Die Wahl zum Bundestag

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Die Wahl zum Bundestag|
Bei der Bundestagswahl haben die Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme zu vergeben. Mit
dem ersten Kreuzchen auf dem Stimmzettel können sie darüber entscheiden, welcher
Abgeordnete aus ihrem Wahlkreis sie im Bundestag vertreten soll. Mit dem zweiten Kreuz
wählen sie, welche Partei mit wie vielen Abgeordneten im Bundestag sitzt.
Zwei Kreuzchen gehören auf den Stimmzettel. – © dpa/Anke Fleig, Sven Simon
Mandat für vier Jahre
Das Volk entscheidet normalerweise alle vier Jahre über die Zusammensetzung des Deutschen
Bundestages. Die Abgeordneten erhalten von den Bürgern ein Mandat. Sie sind also die Vertreter
des Volkes für eine Wahlperiode. Das letzte Mal traten die rund 62 Millionen der Wahlberechtigten
in Deutschland am 22. September 2013 an die Wahlurnen und bestimmten die Zusammensetzung
des 18. Bundestages. Die Wahlbeteiligung lag bei 71,5 Prozent.
Demokratische Wahl
Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl" gewählt werden. "Allgemein" ist die Wahl, weil alle deutschen Staatsbürger ohne
Rücksicht auf Einkommen, Stand oder Vermögen wählen dürfen, wenn sie am Wahltag mindestens
18 Jahre alt sind. "Unmittelbar" sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt und ohne
zwischengeschaltete Wahlmänner von den Bürgern bestimmt werden. Unter "freien" Wahlen
versteht man, dass keinerlei Druck auf die Wähler ausgeübt werden darf. "Gleich" bedeutet, dass
jede abgegebene Stimme grundsätzlich das gleiche Gewicht hat. "Geheim" besagt schließlich, dass
jeder so wählen können muss, dass die Wahlentscheidung anonym bleibt. Es müssen beispielsweise
Wahlkabinen aufgestellt werden.
Diese Wahlrechtsgrundsätze sind manchmal gar nicht so einfach umzusetzen, bei der Briefwahl gibt
es zum Beispiel keine Wahlkabinen, gewählt wird zu Hause und der Staat kann nicht sicherstellen,
dass wirklich niemand beim Ankreuzen über die Schulter schaut. Dass die Briefwahl trotzdem
zulässig ist, liegt daran, dass mit ihr der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gestärkt wird, denn
ohne Briefwahl könnten einige Menschen überhaupt nicht wählen, zum Beispiel weil sie am
Wahltag im Urlaub oder krank sind.
Erst- und Zweitstimme
Bei der Bundestagswahl müssen die Wähler zwei Entscheidungen treffen: Mit der Erststimme
wählen sie, wer sie ganz persönlich in Berlin vertreten soll. Jeder Kandidat, der in seinem
Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhält, kommt so mit einem Direktmandat in den Bundestag.
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, die von den sozusagen abgeordneten Parlamentariern
vertreten werden.
Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Parlament. Sie legt fest, mit wie vielen
Abgeordneten eine Partei insgesamt in den Bundestag einzieht. Je mehr Stimmen eine Partei erhält,
desto mehr Sitze stehen ihr im Bundestag zu. Neben den direkt gewählten Kandidaten kommen die
Politiker in den Bundestag, die vor der Wahl von den Parteien auf den Landeslisten veröffentlicht
wurden.
Landeslisten
Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 über die sogenannten Landeslisten
vergeben. Die Listen können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge,
in der die Kandidaten die Bundestagssitze bekommen, die ihrer Partei in einem Bundesland
zustehen. Die Festlegung der Reihenfolge wird auf Parteitagen entscheidet.
Fünf-Prozent-Klausel
Nicht jede Partei, die auf dem Wahlzettel steht, kommt in den Bundestag. Dafür sorgt die FünfProzent-Sperrklausel: Jede Partei muss bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen
erhalten, um im Bundestag vertreten zu sein. Einzige Ausnahme: Die Partei erringt bei den
Erststimmen mindestens drei Direktmandate.
Überhangmandate
Über die Erst- und Zweitstimmen werden insgesamt 598 Bundestagsmandate vergeben. Dazu
können aber noch die sogenannten Überhangmandate kommen. Sie entstehen, wenn eine Partei in
einem Bundesland mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden darf, als ihr nach dem
Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Würde eine Partei nach ihrem Anteil an
Zweitstimmen in einem Bundesland zum Beispiel 15 Sitze bekommen, hat aber in 17 Wahlkreisen
des Bundeslandes mit ihren Kandidaten die Mehrheit der Stimmen gewonnen, bekommt sie nicht
nur 15, sondern eben 17 Sitze im Parlament - macht zwei Überhangmandate.
(Erstmals veröffentlicht: 08.04.2011)
Frei nach: http://www.mitmischen.de/verstehen/wissen/wahl-uebersicht/wahlen/index.jsp
m27.01.2014 entare
Lexikon
vergeben
der Zettel
entscheiden, entschied, entscheiden über+Akk
erhalten, erhielt, erhalten
treten, trat, getreten
die Wahbeteiligung
liegen, lag, gelegen
unmittelbar
der Rücksicht
das Vermögen
die Briefwahl
die Schulter
zulässig
starken
der Urlaub
krank
eine Entscheidungen treffen
festlegen/feststellen
zustehen
einzig
erringen
attribuire
foglio
decidere
ricevere
entrare
partecipazione alle elezioni
restare, essere di
senza mediazione, diretto
rispetto, riferimento
patrimonio
voto per corrispondenza
spalla
ammissibile
rafforzare
vacanza
malato
prendere una decisione
decidere
essere attribuiti
unica, sola
ottenere, aggiudicarsi
Aus welchen Teilen setzen sich die folgenden Wörter zusammen?
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Kennzeichnen Sie bitte Präfixe und Suffixe:
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unmittelbar
Mehrheit
Sitzverteilung
Festlegung
Schreiben Sie bitte den Infinitiv von:
sitzt
bestimmten
steht
bestimmt
versteht
ausgeübt
besagt
aufgestellt
liegt
Bestimmen Sie den Hauptsatz und die Nebensätze:
Mit dem ersten Kreuzchen auf dem Stimmzettel können sie darüber entscheiden, welcher
Abgeordnete aus ihrem Wahlkreis sie im Bundestag vertreten soll.
"Allgemein" ist die Wahl, weil alle deutschen Staatsbürger ohne Rücksicht auf Einkommen, Stand
oder Vermögen wählen dürfen, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind.
"Unmittelbar" sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt und ohne zwischengeschaltete
Wahlmänner von den Bürgern bestimmt werden.
Unter "freien" Wahlen versteht man, dass keinerlei Druck auf die Wähler ausgeübt werden darf.
"Gleich" bedeutet, dass jede abgegebene Stimme grundsätzlich das gleiche Gewicht hat.
"Geheim" besagt schließlich, dass jeder so wählen können muss, dass die Wahlentscheidung
anonym bleibt. Es müssen beispielsweise Wahlkabinen aufgestellt werden.
Dass die Briefwahl trotzdem zulässig ist, liegt daran, dass mit ihr der Grundsatz der Allgemeinheit
der Wahl gestärkt wird, denn ohne Briefwahl könnten einige Menschen überhaupt nicht wählen,
zum Beispiel weil sie am Wahltag im Urlaub oder krank sind.
Jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhält, kommt so mit einem
Direktmandat in den Bundestag.
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, die von den sozusagen abgeordneten Parlamentariern
vertreten werden.
Neben den direkt gewählten Kandidaten kommen die Politiker in den Bundestag, die vor der Wahl
von den Parteien auf den Landeslisten veröffentlicht wurden.
Richtig oder falsch? Wenn der Satz falsch ist, schreiben Sie bitte
warum!
Die Abgerdneten vertreten das Volk
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Am 22. September 2013 bestimmte das 71,5 Prozent des deutschen Volkes
die Zusammensetzung des 18. Bundestages.
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„Allgemein" ist die Wahl, weil alle deutschen Staatsbürger ohne Rücksicht auf
das Alter wählen dürfen
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Die Bürger werden bei Bundestagwahlen von Wahlmänner vertreten
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Die Wahlentscheidung darf anonym bleiben
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Die Briefwahl stärkt die Allgemeinheit der Wahl
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Mit der Erststimme wählen die Deutscher die Parteien
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Mit der zweiten Stimme entschieden die Wähler, welche Parteikandidaten
im Bundestag eintreten
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Auf Parteitagen legen die Parteien die Reihenfolge der Kandidaten fest.
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