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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 13. Januar 2014
Freizügigkeit: Kommission veröffentlicht Leitfaden zur
Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts für die
Zwecke der sozialen Sicherheit
Die Europäische Kommission hat einen praktischen Leitfaden zur Feststellung des
gewöhnlichen Aufenthaltsorts veröffentlicht. Dieser soll den Mitgliedstaaten bei der
Anwendung der EU-Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherheit helfen, und
zwar im Hinblick auf diejenigen Unionsbürger, die in einen anderen Mitgliedstaat
umgezogen sind. Der neue Leitfaden schafft Klarheit bei der Feststellung des
gewöhnlichen Aufenthaltsorts in der EU und wird die praktische Umsetzung durch die
mitgliedstaatlichen Behörden vereinfachen.
László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, erklärte: „Das
EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der
Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen. Dieser Leitfaden wird es den
Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, die Schutzbestimmungen im Zusammenhang
mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anzuwenden. Das Handbuch fügt sich ein in die
laufenden Maßnahmen der Kommission zur Erleichterung der Freizügigkeit der Menschen
in der EU.“
Der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellte Leitfaden erläutert die
unterschiedlichen Konzepte des „gewöhnlichen Aufenthalts“ und des „vorübergehenden
Aufenthalts“ bzw. „Aufenthalts“. Diese im EU-Recht festgelegten Definitionen (Verordnung
(EG) Nr. 883/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 465/2012) müssen bei
der Frage zugrunde gelegt werden, welcher Mitgliedstaat für Leistungen der sozialen
Sicherheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger zuständig ist, die von einem Mitgliedstaat in
einen anderen ziehen. Nach EU-Recht kann es nur einen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts
und somit nur einen Mitgliedstaat geben, der für wohnsitzgebundene Leistungen der
sozialen Sicherheit zuständig ist.
Beschäftigte und selbstständig Erwerbstätige haben in dem Land Anspruch auf Leistungen
der sozialen Sicherheit, in dem sie arbeiten. Nicht erwerbstätige Personen (z. B. Rentner,
Studierende)
sind
in
dem
Mitgliedstaat
ihres
gewöhnlichen
Aufenthalts
anspruchsberechtigt. Die Bestimmung des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts ist
auch wichtig für Personen, die in mehr als einem Mitgliedstaat erwerbstätig sind.
In dem Leitfaden wird auf die spezifischen Kriterien hingewiesen, die bei der Bestimmung
des gewöhnlichen Aufenthalts berücksichtigt werden müssen, wie z. B.:
 familiäre Verhältnisse und familiäre Bindungen
 Dauer und Kontinuität des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betreffenden
Mitgliedstaats
 Art und Merkmale der Erwerbstätigkeit (insbesondere der Ort, an dem eine solche
Tätigkeit in der Regel ausgeübt wird, die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit und die Dauer
des Arbeitsvertrags)
IP/14/13






Ausübung einer nicht bezahlten Tätigkeit
im Falle von Studierenden ihre Einkommensquelle
Wohnsituation, insbesondere deren dauerhafter Charakter
Mitgliedstaat, der als der steuerliche Wohnsitz der Person gilt
Gründe für den Wohnortwechsel
Wille der Person, wie er sich aus sämtlichen Umständen erkennen lässt, belegt durch
tatsachengestützte Nachweise
Andere Fakten können ebenfalls berücksichtigt werden, soweit sie relevant sind.
Darüber hinaus sieht der Leitfaden konkrete Beispiele und Hilfestellung in Fällen vor, in
denen die Feststellung des Wohnorts schwierig sein kann, wie im Falle von Grenzgängern,
Saisonarbeitern, entsandten Arbeitnehmern, Studierenden, Rentnern und hochmobilen
nicht erwerbstätigen Personen.
Wenn z. B. ein britischer Staatsangehöriger im Ruhestand nach Portugal zieht und den
Großteil seiner Zeit dort verbringt, dann ist Portugal sein gewöhnlicher Aufenthaltsort,
auch wenn er noch ein Haus im Vereinigten Königreich besitzt und weiterhin kulturelle und
wirtschaftliche Verbindungen zum Vereinigten Königreich unterhält.
Hintergrund
Der Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts ist Teil eines
umfassenderen Handbuchs, das Versicherungsträgern, Arbeitgebern und Bürgern bei der
Bestimmung desjenigen nationalen Rechts über die soziale Sicherheit helfen soll, das auf
bestimmte Situationen anzuwenden ist. Das Handbuch enthält auch Erläuterungen zu
Bestimmungen für entsandte Arbeitnehmer und für Personen, die in zwei oder mehr
Mitgliedstaaten erwerbstätig sind, einschließlich Vorschriften für im Verkehrswesen
beschäftigte Personen (insbesondere Flug- und Kabinenbesatzungsmitglieder).
Die Veröffentlichung des praktischen Leitfadens zur Feststellung des gewöhnlichen
Aufenthaltsorts ist eine der fünf Maßnahmen, die in der Mitteilung über die Freizügigkeit
der EU-Bürger und ihrer Familien vom 25. November angekündigt wurden (siehe
IP/13/1151 und MEMO/13/1041). Der Leitfaden ist nun auf der Website der Europäischen
Kommission in englischer Sprache verfügbar (siehe unten) und wird in den kommenden
Wochen in alle Amtssprachen der EU übersetzt.
Der geänderte Leitfaden wurde von der Verwaltungskommission für die Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit am 18. Dezember 2013 gebilligt. Dieses Gremium setzt
sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen und ist für die Auslegung von Fragen
zuständig, die sich aus der Anwendung der in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
festgelegten Vorschriften über die soziale Sicherheit ergeben.
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Weitere Informationen
Guide on the Habitual Residence Test [Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen
Aufenthaltsorts]
László Andors Website
László Andor auf Twitter
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Kontakt:
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