Nicht verzagen sondern wagen - Hans

Werbung
Nicht verzagen sondern wagen Praktische Hilfen für Altersblinde und ihre
Angehörigen
Hans-Eugen Schulze
Anmerkung: erhältlich auf DAISY-CD von der Aktion Tonbandzeitung für Blinde (ATZ), Tel.:
05531 / 7153, E-Mail: [email protected]. Eine Überweisung von 8,00 Euro auf das Konto
der ATZ bei der Bank für Sozialwirtschaft Hannover (BLZ 251 205 10) Konto 7465900 genügt,
wenn neben der kompletten Anschrift als Verwendungszweck "Nicht verzagen" angegeben wird.
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1. Zum Gebrauch dieses Ratgebers
1.1 An wen er sich in erster Linie richtet
1.2 Was Sie zuerst hören sollten
2. Zur Einführung
2.1 Sie können mehr als Sie denken
2.2 Trainingsangebote, die mein Ratgeber nicht ersetzen kann
2.2.1 Training in Orientierung und Mobilität (O&M)
2.2.2. Training in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)
2.3 Nachteilsausgleiche
2.4 Anschriften
2.5 Der Kleine Nothelfer
2.6 Weitere Ratschläge
3. Hören, fühlen, betasten und riechen
3.1 Hören statt Sehen und Stimmen unterscheiden
3.2 Fühlen und Betasten statt Sehen
3.3 Riechen statt Sehen
4. Schreiben, lesen und sich vorlesen lassen
4.1 Blindenschrift
4.2 Andere Medien
4.2.1 Hörbüchereien
4.2.2 Tageszeitungen
4.2.3 Aufsprachedienste
4.2.4 Kassettenrekorder
4.3 Elektronische Lese-Sprechgeräte
4.4 Normale Schrift schreiben
4.5 Ihre Unterschrift
4.6 Elektronisches Notiergerät
4.7 Zum Umgang mit Behörden
4.8 Bankgeschäfte, Kontoauszüge und eingehende Post
4.9 Ratschläge zum Arbeiten im Internet
4.9.1 mit Assistenz
4.9.2 Selbständig
5. Hilfsmittel
6. Helfen
6.1 sich helfen lassen
6.2 Hausgenossen helfen
6.3. Hausgenossen pflegen
6.4. Dementen Hausgenossen beistehen
7. Zur Orientierung auch vor einem förmlichen Training in Orientierung und
Mobilität
7.1 Sich etwas vorstellen
7.2 Sich orientieren
7.3 Auf der Treppe und im Lift
7.4 Zum Schutz vor offen stehenden Türen und Fenstern
7.5 Zum Schutz bei anderen Verrichtungen
7.6 Etwas auf dem Boden oder auf dem Tisch suchen
7.7 Neue Räume kennen lernen
7.8 Sich im Garten aufhalten
8. Ihr Äußeres
8.1 Warum das jetzt besonders wichtig ist
8.2 Körperpflege
8.3 Kleidung und Schuhe
9. Unterwegs
9.1 Unser Verkehrsschutzzeichen
9.2 Sich führen lassen
9.3 Einkaufen gehen
9.4 Im PKW
9.5 In öffentlichen Verkehrsmitteln
9.6 Im Gespräch mit anderen
9.7 Weitere Ratschläge
10. Auf Reisen
10.1 In Begleitung
10.2 Allein
11. Gesund bleiben
12. Beim Essen
12.1 Allgemeines
12.2 Im Restaurant und Café
12.3 Allein im Hotel
13. Ratschläge für die Haushaltsführung
13.1. Allgemeines
13.2. Nahrung zubereiten
14. Ordnung halten
15. Telefonieren
16. Mit Geld umgehen
17. Sich möglichst viel bewegen
18. Ein Altenheim finden
19. Blumen pflegen
20. Schönes und Interessantes genießen
21. Ihr Gedächtnis üben
21.1 Allgemeines
21.2 Spezielles Gedächtnistraining
21.3 Zweisamkeit suchen
22. Von der Möglichkeit zum Austausch mit anderen
23. Zu Ihrer Sicherheit in der Wohnung
24. Ein Wort an die Hausgenossen
25. Zum guten Schluss
Anhang
1. Auszug aus "Die freiberuflich tätige Pflegefachkraft" (Nr.8)
2. Hinweise zur Unterscheidung von und zum Umgang mit Medikamenten und
Nahrungsergänzungsmitteln
Vorbemerkung
Ich kann nicht umhin, mich gelegentlich auf Internetseiten zu beziehen und hoffe,
dass Kinder, Enkel oder Freunde Ihnen bei der Suche im Internet helfen. Wie Sie selbst
noch lernen können, darin zu arbeiten, finden Sie u. zu 4.9.2.
1. Zum Gebrauch dieses Ratgebers
1.1 An wen er sich in erster Linie richtet
Geschrieben habe ich ihn für Menschen, die nichts oder fast nichts mehr sehen
und für deren Hausgenossen. Diese finden spezielle Hinweise in Kap. 24.
Können Sie dagegen wenigstens noch Umrisse erkennen, so finden Sie in
meinem "Ratgeber für erfolgreiches Altern" in Teil 9.8 "Hinweise zur optimalen
Nutzung des Sehvermögens durch Sehbehinderte". Erwerben können Sie diesen
Ratgeber auf DAISY-CD, wenn auch ohne die Anhänge 4,5,6 und 8, gleichfalls von der
ATZ (s. o. vor dem Inhaltsverzeichnis) gegen Überweisung von 10,00 Euro, geben
jedoch in der Betreffzeile die Abkürzung "RG" an. Weitere Hinweise finden Sie in meinem
Ratgeber für pflegerische und soziale Dienste "Sehbehinderten und blinden alten
Menschen professionell begegnen und helfen". Leben Sie allein und erhalten
Pflegeleistungen, so machen Sie außerdem Ihren ambulanten Dienst auf diesen
Ratgeber aufmerksam.
1.2 Was Sie zuerst hören sollten
Ihre Erblindung war für Sie, sollte sie plötzlich eingetreten sein, ein schwerer
Schock und hat Sie auch dann seelisch stark belastet, wenn sie sich allmählich
entwickelt hat. Ich hoffe, Sie haben sich davon inzwischen mindestens teilweise erholt
und werden es weiterhin tun. Möge der erste Abschnitt von Kap. 2 "Sie können mehr als
Sie denken" Ihnen auf diesem Wege weiterhelfen.
Danach hören Sie am besten auch die Kap. 24 und 25, erst dann je nach Bedarf
auf Grund des Inhaltsverzeichnisses, die anderen Kapitel, Abschnitte oder
Unterabschnitte.
In der DAISY-Ausgabe (s. o. vor der Inhaltsangabe), springen Sie auf Ebene 1 von
Kapitel zu Kapitel, auf Ebene 2 von Abschnitt zu Abschnitt und auf Ebene 3 von
Unterabschnitt zu Unterabschnitt.
2. Zur Einführung
2.1 Sie können mehr als Sie denken
"Gott legt uns eine Last auf", heißt es in Psalm 68, Vers 20, "aber er hilft uns
auch." Daran können Sie sich festhalten, wenn Sie nicht mehr dem verlorenen Licht
nachtrauern, sondern sich der neuen Herausforderung stellen, sich aller Hilfsmittel
bedienen, die es für uns gibt (s. u. zu 5) und die Trainingsmöglichkeiten nutzen, die uns
angeboten werden (s. u. zu 2.2). Denken Sie außerdem selbst darüber nach, wie Sie mit
Schwierigkeiten fertig werden können, die sich aus Ihrer Erblindung ergeben.
Bedenken Sie: Alles, was Sie jetzt wieder selbst tun, wird Ihnen die Last Ihrer
Blindheit erleichtern und wird, wenn Sie nicht allein leben, auch Ihre Hausgenossen
entlasten. Es wird dazu beitragen, Ihnen ein selbständigeres Weiterleben zu ermöglichen
- und je besser Ihnen das gelingt, desto mehr gewinnen Sie auch wieder an
Ausgeglichenheit und Lebensfreude.
Ich bin selbst blind und 87 Jahre alt, bin der Beauftragte für
Seniorenangelegenheiten des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten
(DVBS) und habe früher als Beauftragter für Blinden- und Sehbehindertendienst der
Evangelischen Landeskirche in Baden häufig mit Menschen gesprochen, die erst im
hohen Alter erblindet sind, habe alle mir erreichbaren in- und ausländischen Quellen
ausgewertet und mich überdies von Anderen beraten lassen, die in der Rehabilitation
von Altersblinden tätig sind. Mit diesen Erfahrungen möchte ich Ihnen zeigen, welche
großartigen Möglichkeiten Sie noch haben. So bin ich zuversichtlich, Ihnen Mut machen
zu können, etwas zu wagen, statt zu verzagen.
Sie haben wahrscheinlich ein ganzes Leben lang Blinde als höchst
bedauernswerte und hilflose Geschöpfe angesehen. Glücklicherweise ist Ihre Vorstellung
falsch. Sie können sich leicht davon überzeugen. Dazu brauchen Sie freilich ein bisschen
Mut, Energie und Ausdauer. Aber alle diese Eigenschaften, die gerade unsere
Generation häufig unter Beweis stellen musste, sind uns trotz unserer Erblindung
erhalten geblieben.
Dieses Buch gibt Hinweise, die für alle Altersblinden von Bedeutung sein können,
ob Mann oder Frau, allein oder in Gemeinschaft lebend, erst 60 oder schon 90 Jahre alt.
Manche von Ihnen sind schon etwas gebrechlich oder durch kleine Missgeschicke stark
verunsichert, manche noch äußerst fit. Darum werde ich manchem etwas vorschlagen,
was andere noch spielend können, und umgekehrt manchem etwas, was andere
hoffnungslos überfordern würde. Erinnern Sie sich daran, wenn Sie sich über einen
meiner Ratschläge wundern. Ich habe nicht alles für jeden geschrieben. Meine Tips
sollen Sie im Übrigen nur anregen. Lassen Sie sich durch sie nicht davon abhalten, auch
nach eigenen Strategien zu suchen.
Ihnen wird vielleicht manches im Anfang misslingen. Geben Sie trotzdem nicht
auf, sondern versuchen es immer wieder oder holen sich von anderen Blinden (s. u. zu
22) Rat, um so allmählich Ihr Selbstvertrauen zurückzugewinnen.
Bleiben Sie auch am Leben anderer Menschen interessiert, insbesondere an dem
Ihrer Kinder, Ihrer Enkel und aller, die Ihnen helfen. So bewahren Sie sich davor, sich
selbst zu bedauern oder zu bemitleiden: "Die fremde Last, die ich auf mein Herz nehme,
macht die eigene Last leichter" (Friedrich von Bodelschwingh).
Bisher haben Sie sich vielleicht gefragt, was Sie mit Ihrer Zeit anfangen sollten.
Jetzt sind Sie herausgefordert, Ihre ganze Kraft dafür einzusetzen, wieder zu der
Unabhängigkeit zu gelangen, die Sie brauchen, um ohne Angst zu leben und erfolgreich
alt zu werden.
Jemand, der mit 15 Jahren erblindete und später auch noch ertaubte, hat einmal
geschrieben: "Bei allem war für mich nicht die Frage: Kann ich das noch? Sondern: Wie
muss ich es anpacken, damit ich es kann?" So können Sie sich auch im hohen Alter
noch fragen.
2.2 Trainingsangebote, die mein Ratgeber nicht ersetzen kann
2.2.1. Training in Orientierung und Mobilität (O&M)
Lassen Sie sich von Ihrem Augenarzt, wenn Sie noch rüstig genug sind, allein zu
gehen, einen zusammenlegbaren und einen starren weißen Langstock sowie Training in
O&M verordnen. In ihm lernen Sie, wie Sie mit dem Langstock unter Ausnutzung aller
Informationen, die Ihre anderen Sinne Ihnen vermitteln können, im Haus und draußen
gefahrlos gehen können.
Suchen Sie dann unter www.rehalehrer.de eine Lehrerin für Orientierung und
Mobilität. Sie besucht Sie zunächst, um Ihre Bedürfnisse und Wünsche kennenzulernen,
und schreibt für Sie den Antrag an die Krankenkasse. Bewilligt diese nicht so viele
Stunden, wie die Lehrerin für erforderlich hält, so legen Sie vorsorglich Widerspruch ein
und sagen, Sie warteten mit der Begründung, bis Sie sähen, ob die bewilligte Zeit
ausgereicht habe oder Sie mehr brauchten. Lassen Sie letzterenfalls Ihren Widerspruch
durch den Geschäftsführer der "Rechte behinderter Menschen" gGmbH, Rechtsanwalt
Dr. Richter, der auf diese Fragen spezialisiert ist (Tel.: 06421 / 94888-32 und -35, Email:
[email protected]) begründen. Sind Sie Mitglied eines Landesblinden- und
Sehbehindertenvereins oder des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten, so
wird Rechtsanwalt Richter unentgeltlich für Sie tätig.
Die Lehrerin verhilft Ihnen zu den Langstöcken und übt mit Ihnen die
erforderlichen Techniken. Schließlich sucht sie, soweit die bewilligte Zeit noch reicht, zu
Örtlichkeiten, die Sie noch allein aufsuchen möchten, wie etwa Geschäfte, Kirche, Arzt,
Friseur und Ihr etwaiges Stammlokal / Stammcafe, den für Sie ungefährlichsten Weg und
geht ihn so oft mit Ihnen, bis Sie ihn sich eingeprägt haben. Rufen Sie sich ins
Gedächtnis zurück, wie Straßen und Häuser aussahen (s. u. zu 7.1).
Streben Sie nach möglichst großer Mobilität. Wollen Sie sich nach dem Training
einen neuen Weg einprägen und können Ihre Hausgenossen Ihnen nicht die nötigen
"Anhaltspunkte" und "Leitlinien" zeigen, so kann es vielleicht ein Nachbar oder einer Ihrer
Freunde.
Auch ältere Menschen sollen, wenn sie das Training erfolgreich abgeschlossen
haben, noch lernen können, mit einem Führhund zu gehen. Doch lassen Sie sich, ehe
Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Führhund beantragen, von dem für Ihren Wohnsitz
zuständigen Landesblinden- und -sehbehindertenverein beraten, ob Sie sich das noch
zutrauen sollten, und bedenken, dass Sie mit einem Hund bei Wind und Wetter nach
draußen müssen. Den Verein erreichen Sie unter der bundeseinheitlichen
Telefonnummer 01805 / 666456.
2.2.2. Training in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)
Wollen Sie noch selbständig Ihren Haushalt führen, so kann ich Sie auch dazu
ermutigen. Viele Handgriffe, die Ihnen vertraut waren, können Sie nach wie vor
ausführen, und zwar dann, wenn Sie allmählich vollständig erblindet sind. In Kap. 13
finden Sie viele Hinweise dazu. Aber es kann Verrichtungen geben, die Ihnen nicht mehr
ohne weiteres von der Hand gehen. Sie dennoch wieder selbständig auszuführen, zeigt
Ihnen eine Lehrerin für lebenspraktische Fähigkeiten. Auch dafür brauchen Sie eine
Verordnung Ihres Augenarztes. Die Lehrerin finden Sie gleichfalls unter
www.rehalehrer.de.
Einen gesetzlichen Anspruch auf dieses Training gibt es bisher allerdings nicht,
sondern lediglich eine Empfehlung der Bundesverbände der Krankenkassen ausgenommen desjenigen der allgemeinen Ortskrankenkassen -, Blinden ein
medizinisches Basistraining von 20 Stunden zu bewilligen.
Es gibt Krankenkassen, die dieser Empfehlung nicht folgen, während es
andererseits allgemeine Ortskrankenkassen gibt, die ein Training gewähren. Lassen sie
es darum auch als AOK-Mitglied von Ihrer Lehrerin beantragen. Sind Sie
beihilfeberechtigt, so weisen Sie bei der Antragstellung auf diese Empfehlung hin.
Allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht die Fahrtkosten der Lehrerin und folgen
auch oft ihren Vergütungsvorstellungen nicht.
Ist das Training bewilligt, so überlegen Sie mit der Lehrerin, wie Sie die Zeit am
besten nutzen. So können Sie lernen, wie sie
- mit der Blindenschriftmaschine umgehen (s. u. zu 4.1),
- auf der Schwarzschrifttafel schreiben (s. u. zu 4.4),
- Ihre Kleidungsstücke markieren (s. u. zu 8.3),
- richtig mit Messer und Gabel essen (s. u. zu 12) und
- Ihren Haushalt führen.
Wird Ihnen kein Training gewährt oder reicht die Trainingszeit nicht aus und
erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem
SGB XII, so stellen Sie auch beim Sozialamt einen Antrag.
2.3 Nachteilsausgleiche
Besonders wichtig ist für Sie, dass Sie nach einem Gesetz Ihres Bundeslandes
ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Anspruch auf eine Landesblindenhilfe
(auch "Blindengeld" oder "Blindenpflegegeld" genannt) und zusätzlich möglicherweise
auf "ergänzende Blindenhilfe" nach § 72 des SGB XII haben. Darum lassen Sie sich von
Ihrem Augenarzt, wenn nicht schon geschehen, Ihre Blindheit bescheinigen und senden
die Bescheinigung Ihrem Sozialamt. Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse
brauchen Sie Ihm gegenüber nur offenzulegen, wenn Sie auch "ergänzende Blindenhilfe"
beantragen.
Auf Grund Ihres Schwerbehindertenausweises erhalten Sie gewisse
Nachteilsausgleiche. Welche dies im Einzelnen sind, ergibt sich aus dem ihm
beigefügten Merkblatt. Den Ausweis beantragen Sie beim Versorgungsamt. Dazu
benötigen Sie gleichfalls ein ärztliches Attest.
Wegen weiterer Einzelheiten verweise ich auf die Schriftenreihe zum Blindenrecht
auf der Webseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
(www.dbsv.org/ratgeber/recht/schriftenreihe-zum-blindenrecht), und zwar für
- Blindengeld, -hilfe: Teil III,
- Steuerrecht: Teil XI,
- Parkerleichterungen: Teil XII,
- Unentgeltliche Beförderung, Platzreservierung: Teil XIII,
- Hilfeleistungen bei Flugreisen: Teil XIV,
- Blindensendung, Rundfunkgebühr, Telefon-Sozialtarif: Teil XV,
- Wohngeld, Wohnungsbauförderung: Teil XVIII.
Zusätzlich können Sie bei der Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde
(www.blindenfreunde.de) die Broschüre "Blinde im geltenden Recht", (G. Hennies)
kostenlos als PDF-Dokument herunterladen oder als DAISY-CD bestellen (Tel.: 030-823
43 28, E-Mail: [email protected]).
Vielleicht haben Sie neben dem eingangs erwähnten Anspruch auf "Blindenhilfe"
einen solchen auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI, dem sog.
Pflegeversicherungsgesetz. Einzelheiten dazu finden Sie in Bezug auf die Pflege eines
Hausgenossen u. zu 6.3. Geschrieben habe ich diesen Abschnitt zwar für Angehörige,
die jemanden pflegen, aber Sie können die dortigen Ausführungen leicht auf sich selbst
übertragen.
2.4 Anschriften
Überall, wo ich Sie auf eine Einrichtung oder einen Verein hinweise oder einen
Namen nenne, finden Sie die Anschrift auf meiner Homepage unter dem Menüpunkt
"Adressen und Informationen". Suchen Sie Rat und Hilfe in Fragen, die sich aus Ihrer
Blindheit ergeben, so können Sie sich, außer an mich, auch an den für Ihren Wohnsitz
zuständigen Landesblinden- und -sehbehindertenverein wenden, und zwar unter der
bundeseinheitlichen Telefonnummer 01805/666.456.
2.5 Der Kleine Nothelfer
Er ist eine Klappkarte in Postkartengröße in einer durchsichtigen Hülle
(aufgeklappt DIN-A 5). Auf einer der Außenseiten, die markiert ist, steht das Wort "Taxi".
Klappen Sie die Karte auf, so steht auf dem oberen Teil: "Ich bin blind" und auf dem
unteren: "Können Sie mir bitte kurz behilflich sein!". Die Schrift ist so groß, dass sie noch
in 6 - 8 Metern Entfernung gelesen werden kann. Strecken Sie den Nothelfer mit dem
Arm nach vorn, wenn Sie ein Taxi brauchen. Suchen Sie einen Platz in einem
öffentlichen Verkehrsmittel, so halten Sie den Nothelfer aufgeklappt vor sich. Brauchen
Sie anderswo Hilfe, so halten sie ihn in diejenige Richtung, aus der Helfer kommen
könnten. Sie können den Nothelfer vervollständigen lassen, indem ihn jemand aus der
Hülle nimmt und auf die noch leere Außenseite schreibt, dass Sie an einer Haltestelle mit
einem bestimmten öffentlichen Verkehrsmittel fahren möchten. Beziehen können Sie den
Kleinen Nothelfer vom Landeshilfsmittelzentrum Sachsen (s. u. zu 5) zum Preis von 3,00
Euro unter der Bestell-Nr. V533.
2.6 Weitere Ratschläge
Spielen Sie in Ihrer Familie die Rolle weiter, die Sie vorher in ihr innehatten.
Setzen Sie Ihre früheren Vereinsmitgliedschaften fort und halten weiterhin gute
Nachbarschaft. Ihren Freunden, die Sie früher vielleicht Ihrerseits zuerst angesprochen
haben, erklären Sie, das jetzt nicht mehr zu können, sondern umgekehrt darauf
angewiesen zu sein, von ihnen angesprochen zu werden. Sehende sind uns gegenüber
oft befangen und unsicher. Wir können ihnen darüber hinweghelfen, indem wir ihnen zu
erkennen geben, nicht bemitleidet, sondern weiterhin als Menschen ihresgleichen
angenommen werden zu wollen.
Versuchen Sie weiterhin, Ihre bisherigen Hobbies zu pflegen. Sollten Sie nicht
wissen, wie das möglich ist, so könnten vielleicht andere Blinde Sie beraten (s. u. zu 22).
Veröffentlichen Sie notfalls eine entsprechende Frage in der "Gegenwart", der Zeitschrift
des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (E-Mail: [email protected]).
Ich kannte Menschen, die nach ihrer Erblindung sogar Ikonen und Briefmarken
sammelten. Brauchen Sie, um Ihr Hobby zu pflegen, ein Buch, das es nicht auf DAISYCD (s. u. 4.2.1) gibt, so wenden Sie sich an den Textservice des DVBS oder das BITZentrum des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (s. u. zu 4.2.3).
Vielleicht rät Ihnen jemand, sich vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer
bestellen zu lassen. Dann bedenken Sie: einen Betreuer zu haben, der sich um
mancherlei für Sie kümmert, kann bequem sein. Betreuung kostet aber Geld. Sie kann
auch riskant für Sie sein: Ihre "Geschäftsfähigkeit" wird durch die Betreuerbestellung im
Allgemeinen zwar nicht eingeschränkt. Sie können also nach wie vor selbst entscheiden,
wo Sie wohnen, Ihre Ärzte wählen usw. Der Betreuer kann aber gleichfalls handeln und
dabei ohne vorherige Abstimmung mit Ihnen gerade das Gegenteil von dem tun, was Sie
selbst sich wünschen und für richtig halten. Deshalb sollten Sie sich, so lange und soweit
Sie trotz Ihrer Blindheit Ihre Angelegenheiten noch selbst erledigen können, keinen
Betreuer bestellen lassen. Wohl aber sollten Sie, wenn Sie schon älter sind, einer Person
Ihres Vertrauens eine "Vorsorgevollmacht" erteilen. Mehr dazu finden Sie in Teil 10.1
meines "Ratgebers für erfolgreiches Altern".
Gelegentlich fragen Sehende uns neugierig, ob wir etwas noch allein könnten und,
wenn ja, wie. Geben sie ihnen, wenn die Frage nicht gar zu töricht oder peinlich ist,
möglichst freundlich Auskunft.
Gehen Sie über Taktlosigkeiten lächelnd hinweg.
Lassen Sie niemanden, der Sie unentgeltlich begleitet und dazu abholt, auf sich
warten.
Nach einem chinesischen Sprichwort macht Geld einen Blinden sehend.
Verwenden Sie darum Ihre Blindenhilfe, um Assistenzkräfte zu bezahlen, wo immer Sie
Assistenz zum Vorlesen, Putzen und anderen Verrichtungen benötigen und um, wo es
angebracht erscheint, auch ein Trinkgeld zu geben.
Genieren Sie sich nicht, etwa in einem Eisenbahnabteil, zu sagen, Sie seien blind
und suchten einen Platz. Blindheit ist keine Schande, sondern eine Behinderung, die
auch jeden anderen treffen kann, und sich dieser Behinderung tapfer zu stellen, kann
anderen sogar Hochachtung einflößen.
Ruft Ihnen jemand von vorn "links" oder "rechts" zu, so können Sie vielfach nicht
wissen, ob der Rufer die Richtung aus seiner oder aus Ihrer Sicht meint. Bleiben Sie
deshalb zunächst stehen, um ein Unglück zu vermeiden.
Halten sie Ihre Seherinnerungen möglichst lebendig, auch für Farben. Das ist
wichtig, insbesondere für den Kauf neuer Kleidung, aber auch von Bedeutung, wenn Sie
sich das Blühen in der Natur oder Gemälde in Museen beschreiben lassen (s. u. zu 20).
Leben Sie allein, so sollten Sie kontrollieren können, ob überall das Licht gelöscht
ist, wenn Besucher oder Hilfskräfte gegangen sind. Dazu lassen Sie durch einen
Elektriker die Schalter, soweit nötig, derart drehen, dass Sie überall auf die Oberkante
drücken müssen, um das Licht zu löschen. Nur bei Wechselschaltern geht das nicht. Bei
Steh- oder Tischlampen spüren Sie mindestens an der Wärmestrahlung einer normalen
Glühbirne, ob diese noch leuchtet. Energiesparlampen dagegen werden zwar heiß, aber
strahlen kaum. Berühren Sie sie deshalb nicht mit den Fingerspitzen, sondern mit den
Fingerrücken, die weniger empfindlich sind.
3. Hören, Fühlen, Betasten und Riechen
Diese vier Fähigkeiten, vor allem die ersten drei haben jetzt für Sie, wenn Sie
nichts oder fast gar nichts mehr sehen, sehr viel größere Bedeutung als früher. Sie
lernen allmählich, die Informationen besser auszuwerten, die sie vermitteln.
3.1 Hören statt sehen und Stimmen unterscheiden
Hörten Sie früher etwas, so haben Sie, auch wenn Sie an sich wussten, was es
war, automatisch hingesehen. Das können Sie jetzt nicht mehr. Aber im Allgemeinen
wäre es auch früher nicht nötig gewesen.
Im Dunkeln haben Sie schon früher Ihrem Gehör vertraut. Auch haben Sie allein
mit dem Gehör bemerkt, wenn mit Ihrem PKW oder Ihrer Spülmaschine etwas nicht
stimmte, wenn Ihr Radio nicht optimal eingestellt war oder wenn sich beim Musizieren
jemand verspielte. So gut ist Ihr Gehör! Sie werden lernen, sich seiner noch sehr viel
mehr zu bedienen als bisher. Sie müssen nur mehr Vertrauen zu ihm haben. Lassen Sie
sich nicht entmutigen, wenn Sie sich dabei einmal täuschen sollten.
Auf der Straße üben Sie Ihr Gehör, indem Sie versuchen, LKWs, Busse und Pkws
voneinander zu unterscheiden.
Sie werden sich mehr und mehr daran gewöhnen, Menschen an der Stimme zu
unterscheiden, können Sie Verwandte und Freunde doch sogar am Telefon erkennen,
wenn sie nicht ihre Namen nennen. Erkennen Sie jemanden noch nicht an seiner
Stimme, so scheuen Sie sich nicht, ihn nach seinem Namen zu fragen. Bitten Sie
außerdem jeden, Sie selbst nicht nur mit "Guten Morgen" usw. zu grüßen, sondern Ihren
Namen zu sagen; denn je mehr Sie von jemandem hören, desto leichter können Sie ihn
aufgrund seiner Stimme identifizieren. Er wird gewiss Verständnis dafür haben.
Im Laufe der Zeit werden Sie übrigens auch mehr und mehr erkennen, in welcher
Stimmung Ihr Gesprächspartner sich gerade befindet.
Sprechen Sie mit jemandem, so denken Sie nicht, Sie müssten ihm jetzt, weil Sie
ihn nicht mehr sehen, Ihr Ohr zuwenden. Richten Sie vielmehr nach wie vor Ihre Augen
auf ihn und beachten dabei auch, ob er wesentlich größer oder kleiner ist als Sie. Nur
dann wird er sich wirklich angesprochen fühlen.
Sie können auch hören, aus welcher Richtung eine Stimme kommt und ob der
Sprecher Ihnen oder jemand anderem sein Gesicht zuwendet.
Da Sie jetzt auf besonders gutes Hören angewiesen sind, brauchen Sie
möglicherweise Hörgeräte. Haben Sie einmal gelernt, sie einzusetzen, so ist der Umgang
mit ihnen einfach und ihre Benutzung für Sie, je nach dem Grad Ihres Hörverlustes, eine
mehr oder weniger große Erleichterung. Sie sollten sie sich sogar dann verordnen
lassen, wenn Sie beim Rundfunkhören oder Fernsehen nicht mehr alle Menschen gleich
gut verstehen.
3.2 Fühlen und Betasten statt Sehen
Was Sie mit den Händen taten, haben Sie früher, soweit das möglich war,
automatisch mit den Augen kontrolliert, obwohl das meist entbehrlich gewesen wäre. Sie
werden, wenn nicht längst geschehen, alsbald merken, wie viele Informationen Ihr
Tastsinn Ihnen auch so vermittelt. Sie haben vieles auch früher schon im Dunkeln getan
oder gesucht, haben auf dem Rücken einen Knopf geschlossen, einen Reißverschluss
zugezogen oder gar eine Schleife gebunden, haben etwas in der Mantel- oder
Jackentasche gesucht und in einem Kleidungsstück die Ärmellöcher gefunden; und wenn
Sie früher gehandarbeitet haben: Was haben Sie nicht alles mit Ihren Fingern gemacht,
ohne dauernd hinzusehen! Erinnern Sie sich jetzt an alles das! So, wie Sie früher des
Nachts einen Schalter fanden, können Sie jetzt auch eine Türklinke, das Schlüsselloch,
eine Steckdose oder den Wasserhahn finden!
Benutzen Sie aber zum Arbeiten nach Möglichkeit beide Hände! Einen kleinen
Gegenstand, den Sie noch nicht kennen, nehmen Sie zwar später in nur eine Hand,
benutzen aber, um Ihn vor Ihrem geistigen Auge richtig entstehen zu lassen, beide
Hände.
Betasten Sie auch Gegenstände, die Sie unterscheiden wollen, sorgfältig mit
beiden Händen, um sich ihre Form und ihre sonstigen Merkmale genau einzuprägen.
Lassen Sie sich beim Betasten außerdem Zeit! Ein nur flüchtiges Hingreifen lässt
leicht einen falschen Eindruck entstehen. Scheuen Sie sich auch nicht, darum zu bitten,
Ihnen Gegenstände, die anderen nur gezeigt werden, in die Hand zu geben!
Sie brauchen Ihren Tastsinn jetzt unter anderem, um
- Kleidungs- und Wäschestücke, kleine Schlüssel, Münzen, Medikamente usw.
voneinander zu unterscheiden;
- zu fühlen, ob eine Fläche, auf die Sie etwas legen, auf der Sie arbeiten oder auf
die Sie sich setzen wollen, sauber, trocken, klebrig, krümelig oder staubig ist;
- zu prüfen, ob Gemüse frisch oder welk ist, Obst schon weiche und damit
vielleicht schlechte Stellen hat usw., und
- beispielsweise Pfirsiche, Nektarinen und Tomaten zu unterscheiden.
Nehmen Sie, um Ihren Tastsinn zu üben, möglichst viele kleine Gegenstände in
die Hand und versuchen, gleichartige, wie etwa kleine Schlüssel und Münzen, an ihren
Feinheiten zu unterscheiden. Wollen Sie Ihr Unterscheidungsvermögen noch weiter
trainieren, so können Sie
- unsere acht Münzen genau betasten, mit dem Fingernagel die durchgehende
bzw. unterschiedliche Riffelung der 2- und 1-Euromünzen feststellen, mehrere
Sätze mischen und in acht Gefäße sortieren und
- mit Erbsen, Bohnen, Linsen, Reis, Erdnuss-, Kürbis- und Sonnenblumenkernen
ebenso verfahren.
Auf manchem Bezugsstoff können Sie ein Muster fühlen und mit den Fingern
verfolgen, ebenso auf Häkeldecken. Im Kleiderschrank betasten Sie die Stoffe und die
Machart Ihrer Kleidung. Von den meisten wissen Sie noch, wie sie aussehen. Jetzt
wissen Sie auch, wie sie sich anfühlen und können die geistige Verbindung zwischen
Ihrem Tasteindruck und Ihrer Seherinnerung herstellen. Danach können Sie sich dann
auch ein für allemal vorstellen, wie ein neues Kleidungsstück aussieht, das Sie kaufen
wollen und das man Ihnen farblich gut erklärt. Wo sich Stoffe gleich anfühlen,
unterscheiden Sie Kleidungsstücke, wenn nicht an ihrer Machart, so vielleicht an
Einzelheiten, wie etwa der Zahl der Knöpfe, dem Sitz des Reißverschlusses usw. Suchen
Sie danach!
Haben sie geschliffene Gläser, Vasen oder Teller, so versuchen Sie, deren Schliff
genau abzutasten!
Am Besten üben Sie Ihren Tastsinn natürlich, indem Sie die Blindenschrift lernen
(s. u. zu 4.1). Trauen Sie sich das (noch) nicht zu und haben früher Karten gespielt, so
lassen Sie sich von einem Hilfsmittelanbieter wenigstens ein Kartenspiel mit großen
tastbaren Symbolen schicken und sortieren die Karten immer wieder neu nach ihrem
Wert, nachdem Sie sie vorher gründlich gemischt haben.
Haben Sie früher mit den Händen gearbeitet, so bedarf es einer gewissen Zeit, bis
die Haut an den Fingerspitzen wieder weich ist. Verlieren Sie trotzdem nicht den Mut!
Sie werden staunen, was Sie auch mit Ihren Füßen wahrnehmen können, vor
allem, wenn Sie nur in Strümpfen oder gar barfuss gehen. Mit nackten Füßen merken Sie
sogar, ob Ihre Küche schon wieder gefegt werden muss. Aber geben Sie Acht, sich nicht
die Zehen zu stoßen. Besonders gefährlich sind Stuhlbeine. Am besten drehen Sie in
deren Nähe die Füße immer etwas nach innen.
3.3 Riechen statt Sehen
Der Geruchssinn hilft Ihnen, zwischen Zahnpasta und Hautcreme zu
unterscheiden. Er kann Ihnen auch sagen, was in einer Tasse oder einer Schüssel ist, ob
Sie schon Milch im Kaffee haben usw. Unterwegs hilft er Ihnen an manchen Stellen, wie
etwa vor einer Bäckerei oder Apotheke, sich zu orientieren. Und er kann Ihnen helfen,
sich weiterhin an Blumen zu freuen.
4. Schreiben, lesen und sich vorlesen lassen
4.1 Blindenschrift
Sie lernt sich einfach. Nur das fließende Lesen erfordert viel Übung. Aber für Sie
wird im Allgemeinen genügen, wieder lesen zu können, was Sie selbst geschrieben
haben, wie Einkaufszettel, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zettel für eigene CDContainer, Lebensmittel, Zugverbindungen, Termine, Anschriften, Geburtstage Ihrer
Enkel und Urenkel, Bewegungen auf Ihrem Bankkonto und dergleichen sowie deutliche
Aufschriften auf Medikamenten, die teilweise allerdings für Sie nur schwer lesbar sein
werden, und auf CD-Containern unserer Hörbüchereien.
Die Blindenschrift besteht aus insgesamt sechs Punkten, die wie eine auf der
Schmalseite stehende Sechs eines Spielwürfels angeordnet sind, also den Punkten 1, 2
und 3 links und 4, 5 und 6 rechts.
Geschrieben wird sie auf einer Blindenschriftmaschine. Für Sie eignet sich
besonders ein ’"Perkins Brailler Large Cell", den Sie beim Deutschen Hilfsmittelvertrieb
(Tel.: 0511 / 954650, E-Mail: [email protected]) zum Preis von
1876,99 Euro (Stand März 2010) kaufen können. Erfüllen Sie nach Einkommen und
Vermögen die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe, so bitten Sie
das Sozialamt, die Kosten zu übernehmen. Lehnt das Sozialamt das ab, so legen Sie
Widerspruch ein und lassen ihn von RA Richter (s. o. zu 2.2.1) begründen. Beim
Deutschen Hilfsmittelvertrieb bekommen Sie auch Blindenschriftpapier. "Brailler" ist die
englische Bezeichnung für eine Blindenschriftmaschine und "Perkins" der Hersteller.
"Large Cell" bedeutet, dass die von ihr hergestellten Punkte nicht so dicht beieinander
stehen wie in der normalen Punktschrift. Wollen Sie auch fremde Schrift lesen, so
müssen Sie sich also erst an die kleineren Buchstaben gewöhnen. Aber auch das ist nur
eine Frage der Übung. Die Maschine hat sechs Tasten für die Punkte, die mit den
mittleren Fingern der beiden Hände heruntergedrückt werden, wie ein Akkord auf einem
Klavier, und dazwischen die Leertaste, die Sie mit einem Daumen bedienen. Die oberen
Punkte 1 und 4 werden mit den Zeigefingern, die Punkte 2 und 5 mit den Mittelfingern
und 3 und 6 mit den Ringfingern geschrieben. Sie werden sich über die schmalen Ringe
auf der Andruckwalze wundern. Sie ermöglichen es, ein Blatt zurückzudrehen, um etwas
darauf zu verbessern. Die Maschine müssen Sie leider selbst bezahlen.
Die Buchstaben A - J bestehen aus den oberen vier Punkten, also den Punkten 1,
2, 4 und 5. Es bedeuten: Punkt 1 A, Punkte 1,2 B, Punkte 1,4 C, Punkte 1,4 und 5 D
(nach links unten geöffneter Winkel), Punkte 1,5 E, Punkte 1,2 und 4 F (nach rechts
unten geöffneter Winkel), Punkte 1,2,4 und 5 G (Quadrat), Punkte 1,2 und 5 H (nach
rechts oben geöffneter Winkel), Punkte 2,4 I (umgekehrtes E) und Punkte 2,4 und 5 J
(nach links oben geöffneter Winkel).
Dies sind die Grundformen auch aller anderen Buchstaben, weshalb ich sie so
genau beschrieben habe.
Die Buchstaben K - T werden durch Anfügen von Punkt 3 (unten links), die
Buchstaben U - Z - das W ausgenommen, weil Louis Braille, der französische Erfinder
der Blindenschrift, es nicht kannte - durch die Anfügung der Punkte 3 und 6 gebildet. In
derselben Reihe stehen noch das ergänzte I als ß und das ergänzte J als Abkürzung für
St.
In der vierten Reihe werden durch Anfügung von Punkt 6 an A der Laut Au, an B
der Laut Eu, an C der Laut Ei, an D der Laut Ch, an E der Laut Sch, an H das Ü, an I das
Ö und an J das W gebildet. Hinzu kommen noch die Zeichen für Ä, Punkte 3,4,5 und die
Laute Äu, Punkte 3,4 und ie Punkte 3, 4 und 6.
Die Zahlen werden durch die Buchstaben A=1 bis J=0 dargestellt, indem davor
das "Zahlenzeichen" aus den Punkten 3, 4, 5 und 6 gesetzt wird.
Durch ein Vorzeichen kennzeichnen wir auch große Buchstaben. In der Regel
schreiben wir aber alles klein.
Die Interpunktionszeichen stellen wir prinzipiell dadurch dar, dass wir die
Buchstaben A - J um eine Stufe nach unten setzen.
Wollen Sie sie gleichfalls kennenlernen oder aus anderen Gründen ein Alphabet
erhalten, so rufen Sie mich an unter Tel.: 0721 / 862626 oder mailen mir unter [email protected].
Lassen Sie zunächst jede zweite Zeile frei, um besser wiederlesen zu können,
was Sie geschrieben haben. Schreiben Sie zunächst eine Zeile lang nur die Buchstaben
A - J. Lassen Sie dabei hinter jedem Buchstaben ein Leerfeld. Versuchen Sie, die
Buchstaben mit den beiden Zeigefingern wiederzulesen. Dabei liegt der linke Zeigefinger
auf A und der rechte auf B, und beide gleiten allmählich nach rechts, so dass der linke
stets erneut liest, was der rechte bereits gelesen hat. Dieses Wechselspiel ist wichtig für
später; denn dann liest der rechte Zeigefinger allein das Ende der ersten Zeile, während
der linke Zeigefinger schon an den Anfang der nächsten zurückgeht, so dass der
Lesefluss nicht unterbrochen wird. Drücken Sie beim Lesen nicht fest auf die Punkte,
sondern kreisen, wenn Sie sie nicht erkennen, mit den Fingern darüber, wie ein
Schmetterling über einer Blume kreist.
Jetzt schreiben Sie eine Zeile lang die Buchstaben in willkürlicher Reihenfolge und
lesen erneut.
Nun schreiben Sie die Buchstaben zwar in alphabetischer Reihenfolge, aber ohne
Leerfelder, und dann ebenso in willkürlicher Reihenfolge.
Üben Sie jetzt die Buchstaben K-T in der gleichen Weise, danach die Buchstaben
U-Z, ß und St und dann die Zeichen für au, W,Ä, äu und ie.
Nun schreiben Sie zusammenhängende Sätze, zunächst mit einer Leerzeile,
danach, um mehr Notizen auf einem Zettel unterbringen zu können, ohne eine solche.
Um CDs zu kennzeichnen, beschreiben Sie den oberen Teil eines Zettels im DIN
A6-Format, stecken den unteren in den Container und knicken den oberen Teil gerade so
tief ab, dass Sie das geschriebene leicht wiederlesen können. So können Sie CDs gut
senkrecht, dicht hintereinander aufstellen.
Mit diesen Kenntnissen können Sie allerdings die meisten Bücher und
Zeitschriften noch nicht lesen, dazu müssten Sie auch die "Deutsche Blindenkurzschrift"
erlernen. In ihr wird fast alle Literatur für Erwachsene gedruckt, wodurch etwa ein Drittel
des Raumes gespart wird. Dazu entleihen Sie aus der Deutschen Zentralbücherei für
Blinde zu Leipzig, Tel.: 0341/7113114, E-Mail: [email protected], ein entsprechendes
Lehrbuch. Nur der Verein Bildung ohne Barrieren gibt alle 2 Monate eine Zeitschrift in
Vollschrift heraus, die speziell für erwachsene Vollschriftleser gedacht ist. Es gibt sie
eng- und weitzeilig. Um sie lesen zu können, müssen Sie sich allerdings daran
gewöhnen, dass die Punkte dichter beieinander stehen als die von Ihnen geschriebenen.
Lassen Sie sich immerhin eine Probenummer kommen. Bestellen Sie sie bei:
Bildung Ohne Barrieren e.V.
Tel.: 07844 / 918751 (Bürozeiten: Mo, Mi, Fr, 09:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: [email protected]
Es gibt auch einige Bücher in Vollschrift. Die Anschriften der Büchereien finden
Sie auf meiner Homepage unter "Adressen und Informationen" bei
"Blindenschriftbüchereien". Welche Bücher Sie in welcher Bücherei entleihen können,
finden Sie unter www.medibus.info.
4.2 Andere Medien
4.2.1 Hörbüchereien
Für uns gibt es Hörbüchereien mit zur Zeit etwa 60.000 Büchern. Die Anschriften
der Büchereien finden Sie auf meiner Homepage unter "Adressen und Informationen" bei
"Blindenhörbüchereien". Welche Bücher Sie in welcher Bücherei entleihen können,
finden Sie wiederum unter www.medibus.info.
Weitere Zeitschriften auf DAISY-CD produziert die Aktion Tonband-Zeitung für
Blinde, Internet: www.atz-blinde.de.
Die interessantesten Zeitschriften werden für Sie sein:
Spektrum der Wissenschaft
DVBS Textservice
Tel.: 06421 / 94888-24
E-Mail: [email protected]
Bild der Wissenschaft
DVBS, wie vor,
Der Spiegel
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V.
Tel.: 06421 / 6060
E-Mail: [email protected]
die Wochenzeitung Die Zeit
Westdeutsche Blindenhörbücherei e. V.
Tel.: 0251 / 719901
E-Mail: [email protected]
Focus
Aktion Tonbandzeitung für Blinde
Tel.: 05531 / 7153
E-Mail: [email protected]
Das Wartezimmer
Aktion Tonbandzeitung für Blinde, wie vor,
und
Das Gesundheitsmagazin
Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
Tel.: 0341 / 7113-119
E-Mail: [email protected]
gegebenenfalls das
Diabetes Journal
Westdeutsche Blindenhörbücherei, wie vor.
Die letzten drei können Ihnen bei Gesprächen mit Ihren Ärzten helfen.
Auf Fragen, die sich aus Blindheit und Sehbehinderung ergeben, beziehen sich:
DBSV-Inform
Sie erscheint monatlich und enthält neben der Verbandszeitschrift "Gegenwart"
Vereinspublikationen der DBSV-Landesvereine
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband,
Tel.: 030 / 285387-0
E-Mail: [email protected]
DZB-Nachrichten
DZB Leipzig, wie vor
Horus
DVBS, wie vor
Religiöse Zeitschrift für Blinde und Sehbehinderte:
Lux Vera mit Feierstunden, St. Raphael und L'Osservatore Romano
Deutsche Katholische Blindenbücherei GmbH
Tel.: 0228 / 55949-0
E-Mail: [email protected]
Es kann sich empfehlen, beim Hören im Zimmer auf und ab zu gehen, weil man so
am ehesten merkt, ob die Gedanken abschweifen.
Gehört werden die Bücher und Zeitschriften mit einem DAISY-Player (DAISY =
Digital Accessible Information System). Im DAISY-Format produzierte Bücher können Sie
zwar auch auf MP3-Playern hören, ihnen gegenüber haben DAISY-Player aber den
Vorteil, dass Sie mit ihnen bei Büchern auf Ebene 1 von Kapitel zu Kapitel, auf Ebene 2
von Abschnitt zu Abschnitt, auf Ebene 3 von Unterabschnitt zu Unterabschnitt usw., auf
der drittletzten von Seite zu Seite, auf der vorletzten von Minute zu Minute ("Zeitsprung")
und auf der letzten sogar von Satz zu Satz (je nach Gerätetyp "Phrase" oder "Zeit") voroder zurückspringen können. Für Zeitschriften gilt das entsprechend.
Beschreibungen, Bezugsquellen, Namen und Preise der Geräte, die von einem
kanadischen und einem japanischen Hersteller produziert werden, finden Sie unter
www.dzb.de unter dem Menüpunkt " DAISY" und dort unter "Abspielgeräte".
Lassen Sie sich den DAISY-Player von Ihrem Arzt verordnen und beantragen die
Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse. Das Sozialgericht Fulda hat mit Urteil
vom 15.5.2008 - S 4 KR 572/06- dem blinden Kläger einen Anspruch gegen seine
Krankenkasse auf Bezahlung eines DAISY-Players zuerkannt. Dieser Entscheidung
haben sich das SG Oldenburg - S 6 KR 329/07 -, das SG Nürnberg - S 7 KR 411/06 -,
das SG Wiesbaden - S17 KR 23/07 - das SG Freiburg - S 19 KR 6302/08 - und das
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - L 5 KR 146/09 - angeschlossen. Wer einen
Internetzugang hat und über ein offenes Lesesystem oder entsprechende
Spezialsoftware verfügt, hat diesen Anspruch allerdings nicht, weil er sich die frei
verfügbare DAISY-Software für den PC beschaffen kann. Sollte Ihre Krankenkasse Ihren
Antrag ablehnen, legen Sie Widerspruch ein und bitten wieder RA Dr. Richter (s. o. zu
2.2.1), ihn zu begründen.
Bücher und Zeitschriften auf Daisy-CD sind als "Blindensendung" portofrei.
4.2.2 Tageszeitungen
Die großen Tageszeitungen können Sie, wenn es in Ihrem Haushalt einen
Internetanschluss gibt und Sie einen Screen Reader haben, im Internet herunterladen,
die jeweils aktuelle Ausgabe sogar kostenlos, um sie dann mit Ihrem Screen Reader
abzuhören. Vielleicht lassen Sie sich am Anfang von einem Angehörigen helfen, sich
schnell zu orientieren. Was ein Screen Reader ist, finden Sie unten unter 4.9.2.
4.2.3 Aufsprachedienste
Ein Buch, das Sie besonders interessiert, es aber nicht auf Daisy-CD gibt, können
Sie sich gegen Entgelt vom Textservice des Deutschen Vereins der Blinden und
Sehbehinderten (Tel.:06421 / 94888-22, E-Mail: [email protected]) und vom BITZentrum des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (Tel.: 089 / 55988-144,
E-Mail: [email protected]) auflesen lassen.
4.2.4 Kassettenrekorder
Haben Sie noch einen solchen, so lassen Sie sich von jemandem einen
chronologisch geordneten Geburtstagskalender all Ihrer Freunde und Verwandten mit
deren Telefonnummern aufsprechen. Diese Kassette legen Sie von Zeit zu Zeit in den
Rekorder, um zu hören, wer als Nächster Geburtstag hat. Können Sie schon mit einem
Computer umgehen (s. u. zu 4.9.2), so können Sie einen solchen Kalender auf Ihrer
Festplatte installieren und sogar ohne weiteres an der richtigen Stelle ergänzen.
4.3 Elektronische Lese-Sprechgeräte
Können Sie sich mit synthetischer Sprache anfreunden und einen gewissen
Informationsbedarf darlegen, so lassen Sie sich von Ihrem Augenarzt ein elektronisches
Lese-Sprechgerät verordnen und von Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme
bestätigen. Auch hier hilft RA Dr. Richter (s. o. zu 2.2.1) Ihnen, einen Widerspruch zu
begründen, wenn er ihn für aussichtsreich hält. Die Krankenkasse bewilligt Ihnen ein
offenes oder geschlossenes System, je nachdem, ob Sie Ihnen schon einen Computer
mit Sprachausgabe bewilligt hat oder nicht. Detaillierte Informationen über LeseSprechgeräte finden Sie unter www.incobs.de.
Was vorgelesen werden soll, Briefe, Beipackzettel von Medikamenten,
Gebrauchsanleitungen, Rechnungen, Zeitschriften oder Bücher, legen Sie mit der Schrift
nach unten auf eine Glasplatte. Von dort wird die Schrift in Daten und danach in
synthetische Sprache umgewandelt. Haben Sie die erste Seite eines Buches oder einer
Zeitschrift eingescannt, was das Gerät mit einem Signal bestätigt, so beginnt es Ihnen
vorzulesen, während Sie die weiteren Seiten einscannen. Die Wiedergabe mit einer
synthetischen Stimme ist zwar gewöhnungsbedürftig, dafür können Sie aber - von
Handschrift abgesehen - so gut wie alles "lesen", was dem Sehenden zur Verfügung
steht.
Die Bedienung dieser Geräte wird immer einfacher, die Erkennung der Schrift
immer besser, und damit die Fehlerquote bei der Wiedergabe immer geringer. Gute
Geräte können sogar Kontoauszüge lesen. Dazu gibt es "Masken", die, unter den
Auszug gelegt, nur diejenigen Stellen freigeben, die für Sie von Interesse sind.
Ehe Sie sich für ein bestimmtes Gerät entscheiden, sollten Sie bei seiner
Vorführung Schriftproben von allem zur Hand haben, was das Gerät vorlesen soll.
Beachten Sie jedoch, dass Sie mit einem Lese-Sprechgerät nicht selektiv lesen,
also in einer Zeitschrift nicht von Artikel zu Artikel und innerhalb eines solchen nicht von
Abschnitt zu Abschnitt springen können.
4.4 Normale Schrift schreiben
Zum Schreiben mit der Hand kaufen Sie beim Landeshilfsmittelzentrum (s. u. zu 5)
eine "Schreibschablone", das heißt eine Schwarzschrifttafel. Sie besteht aus einer
Grund- und einer Deckplatte, die links miteinander verbunden sind. Aus der Deckplatte
sind Zeilen ausgestanzt, in die Sie schreiben. Müssen Sie das Schreiben unterbrechen,
so legen Sie den Kugelschreiber in die Zeile, in der Sie nachher weiterschreiben wollen.
Beim LHZ gibt es auch Papier mit erhabenen (erhöhten) Linien zu kaufen,
zwischen die Sie schreiben.
Ihr Testament können Sie jetzt allerdings nicht mehr handschriftlich errichten, weil
das nur jemand kann, der zu lesen vermag, was er geschrieben hat. Dazu müssen Sie
sich nunmehr an einen Notar wenden.
4.5 Ihre Unterschrift
Wollen Sie nur eine Unterschrift leisten, so am besten freihändig. Lassen Sie sich
zeigen, wo zu unterschreiben ist. Suchen Sie sodann mit dem linken Daumen den
unteren Blattrand, um möglichst waagerecht zu schreiben. Ist der Abstand dazu zu groß,
und trauen Sie sich nicht zu, waagerecht nach rechts zu schreiben, so lassen Sie das
Blatt über dem Schreibfeld waagerecht knicken oder ein Lineal oder einen Pappstreifen
quer über das Blatt legen.
Beim Landeshilfsmittelzentrum gibt es jedoch auch Unterschriftschablonen aus
Aluminium mit Schriftfeldlängen von 6 - 10 cm.
Ihre Unterschrift ist ebenso verbindlich, wie die eines Sehenden. Leisten Sie sie
deshalb nur, wenn Sie das Schriftstück genau kennen.
Sollen Sie beim Abschluss von Kauf- oder anderen Verträgen "Allgemeine
Geschäftsbedingungen" (AGB) akzeptieren, so lassen Sie sich diese gleichfalls vorlesen
oder bestehen darauf, dass für ihren Vertrag unverändert das Recht des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) gilt.
4.6 Elektronisches Notiergerät
Merken können Sie sich auch etwas, indem Sie es auf ein Notiergerät sprechen.
Am besten eignet sich dazu das Gerät Milestone 310, das Sie beim
Landeshilfsmittelzentrum erhalten.
Fällt Ihnen ein, etwas erledigen zu müssen, so unterbrechen Sie Ihre Arbeit, um
es sofort aufzusprechen. So können Sie nichts vergessen und sich andererseits wieder
voll Ihrer Arbeit zuwenden. Ich unterbreche sogar die Gymnastik, das Ankleiden oder das
Essen, um etwas zu notieren.
4.7 Zum Umgang mit Behörden
Wollen diese etwas von Ihnen oder umgekehrt Sie von ihnen, so erledigen Sie
das, soweit eben möglich, telefonisch oder per E-Mail. Wo nötig, bitten Sie unter Hinweis
auf Ihre Blindheit darum, Antragsformulare für Sie möglichst weitgehend auszufüllen und
Ihnen lediglich zur Unterschrift zu senden. So brauchen Sie nur selten noch ein Amt
aufzusuchen.
4.8 Bankgeschäfte, Kontoauszüge und eingehende Post
Für Ihre Bankgeschäfte brauchen Sie, soweit Sie sie trotz besonderer
Verabredung mit Ihrem Geldinstitut nicht telefonisch, online oder am Schalter erledigen,
eine Assistentin. Wie Sie eine solche finden, hören Sie unten zu 4.9.1. Machen Sie es
sich möglichst einfach, indem Sie Ihren Gläubigern, die dies wünschen,
Einzugsermächtigungen erteilen. Lässt jemand zu viel abbuchen, so können Sie noch bis
zum Ablauf von sechs Wochen nach Beginn des nächsten Quartals von Ihrer Bank
verlangen, Ihnen den Mehrbetrag wieder gutzuschreiben.
Legt jemand seiner Rechnung keinen Überweisungsträger bei, so bitten Sie ihn,
um sich die Anweisung zu vereinfachen, das künftig zu tun.
Kontoauszüge werden Sie nicht jeder Assistentin geben wollen, sondern nur Ihrer
Vertrauensperson. Ist diese für lange Zeit abwesend, so schicken Sie ihr spätestens in
der fünften Woche des nächsten Quartals die Auszüge, um etwaigen Fehlbuchungen
widersprechen zu können, oder bitten das Bankpersonal, Ihnen Ihre Kontoauszüge
vorzulesen. Fragen Sie in diesem Falle außerdem gelegentlich Ihr Geldinstitut telefonisch
nach dem Kontostand, um Ihr Konto nicht zu überziehen. Fremde Hilfe brauchen Sie
dann nur noch zum Ausfüllen von Überweisungsträgern.
Fragen sie Ihre Assistentin, wenn diese nicht Ihre Vertrauensperson ist, stets
zunächst nach dem Absender von Briefen, um die vertraulichen herauszufiltern. Diese
legen Sie für Ihre Vertrauensperson zurück. Notfalls schicken Sie sie ihr zum Vorlesen
am Telefon.
4.9 Ratschläge zum Arbeiten im Internet
4.9.1 mit Assistenz
Trauen Sie sich nicht mehr zu, einen Computer zu bedienen, oder wollen es aus
Bequemlichkeit nicht lernen, so bedienen Sie sich zur Erledigung Ihrer Post und zur
Informationsbeschaffung aus dem Internet einer Assistentin, die bei Ihnen selbst oder am
Telefon mit Ihnen arbeitet. Sie finden eine solche, wenn nicht in Ihrer eigenen Familie
oder Ihrem Freundeskreis, nach meiner Erfahrung durch einen Aushang in den
Oberklassen weiterführender Schulen, Ihr Pfarramt oder eine Anzeige in Ihrem
Stadtteilanzeiger.
Lassen Sie sich von ihr eine eigene E-Mailadresse einrichten, um ihr die
Unterscheidung zwischen Ihren und den für sie bestimmten Mails zu erleichtern.
4.9.2 Selbständig
Wollen Sie dagegen noch selbst im Internet arbeiten, so lassen Sie sich von Ihrem
Augenarzt ein "offenes Lesesystem" verordnen und bitten die Krankenkasse, die Kosten
dafür zu übernehmen. Den Computer mit seiner eigentlichen Software müssen Sie dann
zwar selbst bezahlen, nicht aber den "Screen Reader". Das ist ein Programm, welches
den Bildschirminhalt in Sprache und mit einer "Braille-Zeile" auch in Blindenschrift
umsetzt.
Detaillierte Informationen über Screen Reader finden Sie im Internet unter
www.incobs.de. Beauftragen Sie einen Händler, der für den Vertrieb des von Ihnen
ausgewählten Screen Readers autorisiert ist, Ihnen diesen und den Computer zu liefern.
Sie sollten sich jedoch einen Händler suchen, der Sie durch einen selbst blinden Trainer
in den Gebrauch des Screen Readers einweist, da blinde Instruktoren Ihre etwaigen
Probleme erfahrungsgemäß eher nachvollziehen können als sehende.
Lassen Sie den Computer in Gegenwart von jemandem, der gut mit Computern
umgehen kann, zwar bei sich aufstellen und sich zeigen, wie man den Screen Reader
zum Sprechen bringt, üben dann aber zunächst das Schreiben auf der Tastatur nach dem
allerdings nicht unentgeltlichen Programm "Masch-Trainer" von der Seite
www.punzinfo.at.tf.
Markieren Sie zum Schreiben die Tasten für 2, 6, 9, Z, A, F, J, Ö und N mit
Punkten. Das Programm erklärt Ihnen Schritt für Schritt, mit welchem Finger Sie die
einzelnen Tasten anschlagen und welche Übungen Sie machen müssen, um immer
schneller und trotzdem immer sicherer zu werden. Da Ihnen, wenn Sie wollen, der
Computer bei jedem Tastendruck das angeschlagene Zeichen ansagt und bei einer
anderen Einstellung zusammenhängend vorliest, was Sie geschrieben haben, können
Sie von Zeit zu Zeit selbst kontrollieren, ob es richtig ist.
Danach erst lassen Sie sich in den weiteren Gebrauch des Screen Readers
einweisen. Lassen Sie auch bei dieser Einweisung jemanden zugegen sein, der mit
Computerarbeit vertraut ist und die einzelnen Schritte, die nötig sind, Punkt für Punkt
aufschreibt, damit Sie optimal mit dem Computer und nachher sogar im Internet arbeiten
können. Scheuen Sie sich auch nicht, Ihren Trainer anzurufen, wenn Sie und Ihre Hilfe
ein Problem haben.
Beherrschen Sie die Blindenschrift, so können Sie Ihre Krankenkasse bitten, Ihnen
auch eine "Braille-Zeile" zu finanzieren, um, statt mit der Sprach-, auch mit der
Blindenschriftausgabe des Screen Readers arbeiten zu können. Lehnt sie das ab, so
legen Sie Widerspruch ein und lassen ihn, sofern der auf die Beratung Blinder und
Sehbehinderter spezialisierte Geschäftsführer der "Rechte behinderter Menschen"
gGmbH, Rechtsanwalt Dr. Richter (Tel.: 06421 / 94888-32 und 35, E-Mail: [email protected]), das für aussichtsreich hält, durch ihn begründen. Sind Sie Mitglied eines
Landesblinden- und Sehbehindertenvereins oder des Deutschen Vereins der Blinden und
Sehbehinderten, so wird Rechtsanwalt Richter unentgeltlich für Sie tätig.
Um sich die Suche im Internet zu erleichtern, können Sie sich das Programm
Homepage Reader von IBM kaufen, das Ihnen die Krankenkasse aber nicht finanzieren
wird.
5. Hilfsmittel
Was es, neben Lesesprechgeräten (s. o. zu 4.3) und Screen Readern (s. o. zu
4.9.2) an speziellen Blindenhilfsmitteln gibt, erfahren Sie bei
der Rehabilitationseinrichtung für Sehgeschädigte in der Deutschen
Blindenstudienanstalt (RES)
Tel.: 06421/606 417, E-Mail: [email protected], Internet:
www.shop.blista.de;
dem Deutschen Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Tel.: 0511 / 954650, E-Mail: [email protected], Internet:
www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de;
dem Landeshilfsmittelzentrum Sachsen (LHZ)
Tel.: 0351/8090624, E-Mail: [email protected], Internet:
www.blindenhilfsmittel-sachsen.de;
Marland GmbH
Tel: 07525 / 9205 -0, E-Mail: [email protected], Internet: www.marland.de/
PABS - Preisagentur für Blinde und Sehbehinderte
Tel.: 0228 / 2079935, E-Mail: [email protected], Internet: www.pabs-online.de.
Als Beispiele für Hilfsmittel führe ich an:
-
Kurzzeitmesser mit Punkten,
-
sprechende Uhren mit Weckfunktion,
-
Zimmerthermometer mit einem Fühler für die Außentemperatur, besonders
wichtig im Sommer, um die Fenster zu schließen, sobald es draußen heißer
wird als drinnen, und wieder zu öffnen, sobald sich die Temperaturen
umkehren; am besten haben Sie zwei Thermometer, um am Morgen vom
Westen und am Abend vom Osten her zu kontrollieren,
-
sprechende Fieberthermometer, sogar solche für die Stirn,
-
sprechende Personen- und sogar Körperfettanalysewaagen,
-
sprechende Küchen-, Diät- und Briefwaagen,
-
sprechende Mikrowellengeräte,
-
sprechende Messbecher und Messbechersets aus verschieden großen
Gefäßen,
-
sprechende Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte (in letzterer Hinsicht lassen
Sie sich beraten von Frau Diana Droßel, selbst blind und zuckerkrank, die
allmonatlich Neuheiten im "Wartezimmer" (s. o. zu 4.2.1) vorstellt (Tel.: 02403/
785202, E-Mail: [email protected]),
-
Brettspiele, die so gestaltet sind, dass Sie die Unterschiede der Felder und
Figuren fühlen und die Figuren nicht verschieben können,
-
Kartenspiele mit tastbarer Markierung sowie
-
Nadeleinfädler und Nähnadeln "mit federndem Öhr", die am stumpfen Ende
einen Spalt haben, in den Sie den Faden drücken.
Brettspiele in besonders guter Qualität erhalten Sie bei Herrn Gießler, der selbst blind
ist (Tel.: 04832/6 00 42 98, E-Mail: [email protected]).
Nicht alle Hilfsmittel werden von allen geführt und die Preise weichen oft stark
voneinander ab. Es lohnt sich darum, bei allen zu suchen.
Beachten Sie aber beim Preisvergleich, dass der gemeinsame Hilfsmittelversand
der Blista und des Deutschen Hilfsmittelvertriebs bei Bestellungen unter 20,00 Euro
einen Mindermengenzuschlag von 7,00 Euro berechnet.
Achten Sie bei technischen Geräten, die Sie anderswo kaufen, auf große Tasten
und Bedienungsfreundlichkeit. Um sie genauer einstellen zu können, kaufen Sie sich in
einem Spielwarengeschäft Markierungspunkte.
6. Helfen
6.1 Sich helfen lassen
Sie sind trotz Ihrer Blindheit nicht hilflos, aber bedürfen eher der Hilfe als früher.
Nehmen Sie diese Hilfe getrost in Anspruch, wo es nötig ist, versuchen aber auch,
wieder etwas allein zu können. Nehmen Sie außerdem Rücksicht darauf, dass Ihre
Hausgenossen auch Zeit für sich selbst und Ruhepausen brauchen. Sparen Sie im
Übrigen nie mit Lob und Dank.
Manche Menschen werden Ihnen mehr helfen wollen als nötig. Lassen Sie sich
jedoch von niemandem die Freude nehmen, wieder etwas allein tun zu können, und von
niemandem einreden, Sie könnten etwas nicht. Aber bleiben Sie freundlich dabei. Und
wenn Sie sehen, dass es gar nicht anders geht, so lassen Sie sich auch einmal eine
unnötige Hilfe gefallen bis auf eine Ausnahme: Lassen Sie sich nicht von einem
Hausgenossen eine Arbeit aus der Hand nehmen mit der Begründung, er könne es
schneller als Sie. Auch Sie werden lernen, es schneller zu machen, aber nur durch
Übung. Hier müssen Ihre Hausgenossen einfach Geduld mit Ihnen haben. Bestehen Sie
darauf, es sei denn, die Zeit drängte.
Schelten Sie nicht mit Menschen, die Ihnen nur ungeschickt helfen, sondern
zeigen ihnen, wie es geschickter wäre. Entwinden Sie sich beispielsweise dem Griff Ihrer
Begleitung, wenn diese Sie vor sich herschieben will, und ergreifen Sie von hinten ihren
Oberarm, wie ich es in Kap. 9.2 beschreiben werde.
Sind Sie über Ihre Blindheit hinaus pflegebedürftig, so werden Ihre
Hausgenossen, wenn Sie Urlaub machen wollen, Sie möglicherweise bitten, eine
Kurzzeitpflege aufzusuchen. Lassen Sie sich stattdessen lieber von einem ambulanten
Dienst versorgen, soweit dies nötig ist, um sich nicht vorübergehend auf eine neue
Umgebung umstellen zu müssen. Prüfen Sie dazu meine Vorschläge in Kap. 13.
6.2 Hausgenossen helfen
Helfen Sie selbst, wo immer Sie können, und wenden all Ihre Phantasie auf,
herauszufinden, wo das möglich ist. Sie können schon dadurch viel für andere,
insbesondere Ihre Hausgenossen tun, dass Sie ihnen geduldig zuhören. Bereits das ist
in vielen Lebenslagen eine große Hilfe. Sind Sie Christ, so falten Sie jetzt noch öfter als
früher Ihre Hände. Auch das kann anderen helfen.
Verfolgen Sie die oben zu 4.2.1 erwähnten Zeitschriften "Gesundheitsmagazin",
"Wartezimmer" und "Diabetes Journal" und lesen Teil 9.1 bis 9.3 meines Ratgebers für
erfolgreiches Altern (s. o. zu 1.1) auch im Interesse Ihrer Hausgenossen.
Nicht nur, wenn Sie allein, sondern auch, wenn Sie zu zweit leben, sollten Sie in
der Lage sein, Ihren Haushalt selbst zu führen. Das ist wichtig für den Fall, dass Ihr
Hausgenosse verreisen möchte, erkrankt oder gar pflegebedürftig wird. Dazu verweise
ich auf Kap. 13 und auf die Möglichkeit, eine Lehrerin für lebenspraktische Fähigkeiten
(s. o. zu 2.2.2) zu bitten, Ihnen zu zeigen, was Sie dazu noch lernen müssen.
6.3. Hausgenossen möglichst professionell pflegen
Bei der Formulierung dieses Abschnitts gehe ich davon aus, dass Sie allein mit
dem Pflegebedürftigen leben. Ist dem nicht so, dann gelten meine Ausführungen für alle,
die an der Pflege beteiligt sind.
Mit "Pflege" meine ich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im
Sinne von § 14 Absatz 4 Nr. 1 bis 3, bzw. Nr. 4 des Pflegeversicherungsgesetzes
(SGB XI) (www.bundesrecht.juris.de/sgb_11), die von der Behandlungspflege nach
dem Krankenversicherungsgesetz (SGB V) (www.bundesrecht.juris.de/sgb_5)
getrennt abgerechnet wird.
Wird Ihr Hausgenosse pflegebedürftig, so beantrage er, wie Sie selbst es getan
haben werden (s. o. zu 2.3), zunächst einen Schwerbehindertenausweis. Ihn braucht er
schon wegen des Steuerfreibetrages, der ihm daraufhin zusteht. Welche weiteren
Vergünstigungen er ihm gewährt, hängt vom "Grad der Behinderung" (GdB) ab.
Von nun an notieren Sie sich alles, was Sie für ihn tun und wieviel Zeit Sie dafür
brauchen, auf einer Schwarzschrifttafel (s.o. zu 4.4), auf einem Kassettenrecorder oder
einem elektronischen Notiergerät (s. o. zu 4.6) und lassen es nachher durch einen
Sehenden zusammenhängend aufschreiben. Bei manchen Pflegekassen gibt es dafür
ein Pflegetagebuch.
Bei einem Zeitaufwand von 10,5 Wochenstunden hat Ihr Hausgenosse Anspruch
auf Pflegeleistungen nach Stufe I, bei einem solchen von 21 Wochenstunden nach
Pflegestufe II und bei einem solchen von 35 Wochenstunden nach Pflegestufe III.
In Pflegestufe I müssen 5,25 Stunden auf die "hauswirtschaftliche Versorgung"
entfallen, in Pflegestufe II und III jeweils 7 Stunden, der Rest dagegen auf die
"Grundpflege". Es kommt also nicht nur auf die Gesamtzeit, sondern auch auf die
Einzelzeiten für hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege an. Den Zeitaufwand
für Kochen und Reinigungsarbeiten dürfen Sie auch ansetzen, wenn Ihr Hausgenosse
selbst sich vorher nicht daran beteiligt hat oder Sie Essen auf Rädern, TiefkühlFrischmenüs oder Fertigmenüs beziehen.
Sobald Ihr Zeitaufwand es rechtfertig, beantragt Ihr Hausgenosse
Pflegeleistungen. Diese werden ab dem Monat des Antragseingangs gezahlt. Es wird Ihn
dann ein Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) besuchen, um die
Richtigkeit Ihrer Angaben zu prüfen. Seien Sie bei der Befragung zugegen, um zu
widersprechen, wenn Ihr Hausgenosse - wie das häufig geschieht - seinen Bedarf
bagatellisiert. Machen Sie ihn zwar nicht pflegebedürftiger, als er ist, aber sorgen
andererseits dafür, dass sein Bedarf richtig festgestellt wird. Er sollte nicht zeigen, was er
noch kann, sondern was er nicht mehr kann.
Lehnt die Pflegekasse die Gewährung von Pflegeleistungen ab oder stuft Ihren
Hausgenossen niedriger ein, als Sie das erwartet hatten, so lege er vorsorglich
Widerspruch ein und bitte die Pflegekasse um eine Kopie des Gutachtens, um ihn
begründen zu können oder durch RA Dr. Richter (s. o. zu 2.2.1) begründen zu lassen.
Bei den Pflegeleistungen wird unterschieden zwischen Pflegegeld und
Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Sie betragen
- in Pflegestufestufe I
- 225,00 bzw. 440,00 Euro
- 235,00 bzw. 450,00 Euro ab 2012,
- in Pflegestufe II
- 430,00 bzw. 1040,00 Euro
- 440,00 bzw. 1100,00 Euro ab 2012,
- in Pflegestufe III
- 685,00 bzw. 1510,00 Euro
- 700,00 bzw. 1550,00 Euro ab 2012
Für besondere Härtefälle erhöht sich die Zahlung für Sachleistungen auf 1.918,00
Euro.
Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch kombinieren, indem etwa zur
"Großen Toilette" ein Pflegedienst kommt, während Sie im Übrigen selbst pflegen.
Suchen Sie von vorne herein einen Pflegedienst, der auch des Nachts kommt, für den
Fall, dass Ihr Hausgenosse eines Tages Harn- oder gar Stuhlinkontinent wird.
Besonderheiten gelten, wenn Ihr Hausgenosse ständig in ein Pflegeheim möchte
oder gar muss. Sie sind hier aber ohne Belang bis auf den Hinweis, dass Ihr
Hausgenosse Anspruch auf die Bezahlung von Kurzzeitpflege hat, wenn Sie Urlaub
machen wollen oder erkranken (s. weiter unten).
Fraglich ist, ob die finanzielle Schlechterstellung von Pflegebedürftigen, die
Geldleistungen beziehen, statt einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, mit der UNBehindertenrechtskonvention in Einklang steht (vgl. Degener, Zeitschrift für
Behindertenrecht 2009, S.44 unter 5.). Wer vor einem Sozialgericht den
Unterschiedsbetrag zwischen Geld- und Sachleistungen einzuklagen sollte, verständige
mich bitte davon.
Steigt Ihr Zeitaufwand erheblich an, so notieren Sie ihn sich erneut und lassen
Ihren Hausgenossen zu gegebener Zeit seine Höherstufung beantragen.
Pflegeleistungen decken nur einen Teil des Pflegebedarfs. Für den Rest muss Ihr
Hausgenosse selbst aufkommen, sofern Sie ihn nicht ehrenamtlich pflegen. Kann Ihr
Hausgenosse die zusätzlichen Kosten nicht selbst tragen, kann aber nach Vermögen
und Einkommen Sozialhilfe in Anspruch nehmen, so kann er "Hilfe zur Pflege" nach § 61
SGB XII beantragen. Das gilt ebenso, wenn er zwar schon teilweise pflegebedürftig ist,
aber überhaupt noch keine Pflegeleistungen erhält, also, wie es inoffiziell heißt, der
Pflegestufe 0 angehört.
Ist abzusehen, dass Ihr Hausgenosse nicht mehr allein aufstehen und sich auch
sonst nicht mehr allein pflegen kann, so fragen Sie gleichfalls Ihre Pflegekasse, wo Sie in
einem Kursus gesundheitsschonende Pflegetechniken erlernen können. Lassen Sie
Ihrem Hausgenossen außerdem einen "höhenverstellbaren Lattenrost" verordnen. Er
wird an Stelle des Sprungfederrahmens in das Bett gestellt. Sie können ihn nach Bedarf
Ihres Hausgenossen beim Aufstehen und Hinlegen oder nach Bedarf der Krangymnastin
oder Masseurin insgesamt höher oder niedriger stellen sowie die einzelnen Teile
verstellen, insbesondere das Kopfteil heben, falls Ihr Hausgenosse zum Trinken und
Essen nicht aufstehen kann. Lassen Sie ihm in diesem Falle auch einen Pflegebetttisch,
einen Beistelltisch oder einen Bett-Tisch (ein Tablett mit Füßchen) verordnen je
nachdem, womit Ihr Hausgenosse am besten zurecht kommt. Scheuen Sie sich
außerdem nicht, ihn zu bitten, nunmehr aus einer Schnabeltasse zu trinken: er schließt
mit einem Zeigefinger das Loch, durch welches Luft nachströmt, so dass er die Tasse in
demjenigen Winkel zu seinem Munde bringen kann, in dem er trinken möchte und gibt
dann den Luftstrom Schluck für Schluck frei, bis er genug getrunken hat. Fällt es Ihrem
Hausgenossen schwer, das Trinkgefäß an den Mund zu führen, so halten Sie es ihm
oder stellen es so hoch, dass er mit einem Strohhalm daraus trinken kann. Kann Ihr
Hausgenosse nicht mehr allein aufstehen, oder fällt es ihm jedenfalls schwer, so
besorgen Sie ihm als Mann eine "Urinflasche" und als Frau ein "Urinschiffchen".
Hat Ihr Hausgenosse Mühe, allein zu gehen, so lassen Sie ihm einen Rollator
verordnen; kann er überhaupt nicht mehr gehen, dann einen Rollstuhl und einen
Toilettenstuhl. Lassen Sie sich letzterenfalls von einer Pflegefachkraft zeigen, wie Sie
Ihrem Hausgenosse unter Schonung Ihres Rückens helfen, in den Rollstuhl und auf den
Toilettenstuhl zu gelangen und wieder zurück ins Bett.
Alle diese und noch viele andere Pflegehilfsmittel liefert Ihnen ein Sanitätshaus im
Rahmen eines mit Ihrer Pflegekasse geschlossenen Vertrages. Am besten suchen Sie
mit einer umsichtigen Begleitung in einem Sanitätshaus alles aus, was Ihrem
Hausgenossen helfen könnte. Manche Pflegehilfsmittel kaufen Sie, während Sie andere
nur mieten.
Der übliche Rollator ist sehr robust, weil er auch auf der Strasse verwendet wird.
Er geht nicht durch alle Türen und lässt sich nicht in jedem Bad wenden. Es gibt auch
einen zierlicheren und darum wendigeren Rollator aus Buchenholz, dessen Kosten Sie
jedoch nicht ersetzt bekommen. Es kann sich empfehlen, für die Wohnung einen aus
Buchenholz zu kaufen und den für die Strasse unten im Treppenhaus abzustellen.
Ist Ihr Hausgenosse sturzgefährdet, so lassen Sie sich auch zeigen, wie Sie ihn
unter Schonung Ihres Rückens aufheben, wenn Sie stark genug dazu sind. Lassen Sie
außerdem nach Verordnung durch den Hausarzt einen Hausnotruf installieren und
verlassen das Haus erst, wenn Ihr Hausgenosse den Signalgeber um den Hals trägt. So
kann er, wenn nötig, die Rettungsleitstelle rufen. Ebenso können Sie es selbst, wenn Sie
nicht stark genug sind, ihm allein aufzuhelfen.
Liegt Ihr Hausgenosse unbeweglich zu Bett, so können überall dort, wo er keine
Fettpolster hat, Druckgeschwüre - Dekubitusgeschwüre - entstehen. Sie lassen sich nur
schwer behandeln. Dazu müssen Sie Ihren Hausgenossen öfter umlagern. Wie dies
geschieht und wie oft es nötig ist, lassen Sie sich wiederum von einer Pflegefachkraft
zeigen und sagen. Es hängt von der Empfindlichkeit seiner Haut ab.
Lassen Sie ihm außerdem vom Hausarzt eine Antidekubitusmatratze verordnen,
sind bereits Druckgeschwüre entstanden, eine solche mit Luftkammern
(Wechseldrucksystem). Diese Luftkammern werden durch einen Motor automatisch
abwechselnd befüllt und wieder entleert, sodass die Matratze, wenn auch nur
unmerklich, laufend ihre Oberfläche verändert.
Kann jemand zwar noch aufstehen, tut dies aber im allgemeinen nicht mehr und
bevorzugt eine bestimmte Lage, so sollte er wenigstens vorsorglich seine Haut an allen
Stellen die fest aufliegen, wie Steißbein, Fersen, dem Ellbogen und Hüftknochen mit
einer 10%-igen Urea-Lotion behandeln. Lassen Sie gelegentlich jemanden nachsehen,
ob sich nicht trotzdem rote Stellen bilden.
Lassen Sie den Rücken, die Hüften und die Fersen Ihres Hausgenossen
fotografieren, ehe er eine Kurzzeitpflege aufsucht, um, wenn sich dort ein
Dekubitusgeschwür gebildet hat, wegen Verletzung des "Nationalen Standards zur
Dekubitusprophylaxe in der Pflege", ein Schmerzensgeld verlangen zu können.
Verfahren Sie ebenso, wenn Ihr Hausgenosse ins Krankenhaus muss. Lassen Sie dort
gelegentlich kontrollieren, ob Hautstellen gerötet sind oder sich gar schon Geschwüre
gebildet haben, und veranlassen gegebenenfalls seine Verlegung in ein anderes
Krankenhaus, wenn Beschwerden nicht helfen. All diese Möglichkeiten entheben Ihren
Hausgenossen, der seine Interessen noch selbst wahrnehmen kann, nicht, auch
seinerseits allmorgendlich an das Einreiben von Fersen, Steißbeingegend und
Ellenbogen zu erinnern.
Liegt Ihr Hausgenosse häufig oder gar ständig zu Bett, so verliert er schnell an
Körperkraft und droht steif zu werden. Lassen Sie ihm deshalb Krankengymnastik und
Massage verordnen mit der Zusatzverordnung, dass beides zu Hause zu geschehen
habe.
Lassen Sie ihm in diesem Falle auch BronchoVaxom® verordnen.
Leidet Ihr Hausgenosse (oder leiden Sie selbst) an einer chronischen Wunde, so
lassen Sie diese im Rahmen der Behandlungspflege auf Grund einer Verordnung des
Hausarztes von einer Pflegefachkraft versorgen.
Kann Ihr Hausgenosse nicht mehr genug trinken, so lässt er sich nach Beratung
mit seinem Hausarzt eine PEG (Magensonde) legen, was minimal invasiv geschieht. Sie
führen dann warmes Wasser über ein "Schwerkraftsystem", einen hohen Ständer, aus
einem Plastikbeutel durch einen dünnen Schlauch, dessen Endstück Sie in den
Sondeneingang drehen, ein. Lassen Sie dann auf Grund einer Verordnung durch den
Hausarzt durch eine Pflegefachkraft um den Sondeneingang aus der Bauchdecke
zweimal wöchentlich eine neue Schlitzkompresse legen und ihn vorher mit einem
Desinfektionsmittel und eventuell einer entzündungshemmenden Salbe behandeln.
Zählen Sie, wie viele große Tassen Sie in den Beutel füllen müssten, damit Ihr
Hausgenosse die nötige Wassermenge erhält, gießen aber das Wasser zunächst in ein
Maß oder eine Kaffeekanne und erst von dort in den Beutel, um diesen am Gestell
hängen lassen zu können.
Öffnen Sie den Schieber am Schlauch nicht von vornherein ganz, sondern
probieren durch allmählich weiteres Öffnen, wie schnell das Wasser laufen darf, ohne
dass Ihrem Hausgenossen übel wird. Lässt das Ventil eine solche Regulierung nur
schlecht zu, so hilft gegen die Übelkeit die Einnahme von Tabletten, wie etwa Paspertin.
Aus dem Plastikbeutel lösen sich gelegentlich feine winzige Teilchen, die den
Schlauch oder den Sondeneingang verstopfen. Um vor Überraschungen geschützt zu
sein, nehmen Sie nach der Befestigung des gehobenen Beutels das Schlauchende in
den Mund , öffnen das Schlauchventil und saugen bis Wasser kommt, schließen das
Ventil wieder, drehen den Schlauch in den Sondeneingang, öffnen das Ventil an ihm und
erneut das Schlauchventil. Fließt kein Wasser, so ist der Sondeneingang verstopft.
Schließen Sie beide Ventile, drehen den Schlauch heraus und spritzen den
Sondeneingang mit Coca-Cola frei, das sich erfahrungsgemäß besser eignet als Wasser.
Dazu brauchen Sie eine Spritze und einen Adapter, der sich einerseits in die
Spritze und andererseits in den Sondeneingang drehen lässt. Haben Sie die Spritze
eingedreht, so öffnen Sie das Eingangsventil und spritzen. Verbinden Sie danach den
Beutel wieder mit der Sonde. Fließt nach wie vor kein Wasser, so spritzen Sie den
Sondeneingang erneut frei und wechseln den Beutel. Haben Sie zu diesem Zweck stets
Reservebeutel im Haus.
Konnte der Beutel leerlaufen, wie das glücklicherweise die Regel ist, wenn Sie
vorher Wasser angesaugt haben, so heben Sie den Schlauch hoch, damit auch das
Wasser aus der Schlinge noch in den Magen läuft, schließen das Eingangsventil, drehen
den Schlauch heraus, nehmen ihn zum Aussaugen der letzten Tropfen wiederum in den
Mund und schließen das Schlauchventil.
Ist Ihr Hausgenosse verschleimt und sollte deshalb nach Ansicht seines
Hausarztes einen Husten-Löser nehmen, so lösen Sie diese Brausetablette zunächst in
einer Tasse warmen Wassers auf und gießen sie zur anderen Flüssigkeit.
Kann Ihr Hausgenosse nicht mehr essen, so lesen Sie die Ausführungen unten zu
6.4.
Muss Ihr Hausgenosse Kompressionsstrümpfe tragen, hat aber Wasser nur in den
Füßen, so achten Sie darauf, dass ihm entgegen den Gepflogenheiten Strümpfe
angemessen werden, die 6 cm unterhalb der Kniekehle enden. Das erleichert es ihm, die
Strümpfe, wenn Sie sie nicht selbst wechseln können, ununterbrochen mehrere Tage
lang zu tragen, bis jemand kommt, der/die das kann.
Bitten Sie Ihren Hausarzt, Ihren Hausgenossen und Sie selbst gegen Grippe zu
impfen, sobald er im September den neuen Impfstoff hat.
Um sich auch außerhalb der Rufweite Ihres Hausgenossen aufhalten zu können,
stellen Sie in seinem Zimmer ein Babyphone auf, das über Funk arbeitet, und den
Empfänger dort, wo sie ihn dann am besten hören. Am wenigsten störanfällig sind
digitale Geräte nach DECT-Standard, die Sie über Online-Shops vielfach günstiger als im
normalen Handel kaufen können.
Ist Ihr Hausgenosse harninkontinent, so lassen Sie ihm vom Hausarzt Slips
verordnen, die den Harn aufsaugen. Ziehen Sie ihm neue an, indem Ihr Hausgenosse
zunächst auf der Bettkante sitzt, Sie neben ihm auf dem Teppich knien, seine Füße
hineinsetzen, sie beide dann aufstehen, wenn er es noch kann und Sie den Slip
hochziehen. Kann er nicht mehr aufstehen, so lassen Sie sich von einer Pflegefachkraft
zeigen, wie Sie den Slip wechseln. Sammeln Sie gebrauchte Slips in einem Eimer mit gut
schließendem Deckel, um sie später zu entsorgen.
Ist Ihr Hausgenosse auch stuhlinkontinent, so verwenden Sie nicht mehr Slips,
sondern spezielle Inkontinenz-Einmalwindeln und legen eine "Wegwerf--Unterlage" in der
Größe 90 x 60 cm unter. Lassen Sie Ihrem Hausgenossen alle diese Pflegemittel von
seinem Hausarzt verordnen. Kann Ihr Hausgenosse den Slip nicht mehr selbst wechseln
und sich nicht mehr selbst säubern, so suchen Sie einen Pflegedienst, der so häufig
kommt wie es nötig ist, bedenken dabei allerdings die Kosten. Gegenwärtig kostet eine
dreimalige Pflege täglich für 30 Tage etwa 2260,00 Euro, während Ihr Hausgenosse nur
1510,00 Euro für Sachleistungen erstattet bekommt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen
kann Ihr Hausgenosse "Hilfe zur Pflege" nach § 61, des SGB XII beantragen.
Fragen Sie den Pflegedienst immer wieder einmal nach geröteten Stellen. Geben
Sie dem ambulanten Dienst, wenn er auch des Nachts oder sehr frühen am Morgen
kommen muss, einen Wohnungsschlüssel, so dass Sie möglichst durchschlafen können.
Sie sind schon am Tage genug gefordert.
"Jemandem zu helfen, bedeutet nicht, sich selbst zu überforden"
- westafrik. Lebensweisheit Kann ihr Hausgenosse Tabletten nicht mehr allein einnehmen, so halten Sie sie in
der Hand, die hinter seinem Kopf liegt, um seine Bewegung zu spüren und zugleich zu
wissen, wo sich sein Mund befindet, während Sie ihm mit der anderen Hand Tablette für
Tablette in den Mund stecken, wobei er selbst nach Möglichkeit das Trinkgefäß hält und
zum Munde führt. Kann er auch das nicht mehr, so reichen Sie ihm zwischendurch
jeweils auch das Trinkgefäß, aus dem er nach Möglichkeit mit einem Strohhalm trinkt.
Wie Sie die Tabletten jeweils in Wochenboxen einsortieren oder einsortieren lassen,
finden Sie im Anhang "Hinweise zur Unterscheidung von und zum Umgang mit
Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln".
Sind sie aus irgend einem Grunde, auch um Urlaub zu machen, an der Pflege
verhindert, können aber andere die Pflege in der Wohnung übernehmen, so hat Ihr
Hausgenosse für 28 Tage je Kalenderjahr Anspruch auf "Verhinderungspflege" in Höhe
von 1510,00 € = 53,93 € pro Tag, ab 1. Januar 2012 auf 1550,00 € = 55,36 € pro Tag.
Wer ihn pflegt und im selben Hause wohnt, kann das Babyphone bei sich aufstellen und
Ihr schnurloses Telefon mitnehmen. Sind Sie infolge einer Krisensituation wie etwa einer
Krankheit verhindert, so kann sich Ihr Hausgenosse für 28 Tage je Kalenderjahr zur
"Kurzzeitpflege" in eine vollstationäre Einrichtung begeben. In diesem Falle stehen Ihrem
Hausgenossen also bei geschickter Organisation für insgesamt 56 Tage 3020,00 € zur
Verfügung, ab 2012 3100,00 €. Wegen der Einzelheiten fragen Sie Ihre
Pflegeversicherung.
Nimmt Ihr Hausgenosse Kurzzeitpflege in Anspruch, so lassen Sie vorher seinen
Rücken, seine Hüften, seine Fersen und seine Ellenbogen fotografieren! Suchen Sie im
Voraus für Ihn das dafür am besten qualifizierte Heim in Ihrer Nähe, auf Grund der von
den Heimen veröffentlichten Qualitätsberichte.
Die Pflegeversicherung bezuschusst auch vom MDK für erforderlich gehaltene
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen
wie etwas die Umgestaltung des Bades oder den Einbau eines Treppenlifts (§ 40 Absatz
4 des Pflegeversicherungsgesetzes) (www.bundesrecht.juris.de/sgb_11/__40.html).
Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaft sind im Allgemeinen verpflichtet,
seine Anbringung zu dulden. Hat Ihr Hausgenosse Anspruch auf Sozialhilfe, so kann er
versuchen, die Übernahme der übrigen Kosten durch das Sozialamt zu erreichen.
Außerdem könnten der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft staatliche
Zuschüsse beantragen, um das Haus barrierefrei zu machen. Fragen Sie Ihre Stadtoder Kreisverwaltung danach.
Ist Ihr Hausgenosse so schwer krank, dass Sie mit seinem Ableben rechnen
müssen, so schalten Sie zu Ihrer Entlastung einen Hospizdienst ein. Den für Sie
nächsten finden Sie unter www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de. Tun Sie
das auch am Ende Ihres eigenen Lebens, zumal wenn Sie allein sind. Leidet Ihr
Hausgenosse oder Sie selbst unter Schmerzen, so hat er, bzw. haben Sie gegen die
Krankenkasse Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Weiteren Rat finden Sie in der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger
Menschen unter www.pflege-charta.de, für Blinde und Sehbehinderte erhältlich auf
Daisy-CD beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (Tel. 030/ 26074090).
6.4. Dementen Hausgenossen beistehen
Bei der Formulierung dieses Abschnitts gehe ich wiederum davon aus, dass Sie
allein mit dem zu pflegenden Hausgenossen leben. Ist dem nicht so, dann gelten auch
hier meine Ausführungen für alle, die an der Pflege beteiligt sind.
Ist Ihr Hausgenosse dement, so werden, und zwar auch dann, wenn er noch
keinen Anspruch auf Pflegeleistungen nach Stufe 1 hat, nachgewiesene
Betreuungskosten bis zu einer Höhe von 200,00 Euro monatlich gezahlt. Wegen der
Einzelheiten erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.
Wird Ihr Hausgenosse vergesslich, müde, unkonzentriert oder unruhig, so reden
Sie ihm zu, mit Ihnen einen Geriater, ein Geriatrisches Zentrum oder eine Klinik für
Altersmedizin aufzusuchen. Weiß sein Hausarzt schon von diesen Symptomen, meint
aber, sie beruhten auf dem Altern Ihres Hausgenossen und müssten hingenommen oder
von ihm - dem Hausarzt - selbst medikamentös behandelt werden, so verlassen Sie sich
nicht darauf, sondern bestehen auf der Überweisung.
Der Geriater wird zunächst einen Intelligenztest durchführen (Mini-Mental-StatusTest, Uhren-Zeichen-Test, DemTect). Vielleicht gelangt er dabei zu dem Ergebnis, es
bestehe bisher nur ein "Mild cognitive impairment" (MCI). Das ist ein altersbedingtes
Nachlassen von Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit, das zwar über eine gewisse
"altersentsprechende" Leistungsabnahme hinausgeht, aber noch keine Demenz
bedeutet. Sie können sich damit trösten, dass nur etwa 10 % der Patienten, bei denen
ein solches MCI festgestellt wird, später tatsächlich dement werden.
Stellt der Geriater schon den Beginn einer Demenz fest, so wird er nicht nur
versuchen, das Fortschreiten medikamentös aufzuhalten, sondern Ihnen auch raten, wie
Sie Ihren Hausgenossen möglichst lange fit erhalten können.
Will Ihr Hausgenosse das, verliert aber mehr und mehr sein Kurzzeitgedächtnis,
so versuchen Sie wenigstens, Vergangenes möglichst lange in seiner Erinnerung zu
halten. Ratschläge dazu finden Sie in meinem Beitrag über "Die freiberuflich tätige
Pflegefachkraft" unter Nr. 8 (s. Anhang).
Halten Sie außerdem Ihren Hausgenossen an, alles selbst zu tun, was er noch
kann, und haben Geduld mit ihm, sofern das länger dauert, als täten Sie es selbst.
Ziehen Sie ihn zu allen ihm möglichen Verrichtungen im Haushalt heran, auch wenn er
Ihnen früher den Haushalt allein überlassen hatte, spielen einfache Spiele mit ihm und
halten sich auf dem Laufenden darüber, was Sie sonst noch tun könnten, sowohl im
Internet, wie auch im Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegepersonen von Dementen.
Fragen Sie die Kirchen, die Arbeiterwohlfahrt und wer sonst in Ihrer Stadt dafür in Frage
kommt, nach solchen Gruppen. Will Ihr Hausgenosse gelegentlich etwas nicht tun,
obwohl er es könnte, so erinnern Sie ihn zunächst an seinen Entschluss, fit zu bleiben.
Nützt das nichts und besteht keine Eile, dann erinnern Sie ihn freundlich kurze Zeit
später erneut. Andernfalls tun Sie es selbst.
Will Ihr Hausgenosse sich dagegen nicht anstrengen, fit zu bleiben, so
respektieren Sie aber auch das. Entscheidend ist jetzt nur noch das Wohlbefinden Ihres
Hausgenossen, auch wenn sich damit vielleicht der geistige Abbau beschleunigt und der
Tod früher eintritt, als anderenfalls.Lassen Sie Ihren Hausgenossen also aufstehen, zu
Bett gehen, essen und trinken, fernsehen usw., wann er will. Verwehren Sie ihm nicht,
was er tun möchte, es sei denn, es schadete ihm.
Seien Sie möglichst immer für ihn da, wenn er Sie braucht und hören ihm
insbesondere geduldig zu. Fragt er Sie zum x-ten male, von wo oder von wem etwas sei,
so antworten Sie nicht: "Das hat Y Dir doch mitgebracht!", sondern schlicht und fröhlich:"
Das hat Y Dir mitgebracht." Halten Sie ihm nicht vor, etwas gerade erst gesagt oder
gefragt zu haben. Solche Hinweise erinnern ihn nur unnötigerweise an seine
Behinderung.
Beantworten Sie Fragen, die keinen Sinn haben, in einer Weise, dass Ihre Antwort
Ihren Hausgenossen nicht beunruhigt. Verbessern Sie ihn nicht, wenn er etwas falsch
sagt, Namen verwechselt oder dergleichen, es sei denn, es ginge nicht anders, wie etwa,
im Falle einer Ehefrau, die mir schrieb: "Im Allgemeinen lasse ich ihn in seiner Welt. Aber
immer geht das nicht. Wenn ich unbedingt seine Frau anrufen soll, damit sie ihn endlich
nach Hause holt, oder wenn ich seine Mutter hereinlassen soll, die von draußen nach
ihm ruft, dann muss ich ihm schon klar machen, dass ich selbst seine Frau bin, bzw.
dass er die Stimme seiner Mutter nicht gehört haben kann. Ich muss ihm immer wieder
einmal sagen, dass Vater, Mutter und Geschwister schon in der Ewigkeit sind".
Will Ihr Hausgenosse "nach Hause", so meint er damit wahrscheinlich sein
Elternhaus. Vielleicht trösten Sie ihn damit, dass sie weit weg von Hause seien, aber
gewiss bald einmal hinführen.
Stellen Sie in Gegenwart anderer eine falsche Äußerung nur richtig, wenn das
unbedingt sein muss.
Achten Sie darauf, dass auch Besucher in dieser Weise mit Ihrem Hausgenossen
umgehen. Tun sie es trotz vorheriger Belehrung nicht, so laden Sie sie nicht wieder ein.
Zunächst bedeutet es für Sie ein gewisses Erfolgserlebnis, richtig reagiert zu
haben. Allmählich werden Sie sich immer seltener dabei ertappen, etwas falsch zu
machen.
Ist Ihr Hausgenosse einmal mit dem Essen nicht zufrieden, so lassen Sie das
geduldig über sich ergehen: "Das tut mir leid. Morgen wird es Dir bestimmt wieder
schmecken".
Halten Sie ihn aber an, sich massieren zu lassen und bei der Krankengymnastik
mitzumachen, damit er nicht steif wird.
Bietet Ihnen jemand Hilfe an, so bitten Sie ihn, etwas außer Hause für Sie zu
erledigen, um selbst als Bezugsperson bei Ihrem Hausgenossen bleiben zu können, es
sei denn, das Angebot komme von jemandem, den Ihr Hausgenosse gut kennt und mag.
Lassen Sie Ihrem Hausgenossen von seinem Hausarzt einen Hausnotruf
verordnen (s. o. zu 6.3) und hängen ihm gegebenenfalls, wenn Sie das Haus verlassen,
den Signalgeber um den Hals
Droht Ihr Hausgenosse wegzulaufen, so verschließen Sie die Wohnungstür.
Befestigen Sie für den Fall, dass die Tür einmal unverschlossen ist, an den Ärmeln seiner
Kleidung Armbinden, die ihn als behindert kennzeichnen und stecken ihm einen Zettel
mit Anschrift und Telefonnummer in die Tasche. Ist er damit einverstanden, so hängen
Sie ihm tagsüber einen Minisender um den Hals oder befestigen ihn über seinem
Fußgelenk, je nachdem, was ihm lieber und was sicherer ist, so dass er über ein
Ortungssystem gefunden werden kann (vgl. "Personenortungsgeräte" bei
www.deutsche-alzheimer.de unter "Technische Hilfen" auf der Unterseite "Hilfen für
Angehörige und Kranke").
Achten Sie für Ihren Hausgenossen stets auf genügend Licht, aber auch darauf,
dass es gelöscht wird, wenn er es nicht mehr braucht, damit es ihn nicht am Schlafen
hindert. Bei einer Nachttisch- oder Stehlampe können Sie das Brennen leicht an der
Wärmestrahlung erkennen, ohne sich zu verbrennen. Bei Deckenleuchten erkennen Sie
es an der Schalterstellung (s. o. zu 2.6 a. E.).
Kennzeichnen Sie den Weg zur Toilette, wenn er diesen sonst nicht findet und
beleuchten nachts die Tür, wenn er sonst im Dunkeln umherirrte.
Um sich selbst die Pflege zu erleichtern, können Sie Ihren Hausgenossen
tagsüber in eine Altentagesstätte bringen lassen, wenn er damit einverstanden ist.
Kann Ihr Hausgenosse warme Nahrung mit Besteck nicht mehr selbst zum Munde
führen, so vielleicht noch mit der Hand, evtl. von Ihnen auf Spießchen gesteckt, oder Sie
reichen ihm Essen dar (füttern ihn). Dazu befestigen Sie über seiner Kleidung eine große
Serviette, setzen sich rechts neben ihn, und zwar so hoch, dass Sie Ihren linken Arm um
seinen Hals legen können. So fühlen Sie unter seinem Kinn genau, wo sein Mund ist und
wann er zu kauen aufhört. Von einem Butterbrot lassen Sie ihn abbeißen. Warmes Essen
reichen Sie ihm aus einer Menüschale mit kurzgefasstem Löffel dar. Tasse oder Glas
führen Sie ihm zum Mund, lassen ihn dann aber möglichst noch selbst mit der Hand
dirigieren, wie schnell er trinken will. Geht das nicht, so geben Sie ihm einen Strohhalm.
Wie Sie ihm Tabletten geben, habe ich oben zu 6.3 geschildert.
Will Ihr Hausgenosse nicht mehr essen und trinken und versteht nicht mehr Ihre
Frage nach dem Grund, oder läuft ihm Nahrung aus dem Mund, so könnte er
Schluckbeschwerden haben. Konsultieren Sie dann einen Facharzt für HNO. Stellt dieser
tatsächlich eine Schluckstörung fest, so lassen Sie Ihrem Hausgenossen nach Beratung
mit seinem Hausarzt, gleichfalls eine PEG legen, jetzt aber eine solche, durch die Sie
ihm Nahrung aus der Apotheke zuführen können.
Ist sein Schluckreflex dagegen nicht gestört, so bieten sie ihm zwar immer wieder
einmal zu essen und zu trinken an, finden sich aber mit seiner Weigerung ab, wenn das
nichts nützt. Der Körper braucht dann keine Nahrung mehr. Das Leben will verlöschen.
Hindern Sie es nicht daran. Tun Sie nur alles, um Ihrem Hausgenossen das Sterben an
Auszehrung zu erleichtern. Wie das möglich ist, besprechen Sie mit seinem Hausarzt.
Bekommt Ihr Hausgenosse schon vorher eine Krankheit, die, unbehandelt, zum
Tode führt, so fragen Sie ihn, ob er deren Behandlung wünscht. Versteht er diese Frage
nicht mehr, so überlegen Sie mit seinem Hausarzt, ob Sie die Krankheit behandeln
lassen sollten.
Ist die Auszehrung Ihres Hausgenossen soweit fortgeschritten, dass Sie mit
seinem Ableben rechnen müssen, so schalten Sie zu Ihrer Entlastung gleichfalls einen
Hospizdienst ein ( s.o. zu 6.3. a. E.).
7. Zur Orientierung auch vor einem förmlichen Training in
Orientierung und Mobilität
Sind Sie nur allmählich erblindet, so haben Sie im Laufe der Zeit gelernt, sich
trotzdem in der Wohnung zurechtzufinden.
Verfügen Sie noch über einen, wenn auch nur ganz geringen Sehrest, so können
Sie sich zusätzlich nach Fenstern oder Lampen orientieren. Hilft Ihnen eine Lampe auch
am Tage, so lassen Sie sie brennen.
Sind Sie dagegen plötzlich und vollständig erblindet, so haben Sie sich zunächst
wahrscheinlich völlig hilflos gefühlt. Diesen Zustand haben Sie jetzt, da Sie dieses Buch
hören, glücklicherweise längst überwunden. Die folgenden Ratschläge könnten Ihnen
zusätzlich helfen.
7.1 Sich etwas vorstellen
Rufen Sie sich, wenn das noch nötig sein sollte, den Grundriss Ihrer Diele und
Ihrer einzelnen Zimmer, die Form Ihrer Möbel und deren genauen Standort vor Ihr
"geistiges" oder "inneres" Auge. Fachleute bezeichnen das als "visualisieren".
Visualisieren Sie die Räume nicht nur von der Tür, sondern auch vom Fenster her und
machen es ebenso mit den Wohnungen Ihrer Kinder und Enkel, Ihrer früheren
Arbeitstelle, der Vorder- und Rückseite Ihres Hauses, Ihrem etwaigen Garten, Ihrer
Strasse, Ihrem früheren Arbeitsweg usw. Üben Sie sich immer wieder darin. Das kann
Ihnen helfen, sich an einem Ihnen bekannten Ort alsbald wieder allein zurechtzufinden.
7.2. Sich in der Wohnung orientieren
Um leichter eine Tür zu finden, können Sie mit dem Rücken der Fingernägel an
den Wänden entlanggleiten.
Nutzen Sie zu Ihrer Orientierung auch den Wechsel von Teppichen oder
Teppichböden zu Parkett, Fliesen usw. Auf diese Weise können Sie leicht feststellen, wo
ein Raum in einen anderen übergeht. Kaufen Sie sich künftig Schuhe, die ihnen
erlauben, solche Unterschiede festzustellen, wo das nötig ist. Haben Sie infolge von
Diabetes in den Füßen nicht mehr das nötige Gefühl, so können Sie den Unterschied bei
entsprechendem Schuhwerk wenigstens hören.
Gehen Sie mit harten Schuhen auf einem Fußboden ohne Teppich (oder auf der
Straße), so erzeugen Sie mit dem Trittschall, der sich an den Wänden bricht, ein Echo.
Aus ihm können Sie vielfach schließen, wo Sie sich befinden, wie weit Sie von einer
Wand oder Mauer entfernt sind und ob Sie an einer Türnische vorüber gehen.
Stattdessen können Sie auch in die Hände klatschen, mit den Fingern knipsen oder mit
der Zunge schnalzen. Am besten probieren Sie alles das gleich aus, indem Sie auf eine
Wand zugehen.
Anfang und Ende Ihrer Teppiche sowie deren Seitenkanten können gute
Anhaltspunkte und Leitlinien für Sie sein, um geradeaus zu gehen, eine bestimmte Tür
anzusteuern oder Abstand von Möbeln zu halten. Aber sorgen Sie dafür, dass Ihre
Teppiche nicht verrutschen können. Fällt es Ihnen aus besonderen Gründen schwer,
eine Zimmertür zu finden, so legen Sie eine Brücke oder Matte davor.
7.3 Auf der Treppe und im Lift
Ist in Ihrer Wohnung eine Treppe, so lassen Sie an deren oberem Ende eine
Schranke mit Feder anbringen, die Sie beim Hinaufgehen ohne weiteres wegdrücken
können, die Sie aber an sich ziehen müssen, um hinunter zu gehen, oder legen vor die
oberste Stufe eine dicke Matte.
Gehen Sie aus einer Etagenwohnung ins Treppenhaus, so erarbeiten Sie sich
eine eigene Strategie, je nachdem, ob Ihre Wohnungstür links oder rechts der Treppe
oder ihr gegenüber liegt und die Treppe nach unten, links oder rechts beginnt.
Von Treppen, die Sie öfter gehen müssen, sollten Sie außerdem wissen, wieviele
Stufen jede hat, und sollten beim Gehen im Geiste mitzählen. Bei einer ungeraden
Stufenzahl gewöhnen Sie sich an, die erste Stufe mit dem rechten Fuß zu nehmen. So
wissen Sie am besten, wann jede Treppe tatsächlich zu Ende ist, um oben nicht in die
Luft zu treten.
Gibt es in Ihrem Haus einen Lift, so zählen Sie, um ins richtige Stockwerk zu
gelangen, die Knöpfe und drücken, wenn der Lift hält, den Knopf erneut, um
sicherzustellen, im richtigen Stockwerk zu sein. Aber wenn Sie nicht allzu hoch wohnen,
gehen Sie lieber die Treppe hinauf; denn Bewegung haben Sie jetzt besonders nötig (s.
u. zu 17 und Teil 3 meines Ratgebers für erfolgreiches Altern).
7.4 Zum Schutz vor offenstehenden Türen und Fenstern
Schließen Sie Türen, die nicht offen bleiben sollen sofort wieder und stellen die
anderen so, dass Sie sich nicht daran stoßen können. Ihre Fenster stellen Sie, außer
zum gründlichen Lüften, nur schräg, Müssen Sie dennoch damit rechnen, auf offen
stehende Türen oder Fenster zu stoßen, so schützen Sie sich, indem Sie den
angewinkelten Arm entweder in Brust- oder Kopfhöhe halten, je nachdem, wo die
größere Gefahr besteht. Bitten Sie Ihre Hausgenossen, ebenso zu verfahren.
Vor Tischen, Stühlen und niedrigen Möbelstücken schützen Sie sich, indem Sie
Ihren Arm vor Ihrem Körper schräg nach unten halten. Ebenso verfahren Sie, wenn Sie
einen Tisch oder ein Möbelstück als "Leitlinie" suchen, um daran entlang zu gehen. Nur
um Ihre Schienbeine vor niedrigen Tischen zu schützen, reicht diese Technik nicht aus.
Kommen Sie ihnen darum nicht zu nahe.
Wollen Sie an ein niedriges Möbelstück herantreten, um etwas abzulegen oder
aufzunehmen, so suchen Sie, wenn eine Blumenvase darauf stehen könnte, seine
Vorder- oder Seitenkante auf die gleiche Weise.
Auf dem Fußboden oder einem Hocker stehende, weit ausladende
Zimmerpflanzen sowie Stehlampen mit großem Schirm können dazu führen, dass Sie
sich genötigt sehen, einen besonders großen Bogen um sie zu machen. Stoßen Sie
dabei an Möbel, so trennen Sie sich von solchen Pflanzen oder Lampen. Blumen auf
Fensterbänken und Wandleuchten sind uns im Allgemeinen weniger hinderlich.
7.5 Zum Schutz bei anderen Verrichtungen
Wollen Sie selbst Sessel oder andere Gegenstände umstellen, vielleicht sogar in
einen anderen Raum bringen, so legen Sie, wenn Sie sie nicht mit einer Hand tragen und
sich mit der anderen orientieren können, beide Arme oder Hände um sie, so dass Sie
weder den getragenen Gegenstand noch etwas anderes damit beschädigen. Eine
andere Möglichkeit ist, rückwärts damit zu gehen. In diesem Falle stoßen Sie zunächst
nur sanft mit Ihrem Körper an und können durch eine Tür hindurch genau die Mitte
einhalten.
Ein Tablett halten Sie derart, dass Sie allenfalls mit den Fingerknöcheln oder
Handrücken an etwas anderes stoßen können.
7.6 Wie etwas auf dem Boden oder Tisch suchen?
Müssen Sie sich bücken, so sichern Sie sich davor, mit dem Kopf irgendwo
anzustoßen. Am besten gehen Sie zunächst senkrecht in die Hocke. Fällt Ihnen das
schon etwas schwer, so stützen Sie sich dabei auf einen Stuhl oder ein anderes
Möbelstück.
Ist Ihnen etwas zu Boden gefallen, so hören Sie zunächst dem Geräusch nach,
das dadurch entstanden ist. Vielleicht wissen Sie dann schon, in welcher Richtung Sie
suchen müssen. Am besten knien Sie sich zunächst hin, wenn Beschaffenheit und
Sauberkeit des Bodens dies erlauben, beugen sich mit abgestützten Händen vorsichtig
weit vor und tasten systematisch mit den flach aufliegenden Händen den Boden ab. Hilft
das nicht, so legen Sie Ihren Stock auf den Boden und ziehen mit ihm große Kreise oder
schieben ihn mit beiden Händen quer vor sich her, je nachdem, wie der Raum
beschaffen ist. Könnten Sie dabei mit dem Kopf unter einen Tisch geraten sein, so prüfen
Sie das, ehe sie sich aufrichten.
Ist Ihnen etwas hingefallen, das Sie zertreten könnten, wie etwa eine Tablette, so
ziehen Sie die Schuhe aus und tasten den Boden systematisch mit den Füßen ab.
Tabletten nehmen Sie über einer Tisch- oder Schrankplatte und einem darauf
stehenden Teller ein, den Sie an besten in die freie Hand nehmen, um die Tablette
leichter wiederzufinden, wenn sie Ihnen aus der Hand fällt.
Suchen Sie auf einem Tisch etwas, von dem Sie nicht wissen, wo es liegt, so
schieben Sie, um nichts herunterzuwerfen oder umzustoßen, beide Hände zunächst
nahe der Vorderkante aufeinander zu und gehen, wenn das erfolglos war, mit den
Händen allmählich weiter nach hinten.
Haben Sie einen kleinen Gegenstand, wie etwa nur eine Tablette, auf Tisch oder
Schrank gelegt, so suchen Sie nicht mit den Fingerspitzen, sondern mit der flach
aufliegenden Hand.
Kleine Gegenstände können Sie übrigens, statt sie aus der Hand zu legen, und
dann wieder suchen zu müssen, vorübergehend mit den Lippen festhalten oder zwischen
Mittel- und Ringfinger klemmen; größere Gegenstände klemmen Sie zwischen Kinn und
Brust.
7.7 Kennenlernen neuer Räume
Wollen Sie sich in fremder Umgebung ein Zimmer erklären lassen, so betrachten
Sie die Tür, durch die Sie eintreten, als Teil der "Südwand". Dann kann man Ihnen leicht
sagen, was an der West-, der Nord- und der Ostwand steht und wo Fenster und andere
Türen sind. Visualisieren Sie auch einen neuen Raum, der Ihnen beschrieben wird.
Wollen Sie eine Ihnen fremde Wohnung kennenlernen, so begehen Sie sie einige
Male, um sich auch von ihr ein Bild zu machen (um sie zu visualisieren).
Ein Hotelzimmer erarbeiten Sie sich, indem Sie mit einer Hand an der Wand
entlanggleiten, während Sie die andere schräg nach unten halten. Sind Sie auf diese
Weise einmal um das ganze Zimmer herumgegangen und wieder an der Tür, so
visualisieren Sie den Raum und gehen erneut um ihn herum, um Ihr Bild eventuell zu
korrigieren. Danach visualisieren Sie das Bad in gleicher Weise. Suchen Sie sodann an
der Wand vor dem Badezimmer neben der Türklinke einen Schalter für die Lüftung,
indem Sie mit der flachen Hand von oben nach unten gleiten.
7.8 Sich im Garten aufhalten
Gehört zu Ihrer Wohnung ein Garten, so können Sie sich auch ohne
Orientierungs- und Mobilitätstraining darin zurechtfinden. Achten Sie auf alle Leitlinien
wie Wegränder, Mauern oder Beeteinfassungen, an denen Sie mit der Stockspitze oder
der Schuhkante entlanggleiten können, sowie auf Hecken und Zäune, an denen Sie
besser mit der Hand entlanggleiten. Vielleicht kann Ihnen der Verkehr auf der Straße die
Richtung weisen. Haben Sie Mühe, den Hauseingang wiederzufinden, so stellen Sie ein
Radio in ihm auf.
Wo Sie mit herunterhängenden Zweigen rechnen müssen, schützen Sie sich mit
erhobenem Arm auf die gleiche Weise wie im Haus vor offenstehenden Fenstern oder
Türen. Wollen Sie sich auf eine Bank setzen, so müssen Sie vielleicht mit der Hand
prüfen, ob sie trocken und sauber ist.
Stören Sie sich nicht daran, dass Ihre Nachbarn Sie beobachten könnten, wenn
Sie Obst und Blumen betasten. Haben Sie früher selbst im Garten gearbeitet, so können
Sie auch jetzt zum Teil. Lassen Sie sich dazu von Frau Pastorin Zacharias (s. u. zu 19.)
beraten!
8. Ihr Äußeres
8.1 Warum das jetzt besonders wichtig ist
Wir gehen weniger leicht in der Masse unter als Sehende. Das bedeutet, dass wir
besonderen Wert auf unser Äußeres legen müssen, zumal wir uns nicht mehr im Spiegel
sehen. Sind wir nachlässig oder ungepflegt gekleidet, rasiert oder frisiert, so fällt das
außerdem, wenn wir nicht allein leben, in erster Linie auf unsere Hausgenossen zurück.
Vor dem Verlassen der Wohnung bitten Sie vorsorglich Ihre Hausgenossen, Ihre
Begleitung oder Ihren Taxifahrer zu prüfen, ob Ihre Kleidung in Ordnung ist.
8.2 Körperpflege
Sie können sich nach wie vor waschen, duschen, baden, frisieren, rasieren, die
Zähne putzen, ankleiden und die Fingernägel reinigen.
Die Zahnpasta drücken Sie aus der Tube auf die Zunge und, nach Schließen der
Tube, von der Zunge auf die angefeuchtete Zahnbürste. Teilen Sie das Bad mit anderen,
so muss Ihre Zahnbürste nicht nur ihre eigene Farbe, sondern auch ihre eigene Form
haben.
Suchen Sie nach einer Friseurin, auf die Sie sich wirklich verlassen können. Am
besten kommt sie nach Dienstschluss zu Ihnen in die Wohnung.
Ihre Fingernägel schneiden Sie mit einem möglichst starken Nagelknipser. Mit ihm
können Sie sich nicht verletzen und auch die Zehennägel schneiden, wenn Sie nicht
lieber eine Fußpflegerin zu sich bitten wollen.
Sollten Sie trotz Ihrer Blindheit noch eine Brille tragen, so achten Sie jetzt
besonders darauf, dass diese immer geputzt ist.
8.3 Kleidung und Schuhe
Ihre bisherige Kleidung kennen Sie noch. Kaufen Sie neue, so betasten Sie selbst
den Schnitt und lassen sich die Farben genau beschreiben.
Kaufen Sie nur noch Schuhe, die möglichst pflegeleicht sind und niedrige Absätze
haben, weil Sie damit sicherer gehen.
Unterscheiden können Sie einzelne Kleidungsstücke an der Verschiedenartigkeit
der Gewebe, tastbaren Streifen, Saumbreite, Zuschnitt, Knopfformen, Vorhandensein
oder Fehlen einer Knopfleiste, Knöpfen vorn, hinten oder an den Ärmeln, Sitz eines
Reißverschlusses, dem Vorhandensein eines Gürtels, Taschen, kurzen oder langen
Ärmeln.
Sie können außerdem an unsichtbaren Stellen Markierungsknöpfe in verschieden
Formen einnähen lassen.
Schuhe unterscheiden Sie gleichfalls an Form und Material.
Auf Grund Ihrer Seherinnerungen können Sie noch selbst beurteilen, welche Bluse
zum Rock, welches Hemd und welche Krawatte zum Anzug passen usw.
Leben Sie allein, so hängt Ihre Haushaltshilfe nach der Wäsche die passenden
Blusen oder Hemden zu den betreffenden Röcken, Hosen oder Anzügen.
Hilfreich kann auch ein Farberkennungsgerät sein. Lassen Sie es sich vom
Augenarzt verordnen, von der Krankenkasse bewilligen und von einem
Hilfsmittelanbieter schicken.
9. Unterwegs
9.1 Unser Verkehrsschutzzeichen
Neben der gelben Armbinde mit drei schwarzen Punkten, die wir gleichfalls tragen
dürfen, aber nicht müssen, ist unser eigentliches Verkehrsschutzzeichen der weiße
Stock. Sie sind berechtigt, ihn auch dann zu tragen, wenn Sie begleitet werden. Im
dichten Verkehr sowie im Gedränge beim Ein- und Aussteigen können Sie Ihrer
Begleitung damit helfen. Verzichten Sie, wenn Sie keine Begleitung haben, auf diese
Kennzeichnung, so sind Sie schadensersatzpflichtig, wenn ein Kraftfahrer Ihnen
ausweicht und dafür einen anderen Passanten anfährt oder ein Fahrzeug beschädigt.
An sich können Sie auf Ihre Blindheit auch durch eine Plakette mit drei schwarzen
Punkten hinweisen. Sie ist jedoch kein gesetzliches Schutzzeichen.
9.2 Sich führen lassen
Sind Sie nicht auch gehbehindert, so umfassen Sie - internationalem Brauche
folgend - von hinten den Oberarm Ihrer Begleitung, wobei der Daumen an der
Außenseite liegt, und halten sich etwas hinter ihr. Sie sollten fest zugreifen, um nicht den
Kontakt zu verlieren. Auf diese Weise können Sie sich völlig dem Tempo Ihrer Begleitung
anpassen, ihr am leichtesten bei Wegbiegungen oder beim Umgehen von Hindernissen
folgen und im voraus ihr Auf und Ab an Bürgersteigen und sonstigen Stufen bemerken.
Nur auf Treppen muss sie Sie dann noch mit "Treppe nach oben" oder "Treppe nach
unten" hinweisen. Geht sie mit Rücksicht auf Sie langsamer als sie sonst ginge, wäre das
aber nicht nötig, so bitten Sie sie, ihr Tempo zu erhöhen. Sind im Winter Mantel und Arm
zum umfassen zu dick, so fassen Sie eine Falte des Mantels.
Einer neuen Begleitung zeigen Sie, wie sie Sie am einfachsten führt. Bitten Sie
sie, an Ihrer Seite einen größeren Sicherheitsabstand zu wahren und Sie über höhere
Stufen oder gar Treppen zu informieren.
Halten Sie sich etwas hinter Ihrer Begleitung, so brauchen Sie auch vor dem
Beginn und dem Ende von Rolltreppen und Laufbändern keine Angst zu haben. Um
besser auf das Ende einer Rolltreppe vorbereitet zu sein, stehen Sie auf zwei Stufen.
Haben Sie das Ende fast erreicht, so heben Sie die Spitze des vorderen Fußes. So
vollzieht sich der Übergang auf festen Boden besonders elegant.
Bei Engstellen drückt Ihre Begleitung ihren Oberarm hinter sich, so dass Sie
genau in ihrer Spur gehen. So kommen Sie mühelos selbst durch eng bestuhlte
Gaststätten und durch das Menschengewühl in einer Bahnhofshalle. Sind Sie aus der
Enge heraus, so zieht die Begleitung ihren Arm wieder nach vorn.
Wandern Sie auf einem schmalen kurvenreichen Weg, der nach einer Seite
abfällt, so gehen Sie hinter Ihrer Begleitung und halten sich mit beiden Händen an den
Riemen ihrer Rucksacktaschen fest. Auf diese Weise können Sie alle ihre Bewegungen
genau verfolgen.
Das Öffnen von Türen können Sie gut mit Ihrer Begleitung teilen, indem Sie selbst
diejenigen übernehmen (ziehen oder drücken, auf- und wieder zuklinken), die auf Ihrer
Seite angeschlagen sind, also, wenn Sie links gehen, die Türen mit der Klinke oder dem
Griff an der rechten Kante. Das liegt übrigens in Ihrem eigenen Interesse, weil Sie so
auch wissen, wie viel Bewegungsraum Sie haben. Ihre Begleitung braucht nur noch im
richtigen Augenblick "Tür drücken" oder "Tür ziehen" usw. zu sagen. Müssen Sie durch
eine Drehtür, so gehen Sie vor, gleiten an der rechten Rundung entlang, treten hinaus
und warten auf Ihre Begleitung.
Muss Ihre Begleitung Sie für einen Augenblick allein lassen, so zeigt sie Ihnen
einen Anhaltspunkt wie etwa eine Mauer oder einen Baum, innerhalb eines Raumes
einen Tisch, eine Stuhllehne oder eine Fensterbank. So haben Sie größere Sicherheit,
wenn Sie sich während des Wartens etwas bewegen wollen.
Sind Sie auch gehbehindert, so erhalten Sie vom Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband (Tel.:030 / 28 53 87-0, E-Mail: [email protected]) die Broschüre
"Führen und Stützen, Leitfaden zu Führ- und Stütztechniken für blinde und sehbehinderte
Menschen" von Ilse Lewerenz und Ralf Wilcke.
9.3 Einkaufen gehen
Ihre Haushaltshilfe beim Einkaufen zu begleiten, statt sie allein gehen zu lassen,
gibt Ihnen Gelegenheit, sich an der frischen Luft zu bewegen, aus mehreren Angeboten
auszuwählen und Ihrer Hilfe nachher beim Tragen zu helfen.
Vielleicht schreiben Sie schon vorher einen Einkaufszettel (s. o. zu 4.4).
Im Laden lassen Sie sich sagen, an welchen Warengruppen Sie mit dem Wagen
vorbeirollen. Spätestens jetzt fällt Ihnen ein, was Sie vorher vergessen hatten. Lassen
Sie sich genau sagen, welche Sorten Brot, welche Desserts, welche Brotaufstriche und beläge, Tiefkühlfrischmenüs, Gemüse, Fleisch und Fisch, Frisch- und Trockenobst,
Getränke usw. angeboten werden. Entscheiden Sie dann, was in den Wagen soll.
Lassen Sie sich Packung für Packung zeigen, wenn Sie sie nicht schon von
früheren Einkäufen kennen, um sich ihre Form einzuprägen.
Während Ihre Begleitung an der Kasse die Ware einpackt, zahlen Sie selbst, um
sich im Umgang mit Geld zu üben, oder zahlen mit Ihrer EC-Karte. Müssen Sie dazu Ihre
PIN eingeben, so schirmen Sie Ihre Eingabebewegungen der rechten Hand mit der
linken ab, damit nicht andere Ihre PIN kennenlernen und missbrauchen.
Zu Hause räumen Sie Stück für Stück selbst in den Schrank und prägen sich
dabei noch einmal genau die Form neuer Packungen ein, um sie nachher allein
wiederzufinden.
9.4 Im PKW
Wie Sie ein- und aussteigen, hängt von Ihrer Wendigkeit und von Ihrem früheren
Vertrautsein mit Kraftfahrzeugen ab. Vergewissern Sie sich vor dem Einsteigen, ob Sie
nicht höher stehen als der Wagen selbst, um sich nicht den Kopf zu stoßen. Wollen sie in
einen fremden PKW einsteigen, so haben Sie die beste Orientierungsmöglichkeit, wenn
Sie selbst die Tür öffnen. Ist sie schon geöffnet, so lassen Sie sich, wenn Sie unsicher
sind, die Türkante zeigen. Lässt sich die Tür nur so wenig öffnen, dass Sie Mühe haben
einzusteigen, so schützen Sie sich davor, sich an der oberen Ecke zu verletzen.
Schließen Sie nach dem Einsteigen selbst die Tür und schnallen sich erst danach an. So
können andere, die Ihnen helfen wollen, nicht versehentlich Ihre Finger einklemmen.
Beim Öffnen von innen bedenken Sie, dass ein Fahrzeug dicht neben einem anderen
oder einer Mauer stehen könnte.
Einen Taxifahrer, der Sie zur Haustür bringt, verabschieden Sie erst, wenn Sie
sich vergewissert haben, dass Ihr Schlüssel in die Haustür passt.
Beantragen Sie bei der Straßenverkehrszulassungsbehörde, auch wenn es in
Ihrem Haushalt keinen PKW gibt, einen Parkausweis. Führen Sie ihn immer mit sich,
wenn Sie von jemandem mitgenommen werden, um die Parkerleichterungen nutzen zu
können, die der Ausweis Ihnen gewährt.
Gibt es in Ihrem Haushalt einen PKW, in dem auch Sie häufig fahren, den Sie
früher vielleicht sogar selbst gelenkt haben? Ich habe Zünd- und Wohnungsschlüssel an
einem kleinen Ring. Fahren meine Frau und ich gemeinsam aus, so verschließe ich die
Wohnungstür und eile meiner Frau nach. Auf unserem Abstellplatz führt sie mich an das
rechte hintere Ende unseres Wagens. Ich gleite an ihm entlang bis zum Türgriff, schließe
den Wagen auf und stecke den Schlüssel ins Schloss, so dass meine Frau sofort starten
kann. Haben wir unser Ziel erreicht, so läuft es umgekehrt: Ich ziehe den Schlüssel ab
und steige aus. Schlägt sie ihre Tür zu, schließe ich ab, und wir treffen uns am Heck des
Wagens zum Weitergehen. So können auch Sie Ihrem jeweiligen "Fahrer" helfen und
haben dabei sogar das Gefühl, etwas mehr als ein bloßer Beförderungsgegenstand zu
sein.
9.5 In öffentlichen Verkehrsmitteln
Lassen Sie sich vor dem Ein- und Aussteigen einen Haltegriff zeigen. Sie haben
auf diese Weise nicht nur besseren Halt als am Arm oder an der Hand Ihrer Begleitung,
sondern auch eine bessere räumliche Vorstellung davon, wo die Stufen beginnen und
enden. Lassen Sie in Straßenbahnen und Autobussen Ihre Begleitung, wenn Sie sonst
stehen müssten, sich aber unsicher fühlen, den Fahrgast auf dem
Schwerbehindertenplatz bitten, für Sie aufzustehen.
9.6 Im Gespräch mit anderen
Vielfach werden Beamte, Kellner, Verkäufer oder Sprechstundenhilfen zunächst
mit Ihrer Begleitung sprechen wollen, weil sie mit Ihnen selbst keinen Blickkontakt finden.
Ziehen Sie trotzdem das Gespräch möglichst schnell an sich. Von Ihrer Begleitung
können Sie erwarten, dass sie Ihre Bemühungen um eigene Gesprächsführung
unterstützt. Erklären Sie ihr das notfalls!
Werden Ihnen in einem Geschäft Waren zur Auswahl vorgelegt, so verlassen Sie
sich nicht auf die Beschreibung und erst recht nicht auf die Wahl Ihrer Begleitung,
sondern nehmen die Ware zur Prüfung selbst in die Hand.
9.7 Weitere Ratschläge
In Veranstaltungen mit Lautsprecherübertragung fragen Sie Ihre Begleitung, wo
der Redner oder Künstler steht, damit Sie in dessen Richtung blicken.
Führt Sie jemand hinter einen Stuhl, der an einem Tisch steht, so legt er am
besten Ihre Hand auf die Lehne. Wie er in anderen Situationen am besten verfährt, ergibt
sich aus den jeweiligen Umständen. Vielfach werden Sie selbst spüren, wie Sie sich
setzen müssen.
Toiletten in Restaurants, Kaufhäusern, Zügen und Flugzeugen sollten Sie stets
erst benutzen, wenn Sie sich vergewissert haben, wo Sie Papier und Spülung, Wasser,
Seife und Handtuch oder Händetrockner finden. In der Bahn kann Ihnen der Schaffner
dabei helfen, im Flugzeug die Stewardess. Sind Sie als Mann in weiblicher Begleitung
unterwegs, so lassen Sie sich unter gar keinen Umständen gefallen, von ihr mit in die
Damentoilette genommen zu werden. Das muss andere Frauen stören. Sie kommen
auch in der Herrentoilette allein zurecht. Tasten Sie sich notfalls an der Wand entlang.
Die Hände müssen Sie sich nachher ohnehin waschen.
Beim Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V., (Tel.:
06151 / 8122-0, E-Mail: [email protected]) können Sie einen Euroschlüssel zu
allen Behindertentoiletten in Deutschland und im europäischen Ausland sowie ein
Verzeichnis dieser Toiletten erhalten.
Sind Sie allein unterwegs, so werden Sie mehr beobachtet als Sehende. In
manchen Situationen können Sie darauf reagieren, indem Sie etwa in einem Restaurant
die Bedienung bitten, das Fleisch zu schneiden. In anderen Fällen nehmen Sie das
Interesse der Sehenden gelassen hin. Vergegenwärtigen Sie sich erneut: Ihre Blindheit
ist keine Schande, sondern eine Herausforderung, die es anzunehmen gilt!
10. Auf Reisen
10.1 In Begleitung unterwegs
Mit sehender Begleitung können Sie fast an alle Orte reisen. Ehe Sie eine Reise in
ein "Urlaubsparadies" buchen, erkundigen Sie sich jedoch nach der Bequemlichkeit der
Fußwege (Klippen am Strand, steinige und schmale Pfade).
Hatten Sie schon Training in Orientierung und Mobilität, so vergessen Sie nicht
Langstock und "Schwimmstrippe", damit Sie auch allein an den Swimmingpool gehen
können. Sie besteht aus einem Hüftgurt, an dessen Rücken ein in der Länge
verstellbares Gummiband befestigt ist, welches am anderen Ende je nach Ausführung
einen größeren oder kleineren Saugnapf zur Befestigung am Beckenrand hat. So können
Sie nach Herzenslust schwimmen, ohne andere anzuschwimmen oder unter ein
Sprungbrett zu geraten. Erhältlich ist die Schwimmstrippe unter
www.schwimmstrippe.de.
In Rufweite Ihrer Begleitung können Sie auch noch im Meer schwimmen.
10.2 Allein unterwegs
Wollen Sie mit der Bahn reisen, so wählen Sie den Behindertenservice der
Deutschen Bahn, Tel.: 01805/512512, sagen, Sie seien blind, und bitten, Ihnen die
Verbindungen zu sagen, einen Platz - möglichst in einem Abteilwagen an der Tür und in
der Nähe einer Toilette - zu reservieren sowie die Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen
zu organisieren. Brauchen Sie eine Fahrkarte, weil Ihr Zielort nicht mehr im 50-kmUmkreis liegt, in dem Sie auf Grund Ihres Schwerbehindertenausweises unentgeltlich
fahren, oder wollen Sie einen Zug benutzen, in dem Sie diese Vergünstigung nicht
genießen, so erteilen Sie dem Service telefonisch unter Angabe ihrer Kontonummer eine
Einzugsermächtigung und sagen, ob Sie die Fahrkarte selbst ausdrucken, zugesandt
haben oder aus dem Automaten entnehmen möchten und letzterenfalls, ob Sie sich bei
der Entnahme mit Bahn- oder Kreditkarte identifizieren. Fahren Sie mit dem Taxi zum
Bahnhof, so lassen Sie sich vom Fahrer zum Servicepoint oder, wenn es dort keinen
solchen gibt, nach etwaiger Entnahme der Fahrkarte aus dem Automaten, zum Zuge
bringen.
Hatten Sie den Schwerbehindertenservice nicht eingeschaltet, so können Sie die
Fahrkarte unter Hinweis auf Ihre Sehschädigung ohne Zuschlag im Zuge lösen, können
dort aber nicht mit allen Kreditkarten zahlen.
Das Begleit-Personal bitten Sie, Ihnen beim Aussteigen zu helfen und vorsorglich
noch einmal beim Umsteige- oder Zielbahnhof um Hilfe zu bitten. Findet diese Sie nicht
sofort, so strecken Sie Ihren weißen Stock in die Höhe und winken damit.
Müssen Sie sich selbst im Eisenbahnwagen einen Platz suchen, so betreten Sie
ein Abteil mit dem weißen Stock in der Hand und erklären, Sie seien blind und suchten
einen freien Platz. Bekommen Sie keine Antwort, so gehen Sie davon aus, dass das
Abteil leer ist. Es kann sich dann niemand beschweren, wenn Sie ihn bei der Platzwahl
anstoßen.
Hilft Ihnen jemand, Ihr Gepäck zu verstauen oder Ihren Mantel aufzuhängen, so
lassen Sie sich genau zeigen, wo Sie Ihre Sachen wiederfinden, wenn er vor Ihnen
aussteigt.
Ist Ihr Zug am Ziel, aber kein Schaffner in der Nähe, so vergewissern Sie sich bei
Mitreisenden, auf der richtigen Seite und nicht noch auf freier Strecke auszusteigen.
Finden Sie niemanden, so rufen Sie laut um Hilfe oder fühlen mit dem Stock vor. Steigen
Sie auf gar keinen Fall ins Ungewisse aus!
Müssen Sie während der Fahrt eine Toilette aufsuchen, so zählen Sie im
Abteilwagen die Türen oder die Ihnen gegenüberliegenden Fenster, in Großraumwagen
die Sitzreihen, um nachher Ihren Platz wiederzufinden. In der Toilette suchen Sie
zunächst das Papier, den Knopf für die Spülung, den Knopf für das Wasser, wenn es für
dieses keine Lichtschranke gibt, sowie den Händetrockner oder die Handtücher.
Toiletten, die für Rollstuhlfahrer zugänglich sind, haben an der Seitenwand auch Knöpfe
zum Verschließen und Öffnen der Tür.
Beim Aussteigen aus dem Zug halten Sie sich am Griff fest, bis Sie mit einem Fuß
den Bahnsteig erreicht haben.
Wollen Sie allein ins Ausland reisen, so lesen Sie auf meiner Homepage
www.ma-ha-schulze.de "Ratschläge für Blinde und hochgradig Sehbehinderte auf
Auslandsreisen".
11. Gesund bleiben
Was Sie in gesundheitlicher Hinsicht allgemein beachten sollten, finden Sie in
meinem Ratgeber für erfolgreiches Altern (s. o. zu 1) in Teil 9.1 bis 9.3.
Mit Besonderheiten bei Sehverlust befassen sich, soweit für Sie von Bedeutung,
Teil 9.6.2 bis 9.6.6.
Bedenken Sie bei allem, was Sie für Ihr erfolgreiches Altern tun: Ihre Ärzte fügen
Ihrem Leben Jahre hinzu. Nun liegt es an Ihnen, diese Jahre mit Sinn zu füllen. Lesen
Sie dazu auf meiner Homepage unter dem Menüpunkt "Sehgeschädigte Senioren", und
dort unter "Blinde und sehbehinderte Menschen als besondere Zielgruppe unserer
Arbeit" "Sein Leben im Ruhestand mit Sinn füllen".
12. Beim Essen
12.1 Allgemeines
Benutzen Sie weiterhin Messer und Gabel, das Messer jedenfalls zur
Orientierung, zum Aufschieben auf die Gabel und um Speisen immer wieder einmal
zusammenzuschieben, damit nichts über den Tellerrand fällt.
Natürlich können Sie auch noch Fleisch schneiden. Aber sicherer ist, es andere
machen zu lassen. Wollen Sie es dennoch selbst, so essen Sie zunächst einen Teil der
Beilagen, um genügend Platz zu haben. Was am Messer die Schneide ist, erkennen Sie
in der Regel, indem Sie mit der Klinge an einem Zinken der Gabel entlangfahren. Sonst
fühlen Sie mit dem rechten Zeigefinger am oberen Klingenende danach.
Wo etwas auf dem Teller liegt, lassen Sie sich erklären, wie wenn er als Zifferblatt
vor Ihnen läge, also etwa: "das Fleisch liegt von 10 bis 2". Vielfach werden Sie aber auch
selbst mit Messer und Gabel erkennen, worauf Sie gerade stoßen, wie etwa ein Stück
Fleisch, eine noch unzerdrückte Kartoffel oder im Salat ein Stück Tomate. Können Sie in
ein Stück Fleisch oder dergleichen hineinstechen, so tun Sie das, statt es auf die Gabel
zu schieben, von der es in die Soße fallen könnte.
Ob ein großer oder nur ein kleiner Bissen auf der Gabel liegt, merken Sie an deren
Gewicht. Essen Sie nicht allein und führen die Gabel versehentlich leer zum Munde, so
seien Sie selbstbewusst genug, darüber zu lächeln. Fast allen älteren Menschen
misslingt etwas, dem einen dies, dem anderen das.
Um sich den Mund nicht mit Speisen zu beschmutzen, dirigieren Sie eine Gabel,
vor allem mit Salat und Nudeln, mit der Zungenspitze genau hinein. Haben Sie
außerdem Papierservietten und -taschentücher zur Hand.
Können Sie lange Nudeln nicht um die Gabel wickeln, so beißen Sie ab, was Sie
von ihr ohne weiteres in den Mund bekommen, und lassen den Rest in den Teller fallen.
Haben Sie versehentlich einen zu großen Bissen auf der Gabel, so legen Sie ihn
nicht erschrocken zurück, um ihn vielleicht mühsam zu zerkleinern, sondern beißen
davon ab!
Große Kompottstücke essen Sie mit einer Gabel, stechen mit ihr hinein und
beißen davon ab.
Haben Sie infolge Ihres Alters oder einer zusätzlichen Behinderung Mühe, Messer
und Gabel zu benutzen, so essen Sie nur mit Gabel oder Löffel und achten mit der
anderen Hand, in die Sie auch ein Stück Brot nehmen können, darauf, nichts über den
Tellerrand zu schieben. Die Hand lässt sich leichter reinigen als das Tischtuch, und das
Brot, das mit Speise in Berührung gekommen ist, können Sie nachher gleichfalls essen.
Sie können zusätzlich ein abwaschbares Platzdeckchen unter Ihren Teller legen oder
statt eines flachen einen tiefen Teller verwenden. Nur lassen Sie sich nie von jemandem
füttern! Sie selbst müssen der Herr/die Herrin des Geschehens bleiben, vor allem in der
Öffentlichkeit! Versuchen Sie, im Laufe der Zeit doch wieder mit Messer und Gabel zu
essen.
12.2 Im Restaurant und Café
Betreten Sie ein Restaurant allein, so benutzen Sie Ihren Kleinen Nothelfer (s. o.
zu 2.5), um die Bedienung zu rufen. An Ihrem Platz angelangt, bitten Sie sie, Ihnen aus
der Speisekarte vorzulesen, wofür Sie sich interessieren. Fragen Sie ungeniert auch
nach dem Preis. Die anderen Gäste lesen ihn.
Wird Ihnen Salat in einer randvollen Schale serviert, so lassen Sie diese auf einen
Teller stellen, damit nichts aufs Tischtuch fällt.
Ist Ihnen etwas vom Teller gefallen, so legen Sie es ruhig auf ihn zurück, wie wenn
es das Selbstverständlichste auf der Welt wäre. Ist das nicht möglich, ohne das
Tischtuch noch weiter zu beschmutzen, so lassen Sie es liegen.
Die Serviette soll Ihre Kleidung vor Flecken schützen, wenn Ihnen etwas vom
Löffel oder von der Gabel fällt. Als Dame benutzen Sie ein Kettchen mit zwei Klammern,
das Sie sich um den Hals legen. Als Herr stecken Sie eine Ecke der Serviette in den
Kragen (vergessen Sie aber nicht, sie dort wegzunehmen, wenn Sie jemandem
zuprosten wollen!). Zusätzlich schützen Sie sich, indem Sie Suppe aus der Tasse trinken
oder sie, wie die Dessertschale, dicht unter den Mund halten.
Um beim Essen ein Glas zu suchen, schieben Sie die flach auf dem Tischtuch
liegende Hand vorsichtig am Tellerrand vorbei, bis Sie es erreichen. Hat es einen langen
Stiel, so fassen Sie ihn möglichst oben, damit das Getränk nicht überschwappt. Achten
Sie beim Zurückschieben des Tellers darauf, das Glas nicht umzustoßen.
Brot und Brötchen lassen Sie sich am besten von Ihrer Begleitung oder der
Bedienung streichen und Getränke von ihnen eingießen, um nicht unnötigerweise die
Blicke anderer auf sich zu ziehen.
Bitten Sie die Bedienung, schon in der Küche Ihr Fleisch und große Salatblätter
schneiden Ihren Fisch zerlegen und Kartoffeln zerdrücken zu lassen. Ist Ihre Begleitung
gleichfalls schon älter, und haben Sie beide nicht mehr großen Appetit, gibt es aber von
dem Gericht, das Sie gemeinsam bevorzugen, keinen "Seniorenteller", so bitten Sie
darum, es Ihnen auf zwei Tellern zu servieren.
Holt man sich die Speisen vom Buffet, so gehen Sie zunächst mit Ihrer Begleitung
oder einer Bedienung daran entlang, um sich beschreiben zu lassen, was es gibt. Erst
dann wählen Sie. Selbst Ihre ständige Begleitung kann kaum wissen, worauf Sie den
größten Appetit haben werden, wenn Sie das gesamte Angebot kennen.
Das gilt entsprechend für eine mit mehreren Kuchen und Torten gedeckte
Kaffeetafel bei Freunden. Auf die Frage der Gastgeberin, was sie Ihnen reichen dürfe,
können Sie durchaus zurückfragen, was es denn gebe. Aber bitte recht freundlich, damit
Ihre an sich berechtigte Gegenfrage die Gastgeberin nicht verletzt.
Fällt es Ihnen im Restaurant schwer, die letzten Reste vom Teller aufzunehmen,
so lassen Sie sie getrost liegen.
Sind Sie im Restaurant der Gastgeber und wollen diskret bezahlen, so bitten Sie
die Bedienung, Sie zu diesem Zweck mitzunehmen
Ein Stück Torte ergreifen Sie am breiten Ende mit Daumen und Zeigefinger und
strecken den Mittelfinger als Stütze unter das Stück. Liegt es auf Papier, so ziehen Sie
dieses danach mit der anderen Hand weg. Ist die Torte so weich, dass Sie sie nicht mit
der Hand essen können, so benutzen Sie einen Löffel und eine Gabel. Führen Sie dann
jeweils dasjenige Besteckteil zum Mund, auf dem etwas liegt, das seinem Gewicht nach
weder zu groß, noch zu klein ist. Festen Kuchen nehmen Sie stets in die Hand.
Brauchen Sie ein Taxi, sind allein und haben kein Handy bei sich, so bitten Sie die
Bedienung, Ihnen das Taxi zu rufen und den Fahrer zu Ihnen zu leiten.
12.3 Allein im Hotel
Bitten Sie bei der Buchung um ein Zimmer möglichst nahe dem Lift.
Lassen Sie sich von jemandem aufs Zimmer bringen und schon unterwegs
zeigen, wie Sie den Aufzug holen und bedienen. Im Zimmer selbst lassen Sie sich das
Telefon, eine eventuelle Klimaanlage oder Heizung sowie Steckdosen zeigen, im Bad die
Lüftung und die Handtücher (s. im Übrigen o. zu 7.7 am Ende). Fragen Sie außerdem
nach der Telefonnummer der Rezeption und des Roomservice sowie für Gespräche nach
auswärts.
Haben Sie Mut, das Personal der Rezeption um alle Hilfe zu bitten, die Sie
brauchen. Nur den Weg zur Rezeption und in Ihr Zimmer sollten Sie möglichst allein
gehen können. Lassen Sie ihn sich notfalls ein zweites Mal erklären und zählen Sie die
Türen zwischen dem Lift und Ihrem Zimmer, indem Sie mit dem Rücken Ihrer
Fingernägel an der Wand entlanggleiten. Sie können außerdem darauf vertrauen, dass
Ihr Schlüssel oder Ihre Karte nur in die eigene Zimmertür passt.
Frühstück und andere Mahlzeiten können Sie sich auf dem Zimmer servieren
lassen. Wollen Sie dennoch das Restaurant aufsuchen, so gehen Sie zur Rezeption und
bitten von dort um Begleitung. So finden Sie am besten einen freien Tisch und eine
Bedienung, die Sie bitten können, Ihnen in dem benötigten Umfange zu helfen.
Hinterlassen Sie am Ende ein Trinkgeld, so wird man sich bei der nächsten Mahlzeit
noch mehr um Sie bemühen
13. Ratschläge für die Haushaltsführung
13.1 Allgemeines
Ernähren Sie sich und Ihre Familie gesund. Hören Sie dazu die Kapitel 1 und 2
meines Ratgebers für erfolgreiches Altern (s. o. zu 1). Denken Sie daran, dass Sie sich
nach Ihrer Erblindung nicht mehr soviel bewegen wie vorher und darum leichter
zunehmen.
Sie können auch alle Hausarbeiten einschließlich des Kochens selbst verrichten,
wenn Sie sich das, soweit erforderlich, von einer Lehrerin für lebenspraktische
Fähigkeiten (s. o. zu 2.2.2) zeigen lassen.
Haben Sie jemanden zum Putzen, Einkaufen und eventuellen Vorkochen, so
können Sie sich gut allein versorgen. Fürs Einkaufen gilt das o. zu 9.3 gesagte.
Kaufen Sie sich nur noch geschnittenes Brot und bewahren es in der Kühltruhe
auf, da Sie Schimmel nicht erkennen. Können Sie auf Butter nicht verzichten, so kaufen
Sie sie gleichfalls in einem Behälter, statt in Papier, oder füllen sie zuhause in eine
Butterdose um.
Um eine Scheibe Brot zu bestreichen, stechen Sie mit einem Teelöffel etwas
Margarine ab, nehmen sie zwischen Daumen sowie Zeige- und Mittelfinger, gleiten damit
systematisch über das Brot und legen, was übrig bleibt, in den Behälter zurück. Quark
nehmen Sie als Klumpen aus dem Behälter und zerdrücken ihn auf dem Brot.
Marmelade oder Honig nehmen Sie, wenn Sie nicht darauf verzichten können oder
wollen, mit dem Teelöffel aus dem Glas, wenden ihn über der Brotscheibe und verteilen
den Aufstrich mit den Fingern. Tun Sie das alles auf dem Ablaufbrett, um sich jederzeit
die Finger abspülen zu können.
Können Sie von einer Plastikpackung mit Wurst oder Käse die Folie nicht mehr
abziehen, so nehmen Sie die Ecke, an der es geschehen soll, zwischen die Zähne oder
lassen Packungen, die Sie sofort verbrauchen oder einfrieren, von Ihrer Haushaltshilfe
ein Stückchen öffnen und lassen Flaschenverschlüsse, wenn nötig, soweit von ihr
lockern, dass Sie sie im Bedarfsfalle selber öffnen können.
Butterbrote oder Kürbiskernbrötchen können Sie sich aber auch von Ihrer
Haushaltshilfe im voraus machen lassen und einfrieren. Nehmen Sie am Abend heraus,
was Sie am nächsten Tag essen wollen. Haben Sie das vergessen, so tauen Sie es in
der Mikrowelle auf, indem Sie zunächst langsam von 21 bis 30 zählen, um dann zu
fühlen, ob es schon essbar ist, oder sie noch einige Sekunden weiter zählen müssen.
Ebenso verfahren sie mit eingefrorenem Gebäck.
Ihren täglichen Obstverzehr können Sie durch die Einnahme von morgens und
abends je zwei Kapseln Juice-Plus ersetzen. Das ist ein Konzentrat aus Obst- und
Gemüsesaft, das sie unter 01801/806000 bestellen. Das deckt Ihren Bedarf an Vitaminen
und anderen Vitalstoffen wirklich vollständig! Mehr dazu finden Sie in Fußnote 1 zu
meinem Ratgeber für erfolgreiches Altern. Zusätzlich brauchen Sie nur noch die in Teil
1.9 meines Ratgebers weiter aufgeführten Nahrungsergänzungsmittel.
Wollen Sie lieber Äpfel essen, so verwenden Sie einen Apfelteiler, der sie in
Achtel schneidet und in der Mitte das Gehäuse stehen lässt.
Gewürze bewahren Sie nicht in ihren handelsüblichen Packungen, sondern in
kleinen Marmeladengläsern oder in Kunststoffbehältern auf, die Sie in Fachgeschäften
kaufen können. Behältnisse bekleben Sie ein für alle mal mit großen Buchstaben aus
Moosgummi, die Sie in manchen Bastelgeschäften kaufen können.
Zur Kennzeichnung von Konserven kaufen Sie sich in einem Fachgeschäft
Kunststoffdeckel für Konservendosen, die Sie in der gleichen Weise kennzeichnen.
Es wird genügen, jeweils den Anfangsbuchstaben des Gewürzes oder der
Konserve zu verwenden.
Ein Paket Kaffee schneiden Sie auf und schütten den Inhalt in eine rechteckige
Kaffeedose. In ihr lässt er sich leichter mit einem Kaffeelöffel zusammenschieben, als in
einer fast leeren Tüte. Zum Abmessen mit einem Kaffeelöffel streichen Sie diesen mit
dem trockenen Zeigefinger der anderen Hand glatt, streifen den Zeigefinger selbst am
Dosenrand ab und führen den Kaffeelöffel mit beiden Händen zum Filter. Die
gewünschte Wassermenge gießen Sie aus einer vollen Tasse, die Ihnen als Maß dient,
in die Kaffeekanne und aus ihr in die Kaffeemaschine.
Aus gesundheitlichen Gründen sollten Sie auf Kaffeesahne verzichten. Mögen Sie
das nicht, so kaufen Sie eine möglichst fettarme portionierte Kaffeemilch.
Um eine Tasse Tee oder löslichen Kaffee zu bereiten, füllen sie die Tasse mit
Wasser, gießen es in den Wasserkocher, kochen es und gießen es danach wieder in die
Tasse. So haben Sie garantiert das richtige Maß. Hat Ihr Kocher keinen Schnabel,
sondern einen breiten Ausguß, so stellen Sie, damit Sie ihn mit der anderen Hand führen
können, die Tasse in eine Ecke Ihrer Spüle, wo sie nicht wegrutschen kann. Geben Sie,
wenn Sie mögen, Süßstoff hinzu, verzichten jedoch, zumal wenn Sie abnehmen wollen,
auf Zucker.
Kakao bereiten Sie in einem Schraubglas zu, das einen viertel Liter fasst. Geben
Sie einen Kaffeelöffel zuckerloses Kakaopulver und eine Süßstofftablette in das Glas und
füllen mit ¼ Liter heißem Wasser oder fettarmer Milch auf, verschließen das Glas und
schütteln tüchtig. Erweist sich eine Süßstofftablette als zu wenig, so nehmen Sie das
nächste Mal zwei und notfalls das übernächste Mal drei. Bedenken Sie, dass zu viel
Süßstoff hungrig machen kann, weil er bei Ihnen möglicherweise zu erhöhter
Insulinausschüttung und damit zum schnellen Blutzuckerabbau führt.
Wollen Sie ein Getränk aus einer Flasche oder Kanne eingießen, so legen sie den
Flaschenhals oder Kannenschnabel auf den Gefäßrand. Wieviel Sie eingießen,
kontrollieren Sie mit dem Zeigefinger der anderen Hand. Gießen Sie aus einer Flasche,
so legen Sie den Finger möglichst dicht neben deren Hals. Gießen Sie heiße Getränke
langsam ein, so können Sie sich nicht verbrennen. Hat das Gefäß, aus dem Sie etwas
eingießen wollen, keinen Schnabel, so gießen Sie das Getränk zunächst in eine Kanne.
Sind beim Eingießen einer kalten Flüssigkeit auch Ihre Finger kalt oder beim Eingießen
einer lauwarmen Ihre Finger warm, so bewegen Sie den Zeigefinger auf und ab, um den
Füllstand genau zu erkennen.
Sind Sie zu schwach, um ein Honig- oder Marmeladenglas aufzuschrauben, so
stechen Sie mit einem Dorn, wie man ihn verwendet um Milchdosen zu öffnen, ein Loch
in den Deckel. Sind Ihre Hände zu schwach um Flaschen aufzuschrauben, so kaufen Sie
sich eine Sektzange oder eine Schere, deren Griffe eine runde Aussparung haben.
Stechen Sie in eine Milch- oder Fruchtsaftpackung mit dem erwähnten Dorn ein
Loch, damit der Inhalt beim Gießen nicht unkontrolliert herausschießt. Schieben Sie das
Gefäß, in das Sie gießen wollen, an den Rand des Ablaufbrettes zur Spüle und bringen
dann die Verpackung, die vorher in der Spüle stand, an das Gefäß, um richtig zielen und
langsam gießen zu können.
Um ein Getränk in einen anderen Raum zu bringen, tragen Sie das Gefäß am
oberen Rand, damit die Schwerkraft es senkrecht hält und halten die andere Hand
entweder schützend davor oder gleiten mit ihr an Wänden oder Möbeln entlang, um
nirgends anzustoßen. Ist das Gefäß, um fest am oberen Rand getragen zu werden, zu
heiß, so tragen Sie es auf einer Untertasse und halten es nur mit den Fingerspitzen der
anderen Hand am oberen Rand senkrecht.
Ob Besteck und Geschirr nach dem Spülen sauber sind, können Sie leicht fühlen.
Ihre Wäsche lassen Sie von Ihrer Haushaltshilfe waschen, trocknen und
Garniturweise zusammenlegen, passende Kleidung von ihr zusammenstellen und
kontrollieren, ob noch alles sauber ist.
13.2 Nahrung zubereiten
Hören Sie dazu noch einmal aus meinen Ratgeber für erfolgreiches Altern Kapitel
1.4 (Inhaltstoffe) und 1.8 (Salz, Gewürze und industriell hergestellte Kost).
13.2.1 Mikrowellengerät
Zum Kochen und Garen benötigen Sie nur ein einfaches, zum Backen und Braten
dagegen ein Mirkowellengerät mit Grill und Heißluft. Ich selbst begnüge mich mit einem
einfachen. Ich habe um den Drehschalter herum Markierungspunkte aus einem
Spielwarengeschäft geklebt, und zwar von der 1. bis zur 5. Minute für jede Minute und
später für jede fünfte einen Punkt. Brauche ich weniger als 1 Minute, wie etwa zum
Erhitzen einer Tasse Kaffee, zum Auftauen von Brot oder eines Kuchenteilchens, so
zähle ich langsam von 21 bis zu einer bestimmten Zahl.
Es gibt zwar auch Geräte mit Sprachausgabe. Meines Erachtens lässt sich ein
Gerät, wie vorstehend beschrieben, jedoch leichter bedienen.
Für die Einstellung eines Gerätes mit Grill und Heißluft müssen Sie wissen, wieviel
das Kochgut wiegt. Kaufen Sie sich dazu beim Landeshilfsmittelzentrum, (s. o. zu 5) eine
Küchenwaage, die das Gewicht in 1-Gramm-Schritten ansagt.
13.2.2. Tiefkühlfrischmenüs
Am einfachsten kaufen Sie sich Tiefkühlfrischmenüs, wie etwa von der Firma
"apetito zuhaus", Tel.: 0180 / 222.79.79. Suchen Sie mit Verwandten, Freunden oder
einer Assistenz, eventuell über Telefon, aus dem Katalog von www.apetito-zuhaus.de
je zwei Fleisch-, zwei Fisch- und drei vegetarische Menüs pro Woche für mehrere
Wochen aus, achten dabei auf Gerichte mit möglichst niedrigem Brennwert und
möglichst niedrigem Gehalt an Natrium (Salz). Wählen Sie möglichst Geflügelfleisch, und
zwar Geschnetzeltes, um sich das Schneiden zu ersparen. Bedenken Sie, dass weißes
Fleisch gesünder ist als rotes.
Lassen Sie sich die Bestellnummern für drei Wochen getrennt aufschreiben, so
dass sich erst dann das Essen wiederholt. Wählten Sie für mehr als drei Wochen aus, so
müssten Sie zu häufig auf niedrigen Brennwert, niedrigen Natriumgehalt oder klein
geschnittenes Geflügelfleisch verzichten.
Bitten Sie danach den Fahrer, der Ihnen die Gerichte bringt, Ihnen zunächst die
Fleisch-, dann die Fisch- und zuletzt die vegetarischen Menüs anzureichen, damit Sie sie
geordnet stapeln können, und bitten ihn, sich jeweils die nächsten 7 Nummern
aufzuschreiben. Sagen Sie ihm, wann er wieder kommen möge, ob schon nach eine
Woche oder erst später, weil sie vielleicht selbst kochen oder verreisen wollen.
Verschiebt sich der Termin, so rufen sie bei "apetito" an. Beziehen Sie
Tiefkühlfrischmenüs in dieser Weise, so sind Sie in Ihrer Entscheidung, was und wann
Sie essen wollen, sehr viel freier, als bezögen Sie "Essen auf Rädern".
Vor dem Kochen ziehen Sie die Folie ab, legen einen Teller auf die Menüschale,
wenden beide, drücken auf den Boden der Schale, so dass die gefrorenen Stücke auf
den Teller fallen, dekorieren Sie mit Walnusskernen, weil sie besonders
gesundheitsfördernd sind, und schieben den Teller in die Mikrowelle oder den Backofen,
gießen etwas Wasser darüber und legen einen anderen Teller umgewendet darauf. Nach
dem Kochen ziehen Sie die Teller mit einem Schwammlappen auf einen kalten Teller,
tragen sie zu Ihrem Essplatz und nehmen dort mit dem Schwammlappen den oberen
Teller ab, nachdem Sie ihn mit der anderen Hand etwas zur Seite geschoben haben.
Kommen Sie mit der Hälfte einer Portion aus, so kocht Ihre Haushaltshilfe jeweils
einige Gerichte vor, teilt sie auf jeweils zwei Mittelteller, dekoriert sie mit Walnüssen,
überspannt die Teller mit Folienhäubchen und stellt die eine Hälfte in den Kühlschrank,
die andere in die Kühltruhe. Sie brauchen dann nur noch einen Teller in die Mikrowelle
oder den Backofen zu schieben, mit etwas Wasser zu übergießen und mit einem
anderen Teller abzudecken.
13.2.3. Andere Speisen
Mit Ihrer Haushaltshilfe können Sie, statt sich Tiefkühl-Frischmenüs liefern zu
lassen, auch Weight Watchers Menüs, Menüs von Sonnenbassermann, Kartoffelgratin,
Kartoffelsalat, Linsen- oder Hochzeitssuppen kaufen.
Von den Weight Watchers Gerichten lösen Sie die Folie an drei Seiten, so dass
sie nur noch an einer Schmalseite haftet und erhitzen sie. Danach ziehen Sie sie mit
einem Schwammlappen auf einen kalten Teller, gehen damit zur Spüle, ziehen dort die
Folie vollständig ab und stellen den Teller mit der Menüschale an Ihren Essplatz.
Von den Sonnenbassermann Menüs ziehen Sie die Folie vollständig ab, decken
einen flachen Teller auf die Schale und wenden beide, um danach die Menüschale
abzuheben.
Den Beutel Kartoffelgratin schneiden Sie an einer Schmalseite auf und drücken
dann das Füllgut auf den Teller.
Kartoffelsalat essen Sie aus der Packung. Wollen Sie ihn erhitzen, so lösen Sie
den Deckel, legen einen Mittelteller darauf, wenden beide und heben die Schale ab.
Eine Suppe aus einer Konserve schütten Sie in eine Menüschale, erhitzen diese in
Mikrowelle oder Backofen und tragen sie mit einem Schwammlappen zu ihrem Essplatz.
Soll eine solche Suppe Ihre Hauptmahlzeit bilden, so reichern Sie sie nach Bedarf mit
kleingeschnittenen Putenbällchen, tiefgekühltem Gemüse oder einem Gemisch aus
Leinsamen, Weizenkeimen und Kleie sowie mit Walnusskernen an.
Wollen Sie vornehmlich vegetarisch und besonders salzarm essen, so kaufen Sie
mit Ihrer Haushaltshilfe unbehandeltes tiefgekühltes Gemüse und bitten sie, es nach
Ihren Angaben auf Mitteltellern zusammen mit Zutaten, wie etwa kleingeschnittenen
Putenbällchen, Walnusskernen, einer Mischung aus Pfeffer, Curry und Chili und dem
oben erwähnten Gemisch aus Leinsamen, Weizenkeimen und Kleie sowie einem
Esslöffel Öl aufzuschichten, Plastikhäubchen darüber zu spannen und wiederum eine
Hälfte in den Kühlschrank, die andere in die Kühltruhe zu stellen. Sie können das
natürlich selbst, aber die Haushaltshilfe, die beispielsweise vier Teller nebeneinander
stellt und einen Beutel tiefgekühltes Gemüse in die Hand nimmt, kann das sehr viel
schneller, braucht dabei das kalte Gemüse überhaupt nicht anzufassen und nicht 30
Male Öl zu sprühen (s. u. zu Ölsprühflasche), wie Sie es müssten, um einen Esslöffel
hinzuzufügen. Zum Kochen streifen Sie das Essen mit der Hand in eine Menüschale und
fügen Wasser hinzu.
Das Kartoffelschälen ersparen Sie sich, indem Sie vorgegarte Kartoffeln kaufen.
In Geflügelwürstchen, die Sie einzeln in der Mikrowelle garen wollen, stechen Sie
einige Male mit der Gabel hinein, damit Sie nicht platzen.
Maultaschen und andere mit Gemüse oder Geflügelfleisch gefüllte Nudeltaschen,
können Sie in Wasser kochen, in welches Sie ¼ eines Gemüsebrühwürfels zwischen den
Fingern hineinreiben. Essen Sie sie, indem Sie mit der Gabel hineinstechen und
abbeißen.
Lachs, können Sie auf einem Gemüsebett, wie etwa von Champignons, garen
oder backen. Ihn waschen Sie nach dem Auftauen ab, wälzen ihn in Ihrer
Gewürzmischung und bedecken ihn mit einem anderen Teller. Für das Garen brauchen
Sie nur etwa 4 Minuten.
Zum Braten von Puten- und Hähnchenbrustfilets sprühen Sie zunächst mit einer
Ölsprühflasche aus Edelstahl, Öl auf einen flachen Teller, legen das Bratgut darauf und
besprühen es gleichfalls mit Öl. Lassen Sie, wenn Sie es von beiden Seiten bräunen
wollen, von Ihrer Haushaltshilfe die Zeit messen, die die erste Seite braucht. Ziehen Sie
danach mit einem Schwammlappen den Teller heraus, wenden das Filet mit einer Nudeloder Küchenzange um und schieben den Teller wieder hinein. Prüfen Sie in einem
Haushaltswarengeschäft was für Sie geeigneter ist. Fühlen Sie sich in der Handhabung
unsicher, so üben Sie zunächst mit kaltem Bratgut.
Eine Pizza vierteln Sie am besten vor dem Backen. Dazu halbieren Sie sie, indem
Sie ein Lineal darüber legen, um die breiteste Stelle zu finden, halten es mit einer Hand
fest und schneiden mit der anderen daran entlang. Vierteln können Sie sie in gleicher
Weise.
Wollen Sie nach eigenen Rezepten kochen oder backen, so kaufen Sie sich
gleichfalls die oben zu 13.2.1 beschriebene Küchenwaage.
Wollen Sie Eiweiß und Eigelb trennen, so benutzen Sie einen Eitrenner
(Dotterfänger).
Lassen Sie sich von Ihrer Haushaltshilfe zeigen, woran Sie Salatblätter erkennen,
die sich nicht verwenden lassen und fühlen Sie sie sich genau an.
Wollen Sie selbst Ihr Dressing zum Salat aus Öl und Essig, bzw. Zitrone
herstellen, so kaufen Sie sich eine weitere Sprühflasche und markieren eine von beiden
mit einem Tesastreifen.
Sind Sie in diesem oder jenem trotz meiner Erklärung noch unsicher, wollen Sie
noch wie früher selbst kochen, vielleicht sogar für Hausgenossen, so lassen Sie es sich
von einer Lehrerin für lebenspraktische Fähigkeiten zeigen (s. o. zu. 2.2.2).
14. Ordnung halten
Sie können jetzt nicht mehr einfach etwas ablegen und nachher schnell einen
Blick in alle Räume werfen, um es wiederzufinden. Darum ist nunmehr für Sie, Ihre
Hausgenossen und Putzhilfen besonders wichtig, dass jedes Ding seinen festen Platz
hat und nach Gebrauch dorthin zurückgelegt wird. So finden Sie es am ehesten wieder.
Schubladen, in denen viele Kleinigkeiten liegen, lassen sich durch passend
geschnittene Pappstreifen und im Handel erhältliche Schubladenteiler leicht aufteilen.
Schieben Sie Ihren Stuhl nach dem Essen wieder unter den Tisch und bitten Ihre
Hausgenossen, es ebenso zu tun.
15. Telefonieren
Aus vielen Gründen ist das jetzt besonders wichtig für Sie, zumal wenn Sie allein
leben.
Kaufen Sie sich ein Telefon mit genügend großen Tasten und möglichst vielen
Speicherplätzen, das Sie ständig bei sich tragen.
Markieren Sie die 2 und die 0 mit einem zusätzlichen Punkt. Von anderen Tasten,
die Sie beim wählen stören könnten, lassen Sie von einem Sehenden das Zahlenfeld
durch schmale Gummistreifen abgrenzen, die mit Uhu aufgeklebt werden. Die Streifen
gewinnen Sie aus einem schmalen Gummiring. Ist der Gummistreifen für den
Zwischenraum zu breit, so lassen Sie ihn der Länge nach teilen.
Auch bei vielen Speicherplätzen werden Sie sich gelegentlich eine Nummer
merken müssen, solange Sie die Blindenschrift nicht können. Dafür gibt es einige Tricks:
- Im Allgemeinen werden die Nummern von rechts her in Zweiergruppen aufgeteilt.
Manche merken sich auf diese Weise leicht, wie etwa 4 56 45.
- Mitunter ist es aber besser, sie anders zu ordnen, wie etwa einszweidrei
einszwei.
- Einzelne Ziffern, die sich voneinander unterscheiden, lassen sich im Geiste
betonen, wie etwa eins achtvier achtfünf gleich 1 84 85. Beides ist
gleichermaßen einprägsam.
- Manchmal können Sie in der Nummer eine Rechenaufgabe entdecken, wie etwa
in 811.3.814, indem Sie sich sagen: 811 und 3 sind 814.
- Lautet die Nummer in Wahrheit 811.2.814, so können Sie denken, Telekom habe
sich verrechnet.
- Denken Sie schließlich an die Nummer des Schwerbehindertenservice der
Deutschen Bahn 01805/512.512 oder die bundeseinheitliche Nummer der
Landesblinden- und Sehbehindertenvereine 01805/666.456.
Alles das funktioniert zwar nicht immer. Aber schon das Probieren kann Ihnen
helfen, sich die Nummer einzuprägen.
Gehen Sie in gleicher Weise mit Post- und Bankleitzahlen und Kontonummern um.
Bankleitzahlen werden jedoch üblicherweise von links in zwei Dreiergruppen und einer
Zweiergruppe aufgeteilt.
16. Mit Geld umgehen
Für größere Ausgaben besorgen Sie sich, wenn nicht schon geschehen, eine
Kreditkarte. Dass jemand einen zu hohen Betrag abbucht, ist kaum vorstellbar. Sollte er
es dennoch getan haben, so merken Sie es bei der Prüfung Ihres Kontoauszuges und
können es beanstanden, notfalls eine Strafanzeige erstatten.
Müssen Sie Ihre PIN eingeben, so schirmen Sie Ihre Eingabebewegungen der
rechten Hand mit der linken ab.
Um Verwechslungen und erst recht Verluste zu vermeiden, lassen Sie sich von
Ihrem Geldinstitut nur Banknoten im Wert von 5, 10, 20, und 50 Euro geben und schaffen
sich eine Geldbörse mit vier Fächern an. Sie erhöhen Ihre Sicherheit bei der Entnahme
von Banknoten zusätzlich, wenn Sie jeden Schein einzeln knicken und 5 Euro Scheine
mit dem Falz nach rechts oder links, 10er mit dem Falz nach oben, 20er wieder mit dem
Falz nach rechts oder links und 50er erneut mit dem Falz nach oben in die Geldbörse
stecken. Auch wenn Ihre Geldbörse vier Fächer hat, sollten Sie so verfahren.
Auseinanderhalten können Sie mehrere Geldscheine dadurch, dass sie verschieden breit
sind.
Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut zwar jeweils größere Beträge auszahlen,
bewahren aber das meiste Geld zu Hause auf, indem Sie jedes Scheinbündel gesondert
zusammenklammern.
Um jeden Irrtum beim Bezahlen auszuschließen, sagen Sie, mit dem Geldschein
in der Hand, etwa: "Ich gebe Ihnen 50 Euro." Sagt Ihr Gegenüber, es seien nur 20 Euro,
und trauen Sie der Richtigkeit dieser Erklärung nicht, so stecken Sie den Schein
gesondert ein und zeigen einen anderen. Von dem Wechselgeld lassen Sie sich, soweit
es sich um Banknoten handelt, sagen, was für welche es sind, um sie dann sogleich an
der richtigen Stelle einzuordnen.
Zahlen Sie, wo Sie nur einen geringen Betrag schulden, möglichst nicht mit
großem Geld. So sparen Sie sich die Mühe des Einordnens und führen Ihr Gegenüber
gar nicht erst in Versuchung, Sie zu täuschen.
Münzen lassen sich an ihrem Rand und ihrer Größe erkennen. Für Sie genügt, 20
und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro voneinander unterscheiden zu können. Üben Sie das!
20 Cent haben sieben gleichmäßig verteilte Einkerbungen. 50-Cent-Münzen
haben einen grob geriffelten Rand. Einen solchen haben zwar auch 10-Cent-Stücke, sind
aber leichter und kleiner.
Die 1-Euro-Münze ist umlaufend in sechs abwechselnd glatte und fein geriffelte
Abschnitte unterteilt, die sich mit dem Fingernagel gut unterscheiden lassen, die 2-EuroMünze dagegen durchgehend fein geriffelt.
Haben Sie kleinere Münzen herausbekommen und wollen später damit bezahlen,
so bitten Sie Ihr Gegenüber, sie sich aus der offenen Hand zu nehmen.
17. Sich möglichst viel bewegen
Sie bewegen sich weniger und langsamer als früher. Umso wichtiger ist, es jetzt
bewusst und gezielt zu tun, um der Versteifung von Gelenken, der Entstehung von
Übergewicht und Erkrankungen vorzubeugen, die Elastizität Ihrer Muskeln und Sehnen
zu erhalten sowie um auch Schlafstörungen vorzubeugen. Dazu verweise ich auf Teil 3
meines "Ratgebers für erfolgreiches Altern", zu den großen Gefahren von Übergewicht
auf Teil 2.
Nützen Sie darüber hinaus jede Gelegenheit, in Begleitung anderer nach draußen
zu gehen! Begleiten Sie insbesondere Ihre Hausgenossen bei deren Besorgungen im
Wohngebiet. Als Mann können Sie ihnen gut die Einkäufe tragen, mit jeder Hand eine
Tasche; Ihre Begleitung braucht Sie dabei nur leicht am Oberarm zu führen.
Haben Sie Begleitung, so walken oder joggen Sie, indem Sie zwei Handgriffe an
einem kurzen Band befestigen, oder kaufen sich ein Tandem.
Im Schwimmbad tragen Sie wie im Swimmingpool (s. o. zu 10.1) eine gelbe Kappe
mit drei schwarzen Punkten.
Sind Sie früher Ski gefahren, so lassen Sie jetzt bei Skilanglauf jemanden
vorfahren, folgen dessen Spur und lassen sich sagen, wo eine Kurve kommt oder Sie
wenden müssen.
Natürlich können Sie mit Begleitung auch noch paddeln, rudern und segeln.
Schließlich können Sie mit anderen wandern (s. o. zu 10.1). Denken Sie nicht, Sie
könnten sich an der Schönheit der Natur nicht mehr freuen. Allein das freie Ausschreiten
und am Ende die erfolgreiche Bewältigung einer Tour können Entspannung und Freude
bringen. Außerdem können Sie sich erklären lassen, was unterwegs zu sehen ist, was
schon blüht, reift oder welkt, können sich all das auf Grund Ihrer Seherinnerungen
vorstellen und sich immerhin an diesen geistigen Bildern erfreuen. Das hilft Ihnen
zugleich, diese Erinnerungen lebendig zu halten. Sie können die Vögel singen, das welke
Laub rascheln, den Bach rauschen hören, können den Duft der Blumen genießen und
mancherlei betasten, was Sie früher nur gesehen haben.
18. Ein Altenheim finden
Ehe Sie sich entschließen, in ein allgemeines Altenheim zu ziehen, bedenken Sie,
dass Heimbewohner heute großenteils mehr oder weniger dement sind.
Das Sozialamt Ihrer Gemeinde hat eine Liste aller dortigen Altenheime, die
wahrscheinlich auch Angaben über Zimmerzahl, Verkehrsanbindung, Mahlzeiten, Diäten
sowie die Möglichkeit enthält, Haustiere und Möbel mitzubringen. Gehen Sie diese Liste
mit Angehörigen oder Freunden durch und besuchen mit Ihnen die Heime, die Sie
daraufhin in die engere Wahl gezogen haben. Fragen Sie sie, was Sie tun, um Ihre
Bewohner körperlich und geistig fit zu halten. Verweisen Sie den sozialen Dienst Ihres
künftigen Heims auf meinen Ratgeber "Sehbehinderten und blinden alten Menschen
professionell begegnen und helfen", abrufbar von meiner Homepage www.ma-haschulze.de.
Anstelle der traditionellen Alten-, Wohn-, und Pflegeheime gibt es mancherorts
schon "Hausgemeinschaften", in denen zwar jeder sein eigenes Zimmer hat, aber
tagsüber in einer Wohngruppe von etwa 10 Personen lebt und sich sogar an der
Hausarbeit und an der Erstellung des Speiseplans beteiligen kann. Kennt Ihr Sozialamt
noch keine derartige Hausgemeinschaft, so suchen Sie auf der Seite des Kuratoriums
Deutsche Altershilfe (www.kda.de), ob es in Ihrer Stadt eine solche gibt.
Es gibt auch spezielle Blindenaltenheime. In ihnen werden Ihre Bedürfnisse am
besten befriedigt. Aber die Zahl dieser Heime ist gering (Die Adressen finden Sie auf
meiner Homepage www.ma-ha-schulze.de unter dem Menüpunkt
"Adressen/Informationen"). Vom Ernst-Christoffel-Haus (www.ernst-christoffelhaus.de, Tel. 0 22 93 / 9 13 30), dem Blindenaltenheim der Christoffel-Blindenmission in
Nümbrecht im Bergischen Land in der Nähe von Gummersbach weiß ich, dass es seine
Bewohner besonders gut versorgt und fit hält. Einzelheiten finden Sie auf meiner
Homepage www.ma-ha-schulze.de unter "Adressen und Informationen" bei
"Blindenalten-, -pflege und -wohnheime".
19. Blumen pflegen
Wie Sie auch nach Ihrer Erblindung noch Blumen und Zimmerpflanzen pflegen,
lernen Sie am besten in einem einwöchigen Kursus bei der selbst blinden Pastorin
Zacharias, die in Radeberg bei Dresden eine Einrichtung mit einem gut angelegten
"Blindengarten" leitet (Tel.: 03528 / 4397-0, E-Mail: [email protected],
Internet: www.taubblindendienst.de).
Ich gebe Ihnen darum nur wenige Tips für den Anfang:
Topfblumen bringen Sie zur gründlichen Pflege am besten in die Küchenspüle.
Fühlen Sie, dass die Erde durchwurzelt ist, so topfen Sie dort auch um. Vielleicht setzen
Sie selbst Blumenzwiebeln und Stecklinge, um sich später an deren Wachsen zu
erfreuen. Stecklinge setzen Sie gleichfalls sofort in die Erde. Das ist einfacher für Sie, als
sie zunächst im Wasser Wurzeln treiben zu lassen. Achten Sie darauf, dass die Erde im
Blumentopf mindestens einen Zentimeter unter dem Topfrand endet, damit Sie nicht
gleich Erde hinausspülen, wenn Sie einmal etwas zuviel gießen sollten. Die Untersetzer
unter Ihren Töpfen sollten so groß sein, dass Sie zwischen Topf und Rand noch mit dem
Finger kontrollieren können, ob und gegebenenfalls wie viel Wasser in ihnen steht.
Es gibt Zimmerpflanzen, die duften, wenn man sie berührt. Frau Zacharias hat ein
Buch "Duftpflanzen im Blindengarten Storchennest" geschrieben, das demnächst in
neuer Auflage erscheinen wird. Bitte, erkundigen Sie sich bei ihr, ob es schon erschienen
ist, wenn sie diesen Hinweis lesen und fragen auch, wo Sie es auf Daisy-CD kaufen
können.
Für Schnittblumen verwenden Sie nur besonders standfeste Vasen und stellen sie
so auf, dass Sie nie versehentlich daran stoßen. Einigen Sie sich mit Ihren
Hausgenossen darüber, dass Blumen nur an ganz bestimmten Stellen stehen dürfen.
Werden Sie gefragt, welches Ihre Lieblingsblumen seien, so wird jetzt in erster
Linie der Duft entscheiden. Aber wenn Sie vorsichtig fühlen, können Sie auch noch die
Form einer Blume erkennen und sich an ihr auf Grund ihrer Seherinnerung gleichfalls
erfreuen.
Düfte lassen sich auch künstlich erzeugen. So können Sie jedem Raum Ihrer
Wohnung eine eigene Note geben, wenn Ihnen das Freude macht.
20. Schönes und Interessantes genießen
Ihre Möglichkeit, Konzerte zu besuchen und zu Hause Musik zu hören, ist Ihnen
glücklicherweise voll erhalten geblieben. Für den Konzertbesuch brauchen Sie zwar
Begleitung, auf Grund Ihres Schwerbehindertenausweises genießt sie aber im
Allgemeinen freien Eintritt.
Sie können auch noch in Ihrem Chor mitsingen. Dazu brauchten Sie sich nur
vorher Ihre Stimme und den Text auf Kassette spielen und lesen zu lassen.
Auf Ihrem Musikinstrument können Sie weiterhin spielen, wenn auch nicht mehr
vom Blatt, so doch noch aus dem Gedächtnis oder nach Gehör.
Theaterstücke, Kino- und Fernsehfilme bereiten uns dagegen Schwierigkeiten. Im
öffentlichen Fernsehen und in Kinos gibt es aber gelegentlich Filme mit Audiodeskription:
Diese macht aus Filmen blindengerechte Hörfilme. Akustischen Untertiteln vergleichbar,
beschreibt eine Audiodeskription in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung
sowie Gestik, Mimik und Dekors. Die Ansagen werden in den Dialogpausen gemacht
und sind vom zweiten Tonkanal, im Kino mit einem Kopfhörer, zu hören, können
allerdings im Fernsehen mit einem Monogerät nicht empfangen werden.
Sendetermine und Hinweise zum Empfang von Hörfilmen finden Sie auf der Seite
der Deutschen Hörfilm GmbH (www.hoerfilm.de). Im Theater erfolgt Audiodescription über Kopfhörer - bisher nur äußerst selten.
Doch Fußballspiele verfolgen Sie künftig im Hörfunk. Sie können sich dann
gleichfalls gut vorstellen, was geschieht, wenn auch immer erst etwas zeitverzögert und
nur mit den Augen des Kommentators.
Blumen sehen Sie zwar nicht mehr. Genießen Sie umso mehr ihren Duft, wenn
Ihre Freunde beim Kauf darauf geachtet haben.
Bilder, die in Ihrer Wohnung hängen, können Sie zwar nicht mehr sehen. Aber die
Erinnerung daran ist Ihnen geblieben. Stehen Sie vor einem solchen Bilde und berühren
seinen Rahmen, so mag diese Erinnerung besonders lebhaft, am Anfang vielleicht
besonders schmerzlich sein, aber nachher hoffentlich immer leuchtender werden. Geben
Sie sich jetzt erst einmal dieser Hoffnung hin. Schon das kann Ihnen im Augenblick ein
bisschen helfen. Das gilt ebenso für alle anderen bildlichen Darstellungen und Muster in
Ihrer Wohnung, wie etwa auf Vasen, Geschirr oder Wandtellern. Schenkt man Ihnen
einen neuen derartigen Gegenstand, so lassen Sie ihn sich genau erklären und machen
sich dann gleichfalls eine Vorstellung davon.
Lassen Sie sich jetzt aber, wenn Sie Einfluss darauf haben, besser Vasen und
dergleichen aus Kristall schenken und erfreuen sich an Ihrem Schliff. Es sollten möglichst
Dinge sein, mit denen Sie automatisch in Berührung kommen, um sich immer wieder
einmal daran erfreuen zu können. Zur Anregung: Meine Briefklammern im Schreibtisch
liegen in einem kleinen, schweren Aschenbecher in Flächenschliff, die von mir
bevorzugten Mandeln und Bonbons in reich geschliffenen Unter- und Oberteil einer
Bonbonnière, die von mir geschätzten Vollkornplätzchen in einer großen Schale,
wiederum mit Flächenschliff. Hinter mir hängt eine Plastik des blinden Künstlers Dario
Malkowski, die ich jedes Mal berühre, wenn ich etwas an einer bestimmten Stelle in mein
Bücherregal lege. Auf meiner Rotweinflasche steckt ein mit einem schön bearbeiteten
Halbedelstein geschmückter Korken, ein "Handschmeichler". An der Klinke zu meiner
Küchentür hängt ein kleines Kreuz, das mich an einen Urlaub in Kenia erinnert.
Vielleicht erfreuen Sie sich aber auch an Schnitzereien aus Holz, Elfenbein oder
Speckstein, an Bronzeplastiken, Figuren aus Glas oder Porzellan oder an dem Klang
kleiner Glocken. Versuchen Sie, alle diese schönen Dinge, die Sie nicht mehr sehen
können, aber noch in guter Erinnerung haben, jetzt mit der Hand zu erkennen und
dadurch Ihre Erinnerung wach zu halten.
Haben Sie früher selbst geschnitzt oder gemalt, so könnten Sie jetzt versuchen, in
Ton zu modellieren oder Teppiche zu knüpfen und dabei neue Muster zu entwickeln.
Bei der Führung durch Kirchen und Museen reicht oft nicht die Zeit, etwas zu
betasten, oder ist das sogar verboten. Deshalb bieten Blinden- und
Sehbehindertenorganisationen sowie einzelne Reiseunternehmen immer häufiger
spezielle Reisen an, bei denen man auf unsere Bedürfnisse einzugehen versucht.
Reisen wir privat und sind zeitlich nicht beschränkt, so wird man uns auf unsere Bitte das
Berühren vielfach auch dort gestatten, wo es an sich verboten ist, zumal wenn wir
Latexhandschuhe aus Drogerie oder Apotheke mit uns führen. Schrecken Sie
andererseits nicht davor zurück, sich beim Betasten die Hände schmutzig zu machen.
Sie leben jetzt schließlich vor allem von den Eindrücken, die Ihnen - außer durch Ihr
Gehör - durch Ihre Hände vermittelt werden. Haben Sie dafür aber auch immer
genügend Papiertaschentücher oder Feuchttüchlein bei sich.
21. Ihr Gedächtnis üben
21.1 Allgemeines
Achtzig Prozent unserer Informationen, also auch achtzig Prozent der Reize, die
unser Gehirn anregen und damit fit halten, nehmen wir durch das Auge auf. Bei Blinden
fallen solche Stimuli gänzlich weg. Dadurch nimmt ihre geistige Leistungsfähigkeit ab.
Diese Feststellung klingt erschreckend, ist jedoch wissenschaftlich belegt (vgl. Lehrl in
www.medical-tribune.de/patienten/magazin/12948/html).
Nehmen Sie deshalb jede sich bietende Gelegenheit wahr, Ihr Gedächtnis zu
trainieren, sich beispielsweise Telefonnummern (soweit Sie sie nicht einspeichern),
Namen, Geburtstage und dergleichen einzuprägen. Was in Kap. 15 über
Telefonnummern steht, gilt auch für Post- und Bankleitzahlen, Kontonummern, Ihre Pin
und dergleichen. Bankleitzahlen werden jedoch üblicherweise von links her in zwei
Dreiergruppen und einer Zweiergruppe aufgeteilt, siebenstellige Kontonummern wie
Millionenbeträge.
Wollen Sie sich einen Namen merken, so vergewissern Sie sich zunächst, wie er
sich schreibt. Danach wiederholen Sie ihn mehrfach mindestens in Gedanken und stellen
sich vor, wie er geschrieben aussieht.
Abgelegte Gegenstände wiederzufinden, erleichtern Sie sich dadurch, dass Sie
sie nur dorthin legen, wohin Sie in nächster Zeit mit Sicherheit erneut greifen. Haben Sie
dennoch etwas verlegt, so fragen Sie sich, wo und zu welchem Zweck Sie es zuletzt in
der Hand gehabt haben.
Passiert es Ihnen, dass Sie aus dem Wohnzimmer in die Küche gehen, um dort
etwas zu tun oder zu holen, in der Küche angelangt, aber vergessen haben, was es war,
so kehren Sie ins Wohnzimmer zurück. Oft fällt es Ihnen dort wieder ein.
Wollen Sie zu einer bestimmten Zeit etwas tun, so stellen Sie einen Wecker oder
Kurzzeitmesser ein.
Fällt Ihnen bei einer Verrichtung, die Sie unterbrechen können, ein, auch noch
etwas anderes tun zu müssen, so unterbrechen Sie Ihre Tätigkeit und tun zunächst das
andere, um es nicht wieder zu vergessen.
Bereiten Sie sich auf einen Ausgang vor, so legen Sie alles, was Sie mitnehmen
wollen, sofort, wenn es Ihnen einfällt, an einen bestimmten Platz und hängen am Ende
die gepackte Tasche an die Korridortürklinke.
21.2 Spezielles Gedächtnistraining
Alles, worauf Sie sich konzentrieren müssen und das Sie geistig anstrengt,
trainiert auch Ihr Gedächtnis. Bedenken Sie dabei, dass das Gehirn wie ein Muskel
trainierbar ist.
Zusätzlich schlage ich Ihnen vor,
- sich von einem Hilfsmittelanbieter (s. o. zu 5) Spiele, die Sie allein spielen
können, und von Herrn Gießler (s. o. zu 5) Brettspiele zu bestellen;
- sich Gedichte, Volks- oder Kirchenlieder oder vielleicht sogar Bibelstellen wie
den 23. Psalm - evtl. mit Hilfe Ihrer Hausgenossen - in Erinnerung zu rufen;
- neue Gedichte und Lieder auswendig zu lernen, die Ihnen jemand auf Kassette
liest;
- anspruchsvolle Literatur aus unseren Hörbüchereien (s. o. zu 4.2.1) anhören und
noch die Blindenschrift zu erlernen. (s. o. zu 4.1).
Liegen Sie wach oder warten auf jemanden, so können Sie in Gedanken spielen.
Wichtig ist dies insbesondere, wenn Sie krank sind, denn dann wird Ihr Gehirn durch
Eindrücke von außen noch weniger stimuliert als ohnehin schon.
Folgende "Spiele" bieten sich an:
- zu jedem Buchstaben des Alphabets einen Vornamen, einen Namen aus Ihrer
Bekanntschaft, einen Dichter, Komponisten, Schriftsteller, Wissenschaftler, eine
Blume, ein Tier, eine Stadt, einen Fluss, ein Land, ein Nahrungsmittel oder ein
Getränk suchen;
- zu jedem Buchstaben des Alphabets eine Stadt suchen, die auf ihn endet;
- sich eine Reise von einer Stadt zur anderen vorstellen, die beiden Städte
wiederholen, zu einer dritten weiterreisen usw., bis Sie eine Stadt vergessen
(zählen Sie an den Fingern mit, um zu sehen, ob Sie sich beim nächsten Mal
mehr merken können!);
- Wörter suchen, die rückwärts gelesen ebenso lauten, wie vorwärts, wie etwa
Retter, Esse, oder Rentner;
- Wörter rückwärts buchstabieren und auszusprechen versuchen;
- in Wörtern einen Buchstaben ändern, damit daraus Neue entstehen, wie Maus Haus - Hass - Hast -Hase - Nase - Vase;
- Wörter bilden, deren erster Bestandteil mit dem letzten des vorhergehenden
Wortes übereinstimmt, wie Leberwurst - Wurstbrot - Brotkorb;
- aus zwei Wörtern, wie Sie Ihnen gerade einfallen, in der Weise einen Satz
formulieren, dass sie dessen Anfang und Ende bilden;
- aus einem Wort durch Anhängen neuer Wörter eine Kette bilden - wie etwa
Haus, Haustür und Haustürschlüssel;
- zu einem Wort Reimwörter suchen, wie etwa Haus, Klaus, Maus und Laus und
sich eine Geschichte ausdenken, in der diese Wörter vorkommen;
- einer Zahl die nächst höhere hinzurechnen, zur Kontrolle wieder zurückrechnen
und danach das Rechnen mit einer jeweils anderen Zahl beginnen;
- zweistellige Zahlen ins Quadrat oder gar in die dritte Potenz erheben;
- hohe Zahlen durch ein- oder zweistellige teilen;
- sich vorstellen, wie Sie jemandem eine Person beschreiben, damit er ihren
Namen errät.
Letzteres können Sie auch zu einem Unterhaltungsspiel in der Familie machen.
Sie können das Spiel auch zu einem Beruferaten à la Robert Lembke "Was bin ich"
modifizieren und alle vorstehend geschilderten Spiele dahin, dass sich mehrere
Personen an der Suche beteiligen.
Waren Sie Hörer einer Volkshochschule oder Universität und können deren
Veranstaltungen nicht mehr besuchen, so schreiben Sie sich als Studierender oder
Gasthörer bei der Fernuniversität Hagen ein (www.fernunihagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/blinde.shtml). Diese stellt für manche
Studienzweige die dafür benötigte Literatur auf DAISY-CDs zur Verfügung.
Viele Sehende besuchen heute Kurse zum Gedächtnistraining. Das ist Ihnen nicht
ohne Weiteres möglich. Außerdem bieten viele Gedächtnistrainer Übungen an, die nur
Sehende machen können. Stattdessen erhalten Sie von Frau Sonja Bernard, Tel.
09407/812746, [email protected], ein Trainingsprogramm, das sie im Rahmen
ihrer Promotion für uns entwickelt hat. Sie liefert es zu einem Preis von 110,00 Euro auf
1 MP3-CD. Ob Gedächtnistraining unser Leben verlängert, können wir nicht wissen. Aber
es kann jedenfalls gut unsere Fähigkeit stärken und verlängern, selbst mit Umsicht für
uns zu sorgen und unabhängig zu leben.
21.3 Zweisamkeit suchen
Allein lebende Sehende haben sehr viel häufiger als wir die Möglichkeit,
wenigstens außer Hause andere zu treffen: In der Gemeinde, einer Partei, einer
Seniorengruppe. Schon wenn sie in ihrem Wohnviertel eine Besorgung machen, treffen
sie Menschen, mit denen sie plaudern können, erst recht bei ihren Einkäufen.
Da wir alle diese Möglichkeiten nicht haben, besteht für uns die Gefahr zu
vereinsamen. Als Single sollten Sie deshalb versuchen, eine Partnerschaft einzugehen.
Zu zweit wird man erfolgreicher alt als allein. Man hat einen Ansprechpartner von früh bis
spät und hat jemanden, für den man sorgen kann und der umgekehrt für einen selbst
sorgt. Das befriedigt nicht nur, sondern stimuliert auch das Gehirn.
Lassen Sie sich nicht von anderen einreden, Sie könnten doch zu Ihren Kindern oder in
ein Heim ziehen. Zweisamkeit, die Sie in einer neuen Verbindung finden, lässt sich durch
nichts ersetzen. Haben Sie Ihren früheren Partner gepflegt, so gut Sie das konnten, so
dürfen Sie auch mit gutem Gewissen eine neue Partnerschaft eingehen. Mehr dazu
finden Sie in meinen Ratgeber für erfolgreiches Altern Teil 5.1
Bei der Partnersuche kann Ihnen vielleicht die Leitung des Seniorenkreises Ihrer
Gemeinde oder die eines Altenclubs, etwa der AWO, helfen.
22. Von der Möglichkeit zum Austausch mit anderen
Neben der im vorstehenden Abschnitt gepriesenen Zweisamkeit, in der viele von
Ihnen hoffentlich ohnehin noch leben, sollten Sie aber weitere soziale Kontakte suchen
und unterhalten. Dem mögen die folgenden Anregungen dienen:
Die meisten von Ihnen haben jahrzehntelang durch ihre Kirchensteuerzahlungen
dazu beigetragen, dass die Kirche auch Menschen diente, die nicht mehr selbst am
Gemeindeleben teilnehmen konnten. Können Sie das jetzt auch nicht mehr, so haben
Sie Mut, Ihre Gemeinde telefonisch zu bitten, Ihnen eine Begleitung zum Gottesdienst
oder zu anderen Gemeindeveranstaltungen, insbesondere den Seniorennachmittagen,
zu vermitteln. Die Leitung des Seniorenkreises weisen Sie, damit sie auf Ihre besonderen
Bedürfnisse eingehen kann, auf meine "Ratschläge zum Umgang mit Blinden und
Sehbehinderten bei Veranstaltungen der offenen Altenhilfe" hin, die Sie auf meiner
Homepage www.ma-ha-schulze.de finden.
Laden Sie andere zu sich ein. Das bringt Abwechslung in Ihren Alltag und
vielleicht auch Gegeneinladungen. Leben Sie allein, so macht es Ihnen keine Mühe, den
Kaffeetisch zu decken und Kaffee zu kochen. Dazu muss es nicht unbedingt einen
selbstgebackenen Kuchen geben, Tortenteilchen aus der Tiefkühltruhe tun’s auch. Sie
vorzulegen und Kaffee einzugießen, übernehmen Ihre Gäste gern.
Werden Sie Mitglied eines Blinden- und Sehbehindertenvereins; denn in dessen
Veranstaltungen finden Sie Ermutigung und Erfahrungsaustausch mit anderen Blinden.
Sie können meine Ratschläge weitergeben und erhalten von anderen vielleicht
Vorschläge, um neue Probleme zu lösen. Die Telefonnummer des lokalen Blinden- und
Sehbehindertenvereins erhalten Sie von dem zuständigen Landesverein unter der schon
erwähnten bundeseinheitlichen Rufnummer 01805/666.456.
Wo konfessionelle Blindendienste Nachmittagstreffen anbieten, sind Sie gleichfalls
herzlich willkommen. Das gleiche gilt von den mehrtätigen, manchmal gar mehrwöchigen
Veranstaltungen dieser Dienste. Dort dürfen Sie auch über die Last klagen, die Gott
Ihnen mit Ihrer Blindheit auferlegt hat. Die Anschriften dieser Dienste, bei denen Sie sich
nach den nächsten Veranstaltungen erkundigen können, finden Sie auf www.ebsdeutschland.de (Evangelischer Blinden- und Sehbehindertendienst Deutschland e.V. EBS) und www.blindenwerk.de (Deutsches Katholisches Blindenwerk e. V. - DKBW).
Hatten Sie einen akademischen oder damit verwandten Beruf ausgeübt, so
werden Sie Mitglied des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten
(www.dvbs-online.de). Dessen Seniorengruppe bietet alljährlich ein einwöchiges
Seminar zu alters- und sehgeschädigtenbezogenen Fragen an.
Je nach Ihrer beruflichen Herkunft und Ihren sonstigen Fähigkeiten und Interessen
übernehmen Sie eines Tages vielleicht sogar eine Funktion in einem Blindenverein oder
in einem konfessionellen Blindendienst.
Besuchen Sie zu Kuren, zur Erholung oder zu speziellen Veranstaltungen
Blindenkur- und -erholungsheime, deren Adressen Sie auf meiner Homepage unter
"Adressen und Informationen" bei "Blinden- und Sehbehindertenkur- und erholungsheime" finden. Auf den Internetseiten der Heime finden Sie deren
Kursangebote. Wie Sie Ihre Reise in die Heime organisieren, finden Sie o. zu 10.2.
23. Zu Ihrer Sicherheit in der Wohnung
Ältere Menschen sind besonders gefährdet, in ihrer Wohnung betrogen, beraubt
oder bestohlen zu werden, selbst sehende. Darum folgen hier einige Ratschläge, die Sie
nicht in Angst versetzen, Ihnen aber zusätzliche Sicherheit geben sollen, zumal wenn Sie
allein in der Wohnung sind. Ich verdanke sie der Polizei und habe lediglich einige mit
Rücksicht auf Ihre Blindheit etwas abgewandelt:
Bitten Sie die Polizei, Ihre Wohnung auf Schwachstellen gegenüber Einbrüchen zu
überprüfen. Sie tut dies gern.
Haben Sie eine Gegensprechanlage und fürchten sich vor fremden Eindringlingen,
so öffnen Sie die Haustür erst, wenn Sie verstanden haben, wer zu Ihnen will.
Hüten Sie sich vor Verkäufern an der Haustür. Unterschreiben Sie insbesondere
keine Bestellscheine, die Ihnen jemand in der Wohnung vorlegt oder gar vorliest. Lassen
Sie, wenn Sie allein sind, unter gar keinen Umständen Verkäufer in die Wohnung. Sind
Sie nicht allein und können unbesorgt sein, so unterschreiben Sie nichts, was Sie sich
nicht von einem Hausgenossen haben vorlesen lassen.
Sind Sie allein, so lassen Sie auch sonst niemanden ein, den Sie nicht erwarten
oder nicht an der Stimme erkennen. Schließen Sie vielmehr, wenn ein nicht erwarteter
Fremder kommt, schnell Ihre Tür, legen Sicherheitsbügel/Kette davor und öffnen erst
dann wieder einen Spalt, um sich sagen zu lassen, was der Besucher von Ihnen will.
Gibt er sich als Polizeibeamter aus, so lassen Sie ihn gleichfalls nur durch den
Türspalt erklären, was er will. Glauben Sie ihm das nicht, so bitten Sie ihn, sich
jemanden zu holen, dessen Stimme Sie kennen, und ihm seinen Dienstausweis zu
zeigen.
Lassen Sie sich auch durch die Erregung von Mitleid oder den Appell an Ihre
Hilfsbereitschaft nicht dazu verleiten, jemanden einzulassen. Beliebte Tricks, sich Einlass
zu verschaffen, sind die Behauptung, einen Gruß für abwesende Nachbarn schreiben zu
wollen, zur Toilette zu müssen, dringend ein Glas Wasser zu brauchen, ein Baby wickeln
zu müssen, eine Autopanne oder einen Unfall erlitten zu haben und deshalb telefonieren
zu müssen.
Handwerker lassen Sie nur ein, wenn Sie sie selbst bestellt haben oder der
Vermieter sie angekündigt hat.
Sollte dennoch jemand in Ihre Wohnung eindringen, so rufen Sie um Hilfe, so laut
Sie können, auch wenn überhaupt niemand in der Nähe ist. Der Eindringling weiß das
nicht und wird deshalb wahrscheinlich unverrichteter Dinge die Flucht ergreifen.
Wer in guter Absicht kommt, wird für Ihr Sicherheitsbedürfnis Verständnis haben.
24. Ein Wort an die Hausgenossen
Ehe ich zum Schluss komme, möchte ich auch Ihren Hausgenossen, sofern Sie
solche haben, einige Ratschläge geben, die Sie selbst sich aber gleichfalls anhören
sollten:
Während ich früher stets Sie als "Hausgenossen" bezeichnet habe, meine ich jetzt
damit den Menschen, um den es in diesem Ratgeber in erster Linie geht.
Ist seine Erblindung nicht allmählich, sondern plötzlich eingetreten, so hat dies bei
ihm wahrscheinlich einen schweren Schock hervorgerufen, der ihn manchmal geradezu
unausstehlich machen könnte. Mit Ihrer Hilfe und dem Austausch mit anderen Blinden (s.
o. zu 22.) wird er auch darüber eines Tages hinwegkommen. Aber vielleicht braucht er
noch viel Zeit dazu. Notfalls sollte er einen Psychotherapeuten konsultieren.
Für Sie selbst war die Erblindung Ihres Hausgenossen zunächst vielleicht
gleichfalls ein großer Schock. Sie aber werden ihn schneller überwinden. Darum werden
Sie auch in der Lage sein, ihm zu helfen, eines hoffentlich nicht allzu fernen Tages seine
Blindheit zu akzeptieren. Können auch Sie sich nach einiger Zeit mit der Erblindung Ihres
Hausgenossen noch nicht abfinden, so nehmen Sie gleichfalls psychotherapeutische
Hilfe in Anspruch, denn von der Aussöhnung mit dem neuen Leben hängt jetzt Ihrer
beider Wohlbefinden ab. Stellen Sie sich dieser Herausforderung. Dann können trotz
allem noch erfüllte Jahre vor Ihnen liegen.
Ihr Hausgenosse fühlt sich vielleicht extrem abhängig von Ihrer und der Hilfe
anderer. Vielleicht ist er es tatsächlich. Lassen Sie ihn das aber nicht spüren, sondern
ermutigen und unterstützen ihn, wo immer Sie können, wieder selbständiger zu werden.
Suchen Sie gemeinsam mit ihm in diesem Ratgeber nach Möglichkeiten dazu. Was er
früher für Sie beide tat, kann er vielleicht nicht mehr, dafür aber möglicherweise anderes.
Überlegen Sie es mit ihm und lassen sich gefallen, dass er, wenn er es kann, Aufgaben
übernimmt, die früher die Ihrigen waren. Geben Sie ihm das Gefühl, noch gebraucht zu
werden. Bitten Sie ihn zusätzlich, die Hilfe einer Lehrerin für lebenspraktische
Fähigkeiten in Anspruch zu nehmen (s. o. zu 2.2.2). Sind Sie erfinderischer als er, so
können Sie ihm aber auch vielleicht selbst schon zeigen, wie er etwas tun könnte, indem
Sie es zunächst mit geschlossenen Augen probieren.
Macht Ihr Hausgenosse ein Training in Orientierung und Mobilität (s. o. zu 2.2.1),
so lassen Sie sich von der Lehrerin informieren, wie Sie ihm später am besten einen
Weg erklären und Anhaltspunkte und Leitlinien für ihn finden.
Ihr Hausgenosse tut vieles langsamer, als Sie es täten. Machen Sie es trotzdem
nicht an seiner Stelle, sondern haben Geduld. Mit der Zeit wird er es schneller können.
Bekanntlich macht erst Übung den Meister. Sagen Sie das auch ihm, wenn er es nötig
haben sollte. Und machen Sie ihm bei Misserfolgen keine Vorhaltungen, sondern helfen
ihm, es das nächste Mal zu schaffen.
War Ihr Hausgenosse früher der Familienmittelpunkt, so helfen Sie ihm, es
weiterhin zu bleiben oder wieder zu werden. Tragen Sie mit dazu bei, Hemmungen der
Enkel oder Urenkel Ihrem Hausgenossen gegenüber abzubauen. Kinder sind gegenüber
jemandem, der sie nicht ansehen kann, zunächst besonders scheu.
Jammert Ihr Hausgenosse über sein Schicksal, so hören Sie sich wahrscheinlich
am besten seine Klagen zunächst ruhig an. Wollen Sie ihm am Ende mehr als ein bloßes
Trostwort sagen, so argumentieren Sie jedenfalls nicht, dass Krebs oder Aids noch
schlimmer seien, sondern vermitteln ihm die Hoffnung, er werde sich mehr und mehr an
seine Blindheit gewöhnen und immer perfekter die Techniken erlernen, die er braucht,
um sie zu bewältigen.
Vielleicht hat Ihr Hausgenosse noch einen geringen Sehrest, der ihn mancherlei
selbst erkennen lässt, aber je nach seinem körperlichen Befinden schwankt, und dessen
Verwertung außerdem sehr von den jeweiligen Beleuchtungsverhältnissen abhängt.
Denken Sie darum nicht, Ihr Hausgenosse simuliere nur, wenn er heute etwas nicht
sieht, was er gestern noch sah, sondern hoffen mit ihm darauf, es morgen wieder zu
sehen.
Es kann geschehen, dass Ihr Hausgenosse Sie in einem völlig ungeeigneten
Augenblick um etwas bittet, weil er nicht weiß, was Sie gerade tun. Sagen Sie ihm das,
aber vergessen auch nicht, sich ihm zuzuwenden, wenn Sie die andere Arbeit beendet
haben.
Denken Sie nicht, Sie müssten jetzt alle Ausdrücke vermeiden, die sich auf das
Sehen beziehen. Oft gibt es gar keine natürlich klingenden Ersatzwörter. Auch wir
Blinden sagen, wir hätten jemanden "gesehen", wir freuten uns aufs "Wiedersehen" oder
"sähen etwas ein".
Sie können auch weiterhin mit Ihrem Hausgenossen über das Aussehen von
Menschen und Gegenständen sprechen. Vielleicht interessiert er sich sogar sehr dafür.
Jedenfalls halten Sie auf diese Weise seine Seherinnerung wach.
Begleiten Sie ihn und kommen Ihnen Menschen entgegen, mit deren Gruß Sie
rechnen oder die Sie Ihrerseits grüßen wollen, so sagen Sie ihm im Voraus, wer es sein
wird, damit auch er grüßen kann.
Am Anfang wird es ungewohnt für Sie sein, Ihrem Hausgenossen etwas im
Einzelnen zu beschreiben. Es bringt aber auch Ihnen selbst Gewinn; denn wie die
Erfahrung lehrt, sehen Sie besser hin, wenn Sie etwas beschreiben wollen, was auch
ihnen zum Vorteil gereicht.
Damit Ihr Hausgenosse bei einer Behörde, im Geschäft oder Restaurant das
Gespräch leichter an sich ziehen kann, nehmen Sie selbst sich nach der Herstellung des
Kontakts zurück. Sagen Sie dem, der Sie anspricht etwa: "Mein Mann …." oder "meine
Mutter möchte..."
Denken Sie mit darüber nach, wie Ihr Hausgenosse seine bisherigen Hobbies
weiterhin pflegen und neue gestalten kann. Helfen Sie ihm auch, frühere Kontakte
aufrechtzuerhalten und neue aufzubauen.
Geben Sie Ihrem Hausgenossen ein Zeichen, ehe Sie den Raum verlassen oder
im Restaurant ans Buffet gehen.
Handeln Sie in Gegenwart Ihres Hausgenossen stets so, als sähe er noch. Geben
Sie insbesondere anderen nicht Zeichen, die er nicht sehen kann und auch nicht sehen
soll. Er muss Ihnen seit seiner Erblindung besonderes Vertrauen entgegenbringen.
Missbrauchen Sie es nicht!
Denken Sie daran, dass Ihr Hausgenosse
-
ein Getränk verschütten kann, wenn Sie das Gefäß bis zum Rande füllen,
-
Blumenvasen umstoßen kann, die Sie an einem ungewohnten Ort aufstellen,
-
Sachen suchen muss, die Sie nach Gebrauch nicht sogleich wieder an ihren
bisherigen Platz zurücklegen,
-
sich an Stühlen stößt, die Sie nicht wieder unter den Tisch schieben und an
Schranktüren, die Sie offen stehen lassen und
-
über Eimer, Staubsauger usw. fallen kann, die Sie nach Gebrauch stehen
lassen.
Wo Konflikte drohen, sprechen Sie sie beherzt an, damit sie möglichst früh
ausgeräumt werden. Auch Sie haben Anspruch auf ein Eigenleben, auf Ruhe und
Erholung!
25. Zum guten Schluss
wende ich mich noch einmal an Sie persönlich, dem/der dieser Ratgeber in erster
Linie gilt.
Denken Sie nicht, Sie müssten alles so machen, wie ich es Ihnen vorgeschlagen
habe. Suchen Sie vielmehr kreativ nach eigenen Lösungen. Betrachten Sie dabei Ihre
Blindheit nicht als Leiden, sondern als eine Herausforderung.
Mit Ihrer Sehkraft ist Ihnen viel genommen. Aber mit Ihren anderen Sinnen auch
noch viel geblieben, zumal wenn Sie jetzt lernen, sie stärker zu nutzen, als es bisher
nötig war. Sagen Sie das auch anderen, die Sie bemitleiden.
Ich habe viel mit hochbetagten Menschen gesprochen. Daraus weiß ich, dass man
sich in diesem Alter verhältnismäßig leicht - ich betone verhältnismäßig - damit abfindet,
an Sehkraft, Gehör oder Beweglichkeit zu verlieren, zumal wenn diese Behinderungen
erst allmählich eintreten, und dass man froh ist, wenigstens geistig fit zu bleiben. Möge
auch Ihnen dies noch lange vergönnt sein!
Erst 70 oder gar 60 Jahre alt zu sein und schon jetzt nicht mehr sehen zu können,
ja, vielleicht urplötzlich zu erblinden - das trägt sich sehr viel schwerer. Aber ich kenne
viele andere, die in dieser Lage trotzdem noch Freude am Leben finden und darüber, wie
wir heute sagen, "erfolgreich" alt werden. Blinde und Sehbehinderte im Ruhestand
haben, um andere zu ermutigen, ihr Leben nach der Pensionierung beschrieben. Deren
Berichte finden Sie hier
Auch Sie können erfolgreich alt werden, wenn Sie, wie ich einleitend schrieb, nicht
mehr dem verlorenen Licht nachtrauern, sondern die Herausforderung annehmen, die
sich Ihnen jetzt stellt.
Für Sie alle, wie auch für jüngere Sehgeschädigte hat der Deutsche Blinden- und
Sehbehindertenverband einen Ratgeber unter dem Titel "Dein Weg geht weiter"
herausgegeben. In der ersten, im Jahre 1960 erschienenen Auflage hat mein väterlicher
Freund Walter Haebler, gleichfalls blind, geschrieben: "Eine Frage richtet sich nach oben:
Mein Gott, warum, warum gerade ich? Hierauf wird uns keine Antwort gegeben. Ein Wort
der Väter lautet: Gottes Wille hat kein Warum. Wohl dem, der noch eine weitere Frage
weiß: Wozu? Denn ihm wird von oben her die leise Antwort: Damit du reifer werdest und
dein Leben wertvoller werde. Andere führe ich auf anderen Wegen, dich auf diesem.
Es gibt Menschen, die - wie Louis Braille, der Erfinder der Blindenschrift, und auch
ich selbst - wissen, wozu Gott sie hat blind werden lassen. Für Sie ist das nicht so
offensichtlich. Doch denken Sie darüber nach! So könnten Sie etwa, indem Sie Ihre
Behinderung bewältigen und tapfer tragen, ein Ansporn für viele andere in Ihrer
Verwandtschaft, Bekanntschaft und Nachbarschaft werden. Sprechen Sie notfalls mit
einem Logotherapeuten darüber. Das ist ein Vertreter der auf Viktor E. Frankl
zurückgehenden Dritten Wiener Richtung der Psychotherapie. Er kann Ihnen zwar nicht
sagen, welches der Sinn Ihres weiteren Lebens sei, Ihnen aber helfen, ihn im Laufe der
Zeit zu finden. Den nächsten Logotherapeuten finden Sie unter www.netzwerklogotherapie.de unter dem Menüpunkt "Behandlerliste".
Anhang
1. Auszug aus "Die freiberuflich tätige Pflegefachkraft" (Nr. 8)
Sie kann Menschen mit (drohender) Demenz Erinnerungspflege anbieten und
ihnen helfen, ihre körperliche und geistige Kompetenz und damit ihre Selbständigkeit und
Lebensqualität möglichst lange zu erhalten sowie ihr künftiges Leben so vorzubereiten
und zu gestalten, dass sie, auch wenn sie allein leben, zu Hause bleiben können.
Dazu kann sie ihrem Klienten Mut machen, sich mit ihrer und der Hilfe von
Angehörigen und Freunden der Herausforderung "Demenz" zu stellen, und kann ihm
selbst in vielfacher Weise dabei helfen:
a) Sie kann ihren Klienten ermutigen, alles ihm noch mögliche selbst zu tun, auch wenn
es länger dauert, als täte sie es selbst, und ihn für seine Leistungen loben, wenn ihm
das gut tut;
b) kann ihm unter diesem Gesichtspunkt auch sagen, was sie noch von seiner sehr viel
größeren Lebenserfahrung profitiert.
c) Sie kann für andere Pflegekräfte, Hilfspersonen (auch Ehrenamtliche) und Angehörige
aufzeichnen, was sie über die Biographie des Klienten, über Fähigkeiten und Hobbies,
die sich noch fördern lassen, und über Schwächen, die zu beachten sind,
insbesondere über ein etwaiges posttraumatisches Belastungssyndrom (wie etwa eine
NS-Verfolgung, einen Luftangriff oder eine Vergewaltigung), herausfindet und auf
welche Lebensabschnitte er noch besonders ansprechbar ist.
d) Sie kann ihren Klienten, wenn er noch dazu in der Lage ist, seine Fotos ordnen und
mit Unterschriften versehen lassen sowie Angehörige und Freunde eventuell um Hilfe
und jedenfalls um ergänzende Fotos bitten.
e) Durch ihn selbst oder seine bisherigen Bezugspersonen kann sie die Anschriften
seiner Angehörigen und Freunde zusammenstellen lassen und ihm helfen, alle, zu
denen er noch eingeladen werden möchte, auch zu sich einzuladen.
f) Sobald es erforderlich wird, kann sie sein soziales Umfeld über die Art seiner
Behinderung und den fachgerechten Umgang damit informieren.
g) Stammt er nicht aus dem Bundesgebiet, so kann sie Bildbände aus seiner Heimat
suchen. War er ein überzeugter Anhänger des Nationalsozialismus, so sollte sie entgegen ihrer eigenen politischen Überzeugung - für die Phase, in der er nur noch in
der Zeit seiner Jugend lebt, sogar Bilder von damaligen Machthabern und eine Kopie
des Films über den Reichsparteitag 1935 beschaffen. Weitere Fragen in diesem
Zusammenhang könnten sein:
- Welchen Organisationen hat er angehört und was waren dort seine etwaigen
Ämter?
- Welches war - aktiv oder passiv - sein Lieblingssport?
- Welche Schauspieler, Sänger oder sonstige Künstler und welche Sportler hat er
bewundert bzw. gern gehört? Würde ihm eine Kopie des Films der Olympiade
1936 helfen?
h) Sie kann fragen, notfalls testen, welche Musik ihr Klient gern gehört hat und auf
welche er noch reagiert, kann entsprechende CDs beschaffen und, wo angebracht, im
Hintergrund laufen lassen. Spricht er auf Tanzmusik an, so versucht sie mit ihm zu
tanzen und andere für diesen Sport des Klienten zu gewinnen.
i) Sie kann weiter fragen, notfalls durch die Vorlage entsprechender Materialien testen,
ob ihr Klient Lust zum Malen oder zum Handarbeiten hat.
j) Sie kann ferner fragen oder testen, welche Düfte er besonders geschätzt hat, und kann
versuchen, sie ihm zu vermitteln;
k) kann dafür sorgen, dass er sich an Festtagen auch noch festlich kleidet.
l) Kommt er aus einem religiösen Elternhaus oder war er nachher religiös, so kann sie
versuchen, selbst oder durch einen Seelsorger Erinnerungen an Glaubensgut und
religiöse Riten in ihm wachzuhalten.
m) War ihr Klient in einer Gesangsgruppe, so kann sie andere suchen, die bereit sind,
mit ihm zu singen und ihn in ihren Veranstaltungen wenigstens zuhören zu lassen.
n) Hatte er früher ein Haus, an das er sich gern erinnert, so kann sie es (mit
abnehmbaren Stockwerken) aus Legosteinen nachbauen lassen und ihm
Puppenmöbel geben, wenn er sie darin aufstellen möchte.
o) Sie kann Angehörige und Freunde veranlassen, Unterhaltungsspiele mit ihm zu
spielen, bei denen er allerdings oft gewinnen sollte;
p) kann ihrem Klienten sowie seinen Angehörigen und Freunden Bewegungsspiele
zeigen, die diejenigen Muskelgruppen stärken, welche er zu einem möglichst
selbständigen Leben braucht;
q) kann ihm - je nach seiner Biographie - Bücher seiner Jugend - vielleicht Karl May oder
Grimms Märchen - oder seiner früheren Heimat geben oder ihm von Angehörigen,
Freunden oder Ehrenamtlern vorlesen lassen;
r) kann Freunde und Angehörige, die ihn in ihrer Abwesenheit besuchen, im Voraus
beraten, die Zeit mit ihm möglichst sinnvoll zu gestalten.
s) Ist ihr Klient für Botschaften empfänglich, die von Tieren ausgehen, so kann sie auch
solche einsetzen. War er ein leidenschaftlicher Jäger oder Reiter, so kann sie ihm
entsprechende Videoaufnahmen vermitteln.
t) Droht er wegzulaufen, so befestigt sie auf allen dafür in Betracht kommenden
Kleidungsstücken Armbinden, die ihn als behindert erkennen lassen, und lässt - mit
Zustimmung des Vormundschaftsgerichts - an seinem Körper einen Sender
befestigen, der es ermöglicht, ihn über Satellit wiederzufinden.
u) Außerdem kann sie den Besuch einer gerontopsychiatrischen Tagesstätte vorbereiten
und organisieren.
2. Hinweise zur Unterscheidung von und zum Umgang mit Medikamenten
und Nahrungsergänzungsmitteln
Tabletten
Mehrere Tabletten unterscheiden Sie:
a) an ihrem Film:
- sind sie in zwei oder drei Reihen angeordnet, parallel oder versetzt, zu sieben,
zehn, vierzehn oder zwanzig?
- Gibt es zwischen den Reihen tastbare Striche?
oder aber
b) an ihrer Form:
- runde Scheibchen (mit oder ohne Spalt), Kugeln, Linsen, Eier oder Kapseln
(gleichmäßige oder eine in der anderen steckend)?
Da die Packungen sich vielfach gleichen, die Filme aber nur selten, nehmen Sie
diese am besten heraus und halten sie mit einem Gummiring zusammen.
Röhrchen unterscheiden Sie, indem Sie um das zweite einen Gummiring legen
und auf das dritte Tesafilm kleben.
Am einfachsten kaufen Sie sich jedoch für Tabletten, die Sie regelmäßig
einnehmen müssen, in Ihrer Apotheke einige Wochendosierer mit Fächern für morgens
mittags, abends und nachts und lassen Ihre Tabletten von der Apotheke, eindosieren.
Tabletten, die Sie nur gelegentlich brauchen, markieren Sie, sofern sie die
Blindenschrift nicht lesen können, indem Sie auf die Packung große Buchstaben aus
dem Bastelmaterial Moosgummi kleben.
Zäpfchen
Mehrere Zäpfchenpackungen lassen sich durch Gummiringe unterscheiden.
Um ein Zäpfchen zu verwenden, streichen Sie die an der Spitze überstehenden,
verschieden langen Zungen glatt, suchen mit dem Zeigefingernagel die längere und
biegen sie ab.
Salben
Dünnflüssige Salben, die Sie großflächig verreiben müssen, lassen Sie aus der
Tube in eine Hand tropfen. Müssen Sie damit den Rücken einreiben, so legen Sie nach
dem Tropfen zunächst beide Hände zusammen, um mit beiden streichen zu können.
Weniger dünne Salben drücken Sie auf einen Zeigefinger. Bei Salben, die Sie nur in
winzigen Mengen brauchen, wie etwa für die Augen, drücken Sie den Finger fest auf die
Tubenöffnung und erst dann mit der anderen Hand auf die Tube.
Mehrere gleichgroße Tuben unterscheiden Sie wie Röhrchen.
Tropfen
Kreislauftropfen zählen Sie, indem Sie sie sich auf die Zungenspitze träufeln.
Müssen Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen damit versorgen, so lassen Sie die
Tropfen in einen nur am oberen Rand gehaltenen Joghurtbecher fallen und verdünnen
sie dann mit etwas Wasser. Je höher Sie die Flasche halten, desto lauter tropft es.
Hustentropfen trinken Sie schlückchenweise aus der Flasche.
Mehrere gleich große Flaschen unterscheiden Sie wiederum wie Röhrchen.
Herunterladen