Die Mitwirkung mit Wirkung Personalmanagement ABB Schweiz Inhalt 1. Unternehmenspolitik .............................................................................................. 6 2. Personalpolitik ........................................................................................................ 6 3. Arbeitsvertrag ......................................................................................................... 6 4. Arbeitszeit .............................................................................................................. 6 5. Lohn und Lohnnebenleistungen ............................................................................. 7 6. Stiftungen und Vereine........................................................................................... 7 7. Aus- und Weiterbildung .......................................................................................... 8 8. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit/ Persönlichkeitsschutz .......................... 8 9. Innovation .............................................................................................................. 8 10. Massnahmen (verhaltens- und leistungsbedingt) ................................................... 9 11. Massnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und bei Entlassungen infolge von wirtschaftlichen und strukturellen Problemen (GAV Artikel 40-45)...... 9 12. Interne Kommunikation .......................................................................................... 9 13. Organisation der betrieblichen Mitwirkung ........................................................... 10 3/11 Grundsätze für eine effiziente Mitwirkung Mitwirkung wird bei der ABB Schweiz gross geschrieben. Legen Sie aus diesem Grund diese kleine Schrift nicht zu den Akten, sondern halten Sie sie stets griffbereit und profitieren Sie vom Mitwirkungsmodell der ABB Schweiz: als Mitarbeitende, als Mitwirkende, als Mitglieder einer erfolgreichen Firma, die stets grossen Wert auf die Eigenverantwortung aller legt. Die ABB Schweiz kann ihre hoch gesteckten Ziele nur erreichen, wenn Sie motiviert und zufrieden sind. Wenn Ihnen die ABB Schweiz anspruchsvolle Aufgaben im In- und Ausland überträgt. Wenn ABB Schweiz Sie und Ihre Leistungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung systematisch fördert. Wenn bei ABB Schweiz Frauen und Männer die gleichen Chancen haben. Wenn die gelebte, von Offenheit geprägte Sozialpartnerschaft eine Stärke von ABB Schweiz bleibt. Für den Erhalt von Arbeitsplätzen ist die Konkurrenzfähigkeit der ABB Schweiz Voraussetzung. Dies ist das Anliegen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, welches wir gemeinsam auf allen Stufen möglichst effizient erreichen wollen. Dazu soll Ihnen dieses Instrument die nötigen Anhaltspunkte geben. Wir freuen uns, wenn Ihre und unsere Mitwirkung die gewünschte Wirkung zeigen. Immer wieder, täglich. Baden, 1. Januar 2005 Zum Geltungsbereich der Mitwirkung gehören alle organisatorischen Einheiten der ABB Schweiz. Vereinbart zwischen dem Angestelltenrat, welcher die Interessen der Arbeitnehmer repräsentiert, und der Geschäftsleitung ABB Schweiz. 4/11 Mitwirkungsrechte Die vier Stufen der Mitwirkung. Information: Bedeutet, dass die Geschäftsleitung den Angestelltenrat über eine betriebliche Angelegenheit orientiert und ihm Gelegenheit zur Aussprache gibt. Mitsprache: Bedeutet, dass bestimmte betriebliche Angelegenheiten vor dem Entscheid durch die Geschäftsleitung mit dem Angestelltenrat beraten werden. Der von der Geschäftsleitung gefällte Entscheid ist dem Angestelltenrat bekannt zu geben und bei Abweichung von deren Stellungnahme zu begründen. Mitentscheidung: Bedeutet, dass in bestimmten betrieblichen Angelegenheiten ein Entscheid nur mit Zustimmung des Angestelltenrates und der Geschäftsleitung getroffen werden kann. Zur Mitentscheidung gehört sowohl eine hinreichende vorgängige Information als auch die Verhandlung des Gegenstandes zwischen Geschäftsleitung und Angestelltenrat. Selbstverwaltung: Bedeutet, dass einzelne Aufgaben des Angestelltenrates zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Die dafür zwischen Geschäftsleitung und Angestelltenrat ausgearbeiteten Richtlinien sind verbindlich. 5/11 Die Mitwirkung im Detail ABB CH 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Unternehmenspolitik Periodische Aussprachen über die wirtschaftliche Lage und Aussichten Informationen zur Wahrnehmung der Mitwirkung Umweltpolitik inkl. Mobilität/Ökologische Verbesserungen Grundsatzfragen der Sozial- und Wirtschaftspolitik Grobplanung von Grossinvestitionen Raumplanung/Umzug 2. 2.1 2.2 Personalpolitik Personalpolitik und -strategie Umsetzung/Auswertung bilateraler EU-Verträge 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Arbeitsvertrag Musterverträge Struktur Vertragstypen und Verteilung Allgemeine Bedingungen Betriebsordnung Reglement Geschäftsreisen Reglement für Aussendienstmitarbeitende 2) 4. 4.1 4.2 Arbeitszeit ABB Arbeitszeitmodelle/Vereinbarung Langzeitkonto Feiertage und arbeitsfreie Werktage 2) Geschäftseinheiten Information Mitsprache Mitentscheidung Selbstverwaltung 1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache 2) nicht schiedsfähig 3) via Stiftungsrat 4) via Ausschuss des Angestelltenrates 5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager) 6/11 Die Mitwirkung im Detail ABB CH 5. Lohn und Lohnnebenleistungen 5.1 ABB Lohnsystem 5.1.1 Mitarbeitenden-Bonusplan Auszahlung % oder Fixbetrag 5.1.2 Kader-Bonusplan 5.1.3 Regional Verkauf Incentiveplan 5.2 Reglement Lohnpflege 5.3 Individuelle Lohnreduktion 5.4 Lohnverhandlungen 5.5 Politik Personalverpflegung 5.6 Grundsätze Mobilitätsmanagement (standortgebunden) Anwendung und Umsetzung (standortgebunden) 5.7 Dienstjubiläumsregelung 5.8 Kinderweihnachtsgeld 5.9 Reka-Check 5.10 Rahmenbedingungen Zulagen für unangenehme und schmutzige Arbeiten 5.11 Rahmenbedingungen Zulagen für Pikettdienst 5.12 Rahmenbedingungen Versetzungsentschädigung 5.13 Überkleider/Schutzartikel (Arbeitssicherheit) 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 Stiftungen und Vereine ABB Anlagestiftung 3) ABB Pensionskasse 3) ABB Ergänzungsversicherung 3) ABB Unterstützungsfonds 3) ABB Sondervermögen Angestelltenrat ABB Vermögensbildungsstiftung 3) ABB Wohlfahrtsstiftung 3) ABB Kinderkrippen (via Vorstand) 4) Geschäftseinheiten 5) 2) 2) 2) Information Mitsprache Mitentscheidung Selbstverwaltung 1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache 2) nicht schiedsfähig 3) via Stiftungsrat 4) via Ausschuss des Angestelltenrates 5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager) 7/11 1) Die Mitwirkung im Detail ABB CH 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 8. Aus- und Weiterbildung Instrument/Potenzialbeurteilung Rahmen-Weiterbildungsvereinbarung Weiterbildungsplan (Umfang, Inhalt, Zuteilung) Anwendung und Umsetzung Lernzentren LfW (via Vorstand) ABB Technikerschule (via Vorstand) 8.4 Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit/ Persönlichkeitsschutz Betriebsgruppenlösung Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz Schutz der persönlichen Integrität Reglement zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz Einsatz von Überwachungs- und Kontrollsystemen 9. 9.1 9.2 9.3 Innovation Entwicklung und Einführung innovativer HR-Prozesse Rahmenbedingungen Vorschlagswesen Systeme zur Förderung von Verbesserungsvorschlägen 8.1 8.2 8.3 Geschäftseinheiten Information Mitsprache Mitentscheidung Selbstverwaltung 1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache 2) nicht schiedsfähig 3) via Stiftungsrat 4) via Ausschuss des Angestelltenrates 5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager) 8/11 Die Mitwirkung im Detail ABB CH 10. 10.1 10.2 10.3 10.4 Geschäftseinheiten Massnahmen (verhaltens- und leistungsbedingt) Schriftliche Verwarnung Kündigung Fristlose Entlassung (Art. 337 OR) Änderungskündigung Massnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und bei Entlassungen infolge von wirtschaftlichen und strukturellen Problemen (GAV Artikel 40-45) 11.1 Kündigungen bei wirtschaftlichen/strukturellen Problemen 11.2 Sozialplan 11.3 Kurzarbeit (Notwendigkeit und Ausmass) 11. 12. Interne Kommunikation 12.1 AKZENT, die Zeitschrift der ABB Schweiz (via Redaktionskommission) 12.2 Geschäftseinheiten-Zeitschriften (via Redaktionskommission) 12.3 Konzept MA-Gespräch Anwendung/Umsetzung 12.4 Konzept Führungsfeedback Anwendung/Umsetzung 12.5 Datenbanken (Intranet/Internet) für die AR 12.6 Personalcontrolling 12.7 Interne Kommunikation Firma - Mitarbeitende 12.8 Interne Kommunikation Angestelltenrat - Mitarbeitende 12.9 Teilnahme der Angestelltenräte an Kaderinformationen 1) Information Mitsprache Mitentscheidung Selbstverwaltung 1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache 2) nicht schiedsfähig 3) via Stiftungsrat 4) via Ausschuss des Angestelltenrates 5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager) 9/11 1) Die Mitwirkung im Detail ABB CH 13. 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 Organisation der betrieblichen Mitwirkung Organisationsreglement Angestelltenrat Wahlreglement Angestelltenrat Geschäftsreglement Angestelltenrat Organisation der Schulung der Angestelltenräte Verbandstätigkeit in Gremien der GAV-Vertragsparteien Wahl der Vertreter in den Europäischen Betriebsrat Geschäftseinheiten Information Mitsprache Mitentscheidung Selbstverwaltung 1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache 2) nicht schiedsfähig 3) via Stiftungsrat 4) via Ausschuss des Angestelltenrates 5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager) 10/11 ABB Schweiz Brown Boveri Strasse 6 5400 Baden www.abb.com Verantwortlich: GF-HR / HR-S / Peter Schmid Version: G1 (ersetzt Version vom 01.01.2004) 1. Januar 2005 Datum: J:\HR\S\SEKRETAR\BROSCHÜR\2005\Die Mitwirkung mit Wirkung-V-07-09-2004.doc Für dieses Dokument und den darin dargestellten Gegenstand behalten wir uns alle Rechte vor. Vervielfältigung, Bekanntgabe an Dritte oder Verwendung ausserhalb des vereinbarten Zweckes sind nicht gestattet. ABB Schweiz AG Baden, 01.01.2005