3.1.8 Prüfung, Instandhaltung

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Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen | Handlungshilfe
3.1.8
Prüfung, Instandhaltung
3.1.8 Prüfung, Instandhaltung
Prüffrage
Nr.
Bearbeiter/-in:
Schutzziel/
Quelle
Gefährdung/
Belastung/Mangel
Kita:
Lösungsansätze/
Maßnahmen
erf. Maßnahmen/
Termin/verantw.
1
Ist dafür gesorgt, dass im
Hinblick auf die Sicherheit
und Gesundheit der Kinder
und des Personals alle
baulichen Anlagen, Aufenthaltsbereiche, Ausstattungen
in Stand gehalten werden?
§ 2 DGUV
Vorschrift 1
§ 3 DGUV
Vorschrift 4
§ 2 (1) DGUV
Vorschrift 82
Unfall- und Gesundheitsgefahr durch
mangelnde
Instandsetzung
Organisatorisch sicherstellen, dass
Mängel unverzüglich erkannt werden
(z.B. durch regelmäßige Begehungen),
Instandsetzung organisieren.
2
Ist sichergestellt, dass bei
Auftreten eines Mangels,
durch den für die Kinder und
das Personal sonst nicht
abzuwendende Gefahren
entstehen, die Einrichtung
oder Teile der Einrichtung der
weiteren Benutzung entzogen
oder stillgelegt bzw. das
Arbeitsverfahren oder der
Arbeitsablauf abgebrochen
wird, bis der Mangel behoben
ist?
§ 11 DGUV
Vorschrift 1
§ 3 (2) DGUV
Vorschrift 4
§ 2 (1) DGUV
Vorschrift 82
§ 4 (1) ArbStättV
Unfall- und Gesundheitsgefahren durch
Mängel
Defekte Gegenstände und
Einrichtungen, Spielplatzgeräte usw. der
Benutzung entziehen (z.B. durch
Stilllegung, Absperrung,
Kennzeichnung).
Ggf. bestimmte Tätigkeiten, Betreuungsund Bildungsangebote unterbinden.
(Siehe hierzu auch Ziff. 2.10 DGUV
Regel 100-001)
3
Ist sichergestellt, dass
elektrische Betriebsmittel nur
durch eine Elektrofachkraft
oder unter Aufsicht einer
Elektrofachkraft
instandgesetzt werden?
§ 7 DGUV
Vorschrift 1
§ 3 (1) DGUV
Vorschrift 4
§ 14 (3, 7)
BetrSichV
Körperdurchströmungen, Entstehungsbrände und
Fehlfunktionen sind bei
unsachgemäß
durchgeführten Arbeiten
möglich
Arbeiten werden nur durch
Elektrofachkraft oder unter Aufsicht einer
Elektrofachkraft durchgeführt.
Elektrotechnischen Laien ist das
Arbeiten an sowie das Reparieren von
elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
untersagt.
1
Datum:
wirksam?
ja
nein
(09/2015) | www.unfallkasse-nrw.de
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3.1.8 Prüfung, Instandhaltung
Prüffrage
Nr.
Bearbeiter/-in:
Schutzziel/
Quelle
Gefährdung/
Belastung/Mangel
Kita:
Lösungsansätze/
Maßnahmen
erf. Maßnahmen/
Termin/verantw.
4
Werden Arbeitsmittel und
überwachungsbedürftige
Aufzüge regelmäßig geprüft?
§ 3 DGUV
Vorschrift 1
§§ 14 ff BetrSichV
Unfall- und Gesundheitsgefahren durch
Nicht- oder
Fehlfunktionen
Für die verwendeten Arbeitsmittel
(Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder
Anlagen) sowie überwachungsbedürftigen Aufzüge sind Prüffristen
festgelegt und es ist ermittelt, welche
Voraussetzungen die zur Prüfung
beauftragten Personen erfüllen müssen.
Es ist außerdem sichergestellt, dass die
Benutzer von Arbeitsmitteln diese in
Augenschein nehmen und ggf. eine
Funktionsprüfung durchführen. Dies
betrifft zum Beispiel:
• Leitern (Empfehlung: vor jeder
Benutzung)
• Fehlerstromschutzeinrichtungen
(RCDs, Empfehlung bei stationären
Anlagen: alle sechs Monate)
(Siehe hierzu auch TRBS 1201, DGUV
Information 202-005 und DGUV
Information 208-017)
5
Werden die Brandmelde- und
Feuerlöscheinrichtungen
unter Beachtung der
Herstellerangaben in
regelmäßigen Abständen
geprüft?
§ 4 (3) ArbStättV
Unfall- und Gesundheitsgefahren durch
Nicht- oder
Fehlfunktionen
Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen werden von hierzu
befähigten Personen sachgerecht
gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit
geprüft.
Die Ergebnisse werden dokumentiert.
(Siehe hierzu auch ASR A2.2, und
DGUV Regel 105-001)
2
Datum:
wirksam?
ja
nein
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Prüffrage
Nr.
Bearbeiter/-in:
Schutzziel/
Quelle
Gefährdung/
Belastung/Mangel
Lösungsansätze/
Maßnahmen
Kita:
erf. Maßnahmen/
Termin/verantw.
6
Werden elektrische Anlagen
§ 5 DGUV
vor der ersten Inbetriebnahme Vorschrift 4
und nach einer Änderung/
§ 14 BetrSichV
Instandsetzung (z.B.
Erweiterung/Änderung der
Steckdosenanlage) vor der
Wiederinbetriebnahme
geprüft?
Nicht bekannt, ob ein
Schutz gegen
elektrischen Schlag
besteht
Entstehungsbrände und
Fehlfunktionen sind
möglich
Prüfung erfolgt durch den Errichter bzw.
durch eine befähigte Person
(Elektrofachkraft).
(Siehe hierzu auch DIN VDE 0100600:2008-06, DIN VDE 0105-100: 200910)
7
Werden ortsfeste und
§ 5 DGUV
ortsveränderliche elektrische Vorschrift 4
Betriebsmittel vor der ersten
§ 14 BetrSichV
Inbetriebnahme (nur wenn
kein CE-, GS- oder VDEZeichen vergeben) sowie
nach einer Änderung oder
Instandsetzung (z.B.
Erneuerung eines am Gerät
angeschlossenen Netzkabels,
Austausch eines
Netzschalters) geprüft?
Ordnungsgemäßer
Zustand von
Betriebsmitteln nicht
gewährleistet,
Entstehungsbrände und
Fehlfunktionen möglich
Prüfung durch eine Elektrofachkraft
erfolgt.
(Siehe hierzu auch DIN VDE 0105100:2009-10, DIN VDE 0701-702:200806)
8
Werden in festgelegten
Zeitabständen elektrische
Anlagen und ortsfeste
elektrische Betriebsmittel
durch eine Elektrofachkraft
und ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel
durch eine Elektrofachkraft
oder unter Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft
geprüft und wird das Ergebnis
dokumentiert?
Sicherheit der Anlagen
und Betriebsmittel kann
durch schädigende
Einflüsse (wie
Verschleiß und
Umgebungseinflüsse)
beeinträchtigt werden,
Entstehungsbrände und
Fehlfunktionen möglich
Prüffristen sind festgelegt und Prüfungen
werden regelmäßig durchgeführt.
Dokumentation z.B. durch Anbringen
einer Prüfplakette.
(Siehe hierzu auch DGUV Information
203-071, TRBS 1201 Tab. 2 und DIN
VDE 0105-100:2009-10, DIN VDE 07010702:2008-06, DIN VDE 1000-10:200901)
§ 14
BetrSichV
§ 5 DGUV
Vorschrift 4
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Datum:
wirksam?
ja
nein
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Prüffrage
Nr.
9
Werden die Spielplatzgeräte
und -anlagen sowie Objekte,
die in Aufenthaltsbereichen
der Kinder errichtet und zum
Spielen und Klettern genutzt
werden, geprüft und
gewartet?
Bearbeiter/-in:
Kita:
Schutzziel/
Quelle
Gefährdung/
Belastung/Mangel
Lösungsansätze/
Maßnahmen
§§ 2 (1) und 28
DGUV Vorschrift 82
Unfall- und Verletzungsgefahr da z.B.
Verschleiß und Schäden
nicht erkannt werden
Inspektionen und Wartungsarbeiten
werden nach Anleitungen der Hersteller
durchgeführt.
Bei Spielplatzgeräten werden
durchgeführt:
• Sichtkontrollen: je nach
Beanspruchung oder Gefährdung (z.B.
als Folge von Vandalismus) täglich bis
wöchentlich (durch Erzieherin /
Erzieher oder Hausmeister)
• Funktionskontrollen: Prüfung von
Funktion und Stabilität alle 1 bis 3
Monate (durch Sachkundigen)
• Jährliche Kontrollen: Kontrolle auf
Verschleiß, Verrottung usw.
vorzugsweise zu Beginn der
Spielsaison (durch Sachkundigen)
Kletter- und Sprossenwände und ggf.
Sportgeräte (z.B. im Bewegungsraum)
werden regelmäßig geprüft.
Sonstige Spielangebote (z.B.
Kletterbäume, bespielbare Kunstobjekte)
werden regelmäßig geprüft.
Inspektionen und Wartungsarbeiten
sowie Reparaturen werden
dokumentiert.
Organisatorische Abläufe zur
Schadensbehebung sind bekannt und
Mängel werden umgehend beseitigt.
(Siehe hierzu auch Ziff. 3.5.3 DGUV
Regel 102-002, DGUV Information 202022, DGUV Information 202-044 und
DIN EN 1176/1177)
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Datum:
erf. Maßnahmen/
Termin/verantw.
wirksam?
ja
nein
(09/2015) | www.unfallkasse-nrw.de
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3.1.8 Prüfung, Instandhaltung
Prüffrage
Nr.
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Schutzziel/
Quelle
Gefährdung/
Belastung/Mangel
5
Lösungsansätze/
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wirksam?
ja
nein
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