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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 29. Oktober 2014
Kolumbien und Peru erfüllen die Kriterien für die
visumfreie Einreise in den Schengen-Raum
Die Kommission hat heute zwei Berichte angenommen, denen zufolge Kolumbien und Peru
die Kriterien für die Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen zwischen diesen
Ländern und der EU über die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen.
„Angesichts der erheblichen Verbesserungen, die Kolumbien und Peru in den letzten
Jahren in vielen Bereichen erzielt haben, ist es nicht mehr gerechtfertigt, die Visumpflicht
für Bürger dieser Länder, die den Schengen-Raum nur kurz besuchen, aufrechtzuerhalten.
Durch die Abschaffung der Visumpflicht fördern wir Mobilität und zwischenmenschliche
Kontakte, was von grundlegender Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche
Entwicklung und das gegenseitige Verständnis ist“, erklärte Cecilia Malmström, EUKommissarin für Inneres.
Nach Bewertung der einschlägigen Kriterien – unter anderem der Sicherheitsrisiken und
der Gefahr irregulärer Einwanderung, der wirtschaftlichen Vorteile für die EU und
Menschenrechtserwägungen – ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die
nötigen Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und
Kolumbien sowie zwischen der EU und Peru über die Befreiung von der Visumpflicht
gegeben sind.
Wichtigste Ergebnisse der beiden Berichte: Den Visumantragstellern beider Länder wird
mehr Vertrauen entgegengebracht, was auch an der niedrigen Zahl der abgelehnten
Visumanträge abzulesen ist. Die Zahl der irregulären Migranten ist relativ gering. Die
Sicherheit der Reisedokumente ist ausreichend. Sicherheitsrisiken sind zurückgegangen.
Die organisierte Kriminalität gilt derzeit nicht als ernsthafte Bedrohung für die EU (mit
Ausnahme des Drogenhandels). Mit dem deutlichen Anstieg des Wirtschaftswachstums in
Kolumbien und Peru verbessern sich die wirtschaftlichen Chancen, Handel und Tourismus
ziehen an. Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in diesen Ländern jetzt sehr viel
besser geschützt und geachtet als in der Vergangenheit. Da alle EU-Bürger in Kolumbien
und Peru von der Visumpflicht befreit sind, wird das Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt
werden. Die Visumfreiheit wird die Beziehungen zwischen der EU und diesen beiden
Ländern weiter stärken, zumal seit 2013 die Freihandelsabkommen bereits (vorläufig)
angewandt werden.
Es wird trotz der allgemein positiven Bewertung nicht verkannt, dass gewisse Risiken
bestehen – Drogenschmuggel und Menschenhandel könnten zunehmen, ebenso die Zahl
der legal in die EU eingereisten Kolumbianer und Peruaner, die die zulässige
Aufenthaltsdauer überschreiten und damit zu irregulären Migranten werden. Diese Risiken
werden jedoch als beherrschbar angesehen, insbesondere durch eine korrekte
Durchführung der Grenzkontrollen, gegebenenfalls durch zusätzliche Kontrollen an den
Flughäfen, über die die meisten Kolumbianer und Peruaner in den Schengen-Raum
einreisen.
IP/14/1208
Die weiteren Schritte
Nach Erörterung der Berichte in den zuständigen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des
Europäischen Parlaments und des Rates wird die Kommission den Rat um Ermächtigung
zur Aushandlung von Abkommen mit den beiden Ländern über die Befreiung von der
Visumpflicht für Kurzaufenthalte ersuchen. Wenn der Rat die Ermächtigung erteilt,
könnten die Verhandlungen im ersten Quartal 2015 aufgenommen werden. Erst nach
Inkrafttreten der Abkommen wird visumfreies Reisen für die Bürger dieser Länder möglich.
Damit ist frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 zu rechnen.
Hintergrund
Durch die Verordnung (EU) Nr. 509/20141 des Europäischen Parlaments und des Rates
wurden die Verordnung Nr. 539/20012 des Rates und insbesondere deren Anhänge mit der
Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im
Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige
von dieser Visumpflicht befreit sind, geändert. 19 Länder wurden von Anhang I
(Visumpflicht) in Anhang II (Befreiung von der Visumpflicht) übernommen: Kolumbien,
Dominica, Grenada, Kiribati, die Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Peru,
St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, die Salomonen, Timor-Leste, Tonga,
Trinidad und Tobago, Tuvalu, die Vereinigten Arabischen Emirate und Vanuatu. Die
Visumbefreiung für die Staatsangehörigen dieser 19 Länder gilt aber erst ab dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht,
das von jedem dieser Länder mit der Europäischen Union zu schließen ist.
Für Peru und Kolumbien war als zusätzlicher Schritt vor der Aufnahme bilateraler
Verhandlungen eine Bewertung der in Artikel 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 509/2014
genannten Kriterien durch die Kommission erforderlich: „die illegale Einwanderung, die
öffentliche Ordnung und Sicherheit, die wirtschaftlichen Vorteile, insbesondere in Bezug
auf Tourismus und Außenhandel, sowie die Außenbeziehungen der Union zu den
entsprechenden Drittländern ..., wobei insbesondere Erwägungen in Bezug auf die
Menschenrechte und die Grundfreiheiten und die regionale Kohärenz und der Grundsatz
der Gegenseitigkeit zu berücksichtigen sind“.
Den
beiden
heute
angenommenen
Berichten
sind
Arbeitsunterlagen
der
Kommissionsdienststellen
mit
detaillierten
Daten,
die
die
Schlussfolgerungen
untermauern, und mit Angaben zu den verwendeten Datenquellen und der
Bewertungsmethodik beigefügt. Für ihre Bewertung hatte die Kommission Beiträge von
drei EU-Agenturen – dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, Europol und
Frontex – angefordert. Zusätzliche Informationen erhielt sie von den EU-Delegationen in
Bogotá und Lima sowie von den kolumbianischen und peruanischen Behörden.
Nützliche Links
Bericht über Kolumbien
Bericht über Peru
Website von Cecilia Malmström
Kommissarin Malmström auf Twitter
Website der GD Inneres
Die GD Inneres auf Twitter
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ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 67.
ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1.
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Tove Ernst (+32 229-86764)
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