verkehrserziehung - Kindergarten und Schule in Südtirol

Werbung
Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Provincia Autonoma di Bolzano-Alto Adige
Landesamt für Mobilität
Assessorato per la mobilità
AUTOMOBILE CLUB BOLZANO - BOZEN
SÜDTIROLER FAHRSCHULVEREINIGUNG - CONSORZIO AUTOSCUOLE RIUNITE
FEDERAZIONE MOTOCICLISTICA ITALIANA - DELEGAZIONE PROVINCIALE BOLZANO-BOZEN
VERKEHRSERZIEHUNG
2006/2007
Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern
1
INHALT
FAHRBEFÄHIGUNG FÜR KLEINKRAFTRÄDER
1. OBERSCHULEN – 1. KLASSE
2. MITTELSCHULEN – 3. KLASSE
 Abgabetermin für die Anmeldungen
 Dauer des Kurses
 Teilnehmerzahl
 Zeitraum
 Ort
 Prüfungen
 Lernziele
 Inhalte
S. 3
SOZIALES VERHALTEN
S. 8
1. OBERSCHULEN – 1. KLASSE
2. MITTELSCHULEN – 3. KLASSE
 Dauer
 Teilnehmerinnen/Teilnehmer
 Zeitraum
 Ort
 Lernziele
THEORIEPRÜFUNG
S. 9
FAHRÜBUNGEN
S. 10
1. OBERSCHULEN – 1. KLASSE
2. MITTELSCHULEN – 3. KLASSE
 Dauer des Kurses
 Teilnehmerinnen/Teilnehmer
 Zeitraum
 Ort
ANHANG
S. 12
Anmeldeformular - Vorbereitungskurs
Anmeldeformular - Fahrübungen
Vormerkung zur KKR-Prüfung
Erhebungsbogen - KKR-Prüfung
Erhebungsbogen - Fahrübungen
2
VORBEREITUNGSKURSE für das Erlangen des
FAHRBEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER
OBERSCHULEN – 1. KLASSE
Abgabetermin der Anmeldungen:





24. Oktober 2006
Dauer des Kurses:
Teilnehmerzahl:
Zeitraum des Kurses:
Ort:
Prüfungen:
12 Stunden
Gruppen zu max. 20/25 Schülerinnen/Schülern
vom 6. November bis 24. Dezember 2006
Schulstellen
ab Januar 2007
Es dürfen jene Schülerinnen/Schüler teilnehmen, die in der Mittelschule den Kurs zum Erlangen der
Fahrbefähigung für Kleinkrafträder nicht besucht oder nicht abgeschlossen haben bzw. die Prüfung nicht
abgelegt haben.
MITTELSCHULEN – 3. KLASSE
Abgabetermin der Anmeldungen:





24. Oktober 2006
Dauer des Kurses:
Teilnehmerzahl:
Zeitraum des Kurses:
Ort:
Prüfungen:
12 Stunden
Gruppen zu max. 20/25 Schülerinnen/Schülern
vom 12. Februar bis März/April 2007
Schulstellen
ab April 2007
Es nehmen jene Schülerinnen/Schüler teil, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dieses bis 31
August 2006 vollenden werden.
Kursziele:
Die Schülerinnen und Schüler
 kennen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung und können sie anwenden;
 kennen die Bedeutung der Verkehrszeichen;
 beherrschen das Fortbewegungsmittel (Kleinkraftrad);
 erfassen die verschiedenen Verkehrssituationen, um am Straßenverkehr ohne Risiko für sich selbst und
für Andere teilzunehmen;
 kennen Gefahren, welche durch eigenes Verschulden oder Fremdverschulden auftreten könnten;
 erkennen, dass im Umgang mit Motorfahrzeugen öfters Haltungen wie Machtstreben, Narzissmus und
Verherrlichung des Fortbewegungsmittels ausgelebt werden, wodurch Lenker und andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden;
 wissen über die Schäden Bescheid, welche durch den von Kraftfahrzeugen erzeugten Lärm und die
Luftverschmutzung dem Menschen zugefügt werden;
 entwickeln das Bewusstsein, dass die ausschließliche Fortbewegung mit Motorfahrzeugen Stress und
Erschlaffung der Muskulatur bedingen können;

entwickeln die Einsicht, dass Medikamente, Drogen, Alkohol, körperliche Anstrengung und die
Gesundheit gefährdende Essgewohnheiten das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen;
 erkennen, dass Fahrer mit geschwächtem Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen große Gefahr laufen,
Schäden zu verursachen bzw. zu erleiden;
 verinnerlichen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, welche ein demokratisches und soziales
Zusammenleben ermöglichen und halten diese ein.
3
Inhalte:
Modul A – Dauer 4 Einheiten zu je 1 Stunde
VERHALTENSREGELN – 2 Unterrichtseinheiten (UE.) pro Halbtag
UE.1: Vorfahrtsregeln
 Allgemeines Vorfahrtsrecht; Regeln und Verhalten an Kreuzungen
 Ausfahrt aus Garagen oder Parkplätzen
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 145
UE.2: Verhaltensregeln
 Geschwindigkeit
 Position des Fahrzeugs auf der Straße
 Überholvorgang
 Sicherheitsabstand
 Links und rechts einbiegen
 Fahrspurwechsel und Fahrtrichtungswechsel
 Anhalten und parken
 Transport von Personen, Tieren und Sachen
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 141, 142, 143, 148, 149, 154, 157, 158, 170
UE.3: Unfallursachen und Verhalten nach Verkehrsunfällen; Versicherung; Schutz des
Lebens und gemeinschaftliches Zusammenleben
 Wettfahren
 Straßenzustand
 Witterungsverhältnisse
 Verkehrslage
 Sichtweite
 Sicheres Verhalten in unvorhergesehenen Situationen
 Kleidung des Fahrzeuglenkers
 Bremsweg und Anhalteweg
 Behinderung des Verkehrs
 Nichtbeachtung der Regeln, Unerfahrenheit, Unvorsicht
 Verhalten in Kurven
 Personentransport
 Versicherungspflicht für Motorfahrzeuge
 Absichern des Unfallortes
 Pflicht zur Zeugenaussage bei Verkehrsunfällen
 Pflicht, bei Unfällen mit Verletzten die Sicherheitsbeamten zu verständigen
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 192, 193, 189, Gesetz 24. Dezember 1969, Nr. 990
UE.4: Bauteile des Kleinkraftrades und ihre Funktion; das Fahren eines Kleinkraftrads
und Verwendung des Helms











Lichtsignal- und Beleuchtungsvorrichtungen des Fahrzeugs
Hupe
Reifen
Fahrposition
Stabilität des Fahrzeugs
Bremsen
Rückspiegel
Instandhaltung des Kleinkraftrads
„Auffrisieren“ des Kleinkraftrads
Schalldämpfer
Sturzhelm
4
 Erforderliche Dokumente zum Fahren
 Verbot, Handys und Walkman zu verwenden
 Verhalten der anderen Straßenbenutzer
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 152, 153, 171, 172
Modul B - Dauer 6 Einheiten zu je 1 Stunde
VERKEHRSZEICHEN –– 2 Unterrichtseinheiten (UE.) pro Halbtag
UE.1: Gefahrenzeichen und Vorfahrtszeichen




Zeichen auf der Straße
Farbe und Form der Gefahrenzeichen
Abstand zwischen Zeichen und angezeigter Gefahr
Zeichen:
Verformte Fahrbahn
Kuppe
Querrinne
Gefährliche Kurve
Gefährliche Doppelkurve
Bahnübergang mit und ohne Schranken
Straßenbahn
Fußgängerüberweg
Radüberweg
Gefährliches Gefälle
Gefährliche Steigung
Straßenengen
Schleudergefahr
Unbefahrbares Bankett
Achtung Kinder
Gefährlicher Gegenverkehr
Steinschlag
Ampel
Seitenwind
Baustelle
Vorfahrtsrecht
Ankündigung anzuhalten und Vorfahrt zu geben
Vorfahrt geben
Einmündung
STOP
Vorfahrt geben bei wechselndem Einbahnverkehr
Vorfahrtsrecht bei wechselndem Einbahnverkehr
UE.2: Verbotszeichen

Zeichen:
Durchfahrtsverbot
Einfahrverbot
Überholverbot
Höchstgeschwindigkeit
Hupverbot
Durchgehverbot für Fußgänger
Durchfahrtsverbot für Radfahrer
Freie Fahrt
Ende der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung
Ende des Überholverbotes
5
Halteverbot
Parkverbot
Autorisierter Parkplatz
UE.3: Gebotszeichen

Zeichen:
Vorgeschriebene Fahrtrichtungen
Ankündigung vorgeschriebener Fahrtrichtungen
Kreisverkehr
Mindestgeschwindigkeit
Fußgängerweg
Radweg
Fußgänger- und Radweg
Halt Polizei
UE.4: Hinweiszeichen und Zusatzzeichen

Zeichen:
Entfernung
Ausdehnung
Gültigkeit
Anfang, Fortsetzung, Ende
Unfall
Überschwemmungsgefahr
Schleudergefahr wegen Regen
Absperrschranken
Richtungstafeln
Gebotene Vorbeifahrt für Fahrzeuge
Einbahnverkehr
Fußgängerzone
Verkehrsberuhigte Zone
Fußgängerüberweg
Radüberweg
Gebrauch der Fahrspuren
UE.5: Ampeln, Horizontale Verkehrszeichen

Zeichen
Ampeln
Blinklichter
Weiße Längslinien
Gelbe Längslinien
Richtungspfeile
Verkehrsinseln
Begrenzungen der Bushaltestellen
Fußgängerüberweg
Zeichen für Bahnübergang
Haltelinie
Radüberweg
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 38, 39
Durchführungsbestimmungen der Straßenverkehrsordnung, Artikel: von 105 bis 114
UE.6: Anhalten, Parken und Straßenbezeichnungen
 Definitionen von Straße und Verkehr
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 3, 175
6
Modul C - Dauer 2 Einheiten zu je 1 Stunde
Erziehung zum Rechtsbewusstsein – beide UE. an einem Halbtag
UE.1: Wert und Notwendigkeit der Regeln, Umweltschutz

Rechtliche Grundlagen des Straßenverkehrs

Pflichten gegenüber Sicherheitsbeamten

Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung

Verantwortung des Kleinkraftradbesitzers und das Solidaritätsprinzip

Nichtbeachtung der Regeln

Vorfahrtsrecht der Fahrzeuge im dringenden Einsatz

Anzeige von Verlust oder Diebstahl der Dokumente

Warnen vor einer Gefahr auf der Straße

Verweigerte Hilfeleistung

Lärmbelästigung

Luftverschmutzung

Entsorgen von Altöl
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 140, 155, 156, 192, 195, 196, 210, 215, 217
Strafgesetzbuch, Artikel: 593
UE.2: Gesundheit
 Psychischer und körperlicher Zustand des Fahrers
 Folgen des Alkoholkonsums
 Folgen des Drogenkonsums
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 115, 186, 187
7
SOZIALES VERHALTEN
OBERSCHULEN – 1. KLASSE




Dauer
Teilnehmerinnen/Teilnehmer
Zeitraum
Ort
8 Stunden fächerübergreifend innerhalb der Schulzeit
alle Schülerinnen/Schüler der Klasse
vom November bis Dezember 2006
an der Schule
MITTELSCHULEN – 3. KLASSE




Dauer
Teilnehmerinnen/Teilnehmer
Zeitraum
Ort
8 Stunden fächerübergreifend innerhalb der Schulzeit
alle Schülerinnen/Schüler der Klasse
vom November 2006 bis März/April 2007
an der Schule
Um das Bildungsangebot im Bereich Verkehr und Mobilität zu vervollständigen, bietet die Schule 8 Stunden
„Erziehung zum sozialen Verhalten“ für die gesamte Klasse im Unterricht an, unabhängig von der Teilnahme
am Vorbereitungskurs für Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder.
Allgemeine Ziele:
Die Verkehrserziehung hat laut Art. 230 des neuen Straßenverkehrsgesetzes die Aufgabe, die
Schülerinnen und Schüler zu bewussten und verantwortungsvollen Straßenbenutzern auszubilden. Die Schule
hebt somit das Bildungsniveau und den Wissensstand jedes einzelnen Bürgers. Dieser soll die Werte der
Gemeinschaft mittragen können und dazu beitragen, sie auch als Verkehrsteilnehmer im Leben umzusetzen.
Dieser Bereich der Verkehrserziehung soll kein eigenständiges Fach sein, sondern in alle Fächer
aufgenommen werden, wie es z. B. für die Bereiche Gesundheitserziehung, interkulturelles Lernen usw.
vorgesehen ist. Die genannten Bereiche bieten außerdem wichtige didaktische und methodische
Anknüpfungspunkte für die Verkehrserziehung.
Als besonders erfolgreich erweist sich eine fächerübergreifende Einbindung in andere didaktischerzieherische Projekte.
Alle Lehrpersonen müssen, so wie es das Programm der Verkehrserziehung vorsieht, mit den ihnen
zur Verfügung stehenden Mitteln arbeiten, um die Schülerinnen und Schüler den gemeinsamen Zielen näher zu
bringen.
Eines dieser Ziele ist, dass Jugendliche die Fähigkeit entwickeln, sich im Allgemeinen sicher und korrekt zu
verhalten, wobei der Straßenverkehr in der heutigen hoch technisierten Zeit nur einen Teil, wenn auch einen
sehr wichtigen des sozialen Verhaltens darstellt.
Ziele:
Jugendliche

entwickeln das Bewusstsein, dass es im Zusammenleben mit anderen unumgänglich ist, bestimmte Regeln
aufzustellen, insbesondere mit Bezug auf den Straßenverkehr;

erkennen, verstehen, respektieren und verinnerlichen, die in den Verhaltensnormen enthaltenen
ethisch- sozialen Aspekte;

entwickeln Eigenständigkeit und Verantwortungsgefühl;
 verinnerlichen zunehmend Respekt vor dem Leben Anderer und steigende Bereitschaft, soziale und
solidarische Pflichten zu erfüllen.
8
THEORIEPRÜFUNG
Um den Befähigungsnachweis für Kleinkrafträder zu erlangen, muss man innerhalb eines
Jahres nach Abschluss des Vorbereitungskurses und nach Vollendung des 14.
Lebensjahres eine Prüfung ablegen.
Nach Abschluss des Kurses und innerhalb der Gültigkeitsdauer desselben muss ein
Gesuch zum Ablegen der Prüfung - zusammen mit den Einzahlungsbestätigungen und den
erforderlichen Bescheinigungen - eingereicht werden.
Nur wer den Hauptwohnsitz in Italien hat, darf an der Prüfung teilnehmen.
Die Prüfung in den Schulen wird von einem Angestellten des Amtes für Fahrbefähigungen
und Führerscheine zusammen mit der Koordinatorin oder dem Koordinator der
Verkehrserziehung der Schule durchgeführt.
Bei negativem Ausgang kann die Prüfung innerhalb eines Jahres nach Abschluss des
Vorbereitungskurses mehrmals wiederholt werden, zwei Posteinzahlungen müssen aber
erneut getätigt werden.
Achtung:
Die ärztliche Bescheinigung
- hat nur 6 Monate Gültigkeit
- muss mit einer Stempelmarke zu 14,62 € versehen sein.
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen
Anschrift:
Crispistraße 10 – Bozen
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
und
Donnerstag von 8.30 bis 13.00 und von 14.00 bis 17.00Uhr
Telefon:
0471 415473 – 415458
E-mail:
[email protected]
[email protected]
9
FAHRÜBUNGEN
OBERSCHULEN – 1. KLASSE




Dauer:
Teilnehmerinnen/Teilnehmer:
Zeitraum:
Ort:
3 Stunden
Gruppen zu max. 20/25 Schülerinnen/Schülern
Sobald als möglich nach der KKR-Prüfung
Auf einem geeigneten Areal, das von der Schule
mitgeteilt wird (wie in den vergangenen Schuljahren).
MITTELSCHULEN – 3.KLASSE
Die Fahrübungen werden in der Mittelschule in zwei Teile durchgeführt:
a) Theorie-Teil
Die Inhalte des theoretischen Teiles der Fahrübungen betreffen die aktive und passive Sicherheit beim
Kleinkraftrad:
- die Einzelteile des Kleinkraftrades, ihre richtige Verwendung und ihre Wartung,
(Reifen, Bremsen, Stoßdämpfer, Schalldämpfer, Abgase, Motor, Auffrisieren)
- die richtige Bekleidung und der Helm
- richtige Handhabung des Fahrzeuges, um Unfälle zu vermeiden
- Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber der KKR-Fahrer
Diese Unterrichtseinheit (Dauer ca. 1,5 Stunden) soll schon vor der Prüfung mit ALLEN Schülerinnen
und Schülern, die am Vorbereitungskurs teilnehmen, durchgeführt werden.
b) Praxis-Teil
Der praktische Teil der Fahrübungen, der nach der Prüfung stattfinden wird und nur für jene Schülerinnen
und Schüler gedacht ist, die den Befähigungsnachweis erworben haben, beschränkt sich lediglich auf die
individuellen Fahrübungen (Handling) und hat eine Dauer von etwa 2,5 Stunden. Sollte es sich ergeben, dass
in einer Schule sich eine sehr kleine Gruppe für die praktischen Übungen bildet, sollen Gruppen von ungefähr
20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Schülerinnen und Schüler anderer Schulen zusammengestellt
werden.
Der Vorteil der Zweiteilung der Fahrübungen liegt darin, dass alle Schülerinnen und Schüler die
Grundkenntnisse der passiven und aktiven Sicherheit erfahren können und dass zu einem späteren Zeitpunkt
effektiv nur jene Jugendlichen die praktischen Übungen absolvieren, die den KKR-Befähigungsnachweis
erworben haben. Für die Schulen bewirkt diese Regelung weniger Hektik am Ende des Schuljahres.
Vergessen Sie nicht in der Mitteilung an die Eltern darauf hinzuweisen, dass die Unterschrift auf der
Teilnahmeerlaubnis an den Vorbereitungskurs auch zur Teilnahme an den praktischen Fahrübungen
verpflichtet.
Theorie-Teil
Dauer: ca. 1,5 Stunden vor der Prüfung
Teilnehmerinnen/Teilnehmer:
Alle Schülerinnen und Schüler,
Vorbereitungskurs besuchen
Zeitraum: Vor der Prüfung
Ort: In der Klasse
die
Praxis-Teil
Dauer: 2,5 Stunden NACH der Prüfung
Teilnehmerinnen/Teilnehmer:
den Alle Schülerinnen und Schüler, welche die Prüfung
zum Erlangen des Befähigungsnachweises für KKR
bestanden haben
Zeitraum: Nach der Prüfung
Ort: Auf einem geeigneten Areal, das von der
Schule ausfindig gemacht wird (wie in den
vergangenen Schuljahren).
10
Ziele:
 Erwerb der Grundprinzipien der Fahrtechnik eines Kleinkraftrades
sowie eines respektvollen, korrekten und sicheren Fahrverhaltens.
Inhalte:
Theoretischer Teil:
 Wichtigkeit der Vorrichtungen für aktive und passive Sicherheit am Kleinkraftrad
 Korrekte Fahrposition
 Konzept der Geschwindigkeit und des Bremsweges
 Reibungskoeffizient zwischen Reifen und Straße
 Lastwechsel
 Befahren einer Kurve
 Psychischer und körperlicher Zustand des Fahrers
Praktischer Teil:
 „Handling“ des Fahrzeugs
 Gleichgewichtsübungen
 Abbremsen bei guter und schlechter Straßenhaftung
 Notbremsung und Ausweichen vor einem Hindernis
 Reflexion über etwaige Fehler und Erkennen von Zusammenhängen
 Grundzüge des „sicheren Fahrens“
11
ANMELDEBOGEN - VORBEREITUNGSKURS
zum Erlangen des BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER
DEUTSCHES SCHULAMT
□ Mittelschule
□ Oberschule
Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………Telefonnummer:……………………………
Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:…………………………………….…………………………………..
………………………………………………………………………………Telefonnummer:……………………………
Anzahl der Gruppen und der Schülerinnen/Schüler, die am Kurs teilnehmen werden
Gruppen: ……………
Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: …………………

Modul A –– Verhaltensregeln: Dauer 4 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag
□ ja
□ nein

Modul B – Verkehrszeichen – Dauer 6 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag
□ ja
□ nein

Modul C – Rechtsbewusstsein – Dauer 2 Stunden, an einem Halbtag
□ ja
□ nein
Die Fahrschullehrer werden gemeinsam mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der
Verkehrserziehung die Termine für die Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses vereinbaren
(nach Abgabe dieses Anmeldeformulars).
Die Schule stellt für den Vorbereitungskurs einen geeigneten Raum mit einem Datenprojektor zur
Verfügung.
Die Direktorin/Der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE
…………………….............................…………
Anmerkungen:
Abgabetermin: 24. Oktober 2006
An die Servicestelle Verkehrserziehung des Schulamtes - als E-Mail oder Fax schicken!!
[email protected]
FAX: 0471-417649
12
ANMELDEBOGEN - FAHRÜBUNGEN
DEUTSCHES SCHULAMT
□ Mittelschule
□ Oberschule
Bezeichnung der Schule:……………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………Telefonnummer:……………………………
Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:………………….…………………………………..
………………………………………………………………………………Telefonnummer:……………………………
Theorie-Teil der Fahrübungen ( ca. 1,5 Stunden im Klassenraum)
Gruppen: ……………
Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: …………………
Praxis-Teil der Fahrübungen (ca. 2,5 Stunden im Freien)
Voraussichtliche Gruppen: ………
Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer:……………
Ausmaß des von der Schule ausfindig gemachten Areals in Metern _____ x ______
□ überdacht
□ nicht überdacht
Die Koordinatorin/der Koordinator der Verkehrserziehung teilt der „Federazione motociclistica“ den
Prüfungstermin mit und vereinbart mit den Verantwortlichen die Termine für den theoretischen und
praktischen Teil der Fahrübungen.
Marco Bolzonello
Helmuth Wegscheider
Federmoto (E-mail)
tel.348 5835662
tel.335 6163503
[email protected]
Die Direktorin/Der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE
………………………….............................……
Anmerkungen:
Abgabetermin: 24. Oktober 2006
An die Servicestelle Verkehrserziehung des Schulamtes - als E-Mail oder Fax schicken!!
[email protected]
FAX: 0471-417649
13
Provincia Autonoma di
Bolzano-Alto Adige
Autonome Provinz
Bozen-Südtirol
Abteilung 38 Ripartizione 38
Mobilität Mobilità
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen Ufficio patenti e abilitazioni di guida
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es
ungefähr zwei Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin an die
Fax-Nr. 0471 415454 (Amt für Führerscheine). Nur so können Ihnen
die zur Verfügung stehenden Prüferinnen und Prüfer zugewiesen und
die genauen Prüfungstermine rechtzeitig mitgeteit werden.
INFORMATIONSBLATT DER SCHULEN FÜR DIE KKR-PRÜFUNG
BEZEICHNUNG DER SCHULE________________________________________________________________
KODEX
C______________ Nr. TEL._____________________ E- MAIL ____________________________
ANZAHL DER SCHÜLERINNEN/SCHÜLER, DIE DIE PRÜFUNG ABELEGEN: ____________
ABSCHLUSSDATUM DES KURSES:_________________________________
KANN DIE SCHULE RÄUME FÜR DIE
PRÜFUNG ZUR VERFÜGUNG STELLEN?
GEWÜNSCHTER ZEITRAUM für die PRÜFUNG
JA
NEIN
ANZAHL DER PLÄTZE:_____
VOM _________________ BIS ____________________
MIT AUSNAHME FOLGENDER TAGE:___________________________________________________________
NAME DES VERANTWORTLICHEN DER VERKEHRHRSERZIEHUNG:
____________________________________________________________________________________________
FÜR DRINGENDE MITTEILUNGEN ERREICHBAR UNTER TEL. Nr. __________________________________
Oder E-MAIL ___________________________________________________________________________________
14
Bogen für die Erhebung der Prüfungsergebnisse
Nach der Prüfung für das Erlangen des Befähigungsnachweises
für das Lenken von Kleinkrafträdern
an die Servicestelle für Verkehrserziehung des Schulamtes schicken!
( [email protected] )
DEUTSCHES SCHULAMT
Bezeichnung der Schule:……………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………………………………………
Koordinatorin / Koordinator der VE …….:………………….…………………………………..
……………………………………………………………………………………………….……………………………
Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern
Anzahl der Schülergruppen, die am Kurs teilgenommen haben
__________
Anzahl der Schüler/innen, die am Vorbereitungskurs teilgenommen haben __________
Anzahl der Schüler/innen, die angetreten sind
__________
Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung bestanden haben
__________
Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben
__________
Anzahl der Schüler/innen, die bei der Prüfung abwesend waren
__________
Anregungen/Verbesserungsvorschläge:
___________________________________________
___________________________________________
___________________________________________
___________________________________________
Die Direktorin / der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE
…………………………………..…….
15
Bogen für die Erhebung der Teilnahme an den Fahrübungen
Nach den Fahrübungen
an die Servicestelle für Verkehrserziehung des Schulamtes schicken!
( [email protected] )
DEUTSCHES SCHULAMT
Bezeichnung der Schule:……………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………………………………………
Koordinatorin / Koordinator der VE …….:………………….…………………………………..
……………………………………………………………………………………………….……………………………
Theorie - Teil
Anzahl der Schülergruppen, die daran teilgenommen haben
__________
Anzahl der Schüler/innen, die daran teilgenommen haben
__________
Praxis – Teil
Anzahl der Schülergruppen, die daran teilgenommen haben
___________
Anzahl der Schülerinnen/Schüler, die daran teilgenommen haben
___________
Anregungen/Verbesserungsvorschläge:
___________________________________________
___________________________________________
___________________________________________
___________________________________________
Die Direktorin / der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE
…………………………………..…….
16
Herunterladen