Statuten – Allgemeines

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Landschreiber-Wettbewerb
c/o Landschreiber e.V. Gesellschaft für Sprache und Literatur
und Internationale Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS)
Rudolf-von-Langen-Straße 29 ♦ D-48147 Münster/Westf.
Kontakte: 0251-218899 / 0170-5469192
[email protected]
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► Statuten
Allgemeines
1. Der Landschreiber-Wettbewerb ist im November 2012 erstmals ausgeschrieben worden. Er
ist von dem Sprachwissenschaftler, Hochschullehrer und Autor Klaus Siewert gegründet und
eingerichtet worden. Der Gründer des Wettbewerbs ist 1. Vorsitzender der Internationalen
Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS) und Mitglied im Gesamtvorstand der
Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS).
2. Der Wettbewerbs will zu Reflexion über Sprache anregen, Wesensmerkmale sowie Grenzen
und Möglichkeiten von Sprache bewusst machen und eine daraus resultierende besondere
literarische Kultur schaffen. Ein weiteres Anliegen des Wettbewerbs ist die Findung und
Förderung junger, noch unbekannter literarischer Begabungen.
3. Das zentrale Thema des Wettbewerbs ist die deutsche Sprache als Metasprache und
Objektsprache. Jahresthemen geben jeweils die Perspektive und den thematischen Rahmen
vor:
Jahresthema 2013-2014: Mit Sprache über Sprache
Jahresthema 2014/2015: Sprache und Tarnung
Jahresthema 2015-2016: Sprache und Seinskategorien
Jahresthema 2016-2017: Sprache und Elemente.
4. Träger des Wettbewerbs und des mit ihm verbundenen Sprach- und Literaturpreises sind die
ehrenamtlich arbeitenden Juroren. Der Landschreiber-Wettbewerb ist mit den als
gemeinnützig anerkannten Vereinen „Landschreiber. Gesellschaft für Sprache und Literatur“
sowie der „Internationalen Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS)“ verbunden.
Über eine Kooperation mit der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) wird nach
entsprechendem Beschluss des Vorstandes der GfdS noch befunden .
5. Die Jury besteht aus dem Gründer des Wettbewerbs, der zugleich Vorsitzender der Jury ist,
und aus weiteren, vom Vorsitzenden hinzuberufenen Sprach- und Literaturwissenschaftlern
sowie Autoren und Kritikern.
6. Der Preis ist mit einem Schreiburlaub an der Nordsee (Erstplatzierte(r) und Förderpreis)
sowie Lesungen der Erstplatzierten auf der Leipziger und/oder Frankfurter Buchmesse
verbunden. Die Kosten für die Unterkunft der Landschreiber an der Nordsee werden vom
Gründer des Wettbewerbs getragen.
7. Sämtliche Arbeiten der Träger des Wettbewerbs und der Mitglieder der Jury erfolgen
ehrenamtlich. Fördergelder aus Drittmitteln werden zweckgebunden zur Finanzierung der
mit dem Wettbewerb verbundenen Kosten und der Herausgabe der Beiträge eingesetzt.
8. Der Wettbewerb findet einmal jährlich statt. Die Auszeichnung der von der Jury nominierten
12 Erstplatzierten und die Verleihung des „Förderpreises für junge, unbekannte Autorinnen
und Autoren“ erfolgen jeweils auf der Leipziger Buchmesse am Messesonntag von 11-13 Uhr
im Congress Center Leipzig. Die öffentliche Bekanntgabe der Gewinnerin/des Gewinners des
Förderpreises geschieht jeweils bereits zum Jahresende, die öffentliche Bekanntgabe der
Erstplatzierten des Hautpreises zur Leipziger Buchmesse im März des darauffolgenden
Jahres.
9. Jeder kann sich am Landschreiber-Wettbewerb beteiligen, mit Ausnahme des Vorsitzenden
der Jury und der Mitglieder der Jury.
10. Der eingereichte Beitrag muss dem jeweiligen Jahresthema genügen.
11. Die Jury entscheidet über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger.
12. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13. Die Beiträge der 12 Erstplatzierten sowie der mit dem Förderpreis ausgezeichnete Beitrag
und weitere, für gut erachtete Beiträge sollen in der Reihe „Landschreiber“ veröffentlicht
werden.
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© Klaus Siewert
Stand: 5.2.2014
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