Schulprogramm - Viktor-Frankl

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SCHULPROGRAMM
in der Kurzfassung vom Januar 2008
Viktor-Frankl-Schule
Schule für Körperbehinderte
Fritz-Tarnow-Straße 27
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 212 35132
Fax: 069 – 212 32058
mail: [email protected]
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Pädagogische Leitgedanken
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2. Bestandsaufnahme
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2.1 Geschichte der Viktor-Frankl-Schule
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2.2 Standort Viktor-Frankl-Schule
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2.3 Schülerschaft
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2.4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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2.5 Eltern und Schule
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2.6 Unterricht und Lernen
2.6.1 Schulorganisation
2.6.2 Unterrichtsinhalte
2.6.3 Vertretungskonzept
2.6.4 Schulleben und Schulgemeinde
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3. Schulentwicklungsprozess
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3.1 Chronologie der Schulentwicklung
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3.2 Mittelfristige Ziele der schulischen Arbeit
3.2.1 Selbstständigkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler
3.2.2 Pflege im pädagogischen Konzept
3.2.3 Therapie im pädagogischen Konzept
3.2.4 Unterstützte Kommunikation
3.2.5 Förderung der Schülerinnen und Schüler mit schwerer und
mehrfacher Beeinträchtigung
3.2.6 Umsetzung der Stundentafel für die Schule für Lernhilfe
3.2.7 Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten nach der Schule
3.2.8 Ganztagsschule
3.2.9 Personalentwicklung
3.2.10 Bauliche Veränderungen
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3.3 Langfristige Ziele
3.3.1 Teamarbeit in Anlehnung an das Blockteam-Modell
3.3.2 Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
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4. Schwerpunkte der Schulweiterentwicklung und der Evaluation
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2
1. Pädagogische Leitgedanken
An
der
Viktor-Frankl-Schule
werden
Schülerinnen
und
Schüler
mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Körperbehinderte
unterrichtet.
Die einzelne Schülerin/der einzelne Schüler mit ihren/seinen Bedürfnissen,
Neigungen, Interessen und Fähigkeiten steht immer im Mittelpunkt der gesamten
unterrichtlichen und therapeutischen Förderung. Jede einzelne Schülerin/jeder
einzelne Schüler wird als wertvoll und einzigartig in ihrer/seiner Persönlichkeit
geachtet und keinesfalls allein nach ihrer/seiner Produktivität, ihrer/seiner
Leistungsfähigkeit, ihrem/seinem Wert und Nutzen für die Gesellschaft bewertet und
definiert.
Die Akzeptanz der Schülerinnen und Schüler und die optimale Entfaltung ihrer
Interessen, Kompetenzen und Fertigkeiten bestimmen die Gestaltung und
Gewichtung des Unterrichts im Rahmen der Klassengemeinschaft, der Kleingruppenund Einzelfördermaßnahmen, der Pflege und der Therapie. Der ganzheitlichen
Sichtweise folgend soll jede Schülerin / jeder Schüler umfassend und individuell in
ihren/seinen kognitiven, motorischen, perzeptiven, emotionalen und sozialkommunikativen Anlagen unterstützt und gefördert werden.
Ziele der ganzheitlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind:
 das Ermöglichen einer schönen und unvergesslichen Schulzeit
 der Erwerb möglichst großer Selbstständigkeit
 die Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung und der Aufbau eines
realistischen Selbstkonzeptes
 die Vorbereitung und der Erwerb von Schulabschlüssen (zurzeit Schule für
Lernhilfe, Hauptschule)
 die umfassende Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten nach der Schule
 die Vermittlung von Sozial- und Handlungskompetenzen, die zu einer
größtmöglichen Akzeptanz in der Gesellschaft verhelfen
 die Erziehung zu toleranten, selbstbewussten und verantwortungsvollen
Mitgliedern unserer Gesellschaft
Da wir Behinderung nicht als festgeschriebenen Defekt betrachten, sondern auf das
Entwicklungspotential schauen, das jedes behinderte Kind besitzt, streben wir in
Unterricht, Therapie und Pflege eine ganzheitliche, integrative Förderung durch
integratives Zusammenwirken in der Schulgemeinschaft an.
Handlungsleitend für uns ist das Vertrauen in die unbedingte Sinnhaftigkeit des
Lebens, in die Würde der Person und in das, was Viktor Frankl – der Namensgeber
unserer Schule - den „Willen zum Sinn“ genannt hat.
Der Wille zum Sinn wird von Viktor Frankl (Neurologe und Psychiater aus Wien,
1905-1997) als die Kraft definiert, welche die tragende Grundlage im
Zusammenwirken von Menschen ist. Viktor Frankl, der, weil er Jude war, zusammen
mit seiner Familie von den Nationalsozialisten verhaftet und nach Auschwitz
deportiert wurde, hat in Auschwitz gelernt, stärker als sein äußerliches Schicksal zu
sein, „trotzdem“ ja zum Leben zu sagen und den Willen zum Sinn auch unter
schwersten Bedingungen zu erhalten. Nicht, was ihm geschah, wurde wichtig für ihn,
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sondern wie er sich innerlich und äußerlich zu dem stellte, was ihm im Leben
entgegenkam. Bedeutsam bleibt nicht „was wir vom Leben noch zu erwarten haben“,
sondern vielmehr: „Was das Leben von uns erwartet!“ (V. Frankl: ...trotzdem Ja zum
Leben sagen, München 2000)
Der Wille zum Sinn in der Bedeutung Viktor Frankls ist bewusst gewähltes sowie
verbindliches Leitmotiv für die ganze Schulgemeinde und hat eine zukunftsweisende
Bedeutung für das Selbstverständnis der Schule.
Der Wille zum Sinn mündet individuell in eine aktive innere Haltung, das eigene
Dasein auch unter schweren Bedingungen möglichst selbstbestimmt, verantwortlich
und sinnerfüllt zu planen und entsprechend zu handeln.
Der Wille zum Sinn bestärkt und ermutigt Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schulgemeinschaft, eine gemeinsame
Zukunft durch alle für alle zu entwickeln und zu realisieren.
2. Bestandsaufnahme
2.1 Geschichte der Viktor-Frankl-Schule
Auf Initiative der Frankfurter „Hilfs- und Interessengemeinschaft zur Förderung
spastisch gelähmter Kinder e.V.“ und mit Unterstützung des damaligen städtischen
Schulrats, Heinrich Steul, wurde am 08. Februar 1960 die erste Klasse einer
„Sonderschule für das spastisch gelähmte Kind“ eingerichtet und war zunächst in
Räumen anderer Schulen untergebracht. Ab Mai 1961 übernahm die Stadt Frankfurt
die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbussen.
Am 17. April 1968 wurde nach etwa dreijähriger Bauzeit das körperbehindertengerechte Schulgebäude an der Fritz-Tarnow-Straße im Stadtteil Dornbusch bezogen.
Hier standen acht Klassenräume sowie Gruppen, Fach- und Therapieräume, ein
Gymnastikraum, ein Therapiebecken und ein Arztraum zur Verfügung. Die
„Sonderschule für Körperbehinderte“ erhielt den Namen des inzwischen
verstorbenen Heinrich Steul. Noch im selben Jahr wurde der „Verein der Freunde
und Förderer der Heinrich-Steul-Schule e.V.“ (heute: Verein der Freunde und
Förderer der Viktor-Frankl-Schule e.V.) gegründet, der die Schule finanziell und ideell
in hohem Maße unterstützt.
Nach der Genehmigung durch den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und das
Regierungspräsidium Darmstadt im Jahre 1979 erfolgte 1983 der erste Spatenstich
für einen Erweiterungsbau. Auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei entstand
ein Gebäudekomplex mit Räumen für Klassen-, Fachunterricht und Therapie, kleinen
Sammlungsräumen sowie Innenhöfen. Der Erweiterungsbau wurde 1986 bezogen.
Bis 1990 war die Heinrich-Steul-Schule überregionale Schule, die Schülerinnen und
Schüler aus dem Frankfurter Stadtgebiet, aus dem Hochtaunus-Kreis, dem
Wetterau-Kreis und dem Main-Kinzig-Kreis aufnahm. Nach der Kündigung der
Gastschulverträge durch die Stadt Frankfurt können Schülerinnen und Schüler aus
den umliegenden Landkreisen nur noch in Einzelfällen aufgenommen werden.
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Bei der Überprüfung der Vergangenheit von Namensgebern für Frankfurter Schulen
stellten der Frankfurter Arbeitskreis „Hilfsschule im Faschismus“ und der Verband
Deutscher Sonderschulen fest, dass Heinrich Steul Mitglied der NSDAP und
nationalsozialistischer Verbände war. Die Gesamtkonferenz, der Schulelternbeirat
und die Schulkonferenz lehnten daraufhin ab, dass die Schule weiter den Namen
eines Mannes trägt, der in damalige Täterschaften verstrickt scheint – zumal die
Schule eine Klientel betreut, die während des Nationalsozialismus in vielfältiger
Weise leiden musste. Es wurde nach einem neuen Namen gesucht, der ein positives
Zeichen setzen, Vorbildcharakter haben und der Schulgemeinde Identifikationsmöglichkeiten eröffnen sollte. 2001 sprachen sich die schulischen Gremien mit
überzeugenden Mehrheiten für den Wiener Arzt und Professor für Neurologie und
Psychiatrie Viktor Frankl als Namensgeber aus.
2.2 Standort Viktor-Frankl-Schule
Die Viktor-Frankl-Schule liegt an der Fritz-Tarnow-Straße und der Eschersheimer
Landstraße, am inzwischen für Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrer zugänglichen UBahnhof Fritz-Tarnow-Straße im Frankfurter Stadtteil Dornbusch. Das Gelände ist
begrenzt von der Anne-Frank-Schule, der Hermann-Herzog-Schule, der
Kindertagesstätte 38, dem Rosegger-Sportplatz und Wohnbebauung.
2.3 Schülerschaft
Die Viktor-Frankl-Schule nimmt schulpflichtige Kinder und Jugendliche nach der
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne der Schule für
Körperbehinderte auf, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderungen, den
begleitenden Störungen und/oder organischer Schäden und Erkrankungen in
allgemein bildenden Schulen nicht oder nur unzureichend gefördert werden können.
Die Dauer des Schulbesuchs umfasst 9 Pflichtschuljahre und kann nach dem
Hessischen Schulgesetz sukzessiv um 5 Jahre verlängert werden.
Die Bandbreite der Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich
auf:
 Cerebrale Bewegungsstörungen mit Sekundärbeeinträchtigungen
 Spina Bifida
 Anfallsleiden
 Syndrome (Louis Bar, Angelmann, Di-George, Rett, etc.)
 Muskelerkrankungen
 Mucoviscidose
 Diabetes
 Fehlbildungen/chronische Erkrankungen innerer Organe
 Stoffwechselerkrankungen (Non-ketonische Hyperglycinämie, etc.)
 Tumorerkrankungen
 Glasknochenkrankheiten
 Minderwuchs
 Minimale cerebrale Dysfunktion
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Mit der Grundbeeinträchtigung verbunden sind häufig sekundäre Behinderungen
oder es liegen Mehrfachbehinderungen vor, die folgende Aspekte umfassen können:
 kognitive Beeinträchtigungen
 Wahrnehmungs- und Wahrnehmungsverarbeitungsprobleme
 Sinnesbeeinträchtigungen (visuell, auditiv, taktil, kinästhetisch)
 Verhaltensauffälligkeiten (Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität, Störung der
emotionalen und sozialen Entwicklung)
 Beeinträchtigung von Sprache und Kommunikation
 Progredienz der Erkrankung bis hin zu eingeschränkter Lebenserwartung und
frühem Tod
Der Unterricht in unserer Schule erfolgt zurzeit:
 nach den Richtlinien für den Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare
 nach den Lehrplänen für die Schule für Lernhilfe
und in nur wenigen Einzelfällen
 nach dem Lehrplan Grundschule sowie
 nach dem Lehrplan für die Hauptschule/Sekundarstufe I
Die Lehrpläne müssen auf die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und
Schüler hin modifiziert werden. Die Ziele von Unterricht, Therapie und Pflege jeder
Schülerin/jedes Schülers werden in einem individuellen Förderplan festgehalten und
fortgeschrieben.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit umfassender Behinderung nahm in der
Viktor-Frankl-Schule in den letzten Jahren stetig zu. Den schwer mehrfach
beeinträchtigten und zum Teil sehbehinderten oder blinden Kindern wird an unserer
Schule durch spezielle Lernmaterialien, die anregungsreiche Gestaltung ihrer
Lernumgebung und durch eine intensive Zuwendung der Bezugspersonen möglichst
viel Gelegenheit zu motorischer Aktivität und eigenständigem Handeln gegeben.
Schülerinnen und Schüler, die sich nicht mittels ihrer Lautsprache verständigen
können, befinden sich in einer kommunikativen Notsituation und werden im Rahmen
der „Unterstützten Kommunikation“ gefördert, ihnen werden also Techniken und
Strategien zur Verfügung gestellt, die die Lautsprache ergänzen oder ersetzen
können (Blickbewegungen, Mimik, Laute, Gestik, Körperhaltung, Körperbewegung,
Gebärden/Handzeichen,
nichtelektronische
und
elektronische
Hilfen,
Kommunikationsmethoden mit Hilfe von Bildern und Symbolen, Schriftsprache).
Die Schülerinnen und Schüler der Viktor-Frankl-Schule stammen aus vielen Ländern
(Afghanistan, Albanien, Bosnien, Deutschland, Griechenland, Iran, Italien,
Jugoslawien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Pakistan, Polen, Portugal, Spanien,
Türkei, Ukraine u.a.m.).
2.4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
An der Viktor-Frankl-Schule arbeiten einbezogen in die Förderung der Schülerinnen
und Schüler Förderschullehrer/-innen, Fachlehrer/-innen, Sozialpädagogen/-innen,
Erzieher/-innen bzw. Heilpädagogen/-innen, Therapeuten/-innen (Physiotherapie,
Ergotherapie, Logopädie), Krankenschwestern/-pfleger, Pflege- und Assistenzkräfte
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(Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, sozialpädagogische Integrationshilfe, Praktika,
u.a.).
Der schulärztliche Dienst ist in der Viktor-Frankl-Schule mit einer Kinderärztin (ein bis
zwei mal wöchentlich) und einer regelmäßig anwesenden Arzthelferin vertreten und
bietet somit jederzeit und vor Ort Beratung und Hilfe.
Außerdem sind in bzw. für die Schule zwei Sekretärinnen (Schulsekretärin/
Sachbearbeiterin), ein Schulhausverwalter, ein Schulassistent, ein festes Team von
sechs Reinigungskräften incl. einer Hausangestellten für den Küchendienst sowie
neun während der Schulzeit und darüber hinausgehend (Unterrichtsgänge,
Klassenfahrten, etc.) verfügbare Schulbusfahrer tätig. Der Fahrdienst wird ergänzt
durch zahlreiche Beförderungsunternehmen, der Reinigungsdienst durch weitere
externe Gebäudereinigungsunternehmen. Auch das nicht direkt in den Unterricht
involvierte Personal bringt den behinderten Schülerinnen und Schülern ein hohes
Maß an Wertschätzung und Akzeptanz entgegen.
Neben dem öffentlichen Arbeitgeber sind in privater Trägerschaft zurzeit folgende
Arbeitgeber an der Viktor-Frankl-Schule vertreten: vae (Verein Arbeits- und
Erziehungshilfe e.V.), CeBeeF (Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.),
Praunheimer Werkstätten, IB (Internationaler Bund, Freier Träger der Jugend-,
Sozial- und Bildungsarbeit e.V.), FES (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH)
und freie Therapiepraxen (Praxis Kümmel, Praxis Weyh, Praxis von Egloffstein).
Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht die Verpflichtung zur
Zusammenarbeit im Sinne des Kindes. Grundlage der Zusammenarbeit bildet die
Schrift „Die Schule für Körperbehinderte. Leitgedanken zu Erziehung, Unterricht und
Förderung“ (Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung München,
München: 1993). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der verantwortlichen
Durchführung einer qualifizierten und effizienten Arbeit verpflichtet und bringen sich
in das allgemeine Schulgeschehen ein (Klassenaktivitäten, Feste, Ausflüge,
Klassenfahrten, Übernahme von Gruppenverantwortung). Beratung und Prävention
sind ein fester Bestandteil der Arbeit.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ein klassenbezogenes Team
eingebunden. Dieses besteht in der Regel aus der Klassenlehrerin/dem
Klassenlehrer, aus weiteren pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen Therapie und Pflege.
Das Klassenteam trifft sich regelmäßig und wenn es die Sachlage erfordert. Die im
Team tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewältigen im Wesentlichen folgende
Aufgaben:
 Sie legen gemeinsame Erziehungsziele und individuelle Lerninhalte fest,
überprüfen, erweitern oder verändern sie.
 Sie besprechen Unterrichtsinhalte, verteilen Arbeitsvorhaben und stimmen
diese aufeinander ab.
 Sie beraten und koordinieren Pflege- und Hilfsdienste sowie Gesundheits- und
Hygienemaßnahmen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.
 Sie besprechen gemeinsam therapeutische Maßnahmen und integrieren diese
in den Tagesablauf.
 Sie entwickeln für jedes Kind dem Alter, dem Grad der Behinderung, den
Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend ein individuelles Förderkonzept.
7





Hierbei stimmen sie unterrichtliche, erzieherische, therapeutische und
pflegerische Schwerpunkte aufeinander ab. Diese überprüfen, ergänzen,
erweitern und korrigieren sie in regelmäßigen Abständen.
Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit den Eltern, besprechen Form und
Inhalt der Elternarbeit und tauschen Informationen über Elterngespräche aus.
Sie unterstützen sich gegenseitig in der Auseinandersetzung mit Behinderung,
Leid und Tod.
Sie reflektieren stets aufs Neue die Zusammenarbeit im Team.
Sie besprechen organisatorische Fragen und koordinieren wesentliche
Elemente, die das Schulleben bestimmen, etwa Schullandheimaufenthalt,
Unterrichtsgänge oder andere Veranstaltungen.
Sie arbeiten mit externen Fachkräften, Fachdiensten und Institutionen
zusammen.
Eine verantwortungsvolle Arbeit im Team ist dann möglich und erfolgreich, wenn alle
Beteiligten mit ihrer fachlichen Kompetenz in den Gesprächen Wertschätzung
erfahren und ein sachlicher Austausch stattfindet: Miteinanderreden, Anerkennen der
fachlichen Kompetenz des Anderen, Toleranz und Wille, voneinander und
miteinander zu lernen. Teamarbeit ist dann erfolgreich, wenn sich jeder in die
Situation des anderen einzufühlen vermag, seine Mitarbeit danach ausrichtet und
das Anliegen einer jeden Berufsgruppe ernst nimmt.
Für den schulischen Bereich kommt der Lehrerin/dem Lehrer in Fragen zu Unterricht
und Erziehung unter Beteiligung anderer Fachdienste herausgehobene
Verantwortung zu, wobei die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer „Manager“ des
Teams ist.
2.5 Eltern und Schule
Die konstruktive Einbindung der Eltern in schulische Geschehnisse ist eine wichtige
Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in der Viktor-Frankl-Schule. Gerade der
kontinuierliche Austausch über die besondere Situation unserer Schülerinnen und
Schüler erfordert von Eltern, Schulleitung, Pädagogen/-innen, Therapeuten/-innen,
medizinischen Pflegerinnen und anderen Fachkräften eine enge Kooperation, die auf
gegenseitige Wertschätzung, Vertrauen und Diskretion basieren muss.
Diese Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus erfolgt primär mit dem Ziel,
die alltägliche Lebenssituation, die aktuelle Befindlichkeit und Interessen der
Schülerin/des Schülers mit den schulischen Anforderungen und dem erzieherischen,
therapeutischen sowie pflegerischen Bedarf abzustimmen. So führt der Prozess
gegenseitiger Informationen zu dem Ziel, gemeinsame Wege zur bestmöglichen
Entwicklungsförderung zu gehen. Dieser direkte Austausch vollzieht sich im Alltag
auf unterschiedliche Weise:
 Gespräch in der Schule
 Hausbesuch
 Telefonischer Kontakt
 Hospitation im Unterricht
 Elternabend
 Elternbrief
 Mitteilungsheft
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
Gespräch am "runden Tisch" unter Einbeziehung weiterer Beteiligten (z. B.
Ärztin/Arzt, Psychologin/Psychologe)
Die Zusammenarbeit konkretisiert sich auf vielen Ebenen:
 Regelmäßige Gespräche über die individuellen Bedürfnisse, Interessen und
den Entwicklungsstand des Kindes und der/des Jugendlichen
 Einsichtnahme und Austausch über sonderpädagogische Zielsetzungen im
individuellen Förderplan
 Transparenz über Unterrichtsinhalte und Klassenaktivitäten
 Austausch über therapeutische und pflegerische Maßnahmen
 Beratung und Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung
 Anlassbezogene Beratung der Eltern bei Verhaltens- und Lernproblemen
 Beratendes Gespräch in besonderen Lebenssituationen der Schüler(innen)
bei Ein- und Umschulung, Klassenwechsel, Umstufung, Heimunterbringung,
Praktikum, Berufsvorbereitung, hinsichtlich der Lebensperspektiven der
Schülerinnen und Schüler, Klinikaufenthalt u. a.
 Information der Eltern über sozialpädagogische und andere Angebote, die der
Entlastung und Unterstützung der Familie sowie der außerschulischen
Förderung der Schülerin/des Schülers dienen
 Regelmäßige Elternabende
 Zentraler Elternabend am Anfang eines Schuljahres, an dem der
Schulelternbeirat seine Arbeit vorstellt
 Offene Angebote als Möglichkeit zur Information und als Austausch zwischen
Eltern und Fachleuten (z. B. beim Übergang von der Schule zur Arbeitswelt)
 Angebote gemeinsamer Aktivitäten im Rahmen der Klassenpflegschaft (z. B.
Winterfest, Bastelnachmittag)
 Gemeinsame Planung und Durchführung von Schulfesten und anderen
Aktivitäten
 Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Schule (z. B. AG zur
Neugestaltung des Schulhofs, Elternumfrage zum Konzept der
Ganztagsschule)
Darüber hinaus sieht das Hessische Schulgesetz die partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule in den Gremien Schulelternbeirat und
Schulkonferenz vor. Hier finden regelmäßige Sitzungen sowie Konferenzen im Sinne
der Weiterentwicklung der Schule statt.
Neben der erwähnten Mitarbeit können sich Eltern auch im Förderverein der Schule
engagieren, der die Arbeit der Viktor-Frankl-Schule umfassend unterstützt und die
finanzielle Verwaltung vor allem der Spendengelder durchführt.
2.6 Unterricht und Lernen
2.6.1 Schulorganisation
Die Viktor-Frankl-Schule bietet zurzeit (Schuljahr 07/08) im Vormittagsbereich 28
Unterrichtsstunden an – jeweils fünf Stunden montags und freitags (8.25 – 12.15
Uhr), sowie sechs Stunden dienstags, mittwochs und donnerstags (8.25 – 13.00
Uhr). Zwischen 10.30 und 10.55 Uhr ist Pause.
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Dienstags, mittwochs und donnerstags gibt es darüber hinaus Nachmittagsunterricht
im Umfang von jeweils zwei Stunden (Klassenunterricht, klassen- und
jahrgangsübergreifende Kurse und Arbeitsgruppen, Förderunterricht und
therapeutische Angebote bis 15.00 Uhr).
In der Mittagspause (13.00 – 13.40) werden ein Mittagstisch sowie betreute
Pausenaktivitäten angeboten.
Ab dem Schuljahr 2005/2006 ist die Viktor-Frankl-Schule gebundene
Ganztagsschule. Die Erweiterung des Unterichts- und Mittagsangebots ist abhängig
von der Personalzuweisung und vor allem von der Realisierung der erforderlichen
baulichen Maßnahmen, die sich momentan in der Planungsphase befinden.
An der Viktor-Frankl-Schule werden etwa 130 Schülerinnen und Schülern in ca. 18
Klassen gefördert. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Klassen und
Lerngruppen erfolgt nicht ausschließlich nach Alter und Schulbesuchsjahren,
sondern berücksichtigt darüber hinaus in hohem Maße ihre individuellen
Lernvoraussetzungen. Der Unterricht findet auf der Grundlage der individuellen
Förderpläne und nach den unterschiedlichen Lernniveaus differenziert im
Klassenverband sowie in klassen – und jahrgangsübergreifenden Lerngruppen und
Kursen statt.
Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung sind in die
Klassen integriert. Damit einhergehend ist eine verstärkte Kooperation der Klassen
und Klassenteams in Anlehnung an das Blockteam-Konzept erforderlich. Die
Erprobung dieses über die bisherige Form klassenübergreifender Kooperation hinaus
gehenden Ansatzes bezieht alle Klassen ein, wobei jeweils zwei bis drei Klassen und
Klassenteams zusammen arbeiten. Begleitet wird dieser Prozess durch eine
intensive inhaltliche Auseinandersetzung des Kollegiums über grundsätzliche Fragen
der Machbarkeit und der Grenzen dieses Ansatzes sowie über die verschiedenen
Möglichkeiten seiner Umsetzung und die dafür erforderlichen Voraussetzungen.
Das schulische Angebot der Viktor-Frankl-Schule umfasst insgesamt 12
Jahrgangsstufen. Diese über die neun Jahre dauernde Schulpflicht hinaus gehende
Konzeption berücksichtigt den in der Regel umfassenden Förderbedarf der
Schülerinnen und Schüler sowie ihr häufig langsameres Lern- und Arbeitstempo. Vor
dem Hintergrund unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunkte verteilen sich die
Jahrgangsstufen wie folgt:
 G1 – G5 (Grundstufe)
 M1 – M3 (Mittelstufe)
 H1 – H4 (Hauptstufe) bzw. H1, H2, W1 und W2 (Haupt- und Werkstufe) für die
praktisch bildbaren Schülerinnen und Schüler
Die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
findet in den Gesamtkonferenzen und Teilkonferenzen (Grund-, Mittel- und
Hauptstufenkonferenz) sowie in Klassenkonferenzen und Teambesprechungen
statt. Die Fachkonferenzen Pflege, Therapie, Klassenlehrer und Unterstützte
Kommunikation beraten und entwickeln die Arbeit in den jeweiligen Bereichen und
bieten interne Fortbildungen an.
Auf der Grundlage entsprechender rechtlicher Bestimmungen diskutiert und
entscheidet die Schulkonferenz alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Vertreterinnen und Vertreter des Kollegiums sowie Eltern und Erziehungsberechtigte
arbeiten dabei im Sinne einer Schulgemeinde zusammen.
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Die Diagnostikkonferenz berät einmal jährlich über die im Rahmen des Verfahrens
zur Überprüfung und Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (VÜFF)
überprüften Kinder und die erarbeiteten Förderempfehlungen und notwendigen
Unterrichtsvoraussetzungen. Während des VÜFF-Verfahrens haben Vertreterinnen
und Vertreter der verschiedenen an der Schule arbeitenden Professionen das
jeweilige körperbehinderte Kind kennen gelernt, beobachtet und überprüft,
Informationen von den abgebenden Einrichtungen, den behandelnden
Ärztinnen/Ärzten und Therapeutinnen/Therapeuten sowie dem schulärztlichen Dienst
eingeholt und Informations- und Beratungsgespräche mit den Eltern geführt.
Es ist eine lange Tradition der Viktor-Frankl-Schule, die Ausbildung von
Referendarinnen und Referendaren engagiert und konstruktiv zu unterstützen. Im
Laufe der Schuljahre diente unsere Schule immer Lehrerinnen und Lehrern im
Vorbereitungsdienst als Ausbildungsschule und der Austausch mit den Mentorinnen
und Mentoren bietet eine wechselseitige Bereicherung. In der Viktor-Frankl-Schule
werden regelmäßig Ausbildungskonferenzen durchgeführt. In diesem Rahmen
können Referendarinnen und Referendare gemeinsam mit ihren Mentorinnen und
Mentoren ausbildungsrelevante Fragestellungen diskutieren und bearbeiten.
2.6.2 Unterrichtsinhalte
Die Unterrichtsinhalte ergeben sich gemäß der Verordnung über die
sonderpädagogische Förderung nach Vorgabe der individuellen Förderpläne, die im
Team der mit den Schülerinnen und Schülern befassten Fachkräften der
verschiedenen Berufsgruppen erarbeitet werden und aus den Richtlinien und
Rahmenplanbezügen.
2.6.2.1 Unterrichtsinhalte in der Grundstufe
Inhaltliche Schwerpunkte im Grundstufenbereich sind:
 Schulung der sozialen Kompetenz
 Förderung der Selbstständigkeit
 Erwerb von Wissen und der Kulturtechniken
Zur Schulung der sozialen Kompetenz zählen:
 Befähigung zur Kommunikation und Kontaktaufnahme
 Nutzung individueller und allgemeiner Kommunikationsmittel
 Aufbau von Selbstbewusstsein und Selbstachtung
 Aufbau von Beziehungsfähigkeit
 Lernen und Beachtung sozialer Regeln
 situationsangemessene Umgangsformen erlernen
 Umgang mit Körperlichkeit und Sexualität
 Konfliktfähigkeit
 gemeinsames Erleben von Festen/Feiern/schulischen Veranstaltungen,
Ausflügen usw.
Die Förderung der Selbstständigkeit umfasst Unterrichtsinhalte, die folgende
Aspekte einschließen:
 Förderung und Unterstützung der Kommunikationsfähigkeit
11





Entwicklung von Fähigkeiten/Fertigkeiten im Bereich Essen und Trinken
Ermöglichen/Verbesserung der Mobilität
Anbahnung des selbstständigen An- und Auskleidens
Bewältigung von Toilettengängen, Sauberkeitserziehung, Körperhygiene und
Sexualerziehung
Erwerb von weitgehender Selbstständigkeit in Bezug auf Unterricht und
Lernen
Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten zum Wissenserwerb/Erwerb der
Kulturtechniken erfordert im Hinblick auf die große Bandbreite der Schülerschaft ein
hohes Maß an Differenzierung und spezifischer Förderung, dem gerade im
Grundstufenbereich durch Arbeitsformen wie Kleingruppenarbeit und Einzelförderung
begegnet werden muss. Aspekte wie verlangsamtes Arbeitstempo, Klinikaufenthalte,
Wahrnehmungsbeeinträchtigungen, Mangel an Umwelterfahrung, KommunikationsAufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme sowie Verhaltensauffälligkeiten
müssen in der Unterrichtsgestaltung Berücksichtigung finden. Das handlungsorientierte und ganzheitliche Lernen steht im Vordergrund.
2.6.2.2 Unterrichtsinhalte in der Mittelstufe
Die Mittelstufe der Viktor-Frankl-Schule umfasst drei Schulbesuchsjahre (M1, M2 und
M3).
Inhaltliche Schwerpunkte in der Mittelstufe sind:
 Wissenserweiterung (mit Ausweitung des Fächerkanons für die Lernniveaus
Lernhilfe und Hauptschule)
 vermehrte Nutzung neuerer Technologien
 Förderung der Eigenständigkeit
 Erweiterung des Lebensradius (Stadterkundung, Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel)
 Freizeitaktivitäten
 Soziale und emotionale Förderung in der Entwicklungsphase der Pubertät
2.6.2.3 Unterrichtsinhalte in der Hauptstufe
In der Hauptstufe liegen die unterrichtlichen Schwerpunkte in der Hinführung auf das
Leben nach der Schule. Es können die Schulabschlüsse der Schule für Lernhilfe und
der Hauptschule erreicht werden. Mit den entsprechenden Unterrichtsinhalten wird in
besonderen Differenzierungsgruppen darauf hingearbeitet.
In den Fächern Arbeitslehre, Werken, Informatik und den unterschiedlichsten
Arbeitsprojekten werden die Schülerinnen und Schüler auf ein eigenständiges Leben,
sinnvolle Freizeitgestaltung und berufliche Grundfertigkeiten vorbereitet.
Die Schülerinnen und Schüler absolvieren zwei bis drei 3-wöchige Betriebspraktika.
Die Praktikumsplätze sollten wohnortnah sein und individuell mit Hilfe der Eltern oder
der Lehrkraft gesucht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen
Praktikumsplatz über das Schulamt (AG für Betriebspraktikum) zu bekommen.
Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gehen in die Werkstatt für
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Behinderte oder in eine Tagesförderstätte. Hier kann die Praktikumsdauer individuell
geregelt werden. Das Praktikum wird im Unterricht vor- und nachbereitet. Während
des Praktikums wird von den leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler ein
Berichtsheft geführt. Vor dem zweiten Betriebspraktikum ist eine erste
Berufsberatung mit einer Fachberaterin / einem Fachberater der Agentur für Arbeit
und den Eltern in der Schule vorgesehen.
Durch intensive Elterngespräche wird eine realistische Perspektive unter
Berücksichtigung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen
Schülerin / des einzelnen Schülers angestrebt. Dabei besteht auch die Möglichkeit
der Schulzeitverlängerung, in der Regel zwei bis drei Jahre. Der Antrag wird von den
Eltern jeweils für ein Jahr gestellt und muss in Absprache mit der Klassenkonferenz
von der zuständigen Lehrkraft, der Schulleitung und dem schulärztlichen Dienst
befürwortet werden. In den Jahren vor der Schulentlassung findet die zweite
individuelle Berufsberatung, zum Teil mit entsprechendem medizinischen,
psychologischen und intellektuellen Eignungstest statt. Die Schule gibt eine
Stellungnahme und Empfehlung ab. Die Ergebnisse der Tests sind die Grundlage für
die weiteren Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit. Alle weiterführenden
Maßnahmen werden über die Agentur für Arbeit abgewickelt. Leistungsschwache
und überwiegend pflegeabhängige Schülerinnen und Schüler werden in der
Werkstatt für Behinderte oder in einer Tagesförderstätte angemeldet.
2.6.2.4 Unterrichtsinhalte und Lerngruppenzusammensetzung
Die Heterogenität in der Klassenzusammensetzung hat in der Viktor-Frankl-Schule
dazu geführt, dass verschiedene Modelle der Zusammenarbeit von zwei bis zu fünf
Klassen erprobt wurden. Ziel dieser Zusammenarbeit war das Schaffen
klassenübergreifender homogener Gruppen in den Fächern Mathematik und
Deutsch, zum Teil in den Naturwissenschaften und in Sprachen, um den
Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angemessen begegnen zu können.
Besonders Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Lernhilfe/Grund- und
Hauptschule finden in den einzelnen Klassen häufig keine adäquaten Lernpartner,
um den Lernstoff auch im Rahmen anderer Lernformen als die der Einzelförderung
zu erwerben.
Es wird zwar versucht, durch Lernformen wie Werkstattunterricht oder Projektarbeit
den Lernbedürfnissen in den heterogenen Klassen zu entsprechen, wobei der
Realisierung dieser Arbeitsformen häufig Grenzen gesetzt sind: (a) eingeschränkte
motorische Kompetenzen der körperbehinderten Schülerinnen und Schüler machen
sehr viel Einzelhilfen erforderlich und (b) die verschiedenen Förderbedürfnisse wie
basale Förderung, motorisch spielerische Förderung bis hin zur Vermittlung von
Kulturtechniken erfordern eine permanente Doppelbesetzung der Klassen und
räumliche Gegebenheiten, die der Beeinträchtigung von Konzentration und
Wahrnehmungsfähigkeit der meisten körperbehinderten Schülerinnen und Schüler
Rechnung tragen.
Die Lerngruppenzusammensetzung in der Differenzierung orientiert sich an Faktoren
wie Lebensalter, allgemeine, Lern-, psychosoziale und körperliche Entwicklung und
Stufenzugehörigkeit. Veränderte Lebens- oder Lernvoraussetzungen können
jederzeit einen Wechsel der Lerngruppenzugehörigkeit erfordern. Mit der Bildung
klassenübergreifender Differenzierungsgruppen bietet sich die Möglichkeit, dass die
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Schülerinnen und Schüler mit Lernpartner zu zweit oder sogar in kleinen Gruppen die
entsprechenden Unterrichtsinhalte erarbeiten.
2.6.2.5 Medizinisch-therapeutische Aspekte des Unterrichts
Körperbehinderte Schülerinnen und Schüler benötigen umfangreiche Förderung, um
Handlungssicherheit zu erlangen sowie zusätzliche Unterstützung zur
Persönlichkeitsentwicklung. Die notwendigen Pflege- und Hilfsmaßnahmen schaffen
die Voraussetzungen zur Teilhabe an sozialen Prozessen und zeigen den Weg zu
Eigenaktivität auf. Therapeutische Fördermaßnahmen zielen auf die Verbesserung
oder Aufhebung von Beeinträchtigungen ab bzw. auf die Vermeidung/Verzögerung
einer Verschlechterung.
Aufgabenbereiche des medizinisch-therapeutischen Personals:
 Förderung der motorischen Grundfunktionen mit dem Ziel der
Funktionsverbesserung in Einzel- und Gruppentherapie
 Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Fachbereiche und der
Eltern über Einsatz und angemessenen Umgang mit Hilfsmitteln sowie über
die Gestaltung des Umfeldes körperbehinderter Schülerinnen und Schüler
 Mithilfe im Unterricht zur wirkungsvollen Gestaltung von Lernsituationen, zur
Kontrolle der in Einzel- oder Gruppentherapie angeeigneten Funktionen, zur
Einbettung spezifischer Anforderungen in den Tagesablauf, zur Hilfeleistung in
verschiedenen Unterrichtsbereichen.
Pflegerische Maßnahmen sind im Sinne der Förderpflege pädagogische
Handlungen. Häufig fördern und unterstützen sie auch die individuelle Entwicklung
körperbehinderter Schülerinnen und Schüler. Vornehmlich bei Kindern und
Jugendlichen mit schwerster körperlicher Behinderung sind Pflegehandlungen auch
Ausgangspunkt und Inhalt pädagogischer Förderung.
Aufgaben der Förderpflege in der Schule:
 Pflegehandlungen
verschiedener
Art
(Windeln
wechseln,
Bäder,
Katheterisieren, Verbandwechsel, Inhalieren, ...)
 Einbezug von Elementen aus den Bereichen Basale Stimulation und
Kinästhetische Förderung
 Förderung der Selbstständigkeit wie Toilettentraining, Hygienetraining usw.
 Ausstattung der Toiletten mit allen erforderlichen Hilfsmitteln
 notwendige Maßnahmen zur Ermöglichung/Unterstützung der Nahrungsaufnahme
 Diätüberwachung
 Medikamentengabe
Bewegungsentwicklung und -erleichterung ist eine grundsätzliche Aufgabe der
gesamten Entwicklungsförderung körperbehinderter Schülerinnen und Schüler. Die
therapeutisch handelnden Personen müssen im Umgang mit Kindern und
Jugendlichen medizinische Aspekte berücksichtigen und zugleich pädagogisch
denken und handeln. Da Bewegungsfähigkeit für menschliches Lernen erhebliche
Bedeutung hat, gilt es, Bewegungsabläufe zu ermöglichen oder in Gang zu setzen.
Die willkürlichen Bewegungen des Kindes müssen gemeinsam mit ihm
weiterentwickelt, unwillkürliche Reflexbewegungen abgebaut werden.
14
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ein körperbehindertes Kind anvertraut
ist, müssen über genaue Kenntnisse und sichere Handlungsfähigkeiten verfügen –
hier ist eine Anleitung und Beratung seitens der therapeutischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter notwendig. Therapeutinnen und Therapeuten unterstützen/leiten
auch jene Hilfestellungen an, die erst eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
an Unterricht, Erziehung und Förderung gestatten. Sie begleiten die Anschaffung der
notwendigen Hilfsmittel und eruieren notwendige Veränderungen von Hilfsmitteln und
initiieren diese.
Zu den therapeutischen Aufgabenbereichen im Hinblick auf den Unterricht gehören:
 Anpassung des Schülerarbeitsplatzes, Versorgung mit Hilfsmitteln
 Bereitstellen von Möglichkeiten für Positionswechsel und Lageveränderungen
 Kommunikationsförderung
 Hilfsmittel und Hilfestellungen im Unterricht
 Hilfsmittel und Unterstützung beim Essen und Trinken
 Erweiterung der Bewegungsmöglichkeiten durch vielfältige Hilfsmittel
Folgende Lerninhalte und Ziele ergeben sich aus dem Zusammenwirken von
Unterricht, Therapie und Förderpflege:





Erwerb eines Höchstmaßes an Selbstständigkeit
Verbesserung oder Aufhebung der Beeinträchtigung bzw. in manchen Fällen
Erhaltung des Ist-Zustands durch therapeutische Förderung
Bei Pflege- und Hilfsmaßnahmen unterstützend mitwirken und Teilbereiche
der Pflege oder die gesamten Pflegemaßnahmen soweit möglich zunehmend
selbst übernehmen
Gegenüber helfenden oder fördernden Personen einen partnerschaftlichen
und respektvollen Umgang pflegen
Sich mit der eigenen Behinderung und Fragen einer lebenslangen
Abhängigkeit auseinandersetzen und das Leben darauf richten
(Persönlichkeitsentwicklung, Identitätsfindung)
2.6.2.6 Sprachliche Bildung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationshintergrund
Deutlich mehr als die Hälfte der Schülerschaft der Viktor-Frankl-Schule weist einen
Migrationshintergrund auf. Ein Großteil dieser Schülerinnen und Schüler zeigt zum
Teil erhebliche Schwierigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache: Im
Sprachgebrauch und im Sprachverständnis, im verbalsprachlichen Bereich und im
schriftsprachlichen Bereich. Dazu kommt die Heterogenität in Bezug auf Alter,
kulturellen Hintergrund (Herkunftsland), Integrationsstand der Familie und Grad der
Deutschkenntnisse (von keine, wenig bis eingeschränkt).
Fördergruppen können in der Regel nicht zusammengestellt werden, da die
Ausgangslage zu unterschiedlich ist. Deshalb wird der individuellen
Lernausgangslage vor allen in den Klassen, den kooperierenden Klassen und
jeweiligen Jahrgangsstufen sowie in den dort gebildeten Differenzierungsgruppen in
den Kulturtechniken entsprochen. Grundlage bilden die individuellen Förderpläne. In
den einzelnen Klassen ist die Sprachförderung explizit in die Unterrichtsangebote
integriert.
15
Sollte es die Ausgangslage ermöglichen bzw. erfordern, werden Kleinstgruppen
gebildet oder stundenweise Einzelförderung angeboten. Die Zusammenarbeit mit
den die Schülerinnen und Schüler im Einzelfall betreuenden Logopäden ist sinnvoll
und angestrebt. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten,
Elterngespräche und Beratung sollen die Verbindung von familiärer Spracherziehung
und institutioneller Sprachbildung ermöglichen.
2.6.2.7 Unterrichtserweiternde Angebote
Der Unterricht an der Viktor-Frankl-Schule wird im Vormittags- und im
Nachmittagsbereich durch unterrichtserweiternde Angebote ergänzt. Dies wird durch
die Nutzung besonderer Qualifikationen von Kolleginnen und Kollegen, durch
Kooperation mit außerschulischen Partnern und teilweise durch die finanzielle
Unterstützung von Sponsoren möglich.
Auf diese Weise werden in der Regel folgende unterrichtserweiternde Angebote
angeboten:
 Theater-AG
 Bücherei- und Lese-AG
 Selbstverteidigung für Mädchen und Selbstverteidigung für Jungen (in
Zusammenarbeit mit der Phönix-Akademie Frankfurt)
 Therapeutisches Reiten ((Reiterhof Uhl, Burggräfenrode)
 Schulhund Roxy
 Verkehrserziehung (Mit Unterstützung durch die Jugendverkehrsschule
Frankfurt)
 Fußball-AG
 AG Rollstuhl-Sport (Zusammenarbeit mit dem RSC/Rollstuhl-Sportclub
Frankfurt)
 Rolli-Tanzkurs
 FH-Sport (in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt)
 Instrumentalunterricht
 Schulband
 Trommel-AG
 Freitags-Trommeln
 Projekt Musik mit schwer mehrfach beeinträchtigten Schülerinnen und
Schülern / Aqua Musik (Angebot der Musikschule Frankfurt)
 Integrativer Musikunterricht (in Zusammenarbeit mit der Musikschule
Frankfurt)
 Kunst-Projekt (Atelier Goldstein in Zusammenarbeit mit der Hochschule für
Gestaltung Offenbach)
 Roboter-Projekt (Kaleidoskop e.V.)
 Biotop-AG
 AG Schülerzeitung
2.6.2.8 Sport- und Schwimmunterricht und Sportveranstaltungen
Die Schule nahm an allen bisher organisierten Sport- und Schwimmfesten für
Körperbehinderte teil, die in jährlichem Wechsel stattfinden. Die Schwimmfeste
werden in Wiesbaden durchgeführt, die Sportfeste in Hochheim und Kalbach. Des
16
Weiteren nimmt die Schule regelmäßig an den in zweijährigem Rhythmus
stattfindenden Fußballturniere des Arbeitskreises Sportfeste für Körperbehinderte in
Hessen in Schlüchtern, an den Fußballturnieren des 1. FSC, an den
Basketballturnieren für Rollstuhlbasketball und am Euro-Charity-Run (vom
Frankfurter Maleki-Group ausgetragen und vom Arbeitskreis Sport an Frankfurter
Sonderschulen organisiert) teil.
Einzelne Schülerinnen und Schüler erhalten Schwimmunterricht im schuleigenen
Therapiebecken. An einem Vormittag steht das höhenverstellbare Schwimmbad der
Ernst-Reuter-Schule II zur Verfügung, wo Schülerinnen und Schüler in drei
Leistungsgruppen unterrichtet werden.
2.6.2.9 Außerschulische Lernorte
Regelmäßig einbezogen in den Unterricht werden je nach Jahrgangsstufe und
inhaltlichem Schwerpunkt der Lehr- und Förderpläne die vielseitigen Möglichkeiten,
die sich in Frankfurt am Main und der Umgebung bieten (Museen, Zoo,
Palmengarten, Einrichtungen wie Flughafen und Feuerwehr etc.). Zu den
außerschulischen Lernorten zählen aber auch gemeinsame Erfahrungen im
öffentlichen Umfeld wie Restaurantbesuche, Einkäufe (z.B. Markt, Supermarkt) oder
Kino- und Theaterbesuche sowie Erfahrungsmöglichkeiten in der Natur (z.B. Park,
Wald). Auch regelmäßige Klassenfahrten, Landheimaufenthalte und Sportfreizeiten
bieten vielseitige Lernerfahrungen.
Diese wichtige Verlegung der Lernorte nach draußen ist an der Viktor-Frankl-Schule
auch in Anbetracht der vielen Schülerinnen und Schüler die auf einen Rollstuhl
angewiesen sind sehr personalintensiv und nur möglich durch die der Schule
verfügbaren Rollstuhlbusse und langjährig für die Schule tätigen Busfahrer der FES
sowie die Einbindung des vereinseigenen Schulbusses.
2.6.3 Vertretungskonzept
Die Förderung der sehr heterogenen Schülerschaft in einem Unterricht, Therapie und
Pflege integrierenden Konzept erfordert a priori ein Organisationsmodell, welches
neben differenzierten und klassen- sowie jahrgangsstufenübergreifenden
Unterrichtsstrukturen ein hohes Maß an Flexibilität und die enge Kooperation aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraussetzt.
Unterrichtsausfall wird weitgehend vermieden durch die Kooperation in Anlehnung an
das Blockteammodell: Alle Mitglieder des Teams sind mit den individuellen
Bedürfnissen und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler vertraut. Im Hinblick
auf das Vertretungskonzept der Schule ist das Kooperationsmodell insofern von
Bedeutung, als dass der Ausfall einzelner Kolleginnen oder Kollegen von den
jeweiligen Teams trotz der damit einher gehenden erheblichen Belastungen für
einzelne Tage intern und eigenverantwortlich durch organisatorische Maßnahmen
geregelt und getragen werden kann:
17
durch Veränderungen im geplanten Ablauf des Schulvormittags
durch Veränderungen in der Zusammensetzung klassenbezogener und
klassenübergreifender Lern- und Differenzierungsgruppen
-
durch Umverteilung von Personal innerhalb des Teams bzw. zwischen
den kooperierenden Klassen
durch Lehr- und Vertretungskräfte aus dem Budget „Unterrichtsgarantie
Plus“, zur Unterstützung der betroffenen Teams
durch Vertretungskräfte über das Staatliche Schulamt bei langfristiger
Erkrankung.
Dies bedeutet in jedem Fall ein weniger differenziertes Unterrichtsangebot, das den
Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler in deutlich geringerem Maße entspricht.
Wenn die Abwesenheit von Kolleginnen oder Kollegen eines Klassen- bzw.
Blockteams nicht mehr intern, vom Team selbst, aufgefangen werden kann, wird
darüber hinaus wie folgt verfahren: Im Vertretungsfall werden die Schülerinnen und
Schüler der personell nicht versorgten Klassen bzw. Lerngruppen auf andere
Klassen aufgeteilt. Am Anfang eines Schuljahres werden in den Stufenkonferenzen
Aufteilungspläne erstellt.
Neben
der
Umsetzung
der
beschriebenen
Aufteilungsregelung
wird
Unterrichtsausfall durch einen Blockteam übergreifenden Einsatz von
Vertretungskräften vermieden. Entsprechende Kapazitäten werden durch die
Auflösung der in der Arbeit mit den körper- und mehrfachbehinderten Schülerinnen
und Schülern in der Regel erforderlichen Doppelbesetzung geschaffen – immer
dann, wenn in einer Klasse bzw. Lerngruppe viele Schülerinnen und Schüler fehlen
und die Zahl der anwesenden Kinder bzw. Jugendlichen so gering ist, dass eine
Doppelbesetzung zur Aufrechterhaltung des planmäßigen Angebots vorübergehend
nicht zwingend erforderlich ist. Die Zuordnung erfolgt in diesem Fall durch die
Schulleitung.
Bei Abwesenheit von Kolleginnen und Kollegen im Nachmittagsbereich wird
Unterrichtsausfall durch das Verteilen von Schülerinnen und Schülern auf die
jeweiligen Nachmittagsangebote vermieden – auf der Grundlage von Absprachen
zwischen der Schulleitung und den betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie
unter Berücksichtigung der aktuellen Situation. Darüber hinaus findet hier eine
Vertretungsregelung Anwendung, in die berufsgruppenübergreifend alle Kolleginnen
und Kollegen einbezogen sind.
Sollte sich bei Abwesenheit von Kolleginnen und Kollegen eine zugespitzte Situation
über einen längeren Zeitraum hinziehen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
anderen Klassen überlastet sein, verbleiben einzelne Schülerinnen und Schüler bzw.
die Schülerinnen und Schüler der am stärksten betroffenen Klasse/Lerngruppe aus
Gründen der Fürsorgepflicht (z.B. Hilfen bei allen alltäglichen Verrichtungen wie
Toilettengängen, Essen und Trinken, An- und Ausziehen und Fortbewegung sowie
Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen) und in Absprache mit den Eltern
zuhause.
2.6.3 Schulleben und Schulgemeinde
Der Unterricht im Klassenverband, in Lerngruppen und in Kursen wird in hohem
Maße durch klassen- und stufenübergreifende Aktivitäten sowie durch die Teilnahme
an schulübergreifenden, außerschulischen Veranstaltungen ergänzt:
18
Die Einschulungsfeier und die Schulabgangsfeier, das Offene Singen im Frühling
und in der Adventszeit, Feste und Feiern mit jahreszeitlichem Bezug,
Theateraufführungen, die Teilnahme an schulübergreifenden Sport- und
Schwimmwettbewerben, Projekttage und Projektwochen, Schulfeste aber auch
Trauerfeiern für verstorbene Schülerinnen und Schüler sind feste Bestandteile des
Schullebens.
Sie stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Selbstbewusstsein der
Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und bieten
Kompensationsmöglichkeiten für fehlende oder eingeschränkte Lebenserfahrungen
und Entwicklungsmöglichkeiten.
Als Förderverein begleitet und unterstützt der gemeinnützige „Verein der Freunde
und Förderer der Viktor-Frankl-Schule e.V.“ die schulische Arbeit. Er verwaltet
gespendete Gelder und führt diese Vorhaben und Projekten an der Schule zu. Der
Verein besteht aus Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule.
3 Schulentwicklungsprozess
3.1 Chronologie der Schulentwicklung
Das Hessische Schulgesetz verpflichtet alle öffentlichen Schulen ein Schulprogramm
zu entwickeln, fortzuschreiben und umzusetzen. In einem fortwährenden
Verständigungsprozess sollen alle in der Schule zusammenwirkenden Personen ein
realistisches Arbeitsprogramm für Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege
gemeinsam erstellen.
In unserer Schule hat die Auseinandersetzung mit Aspekten, die einem solchen
Schulprogramm
zuzuordnen
sind,
Tradition.
Im
Rahmen
von
Fortbildungsveranstaltungen, Wochenendtagungen und Pädagogischen Tagen hat
sich das Kollegium immer wieder mit relevanten Themen auseinandergesetzt,
kompetente Fachleute zu Rate gezogen und die erarbeiteten Resultate in die
Weiterarbeit integriert.
Mit dem Pädagogischen Tag am 25.06.1998 hat sich die Schule „auf den Weg zum
Schulprogramm“ gemacht. Frau Hödebeck-Höfig von der Deutschen Bank und Herr
Meutgens vom Competence Center Ploenzke haben diesen Tag unentgeltlich
moderiert. Nach einer gemeinsamen Beteiligtenanalyse, Festlegen von
Rahmenbedingungen,
Zielen,
Erfolgsfaktoren
und
Bausteinen
eines
Schulprogramms wurde in der Folgezeit in 6 Arbeitsgruppen weitergearbeitet:
- Selbstständigkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Klassenübergreifendes Arbeiten
- Organisationsstrukturen
- Integration von Unterricht, Therapie und Pflege
- Möglichkeiten und Grenzen der Teamarbeit in interdisziplinären Teams
In nachfolgenden pädagogischen Konferenzen – weiterhin unter der Moderation von
Frau Hödebeck-Höfig - wurden die Arbeitsgruppenergebnisse in Beschlüsse für die
weitere Arbeit umgesetzt.
19
Zum Thema „Konfliktmanagement und Teambildung“ nahm das Kollegium am
10.11.1999 im Rahmen eines Pädagogischen Tages an einer Veranstaltung in der
Deutschen Bank teil.
In den darauffolgenden Jahren stagnierte die Weiterarbeit am Schulprogramm aus
folgenden Gründen: 2000: Festschrift und Feierlichkeiten zum 40jährigen Bestehen
der Schule; 2000-2001: Prozess der Namensänderung, Umbenennung der Schule;
2001-2004 Vakanz der Schulleitung, Leitung durch ein Team von Kolleginnen und
Kollegen.
Am 19.05.2004 befasste sich das Kollegium im Rahmen eines Pädagogischen Tages
mit dem Thema „Integration und Differenzierung – schwerstbehinderte Schülerinnen
und Schüler in unserer Schule“ und entschied sich mehrheitlich dazu, ab dem
Schuljahr 2004/05, in Anlehnung an den organisatorischen Rahmen des BlockteamKonzepts der Schule für Körperbehinderte in Karlsbad, die Schülerinnen und Schüler
mit schwerer und mehrfacher Behinderung in alle Klassen zu integrieren.
Folgende kurzfristige Ziele haben sich aus der Schulprogrammarbeit heraus
entwickelt und wurden schon umgesetzt:
 veränderte Stundentafel (seit 1999 längere Unterrichtszeiten für Grund-/
Mittelstufe)
 Erweiterung der Grundstufenzeit auf fünf Jahre
 neue Klassenbezeichnungen (seit 2004: G 1 – 5, M 1 – 3, H 1 – 4 bzw. W 1 – 2)
Nach der Vorlage des Schulprogramms beim Staatlichen Schulamt Frankfurt am
Main wurde gemeinsam mit Herrn Schulamtsdirektor Kilian wie Weiterarbeit an den
Themen Teamarbeit, Elternarbeit und Umsetzung der Lehrpläne als vorrangig
festgelegt. Die Evaluationsgruppe entschied sich 2006 dafür, das Thema
Zusammenarbeit mit den Eltern als ersten Schwerpunkt zu evaluieren, da sich aktuell
kein Schulelternbeirat konstituieren konnte und es zudem keine gewählten
Elternvertreter in der Schulkonferenz gab. In diesem Zusammenhang wurde am
14.05.2007 ein pädagogischer Tag mit dem Thema „Kommunikation mit Eltern
fördern und gestalten“ mit Frau Ostendorf und Frau Winkler durchgeführt.
Im Rahmen der Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationshintergrund wurde ein Konzept erstellt, was seit 2007 ins Schulprogramm
integriert ist. Darüber hinaus wurde das Vertretungskonzept der Schule noch
eingefügt.
Evaluiert wurde im Schuljahr 2007 zudem das Procedere „Kurzverfahren in der
Viktor-Frankl-Schule“
bei
Verzicht
auf
ein
sonderpädagogisches
Überprüfungsverfahren nach § 19 Abs. 7 (Verordnung zur sonderpädagogischen
Förderung vom 17.05.06) mit dem Ergebnis, das Verfahren in der erprobten Form
künftig beizubehalten.
In verschiedenen Arbeitsgruppen wird seit dem Schuljahr 2006/07 an folgenden
Themen weitergearbeitet: Überarbeitung der Förderplangestaltung, Entwicklung
einer schulinternen Trauerkultur, Umsetzung des Konzeptes einer Werkstufe,
Umsetzung des Ganztagskonzepts sowie Entwicklung eines baulichen Konzeptes im
Rahmen des Schulentwicklungsplans in Zusammenarbeit mit dem Stadtschulamt
und dem Staatlichen Schulamt Frankfurt am Main.
20
Die
Schulprogrammarbeit
stellt
angesichts
der
Zunahme
komplexer
Behinderungsformen bei gleichzeitigem Personalabbau eine erhebliche Mehrarbeit
für alle Kolleginnen und Kollegen dar.
3.2 Mittelfristige Ziele der schulischen Arbeit
3.2.1 Selbstständigkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler
In der Grundstufe stehen folgende Förderbereiche hinsichtlich der Förderung der
Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt:
 Anbahnung von An- und Ausziehen
 Mobilität
 Toilettengänge
 Essen und Trinken
 Kommunikation (unter Einbezug neuer Technologien)
 Körperhygiene
In der Mittelstufe kommen folgende Bereiche hinzu:
 Eigenständigkeit bei An- und Abfahrt
 Umgang mit Geld/Einkaufen
 Erweiterung des Lebensradius
 Freizeitaktivitäten/verantwortlicher Umgang mit neuen Medien
 eigenständiges Telefonieren
Neue Schwerpunkte in der Hauptstufe liegen in
 Haushaltsführung
 Gerätekunde
 Organisation von Schülertreff u.ä.
 berufliche Orientierung
Eine umfassende Selbstständigkeitserziehung kann gut im Rahmen einer
Ganztagsschule
umgesetzt
werden.
Grundlage
für
eine
verbesserte
Selbstständigkeitsentwicklung an unserer Schule sind die vorhandenen und noch zu
schaffenden behindertengerechten Einrichtungs- und Übungsstätten (Lehrküche,
Trainingswohnung, Schülerkiosk, Aufenthaltsräume für Schülerinnen und Schüler,
rollstuhlgerechte Einrichtung der Klassen-, Fach- und Sanitärräume).
Gerade zu Beginn der Grundstufenzeit muss das Angebot an therapeutischen und
pflegerischen Fachkräften dem Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler
entsprechend bereitgestellt werden. Pro „Block-Team“ (d.h. in der Regel zwei
Klassen à sechs bis acht Schülerinnen und Schüler) sind ein/-e Krankengymnast/-in,
ein/-e Ergotherapeut/-in, in der Regel eine Pflegekraft und Logopädieeinheiten sowie
Assistenzkräfte nach Bedarf dringend erforderlich.
„Hilf mir, es selbst zu tun.“ (Maria Montessori)
Eigenverantwortung muss gelernt werden, d.h. alle in die Förderung einbezogenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihre gut gemeinte Hilfsbereitschaft auch
zurücknehmen können, um als Unterstützer/Anleiter zu agieren.
21
Voraussetzung für eine effektive Selbstständigkeitserziehung ist eine enge und
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und anderen an der Erziehung
Beteiligten.
3.2.2 Pflege im pädagogischen Konzept
Der Großteil unserer Schülerinnen und Schüler ist auf pflegerische Unterstützung
und auf medizinische Versorgung während des Schulalltags angewiesen.
Pflegerische Maßnahmen sind Teil der sonderpädagogischen Förderung dieser
Schülergruppe. Sie ergänzen, begleiten und erleichtern erzieherische, unterrichtliche
und schulische Aktivitäten und ermöglichen diese häufig erst.
Die Pflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungsförderung für die
Schülerinnen und Schüler der Viktor-Frankl-Schule. In Anlehnung an den in der
Pflegefachwelt verwendeten Begriff „Förderpflege“ existiert als Leitgedanke eine
„fördernde Pflege“ im Hinblick auf persönliche Entwicklung, Selbstständigkeit,
Wohlbefinden und Teilhabe am Lernen und Leben in der Schule und außerhalb.
Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ebenso wie mit Ärztinnen
und Ärzten, dem Klinikpersonal und anderen Fachkräften. In interdisziplinärer
Zusammenarbeit zwischen den Förderschullehrer/-innen, Fachlehrer/-innen und den
Betreuungs- und Pflegekräften erfordert die Verbindung und Vernetzung der
pädagogischen, therapeutischen und pflegerischen Aufgabenfelder im Sinne eines
ganzheitlichen Ansatzes ein differenziertes Konzept, z. B. der Anbahnung von
Fähigkeiten im Bereich der Alltagskompetenz, der Mithilfe bei Pflegeanforderungen
und Anteilen von Selbstständigkeit - wo immer Ansätze hierfür erkennbar sind.
Darüber hinaus soll eine Beratung der Beteiligten hinsichtlich spezieller Maßnahmen
an der Viktor-Frankl-Schule erfolgen.
Ansatzpunkt und Inhalt schulischer Förderung liegt in der Erfüllung der
Grundvoraussetzungen des menschlichen Lebens in den Bereichen Hygiene, Pflege,
Ernährung, medizinische Versorgung, Bewegung, Ruhe, Kontakt- und
Beziehungsfähigkeit. Räumliche und sächliche Voraussetzungen für eine qualifizierte
Förderpflege sind:
 Atmosphärisch gestaltete Förderräume, die zur Behandlung, zur basalen
Stimulation, zur Entspannung u. a. benötigt werden
 Große, gut belüftbare Pflegeräume mit Möglichkeiten zum Duschen und
Baden
 Entsprechende Hilfsmittel wie z. B. Decken- und Mobillifter, höhenverstellbare
Liegen,
individuell
anpassbare
Toilettenstühle,
höhenverstellbare
Waschbecken
 Individuelle Lagerungsmöglichkeiten auch im Klassenraum, Hilfsmittel,
Pflegematerialien
Zu den Handlungsfeldern der Förderpflege zählen: Förderung von Eigenaktivität und
Selbstständigkeit im Alltag, Unterstützung der und Anleitung zur Körperhygiene,
Medizinische Pflege, Erste-Hilfe-Maßnahmen und allgemeine Dienste (Beratung,
Information, Anleitung, Betreuung/Begleitung, Zusammenarbeit).
22
3.2.3 Therapie im pädagogischen Konzept
In der Viktor-Frankl-Schule sind ebenso therapeutische Maßnahmen Teil der
sonderpädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie orientieren sich
am übergeordneten Ziel der größtmöglichen Selbstbestimmung der Schülerinnen
und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung.
Die therapeutischen Maßnahmen müssen in die Bildungs- und Erziehungsprozesse
integriert werden. Sie ergänzen, begleiten und erleichtern erzieherische,
unterrichtliche und schulische Aktivitäten bzw. ermöglichen diese häufig erst.
Zu den wesentlichen Formen der Therapie zählen Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie. Die Schülerschaft der Viktor-Frankl-Schule legt nahe, sie durch ein fest
installiertes Angebot von Hippotherapie, Mototherapie, Musiktherapie und
Psychotherapie zu ergänzen.
Therapie wird von Fachkräften sowohl unterstützend in Unterrichtssituationen als
auch in Einzel- und Kleingruppensituationen durchgeführt. Alle therapeutischen
Maßnahmen sind Teil des schulischen Geschehens und werden organisatorisch mit
den Erfordernissen des Unterrichts abgestimmt.
Therapeutische Maßnahmen können nur in Absprache mit Fachärzten/-innen wie
Kinderneurologen/-innen,
Kinderorthopäden/-innen
und
Kínderärzten/-innen
durchgeführt werden. Die Viktor-Frankl-Schule arbeitet vertrauensvoll und eng mit
dem schulärztlichen Dienst und der zugeordneten Kinderärztin, die ein- bis zweimal
wöchentlich in der Schule Sprechstunden anbietet, zusammen. Es besteht ein hoher
Bedarf an neurologischer und orthopädischer Beratung und Begleitung. Bis vor zwei
Jahren standen der Schule entsprechende Fachärzte konsiliarisch zur Verfügung,
was auch künftig wieder angestrebt ist.
Bei Diagnose, Festlegung und Umsetzung der therapeutischen Ziele und
Maßnahmen spielen neben medizinischen Notwendigkeiten immer auch
pädagogische, psychische und soziale Aspekte eine gleichwertige Rolle. Therapie
berücksichtigt stets Lebenssituation und Bedürfnislage der Schülerinnen und
Schüler. Therapeutische Fachkräfte müssen dazu den schulischen wie
außerschulischen Alltag der von ihnen betreuten Schülerinnen und Schüler kennen.
Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen
benötigen sehr häufig individuell angepasste Lehr- und Lernmittel. Hilfsmittel,
technische Hilfen sowie neue Technologien haben für das erfolgreiche Lernen und
die Bewältigung alltäglicher Aufgaben einen hohen Stellenwert. Der Einsatz der
Hilfsmittel ist von besonderer Bedeutung für
 Kompensation eingeschränkter Aktionsmöglichkeiten
 Ergänzung oder Ersatz von Sprache bei der Kommunikation
 vermehrte Selbstständigkeit und Handlungskompetenz
 größere Eigenaktivität
 unmittelbare Umsetzung eigener Kreativität
 Entwicklung arbeits- und berufsbezogener Fertigkeiten
Die therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Versorgung mit
geeigneten Hilfsmitteln mit allen Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern,
pädagogische Fachkräfte, Pflegekräfte) besprechen und entwickeln und eng mit
23
Herstellerfirmen und Reha-Beraterinnen und -Beratern wie auch den Krankenkassen
zusammenarbeiten. Häufig erfolgt eine finanzielle Unterstützung durch Sponsoren.
3.2.4 Unterstützte Kommunikation
Die Bedeutung einer intakten Lautsprache für die persönliche Lebensqualität lässt
sich von denjenigen, die selbstverständlich über dieses Kommunikationsmedium
verfügen, nur erahnen. Kann sich ein Mensch kaum oder gar nicht mit Hilfe der
Lautsprache verständigen, so hat dieser Umstand nicht nur erhebliche Folgen für
seine Persönlichkeitsentwicklung und seine sozialen Kontakte, sondern verändert
seine gesamte Lebenssituation.
Erschwernisse in der kognitiven Entwicklung, Einschränkungen in der
Identitätsentwicklung, Reduzierung der Möglichkeit der Selbstbestimmung,
Einschränkung in der Aneignung der Kultur sind mögliche Auswirkungen einer
erschwerten Kommunikationsentwicklung.
Unterstützte Kommunikation (UK) beschäftigt sich mit der Verbesserung und
Erweiterung von Kommunikationsmöglichkeiten von nicht oder kaum sprechenden,
noch nicht sprechenden oder nicht mehr sprechenden Menschen. Das Konzept der
„Unterstützten Kommunikation“ orientiert sich in seinen theoretischen Grundlagen am
humanistischen Menschenbild. Bei jedem Menschen – unabhängig vom
Schweregrad seiner Behinderung – wird ein Grundbedürfnis nach sozialem Kontakt,
Kontrolle und Beeinflussung der eigenen Lebensumstände und damit verbunden ein
Bedürfnis nach Kommunikation vorausgesetzt.
Für Menschen, die wenig oder gar nicht sprechen können, ist der Alltag gehäuft mit
Situationen, in denen sie nicht das bekommen, was sie möchten oder etwas
erhalten, was sie nicht wollen – und, was noch wichtiger ist, in denen niemand merkt,
dass sie überhaupt etwas wollen. Unterstützte Kommunikation zeigt Möglichkeiten
zur Förderung dieses Personenkreises auf. Den betroffenen Menschen werden
Techniken und Strategien zur Verfügung gestellt, die die Lautsprache ergänzen oder
ersetzen können. Dies kann z.B. durch die Miteinbeziehung von Blickbewegungen,
Mimik, Gestik, Gebärden/Handzeichen und/oder durch den Einsatz von nicht
elektronischen Hilfen (z.B. Kommunikationstagebücher, Kommunikationstafeln)
und/oder durch elektronische Hilfsmittel gelingen.
Damit ein nicht- oder kaum sprechender Mensch überhaupt erfolgreiche
kommunikative Erfahrungen machen kann, ist er unmittelbar von Bezugspersonen
abhängig, die bereit sind, sich auf die Besonderheiten der Gesprächssituation
einzulassen. Dies bedeutet, dass eine Gesprächssituation, bei der unterstützende
Kommunikationsformen eingesetzt werden, sich in hohem Maße von den allgemein
bekannten Gesprächssituationen unterscheidet. Sowohl von den nichtsprechenden
Menschen, als auch von ihren Kommunikationspartnern werden Fähigkeiten
gefordert, die in dem üblichen Erfahrungsrahmen kaum gelernt werden können.
Daraus ergibt sich die Erkenntnis, dass Kommunikation unter besonderen
Umständen von dem persönlichen positiven Menschenbild und dem Interesse an
dem Betroffenen abhängig ist. Auch bei optimaler Versorgung und Vorbereitung
bleibt es für das Gelingen der Kommunikation entscheidend, dass beide Partner Zeit,
24
Geduld, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, Frustrationen zu ertragen,
mitbringen.
Unterstützte Kommunikation kann nicht nur zum wichtigsten Mittel der Verständigung
werden, sondern auch wesentlich zur Selbstbestimmung und sozialen Teilhabe
beitragen.
In der Praxis zeigt sich, dass die Klassenteams bei der Versorgung mit
Kommunikationshilfen und/oder der Umsetzung der unterstützenden Maßnahmen im
Unterricht oftmals überfordert sind und die vorhandenen Möglichkeiten
(Beratungskompetenz, personelle Kapazitäten, Zeit, Räumlichkeiten) nicht
ausreichen, um die notwendige Versorgung zu gewährleisten, deshalb muss geprüft
werden, ob eine besondere Berücksichtigung dieses Aufgabengebietes bei der
Zuweisung der Personalstunden möglich ist.
Kommunikation ist nicht auf begrenzte Zeiten in einem gesonderten UK-Unterricht
beschränkt, Kommunikation findet immer und überall statt. Jede Schülerin/jeder
Schüler muss in seinem täglichen Unterricht die Möglichkeit erhalten, sich mit seinen
Fähigkeiten einzubringen und das Geschehen mit zu beeinflussen, d. h. sich als
handelnden Menschen zu erfahren. Dies kann nur durch eine unterrichtsimmanente
UK-Förderung gewährleistet werden, die auch im familiären Umfeld und den
außerschulischen Situationen Fortsetzung finden sollte.
3.2.5 Förderung der Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher
Beeinträchtigung
Wir begreifen unsere Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher
Beeinträchtigung als gleichwertige Mitglieder unserer Schulgemeinde und unserer
Gesellschaft. Auftrag ist es deshalb auch, unsere Schülerinnen und Schüler so zu
fördern, dass sie am öffentlichen Leben so weit wie möglich teilnehmen können und
so als gleichberechtigt von unserer Gesellschaft wahr- und aufgenommen werden.
Die Unterschiedlichkeit zu akzeptieren und die Individualität in der Gemeinschaft zu
unterstützen ist für uns alle das Fundament unserer pädagogischen Arbeit.
Jede einzelne Schülerin, jeder einzelne Schüler hat Anspruch auf optimale
individuelle Förderung, Betreuung und Pflege. Dies schließt auch das Recht auf
soziale Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler
mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung ein. Grundsätzlich sollte jede
Schülerin / jeder Schüler im Rahmen ihrer / seiner Möglichkeiten am sozialen Leben
in der Schule teil nehmen können. Teilnehmen kann ein „Dabeisein“ beinhalten,
Förderziel jedoch bleibt eine aktive Teilnahme am Klassen- und Schulgeschehen im
Kontakt mit anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Der zeitliche Umfang
der Integration in die Klassen/Stammgruppen muss die Bedürfnislage der Schülerin /
des Schülers mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung ebenso berücksichtigen
wie die der Mitschülerinnen und Mitschüler.
Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung sind
Menschen mit erheblichen motorischen und kognitiven Einschränkungen, die sich
nicht oder nur unzureichend durch Sprache mitteilen können und zwecks
Kontaktaufnahme auf die ungeteilte Aufmerksamkeit einer Person angewiesen sind.
25
Diese Schülerinnen und Schüler brauchen meist für alle alltäglichen Verrichtungen
Hilfe. Dabei werden vor allem pflegerische Maßnahmen zum Ausgangspunkt und
Inhalt der individuellen Förderung (Förderpflege). Pflege dient dem Recht auf
Gesundheit und Geborgenheit.
Die inhaltliche Gestaltung des Schulalltages mit Schülerinnen und Schülern mit
schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung muss berücksichtigen, dass
 alle schulischen Aktivitäten basale Lern- und Entwicklungsanlässe sind, die
der pädagogischen Gestaltung bedürfen
 diese basalen Lernangebote durch die vielfältigsten Besonderheiten der
Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Konstitution, Wahrnehmung,
Motorik, Kommunikation, ihrer Vorlieben und Interessen, ihres Antriebs,
Temperaments und vieler anderer Persönlichkeitsmerkmale bestimmt sein
müssen
 ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtens der Beobachtung und
Einschätzung, dem Nachspüren zu fördernder physischer, psychischer und
intellektueller Kompetenzen dient
 die Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher
Beeinträchtigungen im besonderen Maße Zuwendung und das Gefühl von
Sicherheit und Geborgenheit benötigen
 pflegerische Belange einen Großteil des Schulalltags ausmachen
 viele Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher
Beeinträchtigung zur Vermeidung oder Verringerung einer gesundheitlichen
Verschlechterung neben der medizinisch-pflegerischen auch intensive
therapeutische Behandlung benötigen, die in hohem Maße in das
pädagogische Förderkonzept einfließen muss
3.2.6 Umsetzung der Stundentafel für die Schule für Lernhilfe
Die Viktor-Frankl-Schule bietet für einen Teil der Schülerinnen und Schüler Unterricht
nach den Rahmenplänen der Schule für Lernhilfe an. Um die Schülerinnen und
Schüler - gerade in den Kernfächern Deutsch und Mathematik – in möglichst
leistungshomogene Lerngruppen zusammenzufassen, werden diese Fächer schon
ab der Grundstufe im Rahmen klassenübergreifender Differenzierung unterrichtet.
Dieses leistungsdifferenzierte Arbeiten erfordert einen erheblichen organisatorischen
Aufwand.
Nach der Verordnung zur Stundentafel für die Schule für Lernhilfe vom 19.04.2000
haben die Schülerinnen und Schüler das Recht auf Unterricht im dort
festgeschriebenen Fächerkanon; die Schule hat die Pflicht, diesen anzubieten.
Um den Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu entsprechen und ihnen
ein möglichst qualifiziertes Unterrichtsangebot bereitzustellen müssen folgende
Aspekte berücksichtigt werden:
 Leistungsdifferenzierung/Lerngruppen in Deutsch und Mathematik, spätestens
ab der Mittelstufe auch in Naturwissenschaften, Gesellschaftslehre,
Arbeitslehre
 Einführung von Englisch als Unterrichtsfach in der Stundentafel der Schule für
Lernhilfe
 Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung
26




Weiterentwicklung zur Ganztagsschule mit Gliederung des Unterrichtstages in
Blöcke, wobei die ersten beiden Blöcke Zeit für den Unterricht in den
Kulturtechniken bieten
räumliche Nähe der kooperierenden Klassen
ausreichende Anzahl von Differenzierungsräumen
Fachräume (Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Hauswirtschaft, etc.)
An der Evaluation dieses Bereiches wird zur Zeit gearbeitet (Schuljahr 2007/08)
3.2.7 Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten nach der Schule
Die Vorbereitung auf die zukünftige Lebens- und Arbeitswelt findet
schwerpunktmäßig in der Haupt- bzw. Werkstufe ab Klasse H1 statt. Im
Unterrichtsfach „Arbeitslehre“, stufenbezogenen Projekten sowie im Rahmen zweier
Betriebspraktika während der letzten zwei Schulbesuchsjahre (s. Erlass Hess.
Kultusminister v. 08.11.1996) setzen sich die Schülerinnen und Schüler zunehmend
intensiver mit der Realität der Arbeitswelt auseinander. Ziel ist die Erlangung
größtmöglicher Selbstständigkeit - zunächst im Unterricht - und eine spätere
berufliche Eingliederung im Rahmen der individuellen Möglichkeiten (Lernfelder:
Selbstständigkeit, Kommunikation, Mobilität, Essen und Trinken, An- und Auskleiden,
Körperhygiene und Toilettengang, Kulturtechniken, Haushaltsführung und Wohnen,
Berufswahlorientierung, Lebensgestaltung ohne Erwerbsarbeit, Freizeitgestaltung,
Beziehungsgestaltung, Organisation von Hilfen und Umgang mit existenziellen und
existenzbedrohenden Lebenssituationen).
Um den Schülerinnen und Schülern vielseitige Möglichkeiten des sozialen Lernens
zu bieten, werden in der Hauptstufe „größere Lerngruppen“ gebildet. In der Regel
arbeiten praktisch bildbare Schülerinnen und Schüler in eigenen Lerngruppen.
Schülerinnen und Schüler mit Lernhilfebedarf und Regelschülerinnen und -schüler
werden
gemeinsam
unterrichtet.
Geeignete
Unterrichtsprojekte
können
klassenübergreifend durchgeführt werden (Lernpartnerschaften).
Praktisch bildbare Schülerinnen und Schüler unserer Schule benötigen
lebenspraktisch orientierte Lerninhalte und damit ein anderes Lernangebot als
leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler (LH/HS). Insgesamt benötigt die
inhomogene Schülerschaft der Viktor-Frankl-Schule eine noch individuellere
Vorbereitung als bisher, auch bei der Durchführung von Betriebspraktika. Diese
sollten je nach Belastbarkeit der Schülerin/des Schülers variabel gestaltet werden
können (stundenweise, tageweise, ein – bis dreiwöchig, schuljahresbegleitend). Bei
vielen Schülerinnen und Schülern besteht hinsichtlich der Erprobung ihrer
kommunikativen oder anderen Fähigkeiten der Bedarf eines erheblich ausgeweiteten
Zeitrahmens.
Die Inanspruchnahme der Schulzeitverlängerung bietet eine geeignete Möglichkeit,
um bei Bedarf mehr Praktika in flexibler Gestaltung durchzuführen.
Die Chancen einer beruflichen Eingliederung von Menschen mit komplexen
Behinderungen während einer angespannten Lage des ersten Arbeitsmarktes sind
gering. Dem Auffinden oder Schaffen von Praktikums- und Nischenarbeitsplätzen
kommt daher besondere Bedeutung zu. Zudem muss eine realistische Sicht die
Frage nach einem Leben ohne Arbeitsplatz berücksichtigen.
27
Die Förderung von Eigeninitiative und kommunikativen Fähigkeiten im Rahmen von
Unterrichtsprojekten wird angesichts dieser Problematik umso wichtiger.
Therapeutische
Angebote
helfen
die
Möglichkeiten
eigenständiger
Lebensbewältigung abzuklären.
Um die Schülerinnen und Schüler auf ihre zukünftige Lebens- und Arbeitswelt
vorzubereiten müssen sie und ihre Sorgeberechtigten rechtzeitig besondere
Informations- und Beratungsabgebote über und von außerschulischen Institutionen
erhalten. Dazu zählen: Agentur für Arbeit, berufsbegleitende Dienste,
Beratungsstellen der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer,
Hauptfürsorgestelle, Versorgungsamt, örtliche Betriebe, Werkstatt für behinderte
Menschen, Berufsbildungswerke, weiterführende Schulen, Freizeiteinrichtungen,
Angebote der Kirchen, Verbände und Selbsthilfegruppen, unterschiedliche
Wohnmöglichkeiten.
Die Kooperation mit anderen Institutionen umfasst zurzeit:
 Kontakte zur örtlichen Arbeitsagentur
 Kontakte zu regionalen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
 Eruieren alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderung
 Kontakte zu weiterführenden Bildungseinrichtungen
 Regionale
und
überregionale
Wohnheime
mit
WfbM
oder
Lebensgemeinschaften
3.2.8 Ganztagsschule
Die Viktor-Frankl-Schule bietet Nachmittagsangebote für die Schülerinnen und
Schüler der Mittel- und Hauptstufe an bis zu drei Tagen (bis 15.00 Uhr).
Ganztagsunterricht bietet Schülerinnen und Schülern mit einer Körperbehinderung
die Chance, entsprechend ihren Möglichkeiten und ihrem Tempo gemeinsam zu
lernen sowie ihre Freizeit zu gestalten und soziale Kontakte aufzubauen. Die
entzerrten Unterrichtszeiten ermöglichen Pflicht-, Förder- und Wahlangebote im
Rahmen der Stundentafel der verschiedenen Schulformen. In den Schultag sind
pädagogische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen eingebettet. Ein
warmes Mittagessen wird täglich angeboten. Die Einbeziehung außerschulischer
Angebote (Jugendmusikschule, Kunstprojekte, Sportvereine usw.) sowie die Öffnung
zum Stadtteil (Zusammenarbeit mit benachbarten Horten) sind vorgesehen.
Grundsätzlich ist die Teilnahme am Ganztagsunterricht verpflichtend.
Das ausführliches Konzept für den gebundenen Ganztagsbetrieb wird kontinuierlich
weiter entwickelt. Folgende Punkte finden dabei Berücksichtigung:
 Organisation des Tagesablaufs und zeitliche Rhythmisierung
 Hausaufgaben
 Nachmittagsunterricht als Pflichtunterricht vs. Wahlangebote
 Mittagessen und Mittagspausengestaltung
 Therapeutische Angebote im Nachmittagsunterricht
28
3.2.9 Personalentwicklung
An der Viktor-Frankl-Schule arbeiten zurzeit Förderschullehrer/-innen, Fachlehrer/
-innen, Sozialpädagogen/-innen, Erzieher/-innen bzw. Heilpädagogen/-innen,
Physiotherapeuten/-innen, Ergotherapeuten/-innen, Logopädinnen, ausgebildete
Pflegekräfte und Assistenzkräfte. In der Viktor-Frankl-Schule besteht zusätzlich und
ergänzend der Bedarf an weiteren Fach- und Assistenzkräften.
Therapeutisches Angebot: Das therapeutische Angebot wurde in den letzten drei
Jahren dem Bedarf angepasst.
Unterstützte Kommunikation: Um die Versorgung mit Kommunikationshilfen und
unterstützenden Maßnahmen bei Kommunikationseinschränkungen zeitnah und
umfassend zu gewährleisten, sind entsprechende Stunden bei der
Personalzuweisung dringend erforderlich.
Medizinische Förderpflege: Mit der Weiterentwicklung des Ganztagsangebots
muss die Erweiterung des Angebots einhergehen.
Fachlehrerinnen und Fachlehrer: Um die Unterrichtsanforderungen nach den
Rahmenplänen der Schule für Lernhilfe und der Regelschule erfüllen zu können,
müssen die entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer eingestellt werden.
Freiwilliges Soziales Jahr: Die Viktor-Frankl-Schule ist als Einsatzort für FSJ-Kräfte
inzwischen etabliert.
Hauswirtschaftspersonal: Die Entwicklung zur Ganztagsschule erfordert den
Ausbau des Mittagessenangebotes. Eine Köchin/ein Koch und weiteres
hauswirtschaftliches Personal müssen eingestellt werden.
Technischer Assistent/ Technische Assistentin: Aufgrund der speziellen
Erfordernisse einer Schule für Körperbehinderte (Hilfsmittel, Technik etc.) ist der
Erhalt einer solchen Stelle unabdingbar.
Schulsozialarbeit: Die Einrichtung einer Stelle für Schulsozialarbeit an der ViktorFrankl-Schule ist dringend erforderlich. Aufgabengebiete liegen in:
 Beratung und Unterstützung von Eltern in allen Fragen der Koordination
zwischen Schule, Ämtern und Institutionen für Behinderte
 Unterstützung in Fragen der Familien- und Behindertenhilfe
 Unterstützung bei der Berufsfindung und Zukunftsplanung
 Organisation schulbegleitender Maßnahmen
 Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung
 Unterstützung der Lehrkräfte bei der Elternarbeit
 Hilfe bei der Vernetzung von allen Personen und Institutionen, die mit dem
Schüler/der Schülerin zu tun haben
Psychotherapeutisches Angebot: Schülerinnen und Schüler die Probleme mit der
Bewältigung ihres Schicksals, dem Elternhaus und/oder in der Schule haben, sollten
die Möglichkeit zu professioneller Hilfe erhalten.
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Konsiliarärztinnen/Konsiliarärzte: Therapeutische Maßnahmen können nur in
Absprache mit Fachärztinnen und Fachärzten wie Kinderneurologen/-innen,
Kinderorthopäden/-innen und Kínderärzten/-innen durchgeführt werden. Die ViktorFrankl-Schule arbeitet vertrauensvoll und eng mit dem schulärztlichen Dienst und der
zugeordneten Kinderärztin zusammen. Es besteht ein hoher Bedarf an
neurologischer und orthopädischer Beratung und Begleitung. Deshalb sollten
entsprechende Fachärztinnen und Fachärzten konsiliarisch an der Schule tätig sein.
Langfristig müssen die für ein Sonderpädagogisches Beratungs- und
Förderzentrum erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen geschaffen
werden.
3.2.10 Bauliche Veränderungen
Ab dem Schuljahr 2007/08 wurde der Schule aufgrund der räumlichen Enge ein
Containergebäude zur Verfügung gestellt, was eine vorübergehende Auslagerung
von bis zu drei Klassen ermöglicht. In Zusammenarbeit mit dem Träger der Schule
und dem Staatlichen Schulamt entwickelt die Schule zurzeit ein Raumkonzept für die
baulichen Maßnahmen zum Um- oder Neubau einer zeitgemäßen Förderschule mit
dem Schwerpunkt zur körperlichen und motorischen Entwicklung. Hierbei muss der
Status der gebundenen Ganztagsschule und die Weiterentwicklung zum regionalen /
überregionalen Beratungs- und Förderzentrum Berücksichtigung finden.
3.3 Langfristige Ziele
3.3.1 Teamarbeit in Anlehnung an das Blockteam-Modell
Die Population unserer Schülerschaft hat sich in den vergangenen Jahren deutlich
verändert. Insbesondere der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit schwerer und
mehrfacher Beeinträchtigung wächst seit Jahren kontinuierlich und stellt eine
Herausforderung dar, die ein Umdenken in der pädagogischen Arbeit und die
Weiterentwicklung der Kompetenzen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
fordert.
Seit 1986 die ersten Kinder mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung in die
Schule aufgenommen wurden, mussten neue Arbeitsorganisationen gefunden
werden, um der Einheit von Unterricht, Therapie und Pflege und der Integration der
Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung gerecht zu
werden. Eine gemeinsame Blickrichtung und der Wille, sich gemeinsam zu
entwickeln, sind dafür ebenso wichtig wie pädagogische Vernunft im Prozess der
Integration.
Aus diesem Anliegen heraus wurde im Schuljahr 2003/04 erneut der Kontakt zur
Schule für Körperbehinderte Karlsbad aufgenommen, um deren Organisationsmodell
für die Umsetzung gemeinsamen Unterrichts von schwer mehrfach beeinträchtigten
und anderen Schülerinnen und Schülern an der Förderschule als Ausgangsplattform
für die eigene Diskussion nutzen zu können. Dieses "Blockteamkonzept" wurde
weiterhin am 19.05.2004 auf dem Pädagogischen Tag durch den Konrektor der
Karlsbader Schule dem gesamten Kollegium vorgestellt und auf dem Hintergrund der
eigenen vergleichbaren Schulproblematik kritisch reflektiert.
30
Im Mai 2004 fasste das Kollegium den Beschluss, die seit 1986 bestehenden
separaten Klassen für Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher
Beeinträchtigung aus pädagogischen Gründen aufzulösen mit dem Ziel, die soziale
Integration aller Schülerinnen und Schüler in heterogenen Gruppen anzustreben.
Das erforderte ein neues inneres Organisationsmodell, welches Individualisierung,
Kleingruppenbildung und flexible Unterrichtsstrukturen zur Förderung der
heterogenen Schülerschaft beinhaltet und die enge Kooperation der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aller Berufsgruppen erfordert.
Seit Beginn des Schuljahres 2004/05 erprobt das Kollegium eine erste Umsetzung
der Organisationsformen in Anlehnung an das Blockteammodell. Die
Bestandsaufnahme auf der Pädagogischen Konferenz am 07.03.2005 ergab, dass
die Erprobung von den zurzeit sieben Teams recht unterschiedlich wahrgenommen
und umgesetzt wird.
Die Bestandsaufnahme konnte die Hauptkriterien erfassen, die eine Integration der
Schülerschaft mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung in heterogenen
Gruppen zurzeit fördern oder erschweren. Das erfolgreiche Arbeiten im Team
erfordert:
 Stabile und ausreichende personelle Gegebenheiten (Kontinuität der
Bezugspersonen, klar definierte Zuständigkeiten der Berufsgruppen,
Therapieangebote für jedes Team)
 Ausreichende räumliche Versorgung (Klassenräume und Ausstattung, die der
heterogenen Gruppe gerecht werden können, die räumliche Nähe zur
Partnerklasse, Differenzierungsräume, Fachräume, Förderpflegeräume)
 Zusammensetzung der Teams/Klassen nach Kriterien, die sinnvolle Lern- und
Sozialgruppen ermöglichen
 Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, neue Wege zu erproben
sowie konstruktiv und wertschätzend miteinander zu kommunizieren
 regelmäßige Fortbildungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur
Erweiterung der eigenen Förderkompetenz.
Auf dem Hintergrund dieser Erfahrung fand am 15.06.2005 der Pädagogische Tag
zum Thema „Arbeit im Blockteam – Unterrichtsorganisation im Spannungsfeld
vielfältigster Förderbedürfnisse“ statt. Ziel der Auseinandersetzung war die
Entwicklung von gemeinsamen Grundsätzen zur Teamarbeit. Darüber hinaus sollte
eine konstruktive Kommunikationsform gepflegt werden, die allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern Mut macht, sich aktiv am Entwicklungsprozess zu beteiligen.
Der Teamarbeit in der Viktor-Frankl-Schule liegen folgende Grundsätze zugrunde:
 Ziel ist das Wachsen einer positiven Einstellung des Kollegiums zur
Teamarbeit. Die Verbesserung der Teamfähigkeit des Einzelnen und die
Bereitschaft, mit Anderen neue Wege zu erproben und zu kommunizieren wird
angestrebt.
 In der Regel arbeiten zwei Klassenteams in Anlehnung an das BlockteamModell zusammen. Dieses „Blockteam“ setzt sich aus Vertreterinnen und
Vertretern der Berufsgruppen Pädagogik, medizinische Pflege und Therapie
zusammen. Je nach Bedarf ergänzen Assistenzkräfte das Team.
 Organisationsgrundlage bildet der mit der Schulleitung erstellte Rahmenplan
für das jeweils neue Schuljahr, in den die Vorgaben der Stundentafeln sowie
der individuelle Bedarf der einzelnen Klassen einfließen.
31




Jedes in Anlehnung an das Blockteammodell zusammenarbeitende Team
entscheidet und plant verantwortlich, welcher Unterricht bzw. welche
Fördermaßnahme
in
welcher
Organisationsform
stattfindet.
Die
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer tragen bei der Koordination der
Planung eine besondere Verantwortung.
Grundlage eines jeden „Blockteam-Plans“, in dessen Raster beide
Klassenpläne deutlich identifiziert werden können, ist eine intensive und
umfassende Diskussion und Erörterung der Lernvoraussetzungen und
Lernbedürfnisse jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers.
Ein gemeinsames Raum- und Personalkonzept muss erarbeitet/abgestimmt
werden, um eine möglichst „gerechte“ Verteilung zu gewährleisten.
Die Klassenzusammensetzung soll berücksichtigen, dass
die bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet
wird;
die soziale Integration aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt wird
nach dem Grundsatz „So viel Gemeinsamkeit wie möglich, so viel Fürsich-sein wie nötig“.
Im Hinblick auf die große Bandbreite von Behinderungen und die damit verbundenen
weit auseinander tretenden Bedürfnisse und Erfordernisse vom minimal cerebral
geschädigten bis hin zum schwerstbehinderten Kind muss die Integration von
Unterricht, Therapie und Pflege nach dem Blockteam-Modell im Alltag behutsam
erprobt und entwickelt werden, damit der Schulalltag halten kann, was die Theorie
fordert und verspricht. Ein für die Schule geeignetes Konzept muss noch erprobt und
erarbeitet werden.
3.3.2 Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
Ein langfristiges Ziel liegt in der Weiterentwicklung der Viktor-Frankl-Schule zum
überregionalen Beratungs- und Förderzentrum (BFZ). Beratungs- und Förderzentren
haben den Auftrag, Maßnahmen der Prävention durchzuführen und für die
Minderung von Beeinträchtigungen in der allgemeinen Schule zu sorgen. Ziel ist es
insbesondere, Hilfen zur Selbsthilfe zu geben.
In enger Zusammenarbeit mit anderen Schulen, den Erziehungsberechtigten, dem
schulärztlichen und schulpsychologischen Dienst, den Erziehungsberatungsstellen,
den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den sozialen und therapeutischen
Diensten sowie den Frühförderstellen und vorschulischen Einrichtungen werden vom
BFZ vorbeugende Maßnahmen und Fördermaßnahmen geplant und eingeleitet.
Die Schwerpunkte der Beratung und Förderung liegen in den Bereichen Motorik,
Wahrnehmung, Hilfsmittelversorgung und Selbstständigkeit. Eine ganzheitliche
Sichtweise erfordert zudem die Einbindung der Bereiche kognitive, soziale und
emotionale Entwicklung.
Im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen,
Förderschulen sowie anderen Einrichtungen und Diensten können Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Schule beratend und diagnostisch tätig werden, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen anbieten sowie unterrichtsbegleitende ambulante
Maßnahmen planen und durchführen.
32
Die Beratung richtet sich an:
 Schulträger (z.B. Schulentwicklungsplan/bauliche Maßnahmen)
 Vorschulische Einrichtungen
 Lehrerinnen- und Lehrer (im Hinblick auf methodisch-didaktische Aspekte)
 Pädagogenteams im Gemeinsamen Unterricht
 Erziehungsberechtigte (z.B. bei der Wahl des Förderortes)
 Betroffene Schülerinnen und Schüler
 Erziehungsberechtigte/Jugendliche
bei
der
Wahl
nachschulischer
Einrichtungen
 Berufsschulbereich
Zu den Beratungsschwerpunkten zählen:
(a) Beratung der Lehrkräfte/Klassenteams
 in Fragen zum Gemeinsamen Unterricht
 mittels Feststellung der besonderen Fördermaßnahmen
 bei der Lehr- und Lernmittelversorgung
 bezüglich Handreichungen zur erleichterten Teilnahme am Unterricht
 bei der Schaffung von Arbeitsbereichen mit stark integrierenden Momenten
 bezüglich therapeutischer Aspekte im Unterricht (z.B. Psychomotorik)
 bezüglich personeller Hilfen durch Eingliederungshelfer nach §§ 39, 40 BSHG
 bezüglich Fördermaßnahmen im Bereich der Unterstützten Kommunikation
(b) Beratung der Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler
 Informationen über Beschulungsmöglichkeiten
 Schullaufbahnberatung
 Unterstützung bei der Hilfsmittelbeschaffung
 Aufzeigen von Therapiemöglichkeiten
 Vermittlung von Fördereinrichtungen
 Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
Aspekte der ambulanten Förderung:
 Voraussetzung ist eine erfolgreiche Beratung
 Anleitung zu bzw. Durchführung von besonderen Fördermaßnahmen
 Kooperation mit allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen
 Prozessbegleitende Förderdiagnostik
 Gemeinsame Erstellung eines Förderplanes für ambulanten, teilintegrativen
und integrativen Förderunterricht
 Gemeinsame Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts
 Unterstützung bei der Beschaffung und Bereitstellung von Hilfsmitteln
4. Schwerpunkte der Schulweiterentwicklung und der Evaluation
Seit dem Schuljahr 2006/07 arbeitet eine aus allen Berufsgruppen
zusammengesetzte Evaluationsgruppe kontinuierlich an der Schulweiterentwicklung.
Dabei stehen die Bereiche „Eltern und Schule“, „Umsetzung der Stundentafel für die
Schule für Lernhilfe“ und „Bauliche Veränderungen“ zunächst im Vordergrund.
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