Warum wir kinderunfreundlich sind

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Herbert Greipl, Grafling
Email: [email protected]
Warum wir eine kinderunfreundliche Gesellschaft sind, und was wir tun müssen,
um kinderfreundlich zu werden.
Dann werden wir mehr Kinder haben.
Ein Aufsatz, der zu verantwortungsbewusstem Denken und Handeln anregen soll.
Gewidmet meinem Adoptivsohn Marcos Leonardo Greipl
Was ist Kinderfreundlichkeit?
Unter Kinderfreundlichkeit ist alles zu verstehen, das Kindern die Grundlage für ein würdiges Leben als
Kind bietet und es auf ein würdiges Erwachsenenleben vorbereitet.
Grundlagen für eine würdiges Leben eines Kindes sind die Befriedigung seiner natürlichen Bedürfnisse:
Liebe und Geborgenheit, kindgerechte Ernährung, kindgerechte Umgebung, die auf das Kind
gefühlsmäßig, visuell und manuell positiv fördernd wirkt und natürlich Sorge für seine physische und
psychische Gesundheit. Das sind auch die Fundamente für später für ein würdiges Leben als
Erwachsener.
Folglich ist alles das nicht kinderfreundlich, was die Befriedigung der vorstehenden natürlichen
Bedürfnisse dem Kind vorenthält oder nur beeinträchtigt gewährt.
Da praktisch alles was zu einer kinderlieben Gesellschaft gehört, von Natur aus gegeben ist, stellt sich die
Frage, weshalb wir Probleme mit der Kinderfreundlichkeit haben, zumal Kinder die schönste und
wichtigste Herausforderung im Leben sind.
Nachhaltig kann Kinderfreundlichkeit nur hergestellt werden, wenn die zuvor genannten Grundlagen
dauerhaft hergestellt werden. Das ist möglich, und zwar ohne dass hierfür extra viel Geld ausgegeben
wird. Dass Kinderfreundlichkeit die Grundlage für Kinderliebe ist, dürfte jedem klar sein.
Kinder sollen aus Liebe gezeugt werden
Es ist wissenschaftlich belegt, dass ein Kind die Gefühle der Eltern bereits im Mutterleib mitbekommt, ob
sich die werdenden Eltern aufrichtig auf ihren Nachwuchs freuen, ob die Mutter sich freut, Stress hat oder
in Angst lebt, ob sie Freude an ihrer Arbeit oder sonstigen Tätigkeit hat, ob sie mit Freude fleißig oder faul
ist, usw., natürlich auch, ob das Kind aus Liebe der Eltern gewollt ist, oder ob wirtschaftliche Gründe für
die Zeugung sprechen, wozu auch zählt, wenn die Mutter den Partner durch die Schwangerschaft an sich
binden will.
Die Kinderfreundlichkeit vor der Geburt hängt also von der Einstellung der Eltern ab und auch davon wie
das Umfeld (Mitmenschen) auf die Eltern (belastend oder befreiend, positiv oder negativ) einwirkt.
Diese Einflüsse auf die Eltern wirken sich selbstverständlich auch nach der Geburt auf das Kind aus und
beeinflussen seine Entwicklung und Erziehung (!) und sind somit für seinen Charakter maßgebend.
Kinder sollen aus Liebe der Eltern zu einander und zum zukünftigen Kind und in vollem Bewusstsein der
Verantwortung die die Eltern aus Liebe zum Kind und gegenseitig zueinander haben, gezeugt werde. Ein
Kind braucht beide Eltern zur Befriedigung seiner Bedürfnisse! Darüber müssen wir uns alle im klaren
sein.
Dazu muss im ganzen Volk, vom Kindergarten bis zu den Behörden einschließlich der Justiz eine
Moral herrschen, die KINDERLIEBE und VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN zum Grundsatz hat.
Damit unterbleiben auch Maßnahmen, die zur Schädigung und Zerstörung einer Familie beitragen
können.
-2Es muss darauf hin erzogen werden, dass nur Paare Kinder zeugen, die sich verantwortungsbewusst
(also nicht als leere Floskel) lebenslange Treue versprochen haben. Für diese Erziehung braucht man
kein Geld, sondern stabile Vorbilder bei den Erwachsenen, ganz besonders auch die Unterlassung aller
Behörden-, Institutions- und Justizhandlungen, die geeignet sind, dass Elternteile voneinander und / oder
Kindern von ihren Eltern getrennt werden.
Alle Kinder müssen das Recht haben und auch wahrnehmen können, beide Eltern, so wie sie sind, zu
lieben, beide Eltern um sich zu haben und von beiden Eltern geliebt zu werden. Dasselbe gilt auch
bezüglich Großeltern und den anderen Verwandten, auch wenn diese weiter entfernt wohnen.
Kinder sind sehr sensibel und spüren deren Liebe auch in einem Telefongespräch, einem zugeschickten
Bild oder einem Brief. Zu den Festtagen kleine persönliche Geschenke für die Kinder, Enkel oder Neffen
können oft mehr Liebe signalisieren als teure elektronische Geräte, die bald veraltet, wertlos herumstehen
und entsorgt werden müssen.
Die Erziehung der Kinder ist das Recht und ist die Pflicht der Familie
In einer kinderlieben Gesellschaft erzieht die Familie ihren Nachwuchs. Staatliche Regelungen und
Eingriffe erfolgen nur, wenn eine familiäre Lösung unter gar keinen Umständen möglich ist. Diese
Regelungen und Eingriffe müssen sich auf ein Mindestmaß beschränken.
Die Erziehungsaufgabe obliegt allen Familienmitgliedern. Sie ist nicht nur eine Pflicht sondern auch ein
Recht (Grundgesetz Art. 6(2). Niemand, auch nicht staatliche Institutionen oder die Justiz haben ein
Recht, die Wahrnahme der Erziehungsaufgabe zu behindern oder zu unterbinden.
Daraus ergibt sich ein sehr hoher Stellenwert der Familie, der zusätzlich dadurch gehoben wird, weil die
Familie eine Versorgungs-, Lern-, Hilfs- und Verantwortungsgesellschaft ist. Die Versorgung ist nicht nur
materiell zu verstehen, sondern auch ideell: Die Eltern geben den Kindern ihre Liebe, und sie spüren die
Liebe, die sie von den Kindern bekommen. Die Kinder lernen von den Eltern, aber die Eltern lernen auch
von ihren Kindern und können sich dadurch den Veränderungen durch den Zeitfortschritt leichter
anpassen. Die Kinder brauchen natürlich die Hilfe der Eltern.
Durch kleine Handreichungen, z. B. die Zeitung holen oder etwas Heruntergefallenes aufheben, üben sie
von klein an Hilfsbereitschaft, die sie später sowohl zurück der älteren Generation aber auch weiter ihren
jüngeren Geschwister und den sie Umgebenden weiter angedeihen lassen können. So wachsen die
Kinder auch in die Verantwortung hinein, sich selbst und den eigenen Sachen gegenüber, wie auch den
Mitmenschen und gemeinsamen und fremden Sach- und ideellen Werten gegenüber.
Ohne die Familie kann ein Staat nicht existieren.
Die Familie ist der kleinste Staat im Staate, aber so sehr wichtig, dass der „große“ Staat ohne diesen
kleinsten Staat nicht existieren kann. Wer die Familien schädigt, schädigt unvermeidbar auch den großen
Staat.
Die heutigen Probleme bezüglich Sozialwesen und Wirtschaft und selbstredend auch die geringen
Geburtenzahlen haben die Ursache in den zuhauf geschädigten und zerstörten Familien. Die
Verantwortung dafür ist denen anzulasten, die die Schädigung und Zerstörung der Familien bewirken oder
zumindest dazu beitragen.
Eine familien- und kinderfreundliche Politik verlangt, dass alle, die sich an der Schädigung oder
Zerstörung von Familien beteiligen, an diesem unguten Treiben gehindert und zur Rechenschaft gezogen
werden.
Nach Grundgesetz Artikel 6 (1) stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen
Ordnung.
Weiter sagt der Artikel 6 (2), Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
ihnen zuförderst obliegende Pflicht.
Artikel 6 (5) sagt, dass unehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische
Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind wie ehelichen Kindern. Das sagt
eindeutig aus, dass auch uneheliche Kinder ein Recht auf beide Eltern haben. Das ist wichtig, weil ja
sonst ihre seelische Entwicklung in Frage gestellt ist.
Das Grundgesetz misst damit der Familie angemessene Bedeutung zu, die zu beachten oberste Pflicht
jedes Bundesbürgers und selbstverständlich auch jeder Institution in diesem Lande, natürlich auch der
Justiz.
-3Was hat dazu geführt, dass wir keine kinderliebe Gesellschaft sind?
Mit der Beantwortung dieser Frage erklären sich auch die niedrigen Geburtenzahlen.
Streitgespräche sind wichtig
Eine Familie entsteht dadurch, dass sich zwei Menschen anziehen: Sie finden sich gegenseitig irgendwie
so interessant, dass sie zusammen kommen und beieinander bleiben wollen.
Natürlich sind sie nicht in allen Dingen gleicher Ansicht. Das ist auch gut so, denn sonst wäre das
Zusammensein langweilig, und das Paar würde sich gegenseitig wahrscheinlich nicht einmal anziehen. Es
gäbe diese Verbindung von zwei Menschen gar nicht.
Die verschiedenen Ansichten müssen zu „Streitgesprächen“ führen, denn andernfalls gibt sich ein Partner
als grundsätzlich dauernd Unterlegener, der andere als Mächtiger, dessen Macht immer stärker und
umfassender wird, weil diese ja niemand bremst. Die Folge ist, dass der Unterlegene entweder sich von
diesem Partner trennt oder psychisch krank wird.
Das Wort „Streitgespräch“ hat nichts mit Zank und Familienkrieg zu tun. Es besagt lediglich, dass die
Familienangehörigen in einer Sache unterschiedlicher Meinung sind und durch miteinander sprechen eine
Lösung gesucht wird der alle zustimmen können.
Damit dieses Streiten nicht zu Zank und Krieg ausartet, muss auch bei großen Differenzen die Würde der
anderen gewahrt bleiben. Die Streitlösung muss mit Argumenten erreicht werden. Zum Schluss soll sich
keiner als Unterlegener fühlen, sondern jeder muss, auch wenn er nachgegeben hat, die Erkenntnis
haben, dass für alle die beste Lösung gefunden wurde, die auch ein Kompromiss sein kann. Nur das
zählt.
Sich Grobheiten an den Kopf zu werfen ist unehrenhaft und für den anderen kränkend und kann zu keiner
einvernehmlichen Lösung führen.
Ehrenhaftes sachliches Streiten muss gelernt sein, und dazu ist tiefgehende Erfahrung notwendig.
Diese Erfahrung ergibt sich im Erleben: Kinder dürfen von klein an miterleben, wie ihre Eltern
verschiedene Meinungen diskutieren und zu einem gemeinsamen Konsens kommen.
Heimkinder können nicht von den Eltern lernen: Ihnen wird ein wichtiges Erziehungsteil
vorenthalten.
Nun kann man nur von den Eltern lernen, wenn man bei den Eltern ist. Heimkindern, ist diese Möglichkeit
genommen, denn sie können bestenfalls von ihren Erziehern lernen. Das ist aber ganz anders als eine
Diskussion der Eltern. Egal, wie gut es auch die Erzieher(innen) machen, es fehlt immer der Familienpart.
Dasselbe gilt auch für Kinder, die bei nur einem Elternteil aufwachsen. Wie sollte es Problemlösungen in
der Familie lernen, wenn die Familie fehlt? „Patchworkfamilien“ können eine brauchbare Notlösung sein,
aber nur dann, wenn sich alle verstehen und auch zu den abgesonderten Elternteilen ein gutes Verhältnis
besteht. Fehlt das gute Verhältnis auch nur zu einem Eltern- oder Patchworkfamilienteil, ganz besonders
dann, wenn dieses als schlecht oder böse hingestellt wird, können Kinder nicht den richtigen Weg zu
Problemlösungen durch miterleben einüben. Wird ein Elternteil als böse hingestellt oder abgelehnt, so
übernehmen das die Kinder in ihre Denkweise. Das kann sich dann über Generationen weiter verbreiten.
Durch das Miterleben und Beteiligen an fairen Streitgesprächen lernen Kinder beizeiten, sich im richtigen
Augenblick durchzusetzen, aber auch zur richtigen Zeit nachgeben zu können. Sie werden weder
Duckmäuser noch rücksichtslos, was zu einem ausgeglichenen stabilen Charakter führt, der für sie selbst
und für die Gemeinschaft wichtig ist, und an dem sich dann auch ihre Kinder orientieren können.
Kindern, die nicht in einer kompletten Familie aufwachsen, wird also ein wichtiger Erziehungsteil
vorenthalten, wodurch sie für ihr Leben lang geschädigt werden. Wenn durch fehlenden stabilen
Charakter und dadurch als Folge Unausgeglichenheit und daraus resultierend Aggressionen gegen sich
selbst und gegen andere zum Ausbruch kommen, so ist das die feste Grundlage für einen dauerhaft
integrationsschwierigen und verhaltensschwierigen Menschen. Der Umstand, dass dieser sich durch sein
eigenes Verhalten immer wieder in Schwierigkeiten bringt, kann ihn nie zu einem glücklichen Menschen
machen.
Psychische und psychosomatische Krankheiten aus denen sich organische Leiden formieren und
Straftaten, auch solche in die sie durch ihre Labilität von anderen hineingezogen wird, lassen diese
bedauernswerte Person zu einer Belastung der Gesellschaft werden. Durch seine Labilität ist es diesem
-4Menschen kaum möglich und wenn überhaupt, dann nur mit intensiver fremder Hilfe, aus diesem Dilemma
herauszukommen. Eine wirklich glückliche Persönlichkeit kann so eine Person kaum werden.
Wer Kindern die Eltern oder ein Elternteil nimmt, trägt die Schuld an den Problemen, die die Kinder
auch später als Erwachsene verursachen.
Weil diese Personen keine Voraussetzungen für eine stabile Partnerschaft mitbringen, werden deren
Kinder dasselbe Schicksal erleiden. Es ist erwiesen, dass diese Menschen, die selbst so viele schwere
Probleme mit sich und der Umwelt haben, ihre Kinder sehr lieben. Aber sie sind, wenngleich sie oft den
Willen dazu ausdrücken, nicht in der Lage ihrer Familie und damit ihrem Nachwuchs die notwendige
Stabilität zu geben.
Es ist sehr leicht, diese Leute zu verurteilen, doch die Hauptschuld an ihrem Versagen haben sie selbst
am wenigsten, aber sie leiden voll dafür. Schuldig an deren Versagen und dem daraus resultierenden
Leiden sind diejenigen, die ihnen in der Jugend die entsprechenden Erfahrungen und die damit
verbundene Erziehung verwehrt haben.
Die Politik für eine kinderfreundliche Gesellschaft muss zuerst einmal dafür sorgen, dass Familien
erhalten bleiben und stabil sind.
Suchen wir die Ursache der Zerstörung zuerst in der Familie selbst und versuchen wir, Abhilfe zu finden.
.
Dass und wie es zu Trennungen führen kann, wenn Partner nicht würdig streiten und damit die
alltäglichen Probleme lösen können, ist bereits bekannt.
Da die weiteren Familienangehörigen oft auch nicht die notwendige Stabilität und
notwendige Grundlagen dazu nicht haben, ist Hilfe von außen notwendig.
auch andere
Natürlich wäre die Super-Nany aus dem RTL-Fernsehen optimale Hilfe. Sie hat gezeigt, dass auch in
extrem schwierigen Fällen wirkungsvoll geholfen werden kann. Leider ist die Hoffnung auf eine SuperNany unrealistisch. Sie wird es in der Alltagspraxis nicht geben. Sie braucht für ihre Arbeit nicht nur
Wissen und Erfahrung, Spontaneität, sehr viel Einfühlungsvermögen, hohe Beobachtungsgabe und die
Fähigkeit, Situationen und deren mögliche Auswirkungen blitzschnell richtig einzuschätzen und
entsprechend zu reagieren.
Zudem muss sie eine Autorität sein, ohne autoritär zu wirken.
Ihre Arbeit ist so sehr belastend und zeitintensiv, dass kaum die Kraft für eine eigene Familie übrig bleibt.
Kinder aus der Familie herauszunehmen und in Heimen unterzubringen ist keine Lösung. Abgesehen von
den oben behandelten notwendigen Erfahrungen in der Familie, die ihnen dadurch vorenthalten werden,
leiden die Kinder durch Entbehrung ihrer Eltern, und auch die Eltern und anderen Angehörigen leiden.
Das damit zugefügte seelische Leiden und die Unterbindung der wichtigen Erfahrung mit der Familie sind
mit Kinderliebe unvereinbar und müssen somit unterbleiben.
Heimunterbringung muss auf die ganz wenigen Fälle beschränkt werden, in denen aus ganz besonderen
Gründen eine andere Lösung unter gar keinen Umständen Möglich ist.
Eine Pflegefamilie kann eine brauchbare Notlösung sein.
In den sehr wenigen Notfällen, in denen tatkräftige Familienhilfe nicht ausreichend möglich ist, kann eine
Pflegefamilie eine brauchbare Lösung sein. Das setzt aber voraus, dass die Familie die Kinder aus Liebe
aufnimmt. Finanzielle Aspekte dürfen für sie keinesfalls eine Rolle spielen. Eine kleine finanzielle
Unterstützung der Pflegeeltern ist sicher angebracht, aber es darf ihnen durchaus ein Opfer abverlangt
werden. Die heutigen finanziellen Zuwendungen sind zweifelsfrei falsch, weil die Pflegeeltern für ihre
Arbeit mit bezahlt werden, die sie eigentlich aus Liebe zum Kind übernehmen müssten.
Die derzeitige Praxis zeigt, dass viele Pflegemütter durch das Pflegekind oder mehrere Pflegekinder nicht
mehr zur Arbeit gehen brauchen, mit dem Geld ihr Haus abzahlen können, weil der Familienverdienst
sonst zu gering ist. Dies ist eine Kommerzialisierung des Kindes und mit Kinderliebe unvereinbar.
-5Wenn wir das unverantwortliche Herausreißen der Kinder aus ihren Familien unterlassen und statt dessen
den Familien tatkräftig zielstrebig in geeigneter Form helfen, brauchen wir sehr wenige Pflegefamilien,
sodass diejenigen, die nur aus Kinderliebe Pflegekinder aufnehmen, ausreichen.
Natürlich müssen Pflegeeltern zu den leiblichen Eltern ein gutes Verhältnis aufbauen und erhalten und
auch regelmäßigen Kontakt realisieren. Die leiblichen Eltern dürfen nie das Gefühl haben, dass ihnen die
Kinder weggenommen wurden, und die Kinder dürfen nicht spüren, dass sie von ihren Eltern weg
„müssen“. Mit entsprechendem Einfühlungsvermögen und psychologisch richtigem Vorgehen ist das
möglich. Wenn sich die Kinder von Anfang an bei den Pflegeeltern wohl fühlen und dort „übernachten
dürfen“. jederzeit Kontakt zu ihren leiblichen Eltern haben können und mitbekommen, dass sich ihre Eltern
mit den Pflegeeltern gut verstehen, sind das die richtigen Voraussetzungen, seelische Schäden zu
verhindern und die Kinder zu stabilen charakterfesten und tüchtigen Erwachsenen heranwachsen zu
lassen.
Leider ist mir aus meiner vielseitigen Erfahrung kein einziger Fall in Deutschland bekannt, in dem die
immer eingeschaltete Behörde Jugendamt entsprechend vorgegangen wäre, obgleich in fast allen mir
bekannten Fällen eine Kinder- und Eltern schonende Form als gute Alternative mir als Möglichkeit
ersichtlich war.
Ob die Jugendämter in ihrer heutigen Form und ihre Mitarbeiter in ihrer fachlichen und moralischen
Position geeignet sind, die Probleme, die ihnen anvertraut sind zum Wohl der Familien, zum Wohl der
Kinder und zum Allgemeinwohl zu lösen, zweifle ich aufgrund meiner Erfahrungen an. Es mag
Ausnahmen geben, aber ich kenne sie leider nicht. Wenn ein Leser eine solche Ausnahme kennt, möge
er mich bitte darauf hinweisen und mir die Möglichkeit geben, diese zu recherchieren. Ein solcher positiver
Fall könnte ein konstruktiver Anstoß zur Familien-, Kinder und allgemein freundlichen Lösung dieser
Probleme sein.
Eine kinderfreundliche Gesellschaft schaut nicht zu, wie Behörden seelisches Leid noch für viele
weitere Generationen erzeugen.
Welcher wirtschaftliche Schaden durch dieses Handeln durch die Behörden entsteht, soll nur am Rande
zu denken geben.
Unserer Zukunft eine geschädigte Wirtschaft und einen Schuldenberg zu hinterlassen zeigt kein
Verantwortungsbewusstsein unseren Kindern gegenüber.
Die mir bekannten und wohl allgemein üblichen Leistungen der von den Behörden eingesetzten
Familienhelferinnen erfüllen nicht das, was notwendig ist, um den Familien aus ihrem Unvermögen
dauerhaft anhaltend herauszuhelfen.
Hauswirtschaftliche Kenntnisse sind zwar für diese Arbeit grundsätzlich notwendig, reichen zur
Problembewältigung keinesfalls aus.
Nach meinen Beobachtungen fehlen diesen Frauen ausreichende Beobachtungsgabe und die Fähigkeit
situationsbedingte günstige Momente augenblicklich zu nutzen, um für immer erfolgreich auf die Familie
Einfluss zu nehmen. Die persönliche Lage und der beschränkte
Zeitplan (anstatt nach
situationsbedingter Notwendigkeit) machen deren Einsatz wenig effektiv. Dazu beobachte ich meist zu
geringes Einfühlungsvermögen und die damit verbundene Unfähigkeit zu verstehen, warum ein
bestimmtes Fehlverhalten der Familie oder eines Familienmitgliedes in der bestimmten Situation auftritt.
Mit standardisierten Anweisungen und Vormachen – Nachmachen allein ist es nicht getan.
Die Anforderungen an Familienhelferinnen sind sehr hoch, wenn deren Arbeit bleibenden Erfolg bringen
soll. Nicht übersehen darf werden, dass für eine solche Tätigkeit Berufung und sehr viel Idealismus
notwendig sind.
Um diesen Familien wirkungsvoll und dauerhaft zu helfen, besonders auch im Interesse der Kinder und
deren Kinder ist der einvernehmliche Einsatz von Familienhelferinnen, Sozialarbeitern und praktisch
orientierten Psychologen notwendig.
Jugendämter in ihrer jetzigen Form bringen Familien, Kindern und Jugendlichen keinen Nutzen, sondern
verursachen durch ihr Handeln zum Nachteil von Familien und Kindern enormen seelischen und
-6wirtschaftlichen Schaden, auch für die Zukunft. Im Interesse einer kinder- und familienfreundlichen
Gesellschaft müssen sie aufgelöst werden.
Auch als Informationsquelle für Gerichte, auch Staatsanwaltschaften sind Jugendämter entbehrlich. Ich
habe noch nie einen Bericht von einem Jugendamt an ein Gericht gelesen, der nicht tendenziös nach
einer Seite und auch nicht zum dauerhaften Wohl des Kindes oder seiner Familie verfasst war. Polizisten
und Sozialarbeiter eignen sich für solche Berichte besser.
Nach einer Pressemeldung in der Deggendorfer Zeitung kostet die Heimunterbringung für ein Kind jeden
Tag 100 bis 300 Euro. Wird ein Kind aus einer Familie in ein Heim gesteckt, so entstehen dem
Steuerzahler durchschnittlich im Jahr 200 Euro x 365 Tage = 730.000 Euro Kosten. Da das Jugendamt
meist in Familien mit mehreren Kindern "fündig" wird, kommen oft alle Kinder in Heime. Bei drei Kindern
sind das jährlich mehr als zwei Millionen Euro!
Nach einer im Internet veröffentlichten Pressemitteilung aus dem Jahr 2000 von Britta Knuft sind in
Deutschland 75.000 Kinder in 3000 Heimen untergebracht. Würde nur der Hälfte davon das
Heimschicksal erspart bleiben, so könnten bei Annahme eines niedrigen Tagessatzes von nur 100,- Euro
jährlich 37.500 Kinder x 365 Tage x 100 Euro = 1.368.750.000 (eine Milliarde und 368 Millionen!) Euro
eingespart werden. Die tatsächlich möglichen Einsparungen dürften jedoch wesentlich höher sein, da
schätzungsweise bei mehr als 2/3 der Fälle eine Heimunterkunft vermieden werden könnte.
Würden nur 10% dieser Summe zur dauerhaften Sanierung der betroffenen Familien verwendet, so lägen
die Einsparungen noch bei mehr als 1,2 Milliarden Euro jährlich um welche die Schuldenlast, die wir
unseren Kindern überlassen, weniger steigen würde. Dieses Geld wird nicht zum Nutzen der Familien und
der Kinder ausgegeben, sondern damit werden Familien zerrissen! Ein Volk, das zusieht wie mit seinen
Steuergeldern Familien und Kinder geschädigt werden, kann einfach nicht kinderfreundlich sein.
Das Ergebnis dieser Politik ist nicht nur von der derzeitigen finanziellen Last her zu sehen, es sind
trauriger Weise "Heimkinder", die selbst sehr oft lebenslang Probleme haben und anderen Probleme
machen und weiterhin der Gesellschaft Geld kosten. Würde man mit fähigen und willigen Leuten die
Familien sanieren, was fast immer möglich ist, wäre das nicht nur jetzt sehr viel billiger, sondern hätte
auch kaum Folgekosten.
Da in jeder Familie beide Geschlechter vertreten sind, ist es angebracht, dass in den helfenden
Professionen männliche und weibliche Fachleute vertreten sind. Während Familienhelferinnen eher den
Frauen vorbehalten sein sollen, weil sie sich leichter in eine Mutterrolle hineindenken können, können bei
den Sozialarbeitern und Psychologen beide Geschlechter vergleichbares leisten. Es ist also angebracht,
zur Familienhelferin einen männlichen Sozialarbeiter zur parallelen Hilfe in einer Familie einzusetzen.
Die Anlaufstellen und Koordination dieser Helfer können kostengünstig und effektiv arbeitend bei Caritas,
Malthesern, Arbeiterwohlfahrt und vergleichbaren Institutionen oder bei Kirchen eingerichtet werden.
Diese Hilfsstellen und deren Mitarbeiter müssen auch direkte Anlaufstellen für Hilfe suchende Kinder,
Eltern und für die Polizei sein.
Eine kinderfreundliche Politik unterlässt alles, was sich in irgendeiner Form Familien- und Kinder
schädigend auswirkt und gibt Steuergelder nicht verantwortungslos Kinder und Familien
schädigend aus.
Deshalb kommt die Politik nicht umhin, die Jugendämter aufzulösen und eine effektive Hilfe für die Kinder
und Familien zu fördern. Wer Kinderlieb ist und Verantwortung unseren Kindern und der Zukunft
Deutschlands gegenüber zeigt, muss sich überlegen, ob er es verantworten kann, einer Partei seine
Wahlstimme zu geben, die für den Fortbestand der Jugendämter ist.
Durch die Auflösung der Jugendämter wird Geld frei. Wenn nur die Hälfte dieses Betrages für hoch
qualifizierte Familienhelferinnen, Sozialarbeiter(innen) und praktisch orientierte Psychologen(innen)
ausgegeben wird, kann dauerhaft und intensiv geholfen werden.
Eine nicht zu unterschätzenden positiven Einfluss auf die Familien, die selbst mit ihren Problemen nicht
fertig werden, kann deren Umfeld haben. Die meisten Menschen sind kinderfreundlich und hilfsbereit.
Dies in die Praxis umzusetzen wird ihnen aber schwer gemacht.
-7Es sind nicht nur die wenigen Leute, die einen schief anschauen, wenn man sich mit „solchen Asozialen“
abgibt, es sind auch Haftungsfragen.
Ob sich einer über die diesbezügliche Meinung der Hochnäsigen hinwegsetzt, liegt im Einflussbereich des
Einzelnen.
Die Haftung und ihre Folgen sind Angelegenheit der „großen“ Politik. Es geht einfach nicht an, dass
jemand, der aus Hilfsbereitschaft ohne eigenen Vorteil ein Kind oder einen Jugendlichen betreut oder im
Auto mitnimmt, noch bestraft wird, wenn ihm unverschuldet oder durch geringe Schuld ein Missgeschick
passiert. Hier muss die Justiz umdenken, wenn wir zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft kommen
wollen. Da sich die Justiz als eine eigene Macht sich von sich aus nicht beschränken wird, müssen sich
die demokratisch gewählten Politiker hier einsetzen und auf die Justiz einwirken.
Wenn wir eine kinderliebe Gesellschaft wollen, müssen wir uns der Trennungskinder annehmen, die ein
besonders hartes Schicksal trifft: Ihnen wird die Familie genommen. Die Auswirkungen habe ich bereits
beschrieben. Besonders negativ wirken sich in diesem Zusammenhang die aggressiven Handlungsweisen
und Briefe von Rechtsanwälten aus. Auch die einseitige und verantwortungslose „Beratung“ feministisch
orientierter Beratungsstellen tragen ihren Kinderschädigenden Teil dazu bei.
Die Cochemer Praxis ist der richtige Weg im Trennungsfall.
Herr Richter Jürgen Rudolph vom Familiengericht in Cochem hat ein hervorragendes Modell entwickelt
durch das im Trennungsfall die Eltern soweit gebracht werden, dass sie zumindest so miteinander
sprechen und umgehen, dass die Kinder keinen Schaden nehmen. Die Kinder verlieren nicht den Kontakt
zu einem Elternteil, Machtkämpfe bei denen die Kinder als Erpressungs- und Strafmittel eingesetzt
werden, finden nicht statt. Durch die geringere seelische Belastung der Beteiligten sind auch die
wirtschaftlichen Vorteile für die Familie und die volkswirtschaftlich positiven Auswirkungen sind
unübersehbar.
Richter Rudolph arbeitet mit dieser „Cochemer Praxis“ seit zehn Jahren mit einem dauerhaften Erfolg von
fast 100 %. Bei diesem Vorgehen gibt es keine Verlierer, alle Beteiligten haben Vorteile: Die
Rechtsanwälte haben weniger Schreibarbeit bei gleichen Gebühreneinnahmen, die immer mitwirkenden
Beratungsstellen haben feste Zielvorgaben wonach sie erfolgreich arbeiten können, die psychologischen
Gutachter müssen nicht vorschlagen, ob ein Kinder zu Papa oder Mama soll, sondern sie werden gefragt,
was zu tun ist, damit sich die Eltern zugunsten ihrer Kinder besser verständigen können.
Es gibt sogar Fälle, in denen die Partner wieder zusammengefunden haben. Offenbar haben die
Betroffenen erst durch die Methode von Richter Rudolph gelernt, sinnvoll miteinander Streitgespräche zu
führen.
Kern der Cochemer Praxis ist, dass sich alle Betroffenen darüber klar sind, dass die Eltern ihr ganzes
Leben lang die Eltern ihrer Kinder bleiben. Kinder können nicht von ihren Eltern geschieden werden.
Wenn auch immer mehr Familienrichter den Nutzen des Cochemer Modells einsehen und mit
entsprechend gutem Erfolg einsetzen, so ist der Widerstand bei den meisten Richtern und
Rechtsanwälten gegen diese Kinder und Familien freundliche Neuerung leider sehr groß.
Es gibt noch weitere von Richtern und Psychologen ausgearbeitete Modelle mit denen versucht wird,
Trennungskindern zu helfen. Mir ist aber kein Modell bekannt, das auch nur annähernd so erfolgreich ist,
wie die Cochemer Praxis. Sie scheitern daran, dass sie bei sehr schwierigen Fällen keinen Erfolg haben
oder eingetretener Erfolg nicht anhält.
Eine kinderliebe Gesellschaft wird dafür sorgen, dass Trennungskindern vermeidbare Leiden und
Schäden erspart bleiben. Die Cochemer Praxis ist der richtige Weg dafür. Einen besseren Weg wird es
wohl auch in Zukunft nicht geben können.
Deshalb kommen verantwortungsbewusste Politiker nicht darum herum, sich in der Justiz für den
ausnahmslosen Einsatz der Cochemer Praxis einzusetzen, wenn die Trennung auch Kinder betrifft. Ich
meine, jeder Widerstand gegen die Cochemer Praxis zeigt Kinderfeindlichkeit.
Schon als Kind muss man lernen mit seinen Gefühlen richtig umzugehen, damit später seine Ehe
stabil ist.
-8Es stellt sich auch die Frage, warum es zu Trennungen kommt, denn schließlich haben sich die beiden
einmal zusammengetan, weil sie sich anziehend fanden. Durch die Zuneigung kam auch die Liebe
zustande. Wenn sich das Paar trennt, fühlen sich die beiden nicht mehr miteinander verbunden, die
gegenseitige Liebe ist dahin.
Jeder Mensch muss schon von der Wiege an lernen, mit seinen Gefühlen richtig umzugehen. Ein Kind
lernt am Beispiel seiner Eltern mit seinen Gefühlen richtig umzugehen. Entweder es übernimmt das was
seine Eltern vorleben oder es macht es anders, wenn es ein Gefühl anders einstuft. Aber in jedem Fall
kann sich das Kind an den Eltern orientieren. Wächst das Kind ohne Familie auf, so fehlt ihm diese
Orientierungshilfe, und es kann sich schwer stabilisieren. Wenn das Gefühl >Liebe< keinen festen Wert
hat, bleibt der Mensch auch später im Liebe geben und Liebe nehmen labil.
Dass es in Beziehungen mit so vorgeschädigten Partnern bald kriselt und auch nach außen scheinbar
gute Ehen bald auseinander gehen, weil ein Partner oder gar beide im geben und nehmen von Liebe nicht
stabil sind, ist fast nicht vermeidbar. In Liebesgefühlen labile Partner können zwar ihre Kinder lieben, aber
ihr Empfinden lässt keine stabile Liebe zu. Deshalb entwickeln sie unter dem Vorwand das Kind zu lieben
ein Besitzdenken an ihrem Kind. Dieses Besitzdenken kann sich vom gluckenhaften übertriebenen
Beschützen über Eifersucht, wenn sich der Partner mit dem Kind beschäftigt (Umgangsverweigerung) bis
zu kriminellen Handlungen (sich unter dem Vorwand es sei für das Kind, sich Vorteile erschleichen, das
Kind ohne Gewissensbisse zum Stehlen mitnehmen oder schicken) ausdrücken.
Das zeigt, wie ungemein wichtig für die Stabilisierung der Eigenschaften im Alter vom Kind bis zum
Erwachsenen eine komplette Familie ist.
Die durch das Geschlecht gegebene Rolle ist wichtig.
Eine weitere Ursache für die schwindende Anziehung der Partner ist liegt in der Veränderung der
geschlechtsgegebenen Rolle eines Partners. Die Körper von Mann und Frau sind unterschiedlich, nicht
nur vom Körperbau, auch von den Fähigkeiten. Eine Frau kann einen Mann nicht schwängern, ein Mann
kann kein Kind zur Welt bringen. Auch kann ein Mann seinem Kind nicht die Brust geben. Zudem sind
Fühlen und Denken von Frau und Mann unterschiedlich. So hat jedes Geschlecht seine Stärken und seine
Schwächen. Bringen beide Partner ihre von Natur aus gegebenen Vorzüge in die Partnerschaft ein, so
profitieren beide Partner nicht nur materiell, sondern vor allem gefühlsmäßig davon. Dadurch bleibt die
gegenseitige Anziehungskraft erhalten. Das ist die Grundlage für lebenslange Liebe zueinander. Fehlt
diese Grundlage, so geht die Partnerschaft/Ehe in die Brüche, die beidem gehen auseinander, es sei
denn, sie bleiben aus Vernunftgründen beisammen. Die Ehe/Partnerschaft ist dann nur noch eine
Wirtschaftsgemeinschaft, die zweifellos finanzielle Nachteile verhindert, aber keinen glücklich macht.
Es ist also sehr wichtig, dass jeder seine von Natur aus gegebene Geschlechterrolle behält, denn nur
durch diese bleibt er für den anderen gefühlsmäßig attraktiv und damit anziehend.
Damit jemand sich mit seiner Geschlechterrolle sich identifizieren kann, braucht er ein stabiles Verhältnis
dazu, und das kann man nur durch Erfahrung in einer Familie bekommen: Zum Beispiel erleben Mädchen
und Jungen, wie der Vater von der Arbeit nach Hause kommt, die Mutter ihm zuhört, wenn er von seiner
Arbeit erzählt, er mit Appetit isst, was die Mutter zubereitet hat, ihr zuhört und sie berät, wenn sie von
ihren Problemen des Tages spricht, wenn er ihr hilft und Handreichungen macht, wenn sie sich
gelegentlich einen Kuss geben oder an die Hand nehmen, usw.
Die Kinder merken, dass der Vater der Hauptverdiener ist, der selbstverständlich und gerne das Geld für
die Familie verdient, dass er der Mutter hilft, wenn etwas für sie zu viel oder zu schwer ist; Sie empfinden
ihn als Beschützer der Familie, als starken Mann..
Sie erleben wie die Mutter mit dem Geld haushaltet, vielleicht auch Geld dazu verdient, die Frau des
Hauses ist, die für alles zuständig ist und es erledigt, jederzeit da ist und mütterlich mitfühlt und tröstet und
die überall geachtet wird, die den Vater liebt und vom Vater geliebt wird; Sie ist immer die fürsorglich
Mitfühlende. Wenn auch nicht jedem immer seine Rolle Spaß macht, aber die Erfüllung ist wichtig, weil sie
innere Erfüllung gibt. Das ist ungemein wichtig für die Kinder, damit sie sich für ihre Rolle im späteren
Leben festigen können.
Wenn einer der Partner in der Erfüllung seiner Rolle gelegentlich Probleme hat, ist die Fähigkeit zum
Streitgespräch wichtig. Diskutieren die beiden sachlich miteinander, so können sie Verständnis für ihre
gegenseitigen Probleme entwickeln, sodass sie sich innerlich interessant bleiben. Das kann das seelische
gegenseitige Begehren nicht nur erhalten, sondern sogar festigen.
-9Fehlt die Festigung, bricht ein Partner leicht aus seiner Rolle aus. Wenn der Mann seine Stärke aufgibt
und verweichlicht, und damit seine Beschützerrolle aufgibt, wenn die Frau in der Partnerschaft männliche
Züge annimmt und damit ihre Weiblichkeit verliert, geht die Anziehung verloren, die beiden empfinden
keine Spannungen mehr zueinander, sind füreinander –vielleicht außer in der gegenseitigen Versorgungnicht mehr interessant.
Damit schwindet auch die sexuelle und jede andere Anziehung. Der/die Enttäuschte geht fremd, wendet
sich einem anderen Partner zu oder sucht sich sonst eine Ersatzbefriedigung.
Hat das Paar Kinder, so werden diese in die Beziehungsprobleme mit hineingezogen. Da Kinder viel
sensibler empfinden als Erwachsene, leiden sie ganz besonders.
Sind noch keine Kinder da, werden aus dieser Partnerschaft keine Kinder hervorgehen.
Die natürlichen Geschlechterrollen müssen akzeptiert werden, weil der Versuch der Gleichmacherei von
Frau und Mann den von Natur gegebenen Bedürfnissen zur Zeugung von Kindern entgegen stehen.
Der Feminismus versucht mit allen Mitteln die Frau in eine Position zu bringen, in der sie die Männerrolle
übernimmt. Dadurch werden ihre weiblichen Eigenschaften unterdrückt. Die von der Natur gegebene
weibliche Konstitution bleibt aber. Genauso wie es völlig unmöglich ist, dass ein Magnetpol positiv und
gleichzeitig negativ ist, genauso kann niemand zwei vollständige Geschlechterrollen in einer Person
vereinigen. Die Frau braucht den Samen des Mannes, um ein Kind zur Welt bringen zu können. Schon
dadurch ist eine Gleichstellung Utopie.
Eine kinderliebe Politik muss deshalb diesen Feminismus ablehnen.
Beruf und Familienfrau sein sind vereinbar, aber die Familienfrau bringt die höhere Karriere
Selbstverständlich kann eine Frau gleichzeitig eine gute Mutter sein und in einem Beruf eine
Karrierestellung innehaben. Bei gegebenen Voraussetzungen, entsprechenden beruflichen Fähigkeiten
und entsprechendem Organisationstalent ist das durchaus möglich.
Bei aller Hochachtung der praktisch-wirtschaftlichen Berufe darf das verwirklichte Mutter bzw.
„Familienfrau“ sein nicht hinten angestellt werden. Eine Mutter und Familienfrau kann Karriere machen,
mit viel höherem Ziel und größerem Erfolg, als das bei jeder anderen Tätigkeit möglich ist: Freude und
damit verbunden das Geben und Empfangen von Anerkennung und Liebe in der Familie. Es gibt kein
höheres Ziel, als Kinder zu tüchtigen Erwachsenen zu erziehen und es gibt kein größeres Erfolgserlebnis,
als die Kinder im Laufe ihres Heranwachsens und später im Alltag als fähige, gewissenhafte und
ehrenvolle Menschen zu erleben.
Diese Karriere, die nur eine Familienfrau machen kann ist für die gesamte Menschheit viel
bedeutungsvoller als eine Karriere zur Betriebsleiterin oder zur Vorstandsvorsitzenden.
Frauenrecht und Feminismus sind zwei Paar Stiefel.
Es sei hier ausdrücklich erklärt, dass Frauenrecht und Feminismus zwei ganz verschiedene Dinge sind:
Frauenrechtler setzen sich für die Rechte der Frauen ein, wobei selbstredend mit jedem Recht auch eine
Pflicht verbunden ist.
Feminismus hat mit Recht nichts zu tun. Feministen drängen die positiven Eigenschaften und Fähigkeiten
der Frauen zurück, in dem sie dem weiblichen Geschlecht männliche Fähigkeiten zumuten. Damit
nehmen die Feministen den Frauen die natürliche Fähigkeit zum Glücklich sein. Sie machen unmöglich,
dass sich die Frauen in ihrer Rolle als Frau verwirklichen können und schaden ihnen damit.
Da feministische Einstellung Kindern niemals das geben kann, was sie brauchen, um glücklich zu
ehrenhaften tüchtigen Erwachsenen heranwachsen zu können, ist Feminismus als besonders
kinderfeindlich zu bezeichnen.
Weil Feminismus das natürliche Gleichgewicht zwischen Mann und Frau nicht zulässt, entstehen
Aggressionen, die sich immer weiter aufschaukeln und derzeitig fast überall, selbst in staatlichen
Handlungen, zum Ausbruch kommen. So führt die durch dauernde einseitige Information gemachte
Meinung, dass der Mann der Böse, die Frau die gute sei, zu Auswirkungen, die neben enormen
wirtschaftlichen Schäden sich in jeder Hinsicht dauerhaft negativ auf die Kinder und deren Zukunft
auswirkt. Dies ist besonders verwerflich, weil durch seriöse wissenschaftlich fundierte Untersuchungen
-10längst bewiesen ist, dass in Partnerschaften Gewaltakte etwa zu gleichen Teilen vom Mann wie von der
Frau ausgehen. Gewaltakte gegen Kinder gehen sogar um ein Vielfaches öfter von Frauen aus.
Da Kinder und natürlich auch Jugendliche die Liebe beider Eltern und eine Familie brauchen, die durch
nichts zu ersetzen ist, dürfen Horte und Heime nur als äußerste Notlösung angesehen werden. Viel
besser ist es, gegenseitige Hilfe innerhalb der Familie und der Nachbarschaft zu fördern, die noch dazu
praktisch nichts kostet, als Horte, Heime und Ganztagsschulen zu favorisieren.
Die heutige Forderung nach Kindertagesstätten beschränkt nicht nur die Zeit, die ein Kind in seiner
Familie verbringen sollte, sie ist auch in finanzieller Hinsicht unüberlegt: Da die Geburtenzahl jährlich um
etwa 2,5 % zurückgeht, werden in wenigen Jahren viele Tagesplätze für wenige Kinder zur Verfügung
stehen und die immer weniger werdenden Kinder sollen dann die Schulden, die heute für die
Einrichtungen gemacht werden, tilgen.
Möge mir jemand klar machen, was daran kinderfreundlich sein soll.
Erhalt und Autonomie der Familien muss bei allen staatlichen Handlungen Priorität haben.
Dass unsere Justiz der Kinderfreundlichkeit entgegensteht, zeigt nicht nur, dass die zuvor genannte
Cochemer Praxis mit ihren ausgezeichnet kinderfreundlichen Ergebnissen nur von wenigen Richtern
angewandt wird, das Gewaltschutzgesetz und die Verschärfung des Jugendstrafrechts sind weitere
Beispiele, denen noch andere folgen werden.
Das Gewaltschutzgesetz bringt mehr Schaden als Nutzen
Das Gewaltschutzgesetz sagt, vereinfacht, wer schlägt hat ohne richterlichen Beschluss die gemeinsame
Wohnung zu verlassen. Es reicht, wenn die Frau die Polizei ruft und mit entsprechender Leidensmiene
den gerufenen Polizisten die Opferrolle vorspielt. Der Mann hat zu gehen. Er hat gar nicht die Möglichkeit,
sich zu wehren. Ein richterlicher Beschluss, der rechtsstaatliche Grundlage sein sollte, ist für diesen Akt
gar nicht notwendig, Der Mann kann sich ja hinterher im Strafverfahren verteidigen, also erst, wenn der
Vorgang irreparable Folgen hat. Es reicht eine Falschbeschuldigung und ein gutes Schauspiel der Frau,
um den Partner zum bösen Mann zu machen.
Ob der zu Unrecht beschuldigte später bei Gericht seine Unschuld beweisen kann, sei dahin gestellt.
Zeugen waren bei der (angeblichen) Tat nicht dabei. Das Polizeiprotokoll enthält die Geschichte der Frau
und die Angabe, dass der Mann die Tat abstreitet. Bei Gericht setzt die Frau natürlich ihre Leidensmine
auf und der Polizist wiederholt, was ihm am „Tatort“ geschildert wurde. Gesehen hat er nichts. Wie soll der
Beschuldigte seine Unschuld beweisen? Auf jeden Fall hat er die schlechteren Karten.
Die Frau hatte indessen Zeit genug, ihren Partner und Vater der Kinder ausreichend weit verbreitet als
den Bösen, den Gewalttätigen hinzustellen. Sie hat ja den „Beweis“: Die Polizei hat den Mann aus der
Wohnung entfernt. Solche „Beweise“ und Handlungen, die auf so fragwürdigen Aussagen fußen,
entbehren jeder rechtsstaatlich verantwortungsbewussten Grundlage.
Selbst wenn das Verfahren gegen den Mann bei Gericht eingestellt wird, bleibt nicht nur das Stigma
bestehen. Auf finanzielle Verluste will ich hier nicht eingehen. Die Kinder haben immer wieder gehört, wie
böse der Vater sei, den sie eigentlich lieben. Sie erlebten das Wortgefecht und sahen oder erfuhren, dass
der Vater von der Polizei mitgenommen wurde. Der Vater darf jetzt nicht in die Wohnung. Er ist ja böse,
sagt die Mutter und entsprechend handelt die Polizei. Aber die Kinderseele hat den Vater lieb. Die Kinder
hören von der Mutter, dass sie jetzt in Sicherheit vor dem bösen Mann sind, weil er nicht in die Wohnung
darf, weil die Polizisten den Vater mitgenommen haben, aber in ihrer Seele haben sie den Vater als ihren
Beschützer erlebt. Innerlich entbehren sie ihren Vater, dürfen es aber nicht zeigen, da nach Aussage der
Mutter der Vater ja böse ist und eine Gefahr darstellt.
Der Schaden in der Kinderseele, der durch diesen Zwiespalt entsteht, kann kaum mehr geheilt werden. Er
bleibt, auch wenn das Kind erwachsen und selbst Vater oder Mutter ist.
Eine kinderliebe Gesellschaft verabscheut solche brutale Akte der Justiz und ihrer Helfer. Kinderliebe und
Verantwortungsbewusstsein unserer Zukunft gegenüber zeigt sich auch darin ob man Parteien und
-11Politikern, die ein solches Gesetz zulassen oder dem sogar zustimmen seine Wahlstimme gibt oder sein
Votum verweigert.
In einer Kinder Lieben Gesellschaft versuchen herbeigerufene Polizisten zu schlichten. Ein
Familienmitglied aus der Wohnung zu entfernen sollte nur das allerletzte Mittel sein.
Der Missbrauch mit dem Missbrauch ist Kinder übelste Kinderschädigung
Vor kurzem habe ich ein aktuelles psychologisches Gutachten bezüglich Umgangsrecht gelesen. Darin
war erwähnt, dass der Vater etwa acht Jahre zuvor verurteilt worden war, weil er sich an seiner Tochter,
damals noch Kind, sexuell vergangen haben soll. Wenn ein Mädchen im Vorschulalter solche Erlebnisse
hat, so prägen sie sich unbewusst so ein, dass sie bestimmte Verhaltensformen beeinflussen.
Die Explorationen des Gutachters gaben mir keinerlei Hinweis, dass das Mädchen je eine solche sexuelle
Tat über sich ergehen lassen musste. Dagegen lieferten die explorierten Verhaltungsweisen Indizien,
dass das Mädchen vom Vater nicht missbraucht worden sein konnte.
In einem familienrechtlichen Gutachten werden entsprechende Angaben aus den Akten übernommen. Da
bei den Explorationen darauf nicht eingegangen wird und die Probanden vom Gutachter nur mit den vom
ihm gestellten Fragen konfrontiert werden, lassen die Antworten auf die Fragen und die Beobachtungen
des Gutachters bei einer Analyse diesbezüglich zuverlässige Schlüsse zu.
Mir sind weder die Familienmitglieder noch der Gutachter oder sonst ein Beteiligter persönlich bekannt.
Da mich meine Erkenntnisse bezüglich dieses angeblichen sexuellen Missbrauchs nicht zur Ruhe
kommen ließen, erkundigte ich mich in deren Bekanntenkreis und bekam bestätigt, dass dies eine falsche
Anschuldigung durch die Mutter gewesen sein musste.
Der Vater hatte bei seinen Vernehmungen immer wieder ausgesagt, dass er die ihm zur Last gelegte Tat
nicht begangen habe. Bei meinen Nachprüfungen habe ich glaubwürdig erfahren, dass der Bruder dem
Angeklagten geraten hat, die Tat einfach zuzugeben, um weitere Verhöre zu vermeiden, weil man ihm
doch nicht glauben würde. Dieser Bruder ist selbst Jurist im Öffentlichen Dienst. Die Ursache für diesen
„brüderlichen Rat“ dürfte gewesen sein, dass sich der Jurist das vom Angeklagten gebaute Haus billig
aneignen wollte.
Der Vater hat resigniert, nach einem Schlaganfall ist er so körperbehindert, dass er keiner Arbeit mehr
nachgehen kann.
Auf meine Frage an mehrere Juristen musste ich erfahren, dass es kaum möglich sein wird, ein
Wideraufnahmeverfahren zu erreichen, sodass der Vater mit der gerichtlich besiegelten Unterstellung, er
habe seine kleine Tochter sexuell missbraucht, immer leben muss.
Der Vater hält seinen Möglichkeiten entsprechend Kontakt zu seinen Kindern, die die Kontakte auch
wahrnehmen, sofern sie durch die Mutter nicht vereitelt werden. Auch die Tochter zeigt keinerlei
Abneigung gegen den Vater. Allerdings ist die Entfremdung der Kinder durch die jahrelange Trennung
sogar Außenstehenden aufgefallen.
Hätte die Staatsanwaltschaft so ermittelt, wie es der normale Bürger erwartet, hätte es zu diesem
Verfahren nicht kommen können.
Wäre bei der Trennung nach der Cochemer
Falschanschuldigung gar nicht gekommen.
Praxis
verfahren
worden,
wäre
es
zu
der
Durch die Justizvorgänge ist der Vater, der zuvor als selbstständiger Facharbeiter seine Familie ernährt
und ein Familienheim gebaut hat zu einem menschlichen Wrack und einem Sozialfall geworden. Die
Kinder, jetzt im Heranwachsenden Alter, zeigen Defizite im Sozialverhalten und auch sonst stark
unterdurchschnittliche Leistungen.
Wie sich diese Erlebnisse lebenslang im Erwachsenenalter auswirken, habe ich bereits beschrieben.
Familienfreundlichkeit hat die Justiz nicht gezeigt, auch keine Kinderliebe. Auf die finanziellen Folgen für
den gesamten Staat will ich nicht eingehen.
-12Das Wegsperren straffälliger Jugendlicher kann diese nicht zur Einsicht bringen
Das von der Bayrischen Justiz betriebene Gesetz zur Verschärfung des Jugendstrafrechts, wie auch fast
das gesamte Strafrecht dienen kaum der Besserung der Täter sondern schädigen nach meinen
umfangreichen Beobachtungen eher Familien.
Das Argument, die Gesellschaft vor Wiederholungstätern schützen zu müssen, ist schon stichhaltig, aber
einem jahrelang bis ins Erwachsenenalter weg gesperrten Jugendlichen wird dadurch die Möglichkeit
genommen, sich im Alltag an normal entwickelten Mitmenschen zu orientieren und zu festigen. Ein
Gefängnisaufenthalt kann zwar Willen brechen und dadurch eine Unterordnungsbereitschaft erzeugen,
aber dass dadurch besondere Aggressivitäten angestaut werden, die später in irgendeiner Form zum
Ausbruch kommen, ist unvermeidbar. Jemanden durch einsperren zur Einsicht zu bringen ist nicht
möglich. Bei Erwachsenen verhält es sich nicht anders.
Ein dauerhaft einwandfreies Sozialverhalten kann nur erreicht werden, wenn der Täter einsichtig wird. Die
Einsicht ist am einfachsten zu erreichen, wenn die Wiedergutmachung an erster Stelle steht und eine
gerichtliche Strafe, wenn überhaupt notwendig, hinten angestellt wird.
Auch Geldstrafen sind fast immer nicht sinnvoll, weil sie dem Täter die Möglichkeit ausreichender
Wiedergutmachung einschränkt.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist der richtige Weg, doch wird er zu selten und zu wenig intensiv betrieben.
Meine Erfahrungen zeigen wiederholt, dass Gerichte anstatt die Opfer eher die Täter schonen, wenn es
um die Wiedergutmachung von Schäden geht, sodass das Verhältnis Opfer-Täter sich negativ stabilisiert.
Geldstrafen dienen eher der Besserung der Staatsfinanzen als der Besserung allgemeiner zwischenmenschlicher Beziehungen.
Da Untaten grundsätzlich und Wiederholungstaten im besonderen vermieden werden müssen, sind die
Defizite zu eliminieren, die beim Delinquenten zur Tat geführt haben. Fast immer sind die Ursachen in
dem Kind und Heranwachsenden nicht gerecht werdenden Umwelteindrücken zu finden, die zu Fehlprägungen und Labilität geführt haben. Durch Gene bedingte Kriminaltaten sind bekanntermaßen äußerst
selten und durch Strafen und Wegsperren nicht heilbar. Hier kann nur medizinisch-psychologische
Behandlung helfen.
Da Wegsperren ein Entfernen aus der Familie ist, ist es familienunfreundlich und damit
kinderunfreundlich, egal ob man einen Jugendlichen, ein Eltern- oder ein Großelternteil wegsperrt.
Deshalb sollten Zwangsaufenthalte in einer Anstalt die allerletzte Lösung sein, wenn gar keine andere
Abhilfe möglich ist.
Das Bestrafen des Urgroßvaters für ein harmloses Spiel erzeugt beim Urenkel lebenslange
Schuldgefühle
Wie kinderunfreundlich die Justiz ist zeigt z. B. die Information, die ich bekommen habe, dass ein 76
jähriger herzkranker Opa im Frühjahr 2006 für 52 Tage in der JVA Frankfurt (Oder) eingesperrt wurde, nur
weil er unerlaubt am Kanal mit seinem 5-jährigen Urenkel die Angel ausprobieren wollte.
Das Beispiel zeigt wie viele andere, wie die Justiz ihre Macht Kinder schädigend missbraucht. Eine
freundliche Verwarnung hätte sicher auch gereicht.
Dass dieses Erlebnis die seelische Entwicklung des Jungen beeinträchtigt, interessierte offenbar keinen
Staatsanwalt und keinen Richter. Der Junge liebt seinen Ur-Opa und spürt, dass er von seinem Ur-Opa
geliebt wird. Das Vorhaben des Ausprobierens der Angel empfanden die beiden (im Unterbewusstsein tief
verankert) als einen Akt der Liebe zueinander. Nun prägt sich genauso tief ein, dass er seinen
Urgroßvater für diese Liebestat 52 Tage entbehren muss (das ist für ein Kind sehr lange), dass sein
geliebter Uropa bestraft wurde, weil er so lieb zu ihm war. Die Schuldgefühle, die dem Kind dadurch
aufgebürdet werden, sind schwere seelische Qualen, denn die Kinderseele empfindet ja, dass der Uropa
eingesperrt wurde, weil er mit dem Jungen etwas schönes machen wollte. Diese Schuldgefühle bleiben
bei dem Kind bis ins Greisenalter!
-13Es gibt bessere Lösungen als Wegsperren und Bestrafen
Wir kennen die Fälle, in denen ein Familienvater eingesperrt und damit seiner Familie entzogen wird, weil
er z. B. bei der Hetze zu einem Termin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat. Durch das
Wegsperren wird nichts besser: Das Leid der Hinterbliebenen wird nicht gemildert. Aber der Mann verliert
seine Arbeit, seine Familie das Einkommen, die Kinder und die Mutter entbehren die Liebe und den
sorgenden Vater und Mann. Zu all dem werden der Frau finanzielle Sorgen aufgebürdet, woran schon
viele Familien zerbrachen. Es kommt zur Scheidung mit all ihren Folgen: Die Kinder können sich nicht
mehr an ihrem Vater orientieren und so stabilisieren. Kommt der Vater dann aus dem Gefängnis, steht er
vor dem Nichts, seine Familie hat er verloren, muss sich um eine neue Arbeit bemühen, für die Kinder
Unterhalt zahlen, ohne zu ihrer Erziehung beitragen zu können.
Die Justiz hat den Schaden nur verschlimmert und auf andere unschuldige Personen ausgeweitet.
Verbessert hat sie nichts. Ein vernünftiger Täter-Opfer-Ausgleich wäre eine sehr gute Lösung: Der
Delinquent hilft den Hinterbliebenen in geeigneter Weise. Das hilft Aggressionen abbauen, die sich bei
den Hinterbliebenen angestaut haben. War der (die) getötete Vater (Mutter), so merken die
hinterbliebenen Kinder und Enkel, dass der, der ihnen die geliebte Person durch Töten weggenommen
hat, gar kein so schlimmer Unmensch ist, wenngleich er diese schlimme Tat verschuldet hat. Bei den
Kindern und Enkeln eliminieren sich die Aggressionen, die sich in so einem Falle immer anstauen. Die
seelische Last wird geringer, was für ihre weitere Entwicklung und für ihr späteres Leben wichtig ist.
Bringt der Unfallverursacher sich in den Täter-Opfer-Ausgleich verantwortungsbewusst ein und versucht
so weit dies möglich ist, bei den Geschädigten den Schaden gut zu machen, so kann in der Regel auf
eine gerichtlich verhängte Strafe verzichtet werden. Die seelische Belastung, Zeit- und Geldaufwand
haben bei einem normal entwickelten Menschen ausreichend Strafcharakter.
Für eine kinderliebe Gesellschaft ist es selbstverständlich, dass auch die Justiz in jeder ihr möglichen
Weise Schaden von Familien verhindert und nicht selbst noch Familien schädigt.
Wegsperren zum Opferschutz muss kurzzeitig sein
Dass jemand zum Opferschutz inhaftiert werden muss, der zum Beispiel einen Mordplan hegt, der den
Mord vielleicht schon versucht hat, und der ihm misslungen ist, und der von seinem Tatvorhaben nicht
abgeht, z. B. weil er sich dadurch Vermögensvorteile verschaffen will, ist eine andere Sache. Hat diese
Person selbst Kinder, so bekommen diese durch ihre Sensibilität den hartnäckigen Plan zu der Untat mit,
selbst wenn nicht darüber offen gesprochen wird. Die Kinder brauchen gar nicht wissen, um welche Tat es
sich handelt. Der Übeltäter hat negative Spannungen in sich, die sich auf sein Kind übertragen. Das Kind
assoziiert diese negativen Spannungen mit der Liebe, die es zu diesem Elternteil empfindet. Da Kinder
nach Gefühlen handeln und die Zusammenhänge nicht verstehen, entsteht unbewusst ein innerer Zwiespalt, der sich festigen kann und eine positive Festigung verhindert.
Deshalb ist trotz aller auch für das Kind damit verbundenen Entbehrungen und Nachteile ein möglichst
kurzzeitiges Einsperren des Elternteils angebracht. Die Inhaftierung ist vom ersten Tag an intensiv zu
nutzen, um den Delinquenten durch Überzeugung von seiner Tat abzubringen
Die Grenzen des Einsperrens müssen aber sehr eng gesetzt werden.
Verbot des Vaterschaftstests ohne Zustimmung lässt das Kind für das büssen, was seine Mutter
an ihm verbrochen hat
Dass ein vermeintlicher Vater keinen Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter machen lassen soll
zeigt die Kinderunfreundlichkeit sehr deutlich.
Skrupellosen eigennützigen Müttern wird dadurch die Möglichkeit gegeben, Unterhalt von einem Mann
einzufordern, der gar nicht der Vater des Kindes ist.
Ein Mann kann nur dann einen Vaterschaftstest gerichtlich durchsetzen, wenn er seine Zweifel belegen
kann. Das ist meist schwer, oft unmöglich, und wenn er es schafft, vergehen viele Monate, wenn nicht
Jahre, in denen er zur Unterhaltszahlung verpflichtet wird. Stellt sich dann heraus, dass er nicht der Vater
ist, so kann er den Unterhalt zurückfordern, aber nicht von der skrupellosen Mutter, die das Geld vielleicht
sogar überwiegend für sich verprasst hat, sondern er kann das Geld nur vom Kind zurückfordern.
Nachdem das Kind in der Regel kein Vermögen hat, bleibt die Schuldforderung bestehen, bis das Kind
selbst nach Schule und Ausbildung ein Einkommen hat. Das Kind hat also nach Gesetz als Erwachsener
-14noch dafür zu bezahlen, dass es von seiner Mutter kommerzialisiert wurde! Das Kind wurde
menschenunwürdig von seiner Mutter wie eine Handelsware zur Geldeinnahme verwendet und muss
diesem traurigen Wissen bis zu seinem Tode leben. Dass Schulden kein guter Start ins
Erwachsenenleben sind, sei nur am Rande angemerkt.
Darüber hinaus kann diese skrupellose Mutter, man sollte sie der Eigenschaft nach Kindesbesitzerin
nennen, eine weitere Familie schädigen, nämlich wenn sie einem Familienvater das Kind unterschiebt.
Nicht nur die finanziellen Verluste, können die Familie in den Ruin bringen, auch der Zweifel der Ehefrau
an der Treue ihres Gatten, und nicht zuletzt leiden auch deren Kinder darunter.
Familien- und kinderunfreundlicher können Gesetze und Justiz nicht sein. Welch menschenverachtende
Einstellung muss jemand haben, der ein Kind für das büssen lässt, was seine Mutter an ihm verbrochen
hat!
Das Ignorieren der Urteile der EUGH zeigt hartnäckige Kinderunfreundlichkeit
Die permanent hartnäckige Kinderunfreundlichkeit ist auch darin zu erkennen, dass Richter Urteile des
Europäischen Gerichtshofs in Umgangsrechtssachen ignorieren. Nach meinem Kenntnisstand hat die
Bundesrepublik Deutschland beim EUGU noch keinen Prozess gewonnen, der in Sachen Umgangsrecht
gegen sie angestrebt wurde. Sie wurde immer zu hoher Entschädigung an Elternteile und Kinder
verurteilt, denn die Verhinderung des Umgangs eines Elternteils mit seinen Kindern stellt einen Verstoß
gegen die Menschenrechte dar. Beim EUGH in Strassburg stehen noch mehrere hundert solcher
Verfahren an.
Die Justiz schädigt die Bürger nicht nur dadurch, dass die Entschädigungen vom Steuerzahler
aufgebracht werden müssen, viel schlimmer ist, dass weiterhin Kinder ein Elternteil entbehren müssen.
Wozu das führt, habe ich bereits beschrieben.
Umgangsverhinderung führt zu psychosomatischen Leiden
Die durch Umgangsverhinderung geschädigten Kinder können sich nicht stabilisieren, werden seelisch
krank, was zu psychosomatischen Leiden führt, woraus dann physische Krankheiten resultieren. Jeder
weiß, dass so kranke Menschen kaum arbeiten können, somit keine Steuern und keine Sozialabgaben
bezahlen, aber die Sozialkasse belasten, weil sie für ihren Lebensunterhalt und die Behandlung ihrer
Leiden nicht aufkommen können.
Dass deshalb bald nur noch ein geringer Prozentsatz an Bürgern vorhanden sein wird, der stabil und
gesund genug ist um in der Wirtschaft einer geregelten Arbeit nachgehen zu können, und auch selbst
gesunde und stabile Kinder zu erziehen, ist die unausweichliche Folge.
Kinder brauchen Schutz und Fürsorge beider Eltern
Kinder sind ihrem Geschehen ausgeliefert. Sie können sich nicht wehren und ihre Bedürfnisse nicht
durchsetzen. Weil sie empfindsam sind, wollen sie sich den ihnen nahe stehenden Menschen gegenüber
loyal verhalten. Trennen sich Eltern, so verlieren die Kinder eine Person, die sie bisher lieben konnten,
und von der sie Liebe verspüren durften. Durch die Trennung fehlt diese Person, und damit spürt das Kind
das Fehlen der Liebe die es bekam und auch, dass es selbst diesem Menschen seine Liebe nicht zeigen
kann. Die Erfahrung des Fehlens dieser Liebesempfindungen erzeugt nun die (unterbewusste)
Erkenntnis, dass man Liebe verlieren kann. Da ein Kind Liebe auch mit Schutz vor den Widerlichkeiten
seiner Umwelt assoziiert, hat diese Erfahrung zur Folge, dass es bewusst oder unterbewusst registriert,
dass es einen Teil seines Schutzes verloren hat. Da es nun erfahren hat, dass es den Schutz eines
Elternteils verloren hat, bildet sich in ihm ein (unbewusstes) Angstempfinden, es könnte den anderen
Elternteil auch verlieren. Das möchte es natürlich verhindern, weil es dann ohne jeden Schutz dastehen
würde.
Der Leser stelle sich bitte vor, er sei praktisch hilflos und kann sich selbst weder versorgen noch gegen
die alltäglichen Gefahren (Hitze, Kälte, Hunger, Durst, Krankheit, usw.) wehren. Er hat zwei Personen, die
ihn versorgen und schützen. Nun verliert er eine dieser beiden Personen…..
-15Was geht nun in Ihnen, lieber Leser, vor? Haben Sie unter diesen Umständen Angst, die zweite Person
auch zu verlieren? Vermissen Sie die Zuneigung und den Schutz der fehlenden Person? Wie verhalten
Sie sich jetzt? Sie wissen, wenn Sie diesen Menschen auch verlieren, sind Sie in Ihrer Hilflosigkeit allein
und schutzlos. Werden Sie sich nicht so verhalten, dass Sie alles tun, um diese verbliebene Person und
deren Zuneigung keinesfalls auch verlieren?
Nun versuchen Sie nachvollziehen, wie ein Kind, das ja viel sensibler und schwächer ist als ein
Erwachsener, leidet.
Ein Erwachsener kann sich durch seine Reife Gedanken darüber machen, weshalb einer seiner
Beschützer weg ist. Diese Gedanken können ihm helfen, das Geschehnis zu verstehen.
Ein Kind hat die Reife zu solchen Gedanken nicht und bleibt mit seinem seelischen Schmerz und seiner
Angst allein.
Trennungskinder erleben häufig, dass das Elternteil bei dem sie leben schlecht von dem getrennten
Elternteil spricht. Das Kind selbst hat dieses „böse“ Elternteil aber positiv erlebt, von ihm Liebe und Schutz
empfunden, die es jetzt entbehrt. Zuneigung und Liebe zu diesem entfernten Elternteil hat es noch, kann
diese ihm nicht nur nicht geben, sondern darf dies dem verbliebenen Elternteil gegenüber auch nicht
zeigen, es muss sie sogar verneinen, aus Angst, dessen Liebe und den damit verbundenen Schutz zu
verlieren und dann schutzlos allein zu sein.
Dies ist für das Kind eine ungeheure seelische Belastung und führt zu irreparablen lebenslangen
psychischen Leiden.
Eine Gesellschaft, in der so etwas Kindern widerfährt, kann keine Kinder Liebe Gesellschaft sein.
Es kann Leuten, die verantwortungsbewusst kritisch denken nicht verübelt werden, wenn sie in diese
Gesellschaft keine Kinder hinein gebären wollen, weil sie keine Möglichkeit sehen, sie vor so einem
Schicksal zu schützen.
Um eine Kinder Liebe Gesellschaft zu werden, ist es unumgänglich notwendig, in der Justiz und beim
ganzen Volk einen Wandel im Denken und Handeln zu erreichen. Hier sind unsere Politiker, aber auch
alle Bürger gefordert.
Kindergeld und Erziehungsgeld fördern materielles Denken in der Familienplanung
Kindergeld, oder Erziehungsgeld fördern materielles Denken in der Familienplanung. Kinder dürfen für
ihre Eltern keinen besonderen materiellen Faktor darstellen. Es muss deshalb auch alles unterbleiben,
das geeignet ist, dass Kinder zu einem materiellen Faktor werden. Die in der aktuellen Politik
herumschwirrenden Vorstellungen von Erziehungsgeld und Elterngeld werden den kindlichen
Bedürfnissen nicht gerecht. Bekommt ein Elternteil praktisch sein Gehalt weiter, wenn er die ersten zwei
Jahre beim Kind bleibt, so ist darin eher die Kommerzialisierung des Kindes als wahre Kinderliebe zu erkennen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was mit dem Kind geschieht, wenn nach diesem einen Jahr
beide Eltern wieder voll berufstätig sind. Soll das Kind dann in einem Hort abgestellt werden?
Laut einer Veröffentlichung im Internet kostet ein Platz im Kinderhort 16.000 Euro im Jahr. Wenn der
Kinderhort an 300 Tagen im Jahr genutzt wird, sind das rund 50 Euro pro Tag und Kind. Dieses Geld wird
aufgebracht, damit beide Eltern arbeiten gehen können. Selbst wenn die Eltern an diesem Betrag beteiligt
werden, bleibt der Hauptteil der Kosten beim Steuerzahler. Da unser Staat das Geld nicht hat, muss das
Geld mit Schulden abgedeckt werden, die wir dann zusätzlich zum vorhandenen Schuldenberg unseren
jetzigen Kindern im Erwachsenenalter hinterlassen. Es spricht ganz bestimmt nicht für Kinderliebe und für
Verantwortungsbewusstsein, weder von den Eltern noch von unseren Politikern, wenn beide Eltern
arbeiten gehen müssen, um den Lebensstandard mit den damit verbundenen Kosten zu halten, der uns
suggeriert wird und die Kinder dafür in fremde Hände zu geben und sie später die Schulden abzahlen zu
lassen.
Das „Wahlrecht ab Geburt“ würde dazu führen, dass Elternteile, die die Wahlstimmen ihrer Kinder
vergeben können, eine Machtzunahme in der Politik haben, die leicht missbraucht werden kann:
Kinderliebe wird nicht gefördert, aber die Elternteile können sich mit ihrer Stimmenübermacht eigene
-16Vorteile schaffen, die nicht unbedingt zum Wohl des Kindes sind, wenn auch das Kindeswohl (in
skrupelloser Unehrlichkeit) vorgeschoben wird.
In einer Kinder Lieben Gesellschaft kann der Ruf nach einem Wahlrecht ab Geburt kein Gehör finden.
Kindergeld und Erziehungsgeld sind ein falsches Mittel um Kinderfreundlichkeit zu erreichen. Natürlich
kosten Kinder Geld.
Grundsätzlich dürfen Kinder ihren Eltern Opfer abverlangen. Aber es muss auch möglich sein, dass die
Eltern diese Opfer bringen können.
Kindergeld gehört abgeschafft, ein knapp bemessenes Erziehungsgeld kann sinnvoll sein, wenn ein
Elternteil die Kinder erzieht und sich ihnen tatsächlich widmet. Da unser Staat kein Geld hat und nur mit
neuen Schulden bezahlen kann, werden später die Kinder mit den Schulden belastet, damit ihre Eltern
heute für sie Geld bekommen.
Wichtiger als eine heutige „Elternbezahlung“ ist, eine Altersvorsorge für diese nicht berufstätigen
Elternteile zu treffen, damit Familienfrauen und Familienmänner im Alter nicht schlechter gestellt sind, als
in der Wirtschaft tätige.
Eltern dürfen zwar nicht mit Kosten belastet werden. Wenn eine Elterngeneration aber Geld für die
Erziehung ihrer Kinder verlangt, das diese Kinder als Erwachsene nebst Zinsen zurückzahlen müssen, hat
das mit Kinderliebe nichts zu tun.
Deshalb dürfen sie für Kindergarten- und Schulkleidung, Kindergartengebühren, Schulzeug, Bus- und
Bahnfahrten, Eintritt zu geeigneten Film- und Theatervorstellungen, Musik- Kunst- und regionale
Sportvereine, Schwimmbäder und ähnliches mehr nicht belastet werden. Natürlich darf es auch keine
Studiengebühren für eine Regelstudienzeit geben.
Der Staat ist der Nutznießer gesunder Kinder
Diese Kosten hat der Staat zu übernehmen, denn schließlich ist der Staat Nutznießer, wenn die Kinder als
Erwachsene ausgeglichen, stabil und gesund sind und eine gute Erziehung und Ausbildung haben.
Die jetzige Politik ist falsch: Eltern, die ihre Kindern das Abitur machen lassen, werden lange geschröpft.
Das Kindergeld reicht längst nicht, um deren Unkosten zu decken.
Eltern, deren Kinder nach der Hauptschule "gammeln" und sich auch sonst nicht um ihr späteres Wohl
sorgen, haben diese Ausgaben nicht und bekommen genauso viel Kindergeld.
Eine Kinder Liebe Gesellschaft ist zu Opfern zu Gunsten ihrer Kinder bereit und geht mit Geld so
verantwortungsbewusst um, dass ihren Kindern keine vermeidbaren Schulden hinterlassen werden.
Solange Eltern Nutzen haben können, der eigentlich ihren Kindern zusteht, werden zu wenige Kinder aus
Liebe gezeugt, sondern eher als "Betriebsunfall" oder sogar wegen des materiellen Nutzens für die Eltern.
Letztere erfahren kaum echte Elternliebe, sondern eher so, wie man sein Auto, seine High-Tech-Anlage,
usw. "liebt", oder sogar nur so wie eine Handelsware, die man "liebt", wenn man gerade einen Vorteil
davon hat, sonst sich aber nicht darum kümmert. Dass man sie abstauben (=ernähren) muss, auch wenn
man sie gerade nicht braucht, ist eine unumgängliche Last.
Es ist natürlich gut, wenn der Staat Eltern hilft, denn schließlich sichern die Kinder den Fortbestand des
Staates. Seelisch und körperlich gesunde Kinder werden später als Berufstätige Steuern und
Sozialabgaben bezahlen. Kinderlose tragen nicht zum Fortbestand des Staates bei. Diese Hilfe erfolgt m.
E. am einfachsten und gerechtesten durch steuerliche Kinderfreibeträge, die fest und für alle Kinder gleich
sein müssen.
Arbeiten beide Eltern, so bekommt jeder die Hälfte des Steuerfreibetrages auf seinen Lohn
gutgeschrieben. Verdient ein Elternteil extrem wenig, sodass der Freibetrag nicht ausgeschöpft werden
kann, bekommt den Rest der Mehrverdienende.
Bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern wird genau so verfahren.
-17-
Das ist wohl die gerechteste Lösung.
Der Stellenwert der Familie muss höher werden
Leider ist der Stellenwert der Familie zu niedrig.
Intensives Familienleben ist selten geworden, wobei ich den Grund nicht nur in den modernen Medien
sehe, aber ganz besonders in der egoistischen Einstellung der Elternteile, die sich natürlich auf die Kinder
überträgt.
Viele Paare gehen trotz Kinder wieder auseinander. Zumindest ein Elternteil hat dann nicht erkannt, wie
wunderschön es ist, Kinder zu haben. Meist finden sie nach der Trennung das ersehnte Glück auch nicht.
Es muss sich die Erkenntnis durchsetzen, dass es ein sorgloses Leben nicht gibt, und dass man zu
seinem Glück selbst beitragen muss. Kinder bringen Leben, Abwechslung, keine Lange Weile und sichern
der Familie und dem Staat die Zukunft und sie zeigen Liebe. Man muss nur erkennen, dass das großes
Glück bedeutet.
Die positiven Spannungen, egal ob körperlicher, intellektueller oder seelischer Art, die zwei zu Partnern
machen, die zusammen sein wollen und meist als große Liebe Bezeichnet werden, sind noch nicht die
große immerzu bleibende Liebe. Diese kommt erst, wenn die beiden im täglichen Leben ihre
(geschlechtsbedingten) Rollen ausfüllen und sich im gegenseitigen Geben und Nehmen bewähren.
Politisch kann diese Erkenntnis nur durch entsprechende Vorbilder und geeignete Einwirkung auf die
Medien erreicht werden. An die Stelle von Meinungsmache muss verantwortungsbewusst kritisches
Denken gefördert werden.
Die Rollen von Frau und Mann müssen dem Zeitfortschritt unter Berücksichtigung der von der Natur
gegebenen geschlechtsbedingten Stärken und Schwächen entsprechend neu definiert werden. In der
Erfüllung dieser Rollen müssen beide Geschlechter selbst glücklich sein und ihren Kindern eine gute
Zukunft bieten können.
Vater und Mutter sind Eltern auf Lebenszeit
Wenn für viele heute die Ehe als Lebenspartnerschaft nicht mehr selbstverständlich ist, so sind doch
Vater und Mutter die Eltern ihrer Kinder auf Lebenszeit. Um den Kindern seelische (und materielle)
Schäden zu ersparen, sollten wir alle, auch unsere Politiker, darüber nachdenken, ob es nicht Aufgabe
des Staates ist, alles Menschen mögliche zu tun, damit die Kinder wenigstens bis zu ihrer Volljährigkeit
mit beiden Eltern friedlich zusammen sein können. Somit dürften Trennungen und Scheidungen erst
vollzogen werden, wenn die Kinder volljährig sind. Familienberatungen müssen dann einsetzen und
effektiv arbeiten, wenn es in der Familie zu kriseln beginnt.
Gesundheit erfordert Eigenverantwortung
Unser Gesundheitswesen ist so teuer geworden, dass es nur noch mit Schulden Aufrecht erhalten werden
kann, die wir dann unseren Kindern hinterlassen.
Wird die normale medizinische Versorgung mit den horrenden Krankenkassenbeiträgen finanziert, so
werden die Krankenhäuser mit Staatsgeldern aus dem Steuersäckel bezuschusst, weil die von den
Kassen übernommenen Pflegesätze die Kosten nur teilweise abdecken.
Nach einer Veröffentlichung von Kabel 1 Magazin werden in Deutschland jährlich 16 Millionen Menschen
in Krankenhäusern stationär behandelt. Da wir weder Kriegsverletzte haben noch von Seuchen
heimgesucht sind, ist diese Zahl sehr hoch. Allerdings werden etliche Behandlungen wegen
psychosomatischer und psychischer Erkrankungen notwendig, die auf die zuvor beschriebenen
Problematiken zurückzuführen sind.
Viele medizinischen Leistungen werden in Anspruch genommen, weil durch entsprechende Propaganda
und Angst machende Politik der Bedarf dazu und das Recht zur in Anspruch nahme geweckt wird.
-18Diese Jahrzehnte lange einseitige Beeinflussung hat dazu geführt, dass die Bürger meist die
Verantwortung für ihre Gesundheit den Ärzten, den Krankenhäusern und der chemisch-pharmazeutischen
Industrie überlassen,
anstatt eigenverantwortlich zu Handeln. Dass die Kommerzialisierung der
Verantwortung für die Gesundheit dazu führt, dass die Interessenverbände derjenigen, die daraus Geld
scheffeln können zuerst an ihren eigenen Vorteil denken und den Patienten als ihren Kunden sehen, der
zu erhalten ist, wird übersehen. Dass unsere Kinder die immensen Schulden übernehmen müssen, die
durch
den
Missbrauch
des
Krankenversorgungswesens
entstehen,
spricht
nicht
für
Verantwortungsbewusstsein unserer Zukunft gegenüber.
Besonderes Augenmerk erfordern auch die gesetzlichen Verpflichtungen zu bestimmten medizinischen
Behandlungen. Es gibt keinen Zweifel, dass vorsorgliche Impfungen von Vorteil sein können. Aber es darf
nicht übersehen werden, dass mit jeder Spritze Risiken verbunden sind.
Das gilt auch bei der Vielzahl von Impfseren, die Kindern implantiert werden.
Nachdem jeder Mensch, also auch jedes Kind andere Veranlagungen hat und deshalb unterschiedlich
reagiert, können gesetzliche Pflichtimpfungen keine verantwortungsbewusste Lösung sein.
Auch die einseitig aufklärende Werbung der medizinischen Interessengruppen ist kritisch zu hinterfragen.
Um möglichst viele Impfrisiken auszuschließen und nur wirklich notwendige Impfungen zu nutzen, müssen
die Eltern mit dem Hausarzt, der die Familie kennt, klären, inwieweit das Implantieren des „Giftes“ dem
Kind zum gesundheitlichen Vorteil ist und die Gefahr der Nebenwirkungen verantwortet werden kann.
Anstatt gesetzlicher Regelungen muss eine kinderliebe Politik die Eltern zu mehr kritischer
Eigenverantwortung motivieren.
Die Folgekosten von Schäden unnötiger Impfungen sind genauso nicht zu vernachlässigen wie die Kosten
für eine Krankheit.
Normalerweise wollen alle Eltern für eine gute Gesundheit ihrer Kinder sorgen. Es ist Aufgabe der Politik.
das Bewusstsein zu wecken, dass regelmäßige gesunde Ernährung, natürliche Bewegung in frischer
Luft und Liebe und Zuneigung mehr bringen als chemische Arzneien, die besonderen Krankheitsfällen
vorbehalten bleiben müssen.
Da die meisten Naturheilmittel keine schädlichen Nebenwirkungen haben, haben verantwortungsbewusste Politiker für eine gesetzliche Regelung zu sorgen, dass alle Krankenkassen vor allem bei
Kindern die Kosten für Naturpräparate übernehmen.
Da diese in der Regel billiger sind als chemische Arzneien, werden Kosten eingespart. Dazu kommt, dass,
wenn keine Nebenwirkungen auftreten, zu deren Behandlung kein Geld ausgegeben werden muss.
Gesundheitliche, manchmal lebenslang bleibende Folgeschäden von chemischen Präparaten dürfen nicht
außer Acht gelassen werden.
Im übrigen sind etliche Krankheiten von Kindern psychisch bedingt. Die Ursachen habe ich weiter vorn
erörtert.
Es ist weder mit Kinderfreundlichkeit noch mit Verantwortungsbewusstsein vereinbar, aus Profitgier oder
aus Gedankenlosigkeit zuerst unsere Kinder gesundheitlich zu schädigen und ihnen dann für ihr späteres
Leben die Schulden, mit denen man sich bereichert hat, zu hinterlassen.
In einer kinderlieben Gesellschaft muss die Politik darauf zielen, die Ursachen für Krankheiten, besonders
auch für psychische Erkrankungen zu bekämpfen. Die Vermeidung der Ursachen ist immer wichtiger als
die Behandlung der auftretenden Symptome.
Geld führt nicht zu einer kinderlieben Gesellschaft
Erfahrungen und die heutigen Gegebenheiten zeigen, dass nicht Geld der Weg zu einer kinderlieben
Gesellschaft ist, sondern die Unterlassung von Familien- und kinderschädlichem Handeln. Da wir für diese
kinderschädlichen Vorgänge enorme Geldsummen ausgeben, kinderfreundliches Handeln aber sehr
-19wenig Geld kostet, bringt eine Kinder Liebe Gesellschaft für alle nur Vorteile und kann auch in einer Zeit
schwacher Finanzen erreicht werden.
Damit ergibt sich folgendes Fazit:
Unsere jetzige Politik ist grundlegend falsch, weil sie nicht nur Familien schädigende staatliche
Prozesse duldet, sondern diese auch mit Steuergeldern finanziert.
Frauen wollen keine Kinder, weil sie eine Karriere nur in einem Beruf mit Geld verdienen sehen.
Männer wollen keine Kinder, weil diese für sie ein großes Existenzrisiko sind, das sie in den Ruin bringen
kann.
Wenn sich das Paar dann dennoch für Kinder entscheidet, droht ihnen, dass aufgrund irgendwelcher
Ereignisse oft mit Zutun von Institutionen und Behörden die Familie zerrissen wird, und von der Justiz
können sie sich auch keine Hilfe erhoffen.
Verantwortungsbewusste Eltern denken nicht zuerst an sich, sondern an die Zukunft der Kinder, damit
diese später eine glückliche Familie haben können.
Nicht Kindergeld, Erziehungsgeld, Kindertagesstätten sind die Problemlösungen, sondern, wir brauchen
eine "Kinderliebe Gesellschaft". Kinderliebe bedeutet nicht, Kinder"lasten" dem Staat zu überlassen,
sondern es bedeutet, dass sich jeder selbst mit Liebe und in Liebe um alle unsere Kinder bemüht und
dass er vom Staat in diesen Bemühungen nicht behindert wird.
Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft sind wichtige Formen der bürgerlichen Gemeinschaft und
verdienen entsprechende Achtung.
Gleichmacherei von Mann und Frau stehen den von Natur aus gegebenen Bedürfnissen entgegen und
hat die Trennung von Paaren zur Folge.
Verantwortungsvolle Politik muss im gesamten Staatswesen darauf hinwirken, dass im ganzen
Volk, vom Kindergarten bis zu den Behörden einschließlich der Justiz eine Moral herrscht, die
Kinderliebe und Verantwortungsbewusstsein zum Grundsatz hat und damit auch Maßnahmen
unterlässt, die zur Schädigung und Zerstörung einer Familie beitragen können.
Jeder Bürger und auch alle Staatsorgane haben dazu beizutragen, dass unsere Kinder aus Liebe
und nicht aus anderen Gründen gezeugt werden. Sie müssen sich zu geistig, körperlich und
charakterlich gesunden Erwachsenen entwickeln können.
Wir Bürger müssen mehr Eigenverantwortung tragen können und brauchen weniger staatliche
Regelungen, weniger Gängelung und Eingriffe und weniger Gesetze.
Danke, lieber Leser, dass Sie dem Aufsatz Ihre Zeit gewidmet haben. Wenn Sie wollen, dürfen Sie ihn
gerne kopieren und weitergeben.
Im Oktober 2006
Herbert Greipl
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