Mehrwertausgleichsvertrag

Werbung
Mehrwertausgleichsvertrag
zwischen
X (Eigentümer), ……,
Eigentümer
und
der Politischen Gemeinde Y, ….,
Gemeinde
I. Ausgangslage
1. Die Gemeinde beabsichtigt, das nachstehend erwähnte Grundstück einer
Bauzone zuzuweisen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die mit
der Umzonung verbundenen erheblichen Vorteile angemessen abgegolten werden (Art. 19 Abs. 3 KRG).
2. Zwecks Sicherstellung dieser Voraussetzungen vereinbaren die Parteien den
nachfolgenden Mehrwertausgleich.
3. Die planerische Entscheidungsfreiheit der für die Umzonung zuständigen Behörden wird durch die vorliegende Vereinbarung in keiner Weise eingeschränkt oder
präjudiziert. Ein Abweichen von der in Aussicht gestellten Umzonung begründet
gegenüber der Gemeinde insbesondere keine Ersatzforderungen irgendwelcher
Art.
68612903
2
II. Mehrwertausgleichsvertrag (öffentlichrechtliche Vereinbarung)
4. Der Eigentümer verpflichtet sich, der Gemeinde als Abgeltung des durch die geplante Umzonung entstehenden Vorteils eine Ausgleichszahlung im Sinne von
Art. 19 Abs. 3 KRG zu leisten.
5. Objekt des Mehrwertsausgleichs ist die gesamte Fläche von Grundstück Nr.
……., Grundbuch der Gemeinde …., welche neu einer Bauzone zugewiesen
wird.
6. Die Ausgleichszahlung beträgt Fr. …-- pro m2.
7. Der gesamte an die Gemeinde zu leistende Mehrwertausgleich wird spätestens
zwei Jahre, nachdem das vorerwähnte Grundstück ganz oder teilweise rechtskräftig einer Bauzone zugewiesen wurde, zur Zahlung fällig.
Der Mehrwertausgleich wird vorzeitig (aber frühestens nach rechtskräftiger Zuweisung zu einer Bauzone) zur Zahlung fällig,
- wenn das erwähnte Grundstück (oder Teile davon) an einen Dritten veräussert
werden, oder
- wenn eine erste Baubewilligung zwecks Überbauung des erwähnten Grundstücks (oder von Teilen davon) in Rechtskraft erwachsen ist.
8. Ein allfälliger Verzugszins beträgt 5%.
9. Die Mehrwertausgleichsforderung wird mittels einer separaten Vereinbarung wie
folgt sichergestellt: …………..
Möglichkeiten
- Bankgarantie in Form einer Solidarbürgschaft
- Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief zugunsten der Gemeinde auf einem Drittgrundstück1
- Kaufsrecht am besagten Grundstück, wobei der Kaufpreis um die Mehrwertausgleichsforderung zu reduzieren ist.
10. Ein Abweichen von der in Aussicht gestellten Umzonung durch die zuständigen
Behörden begründet gegenüber der Gemeinde keine Ersatzforderungen irgendwelcher Art.
1
Vgl. Art. 73 BG vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
3
………, ……………………..
Der Eigentümer:
Für die Politische Gemeinde Y:
............................................................
(X)
............................................................
(…)
Herunterladen