Chemisches Gewerbe/Oberflächenentlackung - Kapitel

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Tiefenbacher GmbH
Managementhandbuch
0.
Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
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VORWORT
Seit den 70er-Jahren ist das Wissen um die Begrenztheit von Rohstoffen, reinem
Wasser, sauberer Luft, fossiler Energie, Grund und Boden in uns ständig
gewachsen. Dies hat dazu beigetragen, daß der Schutz bzw. der sinnvolle
Gebrauch all dieser begrenzten Güter eine der wichtigsten Herausforderungen
der heutigen Zeit ist.
Wir - als Fa. Tiefenbacher - verdanken diesem gestiegenen ”Umweltbewußtsein”
unser Bestehen.
Vor der Gründung unseres Unternehmens waren unsere Kunden gezwungen,
notwendige Entlackungen in eigenen - unzureichend - ausgestatteten Anlagen
selbst durchzuführen. Zu einer wesentlichen Entlastung der Umwelt kam es
durch die Schließung von solchen Kleinstentlackungen und die Vergabe dieser
Arbeiten an uns als Fachfirma.
Ein 2. wesentlicher Gesichtspunkt, den wir durch unser Motto ”Recycling durch
Entlacken” ansprechen, ist die Zurückführung von fehllackierten Teilen bzw.
lackierten Reststücken - die bisher verschrottet wurden - in den Produktionsprozeß.
Als Baustein in unserem weiteren Wachstum wollen wir unser innerbetriebliches
Handeln umfassend auf Verbesserungen hin untersuchen und die Aspekte
Sicherheit, Gesundheit, Qualität und Umweltschutz in unser weiteres
Unternehmenswachstum ”einbauen” bzw. diese zur Leitlinie machen.
Ein wesentliches Hilfsmittel für die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des Umweltschutzes im Rahmen unserer täglichen Arbeit ist das
vorliegende Handbuch.
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1.
HANDBUCH ALLGEMEIN UND
UNTERNEHMENSPOLITIK
1.1
Handbuch
1.1.1
Zweck
Datum 15.05.2001
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0
Das Managementsystem des Unternehmens berücksichtigt die Aspekte
Sicherheit, Gesundheit, Qualität und Umweltschutz und ist in diesem
Management-Handbuch beschrieben. Das System wird im weiteren als
”Integriertes Managementsystem” (IMS) bezeichnet.
Das Handbuch ist gemäß den Anforderungen der Dokumentationsverordnung
sowie der einschlägigen Normen ISO 9001 und ISO 14001 aufgebaut.
Es sind alle wesentlichen Abläufe und Zuständigkeiten geregelt, die für ein
integriertes Management erforderlich sind. In diesem Kapitel werden auch der
Aufbau, die Verteilung und der Änderungsdienst des Management-Handbuches
beschrieben.
Im weiteren werden die Verfahren zur Dokumentation und Aktualisierung der
Unterlagen mit umweltrelevanten Informationen beschrieben.
1.1.2
Anwendungsbereich
Das Management-Handbuch und die hierin beschriebene Vorgehensweise gelten
für die Fa. Tiefenbacher GmbH.
1.1.3
Aufbau und Gebrauch
Das Management-Handbuch ist in Kapitel aufgeteilt, die sich in Abschnitte,
Punkte und Unterpunkte gliedern.
Das Handbuch ist in der aktuellen Version für jeden Mitarbeiter per EDV
zugängig. Ausgedruckte Exemplare dienen zur Information und werden nicht
gewartet.
Das Umweltmanagement-Handbuch wird von der Geschäftsführung (GF) verteilt.
Alle weiteren Änderungen werden ebenfalls durch die Geschäftsführung
herausgegeben.
Der Änderungsdienst wird dokumentiert. Alle Mitarbeiter, die vom Handbuch
betroffen sind, können Änderungen per Formblatt veranlassen.
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0
Die Verteilung von ausgedruckten Handbüchern erfolgt durch die GF, die auch
die entsprechende Dokumentation durchführt. Aufgezeichnet werden der
Empfänger, Übergabedatum und Version des Handbuches.
Änderung
Änderungen im Handbuch werden Kapitelweise vorgenommen. Die Revisionsnummer wird in der Bezeichnung des Files und auf dem Titelblatt gekennzeichnet.
Die Geschäftsführung überprüft das Handbuch regelmäßig und paßt es neuen
Gegebenheiten an. Alle Mitarbeiter werden von den Änderungen in Form von
Unterweisungen informiert.
Begriffe, Definitionen und Abkürzungen
Die Erläuterung verwendeter Begriffe und Definitionen erfolgt soweit erforderlich
in den entsprechenden Kapiteln.
1.1.4
Ausgabe
Das Management-Handbuch wird von der Geschäftsführung des Unternehmens
herausgegeben.
1.1.5
Dokumentation
Zur Nachverfolgung der am Management-Handbuch durchgeführten Änderungen
werden die bei Revisionen geänderten Kapitel als Sicherungs-kopien mindestens
7 Jahre aufbewahrt
Verantwortlich für die Richtigkeit der Dokumente und die Wahrnehmung der mit
der Dokumentation verbundenen Vorgänge ist die GF.
Alle Dokumente tragen einen Hinweis auf den Verfasser, das Erstellungs-, Prüfund Freigabedatum und den Änderungsstand. In einer Dokumentenmatrix sind
darüber hinaus der Verteiler und der Ablageort festgelegt.
Die verschiedenen Verteiler werden von der Geschäftsführung festgelegt.
Jeder Mitarbeiter kann Vorschläge für die Neuerstellung von Unterlagen
vorbringen.
Mit Ausnahme der Archivierung liegen alle anderen Verantwortlichkeiten bei der
GF.
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1.2
Dok.Nr.
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Datum 15.05.2001
Vers.
0
Integrierte Unternehmenspolitik
Die Unternehmenspolitik wird durch die GF festgelegt, dokumentiert und in Kraft
gesetzt und ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie.
Die GF ist für die Umsetzung der Politik verantwortlich und stellt sicher, daß sie
den Beschäftigten des Unternehmens mitgeteilt wird und den Zielgruppen des
Unternehmens zugänglich ist.
1.3
01.01-0
01.02-0
Mitgeltende Unterlagen
Integrierte Unternehmenspolitik 0101 0 Politik.doc
Dokumentenmatrix 0102 0 Dokmatrix.xls
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2.
PLANUNG
2.1
Relevante Aspekte
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Die für die Darstellung des Unternehmens bzw. für die Datenerhebung und auswertung relevanten Themen sind:
•
Sicherheit- und Gesundheitsaspekte
•
Qualitätsaspekte
•
Umweltaspekte
Basis für die Arbeiten sind die enschlägigen rechtlichen Grundlagen, Normen etc.
(näher Angaben dazu in Punkt 2.2) in den Bereichen Sicherheit und Umwelt
sowie Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit.
Die Erhebung und Auswertung der betrieblichen Daten erfolgt EDV-gestützt.
Dabei werden folgende Informationen erfaßt, bewertet und gewartet:
•
Firmenstammdaten 0901 0 Stammdaten.doc
wie z.B.: Beauftragte, Firmengelände, Beschreibung der Arbeitsplätze,
umweltrel. Besonderheiten (Grundwasser, Schutzgebiete, Widmung,
angrenzende Betriebe)
•
Anlagen 0211 0 Anlagen.pdf
bwl. Angaben, Leistungsdaten, Verbräuche, Emissionen, Überprüfungsroutinen, Kennzeichnungen, Stand der Technik
•
Arbeitsmittel
Art, Gefahren, Eintrittswahrscheinlichkeit, Unterweisungserfordernisse,
Überprüfungsroutinen
•
Betriebsmittel
Input generell, Arbeitsstoffe, Gefahren, Maßnahmen, Umweltauswirkungen,
Überprüfungsroutinen, Lagermengen, Lagerort
•
Personen
Arbeitnehmer, Untersuchungen, Fachkenntnisse, persönliche Schutzausrüstungen, Unterweisungen, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
Stellenbeschreibung
•
Sonstiges
Kennzeichnungen, Brandschutzordnung, Wartungsplan
Die gemeinsame Erfassung und Auswertung aller relevanten Sicherheits-,
Gesundheits- und Umweltaspekte unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen stellt sicher, daß den Anforderungen des Arbeitnehmer-,
Gesundheits- und Umweltschutzes genüge getan wird. (Anmerkung Beispiele für
Erhebungsbögen: Erhebung.xls, Stoffströme.xls)
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0
Das Programm ist so konzipiert, daß bei Bedarf (Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen, zusätzlich zu berücksichtigende Parameter) Adaptierungen leicht
möglich sind.
Mit diesem Programmunterlagen werden die durchzuführenden Arbeiten,
Wartungen u/o Unterweisungen geplant und in Folge auch dokumentiert. Der
Datenbestand inkl. der Dokumentationen stellen eine wesentliche Grundlage für
die Audits, für die Überprüfung durch die Geschäftsleitung wie auch für die
Erarbeitung von Zielen und Programmen dar.
Aufgrund der verfügbaren Daten erfolgen jährliche Auswertungen. Sicherungskopien der Jahresauswertungen werden mind. 7 Jahre archiviert.
Im weiteren erfolgt die Darstellung der eingesetzten Verfahren sowie die
Relevanzzuordnung der typischen Tätigkeiten, Anlagen, Anlagenteilen oder
Ausrüstungen.
2.2
Verfahrensdarstellung
Das Unternehmen hat sich auf die Entfernung von Pulverbeschichtungen,
Anstrichen, Lacken, Verschleißbeschichtungen und sonstigen organischen
Belägen von Metall- und Holzteilen spezialisiert.
Durch die Spezialisierung ist es möglich, verschiedene Verfahren vorzuhalten
und die verwendeten Anlagen und Chemikalien sowohl technisch als auch kaumännisch optimal zu nutzen. (Auslastung der Anlagen, Durchsatz zu Standzeit,
internes Recycling, Badpflege)
Folgende Verfahren werden eingesetzt:
•
Thermische Entlackung + Nachstrahlen
•
Organische Entlackung (für Metalloberfächen)
•
Anorganische Entlackung
•
-
Entlackung sauer (für Metalloberflächen)
-
Entlackung alkalisch (für Metall- und Holzoberflächen)
Feinsandstrahlarbeiten im Lohn
Die einzelnen Verfahren werden an Hand von Kurzbeschreibung dargestellt.
2.2.1
Thermische Entlackung
Die thermische Entlackung erfolgt in einer abgedichteten und schamottierten,
Beschickungskammer mit aufgesetzter Nachbrennkammer. Die Nachbrennkammer wird von einem Gasbrenner auf eine Temperatur von ca. 850 °C
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aufgeheizt. Dieser Brenner ist so angeordnet, daß er die Schwelgase aus der
Beschickungskammer ansaugt und unter Luftzufuhr (mittels Regelklappe)
vollständig verbrennt. Die Beschickungskammer wird von unten – direkt durch
einen zweiten Gasbrenners aufgeheizt, dieser Brenner kann erst gestartet
werden, wenn in der Nachverbrennungskammer eine Temperatur von > 800 °C
erreicht wird.
Die maximale Beladung des Ofens beträgt theoretisch ca. 3.000 kg Lackiergehänge. Die eingesetzte Lackmenge beträgt bei Pulverlack ca. 30 kg pro Charge,
bei Naßlack ca. 15 kg. Für Störfälle und zur Begrenzung von Ofenübertemperaturen ist eine Wassereinspritzung installiert.
Zur Reduktion der Stickoxidemissionen wird in den Kamin nach der Nachbrennkammer Salmiak eingedüst. Derart ist die Einhaltung des vorgeschriebenen
Stickoxidgrenzwertes sichergestellt.
Zur Abwärmenutzung werden die Rauchgase einem Wärmetauscher zugeführt.
Der Entlackungswagen wird erst nach Abkühlung mittels Gabelstapler aus dem
Ofen gezogen.
Noch anhaftende Aschenreste an den Werkstücken werden durch Sandstrahlen
entfernt. Die anfallenden Abfälle (Asche und PU-Reste) werden erfaßt und
ordnungsgemäß entsorgt.
Die sicherheits-, gesundheits-, qualitäts- und/oder umweltrelevanten Aspekte
sind in der folgenden Übersicht zusammengefaßt und in einer eigenen
Verfahrensanweisung (0221 0 VA Thermik.doc) geregelt.
Thermische Entlackung
Sicherheit
Gesundheit
Qualität
Umwelt
MSR-Technik
x
x
x
Aschenerfassung
x
-
x
Erfassung sonst Abfälle
x
Zusammenstellung der Ofenchargen (Lackmenge,
Lackart, Geometrie der Teile), Wahl Ofenprogramm
-
x
x
Anlagenbedienung
x
x
x
Manipulation Werkstücke (heben), Manipulationsrost
x
x
-
Entstickungsanlage inkl. Behälter für Ammoniak
x
-
x
Wagenmanipulation
x
-
-
heiße Oberflächen der entlackten Teile
x
-
-
Lackasche
x
-
x
PU-Rest (heißer Kunststoff)
x
-
-
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x
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2.2.2
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Organische Entlackung
Anmerkung
Im weiteren werden die einzelnen Verfahren analog zur „Thermischen
Entlackung beschrieben. Bei Bedarf – siehe folgendes Besipiel – wird auf
Arbeitsanweisungen verwiesen.
Beispiel
Die beiden Entlackungsbäder werden im Beipass mit Hilfe einer
Kammerfilterpresse filtriert (siehe AA Filterpresse 02221 0 AA FP.doc).
2.2.6 Periphere Einrichtungen
Wie bereits bei den Entlackungsverfahren angemerkt, werden eine Reihe von
ergänzenden Anlagen betrieben. Dabei handelt es sich insbesondere um:
•
2 Hochdruckreiniger zum Abspritzen der behandelten Oberflächen
•
3 Destillationsanlagen zur Aufbereitung von lösungsmittelhältigen
Rückständen
•
Filtrationsanlage (Kammerfilterpresse) zur Filtration der
lösungsmittelhältigen Entlackungsmittels
•
Transportvorrichtungen zur Manipulation der zu behandelnden Teile
(Hubstapler, Krananlagen)
•
Kompressoranlage
•
Heizungsanlage
•
Abwärmenutzung
Sicherheits-, gesundheits-, qualitäts- und/oder umweltrelevant sind:
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Periphere Einrichtungen
Anweisung
Unterweisung
Sicherheit
Gesundheit
Qualität
Umwelt
Hochdruckreiniger
Unterweisung
x
x
-
-
x
-
x
AA 02221 0 AA
FP.doc
x
-
x
Hubstapler
Unterweisung
x
-
-
Hallenkräne
Unterweisung
x
-
-
Kompressor
-
x
x
x
Heizungsanlage
-
x
-
x
Abwärmenutzung
-
-
-
x
Unterweisung
x
-
-
Destillen
Kammerfilterpresse
Tore
2.3
Rechtliche Anforderungen
Die Rechtsdokumentation setzt sich aus einer Übersicht der für den Betrieb
relevanten rechtlichen Vorschriften (0230 0 Rechtsü.xls) einer Übersicht über die
Auflagen der Genehmigungsbescheide (Anmerkung 0231 0 Bescheid.pdf)
zusammen.
Die Rechtsdokumentation (0232 0 Rechtsdatenbank.pdf Bespiel aus der
betriebsspezifischen Datenbank) wird halbjährlich oder nach Bedarf aktualisiert.
Da auf die einschlägigen Bundes- und Landesgesetze über Internet zugegriffen
werden kann, ist eine zusätzliche Sammlung der Vorschriften nicht erforderlich.
Die Rechtsdokumenation wird von Herrn Mag. Walter Beyer, Unternehmensberater, gewartet.
2.4
Ziele und Integriertes Managementprogramm
In Übereinstimmung mit der Politik des Unternehmens und der Verpflichtung zur
stetigen Verbesserung der innerbetrieblichen Sicherheit sowie des betrieblichen
Umweltschutzes werden von der GF Ziele - soweit möglich quantifiziert festgelegt und deren Umsetzung in einem Programm zusammengefaßt.
Die Überprüfung des Erreichens der Ziele erfolgt im Zuge von Audits.
Mindestens einmal jährlich beurteilt die GF die Umsetzung des Programms
einschließlich der Ziele im Zuge des Management-Reviews.
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Die GF gibt das Programm einschließlich der Ziele für die nächste Betrachtungsperiode im Zuge des Management-Reviews frei. Mit Beschluß des
Programms sind auch die entsprechenden Mittel freigegeben.
Für Vorhaben im Zusammenhang mit der Einführung neuer Verfahren oder
Dienstleistungen sind die relevanten Auswirkungen im Voraus zu betrachten. Es
müssen jedenfalls die mit der Politik verträglichsten Varianten ausgewählt
werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist.
2.5
Mitgeltende Unterlagen
02.10-0
02.11-0
02.21-0
02.22-0
02.22.01-0
02.22.02-0
02.23-0
02.24-0
02.25-0
02.25-0
02.30-0
02.31-0
02.32-0
02.40-0
Chemikalienliste 0210 0 Chemikalienlist.xls
Anlagenliste 0211 0 Anlagen.pdf
Verfahrensanweisung “Thermische Entlackung” 0221 0 VA Thermik.doc
Verfahrensanweisung “Organische Entlackung”
Arbeitsanweisung “Filterpresse” 02221 0 AA FP.doc
Arbeitsanweisung “Gemischaufbereitung”
Verfahrensanweisung “Anorganische Entlackung”
Verfahrensanweisung “Strahlen”
Verfahrensanweisung “Holz-Entlackung”
Verfahrensanweisung “Organische Kleinteileentlackung”
Rechtsübersicht 0230 0 Rechtsü.xls
Bescheidauflagen 0231 0 Bescheid.pdf
Rechtsdatei 0232 0 Rechtsdatenbank.pdf
Ziele und Managementprogramm 0240 0 Ziele.doc
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3.
MANAGEMENTSYSTEM
3.1
Organisationsstruktur und Zuständigkeit
3.1.1
Verantwortung der Geschäftsführung
Die GF ist verantwortlich für:
•
die Festlegung und Umsetzung der Politik, der Ziele und des Programms des
Unternehmens
•
die organisatorischen Voraussetzungen, um das intergrierte Managementsystem einzuführen und aufrechtzuerhalten
•
die jährliche Bewertung der Leistung und Effizienz des Managementsystems
in einem Management-Review
•
Organisation bzw. Durchführung der Unterweisungen
Die GF ist oberste Instanz des Managementsystems und stellt in dieser Funktion
sicher, daß das Managementsystem aufrechterhalten wird und die erforderlichen
Mittel und Ressourcen für die Umsetzung und Weiterentwicklung zur Verfügung
gestellt werden.
3.1.2
Die Verantwortung jedes Mitarbeiters
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen
einzuhalten. Darüber hinaus führt er in seinem Arbeitsbereich umweltrelevante
Tätigkeiten durch und ist verpflichtet nach den vorgegebenen Richtlinien der
Politik und des Managementsystems vorzugehen.
Im Rahmen der Einführung des Betriebstagebuchs und Warenbegleitscheins ist
es erforderlich Aufgaben zu delegieren. Dabei geht es um die Führung der
Aufzeichnungen und Kontrolle der betrieblichen Einrichtungen und der Input/Outputströme.
Entsprechend der Vorgaben des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (Transport
gefährlicher Abfälle) wurde ein Gefahrgutbeauftragter bestellt.
Ein Brandschutzbeauftragter wurde ausgebildet und nominiert. Eine ausreichende Zahl an Mitarbeitern sind in Erster Hilfe ausgebildet.
Aufgrund der Betriebsgröße und der gültigen rechtlichen Rahmenbdingungen
besteht keine Verpflichtung weitere Beauftragte zu bestellen. Die Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung erfolgt durch die AUVA.
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Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, daß von ihm festgestellte Mängel oder
Störungen entsprechend den Anweisungen oder den aushängenden Notfallsplänen an die GF weitergegeben werden.
3.1.3
Dokumentation, Archivierung, Begleitpapiere und externe
Kontakte
Das Sekretariat der GF hat die Bereiche Dokumentation, Archivierung und
externe Kontakte über. Darüber hinaus werden die abfall- oder transportrechtlichen Begleitpapiere sowie Lieferscheine vorbereitet und auf Vollständigkeit überprüft. Die Kontrolle und Eingabe der Warenbegleitscheine gehört
ebenfalls zu den Aufgaben.
3.1.4
Stellenbeschreibungen
Die Verantwortungen und Befugnisse von Mitarbeiter mit Führungsaufgaben
und/oder Beauftragtentätigkeiten werden in Stellenbeschreibungen (Muster:
0314 0 Stellbeschr.doc) dokumentiert. Diese liegen unterfertigt in zweifacher
Form vor, eine beim Stelleninhaber, eine im Personalordner.
3.1.5
Abfallwirtschaft
Die betriebliche Abfallwirtschaft verfolgt die Grundsätze der Abfallvermeidung,
vor Abfallverwertung und Abfallentsorgung.
Die GF koordiniert die Abfallentsorgung und führt die abfallrechtlich geforderten
Nachweise. Zu Behörden, Verwertern und Entsorgern hält sie die erforderlichen
Kontakte. Unter ihrer Federführung werden die Abfallbilanzen erstellt.
Durch entsprechende Checklisten kann das Sammeln, Trennen und Entsorgen
von Abfällen näher bestimmt werden.
Abfälle werden soweit wirtschaftlich vertretbar einer Verwertung zugeführt. Alle
anderen Abfälle werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend an dazu
nachweislich berechtigte Sammler u/o Behandler übergeben.
3.1.6
Anlagensicherheit
Alarmpläne werden von der GF erstellt bzw. regelmäßig aktualisiert und mit der
Feuerwehr bzw. Brandverhütungsstelle abgestimmt. Brandschutzübungen
werden durchgeführt.
3.1.7
Chemikalien
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0
Die Daten für sämtliche im Unternehmen verwendete Chemikalien (Sicherheitsdatenblätter) werden im Sekretariat zentral erfaßt und verwaltet.
Die Durchführung von Unterweisungen und die damit zusammenhängende
Dokumentation erfolgt durch die GF.
3.1.8
Beschaffung
Für die umweltverträgliche Beschaffung ist die GF verantwortlich.
Die Beschaffungsvorgänge werden aufgrund von Spezifikationen durchgeführt,
die ökologischen Aspekte und umweltrelevanten Forderungen berücksichtigen.
Die Lieferanten und Dienstleister werden nach einer A, B, C Klassifizierung
bewertet und beurteilt. Bevorzugt müssen bei Bestellungen A Lieferanten
herangezogen werden. Falls ein B Lieferant wirtschaftlicher vertretbar ist, kann
auch dieser unter Vertrag genommen werden. C Lieferanten/Dienstleister werden
nur dann unter Vertrag genommen, falls kein anderes diese Tätigkeit oder das
Produkt anbietet.
Für die Beschaffung ist die Geschäftsführung zuständig. Bestellvorgänge können
im Einzelfall bzw. für bestimmte Produkte delegiert werden.
3.1.9
03.10-0
03.11-0
03.12-0
03.14-0
03.15-0
03.16-0
Mitgeltende Unterlagen
Checkliste “Tägliche und wöchentliche Kontrollen”0310 0 checkliste.pdf
Checkliste “Monatliche und jährliche Kontrollen” (Erläuterung)
Warenbegleitschein (Erläuterung)
Formblatt “Stellenbeschreibung” 0314 0 Stellbeschr.doc
Formblatt “Lieferantenbeurteilung” 0315 0 Lieferanten.doc
Alarm-/Brandschutzplan
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3.2
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0
Schulung, Bewußtseinsbildung, Kompetenz,
Information
In diesem Kapitel werden die Maßnahmen beschrieben, die zur Schulung,
Weiterbildung, Information und Kompetenz im Hinblick auf Sicherheit,
Gesundheit, Umwelt- und Qualitätsverhalten der Mitarbeiter erforderlich sind.
Anregungen und Vorschläge von Mitarbeitern oder Anfragen und Beschwerden
von Externen werden entsprechend der in diesem Kapitel festgelegten
Vorgangsweise behandelt.
3.2.1
Schulung
Die Schulung zum Managementsystem ist ein kontinuierlicher Prozeß, der von
der GF wahrgenommen wird. Dabei ist auf die besonderen Aufgaben der
Mitarbeiter bedacht zu nehmen und umfaßt insbesondere:
•
Managementsystem gesamt
•
Politik, Ziele und Programme
•
Sicherheit am Arbeitsplatz
•
Unterweisungen, Betriebanweisungen und Checklisten
•
Maßnahmen bei Abweichungen
•
Maßnahmen bei Unfällen oder Notfällen
Für das betroffene Personal wird von der GF ein personenbezogener Schulungsplanung erstellt.
Darauf aufbauend wird der spezielle Schulungsbedarf für die Mitarbeiter
ermittelt, ein Schulungskonzept entwickelt und externe oder interne Schulungen
organisiert.
3.2.2
Information
Alle Anregungen, Vorschläge, Beschwerden oder Anfragen von Mitarbeitern oder
Externen werden vom Sekretariat entgegengenommen, mittels Formblatt 03.21
aufgenommen und der Geschäftsführung vorgelegt, die für eine angemessene
Klärung der Beschwerden, der Information der Beschwerdeführer sowie der
Dokumentation sorge trägt.
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3.2.3
Dok.Nr.
00.01
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Vers.
0
Vorschlagswesen
Zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit bei der Arbeit, am Weg zur
oder von der Arbeit sowie des betrieblichen Umweltschutzes dient auch das
Vorschlagswesen. Alle Mitarbeiter sind eingeladen Vorschläge zur Verbesserung
der bestehenden Situation mittels Formblatt 03.21 vorzulegen.
Die Vorschläge werden von der GF auf ihre Wirksamkeit, Realisierbarkeit und
Übereinstimmung mit der Politik überprüft. Bei Realisierung der Maßnahme wird
ein Bonus im Verhältnis des erzielten Ergebnisses gewährt.
3.2.4
Dokumentation
Durchgeführte Schulungen, eingegangene Anregungen, Vorschläge,
Beschwerden oder Anfragen sowie erhaltene Verbesserungsvorschläge werden
bei der GF dokumentiert.
3.2.5
Mitgeltende Unterlagen
03.21 Bericht Anfragen, Beschwerden, Abweichung, Vorschläge 0321 0
Vorschlag.doc
03.22 Schulungsnachweis 0322 0 Schulung.doc
3.3
Kommunikation
Die betriebliche Kommunikation mit Außenstehenden obliegt der GF. Sie ist dafür
verantwortlich, daß die Zielgruppen des Unternehmens über das Integrierte
Management oder über ausgewählte Themen in geeigneter Form informiert
werden und ein Dialog aufgebaut wird.
Dafür können mündliche, schriftliche oder elektronische Informationswege
genutzt werden.
Die Vorgangsweise und Dokumentation von externen Anfragen, Beschwerden
usw. ist in Kap. 3.2.2 geregelt
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3.4
Dokumentation
3.4.1
Managementhandbuch (M-Hb)
Dok.Nr.
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Das M-Hb beschreibt das integrierte Managementsystem und definiert, wie die
Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und
Qualität erfüllt werden. Im M-Hb ist die Aufbau- und Ablauforganisation
einschließlich der Verantwortungen beschrieben.
Zur näheren Beschreibung von Verfahren oder Prozessen können Verfahrensanweisungen erstellt werden. Die Verfahrensanweisungen sind jeweils unter dem
Punkt “Mitgeltende Dokumente” bei den relevanten Kapiteln aufgelistet
Die Erstellung, Prüfung, Freigabe und Inkraftsetzung des M-Hb liegt in der
Zuständigkeit des GF.
Die aktuelle Version des M-Hb ist für jeden Mitarbeiter per EDV zugängig.
Ausgedruckte Exemplare dienen zur Information und werden nicht gewartet.
3.4. 2 Anweisungen
Verfahrensanweisungen (VA) oder Arbeitsanweisungen (AA) legen Abläufe,
Verantwortlichkeiten, Schutzmaßnahmen udgl. in übersichtlicher Form fest und
beinhalten Aussagen zu den Themen Sicherheit, Umweltschutz und Qualität zu
einzelnen Verfahren/Prozessen bez. näher zu beschreibende Tätigkeiten.
Am Ende jedes Kapitels oder Abschnitts des M-Hb wird unter der Überschrift
"Mitgeltende Unterlagen" auf die dieses Kapitel betreffenden Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen verwiesen.
Die Erstellung, Prüfung, Freigabe und Inkraftsetzung des M-Hb liegt in der
Zuständigkeit des GF.
3.4.3
Checklisten, Stellenbeschreibungen etc. (D)
Diese Dokumente enthalten Auflistungen über Abläufe von Tätigkeiten,
durchzuführende Maßnahmen etc., die keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Die
durchgeführten Überprüfungen sind vom Prüfenden zu bestätigen
Am Ende jeden Kapitels des M-Hb wird unter der Überschrift ”Mitgeltende
Unterlagen” auf die dieses Kapitel betreffenden Checklisten verwiesen.
Die Erstellung, Prüfung, Freigabe und Inkraftsetzung des M-Hb liegt in der
Zuständigkeit des GF.
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3.4.4
Dok.Nr.
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Vers.
0
Formblätter (FB)
Sofern erforderlich werden von der GF für eine effiziente Umsetzung des
Managementsystems Formblätter entwickelt, die zur Dokumentation zu
verwenden sind. Unter der Überschrift ”Mitgeltende Unterlagen” wird
erforderlichenfalls auf diese Dokumente verwiesen.
3.4.5
3.4.5.1
Weitere Dokumente, Berichte (B)
Ziele und Managementprogramm
In Übereinstimmung mit der Politik des Unternehmens und der Verpflichtung zur
stetigen Verbesserung der Sicherheit/Gesundheit, Umweltschutz und Qualität
werden von der GF Ziele - soweit möglich quantifiziert - festgelegt und deren
Umsetzung in einem Managementprogramm zusammengefaßt.
Die Überprüfung des Erreichens der Ziele erfolgt im Zuge von Audits.
Mindestens einmal jährlich beurteilt die GF die Umsetzung des Managementprogramms einschließlich der Ziele im Zuge des Management-Reviews.
Die GF gibt das Managementprogramm einschließlich der Ziele für die nächste
Betrachtungsperiode im Zuge des Management-Reviews frei.
3.4.5.2
Managementprogramm bei neuen Verfahren
Für Vorhaben im Zusammenhang mit der Einführung neuer Verfahren oder
Dienstleistungen sind die relevanten Auswirkungen im Voraus zu betrachten. Es
müssen jedenfalls die insgesamt bestmögliche Variante ausgewählt werden,
sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist.
3.4.5.3
Controlling
Unter Controlling wird die Erhebung, Aufbereitung und Darstellung der
relevanten Daten sowie einer gesamtzielorientierten Planung und Kontrolle der
Zielerreichung verstanden.
Der Planungsaspekt wird durch die Erarbeitung der Ziele bzw. die Kontrolle durch
die Managementreviews abgedeckt. Basis für die Planungen und Entscheidungen
sind die umfassende Dokumentation der Stoffströme sowie eine integrierte
Analyse der Prozesse und Anlagen.
Bei den Prozeß-/Anlagenanalysen erfolgt eine Dokumentation und Bewertung der
Auswirkungen der einzelnen Anlagen bzw. Prozesse. Eine Überarbeitung erfolgt
im Zuge des internen Audits bzw. nach Bedarf.
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Managementhandbuch
3.4.5.4
Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
Rechtsdokumentation
Die Rechtsdokumentation setzt sich aus einer Übersicht der für den Betrieb
relevanten rechtlichen Vorschriften inkl. der Darstellung der relevanten Detailregelungen sowie einer Übersicht über die Auflagen der Genehmigungsbescheide
zusammen.
Die Rechtsdokumentation wird halbjährlich oder nach Bedarf aktualisiert.
Da auf die einschlägigen Bundes- und Landesgesetze über Internet zugegriffen
werden kann, ist eine zusätzliche Sammlung der Vorschriften nicht erforderlich.
Die Rechtsdokumenation wird von Herrn Mag. Walter Beyer, Unternehmensberater, gewartet.
3.4.6
Mitgeltende Unterlagen
02.30 Rechtsübersicht 0230 0 Rechtsü.xls
3.5
Verwaltung und Lenkung der Dokumente
3.5.1
Zuständigkeiten
Es wird zwischen Soll- und Ist-Dokumenten unterschieden. Solldokumente sind
das Management-Handbuch, Ziele und Managementprogramm. Die IstDokumente dienen der Aufzeichnung und Dokumentation und stellen die Basis
für Auswertungen dar. Die Checklisten ”tägliche und wöchentliche Kontrollen”
(0310 0 checkliste.pdf) und Betriebstagebuch werden als Loseblattsammlung
geführt.
Die Zuständigkeiten für die Erstellung, Prüfung und Freigabe aller relevanten
Dokumente des Managementsystems liegt bei der GF. Alle verwendeten
Dokumente sind in einer Dokumentenmatrix (Dok. 01.02 0102 0 Dokmatrix.xls)
erfaßt.
Die jeweils verbindliche Fassung der Dokumente ist elektronisch verügbar.
Ausdrucke davon dienen zur Information oder als Arbeitsbehelf für die zu
führenden Aufzeichnungen. Alle Mitarbeiter haben Zugang zu den elektronischen
Dokumenten.
Dokumente und Daten werden vor deren Verteilung inhaltlich und fachlich durch
die GF geprüft, die auch für die Registrierung und Zuweisung einer
entsprechenden Dokumentennummer, verantwortlich ist. Die Freigabe erfolgt
erst nach Prüfung auf Konformität mit dem Managementsystem.
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Managementhandbuch
3.5.2
Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
Verteilung der Dokumente
Die Mitarbeiter werden entsprechend der Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten
nachweislich über Änderungen bei den Dokumenten Informiert. Eine Verteilung
der Dokumente zur Information erfolgt kontrolliert durch den GF.
3.5.3
Änderungen von Dokumenten undArchivierung
Änderungen von Dokumenten werden durch die Stellen/Funktionen
durchgeführt, geprüft und freigegeben, die für die Erstausgabe des Dokumentes
verantwortlich waren.
Das geänderte Dokument erhält eine fortlaufende neue Versionsnummer und ein
aktuelles Datum der Version. Durch die Versionsnummer und das Datum der
Version ist der Änderungsstand definiert.
Nicht mehr aktuelle Dokumente werden archiviert und 7 Jahre aufbewahrt.
3.5.4
Aktualität der Dokumente
Die Aktualität der Dokumente wird anhand einer Übersicht über sämtliche
Dokumente sichergestellt. Die Übersichtsdarstellung erfolgt durch EDV bzw.
durch entsprechende Dokumentenlisten. Durch diese Übersicht werden die
aktuellen Dokumente mit aktueller Versionsnummer und Datum der Version
erfaßt.
Zumindest einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung aller Dokumente, wobei
sichergestellt wird, daß gegebenenfalls Dokumente rechtzeitig geändert werden.
Die für die fachliche Prüfung definierten Stellen/Funktionen sind dafür
verantwortlich .
3.5.5
Mitgeltende Unterlagen
01.02 Dokumentenmatrix 0102 0 Dokmatrix.xls
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Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
3.6
Kontrollverfahren für den Routinebetrieb
3.6.1
Einhaltung der Verfahren
Bei dem Kontrollverfahren für die ermittelten Arbeitsabläufe, Tätigkeiten
und/oder Verfahren, die Auswirkungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit,
Umwelt und Qualität haben können handelt es sich um mehrstufige Verfahren.
Im Sinne der angestrebten Vermeidung von Abweichungen erfolgen nach einer
Ersteinschulung, wiederkehrende Schulungen und Unterweisungen nachweislich- und regelmäßige Überprüfungen.
Werden Abweichungen im Zuge der Überprüfungen festgestellt, erfolgt die
Beurteilung und Wertung der Schwere durch die GF, die auch die
entsprechenden Korrekturmaßnahmen festgelegt.
3.6.2
Mitgeltende Unterlagen
03.10 Checkliste “Tägliche und wöchentliche Überprüfungen” 0310 0 checkliste.pdf
03.21 Bericht: Vorschläge, Beschwerden etc. 0321 0 Vorschlag.doc
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Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
3.7
Notfallvorsorge und Maßnahmenplanung
3.7.1
Erstellung eines Notfallplanes
Das Unternehmen unterliegt nicht der IPPC Richtlinie.
Für die Erstellung des Notfallplanes ist die GF verantwortlich. Eingebunden
werden auch der Betriebsleiter, der Brandschutzbeauftragte und bei Bedarf auch
die Feuerwehr.
Der Notfallplan stellt die Notfallvorsorge sicher, dabei werden mögliche Notfälle
identifiziert. Der Notfallplan beinhaltet Zuständigkeiten und Vorgangsweisen für
mögliche Notfallsituationen und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, sowie
zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Umweltschäden.
Die Beurteilung des Notfallplanes erfolgt dahingehend, ob die Maßnahmen zur
Verhütung und Begrenzung von Unfälle, Störfällen oder Notfällen umfassend und
ausreichend sind. Die Verteilung des Notfallplanes erfolgt entsprechend Kapitel
3.5.
3.7.2
Vorgangsweise beim Eintreten eines Noffalles
Beim Eintreten eines Noffalles haben alle Mitarbeiter die Verpflichtung,
entsprechend den Vorgaben des Notfallplanes vorzugehen und auf eine
Minimierung der Schäden für Mensch und Umwelt hinzuwirken.
3.7.3
Mitgeltende Unterlagen
03.21 Bericht: Vorschläge, Beschwerden etc. 0321 0 Vorschlag.doc
03.70 Notfallsplan Brandschutzplan
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Dok.Nr.
00.01
4.
ÜBERWACHUNG-, KORREKTUR- UND
VORSORGEMAßNAHMEN
4.1
Überwachung und Messung
Datum 15.05.2001
Vers.
0
Diese Kapitel regelt alle vom Unternehmen auszuführenden Kontrollen,
Wartungen und Prüfungen von Vorgaben und Grenzwerten.
Weiters wird die Kalibrierung, Wartung und Überwachung der im Unternehmen
verwendeten Prüf- und Meßgeräte des Unternehmens geregelt.
4. 1.1 Prüfungen/Wartungen
Der GF ermittelt die für den Betrieb erforderlichen Prüfungen und Wartungen und
legt Prüfungsgegenstände, -umfänge und Prüfintervalle fest.
Basis dafür sind:
•
Auflagen aus Bescheiden
•
rechtlichen Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen und allenfalls
verbindlichen Normen
•
Handbücher, Betriebserfahrungen
4. 1. 2 Erstellung und Prüfung des Prüfplanes
Die identifizierten wiederkehrenden Prüfungen sind in Form von Checklisten
festgehalten. Aus den Checklisten geht hervor, wann welche Prüfungen,
Wartungen zu erfogen hat sowie wer welche Aufzeichnungen führt. Die Prüfung
und Ablage der Checklisten erfolgt durch den GF.
Die Prüfung und Wartung kann, mit nachstehenden Ausnahmen, an geschulte
Mitarbeiter delegiert werden. Eine umfassende Darstellung der durchzuführenden
Prüfungen und Dokumentationen aus der auch die Wartungsverträge ersichtlich
sind liegt bei der GF auf.
Bei Abweichungen ist entsprechend Abschnitt vorzugehen.
Die zu verwendende Checkliste wird jeweils vom GF verteilt.
4.1.3
Beschaffung, Registrierung und Überwachung von Prüfmittel
Die Spezifikation der Prüfmittel erfolgt durch den GF bzw. den beauftragten
Planer. Durch die Spezifikation wird die erforderliche Genauigkeit, der
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Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
Meßbereich und sonstige technische Anforderungen des Prüfmittels, wie z.B.
Einsatzfähigkeit unter gewissen Umgebungsbedingungen etc. festgelegt.
Für jedes Prüfmittel ist die geforderte Genauigkeit definiert und ein festgelegtes
Überwachungsintervall und Überwachungsverfahren festgelegt.
Änderungen, zusätzliche oder neue Prüfmittel werden vom GF im Prüf- und
Wartungsplan vermerkt bzw. aufgenommen.
Als Überwachungsverfahren werden die Wartung, das Kalibrieren und das
Justieren (Justieren bei nicht als fehlerhaft erkannten Prüfmitteln) angewandt.
Im Prüfplan nach Pkt 4.2.2 sind auch die Wartungen der Prüfmittel integriert.
Damit ist die systematische und periodische Prüfmittelüberwachung
sichergestellt.
Die Bewertung und Interpretation der Ergebnisse der Prüfmittelüberwachung
erfolgt durch die GF.
Bei Notwendigkeit werden spezielle technische Vorkehrungen zum Schutz vor
unbeabsichtigter Verstellung angewandt.
4.1.4
Aufzeichnung der Ergebnisse der Prüfmittelüberwachung
Die Ergebnisse der Prüfungen und Prüfmittelüberwachung werden von den
Durchführenden der Prüfmittelüberwachung so aufgezeichnet, daß die
Prüfmittelüberwachung und die erzielten Ergebnisse eindeutig nachvollziehbar
sind.
4.1.5
Mitgeltende Unterlagen
04.01 Prüf und Wartungsplan (Auszug) 0411 0 Wartung.xls
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Managementhandbuch
4.2
Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
Abweichungen, Korrektur- und
Vorsorgemaßnahmen
Dieses Kapitel regelt die Vorgangsweise beim Auftreten von Abweichungen von
im Managementsystem definierten Sollvorgaben und Sollzuständen.
Das Kapitel regelt weiters die Vorgangsweise zur Korrektur von Abweichungen
sowie Vorsorgemaßnahmen, um eine Wiederholung von Abweichungen zu
verhindern.
4. 2.1 Definition
Abweichungen liegen vor, wenn bei relevanten Prüfungen die zu überprüfenden
Sollvorgaben nicht eingehalten werden bzw. wenn sonstige betriebsbedingte
abnormale Zustände vorliegen, die die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden etc.
oder die Umwelt beeinträchtigen können, bzw. sonstige Anforderungen des
Managementsystems nicht eingehalten werden.
4.2.2
Identifizierung von Abweichungen
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, bei Feststellung von Abweichungen die GF
darüber umgehend zu informieren. Der GF entscheidet nach Sofortmaßnahmen,
ob eine relevante Abweichung vorliegt.
4.2.3
Erfassung, Beurteilung und Behebung von relevanten
Abweichungen
Der GF erfaßt die relevanten Abweichungen, ermittelt die Ursache von
Abweichungen und setzt die notwendigen Korrekturmaßnahmen bzw. setzt
Vorsorgemaßnahmen, um eine Wiederholung von Abweichungen zu verhindern
4.2.4
Mitgeltende Unterlagen
03.21 Bericht: Vorschläge, Beschwerden 0321 0 Vorschlag.doc
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4.3
Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
Aufzeichnungen und Protokolle
4.3.1 Definition
Unter sicherheits- und gesundheitschutzspezifischen, umweltspezifischen und
qualitätsspezifischen Aufzeichnungen und Protokollen werden alle verfahrens-,
prozeß- oder anlagenrelevanten Aspekte verstanden, die intern erhoben und
dokumentiert oder von externen ermittelt wurden. Darunter fallen auch die
Überprüfungen durch Externe.
4.3.2 Kennzeichnung
Die Aufzeichnungen der Sicherheits-, Umwelt- oder Qualitätsaspekte erfolgen
nach Verfahren, Prozessen bzw. Anlagen. Die Aspekte werden jedoch nicht
getrennt dokumentiert.
Die Fundstellen der Aufzeichnungen, Protokolle, Meßberichte udgl. sowie deren
Kennzeichnung kann dem Wartungsplan entnommen werden.
Die Aufzeichnungen über Schulungen, Audits - Ergebnisse/Bewertung udgl.
werden fortlaufend gekennzeichnet und in eigenen Ordnern abgelegt.
4.3.3 Mindestinhalte
Die Aufzeichnungen und Protokolle werden vor Ablage auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des Managementsystems und den dafür
geltenden Grundlagen (internat. Normen, rechtliche Rahmenbedingungen)
überprüft.
4.3.4 Aufbewahrungszeit
Sofern gesetzlich keine längeren Aufbewahrungsfristen gefordert sind, werden
Aufzeichnungen und Protokolle mind. 7 Jahre aufbewahrt.
Ausgenommen davon sind Schulungsnachweise.
4.3.5 Mitgeltende Unterlagen
04.11 Wartungsplan 0411 0 Wartung.xls
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4.4
Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
Auditierung
Dieses Kapitel regelt die Vorgangsweise für die jährliche Durchführung des
internen Audits, welches dazu dient, festzustellen, ob das Managementsystem im
gesamten Unternehmen ordnungsgemäß umgesetzt und gelebt wird.
4.4.1
Planung des internen Audits
Alle Elemente des Managementsystems und Bereiche des Unternehmens werden
einmal jährlich durch ein internes Audit dahingehend überprüft, ob das System
wirksam ist.
Die Audits erfolgen entsprechend des Auditplans, der von der GF freigegeben ist.
Für die einzelnen Audits erfolgt eine Detailplanung, die sich am Auditgesamtplan
orientiert.
Alle Mitarbeiter werden über das Audit-Programm informiert.
4.4.2
Auditoren
Die GF bestimmt ein Team von Auditoren, das über die erforderlichen Kenntnisse
zur Auditierung des jeweiligen Bereichs verfügt und den normativen und
rechtlichen Anforderungen (z.B. SFK) gerecht wird.
Audits werden jeweils von zwei Auditor durchgeführt. Die Auditoren haben
unabhängig von denjenigen zu sein, die eine direkte Verantwortung für den zu
auditierenden Bereich haben.
4.4.3
Durchführung des Audits
Die Durchführung des Audits erfolgt anhand von Checklisten für den zu
überprüfenden Bereich bzw. die zu überprüfende Tätigkeit.
Diese Checklisten basieren im wesentlichen auf den Anforderungen der ISO
14001 und den rechtlichen Anforderungen
Ziel des Audits ist es, durch Befragung der Mitarbeiter und Sichtung von
Unterlagen festzustellen, ob die Vorgaben des Systems in der Praxis
ordnungsgemäß umgesetzt sind und die Tätigkeiten in den zu prüfenden Bereich
auch im Einklang mit den Zielen bzw. Programm und der Unternehmenspolitik
stehen.
4.4.4
Auditergebnisse, -bericht
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Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
Die Auditergebnisse werden auf der Checkliste und oder im eigens erstellten
Auditbericht dokumentiert. Abweichungen werden festgehalten.
Die Auditergebnisse werden mit dem betroffenen Bereich besprochen und bei
Bedarf ein Termin für die Überprüfung der etwaigen Korrekturmaßnahmen und
Nachbesserungen festgelegt.
Die Ergebnisse der internen Audits werden der GF vorgelegt und dienen der
obersten Leitung zur Beurteilung der Wirksamkeit/Eignung und Umsetzung des
Managementsystems.
4.4.5
Mitgeltende Unterlagen
04.41 Auditgesamtplan 0441 0 Auditplan.doc
04.42 Auditdetailplanung inkl. Bericht 0442-1001 0 Audit Detail.doc
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5.
Dok.Nr.
00.01
Datum 15.05.2001
Vers.
0
ÜBERPRÜFUNG DURCH DIE
UNTERNEHMENSLEITUNG
Die GF bewertet einmal jährlich die Eignung und Wirksamkeit des IMS, um dieses
kontinuierlich zu verbessern. Dazu wird ein Management-Reviewbericht
(Beispielhaft: 0501 0 Management Rev.doc) verfaßt. Bis auf weiteres werden die
Unterlagen von einem externen Berater zusammengestellt und zusammengefaßt.
In einer gemeinsamen Besprechung werden allenfalls erforderliche Änderungen,
Adaptierungen oder Korrekturen besprochen und die erfordlichen Maßnahmen
inkl. Terminplan festgelegt. Die Entscheidung trifft die GF, die damit auch die
finanziellen Mittel freigibt.
Dieser Reviewbericht ist
• ein Rückblick über die Umsetzung des Umweltmanagementsystems im letzten
Jahr und
• aktualisiert die Umweltziele und das Umweltprogramm für das nächste Jahr
In diesen Reviewbericht fließen folgende Informationen und Daten ein
• Berichte über interne Audits/Umweltbetriebsprüfungen einschließlich der
Überprüfung der Umweltpolitik
• die Umsetzung des Umweltprogramms einschließlich der Umweltziele als
Soll/lst-Vergleich
• die Umweltkennzahlen und deren Entwicklung
• Verbesserungen/Änderungen seit dem letzten Umweltmanagement-Review
• Berichte über Abweichungen und deren künftige Vermeidung
Die Durchführung des Umweltmanagement-Reviews wird durch die GF im
Umweltmanagment-Reviewbericht bestätigt.
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