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Übergang zur europäischen Währungsunion
Währungssystem des Internationalen Währungsfonds
(Bretton-Woods-System)
1944 wurde das Bretton-Woods-System etabliert, das ein
intaktes internationales Währungssystem zum Ziel hatte. Es
wurden feste Wechselkurse (1% Bandbreite) und eine
Gold/Dollarkonverbilität vereinbart. Mitte der 60er Jahre
verursachten die hohen Zahlungsbilanzdefizite der USA
einen Dollarüberhang und es kam zu Spannungen im
Bretton-Woods-System. Deswegen plante die EG eine
Wirtschafts- und Währungsunion, da man sich davon nicht
nur eine stabile Währung versprach, sondern auch einen
großen Fortschritt bei der Integration Europas.
Der Werner-Plan
Der Werner-Plan ist ein im Jahr 1970 veröffentlichter
Dreistufenplan zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und
Währungsunion(WWU).
Ziele des Werner-Plans:
• freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und
Kapitalverkehr
• volle Konvertibilität mit den Währungen
• unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse
• Übertragung von wirtschafts- und währungspolitischer
Entscheidungskompetenz
auf die Ebene der Europäischen Gemeinschaft.
Europäischer Wechselkursverbund
Der Europäische Wechselkursverband ist ein System zur
Verringerung
der Schwankungsbreiten zwischen den Währungen der
Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft. Die Schwankungsbreite der
damaligen sechs
EG-Währungen wurde auf 2.25% beschränkt. Auch andere
Länder nahmen am
Wechselkursverband teil. Später wurde diese Beschränkung
auf 15% erhöht, da sonst Italien und GB nicht
mithalten konnten.
1975 wurde eine Europäische Rechnungseinheit geschaffen,
die sich aus den
Währungen der Mitgliedstaaten zusammensetzte(ECU).
1979 trat das Europäische Währungssystem(EWS). in
Kraft. Das EWS war ein Übereinkommen, das die
Schaffung einer Zone währungspolitischer Stabilität in
Europa durch die Verringerung von
Wechselkursschwankungen zum Ziel hatte. Die zentralen
Elemente des EWS waren die Korbwährung ECU, der
Wechselkurs- und Interventionsmechanismus und ein
finanzielles Beistandsystem. Mit Ausnahme des U. K. und
Schwedens waren 1998 alle EU-Staaten Mitglieder des
Europäischen Wechselkursverbundes.
1994 wurde das Europäische Währungsinstitut(EWI) mit
der Aufgabe gegründet, die Währungsunion vorzubereiten.
Das EWI wurde 1998 durch die Europäische
Zentralbank(EZB) ersetzt. Deren Präsident ist Willem F.
Duisenberg. Nach der Einführung des Euro 1999 wurde das
EWS durch einen neuen Wechselkursmechanismus ersetzt,
der die Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro und
nicht EU-Ländern regelt.
Der Vertrag von Maastricht
Der Vertrag von Maastricht, der 1992 von den damaligen
zwölf Mitgliedsländern der EG ratifiziert wurde, ist ein
dreistufiger Plan zur Verwirklichung einer gemeinsamen
Währung innerhalb der heutigen EU.
Erste Stufe : 1. Juli 1990
Vollendung des Binnenmarktes
Liberalisierung des Kapitalverkehrs
Verstärkte Anstrengung zur Erreichung der wirtschaftlichen
Konvergenz
Zweite Stufe: 1. Jänner 1994
Errichtung des Europäischen Währungsinstitutes(EWI)
Vorbereitung der Währungsunion durch EWI, Kommission,
EU-Rat, Europäisches Parlament und nationaler Parlamente
Mai 1998: Beschluß des EU-Rates, welche Länder in die
dritten Stufe der Währungsunion eintreten können.
Juni 1998: Aus der EWI wird die Europäische
Zentralbank(EZB)
31. Dezember 1998: Unwiderrufliche Festlegung der
Umrechnungskurse(zum Euro und den nationalen
Währungen)
Dritte Stufe: 1. Jänner 1999
Volle Funktionsfähigkeit der EZB
Gemeinsame europäische Geldpolitik
1. Jänner 2002: Ausgabe von europäischen Bargeld
In die dritten Stufe der Währungsunion durften nur Staaten
eintreten, die die Konvergenzkriterien erfüllen. Der Sinn
der Konvergenzkriterien ist es sicherzustellen, dass nur jene
Länder an der Währungsunion teilnehmen, deren Wirtschaft
und vor allem deren Wirtschaftspolitik den strengen
Kriterien entspricht, die eine starke und stabile Währung
ermöglichen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Währungsunion
1.
Stabiles Preisniveau
Inflationsrate höchstens 1,5% über der Inflationsrate
jener drei Staaten, die am preisstabilsten sind.
2.
Gesunde Staatsfinanzen
Öffentl. Defizit höchstens 3%, öffentl. Schulden
höchstens 60% des Bruttoinlandsprodukts.
3.
Stabile Wechselkurse
Teilnahme am Wechselkursmechanismus seit
mindestens zwei Jahren unter Einhaltung der normalen
Bandbreiten des Mechanismus
4.
Niedriges Zinsniveau
Langfristige Zinssätze höchstens 2% über dem Zinssatz
jener drei Staaten, die am preisstabilsten sind
+: Gut aufgebautes Referat, das die historische und
zukünftige Entwicklung in ihren wichtigsten Schritten
präsentiert.
-: Kein Literaturverzeichnis.
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