verlangt diktatorisch, daß etwas
gemacht wird. Na, ich glaube, wenn man für jemand auftritt, den man unterstützen soll, und das in
dieser Art und Weise macht, hat man sich selbst den Boden weggezogen für eine
Antragsunterstützung. (Abg. Kaiser: Es sind Steuergelder der Belegschaft!) Daher, Kollege Kaiser,
bitte eines zur Kenntnis zu nehmen: bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten im Semperitbetrieb,
bei allem Verständnis dafür, daß das Land im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher über
Unterstützungen beraten wird, können wir dem Antrag in der Form, wie er hier vorliegt, nicht unsere
Zustimmung geben. Das wollen wir sehr deutlich sagen. (Abg. Kaiser: Ich werde bei der Belegschaft
darauf hinweisen. - Abg. Dr. Bernau: Das ist doch ein blöde Drohung. Der Belegschaft mitteilen! Da
sieht man, worauf es Ihnen ankommt! – Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Kaiser, Deine Entscheidung, diesen Ausspruch zu
tun, zeigt uns ja wieder, in welchem Rahmen wir uns befinden. Herr Kollege Lechner, ich habe gar
nicht die Absicht, den Inhalt Deiner Rede zu qualifizieren, das steht mir überhaupt nicht zu. Wenn ich
mir aber die Rede noch einmal vergegenwärtige, so fällt mir eines auf, bitteschön. Man will im Land
Niederösterreich als sozialistische Fraktion mitentscheiden, mitgestalten. Na selbstverständlich, das
ist auch das gute Recht. Aber ich habe bis heute vermißt - meine sehr verehrten Damen und Herren,
wenn es Ihnen anders geht, bitte mich zu berichtigen -, daß einmal in einer Aussage eine Alternative
hier angeboten worden wäre. Ich habe bis jetzt nur Kritik gehört, ich habe Kritik gehört und keine
Alternative in diesem Bereich. (Abg. Tribaumer: Das ist aber stark! - Beifall bei der ÖVP.) Ich werde es
Ihnen sofort beweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Kollege Lechner hat Klage
darüber geführt, daß die Österreichische Volkspartei in diesem Haus heute den Entwurf für ein
Familiengesetz eingebracht hat. Er hat unter anderem festgehalten, daß wieder die Gemeinden
belastet werden sollen, zum Beispiel, mit dem sogenannten Familienpaß. Kollege Lechner, eine
Frage. Es ist durchaus möglich, daß ein Entwurf, der heute erst hereinkommt, nicht gleich studiert
werden kann. Das mache auch ich nicht. Ich kann daher nur annehmen, daß Du diesen Passus nicht
richtig gelesen hast. (Abg. Lechner: Der Landeshauptmann hat es gesagt!) Bitte schön, rede Dich
noch weiter hinein. Wir wollen die Einführung eines Familienpasses, aber nicht zu Lasten der
Gemeinden, bitte schön. Wenn man sich diese Passage anschaut, kommt ganz klar und deutlich zum
Ausdruck, daß das nicht zu Lasten der Gemeinden, sondern im Förderungsbereich des Landes
abgedeckt werden soll. Bitte so sind die Dinge. Aber natürlich, wenn man hier einen Wischer darüber
macht und sich nicht intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, kann dieser Eindruck entstehen.
Herr Kollege Lechner, zu Ihren Anspielungen auf den Kollegen Zimper muß ich Ihnen sagen ... (LHSt.
Grünzweig: Das ist keine Anspielung!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, wir sind beim Thema, ich
werde dem Thema nicht ausweichen. (LHSt. Grünzweig: Das ist Euer Problem!) Warte ein bisserl, wir
kommen schon noch zum Strache, um das geht es ja gar nicht, meine sehr verehrten Damen und
Herren. (LH. Ludwig: Der Zimper gehört uns und der Strache gehört Euch. Wartet nur einmal ab! Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Der Kollege Lechner hat das letzte Mal beim
Auslieferungsbegehren an die Österreichische Volkspartei von diesem Platz aus - er hat es, glaube
ich, zweimal wiederholt - die Frage gestellt, wie lange wir uns den Zimper noch leisten werden. Ja, das
hat er wörtlich gesagt. Einige Tage später hat eine, wie ich glaube, doch etwas verwirrte Öffentlichkeit
zur Kenntnis nehmen müssen, dass all jene Dinge, die man dem Abg. Zimper so vordergründig an
den Kopf geworfen hat, auf eine Zeugenaussage zurückzuführen sind, die die Betreffende sichtlich
unter Umständen gemacht hat, die nicht in Ordnung waren. Ich brauch das nicht zu qualifizieren.
(LHSt. Grünzweig: Redet lieber nicht davon! Hört auf!) Sehr geehrter Herr
Landeshauptmannstellvertreter, wenn Sie gut zugehört haben, wie ich das formuliert habe, so stehe
ich zu dem, was ich gesagt habe. Ich sage Ihnen nur eines. Wenn ich in dieser Art und Weise einen
Kollegen qualifiziert hätte, der diesem Haus angehört, in einem Stadium, wo Untersuchungen laufen,
was in einem Rechtsstaat überhaupt nicht üblich ist - das habe ich schon das letzte Mal gesagt, ich
brauche mich da nicht zu wiederholen -, hätte ich mich heute gehütet, diese Sache noch einmal
anzuziehen. Wir hätten dann wahrscheinlich dieselben Voraussetzungen. Als erstmals von der SPÖ
Anfragen an den Landeshauptmann von Niederösterreich gestellt wurden in dieser Angelegenheit, da
war nicht viel mehr da als Anschuldigungen in der Presse, genauso wie es diesmal so ist, daß in
Zeitungen Anschuldigungen beispielsweise gegen den Herrn Bundesrat Strache der Bevölkerung
mitgeteilt werden. Uns fällt es doch überhaupt nicht ein, diese Dinge in diesem Zeitpunkt im Landtag
oder sonst irgendwo auf das Tablett zu bringen, weil wir auf dem Standpunkt stehen, das hat
entsprechend untersucht zu werden. (LHSt. Grünzweig: Dem Landeshauptmann fällt es nicht mehr
ein!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, man kann sich diese Dinge natürlich auch so leicht machen,
Kollege Lechner, daß man darüber lächelt. Ich wünsche es niemanden. Und ich wünsche auch
niemanden, daß er in die Verlegenheit kommt als Abgeordneter dieses Hauses, in einem anderen
Zusammenhang mit dem Gericht in Kontakt zu kommen. Dies wünschen wir niemandem, das
wünschen wir uns selber nicht, daher machen wir zumindest in dieser Frage das, was in einem
Rechtsstaat üblich ist. Wir sagen, solange ein Betreffender nicht verurteilt ist, gilt er als unschuldig.
Wenn die Gerichte entschieden haben, dann sind entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Was
anderes haben Sie hier von mir noch nicht gehört. (Abg. Lechner: Davon war keine Rede, Kollege
Kellner. Das war in einem ganz anderen Zusammenhang!) Ja, Kollege Lechner, da ist immer ein
anderer Zusammenhang, das kennen wir schon.
Und sehen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, das gehört in den Bereich, wo ich gemeint
habe, daß ich persönlich heute Enttäuschungen erlebt habe, und zwar auch deswegen, weil immer
wieder betont wird, wir müssen im Interesse unserer Landesbürger zusammenarbeiten, weil die
Schwierigkeiten nicht kleiner, sondern größer geworden sind. Auf die Schlußfolgerung über die kleinen
Funktionäre von Euch warte ich ja noch, daß an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Land
Niederösterreich der Zimper oder irgend ein anderer schuld ist. Auf diese Kurzfassung, glaube ich,
können wir ja auch noch warten. Und in dieser Situation, wo wir uns gegenseitig eigentlich anbieten,
zusammenzuarbeiten, müssen wir dann das erleben, was sich heute hier vollzogen hat.
Alles andere will ich gar nicht näher streifen, denn ich habe versucht, auch im Bereich des
Menschlichen heute eine Lösung mit dem Klubobmann der SPÖ zustande zu bringen. Es hat nicht
funktioniert, das nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis. Es ist auch vollkommen klar. (LHSt.
Grünzweig: Es würde immer funktionieren, wenn es das eine Problem nicht gäbe!) Meine sehr
verehrten Damen und Herren . . . (Abg. Anzenberger: Herr Landeshauptmannstellvertreter, welches
Problem?) Wir nehmen das zur Kenntnis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden uns nicht abhalten lassen, in diesem
Bundesland Niederösterreich, so wie wir es bisher getan haben, entsprechende Initiativen zu setzen.
Das Familiengesetz, das bereits eingebracht ist, ist eine dieser Initiativen. Wir werden uns auch in
Umweltschutzfragen - wir haben es bereits angekündigt und eine Diskussionsgrundlage auf den Tisch
gelegt - engagieren, um den Bürgern in Niederösterreich in diesen schwierigen Zeiten ein
Mitspracherecht zu geben, ein geordnetes Mitspracherecht, ein Mitspracherecht zu einem Zeitpunkt,
wo es auch wirtschaftlich noch möglich ist, Veränderungen durchzuführen. Denn, meine sehr
verehrten Damen und Herren, es wird uns doch niemand abkaufen, daß, wie wir zweimal
hintereinander beispielsweise bei Kraftwerksbauten im Raum Zwentendorf erleben sollten, weil nicht
rechtzeitig und nicht gründlich genug jene Einwände beachtet wurden, die auf den Tisch gelegt
werden, unter Umständen wieder 5 oder 6 Milliarden Schilling in einem Projekt stecken und die
Nutzung schwierig wird. Wir haben das erlebt in unserem Raum und in anderen Räumen ist es
genauso, daß wir zu spät dran sind. Nehmen wir uns daher selber beim Wort, reden wir nicht nur vom
mündigen Bürger, sondern lassen wir den mündigen Bürger auch solche für ihn wichtige Fragen
mitentscheiden, mitgestalten. Versuchen wir gemeinsam, hier eine Lösung zu finden, damit wir das in
Kanäle bringen, so es auch technisch und administrativ möglich ist, das zu tun, von dem ich hier
gesprochen habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch verschiedene andere Dinge in Niederösterreich
brauchen die gesamte Kraft jedes Einzelnen. Ich darf daher heute den Appell wiederholen, den ich
schon einige Male von diesem Rednerpult aus an Sie gerichtet habe, bei allem Verständnis dafür, daß
die sozialistische Fraktion meint, eine Ernte einbringen zu können, und daher mit allen Mitteln
versucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ich betone mit allen Mitteln, denn wenn ich mir die
Dinge überlege, die hier gerade in der letzten Zeit geschehen sind, so muß ich zu diesem Schluß
kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben noch zwei Jahre Zeit, uns gemeinsam
anzustrengen, den vielen Einbrüchen zu begegnen, die in den letzten Monaten auch in
Niederösterreich spürbar waren, und den Weg, der so erfolgreich begonnen wurde in diesem
Bundesland Niederösterreich, gemeinsam fortzusetzen. Denken wir über das nach, was der Kollege
Wallner heute gesagt hat, daß wir wegkommen davon uns gegenseitig - ich betone gegenseitig aufzurechnen und vorzurechnen, wer mehr Schuld hat bzw. wer weniger Anstrengung in diese Dinge
investiert. Daher mein Appell an Sie, gehen Sie in jenen Bereichen, wo wir Ihnen bereits Wege gezeigt
haben, mit uns. Versuchen wir es ähnlich wie gestern bei der Landeshaftung für den Geflügelbetrieb.
(Abg. Kalteis: Dann geht mit uns bei der Landesumlage!) Es verschlägt einem ja fast die Sprache,
wenn man sich solche Dinge allen Ernstes anhören muß. Da machen neun Bundesländer und der
Bund eine Vereinbarung, bitte schön, die nicht nur von den Bundesländern, nicht nur vom Bund,
sondern auch von den Gemeindevertreterverbänden unterschrieben wird, daß eine Lösung in den
Jahren 1980 bis 1984 gefunden werden soll, um dieser Frage gerecht zu werden. Und dann verlangt
man von uns, wir sollen als einzige aus diesem Vertrag aussteigen. Ich glaube, lieber Kollege, das
wirst Du ja nicht im Ernst meinen und nicht vergleichen können mit dem, was ich gesagt habe. Wenn
ja, dann habe ich wirklich den Eindruck, daß unsere Angebote zu einer vernünftigen sachlichen
Zusammenarbeit im Interesse Niederösterreichs nicht mehr wiederholt werden brauchen, weil sie auf
unfruchtbaren Boden fallen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heutige Rechnungsabschluß und der heutige Bericht
des Landeshauptmannes hat für uns sehr deutlich gezeigt und das ist es ja auch, was Sie selber
spüren bei der Bevölkerung draußen, daß wir uns in Niederösterreich am richtigen Weg befinden und
daß vor allem auch die richtigen Personen der Österreichischen Volkspartei in Niederösterreich diesen
Weg angeben. Und das stört Sie! Wir können Ihnen nicht helfen. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Lechner. Ich erteile es
ihm.
Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss hier schon eine
kurze Erklärung abgeben. Herr Kollege Kellner, es ist richtig, daß wir fallweise, manchmal öfter,
manchmal überhaupt nicht, Absprachen treffen in der Weise, wieviel Redner in der kommenden
Landtagssitzung von den Fraktionen genannt werden. Es ist auch bei der ÖVP, möchte ich sagen,
schon einige Male vorgekommen, daß man dann gesagt hat, man kann den nicht zurückhalten, der
will unbedingt eine Erklärung abgeben, der möchte unbedingt reden, das ist ohnehin nur ganz kurz.
Also das ist passiert, Kollege Kellner. Das ist schon passiert in der ÖVP, das ist auch bei uns passiert.
Was am Dienstag zwischen uns beiden gesprochen wurde, das ist, möchte ich sagen, uninteressant
für den Landtag, denn es muß doch jeder Fraktion unbenommen sein, Redner zu schicken, wann sie
will. Aber weil ich nicht als Wortbrüchiger dastehen möchte, Kollege Kellner, und man mir sagt, man
hat sich bis heute auf mein Wort verlassen können, erkläre ich, das ist sicher auch für die Zukunft
möglich und nötig, weil die zwei Klubobleute im Interesse der Arbeit im Landtag miteinander reden
müssen und - ich sage das auch sehr offen - auch reden können miteinander. Am Dienstag als
zwischen uns gesprochen wurde, hat es sich ergeben, daß ich zwei Redner hatte. Erst heute hat sich
herausgestellt, das möchte ich sagen, daß der Abg. Kaiser auf Grund der Situation heute um 9.00 Uhr
Vormittag sehr massiv - ich verstehe das - verlangt hat, er muß heute hier zu Worte kommen. Das ist
sein Recht als Abgeordneter. Also muß ich sagen, es gibt keinen Bruch der Vereinbarung oder
sonstiger Absprachen. Der Kollege Buchinger hat mir heute gesagt, wir haben auch einmal geredet
darüber. Kollege Buchinger, ich muß sagen, ich weiß es nicht mehr. Entschuldigen Sie, ich weiß es
nicht mehr. (Abg. Buchinger: Dann müssen Sie es sich aufschreiben!) Es ist ja in den letzten Tagen
auf Grund der gedrängten Sitzungen sehr vieles auf uns eingestürmt und da kann das natürlich einmal
sein. Ich weiß es nicht. Mit dem Kollegen Kellner habe ich am Dienstag gesprochen. (Abg.
Anzensberger: So kann man sich auch entschuldigen!)
Herr Kollege Kellner, ich muß sagen, da sind jetzt natürlich schon ein paar Ausagen, die mir nicht sehr
gefallen. Aber bitte schön, sie müssen ja nicht mir gefallen. (Abg. Ing. Kellner: Das glaube ich!) Aber
eines muß ich schon sagen, man kann nicht immer wieder von der Zusammenarbeit reden und jede
halbe Stunde dreimal die Hand hinreichen – ich hoffe, es ist immer die rechte und nicht die linke - und
dann immer wieder schimpfen, ihr habt ohnehin keine Initiativen, (Abg. Anzenberger: Aber Kritiken!)
keine Alternativen. Na, Kollege Kellner, gerade ich habe jetzt nach dem Landeshauptmann die Ehre
gehabt zu reden und habe hier einige Initiativen aufgezählt, die wir sehr massiv vertreten haben. Die
ÖVP war nicht bereit, sie zu behandeln, (Abg. Anzenberger: Den Landeshauptmann haben Sie
kritisiert!) sie hat sie hinausgezögert, hinausgeschoben und dann haben wir es, wie ich sehr brutal
sagen könnte, umgebracht. Na, wenn das die Zusammenarbeit ist? Uns wirft man vor, wir hätten keine
Initiativen und dann läßt man es fast verschottern, ist nicht bereit, überhaupt darüber zu reden, und
einige Tage vor dieser letzten Sitzung muß man dann fast Tag und Nacht über verschiedene Anträge
beraten, weil die ÖVP nicht vorbereitet ist. Ich will die Gesetze nicht nennen, die heute zur Diskussion
stehen, wo man erst in den letzten Stunden die Beratungen förmlich abschließen konnte. Das war
nicht unsere Schuld, beileibe nicht. So kann man auch nicht reden. (Abg. Kurzbauer: Das ist der Dank
für die Gutmütigkeit, weil wir immer wieder geredet haben! So etwas ist doch eine Frchheit!) Wir sind
bereit zu arbeiten und zu kooperieren. (Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.)
Und wenn ich jetzt abschließend noch sagen darf: „Ernte einbringen mit allen Mitteln", Kollege Kellner,
ich hätte mir das schon überlegt, so zu argumentieren, denn keiner von uns hat heute in dieser Form
gesprochen, „die Ernte einbringen mit allen Mitteln." Es ist uns unbenommen, alles zu tun, um hier im
Landtag eine produktive und positive Arbeit zu leisten. Und wenn wir so agieren wie die ÖVP und der
UVP dort und da etwas nicht paßt, dann sagt man, die SPÖ arbeitet mit allen Mitteln.
Und jetzt zu dem Letzten. Ich habe eine Erklärung abgegeben, weil ich das Gefühl hatte. Es tut mir
leid, daß der Kollege Molzer - ich schaue ihn jetzt deswegen an - heute gebracht werden mußte oder
herfahren mußte. Aber, meine Damen und Herren, in dieser Situation, wo der Kollege Zauner da ist,
einen Abtausch zwischen Zauner und einem zweiten - ich erspare Ihnen das – gibt es nicht bei uns.
Es hätte jederzeit ein übereinkommen gegeben zwischen Zauner und Kollegen Molzer. (Lebhafter und
anhaltender Beifall bei der SPÖ.) Eindeutig, da hätte es keine Diskussion gegeben. Meine Damen und
Herren, wir waren auch in einer der Budgetdebatten, in der vorletzten glaube ich, bereit, bezüglich der
Kollegin Prokop eine Vereinbarung zu treffen. Wir haben gesagt, wir ziehen einen Abgeordneten
zurück, damit die Frau Kollegin Prokop nach Hause fahren kann. Es wurde unser Angebot damals
nicht angenommen. Die Frau Kollegin Prokop ist dageblieben, aber wir waren bereit, diese
Vereinbarung zu schließen, und wir wären auch hier bereit gewesen, doch in einer Sache, wo andere
Gründe vorliegen, das müssen Sie uns schon zugestehen, sind wir auch aus Krankheitsgründen nicht
bereit, solche Arrangements zu treffen. (Abg. Amon: Es hat ja niemand etwas verlangt! - Abg. Ing.
Kellner: Muß ich den Kollegen Molzer holen, habe ich Dich gefragt!)
Zum Abschluß jetzt, Kollege Kellner, möchte ich noch einmal auf die Geschäftsordnung kommen.
Wissen Sie, das finde ich ja nicht schön, auf der einen Seite schimpft der Herr Landeshauptmann mit
uns und schreit, die Sitzung ist vertraulich. Stimmt gar nicht, ich lese es vor, stimmt überhaupt nicht.
Sie ist nicht vertraulich! Herr Landeshauptmann! Wissen Sie, wie § 5 der Geschäftsordnung heißt?
(LH. Ludwig: Herr Kollege! Was bedeutet „nicht möglich"?) Das ist nichts anderes als ein Maulkorb für
den Pressedienst, der erst nach Ihrer Erlaubnis schreiben darf, sonst nichts anderes! (LH. Ludwig:
Derselbe Wortlaut ist im Bundeskanzleramt: Fragt einmal, was dort passieren darf!) Es ist die Sitzung
nicht öffentlich und (LH. Ludwig: Damit ist Vertraulichkeit gegeben!) sie ist daher nicht vertraulich. Herr
Landeshauptmann! Die Sitzung ist nicht öffentlich, aber sie ist nicht vertraulich, und die
Regierungsmitglieder (Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) sind an die
Verschwiegenheitspflicht nicht gebunden. (LH. Ludwig: Bitte, „nicht öffentlich", was heißt denn das?)
Nicht Öffentlich heißt nicht vertraulich, und Sie haben gesagt vertraulich.
Meine Damen und Herren! Abschließend, Kollege Kellner, wir bezweifeln gar nicht - das haben wir nie
kritisiert und nie irgendwie in Abrede gestellt -, daß es Verschwiegenheitspflicht gibt. Für politische
Fragen kann es keine Verschwiegenheitspflicht geben, Herr Landeshauptmann! (LHSt. Dr. Pröll:
Photokopierte Regierungssitzungsbögen an die Betriebe weiterzugeben ist auch nicht in Ordnung!)
Verschwiegenheitspflicht für keine politischen Fragen und, das ist eine politische Frage! Herr
Landeshauptmann, im „Profil" steht es, nur der Kaiser darf es nicht wissen! (LH. Ludwig: Der Kaiser
hat es ja weitergegeben!)
Herr Landeshauptmanstellvertreter, über Ihre Zunge kam diese Formulierung heute nicht, (LH.
Ludwig: Dann können wir in Zukunft keinen Regierungsbogen mehr austeilen, sondern nur mehr
vorlesen!) obwohl wir Sie aufgefordert haben, ich mußte das Profil zitieren; Sie hätten es ja in der
Hand gehabt, hier genau vorzulesen, wie die Formulierung lautet. Das haben Sie nicht gemacht, aber
nicht wegen der Verschwiegenheitspflicht, sondern weil es Ihnen schwergefallen ist, (LHSt. Dr. Pröll:
Wirklich nicht!) Herr Kollege Kellner, in Zukunft, daß ich das vor allem klarstelle, jederzeit weiter zu
kooperieren. (LHSt. Dr. Pröll: Da schickt man die Regierungsbogen in ganz Österreich aus!)
Und zum Herrn Präsidenten bitte: Na ja, Herr Präsident, das sollte keine Kritik sein. Vielleicht fällt es
mir auch manchmal schwer, ein bisserl witzig zu sein. (Abg. Amon: Das ist wahr!) Wissen Sie, wenn
ein anderer das gesagt hätte, hätten Sie vielleicht dazu gelächelt. Bei mir haben Sie es furchtbar ernst
genommen. Ich habe mir da aufgeschrieben, natürlich ist dem Präsidenten gestattet, um eine halbe
Stunde später anzufangen. Ich kann es nur kritisieren, aber Sie tun es trotzdem, obwohl, sagen wir
von mir aus, für die Änderung der Tagesordnung kein Grund bestanden hätte. Natürlich steht Ihnen
das zu, nur, Herr Präsident, wissen Sie, man sollte halt auch von Objektivität manchmal etwas halten
können. Das heißt bei einem Präsidenten, daß er objektiv und unparteiisch den Vorsitz führt. Heute
habe ieh aber das Gefühl gehabt, Vorsitzführung in Ordnung, aber eine kleine Hilfe, Herr Präsident,
für Ihre Fraktion. Ich habe sie der ÖVP vergönnt, diese Ihre kleine Hilfe! (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Es liegt ein Resolutionsantrag des Abg. Kaiser, betreffend den Rechnungsabschluss 1981 vor. (Nach
Abstimmung über den Resolutionsantrag): Mehrstimmig abgelehnt.
Ich ersuche den Herrn Abg. Schwarzböck, die Verhandlungen zur Zahl 458 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. SCHWARZBÖCK: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen
und Herren des Hohen Hauses! (Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen: Bitte,
meine Damen und Herren, die Sitzung ist noch nicht beendet. - Heiterkeit.) Die NÖSIWAG
Niederösterreichische Siedlungswasserbaugesellschaft mbH hat um die Übernahme der
Landeshaftung für ein neues Darlehen des beim Bundesministerium für Bauten und Technik
eingerichteten Wasserwirtschaftsfonds in der Höhe von S 1,200.000,- angesucht. Das Darlehen wurde
für das Projekt Wasserversorgungsanlage „Schmidatal" Gruppe Kammersdorf bewilligt.
Gleichzeitig soll aus Gründen der Zweckmäßigkeit Vorsorge für eine eventuelle Baukostenerhöhung,
die mit einer Anhebung der Förderung verbunden ist, in Höhe von 10% der bereits zugesicherten
Förderung, somit S 120.000,-, getroffen werden. Dieses Darlehen ist in 40 Halbjahresraten zu tilgen
und wird mit 2% per anno verzinst.
Hohes Haus! Ich darf daher namens des Finanzausschusses den Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich als
Bürge im Sinne des § 10 Abs. 2 des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 34/48 in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 565179, für ein neues Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds
beim Bundesministerium für Bauten und Technik an die NÖSIWAG Niederösterreichische
Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH bis zu einer Höhe von S 1,320.000,-, das ist der zugesicherte
Förderungsbetrag von S 1,200.000,- plus 10% als zusätzliche Vorsorge für eventuelle Baukosten- und
Förderungserhöhung, zu übernehmen.
2. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu treffen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, darüber die Debatte einzuleiten und die Abstimmung
vorzunehmen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 459 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr
Präsident! Ich habe zur Vorlage 459 zu berichten. Das ist die Finanzsonderaktion für Gemeinden und
die Erhöhung des Haftungsrahmens um S 150,000.000.
Hoher Landtag! Die Gemeinde-Verfassungsnovelle des Jahres 1962, durch die die
Gemeindeautonomie gestärkt wurde, brachte gleichzeitig einen Anstieg der Aufgaben, die die
Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu bewältigen haben. Ich möchte hier auf die
Landtagsvorlage Landtagszahl 380/1981 hinweisen.
Die Erkenntnis, daß der Großteil der Gemeinden die finanziellen Mittel für diese Aufgaben nicht aus
eigenem aufbringen kann, fand im jährlichen Landesvoranschlag seinen Niederschlag. Im Rahmen
des Budgets werden den Gemeinden auf den verschiedensten Gebieten umfangreiche finanzielle
Förderungsleistungen gewährt. Eine dieser Leistungen ist die seit dem Jänner 1973 bestehende
Landesfinanzsonderaktion der Gemeinden. Der Umfang dieser Förderungsaktion sei hier durch eine
Zahl festgestellt. Der Landtag hat bisher in diesem Darlehensrahmen S 2.050,000.000 genehmigt.
Davon wurden bis jetzt S 2.049,000.000 ausgeschöpft .
Die vom Land Niederösterreich bisher angewiesenen Zinsenzuschüsse betragen bis zum 27. 5. 1982
S 367,249.140. Um die zahlreichen vorgemerkten und weiterhin einlangenden Ansuchen der
Gemeinden positiv erledigen zu können, ist die Anhebung des Kredit- und Haftungsrahmens von S
2.050,000.000 um S 150,000.000 auf S 2.200,000.000 erforderlich.
Mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Landes im Jahre 1982 ist auf Grund der weiteren
Abwicklung der Aktion nicht zu rechnen.
Ich stelle daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der Kredit- und Haftungsrahmen der NÖ Landes-Finanzsonderaktion (Landtagsbeschluß vom 25.
Jänner 1973) wird von S 2.050,000.000 um S 150,000.000 auf S 2.200,000.000 erhöht.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung des Landtagsbeschlusses
erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, über diese Vorlage die Debatte einzuleiten und die Abstimmung
durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Diettrich, die Verhandlungen zur Zahl 463 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Die Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen wird seit dem Jahre 1975 in bisher 8
Tranchen geführt, wobei jede Tranche einzeln durch den Landtag bewilligt wurde. Für die ersten fünf
Tranchen wurde ein Darlehensvolumen von je S 50,000.000 und für die sechste bis achte Tranche ein
Darlehensvolumen von je S 60,000.000 genehmigt, sodaß bisher Zinsenzuschüsse für
Kapitalsbeträge von insgesamt 430 Millionen Schilling gewährt werden konnten.
Diese Förderungsmaßnahme hat sich infolge eines sich seit Jahren abzeichnenden Strukturwandels
im Handel, insbesondere in dem des Lebensmitteleinzelhandels, in dessen Gefolge schließlich eine
besorgniserregende Abnahme von Handelsbetrieben zu verzeichnen war, als notwendig erwiesen.
Besorgniserregend deshalb, weil in gewissen Landesteilen die Nahversorgung der
Konsumentenschaft äußerst gefährdet war und heute schon teilweise nicht mehr gewährleistet ist.
Daß der Rückgang der Anzahl der niederösterreichischen Handelsbetriebe einigermaßen gestoppt
werden konnte, ist sicherlich zu einem nicht geringen Teil dieser Förderungsmaßnahme
zuzuschreiben. Sie ermöglicht erst so manchen Unternehmen die notwendige innerbetriebliche
Umstellung sowie die Ausweitung der Verkaufsflächen, die eine wichtige Voraussetzung für die
Erhaltung der Lebensfähigkeit für solche Unternehmungen ist. Diese Förderungsaktion soll nur von
Handelsbetrieben in Anspruch genommen werden können. Gefördert werden sowohl Investitionen als
auch der Ankauf von Betriebsmitteln, soferne sie eine der obgenannten Auswirkungen erkennen
lassen. Grundsätzlich soll die Obergrenze des zu fördernden Darlehens im Einzelfall S 300.000 nicht
überschreiten. Der Anteil des im Rahmen der NÖ Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen
geförderten Darlehens an den Gesamtkosten soll 2/3 dieser Kosten nicht übersteigen. Ein Drittel der
Gesamtkosten soll daher aus Eigenmitteln oder anderen Fremdmitteln finanziert werden. Die Laufzeit
des Zinsenzuschusses soll grundsätzlich fünf Jahre und die Höhe des Zinsenzuschusses 5% pro anno
betragen. In Zusammenarbeit mit der Landeshypothekenbank NÖ wurde das Erfordernis für die
Aufstockung der 8. Tranche der Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen errechnet.
Für ein 1982 zusätzlich zu stützendes Darlehensvolumen von 30 Millionen Schilling ergeben sich für
das Land die folgenden Verpflichtungen: Im ersten Jahr der Laufzeit nur S 75.000, im zweiten Jahr der
Laufzeit S 1,416.750, im dritten Jahr S 1,083.750, im vierten Jahr S 750.750 und im fünften Jahr der
Laufzeit S 417.750. Insgesamt sind es S 4,503.000. Der im Jahre 1982 anfallende
Zinsenzuschußbetrag in der Höhe von S 750.000 wird zur Gänze aus Wirtschaftsförderungsmitteln
bedeckt, sodaß im Jahre 1982 keine zusätzliche Belastung des Budgets entsteht.
Die finanzielle Bedeckung ist im Voranschlag 1982 unter VS 1/782005/7430/902 gegeben.
Namens des Finanzausschusses beehre ich mich, folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Die Aufstockung der 8. Tranche der Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen um ein
Darlehensvolumen von 30 Millionen Schilling (Gesamtdarlehensvolumen 1982 S 90,000.000,-) zu den
von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen."
Herr Präsident, ich bitte, die geschäftsordnungsgemäße Behandlung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg.
Kaiser. Ich erteile es ihm.
Abg. KAISER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Wir haben heuer
bereits zu Jahresbeginn die 8. Tranche der Zinsenzuschußaktion beschlossen. Ich habe zu der
Vorlage gesprochen und damals die Meinung vertreten, daß diese Förderungsaktion eigentlich
nunmehr schon zum achten Male beschlossen wurde und daß es doch sinnvoll sei, diese Aktion über
einen längeren Zeitraum wirken zu lassen und mit entsprechenden höheren Mitteln auszustatten.
Sie darf aus den tfberlegungen heraus, dass letzten Endes, wenn diese Einrichtung besteht, für die
Investoren mehr Sicherheit gegeben ist, berücksichtigt werden, und zweitens, daß das Angebot an
Betrieben des Einzelhandels- und Dienstleistungsgewerbes in einer Reihe von Regionen in
Niederösterreich noch immer unzureichend ist und zu wünschen übrig läßt.
In der Vorlage selbst kommt zum Ausdruck, daß für 430 Millionen Schilling an Kapital bisher ein
Zinsenzuschuß von 5% geleistet wurde mit dem Ziel, die Nahversorgung für unsere Bevölkerung in
Niederösterreich zu verbessern.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, drängt sich die Frage auf, wurde dieses Ziel
auch erreicht und der Trend des Greißlersterbens in Niederösterreich eingebremst oder kaum eine
Verbesserung erreicht? Bundesweit haben wir kürzlich erst vom Handelsminister eine Aussage
gehört, wonach es 1981 eine Verbesserung der Einzelhandelsbetriebe um 516 gegeben hat. Sie sind
angestiegen von 37.148 auf 37.664. Aus der Vorlage geht leider nicht hervor, ob die weißen Flecken
der Unterversorgung weniger geworden sind. 1980 waren es rund 330 Orte, die in Niederösterreich
das Problem der Unterversorgung gehabt haben. Es hat in diesen Orten kein Geschäft mehr gegeben,
wo Güter des täglichen Bedarfes verabreicht wurden. Sind es heute mehr oder sind es heute weniger?
Eine sehr interessante Frage, die eigentlich zu beantworten wäre.
Wenn man die einzelnen Planungsräume in Niederösterreich ansieht, dann muß man feststellen, daß
es zwar von Region zu Region sehr unterschiedlich, aber zum Teil doch noch einen beachtlichen
Nachholbedarf gibt, Das Problem besteht auch darin, daß es Gebiete gibt, die mit
Versorgungsangeboten überbesetzt sind, und andere wieder, die im Laufe der Entwicklung
vernachlässigt wurden. Der Bedarf der Bevölkerung an Dienstleistungen des Einzelhandels und des
Gewerbes besteht im wesentlichen aus drei Komponenten:
a) kurzfristiger bzw. regelmäßiger Bedarf an Gütern für die Grundversorgung; hier sind vorwiegend
Güter des täglichen Bedarfes, Lebensmittel, einbezogen;
b) mittelfristiger bzw. periodischer Bedarf, Textilien und ähnliches, und
c) langfristiger bzw. seltener Bedarf, worunter Gebrauchsgegenstände, wie Möbel und ähnliches, zu
subsumieren sind.
Eine optimale Versorgungssituation kann daher nur dann richtig beurteilt werden, wenn alle drei
Bedarfsgruppen gleichzeitig berücksichtigt werden. Von diesem Ziel, meine Damen und Herren, einer
optimalen Versorgung nach den hier bereits erwähnten Kriterien, von einer solchen Versorgung sind
wir noch weit entfernt! Es ist auch nicht so entscheidend für die Menschen in den einzelnen Regionen,
ob man sich ein Hemd im eigenen Wohnort kaufen kann, ebenso trifft dies auch bei längerfristigen
Gebrauchsgütern zu, aber entscheidend für die Bewohner in den einzelnen Planungsräumen ist es,
daß sie in zumutbarer Entfernung die Möglichkeit haben, das, was sie so zum täglichen Leben
brauchen, auch einkaufen zu können. Hier müßten eben wirkungsvollere Maßnahmen ergriffen
werden, um der Nahversorgung in Niederösterreich doch einen besseren Stellenwert zu geben.
Für die Abdeckung eines kurzfristigen und regelmäßigen Bedarfes sieht unsere regionale
Raumordnung z. B. ein Gasthaus, ein Lebensmittelgeschäft oder eine Gemischtwarenhandlung vor,
einen Bäcker, einen Fleischhauer, ein Kreditinstitut, Friseure und auch eine Tabaktrafik. Um die
Lebensfähigkeit dieser Betriebe auch zu gewährleisten, wurde ein sogenanntes
Mindestkundenpotential berücksichtigt. Eine Gemischtwarenhandlung kann sicherlich schon in einem
kleineren Ort existieren, wogegen ein Textilgeschäft oder ein Möbelhaus nur in einem größeren
Einzugsgebiet leben kann.
Branchenspezifische Richtwerte sagen aus, daß ein Gasthaus im ländlichen Gebiet für 250 Einwohner
rentabel zu führen ist, im zentraleren Ort steigt diese Zahl auf 450, weil es in zentralörtlichen Gebieten
bereits gewisse Konkurrenten gibt, wie Kaffeehäuser und ähnliches. Bei Lebensmittel- und
Gemischtwarenhandlungen sind 300 bis 500 Einwohner die Voraussetzung, um existent sein zu
können. Ein Bäcker braucht ein Einzugsgebiet von 1200 bis 1500 Versorgern. Der Fleischhauer
benötigte eine Bedarfsdeckung für rund 1550 Einwohner, Friseure sind hier den Fleischhauern
gleichgestellt. Die Kreditiastitute sind in der Bedarfsdeckung mit 1500 bis 3000 Köpfen berechnet, und
für je 1500 bis 2000 Personen sollte es auch eine Tabaktrafik geben.
In Niederösterreich, meine Damen und Herren, gibt es derzeit 14655 Geschäfte, welche die
Versorgung der 1,4 Millionen Menschen mit kurzfristigem und regelmäßigem Bedarf betreiben. Daraus
ergibt sich, daß auf je 1000 Einwohner 10 Geschäfte kommen. Aus dieser Verhältniszahl könnte man
annehmen, daß es in Niederösterreich mit der Nahversorgung eigentlich gar nicht so schlecht bestellt
ist. Sieht man sich aber die einzelnen Planungsräume an, so zeigen sich die Unterschiede sehr
deutlich. Von den 24 Planungsregionen bzw. Planungsräumen liegen 11 unter dem
niederösterreichischen Durchschnitt. Hier ist die Streuung oft sehr beachtlich, bis zu 21 % unter dem
niederösterreichischen Durchschnitt.
Unterversorgt sind die Planungsregionen Mistelbach mit 6,7% sowie die Planungsräume Bruck,
Schwechat mit 5,8%, Korneuburg mit 10,6%, Mödling 16,3%, Wolkersdorf 7,7%, Wr. Neustadt mit
256, St. Pölten 6,7% und Scheibbs mit 7,7%, und mit Abstand die schlechteste Versorgung, von der
Nahversorgung aus gesehen, haben die Planungsräume Amstetten, Haag, St. Valentin und
Waidhofen a. d. Ybbs mit 21,2% unter dem niederösterreichischen Durchschnitt. In diesen Regionen
leben rund 600.000 Menschen. Die kennen daher die mangelnde Versorgung sehr hautnah, und vor
allem jene, meine Damen und Herren, die nicht mobil genug sind, trifft das sehr hart: das ist letzten
Endes unsere ältere Generation.
Darüber hinaus gibt es noch Planungsräume, die zwar über dem niederösterreichischen
Versorgungsdurchschnitt liegen, aber dennoch keine örtliche ausreichende Versorgung haben, da es
in einer Reihe von Gemeinden kein Geschäft mehr gibt und andere Gemeinden umgekehrt wieder
überbesetzt sind. Dazu zählen auch die Planungsräume Gänserndorf, Gmünd, Neunkirchen,
Waidhofen a. d. Thaya, Melk, Horn, Zwettl und Hollabrunn.
Hier, meine Damen und Herren, müßte eben bei der Gewährung von Zinsenzuschüssen für Darlehen
noch mehr auf die regionalen Bedürfnisse Bedacht genommen werden. Vor allem würde man das
Grundversorgungsproblem besser in den Griff bekommen, wenn man je nach Versorgungsproblem
entweder die Zinsenzuschüsse staffeln würde oder die Darlehen entsprechend aufstockt, wobei hier
auch über die fünfjährige Laufzeit gesprochen werden könnte, damit auch diese eventuell verlängert
wird und dadurch gewisse Anreize gegeben sind. In diese Begünstigung könnten auch jene Greißler
eingeschlossen werden, die bereit sind, mit mobilen Läden Nachbarorte mitzuversorgen.
Die Gewerbeordnung ist ja nunmehr novelliert worden, und es besteht überhaupt kein Grund mehr,
von dieser Möglichkeit Abstand zu nehmen, denn es können jetzt auch Geschäftsleute, die einen
ordentlichen Sitz haben, Nachbargemeinden mit mobilen Läden versorgen. Es wäre damit sicherlich
ein Anreiz gegeben und könnte in einzelnen Gebieten das Nahversorgungsproblem wesentlich
lindern.
Wir bestreiten nicht, daß das Leben der Greißler im Dorf zweifellos durch die Magnetfunktion der
Supermärkte nicht leichter geworden ist. Dazu kommt aber noch, meine Damen und Herren, daß die
Angebotspalette der Lagerhäuser in den landwirtschaftlichen Genossenschaften immer größer wird.
Die Erfolge des sogenannten „Grünen Riesen", über die ja immer wieder berichtet wird, werden
zunehmend zu Problemen der kleinen Kaufleute.
Ich glaube, niemand weiß es wohl besser als der Herr Abg. Trabitsch, der ja Obmann der Sektion
Handel ist und der sich mit diesen Problemen sicherlich immer zu beschäftigen hat. Nur, diese
Entwicklung einzubremsen, ist gewiß ein heißes Eisen innerhalb des Wirtschaftsbundes und des
Bauernbundes und ein hochpolitisches Problem. Die betroffenen Geschäftsleute schimpfen zwar
immer wieder wie die Rohrspatzen über die Entwicklung, daß ihnen diese Lagerhäuser den Boden
unter den Füßen abgraben, doch leider können sich ihre Vertreter bei den landwirtschaftlichen
Genossenschaften nicht entsprechend durchsetzen. (Abg. Anzenberger: Wieso?)
Es ist auch ein Widerspruch, wenn wir auf der einen Seite durch Förderungsmaßnahmen bemüht sind,
die Nahversorgung der niederösterreichischen Bevölkerung zu verbessern, und andererseits der
Moloch der landwirtschaftlichen Lagerhäuser durch seine Expansionsbestrebungen einzelne Gebiete
wieder unterwandert. (Abg. Steinböck: Kümmern Sie sich um den Konsum!) Hier müßten einmal
Funktionsabgrenzungen stattfinden; jeder soll seinen ihm zugedachten Platz haben, (Abg. Dkfm.
Höfinger: Ablenkungsmanöver!) er soll sich aber nicht auf Kosten des anderen das Leben leichter
machen, und schon gar nicht, wenn diese Interessenigegensätze, die in den unterversorgten Gebieten
zum Ausdruck kommen, auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden. (Abg. Steinböck: Wo ist
der Konsum in den kleinen Orten, Herr Kollege? Der sperrt dort überall zu! - Abg. Dkfm. Höfinger:
Kehret vor der eigenen Tür!)
Meine Damen und Herren! Der Vorlage, betreffend Zinsenzuschußaktion, Aufstockung der 8. Tranche,
wonach die Kosten nicht zusätzlich als Wirtschaftsförderung gewährt werden, sondern vom bereits
bestehenden Wirtschaftsfonds abgezweigt werden, geben wir dennoch unsere Zustimmung in der
Erwartung, daß damit wenigstens wieder ein Teil der Versorgungsprobleme für unsere Menschen in
Niederösterreich gelöst werden kann. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Trabitsch. Ich erteile
es ihm.
Abg. TRABITSCH: Verehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Herr Kollege Kaiser! Ich möchte auf Ihre Polemik nicht eingehen, weil wir keine Probleme
haben, und wenn wir welche hätten, würden wir sie im eigenen Haus erledigen. (Heiterkeit. - Beifall
bei der ÖVP. - Abg. Stangl: Sie kommen vom Wirtschaftsbund? Das habe ich gar nicht gewußt!)
Innerhalb der letzten Jahrzehnte haben sich die Wettbewerbsverhältnisse in allen
Wirtschaftsbereichen sehr stark verändert. Es ist aber nicht übertrieben, wenn man feststellt, daß es
die größten Veränderungen im Handel gegeben hat. Kundentreue und intensive Betreuung der
sogenannten Stammkunden waren fixe Komponenten für den Geschäftsablauf. Dieses relativ
beschauliche Bild ist seit langem nicht mehr gegeben. Revolutionäre Verkaufsmethoden, neue,
aggressive Betriebsformen, zunehmende Konzentration und ein überaus harter Wettbewerb, fast
ausschließlich über den Preis geführt, prägen das heutige Bild des Handels.
Dem gegenüber stehen aber auch gravierende Veränderungen des Konsumentenverhaltens selbst.
Die Einkaufsgewohnheiten haben sich grundlegend geändert. Der durch die Vollmotorisierung mobil
gewordene Kunde ist nicht mehr auf das Angebot an seinem Wohnsitz oder an dem Ort seiner
Berufstätigkeit angewiesen, und er vergleicht auch informierter und kritischer als früher das Angebot,
insbesondere auch die Preise.
Für den Handel selbst bedeutet diese geänderte Situation eine enorme Herausforderung, der man halt
mit gutem Willen allein oft nicht gerecht werden kann. Bis vor dem Einsetzen der Konjunkturflaute vor
ungefähr zwei Jahren wurden viele Wettbewerbsprobleme durch den wachsenden Konsum und die
daraus resultierenden Umsatzziffern verdeckt. Die anhaltende Rezession mit der daraus folgenden
Zurückhaltung der Konsumenten bringt aber nun umso deutlicher die Probleme der Betriebe zutage.
In Niederösterreich besteht der Handel zu 90% aus Klein- und Mittelbetrieben, die einem überaus
harten Konkurrenzkampf mit den Großbetriebsformen, Filialbetrieben und Diskontern
gegenüberstehen. Dabei zeigt sich, daß die Diskonterwelle nicht nur den Lebensmittelhandel, sondern
auch andere Bereiche, wie z. B. Drogerien,. Elektrowaren, Textilien, Baustoffe, Fotoartikel, bereits
erfaßt hat. Verständlicherweise haben die Großen am Markt verschiedene Wettbewerbsvorteile
gegenüber den Kleinbetrieben, wovon hier unter anderem nur der günstige Einstandspreis erwähnt
werden soll, der dem Großbetrieb wieder günstige Verbrauchspreise ermöglicht. Angesichts der
Abgabepreise der Großbetriebsformen erscheinen diese dem Konsumenten attraktiver und werden
von ihm auch beim Kauf problemloser Ware bevorzugt.
Diese problematische Entwicklung des Wettbewerbes ist in allen westeuropäischen Staaten zu
bemerken, doch kommen für das Bundesland Niederösterreich noch einige spezielle Probleme dazu.
Die Gebiete nördlich der Donau haben hohe Abwanderungsquoten, eine im Verhältnis zu anderen
Landesteilen schwächere Wirtschaftsstruktur und deshalb auch eine im Verhältnis zum
Bundesdurchschnitt geringere Kaufkraft der Bevölkerung. Die nahezu hermetisch geschlossene
Grenze zum nördlichen Nachbarn beeinträchtigt auch überaus negativ die Existenzgrundlage der dort
ansässigen Betriebe.
Der Ausländerfremdenverkehr, der in den anderen Bundesländern besonders für den kleinen Betrieb
einen wesentlichen Umsatzfaktor bildet, ist in Niederösterreich allein schon wegen der
geographischen und klimatischen Verhältnisse weniger ausschlaggebend. Für den
niederösterreichischen Betrieb bleibt also nur das Bemühen um den ortsansässigen oder im
Ausflugsverkehr vorbeikommenden Käufer, ein Umstand, der die Wettbewerbssituation wesentlich
beeinflußt. Die hohen Abwanderungszahlen, die zahlreichen Auspendler und die relativ schwache
Kaufkraft der verbleibenden, meist älteren Einwohner führen dazu, daß in den ländlichen Bereichen
die kleinen und mittleren Betriebe stark zurückgegangen sind. Es liegt also auch im Interesse der
Konsumenten, wenn durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen die Existenz der Handelsbetriebe
abgesichert wird.
Der seit dem Jahre 1975 bestehenden Zinsenzuschußaktion des Landes Niederösterreich für
Merkantil-Darlehen kommt daher große Bedeutung zu. Bisher konnten im Rahmen dieser Aktion
Zinsenzuschüsse für eine Darlehenssumme von insgesamt 430 Millionen Schilling gewährt werden.
Wie sehr das Interesse am Bestehen der Kreditaktion vorhanden ist, zeigt der Umstand, daß die am
Ende des Vorjahres beschlossene 8. Tranche bereits im Frühjahr dieses Jahres voll ausgeschöpft
war. Insgesamt konnten heuer 220 Anträge positiv erledigt werden.
Erfreulicherweise soll durch eine Aufstockung des Darlehensvolumens für 1982 um weitere 30
Millionen Schilling ermöglicht werden, daß die noch vorhandenen zahlreichen Anträge des heurigen
Jahres zum Zuge kommen können. Besonders dem ländlichen Betrieb bringt die Möglichkeit,
Betriebsmittel anzuschaffen, eine spürbare Erleichterung in seinem harten Wettkampf mit den
Filialbetrieben, Diskontbetrieben und anderen Großbetriebsformen.
Es muß das Ziel einer weitsichtigen Wirtschaftspolitik sein, besonders die Rahmenbedingungen für die
Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung in Niederösterreich zu verbessern. Während
der letzten 25 Jahre sind auf die Betriebe große steuerliche und zunehmend administrative
Belastungen zugekommen, ohne daß es bisher gelungen wäre, hier Erleichterungen zu bringen.
Alle Betriebe haben derzeit Schwierigkeiten durch die hohen Fremdfinanzierungskosten, welche die
Betriebsfinanzierung und insbesondere die Investitionen stark erschweren. Angesichts der geringen
Eigenkapitalbasis und der sinkenden Erträge sind Investitionen ohne Förderung, sei es vom Bund
oder Land, kaum noch finanzierbar. Die jahrelange Aushöhlung des Eigenkapitals, die hohe
Steuerbelastung, die Verteufelung der Gewinne haben dazu geführt, daß keine Reserven mehr zur
Überwindung des Konjunkturtiefs in den Unternehmungen vorhanden sind. Es ergibt sich daher aus
dieser Situation der Wunsch an den Bund, die Besteuerung der Gewinne abzubauen, damit wieder
Eigenkapitalbildung möglich ist.
Auch die Gemeinden, die ein Interesse an einer funktionierenden Nahversorgung haben müßten,
könnten durch eine wirtschaftsgerechte Flächenwidmung und wirtschaftsnahe Kommunalpolitik
günstige Bedingungen schaffen, um die Existenz der Nahversorgung zu sichern. Die
Nahversorgungsbetriebe üben eine überaus wichtige volkswirtschaftliche Funktion aus, doch können
auf die Dauer nur jene Nahversorger existieren, deren Betriebe auch ein positives Betriebsergebnis
aufweisen können.
Besondere Bedeutung haben aber unsere kleinen Betriebe in Niederösterreich in der
Lehrlingshaltung. Über 50% der weiblichen Schulabgänger, die einen Lehrplatz suchen, streben den
Beruf des Einzelhandelskaufmannes an. Die Handelskammer selbst als Interessenvertretung wird alle
nur möglichen Schritte unternehmen, um eine Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern. Der
mittelständische Handel ist jedenfalls bereit, seine Aufgaben zu erfüllen, doch eine wesentliche
Voraussetzung dazu ist, daß auf steuerlichem und administrativem Gebiet ein Belastungsstopp
vollzogen wird.
Dem Konsumenten ist durch eine allzu große Konzentration nicht gedient. Große Marktmacht der
Großen hat auch negative Auswirkungen für den Produzenten. Für die Marktsituation und für den
Konsumenten ist es am günstigsten, wenn es gelingt, eine möglichst große Vielfalt an Betriebsformen
zu erhalten. Nicht verschwiegen soll werden, dass auch der Konsument mit seinem
Verbrauchsverhalten die Existenz der Nahversorger wesentlich beeinflußt. Selbstverständlich haben
Bequemlichkeit, sachkundige Beratung und die Serviceleistungen ihren Preis, was der Konsument bei
seinen tfberlegungen auch berücksichtigen muß. Zu einer hohen Lebensqualität gehört auch ein
hoher Grad an Nahversorgung, doch erkennt man die Notwendigkeit eines Kaufmannes leider oft erst
dann, wenn der letzte Betrieb im Ort seinen Laden schließt. Zweifellos werden die kommenden Jahre
noch große Veränderungen im Verteilungsapparat bringen. Der niederösterreichische Handel ist auch
bereit, sich dem Wettbewerb zu stellen. Angesichts der wichtigen sozialen Funktion, die der Handel
erfüllt, erwartet er aber auch mit Recht, daß der Kampf um die Marktanteile mit fairen Mitteln und
annähernd gleicher Ausgangsposition geführt wird. Die Beratung und Betreuungstätigkeit der
Interessenvertretung, die legistischen Hilfen des Landes und die Wirtschaftsförderungsaktionen des
Landes, zu denen auch die gegenständliche Kreditaktion zählt, sind wesentliche Faktoren für die
Erhaltung einer gesicherten und klaglosen Versorgung unserer Konsumenten. Danke. (Beifall bei der
ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDEN5 ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche die Frau Abg. Jirkovsky, die Verhandlungen zur Zahl 461 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. JIRKOVSKY: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 461,
betreffend die Änderung des Niederösterreichischen Schulzeitgesetzes 1978. Durch die Novellierung
des § 5 Abs. 1 des Niederösterreichischen Schulzeitgesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden,
an lehrgangsmäßigen Berufsschulen den Beginn des Schuljahres für jene Lehrberufe, die in den
letzten Tagen vor Weihnachten wegen der ungestörten Versorgung der Bevölkerung mit
Bedarfsgütern im Lehrbetrieb unbedingt benötigt werden, im Bedarfsfalle vom ersten Montag im
September auf den ersten Werktag im September vorzuverlegen. Weiters soll der bisherige Absatz 2
des § 5 unter Beibehaltung des Textes aus Gründen der übersichtlichkeit in die Absätze 2 und 3
geteilt werden.
Hiezu soll noch als Absatz 4 für die in Niederösterreich fast ausschließlich bestehenden
lehrgangsmäßigen Berufsschulen festgelegt werden, daß nicht nur, wie bisher, der Beginn der
Hauptferien durch Verordnung des Landesschulrates nach Anhören des Gewerblichen
Berufschulrates festgelegt werden soll, sondern auch der kalendermäßige Beginn und das Ende der
einzelnen Lehrgänge auf die gleiche Weise bestimmt werden soll. Die gegenständliche Novellierung
entspricht den vom Bund für Berufschulen festgesetzten grundsätzlichen Bestimmungen. Finanzielle
Belastungen des Landes treten durch den vorliegenden Gesetzesentwurf nicht ein.
Ich beantrage daher (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Schulzeitgesetzes 1978 wird in der vom
Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Schuiausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Diettrich, die Verhandlungen zu Zahl 471 einzuleiten.
Berichterstatter Abg DIETTRICH: Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe über den Antrag des Abg. Ing. Kellner und anderer betreffend Änderung des NÖ
Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978 zu berichten.
Nach den Bestimmungen des Niederösterreichischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978
können in Kurorten Ortstaxen nach 5 7 des Niederösterreichischen Fremdenverkehrsgesetzes 1973
bis zu einem Höchstbetrag von S 6,- eingehoben werden.
Die Ortstaxen sind von Personen, die sich vorübergehend im Kurort aufhalten, zu leisten. Die
Ortstaxen sind für die Errichtung von neuen Einrichtungen und für die Erhaltung von bereits
vorhandenen zu verwenden. Der Höchstbetrag von S 6,- wurde seit dem Jahre 1963 nicht geändert.
Aufgrund der seit dem Jahre 1963 eingetretenen Geldwertveränderungen entspricht dieser Betrag
keineswegs mehr den heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten. uberdies erbringen die Gemeinden in
Kurorten verstärkte Leistungen im Interesse der Kurgäste. Durch eine Novelle zum
Niederösterreichischen Fremdenverkehrsgesetz soll die Ortstaxe in Fremdenverkehrsgemeinden
ebenfalls erhöht werden.
In Anbetracht der seit einer fast 20jährigen unveränderten Geltung der Ortstaxe und der durchwegs
angespannten finanziellen Situation der Gemeinden, denen die Ortstaxen als Einnahmen zufließen, ist
die Anhebung des Höchstsatzes der Ortstaxe im Niederösterreichischen Heilvorkommen- und
Kurortegesetz 1978 als gerechtfertigt anzusehen.
Ich beehre mich, namens des Gesundheitsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung dem Landtag einen
Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978 zur Beratung
und Beschlußfassung vorzulegen."
Herr Präsident, ich darf bitten, die geschäftsordnungsgemäße Behandlung zu beantragen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Haufek, die Verhandlungen zur Zahl 464 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. HAUFEK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Vorlage 464 betrifft die Änderung
des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher mit einer
Reihe von Vorschlägen, die sich aus den Erfahrungen mit der Vollziehung dieses Gesetzes ergeben
haben. Im besonderen wird durch einen neuen § 8 a festgelegt, daß Gemeinderäten, die vom
Gemeinderat mit besonderen Aufgaben betraut werden, dafür auch eine besondere Entschädigung
gebührt, wobei sowohl Aufgaben als auch die Entschädigung vom Gemeinderat durch Verordnung
festzulegen sind und auch die Höchstentschädigung durch dieses Gesetz geregelt ist.
Im § 10 (2) ist vorgesehen, daß bei Ausscheiden des Bürgermeisters aus seiner Funktion während
des Zeitraumes, wo er wegen Dienstverhinderung den Bezug seines Vertreters bezieht, die
Entschädigung zur Bemessung des laufenden Bezuges heranzuziehen ist, die die zu seiner
Vertretung berufene Person bezieht.
Schließlich ist im § 15 geregelt, daß die laufende Zuwendung nicht mehr zur Gänze ruht, wenn der
Bürgermeister auch einen Ruhebezug nach dem NÖ Bezügegesetz erhält. Diese Neuregelung ist in
Anlehnung an eine ähnliche Regelung des Bundes, wenn auch nicht gleichartig, erfolgt.
In seiner Sitzung vom 6. Juli hat der Kommunalausschuß zur Regierungsvorlage einen gemeinsamen
Abänderungsantrag einstimmig angenommen, der mit Ausnahme des § 8a, in dem nun vorgesehen
ist, daß von der besonderen Entschädigung nur der Bürgermeister ausgenommen ist, nur formelle
Änderungen enthält.
Ich darf daher namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz vom 10. Juli 1975 über die Bezüge der
Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher geändert wird, wird in der vom Ausschuß
beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Diskussion einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wittig, die Verhandlungen zur Zahl 465 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WITTIG: Herr Präsident! Hoher Landtag! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
soll das Kremser Stadtrecht 1977 geändert werden. In dem neu geschaffenen § 10a soll dem
Gemeinderat die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mitgliedern des Gemeinderates, mit Ausnahme
des Bürgermeisters und des Stadtsenates, die aufgrund von Gesetzen besondere Tätigkeiten zu
erfüllen haben, eine eigene Entschädigung zu gewähren.
Der Kommunalausschuß hat sich in seiner Sitzung am 6. Juli 1982 mit dieser Vorlage beschäftigt und
beschlossen, daß diese Gesetzesvorlage insofern geändert werden soll, daß mit Ausnahme des
Bürgermeisters auch den Mitgliedern des Stadtsenates, welche besondere Aufgaben wahrzunehmen
haben, eine eigene Entschädigung gewährt werden kann.
Ich darf mir daher erlauben, namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Kremser Stadtrecht 1977 geändert wird, wird in der
vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten um die Abstimmung.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Amon, die Verhandlungen zur Zahl 466 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. AMON: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Landtagszahl 466,
Änderung des Waidhofner Stadtrechtes 1977, analog der Vorlage über die Änderung des Stadtrechtes
Krems zu berichten.
Der Kommunalausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 6. Juli 1982 mit der Regierungsvorlage,
betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Waidhofner Stadtrecht 1977 geändert wird,
beschäftigt. Es sollen allen Mitgliedern, mit Ausnahme des Bürgermeisters, für Leistungen besonderer
Art Entschädigungen gewährt werden. Die Höhe wird vom Gemeinderat beschlossen. Ich darf daher
namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle daher beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Waidhofner Stadtrecht 1977 geändert wird, wird in
der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wedl, die Verhandlungen zur Zahl 467 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WEDL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Der vorliegende Gesetzentwurf Zahl 467
ist genau derselbe Antrag, wie wir ihn schon bei den beiden vorigen Berichterstattungen bezüglich
Waidhofen bzw. Krems gehört haben. Es ist die Anpassung aufgrund des Gesetzes über die Bezüge
der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher.
Ich darf mir daher gleich erlauben, folgenden Antrag des Kommunalausschusses, betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das Wr. Neustädter Stadtrecht 1977 geändert wird, zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Wr. Neustädter Stadtrecht 1977 geändert wird, wird in
der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen einzuleiten und abzustimmen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist auch hier niemand gemeldet. Wir kommen zur
Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig
angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wedl, die Verhandlungen zur Zahl 468 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WEDL: Diese Vorlage betrifft den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das St.
Pöltner Stadtrecht 1977 geändert wird, und beinhaltet genau dasselbe wie bei den vorangegangenen
Änderungen der drei übrigen Stadtrechte.
Ich darf mir daher namens des Kommunalausschusses erlauben, folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das St. Pöltner Stadtrecht 1977 geändert wird, wird in der
vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen.''
Bitte, Herr Präsident, die Verhandlungen einzuleiten und abstimmen zu lassen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Es gibt auch zu dieser Vorlage keine Wortmeldung. Wir kommen
zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig
angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Rabl, die Verhandlungen zur Zahl 470 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. RABL: Hoher Landtag! Ich berichte über den Antrag der Abgeordneten Ing.
Kellner, Reiter, Romeder, Diettrich, Rabl, Wallner, Amon, Rupp, Trabitsch, Wittig und anderer,
betreffend die Änderung der Gebühren nach dem Niederösterreichischen Friedhofsbenützungs- und gebührengesetzes 1974.
Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sind für die Benützung einer Grabstelle in einem
Gemeindefriedhof Grabstellengebühren zu leisten nach verschiedenen Laufzeiten für die Dauer von
10 oder bei Gruften bis zu 30 Jahren.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind am 22. Februar 1953 in Kraft getreten. Es ergibt sich nun
aus diesen Bestimmungen, daß z. B. bei der obernahme eines konfessionellen Friedhofes von einer
Gemeinde die günstigeren Regelungen von vorher bestandenen Vereinbarungen bestehen bleiben.
Diese Regelungen führen nun dazu, daß einzelne Grabstellenbenützer für die Benützung dieser
Grabstellen keine Leistungen zu erbringen haben und damit auch nicht an den Kosten für die
Erhaltung des Friedhofes beteiligt sind.
Diese verschiedenartige Behandlung der Grabstellenbenützer ist sachlich nicht gerechtfertigt.
Ich erlaube mir deshalb, namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung dem Landtag einen
Gesetzentwurf über eine Änderung des NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetzes 1974 zur
Beratung und Beschlußfassung vorzulegen."
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Rupp.
Ich erteile es ihm.
Abg. RUPP: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem
Antrag auf Änderung des Niederösterreichischen Friedhofsbenützungsund -gebührengesetzes aus
dem Jahre 1974 konnte man entnehmen, daß eine solche Änderung eine Notwendigkeit darstellt.
(Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Es wurde auch von mehreren Gemeinden, z. B. den Gemeinden Bruck a. d. Leitha, Leobersdorf,
Mödling, Gießhübl, Kirchberg/Wagram, um nur einige zu nennen, der Wunsch geäußert, hier etwas zu
tun. Die Praxis sieht bis jetzt so aus, daß für einen bestimmten Zeitraum, wie im Antrag sehr
ausführlich erwähnt, Gebühren bezahlt werden müssen. Nun ist es so, daß jene, die schon vor 1953
eine Grabstelle besaßen, auf Grund der Übergangsbestimmungen nichts bezahlen müssen, und dies
sehr oft für die Dauer des Bestehens des Friedhofes, ja es gibt Fälle, wo Gräber, obwohl sie gar nicht
mehr gebraucht werden, nur weil es nichts kostet, gehalten werden und so dieser Platz blockiert wird.
Im Sinne der Gleichheit vor dem Gesetz soll hier eine Regelung getroffen werden. Bekanntlich fallen
für die Erhaltung eines Friedhofes Kosten an, und diese sollen in Zukunft ohne Ausnahmen
eingehoben werden können. Daher wird die ÖVP-Fraktion dem Antrag auf Änderung dieses Gesetzes
die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung
über den Antrag des Kommunalausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Sulzer, die Verhandlung zur Zahl 426 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. SULZER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Niederösterreichische
Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes
hinsichtlich seiner Bestimmungen über Spielautomaten vorgelegt.
Mit dieser Vorlage hat sich der Rechts- und Verfassungsausschuß beschäftigt und zur Beratung
dieser Vorlage einen Unterausschuß eingesetzt. Dieser Unterausschuß ist nach zweimaliger Beratung
zur Überzeugung gekommen, daß nicht das Veranstaltungsgesetz zu ändern sei, sondern daß ein
eigenes Gesetz hinsichtlich der Bestimmung der Spielautomaten geschaffen werden soll. Nach den
Beratungen hat der Verfassungs- und Rechtsausschuß in seiner Sitzung am 6. Juli die Vorlage der
Landesregierung, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des NÖ
Veranstaltungsgesetzes hinsichtlich seiner Bestimmungen über Spielautomaten, ja den bekannten
Beschluß gefaßt, daß nunmehr ein neues Gesetz geschaffen werden soll.
Begründung: Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile hat der Ausschuß beschlossen, aus Gründen
der leichteren Überschaubarkeit nicht das NÖ Veranstaltungsgesetz zu novellieren, sondern ein
eigenes Spielautomatengesetz zu schaffen.
Ich darf daher im Namen des Verfassungs- und Rechtsausschusses den Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Im Zusammenhang mit der Vorlage der Landesregierung über die Änderung des NÖ
Veranstaltungsgesetzes wird der gemäß § 29 LGO 1979 gestellte Antrag der Abgeordneten Ing.
Kellner, Bieder, Dr. Bernau. Keusch, Buchinger, Reixenartner, Rupp, Wedl und Sulzer, mit dem das
NÖ Spielautomatengesetz erlassen wird, genehmigt.
2. Die Landesregierung wird ersucht, die zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
erforderlichen Maßnahmen zu treffen. "
Es wird dann auch notwendig sein, dass auch das Veranstaltungsgesetz novelliert wird.
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Krendl.
Abg. KRENDL: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Am 22.
Oktober 1981 hat sich der Niederösterreichische Landtag mit der Frage der Aufstellung und des
Betriebes von Geldspielautomaten beschäftigt. Zu dieser Zeit hat es bereits im zuständigem Referat
eine Reihe von Vorarbeiten gegeben, um die Probleme in den Griff zu bekommen. Probleme, die
durch den Betrieb von Automaten entstehen, die eigentlich widerrechtlich aufgestellt sind und die
widerrechtlich betrieben werden. Im Grunde ist es ja durch das Niederösterreichische
Veranstaltungsgesetz in seinem § 19 sowieso verboten, Geldspielautomaten in Niederösterreich
aufzustellen oder zu betreiben.
Ich darf hier ausdrücklich feststellen, dass vom zuständigen Referat bisher auch in keinem einzigen
Fall ein Spielautomat genehmigt wurde, der den Bestimmungen des Niederösterreichischen
Veranstaltungsgesetzes nicht entsprochen hätte. Ich habe ja damals schon darauf verwiesen.
Gleichfalls habe ich auf die Schwierigkeit aufmerksam gemacht, dieses Gesetz entsprechend zu
vollziehen.
Schwierig allein schon deshalb, weil sich die Bezirkshauptmannschaften und die Gendarmerie
außerstande fühlen, entsprechend durchzugreifen.
Der Kollege Rozum hat damals hier im Landtag mit eindrucksvollen Beispielen aufgezeigt, wie zäh
und beschwerlich allein die Beschlagnahme eines widerrechtlich aufgestellten Gerätes vor sich gehen
kann. Er hat damals auch vehement ein generelles Verbot aller Spielautomaten gefordert.
Am 16. März 1982 wurde uns dann vom Referat, dem Auftrag des Landtages entsprechend, eine
Regierungsvorlage übergeben, mit der das Niederösterreichische Veranstaltungsgesetz geändert
wird. Darin wurden eindeutig die Geldspielautomaten verboten.
Es heißt in dieser Vorlage, daß das Bereithalten oder der Betrieb von Geldspielautomaten, die bei
Erreichen eines bestimmten Spielerfolges Gewinne jeder Art, wie in Form von Geld, Spielmarken,
Wargengutscheinen, auszahlen oder ausfolgen, oder das Spielergebnis in Form von Beispielen,
Punkten, Symbolen oder Kombinationen von Symbolen aufzeigen, verboten sind.
Im Absatz 2 wird noch ausgeführt, daß das Bereithalten oder der Betrieb von Spielautomaten, die eine
verrohende Wirkung ausüben oder das sittliche Empfinden verletzen, oder die den Einwurf von mehr
als S 5,- ermöglichen, ebenfalls verboten ist.
Die Vorlage enthält auch Bestimmungen über das Verbot jedweder Auszahlungen von Gewinnen und
über das Bereithalten von Geldspielautomaten in allgemein zugänglichen Räumen. Mit der
Vollziehung dieses Gesetzes werden also in Niederösterreich Geldspielautomaten nicht betrieben,
weil sie eindeutig verboten sind. Es wären daher auch alle Probleme beseitigt, die derzeit auftreten,
wenn Kinder und Jugendliche oder andere labile Menschen in Gasthäusern und Spielräumen ihr Geld
verspielen.
Diese Regierungsvorlage ist aber seit März 1982 liegengeblieben. Vor wenigen Tagen, am 2. Juli
1982, hat sich ein Unterausschuß, wie der Herr Berichterstatter schon ausgeführt hat, des
Verfassungs- und Rechtsausschusses mit der Materie zu befassen gehabt. In diesem Unterausschuß
wurde uns ein Antrag überreicht, der ein eigenes Gesetz über Spielautomaten zum Ziel hat. Wir
verstehen natürlich, daß eine rasche Regelung angestrebt wird, das liegt ja auch in unserem Sinn,
aber man muß doch immerhin hier feststellen, dass seit dem Einbringen der Vorlage bis heute
immerhin schon fünf Monate vergangen sind. Nun wird von einem Tag auf den anderen eine neue
Gesetzeslösung verlangt.
Die SPÖ-Fraktion hat diese neue Situation sofort beraten und ihre Ergänzungs- und
Abänderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht. Die Mitglieder des Unterausschusses haben
sodann die Sachlage in zwei Sitzungen eingehend behandelt. Es steht außer Zweifel, daß es sich bei
dieser Materie um keinerlei kritische Fragen, sondern um rein sachliche Fragen handelt. Das muß
man auch hier sagen, und vor allem, wie es möglich sein wird, ein vollziehbares Gesetz zu schaffen,
das das Unwesen mit widerrechtlich aufgestellten Geld- und Glückspielautomaten endlich in den Griff
bekommen wird. Daher werden wir, das kann ich hier jetzt schon sagen, diesem Antrag auf Schaffung
eines Glückspielautomatengesetzes in Niederösterreich unsere Zustimmung geben.
Wir sind übrigens meines Wissens nach das einzige Bundesland in Österreich, das nach Inkrafttreten
dieses Spielautomatengesetzes ein eigenes Veranstaltungsgesetz und darüber hinaus noch ein
Gesetz über Spielautomaten haben wird. Darf ich Ihnen auch sagen, weil wir davon gesprochen
haben, daß die SPÖ in Tirol ein derartiges Gesetz neben dem Veranstaltungsgesetz haben will, aber
die ÖVP sich im Land bisher eigentlich dagegen gewehrt hat.
Bei unseren ifberlegungen sind wir im wesentlichen davon ausgegangen, daß ein solches Gesetz
vollziehbar sein muß. Ich habe das ja schon im Oktober des Vorjahres als unbedingt notwendig und
als Voraussetzung für eine zukünftige Lösung bezeichnet. Dies scheint mit der Vorlage möglich. Ich
darf hier im besonderen auf den § 4 verweisen, wonach ein Beirat geschaffen werden soll, dem
Vertreter der Schulbehörde, der Jugend, der Familie und der älteren Generation aus dem
Landesbeirat für Familienpolitik ebenso angehören wie Vertreter der Handelskammer und der
Kammer für Arbeiter und Angestellte, gleichfalls Vertreter der Gemeindevertreterverbände und ein
Vertreter der zuständigen Landesabteilung.
Dieser Beirat hat ein Gutachten vor Erteilung einer Aufstellungsgenehmigung zu erstellen. Diese
Aufstellungsgenehmigungen sind sinngemäß Typengenehmigungen von Geräten, und hier gibt es im
5 4 Grundvoraussetzungen, die taxativ angeführt sind und die eingehalten werden müssen, um
überhaupt um eine Genehmigung einkommen zu können. Diese typisierten Geräte erhalten dann eine
Seriennummer und sind damit jederzeit leicht überprüfbar.
Bei der Aufstellung der Spielapparate müssen wir immer davon ausgehen und darauf verweisen, daß
es sich nach diesem neuen Gesetz um keine Glückspielapparate mehr handeln kann. Für die
Aufstellung dieser Geräte müssen von der Bewilligungsbehörde des Landes einzelne Bescheide für
jedes Gerät ausgestellt werden. Obwohl es sicher eine Mehrbelastung für die Verwaltung sein wird immerhin gibt es derzeit in Niederösterreich etwa 10.000 Spielapparate -, für jedes Gerät einen
eigenen Bescheid auszustellen, scheint es sinnvoll, die Genehmigungen immer nur für zwei Jahre zu
erlassen. Besonders wichtig scheint mir der § 5 zu sein. Hier wird ausgesagt, daß eine Bewilligung nur
an natürliche Personen erteilt werden darf. Diese Personen sind zu erfassen und bei Übertretung des
Gesetzes auch strafrechtlich leichter zu verfolgen. Die Strafbedingungen sind dann im § 8 angeführt.
Die Strafen für die ifbertretungen eines Gesetzes sind empfindlich angehoben worden. Wesentlich
wird in der Praxis auch sein, daß Gemeinden durch eine eigene Verordnung die Aufstellung von
Spielautomaten in bestimmten Gemeindebereichen verbieten können.
Dafür ist im § 6 Vorsorge getroffen worden. Wir meinen also, daß mit diesem Gesetz einige wichtige
Voraussetzungen für eine praktizierbare Handhabung der Problematik gegeben wird. Trotzdem sind
wir uns darüber klar, daß jedes Gesetz nur so gut ist, wie es vollzogen werden kann. Nach wie vor
wird man daher sicher die Entwicklung der Spielapparate und der Geräte sowie die einschlägigen
Entwicklungen in der Technik verfolgen müssen, wollen wir mit unseren gesetzlichen Maßnahmen
auch den technischen Möglichkeiten begegnen, die oft, wie ja auch derzeit, ausgenützt werden, um
bestehende Gesetze zu umgehen oder unvollziehbar zu machen.
Erlauben Sie mir daher abschließend einige grundsätzliche Bemerkungen. So alt wie die Menschheit
selbst ist auch der Spieltrieb des Menschen. Wir wissen, daß das Spiel für den Menschen notwendig
ist, kann er doch bestimmte Fähigkeiten im Wettstreit mit anderen messen, um nur ein Beispiel
anzuführen.
Das Spiel wird aber problematisch, wenn es zur Leidenschaft wird und wenn Emotionen geweckt
werden und plötzlich aus normalen Menschen geradezu Fanatiker werden. Aus einer legalen und
durchaus normalen Spielbegeisterung kann also plötzlich jene Leidenschaft entstehen, die dann
ausgenützt wird. Dies ist problematisch und verwerflich und besonders dann, wenn Jugendlichen,
Kindern und anderen labilen Menschen, bedingt durch ihre Leidenschaft, von Geschäftemachern das
Geld aus der Tasche gezogen wird, wenn die Befriedigung des Spieltriebes Existenzen gefährdet und
wenn die Befriedigung dieser Leidenschaft ins Kriminelle umschlägt.
Es wäre daher meiner Meinung nach falsch, extreme Situationen zu schaffen, etwa durch ein
gänzliches Verbot aller Spiele in der Öffentlichkeit, wie es so manche Gruppen wollen. Damit könnte
es passieren, daß alle Spielmöglichkeiten in die Illegalität verbannt würden. Denken wir als Beispiel
nur für mögliche Auswirkungen an die Zeit, wo in Amerika jeder Alkoholkonsum verboten war. Noch
nie wurde dort so viel Alkohol getrunken als damals, und noch nie haben Geschäftemacher mehr Geld
mit Alkohol verdient als damals, noch nie wurde so viel Alkohol geschmuggelt als damals in Amerika,
und noch nie hat die Kriminalität in Amerika so große Blüten getrieben als zur Zeit des gänzlichen
Verbotes.
Es wäre aber auch falsch, so meine ich, der Entwicklung ungehemmten Lauf zu lassen. Darum
müssen wir uns bemühen, vernünftige und praktikable Gesetze und Verordnungen zu haben, die
große Auswüchse beseitigen und Jugendprobleme und Existenzgefährdungen ausschalten.
In dem heute dem Hohen Haus vorliegenden Gesetzentwurf wurde diesen Überlegungen weitgehend
Rechnung getragen, und daher wird die SPÖ-Fraktion, wie ich ja vorhin schon ausgeführt habe, ihre
Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Rozum.
Abg. ROZUM: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute mit dem
neuen Niederösterreichischen Spielautomatengesetz befassen, dann darf ich vielleicht, Kollege Krendl
ist ja im großen und ganzen schon auf die Details eingegangen, diese Angelegenheit noch einmal
rückblickend und überblickend auch von einer anderen Seite beleuchten und betrachten. Ich zitiere
eine große österreichische Tageszeitung, die am 28. Juli 1981 geschrieben hat: „Automatensteuer.
Protest durch Sperre des Praters." Hier heißt es unter anderem: „Aus Protest werden nun am 1.
August 22 Spielhallen und zahlreiche Nebenbetriebe gesperrt. Das bedeutet, daß rund 60% des
Wiener Volkspraters auf unbestimmte Zeit lahmgelegt sind, begründet Sepp Bacher vom
Spielautomatenverband. Durch die Würgesteuer sind Unternehmer in ihrer Existenz bedroht.
Es werden aber im Prater auch mindestens 130 Arbeitnehmer entlassen." Rückblickend bitte, es
wurde nichts gesperrt, keine Spielhalle, und ich glaube nicht, daß die Steuer bisher nicht eingehoben
wurde, sie wurde bezahlt und die Existenz dieser Unternehmer war anscheinend nicht bedroht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum sage ich das? Weil sich derselbe Sepp Bacher mit Schreiben
vom 5. Juli 1982 in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen
Automatenwirtschaft und -industrie, wie es heißt, wieder gemeldet hat. Gemeldet unter anderem bei
uns, im Klub der österreichischen Volkspartei. Der Brief kam gestern express bzw. eingeschrieben,
und hier steht wortwörtlich, ich möchte Ihnen das nicht vorenthalten, weil man, glaube ich, diese
Sachen auch aufzeigen sollte, daß man sieht, wie hier vorgegangen wird.
Hier steht: „Präsidium und Vorstand des Verbandes der österreichischen Automatenwirtschaft und industrie usw. Wir ersuchen auf diesem Wege dringend, von der Einbringung der
Veranstaltungsgesetznovelle in der vorliegenden Form in das niederösterreichische Landtagsplenum
unbedingt Abstand zu nehmen. Wir ersuchen, die Einbringung der Novelle bis in den Herbst dieses
Jahres zu verschieben und Vertretern der niederösterreichischen Handelskammer und unseres
Verbandes Gelegenheit zu geben, mit Vertretern des ÖVP-Landtagsklubs eingehende
Besprechungen zum Thema durchzuführen. Die geplante Verschärfung des bestehenden Verbotes für
Geldspielautomaten hätte unweigerlich ein gewaltiges Ansteigen der Hinterzimmer- und
Folgekriminalität in Niederösterreich zur Folge.
Wir ersuchen daher eindringlich, die geplante Novelle zu verschieben, vom Verbot der
Geldspielautomaten abzugehen, das kleine Glückspiel wie in Tirol, Salzburg, Steiermark und Wien im
Rahmen des monopolfreien Raumes zu gestatten und mit unseren Vertretern bis zum Herbst
Beratungen darüber abzuhalten. Andernfalls würden die Mitglieder unseres Verbandes eine breite
Intensivkampagne, unter anderem auf Basis des Niederösterreichischen Initiativ- und
Einspruchgesetzes in zeitlicher Konkordanz zu den nächsten Nationalratswahlen verlangen. Wir
ersuchen Sie daher dringend um eine effiziente Konsenslösung. Mit vorzüglicher Hochachtung."
Meine Damen und Herren! Wir haben bereits bei den Beratungen im Oktober gesagt, als wir als ÖVP
diesen Antrag hier eingebracht haben, daß dies keine Sache einer Partei sein kann und darf, sondern
daß sich hier jede Partei im Interesse der Eltern, der Kinder, der älteren Generation der
niederösterreichischen Landesbürger eingehendst mit dem Problem zu befassen hat und daß wir
dieses Problem zu lösen haben.
Ich habe diesen Brief nur deshalb zur Kenntnis gebracht und überlasse es jedem einzelnen Zuhörer
hier im Saal und auf der Galerie selbst, den Inhalt des Schreibens zu beurteilen. Ich darf nur
festhalten, wenn irgendeiner von uns einschließlich mir, mir kann man es bestimmt nicht
unterschieben, noch Bedenken gehabt hätte, heute dieses Gesetz in dieser Form zu beschließen, auf
Grund dieses Briefes hätten wir von vorneherein rigoros durchgreifen müssen. Es wurde bereits aus
den Reihen gesagt, ich will das Wort gar nicht wiederholen, aber es stimmt, bleibt im Raum stehen.
Darf ich hier gleich anschließen und festhalten:
Auf Grund des Antrages, der voriges Jahr von uns gestellt wurde - es hat ja ganz kurz der Kollege
Krendl darauf Bezug genommen, ich möchte es nur ausreden, damit da nichts im Raum stehen bleibt
- haben wir uns über diese Probleme längere Zeit eingehendst unterhalten. Wir haben dann den
Entwurf des Referates vom zuständigen Referenten dankenswerterweise erhalten und haben uns das
angesehen. In der Zwischenzeit haben wir die Schwierigkeiten und die Probleme, die nach wie vor
aufgetaucht sind, gesehen und sind zu der Überzeugung gekommen, daß es mit dem
Veranstaltungsgesetz als solches, wenn man es adaptiert, nicht gehen wird, sondern daß allein von
der Tatsache her ein eigenes Gesetz mehr Aussagekraft hat. Wir glauben auch, daß es eher zu
exekutieren ist, wenn man dieses Problem, so wie es im Raum steht, in ein eigenes Gesetz
verarbeitet.
Wie bereits gesagt, erfolgte die Einteilung in drei Gruppen, in die freien Automaten,
Geschicklichkeitsautomaten, die in voller Länge typisiert zugelassen und überprüft werden müssen,
und dann eben das totale Verbot aller Geldspielautomaten, auch der sogenannten kleinen
Bagatellspiele, Typengenehmigung, Zulassungsgenehmigung, Aufstellungsbeschränkung auf
höchstens drei Apparate, echtes Verordnungsrecht und Mitspracherecht der Gemeinden sowie
Einbeziehung eines Beirates zum Genehmigungsverfahren. Wir haben das deshalb gemacht, weil wir
glauben, daß dieses Gesetz leichter administrierbar ist als das Veranstaltungsgesetz. Ich darf nur
eines dazu festhalten: Ich habe vorerst sogar im Unterausschuß ein bisserl Angst gehabt, daß die
Meinung hochkommen könnte, die Entscheidung wegen zu kurzer Frist in den Herbst zu verschieben.
Ich war dann sehr dankbar, daß relativ kurzfristig erkannt wurde, daß es sich nicht um eine
parteipolitische Maßnahme seitens der ÖVP handelt, sondern daß wir von der Notwendigkeit
überzeugt sind und daß sich die Kollegen von der SPÖ-Fraktion mit einigen zusätzlichen Anregungen
bereit erklärt haben, gemeinsam bei diesem Gesetz mitzugehen.
Ich stehe nicht an, hier zu sagen, daß ich stolz auf die Mitglieder dieses Hauses bin, dass wir uns hier
im Interesse unserer Kinder und aller anderen gefährdeten niederösterreichischen Landesbürger über
Parteigrenzen hinweg relativ kurzfristig für dieses Gesetz entschieden haben und dieses heute auch
einstimmig verabschieden werden. Ich darf nur, weil es ganz lustig ist, eine kleine Pikanterie am
Rande festhalten. Die SPÖ hat bei diesen Beratungen unter anderem eine Formulierung
vorgeschlagen - diese möchte ich hier jetzt wörtlich widergeben -, wie sie zum Beispiel in Wien voriges
Jahr durchgezogen wurde. Hier hat es unter anderem geheißen, daß in den Text hineingenommen
werden soll: „Verboten sind die Aufstellung und der Betrieb von Geldspielautomaten sowie
Spielautomaten, deren Benützung eine Geringschätzung der Menschenwürde, eine Verrohung oder
sonst eine Verletzung sittlichen Empfindens zur Folge haben könnte oder welche Kriegshandlungen
darstellen." Wir haben das sehr gerne aufgenommen und haben es selbstverständlich sofort
einvernehmlich in diesem Gesetz verarbeitet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir gestern noch zufällig dieses berühmte Wiener Gesetz
angeschaut, das bezüglich der S 10.000,- Besteuerung jetzt schon mehr als umstritten ist, weil etwas
besteuert wird, was es gar nicht geben dürfte - so auf die Art, wenn man Geld bekommt, reden wir
nicht darüber -, das ist das Wiener Vergnügungssteuergesetz 1981, und da steht drinnen:
„Spielergebnis usw. Wird von Apparaten durch deren Betätigung optisch bzw. akustisch eine
aggressive Handlung, so insbesondere die Verletzung oder Tötung eines Menschen, dargestellt,
beträgt die Vergnügungssteuer je Apparat für den begonnenen Kalendermonat S 10.000." Dies zeigt,
wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht das gleiche! Ich betone, daß es für uns niederösterreichische
Abgeordnete keine Frage des Verbotes gewesen wäre, wenn wir nicht gesehen hätten, welche
Probleme auf uns in den letzten Jahren zugekommen sind, und darf noch einmal feststellen: Es ist
keine monetäre Angelegenheit für uns Niederösterreicher, sondern es ist eine zutiefst moralische
Angelegenheit. Eines darf ich auch gleich anmerken, weil vielleicht teilweise im Raum steht, daß wir
die Jugend, die gefährdete Jugend, wie es geheißen hat, mit diesem Gesetz sozusagen bevormunden
wollen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicher keine Bevormundung. Von der tiefsten Sorge
getragen, die Jugend zu schützen, die Familien zu schützen, werden wir dieses Gesetz beschließen.
Jetzt noch eine Anregung und eine Anmerkung. So einfach ist es ja nicht, wenn man sich mit etwas
befaßt, wo Millionen und Abermillionen umgesetzt werden. Es wird ja auch der SPÖ-Fraktion nicht
anders ergangen sein, daß es jede Menge von Interventionen gegeben hat, jede Menge von
Einladungen, von Firmenberechtigungen, und es hat sich meistens dann so abgespielt, wenn zwei
gekommen sind, haben sie über die anderen geschimpft und wenn die nächsten gekommen sind,
haben diese gesagt, wenn nur mein Spielautomat erlaubt ist, könnt Ihr alles andere ohnehin verbieten!
Aber eines möchte ich hier auch ganz klar und deutlich feststellen: Es gibt in Niederösterreich eine
Firma, die an die 200 Arbeitnehmer beschäftigt. Ich nenne sie, es ist die Firma Novamatik, die
Glücksspielautomaten erzeugt, die TV-Geräte erzeugt. Ich möchte das bitte hier nicht im Raum stehen
haben oder nachher irgendwo hören, daß wir auf Grund dieses Gesetzes dazu beigetragen haben,
unter Umständen Arbeitsplätze zu gefährden. Wie hat sich denn das ganze abgespielt? Diese Firma
erzeugt, so die Auskunft der Geschäftsführer, Spielautomaten, großteils Geldspielautomaten und
einen kleineren, bescheideneren Teil von TV-Geschicklichkeitsspielen, wie wir sie ja nach
Genehmigung erlauben würden, und verkauft 80% ihrer Geräte an das Ausland, geht in den Export.
Die restlichen Apparate, die in Niederösterreich aufgestellt werden, TV-Geräte,
Geschicklichkeitsautomaten, kommen größtenteils nicht von dieser Firma, sondern werden meistens
eingeführt. Es sind japanische Geräte oder sonstige, also genau das, was wir nicht wollen, und was
wieder ein Zahlungsbilanzdefizit bringt, ich bin sogar der Meinung, man sollte den Export dieser Firma
fördern, die sollte noch mehr exportieren und dann schauen, daß sie den einheimischen Markt für
Geschicklichkeitsautomaten mit ihren Geräten deckt. (Abg. Fux: Das paßt jetzt!) Nein, das stelle ich
nur fest. Diese Firma hat festgestellt, daß sie bereit ist, zusätzlich einen Betrieb in Niederösterreich zu
eröffnen, zusätzlich bitte, Arbeitnehmer zu beschäftigen, wenn das Land Niederösterreich bzw. wir
hier im Landtag auf diese Gesetzesnovelle verzichten und mindestens das kleine Bagatellglücksspiel,
das ist jenes, wo man mit S 2,- klopfen kann auf S 20,-, erlaubt. Wenn man es aber umrechnet,
besteht dadurch in der Stunde auch eine Verlustmöglichkeit von S 480,-, und, wo es so gehandhabt
wird wie bei den bisherigen Geldspielautomaten, dann wird halt nicht um S 2,- gespielt, sondern nur
offiziell um S 2,-. Inoffiziell sagt der Wirt hinter der Pudel, die S 2,- gelten für S 20,-, und dann sind es
S 200,-, genau so, wie es gewesen ist! Ich möchte das hier bitte hier festhalten, damit man uns nicht
einmal unterschieben kann, daß wir auf Grund dieses Gesetzes Arbeitsplätze gefährdet haben.
Ich betone noch einmal, ich würde mir sehr wünschen, daß eine niederösterreichische Firma die
Möglichkeit der Erzeugung von Geschicklichkeitsautomaten wahrnimmt und diese in Niederösterreich
umsetzt, doch anscheinend liegt das Interesse nicht so sehr im Verkauf der erzeugten Geräte,
sondern es gibt darüber hinaus Möglichkeiten. Wenn man versucht, sich bei diesen oder anderen
Firmen zu erkundigen, was die Automaten kosten, bekommt man ordnungsgemäß Auskunft, und
wenn man dann sagt, man wolle sie nicht kaufen, sondern fragt, ob nicht eine Möglichkeit besteht, sie
zu mieten, dann heißt es, von uns eigentlich nicht, aber es gibt in Atzgersdorf oder sonstwo eine
Tochterfirma von uns. Dort könne man diese Automaten mieten, und dann gibt es die üblichen
Prozensätze für den Aufsteller bzw. für den, der den Apparat aufstellen läßt. Das wollte ich auch
einmal hier klar und deutlich festgehalten haben.
Ich hätte noch die Möglichkeit aufzuzeigen, wie günstig ein Betrieb mit Geschicklichkeitsautomaten,
TV-Geräten und auch einer Spielhalle sein kann, wenn er ordnungsgemäß, den
Jugendschutzbestimmungen, den Bestimmungen des Gesetzes entsprechend, geführt wird und wie
leicht es möglich ist, jenen Betrag einzuspielen, den so ein Flipper kostet. Es ist nicht so, wie es immer
heißt, es sei eine große Verlustzone, wenn man jetzt keine Geldspielautomaten habe. Ich hätte sogar
die Unterlagen von den Deutschen draußen hier. Da gibt es Münzautomaten-Zeitungen und
dergleichen mit herrlichen Artikeln, wie: Sind Preise für Importgeräte noch einspielbar? Sind die
goldenen Zeiten vorbei? Da stellt sich heraus, daß sich ein Flipper, der 4000 Mark kostet, auf einem
halbwegs guten Standplatz in eineinhalb bis zwei Monaten trotz hoher Regien und Abgaben, die
verlangt werden, einspielt und ab dem dritten Monat in voller Länge die Gage da ist.
Also von dieser Seite her kann man sich über den Gewinn auch nicht beschweren, auch hier bestünde
eine Möglichkeit, aber man wollte halt unbedingt auf diesem kleinen Glücksspiel beharren!
Noch ganz kurz eine Feststellung, meine Damen und Herren! Wir haben uns letztesmal über
verschiedenste Beispiele unterhalten, Kollege Krendl hat es heute auch angezogen. Ich möchte diese
Beispiele nicht mehr wiederholen, ich möchte auch dieses schöne Beispiel, ich habe das Bagatellspiel
erwähnt, wo man auf S 20,-, S 200,-, S 500,- hinter der Pudel abdrücken kann. Beim Gehen durch den
Hinterausgang bekommt man den Gewinn oder auch nicht, weil ja meistens ein Verlust eingetreten ist.
Das wird genau die Frage sein, auf die wir zu achten haben, und das wird auch bei diesem Gesetz
unser Problem sein.
Es gibt im Fremdenverkehrsverband der verschiedensten Länder vorgegebene Richtlinien mit
genauen Typenbeschreibungen und so weiter. Es kommt aber laufend etwas Neues auf den Markt.
Unsere Aufgabe wird es sein, über diesen Beirat und Über beinharte Kontrollen dafür zu sorgen, daß
Apparate nicht kurzfristig wieder umadaptiert werden können und in einem halben bis Dreivierteljahr
mit einem sogenannten Flipper oder sonstigen Gerät, das intern umgestellt wird, wieder dasselbe
geschieht wie bisher. Die Strafbestimmungen, glaube ich, sind diesmal ausreichend. Auch die
Möglichkeit der Beschlagnahme, die wir in dieser Art nicht gehabt haben, wird dazu beitragen. Wir
sind alle dazu aufgerufen, insbesondere auch als Funktionäre in unseren Gemeinden, dafür zu
sorgen, daß dort nicht wieder – das betrifft ja in erster Linie die mittleren und kleineren Gemeinden,
Schulzentren udgl. - Mißstände aufscheinen.
Zum Abschluß möchte ich nur einen Antrag, den alle Fraktionen des Gemeinderates der Stadt Wr.
Neustadt am 21. 12. 1981 beschlossen haben, zur Kenntnis bringen. Die Gemeinderäte der Stadt Wr.
Neustadt haben beschlossen, das Land Niederösterreich möge den Betrieb jeglicher Spielautomaten
verbieten. Einstimmig, ganz genau mit einer Stimmenenthaltung. Ich glaube, dieser Beschluss einer
großen Stadt im Dezember 1981 zeigt, wie groß das Unbehagen im Bereich der Gemeinden und der
Städte gewesen ist. Dieser Beschluß besagt aber auch und muß uns dazu auffordern, darauf zu
achten, daß unser heute zu beschließendes Gesetz nicht durch Maßnahmen von Subjekten
durchbrochen wird, denen die Gier nach Geld mehr wert ist als unser Wollen für die
niederösterreichischen Landesbürger. Dann werden wir uns in diesem Haus sofort wieder mit diesem
Problem zu befassen haben, und dann wird man eben rigoros alles abdrehen müssen, wenn es nicht
möglich ist, Probleme von Mensch zu Mensch zu lösen.
Ich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf uns, glaube ich, auch im Namen
der Eltern, die mit uns gesprochen haben, im Namen aller niederösterreichischen Familien zu dem
Gesetz gratulieren und allen danken, die mitgeholfen haben, daß dieses Gesetz zustande kommt.
(Beifall im Hause.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. SULZER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des
Verfassungs- und Rechtsausschusses):
Ich ersuche den Herrn Abg. Krenn, die Verhandlungen zur Zahl 454 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten Lechner,
Kaiser, Dr. Bauer und andere haben schon am 27. 5. 1982 im Landtag einen Antrag eingebracht. In
diesem Antrag wurde dargelegt, daß aus Gründen der technischen Entwicklung eine Verlängerung
der Kehrperioden sinnvoll erschiene, aber auch das derzeit bestehende System der
Rauchfangkehrerhöchsttarife eine schwere Belastung für die Konsumenten darstelle. Darüber hinaus
wurde auch dargelegt, daß durch die Verteuerung der Energieträger und durch zunehmende
Belastung der Umwelt es erforderlich sei, sowohl die Wärmeverluste als auch die Abgasemissionen
von Heiz- und Kesselanlagen möglichst gering zu halten. Es sollte daher in das NÖ Feuer-,
Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetz eine Verpflichtung zur regelmäßigen Messung der
Wärmeverluste und Abgasemissionen aufgenommen und deren erlaubtes Höchstausmaß von der
Landesregierung nach dem jeweiligen Stand der Technik durch Verordnung festgesetzt werden.
In der am 6. 7. 1982 stattgefundenen Sitzung des Wirtschaftsausschusses haben die Abgeordneten
Diettrich, Auer, Dkfm. Höfinger und andere gemäß § 29 LGO gleichfalls einen Antrag eingebracht, und
es hat sich nach der Diskussion darüber ergeben, daß die Anträge sehr ähnlich waren, sodaß es dann
zu einer Vereinbarung kam, einen gemeinsamen Antrag nach § 29 LGO einzubringen, schon deshalb,
weil man hier vor allem der Meinung war - und wir glauben alle, dass das auch richtig war -, daß hier
eine Kommission geschaffen werden sollte, der folgende Aufgaben zugewiesen werden:
a) Überprüfung des NO Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes hinsichtlich einer
Anpassung der Kehrperioden an die heutigen technischen Gegebenheiten und hinsichtlich der
Schaffung einer Meßverpflichtung für Wärmeverluste und Abgasemissionen zum Zwecke einer
Energieeinsparung und Luftreinhaltung;
b) Erstattung von Vorschlägen zur Vollziehung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur
Energieeinsparung, LGBl. 8206-1, soweit es sich um Angelegenheiten der Feuerpolizei handelt;
c) Uberprüfung der Verordnungen über die Kehrperioden und der Höchsttarife für das Gewerbe der
Rauchfangkehrer in Niederösterreich.
Die Abgeordneten Ing. Kellner, Lechner, Diettrich, Kaiser, Auer, Dr. Bauer, Dkfm. Höfinger, Haufek,
Kurzbauer, Kautz, Amon, Keusch, Schwarzböck, Krenn, Dr. Bernau, Reixenartner, Trabitsch, Rozum
und andere haben gemäß § 29 LGO einen gemeinsamen Antrag eingebracht, und ich darf daher im
Namen des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag dem Hohen Landtag vorlegen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der gemäß § 29 LGO gestellte gemeinsame Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Lechner und
anderer wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Erfüllung der in der Antragsbegründung genannten
Aufgaben eine Kommission einzusetzen, der jedenfalls Abgeordnete des Landtages, Fachleute und
Vertreter der Sozialpartner anzugehören haben.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung, insbesondere beim
Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie darauf zu dringen, dass die Gewerbeordnung
hinsichtlich der Anhörung der Gemeinden bei den Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe in
der im Antrag genannten Richtung geändert wird."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Bauer.
Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Buchinger: Er
spricht zu den Schwarzen!) Ich habe Gott sei Dank einen „Schwarzen" in der Verwandtschaft, Herr
Kollege Buchinger! Die sozialistische Fraktion hat im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der
Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe einen Antrag eingebracht, weil wir diese Gelegenheit
nutzen wollten, um einmal grundsätzlich über den Gesamtbereich zu reden. Das war auch
Gegenstand einer Pressekonferenz unseres Klubobmannes, der in dieser Pressekonferenz erklärt hat,
daß der ausgesandte Entwurf für die sozialistische Fraktion unannehmbar sei, und er hat die
Zuständigkeit von Herrn Landeshauptmann Ludwig herausgestellt. Nun, in einem Briefwechsel meinte
unser Herr Landeshauptmann, daß seine Zuständigkeit nicht gegeben sei, aber ich möchte hier
feststellen, daß der Herr Landeshauptmann in seiner mittelbaren Bundesverwaltung sehr wohl für
diesen Entwurf und für diesen Antrag zuständig ist.
Vorweg möchte ich einmal feststellen, weil hier vielleicht ein falsches Bild entsteht: Wir sprechen
keiner Berufsgruppe die Existenzberechtigung ab, ganz abgesehen davon, dass die Arbeit, die dort
verrichtet wird, nicht zu den angenehmen Tätigkeiten gehört. Wir wollen nur, daß die Mißstände in
diesem Bereich, die ja immer wieder von den Betroffenen festgestellt werden können, beseitigt
werden und daß man über die Gebühren einmal offen redet. Es gibt in diesem Bereich große
Unstimmigkeiten zwischen Leistungsträger und Leistungsempfänger. Anders ausgedrückt, zwischen
Konsument und der Rauchfangkehrergilde, wenn man sie so bezeichnen darf. Das eine ist der
tarifliche Aspekt. Der zweite Punkt des Antrages befaßt sich ja mit dem energetischen und dem
umweltschutzpolitischen Aspekt, der sicher in Zukunft auch immer bedeutender sein wird. Daß es zu
gewissen Mißständen in einer geschützten Stellung, wie sie die Rauchfangkehrer einmal haben, seit
über 100 Jahren haben, kommt und kommen kann, ist aus dieser Sonderstellung heraus vielleicht
erklärbar. Es ist ja immer die Gefahr bei einer Monopolstellung, daß dieses Monopol auch mißbraucht
werden kann, und ich glaube, daß es daher Sache der Öffentlichkeit ist, bei Vorliegen solcher
monopolistischer Strukturen besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Leistung auch erbracht wird und ob
sie zur Zufriedenheit jener erbracht wird, die diese Leistung zu empfangen haben.
Ich glaube auch, daß dies vielen Gewerbetreibenden selbst auch bewußt ist, und wenn der Herr Ing.
Reinbacher, der Bundesinnungsmeister der Rauchfangkehrer, im Jahre 1980 ausdrückt, daß - ich
zitiere wörtlich - die Landesinnung zukünftig nicht gewillt sei, Mitglieder, die trotz wiederholter
Ermahnung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, auf die Dauer zu schützen. Das heißt, auch der
Bundesinnungsmeister ist hier ein Verbündeter, Mißstände sozusagen auszuräumen, zumindest laut
Antrittsrede. Ich möchte das hier sehr positiv vermerken.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, was führt zu diesem Unbehagen gegenüber dem
Rauchfangkehrer, ansonsten sind sie ja Glücksbringer, aber im Zusammenhang mit den Gebühren ist
ein gewisses Unbehagen aufgetreten. Eine recht gute Antwort erhält jemand, der sich mit den
Ergebnissen befaßt, die die Arbeiterkammer Niederösterreich dankenswerterweise seit Jahren
zusammengetragen hat. Ich werde meine Ausführungen hauptsächlich auf das stützen, was bei
Diskussionen, bei verschiedenen Vorsprachen und Interventionen festgestellt wurde. Ich glaube, daß
diesem Gewerbe am besten damit gedient ist, daß man Mißstände eben ausmerzt. Das ist die eine
Seite, die sicher noch mein Kollege Diettrich, ich glaube, er wird zu dieser Vorlage reden, im Detail
behandeln wird. (Abg. Diettrich: ich bin befangen!) Befangen? Na ja, Du wirst schon noch reden!
Bevor ich aber auf die wichtigsten Ursachen, die von der Arbeiterkammer festgestellt wurden,
eingehe, noch eine grundsätzliche Bemerkung, und zwar in der Richtung, daß ich von einer
monopolistischen Stellung des Rauchfangkehrergewerbes sprach, und damit müssen sich die, die in
dieser Monopolstellung sind, eben gefallen lassen, daß ihre Leistung besonders kritisch beurteilt wird.
Die Frage ist die: Wenn ihnen diese Kritik sozusagen nicht paßt, müßte dann die Aufgabe dieser
Monopolstellung die Konsequenz sein. Auch darüber könnte man ja reden, und man könnte auch
einmal darüber diskutieren, ob nicht das Rauchfangkehrergewerbe so wie andere konzessionierte
Gewerbe einem Wettbewerb ausgesetzt werden sollte, um aus dieser Wettbewerbssituation heraus
die aufgetretenen Mißstände vielleicht zu beseitigen. Jedenfalls glaube ich, daß das zu einer
gewissen psychologischen Entlastung auf beiden Seiten führen würde.
Ich kann nicht die Auffassung des Obmannes des Absolventenverbandes der Rauchfangkehrer teilen,
der in einer Presseaussendung meinte, daß die Aufgabe des Monopols zur Arbeitsplatzvernichtung
führen würde.
Ich sehe hier keine Verbindung, denn ich gehe davon aus und werde dann sogar noch das Gegenteil
beweisen können, daß die, die in diesem Beruf stehen, eben voll ausgelastet sind, und daß dadurch,
daß jemand die Leistung erbringt, ja noch keine Verringerung der Zahl der Beschäftigten eintritt. Es
geht hier um eine Leistung, die zu erbringen ist, und ob die Beschäftigten überhaupt in der Lage sind,
diese Leistung zu erbringen. Warum ich das besonders herausstelle? Weil ich entgegen der
Auffassung in dieser Presseaussendung zu einem anderen Schluss gekommen bin. Ich stütze mich
nämlich dabei auf eine Studie des Institutes für Gewerbeforschung. Wir haben festgestellt, daß pro
Arbeitsvorgang etwa 22 Minuten erforderlich sind. Wenn man diese 22 Minuten jetzt einmal
theoretisch auf die Leistung hochrechnet, die zu erbringen ist, würde diese Leistung gar nicht
erbringbar sein. Das heißt, es müßte in diesem Gewerbe sogar zu einer Aufstockung kommen. Ich
nenne hier nur die Zahlen zum Vergleich:
In Niederösterreich sind rund 500 Beschäftigte und in Oberösterreich über 1000 Beschäftigte. Schon
das zeigt, daß hier auf Sparflamme gefahren wird und diese Leistung die eigentlich immer
vorgeschrieben wird, vielleicht nicht in vollem Umfang erbracht wird.
Damit komme ich bereits zum Hauptpunkt, wobei ich vorweg noch eine Feststellung treffen möchte.
Wenn man sich mit der Situation der Rauchfangkehrer befaßt, dann wohl nicht in der Richtung der
Arbeitsplatzsorge. Man könnte sagen, daß sie kollektivvertragsmäßig eher nicht zu den besonders
verwöhnten Gruppen gehören, und daß hier ein viel günstigeres Betätigungsfeld wäre. Ich möchte das
so formulieren: Die hohen Tarife in diesem Gewerbe schlagen sich auf den Kollektivvertrag der
Beschäftigten kaum durch. Das vielleicht zu den Grundbemerkungen. Ich weiß schon, daß Sie
natürlich manchesmal eine andere Auffassung vertreten, aber das muß man einmal objektiv
feststellen.
Nun zu den Beschwerden der Konsumenten. Ich stütze mich hier auf die große Erfahrung der schon
von mir genannten Arbeiterkammer Niederösterreichs. Als erstes wurde festgestellt, daß die
Rechnungen einen zu geringen Detailierungsgrad haben, was bedeutet, daß der Konsument nicht
nachvollziehen kann, was er eigentlich zu bezahlen hat. Er kennt nur die Endsumme, aber er kennt
nicht die Leistung, die gegenübersteht. Ich glaube, daß man hier vielleicht auch einen Grund in der
sehr verwirrenden Tarifgestaltung und dem Zuschlagsystem zu sehen hat. Da das ja einen immensen
Arbeitsaufwand erforderlich macht, verzichtet man daher auf diesen Detaillierungsgrad. Andererseits
könnte man heute bereits eine Kommission - wir haben uns ja darüber im Wirtschaftsausschuß
gemeinsam geeinigt - einsetzen, die diese Probleme vorberaten und auch zu einem neuen System
des Zuschlages kommen soll, nämlich einem vereinfachten System. Ich möchte auf die einzelnen
Unterschiede in den Berechnungen gar nicht näher eingehen, eher nur so anhand einer
Beispielsammlung, die sehr Kurioses wiedergibt, aufzeigen, wofür es überall Zuschläge gibt, wo man
sich fragt, wozu dieser Zuschlag verrechnet wird. Ich möchte also darauf gar nicht eingehen, sondern,
weil es sogar ein bisserl nett ist, eines zitieren. Ich konnte als Konsument und kritischer Beobachter
feststellen, daß also zwischen Rauchfangdurchmesser und den Gebühren, die ich vorgeschrieben
bekomme, eine enge Beziehung besteht, eine direkte Beziehung besteht. Nun müßte ja jeder, der das
beobachtet, glauben, daß das in der Art der Bearbeitung sichtbar sein muß, z. B. durch einen anderen
Bürsteneinsatz. Und da konnte ich feststellen, daß immer mit derselben Bürste, mit so einer
Standardbürste, glaube ich, durchgefahren wird. Ich habe ja nichts dagegen, daß man die
Standardbürste verwendet, sondern ich habe nur dann etwas dagegen, wenn der
Rauchfangkehrermeister nicht die Standardtarife zur Anrechnung bringt. Solange er mit der
Standardbürste durchfährt, habe ich gedacht, wird der Standardtarif angewendet und dieser nicht vom
Durchmesser abhängig sein. Nun, wieviele Bürsten gibt es? Ich bin der Sache auf den Grund
gegangen. Es gibt rund 100 Bürsten, und mit haben die Rauchfangkehrer maximal zwei Bürsten.
Allerdings bei der Abrechnung, bitte, sieht man sehr deutlich, wo die Unterschiede, im Durchmesser,
in der Lichtweite und so weiter, bestehen. Ich wollte das nur sagen, weil wir ja hier auch einmal ein
bißchen, als Konsument sozusagen, reden dürfen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, daß man immer
kritisch beobachtet, Herr Kollege! Zum zweiten nun. Der Maximaltarif wird nicht immer eingehalten. Ich
zitiere hier wieder die festgestellten Mängel: Kehrungen werden zum Teil öfter durchgeführt, als sie im
Gesetz vorgesehen sind, auch wieder, um höhere Gebühren verrechnen zu können. Und nun kommt
das Interessanteste. Da gibt es einen Maximaltarif, und auf diesen Maximaltarif gibt es eine Reihe von
Rauchfangkehrerrabatten. Konnte ich auch feststellen. Ich habe hier den Beweis. Da gibt er dem
einen Konsumenten 10% und in derselben Gemeinde einem anderen 25%. Ich weiß nicht, nach
welchem Gesichtspunkt, (Abg. Ing. Schober: Wenn er eine Jause kriegt!) vielleicht ist es ein
persönlicher Gesichtspunkt, ich würde sagen, vielleicht ein politischer Gesichtspunkt oder vielleicht ein
Gesichtspunkt, der der edelste wäre ein sozialer Gesichtspunkt, aber das kann ich nicht feststellen.
(Abg. Fidesser: Das ist eine persönliche Zuwendung!) Die Beweggründe kann ich ja nicht feststellen,
sondern ich kann nur feststellen, dass es unterschiedlichste Rabattierungen gibt von ein und
demselben Rauchfangkehrer in derselben Gemeinde, was dazu führt - liegt natürlich im
psychologischen Bereich -, das kann ich nicht ausloten. (Ruf von Abg. Diettrich.) Dazu müßte ich
sagen, Kollege Diettrich, das ist ein schlechter Zwischenruf gewesen. Wenn man nämlich generell
Rabatte gibt, muß man davon ausgehen, daß die Höchsttarife auf jeden Fall zu hoch sind, weil es
selbst dem Rauchfangkehrer unheimlich wird, was er da hereinbekommt. Das muss man einmal
feststellen. (Heiterkeit bei der ÖVP. -Beifall bei der SPÖ.)
Der vierte Punkt betrifft die festgestellten Verärgerungen. Nicht jeder Rauchfangkehrer - und das ist
eine sehr wichtige Feststellung - führt die Leistung auch tatsächlich durch, die ordnungsgemäß in
einem Kehrbuch festzuhalten ist. Man muß bitte auch einmal sagen, daß die vorgeschriebene
Kehrung nicht immer durchgeführt wird, und manche bestätigen vielleicht die Durchführung, was ja
auch wieder den niedrigen Beschäftigungsstand erklärt.
Nun etwas, was sicher zur Ausnahme zählt, das aber auch festgestellt wurde, ist, dass manche dieser
Berufsgruppen bar kassieren und dann vergessen haben, daß schon ein paar kassiert haben,
offensichtlich weil zwischen Mann und Frau keine Kommunikation im ausreichenden Maße bestanden
hat und die Vorschreibung der Gebühr dann noch einmal erfolgte. Das wurde festgestellt, kann
bewiesen werden, es wurde auch interveniert. Das kann halt passieren, ich meine, kommunizieren tut
ja nicht jeder gleich gut sozusagen, und das kann halt auch passieren. In manchen Fällen - und da
bitte muß man die Dinge sehr ernst nehmen -, hängt das nämlich wieder mit der Monopolstellung
zusammen.
Nun glauben ja viele Leute, sich mit dem Rauchfangkehrer anzulegen, das sei fast wie bei einem Arzt,
der hat eine Monopolstellung. Ein Arzt hat ja keine, aber der Rauchfangkehrer hat eine totale
Monopolstellung, (Abg. Diettrich: Aber nicht von ungefähr! Sag auch warum!) ich sage noch einmal,
begründet, und ich würde dem gar nicht widersprechen, sondern ich sage nur, daß sich die, die
diesen Schutz genießen, gefallen lassen müssen, dass ihre Tätigkeit kritischer beurteilt wird als jene,
wo man als Konsument ausweichen kann, wo man sich den, der die Leistung erbringt, aussuchen
kann, denn wenn mir der eine nicht paßt, hätte ich ja die Möglichkeit, einen Vertrag mit einem anderen
zu machen, und das gibt es eben da nicht. Daher müssen sich - das habe ich bereits gesagt - jene,
die diesen Schutz wollen, (Abg. Anzenberger: Man sieht in den Rauchfang überdies nicht hinein!)
überlegen, ob ihnen der Schutz wichtiger ist als die kritische Beurteilung. Das ist die Entscheidung
dieser Berufsgruppe.
Jetzt aber zu dem Punkt, den ich schon begonnen habe, nämlich zu der sogenannten
Kamindruckprobe. (Abg. Diettrich: Rauchfangdruckprobe!) Ich formuliere das deshalb so, weil also die
Rauchfangdruckprobe manchesmal zu einer echten Druckprobe gegenüber dem Konsumenten wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! So ist es. Wenn sich da nämlich jemand aufregt und das
festgestellt wurde, wird ihm sozusagen eine Druckprobe verabreicht, und die kostet ein bisserl etwas.
Dann muß er nämlich nach dieser Druckprobe sofort den Kamin ausschleifen lassen, das kostet ihm
ein paar tausend Schilling. Er hat ja keine Möglichkeit zu überprüfen, braucht er es oder braucht er es
nicht, aber sein Rauchfangkehrermeister wird ihm dafür unter Umständen als strafende Maßnahme
diese Druckprobe verabreichen, sodaß der Konsument nun die 3.000 Schilling oder 4.000 Schilling
zahlen kann und sich sagt, ich werde dem nie mehr sagen, daß er etwas machen soll, sonst kriege ich
nächstes Jahr wieder eine Druckprobe verordnet. Es ist ja sehr interessant diese Stellung, die hier
ausgespielt werden kann. Ich möchte jetzt gar nicht noch auf die Einzelheiten eingehen.
Und zum siebenten Punkt wurde die mangelnde uberschaubarkeit bei der Verrechnung kritisiert,
besonder im großvolumigen Wohnungsbau. Es gibt hier Beispiele – das muß man wirklich mit großer
Verwunderung feststellen -, daß es da zu Reduktionen bis zu einem Drittel der vorgeschriebenen
Gebühren kam, als man intervenierte. Das heißt, in einem besonders krassen Fall, ein öffentliches
Gebäude betreffend, hat man dann so in der -zigtausendergrenze die Vorschreibung
zurückgenommen. Ich glaube - das muß man vorweg feststellen -, das ist das, was zu diesem Unmut
und zu Unstimmigkeiten geführt hat. Das ist kein Angriff gegen eine Berufsgruppe, sondern gegen
bestimmte Auswüchse innerhalb dieser Berufsgruppe, das gehört aufgezeigt, und da können wir uns
sicher finden.
Ich glaube, daß unser Antrag eben angetan ist, erstens ein Verrechnungssystem – die Kommission
wird sich damit beschäftigen - einzuführen, das für den Leistungsempfänger genügend transparent ist,
und zweitens – das ist meiner Meinung nach der Kernpunkt -, daß die Kehrperioden, die ja letztlich im
Zusammenhang mit den Höchsttarifen zu sehen sind, in einer Häufigkeit vorgeschrieben sind, die dem
heutigen Stand der Heiztechnik und der Heizgewohnheiten entsprechen. Es hat sich halt inzwischen
viel geändert, doch in Niederösterreich haben wir noch immer die häufigsten Kehrungen, und manche
kehren so fleißig - ich habe schon gesagt, bis zu zwölfmal, also jeden Monat -, um das dann auch zu
verrechnen, aber das ist wieder nicht gesetzlich. Immerhin, glaube ich, sollte man realistischerweise
die Änderung im Heizverhalten, in der Heiztechnik in diese Diskussion einbeziehen.
Nun, hinsichtlich der angestrebten Tariferhöhung wurde ja von unserem Klubobmann in der
Pressekonferenz bereits gesagt, sie sei unannehmbar, und man kann sich dem nur anschließen, weil
Erhöhungen von 50%, in den einzelnen Positionen mehr als einige 100%, einfach nicht annehmbar
sind. Ich habe mir die Indexrechnung angeschaut, ich möchte nicht so ins Detail gehen, aber diese
Indexrechnung ist natürlich, na ja, sagen wir eine etwas manipulative Indexrechnung, ich möchte
heute vornehm sein, es ist sozusagen unser letzter Sitzungstag. Wenn sich nämlich jede
Berufsgruppe jene Warengruppen herausgreift, die sie glaubt, herausgreifen zu müssen, um hohe
Forderungen stellen zu können, könnte sich der eine vom Verbraucherpreisindex die Bezinkosten
nehmen, der andere könnte je nach Laune irgend welche Bezüge herstellen und dann einen höchst
individuellen Index errechnen. Wenn wir aber einen Verbraucherpreisindex haben, dann muß dieser
auch fürs Rauchfangkehrergewerbe gelten, denn im Kollektivvertrag oder in anderen wichtigen
Verträgen gibt es ja auch den Verbraucherpreis als Leitlinie für die Verhandlungen, und das rnuß man
auch sehr deutlich herausstellen. Ich wäre nicht einmal noch darüber sehr empört, wenn man diesen
Index wenigstens gewichtet hätte, nämlich nach der Bedeutung der einzelnen Positionen.
Ich muß aber sagen, ich bin ein bisserl böse, daß man in so einer Art manipuliert. Mir kann ja niemand
erzählen, daß jede dieser 15 Positionen, wo wir 1980 bis 1981 die Hochrechnung, dividiert durch 15,
angestellt haben, gleichen Einfluß auf das Gewerbe hat. Das ist mir, verzeihen Sie den Ausdruck, in
der Manipulation ein bisserl zu primitiv. Wenn man es gewichtet kann man sagen, bitte für diese
Berufsgruppe wurde ein eigener Index errechnet, und ich hätte mich schon viel schwerer getan, das
nachzurechnen, vor allem weil ich dann die genaue Kostenstruktur hätte kennen müssen. Ich hätte
zwar auf Umwegen auch eine Kostenstruktur feststellen können, aber das wollte ich gar nicht
beanspruchen.
Es wird mir so einfach gemacht, denn die Erhöhung wurde schlicht und einfach ausgerechnet: addiert
und dividiert durch die Anzahl der Positionen. Es war transparent und ich würde in dem
Zusammenhang sagen, Kollege, die Tarife machen wir transparent; die Manipulation aber ist da ein
bisserl primitiv. Vielleicht wird es, auch das gestehe ich schon manchem zu, wenn man es wieder so
einfach macht, auch wieder transparent. Besonders möchte ich hervorheben, daß wir uns ja im
Wirtschaftsausschuß geeinigt haben, eine gemeinsame Kommission zwischen Sozialpartner,
Landtagsabgeordneten und Fachleuten zu bilden, und ich glaube, daß das wichtig ist, weil wir diesen
Bereich eben neu zu ordnen haben. Einen Vorschlag, der über das Papier hinausgeht, der aber von
der Arbeiterkammer angeregt und auch von der Landesinnung aufgegriffen wurde, ist die Einrichtung
einer Schlichtungsstelle. Ich würde daher ersuchen, daß man über diese Schlichtungsstelle im Zuge
der Beratungen in der Kommission diskutiert und sie schließlich auch etabliert, weil ich glaube, daß es
sehr, sehr wichtig ist, daß diese Schlichtungsstelle von den Konsumenten und vielleicht auch von
anderer Seite, wahrscheinlich ein wenig häufiger, dann zu beanspruchen ist, wenn man sich
übervorteilt fühlt.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kritisiere nicht sehr gerne das Amt der NÖ
Landesregierung, vor allem nicht die Mitarbeiter des Amtes der NÖ Landesregierung, aber in diesem
Fall muß ich eine Ausnahme machen, keine Kritik, sondern nur eine Anmerkung. Ich glaube, daß es
auch von Seiten des Amtes zu einer anderen Einstellung in diesem Bereich kommen muß. Das heißt,
das Referat darf sich nicht so fühlen, als sei es eine Außenstelle der Handelskammer oder der
Landesinnung. Zu diesem Eindruck mußte ich nach einem Gespräch, auch mit einem Mann aus der
Arbeiterkammer, kommen, der mir sagte, daß hier sozusagen die Interventionen oder die Anfragen
sehr schnell an die Innung weitergegeben werden, daß nämlich gleich telefonisch weiterverwiesen
wird, ohne daß man vom Amt der NÖ Landesregierung sachlich Auskunft bekommt. Wir haben hier ja
die Hoheit, und daher muß das Amt auch über das Zustandekommen von Höchsttarifen oder anderen
Dingen einfach Bescheid wissen, in technischen Details vielleicht weniger. Dabei möchte ich gar nicht
die gute Kooperation stören, aber sich schlicht als Außenstelle der Interessenvertretung zu fühlen,
ginge denn doch zu weit! Daher würde ich bitten, daß man sich zumindest über die Grundzüge eines
Tarifsystems informiert und auch bereit ist, darüber Auskunft zu geben. Es wurde hier auch das
Gespräch festgehalten.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, hinsichtlich der künftigen Mitwirkung bei der
Festlegung der Höchsttarife wollen wir als sozialistische Fraktion auch eine Änderung, und zwar sollen
in Zukunft im Begutachtungsverf ahren auch die Gemeindevertreterverbände eingeschaltet werden,
weil es ja in der Regel nicht möglich ist, daß die Gemeinden auch wirklich antworten. Das heißt, da ist
erst eine Gemeinderatssitzung gewesen, dann kommt ,die Aufforderung zur Begutachtung, innerhalb
dieser Frist ist aber keine Gemeinderatssitzung mehr, und die wenigsten Gemeinden reagieren.
Daher, glaube ich, sollte man in der Gewerbeordnung in der Richtung eine Änderung herbeiführen,
dass die Gemeindevertreterverbände im Begutachtungsverfahren dabei sind.
Abschließend zum Bereich der Gebühren oder angestrebten Änderung nach einer zeitgemäßen
Kehrordnung. Daß wir - ich zitiere hier wörtlich - ein System haben, das schwer durchschaubar ist,
nicht nur in Niederösterreich, sondern auch in anderen Bundesländern, ist ein Faktum, und es wird die
Hauptaufgabe dieser Kommission sein, ein durchschaubares System zu machen. Ich zitiere hier die
Aussage des Herrn Dr. Berger, der in einem Prozeß in Neusiedl folgendes feststellte: „Ich habe mit
Kollegen über die Kehrordnung gesprochen, und nicht einmal die Juristen verstehen das. Friede wird
erst dann einkehren, wenn es ein klares Gesetz gibt."
Ich glaube, wir sollten uns dieser Aussage vollinhaltlich anschließen, auch wenn sie auf das
Burgenland bezogen war, denn in Niederösterreich sind die Tarifverhältnisse von den anderen
Bundesländern nicht sehr verschieden.
Nun zum zweiten Teil des Antrages, der sich mit dem energetischen und umweltschutzpolitischen
Aspekt befaßt. Es erscheint unserer Auffassung nach unbedingt erforderlich, daß man hier ebenfalls
über die Wärmeverluste und über die Abgaseverluste eine Verordnung herausgibt. Im übrigen haben
wir ja im § 15 a-Vertrag bereits eine Regelung angenommen, nämlich daß wir etwas einführen, damit
die Abgaseverluste und Wärmeverluste vermieden werden. Das haben wir im § 15 a des Vertrages
über Energiefragen ja selbst akzeptiert. Das war im Jahre 1980.
Warum das so wichtig ist? Weil man ja zwischen 5 bis 7,5% Energieeinsparung erreichen kann. Das
ist der eine Aspekt, der auch für den Konsumenten und für die Volkswirtschaft bedeutend ist.
Zum zweiten Aspekt des Umweltschutzes. Ich glaube, dieser Gedanke ist auch immer wichtiger,
nämlich im Kleinbereich aktiv zu werden, weil es sehr viele Beschwerden von Bewohnern gibt, die sich
gestört fühlen. Daher ist es notwendig, daß man hier auch die Abgase mißt und daß man in der ersten
Stufe, das könnte ich mir vorstellen, etwa bei 16 KW Einheiten beginnt und später dann vielleicht auch
in den unteren Bereichen tätig wird, weil ja wirklich dadurch eine Störung eintritt, abgesehen von der
volkswirtschaftlichen Vergeudung der Energie. Wer nun diese Messungen durchführen soll, das hängt
davon ab - da sind wir sicher offen -, ob der Rauchfangkehrer bereit ist, sich dieses Wissen
sozusagen anzueignen. Dann kann auch er diese Messungen durchführen, aber es könnten auch
andere Firmen, wie z. B. Heizungshersteller oder Firmen, die sich mit der Errichtung der
Heizungsanlagen befassen, beauftragt werden. Darüber wurde noch gar nicht diskutiert.
Ich möchte daher abschließend feststellen, was meiner Auffassung nach die Aufgabe dieser
Kommission ist, die heute eingesetzt werden soll und die nach folgenden Überlegungen zu arbeiten
hat:
1. Die Kehrperioden sind je nach Einsatzstoff an den heutigen Stand der Technik anzupassen,
2. dem energetischen und umweltschutzpolitischen Aspekt ist voll Rechnung zu tragen,
3. die Frage der Selbstreinigung ist zu überprüfen,
4. die Reinigungspflicht und die Kehrgegenstände sind genau zu definieren.
Ich glaube, wenn die Kommissionen zu diesen vier Fragen Vorschläge erarbeitet, wird es in diesem
Bereich zu einer Beruhigung kommen. Es wird auch im Interesse der Sicherheit, der Energie, des
Umweltschutzes und letztlich, und das ist sicher eine gleichbedeutende Frage, auch im Interesse einer
nicht mehr zuzunehmenden Mehrbelastung der Bevölkerung Niederösterreichs in finanzieller Hinsicht
eine Besserung eingetreten. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Dkfm. Höfinger.
Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses!
Heute früh hat Herr Dr. Bauer im Ausschuß - ich hoffe, hier keine Verletzung der Vertraulichkeit zu
begehen – die Bemerkung fallengelassen, „nur nicht zuviel ar, die Schwarzen anstreifen." Jetzt hat er
es so ausgiebig getan, daß ich sagen muß, ich habe leider nicht das Glück, in meiner Verwandtschaft
einen Rauchfangkehrer zu haben, daß ich so episch in die Breite, so informiert ins Detail (Abg. Kalteis:
So profund!) gehen könnte und so profund - danke Kollege Kalteis - diese Materie angreifen wollte.
Ich wollte eigentlich im Stil des Prof. Wallner hier heraufgehen. Wir erleben heute einen historischen
Augenblick, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, denn ein Zankapfel, der seit mehr als 30
Jahren die Gemüter erhitzte, wird nunmehr durch die Vereinigung der Anträge beider Fraktionen
dieses Hauses außer Streit gestellt.
Ich bin mir bewußt, daß man als Sprecher, der nicht der Rauchfangkehrerinnung angehört, in einer
Doppelrolle zu agieren hat und daß hier zwei Seelen in der Brust jedes Redners wohnen. Die eine
Seele, die den Konsumenten verkörpert, und die andere, die dem Sprecher der Wirtschaft gilt. Ich
möchte hier feststellen, eigentlich auch, um Kollegen Diettrich zu entlasten, er hat absichtlich auf eine
Wortmeldung verzichtet, um hier nicht der Befangenheit geziehen zu werden und etwa pro domo zu
reden, daß ich sozusagen die Schutzherrenrolle über diese kleine Berufsgruppe übernommen habe,
die sehr oft im Schnittpunkt bzw. Zielpunkt der Kritik steht. Ich werde also nicht in das Meritum
eingehen, möchte aber doch einige Punkte, die Herr Dr. Bauer hier angeführt hat, aus meiner Sicht
kurz streifen.
Er hat über die Monopolstellung und eine mögliche Aufhebung dieses Monopols gesprochen. Wir
wissen auch, daß es nur mehr wenige Berufe gibt, die eine derartige Monopolstellung von der
Gewerbeordnung, also vom Gesetzgeber, eingeräumt bekommen haben. Es gibt zufällig zwei
schwarze Branchen,
nämlich die Leichenbestattung und die Rauchfangkehrer. Das hat aber seinen guten Grund. In dem
einen Fall, weil man dort den Umsatz nicht beliebig erhöhen kann, und weil andererseits ein
schrankenloser Wettbewerb anstelle eines gesunden Wettbewerbes, zu dem wir uns sonst bekennen,
hier eher peinliche und bedenkliche Formen annehmen müßte. Ähnlich ist es auch in der Frage der
Kehrbereichseinteilung beim Rauchfangkehrerberuf, ob nicht eine Aufhebung dieser Kehrbereiche zu
einer wesentlichen Verteuerung führen müßte, denn, wie wir wissen, sind dort 62% Lohnanteil. Die 22
Minuten, die das Institut für Gewerbeforschung errechnet hat, Herr Kollege Dr. Bauer, beziehen sich
auf den reinen Akt am Ort. Man muß aber die Wegkeit, die Wartezeiten usw. einrechnen, und ich
glaube, wenn dieser schrankenlose Wettbewerb, dieses Buhlen um des Konsumenten Gunst auch in
diesem Bereich stattfinden würde, würde eine wesentliche Kostenerhöhung durch Kreuz- und
Querfahrten der verschiedenen Rauchfangkehrermeister durch das Gelände, da ja keine
Einteilungsund keine Rationalisierungsmöglichkeit mehr bestünde, heraufbeschworen werden.
Ich glaube, daß durch die ungeheure Verantwortung, die die einzelnen Vertreter dieser Berufsgruppe
auf sich nehmen, indem sie nämlich für Leben und Gesundheit der Konsumenten auch ihren guten
Ruf und ihre persönliche Haftung ins Spiel bringen, diese Monopolstellung damit sehr wohl abgedeckt
erscheint. Es ist mir auch von Kollegen, die aus dieser Berufsgruppe kommen, und auch von Ing.
Reinbacher immer wieder gesagt worden - Herr Dr. Bauer selbst hat den Bundesinnungsmeister zitiert
-, daß die Berufsgruppe selbst und auch die überwiegende Mehrzahl der Rauchfangkehrermeister
sehr wohl ein hohes Interesse daran haben, daß Auswüchse und übergriffe eingedämmt werden und
Außenseiter aus dieser Berufsgruppe eigentlich verschwinden müßten.
Ich möchte das hier ganz deutlich sagen: Man könnte in jeder Berufsgruppe und jeder Branche
schwarze Schafe suchen und anführen, um dann die gesamte Innung in Verruf zu bringen. Ich glaube
also, eher sagen zu können und ich gehe nicht weiter in Einzelheiten ein, daß die Antragsteller der
Volkspartei, aber auch die der sozialistischen Fraktion sehr wohl ein gemeinsames Wollen zum
Ausdruck brachten, daß ein so heikles Thema, das seit Jahrzehnten immer wieder zu Polemiken, zu
polemischen Handlungen in der Öffentlichkeit, in den Medien geführt hat, nun aus dem Tagesstreit
herausgenommen werden sollte.
Wir erwarten uns, daß dieser Antrag, der letztlich Abgeordnete, Fachleute und die Sozialpartner in all
diesen Fragen zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammenführen wird, positive Auswirkungen für
die Konsumenten, aber auch für die Berufsgruppe haben wird. Es wurden hier auch die Messungen
der Druckwerte, (Ruf: Druckproben!) die Druckproben, angeführt. Von Kollegen Diettrich, ich möchte
das nicht verhehlen, wurde mir gesagt, daß diese Messungen von der Rauchfangkehrerinnung
durchgeführt werden, und ich kann sagen, daß von dort alles unternommen wird, um die jungen
Berufskollegen in der Ausbildung mit Kenntnissen und Fähigkeiten so auszurüsten, daß sie tatsächlich
den Anforderungen, die eine moderne Zeit an diesen Berufsstand stellt, gerecht werden können,
sodaß die Umformung einer alten Zunft oder Gilde, wie Sie es ausgedrückt haben, Herr Dr. Bauer, in
eine moderne, technische Gruppe, die durch Übernahme neuer Aufgaben für den Konsumenten mehr
Lebensqualität, mehr Umweltqualität garantieren wird.
Ich glaube, daß mit diesem heute eingebrachten gemeinsamen Antrag in letzter Konsequenz die
Entwicklung auf dem Sektor der Versorgung und der technischen Bereiche, die sich in den nächsten
Jahren und Jahrzehnten noch eröffnen werden, am besten garantiert erscheint. Wir geben unserer
Genugtuung Ausdruck, daß es heute zu dieser gemeinsamen Kundgebung kommen konnte. (Beifall
bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KRENN: Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des
Wirtschaftausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Koczur, die Verhandlungen zur Zahl 438 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KOCZUR: Hoher Landtag! Ich habe namens des Landwirtschaftsausschusses
zur Zahl 438 zu berichten.
Es handelt sich hier um den Entwurf des Niederösterreichischen Höhlenschutzgesetzes. Durch Artikel
IX der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1974 wurde der Artikel I des Naturhöhlengesetzes, der als
Verfassungsbestimmung für Angelegenheiten der Naturhöhlen die Bundeskompetenz festlegte, mit
Wirkung vom 1. Jänner 1975 aufgehoben. In sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des
Verfassungs-ubergangsgesetzes in der derzeitigen Fassung ist damit die Kompetenz für
Angelegenheiten der Naturhöhlen in Gesetzgebung und Vollziehung auf die Länder übergegangen.
Damit galt zunächst auch im Bundesland Niederösterreich das Naturhöhlengesetz mit Ausnahme des
Artikels I als Landesgesetz weiter.
Auf Grund der Rechtsbereinigung in Niederösterreich ist es aber notwendig, nun für diese Materie
eine landesgesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Kontinuität des Naturhöhlen- bzw.
Höhlenschutzes in Niederösterreich unter Verwendung aller bisherigen auf diesem Gebiete
gewonnenen praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse einer zeitgemäßen und
Ökonomischen Verwaltung sichert.
Diesem Erfordernis trug die Vorlage der Landesregierung betreffend einen Gesetzesentwurf über den
Schutz der Höhlen Rechnung, welche eine umfassende Diskussion im Landwirtschaftsausschuß
einleitete und zur Einsetzung eines Unterausschusses führte. Da es nicht möglich war, die
Ausschußberatungen so rechtzeitig abzuschließen, daß der Hohe Landtag die landesgesetzliche
Regelung noch vor Ablauf der vorgesehenen Frist 30. Juni 1982 treffen konnte, und damit die
Bestimmungen über den Höhlenschutz außer Kraft getreten wären, mußte zwischenzeitlich eine
Änderung des NÖ Rechtsbereinigungsgesetzes durch das Hohe Haus erfolgen.
Das Ergebnis der laufenden Ausschußberatungen wurde schließlich in der Sitzung des
Landwirtschaftsausschusses am 6. Juli 1982 vorgelegt und als gemeinsamer Antrag der
Abgeordneten Stangl und Schober auf Abänderung der genannten Vorlage der Landesregierung
nunmehr dem Hohen Landtag zur Beschlußfassung weitergeleitet.
Das vorliegende NÖ Höhlenschutzgesetz regelt in 15 Paragraphen diese wichtige Materie, wobei es in
den Beratungen unter anderem um eine umfassende Definition des Begriffes „Höhle" sowie eine
möglichst unbürokratische Verfahrensform bei der Feststellung ging, ob es sich um eine unterirdische
Hohlform oder eine Naturerscheinung handelt, die im öffentlichen Interesse vor Zerstörung oder
Beeinträchtigung bewahrt werden soll.
Der vorliegende Entwurf hat diesem Erfordernis Rechnung getragen und darüber hinaus den
bisherigen Umfang des Begriffes „Höhle" durch Festlegung eines Größenkriteriums sowie durch die
Ausnahme der Hohlräume von Kohlenwasserstoffträgern eingeschränkt. Außerdem wird im Gesetz
die Frage der Entschädigung und Einlösung, die Mitwirkung der Organe der Bundesgendarmerie bei
der Vollziehung sowie in Anlehnung an das NÖ Naturschutzgesetz die Mitwirkung sonstiger Organe
geregelt. Das Gesetz fixiert die zuständigen Behörden und das erforderliche Verfahren und enthält
auch allfällige Strafsanktionen sowie die Anwendung besonderer Maßnahmen überall dort, wo
erlassenen Verordnungen oder Bescheiden zuwidergehandelt wurde.
Ich darf daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf über den Schutz von Höhlen (NÖ Höhlenschutzgesetz) wird in der
vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt,
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte und Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT REITER: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den Landwirtschaftsausschuß): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wilfing die Verhandlungen zur Zahl 457 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WILFING: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Zur Vorlage Landtagszahl 457 darf ich folgendes berichten:
Für den vorliegenden Gesetzesentwurf ist die Zuständigkeit des Landes gemäß Artikel 15 B-VG
gegeben, zumal es sich nicht um eine Ausführungsgesetzgebung im Sinne des Artikels 12 B-VG zum
Landwirtschaftsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 299/1976 in der derzeit geltenden Fassung, handelt.
Nach den Bestimmungen des am 22. Dezember 1976 beschlossenen und am 12. September 1978
und am 12. September 1980 novellierten NÖ Landwirtschaftsgesetzes ist das Land Niederösterreich
als Träger von Privatrechten verpflichtet, durch Förderungsmaßnahmen beizutragen, den Bestand und
eine zeitgemäße Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich, insbesondere in ihren
Formen der Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, zum Wohle der Allgemeinheit zu sichern. Soweit
dies zur Durchführung einzelner Förderungsmaßnahmen erforderlich ist, hat die Landesregierung
Richtlinien zu erlassen, welche gemäß 5 6 Abs. 3 in den Amtlichen Nachrichten der Landesregierung
zu verlautbaren sind.
Durch die Veröffentlichung in den Amtlichen Nachrichten wird jedoch nicht jener Personenkreis
angesprochen, für den die Förderungsmaßnahmen bestimmt sind. Es erfolgte deshalb die Information
hierüber im Wege der Bezirks-Bauernkammern. Dieses Informationsangebot wurde nunmehr
zusätzlich durch die Auflage der Broschüre „Die grüne Förderung" verbessert, die über die
Gemeinden, Bezirks-Bauernkammern und politischen Organisationen zur Verteilung gelangt.
Es wurde daher das Begutachtungsverfahren über eine Änderung des NÖ Landwirtschaftsgesetzes
durch ersatzlose Streichung der Bestimmung über die Veröffentlichung der Förderungsrichtlinien in
den Amtlichen Nachrichten eingeleitet.
Im Zuge der abgegebenen Stellungnahmen wurde der Wunsch geäußert, daß neben der
Förderungsbroschüre noch eine Information durch Medien erfolgen soll. Es war nicht beabsichtigt,
durch den Entfall der Veröffentlichung in den Amtlichen Nachrichten das Informationsangebot zu
verringern, sondern es sollte durch Aussendung einer Kurzfassung Gewähr gegeben sein, daß jeder
bäuerliche Betrieb die Unterlagen auch erhält. Es wurde daher erwogen, ob nicht eine Verlautbarung
im offiziellen Organ der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer als der gesetzlichen
Interessensvertretung zielführender wäre, da diese Zeitung jeder bäuerliche Betrieb erhält und somit
eine Information im höchstmöglichen Ausmaß gegeben wäre. Dagegen wurde seitens des
Verfassungsdienstes eingewendet, daß die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer
gesetzlich verpflichtet werden müßte, die Richtlinien zu verlautbaren, wobei das Problem auftaucht, ob
die ,Verlautbarung gegen Ersatz der Kosten durchzuführen wäre. Auch müßte klargestellt werden,
daß die Verlautbarung nicht im autonomen, sondern im übertragenen Bereich des
Selbstverwaltungskörpers vorzunehmen ist.
Vom Verfassungsdienst wurde daher angeregt, entweder § 6 Abs. 3 entfallen zu lassen und die
Förderungsrichtlinien de facto im offiziellen Organ der Niederösterreichischen LandesLandwirtschaftskammer zu verlautbaren oder die allgemeine Formulierung für die Verpflichtung zur
Verlautbarung zu wählen.
Eine Erhöhung des Sach- und Personalaufwandes des Landes entsteht durch den vorliegenden
Gesetzentwurf nicht.
Im einzelnen wird bemerkt: Zu § 6 Abs. 3: Da nicht gedacht ist, durch einen Entfall der
Veröffentlichung in den Amtlichen Nachrichten das Informationsangebot zu verringern, wurde Abstand
genommen, den bisherigen § 6 Abs. 3 ersatzlos zu streichen. Vielmehr soll durch die novellierte
Bestimmung die Möglichkeit eingeräumt werden, den in Frage kommenden Personenkreis durch die
jeweils geeignetsten Aufklärungsmaßnahmen über die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten in
Kenntnis zu setzen, sodaß dadurch eine ausreichende Information erzielt wird.
Es erscheint somit die zwingende Bestimmung über die Veröffentlichung der Förderungsrichtlinien in
den Amtlichen Nachrichten der Landesregierung unentbehrlich.
Der Landwirtschaftsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 6. Juli mit der Vorlage beschäftigt und ich
darf namens des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landwirtschaftsgesetz geändert wird, folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landwirtschaftsgesetz geändert wird, wird
genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Rupp die Verhandlungen zur Zahl 462 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. RUPP: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und
Herren! Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat gemäß § 118 der Niederösterreichischen
Landarbeitsordnung 1973, LGBI. 9020, alljährlich über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der
Landesregierung einen Bericht zu erstatten. Diese hat den Bericht dem Landtag vorzulegen.
Im Jahre 1981 wurde die Tätigkeit der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Sinne der gesetzlichen
Bestimmungen der Niederösterreichischen Landarbeitsordnung 1973 fortgesetzt. Wie schon in den
Vorjahren lag auch im Berichtsjahr der Schwerpunkt der Kontrolle bei den Lehrbetrieben, also zumeist
bäuerlichen Betrieben, und Dienstnehmerbetrieben, also hauptsächlich Guts-, Forst-,
Genossenschafts- und Gärtnerbetrieben. In Zusammenarbeit mit den anderen für die Unfallverhütung
maßgeblichen Institutionen, Interessensvertretungen, Sozialversicherungsträger und dergleichen
wurde durch Koordination der Arbeitsprogramme versucht, eine größtmögliche Breitenwirkung zu
erreichen. Es soll aber herausgestellt werden, daß durch die abnehmende Zahl der in der Land- und
Forstwirtschaft beschäftigten Personen die Sicherheit am Arbeitsplatz an Bedeutung gewinnt. Nach
einem Arbeitsunfall ist neben dem persönlichen Leid vielfach auch die Existenz eines Betriebes
gefährdet. Daraus ist ersichtlich, daß die Tätigkeit der Land- und Forstwirtschaftsinspektion stets
aktuell ist. Die sinkenden Unfallszahlen der letzten Jahre können als Erfolg aller mit der
Arbeitssicherheit befaßten Stellen gewertet werden und dies trotz steigender Mechanisierung.
Darum möchte ich namens des Landwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung
betreffend die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1981
den Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im
Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen.
Gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Niederösterreichischen Landesverfassung 1979 obliegt es dem Landtag,
den Vorstand des Kontrollamtes für das Land Niederösterreich abzuberufen und zu bestellen. Herr
Kontrollamtsdirektor Wirkl. Hofrat Mag. Walter Lauermann hat mich mit Schreiben vom 27. Mai 1982
ersucht, ihn von seiner Funktion als Vorstand des Kontrollamtes mit 1. September 1982 abzuberufen.
Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen.
Aus diesem Anlaß spreche ich Herrn Mag. Lauermann im Namen des Landtages Dank und
Anerkennung aus.
Mit Schreiben vom 2. Juni 1982 hat der Obmann des Finanzkontrollausschusses Herrn
Oberregierungsrat Mag. Valerian Gromaczkiewicz zum Vorstand des Kontrollamtes mit Wirkung vom
1. September 1982 vorgeschlagen. Die Abgeordneten Stangl, Bernkopf, Krendl, Kautz, Keusch und
Wagner hingegen beantragen, Herrn Oberregierungsrat Dr. Gunther Fitz zum Vorstand des
Kontrollamtes zu bestellen.
Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Stangl.
Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Unter dem
ursprünglichen Tagesordnungspunkt 2 - ich habe leider nicht nachgezählt, welche Ordnungszahl
dieser Tagesordnungspunkt jetzt hat - ist, wie der Herr Präsident ausgeführt hat, in zwei Fällen zu
entscheiden. Die eine Entscheidung, welche das Ersuchen des Wirkl. Hofrat Lauermann um seine
Abberufung als Vorstand des Kontrollamtes betrifft, eine Funktion, die er über acht Jahre ausfüllte, ist
vom Niederösterreichischen Landtag bereits getroffen. Lassen Sie mich in diesem Rahmen doch
einige Worte über die Tätigkeit dieses Beamten sagen. Mit Hofrat Lauermann wurde eigentlich zum
ersten Mal ein A-Beamter zum Vorstand des Kontrollamtes bzw. wie es nach der alten Verfassung
hieß, zum Kontrollamtsdirektor ernannt. Ich durfte persönlich die Arbeit nun des dritten
Kontrollamtsdirektors bzw. Vorstand des Kontrollamtes mitbeurteilen und glaube deshalb, daß mit
Hofrat Lauermann eigentlich ein neuer Stil im Kontrollamt eingezogen ist. Seine gediegene
Ausbildung, seine Erfahrungen in verschiedenen Abteilungen des Landesdienstes stellte er ganz in
den Dienst der Erfüllung seiner schweren und - man muss das auch einmal offen sagen – von
verschiedenen Stellen nicht immer anerkannten Tätigkeit. Ausbildung und Erfahrung, glaube ich,
wären zu wenig gewesen. Seine Persönlichkeit und seine Charaktereigenschaften haben ebenfalls
mitgeholfen, diese hervorragenden Leistungen abzurunden. Offenheit, Lauterkeit und auch ein hohes
Maß an Pflichtbewußtsein haben seine berufliche Arbeit mitgeformt. Mit Hofrat Lauermann verliert das
Kontrollamt und damit auch der Landesdienst nach unserer Meinung einen Menschen, welcher vielen
als Vorbild dienen kann und dessen Namen wir mit Respekt und Hochachtung nennen werden.
Namens der sozialistischen Fraktion im Finanzkontrollausschuß und namens des sozialistischen
Landtagsklubs darf ich für die objektiv geleistete Arbeit in voller Aufrichtigkeit danken und ihm und
seiner geschätzten Gattin viele Jahre in Gesundheit und Zufriedenheit im Ruhestand wünschen.
(Beifall im Hause.)
Der zweite Teil, zu dem ich mich eigentlich zu Wort gemeldet habe, sieht die Ernennung eines neuen
Vorstandes des Kontrollamtes vor. Gestatten Sie mir einige Bemerkungen und ich hoffe, daß ich sie
ohne Emotionen vortragen kann. (Abg. Kurzbauer: Wir auch!)
Es ist mir nicht sehr entscheidend, möchte ich den werten Zwischenrufern sagen, ob es ihnen
angenehm ist oder nicht. Über die parlamentarische Kontrolle der Vollziehung von seiten der
Gesetzgebung, glaube ich, gibt es in einem demokratischen Forum keine grundsätzlichen
Auffassungsdifferenzen. Anders wird es jedoch in der praktischen Realität. Die Mehrheitspartei dieses
Hauses hat sich seit der Abberufung des damaligen Obmannes des Finanzkontrollausschusses,
Abgeordneten Willi Sigmund – der Anlaß war damals der Vorschlag, das Müllner-Imperium NEWAGNIOGAS zu überprüfen - immer wieder gewehrt und ihre Mandatsüberzahl ausgenützt, der Minderheit
diese Funktion nicht zuzugestehen. In dieser Frage scheint mir aber, wenn ich die Forderungen der
niederösterreichischen Nationalräte im Parlament betrachte und ein Sinnbild aus der Mythologie
gebrauche, ein Januskopf innerhalb der Österreichischen Volkspartei zu herrschen oder, um in die
Neuzeit zu gehen und einen Titel Nestroys zu nennen, können Sie sich hier mit dem „Zerrissenen"
vergleichen. Nur haben Sie in diesem Zusammenhang, um beim „Zerrissenen" zu bleiben, kein
zerrissenes Gefühl mit dem Geld, sondern ein zerrissenes Gemüt mit dem Wollen.
Ich habe schon erwähnt, während Ihre niederösterreichischen Abgeordneten zum Nationalrat immer
wieder die Ansicht vertreten, die wir auch hier als Minderheit vertreten, vertreten dieselben
niederösterreichischen Nationalräte der ÖVP in ihren Parteigremien gerade das Gegenteil, nämlich die
Minderheit nicht mit der Funktion des Obmannes des Kontrollausschusses zu betrauen. In den
Bundesländern, wo Sie keine Mehrheit haben, dort vertreten Sie das Gegenteil. Ich denke nur an die
Verhandlungen über die burgenländische Landesverfassung. Dort ist es sogar in der Verfassung
verankert, daß die zweitstärkste Partei den Obmann des Kontrollausschusses, also den Obmann der
Kontrollinstanz, selbst stellt. Na ja, ich könnte jetzt auch den Lips aus dem „Zerrissenen" zitieren und
Sie könnten mit ihm wirklich singen: „Meiner Seel, es ist ein fürchterliches Gefühl, wenn man selber
nicht weiß, was man will."
(Abg. ing. Kellner: Wir wissen es schon!) Es scheint so, daß Sie es zwar wissen, aber immer so
auslegen, wie es gerade recht ist. Lassen Sie mich doch eine Bemerkung erwähnen, die Sie immer
wieder gebrauchen und die in Wirklichkeit nach der Landesverfassung nicht stimmt, wenn Sie den §
52 lesen. Sie sagen, die Kontrolltätigkeit sei sowieso beeinflußt von der jeweiligen Parität, weil sie von
der Stimmenanzahl im Finanzkontrollausschuß abhängig ist. Wenn Sie sich aber die Aufgaben, die
Rechte usw. des Obmannes des Finanzkontrollausschusses ansehen, dann werden Sie bemerken,
daß hier die Parität nicht gegeben ist, weil besondere Aufgaben – mit Recht, wenn ich es aus der
Praxis betrachte - dem Obmann übertragen sind.
Nun einige Bemerkungen zur heutigen Bestellung des Vorstandes. Der Vorstand des Kontrollamtes ist
der einzige Beamte, welcher vom Landtag gewählt wird. Das hat natürlich vom
Verfassungsgesetzgeber her seinen besonderen Grund. Er soll in seiner Tätigkeit unabhängig von der
Vollziehung bzw. von der Verwaltung sein. Aber wenn ich mir zum Beispiel vorstelle, daß selbst in der
Verwaltung bei Bestellung von leitenden Beamten, die nicht durch den Landtag gewählt werden, vor
der Ernennung dieser Beamten Gespräche mit dem betroffenen Ressortleiter bzw. Regierungsmitglied
stattfinden, dann ist es bitte sehr sonderbar, daß die sozialistische Fraktion erst durch die Einladung
zur heutigen Sitzung erfahren hat, daß Herr Oberregierungsrat Gromaczkiewicz nominiert wurde, da
bei dieser Einladung unter Tagesordnungspunkt 2 dieser Name das erste Mal als zukünftiger Vorstand
des Kontrollamtes aufscheint. Ich glaube, hier kann man nicht nur von einer Brüskierung reden, ich
finde das kennzeichnend für die geistige Haltung der rechten Seite dieses Hauses, meine sehr
verehrten Damen und Herren.
Ich habe vor einigen Monaten ein Buch gelesen, das sich mit den Auswüchsen der autoritären
Gesellschaft, auch in der Demokratie, beschäftigt. In diesem Zusammenhang, wenn es auch nicht
wortwörtlich ist, ist mir folgender Satz eingefallen: „Der Eintritt zu den bürokratischen
Spitzenpositionen wird von der Qualifikation abhängig gemacht, die von der beherrschenden Partei
interpretiert und dekretiert wird." In diesem Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich,
trifft diese Aussage in diesem Buch besonders zu. Bitte fassen Sie das nicht falsch auf, es ist kein
Gekränktsein von uns. Ich möchte mich auch mit der Person, welche vorgeschlagen wird, dieses Amt
zu bekleiden, nicht beschäftigen, weil ich es ablehne, im Vorhinein zu qualifizieren. Es geht uns hier
um eine grundsätzliche überlegung und diese grundsätzliche tfberlegung wäre doch, dass man auch
diese Position nicht nur nach der Qualifikation der herrschenden Mehrheit besetzt, sondern auch
Rücksicht nimmt auf die mitkontrollierende Minderheit.
Ich möchte in diesem Zusammenhang überhaupt etwas feststellen und würde die Mitglieder des
Rechts- und Verfassungsausschusses bitten, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Ich glaube, uns
ist in diesem Zusammenhang geschäftsordnungsmäßig etwas passiert, denn wenn ich jetzt genau
schaue, wären drei Möglichkeiten vorhanden, einen Vorstand für das Kontrollamt zu bestellen. Die
Ernennung und die Wahl wird in der Landesverfassung klar getrennt unterschieden. Im § 26 der
Geschäftsordnung jedoch haben wir über Ernennungen keinerlei Anhaltspunkte. Ich weiß schon, daß
die heutige Art, wo man Ernennung und Wahl in der Vorgangsweise gleichstellt, gangbar ist. Es wären
aber auch andere Möglichkeiten denkbar, worüber ein Gespräch zwischen den Parteien stattfinden
könnte, wie es in der Vergangenheit nach der alten Geschäftsordnung möglich war. Zu überlegen
möchte ich auch noch geben, da der Stellvertreter des Vorstandes im Verhinderungsfall die Agenden
des Vorstandes übernimmt, ob man bei einer eventuellen Änderung nicht auch den Stellvertreter
durch den Landtag ernennen soll, denn er sollte dieselbe Unabhängigkeit haben wie der Vorstand
selbst, weil er ja im Verhinderungsfall, wie schon erwähnt, diese Aufgaben zu erfüllen hat. Ich sage
noch einmal, wir haben grundsätzlich andere Vorstellungen und deswegen haben wir Herrn
Oberregierungsrat Fitz für diese Funktion vorgeschlagen. Für uns Sozialisten ist die Kontrolle der
Vollziehung nicht auf Kritik und Konfrontation konzipiert und ist keine -- bitte das ausdrücklich in
diesem Haus zur Kenntnis zu nehmen - Munitionsbeschaffung für eventuelle politische
Auseinandersetzungen, sondern der echte Auftrag des Gesetzgebers und damit des Wählers soll
erfüllt werden, Unzulänglichkeiten, manchmal auch Selbstherrlichkeiten aufzuzeigen und damit zu
garantieren, daß die Mittel an Abgaben und Beiträgen, die der Bürger aufbringt, zur Erhaltung und
Gestaltung seines Lebens verwendet werden und zwar in Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit.
Bitte, noch einmal: Nicht eine Qualifikation der Personen ist es, sondern eine grundsätzliche
Auseinandersetzung, daß die Minderheit eben auch einen Beamten ihres Vertrauens in diesem
Kontrollamt in führender Tätigkeit bestellt sehen will. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Buchinger.
Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst einige
Feststellungen zu den Ausführungen des Kollegen Stangl und zu den Einrichtungen des
Kontrollamtes. Du hast erklärt, dass Du der Meinung bist - das war ja nicht zum ersten Mal -, daß die
zweitstärkste Partei hier einen Obmann erhalten soll, wie das vielleicht in anderen Bundesländern der
Fall ist, und hast gesagt, Parität ist nicht gegeben. Dazu darf ich doch feststellen, daß Partität
gegeben ist (Abg. Stangl: Ist derzeit nicht gegeben!) und daß es bei allen Beschlüssen, solange ich
selbst dem Kontrollausschuß angehöre, und in den acht Jahren, wo ich dem Kontrollausschuß
vorstehe, ausschließlich Einstimmigkeit gegeben hat. Es geht ja auch nur so. Im großen und ganzen,
glaube ich, gab es auch keine Differenzen, was den Kontrollplan und all diese Dinge betroffen hat. Ich
glaube, daß hier das Mitspracherecht und das Kontrollrecht der zweitstärksten Partei genau so
gegeben ist wie das der stärksten Partei in diesem Land.
Und nun, was das Personal bzw. die Verfahrensweise betrifft. Ich bin vom Präsidenten des Landtages
angeschrieben worden und ich habe - das war selbstverständlich für mich - beantragt, den bisherigen
Stellvertreter des Kontrollamtsdirektors zum Vorstand des Kontrollamtes zu bestellen. Ich war mir, als
ich den Antrag stellte, nicht bewußt, wie die weitere Verfahrensweise vor sich geht. Du hast ja selbst
gesagt, es könnten mehrere Arten sein, und ich darf daran erinnern, daß beim letzten Mal noch der
Verfassungsausschuß diese Angelegenheit behandelt hat. Ich habe seinerzeit angenommen, dass
auch diesmal noch ein Ausschuß befaßt wird. Der Herr Präsident hat hier einen anderen Weg
gewählt, der wie ich glaube, völlig legal ist, der ihm zusteht bzw. auf Grund der neuen Verfassung
vorgesehen ist. Und das war vielleicht der Grund, daß keine Diskussion mehr über die Person
stattgefunden hat, wie das beim letzten Mal noch im Verfassungsausschuß der Fall gewesen ist.
Was die Ernennungen betrifft, glaube ich, wenn Du gerade heute dem Kontrollamtsdirektor - ich werde
das dann auch noch tun - gedankt und die volle Anerkennung ausgesprochen hast, ist das für uns
erfreulich, denn ich darf zurückerinnern, daß auch damals die SPO-Fraktion nicht zugestimmt hat.
Wenn heute so lobende Worte hier gefallen sind, ist es glaube ich ein Beweis, daß wir von Seiten der
Volkspartei damals einen guten Vorschlag gemacht haben. Und ich glaube auch, daß dieser
Vorschlag, der von mir erstattet wird, sicherlich ein guter ist, weil sich der Betreffende durch einige Zeit
bereits im Kontrollamt eingearbeitet hat und es von keiner Seite Klagen gegeben hat. Das also zu
Deinen Feststellungen.
Ich darf aber auch die Gelegenheit zum Anlaß nehmen, namens der ÖVP-Fraktion des Landtages und
namens des gesamten Kontrollausschusses - ich habe das schon bei unserer gestrigen letzten
Sitzung getan – auch dem scheidenden Kontrollamtsdirektor ein herzliches Dankeschön zu sagen für
die Tätigkeit und für die Arbeit, die er in diesen acht Jahren, die er als Vorstand des Kontrollamtes
tätig war, geleistet hat. Wir haben ja fast zur selben Zeit den Dienst angetreten und ich glaube, er hat
sich bemüht, unparteiisch sein Amt zu führen. Er hat seinen verfassungsmäßigen Auftrag, nämlich
den Finanzkontrollausschuß zu unterstützen, die entsprechenden Unterlagen zu erarbeiten, die
entsprechenden Kontrollen vorzubereiten und durchzuführen, wie ich glaube in mustergültiger Weise
durchgeführt und ich darf ihm ein herzliches Dankeschön namens der ÖVP-Fraktion des Landtages
sagen. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.) Ich darf ihm persönlich ebenfalls herzlich danken für die
ausgezeichnete Zusammenarbeit, die es zwischen mir und ihm gegeben hat. Ich glaube, nicht zuletzt
durch seine Tätigkeit sind der Kontrollausschuß und das Kontrollamt in den vergangenen acht Jahren
aufgewertet worden, auch dadurch bedingt, daß ein langjähriger Wunsch erfüllt wurde, das
Kontrollamt mit nicht nur einem A-Beamten, sondern mit drei A-Beamten zu besetzen. In der neuen
Landesverfassung wurde dem Kontrollamt bzw. dem Kontrollausschuß ein entsprechender Platz
eingeräumt. Nochmals mein herzlicher persönlicher Dank und ich darf ebenfalls für die Pension alles
Gute wünschen, mögen es noch viele Jahrzehnte voller Glück werden. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren! Nachdem es hier geschäftsordnungsmäßig
verschiedene Auffassungen gibt, darf ich darauf hinweisen, daß im Artikel 52 unserer
Landesverfassung im Absatz 3 ausdrücklich steht, der Vorstand des Kontrollamtes wird vom Landtag
bestellt. Im § 26 unserer Geschäftsordnung ist kein Punkt enthalten, daß diese Bestellung in einen
Ausschuss kommt. Ich habe daher, unmittelbar der Verfassung Rechnung tragend, den Obmann des
Kontrollausschusses ersucht, mir einen Vorschlag zu unterbreiten. Das ist geschehen und ich habe
nach reiflicher Prüfung, Überlegung und Beratung, auch mit dem Landtagsdirektor, die Meinung
vertreten, daß dieser Weg keine Verfassungswidrigkeit oder Abweichung von der Geschäftsordnung
darstellt.
Es liegt keine Wortmeldung vor.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Stangl und Genossen): Abgelehnt.
(Nach Abstimmung über den Vorschlag des Obmannes des Finanzkontrollausschusses, Abg.
Buchinger): Mit Mehrheit angenommen.
Damit ist Herr Oberregierungsrat Mag. Valerian Gromaczkiewicz mit 1. 9. 1982 zum Vorstand des
Kontrollamtes bestellt. (Beifall bei der OVP. - Präsident Reiter übergibt Wirkl. Hofrat Mag. Lauermann
ein Dank- und Anerkennungsdekret und Oberregierungsrat Mag. Gromaczkiewicz das
Bestellungsdekret. - Beifall im Hause.)
Ich ersuche den Herrn Abg. Fux, die Verhandlungen zur Zahl 442 einzuleiten.
Abg. FUX: Hoher Landtag! Namens des Finanzausschusses berichte ich über die Landtagszahl 442
betreffend Initiative zur Aufhebung des NÖ Landesumlagengesetzes 1974.
121 niederösterreichische Gemeinden haben bis zum 2. April 1982 gemäß 24 des NÖ Initiativ- und
Einspruchsgesetzes, Landesgesetzblatt 0060-0, aufgrund wortgleicher Gemeinderatsbeschlüsse den
Antrag auf Ausübung des Initiativrechtes gemäß Artikel 26 der NÖ Landesverfassung 1979 gestellt.
Diese Anträge haben folgenden Wortlaut: „Gemäß Artikel 26 der NÖ Landesverfassung 1979,
Landesgesetzblatt 0001, in Verbindung mit 24 des NÖ Initiativ- und Einspruchsgesetzes,
Landesgesetzblatt 0060, stellt die Gemeinde den Antrag, das NÖ Landesumlagengesetz 1974,
Landesgesetzblatt 3200, mit Ende des Jahres 1982 ersatzlos aufzuheben."
Die Anträge werden folgendermaßen begründet:
„Das Bundesverfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948 über die Regelung der finanziellen
Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (FinanzVerfassungsgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45/1948), enthält in seinem die Paragraphen 2-4
umfassenden Abschnitt I Finanzausgleich die Grundzüge für die Verteilung der Besteuerungsrechte
und der Abgabenerträge zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden. § 3 Abs. 2 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948 räumt den Ländern das Recht ein, durch Landesgesetz ihren durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Städte mit eigenem Statut, die Gemeinden oder
gegebenenfalls die Gemeindeverbände umzulegen. Diese Gesetzesbestimmung wurde mit 21 Abs. 1
des Finanzausgleichsgesetzes 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 2/1967, dahingehend novelliert, daß die
Länder berechtigt sind, für die Zeit vom 1. Jänner 1967 an auch ohne Zutreffen der Voraussetzungen
des 3 Abs. 2, 1. Satz, Finanzverfassungsgesetz 1948, von den Städten mit eigenem Statut, den
Gemeinden oder gegebenenfalls den Gemeindeverbänden eine Umlage zu erheben. Demgegenüber
bestimmt der Q 4 des Finanzverfassungsgesetzes 1948, daß die in den §§ 2 und 3 vorgesehene
Regelung in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen
und darauf Bedacht zu nehmen hat, daß die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten
Gebietskörperschaften nicht überschritten werden. (Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.)
Durch das geltende Finanzausgleichsgesetz 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 673/1978, wird die
Obergrenze der Landesumlage mit 10,5 v.H. der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der
Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben fixiert.
Der Landesgesetzgeber schöpft mit dem Niederösterreichischen Landesumlagengesetz 1974,
Landesgesetzblatt 3200, zuletzt rückwirkend mit 1. Jänner 1979 geändert, die durch das
Finanzausgleichsgesetz 1979 eingeräumte Obergrenze von 10,5 v. H. an ungekürzten
rechnungsmäßigen Ertragsanteilen voll aus. Die Einnahmen des Landes Niederösterreich aus dem
Titel Landesumlage betrugen nach dem Rechnungsabschluß 1979 S 413,998.000,- und wurden im
Voranschlag für das Jahr 1981 mit S 468,000.000,- veranschlagt. Die erste Durchrechnung zum
Finanzausgleich 1981 ergibt sogar eine Gesamtsumme von S 487,884.194,-.
Wie eine Erhebung der Gemeindeabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ergab, haben die
niederösterreichischen Gemeinden mit Ende des Jahres 1980 einen Schuldenstand in der Höhe von
rund 14,9 Milliarden Schilling ausgewiesen. Die Gemeinden Niederösterreichs leisteten im Jahre 1980
einen Schuldendienst (Kapitaltilgung samt Zinsendienst) in der Höhe von rund 1,7 Milliarden. Der
Schuldendienst betrug daher im Jahre 1980 28 % der Steuereinnahmen.
Die antragstellende Gemeinde ist daher der Meinung, daß unter Hinweis auf § 4 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948 die Grenzen der Leistungsfähigkeit der niederösterreichischen Gemeinden
bereits überschritten wurden. Unter Berücksichtigung der oben angeführten Bestimmung des FinanzVerfassungsgesetzes 1948 wäre es daher erforderlich, dass das Land Niederösterreich von der
Einhebung der Landesumlage absieht und das Landesumlagengesetz 1974 zum ehestmöglichen
Zeitpunkt, spätestens Ende des Jahres 1982, ersatzlos aufhebt."
Die Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 2. April 1982 gemäß § 26 des NÖ Initiativ- und
Einspruchsgesetzes beschlossen, daß eine Initiative im Sinne des Art. 26 der Niederösterreichischen
Landesverfassung 1979 vorliegt.
Diese Initiative wurde von der Landes-Wahlbehörde gemäß § 27 Abs. 1 der Landesregierung
übermittelt. Die Landesregierung hat die oben angeführte Initiative dem Landtag zur
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt. Im Finanzausschuß und im Unterausschuß, der
eingesetzt wurde, gab es über die Vorgangsweise, der Initiative der Gemeinden Rechnung zu tragen,
keine einhellige Meinung.
Die Abgeordneten Icha, Fux, Haufek, Krenn, Lechner, Reixenartner, Slawik und Stangl, haben gemäß
§ 29 der Landtagsgeschäftsordnung einen Antrag betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die
Landesumlage, Landtagszahl 442, gestellt. In der Begründung wird zum Ausdruck gebracht, dass die
gefertigten Abgeordneten der Ansicht sind, daß das Begehren auf Grund der finanziellen Situation der
Gemeinden gerechtfertigt ist. Im Gesetzentwurf selbst wird beantragt, daß im § 5 des
Landesumlagengesetzes die Jahreszahl 1984 auf 1982 zu ändern wäre.
Damit wäre das Landesumlagengesetz mit 31. 12. 1982 außer Kraft getreten. Dieser Antrag hat nur
die Zustimmung der sozialistischen Ausschußmitglieder erhalten und war damit abgelehnt. Die 28
Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei haben ihrerseits einen Antrag eingebracht, welcher
mit den Stimmen der ÖVP-Ausschußmitglieder auch genehmigt wurde. In der Antragsbegriindung
dieses Antrages heißt es:
(Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.)
„Nachdem die Länder aufgrund der Finanzausgleichsverhandlungen 1979 auf zwei Prozentpunkte der
Landesumlage zugunsten der Gemeinden verzichtet hatten, wurde vereinbart, daß während der
kommenden Finanzausgleichsperiode Verhandlungen mit dem Ziel einer Beseitigung der
Landesumlage gegen vollen Ersatz für die Länder geführt werden. Diese Verhandlungen haben bisher
im Hinblick auf die gegensätzlichen Meinungen der Gebietskörperschaften zu keinem Ergebnis
geführt.
Nunmehr hat die NÖ Landesregierung dem Landtag gemäß § 27 Abs. 1 des NÖ Initiativ- und
Einspruchsgesetzes die Initiative von 121 NÖ Gemeinden vorgelegt, in welcher das Begehren gestellt
wird, das NÖ Landesumlagegesetz 1974 mit Ende des Jahres 1982 ersatzlos aufzuheben. Das
Interesse der Gemeinden an einer Aufhebung der Landesumlage ist grundsätzlich zu verstehen. Das
Bundesland Niederösterreich hat zugunsten der Gemeinden im Gesetz über die Landesumlage
bereits eine Regelung getroffen, daß die Landesumlage ausschließlich für die Förderung von
Aufgaben der Gemeinden zu verwenden ist. Bei einem Entfall der Landesumlage würden dem Land
die Mittel fehlen, um dieser im Landesumlagegesetz im Interesse der Gemeinden festgesetzten
Aufgabe nachzukommen. Der Entfall der Landesumlage setzt daher voraus, daß den Ländern dafür
ein entsprechender Ersatz geleistet wird.
Es wäre nunmehr die Aufgabe des Bundesministers für Finanzen, die anläßlich der Verhandlungen
zum Finanzausgleich 1979 vereinbarten und ins Stocken geratenen Verhandlungen über die
Abschaffung der Landesumlage wieder voranzutreiben. Wenn die Verhandlungen zu einem positiven
Abschluss geführt werden, könnte umgehend die Landesumlage aufgehoben werden."
Das war die Antragsbegründung und ich darf nunmehr namens des Finanzausschusses folgenden
Antrag stellen (liest):
„Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Initiative im Sinne
des Art. 26 NÖ LV 1979. Die Initiative beinhaltet das Verlangen, das NÖ Landesumlagegesetz 1974
aufzuheben.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Dem Verlangen wird nicht stattgegeben.
2. Der gemäß § 29 LGO gestellte Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Reiter, Romeder, Amon,
Anzenberger, Auer, Dr. Bernau, Buchinger, Diettrich, Fidesser, Mag. Freibauer, Dkfm. Höfinger,
Kurzbauer, Hiller, Lusetzky, Dipl.-Ing. Molzer, Rabl, Reischer, Rozum, Rupp, Ing. Schober,
Schwarzböck, Spiess, Steinböck, Trabitsch, Prof. Wallner, Wilfing und Wittig wird genehmigt.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung, insbesondere beim
Bundesminister für Finanzen in jeder geeignet erscheinenden Weise dahin zu wirken, daß die
Verhandlungen über einen Ersatz der Landesumlage für die Länder so bald als möglich zum Abschluß
gebracht werden und sodann die Landesumlage in Niederösterreich aufzuheben."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung darüber vornehmen zu
wollen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffnet die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg.
Kalteis.
Abg. KALTEIS: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Landtages!
Ich erlaube mir, einige Gedanken und Argumente zur Landtagszahl 442 dem Hohen Landtag zu
präsentieren. Als Bürgermeister einer Dreieinhalbtausend-Einwohner-Gemeinde glaube ich mit der
nötigen Legitimation für eine solche Wortmeldung ausgestattet zu sein. Und wenn ich so in die Runde
hier schaue, ob rechts oder links, und die Zahl der Bürgermeister so rasch überblicke, kann ich mir gar
nicht vorstellen, dass es etwas anderes als ein Ja zu dieser Vorlage geben kann. (Abg. Präs.
Romeder: Das gibt es! Zum Antrag!) Zum Antrag nicht, zur Vorlage! Ich habe das schon überlegt,
Kollege Romeder, Herr Präsident.
Gemäß Artikel 26 der NÖ Landesverfassung 1979 soll das NÖ Landesumlagegesetz 1974 ersatzlos
aufgehoben werden. So lautet in etwa die Kurzfassung dieses Antrages. Ist das eine mutwillige
Forderung? Ist das eine politische Querelei, eine Rangelei oder ist das vielleicht gar die versuchte
Einengung der finanziellen Bewegungsfreiheit des Landesfinanzreferenten? Ich möchte klar und
eindeutig feststellen: Keines von all dem und auch sonst nichts, sondern schlicht und einfach der
sicherlich vertretbare Aufschrei der Vertreter jener Körperschaften, die die größten Investoren landauf,
landab sind, nämlich der Gemeinden, ohne deren Aktivitäten beispielsweise jene so oft beschworenen
kleinen Unternehmer, die Handwerker und die Gewerbetreibenden, überhaupt nicht mehr ,investieren
könnten. Jener Gemeinden, die den wirtschaftlichen Humus aufbereiten, auf dem unser aller mit so
großem Stolz vorgezeigter Aufstieg zu einem der angesehensten Länder der westlichen Welt sehr
wesentlich basiert.
Weit über die Hälfte aller Investitionen in Österreich und natürlich auch in Niederösterreich werden, ob
groß ob klein, von den Gemeinden getätigt. Daher ist die Forderung nach Abschaffung der
Landesumlage seit Jahren von den Gemeinden erhoben worden. Sie ist in einer Zeit, in der die
Gemeinden durch immer vielfältiger werdende Aufgabenstellungen belastet sind, das ist in dieser Zeit,
glaube ich eine unabdingbare Forderung, deren Unterstützung nicht nur von den Kommunalpolitikern
im Interesse der Gemeinden und damit der Bevölkerung erwartet werden muß, sondern auch die
Vertreter der Länder sollten und müßten in diesen Chor einstimmen. Das, glaube ich, wäre vor allem
dann sehr klar, wenn sich jene Gemeindefreundlichkeit, die bei den Ansprachen der Landespolitiker,
vor allem der Landesregierungsmitglieder, bei den diversen Veranstaltungen an Samstagen und
Sonntagen kundgetan wird, eben in praktische Münze niederschlagen und nicht vielleicht nur ein
Lippenbekenntnis sein würde. Ich möchte sogar behaupten, daß die Qualität der Landespolitik vor
allem daran zu messen ist, ob sie die Gemeinden, obwohl wir für den Selbstverwaltungskörper
Gemeinde sind, mit unterstützt, damit diese ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen können.
Die am 12. Juli 1962 im Österreichischen Nationalrat beschlossene
Gemeindeverfassungsgesetznovelle hat den Grundstein dafür gelegt, daß die Gemeinden unter
Wahrung der bundesstaatlichen Prinzipien weitgehend Autonomie erhielten. Dieses Gesetz bedeutet,
daß die Gemeinden eine gleichberechtigte Stellung im Chor der Gruppierungen in unserem Land, in
unserer Republik erhalten haben, Bund, Land und Gemeinden. Die verfassungsrechtliche
Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung war sicherlich ein großer Fortschritt und ein
Wendepunkt in den Beziehungen dieser drei Körperschaften, Bund, Land und Gemeinden.
Unsere Gemeinden sind aber heute nicht nur Verwaltungssprengel einer staatlichen Ordnung,
sondern sie sind vor allem immer mehr - Gott sei Dank - zu einem Organ der Selbstverwaltung und
der Eigenständigkeit und zu eigenen Wirtschaftskörpern geworden. Und wenn immer wieder gesagt
wird, vor allem von diesem Rednerpult aus, aber auch im Radio und bei allen Reden, näher zum
Bürger, na wo spürt er es denn am meisten? Ein gescheiter sozialistischer Kommunalpolitiker aus
Wien hat einmal gesagt, die Leute interessiert vor allem der Kanaldeckel, wenn er scheppert vor dem
Schlafzimmerfenster. Das ist ihnen wichtiger als weiß Gott was. Die Nähe zum Bürger ist ja vor allem
in der Gemeinde gegeben und die Bürgermeister, aber auch alle Gemeindefunktionäre können doch
wahrlich ein Lied davon singen. Wenn sie einigermaßen bürgernah sind und das gestehe ich wirklich
aus innerster Überzeugung jedem zu, werden sie zu Hause angerufen, Bürgermeister, mit dem
Wasser hat es etwas und dort und da und wieso ist die Müllabfuhr nicht dagewesen und der Gehsteig
ist nicht geräumt und die Straße und das könnte man endlos fortsetzen. Wo gibt es noch so eine
Bürgernähe? Nirgends! Gerade auf die Gemeinden trifft es aber zu, entschuldigen Sie, wie man halt
so in Österreich sagt, ohne Geld keine Musik. Und wir wollen natürlich, daß die Gemeinden mehr und
besser in die Lage versetzt werden, ihren Bürgerinnen und Bürgern auch eine zukunftsorientierte, eine
menschengerechte Gestaltung ihres Lebensraumes bieten zu können.
Die Gemeinden von heute haben für die Bürger doch öffentliche Einrichtungen zu schaffen und
Dienstleistungen anzubieten, von denen früher die Bürgermeister nicht einmal zu träumen wagten,
daß das einmal alles in den Aufgabenbereich der Gemeinden fiele. Die moderne Gemeindeverwaltung
ist ja heute doch weitgehend - das ist ja wieder positiv und da gibt es doch keine Gegensätze hier in
diesem Hause - eine Servicestelle, eine Servicestelle ganz besonderer, unmittelbarer Art. Und ich
behaupte ohne Selbstgefälligkeit, denn ich fühle mich hier verbunden mit allen Gemeindefunktionären
in diesem Haus und im Lande, es gibt keine Institution in Land und Republik, wo eben der Kontakt so
direkt, wo echt Service in unmittelbarster Form geboten wird, was nicht heißt, daß nicht andere
Stellen, eben die Länder und auch die Republik bis zu den Ministern, selbstverständlich auch immer
den vollsten Kontakt mit unseren Bürgerinnen und Bürgern pflegen. Ich möchte aber sagen, daß
gerade hier in den letzten Jahren die Aufgaben der Gemeinden noch besonders gewachsen sind. Ich
könnte hier endlos referieren. Ich möchte das in Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit nicht tun, aber
ein bisserl dauert es schon noch.
Wenn ich nur die Raumordnung hernehme, die Flächenwidmungspläne, alles wunderbar positiv, da
gibt es überhaupt nichts, aber das kostet den Gemeinden eine Menge Geld. Der Umweltschutz, wenn
ich nur denke an den Abwasserverband an der Traisen, der größte, längste, wurde gesagt bei der
Eröffnung. Traisen, meine Heimatgemeinde, ist das letzte Zipferl, aber was wir da hinzahlen, ist
sagenhaft. Wir zahlen es gerne, weil wir eine der vorbildlichsten Entsorgungen haben, nur irgendwie
müssen wir es halt in der Tasche haben und aufbringen und hinzahlen können.
Umweltschutz ist gerade in unserem Bereich vordringlich, aber nicht nur hier. Ich muss sagen, zu
Recht gehen jetzt die Beamten der Raumordnung Gemeinde auf, Gemeinde ab und sperren mit
Terminen die Müllgruben. Bitte wollen wir den Schwamm des Vergessens nehmen und
darüberwischen. Keine Frage, das ist alles berechtigt, was hier geschieht, aber daß wir jetzt mit
unserem Müll aus Hohenberg oder aus St. Aegyd - Traisen ist ja hier schon viel näher - oder aus
Hainfeld nach Obergrafendorf oder nach St. Pölten fahren müssen, das kostet ja alles wahnsinnig viel
Geld. Und ob sich das alles so umlegen läßt auf die Bevölkerung, das sieht in der Theorie ja recht
schön aus, nur in der Praxis wird es da wahrscheinlich einige Schwierigkeiten geben. Es gibt eben
finanzkräftigere Gemeinden, die das leicht bewältigen können, und solche, die hier Schwierigkeiten
haben.
Ich möchte aber auch nicht unerwähnt lassen, daß seinerzeit bei dieser
Gemeindeverfassungsgesetznovelle 1982 Bedenken waren, ob denn die Gemeinden - ich weiß
keinen besseren Ausdruck - überhaupt „derpacken" diese Selbstverwaltung, ob sie dazu überhaupt
imstande sind, ob sie es zusammenbringen. Na, diese Bedenken haben sich in der Zwischenzeit
glaube ich in nichts aufgelöst. Die Gemeinden sind sehr wohl damit fertig geworden. Nur mit einem
sind sie nicht fertig geworden: Mit den steigenden Aufgaben haben die Finanzen nicht schrittgehalten,
weil die volkswirtschaftliche Wertschöpfung trotz einer beachtlichen Steigerung überproportional
zurückblieb gegenüber den finanziellen Notwendigkeiten der Gemeinde. Die Einnahmen haben diese
Entwicklung eben ganz einfach nicht mitgemacht, was hier alles verlangt wird. Und die
Finanzausgleichsmasse hat halt auch nur ein gewisses Volumen.
Aber eines muß schon festgestellt werden, bitte. Ich sehe das nicht als meine Aufgabe, das möchte
ich ausdrücklich betonen; ich spreche hier im eigenen Namen und natürlich für meine Fraktion. Das ist
unser Bundesland Niederösterreich, unser Niederösterreich, gar keine Frage. Aber wenn ich die
Entwicklung der Gesamtabgaben nehme und mir die Entwicklung beim Bund anschaue, so ist der
Bundesanteil von 1970 bis 1978 von 60,23% auf 54,920/0 gesunken. Der Anteil der Gemeinden ohne
Wien ist ganz geringfügig von 12,11% auf 12,18%, um 0,07%, gestiegen. Aber eines der Länder ohne
Wien ist von 17,01% auf 21,59 % gestiegen. Herzlichen Glückwunsch unserem Bundesland
Niederösterreich, gar keine Frage. Nur schön wäre halt, wenn wir jetzt eine kleine Wehranlage bauen
würden oder so ein kleines Mühlbacherl wegleiten könnten und recht verästelt in die einzelnen
Gemeinden von diesem Geld etwas lenken könnten. Ich könnte mir vorstellen, daß vom Herrn
Kollegen Wallner aus Baden - er sitzt nicht mehr dort - bis zum Kollegen Zauner in Ennsdorf so quer
durch Niederösterreich alle fest Beifall klatschen würden, unabhängig von ihrer Klubzugehörigkeit.
Die Steueranteile der Länder aus den Abgabenertragsanteilen haben sich auch außergewöhnlich
günstig entwickelt, von 2,23 Milliarden 1970 auf 7 Milliarden 1982. Ich habe diese Zahlen hier
gebracht, damit ich Ihnen darlege, wir kommen ja hier zu keinem Armen, wir kommen auch nicht als
Bettler, aber wir kommen als hoffentlich gleichberechtigte Partner, als jene, die beim Bürgerservice
unmittelbar am Mund des Volkes unser Ohr haben und die eben in die Lage versetzt werden sollten,
hier besseres, noch mehr und sicherlich auch überlegt zu investieren und zu leisten.
Nun möchte ich auch sagen, daß die Gemeinden vom Land mit den verschiedensten Umlagenbelastet werden. Eine, die uns halt am meisten weh tut, ist jene, die wir Landesumlage nennen. Das
ist halt ein gewisser landesinterner Finanzausgleich und den Gemeindevertretern ist er nicht
schmackhaft genug zu machen.
Die heute zur Diskussion stehende Landesumlage, wenn ich ganz kurz der Vollständigkeit halber
einen geschichtlichen Abriß geben darf, begegnet uns bereits im Finanzausgleichsgesetz 1948. Vor
1938 besaßen die Länder und die Gemeinden zahlreiche selbständige Besteuerungsrechte.
Entschuldigen Sie, ich will nicht unhöflich sein, Herr Kollege Wallner, vor 1938 haben die Gemeinden
selbständige Besteuerungsrechte gehabt. (Abg. Prof. Wallner: Auch die Länder!) Aber auch die
Länder, das ist richtig. Und wenn heute hier beschworen wurde - wie hat das geheißen - mit
abenteuerlichen Plänen das eventuell doch wieder ins Leben zu rufen, möchte ich dazu um Gottes
Willen keine Stellungnahme abgeben. Da verstehe ich auch zu wenig davon, aber eines steht fest.
Nach dem Krieg forderten natürlich die Länder die Rückgabe von einigen dieser Abgabenhoheiten
und da wurde dann sozusagen als Kompensation die Landesumlage eingeführt. Der
Bundesgesetzgeber hat sogar eine Schutzbestimmung für die Gemeinden eingeführt, indem das
Höchstausmaß der Landesumlage gesetzlich festgelegt wurde. Dieses Höchstausmaß betrug von
1948 bis 1952 20% der Abgabenertragsanteile und ist inzwischen auf 10,50% gesunken. Sicherlich,
das muß man anerkennen, haben die Länder eingesehen, daß hier eine Umverteilung der Aufgaben
stattfindet und auch in der finanziellen Notwendigkeit. Das soll man auch registrieren.
Aber es muß noch einmal gesagt werden, diese Senkung bringt immer noch nicht jenes Maß, das die
Gemeinden benötigen würden. Auf jeden Fall ist ein Vergleich der finanziellen Verhältnisse von Bund,
Ländern und Gemeinden so gestaltet, daß es uns ganz einfach nicht mehr gerechtfertigt erscheint,
dass die Länder - da könnte man jetzt verschiedene böse und weniger böse Worte gebrauchen - ich
würde sagen Kostgänger der Gemeinden sind. Wir wollen ein gutes Verhältnis mit den Ländern, aber
sie sollen mit uns nicht mitjausnen, sondern sie sollen uns unser Geld selber lassen. Man muß ja auch
die Verschuldung der Gemeinden bedenken. In unseren 560 Gemeinden sind ja auch wieder
maßgeblich beide Fraktionen beteiligt. Die Bürgermeister und die Gemeinderäte haben ja, das nehme
ich sicher an, überall ordentlich gewirtschaftet. Aber wir haben halt rund 15 Milliarden Schilling
Schulden und das Land Niederösterreich hat sieben Milliarden Schilling Schulden. Ist in Ordnung,
keine Frage. (Abg. Anzenberger: Als Bürgermeister sind wir daheim verantwortlich und hier sind wir
dem Land verantwortlich!) Stell Dir vor, wir haben dort und da die Verantwortung, Kollege
Anzenberger. Die zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust. Da gibt es keine Frage, nur wenn wir es
richtig werten, ist es klar. Wenn ich drei Verwandte habe, gehe ich eben zu dem, der verhältnismäßig
am besseren steht, wenn ich mir etwas ausborgen will. Und bei den Gemeinden und bei den Ländern
ist es so, daß die Länder doch noch ein bißchen Haare lassen könnten. Lassen wir den Bund aus dem
Kraut, darauf komme ich heute noch zurück, denn der Klubobmann der ÖVP, der Kollege Kellner, hat
ja gesagt, als ich den Zwischenruf gemacht habe, da sieht er es, daß ich es gar nicht verstehe. Ich
werde Euch schon noch erklären, daß ich das sehr wohl verstehe, denn ich habe immer die
Zwischenrufe des Kollegen Anzenberger im Ohr.
In aller Freundschaft, Kollege Anzenberger, ich habe immer im Ohr, wenn irgendein SPÖAbgeordneter hier steht und irgend etwas im gesamtösterreichischen Rahmen oder vom Bund
vorträgt, sagt er, wir sind hier in Niederösterreich. (Abg. Anzenberger: Na selbstverständlich!) Na
siehst Du. Das gilt aber immer, bitte schön! Nicht so, wenn es Dir paßt, gilt es, und wenn es Dir nicht
paßt, gilt es nicht. Also wir sind in Niederösterreich und ich möchte noch einmal sagen, wir bekennen
uns zu unserem Bundesland Niederösterreich.
Und nun möchte ich vielleicht etwas aus der Praxis bringen. Entschuldigen Sie, als
niederösterreichischer Abgeordneter, ich weiß das sehr wohl, soll man sich nicht allzu viel mit der
eigenen Gemeinde oder mit dem eigenen Bezirk beschäftigen, aber der Vollständigkeit halber möchte
ich schon – vielleicht wissen es gar nicht alle - hier einmal kurz vorlesen, wie denn das so aussieht,
wenn eine Gemeinde ein Blatt der Bezirkshauptmannschaft bekommt, auf dem die
Abgabenertragsanteile angekündigt werden. Da ruft zum Beispiel der Bürgermeister von Traisen bei
der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld an, das macht er jeden Monat, und sagt zu dem Beamten,
sagen Sie einmal, wie schaut es in diesem Monat aus. Sagt er, Herr Bürgermeister, 897.957 Schilling
kriegt die Gemeinde Traisen, 3,500 Einwohner, an Abgabenertragsanteilen im Mai 1982. Na Halleluja.
900.000 Schilling bei einem Budget von 22 Millionen, ist das herrlich, in einem Monat, super! Sagt er,
freuen Sie sich aber nicht zu früh, jetzt kommt es: Schulungsbeiträge für Kommunalpolitiker, Abzüge S
19.700, Krankenanstaltensprengel S 312.000, Sozialhilfeumlage S 195.000, Gemeindepensionsfonds
für Beamte S 195.000, GIF-Darlehen S 55.000 und Landesumlage S 101.000; Abzüge S 758.000,
auszubezahlen S 139.000. Von S 900.000 sind S 139.000 auszubezahlen! (Abg. Anzenberger: Da
hast Du ganz schön Schulden gemacht!)
Wenn Ihr wollt, kommt zu mir, ich schule Euch ein. Da könnt Ihr einmal schauen, wie das alles geht in
einer Industriegemeinde. Ich meine nur die Zwischenrufer, das würde ich nicht zum Herrn Professor
Wallner sagen. Eine andere Gemeinde hat S 716.000 Abgabenertragsanteile, S 586.000 Abzüge,
verbleiben S 130.000, das ist fast immer gleich. (Abg. Anzenberger: Das ist ja nicht alle Monate gleich!
Vier Monate sind so belastet, die anderen acht nicht!) Kollege Anzenberger, wirklich wahr, ich habe es
Dir schon einmal gesagt, ich freue mich auf Deinen Besuch in jeder Hinsicht und da schauen wir uns
das genau an.
Bitte das nächste. Schauen Sie, jetzt kommt die Landesumlage.Ich habe mir hier ein bißchen etwas
erarbeitet. Ich kann wieder nur für unseren Bezirk sprechen, es ist ein kleiner Bezirk, der Lilienfelder
Bezirk, mit 14 Gemeinden. Die zahlten im Jahr 1981 8 Millionen Schilling Landesumlage und
gleichzeitig, habe ich erhoben, haben die Gemeinden - ich weiß, daß das eine mit dem anderen nichts
zu tun hat - an Bedarfszuweisungen rund 8,4 Millionen bekommen. Das eine hat mit dem anderen
nichts zu tun, aber es könnte jetzt hier jemand oberflächlich sagen, na was wollt Ihr denn, was Ihr da
zahlt, bekommt Ihr wieder zurück. Da muß ich auch sagen, bitte wir sind gegen diese Form und mich
wundert es, daß Sie es nicht sind. Warum? Das habe ich auch hier schon mehrfach gehört und bitte
verzeihen Sie mir, ich merke mir so etwas. Da höre ich immer das wunderbare Wort und das
wunderbare Prinzip von der Subsidiarität, etwas Herrliches! Machen wir es auf der untersten Ebene
überall, wo es geht. Die Subsidiarität ist aus dem christlichen Gedankengut gekommen, sie besagt,
um Gottes Willen nicht hinaufziehen in die oberen Instanzen, Bürgernähe, Bürgerservice.
Nur da gilt es nicht, da tun wir abrahmen, mischen es ein wenig und dann teilen wir es tröpferlweise
wieder aus. Ich glaube, daß das Einkassieren schon einen ganz schönen Apparat im Land
beansprucht. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wäre das zu überlegen. Da müssen die
Gemeinderäte beschließen, zwei Ausfertigungen einreichen, dann muß interveniert werden und dann
fließt das Geld in etwa - so wird es in ganz Niederösterreich sein, der Bezirk Lilienfeld ist sicher keine
Ausnahme -, wieder an die Gemeinden, wie heißt das hochdeutsch, „zizerlweise", wieder zurück. Ich
glaube, der Kollege Anzenberger muß mehr bekommen, weil er immer will, daß man nicht darüber
spricht. Ich weiß es nicht. Wir glauben also, daß wir hier wirklich, das ist meine ehrliche Überzeugung,
im Sinne der Subsidiarität handeln sollten. So vor allem sehe ich es und wenn dieser Grundsatz
Geltung haben soll, dann muss er auch gelten, wenn er ein bisserl unangenehm ist. Es ist aber an
sich ein sehr wertvoller Grundsatz und daher soll er auch hier gelten. Der Landesfinanzreferent –
schade, dass er jetzt hinausgegangen ist – hat sicher keine Freude, wenn hier nachgegeben wird.
Bitte, das hat niemand, das ist keine Frage. Aber unsere Forderung, glaube ich, ist legitim, entspricht
diesen Grundsätzen. Warum sollen hier nicht die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden?
Und jetzt noch etwas. Ich könnte jetzt aufzählen, was alles über die Gemeinden in den letzten Jahren
hereingebrochen ist. Ich möchte Sie nur zum Beispiel erinnern, wenn die Gemeinden allein das
zurückbekommen würden, was sie in die Landesstraßen hineingebuttert haben. Ich habe hier ein
Protokoll einer Landtagssitzung vom 19. Dezember 1973, wo der Kollege Leichtfried sagt, dass die
Gemeinden Niederösterreichs an das Land ca. 1 Milliarde mit den Zinsen – damals schon – für die
Landesstraßen bezahlt haben. Der Klubobmann Lechner hat in seiner Wortmeldung schon etwas
angedeutet, ich möchte das noch etwas ausführen. In Traisen gibt es einen Landeskindergarten. Der
Landeskindergarten hat 6 Millionen Schilling gekostet und vom Land haben wir 1,2 Millionen
bekommen, das andere haben die Gemeinden bezahlt. (Abg. Romeder: Betrieb nicht vergessen!) Ich
weiß, aber es wäre vielleicht nicht schlecht, bitte schön, wenn ich auch immer jemanden hätte, wenn
ich bauen würde. Für das Wasserwerk der Gemeinde brauche ich dann nur 20 % zahlen und die
anderen 80 % bekomme ich von irgednwo. Und jetzt haben wir die Schulen, die Kindergärten, alle
haben wir das, na sicher. Darum wundert es mich, dass wir nicht miteinander gehen. Gemeinsam, hat
es geheißen, da bin ich neugierig. (Abg. Anzenberger: Das tun wir schon, wenn bundeseinheltich alle
mittun!) Ich weiß es, schon wieder! Jetzt habe ich geglaubt, wir sind in Niederösterreich, Kollege
Anzenberger. Jetzt sind wir wieder nicht in Niederösterreich. Jetzt sind wir wieder in der Republik
Österreich. Immer oder gar nicht! (Zwischenrufe – Präsident Reiter nach Abgabe des
Glockenzeichens: Bitte den Redner nicht dauernd zu unterbrechen.) Nach dieser Schul- und
Kindergartenwelle haben wir dann naturnotwendig die Welle der Entsorgungs- und Wasserleitungen,
Kanäle etc. bekommen.
Die Gemeinden sind heute wiet über das normale Maß hinaus mit Krediten belastet, viele können
heute gar keine Kredite mehr aufnehmen. Und in dieser Zeit kommen wir eben zum Land. Uns
schmerzt es schon, dass bei der Budgetdebatte ein Resolutionsantrag unseres Klubobmannes
abgelehnt wurde, der verlangte, daß wenigstens die Abzüge von den Abgabeertragsanteilen
gezwölftelt werden und am Ende des Jahres eine Abrechnung erfolgt. Ich möchte daher noch einmal
darauf zurückkommen, weil ja die Gemeinden gerade in der ersten Jahreshälfte die meisten
Zahlungen haben. Die Gelder werden dann etwas mehr, insoferne hat der Kollege Anzenberger recht,
denn im Oktober, November, Dezember kommt bei allen Gemeinden etwas mehr. Aber da ist die
Wunde schon so tief und schmerzt schon sehr. Daher wollen wir monatlich ein Zwölfte1 bei den
Abzügen haben. Ich gestatte mir daher, einen Resolutionsantrag zur Initiative betreffend Aufhebung
des Gesetzes über die Landesumlage, Ltg. Zl. 442, einzubringen (liest):
„Die verbundene Finanzwirtschaft bewirkt, daß von gemeinschaftlichen Bundesabgaben den Ländern
und Gemeinden entsprechende Ertragsanteile zugewiesen werden. Die Zuweisung dieser
Ertragsanteile erfolgt in Form monatlicher Teilbeträge. Andererseits haben die Gemeinden ihrerseits
zahlreiche finanzielle Verpflichtungen dem Land gegenüber, die jedoch sofort und zur Gänze von den
zunächst eingehenden Zuweisungen an Ertragsanteilen einbehalten werden. Durch diese
Vorgangsweise entstehen vor allem in den ersten Monaten des Jahres oftmals große Schwierigkeiten,
da zahlreiche Pflichtausgaben der Gemeinden unabhängig von den jeweiligen finanziellen Eingängen
beglichen werden müssen.
Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Einhebung finanzieller Verpflichtungen der
Gemeinden gegenüber dem Land derart zu gestalten, daß analog der Zuweisung der Ertragsanteile
monatlich ein Zwölftel der voraussichtlichen Summen der jeweiligen finanziellen Verpflichtung
eingehoben wird und im Folgejahr die Endabrechnung mit allenfalls durchzuführenden Gutschriften
oder Belastungen abgewickelt wird."
Ich bitte, das ist sicherlich keine unbillige Forderung und keine unbillige Resolution. Ich ersuche Sie
alle, diesem Resolutionsantrag im Interesse unserer Gemeinden zuzustimmen.
Wir glauben auch, daß den Gemeinden in Anbetracht der in den letzten Jahren eingetretenen
überproportionalen Aufgabensteigerung raschest geholfen werden soll. Die Gemeinden benötigen
unabhängig von einem zukünftigen Finanzausgleichsgesetz in Anbetracht der prekären Lage eine
sofortige Hilfe des Landes. Und das wäre eben der Verzicht auf die Landesumlage, denn es gilt immer
noch, wer rasch hilft, der hilft doppelt. (Abg. Prof. Wallner: Wer aber ein bisserl wartet, kriegt's
vielleicht doppelt!) Bitte, da würde ich sagen, Ihr Wort in Gottes Ohr, Herr Kollege. Aber mir ist der
Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach, das ist auch klar. Bitte es haben weit mehr
Gemeinden als SPÖ-Gemeinden in Niederösterreich sind, diese Initiative mitbeschlossen. Also waren
es nicht nur SPÖ-Gemeinden, keine Frage. (Abg. Anzenberger: Es haben ja auch bei der Briefwahl
welche von Euch mitgestimmt!)
Ist in Ordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie in Anbetracht der fortgeschrittenen
Zeit nicht mehr allzu lange in Anspruch nehmen, ich möchte nur sagen, wir glauben, daß wir hier
rasch Hilfe brauchen. Und noch etwas möchte ich hier bringen. Schade, daß der Herr Präsident nicht
da ist. Ich habe diese Zeitung gehütet wie meinen Augapfel, es ist der „Kurier" vom 30. April 1982. Ich
belaste meine Frau nie mit diesen Problemen hier, ich erzähle nie etwas von den Dingen, was da alles
geschieht, die hat ohnehin zu Hause genug zu tun. Aber damals habe ich zu meiner Frau gesagt, jetzt
habe ich einen Verbündeten, so einen habe ich noch nie gehabt. Sagt sie, wer wäre denn das? Sage
ich, der Herr Präsident Reiter vom Landtag. Sagt sie, was, ist der nicht von der ÖVP? Sage ich,
sowieso. Dann sagt sie, das ist dein Verbündeter? Den Herrn Präsidenten Romeder kennt sie nämlich
zufällig. Sagt sie, der Erste Präsident ist dein Verbündeter? Sage ich, ja, weil er wird zur
Landesumlage reden und da lese ich im „Kurier" vom 30. April 1982 auf Seite 2: „Gemeindefinanzen.
Um die maroden Gemeindefinanzen zu sanieren, schlug der Präsident des Gemeindebundes,
Ferdinand Reiter, vor, die Landesumlage abzuschaffen." Zuerst habe ich gesagt, das muß ich noch
einmal lesen, und habe mir die Augengläser geputzt. (Heiterkeit.) Wenn der Herr Präsident hinter mir
säße, hätte ich mich mit der gebührenden Achtung, die dem Präsidenten zusteht, bedankt für diese
Schützenhilfe und Unterstützung. Ich möchte nur hoffen, daß er vielleicht heute auch mitstimmt. Das
ist ohnehin schon gelaufen das Ganze, so wie es hier in der Zeitung gestanden ist. Bitte wir glauben,
daß Sie unserem Antrag, aber nicht dem Ausschußantrag zustimmen sollten, im Interesse einer
raschen Hilfe.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluß möchte ich - ich habe das schon angedeutet - noch
ein paar Worte sagen zu dem, was der Herr Kollege Kellner gerufen hat wegen der Zusammenarbeit.
Wissen Sie, ich muß das noch einmal sagen, weil ich mich nicht ausgekannt habe bei der
Problematik, auch wenn es einigen nicht ganz ins Ohr geht. Aber es gibt viele Dinge, wo ich mich nicht
auskenne. Kollege Lechner, das ist richtig, denn nur Dummköpfe wissen alles. (Abg. Buchinger: Beim
Lechner glaube ich, daß Du Dich nicht auskennst!) Entschuldigung, das war ein Versprecher. Bitte, ich
möchte dazu folgendes sagen. Zusammenarbeit. Na ja, entschuldigen Sie, man soll nicht zuviel von
sich selbst reden, ich bin auch schon 14 Jahre Bürgermeister, ich täte mir wünschen, daß es überall
so eine Zusammenarbeit gibt. Nur soll die Zusammenarbeit halt immer auf den gleichen Grundsätzen
basieren. Und ich muß sagen, wenn ich mir zum Beispiel überlege - ich kann so etwas nicht
vergessen -, als die Sozialhilfesachen, Kollege Fidesser, beschlossen wurden, Traisen macht hier
sehr viel und einige andere Gemeinden auch, sind wir ganz kalt ausgeschaltet worden. Da hat man
unsere Zusammenarbeit nicht wollen. Das hat mich maßlos geärgert. Da war ich grantig noch beim
nach Hause fahren, daß die Gemeinden auch hier in die Unterstützung eingebunden werden. Könnt
Ihr Euch erinnern? Da hat es eine große Debatte gegeben. (Abg. Anzenberger: Was für eine
Unterstützung?) Nein, bei den Schwestern, bei den sozialen Diensten, Entschuldigung, da hat man
die Gemeinden eingebunden. Bitte, ich will keine Debatte anfangen, das war halt so eine Sache.
Oder zum Beispiel bei den Pendlern. Als die Pendler zur Sprache standen und von der sozialistischen
Fraktion darauf verwiesen wurde, daß es in Oberösterreich eine Pendlerbeihilfe gibt, war der erste
Schrei, hier sind wir in Niederösterreich! Jawohl, in unserem Bundesland Niederösterreich, und man
hätte keine Bedenken, daß unser Bundesland ausschert aus dieser Länderfront. Genauso ist es bei
den Kontrollausschußobmännern. Ich habe mir sagen lassen, daß Niederösterreich und Vorarlberg
ausgeschert sind, daß sonst überall die zweite Fraktion den Obmann stellt.
Aber das ist ja wieder was anderes, weil eben was anderes wieder etwas anderes ist als was anderes.
Nicht wahr, das ist eben so. (Heiterkeit bei der ÖVP. - Abg. Anzenberger: Das ist ein Theater! Das ist
gegen die Würde des Hauses!) Nein, das ist so, bitte. Ich sage nur, gelten Grundsätze oder gelten sie
nicht? (Abg. Anzenberger: Das ist ein Theater! Wir sind da herinnen keine kleinen Buben!) Ich bitte
Sie, diese Grundsätze zu berücksichtigen, und ich ersuche Sie noch einmal, im Sinne der Subsidiarität
der Abschaffung der Landesumlage zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächster zum Wort gemeldet ist Herr Präsident Romeder.
Ich erteile es ihm.
Abg. Präsident ROMEDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Es war sehr erfreulich, daß von meinem Vorredner die Leistungen der Gemeinden im
Laufe der letzten Jahre entsprechend gewürdigt wurden. Das war notwendig und ist auch meine
Meinung. In diesem Punkt, glaube ich, ist vollste Übereinstimmung da, denn gerade die Gemeinden
haben im Laufe der letzten Jahrzehnte mit Unterstützung des Landes, das wurde zuvor nicht
ausgesprochen, Niederösterreich praktisch als modernes Land gestaltet. Durch das Zusammenspiel
der Kommunalpolitik mit der Landespolitik, meine sehr Geehrten, war es eben dann möglich, daß die
Gemeinden trotz aller Schwierigkeiten und Belastungen, die sich heute darstellen, als größte
Investoren auftreten konnten. Daher erfolgt der Aufschrei der Gemeinden, der zuvor erwähnt wurde,
zu Recht, nur glaube ich, haben wir heute zu wenig gehört, an wen sich der Aufschrei richtet. Von
wem erwartet man Hilfe? Wer hat die Kompetenzen, Hilfe zu geben, und wer ist zuständig im Rahmen
der verbundenen Finanzwirtschaft? Ich werde mich mit diesen Fragen dann noch kurz
auseinandersetzen, weil sie hier entsprechend hineinspielen.
Wenn von meinem Vorredner von der Qualität der Landespolitik gesprochen wurde, die daran zu
messen ist, daß sie eben die Gemeinden unterstützt, dann darf ich das noch einmal wiederholen,
denn im heurigen Budget werden ca. 1,7 Milliarden Schilling direkt und indirekt erfreulicherweise den
Gemeinden an Förderungen zugebilligt und manche Maßnahmen im Lande Niederösterreich in den
Gemeinden wären nicht möglich, gäbe es nicht diese Förderungspolitik des Landes Niederösterreich.
(Beifall bei der ÖVP.)
Und ich bin auch froh, daß der Kollege Kalteis immer wieder betont hat, Niederösterreich ist unsere
Heimat, denn wir haben das von der linken Seite, so ist wenigstens mein persönlicher Eindruck, im
Laufe der letzten Jahre hie und da zu wenig deutlich gehört, jedenfalls nicht so deutlich, wie man es
jetzt gehört hat. Wir sind daher sehr froh, dass diese deutliche Aussage da war. Wenn wir hier sagen,
Niederösterreich ist unsere Heimat, die Gemeinden haben etwas geleistet und das Zusammenspiel
zwischen Gemeinden und Land hat erfreulicherweise so gut funktioniert, dann glaube ich, war das
insgesamt eben das Ergebnis, das wir heute sehen, dass Niederösterreich eines der modernsten
Bundesländer im Reigen der neun Bundesländer ist. Als Niederösterreicher können wir uns darüber
auch entsprechend freuen, auch das wollte ich hier angemerkt haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf am Anfang nur eine einzige Bemerkung noch herausnehmen, auch dann später vielleicht
noch auf einige Dinge eingehen. Subsidiarität, eine weltanschaulich christliche Frage! Ich habe gar
nicht gewußt, das darf ich auch hier anmerken, daß mein Vorredner gar so christlich ist, daß er auch
diesen Zielen nähertreten will. Aber wir sind der Meinung, daß Subsidiarität hier notwendig ist, und wir
vertreten die Subsidiarität bei allen Finanzausgleichsverhandlungen gegenüber allen
Gebietskörperschaften und wir hätten uns hie und da vom Bundesgesetzgeber im Laufe der letzten
Jahre mehr erwartet, da man ja der Subsidiarität hier das Wort spricht. Hätten wir das getan, dann
stünden die Gemeinden, auch die Gemeinden Niederösterreichs, nicht vor diesen großen Problemen.
Es ist kein Geheimnis, die Gebietskörperschaft Gemeinde ist einmal der gebundenen Finanzwirtschaft
ausgeliefert und entscheidend, meine sehr Geehrten, sind eben die Finanzausgleichsverhandlungen.
Und es wurde hier erwähnt das Finanzverfassungsgesetz. Wir haben eine Gemeindeautonomie, das
nur nebenbei. Wir haben in diesem Land praktisch den Entwurf eines Finanz-Verfassungsgesetzes
beschlossen, einige Male urgiert, dem Bundesgesetzgeber zugeleitet. Wir wären sehr froh, wenn man
hier in Österreich - auch die Republik ist unsere Heimat, denn Niederösterreich ist eben eingebunden
in diese Republik und hat dieser Republik schon hervorragende Menschen gegeben, die für sie
gewirkt haben – gerade unseren Überlegungen mehr Rechnung getragen hätte im Rahmen dieser
Finanzausgleichsverhandlungen, denn der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht reagiert auf
unseren Wunsch nach Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes. Nur dann, wenn das FinanzVerfassungsgesetz geändert wird, sind auch wir Gemeinden rechtlich ein gleichberechtigter Partner
neben den anderen Gebietskörperschaften Ländern und Bund. Und der zuständige Bund hat bis
heute weder politisch noch rechtlich darauf reagiert. Das ist ein Faktum. Ich bin sehr dankbar gewesen
im Laufe der letzten Monate, daß hier Resolutionen, Urgenzen, immer wieder die Einstimmigkeit des
Hohen Hauses gefunden haben.
Ich möchte nicht auf die Geschichte der Landesumlage, die jetzt zur Debatte steht, zurückgehen, auf
die Entwicklung und den Abtausch zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, weil das hier
bereits gemacht wurde. Ich möchte vielleicht aber auf eines hinweisen. Die
Finanzausgleichsverhandlungen sind praktisch das wichtigste für eine Gemeinde, weil hier für einen
bestimmten Zeitraum festgelegt wird, welche Haupteinnahmen die einzelnen Gemeinden überhaupt
heimbringen können. Und hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird deutlich eines zum
Ausdruck gebracht. Die Gemeinden sind bis heute kein gleichberechtigter Partner. Erstens hat der
Bundesgesetzgeber bis heute diesen Wunsch negiert, zweitens - das möchte ich ganz besonders
betonen - wurden bei allen Ausgleichsverhandlungen gerade die Wünsche der Gemeinden nicht im
entsprechenden Ausmaß akzeptiert. Auch unsere Fraktion war der Meinung, die Landesumlage, wie
das im Antrag heißt, kann ruhig wegfallen, wenn auf der anderen Seite dem Land und damit den
Gemeinden Niederösterreichs entsprechender Ersatz gegeben wird.
Daran haben wir größtes Interesse. Wenn wir nämlich weltanschaulich heute von der Subsidiarität,
auch von der linken Seite, einiges gehört haben, dann gehört zur Subsidiarität auch gleichwertig die
Chancengerechtigkeit. Und wenn es bestimmte finanzschwache Gemeinden im gesamten Bundesland
Niederösterreich, vor allem aber auch an den Grenzen gibt, für die wir eine besondere Verantwortung
haben - es sitzen auch hier Freunde, die aus dem Grenzland stammen -, dann, meine sehr geehrten
Damen und Herren, ist eine wirksame Hilfe nur dann möglich, wenn auch das Land mithelfen kann, in
der Gemeinschaft der niederösterreichischen Gemeinden einen entsprechenden Ausgleich über eine
Strukturhilfe zu schaffen, damit alle Menschen in diesem Lande, das ist das wichtigste, was ich heute
feststellen möchte, im Rahmen der Chancengerechtigkeit eben die Möglichkeit haben, bestimmte
Mindesteinrichtungen zu erhalten. Nur weil sie das Unglück haben, in einer bestimmten Gegend zu
Hause zu sein, die wirtschaftlich vielleicht nicht so stark ist, sollen sie ein zweitesmal bestraft werden,
weil auch die Infrastruktur nicht im entsprechenden Ausmaß ausgebaut werden kann? Ich glaube, das
würde auch nach unserer Weltanschauung an den Zielen, die wir vertreten, vorbeigehen.
Und hier haben wir große Hoffnungen auf alle Finanzausgleichsverhandlungen gesetzt, so auch auf
die letzten Finanzausgleichsverhandlungen im Jahre 1978, die den Finanzausgleich ab 1979 dann
praktisch rechtlich normiert haben. Hier haben wir erwartet, daß es zu diesem Abtausch kommt, den
eben der Bund den Ländern geben sollte. Was offiziell der Bund damals gesagt hat, steht auch im
Resümeeprotokoll. Ich kann es auch hier verlesen. Den Ländern soll ein Abtausch gegeben werden
und dann kann man eben auf die Landesumlage verzichten. Bis heute, bitte, wurde dieser im
Resümeeprotokoll vom 20. Oktober 1978 enthaltenen Zusage von den Bundesstellen und vom
Bundesgesetzgeber nicht Rechnung getragen.
Ja, meine sehr Geehrten, wir sagen als Gemeinden in Niederösterreich zu Recht, wir haben
Bürgernähe, wir haben bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Auch der Bundesgesetzgeber gibt uns immer
mehr Aufgaben, die wir durchzuführen haben, aber in keinem einzigen Gesetz steht drinnen - das gilt
sicher auch für das Land - wo die zusätzlichen finanziellen Mittel herkommen. Meine sehr Geehrten,
im Rahmen des Finanzausgleiches wurden diese Argumente auch zum Ausdruck gebracht. Man hat
diesen Überlegungen nicht Rechnung getragen. Im Resümeeprotokoll vom 20. Oktober 1978 hat der
Bund eine finanzielle Abgeltung für die Landesumlagen an die Länder indirekt zugesagt, indirekt
deswegen, weil er zugesagt hat, darüber konkrete Gespräche zu führen. Diese Gespräche sollten
innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Finanzausgleiches geführt werden. Und jetzt bitte mich
auch richtig zu verstehen. Das wäre alles notwendig gewesen spätestens im Jahre 1980 und daher
wundere ich mich, dass heute die Sozialisten im Land Niederösterreich immer noch auf ihre Freunde,
auf den Bund, aufmerksam machen können. Hier meine ich den zuständigen Bundesminister.
Es ist ja heute schon in einem anderen Zusammenhang erwähnt worden, Landes-ÖVP, Bundes-ÖVP.
Ich möchte hier bewußt wiederholen, daß man bis heute eben diesen Wunsch bei der Bundes-SPÖ
anscheinend, man muss immer die Fakten sehen, nicht durchgesetzt hat.
Sie werden mir auch zugestehen, daß es im Jahre 1980 ja die große Auseinandersetzung in der
Bundes-SPÖ zwischen Kreisky und Androsch gegeben hat. Das hat sich ein ganzes Jahr hindurch
erstreckt, alle Massenmedien waren damit befaßt, in den Zeitungen konnte man es lesen, im
Fernsehen und im Radio hat es laufend Interviews gegeben. Ich erwähne das deshalb, weil es mein
persönlicher Eindruck ist, daß der Herr Finanzminister Androsch damals keine Zeit gehabt hat, die
Bundesländer und die Gemeinden Österreichs über ihre Gemeindevertreter zu diesen Verhandlungen,
die er im Resümeeprotokoll vom Oktober 1978 zugesagt hat, einzuladen. Faktum ist jedenfalls, wir
wurden nicht eingeladen. Lieber Kollege Bauer, weißt Du einen besseren Grund, warum wir nicht
eingeladen wurden, dann sag es uns. Faktum ist, daß die Verantwortlichen in der Bundesregierung
ihre Zusage vom 20. Oktober 1978 praktisch nicht eingelöst haben.
Und dann - meine sehr Geehrten, das ist auch ein Faktum - kamen noch viele Urgenzen der
Gemeindeverbände. Ich könnte Ihnen jetzt einige Briefe vorlesen. Es kam zu Resolutionsanträgen hier
in diesem Haus bei der Budgetdebatte 1980, bei der Budgetdebatte 1981. Meine sehr Geehrten, es
war dann mit Ach und Krach zu erreichen, daß am 16. März 1981 ein Beamtenkomitee eingesetzt
wurde. Jetzt höre und staune man, mit welchen Vollmachten das Beamtenkomitee ausgestattet wurde
und wie oft dieses Beamtenkomitee auch getagt hat. Wir Gemeinden erwarten uns ja einiges, wir,
wollen endlich eine Regelung der Landesumlagen. Der Bundesgesetzgeber ist zuständig. Das ist ein
österreichweites Problem. Wir warten darauf, die Kompetenzen sind gegeben. Meine sehr geehrten
Damen und Herren, um den Titel geht es hier gar nicht, der Titel ist sicher nicht sehr glücklich, darüber
sind wir uns einig. Aber ich wiederhole, auch unsere finanzschwachen Gemeinden haben ein Recht
auf entsprechende Förderung. Gibt es Chancengerechtigkeit, brauchen wir dazu Geld. Na bitte, dann
sind wir uns auch über den Weg einig. Am 26. Juni 1981 war schon die erste Sitzung, eine zweite ist
gleich gefolgt, man höre und staune, schon am 25. Februar 1982!
Vorsitz hat ein Ministerialrat geführt, die Sitzung fand auf Beamtenebene statt. Resümee von dem
ganzen, auch hier könnte ich einiges vorlesen, es müßte ein politischer Auftrag her, denn der Bund
hat kein Geld. Ja, meine sehr Geehrten, ich möchte jetzt nicht sezieren, warum er kein Geld hat, was
sich im Laufe des letzten Jahrzehntes alles getan hat, dass es zu dieser Verschuldung gekommen ist
mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Ich muß aber hier eines sagen: Es gibt
erfreulicherweise auch sozialistische Gemeinden, die bei ihren Beratungen diese Frage sehr seriös
und auch sehr verantwortungsvoll sehen. Ich darf hier auf einen Gemeinderatsbeschluß der
Gemeinde Wr. Neustadt, einer Gemeinde mit großer SPÖ-Mehrheit, vom 26. Februar 1982 verweisen.
Wie lautet dieser einstimmige Beschluß des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wr. Neustadt? Ich
erwähne das deswegen, weil mein Vorredner auf die notwendige Zusammenarbeit hingewiesen hat.
Die wurde hier eindeutig demonstriert. Und wie schaut das Ergebnis dieser Zusammenarbeit aus? „Es
wird daher festgestellt, daß das Land bei Entfall der Landesumlage entsprechende Mittel benötigt, um
dieser Förderungsaufgabe im Interesse aller Gemeinden weiterhin nachkommen zu können. Der Bund
möge daher ehestens mit den Ländern Verhandlungen aufnehmen, damit in der Frage der
Ersatzmittel eine für alle Gebietskörperschaften befriedigende Lösung getroffen werden kann." Das ist
der einstimmige Beschluß, das Zusammenarbeitsergebnis einer der größten Städte Niederösterreichs,
von einer Mehrheit der Sozialisten geführt, die hier deutlich demonstriert haben, daß es hier in Wr.
Neustadt zumindest in dieser Frage nicht um Parteitaktik gegangen ist, sondern um eine seriöse
Vorgangsweise. Auch das möchte ich hier anerkennend anmerken, denn wenn das eine ganz große
Stadt zum Ausdruck bringt, bringt sie auch mit zum Ausdruck, daß die Maßnahmen des Landes
Niederösterreich im Zusammenhang mit der Förderung niederösterreichischer Gemeinden,
Grenzlandgemeinden, finanzschwacher Gemeinden, unter dem Titel Chancengerechtigkeit der
richtige Weg sind.
Das wurde deutlich im Gemeinderat von Wr. Neustadt zum Ausdruck gebracht und das, meine sehr
geehrten Damen und Herren, soll auch anerkennend vermerkt werden. Das Land Niederösterreich ist
das einzige Bundesland, das zusätzlich im Rahmen der Landesgesetzgebung eine Maßnahme in
bezug auf die Landesumlage getätigt hat. Wir haben einen einstimmigen Beschluß gefaßt, daß die
Mittel der Landesumlage zweckgebunden für die Förderung der Gemeinden zu verwenden sind.
Ich darf daher noch einmal sagen, wir sind sehr froh, daß wir auch im heurigen Jahr 1,7 Milliarden
Schilling an Förderung vom Land zur Verfügung gestellt erhalten, dass wir eine entsprechende
Strukturpolitik dort betreiben können, wo sonst weniger Mittel da wären, daß man durch
entsprechende Förderungsmaßnahmen dem Ziel der Chancengerechtigkeit entsprechene kann, weil
uns alle Menschen, ganz gleich wo sie zu Hause sind, auch dabei nicht nur gleich wert sind, sondern
weil wir im Gegenteil dort, wo es die Menschen schwerer haben, umso mehr von der politischen Seite
her für diese Menschen, für diese Gebiete Verantwortung tragen. Das ist eben Aufgabe der Politik,
hier ausgleichend zu wirken, und zum ausgleichenden Wirken, liebe Freunde, gehört auch das
entsprechende Geld. Dieses Geld, das die Gemeinden nicht haben, nicht aufbringen können, wird
eben zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellt, so wie wir es im Laufe der letzten Jahre getan
haben, was sich hier in Niederösterreich sehr positiv ausgewirkt hat. Wenn zuvor das Thema
Landeskindergarten erwähnt wurde, möchte ich nur einen einzigen Satz dazu sagen. Ich möchte nicht
von der eigenen Gemeinde reden, ich rede aber aus meinem Wahlkreis und da traue ich mich
hinzuweisen, daß ein Großteil der Gemeinden im Wahlkreis Waldviertel nicht in der Lage wäre, einen
Kindergarten zu führen, ohne daß das Land die Kindergärtnerinnen bezahlt und ohne daß der
Kinderwärterinnenkosten übernommen werden, denn wenn im Durchschnitt 500.000 bis 600.000
Schilling überführt werden vom ordentlichen ins außerordentliche Budget, dann würden allein durch
diese Personalkosten die Summen, die überführt werden, zur Gänze aufgefressen. Es wären
überhaupt keine Mittel da, eine Überführung zu machen. Es wären keine Möglichkeiten gegeben, das
ordentliche Budget zum Teil auszugleichen, es wären daher keine Möglichkeiten gegeben, - auf das
möchte ich auch hinweisen -, im außerordentlichen Budget zusätzliche Förderungen des Landes
anzusprechen für zusätzliche Projekte. Auch das muß man einmal sehen.
Wenn man hier auf eine Landesumlage theoretisch verzichten würde, obwohl in die Ballungszentren
sicher große Summen zusätzlich hineinfließen, wo die Landbewohner zum Einkaufen hinfahren und
das Geld hintragen, wo praktisch die Arbeitsplätze zu Hause sind, aber im Land draußen oft nur die
Schlafstelle gegeben ist mit keinerlei befriedigenden Steuereinnahmen, dann, meine sehr Geehrten,
würden die, die arm sind, noch ärmer, und die Reichen - das ist relativ, auch das sage ich ganz offen
und ehrlich - noch reicher. Auch das widerspricht unserer Weltanschauung. (Beifall bei der ÖVP.) Es
wird, meine Damen und Herren, uns immer ein Herzensanliegen sein, daß die, die wenig haben, von
der ÖVP-Politik unterstützt werden über unsere Gemeinden, und dieses Ziel, meine sehr Geehrten,
bedarf eben der entsprechenden Mittel. Daher diese unsere Stellungnahme, die wir hier beziehen und
die wir bereits auch im zuständigen Ausschuß bezogen haben.
Meine sehr Geehrten, ich darf noch einmal wiederholen. Wir vertreten die Meinung, über die
Aufhebung der Landesumlage - so steht es auch im Antrag - ist nicht nur zu reden, das ist zu lösen.
Der Bundesgesetzgeber ist zuständig, er darf aber die Länder nicht schwächen zu Ungunsten der
finanzschwachen Gemeinden, denn wenn das Land kein entsprechendes Geld hat, dann gibt es auch
keine Strukturpolitik, dann kann man auch dem Finanzschwachen nicht helfen. Hier würde daher der
Antrag der Sozialisten ein echter Bumerang, ein Bumerang für entwicklungsschwache Gebiete. Und
hier, meine sehr Geehrten, stellen wir uns schützend vor die Gebiete, die nicht über die
entsprechende Finanzkraft verfügen, die mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen. Wir stellen uns
schützend vor die Gemeinden, die mit diesen Problemen raufen, um eben auch das gleiche bieten zu
können wie die großen Ballungszentren. Deswegen, meine sehr Geehrten, haben wir den Weg
beschritten, den Bund, den Bundesminister, die Mehrheit im Parlament aufmerksam zu machen, Ihr
habt die Kompetenzen, Ihr könnt den Finanzausgleich praktisch ändern, wann tut Ihr es endlich?
Zusagen sind da, Protokolle sind geschrieben, urgiert haben wir, wann endlich, SPÖ in Österreich,
handelst DU, damit hier der notwendige Ausgleich zugunsten der Finanzschwachen ohne Schädigung
der Stärkeren erfolgen kann. Die Zuständigkeit ist eindeutig, die Verantwortung ist eindeutig und die
tatsächlichen Zusagen, die auch schriftlich vorliegen, sind eindeutig. Es fehlt anscheinend nur, meine
sehr geehrten Damen und Herren, das notwendige politische Wollen. Deshalb bin ich sehr dankbar,
daß heute dieser Antrag und diese Vorlage da ist. Damit haben wir auch Gelegenheit, in der
niederösterreichischen Öffentlichkeit auf unser politisches Wollen für unsere schwachen Gebiete und
schwachen Gemeinden und unser Wollen, Bund, SPÖ-Mehrheit, handle auch entsprechend,
aufmerksam zu machen.
In groben Zügen darf ich mich meinem Vorgänger anschließen. Wir wollen, daß die Gemeinden in die
Lage versetzt werden, die notwendigen Einrichtungen zu schaffen, nur der Weg dahin muß richtig
sein, genauso wie wir alle gemeinsam wollen, daß die Wirtschaft in Niederösterreich blüht, nur der
Weg dahin unterscheidet uns auch weltanschaulich. Die einen sagen, man kann die Kuh nur melken,
wenn man sie entsprechend füttert und Gewinne keine Schande sind, wenn man Eigenkapital bilden
kann. Es gibt aber auch Meinungen, die sagen, schlachten wir die Kuh, dann haben wir etwas zu
verteilen. Und dann wundert man sich, wenn morgen praktisch kein Fleisch mehr da ist, geschweige
denn die Kuh noch Milch geben kann.
Daher meine sehr geehrten Damen und Herren, treten wir für einen besseren Finanzausgleich, für
eine rechtlich fundiertere Vertretung der Gemeinden bei Finanzausgleichsverhandlungen ein. Dieses
Verlangen ist bis heute trotz Aufforderungen des Niederösterreichischen Landtages, trotz
Aufforderungen der Gemeindevertreter, von der Mehrheit im Parlament und in der Bundesregierung
nicht erfüllt worden. Wir danken aber dem Land Niederösterreich, daß man die Mittel, die dem Land
zufließen im Rahmen der verbundenen Finanzwirtschaft, weltanschaulich - das betone ich immer
wieder - so einsetzt, dass Chancengerechtigkeit die Überschrift ist, dass Subsidiarität erfüllt werden
kann, weil eben dadurch die kleine Gemeinde mehr Möglichkeiten hat, sich zu entfalten. Dies wäre ja
nicht möglich, wenn nicht in viele kleine Gemeinden dieser notwendige Ausgleich hineingeht.
Ich könnte Ihnen jetzt Beispiele vorrechnen, was kleinere Gemeinden an Landesumlagen zahlen und
was sie im Laufe der letzten Jahre pro Jahr herausbekommen haben. Das drei-, vier-, fünffache bitte.
Ich habe die Beispiele da, wenn Sie wollen und nicht böse sind, dann lese ich Ihnen einige vor, aber
vielleicht ziehe ich mir Ihren Unmut zu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte Ihnen
vorlesen, daß an Förderungsmitteln gerade in finanzschwache Gemeinden das drei- und vierfache,
zum Teil sogar noch mehr, je nach Projekten, im Jahr hineingeflossen ist.
Wenn hier der Kollege Kalteis zum Schluss gesagt hat, die Gemeinden werden vom Land mit einer
Umlage belastet, dann möchte ich nur eine einzige Bemerkung dazu machen. Du bist Dir hoffentlich
im klaren, daß das rechtlich natürlich falsch ist, denn belasten tut der Bundesgesetzgeber, das
Parlament, das ist nicht die Kompetenz des Landtages von Niederösterreich, von Vorarlberg oder von
Kärnten. Es ist eindeutig so und wir möchten keine Landesumlage, wir verweisen noch einmal auf
unseren Antrag, den Abtausch durchzuführen, um eben das Land in die Lage zu versetzen, den
finanzschwachen Gemeinden zu helfen, indem man österreichweit einen gerechter fundierten
Finanzausgleich herbeiführt. Wir als ÖVP im Land Niederösterreich treten nicht nur in unseren
Gemeinden draußen für diesen gerechteren Finanzausgleich ein, sondern wollen auch heute dafür
wiederum das Wort nehmen. Und wenn der Herr Kollege Kalteis zum Schluß gesagt hat, die
Gemeinden brauchen rasch Hilfe, dann darf ich in alter Verbundenheit sagen, das stimmt, nur müssen
wir den Weg einschlagen, der gerecht ist, der Chancengerechtigkeit gibt, der daher Niederösterreich
von allen Regionen her und für alle Niederösterreicher auch in Zukunft lebenswert erhält. Das ist
unser Ziel und daher werden wir dem Antrag des zuständigen Ausschusses gerne die Zustimmung
geben. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Nächster Redner ist der Herr Abg. Haufek.
Abg. HAUFEK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Heute wurde wiederholt und wahrscheinlich nicht ganz
zufällig, weil eben von vielen Problemen behaftet, schon mehrmals die Frage der Gemeinden in die
bisherigen Diskussionen miteinbezogen. Sicherlich kann man auch bei der Aufhebung der
Landesumlage, die heute diskutiert wird, verschiedener Meinung sein, das haben ja auch die beiden
letzten Wortmeldungen zur Zahl 442 bewiesen. Ich glaube nur, allzu leicht dürfen wir es uns in dieser
Sache nicht machen. Schließlich haben wir als Niederösterreichischer Landtag natürlich
Landesinteressen zu vertreten, das stimmt schon, wir haben aber auch die große Verpflichtung,
darauf zu achten, dass die Grundfesten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, das sind nun
einmal unsere Gemeinden, nicht handlungs- und zahlungsunfähig werden. Und da hilft einfach nur
eines, meine Damen und Herren, was schon wiederholt in anderen Fällen geschehen ist, daß wir
nämlich raschest auch von seiten des Landes Maßnahmen für unsere Gemeinden setzen, in
Ansehung unserer direkten Verantwortung für die Gemeinden. In Ansehung unserer direkten
Möglichkeiten, die wir besitzen, könnten wir ungeachtet neuer Regelungen im kommenden
Finanzausgleichsgesetz vielleicht in Vorlage treten, weil - das meine ich wirklich - Niederösterreich
ohne gesunde Gemeinden bald nicht mehr in der Lage sein wird, in vielen Bereichen sich als Land
Nummer eins zu bezeichnen.
Hohes Haus! Zum zweiten Male innerhalb kürzester Zeit befaßt sich nun der Landtag mit Begehren
von Gemeinden in Ausübung deren Initiativrechtes nach dem Niederösterreichischen LandesVerfassungsgesetz 1979. War es in der letzten Sitzung die Einführung der Briefwahl, eine Initiative die
für uns aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht annehmbar gewesen ist und die bitte auch in
keinem Zusammenhang mit einem Gemeindeproblem gestanden war, so geht es bei der heute zur
Behandlung stehenden Initiative um ein Problem, das einfach jeder Gemeinde, ganz gleich, ob sie
sich dieser Initiative angeschlossen hat oder nicht, unter die Haut geht. Das Landesumlagegesetz
1974 ist eben ein kommunales Problem ersten Ranges, welches sehr wohl imstande ist, an den
fundamentalen Rechten der Gemeinden zu rütteln und diese sehr wesentlich zu beeinträchtigen. Es
wurde heute schon gesagt, daß 156 Gemeinden gleichlautende Beschlüsse zur ersatzlosen
Streichung der Landesumlage gefaßt haben, mehr Gemeinden also, als von sozialistischen
Mehrheiten verwaltet werden. In diesen 156 Gemeinden leben nach der Volkszählung 1981 616.867
Menschen, das sind immerhin 42,85% der Gesamtbevölkerung unseres Heimatlandes, und ich weiß
bitte aus vielen Gesprächen, auch mit Funktionären, mit Gemeindemandataren der ÖVP, daß es
einfach die Parteidisiziplin gewesen ist, die sie davon abgehalten hat, hier mitzutun. Ich bin überzeugt
davon, wären bei allen mit diesen Fragen befaßten Stellen die Interessen der Gemeinden in den
Vordergrund gestellt worden und nicht die Interessen des Landesfinanzreferenten und seiner
Umverteilungsmethoden, dann hätten wir heute ein Begehren, das von wesentlich mehr Gemeinden
als den 156 unterstützt worden wäre. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Finanzierungsprobleme, meine Damen und Herren, wurden heute schon erwähnt. Sehr viele
Bürgermeister sitzen hier links und rechts. Auch der Kollege Kalteis hat auf die großen Aufgaben der
Gemeinden, die auf uns zugekommen sind, hingewiesen, sodaß ich glaube, daß die Diskussion um
dieses Initiativbegehren keinesfalls mit Emotionen erfolgen soll, sondern sachlich im Interesse der
tatsächlichen Verhältnisse, aber bitte auch in Wahrung der Rechte der, wie immer wieder behauptet
wird, autonomen Gemeinde.
Als am 24. März 1948 das Gesetz über die Einhebung der Landesumlage beschlossen wurde, da war
es auf ein Jahr befristet, da war es bitte ein Notgesetz im Blicke des Wiederaufbaues nach den
Kriegsschäden, sowohl im Lande als auch in den Gemeinden. Dieses Gesetz wurde verlängert mit
vollem Verständnis dafür, daß eben gemeinsame Anstrengungen nach dem Krieg notwendig waren,
um im ganzen Land die Strukturen aufzubauen, weil doch Gemeinden und Land einfach vor dem
Nichts gestanden sind. Als aber in der späteren Folge die Gemeinden sehr große Anstrengungen
unternommen haben, die kommunalen Strukturen zu verbessern durch Kanal-, Wasserleitungs-,
Schul- und Kindergartenbauten und dergleichen, da hat eine für die Gemeinden sehr unheilvolle
Entwicklung begonnen, weil nämlich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben sich immer mehr
öffnete und die Verschuldung der Gemeinde ein immer größeres Ausmaß angenommen hat.
Demgegenüber, auch das wurde heute bereits betont, ist die Finanzlage des Landes besser
geworden, unter anderem auch durch die Landesumlage aus den Abgabenertragsanteilen der
Gemeinden, wobei ich, Kollege Romeder, zugeben möchte, daß der Rückfluß, weil das Land die
Landesumlage wieder für die Gemeinden verwendet, vor allem den Klein- und Kleinstgemeinden
geholfen hat zu existieren. Mit dem Kommunalstrukturverbesserungsgesetz hat sich aber die ganze
Lage der Gemeinden und die kommunale Landschaft in diesem Niederösterreich ja verändert. Bitte,
es sind doch an Stelle der Kleinstgemeinden Gebietskörperschaften getreten, welche die aus der
Landesverfassung gegebenen Rechte und auch die Pflichten sehr wohl wahrnehmen und auch
imstande und bereit sind, diese Pflichten zu erfüllen. (Abg. Präs. Romeder: Eine Frage: Sprichst Du
jetzt für die großen Gemeinden?) Wir kommen schon noch darauf. Aber die finanzielle Lage ist heute
so, daß mit der Durchführung der öffentlichen Verwaltung und der gesteigerten finanziellen Belastung
daraus einfach die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen längst überschritten ist.
Der Schuldenstand der Gemeinden betrug Ende 1980 bereits 14,9 Milliarden. Für den Schuldendienst
mußten die Gemeinden bereits 1,7 Milliarden bereitstellen und der Schuldendienst erforderte bereits
28 % des Steueraufkommens. Wir wissen aus dem Bericht der zuständigen Abteilung, daß innerhalb
von fünf Jahren, nämlich von 1975 bis 1980, bereits eine Verdoppelung dieses Schuldendienstes
eingetreten ist. Und so kommt es einfach ganz natürlich zu wesentlichen Einschränkungen der
Investitionstätigkeit unserer Gemeinden. Es haben Erhebungen stattgefunden, zuletzt vom Städteund Gemeindebund mit dem Verband der österreichischen Landeshypothekenanstalten und dem
Hauptverband der österreichischen Sparkassen, wo festgestellt wurde, daß die Investitionstätigkeit im
Durchschnitt um 25% gesunken ist. Und interessant ist es, daß dieser Rückgang bei Gemeinden unter
5.000 21% betragen hat, bei Gemeinden über 5.000 Einwohner sogar 28% beträgt. (Abg. Amon: Da
hat das Land schuld?) Es kann auch nicht übersehen werden, auch darauf wurde heute zu
verschiedenen Anlässen, vor allem beim Rechnungsabschluß, bereits hingewiesen, daß unsere
Gemeinden durch die wirtschaftliche Situation in große Mitleidenschaft gezogen wurden. Es kommt
zum Teufelskreislauf der höheren Belastung und der Mindereinnahmen an Abgaben und Steuern.
Wenn auch auf Grund einer gesetzlichen Grundlage feststeht, daß das Land die im
Finanzausgleichsgesetz eingeräumte Obergrenze der Landesumlage von 10,5% voll ausschöpft, kann
das Argument, diese 1982 bereits 531 Millionen Schilling ausmachende Landesumlage würde
ohnedies den Gemeinden wiederum zur Verfügung gestellt, in der heutigen Situation nicht mehr
Geltung haben. Es steht vor allem auch im argen Widerspruch mit der bei besonderen Anlässen
immer wieder in den Vordergrund gestellten Gemeindeautonomie. Und wer immer auch die
Landesumlage in Verbindung bringt mit der Bedarfszuweisung, der informiert erstens nicht richtig,
stellt aber damit den Gemeinden auch ein sehr zweifelhaftes Zeugnis aus, weil er damit die
Notwendigkeit einer Bevormundung zum Ausdruck bringt, was bedeutet, dass die freie und
selbständige Gemeinde ihre eigenen finanziellen Mittel nicht mehr ordnungsgemäß verwalten kann.
(Abg. Anzenberger: Wer behauptet denn das?) Wer erklärt, dass die Landesumlage die Notwendigkeit
dazu ist, stellt das damit in die Diskussion. (Abg. Anzenberger: Das wird der Bund sein, der zu wenig
Geld gibt!)
Ich glaube, es kann jede Gemeinde vorerst nur so viel investieren, an außerordentliche Aufgaben
herantreten, als vorerst Einnahmen zur Finanzierung vorhanden sind. Die Ausgaben sind nach den
Bestimmungen der Niederösterreichischen Gemeindeordnung ja durch eine dem Gesetz
entsprechende Kommunalpolitik über die gemeindesteuerliche Einkommensmöglichkeit finanziell
abzusichern, aber um diese Absicherung zu erreichen, muss man eben den Gemeinden die
Möglichkeit geben, ihre Einnahmen auch ungeschmälert zu verwenden, was wieder das
Landesumlagegesetz einfach verhindert. (Abg. Mag. Freibauer: Das sagen Sie dem Finanzminister!)
Es werden die Gemeinden ja auch vom Land in eine immer größere Verschuldung hineingetrieben.
Solange nämlich noch eine freie Finanzspitze vorhanden ist, investieren die Gemeinden in
außerordentliche Vorhaben, um möglichst viel von der Landesumlage über den Weg der
Bedarfszuweisung wiederum zurückzuerhalten. So gesehen sind ja viele außerordentliche
Voranschläge bereits Wunschvoranschläge, einfach im Hinblick darauf, dass das Land gnädigst
möglich viel von dem wieder zurückgibt, was es vorher einbehält.
Zu einer weiteren Sache in diesem Zusammenhang. In diesen Wochen erhalten die Gemeinden Briefe
des Landes, in denen auf kostendeckende Gebührenhaushalte hingewiesen wird und in denen
zugleich die Route gezeigt wird. Sollte nämlich der Gemeinderat kostendeckende Gebühren nicht
beschließen, dann wird sich das auf die Bedarfszuweisungen auswirken, denn bevor das Land vergibt
(Abg. Präs. Romeder: Habt Ihr das in der Fraktion abgesprochen?) oder anders gesagt, bevor das
Land das fremde Geld zum Teil wieder dem Eigentümer zurückerstattet, müssen halt alle
Gemeindeeinnahmen ausgeschöpft sein. Das ist auch mir so passiert, das ist sehr vielen Gemeinden
passiert in Regionen, in denen echte wirtschaftliche Probleme seit langem vorhanden sind, Probleme,
die mit aller Wucht in den letzten Jahren zugeschlagen haben. Im Streit um die Vaterschaft der guten
Entwicklungsgedanken wurde dort bisher verhindert, daß auch strukturelle Entwicklungsmaßnahmen
zum Einsatz gelangten; weil einem in der Mentalität das Hemd näher ist als der Rock, hat es bislang
auch keine Einsicht gegeben, dort einmal echt anzufangen, verstärkte Maßnahmen zu setzen, wo die
Probleme am größten sind.
Darf ich zur Frage der Gebühren heute ebenfalls ausnahmsweise meine Gemeinde als Beispiel
heranziehen. Es wurde auch von ÖVP-Mandataren wiederholt auf engere Bereiche hingewiesen. Wir
werden dadurch etwas mehr Verständnis in die Diskussion hineinbringen. Meine Gemeinde hat seit
1978 von 3.400 Arbeitsplätzen 1.500 verloren. Mit 22 Millionen Schilling Kostenaufwand wurde 1976
ein Wasserwerk in Betrieb genommen, das damals notwendig gewesen ist, weil täglich 1200 bis 1300
m3 Wasser verbraucht wurden. Heute verkaufen wir täglich bestensfalls 500 m 3, eine Summe, die vor
vier Jahren ein einzelner Betrieb gebraucht hat. Und der Wasserpreis wurde noch im November 1981
von 10 auf 15 Schilling angehoben, die Kanalgebühren wurden verdoppelt. Die Gebühren sind noch
immer nicht kostendeckend. Dazu kommt die Abwanderung von 400 Menschen, 500 Auspendler, 230
Wochenpendler, in anderen Betrieben Turnusarbeit, ein Normaleinkommen, das 20% unter dem
Landesdurchschnitt liegt. Der Herr Präsident Romeder und der Präsident Binder haben ja im Vorjahr
sehr deutlich auf die Schwierigkeiten im Bereich der Gebührenwahrheit hingewiesen, aber es geht
heute in vielen Gemeinden gar nicht mehr um die Frage der schwierigen Durchsetzung der Gebühren
wegen des Naheverhältnisses der Gemeinde zum Gemeindebürger oder eben der politischen
Überlegung ganz gleich welcher Fraktion, denn diese Fragen dürfen einfach bei der
Gebührenfestsetzung keinen Ausschlag geben, es geht heute einfach bereits darum, ob denn die
Gemeindebürger überhaupt imstande sind, kostendeckende Gebühren zu bezahlen. Auch das muss
einmal beachtet werden, bevor hier die Route gezeigt wird.
Um nun auf die Landesumlage zurückzukommen, auf das Argument der Umverteilung, Herr Präsident,
den Größeren etwas nehmen, um den Kleineren zu stärken. (Abg. Präs. Romeder: Es nimmt
niemand!) Nun auch hier mein Beispiel. 5.351 Einwohner haben auf Grund der vorgeschilderten
Umstände keine Möglichkeit, noch sehr viel investieren zu können. 1980 betrug die Bedarfszuweisung
noch S 1,300.000, 1981 ist sie auf S 800.000 abgesunken, 1982 konnten wir nur mehr um S 700.000
ansuchen, weil einfach die Investitionsmöglichkeiten zur Finanzierung nicht mehr gegeben waren.
Aber nun, bitte hören Sie ruhig zu: Die Landesumlage ist seit 1976 mit einem Betrag zwischen S
1,500.000 und S 1,600.000 unverändert gleichgeblieben. Und das ist bestimmt nicht die gerechte
Umverteilung, von der hier immer gesprochen wird.
Und ich zitiere Präsident Romeder, der zum Voranschlag des Jahres 1982 hier im Haus erklärt hat,
daß „das Land Niederösterreich mithelfen muß, im Rahmen der Förderungen einen entsprechenden
Ausgleich herbeizuführen.'' Ja bitte, wo ist denn der gerechte Ausgleich? (Abg. Präs. Romeder: Das
soll so bleiben! 1,7 Milliarden Schilling!) Ich wiederhole hier, auch wenn es Ihnen nicht paßt, die
Fakten, die der Kollege Wagner zu Beginn des heutigen Tages genannt hat, nämlich, dass vom 20. 1.
1981 bis 8. 6. 1982 aus der Landesfinanzsonderaktion 244,113.000 Schilling an Darlehen durch
Zinsenzuschüsse gefördert wurden, 43 Millionen, das sind 17,7%, erhielten SPÖ-Gemeinden.
Vielleicht können Sie hier noch sagen, hätten wir angesucht, hätten mehr Mittel ausgeschüttet werden
können.
Zweite Frage: Vom 20. Jänner 1981 bis 27. April 1982 wurden an Beihilfen zur Errichtung von
zentralen Einrichtungen aus dem Raumordnungsprogramm für zentrale Orte 7,969.000 Schilling
bereitgestellt; 3 Millionen Schilling, das sind 39 % , erhielten SPÖ-Gemeinden. Auch hier darf vielleicht
Ihr Argument des Ansuchens gelten, aber wenn aus Mitteln der überörtlichen Raumplanung von
einem Verteilungskonto, über das scheinbar unser Landesfinanzreferent als oberster Raumplaner
allein verfügt, vom 7. 4. 1981 bis 27. 4. 1982 106 Gemeinden 20,780.000 Schilling erhielten, davon
aber nur 5 SPÖ-Gemeinden einen Gesamtbetrag von 600.000 Schilling, das sind genau 2,876, dann
glaube ich, spricht das Bände. (LHSt. Dr. Pröll: Herr Abgeordneter! ich bitte Dich, den Kollegen von
Deiner Regierungsfraktion zu fragen. Wir tauschen gemeinsam die Briefe aus und versuchen
gegenseitig, unsere Wünsche entsprechend zu berücksichtigen! Ich möchte das nur ehrenhalber hier
festhalten! - Abg. Dr. Bernau: Das wollen Sie nicht hören, bitte schön!) Ich möchte nicht wieder andere
Beispiele bringen, denn wenn man sich, meine Damen und Herren, die geförderten überörtlich
notwendigen Projekte - um solche kann es sich ja nur handeln bei der überörtlichen Raumplanung ansieht, dann ist eigentlich alles förderbar, was so eine Gemeinde machen kann. Ortsbeleuchtung,
Straßeninstandsezung, Gehsteigherstellung, Ortsbildverschönerung, Aufschließung von Baugründen
und dergleichen. Und es passiert in der Eile auch etwas Erheiterndes. Der Kollege Wagner hat von
einer Gemeinde berichtet, aber bitte, in der Regierungssitzung vom 27. April 1982 waren gleich drei
Gemeinden, die Leichenhallen und Friedhofserweiterungen gefördert erhielten mit der Begründung,
sie seien Eignungsstandorte nach dem Fremwünsche diesen drei Gemeinden wirklich nicht, daß die
Gäste nur kommen, um dort auf ewig zu bleiben.
Und wenn Sie sprechen von den unbedingten Verteilungsnotwendigkeiten, wie geht es denn zu bei
dieser Förderungsvergabe? Ich habe mir das kürzlich erzählen lassen. Da war der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Pröll, er wird sich erinnern können, bei einer Versammlung eines
bäuerlichen Maschinenringes im Gerichtsbezirk Litschau. Einer der anwesenden Bürgermeister hat
nach der Versammlung den Landesfinanzreferenten zum Auto begleitet, weil er noch etwas am
Herzen hatte. (LHSt. Dr. Pröll: Das war der Wirt, bitte!) Es ist ja richtig, mit einem Politiker alleine zu
reden, seine Anliegen anzubringen. Er ist ein wenig später sehr strahlend zurückgekommen. Ich habe
mir erzählen lassen, daß der gute Bürgermeister, den ich persönlich gut kenne, wörtlich gesagt hat das ist ein Kompliment für Dich, Herr Landesfinanzreferent: „Ein klasser Kerl, der Pröll. Ich habe mir
gar nicht so viel erhofft, 100.000 Schilling für den Tennisplatz waren drin." Und so meine ich, zieht halt
unser Landesfinanzreferent als oberster Raumplaner wie ein Christkind durch das Land. (LHSt. Dr.
Pröll: Darf ich Dir etwas sagen? Diese Zusage konnte ich gar nicht geben!) Er hat nämlich für echte
und überörtliche Maßnahmen verschiedene Ausflüchte und wo das vielleicht etwas bringen kann, ist
er eben großzügig. Ich verstehe das, aber das kritisieren wir eben, daß es zu keiner gerechten und
ordnungsgemäßen Verteilung dieser Mittel kommt. Verstehen Sie mich richtig, meine Damen und
Herren, wir haben nichts gegen die Förderung von Gemeinden. (Abg. Stangl: 25.000 Schilling beim
Sport pro Tennisplatz zusätzliche Förderung vom zentralen Orteprogramm!) Jawohl, es geht um eine
zusätzliche Förderung. Meine Damen und Herren, darf ich doch ersuchen, zu verstehen, daß wir uns
als Sozialisten nicht gegen die Förderung von Gemeinden wenden, absolut nicht. Es ist jeder
Gemeinde zu gönnen, wenn sie etwas bekommt, aber gegen diese Art der vielfachen Umverteilung
sind wir im Interesse der Gemeinden dieses Landes und aller niederösterreichischen Landesbürger.
Es gibt nämlich die Umverteilung durch die Landesumlage, die Umverteilung durch die
Bedarfszuweisung, die Umverteilung durch die Förderungsinstrumente. Machen wir doch endlich
Schluss damit, lassen wir den Gemeinden, was ihnen gehört! Bekennen wir uns daher zur ersatzlosen
Streichung der Landesumlage, weil sie erstens systemwidrig ist, weil sie zweitens nicht zur freien
autonomen Gemeinde paßt und weil die Gemeinden als Träger dieses Landes und dieser Republik es
nicht notwendig haben, sich bevormunden zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Icha.
Abg. ICHA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren nicht zum ersten Mal
Gemeindeprobleme, aber wir diskutieren heute ein sicher sehr ernstes und sehr brennendes Problem.
Es ist schon von vielen Seiten beleuchtet worden und ich möchte im besonderen auf jene Aspekte
eingehen, die der Präsident Romeder hier angeführt hat. Vorerst vielleicht noch eine Ziffer. Vor
wenigen Tagen haben wir die Ziffern ja zugeschickt bekommen. Im Jahre 1980 sind rund
4.190,000.000 Schilling an Gemeindesteuern vom Bund kassiert und weitergegeben worden. Davon
sind 566 Millionen, das sind 13,5%, an Bedarfszuweisungen einmal abgezogen worden. Von denen
hat die Gemeinde überhaupt nichts direkt gesehen, sie scheinen auch im Gemeindehaushalt gar nicht
auf. Bedarfszuweisungen bestehen aber aus Beträgen, die schon vom Bundesgesetz her den
Gemeinden gewidmet sind. Und die Landesumlage, 10,5%, macht 444 Millionen Schilling aus, bleiben
von den 4,190 Milliarden 3,180 über.
Dann kommt noch die Sozialhilfe mit etwas über 400 Millionen Schilling weg. 2.778,000.000
Schilling kommen dann bei den Gemeinden tatsächlich an, um ein Drittel weniger, als oben kassiert
worden ist. Diese Praxis ist vor allem hinsichtlich der Landesumlage historisch überholt. Erlauben Sie
mir nur einen Satz. Im § 3 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 hat es geheißen, die Länder
sind berechtigt, durch Landesgesetz ihren durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die
Städte mit eigenem Statut usw. umzulegen. „Ihren durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten
Bedarf", ein historisch überholtes Faktum.
Wir haben hier von der Gerechtigkeit gehört. Ich möchte zur Gerechtigkeit etwas sagen. Die Form der
Belastung durch die Landesumlage ist nicht gerecht. Ich möchte versuchen, Ihnen das an einigen
Beispielen nahezubringen. Zwei Statutarstädte, damit man gleiches mit gleichem vergleicht, Wr.
Neustadt und Krems, beides Statutarstädte, die sicher überregionale Aufgaben haben.
Bundesabgabenertragsanteile pro Kopf der Bevölkerung in Wr. Neustadt 3.293 Schilling, in Krems
3.254 Schilling. Gemeindesteuern und andere Erträgnisse pro Kopf in Wr. Neustadt 6.340, in Krems
6.201. Und die Landesumlage beträgt in Wr. Neustadt, wo in beiden Fällen der höhere Ertrag ist 396,
in Krems 416 Schilling. Ich habe bewußt diese zwei Beispiele gebracht, weil es eine sozialistische und
eine ÖVP-Gemeinde betrifft. Die Gemeinde mit den höheren Erträgnissen zahlt weniger
Landesumlage pro Kopf. Zwei größere Städte in unmittelbarer Nachbarschaft, Perchtoldsdorf und
Baden. In Perchtoldsdorf Bundesabgabenertragsanteile 3.751, in Baden 3.961. Gemeindekopfquote in
Perchtoldsdorf 6.838 in Baden 6.915, Landesumlage in Perchtoldsdorf, obwohl in beiden Positionen
die geringeren Erträgnisse, 522, in Baden 422. Das erscheint uns ungerecht, das erscheint uns
unverständlich.
Zwei gleich große Gemeinden, Dietmanns bei Raabs und Grabern. Ich habe diese beiden Gemeinden
genommen, denn beide sind hier mit der gleichen Bevölkerungszahl ausgewiesen, 1.313 Einwohner
haben beide Gemeinden. In Dietmanns bei Raabs 2.122 pro Kopf Landesabgabenertragsanteile, in
Grabern 2.1 13, und die Landesumlage in der Gemeinde mit der niedereren Quote ist höher, 218
gegen 205 in Dietmanns. Das ist ein Faktum, das beweist, daß hier vom System her mit der
Gerechtigkeit etwas nicht stimmen kann.
Ein besonderes ins Auge springendes Beispiel wäre Leiben und Hausbrunn, etwa zwei gleich große
Gemeinden, die nur um 6 Einwohner differieren. In Leiben 2.075 pro Kopf
Bundesabgabenertragsanteile, in Hausbrunn 1.945; und in Hausbrunn 202 pro Kopf Landesumlage, in
Leiben nur 155. Hier, glaube ich, ist diese Diskrepanz besonders gravierend, meine Damen und
Herren.
Wir haben heute über die Subsidiarität gesprochen. Der Herr Präsident Romeder hat der
sozialistischen Politik vorgeworfen, durch den Beschluß würden wir die Armen ärmer und die Reichen
reicher machen. Wir wären es also, die quasi vor den Reichen schützend stünden. Meine Damen und
Herren, das Produkt der Politik, über die Jahre gerechnet sieht so aus: 1961 bis 1970 hat es immer
einen ÖVP-Finanzminister gegeben, 1970 bis 1979, das ist die Vergleichsziffer, wo also Daten
vorliegen, immer einen SPÖ-Finanzminister. Das Spannungsverhältnis der fünf ärmsten Gemeinden
Österreichs zu den reichsten ist in den Jahren der ÖVP vom 16,5fachen auf das 15fache, also um das
eineinhalbfache verringert worden, in den neun Jahren unter dem SPÖ-Finanzminister vom 15fachen
auf das 10fache. Das Spannungsverhältnis zwischen den ärmeren und reichen Gemeinden in
Österreich generell ist unter dem sozialistischen Finanzminister weit schneller zusammengeschrumpft,
als unter den ÖVP-Finanzministern. (Abg. Präs. Romeder: Haben alle nichts mehr!) Herr Präsident,
ich möchte hier etwas richtigstellen. Hier wird unserer Politik etwas unterschoben, was durch die
Fakten, durch die Ziffern nicht belegbar ist. Von 1961 bis 1970 ist die pro Kopf-Quote um das . . .
(Abg. Dr. Bernau: Diese Bundesregierung trägt die Verantwortung für dieses Schlamassel und Sie
reden hier noch darüber!) Herr Doktor, sind Sie mir nicht böse, wir reden heute über Gemeindefragen.
Uns wurde vom Herrn Präsidenten hier vorgeworfen, daß wir eine schlechte Politik für die Gemeinden
machen würden, und das stimmt nicht. (Abg. Präs. Romeder: Ich habe aber auf die Wirtschaftlichen
Verhältnisse verwiesen, warum es so ist!) In den neun Jahren der ÖVP-Regierung wurden pro Kopf
die Erträgnisse um das 1,5fache verändert zugunsten der Kleinen, in den neun Jahren der SPÖRegierung um das 3,6fache, hier ist eine deutlich raschere Entwicklung zugunsten der ärmeren
Gemeinden eingetreten. (Abg. Anzenberger: Gott sei Dank!) Noch etwas: Man darf nicht immer sagen,
die Kleinen sind auch die Ärmsten.
Meine Damen und Herren, die fünf reichsten Gemeinden in Österreich sind die Gemeinden Lech,
Tweng, Untertauern, Vösendorf und Saalbach. Es ist keine größere Stadt dabei. (Abg. Präs.
Romelder: Ich habe von den finanzschwachen und den finanzstarken Gemeinden gesprochen, mit der
Größe hat das nichts zu tun!) In Niederösterreich Vösendorf, Biedermannsdorf, Wr. Neudorf,
Schönkirchen, Prottes, lauter kleinere und mittlere Gemeinden. (Abg. Präs. Romeder: Viele kleine
Gemeinden sind finanzschwach!) Also nicht die kleinen, sondern es gibt arme und reiche Gemeinden
und für die armen, Herr Präsident, ist in unserer Zeit mehr geschehen als für die reichen. (Abg. Präs.
Romeder: Praktisch durch das Land Niederösterreich!) Durch die Finanzausgleichsmaßnahmen, um
das eindeutig hier festzuhalten.
Der Herr Kollege Anzenberger hat immer hier zwischengerufen, es kann nur eine Bundesregelung
geben. Das stimmt nicht, denn Niederösterreich ist ein Sonderfall. Niederösterreich sagt nicht nur
immer, wir sind die Nummer eins, ein schönes Stück Österreich und in vielen anderen Dingen die
Nummer eins, es gibt auch bitte die Aussage, wir haben sie ja beschlossen und Sie sind alle sehr stolz
darauf: „ . . . bei gleichzeitiger Würdigung der Tatsache - heißt es hier in der Landeskorrespondenz daß das Land Niederösterreich die Mittel der Landesumlage gesetzlich als einziges Land in Österreich
wieder den Gemeinden zuführt." (Abg. Amon: Das stimmt ja! - Abg. Präs. Romeder: Haben wir
beschlossen!) Wenn das stimmt und ich nehme an, daß das stimmt, dann ist aber die Aussage, daß
dafür ein Ersatz verlangt wird, eigentlich unverständlich, denn wenn das Land Niederösterreich das
Geld nur bekommt und weitergibt und jetzt dieses Weitergeben in der Form erfolgt, daß man es vorher
abzieht, entsteht für den Landesreferenten kein Schilling Verlust, (Abg. Präs. Romeder: Doch!) denn
wenn das nur eine Durchlaufpost ist, meine Damen und Herren, dann fehlt dem Finanzreferenten
nachher nichts. (Abg. Präs. Romeder: Die Umverteilung fehlt! – Beifall bei der SPÖ.) Es ist richtig, der
Herr Präsident hat es gerade gesagt, es ist hier eine Umverteilung im Gange. (Abg. Rupp: Sicherlich!
Das ist auch richtig. Dazu bekennen wir uns auch!) Meine Damen und Herren! Das kann man und
muß man offen sagen, es wird hier einigen Gemeinden etwas genommen, einigen Gemeinden etwas
gegeben. Wissen Sie, was wir gerne hätten? Daß wir wissen, wem wieviel gegeben wird. (Abg.
Fidesser: Wir genauso!) Das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Aussagen. Die Offenlegung
dieser Umverteilung. (Abg. Steinböck: Fragen Sie den Landesrat Höger. Der weiß es! - Abg.
Anzenberger: Sie haben den Referenten und wissen nichts! Wozu haben Sie den
Gemeindereferenten?) Schauen Sie, Sie können uns das glauben, wir sind durchaus bereit, uns auch
in die Gedankenwelt des Landesfinanzreferenten zu versetzen. Meine Damen und Herren, wir gehen
ja ein Risiko ein, denn es ist ja durchaus möglich, ich möchte sagen durchaus wahrscheinlich, daß der
nächste Landesfinanzreferent einer von uns sein kann. Er wird die gleichen Probleme haben. (Beifall
bei der SPÖ. - Heiterkeit bei der ÖVP. - Abg. Rupp: Das hoffen wir nicht! - Abg. Ing. Kellner: Icha, von
welcher Gemeinde sprichst Du?)
Wir sind uns, meine Damen und Herren, unserer Verantwortung gegenüber dem Landesbudget
durchaus bewußt. Wir glauben nur, daß das Landesbudget bei dieser Situation in Niederösterreich
aus der Auflassung dieser Form der Einhebung der Landesumlage keinen Nachteil hätte. Und wenn
hier immer wieder von der zusätzlichen Förderung der kleinen, der finanzschwachen Gemeinden
gesprochen wird: Es bleibt dem Lande ja unbenommen, aus eigenen Mitteln zu fördern, wen es
fördern will. (Abg. Fidesser: Aus dieser Argumentation ist verständlich, daß die Einwohner der kleinen
Gemeinden möglichst verhindern, daß ein sozialistischer Finanzreferent kommt!) Das wird sich
herausstellen!
Wir sind hier guter Dinge und die knappe Situation bei der heutigen Sitzung ist für uns durchaus nicht
deprimierend. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich gebe eines zu. Es gibt hier bei der Verhandlung und vor allem im
Fortschritt der Verhandlung Verzögerungen. Das gebe ich zu. Nur haben wir heute schon ein sehr
offenes Wort von einem, von dem wir offene Worte gewöhnt sind, vom Herrn Professor Wallner aus
Baden, gehört. Auf den Zug hinsichtlich der Finanzmasse für die Länder haben die Länder irgendwie
durch Zögern oder durch Feigheit versäumt aufzuspringen. Der Zug hinsichtlich der
Steuerfindungsrechte für die Länder, des Eröffnens von Einnahmemöglichkeiten für die Länder, dieser
Zug dürfte momentan ganz schön abgefahren sein. Aber den Vorwurf, diesen Zug versäumt zu haben,
kann man bitte nicht der Bundesregierung machen. Da müßte sich die Länderfront und da müßten
sich vor allem die Vorkämpfer der Länderfront bei der Nase nehmen. (Abg. Steinböck: Wie wird denn
der Finanzausgleich gemacht, bitte schön?) Man hat im entscheidenden Augenblick den Mut nicht
gehabt, hier über den Schatten zu springen. (Abg. Fidesser: Gott sei Dank gibt es auch Kämpfer für
die Steuerzahler!) Das ist richtig, nur darf man dann der Regierung nicht vorwerfen, wenn es hier
Verzögerungen gibt, da seinerzeit gesagt worden ist, wir wären bereit, hier ein Steuerfindungsrecht
einzuräumen, und die Mehrheit aus welchen Motiven immer hier nicht mitgetan hat.
Meine Damen und Herren, zum Schluß. Ich bin noch nicht sehr lange in diesem Haus, erlebe es aber
immer wieder und das beweist, wie dringend das Problem ist, sdaß hier über Finanzfragen der
Gemeinden gesprochen wird. Beim Budget, bei Finanzsonderaktionen für die Krankenanstalten,
immer wieder geht es um das Geld der Gemeinden, um die Politik in den Gemeinden. Nicht zu
Unrecht, denn gerade die Gemeindepolitik hat ihre Bedeutung darin, daß sie dem Bürger am nächsten
ist, daß sie für die staatliche Ordnung unverzichtbar ist und daß die politischen Kräfte dieses Landes
natürlich dort ihre besondere Aufgabe sehen. Es hat einen ÖVP-Slogan einmal gegeben, der Herr, der
ihn geprägt hat, ist nicht mehr, es ist jetzt ein anderer hier. Aber da hat es geheißen, der Weg zum
Ballhausplatz geht über die Gemeinden.
Meine Damen und Herren, diese Idee mag richtig sein, nur die heutige Entscheidung gegen die
Gemeinden wird Sie von der ÖVP keinen Schritt auf diesem Weg weiterbringen. Und die heutige
Entscheidung gegen unseren Vorschlag der Streichung der Landesumlage ist eine Entscheidung
gegen die Gemeinden dieses Landes und eine Entscheidung gegen die Bürger in den Gemeinden
dieses Landes. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Präsident Romeder.
Abg. Präsident ROMEDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich möchte ganz kurz zum Resolutionsantrag Stellung nehmen und vielleicht auch von
meiner Warte aus ganz kurz einige Richtigstellungen zu den Vorrednern anbringen.
Zum Begehren des Resolutionsantrages des Abg. Kalteis glaube ich, meine sehr Geehrten, daß diese
Frage auch verwaltungstechnisch überhaupt einmal zu prüfen ist. Wenn man die Konsequenzen
schlechthin kennt, dann könnte man solch einen Antrag auch vom Inhalt her mitüberlegen. Wir sehen
aber die Konsequenzen dieser Prüfung nicht voraus und daher sind wir vorerst nicht in der Lage, auf
Grund dieser Argumentation die Zustimmung zu geben.
Und nun, meine sehr Geehrten, darf ich ganz kurz zusammenfassend zu den Ausführungen meiner
beiden Vorredner einige meiner Ansicht nach notwendigen Richtigstellungen anbringen.
Es wurde hier vom Kollegen Haufek darauf hingewiesen, daß die Leistungsfähigkeit der Gemeinden
überschritten wurde und die Einschränkung der Investitionstätigkeit für alle offensichtlich ist. Er hat
auch auf die Auswirkungen der Gemeindeautonomie verwiesen. Meine sehr geehrten Damen und
Herren, gerade diese Überlegungen, daß eben die Leistungsfähigkeit der Gemeinden überschritten ist
und daß eben die Einschränkung die Investitionstätigkeit sich bereits auf das Baugewerbe und überall
auswirkt, sind die Argumente, mit denen man endlich einmal auch im Rahmen Bund - Länder Gemeinden den Zusagen des Resümeeprotokolls entsprechend verhandeln sollte. Ich bitte daher,
nicht einen falschen Weg zu gehen, sondern gerade dorthin wieder zurückzukehren, wo Zusagen
gemacht wurden, wo die gemeinsame Verantwortung da ist von Bund, Ländern und Gemeinden. Ich
glaube, wenn man das gemeinsam sieht, wird in der Zukunft die Stärkung der Finanzkraft unserer
Gemeinden möglich.
Und wenn vom Kollegen Haufek hier angeschnitten wurde, die Gemeinden werden vom Land in die
Schulden getrieben, und dann die zweite Frage, kostendeckende Tarife, dann bitte nicht böse sein,
wenn ich es so sage: Ich müßte mir fast erwarten, daß zu diesen Äußerungen des Kollegen Haufek
der zuständige Landesrat als Verantwortlicher der Ausichtsbehörde Stellung nimmt. Denn, meine sehr
geehrten Damen und Herren, wer ist denn zuständig für die Richtlinien der Bedarfszuweisungen mit
allen Konsequenzen? Ich glaube, wir sollten es uns sehr überlegen, solche Aussagen hier zu machen
mit allem drum und dran. Ich erinnere mich an die letzte GIF-Sitzung, Herr Landesrat, wir waren uns
vollkommen einig, obwohl die Konsequenzen uns schmerzlich berühren. SPÖ-Gemeinden und ÖVPGemeinden sind davon betroffen, weil wir auf Grund eines Wunsches der Bundesregierung vor vielen
Jahren Zurückhaltung geübt haben gerade auf dem Sektor der kostendeckenden Tarife. Ich stelle
auch hier in aller Öffentlichkeit einen deutlichen Widerspruch zwischen der Aufsichtsbehörde,
repräsentiert vom zuständigen Landesrat, und dem derselben Fraktion angehörigen Abg. Haufek fest.
Und nun zum Abschluß, weil ich Sie nicht lange mehr aufhalten will. Den Größeren will anscheinend
die ÖVP, hat man ihr zugemutet, etwas nehmen, um den kleinen etwas zu geben. Bitte nehmen kann
man nur etwas, das man hat. Ich möchte einmal darauf hinweisen, wir nehmen nichts weg, sondern
wir wollen einen Abtausch vom Bund, damit dann die Landesumlage eben, wie es in unserem Antrag
steht, zurückgegeben werden kann. Wir wollen von größeren Gemeinden nichts, aber wir wollen nicht
haben, daß den Kleineren durch eine nicht mehr mögliche Förderung in dem heutigen Ausmaß etwas
genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.) Und unter derselben Prämisse, bitte Herr Kollege Haufek, ist
auch die Aussage zu sehen, das Land muß den Ausgleich geben - Du hast eine meiner letzten
Budgetreden zitiert - und die Gemeinden sollen nicht bevormundet werden. Auch da stimmen wir in
der Aussage überein, nur in der Konsequenz wiederum nicht. Weil wir eben haben wollen, daß die
Gemeinden nicht bevormundet werden, verweise ich bewußt wiederholt auf das BundesFinanzverfassungsgesetz, wo wir gleichberechtigt sein wollen, damit wir mitverhandeln können. Und
daß wir nicht bitten gehen müssen, auch das wollen wir; wir wollen einen Rechtsanspruch gesichert
haben durch einen gerechten Finanzausgleich. Und dann, meine sehr Geehrten, wollen wir eben
haben, daß das Land weiterhin einen Ausgleich gibt und dieser Ausgleich ist nur möglich, ich darf es
wiederholen, wenn man eben nicht Gelder wegnimmt, die den finanzschwachen Gemeinden zufließen
sollten.
Und wenn der Kollege Icha gesagt hat, eigentlich müßten wir über den Inhalt der Landesumlage in
bezug auf Gerechtigkeit reden, sind wir in der Richtung sicher einig. Aber ich muß dazusagen, der
Inhalt dieser Landesumlage ist ja auch eine Sache des Finanzausgleiches des Bundesgesetzgebers.
Wir wollen nicht aus parteipolitischen Gründen vergessen, wer der richtige Adressat ist.
Und zur Schlußbemerkung, es könnte einmal sein, daß der Finanzreferent der SPÖ angehört: Ich darf
Ihnen versprechen, die ÖVP wird alles in ihrer Macht stehende tun, die SPÖ nicht in diese
Schwierigkeiten zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerlist ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. FUX: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
Antrag des Finanzausschusses): Danke, mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung des Resolutionsantrages. (Nach Abstimmung darüber):
Danke, abgelehnt.
Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 452 einzuleiten.
Abg. ANZENBERGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
habe zur Vorlage 452 zu berichten.
Die Firma Geflügelhof August Weinberger, Weistrach, hat um Übernahme der Landeshaftung für 80%
von Krediten in der Höhe von 15 Millionen Schilling angesucht. Der Antrag wurde entsprechend den
Richtlinien einer Prüfung durch die Universale Revisions- und Treuhand-Gesellschaft mbH
unterzogen.
Förderungwerber ist die nicht protokollierte Firma Weinberger, Inhaber August Weinberger (geb. am 1.
8. 1941 in Weistrach). Das Unternehmen besteht seit 1939 und wurde am 1. 1. 1978 von Herrn Ing.
Josef Weinberger an seinen Sohn, Herrn August Weinberger, übergeben.
Herr August Weinberger verfügt über folgende Gewerbeberechtigungen: Handelsgewerbe gemäß §
103 Abs. 1 lit. b Z. 25 Gewerbeordnung 1973, eingeschränkt auf den Einzelhandel.
Geflügelschlächterei inklusive Geflügelausschroten. Weiters ist er Mitglied, der Kammer der
gewerblichen Wirtschaft, Sektion Handel, und der Innung der Fleischer. Das Unternehmen verfügt für
den Vertrieb seiner Produkte über 13 Filialen. Förderungsgegenstand: Gefördert werden soll die
Finanzierung des Neubaues eines Geflügelschlachthofes (einschließlich der erforderlichen
Nebenräume, wie Büro- und Sozialräume).
Die derzeitige Schlachtleistung von rund 1,5 Millionen Stück soll durch den Neubau um 2,1 Millionen
Stück auf künftig 3,6 Millionen Stück Brat- und Suppenhühner gesteigert werden. Von der Steigerung
von 2,1 Millionen Stück sollen rund 1,4 Millionen Stück auf Exporte in den EWG-Raum entfallen.
Hiefür sind die Einrichtungen des Schlachthofes wie die Schlächterei, die Kühlanlage, die
Verpackungsanlage etc. den Bestimmungen des EWG Raumes anzupassen. Die Kosten betragen für
den Geflügelschlachthof rund 24 Millionen Schilling. Weiters benötigt das Unternehmen einen
Betriebsmittelkredit von rund 2 Millionen Schilling. Für 57,7% der Gesamtkosten von rund 26 Millionen
Schilling, das sind rund 15 Millionen Schilling, wird die Haftungsübernahme durch das Land
Niederösterreich beantragt.
Zweck der Förderung: Neben den unter „Förderungsgegenstand" angeführten Gründen der
Kapazitätsausweitung für Zwecke des Exportes in den EWG-Raum dient das Vorhaben der Schaffung
von 10 zusätzlichen Arbeitsplätzen in Weistrach. Zur Zeit werden im Hauptbetrieb und in den Filialen
59 Personen beschäftigt.
Der Finanzbedarf für die geplanten Investitionen zeigt folgendes Bild: Investitionsvolumen 24
Millionen, Betriebsmittelkredit 2 Millionen, zusammen 26 Millionen. Da im Investitionsvolumen die
Kosten für das Grundstück nicht enthalten sind, wären diese als anteilige Eigenfinanzierung zu
bewerten. Zur Deckung des Kapitalbedarfes stehen folgende Kredite zur Verfügung: ERP-Kredit mit
Landeshaftung 10 Millionen Schilling, Pro Industrie-Kredit des Landes Niederösterreich 10 Millionen,
Gewerbestrukturverbesserungs-Kredit mit Landeshaftung 5 Millionen, Betriebsmittelkredit 2 Millionen,
insgesamt 27 Millionen Schilling.
Die Betrachtung der wirtschaftlichen Situation zeigt, daß die Betriebsergebnisse im Jahre 1978
(Übernahme durch Herrn August Weinberger), 1979 sowie 1980 positiv sind. Die außerordentlichen
Ergebnisse von 1978 bis 1981 sind durchwegs negativ, und zwar verursacht durch vorzeitige
Abschreibungen, den Investitionsfreibetrag 1981, sowie durch Forderungsverluste infolge des
Konkurses eines Großabnehmers.
Die Vorschaurechnungen bis 1985 zeigen, daß bei Eintritt der erwarteten Entwicklung 1981 zwar ein
negatives Ergebnis ausgewiesen werden wird, ab 1982 aber sowohl das Betriebsergebnis positiv sein
wird, als auch ein Gewinn erzielt werden sollte. Der Eigenkapitalanteil am Gesamtkapital beträgt vor
Durchführung der Investitionen 52,4%, sinkt nach Durchführung auf 27,4% und sollte anschließend
wieder kontinuierlich steigen.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte von Niederösterreich befürwortet das Ansuchen nicht.
Die beantragte Haftungssumme, 80% von Krediten in Höhe von 15 Millionen, das sind 12 Millionen,
findet in dem mit Landtagsbeschluß vom 22. Mai 1980 festgelegten Kredit- und Haftungsrahmen ihre
Deckung.
Namens des Finanzausschusses möchte ich daher über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Fa. Geflügelhof Weinberger, Weistrach, Antrag um übernahme einer Landeshaftung für 80% von
Krediten in der Höhe von S 15,000.000 folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich gemäß
§ 1356 ABGB für 80% der von der Firma Geflügelhof Weinberger aufzunehmenden Kredite in der
Höhe von S 15,000.000 zu übernehmen.
Herr August Weinberger hat sich zu verpflichten:
1.1 die grundbücherliche Sicherstellung des landesverbürgten Kredites samt Zinsen und
Nebengebühren durch Einverleibung einer Simultanhypothek ob sämtlichen in seinem Eigentum und
dem seiner Gattin stehenden Liegenschaften zugunsten des Kreditgebers auf eigene Kosten
durchzuführen,
1.2 im Grundbuch eine vorbehaltlose Löschung aller dem landesverbürgten Kredit vorangehender
Pfandrechte nach Tilgung zugunsten des Kreditgebers anmerken zu lassen,
1.3 sämtlichen Liegenschaftsbesitz ohne Zustimmung des Landes weder zu belasten noch zu
veräußern,
1.4 Verfügungen aller Art bezüglich bestehender Pfandrechte nur mit Zustimmung des Landes
vorzunehmen,
1.5 eine Erklärung der Gattin beizubringen, daß diese dem Schuldverhältnis zur ungeteilten Hand
beitritt,
1.6 eine Änderung der Gesellschaftsformdes Unternehmens nur mit Zustimmung des Landes
vorzunehmen,
1.7 grundbücherliche vorrangig eingetragene Kredite nach einem vereinbarten Tilgungsplan
zurückzuführen und Hypotheken, die für diese Kredite bestellt sind, nicht wieder auszunützen,
1.8 die Finanzierung in der beantragten Form nachzuweisen,
1.9 dem Kreditgeber innerhalb einer Frist von max. zwei Monaten Halbjahresabschlüsse zu
übermitteln, wobei sich der Kreditgeber verpflichtet, aus diesen Abschlüssen ersichtliche
Verschlechterungen der finanziellen Situation des Unternehmens dem Bundesland Niederösterreich
umgehend mitzuteilen,
1.10 dem Land auf die Dauer der Haftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in Höhe von 3/4% der
jeweils am 31. Dezember eines jeden Jahres aushaftenden Kreditsumme zu bezahlen, wobei der
Kreditgeber verpflichtet ist, den Haftungsbeitrag unter Bekanntgabe der Berechnungsgrundlage bis
spätestens 31. Jänner des darauffolgenden Jahres zu Lasten des Kreditnehmers unaufgefordert zu
überweisen.
2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses
Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg.
Keusch.
Abg. KEUSCH: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Zur Debatte steht die vom Herrn
Landesfinanzreferent Dr. Pröll eingebrachte Vorlage Zahl 452 betreffend die Übernahme einer
Landeshaftung zur finanziellen Absicherung der von der Firma August Weinberger geplanten
Investitionen im Ausmaß von 27 Millionen Schilling. Förderungszweck ist der Neubau eines
Geflügelschlachthofes samt Erhöhung der Schlachtkapazität, verbunden mit der Schaffung von 10
zusätzlichen Arbeitsplätzen. Die Finanzierung soll über zur Verfügung stehende Kredite erfolgen,
wovon für 12 Millionen Schilling die Haftungsübernahme in der heutigen Sitzung zu beschließen wäre.
Eigentlich müßte ich mich als Abgeordneter dieses Bezirkes für die großzügige
Förderungsbereitschaft seitens des Landes aufrichtig bedanken, denn immerhin ist das Land bereit,
10 Millionen Schilling aus der Pro Industrie-Aktion, und 2 Millionen Betriebsmittelkredite zu gewähren,
und ist überdies bereit für einen ERP- und Gewerbestrukturverbesserungskredit von insgesamt 15
Millionen Schilling zu 80% die Landeshaftung zu übernehmen.
Eine nicht alltägliche Förderung in Art und Umfang, eher schon ein Superding, das da auf die Beine
gestellt wird. Dieser Eindruck erhärtete sich, werte Damen und Herren, wenig später durch eine
Resolution des Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrates der Firma Fehringer, von der ich als
Bezirksobmann des ÖGB Kenntnis erhielt. Ich darf Ihnen einige Passagen aus dieser Resolution zur
Kenntnis bringen (liest): „Der Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat begrüßt die Haltung der
Arbeiterkammer in Angelegenheit der Landeshaftung für die Firma August Weinberger in Weistrach.
Wie der Betriebsrat der Firma Fehringer in Erfahrung bringen konnte, nahm die Arbeiterkammer eine
ablehnende Haltung gegenüber dieser Landeshaftung für die Firma August Weinberger ein. Durch
den Ausbau der Firma Weinberger, die nur mit einer Landeshaftung möglich ist, würde unmittelbar der
Firma Fehringer und in deren Folge der Belegschaft dieses Unternehmens ein schwerer Schaden
zugefügt werden. In der Geflügelwirtschaft haben wir es heute mit großen Absatzschwierigkeiten zu
tun. Jeder einzelne Arbeitsplatz in unserer Firma ist in Gefahr, wenn man mit Landeshilfe noch
gesunden Betrieben eine Konkurrenz aufbauen würde. Unser Unternehmen beschäftigt 322
Arbeitnehmer, die zu 94% gewerkschaftlich organisiert sind und sehr wohl wissen, daß die Haltung
der Arbeiterkammer für uns arbeitsplatzsichernd ist und unsere Basisarbeit im Betriebsrat geschätzt
wird. Wir ersuchen Sie nochmals, von Ihrer Haltung nicht abzugehen, denn unsere Kolleginnen und
Kollegen können es nicht verstehen, wenn dadurch nur ein einziger Arbeitsplatz in der Firma
Fehringer verloren gehen würde." Ich darf der Vollständigkeit halber erwähnen, daß es sich hier um
einen Betriebsrat der Christlichen Fraktion handelt, nur damit da keine Mißverständnisse entstehen
und man meint, ich würde die Stellungnahme eines Betriebsrates der sozialistischen Fraktion
hochzuspielen versuchen.
Geschätzte Damen und Herren! In dieser sehr knappen von mir vorhin erwähnten Antragsbegründung
führt das zuständige Amt, das Finanzressort, aus, daß das Betriebsergebnis der Firma Weinberger der Herr Berichterstatter hat das ja auch erwähnt - im Jahre 1981 voraussichtlich negativ sein wird. Es
führt weiter aus, daß die durchwegs außerordentlichen Betriebsergebnisse der Jahre 1978 bis 1981
unter anderem auch durch den Konkurs eines Großabnehmers entstanden sind. Ich sage das aus
ganz bestimmtem Grund, weil da ein Vertrag mit einer Großfirma in Holland besteht, über dessen
Glaubhaftigkeit man geteilter Ansicht sein kann.
Es wird auch angeführt, daß die Kammer für Arbeiter und Angestellte das Ansuchen um die
übernahme der Landeshaftung nicht befurwortet hat und daß auch die Handelskammer in ihrem
Gutachten auf die schwierigen Marktverhältnisse hinweist. Und schließlich, daß bei Eintritt der
erwarteten Entwicklung - man beachte bitte die Formulierung, die ich zitiere - gemäß einer
Vorschauberechnung bis 1985 das Betriebsergebnis ab 1982 positiv sein wird und auch ein Gewinn
erzielt werden sollte. Bitteschön „sollte", das kann heißen, er kann erzielt werden, heißt aber auch, er
kann nicht erzielt werden. Ich glaube, das ist eine zu unpräzise Formulierung, wenn es eine
Berechnungsvorschau ist, die dieser Formulierung zugrunde liegt.
Durchwegs also Gemeinplätze, die da angeboten werden. Eine unzureichende Antragsbegründung,
die ohnehin in ihrer knappen Form schon so negativ ist, daß sie meiner Meinung nach gar nicht zu
einem Antrag auf Übernahme der Landeshaftung hätte führen dürfen. Es entsteht der Eindruck, daß
man den Abgeordneten dieses Hauses bewußt die Hintergrundinformation vorenthält, denn wie sollen
die Abgeordneten eine so weittragende Entscheidung treffen können, wenn ihnen nicht bekannt ist,
daß zum Beispiel das Betriebsergebnis der Firma Weinberger im Jahre 1981 deshalb negativ ist, weil
die Branche seit 1979 stagniert und die Zuwachsraten - allerdings beim Brathuhn bitte, aber ich bin
überzeugt, beim Suppenhuhn wird der Konsumrückgang noch eklatanter sein – vom Jahre 1975 mit
7,1% auf 0,9% im Jahre 1981 gesunken sind. Oder daß die Arbeiterkammer deswegen die
Übernahme der Landeshaftung ablehnt, weil das Investitionsvorhaben der Firma Weinberger
ausschließlich fremdfinanziert ist, daß in den nächsten Jahren Annuitätsverpflichtungen zu erwarten
sind im Ausmaß von 5 Millionen Schilling, die ja erst erwirtschaftet werden müssen, daß in den letzten
drei Jahren sehr hohe Privatentnahmen getätigt wurden, die die Eigenkapitalbasis stark geschmälert
haben, und daß die Liegenschaft der Firma Weinberger - hier begehe ich ja keine Indiskretion, jeder
kann ja in ein Grundbuch Einsicht nehmen, diese Liegenschaft besteht aus dem Betrieb, aus 16 ha
Ackerland, aus einer Biogasanlage, aus Hühner- und Schweinezuchthallen mit einem Schätzwert von
20 Millionen Schilling – nur zu 50% belehnbar ist, da sie schon mit 8,8 Millionen grundbücherlich
belastet ist. Und im übrigen, daß auch die Sparkasse Haag die Übernahme der gesamten Haftung
ablehnt und vorschlägt, um eine Landeshaftung anzusuchen. Von besonderem Interesse für die
Öffentlichkeit wird letztendlich die Tatsache sein, daß dieser ablehnende Beschluß der
Arbeiterkammer auch mit den Stimmen des ÖAAB gefaßt wurde.
Geht man jetzt davon aus - alle Anzeichen deuten ja darauf hin und in der Ausschußsitzung des
Finanzausschusses sind ja die Würfel gefallen -, daß diese Landeshaftung für das
Investitionsvorhaben der Firma Weinberger übernommen wird, heißt das, dass die Schlachtkapazität
dieses Betriebes von jetzt 30.000 Stück auf ca. 70.000 Brat- und Suppenhühner pro Woche erhöht
wird. Ich habe diese Jahresquoten umgerechnet, es läßt sich leicht umrechnen, Kollege Amon. Im
Klartext heißt das, daß Weinberger eine zusätzliche Wochenkapazität von 40.000 Stück schafft und
das hat einen ganz besonderen Grund, Kollege Amon, warum ich das sage.
Damit erreicht er den Anschluß an die potenten Brathuhnerzeuger, die sich 75% des Marktes
aufteilen, nämlich an die Firma Fehringer als Branchenleader mit ca. 200.000 Stück pro Woche, die
Firma Stanze1 KG in Oberösterreich mit 130.000, die Steirische Geflügel-Schlacht- und Vertriebs
GesmbH mit ca.120.000, die Firma Tietze in der Steiermark mit 110.000, die Firma Wech in Kärnten
mit 90.000 und Mirimi in Prinzersdorf, ein klassischer Genossenschaftsbetrieb, der übrigens auch über
große Absatzschwierigkeiten klagt. Man hört, daß er das Jahr 1981 mit Verlust abschließen wird.
Weinberger reiht sich also hier mit der Kapazitätserhöhung auf 70.000 Stück pro Woche an siebenter
Stelle ein. Das muß zwangsläufig zur Folge haben, daß Weinberger den kleineren unbedeutenderen
Hühnerproduzenten mit einer Wochenkapazität von 8.000 bis 25.000 Stück, die sich die restlichen
25% des vorhandenen Marktes aufteilen, die Produktionsbasis entzieht oder, vorsichtig formuliert, daß
diese Firmen an den Rand gedrängt werden. Unabhängig davon, daß die Branche jetzt schon über
unausgenützte Kapazitäten klagt, ist Weinberger gezwungen, seine Produktion der gesteigerten
Kapazität anzupassen und diesen Ausstoß auch an den Mann zu bringen, um seinen
Annuitätsverpflichtungen gerecht zu werden.
Das bedeutet weiter, daß Weinberger verkaufen muß, und es wird bei den gegenwärtig herrschenden
Konkurrenzverhältnissen, bei dem Verdrängungswettbewerb, äußerst schwierig sein, mit einem
Oberangebot lukrative Preise zu erzielen. Um seine Produktion unterzubringen, wird er unter dem
Marktpreis anbieten müssen, wodurch die herrschenden Konkurrenzverhältnisse oder der
Verdrängungswettbewerb noch verschärft wird. Das kann für die Kleinen den Ruin bedeuten und
tödlich sein. Für die Größeren, die es unter Umständen leichter verkraften, ist das eine Frage, wie
lange die Produzenten eine zusätzliche noch stärkere Belastung aushalten werden. Und offen bleibt
die Antwort auf die Frage, welchen Entwicklungsverlauf die Firma Weinberger dabei nehmen wird.
Wie eingangs schon ausgeführt, wird der Realbesitz Weinbergers auf 20 Millionen geschätzt. Er ist
nur zu 50% belastbar laut Prüfbericht der Universale, ich habe mir das sehr genau angeschaut, denn
im Grundbuch ist eine Belastung von 8,8 Millionen einverleibt. Bei einer ausschließlich
fremdfinanzierten Investition von 27 Millionen Schilling - bitte, der Realbesitz wird mit 20 Millionen
geschätzt, 8,8 Millionen sind schon Belastung darauf - bleibt also bei einer. Haftungsübernahme durch
das Land im Falle, da13 die Landeshaftung schlagend wird, nichts mehr für das Land übrig an
Besicherungsmöglichkeiten, bestenfalls ein neuerbauter Schlachthof, den dann niemand will, mit dem
niemand etwas anfangen kann.
Und diese Überlegung, das sage ich gleich dazu, ist gar nicht so weit hergeholt, wie Sie vielleicht
glauben mögen, werte Damen und Herren. Die Rentabilitätsberechnung dieses Investitionsprojektes
basiert auf dem Beralungsbericht des WIFI, so schreibt die Universale, und geht davon aus, daß im
Inland - das ist die Milchmädchenrechnung in diesem Prüfungsbericht, mit der ich mich nicht
einverstanden erklären konnte – zusätzlich 300.000 Suppenhühner A S 11,- abgesetzt werden. Der
Preis von S 11,- ist dadurch zustande gekommen, daß man einen DM-Preis in einer deutschen
Geflügelzeitschrift einfach mit S 7,20 oder S 7,80 je nach DM-Kurs, multipliziert und die Kapazität, die
Weinberger schaffen will, als Bezugsbasis genommen und damit multipliziert hat. Da kommen wir bei
300.000 Stück zusätzlichem Absatz auf 3,3 Millionen Schilling und im Export will er eine Million
Suppenhühner ab S 11,- absetzen, das sind 11 Millionen, ergibt 14,3 Millionen Umsatz insgesamt. In
dem gleichen schon zitierten Prüfbericht der Universale wird aber auch ausdrücklich darauf verwiesen,
daß eine Überprüfung der Konkurrenzverhältnisse - bitte das ist der springende Punkt - nicht in ihrem
Aufgabenbereich gelegen sei und diese so wie die Mengenangaben bei der Beschaffung und beim
Absatz noch der Überprüfung jener Stellen bedürfen, die mit dieser Materie vertraut sind. Kurzum,
nirgends ist erwiesen, daß die der Berechnungsvorschau zugrundegelegten Absatzzahlen und
Stückpreise auch realisierbar sind. Hier glaube ich, war bei Weinberger der Wunsch der Vater des
Gedankens und dies ist durchaus legitim. Aber denen, die ihn in diesem Glauben ließen, daß das
Investitionsvorhaben nicht nur realisierbar ist, sondern auch die Annuitäten einträgt, die er braucht,
damit er seine finanziellen Verpflichtungen wiederum einlösen kann, gilt mein Vorwurf. Ich glaube
also, daß dieses Gutachten nicht sehr real ist bzw. kann man auf Grund dieser Situation auf die
Glaubwürdigkeit derartiger Gutachten überhaupt schließen und besteht irgendwo die Vermutung, daß
man versucht hat, das Gutachten auf die Richtlinien zur Obernahme der Landeshaftung hinzutrimmen.
Ich habe mich sehr eingehend mit einer Analyse dieses Prüfberichtes, bezogen auf die
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Landeshaftung, beschäftigt, das heißt, welche
Schlußfolgerung die Universale aus ihren Prüfungsergebnissen zieht. Und hier darf ich zitieren, was in
den Richtlinien unter anderem verlangt wird. Hiezu gehört, daß das zu fördernde Unternehmen
existenz- und wettbewerbsfähig ist oder begründete Aussicht besteht, daß es diesen Zustand durch
die angestrebte Förderung erreicht. Zitatende. Und ich behaupte, die 26 Millionen-Investition
Weinbergers zur Ausweitung der Schlachtkapazität kommt 10 Jahre zu spät, denn es war damals die
goldene Zeit des Brat- und Backhuhnes und Weinberger bestreitet ja nicht, daß er auch in die
Brathuhnerzeugung stärker einsteigen will. Sie erfolgt in einer Zeit, in der die Branche, wie schon
erwähnt, von konstant sinkenden Zuwachsraten gekennzeichnet ist und seit 1979 stagniert. Diese 26
Millionen-Investition erfolgte in einer Phase des wirtschaftlichen Abschwunges, in der die schon
vorhandenen Kapazitäten nicht ausgenutzt werden können und ein erbitterter Konkurrenzkampf, ein
Verdrängungswettbewerb auf dem Markt tobt. Bitte schön, das sind nicht meine Erfindungen, das sind
Aussagen von Brancheninsidern. Und diese Branchensituation läßt den Schluß zu, daß dieser Punkt
der Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Landeshaftung nicht erfüllt ist. Im Gutachten
steht, daß jeder Punkt zur Inanspruchnahme der Landeshaftung erfüllt ist, und darum versuche ich es
zu analysieren.
In den Richtlinien wird weiter verlangt, der Förderungswerber muß die Wirtschaftlichkeit des Projektes
und die Möglichkeit der Rückzahlung der Darlehensannuität nachweisen. Bitte wie soll er denn das
nachweisen, wenn der Berechnungsvorschau über das, was er einnehmen wird, Zahlen zugrunde
liegen, von denen die Universale behauptet, das zu prüfen sei nicht in ihrem Aufgabenbereich gelegen
gewesen, sondern das sollen jene tun, die von der Branche mehr verstehen oder die in dem Bereich
stärker tätig sind. Die Universale stützt sich unter Punkt 6 „Rentabilität" lediglich auf eine Auskunft des
Herrn Weinberger, die besagt, daß die Preise nur geringfügigen Schwankungen unterliegen, und
schränkt im Anschluß daran gieich ein, daß die Prüfung der Konkurrenzverhältnisse, wie ich gerade
ausgeführt habe, von einer anderen Firma vorzunehmen ist, daß die Angaben über diese
Konkurrenzverhältnisse sowie die Mengenangaben bezüglich der Beschaffung noch der Überprüfung
jener Stellen bedürfen, die mit dieser Materie vertraut sind und daß das Gesagte, nämlich die Aussage
der Universale im Prüfbericht, nur unter der Voraussetzung gilt, daß in der Preis- und Kostenrelation
keine wesentliche Verschlechterung eintritt. Ich behaupte, die von den Gutachtern getroffene
Feststellung - ich zitiere: „Auch hier entspricht das Haftungsbegehren den geforderten Bedingungen.''
Zitatende - ist unlogisch und unrichtig. Es ist erstaunlich und gibt Aufschluß über die Glaubwürdigkeit
derartiger Gutachten, wenn die Konkurrenzverhältnisse weder hinsichtlich der Chancen bezogen auf
die Kapazitätsausweitung überprüft werden, noch eindeutig festgestellt wurde, ob gewährleistet ist,
daß die der Vorschauberechnung zugrundegelegten angenommenen Einstands- und Absatzpreise
keinen zu hohen Schwankungen unterworfen sind.
Eine weitere Anspruchsvoraussetzung : „Das Projekt muß im sozialpolitischen und
wirtschaftspolitischen Interesse des Landes liegen." Auch hier kann ich mich der Beurteilung der
Gutachter, daß das Haftungsbegehren auch in diesem Punkt den Haftungsrichtlinien entspricht, nicht
anschließen, denn die dürftige Begründung der Gutachter lautet, da es der Erhaltung von 59
bestehenden und der Schaffung von 10 neuen Arbeitsplätzen dient. Ich glaube, im Interesse beider im
Landtag vertretenen Parteien behaupten zu können, daß das sozialpolitische und volkswirtschaftliche
Interesse des Landes in erster Linie den wirtschaftlich benachteiligten Regionen gilt. Daher erscheint
mir die Begründung denn doch zu dürftig, denn im eben zitierten Interesse des Landes wurden mit der
Waldviertel-Sonderförderung bei der Firma „Suppenhühner Export GesmbH & Co KG" in Raabs 30
Arbeitsplätze geschaffen.
Die Bestrebungen Weinbergen bezüglich des Betriebsneubaues und der Schaffung zusätzlicher 10
Arbeitsplätze sind aus landespolitischer Sicht zweifellos durchaus zu begrüßen. Problematisch
allerdings ist die damit verbundene Kapazitätsausweitung in einer Größenordnung, die zwangsläufig
zu Kollisionen auf den Exportmärkten führen muß. Damit gefährdet Weinberger jedoch nicht nur die
eigenen 70 Arbeitsplätze, sondern auch die 30 Arbeitsplätze des Waldviertler Betriebes, also der
„Suppenhühner Export GesmbH & Co KG", und überdies noch die Arbeitsplätze bei anderen
Unternehmen dieser Branche, insbesondere beim Nachbarbetrieb, Kollege Amon, der ja zu Deinem
Bereich gehört, um den Du Dich kümmern müßtest, nämlich die in der Firma Fehringer gegebenen
322 Arbeitsplätze. (Abg. Amon: Die 60 werden die 320 umbringen?) Umbringen muß er sie nicht auf
Anhieb, es ist eine Frage, Herr Kollege Amon, wie lange man diesen Verdrängungswettbewerb
aushalten wird. (Abg. Amon: Da gibt's überhaupt bis jetzt keinen Absatz!) Dazu komme ich noch, bitte
schön. Die Richtlinien sehen auch vor, dass auf die Konkurrenzverhältnisse, Kollege Amon,
bestehender Unternehmungen Bedacht genommen werden soll. Das schreiben die Richtlinien für die
Inanspruchnahme der Landeshaftung vor, aber Du hast es Dir wahrscheinlich nicht genau
durchgelesen. Eine Kapazitätsausweitung der Firma Weinberger hätte zur Folge, daß dieser auch im
Hauptabsatzgebiet der „Suppenhühner Export GesmbH“, nämlich im Iran und im Irak, als Konkurrent
auftritt. Es tut mir leid, daß Ihr in der Arbeiterkammer die Ablehnung mitbeschlossen habt, und da
mußt Du mitstimmen. Wenn Du deswegen beleidigt bist, Kollege Auer, dann trifft mich das nicht. Das
muß man sich vorher überlegen. Ein derartiges Vorgehen nimmt keineswegs auf die
Konkurrenzverhältnisse bestehender Unternehmungen Bedacht, sondern stellt eine überaus einseitige
Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung dar und bedeutet einen weiteren eklatanten Verstoß
gegen die Richtlinien bezüglich der Haftungsübernahme.
Ich glaube Euch schon, daß das unangenehm ist, aber das ist leider nicht zu vermeiden. Die Banken
haben, ohne das Land damit zu befassen, die Finanzierung des Weinberger Projektes übernommen
und sind mit hohen Beträgen in Vorlage getreten. Das Land hat mit einem 10 Millionen-Kredit aus der
Pro Industrie-Aktion, das habe ich schon ausgeführt, und mit einem 2 Millionen SchillingBetriebsmittelkredit das Investitionsvorhaben der Firma Weinberger sehr großzügig gefördert. Es ist
daher nicht einzusehen, daß die Banken das damals übernommene Risiko jetzt nicht mehr zur Gänze
tragen wollen. Eine Übernahme der Landeshaftung würde die Banken aus der von ihnen
übernommenen Verantwortung entlassen. Ich betone noch einmal, nicht der Weinberger braucht die
Landeshaftung, sondern die Banken wollen mehr Sicherheit auf Kosten des Landes, damit wir uns
richtig verstehen, Kollege Amon. Und man sollte sich seitens des Finanzressorts dessen bewußt sein,
daß man Gelder der niederösterreichischen Steuerzahler verwaltet. Es ist uns daher unerklärlich, daß
der Herr Landeshauptmann und der Herr Landesfinanzreferent unter diesen Voraussetzungen im
vorliegenden Antrag auch noch die Übernahme (Abg. Buchinger: Bisher waren Sie sehr großzügig,
wenn es um die Steuergelder der Niederösterreicher gegangen ist!) einer Landeshaftung für 12
Millionen Schilling empfehlen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für das Land schlagend werden wird.
Ausschließlich auf Grund dieses dargelegten Sachverhaltes und keinesfalls auf den Firmeninhaber
Weinberger bezogen vertritt die sozialistische Fraktion die Ansicht, dass das Ansuchen um
Landeshaftung nicht den vom Landtag beschlossenen Richtlinien entspricht, weshalb wir dieser
Vorlage unsere Zustimmung versagen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Nächster Redner ist der Herr Abg. Amon.
Abg. AMON: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, selten
noch ist eine Vorlage, die eine Landeshaftung beinhaltet, so genau durchleuchtet, zerpflückt,
besprochen und beraten worden. Ich glaube, Herr Kollege Keusch, da ist kein Punkt drinnen, der nicht
richtliniengemäß wäre.
Aber ganz kurz zu Deinen Ausführungen. 60 Arbeitsplätze sind jetzt dort, 10 sollen neu geschaffen
werden. Der Betriebsrat der Firma Fehringer hat sich beschwert, man soll hier die Landeshaftung nicht
geben. Als wir dem Betrieb Fehringer 40 Millionen Landeshaftung genehmigt haben vor 10 Jahren,
hat der Betrieb Weinberger in der heutigen Größe schon bestanden, meine Damen und Herren. Und
die Firma Weinberger hat sich nicht beschwert, daß die Firma Fehringer 40 Millionen Schilling
Landeshaftung bekommt. Und außerdem, lieber Herr Kollege, hat ja der Weinberger nach Absprache
mit Fehringer als Obmann der Volksbank St. Peter mit dessen Einverständnis diesen Neubau
begonnen, denn die Ausweitung - liebe Freunde, ich werde das dann gleich berichtigen – wird nicht
am Brathühnersektor geschehen, sondern in einer ganz anderen Sparte, wo wir in Österreich noch
eine echte Marktlücke besitzen, nämlich auf dem Sektor der Suppenhühner, die unverkäuflich sind.
(Abg. Keusch: Da steht es, die Brathühnerproduktion wird um 5-10% ausgeweitet!) Bitte um
Entschuldigung, ich habe gesagt eine Marktlücke, wir haben keinen Absatzmarkt. Na bitte, auch das
kann einmal passieren. Ich möchte aber, bevor ich diese Aussagen richtigstelle, ein bisserl die
Geschichte der Firma Weinberger streifen.
Der Betrieb geht zurück bis zum Jahre 1929. Wenn man sich richtig erkundigt hat, muss man auch
das wissen. Und 1930 hat bereits Weinberger senior, heute Ing. Josef senior, mit der Vermarktung
seiner eigenen Erzeugnisse aus dem Betrieb begonnen. 1935 bis 1939 fuhr Weinberger senior bereits
wöchentlich mit einem Lastwagen Hühner nach Wien. 1939 war der Aufbau des Betriebes
unterbrochen, das ist klar. Herr Weinberger Josef senior - ich glaube, es ist ja bekannt, heute Ing.
Weinberger - ist ein Pionier auf dem Sektor Alternativenergie. Seine Biogasanlage haben auch schon
einige gesehen und zum größten Teil wird der heute bestehende Betrieb von selbst erzeugter Energie
gespeist. 1949 begann er wieder mit dem Aufbau des Betriebes und da hat er etwas begonnen,
nämlich die Umtauschaktion Junghühner-Althühner. Mit dieser Aktion ist in unserem Gebiet der
Aufbau der Geflügelzucht sehr gefördert worden.
Liebe Damen und Herren, (Unruhe - Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen.) das gibt
es ja auch heute noch. Ich muß die Althühner hergeben und dann stelle ich wieder junge Hühner ein.
Das hat Weinberger bereits in diesen Jahren gemacht. Er hat dann dort in seinem Vierkanter einen
Schlachthof eingebaut, da hat es noch keinen Fehringer gegeben. Ich bin bestimmt nicht gegen
Fehringer, das ist selbstverständlich, aber Weinberger hat den Schlachthof dort schon gebaut so wie
er heute steht und verarbeitet auf diesem Schlachthof wöchentlich 20.000 bis 25.000 Masthühner.
Das wurde nicht gesteigert. Auch mit dem Neubau des Betriebes wird die Verarbeitung der
Masthühner nicht gesteigert, sondern hier geht es um etwas wesentlich anderes.
Er hat dann auch die Vermarktung der Suppenhühner miteinbezogen und vermarktet jährlich jetzt
300.000 Suppenhühner. Wir wissen, welcher Anfall da ist. Bei einem Bestand von 7 bis 8 Millionen
Legehühnern und einem eineinhalb- bis zweijährigen Umtrieb fallen jährlich 4 bis 5 Millionen an. Sie
werden zum Teil im Inland verbraucht, zum Teil werden sie verheizt, kommen auf die Mülldeponie.
Vielleicht haben Sie den Zeitungsartikel in der „Krone" gelesen, daß 40.000 auf die Mülldeponie
gekommen sind, 5.000 folgen wieder nach und so weiter. Und jetzt versuchte Weinberger, einen
neuen Markt für die Suppenhühner zu erschließen, und das ist ihm gelungen. Er hat mit der Firma
Hendrichs aus Holland - man hat sich auch erkundigt, wie es bei der Firma Hendrichs steht verhandelt und einen Vertrag mit dieser Firma zustandegebracht: 1983 werden 1 Million, 1984 2
Millionen Suppenhühner von wenigen Betrieben verarbeitet werden. Die sollen geschlachtet, geputzt,
entknocht und das Fleisch exportiert werden. Liebe Damen und Herren, die Hühnerhalter in unserem
Bereich sind bis jetzt schon dankbar, wenn die Althühner abtransportiert werden. Nach vorsichtigen
Schätzungen und Kalkulationen - auch der Preis ist in den Verträgen festgelegt - könnte die Firma
dem hühnerhaltenden Betrieb pro Kilogramm S 2,- bis S 2,50 bezahlen. Das würde pro Stück S 3,50
bis S 4,- ausmachen. Und, liebe Damen und Herren, gerade in diesem Bereich der Landwirtschaft wir haben ja einen Freund, einen Vertreter dieser hühnerhaltenden Betriebe hier sitzen - rechnet man
mit Groschen. Wenn einer 10.000 Althühner abgibt und dann vielleicht 35.000 Schilling Erlös erzielen
kann, ist das für den Betrieb immerhin eine große Stütze und er braucht dieses Produkt nicht
verbrennen oder irgendwo auf die Mülldeponie bringen. Diesen Export kann er nur unter einer
Voraussetzung durchführen, nämlich wenn er seinen Schlachthof, den er heute in einen Vierkanthof
eingebaut hat, es war ja ursprünglich ein rein landwirtschaftlicher Betrieb, nach EWG-Richtlinien
ausbaut. Sehr verehrte Damen und Herren, das war im alten Betrieb nicht möglich und daher der
Neubau, um die EWG-Nummer zu erhalten. Dann ist der Export möglich. Und wenn im ersten
geschädigt, sondern der eigene Markt entlastet. Und er braucht diese Kapazität, denn jetzt verarbeitet
er im Jahr 300.000 Suppenhühner und dann würde er 2 Millionen verarbeiten. Daher der Ausbau.
Keine Sorge für den Betrieb, der 360 Arbeitnehmer hat, und keine Sorge für einen Waldviertler
Betrieb, denn auf diesem Sektor ist auch der Betrieb nicht EWG-reif. Vielleicht könnte er es, denn von
2 Millionen bis 5 Millionen Stück Anfall pro Jahr wäre noch ein weiter Weg. Sie wissen, daß der
Betrieb Weinberger und auch der Betrieb Fehringer mitten im Produktionsgebiet stehen. Da in diesem
Gebiet der größte Anfall dieses Produktes vorherrscht und in diesem Gebiet eben die Möglichkeit
besteht, dieses Produkt zu erhalten, liegt das Projekt auch im Interesse der Landwirtschaft.
Und nun, liebe Damen und Herren, der zweite Aspekt, die 60 Arbeitskräfte, 10 dazu sind 70. Hier geht
es aber nicht nur um die 70, die bei der Firma Weinberger arbeiten, hier geht es um viel mehr. Hier
geht es auch um die Arbeitskräfte der Zulieferbetriebe, der Vertragsbetriebe. Wenn der Betrieb nicht in
der Lage ist, diese Masse zu verarbeiten, oder dort verschwindet, wird so mancher Vertragsmäster
und Betrieb verschwinden. Ich glaube, der Arbeitsplatz im ländlichen Bereich ist genau dasselbe wert
wie in der Industrie oder im Gewerbe. Auch das ist ein Gewerbebetrieb.
(Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Und zum dritten, liebe Damen und Herren: Weistrach. Es wurde heute schon sehr viel über die
Finanzkraft der Gemeinden gesprochen. Wenn in der Gemeinde Weistrach der Betrieb mit 70
Arbeitnehmern fehlen würde, Herr Kollege Keusch, wir wissen wie es dort aussieht! 60% der
Arbeitnehmer dieser Gemeinde pendeln aus. Und wir wissen, wie es in Valentin aussieht, der
Rückgang im Traktorwerk, der Auftragsriickgang von landwirtschaftlicher Seite von 70% auf 50%.
Wenn die Betriebe dort sperren müßten oder auch dieser Betrieb, wird wieder ein anderer Betrieb
belastet. Er sollte die Menschen einstellen und ich glaube, gerade die Gemeinde Weistrach braucht
diesen Betrieb, um in der kommunalen Entwicklung nicht überhaupt stehenzubleiben. Herr Kollege
Keusch, mich wundert das. Sie müssen das Gebiet dort kennen und Sie müßten wissen, daß der
Betrieb schon früher bestand als alle anderen, dass sich die beiden Betriebe bis dato nicht
konkurrenziert haben und daß dieser Betrieb am Brathühnersektor nicht ausweitet, sondern nur am
Suppenhühnersektor von 300.000 auf Jahr 1 Miilion Stück exportiert werden können, im zweiten Jahr
2 Millionen, ist niemand was muß er dann verkraften? (Abg. Keusch: Die Ausweitung der
Brathühernproduktion!) 5% bei 20.000, na, das tut dem Fehringer noch lange nichts. Meine Damen
und Herren, dieser Betrieb ist lebensnotwendig für viele landwirtschaftliche Betriebe, es ist ein
Verarbeitungsbetrieb der Landwirtschaft. Wir haben manchesmal Landeshaftungen beschlossen, wo
keine 10% Eigenkapitalreserven da waren. Hier sind es 28% und man ist gegen diese Landeshaftung.
Ich habe das Gefühl, ich hoffe, daß mich dieses Gefühl trügt, weil dieser Betrieb irgendwo auch der
Landwirtschaft dient, ist man eher abgeneigt. (Abg. Stangl: Das ist eine Unterstellung!) Bitte, sonst gibt
es das doch nicht, sehr geehrte Damen und Herren. Warum sind wir gegen diese Landeshaftung?
Hier geht es um 70 Arbeitsplätze, hier geht es um die Landwirtschaft. (Abg. Kaiser: Reden wir in
einem Jahr!) Meine Damen und Herren, täuschen kann man sich überall, überall ist es möglich, daß
Landeshaftungen schlagend werden, wir haben es ja gesehen in letzter Zeit. Lieber Kollege Keusch,
wo Du geglaubt hast, daß es nicht möglich ist, war es auch möglich. Garantie gibt es also nirgends,
denn morgen kann die wirtschaftliche Lage einer Sparte anders sein und die Landeshaftung wird
schlagend. Ich erinnere mich nur an die Sitzungen im Industrieausschuß. Lieber Herr Kollege Keusch,
Du bist ja auch Mitglied. Dort hieß es, reden wir über die Betriebe, um jeden einzelnen Arbeitsplatz,
über eine Auffanggesellschaft, dort müßte man helfen, hier müßte man helfen. Hier vergeben wir
vorläufig noch gar nichts, sondern wir haben 70 Arbeitsplätze gesichert. Das war meine Meinung dazu
und ich habe einigermaßen versucht klarzustellen, daß der Weinberger mit seinen 70 Leuten keine
Konkurrenz für 320 sein kann und schon gar nicht für einen Betrieb, der genau an der
gegenüberliegenden Grenze unseres Bundeslandes liegt. Ich möchte von dieser Stelle aus der Firma
Weinberger, der Familie Weinberger, gratulieren zu ihrem Mut und möchte nur wünschen, dass sie
viel Erfolg in Zukunft haben. Ich bin sehr froh, daß ich heute namens der ÖVP-Fraktion erklären kann,
daß unsere Fraktion dieser Landeshaftung die Zustimmung gibt. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Haufek.
Abg. HAUFEK: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch Dir,
Kollege Amon, sagen, es geht uns, wenn wir die Vorlage 452 ablehnen, nicht darum, die Firma
Weinberger zu schädigen, sondern wir glauben, daß durch die heutige Marktsituation eben andere
Verhältnisse eingetreten sind, als das noch im Vorund Vorvorjahr der Fall gewesen ist. Wir sind
überzeugt, daß durch diese Ausweitung bei Weinberger, wenn sie überhaupt gelingt, jedenfalls
andere Betriebe gefährdet sind und in die Schwierigkeiten gebracht werden, und wir haben echt die
Besorgnis, daß diese Landeshaftung schlagend werden könnte und wir damit ausbaden müssen, was
Banken hier - ich gebrauche ausdrücklich dieses Wort - verbrochen haben.
Die Gründe unserer Ablehnung hat der Kollege Keusch sehr eingehend geschildert. Wir haben sie
auch im Ausschuß vorgebracht und damit keine Änderung der Haltung der Mehrheit erreicht. Und es
haben auch gestern unter dem Vorsitz des Finanzreferenten Dr. Pröll Gespräche mit den
Firmenvertretern stattgefunden, die ebenfalls kein klärendes Ergebnis gebracht haben, was uns
natürlich genauso - ich bin überzeugt, auch Sie – die Entscheidungsfindung nicht gerade erleichtert
hat.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gehört und in der Vorlage gelesen, dass für die
Errichtung dieses Geflügelschlachthofes ein Investitions- und damit Finanzbedarf von insgesamt 26
Millionen Schilling erforderlich ist. Die Firma hat an Eigenmitteln lediglich die in ihrem Eigentum
stehenden Grundstücke. Wie weit sie belastet sind, haben wir ebenfalls gehört und bewertet. Um
diese Finanzierungskosten aufzubringen, muss zur Gänze Fremdkapital aufgenommen werden, nur
soll das Land die Haftung übernehmen für 80% eines 10 Millionen-ERP-Kredites, wofür bitte, das
möchte ich ausdrücklich betonen, die Hausbank als Bürge und Zahler bereits haftet, und eines 5
Millionen-Gewerbestruktur-Verbesserungskredites. Und es wurden seitens des Landes noch
zusätzlich 10 Millionen Schilling aus der Pro Industrieaktion bereitgestellt, das heißt, daß für diesen
Geflügelschlachthof vom Land 23 Millionen bereitgestellt bzw. abgesichert wurden für die angegebene
mögliche Neuschaffung von 10 Arbeitsplätzen zusätzlich zu den vorhandenen 59 Beschäftigten. Ich
meine, das ist eine Großzügigkeit, die wir uns sehr oft schon gewünscht hätten und zwar in Fällen, in
denen es um wesentlich mehr Arbeitsplätze gegangen ist und um für die Strukturverbesserung eines
Gebietes, einer Region, viel wichtigere Betriebe.
Ich weiß nicht, ob Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, wie sich diese totale
Fremdfinanzierung auf die Annuitätenverpflichtungen in den nächsten Jahren auswirken wird. Vor
allem bitte aus der Sicht der neuen Marktgegebenheiten, der möglichen
Hühneranlieferungsmöglichkeit, der tatsächlichen Absatzmöglichkeiten, des heutigen Preises, das darf
man doch nicht vergessen. Wurden überhaupt die bereits angezogenen beachtlichen
Privatentnahmen der letzten 3 Jahre beachtet? Das geht ja aus der Vorlage nicht hervor, wir wissen
aber, daß diese Privatentnahmen auch in der kommenden Zeit in dieser Höhe beibehalten werden. Es
ist ja nicht meine Aufgabe, festzustellen, ob das zu Unrecht oder zu Recht geschehen ist, aber
jedenfalls werden diese Entnahmen die Liquidität des Unternehmens gefährden und sie werden
verhindern, daß eine langfristige Verbesserung der Eigenkapitalbasis eintritt. Das alles dürfte doch ein
Grund dafür sein, warum die Hausbank gerade die drängende Kraft dafür ist, daß zusätzlich
Absicherungen für ihre in diesem Betrieb steckenden Kredite gegeben werden.
Meine Damen und Herren, ich habe bereits die Möglichkeit gehabt, Mitglied dieses Hohen Hauses zu
sein, als die Richtlinien zur Landeshaftung geändert wurden. Der Tenor in all den Aussagen zur
Änderung der Landeshaftung links und rechts war doch, daß die Landeshaftung nicht dazu da ist, um
den Banken das Geschäft zu erleichtern und deren Gewinn risikoloser zu machen. Ist das denn alles,
was wir damals gemeinsam beschlossen haben, vergessen oder werden Richtlinien vielleicht nur
dann angewendet, wenn man einen Fall ablehnen möchte?
Meine Damen und Herren, die beantragende Firma beabsichtigt, durch die Investitionen, die im
übrigen ja nahezu abgeschlossen sind, eine Steigerung der Schlachtleistung von derzeit 1,5 Millionen
Stück auf 3,6 Millionen Stück Brat- und Suppenhühner. 1,4 Millionen sollen für den EG-Markt
bestimmt sein, wozu ja erst die EG-Nummer erforderlich ist, die der Betrieb noch gar nicht hat. Es ist
interessant, daß allein 1 Million Suppenhühner dorthin ausgeführt werden sollen. Ich bleibe bei den
Suppenhühnern, die nach Kollegen Amon eine Marktlücke bilden. Es schreibt ja auch die LandesLandwirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme, das soll nicht vorenthalten bleiben, daß „gerade
Suppenhühner stoßweise anfallen und dann die Durchschnittskapazitäten nicht ausreichen." Weiters:
„Es müssen in bestimmten Zeiten massiert in Schlächtereien Suppenhühner angeboten werden. So
können zur Zeit bei weitem nicht alle anfallenden Suppenhühner verwertet werden, sondern müssen
zu vielen tausenden an die Tierkörperverwertungsanstalten abgegeben werden." Nun, ich möchte
sagen, ich bin kein Insider, ich kann mich nur an die Unterlagen halten. (Unruhe bei der ÖVP.) Ich
bitte, warten Sie doch ab, lassen Sie mich doch ausreden. Ich kann mich nur an die Unterlagen
halten, die mir zur Verfügung stehen, und ich möchte daher auch den Verfassern dieser
Stellungnahme überhaupt nicht näher treten. Aber ich glaube doch, daß die Wirklichkeit etwas anders
auszuschauen scheint. Gerade in den differenzierten Angaben, die uns in der Frage der
Anlieferungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, liegt ja auch die Schwierigkeit der
Entscheidungsfindung. Ich habe schon gesagt, genauso für Sie, wenn Sie ehrlich sind, wie auch für
uns.
Meine Damen und Herren! Die Internationale Suppenhühner Export GesmbH & Co KG in Raabs an
der Thaya wurde 1981 mit Hilfe der Waldviertel-Sonderförderung aus dem Konkursbetrieb Schöchtner
erworben. Es wurden dabei 30 Arbeitsplätze in Raabs geschaffen. Die Förderung hat damals 2,5
Millionen Schilling betragen, 50% wie bekannt durch das Land Niederösterreich und 50% durch den
Bund bei 11 Millionen Schilling Investition. Nun kommt das Interessante, Kollege Amon, deswegen
habe ich das erläutert. Dieser Betrieb in Raabs hat eine Kapazität zur Schlachtung von 2 Millionen
Stück Suppenhennen jährlich. Diese Schlachtleistung wurde deswegen nicht erreicht, weil es so viele
zur Schlachtung angebotene Suppenhühner in ganz Österreich überhaupt nicht gibt und bestenfalls
jährlich 1,5 bis 1,6 Millionen Stück angeboten wurden. Daß das kein Märchen ist, daß man nicht
einfach sagen kann, das gibt es nicht, das bezeugt doch bitte die Agrarstatistik des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes, die ja auch in sonstigen Fällen hergenommen wird für Berechnungen, die
aber gerade hier bei den Suppenhühnern nicht glaubwürdig ist. Bei dieser Statistik wird vom
Statistischen Zentralamt angegeben, daß 1980 1,183.439 Suppenhühner zur Schlachtung angefallen
sind und daß die Summe 1981 1,755.000 Suppenhühner betragen hat. (Abg. Amon: Dann sind halt
die anderen verbrannt worden!) Und in diesem Bericht steht jetzt noch drinnen, was sonst noch
geschieht, und weil Du mich hier so ungläubig ansprichst, lese ich das wörtlich - bitte trotz der
vorgeschrittenen Stunde um Verständnis dafür - vor: „Viehzählungsergebnis 1978/79.
Legehennen in Betrachtung eines möglichen Suppenhühneranfalles. 224.000 Betriebe halten
7,500.000 Legehennen, das ergibt einen Durchschnitt von 34 Hennen pro Betrieb. Von Kleinbetrieben
mit einer Hennenanzahl von 10 bis 100 Stück sind überhaupt keine Schlachthennen zu erwarten, da
diese zur Selbstversorgung dienen. Auch Halter mit Beständen von 100 bis 2000 Legehennen liefern
keine Tiere in die Schlächtereien, sondern vermarkten die anfallenden Hennen selbst. Die
Schlächtereien können also nur aus großen Intensivbetrieben die ausgelegten Tiere bekommen. Der
Hühnerbestand in diesen Betrieben beträgt maximal 4,200.000 Hennen. Bei der Viehzählung am 3.
Dezember 1979 waren es genau 3,800.000 Legehennen." Man schreibt in diesem Bericht weiter:
„Zieht man von den 4,200.000 Hennen die Bestände von 100 bis 2.000 Stück ab, verbleiben nur mehr
3,200.000 Suppenhennen. (Abg. Steinböck: Wie alt werden denn Legehennen?) Da Legehennen das mußt Du ja besser wissen als ich - aber durchschnittlich 16 Monate gehalten werden, fallen
jährlich nur etwa 2,400.000 Stück Suppenhennen an, und diese Zahl reduziert sich durch natürliche
Ausfälle, längere Haltungsdauer, Mauserperioden noch beträchtlich, sodaß das Gesamtaufkommen
an Suppenhühnern für Schlächtereien pro Jahr nicht mehr als 1,600.000 bis maximal 1,700.000 genau der verlesenen Statistik entsprechend - beträgt. Diese Menge teilt sich auf 6 bis 8
Schlächtereien auf." Nun, ich frage mich, wieviele Arbeitsplätze in diesen 7 bis 8 Schlächtereien durch
die Hilfe des Landes für die Beschaffung von 10 Arbeitsplätzen bei Weinberger ausgelöscht werden.
Bitte kommen Sie nicht mit dem Argument, der Kollege Amon hat es gebracht, der bäuerliche
Zulieferbetrieb für Weinberger. Die Landes-Landwirtschaftskammer schreibt in ihrer Stellungnahme,
es seien 21 bäuerliche Zulieferbetriebe. Nun, durch diese Investitionen gefährden wir, Kollege Deusch
hat das gesagt, den heute noch gesunden Betrieb Fehringer, der 104 bäuerliche Zulieferbetriebe hat,
wo 322 Arbeitnehmer beschäftigt werden, und bitte, wenn man vorerst die Zahlen des Statistischen
Zentralamtes bekrittelt, dann wachsen auch im Waldviertel die Hennnen nicht auf den Bäumen,
sondern werden auch vom Bauern produziert und dann für die Schlächterei in Raabs bereitgestellt.
Es ist sicherlich interessant, meine Damen und Herren, daß es nicht erst gestern, sondern schon seit
längerer Zeit Verhandlungen über Marktanteile zwischen Weinberger und Raabs gibt, die allerdings zu
keinem Ergebnis geführt haben, die, wenn sie zu einem Ergebnis geführt hätten, jedenfalls zu Lasten
Dritter gegangen wären, und daß sogar schon Überlegungen vorhanden waren, den Raabser Betrieb
überhaupt durch eine Stillegungsprämie zu schließen. Das muß man doch alles, meine Damen und
Herren, sehen. Kollege Amon, in Raabs droben, im obersten Waldviertel geht es, genauso gewichtig
um die Arbeitsplätze, wie Du es bei Weistrach geschildert hast. Warum haben wir denn diese
Situation? Weil nämlich im Gegensatz zur Stellungnahme der Landwirtschaftskammer nicht einmal die
Suppenhühner angebracht werden können, die angeliefert werden; nicht einmal die 1,5 Millionen
Stück, die es überhaupt gibt, können auf dem Markt verkauft werden. Ich habe schon gesagt, Raabs
könnte zwei Millionen verarbeiten, verarbeitet aber nur 1,2 Millionen, weil sie einfach nicht mehr
anbringbar sind, diese Suppenhühner. Ich möchte das sehr deutlich sagen. (Abg. Steinböck: Der will
ja exportieren!)
Wir wissen aus all den Berichten anderer Betriebe, daß der Markt zurückgeht. Sämtliche
Schlächtereien klagen über den Marktrückgang. Wir wissen, daß der Ostmarkt gänzlich
zusammengebrochen ist, nicht weil dort kein Bedarf vorhanden ist, sondern weil die Ostländer einfach
kein Geld haben, um diese Hühner zu kaufen. Wir haben erst gestern überraschend erfahren, daß
Weinberger beabsichtigt, nun auch in den Ostmarkt einzutreten, und zwar sogar in den Markt, der
bisher von den Raabsern beherrscht wird, nämlich in den arabischen Markt, weil der Geschäftsführer
ein Ägypter ist. Wenn es hier zu dieser Investition kommt, würde der Betrieb in Raabs überhaupt
stillgelegt werden müssen.
Daß die angestrebte Vermarktung im EG-Raum äußerst problematisch ist, meine Damen und Herren,
das haben wir ja aus der Stellungnahme der Handelskammer herauslesen können, die ausdrücklich
auf die schwierige Marktsituation hingewiesen hat, auf die Besonderheit der EG-Agrarpolitik, und die
im übrigen auch kein eindeutiges Ja zu dieser Landeshaftung abgegeben hat.
Auch die Landes-Landwirtschaftskammer schreibt abschließend, und das möchte ich ebenfalls dem
Hohen Haus zur Kenntnis bringen für diejenigen, die diese Stellungnahme nicht kennen: „Ob eine EGNummer nach Fertigstellung erteilt wird und ob die Lieferungen nach Holland tatsächlich zustande
kommen, ist sicher nicht endgültig vorauszusagen." Auch abgesehen davon, kann die NÖ Landes-
Landwirtschaftskammer nicht beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Sie betont extra,
„soweit bekannt ist, wurde die weitere Absicherung des Kredites durch die Landeshaftung bankseits
erst nachträglich verlangt."
Lassen Sie mich abschließend dazu noch eines feststellen. Meine Damen und Herren! Wir haben
einmal schon - es war im Vorjahr bei der Gewährung der NÖ Landeshaftung für einen Betrieb - im
Finanzausschuß vor dieser Gewährung gewarnt. Wir haben aufgezeigt, daß die in den Prüfberichten
zur Weiterführung und Sanierung notwendigen Voraussetzungen von dem ansuchenden Betrieb nicht
erfüllt werden können. Der damalige Antrag - es wurde sogar von einem ÖVP-Abgeordneten
beantragt, ihn abzulehnen - wurde von uns einstimmig abgelehnt.
Monate später ist dieser Antrag, mit den gleichen negativen Voraussetzungen behaftet, neuerlich
eingebracht worden, und trotz unserer Bedenken, weil wir nicht übrigbleiben wollen, da es sich um
einen Waldviertler Betrieb gehandelt hat, einstimmig angenommen worden. Ich glaube, es war der
Kollege Buchinger, der damals im Ausschuß gesagt hat, acht Arbeitsplätze im Waldviertel - um diese
Arbeitsplätze ist es in diesem Betrieb, der um die Landeshaftung angesucht hat, damals gegangen sind gleichzusetzen mit 80 Arbeitsplätzen in anderen grenzärmeren Räumen. Nun, der Betrieb hat, so
wie wir das vorher gesagt haben, als wir gewarnt haben, vor sechs Monaten Konkurs gemacht, und
der Konkurs mußte abgewiesen werden, weil nicht einmal ein Schilling vorhanden gewesen ist.
Wenn Sie heute die Vorlage 452 mehrheitlich beschließen, dann schädigen Sie eine Reihe anderer
Geflügelschlächtereien, dann gefährden Sie Arbeitsplätze in anderen Betrieben, dann setzen Sie auch
Schaden für Zulieferbetriebe, ich mache darauf aufmerksam, und Sie tragen gegebenenfalls dazu bei,
dass im Waldviertel ein mit Mitteln des Landes geförderter, ja sogar geschaffener Betrieb nun ein Jahr
später mit Hilfe des Landes zugrunde geht und 30 Arbeitsplätze oder, wie Buchinger es sagt, 300
Arbeitsplätze dort oben ausradiert werden. Wenn Sie dieser Landeshaftung zustimmen, dann könnte
es sehr leicht sein - der Kollege Keusch hat das eindeutig auf Grund von wirklich erarbeitetem
Zahlenmaterial hier in den Raum gestellt -, daß die schlagend werdenden Landeshaftungen weiterhin
erhöht werden. Kollege Bernkopf hat in der letzten Sitzung berechnet, daß es bis zum Jänner 1981
schon 23 Betriebe mit 109 Millionen Schilling gewesen sind.
Meine Damen und Herren! Wir sind uns bewußt, daß die Entscheidung nicht leicht ist. Ich glaube, es
ist zumindest seit dem Zeitraum, wo ich Mitglied dieses Hauses bin, das erste Mal, daß wir eine
Landeshaftung nicht mehrheitlich oder einstimmig beschließen. Es ist deswegen nicht leicht, weil,
ganz gleich, welche Entscheidung wir treffen, jedenfalls eine der Hühnerschlächtereien Schaden
zugefügt bekommt. Das ist ganz klar, und wir haben uns in Abwägung aller Begründungen
entschlossen, in den Vordergrund die Arbeitsplätze zu stellen und nicht die Absicherung von Banken,
die zuerst ohne Berücksichtigung aller Umstände laufend Geld hineingepumpt, laufend Geld gegeben
haben, die aber nun ängstlich werden. Wenn das Projekt so gut ist, wie wir uns das gestern vom
Bankenvertreter haben anhören müssen, dann wird die Hausbank dieses Projekt, das sie begonnen
und erst ermöglicht hat, daß es so weit fortgeschritten ist, eben auch durchziehen und ausfinanzieren
müssen, aber bitte nicht auf Kosten und mit Haftung des Landes. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Auer.
Abg. AUER: Sehr verehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und
Herren! Die Ausführungen des Kollegen Haufek und vor allem des Kollegen Keusch haben mich
veranlaßt, zu dieser Landtagsvorlage, betreffend den Geflügelhof Weinberger, ebenfalls kurz Stellung
zu nehmen. Der Kollege Haufek hat gemeint, dass die Ausweitung der Produktion der Firma
Weinberger die Verdrängung anderer zur Folge hätte.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es muß uns klar sein, daß jede Förderung, vor allen Dingen,
wenn sie in der gleichen Branche erfolgt, einen Eingriff in bestehende Konkurrenzverhältnisse
darstellt. Ich habe auch von dieser Stelle bereits einige Male ausführlich darüber geredet und habe es
mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie, meine sehr verehrten Damen und
Herren von der sozialistischen Fraktion, bei meinen Darlegungen meistens einen leeren Blick
bekommen haben und daß ich auf größtes Unverständnis aus Ihren Reihen gestoßen bin.
Ein Echo war bis jetzt nicht gegeben. Erst heute haben Sie erstmalig Bedenken. Es ist sicherlich nicht
verwunderlich, wenn einem der Verdacht kommt, daß nicht nur sachliche Gründe für die Haltung der
sozialistischen Fraktion in diesem Hause in der Causa Weinberger maßgebend sind. Der Kollege
Haufek führte weiter aus, daß die Firma Schropper in Schwierigkeiten kommt - na ja, sie ist bereits in
Schwierigkeiten, sie verheizt in großer Anzahl Hühner, weil sie nicht in der Lage ist, die
Hygienevorschriften zu erfüllen. Der Unterschied zu Weinberger ist, daß er nicht verheizt, sondern daß
er exportiert, und das scheint mir doch wesentlich und beachtenswert zu sein.
Der Herr Landesfinanzreferent hat sich sehr bemüht, eine Zusammenarbeit zwischen Schropper und
Weinberger herbeizuführen. Er hat beide an einen Tisch gebracht. Wir würden diese Zusammenarbeit
sehr begrüßen, Zeugen dieser Verhandlungen, Kolleginnen und Kollegen, haben mir aber versichert,
daß sie eher den Eindruck gehabt hätten, dass Schropper überhaupt keinen Wert auf eine
Zusammenarbeit legt. Wahrlich keine Haltung für einen Betrieb, der fürchtet, durch die Ausweitung
eines anderen zugrunde zu gehen, wenn er die Chance hätte, mit diesem modernen Betrieb einen
Zusammenarbeitsvertrag zu schließen.
Der Kollege Keusch, meine Damen und Herren, hat auf das Arbeiterkammergutachten verwiesen und
daraus den Schluß gezogen, daß diese Vorlage nun selbstverständlich abzulehnen wäre. Das Recht
zur Begutachtung, das Recht zur Stellungnahme scheint mir doch eher einem Anhörungsrecht
gleichzusetzen zu sein, ohne jeden rechtlichen Einfluß auf die Gesetzwerdung, eine
Entscheidungshilfe für uns Abgeordnete in diesem Hohen Haus. (Abg. Keusch: Es ist nur die Frage,
wie wir steuerlich stehen!) Kollege Keusch, ich komme schon noch darauf. Das trifft für alle
Begutachtenden zu: für alle Körperschaften, für alle Organe und auch für alle bezahlten Gutachter, ich
meine solche, die über Auftrag Gutachten erstellen. Im konkreten Fall haben die
Landwirtschaftskammer und die Handelskammer positiv begutachtet, die Niederösterreichische
Kammer für Arbeiter und Angestellte hat negativ begutachtet. Ja, Herr Kollege Keusch, wenn ich mir
die Schmankerl herausnehme, sie aus dem Zusammenhang reiße und Dir vortrage, geht doch sicher
nicht hervor, daß negativ begutachtet worden ist. (Abg. Keusch: Frage den Finanzreferenten!) Eine
uneingeschränkt positive Begutachtung, ein Gutachten, daß nichts passieren kann, ein solches
Gutachten, kann wohl niemand abgeben und kann wohl niemand übernehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe keineswegs die Absicht, die Bedenken der
Arbeiterkammer vom Tisch zu wischen. Ich glaube aber, daß wir die Argumente abwägen sollten - der
Kollege hat schon auf die Schwierigkeiten dieser Vorlage hingewiesen -, aber zu entscheiden, meine
Damen und Herren, hat der Landtag von Niederösterreich! Die Verantwortung trägt nämlich nicht eine
Kammer, anch nicht die Kammer für Arbeiter und Angestellte, deren Vizepräsident ich bin, die
Verantwortung haben die Abgeordneten dieses Hauses zu tragen! Es wäre, so würde ich meinen,
eine Flucht aus der Verantwortung, (Abg. Ing. Kellner: Hört! Hört!) wenn wir unsere Entscheidung auf
das Gutachten einer Stelle aufbauen würden. Die letzte Konsequenz einer solchen Haltung wäre, daß
wir als Abgeordnete überflüssig würden, wären Gutachten Gesetz und Gutachter Gesetzgeber. Das
wäre die letzte Konsequenz einer solchen Haltung. Das kann sicherlich nicht Sinn der Begutachtung
sein. Nun, der Kollege Keusch hat gemeint, dieses Gutachten wurde in der Kammer für Arbeiter und
Angestellte auch mit den Stimmen des ÖAAB angenommen. Kollege Keusch, ich billige Dir durchaus
zu, daß Du sozusagen als Außenseiter nicht weißt, wie die Vorgangsweise in der Kammer für Arbeiter
und Angestellte ist. Im übrigen möchte ich noch vorausschicken, daß es nicht meine Art ist, und ich
glaube, niemand der Damen und Herren kann sich daran erinnern, daß ich in den letzten acht Jahren
die Arbeiterkammer Niederösterreich intern in den Niederösterreichischen Landtag getragen habe. Ich
tue das auch nur auf Aufforderung des Kollegen Keusch.
Kollege Keusch! Weißt Du, daß die Kammer für Arbeiter und Angestellte durchaus bereit gewesen
wäre, dieses Gutachten abzuändern? Weißt Du das? Du weißt es nicht, darum sage ich es Dir. (Abg.
Keusch: Wurde sie aufgefordert?) Ich sage es Dir, weil Du nicht weißt, daß sie bereit gewesen wäre,
das Gutachten zu ändern. Ich bin jetzt acht Jahre Vizepräsident dieser Kammer. Unzählige Gutachten
wurden von der Kammer erstellt. Als erstes Gutachten ist dieses in das Präsidium der Kammer
gekommen. Normalerweise erstellen die Gutachten Beamte, es sind also Beamtengutachten. Daraus
ist schon ersichtlich, daß hier auch eine politische Motivation gegeben ist.
Im Präsidium wurde das Gutachten, das Erstgutachten der Niederösterreichischen Arbeiterkammer,
einstimmig verabschiedet. Es ist ja auch den3 Herrn Weinberger das Ergebnis dieser Abstimmung
süffisant mitgeteilt und hinzugefügt worden, was natürlich in der Kammer eher nicht üblich ist, daß
auch der Vizepräsident Auer mitgestimmt hat.
Nun, mit meiner Stimme ist eine Änderung nicht deshalb abgelehnt worden, meine sehr verehrten
Damen und Herren, weil ich von der Qualität dieser AK-Gutachten uneingeschränkt überzeugt bin. Ich
erinnere an positive Gutachten der Arbeiterkammer bei der Firma Sleepy, bei der Firma Berger, bei
der Firma Weikersdorfer, die samt und sonders in den Konkurs geschlittert sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Richtlinien vielleicht noch ein Wort. Der Kollege
Haufek hat gemeint und auch der Kollege Keusch, die Richtlinien seien nicht eingehalten worden. Ja,
Kolleginnen und Kollegen, ich würde mir nur wünschen, daß Sie bei jeder Haftung, die wir künftig in
diesem Landtag beraten, eine solche Haltung einnehmen und auf unbedingte Einhaltung der
bestehenden Richtlinien drängen. Wir werden künftig sicherlich, wenn wir diese so hundertprozentig
einhalten, die wenigsten Haftungsübernahmen beschließen können, weil sich die Situation von Monat
zu Monat verschlechtert. Der Wert der Gutachten ist sicherlich diskussionswert. Ich habe in der
Arbeiterkamrner deshalb gegen eine Änderung gestimmt, weil mir diese Arbeiterkammer, der ich 23
Jahre angehöre, so wichtig ist, dass ich keineswegs bereit bin, sie der Lächerlichkeit preiszugeben.
Entweder, meine Damen und Herren, stimmt ein Gutachten oder es stimmt nicht. Wenn ein Gutachten
seriös erstellt ist, dann liegt überhaupt kein Grund für eine Änderung vor. Daher, Kolleginnen und
Kollegen, (Ruf bei der SPÖ: Richtig! Das wollen wir ja! - Abg. Lechner: Darum hat die Handelskammer
zwei gemacht!) meine Stimme gegen eine Änderung. Der Kollege Keusch hat auf die Auswirkungen
gegenüber der Firma Fehringer hingewiesen. Kollege Keusch, natürlich weiß ich, daß Du die Firma
Fehringer besucht hast, natürlich weiß ich, Kollege Keusch, daß Du versucht hast, dort ein politisches
Flammerl zu entzünden, natürlich weiß ich, daß in nächster Zeit bei der Firma Fehringer
Betriebsratswahlen stattfinden, (Abg. Keusch: Das ist eine Feststellung!) natürlich weiß ich, daß die
Sozialisten bei dieser Firma überhaupt keine Rolle im Betriebsrat spielen und daher der Kollege
Keusch, natürlich durchaus legitim, den Sozialisten bei der Firma Fehringer Schützenhilfe leisten
wollte. Also nicht nur sachliche Gründe für das Engagement des Kollegen Keusch, der uns das hier
vorgetragen hat, sondern durchaus reale, handfeste politische Uberlegungen sind für Deine Haltung
maßgebend. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Das geht auch daraus hervor, daß der Kollege Keusch sehr wohl die Firma
Fehringer besucht hat, (Abg. Keusch: So polemisch können nur Sie reden!) mit den aufgezeigten
Hintergründen. Den Betrieb, der zur Diskussion steht, die Firma Weinberger, hat der Kollege Keusch
allerdings nicht besucht. Der Kollege Keusch redet über einen Betrieb, den er nur aus Gutachten
kennt, über den er sich überhaupt nicht persönlich informiert hat, (Abg. Kurzbauer: Unkeusch!) sich
die Mühe gemacht hat, diesen Betrieb auch selbst zu besuchen. Wenn er den Betrieb besucht hätte,
würde er wissen, dass dort 60 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt sind, die ebenfalls ein Recht auf
einen humanen Arbeitsplatz haben, die ebenfalls das Recht haben, unter Bedingungen zu arbeiten,
die menschenwürdig sind, die aber auch ein Recht darauf haben, daß wir alle Anstrengungen
unternehmen, daß diese Arbeitsplätze auch erhalten bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn damit, meine Damen und Herren, noch dazu ein vermehrter Export verbunden ist, so ist das
auch volkswirtschaftlich gerechtfertigt. Aus der Sicht der Arbeitsplätze, aus der Sicht der
volkswirtschaftlichen Bedeutung, würde ich meinen, ist eine Haftungsübernahme durchaus vertretbar.
Wir behaften, meine sehr verehrten Damen und Herren, unter anderem einen ERP-Kredit. (Abg.
Lechner: Das ist ja eine Bankhaftung!) Einen ERP-Kredit, der schon lange bewilligt worden ist.
Weinberger hätte nie mit dem Ausbau begonnen, wenn er diesen ERP-Kredit nicht bekommen hätte.
Ja, was hat sich denn der zuständige Bundeskanzler dabei gedacht? Hat der auch Eure Bedenken
geteilt? Anscheinend nicht! Dort, meine Damen und Herren, (Abg. Stangl: Herr Kollege! Schauen Sie
sich einmal an, wie man einen ERP-Kredit bekommt!) hättet Ihr intervenieren müssen, (Schauen Sie
sich das einmal an!) nicht hier dagegen stimmen, wo zwangsweise das beendet wird, was man im
Bundeskanzleramt in der ERP-Kommission begonnen hat. Ich danke Ihnen schön. (Beifall bei der
ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des
Finanzausschusses): Mit Mehrheit angenommen.
Zur Beantwortung der an ihn gerichteten Anfrage der Abgeordneten Lechner und andere betreffend
Plakataktion des Landes Niederösterreich hat sich der Herr Landeshauptmann Mag. Ludwig zu Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm.
Landeshauptmann LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Abgeordneten Lechner, Stangl, Haufek, Wedl, Pospischil, Tribaumer und andere haben an mich
betreffend Plakataktion des Landes Niederösterreich eine Anfrage gestellt. Diese Anfrage beinhaltet
fünf Punkte. Ich möchte diese Anfrage den Abgeordneten beantworten.
1. Frage: Welche Plakate und in welcher Auflage sind diese vom Land herausgegeben worden?
1. Folgende Plakate sind im Laufe des Vorjahres und heuer erschienen:
a) Wirtschaftsförderung, Auflage 2.280 Stück, Verbreitung Wien und Niederösterreich 1981.
b) Wohnbauförderung, Auflage 2.234 Stück, Wien und Niederösterreich 1981.
c) Raumordnung, Auflage 2.015 Stück in Wien und Niederösterreich 1981.
d) Industrie, Auflage 2.400 Stück in Wien und Niederösterreich 1982.
e) Landwirtschaft, Auflage 1.160 Stück in Niederösterreich 1982.
2. Frage: Welche Kosten sind bisher aufgelaufen und wie hoch werden allenfalls die Gesamtkosten
sein?
Beantwortung: Bisher sind für diese Plakate Kosten in der Höhe von 11,3 Millionen Schilling
aufgelaufen.
3. Frage: Zu Lasten welcher Voranschlagsstellen werden diese Kosten bestritten? Antwort: Die
Abdeckung dieser Kosten erfolgte über folgende Voranschlagsstellen:
a) Wirtschaft, Abteilung V12, Voranschlagsansatz 11782 03917280,
b) Wohnbauförderung, Abteilung I/9, Voranschlagsansatz 11020 01117280. Raumordnung, R/2
Voranschlagsansatz, 11022 0081 7280.
c) Industrie, Abteilung Vl2, Voranschlag 1/782 03 bzw. 11782 02.
d) Landwirtschaftlicher Siedlungsfonds, Voranschlag U714 90517383.
4. Frage: Wurden auf Grund der Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung auch
ordnungsgemäße Beschlüsse gefaßt?
Beantwortung: Folgende Regierungsbeschlüsse liegen vor:
a) Wohnbauförderung, Beschluß vom 5. Mai 1981 über eine Summe von S 1,173.585,-.
d) Raumordnung, Beschluß vom 15. September 1981 über eine Summe von
e) Landwirtschaft. Hier liegt ein einstimmiger Grundsatzbeschluß des Kuratoriums des
Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds vom 4. Juni 1982 zur Tragung der Kosten von insgesamt
rund 1,76 Millionen Schilling vor. Die Finanzierung muß noch geregelt werden. Alle übrigen
Rechnungen in diesem Zusammenhang bewegen sich unter der Grenze von S 400.000,- und
erfordern daher keinen Regierungsbeschluß.
5. Frage: Welches Werbekonzept liegt dieser Plakat- und Informationskampagne zugrunde?
Dieser Plakat- und Informationskampagne liegt folgendes Werbekonzept zugrunde: S 2,179.572,-.
Seit Jahren läßt sich ein niedriges Selbstwertgefühl der Niederösterreicher diagnostizieren, die aus
der Sicht der anderen Bundesländer am unteren Ende der österreichischen Bundesländerreihe
rangieren. Für das Warum gibt es eine Reihe von Indizien. Zum Beispiel: Niederösterreich hat keine
eigene Hauptstadt, keine eigene Tageszeitung, hat einen negativ besetzten Namensteil, nämlich
„Nieder", und war bis 1955 russisch besetzt, ist Grenzland im Osten. Und Niederösterreich ist in seiner
Struktur sehr heterogen.
Gemeindebewußtsein kommt vor dem Viertelbewußtsein, und das Viertelbewußtsein, das in
Niederösterreich besonders stark ausgeprägt ist, ist noch weit vor dem Landesbewußtsein.
Die Schlußfolgerung daraus: Ziel aller Kommunikationsinvestitionen, vor allem der Plakate, muß es
sein, systematisch Niederösterreich zu einem besseren Image zu bringen. Zu einem Image, mit dem
sich jeder Niederösterreicher identifiziert, das den Landesstolz in jedem einzelnen Niederösterreicher
weckt bzw. vertieft. Die Vielfalt der verschiedenen Berufsgruppen, Mentalitäten, Landschaften und
Kulturen muß langfristig zu einem Gesamtprofil gebracht werden. Das braucht Zeit, mindestens fünf
bis acht Jahre, denn Image und Einstellungsveränderungen sind keine Frage von Tagen, sie müssen
beharrlich und kontinuierlich in kleinen Schritten erreicht werden.
Es gilt, die oben beschriebenen heterogenen Strukturen in der Kommunikation auf einen Nenner zu
bringen. Die erwünschte Wirkung muß erfolgen einerseits nach innen, Selbstbewußtsein und
Landesbewußtsein durch Identifikation und nach außen. Wir sind nicht nur so, wie wir sind, wir sind
auch so, wie uns die anderen sehen, und der Auswirkung kommt darüber hinaus auch eine
ökonomische Bedeutung zu.
Ein Beispiel besseres Image - mehr Fremdenverkehr, besseres Image - höhere Attraktivität für
Investoren im Land. All diese Funktionen und Faktoren finden im Medium Plakat ihren Niederschlag:
1. Es schafft mit drei Plakatierungsdurchgängen im Jahr eine kontinuierliche Präsenz.
2. Das Plakat ist wie kein anderes Medium geeignet, über die Präsenzwirkung hinaus Emotionen
freizusetzen.
3. Gerade unser Gestaltungssystem mit der Nummerntafel und dem verwendeten Symbol, das sich
mittlerweile zu einem Superzeichen entwickelt hat, „N ein schönes Stück Österreich", ist besonders
geeignet, um auf dem Plakat umgesetzt zu werden.
4. Wir plakatieren nicht nur in Niederösterreich, sondern teilweise auch in Wien. Da wir wissen, daß
die Imagedefizite vor allem von Wien aus gesteuert worden sind oder noch werden, haben wir hier
den Hebel anzusetzen. Wir glauben, daß viele Wiener heute Niederösterreich schon anders sehen als
noch vor Jahren. Man betrachte nur die vielen Autos mit Wiener Kennzeichen, die bereits unseren
Niederösterreichkleber tragen.
5. Die Plakate haben Verstärkerfunktionen. Sie vollenden das, was mit den Straßentafeln in
Niederösterreich begonnen wurde, nämlich „N ein schönes Stück Österreich" aus der Werbung in die
Realität zu heben.
6. Wir unterstützen über das Plakat nicht nur Einstellungsänderungen, sondern wir versuchen immer
wieder, Inhalte zu vermitteln, die zeigen, daß Niederösterreich eine Spitzenposition in Österreich
einnimmt:
Wohnbauförderung, Arbeitsplätze, Landwirtschaft, Schul- und Kindergartenbau
7. über die Kontinuität und die Präsenz am Medium Plakat bauen wir Sympathien auf.
Deshalb richtet sich die Gestaltung auch immer an menschlichen Erlebniswerten oder an nahezu
archaischen Symbolen, Feld, Acker und ähnlichem.
8. Das Medium Plakat ist auch aus einem weiteren Grund gerade in Niederösterreich zu bevorzugen.
Es gibt kein anderes so regional steuerbares Medium wie das Plakat.
9. Wenn man heute den Bekanntheitsgrad der Kampagne und des Zeichens „N ein schönes Stück
Österreich'' mit nahezu 70% annimmt, dann resultiert dies aus zwei wesentlichen Faktoren: den
Straßentafeln und den bisherigen Plakaten. Erst diese hohe Bekanntheit ermöglicht es uns, inhaltliche
Aufladungsprozesse im Sinne von „Niederösterreich ist vorne'' oder „Schaffung eines
Niederösterreichgefühls" durchzuführen.
Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß ich die fünf an mich gestellten Fragen
beantwortet habe. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren! Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben
die Abgeordneten Ing. Kellner, Romeder, Kurzbauer, Reischer, Buchinger, Dkfm. Höfinger, Wallner
und andere schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 469 sofort eine
Debatte stattzufinden hat. Der Herr Abg. Lechner und andere haben zur Geschäftszahl den Antrag
gestellt:
„Der Herr Präsident wird ersucht, über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 469 durch den
Herrn Landeshauptmann in der nächsten Sitzung eine Debatte abzuhalten."
Ich lasse auf Grund der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages von Niederösterreich
zunächst über den Antrag des Abgeordneten Lechner und anderer, die Beantwortung der Anfrage in
der nächsten Sitzung in Form einer Debatte durchzuführen, abstimmen. (Nach Abstimmung):
Abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag des Herrn Abg. Kellner und anderer, sofort eine Debatte
durchzuführen, abstimmen. (Nach Abstimmung): Mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen daher zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes Mag.
Siegfried Ludwig betreffend Plakataktionen des Landes Niederösterreich, Landtagszahl 469.
Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Lechner.
Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist äußerst interessant,
daß zwar die Fraktion der ÖVP den Antrag auf sofortige Durchführung der Diskussion stellt und mit
Mehrheit diesen Beschluß durchdrückt, selbst aber gar nicht bereit war, sich jetzt zu Wort zu melden.
Offensichtlich war das alles, was der Herr Landeshauptmann gesagt hat, den Herren Abgeordneten
der ÖVP von vorneherein klar. (Landesrat Blochberger: Richtig! Keine Frage!)
Wir können und müssen dazu sagen, daß es fair gewesen wäre, Herr Landeshauptmann, wenn man
uns Gelegenheit gegeben hätte, Ihre Anfragebeantwortung auch einer Überlegung zuzuführen. Sie
haben uns diese Möglichkeit nicht gegeben. Wir sind ja gewohnt, daß Sie, wenn Sie die Mehrheit
haben, diese auch ausnützen. Aber das gibt mir heute Gelegenheit, über diese verschiedenen
Fragen, zu denen ich schon noch Zusätze habe, eine Stellungnahme abzugeben.
Ich möchte damit beginnen, daß die ÖVP schon im Jahre 1981 mit Mehrheit einen Betrag von 18
Millionen für Öffentlichkeitsarbeit durchgedrückt hat, mit Mehrheit, und zusätzlich noch Ende des
Jahres 1981 einen Nachtrag, denn diese Gelder haben nicht gereicht, von 6,4 Millionen für
Öffentlichkeitsarbeit beschlossen hat, die, ich möchte fast sagen, nicht dem Lande allein, sondern vor
allem dem Herrn Landeshauptmann, ja ich möchte so weit gehen und sagen, in Abfärbung dieser
Propaganda teilweise der ÖVP zur Verfügung standen. Insgesamt waren es im Jahre 1981 24,4
Millionen. Sie haben in einer Zeit, in der es in Niederösterreich viele andere Probleme gibt, bei der
Budgeterstellung darauf Rücksicht genommen, nicht nur 18 Millionen, sondern gar 30 Millionen für
Öffentlichkeitsarbeit hineinzugeben.
Die Anfragebeantwortung, Herr Landeshauptmann, hat uns jetzt gezeigt, sie war sehr wichtig für uns,
seit heute weiß ich es nämlich mit Sicherheit, es wurde für die Plakatwerbung praktisch kein Groschen
aus den Budgetmitteln für die Öffentlichkeitsarbeit von 30 Millionen genommen. (Landesrat
Blochberger: Das wäre nicht das erste Mal!)
Nach Ihren Angaben wurden, es wird mir hoffentlich kein Fehler unterlaufen sein, diese Plakatkosten
ausschließlich von den „zuständigen" Referaten finanziert. Das heißt Wohnbauförderungsplakat von
der Wohnbauförderungsabteilung; Wirtschaftsförderungsplakat, Abteilung V/2 oder V/4. Sie haben bei
der Plakatwerbung nur eines vergessen, Herr Landeshauptmann! Schön wäre es gewesen, wenn man
ein Plakat . . . (Landesrat Blochberger: Die sind ohnehin schön!).
Vom Landwirtschaftsplakat rede ich im Moment noch nicht, Herr Landesrat Blochberger! Ich kann mir
nämlich nicht vorstellen, was da herauskommen soll, wenn ich ein umgepflügtes Feld sehe.
(Landesrat Blochberger: Da kommt die Saat heraus, Herr Kollege!)
Das schaue ich mir nämlich viel lieber in natura an, auch die Wiener tun das. Wenn Sie wenigstens
ein Fremdenverkehrswerbeplakat herausgegeben hätten, finanziert von der Abteilung V/4, dann wäre
schon sehr viel Gutes daran gewesen, aber darauf komme ich noch.
Wir wissen also, meine Damen und Herren, seit heute genau, daß es nicht genügt hat, 30 Millionen für
die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen - die braucht man nämlich für ganz andere Zwecke -,
die Millionen für diese Plakatwerbung waren noch zusätzlich notwendig.
Herr Landeshauptmann! In der Zwischenzeit hat sich ja unser Verdacht nicht nur bestätigt, sondern
noch verstärkt, daß diese Werbekampagne neben den Plakaten, damit komme ich zu den Inseraten,
praktisch zu nichts anderem dient, als zur Wiederherstellung eines angeschlagenen Images eines
ÖVP-Spitzenpolitikers, der es offensichtlich notwendig hat, diese Imagewerbung für sich betreiben zu
lassen.
Ich darf hier nur zwei Vergleiche bringen, damit Ihnen das auch entsprechend vor Augen geführt wird.
Schauen Sie, da hat die Österreichische Volkspartei eine Werbefirma für ihre Werbung bestimmt, und
es ist wohl nur so von ungefähr und ganz komisch, daß die Niederösterreichische Landesregierung
dieselbe Werbefirma beauftragt hat, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. (Landeshauptmann Ludwig:
Das nützt ja nichts!) Meiner Meinung nach betreibt diese Werbefirma Öffentlichkeitsarbeit in zwei
Etappen für zwei verschiedene Institutionen, von denen die eine die Niederösterreichische Volkspartei
ist mit dem Bild eines Landesparteiobmannes, dasselbe Konterfei, Herr Landeshauptmann,
zufälligerweise dasselbe Bild. (Landesrat Blochberger: Der Kery paßt ja wirklich nicht darauf!)
Herr Landeshauptmann! Als dieses Bild zufällig von einer Agentur bei der Werbefirma Schretter
angefordert werden sollte, hat man ihr die Antwort gegeben, „das Bild ist nicht bei uns, das ist bei der
ÖVP in der LöwelStraße''. So sind die Verwechslungen. Man war also, meine Damen und Herren, von
vorneherein ganz brutal offen, denn wir brauchen ja keine Rücksicht nehmen, hier gibt es ja die
sogenannte „Wir sind wir-Methode".
Man hat gar nicht Rücksicht genommen darauf. Ganz offen und brutal, möchte ich sagen, macht man
eine Werbekampagne von zwei Seiten, die sich fast überhaupt nicht unterscheiden, nur daß unten
klein geschrieben „Die Niederösterreichische Landesregierung" mit dem Konterfei des Herrn
Landeshauptmannes zu sehen ist, und bei der ÖVP steht: „Die Österreichische Volkspartei". (Ruf von
Abg. Buchinger.)
Herr Kollege Buchinger! Sie wehren sich immer gegen Verdächtigungen, aber Sie tragen ja dazu bei,
daß dieser Verdacht von uns geäußert werden muß. Man könnte sagen, dieses Konterfei kann noch
so oft von den Plakatflächen oder von den Inseraten herunterprangen, damit können Sie, Herr
Landeshauptmann, aber die Niederösterreicher nicht täuschen - auf die Qualität der Plakate komme
ich noch zu sprechen -, denn diese wissen ganz genau, wie der Hase in Niederösterreich läuft und
was alles mit dieser Imagewerbung verdeckt werden soll. Auch diese kostspieligen Plakate und
Inserate können die unangenehme Stimmung nicht beseitigen, weil kein Tag vergeht, wo es nicht
immer wieder um Häuser, um Grundstücke, um Firmen und Genossenschaften usw. geht.
Wer heute die Kronen Zeitung gesehen hat, konnte ja schon wieder etwas Neues feststellen. Sie sind
halt bei den Genossenschaften offensichtlich sehr auf Werbung eingestellt, aber nicht Werbung für die
Genossenschaften, sondern, wenn es geht, Werbung für Ihre Partei! Man müßte jetzt eigentlich
sagen, Sie haben für 1981 und 1982 vor, 54,4 Millionen Schilling für diese Öffentlichkeitsarbeit
auszugeben. Unter anderem werden diese Inserate zusätzlich auch noch mit Landesmitteln finanziert.
(Abg. Buchinger: Wien gibt in einem Jahr mehr als das Doppelte aus, Herr Kollege!) Diese Inserate,
sie sind ja manchmal so hochgeistig, wenn man z. B. die Feststellung trifft - na ja, moment, wo habe
ich denn das – „Es ist ja so schön", „Schöne Ferien, gute Ernte". Ich nehme an, daß so ein Inserat
zwischen 70.000 und 100.000 Schilling kostet, je nach Zeitung. Unten steht zufällig die
Niederösterreichische Volkspartei, und es ist interessant, das nächste zu sehen „Ein schönes Fest",
und da steht zufällig wieder einmal die Niederösterreichische Landesregierung. (Abg. Buchinger: Das
wird schon auseinandergehalten! - Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Das ist die
Imagewerbung für Niederösterreich!) Nach diesem Inserat fahren die Wiener jetzt bestimmt auf das
Hochkar, denn diese Inserate erscheinen ja in den NÖN, im Faber Verlag, in der Krone und im Kurier,
man weiß ja zum Teil, was man manchen Leuten schuldig ist.
„Niederösterreichs Industrie produziert ein Viertel aller österreichischen Güter", das ist eine
Feststellung, die man mitunter auch in einer Bilanz, Herr Landeshauptmann, Sie haben ja Zugang zu
Presse und Rundfunk, genauso, aber billiger unterbringt, denn dort ist man froh, wenn Sie dazu etwas
sagen. Alle diese Dinge könnte man viel billiger haben, und wenn man weiß - meine Damen und
Herren, wir kennen auch Meinungsfragen -, daß die ÖVP merkt, in irgendeiner Sparte der
Bevölkerung schlecht zu liegen, dann können wir schon darauf warten, wir wissen das schon, Herr
Landeshauptmann, daß von der ÖVP oder von der Niederösterreichischen Landesregierung natürlich
ein Danke an irgendeinen Berufsstand kommt; einmal sind es die Pensionisten, denen man für ihre
Aufbauarbeit dankt, einmal sind es diese und jene, (Landesrat Blochberger: Das ist richtig!) und so
wird die Werbung gemacht.
Interessant ist eines, meine Damen und Herren: Was man viel öfter findet als die ÖVP-Inserate, sind
die Inserate der NÖ Landesregierung, denn das kommt ja der ÖVP bedeutend billiger. Daher möchte
ich sagen, Herr Landeshauptmann, man sollte Sie eigentlich auffordern, daß jene Gelder, womit hier
praktisch Ihre Imagewerbung auf Landeskosten mit öffentlichen Mitteln betrieben wird, von der ÖVP
dem Lande zurückgezahlt werden, denn das ist ja eine persönliche Propaganda für Sie und sonst gar
nichts! (Beifall bei der SPÖ.)
Diese Inserate wechseln sich ab. Ehrlich gesagt, wechseln sie sich eigentlich nicht ab, einmal der
Gigel, einmal der Gogel, Herr Landeshauptmann, das wissen wir auch. Wir haben sie ja manchmal
gezählt. Es ist interessant, daß die Mehrheit, die es hier gibt, natürlich dem Lande zusteht. (Abg.
Buchinger: Das muß unheimlich gut sein!) Der Vortritt für diese Inserate wird vom Lande finanziert. Na
ja, man kann eine billige Werbung der ÖVP auch über das Land machen! Sehen Sie, meine Damen
und Herren, eine Plakatserie kostet 1,8 Millionen. Herr Landesrat Blochberger! Mir fällt ein, Sie haben
hier einen Einwurf gemacht und haben gesagt, es ist schön, ich bin gewohnt, wenn es geht, wenn ich
nicht hier bin, in der Natur zu leben. Mir und den Niederösterreichern braucht man kein Feld
aufzeichnen, die Niederösterreicher sind so mit dem Grünen verbunden, daß es sich nicht lohnt, in
Randegg, in Petzenkirchen, in Pöchlarn, wo die schönen Wiesen überall sind, ein Plakat affichieren zu
lassen, damit sie sich ein Feld anschauen können. Was hat das für einen Zweck? Darum geht es uns
ja, meine Damen und Herren! (Landesrat Blochberger: Wurde einstimmig beschlossen!) Wir sind der
Meinung, daß hier Landesgelder leichtfertig vergeudet werden. Die Imagewerbung, Herr
Landeshauptmann, die wir für das Land, für die Bevölkerung zu betreiben haben, die können wir auf
ganz andere Art betreiben, nämlich damit, daß wir diese Mittel nach unserem Antrag zur Hälfte - 15
Millionen hätten wir Ihnen ja zugestanden - der notleidenden Fremdenverkehrswerbung für das
Budget 1982 zur Verfügung gestellt hätten. Sie haben das damals abgelehnt. Ich mache Ihnen heute
einen anderen Vorschlag, meine Damen und Herren! Ein großer Teil der
Wirtschaftsförderungsansprüche kann nicht erfüllt werden. Sie haben sich heute vehement gewehrt,
einen Solidaritätsakt für Semperit zu setzen, worauf wir der Meinung Ausdruck gegeben haben, es
kommt gar nicht so auf die Höhe an, sondern auf den Willen, auf die Bereitschaft mitzutun. Sie haben
nein gesagt. Sie haben mit uns gestritten, ob im Protokoll der Regierungssitzung der Absatz enthalten
war, daß das Land Betriebe, verstaatlichte oder bankengehörige, herausgestellt, (Abg. Buchinger: Wir
haben schon etwas gegeben!) zurückgezogen hat usw. In Anbetracht der Tatsachen, meine Damen
und Herren, daß in dieser Wirtschaftsförderung viel zu wenig Geld vorhanden ist und sich die Leute
darum anstellen müssen, selbst wenn Abgeordnete intervenieren, wird der Antrag zurückgestellt,
hinausgezögert. Der Antragsteller, dieser arme Teufel, der jetzt das Geld braucht, muß einen
Finanzierungsplan machen, und dann bekommt er nach langer Zeit einmal - eine Million braucht er ein Schreiben, und nach vielen Urgenzen bekommt er 500.000 Schilling. Ich betrachte den
Finanzierungsplan fast schon als Käse, aber das darf man nicht sagen, denn wenn ich einen
Finanzierungsplan mit Eigenmitteln, Kapital, Kreditaufnahmen usw. und Landesmitteln erstelle, und
dann erhalte ich gerade von dem, der den Finanzierungsplan braucht, die Fiachricht, daß ich nur die
Hälfte bekomme, dann fällt mein ganzer Finanzierungsplan weg.
In Anbetracht dieser Tatsache, daß wir so wenig oder zu wenig Mittel haben und die
Wirtschaftsförderungsmittel mit 900 Millionen bei 4,550.000 Ausgaben im Budget festgesetzt sind,
hätte ich einen Vorschlag zu machen. Sie könnten ihn vielleicht noch zum Teil durchführen. Man
könnte statt der Öffentlichkeitsarbeitsmittel von 30 Millionen 20 Millionen dazu verwenden, etwa wie
bei den Investdarlehen, mit Zinsenzuschüssen der Wirtschaft Mittel zuzuführen. Mit diesen 20
Millionen würde man bei 4% Zinsenzuschuß - Herr Landeshauptmann, um ein Wort von Ihnen zu
gebrauchen, aber das ist jetzt echt, bei Ihnen war das heute mit den 3 Milliarden und den 14 Milliarden
nicht ganz echt, - eine halbe Milliarde an Investitionskapital aktivieren, eine halbe Milliarde!
Oder ich mache Ihnen noch einen anderen Vorschlag. Geben Sie einen Teil dieser
Öffentlichkeitsarbeitsmittel, den Sie für die unnötigen Inserate verbrauchen, der
Fremdenverkehrswerbung! Nehmen wir diese Mittel und versuchen wir, der
Fremdenverkehrswirtschaft für Rundfunk und Werbespots, für Fernsehspots usw. die Mittel zu geben,
für jene Dinge, die die Niederösterreichische Landesregierung, Abteilung V/4, gar nicht machen kann,
nicht leisten kann, weil man ihr ständig den Werbeetat einschränkt.
Sehen Sie, hier wurde, Herr Landeshauptmann, ich kann Ihnen das nicht ersparen, eine Werbeaktion
nicht nur für die ÖVP, sondern ganz persönlich für Sie gestartet, nur mit dem feinen Unterschied, daß
sie die niederösterreichischen Landesbürger mit ihrem schwer erarbeiteten Steuergeld finanzieren.
Und trotzdem wird es nicht möglich sein, dieses Image mit dieser Art von Propaganda aufzupolieren.
Herr Landeshauptmann! Wir stellen fest, daß für diese Plakataktion, mit der zusätzlich zu dem bereits
äußerst hohen Werbeetat Öffentlichkeitsarbeit gemacht wird, am Ende des Jahres, nehme ich an,
wenn das so weitergeht, nicht 30 Millionen, sondern vielleicht 45 Millionen Verwendung finden
werden.
Aber nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit, meine Damen und Herren, sondern auch die Presseförderung
liegt jetzt auf einmal dem Herrn Landeshauptmann sehr am Herzen. Da kommt der Herr
Landeshauptmann auf einmal mit dem Vorschlag, eine Presseförderung durch das Land
durchzuführen, und er stellt dabei in Aussicht, daß man den Faber-Verlag unterstützt, na ja wenn man
das tut, dann auch die NÖN, und wenn man den NÖN etwas gibt, dann muß man natürlich auch der
AZ eventuell etwas in Aussicht stellen und da darf dann auch nicht das Volksblatt fehlen! Es gibt
wieder ein Füllhorn, (Abg. Ing. Kellner: Das über die Arbeiterzeitung gegossen wird!) der Deckel wird
aufgemacht, man schaut hinein und für solche Dinge, Herr Landeshauptmann, haben Sie
komischerweise immer wieder Geld.
Unser Landesparteiobmann und Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig hat immer wieder betont,
daß wir grundsätzlich an einer Presseförderung für die Erhaltung der Regionalpresse, der
Medienvielfalt äußerst interessiert sind, und wir haben ja einige Male darüber diskutiert. Sie sind aber
dann offensichtlich mit dem Vorschlag nur deshalb gekommen, weil damit eine Hilfe für den FaberVerlag verbunden war, und das stand für Sie im Vordergrund. Ihre Einstellung, 3,75 Millionen dem
Faber, na dann kann man nicht anders, man muß den NÖN auch 3,75 Millionen geben, obwohl wir der
Meinung sind, dass das nach der ganzen Auflage und nach der Flächenversorgung überhaupt kein
Vergleich ist. Das ist eine ungerechte Verteilung. Und wenn Ihnen dann auch noch der Herr
Ratzenböck ein Brieferl schreibt oder telefoniert -- ich weiß nicht, wie es geschehen ist (Landeshauptmann Ludwig: Beides!) und erklärt, wenn Du mir jetzt nicht bald das Geld für die
Niederösterreichseite des Volksblattes gibst, dann drehe ich zu, und Sie dann auch gezwungen sind,
für das Volksblatt 2,2 Millionen Schilling in Vorlage zu bringen, konnten Sie ja fast nicht umhin, wenn
man eine Übereinstimmung will, zu versuchen, dies dem Partner schmackhaft zu machen.
Sehen Sie, Herr Landeshauptmann, wir waren nur mit dem einen Unterschied zu dieser
Presseförderung grundsätzlich bereit, aber nicht in einer Zeit, wo wir wissen mußten, daß es um eine
forcierte Förderung des Faber-Verlages geht, um diesen Verlag vor dem Zusammenbruch zu
schützen. Hier hat der Landesparteivorstand der SPÖ eine klare Stellungnahme abgegeben.
(Landeshauptmann Ludwig: Ihr redet immer von den Arbeitsplätzen und laßt sie zugrunde gehen! Das
ist der Unterschied zu uns!)
Solange diese Vorfälle, die dazu geführt haben, Herr Landeshauptmann, daß dieses Unternehmen in
Schwierigkeiten kommt, nicht geklärt sind, solange lehnen wir es ab, einer Förderung für den FaberVerlag zuzustimmen. Sie haben allerdings vergessen, Herr Landeshauptmann, in Ihrer Begeisterung
für den Faber-Verlag, daß es daneben auch noch eine Reihe von kleinen Lokalzeitungen gibt. Für die
haben Sie überhaupt nichts übrig gehabt. Erst über Ersuchen und über ein massives Zureden sind Sie
auf die Überlegungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Grünzweig, daß es noch diese
kleinen Lokalzeitungen gibt, eingegangen, und die werden jetzt, obwohl sie das Geld viel mehr
brauchen, mit 80.000 Schilling abgespeist. Sie haben aber ein paar Wochen lang über die Förderung
gar nichts von sich gegeben. Offensichtlich war Ihnen selber nicht gut dabei, aber Sie haben die
Förderungen mit Mehrheit beschlossen.
Herr Landeshauptmann! Ich habe hier so eine schöne Aufstellung über die Vorgänge um den FaberVerlag. Wir sind ja überhaupt nicht klar darüber, wie diese ganze Verlagsgeschichte derzeit geregelt
ist. Eines wurde hier offensichtlich. Als Ihr ehemaliger Landesparteisekretär am 6. April nach diesem
Geldarrangement - hin und her, vor und zurück, mit gelbem, ohne gelbem Kuvert, mit Koffer, mit
Rauchwarter, ohne Rauchwarter usw., ich möchte auf die Sache gar nicht eingehen -, nachdem das
Geld von Rauchwarter dort offensichtlich nicht genehm war, erklärt hat, ich habe seither mit dem
Faber-Verlag nichts zu tun, da hat er Sie, wenn er es Ihnen auch so gesagt hat, angelogen, denn es
steht fest, meine Damen und Herren, dass der Herr Zimper bis zum 31. Dezember 1981 als
Generalbevollmächtigter des Faber-Verlages mit allen Rechten ausgestattet war, die sich sogar darauf
bezogen haben, daß er als Bevollmächtigter in der Lage ist, auch Gesellschafter, praktisch wie er sie
braucht, aufzunehmen. Erst mit 21. Dezember 1981 ist seine Vollmacht für den Faber-Verlag
erloschen.
In der Zwischenzeit gab es über die Erste Österreichische den Versuch einer Konstruktion, nur die
Erste hat nicht ganz mitgemacht. Es gab dann eine Tripel GesmbH, und nach Aussagen des Profils
besteht der Faber-Verlag heute aus einer Reihe von stillen Gesellschaftern, die so still waren, daß
man sie lange Zeit nicht gekannt hat. Ich zitiere jetzt das Profil insoferne, als ich die Gesellschafter
aufzähle. Da gibt es einen Technischen Rat Dr. Bruno Buchwieser, es steht in Klammer
Jungarbeiterchef, ich weiß nicht, was das bedeutet. Der zweite ist der Niederösterreichische
Preßverein, da steht in Klammer VP-nahe. Der dritte ist die Typographische Anstalt, steht auch in
Klammer VP-nahe. Der vierte stille Gesellschafter, der war gar nicht so still, ist die Wr. Neustädter
Verlagsgesellschaft, jene Verlagsgesellschaft, die da unten so ihr, ich möchte fast sagen, Unwesen
treibt oder getrieben hat. Ihr Geschäftsführer, hören und staunen Sie, Walter Zimper, ist als Vertreter
der Neustädter nach wie vor praktisch im Faber-Verlag drinnen. Alle diese Aufgezählten mit einer
Million, heißt es, ein Rechtsanwalt zufälligerweise mit 1,5 Millionen. Zufälligerweise ist der gleiche
Rechtsanwalt, der hier als stiller Gesellschafter, als Treuhänder bitte, das ist ein feiner Unterschied, da
drinnen wirkt, der Rechtsanwalt des Abgeordneten Zimper, wenn ich nicht irre. Er vertritt ihn in
anderen Dingen. Sechstens ein Dr. Ottokar Strobich von der Audiortreuhandgesellschaft und
siebentens die Firma Rauchbau Laxenburg, Strobich und Rauchbau mit 1,3 Millionen. Für wen der
Strobich und der Stromer diese Mittel treuhändisch eingebracht haben, ist bis heute nicht bekannt,
denn sie haben den Auftrag als Rechtsanwälte, irgend etwas mit Schweigepflicht soll es zu tun haben,
und damit haben wir die stillen Gesellschafter des Faber-Verlages geklärt. Tatsache ist, daß diese
beiden Rechtsanwälte Gelder verwalten, von denen man nicht weiß, wo sie her sind. Tatsache dürfte
sein, daß trotz dieser stillen Gesellschafter, die es da drinnen gibt, der Faber-Verlag noch nicht aus
dem Wasser ist, deshalb Ihr Bemühen, Herr Landeshauptmann, diese 3,75 Millionen des Landes so
rasch als möglich dem Faber-Verlag zur Verfügung zu stellen. Ich möchte heute dazu sagen, wir
haben immer die Stellungnahme abgegeben: Ein klares Ja zur Presseförderung, zur Erhaltung der
Meinungsvielfalt. Ein Nein zu einer Presseförderung, wenn ein Verlag, in dem sehr undurchsichtige
Manipulationen geschehen sind, die heute noch die Gerichte beschäftigen, darunter ist. (Abg. Mag.
Freibauer: Kreditschädigung!)
Herr Kollege Freibauer, wissen Sie, wir brauchen gar nicht von Kreditschädigung sprechen, Sie
bekommen das Geld ohnehin vom Land geschenkt, dank Ihrer Zustimmung. Wir brauchen nicht von
Kreditschädigung sprechen, man holt sich ja dieses Geld in Form einer Presseförderung vom Land
Niederösterreich!
Herr Landeshauptmann, abschließend zur Anfrage, die sich einstweilen ausschließlich auf die
Plakataktionen, ich sage vorerst ausschließlich, beschränkt hat. (Landeshauptmann Ludwig: Ich habe
geglaubt, Sie werden sich mit der Plakataktion auseinandersetzen. Sie reden ja von weiß Gott was!)
Das hätte Ihnen so gepaßt. (Landeshauptmann Ludwig: Sie reden ja immer von Äpfeln und Birnen!)
Vorerst nur zur Anfrage über die Plakataktionen. Es wäre für uns interessant gewesen, Herr
Landeshauptmann, ich muß ja erst prüfen, ob Sie alles beantwortet haben, welche Verträge Sie mit
der Firma Schretter und, und, und haben und welche Verträge das Land Niederösterreich mit dieser
Werbefirma abgeschlossen hat. Unser Verdacht, daß dann, wenn zwei das gleiche tun - der eine
stärker und der andere schwächer, diese Äußerung müssen Sie sich von mir gefallen lassen -, der
Stärkere dem Schwächeren bei solchen Vertragserrichtungen eine gewisse Hilfestellung geben kann,
bleibt für uns nach wie vor aufrecht. Von dieser Seite aus, Herr Landeshauptmann, kann ich Ihnen
nicht ersparen festzustellen, daß wir zwar die Anfragebeantwortungen bekommen haben, ich aber
heute noch nicht sagen kann, ob sie vollzählig beantwortet wurden!
Daher können wir Ihnen vorerst zu dieser Beantwortung, wenn die Fragen auch Ihrer Meinung nach
vollständig beantwortet wurden, vorerst keine Zustimmung geben. Hätten Sie uns Gelegenheit
gegeben, Ihre Anfragebeantwortung zu studieren, dann hätten Sie vielleicht das Ja bekommen, so ist
es ein Nein. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet hat sich der Herr Abg. Kellner.
Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muß Ihnen ein
Geständnis machen. Ich habe zu jenen gehört, die, als das Werbekonzept der Landesregierung
erstmals sichtbar wurde, nicht davon überzeugt gewesen sind, daß das jener Weg ist, der das
Landesbewußtsein der Niederösterreicher heben kann und wodurch dem Image des Landes
Niederösterreich in den anderen Bundesländern und im Ausland ein entsprechendes Plus verliehen
wird. Die Ausführungen des Kollegen Lechner hätten mich, wenn das nicht schon in der Zwischenzeit
der Fall gewesen wäre, vollständig überzeugt, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn
man in dieser Art und Weise argumentiert, wie das heute hier geschehen ist, so muß einem das, was
geschehen ist, ungeheuer unter die Haut gehen. Anders kann ich mir die Sache nicht erklären.
Herr Kollege Lechner! Ich verstehe Sie nicht ganz. Wir haben heute die letzte Landtagssitzung vor der
Sommerpause, soweit mir bekannt ist, wird die erste Landtagssitzung im Herbst nicht vor dem 8.
Oktober stattfinden. Heute erfolgt die Anfragebeantwortung, und so viele Unterlagen wird man doch
um Gottes Willen nicht benötigen, um über die Anfragebeantwortung nicht sofort die Debatte
abzuführen zu können. Ich kann wirklich nicht verstehen, daß man in diesem Zusammenhang von
einem Überfahren spricht und davon redet, daß die notwendigen Informationen fehlen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, unbestritten, daß, und das wurde auch
schon vom Herrn Landeshauptmann festgehalten, aus vielen Gründen der Ruf Niederösterreichs in
den letzten Jahrzehnten nicht jener war, den sich die Bürger dieses Landes verdient haben. Es war
daher verständlich und klar, daß hier Abhilfe geschaffen werden muß. Bewußt wurde mir das
besonders deutlich, als ich in einem freundschaftlichen Gespräch mit einem Kärntner feststellen
mußte, daß er ganz überrascht war, wieviele Dinge wir in Niederösterreich für Österreich einmalig
geregelt haben. Beispielsweise in der Frage der Kindergärten, der Arbeitnehmerförderung und in
verschiedenen anderen Dingen, Nulltarif und so fort. Er hat mir damals gesagt, aber das ist ja ein ganz
anderes Bild von diesem Land, das einem bei uns in Kärnten eigentlich ein bisserl als
hinterwäldlerisch, irgendwie etwas im Ansehen zurückgeblieben entgegentritt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien wir ganz ehrlich. Das war doch das Image, das
dieses Land lange hatte. Was liegt näher, als diese Leistungen, die in unserem Lande geboten
werden, nicht nur der Bevölkerung des Landes, sondern auch darüber hinaus darzulegen. Ich habe
schon einige Male, ich möchte es in diesem Zusammenhang wiederholen, von dem erzählt, was mir
selber mit jungen Menschen, mit Schülern, im westlichsten Bundesland, Tirol, passiert ist, wo während
des Schiurlaubes meine Frage, von wo seid ihr, vor einigen Jahren noch ganz anders beantwortet
wurde, als das beispielsweise heuer der Fall war. Ich glaube, ich habe es heute schon gesagt, dass
ich heuer gehört habe: ich bin ein St. Pöltner, ich bin ein Wr. Neustädter oder ich bin ein
Niederösterreicher. Ich getraue mich fast zu wetten, daß die Antwort, ich bin ein Niederösterreicher,
vor einiger Zeit von diesem jungen Menschen mit dieser Überzeugung noch nicht abgegeben worden
wäre. Das ist meine persönliche Meinung. Ich gestehe zu, daß jeder seine eigene Meinung haben
kann, aber ich nehme für mich auch in Anspruch, daß ich von dieser Meinung überzeugt sein kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe eines nicht ganz. Wenn der Vorwurf erhoben
wird, daß wir als Partei den Werbeslogan des Landes übernehmen würden, dann ist es wieder einmal
diese berühmte Ungenauigkeit, die wir immer wieder feststellen können, wenn Redner der
sozialistischen Fraktion an dieses Rednerpult gehen.
Auf unseren Plakaten ist noch nie das Emblem „N ein schönes Stück Österreich" gestanden. (Abg.
Stangl: Freilich, es fehlen ja die Daten!) Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich das auf
sozialistischen Plakaten gesehen, (Beifall bei der ÖVP.) aber nicht auf Plakaten der Österreichischen
Volkspartei! Das möchte ich doch mit einer entsprechenden Deutlichkeit hier festhalten. (Abg.
Bernkopf: Aber wir zahlen uns das selber!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mit dieser Aussage überhaupt keine
Beschuldigung erhoben, ich habe damit keinen Vorwurf erhoben, ich habe lediglich festgestellt, daß
das Symbol „NiederÖsterreich, ein schönes Stück Österreich" von uns als Österreichische Volkspartei
noch nicht in irgendeiner Art und Weise gebraucht wurde, und das ist halt wieder einmal die berühmte
Ungenauigkeit.
Kollege Lechner! Ich verstehe auch nicht ganz, wenn hier gesagt wird, der Landeshauptmann, die
Österreichische Volkspartei hätten im Bereiche der Presseförderung, so sinngemäß, den Zeitungen
das Geld nachgetragen, hätten sich mehr oder weniger hier völlig unnötigerweise engagiert. Ich weiß
nicht, wie das war. Ich habe als Obmann des Landtagsklubs der ÖVP-Abgeordneten
Niederösterreichs einen Brief bekommen. Ich weiß es, weil daraufgestanden ist, ergeht auch an
Lechner. (Abg. Lechner: Wir auch!) Ich habe gehört, daß der Kollege Lechner sehr rasch reagiert hat,
und ich Mühe hatte, in den Hintergrund zu treten. Als dann die Vertreter der Presse zu mir gekommen
sind, haben sie mir bereits mitgeteilt, welche Zusagen sie vom Kollegen Lechner erhalten haben.
(Landeshauptmann Ludwig: Hört! Hört!) Das ist gar nichts Schlechtes, möchte ich feststellen. Das ist
überhaupt nichts Schlechtes, aber bitte schön, die Sache kann doch nicht so sein, daß wir plötzlich
diejenigen gewesen sind, die in diesem Bereich etwas ins Rollen gebracht haben. Ich bekenne mich
dazu, dass ich mich selbstverständlich auch angeboten habe, mich in meinem Klub für die
Presseförderung stark zu machen. Aber, Kollege Lechner, das bedeutet doch nicht, daß ich mich
heute hier herstelle und so tue, als ob ich mit dieser Frage überhaupt noch nicht konfrontiert worden
wäre. (Abg. Lechner: Auf Grund des Gespräches, betreffend die Lokalblätter, die der Herr
Landeshauptmann so gerne vergessen hätte!)
Kollege Lechner! Darf ich hier eines festhalten. Da gibt es einen Briefwechsel, darf ich darauf
hinweisen, sicherlich auch mit Dir, weil da ja wieder darunter steht, daß der Brief auch an den Lechner
gegangen ist, in dem uns die kleineren Zeitungen, die bei dieser jetzigen Presseförderung auch
mitgefördert wurden, Abänderungsvorschläge zu dem machen, was sich die großen vorgestellt haben.
Dir ist sicherlich genauso wie mir bekannt, daß sich die großen Wochenblätter vorgestellt haben, daß
sie je Titel, also für jedes Bezirksblatt, eine bestimmte Summe bekommen, und jene, die nur einen
Titel herausbringen, wollten nach ihren Vorstellungen für den einen Titel mehr Geld haben, als für
einen von den 16 Titeln eines bestimmten Verlages gegeben wird. Daher kann man doch nicht sagen,
daß wir über Nacht darüber eine Entscheidung wollten. Man kann über alles diskutieren, es sind reine
Sachfragen. Damit will ich doch nur sagen, daß man nicht behaupten kann, diese acht oder neun
Kleinen hätte man überhaupt vergessen, und es hätte irgendwer erst darauf aufmerksam machen
müssen, daß uns diese Leute sogar angeschrieben haben. Ich persönlich habe den Brief, wo der
Scheibbser bzw. der Waidhofener usw., jene Vertreter der Kleinen, uns Vorschläge gemacht haben,
wie nach ihren Vorstellungen eine Presseförderung ausschauen müßte und auch könnte. Ich glaube,
das sollte man doch auch in aller Deutlichkeit sagen. Wenn ich daher, Kollege Lechner, die Dinge aus
diesem Gesichtswinkel betrachte, abgesehen von der Qualifikation eines bestimmten Verlages in der
Art und Weise, wie sie hier erfolgt ist, dann kann ich mich des Verdachtes nicht erwehren, daß es hier
sehr vordergründig nicht darum geht, daß das Bundesland Niederösterreich im Konzert der Länder
unseres Bundesstaates einen reinen Ton spielt, Ansehen genießt, sondern daß es darum geht, daß
man jede Gelegenheit sucht, um die ÖVP-Vertreter dieses Landes anzuschwärzen und
herabzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es mir gar nicht so billig machen, um mit den Zahlen
und Ziffern jenes Bundeslandes hier aufzutrumpfen, in dem wir uns derzeit befinden. Jeder weiß, daß
dort mindestens die dreifache Menge an Mitteln für Werbezwecke ausgegeben wird. Ich glaube, das
muß man sehr deutlich hier sagen, und wenn ich eingangs erklärt habe, daß ich mich überzeugen
lassen mußte - Gott sei Dank, ich habe es gerne getan, weil es eine erfolgreiche Sache war -, daß der
Weg, der hier eingeschlagen wurde, ein erfolgreicher war, so merken wir das in vielen Bereichen. Vor
allem merken wir es an Ihrer Reaktion, meine sehr verehrten Damen und Herren von der linken Seite
dieses Hauses, wie stark Sie das trifft. Wie stark Sie das trifft, daß die ÖVP in Niederösterreich einem
Lande vorsteht und damit auch die Verantwortung in einem Lande hat, das dieses Ansehen genießt.
Daher, Herr Landeshauptmann, darf ich Dir sagen, daß die Österreichische Volkspartei Deinen Bericht
gerne zustimmend zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet hat sich der Herr Landeshauptmannstellvertreter
Grünzweig.
Landeshauptmannstellvertreter GRÜNZWEIG: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen
Hauses! An sich ist es ja üblich, daß wir Meinungsverschiedenheiten im Schoße der Landesregierung
austragen. Ich stelle das meinen Ausführungen vorweg, weil ich mich auch immer daran halte. Aber
nun gibt es eben Probleme, die über die Regierung hinausreichen und wo halt die Regierung dann
nicht mehr der Ort ist, wo die Dinge klargestellt werden können. Ich sage es freiweg. Meine Freunde
vom Landtagsklub haben mich wiederholt auf diese Dinge aufmerksam gemacht und gesagt, wie
schaut denn das aus, könnt ihr das nicht in irgendeiner Form in den Griff bekommen, damit Ihr
wenigstens wißt, worum es geht? Wiederholte Fragen an den Herrn Landeshauptmann haben keine
befriedigende Auskunft gegeben. Daher hat der sozialistische Landtagsklub den Weg der Anfrage an
den Herrn Landeshauptmann gewählt, wenngleich der Herr Landeshauptmann in irgendeiner Zeitung
erklärt hat: ,,Also so einen haben die Roten! Wissen sie nichts anderes? Wir haben doch andere
Probleme!" Ich glaube, der Verlauf der heutigen Debatte hat gezeigt, daß die Sozialistische Partei
ganz genau weiß, daß es viele andere Probleme gibt, die sehr sorgfältig, gewissenhaft, gründlich
behandelt worden sind. Das ist aber auch ein Problem, meine Damen und Herren, über das wir reden
müssen. Vielleicht hat Sie hier eine Zeitung falsch zitiert, ist ja möglich. (Landeshauptmann Ludwig:
Ich habe immer geglaubt, wir argumentieren unter Regierungskollegen sachlich!) Gut, Herr
Landeshauptmann, ich würde halt meinen, daß Sie das nach Möglichkeit auch tun.
(Landeshauptmann Ludwig: Ich habe bis heute keine einzige Polemik gemacht!)
Bitte, meine Damen und Herren, ich bin erstaunt über die Art, wie diese Sache hier abgehandelt wird,
wie Sie den Schluß dieser Debatte benutzen, um die Anfrage zu beantworten, obwohl Sie das schon
viel früher hätten tun können, und daß Sie uns auch keine schriftliche Unterlage geben.
(Landeshauptmann Ludwig: Wann denn bitte? Herr Kollege, bleiben Sie sachlich!) Wir können Ihre
Angaben nicht überprüfen. (Landeshauptmann Ludwig: Alles, was ich mit ihnen ausgehandelt habe,
hält nicht. Schön langsam ist das schon ungut, Herr Kollege!) Warten Sie, darauf kommen wir schon
noch zu sprechen, Herr Landeshauptmann! Wir können diese Aufgaben, die zahlenmäßig so dezidiert
gemacht worden sind, jetzt nicht verifizieren. Daher behalten wir uns eine Stellungnahme zu diesen
Zahlen, die hier zu den Beschlußdaten angegeben worden sind, noch vor. Ich muss ehrlich sagen, ich
kann jetzt nicht in der Geschwindigkeit auswendig sagen, wann eine Beschlußfassung über dieses
oder jenes Problem in der Landesregierung im Jahre 1980, 1981 oder 1982 stattgefunden hat.
(Landesrat Prokop: Ob sie stattgefunden hat, muß man schon sagen können!) Das haben Sie jetzt auf
Grund der Mitteilungen durch die Beamten hier sagen können. Daher habe ich es nicht ganz fair
empfunden, daß Sie das so gemacht haben, Herr Landeshauptmann, aber das ist Ihre Sache.
Ich möchte aber doch das Problem Presseförderung, weil das ebenfalls eine Rolle gespielt hat, von
meiner Warte aus hier beleuchten und darf das, was Sie da als Zwischenruf, Herr Landeshauptmann,
gesagt haben, ins rechte Licht rücken, denn ich muß mir ja hier nicht vorwerfen lassen, daß ich nicht
zu meinem Wort stehe. (Landeshauptmann Ludwig: Sie machen doch Vorwürfe von diesem
Rednerpult aus, Herr Kollege, und erwarten, dag ich einen Zwischenruf mache! - Abg. Stangl: Welche
Vorwürfe?) Natürlich, nur muß ich mich dazu auch äußern können. Ich darf das wiederholen, was
mein Kollege Lechner gesagt hat, nämlich daß sich die Sozialistische Partei zur Presse und
Medienvielfalt in allen Ebenen und auch auf lokaler Ebene bekennt. Die ungeheuere Wichtigkeit der
Information auf überschaubarem Raum in den Gemeinden, aber auch auf Landesebene ist also für die
regionale Presse von enormer Bedeutung, vor allen Dingen von Bedeutung für das Funktionieren der
Demokratie. Nun hat Niederösterreich eben ganz spezielle Verhältnisse. Es gibt hier drei
parlamentarische Körperschaften, es gibt den Nationalrat, es gibt den Wiener Gemeinderat und den
Niederösterreichischen Landtag. Wir haben es immer beklagt, das ist schon richtig, daß wir im
Schatten dieser beiden anderen parlamentarischen Körperschaften stehen. Umso mehr müssen wir
trachten, dass sich Regionalblätter unserer niederösterreichischen Anliegen besonders annehmen.
Dass das nicht eine Zeitung sein kann und daß es hier möglichst eine Vielfalt geben soll, darüber
waren wir uns auch klar. Daher haben wir, Herr Landeshauptmann, und das möchte ich jetzt mit aller
Deutlichkeit feststellen, diesem Vorschlag grundsätzlich unsere Zustimmung gegeben; das läßt sich
auch protokollarisch nachlesen.
Ich möchte vorher aber doch sagen, dass man an die beiden Klubs seitens der Arbeitsgemeinschaft
der Regionalzeitungen herangetreten ist, der Abg. Kellner hat das schon zitiert, und daß ursprünglich,
das war auch unsere Auffassung, eine gesetzliche Regelung über die Förderung der Regionalpresse
in Aussicht genommen worden ist. Wir haben gemeint, daß es wesentlich korrekter ist, wenn sich der
Landtag mit der Materie beschäftigt und diese Frage in Form eines Gesetzesbeschlusses legitimiert.
Sie haben einen anderen Weg gewählt, indem Sie vorgeschlagen haben, daß wir in einem
Provisorium zunächst zwei Jahre hindurch durch Regierungsbeschluß eine solche Hilfestellung geben.
Wir haben, ich möchte jetzt auf die Details nicht eingehen, wiederholt darüber gesprochen und sind
dabei verblieben, Herr Landeshauptmann, daß ich Ihnen in der Frage eine Information gebe. Bitte,
Herr Landeshauptmann, Sie haben ein paarmal gesagt, ich bin nicht zu meinem Wort gestanden, darf
ich das doch festhalten. Wir sind dabei verblieben, daß ich Sie über die Meinung der Sozialistischen
Partei informiere. Sie haben mir vorgeworfen, ich würde nicht zu meinem Wort stehen. Es war das
Besprechungsergebnis, das Sie vorgetragen haben, und ich habe gesagt, ich werde Sie informieren.
Dann ist folgendes dabei herausgekommen:
Wir haben grundsätzlich gesagt, jawohl wir stimmen Ihrem Vorschlag der Presseförderung zu, das
heißt NÖN 3,750.000 Schilling, Faber 3,750.000 Schilling, Volksblatt 2,200.000 Schilling, AZ
1,800.000 Schilling und sechs Lokalblätter 80.000 Schilling, mit zwei Abänderungsanträgen, die ich
gestellt habe: Erstens, daß das Verhältnis zwischen Volksblatt und AZ 2 zu 2 stehen soll, wie Sie
ursprünglich auch vorgeschlagen haben, aber nur, weil wir nicht brav waren, hat die AZ nur 1,8
Millionen Schilling bekommen, Sie haben ja 2 Millionen Schilling in Aussicht gestellt. Zweitens, daß
der Subventionsantrag für den Faber-Verlag zwar beschlossen, aber zunächst ausgesetzt wird, so
lange, bis die vom Herrn Kollegen Lechner aufgezeigten Umstände einer Klarstellung zugeführt
werden, nämlich, ich habe das in einer Dreipunktaktion angeführt, erstens die Position des Wr.
Neustädter Verlages, dem noch immer der Abgeordnete Zimper vorsteht und der in den Faber-Verlag
eingebunden ist - der Wr. Neustädter Verlag ist nach wie vor dem Faber-Verlag zugehörig -, zweitens,
daß über die Gesellschafterkonstruktion eine völlige Klarheit besteht und drittens, daß vom
Untersuchungsrichter ermittelt wird, ob WBO-Gelder im Faber-Verlag drinnenstecken.
Meine Damen und Herren! Unsere Vertreter im WBO-Ausschuß des Parlaments haben uns auf diese
Umstände aufmerksam gemacht. Das war Gegenstand der Beratungen unseres Parteivorstandes.
Daher konnten wir gar nicht anders, als zu sagen, na setzen wir doch, von uns aus gesehen, einen
positiven Beschluss auch für den Faber-Verlag, setzen wir ihn aber zunächst aus, damit diese Dinge
einer Klarstellung zugeführt werden. Sie haben dann den Weg gewählt, daß Sie gesagt haben,
entweder stimmt zur Gänze zu, das ist ein Paket, oder es kommt eben zu einer Mehrheitsabstimmung.
Sie haben uns also nicht die Möglichkeit gegeben, grundsätzlich dafür zu stimmen. (Abg.
Anzenberger: Das steht aber nicht im Zusammenhang mit der Anfrage! - Landeshauptmann Ludwig:
Nichts von der Presse! - Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.)
Nachdem das Problem über die Debatte der Anfragebeantwortung hier angeschnitten worden ist und
ein paar Dinge im Raum stehen geblieben sind, mußte ich das klarstellen. (Landesrat Blochberger:
Von wem? - Landeshauptmann Ludwig: Aber nicht von mir, Herr Kollege!) Ich bin mit dem Kapitel
schon fertig. Ich wollte das nur, wie gesagt, hier einer Klarstellung zuführen.
Nun aber zur Anfragebeantwortung. Herr Abg. Kellner! Die Geschichte ist sicher nicht so einfach,
denn der Herr Landeshauptmann und auch Du, Herr Klubobmann, Ihr habt heute die sozialistische
Fraktion direkt beschworen, doch die Zusammenarbeit hochzuhalten. Wir schlagen eine dargebotene
Hand nicht aus. Das tun wir nicht, denn wir haben so viele Probleme, die uns angehen. Aber so geht
es halt nicht, wenn Zusammenarbeit Ludwig heißt, wenn Öffentlichkeitsarbeit Ludwig heißt, wenn
Imagepflege Ludwig heißt, wenn Imagedefizit Ludwig heißt, und wenn niedriges Selbstwertgefühl
wiederum Ludwig heißt! So geht das nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Bei allen Fragen der
Öffentlichkeitsarbeit verliert die ÖVP das rechte Maß. (Abg. Steinböck: Es geht um Niederösterreich!
- Landesrat Blochberger: Das ist noch gar nichts gegen Kreisky!)
Bitte, meine Damen und Herren, sich nicht zu erregen, ich muß das hier aussprechen. Wir können mit
der ÖVP fast über jedes Problem reden. Wir können nicht über Öffentlichkeitsarbeit sprechen, wir
können nicht darüber reden, wie das läuft. Wir haben am Beginn, Herr Landeshauptmann, einem
Plakat zugestimmt, weil wir der Meinung waren, daß der Landeshauptmann natürlich bekannt
gemacht werden muß. Das haben wir gesagt und haben zugestimmt. Doch wir haben dann gesehen,
wohin das läuft, daß man sich in Banalitäten verliert, die irrsinnig teuer sind, und daß wir da einfach
nicht mitkönnen. Das ist eine Schmerzgrenze, die da erreicht worden ist, die wir einfach als politischer
Partner nicht mehr ertragen können, und wenn Sie uns als politischen Gegner ansehen, dann bitte
erst recht nicht, damit Sie das auch verstehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf aber doch in dem Zusammenhang die Haltung des Finanzreferenten einer Betrachtung
unterziehen. Herr Landeshauptmannstellvertreter! Es kennt die Freizügigkeit in dem Bereich keine
Grenzen, sie kennt keine Grenzen! Alles, was gut und teuer ist, wird ungeschaut beschlossen:
(Landesrat Blochberger: Jetzt kommst Du dran!) Von 12 Millionen auf 30 Millionen, 12 Millionen
zusätzlich für die Presseförderung, das Geld muß da sein! (Landesrat Blochberger: Das
Konferenzzentrum!) Für dringende Notwendigkeiten ist kein Geld da, und ich habe mir das wirklich gut
überlegt, daß ich das jetzt sage.
Wenn ich bedenke, daß wir bei der Budgetverhandlung um 10.000 und 20.000 Schilling stundenlang
gestritten haben, so lange, daß ich fast weggehen wollte, daß Sie mich eine Viertelstunde übers
Sparen belehrt haben und Sie hier so großzügig sind, dann müssen Sie verstehen, daß das an den
Nerv geht. Da kann man sich nicht, da muß man sich hinstellen und sagen, da tun wir nicht mit, wenn
Sie für die echten Belange der Landespolitik oft nicht einen Schilling haben! Ich meine, das betrifft
mich vom Kulturreferat, da kann man vielleicht am ehesten sparen, aber die Art, wie Sie das tun: Bei
30.000 Schilling muß man anfangen zu sparen! Das müssen Sie lernen von mir! So haben Sie es
doch gesagt. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Komisch, mit allen konnte ich vernünftig reden,
nur mit ihnen nicht!) Schön, das ist unser persönliches Pech. (Landeshauptmannstellvertreter Dr.
Pröll: Wenn bei einem Lehrer in einer Schülerklasse alle einen Fünfer haben, dann muß sich der
Lehrer fragen, ob er nicht selber schuld ist!) Kann schon sein, daß es meine Schuld ist. Ich habe bis
jetzt eigentlich die Budgetverhandlungeni mit Ihrem Vorgänger durchaus
(Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Nachdenken, Herr Kollege!) in einer relativ zügigen Form
geführt. Ich wollte das nur feststellen, meine Damen und Herren!
Wenn es um Öffentlichkeitsarbeitsmittel geht, dann ist das Geld da und die Beträge können gar nicht
hoch genug sein. Wenn es um andere Dinge geht, die für die Landespolitik sehr gravierend sind, da
gibt es Einwände, oft, wie gesagt, in sehr belehrender Art. Um so aufreizender ist also, meine Damen
und Herren, die Vorgangsweise bei diesen Plakataktionen, aber auch bei den Inseraten. Schauen Sie
sich die Broschüren an!
Sie sind doch in Wirklichkeit auch nur bedrucktes Papier, das in Massen hinausgegeben wird, ich
habe den Ausdruck Banalitäten schon verwendet. Da frage ich mich doch, ob das Imagewerbung ist,
oder ob da nicht in Wirklichkeit das Geld mit beiden Händen hinausgeschmissen wird, und da, meine
Damen und Herren, können Sie uns nicht auf Ihrer Seite haben. Man soll uns also nicht der
Kleinlichkeit zeihen, denn wir nehmen für uns in Anspruch, daß wir das nicht sind.
Wir haben durchaus Verständnis, daß für Niederösterreich und seine Belange immer wieder
Öffentlichkeitsarbeit zu machen ist. Es kommt auf das Wie an und auf das rechte Maß. Es kommt
auch darauf an, daß man, Herr Landeshauptmann, das werden wir uns genau ansehen, die
Geschäftsordnung einhält, daß Beschlüsse, die der Landesregierung vorbehalten sind, in der
Landesregierung zu fassen sind. Ich hoffe, daß ich das hier klarstelle und daß die Beschlüsse, die
nachzuholen sind, noch rechtzeitig der Landesregierung vorgelegt werden. Ich weiß nicht, Herr
Kollege Blochberger, haben Sie Ihre Sache in der Landesregierung beschlossen? (Landesrat
Blochberger: Der Siedlungsfonds unterliegt den Regierungsbeschlüssen. Das müßten Sie wissen! Sie
werden doch nicht die eigenen Kollegen desavouieren!)
Die Frage, ob das Landesgelder sind, das muß ich auch noch überprüfen. Von wem das Geld ist, muß
ich mir auch noch anschauen. (Landesrat Blochberger: Das ist aber nicht Ihr Problem!) Wir können,
meine Damen und Herren, dieser eklatanten Verschwendung von Steuergeldern einfach nicht unsere
Zustimmung geben und werden aus diesem Grunde auch der Anfragebeantwortung nicht zustimmen.
(Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmann Ludwig.
Landeshauptmann LUDWIG: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
habe in der letzten Landtagssitzung von den Abgeordneten Lechner, Stangl, Haufek, Wedl,
Pospischil, Tribaumer eine Anfrage bekommen betreffend Plakataktionen des Landes. Ich habe mich
daher bemüht, die Anfrage hinsichtlich der Plakataktionen zu beantworten. Und zwar hat die Frage
gelautet, ob hier Beschlüsse vorliegen. Ich wiederhole noch einmal: Wohnbauförderung, Beschluß
vom 5. Mai 1981 über eine Summe von S 1,173.585,- in der Regierung einstimmig. Raumordnung,
Beschluß vom 15. September 1981 über eine Summe von S 2,179.572,- in der Regierung einstimmig
(Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Das schauen wir uns dann an! – Landesrat Prokop:
Wirklich! Das ist doch heschlossen worden!) Ich nehme an, Herr Kollege, dass Sie wissen, wo Sie
mitgestimmt haben. (Landesrat Prokop: Herr Kollege Grünzweig, glauben Sie wirklich, daß wir das
sonst sagen? - Landesrat Blochberger: Das ist schizophren!)
Ich habe hier eine Anfragebeantwortung gegeben bitte. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Das
ist eine Vertrauensbasis! - Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.)
Landwirtschaft. Hier liegt ein einstimmiger Grundsatzbeschluß des Kuratoriums des
Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds vom 4. Juni 1982 zur Tragung der Kosten von insgesamt S
1,076.000,- vor. (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Wer sagt denn das? - Landesrat
Blochberger: Der Siedlungsfonds. Von dort wird auch finanziert!) Wir haben einstimmig beschlossen,
Herr Kollege, ich kann nur das wiedergeben, was ich an Hand der Beschlüsse feststellen kann. Das
war die Anfrage.
Hinsichtlich der anderen Plakate habe ich hier erklärt, gibt es eine Zerteilung. Auf Grund der
Geschäftsordnung ist jedes Mitglied berechtigt, bis zu S 400.000 anzuweisen. Bitte nachlesen. Ich
werde Ihnen den Regierungsbeschluß das nächste Mal vorlegen. Wir haben in der Regierung
seinerzeit diskutiert, und der Kollege Czettel hat gesagt, jawohl, wir können auch Zerteilungen
machen, da kann man etwas lernen, ich bin daher für diesen Vorgang. Werde ich Ihnen vorlegen.
(Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Sie reden jetzt doch nicht mit dem
Landeshauptmannstellvertreter Czettel!) Aber im Protokoll steht es, Herr Kollege! Es sind in der
Regierung bitte einmal drei Beschlüsse einstimmig gefaßt worden, und jetzt frage ich mich, warum ich
bezüglich dieser Plakate Anfragen erhalte.
Zweitens. Raumordnung, Wohnbauförderung, Landwirtschaft. Ich wiederhole noch einmal, daß sich
vielleicht die Kollegen von der sozialistischen Fraktion die Regierungsprotokolle nicht angeschaut
haben. (Landesrat Prokop: Sie erinnern sich halt nicht, die Herrschaften!) Aber, Herr Kollege Lechner,
wir hätten es ja einfacher gehabt. Die Österreichische Volkspartei hat die Informationskosten im
Budget bitte allein beschlossen. Sie werden doch nicht erwarten, daß Sie nun mitverteilen. (Abg.
Lechner: Ach so! – Große Unruhe bei der SPÖ. - Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen. - Abg.
Stangl: Das ist Demokratie!) Aber, Herr Kollege, schauen Sie sich das an und schreien Sie nicht. Herr
Kollege Grünzweig! Ich verstehe Ihre Aufregung nicht, wenn Sie etwas von Stärke reden. Hier geht es
nicht um Stärke, hier geht es um eine gezielte Informationskampagne!
(Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Der Wähler wird entscheiden!) Herr Kollege,
einverstanden. Der Wähler wird entscheiden. Tun Sie heute nicht schon wieder prophezeien.
(Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Eine Stimme mehr in der Regierung, daher haben wir
nichts zu reden! – Landesrat Blochberger: So wie beim Kreisky!)
Meine Damen und Herren! Wenn heute hier die Presseförderung angeschnitten wurde, dann muß ich
eines sagen. Die Zeitungen sind an die Klubs und an die Landesregierung herangetreten, und ich
habe wie in gewohnten Zeiten das Problem mit dem Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig
abgehandelt. Wir haben bitte sogar die Beträge ausgehandelt. S 3,750.000 den
Niederösterreichischen Nachrichten, S 3,750.000 dem Faber-Verlag, S 2,2 Millionen der
Landesregierung, 1,8 Millionen der Arbeiterzeitung - hier hat es den Streitpunkt gegeben, 2 Millionen
AZ und 2 Millionen Volksblatt - und dann sechs Zeitungen zu 80.000 Schilling. Das haben wir ja
abgesprochen, und ich war der Meinung, das ganze ginge in Ordnung. Es ist dann aber nicht in
Ordnung gegangen. Bitte nicht böse sein, wenn die Österreichische Volkspartei in der Regierung nun
den Wünschen der Presse entsprochen hat. Wenn Sie sich alle heute für diese Presseförderung
ausgesprochen haben, dann begrüße ich das, denn wir wollen die Informationsvielf alt in diesem Land
und wir wollen, daß diese Blätter aufrechterhalten bleiben. Und wenn ein Blatt in Schwierigkeiten ist,
dann soll man gerade jenen Betrieb, wo 106 Arbeitnehmer existieren und dazu 115 Lokalredakteure
beschäftigt sind, vor die Hunde gehen lassen, weil man vermutet, dass da etwas sein könnte? Da
frage ich mich doch, um Gottes Willen, fördern wir hier diese Arbeitnehmer, oder wer sonst wird denn
gefördert? Wir wollen diese Betriebe erhalten. (Abg. Stangl: Sie brauchen nur den Leitartikel der
Faberzeitung lesen, der vor diesen Gesprächen drinnen war!)
Na bringen Sie ihn her, ich weiß nicht, wovon Sie reden! Aber eines bitte müssen wir feststellen. Wenn
es hier Wünsche und Förderungen gibt, dann haben wir uns auseinanderzusetzen. Wir haben das
getan, und wir haben bitte auch diese Förderung durchgeführt. Mir hat es leid getan, daß es in der
Regierung keinen einstimmigen Beschluß, sondern einen Mehrheitsbeschluß gegeben hat. Aber bitte,
auch eines zur Kenntnis zu nehmen, um mit den Worten des Bundeskanzlers zu reden: Auch eine
Stimme Mehrheit entscheidet in der Demokratie! (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Fux: Dem Steinbauer
mußt Du das sagen!)
Herr Kollege Fux, ich verstehe nicht Ihre Gereiztheit. Es ist für mich ein Beweis, dass wir mit der
Information am richtigen Weg sind, die Niederösterreicher akzeptieren sie und wir werden daher die
Information in dieser Richtung auch in Zukunft fortführen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von Abg. Kellner der
Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Ich lasse über den Antrag, die
Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen. (Nach Abstimmung): Mit Mehrheit
angenommen.
Zur Beantwortung der an ihn gerichteten Anfrage des Abgeordneten Ing. Kellner und anderer
betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf hat sich Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Landeshauptmannstellvertreter Dr. PRÖLL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Die Abgeordneten Ing. Kellner, Reischer, Anzenberger, Dr. Bernau, Diettrich, Freibauer,
Lusetzky, Rabl, Spieß und Steinböck haben an mich eine Anfrage betreffend Lagerung von Giftmüll in
der Gemeinde Leobersdorf gestellt.
Diese Anfrage beinhaltet insgesamt vier Fragen, und ich möchte die vier Fragen wie folgt
beantworten:
1. Frage: Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter in der Lage anzugeben, inwieweit die aus den
Berichten der Medien zu entnehmenden Fakten stimmen und welche Gefährdung der Umwelt
gegeben ist?
Die Antwort auf diese Frage: Herr Dipl.-Ing. Waldemar Lassi hat am Freitag, dem 25. 6. 1982, bei der
Bezirkshauptmannschaft Baden als zuständige Gewerbebehörde eine Betriebsstätte für die
Vernichtung von flüssigen und festen Abfallstoffen sowie Erzeugung chemisch-technischer Produkte
und Anstrichmittel unter Ausschluß jeder konzessionspflichtigen Tätigkeit angezeigt, wobei die
Tätigkeit am Standort des Hauptbetriebes in Wien 14. auf reinen Bürobetrieb eingeschränkt ist. Nach
§ 15 Zahl 2 Gewerbeordnung 1973 muß eine Betriebsanlagengenehmigung im Sinne des § 74
Gewerbeordnung 1973 bei der Gewerbeanmeldung dann nicht vorliegen, wenn das Gewerbe
zumindest teilweise auch ohne den Betrieb der Anlage ausgeübt werden kann. Dies ist aber bei der
gegenständlichen Tätigkeit nicht zutreffend, d. h. die Firma Dipl.-Ing. Lassi benötigt für diese Tätigkeit
unbedingt eine Betriebsanlagegenehmigung.
Am Mittwoch, dem 30. Juni 1982, hat die Bezirkshauptmannschaft Baden eine Überprüfung der
Betriebsstätte durchgeführt und dabei festgestellt, daß diese ohne Genehmigung errichtet und die
Lagerung großer Mengen von Chemikalien unbefugt betrieben wird. In dem aufgelassenen Ziegelofen
lagerten ca. 400 bis 500 Fässer und andere Behälter mit Chemikalien verschiedenster Art, die
teilweise auch als hoch giftig bzw. extrem grundwassergef ährdend anzusehen sind.
Aus den bisherigen Ermittlungen ergibt sich, daß praktisch alle vorgefundenen Chemikalien von
verschiedenen Gewerbeunternehmen, im Rahmen deren Betriebe sie angefallen sind, an die
Entsorgungsbetriebe Simmering gegen Bezahlung übergeben wurden. Die Entsorgungsbetriebe
Simmering haben diese Chemikalien, anstatt sie einer entsprechenden Verwertung in ihrer eigenen
Betriebsstätte zuzuführen, nach Leobersdorf in eine weder wasserrechtlich noch gewerbebehördlich
genehmigte Deponie gebracht, wo sie mit Wissen namhafter Vertreter der EBS unsachgemäß
gelagert wurden.
Nach übereinstimmenden Gutachten der beteiligten Sachverständigen kann eine drohende Gefahr
auch für das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Dipl.-Ing. Lassi hat der
Bezirkshauptmannschaft Baden am 19. April 1982 angezeigt, daß er als Aufarbeiter nach den
Bestimmungen des Altölgesetzes tätig sein will. Diese Anzeige beinhaltet allerdings keinesfalls
irgendeine Bewilligung zur Errichtung oder Betriebsführung der Anlagen, die mit der Aufarbeitung
tatsächlich verbunden sind. Ein Antrag des Dipl.-Ing. Lassi auf Bewilligung solcher Anlagen liegt nicht
vor. Darüber hinaus fällt nur ein Bruchteil der im Ziegelofen aufgefundenen Chemikalien unter den
Begriff Altöl.
2. Frage: Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter bereit mitzuteilen, welche Maßnahmen in der
konkreten Angelegenheit von Dienststellen des Landes unternommen wurden?
Die Antwort darauf. Die Gewerbebehörde hat als Sofortmaßnahme angeordnet, daß das Areal des
Ziegelofens unverzüglich durch Dipl.-Ing. Lassi von allen Lagerungen zu räumen ist. Anläßlich der
ifberprüfung am 30. Juni 1982 haben sich Vertreter der Entsorgungsbetriebe Simmering zunächst
bereit erklärt, die Sonderabfallstoffe zurückzunehmen. Es wurden noch am selben Tag gewisse Stoffe,
insbesondere verunreinigte flüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe, mit Fahrzeugen der
Entsorgungsbetriebe Simmering abtransportiert.
In der Folge, am 1. Juli 1982, weigerten sich die Entsorgungsbetriebe Simmering, weitere Stoffe
zurückzunehmen. Da offensichtlich ist, daß Dipl.-Ing. Lassi derzeit nicht in der Lage ist, der ihm von
der Behörde aufgetragenen Verpflichtung nachzukommen, wurde seitens der Gruppe GR sofort
versucht, geeignete Lager- bzw. Verarbeitungsplätze für den Sondermüll, angepaßt an die jeweilige
Spezifikation, festzustellen. Die EBS lehnte trotz vorher auch in anderem Zusammenhang
grundsätzlich gemachter Zusagen weiterhin jede Zurücknahme ab.
Die Oberösterreichische Sondermüllverarbeitungsgesellschaft mbH erklärte sich nur in der Lage, sehr
beschränkte Mengen für eine Zwischenlagerung zu übernehmen. Seit 2. Juli 1982 laufen
Verhandlungen mit einem einschlägigen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, die bereits
zu konkreten Vorschlägen über die Lösung des Problems führten, allerdings ist mit beträchtlichen
finanziellen Aufwendungen zu rechnen.
Sollte es notwendig sein, daß in diesem Zusammenhang seitens des Bundeslandes Niederösterreich
Kosten übernommen werden, so wird jedenfalls jede Regreßmöglichkeit an dieFirma Lassi oder
andere Verantwortliche oder Zuständige ausgeschöpft werden. Derzeit wird rechtlich geprüft, ob eine
Verantwortung der Entsorgungsbetriebe Simmering für die Lagerung der von ihr an Ing. Lassi
übergebenen Sonderabfallstoffe gegeben ist.
Die Lagerung des Sondermülls steht derzeit unter Gendarmeriebewachung. Gegen Dipl.-Ing. Lassi
wurde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und die kriminalpolizeiliche Abteilung beim
Landesgendarmeriekommando um entsprechende Erhebungen ersucht. Darüber hinaus wurde
ersucht, durch den Magistrat Wien als zuständige Gewerbebehörde überprüfen zu lassen, ob die
unverantwortliche Vorgangsweise des Herrn Dipl.-Ing. Lassi die Entziehung der Gewerbeberechtigung
erfordert.
Frage 3: Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter in der Lage anzugeben, was auf Ebene des
Landes getan werden kann, um solche Vorgänge hintanzuhalten bzw. welche Maßnahmen von seiten
des Bundes zu treffen wären?
Der Anfall von Sondermüll ist mit vielen industriellen oder gewerblichen Tätigkeiten untrennbar
verbunden. Die sachgemäße Beseitigung dieses Sondermülls ist nur in Einzelfällen, etwa durch
Recycling, so möglich, daß dabei nicht wesentliche Kosten entstehen.
Die Beseitigung von Sondermüll darf daher nur von Personen oder Organisationen durchgeführt
werden, denen höchstes Verantwortungsbewußtsein zugebilligt werden kann. Darüber hinaus
erscheint eine lückenlose Überwachung der Entsorgungskette, also von der Anfallstelle des
Sondermülls bis zu seiner endgültigen Beseitigung, unbedingt erforderlich. Im vorliegenden Fall wurde
diesen Grundforderungen seitens der Entsorgungsbetriebe Simmering und Dipl.-Ing. Lassi jedenfalls
nicht entsprochen. Die Dienststellen der Landesverwaltung werden noch mehr als bisher bemüht sein,
jeden Sachverhalt, der aufgezeigt wird, unverzüglich zu überprüfen und raschest die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen. Die Errichtung weiterer Sondermüllverarbeitungseinrichtungen erscheint
daher dringend erforderlich. Das Land Niederösterreich hat seine Bereitschaft erklärt, sich an der von
der Oberösterreichischen Sondermüllverarbeitungsgesellschaft mbH in Asten geplanten Anlage zu
beteiligen. Bedauerlicherweise wurde seitens des Bundes bisher keine Bereitschaft gezeigt, an der
Finanzierung dieser Sondermüllverarbeitungsanlage mitzuwirken. Nach Ansicht des Landes
Niederösterreich und anderen beteiligten Bundesländern erscheint dies jedoch unumgänglich.
Ich habe in dieser Hinsicht an Herrn Bundesminister Salcher bereits das dringende Ersuchen
gerichtet, die Haltung des Bundes in dieser Sache neu zu überdenken. Grundsätzlich ist festzustellen,
daß es sowohl auf Grund des Verursacherprinzips wie auch der kompetenzrechtlichen Regelungen
Aufgabe des Bundes und nicht Aufgabe des Landes ist, für die Sondermüllbehandlung Sorge zu
tragen.
Frage 47 Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter der Auffassung, daß die bundesgesetzlichen
Normen ausreichen, um derartige Gefährdungen der Umwelt zu vermeiden?
Antwort darauf. Die Beseitigung von industriellem und gewerblichem Sondermüll fällt zweifelsohne in
die Kompetenz des Bundes. Der Vollzug der Gesetze fällt daher innerhalb des Landes in den Bereich
der mittelbaren Bundesverwaltung. Die geltenden Regelungen sowohl der Gewerbeordnung wie des
Wasserrechtsgesetzes enthalten zwar grundlegende Bestimmungen, die auf die
Sondermüllbeseitigungen anzuwenden sind, jedoch, wie sich zeigt, keine ausreichenden Regelungen.
Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz wurde der Entwurf eines
Sonderabfallstoffbeseitigungsgesetzes vor kurzem vorgelegt und der Entwurf eines
Chemiekaliengesetzes angekündigt. Diese beiden Gesetze erscheinen grundsätzlich notwendig. Der
Entwurf des Sonderabfallstoffbeseitigungsgesetzes ist nach Ansicht des Landes unbefriedigend, da
nur jene Sonderabfälle erfaßt werden, die in die Kompetenz des Bundes fallen. Es wurde daher, um
den gesamten Anfall erfassen zu können, angeregt, die kompetenzrechtlichen Fragen im Rahmen
einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zu regeln. Wesentlich erscheint, dass durch neue gesetzliche
Regelungen, so wie dies in anderen Staaten bereits der Fall ist, eine lückenlose Offenlegung des
Weges des Sondermülls von der Anfallstelle bis zur Beseitigung erreicht wird. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren! Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben
die Abgeordneten Ing. Kellner, Romeder, Kurzbauer, Reischer, Buchinger, Dkfm. Höfinger, Wallner
und andere verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 488 sofort eine Debatte
stattfindet.
Da der Landtag hierüber gemäß § 35 Abs. 8 Landtagsgeschäftsordnung ohne Debatte zu entscheiden
hat, bitte ich jene Mitglieder dieses Hauses, welche für diesen Antrag stimmen wollen, die Hand zu
erheben. (Nach Abstimmung): Mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreter
Dr. Pröll, betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf, Landtagszahl 488.
Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Ing. Kellner.
Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben alle den
Bericht des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll gehört. Ich stelle den Antrag, daß diese
Anfragebeantwortung zustimmend zur Kenntnis genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Wedl.
Abg. WEDL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Gestatten Sie, daß ich, bevor ich zur
Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll für die sozialistische Fraktion
Stellung nehme, zu dem Vorhergehenden eine Richtigstellung vornehme. Aus dem mir vorliegenden
Sitzungsbogen über die 75. Sitzung der NÖ Landesregierung vom 5. Mai 1981 geht eindeutig hervor,
dass der Antrag lediglich mit den Stimmen der VP-Regierungsmitglieder angenommen wurde, und
daraus ziehen wir den Schluß, dass der Herr Landeshauptmann den Landtag hier unrichtig informiert
hat! Bitte wir sind ja deswegen so angegriffen worden, weil wir bzw. der Herr
Landeshauptmannstellvertreter gesagt hat, wir sind mißtrauisch, wir schauen nach. Wir haben jetzt
nachgeschaut, und schon bei der ersten Stichprobe sind wir daraufgekommen, daß der Landtag vom
Herrn Landeshauptmann unrichtig informiert wurde. (Landeshauptmann Ludwig: Ich werde mich
morgen erkundigen, ich habe hier stehen „einstimmig". Sollte ich falsch informiert worden sein, werde
ich das zurücknehmen!)
Es ist eine alte Tatsache, meine Damen und Herren, wer eben Wind sät, wird letzten Endes Sturm
ernten. Es ist das nicht unsere Sache, und ich möchte grundsätzlich zur Anfragebeantwortung des
Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll feststellen, daß diese sehr objektiv gewesen ist. Gestatten
Sie mir, daß ich doch einiges dazu sage, vor allem aber, daß wir heute eigentlich seit ungefähr halb
acht Uhr unnötig hier sind. Um 19.30 Uhr ist die Zeitung, die den großen Horizont hat, in meine Hände
geflattert, und in dieser Zeitung steht bereits um 19.30 Uhr das, worüber wir um 20.15 Uhr abgestimmt
haben, nämlich über den Beschluß, betreffend eine Landesumlage. Die Zeitungen arbeiten also so
schnell, daß sie schon eine Dreiviertelstunde vorher wissen, was geschehen wird. Das auch, weil man
heute hier so viel über die Zeitungen gesprochen hat. (Beifall bei der SPÖ.)
(Dritter Präsident Romeder übernimmt denVorsitz.)
Meine Damen und Herren! Zu der Tatsache, die im Raume Baden bzw. Leobersdorf passiert ist. Die
Entsorgungsbetriebe Simmering nehmen auch von rund 100 niederösterreichischen Gewerbetrieben
den Sondermüll an, und in dem speziellen Fall haben sie vom Bundesgesetzblatt 138/1979 über die
Aufarbeitung von Altölen Gebrauch gemacht, nämlich daß sie Teile der ihnen übergebenen oder im
eigenen Betrieb anfallenden Altöle auch anderen Aufarbeitern übergeben. Das ist in diesem Falle
geschehen. Ich bin alles andere als der Ex offo-Verteidiger der Entsorgungsbetriebe Simmering,
sondern ich bin hier als niederösterreichischer Abgeordneter, der nicht das erste Mal, sondern schon
sehr oft – Sie können das nachlesen - und immer wieder dafür eingetreten ist, daß das Umland um
Wien nicht der Abfallkorb der Bundeshauptstadt wird! Diese Vorfälle haben dazu beigetragen, daß wir
sicherlich noch viel wachsamer sein müssen. Was hier geschehen ist, meine Damen und Herren, ist
nicht so leicht von der Hand zu weisen, denn es hätten hier 100.000e Menschen zugrunde gehen
können, ich will es nicht dramatisieren, aber jedenfalls könnte das Wasser für 400.000 Menschen
verseucht werden.
Ich stehe auch nicht an, und ich habe es in einer Sofortreaktion getan, dem Herrn Bezirkshauptmann
von Baden und seinen Mitarbeitern zu danken, daß sie sofort mit der ganzen Strenge des Gesetzes
und mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, hier eingeschritten sind, das Gelände umstellt
haben und alles getan haben, um sogar Sachverständige aus der Bundesrepublik Deutschland
einzufliegen und auch jetzt noch alles veranlassen, um diesen Giftmüll, der nach unseren
Informationen weder in Niederösterreich noch in Wien und auch in Oberösterreich, in Asten, nicht
verarbeitet werden kann, in die Bundesrepublik Deutschland abzutransportieren.
Meine Damen und Herren! Zu der angesprochenen Firma Dipl.-Ing. Lassi wäre nur zu sagen, daß
diese eine Konzession besitzt mit der Niederlassung im 14. Bezirk in der Reinlgasse 26. Das heißt, die
EBS wußten von dieser Konzession und haben den Sondermüll dieser befugten Firma weitergegeben.
Daher bitte ich, alles auch in dieser Richtung in die Wege zu leiten, denn es gibt hier eine
eidesstattliche Erklärung der Firma Lassi gegenüber den EBS, daß sie sich verpflichtet, diesen
Sondermüll unschädlich zu beseitigen. Das ist aber überhaupt nicht eingetreten. Meine Damen und
Herren! Sie können jeden Tag die Zeitung aufschlagen, jeden Tag steht in irgendeiner Zeitung
,,wieder ein Brunnen gesperrt", „wieder eine Umweltverseuchung".
Zu den EBS, glaube ich, Herr Landeshauptmannstellvertreter, müssen Sie eigentlich einen guten
Draht haben, weil ja unser Baudirektor Kolb selbst im Aufsichtsrat der EBS ist. (LHSt. Dr. Pröll: Heute
herausgegangen!)
Als wir den Müll hinausgeführt haben, waren Sie noch drinnen. (Abg. Buchinger: Was heißt, wir
haben?) Ich will dem Herrn Baudirektor Kolb überhaupt nicht nahetreten, sondern ich will nur sagen,
daß von seiten der Österreichischen Volkspartei der Prof. Dr. Strunz im Aufsichtsrat sitzt und daß für
Niederösterreich oder ad personam, das kann ich nicht feststellen, auch der Baudirektor Kolb tätig ist,
und ich ja nicht annehme, dass auch er als einer der obersten Umweltschützer in Niederösterreich in
den EBS irgend etwas geduldet hätte, was gegen die Interessen Niederösterreichs oder gegen den
Umwelt- oder Naturschutz verstößt. (Abg. Ing. Schober: Die sind doch nicht zum Aufsichtsrat
gegangen!)
Aber, Kollege, Du sollst Dich ja nicht aufregen. (Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das
Glockenzeichen.) Ich rate es niemandem. Darf man das nicht objektiv feststellen? Ich meine, ich rede
noch die ganze Zeit eigentlich nur positiv zu dem ganzen, und es freut mich, daß wir alle
zusammenarbeiten und alle an einem Strick ziehen. Wenn Sie nur, meine Damen und Herren, den
Grundwasserstrom ansehen, der jetzt durch Niederösterreich zieht, der Floridsdorf, die Donaustadt,
die Schwarzlackenau streift, wo man die Siedler aus Hydranten versorgen muß, ja welchen Aufschrei
soll es denn hier noch geben? Der Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden –
wir haben mitten in der Mitterndorfer Senke, in Blumau, einen Konsens für 400 Sekundenliter, und die
Verseuchung durch die chlorierten Kohlenwasserstoffe bewegt sich dort direkt hin -, dem auch meine
Gemeinde angehört, versorgt bis nach Wien herein 100.000 Menschen mit Wasser. Aus derselben
Mitterndorfer Senke beziehen nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Stadt Mödling ihr Wasser.
Wir können doch bei Gott jetzt nicht die Augen verschließen. Gott sei Dank ist das auf Grund dieses
Skandals den Menschen jetzt zum Bewußtsein gekommen. In Österreich muß halt leider immer etwas
passieren, damit etwas passiert! Vielleicht ist es noch nicht zu spät, nachdem ich heute gelesen habe,
dass unsere Freunde in Wien angeblich Know-how haben, um diesen chlorierten Kohlenwasserstoff
zu binden und damit das weitere Einfließen in die Mitterndorfer Senke zu verhindern.
Ich stehe auch nicht an, mit dem Kollegen Kellner, der heute in einem anderen Zusammenhang davon
gesprochen hat, über die Umweltschutzmitbestimmung zu reden, über die Mitbestimmung der
Bevölkerung bei allen Maßnahmen des Umweltschutzes. Dazu gehören ja auch, meine Damen und
Herren, alle Anregungen, die unser Naturschutzreferent gemacht hat: die Einführung des Grünen
Telefons, des Naturanwaltes, der Naturschutzsprechstunden. All das dient zur Motivierung.
Dazu dient also auch das Naturschutzforum über die Schulung der Funktionäre der im Naturschutz
und in den Umweltorganisationen Tätigen, die ab Herbst hier eingesetzt werden sollen.
(Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Ich habe mir aber erlaubt, Herr Landeshauptmannstellvertreter, in diesem Zusammenhang, bevor
noch dieser Giftskandal herausgekommen ist, aber als Bad Fischau z. B. schon bekannt gewesen ist,
auch in den Bezirkszeitungen eine Aussendung hinauszugeben, wo ich ersucht habe, man möge am
Umweltschutz weniger Kosmetik machen, sondern mehr Taten setzen. Ich habe mir darunter
vorgestellt, daß man z. B. die Beamten der Niederösterreichischen Landesregierung aus den
Fachabteilungen vielleicht mehr dazu einsetzen sollte, gegen die Verursacher dieser ganzen Misere in
Niederösterreich, das sind jetzt nicht nur die Wasserverschmutzer, das sind auch die wilden
Müllgruben, vorzugehen. Es werden wohl jedes Jahr dutzende Anzeigen gemacht und die
Bezirkshauptmannschaften reagieren zum Großteil auch, aber ich muß leider sagen, viele
Niederösterreicher gehen derzeit noch, ich will nicht sagen mit verbundenen Augen, aber gleichgültig
darüber hinweg.
Ich könnte mir vorstellen, daß man durch eine Dienstanweisung die tausenden Straßenwärter in
Niederösterreich dafür verwendet. Ich fahre an den Straßenrändern vorbei und sehe immer wieder
wilde Müllablagerungen. Na, wenn heute einmal eine Fuhre wilden Mülls abgelagert ist, dann
schmeißt der nächste die zweite und die dritte Fuhre dazu. Es kann doch überhaupt nicht schwer sein,
jeden niederösterreichischen Landesbediensteten, vor allem wenn er draußen Dienst macht, dazu zu
verhalten, auch ein bisserl etwas für die Natur und den Umweltschutz zu tun.
Ferner, glaube ich, sollte man auch berücksichtigen, daß der Wasserbedarf ständig steigt. Wir
verschmutzen unsere Brunnen und sperren diese Brunnen. Es wird nicht mehr lange dauern, daß wir
gewisse Gebiete unter Umständen von weit her mit Tankwagen der Feuerwehr versorgen müssen.
Das ist vielleicht heute für manchen, der sich sagt, heute habe ich es noch, das Wasser, ob es aber
morgen kommt, das weiß ich nicht, ein Horrorbild. Daher habe ich auch in einer Aussendung sofort
noch einmal darauf hingewiesen, auch wenn die Kollegen immer wieder sagen, der Wedl wärmt schon
wieder einen alten Kohl auf. Ich habe immer wieder gesagt, bitte stellen wir doch endlich einmal fest,
in welchen Firmen in Niederösterreich so ein giftiger Sondermüll anfällt, in welchen Mengen er anfällt,
wo er hintransportiert wird und welche Firma ihn beseitigt. Und wenn man das weiß, dann muß man
doch auch verbieten, daß die Fahrzeuge, die diesen Sondermüll transportieren, durch Naturschutz-,
aber vor allem durch Wasserschutzgebiete fahren. Ein einziger Unfall mit so einem Giftmülltanker und
die ganze Mitterndorfer Senke ist auf Jahrzehnte hinaus kaputt!
Ich erlaube mir daher, auch von dieser Stelle aus immer wieder die Forderung des
Transportnachweises und die Erhebung über den Sondermüll zu deponieren.
Meine Damen und Herren! Dieser Horror, den wir erleben, beginnt in Ternitz und endet derzeit in der
Schwarzlackenau. In den morgigen Zeitungen steht, daß er bereits die Grundwasserschutzgebiete
des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland in Neufeld a. d. Leitha erreicht hat. Schauen Sie
sich also an, wo wir eigentlich stehen. Daher, Herr Landeshauptmannstellvertreter, nehmen Sie bitte
zur Kenntnis, daß Sie in uns als Sozialistische Partei und in allen meinen Freunden, die in irgendeiner
Umweltschutzorganisation tätig sind, einen Partner haben, der Sie in allen Bemühungen vollstens
unterstützen wird. Wir sind auch dafür, daß gegen alle diejenigen, die für diesen Skandal in unserem
Bezirk Baden, der jetzt unter Umständen nicht einmal mit einem Entzug der Gewerbeberechtigung
enden müßte, die Verantwortung tragen, mit der vollen Strenge des Gesetzes vorgegangen wird.
Solche Fälle, meine Damen und Herren, sind teilweise, ich glaube, mit vollem Recht sagen zu können,
reif für den Staatsanwalt. Man muß sich nur den Abtransport so eines giftigen Mülls in der
Größenordnung von 15.000 Liter vorstellen. Dieser Tage haben wir aus der „Argumente"-Sendung
gehört, daß ein Flascherl Fleckputzmittel schon 100 bis 1.000 m3 verseuchen kann. Bedenken Sie,
was eigentlich die Menge von 15.000 Liter bedeutet.
Daher darf ich zum Schluß kommen und sagen, daß die Sozialistische Partei die
Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei
der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Herr Landeshauptmann Ludwig.
Landeshauptmann LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe vom
Rednerpult auf Grund meiner Unterlage gesagt, die Wohnbauförderung, Beschluß 5. Mai 1981 über
eine Summe von S 1,173.585,-, ist einstimmig beschlossen worden. Aus dem Protokoll, das mir der
Kollege Höger zugesandt hat, entnehme ich, dass in diesem Sitzungsbogen steht, daß der Antrag
lediglich mit den Stimmen der ÖVP-Regierungsmitglieder angenommen wurde. Ich stehe nicht an,
mich hier zu korrigieren und auf Grund der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen mich zu
entschuldigen.
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Reischer.
Abg. REISCHER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Wedl, Du hast Deine
Ausführungen, ich muß sagen, im wesentlichen aber doch mit einer Entschuldigungsrede für die EBS
begonnen und festgestellt, ich werde noch darauf zurückkommen, daß auch die Firma Lassi ohne
Konzession hier Giftmüll in der Gegend von Leobersdorf gelagert hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Schutz der Umwelt und Schutz unserer
elementarsten Lebensbedingungen, wie Luft, Wasser, Boden, Pflanzen und Tierwelt, werden immer
mehr zu einem Problem unserer Zivilisation und unserer Lebensform. Es drohen hier Gefahren, die
von den Abgasen der Kraftfahrzeuge, der Verkehrsmittel angefangen, über die Abgase der Industrie
und der Haushalte und durch übermäßige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen. Es
drohen hier Gefahren durch Rückstände der chemischen Industrie, also von Stoffen, die einfach nicht
wiederverwertet werden können, die nur schwer vernichtbar sind und die schwer vernichtbare
Rückstände bilden. Schlagartig beleuchtet die heutige Anfrage, wie die Vorkommnisse in Leobersdorf
beweisen, daß hier mit unzulänglichen und untauglichen Mitteln selbst von amtlichen Stellen, in
diesem Fall von der Magistratsabteilung 30 der Stadt Wien, in unverantwortlicher Weise, man könnte
es auch anders nennen, gehandelt wird, und daß hier auf eine völlig unsachgemäße Weise Giftmüll
beseitigt wird.
Da meldet, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Firma Dipl.-Ing. Lassi (Unruhe. - Präsident
Reiter gibt das Glockenzeichen.), die ja in dieser Richtung schon etwas bekannt ist, im ehemaligen
Ziegelwerk Nothaft eine Betriebsstätte zur Verwertung flüssiger und fester Abfallstoffe bei der
Erzeugung chemischer technischer Produkte, Anstrichmittel, natürlich unter Ausschluß jeder
konzessionellen Tätigkeit, an. Der Gewerbeschein, ausgestellt von der Gemeinde Wien, wird hier
vorgelegt; es handelt sich um einen Gewerbeschein „Handel mit Waren aller Art, ausgenommen
konzessionierter Tätigkeit". Diese Firma hat zuletzt einen Handel mit Kinderlektüre betrieben. Dieser
Firma haben die EBS, die Entsorgungsbetriebe Simmering der Stadt Wien, die Beseitigung von
Giftmüll anvertraut. Die Beamten der Bezirkshauptmannschaft Baden wurden dann aufmerksam und
haben hier sehr rasch gehandelt. Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat eine unangesagte
Untersuchung eingeleitet, die dann folgendes zutage gebracht hat:
Auf besagtem Gelände lagern in Leobersdorf, nahe der Autobahn, in einem alten Ziegelwerk 400 bis
500 Fässer Giftmüll, welche mit Wissen der Entsorgungsbetriebe Simmering von der Firma Lassi
gelagert wurden.
Diese Fässer enthalten folgende Abfallstoffe: Chloramin, Äthylen, Essigsäure, galvanische
Rückstände usw., alles hochgiftige Stoffe. Wenn aus diesen Fässern, die angerostet sind, Dämpfe
entweichen, so kann es allein dadurch passieren, daß Gefahr für Leben und Gesundheit vieler
Menschen besteht. Ich möchte hier noch einmal unterstreichen, diese Firma hat keine behördliche
Genehmigung gehabt und hat sie auch nicht und die Verhältnisse auf dem Lagerplatz wurden von den
untersuchenden Beamten als katastrophal bezeichnet. Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat
folgende Anordnungen getroffen, sehr rasch getroffen:
1. Das Areal ist von sämtlichen nicht genehmigten Lagerungen zu räumen.
2. Der Abtransport der Chemikalien muß unter Gendarmeriebegleitung durchgeführt werden, um zu
gewährleisten, daß die Chemiekalien tatsächlich an die EBS in Simmering abgeliefert werden.
3. Eine Übernahmebestätigung seitens der EBS ist vorzulegen.
4. Bis 1. 7. 1982 muß das Gelände geräumt sein.
Solange die Chemikalien auf dem Ziegelofengelände lagern, wird dieses von Gendarmerieposten, das
ist ja auch derzeit noch der Fall, bewacht werden. In der Folge haben dann die EBS, die
Entsorgungsbetriebe Simmering der Stadt Wien, 59 Fässer weggeführt, dann aber die Abfuhr dieser
Fässer eingestellt. Nun ergibt sich die Frage, was soll mit dem Giftmüll geschehen? In der
Niederschrift, das ist sicherlich sehr interessant, zu der besagten Handlung heißt es unter anderem:
„Alle in dieser Verhandlungschrift (dies gibt der Herr Dipl.-Ing. Lassi bekannt) angeführten, mir im
einzelnen vorgelesenen Chemikalienlagerungen wurden von den Entsorgungsbetrieben Simmering
mit ihren Fahrzeugen angeliefert. Diese Chemikalien, diese Rückstände wurden von einer Institution
angeliefert, die doch einer amtlichen Stelle, der Magistratsabteilung 30, untersteht." Es ist hier
angeführt, daß die Arbeiter der Firma Lassi zwar entladen haben, die LKW-Fahrer aber bei dieser
Tätigkeit anwesend waren. Es heißt hier weiter, „jedoch gebe ich an, dass meine Betriebsstätte in der
Zeit vom 10. Mai 1982 bis zum Überprüfungszeitpunkt am 30. Juni 1982 wiederholt von
nachstehenden Herren der Entsorgungsbetriebe Simmering, MA 30, aufgesucht wurde, wobei sie
diese Lagerungen besichtigt haben, sodaß sie über meine Tätigkeit entsprechend informiert sein
mußten."
Es handelt sich hier um die Herren Hartung, Dkfm. Sabatitsch, Großpichler. Herr Lassi gibt dann
interessanterweise weiter an, daß die vorgenannten Herren bei Beginn der Lagerungen schon
anwesend waren: „Die Herren bei Beginn der Lagerungen schon anwesend waren: „Die Herren waren
bereits schon vor dem 25. Juni 1982 auf meinem Betriebsareal. Bei diesen Besuchen zeigte ich den
Herren meinen Gewerbeschein für den Wiener Standort (wie der Herr Landeshauptmannstellvertreter
angeführt hat) im Jahre 1981 sowie die Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Baden vom 19. 4.
1982 nach dem Altölgesetz, und zwar für die Verarbeitung von Altöl als Aufarbeiter."
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bereits ausgeführt, daß die Verwertung von Altöl
nichts damit zu tun hat, was diese Firma in Wirklichkeit in Leobersdorf gelagert hat. Die Herren von
der MA 30 der Stadt Wien haben sehr genau um die Tragweite und die Handlungsweise, ja auch die
katastrophalen Folgen gewußt und müßten sie auch richtig einschätzen können. Sie müßten auf
Grund ihrer bisherigen Tätigkeit und Ausbildung wissen, welche Verantwortung sie damit
übernommen haben und welch unverantwortlicher, ja verbrecherischer Leichtsinn, könnte man es
nennen, hier an den Tag gelegt wurde. Die Entsorgungsbetriebe Simmering unterstehen, wie gesagt,
der Magistratsabteilung 30, und wir haben hier Amtsorgane vor uns, die meiner Ansicht nach auch
dann verantwortlich sind, wenn sie ihre Aufgaben einer privaten Firma übertragen und sich einer
privaten Firma bedienen.
Daß sich aber die Entsorgungsbetriebe nun noch weigern, den Müll, der nicht verbrannt ist, den sie
mit ihren Fahrzeugen angeliefert haben, wegzuschaffen, ist ja geradezu ein ungeheuerlicher Skandal.
Ich glaube, damit, dass man Sondermüll über die Grenzen eines Landes bringt, ist noch lange nicht
die Lösung für ein solches Problem gefunden, denn das Leben und die Gesundheit der Menschen in
Niederösterreich (Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.) ist uns letzten Endes genau so viel wert
wie das Leben und die Gesundheit der Menschen jenseits der Grenzen unseres Bundeslandes.
Ich habe bereits heute angeführt, daß die zuständige Behörde rasch und energisch gehandelt hat.
Das Beispiel Ablagerung im Raume Leobersdorf zeigt, daß Umweltprobleme nicht vor den
Landesgrenzen und auch nicht vor Staatsgrenzen halt machen, und ich darf dazu sagen, daß es keine
Frage ist, daß nach dem derzeitigen Stand für die Lagerung von Sondermüll der Bund zuständig ist.
Landeshauptmannstellvertreter Pröll hat bereits entsprechende Anträge auf Entziehung des
Gewerberechts der Firma gestellt, und er hat zwei Gesetzesvorlagen, die zwar angekündigt sind, das
Sonderabfallstoffbeseitigungsgesetz und Chemikaliengesetz, urgiert. Anläßlich der Diskussion in der
„Argumente"-Sendung am vergangenen Dienstag wurden, wie gesagt, vom Herrn Minister diese
beiden Gesetzesvorlagen angekündigt. Nun ist dazu auch zu sagen, . . . (Zwischenruf von Abg.
Lechner.) - Bitte schön, ich habe ja heute hier den ganzen Nachmittag Reden angehört, Herr
Klubobmann! (Rufe von links. - Abg. Ing. Kellner: Ein falsches Zitat wird Dir vorgeworfen!)
Auf diesem Platz hört man nicht alles. Ich darf sagen, wir haben in Österreich 12 Jahre ein
Gesundheitsministerium, ein Ministerium, das auch einem genialen Einfall des Herrn Bundeskanzlers
zu verdanken ist. Es war damals feststellbar, daß es zwar sehr schnell geschaffen wurde, daß es
dann aber, als es zur Verteilung der Kompetenzen kam, Schwierigkeiten gab, und das heißt, na ja,
dann flogen halt auch die Fetzen! Gelinde gesagt, war es eine Verlegenheitslösung, dass man der
Frau Minister Leodolter vor allen übertragen hat. Die Folgen zeigten sich auch sehr bald in der Praxis.
Beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche war in Niederösterreich die Frau Minister richtig
überfordert, und überhaupt, die Ära Leodolter kam durch zwei Dinge zu besonderem Ruhm, nämlich
durch die Hilflosigkeit der Frau Minister in vielen Fragen des Ressorts und zum zweiten durch das
schubladisierte Hundertmillionending, das heute noch nicht gelöst ist! Ja, bitte schön, auch in einem
neuen Ministerium kann man sich etwas einfallen lassen, und die angeführten Gesetze wären
sicherlich eine dankbare Aufgabe und Arbeit in den letzten zwölf Jahren gewesen. Wenn hier ein
Ergebnis vorliegen würde, könnten solche Dinge, wie sie in Leobersdorf nun passieren und laufend
und täglich in den Zeitungen aufscheinen, einfach nicht mehr möglich sein, denn die enorme
Entwicklung der chemischen Industrie, wo es Rückstände gibt, Rückstände, die man nicht beseitigen
kann, diese Entwicklung ist ja letzten Endes niemandem verborgen geblieben!
Wenn man die Diskussion am Dienstag verfolgt hat, dann muß man auch eines dazu sagen. Es wird
hier nicht offen geredet, und selbst der Herr Universitätsdozent Bert Lötsch hat hier zwar vieles
gesagt, aber eines nicht sagen wollen: in welchen Produkten der chemischen Industrie wirklich solche
Abfallstoffe vorhanden sind, wo Rückstände sein könnten, die in das Grundwasser gelangen und dann
Katastrophen auslösen. Minister Steyrer hat als einziger gesagt, daß diese im Fleckwasser sein
könnten. Wir erleben es ja, daß die chemischen Putzereien in den letzten Jahrzehnten wie
Schwammerl aus dem Boden gewachsen sind, daß jeder Haushalt heute Wasch-, Reinigungs- und
Lösungsmittel verwendet und daß damit die Abwässer verschmutzt werden, die Abwässer, die das
Grundwasser verschmutzen. Wo kommen denn diese Rückstände hin? Das fragt man sich. Man sollte
darüber einmal nachdenken, ehrlich sein und auch gegen starke Industrien und vielleicht gegen die
sogenannten Multis einmal zu Felde ziehen und nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes
gehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Kollege Kaiser! Ich kann Dir versichern, so lange wie Du uns hier immer (Heiterkeit bei der ÖVP.)
mit Deinen Vorträgen unterhältst, so lange werde ich es nicht machen. In Niederösterreich, darf ich
sagen, sind nach der derzeitigen Gesetzeslage alle menschenmöglichen Vorkehrungen getroffen,
unsere Behörden haben rasch gehandelt. Landesrat Blochberger hat auch im Zusammenhang mit
anderen Dingen, wie mit der Sache in Bad Fischau usw., Untersuchungen eingeleitet, Überprüfungen
der Mülldeponien angeordnet, und Landeshauptmann Pröll hat, wie ich bereits erwähnt habe, auch
bereits entsprechend Vorschläge erstattet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Umweltschutz wird natürlich immer mehr zu einer Lebensund, wenn Sie wollen, in manchen Bereichen zu einer uberlebensfrage. Es ist dies nicht nur eine
Frage der Beseitigung von Müll und Sondermüll, sondern es ist das vor allen Dingen eine
Erziehungsaufgabe, eine Erziehungsaufgabe zur Verantwortung für die eigene Gesundheit, eine
Erziehungsaufgabe für die Verantwortung gegenüber dem nächsten, und ich glaube, diese
Erziehungsaufgabe muß bereits im Kindesalter beginnen. Umweltschutz, meine sehr geehrten Damen
und Herren, ist eine unaufschiebbare Aufgabe für die Gesetzgebung und für die Vollziehung. Eine
Aufgabe, die sicherlich vor allen Dingen den Schutz einer gesunden Umwelt zum Vorrang hat. Es
besteht hier aber auch die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aspekte nicht außer acht zu lassen, eine
Aufgabe, bei der auch die finanzielle Belastbarkeit der Gebietskörperschaften, der Gemeinden und
Länder, in Betracht zu ziehen ist, und auch die Belastbarkeit des Bürgers, die finanzielle Belastbarkeit
des Bürgers, im Sinne sparsamer und optimaler Lösungen muß in Betracht gezogen werden. Wir in
Niederösterreich sind bisher diesen Weg gegangen, und ich darf auch sagen, dass wir der heutigen
Anfrage unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Wedl.
Abg. WEDL: Meine Damen und Herren! Es ist nicht nur hier im Saale 5 Minuten vor zwölf, sondern
auch beim Umweltschutz ist es 5 Minuten vor zwölf. Sie brauchen keine Angst haben, ich werde heute
noch fertig. (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf nur ganz kurz eine kleine Berichtigung anbringen, denn das
soll ja nicht im Raum stehen bleiben. Bitte, den EBS Simmering wurde von der Firma Dipl.-Ing. Lassi
mitgeteilt - das ist auch dem Herrn Landesrat Blochberger vom Herrn Stadtrat Veleta berichtet
worden, ich habe den Kopf dieses Briefes hier -, daß der Dipl.-Ing. Lassi die Gewerbeberechtigung für
die Vernichtung und Verwertung flüssiger und fester Abfallstoffe sowie die Erzeugung chemischer
technischer Produkte habe. Hier ist gesagt worden, er hat sie. (LR. Blochberger: Kollege, aber keine
Betriebsstätte in Niederöstereich!) Ich weiß, daß er keine Betriebsstätte in Niederösterreich hat, ich
weiß, dass diese niederösterreichische Betriebsstätte nicht genehmigt ist. (LHSt. Dr. Pröll: Er hat
überhaupt keine Betriebsstätte! - LR. Blochberger: Nur einen Bürobetrieb!) Den Müll, diesen
Sondermüll, mir ist alles bekannt, hat er ja in Wien übernommen. (LR. Blochberger: Die haben sich
das vorher angeschaut, sie waren draußen. Das sind Fachleute! Das war die Mittäterschaft!) Ich
würde nur bitten, jetzt nicht zu sagen - ich kenne die Herren nicht - daß die von den EBS draußen
waren.
Es ist unmöglich, daß Leute der Magistratsabteilung 30 in Niederösterreich amtshandeln. Sie haben
die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, aber Einfluß konnte ja die EBS nicht nehmen, weil sie laut dem
Altölgesetz aus dem Jahre 1979, das ich vorhin zitiert habe, einem berechtigten Aufbereiter - und in
Wien ist ja ein berechtigter Aufbereiter - diesen Sondermüll übergeben haben. (LR. Blochberger:
Mittäterschaft!)
Ich darf noch zwei Anregungen machen. Im § 10 des zitierten Gesetzes 138 ex 1979 steht auch, der
Herr Landeshauptmann hat eine Liste der im Bundesland tätigen Sammler und Aufbereiter gemäß § 3
Zif. 3 lit. a zu führen, jedermann Einsicht zu gewähren und einmal jährlich diese Liste zu
veröffentlichen. Vielleicht ist diese Bestimmung in Vergessenheit geraten. Ich würde bitten, sich diese
Bestimmung anzuschauen, Herr Landeshauptmann, und einmal zu veröffentlichen, sodaß jeder
Bürger Niederösterreichs auch weiß, wer zu den berechtigten Sammlern und Aufbereitern gehört.
Nachdem der Kollege Reischer es als Erziehungsaufgabe angesehen hat, auf dem Gebiete des
Umweltschutzes tätig zu sein, möchte ich auch feststellen, daß wir hier als Landtagsklub vorgeprellt
sind. Wir haben dieser Tage für den Zeichenwettbewerb „Unsere reine Umwelt" 334 Werke aus
niederösterreichischen Schulen bekommen, sie begutachtet und die Preise verliehen. Es ist wirklich,
meine Damen und Herren, eine wahre Fundgrube, was die niederösterreichische Jugend zum Thema
Natur und Umweltschutz zu sagen hat. (LR. Blochberger: Herr Kollege! Dem Veleta schicken Sie das!)
Auf dieses Niveau steigen wir heute nicht herunter, und morgen tun wir weiter. Das soll sich aber jeder
anschauen. Wir stellen es auch jedem zur Verfügung, auch wenn wir, Herr Landeshauptmann, leider
von Dir zu diesen Initiativen, die wir gesetzt haben, keinen Schilling zur Verfügung gestellt bekommen
haben, sodaß wir die Viertelmillion, die wir verteilt haben, rein von den niederösterreichischen
Gemeinden und rein vom Naturschutz bekommen haben. (LHSt. Dr. Pröll: Jetzt fängt das Streiten an!)
Vielleicht wirst Du auch einmal daraufkommen, daß diese Gelder, die man den
Naturschutzorganisationen und auch den Kindern in den niederösterreichischen Schulen als
Anerkennung gibt, besser angelegt sind oder zumindestens genauso gut angelegt sind, als wenn man
hunderttausende Schilling an politische Jugendorganisationen ganz einseitig vergibt. (Beifall bei der
SPÖ.)
Damit habe ich, glaube ich, auch das klargestellt, und wir geben diesem Bericht die Zustimmung.
(Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von den
Abgeordneten Ing. Kellner, Wedl und Reischer der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur
Kenntnis zu nehmen. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. (Nach Abstimmung): Einstimmig
angenommen.
Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagung des Landtages wird mit der
heutigen Sitzung abgeschlossen. Innerhalb dieses Zeitraumes wurden vom Landtag sehr
entscheidende Beschlüsse gefaßt. Es würde zu weit gehen, wenn ich sie alle bezeichne und dem
Inhalt nach darstelle. Spezielle Probleme, die unsere Landesbürger unmittelbar berühren, sind noch
einer Lösung zuzuführen. Ich denke hier an die Finanzierung der Krankenanstalten, wobei eine
vernünftige Vereinbarung mit den Sozialversicherungsträgern und dem Bund getroffen werden müßte.
Der Landesgesetzgeber kann wohl aus der Sicht des Kompetenzbereiches eine Entscheidung treffen.
Dazu sollte es aber nicht kommen, wenn man sich versteht und bereit ist, die finanzielle Position des
einen oder des anderen anzuerkennen.
Der Niederösterreichische Landtag hat schon des öfteren einstimmige Resolutionen dahin gefaßt, daß
die Länder und die Gemeinden im Bereich des Finanzverfassungsrechtes eine echte Anerkennung
rechtlicher Art finden. Ich darf den heutigen Tag zum Anlaß nehmen, Sie alle, meine sehr geehrten
Damen und Herren, zu bitten, dafür einzutreten, daß im Sinne unserer Resolutionen, die das
Finanzverfassungsgesetz 1948 betreffen, durch den Bundesverfassungsgesetzgeber eine Änderung
vorgenommen wird.
Bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich wäre verfassungsgesetzlich auch vorgesehen, daß
der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund legitimierte
Verhandlungspartner sind. Nur so erscheint es mir möglich, daß diese Gebietskörperschaften
imstande sind, für ihre Bevölkerung Daseinsvorsorge zu treffen. Die wirtschaftliche Situation in
Niederösterreich steht zweifelsohne schon allein wegen der damit verbundenen Steuerwirtschaft mit
den allgemeinen bundesfinanziellen Gegebenheiten im Zusammenhang. Eine Vielzahl der Beschlüsse
des Landtages ist dahin gegangen, der Wirtschaft in unserem Land zu dienen. Es muß aber auch
erwähnt werden, daß sich das Land Niederösterreich über die Landesgrenzen hinaus bundesweit
finanziell eingeschaltet hat.
Die finanzielle Kooperation - wenn ich es so bezeichnen darf - liegt wohl auch im föderalistischen
Staatsgrundsatz, muß aber auch, wie ich vorher schon erwähnt habe, im Bereich des
Finanzverfassungsgesetzes 1948 und in der weiteren Folge im Finanzausgleich ihren Niederschlag
finden.
Es ist sehr positiv zu vermerken, daß sich die Landesregierung auch um die kleinen Sorgen unserer
Landesbürger intensiv bemüht. Insbesondere ist hier der Sozialhilfebereich zu erwähnen.
Nachdem der Sozialhilfebereich nur vom Land und den Gemeinden finanziert wird, darf ich bitten, in
den nächsten Jahren vorsichtig bei neuen Forderungen vorzugehen. Sozialhilfe ist nur dann sinnvoll,
wenn sie auch finanziert werden kann.
Auch rechtliche Fragen unserer Gemeinde- und Landesbürger müssen, soweit sie grundsätzlicher Art
sind, als gesetzgebende Körperschaft unsere Interessen berühren. Ich denke hier insbesondere an
die Niederösterreichische Bauordnung und an das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz, die
im Sinne eines Bürgerservices neu gestaltet werden müssen. Die Wünsche diesbezüglich sind uns
bekannt. Der Landesgesetzgeber hat die Verpflichtung, diesen nachzukommen. Ober die direkte
Demokratie und ihre ver- I fassungsrechtliche Verankerung wird sehr viel diskutiert. Ich kann mit
Genugtuung die Feststellung treffen, daß diese Frage bei uns in Niederösterreich nicht mehr auf der
Tagesordnung steht. Die Niederösterreichische Landesverfassung 1979 hat im Einvernehmen mit den
beiden landespolitisch tragenden Parteien einen Inhalt erhalten, der über die Grenzen des
Bundesstaates weit hinausgeht und beispielgebend ist. Auch im Bereich der Kommunalpolitik ist die
direkte Demokratie perfekt.
Mit Enttäuschung haben wir aber die Berichte der Landeshauptleute Wallnöfer und Gratz vom 13. und
14. Mai zur Kenntnis genommen, wo über das Scheitern der Verhandlungen über das
„Forderungsprogramm der Bundesländer" berichtet wurde.
In den nunmehr beinahe zwei Jahrzehnten seit Erstellung des ersten Forderungsprogramms wurde
von den verschiedenen Bundesregierungen zwar einigen Länderwünschen Rechnung getragen, doch
sind nach wie vor die wichtigsten Punkte unerfüllt geblieben. Darüber hinaus kommt es in der
politischen Praxis ständig zu kleineren Kompetenzverschiebungen, finanziellen Belastungen und
Einschränkungen der Länderrechte. Ich möchte daher heute an die Verhandlungspartner appellieren,
die Verhandlungen fortzusetzen, allenfalls unter Vorziehung punktueller Behandlung vordringlicher
Fragen.
Die Erfolge des Landes Niederösterreich sind mit der Tätigkeit der politischen Mandatare und aller
Landesbediensteten in einem ursächlichen Zusammenhang verbunden. Ich danke daher allen Damen
und Herren für ihren Einsatz um das Bundesland Niederösterreich und möchte bei dieser Gelegenheit
die Bitte aussprechen, das Landesbewußtsein im Sinne unserer Landesverfassung bei allen, die in
Niederösterreich zu Hause sind, und bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu vertiefen.
Abschließend darf ich die gute Zusammenarbeit zwischen der gesetzgebenden Körperschaft und der
Landesregierung besonders unterstreichen. Trotz Gegensätzen in den gesellschaftspolitischen
Vorstellungen der beiden im Landtag vertretenen Parteien wurden mit wenigen Ausnahmen die
Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages einstimmig gefaßt.
Allen Damen und Herren der Landesregierung, an der Spitze dem Herrn Landeshauptmann, und den
Damen und Herren des Hohen Hauses und ihren Familien wünsche ich einige Tage der Erholung und
Entspannung und unseren Landwirten eine reiche Ernte.
In diesen Wunsch schließe ich auch die gesamte Bevölkerung Niederösterreichs ein. Die Sitzung ist
geschlossen. (Beifall im Hause.)
Abg. DIETTRICH: Hochverehrter Herr Präsident! Namens der Mitglieder des Hohen Hauses möchte
ich Dir und Deinen Angehörigen schöne Ferientage, gute Erholung und neue Kraft für die Herbstarbeit
wünschen.
Diese Wünsche übermittle ich namens des Hohen Hauses auch den Mitgliedern der Landesregierung,
an der Spitze Herrn Landeshauptmann Siegfried Ludwig. Auch den Bediensteten wünsche ich gute
Erholung und schöne Sommertage. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Zusammenarbeit. (Beifall
im Hause.)
(Schluß der Sitzung um 0.06 Uhr.)
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