doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
16.3.2011
B7-0197/2011/rev.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung
B7-0018/2011 und B7-0038/2011
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen
Union und Mauretanien
João Ferreira
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
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DE
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In Vielfalt geeint
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B7-0197/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zum partnerschaftlichen
Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die partnerschaftlichen Fischereiabkommen auf der Verwirklichung
wirtschaftlicher und sozialer Ziele in fischereibezogenen Bereichen durch eine enge
Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technik und auf Bedingungen
beruhen sollten, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen
gewährleisten,
B. in der Überzeugung, dass eine solche Zusammenarbeit auf gegenseitiges Interesse und die
Komplementarität der Initiativen und Maßnahmen gestützt sein muss, die, ob nun
gemeinsam oder allein durchgeführt, einander ergänzen, und kohärente Politiken
gewährleisten muss,
C. in der Erwägung, dass der Fischereisektor, einschließlich der damit verbundenen
Industriezweige, eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung
sowohl in den Drittländern als auch in den Mitgliedstaaten spielt,
D. in der Erwägung, dass der Fischereisektor von großer Bedeutung für die Wirtschaft
Mauretaniens ist, 10 % des BIP erwirtschaftet und 35 % bis 50 % der Ausfuhren dieses
Landes ausmacht und auch 29 % zu den nationalen Haushaltseinnahmen beiträgt,
E. in der Erwägung, dass auf den Fischereisektor in Mauretanien etwa 45 000 unmittelbare
und mittelbare Arbeitsplätze entfallen, was 36 % der gesamten Arbeitsplätze des Landes
ausmacht, wobei 31 % dieser Arbeitsplätze auf die handwerkliche Fischerei und 12 % auf
die industrielle Fischerei entfallen,
F. in der Erwägung, dass die EU seit 1987 Fischereiabkommen mit Mauretanien geschlossen
hat und dass diese Abkommen seit 1996 durch das Kooperationsabkommen eine
beträchtliche Dimension der Zusammenarbeit erreicht haben, einschließlich der
ausdrücklichen Ziele im Bereich der Zusammenarbeit für die nachhaltige Entwicklung des
Fischereisektors in Mauretanien,
G. in der Erwägung, dass das Fischereiabkommen zwischen der EU und Mauretanien in
finanzieller Hinsicht das wichtigste Abkommen aller von der EU unterzeichneten
Fischereiabkommen ist,
H. in der Erwägung, dass die verschiedenen Förderlinien, die in verschiedenen
Fischereiabkommen zwischen der EU und Mauretanien vorgesehen waren, nur äußerst
unzulänglich umgesetzt wurden,
I. in der Erwägung, dass mit Ausnahme des Hafens von Nouadhibou im Norden des Landes
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kein einziger Fischereihafen entlang der über 700 km langen Atlantikküste vorhanden ist,
J. in der Erwägung, dass Mauretanien angesichts des Entwicklungsrückstands des
Fischereisektors in dem Land ein Mehrwert entgeht, der dem Land zugute kommen
würde, wenn es selbst seine Fischereiressourcen bewirtschaften würde (einschließlich der
Verarbeitungsprozesse und des Verkaufs von Fisch),
K. in der Erwägung, dass die Sicherstellung der Entwicklung des Fischereisektors in
Mauretanien für das Land eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung mit der Schaffung
von zusätzlichen Arbeitsplätzen, Autonomie, Souveränität und Unabhängigkeit nach sich
ziehen würde,
L. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission noch keine Ex-post-Bewertung des
Fischereiabkommens mit Mauretanien vorgelegt hat,
M. in der Erwägung, dass das Fehlen von Kontroll- und Überwachungsinstrumenten auf See
die Dezimierung der Fischereiressourcen und die Verringerung der biologischen Vielfalt
zur Folge haben kann,
1. bedauert, dass ein Großteil der Ziele des partnerschaftlichen Fischereiabkommens (FPA)
noch nicht umgesetzt wurde; ist der Ansicht, dass die unzureichende Verwirklichung
dieser Ziele, insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen und technischen
Zusammenarbeit, keine nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors in Mauretanien
ermöglicht hat;
2. anerkennt, dass die folgenden Förderlinien im Fischereisektor in Mauretanien nicht in
zufriedenstellender Weise verwirklicht wurden: die Modernisierung und Entwicklung der
kleinen handwerklichen Küstenfischerei und der mit der Fischerei verbundenen
Wirtschaftszweige, der Ausbau der Hafeninfrastrukturen und die Verbesserung der
Bedingungen für das Anlanden der Fänge, die Entwicklung von Aquakulturprojekten, die
Verbesserung der Kontrolle und Überwachung des Schiffsverkehrs;
3. hält eine umfassende und erschöpfende Bewertung der Gründe für die unzulängliche
Verwirklichung der ausdrücklichen Ziele des FPA, insbesondere in Bezug auf die
Entwicklungszusammenarbeit und die verschiedenen Förderlinien für den Fischereisektor
in Mauretanien, für notwendig; betont, dass diese Bewertung die mauretanischen
Behörden mit einbeziehen muss;
4. befürwortet die Unterstützung der EU für den möglichst raschen Bau von angemessenen
Anlagen für das Anlanden der Fänge an den Küsten Zentralmauretaniens und im Süden
des Landes, so dass der in den mauretanischen Gewässern gefangene Fisch in
mauretanischen Häfen und nicht außerhalb des Landes angelandet wird, wie es derzeit
häufig der Fall ist;
5. vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung des Fischereisektors in Mauretanien
(einschließlich des Anlandens und der Prozesse der Verarbeitung und Vermarktung) über
die Stimulierung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes hinaus bedeutenden Nutzen
auch hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der Lebensmittelversorgung mit sich bringen
kann, so dass der Verzehr von Fisch zu erschwinglichen Preisen seitens der Bevölkerung
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gefördert wird;
6. weist darauf hin, dass sich die FPA im Allgemeinen oft auf einen Transfer von Mitteln an
Drittländer im Austausch gegen das Recht auf Nutzung ihrer Fischereiressourcen
beschränkten, wobei das FPA mit Mauretanien auch als Beispiel dafür angeführt werden
kann; macht auf die Tatsache aufmerksam, dass diese restriktive Sicht der FPA deren
Geist und ausdrücklichen Zielen widerspricht;
7. betont, dass die FPA mittelfristig die nachhaltige Bewirtschaftung der eigenen Ressourcen
durch das Drittland sowohl für den internen Verbrauch als auch für die Ausfuhr fördern
müssen, so dass diesem der dadurch entstehende Reichtum, der im Land bleibt, zugute
kommt;
8. vertritt die Ansicht, dass die Nutzung der Ressourcen eines Drittlandes durch ausländische
Reeder, einschließlich der aus der EU, sich auf die Ressourcen beschränken muss, die die
Bevölkerung des entsprechenden Landes nicht selbst nutzt;
9. macht auf die zwingende Notwendigkeit aufmerksam, mittel- und langfristig die
Erhaltung der Meeresökosysteme zu sichern; befürwortet eine wesentliche Verstärkung
der Zusammenarbeit mit Mauretanien auch in diesem Bereich;
10. befürwortet die Entwicklung und Anwendung angemessener Indikatoren, die eine
Überwachung der Verwirklichung der Ziele der FPA während deren Laufzeit
ermöglichen; betont, dass diese Überwachung effektive Korrekturverfahren notwendig
macht, die mit dem Drittland immer dann abzustimmen sind, wenn ein Abweichen von
den Zielen festgestellt wird;
11. fordert die Europäische Kommission auf, unverzüglich die Ex-post-Bewertung des FPA
zwischen der EU und Mauretanien sowie auch der übrigen FPA vorzulegen;
12. ist der Ansicht, dass vor dem Abschluss der Fischereiabkommen zwischen der EU und
Drittländern eine umfassende Debatte geführt werden muss, die eine tatsächliche
Beteiligung der Bevölkerung und der sozialen Organisationen der verschiedenen Länder
unter Einbindung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments ermöglicht,
so dass der demokratische und transparente Charakter der Verhandlungen im Rahmen der
Arbeitsweise der Institutionen jedes Landes gewährleistet ist;
13. betont das Recht der Länder, der Entwicklung ihres Fischereisektors und ihres Marktes
Vorrang einzuräumen, indem sie die eingeführten Waren besteuern,
Mindestqualitätsanforderungen und technische Kriterien vorschreiben und Dumping
bekämpfen;
14. befürwortet die Schaffung fairer und gerechterer Wirtschaftsbeziehungen, die den Kampf
gegen die tiefgreifende Ungerechtigkeit und die sozialen Ungleichheiten, gegen Hunger,
Krankheit und Armut, unterstützen;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung von Mauretanien
zu übermitteln.
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